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TÜV SÜD Division Mobility www.tuev-sued.de/classic Fahrfreude am Oldtimer! Das sagt der Gesetzgeber TIPP VON TÜV SÜD

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Kennzeichen für Oldtimer

Das Steuer-Puzzle

Die richtige Versicherung

Inhalt

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Inhalt

Ihr guter Tipp für unterwegs

Kennzeichen für Oldtimer• Das H-Kennzeichen• Das rote Dauerkennzeichen• Saisonkennzeichen• Reguläre Zulassung

Oldtimer-Zulassung (Tabelle)

Das Steuer-Puzzle

Die richtige Versicherung

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Inhalt

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Ihr guter Tipp für unterwegs

Es gibt vier Wege für den Oldtimer-Freund, sein kostbares Auto-mobil in den Verkehr zu bringen: das Oldtimer-Kennzeichen, dasbesondere rote Dauerkennzeichen, das Saisonkennzeichen unddie reguläre Zulassung.

Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt vor allem von der Ver-wendung des Fahrzeugs ab. Aber auch Alter und Zustand spieleneine Rolle – und manches andere mehr. Viele Fragen in punctoZulassung, Betriebserlaubnis, Begutachtung, Besteuerung undVersicherung sind abzuklären, um die optimale Lösung zu finden.Dieser Tipp hilft Ihnen dabei. Sollten Sie weitere Fragen haben,wenden Sie sich an die Oldtimer-Spezialisten von TÜV SÜD. Siesind immer für Sie da.

Zudem haben wir für Sie einen „Anforderungskatalog für dieBegutachtung von Oldtimern“ zusammengestellt. Er listet alleBedingungen auf, die ein Fahrzeug für die Zuteilung eines Old-timer-Kennzeichens erfüllen muss. Sie finden ihn im Internetunter: www.tuev-sued.de/classic

TÜV SÜD.Mehr Wert. Mehr Vertauen.

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Vorwort

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Kennzeichen für OldtimerDas H-Kennzeichen –Das Oldtimer-Kennzeichen ab 30 Jahre

Die Vorteile

Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen – unterBeachtung regionaler Fahrverbote – ohne weitereEinschränkungen einsetzen.

Der Jahressteuersatz beläuft sich auf nur 46,02 Euro fürMotorräder und auf 191,73 Euro für sämtliche anderenFahrzeuge.

Oldtimer-Kennzeichen

Alternativen zum Oldtimer-KennzeichenZum Oldtimer-Kennzeichen gibt es zwei Alternativen,die günstiger besteuert sein können. Sie kommen inBetracht, wenn das Fahrzeug einen sehr kleinen Hub-raum hat oder im Jahr nur wenige Monate auf dieStraße soll. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob nichteine reguläre bzw. saisonale Zulassung hinsichtlichBesteuerung und Einsatz infrage kommt.

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Die Bedingungen

Die hauptsächlichen Bedingungen, um ein Oldtimer-Kennzei-chen erhalten zu können, sind ein Mindestalter des Fahrzeugsvon 30 Jahren und die Eignung des Fahrzeugs zur Pflege des„Kfz-technischen Kulturguts“.

Dazu muss das Gutachten eines amtlich anerkannten Sach-verständigen/Prüfers oder Prüfingenieurs eingeholt werdengemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) und der „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen“. Ausschlaggebend hierbei ist, ob sich der Oldtimerin einem guten Erhaltungszustand und weitestgehend imOriginalzustand befindet bzw. gekonnt restauriert ist. Woraufes bei den einzelnen Bauteilen ankommt, entnehmen Sie demeingangs genannten Anforderungskatalog. Im Rahmen desGutachtens gilt:

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Hat der Oldtimer noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügtes, wenn sein verkehrssicherer Zustand mit einer Hauptun-tersuchung gemäß Paragraph 29 der StVZO überprüft wird.

Fehlt diese, muss der Sachverständige klären, ob derVeteran im Ganzen den Vorschriften entspricht – aufBasis von Paragraph 21 der StVZO („Betriebserlaubnisfür Einzelfahrzeuge“).

Ist alles in Ordnung, wird Ihrem Fahrzeug von der Kfz-Zulas-sungsbehörde das Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt – in Formdes bekannten Euro-Schildes, dem ein „H“ als Schlussbuch-stabe hinzugefügt ist (H = historisches Fahrzeug).

