3080 Wehlen 08 19#021 · Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 29. Jahrgang · Freitag,...

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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 29. Jahrgang · Freitag, den 22. Februar 2019 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro Wehlener Rundschau Der Schifferverein zu Stadt Wehlen e. V. lädt am Samstag den 09.03.2019 zu seinem traditione�en Schifferfest ein. Für das leibliche Wohl wird auf dem Markt ab 12.00 Uhr in unserem Stand ges�gt . 13.30 Uhr Blasmusik mit den Krippentalern. 14.00 Uhr Festumzug mit Fahnen und Schiffsmode�en. Im Anschluss treffen wir uns in unserer Schifferklause, neben dem T�bogen .

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Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen29. Jahrgang · Freitag, den 22. Februar 2019 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro

Wehlener Rundschau

Der Schifferverein zu Stadt Wehlen e. V. lädt am Samstag den 09.03.2019 zu

seinem traditione�en

Schifferfest ein.

Für

das leibliche Wohl wird auf dem Markt ab

12.00 Uhr in unserem Stand ges�gt.

13.30 Uhr Blasmusik mit den Krippentalern.

14.00 Uhr Festumzug mit Fahnen und Schiffsmode�en.

Im Anschluss treffen wir uns in unserer Schifferklause, neben dem T�bogen.

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Wehlen Nr. 2/2019- 2 -

Bereitschaftsdienste

Gemeindeamt Lohmen Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen

03501 / 5810 - Telefax 42

BÜRGERMEISTER Herr Mildner, Jörg 40 [email protected]

Sekretariat Bürgermeister Frau Jekel, Heike [email protected]

HAUPTAMT [email protected]

Sachbearbeiterin Hauptamt, Basteianzeiger, Soziales Frau Mähl, Katja 21Sachbearbeiterin Standesamt, Hauptamt Frau Großmann, Gritt [email protected]

Sachbearbeiterin FFw, Ordnungsamt Frau Ehrlich, Anne 23Sachbearbeiterin Tourismus, Wahlen, Gemeinde App, Homepage Frau Bormann, Kristin [email protected]

Sachbearbeiterin Bibliothek, Vereine, Feste Frau Troll, Anke [email protected]

Sachbearbeiter Ordnungsamt, Gemeindevollzugsdienst Herr Häntzschel, Mario 27Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt, Gewerbe Frau Großmann, Bianka [email protected]

KÄMMEREI [email protected]

Kämmerin Frau Ujhelyi, Kerstin 30stellv. Kämmerin, Sachbearbeiterin Abwasserangelegenheiten, Frau Große, Dana 28Doppik, [email protected]

Sachbearbeiterin Haushalt Frau Fuhrmann, Ivonne 31Sachbearbeiterin Haushalt Frau Riechers, Petra 31Sachbearbeiterin Kasse, Buchhaltung Frau Entrich, Martina 32Sachbearbeiterin Lohn, Gehalt Frau Junge, Marlies 33Sachbearbeiterin Steuern, Gebühren Frau Boyn, Sonja 34BAUAMT

[email protected]

Amtsleiter Herr Nestler, Matthias 35Sachbearbeiter Herr Protze, Jörg 37Sachbearbeiter Herr Roy, Frank [email protected] Herr Hauptmann, René 20KINDERKRIPPE - "Krümelkiste" Pestalozzistraße 6, 01847 Lohmen

Frau Pietsch, Sylvia [email protected]

KINDERTAGESSTÄTTE - "Storchennest" Pestalozzistraße 1a, 01847 Lohmen

Frau Götz, Elisa [email protected]

KINDERTAGESSTÄTTE - Außenstelle "Zugvögel" Stolpener Straße 6, 01847 Lohmen

Frau Götz, Elisa 76 [email protected]

GRUNDSCHULE Sekretariat Frau Großmann, Bianka 70Stolpener Str. 6, 01847 Lohmen Schulleitung Frau Reinhold, Diana [email protected] Fax: 72HORT - "Lohmener Strolche" Frau Weidemann, Kristin 74Stolpener Str. 6, 01847 Lohmen

[email protected]

TRINKWASSERZWECKVERBAND "Bastei" Basteistraße 79, 01847 Lohmen Sekretariat Frau Kraus, Cornelia Fax:

Geschäftsführer Herr Thar, Gunter

[email protected], www.tzv-bastei.de

FRIEDENSRICHTER Herr Karlheinz Petersen Obervogelgesanger Weg 9, 01829 Stadt Wehlen, OT Pötzscha Obervogelgesanger Weg 9, 01829 Stadt Wehlen, OT Pötzscha

[email protected]

Sie finden uns auch im Internet unter:

www.lohmen-sachsen.de

0171/ 3837260

035020/ 70508 0160/5357229

03501/ 47 07 8903501/ 46 10 80

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Nr. 2/2019 Wehlen- 3 -

Öffnungszeiten des Gemeindeamtes:Montag: geschlossenDienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossenDonnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Notrufnummern• Trinkwasserzweckverband „Bastei“ 0171 3837260• Polizei 110• Feuerwehr und Rettungsdienst 112• IRLS (Integrierte Rettungsleitstelle Sachsen) 0351 501210• Polizeirevier Pirna 03501 519224• Giftnotrufnummer 0361 730730• Tierärztliche Klinik 035973 2830

ständig dienstbereit - Amt Stolpen• kostenfreies Servicetelefon Enso 0800 6686868• ENSO Energie Sachsen Ost AG 0800 6686868• ENSO Gasstörung 0351 50178880• ENSO Stromstörung 0351 50178881• ENSO Störungsrufnummer Wasser (für OT Pötzscha) 03501 50178882

Apothekennotdienst Pirna

Schubert Apotheke Heidenau

Hirsch Apotheke Heidenau

Tel.: 03529 515785 Tel.: 03529 512250Goethe Apotheke Heidenau Apotheke im real,-Tel.: 03529 518292 Tel.: 03529 518215Apotheke Dohna Schwanen Apotheke PirnaTel.: 03529 574207 Tel.: 03501 525811Adler Apotheke Pirna Scheele Apotheke PirnaTel.: 03501 781525 Tel.: 03501 442772Apotheke Sonnenstein Pirna Rathaus Apotheke PirnaTel.: 03501 773029 Tel.: 03501 523602Pharmonie Apotheke Pirna Pluspunkt Apotheke PirnaTel.: 03501-56110 Tel.: 03501-464518Lilienstein Apotheke Pirna Lilien-Apotheke PirnaTel.: 03501 784950 Tel.: 03501 7929300Stadt Apotheke Königstein Bastei-Apotheke LohmenTel.: 035021 68221 Tel.: 03501 588630

Marien Apotheke Berggießhübel

Adler Apotheke Bad Schandau

Tel.: 035023 66710 Tel.: 035022 42508

Wichtige Rufnummern

Ärzte

Dr. Forker Dipl.-Med. HerbstKastanienweg 2 Hauptstraße 8601833 Dürrröhrsdorf 01833 DürrröhrsdorfTel.: 035026 91223 Tel.: 035026 91222

Gemeinschaftspraxis Facharzt GroßerDr. med. Frank Neubert Am Amselgrund 39Susanne Neubert 01848 RathewaldeFabrikstraße 801847 Lohmen Tel.: 035975 81207Tel.: 03501 588200

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Wehlen Nr. 2/2019- 4 -

Amtliche Bekanntmachungen

Die Veröffentlichung der Niederschrift der 48. öffentlichen Ratssitzung erfolgt gleichzeitig durch Aushang an den Verkün-dungstafeln in der Zeit vom 22.02. bis 04.03.2019.Termin der nächsten (49.) öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen ist Dienstag, 26. März 2019, 19.00 Uhr in der Grundschule. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öf-fentlichen Bekanntmachungen.

Niederschrift der 48. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 05.02.2019, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grund-schule, Lohmener Straße 3

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Fest-stellung der BeschlussfähigkeitBürgermeister Tittel begrüßt, neben den Stadträten, die Herren Richter und Heber (PST) sowie seitens der Gemeindeverwal-tung Lohmen Frau Ujhelyi.Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 5 Stadträten und dem Bürgermeister mit 6 von 11 Stimmen gegeben (die Stadträte Flössel, Fröde, Hoffmann, Mathe und Weber fehlen entschuldigt). Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekannt-gegeben.

2. Information zum nichtöffentlichen Teil der 47. Ratssit-zungGegenstand der Beratung in nichtöffentlicher Sitzung waren Festlegungen zu einer Finanzangelegenheit.

3. Protokollkontrolle der 47. öffentlichen Ratssitzung vom 18.12.2018Beschluss 710-48/2019 (6 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Nieder-schrift zur 47. öffentlichen Ratssitzung.4. Informationen des Bürgermeisters- Angebot des LRA für Kaufvertrag/Tauschvertrag zwischen

Landkreis und Stadt Wehlen (Flurstücke 190/4, 190/5, 195/8, 231/4 der Gemarkung Stadt Wehlen bzw. Flurstücke 348/2, 348/4, 348/6, 348/7, 348/8, 348/9 der Gemarkung Stadt Wehlen im Zusammenhang mit Wiederherstellung Ortseingang Stadt Wehlen an Kreisstraße K8710

- Information zu Planungen des Imkervereins Lohmen und Umgebung e. V.: Rückzug vom Vorhaben Heimatmuseum über LEADER-Förderantrag; Konzentration auf Ausbau Lehrbienenstand

- Musikschule Sächsische Schweiz: Antrag auf Mitglied-schaft im Verein wurde eingereicht, kommunaler Finanzie-rungsanteil für 2019 wurde angewiesen

- Gemeinschaftsausschuss 07.02.2019, 17.00 Uhr: Thema Verwaltungskostenumlage; Einladung BM Lohmen zum Ge-spräch mit Stadtrat über Verwaltungsarbeit

- Bericht zur Informationsveranstaltung Neubau Bahnlinie Dresden-Prag (Beginn der Detailplanungen bis 2022 avi-siert); Aussage, dass keine Festlegungen bestehen, die künftig einen Güterverkehr im Elbtal generell ausschließen!

5. Anfragen der Stadträte und BürgerSR Jacob verweist auf die notwendigen Pflegemaßnahmen an Straßenbäumen, sowohl Jungbäume aus diversen Ersatzpflan-zungen als auch Bestandsbäume, z. B. Buche an Niederlohme-ner Str./Herrenleite sowie Wildwuchsbeseitigung Kirschallee.Bei Ersatzpflanzungen sind zunächst die bestehenden Verträge des Maßnahmeträgers (i. d. R. drei Jahre) zu erfüllen. Nach ord-nungsgemäßer Übergabe an Straßenlastträger (SW) gehen die Pflichten auf die Stadt über. Bezüglich der Kirschallee erfolgt die Klärung der Zuständigkeit (Aufgabe der Verwaltung).SR Höhne hinterfragt Gegebenheiten i. V. m. der Baumaßnah-me Wilkebach.Er informiert anschließend über die Ablehnung des Bauent-wurfs zum Anbau an Werkstattgebäude Autoservice Höhne u &

Pirnaer Str. 105 Lohmener Str. 1001829 Stadt Wehlen 01796 PirnaTel. 035024 70566 Tel. 03501 523738

Tierärzte

Frau Dr. Carina SchirmBasteistraße 7901847 LohmenTel. 03501 571400

Erreichbarkeit des BürgerpolizistenDer Bürgerpolizist ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 – 14:00 Uhr über die Telefonnummer 0174 3050460 erreichbar.In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizeire-vier Pirna 03501 519224 oder den Notruf 110.

