Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil...

29
Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA Begründung Bearbeitung: Büro Dr. THOMAS Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 [email protected] Bearbeitungsstand: Oktober 2005

Transcript of Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil...

Page 1: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Stadt NidderauStadtteil Windecken / HeldenbergenÄnderung und ErweiterungBebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

B e g r ü n d u n g

Bearbeitung: Büro Dr. THOMASRitterstraße 8

61118 Bad VilbelTel: 06101/ 582106

[email protected]

Bearbeitungsstand: Oktober 2005

Page 2: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 2

Inhaltsverzeichnis1 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................................................32 Lage und Größe des Plangebiets........................................................................................33 Umweltbericht ......................................................................................................................4

3.1 Einleitung ............................................................................................................................... 43.2 Untersuchungsraum............................................................................................................... 73.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung ............................ 83.4 Zusätzliche Angaben............................................................................................................ 123.5 Erklärung zum Umweltbericht............................................................................................... 14

4 Nutzung Erweiterungsbereich ...........................................................................................154.1 Städtebauliches Konzept...................................................................................................... 154.2 Erschließung ........................................................................................................................ 154.3 Art der baulichen Nutzung.................................................................................................... 164.4 Maß der baulichen Nutzung ................................................................................................. 164.5 Bauweise.............................................................................................................................. 174.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ................................................................................ 17

5 Grünordnung und Landschaftsplanung .............................................................................175.1 Alte Planung......................................................................................................................... 175.2 Bestand Erweiterungsfläche................................................................................................. 185.3 Ausgleich Erweiterungsfläche .............................................................................................. 185.4 Biotopwertbilanzierung ......................................................................................................... 185.5 Ersatzmaßnahmen............................................................................................................... 19

6 Sonstige Rahmenbedingungen .........................................................................................206.1 Umwelttechnik ...................................................................................................................... 206.2 Ver- und Entsorgung ............................................................................................................ 216.3 Wasserwirtschaftliche Belange............................................................................................. 226.4 Lärmschutz........................................................................................................................... 236.5 Bahnanlage .......................................................................................................................... 246.6 Altlastenverdächtige Flächen ............................................................................................... 246.7 Bodendenkmäler .................................................................................................................. 25

7 Flächenbilanz / Planungsstatistik ......................................................................................257.1 Gesamtgebiet....................................................................................................................... 257.2 Erweiterungsbereich............................................................................................................. 25

8 Quellen...............................................................................................................................25

Weitere Teile der Planung und Anlagen• Kartierung und Auflistung der Fundstellen von Bodendenkmälern• Bebauungskonzept (Originalmaßstab M. 1/1.000)• Planzeichnung des B-Plans mit textlichen Festsetzungen (Originalmaßstab M. 1/1.000)• Ausgleichsberechnung

Die kursiv gedruckten Planteile liegen nicht jedem Plansatz bei.

Page 3: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 3

1 Ziele und Zwecke der PlanungAm 17.11.2004 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nid-derau bekannt gemacht, in der u.A. auch die Planung Allee Süd Gegenstand der Er-gänzungen und Änderungen war.

Anlass der Erweiterungsplanung war die Überlegung, die unbebauten Randbereichedes Plangebiets sinnvoll zu nutzen. Dem entspricht die vorgesehene weitere baulicheEntwicklung, die mit der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für das westlich an-grenzende Gebiet „Allee Süd“ 4. BA bereits auf den Weg gebracht ist. Diese weitereEntwicklung wiederum ist durch den Neubau der B 45 als Umgehungsstraße in die-sem Bereich plausibel.

Die mit der Erweiterung des 3. Bauabschnitts gleichzeitig geplanten Änderungen derrechtskräftigen Planung betreffen einerseits redaktionelle Anpassungen an aktuellePlanungsüberlegungen, andererseits sollen Änderungen, die sich durch die Umset-zungen in den Ausführungsplanungen als sinnvoll erwiesen haben, in die Bauleitpla-nung übernommen werden. Daneben erfolgte die Einpassung der Bauleitplanung indie aktuelle Katastergrundlage.

2 Lage und Größe des PlangebietsDas Plangebiet liegt am Westrand der großen Neubaugebiete von Heldenbergen undWindecken. Es wird künftig durch eine Arrondierung der Wohnbauflächen bis hin zurNeubautrasse der B 45 ergänzt und abgeschlossen werden.

Die Fläche des Plangebiets beträgt insgesamt rund 9 ha. Davon entfallen ca. 1,3 haauf den südlichen Erweiterungsbereich.

Der baulich weit fortgeschrittene 3.Bauabschnitt der „Allee Süd“. Für die freien Flächen linkswerden derzeit erste Planungen zu einem 4. Bauabschnitt betrieben.

Page 4: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 4

3 Umweltbericht

3.1 Einleitung

Ausgangslage, Inhalt und Ziele des Bauleitplans

Allgemein

Im Bereich zwischen Heldenbergen und Windecken herrscht seit Ende der 70er / An-fang der 80er Jahre eine rege Bautätigkeit, die zur Entstehung großer Wohngebietegeführt hat.

Hauptstraße im Plangebiet ist die Straße „Am Nidderfeld“. In der Verlängerung als E-mil-Nolde-Straße ist das Gebiet an das Plangebiet „Allee Süd“ 2. Bauabschnitt ange-schlossen. Über die Straße „Am Nidderfeld“ kommt man zur Adenauerallee / B 45, al-so zur stadtteilverbindenden und (noch) überörtlichen Straße.

Ausschnitt aus dem Stadtplan von Nidderau

In dem Erweiterungsbereich des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für dieArrondierung der nördlich angrenzenden Wohnbebauung geschaffen werden. DieseNutzung soll durch Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten ermöglicht werden.Ergänzt wird die Planung durch die vorgesehene weitere bauliche Entwicklung, die mitdem westlich angrenzenden Gebiet „Allee Süd“ 4. BA derzeit auf den Weg gebrachtwird.

Die Fläche des Erweiterungsbereichs beträgt ca. 1,3 ha.

Page 5: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 5

Allee Süd – 3. Bauabschnitt

Das Baugebiet war seinerzeit in Angriff genommen worden, um dem Bedarf an weite-ren Wohnbauflächen in Nidderau bzw. der regionalplanerisch angestrebten Bevölke-rungsentwicklung Rechnung zu tragen.

Konzept und auch Details der Planung orientieren sich an den angrenzenden Vor-gängergebieten.

Im Baugebiet werden derzeit die letzten Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. DieParzellierung der Grundstücke ist abgeschlossen. Ein Großteil der Grundstücke istbereits bebaut, auf zahlreichen weiteren sind Bauvorhaben begonnen.

Erweiterungsbereich

Der Erweiterungsbereich des 3. Bauabschnitts schließt sich als etwa 70 m tiefer Ge-ländestreifen an den südlichen Gebietsrand des rechtskräftigen Plans an. Die Rand-bereiche des bisherigen Plangebiets sind zwar bereits parzelliert, aber noch nicht be-baut. Insofern bestand die Möglichkeit, für die Erweiterung in das rechtskräftig über-plante Gebiet noch einmal einzugreifen und relativ einfach die Voraussetzungen fürdie Erweiterung zu schaffen.

