274 Beko Blatt3 20140516 · 2014-07-18 · 2724/2 1746 1745 1743 1739 1757 1759 1755 2 714/2 1758...

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f e l d AS Achenm ühle H i erlbach Hierlb ach D-1-87-169-5 D-1-87-169-6 D-1-87-169-7 921 113 121 821 121 811 821 821 821 823 112 113 121 823 821 821 821 911 821 280 821 821 821 821 821 911 823 112 821 821 821 121 112 821 220 121 220 823 222 811 280 821 811 121 112 811 821 112 220 821 112 112 821 WM 112 121 912 220 823 122 121 912 821 112 121 821 915 280 122 112 821 220 131 821 122 113 112 821 220 121 811 911 823 912 123 821 823 912 112 WM 811 912 823 220 847 132 UA 823 811 821 131 112 GN 912 112 WA 220 811 220 220 112 821 121 220 821 112 123 811 823 821 133 123 UA 811 823 821 823 121 821 WA 221 821 131 GN 221 131 112 GN 770 121 112 912 131 811 823 821 WH 121 131 341 131 112 WA 311 121 121 112 220 131 112 91 912 121 112 132 821 221 915 912 220 912 915 121 121 847 112 915 280 112 220 823 131 131 UA 912 UA UA 131 121 121 915 112 112 GR 349 112 WA 222 320 313 121 912 131 GH 121 221 131 UK 131 911 UE UE 113 131 121 123 922 131 823 112 220 915 131 GN 349 240 GR 122 221 221 GN 113 UE 121 113 121 122 121 UA 121 141 GN 915 221 915 220 113 WH GH 221 121 121 WG 121 121 222 349 GH 345 WA GB 912 112 221 823 131 221 349 221 312 113 916 240 221 847 131 121 UE UA 823 121 121 821 230 141 349 121 345 131 345 121 330 845 722 121 WO 341 221 131 112 121 131 345 331 341 346 131 132 345 220 132 330 GH 331 131 131 141 916 240 GH 741 230 221 8 923 921 330 621 UA 349 923 WH 331 WH 349 GH 330 331 921 922 923 331 923 FW 923 821 330 345 847 240 916 220 WN 824 WN 240 313 331 330 330 331 921 331 824 UA GN 331 331 240 320 UA 621 331 240 330 240 345 261 131 131 847 240 250 131 923 923 WN 240 330 331 GR 330 330 349 GR 822 240 UA 847 330 WN 349 331 GG 121 UA 330 331 331 345 345 923 GR 121 847 621 345 240 341 WN 250 141 345 345 FW 221 212 331 WN 221 341 330 240 345 212 212 WN 847 222 250 131 250 345 349 345 221 341 822 345 331 331 847 345 250 349 331 349 UA 916 345 141 141 847 GR 341 921 WN 621 141 240 GR 847 WH WH 915 121 GH WH 345 222 131 330 330 345 623 221 230 845 341 330 141 WN 331 216 212 240 131 349 331 345 GN 221 131 Bba, Eni, Mda, Mna, Mmys, Ppi F F5 Mda, Mmy, Mmys, Mna, Nno, Pna, Ppi F F6 AFS A 81380346 Ete Ete, Gmo Nofa Cda, Cfla, Jac, Jal, Ppa Saq P P P P P 8139-108 4 8139-108 3 8139-109 3 8139-022 0 8239-101 7 8139-108 9 Sal P HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC AGR FEL FBF FBF HGC AGR AEK VSP VWA VWA VWA VRS VRS VRS VRS VRS VRS VRS VRS VME VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VGA VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE VFE E VWAS VGUE E VRS VGA VGA HGC HGC HEB LCV RZE HGC Tfl HGC Tfl HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC HGC Tfl Tfl F6 F5 AGR AGR AGR = > K5 = > = > K5 = > K4 K6 8239 0346 A8239- 0159 A8239- 0159 8239- 0005 8239- 0002 8139- 1083 8139- 0219 8139- 1084 8139- 0221 8239- 1019 8239- 0004 8139- 0220 8139- 1093 8239- 1018 8239- 0005 8139- 0219 8239- 0002 8239- 0002 8239- 1017 8239- 0005 6 3+ 200 63+ 400 63+600 63+80 0 64 +00 0 6 4 + 20 0 6 4 + 4 0 0 6 4 + 6 0 0 64+800 65+000 6 5 + 2 0 0 6 5 + 4 0 0 6 5 + 6 0 0 6 5 + 8 0 0 BW 103 Unterführung der Krei sstraße RO 5 mit Geh- und Radweg Bau - km B.zw. Gel. LW LH KrW = = = 64+791 44,15 m 12,60 m 4,50 m 39 gon BW 100 Üfg. GVS Lauterbach/ Unter apfel kam - Geiging LH: 4,70 m LW: 27,00 m + 27,00 m = 54,00 m Br. zw. d. Geländern: 10, 10 m Kr W.: 100 g on Bau- km 63+7 69.33 BW 101 Ufg. GVS Unterapfelk am - Geiging entfällt Bau-km 63+950,8 KrW.: 100 gon Wildunterführung Hierlbach LW: 65,00 m Ba u-km 63+995 B. zw. Gel: 53,40 m BW 102 LH: 10,00 m Bachverlegun gsabschnitt Ba chve rleg un g Gemeinde Rohrdorf ! ( VGUE ! ( VGUE Rohrdurchlass DN 300 R ohrdurchlass D N 1000 Durchlass DN 300 Durchlass b=0,8 m h=1,2 m Durchlass b=0,8 m h=1,2 m Durchlass b=1,95 m h=2,0 m Durchlass b=0,8 m h=1,2 m Seitenablagerung bis zu 11,0 m über Fahrbahn Zwischenlagerung bis zu 5,0 m über