Ihr BürgerpolizistMatthias Heinemann

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Monat März

02./03.03.19 DS Hölzel, A.-Bebel-Str.30, NeustadtTel.: 03596 501894

09./10.03.19 DS Nemeth-Böhm, Böhmische Str. 4, NeustadtTel.: 03596 604140

16./17.03.19 ZAP Papke, R.-Luxemburg-Str. 6, NeustadtTel.: 03596 602293

23./24.03.1930./31.03.19 Dr. Lehnung, Goethestr. 2, Neustadt

Tel.: 03596 502220

Gemeinschaftspraxis KinderärztinDr. med. Kerstin Gräfe Dipl. -Med. Barbara LugerDr. med. Thomas Heißner Basteistr. 19Schloß Lohmen 2 01847 Lohmen01847 Lohmen Tel.: 03501 588554Tel.: 03501 588166Außenstelle Stadt WehlenPirnaer Straße 10101829 Stadt WehlenTel.: 035024 70438

ZahnärzteDr. Haupt Dr. BodenBasteistr. 19 Kastanienweg 501847 Lohmen 01833 DürrröhrsdorfTel. 03501 588066 Tel. 035026 90352

Dr. Brüchner Dr. LehnungR.-Breitscheid-Str. 5 Goethestr. 201833 Stolpen 01844 NeustadtTel. 035973 24122 Tel. 03596 502220

Dr. Fröhlich Dr. EbertSchillerstr. 37 Schillerstr. 3001796 Pirna 01796 PirnaTel. 03501 527327 Tel. 03501 523523

Dipl.-Med. Marstani Dr. Frahnert

Die nächste Ausgabe erscheint am:

Freitag, dem 29. März 2019

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:

Mittwoch, der 20. März 2019

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Nr. 2/2019 Wehlen- 5 -

Weber durch die Denkmalschutzbehörde (siehe auch TOP 9.1) und bringt seinen Unmut über Zeitverzögerung und finanziel-len Mehraufwand zum Ausdruck. Gefordert wird eine moderne Ausführung, die sich deutlich vom Altbau abhebt.

6. Finanzangelegenheiten6.1 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeer-klärungSeit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Ver-mittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwer-bung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbeschei-nigung ausgestellt werden.Beschluss 715-48/2019 (6 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorlie-gender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Num-mer 1 bis 8 über 18.857,00 EUR.

7. Liegenschaftsangelegenheiten7.1 Notarurkunden/Vorkaufsrechte und sanierungsrechtli-che GenehmigungenBeschluss 723-48/2019 (6 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehen bestätigt folgende Notarurkun-den:- UR Nr. D 4691/2018 Notar Korte, DresdenNegativattest nach §§ 24 ff BauGB, § 17 SächsDSchG und § 40 SächsStrG zum Verkauf des Flurstücks 99 der Gemarkung Dorf Wehlen (EG Berger/Hempel)- UR Nr. 1121/2018 Notar Schmidt, PirnaNegativattest nach § 28 Absatz 1 BauGB zum Verkauf der Flur-stücke 123, 298 b, 298 d sowie 115/20 und 147/9 der Gemar-kung Dorf Wehlen (Förster/B.I.K.K. Förster KG)

8. Hauptamtsangelegenheiten8.1 Festlegung Wahltermin für Stadtratswahl 2019Die Bestimmung des Wahltages obliegt nach § 39 Abs. 1 und 2 KomWG dem Gemeinderat bzw. Stadtrat als weisungsfreie Angelegenheit.Beschluss 711-48/2019 (6 Ja-Stimmen)Der Stadttrat beschließt, die Stadtratswahl 2019 an folgendem Tag durchzuführen:Wahltag: 26.05.20199. Bauangelegenheiten9.1 Informationen/Sonstiges- Verlängerung Geltungsdauer Baugenehmigung für Errich-

tung Balkonanlage Täubrich, Pirnaer Straße 115,- Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Erneuerung

Hauseingangstür, Nebeneingangstür sowie 10 Fenster am westlichen Giebel und an der Hausrückseite) Möller, Pirnaer Str. 79

- Bauantrag zur Errichtung Anbau an Autowerkstatt (Höhne und Weber GmbH, Dorf Wehlen): Anzeige der Gestaltungs-änderung durch die Bauherren, wegen Einspruch/Auflagen der Denkmalschutzbehörde

9.2 Hochwasserbaumaßnahmen 20139.2.1 Informationen- FWGH Pötzscha: Bestätigung der nahezu kompletten För-

derung- Maßnahme Bahnübergang Pötzscha: Parkplatz Bahnhof

wurde stark beansprucht, keine Entwässerung vorhanden; PST regt gemeinsame Lösung zu Straßeninstandsetzung mit Entwässerung, unter Einbeziehung BA Lohmen (Mittel aus Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“), an.Nach eingehende Diskussion wird dieser Vorschlag befür-wortet, da dies eine sinnvolle Lösung im Sinne einer Kom-plettinstandsetzung dieses Abschnittes ergäbe.

9.2.2 Vergabebeschlüsse zu EinzelmaßnahmenZur Beratung liegen zehn Beschlussvorlagen vor, davon eine mit erforderlicher Eilentscheidung des Bürgermeisters, sieben konnten aufgrund Kurzfristigkeit nicht im VA/TA vorberaten werden.Herr Richter (PST) erläutert die jeweils empfohlenen Vergabe-entscheidungen.- Vergabe von Bauleistungen Nachtrag 6Projekt: W-09 ElbeparkplatzNachtragsleistung: Verfugung Sandsteinpflaster mit 2K-PflasterfugenmörtelDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die genannte Nachtrags-leistung beinhaltet die von der ONB und dem LASuV als För-dermittelstelle bestätigte Verfügung des Sandsteinpflasters mit einem 2-komponentigen wasserdurchlässigen Fugenmörtel.Beschluss 716-48/2019 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o.g. Nachtragsleistung an die Firma Teichmann Bau GmbH, Wilsdruff, entsprechend dem Nachtragsangebot vom 01.02.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme erhöht sich von 1.429.088,61 EUR um 410.825,96 EUR auf 1.839.914,57 EUR.- Vergabe von IngenieurleistungenProjekt: W-15 Gewässerinstandsetzung SaukelbachIngenieurleistungen Bauüberwacher BahnDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung be-inhaltet die Bauüberwachung - Bahn, welche im Bereich der Bahnüberführung nach Forderung der DB-AG notwendig ist.Beschluss 717-48/2018 (6 Ja-Stimmen)Es wird beschlossen, der Vergabe o.g. Ingenieursleistung an die Ing.-Gesellschaft Hoeft mbH, NL Leipzig, entsprechend dem Angebot vom 27.01.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme beträgt 3.570,00 EUR.- Vergabe von BauleistungenProjekt: W-15 Gewässerinstandsetzung SaukelbachGewässerbauDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung be-inhaltet die Gewässerinstandsetzung des Saukelbaches in der Ortslage Pötzscha.Beschluss 718-48/2018 (6 Ja-Stimmen)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Bauleistung an die Fir-ma GWB Grund- & Wasserbaugesellschaft mbH, Moritzburg, OT Boxdorf, entsprechend dem Angebot vom 19.12.2018, vor-behaltlich der bis zum 07.02.2019 laufenden Widerspruchsfrist zuzustimmen.Die Auftragssumme beträgt 1.078.123,25 EUR.- Vergabe von IngenieurleistungenProjekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenBrandschutz Lph. 8 – 9 (Objektüberwachung/Dokumenta-tion)Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung beinhaltet die brandschutztechnische Überwachung und die Dokumenta-tion sowie die Erstellung der Flucht- und Rettungswegepläne.Beschluss 712-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Ingenieursleistung an das Büro für Bauplanung & Statik Dipl.-Ing. Cornelia Scholz, Radebeul, entsprechend dem Angebot vom 21.01.2019 zuzu-stimmen.Die Auftragssumme beträgt 7.350,00 EUR.- Vergabe von Bauleistungen Nachtrag 2Projekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenLos 30 - Elektrotechnische Anlagen Nachtrag 2 Bauhei-zung/BaubeleuchtungDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Nachtragsleis-tung umfasst die Installation und die Vorhaltung der Bauhei-zung sowie der Baubeleuchtung und der Begleitheizung TW.Beschluss 713-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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Wehlen Nr. 2/2019- 6 -

9.3 Kommunale Baumaßnahmen- Ausschreibung Breitbandausbau

Herr Roy, BA Lohmen, informiert mit E-Mail vom 01.02.2019 über den aktuellen Bearbeitungsstand.

- Verlängerung Zuwendungsbescheid für Beratungsleistun-gen bis 26.06.2019 möglich

- Nachtrag zum Beratervertrag mit atene KOM kann bestätigt werden

- Die Firma beabsichtigt Abrechnung der bisherigen Bera-tungsleistungen. Da die Auszahlung der Fördersumme erst nach Abschluss der Beratungsmaßnahme erfolgt, müsste die Stadt Wehlen in Vorleistung gehen. Bürgermeister Tittel regt, übereinstimmend mit dem Stadtrat, die Zahlung einer anteiligen Vorvergütung (ca. 10.000 EUR) in Abstimmung zwischen Bauamt und Kämmerei an.

9.4 Bauanträge/Bauanfragen9.4.1 Nutzungsänderung als Sozialwerkstatt und für Wei-terbildungsangebote (Bahnhofstraße 1)Beschluss 724-48/2019 (6 Ja-Stimmen)Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Antrag der AWO auf Nutzungsänderung im Grundstück Bahnhofstraße 1 als Sozialwerkstatt und Weiterbildungsstätte, wie im VA/TA vom 22.01.2019 bereits vorberaten.9.5 Bauleitplanung- kein Beratungsbedarf -

Stadt Wehlen, 07.02.2019

Stützer TittelSchriftführerin Bürgermeister

Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Nachtragsleistung an die Firma Elektro Fröde DLG mbH, OT Dorf Wehlen, entspre-chend dem Nachtragsangebot vom 18.12.2018 zuzustimmen.Die Auftragssumme erhöht sich von 156.686,93 EUR um 3.678,29 EUR auf 160.365,22 EUR.- Vergabe von BauleistungenProjekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenLos 20 - Heizungs- und Sanitärtechnische AnlagenDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung umfasst die Installation der kompletten Hei-zungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen.Beschluss 714-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o.g. Bauleistung an die Fir-ma EGO GmbH, Energiesysteme Gebäudetechnik Oberelbe, Heidenau, entsprechend dem Angebot vom 18.12.2018 zuzu-stimmen.Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt.Die Auftragssumme beträgt 112.443,39 EUR.- Vergabe von BauleistungenProjekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenLos 7 - Kunststoff- und Alufenster/Außentüren/FensterbänkeDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung umfasst die Herstellung und Montage der Fenster und Außentüren sowie der Fensterbänke.Beschluss 719-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Bauleistung an die Fir-ma mafa Fensterbau & Montage GmbH, Chemnitz, OT Grüna, entsprechend dem Angebot vom 05.02.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme beträgt 54.538,69 EUR.- Vergabe von BauleistungenProjekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenLos 10 - SchlosserarbeitenDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung umfasst die Errichtung der Außentreppe (Fluchtweg OG), der Treppe zum Zwischengeschoss sowie die Errichtung der Estrichwinkel am Treppenauge.Beschluss 720-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Bauleistung an die Fir-ma Schlosserei-Metallbau Steffen Voigt, Dippoldiswalde, ent-sprechend dem Angebot vom 01.02.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme beträgt 26.954,69 EUR.- Vergabe von Bauleistungen Nachtrag 1Projekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenNachtragsleistung: VerkehrssicherungsmaßnahmeDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Nachtragsleistung beinhaltet Mehrmengen bei der Verkehrssicherung der K8710 (halbseitige Sperrung mit LSA im Bereich Baustelle).Beschluss 721-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Nachtragsleistung an die Firma Verkehrstechnik Böber GmbH, Pirna, entsprechend dem Nachtragsangebot vom 11.01.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme erhöht sich von 34.324,22 EUR um 12.321,00 EUR auf 46.645,22 EUR.- Vergabe von VermessungsleistungenProjekt: W-22 Ersatzneubau FWGH Stadt WehlenKatastervermessungDie Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die obige Leistung umfasst die Grenzwiederherstellung der Grundstücksgrenze zwischen Flurstück 123 und 120/1.Beschluss 722-48/2018 (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)Es wird beschlossen, der Vergabe o. g. Vermessungsleistung an die Firma Vermessungsbüro Hering, Pirna, entsprechend dem Angebot vom 11.01.2019 zuzustimmen.Die Auftragssumme beträgt ca. 2.700,00 EUR.

Öffentliche Bekanntmachung

des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019 sowie des Haushaltsplans der Stadt Wehlen

für das Haushaltsjahr 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 sowie des Haushalts-planes für 2019 liegen auf der Grundlage des § 76 Absatz 1 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) an 7 Arbeitsta-gen in der Zeit vonDonnerstag, den 28. Februar bis Freitag, den 8. März 2019zu den allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei und in der Stadtverwaltung Wehlen/Touristinforma-tion Stadt Wehlen öffentlich aus.Auch an den Schließtagen Montag und Mittwoch ist die Ein-sichtnahme in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemein-deamt Lohmen gewährleistet.Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis zum 19. März 2019) Einwendungen gegen den Entwurf erhe-ben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Stadt Wehlen, den 15.02.2019

TittelBürgermeister

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Nr. 2/2019 Wehlen- 7 -

von 270.000 EUR bestimmt als Vorauszahlung in monatlich gleichen Abschlägen mit Fälligkeit 20. des laufenden Monats.Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig)

TOP 445-03/2019Gemeinde- und Stadtratswahlen 2019Wahl eines einheitlichen GemeindewahlausschussesGemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m. § 39 Absatz 7 SächsGemO (Gemeindeordnung für den Frei-staat Sachsen) wählt der Gemeinschaftsausschuss den ein-heitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen.BeschlussGemäß § 39 Absatz 7 SächsGemO wird der Gemeindewahl-ausschuss wie folgt offen Aus den Wahlberechtigten und Ge-meindebediensteten der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen gewählt:1. Vorsitzende Katrin Hofmann,

Angestellte2 Ja-Stimmen (einstimmig)

2. stv. Vorsitzende Kristin Bormann, Angestellte

2 Ja-Stimmen (einstimmig)

3.1. Beisitzerin Gritt Großmann, Angestellte

2 Ja-Stimmen (einstimmig)

3.1.1. stv. Beisitzer Katja Mähl, Angestellte

2 Ja-Stimmen (einstimmig)

3.2. Beisitzerin Sonja Boyn, Angestellte

2 Ja-Stimmen (einstimmig)

3.2.1. stv.. Beisitzer Bianka Großmann, Angestellte

2 Ja-Stimmen (einstimmig)

TOP 4Allgemeine Informationen- zur Personalsituation in der Gemeindeverwaltung Lohmen

J. MildnerGemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachung und Information der 44. Sitzung des

Gemeinschaftsausschusses im Gemeindeamt Lohmen

Beginn: 17:00 UhrEnde: 18:10 UhrAnwesend: 1. Herr Mildner, Gemeinschaftsvorsitzender,

BM Gem. Lohmen2. Herr Tittel, BM Stadt Wehlen3. Frau Großmann, Gemeinderätin,

stellv. BM Gem. Lohmen4. Herr Dr. Neise, Stadtrat,

stellv. BM Stadt Wehlen5. Herr Schwab, Gemeinderat Lohmen (ab

17:10 Uhr)6. Herr Venus, Gemeinderat Lohmen i. V. für GR

Hoppe

EntschuldigtHerr Hoppe/Gemeinderat Lohmen - dienstlichHerr Fröde/Stadtrat, stellv. BM Stadt Wehlen - privatHerr Weber/Stadtrat - privatVerwaltung: Frau Ujhelyi, Kämmerin

Bürgermeister Mildner eröffnet die 45. öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw. Stadträte/in sowie die Verwaltungsangestellte. Die Einladung mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben.Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.

TagesordnungI. Öffentlicher Teil1. Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsaus-

schusses2. Bestätigung des Protokolls der 44. Sitzung vom 27.11.2017

45-01/20193. Beratung und Beschlussfassung zur Verwaltungskosten-

umlage für das Haushaltsjahr 2019 45-02/20194. Gemeinderats- und Stadtratswahlen 2019

Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses 45-03/2019

5. Allgemeine Informationen

TOP 1Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsaus-schusseskeine

TOP 245-01/2019 Bestätigung des Protokolls der 44. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 27.11.2017Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor.Das Protokoll wurde handschriftlich von Frau Gemeinderätin Großmann und Herrn Stadtrat Dr. Neise bestätigt.Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen (einstimmig)

TOP 345-02/2019Beratung und Beschlussfassung zur Verwaltungskosten-umlage für das Haushaltsjahr 2019Herr Bürgermeister Mildner trägt die Schwerpunkte der Kalku-lation vor.In einer Verwaltungsgemeinschaft ist der Gemeinschaftsaus-schuss für die Bestimmung der Höhe der Umlage zuständig. Die Festsetzung als Vorauszahlung für das Jahr 2019 erfolgt entsprechend der Kalkulation zur Verwaltungskostenumlage.BeschlussDie Verwaltungskostenumlage gemäß § 9 der Verwaltungsge-meinschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zur Festsetzung in der Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde für das Haushaltsjahr 2019 wird in Höhe

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Wehlen Nr. 2/2019- 8 -

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eine

rP

arte

iod

erei

ner

mitg

lieds

chaf

tlich

orga

nisi

erte

nW

ähle

rver

eini

gung

kann

inei

nem

Wah

lvor

schl

agnu

rbe

nann

tw

erde

n,w

enn

erin

eine

rM

itglie

derv

ersa

mm

lung

oder

inei

ner

Ver

trete

rver

sam

mlu

nghi

erzu

gew

ählt

wor

den

ist.

Mitg

liede

rver

sam

mlu

ngis

tein

eV

ersa

mm

lung

der

imZe

itpun

ktih

res

Zusa

mm

entri

ttsw

ahlb

erec

htig

ten

Mitg

liede

rim

Wah

lgeb

iet.

Ver

trete

rver

sam

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ngis

tein

eV

ersa

mm

lung

derv

onei

nerd

erar

tigen

Mitg

liede

rver

sam

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ngau

sih

rerM

itte

gew

ählte

nV

ertre

ter.

Rei

chtd

ieZa

hlde

rwah

lber

echt

igte

nM

itglie

derd

erP

arte

iode

rmitg

lieds

chaf

tlich

enW

ähle

rver

eini

gung

inde

rGem

eind

eni

chtz

urD

urch

führ

ung

eine

rMitg

liede

rver

sam

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ngau

s,tri

ttan

dere

nS

telle

eine

Ver

sam

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ngde

rwah

lber

echt

igte

nM

itglie

dero

derV

er-

trete

rim

Land

krei

s.

Der

Bew

erbe

rin

Wah

lvor

schl

ägen

nich

tmitg

lieds

chaf

tlich

orga

nisi

erte

rW

ähle

rver

eini

gung

enka

nnnu

rbe

nann

twer

den,

wen

ner

inei

ner

Ver

sam

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ngde

rim

Zeitp

unkt

ihre

sZu

sam

men

tritts

wah

lber

echt

igte

nA

ngeh

örig

ende

rW

ähle

rver

eini

gung

von

der

Meh

rhei

tder

anw

esen

den

Ang

ehör

igen

hier

zuge

wäh

ltw

orde

nis

t.

InG

emei

nden

mit

meh

rere

nW

ahlk

reis

ensi

nddi

eB

ewer

ber

und

ihre

Rei

henf

olge

für

alle

Wah

lvor

schl

äge

eine

rP

arte

iod

erW

ähle

rver

eini

gung

inei

ner

Mitg

liede

r-od

erV

ertre

terv

ersa

mm

lung

imW

ahlg

ebie

tzu

best

imm

en.D

abei

sind

für

jede

nW

ahlk

reis

getre

nnte

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len

durc

hzuf

ühre

n.

Die

Bew

erbe

run

ddi

eV

ertre

ter

für

die

Ver

trete

rver

sam

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ngm

üsse

nge

heim

gew

ählt

wer

den.

Ingl

eich

erW

eise

ist

die

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henf

olge

der

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rfe

stzu

lege

n.Je

der

stim

mbe

rech

tigte

Teiln

ehm

erde

rV

ersa

mm

lung

ist

vors

chla

gsbe

rech

tigt;

satz

ungs

mäß

ige

Vor

schl

agsr

echt

ebl

eibe

nun

berü

hrt.

Den

Bew

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rnis

tG

eleg

enhe

itzu

gebe

n,si

chun

dih

rP

rogr

amm

der

Ver

sam

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ngvo

rzus

telle

n.

Die

Wah

lder

Bew

erbe

rdar

ffrü

hest

ens

12M

onat

e,di

eW

ahld

erV

ertre

terf

rühe

sten

s15

Mon

ate

vorA

blau

fdes

Zeitr

aum

s,in

dem

die

Gem

eind

erat

swah

ldur

chzu

führ

enis

t,st

attfi

nden

.

Das

Näh

ere

über

die

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lder

Ver

trete

rfür

die

Ver

trete

rver

sam

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ng,ü

berd

ieE

inbe

rufu

ngun

dB

esch

luss

fähi

gkei

tder

Mitg

liede

rod

erV

ertre

terv

ersa

mm

lung

sow

ieüb

erda

sV

erfa

hren

für

die

Wah

lder

Bew

erbe

rre

geln

die

Par

teie

nun

dW

ähle

rver

eini

gung

endu

rch

ihre

Sat

zung

en.

Mit

dem

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lvor

schl

agis

tein

eN

iede

rsch

riftü

ber

die

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lder

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rm

itA

ngab

enüb

erO

rt,A

rtun

dZe

itde

rV

ersa

mm

lung

,Za

hlde

rer

schi

enen

enS

timm

bere

chtig

ten

und

dem

Erg

ebni

sde

rW

ahle

nei

nzur

eich

en.

Hie

rbei

habe

nde

rLe

iter

der

Ver

sam

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ngun

dzw

eist

imm

bere

chtig

teTe

ilneh

mer

anE

ides

stat

tzu

vers

iche

rn,d

ass

die

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lder

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rin

gehe

imer

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ler

folg

tis

tun

dde

nB

ewer

bern

die

Gel

egen

heit

gege

ben

wur

de,

sich

und

ihr

Pro

gram

mde

rV

ersa

mm

lung

vorz

uste

llen.

Der

Vor

sitz

ende

des

Gem

eind

ewah

laus

schu

sses

ist

zur

Abn

ahm

eei

ner

solc

hen

Ver

sich

erun

gan

Eid

esst

att

zust

ändi

g;er

gilt

als

Beh

örde

imS

inne

von

§15

6de

sS

trafg

eset

zbuc

hes

inde

rjew

eils

gelte

nden

Fass

ung.

5.4.

Der

Wah

lvor

schl

agso

llna

chde

mM

uste

rder

Anl

age

16K

omW

Oei

nger

eich

twer

den.