Für die Erweiterung gab es also von vorneherein keine besonderen Schwierigkeiten.Vorgaben resultieren in erster Line aus der Kanalisation und den bereits hergestelltenVerkehrsflächen.

Südlicher Randbereich / Bahn

Südlicher Gebietsrand

Direkt am Plangebiet führt im Süden die Bahnlinie Bad Vilbel – Stockheim vorbei.

Page 6: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 6

Allee Süd – 4. Bauabschnitt

Der 4. Bauabschnitt der „Allee Süd“, der die Wohnbebauung in diesem Stadtbereichabschließen soll – die weitere Entwicklung findet ihre räumliche Grenze mit der Neu-bautrasse der B 45 – wird derzeit planerisch vorbereitet.

Bestandteil der Planung wird auch eine Anbindung der Wohngebiete an die Neubau-trasse sein, so dass sich die äußere Erschließung der „Allee Süd“ einfacher darstellenwird.

Nachbarschaft

Südlich der Bahnlinie fällt das Gelände vom Bahndamm aus teilweise steil zur Aueder Nidder ab. Die Auenlandschaft ist unbebaut. Hingegen werden in direkter Nach-barschaft der Bahntrasse nach Osten – zum Bahnhof hin – Flächen für Vereinsge-bäude entwickelt. Die Bahntrasse ist in diesem Bereich jedoch als deutliche Zäsur zusehen.

Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen

Die bei der Stadt Nidderau verfügbaren und für den Umweltbericht relevanten Unter-lagen sind insbesondere

• die übergreifenden Planungen (Regionalplan, Flächennutzungsplan) sowie daslandschaftsplanerische Gutachten der Stadt Nidderau

• der rechtskräftige Bebauungsplan „Allee Süd“ 3.BA,

• die im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan erstellten Fachgutachteninsbesondere im Hinblick auf Immissionsschutz und Bodendenkmäler

Regionalplanung

Im Regionalplan 2000 ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich Bestand“ ausgewie-sen.

Flächennutzungsplanung

In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidderau von 2004 ist derrechtskräftige Bereich der Allee Süd als Wohnbaufläche und die Erweiterungsflächenals geplante Wohnbauflächen dargestellt. Lediglich die Bereiche am Landwehrgrabensind als Grünflächen ausgeklammert. Durch ein Planzeichen gekennzeichnet ist dieLage eines Bolzplatzes.

Page 7: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 7

Ausschnitt aus der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Stand 17.11.2004

Bauleitplanung

Der Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. Bauabschnitt ist am 09.12.1999 als Satzung be-schlossen worden und durch Bekanntmachung der Durchführung des Genehmi-gungsverfahrens am 24.12.1999 in Kraft getreten.

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Plans sollen im Prinzip im vollen Umfang ihreGültigkeit behalten und in dem südlichen Bereich ebenfalls Anwendung finden. Ande-rerseits haben sich durch aktuelle Planungen der Stadt Nidderau für Wohngebieteund deren Diskussion in den städtischen Gremien auch im Detail andere Standardsausgebildet. Dies ließ eine maßvolle, die Grundzüge der Planung nicht berührendeAnpassung des Festsetzungsapparats sinnvoll erscheinen.

3.2 Untersuchungsraum

Untersuchungsraum ist das Erweiterungsgebiet im Zusammenhang mit den angren-zenden Flächen der Neubaugebiete „Allee Süd“ und den zugehörigen Ortsrändernund Übergängen zur Landschaft.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten der Unteren Na-turschutzbehörde mitgeteilt, dass der Untersuchungsraum für die Umweltprüfung auf-grund der Planvorgeschichte (rechtskräftige Planung) auf die Gebietserweiterung be-schränkt werden kann.

Page 8: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 8

3.3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Umweltprüfung

Schutzgut Tiere

Die Erfassung der Fauna ist weitgehend auf Vögel und Heuschrecken begrenzt. ImUntersuchungsgebiet konnte keine Brut eines Vogels nachgewiesen werden.

Im Erweiterungsbereich konnten vereinzelt allgemein häufige und nicht gefährdeteHeuschreckenarten festgestellt werden.

Da ein Vorkommen des streng geschützten Feldhamsters (Cricetus cricetus) nichtauszuschließen war, wurde das Erweiterungsgebiet auch auf Baue der Art untersucht.Hierbei haben sich keine Hinweise auf ein Vorkommen ergeben.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut beschränken sich somit auf den Verlust von Le-bens- und Nahrungsraum einiger allgemein häufiger Arten. Die damit einhergehendenKonflikte können durch Kompensation auf Basis der Ausgleichs-Abgaben-Verordnung(AAV) ausgeglichen werden.

Schutzgut Pflanzen

Die Flächen im Erweiterungsbereich werden derzeit intensiv landwirtschaftlich ge-nutzt. Es bestehen weder nennenswerte Auswirkungen auf die hier betrachtetenSchutzgüter noch bemerkenswerte Konflikte.

Schutzgut Boden

Mit seiner Randlage am Auenbereich werden durch das Baugebiet zwar grundsätzlichwertvolle Böden in Anspruch genommen. Allerdings geht es aktuell nur um den relativkleinen Erweiterungsbereich, der zudem zwischen dem bereits rechtskräftig über-planten und baulich weit fortgeschrittenen Teil des Baugebiets und der Bahntrasseliegt. Insofern reduziert sich die Inanspruchnahme auf eine kleine, zudem durch Bau-tätigkeiten gestörte Fläche. Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind also in dieserHinsicht nicht erheblich.

Schutzgut Wasser

Im Plangebiet befindet sich ein Gewässer 3.Ordnung - der Landwehrgraben, zu demdie Abstände gem. Hessischen Wassergesetzes eingehalten werden müssen.

Wasserschutzgebiete werden durch die Planung nicht berührt.

Um die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser gering zu halten ist festzusetzen,dass das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser über ein getrenntes Lei-tungsnetz auf dem jeweiligen Grundstück abzuleiten ist (z.B. Zisternen). Das Fas-sungsvermögen von Zisternen sollte in Abhängigkeit von der Regenauffangfläche(Dachfläche) zwischen 20 bis 30 l/m2 projizierte Dachfläche betragen. Das über-schüssige Niederschlagswasser kann dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt werden.

Page 9: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 9

Schutzgut Klima

Die wichtigsten klimatischen Kennzeichen des Erweiterungsgebiets können dem Um-weltatlas Hessen entnommen werden.

Wesentlicher als diese Kenndaten sind für die Umweltprüfung lokalklimatische As-pekte. Das Erweiterungsgebiet liegt in einer klimawirksamen Fläche mit hoher Be-deutung1. Aufgrund der geringen Gebietsgröße kann die Auswirkung auf das Schutz-gut Klima jedoch vernachlässigt werden. Klimaverträgliche Gebäudestellungen sindanzustreben.

Schutzgut Landschaft

Das Erweiterungsgebiet selbst weist eine sehr geringe Vielfalt auf. Nach Westenschließen sich weitläufige und wenig strukturierte Ackerlandschaften an, die unter an-derem durch relativ weite Sichtbeziehungen gekennzeichnet sind.

