Information zur Öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan ... · Bebauungsplan-Entwurf Blindtext...
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am 30. November 2010
Plangebiet: Das Plangebiet liegt beiderseits des
Spannskamp in Stellingen
Veranstaltungsort: Haus für Jugend Kultur und Stadtteil Stellingen,
Sportplatzring 71, 22527 Hamburg
Beginn: 19.00 Uhr Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.30 Uhr
Eintritt frei!
Wie geht es weiter?
Auswertung der Plandiskussion
In einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses und anschließend der Kommission für
Stadtentwicklung wird über die Ergebnisse der Öffentlichen Plandiskussion eine Beratung stattfinden.
Behördeninterne Abstimmung
Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplanentwurf mit Gesetzestext und Begründung
erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Öffentliche Auslegung
Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats in der Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann auch im Internet einsehbar. Die Auslegung wird
rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung
haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich
erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.
Behandlung der Stellungnahmen
Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit der Kommission für Stadtentwicklung sowie den Fachbehörden
beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des
Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Dem Senat wird in
Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen der Bebauungsplan-Entwurf zur abschließenden
Beschlussfassung vorgelegt.
Feststellung des Plans
Der Bebauungsplan wird durch den Senat festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen
und Bürger erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung
ihrer Stellungnahmen.
Freie und Hansestadt Hamburg Ansprechpartner:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Frau Schumann Tel.: 040 / 42840-8352
Amt für Landes- und Landschaftsplanung Frau Hensel Tel.: 040 / 42801-8279
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
E-Mail-Adresse des Amtes für Landes- und Landschaftsplanung: [email protected]
Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/bauleitplanung
Information zur Öffentlichen Plandiskussion
Bebauungsplan- Entwurf Stellingen 64Spannskamp
Bebauungsplan-Entwurf
Blindtext
Flächennutzungsplan-Änderung Landschaftsprogramm-Änderung
Bebauungsplan Stellingen 64
Aufgabe der Öffentlichen Plandiskussion
Die Öffentliche Plandiskussion ist ein Instrument der im § 3 des Baugesetzbuchs vorgeschriebenen frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie steht am Anfang eines Bebauungsplanverfahrens.
Die Öffentliche Plandiskussion dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie
Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene
Vorstellungen vorzutragen. Veranstalter ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit dem
Bezirksamt Eimsbüttel. Die Öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom Stadtplanungsausschuss und der
Kommission für Stadtentwicklung der Hamburgischen Bürgerschaft ausgewertet.
Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnungsbauflächen und die Sicherung einer wichtigen in Nord-
Süd Richtung verlaufenden öffentlichen Grünverbindung geschaffen werden.
Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogramm-Änderung
Dementsprechend sollen im Flächennutzungsplan „Grünflächen“ in „Wohnbauflächen“ geändert werden. Im
Landschaftsprogramm soll das Milieu „Kleingärten“ in das Milieu „Etagenwohnen“ geändert werden. Die öffentliche
Grünverbindung und der nördlich geplante Spielplatz sollen zukünftig als „Parkanlage“ dargestellt werden.
Bebauungsplan-Entwurf - Planinhalt
Das Plangebiet liegt im Bezirk Eimsbüttel im Stadtteil Stellingen und beinhaltet ein Gebiet beiderseits der Straße
Spannskamp. Im Geltungsbereich befinden sich zurzeit Kleingärten des Kleingartenvereins Nr. 340,
Gartenfreunde Wittkamp und Kleingärten des Vereins Nr. 331, Gartenbauverein Friedrichsthal. Die Kleingärten
werden nach dem Bundeskleingartengesetz an anderer Stelle ersetzt werden.
Im Untergrund der Kleingärten und teilweise der Grünanlage befindet sich eine Altlast. Im Plangebiet wurde bis
1900 Kies abgebaut. Daraufhin wurde bis 1915 die Fläche als Bauschuttdeponie genutzt, in der auch Schlacke
und Müll eingebracht wurden. Die Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube weist im Bereich des Plangebiets eine
Tiefe von 1,50m bis 2,50m auf. Ab 1922 wird das Gelände für Kleingärten genutzt. Der Bereich der geplanten
Wohnbebauung und der öffentlichen Grünfläche soll ausgekoffert und der kontaminierte Boden ausgetauscht
werden.
Das geplante Wohngebiet wird als Reines bzw. Allgemeines Wohngebiet mit maximal vier Geschossen und die
Straße Spannskamp dem Bestand entsprechend als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Im nördlichen und
östlichen Bereich des Plangebiets wird öffentliche Grünfläche ausgewiesen, um eine wichtige Wegebeziehung zu
sichern und einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen.