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Hans J. Nicolini

Finanzierung für Sozialberufe

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Hans J. Nicolini

Finanzierungfür Sozialberufe

Grundlagen – Beispiele –Übungen

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1. Auflage Oktober 2006

Alle Rechte vorbehalten© VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2006

Lektorat: Stefanie Laux

Der VS Verlag für Sozialwissenschaften ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media.www.vs-verlag.de

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Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, HeidelbergDruck und buchbinderische Verarbeitung: Krips b.v., MeppelGedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

Printed in the NetherlandsISBN-10 3-531-15012-XISBN-13 978-3-531-15012-3

Bibliografische Information Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in derDeutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über<http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

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5Inhalt

Inhalt

1 Einleitung......................................................................................

1.1 Aufgaben der Finanzwirtschaft......................................................1.2 Finanzmanagement........................................................................1.2.1 Finanzwirtschaftliche Entscheidungskriterien...............................

1.2.1.1 Rentabilität.....................................................................................1.2.1.2 Zahlungsfähigkeit...........................................................................1.2.1.3 Sicherheit.......................................................................................1.2.1.4 Unabhängigkeit..............................................................................1.2.1.5 Shareholder Value..........................................................................1.2.2 Liquiditätsmanagement..................................................................1.2.3 Forderungsmanagement.................................................................1.3 Grundbegriffe.................................................................................1.3.1 Bestandsgrößen..............................................................................

1.3.1.1 Kapital...........................................................................................1.3.1.2 Vermögen.......................................................................................1.3.2 Stromgrößen...................................................................................1.3.2.1 Auszahlungen und Einzahlungen...................................................1.3.2.2 Ausgaben und Einnahmen.............................................................1.3.2.3 Aufwand und Ertrag.......................................................................1.3.2.4 Kosten und Leistungen..................................................................

2 Finanzierungsplanung.................................................................

2.1 Systematische Unternehmensplanung............................................2.2 Operative Planung..........................................................................2.3 Strategische Planung......................................................................2.4 Finanzierungsregeln.......................................................................2.4.1 Vertikale Finanzierungsregeln........................................................2.4.2 Horizontale Finanzierungsregeln...................................................

Deckungsgrad A.............................................................................Deckungsgrad B.............................................................................

Deckungsgrad C.............................................................................

13

15

39

22

37

37

33

31

28

24

42

1718

2021

23

242528

28

33

353535

404040

4243

43

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7Inhalt

Avalkredit......................................................................................Leasing...........................................................................................Forderungsverkauf.........................................................................

Asset back securities......................................................................3.2.2.2 Langfristige Fremdfinanzierung....................................................

Darlehen........................................................................................Anleihen........................................................................................Schuldscheindarlehen....................................................................

3.2.3 Subventionsfinanzierung...............................................................3.2.3.1 Systematisierung und Ausprägungsformen....................................

Investitionsfinanzierung.................................................................Existenzgründungsunterstützung...................................................

3.2.3.2 Öffentliche Förderung....................................................................Insitutionelle Förderung.................................................................Projektförderung............................................................................Europäische Union........................................................................Arbeitsverwaltung..........................................................................Förderungsprogramme der KfW....................................................

3.2.3.3 Sponsoring.....................................................................................3.2.3.4 Spenden.........................................................................................

3.2.3.5 Fundraising....................................................................................3.2.3.6 Stiftungen.......................................................................................Stiftungen als Finanzierungsinstrument.........................................Stiftungen als Finanzierungsquelle................................................

3.2.3.7 Benefizveranstaltungen..................................................................3.2.3.8 Merchandising...............................................................................3.2.3.9 Bußgelder.......................................................................................3.2.3.10 Lotteriemittel.................................................................................3.2.3.11 Vermächtnisse................................................................................

3.2.4 Mischformen..................................................................................3.3 Auswahl der geeigneten Finanzierungsform..................................3.4 Kreditsicherung.............................................................................3.4.1 Pfandrechte....................................................................................3.4.2 Grundpfandrechte..........................................................................3.4.3 Eigentumsvorbehalt.......................................................................3.4.4 Sicherungsübereignung..................................................................3.4.5 Zession...........................................................................................3.4.6 Bürgschaft......................................................................................

100102104

107109109114115115116117119121123124125128130131135

137141142144145146146149151

151153154155156158160162163

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8   Inhalt

3.5 Finanzierungskosten......................................................................3.5.1 Zinsermittlung................................................................................

Einfache Zinsrechnung..................................................................

Zinseszinsrechnung........................................................................Unterjährige Zinsrechnung............................................................Effektiver Jahreszins......................................................................

3.5.2 Rating.............................................................................................3.5.2 Basel II...........................................................................................

4 Finanzierungskontrolle...............................................................

4.1 Investitionscontrolling...................................................................4.1.1 Investitionsrechnung......................................................................

4.1.1.1 Statische Investitionsrechnung.......................................................Kostenvergleichsrechnung.............................................................Gewinnvergleichsrechnung............................................................Amortisationsrechnung..................................................................

4.1.1.2 Dynamische Investitionsrechnung.................................................Kapitalwertmethode.......................................................................Annuitätenmethode........................................................................

4.1.2 Strategisches Investitionscontrolling.............................................

4.1.3 Aussagefähigkeit............................................................................4.2 Finanzcontrolling...........................................................................4.2.1 Cash-Flow-Rechnungen.................................................................4.2.2 Kapitalflussrechnung.....................................................................4.2.3 Bewegungsbilanz...........................................................................4.2.4 Abweichungsanalyse......................................................................4.2.5 Kennzahlen....................................................................................4.2.5.1 Benchmarking................................................................................4.2.5.2 Eigenkapitalausstattung.................................................................

Anhang

Übungsaufgaben............................................................................Lösungen zu den Übungsaufgaben................................................Öffentliche Förderbanken..............................................................Checkliste zur Vorbereitung eines Banken-Rating........................Finanzmathematische Tabellen......................................................Abkürzungsverzeichnis..................................................................Internetlinks...................................................................................

Literaturverzeichnis.......................................................................

166166167

168170171174176

179

179179

181181182182184184187187

188189190192195196196198201

205211217218220227229

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9Vorwort

Vorwort

In sozialen Organisationen und Einrichtungen besteht mehr und mehr das Erfor-dernis, die erbrachten Leistungen auch unter wirtschaftlichen Aspekten zu recht-fertigen. Dazu kann auf die Erkenntnisse der Allgemeinen Betriebswirtschaftsleh-re zurückgegriffen werden.

In der kaufmännischen Ausbildung aller Ebenen werden die Kenntnisse zur Finanzierung selbstverständlich vermittelt. In den Bereichen allerdings, die nichtdas Ziel der Gewinnmaximierung verfolgen, sind sie wenig verbreitet. Die Leitun-gen in Sozialeinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Praxen und Kliniken und vielenBereichen des Öffentlichen Dienstes hatten sich ganz bewusst dafür entschieden,sich schwerpunktmäßig eben nicht mit Zahlen zu beschäftigen. Die Vorstände vonVereinen und Verbänden sind vielfach vorwiegend auf anderen Feldern kompe-tent.

Die Finanzierung beschäftigt sich mit der Frage, wie Organisationen, Unter-

nehmen ebenso wie Haushalte, Sozialeinrichtungen u.a., sich erforderliche Geld-mittel beschaffen können. Sie können prinzipiell intern in der Organisation selbsterwirtschaftet worden sein oder von außen kommen Die Betriebswirtschaftslehrehat ein umfangreiches Instrumentarium entwickelt, das die Alternativen beschreibtund bewertet und die Entscheidungen dazu unterstützt. Eine klare Trennung zwi-schen gewinnorientierten und Non-Profit-Organisationen erscheint dabei weder möglich noch sinnvoll.

Unabhängig davon, ob in der näheren Zukunft eine Finanzierung ansteht oder nicht, ist es hilfreich und notwendig, sich regelmäßig mit möglichen Alternativenzur Finanzierung über einen Bankkredit zu befassen und sich zumindest ausführ-lich zu informieren. Denn nur, wenn die Finanzierung langfristig auf mehrerensoliden Beinen steht, sind die unterschiedlichsten möglichen Abhängigkeiten ab-schätzbar. 56% aller Organisationen kennen Finanzierungsalternativen wie Facto-ring, Beteiligungskapital, Mezzanine-Kapital oder Assed-backed-Securities nichtoder sind nicht ausreichend darüber informiert. Vor allem bei geringer Eigenkapi-talquote, wenn auf eine Finanzierung außerhalb des klassischen Bankkredits ge-achtet werden muss, bestehen die größten Defizite.

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10   Vorwort

In diesem Sinne werden hier die Möglichkeiten beschrieben, wie soziale Ein-richtungen der unterschiedlichsten Art ihre Finanzierung gestalten, sichern undoptimieren können. Dabei wird ein möglichst umfassender Überblick angestrebt,

die Tiefe der Darstellung orientiert sich an den erwarteten Interessen der unter-schiedlichen Sozialeinrichtungen.

Das Buch bietet Studierenden und Praktikern einen systematischen Überblick über die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Finanzierung. Der Unterschied ge-genüber allgemeinen Darstellungen liegt in der Spezialisierung und Beschränkung:

 – Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Deshalb werden Fachbegriffe erklärtoder zumindest über einen Verweis eine Erläuterung angeboten.

 – Die Themen orientieren sich an den notwendigen Kenntnissen für die Anwen-

dung in den angesprochenen Organisationen und Einrichtungen. Das bedeuteteinerseits eine thematische Einschränkung und andererseits den Verzicht auf die Darstellung von Varianten und besonderen Schwierigkeiten. Die Ansätzewerden in ihrer grundsätzlichen Problematik dargestellt, ohne theoretische Fein-heiten zu erörtern.

 – Da die Subventionsfinanzierung im sozialen Bereich eine weit größere Rollespielt als bei der klassischen Unternehmensfinanzierung, wird sie relativ um-fangreich behandelt. Dabei wird bewusst in Kauf genommen, dass die prakti-schen Hinweise teilweise recht allgemein gehalten sein müssen, denn gerade in

diesem Bereich sind die Finanzierungsmöglichkeiten oft von den ganz konkre-ten Gegebenheiten abhängig.

 – Soweit bestimmte Finanzierungsformen in den angesprochenen Bereichen wohlkeine Bedeutung haben, werden sie trotzdem der Vollständigkeit wegen ange-sprochen, aber oberflächlicher, als es für andere Zwecke erforderliche wäre.Dadurch wird die Darstellung entlastet und gleichzeitig die Gesamtübersichterhalten.

 – Finanzanlagen wie z.B. der Kauf von Wertpapieren, der Abschluss von Versi-

cherungen und Sparplänen u.Ä. werden hier folglich nicht berücksichtigt. Ebensomuss die Beschreibung des Zahlungsverkehrs einer eigenen Darstellung vorbe-halten bleiben.

 – Das umfangreiche und komplexe Thema „Exportfinanzierung“ wird angesichtsder angesprochenen Leser nicht berücksichtigt, mit Hilfe der Internet-Links istdennoch eine einfache und schnelle Orientierung möglich.

 – Dagegen wird die Beteiligungsfinanzierung ausführlicher dargestellt, als es dieaktuelle Situation erfordern würde. Hier wird es aber aller Voraussicht nach innächster Zeit erhebliche Veränderungen und Umstrukturierungen geben. Um

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11Vorwort

eine sichere Orientierung zu ermöglichen, wird ein breiter Überblick gebotenohne die Darstellung in Details zu verästeln, die nur in wenigen speziellen Fäl-len interessant werden könnten.

 – Auf Formeln kann nicht ganz verzichtet werden. Trotz der manchmal zunächstkompliziert wirkenden Darstellung kann aber – auch mit Hilfe der Erläuterun-gen – ein Verständnis problemlos erreicht werden. Die Grundideen, die hinter den jeweiligen Berechnungen stecken, sind meistens recht simpel.

 – Die Beispiele sind den Arbeitsbereichen der angesprochenen Zielgruppe ent-nommen.

 – Zu „Finanzcontrolling“ und „Investitionsrechnung“ erfolgt eine Einführung. Beienger Auslegung des Themas gehören diese beiden Bereiche nicht zur Finanzie-rung aber sie runden das Thema ab.

 – Zur Unterstützung der weiteren Beschäftigung mit den Themen wird auf zahl-reiche Internet-Adressen hingewiesen. Der Vorteil liegt im günstigen, schnellenund unkomplizierten Zugang zu den Informationen. Ein Nachteil ist sicher dar-in zu sehen, dass sich Inhalte und Gestaltung der Seiten ändern können. Auchneue Seiten entstehen permanent, die ähnliche und dann vielleicht sogar bessereInformationen enthalten.

 – Bei den schriftlichen Quellen erfolgt im Allgemeinen eine Beschränkung auf einführende und grundlegende Darstellungen. Sie sind in der Regel leicht zu

 beschaffen und allgemeinverständlich verfasst.Kritische Hinweise der Leserinnen und Leser sind ausdrücklich erwünscht.

September 2006Hans J. Nicolini

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1 Einleitung

Eine gute Finanzierung ist die Basis für einen erfolgreichen und nachhaltigen Auf- bau einer Organisation und die Fortdauer ihrer Existenz. Ohne Wissen über diefinanzielle Situation des Unternehmens ist wirtschaftliches Handeln undenkbar.

Ursprünglich bezeichnete man mit „Finanzierung“ nur die Kapitalbeschaffung

durch Ausgabe von Wertpapieren, die neuere Sicht umfasst auch die optimierteKapitalrückzahlung und -umschichtung zur umfassenden Versorgung mit Kapital.

In der Praxis sind Finanzierungsfragen eng verflochten mit dem betrieblichenRechnungswesen, Investitionen, der Besteuerung, dem Wirtschaftsrecht und vie-len anderen Bereichen. Der ökonomische Bezugsrahmen lässt sich so skizzieren:

Arbeitsmarkt

Beschaffungsmärkte Absatzmärkte

Finanzmärkte

Finanzierungsmängel sind eine häufige Ursache für das Scheitern von Unterneh-men und insbesondere von jungen Unternehmen. Die typischen Fehler bei der Fi-nanzierung sind:

 – zu wenig Eigenkapital – mangelnde Planung des Kapitalbedarfs – hohe Schulden bei Lieferanten – zu wenig Beratung

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14 Einleitung

 – Verwendung des Kontorrentkredits1  zur Finanzierung von Investitionen – Finanzierungshilfen werden nicht in Anspruch genommen

 Nach der sorgfältigen Ermittlung des kurz- und langfristigen Kapitalbedarfs bietensich zahlreiche Alternativen der Finanzierung. Grundsätzlich wird nach der Her-kunft der Finanzmittel unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Eigen- und Fremdkapitalgeber unterschiedliche rechtliche Stellungen aufweisen.

Eigenkapital

Fremdkapital     G    e    s 

   a    m    t      k   a    p  

     i    t    a      l   Eigenkapital

Fremdkapital     G    e    s 

   a    m    t      k   a    p  

     i    t    a      l

  Eigenkapital Fremdkapital

Haftung im Insolvenzfall Haftungzumindest inEinlagenhöhe

Gläubigerstellung:Keine Haftung

Ertragsanspruch Teilhabe an Gewinn undVerlust

Zinsanspruch in verein- barter Höhe, i.d.R. keinAnteil an Gewinnen undVerlusten

Vermögensanspruch Anspruch in Höhe derEinlage, wenn derLiquidationserlös dieSchulden übersteigt

Anspruch in Höhe derGläubigerforderung

Leitung i.d.R. Einfluss auf dieLeitung

grundsätzlichausgeschlossen, aberfaktische Möglichkeit

1 Vgl. Kap. 3.2.2.1 Kurzfristige Fremdfinanzierung

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Zum Eigenkapital rechnet man eigene Mittel und Beteiligungskapital (Risikokapi-tal)2 , Fremdkapital sind Kredite und Fördermittel. Häufig reicht das Eigenkapitalzur Finanzierung von geplanten Vorhaben nicht aus. Dann muss zur FinanzierungFremdkapital eingesetzt werden, Kredit- oder Subventionsgeber müssen gefunden

werden. Die Aufgabe des Finanzmanagements besteht u.a. darin, die optimaleKapitalstruktur herzustellen und besonders das Verhältnis von Eigen- zu Fremdka- pital festzulegen.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, Kapitalgeber / -anleger und die- jenigen, die Kapital benötigen, so zusammenzubringen, dass möglichst geringeReibungsverluste in Form von Transferkosten entstehen. Als Vermittler zwischenKapitalgebern und -nehmern kommen vornehmlich Börsen und Banken in Betracht,aber auch andere, oft spezialisierte Institutionen.

1.1 Aufgaben der Finanzwirtschaft

Aufgabe der Finanzierung ist die Versorgung der Organisation mit Kapital zur Si-cherung der Zahlungsfähigkeit und zur Schaffung einer angemessenen Kapitalzu-sammensetzung. Der Begriff „Finanzierung“ wird sehr umfassend verstanden. Nebender reinen Bereitstellung finanzieller Mittel werden alle Dispositionen berücksich-tigt, die sich aus der wirtschaftlichen Betätigung ergeben. Investitions- und Finan-zierungsentscheidungen sind unmittelbar miteinander verbunden, sie sind zwei

Seiten der derselben Medaille. Die drei Hauptfunktionen sind folglich

 – Finanzierung – Finanzdisposition – Investition.

Damit ist die Finanzwirtschaft als wichtiger Teil der Unternehmens- / Verbands- /Vereinspolitik zuständig für 

zeitlicheVerfügbarkeit

i.d.R. zeitlich unbegrenzt i.d.R. befristet

finanzielle Kapazität begrenzt durch Kapazitätund Bereitschaft derKapitalgeber

 begrenzt durch diemöglichen Sicherheiten

2 Vgl. Kap. 3.2.1 Beteiligungsfinanzierung

1.1 Aufgaben der Finanzwirtschaft

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(1) Kapitalzuführungen(2) Dividenden, Gewinnauszahlungen u.Ä(3) Subventionen, Projektgelder, Zuschüsse u.Ä.

(4) Steuern, Gebühren(5) Kredite(6) Zinsen, Tilgung(7) Käufe(8) Verkäufe(9) Kosten, die zu Auszahlungen führen (z.B. Personalkosten, aber keine

Abschreibungen)(10) Zahlungen von Schuldnern

Damit ist Finanzierung auch für soziale Einrichtungen weit mehr als die Gestal-tung der Beziehungen zu einem Kostenträger. Sie stellt ein System dar, in dem dieÜbernahme von definierten nicht marktfähigen Leistungen nur ein Element ist.

Leistungserbringer

Leistungs-empfänger

Kreditinstitute

Öffentliche

Kostenträger

andere

Finanzierungen

1.2 Finanzmanagement

Im Rahmen des Finanzmanagements werden die Verwendung und der Rückflussder finanziellen Mittel geplant, gesteuert und kontrolliert. Es stellt die finanzielleFührung der Organisation dar und entscheidet über die Maßnahmen, die zur Reali-sierung der finanzwirtschaftlichen Ziele erforderlich sind.

1.2 Finanzmanagement

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18 Einleitung

Wie bei anderen Zielen in Organisationen sind mehrere Gruppen beteiligt, die jeweils spezifische und eventuell unterschiedliche Interessen verfolgen. Das Ma-nagement hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Ansprüche auszugleichen.

Aus der Gesamtzielsetzung werden die finanzwirtschaftlichen Teilziele und Ne- benbedingungen, Rentabilität, Sicherheit, Liquidität und Unabhängigkeit abgelei-tet. Das Rentabilitätsstreben setzt möglichst geringe Finanzierungskosten als wei-ters Ziel voraus.

Die Managementlehre stellt dafür strategische Konzepte zur Verfügung, diesich sowohl auf die Ressourcen in der Organisation als auch auf die Umfeld- undBranchensituation beziehen. Beide stellen Instrumente zur Verfügung, um die Ent-scheidungen zur langfristigen Entwicklung zu bewerten und zu begründen.

Die finanzwirtschaftlichen Ziele einer Organisation sind Teil der übergeordne-ten Unternehmensziele und somit anderen abgeleiteten Unternehmenszielen gleich-zusetzen.

Unter den finanzwirtschaftlichen Zielen steht an erster Stelle die Sicherung der 

Zahlungsfähigkeit, weil die Existenz der Organisation unmittelbar davon abhängt.

1.2.1 Finanzwirtschaftliche Entscheidungskriterien

Die finanzwirtschaftlichen Entscheidungskriterien liefern Maßstäbe für eine opti-male Gestaltung des Finanzierungsbereichs und tragen dadurch zu einem bestmög-lichen Gesamtergebnis für die Organisation bei. Als Entscheidungskriterien wer-den angesehen:

Unternehmensziele

LeistungswirtschaftlicheZiele

  Soziale Ziele

Finanzwirtschaftliche

Ziele

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20 Einleitung

Beispiele:1.) Eine selbstständige Yoga-Lehrerin möchte 5.000 Euro anlegen. Sie kennt

zwei alternative Möglichkeiten:

a) Festgeld 1 Jahr festgelegt 4,0 % Zinsen b) Girokonto jederzeit verfügbar 1,0 % Zinsen

Wenn es ihr Ziel ist, einen maximalen Zinsertrag zu erzielen, wird sie sich für Variante a) entscheiden.Wenn es ihr Ziel ist, ständige Verfügbarkeit zu sichern, wird sie Variante b)wählen.

2.) Ein Zahnarzt will 5.000 Euro anlegen. Sein Bankberater bietet ihm an:

a) Bundesanleihe 03,5 % b) Anleihe Argentinien 14,0 %

Maximaler Zinsertrag und Sicherheit konkurrieren in diesem Fall, weil beider Anleihe Argentinien ein höheres Ausfallrisiko besteht.

1.2.1.1 Rentabilität

Die Rentabilität stellt fest, wie hoch die Wirksamkeit eines Kapitaleinsatzes, der Kapitalnutzen, ist. Wann innerhalb des Zeitraums das Ergebnis eintritt, ist nach-rangig. Sie ist eine Verhältniszahl. Eine Erfolgsgröße (z.B. Zinsertrag) wird zueiner Bezugsgröße ins Verhältnis gesetzt und als Prozentsatz ausgedrückt. Typi-scherweise wird sie wird für einen Zeitraum ermittelt, meist bezogen auf ein Jahr.

100xeBezugsgröß

ößeErgebnisgr ntabilitätRe   =

Wichtigste Varianten sind die Eigenkapitalrentabilität

,100xalEigenkapit

Gewinn

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die Gesamtkapitalrentabilität

die Umsatzrentabilität

4 Vgl. z.B. Horváth, Péter / Reichmann, Thomas (Hrsg.), Großes Controllinglexikon, München 1993,

S. 545 ff.

1.2 Finanzmanagement

Sobald der ermittelte Wert > 1 ist, kann grundsätzlich von Rentabilität gesprochenwerden, aber ob sie zufrieden stellend ist, kann nur entschieden werden im Ver-gleich mit Alternativen.

Außerdem kann der Bereich, auf den sich die Renditeermittlung bezieht, sehr unterschiedlich sein. Denkbar ist die Renditeermittlung für einzelne Organisati-onsbereiche, Projekte, Produktbereiche und Investitionen ebenso wie für die ge-samte Organisationseinheit.

Eine besondere Schwierigkeit ist in jedem Fall die Festlegung und Ermittlungder Erfolgsgröße4 .

Zudem ist zu beachten, dass Ansatz- und Bewertungsspielräume bilanzpoli-tisch ausgenutzt werden können, die Darstellung der Ertragskraft also auch imlegalen Bereich in die eine oder andere Richtung beeinflussbar ist.

1.2.1.2 Zahlungsfähigkeit

Liquidität ist die Fähigkeit, allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und betrags-

genau nachkommen zu können. Als ausreichend gilt deshalb

Zahlungsmittelbestand + Einzahlungen ≥ Auszahlungen.

Durch Kapitalbeschaffung im Rahmen der Finanzierung wird die Liquidität be-rührt, weil Fremdkapital i.d.R. im Voraus befristet zur Verfügung steht und unter  bestimmten Voraussetzungen auch kündbar sein kann. Deshalb ist bereits bei der 

.100xseUmsatzerlö

sgrößelgErfo

und100xtalGesamtkapi

alzinsenFremdkapitsgrößelgErfo   +

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22 Einleitung

Kapitalbeschaffung zu prüfen, ob später termingerecht getilgt werden kann. Je kürzer die Kündigungsfrist, desto höher ist das Liquiditätsrisiko.

Andererseits verringert die Ausrichtung am Liquiditätsziel die Kapitalrentabi-

lität: Finanzielle Mittel, die zuverlässig oder wahrscheinlich kurzfristig zur Verfü-gung stehen müssen, können kaum zur Renditesteigerung eingesetzt werden.

Mit Illiquidität wird dagegen die Zahlungsunfähigkeit bezeichnet. Sie ist dasauf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende Unvermögen, die Schulden nochtilgen zu können. Illiquidität führt bei allen Rechtsformen letztlich zur Insolvenz.

1.2.1.3 Sicherheit

Unter dem Aspekt der Kapitalerhaltung ist ein weiteres finanzwirtschaftliches Ziel,die Investitionsrisiken möglichst gering zu halten. Elemente der Risikominderungsind

 – eine Verringerung der Unsicherheit durch langfristige Planungen – eine Risikoabsicherung durch langfristige Festlegungen – eine Risikoüberwälzung durch Versicherungen oder Beteiligung der Kapital-

geber am Risiko

Als Folge dieser Überlegungen ist ein sicherheitsbezogenes Finanzmanagementanzustreben.Kapitalanlageentscheidungen sind zukunftsbezogen, dem Sicherheitsstreben ei-

nerseits stehen Prognosen über Rückflüsse gegenüber, die letztlich unsicher undzudem schwankend sind.

Um zu einer rationalen Entscheidung bezüglich alternativer Anlage- und Fi-nanzierungsmaßnahmen zu gelangen, ist eine quantitative Verbindung zwischenden Dimensionen Sicherheit und Rentabilität herzustellen, die die Risikopräferenzdes Finanzentscheiders berücksichtigt. Höhere Rentabilität geht meist einher mit

sinkender Sicherheit.Die finanzwirtschaftlichen Risiken lassen sich in vier Kategorien5  gliedern:

5 nach Becker, Hans Paul, Grundlagen der Unternehmensfinanzierung, München 2002, S. 34

Gegenparteirisiken

Ausfallrisiken

Aktienkursrisiken

Zinsänderungsrisiken

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23

1.2.1.4 Unabhängigkeit

Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen ist auf die Erhaltung der Dispositions-freiheit zu achten. Die Entscheidungsfreiheit in finanziellen Fragen bezeichnet manals Unabhängigkeit. Wesentliche Einflussfaktoren sind

 – Informationspflichten, z.B. gegenüber den Kreditgebern – Entscheidungsbeschränkungen durch vertragliche Regelungen, z.B. Ausschließ-

lichkeitsklauseln – Mitspracherechte der Kapitalgeber, z.B. weil sich wichtige Gläubiger in Auf-

sichts- und Kontrollgremien wählen lassen, um ihre Interessen zu sichern.

Das Streben nach Unabhängigkeit ist je nach Interessenlage in den Organisationenunterschiedlich stark ausgeprägt. Das Interesse des Finanzmanagements bestehtdarin, diese Einflussmöglichkeiten möglichst gering zu halten, um die eigenenGestaltungsmöglichkeiten umfassend ausnutzen zu können.

Durch Aufnahme zusätzlichen Eigenkapitals werden neue Mitspracherechte ge-schaffen. Bei Aufnahme von Fremdkapital müssen Sicherheiten in Form von Hy- potheken, Sicherungsübereignungen, Verpfändungen u.Ä.6  gestellt werden, die dieDispositionsfreiheit einengen.

Marktrisiken

Liquiditätsrisiken

Operationelle Risiken

Aktienkursrisiken

Zinsänderungsrisiken

Währungsrisiken

Anspannungsrisiken

Terminrisiken

Abrufrisiken

Externe Risiken

Interne Risiken

6 Vgl. Kap. 3.4 Kreditsicherung

1.2 Finanzmanagement

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24 Einleitung

1.2.1.5 Shareholder Value

Dieses neuere Entscheidungskriterium ist eigentlich entwickelt worden7  zur Si-

cherung und Vergrößerung des Aktionärsvermögens, die prinzipielle Idee ist aber auch anwendbar auf alle Formen der Bereitstellung von Eigenkapital. Sharehol-der 8  sind die Anteilseigner, der Shareholder Value stellt den gesamten Vermögens-wert der Anteilseigner dar.

Ausgangspunkt ist die Analyse der Zielsetzungen der unterschiedlichen Inter-essengruppen. Hierzu zählen neben den Eigentümern die Arbeitnehmer, die Kun-den, der Fiskus, das Management, die Gläubiger, die Lieferanten u.a.

Die gesamte Geschäfts- und damit auch die Finanzpolitik soll sich nach demShareholder Value-Prinzip aber an nur einem Ziel orientieren: Der Wert einer ge-samten Organisationseinheit soll zugunsten der Eigentümer langfristig erhalten undmöglichst gesteigert werden. Damit steigt auch der Wert der Eigentumsanteile.Das Konzept zwingt damit auch gerade strategische Überlegungen in ein finanz-wirtschaftliches Kalkül.

Der Shareholder Value-Ansatz ist besonders geeignet, diese Strategien zu be-urteilen. Angestrebt wird, unter Berücksichtigung des bestehenden Geschäfts undder notwendigen Investitionen neben einer angemessenen Verzinsung des Kapital-einsatzes auch den Wert der gesamten Organisation von einer zur nächsten Periode

zu erhöhen.Die Orientierung finanzwirtschaftlicher Entscheidungen am Marktwert des Ei-genkapitals kann allerdings auch als unzulässige Verkürzung der unternehmeri-schen Realität gedeutet werden. Eigenkapitalgeber sind nicht die einzigen An-spruchsgruppen. Demnach sind mindestens auch mögliche Auswirkungen auf Mit-arbeiter, Kunden, die Öffentlichkeit und die Umwelt zu berücksichtigen. Eine ein-seitig am Shareholder Value orientierte Finanzpolitik kann zu einer kurzfristigenund einseitigen Wertbetrachtung führen, die wesentliche Erfolgspotenziale nichtausreichend berücksichtigt.

1.2.2 Liquiditätsmanagement

Liquidität ist die Fähigkeit, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach-kommen zu können. Die Sicherung ausreichender Liquidität zu jedem möglichenZeitpunkt ist für die dauerhafte Existenz jeder Organisation unerlässlich. Liquidi-

7 Erstmals diskutiert von Alfred Rappaport, Creating Shareholder Value. The New Standard of Busi-ness Performance, New York 1986

8 share = engl. Anteil, Geschäftsanteil, Aktie

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tätsprobleme können zu Zahlungsunfähigkeit und damit im Extremfall zur Insol-venz9  führen.

Vor diesem Hintergrund kommt der Liquiditätsplanung eine besondere Bedeu-

tung zu. Es muss sichergestellt sein, dass die Organisation über das ganze Jahr hinweg jederzeit zahlungsfähig ist.

Praxistipp:Falls Liquiditätsengpässe absehbar sind, können u.a. folgend Sofortmaßnah-men zu einer Entlastung führen: – Einnahmen erhöhen – Einnahmen schneller realisieren

 – Ausgaben reduzieren – Ausgaben zeitlich verzögern

1.2.3 Forderungsmanagement

Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ausreichender Liquidität leistet ein effizi-entes Forderungsmanagement.

Ein effizientes Forderungsmanagement muss Bestandteil der strategischen Lei-tung sein. Durch keine andere Maßnahme lassen sich die operativen Erträge sodirekt positiv beeinflussen wie durch eine Verminderung der Außenstände.

Für den unternehmerischen Erfolg jeder Organisation ist die zeitnahe Realisa-tion der Forderungen unverzichtbar. Der unerwartete Ausfall von Forderungen durchZahlungsunfähigkeit oder mangelnder Zahlungsbereitschaft stellt ein erheblichesRisiko für die Liquidität und damit eine existenzielle Gefahr dar.

Forderungen bilden in vielen Organisationen den größten Posten auf der Aktiv-seite der Bilanz. Sie binden Kapital, müssen teuer finanziert werden, schmälerndie Rendite und bergen Ausfallrisiken. Das gilt umso mehr, als Schuldner nicht

selten ihr Verhalten an die Erfahrungen mit einem Gläubiger anpassen, also ver-spätet und erst nach Mahnung zahlen. Ein wirkungsvolles, schnell reagierendesund trotzdem kundenorientiertes Forderungsmanagement reduziert den Finanzie-rungsbedarf.

9 Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Sie liegtvor, wenn -nicht nur vorübergehend- die fälligen Schulden nicht mehr beglichen werden können.Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist. Ein wei-terer Insolvenzgrund ist bei Eigenantrag des Schuldners die drohende Zahlungsunfähigkeit (Vgl. §

18 II InsO).

1.2 Finanzmanagement

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26 Einleitung

Die Erfahrung zeigt, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit von Forderungen umsohöher ist, je mehr Zeit zwischen Überschreitung einer Fälligkeit und den erstenSchritten im Mahnverfahren vergeht. Nach sechs Monaten beträgt die Ausfallwahr-

scheinlichkeit bereits 38 %, nach zwölf Monaten 78 %.10

Die Forderungsrealisation wird zudem zu oft durch eine großzügige Rechnungs-stellung behindert. Gläubiger sollten stärker als bisher üblich Sicherheiten zur Ein-räumung von – auch kurzfristigen – Krediten fordern, denn momentan wird der Großteil der Kredite ungesichert eingeräumt und birgt somit ein großes Risikopo-tenzial.

Ziele des Forderungsmanagements sind

 – Transparenz über die Situation der Schuldner  – Senkung von Forderungsverlusten – Nutzung von Kosteneinsparmöglichkeiten

Wichtige Instrumente dabei sind:

 – Absicherung im Vorfeld. Dazu können Sicherheiten verlangt werden oder ver-tragliche Lösungsklauseln vereinbart werden.11

 – Rechtliche Schritte bei Zahlungsverzug. Grundsätzlich stehen dabei zwei Mög-lichkeiten zur Verfügung:

 – Wenn die gelieferte Ware noch vorhanden ist, also noch nicht weiterver-kauft oder verarbeitet wurde, kommt die Rückabwicklung des Liefervertra-ges in Betracht.

 – Andernfalls kann die Vertragserfüllung mit Zwangsmaßnahmen durchge-setzt werden.

 – Früherkennung der Zahlungsunfähigkeit. Die Beobachtung der Zahlungspflich-tigen kann dem unerwarteten Verlust von Forderungen durch Zahlungsunfähig-keit oder Überschuldung vorbeugen. Anzeichen für Liquiditätsschwierigkeitenauf Kundenseite können z.B. sein:

 – Das Zahlungsziel soll mehrfach verlängert werden – Zahlungsschwierigkeiten gegenüber anderen werden bekannt – Steuerschulden – Verspätete Zahlung von Löhnen und Gehältern

Dem Mahnwesen kommt im Rahmen des Forderungsmanagements eine großeBedeutung zu. Offene Rechnungen bedeuten Zeit- und Personalaufwand, Zinsver-luste, Liquiditätsengpässe und im schlimmsten Fall Totalverlust der Forderungen.

10 Interne Auswertung der Abit AG

11 Vgl. dazu Kap. 3.4 Kreditsicherung

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Gerade bei notorisch säumigen Zahlern muss ein straffes und konsequentesMahnwesen verfolgt werden, weil die Schuldner dadurch zu einer schnelleren Be-gleichung ihrer Zahlungsverpflichtungen bewegt werden. Bekannte Inkonsequen-

zen würden von den Schuldnern erkannt und für eigene Zwecke genutzt, sie passenihr Zahlungsverhalten an und werden fällige Zahlungen weiter hinauszögern.

Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich und abhängig von der Art der For-derung:

Frist Beispiele

3 Jahre

Ansprüche aus

falscher Beratung Kaufpreis Handwerkerrechung Miete Gehalt

10 Jahre sonstige Schadenersatzansprüche

30 Jahre

Herausgabeansprüche aus Eigentum

familien- und erbrechtliche Ansprüche Ansprüche aus Urteilen Schadenersatzansprüche, die auf der

Verletzung des Lebens, des Körpers, derGesundheit oder der Freiheit beruhen

Aus Vereinfachungsgründen beginnen die Verjährungsfristen im Regelfall am 1.Januar des Folgejahres. Für eine am 4. Januar 2007 entstandene Forderung endetdie Verjährungsfrist am 31.12. 2010, für eine Forderung, die am 30. 12. 2007 ent-

standen ist, endet die Verjährungsfrist am gleichen Tag.Ein weiteres Mittel zur Vermeidung von Zahlungsausfällen ist das Factoring,das als Kauf bzw. Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungs-geschäften im Rahmen eines Vertrages definiert ist. Factoring beinhaltet drei Funk-tionen:

 – Liquiditätsfunktion: Der Verkauf von Forderungen führt sofort zu Einnahmen. – Kreditsicherungsfunktion: Das Ausfallrisiko wird vollständig vermieden. – Servicefunktion: In der Regel wird das Mahnwesen einschließlich Inkasso oder 

Rechtsverfolgung übernommen.

1.2 Finanzmanagement

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28 Einleitung

Das Factoring ist allerdings nicht kostenlos. Je nach Umfang, Anzahl der Einzel-rechungen und veranschlagtem Risiko werden 0,8 bis 2,5 % der Forderungssum-me in Rechung gestellt.

Wenn das relativ aufwändige Mahnwesen nicht selbst organisiert werden kannoder soll, besteht die Möglichkeit, es außer Haus zu geben. Verschiedene Inkasso-unternehmen bieten diese Dienstleistung an.

Praxistipp:Zur Vermeidung von Forderungsausfällen können folgende Regeln dienen: – Vereinbarung von möglichst kurzen Zahlungszielen – Kurzfristige Zusendung der Rechung

 – Rechtzeitige Mahnung – Forderung von Abschlagzahlungen

Bei Erfolglosigkeit des Mahnverfahrens werden die Forderungen zunächst vorge-richtlich bearbeitet. Die Effizienz der Forderungsbeitreibung hängt dabei stark abvom Know-how der jeweiligen Sachbearbeitung. Wenn die notwendigen Kennt-nissee nicht vorhanden ist, sollte ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden.Schon sein Auftreten hat oft eine Erhöhung der Zahlungsbereitschaft des Schuld-ners zur Folge. Zusätzlich bestimmt ein konsequentes Vorgehen die Höhe der Geld-einzugsleistung und damit die Realisierung der Forderung für den Gläubiger.

1.3 Grundbegriffe

1.3.1 Bestandsgrößen

Bestandsgrößen der Finanzierung beziehen sich auf einen bestimmten Zeitpunkt.Ihre Benennung erfolgt in einer Geldgröße. Zu den Bestandsgrößen gehören dasVermögen und das Kapital.

1.3.1.1 Kapital

Im betriebswirtschaftlichen Sinne ist Kapital die Summe aller Finanzierungsmit-tel. Es kann unterteilt werden nach der Fristigkeit in kurzfristiges, mittelfristiges

und langfristiges Kapital sowie in Eigenkapital und Fremdkapital.

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Der Kapitalbegriff leitet sich ab aus der Darstellung der Finanzierung in der Bilanz. Im engeren Sinne versteht man darunter, wie Vermögensgegenstände fi-nanziert sind. Darüber gibt die Passivseite einer Bilanz Auskunft.

Aktiva Passiva

Eigenkapital

Fremdkapital     V     e     r    m

     ö     g      e     n

Das Eigenkapital steht typischerweise langfristig zur Verfügung, es ist das Beteili-gungskapital der Eigentümer. Es hat nach üblicher Auffassung drei Funktionen:

 – Investitionsfunktion – Kreditfunktion – Betriebspolitische Funktion

Der definierte Umfang des Eigenkapitals ist von der Rechtsform abhängig.

 – Bei Personengesellschaften12  entspricht das Eigenkapital dem Vermögen ab-züglich des Fremdkapitals. Das sind die Mittel, die die Eigentümer zur Verfü-gung gestellt haben, zuzüglich der nicht entnommenen Gewinne und abzüglichder Verluste.

 – Bei Kapitalgesellschaften13  sieht das Handelgesetzbuch detaillierte Regelun-gen vor. Danach14  gilt:

  Einlagen+ nicht entnommene Gewinne./. eventuelle Verluste= Eigenkapital

12 z.B. Einzelunternehmen, OHG, KG13 z.B. AG, GmbH

14 Für Analysezwecke wird meist eine andere Zusammensetzung konstruiert.

1.3 Grundbegriffe

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30 Einleitung

Allgemein gilt für das Eigenkapital:15

  Gezeichnetes Kapital Grundkapital bei der AGStammkapital bei der GmbH

+ Kapitalrücklagen Vgl. § 272 Abs. 2 HGB

+ Gewinnrücklagen Vgl. § 272 Abs. 3 HGB+ / ./. Gewinnvortrag /

VerlustvortragÜbertragung von Gewinn oderVerlust aus dem Vorjahr

+ / ./. Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag

Ergebnis vor derGewinnausschüttung

= Eigenkapital

Das Fremdkapital ist die Summe der Schulden einer Organisationseinheit. Es er-gibt sich aus der Differenz zwischen den Vermögenswerten und dem Eigenkapital.Es ist der Teil des Gesamtkapitals, der von Externen zur Verfügung gestellt wird.

 Nach der Dauer der Kreditüberlassung unterteilt man in

 – langfristiges Fremdkapital – Darlehen – Schuldverschreibungen16

 – Genussscheine – Leasing

 – kurzfristiges Fremdkapital – Lieferantenkredit – Kontokorrentkredit – Kundenkredit – Factoring

Kriterium EigenschaftRechtsverhältnis BeteiligungFristigkeit Unbefristet, eventuell kündbarVerzinsung Kein AnspruchGewinnbeteiligung Recht auf Anteil am GewinnMitwirkung an derGeschäftsführung

Unterschiedlich nach Rechtsformund Gesellschaftsvertrag

Geldentwertung Risiko trägt der EK-GeberInteressenlage langfristige Rendite

15 nach Eichholz, Reinhold, Finanzwirtschaft, Planungsrechnung, 4. Aufl. München 1999, S. 19

16 z.B. Anleihen, Pfandbriefe, Obligationen

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Bei Rückstellungen handelt es ebenfalls um Fremdkapital mit der Besonder-heit, dass die Verbindlichkeiten zwar dem Grunde nach sicher sind, nicht aber ihreHöhe und der Zeitpunkt. Typische Gründe für Rückstellung sind

 – Steuernachzahlungen – Schadenersatzansprüche – Gewährleistungsansprüche – Prozessrisiken – Rückstellungen für zugesagte Pensionen

Beispiel:

Eine selbstständige Altenpflegerin rechnet nach einer Beratung durch ihrenSteuerberater damit, dass der Einkommensteuerbescheid zu einer Nachzah-lung führen wird. Sie hat damit grundsätzlich „Schulden“ bei der Finanzver-waltung, kennt die Höhe aber nicht und weiß auch nicht, wann das Finanzamtden Bescheid erteilen wird.

Weil Rückstellungen für Aufwendungen gebildet werden, mindern sie den Gewinn.Sie wirken sich dadurch positiv aus auf die flüssigen Mittel und erhöhen die Liqui-dität.

Allgemein gilt für das Fremdkapital:

Kriterium Eigenschaft

Rechtsverhältnis SchuldverhältnisFristigkeit Befristete BereitstellungVerzinsung Anspruch auf Verzinsung gemäß VertragGewinnbeteiligung Keine GewinnbeteiligungMitwirkung an derGeschäftsführung

Kein Mitspracherecht.Eventuell Kontrollfunktion

Geldentwertung Wird vom FK-Geber getragenInteressenlage Sicherung der Verzinsung über die gesam-

te Laufzeit

1.3.1.2 Vermögen

Das Vermögen umfasst grundsätzlich die materiellen und immateriellen Güter ei-

ner Person oder einer Organisation, also z.B. Wertpapiere und Bargeld, Vorräte

1.3 Grundbegriffe

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32 Einleitung

und Geschäftsausstattung mit Maschinen und Anlagen, Rechte wie Patente undLizenzen.

Die Höhe des Vermögens bzw. der Vermögenszuwachs müssen finanziert wer-

den, der Finanzierungsbedarf hängt also unmittelbar mit dem Vermögen zusam-men. Das gilt für alle Vermögensgegenstände, nicht nur für die nach handels- undsteuerrechtlichen Vorschriften auszuweisenden.

Man unterscheidet – auch unter Finanzierungsaspekten – zwischen Anlage-und Umlaufvermögen.

 – Das Anlagevermögen umfasst die Vermögensgegenstände, die dauernd der be-trieblichen Leistungserstellung dienen und die Betriebsbereitschaft sichern. Dazugehören

 – Sachanlagen wie Grundstücke, Bauten, technische Anlagen, Betriebs- undGeschäftsausstattung.

 – Finanzanlagen wie Wertpapiere und Beteiligungen. – Immaterielle Vermögensgegenstände, z.B. Konzessionen und Geschäftswert.

 – Das Umlaufvermögen besteht aus den Vermögensgegenständen, die nicht dau-ernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen, also nur kurzfristig gebunden sind.Dazu gehören – Vorräte, z.B. Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und

unfertige Erzeugnisse. – Forderungen als Rechte aus Lieferungen und Leistungen. – Wertpapiere wie Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile und

Papiere, die einer kurzfristigen Anlage dienen. – Flüssige Mittel, z.B. Kassenbestände und Schecks, Guthaben bei Kreditin-

stituten.

In Organisationen sind nicht immer alle Vermögensarten vorhanden, Sachanlagen,Vorräte und flüssige Mittel aber eigentlich immer.

Ohne Vermögen kann der Organisationszweck nicht erreicht werden. Im Lei-

stungsprozess werden die verschiedenen Vermögensgegenstände umgeformt, wo- bei darauf zu achten ist, dass

 – das Gesamtvermögen nicht abnimmt (Substanzerhaltung) – die Vermögensformen vorhanden sind, die für die Leistungserstellung benötigt

werden.

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Beispiel:Vermögensteile17  in einem Krankentransportunternehmen könnten z.B. so ein-

zuordnen sein: – Immaterielle Vermögensgegenstände: Erlaubnis, Krankentransporte durch-zuführen

 – Sachanlagen: Schreibtische, Computer, Telefonanlage, Transportfahrzeuge – Finanzanlagen: Beteiligung an einer Reha-Klinik  – Vorräte: Benzin, Ersatzdecken, Briefbögen, Kassenbestand – Forderungen: Rechungen für Transportleistungen sind gestellt, aber noch

nicht bezahlt

Im Zusammenhang mit Finanzierungsüberlegungen hat das Vermögen noch einewesentliche Funktion: es dient der Sicherung von Ansprüchen

1.3.2 Stromgrößen

Stromgrößen drücken Wertbewegungen aus, sie verändern die Bestandsgrößen.Einzahlungen, Einnahmen, Erträge und Leistungen erhöhen den Bestand, Auszah-

lungen, Ausgaben, Aufwand und Kosten führen zu einer Bestandsminderung.Ein Überblick über die verschiedenen für die Finanzierung relevanten Strom-

größen gibt die Übersicht:

Auszahlung Geldbewegungen EinzahlungAusgabe Güterbewegungen Einnahme, ErlösAufwand Güterverbrauch / Güterentstehung ErtragKosten Güterverbrauch / Güterentstehung,

 betriebszweckbezogenLeistung

17 Die Zuordnung erfolgt unter systematischen Gesichtspunkten, nicht nach den Vorschriften des

Handels- und Steuerrechts.

1.3.2.1 Auszahlungen und Einzahlungen

Typische Zahlungsströme sind Einzahlungen und Auszahlungen. Geld fließt einer Organisation zu oder aus ihr ab. Eine Veränderung des Vermögens ist dadurch

1.3 Grundbegriffe

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34 Einleitung

möglich, aber nicht notwendig. Es handelt sich um tatsächliche bare oder unbareGeldbewegungen, Einzahlungen als Zuflüsse von liquiden Mitteln, Auszahlungenals Abflüsse von liquiden Mitteln.

Auszahlungen sind Zahlungsmittelabflüsse, Einzahlungen sind die Zahlungs-mittelzuflüsse. Als Zahlungsmittel gelten die Bestände an Bargeld, Schecks undWechseln und die Guthaben bei Kreditinstituten.

Bei kapitalbindenden Auszahlungen findet keine Vermögensminderung statt,z.B. – beim Kauf von Produktionsfaktoren – bei der Zahlung von Kostensteuern – bei Zinszahlungen

Bei kapitalentziehenden Auszahlungen wird das Vermögen dadurch gemindert, z.B. – bei Zahlung von Ertragsteuern – bei Gewinnausschüttungen – bei Entnahmen für private Zwecke

Entsprechend werden auf der anderen Seite kapitalfreisetzende und kapitalzufüh-rende Einzahlungen unterschieden.

Beispiel:

In einer Arztpraxis wird ein neues Diagnosegerät angeschafft und durch Über-weisung vom Girokonto bezahlt. Die Auszahlung führt zu einem Abfluss anliquiden Mitteln, eine Verringerung des Vermögens liegt jedoch nicht vor,weil mit dem neuen Gerät das Anlagevermögen in gleicher Höhe verändertwird. Es handelt sich um eine kapitalbindende Auszahlung.Der Zahlung von Verbandsbeiträgen vom gleichen Girokonto steht jedochkein Vermögenszuwachs gegenüber, die Auszahlung führt zu einer Verminde-rung des Vermögens. Kapital wird entzogen.

Aus Sicht einer Einrichtung ist ein Bankkredit eine Finanzierungsmaßnahme, ausSicht der Bank dagegen eine Investition. Investition und Finanzierung sind ledig-lich zwei Seiten einer Medaille und müssen daher im Zusammenhang betrachtetwerden.

 – Bei Investitionen steht zu Beginn eine Auszahlung, gefolgt von Einzahlungenin der Zukunft.

 – Der Zahlungsstrom einer Finanzierungsmaßnahme dagegen beginnt mit einer Einzahlung und zukünftigen Auszahlungen, die zum Beispiel Zins und Tilgung

eines Kredits darstellen.

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1.3.2.2 Ausgaben und Einnahmen

Ausgaben und Einnahmen sind umfassender als Auszahlungen und Einzahlungen.

Die Erweiterungen bestehen in der zusätzlichen Einbeziehung der Veränderungenvon Forderungen und Verbindlichkeiten:

Beispiel:Im obigen Fall wird das Diagnosegerät nicht sofort durch Überweisung ge-zahlt. Vielmehr nutzt der Arzt das Zahlungsziel von 30 Tagen aus, das ihm vondem Lieferanten eingeräumt wird.Seine Verbindlichkeiten haben zugenommen, die Ausgaben sind gestiegen, ob-wohl noch keine Auszahlung vorliegt.

1.3.2.3 Aufwand und Ertrag

Aufwand und Ertrag sind Größen aus der Finanzbuchhaltung, sie werden vor allemherangezogen, um den Gewinn zu ermitteln. Aufwendungen geben den Wert der verbrauchten Sach- und Dienstleistungen während einer Periode an. Erträge sinddas Ergebnis des Leistungsprozesses und geben den Wert der erstellten Sach- undDienstleistungen an.

Sofern sie steuerlichen Vorschriften entsprechen, werden Aufwendungen auch

als Betriebsausgaben und Erträge auch als Betriebseinnahmen bezeichnet.

1.3.2.4 Kosten und Leistungen

Als Kosten wird der bewertete betriebsbedingte Güterverzehr bezeichnet. Die inden Leistungsprozess eingegangenen Mengen an Produktionsfaktoren werden dazumit ihren Preisen bewertet.

Bei den Leistungen werden drei Gruppen unterschieden:

1.3 Grundbegriffe

  Auszahlungen Einzahlungen+ Forderungsabgänge + Forderungszugänge+ Verbindlichkeitszugänge + Verbindlichkeitenabgänge= Ausgaben = Einnahmen

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36 Einleitung

 – Umsatzleistungen entsprechen den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Warenund Dienstleistungen.

 – Lagerleistungen sind Bestandserhöhungen.

 – Eigenleistungen sind selbst erstellte Anlagen und ähnliche Leistungen.

Die Skizze zeigt die Zusammenhänge und Korrespondenzen zwischen den ver-schiedenen Stromgrößen:

Auszahlung

Ausgabe

Aufwand

Kosten

Einzahlung

Einnahme

Ertrag

Leistung

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2 Finanzierungsplanung

Die Finanzplanung umfasst vollständig und zeitpunktgenau die Höhe der Ein- undAuszahlungen. So wird der Finanzmittelbedarf für einen definierten Zeitraum er-mittelt. Üblich ist eine Aufteilung, die sowohl eine sehr kurzfristige (Tagesplan),wie auch eine mittelfristige (bis zu einem Jahr) und eine langfristige (mehrere Jah-

re) Planung ermöglicht. Je länger der Planungszeitraum ist, je weiter also die er-warteten tatsächlichen Ein- und Auszahlungen in der Zukunft liegen, desto unsi-cherer sind naturgemäß die Daten und desto unschärfer wird die Finanzplanungsein müssen.

In Zukunft werden die Finanzierungen noch weitaus komplexer werden, dierichtige Kombination aus mehreren Finanzierungsinstrumenten zur Lösung der an-stehenden Probleme wird zugleich Herausforderung und Chance sein.

2.1 Systematische Gesamtplanung

Der Prozess der Finanzplanung muss eingebettet sein in den umfassenderen Pro-zess der gesamten Organisationsplanung. Idealerweise ergibt sich eine Vorgehens-weise, wie sie aus der Managementlehre bekannt ist:

entscheiden

Ziele bilden

realisieren

kontrollieren analysieren

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38 2 Finanzierungsplanung

Im Zielbildungsprozess werden die Finanzierungsziele definiert. Dabei bleibtzunächst unberücksichtigt, welcher Weg zur Realisierung dieser Ziele führen kannund ob es überhaupt eine Realisierungsmöglichkeit gibt. Bei diesem Schritt kommt

es also darauf an, dass keine vorzeitigen Einschränkungen entstehen, dass keine„Schere im Kopf“ entsteht.

Bei der Analyse wird zunächst die Ausgangslage festgestellt. Dazu gehören

 – die Prognose des Finanzbedarfs und der Einnahmen- und Ausgabenströme. – die aktuelle Finanzierungssituation wie der momentane Anteil des Fremdkapi-

tals, die Einstellung der Eigentümer, die derzeitige und zukünftige Liquiditäts-lage.

 – die Lage auf dem Kapitalmarkt.

 – die allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen.Danach erfolgt die Analyse der Finanzierungsalternativen unter Berücksichtigungder gesetzten Ziele.

Die eigentliche Finanzentscheidung erfolgt durch Bewertung der verschiede-nen Alternativen. Wie bei allen Entscheidungen wird zunächst die Vorteilhaftigkeit jeder Alternative ermittelt und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit geschätzt. Aus die-sen beiden Komponenten ergeben sich – unter den getroffenen Annahmen – Er-wartungswerte, aus denen sich die optimale Alternative ergibt18 .

Die Realisation ist die konsequente Umsetzung der Finanzierungsentscheidung.Sie umfasst also – abhängig von der Art der Lösung – die Verhandlung mit Kredit-gebern, Maßnahmen zur Verbesserung des Fundraising, Beauftragung von Exter-nen u.Ä.

Bei der Kontrolle schließlich handelt es sich um einen Soll-Ist-Vergleich, die prognostizierten Ergebnisse der Finanzplanung werden den tatsächlichen gegen-übergestellt. Dabei werden gegebenenfalls Notwendigkeiten für Korrekturen fest-gestellt und zugleich Möglichkeiten gesucht, zukünftige Abweichungen von denPlänen zu vermeiden. Die so gewonnen Erkenntnisse werden zur Planungsverbes-

serung genutzt.Die systematische Finanzplanung ist also ein kontinuierlicher Prozess, bei dem

sich die einzelnen Schritte permanent wiederholen und durch eventuell notwendi-ge Korrekturen optimiert werden. Eine Reaktion ist insbesondere notwendig, wenndie Abweichungen gegenüber dem Plan auf strukturelle Mängel zurückzuführensind. Wenn einmalige Vorgänge, die sich voraussichtlich nicht wiederholen wer-den, die Ursache sind für die Differenzen, kann eine Korrektur entfallen.

18 Vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungstheorie

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Bezogen auf den zeitlichen Planungshorizont unterscheidet man zwischen ei-ner eher langfristige strategischen Planung und der eher kurzfristigen operativenPlanung.

Praxistipp:

Die Kapitalgeber werden in Zukunft auf Transparenz verstärkt Wert legenund ausführliche Informationen über den Geschäftsverlauf und finanzwirt-schaftliche Kennzahlen verlangen. Dazu sind viele Organisationen gar nichtin der Lage und versperren sich dadurch möglicherweise interessante Finan-zierungsmöglichkeiten. Die notwendigen Schritte zum Aufbau eines ange-messenen Informationssystems müssen langfristig vorgesehen werden, eine

schnelle Einführung unter äußerem Druck verspricht keinen Erfolg.

2.2 Operative Planung

Die operative Finanzplanung dient der kurzfristigen Steuerung. Sie ist meistens für ein- bis maximal zwölf Monate konzipiert und eignet sich deshalb für die eigentli-che Liquiditätssteuerung, also die kostengünstige Beschaffung der aktuell notwen-digen dispositiven Liquidität und ihre rentable Verwendung. Sie soll monatsgenau

sein und deshalb auch monatlich erstellt werden.Der kurzfristige Finanzplan ist die Basis und zugleich Zentrum der gesamten

Finanzplanung. Er soll die Liquidität für die unmittelbare Zukunft feststellen. Da- bei werden eventuelle Engpässe sichtbar und ihre Gründe können identifiziertwerden.

Deutlich ist, dass die operative Planung eingebettet ist in die strategische Pla-nung. Die Grundstruktur entspricht der anderer Finanzpläne:

Sinnvoll ist neben dieser einfachen Übersicht sicher auch eine kumulierte Erfas-sung der Zahlungsströme, die eine Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben deut-lich vereinfacht.

  Plananfangsbestand an liquiden Mitteln+ Planeinzahlungen./. Planauszahlungen= Planendbestand an liquiden Mitteln

2.2 Operative Planung

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40 2 Finanzierungsplanung

2.3 Strategische Planung

Die strategische Planung ist langfristig angelegt, der Planungshorizont umfasst

meistens mehrere Jahre. Daher ist eine enge Verzahnung mit der Investitionspla-nung und anderen finanzierungsrelevanten Planungen unabdingbar.

Die langfristige Finanzplanung befasst sich mit der Sicherung der strukturellenLiquidität, sie ist Teil der Steuerung für die gesamte Einrichtung.

Die Grundstruktur eines mehrjährigen Finanzplanes berücksichtigt die langfri-stigen Ein- und Auszahlungen:

2.4 Finanzierungsregeln

Als Anhaltspunkte für finanzpolitische Entscheidungen sind Finanzierungsregelnentwickelt worden, die sich nicht mit der absoluten Höhe der des Kapitals und desVermögens beschäftigen, sondern mit den Relationen von Eigen- und Fremdkapi-

tal einerseits und Anlage- und Umlaufvermögen andererseits.

2.4.1 Vertikale Finanzierungsregeln

Vertikale Finanzierungsregeln beschäftigen sich mit dem Verhältnis von Eigen-und Fremdkapital.

  Planeinzahlungen aus Außenfinanzierung

+ Planeinzahlungen aus Innenfinanzierung./. Planauszahlungen für Investitionen./. Planauszahlungen für Kapitalrückzahlung

AV

UV

EK 

FK 

Aktiva Passiva

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41

Die einfachste Regel besagt, dass sich die Eigentümer in gleicher Weise beteiligensollen wie die Gläubiger, dass die Anteile von Fremd- und Eigenkapital gleichgroß sein sollten:

Diese Regel erscheint jedoch allzu simpel, denn eine Beurteilung der Finanzie-rungssituation kann nur unter Berücksichtigung der Gliederung der Aktivseite sinn-volle Aussagen erfolgen. Trotzdem spielt die vertikale Betrachtung in der Praxiseine bedeutende Rolle, nämlich im Ausweis des Eigenkapitalanteils, der so ge-nannten Eigenkapitalquote.

Bei Kreditverhandlungen werden die Banken ein besonderes Augenmerk auf dieEigenkapitalausstattung legen. Eine niedrige Eigenkapitalquote bedeutet einengeringen Finanzierungsspielraum und führt zu einem niedrigen finanziellen Puffer zur Überbrückung schwieriger Engpässe. Der Grund liegt in den Funktionen19  des

Eigenkapitals, es – wirkt als Verlustpuffer und beugt einem Verlust durch Überschuldung vor. – verursacht keine Belastung der Liquidität durch Zins- und Tilgungszahlungen. – erhöht als Haftungskapital die Kreditwürdigkeit. – führt nicht zur Mitsprache von Gläubigern bei wichtigen Entscheidungen. – kann in Risikosituationen nicht von Außenstehenden aus dem Unternehmen

herausgezogen werden.

19 Vgl. auch Kap. 3.5.3 Basel II

2.4 Finanzierungsregeln

AV

UV

EK 

FK 

Aktiva Passiva

talGesamtkapi

alEigenkapitalquoteEigenkapit   =

%100100xFK 

EK oder 1

alFremdkapit

alEigenkapit≥≥

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42 2 Finanzierungsplanung

Die Eigenkapitalausstattung wird im Allgemeinen – besonders bei kleinen undmittleren Unternehmen – als zu gering angesehen.

Eine Finanzierungsstruktur, die hauptsächlich Fremdkapital berücksichtigt, ist

meistens angesichts der Risiken nicht zielführend.

2.4.2 Horizontale Finanzierungsregeln

Horizontale Finanzierungsregeln betreffen sowohl Positionen der Aktiv- als auchder Passivseite.

Sie beruhen auf der Vorstellung von Fristenkongruenz20 , dass nämlich Vermögens-gegenstände, die langfristig zur Verfügung stehen müssen, auch langfristig finan-ziert sein sollten. Gegenstände des Umlaufvermögens dagegen, die definitionsge-mäß nicht dauerhaft zur Verfügung stehen sollen, können kurzfristig finanziert sein.Alle Vermögensteile sollen also entsprechend der Dauer ihres Verbleibs mit min-destens gleich fristigem Kapital gedeckt sein.

Daraus werden die horizontalen Finanzierungsregeln entwickelt:

Deckungsgrad ADer Deckungsgrad A (auch Goldene Bilanzregel) beschreibt den einfachsten Zu-sammenhang, der sich aus der Forderung nach Fristenkongruenz ergibt. Danachsoll das gesamte Anlagevermögen, weil es der Organisation langfristig dient, durchEigenkapital gedeckt sein, das ebenfalls langfristig gebunden ist.

20 Kongruenz = Übereinstimmung, Deckungsgleichheit

AV

UV

EK 

FK 

Aktiva Passiva

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43

Deckungsgrad BDie Überlegungen zum Deckungsgrad A werden insofern modifiziert, als die Tat-sache berücksichtigt wird, dass ein Teil des Fremdkapitals ebenfalls langfristig zur Verfügung steht und deshalb bei der Finanzierung des Anlagevermögens berück-sichtigt werden kann.

AV

UV FK 

Aktiva Passiva

EK 

%100100xAV

EK oder 1

AV

EK ≥≥

Deckungsgrad CWieder mit dem Grundgedanken der Fristenkongruenz berücksichtigt der Dek-kungsgrad C, dass es auch im Umlaufvermögen (entgegen der Definition, das Um-laufvermögens stünde nur kurzzeitig zur Verfügung) Vermögensgegenstände ge- ben kann, die tatsächlich langfristig gebunden sind, weil sie sehr wohl für die Be-triebsbereitschaft zwingend erforderlich sind. Gemeint ist der „Eiserne Bestand“,

ein Sicherheitsbestand an Waren bzw. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Auf-

AV

UV

Aktiva   Passiva

langfristiges FK 

mittelfristiges FK 

kurzfristiges FK 

EK 

1AV

FK geslangfristiEK ≥

+

2.4 Finanzierungsregeln

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44 2 Finanzierungsplanung

rechterhaltung der Produktions- und Lieferbereitschaft. Seine Höhe ist sehr unter-schiedlich und abhängig vom Bedarf, vom Bestellrhythmus, von der Bestellmen-ge, von den Lieferfristen u.a.

Beispiel:

Die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in einer Bilanz ergibtfolgendes Bild:

Daraus ergeben sich als horizontale Kennzahlen:

AV

UV

Aktiva Passiva

langfristiges FK 

mittelfristiges FK 

kurzfristiges FK 

Eiserner Bestand

EK 

1UVimdtanBesEiserner AV

FK geslangfristiEK ≥

+

+

erfülltnichtBedingung75,080

601

AV

EK :AadDeckungsgr    →==≥

BilanzAktiva PassivaAV 80 EK 60UV FK

eiserner Bestand 20 langfristig 50Vorräte 40 mittelfristig 30Kasse, Bank 30 kurzfristig 30

170 170

erfüllt1,1

2080

50601

dtanBesEiserner AV

FK geslangfristiEK :CadDeckungsgr    →=

+

+=≥

+

+

erfüllt38,180

50601

AV

FK geslangfristiEK :BadDeckungsgr    →=

+=≥

+

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46 2 Finanzierungsplanung

Girokonten. Andere Vermögensgegenstände können in kürzerer oder längerer Fristin liquide Mittel umgewandelt werden.

Wenn Zahlungen durch eine zu niedrige Liquidität nicht oder nur verspätet

geleistet werden können, wirkt sich das negativ auf die Reputation aus. Dauerhaftfehlende Liquidität hat Zahlungsunfähigkeit zur Folge. Andererseits ist eine hoheLiquiditätsreserve unproduktiv angelegtes Vermögen.

Beispiel:

Eine Einrichtung „Essen auf Rädern“ kauft regelmäßig die Lebensmittel beiden gleichen Händlern auf dem Großmarkt.

a) Mangelndes Liquiditätsmanagement führt dazu, dass die Rechnungen

nicht pünktlich bezahlt werden können. Auf Dauer werden die Händler Vorkasse verlangen, neue Lieferanten werden nicht zu finden sein, dieKreditauskünfte werden belastet.

 b) Die gleiche Einrichtung hat hohe Liquiditätszuflüsse durch den Verkauf der Essen, die sich auf dem Geschäftskonto ansammeln. Diese über-höhte Liquidität könnte z.B. in eine verbesserte Geschäftsausstattungmit höherer Kapazität oder in höher verzinsliche Finanzanlagen inve-stiert werden.

Auch eine rentabel arbeitende Organisation kann zahlungsunfähig werden. Esmüssen nur einige Kunden später als erwartet bezahlen oder gar ein Zahlungs- pflichtiger ganz ausfallen. Liquiditätsschwierigkeiten sind dann die fast unaus-weichliche Folge. Sie gehören zu den größten Problemen und häufigsten Ursa-chen für Insolvenz.

Daher muss die Liquidität systematisch geplant und sorgfältig überwacht wer-den. Sie kann mit Hilfe einer Liquiditätsrechnung vorausberechnet werden, diemindestens drei Monate umfassen sollte. Basis dafür ist eine aussagefähige Ko-

stenrechnung22

.Voraussetzung für die Ermittlung und Sicherstellung der Liquidität ist die ex-akte Planung aller anfallenden Ein- und Ausgaben. Aus der Differenz ergibt sichder periodenbezogene Saldo: die Liquidität, die zur Verfügung steht, um die finan-ziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Dabei stellt sich möglicherweise auch ein Li-quiditäts-Fehlbetrag heraus, der schnellstmöglich behoben werden sollte.

Bei mangelnder Liquidität können oft nur noch die allerwichtigsten Verpflich-tungen beglichen werden. Skontomöglichkeiten können nicht ausgenutzt werden,

22 Vgl. Nicolini, Hans J., Kostenrechung für Sozialberufe, Wiesbaden 2005

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Geschäftskonten werden über die Kreditlinie hinaus überzogen, Umsatzsteuernwerden nicht abgeführt und die Mitarbeiter erhalten ihren Lohn nicht mehr pünkt-lich. Diese Vorgehensweise ist aber nur sehr kurzfristig erfolgreich und führt ledig-

lich zu höheren Kosten. Die Liquidität verschlechtert sich weiter und führt zu Zah-lungsunfähigkeit.

Zu hohe Liquidität führt hingegen zu Rentabilitätseinbußen. Zahlungsverpflich-tungen können dann zwar leicht erfüllt werden, aber durch fehlende Verzinsungder überschüssigen Liquidität sinkt die Rentabilität.

2.5.1 Liquiditätsregeln

Liquiditätsregeln stellen ein Verhältnis her zwischen Teilen des Umlaufvermögensund kurzfristigen Schulden.

Welche Teile des Umlaufvermögens (Flüssige Mittel, Forderungen, konsumreifeWaren u.a.m.) und der kurzfristigen Schulden (Lieferantenverbindlichkeiten, son-stige Verbindlichkeiten u.a.m.) dabei aufeinander bezogen werden sollen, wird jenach Branche, aber auch abhängig von der jeweiligen Meinung der Autoren, unter-

schiedlich gesehen.Mit dieser Ungenauigkeit werden dann die

 – 1 : 1 - Regel

 – 1 : 2 - Regel

AV

Kasse,

kurzfr. Forderungen

EK 

Aktiva   Passiva

FK UV

kurzfristige

Verbindlichkeiten

11

1

Schulden.kurzfr 

UVdesTeile==

21

2

Schulden.kurzfr 

UVdesTeile==

2.5 Liquidität

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49

Die Liquiditätskennzahlen werden als zufrieden stellend beurteilt, wenn ihr Wert >1 ist. Diese Ansicht ist aber sicher viel zu einfach und kann sogar zu falschenEinschätzungen führen. Bei der Barliquidität kann im Einzelfall ein Wert > 0,5schon zu einer Überliquidität führen. Bei der Liquidität 3. Grades sollte dagegenein Wert deutlich > 1 angestrebt werden, damit auch noch Teile des Umlaufvermö-gens den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber stehen.

Beispiel:

Eine Diätberaterin macht am Ende eines Geschäftsjahres folgende Bilanz auf:

Die Ermittlung der Liquiditätskennzahlen ergibt:

Das Ziel ist deutlich verfehlt, die Liquidität 1. Grades muss als schlecht be-zeichnet werden.

2.5 Liquidität

hkeitenVerbindlictigemittelfrisgekurzfristi

ögenUmlaufverm

+

077,0300.1

100

hkeitenVerbindlicgekurzfristi

Mittelliquidegekurzfristi:Grades.1Liquidität   =→

38,1300.1

800.1

300.1

700.1100==

+→

→+

hkeitenVerbindlicgekurzfristi

nForderungegekurzfristiMittelliquidegekurzfristi:Grades.2Liquidität

Aktiva PassivaAnlagevermögen 1.500 Eigenkapital 1.000Vorräte 200 Rücklagen 200Forderungen aus Beratung 1.700 Darlehen 5 Jahre 1.000Kasse und Bank 100 kurzfr. Verbindlichkeiten 1.300

3.500 3.500

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50 2 Finanzierungsplanung

Die Liquidität 2. Grades ist zufrieden stellend.

2.6 Finanzplan

Weil die Finanzlage einer Organisation in jedem Falle von entscheidender Bedeu-tung für ihre dauerhafte Existenz ist, kann Improvisation im Finanzbereich keineOption sein. Die systematische Vorwegnahme zukünftiger Zahlungsströme ist einunverzichtbares Leitungsinstrument.

Ein Finanzplan stellt die Auszahlungen zukünftiger Perioden (Wochen, Mona-te) den Einnahmen gegenüber. Je genauer ein Finanzplan ausgearbeitet ist, desto

eher kann eine Organisation auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Dabeiwerden sich bei aller Sorgfalt Ungenauigkeiten nicht vermeiden lassen, weil Pro-gnosen über zukünftige Daten immer mit Unsicherheiten verbunden sind. Die sindumso geringer, je genauer die zu Grunde liegenden Einzelpläne sein können. In der Praxis können Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresfinanzpläne erstellt wer-den.23

Es geht darum, das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben unter Berücksich-tigung von geplanten Investitionen und anderen Vorgaben zu gestalten. Dazu mussgeplant werden, welche Finanzmittel wann genau in den jeweiligen zukünftigen

Perioden benötigt werden und auf welche Weise sie bereitgestellt werden können.Ein Finanzplan ist daher grundsätzlich eine Darstellung der finanziellen unterneh-merischen Abläufe, bezogen auf die Einzahlungen und Auszahlungen eines festge-legten Zeitraums. Er enthält ausschließlich zahlungsbezogene Daten, die in der Regel keine Informationen über Kosten, Aufwand und Mengen beinhalten. Das istauch der wesentliche Unterschied zum „Budget“, mit dem er gelegentlich verwech-selt wird.

54,1300.1 000.2hkeitenVerbindlicgekurzfristi ögenUmlaufverm:Grades.3Liquidität   =→

Formal ist die Liquidität 3. Grades ebenfalls zufrieden stellend, aber ihreAussagefähigkeit muss kritisch gesehen werden: Ob die Vorräte kurzfristigverkauft werden können, damit die Erlöse zur Bedienung der kurzfristigenVerbindlichkeiten zur Verfügung stehen, wird im Einzelfall festzustellen sein.

23 Vorlagen für Finanzpläne z.B. bei www.diegruender.at, www.zdnet.de

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51

Für eine bestehende Organisation ermöglicht der Finanzplan, die verschiede-nen Teilpläne wie Investitionsplan, Beschaffungsplan, Produktionsplan, Absatz- plan usw. so miteinander zu verzahnen, dass die Finanzierung insgesamt sicherge-

stellt ist. Der Finanzplan ist also selbst Ergebnis eines weit umfangreicheren Pla-nungsprozesses.

Gegenübergestellt werden die erwarteten tatsächlichen Einnahmen und Ausga- ben für die betrachtete Periode. Sie können sehr unterschiedlicher Art sein, einma-lig oder laufend, außerordentlich oder betrieblich veranlasst, hoch oder niedrig.Wegen der unterschiedlichen Quellen ist es für Analysezwecke sinnvoll, die Ein-nahmen und Ausgaben differenziert darzustellen.

Wenn die vorhandenen liquiden Mittel zu Beginn der Planungsperiode berück-sichtigt werden, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelbe-darf:

  Vorhandene liquide Mittel+ Summe Einzahlungen

./. Summe Auszahlungen= Liquiditätsüberschuss oder

Deckungslücke (Finanzmittelbedarf)

Der Finanzplan hat also die Hauptaufgabe, jederzeit ausreichende Liquidität zugewährleisten, damit die finanziellen Verpflichtungen jeweils zum richtigen Zeit- punkt erfüllt werden können.

An der Übersicht ist aber zu erkennen, dass zukünftige Ein- und Auszahlungennicht mit Hilfe der Zinseszinsrechnung abgezinst werden, was eigentlich korrektwäre. Deshalb wird der Finanzplan als „statisch“ bezeichnet. Diese Ungenauigkeitist akzeptabel, wenn die betrachteten Zeiträume eher kurz sind.

2.6 Finanzplan

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52 2 Finanzierungsplanung

Obwohl in zwei von drei Monaten die Einnahmen geringer sind als die Ausgaben,muss die Situation nicht unbedingt problematisch sein. Für den Monat Januar ergibtsich ein Finanzmittelbedarf i.H.v. 4.000 Euro. Er ist allerdings kurzfristig, denn im

Februar erfolgt ein Ausgleich. Zu denken wäre an die Inanspruchnahme eines Kon-tokorrentkredites, was allerdings zu weiteren Ausgaben für Zinsen führen würde.

Problematischer scheint das Defizit i.H.v. 8.000 Euro im März, weil ein Aus-gleich nicht festgestellt werden kann. Hier könnte an eine mittelfristige Kreditfi-nanzierung gedacht werden.

Finanzpläne können in folgenden Bereichen Informationen liefern und Entschei-dungsgrundlagen bieten:24

 – Aussagen über – voraussichtliche – Zahlungsmittelbestände. – Aussagen über die Höhe von Zahlungsströmen. – Unterstützung bei der Rechnungsabgrenzung. Wenn Zahlungen vor dem Bi-

lanzstichtag sich ganz oder teilweise auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag be-ziehen, sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

 – Aussagen über den Kapitalbedarf. Aus den geplanten Zahlungsbewegungen istder zukünftige Kapitalbedarf – insbesondere bei Gründung und Erweiterungen – zu ersehen.

24 Zingel, Harry, Verfahren und Methoden der statischen Finanzplanung, www.zingel.de

Beispiel: Finanzplan für die Monate Januar bis März in €

Januar Februar März

Bestand 1. Januar 2.000 ./. 4.000 0Einnahmen

Umsatzerlöse 20.000 2.000 24.000  Finanzeinnahmen 4.000

Sonstige Einnahmen 24.000 20.000 22.000 4.000 28.000  26.000 18.000 28.000

Ausgaben  Materialbeschaffung 22.000 12.000 24.000Investitionen 4.000 6.000Finanzerlöse 2.000 2.400 2.400sonstige Ausgaben 2.000 3.600 3.600

30.000 18.000 36.000

Finanzüberschuss /

Finanzbedarf./. 4.000 0 ./. 8.000

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53

 – Aussagen über Mittelfreisetzungen. Mögliche Entnahmen und Ausschüttungenwerden prognostizierbar.

 – Insolvenzprognosen. Der Finanzplan kann prognostizieren, ob eine Zah-

lungseinstellung droht. – Abweichungsanalyse. Zielabweichungen werden einfach und übersichtlich er-

kennbar. – Liquiditätsüberwachung.

Der Finanzplan macht also über Angaben zum aktuellen Finanzierungsbedarf oder -überschuss hinaus Aussagen über das allgemeine Unternehmensrisiko. Er liefertden Entscheidungsträgern wesentliche Informationen über die kurz- und mittelfri-stige Situation der Organisation.

Praxistipp:Der Finanzplan stellt einen sehr wichtigen, aber auch sehr schwierigen Teil ei-nes jeden Businessplans dar, der von den Banken von Existenzgründern gefor-dert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dabei eher vorsichtige als zu optimisti-sche Erwartungen zu Grunde zu legen. Nur eine möglichst realistische Einschät-zung wird zu einer zufrieden stellenden Zusammenarbeit führen.Im Zweifel kann professionelle Unterstützung genutzt werden.

2.7 Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerlicher Tatbestand25 , kein Thema der Finan-zierung im engeren Sinne. Gegebenenfalls sind jedoch bei Überlegungen zur Fi-nanzierung Regeln zu beachten, um die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerbe-günstigung nicht zu gefährden.

Steuervergünstigungen können gewährt werden, wenn ausschließlich und un-

mittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden26 .Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in

erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke – verfolgt werden. Die Abgabenordung verlangt, dassMittel grundsätzlich nur für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Darausfolgt, dass keine Mittel eingesetzt werden dürfen zur Mehrung des eigenen Vermö-

25 Vgl. § 52 AO, eine ausführliche Darstellung z.B. unter www.steuerlexikon-online.de/gemein-nützigkeit.html

26 § 51 AO

2.7 Gemeinnützigkeit

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54 2 Finanzierungsplanung

gens. Auch die Bildung von Rücklagen ist nur unter engen Voraussetzungen mög-lich27 .

Die finanziellen Mittel müssen – mit Ausnahme des Ausstattungskapitals – zeit-

nah verwendet werden. Davon geht die Finanzverwaltung aus, wenn die in einemGeschäftsjahr zugeflossenen Mittel im Laufe des folgenden Jahres verwendet wer-den. Eine Verwendung liegt vor, wenn verbindlich über die Mittel disponiert wird,eine Auszahlung ist nicht unmittelbar erforderlich.

Praxistipp:

Eine Verpflichtung zur zeitnahen Verwendung von Vermögenswerten bestehtnicht28 , wenn

 – bei Zuwendungen von Todes wegen der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand vorgeschrieben hat. – der Zuwender ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung mit Vermögen

oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind. – die Zuwendungen das Ergebnis eines Spendenaufrufes sind, aus dem er-

sichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden. – es sich um Sachzuwendungen handelt, die ihrer Natur nach zum Vermögen

gehören. – eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalender-

 jahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieben ganz oder teilweise ihrem Vermögen zu-führt.

Gemeinnützige Einrichtungen sollten also ihre Vermögensverwaltung durchaus nach betriebswirtschaftlichen Aspekten ausrichten und optimieren, die Regeln des Ge-meinnützigkeitsrechts sind aber zu beachten, um eine Mittelfehlverwendung undals Folge steuerliche Probleme zu vermeiden.

27 Vgl. § 58 Nr. 6 f.

28 § 58 Nr. 11 und 12 AO

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553.1 Innenfinanzierung

3 Finanzierungsarten

Allen Organisationen steht grundsätzlich ein breites Spektrum von Finanzierungs-instrumenten zur Verfügung, allerdings sind sie nicht alle gleichermaßen für alleFinanzierungsfragen tauglich. Das Alter, die Rechtsform, die Größe, der Tätig-keitsbereich und nicht zuletzt die aktuelle Situation einer Organisation spielen da-

 bei eine Rolle. Während der direkte Zugang zum Kapitalmarkt eher großen Orga-nisationen zur Verfügung steht, ist außerbörsliches Kapital im Grunde für alle Grö-ßenklassen verfügbar.

Die Finanzierung steht traditionell auf zwei Säulen: der Gewinnthesaurierung29

und der Kreditaufnahme. Für Organisationen, die soziale Zwecke verfolgen, erge- ben sich aber weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die ebenfalls dargestellt wer-den.

Die Außen- und Innenfinanzierung beschreibt die verschieden Finanzierungs-arten nach der Herkunft des Kapitals. Während unter der Innenfinanzierung dieje-

nigen Finanzierungsarten zusammengefasst werden, bei denen die finanziellenMittel selbst erwirtschaftet werden, umfasst die Außenfinanzierung die Finanzie-rungsformen, bei denen das Kapital extern bereit gestellt wird.

Die Vor- und Nachteile der Finanzierungsarten, aber auch die Möglichkeit, sieim konkreten Fall einzusetzen, sind von zahlreichen unterschiedlichen Einflüssenabhängig und im Einzelfall zu beurteilen. Die Darstellung orientiert sich an denBedürfnissen sozialer Organisationen.

3.1 Innenfinanzierung

Bei der Innenfinanzierung werden Finanzmittel aus dem eigenen Betriebs- undUmsatzprozess beschafft. Die Mittel fließen nicht von außen zu, sondern sind auf 

29 Kapitalbildung, bei der ein Teil des Gewinns nicht an die Eigentümer ausgeschüttet wird. Dieser Teil steht dann zur Verfolgung der spezifischen Ziele zur Verfügung. Bei Einzelunternehmen undPersonengesellschaften werden die Gewinne den Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschriebenund von den Gesellschaftern nicht entnommen. Bei Kapitalgesellschaften werden die Gewinne in

die offenen Rücklagen eingestellt oder als Gewinnvortrag in das folgende Jahr übertragen.

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573.1 Innenfinanzierung

Unternehmensfinanzierung, fast 80 % der Unternehmen wollen eine angestrebteEigenkapitalerhöhung durch verstärkte Einbehaltung der Gewinne erreichen.31

Beispiel:

Ein Fitness-Center, das in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, ermittelteinen Jahresüberschuss i.H.v. 30.000 Euro. Die Gesellschafterversammlung,die über die Gewinnverwendung beschließt, entscheidet, nur 10.000 Euro da-von an die Gesellschafter auszuschütten. 20.000 Euro verbleiben in dem Unter-nehmen und stehen für Investitionen, z.B. für die Anschaffung neuer Übungs-

geräte, zur Verfügung.

Umsatzerlöse

Jahresüberschuss Aufwand

ausge-

schüttet  einbehalten

Selbstfinanzierung

Je nach der Art, wie die Zurückbehaltung der Gewinne vorgenommen wird, kanndie Selbstfinanzierung in die offene Selbstfinanzierung und die stille Selbstfinan-zierung unterschieden werden.

Merkmal der offenen Selbstfinanzierung ist, dass sie aus dem Jahresabschlussersichtlich ist. Bei Einzel- und Personengesellschaften erhöhen sich die entspre-chenden Kapitalkonten, bei den Kapitalgesellschaften die Gewinnrücklagen.

Die stille Selbstfinanzierung erfolgt durch die Bildung stiller Rücklagen. Da-durch werden die Gewinne in der Bilanz nicht sichtbar. Das ist möglich, weil An-satz- und Bewertungswahlrechte ausgenutzt werden können.

Grundsätzlich bestehen folgende wichtige Möglichkeiten: – Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nicht ausgewiesen werden. Sofern der 

Wert eines Wirtschaftsgutes (ohne USt) 410 Euro nicht überschreitet, kann essofort als Aufwand behandelt werden und erhöht das ausgewiesene Vermögennicht.

31 Befragung durch die KfW im Jahre 2005

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58 3 Finanzierungsarten

Beispiel:

In einem Mädchenhaus wird ein Kopiergerät zum Preis von 476 Euro (400

Euro + 76 Euro USt) angeschafft. Obwohl das Gerät voraussichtlich 5 Jahre zur Verfügung stehen wird, muss es nicht als Vermögensgegenstand ausgewiesenwerden. Damit ist der Aufwand um 320 Euro (400 - (400 / 5)) zu hoch, der ausgewiesenen Gewinn um 320 Euro zu niedrig.Würde das Kopiergerät 420 Euro (ohne USt) kosten, wäre es gewinnerhöhendauf der Aktivseite der Bilanz zu erfassen.

 – Vermögensgegenstände werden mit einem geringeren als ihrem tatsächlichen

Wert angesetzt.

Beispiel:

Ein Seniorenheim ist Eigentümer eines Baugrundstückes, das vor 30 Jahren für eine mögliche Erweiterung erworben worden ist. Obwohl die Grundstücksprei-se inzwischen erheblich gestiegen sind, wird das Baugrundstück nur mit den – eigentlich zu niedrigen – Anschaffungskosten angesetzt.Die Wertsteigerung des Grundstücks erhöht nicht das ausgewiesene Vermögenund wirkt so nicht gewinnerhöhend.

 – Überbewertung von Passivpositionen: z. B. durch einen Ansatz überhöhter Rückstellungen.

Beispiel:

Eine Beratungsstelle bildet Rückstellungen für eventuelle Prozesskosten Wennder Betrag besonders hoch angesetzt wird, können stille Rücklagen entstehen.

Als Vorteile der Selbstfinanzierung sind zu sehen:

 – Es entstehen keine Abhängigkeiten von Gläubigern. – Die Eigenkapitalbasis wird verstärkt, die Kreditwürdigkeit wird dadurch ver-

 bessert. – Es fallen keine Zins- und Tilgungszahlungen an und dadurch entsteht keine

Liquiditätsbelastung. – Es sind keine Kreditsicherungen erforderlich.

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593.1 Innenfinanzierung

Praxistipp:

Ein weiterer Vorteil der stillen Selbstfinanzierung liegt darin, dass die stillen

Rücklagen bei steuerlicher Anerkennung steuerfrei gebildet werden können,während offene zurückbehaltene Gewinne dagegen z. B. bei Kapitalgesell-schaften mit 25 % Körperschaftsteuer und zusätzlich mit Gewerbesteuer be-legt werden.

Praxistipp:

Eine Gefahr der Selbstfinanzierung besteht darin, dass diese Mittel leicht fälsch-lich als „kostenlos“ beurteilt und deshalb zur Finanzierung von Investitions-

 projekten eingesetzt werden, die bei einer Kreditfinanzierung nicht rentabelwären und daher nicht durchgeführt würden.

3.1.2 Finanzierung durch Vermögensveränderungen

Bei dieser Form der Innenfinanzierung werden Vermögensgegenstände veräußert,um zusätzliche finanzielle Mittel für andere Zwecke zur Verfügung zu haben.

Als Möglichkeiten kommen in Betracht:1. Verkauf von Gegenständen des Sachvermögens, die nicht – mehr – betriebsnot-wendig sind. Dabei ist zunächst an Grundstücke zu denken, aber auch an nichtmehr benötigte Maschinen und Anlagen.

Beispiel:

In einer Gemeinde mit mehreren Krankenhäusern einigt man sich auf eine fach-liche Spezialisierung. In diesem Zusammenhang wird eine gynäkologische Ab-

teilung aufgelöst. Die nicht mehr benötigten Geräte können verkauft werden,der Erlös kann z.B. für die verbesserte Ausstattung der verbleibenden Abtei-lungen verwandt werden.Die beiden Bilanzen zeigen die Auswirkungen:

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60 3 Finanzierungsarten

Besonders geeignet sind Gegenstände,

 – die zu einem hohen Preis verkauft werden können. – deren Veräußerung die Leistungsfähigkeit und die Marktposition nicht beein-

trächtigt. – mit deren Verkauf gleichzeitig andere Ziele verfolgt werden können, z.B. Ra-

tionalisierungen oder Veränderungen des Angebots. – die leicht wieder gemietet werden können. Der Vorteil dieses Sale-and-lease-

 back-Verfahrens besteht darin, dass durch den Verkauf liquide Mittel zuflie-ßen, dass aber dennoch die weitere Nutzung der Vermögensgegenstände mög-

lich ist.

Beispiel:

Eine Krankenhausgesellschaft verkauft ein Klinikgebäude an einen Finanzin-vestor und schließt gleichzeitig einen langfristigen Mietvertrag ab. So fließendem Krankenhausträger liquide Mittel zu, die für beliebige Zwecke eingesetztwerden können. In der Wahrnehmung der Patienten ändert sich nichts.

Bilanz vor VerkaufAktiva PassivaÜbrige Vermögensgegenstände 1.400.000 Eigenkapital 1.200.000Ausstattung Gynäkologie 350.000 Fremdkapital 580.000Liquide Mittel 30.000

  1.780.000 1.780.000

Bilanz nach Verkauf

Aktiva PassivaÜbrige Vermögensgegenstände 1.400.000 Eigenkapital 1.200.000Ausstattung Gynäkologie 0 Fremdkapital 580.000Liquide Mittel 380.000

  1.780.000 1.780.000

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633.1 Innenfinanzierung

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Pensionsrück-stellungen, mit denen für bestehende Pensionszusagen vorgesorgt wird. Wenn Mit-arbeitern ein Ruhegehalt zugesagt ist, muss das benötigte Kapital dafür über die

Rückstellungen angesammelt werden. Es handelt sich dabei um Ansprüche der Arbeitnehmer, deshalb sind die Pensionsrückstellungen dem Fremdkapital zuzu-ordnen.

Modellhaft und für zahlreiche Mitarbeiter und für einen langen Zeitraum kanndie Situation aus der Sicht des Zusagengebers so skizziert werden:

Es ist erkennbar, dass besonders in der Konsolidierungsphase mit Zu- und Abflüs-sen zu bzw. aus den Rückstellungen eine Situation entsteht, in der finanzielle Mit-tel auch langfristig zur Verfügung stehen. Obwohl sie ursprünglich zur Erfüllungder Pensionszusagen gedacht waren, können sie für andere Finanzierungszweckeeingesetzt werden.

Ein weiterer Finanzierungseffekt ergibt sich aus der steuerlichen Behandlungder Pensionsrückstellungen. Diese Rückstellungen mindern den steuerpflichtigenGewinn, dadurch erhöht sich die Liquidität, da die nicht zu zahlenden Steuerninvestiert werden können. Durch die weniger zu zahlenden Steuern wird weniger Fremdkapital benötigt.

Allerdings stellen die Pensionsrückstellungen keine Steuerersparnis dar, son-dern eine Steuerstundung, denn die Rückstellungen müssen später – entweder abZahlung oder bei Fortfall der Leistungen (z.B. durch Ausscheiden eines Mitarbei-ters) – wieder aufgelöst werden.

t

Höhe der

Pensionsrückstellungen

Ansparphase

Einzahlungen > Auszahlungen

Konsolidierungsphase

Einzahlungen Auszahlungen

Rückführungsphase

Einzahlungen < Auszahlungen

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64 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Steuerlich ist die Berechnung der Pensionszusage an enge Bedingungen ge-

 bunden. Zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehe-nen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand müssen mindestens 10 Jahre lie-gen. Das Höchstalter bei der Zusageerteilung darf obendrein maximal das 60.Lebensjahr sein. Besondere Regelungen gelten für Geschäftsführer.Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes tendiert zunehmend dazu, Pensi-onszusagen nur noch bei außerbetrieblicher Finanzierung, beispielsweise über eine Rückdeckungsversicherung, anzuerkennen.

