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Teil A - Begründung 30. September 2010 138 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur 7.1 Planungsmethodik Die Standorte und Einrichtungen des Gemeinbedarfes und der sozialen Infrastruktur sind in der Planzeichnung als Gemeinbedarfsfläche oder Sonderbaufläche und durch Signets dargestellt. Die Gemeinbedarfsflächen bezeichnen eine Konzentration von Einrichtungen zur Versorgung zumeist des öffentlichen, aber auch des privaten Bereiches im Einzugsgebiet. Einzelne Einrichtungen ohne ausschlaggebende städtebauliche Bedeutung können wegen des Maßstabes der Planung nicht einzeln markiert oder dargestellt werden. Zur konkreten Nachvollziehbarkeit der Vielzahl an Einrichtungen wurde in den Abschnitten 7.2 Schulbildung, 7.4 Kinder- und Jugendbetreuung und 7.5 Soziale und medizinische Betreuung eine Tabelle mit Adressenbezug beigefügt. In den dazugehörigen Übersichtsplä- nen 8 bis 11 sind diese Standorte einzeln verortet. Bei einer lokalen Konzentration von Ein- richtungen wurde im Hauptplan des FNP nur ein Signet verwendet, um die Lesbarkeit des Plans zu gewährleisten. Alle Einrichtungen des Gemeinbedarfs, die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, werden zum jetzigen Zeitpunkt auch als solche genutzt. Brachgefallene Gebäude, die im Rahmen des Stadtumbaus und durch die demographische Entwicklung aufgegeben wurden, sind nicht mehr als Standorte des Gemeinbedarfs dargestellt bzw. aufgeführt. Die im Plan einge- tragenen kirchlichen Einrichtungen sind Kirchengebäude – ungeachtet dessen, ob sie ge- genwärtig zu diesen Zwecken benutzt werden – sowie Gemeindehäuser. Es sind nur Ge- bäude der beiden großen Konfessionen dargestellt. Soziale, Kinder-/Jugend- und kulturelle Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden unter dem jeweiligen Sachthema, z.B. Kin- dereinrichtung, im Plan mit dem entsprechenden Signet dargestellt. Zudem gibt es im Stadtgebiet Gera drei bestehende Einrichtungen der Weiterbildung, die als Sonderbauflächen für berufliche Bildung dargestellt wurden (siehe hierzu Punkt 7.2). 7.2 Schulbildung Grundlagen/ Rahmenbedingungen Bildung und Ausbildung beeinflussen die soziale Stellung des Einzelnen, seinen Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Positionen sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an politischen Entscheidungen. Schulbildung bereitet auf das berufliche Leben vor und nimmt hierbei den in der Regel intensivsten und längsten Bildungsabschnitt des Lebens ein (siehe hierzu auch Punkt 4.1 Leitlinien: Gera – die Schule für alle Generationen). Im Freistaat Thüringen wird das Schulwesen durch das Thüringer Schulgesetz gesetzlich geregelt. Danach gliedert sich das Schulwesen in die Schularten Grundschule, Regelschule, Gymnasium, Gesamtschule, berufsbildende Schule und Förderschule. Das Schulangebot in der Stadt Gera ist dominierend durch staatliche Schulen geprägt. Neben derzeit 25 staatli- chen allgemein bildenden Schulen werden bisher eine Grundschule und eine Förderschule als Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft geführt. Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Freie Waldorfschule Gera, die seit dem Schuljahr 2006/07 als weitere Schule in freier Trägerschaft den Schulbetrieb aufgenommen hat. Bildungsangebote durch Schulen in freier Trägerschaft sind unterstützend zu betrachten, weil sie das Angebot der staatlichen Schulen ergänzen. Im berufsbildenden Schulwesen werden 5 staatliche berufsbildende Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera geführt. Hinzu kommt ein vielfältiges berufsbildendes Schulangebot durch Schulen in freier Trägerschaft. 9 berufsbildende Ersatzschulen bilden junge Menschen in staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten schulischen Bildungsgängen aus. Die Bearbeitung des Themas Schulbildung im Rahmen der Flächennutzungsplanung hat vordringlich die Aufgabe, Flächen bzw. Gebäude für den Bildungsbedarf aufgrund der zu

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Teil A - Begründung

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7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur 7.1 Planungsmethodik

Die Standorte und Einrichtungen des Gemeinbedarfes und der sozialen Infrastruktur sind in der Planzeichnung als Gemeinbedarfsfläche oder Sonderbaufläche und durch Signets dargestellt. Die Gemeinbedarfsflächen bezeichnen eine Konzentration von Einrichtungen zur Versorgung zumeist des öffentlichen, aber auch des privaten Bereiches im Einzugsgebiet. Einzelne Einrichtungen ohne ausschlaggebende städtebauliche Bedeutung können wegen des Maßstabes der Planung nicht einzeln markiert oder dargestellt werden.

Zur konkreten Nachvollziehbarkeit der Vielzahl an Einrichtungen wurde in den Abschnitten 7.2 Schulbildung, 7.4 Kinder- und Jugendbetreuung und 7.5 Soziale und medizinische Betreuung eine Tabelle mit Adressenbezug beigefügt. In den dazugehörigen Übersichtsplä-nen 8 bis 11 sind diese Standorte einzeln verortet. Bei einer lokalen Konzentration von Ein-richtungen wurde im Hauptplan des FNP nur ein Signet verwendet, um die Lesbarkeit des Plans zu gewährleisten.

Alle Einrichtungen des Gemeinbedarfs, die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, werden zum jetzigen Zeitpunkt auch als solche genutzt. Brachgefallene Gebäude, die im Rahmen des Stadtumbaus und durch die demographische Entwicklung aufgegeben wurden, sind nicht mehr als Standorte des Gemeinbedarfs dargestellt bzw. aufgeführt. Die im Plan einge-tragenen kirchlichen Einrichtungen sind Kirchengebäude – ungeachtet dessen, ob sie ge-genwärtig zu diesen Zwecken benutzt werden – sowie Gemeindehäuser. Es sind nur Ge-bäude der beiden großen Konfessionen dargestellt. Soziale, Kinder-/Jugend- und kulturelle Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden unter dem jeweiligen Sachthema, z.B. Kin-dereinrichtung, im Plan mit dem entsprechenden Signet dargestellt.

Zudem gibt es im Stadtgebiet Gera drei bestehende Einrichtungen der Weiterbildung, die als Sonderbauflächen für berufliche Bildung dargestellt wurden (siehe hierzu Punkt 7.2).

7.2 Schulbildung

Grundlagen/ Rahmenbedingungen

Bildung und Ausbildung beeinflussen die soziale Stellung des Einzelnen, seinen Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Positionen sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an politischen Entscheidungen. Schulbildung bereitet auf das berufliche Leben vor und nimmt hierbei den in der Regel intensivsten und längsten Bildungsabschnitt des Lebens ein (siehe hierzu auch Punkt 4.1 Leitlinien: Gera – die Schule für alle Generationen).

Im Freistaat Thüringen wird das Schulwesen durch das Thüringer Schulgesetz gesetzlich geregelt. Danach gliedert sich das Schulwesen in die Schularten Grundschule, Regelschule, Gymnasium, Gesamtschule, berufsbildende Schule und Förderschule. Das Schulangebot in der Stadt Gera ist dominierend durch staatliche Schulen geprägt. Neben derzeit 25 staatli-chen allgemein bildenden Schulen werden bisher eine Grundschule und eine Förderschule als Privatschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft geführt. Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Freie Waldorfschule Gera, die seit dem Schuljahr 2006/07 als weitere Schule in freier Trägerschaft den Schulbetrieb aufgenommen hat. Bildungsangebote durch Schulen in freier Trägerschaft sind unterstützend zu betrachten, weil sie das Angebot der staatlichen Schulen ergänzen.

Im berufsbildenden Schulwesen werden 5 staatliche berufsbildende Schulen in Trägerschaft der Stadt Gera geführt. Hinzu kommt ein vielfältiges berufsbildendes Schulangebot durch Schulen in freier Trägerschaft. 9 berufsbildende Ersatzschulen bilden junge Menschen in staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten schulischen Bildungsgängen aus.

Die Bearbeitung des Themas Schulbildung im Rahmen der Flächennutzungsplanung hat vordringlich die Aufgabe, Flächen bzw. Gebäude für den Bildungsbedarf aufgrund der zu

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erwartenden Einwohnerverteilung, der städtebaulich-räumlichen Verhältnisse und der zu-mutbaren Schulweglängen für die verschiedenen Schularten zu sichern. Dies gilt in erster Linie für die auf Stadtteile bezogenen Schulen (Grund- und Regelschule). Demzufolge erset-zen die Aussagen im FNP nicht die Schulnetzplanung nach § 41 ThürSchulG, die eine ori-ginäre Aufgabe des Schulträgers ist, sondern es sind Planungsansätze aufgrund der geplan-ten städtebaulichen Entwicklung zu geben. Ziele, Zweck und die wesentlichen Auswirkungen der städtebaulichen und demographischen Entwicklung sollen dargelegt werden.

Demographischer Wandel

Die Schülerzahl in den allgemein bildenden Schulen hat sich innerhalb von 10 Schuljahren um deutlich mehr als die Hälfte reduziert. Dabei ist der demographische Wandel in der Schulart Grundschule bereits weitestgehend abgeschlossen, in den Schularten Regelschule, Gesamtschule und Gymnasium in vollem Gange und in der Schulart berufsbildende Schulen steht dieser noch bevor. Die Vorausberechnung der Bevölkerung bis zum Jahr 2020 auf der Grundlage der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (kBV) des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) prognostiziert folgende Entwicklung: Die Schülerzahlen der allgemein bildenden Schulen im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 werden gleich blei-bend bis leicht ansteigend vorausgesagt. Nach dem Jahr 2020 ist ein erneuter Rückgang der Schülerzahlen, beginnend in der Schulart Grundschule prognostiziert. Damit bleiben die in den zurückliegenden und kommenden Jahren entstandenen und entstehenden Wohnbauflä-chenerweiterungen für die Schulversorgung ohne Auswirkung. Die bestehenden Kapazitäts-reserven in der Schulversorgung machen die Reservierung einer weiteren Gemeinbedarfs-fläche für einen Schulstandort nicht notwendig. Die im Flächenutzungsplan 2001 festgeleg-ten 2 Vorbehaltsstandorte (Bebauungsplan „Verlängerte Bieblacher Straße“ und Standort Zeulenrodaer Straße) werden deshalb nicht mehr geplant.

Im Flächennutzungsplan werden die bestehenden Schulstandorte mit einem Schulsignet eingetragen, die gemäß Planungsstand langfristig betrieben werden sollen. Es ist vorgese-hen, dass bis zum Jahr 2020 in Ergänzung zu den langfristigen Schulstandorten weitere Schulen betrieben werden, solange der Bedarf dies rechtfertigt (Bedarfsstandorte). In Einzel-fällen kann ein Bedarfsstandort über das Jahr 2020 notwendig sein. Diese Bedarfsstandor-te werden ebenfalls mit einem Schulsignet im Flächennutzungsplan eingetragen. Ein genau-er Zeitpunkt für die Aufhebung der Bedarfsstandorte kann zurzeit nicht bestimmt werden. Dieser ist von der tatsächlich eintretenden Schülerzahlentwicklung in den einzelnen Schular-ten und Schulen abhängig.

Auf der Grundlage der 11. kBV des TLS wurde der Schulnetz- und Schulsanierungsplan 2008 bis 2020 aus dem Jahr 2007 aktualisiert. Damit verfolgt die Stadt Gera auf der Basis eines grundlegend neuen Ansatzes folgende Ziele :

� Für alle Schüler sollen gleich gute und moderne sächliche Lernbedingungen geschaffen werden. Die bestehenden Unterschiede beeinträchtigen die Weiterentwicklung der Schu-len und lassen einen fairen Wettbewerb nicht zu.

� Die Planung ist langfristig mit einem Ausblick über das Jahr 2020 bis mindestens 2030 angelegt. Gemäß dem prognostizierten Schulbedarf nach dem Jahr 2020 sind langfristige Schulstandorte bestimmt, die den Schulen, Eltern, Schülern und Lehrern die erwartete Si-cherheit für ihre Schule geben. In Anbetracht des hohen Sanierungsstaus ist durch Kon-zentration der Schulversorgung auf weniger Objekte ein stabiles Netz mit städtebaulich und sozial integrierten Schulstandorten, die den heutigen Anforderungen an eine moderne Schulbildung gerecht werden, zu entwickeln.

� Mit der Schulnetzplanung werden die erforderlichen Sanierungen und Schulneubauten bestimmt. Das Schulsanierungsprogramm wird so gestaltet, dass die Investitionen hin-sichtlich des Umfangs finanzierbar sind.

� Die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Orla-Kreis, Saale-Holzland-Kreis, Saal-feld/Rudolstadt und die kreisfreien Städte Jena und Gera haben im April 2009 ein ge-

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meinsames Berufsschulnetz für die Region Ostthüringen verabschiedet. Auf dieser Grundlage hält die Schulnetzplanung an den fünf staatlichen berufsbildenden Schulen fest und bestimmt die langfristigen Standorte und den erforderlichen Investitionsbedarf.

Grundschulen

Aus städtebaulicher Sicht ist für die Sicherung der Grundausstattung an Gemeinbedarfsein-richtungen eine wohnnahe Versorgung im Grundschulbereich unbedingt zu sichern, da die Beschulungsangebote in diesem Segment wichtig für die Ansiedlung junger Familien mit Kindern sind. Diese Klientel wiederum ist für die Bevölkerungsentwicklung dieser Stadt un-verzichtbar. Standorte für Grundschulen sollen zur Gewährleistung möglichst kurzer Schul-wege in der Mehrzahl von Siedlungsräumen des Stadtgebietes Gera erhalten werden.