Etwas vielfältiger sind die südöstlich anschließenden Bereiche an der Bahn. Die naheam Plangebiet vorbeiführende Bahntrasse weist einen teilweise dichten standorttypi-schen Gehölzbestand auf. In diesen Bestand wird durch die Bauleitplanung jedochnicht eingegriffen. Die Bahntrasse selbst ist eine deutliche Zäsur im Landschaftsbild.

Nach Norden und Osten grenzen Neubaugebiete an.

Erhebliche und nachhaltige, negative Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erho-lungsnutzung werden von dem Erweiterungsgebiet „Allee Süd 3. BA“ nicht ausgehen.Da es sich um eine Abrundung bestehender Baugebiete handelt, die im Westen in ei-ne weitere geplante Baufläche übergehen wird und darüber hinaus mit dem Südrandan die Bahnlinie angrenzt, ist der Erweiterungsfläche keine Übergangsfunktion zuroffenen Landschaft zuzuordnen.

Schutzgut Mensch

Das Schutzgut Mensch ist durch die geringe Zunahme des Anliegerverkehrs betrof-fen. Da das Erweiterungsgebiet über die vorhandenen Baugebiete erschlossen wird,ist für die dort lebenden Menschen mit einer Beeinträchtigung durch Lärm und Abgasezu rechnen. Die damit einhergehenden Konflikte werden langfristig durch die direkteAnbindung an die Umgehungsstraße gelöst.

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Im Baugebiet Allee Süd 2.BA wurden zahlreiche Bodendenkmäler gefunden, mit wei-teren Funden im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist somit zu rechnen. Auf die-se Gegebenheiten und auf den Umgang mit möglichen Funden ist im Rahmen derFestsetzungen hinzuweisen.

1 Umweltprüfung Konfliktanalyse zur Planfläche, PVFRM, Stellungnahme vom 19.4.2005

Page 10: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 10

FFH- und Vogelschutzgebiete

Von der Erweiterungsplanung sind weder FFH- noch Vogelschutzgebiete betroffen.

Emissionen / Abfall / Energie

Emissionen Strasse

Nach den Angaben zur rechtskräftigen Planung wird das Gebiet in kleineren Berei-chen vom Verkehrslärm der künftigen Umgehungsstraße betroffen sein. Dementspre-chend waren planungsrechtlich Vorgaben zum Lärmschutz getroffen worden. 2

Die seinerzeitigen Annahmen sind bei der derzeit geprüften Entwicklung eines weite-ren Bauabschnitts des Baugebiets „Allee Süd“ nicht mehr aktuell. Dem Baugebietwerden weitere Baugrundstücke vorgelagert.

Zur Feststellung des zu erwartenden Verkehrslärms wurde im Rahmen der Planungenzum 4. Bauabschnitt des Wohngebiets Allee Süd ein Gutachten3 zur Lärmbeeinträch-tigung der geplanten Umgehungsstraße auf die Gebietserweiterung erarbeitet.

In diesem Gutachten sind unterschiedliche Immissionsorte beurteilt, ein Immissionsort(IO–1) befindet sich in der südwestlichen Ecke des Erweiterungsgebiets des 3. Bau-abschnitts. Die Ergebnisse der Untersuchung lassen sich für diesen Bereich (IO-1)wiefolgt zusammenfassen:

Der ermittelte Beurteilungspegel ohne Abschirmung beträgt 59,2 dB(A) im EG bzw.59,7 dB(A) im OG bei Tag und 51,8 dB(A) im EG bzw. 52,3 dB(A) im OG bei Nacht.Die Immissionsgrenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet liegen bei 59 dB(A) undbei 49 dB(A) bei Nacht. Diese Überschreitung zeigt, dass zur Einhaltung der Grenz-werte Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind.

Emissionen Bahn

Bereits im Rahmen der rechtskräftigen Planung wurde festgestellt, dass während derNachtstunden keine wesentlichen Störungen für die Anwohner durch Immissionen derBahnlinie im Südosten zu erwarten sind, da im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 nur einZug fährt. Auch hinsichtlich der Immissionen am Tag waren demnach im Bebauungs-plan keine Lärmschutzvorkehrungen zu treffen. Diese Aussagen gelten inhaltlich auchfür den Erweiterungsbereich.

Emissionen Bolzplatz

Der im Änderungsbereich befindliche Bolzplatz besitzt eine Größe von ca. 40m x 25mund wird in Nord-Süd-Richtung bespielt. An den jeweiligen Platzenden stehen Toran-lagen in Gesamtmetallausführung. Die Toranlagen sind jeweils 12m breit und ca.

2 S. 18 der Begründung zum Bebauungsplan 19993 Gutachten Verkehrslärmberechnung, IMB Plan, April 2005

Page 11: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 11

3,85m hoch und besitzen neben dem integrierten Tor noch einen Basketballkorb.

Bei dem o.g. Bolzplatz handelt es sich um eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche(bzw. junge Erwachsense) zur spielerischen und sportlichen Betätigung bzw. Freizeit-gestaltung und nicht um eine Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV1). Die Nutzungerfolgt unorganisiert.4

Die Auswirkungen dieser Nutzung wurden im Rahmen einer Lärmimmissionsprogno-se untersucht. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen sind in die Bau-leitplanung eingeflossen und durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt wor-den.

Energie

Im gesamten Plangebiet ist die Nutzung von Sonnenenergie gewünscht. Falls techni-sche Anlagen zur Solarenergienutzung es erfordern, kann von der festgesetztenDachneigung abgewichen werden. Wohnräume mit großen Fenstern und Terrassensollten nach Süden bis Westen ausgerichtet werden. An der Südfassade sollte derFensterglasanteil optimal über 30% betragen.

Wechselwirkungen

Die Umweltprüfung ist nicht auf die Betrachtung nachteiliger Umweltauswirkungenbeschränkt, sondern bezieht auch positive Auswirkungen ein. Schließlich zeigt dieEinbeziehung der umweltbezogenen Auswirkungen auch auf den Menschen, die Be-völkerung, Kultur- und Sachgüter, dass sich die Umweltprüfung nicht auf rein natur-schutzrechtliche Aspekte beschränkt, sondern in einem umfassenden Ansatz eineGesamtbetrachtung der Umweltbezüge der Planung ermöglicht.

Beim Erweiterungsbereich für die „Allee Süd“ wird man sehen müssen, dass ein sonstnicht weiter sinnvoll nutzbarer Randstreifen zur Besiedelung herangezogen wird undsomit im Gegenzug die Inanspruchnahme der unbebauten Landschaft und wertvollerlandwirtschaftlicher Flächen in diesem Umfang unterbleiben kann. Hinzu kommt, dassder Erweiterungsbereich in verkehrlicher Hinsicht bereits erschlossen ist. Abgesehenvon der unmittelbaren Zufahrt zu den neuen Grundstücken sind also keine weiterenStraßenbaumaßnahmen erforderlich. Auch die restliche Infrastruktur – Kanal, Wasserusw. sowie der ÖPNV – ist vorhanden und wird mit der Erweiterung des Baugebietsnoch besser genutzt.

Prognose

Die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung würde demderzeitigen Bestand entsprechen, da die Flächen auch weiterhin landwirtschaftlichgenutzt würden. Davon ist auszugehen, da auch vor Beginn der Planung ein weitge-hend gleichbleibender Zustand bestanden hat.