Oldtimer-Kennzeichen

Kennzeichen-Vergünstigungen kombinierenDie Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichenskönnen nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichenskombiniert werden. Hier muss sich der Besitzer für einebestimmte Lösung entscheiden. Eine Kombination miteinem Saisonkennzeichen oder eine vorübergehendeAußerbetriebsetzung, zum Beispiel für eine Winterpause,ist jedoch möglich.

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Das rote DauerkennzeichenMindestalter 30 Jahre

Die Vorteile

Für Freunde historischer Fahrzeuge von großem Interesse istder Paragraph 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)unter dem Stichwort „Rotes Kennzeichen zur wiederkehrendenVerwendung“.

Das rote Dauerkennzeichen ist der leichteste Weg, um einenOldtimer wieder auf die Straße zu bringen. Weder eine amtlicheZulassung noch eine gültige Betriebserlaubnis wird verlangt.Auch Hauptuntersuchungen sind nicht vorgeschrieben, aberauf freiwilliger Basis zu empfehlen. Damit bleibt die Verkehrs-sicherheit gewährleistet und ein entsprechender Nachweiskann bei einem Unfall geführt werden. Überdies wird nur beider erstmaligen Zuteilung des roten Kennzeichens das Gut-achten für die Einstufung als Oldtimer gefordert (§ 23 StVZO).

Das rote Dauerkennzeichen bietet die gleichen niedrigenSteuersätze wie das Oldtimer-Kennzeichen. Das Plus: Besit-zen Sie mehrere Veteranen, können Sie diese abwechselndmit dem gleichen roten Dauerkennzeichen fahren, sofern essich entweder um Motorräder oder um andere Kraftfahrzeugehandelt. Die Besteuerung erhöht sich dadurch nicht.

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Einschränkungen

Die besonderen Vorzüge des roten Dauerkennzeichens sind mitgewichtigen Einschränkungen verbunden. Nicht im Alltagsver-kehr, sondern nur für spezielle Oldtimer-Treffen darf der Veteranauf die Straße gebracht werden – also für „Veranstaltungen,die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflegedes kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen“ wie Korsos,Schauen, Rallyes, Clubtreffen und Ähnliches.

Freigegeben sind selbstverständlich die Hin- und Rückfahrten,die mit Oldtimer-Veranstaltungen zusammenhängen. Probe-,Prüfungs- und Überführungsfahrten sind ebenfalls zulässig. DasGleiche gilt, wenn der Veteran zur Wartung oder zur Reparaturgebracht werden muss.

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Oldtimer-Freunde, denen die beschriebenen Grenzen zu engsind, müssen auf andere Zulassungsformen ausweichen, z. B.auf das Oldtimer-Kennzeichen oder auf eine reguläre bzw. sai-sonale Zulassung. Hierbei ist zu klären, ob das Fahrzeug einesolche Zulassung überhaupt noch schafft und welcher Aufwanddafür notwendig ist. Hier stehen Ihnen die Oldtimer-Spezialistenvon TÜV SÜD gerne zur Seite.

Die Bedingungen

Damit das rote Dauerkennzeichen bei der Zulassungsbehördebeantragt werden kann, muss der Oldtimer mindestens 30 Jahrealt sein. Dazu kommen noch weitere Vorgaben, die aus denParagraphen 16 und 17 FZV hervorgehen. Im Einzelnen:

Die Zulassungsbehörde prüft, ob der Antragsteller„zuverlässig“ ist.

Der Oldtimer-Freund muss nachweisen, dass der Veteransein Eigentum ist. Ebenso muss er das Gutachten nach§ 23 StVZO vorlegen.

Ist das erfüllt, bekommt der Besitzer des Oldtimers sein rotesDauerkennzeichen, einen „Besonderen Fahrzeugschein“ unddie Auflage, Aufzeichnungen über seine Fahrten zu führen. Hater mehrere Veteranen und will alle Fahrzeuge mit diesem einenKennzeichen fahren, muss er sich für jedes Fahrzeug einen„Besonderen Fahrzeugschein“ ausstellen lassen.

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SaisonkennzeichenOft eine gute Alternative

Die Vorteile

Ist ein Veteran noch keine 30 Jahre alt, gehört er rechtlichgesehen noch nicht zum „Kfz-technischen Kulturgut“. In diesemFalle kommt für das Fahrzeug nur eine reguläre Zulassung inBetracht. Eine Sonderform der regulären Zulassung ist dasSaisonkennzeichen. Weil viele Oldtimer-Freunde ihr Fahrzeugnur in der warmen Jahreszeit aus der Garage holen wollen, istdas Saisonkennzeichen eine interessante Alternative. Manch-mal ist diese Lösung steuerlich sogar noch günstiger als dasOldtimer- oder Dauerkennzeichen. Im Einzelnen:

Während der Geltungsdauer des Saisonkennzeichens kanndas Fahrzeug nach Belieben im Alltagsverkehr eingesetztwerden.

Während ihrer Betriebsruhe gelten Fahrzeuge mit Saison-kennzeichen nicht als außer Betrieb gesetzt. Damit erübrigtsich das An- und Abmelden bei der Kfz-Zulassungsbehörde,die Kosten für diese Amtshandlungen entfallen.

Die Steuerpflicht bemisst sich nach dem gewählten Zeit-raum für das Saisonkennzeichen. Bei sechs Monaten fälltbeispielsweise nur die Hälfte der Jahressteuer an, bei vierMonaten ein Drittel.

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Die Bedingungen

Grundbedingung für die Zuteilung eines Saisonkennzeichensist die reguläre Zulassung des Fahrzeugs. Diese kann fürmindestens zwei und höchstens elf volle Monate im Jahr beider Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden. Dann erhält manein Euro-Schild, auf dem rechts der Geltungszeitraum vermerktist. „04 - 10“ steht zum Beispiel für April bis einschließlichOktober. Die weiteren Regeln:

In dem Zeitraum, den das Saisonkennzeichen ausweist, istdas Fahrzeug alljährlich zum öffentlichen Verkehr zugelas-sen. Während seiner Betriebsruhe muss es auf privatemGrund abgestellt werden.

Unzulässig ist es, die saisonale Zulassung auf zwei Periodeninnerhalb des gewählten Jahreszeitraums aufzuteilen. EinSaisonkennzeichen, das zum Beispiel von März bis Mai unddann wieder von Juli bis Oktober gelten soll, wird folglichnicht vergeben.

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Weil das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist, müssendie StVZO-Vorschriften auch während der Ruhezeit beach-tet werden. Beispielsweise hat der Besitzer einen Verkaufunverzüglich der Kfz-Zulassungsbehörde zu melden.

Erleichterungen gibt es, wenn vorgeschriebene Pflichtunter-suchungen in die Zeit der Betriebsruhe fallen. Im ersten Mo-nat nach dem „Wiederaufleben“ des Saisonkennzeichenssind sie nachzuholen. Prüfungs-, Probe- und Überführungs-fahrten während der Ruhezeit sind zulässig, wenn dafür roteKennzeichen oder Kurzzeit-Kennzeichen verwendet werden.Diese müssen die Saisonkennzeichen „vollständig abdecken“.

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Schwarzfahren ist verbotenWer das Fahrzeug außerhalb seiner saisonalen Zulas-sung benutzt, unternimmt eine „Schwarzfahrt“, dieschwere straf- und haftungsrechtliche Folgen nachsich ziehen kann.

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Reguläre ZulassungErleichterungen für Oldtimer

Die Vorteile

Mit der regulären Zulassung eröffnen sich unbegrenzte Einsatz-möglichkeiten. Zudem kann das Fahrzeug nach Belieben ab-und wieder angemeldet werden. Aber nicht vergessen: JederMeldevorgang bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist gebühren-pflichtig. Für „Teilzeitbenutzer“ von Fahrzeugen könnte alsoein Saisonkennzeichen die kostengünstigere Lösung sein.

Auch wenn bei einer regulären Zulassung die normale Kfz-Steuertabelle greift und nicht der ermäßigte Oldtimer-Satz:In einigen Fällen ist die Einstufung eines Veteranen nach derTabelle noch billiger (dazu Näheres im nächsten Kapitel).

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Die Bedingungen

Auch wenn die technische Ausstattung eines Oldtimers zumTeil beträchtlich von heutigen Standards abweicht, gilt:Das Fahrzeug muss die StVZO-Bestimmungen zum Zeitpunktseiner Erstzulassung erfüllen. Es gibt jedoch Nachrüst-pflichten für bestimmte Bauteile wie Warnblinkanlage etc.!

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Oldtimer-Zulassung

Oldtimer-Zulassung: Die wichtigsten PunkteWahlmög-lichkeiten

Zulassungs-/Betriebserlaubnis-pflicht

Pflicht zurBegutachtung

Untersuchungs-pflicht

Zulassungmit Old-timer-Kenn-zeichen

(§ 3 und § 9FZV)

Ja, gemäß § 3 FZV(Zulassung) sowie§ 20/21 StVZO(Betriebserlaubnis)

Ja, gemäߧ 23 StVZO,ergänzenden Richt-linien und Anforde-rungskatalog fur dieBegutachtung vonOldtimern

Ja, gemäß § 29und AnlagenVIII/VIII a StVZO

Zulassungmit rotemDauerkenn-zeichen

(§ 17 FZV)

Nein Ja, gemäß 23 StVZO,ergänzenden Richt-linien und Anforde-rungskatalog fur dieBegutachtung vonOldtimern

Nein, aber frei-willige Hauptun-tersuchungen ausSicherheits- undHaftungsgründenzu empfehlen

ZulassungmitSaisonkenn-zeichen

(§ 3 und § 9FZV)

Ja, gemäß § 3 FZV(Zulassung) sowie§ 20/21 StVZO(Betriebserlaubnis)

Nein, wenn Fahrzeugnoch zugelassen

Ja, gemäß § 29und AnlagenVIII/VIII a StVZO

In die Zeit derBetriebsruhefallende Untersu-chungen müssenanschließendnachgeholtwerden (1 MonatNachfrist).

ReguläreZulassung

(§ 3 und§ 8 FZV)

Siehe „Zulassung mit Saisonkennzeichen“ Ja, gemäß § 29und AnlagenVIII/VIII a StVZO

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Oldtimer-Zulassung

im ÜberblickEinsatzbeschrän-kungen

Besteuerung Besonderheiten

Keine besonderenEinschränkungen

46,02 Euro/Jahr fürMotorräder

191,73 Euro/Jahr fürandere Kfz

Zusätzlich ist die vorüber-gehende Außerbetriebset-zung zur Steuerersparnismöglich.

Fahrzeug muss mindes-tens 30 Jahre alt seinund der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“dienen; Kombination mitSaisonkennzeichen istzulässig.

Ja. Zulässig sind:Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen inkl.Hin-/Rückfahrt, Fahrtenzu Probe-, Prüfungs-,Überführungs-,Wartungs- undReparaturzwecken

46,02 Euro/Jahr fürMotorräder

191,73 Euro/Jahr fürandere Kfz

Fahrzeug muss in derRegel mindestens30 Jahre alt sein und der„Pflege des kfz-techni-schen Kulturguts“ dienen.

Wechselweiser Einsatzmehrerer Oldtimer einerFahrzeugart mit einemroten Dauerkennzeichenist zulässig.

Ja. Einsatz nur währenddes gewählten Zeit-raums (mindestens2 und höchstens11 Monate/Jahr)

Abstellen während derBetriebsruhe auf priva-tem Gelände geboten

Anteilig gemäßKfz-Steuertabelle

Aufteilung in zweiPerioden währendeines Jahreszeitraumsnicht zulässig

Keine Gemäß Kfz-Steuertabelle

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Das Steuer-PuzzleSo blicken Sie durch

Wer mit seinem Oldtimer die reguläre Zulassung erreichenoder stattdessen ein Oldtimer- bzw. Dauerkennzeichen er-halten kann, hat die Wahl zwischen zwei Besteuerungsformen:entweder 46,02 Euro bzw. 191,73 Euro pro Jahr oder die Jahres-sätze der normalen Kfz-Steuertabelle.

Ein Rechenbeispiel:

Angenommen, Sie besitzen einen betagten, nicht schadstoff-armen Pkw. Handelt es sich um einen Benziner, beläuft sichder Jahressteuersatz derzeit laut Tabelle auf 25,36 Euro je100 Kubikzentimeter Hubraum. Ist es ein dieselgetriebenerWagen, fallen 37,58 Euro je 100 Kubikzentimeter und Jahr an.Das bedeutet zunächst einmal: Für großvolumige Motorenund Diesel-Pkws ist der Oldtimer-Sondertarif von 191,73 Euroin aller Regel die beste Steuersparlösung.

Doch auch Benziner mit kleinen Triebwerken hat es in der Ver-gangenheit schon gegeben, vom „Trabi“ bis zum „Janus“. Dazeigt die Berechnung, dass die „191,73 Oldtimer-Euro“ die Kfz-Steuertabelle erst ab einem Hubraum von mehr als 700 Kubik-zentimetern unterbieten. Handelt es sich etwa um eine Isettaoder ein Goggomobil mit Hubräumen bis zu 300 Kubikzentimeterund ist noch eine reguläre Zulassung möglich, fallen hierfürrund 76 Euro pro Jahr an. Steuerlich recht günstig kommtder Oldie-Freund auch mit einem Saisonkennzeichen davon.

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Hier greift zwar die normale Steuertabelle, aber nur anteilignach dem gewählten Zeitraum. So sind etwa für einen benzin-getriebenen Pkw mit zwei Liter Hubraum und einem saisonalenEinsatz von vier Monaten nur ca. 169 Euro pro Jahr zu entrich-ten. Klar, neben einer möglichen Steuerersparnis kommt esimmer auch auf die Einsatzwünsche des Oldtimer-Besitzersan – und dazu auf die Versicherungsfrage. Hinweise hierzusind im nächsten Kapitel zu finden.

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Die richtige VersicherungWorauf es ankommt

Egal, welche Art von Zulassung angestrebt wird: Ohne Haft-pflichtschutz darf auch ein Oldtimer nicht auf die Straße. DieZulassungsbehörde verlangt diesen Nachweis in Form der be-kannten Versicherungsbestätigung. Es lohnt sich, vorher dieBedingungen mehrerer Versicherer zu erkunden. Prüfen Siedie Versicherungsgesellschaften nach folgenden Kriterien:

Bietet der Versicherer einen Sondertarif für Oldtimer?

Sind nicht nur die Prämien günstig, sondern auch dieVertragsklauseln?

Bleibt bei einer saisonalen Nutzung der Schadenfreiheits-rabatt erhalten? Wenn ein Saisonkennzeichen für mindes-tens sechs Monate im Jahr gewählt wird, sollte dies nacheiner Empfehlung des Gesamtverbandes der DeutschenVersicherungswirtschaft (GDV) der Fall sein.

Wenn der Besitzer des Oldtimers zwischen verschiedenenZulassungsformen wählen kann: Wie verhält es sich beijeder von ihnen mit der Versicherungsprämie? Macht derenHöhe möglicherweise einen Steuervorteil wieder zunichte?

Möchten Sie zusätzlich zum Haftpflicht- einen Kaskoschutz,sollten Sie feststellen, ob das Fahrzeug noch in der Typklassen-liste geführt wird. Wenn nicht, wird der Versicherer nach demWert des Oldtimers fragen und darauf sein Kasko-Angebotstützen. Oft wird hierzu ein Gutachten verlangt. Gerne erstellen

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die TÜV SÜD-Sachverständigen ein Wertgutachten für Sie.Das ist nicht nur für den Versicherer interessant, sondernebenso für Oldtimer-Freunde, die genau Bescheid wissenwollen, ehe sie ein Fahrzeug erwerben oder verkaufen.

Wer schließlich von der bisherigen Zulassungsform seinesOldies auf eine andere umsteigen will, muss Kontakt mit sei-nem Versicherer aufnehmen. Ein solcher Umstieg erforderteine Aktualisierung des Versicherungsvertrags.

Die richtige Versicherung

Weitere Informationen

Unsere Sachverständigen beantworten Ihnen gerne IhreFragen. Außerdem erhalten Sie bei jedem TÜV SÜD Service-Center kostenlos zahlreiche wertvolle Informationen rundum Oldtimer. Unsere Tipps bekommen Sie auch im Internet:www.tuev-sued.de/classic

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Erst genau prüfen – dann startenNur durch individuelle Prüfung lässt sich die beste undkostengünstigste Lösung für Ihren Oldtimer finden –zumal wenn aufwendige Restaurierungs- oder Nach-besserungsarbeiten anstehen. Gerade dann sollten Siesich an die Spezialisten von TÜV SÜD wenden.

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Alle Oldtimer-Experten im Internet:www.tuev-sued.de/classicIhr persönlicher Termin 0800 1288812Facebook: www.facebook.de/tuev.sued.autoservice

TÜV SÜD Division MobilityWestendstraße 19980686 MünchenTelefon: 0800 888 44 [email protected]/classic

Regionale Experten vor Ort

Die TÜV SÜD ClassiC Oldtimer-Experten sind an vielenService-Centern für Sie da. Ihren nächstgelegenenTÜV SÜD ClassiC Experten finden Sie im Internet unterwww.tuev-sued.de/classic

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