Die räumliche Verteilung der Grundschulen wird aus städtebaulicher Sicht als ausgewogen bewertet, soweit Grundschulangebote in folgenden Siedlungsräumen bestehen:

� Langenberg/ Nordraum

� Bieblach, Tinz, Bieblach-Ost

� Zentrum, Gera-Ost

� Untermhaus

� Debschwitz, Gera-West

� Lusan

� Zwötzen/ Liebschwitz

Im Plan sind alle Grundschulstandorte dargestellt, die langfristig und mittelfristig (Bedarfs-standorte) genutzt werden. In Abhängigkeit von der weiteren Bevölkerungsentwicklung und des Schulwahlverhaltens der Bürger werden die Bedarfsstandorte nach dem Jahr 2012 be-darfsgerecht aus dem Schulangebot herausgelöst. Damit kann auch auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagiert werden. Sollten trotzdem in den langfristigen Standorten Reserven entstehen, werden Nachnutzungen für Gemeinbedarf angedacht.

Es ist geplant, die 13 Schulstandorte (Stand Schuljahr 2008/ 2009) in der Schulart Grund-schule auf 8 langfristige Schulstandorte zu reduzieren. Befristet sollen weitere 3 Bedarfs-standorte betrieben werden. Von den 8 langfristigen Standorten werden 3 Standorte ge-meinsam mit einer Regelschule genutzt, um Effizienzvorteile zu erhalten. Es ist beabsichtigt, in der Schulanlage der Regelschule 12, Erich-Mühsam-Straße 41, einen Neubau für die zweizügige Grundschule „Am Bieblacher Hang“ zu errichten. Die Schulanlage Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 1 soll zurückgebaut werden (siehe auch Punkt 6.6, geplante Wohnbauflä-che W 3). Im Siedlungsraum Gera-Nord ist die Konzentration der Grundschulversorgung im Schulstandort Langenberg und im Siedlungsraum Zwötzen, Liebschwitz, Falka im Schul-standort Zwötzen vorgesehen. Zum Schuljahreswechsel 2009 wird der Schulstandort der Waldschule Liebschwitz, Schulberg 1, aufgehoben. Die Schule wird für maximal 2 Schuljahre an den Schulstandort der Neulandschule, Staatliche Grundschule, Plauensche Straße 165 verlegt. Danach ist ein Zusammengehen beider Schulen durch Bildung einer gemeinsamen Grundschule am Standort Plauensche Straße 165 geplant.

Ergänzt wird das Schulangebot der staatlichen Grundschulen durch die BIP Kreativitäts-grundschule in Trägerschaft der BIP Kreativitätszentrum gGmbH Leipzig. Die Schule ver-steht sich als Ersatzschule mit pädagogischem Konzept nach Prof. Dr. Gerlinde Mehlhorn und Prof. Dr. Hans Georg Mehlhorn und befindet sich im Gebäude einer ehemaligen Kinder-tagesstätte in der Zeulenrodaer Straße im Stadtteil Lusan.

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Regel- und Gesamtschulen

Durch die gegliederte Struktur der Schulen ist es angesichts des Schülerrückgangs schwie-rig, eine wohnnahe Versorgung in der weiterführenden Schulart Regelschule aufrecht zu erhalten. Kleine Regelschulen sind als langfristige Lösung zu hinterfragen und werden des-halb durch die Schulnetzplanung nicht vorgesehen. Schulstandorte für Regelschulen sind stets so zu planen, dass eine Qualitätsentwicklung und die Herausbildung eines stabilen Schulprofils gewährleistet werden kann.

Die räumliche Verteilung der Schularten Regelschule und Gesamtschule wird aus städtebau-licher Sicht als ausgewogen bewertet, soweit die Schulangebote in folgenden Siedlungsräu-men bestehen:

� Bieblach/ Tinz

� Zentrum

� Untermhaus

� Debschwitz

� Lusan

In der Schulart Regelschule stehen 5 Schulstandorte zur Verfügung. Im Jahr 2008 wurden die Staatliche Regelschule 13 in Gera-Langenberg und die Zwötzener Schule, Staatliche Regelschule, aufgehoben. Die bestehende Gebäudekapazität aller Regelschulen wurde da-mit an den derzeitigen Bedarf angepasst. Die Staatliche Regelschule 12 wurde im Jahr 2007 in das über das Investitionsprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“ teilsanierte Schulob-jekt Erich-Mühsam-Straße 41 verlegt. Es werden 4 langfristige Regelschulstandorte und ein Bedarfsstandort geplant. Dabei sind die Schulen mit umfangreicher und zentraler Ver-sorgungsfunktion nachhaltig zu betreiben. Schüler der Regelschule können im Rahmen der Zumutbarkeit einen längeren Schulweg unter Inanspruchnahme des öffentlichen Personen-nahverkehrs zurücklegen.

Bei Aufgabe von Schulstandorten wird stets eine Nachnutzung für Gemeinbedarf zu prüfen sein, so wie dies am Standort Otto-Rothe-Straße 32 durch die Nachnutzung als Freie Wal-dorfschule gelungen ist. Die Mehrheit der aufzuhebenden Schulstandorte erfordert einen Abriss.

Ergänzend kann der Bildungsgang Regelschule auch an einer Gesamtschule abgeschlos-sen werden. Die Gesamtschule hat anders als die Grund- oder Regelschulen keine wohnna-he und flächendeckende Versorgungsfunktion. Es besteht seit vielen Jahren eine hohe Nachfrage nach der Integrierten Gesamtschule Gera im Standort Lusan, Ahornstraße 1-3, die auch künftig eine stabile Entwicklung erwarten lässt. Für die Integrierte Gesamtschule soll der bestehende Standort saniert und zu einer modernen Schulanlage umgebaut werden.

Gymnasien

Bei der Schulart Gymnasium führte die demographische Entwicklung zur Reduzierung auf drei staatliche Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Gera und ein staatliches Gymna-sium in Trägerschaft des Landkreises Greiz. Die Stadt Gera hat sich für den Erhalt der stadtgeschichtlich bedeutsamen und traditionsreichen Gymnasien „Zabel-Gymnasium“ und „Goethe-Gymnasium Rutheneum seit 1608“ entschieden. Das Zabel-Gymnasium in den voneinander getrennt liegenden Schulstandorten Clara-Zetkin-Straße 7 und Kurt-Keicher-Straße 12 soll komplex saniert werden. Bestand haben wird auch das Goethe-Gymnasium, Rutheneum seit 1608, am Schulstandort Johannisplatz 6. Dieser wurde in den zurückliegen-den Jahren bereits umfangreich teilsaniert. Das Goethe-Gymnasium, Rutheneum seit 1608, soll am Standort Burgstraße/ Johannisplatz zu einem Schulcampus zusammen geführt wer-den (Entwicklungsfläche GM 1; siehe hierzu auch Teil B – Umweltbericht, Punkt 4.3.5). Mit

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Sanierung und Umbau des ehemaligen Reußischen Regierungsgebäudes, Burgstraße 2, und der Errichtung eines Anbaus auf der Fläche Reichsstraße 1a und 1b nach Abriss des bestehenden Gebäudes wird der Standort städtebaulich erheblich aufgewertet. Die ungüns-tige Trennung der Schule in zwei Standorte wird damit überwunden und der stark sanie-rungsbedürftige Schulstandort Nicolaiberg 6 aufgegeben. Ergänzend wird im Stadtbereich Zentrum-Nord das Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium geführt. Die Gymnasien liegen zentral und aus allen Stadtbereichen sind sie mit öffentlichem Personennahverkehr gut erreichbar.

Für Schüler des Landkreises Greiz unterhält dieser im Standort Dehmelstraße das Oster-landgymnasium. Dieses Schulangebot steht Schülern aus der Stadt Gera ebenfalls offen. Hervorzuheben sind die Spezialklassen für Musik am Goethe-Gymnasium Gera. Die Spezi-alklassen sind weit über die Grenzen der Stadt Gera bekannt und werden überregional er-folgreich angenommen. Im Plan sind die 5 Schulstandorte mit dem entsprechenden Signet dargestellt.

Förderschulen

In Gera sind in der Schulart Förderschule zwei staatliche regionale Förderzentren und die „Schule zur individuellen Lebensbewältigung“ in Trägerschaft der Lebenshilfe e. V. Gera Stadt/Land errichtet. Ein staatliches regionales Förderzentrum im Norden und ein staatliches regionales Förderzentrum in zwei Schulstandorten im Süden der Stadt Gera werden ab dem Schuljahr 2007/08 geführt. Langfristig sollen diese 3 Standorte auf 2 Standorte reduziert werden. Dabei ist für das Förderzentrum in Gera-Lusan die Nachnutzung des Grundschulob-jekts der Wilhelm-Busch-Grundschule, Saalfelder Straße 24 und die befristete Betreibung der Bedarfsstandorte Elsterberger Straße 6 und Eiselstraße 110 vorgesehen.

Im Ortsteil Röpsen hat der freie Träger Lebenshilfe e. V. einen ehemaligen Grundschul-standort beispielhaft saniert und für die Beschulung von Kindern mit geistiger Behinderung umgebaut und erweitert. Die periphere Lage als einziges Schulangebot in der Stadt Gera ist wegen des hohen Schüleranteils, der im freigestellten Schülerverkehr auf dem Schulweg befördert werden muss, vertretbar. Mit der Entscheidung für diesen Schulstandort konnte vor allem das soziokulturelle Zentrum Schule in dem Ortsteil Gera-Röpsen erhalten bleiben. Gleichzeitig ist die günstige Lage der Schule zur BAB 4 geeignet, auch überregional ange-nommen zu werden. Es ist ein breites und bedarfsgerechtes Schulangebot für schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf vorhanden.

Freie Waldorfschule

Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wurde der Schulbetrieb als Freie Waldorfschule Gera in Trägerschaft des Waldorfpädagogik Ostthüringen e. V. aufgenommen. Zu diesem Zweck hat

Standort: Schulcampus Burgstraße / Johanni s-platz, Stadtmitte

Fläche: 1,1 ha Aktuelle Nutzung: leer stehendes ehemaliges reußisches

Regierungsgebäude; Wohn-/ und Verwal-tungsgebäude

Planungsziel: Erweiterung des nördlich liegenden Goe-the-Gymnasiums, Rutheneum zu einem Schulcampus

Umweltauswirkung: sehr gering Bemerkungen: Beseitigung eines städtebaulichen Miss-

standes und Schaffung zeitgemäßer Lernbedingungen.

GM 1

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der Träger ein freigelenktes Schulobjekt im Stadtteil Lusan von der Stadt Gera erworben. Das Konzept ergänzt das Bildungsangebot um einen wichtigen Baustein.

Ganztagsschulen

In Folge veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ist der Ausbau freiwilliger und verlässlicher außerunterrichtlicher Betreu-ungs- und Förderangebote im Sozialraum Schule als erforderlich anerkannt worden. Die Bil-dungs- und Erziehungsform des Hortes sowie über den Unterricht hinausreichende Bil-dungsangebote sind fester Bestandteil der Organisationsform „Ganztagsschule“.

Als Ganztagsschulen arbeiten in Thüringen die staatlichen Förderzentren, die staatlichen Grundschulen und die Spezialgymnasien. Der Bundes- und Landesförderung unterliegen die Ganztagsschulprogramme der Staatlichen Regelschule 12 Gera und des Goethe-Gymnasiums Gera unter Einbeziehung der Spezialklassen für Musik. Dies ermöglichte an den jeweiligen Schulstandorten eine investive Gestaltung und Verbesserung der schulischen Bedingungen. Ganztagsschulische Angebote sind auch an anderen Regelschulen, Gymna-sien und der Integrierten Gesamtschule fester Bestandteil der Qualitätsentwicklung und Pro-filierung. Das Vorhaben der Stadt Gera mit einem umfassenden Schulbauprogramm alle langfristigen Schulstandorte zu sanieren bzw. neu zu bauen, gestattet es, die baulichen Be-dingungen zur Verbesserung der Ganztagsbetreuung in allen allgemein bildenden Schulen zu schaffen.

Berufsbildende Schulen

Die Schulart der berufsbildenden Schule in Gera verfügt über ein breites Ausbildungsan-gebot . Der Schwerpunkt der schulischen Ausbildung liegt mit ca. 5.000 Auszubildenden und Schülern klar bei den staatlichen berufsbildenden Schulen. Weitere 9 staatlich genehmigte bzw. staatlich anerkannte berufsbildende Ersatzschulen in freier Trägerschaft ergänzen das Schulangebot. Überwiegend wird an den staatlichen berufsbildenden Schulen in überregio-nalen Fachklassen, Landesfachklassen und anderen Bildungsgängen mit überregionalen Einzugsbereichen unterrichtet. Weniger als die Hälfte der Schüler sind ortsansässig, so dass Gera als Oberzentrum für die Berufsausbildung den Verflechtungsraum wesentlich prägt.

Der bevorstehende demographische Wandel erfordert, das bestehende Standortnetz für überregionale Schulausbildungen in Thüringen und regional in Ostthüringen den zukünftigen Schülerzahlen so anzupassen, dass in allen Regionen eine hochwertige Ausbildung gesi-chert werden kann. Dies hat gemäß § 14 Absatz 4 Thüringer Schulgesetz in Abstimmung zwischen den Schulträgern (Landkreise und kreisfreie Städte) und dem Thüringer Kultusmi-nisterium zu überregionalen Bildungsgängen zu erfolgen. Von November 2008 bis April 2009 war die Stadt Gera an dieser regionalen Planungsabstimmung für Ostthüringen beteiligt. Das vorliegende Ergebnis wirkt entscheidend auf den Umfang und den Inhalt des Schulangebots in der Stadt Gera. Nach Ziel 4.3.4 des Thüringer Landesentwicklungsplans 2004 sind be-rufsbildende Schulen in Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums zur Verfügung zu stellen. Dies wird konkretisiert durch den Grundsatz G 3-54 des Regional-plans Ostthüringen. Neben den Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums Altenburg und dem Städtedreieck Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg wird die Aufgabe künftig für überregionale berufsbildende Schulangebote schwerpunktmäßig durch die kreisfreien Städte Gera und Jena wahrgenommen werden. Die Stadt Gera ist bereits heute Schwerpunkt-standort der beruflichen Schulausbildung in der Region Ostthüringen.

Ziel künftiger Planungen soll die Stärkung der beruflichen Bildung in der Stadt Gera sein. Mit dem Erhalt und der Qualitätsentwicklung der berufsbildenden Schulen wird den Bürgern der Stadt Gera und der Region Ostthüringen sowie den Unternehmen ein breites und leistungs-fähiges Angebot zur Sicherung des eigenen Berufsnachwuchses und der Kompetenzent-wicklung mit den Kammern bereit gestellt. Gemeinsam mit der Berufsakademie Gera und der

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Fachhochschule Gesundheit, die 2007 den Studienbetrieb aufgenommen hat, stellen die berufsbildenden Schulen eine wichtige Basis für wirtschaftliche Entwicklung dar.

Da mehr als die Hälfte der Schüler Einpendler sind, ist die optimale Lage einer berufsbilden-den Schule am Hauptstraßennetz bzw. im Haltestellenbereich des ÖPNV zu planen. Die künftigen Schulstandorte sollen eine moderne, dem wissenschaftlichen und technischem Fortschritt entsprechende berufliche Bildung ermöglichen, in der Größe dem zu erwartenden Bedarf entsprechen und Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Eine Zentralisierung verschiede-ner Schulteile wird angestrebt. Diesen Kriterien entsprechend handelt die Stadt Gera nach einem Standortentwicklungskonzept für die staatlichen berufsbildenden Schulen, welches im Schulnetz- und Schulsanierungsplan 2008 bis 2020 fortgeschrieben wurde. Die beste-henden 5 staatlichen berufsbildenden Schulen sollen erhalten und von 8 Standorten auf 5 Standorte konzentriert werden. Für die Berufsbildende Schule Bautechnik Gera wurde be-reits im Jahr 2003 ein modern sanierter und zentrumsnaher Schulstandort bereitgestellt. E-benso wurde die Berufsbildende Schule Wirtschaft/ Verwaltung Gera zum Schuljahresbeginn 2006/07 vom Standort Wiesestraße 105 in den neu sanierten Schulstandort Enzianstraße 18 verlegt. Somit sind bereits 2 berufsbildende Schulstandorte in der Innenstadt angesiedelt. Die dort lernenden jungen Menschen tragen zur Belebung der Innenstadt Geras bei.

Der Standort der Berufsbildenden Schule Technik Gera , Berliner Straße 157, soll so aus-gebaut werden, dass der Schulteil Franz-Mehring-Straße 2 und die angemietete Kfz-Lehrhalle in der Theaterstraße aufgegeben werden können. Hierfür ist die Bereitstellung ei-nes weiteren Schulgebäudes erforderlich, welches durch den Erwerb der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen ehemaligen Bergbauschule beabsichtigt ist. Eine ehemalige Schwimmhalle am Standort soll abgerissen werden und an gleicher Stelle ein Labor- und Werkstattgebäude neu entstehen. Damit entwickelt sich gemeinsam mit dem benachbarten Verwaltungs- und Bildungsstandort der Industrie- und Handelskammer ein städtebaulich att-raktiver Bildungscampus unmittelbar an der Haupteinfahrt von Gera und in Nähe zur Berufs-akademie Gera.

Die beiden stark sanierungsbedürftigen Schulstandorte der Berufsbildenden Schule „Ge-werbliche Berufe“ in der Eiselstraße 44 und Lusaner Straße 67 sollen abgelöst werden. Die Standorte sind für die Nachnutzung als Wohnbaufläche vorgesehen. Für die Schule wird der Schulstandort Robert-Erbe-Straße 1 saniert und umgebaut. Die Errichtung eines 3-geschossigen Anbaus für Labore und Werkstätten des Berufsfeldes Ernährung und Haus-wirtschaft ist geplant. In direkter Nachbarschaft zum Schulstandort Robert-Erbe-Straße 1 befindet sich die BBS Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik , Maler-Fischer-Straße 2. Die Schule soll langfristig an diesem Standort verbleiben. Das Gebäude sowie die Sport-halle werden weitestgehend saniert und die Fachunterrichtsbedingungen modernisiert. Im Schulobjekt Maler-Fischer-Straße 2 befindet sich das Internat für Schüler der berufsbilden-den Schulen und das Internat für Schüler der Spezialklassen Musik am Goethe-Gymnasium, Rutheneum seit 1608. Das Internatsgebäude soll langfristig betrieben und weitestgehend saniert werden.

Sonderbauflächen berufliche Bildung

Im Bereich der beruflichen Bildung gibt es drei bestehende Einrichtungen, die im FNP als dementsprechende Sonderbaufläche gesichert sind:

Christliches Jugenddorf - CJD BBW Gera gemeinnützige GmbH, Gera-Leumnitz. Die CJD Berufsbildungswerk Gera gemeinnützige GmbH ist eine überregionale Einrichtung der beruf-lichen und gesellschaftlichen Rehabilitation. Grundlage für die Arbeit des Berufsbildungswer-kes sind die Leitziele und Grundsätze des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland ge-meinnütziger e.V. (CJD). Mit der integrierten staatlich anerkannten Förderberufsschule ist es konzipiert und ausgestattet als Berufsbildungswerk für überwiegend körperbehinderte, psy-chisch behinderte, lernbehinderte und mehrfach behinderte junge Menschen. Der Auftrag des Bildungswerkes ist, jungen Menschen mit Behinderungen und sozialen sowie persönli-

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chen Benachteiligungen auf der Suche nach ihrem Platz in Beruf und Gesellschaft zu helfen, sie zu begleiten und bestmöglich zu fördern. Dieser Auftrag wird gestaltet im Sinne der ganzheitlichen Betrachtung des Menschen, seines Geistes, seines Körpers und seiner See-le. Differenzierte Formen für Wohnen, Freizeit und Sport gehen im Campus ebenso auf die Bedürfnisse junger Menschen ein, wie die außergewöhnlichen und großzügigen Lagemerk-male des Standortes mit gleichzeitiger Natur- und Innenstadtnähe. Die Ausbildungs-Soll-Zahl beträgt 291 Personen.

DEKRA Akademie GmbH an der Carl-Zeiss-Straße 2, Gera-Bieblach. DEKRA Akademien sind Spezialisten für moderne Aus- und Weiterbildungsmethodik und decken ein breites Themenspektrum für alle Branchen und individuellen Bildungsbedürfnisse ab. Die Qualifika-tionen stehen für Qualität und Innovation in Aus- und Weiterbildung. Die DEKRA Akademien präsentiert deutschlandweit ein umfangreiches Angebot an offenen Seminaren. Das Leis-tungsspektrum bedient Themen aus Transport-, Lager- und Gefahrgutlogistik, IT und neue Medien, Sprachen sowie kaufmännische Themen. Förderfähige Seminare- und Lehrgangs-angebote reichen von zielgerichteten Qualifizierungsbausteinen bis hin zu kompletten Aus-bildungs- bzw. Umschulungsangeboten mit IHK Abschluss. Die Kapazität der Ausbildungs-plätze beträgt 120.

Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwer kskammer für Ostthüringen - Die Bildungsstätte in Aga ist öffentlich-rechtlicher Bildungsträger der Handwerkskammer. Angeboten werden Vorbereitungen zur Meisterprüfung im Handwerk, Fortbildung von Hand-werksmeistern zum "Betriebswirt des Handwerks", überbetrieblichen Lehr- und beruflichen Erstausbildung in Handwerksberufen, berufsvorbereitende Lehrgänge, Arbeitnehmerfortbil-dung, Umschulung in handwerklichen Berufen, Kurz- und Speziallehrgänge. Sie bietet Aus-bildungen in einer DVS-Schweißkursstätte, einer Kunststoffkursstätte sowie einem Lehrbau-hof.

Volkshochschule

Eine weitere über die Stadtgrenzen wirkende Bildungseinrichtung ist die Volkshochschule. Grundsätzliche Aufgabe ist hier die Erwachsenenbildung und -weiterbildung. Die in der Tal-straße 3, im westlichen Stadtzentrum, vorhandene Einrichtung wurde mit Mitteln des Stadt-sanierungsprogramms URBAN II teilsaniert. Mit der Verlegung der Berufsbildenden Schule Wirtschaft/ Verwaltung Gera in das unmittelbare Nachbargebäude hat sich eine sehr intensi-ve Zusammenarbeit entwickeln.

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulstandortes Straße/ Hausnummer

Grundschulen - langfristiger Standort

1 Astrid-Lindgren-Grundschule Gera, Staatliche Grundschule Schulstraße 59 2 Staatliche Grundschule „Otto Dix“ Gera Gutenbergstr. 1 3 Hans-Christian-Andersen-Grundschule Gera, Staatliche Grundschule Fröbelstraße 2 a 4 Erich Kästner Grundschule Gera, Staatliche Grundschule Otto-Worms-Str. 58 5 Zwötzener Schule Gera, Staatliche Grundschule Fritz-Reuter-Str. 7 6 "Bergschule" Gera, Staatliche Grundschule Ziegelberg 19 7 Grundschule "Am Bieblacher Hang" Gera, Staatliche Grundschule Erich-Mühsam-Straße 41 8 Neulandschule Gera, Staatliche Grundschule Plauensche Straße 165 9 BIP-Kreativitätsgrundschule Gera Zeulenrodaer Str. 37

Grundschulen - Bedarfsstandorte (Betreibung bis nac h 2012) 10 Grundschule "Saarbachtal" Gera, Staatliche Grundschule Scheubengrobsdorfer Str. 65a

11 Wilhelm-Busch-Grundschule Gera, Staatliche Grundschule, Planung: lang-fristiger Standort für Staatl. Reg. Förderzentrum Gera (Nr. 31) Saalfelder Str. 24

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Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulstandortes Straße/ Hausnummer

12 "Tabaluga"-Grundschule Gera, Staatliche Grundschule Carl-Zeiss-Straße 20 Grundschulen - befristete Standorte (Standortaufhebun g bis 2012)

13 Waldschule Liebschwitz Gera, Staatliche Grundschule Plauensche Straße 165 14 Staatliche Grundschule Aga Ernst-Thälmann-Siedlung 18

Regelschulen- langfristige Standorte 15 Staatliche Regelschule "Otto Dix" Gera Gutenbergstraße 1 16 Debschwitzer Schule Gera, Staatliche Regelschule Darwinstraße 9 17 Ostschule Gera, Staatliche Regelschule Karl-Liebknecht-Straße 56 18 Staatliche Regelschule 12 Gera Erich-Mühsam-Straße 41

Regelschulen - Bedarfsstandorte (Betreibung bis nac h 2012) 19 Staatliche Regelschule 4 Gera Rudolstädter Str. 51

Gymnasien - langfristige Standorte 20 Zabel-Gymnasium Gera, Staatliches Gymnasium Clara-Zetkin-Str. 7 21 Zabel-Gymnasium Gera, Staatliches Gymnasium, Schulteil Kurt-Keicher-Str. 12 22 Goethe-Gymnasium/ Rutheneum seit 1608, Staatl. Gymnasium Burgstraße 2/ Johannisplatz 6 23 Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium Gera, Staatliches Gymnasium Trebnitzer Str. 18 24 Osterlandgymnasium Gera, Staatliches Gymnasium Dehmelstraße 19

Gesamtschulen - langfristige Standorte 25 Staatliche Integrierte Gesamtschule Gera Ahornstraße 1-3 26 Freie Waldorfschule Gera Otto-Rothe-Straße 32

Förderschulen- langfristige Standorte 27 Staatliches Regionales Förderzentrum Gera Saalfelder Straße 24 28 Staatliches Regionales Förderzentrum "Am Brahmetal" Gera Leuchtenburgstr. 6 29 Schule zur individuellen Lebensbewältigung Gera Röpsen Nr. 7

Förderschulen - Bedarfsstandorte (Betreibung bis na ch 2012) 30 Staatl. regionales Förderzentrum Gera, Schulteil f. körperbehinderte Kinder Eiselstr. 110

31 Staatl. Regionales Förderzentrum Gera Elsterberger Straße 6

Berufsbildende Schulen 32 Staatliche Berufsbildende Schule Wirtschaft/Verwaltung Gera Enzianstraße 18 33 Staatliche Berufsbildende Schule „Gewerbliche Berufe“ Gera Robert-Erbe-Straße 1 34 Staatliche Berufsbildende Schule Bautechnik Gera Richterstraße 2 35 Staatliche Berufsbildende Schule Technik Gera Berliner Straße 155-157 36 Staatl. Berufsbildende Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik Maler-Fischer-Straße 2