4 Lärmimmissionsprognose, IMB Plan, Mai 2005

Page 12: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 12

Die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung führt zu aus-gleichbaren Verlusten bezüglich den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,Klima, Landschaft und Mensch. Auswirkungen auf die Kulturgüter und Einflüsse durchEmissionen sind durch entsprechende Festsetzungen zu vermeiden bzw. zu minimie-ren.

Maßnahmen

Im Rahmen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen werden Maßnahmenzur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich festgesetzt. Eine Eingriffsminimierungkann durch die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsflächen auf das notwendigeMaß, die Einschränkung standortfremder Gehölze, die Befestigung von Stellplätzenund Gebäudezuwegungen in wasser- und luftdurchlässigen Belägen und die Samm-lung von Niederschlagswasser erreicht werden.

Als Ausgleichsmaßnahmen werden die Mindestbegrünung von Garten- oder Grünflä-chen mit Bepflanzungsvorgaben, die Randeingrünung, die Begrünungsvorschriften fürdie Vorgartenbereiche, die Anpflanzung von Bäumen im öffentliche Straßenraum unddie Begrünung von Dachflächen festgesetzt.

Um das darüber hinaus entstehende Defizit auszugleichen ist es erforderlich, Ersatz-flächen über einen 2. Geltungsbereich zu sichern.

Alternativen

Überlegungen zu Varianten haben sich auf die Anbindung an das Gebiet des rechts-kräftigen Plans beschränkt. Hierfür wiederum waren in erster Linie Gesichtspunkte derVerlängerung des Kanals und dessen Weiterführung zu der in der Talaue gelegenenKläranlage maßgeblich.

3.4 Zusätzliche Angaben

Technische Verfahren

Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind auf Grundlage allgemein anerkannter Prüf-verfahren erarbeitet worden. Hierzu zählen in erster Linie die Inhalte, die sich auf vor-liegende Informationen einschlägiger Fachgesetzte und Fachplanungen beziehen, wieRegionalplan, Flächennutzungsplan, landschaftsplanerisches Gutachten der StadtNidderau, rechtskräftige Bebauungsplan „Allee Süd“ 3.BA, Fachgutachten zum Lärm-schutz (Verkehrslärmberechnung), Fundstellenliste zu Bodendenkmälern, Konflikt-analyse des PVFRM, Methode zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft.

Ergänzend sind die Ergebnisse von Bestandskartierungen und Stellungnahmen vonBehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Versorgungsträgern aufge-nommen worden. Die Hinweise sind mündlich, fernmündlich, schriftlich und per E-Mailvorgebracht worden (Scoping).

Page 13: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 13

Monitoring

Die Stadt Nidderau wird die erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleit-plans auf die Umwelt überwachen. Hierbei ist auch festzustellen, ob Verbesserungenin der Methodik der Umweltprüfung erforderlich sind.

Die Überwachungsergebnisse sind für die Planung von Bedeutung und sollen in be-stimmten Abständen wiederholt werden. Die Überwachung dient nicht der umfassen-den Vollzugskontrolle des gesamten Bauleitplans. Vielmehr sind die erheblichen Um-weltauswirkungen der Planung zu überwachen, um u. a. erhebliche unvorhergesehe-ne nachteilige Auswirkungen der Durchführung der Planung festzustellen und in derLage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Unvorhergesehen sindAuswirkungen, wenn sie nach Art und/oder Intensität nicht bereits Gegenstand derAbwägung waren. Die Erheblichkeit ist durch Feststellung des Standes der Durchfüh-rung des Plans und durch die Bestandsaufnahme der Umweltauswirkungen des Plansfestzustellen.

Die geplanten Überwachungsmaßnahmen werden im Rahmen des UmweltberichtsGegenstand der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffent-licher Belange. Diese können durch ihre Stellungnahmen weitere Anregungen beitra-gen. Den Fachbehörden wird eine Verpflichtung auferlegt, die Kommunen darauf hin-zuweisen, wenn sie Erkenntnisse insbesondere über unvorhergesehene nachteiligeUmweltauswirkungen haben.

Es ist nicht Ziel des Monitorings, die planerische Entscheidung erneut auf den Prüf-stand zu stellen oder wissenschaftliche Forschungsaktivitäten zu betreiben. Es müs-sen nicht sämtliche Umweltauswirkungen überwacht werden; die Bestimmung der fürdie Überwachung relevanten Auswirkungen liegt im planerischen Ermessen der Stadt.Insgesamt erscheint es sinnvoll, die Überwachung auf solche Umweltauswirkungenzu konzentrieren, die bereits dem Umweltbericht zugrunde lagen, bei denen aberPrognoseunsicherheiten bestanden. Eine Überwachung kann grundsätzlich erst ein-setzen, wenn die Festsetzungen des Plans zumindest teilweise realisiert sind, da oh-ne Realisierung auch keine Umweltauswirkungen durch die Planung hervorgerufenwerden können.

Die Stadt Nidderau beauftragt das in die Stadtverwaltung eingegliederte Umweltbürozur Überwachung der Umweltauswirkungen. Diese Überwachung wird jedes Jahreinmal durchgeführt. Die erstmalige Überwachung erfolgt nach Verwirklichung von50% der Festsetzungen.

Im Hinblick auf den räumlichen Bereich der Überwachungstätigkeit ist zu berücksich-tigen, dass Umweltauswirkungen ihrer Natur nach häufig medien- und raumübergrei-fend eintreten und daher nicht an den Grenzen des Plangebiets Halt machen. Der mitdem Monitoring betrachtete räumliche Bereich wird sich in erster Linie nach dem Be-reich richten, der auch bei Aufstellung der Planung im Rahmen der Umweltprüfungbetrachtet wurde.

Page 14: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 14

Das Monitoring stellt eine eigenständige Verpflichtung nach Abschluss der Planungdar. Die praktische Durchführung der Überwachungsmaßnahmen hat daher – ebensowie sonstige Fragen des Vollzugs – keine Auswirkungen auf die Rechtwirksamkeit derzugrunde liegenden Planung.

Zusammenfassung

Die Erweiterungsplanung hat das Ziel die nördlich angrenzende Wohnbebauung nachSüden hin abzuschließen. Die Vorgaben der übergeordneten Planungen bestätigengrundsätzlich diese Erweiterungsmöglichkeit.

Die im Rahmen der Umweltprüfung untersuchten Auswirkungen der Planung habenfür die Pflanzen- und Tierwelt nur eine unerhebliche Bedeutung. Auch die Auswirkun-gen auf die Bereiche Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie auf das Landschafts-bild sind durch die geringe Plangröße unerheblich.

Durch gezielte Festsetzungen zur Vermeidung und Minimierung von Einflüssen aufden Mensch und auf Bodendenkmäler sollen erhebliche Auswirkungen auf das unbe-dingt notwendige reduziert werden. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen,die den erforderlichen Lärmschutz für das Plangebiet und die angrenzenden Wohnbe-reiche sichern.

3.5 Erklärung zum Umweltbericht

Angaben zur Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange

Die im Rahmen der Umweltprüfung beschriebenen und bewerteten Auswirkungen ge-hen als Umweltbelange in den Bebauungsplan ein. Diese Belange sind in die Abwä-gung eingegangen und werden entsprechend im Bebauungsplan berücksichtigt. DerUmweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass trotz nachteiliger Auswirkungen auf ein-zelne Schutzgüter eine Durchführung der Planung zu befürworten ist.

Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die Planung wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange frühzeitig imRahmen eines Erörterungstermins am 22.4.2005 vorgestellt. Die Unterlagen zur Pla-nung wurden bereits im März 2005 an die berührten Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange verschickt. Die hierzu protokollierten bzw. schriftlich eingegange-nen Stellungnahmen sind in die Abwägung eingegangen.

Hierbei wurde lediglich eine für die Planung erhebliche Anregung zu den Umweltbe-langen vorgebracht. Die Überprüfung der Lärmemissionen (Straße, Bahn, Bolzplatz)im Plangebiet wurde angeregt. Die Überprüfung der Situation ist erfolgt.

Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sind in die Erweite-rungsplanung eingeflossen. Dies betrifft die Festsetzungen und Hinweise zu den Be-langen des Naturschutzes, des Lärmschutzes, der Ver- und Entsorgung, der Versor-

Page 15: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 15

gungsträger und der verkehrlichen Erschließung. Wesentliche Änderungen der Bau-leitplanung haben sich daraus nicht ergeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bereits im Verfahren zur Fort-schreibung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Erweiterung des Bebau-ungsplans „Allee Süd“ 3.BA war Bestandteil dieser Fortschreibung. Die frühzeitigeBeteiligung zur Fortschreibung des FNP wurde vom 14.8.2004 bis zum 30.8.2004durchgeführt. Da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf dieser anderen Grund-lage erfolgt ist, konnte auf eine weitere frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ver-zichtet werden.

In der Zeit vom 11.7.2005 bis zum 15.8.2005 hat die Planung öffentlich ausgelegen.

Hierbei wurde lediglich eine für die Planung erhebliche Anregung zur Biotopwertbilan-zierung vorgebracht. Die Bilanzierung wurde entsprechend überarbeitet, was zu ei-nem höheren Ausgleichsdefizit führte. Die Differenz kann jedoch durch eine geringeVergrößerung der Ersatzfläche ausgeglichen werden. Eine entsprechende Festset-zung ist erfolgt.

Ergebnisse der geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten

Überlegungen zu Varianten haben sich auf die Anbindung an das Gebiet des rechts-kräftigen Plans beschränkt. Hierfür wiederum waren in erster Linie Gesichtspunkte derVerlängerung des Kanals und dessen Weiterführung zu der in der Talaue gelegenenKläranlage maßgeblich.

Die Prüfung zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten ergaben keine grundsätzlichenÄnderungen, da die Planung im Flächennutzungsplan vorbereitet und im Zusammen-hang mit den bereits realisierten Bauabschnitten zu sehen ist.

4 Nutzung Erweiterungsbereich

4.1 Städtebauliches Konzept

Mit der geringen Größe des Plangebiets und dem Ziel, dort zu einer Arrondierung des3. Bauabschnitts der Allee Süd mit konventionellen „Ein- und Zweifamilienhäusern“ zukommen, gibt es letztlich keinen städtebaulichen Spielraum. Möglich ist eine Mitteler-schließung des hinzu kommenden Geländes, mit der sinnvoll nutzbare und etwa 30 mtiefe Grundstücksstreifen erschlossen werden.

4.2 Erschließung

Die äußere Erschließung des Erweiterungsbereichs erfolgt derzeit über die Straße AmNidderfeld bzw. über die Beethovenallee. Im Rahmen von Untersuchungen (Nachwei-se im Rahmen der rechtskräftigen Bebauungspläne) wurde festgestellt, dass dieLeistungsfähigkeit der Kreisverkehrsplätze auch für den Erweiterungsbereich gege-ben ist.

Page 16: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 16

Wie die südlichen 3 Wohnstraßen des bereits rechtskräftigen Planteils endet auch diesüdliche Stichstraße des Erweiterungsbereichs mit einer Wendemöglichkeit. Von dortwird jedoch eine Mischverkehrsfläche bis zum westlichen Gebietsrand geführt, sodass die Verbindung zum künftigen 4. Bauabschnitt offen gehalten wird.

Die festgesetzte Verkehrsfläche ist 7,75 m breit – also so dimensioniert, wie dieMischverkehrsflächen im Norden.

4.3 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen im Plangebiet sind als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Durch ei-ne textliche Festsetzung werden die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zuläs-sigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störendeGewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) ausge-schlossen. So wird sichergestellt, dass ein ungestörtes Wohnumfeld entsteht.

Größere Wohngebäude mit vielen Wohnungen sollen ebenfalls nicht entstehen. Dazugibt es eine Festsetzung, welche die Anzahl der Wohnungen / Wohngebäude auf ma-ximal 2 und bei Doppelhäusern auf 1 Wohnung je Doppelhaushälfte begrenzt.

Ebenfalls als allgemeines Wohngebiet festgesetzt wurde ein Teil der früheren Ge-meinbedarfsfläche in der Gebietsmitte. Der andere Teil wurde der öffentlichen Grün-fläche zugeschlagen, die den Bolzplatz zur Wohnbebauung hin abpuffert.

Die seinerzeit geteilte öffentliche Grünfläche (rechts und links der Gemeinbedarfsflä-che) ist in ihrer Größenordnung gleich geblieben, d.h. die nutzbare Grünfläche wirdmit der Änderungsplanung unverändert angeboten.

Die Änderung in Allgemeines Wohngebiet ist für die umgebende Wohnbebauung nurvon geringer Bedeutung, da auch die Fläche für den Gemeinbedarf baulich genutztworden wäre und damit zusätzlichen Verkehr nach sich gezogen hätte. Da sich je-doch im Laufe der Gebietsentwicklung gezeigt hat, dass diese Nutzung an andererStelle benötigt wird („Rahmenplanung neue Stadtmitte Nidderau“), wurde der Bereichden Baugrundstücken zugeschlagen.

4.4 Maß der baulichen Nutzung

Festgesetzt ist als Höchstmaß eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflä-chenzahl von 0,8. Das ist der Höchstwert gemäß BauNVO, der im Sinne einer wirt-schaftlichen Ausnutzung der Grundstücke und allgemein im Sinne des sparsamenUmgangs mit Grund und Boden festgesetzt wird.

Zulässig sind maximal 2 Vollgeschosse. Entsprechend der Geschossigkeit wird dieGebäudehöhe mit einer maximalen Firsthöhe von 10,50 m begrenzt. In den Festset-zungen wird angegeben, wie dieses Maß zu ermitteln ist – nämlich in der Grund-stücksmitte an der Grenze der vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche. Auch De-tails wie die Bezugsfläche bei Eckgrundstücken – maßgeblich ist die niedrigere Ver-kehrsfläche – sind klargestellt.

Page 17: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 17

Skizze zu den Höhenfestsetzungen des Plans – s. textliche Festsetzungen

4.5 Bauweise

Im gesamten Plangebiet sind lediglich Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

4.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen entwickeln sich einerseits aus den Vor-gaben des rechtskräftigen Plans und andererseits aus aktuellen Planungen der StadtNidderau. Änderungen ergeben sich auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen mitdem rechtskräftigen Festsetzungsapparat. Die Festsetzungen sind insgesamt auf ei-nen aktuelleren Stand gebracht worden.

