Information zur Öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan ... · Bebauungsplan-Entwurf Blindtext...

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am 30. November 2010 Plangebiet: Das Plangebiet liegt beiderseits des Spannskamp in Stellingen Veranstaltungsort: Haus für Jugend Kultur und Stadtteil Stellingen, Sportplatzring 71, 22527 Hamburg Beginn: 19.00 Uhr Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.30 Uhr Eintritt frei! Wie geht es weiter? Auswertung der Plandiskussion In einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses und anschließend der Kommission für Stadtentwicklung wird über die Ergebnisse der Öffentlichen Plandiskussion eine Beratung stattfinden. Behördeninterne Abstimmung Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplanentwurf mit Gesetzestext und Begründung erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Öffentliche Auslegung Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann auch im Internet einsehbar. Die Auslegung wird rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und falls gewünscht sich erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen. Behandlung der Stellungnahmen Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit der Kommission für Stadtentwicklung sowie den Fachbehörden beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Dem Senat wird in Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen der Bebauungsplan-Entwurf zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Feststellung des Plans Der Bebauungsplan wird durch den Senat festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung ihrer Stellungnahmen. Freie und Hansestadt Hamburg Ansprechpartner: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Frau Schumann Tel.: 040 / 42840-8352 Amt für Landes- und Landschaftsplanung Frau Hensel Tel.: 040 / 42801-8279 Alter Steinweg 4 20459 Hamburg E-Mail-Adresse des Amtes für Landes- und Landschaftsplanung: [email protected] Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/bauleitplanung Information zur Öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan- Entwurf Stellingen 64 Spannskamp

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Page 1: Information zur Öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan ... · Bebauungsplan-Entwurf Blindtext Flächennutzungsplan-Änderung Landschaftsprogramm-Änderung Bebauungsplan Stellingen

am 30. November 2010

Plangebiet: Das Plangebiet liegt beiderseits des

Spannskamp in Stellingen

Veranstaltungsort: Haus für Jugend Kultur und Stadtteil Stellingen,

Sportplatzring 71, 22527 Hamburg

Beginn: 19.00 Uhr Einsicht in Planungsunterlagen ab 18.30 Uhr

Eintritt frei!

Wie geht es weiter?

Auswertung der Plandiskussion

In einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses und anschließend der Kommission für

Stadtentwicklung wird über die Ergebnisse der Öffentlichen Plandiskussion eine Beratung stattfinden.

Behördeninterne Abstimmung

Auf der Grundlage dieser Auswertung wird ein Bebauungsplanentwurf mit Gesetzestext und Begründung

erstellt. Der Entwurf wird mit allen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Öffentliche Auslegung

Danach wird der Bebauungsplan-Entwurf für die Dauer eines Monats in der Behörde für Stadtentwicklung

und Umwelt öffentlich ausgelegt. Unterlagen dazu sind dann auch im Internet einsehbar. Die Auslegung wird

rechtzeitig im Amtlichen Anzeiger sowie in der lokalen Presse angekündigt. Für die Dauer der Auslegung

haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen und – falls gewünscht – sich

erläutern zu lassen. Sie können ihre Stellungnahmen zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

Behandlung der Stellungnahmen

Alle Stellungnahmen werden geprüft und mit der Kommission für Stadtentwicklung sowie den Fachbehörden

beraten und abgewogen. Führt die Berücksichtigung der Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des

Bebauungsplan-Entwurfs, kann eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich werden. Dem Senat wird in

Kenntnis der vorgebrachten Stellungnahmen der Bebauungsplan-Entwurf zur abschließenden

Beschlussfassung vorgelegt.

Feststellung des Plans

Der Bebauungsplan wird durch den Senat festgestellt und tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Die Bürgerinnen

und Bürger erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Feststellung des Bebauungsplans und die Prüfung

ihrer Stellungnahmen.