Erm

uss

enth

alte

n:

als

Bez

eich

nung

des

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lvor

schl

ags

den

Nam

ende

rein

reic

hend

enP

arte

iode

rWäh

lerv

erei

nigu

ng,g

gf.K

urzb

ezei

chnu

ngod

erK

ennw

ort,

falls

die

einr

eich

ende

Wäh

lerv

erei

nigu

ngke

inen

Nam

enfü

hrt,

5.5.

Dem

Wah

lvor

schl

agsi

ndfo

lgen

deA

nlag

enbe

izuf

ügen

:

Unw

ider

rufli

che

Zust

imm

ungs

erkl

ärun

gde

sB

ewer

bers

nach

dem

Mus

terd

erA

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e17

,W

ählb

arke

itsbe

sche

inig

ung

nach

dem

Mus

ter

der

Anl

age

17K

omW

O,

bei

(Obe

r-)B

ürge

rmei

ster

-und

Land

rats

wah

len

die

Erk

läru

ngde

sB

ewer

bers

nach

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Abs

.3K

omW

Gso

wie

die

Ang

abe

sein

erW

ohna

nsch

rifts

eitd

em18

.Leb

ensj

ahr,

Nie

ders

chrif

tzur

Auf

stel

lung

sver

sam

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ngm

itde

rerfo

rder

liche

nV

ersi

cher

ung

anE

ides

stat

tgem

äߧ

6cA

bs.7

Kom

WG

nach

dem

Mus

ter

der

Anl

agen

19un

d20

Kom

WO

,so

fern

der

Wah

lvor

schl

agvo

nei

ner

Par

teio

der

Wäh

lerv

erei

nigu

ngei

nger

eich

tw

ird(e

ntfä

lltbe

iEin

zelb

ewer

bern

fürd

ie(O

ber-

)Bür

germ

eist

er-u

ndLa

ndra

tsw

ahle

n),

schr

iftlic

heB

estä

tigun

g,un

terz

eich

netv

omfü

rden

Land

krei

sod

erdi

eG

emei

nde

zust

ändi

gen

Vor

stan

dod

erV

ertre

tung

sber

echt

igte

nde

rPar

teio

derm

itglie

dsch

aftli

chor

gani

sier

ten

Wäh

lerv

erei

nigu

ng,f

ürda

sV

orlie

gen

der

Vor

auss

etzu

ngen

zurA

ufst

ellu

ngvo

nB

ewer

bern

imFa

llede

6cA

bs1

Sat

z4

Kom

WG

,sof

ern

fürd

ieA

ufst

ellu

ngsv

ersa

mm

lung

die

Zahl

derw

ahlb

erec

htig

ten

Mitg

liede

rder

Par

teio

derm

itglie

dsch

aftli

chen

Wäh

lerv

erei

nigu

ngni

cht

ausr

eich

t,

gülti

geS

atzu

ng,s

ofer

nde

rWah

lvor

schl

agvo

nei

nerm

itglie

dsch

aftli

chor

gani

sier

ten

Wäh

lerv

erei

nigu

ngei

nger

eich

twird

,B

esch

eini

gung

über

das

Wah

lrech

tfü

rje

den

Unt

erze

ichn

erei

nes

Wah

lvor

schl

ags

nach

dem

Mus

ter

der

Anl

age

21K

omW

O,

sofe

rnde

rWah

lvor

schl

agvo

nei

nern

icht

mitg

lieds

chaf

tlich

orga

nisi

erte

nW

ähle

rver

eini

gung

eing

erei

chtw

ird,

Wäh

lbar

keits

besc

hein

igun

gm

itV

ersi

cher

ung

anE

ides

Sta

ttna

ch§

6aA

bs.

3K

omW

G,

sofe

rnde

rB

ewer

ber

ausl

ändi

sche

rU

nion

sbür

geri

st.

5.2.

2

- - -Fam

ilien

nam

en,

Vor

nam

en,

Ber

uf(z

.Z.

oder

zule

tzt

ausg

eübt

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aupt

beru

f,A

ngab

eei

nes

akad

emis

chen

Gra

des

oder

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lehr

enäm

ter

zulä

ssig

)od

erS

tand

,G

ebur

tsda

tum

und

Ans

chrif

t(H

aupt

woh

nung

)de

rB

ewer

ber,

bei

ausl

ändi

sche

nU

nion

sbür

gern

fern

erdi

eS

taat

sang

ehör

igke

it,

Wah

lgeb

ietu

ndW

ahlk

reis

,wen

nda

sW

ahlg

ebie

tin

meh

rere

Wah

lkre

ise

unte

rteilt

ist.

- - - - - - -

Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten!

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Page 11: 3080 Wehlen 08 19#021 · Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 29. Jahrgang · Freitag, den 22. Februar 2019 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro Wehlener

Nr. 2/2019 Wehlen- 11 -

BA

-G12

KW

[SN

]IS

eite

7

6.U

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en(§

6bK

omW

G,1

7K

omW

O)

6.1.

Der

Wah

lvor

schl

agei

ner

Par

tei

oder

mitg

lieds

chaf

tlich

orga

nisi

erte

nW

ähle

rver

eini

gung

,di

eau

fG

rund

eine

sei

gene

nW

ahl-

vors

chla

gs(§

22S

ächs

KrG

ebN

G-S

ächs

isch

esK

reis

gebi

ets-

Neu

glie

deru

ngsg

eset

z)ve

rtret

enis

tod

erse

itde

rle

tzte

nre

gel-

mäß

igen

Wah

lim

Kre

ista

g/G

emei

nder

at/

Sta

dtra

t/Orts

chaf

tsra

t/Sta

dtbe

zirk

sbei

rat

auf

Gru

ndei

gene

nW

ahlv

orsc

hlag

sve

rtret

enis

t,be

darf

abw

eich

end

von

§6b

Abs

atz

1un

d2

Kom

WG

kein

erU

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en.

Die

sgi

lten

tspr

eche

ndfü

rde

nW

ahlv

orsc

hlag

eine

rni

cht

mitg

lieds

chaf

tlich

orga

nisi

erte

nW

ähle

rver

eini

gung

,w

enn

ervo

nde

rM

ehrh

eit

der

für

die

Wäh

lerv

erei

nigu

ngG

ewäh

lten,

die

dem

Gem

eind

erat

zum

Zeitp

unkt

derE

inre

ichu

ngan

gehö

ren,

unte

rsch

riebe

nis

t.G

emäß

§41

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.2

Sat

z2

Kom

WG

beda

rfbe

i(O

ber-

)Bür

germ

eist

er-u

ndLa

ndra

tsw

ahle

nei

nW

ahlv

orsc

hlag

kein

erU

nter

stüt

zung

s-un

ters

chrif

ten,

dera

lsB

ewer

berd

enA

mts

inha

bere

nthä

lt.G

emei

nsam

eW

ahlv

orsc

hläg

em

ehre

rer

Par

teie

nod

erW

ähle

rver

eini

gung

enbe

dürfe

nda

nnde

rU

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en,

wen

ndi

esfü

rmin

dest

ens

eine

nW

ahlv

orsc

hlag

strä

gere

rford

erlic

his

t.

6.2.

Jede

rWah

lvor

schl

agfü

rdie

Kre

ista

gsw

ahl/G

emei

nder

atsw

ahl/S

tadt

rats

wah

lmus

sin

Land

krei

sen/

Gem

eind

en/S

tädt

enm

it

bis

zu2

000

Ein

woh

nern

von

20,

bis

zu5

000

Ein

woh

nern

von

40,

bis

zu10

000

Ein

woh

nern

von

60,

bis

zu20

000

Ein

woh

nern

von

80,

bis

zu50

000

Ein

woh

nern

von

100,

bis

zu10

000

0E

inw

ohne

rnvo

n16

0,bi

szu

300

000

Ein

woh

nern

von

200

und

meh

rals

300

000

Ein

woh

nern

von

240

zum

Zeitp

unkt

der

Unt

erze

ichn

ung

des

Wah

lvor

schl

ags

Wah

lber

echt

igte

nde

sW

ahlk

reis

es,

die

kein

eB

ewer

ber

des

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lvor

schl

ags

sind

,unt

erst

ützt

wer

den.

InLa

ndkr

eise

n/G

emei

nden

mit

meh

rere

nW

ahlk

reis

enw

irddi

eA

nzah

lder

dern

otw

endi

gen

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iften

dadu

rch

erm

ittel

t,da

ssdi

eA

nzah

lde

rU

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en(s

.o.)

durc

hdi

eZa

hlde

rW

ahlk

reis

ege

teilt

wird

;B

ruch

teile

der

hier

nach

erm

ittel

ten

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wer

den

aufg

erun

det.

Dar

aus

ergi

btsi

chfo

lgen

deZa

hlvo

nU

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en:

Bez

eich

nung

des

Wah

lkre

ises

Anz

ahld

erbe

nötig

ten

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iften

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Sta

dt W

ehle

n20

BA

-G12

KW

[SN

]IS

eite

8

Bez

eich

nung

des

Wah

lkre

ises

Anz

ahld

erbe

nötig

ten

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iften

Nachdruck, Nachahmung und kopieren verboten!

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Wehlen Nr. 2/2019- 12 -

BA

-G12

KW

[SN

]IS

eite

9

Jede

r Wah

lvor

schl

ag fü

r die

Ort

scha

ftsra

tsw

ahl/S

tadt

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rksb

eira

tsw

ahl m

uss

in O

rtsch

afte

n/S

tadt

bezi

rken

mit

bis

zu50

0E

inw

ohne

rnvo

n10

,bi

szu

2000

Ein

woh

nern

von

20,

meh

rals

zum

Zeitp

unkt

derU

nter

zeic

hnun

gde

sW

ahlv

orsc

hlag

sW

ahlb

erec

htig

ten

der/d

esO

rtsch

aft/S

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rks,

die

kein

eB

ewer

berd

esW

ahlv

orsc

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ssi

nd,

unte

rstü

tzt

wer

den.

Die

Wah

lber

echt

igte

nha

ben

ihre

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iften

bei

der

Gem

eind

ever

wal

tung

zude

ren

allg

emei

nen

Öffn

ungs

zeite

nzu

leis

ten.

(§35

aK

omW

G).

Dar

aus

ergi

btsi

chfo

lgen

deZa

hlvo

nU

nter

stüt

zung

sunt

ersc

hrift

en:

2000

Ein

woh

nern

von

30 Bez

eich

nung

des

Wah

lkre

ises

Anz

ahld

erbe

nötig

ten

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iften

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BA

-G12

KW

[SN

]IS

eite

10

Ort,

Dat

um

Unt

ersc

hrift

ange

schl

agen

am:

verö

ffent

licht

am:

abge

nom

men

am:

(Am

tsbl

att,

Zeitu

ng)

im/i

nde

r

6.3.

Ein

Wah

lber

echt

iger

kann

nich

tmeh

rere

Wah

lvor

schl

äge

für

dies

elbe

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lunt

erst

ütze

n.H

iera

ufis

ter

vor

Unt

ersc

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slei

stun

ghi

nzuw

eise

n.H

atei

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ahlb

erec

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ter

für

dies

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Wah

lfür

meh

rere

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lvor

schl

äge

eine

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

iftge

leis

tet,

sind

alle

sein

eU

nter

schr

iften

ungü

ltig.

Die

gele

iste

teU

nter

schr

iftzu

rU

nter

stüt

zung

eine

sW

ahlv

orsc

hlag

eska

nnni

cht

zurü

ckge

nom

men

wer

den.

6.4.

