7. 3. 4. 6. 2. 1. 5. - KfG · 2020. 11. 26. · 2,21; Röm 13,1). Der Satan kann auf der Erde nur...

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Konferenz für Gemeindegründung e. V. Rundbrief • Dezember 2020 • Seite 1 Liebe Freunde der KfG, das Jahr 2020 wird wahrscheinlich einmal als das Covid-19-Jahr in die Geschichte eingehen. Da dieses Thema das Leben aller Gemeinden tangiert, haben Michael Kotsch sowie Mat- thias Swart, Marco Vedder und ich ein Thesenpapier erarbeitet, dessen Inhalt wir hier in gekürzter Fassung weitergeben wollen (die Vollversion finden Sie auf www.kfg.org). Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der letzten Monate in vielen christlichen Gemeinden. Darum möchten wir an grundlegende Aussagen des Wortes Gottes erinnern denen in der momentanen Situation eine besondere Bedeutung zukommt. 1. GOTT HAT DIE WELT UND AUCH UNSER LEBEN FEST IN SEINER HAND. Die Bibel lässt keinen Zweifel daran, dass nur Gott die Regierungen einsetzt und absetzt (Spr 21,1; Dan 2,21; Röm 13,1). Der Satan kann auf der Erde nur so weit Einfluss nehmen, wie Gott dies zulässt. Christen wissen, dass Gott nie eine Situation entgleitet und dass er am Ende den absoluten Sieg behält (Ps 118,16; 1Tim 6,15). 2. GOTT FORDERT SEINE KINDER AUF, SICH PRIN- ZIPIELL DER JEWEILIGEN OBRIGKEIT UNTER- ZUORDNEN (RÖM 13,1+2; 1PETR 2,13-17). Gemeinde und Staat sind nach Auskunft der Bibel zwei getrennte Herrschaftsbereiche Gottes (vgl. 1Sam 13,8-14; Lk 20,25; Joh 18,36). Trotzdem gelten die staatlichen Ord- nungen auch für den Christen und die Gemeinde. In den äußeren Aspekten (Bau, Arbeitsrecht, Sicherheit, Finanz- recht, Strafrecht usw.) müssen sich allerdings auch Ge- meinden staatlichen Regeln beugen. 3. DIE ALLEINIGE GRENZE FÜR DEN GEHORSAM GEGENÜBER DER REGIERUNG IST DER DIREKTE KONFLIKT MIT EINER KLAREN FORDERUNG DES WOR- TES GOTTES. Christen sind grundsätzlich loyale Staatsbürger. Aber der Gläubige „muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 4,19; 5,29). Beim Widerstand gegen den Staat geht es primär um unveräußerliche Glaubensinhalte. Es geht nicht um untergeordnete Fragen oder persönliche Nach- teile wie z.B. überhöhte Steuern etc. Im Konfliktfall muss der Christ dann auch bereit sein, die staatlich vorgesehene Strafe zu tragen (Dan 3; 1Petr 3,14). Zeitlich begrenzte Verordnungen zu äußeren Bedingungen und Formen der Gemeindeveranstaltungen (z.B. Maske, Abstand, Teilneh- merzahlen) verstoßen nicht grundsätzlich gegen biblische Gebote. 4. DA DIE LAGE UNÜBERSICHTLICH IST, SOLLTEN WIR EINE HALTUNG DER DEMUT UND KORREK- TURBEREITSCHAFT AN DEN TAG LEGEN. Christen verfügen in konkreten Sachfragen nicht über mehr Wissen als die dafür zuständigen Fachleute. Juris- tische Corona-Fragen müssen letztlich von der Regierung und der Opposition bzw. von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Wissenschaftliche Fragen um Corona sollten in dem langwierigen Prozess seriöser Forschung erschlossen werden. 5. REGULÄRE BESCHWERDEN GEGEN EINE STAAT- LICHE ENTSCHEIDUNG VOR GERICHT SIND IN EINER DEMOKRATIE MÖGLICH. Christen können gegebenenfalls die in ihrem Staat zuge- sprochenen Rechte auf dem dafür vorgesehenen Weg ein- fordern (Apg 16,35-40; 25,10-12). In welchen Fällen ein solcher Weg geboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden. In Deutschland geschieht das in erster Linie über die zuständigen Gerichte. Bis deren Urteil vorliegt, gilt die Entscheidung der Regierung. Kommen die Gerichte zu einem nicht erwünschten Ergebnis, ist das als Wille der Obrigkeit von den Christen zu akzeptieren. 6. DAS MITEINANDER DER GESCHWISTER IN DER GEMEINDE SOLL IMMER VON LIEBE UND AN- TEILNAHME GEKENNZEICHNET SEIN (JOH 13,35). Gerade bei Sachverhalten, die nicht von der Bibel fest- geschrieben sind, müssen Gläubige auf das Wohl ihrer Mitchristen bedacht sein. Die möglicherweise aufgrund größerer Einsicht erlangte Freiheit darf nicht egoistisch gegen andere Geschwister ausgelebt oder durchgesetzt werden (1Kor 8,9-11; Gal 5,13). Der Herr lehrt uns, aus Liebe und Rücksicht die eigenen Interessen zurückzustel- len (Phil 2,3-4). 7. AUCH WÄHREND DER HERAUSFORDERUNGEN DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE SOLLTEN GEISTLICHE ZIELE UND KEINE POLITISCHEN ODER MEDIZINISCHEN DISKUSSIONEN DEUTLICH ERKENN- BAR IM MITTELPUNKT DES GEMEINDELEBENS STEHEN. Konkret gehören dazu: das Gebet für die Regierung, die Stützung der Schwachen und die Verkündigung der bib- lischen Hoffnung an alle durch die Krise verunsicherten Menschen (Mk 16,15; 1Kor 9,19-27; 1Tim 2,1-4; vgl. Lk 6,45). Geliebte Brüder und Schwestern, unser Herr Jesus betete vor seinem Weg ans Kreuz für die Einheit seiner Nach- folger (Joh 17). Wir rufen daher alle Kinder Gottes auf: Lasst uns beten, dass weder unser Zeugnis nach außen noch unsere Kraft nach innen weiter geschwächt werden! Es steht zu viel auf dem Spiel. Diesen Text kann in der Vollversion als pdf-Datei von unserer Homepage herunterladen (www.kfg.org). Er darf – in unveränderter Form – gerne schriftlich und digital verbreitet werden.

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  • Konferenz für Gemeindegründung e. V. Rundbrief • Dezember 2020 • Seite 1

    Liebe Freunde der KfG,das Jahr 2020 wird wahrscheinlich einmal als das Covid-19-Jahr in die Geschichte eingehen. Da dieses Thema das Leben aller Gemeinden tangiert, haben Michael Kotsch sowie Mat-thias Swart, Marco Vedder und ich ein Thesenpapier erarbeitet, dessen Inhalt wir hier in gekürzter Fassung weitergeben wollen (die Vollversion finden Sie auf www.kfg.org).

    Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der letzten Monate in vielen christlichen Gemeinden. Darum möchten wir an grundlegende Aussagen des Wortes Gottes erinnern denen in der momentanen Situation eine besondere Bedeutung zukommt.

    1. GOTT HAT DIE WELT UND AUCH UNSER LEBEN FEST IN SEINER HAND.Die Bibel lässt keinen Zweifel daran, dass nur Gott die Regierungen einsetzt und absetzt (Spr 21,1; Dan 2,21; Röm 13,1). Der Satan kann auf der Erde nur so weit Einfluss nehmen, wie Gott dies zulässt. Christen wissen, dass Gott nie eine Situation entgleitet und dass er am Ende den absoluten Sieg behält (Ps 118,16; 1Tim 6,15).

    2. GOTT FORDERT SEINE KINDER AUF, SICH PRIN-ZIPIELL DER JEWEILIGEN OBRIGKEIT UNTER-ZUORDNEN (RÖM 13,1+2; 1PETR 2,13-17).Gemeinde und Staat sind nach Auskunft der Bibel zwei getrennte Herrschaftsbereiche Gottes (vgl. 1Sam 13,8-14; Lk 20,25; Joh 18,36). Trotzdem gelten die staatlichen Ord-nungen auch für den Christen und die Gemeinde. In den äußeren Aspekten (Bau, Arbeitsrecht, Sicherheit, Finanz-recht, Strafrecht usw.) müssen sich allerdings auch Ge-meinden staatlichen Regeln beugen.

    3. DIE ALLEINIGE GRENZE FÜR DEN GEHORSAM GEGENÜBER DER REGIERUNG IST DER DIREKTE KONFLIKT MIT EINER KLAREN FORDERUNG DES WOR-TES GOTTES.Christen sind grundsätzlich loyale Staatsbürger. Aber der Gläubige „muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 4,19; 5,29). Beim Widerstand gegen den Staat geht es primär um unveräußerliche Glaubensinhalte. Es geht nicht um untergeordnete Fragen oder persönliche Nach-teile wie z.B. überhöhte Steuern etc. Im Konfliktfall muss der Christ dann auch bereit sein, die staatlich vorgesehene Strafe zu tragen (Dan 3; 1Petr 3,14). Zeitlich begrenzte Verordnungen zu äußeren Bedingungen und Formen der Gemeindeveranstaltungen (z.B. Maske, Abstand, Teilneh-merzahlen) verstoßen nicht grundsätzlich gegen biblische Gebote.