GOK LS Wall 5,00m über Fahrbahn L=270m LS Wand 5,0m über Fahrbahn L=225m übe r Fahrba hn L=240 m über Fahrbahn L=145m LS Wall 5, 00m LS Wand 3,00m 64+ 600 über F ahrbahn L=130m über Fahrbahn L=170m 6 5 + 7 30 6 4 + 5 3 0 6 5 + 2 3 5 L S Wand 2,00m 65+ 010 64+ 840 64 +030 63 +930 Irrit a tionssch ut z wand 2, 00 m über Fahrbahn L=100m 63 +930 64 +075 Ir ritations sc hutzwand 2,00 m Auffüllung 0,3 m Oberboden Seitenablagerung Endhöhe bis zu 5,0 m über GOK Seitenablagerung bis 10,3 m über GOK Seitenablagerung bis zu 6,0 m über GOK Seitenablagerung bis 5,0 m über Fahrbahn Seitenablagerung Endhöhe bis 6,5 m über GOK Seitenablagerung bis zu 8,5 m über GOK Auffüllung 0,3 m Oberboden Absetz- u nd Rückhalteanlage Achenmü hle West (Abschnitt 4) Absetz- u nd Rückhalteanlage Unterapfelkam (Abschnitt 5.3) Absetzbecken Heiglmüh le (A bschnitt 5 .2) Absetzbecken Wolfspoint (Abschnitt 5.1) Absetzbecken Achenmü hle Ost (Abschnitt 6) Wasserschutzgebiet (Brunnen Schaurain I - III) Wasserschutzgebiet (Brunnen Schaurain I - III) A n s c h l u s s B l a t t 2 A n s c h l u s s B l a t t 4 ´ Plotdatum: 30.05.2014 Datum Zeichen bearbeitet: Mai 14 CH gezeichnet: Mai 14 CH geprüft: Mai 14 DS Autobahndirektion Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München Tel. 089/54552-0, Fax 089/54552-200, E-mail: [email protected] bearbeitet: gezeichnet: geprüft: Gez.:1309 Mai 14 Heßlinger Gez.:13 Mai 14 Schaub PSP Nr.: B01S.ABA90850.10 PSP Bez.: BP 6A Rosenheim - Achenmühle Dateiname: Nr. Art der Änderung Datum Zeichen FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung Freistaat Bayern Straße / Abschn.-Nr. / Station: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348 Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2 / 3 Bestands- und Konfliktplan Maßstab: 1 : 2.000 PROJIS-Nr.: 09.999903.10 A 8 Rosenheim – (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle Bau-km 58+780 bis 68+145 aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern P e i k e r, Ltd. Baudirektor München, den 30.05.2014 K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) bis Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven ! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Einschnittsböschungen bis 8 m Breite ! Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (BW 99) ! Verlegung der Überführung GVS Lauterbach/Unterapfelkam – Geiging (BW 100) und Anpassung Straßenanbindung ! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetz- und Versickeranlage Samerberg Ost (Abschnitt 3) ! Neubau Anwandweg ! Anlage von 1 Zwischendeponie (temporär, auf die Bauzeit beschränkt), 4 Oberbodenauf- füllungen (max. 0,3 m Auftragsstärke), 1 wallförmigen Seitenablagerung von rd. 1 km Länge auf der Südseite der Autobahn bei Geiging (Wallhöhe bis zu 11,0 m über der Fahrbahn) und 3 weiteren Seitenablagerungen nördlich und nordöstlich von Geiging (mit Endhöhen von 5,0 m, 6,0 m und 4,60 bis 10,30 m ü. GOK) sowie einer Zwischendeponie (temporär, Höhe bis zu 5 m) auf einer der genannten Seitenablagerungen Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung: von feuchte und nasse Hoch- staudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nass- wiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-1083), Streuobstbestände (WÜ). ! temporäre Inanspruchnahme von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Streuobst- bestände (WÜ), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA). ! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430). K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging (Fortsetzung) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Das teilweise überbaute Biotop BK 8139-1083 ist Wuchsort von zwei gefährdeten Pflanzenarten: Riesen-Schachtelhalm (RLB V), Kleinblütiges Wiesen-Labkraut (RLB D). ! Vögel: Überbauung von zwei möglichen Fortpflanzungsstätten (mögliche Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V). ! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Habitate des besonders geschützten Grasfroschs (Rana temporaria, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. Mittelbare Beeinträchtigung: ! Mittelbare Beeinträchtigung von: Baumreihen, Baumgruppen (UA) und naturnahe Hecken (WH). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,78 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,47 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope ist sehr kleinflächig. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 3,39 ha. ! Versiegelung von rund 0,09 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. ! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 7,32 ha. Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,02 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Kleinflächige Immissionsentlastung straßennaher Biotope (Baumreihen, Baumgruppen (UA)). K5 Ausläufer des Samerbergs zwischen Geiging und Heiglmühle Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950) bis Heiglmühle (Bau-km 65+140) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven ! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Dammböschungen bis ca. 47 m Breite ! Abbruch der Unterführung der GVS Unterapfelkam – Geiging (BW 101) ! Abbruch des Durchlasses am Hierlbach (BW 102) ! Neubau einer großen Wildunterführung (BW 102): LW = 65,00 m, LH = 10,00 m ! Unterführung der Kreisstraße RO 9 (BW 103) ! Verlegung der Anschlussstelle Achenmühle (Nord) ca. 350 m nach Westen und Neubau der Anbindung an die Kreisstraße RO 5 (Fahrtrichtung München) ! Verlegung der Kreisstraße RO 5 und Neuanschluss des Abzweigs nach Unterapfelkam ! Anlage von 4 Entwässerungseinrichtungen: Absetz- und Rückhalteanlage Achenmühle West (Abschnitt 4), Absetz- und Rückhalteanlage Unterapfelkam (Abschnitt 5.3), Absetzbecken Wolfspoint (Abschnitt 5.1), Absetzbecken Heiglmu¨ hle (Abschnitt 5.2) und 4 Rohrleitungen in die Rohrdorfer Achen ! Neubau Anwandweg ! Neubau öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der A8 (Bau-km 64+750 bis 66+370) ! Anlage von drei Seitenablagerungen (Endhöhen: 5,0 m, 6,5 m und 4,0 bis 8,5 m ü. GOK) und Anlage einer Zwischendeponie auf einer dieser Enddeponien mit zusätzlichen 5,0 m Höhe (temporär), Anlage einer Oberbodenauffüllung (max. Auftragsstärke 0,3 m) ! Aufschüttung von Lärmschutzwällen (nördlich A8, Höhe 5,00 m) und Errichtung von Lärmschutzwänden (südlich A8, Höhe zwischen 1,00 und 5,00 m) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: feuchte und nasse Hoch- staudenfluren (GH) (8239-1018), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (z. T. 8239-0004), Landröhrichte (GR) (z. T. 8239-0004), Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baum- gruppen (UA), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0004), Streuobstbestände (WÜ). ! temporäre Inanspruchnahme von: naturnahe Fließgewässer (FW), feuchte und nasse Hoch- staudenfluren (GH) (8239-1018), Landröhrichte (GR) (z. T. 8239-0004),Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0004) und Streuobstbestände (WÜ). ! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430). K5 Ausläufer des Samerbergs zwischen Geiging und Heiglmühle (Fortsetzung) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 4 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 3 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan- zungsstätte für den Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus. ! Vögel: Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V) sowie von einer Fortpflanzungsstätte (Revierzentrum) des Feldsperlings (Passer montanus, RLB V). ! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut. ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) werden teilweise überbaut. ! Das teilweise überbaute Biotop BK 8239-1017 ist Wuchsort einer gefährdeten Pflanzenart: Riesen-Schachtelhalm (RLB V). ! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. Mittelbare Beeinträchtigung: ! Mittelbare Beeinträchtigung von Baumreihen, Baumgruppen (UA) (z.T. 8138-0008). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,77 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,10 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,01 ha. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,09 ha. ! Versiegelung von rund 1,17 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. ! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca.4,60 ha. Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,05 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. K6 Tal der Rohrdorfer Achen zwischen Heiglmühle und Achenmühle Heiglmühle (Bau-km 65+140) bis Überführung Kreisstraße RO 9 (Bau-km 66+370) Geplante Baumaßnahme ! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36) ! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in den Links- und Rechtskurven ! nahezu durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Einschnittsböschungen bis zu 70 m Breite ! Neubau der Anschlussstelle Achenmühle (Süd) und der Anbindung an die Kreisstraße RO 5 (Fahrtrichtung Salzburg) ! Abbruch Durchlass mit Fußgängerunterführung (BW 104) ! Abbruch von 2 Gebäuden ! Überführung der Kreisstraße RO 9 (BW 105): B = 10,60 m, LW = 73,50 m, LH = 4,70 m ! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetzbecken Achenmu¨hle Ost (Abschnitt 6) und und 4 Rohrleitungen in die Rohrdorfer Achen ! Neubau Anwandweg ! Neubau öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der A8 (Bau-km 64+750 bis 66+370) ! Errichtung von 2 Lärmschutzwänden (südlich A8, Höhe 3,00 m und 7,00 m) Konflikte Biotope, Tiere und Pflanzen Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme: ! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Einzelbäume (UE), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR), aufgelassene Kulturbestände (UK), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0005) und naturnahe Feldgehölze (WO). ! temporäre Inanspruchnahme von: Landröhrichte (GR), Großseggenriede der Verlandungs- zone (VC), aufgelassene Kulturbestände (UK), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN), naturnahe Feldgehölze (WO) und Streuobstbestände (WÜ). ! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430). Beeinträchtigung von Habitaten und Arten: ! Verlust von 10 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 10 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan- zungsstätte für Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fort- pflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mücken- fledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus. ! Vögel: Überbauung von einer Fortpflanzungsstätte (Revierzentrum) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V). ! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut. ! Ein Fortpflanzungshabitat der streng geschützten Gelbbauchunke (Bombina variegata, RLB 2, FFH Anhang II und IV) (nördlich von Hofmühle, nördlich der A8) wird überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen. K6 Tal der Rohrdorfer Achen zwischen Heiglmühle und Achenmühle (Fortsetzung) Konflikte Mittelbare Beeinträchtigung ! Mittelbare Beeinträchtigung von: natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW) und aufgelassene Kulturbestände (UK). Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,71 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,08 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,02 ha. Boden, Wasser, Klima ! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,29 ha. ! Versiegelung von rund 0,36 ha forstwirtschaftlich genutzten Böden. Entlastungswirkungen ! Entsiegelung von ca. 0,03 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen. ! Immissionsentlastung von ca. 0,13 ha straßennaher Biotopfläche (Landröhrichte (GR), Großseggenriede der Verlandungszone (VC), Feuchtgebüsche (WG), lineare Gewässer- begleitgehölze (WN) und Streuobstbestände (WÜ)). © Bayerische Vermessungsverwaltung (Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet) © Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de U19-01-02-B03_LBK-ABA9085010-PLF- LP2000.pdf

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Lageplanübersicht

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113

121

122

121

UA

121

141

GN

915

221

915

220

113

WH

GH

221

121

121

WG

121

121

222

349

GH

345

WA

GB

912

112

221

823

131

221

349

221

312

113

916240

221

847

131

121

UEUA

823

121

121

821

230

141

349

121

345

131

345

121

330 845

722

121 WO

341

221

131

112

121

131

345

331

341

346

131

132345

220

132

330 GH

331

131

131141

916

240

GH741

230 221

822

923

921

330

621

UA

349

923

WH

331

WH

349

GH

330

331

921

922

923

331

923

FW

923

821

330

345

847

240

916

220

WN

824

WN

240

313

331

330

330

331

921

331

824

UA

GN

331

331240

320

UA

621

331

240

330

240345

261

131

131

847

240

250

131

923

923

WN

240330

331

GR

330

330

349

GR

822

240

UA

847

330

WN

349

331GG

121

UA

330

331

331

345

345

923

GR

121

847

621

345

240

341

WN

250

141

345

345

FW221

212

331

WN

221

341

330

240

345

212

212

WN

847

222

250

131

250

345

349

345

221

341

822

345

331

331

847345

250

349

331

349

UA

916

345

141

141

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GR

341

921

WN

621141

240

GR

847

WH

WH

915

121

GH

WH

345

222

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330

330

345

623

221

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845

341

330

141

WN

331

216

212

240

131

349

331

345

GN

221

131

Bba, Eni, Mda, Mna, Mmys,

PpiF

F5

Mda, Mmy, Mmys, Mna, Nno,

Pna, PpiF

F6

AFSA

81380346

Ete

Ete, Gmo

Nofa

Cda, Cfla, Jac, Jal, Ppa

Saq

P

P

P

P

P

8139-1084

8139-1083

8139-1093

8139-0220

8239-1017

8139-1089

SalP

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGCHGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGCHGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

AGR

FEL

FBF

FBF

HGC

AGR

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VSP

VWA

VWA

VWA

VRS

VRS

VRS

VRS

VRS

VRS

VRS VRS

VME

VGA VGAVGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VGA

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VFE

VWAS

VGUE

VGUE

VRS

VGA

VGA

HGC

HGC

HEB

LCV

RZE

HGC

Tfl

HGC

Tfl

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGC

HGCHGC

HGC

HGC

Tfl

Tfl

F6

F5

AGR

AGR

AGR

=>K5 =>

=>

K5

=>K4K6

82390346

A8239-0159

A8239-0159

8239-0005

8239-0002

8139-1083

8139-0219

8139-1084

8139-0221

8239-1019

8239-0004

8139-0220

8139-1093

8239-1018

8239-0005

8139-0219

8239-0002

8239-0002

8239-1017

8239-0005

63+200

63+400

63+600

63+800

64+000

64+200

64+400

64+600

64+800

65+000

65+200

65+400

65+600

65+800

BW 103Unterführung der Kreisstraße

RO 5 mit Geh- und Radweg

Bau - kmB.zw.Gel.LWLH

KrW=

=≥

=

64+79144,15 m12,60 m4,50 m39 gonBW 100Üfg. GVS Lauterbach/

Unterapfelkam - GeigingLH: ≥ 4,70 m

LW: 27,00 m + 27,00 m = 54,00 m

Br. zw. d. Geländern: 10,10 m

KrW.: 100 gon

Bau-km 63+769.33

BW 101Ufg. GVS Unterapfelkam - Geigingentfällt

Bau-km 63+950,8

KrW.: 100 gon

Wildunterführung HierlbachLW: 65,00 m

Bau-km 63+995B. zw. Gel: 53,40 m

BW 102

LH: ≥ 10,00 m

Bachverlegungsabschnitt

Bachverlegung

Gemeinde Rohrdorf

!(VGUE

!(VGUE

Rohrdurchlass DN 300

RohrdurchlassDN 1000

DurchlassDN 300

Durchlassb=0,8 m h=1,2 m

Durchlassb=0,8 m h=1,2 m

Durchlassb=1,95 m h=2,0 m Durchlass

b=0,8 m h=1,2 m

Seitenablagerung bis zu 11,0 m über Fahrbahn

Zwischenlagerungbis zu 5,0 m über GOK

LS Wall 5,00m über Fahrbahn L=270m

LS Wand 5,0m

über Fahrbahn L=225m

über Fahrbahn L=240m

über Fahrbahn L=145m

LS Wall 5,00m

LS Wand 3,00m

64+

600

über Fahrbahn L=130m

über Fahrbahn L=170m

65+

730

64+

530

65+2

35

LS Wand 2,00m

65+0

10

64+8

40

64+0

30

63+9

30 Irritationsschutzwand 2,00 m

über Fahrbahn L=100m

63+9

30

64+0

75

Irritationsschutzwand 2,00 m

Auffüllung 0,3 m Oberboden

SeitenablagerungEndhöhe bis zu 5,0 m über GOK

Seitenablagerungbis 10,3 m über GOK

Seitenablagerungbis zu 6,0 m über GOK

Seitenablagerungbis 5,0 m über Fahrbahn

SeitenablagerungEndhöhe bis 6,5 m über GOK

Seitenablagerungbis zu 8,5 m über GOK

Auffüllung0,3 m Oberboden

Absetz- und Rückhalteanlage

Achenmühle West (Abschnitt 4)

Absetz- und Rückhalteanlage

Unterapfelkam (Abschnitt 5.3)

Absetzbecken

Heiglmühle (Abschnitt 5.2)

Absetzbecken

Wolfspoint (Abschnitt 5.1)