3.1.4 Finanzierung durch Abschreibungen

Mit Abschreibungen wird berücksichtigt, dass Vermögensgegenstände einer Wert-minderung unterliegen, die jeweils periodengerecht erfasst und zugeordnet wer-den muss.

Die Buchführung erfasst die Wertminderung von Anlagegütern als bilanzielleAbschreibungen, in der Kostenrechung sollen die kalkulatorischen Abschreibun-gen den tatsächlichen Werteverzehr ausweisen. Die Höhe der Abschreibungen in beiden Systemen kann, muss aber nicht gleich sein.

Auch für die Verteilung der Wertminderung auf die Nutzungszeit sind verschie-dene Varianten denkbar:

 – Bei der linearen Abschreibung wird ein gleichmäßiger Werteverzehr über diegesamte Nutzungszeit unterstellt.

 – Bei der degressiven Abschreibung wird angenommen, dass der Werteverzehr zu Beginn stärker ist als in den folgenden Perioden.

 – Bei der progressiven Abschreibung wird umgekehrt unterstellt, dass der Werte-verzehr zum Ende der Nutzungszeit zunimmt.

 – Bei der Leistungsabschreibung wird der Wert der Abschreibungen an der Lei-stungsabgabe (z.B. Maschinenstunden) ermittelt.

35 Vgl. z.B. www.steuernetz.de

Praxistipp:

Für steuerliche Zwecke stehen AfA-Tabellen zur Verfügung, aus denen die ge-wöhnliche Nutzungsdauer entnommen werden kann.35

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653.1 Innenfinanzierung

3.1.4.1 Bedeutung von Abschreibungen

Den Finanzierungseffekt von Abschreibungen verdeutlicht die Skizze. Weil der 

Wertverzehr in die Preiskalkulation einfließt, werden über den Verkaufspreis wie-der Mittel für die Ersatzbeschaffung zur Verfügung gestellt. Da die Abschreibun-gen bei ihrer Berücksichtigung nicht zu Ausgaben führen, beim Verkauf aber alsliquide Mittel oder Forderungen zurückfließen, ist ein echter Finanzierungseffektgegeben: Über den Markt wird die Wertminderung der genutzten Anlagegüter er-stattet.

Beispiel:

In einer Einrichtung „Essen auf Rädern“ wird ein neuer Herd angeschafft. Der Kaufpreis beträgt 15.000 Euro, die erwartete Nutzungsdauer 5 Jahre. Die bis-her ermittelten Kosten betragen pro Essen 5 Euro bei 30.000 Einheiten proJahr. Die Kalkulation ergibt

Kosten in der Kalkulation

der Absatzpreise

Abschreibungen

 Neuanschaffung

Verkauf der Erzeugnisse

Umsatzerlöse

liquide Mittel

Ersatzanschaffung

Kosten in der Kalkulation

der Absatzpreise

Abschreibungen

 Neuanschaffung

Verkauf der Erzeugnisse

Umsatzerlöse

liquide Mittel

Ersatzanschaffung

Jahre5xEssen000.30

 €000.15gspreisAnschaffun30.000 Essen à 5,00 €

KalkulatorischeAbschreibungen

0,10 €

Preis pro Essen 5,10 €

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66 3 Finanzierungsarten

Über den Preis fließen die Anschaffungskosten zurück:

30.000 Essen x 5 Jahre x 0,10 Euro = 15.000 Euro

Aus der Rechnung ist leicht zu erkennen, dass auch Preissteigerungen einbezogenwerden können, indem ein Wiederbeschaffungspreis prognostiziert und in der Kal-kulation berücksichtigt wird36 .

3.1.4.2 Lohmann-Ruchti-Effekt

Eine besondere Form der Finanzierung durch Abschreibungen stellt der Lohmann-Ruchti-Effekt37  dar. Unter bestimmten – allerdings sehr engen –Annahmen kön-nen nämlich mit den freigesetzten Werten nicht nur Ersatz, sondern auch Erweite-rungsinvestitionen finanziert werden.

Die regelmäßig über die Abschreibungen zurückfließenden Mittel können um-gehend zum Kauf neuer Maschinen genutzt werden. Diese Neuinvestitionen wer-den auch wieder abgeschrieben und die Fortsetzung dieses Prozesses führt zu einer 

dauerhaften Zunahme des Maschinenparks.Der Lohmann-Ruchti-Effekt insgesamt besteht aus einem Kapitalfreisetzungs-effekt und einem Kapazitätsausweitungseffekt.

Kapitalfreisetzungseffekt:Er beschreibt, dass Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abschreibung un-terliegen, finanzielle Mittel freisetzen, wenn die Abschreibungsbeträge in die Prei-se eingerechnet werden und tatsächlich am Markt durchgesetzt werden können.

Kapazitätserweiterungseffekt:Er ist eine Folge des Kapitalfreisetzungseffekts: Da die Abschreibungsgegenwertedem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, bevor eine Ausgabe für eine Er-satzinvestition nötig ist, können sie auch für Neu- oder Erweiterungsinvestitionenverwendet werden. Diese Investitionen können dann ebenfall abgeschrieben wer-den. Wird dieser Prozess dauerhaft fortgesetzt, ist die Kapazitätserhöhung eben-falls dauerhaft.

36 In der Kostenrechung wird sinnvoll nur mit Wiederbeschaffungspreisen kalkuliert.

37 benannt nach Ernst Lohmann,* 1901, und Hans Ruchti (1903 - 1988)

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673.1 Innenfinanzierung

Weil die Erhöhung der Ausstattung eine Umsatzerhöhung ermöglicht, wird indem Zusammenhang vom „Kapazitätserweiterungseffekt“ gesprochen. Zugleichergibt sich eine permanente Altersumschichtung des Anlagenbestandes.

Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, muss ein genauer Abschreibungs-und Reinvestitionsplan aufgestellt werden, damit bei einer fälligen Ersatzinvestiti-on auch das benötigte Kapital vorhanden ist.

Beispiel:

In der „Gesellschaft für mobile Krankenbetreuung mbH“ wird in jedem Jahr ein Pkw für die Mitarbeiter im Außendienst angeschafft. Die Autos kosten jeweils 20.000 Euro, die Nutzungsdauer wird wegen der starken Belastung

durch Kurzstreckenfahrten mit 4 Jahren angenommen. Bei gleichmäßiger Verteilung der Abschreibungen über die Nutzungsdauer ergibt sich ein jährli-cher Abschreibungsbetrag i.H.v. 5.000 Euro.Am Ende des jeweils 4. Nutzungsjahres scheidet das bisherige Fahrzeug ausund ein gleichartiges neues wird angeschafft.Die Tabellen zeigen die Entwicklung:

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68 3 Finanzierungsarten

A

mEndedes4.Jahreswird

Pkw1ausdemBestandg

enommenundeinneuer„

Pkw5“angeschafft.

A

mEndedes5.Jahreswird

Pkw2ausdemBestandg

enommenundeinneuer„

Pkw6“angeschafftusw.

Abschreibungen

     

1

.Jahr

2.Jahr

3.Jahr

4Jahr

5.Jahr

6.Jahr

7.Jahr

8.Jahr

usw.

Pkw1

5.000

5.000

5.000

5.000

Pkw2

5.000

5.000

5.000

Pkw3

5.000

5.000

Pkw4

5.000

Pkw5

JährlicheAbschreibung

insgesamt

5.000

10.000

15.000

20.000

liquideMittel

5.000

15.000

30.000

50.000

Neuinvestition

20.000

freigesetzteMittel

5.000

15.000

30.000

30.000

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713.2 Außenfinanzierung

 – Beteiligungsfinanzierung (Eigenfinanzierung) – Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung). – Nicht marktkonforme Finanzierung (Subventionsfinanzierung)

Eigen- / Beteiligungs-

finanzierung  Fremdfinanzierung

  nicht marktkonforme

Finanzierung

Außenfinanzierung

langfristig kurzfristig

3.2.1 Beteiligungsfinanzierung 

Unter Beteiligungsfinanzierung versteht man die Bereitstellung von allen Formenvon Eigenkapital durch bisherige und neue Anteilsinhaber. Eigen- oder Beteili-gungsfinanzierung liegt vor, wenn von den Eigentümern Eigenkapital in Form vonGeldeinlagen, Sacheinlagen oder Rechten von außen zugeführt wird oder bei Maß-nahmen, die das Eigenkapital ändern oder reduzieren.

Typische Anlässe einer Beteiligungsfinanzierung sind

 – Gründung – Kapitalerhöhung – Umwandlung

 – Kapitalherabsetzung – Liquidation.

Beteiligungsfinanzierung im engeren Sinne liegt vor, wenn neues Kapital durchVerkauf von Anteilsrechten an einer Börse beschafft werden kann, also nur beiAktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. In allen anderenFällen handelt sich um Eigen- oder Einlagenfinanzierung.

Eine Eigenfinanzierung findet regelmäßig statt bei der Gründung, aber auch bei späteren Erhöhungen des von den Gesellschaftern bereitgestellten Eigenkapi-

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72 3 Finanzierungsarten

tals. Die konkreten Möglichkeiten zur Eigenfinanzierung sind abhängig von der Rechtsform.

Einige Rechtsformen sind besonders für große Unternehmen geeignet und ihre

Konstruktion ist geradezu ausgerichtet auf einfachen Zugang zu neuen Finanzmit-teln. Die sind im sozialen Bereich eher selten, aber doch vereinzelt vertreten. Des-halb, aber auch der Vollständigkeit halber, werden auch sie in die Darstellung ein- bezogen.

Rechtsformen

Einzelunternehmen Gesellschaften

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

GbR 

OHG

KG

Partnerschaftsgesellschaft

Stille Gesellschaft

GmbH

AG

KGaA

3.2.1.1 Einzelunternehmen

In einem Einzelunternehmen bringt ein einzelner Unternehmer das gesamte benö-

tigte Kapital auf und trägt auch das gesamte Risiko. Er haftet mit seinem ganzen – auch privaten – Vermögen. Dies ist die für kleine Unternehmen gebräuchlicheRechtsform, die im HGB gesetzlich geregelt ist.38  Eine Mindestkapitalausstattungist nicht vorgeschrieben.

Bei einem Einzelunternehmen sind die Möglichkeiten der Einlagenfinanzie-rung sehr begrenzt, der Einzelunternehmer kann lediglich Teile seines Privatver-mögens in das Unternehmen überführen. Die Höhe des Privatvermögens begrenztdamit die Höhe des beschaffbaren Eigenkapitals.

38 §§ 1 ff. HGB

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733.2 Außenfinanzierung

Denkbar wäre die Aufnahme neuer Gesellschafter, das führt jedoch zu einer Ände-rung der Rechtsform

3.2.1.2 Personengesellschaften

Die Bezeichnung fasst Unternehmensformen zusammen, in denen die Gesellschaf-ter für die Gesellschaftsschulden persönlich haften. Es gibt keine Vorschriften über die Aufbringung und Erhaltung eines bestimmten Mindestkapitals. Die Personen-gesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Gewinne von Personengesellschaften werden dem privaten Einkommender Eigentümer bzw. Gesellschafter zugerechnet, egal ob sie thesauriert oder aus-geschüttet werden. Als Folge unterliegen sie dem Einkommensteuertarif.

Gesellschaft bürgerlichen RechtsDie Gesellschaft bürgerlichen Rechts39, ist die Grundform der Personengesellschaf-ten. Sie ist ein Zusammenschluss von mindesten zwei natürlichen und/oder juristi-schen40  Personen, um einen gemeinsamen, beliebigen Zeck zu erreichen. Sollte sich jedoch die GbR kaufmännisch betätigen (ein Gewerbe betreiben und „nach Art oder 

Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordern),handelt es sich laut Gesetz um eine OHG.

Beispiel:

Zwei selbstständige Hebammen vereinbaren mündlich in einem formlosen Ge-spräch, ein Büro gemeinsam zu nutzen, um Telefonkosten und Mietkosten zusparen. Sie haben dadurch eine GbR gegründet.

Unter Finanzierungsgesichtspunkten ist bei der GbR zu beachten: – Die Geschäftsführung steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu mit der 

Folge, dass für jedes Geschäft die Zustimmung aller erforderlich ist.41

 – Das Gesellschaftsvermögen ist gesamthänderisch gebunden, eine Teilbarkeitoder Verfügbarkeit über Anteile ist nicht gegeben.42

39 GbR oder auch BGB-Gesellschaft, ausführlich z.B. bei www.foerderland.de40 Vgl. §§ 21 ff. BGB. Juristische Personen sind eingetragene Vereine, Kapitalgesellschaften, Genos-

senschaften und Stiftungen.41 § 709 BGB, diese Bestimmung kann durch vertragliche Vereinbarung geändert werden.

42 Diese Bestimmung kann durch vertragliche Vereinbarung geändert werden.

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74 3 Finanzierungsarten

 – Es besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere neue Gesellschafter aufzuneh-men, wodurch sich jedoch die Machtverhältnisse verändern und die Altgesell-schafter an Einfluss verlieren würden.

 – Die Gesellschafter haften – unbeschränkt, also auch mit ihrem Privatvermögen, – unmittelbar, also ohne dass zunächst ein Zugriff auf das Gesellschaftsver-

mögen erfolgt, – solidarisch als Gesamtschuldner.

 – Die Beteiligung am Gewinn erfolgt zu gleichen Teilen, unabhängig von der Artund Größe des Beitrags.43

Praxistipp:Eine „GbRmbH“ als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haf-tung“ mit der beabsichtigten Folge, die Haftung auf das Gesellschaftsvermö-gen zu beschränken, ist von der Rechtsprechung nicht anerkannt. Allenfallskann dadurch eine individuelle Haftungsbeschränkung in Frage kommen, diedann dem Vertragspartner aber vor Vertragsabschluss deutlich mitgeteilt wer-den muss.

Vorteile der GbR sind:

 – Eine Mindestkapitalausstattung ist nicht vorgesehen. – Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht erforderlich. – Die Gründung ist sehr einfach. – Die Gesellschafter verfügen über weitgehende Einflussmöglichkeiten.

Der wesentliche Nachteil bei der GbR besteht darin, dass jeder Gesellschafter vollhaftet, auch mit dem Privatvermögen.

Offene HandelsgesellschaftDie OHG ist die typische Form für den Zusammenschluss von Kaufleuten. Zweioder mehr Gesellschafter betreiben ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma44 .

Die Gründung erfolgt durch den Abschluss eines formfreien Gesellschaftsver-trages, Schriftform ist nicht erforderlich.

Die Gesellschafter der OHG haften wie bei der GbR uneingeschränkt mit ih-rem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Diese Rege-

43 Diese Bestimmung kann durch vertragliche Vereinbarung geändert werden.

44 Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmer sein Geschäft betreibt.

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753.2 Außenfinanzierung

lung gilt auch für neue Gesellschafter, die auch für bereits bestehende Altschuldenhaften.

Anders als bei einer GbR sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung be-

rechtigt, jeder kann die OHG alleine vertreten. Bei Ausscheiden eines Gesellschaf-ters besteht die OHG weiter.

Zusätzliches Eigenkapital kann von den vorhandenen Gesellschaftern einge- bracht werden, außerdem können neue Gesellschafter aufgenommen werden. Da-mit ist die Möglichkeit einer Beteiligungsfinanzierung durch das vorhandene Pri-vatvermögen der Gesellschafter beschränkt. In der Praxis bestehen Offene Han-delsgesellschaften allerdings meistens nur aus wenigen Personen, weil eine enge persönliche Bindung besteht und die Vermeidung von Konflikten den Vorteil einer  breiteren Eigenkapitalbasis überkompensiert.

Als Vorteile einer OHG gelten:

 – Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. – Die Kreditwürdigkeit einer OHG wird von den Kreditgebern höher eingeschätzt

als bei einem Einzelunternehmen. – Der Gesellschaftsvertrag kann in erheblichem Maße an die individuellen Be-

dürfnisse angepasst werden45 .

Dem stehen als Nachteile gegenüber:

 – Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. – Wegen der erforderlichen Kaufmannseigenschaft ist die Gründung der OHG

mit einigen Formalitäten verbunden; die Unternehmensform ist nur von Voll-kaufleuten wählbar.

 – Die Eintragung ins Handelsregister ist zwingend vorgeschrieben. – Zwischen den Gesellschaftern ist ein starkes Vertrauensverhältnis erforderlich.

Partnerschaftsgesellschaft

Angehörige freier Berufe (und damit auch viele im sozialen Bereich Tätige) kön-nen seit 1995 Partnerschaften gründen, wesentliche Vorschriften des BGB über Gesellschaften und die maßgeblichen Regelungen des HGB finden entsprechendeAnwendung 46 . Der Gesetzgeber wollte damit den Angehörigen der freien Berufedie Möglichkeit von Zusammenschlüssen ermöglichen, die einerseits den traditio-nellen Berufsbildern entsprechen, andererseits ein modernes und flexibles Han-deln ermöglichen.

45 Ohne Gesellschaftsvertrag gelten die Vorschriften der §§ 105 ff. HGB

46 Vgl. § 7 PartGG i.V.m. §§ 124 ff. HGB

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76 3 Finanzierungsarten

Wesentliche Gestaltungselemente sind:

 – Zu einer Partnerschaft können sich nur natürliche Personen zusammenschließen. – Der Name der Partnerschaft muss mindestens den Namen eines Partners mit

dem Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. – Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Schriftform. – Der Eintrag in das Partnerschaftsregister ist obligatorisch. – Die Partnerschaft kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. – Die Vertretung gegenüber Dritten kann durch jeden Gesellschafter erfolgen,

der nicht durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen ist. – Die Partner haften grundsätzlich für Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner 47 . – Es darf kein Handelsgewerbe ausgeübt werden.

KommanditgesellschaftDer Zweck der Kommanditgesellschaft (KG) ist ebenfalls auf den Betrieb einesHandelsgeschäftes unter gemeinsamer Firma gerichtet. Es handelt sich systema-tisch um eine Variante der OHG.48  Zwei Typen von Gesellschaftern existieren:Kommanditisten und Komplementäre. Jeweils mindestens ein Kommanditist undmindestens ein Komplementär müssen Gesellschafter einer OHG sein.

Bei den Kommanditisten ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubi-

gern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt. Sie sind vonder Geschäftsführung und der Vertretung der KG ausgeschlossen. Kommanditi-sten verfügen nur über ein eingeschränktes Kontrollrecht und über keinerlei Wei-sungs- oder Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung.

Bei den Komplementären findet eine Haftungsbeschränkung nicht statt, sie sind persönlich haftende Gesellschafter. Auch beim Ausscheiden aus der Gesellschaftmüssen sie fünf Jahre lang für die Altschulden einstehen. Die persönlich haftendenGesellschafter sind für Geschäftsführung und Vertretung der KG zuständig.

Bei der Gewinnverteilung erhält – sofern der Gesellschaftsvertrag keine ande-re Regelung vorsieht – zunächst jeder Gesellschafter, also Komplementäre undKommanditisten, vom Jahresgewinn 4 % seines Kapitalanteils. Danach wird der weitere Gewinn angemessen verteilt.

Durch das Recht, Kommanditisten aufzunehmen, ergibt sich für eine KG imVergleich zur OHG eine einfachere Möglichkeit zur Beschaffung von Eigenkapi-

47 Vgl. § 421 BGB. Die wesentliche Bestimmung ist, dass der Gläubiger die Leistung nach seinemBelieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.

48 Vgl. § 161 HGB

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78 3 Finanzierungsarten

 – Den Vorstand bilden die persönlich haftenden Gesellschafter. – Der Aufsichtsrat überwacht ihre Tätigkeit und führt die Beschlüsse der Kom-

manditaktionäre aus.49

 – In der Hauptversammlung haben nur alle Aktionäre Stimmrecht, also die Kom-manditaktionäre und die persönlich haftenden Gesellschafter, wenn sie über Aktien verfügen.

Stille GesellschaftDie Stille Gesellschaft ist eigentlich keine eigene einheitliche Rechtsform, der Begriff beschreibt das Beteiligungsverhältnis eines stillen Gesellschafters mit ei-ner Vermögenseinlage. Stille Gesellschaften sind nach außen nicht erkennbar undgrundsätzlich bei allen Rechtsformen möglich. Da die Stille Gesellschaft nach au-ßen nicht in Erscheinung tritt, ist sie reine Innengesellschaft und bildet kein Ge-sellschaftsvermögen. Ihre Existenz muss also auch nicht bekannt gemacht werdenund wird nicht ins Handelsregister eingetragen.

Der stille Gesellschafter tätigt eine Einlage, die in das Vermögen des Inhaberseingeht. Seine Einlage kann entweder in Geld bestehen oder in einer Sachleistungoder Dienstleistung. Er wird angemessen an Gewinn und Verlust beteiligt. Er haf-tet nur im Innenverhältnis bis zur Höhe seiner Einlage, nicht gegenüber Dritten.

Geschäftsführung und Vertretung bleiben ausschließlich bei dem Inhaber, der Stille hat nur Kontrollrechte.Eine stille Gesellschaft wird durch einen formlosen Vertrag gegründet. Auch

ein stillschweigender Vertragsabschluss ist möglich, etwa indem der Verkäufer ei-nes Unternehmens einen Teil des Kaufpreises im Unternehmen belässt.

Beispiel:

Ein Zahnarzt beteiligt sich mit 10.000 Euro als stiller Gesellschafter an einem

Dentallabor. Laut Vertrag ist er mit 8 % – nur – am Jahresgewinn und -verlust beteiligt. Er ist ein typischer stiller Gesellschafter.

Durch Vertrag kann eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen werden. Wird der Stille zusätzlich auch an den stillen Reserven50  beteiligt, wird diese Konstruktionals untypische Stille Gesellschaft bezeichnet.

49 Die Satzung kann abweichende Regelungen vorsehen.50 Stille Reserven können durch Unterbewertung von Vermögenspositionen und Überbewertung von

Schulden entstehen.

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793.2 Außenfinanzierung

Die stille Beteiligung ist ein sehr flexibles Instrument, das sich durch entspre-chende Vereinbarungen an die speziellen Bedürfnisse der Beteiligten anpassen lässt.

Praxistipp:Der typische stille Gesellschafter hat steuerlich positive oder negative Ein-künfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ist – als atypischer stiller Gesellschafter – eine Beteiligung an den stillen Reserven vereinbart,liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

 Nach Auflösung der Gesellschaft hat der stille Gesellschafter einen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens.

GenossenschaftenDie eingetragenen Genossenschaften sind rechtsfähige Personenvereinigungen ohnefeste Mitgliederzahl, deren gemeinschaftlicher Geschäftsbetrieb darauf gerichtetist, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern51 . Genossenschaf-ten sind damit auch für den sozialen Bereich eine flexible Kooperationsform für eine zwischenbetriebliche Zusammenarbeit.

Die eG ist eine juristische Person, aber keine Kapitalgesellschaft.

 – Der Unterschied zu Personengesellschaften besteht darin, dass für Verbind-lichkeiten nur das Vermögen der Genossenschaft haftet, kein Privatvermögen.

 – Der Unterschied zu Kapitalgesellschaften besteht darin, dass kein festes Eigen-kapital vorgeschrieben ist.

Die Genossen sind mit einer Einlage beteiligt. Ökonomisch ist die Genossenschafteine Form der Funktionsauslagerung, wobei die Mitglieder ihre individuelle Selb-ständigkeit erhalten und das Gemeinschaftsunternehmen nach den Prinzipien der Selbsthilfe und Selbstverwaltung organisiert wird.

Das Eigenkapital einer Genossenschaft setzt sich aus der Summe der Geschäfts-guthaben der Genossen (Mitglieder) und den Rücklagen (Kapitalrücklage, gesetz-liche Rücklage und Ergebnisrücklage) zusammen. Die Einlagenfinanzierung ist bei Genossenschaften durch Erhöhnung der Einlage in Geschäftsguthaben der be-stehenden Genossen, durch Einlagen bestehender Genossen auf zusätzlich gezeich-nete Geschäftsanteile sowie durch Gewinnung neuer Genossen möglich.

Organe der Genossenschaft sind die Generalversammlung, der Vorstand undder Aufsichtsrat. Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan,

51 Vgl. § 1 GenG

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80 3 Finanzierungsarten

sie wählt den Aufsichtsrat52 . Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand.Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Die Genossen-schaft haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen.

Die Genossenschaft unterliegt einer sehr weitgehenden obligatorischen Prüf- pflicht durch einen speziellen regionalen oder Branchen-Prüfverband, bei dem dieGenossenschaft Mitglied sein muss.

3.2.1.3 Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter nicht persönlich, sondern mitdem Kapital, das den Gläubigern bekannt ist und ihnen die nötige Sicherheit bietet.Wenn die Stammeinlage bzw. das Grundkapital aufgebraucht sind, ist die Gesell-schaft überschuldet und es muss Insolvenz anmeldet werden. Personengesellschaf-ten und Einzelunternehmer sind dagegen erst bei Zahlungsunfähigkeit insolvent.

Gesellschaft mit beschränkter HaftungDie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft miteigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften.

Eine GmbH kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden.Zur Gründung ist jede natürliche und juristische Person berechtigt. Die Gründung istvergleichsweise aufwändig. Die Satzung des Gesellschaftsvertrages muss bei einem Notar beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag ist Grundlage für die Rechtsver-hältnisse in der GmbH und regelt die Beziehungen zwischen Gesellschaftern undGesellschaft. Schließlich ist die GmbH ins Handelsregister einzutragen.

Das Mindestkapital zur Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro, der nied-rigste mögliche Anteil eines einzelnen Gesellschafter 100 Euro. Jeder Gesellschaf-ter muss mindestens ein Viertel seiner Einlage an den Geschäftsführer zahlen, wobei

mindestens 12.500 Euro zusammenkommen müssen. Diese Einlagen können inForm von Bar- oder Sacheinlagen erfolgen.

 Nach der Gründung einer GmbH beginnt die beschränkte Haftung. Die GmbHhaftet mit ihrem gesamten Vermögen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter erlischt und der Geschäftsführer haftet nur noch bei schuldhaftem Verhalten.

Die Organe der GmbH sind der Geschäftsführer, die Gesellschafterversamm-lung und, sofern vorhanden, der Aufsichtsrat.

52 Die Satzung kann auch die Wahl des Vorstandes vorsehen.

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813.2 Außenfinanzierung

Der Geschäftsführer vertritt die GmbH gegenüber Außenstehenden. Zu seinenAufgaben gehören

 – die Geschäftsleitung, Buchführung, Aufstellung des Jahresabschlusses und desLageberichts

 – die Einberufung der Gesellschafterversammlung – die Auskunftserteilung gegenüber Gesellschaftern – die Anmeldungen zum Handelsregister  – die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Zahlungs-

unfähigkeit oder Überschuldung

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der GmbH.Sie besteht aus allen Gesellschaftern der GmbH. Nach § 46 GmbHG hat die Ge-

sellschafterversammlung über folgende Angelegenheiten zu bestimmen: – die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses – die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlage – die Teilung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen – die Bestellung des Geschäftsführers – die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten

Der Aufsichtsrat ist kein notwendiges Organ der GmbH; er kann aber in der Sat-zung vorsehen werden. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung der Geschäfts-

führung. Er besitzt ein umfassendes Informationsrecht, insbesondere bezüglich desJahresabschlusses.Da die GmbH über ein festgeschriebenes Stammkapital verfügt, kann eine Be-

teiligung nicht gekündigt werden. Ein Gesellschafter, der aus der Gesellschaft aus-treten will, muss für seinen Anteil einen Käufer finden. Das ist eher schwierig, weiles keinen Markt dafür gibt und zur Übertragung der Anteile ein notarieller Vertragnotwendig ist.

 Als wesentlicher Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung anzusehen.Kein Gesellschafter haftet persönlich, sondern nur der GmbH gegenüber mit sei-

ner Einlage.Dem stehen als Nachteile gegenüber:

 – Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro.53  Bei der Anmeldung muss allerdingsnur die Hälfte des Mindeststammkapitals erreicht sein.54

 – Die Gründung ist aufwändig, eine notarielle Beurkundung erforderlich. – Die GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden.

53 Vgl. § 5 Abs. 1 GmbHG

54 Vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG

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82 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

2006 war beabsichtigt, die Gründung einer GmbH zu vereinfachen:

 – Das Mindestkapital einer GmbH soll künftig von 25.000 auf 10.000 Euroabgesenkt werden. – Bei Ein-Personen-GmbHs soll künftig auf die Stellung besonderer Sicher-

heitsleistungen verzichtet werden. Nach geltendem Recht darf eine Ein-Personen-GmbH erst dann in das Handelsregister eingetragen werden, wennder Gesellschafter für den noch nicht erbrachten Teil seiner Geldeinlageeine Sicherung bestellt hat.55  Damit könnte mit einem Betrag von zunächstnur 5.000 Euro eine GmbH gegründet werden.

Wird diese GmbH-Reform umgesetzt, könnte das eine Welle von Gründungen

gemeinnütziger GmbHs (gGmbHs) auslösen.

Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungBei der gemeinnützigen GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, diesich von einer gewöhnlichen GmbH nur dadurch unterscheidet, dass sie einen ge-meinnützigen Zweck erfüllt. Im Gegensatz zum Verein besteht die gGmbH nichtaus Mitgliedern, sondern aus Gesellschaftern, die im Rahmen von Gesellschafter-versammlungen über ihre Aktivitäten bestimmen. Vertreten wird auch die gGmbH

von einem oder mehreren Geschäftsführern.Die gemeinnützige GmbH erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei sozialen

Organisationen, besonders bei

 – Bildungseinrichtungen – Einrichtungen der Wohlfahrtspflege – Krankenhäusern – Theatern.

Praxistipp:Die Gesellschaftsform der gGmbH „konkurriert“ mit den Alternativen Vereinund Stiftung. Ob der gemeinnützigen GmbH gegenüber diesen Rechtsformender Vorzug zu geben ist, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.

AktiengesellschaftDie Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform, die vor allem auf Großunternehmenmit einem hohen Kapitalbedarf zugeschnitten ist. Sie verfügt über eine eigene

55 ebenda

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833.2 Außenfinanzierung

Rechtsfähigkeit und kann zu jedem Zweck gegründet werden. Die AG entsteht mitEintragung ins Handelsregister.

Die AG verfügt über ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro, das in

Anteile (Aktien) aufgeteilt ist, die die Rechte der Aktionäre verbriefen. Die rech-nerische Größe der Höhe der Beteiligung am Grundkapital ist der Nennwert.

Man unterscheidet verschiedene Arten von Aktien, u.A.:

 – Nennwertaktien lauten auf einen festen Geldbetrag, in Deutschland beträgt der Mindestnennwert 1 Euro.

 – Quotenaktien verbriefen einen bestimmten Bruchteil des Vermögens der Akti-engesellschaft.

 – Inhaberaktien werden wie andere bewegliche Sachen durch Einigung und Über-

gabe übertragen56

, z.B. mit Hilfe der Aktienbörse. – Namensaktien werden durch Indossament und Übergabe übertragen57 . Die AGführt dazu ein Aktienbuch, in dem bei Übertragung eine Umschreibung erfolgt.In bestimmten Fällen müssen Namensaktien ausgegeben werden58 , sie erfreu-en sich aber auch zunehmender Beliebtheit, weil die AG über ihre Eigentümer informiert sein möchte.

 – Stammaktien sind Inhaber- oder Namensaktien ohne besondere Rechte oder Beschränkungen.

 – Vorzugsaktien gewähren dem Inhaber im Vergleich zu anderen weitere oder 

(trotz der Bezeichnung) eingeschränkte Rechte, z.B. eine höhere Dividende bei fehlendem Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

 – Junge Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegeben.

Die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die Aktionäre tragen nur das Ri-siko des Wertverlustes ihrer Aktien, der allerdings bis zum Totalverlust führen kann.Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht nicht59 .

Organe einer Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsratund der Vorstand.

56 § 929 BGB57 § 68 Abs. 1 AktG58 Vgl. § 10 Abs. 2 AktG

59 § 1 Abs. 1 AktG

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84 3 Finanzierungsarten

Die Hauptversammlung beschließt u.a.60  über 

 – die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats – die Gewinnverwendung – die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat – Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen – Wahl des Abschlussprüfers

Der Vorstand ist das Leitungsorgan der AG. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlichund außergerichtlich.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der Anteilseigner der AG. Er beruft, be-rät und überwacht den Vorstand und prüft den Jahresabschluss. Bei Aktiengesell-schaften mit mehr als 2000 Arbeitnehmern werden die Aufsichtsratsmitglieder jezur Hälfte von der Hauptversammlung und den Arbeitnehmern gewählt.61

Limited

Die englische Private Company Limited by Shares ist die am häufigsten nachge-fragte ausländische Unternehmensform in Deutschland62 . Seit 2003 haben nachenglischem Recht gegründete Limiteds mit Niederlassungssitz in Deutschland diegleichen Rechte wie eine vergleichbare Gesellschaft nach deutschem Recht.63 .

Hauptversammlung (Aktionäre)Arbeitnehmer

Aufsichtsrat

Vorstand

wählt und

kontrolliert

wählen

60 § 119 AktG61 Vgl. § 7 MitbestG62 Ein Vergleich mit der deutschen GmbH in: Just, Clemens, GmbH versus Limited - Praxisempfeh-

lungen, in: Bilanzbuchhalter und Controller, 30. Jg. 2006, S. 25 - 29

63 Vgl. BGH: AZ VII ZR 370/98

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853.2 Außenfinanzierung

Die Limited wird in England nach englischem Recht und in englischer Sprachegegründet. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch die Eintragung ins engli-sche Handelsregister. Die Gründungskosten sind niedrig, die Einschaltung eines

 Notars ist nicht erforderlich. Die Zweigniederlassung in Deutschland muss in dasdeutsche Handelsregister eingetragen werden.

Der Firmensitz der Limited muss in England oder Wales sein. Er dient zumeinen als Postadresse, zum anderen müssen dort bestimmte Verzeichnisse und Li-sten einsehbar sein. Von Steuer- und Anwaltsbüros werden solche „registered of-fices“ gegen Gebühr angeboten.

Wichtigstes Organ ist die Gesellschafterversammlung, die sich aus den einzel-nen Gesellschaftern zusammensetzt. Die Geschäftsführung wird von Direktorenwahrgenommen.

Der größte Vorteil einer Limited wird in dem geringen notwendigen Kapital-ausstattung mit nur 1 Pfund gesehen.

Praxistipp:

Es gibt in Deutschland eine große Zahl von Anbietern, die die Gründung einer Limited unterstützen. Ihre Preise entsprechen denen der britischen Gründer- büros. Insgesamt erscheint es sinnvoller eine deutsche Gründeragentur einzu-schalten, die im spezifischen Fall beurteilen kann, welche Maßnahmen not-

wendig sind um als Limited in Deutschland agieren zu können.Diese Anbieter übernehmen – wenn gewünscht – die gesamte Gründung der Limited und unterstützen den Gründer oftmals auch bei seinen Behördengän-gen in Deutschland.

Vorteile einer Limited sind:

 – Sie benötigt ein Eigenkapital von nur einem britischen Pfund. – Sie ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen gegründet und geschäfts-

fähig. Ein Notar wird nicht benötigt. – Hoher Bekanntheitsgrad im internationalen Rechtsverkehr. – Die Haftung ist begrenzt, niemand haftet mit dem Privatvermögen. – Gegen eine Gebühr von 10 Pfund kann die Limited wieder gelöscht werden.

 Nachteile einer Limited sind:

 – Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in Groß- britannien. Ein registered office verursacht jährliche Folgekosten i.H.v. 300 bis600 Euro.

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86 3 Finanzierungsarten

 – Ein Jahresabschluss muss in England eingereicht werden, eine Steuererklärungmuss in Deutschland abgegeben werden.

 – Die Rechtsform ist in Deutschland eher unbekannt.

 – Bei Nutzung von Agenturleistungen kann sich eine vielfältige Abhängigkeitergeben.

 – Bei einer reinen Inlandstätigkeit bietet die englische Limited gegenüber der GmbH keine steuerlichen Vorteile.

Zahlreiche Vorschriften des deutschen Rechts können durch die Wahl der engli-schen Rechtsform nicht umgangen werden. Wird eine Gewerbeerlaubnis benötigt,ist diese Genehmigung auch dann erforderlich, wenn eine Limited betrieben wird.Das gleiche gilt für die Bestimmungen der Handwerksordnung. Der Pflichtmit-

gliedschaft in der IHK bzw. anderen Kammern können sich die englischen Gesell-schaften nicht entziehen. Vergleichsweise gering erscheint dagegen das Imagepro- blem, mit dem die „Billig-GmbH“ zu kämpfen hat.

Auch die Form Ltd. & Co KG ist möglich.

Europäische AktiengesellschaftDie Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) ist seit 2004 die erstefür alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Gesellschaftsform64 .

Die SE ist eine Gesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist, das gezeich-nete Kapital muss mindestens 120.000 Euro betragen. Sie muss ihren Sitz in einemMitgliedsstaat haben. Die Gesellschaft muss ihrer Firma den Zusatz „SE“ voran-oder nachstellen. Eintragung und Löschung der Gesellschaft erfolgen im Amtsblattder europäischen Gemeinschaften.65

64 Die Bundesrepublik Deutschland ist dem durch das Gesetz zur Ausführung der Verordnung Nr.2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der europäischen Gesellschaft – SE-Aus-führungsgesetz – SEAG – nachgekommen.

65 Art. 14 EG-Verordnung Nr. 2157/2001. Eine ausführliche Einführung findet sich z.B. auf www.law-

 blog.de/106/die-europaische-aktiengesellschaft-se/

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873.2 Außenfinanzierung

66

ab2007voraussichtlich10.000Euro

Bedeutun

gderRechtsformfürF

inanzierungsentscheidu

ngen

GbR

OHG

KG

stille

Gesell-

schaft

GmbH

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Limited

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Gesellschafter

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88 3 Finanzierungsarten

3.2.1.4 Fremdes Eigenkapital

Die widersprüchlich klingende Bezeichnung meint eine externe Kapitalaufnahme, bei der die Kapitalgeber rechtlich die Stellung eines (Mit-) Eigentümers erlangen.Die Investitionen erfolgen langfristig, in der Regel aber zeitlich begrenzt.

Venture CapitalVenture-Capital wird von Einzelpersonen oder Unternehmensbeteiligungsgesell-schaften meist an junge, innovative und nicht börsennotierte Unternehmen verge- ben, wenn die Chance besteht, später damit Geld zu verdienen. In dieser Situationist es üblich, mit der Bereitstellung von Risikokapital auch einen Einfluss auf dieOrganisationsleitung zu verbinden.

Venture Capital ist

 – eine eigenkapitalbasierte Finanzierungsform und nimmt am Unternehmensrisi-ko teil.

 – eine langfristige Finanzierungsform und steht somit für Investitionen in dieunternehmerische Zukunft zur Verfügung.

 – eine Finanzierungsform mit Zusatzleistungen. Die aktive Managementunter-

stützung durch die Venture Manager hilft insbesondere schwierige Unterneh-mensphasen zu bewältigen und neue Managementmethoden einzuführen.

Mezzanine Kapital.Für Mezzanine67 -Kapital68  gibt es keine allgemein gültige Definition. Es ist der Oberbegriff für verschiedene Misch-Finanzierungsformen, die rechtlich bzw. wirt-schaftlich zwischen reinem Eigen- und Fremdkapital angesiedelt sind. Es kann in

ganz unterschiedlichen Formen in Anspruch genommen werden, vom Quasi-Ei-genkapital wie z.B. stillen Beteiligungen bis zum Nachrangdarlehen, das sich nur im Rangrücktritt von Fremdkapital unterscheidet. Typische Formen sind

 – die Ausgabe von Genussscheinen69

67 mezzanine = engl. und frz. Zwischengeschoss68 Vgl. www.eigenkapitalbeschaffung.de und www.bga.de und Bösl, Konrad / Sommer, Michael,

Mezzanine Finanzierung. Ein Praktikerhandbuch für den Mittelstand, München 200669 Genussscheine stehen als Anlageform zwischen Aktien und festverzinslichen Wertpapieren. Die

Beteiligung am Verlust ist ein Kennzeichen von Aktien, die meist vereinbarte Fest- oder Mindest-

finanzierung und der Anspruch auf Rückzahlung des Nennwertes ein Kennzeichen von Anleihen.

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893.2 Außenfinanzierung

 – Wandel- und Optionsanleihen – Nachrangdarlehen – partiarische Darlehen70

 – die Beteiligung von Investoren als stille Gesellschafter 

Mezzanine-Kapital ist eine Finanzierungsform, die flexibel auf die jeweiligen Be-dürfnisse hin ausgestaltet werden kann. Es bietet die Möglichkeit, die Eigenkapi-talbasis zu verbessern, ohne (sofort) Gesellschaftsanteile ausgeben zu müssen. DieMezzanine-Kapitalgeber erhalten keine Stimmrechte, ihr Einfluss bleibt formal beschränkt. Dem Autonomiebedürfnis mancher Organisationen kann so in beson-derem Maße Rechnung getragen werden.

Kapitalgeber bekommen andererseits Investitionsmöglichkeiten im eigenkapi-

talähnlichen Bereich mit adäquaten Rendite-Chancen, ohne volles Risiko über-nehmen zu müssen.

Praxistipp:

Die Kosten von Mezzanine-Produkten müssen besonders genau analysiertwerden: Teilweise umfangreiche Einmalgebühren können die Kosten schnellansteigen lassen. Entscheidend ist wie bei einem Bankkredit der Effektiv-zins, der beeinflusst wird durch die nominale Verzinsung, Disagio, Provisio-nen, einmaligen und jährlichen Kosten.

Mezzanine-Kapital steht langfristig zur Verfügung und nimmt am Erfolg71  teil wieEigenkapital. Die Gewinnausschüttung darauf gilt aber als Aufwand und kann sosteuermindernd vom Betriebsergebnis abgezogen werden.

Insgesamt ist ein zunehmendes Interesse für Mezzanine-Kapital zu beobachten.In den vergangenen Jahren haben die deutschen Kreditinstitute ihr Angebot erheb-lich ausgeweitet. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, gesetzlich nur weniggeregelt und kommen daher den unterschiedlichsten Bedürfnissen entgegen.

70 Darlehen, bei dem als Entgelt eine Gewinnbeteiligung vereinbart ist.71 Zur Bilanzoptimierung vgl. Gündel, Matthias / Hirdes, Mario, Mezzanine-Kapital zur Bilanzopti-

mierung und bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung, in: Bilanzbuchhalter und Con-

troller, 29. Jg. 2005, S. 205 ff.

Praxistipp:Wenn Mezzanine-Kapital in Anspruch genommen wird, ergeben sich aufgrundder angestrebten Ziele Gestaltungsprobleme bei der Erstellung des Jahresab-schlusses. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, frühzeitig einen Experten(Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) zu beteiligen.

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90 3 Finanzierungsarten

Bisher konzentrieren sich Mezzanine-Angebote noch auf Unternehmen ab ca.30 Mio. Euro Umsatz. Um aber offensichtliche Finanzierungslücken schließen zukönnen, werden auch Lösungen für kleinere Einheiten konzipiert.

3.2.2 Fremdfinanzierung 

Fremdfinanzierung umfasst alle Finanzierungen, durch die Fremdkapital – in der Regel für einen vertraglich begrenzten Zeitraum – zufließt. Sie erfolgt üblicher-weise durch Miteigentümer oder externe Kreditgeber und wird daher auch als Kre-ditfinanzierung bezeichnet.

Auch Kundenanzahlungen, Lieferantenkredite oder Überstunden von Mitar- beitern, die erst in der Zukunft bezahlt werden, sind Finanzierungsinstrumente.Hier sind in den letzten Jahren zahlreiche Modelle entwickelt worden, die diesesFinanzierungspotential kreativ nutzen.

Ausdrücklich können die externen Mittel auch von staatlichen Stellen stammen.

3.2.2.1 Kurzfristige Fremdfinanzierung

Das Darlehen – so lautet die rechtlich korrekte Bezeichnung für einen Kredit – istdie Grundform aller Kreditgeschäfte.72  Die konkrete Ausgestaltung wird bestimmtdurch

 – die Darlehensgeber  – die Laufzeit – den Zinssatz und evtl. das Disagio73

 – die Tilgungsart – die Darlehensform.

Eine genaue Definition für Kurzfristigkeit gibt es in diesem Zusammenhang nicht,meistens wird eine Laufzeit von unter einem Jahr als kurzfristig bezeichnet. Bei denkurzfristigen Darlehen ist besonders nach den Darlehensgebern zu unterscheiden.

Die wichtigsten Formen der kurzfristigen Fremdfinanzierung werden hier er-läutert.

72 Vgl. §§ 607 - 609 BGB73 Das Disagio oder Damnum ist der Abschlag bei Auszahlung eines Darlehens unter Nennwert.

Substanziell handelt es sich um eine vorweggenommene Zinszahlung.

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913.2 Außenfinanzierung

KontokorrentDer Kontokorrentkredit ist die im Geschäftsleben häufigste Form eines Bankkre-dites. Dazu wird bei einem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das Forde-

rungen und Verbindlichkeiten abgewickelt werden. Kennzeichnend ist, dass dasKreditinstitut gestattet, das Konto bis zu einer bestimmten Grenze zu „überzie-hen“, also im Soll zu führen. Der Kreditnehmer kann im Rahmen der getroffenenVereinbarungen die Höhe und den Zeitpunkt der Inanspruchnahme eines Kreditesfrei bestimmen. Dabei treten die eigentlichen Buchungen und Verbindlichkeiten,die Höhe des aktuellen Guthabens oder der aktuellen Verbindlichkeit hinter der regelmäßigen Feststellung des Saldos zu Gunsten des einen oder anderen zurück.Beide Vertragspartner rechnen ihre gegenseitigen Forderungen in regelmäßigenAbständen gegeneinander auf. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungun-sten der Saldo des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnungvorgetragen. Die konkreten Forderungen gehen dabei unter mit der Folge, dassnur der Saldo eingeklagt werden kann. Die rechtliche Regelung findet sich in §§355 ff. HGB, wo der Ausgleich der gegenseitigen Ansprüche durch eine regelmä-ßige Verrechnung geregelt ist.

Rechtlich handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, weil er kurzfristig ge-kündigt werden kann, praktisch steht der Kontokorrentkredit dem Kreditnehmer  jedoch langfristig zur Verfügung.