Die

Unt

erst

ützu

ngsu

nter

schr

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xZutreffendes ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen!

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Nr. 2/2019 Wehlen- 13 -

Informationen aus der Stadtverwaltung und

den Fachämtern der Gemeindeverwaltung

Stadtverwaltung Stadt Wehlen

Aufruf zum Frühjahrsputz am 23. März 2019

Nach dem Ende des Winters gibt es wieder einige „Hinterlas-senschaften“ in den Ortsteilen unserer Stadt Wehlen, zu be-seitigen.Die Leiter(innen) der Einrichtungen, Feuerwehren und Vereins-vorstände sind die Ansprechpartner für hilfswillige Bürger.Der Arbeitseinsatz beginnt 08.00 Uhr und endet 12.00 Uhr.Einwohner, die Streusand und Unrat an öffentlichen Straßen und Plätzen beseitigen wollen, können die Abholstellen dem Bauhof unter der Rufnummer 0172 7937856 mitteilen.

Einrichtungen und VereineAnglerverein 23.03., 08.00 UhrKita Stadt Wehlen 23.03., 08.00 UhrKita Dorf Wehlen Termin wird noch bekannt gegebenBurgfreunde 23.03., 08.00 UhrGrundschule Termin wird noch bekannt gegebenLustige „7“ Pötzscha Termin wird zur Vorstandssitzung am 25.02. festgelegtFFw Dorf Wehlen 23.03., 08.00 Uhr (mit Jugendclub)FFw Stadt Wehlen Termin wird noch bekannt gegebenAutoservice Höhne & Weber 23.08., 08.00 Uhr(Einsatz entlang der Kreisstraße Dorf Wehlen-Mockethal; bei Interesse zur Mitwirkung bitte bei J.-U. Höhne, Tel.: 035024 70640, melden.)

Stadtverwaltung Stadt Wehlen

Einwohnermeldeamt

Reisepässe sind eingetroffen

Reisepässe, die bis einschließlich am 21. Januar 2018 bean-tragt wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden.

Personalausweise

werden nur ausgegeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger be-stätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.

Verstorben ist am

28.12.2018 Wolfgang Ziechner, 81 Jahre

Jagdgenossenschaft StruppenHohe Straße 8, 01796 StruppenDer Vorstand

Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Struppen

am Donnerstag, dem 14.03.2019 um 19:00 Uhrim Landschlachthof Struppen Hauptstraße 100

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zur Jagdgenossenschaft Struppen gehören (alle Grundflächen der Gemeinde Struppen, Kurort Rathen, sowie Teile der Gemar-kung Krietzschwitz, Pirna, Stadt Wehlen, und die Gemarkung Leupoldishain und Nikolsdorf) und auf denen die Jagd ausge-übt werden darf, die recht herzliche

Einladung

18:30 - 19:00 Uhr Gemeinsamer Imbiss

Tagesordnung: 19:00 Uhr1. Begrüßung, Feststellen der Beschlußfähigkeit2. Wahl des Wahlvorstandes und der Stimmzähler3. Bericht des Jagdvorstandes4. Beschlüsse

- Vergabe der Jagdreviere- Verwendung des Jagdpachtreinerlöses- Ermächtigung des Vorstandes nach § 5 Abs. 5 der Satzung

5. Wahl des Jagdvorstandes und Bekanntgabe des Ergebnis-ses

6. Schlusswort

Hinweis:Wahlvorschläge sind bis zum 06.03.2019 beim Jagdvorstand einzureichen.Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdge-nossen vertreten.Der Vertreter einer Erbengemeinschaft weist sich durch schrift-liche Vollmacht aus.Bei Änderungen oder Ergänzungen im Jagdkataster haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Eintragung ins Jagdkataster erforderli-chen Unterlagen vorzulegen.Die am 11.12.2018 beschlossene Satzung der Jagdgenossen-schaft und das Protokoll der Versammlung vom 11.12.2018 liegt in der Gemeindeverwaltung Struppen öffentlich aus. Jeder Jagdgenosse kann die Zusendung der Satzung und/oder das Protokoll per Mail beantragen.

gez. WehnerVorsitzender der Jagdgenossenschaft Struppen

Kämmerei

Immobilienangebote

Wohnungen2-Raum-Wohnung 84 m² Stadt Wehlen, Markt 7 EGHeizung, Bad und Dusche, Balkon und wunderschönen Elbblick3-Raum-Wohnung 53 m² Stadt Wehlen, Markt 7 DGHeizung, Dusche3-Raum-Wohnung 63 m² Stadt Wehlen, Markt 5 2. OG rechtsHeizung, Bad3-Raum-Wohnung 64 m² Stadt Wehlen, Markt 5 2. OG linksHeizung, Dusche3-Raum-Wohnung 58 m² Lohmen, Schloßstr. 8 3. OG rechtsHeizung, Bad, Balkon

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Wehlen Nr. 2/2019- 14 -

Öffentliche Ausschreibung für die Bewirtschaftung oder Verkauf der Gaststätte

„Erbgericht“ in LohmenDie Gemeinde Lohmen sucht für die Gaststätte

„Erbgericht“einen neuen Pächter oder einen Erwerber.Das Grundstück ist ca. 1.600 m² groß. Ein Wertgutachten liegt vor.Mindestgebot 147.100 EURZum Kaufgebot kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermitt-lungsgutachtens hinzu.Die Gaststätte liegt im Ortskern der Gemeinde Lohmen direkt an der Hauptzufahrtsstraße zur Bastei und dem Nationalpark Sächsische Schweiz.Dazu gehören folgende RäumlichkeitenGaststube 78,52 m²Küche 54,43 m²Vereinszimmer 48,50 m²Nebenräume/Toiletten 83,94 m²barrierefreie Außenterrasse 50,00 m²Saal mit Bühne 441,10 m²und separaten ToilettenDie Verpachtung erfolgt ohne Einrichtungsgegenstände der Gaststätte. Eine Übernahme dieser Gegenstände kann even-tuell mit dem bisherigen Pächter vereinbart werden. Das Ober-geschoss ist sanierungsbedürftig, kann aber zur Nutzung als Fremdenzimmer ausgebaut werden.Erwartet wird ein erfahrener und engagierter Pächter, der ne-ben dem Gaststättenbetrieb auch stattfindende Veranstaltun-gen im Saal absichert. Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte.Objektbesichtigung nach Terminabsprache möglich.Kerstin Ujhelyi, Kämmerin, 03501 581030Sonja Boyn, Sachbearbeiterin, 03501 581034Falls Sie Spaß an dieser Aufgabe haben, die nötige Professio-nalität und eine interessante Idee mitbringen, können Sie sich mit Abgabe eines schlüssigen gastronomischen Gesamtkon-zeptes gern bewerben.Bewerbungen richten Sie bitte an dasGemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 LohmenE-Mail: [email protected]

Hauptamt/Ordnungsamt

WAHLEN 2019 Wahlhelfer gesucht

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Wehlen!Am 26. Mai 2019 finden die Europawahlen sowie Stadtrats- und Kreistagswahlen statt.Dafür benötigt die Stadt Wehlen tatkräftige Unterstützung. Jeder Wahlberechtigte Einwohner kann als Wahlhelfer mitwir-ken.Voraussetzung für die Unterstützung ist die Wahlberechtigung nach §§ 15 und 16 der Sächsischen Gemeindeordnung. Be-werber oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sind davon jedoch ausgeschlossen. Eine Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer richten Interes-sierte an [email protected] Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Für die Tätigkeit zahlt die Stadt Wehlen eine Entschädigung ent-sprechend Satzung. Diese beträgt bis zu 40 €.Sie erwägen, ehrenamtlich in einem Wahlorgan mitzuar-beiten? Dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Bormann, Wahlamt Loh-men unter Tel. 03501 581024 zur Verfügung.

Weiterhin schreiben die Gemeinde Lohmen und die Stadt Stadt Wehlen folgende Grundstücke zum Verkauf aus:Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ 15 EUR/m² zzgl. Kosten der Vermessungin LohmenBahnhof LohmenBebautes Grundstück mit BestandTeilflächen von Flurstück 401/19 und Flurstück 401/34Lage Bahnhofstraße ca. 950 m²Das Grundstück ist mit einem stark sanierungsbedürftigen, nicht mehr nutzbaren Bahnhofsgebäude bebaut. Der Zuschlag erfolgt aufgrund der Bewertung eines Nutzungskonzepts unter Berück-sichtigung des Kaufpreisgebots. Wird für das Nutzungskonzept mehr Grundstücksfläche benötigt, kann dies verhandelt werden.

Baugrundstück, Flurstück 203/2, 980 m²Lage Am Erbgericht Mindestgebot 60 EUR/m²Das Grundstück Am Erbgericht wird zur Bebauung ausgeschrie-ben. Die Bebauung muss ganz oder in Teilen unter Berücksich-tigung einer Nutzung für das Wohl der Allgemeinheit geplant werden. Der Zuschlag erfolgt aufgrund der Bewertung des Nut-zungskonzepts unter Berücksichtigung des Kaufpreisgebots.

Wohngrundstück, Flurstück 133/1, 508 m²Schanzenweg 4 meistbietendin Stadt WehlenDas Grundstück Schanzenweg 4 ist straßenseitig und verkehrs-technisch nicht erschlossen. Das darauf befindliche Gebäude ist stark sanierungsbedürftig. Ein Abriss ist ausgeschlossen.Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot. Der Verkehrswert wurde zum Stichtag 31.03.2017 mit 15.900 EUR ermittelt.

Wohngrundstück mit GarageRobert-Sterl-Straße 13Flurstücke 101 und 101 a ca. 421 m² in Stadt Wehlen OT Pötzscha, Mindestgebot 50.000 EURDas Grundstück Robert-Sterl-Straße 13 befindet sich an einer aus-gebauten Straße und ist sanierungsbedürftig. Das Gebäude ist teil-weise vermietet. Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot.

Zum Kaufgebot aller ausgeschriebenen Grundstücke kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten, Vermessungskosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungsgutach-tens hinzu. Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte.Kerstin Ujhelyi, Kämmerin, 03501 581030Sonja Boyn, Sachbearbeiterin, 03501 581034Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen

Öffentliche Ausschreibung für die Bewirtschaftung der Gaststätte

„Daubemühle“ in LohmenDie Gemeinde Lohmen sucht für die Gaststätte

„Daubemühle“

in Lohmen einen neuen Betreiber.Die Ausflugsgaststätte liegt am Eingang des romantischen Lie-bethaler Grundes. Die Gaststätte mit Küche und Nebenräumen befindet sich im Gebäude des Wasserkraftwerkes „Daubemühle“.Ebenfalls zum Pachtobjekt gehört eine Freifläche.Außerdem besteht die Möglichkeit, im Objekt eine Wohnung ca. 75 m² anzumieten.

Räumlichkeiten Gaststätte:Speiseraum/Gaststätte ca. 105 m²Gang/Toiletten ca. 30 m²Küche/Nebenräume ca. 55 m²Freifläche ca. 60 m²

Bei Interesse erteilen wir Ihnen gern nähere Auskünfte.Ansprechpartner: Frau Boyn, Sachbearbeiterin, Tel. 03501 581034

Bewerbungen richten Sie bitte an dieGemeinde Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen

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Nr. 2/2019 Wehlen- 15 -

Wahlen 2019

Information zum Widerspruchsrecht

Der Stadtrat der Stadt Wehlen hat mit Beschluss-Nr. 479-39/2013 in der Sitzung vom 11.06.2013 festgelegt, für die be-vorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 26.05.2019 und zur Wahl des Sächsischen Landtages am 01.09.2019 grundsätzlich keine Gruppenauskünfte über wahlberechtigte Bürger der Stadt Wehlen zu erteilen.Diese Ermessensentscheidung wird zum Schutz der Wahlbe-rechtigten getroffen.Grundsätzlich dürfen nach den Bestimmungen des Sächsi-schen Meldegesetzes in der Fassung vom 04.07.2006 (Sächs.GVBl.S.388), § 33 Abs. 1 die Meldebehörden Parteien, Wähler-gruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusam-menhang mit Wahlen Gruppenauskünfte erteilen.