Freie und Hansestadt Hamburg Ansprechpartner:

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Frau Schumann Tel.: 040 / 42840-8352

Amt für Landes- und Landschaftsplanung Frau Hensel Tel.: 040 / 42801-8279

Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

E-Mail-Adresse des Amtes für Landes- und Landschaftsplanung: [email protected]

Unser Stadtplanungsportal: www.hamburg.de/bauleitplanung

Information zur Öffentlichen Plandiskussion

Bebauungsplan- Entwurf Stellingen 64Spannskamp

Page 2: Information zur Öffentlichen Plandiskussion Bebauungsplan ... · Bebauungsplan-Entwurf Blindtext Flächennutzungsplan-Änderung Landschaftsprogramm-Änderung Bebauungsplan Stellingen

Bebauungsplan-Entwurf

Blindtext

Flächennutzungsplan-Änderung Landschaftsprogramm-Änderung

Bebauungsplan Stellingen 64

Aufgabe der Öffentlichen Plandiskussion

Die Öffentliche Plandiskussion ist ein Instrument der im § 3 des Baugesetzbuchs vorgeschriebenen frühzeitigen

Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie steht am Anfang eines Bebauungsplanverfahrens.

Die Öffentliche Plandiskussion dient der Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,

unterschiedliche Lösungsansätze und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus gibt sie

Betroffenen und an der Planung Interessierten Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen und eigene

Vorstellungen vorzutragen. Veranstalter ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit dem

Bezirksamt Eimsbüttel. Die Öffentliche Plandiskussion wird protokolliert und vom Stadtplanungsausschuss und der

Kommission für Stadtentwicklung der Hamburgischen Bürgerschaft ausgewertet.

Ziel der Planung

Mit dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms sollen die

planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Wohnungsbauflächen und die Sicherung einer wichtigen in Nord-

Süd Richtung verlaufenden öffentlichen Grünverbindung geschaffen werden.

Flächennutzungsplan- und Landschaftsprogramm-Änderung

Dementsprechend sollen im Flächennutzungsplan „Grünflächen“ in „Wohnbauflächen“ geändert werden. Im

Landschaftsprogramm soll das Milieu „Kleingärten“ in das Milieu „Etagenwohnen“ geändert werden. Die öffentliche

Grünverbindung und der nördlich geplante Spielplatz sollen zukünftig als „Parkanlage“ dargestellt werden.

Bebauungsplan-Entwurf - Planinhalt

Das Plangebiet liegt im Bezirk Eimsbüttel im Stadtteil Stellingen und beinhaltet ein Gebiet beiderseits der Straße

Spannskamp. Im Geltungsbereich befinden sich zurzeit Kleingärten des Kleingartenvereins Nr. 340,

Gartenfreunde Wittkamp und Kleingärten des Vereins Nr. 331, Gartenbauverein Friedrichsthal. Die Kleingärten

werden nach dem Bundeskleingartengesetz an anderer Stelle ersetzt werden.

Im Untergrund der Kleingärten und teilweise der Grünanlage befindet sich eine Altlast. Im Plangebiet wurde bis

1900 Kies abgebaut. Daraufhin wurde bis 1915 die Fläche als Bauschuttdeponie genutzt, in der auch Schlacke

und Müll eingebracht wurden. Die Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube weist im Bereich des Plangebiets eine

Tiefe von 1,50m bis 2,50m auf. Ab 1922 wird das Gelände für Kleingärten genutzt. Der Bereich der geplanten

Wohnbebauung und der öffentlichen Grünfläche soll ausgekoffert und der kontaminierte Boden ausgetauscht

werden.

Das geplante Wohngebiet wird als Reines bzw. Allgemeines Wohngebiet mit maximal vier Geschossen und die

Straße Spannskamp dem Bestand entsprechend als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Im nördlichen und

östlichen Bereich des Plangebiets wird öffentliche Grünfläche ausgewiesen, um eine wichtige Wegebeziehung zu

sichern und einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen.