4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I - Blecher -, Gemeinde ......2018/03/05  · 4. Änderung...

17
4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I - Blecher -, Gemeinde Odenthal Begründung Teil B Umweltbericht Auftraggeber: Gemeinde Odenthal Der Bürgermeister Altenberger-Dom-Straße 29 51519 Odenthal Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) Dipl.-Ing. G. Kursawe Planungsgruppe Grüner Winkel Alte Schule Grunewald 17 51588 Nümbrecht Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928 Email: [email protected] Nümbrecht, 20. Oktober 2017, ergänzt am 05. März 2018

Transcript of 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I - Blecher -, Gemeinde ......2018/03/05  · 4. Änderung...

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I

    - Blecher -, Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B

    Umweltbericht

    Auftraggeber: Gemeinde Odenthal

    Der Bürgermeister

    Altenberger-Dom-Straße 29

    51519 Odenthal

    Bearbeitung: Günter Kursawe, Dipl.-Ing. Landespflege

    Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)

    Dipl.-Ing. G. Kursawe

    Planungsgruppe Grüner Winkel

    Alte Schule Grunewald 17

    51588 Nümbrecht

    Tel.: 02293-4694 Fax.: 02293-2928

    Email: [email protected]

    Nümbrecht, 20. Oktober 2017, ergänzt am 05. März 2018

  • INHALT

    Seite

    1 Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung ............................................................... 1

    2 Kurzdarstellung der Planung .............................................................................................. 2

    2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen .................................................... 3

    2.2 Fachgesetze ............................................................................................................................. 4

    3 Geprüfte Alternativen .......................................................................................................... 6

    4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der

    Prognose bei Durchführung der Planung ........................................................................... 6

    4.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit ............................................................................. 6

    4.2 Schutzgut Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild .............................................................. 7

    4.3 Schutzgut Pflanzen, biologische Vielfalt ............................................................................... 7

    4.4 Schutzgut Tiere ....................................................................................................................... 8

    4.5 Schutzgut Boden ..................................................................................................................... 9

    4.6 Schutzgut Wasser.................................................................................................................... 9

    4.7 Schutzgut Luft und Klima .................................................................................................... 10

    4.8 Fläche .................................................................................................................................... 10

    4.9 Kultur- und Sachgüter .......................................................................................................... 10

    5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der

    Planung ............................................................................................................................. 11

    6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

    (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) .......................................... 11

    7 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Wechselwirkungen

    zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern ................................................................. 12

    8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) .................................................................. 14

    9 Allgemein verständliche Zusammenfassung ..................................................................... 14

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 1 -

    1 Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung

    Das Instrument zur Berücksichtigung der Umweltbelange im Bauleitplanverfahren ist die Umwelt-

    prüfung gem. § 2 (4) BauGB, in der voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und in

    einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB dokumentiert werden.

    Zur Beurteilung der Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen

    sowie die biologische Vielfalt, auf Boden-, Wasser- und die lufthygienischen und klimatischen Ver-

    hältnisse, auf die Fläche sowie auf die Landschaft und seine Erholungsfunktion erfolgte eine Bege-

    hung des Plangebietes zur Erfassung der Realnutzungen und der Biotoptypen im räumlichen Gel-

    tungsbereich der 4. Änderung des BP Nr. 7/I -Blecher- und dessen näherem Umfeld Anfang Oktober

    2017.

    Die Analyse der Nutzungs- und Biotoptypenkartierung sowie der übrigen Landschaftsfunktionen

    bildet die Grundlage für die Beurteilung der Bedeutung und Empfindlichkeit der im Umweltbericht

    zu behandelnden planungsrelevanten Schutzgüter.

    Folgende Gutachten, Untersuchungen und Ausarbeitungen lagen zum Zeitpunkt der Erarbeitung

    des vorliegenden Umweltberichtes zur Aufstellung der 4. Änderung des BP Nr. 7/I vor und wurden

    ausgewertet:

    Begründung Teil 1 und zeichnerische Darstellung zur Aufstellung der 4. Änderung des Be-

    bauungsplans Nr. 7/I -Blecher- (GEMEINDE ODENTHAL, STAND: 12.09.2017)

    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I -

    Blecher- (PLANUNGSGRUPPE GRÜNER WINKEL, STAND: 20.10.2017)

    Artenschutzprüfung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher- (PLANUNGS-

    GRUPPE GRÜNER WINKEL, STAND: 20.10.2017)

    Weiterhin wurden die Angaben aus dem Landschaftsinformationssystem @LINFOS des Landesam-

    tes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - LANUV (Biotopkataster, gesetzlich geschütz-

    te Biotope, Vorkommen planungsrelevanter Arten) ausgewertet. Die o.a. Unterlagen sowie weitere

    Grundlagen und Daten aus thematischen Kartenwerken und Grundlagendaten in geographischen

    Informationssystemen des Landes Nordrhein-Westfalen wurden im Rahmen der Umweltprüfung zur

    Beurteilung des heutigen Umweltzustands und der voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Be-

    bauungsplanes herangezogen.

    Bestimmte Umweltauswirkungen sind hinsichtlich ihrer Intensität und Reichweite nicht eindeutig zu

    determinieren, wie z.B. mögliche Auswirkungen im Bereich lokalklimatischer Funktionen und durch

    Immissionen. Der Aufwand zur Erstellung von weiteren Spezialgutachten ist im Verhältnis zu den

    dabei speziell für das Plangebiet zu gewinnenden Erkenntnissen aufgrund der ermittelten nur durch-

    schnittlichen Bedeutung und Empfindlichkeit der relevanten Umweltfunktionen im Plangebiet un-

    verhältnismäßig hoch. In diesem Fall erfolgen dann gutachterliche Abschätzungen auf Grundlage

    von einschlägiger Fachliteratur, Erfahrungswerten und Analogschlüssen.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 2 -

    Zur Beurteilung der Planung aus Sicht von Natur und Landschaft wurde ein landschaftspflegeri-

    scher Fachbeitrag mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und Bilanzierung von Eingriff und

    Ausgleich erstellt. Der Fachbeitrag greift auf die flächendeckende Kartierung der Lebensräume des

    Plangebietes im Oktober 2017 zurück. Die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich erfolgte gemäß

    der Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktionen von Biotoptypen von LUDWIG und

    MEINIG 1991 (BÜRO FROELICH + SPORBECK) sowie des Verfahrens zur Überprüfung des Mindest-

    umfanges von Ausgleich- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktionen von FROE-

    LICH + SPORBECK 1991. Die Eingriffe in Böden sind gemäß der Bewertungsgrundsätze und Aus-

    gleichsverpflichtungen des Rheinisch-Bergischen Kreises erfasst worden.

    Aufgrund der Artenschutzbestimmungen gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich im

    Rahmen der Bauleitplanung die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung. Die

    artenschutzrechtlichen Belange1

    sind durch eine Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

    berücksichtigt worden.

    Die Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ. Dabei werden

    folgende Stufen der Umwelterheblichkeit unterschieden:

    - sehr erheblich,

    - erheblich,

    - weniger erheblich,

    - nicht erheblich.

    2 Kurzdarstellung der Planung

    Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7/I soll die ehemalige Hofstelle am

    Rande des Ortsteils von Blecher planungsrechtlich für eine zukünftige ausschließlich wohnbauliche

    Nutzung vorbereitet werden.

    Bis auf eine ehemalige Remise, die heute als Garage/Carport genutzt wird, befinden sind alle vor-

    handenen Gebäude innerhalb der im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiese-

    nen Abgrenzung. Der Standort der ehemaligen Remise befindet sich innerhalb einer im FNP als Flä-

    che für die Landwirtschaft dargestellten Abgrenzung. Daher ist für diesen Bereich der FNP zu än-

    dern. Dies erfolgt im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 7/I.

    Die Einbeziehung dieser Gebäude und Flächen in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungs-

    planes Blecher und die Festsetzung von entsprechend überbaubaren Flächen ist für eine Legalisie-

    rung der gesamten Situation notwendig. Da die vorhandenen Gebäude bereits seit längerer Zeit be-

    stehen und erkennbar keine nachteiligen Auswirkungen auf die umliegende Nachbarschaft verur-

    sacht werden, soll die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes vorgenommen werden.

    Es erfolgt für den Änderungsbereich die Darstellung als Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet

    WA), um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungs-

    1

    Siehe auch Verwaltungsvorschrift „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung

    von Vorhaben“ (VV-Artenschutz).

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 3 -

    struktur zu sichern. Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer Baugrenze umgeben und mit ei-

    ner Grundflächenzahl von 0,4 maximal 2-geschossig mit Satteldach und Neigung von 40-50° fest-

    gesetzt. Dachgauben und Zwerchgiebel sind zulässig.

    Die max. 50-%ige Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsver-

    ordnung (BauNVO) durch z. B. Garagen, Stellplätze, bauliche Anlagen unterhalb der Gelände-

    oberfläche und durch Nebenanlagen ist zugelassen. Garagen, Carports und sonstige Nebenanlagen

    können mit Flachdach oder Satteldach ausgebildet werden.

    Bereits in der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/1-Blecher- war auf den an die B

    51 bzw. heutigen L 188 angrenzenden Flurstücken die Errichtung einer 2 Meter hohen Lärmschutz-

    wand als Gabionenwand textlich festgesetzt und damit zulässig.

    Die textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7/I -Blecher- gelten un-

    verändert für den Bereich der 4. Änderung weiter.

    Größe des Plangebietes 1.442 m²

    davon:

    Bestehende Hofstelle 997 m²

    Eingriffsrelevanter Bereich 445 m²

    davon überbaubau incl. Nebenanlagen(GRZ 0,4+0,2)= 60% 267 m²

    davon nicht überbaubare Flächen, Garten (0,4)= 40% 178 m²

    2.1 Fachpläne, Schutzausweisungen und Vorrangnutzungen

    Regionalplan

    Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet bereits

    als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und

    Landesplanung wurde seitens der Bezirksregierung Köln bereits bestätigt.

    Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

    Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Odenthal ist für den Geltungsbereich des Bebau-

    ungsplanes Nr. 7/I „Wohnbaufläche“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Für den Be-

    reich der angestrebten Nutzung widerspricht diese Darstellung des FNP der künftigen städtebauli-

    chen Zielsetzung. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren (23. Änderung) ent-

    sprechend geändert. Der Änderungsbereich liegt außerhalb des am 16.10.1978 in Kraft getretenen

    Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher-.

    Landschaftsplan

    Die Fläche der 4. Änderung des Bebauungsplanes liegt innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 4 „Mitt-

    lere Dhünn“. Die Änderungsfläche liegt mit 997 m² im Bereich ohne Festsetzungen und mit 445 m²

    innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes (L 2.2-1). Der „Köttersbach-Siefen“ ca. 160

    m südlich des Änderungsbereiches ist als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) Nr. 2.4-54 im

    Landschaftsplan festgesetzt.

    Zurzeit befindet sich der Landschaftsplan „Odenthal“ des Rheinisch-Bergischen Kreises im Aufstel-

    lungsverfahren. Im Entwurf des Landschaftsplanes „Odenthal“ reicht die LSG-Abgrenzung westlich

    ein wenig in die Hofstelle (L 2.2-04). Der „Köttersbach-Siefen“ ist nicht mehr als LB geschützt.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 4 -

    Abb. 1: Schutzausweisungen und Vorrangflächen im Umfeld des Plangebietes

    Sonstige besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft

    Es befinden sich keine Natura 2000-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Nationalparke oder Naturmonu-

    mente, Biosphärenreservate oder Naturdenkmäler im räumlich funktionalen Umfeld des Plangebie-

    tes. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet DE-4809-301 „Dhünn und Eifgenbach“ liegt in mehre-

    ren Kilometern Entfernung von Blecher. Eine Beeinträchtigung dieses Schutzgebietes ist nicht zu

    erwarten.

    Das Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

    weist im näheren und auch weiteren Umfeld des Änderungsbereiches keine schutzwürdigen und ge-

    schützte Biotope aus, die durch das Planvorhaben beeinträchtigt werden könnten.

    2.2 Fachgesetze

    Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die

    für die zu bewertenden Schutzgüter Berücksichtigung finden müssen. Nachfolgende Zielaussagen

    sind relevant:

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 5 -

    Schutzgut Quelle Zielaussagen

    Mensch und

    seine

    Gesundheit

    Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der Aufstel-

    lung der Bauleitpläne; Schutz des Menschen vor schädlichen Um-

    welteinwirkungen.

    DIN 18005 „Schallschutz im

    Städtebau“

    Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung

    ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung des

    Schalls soll insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städ-

    tebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung

    bewirkt werden.

    TA-Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen

    Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.

    Bundesimmissionsschutzgesetz

    (BImSchG), inkl. Verordnungen

    Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des Was-

    sers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädli-

    chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen hinsicht-

    lich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile

    und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschüt-

    terungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen Er-

    scheinungen).

    Tiere und

    Pflanzen

    EU- Artenschutzverordnung und

    Bundesartenschutzverordnung;

    Bundesnaturschutzgesetz

    Schutz besonders oder streng geschützter Arten,

    Verbot der Zerstörung von Biotopen, die für dort wild lebende Tiere

    und Pflanzen streng geschützter Arten nicht ersetzbar sind, gem. § 44

    BNatSchG

    Bundesnaturschutzgesetz;

    Landesnaturschutzgesetz NRW

    Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als

    Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die

    künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so

    zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wie-

    derherzustellen, dass

    - die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,

    - die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit

    der Naturgüter,

    - die Tier- und Pflanzenwelt einschl. ihrer Lebensstätten und Lebens-

    räume sowie

    - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von

    Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

    Baugesetzbuch (BauGB)

    Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange

    des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Land-

    schaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7).

    Boden Bundes- Bodenschutzgesetz

    (BBodSchG) und Landesboden-

    schutzgesetz (LbodSchG) für das

    Land Nordrhein-Westfalen

    Ziel ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder

    wiederherzustellen (§ 1 BBodSchG). Mit Grund und Boden soll

    sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenver-

    siegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1 LBodSchG).

    Bundes-Bodenschutz- und Altlas-

    tenverordnung (BBodSchV)

    Ziel ist die Erfassung und ggf. Sanierung von Altlasten und Schad-

    stoffen zum Schutz des Menschen.

    Baugesetzbuch (BauGB) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen

    werden (§ 1a Abs. 1).

    Wasser Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

    und Landeswassergesetz NRW

    (LWG)

    Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als

    Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum

    Wohl der Allgemeinheit. Gewässer sind vor Beeinträchtigung ihrer

    ökologischen Funktionen zu schützen.

    Veränderungen des Grundwasserkörpers durch Aufstauungen, Ab-

    senkungen oder Schadstoffeinträge sind zu vermeiden.

    Niederschlagswässer in besiedelten Bereichen sind vor Ort oder orts-

    nah zu versickern und in den Wasserkreislauf zurückzuführen.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 6 -

    Schutzgut Quelle Zielaussagen

    Luft und

    Luftqualität

    Bundesimmissionsschutzgesetz

    (BImSchG), inkl. Verordnungen

    Schutz des Menschen, der Pflanzen und Tiere, des Bodens, des Was-

    sers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädli-

    chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugen hinsicht-

    lich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile

    und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschüt-

    terungen, Licht, Wärme, Strahlen, Schadstoffe und ähnlichen Er-

    scheinungen).

    TA-Luft

    Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen

    Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vor-

    sorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Um-

    welt.

    Landschaft Bundesnaturschutzgesetz;

    Landesnaturschutzgesetz NRW

    Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im besiedelten und

    unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigen-

    art und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Land-

    schaft.

    Der südwestliche Teilbereich des Plangebietes ist im Landschaftsplan

    Nr. 4 „Mittlere Dhünn“ mit einer Fläche von. 455 m² als Land-

    schaftsschutzgebiet Nr. 2.2-1 „Odenthal“ festgesetzt.

    Fläche Baugesetzbuch Mit Grund und Boden soll bei der Aufstellung von Bauleitplänen

    durch Wiedernutzbarkeit von Flächen, Nachverdichtung und Innen-

    entwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von

    Böden sparsam umgegangen werden.

    3 Geprüfte Alternativen

    Bei dem Planvorhaben handelt es sich um die planungsrechtliche Legalisierung eines seit längerem

    bestehenden Wohngebäudes ohne umwelterhebliche Wirkungen auf die Umweltschutzgüter. Es er-

    geben sich zu der Legalisierung keine anderweitigen Alternativen.

    4 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei

    Durchführung der Planung

    4.1 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

    Beschreibung

    Für den Menschen sind im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7/I -

    Blecher- die möglichen Auswirkungen auf das Wohnen, das unmittelbare Wohnumfeld und die

    wohnumfeldbezogene Aufenthalts- und Erholungsfunktion durch die vorgesehene Wohnnutzung mit

    seinen Begleiterscheinungen (wie z.B. Verkehrslärm und Abgasemissionen durch den Ziel- und

    Quellverkehr, Stäube, Gerüche etc.) von Bedeutung.

    Der Änderungsbereich liegt an der stark befahrenen L 188 (ehemalige B 51) zwischen Leverkusen

    und Burscheid.

    Auswirkungen

    Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und/oder zusätzliche Emissionen/Immissionen sind nicht

    zu erwarten.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 7 -

    Maßnahmen und Bewertung

    Die nachstehenden textlichen Festsetzungen für die Einfriedungen der 1. vereinfachten Änderung des

    Bebauungsplans Nr. 7/I -Blecher- sollen, wie nachfolgend dargestellt, übernommen werden, um für

    die an der L 188 (B 51) angrenzenden Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu eröffnen, Schall-

    schutzmaßnahmen ergreifen zu können:

    „Auf den an die L 188 (B 51) angrenzenden Flurstücken sind hinsichtlich des Schallschutzes Ein-

    friedigungen bis 2,00 m Höhe entlang der Bundesstraße zulässig. Die Einfriedigungen sind zur Bun-

    desstraße hin dauerhaft zu begrünen bzw. abzupflanzen und müssen mindestens 0,50 m in das je-

    weilige Grundstück zurückgesetzt errichtet werden. Um eine einheitliche Gestaltung zu erhalten,

    müssen 2,00 m hohe Schallschutzwände als Gabionenwände erstellt werden“.

    Bei Errichtung einer Gabionenwand wird eine Begrünung durch Kletterpflanzen festgeschrieben.

    Beeinträchtigungen und Wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sind nicht erheblich.

    4.2 Schutzgut Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild

    Beschreibung

    Die Landschaft bzw. das Landschaftsbild ist in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie auf-

    grund seiner Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Vor allem in

    Siedlungsnähe sind Flächen für die Erholung zu sichern und in ausreichendem Umfang bereitzustel-

    len.

    Der Änderungsbereich bildet den Übergang zwischen der vorhandenen Wohnsiedlung „Straßerhof“

    im Osten zum freien, durch die grünlandwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsraum im

    Westen. Das Gelände fällt im Änderungsbereich leicht in südlicher Richtung zum Köttersbach ab.

    Im Norden stellt die L 188 einen deutlichen Abschluss dar. Die ehemalige Hofstelle ist südlich von

    Wiesen/Weiden, die mit Obstbäumen bestanden sind, gut in die Landschaft eingebunden. Vom Än-

    derungsbereich aus bestehen, aufgrund der Sichtverschattung durch Hecken und Gehölze, nur ge-

    ringe und kurze Sichtbeziehungen in die freie Landschaft.

    Auswirkungen

    Das Landschaftsbild wird durch das Planvorhaben nicht bzw. durch die Errichtung möglicher Ne-

    benanlagen nicht verändert.

    Bewertung

    Die Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes durch das Planvorhaben sind nicht erheb-

    lich.

    4.3 Schutzgut Pflanzen, biologische Vielfalt

    Beschreibung

    Die Flächen um das Wohnhaus werden als Hausgarten genutzt. Auf dem Grundstück befinden sich

    weiterhin einige Nebengebäude, eine Garage und Carport, einige Obstbäume auf Scherrasenflächen,

    ein Einzelbaum (Esche) und im Randbereich des alten Schuppens eine Ruderalflur. Zur L 188 hin

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 8 -

    wird das Grundstück durch eine Nadelholz-Schnitthecke eingefriedet. Die übrigen Flächen im Plan-

    bereich sind teilversiegelt bzw. vollständig versiegelt.

    Auswirkungen

    Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer Baugrenze umgeben. Die Errichtung zusätzlicher

    Wohngebäude ist dadurch nicht mehr möglich. Der Bau von zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar

    nicht gewollt, ist aber bei Ausnutzung der GRZ theoretisch möglich. Dadurch wäre eine Beanspru-

    chung von Garten und Obstbäumen möglich.

    Maßnahmen und Bewertung

    Durch das Planvorhaben ist eine Beanspruchung von Biotoptypen, die nur sehr geringe bis höchs-

    tens geringe Bedeutung der Biotopfunktion aufweisen, möglich. Im Bereich der nicht überbaubaren

    Grundstücksflächen (Gärten) ist je angefangene 250 m² ein Obsthochstamm der Pflanzenauswahl-

    liste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Erhalt der vorhandenen Obstbäume kann ange-

    rechnet werden. Als ökologischer Ausgleich wird auf angrenzenden Flächen südlich und westlich des

    Plangebietes auf ca. 800 m² eine Neupflanzung von 7 Obsthochstämmen heimischer Sorten ange-

    legt, gepflegt und langfristig erhalten. Ziel ist die Ergänzung einer Obstbaumwiese. Die Beeinträchti-

    gungen sind weniger erheblich.

    4.4 Schutzgut Tiere

    Beschreibung

    Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/I wird die vorhandene Einzelhausbebauung legali-

    siert. Der Bau von zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar nicht gewollt, ist aber bei Ausnutzung der

    GRZ theoretisch möglich. Dadurch wäre eine Beanspruchung von Garten und Obstbäumen mög-

    lich.

    Auswirkungen

    Aufgrund der Rechtslage gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 (§ 44) so-

    wie der Vorgaben von FFH- und Vogelschutz-Richtlinie wurde eine Artenschutzprüfung, Stufe I:

    Vorprüfung durchgeführt. Es sind im eingriffsrelevanten Plangebiet keine europäisch geschützten

    Arten bekannt oder zu erwarten. Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden nicht

    ausgelöst.

    Maßnahmen und Bewertung

    Gehölzrodungen werden entsprechend § 39 Abs. 5, Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

    nur außerhalb der Brutzeit vorgenommen, also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar.

    Eine Nutzung der Gebäude, insbesondere des Wohnhauses, durch einzelne Zwergfledermäuse als

    Tages- oder Sommerquartier ist nicht völlig auszuschließen. Entsprechende Hinweise für eine Nut-

    zung als Quartier ergaben sich aber nicht. Um vorsorglich etwaige Tötungen oder Verletzungen von

    Fledermäusen zu vermeiden, ist bei einem Umbau oder Abriss von Gebäuden eine Sichtung auf

    mögliche Fledermausvorkommen vorzunehmen. Das weitere Vorgehen ist mit der Unteren Natur-

    schutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises abzustimmen. Die Beeinträchtigungen für die

    Tierwelt sind weniger erheblich.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 9 -

    4.5 Schutzgut Boden

    Beschreibung

    Mit Grund und Boden ist gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umzugehen. Rechtliche Grundlagen

    für den Bodenschutz bilden das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 und das

    Landesbodenschutzgesetz NW (LBodSchG) vom 09.05.2000 in der jeweils gültigen Fassung.

    Im Plangebiet steht natürlicherweise eine Pseudogley-Braunerde (S-B35) an. Dieser Lehmboden hat

    sich aus Sandlöss entwickelt und ist tonig bis schluffig in einer Mächtigkeit von ≥ 20 dm ausgebildet.

    Der Bodentyp kommt im Naturraum großflächig vor. Bei geringer bis mittlerer Ertragswertigkeit wir

    dieser Boden überwiegend als Grünland genutzt. Im Änderungsbereich ist der natürlich anstehende

    Boden größtenteils überbaut und befestigt. Nur in den Gartenbereichen kann noch von natürlichen

    Bodenverhältnissen ausgegangen werden.

    Auswirkungen

    Der Bau von zusätzlichen Nebenanlagen ist zwar nicht gewollt, ist aber bei Ausnutzung der GRZ

    theoretisch möglich. Durch das Planvorhaben werden keine schutzwürdigen Bodenflächen in An-

    spruch genommen, eine Flächenneuversiegelung und damit verbunden ein Verlust von Bodenfunkti-

    onen ist möglich.

    Maßnahmen und Bewertung

    Während der Bauarbeiten ist schonend mit dem Oberboden zu verfahren (vgl. Gesetz zum Schutz

    des Bodens vom 17. März 1998; DIN 18300 vom Oktober 1979; Landesbodenschutzgesetz für das

    Land Nordrhein-Westfalen vom 09. Mai 2000).

    Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden sind weniger erheblich.

    4.6 Schutzgut Wasser

    Beschreibung

    Oberflächengewässer und das Grundwasser sind als Bestandteile des Naturhaushaltes und als Le-

    bensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und zu entwickeln (§ 1a WHG). Im Plangebiet befinden

    sich keine Oberflächengewässer. Südlich des Änderungsbereiches verläuft in ca. 160 m Entfernung

    der Köttersbachsiefen, dessen Quellbereich südlich der Wohnsiedlung entlang der Straßen „Linden-

    weg“ und „Am Köttersbach“ entspringt.