Absetzbecken

Achenmühle Ost (Abschnitt 6)

Wasserschutzgebiet(Brunnen Schaurain I - III)

Wasserschutzgebiet(Brunnen Schaurain I - III)

An

sch

luss

Bla

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An

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s s Blat t 4

´

Plotdatum: 30.05 .2014

Datum Zeichen

bearbeitet: Mai 14 CH

gezeichnet: Mai 14 CH

geprüft: Mai 14 DS

Autobahndirektion Südbayern

Seidlstraße 7-11 80335 München

Tel. 089/54552-0, Fax 089/54552-200, E-mail: [email protected]

bearbeitet:

gezeichnet:

geprüft: Gez.:1309 Mai 14 Heßlinger

Gez.:13 Mai 14 Schaub

PSP Nr.: B01S.ABA90850.10

PSP Bez.: BP 6A Rosenheim - Achenmühle

Dateiname:

Nr. Art der Änderung Datum Zeichen

FESTSTELLUNGSENTWURF Straßenbauverwaltung

Freistaat Bayern Straße / Abschn.-Nr. / Station: A8_1120_0,686 bis A8_1160_3,348

Unterlage / Blatt-Nr.: 19.1.2 / 3

Bestands- und Konfliktplan Maßstab: 1 : 2.000 PROJIS-Nr.: 09.999903.10

A 8 Rosenheim – (Salzburg) 6-streifiger Ausbau zw. AS Rosenheim und Achenmühle

Bau-km 58+780 bis 68+145

aufgestellt: Autobahndirektion Südbayern

P e i k e r, Ltd. Baudirektor

München, den 30.05.2014

K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (Bau-km 62+670) bis Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950)

Geplante Baumaßnahme

! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)

! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven

! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen ! Einschnittsböschungen bis 8 m Breite

! Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Lauterbach – Rohrdorf (BW 99)

! Verlegung der Überführung GVS Lauterbach/Unterapfelkam – Geiging (BW 100) und Anpassung Straßenanbindung

! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetz- und Versickeranlage Samerberg Ost (Abschnitt 3)

! Neubau Anwandweg

! Anlage von 1 Zwischendeponie (temporär, auf die Bauzeit beschränkt), 4 Oberbodenauf-füllungen (max. 0,3 m Auftragsstärke), 1 wallförmigen Seitenablagerung von rd. 1 km Länge auf der Südseite der Autobahn bei Geiging (Wallhöhe bis zu 11,0 m über der Fahrbahn) und 3 weiteren Seitenablagerungen nördlich und nordöstlich von Geiging (mit Endhöhen von 5,0 m, 6,0 m und 4,60 bis 10,30 m ü. GOK) sowie einer Zwischendeponie (temporär, Höhe bis zu 5 m) auf einer der genannten Seitenablagerungen

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung: von feuchte und nasse Hoch-staudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nass-wiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baumgruppen (UA), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8139-1083), Streuobstbestände (WÜ).

! temporäre Inanspruchnahme von: feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH) (8139-1083), Landröhrichte (GR), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (8139-1084), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Streuobst-bestände (WÜ), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) und Auwälder (WA).

! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430).

K4 Bewegte Moränenlandschaft bei Geiging (Fortsetzung) Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:

! Das teilweise überbaute Biotop BK 8139-1083 ist Wuchsort von zwei gefährdeten Pflanzenarten: Riesen-Schachtelhalm (RLB V), Kleinblütiges Wiesen-Labkraut (RLB D).

! Vögel: Überbauung von zwei möglichen Fortpflanzungsstätten (mögliche Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).

! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut.

! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Habitate des besonders geschützten Grasfroschs (Rana temporaria, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und

Betonschutzwände im Mittelstreifen.

Mittelbare Beeinträchtigung:

! Mittelbare Beeinträchtigung von: Baumreihen, Baumgruppen (UA) und naturnahe Hecken (WH).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,78 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,47 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope ist sehr kleinflächig.

Boden, Wasser, Klima

! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 3,39 ha.

! Versiegelung von rund 0,09 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden.

! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca. 7,32 ha.

Entlastungswirkungen

! Entsiegelung von ca. 0,02 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.

! Kleinflächige Immissionsentlastung straßennaher Biotope (Baumreihen, Baumgruppen (UA)).

K5 Ausläufer des Samerbergs zwischen Geiging und Heiglmühle Unterführung Gemeindeverbindungsstraße Unterapfelkam – Geiging (Bau-km 63+950) bis Heiglmühle (Bau-km 65+140)

Geplante Baumaßnahme

! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)

! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in Kurven

! durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen

! Dammböschungen bis ca. 47 m Breite

! Abbruch der Unterführung der GVS Unterapfelkam – Geiging (BW 101)

! Abbruch des Durchlasses am Hierlbach (BW 102)

! Neubau einer großen Wildunterführung (BW 102): LW = 65,00 m, LH = 10,00 m ! Unterführung der Kreisstraße RO 9 (BW 103)

! Verlegung der Anschlussstelle Achenmühle (Nord) ca. 350 m nach Westen und Neubau der Anbindung an die Kreisstraße RO 5 (Fahrtrichtung München)

! Verlegung der Kreisstraße RO 5 und Neuanschluss des Abzweigs nach Unterapfelkam

! Anlage von 4 Entwässerungseinrichtungen: Absetz- und Rückhalteanlage Achenmühle West (Abschnitt 4), Absetz- und Rückhalteanlage Unterapfelkam (Abschnitt 5.3), Absetzbecken Wolfspoint (Abschnitt 5.1), Absetzbecken Heiglmuhle (Abschnitt 5.2) und 4 Rohrleitungen in die Rohrdorfer Achen

! Neubau Anwandweg

! Neubau öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der A8 (Bau-km 64+750 bis 66+370)

! Anlage von drei Seitenablagerungen (Endhöhen: 5,0 m, 6,5 m und 4,0 bis 8,5 m ü. GOK) und Anlage einer Zwischendeponie auf einer dieser Enddeponien mit zusätzlichen 5,0 m Höhe (temporär), Anlage einer Oberbodenauffüllung (max. Auftragsstärke 0,3 m)

! Aufschüttung von Lärmschutzwällen (nördlich A8, Höhe 5,00 m) und Errichtung von Lärmschutzwänden (südlich A8, Höhe zwischen 1,00 und 5,00 m)

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: feuchte und nasse Hoch-staudenfluren (GH) (8239-1018), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN) (z. T. 8239-0004), Landröhrichte (GR) (z. T. 8239-0004), Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), naturnahe Quellen und Quellfluren (QF), Baumreihen, Baum-gruppen (UA), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0004), Streuobstbestände (WÜ).

! temporäre Inanspruchnahme von: naturnahe Fließgewässer (FW), feuchte und nasse Hoch-staudenfluren (GH) (8239-1018), Landröhrichte (GR) (z. T. 8239-0004),Großseggenriede außerhalb der Verlandungszone (GG), seggen- oder binsenreiche Nasswiesen, Sümpfe (GN), Baumreihen, Baumgruppen (UA), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0004) und Streuobstbestände (WÜ).

! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430).

K5 Ausläufer des Samerbergs zwischen Geiging und Heiglmühle (Fortsetzung)

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:

! Verlust von 4 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 3 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan-zungsstätte für den Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Artenpaar Bartfledermäuse, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.

! Vögel: Überbauung von drei Fortpflanzungsstätten (Revierzentren) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V) sowie von einer Fortpflanzungsstätte (Revierzentrum) des Feldsperlings (Passer montanus, RLB V).

! Habitate der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis, RLB V, FFH Anhang IV) werden überbaut.

! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) werden teilweise überbaut. ! Das teilweise überbaute Biotop BK 8239-1017 ist Wuchsort einer gefährdeten Pflanzenart:

Riesen-Schachtelhalm (RLB V). ! Wuchsorte der gefährdeten Pflanzenart Gelbe-Wiesenraute (RLB V) werden überbaut. ! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und

Betonschutzwände im Mittelstreifen.

Mittelbare Beeinträchtigung:

! Mittelbare Beeinträchtigung von Baumreihen, Baumgruppen (UA) (z.T. 8138-0008).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,77 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,10 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,01 ha.

Boden, Wasser, Klima

! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,09 ha.

! Versiegelung von rund 1,17 ha forstwirtschaftlich genutzter Böden. ! Überschüttung von Boden für dauerhafte Seitenablagerungen von ca.4,60 ha.

Entlastungswirkungen

! Entsiegelung von ca. 0,05 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.

K6 Tal der Rohrdorfer Achen zwischen Heiglmühle und Achenmühle Heiglmühle (Bau-km 65+140) bis Überführung Kreisstraße RO 9 (Bau-km 66+370)

Geplante Baumaßnahme

! Fahrbahnbreite: 36 m (einschl. Bankett; RQ 36)

! Aufweitung des Mittelstreifens auf bis zu 9,50 m Breite zur Sicherstellung der erforderlichen Haltesichtweiten in den Links- und Rechtskurven

! nahezu durchgehende Betonschutzwände im Mittelstreifen

! Einschnittsböschungen bis zu 70 m Breite

! Neubau der Anschlussstelle Achenmühle (Süd) und der Anbindung an die Kreisstraße RO 5 (Fahrtrichtung Salzburg)

! Abbruch Durchlass mit Fußgängerunterführung (BW 104)

! Abbruch von 2 Gebäuden

! Überführung der Kreisstraße RO 9 (BW 105): B = 10,60 m, LW = 73,50 m, LH = 4,70 m

! Anlage einer Entwässerungseinrichtung: Absetzbecken Achenmuhle Ost (Abschnitt 6) und und 4 Rohrleitungen in die Rohrdorfer Achen

! Neubau Anwandweg

! Neubau öffentlicher Feld- und Waldweg nördlich der A8 (Bau-km 64+750 bis 66+370)

! Errichtung von 2 Lärmschutzwänden (südlich A8, Höhe 3,00 m und 7,00 m)

Konflikte

Biotope, Tiere und Pflanzen

Flächenverlust, temporäre Inanspruchnahme:

! Überbauung / Versiegelung und Verlust durch Verkleinerung von: natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Einzelbäume (UE), feuchte und nasse Hochstaudenfluren (GH), Landröhrichte (GR), aufgelassene Kulturbestände (UK), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN) (z. T. 8239-0005) und naturnahe Feldgehölze (WO).

! temporäre Inanspruchnahme von: Landröhrichte (GR), Großseggenriede der Verlandungs-zone (VC), aufgelassene Kulturbestände (UK), natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW), Einzelbäume (UE), naturnahe Hecken (WH), lineare Gewässerbegleitgehölze (WN), naturnahe Feldgehölze (WO) und Streuobstbestände (WÜ).

! Beeinträchtigung von FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (6430).

Beeinträchtigung von Habitaten und Arten:

! Verlust von 10 Höhlen- und Habitatbäumen (mit 10 Baumhöhlen) als potenzielle Fortpflan-zungsstätte für Grünspecht und andere Baumhöhlenbewohner und als potenzielle Fort-pflanzungs- und Ruhestätte für Fledermäuse: Großer Abendsegler, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Mopsfledermaus, Mücken-fledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Wimperfledermaus.

! Vögel: Überbauung von einer Fortpflanzungsstätte (Revierzentrum) der Goldammer (Emberiza citrinella, RLB V).

! Habitate der Feldgrille (Gryllus campestris, RLB 3) und der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera, RLB V) werden teilweise überbaut.

! Ein Fortpflanzungshabitat der streng geschützten Gelbbauchunke (Bombina variegata, RLB 2, FFH Anhang II und IV) (nördlich von Hofmühle, nördlich der A8) wird überbaut.

! Verstärkung der Trenn- und Barrierewirkung der Autobahn durch Fahrbahnverbreiterung und Betonschutzwände im Mittelstreifen.

K6 Tal der Rohrdorfer Achen zwischen Heiglmühle und Achenmühle (Fortsetzung)

Konflikte Mittelbare Beeinträchtigung

! Mittelbare Beeinträchtigung von: natürliche und naturnahe Fließgewässer (FW) und aufgelassene Kulturbestände (UK).

Insgesamt entstehen in diesem Konfliktabschnitt dauerhafte Biotopflächenverluste in einer Größenordnung von ca. 0,71 ha und vorübergehende Verluste durch das Baufeld von 0,08 ha. Die mittelbare Beeinträchtigung neubelasteter Biotope umfasst ca. 0,02 ha.

Boden, Wasser, Klima

! Versiegelung von landwirtschaftlich genutzten Böden / nicht biotopwürdigen Lebensräumen auf rund 2,29 ha.

! Versiegelung von rund 0,36 ha forstwirtschaftlich genutzten Böden.

Entlastungswirkungen

! Entsiegelung von ca. 0,03 ha Boden durch den Rückbau von nicht mehr benötigten Straßenflächen der Autobahn zu unversiegelten Straßennebenflächen.

! Immissionsentlastung von ca. 0,13 ha straßennaher Biotopfläche (Landröhrichte (GR), Großseggenriede der Verlandungszone (VC), Feuchtgebüsche (WG), lineare Gewässer-begleitgehölze (WN) und Streuobstbestände (WÜ)).

© Bayerische Vermessungsverwaltung(Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet)

© Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de

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