Er dient der Sicherung der kurzfristigen Liquidität und eignet sich vor allem für regelmäßige Zahlungen wie Lohn und Gehalt und die Begleichung von Lieferan-tenrechungen zur Ausnutzung von Skonti und für flexible Inanspruchnahme ohneZweckbindung. Durch Verfügung über das Konto ist der Kredit jederzeit ohneweiteres disponierbar. Er kann damit je nach Bedarf bis zur Höchstgrenze ausge-nutzt werden, wobei nur die jeweilige Inanspruchnahme verzinst wird. LaufendeZahlungseingänge auf dem Geschäftsgiro reduzieren automatisch die Verbindlich-keiten.

Ein Guthaben wird in der Praxis gering verzinst, der Zins für die Inanspruch-

nahme eines Kredites ist variabel und von dem allgemeinen Niveau am Kapital-markt abhängig. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, der auch tatsächlich ge-nutzt wurde. Der Kontokorrentkredit ist also variabel einsetzbar und kann genausovariabel zurückgezahlt werden. Eventuell anfallende Guthabenzinsen werden mitden Kreditzinsen verrechnet.

Bei Überziehung des Kontos über die vereinbarte Grenze hinaus werden weite-re „Überziehungszinsen“ berechnet.

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92 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:Das laufende Girokonto wird sehr häufig als Kontokorrentkonto genutzt und bezeichnet. Bei negativem Kontostand spricht man von einem Dispositions-kredit.

Guthaben

Kredit

Kreditlinie

Ein Kontokorrentkredit ist eine vergleichsweise teure Form der kurzfristigen Fi-nanzierung. Die Kreditinstitute berechnen

 – Sollzinsen

 – Kreditprovision (Bereitstellungsprovision) – Umsatzprovision (Entgelt für die Kontoführung) – Überziehungsprovision (bei Überschreitung des Kreditlimits) – Nebenkosten (Porto, Gebühren u.Ä.)

Die Konditionen werden in der Regel individuell vereinbart.

Praxistipp:

Der Zeitpunkt für die Abrechung der Zinsen ist bei den Kreditinstituten unter-

schiedlich festgelegt. Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Je kurz-fristiger aber die nachträgliche Abrechnung erfolgt, desto teurer wird letztlichder Kredit, weil zu jedem Abrechungszeitpunkt die Zinsen dem Kreditsaldozugeschlagen werden und dann von diesem Zeitpunkt an mit zu verzinsensind.

Die Kreditkosten berechnen sich nach der Formel

360x100

TagexZinssatzxBetragZinsen   =

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933.2 Außenfinanzierung

Beispiel:

Die Kosten eines Kontokorrentkontos betragen unter den folgenden Annahmen:

Vorteile des Kontokorrentkredites aus Kundensicht sind:

 – Der Liquiditätsspielraum kann auch sehr kurzfristig erhöht werden. – Die Höhe des Kredits entspricht genau dem aktuellen Finanzbedarf. – Zinsaufwand entsteht nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit. – Es besteht keine Zweckbindung.

Die Nachteile eines Kontokorrentkredites lassen sich zusammenfassen:

 – Die Bank kann kurzfristig eine Kündigung aussprechen, darin besteht ein Fi-nanzierungsrisiko.

 – Die Kosten sind erheblich, wenn auch günstiger als bei einem Lieferantenkredit. – Wegen der hohen Kosten ist der Kontokorrentkredit ungeeignet für langfristige

Finanzierungen. – Eine Erhöhung der Kreditlinie wird dann schwierig, wenn sie in Krisenzeiten

 besonders benötigt würde.

LieferantenkreditDer Lieferantenkredit entsteht, wenn eine Ware oder eine Dienstleistung nicht so-fort, sondern erst später bezahl wird. Es handelt sich also um eine Stundung desKaufpreises. Er stellt vielfach ein wesentliches Marketinginstrument dar, oft istder Lieferantenkredit ein zentrales Instrument der Konditionenpolitik.

KontostandDauer

in TagenHabenzinsen

2 %Sollzinsen

12 %

- 12.000 € 16 64 €7.200 € 5 2 €4.500 € 8 2 €

- 2.250 € 12 9 €69 €

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953.2 Außenfinanzierung

Eine Berechungshilfe für gängige Werte ist die folgende Tabelle:

 Neben dem reinen Finanzierungseffekt hat die Inanspruchnahme von Skonto nochweitere indirekte positive Effekte:

 – Skontoabzug ist ein Kriterium für gute Bonitätsauskünfte und verbessert des-halb die Kreditwürdigkeit.

 – Skontoabzug wirkt sich auch kostenmindernd bei der Produkt- und Leistungs-kalkulation aus.

 – Schnelle Zahlung ist ein gutes Argument, um in Preisgesprächen mit Lieferan-ten bessere Konditionen auszuhandeln – und die wirken sich dann wiederum auf Liquidität und Kalkulation aus.

KundenkreditEin Kundenkredit kommt zustande, wenn ein Abnehmer für eine Leistung bezahltoder eine Teilzahlung („Anzahlung“) leistet, obwohl die vereinbarte Lieferung oder Leistung erst später erfolgt.

Effektivzinssätze bei …

FristendifferenzSkontosatz

16 Tage* 20 Tage* 22 Tage*

1,0% 22,5% 18,0% 16,4%

1,5% 33,8% 27,0% 24,5%

2,0% 45,0% 36,0% 32,7%

2,5% 56,3% 45,0% 40,9%

3,0% 67,5% 54,0% 49,1%

* Lesehilfe: Bei Zahlungsalternativen von 10 Tagen mit 2% Skon-

to und 30 Tagen ohne Abzug (Differenz 20 Tage) ergibt sich ein

Jahreszins von 36,0 %.

Kredit-

nehmer

Zahlung heute

Lieferung in der Zukunft

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96 3 Finanzierungsarten

Es handelt sich um einen kurzfristigen Handelskredit, dem eine vertraglicheVereinbarung zwischen einem Kunden als Kreditgeber und einem Lieferanten alsKreditnehmer zugrunde liegt.

Solche Vorauszahlungen sind verbreitet

 – in Bereichen mit sehr langen Fertigungszeiten (z.B. Werften) – bei hoch spezialisierten Leistungen, die auf spezielle Bedürfnisse des Kunden

zugeschnitten sind (z.B. Großanlagenbau, Wohnungsbau) – bei starker Nachfrage und dadurch langen Lieferzeiten – um die Kunden an einen Auftrag zu binden.

Der Kundenkredit soll integrierter Bestandteil des absatzpolitischen Instrumenta-riums sein. Er dient zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte. Die Lauf-zeit eines solchen Kredites entspricht naturgemäß dem Zeitraum zwischen Anzah-lung und Leistungserbringung.

Wenn es sich um eine größere Anzahlung handelt, kann es sein, dass eine Si-cherheit in Form einer Bankbürgschaft gestellt werden muss.

Vorteile des Kundenkredites sind:

 – Die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits kann vermindert werden. – Der Zinsaufwand verringert sich. – Die Liquidität steigt, weil sich der Kunde an der Deckung des Kapitalbedarfs

 beteiligt. – Laufender Nachweis (insbesondere bei Ratenzahlungen) der Zahlungsfähig-

keit des Kunden. – Sicherheit, dass der Kunde weiterhin an der Leistung interessiert ist und sie auf 

alle Fälle abnimmt.

Seine Nachteile sind:

 – Dem Kunden muss meistens ein günstigerer Preis eingeräumt werden. Die Vor-

teile werden sich dadurch verringern. – Wenn der Kunde eine Sicherheitsleistung erwartet, sind unter Umständen 0,5

 bis 3,0 % Avalprovision74  zu bezahlen.

Ob es sich bei einem Kundenkredit um einen besonders preiswerten Kredit han-delt, hängt stark vom Einzelfall ab.

74 Provisionszahlung an die Bank, die zusichert, dass die Zahlung geleistet wird.

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973.2 Außenfinanzierung

Beispiele:

Wenn ein Seniorenheim grundsätzlich Mietvorauszahlung verlangt, steht die-

ser Betrag kostenlos vorzeitig zur Verfügung. Es handelt sich um einen Kun-denkredit.Wenn in der gleichen Einrichtung von einem Bewohner eine Anzahlung ver-langt wird, weil der eine maßgefertigte Einbauküche wünscht, so wird die Lei-tung des Seniorenheimes für Material und Arbeitsleistung erhebliche Beträgeaufwenden müssen, ehe der Bewohner die Küche abschließend bezahlt. Dafür müssen Zinsen berücksichtigt werden. Die Vorauszahlung dient lediglich dazu,das im Kundenauftrag gebundene Kapital zu verringern.

Commercial PapersCommercial Papers sind kurzfristige Inhaberschuldverschreibungen mit einer Lauf-zeit von sieben Tagen bis zu zwei Jahren, die in der Regel bei Bedarf im Rahmeneines Programms revolvierend begeben werden können.

Die dafür geltenden Bedingungen stellen hohe Barrieren dar und begrenzenden Kreis der in Frage kommenden Emittenten. Er ist üblicherweise auf so genann-te „erste Adressen“ beschränkt. Aus Kostengründen haben solche Programme eineGrößenordnung von mindestens 50 Mio Euro.

Vorteile von Commercial Papers sind:

 – Sie sind kostengünstig, weil die Zinskosten nur wenig über den kurzfristigenGeldmarktsätzen liegen.

 – Volumen und Laufzeit können flexibel den Bedürfnissen der Emittenten ange- passt werden.

 – Die Papiere werden nicht von einzelnen Kreditgebern erworben, sondern vonmehreren aus verschiedenen Branchen. Dadurch wird die Abhängigkeit voneinzelnen Kreditgebern verringert.

 – Die Kreditaufnahme kann diskret abgewickelt werden, eine Veröffentlichungs- pflicht besteht nicht.

Dem steht ein wesentlicher Nachteil gegenüber: Diese Finanzierungsform stehtnur wirklich großen Emittenten zur Verfügung, die auch entsprechend potente, oftinternationale Anleger gewinnen können. Sie ist damit für den Sozialbereich nur inAusnahmefällen eine wirkliche Alternative.

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98 3 Finanzierungsarten

Beispiel:

Eine AG, die insgesamt 25 Rehabilitationskliniken betreibt, gibt ein Commer-

cial Paper über 50 Mio. Euro heraus. Die Laufzeit soll 90 Tage betragen. AlsZinssatz wird vereinbart 0,3 % über Euribor 75 .Wenn der Euribor 5 % beträgt, kann der Emmissionspreis so berechnet wer-den:

Der Emmissionspreis beträgt in diesem Beispiel 49.346.163 Euro, die Rück-zahlung 50.000.000 Euro. Für 90 Tage sind 653.837 Euro Zinsen zu zahlen.

WechselkreditEin Wechsel ist ein Wertpapier, das ein Zahlungsversprechen des Ausstellers ent-hält. Es handelt sich um eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers anden Schuldner, eine bestimmte Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt an denje-

nigen zu zahlen, der in der Wechselurkunde genannt ist. Der Schuldner verpflich-tet sich mit seiner Unterschrift („Querschreiben“ am Rande der Wechselurkunde)zur Zahlung. Verweigert er die Zahlung, kann im Wechselprozess Klage erhobenoder ein Wechselmahnbescheid beantragt werden.

Der Wechsel ist eine Urkunde, die Übertragung erfolgt durch Indossament76 .Das Recht aus einem Wechsel kann nur durch Vorlage des Wechsels geltend ge-macht werden.

Die Verpflichtung aus einem Wechsel ist losgelöst von dem Grundgeschäft.Eine Wechselforderung besteht also auch, wenn das Geschäft, für das der Wechsel

ausgestellt worden ist, nicht wirksam abgeschlossen worden ist. Entsprechend sinddie formalen Anforderungen an einen Wechsel und seine Funktionen im Geschäfts-verkehr besonders hoch77 .

163.346.49

360x100

90x30,51

000.000.50 preisEmmissions   =

+

=

75 Euribor = Euro Interbank Offered Rate. Zinssatz, den europäische Banken untereinander für Ter-mingelder berechnen.

76 Übertragungsvermerk 

77 Vgl. z.B. www.wikipedia.de oder Heiring, Werner, Bankbetriebswirtschaft, Troisdorf 2005

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993.2 Außenfinanzierung

Praxistipp:

Der Wechsel ist zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden, muss aber acht

gesetzliche Bestandteile haben: – Wort „Wechsel“ in der Urkunde – unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen – Name oder Firma des Bezogenen – Fälligkeitsdatum – Angabe des Zahlungsortes – Name oder Firma, an die gezahlt werden soll – Ort und Tag der Ausstellung – Unterschrift des Ausstellers

Damit keine Formfehler unterlaufen, empfiehlt sich die Nutzung eines Wech-selformulars, das im Schreibwarenhandel erhältlich ist.

Ein Wechsel kann

 – Kreditmittel – Sicherungsmittel

 – Zahlungsmittel

sein, hier steht der Finanzierungsaspekt im Vordergrund. Das Grundschema desWechselverkehrs zeigt die Skizze:

Aussteller

(Verkäufer)

Bezogener

(Käufer)

Wechselnehmer

1.Ausstellung des Wechsels

2. Rückgabe (Akzeptanz) des Wechsels

3. Weitergabe

des Wechsels

4. Vorlage

des Wechsels

bei Fälligkeit

Ein Finanzierungseffekt entsteht, wenn der Wechselnehmer bereits vor Fälligkeitdes Wechsels an den Aussteller zahlt.

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100 3 Finanzierungsarten

Dafür wird der Wechselnehmer einen Zinsabschlag (Diskont) berechnen. Der Kundeerhält den Barwert78  des Wechsels. Der Wechselnehmer wird am Fälligkeitstag diegesamte Summe von dem Bezogenen verlangen.

Aussteller

(Verkäufer)

Wechselnehmer

3. Weitergabe

des Wechsels

Zahlung vor

Fälligkeit mit

Zinsabschlag

Beispiel:

Die Inhaberin eines Mobilen Pflegedienstes hat von einem Patienten einenWechsel über 2.000 Euro mit einer Laufzeit von 90 Tagen erhalten. Sie reichtihn bei ihrer Bank zur sofortigen Diskontierung ein. Der Zinssatz beträgt 5 %.Berechnung der Barauszahlung:

  2.000 Euro x 5 % x 90 Tage = 25 Euro

Die Auszahlung beträgt 1.975 Euro. Nach 90 Tagen wird die Bank von dem Patienten 2.000 Euro fordern.

Ein weiterer Finanzierungseffekt ist gegeben, wenn ein Lieferant seinem Abneh-mer ein Zahlungsziel einräumt und diese Zeit durch Hingabe eines Wechsels über- brückt wird. Durch den Wechsel hat er dann eine unbedingte Forderung erworben

und kann ihn zudem bei seinem Kreditinstitut vor Fälligkeit einreichen.

AvalkreditBei einem Avalkredit handelt es sich nicht um die Überlassung von finanziellenMitteln, sondern um eine Zahlung – meist an ein Kreditinstitut – für die Zusiche-rung, eine Bürgschaft oder eine Garantie für spezielle Verbindlichkeiten zu über-nehmen. Es handelt sich eben nicht um einen „echten“ Kredit, denn die Zusage

360x100

90x5x €000.2

78 Rechnerischer Stichtagswert einer in der Zukunft fälligen Forderung oder Zahlung.

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102 3 Finanzierungsarten

LeasingUnter Leasing versteht man die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsgü-tern. Leasing ist ein Mietkauf auf Raten, dem Grunde nach eine spezielle Form

eines Kredits. Gemietete (Investitions-) Güter gehen nach Ablauf des Leasingver-trags nur dann in den Besitz des Leasingnehmers über, wenn dies vorher vereinbartworden ist. Oft enthält der – meistens unkündbare – Leasingvertrag zusätzlicheVereinbarungen z.B. zu Reparatur, Wartung, Versicherung u.Ä.

Für die Laufzeit des Leasingvertrages ist eine feste monatliche Leasinggebühr zu zahlen, am Ende der Grundmietzeit wird das Leasingobjekt an den Leasingge- ber zurückgegeben oder vom Leasingnehmer gekauft. Alternativ kann der Lea-singvertrag auch verlängert werden.

Der Vorteil des Leasings besteht unter Finanzierungsaspekten darin, dass Inve-stitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital ermöglicht werden. In seiner Wirkungist es mit einer 100-prozentige Fremdfinanzierung vergleichbar, die allerdings inder Praxis kaum zu erreichen wäre.

Das Grundprinzip zeigt die Skizze:

Der Leasingnehmer 

 – erhält das Nutzungsrecht an dem geleasten Gegenstand. – ist Besitzer, aber Eigentümer bleibt der Leasinggeber. – zahlt die Leasingraten.

Der Leasinggeber 

 – erwirbt den Leasinggegenstand und wird Eigentümer. – überlässt dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht daran. – erhält die Leasingraten.

Leasingnehmer   Leasinggeber Hersteller

Leasingvertrag

Leasingraten

Kaufvertrag

Kaufpreis

Leasingobjekt

Finanzierung

z.B. durch eine Bank 

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1033.2 Außenfinanzierung

Der Leasinggeber muss die Raten so berechnen, dass er durch die Leasingratensein eingesetztes Kapital wiedergewinnt und die ausstehenden Beträge zu dem vonihm festgesetzten Kalkulationszinsfuß verzinst werden. Ihre Höhe wird – neben

dem Kalkulationszins – davon abhängen, ob eine Sonderzahlung bei Vertragsab-schluss erfolgt und ob eine Kauf- oder Verlängerungsoption eingeräumt wird.79

Leasing-Objekte bleiben im Eigentum des Leasinggebers, deshalb erscheinensie beim Leasingnehmer ebenso wenig in der Bilanz wie die Verpflichtungen ausdem Leasing-Vertrag80 . Diese „Bilanzneutralität“ führt zu einer Verbesserung wich-tiger Kennzahlen81 , besonders der Eigenkapitalquote.

 Nachteilig sind allerdings die insgesamt höheren Kosten. Dafür ist die Kosten- belastung durch die Leasingraten über die gesamte vereinbarte Mietzeit kalkulier- bar; Veränderungen der Rahmenbedingungen (z. B. Zinsniveau und damit Kredit-kosten) können ausgeschlossen werden. Sogar eine unterschiedliche Ratenhöhewährend der Mietzeit kann zur Optimierung der Kostensituation vereinbart wer-den.

Praxistipp:

Da beim Leasing auch steuerliche Aspekte entscheidend sein können, ist eineumfassende Beratung vor Abschluss des Leasing-Vertrages in jedem Falle an-zuraten. Bei der Nutzung von einschlägigen Veröffentlichungen dazu muss

sichergestellt sein, dass der relevante Rechtsstand dargestellt ist.

Vor Abschluss eines Leasingvertrags müssen die positiven und negativen Auswir-kungen auf die finanzielle Situation gegeneinander abgewogen werden.Vorteile:

 – Für Anschaffungen muss kein Eigenkapital herangezogen werden. – Die Anschaffung ist bilanzneutral, Kennzahlen werden nicht beeinflusst. – Die Leasingraten werden unter bestimmten Bedingungen82  steuerlich als Be-

triebsausgaben behandelt. – Der Leasingnehmer muss keine Sicherheiten stellen. – Leasingverträge sind flexibel gestaltbar.

79 Leasingrechner z.B. unter www.steuern-online.de/rechner/leasing/leas_start.html undwww.zingel.de/zip/06leas.zip

80 Steuerlich ist der wirtschaftliche Eigentümer bilanzierungspflichtig, also derjenige, der über dasWirtschaftsgut verfügen kann.

81 Vgl. Kap. 4.2.5 Kennzahlen

82 Der Leasingnehmer darf nicht wirtschaftlicher Eigentümer sein.

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104 3 Finanzierungsarten

 Nachteile:

 – Die Leasingraten stellen Fixkosten dar 83 .

 – Während der Vertragslaufzeit sind Kostenanpassungen nicht möglich. – Leasing ist teuer. Je nach Vertragsgestaltung können die Leasingraten 120 bis140 % des Kaufpreises ausmachen.

Forderungsverkauf Kurzfristige Forderungen, meistens aus Lieferungen und Leistungen, sind in vie-len Fällen ein bedeutender Posten auf der Aktivseite. Da sie in der Regel nichtkurzfristig zu liquidieren sind, können sie nicht zur Tilgung von Verbindlichkeiten

eingesetzt werden. Zudem besteht immer die Gefahr, dass Forderungen uneinbring-lich sind oder werden, ihre Realisierung ist mit Unsicherheiten behaftet. Eine Ver- besserung der Situation kann möglicherweise durch den Verkauf der Forderungenerzielt werden.

Factoring ist der Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungs-geschäften im Rahmen eines Vertrages an ein Finanzierungsinstitut. Der Factor,der zuvor die Bonität des Abnehmers geprüft hat, bezahlt den Gegenwert der For-derung an den Factoringkunden. Der informiert den Abnehmer über den Verkauf der Forderung und bittet ihn, direkt an den Factor zu zahlen. Grundlage ist ein

Factoringvertrag mit einer durchschnittlichen Laufzeit von zwei Jahren.So lassen sich Außenstände sofort – also noch vor ihrer Fälligkeit – in Liquidi-

tät umwandeln. Der Factor (z.B. eine Bank) übernimmt die Forderungen und über-weist den Gegenwert – abzüglich einer Factoringgebühr. Die Kosten für das Facto-ring hängen von den in Anspruch genommenen Serviceleistungen sowie der Boni-tät der Abnehmer ab. Um die Außenstände zu finanzieren, berechnet der Factor darüber hinaus die banküblichen Kontokorrentzinsen. Die Höhe der Factoringge- bühr beträgt meist zwischen 0,5 und 2,5 %.

83 Fixkosten sichern die Betriebsbereitschaft, sie fallen unabhängig von der Ausbringungsmenge an.

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1053.2 Außenfinanzierung

Insbesondere bei mittelgroßen Einrichtungen gewinnt das Factoring als neue Fi-nanzierungsquelle zunehmend an Bedeutung. Der Finanzierungseffekt für den Fac-toringkunden besteht darin, dass die Forderungsbeträge sofort zur Verfügung ste-hen und eingesetzt werden können zu den Zwecken, für die aktuell Priorität be-steht, z.B. die zügige Begleichung von eigenen Verbindlichkeiten mit Ausnutzung

von Skonto.Die Vorteile des Factoring sind insbesondere:

 – Durch den schnellen und sicheren Erhalt der Forderungsgegenwerte ergibt sicheine Verbesserung der Liquiditätslage.

 – Das Ausfallrisikos wird auf den Factor übertragen. – Der Factoring-Kunde muss die Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers nicht

nachweisen. – Durch Verlagerung des Inkasso und des Mahnwesens an den Factor werden

Kosten im Bereich der Kundenbuchhaltung eingespart. – Durch die Möglichkeit, längere Zahlungsziele zu gewähren, ergeben sich Wett- bewerbsvorteile.

Diese umsatzkongruente Finanzierungsform ist vor allem günstig bei starker Ex- pansion, weil sich der Mittelzufluss flexibel dem aktuellen Umsatz anpasst unddadurch andere Kreditlinien nicht tangiert werden.

Unternehmen(Forderungsverkäufer)

Schuldner

Factor(z.B. Bank)

Kaufpreis

Forderungsverkauf 

Forderung aus

Warenlieferung

oder Dienstleistung

Zahlung

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106 3 Finanzierungsarten

Beispiel:

Ein Krankenhaus hat gegenüber einer Versicherung eine Forderung i.H.v.

100.000 Euro. Um ein neues Diagnosegerät ohne Aufnahme eines Kredites bezahlen zu können, wird die Forderung an einen Factor verkauft.Forderung 100.000 EuroZahlungsziel: 90 TageZinssatz 9,5 %Der Factor berechnet:Kosten des Zinsabschlages 9,5 % x 90 : 360 Tage = 2.375 Euro pauschaler Kostensatz 1,5 % = 1.500 Euro

  3.875 Euro

Das Krankenhaus erhält unter diesen Bedingungen vom Factor 96.125 Euro,die sofort für beliebige Zwecke zur Verfügung stehen.

Die Auswirkung des Factoring auf die Bilanz besteht in der Vergrößerung der Li-quidität durch die sofortige Gutschrift durch die Factoringgesellschaft bei gleichzei-tiger Abnahme der Forderungen. Die beiden Bilanzen zeigen die Veränderungen:

Bilanz vor FactoringAktiva PassivaAnlagevermögen 3.000 € Eigenkapital 2.000 €Waren / Vorratsvermögen 400 € Rücklagen 400 €Forderungen aus L&L 3.400 € Darlehensverbindlichleiten 2.000 €Bankguthaben / Geldmittel 200 € Verbindlichkeiten aus L&L 2.600 €

7.000 € 7.000 €

Bilanz direkt nach dem FactoringAktiva PassivaAnlagevermögen 3.000 € Eigenkapital 2.000 €Waren / Vorratsvermögen 400 € Rücklagen 400 €Forderungen aus L&L 600 € Darlehensverbindlichkeiten 2.000 €Bankguthaben / Geldmittel 3.000 € Verbindlichkeiten aus L&L 2.600 €

7.000 € 7.000 €

Die bereitstehenden Geldmittel können zum Ausgleich kurzfristiger Verbindlich-keiten genutzt werden. Dadurch würde sich das Fremdkapital verringern und als

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1073.2 Außenfinanzierung

Folge verbesserte sich die wichtige Kennzahl „Eigenkapitalquote“84 . Factoring kanndamit auch bei Kreditverhandlungen mit der Bank nützlich sein, weil es die Boni-tät verbessert.

Der Umfang des Factoring hat sich seit dem Jahr 2000 – gefördert durch dierestriktivere Kreditpolitik der Banken – verdoppelt. Allerdings ist der Markt nochklein, verkauft werden lediglich Forderungen i.H.v. 2 % des Bruttoinlandsproduk-tes. Das ist deutlich weniger als in anderen Ländern.

Asset Backed Securities (ABS)Die Asset Backed-Finanzierung ist eine weitere Art der Mittelbeschaffung, die auf dem Verkauf von Forderungen beruht. Dabei werden Forderungen in Wertpapiereumgewandelt und auf dem Kapitalmarkt verkauft. Der Forderungsverkauf in Ver- bindung mit einer Asset-Backed-Securities-Transaktion stellt eine Möglichkeit dar,Finanzmittel zinsgünstig am Kapitalmarkt zu beschaffen und dabei die Kennzah-len zu verbessern. Weil die Bedingungen für Bankkredite vielfach schwieriger ge-worden sind85 , führen nicht nur große Gesellschaften, sondern auch kleinere Orga-nisationen ABS-Transaktionen durch.

Über ABS besteht Zugang zu neuen Fremdkapitalgebern. Das ist insbesonderevon Bedeutung, wenn aufgrund der Größe oder Bonität keine eigene Aktivität auf 

den Kapitalmärkten möglich ist.Die Abwicklung erfolgt in drei Stufen:1. Die Forderungen werden an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle -

SPV) verkauft.2. Die Zweckgesellschaft finanziert den Ankauf der Forderungen durch Ausgabe

von Schuldverschreibungen86 . Durch die Optimierung des Forderungsportefo-lios der Zweckgesellschaft sind auf dem Kapitalmarkt günstigere Konditionenzu erzielen. Im Vergleich zu dem Forderungsverkäufer ist eine zinsgünstigereRefinanzierung möglich. Die Zweckgesellschaft kann dem Forderungsverkäu-

fer selbst oder einem unabhängigen Dritten, z.B. einer Bank, gehören.3. Bei Fälligkeit der veräußerten Forderungen werden sie von dem Verkäufer ein-

gezogen, nicht von der Zweckgesellschaft. Der Verkauf der Forderungen wird

84

85 Vgl. Kap. 3.5.2 Rating86 Schuldverschreibungen (auch Obligationen, Anleihen, Bonds) sind meist festverzinsliche Wertpa-

 piere, in denen sich der Aussteller zu einer bestimmten Geldleistung (Tilgung und Zinszahlung)

verpflichtet. Sie dienen zur Beschaffung von langfristigem Fremdkapital.

talGesamtkapi

alEigenkapit

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108 3 Finanzierungsarten

dem Schuldner nicht angezeigt (stille Zession87 ). Der Verkäufer zieht die For-derung in eigenem Namen für Rechunung der Zweckgesellschaft ein und leitetden erzielten Erlös weiter.

Damit dieses System dauerhaft bestehen kann, sollten folgende Bedingungen er-füllt sein:

 – Der Forderungsbestand setzt sich aus vielen kleinen und mittleren Beträgenzusammen.

 – Die Forderungen bestehen gegen viele Schuldner. Dadurch wird bei Ausfalleines einzelnen Schuldners die Zahlungsfähigkeit der Zweckgesellschaft nichtgefährdet.

 – Der Zahlungsstrom aus den Forderungen ist konstant und planbar.

Die Kosten für die Finanzierung mit ABS sind hoch, sie sind aber von sehr unter-schiedlichen Faktoren abhängig, z.B.

 – Allgemeines Zinsniveau – Zinserwartungen – Laufzeit der Forderungen – Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Rückzahlung – Kosten der Transaktion – Verwaltungskosten

Forderungs-

verkäufer

Zweck-

gesellschaft  Investor

Schuldner  Treuhänder

Sponsor

Forderungsverkauf 

Kaufpreis

Weiterleitung der Zins- undTilgungszahlungen

Wertpapiere

Liquidität

      F    o     r

      d     e     r    u     n    g  

      T      i      l    g  

    u     n    g  

87 Zession ist die Sicherungsabtretung einer Forderung an einen Gläubiger.

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1093.2 Außenfinanzierung

Praxistipp:

Die umsatzsteuerliche Behandlung von ABS-Transaktionen sollte aus Grün-

den der Steueroptimierung bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden.Es ist dringend zu empfehlen, einen Experten hinzuzuziehen88 .

3.2.2.2 Langfristige Fremdfinanzierung

Langfristig werden vor allem langlebige Wirtschaftsgüter und Immobilien finan-ziert. Langfristiges Fremdkapital kann bei Kreditinstituten, Versicherungen oder 

anderen Kapitalsammelstellen oder über den freien Kapitalmarkt aufgenommenwerden.

DarlehenLangfristige Darlehen werden überwiegend zur Finanzierung des Anlagevermö-gens (Grundstücke und Gebäude, maschinelle Anlagen usw.) aufgenommen. IhreLaufzeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier und bis zu 30 Jahren. Langfristi-ge Kredite werden in der Regel nur gegen dingliche Sicherheiten, insbesondere

Grundpfandrechten89

, gewährt.Eine Definition für „Darlehen“ findet sich in § 488 Abs. 1 BGB: Der Darle-

hensgeber stellt einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung und der Dar-lehensnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Zinsen zu zahlen und den Darle-hensbetrag bei Fälligkeit zurückzuerstatten.

Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Darlehen Ausleihungen, bei denen imGegensatz zum Kredit der gesamte Geldbetrag in einer Summe zur Verfügung ge-stellt wird. Eine klare und eindeutige begriffliche Abgrenzung zwischen Kreditund Darlehen besteht nicht.

Der Gläubiger hat lediglich einen Anspruch auf die Rückzahlung des nominel-len Kreditbetrages zuzüglich der vereinbarten Zinsen, am Vermögenszuwachs undan den stillen Reserven ist er nicht beteiligt. Dagegen haftet das aufgenommeneKapital wie jedes Fremdkapital nicht für Verluste, zumal der Kreditgeber im Nor-malfall keine Mitspracherechte bei der Geschäftsführung hat.

88 Vgl. Hahne, Klaus D., Umsatzsteuerliche Aspekte von ABS-Transaktionen, in: Bilanzbuchhalter und Controller, 29. Jg. 2005, S. 210 ff.

89 Vgl. Kap. 3.4.2 Grundpfandrechte

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110 3 Finanzierungsarten

Für kleine und mittelgroße Einrichtungen stellt die langfristige Darlehensfi-nanzierung oft die einzige Form der langfristigen Finanzierung dar, weil in der Regel eine Finanzierung über den freien Kapitalmarkt nicht möglich ist.

Bei den Darlehensformen werden unterschieden:90

 – Endfällige Darlehen. Die Rückzahlung erfolgt einmalig am Ende der Laufzeitin einem Betrag. Während der Laufzeit werden nur die Zinsen für den Kredit- betrag gezahlt.

Praxistipp:

Zur Tilgung des endfälligen Darlehens wird vielfach eine Kapitallebensversi-cherung abgeschlossen. Ihre Laufzeit muss dann so gewählt werden, dass siegenau zur Fälligkeit des Darlehens ausgezahlt wird. Da sich aber der Auszah-lungsbetrag der Versicherung aus der garantierten Ablaufleistung und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammensetzt, ist diese Kombina-tion aber nicht ohne Risiken.

Zinsen

EUR    Tilgung in einer Summe

Zeit

 – Annuitätendarlehen. Der je Periode (Jahr / Monat) zu zahlende Betrag aus der Summe von Tilgung91  und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit, der Zinsanteil sinkt entsprechend.

90 Berechnungen sind z.B. möglich mit http://www.zingel.de/zip/06darl.zip und http://www.wowi.de/info/finanzen/rechner/kreditrechner/kreditrechner.htm

91 Die Tilgung gibt an, in welchem Ausmaß die Schulden abgetragen werden. Sie wird meist inProzent angegeben und bezieht sich auf die Restschuld. Da die sich verändert, wird meist von

„anfänglicher“ Tilgung gesprochen.

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1113.2 Außenfinanzierung

Das Verhältnis zwischen Zinsen und Tilgung wird bestimmt durch den vereinbar-ten Zins. Die Höhe der gesamten Annuität kann mit Hilfe des Annuitätenfaktorsermittelt werden, der aus einer Tabelle entnommen werden kann. 92  Dabei gilt

Zinsen

Tilgung

EUR 

Zeit

     A    n    n    u      i     t      ä      t 

Beispiel:

Ein Sportverein möchte das Stadion erheblich erweitern. Die Finanzierungerfolgt mit Hilfe eines Annuitätendarlehens.Darlehenshöhe 2.000.000 EuroZinssatz 10 %Zahl der Raten 5

Annuitätenfaktor 0,2637975

uer  Nutzungsdan

100

Zinssatz1qwobei

1q

)1q(qA

n

n

=+

=

−=

92 Vgl. z.B. www.hlbs.de, eine Ermittlung ermöglicht www.docju.de/rechner/fimafakt_rechner.htm

)61051,0

161051,0

161051,1

1,0x61051,1

11,1

)11,1(1,1(

5

5

=

=

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112 3 Finanzierungsarten

Der Sportverein muss unter diesen Voraussetzungen jährliche Raten i.H.v.527.595 Euro zahlen. An Zinsen sind in den 5 Jahren insgesamt 637.976 Eurozu zahlen.

1 2 3 4 5Jahr Restschuld Zinsen Tilgung Rate

( 2 - 4 ) ( 2 x 10 % ) ( 5 - 3 ) ( 2 x A )1 2.000.000 200.000 327.595 527.5952 1.672.405 167.241 360.354 527.5953 1.312.051 131.205 396.390 527.5954 915.661 91.566 436.029 527.5955 479.636 47.964 479.631 527.595

Summe 0 637.976 2.000.000

Annuitätendarlehen sind typisch bei der – privaten – Immobilienfinanzierung.

Praxistipp:

Ein Annuitätendarlehen ist teurer als ein Tilgungsdarlehen, in der Summe müs-sen mehr Zinsen gezahlt werden.

 – Tilgungsdarlehen. Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, Die Zin-sen werden aus der Restschuld berechnet. Dadurch sinken die Raten währendder Laufzeit.

Praxistipp:

Annuitätendarlehen werden oft nur für einige Perioden mit einem festgelegtenZins abgeschlossen. Über die Restschuld muss dann eine neue Vereinbarung

getroffen werden. Das birgt Risiken, weil der – zukünftige – Zins nicht be-kannt ist.

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1133.2 Außenfinanzierung

 – Laufzeitdarlehen / Ratendarlehen. Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wirdzu Beginn der Laufzeit in einem Betrag zu dem Darlehensbetrag addiert. An-schließend werden bis zum Ende der Laufzeit gleich hohe Beträge (Raten) zu-rückgezahlt.

 – Partiarisches Darlehen. Der Darlehensgeber erhält statt oder zusätzlich zu denZinsen eine Gewinnbeteiligung.

 – Darlehen mit tilgungsfreier Zeit. Die Tilgung beginnt erst nach einer vorher 

festgelegten Zeit. – Darlehen mit fallenden Raten.

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1 2 3 4 5

Praxistipp:

Die Darlehensfinanzierung führt gegebenenfalls zu einer geringeren Ertrag-steuerbelastung, da Zinsen – anders als Entgelte für die Überlassung von Ei-genkapital – als Betriebsausgabe abziehbar sind.

Für den Sozialbereich können die besonderen Bestimmungen für den Verbrau-cherdarlehensvertrag von Bedeutung sein: Für entgeltliche Darlehensverträge zwi-schen einem Darlehensgeber, der Unternehmer ist, und einem Verbraucher 93  alsDarlehensnehmer gilt94 :

 – Der Darlehensvertrag bedarf der Schriftform. – Im Vertrag müssen angegeben werden:

93 Diese Regel gilt auch für Existenzgründer, wenn der Darlehensbetrag 50.000 Euro nicht über-steigt. Vgl. § 507 BGB

94 Vgl. § 492 BGB

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114 3 Finanzierungsarten

 – der Nettodarlehensbetrag – der Gesamtbetrag aller zu entrichtenden Teilzahlungen – die Art und Weise der Rückzahlung

 – der Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens – der effektive Jahreszins – die Kosten einer (Restschuld-) Versicherung – die notwendigen Sicherheiten

 – Es besteht ein schriftliches Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen.

AnleihenAnleihen95  sind festverzinsliche96  Schuldverschreibungen über einen festen Ge-samtbetrag. Die Käufer von Anleihen stellen Fremdkapital zur Verfügung. Sie die-nen juristischen Personen zur Finanzierung und unterscheiden sich nach

 – Konditionen. Anders als bei Aktien wird bei Teilschuldverschreibungen keinegewinnabhängige Dividende, sondern ein fester Zinssatz für die gesamte Lauf-zeit gezahlt.Schuldverschreibungen verfügen in der Regel über einen festen Zins, die Zins-zahlungen können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Darüber hinaus gibt es auch Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung in ver-

schiedenen Ausprägungen. Die Rückzahlung von Anleihen erfolgt entweder ineiner Summe nach Ende der Laufzeit oder zeitlich gestreckt in mehreren Beträ-gen. Die Tilgung in zeitlichen Abständen ist der Regelfall, weil die Liquiditäts- belastung der Emittenten dann geringer ist.

 – Laufzeit. Schuldverschreibungen besitzen meistens eine Laufzeit von drei bisfünfzehn Jahren. Eine Sonderform sind unbefristete Anleihen.

 – Währungen. Anleihen, die auf dem internationalen Kapitalmarkt begeben wer-den, können auf unterschiedliche Währungen lauten. Zu den internationalenAnleihen zählen beispielsweise neben Euro-Anleihen auch Anleihen, die auf  britische Pfund oder US-Dollar lauten, und Doppelwährungsanleihen.

 – Emittenten – Öffentliche Anleihen werden z.B. vom Bund, den Ländern und Kommunen

ausgegeben. – Schuldverschreibungen werden herausgegeben von Instituten wie der KfW-

Bankengruppe.

95 Anleihen werden auch Schuldverschreibungen, Obligationen oder Bonds genannt.

96 Festverzinsliche Papiere werden auch „Renten“ genannt.

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1153.2 Außenfinanzierung

 – Pfandbriefe geben z.B. die Hypothekenbanken und die Landesbanken aus. – Industrieobligationen werden von der gewerblichen Wirtschaft ausgegeben.

Anleihen werden an der Börse gehandelt. Ihr Schuldner muss bekannt und vertrau-enswürdig sein, sonst werden sich keine Käufer dafür finden.Sie heißen „Inhaberpapiere“, weil die Urkunden keinen Namen enthalten. Dem

 jeweiligen Inhaber stehen alle Rechte aus den in seinem Besitz befindlichen Wert- papieren zu. Wenn die Ausgabe durch die Stückelung in einer definierten Anzahlvon Teilen erfolgt97 , heißen sie Teilschuldverschreibungen. Da dem Geschäft kei-ne Wertpapiere zugrunde liegen, unterliegt der Anspruch auf Rückzahlung keinemKursrisiko. Auch vor Fälligkeit können die Teilschuldverschreibungen jederzeitverkauft, übertragen, abgetreten oder verpfändet werden.

SchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehen werden zunehmend eine Alternative bei der langfristigenFinanzierung. Es handelt sich um verbriefte Kreditforderungen, insofern sind sieein erster Schritt zum Kapitalmarkt. Sie sind nicht börsenfähig, können aber außer- börslich gehandelt werden. Allerdings eignen sie sich vornehmlich für Finanzie-rungen zwischen 10 und 100 Mio Euro mit einer Laufzeit von meist vier bis siebenJahren und sind daher nur für große Einrichtungen interessant.

3.2.3 Subventionsfinanzierung 

Unter dem Begriff „Subventionsfinanzierung“ werden hier alle Finanzierungsfor-men zusammengefasst, die nicht über die Finanzmärkte abgewickelt werden. Haupt-kriterium ist damit, dass bei einer Subvention der Leistung des Subventionsgeberskeine entsprechende unmittelbare ökonomische Gegenleistung gegenübersteht. Zu

unterscheiden ist zwischen der direkten Subventionsfinanzierung (unmittelbarer Zufluss von Finanzmitteln) und der indirekten Subventionsfinanzierung (Erspar-nis an Finanzmitteln).

In der Praxis werden oft verschiedene Subventionsmöglichkeiten parallel ge-nutzt, um dann durch Ressourcenbündelung bestimmte Maßnahmen finanzierenzu können98 .

97 Einzelurkunden mit bestimmten Nennbeträgen / effektive Stücke98 Vgl. z.B. HA HessenAgentur GmbH, Werkstattbericht Nr. 44, Expertenworkshop Soziale Stadt,

Mittel- und Ressourcenbündelung auf der kommunalen Handlungsebene, Wiesbaden 2006

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116 3 Finanzierungsarten

In diesem allgemeinen Sinne können Subventionsgeber staatliche, halbstaatlicheoder überstaatliche Körperschaften, Unternehmen und Private sein.

Öffentliche Fördermittel werden von der EU, vom Bund oder von den einzel-nen Bundesländern bereitgestellt. Sofern die öffentliche Hand Subventionen für  bestimmte Investitionen zur Verfügung stellt, ist die Zustimmung der EU erforder-lich.

Es gibt eine große Zahl von Förderprogrammen, die außerdem auch noch stän-

dig aktualisiert werden. Eine zentrale Auskunftsstelle gibt es nicht, deshalb ist dieBeantragung von Fördermitteln schwierig und erfordert erhebliche Recherchear- beit.

3.2.3.1 Systematisierung und Ausprägungsformen

Subventionsfinanzierung ist die kostenlose oder vergünstigte Gewährung von fi-nanziellen Mitteln. Dabei kann es sich um materielle (z.B. Nutzung eines Kopie-

rers oder Schenkung eines Gerätes) oder immaterielle (z.B. Beratung, Vermitt-lung) oder finanzielle Subventionsleistungen handeln.

Systematisch wird bei der Subventionsfinanzierung unterschieden zwischen di-rekter und indirekter Leistung.

Bei der direkten Subventionsfinanzierung werden dem Subventionsnehmer un-mittelbar Finanzmittel zur Verfügung gestellt. In der einfachsten Form werden fi-nanzielle Ressourcen überlassen, die direkt für Investitionen zur Verfügung ste-hen. Die sind oft zweckgebunden und werden nur unter genau bestimmten Bedin-gungen gewährt.

Subventionsfinanzierung

Finanzierungsmittel

werden zur

Verfügung gestellt

Finanzierungsmittel

können

eingespart werden

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1173.2 Außenfinanzierung

Im Gegensatz dazu ist die indirekte Subventionsfinanzierung durch eine Er-sparnis an Finanzmitteln gekennzeichnet. Sie führt zu einem geringeren Abflussvon Finanzmitteln, z.B. durch zinsgünstige Kredite. Die ersparten Mittel können

alternativ eingesetzt werden, gegebenenfalls kann auf die Beschaffung von weite-ren ansonsten notwendigen Finanzmitteln verzichtet werden.

Die indirekte Subventionsfinanzierung tritt in unterschiedlichen Formen auf:

 – Bei der Abgaben-(Steuer-)Subvention verzichtet der Fiskus auf Steuern undandere Abgaben. Regelungen dazu finden sich in Gesetzen und Verordnungen.

 – Bei einer Verordnungssubvention erfolgt eine Förderung durch eine besondereVergünstigung, meistens durch Beschränkung der Konkurrenz.

 – Bei Verbilligungs- oder Beschaffungssubventionen räumt der Subventionsge-

 ber einen günstigen Preis ein und unterstützt so in Höhe der Differenz zwi-schen dem Marktpreis und dem tatsächlich bezahlten Preis. Zu dieser Art der Subventionen zählen auch die Zinsverbilligung oder ein Zinszuschuss.

Systematisch besteht bei allen Arten der Subventionsfinanzierung als Problem, dasswichtige Funktionen der Marktregulierung ausfallen. Insbesondere ist die optima-le Allokation der Ressourcen nicht gesichert, die dafür sorgen soll, dass die Ein-satzfaktoren die gewünschte optimale Verwendung finden und möglichst sparsameingesetzt werden.

Subventionsfinanzierungen sollen aber nicht allein verstanden werden als Hil-fe bei fehlenden eigenen Finanzierungsmitteln. Sie sind durchaus komplexe Maß-nahmen, die auch im Zusammenhang mit anderen Zielen sinnvoll eingesetzt wer-den können:

 – Kunden- / Mitglieder- / Fördererbindung – Gewinnung von neuen Kunden / Mitgliedern / Interessenten / Förderern – Öffentlichkeitsarbeit – Marktpositionierung

InvestitionsfinanzierungFördermittel können bei betrieblichen Investitionen ein wichtiger Finanzierungs- bestandteil sein. Gerade im sozialen Bereich lohnt sich vor einer Investitionsent-scheidung die Prüfung, inwieweit die geplanten Vorhaben durch die Nutzung vonFördermitteln mitfinanziert werden können.

Eine typische Form der direkten Subventionsfinanzierung ist der Investitions-zuschuss. Dabei werden Geldmittel bereitgestellt, die unmittelbar für Investitionen

der verschiedensten Art zur Verfügung stehen.

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118 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Ein Investitionszuschuss stellt steuerpflichtige Einnahmen dar, führt also zu

einer Erhöhung der Steuerschuld.Wenn aber der Förderungsbetrag so verbucht wird, dass er den Betrag der An-schaffungs- oder Herstellungskosten reduziert, sinken die jährlichen Abschrei- bungen, sodass eine allmähliche Nachversteuerung eintritt.

Investitionszulagen können erst nach Durchführung der Investition mit zeitlicher Verzögerung beantragt werden, zunächst muss also die Finanzierung in voller Höheerfolgen. Die Finanzierungsmittel fließen dann erst nachträglich zurück.

Praxistipp:Investitionszulagen sind steuerfreie Einnahmen.

Praxistipp:

Für das Jahr 2007 wird eine Neuregelung seitens der Europäischen Kommissi-on und als Folge auf Bundes- und Landesebene erwartet. Deshalb besteht der-zeit noch eine erhebliche Planungsunsicherheit hinsichtlich der weiteren Aus-gestaltung der Investitionsförderung.

Subventionsgeber können staatliche, halbstaatliche oder private Stellen sein:

 – Bundesministerien, Fachministerien der Länder, Kommunen – Die KfW-Bankengruppe mit ihren Tochtergesellschaften – Die Europäische Union, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank 

für Wiederaufbau und Entwicklung – Private

Das finanzwirtschaftliche Hauptproblem ist die Gefahr der Unwirtschaftlichkeitvon subventionsfinanzierten Investitionen. Sie unterliegen nämlich nicht unbedingtder Notwendigkeit, sie mit gängigen Verfahren99  zu bewerten. Auch der Vergleichmit Alternativen kann – wenn er denn möglich ist und durchgeführt wird – zuErgebnissen führen, die ohne Subventionen keineswegs sinnvoll wären. Und weilSubventionen oft zweckgebunden sind, wird diese Analyse überflüssig und dieGefahr größer, dass Subventionskapital nicht in der Investitionsalternative ver-wendet wird, die am wirtschaftlichsten ist.

99 Vgl. Kap. 4.1.1 Investitionsrechnung

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1193.2 Außenfinanzierung

ExistenzgründungsunterstützungDie richtige Finanzierung – passend zur Geschäftsidee – ist die notwendige Grund-lage für jede erfolgreiche Gründung. Empirisch konnte nachgewiesen werden, dass

zahlreiche Gründungen scheitern, weil schwerwiegende Fehler bei der Gründungs-finanzierung gemacht wurden100 .

Für Finanzierungsmittel, z. B. Existenzgründungsdarlehen, die zur Gründung oder 

für den Erwerb eines Unternehmens benötigt werden, um damit eine wirtschaftli-che Existenz aufzubauen, gelten systematisch die gleichen Regeln und Bedingun-gen wie für andere Finanzierungen. Unterschiedlich sind das Finanzierungszielund die zusätzlichen Unterstützungen bei der Kapitalbeschaffung.

Die Finanzbedarfs- und Finanzierungsplanung ist ohne ausreichende betriebs-wirtschaftliche Kenntnisse die zentrale Herausforderung. Es gilt, den kurz- undlangfristigen Finanzierungsbedarf festzustellen, Kapitalquellen zu erschließen undKosten zu minimieren.

Erst ein aussagekräftiger Businessplan verdeutlicht dem Gründer die Chancen

und Risiken seines Vorhabens und bildet eine solide Basis für eine zielgerichteteund tragfähige Finanzierung.

100 DIHK-Gründerreport 2006

0

20

40

60

80

Kaufmännische Startinvestitionen /

Kosten zu niedrig

Finanzierung nicht

durchdacht

Häufigste Defizite bei Existenzgründern

… aus Arbeitslosigkeit …aus Beschäftigung

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120 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Zur Unterstützung der – in der Regel unerfahrenen – Existenzgründer sind

zahlreiche Anlaufstellen und Gründerzentren eingerichtet. Allerdings ist eineRecherche „vor Ort“ notwendig.Informationen sind u.a. erhältlich bei den Industrie- und Handelkammern (www.ihk.de) bei den Handwerkskammern (www.whkt.de, www.handwerkskammer.de u.a.) bei der Arbeitsagentur (www.arbeitsagentur.de) bei der Bundesgemeinschaft „alt hilft jung“ (www.althilftjung.de)unter www.existenzgruender.deunter www.foerderland.de

unter www.innovations-report.de

Die Arbeitsagentur kann (es besteht kein Rechtsanspruch) eine Existenzgründungdurch folgende Leistungen unterstützen:

 – Überbrückungsgeld zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätig-keit zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in denersten 6 Monaten nach der Gründung.

 – Existenzgründerzuschuss zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der so-zialen Sicherheit bis zu 3 Jahre nach der Gründung.

 – Hilfen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Gründung einer selbstständi-gen Existenz: Während der Zeit des Bezugs von Überbrückungsgeld und Exi-stenzgründerzuschuss kann die Teilnahme an Maßnahmen zur Begleitung ei-ner selbstständigen Tätigkeit ermöglicht werden.

Die KfW Mittelstandsbank 101  unterstützt Existenzgründer 

 – mit einem Mikro-Darlehen, wenn der maximale Fremdfinanzierungsbedarf 25.000 Euro nicht übersteigt. – mit Startgeld, wenn der Finanzierungsbedarfmaximal 50.000 Euro beträgt.

 Nach § 30 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) können Sozialhilfeempfänger Krediteerhalten als Anschubfinanzierung bei einer Unternehmensgründung.

101 www.kfw.de

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1213.2 Außenfinanzierung

3.2.3.2 Öffentliche Förderung

Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, um bestimmte politische

und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Damit ist ihr Einsatz als Finanzierungsin-strumente davon abhängig, ob die Ziele, die mit öffentlichen Förderungen verfolgtwerden sollen, und die Ziele der Einrichtung übereinstimmen oder zumindest inÜbereinstimmung gebracht werden können. Es handelt sich nicht um finanzielleGeschenke, sondern der Empfänger hat vorgegebene Kriterien zu erfüllen. Der Staat formuliert die Bedingungen und nur, wenn die erfüllt werden, kann der Emp-fänger Fördermittel in Anspruch nehmen.

Die Fördermaßnahmen beziehen sich u.a. auf: Existenzgründung, Beratung,Innovationen, bestimmte Regionen, Mittelstand, Forschung- und Technologie, be-rufliche Bildung, internationale Beziehungen. Auch zur Unterstützung von Trä-gern im sozialen Bereich stellen staatliche Stellen Finanzierungsmittel zur Verfü-gung.

Zu den Zielen, die von den Subventionsgebern verfolgt werden, gehören alswichtigste:

 – Sicherung von Arbeitsplätzen. Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Erhal-tung von Arbeitsplätzen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowohl inschon bestehenden Einrichtungen als auch bei Existenzgründungen. Die Schaf-

fung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeits- plätze oder durch besonders günstige Kreditkonditionen gefördert.

 – Förderung bestimmter Regionen. Fördermittel werden eingesetzt zur Unter-stützung bestimmter Regionen. Insbesondere durch Investitionszuschüsse sol-len neue Arbeitsplätze entstehen. So gibt es in den neuen Bundesländern ofterheblich günstigere Bedingungen als in den meisten alten Bundesländern.

 – Förderung von kleineren Interessenten. Die Förderprogramme sind oft genauauf die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Organisationen (in verschiedenen

Phasen) abgestimmt. Durch ihre Nutzung können – insbesondere bei Neugrün-dungen – die Aussichten auf den Zugang zu Krediten potenziell verbessertwerden. Es ist in jedem Falle lohnend, die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 – Unternehmensnachfolge. Andere Förderprogramme helfen bei der Finanzie-rung im Rahmen der Unternehmensnachfolge. In den meisten Fällen ist dieSchaffung von neuen Arbeitsplätzen oder zumindest die Sicherung der beste-henden Arbeitsplätze eine Voraussetzung für die Gewährung der Mittel.

Es gibt zurzeit zwischen 1500 und 2000 verschiedene Förderprogramme, durchdie unterschiedliche Personen, Unternehmen, Institutionen oder Regionen unter-

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122 3 Finanzierungsarten

stützt werden sollen. Dem Grunde nach sind ca. 90% aller Investitionen förde-rungsfähig.

Folgende Formen sind am wichtigsten: – Zuschüsse sind nicht rückzahlbare Zuwendungen des Staates. Zuschüsse wer-

den immer an Bedingungen geknüpft, die vom Empfänger erfüllt werden müs-sen. Andernfalls muss der Zuschuss i.d.R. zurückgezahlt werden.Diese Form ist eher gebräuchlich für angebotsorientierte Leistungen. Richtlini-en definieren die förderungsfähigen Kosten und legen hierzu einen prozentua-len Anteil als öffentliche Förderung (Personal- und Maßnahmenförderung, Pro- jektförderung, institutionelle Förderung usw.) fest.Bei der Kofinanzierung werden nur dann Mittel zur Verfügung gestellt, wennder Zuwendungsempfänger selbst einen bestimmten Finanzierungsanteil über-nimmt.

 – Durch Vertrag wird für eine konkrete zu erbringende Leistung eine Kostener-stattung oder Kostenbeteiligung vereinbart. Eine Unterart der Kostenerstattungstellt die Abrechnung nach so genannten Fachleistungsstunden dar.

 – Zinsgünstige Kredite sind mit einem Zinssatz ausgestattet, der unter dem übli-chen Marktzinssatz liegt. Die Differenz wird von dem Förderungsgeber getra-gen. So kann sehr günstiges Fremdkapital zur Finanzierung unterschiedlichster 

Vorhaben aufgenommen werden. – Bereitstellung von Risikokapital. Damit die Kreditzusage nicht an fehlenden Si-cherheiten scheitert, was im sozialen Bereich ein Problem darstellen kann, kön-nen zinsgünstige Kredite mit einer Haftungsfreistellung ausgestattet sein. Dannwird die durchleitende Geschäftsbank teilweise – meistens zwischen 40 % und100 % des Kreditvolumens – von der Haftung für den Kredit freigestellt. Dieöffentliche Hand trägt dann insoweit das Haftungsrisiko.

 – Übernahme von Bürgschaften102

 – Steuererleichterungen

Praxistipp:

Banken weisen häufig nicht von sich aus auf die Fördermöglichkeiten hin,weil sie andere Produkte bevorzugt anbieten wollen. Daher sollte man sichselbst aktiv über die infrage kommenden Förderprogramme informieren undseine Bank hierauf ansprechen.

102 Vgl. Kap. 3.4.6 Bürgschaft

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1233.2 Außenfinanzierung

Öffentliche Fördermittel sind stets an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B.die Gründung oder Erweiterung einer Organisation, eine Umstellung auf umwelt-freundliche Verfahren oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Für einige Förder-

mittel ist die Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle (z.B.Kammer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) erforderlich, die die Erfolgsaussichtendes Vorhabens und die Qualifikation des Antragstellers beurteilt.

Bund und Länder verfügen über eine Vielzahl von Förderbanken, die großen-teils regional zuständig sind.103

Praxistipp:

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet104  gibt die Bundesregierung

einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme desBundes, der Länder und der Europäischen Union. Die Förderungsmöglichkei-ten werden unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach ein-heitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Program-men aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung vonBedeutung sind.

Institutionelle FörderungDie öffentlichen Geldgeber können Projekte fördern oder aber pauschal die Insti-tution. Der Kostenträger finanziert entweder die Erbringung einer Leistung durcheinen (freien) Träger, oder er finanziert die Kosten für die Leistung selbst. Es zeigtsich allerdings, dass tendenziell Förderungen von Einrichtungen – insbesondere bei neuen Anträgen – immer seltener bewilligt werden. Das liegt wohl nicht nur anden begrenzten Mitteln, vielmehr ist die inhaltliche Einflussnahme einfacher, wennüberschaubare Maßnahmen gefördert werden. Die häufigste Art der Zuschüsse sindFestbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierungen von Projekten.

Um zu einer institutionellen Förderung zu gelangen, ist meistens eine langfri-stige und intensive Lobbyarbeit erforderlich. Letztlich muss eine entsprechendeHaushaltsstelle eingerichtet bzw. aufgestockt werden, was nur durch die zuständi-gen Gremien (z.B. Gemeinderat, Landesparlament) möglich ist.

Dann allerdings besteht – erfolgreiche Arbeit vorausgesetzt – die Möglichkeit,dass eine Förderung über längere Jahre stattfindet. Solche Zuwendungen erfolgendurch einen Verwaltungsakt (unter Umständen mit einschneidenden Auflagen) und

103 Vgl. Übersicht im Anhang

104 http://db.bmwa.bund.de/Navigation/Unternehmer/foerderdatenbank.html

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124 3 Finanzierungsarten

grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, selbst wenn entspre-chende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Verlässlichkeit nimmt in Zeitenknapper öffentlicher Kassen zudem ab.

Organisationen, die als Institutionen gefördert werden, müssen sich stärker alsandere der Aufsicht von Behörden unterwerfen. Unabhängig von der Art der För-derung begründen öffentliche Zuwendungen in jedem Fall auch ein gesetzlichesPrüfungsrecht der Rechnungshöfe.

ProjektförderungIm Finanzierungsmix sozialer Organisationen ist das Projekt, also Vorhaben miteinem zeitlichen Anfang und Ende und einem bestimmten Arbeits- und Finanzum-fang, eine zentrale Kategorie. Öffentliche Geldgeber 

 – können vielfach aufgrund ihrer eigenen Haushaltssituation nur begrenzte undüberschaubare Finanzierungszusagen machen.

 – haben eigene inhaltliche Vorstellungen, die von unterschiedlichsten Einflüssen bestimmt werden.

Darauf ist bei den Projektanträgen Rücksicht zu nehmen.

Praxistipp:Um Projektmittel akquirieren zu können, ist eine umfangreiche und zielge-richtete Marketingarbeit notwendig. Der Projektantrag soll „überzeugen“, des-halb ist sorgfältig zu achten auf die stringente Darstellung und eine griffigeFormulierung.Ein Projekt „Tore für N-Stadt“ ist attraktiver als „Mobile Beratung von schwie-rigen Jugendlichen anlässlich der Durchführung von Fußballturnieren“.

Eine besondere Bedeutung kommt der Ermittlung und Gestaltung der Projektko-sten zu.105  Besonders die anteiligen fixen Kosten wie Miete, Telefon, Buchhal-tungskosten u.Ä. werden leicht übersehen.

Grundsätzlich sind unterschiedliche Förderformen möglich:

 – Bei einer Anteilsfinanzierung wird eine Maßnahme mit einem bestimmten Pro-zentsatz gefördert.

 – Bei der Festbetragsfinanzierung handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüssein einer bekannten absoluten Höhe.

105 Vgl. Nicolini, Hans J., Kostenrechung für Sozialberufe, Wiesbaden 2005

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1253.2 Außenfinanzierung

 – Bei einer Fehlbetragsfinanzierung wird – in einem vereinbarten Rahmen – dieDifferenz zwischen Ausgaben und Einnahmen übernommen.

Bestimmte Förderungsformen setzen voraus, dass Modellprojekte beantragt wer-den. Die EU möchte z.B. innovative und zukunftsweisende Formen der jeweiligenProblemlösung fördern. Aber auch Ministerien fördern oft Projekte nur, wenn sieein spezielles und neues Konzept umsetzen. Stiftungen verstehen sich ebenfalls oftals Anschubfinanziers für neue Ideen.

Praxistipp:

Beispielhafte Projekte können nur dann eine Ausstrahlung haben, wenn sieauch bekannt werden. Daher sollte im Finanzierungsantrag auch ein angemes-

sener Betrag für Öffentlichkeitsarbeit und für die abschließende Publikationder Ergebnisse vorgesehen sein.

Europäische UnionDie Europäische Union vergibt Fördergelder zur Finanzierung von Maßnahmen inunterschiedlichsten Bereichen, zunehmend auch für kleinere Einrichtungen. Euro- päische Finanzierungen können deshalb auch für sie ein wichtiges Finanzierungs-instrument bilden. Daher lohnt es sich, die Ausschreibungen der EU zu verfolgen

und auch Mittel zu beantragen.Ein Teil der Programme (z.B. Strukturfonds für soziale Aufgaben und Land-wirtschaft oder manche Jugendaustausch- und Bildungsprogramme) wird in natio-naler Regie über Serviceorganisationen verwaltet, bei denen Anträge direkt zu stellensind. Ein anderer Teil, z.B. für die Bereiche Umwelt, behinderte Menschen, Kin-der und Jugend, Migranten, Frauen, Gesundheit, Senioren und Verbraucherschutz,muss direkt in Brüssel beantragt werden.

Praxistipp:

Die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von EU-finanzierten Pro- jekten ist in der Regel mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbun-den. Es empfiehlt sich, Projekte entweder über eine Zentralstelle (z.B. Kom-mune, Dachverband) zu beantragen oder mit einer erfahrenen Partnerorgani-sation zusammenzuarbeiten.60 - 80 % der Anträge werden schon wegen formeller Mängel abgelehnt. Esist daher auch erwägenswert, einen der ca. 3.000 Consultants einzuschalten,die Förderanträge in der Brüsseler Bürokratie platzieren.

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126 3 Finanzierungsarten

Der wichtigste Schritt noch vor der Antragstellung ist die Informationsrecherche:Bei der unübersichtlichen Vielzahl der Programme müssen diejenigen ermitteltwerden, die für die eigene Arbeit geeignet sind. Das kann ausgesprochen zeitauf-

wändig sein, ist aber für eine erfolgreiche Bewerbung unumgänglich.

Praxistipp:

Allgemeine Recherchemöglichkeiten zu Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene: – http://europa.eu.int/index_de.htm: Das deutschsprachige Portal der Euro-

 päischen Union – http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/index_de.htm: Einstiegsseite

des Generalsekretariats der Europäischen Kommission zu finanziellen Bei-hilfen mit einer Übersicht aller Programme und Ausschreibungen – http://eu-infozentrum-berlin.de: Bietet u.a. eine Übersicht über Förderpro-

gramme und eine Liste der InfoPoints in Deutschland – www.eurodesk.org/edesk/deadline.do: Infoseite mit einer Übersicht zu den

aktuellen Antragsfristen der verschiedenen Förderprogramme – www.eufis.de: EU-Förderinformations- und Kommunikationssystem für die

speziellen Bedürfnisse der Sozialwirtschaft (kostenpflichtig)Gute Informationsquellen sind auch die Europaparlamentarier(-innen), die oft

selbst Programme für kleine Gruppen in den Haushalt eingestellt haben.

Informationen zu zwei ausgewählten Arbeitsfeldern, die für den sozialen Bereich besonders interessant sind, sollen einen Eindruck vermitteln von den Fördermög-lichkeiten, die von der Europäischen Union angeboten werden:

Jugend

Die Förderangebote der EU sind für den Jugendbereich in verschiedene Aktions-felder eingeteilt. – Im Aktionsbereich Jugendbegegnungen werden von der EU Projekte geför-

dert, bei denen es um die direkte Begegnung von Jugendgruppen aus verschie-denen Ländern geht. Angesprochen werden sollen Jugendliche zwischen 15und 25 Jahren.

Voraussetzungen sind

 – feste Austauschpartner im Ausland

 – eine partnerschaftliche Vorbereitung der Maßnahme

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1273.2 Außenfinanzierung

 – die Einbeziehung der beteiligten Jugendlichen in Vorbereitung und Durch-führung

 – interkulturelles Lernen als wesentliches Ziel jeder Begegnung

Abhängig von den Ländern, die in die Jugendbewegung einbezogen werden sol-len, sind unterschiedliche Antragswege zu beschreiten.

 – Beim Europäischen Freiwilligendienst kann jede gemeinnützige Einrichtungund jede öffentliche Stelle die Rolle einer Entsendeorganisation oder einesAufnahmeprojekts übernehmen. Junge Leute können sich als Freiwillige für 3Wochen bis 12 Monate in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland engagie-ren. Er ist offen für junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren ausallen Programmländern und den förderfähigen Drittländern.

 – Die Aktion Initiativen Jugendlicher fördert kreative junge Menschen mit Initia-tive und Engagement für ihr Umfeld, die oft nicht ernst genommen werden undhäufig, da nur wenig oder gar nicht organisiert, von Förderinstitutionen keineAufmerksamkeit erhalten.

 – Netzwerkprojekte. Verstärkt werden Netzwerkprojekte gefördert, bei denenmindestens ein Partner aus dem europäischen Ausland mitarbeitet. Für diese Netzwerkaktivitäten gelten für die Gewährung von Zuschüssen dieselben Re-geln wie bei den lokalen Jugendinitiativen. Der Zuschuss kann max. 10.000

Euro betragen zuzüglich 70% der Reisekosten. – Die Aktion Unterstützende Maßnahmen richtet sich an Multiplikatoren undandere Fachkräfte und fördert Projekte, die darauf abzielen, Aktivitäten in al-len anderen Aktionsbereichen anzuregen, zu unterstützen und weiter zu ent-wickeln. Die Multiplikatoren sollen im Rahmen von Jugendbegegnungen, Eu-ropäischem Freiwilligendienst oder Jugendinitiativen mit Jugendlichen arbei-ten und Handlungskompetenz in der internationalen Jugendarbeit erlangen oder ausbauen, interkulturelles Lernen an sich selbst ausprobieren und es anderenweiter vermitteln

Praxistipp:

Die Schwerpunkte der Förderung und die konkreten Ziele und Bedingungenkönnen von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Aktuelle Informationen für denBereich Jugend können z.B. unter www.jugendfuereuropa.de recherchiert wer-den.

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128 3 Finanzierungsarten

Kultur Die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union orientiert sich im Kul-turbereich an den politisch vorgegebenen Zielen: Hauptanliegen der Gemeinschafts-

tätigkeit ist die Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums durchden Ausbau der kulturellen Zusammenarbeit. Sie soll aktiv zur Entwicklung einer europäischen Identität beitragen.

Die Gemeinschaft verpflichtet sich, zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mit-gliedstaaten beizutragen. Die zentralen Ziele sind die Wahrung und Förderung der nationalen und regionalen Vielfalt Europas bei gleichzeitiger Hervorhebung desgemeinsamen kulturellen Erbes.

Als wichtigste förderungsfähige Themen sind festgelegt106 :

 – Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der eu-ropäischen Völker 

 – Erhalt und Schutz des Kulturerbes von europäischer Bedeutung – Förderung des nichtkommerziellen Kulturaustausches – Anregung des künstlerischen und literarischen Schaffens, einschließlich des

audiovisuellen Bereichs – Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern und für Kultur 

zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat

In allen Fällen beschränkt sich die Gemeinschaft darauf, die Kooperation zwi-schen den Mitgliedstaaten zu fördern und die bestehenden kulturellen Aktivitätenzu unterstützen und zu ergänzen.

Praxistipp:

Die EU hat in allen Ländern der Europäischen Union Cultural Contact Pointseingerichtet. Für Deutschland lautet die Anschrift: Kulturpolitische Gesell-schaft, Weberstraße 59a, 53113 Bonn.

ArbeitsverwaltungDie Hauptaufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist die Förderung der Beschäfti-gung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Ihre primäre Aufgabe ist es nicht,Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Ihre Maßnahmen können aber beiEinrichtungen wie Finanzierungshilfen wirken, wenn – teilweise und zeitlich be-grenzt – Personalkosten übernommen werden.

106 Vgl. für das Programm ab 2007 www.ccp-deutschland.de

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1293.2 Außenfinanzierung

Es gibt zahlreiche Arten der staatlichen Förderung von Arbeitsplätzen und ge-rade für Einrichtungen aus dem sozialen Bereich lohnt sich die Prüfung, ob undwenn ja welche Möglichkeiten in Frage kommen könnten, die Personalkosten zu

senken und auf diesem Wege die Finanzierungssituation zu verbessern.Im Sozialgesetzbuch III sind die Vorschriften für die Arbeitsförderung zusam-

mengefasst. Die Angebote der Arbeitsverwaltung sind vielfältig und vor allem per-sonalisiert, so dass für jeden Einzelfall ihre aktuelle Bedeutung genau zu prüfenist. In der Regel geht es um Ermessensentscheidungen anhand eines Einzelfalles.

Praxistipp:

Kammern und Verbände Unternehmens- oder Steuerberater und Banken bie-

ten ein vielfältiges Beratungsangebot. Viele konzeptionelle steuerliche oder rechtliche Fragen sind zu klären, bevor Zuschüsse in Anspruch genommenwerden.

Eine – unvollständige – Übersicht107  zeigt die Breite der Angebote:

 – Lohnkostenzuschüsse und Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung für Schwerbehin-derte.

 – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind von der Arbeitsagentur bezuschusste

Tätigkeiten, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in eine Beschäf-tigung zu helfen oder ein geringes Einkommen zu sichern.

 – Wenn Art und Schwere der Behinderung eines Arbeitnehmers mit einem be-sonderen Aufwand verbunden ist, sind je nach Einzelfall finanzielle Förder-möglichkeiten vorgesehen.

 – Einstellungszuschuss bei Neugründungen. Arbeitgeber können einen Zuschusszum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Ein-stellung für mindestens 3 Monate bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

 – Eingliederungszuschüsse. Arbeitgeber können diese Leistung erhalten, wenn

sie Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Die Höhe und Dau-er der Förderung richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeit-nehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

 – Einstellungszuschuss bei Vertretung. Wenn einem Arbeitnehmer die Teilnahmean einer beruflichen Weiterbildung ermöglicht und dafür ein Arbeitsloser alsVertreter eingestellt wird, kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertretersgezahlt werden.

107 Vgl. www.arbeitsagentur.de à Stichwort

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130 3 Finanzierungsarten

 – Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ungelernte. Die Agentur für Arbeit kann ei-nen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer zahlen, die bisher keinen beruflichen Abschluss haben und diesen im Rahmen des bestehenden Ar-

 beitsverhältnisses erwerben. – Zuschuss zum Arbeitsentgelt für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer.

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Arbeitnehmer er-halten, die im Rahmen ihres (noch) bestehenden Arbeitsverhältnisses vorbeu-gend an einer Trainingsmaßnahme, an einer Maßnahme der Eignungsfeststel-lung oder an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilnehmen.

Es sollte einkalkuliert werden, dass bei der Beantragung von Leistungen der Ar- beitsagentur ein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht und die Bedingungen

sich sehr häufig ändern. Eine zeitnahe Informationsbeschaffung ist unumgänglich.

Praxistipp:

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft108  leistet einenBeitrag zu mehr Transparenz rund um das Fördergeschehen. Sie steht als zen-trale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer alsauch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleicherma-ßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförde-rung.

Die Nutzung der Förderdatenbank kann aber immer nur ein erster Schritt sein.Weitere Internetseiten, die Hinweise auf Fördermöglichkeiten enthalten:www.service-eine-welt.dewww.arbeitsagentur.dehttp://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de

Förderprogramme der KfW-BankengruppeDie KfW Bankengruppe ist eine Anstalt öffentlichen Rechts109 . Als Bank des Bun-des (80 %) und der Länder (20 %) strebt sie Impulse für Wirtschaft, Gesellschaftund Ökologie an. Unter dem Dach der KfW-Bankengruppe110  sind fünf Organisatio-nen zusammengefasst, von denen zwei für den sozialen Bereich von Bedeutung sind.

 – Die KfW Förderbank will Investitionen fördern in Bereichen, die die Lebens-qualität steigern, hauptsächlich im Wohnungsbau und Umweltschutz, aber auch

108 www.bmwi.de => foerderdatenbank 109 Vgl. rechtslexikon-online.de

110 Vgl. www.kfw.de

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1313.2 Außenfinanzierung

in der Bildungsförderung. Die KfW Förderbank unterstützt Privatpersonen, diesich im sozialen Bereich engagieren.

 – Die KfW Mittelstandsbank bietet Gründern, Freiberuflern und Start-ups Unter-

stützung mit Krediten, Nachrangdarlehen, Eigenkapital und Beratung. Investi-tionsvorhaben werden zweckgebunden und zu günstigen Konditionen finan-ziert. Eine zentrale Rolle spielt dabei die langfristige Kreditfinanzierung alsklassischer Finanzierungsbaustein. Besonderer Wert gelegt wird außerdem auf die Verbesserung der Eigenkapitalausstattung111 .

Praxistipp:

Die KfW vertreibt ihre Kredite nicht selbst, sondern ausschließlich über Ban-ken und Sparkassen. Als Gegenleistung erhalten die Banken ein Honorar, au-ßerdem übernimmt die KfW einen Teil des Ausfallrisikos. Trotzdem weisenviele Institute wegen des oft geringen Kreditvolumens nicht von sich aus auf diese Möglichkeiten hin und lehnen teilweise sogar eine Vermittlung ab.Eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten der KfW-Mittelstandsbank enthält www.kfw-mittelstandbank.de

3.2.3.3 Sponsoring

Sponsoring112  ist eine Förderung, für die ein mittelbarer oder unmittelbarer Nutzen bzw. eine Gegenleistung erwartet wird. Die Wirkung, die durch die Werbung ent-steht, stellt den Hauptanreiz dar, als Sponsor aufzutreten. Die erkennbare Über-nahme von gesellschaftlicher Verantwortung soll das eigene Profil schärfen

Unterstützt werden Institutionen wie Sport-, Kunst-, Kultur- und Sozialeinrich-tungen, aber auch Personen oder Veranstaltungen, mit finanziellen Mitteln oder Sach- und Dienstleistungen. Im Gegenzug wird das Engagement publikumswirk-sam öffentlich gemacht. Der Sponsoringauftritt soll ein Bild prägen, das positiv

und langfristig in Erinnerung bleibt.

111 Vgl. Kap. 3.5.2 Rating

112 Sponsor = engl. Pate, Schirmherr, Gönner 

Praxistipp:

Da Sponsoring keineswegs uneigennützig ist, sondern für eine Leistung eineGegenleistung erwartet wird, werden in einem Vertrag Form, Art, Ort, Zeit- punkt und Dauer der gegenseitigen Leistungen festgelegt.

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1333.2 Außenfinanzierung

schenswert“ bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben insbesondere in denBereichen Schule, Sport, Kultur, Umwelt, Soziales113 . Tatsächlich werden Spon-soringmittel hauptsächlich für Sport- und Kultursponsoring eingesetzt. Für 2004

wurde folgende Budgetverteilung ermittelt:114

Bei einer Befragung115  der 2.500 umsatzstärksten Unternehmen in Deutschlandantworteten auf die Frage, welcher Bereich am stärksten an Bedeutung gewinnenwerde:

Sport44,1%

Kunst / Kultur 

28,7%

Soziales14,7%

Wissenschaft6,4%

Öklogie2,5%

Medien3,6%

Innerhalb des Sozialmarketing gibt es dabei einen klaren Schwerpunkt:

113 www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf14/5.pdf 114 Bob Bomliz Group (Hrsg.), Sponsoringtrends 2004, Bonn 2004, S. 11

115 Sponsor Partners, Sponsoring Trends ’98, Bonn 1998.

Sportsponsoring 28,6 %

Kunstsponsoring 12,4 %

Soziosponsoring 25,0 %

Wissenschaftssponsoring 9,6 %

Ökosponsoring 18,9 %

Kinder- und Jugendbetreuung 81,5 %

Gesundheit 48,7 %Altenbetreuung 35,4 %

Arbeitslosigkeit 29,4 %

Soziale Randgruppen 22,6 %

Kriminalität 5,9 %

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134 3 Finanzierungsarten

Der Spendenmarkt ist deutlich größer als die Sponsoring-Leistungen der Unter-nehmen, von denen vor allem Sport und Medien profitieren. Für viele Nonprofit-Organisationen – insbesondere aus den Bereichen „Soziales“ und „Umwelt“ – ist

Sponsoring häufig – noch – kein geeignetes Instrument zur Finanzierung ihrer Ar- beit, weil die Potenziellen Sponsoren nicht erkennen, wie sich ihre kommunikati-ven Unternehmensziele in diesen Feldern erreichen lassen.

Bei potenziellen Sponsoren bestehen Vorbehalte, weil sie der Ansicht sind, dieFinanzierung sozialer Einrichtungen sei allein Sache des Staates. Andererseits be-stehen bei sozialen Einrichtungen Bedenken, für PR-Zwecke und vordergründigeWerbung missbraucht zu werden. Durch klare Verträge, in denen Form, Art, Zeit- punkt und Dauer der Leistung exakt festgelegt werden, lassen sich die Unsicher-heiten auf beiden Seiten abbauen.

Mögliche Ziele des Sponsors sind

 – Imageverbesserung – Stärkung der Corporate Identity116

 – Erreichung von Gruppen und Personen, die durch Werbung angesprochen wer-den können

 – Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen – Direkte Vermarktung von Produkten im Sozialbereich

Mögliche Ziele der gesponsorten Einrichtung sind – Erschließung neuer Geldquellen – Erschließung von Sachleistungsquellen – Inanspruchnahme organisatorischer Unterstützung – Nutzung von Kontakten des Sponsors

Anhand von definierten qualitativen und quantitativen Indikatoren, die vor der Sponsoringmaßnahme festgelegt werden, muss das Ausmaß der Zielerreichungübergeprüft werden. Dazu wird untersucht, welche Auswirkungen das Sponsoring

auf die Arbeit hatte und welche Verbesserungen zukünftig möglich sind.Organisatorisch ergibt sich folgende Abfolge:

116 Alle Maßnahmen eines Unternehmens, mit denen es nach innen und außen ein einheitliches,

überzeugendes Erscheinungsbild vermitteln will.

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1353.2 Außenfinanzierung

3.2.3.4 Spenden

Spenden sind freiwillige Zahlungen oder die freiwillige Bereitstellungen von Gü-tern und Dienstleistungen, in der Regel mit einer Zweckbestimmung versehen.Spenden zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne Gegenleistung erfolgen. Unter Finanzierungsgesichtspunkten handelt es sich um einen Vermögenszuwachs.

Grundsatzentscheidung

Diagnose

Planung

Durchführung

Evaluation

Beispiel:Der Inhaber eines Sonnenstudios stellt der örtlichen Frauen-Fußballmann-schaft 3.000 Euro zur Verfügung, damit trotz angespannter Finanzlage desVereins neue Trikots gekauft werden können. Diese Spende ist für Außenste-hende nicht erkennbar.

Fast die Hälfte der Bevölkerung ab 14 Jahren spenden in Deutschland, allerdings bestehen beträchtliche Unterschiede hinsichtlich Region, Geschlecht, Alter und

vor allem dem Haushaltsnettoeinkommen. Das Spendenaufkommen wird – in „nor-

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136 3 Finanzierungsarten

malen“ Jahren, wenn die Spendenbereitschaft nicht durch außerordentliche Ereig-nisse besonders hoch ist – auf insgesamt zwischen drei und sechs Mrd. Euro ge-schätzt. Das sind pro Kopf 36 bis 60 Euro. Ein großer Teil davon kommt von

Privatpersonen für soziale Aufgaben.

Praxistipp:

Gemeinnützigen Organisationen, die sich durch überregionale Spenden-sammlungen finanzieren, können das Spendensiegel des Deutschen Zentral-instituts für soziale Fragen117  beantragen. Es kann Spendern als Orientierungs-und Entscheidungshilfe dienen, erhöht die Vergleichbarkeit der Organisatio-nen und macht den Spendenmarkt übersichtlicher. Ziel des DZI Spenden-Sie-gels ist, Bewusstsein zu schaffen, Vertrauen zu fördern und die Hilfsbereit-

schaft der Menschen zu erhalten.

Einer der Gründe für das hohe Spendenaufkommen ist die steuerliche Behandlungvon Spenden. Kennzeichnend ist die Abzugsfähigkeit der Spenden an gemeinnüt-zige Organisationen und auch an politische Parteien, Spenden können innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd als Sonderausgabe geltend gemacht werden.Für Unternehmen sind Spenden steuerlich grundsätzlich nicht als Betriebsausgabeabziehbar. Trotzdem nimmt die Spendenbereitschaft deutscher Unternehmen zu,

weil Spenden an allgemein anerkannte Organisationen zu verstärkter sozialer An-erkennung führen. Immer mehr Unternehmen geben auch eigene Reports über ihregesellschaftlichen Engagements heraus, weil Kunden und Analysten verstärkt nachsolchen Aktivitäten fragen.

Eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt ist Voraussetzungdafür, dass eine Spende steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Nur Einrichtungen, die wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchli-cher Zwecke118  steuerbegünstigt sind, und politische Parteien dürfen Zuwendungs- bestätigungen ausstellen. Voraussetzung ist eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes.

117 Vgl. www.dzi.de

118 Vgl. §§ 51 - 68 AO

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1373.2 Außenfinanzierung

Praxistipp:

Bei einer Spende erhält der Förderer von der Organisation für seine Ressour-

cen keine Gegenleistung. Diese Definition ist aus steuerlichen Gründen sehr eng auszulegen, selbst kleinste Vergünstigungen können als geldwerter Vorteilinterpretiert werden.Verschärfend kommt hinzu, dass eine Zuwendungsbestätigung nur dann aus-gestellt werden darf, wenn die Spende auch das Vermögen des Spenders min-dert. Dies ist in der Regel nur bei Geld- und Sachspenden der Fall. Für freiwil-lige Arbeit und insbesondere auch für Leistungen von Unternehmen darf keineZuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Auch wenn ein Spender die Verwendung seiner Spende für einen bestimmten Zweck wünscht, besteht grundsätzlich kein Problem, solange der Verwendungszweck imRahmen der steuerlich begünstigten Tätigkeitsbereiche liegt. Eine Verwendung vonSpenden für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ist allerdings unzu-lässig.

Praxistipp:

Steuerlich ist eine Zweckbindung der Spende unschädlich, wenn sie satzungs-

gemäß und zeitnah verwendet wird. Zweckgebundene Spenden müssen in der Buchhaltung nicht gesondert ausgewiesen werden; ebenso wenig erfolgt eineÜberprüfung durch die Finanzverwaltung.

3.2.3.5 Fundraising

Der Zufluss von Spendenmitteln ist schwer planbar und der Höhe nach unterschied-lich. Deshalb hat sich durchgesetzt, aktiv und systematisch um Spenden zu wer-

 ben, regelrechte Marketingaktionen zur Akquisition von privaten Ressourcen durch-zuführen. Fundraising119  ist die Beschaffung von Mitteln von Unterstützern undFörderern zur Verwirklichung von am Gemeinwohl orientierten Zwecken.

Ein etwas enger gefasster Fundraising-Begriff beschränkt Fundraising auf dieBeschaffung von Mitteln für am Gemeinwohl orientierte Zwecke, die durch denGeber ohne eine deren Marktwert entsprechende Gegenleistung des Empfängers bereitgestellt werden, also auf Spenden jeglicher Art.

119 „Fundraising“ setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen „Fund“ = Vermögen und „to

raise“ = erschließen

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138 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Soziale Einrichtungen, die erfolgreich Fundraising betreiben, haben bessere

Chancen, öffentliche Mittel zu erhalten, weil dazu in der Regel ein bestimmter Anteil an Eigenmitteln gefordert wird.

Fundraising ist also eine organisierte Aktivität, die strategisch und operativ ge- plant und dann in die Praxis umgesetzt wird. Die Ergebnisse werden analysiert unddie Methoden gegebenenfalls angepasst.

Für kleinere und mittlere Organisationen wird entscheidend sein, dass Förderer gewonnen werden können, die sich emotional mit ihren normativen Zielen identi-

fizieren können. Erst auf dieser Basis – einer rational und emotional gefestigtenBeziehung zur Organisation – werden Interessenten und potenzielle Förderer be-reit sein, Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Diese Ressourcen können sehr unterschiedlicher Art sein. Zuerst natürlich fi-nanzielle Mittel, aber auch

 – Sachmittel – Freiwillige kostenlose Arbeitsleistung – Dienstleistungen

 – Herstellung und Vermittlung von Kontakten – Werbung von weiteren Unterstützern – Politische Unterstützung – Vermittlung eines positiven Images

Wie bei anderen Marketingmaßnahmen ist auch für den Erfolg des Fundraisingvon Bedeutung, die richtige Form und Ansprache, den besten Kommunikations-weg für die potenziellen Förderer zu finden und konsequent zu verfolgen.

Für die Zielgruppen des Fundraising

 – Unternehmen – Privatpersonen – Großspender  – Erblasser  – Stiftungen – Richter und Staatsanwälte

sind genaue Konzepte zu entwickeln, um jede Gruppe mit größtmöglichem Erfolgerreichen zu können. Dazu wird typischerweise zunächst formuliert, wo der Nut-

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1393.2 Außenfinanzierung

zen für die Förderer liegt. Ohne spezifischen Nutzen wird niemand bereit sein, sichzu engagieren und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Besonders erfolgreich werden die Bemühungen sein, wenn

 – eine Identifikation mit den Zielen der Organisation hergestellt werden kann. – die Projekte überschaubar sind und als unterstützenswert erlebt werden . – die Projektziele als wichtig erkannt werden. – eine Möglichkeit besteht, die Arbeit der Organisation zu beeinflussen. – genau bekannt ist, wofür die Ressourcen eingesetzt werden.

Erfahrungsgemäß ist die Einführung von Fundraising nicht unproblematisch. WennFundraising nicht erfolgreich ist, ist in der Regel nicht fehlendes Know-how, son-dern die nicht hinreichende Organisationsstruktur die eigentliche Ursache.

In vielen Fällen muss festgestellt werden, dass sich die möglichen Wünscheund auch Empfindlichkeiten der Förderer in der organisatorischen Anlage und Ein- bindung des Fundraising zu wenig wieder finden. Es erscheint sinnvoll, die Fundrai-singstelle möglichst hoch in der Hierarchie anzubinden – und ihr aus Imagegrün-den auch einen bedeutsam klingenden Namen und den Mitarbeitern bedeutsamklingende Bezeichnungen zu geben. Fundraising tangiert alle Prozesse der Organi-sation und sollte wenn irgend möglich direkt der Leitung zugeordnet sein.

Dazu soll Fundraising als Chance und nicht als Muss und nicht als Selbstver-

ständlichkeit verstanden werden. Es eröffnet Möglichkeiten in der Entwicklungder jeweiligen Organisation, die mit anderen finanzpolitischen Maßnahmen nichtoder so nicht zu erreichen sind.

Um die identifizierten Zielgruppen überzeugen zu können, muss ein Schwer- punkt des Fundraising die Kommunikationsstrategie sein. Der Nutzen und dasAnliegen müssen Interessenten und möglichen Förderern nahe gebracht werden.Die Kommunikation ist die entscheidende, schwierigste und teuerste Aktivität imRahmen des Fundraising.

Als praktisch hat sich herausgestellt, in folgenden Schritten vorzugehen:

 – Potenzielle Interessenten und Förderer müssen auf die Arbeit und die Anliegenaufmerksam gemacht werden. Dafür eignen sich Pressearbeit, Flyer, Plakate,Kampagnen und andere Maßnahmen, die zu verstärkter Aufmerksamkeit füh-ren.Die Erfolgschancen von Telefonmarketing sind in diesem Zusammenhangschwer einzuschätzen. Zahlen über Kosten und Erlöse sind schwer erreichbar,insbesondere vergleichende Übersichten fehlen. Der Staatsanwalt von New York veröffentlicht – natürlich für seinen Bereich – regelmäßige Vergleiche. Danach

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140 3 Finanzierungsarten

erreichen im Durchschnitt – allerdings bei starker Streuung – nur 37 % der eingeworbenen Gelder tatsächlich die Organisationen120 .

 – Die Kommunikation muss vertieft werden. Insbesondere muss jederzeit eine

aktuelle und motivierende Informationsmöglichkeit bestehen. Dazu eignet sich besonders eine entsprechende Darstellung im Internet.

 – Interessenten und Förderer müssen langfristig an die Organisation gebundenwerden, indem ihnen Angebote zur Kommunikation gemacht werden. Dazueignet sich eine stetige Information mit Direct-Mailing und neuen Technikenwie E-Mail und SMS, ergänzt durch gezielte Events, die eine Verbindung zuden Förderern dokumentieren.Der langfristigen Bindung kommt schon deshalb eine besondere Bedeutungzu, weil die Werbung neuer Förderer mit erheblichen Kosten verbunden ist,während die Ansprache von Personen, die bereits ihre Organisation unterstüt-zen, sehr viel einfacher und deshalb auch sehr viel kostengünstiger ist.

 – Interessenten und Förderer müssen auch um die notwendigen Ressourcen ge- beten werden. So gilt ein Grundsatz im Fundraising: Wer nicht fragt, bekommtauch nichts. Zur Bitte um Ressourcen eignen sich persönliche Gespräche ge-nauso wie Telefonate, Briefe, E-Mails oder auch spezielle Events.Zahlreiche Instrumente zur Aquisition gelten als erfolgreich, aber sie sind auf die jeweilige Situation und Aufgabe zu beziehen:

 – Direktmarketing – Benefizveranstaltungen – Basar  – Merchandising – Versteigerung – usw.

Praktisch ist eine spezielle leistungsfähige Datenbank erforderlich, weil nur dieKenntnis der einzelnen Förderer auch eine qualitativ gute Beziehung und daraus

folgend eine angemessenen Erfolg versprechende Ansprache garantiert.

120 Vgl. www.oag.state.ny.us

121 Vgl. z.B. www.sozialbank.de/finale/inhalt/banklei/banklei29812.shtml

Praxistipp:

Einige Banken bieten ein Internet-Tool zur Generierung von Spenden. Da-durch wird potenziellen Spendern ermöglicht, per Lastschrifteinzug über dasInternet zu spenden.121

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1413.2 Außenfinanzierung

 – Schließlich müssen die Appelle wiederholt werden, für die als wichtig und för-derungswürdig erkannten Anliegen finanzielle und andere Ressourcen zur Ver-fügung zu stellen, möglichst umfassend und regelmäßig.

Dabei muss auch auf die – eigentlich selbstverständliche, in der Praxis aber oftvernachlässigte – Regel hingewiesen werden, dass man sich bei den Förderernzu bedanken hat. Zu oft wird vergessen, dass Spenden nicht selbstverständlichsind.