37 CJD Christopherusschule Gera/ Förderberufsschule im Christlichen Ju-genddorfwerk Deutschlands Am Ferberturm 72

38 Grundig-Akademie Gera, Staatl. genehmigte Fachschule f. Wirtschaft u. Technik Heinrichstr. 30 A

39 Bildungswerk für Gesundheits- und Sozialberufe, Staatl. anerkannte berufs-bildende Schule

Kaimberg Nr. 1

40 Private Fachschule für Wirtschaft u. Soziales gGmbH, Staatl. anerkannte Ersatzschule Keplerstr. 48

41 Bildungszentrum für medizinische Heilhilfsberufe GmbH Berliner Str. 147 - 149 42 Euro-Schulen Gera Beethovenstraße 17 43 IWB/ Institut für Wissen und Bildung/ Hofmann und Partner GmbH Berliner Str. 147 - 149

44 Berufsbildende Schulen Thüringen in der Gemeinnützigen Gesellschaft TÜV Bildungswerk mbH An der Silbergrube 7

45 Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Thüringen e. V. Wiesestraße 189

Berufsbildende Schulen- befristeter Standort (Standor taufhebung bis 2014)

46 Staatl. Berufsb. Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik, Schul-teil Dr.-Th.-Neubauer-Str. 1

47 Staatl. Berufsb. Schule „Gewerbliche Berufsschule“ Eiselstr. 44 + Schulteil Lusa-ner Straße 67

48 Staatliche Berufsbildende Schule Technik, Schulteil, Planung: Konzentration am Standort Nr.39 Franz-Mehring-Str. 2

Page 10: 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur

0 500 1000METER

LESSEN

STEINBRÜCKEN

ROBEN

RUSITZ

REICHENBACHSELIGENST˜DT

HERMSDORF

WERNSDORF

SÖLLMNITZ

CRETZSCHWITZ

NEGIS

HAIN

DORNA

WACHHOLDERBAUM

RÖPSEN

LANGENBERG

STUBLACH

THIESCHITZ

MILBITZ

RUBITZ

FRANKENTHAL

ERNSEE

SCHEUBENGROBSDORF

WINDISCHENBERNSDORF

DÜRRENEBERSDORF

LANGEN-

GROBSDORF

WEISSIG

ZEULSDORF

GORLITZSCH

SCHAFPRESKELN

LIEBSCHWITZ

TAUBENPRESKELN

PORIS-

LENGEFELD

OTTICHA

NIEBRA

KLEINFALKE

DEBSCHWITZ

ZWÖTZEN KAIMBERG

COLLIS

PFORTEN

ZSCHIPPERN

THR˜NITZ

NAULITZ

LEUMNITZ

LAASEN

TREBNITZ

BIEBLACH-OST

TINZ

ROSCHÜTZ

UNTERMHAUS

OSTVIERTEL

LIETZSCH

A4

A4

ZENTRUM

BIEBLACH

GROSSFALKA

STERN

LAUENHAIN

GROSSAGA

KLEINAGA

OBERRÖPPISCH

UNTERRÖPPISCH

LUSAN-SÜD

LUSAN-NORD

Grundschule

Regelschule

Gesamtschule

Förderschule

Gymnasium

Private Schule

Gymnasium ( LK Greiz )

befristeter Standort

(vor 2012)

Bedarfsstandort

(bis nach 2012)

Stand: 30.09.2010

Übersicht 8 - Allgemeinbildende Schulen

1

2

10

3

11

4

5

6

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12

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9

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16

26

19

7

2021

22

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RUSITZ

REICHENBACHSELIGENST˜DT

HERMSDORF

WERNSDORF

SÖLLMNITZ

CRETZSCHWITZ

NEGIS

HAIN

DORNA

WACHHOLDERBAUM

RÖPSEN

LANGENBERG

STUBLACH

THIESCHITZ

MILBITZ

RUBITZ

FRANKENTHAL

ERNSEE

SCHEUBENGROBSDORF

WINDISCHENBERNSDORF

DÜRRENEBERSDORF

LANGEN-

GROBSDORF

WEISSIG

ZEULSDORF

GORLITZSCH

SCHAFPRESKELN

LIEBSCHWITZ

TAUBENPRESKELN

PORIS-

LENGEFELD

OTTICHA

NIEBRA

KLEINFALKE

DEBSCHWITZ

ZWÖTZEN KAIMBERG

COLLIS

PFORTEN

ZSCHIPPERN

THR˜NITZ

NAULITZ

LEUMNITZ

LAASEN

TREBNITZ

BIEBLACH-OST

TINZ

ROSCHÜTZ

UNTERMHAUS

OSTVIERTEL

LIETZSCH

A4

A4

ZENTRUM

BIEBLACH

GROSSFALKA

STERN

LAUENHAIN

GROSSAGA

KLEINAGA

OBERRÖPPISCH

UNTERRÖPPISCH

LUSAN-SÜD

LUSAN-NORD

Berufsbildende Schule

Private berufsbildende Schule

Volkshochschule

Befristeter Schulstandort

(vor 2014)

Stand: 30.09.2010

Übersicht 9 - Berufsbildende Schulen

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43

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38

3336

47

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Teil A - Begründung

30. September 2010 147

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulstandortes Straße/ Hausnummer

Volkshochschulen 49 Geraer Volkshochschule Talstraße 3

Quelle: Stadtverwaltung Gera, Schulverwaltungsamt

Stand 15.12.2009

Abb. 56: Liste der Schulstandorte in Gera

7.3 Kultureinrichtungen, Sportstätten und private F reizeiteinrichtungen

Kultureinrichtungen

Grundlagen der Arbeit bilden die vom Stadtrat Gera beschlossenen Kulturentwicklungs-pläne 81 sowie die Leitlinien zur Stadtentwicklung (siehe hierzu auch Punkt 4.1, Leitlinien: Gera – die „Otto-Dix-Stadt“).

Der Kulturentwicklungsplan ist jährlich unter Federführung des Fachdienstes Kultur (FD 3600) fortzuschreiben und dem Stadtrat jeweils zur Bestätigung vorzulegen. Gera verfügt als Residenzstadt über eine einmalige Stadtgeschichte mit unverwechselbaren Traditionen in Kunst, Kultur und Architektur. Ausgehend von diesen Traditionen soll Gera künftig seine Stellung als kulturelles Zentrum der Region festigen. Ihre Bedeutung als Kunst- und Kultur-stadt stellt Gera unter den Titel „Otto-Dix-Stadt“. Dazu wurde ein Marketingkonzept für den Kulturbereich erarbeitet, das als Leitbild für die nächsten Jahre fungiert.

Kulturelle Einrichtungen nehmen unter den Gemeinbedarfseinrichtungen in gewisser Hinsicht eine Sonderstellung ein. Im Unterschied zu den übrigen Bereichen gibt es für den kulturellen Sektor keine Richtwerte, die einen Bedarf quantitativ ausdrücken. Das Ziel im Kulturbereich besteht darin, die vorhandenen Angebote langfristig auf hohem Niveau zu sichern und in ihrer Vielfalt zu erhalten. Grundlage bilden die Bedarfe der Bürger und Gäste der Stadt sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Die Tendenz, trotz Einwohnerrückgang die Besucherzahlen in den Einrichtungen zumindest kontinuierlich zu halten, ist konsequent fortzuführen. Der Kulturentwicklungsplan und der Regionalplan Ostthüringen unterstützen die Erhaltung und den Ausbau der vorhandenen Kultureinrichtungen. Höhere Bedeutung erlangt künftig die regionale Verankerung der Kultur der Stadt Gera. Eine Erhöhung der Effizienz wird auch zukünftig durch die verstärkte Einbe-ziehung privater Kulturangebote erfolgen.

Die „Bühnen der Stadt Gera“, das Theater der Stadt, verfügt über mehrere Bühnen. Ein tra-ditioneller Anziehungspunkt für die Region ist das große Haus am Theaterplatz. Der Jugend-stilbau aus dem Jahr 1902 ist einer der wenigen noch erhaltenen Bauten der einstigen Resi-denzstadt und wurde bis zum Jahr 2007 umfassend saniert. Die Bühne am Park wurde neu erbaut und 2005 in Betrieb genommen und verfügt über eine moderne Ausstattung und Technik.82 Seit 1995 sind die Bühnen der Stadt Gera und das Landestheater Altenburg fusi-oniert zur Altenburg-Gera Theater GmbH. Seit der Spielzeit 2006/07 trägt die Theater GmbH den neuen Namen „Theater und Philharmonie Thüringen“. Das kleine Theater im Zentrum (176 Plätze) mit seiner bekannten Puppenbühne sowie das 1991 erfolgreich privatisierte Ka-barett „Fettnäppchen“ im Rathauskeller bzw. in der Sommerspielstätte „Hofgut“ komplettieren das Angebot in diesem Segment.

Im Bereich der audio-visuellen Medien bietet Gera mit dem Deutschen Kinder- Medien- Festival „Goldener Spatz“ eine in der gesamten Bundesrepublik anerkannte Präsentation deutschsprachiger sowie koproduzierter Kinderfilme und Kinderfernsehbeiträge. Es findet jährlich statt. Hinzu kommen die video /film tage, die alle zwei Jahre in Gera ausgetragen werden. 1997 hat das Multiplexkino UCI mit 2000 Plätzen in 8 Sälen in der Reichsstraße

81 vgl.: Stadt Gera: Kulturentwicklungsplan Gera, Beschluss 23/2006 vom 16.03.2006 sowie die jährlichen Ergänzungen. 82 vgl.: Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen: Regionalplan Ostthüringen – überarbeiteter Entwurf. Gera, 2009, Grundsatz G 3-64.

Page 13: 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur

Teil A - Begründung

30. September 2010 148

eröffnet. Außerdem existieren mehrere Filmclubs, wie der am Clubzentrum „Comma“ oder der Filmclub „Pforten“. Große Bedeutung hat das Bürgerfernsehen mit dem Offenen Kanal Gera und dem Kinderkanal Pixel.

Gera verfügt mit dem Kultur- und Kongresszentrum über eine der traditionsreichsten Stadt- und Kongresshallen Thüringens mit insgesamt 1.700 Plätzen.83 Die Einbeziehung des Kultur- und Kongresszentrums in eine neue Zentrumsgestaltung steht als Aufgabe für die nähere Zukunft. Der Eigenbetrieb Kultur- und Kongresszentrum wurde zum 1. Januar 2007 um den gesamten kulturellen Veranstaltungsbereich erweitert. Im Rahmen der Verwaltungs-strukturreform wird dieser Eigenbetrieb unter Einbindung verschiedener Träger städtischer Kulturarbeit 2009 in eine städtische gGmbH umgewandelt, die zukünftig alle städtischen Veranstaltungen aus einer Hand effektiv und Erfolg versprechend organisieren und durchfüh-ren wird.

Eine wichtige Bildungsstätte im außerunterrichtlichen Bereich Geras ist die auf eine im Jahr 2009 56-jährige Tradition verweisende Musik- und Kunstschule „Heinrich Schütz“ . Rund 1.000 Schüler nutzen jährlich die Angebote für Ausbildung in den Bereichen Musik (alle In-strumente), Gesang, Tanz und Kunst. Eine enge Zusammenarbeit verbindet die Einrichtung mit dem Goethe-Gymnasium Rutheneum seit 1608 und dessen Spezialzweig „Musik“, die wichtige Grundlagen für eine Talentförderung auf der Basis einer fundierten musikalischen Ausbildung legt. Beide Einrichtungen prägen durch die Leistungsstärke der Musikschüler auch künftig maßgeblich das kulturelle Leben der Stadt und Region. Langfristig soll eine Mu-sikakademie zur Weiterbildung junger Musiker in Gera entwickelt werden.

Das Klubzentrum „Comma“ als die zentrale soziokulturelle Einrichtung der Stadt wartet mit einem reichhaltigen Veranstaltungsprofil für alle Generationen auf. Die Station Junger Tou-risten wurde in ein Schullandheim umgewandelt und wird seit 2006 vom Förderverein Schul-landheim „Junge Touristen“ Gera geführt. Wesentlicher Bestandteil der soziokulturellen Viel-falt in Gera ist die Arbeit der zahlreichen Vereine und Verbände in allen Sparten und Fach-richtungen.

Die Museen der Stadt Gera gehören zu den wichtigsten kulturellen Einrichtungen und tra-gen wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt und zu einer positiven Außenwirkung bei.84 Obwohl die Museen in ihrer gesamten Vielfalt das Profil der traditionsreichen Museumsland-schaft prägen, ist die Bildende Kunst – vor allem das mit dem Namen des großen Künstler-sohnes Otto Dix verbundene Erbe – für die überregionale Wahrnehmung der Museen und der städtischen Kulturlandschaft insgesamt von konstitutiver Bedeutung. Zur Geraer Muse-umslandschaft gehören

� das 2005 nach Sanierung wiedereröffnete Stadtmuseum

� das Museum für Naturkunde mit dem Botanischen Garten

� die Geraer Höhler und

� die Kunstsammlung mit dem Otto-Dix-Haus, der Orangerie und dem Museum für Ange-wandte Kunst.

Mit dem Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Landeszentralbank 2009 durch die Stadt Gera, einem Bau des renommierten englischen Architekten David Chipperfield, eröffnen sich der Kunst innerhalb der Geraer Museumslandschaft ganz neue Perspektiven. In einer ein-maligen städtebaulichen Konstellation finden sich auf konzentriertem Raum und inmitten einer attraktiven Parklandschaft die wichtigsten kulturellen Einrichtungen der Stadt – vom Theater bis zum Geburtshaus von Otto Dix. Die ehemalige Landeszentralbank fügt sich har-monisch in dieses Ensemble ein und soll es künftig durch ein vielfältiges und spektakuläres Ausstellungsgeschehen auf besondere Weise prägen. Damit kann in Untermhaus ein Muse-umskomplex entstehen, der vielfältige museale Erlebnisse mit kurzen Wegen ermöglicht. 83 Ebenda, Grundsatz G 3-68. 84 Ebenda, Grundsatz G 3-66.

Page 14: 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur

Teil A - Begründung

30. September 2010 149

Das Kunsthaus wird als neue Gemeinbedarfsfläche (GM 2) mit dem Signet „Kulturelle Ein-richtung“ dargestellt (siehe hierzu auch Teil B – Umweltbericht, Punkt 4.3.5).

Die Gesamtausstellungsfläche der Geraer Museen wird mit dem Kunsthaus um rund 1.400m2 erweitert. Parallel dazu sollen jedoch der Standort Ferbersches Haus (derzeit Mu-seum für Angewandte Kunst) oder Orangerie (derzeit Sonderausstellungen Bildende Kunst) mit 1.080 bzw. 670m² Ausstellungsfläche aufgegeben werden. Im verbleibenden Gebäude wird künftig die Angewandte Kunst präsentiert. Bis zur endgültigen Entscheidung werden beide Standorte im FNP mit einem Signet gesichert.

Entsprechend den Vorgaben und Bedingungen als Oberzentrum besitzt Gera eine leistungs-starke Stadt- und Regionalbibliothek .85 Grundlage der Arbeit bildet das vom Stadtrat Gera im März 2009 beschlossene Bibliotheksentwicklungskonzept bis zum Jahre 2012. Die Hauptbibliothek am Puschkinplatz wird weiterhin mit ihrem Bestand von rund 200.000 Me-dien die Rolle als Literatur- und Kommunikationszentrum übernehmen.

Von den privaten Einrichtungen haben das Kabarett „Fettnäppchen“, das Haus Schulen-burg von Henry van de Velde mit vielfältigen Kunst- und Kulturaktivitäten und das vom Stadt-verband der Amateurkünstler e.V. getragene „Volkshaus Zwötzen“ als zentraler Treff von Kulturschaffenden und –interessierten großen Anteil an der Gestaltung einer kulturellen Bandbreite in der Stadt. Gleiches gilt für die vielfältigen Aktivitäten weiterer kultureller Verei-ne, Verbände, Künstler, Fördervereine und Freundeskreise, die beachtliche, zum Teil bereits traditionell wiederkehrende, Kulturereignisse für die Bürger und Gäste der Stadt Gera orga-nisieren (z.B. Höhler Biennale, Jazz-Frühling, Geraer Songtage, Kultur- und Kunstareal Os-terstein u.v.m.). Die meisten kulturellen Einrichtungen befinden sich in der Innenstadt und gestalten das Oberzentrum Gera maßgeblich mit.

Sportstätten

In der Stadt gibt es 19 Standorte von Sportplatzanlagen, 15 Schulsportanlagen, 43 Sporthal-len und -räume einschließlich Schulsporthallen, 2 Naturbäder, 1 Sport- und Freizeitbad sowie weitere besondere Sportanlagen. An 2 Standorten erfolgt die Konzentration von Einzelsport-anlagen zu Sportzentren . Diese sind:

� das „Sportzentrum Hofwiesenpark“ mit Panndorfhalle, Rollhockeyanlage, Skater-fun-Parcour, Turnsportzentrum, Stadion der Freundschaft, Hofwiesenbad,

� das Sportzentrum „Vollersdorfer Straße“ mit Sporthalle, Boxsporthalle, Rasenspielfeld, Beach-Volleyballanlage, Sportunterkünften,

85 Ebenda, Grundsatz G 3-67.

Standort: Neues Kunsthaus

Fläche: 1,4 ha Aktuelle Nutzung: leer stehendes Gebäude der ehemaligen

Landeszentralbankfiliale Gera Planungsziel: Umbau zu einem modernen Kunsthaus Umweltauswirkung: sehr gering Bemerkungen: Beseitigung eines städtebaulichen Miss-

standes und Schaffung zeitgemäßer Be-dingungen für die Kunst in Gera

GM 2

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Teil A - Begründung

30. September 2010 150

Als weiteren Bereich mit mehreren Sportanlagen, welcher jedoch im Sportentwicklungsplan nicht als Sportzentrum ausgewiesen ist, gibt es in Zwötzen das Stadion mit Turnhalle, Hart-platz und Anlage für Kanusport auf der Weißen Elster (Karl Harnisch-Anlage).

Es gehört zu den Aufgaben einer Stadt, die Flächensicherung für den bedarfsgerechten Ausbau eines differenzierten Sportstättennetzes vorzunehmen, welches eine Vielzahl sportli-cher und spielerischer Bewegungen ermöglicht. Dies trifft insbesondere auf die Stadt Gera zu, in der der Sport traditionell eine große Rolle spielt (siehe hierzu auch Punkt 4.1, Leitli-nien: Gera – die Sportstadt).

Bedarfsanforderungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Bereichen sportlicher Akti-vitäten wie Sportunterricht der Schulen, Vereinssport mit Training und Wettkampf, individuel-le nicht organisierte sportliche Betätigung der Bevölkerung, Leistungs- und Nachwuchsleis-tungssport und sportliche Veranstaltungen mit Zuschauerresonanz.

Für Sportplätze, Sporthallen und Hallenbäder als Sportstätten der Grundversorgung stellen die Schulen eine wesentliche kapazitätsbestimmende Nutzergruppe dar. Bei der Bedarfsab-schätzung ist die Bereitstellung von Kapazitäten für den Schwimmunterricht aus dem Stadt-umfeld zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Organisiertheitsgrad im Geraer Vereinssport mit rund 14,5 % gegenüber etwa 30 % im Altbundesgebiet weit zu-rückliegt. Eine allmähliche Annäherung ist zu erwarten. In Gera gibt es 110 Sportvereine mit etwa 14.600 Mitgliedern, die insgesamt 64 Sportarten ausüben. Mitgliederstärkste Sportarten sind Fußball, Schwimmen und Gymnastik/ Behinderten-/ Rehasport.

Landesstützpunkte bestehen in den Sportarten Radsport und Speedskating. Wettkampfmä-ßig betrieben werden neben Fußball und Handball die für Gera traditionellen Sportarten Radsport, Reitsport und Rollsport. Ferner zählen dazu auch Volleyball, Tanzen, Schießsport, Leichtathletik, Badminton, Basketball, Tischtennis, Schach, Kanusport, Wasserspringen, Schwimmen und Triathlon.

Der Versorgungsgrad und der künftige Bedarf an Sportstätten sind im Sportentwicklungs-plan Gera 2009-2020 bestimmt worden. Die Entwicklung der Sportstätten in ihrer Bestands- und Bedarfsentwicklung ist dabei Bestandteil der Planung. Insgesamt dient er der Sicherung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in zwei Bereichen: zum einen im organisierten Bereich, darunter zählen der Schulsport und der Vereinssport, zum anderen im nichtorganisierten Bereich - Sport in der Bevölkerung. Es sind in einem koopera-tiven Planungsprozess Prioritäten und Maßnahmen als Handlungsempfehlung für die Wei-terentwicklung des Sports festgelegt worden.

Mit der neuen Panndorfhalle in der Neuen Straße steht eine für internationale Wettkämpfe geeignete moderne Dreifachhalle zur Verfügung. Der sonstige Bestand an Sporthallen weist Sanierungs- und Ausstattungsdefizite aus. Auf die Darstellung von Schulsporthallen und -anlagen wird im FNP verzichtet, da sie meist kleinflächig sind und mit der dargestellten Schulnutzung verwoben sind. Aus dem Sportentwicklungsplan Gera 2020 kann abgeleitet werden, dass ein zusätzlicher Bedarf einer nicht schulgebundenen Einfeldhalle besteht. Eine standortgenaue Verortung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Im Sportentwicklungsplan ist bei den Sportplätze n mit innerstädtischer Nähe ein Kapazi-tätsdefizit dargestellt, welches die Stadt mittelfristig (bis 2020) durch den Bau eines Kunstra-senplatzes abbauen muss. Als mögliche Standorte bieten sich die bestehenden Hartplätze im Stadion am Steg oder im „Karl-Harnisch-Stadion" Zwötzen an.

Für Tennis gibt es eine Vereinsanlage in der Nähe des Hofwiesenparks und eine privat be-triebene Tennishalle in Lusan. Bei Bedarf ist mit dem Sondergebiet „Freizeit“ in Bieblach-Ost, das Bestandteil eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist, Planungsrecht für eine Tennishal-le gegeben (siehe unten).

Kommunale Freibäder sind das zentrumsnah gelegene Sommerbad und das Naturbad in Kaimberg. Daneben besteht mit dem Strandbad Aga mit angrenzendem Campingplatz, der als Sonderbaufläche 5 im Hauptplan dargestellt ist, eine Badeeinrichtung, die ein über das

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Teil A - Begründung

30. September 2010 151

Stadtgebiet hinaus reichendes Einzugsgebiet hat. Das Sommerbad wurde 2004 aufgrund seines desolaten Bauzustandes geschlossen und ist mittlerweile abgerissen. Ein Neubau im Hofwiesenpark ist vorgesehen. Mit dem Hofwiesenbad verfügt die Stadt Gera über ein mo-dernes kommunales Sport- und Freizeitbad. Das Bad ist vor allem auf Grund seines wett-kampfgerechten 50-m-Schwimmbeckens für den Schwimmsport Thüringenweit bedeutsam.

Gera weist weitere besondere Sportanlagen auf, die langfristig eine differenzierte Ange-botsstruktur sichern und regional bedeutsam sind. Dazu zählen das Reitstadion Milbitz, die Radrennbahn, die Rollschnelllaufbahn die Rollhockeyanlage und der Skater-Fun-Parcour, das Turnsportzentrum mit Speedskating-Rundlaufbahn, der Motorsportpark und die Segel-fluganlage auf dem Flugplatz Leumnitz. Insbesondere die Traditionen im Radsport, Roll-schnelllauf und Boxen sollen fortgeführt werden und die Entwicklung von Tanzsport und Reiten, Tennis und Fußball unterstützt werden (siehe hierzu auch Punkt 4.1., Leitlinie 5).

Für die Radrennbahn ist eine Veränderung beabsichtigt, um Konflikte mit dem Wohnumfeld zu reduzieren und den Anforderungen an eine moderne Radsportanlage zu genügen. Der Standort Haeckelstraße soll mittelfristig nach Neubau einer Radsporttrainingsshalle am Standort Tschaikowskistraße 37 aufgegeben werden. In Thüringen existieren nur zwei Rad-rennbahnen. Ein Standort und zugleich Leistungszentrum des Olympiastützpunktes Thürin-gen ist die jetzige Geraer Radrennbahn in der Haeckelstraße. Die Bahn wurde in den 50er Jahren erbaut und ist nicht überdacht. Der fehlende Witterungsschutz hat im Laufe der Jahre den Zustand der Bahn sehr verschlechtert. Wegen der Entscheidung des Internationalen Radsport-Verbandes UCI, die Weltmeisterschaften im März eines jeden Jahres auszutragen, fallen alle Vorbereitungsmaßnahmen als auch die Welt-Cup-Veranstaltungen in die Herbst-/ Wintersaison. Damit wird der Witterungsschutz immer wichtiger. Es erwächst die Notwendig-keit für Thüringen, eine Radporthalle zu schaffen, die eine ganzjährige vollkommen witte-rungsunabhängige Nutzung ermöglicht. Die Radrennbahn in Erfurt gewährleistet diese Funk-tion nicht, so dass sich für die Stadt Gera die Chance bietet, das Leistungszentrum und die Radsporttradition dauerhaft mit dem Bau einer Radsporthalle zu erhalten. Zu diesem Zweck erfolgt im FNP die Darstellung als „Sonstige Sportanlage“ auf dem bereits durch Bebau-ungsplan als Gemeinbedarfsfläche gesicherten Standort Tschaikowskistraße 37. Eine pla-nungsrechtliche Sicherung des alten Standortes Haeckelstraße auf FNP-Ebene wird nicht mehr vorgenommen.

Private Freizeiteinrichtungen

Auf der Fläche des ehemaligen Ziegeleiwerks Aga, we lche seit Anfang der 1990er Ja h-re brach liegt, soll ein Schießplatz entwickelt wer den. 85a

Das Gesamtvorhaben umfasst zwei räumliche Bereic he. Zum einen eine 300 m lange Bahnenanlage ca. 750 m nor dwestlich der Hauptfläche, welche ausschließlich nac h ghg

85aAnmerkung: Sonderbaufläche Schießplatz Aga und Signet „Sonstige Sportanlage“ wurden mit Bescheid des Thür. Landesverwaltungsamtes vom 9. Mai 2011 von der Genehmigung ausgenommen (Weißfläche bzw. Streichung im FNP sowie fett-kursive Hervorhebung im Text).

Standort: Schießplatz Aga Fläche: 3,0 ha Aktuelle Nutzung: Brache (ehem. Ziegeleiwerk) Planungsziel: Errichtung eines Schießplatzes mit

begleitender gastronomischer und touristischer Infrastruktur

Umweltauswirkung: mitte l Bemerkung: Standort mit hervorragender Str a-

ßenanbindung über die B 2. Generi e-rung eines großen überregionalen Einzug sgebietes.

