3P Magazine Ausgabe 1

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3P Persönlich Praxisorientiert Professionell Magazin der Kanzlei Klinger & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft Aufpassen beim Kindergeld! Seite 12 Seite 18 Seite 08 Das Kraftwerk auf dem Dach BilMoG Wie sind die steuerlichen Konsequenzen? Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber? AUSGABE 01

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Magazin der Kanzlei Klinger & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft, wir sind stolz darauf, dass Sie unsere erste Ausgabe des Kanzleimagazins3p in den Händen halten. Zum einen haben wirversucht fachlich interessante Artikel wie die steuerliche Auswirkungder Fotovoltaikanlage oder eine mögliche Steuervereinfachungverständlich darzustellen, aber zum anderen soll das Magazinauch unterhaltsam sein.

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3PPersönlich PraxisorientiertProfessionell

Magazin der KanzleiKlinger & KollegenSteuerberatungsgesellschaft

Aufpassen beim Kindergeld!

Seite 12

Seite 18Seite 08

Das Kraftwerkauf dem Dach

BilMoG

Wie sind die steuerlichen

Konsequenzen?

Welche Ziele verfolgt

der Gesetzgeber?

A U S G A B E 0 1

Page 2: 3P Magazine Ausgabe 1

wir sind stolz darauf, dass Sie unsere erste Ausgabe des Kanz-

leimagazins 3p in den Händen halten. Zum einen haben wir

versucht fachlich interessante Artikel wie die steuerliche Auswir-

kung der Fotovoltaikanlage oder eine mögliche Steuervereinfa-

chung verständlich darzustellen, aber zum anderen soll das Ma-

gazin auch unterhaltsam sein.

Berichte über die Kanzlei bringen Ihnen unsere oft im Hinter-

grund arbeitenden Steuerfachleute näher. Die langjährige Mitar-

beiterin Frau Doris Rössler geht zum 31.03.2011 in Rente. Frau

Darinka Armer hat dafür bei uns ein BA-Studium begonnen. So

gibt es bei uns intern auch immer wieder Veränderungen.

Des Weiteren wollen wir unseren Mandanten, aber auch Perso-

nen, Vereinigungen oder Firmen aus der Region und unserem

Umfeld eine Plattform bieten sich darzustellen. In unserer Aus-

gabe 01 stellt sich die Firma Optik Mattern GmbH vor. Schnell

zeigt sich, dass hier viel mehr geboten wird und dahinter steckt,

als nur Brillen zu verkaufen.

Ähnlich sieht es bei Frau Baumann aus. Das langjährige Training

mit den Erfolgen und die Begeisterung für den Bogenschützen-

Sport kann man direkt nachvollziehen und spüren. Beim Blu-

men- und Weinhaus Dobiasch in Nußloch überzeugt die aufwen-

dige und sehr geschmackvolle Renovierung und Einrichtung.

Aus einem alten, verwinkelten und dunklen Laden wurde ein

wunderschönes helles und modernes Geschäft.

Sein Faible für Autos und besonders für Porsche erläutert Herr

Matthias eindrucksvoll. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem

bunten Reigen unserem Slogan persönlich, praxisorientiert und

professionell gerecht werden und wünschen Ihnen viel Unterhal-

tung und Spaß bei der Ausgabe 01 unseres Kanzleimagazins 3p.

Daniel Boch

Geschäftsführer

Liebe Leserin, lieber Leser,

Herausgeber

Klinger & Kollegen

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bahnhofstraße 1

69207 Sandhausen

Telefon : (06224) 93 06 0

Telefax : (06224) 5 12 84

E-Mail: [email protected]

Internet: www.klinger-kollegen.de

V. i. S. d. P.

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Daniel Boch, Hans Schmutzer

Redaktion

Klinger & Kollegen

DONGUS HOSPAcH PARTNER

Idee, Konzeption und Gestaltung

Nicolas Dongus, Florian Hospach

DONGUS HOSPAcH PARTNER

www.dohopa.de

Auflage

3.000

EDITORIAL | 03

3P – DAs MAgAzIn DER KAnzLEI KLIngER & KOLLEgEn

Steuerberatung

PersönlichPraxisorientiertProfessionell

Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Jahresabschluss

Steuererklärung

Steuergestaltung

Betriebsprüfung

Rechtsbehelf

Erben und Schenken

Buchen mit Zukunft

Existenzgründung

Kosten Controlling

Rating

Kostenrechnung

Unternehmensbewertung

Investitionsberatung

Unternehmensberatung

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wir sind stolz darauf, dass Sie unsere erste Ausgabe des Kanz-

leimagazins 3p in den Händen halten. Zum einen haben wir

versucht fachlich interessante Artikel wie die steuerliche Auswir-

kung der Fotovoltaikanlage oder eine mögliche Steuervereinfa-

chung verständlich darzustellen, aber zum anderen soll das Ma-

gazin auch unterhaltsam sein.

Berichte über die Kanzlei bringen Ihnen unsere oft im Hinter-

grund arbeitenden Steuerfachleute näher. Die langjährige Mitar-

beiterin Frau Doris Rössler geht zum 31.03.2011 in Rente. Frau

Darinka Armer hat dafür bei uns ein BA-Studium begonnen. So

gibt es bei uns intern auch immer wieder Veränderungen.

Des Weiteren wollen wir unseren Mandanten, aber auch Perso-

nen, Vereinigungen oder Firmen aus der Region und unserem

Umfeld eine Plattform bieten sich darzustellen. In unserer Aus-

gabe 01 stellt sich die Firma Optik Mattern GmbH vor. Schnell

zeigt sich, dass hier viel mehr geboten wird und dahinter steckt,

als nur Brillen zu verkaufen.

Ähnlich sieht es bei Frau Baumann aus. Das langjährige Training

mit den Erfolgen und die Begeisterung für den Bogenschützen-

Sport kann man direkt nachvollziehen und spüren. Beim Blu-

men- und Weinhaus Dobiasch in Nußloch überzeugt die aufwen-

dige und sehr geschmackvolle Renovierung und Einrichtung.

Aus einem alten, verwinkelten und dunklen Laden wurde ein

wunderschönes helles und modernes Geschäft.

Sein Faible für Autos und besonders für Porsche erläutert Herr

Matthias eindrucksvoll. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem

bunten Reigen unserem Slogan persönlich, praxisorientiert und

professionell gerecht werden und wünschen Ihnen viel Unterhal-

tung und Spaß bei der Ausgabe 01 unseres Kanzleimagazins 3p.

Daniel Boch

Geschäftsführer

Liebe Leserin, lieber Leser,

Herausgeber

Klinger & Kollegen

Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bahnhofstraße 1

69207 Sandhausen

Telefon : (06224) 93 06 0

Telefax : (06224) 5 12 84

E-Mail: [email protected]

Internet: www.klinger-kollegen.de

V. i. S. d. P.

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer

Daniel Boch, Hans Schmutzer

Redaktion

Klinger & Kollegen

DONGUS HOSPAcH PARTNER

Idee, Konzeption und Gestaltung

Nicolas Dongus, Florian Hospach

DONGUS HOSPAcH PARTNER

www.dohopa.de

Auflage

3.000

EDITORIAL | 03

3P – DAs MAgAzIn DER KAnzLEI KLIngER & KOLLEgEn

Steuerberatung

PersönlichPraxisorientiertProfessionell

Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Jahresabschluss

Steuererklärung

Steuergestaltung

Betriebsprüfung

Rechtsbehelf

Erben und Schenken

Buchen mit Zukunft

Existenzgründung

Kosten Controlling

Rating

Kostenrechnung

Unternehmensbewertung

Investitionsberatung

Unternehmensberatung

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Inhalt

04 | InHALTsVERzEICHnIs

TOPTHEMA STEUERN I

Was ist neu beimJahressteuergesetz 2010?

TOPTHEMA STEUERN II

Aufpassen beim Kindergeld!

TOPTHEMA wIRTScHAfT

Das Kraftwerk auf dem Dach –Wie sind die steuerlichenKonsequenzen?

KANZLEI NEwS – MITARbEITER

Meine letzten 100 Tage

Meine ersten 100 Tage

STEUER NEwS – UNTERNEHMER

BilMoG – Das Bilanzmodernisierungsgesetz

STEUER NEwS – ALLE STEUERPfLIcHTIGE

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Neue Regelungen zur Selbstanzeige

Was kostet die verspätet abgegebeneSteuererklärung?

Änderungen bei der Sozialversicherung

Aufbewahrung digitaler Unterlagenbei Bargeschäften

Vorschläge zur Vereinfachung derSteuererklärungen

AUS DER REGION – NUSSLOcH

Blumen & Weinhaus Dobiasch, Nußloch

AUS DER REGION – HEIDELbERG

Bogenschießen

Kita Gaisbergstraße

06

08

12

20

20

18

22

22

23

26

27

28

11

16

24

Topthemen Steuer News Kanzlei News Aus der Region

MANDANT UND AUTO

Herr Bernd Matthias 25

MANDANTENPRÄSENTATION

Optik Mattern GmbH 30

InHALTsVERzEICHnIs | 05

01

SEITE SEITE SEITE SEITE

12 28 20 16

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Inhalt

04 | InHALTsVERzEICHnIs

TOPTHEMA STEUERN I

Was ist neu beimJahressteuergesetz 2010?

TOPTHEMA STEUERN II

Aufpassen beim Kindergeld!

TOPTHEMA wIRTScHAfT

Das Kraftwerk auf dem Dach –Wie sind die steuerlichenKonsequenzen?

KANZLEI NEwS – MITARbEITER

Meine letzten 100 Tage

Meine ersten 100 Tage

STEUER NEwS – UNTERNEHMER

BilMoG – Das Bilanzmodernisierungsgesetz

STEUER NEwS – ALLE STEUERPfLIcHTIGE

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Neue Regelungen zur Selbstanzeige

Was kostet die verspätet abgegebeneSteuererklärung?

Änderungen bei der Sozialversicherung

Aufbewahrung digitaler Unterlagenbei Bargeschäften

Vorschläge zur Vereinfachung derSteuererklärungen

AUS DER REGION – NUSSLOcH

Blumen & Weinhaus Dobiasch, Nußloch

AUS DER REGION – HEIDELbERG

Bogenschießen

Kita Gaisbergstraße

06

08

12

20

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18

22

22

23

26

27

28

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24

Topthemen Steuer News Kanzlei News Aus der Region

MANDANT UND AUTO

Herr Bernd Matthias 25

MANDANTENPRÄSENTATION

Optik Mattern GmbH 30

InHALTsVERzEICHnIs | 05

01

SEITE SEITE SEITE SEITE

12 28 20 16

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06 | TOPTHEMA sTEUERn I TOPTHEMA sTEUERn I | 07

Neuer Freibetrag für ehrenamtlich tätige BetreuerWer als ehrenamtlicher Vormund, rechtlicher Betreuer oder Pfleger eine Aufwandsentschädigung erhält, kann diese nun zusammen mit den steuerfreien Einnahmen bündeln und da-mit einen Freibetrag bis zu Euro 2.100.- statt wie bisher Euro 500.- geltend machen.

Aufwendungen für das häusliche ArbeitszimmerMal durften diese Aufwendungen für das häusliche Arbeits-zimmer in Ansatz gebracht werden, dann wieder nicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wird nun geregelt, dass bis zu Euro 1.250.- für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Wer-bungskosten abgezogen werden können, allerdings nur, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Ar-beitsplatz zur Verfügung steht. Wenn es für die Tätigkeit einen Arbeitsplatz woanders gibt, darf nichts abgezogen werden, selbst wenn mehr als 50 % der Tätigkeit zu Hause im Arbeitszimmer erfolgt.

Bei Nachzahlungszinsen bleibt bestehen, dass diese weder bei einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Ein-künfte abgezogen werden dürfen.

Diese Regelung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Veräußerungsverlust beim PKW-VerkaufWer innerhalb eines Jahres sein Auto wieder verkauft und da-bei einen Verlust macht, kann den leider nicht mehr geltend machen. Dinge des täglichen Gebrauchs sind künftig aus der Spekulationsbesteuerung ausgenommen.

Steuerpflichtige, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, konnten schon immer und können auch zukünftig die Kosten in vollem Umfang geltend machen.

Diese Änderung gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2007, aber nur für offene Fälle, in denen noch kein Steuer- oder Fest-stellungsbescheid ergangen ist, bzw noch nicht unanfechtbar entschieden wurde. Bestandskräftige Steuerbescheide, die ohne Vorläufigkeitsvermerk ergangen sind (bis Mai 2009), können nicht geändert werden.

Müssen Erstattungszinsen versteuert werden?Wenn die Steuererstattung auf sich warten lässt, muss das Fi-nanzamt sogenannte Erstattungszinsen zahlen. Zu dieser Re-gelung hat der Gesetzgeber schnell gehandelt und beschlos-sen, dass Erstattungszinsen nicht steuerfrei sind, sondern wie alle anderen Zinseinnahmen versteuert werden müssen.

Was ist neu beim Jahressteuergesetz

Details aus dem Jahressteuergesetz 2010

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06 | TOPTHEMA sTEUERn I TOPTHEMA sTEUERn I | 07

Neuer Freibetrag für ehrenamtlich tätige BetreuerWer als ehrenamtlicher Vormund, rechtlicher Betreuer oder Pfleger eine Aufwandsentschädigung erhält, kann diese nun zusammen mit den steuerfreien Einnahmen bündeln und da-mit einen Freibetrag bis zu Euro 2.100.- statt wie bisher Euro 500.- geltend machen.

Aufwendungen für das häusliche ArbeitszimmerMal durften diese Aufwendungen für das häusliche Arbeits-zimmer in Ansatz gebracht werden, dann wieder nicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wird nun geregelt, dass bis zu Euro 1.250.- für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Wer-bungskosten abgezogen werden können, allerdings nur, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Ar-beitsplatz zur Verfügung steht. Wenn es für die Tätigkeit einen Arbeitsplatz woanders gibt, darf nichts abgezogen werden, selbst wenn mehr als 50 % der Tätigkeit zu Hause im Arbeitszimmer erfolgt.

Bei Nachzahlungszinsen bleibt bestehen, dass diese weder bei einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Ein-künfte abgezogen werden dürfen.

Diese Regelung ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Veräußerungsverlust beim PKW-VerkaufWer innerhalb eines Jahres sein Auto wieder verkauft und da-bei einen Verlust macht, kann den leider nicht mehr geltend machen. Dinge des täglichen Gebrauchs sind künftig aus der Spekulationsbesteuerung ausgenommen.

Steuerpflichtige, bei denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, konnten schon immer und können auch zukünftig die Kosten in vollem Umfang geltend machen.

Diese Änderung gilt auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2007, aber nur für offene Fälle, in denen noch kein Steuer- oder Fest-stellungsbescheid ergangen ist, bzw noch nicht unanfechtbar entschieden wurde. Bestandskräftige Steuerbescheide, die ohne Vorläufigkeitsvermerk ergangen sind (bis Mai 2009), können nicht geändert werden.

Müssen Erstattungszinsen versteuert werden?Wenn die Steuererstattung auf sich warten lässt, muss das Fi-nanzamt sogenannte Erstattungszinsen zahlen. Zu dieser Re-gelung hat der Gesetzgeber schnell gehandelt und beschlos-sen, dass Erstattungszinsen nicht steuerfrei sind, sondern wie alle anderen Zinseinnahmen versteuert werden müssen.

Was ist neu beim Jahressteuergesetz

Details aus dem Jahressteuergesetz 2010

Page 8: 3P Magazine Ausgabe 1

Die Freude über das erhöhte Kindergeld kann dann getrübt werden, wenn man es wieder zurückzahlen muss, weil der Nachwuchs selbst zu hohe eigene Einkünfte hat. Ab 2010 erhalten die Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, 20 Euro mehr als 2009. Das dritte Kind bekommt 190 Euro (früher 170) und jedes weitere 215 Euro (davor 195 Euro). Dieses Geld darf aber nur behalten werden, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des einzelnen Kindes den Grenzbetrag von 8.004 Euro nicht überschreiten.

Bei kleineren Kindern wird das kein Problem sein. Wer aber ei-nen besonders tüchtigen Sprössling hat, der Prospekte verteilt und gut honorierter Fußballtrainer ist, der muss eventuell ge-nau rechnen, ob er diesen Grenzbetrag nicht durch Werbungs-kosten und besondere Aufwendungen mindern kann, damit er den Anspruch auf Kindergeld nicht verliert.

Wenn der erfolgreiche Sohn oder die erfolgreiche Tochter noch unter 18 Jahren alt sind, müssen sie keine Belege für ihre be-sonderen Aufwendungen sammeln: der Grenzbetrag gilt nur für volljährige Kinder. Minderjährige Kinder sind auf jeden Fall kindergeldberechtigt.

Wenn der Nachwuchs aber nach seinem 18. Geburtstag noch in der Ausbildung und damit kindergeldberechtigt ist und über ein eigenes Einkommen oder Bezüge verfügt, dann muss er sehen, dass er unter dem Grenzbetrag bleibt. Denn der Verlust des Kindergeldes hat für die Eltern noch weitere Konsequen-zen.

Alternativ zum Kindergeld prüfen die Finanzbeamten bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag für den Steuerschuldner eine Steuerersparnis bringt. Das ist der Fall, wenn der Steuersatz über 31,5 Prozent steht. Bei Allein-stehenden wird der bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 30.000 Euro erreicht, bei Verheirateten sind es 60.000 Euro.

Aufpassen beim Kindergeld!Die tüchtigen Kinder sollten also fleißig darüber Buch führen, welche Aufwendungen sie für ihre Ausbildung haben. Dazu gehören ihre Versicherungen, die Studien- oder Lehrgangs-gebühren, die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, die not-wendigen Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Computer, Promotionskosten oder auch die Verpflegungs-mehraufwendungen. Da kommt was zusammen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und der Sparer-pauschbetrag von 801 Euro steht auch den Kindern zu und die Unterhaltsleistungen der Eltern müssen sie sich auch nicht als Einkommen anrechnen lassen. Ehrenämter dürfen 500 Euro im Jahr einbringen, ohne dass das gezählt wird. Und wenn das Kind nicht mehr als 2.100 Euro im Jahr als nebenberuflicher Übungsleiter oder Trainer verdient, wird das auch nicht als Ein-kommen gewertet.