    Bedeutsame Grundwasservorkommen und Trinkwasser- sowie Heilquellenschutzgebiete sind nicht

    vorhanden.

    Auswirkungen

    Durch das Planvorhaben ist eine geringe zusätzliche Versiegelung und Überbauung von Bodenflä-

    chen, die zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses und somit einer Verminderung der Grund-

    wasserneubildungsrate führen würde, möglich. Das anfallende Schmutzwasser wird auch weiterhin

    dem vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Straße „Straßerhof“ zugeführt. Das unbelastete Nie-

    derschlagswasser von befestigten Flächen und den Dachflächen kann in den Untergrund über einen

    entsprechenden Versickerungsnachweis abgeführt werden.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 10 -

    Maßnahmen und Bewertung

    Während der Bauarbeiten sind Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    zu berücksichtigen. Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers während der Bauphase können

    durch Schutzmaßnahmen vermieden werden.

    Die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser sind nicht erheblich.

    4.7 Schutzgut Luft und Klima

    Beschreibung

    Die Vegetationsflächen im Planbereich erfüllen allgemeine siedlungsklimatische Funktionen. Klima-

    tische Vorrangflächen oder Schutzgebiete sind im Plangebiet nicht ausgewiesen.

    Auswirkungen

    Durch das Planvorhaben sind eine zusätzliche Versiegelung und Überbauung und damit ein Einfluss

    auf die lufthygienischen und mikroklimatischen Verhältnisse möglich. Die relevanten Beeinträchti-

    gungen werden durch den hohen Anteil an Vegetationsflächen im Umfeld als relativ gering gewertet.

    Bewertung

    Die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima sind nicht erheblich.

    4.8 Fläche

    Beschreibung

    Zur Bewertung des Schutzgutes Fläche sind im Rahmen der Umweltprüfung qualitative und quanti-

    tative Aspekte bzgl. der Flächeninanspruchnahme zu untersuchen. Als Parameter für den Flächen-

    verbrauch sind u.a. die Neuversiegelung, die Nutzungsumwandlung, die Inanspruchnahme von

    landwirtschaftlichen Flächen sowie die potentielle Zerschneidung bzw. Fragmentierung von Flächen

    zu beurteilen.

    Auswirkungen

    Durch das Planvorhaben ist eine geringe zusätzliche Versiegelung/Überbauung und damit eine Flä-

    cheninanspruchnahme möglich.

    Maßnahmen und Bewertung

    Als Ausgleich werden zwei Gebäude südlich des Plangebietes abgerissen und das Gelände rekulti-

    viert. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind nicht erheblich.

    4.9 Kultur- und Sachgüter

    Beschreibung

    Kultur- und sonstige Sachgüter, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem Inte-

    resse sind, sowie Bodendenkmäler gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW sind im Plangebiet nicht

    bekannt.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 11 -

    Auswirkungen

    Umwelterhebliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Plangebiet und auf

    angrenzende Nutzungen nicht gegeben.

    Bewertung

    Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher- ergeben sich keine nachteiligen Auswir-

    kungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Negative Auswirkungen sind nicht gegeben.

    5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

    Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Legalisierung des Wohnhauses nicht möglich. Der Bedarf

    an Wohnraum und die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Ge-

    meinde Odenthal, unter den Gesichtspunkten des schonenden und sparsamen Umgangs mit dem

    Boden, kann an dieser Stelle nicht realisiert werden.

    Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter finden nicht statt.

    6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

    (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung)

    Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung des Bauleit-

    planes und in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grund-

    lage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 18 Bundesnatur-

    schutzgesetz (BNatSchG) die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die geplante

    Bebauung zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwi-

    ckeln. Nicht erforderliche Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu unterlassen

    bzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen auszuglei-

    chen.

    Nachfolgend werden Umweltauswirkungen und die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung,

    Verminderung und zum Ausgleich dargestellt.

    Art des Eingriffs Maßnahmen

    Beanspruchung von Biotoptypen Pflanzfestsetzungen

    Räumlich/funktionale Ausgleichsmaßnahmen

    Ergänzung einer Obstbaumwiese

    Potenzielle Gefährdung von Tierarten Zeitliche Vorgaben

    Überbauung und Versiegelung natür-

    licher Böden (potenziell)

    Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen

    Potenzielle Gefährdung des Grund-

    wassers während der Bauzeit (poten-

    ziell)

    Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang

    mit wassergefährdenden Stoffen

    Bilanzierung der Eingriffe in das Biotoppotenzial und den Boden

    Die Ermittlung des notwendigen Umfanges der landschaftspflegerischen Maßnahmen für die Ein-

    griffe in das Biotoppotenzial erfolgt auf Grundlage des Verfahrens zur Überprüfung des Mindestum-

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 12 -

    fanges von Ausgleichsmaßnahmen in die Biotopfunktionen(nach FROELICH + SPORBECK 1991).

    Die Bilanzierung zeigt, dass für die Eingriffe in das Biotoppotenzial ein negativer Wert von 2.492

    ökologischen Wertpunkten verbleibt.

    Auf der Grundlage des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Landesbodenschutzge-

    setzes (LBodSchG) des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen Böden dem besonderen Vorsorge-

    grundsatz. Der Rheinisch-Bergische Kreis berücksichtigt diese Belange des Schutzgutes Boden durch

    die Einführung eines Faktors „Boden“ bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs. Bei räumlich

    begrenzten Vorhaben ist der nachhaltige Verlust von Pseudogley- Braunerden mit einem Faktor von

    0,1 auf den Gesamt-Biotopwert zu werten. Der notwendige Umfang berechnet sich demnach wie

    folgt: Boden: 4.450 x 0,1 = 445 Punkte

    Kompensationsforderung Biotopfunktion 2.492 Punkte

    Kompensationsforderung Boden + 445 Punkte

    Gesamtwert 2.947 Punkte

    Es besteht ein Ausgleichsbedarf von insgesamt 2.947 ökologischen Wertpunkten.

    Als ökologischer Ausgleich wird auf angrenzenden Flächen südlich und westlich des Plangebietes

    auf ca. 800 m² eine Neupflanzung von 7 Obsthochstämmen heimischer Sorten angelegt, gepflegt

    und langfristig erhalten. Ziel ist die Ergänzung einer Obstbaumwiese. Dem Eingriffswert gegenüber-

    gestellt wird die ökologische Wertigkeit der Biotoptypen gemäß den geplanten Ausgleichsmaßnah-

    men.

    Ökologisches Defizit im Bereich des Plangebietes 2.947

    Ökologische Aufwertung durch Ausgleichsmaßnahme 3.600

    Bilanz (Aufwertung Maßnahme A1 abzgl. Defizit im Plangebiet +653

    Die Bilanzierung zeigt, dass ein Ausgleich für Eingriffe in das Biotoppotenzial erreicht wird. Es ver-

    bleibt ein positiver Wert von 653 ökologischen Wertpunkten.

    7 Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den

    Umweltbelangen / Schutzgütern

    Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter können sich gegenseitig in unter-

    schiedlichem Maße beeinflussen. Die auf die Teilsegmente der Umwelt und des Naturhaushaltes

    bezogenen Auswirkungen treffen auf ein stark miteinander vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.

    Das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit steht in sehr enger Wechselwirkung mit dem

    Schutzgut Landschaft und dem landschaftsbezogenen Erholungspotenzial. Visuelle Beeinträchti-

    gungen können auch zu einer Einschränkung der Erholungseignung führen. Die Neuversiegelung

    von Böden bedingt den Verlust der Funktionen des Bodens, wie z.B. die Speicherung von Nieder-

    schlagswasser. Hierdurch erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss und die Versickerung wird un-

    terbunden. Ebenfalls hat die Flächenneuversiegelung Einfluss auf das Kleinklima. Die zu erwarten-

    den Auswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden nachfolgend tabellarisch zusammenge-

    stellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen wird

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 13 -

    verbal argumentativ vorgenommen. Sie erfolgt über eine Verknüpfung der Intensität der mit dem

    Vorhaben verbundenen Wirkungen und Konflikte mit der Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der

    Schutzgüter. Dabei werden alle Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung der Wirkungen sowie

    zum ökologischen Ausgleich berücksichtigt.

    Es werden vier Stufen der Erheblichkeit auf einer Ordinal-Skala unterschieden: nicht erheblich, we-

    niger erheblich, erheblich und sehr erheblich.

    sehr erheblich

    Die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auch bei Berücksichti-

    gung risikomindernder Maßnahmen sehr erheblich. Die Belastungen für den Men-

    schen sind sehr deutlich wahrnehmbar, Eingriffe in den Naturhaushalt und das

    Landschaftsbild sind nicht zu kompensieren.

    erheblich

    Beeinträchtigungen der Schutzgüter und nachteilige Wirkungen sind vorhanden und

    zu überprüfen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird insgesamt jedoch

    i.d.R. nicht sehr erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt. Die betroffenen Funktio-

    nen können überwiegend in gleichartiger Weise, in angemessener Zeit und in einem

    räumlich-funktionalen Zusammenhang wiederhergestellt werden.

    weniger

    erheblich

    Beeinträchtigungen sind nur im relativ geringen bis sehr geringem Umfang vorhan-

    den. Sie können, falls notwendig, durch geeignete Maßnahmen rasch kompensiert

    werden.

    ---

    nicht erheblich

    Belastungen oder Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar bzw. hinsichtlich ihrer

    Intensität zu vernachlässigen.

    Schutzgut Mögliche Umweltauswirkungen Erheblichkeit

    Mensch, menschliche

    Gesundheit

    Lärm, Emissionen/Immissionen und Wirkungen auf Gesundheit

    Wohlbefinden)

    ---

    Landschaft; Land-

    schafts- bzw. Ortsbild

    Anlagebedingte Auswirkungen (visuelle Beeinträchtigungen) ---

    Pflanzen; Lebensräume Verlust von Biotoptypen mit allgemeiner Bedeutung für biologische

    Vielfalt

    Tiere Keine Verbotstatbestände, potenzielle Beeinträchtigungen streng

    geschützter Tiere werden durch die Planung ausgeschlossen

    Boden Funktionsbeeinträchtigungen und Funktionsverluste von tlw. be-

    reits anthropogen beeinträchtigte Böden

    Fläche Neue Flächeninanspruchnahme ---

    Wasser Oberflächengewässer sind nicht betroffen, Verminderung der

    Grundwasserneubildungsrate

    ---

    Luft, Klima, Klima-

    wandel

    Anlagebedingte Auswirkungen (Veränderung des Kleinklimas)

    ---

    Kultur- und Sachgüter Nicht betroffen Nicht relevant

    sehr erheblich / erheblich / weniger erheblich / --- nicht erheblich

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 14 -

    8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

    Für das Monitoring ist die Gemeinde Odenthal zuständig. Die Gemeinde unterrichtet die Behörden,

    dass das Bauleitplanverfahren rechtswirksam geworden ist.

    Die von der Gemeinde Odenthal durchzuführende Überwachung beschränkt sich auf:

    die Einhaltung der Vermeidungs-, Schutz- und Pflanzmaßnahmen

    Städtebauliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen

    Die Gemeinde Odenthal wird zusätzliche Überwachungskontrollen beim Auftreten akuter Umwelt-

    probleme aufgrund von Hinweisen der zuständigen Fachbehörden und/oder aus der Bevölkerung

    durchführen.

    Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde Odenthal als Untere

    Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath, Gut Eich-

    tal, An der B 484, 51491 Overath, Tel.: 02206/9030-0, Fax: 02206/9030-22, unverzüglich zu infor-

    mieren.

    9 Allgemein verständliche Zusammenfassung

    Die Gemeinde Odenthal beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/I -Blecher für eine Flä-

    che im Umfang von ca. 1.442 m². Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7/I

    soll die ehemalige Hofstelle am Rande des Ortsteils von Blecher planungsrechtlich für eine zukünfti-

    ge ausschließlich wohnbauliche Nutzung vorbereitet werden. Bis auf eine ehemalige Remise, die heu-

    te als Garage/Carport genutzt wird, befinden sind alle vorhandenen Gebäude innerhalb der im Flä-

    chennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesenen Abgrenzung. Der Standort der ehema-

    ligen Remise befindet sich innerhalb einer im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten

    Abgrenzung. Daher ist für diesen Bereich der FNP zu ändern. Dies erfolgt im Parallelverfahren zur

    4. Änderung des Bebauungsplanes 7/I.

    Die Einbeziehung dieser Gebäude und Flächen in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungs-

    planes Blecher und die Festsetzung von entsprechend überbaubaren Flächen ist für eine Legalisie-

    rung der gesamten Situation notwendig. Da die vorhandenen Gebäude bereits seit längerer Zeit be-

    stehen und erkennbar keine nachteiligen Auswirkungen auf die umliegende Nachbarschaft verur-

    sacht werden, soll die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes vorgenommen werden.

    Es erfolgt für den Änderungsbereich die Darstellung als Wohnbaufläche (allgemeines Wohngebiet

    WA), um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungs-

    struktur zu sichern. Das vorhandene Wohngebäude wird mit einer Baugrenze umgeben und mit ei-

    ner Grundflächenzahl von 0,4 maximal 2-geschossig mit Satteldach und Neigung von 40-50° fest-

    gesetzt. Dachgauben und Zwerchgiebel sind zulässig.

    Die max. 50-%ige Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 Baunutzungsver-

    ordnung (BauNVO) durch z. B. Garagen, Stellplätze, bauliche Anlagen unterhalb der Gelände-

    oberfläche und durch Nebenanlagen ist zugelassen. Garagen, Carports und sonstige Nebenanlagen

    können mit Flachdach oder Satteldach ausgebildet werden.

  • 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 7/I- Blecher - Gemeinde Odenthal

    Begründung Teil B; Umweltbericht

    - 15 -

    Bereits in der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/1-Blecher- war auf den an die B

    51 bzw. heutigen L 188 angrenzenden Flurstücken die Errichtung einer 2 Meter hohen Lärmschutz-

    wand als Gabionenwand textlich festgesetzt und damit zulässig.

    Die textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7/I -Blecher- gelten un-

    verändert für den Bereich der 4. Änderung weiter.

    Größe des Plangebietes 1.442 m²

    davon:

    Bestehende Hofstelle 997 m²

    Eingriffsrelevanter Bereich 445 m²

    davon überbaubau incl. Nebenanlagen(GRZ 0,4+0,2)= 60% 267 m²

    davon nicht überbaubare Flächen, Garten (0,4)= 40% 178 m²

    Die Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter und die Eingriffe in Natur und Landschaft werden

    beschrieben und unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet.

    Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation werden im Umweltbericht

    aufgezeigt.

    Die gemäß Anlage zu §2 Abs. 4 und §2a BauGB durchzuführende Umweltprüfung kommt zu dem

    Ergebnis, dass die durch das Planvorhaben ausgelösten Umweltauswirkungen sowie die Wechselwir-

    kungen, bei Berücksichtigung aller dargestellten landschaftspflegerischen Maßnahmen, für die

    Schutzgüter Pflanzen/biologische Vielfalt, Tiere und Boden weniger erheblich, für die sonstiger

    Schutzgüter als nicht erheblich bzw. nicht relevant zu bewerten sind.

    Nümbrecht, den 20. Oktober 2017, ergänzt am 05. März 2018

    Dipl.-Ing. Landespflege G. Kursawe

    Mitglied im Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)