Da kaum eine soziale, karitative oder kulturelle Einrichtung in Zukunft ohne Fundrai-sing auskommen wird, findet zunehmend eine Professionalisierung in einem noch jungen Berufsfeld statt. Eine eigenständige Ausbildung gibt es nicht, aber berufs- begleitende Lehrgänge.122

Praxistipp:

Für Organisationen, die kein eigenes professionelles Fundraising aufbauenwollen, stehen Dienstleister zur Verfügung, die beraten und die praktischeDurchführung aller notwendigen Maßnahmen übernehmen können. Ihr Spek-trum reicht von der Konzeption und Umsetzung von Dialog-Marketing-Maß-nahmen und Online-Fundraising über das Daten-Management bis zu einer kompletten Spender- und Mitgliederbetreuung.

3.2.3.6 Stiftungen

Unter „Stiftung“ wird die Einrichtung einer Institution verstanden oder die Zuwei-sung (Schenkung) von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützigeZwecke. Beide Aspekte können auch für die Finanzierung von Vereinen und Ver- bänden von Interesse sein.

Viele Einrichtungen gründen eine Stiftung, um beim Werben von Spenden eine

 bessere Position zu erreichen. Sie kann den sorgfältig geplanten und langfristigangelegten Einsatz der Mittel und die Kontrolle ihrer Verwendung garantieren.Stiftungen bürgerlichen Rechts123  genießen zudem Steuervorteile.

Etwa ein Drittel der Stiftungen beschäftigt sich mit sozialen Projekten.Die Stiftungsvermögen sind sehr unterschiedlich und keineswegs immer au-

ßerordentlich hoch. Bei ihrer Gründung verfügt nur etwa die Hälfte über ein Stif-tungsvermögen von mehr als 250.000 Euro, etwa 16% sogar über weniger als 50.000

122 www.fundraising-akademie.de

123 Vgl. §§ 80 ff. BGB

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Euro.124  Im Laufe ihres Bestehens verbessert sich allerdings die finanzielle Situa-tion, tatsächlich verfügen ca. 30% der bestehenden Stiftungen über ein Kapital vonmehr als 1 Mio. Euro.

Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen existieren:

 – Eine rechtsfähige Stiftung wird errichtet durch eine Willenserklärung des Stif-ters und die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Bundes-landes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Sie ist geregelt in den §§ 80 ff. BGB,ergänzende Rechtsvorschriften finden sich in den Stiftungsgesetzen der Bun-desländer. Die meisten Stiftungsbehörden verlangen ein Ausstattungskapitalvon 25.000 Euro, in einigen Bundesländern auch mehr.

 – Eine Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen sind die kirchlichen Stiftungen,

deren Zweck es ist, überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen und die voneiner Kirche verwaltet werden. Ihre Anerkennung erfolgt durch die zuständigeBehörde, die Aufsicht über sie obliegt jedoch der nach Kirchenrecht zuständi-gen Kirchenbehörde.

 – Bei der nicht rechtsfähigen Stiftung überträgt der Stifter das Stiftungsvermö-gen an einen Treuhänder, der es getrennt von eigenem Vermögen verwaltet.Der Stiftungszweck und die anderen Regelungen werden in einer Satzung festge-legt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist.

 – Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen werden nicht von nur einem Stifter, son-dern von mehreren gemeinsam errichtet. Ihr Stiftungsvermögen wächst vor al-lem durch Zustiftungen. Häufig verwalten Gemeinschaftsstiftungen auch treu-händerische Stiftungen für Dritte und sammeln Spenden.

 – Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden vom Staat meistens durch Gesetz oder Rechtsverordnung errichtet. Das Stiftungsrecht des BGB und der Landesstif-tungsgesetze ist nicht auf sie anwendbar, ihre Rechtsverhältnisse richten sichausschließlich nach ihrem Errichtungsakt und ihrer Satzung.

 – Vereine und GmbHs, die den Zusatz „Stiftung“ tragen, sind im rechtlichen Sin-

ne keine Stiftungen. Der Zusatz soll lediglich auf einen bestimmten Zweck hinweisen.

Stiftungen als FinanzierungsinstrumentVor dem Hintergrund eines stagnierenden Spendenmarktes und einer zunehmen-den Anzahl von gemeinnützigen Organisationen, die Fundraising betreiben, sindinnovative Konzepte geboten. In diesem Zusammenhang kann überlegt werden,

124 www.stiftungen.org

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1433.2 Außenfinanzierung

ob und wie eine eigene Stiftung in die Fundraisingaktivitäten integriert werdenkann und welche Vorteile die Stiftung der Organisation bietet.

Das Fundraising für diese Stiftungen muss anders erfolgen als das Fundraising für z.B. Vereine oder gGmbHs. Insbesondere sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 – Besondere steuerliche Aspekte – Möglichkeiten von Stiftungskonstruktionen – das Modell der treuhänderischen Stiftung126

 – „Zustiftung“ vs. „Spende“

 – Erbschaftsmarketing – Begrenzter Mitteleinsatz

Ein besonderes Hindernis für Stiftungswillige ist die steuerliche Anerkennung der Spenden und Stiftungsgelder. Der Spendenabzug ist begrenzt auf maximal 10 %des Gesamtbetrages der Einkünfte, wenn wissenschaftliche, mildtätige oder kultu-relle Zwecke gefördert werden. Für Spenden an gemeinnützige Stiftungen kanndarüber hinaus ein jährlicher Sonderausgabenabzug von 20.450 Euro geltend ge-macht werden.

Wer eine Stiftung neu errichtet, profitiert einmalig von einem Sonderausgaben-abzug von 307.000 Euro. Viele neu gegründete Stiftungen weisen deshalb als Grün-dungskapital genau den steuerbefreiten Betrag von 307.000 Euro auf.

Praxistipp:Die Deutsche Stiftungsagentur 125  bietet Unterstützung an bei – der Entwicklung und Durchführung von Fundraisingkonzepten, im Rah-

men einer Stiftung. – der Konstruktion einer solchen Stiftung. – der Entwicklung und Durchführung von Kommunikationskonzepten von

Stiftungen. – der Entwicklung und Durchführung von Förderprogrammen und Projek-

ten.

125 www.stiftungsagentur.de126 Die treuhänderische Stiftung ist rechtlich nicht selbstständig. Ihr liegt ein Vertrag zugrunde zwi-

schen dem Stifter und dem Treuhänder. Das Stiftungsvermögen wird auf den Treuhänder über-tragen und wird Eigentum des Treuhänders. Sie unterliegt nicht der Stiftungsaufsicht und muss

nicht anerkannt werden. Ein Mindestvermögen ist nicht erforderlich.

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144 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Stifter, die eine eigene Stiftung haben wollen, ohne sie selbst verwalten zu müs-

sen, haben die Möglichkeit der treuhänderischen Stiftung, die von einem Treu-geber wie z.B. dem Deutschen Stiftungszentrum gemanagt wird. Dann entfälltauch das langwierige Anerkennungsverfahren.

Stiftungen als FinanzierungsquelleVoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Stiftungen ist die präziseeigene Vorbereitung. Das Vorhaben muss klar definiert sein. Dazu gehören ein Zeit-

rahmen für das Vorhaben ebenso wie Finanzierungspläne und Angaben zum Perso-nalaufwand. Erst im Anschluss an eine exakte und vollständige Projektkonzeptionkann die Frage nach einem passenden Ansprechpartner aus dem Bereich des Stif-tungswesens gestellt werden.

 Nach Abschluss der konzeptionellen Ausarbeitung eines Projekts steht in erster Linie die Recherche nach einer passenden Stiftung. Vor einer Antragstellung solltendie aktuellen Aktivitäten und Tätigkeitsbereiche der Stiftung bekannt sein. Danachsollte die Stiftung telefonisch oder schriftlich um Informationen über ihre derzeiti-gen Schwerpunktaktivitäten gebeten werden. Das ist vor allem wichtig, weil manche

Stiftungen für einen bestimmten Zeitraum nur einzelne Projekte unterstützen.Stiftungen fordern oft spezielle und damit individuelle Antragsformalitäten,

um die für eine Entscheidung des Förderantrages notwendigen Informationen zuerhalten. Diese Regeln sollten im Projektkonzept sorgfältig beachtet werden. Diefolgenden Informationen sollte ein guter Antrag grundsätzlich enthalten:

 – Projekt-Thema – Zielgruppe und Zielsetzung – Kurzdarstellung des Vorhabens

 – Detaillierte Projektbeschreibung – Konkreter Lösungsansatz – Kostenplan – Finanzierungsplan – Zeitplan – Kontaktmöglichkeiten

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1453.2 Außenfinanzierung

3.2.3.7 Benefizveranstaltungen

Um ausreichende finanzielle Mittel für die erfolgreiche Verwirklichung von sozia-

len Projekten zu erhalten, können Benefizveranstaltungen durchgeführt werden.Die Erlöse aus Eintrittsgeldern oder Verkäufen können zu einer finanziellen Stabi-lisierung beitragen. Neben dem finanziellen Aspekt ist – bei Erfolg der Veranstal-tung – der nachhaltige gute Eindruck nicht zu vernachlässigen, mit dem positiveEmotionen aufgebaut werden und eine längerfristige Bindung angestoßen werdenkann. Wichtig dabei ist, dass die Veranstaltung und das Bemühen des Veranstaltersglaubwürdig sind.

Beispiele für erfolgreiche und daher Erfolg versprechende Benefizveranstal-tungen sind:

Die Aufmerksamkeit für diese und ähnliche Veranstaltungen kann gesteigert wer-den, wenn es gelingt, Prominente zu einer Teilnahme oder Unterstützung zu ge-winnen. Dann ist sowohl das Interesse der potenziellen Besucher höher als auchdie Berichterstattung in der Presse umfangreicher.

Erfolg versprechend ist auch die Zusammenarbeit mit Organisationen, die ihreAufgabe allgemein in sozialem Engagement sehen wie Rotary127  oder Lions128 .

Schließlich führt auch die Einbindung in größere Events wie Stadtfeste, Stra-

ßenfeste u.Ä. zu erhöhter Aufmerksamkeit und verstärktem Publikumszuspruch.Wenn dann noch die Vermarktung des Events professionell durchgeführt wird, kannim Schatten dieses Ereignisses ein auch finanzieller Erfolg erhofft werden.

Unter Finanzierungsgesichtspunkten muss ergänzend angemerkt werden, dassBenefizveranstaltungen im Allgemeinen nicht zu einem regelmäßigen, der Höhenach kalkulierbaren Mittelzufluss führen. So attraktiv auch das mögliche Ergebnisist, so wenig ist es planbar. Deshalb sollten die Einnahmen als erfreuliche zusätzli-

Flohmärkte WeihnachtsmärkteFußballspiele (mit Prominenten) RadtourenFilmvorführungen Konzerte aller Art(Kunst-)Ausstellungen LesungenTheateraufführungen Opern- und BallettabendeAutogrammstunden FührungenZirkusvorführungen VersteigerungenKabarett

127 www.rotary.de

128 www.lions-club.de

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146 3 Finanzierungsarten

che finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten verstanden, aber nicht als Teil einer grund-legenden Finanzierung angesehen werden.

3.2.3.8 Merchandising

Unter Merchandising129  wird innerhalb der Kommunikationspolitik der Vertriebund die Werbung für Artikel verstanden, die das gleiche oder die gleiche Botschafttransportieren wie ein bereits bekanntes Produkt. Insbesondere soll auf diese Wei-se ein positives ideelles Markenimage auf eine Vielzahl von Gegenständen über-tragen werden.

Soziale Einrichtungen mit positivem Image und attraktiven Merchandising-Ideenkönnen so – wenn auch in der Regel in eher bescheidenem Ausmaß – den Zugangzu zusätzlichen finanziellen Mitteln erschließen.

3.2.3.9 Bußgelder 

Das Bußgeld ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten.Grundlage dafür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ein Bußgeld kann

 bei weniger gravierenden Verstößen verhängt werden in Fällen, in denen das Straf-recht – noch – nicht greift.Im deutschen Strafrecht gibt es mehrere Möglichkeiten, Bußgelder zu verhängen:

 – Verfahrenseinstellung. Nach § 153a Abs. 1, Ziff. 3 StPO und nach § 15 Abs. 1,Ziff. 4 JGG können unter bestimmten Bedingungen Strafverfahren gegen Zah-lung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Organisation eingestellt werden.

 – Verurteilung. Gemäß § 56 des StGB und § 153 StPO können Angeklagte inStrafverfahren zu Geldauflagen in Form von Spenden verurteilt werden. Wenn

das Gericht der Ansicht ist, ein Bußgeld sei besser für den Angeklagten als eineHaftstrafe, wird der Beklagte verurteilt, einen bestimmten Betrag an die Staats-kasse oder an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen.

Im Gerichtsbeschluss wird festgelegt, ob die Geldbuße an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Organisation fließen soll. Der angerichtete Schaden soll sowieder gutgemacht werden. Die Richter können dabei auf eine Liste gemeinnützi-ger Organisationen zurückgreifen.

129 engl. Absatz-, Verkaufsförderung

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1473.2 Außenfinanzierung

Jedes Landgericht führt eine Bußgeldliste. Den Richtern der Amts- und Land-gerichte werden diese Listen jährlich übermittelt. Sinnvoll ist für Sozialeinrichtun-gen vor allem die Eintragung bei den Landgerichten in der Region, in der eine

Einrichtung tätig ist. Oberlandesgerichte führen auch überregional tätige Organi-sationen auf ihren Bußgeldlisten.130

Hier ergibt sich eine Finanzierungsmöglichkeit für gemeinnützige Einrichtun-gen.

Um in den Genuss von Bußgeldern zu kommen, sind formale Voraussetzungenzu beachten und außerdem bedarf es in der Regel zusätzlicher Aktivitäten, um auf sich aufmerksam zu machen.

 Notwendige formale Voraussetzung, um überhaupt die Möglichkeit zu haben,Bußgelder zu bekommen, ist die Aufnahme in die »Liste der gemeinnützigen Ein-richtungen, denen in Straf- und Ermittlungsverfahren Geldauflagen zugesprochenwerden können« (Bußgeldliste). Das Verfahren ist regional unterschiedlich, dieAufnahme erfolgt

 – beim Amtsgericht oder  – beim Landgericht oder  – beim Oberlandesgericht oder  – bei der Staatsanwaltschaft.

In der Regel ist lediglich ein formloser Antrag zu stellen, der aber folgende Anga- ben enthalten sollte:

 – Name und Anschrift – Bankverbindung – ein Exemplar der Satzung – Kopie der Eintragung in das Vereinsregister  – Beleg der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe o.Ä. – Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes

 – Beschreibung der eigenen Aktivitäten / InformationsmaterialDie Aufnahme einer gemeinnützigen Einrichtung in die Bußgeldliste garantiertallerdings noch nicht, dass tatsächlich auch Bußgelder zugeteilt werden. Richter entscheiden selbstverständlich unabhängig und können theoretisch auch anderenEinrichtungen, die nicht in die Liste eingetragen sind, Bußgelder zusprechen.

Der Aufwand, der mit der Zuweisung von Bußgeldern verbunden ist, wird leichtunterschätzt, denn mit der Zuweisung sind strenge Auflagen verbunden:

130 Eine Liste der Landes- und Oberlandesgerichte findet sich z.B. unter www.gerichtstabellen.com

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148 3 Finanzierungsarten

 – Eingehende Zahlungen sind dem Gericht unter Angabe des jeweiligen Akten-zeichens anzuzeigen. Empfänger, die erst durch ein gesondertes Anschreibender Justizbehörden erneut an ihre Mitteilungspflicht erinnert werden müssen,

verursachen einen höheren Verwaltungsaufwand und erhalten künftig vielleichtweniger Bußgelder zugewiesen.

 – Wenn Bußgelder zugesprochen werden, erhält der Zuwendungsempfänger eine Nachricht. Die Termine müssen überwacht werden und jeder Zahlungseingang(und jede Zahlungsverzögerung) müssen dem zuständigen Gericht gemeldetwerden. Wenn diese wichtige Regel nicht eingehalten wird, kann eine Strei-chung aus der Bußgeldliste die Folge sein.

 – Mahnungen erfolgen ausschließlich durch das Gericht. Auch Zahlungsaufschübekönnen nur durch das Gericht gewährt werden.

 – Die Geldbußen sind gesondert zu erfassen und zu dokumentieren. – Schriftverkehr mit dem Verurteilten erfolgt ausschließlich durch das Gericht,

Post ist kommentarlos weiterzuleiten. – Spendenquittungen dürfen nicht ausgestellt werden. Bußgelder sind eine Stra-

fe, die nicht zu einer Steuerreduzierung führen darf. – Über personenbezogene Daten und Vorgänge ist Verschwiegenheit zu wahren.

Die muss gegebenenfalls organisatorisch sichergestellt werden.

Auch bei strenger Beachtung dieser Regeln ist nicht gesichert, dass tatsächlich

auch Bußgelder zugewiesen werden. Erfahrene Akquisiteure empfehlen eine örtli-che Lobbyarbeit.

Praxistipps:

 – Eine möglichst persönliche Kontaktaufnahme mit den in Frage kommen-den Richtern und Staatsanwälten mit einer Darstellung der Vereinsaktivitä-ten hält die Organisation in Erinnerung und fördert die wohlwollende Be-achtung.

 – Rechtsanwälte kennen oft die Richter und können leicht den Kontakt pfle-gen. – Dem Gericht sollten Blankoüberweisungsaufträge mit eingedruckter Bank-

verbindung vorliegen. Das vereinfacht die Abwicklung und motiviert zuweiterer Zusammenarbeit.

 – Organisationen sollten sich bei möglichst vielen Gerichten eintragen las-sen.

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1493.2 Außenfinanzierung

3.2.3.10 Lotteriemittel

Lotteriemittel sind eine weitere Möglichkeit, die Finanzierung von gemeinnützi-

gen Einrichtungen und Projekten zu ergänzen. Lotterierecht ist in DeutschlandLandesrecht. Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriewesen und ein eigenesLotteriegesetz. Dort wird auch geregelt, zu welchen Anteilen und in welcher Formz.B. gemeinnützige Organisationen aus dem Gewinn der Lotteriegesellschaftengefördert werden. Im Sinne des jeweiligen Landes werden aus Sicht der Gesell-schaften nicht unerhebliche Beträge zur Verfügung gestellt.

Typische Engagements finden statt in den Bereichen

 – Sportförderung

 – Gesundheit – Kunst- und Kulturförderung – Denkmalpflege – Naturschutz – Förderung Sozialer Projekte

Die 16 Lotteriegesellschaften sind zusammengeschlossen im Deutschen Lotto- undTotoblock. Aus der bisherigen Förderung ist ersichtlich, dass kleinere Einrichtun-gen und Vorhaben nicht zu den Förderschwerpunkten gehören. Über Zusammen-

schlüsse wie die Bundesorganisationen der freien Wohlfahrtspflege sind Lotterie-gelder aber trotzdem nicht unerreichbar.Bei den Lotterien der ARD „Aktion Mensch“ und „Ein Platz an der Sonne“,

führen die Lotteriegesellschaften ihre Gewinne an die jeweiligen gemeinnützigenTräger ab. Die werden durch ein Kuratorium aus Vertretern der öffentlichen Hand,der Fernsehgesellschaften und der Wohlfahrtsverbände kontrolliert.

Aktion Mensch

Förderbereiche der „Aktion Mensch“131  (1964 entstanden als „Aktion Sorgenkind“)sind u.a. die Unterstützung von Behinderten, Kindern und Jugendlichen. Nebender Basisförderung (max. Fördersumme 250.000 Euro) gibt es eine Impulsförde-rung, die dort ansetzt, wo kurzfristig und begrenzt Hilfe notwendig ist. Das Kura-torium bilden Vertreter des ZDF, der Wohlfahrtsverbände und der Behindertenor-ganisationen.

131 www.foerderung.aktion-mensch.de, dort auch Antragsformulare

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150 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

 Nach eigenen Abgaben fördert die Aktion Mensch mit den Einnahmen der 

Lotterie jeden Monat über 300 soziale Projekte der Behinderten-, Kinder- undJugendhilfe.

Deutsches Hilfswerk Die Stiftung Deutsches Hilfswerk verwendet die Mittel, die durch die ARD-Lotte-rie »Ein Platz an der Sonne« erwirtschaftet werden. Förderschwerpunkte sind tra-ditionell Projekte für ältere Menschen, zunehmend aber auch für Jugendliche132 .Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern der ARD, der öffentlichen Verwaltung

und der Wohlfahrtsverbände zusammen.

Deutsche KlassenlotterieEin Sonderfall ist die Stiftung Deutsche Klassenlotterie, die an die Berliner LottoGesellschaft angebunden ist. Hier fließt der Gewinn nicht – wie in den meistenanderen Bundesländern– in den allgemeinen Landeshaushalt, sondern steht dieser Stiftung zur Verfügung. Berliner Institutionen, insbesondere Vereine und Verbän-de, können ihre Anträge auf Unterstützung für soziale, karitative, kulturelle, staats-

 bürgerliche und dem Umweltschutz dienende Maßnahmen bei der DKLB-Stiftungeinreichen

GlücksspiraleDie Glücksspirale wurde am 6. November 1969 vom Nationalen OlympischenKomitee, dem Deutschen Lotto- und Totoblock und dem öffentlich rechtlichenFernsehen zunächst zur Unterstützung der Olympischen Spiele 1972 in Müncheneingeführt. Danach half sie bei der Finanzierung der Fußball-Weltmeisterschaft1974.

Seit diesen beiden Ereignissen fließen Mittel in den Bereich der Wohlfahrt, desSports, der Denkmalpflege und der Stiftung Natur und Umwelt. Der erwirtschafte-te Überschuss geht zu gleichen Teilen an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Frei-en Wohlfahrtspflege, den Deutschen Sportbund, die Deutsche Stiftung Denkmal-schutz und das Land Baden-Württemberg für Projekte im Natur- und Umwelt-schutz.

132 Förderrichtlinien und Förderantrag unter www.ard-fernsehlotterie.de

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1513.2 Außenfinanzierung

3.2.3.11 Vermächtnisse

Durch ein Vermächtnis kann ein Erblasser einem anderen einen Vermögensvorteil

zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen133 . Im Rahmen einer aktiven Finanzie-rungspolitik ist diese Finanzierungsart wohl besonders heikel und allenfalls durcheine allgemeine und langfristige Information möglich. Trotzdem können solcheZuwendungen eine willkommene Finanzierungshilfe sein.

Der Bedachte erhält durch die Verfügung einen schuldrechtlichen Anspruchauf Herausgabe des bezeichneten Gegenstandes oder auch der genannten Geld-summe. Der Bedachte kann das Vermächtnis auch ausschlagen.

Auch soziale Einrichtungen können z.B. als Vermächtnisnehmer eingesetzt wer-den, wenn sie einen Vermögens- oder Sachvorteil erhalten sollen.

Folgende Vermächtnisformen kommen in Betracht:

Geldvermächtnis Eine festgelegte Geldsumme wird vermacht.Sachvermächtnis Ein bestimmter Gegenstand (Haus, Pkw) wird

vermacht.Wahlvermächtnis Es besteht eine Auswahlmöglichkeit aus den

 beschrieben Gegenständen („…erhält einen meinerdrei Pkw“).

Forderungsvermächtnis Eine bestehende Forderung wird vermacht.

Beschaffungsvermächtnis Der Erbe wird dazu verpflichtet, einen nicht in derErbmasse befindlichen Gegenstand zu seinen Lastenzu erwerben und dem Vermächtnisnehmer zuüberstellen.

Praxistipp:

Gemeinnützige und mildtätige Einrichtungen sind von der Schenkungs- undErbschaftssteuer befreit.

133 Vgl. § 1939 und §§ 2147 ff. BGB

3.2.4 Mischformen

Die einfache Einteilung der Finanzierungsformen wird durch bewährte Kombina-tionen und kreative Neuschöpfungen durchbrochen. Diese Instrumente dürften nur Ausnahmefällen zur Finanzierung von sozialen Projekten genutzt werden, der Voll-ständigkeit und des Überblicks halber werden sie hier kurz erwähnt.

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152 3 Finanzierungsarten

GenussscheineEin Genussschein ist ein Wertpapier, das Vermögens-, aber keine Mitgliedschafts-rechte verbrieft. Diese Kapitalform kann weder dem Eigen- noch dem Fremdkapi-

tal eindeutig zugeordnet werden.Mit Genussscheinen werden Genussrechte eingeräumt. Dafür kommen Rechte

verschiedener Art in Frage, insbesondere jedoch Rechte am Gewinn oder am Li-quidationserlös. In Frage kommen auch Rechte auf den Bezug neuer Bezugsschei-ne oder Aktien.

Im Unterschied zu Aktien oder Anleihen ist die Ausgestaltung von Genussschei-nen gesetzlich nicht geregelt. Damit stellen Genussscheine eine interessante Mög-lichkeit gerade für Nicht-Aktiengesellschaften dar, sich Liquidität auf dem Kapi-talmarkt zu beschaffen Die Ausgabe von Genussscheinen ist auch nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden, d. h. prinzipiell können alle Unternehmen Ge-nussscheine ausgeben. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Festlegung könnenGenussscheine sehr vielfältig eingesetzt werden.

WandelanleihenWandelanleihen134  sind übliche Anleihen, die mit dem zusätzlichen Recht ausge-stattet sind, die Anleihe in Aktien umzutauschen.

Mit dem Umtausch der Wandelanleihen in Aktien wird aus der Kreditbezie-hung eine Beteiligungsbeziehung zwischen dem Kapitalgeber und dem Emitten-ten. Die Ausgabe ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden135 . Bei der Ausgabeder Wandelanleihen müssen die Bedingungen und Möglichkeiten des Umtauschesfestgelegt werden.

OptionsanleihenOptionsanleihen sind ihrer Konstruktion nach Anleihen, bei denen über die Rechte

auf Rückzahlung und Verzinsung hinaus ein zusätzliches Recht auf den Bezug vonAktien des Anleiheschuldners eingeräumt wird. Das im Optionsschein verbriefteOptionsrecht kann von der eigentlichen Anleihe getrennt und isoliert an der Börsegehandelt werden. Aus der Differenz zwischen dem Tageskurs des Optionsobjektsund dem Optionspreis ergibt sich der rechnerische oder innere Wert eines Options-scheins.

134 auch Wandelschuldverschreibungen genannt

135 Vgl. § 221 AktG

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1533.2 Außenfinanzierung

Für die Ausgestaltung von Optionsanleihen gibt es zahlreiche Varianten, wichtigesind

 – Bond Warrants verbriefen ein Optionsrecht auf den Bezug von Schuldverschrei- bungen zu bereits vorab festgelegten Bedingungen. – Interest Warrants sind Optionsanleihen mit einem Optionsrecht auf bestimmte

Zinsänderungen. – Currency Warrants gewähren dem Inhaber ein Optionsrecht auf Rückzahlung

der Anleihe in verschiedenen Währungen. – Bei Time Warrants führt die Ausübung des Optionsrechts zu einer Veränderung

der Laufzeit der Anleihe. Entweder kommt es zu einer vorzeitigen Rückzah-lung oder zu einer Laufzeitverlängerung.

3.3 Die Auswahl der geeigneten Finanzierungsform

Angesichts der zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten müssen Kriterien festge-legt werden, um eine geeignete Form oder einen geeigneten Finanzierungsmix für eine Organisation festlegen zu können. Aus der Vielzahl der angebotenen Finan-zierungsmöglichkeiten müssen die Bausteine ausgewählt werden, die den Anfor-derungen und Zielsetzungen des Auftraggebers entsprechen oder jedenfalls mög-

lichst nahe kommen.Wichtigen Einfluss auf die Entscheidungen haben

 – Unternehmensziele und -strategie hinsichtlich Wachstum, Gesellschafterstruk-tur, Marketing usw.

 – Höhe und Zeitpunkte des Kapitalbedarfes – Herkunft des Kapitals – Fristigkeit des Kapitals – Voraussetzungen für die Kapitalaufnahme

 – Einfluss auf die Auswirkungen von Basel II – Rechte und Pflichten der Kapitalgeber  – Kapitalkosten – Fördermöglichkeiten – Angestrebte Gewinnverwendung

3.3 Die Auswahl der geeigneten Finanzierungsform

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154 3 Finanzierungsarten

 – Steuerliche Auswirkungen – angestrebte Unternehmenswertsteigerung – Abhängigkeit von Banken

 – Notwendigkeit, Bankkredite zu ersetzen – Imagewirkung der Finanzierung – Einfluss auf die Bilanzstruktur 

Wird – wie üblich – Fremdkapital benötigt, so muss eine Entscheidung für eine der zahlreichen potenziellen Finanzierungsformen getroffen werden. Entscheidend istzunächst der Zeitraum, für den die Finanzmittel benötigt werden. Grundsätzlichsollten Objekte des Anlagevermögens auch langfristig finanziert sein, Gegenstän-de des Umlaufvermögens können kurz- oder mittelfristig finanziert werden.

Zweitens müssen in der Regel Sicherheiten gestellt werden. Sie sind dann Vor-aussetzung für die Art der Finanzierung. So ist es z.B. üblich, Immobilienfinanzie-rungen durch Grundpfandrechte abzusichern. Kreditgeber erwarten außerdem einegute Bonität. Je schlechter die Bonität beurteilt wird, desto schwerer ist es, Krediteaufzunehmen, desto teurer wird die Finanzierung und desto mehr Sicherheitenmüssen gestellt werden.

Die Art der Kreditentscheidung wird maßgeblich durch die Kosten beeinflusst.Grundsätzlich wird die Höhe der Zinskosten entscheidend von den Geld- und Ka-

 pitalmärkten bestimmt. Individuell jedoch hängen die Kreditkonditionen stark vonder Bonität ab. Darüber hinaus weisen die unterschiedlichen Finanzierungsformenverschiedene Kostenbestandteile auf. Neben den reinen Zinskosten und anfallen-den Gebühren und Provisionen fließen noch andere Faktoren wie Zinszahlungster-mine, Tilgungsmodalitäten u. Ä. in die Berechnung des tatsächlich zu zahlendenEffektivzinssatzes ein. Der wird aber bei einer Entscheidung für eine spezielleKreditform die entscheidende Vergleichsgröße sein.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass jede Kreditaufnahme zukünftige Liqui-dität bindet. Deshalb kommt es auch darauf an, die Höhe und Termine der Zins-

und Tilgungsleistungen mit den Einzahlungsströmen abzustimmen und in der Fi-nanzplanung vorausschauend zu berücksichtigen.

3.4 Kreditsicherung

Durch die Instrumente zur Kreditsicherung erhalten die Kreditgeber die Möglich-keit, ihre Ansprüche auch dann durchzusetzen, wenn der Kreditnehmer seinen Ver- pflichtungen, Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen, nicht nachkommt.

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155

Insbesondere die Anerkennung besitzloser Sachsicherheiten (Sicherungsabtre-tung und Sicherungsübereignung) machen eine einfache Sicherheitenbestellung unddaraus folgend eine relativ einfache Darlehensgewährung möglich.

3.4.1 Pfandrechte

Das Pfandrecht dient zur Sicherung einer Forderung. Es räumt einem Gläubiger die Befugnis ein, aufgrund einer bestehenden Forderung eine bewegliche Sacheoder ein Recht zu verwerten. Es ist von Bestand der Forderung abhängig (akzesso-risch), ohne die Forderung kann es weder bestehen noch fortbestehen. Mit der Rückzahlung des Darlehens oder der freiwilligen Rückgabe des Pfands erlischtdas Pfandrecht, das Eigentum ist dann wieder lastenfrei.

 Nach der Art der Entstehung sind drei verschiedene Pfandrechte zu unterscheiden:

 – Rechtsgeschäftliches Pfandrecht136

Ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht erfordert die Einigung und Übergabe der Sa-che. Ohne unmittelbaren Besitz kann ein Pfandrecht an beweglichen Sachen auf diese Weise nicht begründet werden. Da die Übergabe erforderlich ist, nehmenBanken nur Wertpapiere und evtl. besonders wertvolle Gegenstände als Pfand137 .Deshalb eignet es sich praktisch nur für die Sicherung von Kleinkrediten.Die Verwertung des Pfandes erfolgt durch öffentliche Versteigerung.

Arten der Kreditsicherheiten

Personensicherheiten Sachsicherheiten

Bürgschaft Pfandrecht

Eigentums-

vorbehalt

Sicherungs-

übereignung

Sicherungs-

abtretung

136 Vgl. §§ 1204 ff. BGB

137 Diese Form wird „Lombardkredit“ genannt.

3.4 Kreditsicherung

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156 3 Finanzierungsarten

 – Gesetzliches PfandrechtUm gesetzliche Pfandrechte ausüben zu können, ist kein ausdrücklicher Ver-trag erforderlich. Sie schützen die Gläubiger in Fällen von Vorleistungen, z.B.

 – Vermieter und Verpächter 138

 – Gastwirte139

 – Werkunternehmer (z.B. Reparaturwerkstätten)140

 – Kommissionäre141

 – Spediteure142

 – Lagerhalter 143

 – Frachtführer 144

Praktisch handelt es sich um ein Zurückbehaltungsrecht.

 – PfändungspfandrechtDas Pfändungspfandrecht entsteht bei der Zwangsvollstreckung145 . Durch denstaatlichen Akt der Pfändung wird die Einwilligung des Eigentümers der Sacheersetzt. Die Verwertung erfolgt in diesem Fall durch öffentliche Versteigerungdurch den Gerichtsvollzieher.

3.4.2 Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind Belastungen eines Grundstückes zur Sicherung einer be-stimmten Geldsumme. Sie werden im Grundbuch eingetragen146 . Damit ist sicher-gestellt, dass auch bei Verkauf des Grundstücks die Forderungen gesichert blei- ben.

Der Gläubiger sichert seine Forderungen durch das Grundpfandrecht ab. Wennder Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er seine Ansprüche

138 § 562 BGB139 § 704 BGB140 § 647 BGB141 § 397 HGB Ein Kommissionär ist ein selbstständiger Kaufmann, der Waren im eigenen Namen,

aber für Rechnung eines anderen kauft oder verkauft.142 § 464 HGB143 § 475b HGB144 § 441 HGB145 Vgl. §§ 704 ff. ZPO146 Das Grundbuch ist ein Verzeichnis über alle Beurkundungen über Grundstücksrechte (z. B. Ei-

gentum, Hypothek, Grundschuld). Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt (Amtsgericht, z.T.

durch die Notare) geführt.

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157

aus dem belasteten Grundstück bzw. Gebäude befriedigen. Das kann durch eineZwangsvollstreckung geschehen.

Es gibt drei Arten von Grundpfandrechten:

 – die Hypothek, – die Grundschuld und – die Rentenschuld.

Die Hypothek ist geregelt in § 1113 ff. BGB. Sie kann nur entstehen oder bestehen,wenn sie der Sicherung einer Forderung dient. Existiert diese Forderung noch nichtoder nicht mehr, existiert auch die Hypothek nicht. Sie ist also untrennbar mit demBestehen der Forderung verbunden (Akzessorität). Die Hypothek muss vor einem Notar bestellt werden.

Beispiel:

Eine Bank gewährt einem Seniorenstift einen Kredit i.H.v. 500.000 Euro. Vor Auszahlung wird im Grundbuch auf einem Grundstück des Stiftes eine Hypo-thek von 500.000 Euro eingetragen.Vor Auszahlung des Kreditbetrages besteht keine Forderung der Bank, eineHypothek steht ihr nicht zu.Bei Auszahlung entsteht eine Forderung der Bank, sie wird jetzt Inhaberin der 

Hypothek.Zahlt das Seniorenstift 200.000 Euro zurück, besteht nur noch eine Forderungder Bank von 300.000 Euro, ihr steht nur noch eine Hypothek in gleicher Höhezu.

Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld147  nicht vom Bestehen einer For-derung abhängig (fiduzarisch). Sie muss ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wer-den. Sie wird ganz typisch eingesetzt bei der Sicherung von Grundstücksgeschäf-ten. Ein wesentlicher Vorteil der Grundschuld gegenüber der Hypothek liegt darin,

dass sie sehr flexibel zu handhaben ist. Da die Grundschuld auch nach Beglei-chung der Schuld weiter besteht, können z. B. die Kosten für eine erneute Eintra-gung in das Grundbuch – z.B. zur Sicherung einer neuen Forderung – gespart wer-den. Werden die Ansprüche des Gläubigers nicht befriedigt, kann er die Vollstrek-kung der Grundschuld durch die Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung desGrundstückes verlangen.

147 Vgl. §§ 1191 ff. BGB

3.4 Kreditsicherung

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158 3 Finanzierungsarten

Beispiel:

Das Seniorenstift hat der Bank im Grundbuch eine Grundschuld über 500.000

Euro eingeräumt, die einen Kredit sichert.Wenn das Stift den Kredit zurückzahlt, erlischt zwar die Forderung der Bank,doch sie bleibt Inhaberin der Grundschuld. Nimmt zu einem späteren Zeit- punkt das Seniorenstift einen neuen Kredit auf, kann die – noch bestehende – Grundschuld zur Sicherung dieses neuen Kredits genutzt werden. Eine Ände-rung im Grundbuch ist nicht erforderlich.

Die Rentenschuld148  wird eingeräumt, wenn Gläubiger in regelmäßigen Abständen

die Zahlung eines bestimmten Betrages aus dem Grundstück verlangen können.Sie ist ebenfalls von dem Bestehen der Forderung unabhängig. Der Gläubiger kannseine Rechte aus der Rentenschuld vererben oder verkaufen. Sie dient in der Regelder Absicherung von Abfindungen oder Renten.

3.4.3 Eigentumsvorbehalt 

An einem Eigentumsvorbehalt sind immer ein Käufer und ein Verkäufer beteiligt,zwischen denen ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde149 . Er wird bei Kaufverträ-gen über bewegliche Sachen als Sicherheit für den Verkäufer eingesetzt. Der Ver-käufer behält dann die Eigentumsrechte an der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung.

Dem Eigentumsvorbehalt liegt eine so genannte bedingte Einigung über Eigen-tumsübertragung zugrunde. Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer die Herausgabe der Ware verlangen und vom Vertrag zurücktreten, dasie erst bei vollständiger Bezahlung in den Besitz des Käufers übergeht.

Beispiel:

Ein privater Verein, in dem Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmenin Werkstätten auf den Einstieg in ihr Berufsleben vorbereitet werden, hat eineHolzbearbeitungsmaschine zum Preis von 120.000 Euro angeschafft. Weil es bisher keine Geschäftsbeziehungen zu dem Verein gibt, liefert der Hersteller die Maschine unter Eigentumsvorbehalt.

148 Vgl. §§ 1199 ff. BGB

149 Vgl. § 455 BGB

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159

a) Der Verein zahlt wie vereinbart, die Maschine geht in sein Eigentum über. b) Wegen ausbleibender Zuschüsse gerät der Verein in Zahlungsschwierig-

keiten, die 120.000 Euro können nicht gezahlt werden. Der Verein gerätdamit in Verzug, der Lieferant kann vom Vertrag zurücktreten und – da er Eigentümer geblieben ist – die Herausgabe der Maschine verlangen150 . Der Verein hat nach dem Rücktritt von dem Vertrag durch den Hersteller nichtmehr das Recht, die Maschine in Besitz zu halten151 .

c) Wenn ein anderer Gläubiger des Vereins, dessen Rechnungen ebenfalls nicht bezahlt werden konnten, die Holzbearbeitungsmaschine durch den Gerichts-vollzieher pfänden und anschließend versteigern lassen wollte, könnte dasder Hersteller und Lieferant – weil er Eigentümer ist – verhindern.

Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts in den Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen ist üblich.

Bei dem so genannten Eigentumsvorbehaltes mit Verarbeitungsklausel verein- baren Käufer und Verkäufer, dass der Eigentumsvorbehalt durch die Ver- oder Be-arbeitung der Ware nicht erlischt, sondern der Verkäufer auch Eigentümer der ver-/bearbeiteten Ware wird, bis die Lieferung bezahlt ist.

Beispiel:

In der berufsvorbereitenden Maßnahme bezieht der Trägerverein Holz, das zuKleinmöbeln verarbeitet wird. Wegen der ausbleibenden Zuschüsse kann auchdiese Rechung nicht bezahlt werden.a) Durch die Verarbeitung des Holzes wird der Verein Eigentümer an den

Kleinmöbeln auch dann, wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war 152 . b) Es kann aber ausdrücklich vereinbart werden, dass nach der Verarbeitung

der Holzlieferant bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer der 

Möbel werden soll (Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungs-klausel).

Andere „Verlängerungen“ des Eigentumsvorbehaltes sind möglich.

150 § 985 BGB151 § 986 BGB

152 § 950 BGB

3.4 Kreditsicherung

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161

Praxistipp:

Die Sicherungsübereignung hat weitgehend das rechtsgeschäftliche Pfandrecht

als Sicherungsmittel abgelöst, da der Schuldner beim Pfandrecht das Siche-rungsgut nicht nutzen kann. Das wäre aber in vielen Fällen nachteilig, wenndas Sicherungsgut genutzt werden muss, um überhaupt die Möglichkeit zu be-kommen, die Schulden zu begleichen.

Wird zur Sicherung eines Kredites ein einzelner Gegenstand übereignet, ist diegenaue Beschreibung von besonderer Bedeutung. Der bewegliche, selbstständigeGegenstand muss eindeutig und ausreichend individualisiert werden.

Im Rahmen der Sicherungsübereignung können aber auch mehrere Gegenstän-de als Sicherungsgegenstand eingesetzt werden. Dann wird zwischen Markierungund Raumbeschreibung unterschieden.

Wird ein Markierungsvertrag abgeschlossen, ist ein Verzeichnis erforderlich, indem die Sicherungsgegenstände konkret beschrieben werden. Oft wird auch z.B.auf Maschinen eine Markierung angebracht, damit sie leicht zu identifizieren sind.

Wenn ein ganzes Lager als Sicherheit übereignet werden soll, wird ein Raumsi-cherungsvertrag abgeschlossen. So müssen nicht alle Sachen, die sich in einem bestimmten Raum befinden, einzeln individualisiert werden. Es ist ausreichend,den Sicherungsraum genau zu bezeichnen.

Sicherungsübereignung

einzelner Gegenstand mehrere Gegenstände

MarkierungRaumbeschreibung

Variabler LagerbestandFester Lagerbestand

3.4 Kreditsicherung

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163

 – Bei der stillen Zession wird dem Dritten keine Mitteilung über die Zessiongemacht. Entsprechend muss er seine Schuld weiter an den bisherigen Gläubi-ger zahlen. Der muss dann die Zahlungen an den Zessionar weiterleiten.

 – Bei einer Einzelabtretung wird eine einzelne spezifische Forderung an denZessionar abgetreten. Diese Form der Zession eignet sich zur Sicherung eineseinmaligen kurzfristigen Kredites.

 – Die Rahmenabtretung dient der Absicherung langfristigen, betragsmäßig ho-hen Kredites. Dazu ist es sinnvoll, eine größere Anzahl von Forderungen abzu-treten. Verschiedene Formen sind möglich: – Durch die Globalzession tritt der Zedent alle bestehenden und zukünftigen

Forderungen aus bestimmten Geschäften ab. Abgelaufene Forderungen wer-den durch neue ersetzt. Der Übergang der Forderungen auf den Zessionar erfolgt bei Abschluss des Zessionsvertrages oder mit Entstehen einer neuenForderung.

 – Bei der Mantelzession tritt der Zedent mehrere Einzelforderungen ab. Er verpflichtet sich, abgelaufene Forderungen durch neu entstandene Forde-rungen zu ersetzen. Der formale Übergang der Forderungen an den Zessio-nar erfolgt an Hand einer Debitorenliste, in der alle Forderungen aufgelistetsind.

Beispiel:Zur Sicherung eines Kredits zur Finanzierung eines neuen Kranken-transportwagens tritt eine privater Anbieter von Transportleistungenseine künftigen Kundenforderungen an seine Bank ab.Die Abtretung wäre zu unbestimmt und deshalb zunächst unwirksam.Der Kreditnehmer muss seiner Bank eine genaue Liste mit Forderun-gen in festgelegter Höhe übergeben.

3.4.6 Bürgschaft 

Die Bürgschaft verpflichtet den Bürgen, gegebenenfalls für Schulden eines Drittengegenüber dem Gläubiger aufzukommen. Sie entsteht durch einen Bürgschaftsver-trag, in dem sich der Bürge verpflichtet, gegenüber dem Kreditgeber für die Erfül-lung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen.154 . Sie besteht also demGrunde nach aus zwei getrennten Rechtsgeschäften.

154 §§ 765 ff. BGB

3.4 Kreditsicherung

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164 3 Finanzierungsarten

Bürgschaften müssen grundsätzlich schriftlich155  vereinbart werden, bei feh-lender Schriftform kommt sie nicht zustande. Dadurch soll verhindert werden, dassdurch eine voreilige mündliche Zusage aus Gefälligkeit die Haftung für fremde

Schulden übernommen werden muss.

Praxistipp:

Bürgschaften, die von Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgeschäftes156  über-nommen werden, unterliegen gem. § 350 HGB keinen Formvorschriften. Einmündlicher Bürgschaftsvertrag ist also in diesem Falle gültig.

Eine Bürgschaft ist akzessorisch157 , d.h. sie hängt vom Bestehen der Forderung ab,die ihr zu Grunde liegt.

 – Die Bürgschaftsverpflichtung entsteht erst mit dem Entstehen der Hauptforde-rung.

 – Die Höhe der Verpflichtung ist abhängig von der (Rest-)Höhe der Hauptforde-rung.

 – Die Bürgschaft erlischt deshalb, wenn die Hauptforderung nicht mehr besteht.

Zwei Arten von Bürgschaften werden unterschieden:

Kreditnehmer(Schuldner)

Kreditgeber(Gläubiger)

Bürge

Anspruch auf Kreditrückzahlung

Kreditvertrag

Bürgschafts-vertrag   Anspruch auf 

Kreditrückzahlung,wenn derKreditnehmernicht zahlt

155 Auch die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist in § 766 BGB ausdrück-lich ausgeschlossen.

156 § 343 HGB

157 lat. = „hinzutretend“

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165

Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzt, bevor er in An-spruch genommen wird. Er hat das Recht auf Einrede der Vorausklage und kanndie Befriedigung des Gläubigers verweigern solange der nicht eine Zwangsvoll-streckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat.158

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf das Rechtauf Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann also den Bürgen direkt in An-spruch nehmen, wenn der Hauptschuldner die verbürgte Verbindlichkeit nicht recht-zeitig tilgt.159  Diese – allerdings besonders bei Bankgeschäften übliche – Form der Bürgschaft ist also für den Bürgen erheblich risikoreicher als die gewöhnliche.