Die Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen im einzelnen• die Anordnung von Gauben,• die Zulässigkeit von vorgemauerten Klinkern und Verkleidungen aus Holz,• die Festsetzung der zulässigen Sockelhöhe und des Kniestocks,• die Angabe der Bezugshöhe für die Firsthöhe,• die Art von Einfriedungen,• die Anordnung von Mülltonnen-Stellplätzen,• die Sammlung von Niederschlagswasser.

Die Formulierungen im Detail entsprechen dem Diskussionsstand in den städtischenGremien.

5 Grünordnung und Landschaftsplanung

5.1 Alte Planung

Das Plangebiet des 3. Bauabschnitts ist inzwischen in weiten Teilen bebaut. Die un-bebauten Bereiche sind im Rahmen der rechtskräftigen Planung bereits in die Ein-griffsbeurteilung eingegangen. In der Begründung wurde der Bestand vor den durch

Page 18: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 18

den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffen beschrieben und bewertet. Dem gegen-übergestellt wurden die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen. Hierbei ergab sich einAusgleichsdefizit, das durch Festsetzung von weiteren Ausgleichsmaßnahmen in ei-nem 2. Geltungsbereich ausgeglichen wurde.

5.2 Bestand Erweiterungsfläche

Letztlich gelten auch für das Erweiterungsgebiet die Feststellungen in der Begrün-dung der rechtskräftigen Planung: es handelt sich um intensiv genutzte landwirt-schaftliche Flächen.

Die nahe am Plangebiet vorbeiführende Bahntrasse weist einen teilweise dichtenstandorttypischen Gehölzbestand auf. In diesen Bestand wird durch die Bauleitpla-nung jedoch nicht eingegriffen.

5.3 Ausgleich Erweiterungsfläche

Im Rahmen der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sind Maßnahmen zurEingriffsminimierung und zum Ausgleich festgesetzt. Dies betrifft im Einzelnen:• Die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsflächen auf das notwendige Maß,• Die Mindestfestsetzung von Garten- oder Grünfläche auf 50% der nicht

überbaubaren Grundstücksflächen, mit Bepflanzungsvorgaben,• Die Festsetzung einer Randeingrünung an den zur freien Landschaft hin

orientierten Grundstücksflächen im Westen auf einer Breite von 3 m,• Die Begrünungsvorschriften für die Vorgartenbereiche,• Die Einschränkung standortfremder Gehölze,• Die Befestigung von Stellplätze und Gebäudezuwegung in wasser- und

luftdurchlässigen Belägen,• Die Festsetzung von Bäumen im öffentliche Straßenraum,• Die Sammlung von Niederschlagswasser,• Die Begrünung von Dachflächen.

Die durch die Erweiterungsplanung ermöglichten Eingriffe werden den festgesetztenAusgleichsmaßnahmen gegenübergestellt und bilanziert.

5.4 Biotopwertbilanzierung

Die für die Bilanzierung angesetzten Biotoptypen und Biotopwerte entsprechen denAnsätzen der rechtskräftigen Planung. Gegenübergestellt werden lediglich die Erwei-terungsflächen. Der Eingriffe im Änderungsbereich sind bereits durch die festgesetz-ten Maßnahmen der rechtskräftigen Planung ausgeglichen. Durch die Änderungspla-nung ergeben sich keine weiteren ausgleichsrelevanten Eingriffe.

Auch im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten der UnterenNaturschutzbehörde bestätigt, dass die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich auf-grund der Planvorgeschichte (rechtskräftige Planung) auf die Gebietserweiterung be-schränkt werden kann.

Page 19: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 19

BestandBiotoptypen/Flächennutzung gemäß AAV Wert/m2 Fläche (m²) BiotopwertAcker und Gärten (11.000)11.191 Sonstiger Acker intensiv genutzt 13 12.582 163.566

Summe 12.582 163.566

PlanungBiotoptypen/Flächennutzung gemäß AAV Wert/m2 Fläche (m²) BiotopwertGebüsche, Hecken, Säume (02.000)02.600 Hecken-/ Gebüschpflanzung 20 165 3300Einzelbäume und Baumgruppen (04.000) 0 004.310 Bäume kleinkronig à 1qm 31 0 5 15504.310 Bäume großkronig à 3qm 31 0 3 93Vegetationsarme und kahle Flächen (10.000) 0 010.510 Völlig versiegelte Flächen 3 1.718 5.15410.530 Fuß- und Radwege, wasserdurchlässig 6 245 147010.710 Dachfläche (40% Grundstücksfläche) 3 4.182 12.546Äcker und Gärten (11.000) 0 011.221 Hausgärten (60% Grundstücksfläche) 14 6.272 87.808

Summe 12.582 110.526

Bilanzierung Biotopwert

Bestand 163.566Planung 110.526

Differenz 53.040

Durch die Eingriffe im Erweiterungsbereich verbleibt somit ein Ausgleichsdefizit vonrund 53.000 Punkten.

5.5 Ersatzmaßnahmen

Um das bilanzierte Defizit auszugleichen ist es erforderlich, Ersatzflächen über einen2. Geltungsbereich zu sichern. Die in Anspruch zu nehmende, in 4 Teilflächen einge-teilte Fläche, liegt in der Gemarkung Ostheim, Flur 7 Flurstück Nr. 2. Die Teilfläche Ahat eine Gesamtgröße von 5.400 qm, hiervon wird jedoch nur die südwestliche Hälftefür den Ausgleich benötigt.

Die Fläche wird als Acker genutzt (Biotoptyp 11.191 / 13 Punkte). Mit der Planung sollder Bereich der Sukzession überlassen werden. Die Fläche geht als „Schlagfluren /Naturverjüngung“ mit 32 Punkten in die Bilanzierung ein. Bei 2.800 qm ergibt sich einBestandswert von 36.400 Punkten, nach der Aufwertung hat die Fläche einen Biotop-wert von 89.600 Punkten. Mit dem Biotopwertüberschuss von rund 53.200 Punktenkönnen die Eingriffe im Geltungsbereich ausgeglichen werden.

Page 20: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 20

Lage der Ausgleichsfläche, Ausschnitt aus der Topographischen Karte

6 Sonstige Rahmenbedingungen

6.1 Umwelttechnik

Der Main-Kinzig-Kreis hat zum Thema Umwelttechnik im Rahmen des Bauleitverfah-rens Stellung genommen, wovon folgende Punkte als Anregungen zur Ausführungs-planung wieder gegeben werden:

- Der Betrieb offener Kamine nach DIN 18895-3 ist zum Schutz der Allgemeinheit vorbelästigenden Rauchgasimmissionen unzulässig.

- Kaminöfen müssen DIN 18891 –Bauart 1(Kaminöfen für feste Brennstoffe geschlos-sene Ausführung) – registriert sein. Dauerbrandheizeinsätze haben DIN 11892 Blatt 1und 2 zu entsprechen.

- Die Rauchgasabführung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist so zu ges-talten, dass die Nachbarschaft keinen erheblichen Belästigungen durch Rauchgaseausgesetzt wird (z. B. Einsatz von Rauchsaugern zum Überblasen der Rauchgase ü-ber die Dächer der Nachbarbebauung). Schornsteinmündungen der Schornsteine, andie Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe angeschlossen sind, haben die Fenster-oberkante schützenswerter Daueraufenthaltsräume der Gebäude im 10 m Radius umden Schornstein mindestens 1 m zu überragen (VDI 3781 Bestimmung der Schorn-steinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen).

Page 21: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 21

- Zum Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten sind im Gebiet des Bebauungsplanesnur Außenleuchten zulässig, deren Beleuchtungskörper nicht wärmer als 60°C wer-den bzw. eine geringe Oberflächentemperatur aufweisen, ein insektenfreundlichesUV-armes Lichtspektrum ausstrahlen und geschlossen sind. Ferner sollten die Lam-pen nicht direkt vor stark reflektierenden Fassaden oder in Gehölzgruppen ange-bracht werden. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen sollten nur Leuchten einge-setzt werden, die aufgrund ihrer Konstruktion eine gerichtete Lichtabgabe sichern.Natriumdampflampen sind hier besonders geeignet.

- Im Rahmen der Realisierung der Bauvorhaben sind Erzeugnissen Vorzug zu geben,die mit rohstoffschonenden, abfallarmen Produktionsverfahren oder aus Abfällen her-gestellt wurden. Ferner langlebig, reparaturfreundlich und wiederverwendbar sind, imVergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen füh-ren oder sich in besonderem Maße zur umweltverträglichen, insbesondere energie-sparenden Verwertung eignen.

6.2 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des kleinen Baugebiets ist durch die übergreifenden Pla-nungen der Stadt mit den vorhandenen Einrichtungen gewährleistet.

Energie

Für die Versorgung des Wohngebiets Allee Süd mit elektrischer Energie ist die Er-richtung einer Transformatorenstation erforderlich. Durch den Wegfall der ehemalsvorgesehenen Station im Bereich der Gemeinbedarfsfläche ist die Festsetzung einerneuen Fläche erforderlich. Eine entsprechende Festsetzung ist als Fläche für Versor-gungsanlagen in die Planung aufgenommen worden.

Gas

Am südlichen Rand des Erweiterungsbereichs befindet sich eine Gas-Hochdruckleitung. Die Leitung hat einen Schutzstreifen von 2,50 m beidseits derRohrachse. Die Lage ist in die Planung nachrichtlich übernommen worden und durchdie Festsetzung eines Leitungsrechtes (5 m Breite) gesichert. Bei Erdarbeiten in die-sem Bereich ist eine Abstimmung mit dem Versorgungsträger herbei zu führen.

Leitungen

Durch den Wegfall der ehemals festgesetzten Gemeinbedarfsfläche ist die Verlegungder dort befindlichen Versorgungsleitungen erforderlich. Durch Festsetzung einesLeitungsrechts im Bereich der öffentlichen Grünfläche kann die Verlegung der Tele-kom- und OVAG – Leitungen in diesen Bereich erfolgen.

Textlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeiten im Bereich vorhandener Leitungenmit den Versorgungsträgern abzustimmen sind.

Page 22: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 22

6.3 Wasserwirtschaftliche Belange

In Bezug auf die Angaben gemäß des "Kriterienkatalogs zur Berücksichtigung was-serwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung", aufgestellt vom RP Darmstadt,Dez. V 39 b, 1. Dez. 1993 ergeben sich durch den kleinen Erweiterungsbereich keineneuen Gesichtspunkte.

Ergänzend aufgenommen wurden allgemeine Hinweise zu Abwasser, Pflanzabstän-den, Löschwasser und Hydranten.

Die Entwässerung der Erweiterung des Baugebietes Allee Süd 3. BA ist im Misch-system geplant. Die Entwässerung soll über einen noch zu bauenden Freispiegelka-nal erfolgen. Dieser wird unter der Bahnlinie durchpresst, über vorhandene Wege undüber die Sondernutzungsfläche der Vereine geführt und an den vorhandenen Zulei-tungssammler Kläranlage in Windecken angeschlossen.

Alternativ kann die Erweiterung Allee Süd 3. BA über das vorhandene Trennsystemim Norden (Allee Süd 3.BA) entwässert werden.

Die Kreiswerke Hanau haben im Rahmen der Beteiligung folgende Aufstellung zurTrinkwasserversorgung im Plangebiet Allee Süd III übermittelt. Einwohner: 450, Qa:22.000 m3/a, Qd,max 135 m3/d.

„Etwa 60 % des Wasserbedarfs der Kreiswerke Hanau GmbH ist durch neu erteiltebzw. erneut beantragte Bewilligungen (§ 8 WHG) oder Erlaubnisse (§ 7 WHG) ge-deckt (Eigengewinnung). Den hierüber hinausgehenden Bedarf stellen die KreiswerkeHanau GmbH durch entsprechende Vertragsgestaltung mit ihren Vorlieferanten si-cher. Im Wasserversorgungskonzept der Kreiswerke Hanau GmbH wurde über denTrinkwasserbedarf im Versorgungsgebiet unter Berücksichtigung bestehender undkünftiger Baugebiete Nachweis geführt. Dieses Konzept liegt dem Regierungspräsidi-um Darmstadt vor und wird dort im Zuge wasserrechtlicher Entscheidungen über dieGewinnungsrechte der Kreiswerke Hanau GmbH berücksichtigt. Ein Wassersparkon-zept ist in das Wasserversorgungskonzept der Kreiswerke Hanau GmbH eingebun-den.

Druckbestimmend für diesen Bereich ist der Hochbehälter Heldenbergen (NN +173...176 m). Die im DVGW-Arbeitsblatt W 405 geforderten Versorgungsdrücke ste-hen zur Verfügung. Zur Erschließung mit Trinkwasser wird die vorhandene vernetzteLeitungsstruktur in die zusätzlichen Planstraßen erweitert. Regelquerschnitt ist DN100.“

Zum Brandschutz wurde folgendes ausgeführt: „Die erforderliche Löschwassermenge(Grundschutz gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405) nehmen wir mit 48 m3/h bzw. max.96 m3/h an. Diese Mengen stehen aus dem vorhandenen Trinkwasserversorgungs-netz ohne weiteres zur Verfügung.“

Page 23: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 23

6.4 Lärmschutz

Umgehungsstraße

Zur Feststellung des zu erwartenden Verkehrslärms wurde im Rahmen der Einleitungder Planung zum 4. Bauabschnitt des Wohngebiets Allee Süd ein Gutachten5 zurLärmbeeinträchtigung der geplanten Umgehungsstraße auf die Gebietserweiterungerarbeitet.

Die in diesem Gutachten ermittelten Beurteilungspegel ohne Abschirmung über-schreiten die für ein allgemeines Wohngebiet zulässigen Immissionsgrenzwerte ge-ring, sodass Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind.

Im Rahmen des Gutachtens wurden unterschiedliche aktive Lärmschutzmaßnahmenuntersucht und auf ihre Wirkung hin berechnet. Diese Berechnungen haben in ersterLinie Auswirkungen auf die Festsetzungen des 4. Bauabschnitts der Allee Süd.