Freundlicherweise werden Omas Zahlungen aufs Sparbuch zum Vermögensaufbau des Enkels auch nicht zu den Bezügen gerechnet.

08 | TOPTHEMA sTEUERn II

Werbungskosten mindern den Grenzbetrag. Mindestens angesetzt wirdder Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro. Auch alle durch die

Ausbildung bedingten Aufwendungen sind als besondere Ausbildungskostenabzugsfähig. Dazu gehören insbesondere:

• Fahrtkosten im Rahmen der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (Entfernungspauschale)

• Fahrtkosten zu Ausbildungszwecken (z.B. Lerngemeinschaften)

• Notwendige Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial, Computer über die Abschreibung

• Studiengebüren

• Sonstige Kosten des Studiums, z.B. bei einem Auslandsstudium die Flugkosten

• Promotionskosten

• Seminar- und Lehrgangsgebüren

• Verpflegungsmehrauswendungen

• Sonstige Aufwendungen, die aufgrund der individuellen Ausbildung entstehen.

• Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

• Beiträge eines beihilfeberechtigten Kindes (z.B. Beamtenanwärter) zu einer privaten Kranken-

und Pflegeversicherung

• Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

• Bei Bezug einer Unfallrente ist der Grenzbetrag um den unfallbedingten Mehraufwand zu erhöhen,

den das Kind selbst zu tragen hat.

• Beiträge zu studentischen Kranken- und Pflegeversicherungen

• Beiträge zur privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz (BFH, Az: III R 33/06)

• Geldzuwendungen eines Dritten zum Vermögensaufbau (BFH, Az: VIII R 21/02)

Außerdem mindern den Grenzbetrag oder werden nicht zu den Bezügen gerechnet:

Checkliste: Clever investieren, grenzbetrag mindern

TOPTHEMA sTEUERn II | 09

Hinzugerechnet werden aber der Lohn vom Mini-Job inklusive aller Zuschläge und alle Gelder, die von einer staatlichen Stelle kommen (z.B. Arbeitslosengeld). Als Einkunft zählt grundsätz-lich alles, was zur Besteuerung herangezogen wird.

Und auch der glückliche Fall eines Lottogewinns und einer nicht zweckgebundenen Erbschaft erhöht das eigene Einkom-men. Aber das passiert ja auch nicht so häufig.

Kluges Rechnen kann also auch hier eine Menge Steuern sparen!

Page 9: 3P Magazine Ausgabe 1

Die Freude über das erhöhte Kindergeld kann dann getrübt werden, wenn man es wieder zurückzahlen muss, weil der Nachwuchs selbst zu hohe eigene Einkünfte hat. Ab 2010 erhalten die Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, 20 Euro mehr als 2009. Das dritte Kind bekommt 190 Euro (früher 170) und jedes weitere 215 Euro (davor 195 Euro). Dieses Geld darf aber nur behalten werden, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des einzelnen Kindes den Grenzbetrag von 8.004 Euro nicht überschreiten.

Bei kleineren Kindern wird das kein Problem sein. Wer aber ei-nen besonders tüchtigen Sprössling hat, der Prospekte verteilt und gut honorierter Fußballtrainer ist, der muss eventuell ge-nau rechnen, ob er diesen Grenzbetrag nicht durch Werbungs-kosten und besondere Aufwendungen mindern kann, damit er den Anspruch auf Kindergeld nicht verliert.

Wenn der erfolgreiche Sohn oder die erfolgreiche Tochter noch unter 18 Jahren alt sind, müssen sie keine Belege für ihre be-sonderen Aufwendungen sammeln: der Grenzbetrag gilt nur für volljährige Kinder. Minderjährige Kinder sind auf jeden Fall kindergeldberechtigt.

Wenn der Nachwuchs aber nach seinem 18. Geburtstag noch in der Ausbildung und damit kindergeldberechtigt ist und über ein eigenes Einkommen oder Bezüge verfügt, dann muss er sehen, dass er unter dem Grenzbetrag bleibt. Denn der Verlust des Kindergeldes hat für die Eltern noch weitere Konsequen-zen.

Alternativ zum Kindergeld prüfen die Finanzbeamten bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag für den Steuerschuldner eine Steuerersparnis bringt. Das ist der Fall, wenn der Steuersatz über 31,5 Prozent steht. Bei Allein-stehenden wird der bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 30.000 Euro erreicht, bei Verheirateten sind es 60.000 Euro.

Aufpassen beim Kindergeld!Die tüchtigen Kinder sollten also fleißig darüber Buch führen, welche Aufwendungen sie für ihre Ausbildung haben. Dazu gehören ihre Versicherungen, die Studien- oder Lehrgangs-gebühren, die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, die not-wendigen Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial und Computer, Promotionskosten oder auch die Verpflegungs-mehraufwendungen. Da kommt was zusammen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und der Sparer-pauschbetrag von 801 Euro steht auch den Kindern zu und die Unterhaltsleistungen der Eltern müssen sie sich auch nicht als Einkommen anrechnen lassen. Ehrenämter dürfen 500 Euro im Jahr einbringen, ohne dass das gezählt wird. Und wenn das Kind nicht mehr als 2.100 Euro im Jahr als nebenberuflicher Übungsleiter oder Trainer verdient, wird das auch nicht als Ein-kommen gewertet.

Freundlicherweise werden Omas Zahlungen aufs Sparbuch zum Vermögensaufbau des Enkels auch nicht zu den Bezügen gerechnet.

08 | TOPTHEMA sTEUERn II

Werbungskosten mindern den Grenzbetrag. Mindestens angesetzt wirdder Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro. Auch alle durch die

Ausbildung bedingten Aufwendungen sind als besondere Ausbildungskostenabzugsfähig. Dazu gehören insbesondere:

• Fahrtkosten im Rahmen der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb (Entfernungspauschale)

• Fahrtkosten zu Ausbildungszwecken (z.B. Lerngemeinschaften)

• Notwendige Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial, Computer über die Abschreibung

• Studiengebüren

• Sonstige Kosten des Studiums, z.B. bei einem Auslandsstudium die Flugkosten

• Promotionskosten

• Seminar- und Lehrgangsgebüren

• Verpflegungsmehrauswendungen

• Sonstige Aufwendungen, die aufgrund der individuellen Ausbildung entstehen.

• Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung

• Beiträge eines beihilfeberechtigten Kindes (z.B. Beamtenanwärter) zu einer privaten Kranken-

und Pflegeversicherung

• Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

• Bei Bezug einer Unfallrente ist der Grenzbetrag um den unfallbedingten Mehraufwand zu erhöhen,

den das Kind selbst zu tragen hat.

• Beiträge zu studentischen Kranken- und Pflegeversicherungen

• Beiträge zur privaten Zusatzversicherung für Zahnersatz (BFH, Az: III R 33/06)

• Geldzuwendungen eines Dritten zum Vermögensaufbau (BFH, Az: VIII R 21/02)

Außerdem mindern den Grenzbetrag oder werden nicht zu den Bezügen gerechnet:

Checkliste: Clever investieren, grenzbetrag mindern

TOPTHEMA sTEUERn II | 09

Hinzugerechnet werden aber der Lohn vom Mini-Job inklusive aller Zuschläge und alle Gelder, die von einer staatlichen Stelle kommen (z.B. Arbeitslosengeld). Als Einkunft zählt grundsätz-lich alles, was zur Besteuerung herangezogen wird.

Und auch der glückliche Fall eines Lottogewinns und einer nicht zweckgebundenen Erbschaft erhöht das eigene Einkom-men. Aber das passiert ja auch nicht so häufig.

Kluges Rechnen kann also auch hier eine Menge Steuern sparen!

Page 10: 3P Magazine Ausgabe 1

Das Blumen & Weinhaus in Nußloch stellt sich vor:

Nach intensiven Umbaumaßnahmen konnte das neue Geschäft „Blumen & Weinhaus“ am 6. März 2010 in der Hauptstraße 82 eröffnet werden. Wir stellen für Sie schmuckvolle Blumensträuße und -gestecke zusammen. Blumenarrangements für Festlichkeiten wie z. B. Hochzeiten, Geburtsta-ge, Konzerte aber auch Trauerfloristik gehören zu unserem fachlichen Knowhow. Wir beraten Sie gern bei der Standortwahl Ihrer Pflanzen in Heim und Büro. Kleine Accessoires für die Wohnungsdekoration wie diverse Kerzen, Bilderrahmen aus Sterlingsilber oder Weidenkörbe er-gänzen unser Angebot. Etwas ganz Besonderes sind die handgefer-tigten Schmuckstücke, für die zusätzlich spezielle Schmuckabende angeboten werden.

In den stilvoll angelegten Weinregalen bieten wir erlesene Weine aus der Pfalz, Italien, sowie Weine aus Frankreich an. Unser Wein-angebot wird durch Sekt, Prosecco, Cremant und Champagner ergänzt. Ausgewählte Spirituosen runden unser Angebot ab. Auf Anfrage können wir für Sie eine Weinprobe organisieren. Lassen Sie sich vom „Blumen & Weinhaus“-Team fachlich und kompetent beraten. Hier werden Wünsche nicht nur ge-weckt, sondern auch erfüllt.

Blumen & Weinhaus, Nußloch

Öffnungszeiten:Dienstag - Freitag

von 9:00 – 12:30 Uhrund von 15:00 – 18:30 Uhr

Samstagvon 9:00 bis 13:30 Uhr

(montags geschlossen)

Tel: 06224/[email protected]

www.blumen-weinhaus.de

Aus der Region

10 | TOPTHEMA sTEUERn II AUs DER REgIOn | 11

weder Einkünfte noch Bezüge

• Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss nicht zu den Bezügen gerechnet werden• Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 €• Sparerpauschbetrag von 801 €• Unterhaltsleistungen der Eltern• Leistungen, die behinderungsbedingten

Mehrbedarf abdecken• Pflegegeld aus der Pflegeversicherung• Pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb• Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst

• Trennungsgelder im öffentlichen Dienst• Aufwandsentschädigungen aus einer öffentlichen Kasse• Steuerfreie Einnahmen für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

bis zu 2.100 € im Jahr• Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 €• Erziehungsgeld• Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung• Schmerzensgeld• Darlehnsanteil des BAföG

• Elterngeld, das ein Kind für ein eigenes Kind über den Mindestbetrag

hinaus bezieht

• Arbeitslohn aus einem Minijob

• Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsgeld, Pflegegeld, Wohngeld

• Übergangsgeld der Agentur für Arbeit

• Im Ausland erzielte Einkünfte, die in der Bundesrepublik steuerfrei sind

• Versorgungsbezüge in Höhe des Versorgungsfreibetrags

• Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

• Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

• Zuschüsse des Rententrägers zur freiwilligen oder privaten

Kranken- und Pflegeversicherung

• Schadenersatzrenten

• Eingliederungshilfe für Heimunterbringung

• Sozialhilfe, Bekleidungshilfe

• Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt

lebenden Ehegatten

• Unterhaltsleistungen, die die Mutter (hier das Kindergeld)

vom Vater des nichtehelichen Kindes erhält

• Lottogewinne

• Nicht zweckgebundene Erbschaften

anrechenbare Bezüge

Welche Einnahmen das Finanzamt

als Bezüge anrechnet

Page 11: 3P Magazine Ausgabe 1

Das Blumen & Weinhaus in Nußloch stellt sich vor:

Nach intensiven Umbaumaßnahmen konnte das neue Geschäft „Blumen & Weinhaus“ am 6. März 2010 in der Hauptstraße 82 eröffnet werden. Wir stellen für Sie schmuckvolle Blumensträuße und -gestecke zusammen. Blumenarrangements für Festlichkeiten wie z. B. Hochzeiten, Geburtsta-ge, Konzerte aber auch Trauerfloristik gehören zu unserem fachlichen Knowhow. Wir beraten Sie gern bei der Standortwahl Ihrer Pflanzen in Heim und Büro. Kleine Accessoires für die Wohnungsdekoration wie diverse Kerzen, Bilderrahmen aus Sterlingsilber oder Weidenkörbe er-gänzen unser Angebot. Etwas ganz Besonderes sind die handgefer-tigten Schmuckstücke, für die zusätzlich spezielle Schmuckabende angeboten werden.

In den stilvoll angelegten Weinregalen bieten wir erlesene Weine aus der Pfalz, Italien, sowie Weine aus Frankreich an. Unser Wein-angebot wird durch Sekt, Prosecco, Cremant und Champagner ergänzt. Ausgewählte Spirituosen runden unser Angebot ab. Auf Anfrage können wir für Sie eine Weinprobe organisieren. Lassen Sie sich vom „Blumen & Weinhaus“-Team fachlich und kompetent beraten. Hier werden Wünsche nicht nur ge-weckt, sondern auch erfüllt.

Blumen & Weinhaus, Nußloch

Öffnungszeiten:Dienstag - Freitag

von 9:00 – 12:30 Uhrund von 15:00 – 18:30 Uhr

Samstagvon 9:00 bis 13:30 Uhr

(montags geschlossen)

Tel: 06224/[email protected]

www.blumen-weinhaus.de

Aus der Region

10 | TOPTHEMA sTEUERn II AUs DER REgIOn | 11

weder Einkünfte noch Bezüge

• Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss nicht zu den Bezügen gerechnet werden• Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 €• Sparerpauschbetrag von 801 €• Unterhaltsleistungen der Eltern• Leistungen, die behinderungsbedingten

Mehrbedarf abdecken• Pflegegeld aus der Pflegeversicherung• Pauschal versteuerte Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb• Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst

• Trennungsgelder im öffentlichen Dienst• Aufwandsentschädigungen aus einer öffentlichen Kasse• Steuerfreie Einnahmen für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

bis zu 2.100 € im Jahr• Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 €• Erziehungsgeld• Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung• Schmerzensgeld• Darlehnsanteil des BAföG

• Elterngeld, das ein Kind für ein eigenes Kind über den Mindestbetrag

hinaus bezieht

• Arbeitslohn aus einem Minijob

• Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsgeld, Pflegegeld, Wohngeld

• Übergangsgeld der Agentur für Arbeit

• Im Ausland erzielte Einkünfte, die in der Bundesrepublik steuerfrei sind

• Versorgungsbezüge in Höhe des Versorgungsfreibetrags

• Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

• Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung

• Zuschüsse des Rententrägers zur freiwilligen oder privaten

Kranken- und Pflegeversicherung

• Schadenersatzrenten

• Eingliederungshilfe für Heimunterbringung

• Sozialhilfe, Bekleidungshilfe

• Unterhaltsleistungen vom geschiedenen oder dauernd getrennt

lebenden Ehegatten

• Unterhaltsleistungen, die die Mutter (hier das Kindergeld)

vom Vater des nichtehelichen Kindes erhält

• Lottogewinne

• Nicht zweckgebundene Erbschaften

anrechenbare Bezüge

Welche Einnahmen das Finanzamt

als Bezüge anrechnet

Page 12: 3P Magazine Ausgabe 1

12 | TOPTHEMA WIRTsCHAFT TOPTHEMA WIRTsCHAFT | 13

Ein Blick von der Höhe über Städte und Dörfer beweist es: Im-mer mehr Kleinkraftwerke schimmern auf den Dächern. 2009 haben fast 140.000 Hausbesitzer in eine Fotovoltaikanlage investiert. Dennoch liegt der Anteil an Energie aus Fotovoltaik anlagen erst bei 0,27 % der Gesamtenergieerzeugung. So ge-sehen ist der Markt noch lange nicht erschöpft.

Anfang 2009 und Juli 2010 sorgten die Änderungen des Erneu-erbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Zweifel: Lohnt sich die In-vestition überhaupt noch?

Jeder der ein solches Kraftwerk auf dem Dach hat, ist steuer-lich ein Gewerbetreibender, selbst wenn er den Strom selbst verbraucht und nicht einspeist. Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist aber meist nicht nötig. Als Unternehmer kann sich der Anlagenbetreiber die beim Kauf bezahlte Umsatzsteu-er vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings verliert er dann seinen Anspruch auf die „Kleinunternehmerregelung“, muss also seine Umsatzsteuer voranmelden und eine jährliche Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben.

Wenn er das nicht will und seine Anlage weniger als Euro 17.500.- Umsatz macht, kann er die Kleinunternehmerrege-lung für sich gelten lassen und wird von der Umsatzsteuer be-freit. Wer seine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig macht, bekommt die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Die Umsatzsteuer wird vom Energieversorgungsunternehmen zusammen mit der Ver-gütung überwiesen und der Betreiber überweist sie dann als durchlaufenden Posten weiter an das Finanzamt. Die erstatte-te Vorsteuer darf er aber behalten.

Wenn der erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird, er-hält der Betreiber im Jahr der Inbetriebnahme und für weitere 20 Jahre die Einspeisevergütung nach EEG. Gewinnbringend arbeitet die Anlage, wenn die Einnahmen höher sind als die Kosten – und zu denen zählt der Anschaffungspreis, der über 20 Jahre abgeschrieben wird, und die Betriebskosten wie Ver-sicherungen, Zählergebühren, Kreditzinsen, Reparaturen und der Austausch defekter Teile. Auch eine Sonderabschreibung ist möglich: es können 20% der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren nach der An-schaffung abgesetzt werden, auch beispielsweise die gesam-ten 20 % im ersten Jahr, was eine Steuerplanung nach indivi-duellen Bedürfnissen ermöglicht.

Das Kraftwerk auf dem Dach –

Wie sind die steuerlichen

Konsequenzen?

„Der Fotovoltaikboom

ist noch lange nicht vorbei.“

Page 13: 3P Magazine Ausgabe 1

12 | TOPTHEMA WIRTsCHAFT TOPTHEMA WIRTsCHAFT | 13

Ein Blick von der Höhe über Städte und Dörfer beweist es: Im-mer mehr Kleinkraftwerke schimmern auf den Dächern. 2009 haben fast 140.000 Hausbesitzer in eine Fotovoltaikanlage investiert. Dennoch liegt der Anteil an Energie aus Fotovoltaik anlagen erst bei 0,27 % der Gesamtenergieerzeugung. So ge-sehen ist der Markt noch lange nicht erschöpft.