Dabei können in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten diese Auskünfte aus dem Melderegister über die im § 32 Abs. 1,

Satz 1 bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, unter Kenn-zeichnung des Rufnamens, Doktorgrad und Anschriften) von Wahlberechtigten erteilt werden.

Der Zweck dieser rechtlichen Bestimmung besteht darin, den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvor-schlägen die Möglichkeit zu eröffnen, bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahl-werbung zu betreiben.

Ungeachtet der Entscheidung der Stadt Wehlen hat darüber hinaus jeder wahlberechtigte Einwohner das Recht, lt. § 33 Abs. 4 Sächs. Meldegesetz, einer solchen Auskunft zu widersprechen. Die-se Widerspruchserklärung ist gebührenfrei, zeitlich unbegrenzt und zu richten an Gemeindeverwaltung Lohmen, Einwohner-meldeamt, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen.

StellenausschreibungDie Gemeinde Lohmen in der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Stadt Wehlen(ca. 5.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in für das Hauptamt

Das Aufgabengebiet umfasst, je nach Stellenumfang, im Wesentlichen die Bereiche:- Ordnungsamt- Baumkontrolleur- Einwohnermeldeamt- Sonderaufgaben- Sitzungsdienste i. V.- Wahlen

Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.

Ihr Profil:- abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungs-

fachangestellten oder vergleichbare Qualifikation- sicherer Umgang mit MS-Office- Engagement, Motivation und Eigeninitiative- ausgeprägte Teamfähigkeit bei selbständiger Arbeitswei-

se- bürgerorientiertes und sicheres Auftreten- Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen ein abwechslungsreiches und interessan-tes Aufgabengebiet in einem motivierten Team, die Möglich-

keit zur Fort- und Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelungen, eine Teilzeitstelle mit 35 Std./Wo. sowie eine Vergütung bis zu EG 6 in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet, bietet aber eine darüber hinaus gehende unbefristete Verlängerung bei Be-währung.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie eine kreative, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudi-ge Persönlichkeit sein, freuen wir uns auf Ihre aussagekräfti-ge Bewerbung.

Bitte richten Sie diese mit Angabe Ihres möglichen Eintritts-datums bis spätestens 15.03.2019 an die Gemeindeverwal-tung Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen oder per E-Mail an [email protected].

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Informationen über unsere Gemeinde finden Sie im Internet unter www.lohmen-sachsen.de.

Ihr Medienberater vor Ort

03535 489-168Mobil: 0171 3147542 | Fax: 03535 489-239

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Matthias Riedel

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Wehlen Nr. 2/2019- 16 -

Touristinformation Lohmen & Stadt Wehlen

StellenausschreibungDie Gemeinde Lohmen in der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Stadt Wehlen (ca. 5.000 Einwohner) sucht zum nächst-möglichen Zeitpunkt eine/n

stellvertretende/r Leiter/in Hauptamt

Die Vollzeitstelle ist auch für Berufseinsteiger geeignet und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:- Allgemeine Verwaltungsaufgaben im Bereich des Haupt-

amtes und Zuarbeit bzw. Stellvertretung des Hauptamts-leiters (einschl. Sitzungsdienst)

- Personalsachbearbeitung- Ordnungsverwaltung- Schule, Jugend und Soziales- IT-Administration- Durchführung von WahlenEine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Sie bringen mit …- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum

Verwaltungsfachangestellten oder die Befähigung zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst

- fundierte kommunal-, personal-, und haushaltsrechtliche Kenntnisse sowie vielseitige Verwaltungskenntnisse und Erfahrung mit moderner Informationstechnik

- die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und Arbeiten sowie Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermö-gen

- fachliche und soziale Kompetenz zur kooperativen Füh-rung des Amtes

- Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gremien der Gemeinde

- Führerschein Klasse B

Wir bieten Ihnen:- eine unbefristete, vielseitige und anspruchsvolle Tätig-

keit- die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung- flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitrege-

lungen

Die Vergütung erfolgt je nach persönlichen Voraussetzungen bis zu EG 9 in Anlehnung an den TVöD i. V. m. den Dienstver-einbarungen der Gemeinde Lohmen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie eine krea-tive, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungs-freudige Persönlichkeit sein, freuen wir uns auf Ihre aussage-kräftige Bewerbung.

Bitte richten Sie diese mit Angabe Ihres möglichen Eintritts-datums bis spätestens 15.03.2019 an die Gemeindeverwal-tung Lohmen, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen oder per E-Mail an [email protected].

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Informationen über unsere Gemeinde finden Sie im Internet unter www.lohmen-sachsen.de.

Veranstaltungen in Lohmen & Stadt Wehlen

Monat Februar / März

Datum Uhrzeit Veranstaltung Ort

22.02.2019 20:00 Uhr Weiberfasching Dorf Wehlen, Sportheim

23.02.2019 14:00 Uhr Fasching für Junggebliebene Dorf Wehlen, Sportheim

23.02.2019 20:00 Uhr Fasching Dorf Wehlen, Sportheim

26.02.2019 19:30 Uhr Kirchenkino Paddington 2 Lohmen, Pfarrhaus

02.03.2019 14:00 Uhr Kinderfasching Dorf Wehlen, Sportheim

02.03.2019 20:00 Uhr Fasching Dorf Wehlen, Sportheim

04.03.2019 20:00 Uhr Rosenmontagsparty Dorf Wehlen, Sportheim

09.03.2019 13:00 Uhr Schifferfasching mit Umzug Stadt Wehlen

09.03.2019 15:00-17:00 Uhr Kinderfasching Lohmen, Erbgericht

09.03.2019 19:00 Uhr Frauentags-Gegenparty Lohmen, Bikerhome Herrenleite

10.03.2019 40jähriges Jubiläum FCL für Freunde und Vereine Lohmen, Erbgericht

16.03.2019 20:00 Uhr Faschingsparty Lohmen, Vereinsheim des FCL

22.03.2019 20:00 Uhr Bläserkonzert mit dem Blechbläser-Quintett emBRASSment Lohmen, Kirche

Page 17: 3080 Wehlen 08 19#021 · Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 29. Jahrgang · Freitag, den 22. Februar 2019 · Nummer 2 · Verkaufspreis 0,70 Euro Wehlener

Nr. 2/2019 Wehlen- 17 -

Neues aus dem Vereinsleben

Freiwillige Feuerwehr Stadt WehlenGemeindewehrleiterTel.: 0172 3763858

E-Mail: [email protected]

Rechenschaftsbericht 2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Bürger,Kameradinnen und Kameraden,Im nachfolgendem wird gemäß Feuerwehrsatzung der Stadt Wehlen der Rechenschaftsbericht der Feuerwehr für das Jahr 2018 vorgelegt.Mitgliederentwicklung:Der Mitgliederbestand unserer Feuerwehr betrug zum 31.12.2018 insgesamt 100 Kameradinnen und Kameraden, diese waren aufgeteilt in 59 aktive Kameraden und 33 passive Kameraden in unseren beiden Alters - und Ehrenabteilungen. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt 8 Mitglieder in der Ju-gendfeuerwehr aktiv.Somit war es uns erfreulicher Weise möglich, den Mitglieder-rückgang aus dem Jahre 2017 von 3 Kameraden nunmehr wie-der vollständig zu kompensieren.Aufteilung in den Ortswehren und Einsatzbereitschaft:In der OFw Dorf Wehlen blieb der Bestand mit 30 aktiven Ka-meradinnen und Kameraden gleich, die Normstärke laut Brand-schutzbedarfsplan liegt hier bei mind. 18 Kameraden und ist somit als gut zu bezeichnen.In der OFw Stadt Wehlen konnten wir einen Zugang von 2 Ka-meraden in die aktive Abteilung verzeichnen, so dass hier nun-mehr ein Bestand von 19 Aktiven besteht. Da hier die Norm-stärke laut Brandschutzbedarfsplan bei mind. 18 Kameraden liegt, ist dies gerade so ausreichend, wobei die Kameraden, welche im Bedarfsfall den ELW 1 besetzen, schon aus der Dop-pelreserve entnommen werden müssen.In der OFw Pötzscha erhöhte sich die Zahl der aktiven Kame-raden durch eine Neuaufnahme auf nunmehr 10. Da hier die Normstärke laut Brandschutzbedarfsplan bei mind. 12 Kame-raden liegt, ist aber hier immer noch eine Unterschreitung ge-geben.Tageseinsatzbereitschaft:Die im Jahre 2017 von der Gemeindewehrleitung durchgeführte Analyse zur Tageseinsatzbereitschaft wird ständig weiter ge-prüft. Trotz Zunahme der Mitglieder in Stadt Wehlen, konnte hier jedoch keine signifikante Verbesserung erreicht werden. Grund hierfür ist die Jugend der neuen Kameraden, welche noch nicht zu100 % einsatzfähig sind. In Pötzscha konnte auf Grund der neuen Schichtarbeit von einem Kameraden eine leichte Ver-besserung erreicht werden.In der Ortsteillage Dorf Wehlen, werden durch die Zusammen-arbeit der OFw Stadt und Dorf Wehlen in 9 min 95 % und in 13 min über 100 % erreicht.In der Ortsteillage Stadt Wehlen, werden durch die Zusammen-arbeit der OFw Stadt und Dorf Wehlen in 9 min 45 % und in 13 min über 100 % erreicht.In der Ortsteillage Zeichen, werden durch die Zusammenarbeit der OFw Stadt und Dorf Wehlen in 9 min 45 % und in 13 min über 100 % erreicht.In der Ortsteillage Pötzscha, werden durch die Zusammenar-beit der OFw Pötzscha und Stadt Wehlen in 9 min 30 % und in 13 min 75 % erreicht. Hier ist nur durch die Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehren eine Sicherstellung des geforderten Brandschutzes möglich. Daher arbeitet die OFw Pötzscha sehr eng mit der OFw Naundorf zusammen.Zusammenfassend muss festgestellt werden, das in allen Orts-teilen die geforderte Normzeit von 9 min nicht vollständig ein-gehalten werden kann, hierbei kann überörtliche Zusammen-

arbeit auf Grund längerer Anfahrzeiten auch nur ein Teil der Lösung sein, grundsätzlich müssten sich mehr Einwohner un-serer Gemeinde bereitfinden, den Brandschutz in unserer Stadt zu verbessern.Zunehmend macht sich auch das Fehlen von Lkw-Fahrerlaub-nissen negativ bemerkbar. Wir konnten im Dezember begin-nend, auch dank der Landesförderung einen Kameraden zur Fahrerlaubnis CE senden. Dies muss auch im nächsten Jahr mit 2 weiteren Kameraden stattfinden.Technikausstattung:Unsere Feuerwehr unterhält zum heutigen Tage 2 Löschgrup-penfahrzeuge in den FwGH Dorf und Stadt Wehlen, sowie ein Tragkraftspritzenfahrzeug im FwGH Pötzscha, außerdem 1 Manschaftstransportfahrzeug, 1 Einsatzleitwagen, 1 Mehr-zweg - Quad (auch geeignet um mit der Fähre überzusetzen) und zwei Rettungsboote. Außerdem diverse Feuerwehranhänger, wie Tragkraftspritenanhänger um auch in schwierigen Wegla-gen handlungsfähig zu bleiben oder auch 3 Schlauchtranspor-tanhänger um auf langen Wegstrecken einen Wassertransport zu gewährleisten.Grundsätzlich ist diese Ausstattung richtig und angemessen. Da jedoch der TSF in Pötzscha kein wasserführendes Fahrzeug ist, muss hier in den nächsten Jahren ein TSF-W angeschafft werden. Außerdem soll auf Grund von einigen engen Lagen in Dorf Wehlen im nächsten Jahr ebenfalls die Anschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers vorgenommen werden.Die weiter Technikausstattung wird und muss regelmäßig ge-prüft, gewartet und gegebenenfalls neubeschafft werden. Hier-zu ist die Gemeindewehrleitung im ständigen Dialog mit unse-rer Stadtverwaltung um die entsprechend begründete Freigabe von Geldern zu erreichen. In diesem Zusammenhang gilt unser Dank auch den Mitgliedern des Stadtrates, welche mit ihren Entscheidungen auch zur Brandsicherheit beitragen.Im vergangenen Jahr wurden vier neue Atemschutzgeräte anzuschafft. Weitere Anschaffungen wurden zwar vom Ge-meinderat freigegeben, jedoch leider nicht von der Verwaltung umgesetzt. Hier muss im nächsten Jahr unbedingt eine Ver-besserung der Arbeitsweise stattfinden. Des Weiteren muss zunehmend der Bestand von sehr alten B-Schlauchleitungen und die teilweise 15 Jahre alten Einsatzbekleidungen erneuert werden. Wie von der Gemeindeleitung festgestellt wurde, haben die Feuerwehrschutzhelme der Ofw Dorf Wehlen, ihre vom Her-steller festgelegte Ablegereife erreicht, so das nunmehr für 30 neue Helme mit einer Gesamtinvestition von ca. 9000,00 EUR in den nächsten beiden Jahren zu rechnen ist.Mein besonderer Dank gilt hier unseren 3 Gerätewarten, Kame-rad Böhme, Blümel und Drechsel für Ihre unermüdliche Arbeit in diesem Bereich.Feuerwehrgerätehäuser:Die Stadt Wehlen unterhält auf Grund ihrer Flächenlage, wie im Brandschutzbedarfsplan festgelegt drei Feuerwehrgerätehäu-ser in Pötzscha, Stadt Wehlen und Dorf Wehlen.Im abgelaufenen Jahr ging der Neubau der beiden vom Hoch-wasser 2013 betroffenen Gerätehäuser von Stadt Wehlen und Pötzscha weiter voran. Die Gesamtkosten für beide neuen Häu-ser werden bei über3 Millionen EUR liegen und sollen zu 100 % gefördert werden. Im Ortsteil Pötzscha konnte das neue Gerätehaus am 22.09.2018 feierlich an die Kameraden zur Nutzung übergeben werden. Im Moment bestehen noch kleine Baumängel, welche jedoch in den nächsten Wochen noch abgestellt werden sollen. In Stadt

Stadtwappen

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Wehlen Nr. 2/2019- 18 -

desfeuerwehrschule enthalten. Wir führten in diesem Jahr 3 gemeinsame Dienste alle Ortsfeuerwehren durch. Der Schwer-punkt der Ausbildung lag hier, auch um die fehlenden Lehr-gangsmöglichkeiten im Kreis zu kompensieren, auf der Tech-nischen Hilfeleitung.Außerdem wurden 1 Ausbildungsdienst zur Weiterbildung von Führungskräften in der Gemeinde durchgeführt, um auch in diesem Bereich Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern.Einsatzdienst:Im Jahre 2018 wurden wir zu 31 Einsätzen alarmiert und leis-tet dabei mit insgesamt 360 Kameraden 1049 Einsatzstunden. Dies ist eine Steigerung von 128 % zum Vorjahr. Auch wenn der Großteil der Einsätze wieder der technischen Hilfeleistung zu-zuordnen ist, so waren doch die insgesamt 6 Brandeinsätze mit wesentlich größerem Stundenaufwand verbunden. Wichtigster Aspekt hierbei ist, dass durch unsere Arbeit insgesamt 13 Per-sonen, welche sich auch teilweise in Lebensgefahr befanden, gerettet werden konnten.Besonders hervorzuheben ist der Waldbrandeinsatz im August im Bereich der Bastei - hier wurden allein 447 Einsatzstunden geleistet, wobei einzelne Kameraden innerhalb von nur 30 Stunden - 22 Stunden im Einsatz waren - mein Dank und meine Hochachtung für diese Leistung.Gemeindefeuerwehrausschuss:Der Ausschuss tagte im Jahre 2018 nur ein Mal. Trotz mehr-facher Anläufe zur Findung von Sitzungsterminen ist es nicht gelungen, weiter Sitzungen durchzuführen. Da ich diesen Aus-schuss als wichtiges Mittel der demokratischen Meinungsbil-dung in unsere Feuerwehr betrachte, muss dies in 2019 unbe-dingt verbessert werden.Der Stadtrat beschloss im Jahre 2018 die vom Ausschuss er-arbeitete Satzung zur Aufwandsentschädigung der Funktions-träger der Feuerwehr. Erstmal wurde mit dieser neuen Satzung auch eine Dienstprämie für alle Kameraden, welche ihre vorge-schriebenen 40 Stunden jährlich leisten, in Höhe von 15 EUR jährlich, beschlossen. Von 58 berechtigten Kameraden konn-ten nur 44 diese Prämie beantragen - wie oben schon erwähnt muss die Dienstbeteiligung unbedingt besser werden.Sonstiges:Wie in jedem Jahr unterstützten wir die örtlichen Faschingsver-anstaltungen in Form von Brandwachen.Weitere Aktivitäten auf kommunaler Ebene waren die Unter-stützung von Winterfeuern, Sonnenwendfeier, und den Kirmes - Veranstaltungen in Dorf und Stadt Wehlen, sowie Teilnahme an der Sicherstellung des alljährlichen Elbeschwimmens mit unseren Einsatzbooten.Danksagung:Ich danke unserem Bürgermeister, dem Stadtrat und der Ver-waltung für die Mitarbeit und Zusammenarbeit.Mein Dank gilt außerdem allen Kameradinnen und Kameraden, und Ihren Angehörigen, die unsere Arbeit auch immer mit un-terstützen.Besonderen Dank ebenfalls an alle Funktionsträger, die unsere Feuerwehr im „mehr als üblichem Maße“ am Leben erhalten, besonders hervorzuheben hierbei unsere Ortswehrleiter.Zum Schluss ein persönlicher Dank an meinen Stellvertreter, Kameraden Jens Große.Ich beantrage, diesen Bericht in unserem Stadtblatt zu veröffentlichen und bitte daher um eure Zustimmung.

Stadt Wehlen, den 17.01.2019

Thomas MatheGemeindewehrleiter

Wehlen wurde der Rohbau weitestgehend fertiggestellt, nun im Januar 2019 beginnen die Ausbauarbeiten. Derzeit besteht ca. 4 Wochen Bauverzug zum geplanten Fertigstellungstermin.Im FwGH Dorf Wehlen wurden die Arbeiten für die Herstellung von normgerechten Umkleide - und Sanitärräumen weiter vor-angetrieben, in der ehemaligen Fahrzeughalle des RW 1 muss-te daher ein neuer Fußboden erstellt werden - ebenso wie eine neue Leichtbauhalle zur Unterstellung des MTW, diese wurde vollständig in Eigenleistung der Kameraden erbracht - hierzu meine Hochachtung und meinen ganz besonderen Dank. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme betragen 47.500 EUR und werden zu 35.500 EUR vom Landkreis gefördert. Da nunmehr in Pötzscha ein neues FwGH steht und in Stadt Wehlen dies in nächster Zeit zu erwarten ist, und somit in den nächsten Jahren keine Baukosten für die Gemeinde zu erwarten sind, sollten, so der Vorschlag der Gemeindewehrleitung, alle freiwerden-den Gelder nun weiter in den Ausbau des FwGH Dorf Weh-len fliesen. Daher hat die Gemeindewehrleitung dem Stadtrat ebenfalls vorgeschlagen in 2019 weiter 15.000 EUR in dieses Gerätehaus zu investieren, um die normgerechte Ausstattung weiter voranzutreiben.Ausbildung:Im vergangenen Jahr konnten wir einen Kameraden auf der LFS zum Gruppenführer ausbilden lassen.Zum heutigen Tage hat unsere Feuerwehr nachfolgende ausge-bildete Führungskräfte:1 Verbandsführer, 6 Zugführer und 5 GruppenführerDieser Zustand kann im Moment als ausreichend betrachtet werden. Jedoch muss es in den nächsten 5 bis 10 Jahren unser Anliegen sein, hier ins besonders die Kameraden welche jetzt in den 20zigern sind, für die Zukunft unserer Wehr in diesem Bereich weiterzubilden.Derzeit fehlt nun noch ein ausgebildeter Gerätewart in Dorf Wehlen und in Pötzscha - einen Lehrgangsplatz für das 1. HJ 2019 erhielten wir jedoch nicht.Im Jahre 2018 wurden weiter Truppführer ausgebildet, so dass wir mit nunmehr 27 TF gut aufgestellt sind.Besondere Freude bereitete mir der erfolgreiche Besuch von 3 Kameradinnen und Kameraden des Lehrgangs „Jugendwart“ - so dass auch hier für die Zukunft die Weichen richtig gestellt worden. In diesem Zusammenhang auch gleich ein großer Dank an unseren Jugendwart, Kameraden Steffen Hübsch und dessen Mitstreiter die auch in 2018 wieder 210 Stunden für un-ser aller Nachwuchs geleistet haben.Feuerwehrtechnische AusbildungAtemschutzgeräteträger 23Sprechfunker 51TH Bahn 14TH Modul A 14Hier muss erwähnt werden, dass der Landkreis über Jahre kei-ne Ausbildung in diesem Bereich anbieten konnte. Bereits im abgelaufenen Jahr beantragten wir hier 20 notwendige Lehr-gangsplätze und werden das auch im Jahr 2019 weiter aufrecht halten.Motorkettensägenführer 22Absturzsicherung 5Bootsführer 11Rettungsschwimmer 9Rettungssanitäter 3Jugendwart 4Gerätewart 1Atemschutzgerätewart 2Im Jahre 2018 wurden insgesamt 2401 Dienst und Ausbil-dungsstunden geleistet. Das ist ein Rückgang um ca. 16 % zum Vorjahr, was sicherlich auch am erhöhten Einsatzaufkommen im Jahr 2018 liegt. Jedoch muss auch gesagt werden, dass die Dienstbeteiligung allgemein besser werden muss, so dass jedes aktive Mitglied seine vorgeschriebenen 40 Dienst- und Ausbildungsstunden jährlich erreicht.In den ca. 2400 Stunden sind 420 Stunden für Lehrgänge auf Landkreisebene und 125 Stunden für Lehrgänge auf der Lan-

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Nr. 2/2019 Wehlen- 19 -

wusste und den Hallenkreismeistertitel einfahren konnte. Aber auch wenn es um kulturelle Veranstaltungen des Vereins geht, ist die Volksbank Pirna stets als erstes zur Stelle und unterstützt, wo es nur geht. So konnte der TuS Einheit Wehlen, der im letzten Jahr sein 70-jähriges Bestehen feierte, auch auf die Volksbank Pirna setzen, die unter anderem mit der Bereitstellung von Hüpf-burgen, Torwandschießen und einem Basketball-Spielmodul für ein gelungenes und abwechslungsreiches Vereinsfest sorgte.Wir möchten uns im Namen aller Mitglieder bei unserem Part-ner, der Volksbank Pirna eG, bedanken, die sich immer zu 110 % für das Gelingen unseres Vereinslebens einsetzt.