Für den Erweiterungsbereich des 3. Bauabschnitts wird die Beibehaltung der bereitsfür den rechtskräftigen Bebauungsplan geltenden passiven Lärmschutzmaßnahmenfestgesetzt.

Das bedeutet, dass in den besonders betroffenen südwestlichen Bereichen auf derGrundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB festgesetzt wird, dass bei schutzbedürftigenDaueraufenthaltsräumen wie z.B. Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer und Büros Fenstermindestens der Schallschutzstufe 1 zu verwenden sind. Die Grundrisse der Gebäudesind so zu gestalten, dass sich schutzbedürftige Daueraufenthaltsräume auf der stra-ßenabgewandten Seite befinden. Die der Straßenseite zugewandten schutzbedürfti-gen Daueraufenthaltsräume sind mit schallgedämmter Kanallüftung in den Fensternbzw. mit schallgedämmten mechanischen Lüftern zu bestücken.

Die Planung ist also so angelegt, dass auch bei einer Verzögerung der Fertigstellungdes Baugebiets Allee Süd, 4. Bauabschnitt gesunde Wohnverhältnisse gesichert undden Belangen des Immissionsschutzes hinreichend Rechnung getragen wird.

Bahn

Am südöstlichen Rand des Erweiterungsgebiets verläuft die Bahnlinie von Nidderaunach Bad Vilbel. Bereits im Rahmen der rechtskräftigen Planung wurde festgestellt,dass während der Nachtstunden keine wesentlichen Störungen für die Anwohnerdurch Immissionen zu erwarten sind (im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 fährt nur einZug). Auch hinsichtlich der Immissionen am Tag waren demnach im Bebauungsplankeine Lärmschutzvorkehrungen zu treffen.6

Diese Annahmen treffen auch für die Erweiterungsflächen zu.

5 Gutachten Verkehrslärmberechnung, IMB Plan, April 20056 S. 19 der Begründung zum Bebauungsplan 1999, - verwiesen wird auf ein Lärmschutzgut-achten zum 1. Bauabschnitt Allee Süd.

Page 24: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 24

Die Deutsche Bahn Netz AG weist darauf hin, dass durch den Eisenbahnbetrieb unddie Erhaltung der Bahnanlagen Immissionen entstehen. Dies gilt insbesondere auchfür Baumaßnahmen am Gleiskörper. Textlich wird darauf hingewiesen, dass Entschä-digungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen gegen die Deutsche BahnAG nicht geltend gemacht werden können.

Bolzplatz

Durch die Nutzung des Bolzplatzes sind für die Anwohner Emissionen zu erwarten.

Deshalb sind im Rahmen einer Lärmimmissionsprognose die von dem im Änderungs-bereich befindlichen Bolzplatz ausgehenden Emissionen ermittelt und auf ihre Ver-träglichkeit mit der umliegenden Bebauung geprüft worden.7

Die Stadt Nidderau wird die im Gutachten ausgeführten Aspekte zur Einschränkungder Lärmemissionen im Zuge der weiteren Ausgestaltung des Bolzplatzes berück-sichtigen.

In diesem Zusammenhang wird auf die fachliche Stellungnahme der Kreisentwicklunghingewiesen, die im Rahmen der Offenlage abgegeben wurde. Hier wird ausdrücklichzur Einrichtung des Bolzplatzes und des Kinderspielplatzes vermerkt, dass Lärmim-missionen dieser Einrichtungen („Kinderlärm“) als sozialadäquater Lärm hinzunehmenist.8

6.5 Bahnanlage

Die Deutsche Bahn Netz AG weist darauf hin, dass die an die Bahnanlagen angren-zenden Anlieger ihre Grundstücke derart einzufrieden haben, dass ein Betreten derBahnanlagen verhindert wird. Dies gilt auch insbesondere für den geplanten Fuß- undRadweg.

Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen dem Bahngelände nicht zugeleitet wer-den.

Bei den Bepflanzungen der an die Bahnanlagen angrenzenden Grundstücke dürfenzur Bahnseite hin keine windbruchgefährdeten Gehölze, sowie stark rankende undkriechenden Gewächse verwendet werden. Die Pflanzabstände sind entsprechendder Endwuchshöhe zu wählen.

6.6 Altlastenverdächtige Flächen

Gemäß der Altflächendatei der Hessischen Landesanstalt für Umwelt liegen keineAltlasten bzw. altlastenverdächtige Flächen in dem Bereich des Bebauungsplans so-wie den angrenzenden Bereichen. Der Stadt Nidderau sind ebenfalls keine solchenFlächen bekannt.

7 Lärmimmissionsprognose, IMB Plan, Mai 20058 Stellungnahme MKK, 9.8.2005

Page 25: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA

Änderung und Erweiterung „Allee Süd 3.BA“ Büro Dr. THOMAS

Oktober 2005 Begründung Seite 25

Auf den Umgang mit evtl. auftretenden Altlasten wird in den textlichen Festsetzungenhingewiesen.

6.7 Bodendenkmäler

Im Baugebiet Allee Süd 2.BA wurden zahlreiche Bodendenkmäler gefunden, mit wei-teren Funden im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist somit zu rechnen. Der Be-gründung zum rechtskräftigen Plan wurde daher ein Kartenausschnitt mit Fundstellenund ein Auszug aus der Fundstellenliste beigefügt (s. Anlage).

Auf diese Vorgaben wird hingewiesen, der Umgang mit entsprechenden Funden istdurch einen Hinweis auf der Planzeichnung klargestellt.

7 Flächenbilanz / Planungsstatistik

7.1 Gesamtgebiet

Für das Gesamtgebiet stellt sich die Flächenbilanz w.f. dar.

öffentliche Verkehrsflächen ca. 1,83 ha = 20,3 %Baugrundstücke ca. 6,76 ha = 74,9 %öffentliche Grünfläche 0,21 ha = 2,4 %Grünstreifen ca. 0,14 ha = 1,5 %Landwehrgraben 0,08 ha = 0,9 %Gesamtfläche Plangebiet ca. 9,02ha = 100%

7.2 Erweiterungsbereich

Für den Erweiterungsbereich stellt sich die Flächenbilanz w.f. dar.

öffentliche Verkehrsflächen ca. 0,20 ha = 15,9 %Baugrundstücke ca. 1,04 ha = 82,5 %Grünstreifen ca. 0,02 ha = 1,6 %Gesamtfläche Plangebiet ca. 1,26 ha = 100 %

8 QuellenIn chronologischer Reihenfolge wurden für die Planung unter anderem verwendet:• Begründung zum Bebauungsplan, Stand Satzungsbeschluss, 9.12.1999

(Bearbeitung: Büro Werneke)• Regionalplan Südhessen 2000• Flächennutzungsplan der Stadt Nidderau vom 17.11.2004• Umweltprüfung Konfliktanalyse zur Planfläche, PVFRM, Stellungnahme vom

19.4.2005• Gutachten Verkehrslärmberechnung, IMB Plan, April 2005• Lärmimmissionsprognose, IMB Plan, Mai 2005• Landschaftsplanerisches Gutachten der Stadt Nidderau, 2005• Diverse Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im

Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, 2005

Page 26: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA
Page 27: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA
Page 28: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA
Page 29: Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung ... · Stadt Nidderau Stadtteil Windecken / Heldenbergen Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Allee Süd“ 3. BA