Anfang 2009 und Juli 2010 sorgten die Änderungen des Erneu-erbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Zweifel: Lohnt sich die In-vestition überhaupt noch?

Jeder der ein solches Kraftwerk auf dem Dach hat, ist steuer-lich ein Gewerbetreibender, selbst wenn er den Strom selbst verbraucht und nicht einspeist. Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt ist aber meist nicht nötig. Als Unternehmer kann sich der Anlagenbetreiber die beim Kauf bezahlte Umsatzsteu-er vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Allerdings verliert er dann seinen Anspruch auf die „Kleinunternehmerregelung“, muss also seine Umsatzsteuer voranmelden und eine jährliche Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben.

Wenn er das nicht will und seine Anlage weniger als Euro 17.500.- Umsatz macht, kann er die Kleinunternehmerrege-lung für sich gelten lassen und wird von der Umsatzsteuer be-freit. Wer seine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig macht, bekommt die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Die Umsatzsteuer wird vom Energieversorgungsunternehmen zusammen mit der Ver-gütung überwiesen und der Betreiber überweist sie dann als durchlaufenden Posten weiter an das Finanzamt. Die erstatte-te Vorsteuer darf er aber behalten.

Wenn der erzeugte Strom in das Netz eingespeist wird, er-hält der Betreiber im Jahr der Inbetriebnahme und für weitere 20 Jahre die Einspeisevergütung nach EEG. Gewinnbringend arbeitet die Anlage, wenn die Einnahmen höher sind als die Kosten – und zu denen zählt der Anschaffungspreis, der über 20 Jahre abgeschrieben wird, und die Betriebskosten wie Ver-sicherungen, Zählergebühren, Kreditzinsen, Reparaturen und der Austausch defekter Teile. Auch eine Sonderabschreibung ist möglich: es können 20% der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren nach der An-schaffung abgesetzt werden, auch beispielsweise die gesam-ten 20 % im ersten Jahr, was eine Steuerplanung nach indivi-duellen Bedürfnissen ermöglicht.

Das Kraftwerk auf dem Dach –

Wie sind die steuerlichen

Konsequenzen?

„Der Fotovoltaikboom

ist noch lange nicht vorbei.“

Page 14: 3P Magazine Ausgabe 1

TOPTHEMA WIRTsCHAFT | 1514 | TOPTHEMA WIRTsCHAFT

Bei der Gewerbesteuer exisitiert ein Freibetrag von 24.500.- Euro auf die Gewinnbasis – ein Betrag, den der Betreiber mit seine Fotovoltaikanlage wohl nicht erwirtschaften wird. Also muss sich der private Anlagenbetreiber davor nicht fürchten.

Wenn die Anlage einen Gewinn abwirft, muss der in die Ein-kommensteuer einfließen. Verluste senken die persönliche Steuerschuld, allerdings nur, wenn die Anlage innerhalb von 20 Jahren Gewinn erwirtschaftet. Eine Steuerersparnis lässt sich da sogar schon im Jahr vor der Inbetriebnahme der Anlage erzielen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB). 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten kann er im Vorjahr der Anschaffung steuermindernd gelten machen, wenn er die An-lage verbindlich bestellt hat und davor noch kein Unternehmer war.

Es gibt sogar eine Einspeisungsvergütung, wenn in neueren Anlagen (ab 2009) der Strom nicht eingespeist, sondern ganz oder teilweise selbst verbraucht wird. Das kann sich lohnen, wenn der gekaufte Strom teurer ist als der für die Vergütung bezahlte. Die Vergütungssätze werden für 20 Jahre festgelegt, aber die Strompreise werden wohl weiter steigen. In den ver-gangenen Jahren kletterten sie rund 4 % pro Jahr. Selbst wenn die Preise nur um 2 % steigen, summiert sich der Vorteil für Ei-genverbraucher im Lauf von 20 Jahren auf rund 1000 Euro bei einem Jahresverbrauch von 1000 Kilowattstunden. Auch für den selbst verbrauchten Strom gibt es die sogenannte Direkt-verbrauchsvergütung nach dem EEG. Und wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird, kann dieser eingespeist wer-den und bringt damit die reguläre Einspeisungsvergütung ein. Natürlich kann der Hausbesitzer den Strom aus seiner Fotovol-taikanlage auch an seine Mieter verkaufen.

Dennoch ist aber die steuerliche Behandlung beim Eigenver-brauch kompliziert. Die Netzbetreiber haben dafür noch kei-ne einheitliche Vorgehensweise gefunden. Sinnvoll erscheint der Vorschlag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW): Da der Anlagenbetreiber ein selbst produziertes Gut privat in Anspruch nimmt, muss er dieses in der Umsatzsteuer und Er-tragssteuer berücksichtigen. Angesetzt würde die Differenz zwischen der Vergütung für die Einspeisung und dem Strom-preis. Steuerfachleute streiten aber noch darüber, über diese Regelung mit dem Steuerrecht vereinbar ist.

Klar sind die Abschreibungsoptionen irgendwann einmal auf-gebraucht und es kommt zur direkten Besteuerung des Ge-winns. Dennoch lohnt sich die Fotovoltaikanlage durch die deutliche Einsparung bei der Umsatzsteuer – und: der Betrei-ber kann sich vor den steigenden Energiepreisen schützen.

2010

Abzug 40 % Investitionsabzugsbetrag(16.000 € x 40 %. Da die Vorsteuervom Finanzamt erstattet wird, gehörtdiese nicht zu den Anschaffungskosten)

2011

Anschaffung der Fotovoltaikanlageim Januar 2011 für

Herabsetzung der Anschaffungskosten um den bereits in Anspruch genommenen IAB

Abschreibungsbemessungsgrundlage

lineare Abschreibung 5 %bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren

Sonderabschreibung 20 %der Abschreibungsbemessungsgrundlage(20 % von 9.600 €)

Steuerminderungsvolumenin 2010 und 2011

Einnahmeseite

erhaltene Einspeisevergütung (netto)

keine Umsatzsteuer, da Kleinumternehmer, Summe Einnahmen

Ausgabenseite

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage

darauf 19 % Umsatzsteuer

Summe Ausgaben

wirtschaftliche Belastung

Wählt der Steuerpflichtige die Umsatzsteuerpflicht, ergibt sich beiwirtschaftlicher Betrachtungsweise im ersten Jahr folgendes Bild:

Einnahmenseite

erhaltene Einspeisevergütung (netto)

darauf ebenso erhaltene Umsatzsteuer

Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes(342 € zu zahlende Umsatzsteuer abzgl. 3.040 € Vorsteueraus den Anschaffungskosten)

Summe Einnahmen

Ausgabenseite

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage

darauf 19 % Umsatzsteuer

Summe Ausgaben

wirtschaftliche Belastung

wirtschaftlicher Vorteil der Umsatzsteuerpflicht

Insgesamt können im Beispiel die Einkünfte um 8.800 €

gemindert werden. Dies entspricht 55 % der getätigten

Investition. Bei einem persönlichen Steuersatz von 39 %

in beiden Jahren, resultiert eine Steuerersparniss von

3.432 €.

6.400 €

16.000 €

6.400 €

9.600 €

480 €

1.920 €

8.800 €

1.800 €

1.800 €

16.000 €

3.040 €

19.040 €

17.240 €

1.800 €

342 €

2.698 €

4.840 €

16.000 €

3.040 €

19.040 €

14.200 €

3.040 €

7.000

6.000

MWpGwh

5.000

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04

1 2 3 6 8 11 16 26 32 42 64 76 162 313 556

05 06 07 08 09

4.000

3.000

2.000

1.000

14.000

12.000

10.000

8.000

6.000

4.000

2.000

Energiebereitstellung (GWh)

Installierte Leistung (MWp)

6.5

78

4.4

20

3.0

75

2.22

0

1.28

2

Beispielrechnung für Fotovoltaikanlagen

Laut verbindlicher Bestellung kostet

die Fotovoltaikanlage 16.000 €

zuzüglich Umsatzsteuer.

Wirtschaftlicher Vorteil bei der Umsatzsteuer

Sofern der Steuerpflichtige die Kleinunternehmerregelung wählt,

ist mit folgendem Ergebnis im ersten Quartal zu rechnen:

Installierte Leistung und Energiebereitstellungaus Fotovoltaikanlagen in Deutschland 1990-2009

„Eigene

Energieerzeugung

macht unabhängig von

der wirtschaftlichen

Entwicklung.“

„Die Steuergestaltungsmöglichkeiten sind enorm.“

Page 15: 3P Magazine Ausgabe 1

TOPTHEMA WIRTsCHAFT | 1514 | TOPTHEMA WIRTsCHAFT

Bei der Gewerbesteuer exisitiert ein Freibetrag von 24.500.- Euro auf die Gewinnbasis – ein Betrag, den der Betreiber mit seine Fotovoltaikanlage wohl nicht erwirtschaften wird. Also muss sich der private Anlagenbetreiber davor nicht fürchten.

Wenn die Anlage einen Gewinn abwirft, muss der in die Ein-kommensteuer einfließen. Verluste senken die persönliche Steuerschuld, allerdings nur, wenn die Anlage innerhalb von 20 Jahren Gewinn erwirtschaftet. Eine Steuerersparnis lässt sich da sogar schon im Jahr vor der Inbetriebnahme der Anlage erzielen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB). 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten kann er im Vorjahr der Anschaffung steuermindernd gelten machen, wenn er die An-lage verbindlich bestellt hat und davor noch kein Unternehmer war.

Es gibt sogar eine Einspeisungsvergütung, wenn in neueren Anlagen (ab 2009) der Strom nicht eingespeist, sondern ganz oder teilweise selbst verbraucht wird. Das kann sich lohnen, wenn der gekaufte Strom teurer ist als der für die Vergütung bezahlte. Die Vergütungssätze werden für 20 Jahre festgelegt, aber die Strompreise werden wohl weiter steigen. In den ver-gangenen Jahren kletterten sie rund 4 % pro Jahr. Selbst wenn die Preise nur um 2 % steigen, summiert sich der Vorteil für Ei-genverbraucher im Lauf von 20 Jahren auf rund 1000 Euro bei einem Jahresverbrauch von 1000 Kilowattstunden. Auch für den selbst verbrauchten Strom gibt es die sogenannte Direkt-verbrauchsvergütung nach dem EEG. Und wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird, kann dieser eingespeist wer-den und bringt damit die reguläre Einspeisungsvergütung ein. Natürlich kann der Hausbesitzer den Strom aus seiner Fotovol-taikanlage auch an seine Mieter verkaufen.

Dennoch ist aber die steuerliche Behandlung beim Eigenver-brauch kompliziert. Die Netzbetreiber haben dafür noch kei-ne einheitliche Vorgehensweise gefunden. Sinnvoll erscheint der Vorschlag des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW): Da der Anlagenbetreiber ein selbst produziertes Gut privat in Anspruch nimmt, muss er dieses in der Umsatzsteuer und Er-tragssteuer berücksichtigen. Angesetzt würde die Differenz zwischen der Vergütung für die Einspeisung und dem Strom-preis. Steuerfachleute streiten aber noch darüber, über diese Regelung mit dem Steuerrecht vereinbar ist.

Klar sind die Abschreibungsoptionen irgendwann einmal auf-gebraucht und es kommt zur direkten Besteuerung des Ge-winns. Dennoch lohnt sich die Fotovoltaikanlage durch die deutliche Einsparung bei der Umsatzsteuer – und: der Betrei-ber kann sich vor den steigenden Energiepreisen schützen.

2010

Abzug 40 % Investitionsabzugsbetrag(16.000 € x 40 %. Da die Vorsteuervom Finanzamt erstattet wird, gehörtdiese nicht zu den Anschaffungskosten)

2011

Anschaffung der Fotovoltaikanlageim Januar 2011 für

Herabsetzung der Anschaffungskosten um den bereits in Anspruch genommenen IAB

Abschreibungsbemessungsgrundlage

lineare Abschreibung 5 %bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren

Sonderabschreibung 20 %der Abschreibungsbemessungsgrundlage(20 % von 9.600 €)

Steuerminderungsvolumenin 2010 und 2011

Einnahmeseite

erhaltene Einspeisevergütung (netto)

keine Umsatzsteuer, da Kleinumternehmer, Summe Einnahmen

Ausgabenseite

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage

darauf 19 % Umsatzsteuer

Summe Ausgaben

wirtschaftliche Belastung

Wählt der Steuerpflichtige die Umsatzsteuerpflicht, ergibt sich beiwirtschaftlicher Betrachtungsweise im ersten Jahr folgendes Bild:

Einnahmenseite

erhaltene Einspeisevergütung (netto)

darauf ebenso erhaltene Umsatzsteuer

Umsatzsteuererstattung des Finanzamtes(342 € zu zahlende Umsatzsteuer abzgl. 3.040 € Vorsteueraus den Anschaffungskosten)

Summe Einnahmen

Ausgabenseite

zu zahlende Anschaffungskosten Anlage

darauf 19 % Umsatzsteuer

Summe Ausgaben

wirtschaftliche Belastung

wirtschaftlicher Vorteil der Umsatzsteuerpflicht

Insgesamt können im Beispiel die Einkünfte um 8.800 €

gemindert werden. Dies entspricht 55 % der getätigten

Investition. Bei einem persönlichen Steuersatz von 39 %

in beiden Jahren, resultiert eine Steuerersparniss von

3.432 €.

6.400 €

16.000 €

6.400 €

9.600 €

480 €

1.920 €

8.800 €

1.800 €

1.800 €

16.000 €

3.040 €

19.040 €

17.240 €

1.800 €

342 €

2.698 €

4.840 €

16.000 €

3.040 €

19.040 €

14.200 €

3.040 €

7.000

6.000

MWpGwh

5.000

90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04

1 2 3 6 8 11 16 26 32 42 64 76 162 313 556

05 06 07 08 09

4.000

3.000

2.000

1.000

14.000

12.000

10.000

8.000

6.000

4.000

2.000

Energiebereitstellung (GWh)

Installierte Leistung (MWp)

6.5

78

4.4

20

3.0

75

2.22

0

1.28

2

Beispielrechnung für Fotovoltaikanlagen

Laut verbindlicher Bestellung kostet

die Fotovoltaikanlage 16.000 €

zuzüglich Umsatzsteuer.

Wirtschaftlicher Vorteil bei der Umsatzsteuer

Sofern der Steuerpflichtige die Kleinunternehmerregelung wählt,

ist mit folgendem Ergebnis im ersten Quartal zu rechnen:

Installierte Leistung und Energiebereitstellungaus Fotovoltaikanlagen in Deutschland 1990-2009

„Eigene

Energieerzeugung

macht unabhängig von

der wirtschaftlichen

Entwicklung.“

„Die Steuergestaltungsmöglichkeiten sind enorm.“

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16 | AUs DER REgIOn AUs DER REgIOn | 17

In meiner Freizeit gilt meine sportliche Leidenschaft seit 24 Jahren dem Bogensport.

Bogenschießen kann jeder, kann ja nicht so schwer sein - dachte ich, bis ich mich näher damit befasste.

Durch einen Bekannten kamen mein Mann und ich zum Bo-gensport in einem Schützenverein. Früh erkannte ich, dass man durch diese Sportart sehr viel für sich und seine Ent-wicklung gewinnen kann.

Um ein ruhiges und angenehmes Umfeld für unseren Sport zu schaffen, gründeten wir mit Gleichgesinnten im Sommer 2007 den Bogensportclub Heidelberg e.V. Als die Neugrün-dung bekannt wurde, waren wir sofort 22 Mitglieder, inzwi-schen sind wir ca. 100 begeisterte Bogensportler.

Mein Wunsch ist es, möglichst viele Menschen für den Bo-gensport in unserer Region zu begeistern, sei es als Brei-tensport oder auch als Leistungssport. Habe ich doch selbst erfahren, welche Werte durch diese faszinierende Sportart vermittelt werden.

Im Zusammenspiel mit Ausdauer führt dies zu mentaler Stabilität, die auch in anderen Lebensbereichen spürbar wird.

Das Schöne beim Bogenschießen ist auch das gemeinsame Training aller Generationen. Bogensport ist Familiensport. Unsere aktiven Mitglieder sind zwischen 10 und 70 Jahre alt.

Es gibt verschiedene Bogenarten:Die meisten unserer Mitglieder schießen mit einem Recur-vebogen (Olympischer Bogen). Wir haben auch eine Gruppe Langbogenschützen, die immer mehr Zulauf erfährt.

Durch die Bogenbaukurse, die wir im Winter anbieten, ha-ben sich inzwischen viele unserer „Recurver“ selbst einen Langbogen gebaut. Unter der fachmännischen Anleitung eines Bogenbauers erfährt man an einem Kurswochenen-de jede Menge Interessantes über Geschichte, Material und Bogenbau.

Ich schieße mit einem Recurvebogen, mit dem ich schon mehrfach Badische Landesmeisterin wurde, zuletzt im Jahr 2010.

Ab April bieten wir wieder Schnupperkurse für Kinder ab 10 Jahre und Erwachsene an. Die komplette Ausrüstung wird für die Dauer des Kurses vom Verein zur Verfügung gestellt. Die Kurse werden von erfahrenen Trainern oder Übungsleitern geleitet. Die jeweiligen Kurstage erfährt man per Email.

Unser Trainingsplatz liegt in Eppelheim zwischen Eppel-heim Süd und Patrick-Henry-Village, nördlich des Eppel-heimer Waldes. Über Winter trainieren wir in Sporthallen in Heidelberg.

Der Bogensport ist ein ganzjähriger Sport.

Die Meisterschaften finden in der Freisaison sowie in der Hallensaison statt.

Habe ich ihr Interesse für den Bogensport ge-weckt?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. www.bsc-heidelberg.de

Vielleicht sehen wir uns mal auf dem Bogenplatz.Ich würde mich freuen.

Heidi Baumann

Vorsitzende des Bogensportclub Heidelberg e.V.

Aus der Region

Bogenschießen ist der ideale Sport um vom alltäglichen Stress abzuschalten, sich unter Freunden im Verein sport-lich zu betätigen und aktiv zu bleiben bis ins hohe Alter. Was auf den ersten Blick wie ein Kinderspiel aussieht, erfordert viel Ausdauer, Übung und mentales Training.