Der Vereinspräsident des TuS Einheit Wehlen e. V.Uwe Bogott

Historisches

Neues vom Schlossberg!!!

Fortsetzung der Frühgeschichte der Burg Wylyn,

so könnte es gewesen sein

Das Bistum Meissen bestand also seit 968/70 und war weit-gehend mit dem Gebiet der Mark Meissen identisch. Die Mark wurde von dem jeweiligen Meissener Markgrafen regiert. Er saß auf der Burg Meissen, denn in Dresden gab es noch kein „Residenzschloss“, das wurde erst gegen Ende 1260 durch Heinrich des Erlauchten errichtet. Im Jahr 1074 geschah et-was Außerordentliches. Der zu dieser Zeit regierende Mark-graf von Meissen, Eckbert II., hatte an einem Umsturzversuch gegen Kaiser Heinrich IV. teilgenommen. Dieser Umsturzver-such schlug allerdings fehl. Während der ganzen Intrigen stand der Böhmische Herzog Wratislav dem Deutschen Kaiser treu zur Seite. Der Deutsche Kaiser bestrafte den Markgraf von Meissen, indem er ihm einen Teil seines Meissner Landes (u. a. die Herrschaft Pirna mit Wehlen) für verlustig erklärte und dem Böhmischen Herzog Wratislav II. schenkte (zumindest die Lehnshoheit). Noch im selben Jahr erkämpfte sich Eckbert II. große Landesteile zurück, so dass dem Herzog nur noch Lan-desteile von Milska und die Oberlausitz blieben. Damit liegt ein festes Datum vor, wann Wylyn unter die Herrschaft der Böh-mischen Krone fiel. Das blieb so lange, bis 1245 Heinrich der Erlauchte die Böhmische Prinzessin Agnes heiratete, indem sie die Herrschaften Pirna mit Wylyn als Mitgift mit in die Ehe brachte, da wurde Wylyn wieder Mark Meissnisch.

Volksbank Pirna eG unterstützt TuS Einheit Wehlen e. V. seit über 10 Jahren

und unterstreicht damit ihr Engagement im Sport

Zusammenhalt und Gemeinschaftlichkeit - zwei der wichtigs-ten Dimensionen der Geschäftspolitik der Volksbank Pirna eG. Als letzte eigenständige Bank in die Region setzt sie sich für die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen im Landkreis und da-rüber hinaus mit voller Leidenschaft und fachlicher Kompetenz ein. Dazu gehört auch, die regionalen Sportvereine sowie deren Mitglieder zu unterstützen.Bereits Ende 2018 konnten sich die Fußballer des TuS Einheit Wehlen über eine große Anzahl an neuen Trainingsanzügen freuen. Möglich wurde dies durch die Volksbank Pirna, die den Verein seit über 10 Jahren aktiv unterstützt.Im Herbst letzten Jahres erhielten schon die Nachwuchskicker einen kompletten Satz neuer Trainingsanzüge, die mit großer Freude und Dankbarkeit entgegengenommen wurden. Im De-zember waren dann auch die Männer dran und konnten ihrer-seits die schicken Präsentationsanzüge entgegennehmen. Be-achtenswert dabei ist, dass aufgrund der Vereinspartnerschaft zum FSV Lohmen 1923, die sich seit Beginn der abgelaufenen Spielsaison auch im Männerbereich etablierte, auch die Mitglie-der des Fußballvereines aus der Nachbargemeinde durch die Volksbank eingekleidet wurden. Diese Aktion ist nicht selbst-verständlich gewesen und der Volksbank Pirna sehr hoch anzu-rechnen. Dass dieses Engagement Kräfte freisetzen kann, ha-ben die Spieler bereits in der Hinrunde der Meisterschaft in der Kreisliga B eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Nach zunächst wechselnden Erfolgen und Platz 10 am 4. Spieltag wurde eine unglaubliche Serie hingelegt, die schließlich im Nachholspiel vom 15.12.2018 in den Sieg beim Spitzenreiter und Klassen-primus, dem VfL Pirna Copitz III, endete und somit aktuell der 2. Platz hinter der besagten Mannschaft darstellt.Als ein noch größerer Erfolg ist das Vorrücken unserer Mann-schaft der SG Lohmen/Wehlen in das Pokal-Halbfinale des Kreispokal zu bewerten, wo sowohl Mannschaften aus der Kreisliga A, als auch aus der Kreisoberliga gegen die Spielge-meinschaft die Segel streichen mussten.Das absolute Highlight folgte aber am 26.01.2019, als diese Mannschaft, die ja eigentlich in der Kreisliga B zu Hause ist, alle etablierten Vereinen aus dem Landkreis zu beeindrucken

Als „Heinrich der Erlauchte“ 1288 starb, wollte sein Sohn „Friedrich der Kleine“ das castrum wilin an den Böhmischen König Wenzel II. verkaufen. Dagegen erhob Friedrich Tutta Ein-spruch, weil er sein Erbe in Gefahr sah. So kam der Verkauf erst nach dessen Tod im Jahre 1291 zustande. Ab 1291 wurde Wilin wieder böhmisch, aber nur kurze Zeit.

W. Th.

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Wehlen Nr. 2/2019- 20 -

GemischtesKirchennachrichten

Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen

Dorfstraße 1, 01847 LohmenTel.-Nr.: 03501 588032, Fax: 03501 571 927E-Mail: [email protected]

Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten ein

Samstag, 23. Februar17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier

in Stadt WehlenSonntag, 24. Februar9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier

in Dorf WehlenSonntag, 3. März10.30 Uhr Gottesdienst in Stadt WehlenSonntag, 10. März9.00 Uhr Gottesdienst in Dorf WehlenSonntag, 17. März10.30 Uhr Gottesdienst in Stadt WehlenSonntag, 24. März10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Dorf Wehlen

Geburtstage

„Das Geheimnis des Glücks ist, statt der Geburtstage die Höhepunkte des Lebens zu zählen.“ (Mark Twain)

Herzlichen Glückwunsch unseren Geburtstagskindern im März

OT Stadt WehlenHerr Helmuth Richter am 25.03. 85 JahreOT Dorf WehlenFrau Sigrid Jähngen am 04.03. 85 JahreFrau Regina Höhnel am 25.03. 75 JahreOT PötzschaFrau Margitta Herzog am 07.03. 75 Jahre

Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Wehlen gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

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Im Imkergarten Rathewalde – schöne Vielfalt

Wir, die Imker des Imkervereins Lohmen und Umgebung e.V. haben uns in der unmittelbaren Region als Teil der vielfältigen und liebenswerten Sächsischen Schweiz der Pflege der Liebe zur Biene als wichtigen Teil unseres Lebens verschrieben. In unserer Freizeit werben wir für den Erhalt einer intakten lebens-werten Natur in Symbiose mit landwirtschaftlichen Nutzflächen und dortiger Kulturpflanzen. Die Gemeinden und landwirtschaft-lichen Betriebe unserer Region haben ein offenes Ohr und unter-stützen uns nach ihren Möglichkeiten in diesem Wirken.Das Sterben von Insekten aber auch das Eingehen von Bienen-völkern berührt uns sehr. Mit dem Verschwinden von Insekten wird die überlebenswichtige Bestäubung verschiedenster Pflan-zenarten zurückgehen. Betroffene Pflanzenarten werden aus unserer Natur zunehmend verschwinden. Aber auch die Popu-lationen von Vögeln, deren Lebensgrundlage Insekten und Sa-men von wildwachsenden Pflanzen sind, werden betroffen. Mit jedem Verschwinden von Arten schwinden die schönen Bilder, Geräusche und angenehmen Gerüche unseres Lebensraumes. Wir denken, für die Schönheit der Natur lohnt sich unser aktives Wirken.Das Wissen um Zusammenhänge der Bienenhaltung, das Wert-volle einer vielfältigen Pflanzenwelt für viele Menschen aktiv zu erhalten, erfüllt uns Imker mit besonderer Freude. Dazu nutzen wir unsere Möglichkeiten, in der Öffentlichkeit zu informieren. Unser Lehrbienenstand in Wehlen ist ein beliebter Standort für Information und Schulung zur Bienenhaltung. Allerdings sind am Lehrbienenstand auf Grund der begrenzten Fläche weitergehen-de Informationen beschränkt.Im Jahr 2018 haben wir mit dem Ziel umfangreicher Information über Imkerei, Förderung von Insekten und insektenfreundlichen

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Nr. 2/2019 Wehlen- 21 -

Pflanzen begonnen, auf einer in Rathewalde befindlichen größe-ren Fläche nahe der Kirche (Zum Amselgrund) einen Imkergar-ten anzulegen. Die ersten Arbeitseinsätze unserer Imker sind mit Interesse von Einheimischen und Besuchern wahrgenommen. Der Imkergarten nimmt langsam Gestalt an. Um einem zentralen Pflanzhügel für trockene Böden bevorzugende Pflanzen sind eine Feucht- und Fettwiese sowie eine Sächsische Wiese eingebettet in die bereits vorhandene Flora angelegt. In diesem Frühjahr wer-den viele verschiedene bienenfreundliche Blumen das Gelände schmücken und das Auge erfreuen. Auf einem naturbelassenen Rundweg können die Pflanzen aus der Nähe bestaunt werden. In diesem Jahr werden die Arbeiten zur Gestaltung weiter gehen.Jeder soll aus dem Imkergarten Anregungen für sich mitnehmen können, vielleicht das Eine oder Andere in seinem Garten oder im Blumenkasten umzusetzen und so der heimischen Natur zu unser aller Vorteil mehr Aufmerksamkeit und Zuneigung zu ge-ben. Das ist unser Ziel.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!Natur lieben - bewusst leben- Natur erhalten - Lebensfreu-de steigernFragen zu unserem regionalen Wirken beantworten die Imker des Imkervereins Lohmen und Umgebung e. V. sehr gern.www.imkerverein-lohmen.infoE-Mail: [email protected]

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Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräfte- stichprobe der EU 2019

Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 - 33-2100

[email protected]

Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der

Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der

Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete

Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der

sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie

Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder

Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts, usw. befragt werden. Der

Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zu Renten- und

Krankenversicherung sowie zur Nutzung von Informations- und

Kommunikationstechnologien.

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines

objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen,

sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden

dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte

können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungs-

beauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das

Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das

Gebäuderegister des Zensus 2011.

Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des

Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt

werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden

ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Ihr/-e Ansprechpartner/-in Ina Augustiniak

Durchwahl Telefon +49 3578 33-2100 Telefax +49 3578 33 552180 mikrozensus@statistik. sachsen.de Kamenz, 31. Januar 2019 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Hausanschrift: Macherstraße 63 01917 Kamenz www.statistik.sachsen.de Auskunftsdienst Telefon +49 3578 33-1913 Telefax +49 3578 33-1921 [email protected] Bestellung von Publikationen Telefon +49 3578 33-1245 [email protected]

* Zugang für elektronisch signierte

sowie für verschlüsselte elektronische

Dokumente nur über das Elektronische

Gerichts- und Verwaltungspostfach;

nähere Informationen unter

www.egvp.de

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht

„Wehlener Rundschau“Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen/Sächsische Schweiz erscheint monatlich- Herausgeber: Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Wehlen.- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzbergEinzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrück-lich ausgeschlossen.IM

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SUM