    4. DA DIE LAGE UNÜBERSICHTLICH IST, SOLLTEN WIR EINE HALTUNG DER DEMUT UND KORREK-TURBEREITSCHAFT AN DEN TAG LEGEN.Christen verfügen in konkreten Sachfragen nicht über mehr Wissen als die dafür zuständigen Fachleute. Juris-tische Corona-Fragen müssen letztlich von der Regierung und der Opposition bzw. von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Wissenschaftliche Fragen um Corona sollten in dem langwierigen Prozess seriöser Forschung erschlossen werden.

    5.REGULÄRE BESCHWERDEN GEGEN EINE STAAT-LICHE ENTSCHEIDUNG VOR GERICHT SIND IN EINER DEMOKRATIE MÖGLICH.Christen können gegebenenfalls die in ihrem Staat zuge-sprochenen Rechte auf dem dafür vorgesehenen Weg ein-fordern (Apg 16,35-40; 25,10-12). In welchen Fällen ein solcher Weg geboten ist, muss sehr sorgfältig abgewogen werden. In Deutschland geschieht das in erster Linie über die zuständigen Gerichte. Bis deren Urteil vorliegt, gilt die Entscheidung der Regierung. Kommen die Gerichte zu einem nicht erwünschten Ergebnis, ist das als Wille der Obrigkeit von den Christen zu akzeptieren.

    6. DAS MITEINANDER DER GESCHWISTER IN DER GEMEINDE SOLL IMMER VON LIEBE UND AN-TEILNAHME GEKENNZEICHNET SEIN (JOH 13,35).Gerade bei Sachverhalten, die nicht von der Bibel fest-geschrieben sind, müssen Gläubige auf das Wohl ihrer Mitchristen bedacht sein. Die möglicherweise aufgrund größerer Einsicht erlangte Freiheit darf nicht egoistisch gegen andere Geschwister ausgelebt oder durchgesetzt werden (1Kor 8,9-11; Gal 5,13). Der Herr lehrt uns, aus Liebe und Rücksicht die eigenen Interessen zurückzustel-len (Phil 2,3-4).

    7. AUCH WÄHREND DER HERAUSFORDERUNGEN DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE SOLLTEN GEISTLICHE ZIELE UND KEINE POLITISCHEN ODER MEDIZINISCHEN DISKUSSIONEN DEUTLICH ERKENN-BAR IM MITTELPUNKT DES GEMEINDELEBENS STEHEN.Konkret gehören dazu: das Gebet für die Regierung, die Stützung der Schwachen und die Verkündigung der bib-lischen Hoffnung an alle durch die Krise verunsicherten Menschen (Mk 16,15; 1Kor 9,19-27; 1Tim 2,1-4; vgl. Lk 6,45). Geliebte Brüder und Schwestern, unser Herr Jesus betete vor seinem Weg ans Kreuz für die Einheit seiner Nach-folger (Joh 17). Wir rufen daher alle Kinder Gottes auf: Lasst uns beten, dass weder unser Zeugnis nach außen noch unsere Kraft nach innen weiter geschwächt werden! Es steht zu viel auf dem Spiel.

    Diesen Text kann in der Vollversion als pdf-Datei von unserer Homepage herunterladen (www.kfg.org).Er darf – in unveränderter Form – gerne schriftlich und digital verbreitet werden.

  • Konferenz für Gemeindegründung e. V. Rundbrief • Dezember 2020 • Seite 2

    UNSERE VERGANGENE HERBSTKONFERENZ Vom 08.-11. Oktober 2020 fand in Rehe quasi eine „Co-rona-Konferenz“ statt. Nachdem drei Redner ausgefallen waren, teilten sich am Ende Andreas Lindner (Salzburg) und ich (W.P.) die Vorträge über „Menschen für Christus

    gewinnen“. Wir legten beide den Schwerpunkt auf die be-ziehungsaufbauende Evangelisation. Audio-MP3-CDs und Video-DVDs sind wie immer über unsere KfG-Geschäftsstelle erhältlich. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, die Vorträge auch in Ihren Gemeinden zu verbreiten.