Arten der Bürgschaft

gewöhnliche Bürgschaft selbstschuldnerische Bürgschaft

158 Vgl. § 771 BGB159 Vgl. § 773 BGB mit weiteren Ausschlüssen der Einrede der Vorausklage.

160 §§ 312 ff. BGB

Praxistipp:

Die Risiken einer Bürgschaft lassen sich teilweise abmildern: – Bei einer Sicherungszweckerklärung haftet der Bürge nur für einen genau

 bezeichneten Kredit. – Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist das Haftungsrisiko des Bürgen auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

 – Die Bürgschaft kann zeitlich befristet werden. – Wird der Bürgschaftsvertrag in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Bür-

gen abgeschlossen, können die BGB-Vorschriften für Haustürgeschäfte160

gelten. Dem Bürgen steht dann ein Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wo-chen zu.

 – In seltenen Fällen kann ein bereits abgeschlossener Bürgschaftsvertrag sit-

tenwidrig und damit unwirksam sein. Dazu zählen z.B. – Vermögenslosigkeit des Bürgen – Geschäftsunerfahrenheit des Bürgen – ein krasses Missverhältnis zwischen der Höhe der Bürgschaft und der 

finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen – Der Anspruch des Bürgen auf Befreiung ist geregelt in § 775 BGB.

3.4 Kreditsicherung

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166 3 Finanzierungsarten

Damit Einrichtungen Bürgschaften in Anspruch nehmen können, stehen Bürg-schaftsbanken zur Verfügung161 . Sie sind Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstan-des, an denen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern

der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen, Banken und Sparkassensowie Versicherungsunternehmen beteiligt sind. Sie stehen nicht miteinander imWettbewerb, sondern sind – jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständig – inden Bundesländern tätig.

Sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) für kurz-, mittel- undlangfristige Kredite aller Art und für alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, z. B.für 

 – Existenzgründungen und Betriebsübernahmen

 – Investitions- und Wachstumsfinanzierungen – Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen) – Wechselbürgschaften und Garantien

Aufgrund von europäischen Bestimmungen können Ausfallbürgschaften bis zu ei-ner Gesamthöhe von 1 Mio. Euro übernommen werden. Anträge sind über dieHausbank zu stellen.

3.5 Finanzierungskosten

3.5.1 Zinsermittlung 

Aus Sicht der Kreditgeber setzen sich die Kreditkosten zusammen aus

Risikokosten abhängig von der ermittelten BonitätVerwaltungskosten Kosten der KreditbearbeitungEigenkapitalbindungskosten Renditeanspruch der

EigenkapitalgeberKreditkosten

Die Kreditkosten stellen die Untergrenze dar für den Preis (Zins), der für die zeit-liche Überlassung von Kapital gezahlt werden muss.

Aus Sicht der Kreditnehmer stellen die Zinsen Kosten dar. Mit der Zinsrech-nung wird der Endbetrag festgestellt, der sich bei der Ausleihe eines bestimmtenBetrages nach n Jahren ergibt und entsprechend zurückgezahlt werden muss.

161 Sie sind Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes.

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168 3 Finanzierungsarten

Beispiel:

Ein privater Kindergarten nimmt einen Kredit auf i.H.v. 15.000 Euro, um neues

Mobiliar kaufen zu können. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren verlangt eine Bank eine garantierte Verzinsung von 6 %, wenn die Zinsen jährlich gezahlt werden.Die Zinsen betragen pro Jahr 

K 0 x i = 15.000 Euro x 6 % = 900 Euro

Bei einer Laufzeit des Darlehens von 5 Jahren müssen also insgesamt zurück-gezahlt werden

K 5 = K 0 + 5 (K 0 x 6 %) = 15.000 Euro + 5 (15.000 Euro x 6 %) = 19.500 Euro

 bzw.

K 5 = K 

0 (1 + 5 x 6 %) = 15.000 Euro (1 + 5 x 6 %) = 19.500 Euro.

Grafisch lässt sich dieses Verfahren so darstellen:

Zeit

Kapital

Zinsen

Kredit

ZinseszinsrechnungWenn Zinsen nicht am Ende der Berechnungsperiode gezahlt, sondern am Ende

 jeder Periode zu dem Kreditbetrag addiert werden, erhöht sich der Zinsbetrag mit

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169

zunehmender Laufzeit des Darlehens, weil der Zinsbetrag einer Periode in den jeweils folgenden mitverzinst wird.

 Nur für das erste Jahr entspricht das rechnerische Ergebnis dem der einfachen

Zinsrechung. Im zweiten Jahr werden die Zinsen des ersten Jahres bereits mitver-zinst. Damit ergibt sich für das zweite Jahr 

K 2 = K 

1 + (i x K 

1) = K 

1 (1 + i), wobei K 

1 = K 

0 (1 + i)

Daraus folgt

K 2 = K 

0 (1 + i) (1 + i) = K 

0 (1 + i)2

Die Berechung für beliebige Laufzeiten lautet dann

K n = K 

0 (1 + i)n.162

Beispiel:

Ein privater Kindergarten nimmt einen Kredit auf i.H.v. 15.000 Euro, umneues Mobiliar kaufen zu können. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren verlangteine Bank eine garantierte Verzinsung von 6 %, die mit der Rückzahlung des

Darlehens am Ende der Laufzeit zu zahlen sind.

K n = K 

0 (1 + i)n,

alsoK 

5= K 

0 (1 + i)5

K 5 = 15.000 Euro (1 + 6 %)5

K 5

 = 15.000 Euro (1,06)5  = 15.000 Euro x 1,338

K 5 = 20.073 Euro

Am Ende des 5. Jahres müssen der Darlehensbetrag und 5.073 Euro Zinsen,insgesamt 20.073 Euro, an die Bank gezahlt werden.

162 (1 + i)n wird als Aufzinsungsfaktor bezeichnet.

3.5 Finanzierungskosten

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170 3 Finanzierungsarten

Die Entwicklung in Abhängigkeit von der Laufzeit bei Zinseszinsrechnung ver-deutlicht die Abbildung:

Unterjährige ZinsrechnungDie bisherigen Zinsberechnungen beziehen sich auf eine Periode, i.d.R. ein Jahr.Wenn Zinsen unterjährig, d.h. im Laufe eines Jahres, verrechnet werden müssen, besteht die einfachste Methode darin, das Jahr in Zinsperioden zu unterteilen, die jeweils einen Teil des Jahres, z.B. einen Monat oder ein Quartal, umfassen. Denk- bar sind z.B. Unterteilungen von 1/360/Jahr oder 1/365/Jahr für einen Tag oder 1/12/Jahr für einen Monat.

Am einfachsten ist die analoge Anwendung der jährlichen Zinsrechnung. Andie Stelle des Jahres tritt dann die kürzere Zinsperiode, die Laufzeit wird dement-

sprechend in Zinsperioden angegeben. Die Anwendung der entwickelten Formelnist möglich.

Zeit

Kapital

Zinsen

Kredit

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171

Beispiel:

Ein privater Kindergarten nimmt einen Kredit auf i.H.v. 5.000 Euro, um neu-

es Mobiliar kaufen zu können. Bei einer Laufzeit von 5 Jahren und 3 Monatenverlangt eine Bank eine garantierte Verzinsung von 2 % vierteljährlich.

K n = K 

0 (1 + i x n)

K n = 5.000 (1 + 0,02 x 21 Monate) = 5.000 x 1,42 = 7.100 Euro

In diesem Falle müssen 2.100 Euro Zinsen gezahlt werden.

EffektivzinsberechnungBei den sehr unterschiedlichen Konditionen für Darlehen ist vordergründig einVergleich der tatsächlichen Kosten schwierig.

Der Nominalzins ist der auf den Nennwert bezogene Ertrag eines Wertpapiersoder Kredites. Er bildet damit zwar der rechnerische Jahreszins für ein Darlehenab, die tatsächlich zu zahlenden Beträge können jedoch erheblich davon abwei-chen. Zu den Einflussfaktoren gehören

 – der tatsächliche Auszahlungskurs unter Berücksichtigung eines eventuellenDisagios163

 – Anzahl der Tilgung- und Kostenzahlungen – tilgungsfreie Zeiten – Zahlungsrhythmus – Bereitstellungszinsen – Schätzgebühren – Teilauszahlungszuschläge

 – Kontoführungsgebühren – zusätzliche Entgelte.

Selbst wenn die Abweichungen zwischen Nominalzins und dem Effektivzins nur gering erscheinen, können sie sich über die Laufzeit eines Darlehens zu erhebli-chen Summen addieren.

Die Mindestangaben, die ein Darlehensvertrag enthalten muss, sind festgelegtin § 492 Abs. 1 Satz 5 BGB. Der Effektivzins ist im anschließenden Abs. 2 defi-

163 Disagio ist der Abschlag bei Auszahlung eines Darlehens unter Nennwert. Es hat wirtschaftlich

den Charakter vorgezogener Zinszahlungen.

3.5 Finanzierungskosten

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172 3 Finanzierungsarten

niert. Die Ermittlung richtet sich nach § 6 der Verordnung zur Regelung der Preis-angaben (PAngVO).

Der Effektivzins drückt für den Schuldner das wirkliche Leistungsentgelt für 

den Kredit aus und ist zugleich Ausdruck der Rendite des Kreditgebers. Dabei sindauch Bearbeitungsgebühren, Verwaltungskostenzuschläge und Zinsanpassungsklau-seln oder Zinsgleitklauseln zu beachten. So soll ein einheitlicher Vergleichsmaß-stab für Kredite geschaffen werden. Er soll die prozentuale Gesamtbelastung proJahr ausdrücken.

Die Berechnungsmethode ist naturgemäß sehr kompliziert, die Formel ist imAnhang zu § 6 PAngVO vorgegeben:

∑∑=

=

=

=   +

=

+

`m`K 

1`K t

K `mK 

1K t

K `

`K 

`

K  )i1(A

)i1(A

164 dort z.B. als „Zielgröße“

Diese Formel ist selbstverständlich für eine allgemeine Anwendung ungeeignet, ikann damit allenfalls mit Tabellenkalkulationsprogrammen164  ermittelt werden.

Deshalb werden auch einfachere Formeln benutzt, mit deren Hilfe man denEffektivzins überschlägig und näherungsweise ermitteln kann. Das ist vertretbar,

Dabei gilt:

K laufende Nummer der Auszahlung eines DarlehensK` laufende Nummer einer Tilgungszahlung oder einer Zahlung von KostenAK  Auszahlungsbetrag des Darlehens mit der Nummer KAK` Betrag der Tilgungszahlung mit der Nummer K`

Summenzeichenm laufende Nummer der letzten Auszahlung des Darlehensm` laufende Nummer der letzten Tilgungszahlung oder der letzten Zahlung von

KostentK  Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung mit der

 Nummer 1 und den Zeitpunkten darauf folgender Darlehensauszahlungenmit den Nummern 2 bis m; t1 = 0

tK` Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung mit der Nummer 1 und den Zeitpunkten der Tilgungszahlungen oder den Zahlungen

von Kosten mit den Nummern 1 bis m`i Effektivzins

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173

wenn die Aus- und Rückzahlungen gleichmäßig vereinbart sind und wenn vor al-lem die relativen Darlehenskosten interessant sind, wenn also geprüft werden soll,ob ein Darlehen im Vergleich zu einem anderen „günstiger“ oder „teurer“ ist.

Zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden haben sich dabei bewährt:

und

Beide Formeln sind nicht genau und führen auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Beispiel:

Von einem Seniorenzentrum wird ein Fälligkeitsdarlehen i.H.v. 50.000 Euroaufgenommen, um die Kücheneinrichtung modernisieren zu können. Bei ei-nem Nominalzinssatz von 5 % und einem Disagio von 8 % beträgt die Lauf-zeit 5 Jahre.

 Nach der Formel

ergibt sich

 Nach der Formel

ergibt sich

Schon die abweichenden Ergebnisse zeigen, dass die Berechungen nur Nähe-rungswerte ergeben können.

3.5 Finanzierungskosten

Laufzeit

Disagio

skursAuszahlung

100xalzinsmin NonsEffektivzi   +=

skursAuszahlung

100x)Laufzeit

Disagioalzinsmin No(

nsEffektivzi+

=

LaufzeitDisagio

skursAuszahlung100xalzinsmin NonsEffektivzi   +=

%035,75

92100

92

100x5nsEffektivzi   =

+=

skursAuszahlung

100x)Laufzeit

Disagioalzinsmin No(

nsEffektivzi+

=

%173,792

100x)5

85(

nsEffektivzi   =

+

=

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174 3 Finanzierungsarten

Praxistipp:

Einige Banken bieten gemeinnützigen Einrichtungen oder Organisationen, die

in der „Sozialwirtschaft“ tätig sind, günstigere Konditionen.

3.5.2 Rating

Ratingverfahren sollen den Kreditgebern ein objektives und ganzheitliches Bildüber den Darlehensnehmer ermöglichen. Sie sind also nicht nur ein Kontrollinstru-ment, sondern auch eine Analyse der Schwächen und Stärken und bieten damitauch eine Chance, die eigene Position herauszustellen.

Komponenten eines Rating-Systems sind:165

 – Tätigkeitsbereich, Brancheneinschätzung. Entwicklung des Tätigkeitsbereichesund Abhängigkeit von anderen

 – Marktanteil und Wettbewerbsposition. Positionierung im Tätigkeitssektor, Ver-gleich mit Konkurrenten

 – Managementeinschätzung. Qualität der Leitung der Einrichtung – Ertragslage – Finanzlage. Eigenkapitalquote, Jahresabschlussanalyse

 – Prognosen. Plausibilität der Prognosen und Pläne – Kontoführung. Verhältnis von Kontoumsätzen und Kreditvolumen – Rechtsform. Haftung der Gesellschafter 

Zu Darlehensverhandlungen mit einem Kreditinstitut sollten folgende Angaben zur Verfügung stehen:

 – wirtschaftliche Situation – Management und Personalsituation – Stellung im Vergleich zu anderen Einrichtungen – Prognose

Entsprechend sollten folgende Unterlagen bereitgestellt werden:

 – Registerauszug – Gesellschaftsvertrag / Satzung – Jahresabschluss166  der letzten drei Jahre

165 Vgl. Bundesverband deutscher Banken, Mittelstandsfinanzierung - Partnerschaftliche Zusam-menarbeit von Unternehmen und Banken, Berlin 2005

166 Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung, Anhang

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175

 – Unterlagen zur strategischen Ausrichtung – Unterlagen zu einzelnen Tätigkeitsfeldern – Aufbau- und Ablauforganisation

 – Finanz- und Liquiditätsplanung167

 – Wichtigste Verbindlichkeiten – Investitionsplanung

Praxistipp:

Es ist möglich, aber nicht notwendig, im Vorfeld eines Kreditantrages dasUrteil einer externen Ratingagentur einzuholen und den Ratingbericht alsUnterlage mit einzureichen.

Das Kreditinstitut wird dann weitere Kriterien wie Leistungsstruktur, Kundenori-entierung, Zahlungsweise u.v.a. heranziehen, Kennzahlen168  bilden und so zu einer abschließenden Einschätzung gelangen.

Ratingagenturen, sind darauf spezialisiert, Unternehmen und auch Länder welt-weit bewerten. Sie beurteilen die Kreditwürdigkeit mit Hilfe von eigenen Rating-codes die in der Regel aus Buchstabenkombinationen bestehen. Ihr Ansehen undihr Einfluss beruhen auf ihrer Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit. Selbst Ra-

tingagenturen urteilen aber nicht immer zuverlässig wie Zahlungsausfälle auch beiSchuldnern mit mittlerem und vereinzelt auch gutem Rating zeigen.

Eine Übersicht über Einstufungen führender Ratingagenturen zeigt die Tabelle:

167 Vgl. Kap. 2 Finanzierungsplanung

168 Vgl. Kap. 4.2 Finanzcontrolling

3.5 Finanzierungskosten

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177

Für Einrichtungen im Sozialen Bereich ist zu beachten, dass zur bankinternenBeurteilung aller Darlehensnehmer ein Ratingverfahren eingesetzt wird. Die Ban-ken quantifizieren ihre Kreditrisiken systematisch mit mathematisch-statistischen

Methoden und berücksichtigen die Ergebnisse bei der Kreditvergabe. Die Kun-denbonität wird dabei unabhängig von vorhandenen Sicherheiten ermittelt.

Kredite werden nur vergeben, wenn das Rating positiv ausgefallen ist. DasErgebnis beeinflusst auch die Kreditkonditionen. Je besser die Beurteilung, destogünstiger können die Konditionen sein. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen spie-len dabei eine wesentliche Rolle, aber auch andere Faktoren wie z. B. die persön-liche Eignung der Leitung und das Branchenumfeld gehen in das Rating ein.

Das jeweilige Risiko ist abhängig von

 – der Ausfallwahrscheinlichkeit – der Verlusthöhe bei Ausfall – der Kreditlaufzeit – der Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt – dem Jahresumsatz

Praxistipp:

Unter der Adresse www.german.zscore.de ist im Internet ein kostenfreies, elek-tronisches Pre-Rating-System veröffentlicht, dass potenziellen Darlehensneh-mern einen ersten Eindruck von einem Rating geben soll.

Die Bedeutung der Ratings ist auch für Sozialeinrichtungen nicht zu unterschät-zen: Ein Viertel der Bankkredite, die 2004 von Unternehmen beantragt wordensind, wurden nicht gewährt. Das ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Rating-verfahren der Banken und die daraus resultierende eigene Einstufung nicht be-kannt sind: 38 % derjenigen, die ihr Rating kennen, konnten es verbessern.

3.5 Finanzierungskosten

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179

4 Finanzierungskontrolle

4.1 Investitionscontrolling

Bei allen Investitionssentscheidungen müssen verschiedenste Fragestellungen ju-ristischer, technischer und hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Art beachtet wer-

den. Bei begrenzten Budgets und knappen Haushaltsmitteln stehen finanzielleAspekte oft im Mittelpunkt der Überlegungen. Die mit den Investitionsmaßnah-men verbundenen finanziellen Risiken und Chancen müssen sachgerecht bewertetwerden, weil nur auf dieser Grundlage fundierte rationale Entscheidungen getroffenwerden können.

Die Aufgaben des Investitionscontrollings erstrecken sich über die rentabili-tätsorientierte Planung, Steuerung und Kontrolle bis zur Koordination operativer und strategischer Investitionstätigkeiten. Die Bestimmung der Auswirkungen vonInvestitionen auf die wichtigsten Ergebnisgrößen wie Cashflow, GuV-Ergebnis,

Betriebsergebnis und der Wertmanagement-Größen stellen ein weiteres Merkmaleines modernen Investitionscontrollings dar. Hierbei ist dem interdisziplinären Cha-rakter des Investitionscontrollings stets Rechnung zu tragen.

Als Hauptaufgaben sind jedoch hervorzuheben:

 – Optimierung der Kapitalkosten durch Optimierung des investierten Kapitals – Ergebnisverbesserung durch Reduzierung der investitionsbedingten Folgekosten – Erhöhung investitionsbedingter Einnahmen

Die Umsetzung ist in jeder Organisation stark abhängig von der Integration desControllings in die Entscheidungsprozesse und besonders der Rolle des Berichts-wesens bei der Entscheidungsvorbereitung.

4.1.1 Investitionsrechnung 

Als Investitionen bezeichnet man den Einsatz finanzieller Mittel, die die Kapazitäteiner Organisationseinheit erhalten oder vergrößern sollen, meist also langfristig

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180 4 Finanzierungskontrolle

gebunden sind. Es handelt sich um die Verwendung finanzieller Mittel zum Er-werb von materiellen und immateriellen Gütern. Unterschieden werden

 – Sachinvestitionen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Vorräte) – Finanzinvestitionen (z.B. Beteiligungen) – immaterielle Investitionen (z.B. Forschung, Werbung, Fortbildung der Mitar-

 beiter)

Sie bewirken eine Ausweitung oder Verbesserung der Produktionsmöglichkeiten,die als Kapazitätseffekt bezeichnet werden. In die Investitionsüberlegungen sindmöglichst umfangreich begründete Prognosen zur Kosten- und Erlösentwicklungund gegebenenfalls die aktuelle Zinssituation einzubeziehen.

Der Investitionsrechnung kommt in der Praxis eine große Bedeutung zu, weilin der Regel über hohe Kapitalbeträge mit langfristiger Bindung und weitreichen-den Wirkungen entschieden wird. Es handelt sich um Rechenverfahren, um beimehreren Alternativen diejenige aussuchen zu können, die bei gegebenen unter-nehmerischen Zielen die beste ist.

Auch nach der Investitionsentscheidung ist zu beobachten, ob die Ein- undAuszahlungen mit den Prognosen übereinstimmen, die zu der gewählten Investiti-onsalternative geführt haben; bei Abweichungen müssen die Ursachen ermitteltund bei negativer Entwicklung mögliche Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Entsprechend gehören zum Gesamtkomplex der Investitionsrechung – Anregung und Planung neuer Investitionen – Entscheidungsvorbereitung – Überwachung der Projektdurchführung – Permanente Nachprüfungen

Man unterscheidet bei den Verfahren der Investitionsrechung im engeren Sinnezwei wesentliche Gruppen:

Statische Verfahren lassen die Veränderungen im Verlauf der Investitionszeit

weitgehend unberücksichtigt. Sie beziehen sich folglich auf eine Periode und pro- jizieren diese Werte auf die gesamte Investitionsdauer. Zins- und Zinseszinseffekte bleiben unberücksichtigt.

Dynamische Verfahren beziehen sich auf die gesamte Nutzungsdauer der Inve-stition und untersuchen gesondert jede Periode.

Alle Verfahren sind typische Instrumente bei der Begleitung des Investitions- prozesses.

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181

4.1.1.1 Statische Investitionsrechung

Statische Investitionsrechnungsverfahren174  sind aufgrund ihrer einfachen Annah-

men, die sich auf eine bzw. eine repräsentative Periode beziehen, in der Praxis für kleinere Vorhaben geeignet und verbreitet. Dort können sie zu hinreichend genau-en Entscheidungsempfehlungen führen, obwohl die möglichen Veränderungenwährend der oft langen Investitionsdauer weitgehend unberücksichtigt bleiben. Auf Auf- und Abzinsungen wird verzichtet. Drei wichtige Verfahren werden hier be-schrieben.

KostenvergleichsrechnungBei der Kostenvergleichrechnung werden mehrere alternative Investitionsmöglich-keiten miteinander verglichen. Untersucht wird dabei, welche Stückkosten in Ab-hängigkeit von der Ausbringungsmenge entstehen. Die Skizze verdeutlicht dasVerfahren für drei Alternativen:

Stück-kosten

Menge

K 1   K 2

K 3

M1   M2

Wenn das – nahe liegende – Ziel verfolgt wird, die Stückkosten möglichst niedrigzu halten, so ergibt sich im skizzierten Beispiel, dass die Entscheidung fällt

 – für Alternative 1, wenn die voraussichtliche Menge kleiner M1 ist,

 – für Alternative 2, wenn die erwartete Menge größer M1 und kleiner M

2 ist,

 – für Alternative 3, wenn die Menge voraussichtlich größer als M2 ist.

174 Diese Verfahren werden auch „Kalkulatorische Verfahren“ oder „Praktikermethoden der Investi-

tionsrechnung“ genannt.

4.1 Investitionscontrolling

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182 4 Finanzierungskontrolle

So überzeugend diese einfache Entscheidungshilfe zunächst scheint, so schwer wiegt die Tatsache, dass die Ausbringungsmengen prognostiziert werden müssen,was in der Regel nur unbefriedigend genau möglich ist. Zudem bleiben die Ent-

wicklung der Verkaufserlöse und die Rentabilität des eingesetzten Kapitals unbe-rücksichtigt.

GewinnvergleichsrechnungDie Gewinnvergleichsrechnung beruht auf dem gleichen Prinzip, sie ist eine Wei-terentwicklung der Kostenvergleichsrechnung. Hier werden die Gewinne von zweioder mehr alternativen Investitionen gegenübergestellt. Der Vorteil ist darin zusehen, dass die Kosten nicht isoliert betrachtet werden, sondern dass – weil der Gewinn als Differenz zwischen Erlösen und Kosten verstanden wird – die Erlösemit berücksichtigt werden müssen. Dadurch wird die Gewinnvergleichsrechnungin den meisten Fällen die Situation realitätsnäher abbilden können.

Gewinn

Menge

G = E - K G1

G2

M0

Im Beispiel wird man sich für die Alternative 1 entscheiden, wenn die erwarteteMenge größer als M

0 ist und andernfalls für die Alternative 2. Vorausgesetzt wird,

dass die Alternativen G1 und G

2 die gleiche Nutzungsdauer haben. Die Rentabilität

des eingesetzten Kapitals wird auch hier nicht berücksichtigt.

AmortisationsrechnungDer Amortisationsrechnung liegt ein andres Prinzip zugrunde: Es wird ermittelt,

ob eine Entscheidung für oder gegen eine einzelne ganz bestimmte Investition aus-

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183

fallen muss. Die Entscheidung hängt davon ab, nach wie vielen Perioden die Aus-zahlungen für die Investition durch die hierdurch erzielten Einzahlungen gedecktsind und wie im Vergleich dazu die Erwartungen sind.

Beispiel:

Die Anschaffungskosten eines professionellen Backofens betragen 3.600 Euro(Auszahlungen A). Die zukünftig erwarteten Überschüsse (Ü) durch zusätz-lich produzierte Speisen betragen jährlich 600 Euro. Die Amortisationsdau-er errechnet sich dann

Wenn die gewünschte Amortisationsdauer kürzer als 6 Jahre ist, wird dieBerechnung zur Ablehnung der Investition führen.

Auch diese Methode führt zu einem gravierenden Problem: Das Ergebnis der Be-rechungen ist von der zu Grunde gelegten Amortisationsdauer abhängig. Wird diegewünschte Amortisationsdauer niedriger angesetzt als die wirtschaftliche Nut-zungsdauer, muss die Investition abgelehnt werden, obwohl sie möglicherweisewirtschaftlicher wäre als z.B. eine noch genutzte ältere Anlage. Ausgesprochenvorsichtige Entscheidungen führen also bei diesem Verfahren tendenziell dazu,dass Neuerungen und Modernisierungen verhindert werden.

Jahre6600

600.3

Ü

A==

Jahre

A, Ü

3.600

2 3 4 5 61

4.1 Investitionscontrolling

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184 4 Finanzierungskontrolle

4.1.1.2 Dynamische Investitionsrechnung

Die dynamischen Investitionsrechnungsverfahren sollen ebenfalls eine begründete

Aussage über die Vorteilhaftigkeit einer Investition ermöglichen. Sie nutzen fi-nanzmathematische Methoden, um alle einer Investition zurechenbaren Einzah-lungen und entsprechende Auszahlungen für die erwartete Investitionsdauer zuerfassen. Die Geldbewegungen werden dazu auf den Planungszeitpunkt abgezinst.So kann festgestellt werden, ob eine Investition unter den gegeben Annahmen sinn-voll ist. Auch einen Vergleich bei mehreren Alternativen ist möglich. Diejenige,die zum Planungszeitpunkt den günstigsten Wert aus den abgezinsten Ein- undAuszahlungen aufweist, ist die vorteilhafteste. Wie auch bei den statischen Verfah-ren bleiben die kalkulatorischen Kosten175  und auch evtl. steuerliche Auswirkun-gen unberücksichtigt.

Zwei wesentliche Verfahren werden hier dargestellt.

KapitalwertmethodeBei der Kapitalwertmethode wird eine Investition verglichen mit einer alternativenAnlageform für das Kapital, die auch in einem ganz anderen Bereich, z.B. in Wert- papieren, stattfinden könnte. Gesucht wird also die unter Renditegesichtspunkten beste Anlagemöglichkeit.

Der Kapitalwert einer Investition ist dabei die Summe aller durch diese Investi-tion verursachten Ein- und Auszahlungen, abgezinst auf den Zeitpunkt der Investi-tion. Dazu wird angenommen, dass zwischenzeitliche kumulierte Überschüsse so-fort zum Kalkulationszinssatz angelegt werden.

Dazu wird zunächst ein Kalkulationszinssatz „r“ ermittelt. Er kann grundsätz-lich frei festgelegt werden, etwa orientiert an den Zinssätzen, zu denen Fremdkapi-tal geliehen werden kann, oder an den Zinssätzen, die für Anlagen mit gleichemRisiko erzielt werden können, oder als Mindestverzinsung. Mit diesem Zinssatz r werden dann die Kapitalwerte möglicher Investitionen errechnet.

Der Kapitalwert ist abhängig von dem Zins, der bei den Berechnungen zu Grundegelegt wird. Er wird wie folgt ermittelt:

nn

ttt

n

1n)i1(L)i1(x)AE(AK    −−

=

+++−+−= ∑

175 Vgl. Nicolini, Hans J., Kostenrechnung für Sozialberufe, Wiesbaden 2005, S. 56ff.

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185

wobei

K Kapitalwert

A0 Anschaffungsauszahlung? Summe(Et - At) Einzahlungen minus Auszahlungen zum Zeitpunkt t(1 + i)-t AbzinsungsfaktorLn Liquidationserlös zum Zeitpunkt t

Ist danach der Kapitalwert

 – größer 0, ist die Investition vorteilhaft. – genau 0, verzinst sich die Investition genau zum Kalkulationszinssatz. – kleiner 0, ist die Investition abzulehnen.

Die Skizze verdeutlicht das Prinzip:

Alle zukünftigen Auszahlungen (A1, A2, ... An) und die Einzahlungen (E1, E2…En)werden mit dem Abzinsungsfaktor auf den Zeitpunkt der Investition bezogen. Zah-lungen zu einem späteren Zeitpunkt sind schließlich weniger wert als eine gleichhohe Zahlung sofort.

Auch diese zunächst überzeugende Methode verfügt jedoch über Mängel, dieihre Ergebnisse insofern einschränken, als sie vorsichtig zu interpretieren sind:

 – Die berücksichtigten Zahlenreihen sind Erwartungs- bzw. Erfahrungswerte, diemit Unsicherheiten behaftet sind. Besonders bei Berechnungen über einen lan-

gen Planungszeitraum können erhebliche Abweichungen entstehen.

0

(+)

(-)

t

Et

At

A0

t0

E1

A1

t1

E2

A2  t2

En

Ln

tn

Ln

A0

4.1 Investitionscontrolling

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186 4 Finanzierungskontrolle

 – Besonders bei komplexen Organisationen kann es schwierig sein, Veränderun-gen einer einzelnen Investition zuzuordnen. Gegebenenfalls müssen hilfsweisezusätzliche Annahmen gemacht werden.

 – Da die Kapitalwertmethode lediglich ermittelt, ob unter den gegeben Annah-men die Investition lohnt, bleiben Alternativen, die möglicherweise noch bes-sere Ergebnisse ergäben, außer Betracht.

Beispiel:

Die Nutzungsdauer einer Investition in Höhe von 10.000 soll 5 Jahre betra-gen, der Zinssatz beträgt 10 %. Der Kapitalwertwertberechnung liegen fol-

gende Annahmen zu Grunde:

Dieser Kapitalwert wird mit alternativen Investitionen verglichen. Die Ent-scheidung fällt für die Investition mit dem höchsten Kapitalwert, der aller-dings positiv sein muss.

Daraus errechnet sich:

Kapitalwert = - 10.000 + 2.273 + 2.479 + 2.104 + 1.844 + 1.801

Kapitalwert = 501

Zeitpunkt t0 t1  t2  t3  t4  t5

Einzahlungen - 4.000 3.800 3.500 3.500 3.500Auszahlungen 10.000 1.500 800 700 800 600Überschuss - 10.000 2.500 3.000 2.800 2.700 2.900

54321 1,1

900.2

1,1

700.2

1,1

800.2

1,1

000.3

1,1

500.2000.10tKapitalwer    +++++−=

Ökonomisch ist der Kapitalwert ein Vermögenszuwachs, berechnet auf den Inve-stitionszeitpunkt. Ist der Kapitalwert rechnerisch zum Zeitpunkt t

0 > 0, ist die Inve-

stition unter den vorgegebenen Bedingungen sinnvoll. Würde man dagegen imBeispiel den Kalkulationszinssatz auf 12 % festsetzen, ergäbe sich bei sonst glei-chen Annahmen ein negativer Kapitalwert, die Investition wäre abzulehnen.

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187

AnnuitätenmethodeDie Annuitätenmethode stellt eine Abwandlung der Kapitalwertmethode dar. Siefragt danach, wie hoch der durchschnittliche Überschuss der Einzahlungen über 

die Auszahlungen je Periode ist. Diese Berechnung beantwortet also die prakti-sche Frage, wie hoch die durch diese Investition verursachten Gewinne je Periodevoraussichtlich sein werden.

Ausgangspunkt ist wieder der Kapitalwert. Der wird nun aufgezinst und auf die Nutzungsdauer in gleiche Jahreswerte (Annuitäten) umgerechnet. Für diese Ope-ration wird der „Kapitalwiedergewinnungsfaktor“ ermittelt, der in der Praxis ein-schlägigen Tabellen entnommen werden kann. Die Formel für die Berechnung der Annuität lautet

oder 

Eine Investition ist vorteilhaft, wenn die Annuität An großer 0 ist. Wird die Annui-

tätenmethode benutzt, um alternative Investitionen zu vergleichen, so ist diejenige

mit der höchsten Annuität zu wählen.Wie bei der Kapitalwertmethode ist der – geschätzte und damit unsichere – 

Zins der kritische Punkt bei diesem Verfahren. Die Annuitätenmethode bietet danneinen Vorteil, wenn relativ konstante Überschüsse je Periode erwartet werden, beischwankenden Ein- und Auszahlungen wird die Kapitalwertmethode zu bevorzu-gen sein.

Die Kapitalwert- und die Annuitätenmethode führen zu den gleichen Entschei-dungen, wenn die angenommene Investitionsdauer identisch ist und die Existenz

eines einheitlichen Zinses akzeptiert wird.

4.1.2 Strategisches Investitionscontrolling 

Mit dem strategischen Investitionscontrolling sollen langfristig Stärken und Schwä-chen, Risiken und Erfolgschancen der gesamten Planung erkannt werden. Für ein-zelne Bereiche ist in der Regel bekannt, welche Probleme dominieren. Die über-greifende Zusammenstellung aller – besonders der finanziellen – Engpässe, deren

Bewertung und Rangordnung, ist jedoch oft nicht bewusst.

4.1 Investitionscontrolling

1)nszinsfußKalkulatio1()nszinsfußKalkulatio1(nszinsfußKalkulatioxtKapitalwer Annuität

uer  Nutzungsda

uer  Nutzungsda

−−

+=

1)i1(

)i1(iK A

n

n

0n−+

+=

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188 4 Finanzierungskontrolle

Wegen des Zusammenwirkens der verschiedenen Arbeitsfelder und der lang-fristigen, zukunftbezogenen Analyse werden dabei Instrumente der strategischenPlanung eingesetzt.

 – Mit der Stärken-Schwächen-Analyse kann relativ einfach die Gesamtsituationim Rahmen der strategischen Planung charakterisier werden. Die Gegenüber-stellung von internen Stärken und Schwächen sowie externen Chancen und Ri-siken ermöglicht die Entwicklung optimierter Gesamtstrategien.

 – Mit Hilfe einer Lebenszyklusanalyse, die die Entwicklung von der Entwick-lung eines Produktes über seine Vermarktung bis zur Beendigung des Angebo-tes beschreibt, lässt sich der spezifische Bedarf an Finanzmitteln langfristig planen.

 – Mit Portfolio-Konzepten können für den Finanz- und Investitionsbereich dieoptimale Zusammensetzung der Finanzierungsinstrumente anhand der Kriteri-en Rendite und Risiko beurteil werden.

Die Ergebnisse sollen zeigen, ob im Finanzbereich perspektivisch Anpassungspro-zesse eingeleitet werden müssen, damit langfristig die erforderlichen und die tat-sächlich vorhandenen Finanzmittel übereinstimmen.

4.1.3 Aussagefähigkeit 

Ihre Funktion als objektive Entscheidungshilfe erfüllen die Verfahren der Investi-tionsrechnung umso besser, je vollständiger ihre Besonderheiten und die Konse-quenzen der Alternativen berücksichtigt werden. Allerdings werden viele Investi-tionen nicht allein unter rationalen Gesichtspunkten erfolgen, weil sie auch durchnichtökonomische Faktoren wie Risikobereitschaft, soziale Überlegungen, Tradi-tionen, Standortzwänge, Zuweisungsregeln u. Ä. beeinflusst werden.

Vor allem aber wird bei den vorgestellten Verfahren davon ausgegangen, dass

die Zahlen, die in die Brechungen einfließen, sicher sind. Das ist jedoch realitäts-fern, denn zumindest ein Teil sind zukünftige Daten, die immer mit Unsicherheit behaftet sind. Die damit verbundenen Risiken lassen sich prinzipiell nicht beseiti-gen, müssen aber verdeutlicht werden und können durch Risikozu- und -abschlägezumindest ansatzweise im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden:

 – Der kalkulatorische Zinssatz ist abhängig von der geforderten Verzinsung undden projektbezogenen Risikoeinschätzungen. In der Regel ergeben die Rechun-gen die Vorteilhaftigkeit der Alternative mit dem geringsten Risko.

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189

 – Die Bewertung eines Investitionsobjektes wird entscheidend beeinflusst vonder unterstellten Nutzungsdauer. Je länger die angenommene Nutzungsdauer,desto vorteilhafter erscheint die Alternative.

 – Alle Ein- und Ausgaben als Folge einer Investition sind geschätzt. Selbst wenndie Zahlen zum Zeitpunkt der Entscheidung realistisch waren, können nicht beeinflussbare Umstände zu anderen Ergebnissen führen.

 – Die Rechungen müssen eine Annahme darüber enthalten, wo hoch der Rest-wert der Investition am Ende der Betrachtungsperiode sein wird. Die Annahmeeines geringeren Restwertes führt zu einer weniger vorteilhaften Investitions- berechnung.

4.2 Finanzcontrolling

Das Finanzcontrolling hat sicherzustellen, dass die Organisation jederzeit und ko-stenoptimal über die notwendige Liquidität verfügt, ohne das Renditeziel zu ver-nachlässigen. Liquidität bedeutet, jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungenuneingeschränkt erfüllen zu können. Sowohl das Liquiditäts- als auch das Rendite-ziel kann nur zukunftsbezogen sein, es handelt sich um Plangrößen, die der finan-ziellen Steuerung dienen.

Zu einem Finanzcontrolling gehören deshalb – ein funktionierendes Planungs- und Kontrollsystem – eine systemgestützte Informationsverarbeitung. Dazu steht umfangreiche Soft-

ware zur Verfügung176 , die nach der individuellen Situation ausgesucht undgegebenenfalls angepasst werden muss.

Folgende Teilaufgaben hat das Finanzcontrolling zu erfüllen, wobei jeweils so-wohl der Planungs- als auch der Kontrollzweck eine Rolle spielen:

 – Liquiditätssicherung und -steuerungIm Rahmen der strukturellen Liquiditätssicherung wird angestrebt, die Finan-zierungs- und Kapitalstruktur so zu gestalten, dass die Organisation kreditwür-dig bleibt. Dazu muss vorrangig die angestrebte Fristenkongruenz177  sicherge-stellt werden, dazu ein angemessenes Verhältnis zwischen Innen- und Außenfi-nanzierung178 .

176 z.B. SAP R/3 FI, Lexmark u.Ä.177 Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung. Vgl. Kap. 2.4.2 Ho-

rizontale Finanzierungsregeln

178 Vgl. Kap. 3 Finanzierungsarten

4.2 Finanzcontrolling

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190 4 Finanzierungskontrolle

 – Optimierung von FinanzerträgenDie vorhandene Liquidität soll – unter Beachtung möglicher Risiken – mög-lichst rentabel eingesetzt werden. Dazu steht das gesamte Spektrum von Anla-

gemöglichkeiten zur Verfügung, z.B. festverzinsliche Anlagen, Investitionen inAnlagen oder neue Angebote usw.

 – Absicherung von WährungsrisikenDieses Problem stellt sich für Organisationen, die international tätig sind: DasWährungsrisiko entsteht dann hauptsächlich durch Wechselkursschwankungen.Ändert sich der Wechselkurs zwischen einer ausländischen und der inländi-schen Währung, ändert sich auch – umgerechnet in die heimische Währung – der Preis für ausländische Güter und Dienstleistungen.

4.2.1 Cashflow

Der Ermittlung des Cashflows liegt die Absicht zugrunde, Informationen zur fi-nanziellen Lage bereit zu stellen, die aus dem Jahresabschluss direkt nicht erkenn- bar sind. Der Cashflow zeigt, in welchem Umfang durch die laufende Geschäftstä-tigkeit Einnahmeüberschüsse erzielt worden sind. Er zeigt den Überschuss der tat-sächlichen Einzahlungen über die tatsächlichen Auszahlungen eines Geschäftsjah-

res.Der Cashflow lässt sich grundsätzlich ermitteln aus der Gewinn- und Verlustre-chung. Dazu werden die nicht zahlungswirksamen Positionen eliminiert und nur die zahlungswirksamen berücksichtigt.

Es gibt zwei grundsätzliche Methoden zur Ermittlung des Cashflows:

 – Bei der direkten Ermittlung werden die auszahlungswirksamen Aufwendungenvon den einzahlungswirksamen Erträgen abgezogen. Der Cashflow ergibt sichaus der Differenz:

  einzahlungswirksame Erträge./. auszahlungswirksame Aufwendungen= Cashflow

Eine solche interne Analyse als Finanzrechnung auf der Basis von Ein- und Aus-zahlungen führt zwar zu einem genauen Ergebnis, kann aber bei einer externenBetrachtung nicht benutzt werden, weil Externen diese Daten im Normalfall nichtzur Verfügung stehen.

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191

Deshalb wird in der Praxis eine einfachere Methode zur Ermittlung des Cash-flows angewandt.

 – Bei der indirekten Methode werden die einzahlungswirksamen Erträge undAufwendungen auf einem „Umweg“ermittelt: Wenn vom Jahresüberschuss dieeinnahmeunwirksamen Erträge abgezogen und einnahmeunwirksamen Aufwen-dungen addiert werden, ergeben sich die gewünschten Größen als „Rest“:

Als so genannte „Praktikermethode“gilt die Variante

  Jahresüberschuss / -fehlbetrag./. nicht einzahlungswirksame Erträge+ nicht auszahlungswirksame Aufwendungen= Cashflow

Wenn andere – dann interne – Daten nicht zur Verfügung stehen, ist die Verwen-

dung der indirekten Methode zur Ermittlung des Cashflows zur Beurteilung der Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens durchaus sinnvoll. Das gilt zumin-dest, wenn der mittels Cashflow berechnete finanzwirtschaftliche Überschuss ent-sprechend kritisch beurteilt wird.

Die Skizze zeigt den Unterschied der Ermittlungsmethoden:

  Jahresüberschuss / -fehlbetrag+/ ./. Abschreibungen / Zuschreibungen+/ ./. Veränderung langfristiger Rückstellungen= Cashflow

Erträge Aufwendungen

Einzahlungs-

wirksame

Erträge

Einzahlungs-

unwirksame

Erträge

Auszahlungs-

wirksame

Aufwendungen

Auszahlungs-

unwirksame

Aufwendungen

indirekte Ermittlung

direkte Ermittlung

4.2Finanzcontrolling

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192 4 Finanzierungskontrolle

Beide Methoden führen selbstverständlich – entsprechende Informationen vor-ausgesetzt – zum selben Ergebnis. Der Vorteil der indirekten Methode liegt darin,dass sie eine Verbindung zum Jahresabschluss herstellt und dass bei dieser Metho-

de ersichtlich ist, wie es gelungen ist, die erwirtschafteten Mittel im Unternehmenzu binden.

Da der Cashflow als finanzwirtschaftlicher Überschuss darstellt wird, kann er verwendet werden zur Durchführung von Investitionen, zur Schuldentilgung undzur Aufrechterhaltung der Liquidität.

Bei der Interpretation des Cashflows als finanzwirtschaftlicher Überschuss wirdangenommen, dass der Cashflow in liquider Form verfügbar ist und dass die liqui-den Mittel, die durch den Cashflow gezeigt werden, auch ein Maß sind für dieInnenfinanzierungsmöglichkeiten179  der Organisation. Der Cashflow steht zur Ver-fügung für die Durchführung von Investitionen oder zur Rückzahlung fälliger Ver- bindlichkeiten, also zur Verbesserung der Liquidität eingesetzt werden.

Wie bei anderen Analysen auch ist zu beachten, dass die Daten, die der Cash-flow-Ermittlung zu Grunde liegen, vergangenheitsbezogen sind. Deshalb kann auchnur eine Aussage darüber getroffen werden, welchen Innenfinanzierungsspielraumein Unternehmen in der Vergangenheit hatte. Eine Prognose des Cashflows ist sinn-voll, aber wegen der unvermeidlichen Unsicherheiten vorsichtig zu interpretieren.

4.2.2 Kapitalflussrechnungen

Die Kapitalflussrechnung soll ebenfalls einen Einblick geben in die Fähigkeit, künf-tig finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften, die Zahlungsverpflichtungen zu er-füllen und Ausschüttungen zu leisten. Hierzu stellt sie Informationen über die Art,Zusammensetzung und Veränderungen der Zahlungsmittelströme bereit. Kapital-flussrechungen können als eine Erweiterung der Cashflow-Darstellung verstandenwerden, weil die Cashflows aus verschiedenen Bereichen zusammenfassend dar-

gestellt werden und so zusätzliche Analysemöglichkeiten eröffnen.Kapitalflussrechnungen werden zukünftig durch die Angleichung internationa-

ler Vorschriften an Bedeutung gewinnen. Derzeit haben nur börsennotierte Mutter-unternehmen gemäß § 297 Abs.1 HGB den Konzernanhang um eine Kapitalfluss-rechnung zu erweitern.

Für eine Kapitalflussrechung gibt es keine festgelegte Struktur, das folgendeSchema zeigt die Vorschläge des Deutschen Rechungslegungs Standards Commit-

179 Vgl. Kap. 3.1 Innenfinanzierung

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193

tee e.V. Sie ist in Staffelform dargestellt, ihre Mindestgliederung umfasst

 – Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

 – Cash-Flow aus Investitionstätigkeit – Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit.

Gliederungsschema I („Direkte Methode“)

1.Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren undDienstleistungen

2. - Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte

3.+ Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit

zuzuordnen sind

4.- Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit

zuzuordnen sind

5. + / - Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten

6. = Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

7.Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens /immateriellen Anlagevermögens

8.- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen / immaterielle

Anlagevermögen

9. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens

10 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen

11.+ / - Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten

Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten

12. = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

13. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen

14.- Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden,

Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen)

15.+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und

der Aufnahme von (Finanz-) Krediten

16.- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und

(Finanz-) Krediten

17. = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

18.Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Summe aus Zf. 6, 12,17)

4.2 Finanzcontrolling

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194 4 Finanzierungskontrolle

Gliederungsschema II („Indirekte Methode“)

19.+ / - Wechselkurs-, konzernkreis- und bewertungsbedingte Änderungen des

Finanzmittelbestandes

20. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode

21. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode

1.Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern) voraußerordentlichen Posten

2.+ / - Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des

Anlagevermögens

3. + / - Zunahme/Abnahme der Rückstellungen

4.+ / - Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (bspw. Abschreibung auf ein

aktiviertes Disagio)

5. - / + Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

6.- / + Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnensind

7.+ / - Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie

anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

8. + / - Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten

9. = Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

.  . .

10.Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens /immateriellen Anlagevermögens

11.- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen / immaterielle

Anlagevermögen

12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens

13. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen

14. + / - Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidiertenUnternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten

15. = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

. . .

16. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen

17.- Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden,

Erwerb eigener Anteile, Eigenkapitalrückzahlungen, andere Ausschüttungen)

18.+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)

Krediten

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195

4.2.3 Bewegungsbilanz 

Die Bewegungsbilanz kann verstanden werden als eine besondere Darstellungs-form der Kapitalflussrechung.

Zur Aufstellung einer Bewegungsbilanz werden zwei aufeinander folgende Bi-lanzen benötigt. Für jede einzelne Bilanzposition wird dann die wertmäßige Ver-änderung festgestellt und in einem Bilanzschema als Mittelherkunft oder Mittel-verwendung dargestellt.

Unter Mittelherkunft werden Zugänge der Passiva (z.B. Aufnahme von Darle-hen) und Abgänge bei den Aktiva (z.B. Verkäufe von Vermögensgegenständen)

verstanden.Mittelverwendung ist umgekehrt der Zugang bei den Aktiva (z.B. Kauf einer 

Maschine) bzw. der Abgang bei den Passiva (z.B. Rückzahlung von Verbindlich-keiten).

Eine Bewegungsbilanz hat dann folgendes Aussehen:

19. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten

20. = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

. . .

21. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Summe aus Zf. 9, 15, 20)

22.+ / - Wechselkurs-, konzernkreis- und bewertungsbedingte Änderungen des

Finanzmittelbestandes

23. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode

24. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode

Eine Bewegungsbilanz bietet grundsätzlich keine neuen Erkenntnisse, denn es han-delt sich um die Zusammenstellung bereits bekannter Daten, aber die übersichtli-che Darstellung erleichtert die Analyse und Interpretation. Die Veränderungen der Bilanzpositionen über einen längeren Zeitraum vermitteln einen genauen Über- blick über die Finanzierungsentwicklung der analysierten Organisation.

Mittelverwendung Mittelherkunft

Aktivmehrung Aktivminderung

Passivminderung PassivmehrungBilanzsumme Bilanzsumme

4.2 Finanzcontrolling

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196 4 Finanzierungskontrolle

4.2.4 Abweichungsanalysen

Mit der Abweichungsanalyse soll erreicht werden, dass die Ursachen von Planab-

weichungen ermittelt werden können. Es soll geklärt werden, ob die festgestelltenAbweichungen durch interne oder externe Einflüsse begründet sind und ob sie beeinflussbar oder nicht beeinflussbar sind. Kennt man die Ursachen, können Ge-gensteuerungsmaßnahmen zur Plan- bzw. Zielerreichung erarbeitet und eingeleitetwerden.

Darin liegt denn auch die eigentliche Bedeutung der Abweichungsanalyse: DieGegenüberstellung der Plan- und Ist-Werte muss zur Folge haben, dass von denVerantwortlichen Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen gezogen wer-den. Gegebenenfalls können Planungsfehler korrigiert werden, die Planzahlenmüssen möglicherweise angepasst werden.

Eine aussagefähige Analyse kann es aber nur geben, wenn die Planwerte mitrealistischen Istwerten verglichen werden. Ein Periodenvergleich im Zeitablauf liefert zwar auch wichtige Informationen, es muss aber der Gefahr begegnet wer-den, dass unrealistische Planzahlen zu falschen Schlussfolgerungen führen. Nichtselten gibt es keinen einfachen Grund für die Abweichung, z.B. wenn mehrerenEinflussgrößen dafür verantwortlich sein können, die jede für sich analysiert wer-den müssen.

Viele verschiedene Gründe können allein oder in Kombination für Planabwei-chungen verantwortlich sein, z.B.

 – Preisänderungen auf den Beschaffungs- oder Absatzmärkten – Verbrauchsveränderungen – Veränderung der Kapazitätsauslastung – Materialmangel aufgrund von Lieferproblemen – Änderungswünsche der Kunden – suboptimale Organisation

 – Mangelnde Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter 

4.2.5 Kennzahlen

Kennzahlen sind Maßgrößen, die in konzentrierter Form Auskunft geben über quan-titativ erfassbare Sachverhalte. Es handelt sich um Managementinstrumente, diegrundsätzlich in allen Organisationsformen eingesetzt werden können, wenn auchmit unterschiedlicher Zielrichtung und Detaillierungstiefe.

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198 4 Finanzierungskontrolle

 – Absolutzahlen werden direkt aus dem Rechnungswesen übernommen. Sie kön-nen auf Mengen- oder Wertangaben basieren. Beispiele sind die Bilanzsummeoder der Jahresüberschuss.

 – Gliederungszahlen geben den Anteil einer Teilgröße an der zugehörigen Ge-samtgröße an. So gibt beispielsweise die Eigenkapitalquote den Anteil des Ei-genkapitals am Gesamtkapital an.

 – Bei Beziehungszahlen werden zwei Größen zueinander in Beziehung gesetzt,zwischen denen eine Ursache-Wirkungs-Beziehung vermutet wird Beispiels-weise ergibt sich aus dem Zusammenhang zwischen Gewinn und Umsatz dieUmsatzrentabilität.

 – Mit Hilfe von Indexzahlen können Veränderungen von Kennzahlen im Zeitab-lauf dargestellt werden. Die Anfangswerte zum Beginn des Betrachtungszeit-raums erhalten dazu den Basiswert 100. Die Werte zu späteren Zeitpunktenwerden dann im Verhältnis zu diesem Basiswert ermittelt. Beispielsweise kanndas Umsatzwachstum so als prozentuale Größe die Veränderung des Umsatzesseit der Basisperiode angeben.

Welche Art von Kennzahl gewählt wird, ist im Einzelfall abhängig von den Infor-mationszielen, die erreicht werden sollen. Kritisch ist jedoch anzumerken, dass dieAussagekraft von Kennzahlen nicht überschätzt werden darf:

 – Ihre Zuverlässigkeit und besonders ihre Eignung zu Prognosen sind im Einzel-fall zu prüfen. – Welche der zahlreichen Kennzahlen und gegebenenfalls -kombinationen zur 

fundierten Urteilsbildung beitragen können, hängt von jeweils unterschiedli-chen Einflussfaktoren ab.

 – Für die entscheidende Frage, nämlich ob eine Gefährdung der Organisationvorliegt, steht ein Gesamtindikator nicht zur Verfügung.

Der Kennzahlenvergleich ermöglicht Vergleiche innerhalb einer Organisation oder 

zwischen ähnlichen Organisationen. Er dient als Standortbestimmung und ist Vor-aussetzung für das Benchmarking.

4.2.5.1 Benchmarking

Das Ziel des Benchmarking lässt sich am treffendsten beschreiben mit „Lernenvon den besten“. Es handelt sich um ein formalisiertes Vorgehen, um Verbesse-rungsmöglichkeiten durch den Vergleich von Leistungsmerkmalen anderer Objek-

te, Prozesse oder Programme zu finden. Die Methode ist eine kontinuierliche Su-

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199

che nach der Ausnutzung von Erfolgspotenzialen. Unter Benchmarking verstehtman einen Vergleich auf der Basis von Kennzahlen. Es geht allerdings weiter alsdie reinen Kennzahlensysteme. Nach der Bestimmung der qualitativen Reihenfol-

ge180  werden eine Ursachenanalyse über die Abweichung von dem besten Wertund eine Potenzialermittlung durchgeführt. Anschließend wird ein Maßnahmen- plan erstellt.

Benchmarking kann dabei helfen, konsequent und zielorientiert nach neuenIdeen für Methoden, Verfahren und Prozessen zu suchen. Aus den Erkenntnissenwerden Verfahren oder Eigenschaften entwickelt und eingeführt mit dem Ziel, dieeigene Position – nicht zuletzt im Wettbewerb – zu verbessern und zu sichern.

Grundsätzlich werden zwei Formen unterschieden:

 – Benchmarking der Organisation. Durch Analyse der besten demonstrierten Pra-xis wird angestrebt, die beste Kombination aus Qualität und Kosten zu definie-ren, um dadurch die Anforderungen besser erfüllen zu können und so wettbe-werbsfähiger zu werden. Einzelne Bereiche können insgesamt betrachtet oder zielorientiert Teile spezifisch näher untersucht werden.

 – Prozess-Benchmarking. Ziel ist die Optimierung der Ablaufprozesse, um aus-sagefähige Informationen zu erhalten über Zeiten, Qualitäten, Ressourcen undKosten.

In jedem Falle zielt Benchmarking – neben wenigen Sofortmaßnahmen – auf lang-fristige Veränderungen ab. Dabei wird der Zeitraum in einem Jugendzentrum an-ders definiert sein als in einem Krankenhaus oder einem Seniorenheim.

Der prinzipielle Ablauf des Benchmarking stellt sich wie folgt dar:

Bestimmung

derBenchmarks

Auswertung

undAnalyse

UmsetzungDaten-beschaffungVorbereitungPlanung

InhalteOrganisation

Daten-erhebungBetreuung

Daten-auswertungKennzahlen-

vergleich

Ursachen-analyse

Maßnahme- planung

Maßnahme-umsetzung

Feedback 

180 Diese qualitative Reihenfolge wird auch „Ranking“ genannt.

4.2 Finanzcontrolling

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200 4 Finanzierungskontrolle

Die Vorgehensweise kann dann so dargestellt werden:

Grundsätzliches ist das Ziel des Benchmarking, die Schwächen in einer Organisa-tion durch Vergleich aufzudecken und damit die eigenen Verbesserungspotenzialezu identifizieren. Für diesen Vergleich sind entweder mindestens zwei aufeinander folgende Erhebungen von Daten oder Daten von mindestens zwei verschiedenenObjekten möglichst gleichzeitig zu erheben.

Als Vergleichswerte kommen Daten aus dem eigenen Haus, aber auch von an-deren Organisationen in Frage. Bei der Auswahl kommt es darauf an, Vergleichs-objekte zu identifizieren, die tatsächlich so viel Ähnlichkeit aufweisen, dass trag-fähige Schlüsse aus dem Vergleich gezogen werden können.

Die weitreichenden und zielgerichteten Einsatzmöglichkeiten von der Opti-mierung von Abläufen bis hin zur strategischen Ausrichtung machen das Bench-marking auch für das Finanzcontrolling so interessant.

Seine Erfolge liegen in sehr unterschiedlichen Bereichen, z.B. bei

 – der Kostensenkung – schnelleren und adäquateren Reaktionsmöglichkeiten – der Qualitätsverbesserungen – der Erhöhung der Kundenzufriedenheit

 – der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.

nicht

veränderbar

veränderbar

Istwert

Bester

fest-

gestellter

Wert

zukünftiger

Istwert

Abweichung

entspricht dem

theoretischen

Verbesserungs-

potenzial

-

Verbesserung

Feedback  

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201

Im Sozialbereich ist das relativ kostengünstige Benchmarking zwar noch kei-neswegs Standard, wird aber zunehmend vor allem zur Prozessoptimierung einge-setzt181 .

4.2.5.2 Eigenkapitalausstattung

Die Ausstattung mit Eigenkapital182  wird ausgedrückt durch die Eigenkapitalquo-te. Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteildes Eigenkapitals an der Bilanzsumme ausdrückt.

Die Eigenkapitalquote beschreibt den Grad der wirtschaftlichen und finanziellenStabilität.

Die Eigenkapitalquote ist sehr unterschiedlich, sie hängt ab von der Brancheund vor allem der Unternehmensgröße. Deutschland zählt wie Italien und Japan zuden Ländern, in denen der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme besonders nied-

rig ist. Der Grund dafür ist in der früher unterschiedlichen Steuerbelastung beiGewinnthesaurierung183  oder -ausschüttung zu sehen.Bei kleinen und mittleren Unternehmen liegt die Eigenkapitalquote in Deutsch-

land bei nur 7,5%184 , bei sozialen Einrichtungen dürfte sie sicher nicht höher sein.

AV

UV

EK 

FK 

Aktiva Passiva

GK 

 

100x)eBilanzsumm(talGesamtkapi

alEigenkapitalquoteEigenkapit=

=

181 Vgl. z.B. www.benchmarkingclub.de mit Benchmarking in der gesetzlichen Unfallversicherungund in der medizinischen Rehabilitation.

182 Vgl. Kap. 1.3.1.1 Kapital183 Wiederanlage im Gegensatz zur Ausschüttung184 Vgl. Deutsche Bundesbank, Zur wirtschaftlichen Situation kleiner und mittlerer Unternehmen in

Deutschland, in: Monatsbericht, 55. Jg. 2003, Nr. 10, S. 41 ff.

4.2 Finanzcontrolling

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202 4 Finanzierungskontrolle

Eine niedrige Eigenkapitalquote bedeutet aber ein hohes Risiko für Anleger. Jehöher die Eigenkapitalquote ist, desto größer ist grundsätzlich die Ausgleichsmög-lichkeit von eingetretenen Verlusten. Da mögliche Verluste zuerst zu Lasten des

Eigenkapitals ausgeglichen werden, besteht bei einer höheren Eigenkapitalquoteeher die Möglichkeit, auch in Zukunft mit weiterem Fremdkapital zu finanzieren.Bei Vergleichen gilt – empirisch abgesichert –, dass eine höhere Eigenkapitalquoteunter dem Gesichtspunkt der Insolvenzsicherheit als positiv zu bewerten ist.

Praxistipp:

Zur Verbesserung der Eigenkapitalquote stellt die KfW-Mittelstandsbank 185

im Rahmen des Förderprogramms „ERP-Kapital für Wachstum“ Förderdar-

lehen bereit. Es kann für Unternehmen beantragt werde wenn die Gründung bzw. Übernahme vor 2 bis 5 Jahren erfolgt ist.

Umstritten ist, welche Folgerungen aus einer geringen Eigenkapitalquote abgelei-tet werden können. Die Analyse sollte sowohl im Zeitverlauf als auch im Bran-chenvergleich, aber auch unter Berücksichtigung der Eigenkapitalrendite erfol-gen.

Für finanzwirtschaftliche Entscheidungen ist wesentlich der Zusammenhang

der durch den Leverage-Effekt beschrieben wird. Er besagt, dass die Eigenkapital-rentabilität mit zunehmendem Verschuldungsgrad (= sinkender Eigenkapitalquo-te) steigt, wenn die Gesamtkapitalrentabilität höher ist als der Fremdkapitalzins.

wobei r = Eigenkapitalrentabilitäti = Gesamtkapitalrentabilitätk = Fremdkapitalzins

185 Vgl. www.kfw-mittelstandsbank.de

186 Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital

)k i(EK 

FK ir    −+=

Eigenkapitalrentabilität Gesamtkapitalrentabilität Verschuldungsgrad186,

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203

Beispiel:

In einem Seniorenstift soll ein Erweiterungsbau errichtet werden. Die Ge-

samtinvestition beträgt 10 Mio. Euro, die Gesamtkapitalverzinsung 1 Mio.Euro, also 10 %. Bei Aufnahme von Fremdkapital ist ein Zins von 8 % zuzahlen.Bei alternativen Finanzierungsmodellen ergibt sich:

Je höher unter diesen Bedingungen der Anteil des Fremdkapitals ist, destohöher ist die Eigenkapitalrentabilität.

Eigenkapitalanteil Fremdkapitalanteil Eigenkapitalrentabilität

9.000.000 1.000.000 10,22 %8.000.000 2.000.000 10,50 %

7.000.000 3.000.000 10,86 %6.000.000 4.000.000 11,33 %5.000.000 5.000.000 12,00 %

…..

1.000.000 9.000.000 28,00 %

Aus der Formel ist erkennbar, dass sich die Entwicklung umkehrt, wenn (i - k)negativ wird, wenn also die Gesamtkapitalrendite niedriger ist als der Fremdkapi-talzins.

4.2 Finanzcontrolling

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205Anhang

Übungsaufgaben

1. Finanzierungsalternativen

In einer Jugendwerkstatt soll eine neue Holzbearbeitungsmaschine angeschafftwerden. Der Listenpreis beträgt 50.000 Euro. Bei Barzahlung wird vom Verkäufer 

ein Preisnachlass i.H.v. 4 % gewährt.Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht die Geschäftsleitung der Jugendwerk-

statt davon aus, dass die Maschine nach 5 Jahren Nutzungsdauer ersetzt werdenmuss.

Zwei Finanzierungsalternativen werden geprüft:

a) Bankkredit

 b) Leasing

Berechnen Sie (aus Vereinfachungsgründen mit der statischen Methode), welcheFinanzierungsalternative die Geschäftsleitung der Jugendwerkstatt wählen soll.

2. Entscheidung Skonto

In einem Jugendzentrum soll ein neues leistungsfähiges Kopiergerät angeschafftwerden. Der Anschaffungspreis beträgt 4.600 Euro einschließlich USt.

Auszahlung 98 %

Jahreszins 8 %Laufzeit 5 JahreTilgung am Ende der Laufzeit

Monatsrate 1.200 €Laufzeit 60 MonateLeasingsonderzahlung 6.000 €

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207Anhang

5. Bürgschaft

Der Geschäftsführer der „Essen auf Rädern GmbH“ ist eine selbstschuldnerische

Bürgschaft für einen Kredit i.H.v. 10.000 Euro zugunsten der GmbH eingegangen.

Grenzen Sie diese Bürgschaft ab gegen eine Ausfallbürgschaft.

6. Forderungsmanagement

In einer Reha-Klinik soll das Forderungsmanagement verbessert werden, um dieLiquidität zu erhöhen. Dabei wird auch überlegt, die Forderungen an einen Factor zu verkaufen.Folgende Daten sind bekannt:

Durchschnittlicher Jahresumsatz 3.500.000 EuroDurchschnittlicher Forderungsbestand 360.000 EuroDurchschnittliche Forderungsausfälle 1 % des UmsatzesKurzfristige Bankverbindlichkeiten 200.000 EuroDurchschnittlicher Wareneinsatz 1.500.000 Euro

Durchschnittlicher Skontosatz bei Wareneinkauf 3 %Zinssatz für einen Kontokorrentkredit 9 %

Die Factoringgesellschaft berechnet:

Dienstleistungsgebühr bezogen auf den Jahresumsatz 1,8 %Delkrederegebühr 187  bezogen auf den Jahresumsatz 1 %Finanzierungskosten 9 %

Die Reha-Klinik erwartet bei Einführung des Factoring folgende Einsparungen:

Gehälter 13 x 5.000 EuroLohnnebenkosten 65 %Büromaterial 8.200 EuroMahnungs-, Anwalts- und Gerichtskosten 22.000 Euro

Soll die Reha-Klinik unter diesen Bedingungen Factoring einsetzen?

187 Delkredere: Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle von Forderungen

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208 Anhang

7. Kreditsicherheiten

Ein Seniorenheim plant, zukünftige Investitionen mit Fremdkapital finanzieren.

Folgende Vermögensgegenstände sind vorhanden:

Prüfen Sie, inwieweit die Vermögensgegenstände als Kreditsicherheiten genutztwerden können.

8. Kapitalwert

Ein Unternehmen plant eine Maschineninvestition mit einem Anschaffungswertvon 250.000 Euro (Tag der Bezahlung: 1. Januar 2006), die sich mit mindestens9% verzinsen soll. Die geplanten Überschüsse der Einnahmen über die Auszahlun-

gen durch die Investition in den folgenden vier Jahren (Zufluss der Überschüsseaus Vereinfachungsgründen jeweils am 31. Dezember eines Jahres) betragen:

  Tsd. €SachanlagenGrundstücke und Bauten 6.000Technische Anlagen 550Betriebs- und Geschäftsausstattung 420FinanzanlagenWertpapiere 50

VorräteHeizöl 12Küche und Kühlung 6ForderungenAusstehende Mietzahlungen 14ZahlungsmittelKasse 2Girokonto 3

Überschüsse2006 72.000 €2007 76.000 €2008 78.000 €2009 74.000 €

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209Anhang

Am 31. Dezember 2009 soll die Maschine für einen realistischen Preis von 40.000Euro verkauft werden.

Weisen Sie rechnerisch nach, ob sich die geplante Investition lohnt. Barwerte sindauf volle Euro zu runden.Erläutern Sie Ihre rechnerische Lösung.

1,09-1 = 0,9174311,09-2 = 0,8416801,09-3 = 0,7721831,09-4 = 0,708425

9. Finanzplan

In einer großen Seniorenresidenz soll ein Finanzplan für das erste Halbjahr ent-wickelt werden. Folgende Informationen liegen vor:

1. Der Kassenbestand (einschließlich Bankguthaben) beträgt zum 31.12. des Vor- jahres 100.000 Euro.

2. Die monatlichen Einnahmen durch Mietvorauszahlungen betragen im 1. Quar-

tal 500.000 Euro.3. Im April steigen die Nebenkosten, deshalb werden die monatlichen Mietvor-

auszahlungen angepasst und um 10 % erhöht.4. Im Februar wird ein gebrauchter Kleintransporter verkauft, Erlös 8.000 Euro.5. Die monatlichen Auszahlungen für Personalkosten betragen 200.000 Euro.6. Für Waren, insbesondere für Lebensmittel, werden monatlich 60.000 Euro

gezahlt.7. Die Sachkosten belaufen sich auf monatlich 100.000 Euro.8. An jedem Quartalsende ist eine Darlehensrate (Annuität) von 80.000 Euro zu

zahlen.9. Im März wird der verkaufte Kleintransporter durch einen neuen ersetzt. Bar-

 preis 22.000 Euro.10. Im Mai soll das Dach am Hauptgebäude neu eingedeckt werden. Einschließ-

lich aller Nebenarbeiten (Dachrinnen, Blitzableiter usw.) hat die Investitioneinen Umfang von 85.000 Euro.

11. Im gleichen Monat wird ein Erweiterungsgebäude für 500.000 Euro erworben.12. Die Geschäftsleitung ist entschlossen, im Februar ein Darlehen mit einem

Restwert von 240.000 Euro vollständig abzulösen.

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210 Anhang

a) Erstellen Sie den Finanzplan für die Seniorenresidenz. b) Machen Sie einen Vorschlag, wie in diesem Beispiel ein eventueller Geldbe-

stand verwendet bzw. wie ein eventueller Geldbedarf gedeckt werden sollte.

Umsatzsteuer bzw. Umsatzsteuerzahllast sind nicht zu berücksichtigen.

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211Anhang

Lösungen zu den Übungsaufgaben

1. Lösung Finanzierungsalternativen

a) Bankkredit

Erläuterung

Kreditbedarf 48.000 € 50.000 € - 4 %

Eigener Anteil 2.000 € 50.000 € - 48.000 €8 % Jahreszins 19.200 € 5 Jahre à 3.840 €Abschreibungen 48.000 € vollständiger WerteverzehrGesamtkosten der Kreditfinanzierung 69.200 €

Erläuterung

Leasingraten 72.000 € 60 x 1.200Leasingsonderzahlung 6.000 €Gesamtkosten 78.000 €

 b) Leasing

Unter den genannten Bedingungen sollte sich die Geschäftsführung für den Bank-kredit entscheiden.

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212 Anhang

2. Lösung Entscheidung Skonto

 Jahreszinssatz:

alternativ:

Der gesuchte effektive Jahreszins beträgt 37,1 %. Das sind absolut 142,22 Euro.

 Zinsvergleich:

Der Skonto sollte in Anspruch genommen werden.

KreditesdesLaufzeitxrf Kreditbeda

360x100xagSkontobetr :Berechnung

%1,37860.133

000.968.4

30x462.4

360x100x138==

%1,3730x97360100x3

=

 €42,36360x100

30x5,9x600.4 berechnetBank Die   =

Zahlungsziel 45 TageZahlungsfrist bei Skontogewährung 15 TageLaufzeit des Lieferantenkredits 30 Tage

Rechnungsbetrag 4.600 €3 % Skonto 138 €Kreditbedarf 4.462 €

Skontoertrag 142,22 €Zinsaufwand 36,42 €Zinsgewinn 105,80 €

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213Anhang

3. Lösung Dynamische Investitionsrechung

1) Ermittlung Kreditbetrag

Die Annuität beträgt 25.000,00 Euro x 0,301921 KWF = 7.548,03 Euro.

2) Tilgungsplan

* Ungenauigkeit durch Rundung

4. Lösung Finanzierung durch Abschreibungen

JahrSchuld am

Anfang der PeriodeAnnuität Zinsanteil Tilgungsanteil Restschuld

1 25.000,00 7.548,03 2.000,00 5.548,03 19.451,97

2 19.451,97 7.548,03 1.556, 16 5.991,87 13.460,103 13.460,10 7.548,03 1.076,81 6.471,22 6.988,884 6.988,88 7.548,03 559,11 6.988,92 0

25.000,04 *

Listenpreis 27.739,25./. 12,5 % Rabatt 3.467,41Barpreis 24.271,84+ Disagio 728,16Kreditbetrag 25.000,00

Abschreibungen 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr usw.

1. 10 Betten 2.500 2.500 2.500 2.5002. 10 Betten 2.500 2.500 2.500 2.5003. 10 Betten 2.500 2.500 2.5004. 10 Betten 2.500 2.5005. 10 Betten 2.500usw.

 jährliche Abschreibung 2.500 5.000 7.500 10.000 10.000Liquide Mittel 2.500 7.500 15.000 25.000 25.000Reinvestition 10.000 10.000

Freigesetzte Mittel 2.500 7.500 15.000 15.000 15.000

JahrSchuld am

Anfang der PeriodeAnnuität Zinsanteil Tilgungsanteil Restschuld

1 25.000,00 7.548,03 2.000,00 5.548,03 19.451,97

2 19.451,97 7.548,03 1.556, 16 5.991,87 13.460,103 13.460,10 7.548,03 1.076,81 6.471,22 6.988,884 6.988,88 7.548,03 559,11 6.988,92 0

25.000,04 *

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216 Anhang

9. Lösung Finanzplan

a)

 b) Ende Januar können 150.000 Euro als Termingeld bis zum Kauf des Erweite-

rungsbaues im Mai angelegt werden. Im Februar kann dazu ein Kontokorrent-kredit in Anspruch genommen werden.Der Kreditbedarf im Mai ist ebenfalls kurzfristig und kann innerhalb der Kon-tokorrentkreditlinie gedeckt werden.

Finanzplan 1. HalbjahrAngaben in Tsd. €

Jan. Febr. März April Mai Juni

Anfangsbestand 100 240 148 186 376 - 19Einnahmen aus Umsatzerlösen 500 500 500 550 550 550

Anlagenabgang 8

Summe Einnahmen 600 748 648 736 926 531

Ausgaben Material 60 60 60 60 60 60

Personal 200 200 200 200 200 200Sachkosten 100 100 100 100 100 100Darlehensrate 240 80 80Anlagenzugang 22 585

Summe Ausgaben 360 600 462 360 945 440

Zahlungsmittelbestand 240 148 186 376 - 19 91

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217Anhang

Öffentliche Förderbanken

Investitionsbank Schleswig-Holstein www.ib-sh.deBremer Aufbau-Bank GmbH www.handelskammer-

 bremen.ihk24.de/HBIHK24/HBIHK24/servicemarken/branchen/industrie/

 bremer_aufbaubank.jspHamburgischeWohnungsbaukreditanstalt

www.wk-hamburg.de

 NBank Investitions- und Förderbank

 Niedersachsen GmbHwww.nbank.de

 Niedersächsische Landestreuhandstelle www.lts-nds.de/ NRW.Bank www.nrwbank.deInvestitions- und StrukturbankRheinland-Pfalz (ISB) GmbH

www.isb.rlp.de

LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz (Ressort der Landesbank)

www.lth-rlp.de

Saarländische Investitionskreditbank www.sikb.deLandeskreditbank Baden-Württemberg(L-Bank)

www.l-bank.de

LfA Förderbank Bayern www.lfa.deBayerische Landesbodenkreditanstalt www.bayernlb.de/p/_de/idx/idx.jspLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Geschäftsbereich der

 NORD/LB)www.lfi-mv.de

Investitionsbank Berlin www.ibb.deInvestitionsbank Brandenburg www.ilb.deKfW Bankengruppe www.kfw.deLandwirtschaftliche Rentenbank(Frankfurt)

www.landwirtschaftliche-rentenbank.de

Investitionsbank Hessen (IHB) www.ibh-hessen.deLTH Landestreuhandstelle Hessen(Geschäftsbereich der LB Hessen-Thüringen)

www.lth.de/

Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.deThüringer Aufbaubank www.aufbaubank.deSächsische Aufbaubank - Förderbank www.sab.sachsen.deKfW Bankengruppe www.kfw.deDeutsche Ausgleichsbank www.kfw-mittelstandbank.de

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218 Anhang

Checkliste zur Vorbereitung eines Banken-Ratings

Die folgenden Fragen können zur Vorbereitung eines Rating-Gespräches und da-mit eines Gespräches über Finanzierungsmöglichkeiten dienen188

188 nach Schäfer, Gabriele, Checkliste zur Vorbereitung eines Banken-Rating, in: Bilanzbuchhalter 

und Controller, 30. Jg. 2006, S.53 ff.

Ja NeinA. Allgemeine VorbereitungIst bekannt, was die Bank beim Rating abfragt?Ist die letzte Rating-Note bekannt?Liegen die erforderlichen Unterlagen vor?B. Unternehmensplanung und Controlling

Existiert eine schriftliche und aktuelle strategische Planung?Existiert eine Plan-Bilanz und eine Plan-GuV?Ist ein monatlicher Soll-Ist-Abgleich möglich?Existiert eine Liquiditätsplanung?Existiert eine Kalkulation?Wird regelmäßig nachkalkuliert?C. Aussagefähigkeit der Betriebswirtschaftlichen AuswertungSind die Erlösquellen untergliedert?Wird der tatsächliche Verbrauch ausgewiesen?

Werden geeignete Kennzahlen gebildet?D. SicherheitenSind die Verkehrswerte der Grundstücke bekannt?Sind die Grundstücke mit Grundpfandrechten belastet?Sind die Grundstücke frei von Altlasten?Sind werthaltige freie Sicherheiten vorhanden?Gibt es sonstige Verpflichtungen?E. Zahlungsverhalten, MahnwesenWerden Lieferantenrechnungen regelmäßig skontiert?

Wie hoch ist der Anteil ausstehender Zahlungen?Gab es Scheckrückgaben?Wie stark wird der Kontokorrentkredit genutzt?Wie oft wird die Kontokorrentlinie überzogen?Erfolgen Privatentnahmen? In welcher Höhe?Ist die Rechnungsstellung aktuell auf dem Laufenden?Existiert ein zeitnahes Mahnwesen?

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219Anhang

F. JahresabschlussSind stille Reserven vorhanden?Enthält das Anlagevermögen stille Lasten?

Ist die Bilanzpolitik positiv oder negativ?Wurden ausreichend Rückstellungen gebildet?Sind für überfällige Forderungen Wertberichtigungen erfolgt?Ist die Abschreibungspolitik steuerminimierend?Ist die Eigenkapitalquote ausreichend?Kann die Eigenkapitalquote kurzfristig erhöht werden?Wurde der Jahresabschluss testiert?

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220 Anhang

F

inanzmathematischeTabellen

FinanzmathematischeTabellendienenimRahmenvon

Finanzierungsentscheidu

ngenderVereinfachungbeiderBe-

re

chnungnachFormeln.FürtypischeKonstellationen

sinddieErgebnissederma

nchmalunübersichtlichen

Formeln

bereitsberechnet,dieErgeb

nissekönnenausdenTabellendirektübernommenw

erden.

Lesebeispiel:BeieinerLauf

zeitvon4JahrenundeinemZinssatzvon3%

beträgt

derAnnuitätenfaktor0,269027.Bei

einem

Kreditbetragi.H.v.20.000EurobeträgtdieAnnuität20.000x0,269027=5.380,54Euro.

18

9auchKapitalwiedergewinnungsfaktoroderVerrentungsfaktor

1

)i

1(

i  n

   −

      +

1

)i

1(

)i

1(i

     n

     n    −

      +

      +

     n

     n)i

1(i

1

)i

1(

      +

   −

      +

i

1

)i

1(

     n

   −

      +

AuF

Aufzinsungs-

faktor

(1+i)

n

AbF

Abzinsungs-

faktor

(1+i)

-n

RVF

Restwert-

verteilungsfaktor

K

WF

Annuitä

tenfaktor1

89

EWF

Endwertfaktor

BWF

Barwertfaktor

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221Anhang

3

,00%

n

Aufzinsungs-

faktor

Ab

zinsungs-

faktor

Restwert-

verteilungs-

faktor

Annuitäten-

faktor

Renten-

endwert-

faktor

Renten-

barwert-

faktor

1

1,030000

0,970874

1,000000

1,030000

1,00000

0

0,970874

2

1,060900

0,942596

0,492611

0,522611

2,03000

0

1,913470

3

1,092727

0,915142

0,323530

0,353530

3,09090

0

2,828611

4

1,125509

0,888487

0,239027

0,269027

4,18362

7

3,717098

5

1,159274

0,862609

0,188355

0,218355

5,30913

6

4,579707

6

1,194052

0,837484

0,154598

0,184598

6,46841

0

5,417191

7

1,229874

0,813092

0,130506

0,160506

7,66246

2

6,230283

8

1,266770

0,789409

0,112456

0,142456

8,89233

6

7,019692

9

1,304773

0,766417

0,098434

0,128434

10,15910

6

7,786109

10

1,343916

0,744094

0,087231

0,117231

11,46387

9

8,530203

11

1,384234

0,722421

0,078077

0,108077

12,80779

6

9,252624

12

1,425761

0,701380

0,070462

0,100462

14,19203

0

9,954004

13

1,468534

0,680951

0,064030

0,094030

15,61779

0

10,634955

14

1,512590

0,661118

0,058526

0,088526

17,08632

4

11,296073

15

1,557967

0,641862

0,053767

0,083767

18,59891

4

11,937935

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223Anhang

5,00%

n

Aufzinsungs-

faktor

Abzinsungs-

faktor

Restwert-

verteilungs-

faktor

Annuitäten-

faktor

Renten

-

endwer

t-

faktor

Renten-

barwert-

faktor

1

1,050000

0,952381

1,000000

1,050000

1,000

000

0,952381

2

1,102500

0,907029

0,487805

0,537805

2,050

000

1,859410

3

1,157625

0,863838

0,317209

0,367209

3,152

500

2,723248

4

1,215506

0,822702

0,232012

0,282012

4,310

125

3,545951

5

1,276282

0,783526

0,180975

0,230975

5,525

631

4,329477

6

1,340096

0,746215

0,147017

0,197017

6,801

913

5,075692

7

1,407100

0,710681

0,122820

0,172820

8,142

008

5,786373

8

1,477455

0,676839

0,104722

0,154722

9,549

109

6,463213

9

1,551328

0,644609

0,090690

0,140690

11,026

564

7,107822

10

1,628895

0,613913

0,079505

0,129505

12,577

893

7,721735

11

1,710339

0,584679

0,070389

0,120389

14,206

787

8,306414

12

1,795856

0,556837

0,062825

0,112825

15,917

127

8,863252

13

1,885649

0,530321

0,056456

0,106456

17,712

983

9,393573

14

1,979932

0,505068

0,051024

0,101024

19,598

632

9,898641

15

2,078928

0,481017

0,046342

0,096342

21,578

564

10,379658

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225Anhang

7,00%

n

Aufzinsungs-

faktor

Abzinsungs-

faktor

Restwert-

verteilungs-

faktor

Annuitäten-

faktor

Renten

-

endwer

t-

faktor

Renten-

barwert-

faktor

1

1,070000

0,934579

1,000000

1,070000

1,000

000

0,934579

2

1,144900

0,873439

0,483092

0,553092

2,070

000

1,808018

3

1,225043

0,816298

0,311052

0,381052

3,214

900

2,624316

4

1,310796

0,762895

0,225228

0,295228

4,439

943

3,387211

5

1,402552

0,712986

0,173891

0,243891

5,750

739

4,100197

6

1,500730

0,666342

0,139796

0,209796

7,153

291

4,766540

7

1,605781

0,622750

0,115553

0,185553

8,654

021

5,389289

8

1,718186

0,582009

0,097468

0,167468

10,259

803

5,971299

9

1,838459

0,543934

0,083486

0,153486

11,977

989

6,515232

10

1,967151

0,508349

0,072378

0,142378

13,816

448

7,023582

11

2,104852

0,475093

0,063357

0,133357

15,783

599

7,498674

12

2,252192

0,444012

0,055902

0,125902

17,888

451

7,942686

13

2,409845

0,414964

0,049651

0,119651

20,140

643

8,357651

14

2,578534

0,387817

0,044345

0,114345

22,550

488

8,745468

15

2,759032

0,362446

0,039795

0,109795

25,129

022

9,107914

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226 Anhang

8,00%

n

Aufzinsungs-

faktor

Abzinsungs-

faktor

Restwert-

verteilungs-

faktor

Annuitäten-

faktor

Renten

-

endwer

t-

faktor

Renten-

barwert-

faktor

1

1,080000

0,925926

1,000000

1,080000

1,000

000

0,925926

2

1,166400

0,857339

0,480769

0,560769

2,080

000

1,783265

3

1,259712

0,793832

0,308034

0,388034

3,246

400

2,577097

4

1,360489

0,735030

0,221921

0,301921

4,506

112

3,312127

5

1,469328

0,680583

0,170456

0,250456

5,866

601

3,992710

6

1,586874

0,630170

0,136315

0,216315

7,335

929

4,622880

7

1,713824

0,583490

0,112072

0,192072

8,922

803

5,206370

8

1,850930

0,540269

0,094015

0,174015

10,636

628

5,746639

9

1,999005

0,500249

0,080080

0,160080

12,487

558

6,246888

10

2,158925

0,463193

0,069029

0,149029

14,486

562

6,710081

11

2,331639

0,428883

0,060076

0,140076

16,645

487

7,138964

12

2,518170

0,397114

0,052695

0,132695

18,977

126

7,536078

13

2,719624

0,367698

0,046522

0,126522

21,495

297

7,903776

14

2,937194

0,340461

0,041297

0,121297

24,214

920

8,244237

15

3,172169

0,315242

0,036830

0,116830

27,152

114

8,559479

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227Anhang

Abkürzungsverzeichnis

  Summe € EuroAbF AbzinsungsfaktorABM Arbeitsbeschaffungs-

maßnahmeABS Asset-Backed-

SecuritiesAbs. AbsatzAG AktiengesellschaftAktG AktiengesetzAO AbgabenordnungAuF AufzinsungsfaktorAufl. AuflageAV AnlagevermögenAZ AktenzeichenBGB Bürgerliches

Gesetzbuch

BGH BundesgerichtshofBMWT Bundesministerium

für Wirtschaft undTechnologie

 bspw. beispielsweiseBWF Barwertfaktor

 bzw. beziehungsweised.h. das heißtDKLB Deutsche

Klassenlotterie Berlin

e.V. eingetragener VereinEK Eigenkapitalengl. englischESF Europäischer

SozialfondsEU Europäische Unionevtl. eventuellEWF Endwertfaktor

f. folgende / -rFebr. Februarff. fortfolgendeFK Fremdkapitalfrz. französischG Gewinn

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechtsgem. gemäßGenG Genossenschafts-

gesetzgGmbH Gemeinnützige

GmbHGmbH Gesellschaft mit

 beschränkter HaftungGmbHG Gesetz betreffend die

Gesellschaft mit

 beschränkter HaftungGuV Gewinn- und

VerlustrechnungHGB HandelsgesetzbuchHR HandelsregisterHrsg. Herausgeberi.d.R. in der RegelIHK Industrie- und

Handelskammeri.H.v. in Höhe von

i.V.m. in Verbindung mitInsO InsolvenzordnungJan. JanuarJg: JahrgangJGG JugendgerichtsgesetzKap. KapitelKG Kommandit-

gesellschaft

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8/19/2019 353115012x vs Finanzsozialberufe

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229Anhang

Internet Linkswww.arbeitsagentur.de Stichwort Bundesagentur für Arbeit

www.bankenverband.de Bundesverband deutscher Bankenwww.basel2.voeb.de/index.htm Umfangreiche Informationen zu

Basel IIwww.benchmarkingclub.de Benchmarking im Sozialbereichwww.bmwi.de foerderdatenbank Umfangreiche Übersicht über

staatliche Fördermöglichkeitenwww.bundesrecht.juris.de Bundesgesetzewww.bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

SGB II, Text

www.bvk-ev.de Bundesverband deutscherKapitalbeteiligungsgesellschaftenListen zu Kapitalbeteiligungsgebern

www.ccp-deutschland.de Kulturpolitische Gesellschaft e.V.www.controllerspielwiese.de Investitionsrechnung, Leasing,

Finanzmathematikwww.db.bmwa.de/Navigation/Unternehmer/foerderdatenbank.html

Förderdatenbank des Bundes mitSuchfunktion

www.de.wikipedia.org/wiki/

Entscheidungstheorie

Überblick über die

Entscheidungstheoriewww.dfnv.de Deutscher Franchise NehmerVerband

www.dgrv.de Deutscher Genossenschafts- undRaiffeisenverband

www.docju.de Komfortabler Rechner, besonders zuInvestitionen

www.ebrd.com Europäische Bank für Wiederaufbauund Entwicklung

www.esb-online.de Marktplatz für Sponsoring undEventmarketing

www.eufis.de EU-Förderinformations- undKommunikationssystem,kostenpflichtig, eine WocheTestzugang

www.europa.eu.int/institutions/eib/index_de.htm

Europäische Investitionsbank

www.event-shop.de Ausrüstung, Ideen, Dienstleister,

Organisation

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230 Anhang

www.existenzgruender.de Informationsseite des BMWTwww.exportkreditgarantien.de Details und Antragsformulare zur

Exportfinanzierung mit staatlicher

Unterstützungwww.faspo.de Fachverband für Sponsoring e.V.www.finance.wiwi.tu-dresden.de/lehre/glossar.html

Begriffsdefinitionen zurFinanzwirtschaft

www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/798/vereine01022005.321285.pdf

Steuertipps für gemeinnützigeVereine

www.foerderland.de Einfache Übersicht überRechtsformen.

www.fundraising.de Hinweise und Beiträge zumFundraisingwww.geldanlage24.de Liquiditätsrechner / Ratenkredit-

Vergleich / Vergleich Tagesgeld-Anlage / Vergleich Termingeld-Anlage

www.gerichtstabellen.com Liste der Landes- undOberlandesgerichte

www.german-zscore.de Pre-Rating zu Basel IIwww.haufe.de Online-Produkte Rechnungswesen

Office Professional (4 Wochenkostenloser Test)

www.ifb-gruendung.de Gründungsberatung für freie Berufewww.kanzlei-dr-krueger.de Informationen zu Stiftungen und

gGmbHwww.kfw.de Mittelstandsbankwww.kfw-mittelstandsbank.de Förderberater zur Suche von

Förderprogrammenwww.leasing-verband.de Bundesverband deutscher Leasing-

Unternehmenwww.lotto.de Links zu allen Lotto-Landesgesellschaften

www.oag.state.ny.us Ergebnisse von Telefonmarketing in New York

www.schnellcheck.de Kostenloses Testportalwww.socialnet.de umfangreiche Linksammlungwww.sozialmarketing.de Deutscher Fundraising Verbandwww.spenden.de Übersicht über

Spendenorganisationen

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http://slidepdf.com/reader/full/353115012x-vs-finanzsozialberufe 228/229

231Anhang

www.standardsetter.de Deutsches RechunungslegungsStandard Committee e.V.

www.steuerlexikon-online.de Steuer-Lexikon

www.stiftungen.org Gesetze, Mustersatzungen,Arbeitskreise

www.stiftungsagentur.de Stiftungsberatungwww.stiftungsindex.de Recherchemöglichkeiten,

Anschriftenwww.stiftung-sponsoring.de Fachmagazin für Non-Profit-

Management und -Marketingwww.subventionen.de Portal für Fördermittelwww.vdb-info.de Verband der Bürgschaftsbanken

www.vereinshandbuch.de Umfangreiche, aber unsystematischeZusammenstellung für den Nonprofit-Bereich. Teilweisegebührenpflichtig

www.wegweiser-buergergesellschaft.de Einführende Hinweise zuverschiednen Finanzierungs-möglichkeiten

www.companieshouse.gov.uk Umfangreiche Informationen zuLimited

www.wowi.de/info/finanzen/rechner/kreditrechner/kreditrechner.htm Darlehensrechner

www.zingel.de/zip/06darl.zip Darlehensrechnerwww.zingel.de/zip/06leas.zip Leasingrechnerwww.innovations-report.de Forum für Wissenschaft, Industrie

und Wirtschaftwww.foerderland.de Wissen für Gründer und

Unternehmerwww.go-mit.de Wegweiser der Bundesagentur für

Arbeit, Regionaldirektion NRWwww.althilftjung.de Bundesgemeinschaft „alt hilft jung“www.ihk.de IHK-Portal mit Suchfunktionwww.dzi.de Deutsches Zentralinstitut für soziale

Fragen

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