Ich betreue seit vielen Jahren Jugendliche und Erwachse-ne, die das Bogenschießen lernen möchten. Auch ist mir der Austausch mit jungen Sportlern im Ausland wichtig, für den ich mich seit 1998 engagiere. Seit dem Sommer 2007 haben wir eine Partnerschaft mit dem Montpellier Arc Club.

Jedes Jahr treffen sich unsere Jugendlichen, abwechselnd einmal in Montpellier und einmal in Heidelberg. So ent-standen schon viele Freundschaften, nicht nur unter den Jugendlichen.

In den Sommermonaten bietet der Bogensport die schöne Möglichkeit, viel Zeit an der frischen Luft zu verbringen und sich dabei zu sammeln und zu konzentrieren. Diese extrem zielgerichtete Konzentration macht sich in mehr Selbstsi-cherheit und innerer Ruhe bemerkbar.

Heidi Baumann, Jahrgang 1953

Kurpfälzerin mit Leib und Seele

geboren und aufgewachsen in Nußloch

Ausbildung zur Bankfachwirtin

bei einer Volksbank

Anschließend Ausbildung

zur Betriebswirtin des Handwerks

Seit mehr als 35 Jahren verheiratet mit

Gerhard Baumann

2 Töchter, Mona und Maren

Ich arbeite im Fensterbaubetrieb

meines Mannes in Sandhausen.

Bogenschießen

„Bogenschießen ist der ideale Sport um

vom alltäglichen Stress abzuschalten“

Page 17: 3P Magazine Ausgabe 1

16 | AUs DER REgIOn AUs DER REgIOn | 17

In meiner Freizeit gilt meine sportliche Leidenschaft seit 24 Jahren dem Bogensport.

Bogenschießen kann jeder, kann ja nicht so schwer sein - dachte ich, bis ich mich näher damit befasste.

Durch einen Bekannten kamen mein Mann und ich zum Bo-gensport in einem Schützenverein. Früh erkannte ich, dass man durch diese Sportart sehr viel für sich und seine Ent-wicklung gewinnen kann.

Um ein ruhiges und angenehmes Umfeld für unseren Sport zu schaffen, gründeten wir mit Gleichgesinnten im Sommer 2007 den Bogensportclub Heidelberg e.V. Als die Neugrün-dung bekannt wurde, waren wir sofort 22 Mitglieder, inzwi-schen sind wir ca. 100 begeisterte Bogensportler.

Mein Wunsch ist es, möglichst viele Menschen für den Bo-gensport in unserer Region zu begeistern, sei es als Brei-tensport oder auch als Leistungssport. Habe ich doch selbst erfahren, welche Werte durch diese faszinierende Sportart vermittelt werden.

Im Zusammenspiel mit Ausdauer führt dies zu mentaler Stabilität, die auch in anderen Lebensbereichen spürbar wird.

Das Schöne beim Bogenschießen ist auch das gemeinsame Training aller Generationen. Bogensport ist Familiensport. Unsere aktiven Mitglieder sind zwischen 10 und 70 Jahre alt.

Es gibt verschiedene Bogenarten:Die meisten unserer Mitglieder schießen mit einem Recur-vebogen (Olympischer Bogen). Wir haben auch eine Gruppe Langbogenschützen, die immer mehr Zulauf erfährt.

Durch die Bogenbaukurse, die wir im Winter anbieten, ha-ben sich inzwischen viele unserer „Recurver“ selbst einen Langbogen gebaut. Unter der fachmännischen Anleitung eines Bogenbauers erfährt man an einem Kurswochenen-de jede Menge Interessantes über Geschichte, Material und Bogenbau.

Ich schieße mit einem Recurvebogen, mit dem ich schon mehrfach Badische Landesmeisterin wurde, zuletzt im Jahr 2010.

Ab April bieten wir wieder Schnupperkurse für Kinder ab 10 Jahre und Erwachsene an. Die komplette Ausrüstung wird für die Dauer des Kurses vom Verein zur Verfügung gestellt. Die Kurse werden von erfahrenen Trainern oder Übungsleitern geleitet. Die jeweiligen Kurstage erfährt man per Email.

Unser Trainingsplatz liegt in Eppelheim zwischen Eppel-heim Süd und Patrick-Henry-Village, nördlich des Eppel-heimer Waldes. Über Winter trainieren wir in Sporthallen in Heidelberg.

Der Bogensport ist ein ganzjähriger Sport.

Die Meisterschaften finden in der Freisaison sowie in der Hallensaison statt.

Habe ich ihr Interesse für den Bogensport ge-weckt?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. www.bsc-heidelberg.de

Vielleicht sehen wir uns mal auf dem Bogenplatz.Ich würde mich freuen.

Heidi Baumann

Vorsitzende des Bogensportclub Heidelberg e.V.

Aus der Region

Bogenschießen ist der ideale Sport um vom alltäglichen Stress abzuschalten, sich unter Freunden im Verein sport-lich zu betätigen und aktiv zu bleiben bis ins hohe Alter. Was auf den ersten Blick wie ein Kinderspiel aussieht, erfordert viel Ausdauer, Übung und mentales Training.

Ich betreue seit vielen Jahren Jugendliche und Erwachse-ne, die das Bogenschießen lernen möchten. Auch ist mir der Austausch mit jungen Sportlern im Ausland wichtig, für den ich mich seit 1998 engagiere. Seit dem Sommer 2007 haben wir eine Partnerschaft mit dem Montpellier Arc Club.

Jedes Jahr treffen sich unsere Jugendlichen, abwechselnd einmal in Montpellier und einmal in Heidelberg. So ent-standen schon viele Freundschaften, nicht nur unter den Jugendlichen.

In den Sommermonaten bietet der Bogensport die schöne Möglichkeit, viel Zeit an der frischen Luft zu verbringen und sich dabei zu sammeln und zu konzentrieren. Diese extrem zielgerichtete Konzentration macht sich in mehr Selbstsi-cherheit und innerer Ruhe bemerkbar.

Heidi Baumann, Jahrgang 1953

Kurpfälzerin mit Leib und Seele

geboren und aufgewachsen in Nußloch

Ausbildung zur Bankfachwirtin

bei einer Volksbank

Anschließend Ausbildung

zur Betriebswirtin des Handwerks

Seit mehr als 35 Jahren verheiratet mit

Gerhard Baumann

2 Töchter, Mona und Maren

Ich arbeite im Fensterbaubetrieb

meines Mannes in Sandhausen.

Bogenschießen

„Bogenschießen ist der ideale Sport um

vom alltäglichen Stress abzuschalten“

Page 18: 3P Magazine Ausgabe 1

Auch bei uns ist Handelsbilanzrecht keine nationale Ange-legenheit mehr. Unternehmen, die den Kapitalmarkt in An-spruch nehmen, müssen sich innerhalb der Europäischen Union einheitlichen Transparenzanforderungen unterzie-hen und ihren Jahresabschluss nach IFRS erstellen. Nicht-kapitalmarktbezogene Konzerne haben dabei ein Wahl-recht.

Bislang gab es bei der traditionellen HGB-Rechnungsle-gung die Schwierigkeit, sich zwischen zahlreichen Bilan-zierungs- und Bewertungswahlrechten entscheiden zu müssen.

18 | sTEUER nEWs sTEUER nEWs | 19

steuer news

Welche Ziele verfolgt

der Gesetzgeber?

Unternehmer

Überleitungsrechnung

Die Anerkennung einer Überleitungsrechnung sichert § 60 Abs. 2 EStDV zu . Hier wird dem Steuerpflichtigen zugestan-den, durch Zusätze oder Anmerkungen die handelsrechtli-che Bilanz den steuerlichen Vorschriften anzupassen.

Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsdifferenzen wer-den aber nicht in einer Überleitungsrechnung, sondern in einer eigenen Bilanz dargestellt. Die Ergebnisse der Han-dels- und Differenzbilanz zusammengefasst ergeben den steuerlichen Jahresüberschuss nach §60 Abs. 2 EStDV.

Wie ist zukünftig zu bilanzieren?

Generelle Unterschiede

Allerdings wird es in Zukunft wohl kaum vertretbar sein, nur die Einheitsbilanz zu erstellen.

Das heißt, dass es wohl unabdingbar sein wird, zwei ge-trennte Bilanzen zu erstellen. Der Bilanzersteller muss dann aufbauend auf der Buchhaltung die jeweils unter-schiedlichen Abschlussbuchungen für die Handels- und Steuerbilanz vornehmen, die auch das Anlagevermögen in die handels- und steuerrechtlichen Bereiche teilt (§5 Abs. 1 EStG) .

Der HGB-Abschluss erlaubte historische Werte statt Zeit-werte anzusetzen und war nicht durchgehend informativ durch das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip.

Aber auch die IFRS-Rechnungslegung hat ihre Schwächen: Sie ist auf kapitalmarktorientierte Konzerne fokussiert, dient nur zur Information und erzeugt einen großen Auf-wand durch ihr komplexes und unsystematisches Regel-werk.

Mit dem BilMoG will der Gesetzgeber nun die handelsrecht-lichen Jahresabschlüsse aussagekräftiger gestalten und vereinfachen, um damit – wenn möglich – die Unternehmen von unnötigen Kosten zu entlasten. Zugleich sollen die Un-ternehmen international vergleichbarer werden. Die Bilanz soll informativ sein und steuerlich neutral.

In einer umfassenden Deregulierung der handelsrechtli-chen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Kapi-talgesellschaften werden die Schwellenwerte angehoben.

Die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses wird gestärkt und zu einer voll-wertigen aber kostengünstigeren Alternative weiterent-wickelt. Dabei werden die Wahlrechte eliminiert und die handelsrechtliche Rechnungslegung von der steuerlichen Gewinnermittlung entkoppelt. Die mit Abstand umfang-reichsten Änderungen betreffen das Dritte Buch des HGB, Artikel 1 bis 12. Das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz trat am 29. 05. 2009 in Kraft.

Allerdings wurden vom Gesetzgeber Übergangsregelun-gen eingeräumt (Artikel 66 und 67 EGHGB), um die Umstel-lung praktikabel zu gestalten.

Grundsätzlich gibt es vor und nach dem BilMoG drei Varian-ten für bilanzierungspflichtige Unternehmen:

• Aufstellung einer Handelsbilanz und einer separaten Steuerbilanz

• Aufstellung einer Handelsbilanz und Erstellung einer Überleitungsrechnung gemäß § 60 Abs. 2 EStDV zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns

• Aufstellung einer Bilanz, die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben genügt (Einheitsbilanz).

Die generellen Unterschiede zwischen Handels- und Steu-erbilanz finden Sie z.B. bei:

• Abschreibungsmöglichkeiten• Rückstellungen• Bildung von latenten Steuern

BilMoG Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Page 19: 3P Magazine Ausgabe 1

Auch bei uns ist Handelsbilanzrecht keine nationale Ange-legenheit mehr. Unternehmen, die den Kapitalmarkt in An-spruch nehmen, müssen sich innerhalb der Europäischen Union einheitlichen Transparenzanforderungen unterzie-hen und ihren Jahresabschluss nach IFRS erstellen. Nicht-kapitalmarktbezogene Konzerne haben dabei ein Wahl-recht.

Bislang gab es bei der traditionellen HGB-Rechnungsle-gung die Schwierigkeit, sich zwischen zahlreichen Bilan-zierungs- und Bewertungswahlrechten entscheiden zu müssen.

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steuer news

Welche Ziele verfolgt

der Gesetzgeber?

Unternehmer

Überleitungsrechnung

Die Anerkennung einer Überleitungsrechnung sichert § 60 Abs. 2 EStDV zu . Hier wird dem Steuerpflichtigen zugestan-den, durch Zusätze oder Anmerkungen die handelsrechtli-che Bilanz den steuerlichen Vorschriften anzupassen.

Die steuerlichen Ansatz- und Bewertungsdifferenzen wer-den aber nicht in einer Überleitungsrechnung, sondern in einer eigenen Bilanz dargestellt. Die Ergebnisse der Han-dels- und Differenzbilanz zusammengefasst ergeben den steuerlichen Jahresüberschuss nach §60 Abs. 2 EStDV.

Wie ist zukünftig zu bilanzieren?

Generelle Unterschiede

Allerdings wird es in Zukunft wohl kaum vertretbar sein, nur die Einheitsbilanz zu erstellen.

Das heißt, dass es wohl unabdingbar sein wird, zwei ge-trennte Bilanzen zu erstellen. Der Bilanzersteller muss dann aufbauend auf der Buchhaltung die jeweils unter-schiedlichen Abschlussbuchungen für die Handels- und Steuerbilanz vornehmen, die auch das Anlagevermögen in die handels- und steuerrechtlichen Bereiche teilt (§5 Abs. 1 EStG) .

Der HGB-Abschluss erlaubte historische Werte statt Zeit-werte anzusetzen und war nicht durchgehend informativ durch das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip.

Aber auch die IFRS-Rechnungslegung hat ihre Schwächen: Sie ist auf kapitalmarktorientierte Konzerne fokussiert, dient nur zur Information und erzeugt einen großen Auf-wand durch ihr komplexes und unsystematisches Regel-werk.

Mit dem BilMoG will der Gesetzgeber nun die handelsrecht-lichen Jahresabschlüsse aussagekräftiger gestalten und vereinfachen, um damit – wenn möglich – die Unternehmen von unnötigen Kosten zu entlasten. Zugleich sollen die Un-ternehmen international vergleichbarer werden. Die Bilanz soll informativ sein und steuerlich neutral.

In einer umfassenden Deregulierung der handelsrechtli-chen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Kapi-talgesellschaften werden die Schwellenwerte angehoben.

Die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses wird gestärkt und zu einer voll-wertigen aber kostengünstigeren Alternative weiterent-wickelt. Dabei werden die Wahlrechte eliminiert und die handelsrechtliche Rechnungslegung von der steuerlichen Gewinnermittlung entkoppelt. Die mit Abstand umfang-reichsten Änderungen betreffen das Dritte Buch des HGB, Artikel 1 bis 12. Das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz trat am 29. 05. 2009 in Kraft.

Allerdings wurden vom Gesetzgeber Übergangsregelun-gen eingeräumt (Artikel 66 und 67 EGHGB), um die Umstel-lung praktikabel zu gestalten.

Grundsätzlich gibt es vor und nach dem BilMoG drei Varian-ten für bilanzierungspflichtige Unternehmen:

• Aufstellung einer Handelsbilanz und einer separaten Steuerbilanz

• Aufstellung einer Handelsbilanz und Erstellung einer Überleitungsrechnung gemäß § 60 Abs. 2 EStDV zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns

• Aufstellung einer Bilanz, die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben genügt (Einheitsbilanz).

Die generellen Unterschiede zwischen Handels- und Steu-erbilanz finden Sie z.B. bei:

• Abschreibungsmöglichkeiten• Rückstellungen• Bildung von latenten Steuern

BilMoG Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

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Kanzlei

news

Meine letzten 100 Tage bei Klinger & Kollegen

Das Jahr 1999/2000, die Jahrtausendwende, war ein ereignis-reicher Einschnitt für die gesamte Menschheit. Zehn Jahre später

hat die Jahreswende eine große Bedeutung für mich. 20 Jahre bei Klinger & Kollegen GmbH, noch 100 Tage für einen neuen Lebensab-

schnitt. Das ist gar nicht so einfach, nach so langer Zeit des Arbeitsle-bens bereits im Voraus für die Zukunft einen Tages-, Wochen- oder gar

Monatsablauf sinnvoll zu gestalten.

Der tägliche Ablauf ist noch immer voll mit Terminen, Telefonaten, Mails, persönlichen Gesprächen, Gesetzen. Ja, im Personalbereich wird garantiert

auch in Zukunft keine Langeweile aufkommen, denn der Gesetzgeber lässt sich hier ganz besonders viele Neuerungen und zwingende Vorgaben ein-

fallen. Oh weh, wenn sich auch nur an einer einzigen Abrechnung ein Fehler eingeschlichen hat. Ich persönlich fühlte und fühle mich noch immer wohl in

dem täglichen Trubel.

Die Zufriedenheit der Mandanten ist mir sehr wichtig, und mit dem einen oder anderen Firmeninhaber wird auch mal ein Schwätzchen gehalten, auch mal eine lustige Mail geschickt oder ein Tässchen von unserem leckeren Kaffee getrunken.

Was mache ich aber ab dem 1. April 2011? Bestimmt nicht den Staubsauger schwingen, die Mücke an der Wand suchen. Ei-nen neuen Koffer (mit 4 Leichtlaufrollen) hat man mir schon geschenkt. Welche Ziele ich anpeilen möchte kann dann ja kurzfristig geplant werden. Bestimmt werde ich mich noch sprachlich fortbilden, öfter mal ein Buch lesen, z.B. Eckhard von Hirschhausen.

Meine ersten 100 Tage bei Klinger & Kollegen

Die ersten 100 Tage meines Dualen Studiums sind nun gezählt und es ist an der Zeit, ein kleines Resümee zu ziehen.

Die Entscheidung, nach 4 Semestern mein Wirtschaftsma-thematik-Studium abzubrechen, ist mir nicht schwer gefallen, denn ich wusste, dass mich ein Abschluss in Wirtschaftsma-thematik nicht dorthin bringen konnte, wo ich eigentlich von Anfang an hin wollte.

Ich begann mein Studium an der Universität in Mannheim vor zwei Jahren, direkt nach meinem Abitur, mit dem Ziel, ir-gendwann einmal Steuerberaterin zu werden. Die ständigen Neuerungen im Steuerrecht machen diesen Beruf abwechs-lungsreich und anspruchsvoll, aber auch der enge Kontakt zu Mandanten und die Herausforderung, für jedes Problem eine individuelle Lösung zu finden, machten den Beruf für mich so interessant.