    GEPLANTE KONFERENZEN 2021 Für das nächste Jahr haben wir – wenn Gott will – wieder zwei wichtige Konferenzen vorgesehen:

    20. FRÜHJAHRSKONFERENZ OST MIT ANDREAS EBERT12. bis 14. März 2021 - 17268 Templin (Groß Väter)

    Andreas Ebert ist Vorsitzender des „Christlichen Bildungszen-trums Erzgebirge“ (CBZ) und Ältester in der Gemeinde Kirch-berg bei Chemnitz. Er wird in seinen Vorträgen zum Thema: „Ethische Fragestellungen in der Gemeindearbeit“ den Bogen von Ehe über Sexualität und Wieder-heirat bis hin zum Thema Miss-brauch spannen. Wir empfehlen zu dieser Frühjahrskonferenz dringend eine frühzeitige An-meldung. Sie ist bei unserer Geschäftsstelle in Hünfeld oder über unsere Website www.kfg.org ab sofort möglich.

    39. KFG-HERBSTKONFERENZ WESTMIT DR. WOLFGANG VREEMANN14. bis 17. Oktober 2021 - 56479 Rehe

    Dr. Wolfgang Vreemann war jahrzehntelang Mediziner und auch Ältester. Er wird über das Thema „Seelsorge aus der Sicht eines Arztes“ sprechen. Wolf-gang Vreemann hat mehrere Bü-cher geschrieben, darunter das Seelsorgewerk „Bitte hilf meiner Seele – Seelsorgerlich helfen im Alltag“. Anmeldungen sind ab Mitte März 2021 möglich.

    AUS DER PRAKTISCHEN ARBEIT DER KfGUnsere gesamte Arbeit können wir nur deshalb tun, weil viele treue Brüder und Schwestern für unsere Tätig-keit beten und geben. Diese Gaben ermöglichen uns, die Zeitschrift „Gemeindegründung“ herauszugeben und einen großen Teil davon kostenfrei zu verschicken (dar-unter viele Exemplare an Bibelschulen und theologische Ausbildungsstätten), Konferenzen und Seminare durch-zuführen, auch kleinen Kreisen im Land zu helfen und ein umfangreiches Material-Angebot zur Verfügung zu stellen etc. Wir sind auch sehr dankbar für die Inter-netarbeit. Viel Material kommt auf diesem Wege zu den Nutzern.

    EINE BITTE VON UNSERER BUCHHALTUNGDer Versand der Spendenbescheinigungen soll künftig vereinfacht vonstattengehen (Gesetzliche Grundlage ist § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV). Spenden bis zu einer Höhe von 200-, Euro werden vom Finanzamt auch ohne „offizielle“ Spendenbescheinigung, also einfach nur per Zahlungs-beleg oder Kontoauszug, anerkannt (Spendenbetrag und Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer FA Fulda vom 31.08.2020, sowie unsere Steuernummer18 250 58564 müssen darauf ersichtlich sein). Wir sind für jede Spende sehr dankbar – und auch dafür, nicht mehr in jedem Fall eine Spendenbescheinigung aus-stellen zu müssen und dadurch Kosten sparen zu können. Wer jedoch eine Spendenquittung benötigt, kann diese weiterhin gerne bei uns anfordern. Bitte achten Sie jedoch darauf, Ihre Anschrift korrekt anzugeben. Nochmals herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im Gebet oder finanziell; ohne sie könnten wir unseren viel-fältigen Dienst nicht tun. Wir wollen gerne – auch in Corona-Zeiten – weiterhin mithelfen, dass bibeltreue Ge-meinden entstehen bzw. wachsen.

    Wir wünschen Ihnen Gottes reichen Segen – im alten und im neuen Jahr – und grüßen Sie mit dem Bibelwort aus 1. Petrus 2,17:

    „Erweist jedermann Achtung, liebt die Bruderschaft, fürchtet Gott, ehrt den König!“

    WILFRIED PLOCKLeiter der KfG-Deutschland

    Konferenz für Gemeindegründung (KfG)Postfach 1322 · D-36082 Hünfeld

    Tel: (06652) 91 81 87 · Fax: 91 81 89Email: [email protected] · Internet: www.kfg.org

    VR-Bank NordRhön eG · BIC: GENODEF1HUEIBAN: DE57 5306 1230 0000 6225 08

    ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNGZUR VORLAGE BEIM FINANZAMT

    Die Konferenz für Gemeindegründung

    e. V. ist laut Freistellungsbescheid vom

    17.01.2018, Steuernummer 18 250 58564

    des FA Fulda wegen Förderung der

    Religion gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG als

    gemeinnütziger Verein von der Körper-

    schaftsteuer befreit.

    Es wird bestätigt, dass es sich nicht um

    Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitglieds-

    umlagen oder Aufnahmegebühren

    handelt und die Zuwendung nur zur

    Förderung religiöser Zwecke verwendet

    wird. Unserer Satzung entsprechend

    liegt der Verwendungszweck im In- und

    Ausland.

    Konferenz für Gemeindegründung e.V.

    Postfach 13 22 · 36082 Hünfeld