27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Erfurt

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Würdig Sie tagten am 28. November 2013 in der national und international bekannten Tagungs- und Begegnungsstätte des Evangelischen Au- gustinerklosters zu Erfurt. Hier wirkte einst sechs Jahre Martin Lu- ther, dessen unangepasster Geist die Sitzungsteilnehmer umwehte. Es lag also nahe, an diesen Ort die Konferenz der Informati- onsfreiheitsbeauſtragten in Deutschland (IFK) einzuladen, de- ren Vorsitz der üringer Datenschutzbeauſtragte für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit 2013 innehatte. Fragwürdig Bevor die IFK zu den eigentlichen Sachthemen kam, wurde nahe- zu einhellig zum Ausdruck gebracht, dass die damals drohende und dann auch eingetretene zeitweise Vakanz des Amtes des Bundesbe- auſtragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitrei- chende Folgen haben könnte. Nicht nur, dass die Behörde selbst füh- rungslos wäre, auch auf Bundes- und Europaebene würden mangels Ansprechpartner deutsche Interessen hinsichtlich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit national und international nicht ver- treten. Ausgerechnet dies in Zeiten datensammelwütiger Geheim- dienste und der Novellierung des europäischen Datenschutzrechts! Es drängten sich Fragen auf, warum der ehemalige Innenmi- nister Friedrich seinen gesetzlich vorgesehenen Handlungsspiel- raum zur Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Daten- schutzbeauſtragten nicht ausschöpſte, um so bis zur Ernennung eines neuen Beauſtragten für den Datenschutz und die Informa- tionsfreiheit eine Vakanz zu vermeiden. Dieses bemerkenswerte Verhalten des Ministers ist in der Ge- schichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig. Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass künſtig gesetzlich si- chergestellt werden muss, dass das Amt des Bundesbeauſtragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ununterbro- chen besetzt sein soll. Transparent Weiterhin informierte sich die IFK über die aktuellen Entwick- lungen zur verbesserungswürdigen Transparenz der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Hintergrund dazu waren die seit dem Som- mer bekannt gewordenen umfassenden und anlasslosen Über- wachungsmaßnahmen des amerikanischen und britischen Ge- heimdienstes sowie die Forderung der Konferenz der Informa- tionsfreiheitsbeauſtragten an die Verantwortlichen in Deutsch- land und Europa, hier für mehr Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene einzutreten. Fordernd Nicht nur in diesem Zusammenhang verabschiedete die IFK ei- ne Entschließung „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken!“ 1 Der freie Zugang der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepu- blik Deutschland zu den Informationen der öffentlichen Stellen soll auch in Deutschland ein fester Bestandteil der verfassungs- rechtlich garantierten Rechte werden. 1 Geht es nach den Informationsfreiheitsbeauſtragten, sollten in Zukunſt öffentliche und ebenso private Stellen, die öffentli- che Aufgaben auch für Sicherheitsbehörden wahrnehmen, gesetzlich verpflichtet werden, Informationen von sich aus zur Verfügung zu stellen, sodass für die Bürger ein sonst umständliches Antrags- verfahren obsolet wird. Des Weiteren fordern sie u. a.: ein einheitliches Informationsrecht zu schaffen, das die Rege- lungen des Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinforma- tionsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes in ei- nem Gesetz zusammenfasst, die Bereichsausnahme für die Nachrichtendienste abzuschaf- fen, die entsprechende Ausnahmeregelung auf konkrete Sicher- heitsbelange zu beschränken und den Umgang mit Verschluss- sachen gesetzlich in der Weise zu regeln, dass die Klassifizie- rung von Unterlagen als geheimhaltungsbedürſtig regelmäßig von einer unabhängigen Instanz überprüſt, beschränkt und aufgehoben werden kann und einen gesetzlich geregelten effektiven Schutz von Whistle- blowern, die über Rechtsverstöße im öffentlichen und nicht- öffentlichen Bereich berichten. Nur auf diese Weise kann das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung der deutschen Bürger geschützt, können Defizi- te rechtzeitig erkannt und kann das Handeln der öffentlichen bzw. kooperierender privater Stellen transparenter gestaltet werden. Neben diesen Problemen diskutierten die 12 Informationsfrei- heitsbeauſtragten auch über den Zugang von Bürgern zu Daten- banken, bei deren Daten – wenn auch nur teilweise - ein Bezug zu personenbezogenen Daten Dritter bestehen könnte. In diesen Fällen muss das Recht auf Informationsfreiheit des informations- suchenden Bürgers mit dem Datenschutzrecht des Dritten abge- wogen werden. Da diese ematik eine tiefergreifende Betrachtung notwendig macht, wurde das ema in den Arbeitskreis der IFK überwiesen. Im Ergebnis der Diskussion, ob ein von der Konferenz be- stimmter Beauſtragter die Interessen der IFK im IT-Planungs- rat vertreten soll, kam man überein, dieses über den Vorsitzen- den des Arbeitskreises Technik der Datenschutzbeauſtragten des Bundes und der Länder zu betreiben, da der Vorsitzende dieses Arbeitskreises bereits im IT-Planungsrat vertreten ist. Gegen Ende der Veranstaltung gaben dem scheidenden Bundes- beauſtragten Peter Schaar alle Teilnehmer eine kleine Aufmerksam- keit aus ihrem Bundesland mit auf den Weg in den Unruhestand. Dr. Lutz Hasse, üringer Landesbeauſtragter für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit (TLfDI); Dipl. –Ing. Katrin Böhlke beim TLfDI 1 Siehe Dokumentation in diesem Heft, S. 118 27. Konferenz der Informationsfreiheits- beauftragten (IFK) in Erfurt 74 DuD Datenschutz und Datensicherheit 2 | 2014 AUS DEN DATENSCHUTZBEHÖRDEN

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Würdig

Sie tagten am 28. November 2013 in der national und international bekannten Tagungs- und Begegnungsstätte des Evangelischen Au-gustinerklosters zu Erfurt. Hier wirkte einst sechs Jahre Martin Lu-ther, dessen unangepasster Geist die Sitzungsteilnehmer umwehte.

Es lag also nahe, an diesen Ort die Konferenz der Informati-onsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) einzuladen, de-ren Vorsitz der Thüringer Datenschutzbeauftragte für den Daten-schutz und die Informationsfreiheit 2013 innehatte.

Fragwürdig

Bevor die IFK zu den eigentlichen Sachthemen kam, wurde nahe-zu einhellig zum Ausdruck gebracht, dass die damals drohende und dann auch eingetretene zeitweise Vakanz des Amtes des Bundesbe-auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitrei-chende Folgen haben könnte. Nicht nur, dass die Behörde selbst füh-rungslos wäre, auch auf Bundes- und Europaebene würden mangels Ansprechpartner deutsche Interessen hinsichtlich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit national und international nicht ver-treten. Ausgerechnet dies in Zeiten datensammelwütiger Geheim-dienste und der Novellierung des europäischen Datenschutzrechts!

Es drängten sich Fragen auf, warum der ehemalige Innenmi-nister Friedrich seinen gesetzlich vorgesehenen Handlungsspiel-raum zur Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Daten-schutzbeauftragten nicht ausschöpfte, um so bis zur Ernennung eines neuen Beauftragten für den Datenschutz und die Informa-tionsfreiheit eine Vakanz zu vermeiden.

Dieses bemerkenswerte Verhalten des Ministers ist in der Ge-schichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig.

Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass künftig gesetzlich si-chergestellt werden muss, dass das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ununterbro-chen besetzt sein soll.

Transparent

Weiterhin informierte sich die IFK über die aktuellen Entwick-lungen zur verbesserungswürdigen Transparenz der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Hintergrund dazu waren die seit dem Som-mer bekannt gewordenen umfassenden und anlasslosen Über-wachungsmaßnahmen des amerikanischen und britischen Ge-heimdienstes sowie die Forderung der Konferenz der Informa-tionsfreiheitsbeauftragten an die Verantwortlichen in Deutsch-land und Europa, hier für mehr Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene einzutreten.

Fordernd

Nicht nur in diesem Zusammenhang verabschiedete die IFK ei-ne Entschließung „Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken!“1

Der freie Zugang der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepu-blik Deutschland zu den Informationen der öffentlichen Stellen soll auch in Deutschland ein fester Bestandteil der verfassungs-rechtlich garantierten Rechte werden.1

Geht es nach den Informationsfreiheitsbeauftragten, sollten in Zukunft öffentliche und ebenso private Stellen, die öffentli-che Aufgaben auch für Sicherheitsbehörden wahrnehmen, gesetzlich verpflichtet werden, Informationen von sich aus zur Verfügung zu stellen, sodass für die Bürger ein sonst umständliches Antrags-verfahren obsolet wird.

Des Weiteren fordern sie u. a.: ein einheitliches Informationsrecht zu schaffen, das die Rege-lungen des Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinforma-tionsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes in ei-nem Gesetz zusammenfasst,

die Bereichsausnahme für die Nachrichtendienste abzuschaf-fen, die entsprechende Ausnahmeregelung auf konkrete Sicher-heitsbelange zu beschränken und den Umgang mit Verschluss-sachen gesetzlich in der Weise zu regeln, dass die Klassifizie-rung von Unterlagen als geheimhaltungsbedürftig regelmäßig von einer unabhängigen Instanz überprüft, beschränkt und aufgehoben werden kann und

einen gesetzlich geregelten effektiven Schutz von Whistle-blowern, die über Rechtsverstöße im öffentlichen und nicht- öffentlichen Bereich berichten.

Nur auf diese Weise kann das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung der deutschen Bürger geschützt, können Defizi-te rechtzeitig erkannt und kann das Handeln der öffentlichen bzw. kooperierender privater Stellen transparenter gestaltet werden.

Neben diesen Problemen diskutierten die 12 Informationsfrei-heitsbeauftragten auch über den Zugang von Bürgern zu Daten-banken, bei deren Daten – wenn auch nur teilweise - ein Bezug zu personenbezogenen Daten Dritter bestehen könnte. In diesen Fällen muss das Recht auf Informationsfreiheit des informations-suchenden Bürgers mit dem Datenschutzrecht des Dritten abge-wogen werden.

Da diese Thematik eine tiefergreifende Betrachtung notwendig macht, wurde das Thema in den Arbeitskreis der IFK überwiesen.

Im Ergebnis der Diskussion, ob ein von der Konferenz be-stimmter Beauftragter die Interessen der IFK im IT-Planungs-rat vertreten soll, kam man überein, dieses über den Vorsitzen-den des Arbeitskreises Technik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu betreiben, da der Vorsitzende dieses Arbeitskreises bereits im IT-Planungsrat vertreten ist.

Gegen Ende der Veranstaltung gaben dem scheidenden Bundes-beauftragten Peter Schaar alle Teilnehmer eine kleine Aufmerksam-keit aus ihrem Bundesland mit auf den Weg in den Unruhestand.

Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für den Daten-schutz und die Informationsfreiheit (TLfDI); Dipl. –Ing. Katrin Böhlke beim TLfDI

1 Siehe Dokumentation in diesem Heft, S. 118

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