Mit ca. 70 anderen Erstsemestern gehörte ich zum ersten Wirtschaftsmathematik-Jahrgang in Mannheim und man ver-sprach uns, dass wir mit unserem Abschluss später einmal fast jeden Beruf im Bereich Mathematik, Finanzen, Versiche-rungen und auch Steuern würden annehmen können. Schnell merkte ich jedoch, dass das wohl nicht stimmte. Wir konnten nur zwischen wenigen Fächern wählen, die fast alle im Bereich Versicherungs- und Finanzmathematik lagen, und auch in BWL war der Stundenplan fest vorgegeben. Schon nach meinem

und würde diesen Artikel schreiben. Nicht nur die freundlichen Auskünfte von Frau Sei-ler und Frau Klinger, auch der erste Eindruck bei meinem Vorstellungsgespräch hatten mich überzeugt. Und zum Glück hatte auch ich Herrn Schmutzer und Herrn Boch von mir überzeugen können.

Bei einem Betriebsausflug in die Pfalz hatte ich schon vor Beginn des Studiums die Möglichkeit, meine zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in einer entspannten Atmosphäre kennen zu lernen. Jetzt konnte ich meinem ersten Arbeitstag mit weniger Aufregung und mehr Freude entgegensehen, denn ich wurde von allen sehr nett aufgenommen. Auch in meinen zwei Wochen Praktikum vor Studien-beginn konnte ich schon einiges lernen und schon einmal einen Einblick in den Tages- und Arbeitsablauf bekommen.

Von Anfang an wurden mir kleinere Aufgaben zugeteilt, sodass ich schnell lernte, mit den grundlegenden Programmen zu arbeiten. Neue Mandanten in der ZMSD von DATEV anlegen, Handakten zusammenstellen oder auch kleine Buchführungen sind nun kein Problem mehr für mich. Auch an ei-ner Einkommensteuererklärung durfte ich schon mitarbeiten und dank der theoretischen Grundlagen, die ich in meiner ersten Theoriephase gelernt habe, kann ich das wahrscheinlich schon bald alleine erledi-gen.

Jetzt bin ich schon mehr als drei Monate hier und froh, diesen Schritt gewagt zu haben. Die Tage an der DHBW sind zwar lang und die Nächte sehr kurz, aber das Studium ist sehr interessant und ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich freue mich auf viele weitere Jahre bei Klinger&Kollegen.

zweiten Semester fasste ich den Entschluss, nicht länger an der Uni in Mannheim zu bleiben, und erkundigte mich nach Stu-diengängen im Bereich Steuerwesen. Schnell war mir klar, dass die Duale Hochschule in Mannheim das Richtige für mich sein könnte, denn sie war das komplette Gegenteil zur Universität:

Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt und nicht in über-füllten Hörsälen, in denen Studenten teilweise auf dem Boden sitzen müssen, wie an der Uni. Auch ist den Dozenten an der DHBW jeder einzelne Student wichtig. Fragen werden sofort geklärt und bei Problemen kann man sich sowohl an die Dozen-ten, als auch an das Sekretariat oder den Studiengangsleiter persönlich wenden. Natürlich machte auch der Wechsel zwi-schen Theorie- und Praxisphasen das Studium an der DHBW sehr interessant für mich.

Leider gab es damals keine freien Plätze mehr und ich musste noch ein Jahr länger an der Universität bleiben. Ich nutzte diese Zeit und hörte noch einige Vorlesungen, die auch für das Stu-dium an der DHBW nützlich waren und mir den Einstieg später erleichterten.

Auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsunterneh-men für mein neues Studium schaute ich mir hunderte Home-pages an und telefonierte mit vielen mehr oder weniger netten Sekretärinnen. Natürlich ist mir die Kanzlei Klinger&Kollegen besonders positiv aufgefallen, sonst säße ich jetzt nicht hier

Doris Rössler

Darinka Armer

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Kanzlei

news

Meine letzten 100 Tage bei Klinger & Kollegen

Das Jahr 1999/2000, die Jahrtausendwende, war ein ereignis-reicher Einschnitt für die gesamte Menschheit. Zehn Jahre später

hat die Jahreswende eine große Bedeutung für mich. 20 Jahre bei Klinger & Kollegen GmbH, noch 100 Tage für einen neuen Lebensab-

schnitt. Das ist gar nicht so einfach, nach so langer Zeit des Arbeitsle-bens bereits im Voraus für die Zukunft einen Tages-, Wochen- oder gar

Monatsablauf sinnvoll zu gestalten.

Der tägliche Ablauf ist noch immer voll mit Terminen, Telefonaten, Mails, persönlichen Gesprächen, Gesetzen. Ja, im Personalbereich wird garantiert

auch in Zukunft keine Langeweile aufkommen, denn der Gesetzgeber lässt sich hier ganz besonders viele Neuerungen und zwingende Vorgaben ein-

fallen. Oh weh, wenn sich auch nur an einer einzigen Abrechnung ein Fehler eingeschlichen hat. Ich persönlich fühlte und fühle mich noch immer wohl in

dem täglichen Trubel.

Die Zufriedenheit der Mandanten ist mir sehr wichtig, und mit dem einen oder anderen Firmeninhaber wird auch mal ein Schwätzchen gehalten, auch mal eine lustige Mail geschickt oder ein Tässchen von unserem leckeren Kaffee getrunken.

Was mache ich aber ab dem 1. April 2011? Bestimmt nicht den Staubsauger schwingen, die Mücke an der Wand suchen. Ei-nen neuen Koffer (mit 4 Leichtlaufrollen) hat man mir schon geschenkt. Welche Ziele ich anpeilen möchte kann dann ja kurzfristig geplant werden. Bestimmt werde ich mich noch sprachlich fortbilden, öfter mal ein Buch lesen, z.B. Eckhard von Hirschhausen.

Meine ersten 100 Tage bei Klinger & Kollegen

Die ersten 100 Tage meines Dualen Studiums sind nun gezählt und es ist an der Zeit, ein kleines Resümee zu ziehen.

Die Entscheidung, nach 4 Semestern mein Wirtschaftsma-thematik-Studium abzubrechen, ist mir nicht schwer gefallen, denn ich wusste, dass mich ein Abschluss in Wirtschaftsma-thematik nicht dorthin bringen konnte, wo ich eigentlich von Anfang an hin wollte.

Ich begann mein Studium an der Universität in Mannheim vor zwei Jahren, direkt nach meinem Abitur, mit dem Ziel, ir-gendwann einmal Steuerberaterin zu werden. Die ständigen Neuerungen im Steuerrecht machen diesen Beruf abwechs-lungsreich und anspruchsvoll, aber auch der enge Kontakt zu Mandanten und die Herausforderung, für jedes Problem eine individuelle Lösung zu finden, machten den Beruf für mich so interessant.

Mit ca. 70 anderen Erstsemestern gehörte ich zum ersten Wirtschaftsmathematik-Jahrgang in Mannheim und man ver-sprach uns, dass wir mit unserem Abschluss später einmal fast jeden Beruf im Bereich Mathematik, Finanzen, Versiche-rungen und auch Steuern würden annehmen können. Schnell merkte ich jedoch, dass das wohl nicht stimmte. Wir konnten nur zwischen wenigen Fächern wählen, die fast alle im Bereich Versicherungs- und Finanzmathematik lagen, und auch in BWL war der Stundenplan fest vorgegeben. Schon nach meinem

und würde diesen Artikel schreiben. Nicht nur die freundlichen Auskünfte von Frau Sei-ler und Frau Klinger, auch der erste Eindruck bei meinem Vorstellungsgespräch hatten mich überzeugt. Und zum Glück hatte auch ich Herrn Schmutzer und Herrn Boch von mir überzeugen können.

Bei einem Betriebsausflug in die Pfalz hatte ich schon vor Beginn des Studiums die Möglichkeit, meine zukünftigen Kolleginnen und Kollegen in einer entspannten Atmosphäre kennen zu lernen. Jetzt konnte ich meinem ersten Arbeitstag mit weniger Aufregung und mehr Freude entgegensehen, denn ich wurde von allen sehr nett aufgenommen. Auch in meinen zwei Wochen Praktikum vor Studien-beginn konnte ich schon einiges lernen und schon einmal einen Einblick in den Tages- und Arbeitsablauf bekommen.

Von Anfang an wurden mir kleinere Aufgaben zugeteilt, sodass ich schnell lernte, mit den grundlegenden Programmen zu arbeiten. Neue Mandanten in der ZMSD von DATEV anlegen, Handakten zusammenstellen oder auch kleine Buchführungen sind nun kein Problem mehr für mich. Auch an ei-ner Einkommensteuererklärung durfte ich schon mitarbeiten und dank der theoretischen Grundlagen, die ich in meiner ersten Theoriephase gelernt habe, kann ich das wahrscheinlich schon bald alleine erledi-gen.

Jetzt bin ich schon mehr als drei Monate hier und froh, diesen Schritt gewagt zu haben. Die Tage an der DHBW sind zwar lang und die Nächte sehr kurz, aber das Studium ist sehr interessant und ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich freue mich auf viele weitere Jahre bei Klinger&Kollegen.

zweiten Semester fasste ich den Entschluss, nicht länger an der Uni in Mannheim zu bleiben, und erkundigte mich nach Stu-diengängen im Bereich Steuerwesen. Schnell war mir klar, dass die Duale Hochschule in Mannheim das Richtige für mich sein könnte, denn sie war das komplette Gegenteil zur Universität:

Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt und nicht in über-füllten Hörsälen, in denen Studenten teilweise auf dem Boden sitzen müssen, wie an der Uni. Auch ist den Dozenten an der DHBW jeder einzelne Student wichtig. Fragen werden sofort geklärt und bei Problemen kann man sich sowohl an die Dozen-ten, als auch an das Sekretariat oder den Studiengangsleiter persönlich wenden. Natürlich machte auch der Wechsel zwi-schen Theorie- und Praxisphasen das Studium an der DHBW sehr interessant für mich.

Leider gab es damals keine freien Plätze mehr und ich musste noch ein Jahr länger an der Universität bleiben. Ich nutzte diese Zeit und hörte noch einige Vorlesungen, die auch für das Stu-dium an der DHBW nützlich waren und mir den Einstieg später erleichterten.

Auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsunterneh-men für mein neues Studium schaute ich mir hunderte Home-pages an und telefonierte mit vielen mehr oder weniger netten Sekretärinnen. Natürlich ist mir die Kanzlei Klinger&Kollegen besonders positiv aufgefallen, sonst säße ich jetzt nicht hier

Doris Rössler

Darinka Armer

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steuer news

Neue Regelungen

zur Selbstanzeige

Das Bundesfinanzministeriumhat einen Referentenentwurf fürein Schwarzgeldbekämpfungsgesetzvorgelegt.

Nach wie vor kann bei einer Selbstanzeige straffrei da-vonkommen, wer alle in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt. Aber diese Selbst-anzeige muss zum richtigen Zeitpunkt erfolgen: Wenn eine steuerliche Prüfung durch die Finanzbehörden schon angeordnet wurde, ist es zu spät. Nur wer den Behörden zuvorkommt, hat die Chance, ohne ein blaues Auge davon-zukommen, sogar ohne den ursprünglich angeordneten Strafzuschlag von 5 %.

Selbst nach einer abgeschlossenen Betriebsprüfung ist – anders als bei dem früheren Gesetzesvorschlag zur Be-kämpfung der Steuerhinterziehung - noch eine Selbstan-zeige möglich. Und auch subjektive Tatbestandsmerkmale werden weiterhin ins Kalkül genommen. Altfälle erhalten Vertrauensschutz: bei ihnen musste die Selbstanzeige nicht schon vor der Anordnung der Prüfung erfolgen, son-dern erst bevor der Amtsträger tatsächlich erschien. Es kommt also auf den Zeitpunkt an.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Was kostet die

verspätet abgegebene

Steuererklärung?Die Kosten für die Basisabsicherung könnenabgesetzt werden.

Ab dem 1.1.2010 werden die Kosten für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben angerechnet, solange sie der Basisabsicherung dienen. Ba-sisabsicherung heißt, dass das Niveau der Versorgung dem der Sozialhilfe entspricht. Das sind beispielsweise die Leis-tungen, die die gesetzliche Krankenkasse bietet. Besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Kran-kengeld, wird der Gesamtbetrag hierfür pauschal um 4% gekürzt.

Bei den privaten Versicherungen ist die Berechnung schwieriger, weil die Tarife sehr vielfältig sind. Hier sind die Versicherungsunternehmer in der Pflicht, die Beitragsbe-standteile zu ermitteln, die für die Basisabsicherung not-wendig sind. Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Beitragszuschüsse werden auch bei den Aufwendungen abgezogen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind ebenfalls vollständig der Basisabsicherung zuzurechnen.

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer das Recht, die-se Beiträge bei seiner Steuererklärung geltend zu machen, auch wenn er für Angehörige die Versicherungskosten übernimmt (Kinder, Lebenspartner). Das gilt sogar für den geschiedenen Ehepartner, wenn ein gemeinsamer Versi-cherungsvertrag besteht und der Versicherungsnehmer die Beiträge weiterhin zahlt.

Beschränkt abzugsfähig sind weiterhin die Versicherungs-beiträge für allgemeine Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähig-keitsversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Kapitallebens- und Rentenver-sicherung, deren Laufzeit vor dem 1.1.2005 begonnen hat. Der Höchstbetrag für diese Beiträge liegt bei Euro 2800.-, gegebenenfalls für jeden Ehepartner gesondert. Wer aller-dings wie beihilfeberechtigte Beamte Anspruch hat auf die vollständige oder teilweise Übernahme von Krankheitskos-ten oder wessen Arbeitgeber einen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt, der kann nur Euro 1900.- als Sonderausgaben für allgemeine Vorsorgeaufwendun-gen in Ansatz bringen.

Wie leicht hat man den Termin zur Abgabe seiner Steuer-

erklärung verschwitzt! Aber Unternehmer können sich in

diesem Fall leider nicht darauf berufen, dass sie zu wenig

Personal hatten, auf Fortbildung waren, eine Krankheit aus-

kurierten oder dringend Urlaub brauchten. Der Staat ist der

Meinung, dass es Untrenehmern zugemutet werden kann,

berufliche und private Interessen zurückzustellen, wenn es

um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten geht.

Eine Verspätung kostet maximal 10 Prozent der festgesetz-

ten Steuer und höchstens 25.000 Euro. Wie viel Strafgeld

erhoben wird, entscheidet der Finanzbeamte nach folgenden

Kriterien:

Ganz schlecht ist es, wenn so eine Verspätung schon ein paar-

mal passiert ist. Dann kann der Finanzbeamte annehmen,

dass der Steuerschuldner pflichtvergessen ist und mit einer

erhöhten Gebühr höheren Druck ausüben. Ebenso zählen die

Dauer der Fristüberschreitung und die Höhe der festgesetz-

ten Steuer. Denn hier hätte sich der Steuerschuldner ja einen

Vorteil aus der verspätet abgegebenen Erklärung verschaffen

können. Weitere Kriterien sind der Grad und das Ausmaß des

Verschuldens des säumigen Zahlers und seine wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit. Welche dieser Kriterien der Finanzbeam-

te anwendet und ob er sie alle überprüft, liegt in seinem Er-

messen.

Es lohnt sich also, die Steuererklärungenpünktlich abzugeben!

Alle steuer-pflichtige

Page 23: 3P Magazine Ausgabe 1

22 | sTEUER nEWs sTEUER nEWs | 23

steuer news

Neue Regelungen

zur Selbstanzeige

Das Bundesfinanzministeriumhat einen Referentenentwurf fürein Schwarzgeldbekämpfungsgesetzvorgelegt.

Nach wie vor kann bei einer Selbstanzeige straffrei da-vonkommen, wer alle in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt. Aber diese Selbst-anzeige muss zum richtigen Zeitpunkt erfolgen: Wenn eine steuerliche Prüfung durch die Finanzbehörden schon angeordnet wurde, ist es zu spät. Nur wer den Behörden zuvorkommt, hat die Chance, ohne ein blaues Auge davon-zukommen, sogar ohne den ursprünglich angeordneten Strafzuschlag von 5 %.

Selbst nach einer abgeschlossenen Betriebsprüfung ist – anders als bei dem früheren Gesetzesvorschlag zur Be-kämpfung der Steuerhinterziehung - noch eine Selbstan-zeige möglich. Und auch subjektive Tatbestandsmerkmale werden weiterhin ins Kalkül genommen. Altfälle erhalten Vertrauensschutz: bei ihnen musste die Selbstanzeige nicht schon vor der Anordnung der Prüfung erfolgen, son-dern erst bevor der Amtsträger tatsächlich erschien. Es kommt also auf den Zeitpunkt an.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Was kostet die

verspätet abgegebene

Steuererklärung?Die Kosten für die Basisabsicherung könnenabgesetzt werden.

Ab dem 1.1.2010 werden die Kosten für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben angerechnet, solange sie der Basisabsicherung dienen. Ba-sisabsicherung heißt, dass das Niveau der Versorgung dem der Sozialhilfe entspricht. Das sind beispielsweise die Leis-tungen, die die gesetzliche Krankenkasse bietet. Besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Kran-kengeld, wird der Gesamtbetrag hierfür pauschal um 4% gekürzt.

Bei den privaten Versicherungen ist die Berechnung schwieriger, weil die Tarife sehr vielfältig sind. Hier sind die Versicherungsunternehmer in der Pflicht, die Beitragsbe-standteile zu ermitteln, die für die Basisabsicherung not-wendig sind. Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Beitragszuschüsse werden auch bei den Aufwendungen abgezogen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind ebenfalls vollständig der Basisabsicherung zuzurechnen.

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer das Recht, die-se Beiträge bei seiner Steuererklärung geltend zu machen, auch wenn er für Angehörige die Versicherungskosten übernimmt (Kinder, Lebenspartner). Das gilt sogar für den geschiedenen Ehepartner, wenn ein gemeinsamer Versi-cherungsvertrag besteht und der Versicherungsnehmer die Beiträge weiterhin zahlt.

Beschränkt abzugsfähig sind weiterhin die Versicherungs-beiträge für allgemeine Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähig-keitsversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Kapitallebens- und Rentenver-sicherung, deren Laufzeit vor dem 1.1.2005 begonnen hat. Der Höchstbetrag für diese Beiträge liegt bei Euro 2800.-, gegebenenfalls für jeden Ehepartner gesondert. Wer aller-dings wie beihilfeberechtigte Beamte Anspruch hat auf die vollständige oder teilweise Übernahme von Krankheitskos-ten oder wessen Arbeitgeber einen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt, der kann nur Euro 1900.- als Sonderausgaben für allgemeine Vorsorgeaufwendun-gen in Ansatz bringen.

Wie leicht hat man den Termin zur Abgabe seiner Steuer-

erklärung verschwitzt! Aber Unternehmer können sich in

diesem Fall leider nicht darauf berufen, dass sie zu wenig

Personal hatten, auf Fortbildung waren, eine Krankheit aus-

kurierten oder dringend Urlaub brauchten. Der Staat ist der

Meinung, dass es Untrenehmern zugemutet werden kann,

berufliche und private Interessen zurückzustellen, wenn es

um die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten geht.

Eine Verspätung kostet maximal 10 Prozent der festgesetz-

ten Steuer und höchstens 25.000 Euro. Wie viel Strafgeld

erhoben wird, entscheidet der Finanzbeamte nach folgenden

Kriterien:

Ganz schlecht ist es, wenn so eine Verspätung schon ein paar-

mal passiert ist. Dann kann der Finanzbeamte annehmen,

dass der Steuerschuldner pflichtvergessen ist und mit einer

erhöhten Gebühr höheren Druck ausüben. Ebenso zählen die

Dauer der Fristüberschreitung und die Höhe der festgesetz-

ten Steuer. Denn hier hätte sich der Steuerschuldner ja einen

Vorteil aus der verspätet abgegebenen Erklärung verschaffen

können. Weitere Kriterien sind der Grad und das Ausmaß des

Verschuldens des säumigen Zahlers und seine wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit. Welche dieser Kriterien der Finanzbeam-

te anwendet und ob er sie alle überprüft, liegt in seinem Er-

messen.

Es lohnt sich also, die Steuererklärungenpünktlich abzugeben!

Alle steuer-pflichtige

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Aus der Region

anderen Ländern und bei uns“, „der Wasserkreislauf“ oder „das Leben im Wasser, um das Wasser herum und am Was-ser“ im Vordergrund.

In vielerlei Arten haben die Kinder die Themen erarbeitet. Am besten als Experiment, hier möchte ich nur eines von vielen herausgreifen: Wasser, Eis, Dampf oder z.B. Raum-gestaltung mit der Fertigung von Collagen oder auch Ex-kursionen zu vielen verschiedenen themenspezifischen Orten z.B. Neckar, Aquarien usw. Auch solche Themen wie „Krankheitsvermeidung durch Hygiene“, „die Bedeutung von Wasser für den eigenen Körper“, „Kochen“ wurden er- und bearbeitet.

Es wird deutlich, dass dies ein sehr umfassendes und gro-ßes Thema war. Es sollte auch den Eltern, anderen Einrich-tungen und im Rahmen der städtischen bzw. Unesco Akti-on vielen anderen gezeigt werden, was erarbeitet wurde. Hierzu gab es mehrere Veranstaltungen, bei denen die Erzieher und Erzieherinnen einheitlich und für Außenste-hende erkennbar dieses Projekt darstellen wollten. Bei der Suche nach einem Sponsor für T-Shirts haben wir in der Steuerberatungskanzlei Klinger und Kollegen jemanden gefunden, der diese Arbeit unterstützt und anerkennt.

KitaGaisberg-straße

Bildung beginnt nicht erst mit der Schulausbil-dung, sondern bereits im Kindergartenalter. Un-ter diesem Gedanken beteiligte sich die Heidel-berger Kindertagesstätte Gaisbergstraße aktiv an einer Aktion, die die Vereinten Nationen für die Jahre 2005-2014 ins Leben gerufen haben.

Ziel dieser Weltdekade ist es, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern, insbesondere im Vorschulalter. Aus diesem Anlass haben sich alle Kindertagesstättengruppen mehrere Monate mit dem Thema Wasser beschäftigt. Bei den Besprechungen und Vorbereitungen stellte sich sehr schnell heraus, dass dieses Thema spannend und vielseitig ist, aber vor allem viel Platz für Ideen, Kreativität und Experimente zulässt.

Alleine die Themenformulierungen lassen erahnen, wie viel Engagement, Fleiß aber auch Erfahrung erforderlich sind. Die Kinder von 18 Monaten bis 3 Jahren haben das Pro-jekt „das Element Wasser erleben und erfahren“ umgesetzt bekommen. Zahlreiche Experimente, die es ermöglichen sollen, Wasser ganzheitlich mit allen Sinnen kennenzuler-nen waren hierfür die Grundlage. Bei den Kindern von 3 bis zur Einschulung standen solche Themen wie: „Wasser in

24 | AUs DER REgIOn AUs DER REgIOn | 25

Geschwindigkeit vorgegeben, die an diversen Punkten überprüft und gewertet wird. Und hier schlägt die Stunde des Beifahrers: er muss die Geschwindigkeit messen und dem Fahrer Tipps geben, denn der Tacho der alten Autos ist dabei meist überfordert. Prominente Rennfahrer be-kommen die traditionsreichen Autos häufig vom Autowerk selbst gestellt, die dann für eine so publikumswirksame Ralley aus dem Firmenmuseum geholt werden.

Privat liebte Matthias seine Escorts. Als Ralley-Auto schätzt er die Renault Alpine hoch. Sein privates Traumauto ist ein TR 3 wegen der Glubschaugen, der geschwungenen Ein-stiegstüren und des Cabrio-Designs. Und er meint auch, dass jeder einmal einen Porsche 911 gefahren haben soll-te, weil der eben die Spitze der Autobaukunst in Bezug auf Perfektion und Zuverlässigkeit darstellt.

Besondere Vorkommnisse gab es viele, wie z.B. die Verwen-dung eines Holzstapels im Pfälzer Wald als Leitplanke oder der Ausflug auf den vereisten Strassen des Nürburgrings. Hier ging es nach einer 2-minütigen Reparaturzeit, bei der Herr Matthias selbst Hand anlegte und den Kotflügel mit einer alten Rohrzange ausbeulte, munter weiter. Die rest-lichen 4000 km meisterte er dann ohne weitere Blessuren.

Dafür hat seine Leidenschaft für alte Autos und die Oldti-mer-Ralleys einem befreundeten Metzgermeister 30 Pro-zent mehr Umsatz verschafft: Der Metzger war Sponsor eines Ralley-Wagens. Er verkündete stets nach jeder Son-derprüfung seinen Kunden das Ergebnis des von ihm mit seinem Logo verzierten Wagen – und seine Kunden ström-ten ins Geschäft, um die Neuigkeiten direkt zu erfahren – und dabei kauften sie auch ein.

Unzufrieden ist Matthias mit den modernen Hybrid-Autos. Die werden auf der Rennstrecke gut fahren und auch Erfolg haben: aber sie haben einen gravierenden Fehler, der Klang fehlt. Ein Auto muss blubbern und röhren.

Wie kommt ein Immobilienkaufmannzum Motorsport? Ganz einfach: die Leidenschaft zum Motorsport wurde Herrn Matthias schon vom Vater übertragen, der seinen Sohn regelmäßig zu Formel-1-Rennen mitnahm und ihm beim gemeinsamen Autoschrauben die Faszination durch die Technik vererbte. Nach bestandener Führerscheinprü-fung mit 18 Jahren fuhr er gleich mit dem eigenen Wagen diverse Ralleys. Noch heute bedauert es Matthias aber, nicht wie die Schumacher-Brüder als Kind schon in den Kart gesetzt worden zu sein.

Zur Formel V, der Rennklasse mit Boliden, die ursprünglich auf historischen Käfer-Bauteilen aufgebaut wurden, kam Bernd Matthias eher zufällig. Während seines Jurastudiums in den siebziger Jahren wurde er gebeten, die Satzung für den Formel V Rennsport Club 77 zu entwerfen. Dieser Ver-ein veranstaltete europaweit Formel V Rennen, aber ohne den Fahrer Matthias, den er war für diese Rennwagen zu schwergewichtig. Ähnlich wie im Pferdesport wirkt auch im Rennsport jedes Kilo zuviel als Bremse.

Trotzdem ist es die Geschwindigkeit neben der Technik, die Matthias begeistert. Es macht ihm Spaß, auf einer abge-sperrten Straße oder dem Hockenheim- oder Nürburgring ein Auto auszufahren. Dazu gehört eine gute körperliche Kondition: Seine geliebten Oldtimer müssen ja ohne Ser-volenkung auskommen. Jede Kurve kostet da Kraft, wenn beispielsweise über die Silvretta gedüst wird oder die Stre-cken der Ralley Monte Carlo abgefahren werden. Ganz zu schweigen von den Anstrengungen durch die allfälligen Reparaturen: Gewiefte Oldtimer-Ralleyfahrer haben ihre Ersatzteile immer dabei.

Bei den Oldtimer-Ralleys kommt es aber weniger auf die Höchstgeschwindigkeit. Es werden eine Vielzahl von Gleichmäßigkeitsprüfungen als Sonderprüfungen gefah-ren, bei denen es auf die Konstanz ankommt. Es wird eine

„Bei mir muss ein Auto röhren und blubbern“

Bernd Matthias,Kaufmann und seit über 30 Jahren zufriedener Mandant bei Klinger & Kollegen, hat seine zweite Heimat auf den Rennstrecken Europas.

www.aureliaconcept.de

Page 25: 3P Magazine Ausgabe 1

Aus der Region

anderen Ländern und bei uns“, „der Wasserkreislauf“ oder „das Leben im Wasser, um das Wasser herum und am Was-ser“ im Vordergrund.

In vielerlei Arten haben die Kinder die Themen erarbeitet. Am besten als Experiment, hier möchte ich nur eines von vielen herausgreifen: Wasser, Eis, Dampf oder z.B. Raum-gestaltung mit der Fertigung von Collagen oder auch Ex-kursionen zu vielen verschiedenen themenspezifischen Orten z.B. Neckar, Aquarien usw. Auch solche Themen wie „Krankheitsvermeidung durch Hygiene“, „die Bedeutung von Wasser für den eigenen Körper“, „Kochen“ wurden er- und bearbeitet.

Es wird deutlich, dass dies ein sehr umfassendes und gro-ßes Thema war. Es sollte auch den Eltern, anderen Einrich-tungen und im Rahmen der städtischen bzw. Unesco Akti-on vielen anderen gezeigt werden, was erarbeitet wurde. Hierzu gab es mehrere Veranstaltungen, bei denen die Erzieher und Erzieherinnen einheitlich und für Außenste-hende erkennbar dieses Projekt darstellen wollten. Bei der Suche nach einem Sponsor für T-Shirts haben wir in der Steuerberatungskanzlei Klinger und Kollegen jemanden gefunden, der diese Arbeit unterstützt und anerkennt.

KitaGaisberg-straße

Bildung beginnt nicht erst mit der Schulausbil-dung, sondern bereits im Kindergartenalter. Un-ter diesem Gedanken beteiligte sich die Heidel-berger Kindertagesstätte Gaisbergstraße aktiv an einer Aktion, die die Vereinten Nationen für die Jahre 2005-2014 ins Leben gerufen haben.

Ziel dieser Weltdekade ist es, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern, insbesondere im Vorschulalter. Aus diesem Anlass haben sich alle Kindertagesstättengruppen mehrere Monate mit dem Thema Wasser beschäftigt. Bei den Besprechungen und Vorbereitungen stellte sich sehr schnell heraus, dass dieses Thema spannend und vielseitig ist, aber vor allem viel Platz für Ideen, Kreativität und Experimente zulässt.

Alleine die Themenformulierungen lassen erahnen, wie viel Engagement, Fleiß aber auch Erfahrung erforderlich sind. Die Kinder von 18 Monaten bis 3 Jahren haben das Pro-jekt „das Element Wasser erleben und erfahren“ umgesetzt bekommen. Zahlreiche Experimente, die es ermöglichen sollen, Wasser ganzheitlich mit allen Sinnen kennenzuler-nen waren hierfür die Grundlage. Bei den Kindern von 3 bis zur Einschulung standen solche Themen wie: „Wasser in

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Geschwindigkeit vorgegeben, die an diversen Punkten überprüft und gewertet wird. Und hier schlägt die Stunde des Beifahrers: er muss die Geschwindigkeit messen und dem Fahrer Tipps geben, denn der Tacho der alten Autos ist dabei meist überfordert. Prominente Rennfahrer be-kommen die traditionsreichen Autos häufig vom Autowerk selbst gestellt, die dann für eine so publikumswirksame Ralley aus dem Firmenmuseum geholt werden.

Privat liebte Matthias seine Escorts. Als Ralley-Auto schätzt er die Renault Alpine hoch. Sein privates Traumauto ist ein TR 3 wegen der Glubschaugen, der geschwungenen Ein-stiegstüren und des Cabrio-Designs. Und er meint auch, dass jeder einmal einen Porsche 911 gefahren haben soll-te, weil der eben die Spitze der Autobaukunst in Bezug auf Perfektion und Zuverlässigkeit darstellt.

Besondere Vorkommnisse gab es viele, wie z.B. die Verwen-dung eines Holzstapels im Pfälzer Wald als Leitplanke oder der Ausflug auf den vereisten Strassen des Nürburgrings. Hier ging es nach einer 2-minütigen Reparaturzeit, bei der Herr Matthias selbst Hand anlegte und den Kotflügel mit einer alten Rohrzange ausbeulte, munter weiter. Die rest-lichen 4000 km meisterte er dann ohne weitere Blessuren.

Dafür hat seine Leidenschaft für alte Autos und die Oldti-mer-Ralleys einem befreundeten Metzgermeister 30 Pro-zent mehr Umsatz verschafft: Der Metzger war Sponsor eines Ralley-Wagens. Er verkündete stets nach jeder Son-derprüfung seinen Kunden das Ergebnis des von ihm mit seinem Logo verzierten Wagen – und seine Kunden ström-ten ins Geschäft, um die Neuigkeiten direkt zu erfahren – und dabei kauften sie auch ein.

Unzufrieden ist Matthias mit den modernen Hybrid-Autos. Die werden auf der Rennstrecke gut fahren und auch Erfolg haben: aber sie haben einen gravierenden Fehler, der Klang fehlt. Ein Auto muss blubbern und röhren.

Wie kommt ein Immobilienkaufmannzum Motorsport? Ganz einfach: die Leidenschaft zum Motorsport wurde Herrn Matthias schon vom Vater übertragen, der seinen Sohn regelmäßig zu Formel-1-Rennen mitnahm und ihm beim gemeinsamen Autoschrauben die Faszination durch die Technik vererbte. Nach bestandener Führerscheinprü-fung mit 18 Jahren fuhr er gleich mit dem eigenen Wagen diverse Ralleys. Noch heute bedauert es Matthias aber, nicht wie die Schumacher-Brüder als Kind schon in den Kart gesetzt worden zu sein.

Zur Formel V, der Rennklasse mit Boliden, die ursprünglich auf historischen Käfer-Bauteilen aufgebaut wurden, kam Bernd Matthias eher zufällig. Während seines Jurastudiums in den siebziger Jahren wurde er gebeten, die Satzung für den Formel V Rennsport Club 77 zu entwerfen. Dieser Ver-ein veranstaltete europaweit Formel V Rennen, aber ohne den Fahrer Matthias, den er war für diese Rennwagen zu schwergewichtig. Ähnlich wie im Pferdesport wirkt auch im Rennsport jedes Kilo zuviel als Bremse.

Trotzdem ist es die Geschwindigkeit neben der Technik, die Matthias begeistert. Es macht ihm Spaß, auf einer abge-sperrten Straße oder dem Hockenheim- oder Nürburgring ein Auto auszufahren. Dazu gehört eine gute körperliche Kondition: Seine geliebten Oldtimer müssen ja ohne Ser-volenkung auskommen. Jede Kurve kostet da Kraft, wenn beispielsweise über die Silvretta gedüst wird oder die Stre-cken der Ralley Monte Carlo abgefahren werden. Ganz zu schweigen von den Anstrengungen durch die allfälligen Reparaturen: Gewiefte Oldtimer-Ralleyfahrer haben ihre Ersatzteile immer dabei.

Bei den Oldtimer-Ralleys kommt es aber weniger auf die Höchstgeschwindigkeit. Es werden eine Vielzahl von Gleichmäßigkeitsprüfungen als Sonderprüfungen gefah-ren, bei denen es auf die Konstanz ankommt. Es wird eine

„Bei mir muss ein Auto röhren und blubbern“

Bernd Matthias,Kaufmann und seit über 30 Jahren zufriedener Mandant bei Klinger & Kollegen, hat seine zweite Heimat auf den Rennstrecken Europas.

www.aureliaconcept.de

Page 26: 3P Magazine Ausgabe 1

2011: Änderungen

bei der Sozial-

versicherung

Der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen:mehr Bürokratie

Das Jahr 2011 beschert den Krankenversicherten die Zahlung eines Zusatzbeitrages, mit dem der zusätzliche Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Krankenkassen abgegolten werden soll. Dieser Zusatzbeitrag ist unabhängig vom Einkommen des Versicherten – und wenn er ihn nicht zahlt, darf die Kasse Säumniszuschläge er-heben in Höhe der Summe der letzten drei fälligen Zusatzbeiträge. Mindestens sind das 30 Euro.

Damit dieser Zusatzbeitrag sozial verträglich gehandhabt wird, wurde die Möglichkeit des Sozialausgleichs geschaffen. Dieser Sozialausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbei-trag aller Krankenkassen. Wenn der 2% des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten übersteigt, tritt der Sozialausgleich in Kraft. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffende Krankenkas-se tatsächlich den Zusatzbeitrag erhoben hat. Es kann also ironi-scherweise passieren, dass ein Versicherter am Sozialausgleich

teilnimmt, obwohl er gar keinen Zusatzbeitrag – oder einen geringeren – gezahlt hat.

Den Nachteil hat der Arbeitgeber, der bei den ge-

setzlich Versicherten die Rechnungen vorlegen muss. Schwierigkeiten entstehen dann bei Einmalzahlungen:

Hier werden anteilige Belastungsgrenzen für Beschäf-tigungszeiträume bei demselben Arbeitgeber im Kalen-

derjahr gebildet. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeit-geber hat, kann nur die Krankenkasse den Sozialausgleich berechnen. Die Arbeitgeber müssen dann zusätzliche Meldungen auf sich nehmen. Bei den privat und freiwillig Versicherten wird den Krankenkassen die Abwicklung des Sozialausgleichs übertragen. Diese haben dann aber auch den Vorteil, dass ihre Mindereinahmen durch den Sozial-

ausgleich durch einen Steuerzuschuss ausgeglichen wird.

Freiwillige Arbeitslosenversicherungfür Selbständige Ursprünglich sollte die Möglichkeit, dass Selbständige und im Ausland Beschäftigte sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können, mit Ende des Jahres 2010 auslaufen. In § 28a SGB III wurde nun aber entschieden, dass dies auf An-trag doch weiterhin möglich ist. Die Antragsfrist beträgt drei Monate. Allerdings erhöhen sich die Beträge beträchtlich: Bisher waren nur 25 % der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung zu entrichten, ab 2011 ist es die Hälfte

und ab 2012 dann die volle. Nur Existenzgründer können im ersten Jahr der Selbständigkeit dann 50 % Rabatt bekom-men.

Kurzarbeitergeld verlängertNachdem die Maßnahmen zur Kurzarbeit sich in der Wirt-schaftskrise bewährt haben, wurden die Sonderregelun-gen zum Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld bis zum 31.12.2012 verlängert. Allerdings entfällt die Privile-gierung von Unternehmen mit mehreren Standorten. Die-se hatten die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet bekommen, wenn in mindestens einem Unternehmen über sechs Monate Kurzarbeit angefallen war.

Erklärungen der geringfügig BeschäftigtenAb dem 1.1.2011 muss der Arbeitgeber geringfügig Be-schäftigte eine Erklärung unterschreiben lassen und die-se den Entgeltunterlagen hinzufügen: Der Arbeitnehmer muss darin darlegen, ob er weitere Beschäftigungen hat und sich verpflichten, es dem Arbeitgeber anzuzeigen, wenn er weitere Beschäftigungen aufnimmt.

Die Minijob-Zentrale hat bereits seit August 2010 verbind-lich über die Versicherungspflichten zu entscheiden und kann gegebenenfalls auch Widerspruchsbescheide erlas-sen.

Insolvenzgeldumlage gestrichenDie unerwartet günstige Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2010 wird voraussichtlich zu einem Überschuss bei der In-solvenzgeldumlage von 1,1 Milliarden Euro führen. Deshalb wird für das Jahr 2011 der Beitrag auf Null gesetzt.

Keine Beitragserhöhung für KünstlerDer Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe wird im Jahr 2011 wie auch schon im Jahr 2010 mit 3,9 % stabil bleiben. (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2011)

Sachbezugswerte erhöhtFür das Jahr 2011 wurde anerkannt, dass die Lebenhal-tungskosten gestiegen sind. Der monatliche Verpflegungs-satz beträgt nun Euro 217.- (vorher Euro 215.-). Der Wert des Frühstücks blieb dabei unverändert bei Euro 47.-, Mit-tag- und Abendessen steigen je um einen Euro auf jeweils Euro 85.-. Auch die zur Verfügung gestellte Wohnung ist 2 Euro mehr wert als im vergangenen Jahr: Euro 206.-.

Papier reicht für das

Finanzamt nicht aus –

Was wird nicht alles aufgezeichnet in Registrierkassen, Ta-

xametern, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Wegstre-

ckenzählern … . Alle diese Geräte interessieren das Finanz-

amt, und zwar mit allen Einzelaufstellungen und nicht nur

mit den Endsummen. Nach § 147 AO müssen alle Unterlagen,

die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wor-

den sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jeder-

zeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswert-

bar aufbewahrt werden. Es reicht nicht, ausgedruckte Belege

vorzuweisen! Der Steuerpflichtige muss alle Einzeldaten un-

veränderbar und vollständig digital aufbewahren, und zwar

in einem auswertbaren Dateiformat.

Das heißt in der Praxis, dass alle diese Daten am besten

extern auf einem Datenträger gespeichert werden sollten.

Dieses Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie

im laufenden System ermöglichen und zeigen, ob bare oder

unbare (Lastschriftverfahren, Ec-cash) Zahlungsvorgänge

verbucht wurden.

Und nicht genug: auch die Einsatzorte und –zeiträume des

Einsatzes der einzelnen Geräte müssen protokolliert und auf-

bewahrt werden. Und natürlich darf man auch nicht verges-

sen, die Bedienungsanleitung und Programmieranweisungen

dieser Geräte aufzubewahren.

(Schreiben des BMF vom 26.11.2010,IV A 4 – S-0316/08/ 10004-07, Abruf –Nr 104135).

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steuer news Alle steuer-pflichtige

Aufbewahrung digitaler

Unterlagen bei Bargeschäften.

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2011: Änderungen

bei der Sozial-

versicherung

Der Zusatzbeitrag für die Krankenkassen:mehr Bürokratie

Das Jahr 2011 beschert den Krankenversicherten die Zahlung eines Zusatzbeitrages, mit dem der zusätzliche Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Krankenkassen abgegolten werden soll. Dieser Zusatzbeitrag ist unabhängig vom Einkommen des Versicherten – und wenn er ihn nicht zahlt, darf die Kasse Säumniszuschläge er-heben in Höhe der Summe der letzten drei fälligen Zusatzbeiträge. Mindestens sind das 30 Euro.

Damit dieser Zusatzbeitrag sozial verträglich gehandhabt wird, wurde die Möglichkeit des Sozialausgleichs geschaffen. Dieser Sozialausgleich orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbei-trag aller Krankenkassen. Wenn der 2% des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten übersteigt, tritt der Sozialausgleich in Kraft. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffende Krankenkas-se tatsächlich den Zusatzbeitrag erhoben hat. Es kann also ironi-scherweise passieren, dass ein Versicherter am Sozialausgleich

teilnimmt, obwohl er gar keinen Zusatzbeitrag – oder einen geringeren – gezahlt hat.

Den Nachteil hat der Arbeitgeber, der bei den ge-

setzlich Versicherten die Rechnungen vorlegen muss. Schwierigkeiten entstehen dann bei Einmalzahlungen:

Hier werden anteilige Belastungsgrenzen für Beschäf-tigungszeiträume bei demselben Arbeitgeber im Kalen-

derjahr gebildet. Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeit-geber hat, kann nur die Krankenkasse den Sozialausgleich berechnen. Die Arbeitgeber müssen dann zusätzliche Meldungen auf sich nehmen. Bei den privat und freiwillig Versicherten wird den Krankenkassen die Abwicklung des Sozialausgleichs übertragen. Diese haben dann aber auch den Vorteil, dass ihre Mindereinahmen durch den Sozial-

ausgleich durch einen Steuerzuschuss ausgeglichen wird.

Freiwillige Arbeitslosenversicherungfür Selbständige Ursprünglich sollte die Möglichkeit, dass Selbständige und im Ausland Beschäftigte sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können, mit Ende des Jahres 2010 auslaufen. In § 28a SGB III wurde nun aber entschieden, dass dies auf An-trag doch weiterhin möglich ist. Die Antragsfrist beträgt drei Monate. Allerdings erhöhen sich die Beträge beträchtlich: Bisher waren nur 25 % der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung zu entrichten, ab 2011 ist es die Hälfte

und ab 2012 dann die volle. Nur Existenzgründer können im ersten Jahr der Selbständigkeit dann 50 % Rabatt bekom-men.

Kurzarbeitergeld verlängertNachdem die Maßnahmen zur Kurzarbeit sich in der Wirt-schaftskrise bewährt haben, wurden die Sonderregelun-gen zum Kurzarbeitergeld und Saisonkurzarbeitergeld bis zum 31.12.2012 verlängert. Allerdings entfällt die Privile-gierung von Unternehmen mit mehreren Standorten. Die-se hatten die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet bekommen, wenn in mindestens einem Unternehmen über sechs Monate Kurzarbeit angefallen war.

Erklärungen der geringfügig BeschäftigtenAb dem 1.1.2011 muss der Arbeitgeber geringfügig Be-schäftigte eine Erklärung unterschreiben lassen und die-se den Entgeltunterlagen hinzufügen: Der Arbeitnehmer muss darin darlegen, ob er weitere Beschäftigungen hat und sich verpflichten, es dem Arbeitgeber anzuzeigen, wenn er weitere Beschäftigungen aufnimmt.

Die Minijob-Zentrale hat bereits seit August 2010 verbind-lich über die Versicherungspflichten zu entscheiden und kann gegebenenfalls auch Widerspruchsbescheide erlas-sen.

Insolvenzgeldumlage gestrichenDie unerwartet günstige Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2010 wird voraussichtlich zu einem Überschuss bei der In-solvenzgeldumlage von 1,1 Milliarden Euro führen. Deshalb wird für das Jahr 2011 der Beitrag auf Null gesetzt.

Keine Beitragserhöhung für KünstlerDer Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe wird im Jahr 2011 wie auch schon im Jahr 2010 mit 3,9 % stabil bleiben. (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2011)

Sachbezugswerte erhöhtFür das Jahr 2011 wurde anerkannt, dass die Lebenhal-tungskosten gestiegen sind. Der monatliche Verpflegungs-satz beträgt nun Euro 217.- (vorher Euro 215.-). Der Wert des Frühstücks blieb dabei unverändert bei Euro 47.-, Mit-tag- und Abendessen steigen je um einen Euro auf jeweils Euro 85.-. Auch die zur Verfügung gestellte Wohnung ist 2 Euro mehr wert als im vergangenen Jahr: Euro 206.-.

Papier reicht für das

Finanzamt nicht aus –

Was wird nicht alles aufgezeichnet in Registrierkassen, Ta-

xametern, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Wegstre-

ckenzählern … . Alle diese Geräte interessieren das Finanz-

amt, und zwar mit allen Einzelaufstellungen und nicht nur

mit den Endsummen. Nach § 147 AO müssen alle Unterlagen,

die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wor-

den sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jeder-

zeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswert-

bar aufbewahrt werden. Es reicht nicht, ausgedruckte Belege

vorzuweisen! Der Steuerpflichtige muss alle Einzeldaten un-

veränderbar und vollständig digital aufbewahren, und zwar

in einem auswertbaren Dateiformat.

Das heißt in der Praxis, dass alle diese Daten am besten

extern auf einem Datenträger gespeichert werden sollten.

Dieses Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie

im laufenden System ermöglichen und zeigen, ob bare oder

unbare (Lastschriftverfahren, Ec-cash) Zahlungsvorgänge

verbucht wurden.

Und nicht genug: auch die Einsatzorte und –zeiträume des

Einsatzes der einzelnen Geräte müssen protokolliert und auf-

bewahrt werden. Und natürlich darf man auch nicht verges-

sen, die Bedienungsanleitung und Programmieranweisungen

dieser Geräte aufzubewahren.

(Schreiben des BMF vom 26.11.2010,IV A 4 – S-0316/08/ 10004-07, Abruf –Nr 104135).

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Aufbewahrung digitaler

Unterlagen bei Bargeschäften.

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28 | sTEUER nEWs sTEUER nEWs | 29

Es gibt keine Partei, die im Wahlkampf nicht Steuervereinfa-chungen oder einzelne Parteien gar Steuersenkungen ver-sprächen. Bürokratie soll abgebaut werden, ein DIN A4-Blatt soll für die Steuererklärung ausreichen oder sie soll sogar auf einen Bierdeckel passen.

Das, so meint Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deut-schen Steuergewerkschaft (DSTG), ist wohl nicht möglich. In seinem Aufsatz, erschienen in DStR Heft 1/ 2011 erklärt er sehr genau, dass es die vielen Abzugsmöglichkeiten im Steuerrecht sind, die die Erklärungen so lang und so kompliziert machen. Jede Abzugsmöglichkeit verlangt eine Zeile in der Steuererklä-rung und jeder Steuerbürger muss dann Hunderte von Zeilen lesen, auch wenn ihn selbst vielleicht nur 10 davon betreffen. Wenn man nun aber diese Abzugsmöglichkeiten alle streichen würde, wäre der Aufschrei der Betroffenen groß: also wird das vermutlich nicht passieren.

Steuerausfälle kann sich der Staat nicht leisten. Mittlerweile drücken ihn 1,8 Billionen Euro Schulden. Denen gegenüber stehen 8 Billionen Euro private Vermögen. Daraus ergibt sich, dass die Steuern nicht zu hoch, sondern eher zu niedrig wa-ren. Einnahmeausfälle sind nicht zu vertreten. Kostenneutrale Maßnahmen werden aber wiederum von den Bürgern nicht als Vereinfachung wahrgenommen. Wie ist nun dieses Dilemma aufzulösen?

Vorschläge der Steuergewerkschaft:

Vereinfachungen sind nur durch Pauschalierungen möglich, was aber zugegebenermaßen die Einzelfallgerechtigkeit min-dert. Dafür sparen Pauschalen Zeit, Ressourcen und Personal.

MehrwertsteuerEs wird deshalb für die Abschaffung des ermäßigten Mehr-wertsteuersatzes plädiert. Ermäßigt besteuerte Lebensmittel beispielsweise kommen nicht nur den ärmeren Bevölkerungs-schichten zugute, sondern auch die reicheren profitieren da-von. Wenn der ermäßigte Steuersatz voll entfiele, würden 24 Milliarden Euro mehr eingenommen. 8 Milliarden davon könnte man nutzen, um den Bedürftigen die Grundbedarfssätze zu er-höhen. Von den verbleibenden 16 Milliarden könnten weitere Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht umgesetzt wer-den.

Werbungskosten Wenn die Werbungskostenpauschale noch weiter großzügig erhöht würde, müssten viele Bürger keine Einkommensteuer-erklärung mehr verfassen: eine unbestritten riesige Vereinfa-chung. GünstigerprüfungenDie schaffen vielleicht größere Einzelfallgerechtigkeit, verlan-gen aber einen großen Aufwand. Also streichen!

VorsorgeaufwendungenStatt komplizierte Berechnungen zu den Sonderausgaben zu ver-langen, wäre es effizienter, den Grundfreibetrag anzuheben und für weitere Versicherungen einen Pauschalabzug anzubieten.

Aktuelle Vorschläge der Regierung:

Eine Idee, die durch die Presse ging, ist die, eine Steuererklä-rung nur alle zwei Jahre zu verlangen. Das ist keine Vereinfa-chung, sondern eher das Gegenteil. Die Bürger müssten zwei Jahre lang auf ihre Rückerstattung warten und das eigentlich Lästige an der Steuererklärung, das Sammeln, Aufschreiben und Addieren der Belege, wächst dann zu einem Zwei-Jahres-Berg an.

Weiterhin wurde angeregt, jedem Steuerbürger eine voraus-gefüllte Steuererklärung zukommen zu lassen. Die kann aber sicher nicht aus Papier bestehen, denn allein die Material- und Portokosten wären monströs. Also wäre das eine Maske für die elektronisch abgegebene Steuererklärung. Die ist aber unnö-tig, denn der Personenkreis, der seine Steuererklärug schon jetzt elektronisch abgibt, hat seine vorjährigen Steuerdaten sowieso auf dem Computer.

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf 1000 Euro: In der Tat sind Pauschbeträge immer eine Vereinfachung, weil sie die Belegesammelei überflüssig machen, wenn die Werbungskosten darunter liegen. Um das zu ermessen, muss der Arbeitnehmer aber weiterhin seine Zettel horten und zäh-len. Wenn die Werbungskosten höher als 1000 Euro liegen, än-dert sich auch nichts. Allenfalls bekommt dieser Personenkreis 20 Euro weniger erstattet als vorher, weil der erhöhte Pausch-betrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

Die Steuererklärung

auf einem Bierdeckel –

Vorschläge zur

Vereinfachung der

Steuererklärungen.

SpendenEin Pauschalabzug für kleine Spenden, größere Spenden wer-den nur abgezogen, wenn der Empfänger sie in elektronischer Form den Finanzbehörden angezeigt hat. Dann werden sie au-tomatisch berücksichtigt. Ebenso wird mit der Kirchensteuer verfahren.

ArbeitnehmerpauschbetragDurch eine großzügige Erhöhung der Werbungskostenpau-schale könnten sich viele Steuerbürger die Anlage N sparen.

Außergewöhnliche BelastungenSchwerbehinderungen könnten je nach Behinderungsgrad mit einem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Krankheitskos-ten, die nicht von den Versicherungen getragen werden und die heute mühsam unter Abzug der zumutbaren Eigenbelas-tung berechnet werden, könnten auch in Pauschalen berück-sichtigt werden, die je nach Lebensalter gestaffelt sind.

GewerbesteuerNur der Gewinn sollte als Rechenbasis gelten, Zurechnungen sind entbehrlich. Zur Stabilisierung der Einnahmen der Kom-munen könnten ein oder zwei Prozentpunkte der Umsatzsteu-er verwandt werden.

Fazit:

Weniger Einzelfallbetrachtung entlastet die Finanzämter

und schafft den so ersehnten Bürokratieabbau. Selbst die

EDV wird entlastet, wenn nicht jeder Abzugsposten pro-

grammiert werden muss. Außerdem spart jede wegfallende

Prüfung einen Anlass zum Streit oder Widerspruch. Eine

spürbare Erleichterung!

Alle steuer-pflichtige

Page 29: 3P Magazine Ausgabe 1

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Es gibt keine Partei, die im Wahlkampf nicht Steuervereinfa-chungen oder einzelne Parteien gar Steuersenkungen ver-sprächen. Bürokratie soll abgebaut werden, ein DIN A4-Blatt soll für die Steuererklärung ausreichen oder sie soll sogar auf einen Bierdeckel passen.

Das, so meint Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deut-schen Steuergewerkschaft (DSTG), ist wohl nicht möglich. In seinem Aufsatz, erschienen in DStR Heft 1/ 2011 erklärt er sehr genau, dass es die vielen Abzugsmöglichkeiten im Steuerrecht sind, die die Erklärungen so lang und so kompliziert machen. Jede Abzugsmöglichkeit verlangt eine Zeile in der Steuererklä-rung und jeder Steuerbürger muss dann Hunderte von Zeilen lesen, auch wenn ihn selbst vielleicht nur 10 davon betreffen. Wenn man nun aber diese Abzugsmöglichkeiten alle streichen würde, wäre der Aufschrei der Betroffenen groß: also wird das vermutlich nicht passieren.

Steuerausfälle kann sich der Staat nicht leisten. Mittlerweile drücken ihn 1,8 Billionen Euro Schulden. Denen gegenüber stehen 8 Billionen Euro private Vermögen. Daraus ergibt sich, dass die Steuern nicht zu hoch, sondern eher zu niedrig wa-ren. Einnahmeausfälle sind nicht zu vertreten. Kostenneutrale Maßnahmen werden aber wiederum von den Bürgern nicht als Vereinfachung wahrgenommen. Wie ist nun dieses Dilemma aufzulösen?

Vorschläge der Steuergewerkschaft:

Vereinfachungen sind nur durch Pauschalierungen möglich, was aber zugegebenermaßen die Einzelfallgerechtigkeit min-dert. Dafür sparen Pauschalen Zeit, Ressourcen und Personal.

MehrwertsteuerEs wird deshalb für die Abschaffung des ermäßigten Mehr-wertsteuersatzes plädiert. Ermäßigt besteuerte Lebensmittel beispielsweise kommen nicht nur den ärmeren Bevölkerungs-schichten zugute, sondern auch die reicheren profitieren da-von. Wenn der ermäßigte Steuersatz voll entfiele, würden 24 Milliarden Euro mehr eingenommen. 8 Milliarden davon könnte man nutzen, um den Bedürftigen die Grundbedarfssätze zu er-höhen. Von den verbleibenden 16 Milliarden könnten weitere Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht umgesetzt wer-den.

Werbungskosten Wenn die Werbungskostenpauschale noch weiter großzügig erhöht würde, müssten viele Bürger keine Einkommensteuer-erklärung mehr verfassen: eine unbestritten riesige Vereinfa-chung. GünstigerprüfungenDie schaffen vielleicht größere Einzelfallgerechtigkeit, verlan-gen aber einen großen Aufwand. Also streichen!

VorsorgeaufwendungenStatt komplizierte Berechnungen zu den Sonderausgaben zu ver-langen, wäre es effizienter, den Grundfreibetrag anzuheben und für weitere Versicherungen einen Pauschalabzug anzubieten.

Aktuelle Vorschläge der Regierung:

Eine Idee, die durch die Presse ging, ist die, eine Steuererklä-rung nur alle zwei Jahre zu verlangen. Das ist keine Vereinfa-chung, sondern eher das Gegenteil. Die Bürger müssten zwei Jahre lang auf ihre Rückerstattung warten und das eigentlich Lästige an der Steuererklärung, das Sammeln, Aufschreiben und Addieren der Belege, wächst dann zu einem Zwei-Jahres-Berg an.

Weiterhin wurde angeregt, jedem Steuerbürger eine voraus-gefüllte Steuererklärung zukommen zu lassen. Die kann aber sicher nicht aus Papier bestehen, denn allein die Material- und Portokosten wären monströs. Also wäre das eine Maske für die elektronisch abgegebene Steuererklärung. Die ist aber unnö-tig, denn der Personenkreis, der seine Steuererklärug schon jetzt elektronisch abgibt, hat seine vorjährigen Steuerdaten sowieso auf dem Computer.

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf 1000 Euro: In der Tat sind Pauschbeträge immer eine Vereinfachung, weil sie die Belegesammelei überflüssig machen, wenn die Werbungskosten darunter liegen. Um das zu ermessen, muss der Arbeitnehmer aber weiterhin seine Zettel horten und zäh-len. Wenn die Werbungskosten höher als 1000 Euro liegen, än-dert sich auch nichts. Allenfalls bekommt dieser Personenkreis 20 Euro weniger erstattet als vorher, weil der erhöhte Pausch-betrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.

Die Steuererklärung

auf einem Bierdeckel –

Vorschläge zur

Vereinfachung der

Steuererklärungen.

SpendenEin Pauschalabzug für kleine Spenden, größere Spenden wer-den nur abgezogen, wenn der Empfänger sie in elektronischer Form den Finanzbehörden angezeigt hat. Dann werden sie au-tomatisch berücksichtigt. Ebenso wird mit der Kirchensteuer verfahren.

ArbeitnehmerpauschbetragDurch eine großzügige Erhöhung der Werbungskostenpau-schale könnten sich viele Steuerbürger die Anlage N sparen.

Außergewöhnliche BelastungenSchwerbehinderungen könnten je nach Behinderungsgrad mit einem Pauschbetrag berücksichtigt werden. Krankheitskos-ten, die nicht von den Versicherungen getragen werden und die heute mühsam unter Abzug der zumutbaren Eigenbelas-tung berechnet werden, könnten auch in Pauschalen berück-sichtigt werden, die je nach Lebensalter gestaffelt sind.

GewerbesteuerNur der Gewinn sollte als Rechenbasis gelten, Zurechnungen sind entbehrlich. Zur Stabilisierung der Einnahmen der Kom-munen könnten ein oder zwei Prozentpunkte der Umsatzsteu-er verwandt werden.

Fazit:

Weniger Einzelfallbetrachtung entlastet die Finanzämter

und schafft den so ersehnten Bürokratieabbau. Selbst die

EDV wird entlastet, wenn nicht jeder Abzugsposten pro-

grammiert werden muss. Außerdem spart jede wegfallende

Prüfung einen Anlass zum Streit oder Widerspruch. Eine

spürbare Erleichterung!

Alle steuer-pflichtige

Page 30: 3P Magazine Ausgabe 1

Optik Mattern

Eine Erfolgsgeschichte …20 Jahre Optik Mattern, das bedeutet 20 Jahre optimale Dienstleistungen und beste Qualität rund um das „Gute Se-hen“. Am 1. Juli 1990 eröffneten Dieter und Birgitt Mattern ihr Geschäft in der Hauptstraße 97 am Adenauerplatz in Wiesloch. Heute stehen ihren Kunden insgesamt acht Au-genoptiker und Augenoptikermeister mit Rat und Tat zur Seite.

Am dauerhaften Erfolg lässt sich etwas über die Leistungs-fähigkeit eines Unternehmens ablesen. So konnte Wies-lochs Oberbürgermeister Franz Schaidhammer den Mat-terns und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Jahr gleich zu 2 Auszeichnungen gratulieren. Bereits zum sechsten Mal in Folge wurde Optik Mattern von europas größtem Branchen-Informationsdienst „markt intern“ die Urkunde „1a-Augenoptiker“ verliehen und damit u. a. er-neut hohe fachliche Kompetenz und herausragender Ser-vice bescheinigt.

Da passt es ins Bild, dass Dieter und Birgit Mattern an die-sem Tag die symbolische Perle für 20 Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit als „Deutsches Traditionsunternehmen“

entgegennehmen konnten. Christoph Diel, Marketing-Leiter „markt intern“, zu der Aktion: „Tradition heißt Erfah-rung und steht für nachhaltige Geschäftspolitik. Tradition ermöglicht, getreu dem Motto der Aktion „Zukunft braucht Herkunft“, aus der Vergangenheit zu lernen und aktuelle Qualitätsstandards zu sichern und weiter zu verbessern.“

Und auch Dieter Mattern betont die wichtige Rolle, die Kompetenz, Qualität und Service für die tägliche Arbeit sei-nes Teams spielen:

Seit Herbst 2010 kann man sich davon auch in Sandhausen überzeugen. Dort hat Optik Mattern im Erdgeschoss der Hauptstraße 97-101 eine Filiale eröffnet.

30 | MAnDAnTEnPRÄsEnTATIOn MAnDAnTEnPRÄsEnTATIOn | 31

„Wir kennen uns vom Sehen“

20 Jahre Optik Mattern in Wiesloch

Besser SehenBei der Wahrnehmung unserer Umwelt werden vielfältige Anforderungen an unsere Augen gestellt. Wir müssen Ge-genstände, Bewegungen, Farben und Entfernungen auch in Extremsituationen, z.B. am Arbeitsplatz, im Verkehr oder beim Sport, richtig erkennen. Tests und Umfragen belegen allerdings immer wieder, dass bei vielen Menschen die Seh-schärfe nicht optimal ist – häufig ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Ursachen dafür können u.a. häufig auftre-tende Sehmängel, wie Kurz-, Weit-, und Alterssichtigkeit sein. Wenn Sie Defizite an der eigenen Sehschärfe feststel-len, sollten Sie auf jeden Fall bei uns vorbeikommen und ei-nen professionellen Sehtest durchführen lassen.

Bei Optik Mattern bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Sehberatung mit Sehtests und Messungen auf dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft. Wir ermitteln detailliert den Status Ihrer persönlichen Sehfä-higleiten und ermöglichen Ihnen neue Einblicke in die Welt des eigenen Sehens. Wir informieren Sie über die verschie-denen Korrektionsmöglichkeiten, empfehlen Ihnen die für Sie am besten geeignete Sehhilfe und passen die Brille oder Contactlinsen an Ihre persönlichen Wünsche an. Bei der Brillen und Contactlinsenanpassung arbeiten wir mit modernsten Sehtest- und Messgeräten, die Bearbeitung der Gläser erfolgt in unserer Werkstatt und in unserem ei-genen Labor.

Wir sind die richtigen Ansprechpartner für optimale Brillen-glasbestimmung, individuelle Anpassung von Brillen und Contactlinsen, Fachberatung für vergrößernde Sehhilfen sowie Arbeitsplatz-, Sehbehinderten- und Verhaltensop-tometrie.

Berührungslose HornhautmessungMit dem Keratographen, einem computergestützten Spe-zialmessgerät, sind wir in der Lage ohne Augenberührung die Hornhautoberfläche mit 22.000 Messpunkten zu erfas-sen und darzustellen. So können wir auch bei Komplizierten Hornhautformen, bei starker Hornhautverkrümmung, nach Hornhautverletzungen oder chirurgischen Hornhautein-griffen und komplizierter Hornhauttopographie mit indivi-duell angepassten Contactlinsen helfen.

Die Bearbeitung der Gläser und Linsen erfolgt in unserer Werkstattund in unserem eigenen Labor

Optometrische Messungen und Sehteste

In der täglichen Praxis begegnen uns immer wie-der Befindlichkeitsstörungen, wie Kopfschmer-

zen, erhöhte Blendempfindlichkeit oder Schul-ter-Nackenverspannungen, die auf unentdeckte

und nicht oder nicht vollständig korrigierte Fehl-sichtigkeit zurückgeführt werden können. Die

ganzheitliche, vollständige Korrektion der Fehl-sichtigkeit der Einzelaugen und der Fehler bei der

Augenzusammenarbeit führen zum Verschwin-den oder zur Verbesserung der gesamten Symp-

tome. Mit Hilfe modernster technischer Messge-räte analysieren wir den individuellen Status Ihrer

Sehfähigkeiten, so dass kritische Veränderungen frühzeitig erkannt werden. Dabei soll die Augen-

prüfung keinesfalls Ersatz für eine augenärztli-che Untersuchung sein.

1990

Dieter E. Mattern

1991

2000 bis2002

2002

2005

2008

Eröffnung Optik Matternin Wiesloch

Meisterprüfung imAugenoptikerhandwerk

Graduierung zum Master of Science in clinical Optometry, Pennsylvania college of Optometry

Dozent für Optometrie an der staatl. anerk. Fachschule für Augenoptik in Karlsruhe

Gründung des augen-blick-laborsin Sandhausen

Wahl zum Obermeister derAugenoptikerinnung Nordbaden

Wahl zum Vorsitzenden des Südwestdeutschen Augenoptiker Verbandes

„Bei Optik Mattern stehen schon immer umfassende Sehberatungen und kunden-freundliche Dienstleistungen rund um das

gute Sehen im Mittelpunkt. Unsere Kunden wissen dies zu schätzen.“

www.optik-mattern.de

Page 31: 3P Magazine Ausgabe 1

Optik Mattern

Eine Erfolgsgeschichte …20 Jahre Optik Mattern, das bedeutet 20 Jahre optimale Dienstleistungen und beste Qualität rund um das „Gute Se-hen“. Am 1. Juli 1990 eröffneten Dieter und Birgitt Mattern ihr Geschäft in der Hauptstraße 97 am Adenauerplatz in Wiesloch. Heute stehen ihren Kunden insgesamt acht Au-genoptiker und Augenoptikermeister mit Rat und Tat zur Seite.

Am dauerhaften Erfolg lässt sich etwas über die Leistungs-fähigkeit eines Unternehmens ablesen. So konnte Wies-lochs Oberbürgermeister Franz Schaidhammer den Mat-terns und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Jahr gleich zu 2 Auszeichnungen gratulieren. Bereits zum sechsten Mal in Folge wurde Optik Mattern von europas größtem Branchen-Informationsdienst „markt intern“ die Urkunde „1a-Augenoptiker“ verliehen und damit u. a. er-neut hohe fachliche Kompetenz und herausragender Ser-vice bescheinigt.

Da passt es ins Bild, dass Dieter und Birgit Mattern an die-sem Tag die symbolische Perle für 20 Jahre erfolgreiche Geschäftstätigkeit als „Deutsches Traditionsunternehmen“

entgegennehmen konnten. Christoph Diel, Marketing-Leiter „markt intern“, zu der Aktion: „Tradition heißt Erfah-rung und steht für nachhaltige Geschäftspolitik. Tradition ermöglicht, getreu dem Motto der Aktion „Zukunft braucht Herkunft“, aus der Vergangenheit zu lernen und aktuelle Qualitätsstandards zu sichern und weiter zu verbessern.“

Und auch Dieter Mattern betont die wichtige Rolle, die Kompetenz, Qualität und Service für die tägliche Arbeit sei-nes Teams spielen:

Seit Herbst 2010 kann man sich davon auch in Sandhausen überzeugen. Dort hat Optik Mattern im Erdgeschoss der Hauptstraße 97-101 eine Filiale eröffnet.

30 | MAnDAnTEnPRÄsEnTATIOn MAnDAnTEnPRÄsEnTATIOn | 31

„Wir kennen uns vom Sehen“

20 Jahre Optik Mattern in Wiesloch

Besser SehenBei der Wahrnehmung unserer Umwelt werden vielfältige Anforderungen an unsere Augen gestellt. Wir müssen Ge-genstände, Bewegungen, Farben und Entfernungen auch in Extremsituationen, z.B. am Arbeitsplatz, im Verkehr oder beim Sport, richtig erkennen. Tests und Umfragen belegen allerdings immer wieder, dass bei vielen Menschen die Seh-schärfe nicht optimal ist – häufig ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Ursachen dafür können u.a. häufig auftre-tende Sehmängel, wie Kurz-, Weit-, und Alterssichtigkeit sein. Wenn Sie Defizite an der eigenen Sehschärfe feststel-len, sollten Sie auf jeden Fall bei uns vorbeikommen und ei-nen professionellen Sehtest durchführen lassen.

Bei Optik Mattern bieten wir Ihnen eine umfassende und kompetente Sehberatung mit Sehtests und Messungen auf dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft. Wir ermitteln detailliert den Status Ihrer persönlichen Sehfä-higleiten und ermöglichen Ihnen neue Einblicke in die Welt des eigenen Sehens. Wir informieren Sie über die verschie-denen Korrektionsmöglichkeiten, empfehlen Ihnen die für Sie am besten geeignete Sehhilfe und passen die Brille oder Contactlinsen an Ihre persönlichen Wünsche an. Bei der Brillen und Contactlinsenanpassung arbeiten wir mit modernsten Sehtest- und Messgeräten, die Bearbeitung der Gläser erfolgt in unserer Werkstatt und in unserem ei-genen Labor.

Wir sind die richtigen Ansprechpartner für optimale Brillen-glasbestimmung, individuelle Anpassung von Brillen und Contactlinsen, Fachberatung für vergrößernde Sehhilfen sowie Arbeitsplatz-, Sehbehinderten- und Verhaltensop-tometrie.

Berührungslose HornhautmessungMit dem Keratographen, einem computergestützten Spe-zialmessgerät, sind wir in der Lage ohne Augenberührung die Hornhautoberfläche mit 22.000 Messpunkten zu erfas-sen und darzustellen. So können wir auch bei Komplizierten Hornhautformen, bei starker Hornhautverkrümmung, nach Hornhautverletzungen oder chirurgischen Hornhautein-griffen und komplizierter Hornhauttopographie mit indivi-duell angepassten Contactlinsen helfen.

Die Bearbeitung der Gläser und Linsen erfolgt in unserer Werkstattund in unserem eigenen Labor

Optometrische Messungen und Sehteste

In der täglichen Praxis begegnen uns immer wie-der Befindlichkeitsstörungen, wie Kopfschmer-

zen, erhöhte Blendempfindlichkeit oder Schul-ter-Nackenverspannungen, die auf unentdeckte

und nicht oder nicht vollständig korrigierte Fehl-sichtigkeit zurückgeführt werden können. Die

ganzheitliche, vollständige Korrektion der Fehl-sichtigkeit der Einzelaugen und der Fehler bei der

Augenzusammenarbeit führen zum Verschwin-den oder zur Verbesserung der gesamten Symp-

tome. Mit Hilfe modernster technischer Messge-räte analysieren wir den individuellen Status Ihrer

Sehfähigkeiten, so dass kritische Veränderungen frühzeitig erkannt werden. Dabei soll die Augen-

prüfung keinesfalls Ersatz für eine augenärztli-che Untersuchung sein.

1990

Dieter E. Mattern

1991

2000 bis2002

2002

2005

2008

Eröffnung Optik Matternin Wiesloch

Meisterprüfung imAugenoptikerhandwerk

Graduierung zum Master of Science in clinical Optometry, Pennsylvania college of Optometry

Dozent für Optometrie an der staatl. anerk. Fachschule für Augenoptik in Karlsruhe

Gründung des augen-blick-laborsin Sandhausen

Wahl zum Obermeister derAugenoptikerinnung Nordbaden

Wahl zum Vorsitzenden des Südwestdeutschen Augenoptiker Verbandes

„Bei Optik Mattern stehen schon immer umfassende Sehberatungen und kunden-freundliche Dienstleistungen rund um das

gute Sehen im Mittelpunkt. Unsere Kunden wissen dies zu schätzen.“

www.optik-mattern.de

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Klinger & Kollegen

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