VB/78/08

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Teil A - Begründung

30. September 2010 152

BImSchG genehmigt werden wird und im FNP über das Sig net „Sonstige Sportanl age“ dargestellt ist. Zum anderen eine Sonderbaufläche „ Schießplatz Aga“ auf dem Gebiet des ehemaligen Ziegeleiwerks Aga. Für das Projekt i st der Aufstellungsb eschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/78/08 „Sonde rgebiet Schie ßplatz Aga“ zur Schaffung des verbindlichen Baurechts gefasst w orden (siehe hierzu auch Teil B – Umweltbericht, Punkt 4.3.7) . Das Vorhaben beinha ltet:

� Schießplatz mit verschiedenen Bahn - und Nebenanlagen sowie Schutzwälle

� Pension , Verwaltungsgebäude

� Neubau eines Wohnhauses und Ausstellungsgebäudes

Durch die Verknüpfung des Schießplatzes in Verbi ndung mit Betreibung einer Pens ion wird eine überregionale Nutzung ermöglicht und somi t Gästen, welche aus einem U m-kreis von mehr als 50 km anreisen eine Übernachtung smöglichkeit geboten. Da eine Schießanl age im geplanten Umfang nur einmal bundesweit in Br andenburg nahe der polnischen Grenze exi stiert, ist eine rege Nutzung der Anlage durch Schie ßsportler der gesamten Bundesrepublik zu erwarten. Das geplante Vorhaben wird dazu beitr a-gen, das Oberzentrum Gera als Sportstandort und für den Tourismus attraktiv er zu machen. Die gute verkehrliche Anbindung über die B 2 sowie die Reaktivierung einer Brache (siehe hierzu auch Punkt 4.3) sprechen ebenfalls für eine entsprechende En t-wicklung des Plangebietes als Sport - und Freizeitareal. Das im Rahmen des Gesam t-vorhabens geplante Ausstellungsgebäude soll durch F irmenpräsentationen und -ausstellungen ortsansässiger Betriebe die Besucher auf Produkte und Marktmöglic h-keiten der Region hinweisen.

Zusätzlich beinhalten zwei verbindliche Bauleitpläne Freizeiteinrichtungen, die im Flächen-nutzungsplan als Sonderbaufläche „Freizeitanlage“ übernommen wurden. Der am 12.08.1997 in Kraft getretene Bebauungsplan B/03/91 Wohn- und Gewerbegebiet „Am Treb-nitzer Kreuz“ beinhaltet im östlichen Bereich eine Sondergebietsfläche für Freizeitnutzun-gen . Es soll der Unterbringung von Einrichtungen für Kultur, Sport und sonstigen Freizeitein-richtungen dienen. Allgemein zulässig sind kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Ausnahmsweise sind Einrichtungen der Fremdenverkehrsbe-herbergung zulässig bis zu einer Kapazität von 100 Betten (Übernachtungsplätzen). Die vor-gesehenen Nutzungen sind noch nicht realisiert. Darüber hinaus gibt es in Gera-Lusan eine Sport- und Tennisanlage , die über den rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan V+E/32/95 realisiert wurde. Hier können die Sportarten Tennis, Squash, Badminton, Tisch-tennis und Bowling ausgeübt werden.

7.4 Kinder- und Jugendbetreuung

Bestandsanalyse

Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche gehören zu den Pflichtaufgaben jeder Stadt und stellen für die Stadt Gera einen Hauptaspekt für die Zukunftsfähigkeit eines Gemeinwesens dar.

Die Leistungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen werden in Gera überwiegend von freien Trägern der Jugendhilfe ausgeführt. Wichtig ist eine bedarfsorientierte und ausgewogene Verteilung der Angebote in den jeweiligen Stadtteilen (Sozialräumen). Daher wurde im FNP eine entsprechende Auswahl des Bestandes an Einrichtungen der Jugendhilfe dargestellt und dieser gegebenenfalls als planerische Zielvorgabe ergänzt.

Eine wohnungsbezogene, ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist für die Entwicklung Geras von großer Bedeutung. Die Situation der Kinder und Jugendlichen ist immer stark von der wirtschaftlichen und sozialen Lage ihrer Familien geprägt. Das heißt,

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Teil A - Begründung

30. September 2010 153

wenn günstige Voraussetzungen für die Wohn- und Lebensbedingungen von Eltern und Kin-dern geschaffen werden, dann wird auch die Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit der Stadt gestärkt. Unzulängliche Angebote und schwierige Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche begünstigen wiederum höhere Folgeaufwendungen in den weiteren Ju-gendhilfeleistungen für die Stadt.

Im Rahmen des FNP werden Flächen bzw. Gebäude für ein langfristig bedarfgerechtes An-gebot in diesem Bereich gesichert. Dabei ist oftmals eine Mehrfachnutzung von Einrichtun-gen für weitere soziale Zwecke auf Grund der in der Vergangenheit vollzogenen Kapazitäts-reduzierung in den Pflichtaufgabenbereichen Kinderbetreuung und offenen Kinder- und Ju-gendarbeit vorhanden.

Attraktive und ausreichende Einrichtungen und Angebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden grundsätzlich als stadtentwicklungspolitische Aufgabe zur Erhöhung der Bleibebereitschaft der Bürger und der Zuzugschancen gesehen. Durch veränderte Rechts-grundlagen, den starken Rückgang der Geburtenrate in den neunziger Jahren, Wande-rungsbewegung in den relevanten Altersgruppen und die dadurch bedingte Schließung von Einrichtungen Mitte der Neunziger Jahre sowie durch den Wechsel der Trägerschaft von Einrichtungen stehen die Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder– und Ju-gendarbeit vor komplexen Aufgaben. Die fachliche Darstellung, Bewertung, einschließlich der Defizite, und Planung der Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen in diesem Bereich sind im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß SGB VIII in Teilfachplänen – Kindertages-betreuung, Jugendförderplan und Hilfen zur Erziehung und ihren Fortschreibungen - fest-gehalten und originäre Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Demzu-folge ersetzen die Aussagen im FNP nicht die zukünftigen Entwicklungen auf Grundlage von Fachplanungen. Es ist jedoch aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass bis 2020 neue Gemeinbedarfsflächen in diesem Bereich nicht erforderlich sind.

Gemäß den bundesgesetzlichen Regelungen besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab dem 3. Lebensjahr. Das Thüringer Kinder-tageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) definiert einen Rechtsanspruch ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Abschluss der Grundschule. In der Stadt Gera wurde dieser Anspruch erweitert. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht das Recht auf eine Kin-dertagesbetreuung. Durch das neue Kitafördergesetz (KiföG) wird ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ab August 2013 ein-geführt.

In Gera wird diese kommunale Pflichtaufgabe von 15 freien Trägern der Jugendhilfe um-gesetzt, die insgesamt 39 Kindereinrichtungen, davon acht integrative Einrichtungen, betrei-ben. Von den Kindern im Alter bis 2 Jahren besuchen zur Zeit ca. 35 % eine Kindereinrich-tung, für die Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt stehen für alle Anspruchsbe-rechtigten Plätze bereit. Bei einer Inanspruchnahme von 95 % hält die Stadt Gera ein be-darfsgerechtes Betreuungsangebot an Plätzen in Kindereinrichtungen vor, die sich an den Bedürfnissen von Familien orientieren.

In Gera stehen 2009 etwa 4.050 Plätze für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder in Kinder-tageseinrichtungen zur Verfügung. Auf Grund der prognostizierten stabilen Geburtzahlen bis 2014 auf der Grundlage der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Thüringer Landesamtes für Statistik 2007 bis 2020 wird davon ausgegangen, dass von den derzeit 39 bestehenden Standorten an Einrichtungen bis 2014 fast alle Einrichtungen beibehalten wer-den können.

Bis 2020 wird ein leichter Rückgang für die relevanten Altersgruppen der Vorschulkinder prognostiziert. Bilanziert man die Entwicklung mit den aktuellen Änderungen der gesetzli-chen Grundlagen in Thüringen ab 2006 und den zukünftigen weiteren gesetzlichen Änderun-gen könnten sich weitere Verschiebungen der Kapazitäten bis hin zu einzelnen Schließun-gen von Einrichtungen ergeben. Weiterhin sind Sanierungen und Ersatzbauten von Einrich-tungen erforderlich. In den FNP wurde die Ersatzfläche für Untermhaus bereits aufgenom-men.

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Teil A - Begründung

30. September 2010 154

Mit den derzeit bestehenden Angeboten im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, davon 5 Einrichtungen „Haus der offenen Tür“, wird eine bedarfge-rechte Versorgung in Gera erreicht.

Bei den stadtteilbezogenen Angeboten werden Planungsräume mit unterdurchschnittlicher Versorgung, wie Debschwitz, Untermhaus und Westvororte teilweise durch unmittelbar an-grenzende Einrichtungen in anderen Stadtteilen mit abgedeckt bzw. muss auf wohnortferne Einrichtungen verwiesen werden. Dennoch muss weiterhin flexibel auf sich veränderte Be-darfslagen in einzelnen Regionen reagiert werden. Eine ausgewogene Verteilung von Ange-boten in der Stadt ist wichtig.

In Übersicht 10 ist der derzeitige Bestand aller Einrichtungen, Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendbetreuung im Bereich der Jugendhilfe dargestellt. Alle diese Einrichtungen, Angebote und Dienste werden bedarfs-gerecht entwickelt.

Liste der Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfe in Gera (siehe hierzu auch Übersicht 10)

Lfd. Nr. Einrichtung 86 Träger Straße/ Hausnummer

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe/ Häuser de r offenen Tür (HOT ) Symbol orange 1 Tonhalle/ Klub der Jugend und

Sportler- Jugendclub C- One Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhil-fe/ Stadtjugendring Gera e.V.

Clara-Zetkin-Str. 1

2 Kinder- Jugend-, Freizeit- und Fa-milienzentrum -Jugendclub „CM"

Stadt Gera-FD Kinder- und Jugendhilfe/ Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V./ DKSB Stadtverband Gera e.V.

Fritz-Gießner-Str. 14

3 Evangelisches Jugendhaus "Sha-lom"

Evanglisch-lutherische Kirchengemeinde Gera

Berliner Straße 208

4 Jugendclub "Crash"/ DRK - Jugendrotkreuz

Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhil-fe/ DRK Kreisverband Gera-Stadt e.V.

Lusaner Straße 8

5 KJZ "Bumerang" Kindervereinigung e.V. Gera Werner-Petzold-Straße 10 Weitere Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugend hilfe Symbol lila

6 Skatepark Great Gera Skates e.V. an Sheddachhalle 7 Christlicher Verein Junger Men-

schen Christlicher Verein junger Menschen (CVJM) Gera e.V.

Nicolaiberg 5

8 Jugendtreff Dorna Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Straße der Jugend 30 9 Jugendtreff Trebnitz JC Trebnitz e.V. Dorfstraße

10 Jugendtreff Aga Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Schulstraße 25 11 Jugendtreff Wernsdorf Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Wernsdorf, Dorfstraße 14 12 Jugendraum Thieschitz Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Köstritzer Weg 4 13 Interkultureller Jugendtreff „Meridi-

an" Interkultureller Verein Gera e.V. Werner-Petzold-Straße 10

14 Jugendtreff Langenberg Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Schoßbachstr. 24 Jugendtreffs/ Kontaktstellen Symbol blau

15 Jugendtreff Zwötzen Streetwork GERA e.V. Zwötzen, Pfarrstraße 16 Kontakt- und Beratungsstelle Streetwork GERA e.V. Am Bärenweg 9 17 Kontaktstelle Straßensozialarbeit Stadt Gera - FD Kinder- und Jugendhilfe Werner-Petzold-Straße 10

Kindertagesstätte Symbol rot 18 „Knirpsenland" Kinderland 2000 GmbH Herderstraße 35 19 „Kreativhaus" BIP-Kreativitätszentrum gGmbH Goethestraße 2 20 „Löwenzahn" Evangelisch-lutherische Kirchengemein-

de Gera Nicolaistraße 2

21 „Haus des Kindes" AWO Stadtverband Gera e.V. Enzianstraße 3 22 “Bussi Bär" DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Tobias-Hoppe-Str. 4/ neu

Heinrich-Laber-Straße 4 23 „Kinderparadies" DRK Kreisverband Gera-Stadt e.V. Heinrich-Laber-Straße 2 24 „Regenbogenfisch" Evangelisch-lutherische Kirchengemein-

de Gera Kleiststraße 4

86 Quelle: Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe. Gera, 15. Juni 2009.

Page 20: 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur

Teil A - Begründung

30. September 2010 155

Lfd. Nr. Einrichtung 86 Träger Straße/ Hausnummer

25 Montessori-Kinderhaus „Frohes Leben"

Institut für angewandte Pädagogik e.V. Nordstraße 39

26 Kinderkrippe „Storchennest" Kinderland 2000 GmbH Rathenaustraße 14 27 „Am Fuchsturm" DRK Kreisverband Gera-Stadt e.V. Ferdinand-Hahn-Str. 1 28 „Am Wald" Kindergartenförderverein Heinrichsgrün

e.V. Vollersdorfer Straße 58

29 „Freier Waldorfkindergarten" Interessengruppe Waldorfpädagogik Gera e.V.

Rathenaustraße 14

30 „Am Schreberweg" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Laasener Straße 96 31 „Gänseblümchen" Kinderland 2000 GmbH Wasserkunststraße 1 32 „Regenbogen" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Gera-Thränitz Dorfstr. Nr.28 33 „Grashüpfer" Kinderland 2000 GmbH Gera-Aga, Reichenbacher

Str. 4 34 „Langenberger Zwerge" Kinderland 2000 GmbH Steinbeckstr. 19a

35 „Schlumpfenhausen" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Gera-Steinbrücken, Dorfstr. Nr.46

36 „Bummi" AWO Stadtverband Gera e.V. Fritz-Gießner-Straße 14 37 „Mosaik" AWO Stadtverband Gera e.V. Heidecksburgerstraße 8 38 „Am Negisbach" Johanniter-Unfallhilfe e.V. Kreisverband

Altenburger Land/Gera/Greiz/Saale-Orla Gera-Dorna, Straße der Jugend

39 „Kinderkiste" Ortsvereinigung Lebenshilfe Gera e.V. W.-Majakowski-Str. 14 40 „Sausewind" Kinderland 2000 GmbH W.-Majakowski-Str. 16 41 „Tinzer Spatzen" Kinderland 2000 GmbH Tinzer Straße 2 42 „Krümel" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Steigerweg 6 43 „Kinderglück" ASB und Behindertenhilfe und Rehabili-

tations gGmbH Pskower Straße 10

44 „Am Zauberwald" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Gera-Frankenthal, Am Ger-berg 12

45 „Am Maulwurfshügel" AWO Stadtverband Gera e.V. Gera-Scheubengrobsdorf Scheubengrobsdorfer Str. 65a

46 „Am Walde" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Gera-Dürrenebersdorf, Am Walde 3

47 „Wipsezwerge" DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Gartenstraße 22a

48 “Spatzennest" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. Ruckdeschelstraße 71

49 Kindergarten „Heinrichsstift" Evangelisch-lutherische Kirchengemein-de Gera-Zwötzen

Werdauer Str. 30

50 „Sonnenblume" AWO Stadtverband Gera e.V. Kiefernstraße 49

51 „Kinderland" Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V. R.-Hundt-Straße 32

52 „Sonnenkäfer" Ortsvereinigung Lebenshilfe Gera e.V. Rudolstädter Straße 38 53 „Traumwelt" Johanniter-Unfallhilfe e.V. Kreisverband

Altenburger Land/Gera/Greiz/Saale-Orla Kastanienstraße 2

54 „Kinderwelt" DRK Kreisverband Gera-Stadt e.V. Eiselstraße 139 55 „Perlboot" Römisch-katholische Pfarrei "Hl. Maximi-

lian Kolbe" Otto-Rothe-Straße 43 a

56 „Minimax" BIP Kreativitätszentrum gGmbH Zabelstraße 2

Weitere Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe Symbol gelb 57 Integrative Psychol. Beratungsstel-

le DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Zabelstraße 2

58 Psychologische Beratungsstelle/ Sozialpädagogische Familienhilfe

Trägerwerk soz. Dienste Thüringen e.V. Werner-Petzold-Straße 27

59 Kinder- und Jugendwohnheim Gera-Ernsee

Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Forststraße 11

60 Kleinstheim Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Lasurstraße 41 61 Kinder- und Jugendheim / Tages-

gruppe Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Kurt-Keicher-Straße 143

Page 21: 7 Gemeinbedarf, soziale Infrastruktur

Teil A - Begründung

30. September 2010 156

Lfd. Nr. Einrichtung 86 Träger Straße/ Hausnummer

62 Kinderschutzdienst-Kinderschutzwohnung/ Sorgente-lefon/ Erziehungsbeistand/ soziale Gruppenarbeit/ Sozialer Trainings-kurs

Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V.

Lobensteiner Straße 49

63 SOS Jugendeinrichtung Gera/ JKPP-Kontakt- u. Beratungsstelle Jugend-Kriminalitäts-Präventionsprogramm

SOS Jugendhilfe Gera Kurt-Keicher-Straße 51

64 Familienwohngruppe Cretzschwitz Heilpädagogische Kinder- und Jugend-hilfe

Gera-Cretzschwitz, Nr. 3

65 Familienwohngruppe Gera Heilpädagogische Kinder- und Jugend-hilfe

Stadtrodaer Straße 56

66 Kinder- und Jugendwohnheim Internationaler Bund für Sozialarbeit e.V. Berliner Str.138 67 Betreutes Wohnen TuWo e.V. Roschütz, Kirchplatz 8 68 Betreutes Außenwohnen Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Weidenstraße 1-3 69 Familienwohngruppe/ Heilpädagogische Kinder- und Jugend-

hilfe Pfarrstraße 15

70 Kleinstheim Haus am Eichwald Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH Am Eichwald Nr.8 71 Trainingswohnen Heilpädagogische Kinder- und Jugend-

hilfe Ruckdeschelstr.

72 Trainingswohnen Heilpädagogische Kinder- und Jugend-hilfe

Lasurstr. 24

Abb. 57: Liste der Einrichtungen im Rahmen der Juge ndhilfe in Gera

Planung

Leitziele:

� Im Rahmen des FNP sollen die Standorte für Kindertageseinrichtungen und Einrichtun-gen der Kinder- und Jugendarbeit, hier insbesondere Häuser der offenen Tür, festgelegt werden, die für eine bedarfsgerechte und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Versorgung erforderlich sind.

� Bei den Kindertageseinrichtungen wird eine wohnortnahe Versorgung weiterhin ange-strebt (innerhalb 30 min. mit ÖPNV erreichbar).

� Bei den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sollen insbesondere die stadtteilbe-zogenen Angebote auch mit Funktion der Versorgung von angrenzenden Stadtteilen be-rücksichtigt werden. Defizite und veränderte Bedarfe sollen im Rahmen der Ressourcen-nutzung bereits vorhandener Gebäude (Schulen; Kita, etc.) ausgeglichen werden.

Der Hauptplan des FNP stellt den Bestand an Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit – nur Häuser der offenen Tür – dar. Entsprechend der gesetz-lich gebotenen Beschränkung auf die Grundzüge der Planung erfolgt eine Darstellung als Gemeinbedarfsfläche nur, wenn der Standort eine Fläche von mindestens 0,5 ha einnimmt. Diese Standorte sollten auch zukünftig für soziale Zwecke erhalten bleiben. Auch wenn eine Erweiterung bzw. Veränderung der inhaltlichen Nutzung über den Zweck einer Kinderta-geseinrichtung oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung hinausgeht. Weitere Standorte, für die gegenwärtig eine Flächenzuordnung noch nicht möglich ist, werden durch die Jugendhil-feplanung präzisiert. Diese können innerhalb der Wohn-, Misch- und Sonderbauflächen des FNP entwickelt und soweit erforderlich durch Bebauungspläne gesichert werden.

Der FNP macht lediglich allgemeine Aussagen zur Art der Bodennutzung. Er unterscheidet insbesondere nicht zwischen Standorten von Krippen, Kindergärten, Art der Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit sowie sonstigen Angeboten. Welche konkrete soziale Nutzung auf den dargestellten Standorten realisiert wird, bleibt nach Maßgabe der Bedarfsentwicklung den Fachplanungen vorbehalten.

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0 500 1000METER

LESSEN

STEINBRÜCKEN

ROBEN

RUSITZ

REICHENBACHSELIGENST˜DT

HERMSDORF

WERNSDORF

SÖLLMNITZ

CRETZSCHWITZ

NEGIS

HAIN

DORNA

WACHHOLDERBAUM

RÖPSEN

LANGENBERG

STUBLACH

THIESCHITZ

MILBITZ

RUBITZ

FRANKENTHAL

ERNSEE

SCHEUBENGROBSDORF

WINDISCHENBERNSDORF

DÜRRENEBERSDORF

LANGEN-

GROBSDORF

WEISSIG

ZEULSDORF

GORLITZSCH

SCHAFPRESKELN

LIEBSCHWITZ

TAUBENPRESKELN

PORIS-

LENGEFELD

OTTICHA

NIEBRA

KLEINFALKE

DEBSCHWITZ

ZWÖTZEN KAIMBERG

COLLIS

PFORTEN

ZSCHIPPERN

THR˜NITZ

NAULITZ

LEUMNITZ

LAASEN

TREBNITZ

BIEBLACH-OST

TINZ

ROSCHÜTZ

UNTERMHAUS

OSTVIERTEL

LIETZSCH

A4

A4

ZENTRUM

BIEBLACH

GROSSFALKA

STERN

LAUENHAIN

GROSSAGA

KLEINAGA

OBERRÖPPISCH

UNTERRÖPPISCH

LUSAN-SÜD

LUSAN-NORD

Kindertagesstätte

Haus der offenen Türen ( HOT )

Jugendtreffs/Kontaktstellen

weitere Einrichtungen der

Kinder- u. Jugendarbeit

weitere Einrichtungen und

Dienste der Jugendhilfe

Stand: 30.09.2010

Übersicht 10 - Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

10

33

35

64

11

38

8

34

14

60

12

67

37

36

2

41

3 42

39 40

66 61

1843

63

30

1623

22

19

1

6 20

7

24

70

21

57

32

9

4459

45

65

46

28

29

26 25

27

31

54

452

53

68

48

49

72

69

71

1562

56 50

58 13

55

17

551

47

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Teil A - Begründung

30. September 2010 157

Die derzeitigen Standorte im FNP sollten auch bei zukünftig notwendigen Kapazitätsreduzie-rungen als Gemeinbedarfsflächen mit sozialer Nutzung für die Wohnbevölkerung, ob Jung oder Alt, im sozialen Umfeld erhalten bleiben. Umnutzungskonzepte sind hier bereichs- und altersübergreifend rechtzeitig zu entwickeln, beispielhaft ist hier die Entwicklung des Stand-ortes Fritz-Gießner-Straße zum Mehrgenerationenhaus zu benennen.

7.5 Soziale und medizinische Betreuung

Angebote der Eingliederungshilfe

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung werden die Standorte ausgewiesen, die für eine den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII)87 entspre-chende Versorgung der vorhandenen Hilfebedarfe erforderlich sind. Dieser gesetzliche Auf-trag wird durch die selbst gesteckten Ziele der Stadt Gera – niedergelegt in den Leitlinien zur Stadtentwicklung – unterstützt.

Insbesondere für die sozialen Aufgaben ist die Stadt Gera örtlicher Träger der Sozialhilfe bzw. als öffentlicher Träger der Wohlfahrtspflege sowie die freien Träger der Wohlfahrtspfle-ge zuständig.

Ein wichtiger Aspekt, in Hinblick auf die perspektivische Versorgung der Menschen mit un-terschiedlichen Hilfebedarfen, ist für die Stadt Gera eine gemeindenahe Versorgung . Des Weiteren arbeitet die Stadtverwaltung Gera an der konsequenten Umsetzung der gesetzli-chen Forderung „ambulante vor stationären Leistungen “88. Die vorhandenen und vorzu-haltenden Vorsorgungsstrukturen sollen den individuellen Hilfebedarf der Bürger abdecken.

Die Stadtverwaltung befindet sich im ständigen kommunikativen Austausch mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege, um auf neue bzw. geänderte Hilfebedarfe zu reagieren und damit Standortplanungen steuern zu können.

In der Stadt Gera werden den Bürgern ambulante, teilstationäre und stationäre Versor-gungsmöglichkeiten angeboten.

Ambulante Versorgung:

� Betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen,

� Hauswirtschaftsleistungen,

� heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im nichtschulpflichtigen Alter,

� familienentlastender Dienst,

� Behindertenfahrdienst

� Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Teilstationäre Versorgung:

� Tagesstätten für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen,

� Werkstätten für behinderte Menschen,

� integrative Kindertagesstätten.

87 Anmerkung: gemäß §1 werden die Aufgaben der Sozialhilfe formuliert - § 1 Aufgaben der Sozialhilfe „Aufgaben der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung des Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ 88 vgl.: § 13 S. 3 SGB XII, Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen.

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Teil A - Begründung

30. September 2010 158

Stationäre Versorgung:

� Wohnheime der Eingliederungshilfe (5),

� Außenwohngruppen (2),

� Pflegeheime (9),

� sozialtherapeutisches Wohnheim.

Die Planung von Neubauten und Veränderungen der Kapazitäten erfolgen nach § 4 Abs.5 Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB XII mit Beteiligung der örtlichen Träger. Damit hat die Stadtverwaltung Gera die Möglichkeit, auch im Hinblick auf die Nutzung von Standorten und Flächen in Gera, sich aktiv und konstruktiv einzubringen.

Die Pflegeheime der Stadt Gera haben einen hohen Sanierungsstand und entsprechen den Forderungen nach SGB XI. Die Angebote der neun Pflegeheime sind auf unterschiedliche Schwerpunkte ausgerichtet. In einem Pflegeheim befindet sich eine Station für Apalliker (Wachkomapatienten), in einem weiteren werden Patienten mit Demenz stationär betreut bzw. die zusätzliche Möglichkeit der Tagesbetreuung für die Zielgruppe eingeräumt.

Externe ambulante Hilfen sind auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes organi-siert. In Gera sind 19 ambulante Pflegedienste mit Fachkräften für pflegerische und haus-wirtschaftliche Hilfe zugelassen worden. Die Standorte der Pflegedienstanbieter sind nicht gleichmäßig über Gera verteilt, was jedoch auch nicht zwingend ist, da der Dienst frei und unabhängig vom Wohnort der Patienten gewählt werden kann.

Angebote für Senioren

Aufgrund der demographischen Entwicklung der Stadt Gera wird der Bevölkerungsanteil der Senioren in Gera weiter zunehmen. Daher wird es erforderlich sein, die Bedürfnisse der älte-ren Menschen verstärkt zu berücksichtigen. In der zu erarbeitenden Sozialplanung des Fachdienstes Soziale-/Unterhaltsleistungen werden sämtliche Bereiche, der ambulanten so-wie stationären Betreuung Beachtung finden.

Die Struktur der Sozialplanung des Fachdienstes Soziale-/Unterhaltsleistungen sieht eine Bestands- sowie Bedarfsermittlung, Zielstellung und darauf folgend die Entwicklung eines Maßnahmekatalogs vor.

In Gera werden vielgestaltige Angebote vorgehalten. Begegnungszentren, Begegnungsstät-ten, Treffs, Informationsstellen z.B. sind oft an Wohnformen, Einrichtungen, Angebote freier Träger oder Pflegedienste bzw. Wohnquartieren von Wohnungsgesellschaften eingebettet. Nicht vordergründig wird hier ausschließlich Seniorenarbeit durchgeführt, sondern in vielen Fällen generationsübergreifende Veranstaltungen angeboten. Es ist Ziel, die Angebote flexi-bel auf die unterschiedlichsten Interessen und Bedürfnisse der Generationen auszurichten, differenziert nach den „jungen Alten“ und den Senioren und Hochbetagten.

Mit der unterschiedlichen Entwicklung der Sozialräume ist festzustellen, dass nicht alle An-gebote entsprechend der Bevölkerungsentwicklung vorgehalten werden. In einigen Sozial-räumen besteht noch der Bedarf an Einrichtungen für Senioren . In der Zukunft sind hier Angebote zu entwickeln, Kooperationen mit anderen sozialen Einrichtungen weiter zu qualifi-zieren, Netzwerke zu initiieren sowie die Umnutzung von vorhandenen Einrichtungen zu rea-lisieren und damit die Standorte zu sichern (siehe hierzu auch Punkt 7.4).

Angebote für Frauen und Familien

In der Stadt Gera werden zwei Frauenkommunikationszentren durch die Richtlinie des Landes und der Stadt Gera gefördert. Diese beiden Einrichtungen befinden sich zentral im

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0 500 1000METER

LESSEN

STEINBRÜCKEN

ROBEN

RUSITZ

REICHENBACHSELIGENST˜DT

HERMSDORF

WERNSDORF

SÖLLMNITZ

CRETZSCHWITZ

NEGIS

HAIN

DORNA

WACHHOLDERBAUM

RÖPSEN

LANGENBERG

STUBLACH

THIESCHITZ

MILBITZ

RUBITZ

FRANKENTHAL

ERNSEE

SCHEUBENGROBSDORF

WINDISCHENBERNSDORF

DÜRRENEBERSDORF

LANGEN-

GROBSDORF

WEISSIG

ZEULSDORF

GORLITZSCH

SCHAFPRESKELN

LIEBSCHWITZ

TAUBENPRESKELN

PORIS-

LENGEFELD

OTTICHA

NIEBRA

KLEINFALKE

DEBSCHWITZ

ZWÖTZEN KAIMBERG

COLLIS

PFORTEN

ZSCHIPPERN

THR˜NITZ

NAULITZ

LEUMNITZ

LAASEN

TREBNITZ

BIEBLACH-OST

TINZ

ROSCHÜTZ

UNTERMHAUS

OSTVIERTEL

LIETZSCH

A4

A4

ZENTRUM

BIEBLACH

GROSSFALKA

STERN

LAUENHAIN

GROSSAGA

KLEINAGA

OBERRÖPPISCH

UNTERRÖPPISCH

LUSAN-SÜD

LUSAN-NORD

Pflege und Eingliederung

Einrichtungen für Frauen und Familien

Betreutes Wohnen, Begegnungsstätten, Obdachlosenunterkünfte

geplante EinrichtungenStand: 30.09.2010

Übersicht 11 - Soziale Einrichtungen

26

27

51 21

161

1928

2930 5

2

53

31

1831

1258

32

3559

34

20

56

54

60

36

38

22

37

16

4039

347

414

48

5042

52

17

4913

911

10

8

6

55

41

23

7

24

5715 25

43

44

45

46

33

62

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Teil A - Begründung

30. September 2010 159

Stadtzentrum. Die Angebote der beiden Zentren unterscheiden sich durch ihre Fokussierung auf unterschiedliche Zielgruppen und darauf ausgerichtete Projekte In der einen Einrichtung finden Frauen und Familien, Alleinerziehende und Migrantinnen soziale Hilfe und Unterstüt-zung, Hilfe zur Selbsthilfe und Beratungen. Der Schwerpunkt des anderen Frauenkommuni-kationszentrums liegt auf der Förderung von Frauen und Familie, Vereinbarkeit Familie und Beruf, Information und Beratung, Begegnung und Kommunikation.

Die Frauen-Kontakt-Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt bietet Frauen und deren Kin-dern Schutz. Der Schwerpunkt des Angebotes liegt weiterhin auf der Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe Beratung und Präventionsarbeit. Die dauerhafte Etablierung dieser Einrich-tungen wird angestrebt. Der Verein ist Träger der Interventionsstelle und des Frauenhauses.

Im Stadtteil Bieblach befindet sich im Kinder-, Jugend- und Freizeitzentrum das Familien-zentrum Gera in Trägerschaft des Vereins Schlupfwinkel und Sorgentelefon Gera e.V. Schwerpunkte der Arbeit liegen in den Bereichen Allgemeine Erziehungsberatung, Gruppen-arbeit wie Mutter – Kind, Musikgruppe, Seminare für Freizeit, Familie und Beruf. Das Famili-enzentrum beteiligt sich am Projekt MehrGenerationenHaus der Stadt Gera.

Spezifisches Wohnen

Ein ausreichendes Spektrum an Begegnungsstätten, betreuten Wohnformen ist über das Stadtgebiet verteilt. Standorte des spezifischen Wohnens für mehrere Klientel wird ebenfalls gesetzeskonform und zielgerichtet hinsichtlich Qualität und Standortwahl gesichert. Die Stadt Gera betreibt eine Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge mit einer maximal Kapazität für 155 Personen. Ebenfalls bestehen Verträge zu öffentlich-rechtlichen Unterbrin-gungen in Einzelwohnungen. Für die Aufnahme von Spätaussiedlern werden Plätze in aus-reichenden Umfang vorgehalten. Nicht zuletzt ist die Unterbringung von wohnungslosen Bürgern (39 Plätze) ebenso gesichert wie deren Stabilisierung und „Rückführung“ in norma-les Wohnen über verschiedene Angebotsstufen wie Übergangswohnen bzw. Trainingswoh-nungen( 66 Wohnungen).

Die Stadt Gera verfügt per 31.12.2008 über 4.820 geförderte Wohnungen (Sozialwohnun-gen) davon 1.003 mit aktiver und 3.817 Wohnungen mit ruhender Belegungsbindung. Durch Auslaufen von Belegungsbindungen wird sich zwar die Zahl der Sozialwohnungen Jährlich reduzieren, aber die Stadt Gera verfügt nach dem derzeitigen Stand im Jahr 2015 immerhin noch über ca. 700 Wohnungen mit aktiver Belegungsbindung. Diese Zahl bleibt bis ins Jahr 2027 annähernd konstant, sofern keine Förderung von Wohnungen hinzukommen. Derzeit und auch künftig ist einzuschätzen, dass der vorhandene Bestand an Sozialwohnungen den Bedarf deckt.

Die Versorgung von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern, die sich trotz entspannter Wohnungsmärkte nur schwer am Markt mit Wohnraum versorgen können, ist weiterhin eine wichtige und vorrangige wohnungspolitische Aufgabe.

Sollten gegen alle Erwartungen Wohnungssuchende nicht mehr mit angemessenem Wohn-raum versorgt werden können, kann die Stadt Gera jederzeit um Aktivierung von Belegungs-bindungen bei der Bewilligungsstelle nachsuchen. Im Bedarfsfall können gemäß §§ 14 und 15 Wohnraumfördergesetz (WoFG) 9 Kooperationsverträge mit den Verfügungsberechtigten von Wohnraum abgeschlossen werden.

Gegenstände eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Gera und den Wohnungsei-gentümern können insbesondere sein:

� die Begründung der Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen,

� die Aufhebung oder Änderung von Belegungs- und Mietbindungen.

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Teil A - Begründung

30. September 2010 160

Der so genannte Bindungstausch bietet die Möglichkeit, ausgewogene Sozial- und Bevöl-kerungsstrukturen zu schaffen. So können zum Beispiel Belegungs- und Mietbindungen auf bisher ungebundenen Wohnraum übertragen und im Gegenzug dafür bisherige Bindungen von Wohnungen aufgehoben werden. Die unterschiedliche Standortverteilung der Sozial-wohnungen im gesamten Stadtgebiet zeigt sich als nicht problematisch. In den Stadtteilen Lusan und Debschwitz ist das Angebot gering, jedoch wird auf Wohnungen in anderen Stadt-teilen zurückgegriffen.

Stadtteilbüros

In den beiden großen Plattenbausiedlungen der Stadt Gera werden Stadtteilbüros über Mittel des Bundes und des Landes sowie der Kommune gefördert. Durch diese beiden Büros wird die Gemeinwesenarbeit in den Stadtteilen Bieblach und Lusan, in Zusammenarbeit mit der Stadt, Vereinen, Verbänden und Wohnungsunternehmen unter Einbeziehung der Bürgerin-nen und Bürger abgesichert. Die Standorte sind zentral und mit weiteren Angeboten des Ge-bietes gekoppelt. Durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit gelingt es den Stadtteilmana-gerinnen, die Bevölkerung zu informieren und zu integrieren. An Varianten für eine Versteti-gung der Stadtteilbüros wird gearbeitet. Angestrebt wird die zeitnahe Errichtung eines Stadt-teilbüros in der Innenstadt.

Liste der sozialen Einrichtungen in Gera (siehe hierzu auch Übersicht 11)

Lfd. Nr. Einrichtung 89 Träger Straße/ Hausnummer

Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (Symbol grün) 1 Geraer Werkstätten Lebenshilfe Gera e.V Carl-Zeiss-Straße 9 2 Geraer Werkstätten Lebenshilfe Gera e.V Schäfereistraße 1 3 Geraer Werkstätten Lebenshilfe Gera e.V Keplerstraße 23/25 4 Geraer Werkstätten Lebenshilfe Gera e.V Rudolstädter Straße38 5 Wohnhaus Lebenshilfe Gera e.V Erich-Weinert-Straße 36 6 Wohnhaus Caritasverband Ostthüringen e.V. Lasurstraße 19 7 Sozialtherapeut. Wohnhaus Neustart gGmbH Aalichtstraße 46 8 BTW „Schutzhütte“ Neustart gGmbH Kaimberg 55

9 Pflegeheim für geistig und körperlich mehrfach schwerstbehinderte Men-schen/ Elementarfördereinrichtung

ASB B & R gGmbH Franz-Stephan-Straße 40

10 Ambulant begleitetes Wohnen für Be-hinderte

ASB B & R gGmbH Zeulsdorf 26

11 Elementar Förderzentrum für Kinder und Jugendliche

ASB B &R gGmbH Zeulsdorf 26

12 Betreutes Wohnen AWO Landesverband Thüringen e.V. Ziegelberg 1

13 Seniorenpflegeheim Franz Lenzner HBG mbH Bruno-Brause-Straße 6 14 Seniorenpflegeheim Kurt Neubert HBG mbH Kahlaer Straße 20 15 Seniorenpflegeheim Am Hofwiesenpark HBG mbH Neue Straße 3 16 Seniorenpflegeheim „Otto Dix“ HBG mbH Liselotte-Hermann-Str. 7 17 Seniorenpflegeheim Edith Stein Katholische Kirche Auerbachstraße 3 18 Seniorenpflegeheim DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Heinrich-Laber-Straße 4 19 Seniorenpflegeheim Arbeiter Samariter Bund Berliner Straße 210 20 Seniorenpflegeheim HBG mbH Colliser Str. 1-7

21 Wohn- und Pflegeheim für psychisch Kranke

AWO Landesverband e.V. Robert-Havemann-Straße 12

22 Tagesstätte für psychisch Kranke Rehabilitationszentrum Stadtroda gGmbH

Debschwitzer Str.26

89 Quelle: Stadtverwaltung Gera, Fachdienst Soziale-/Unterhaltsleistungen. Gera, Juli 2009.

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Lfd. Nr. Einrichtung 89 Träger Straße/ Hausnummer

23 Tagesstätte für psychisch Kranke Reha- Zentrum Stadtroda gGmbH A.-Bebel-Str. 12 24 Wohnheim der Eingliederungshilfe Reha-Zentrum Stadtroda gGmbH Hainstraße. 25 Seniorenpflegeheim Marktkarree Bayrisches Rotes Kreuz GmbH Markt 16

Wohnen mit Kommunikationseinrichtungen – keine Garantie auf Vollständigkeit (Symbol rot)

26 Servicewohnen „Am Alten Rathaus“ und Begegnungsstätte „Cafe Emmaus“

DO Diakonie Ostthüringen gGmbH Diakonie d. Evang.-Luth. Kirchen-gemeinde Langenberg

Zeitzer Str. 36-38,und 1

27 Betreutes Wohnen „Elsterblick“

Oderland Wohnungsbaugesell-schaft mbH Frau Müller-Kerst

Heidecksburgstr. 7

28 Betreutes Wohnen und Pflegeheim Arbeiter-Samariter-Bund Berliner Str. 210 A

29 Selbständiges, altersgerechtes Wohnen Gerald Holfert, Holfert Immobilien und Bauträger GmbH Bert-Brecht-Str. 3

30 Wohnen mit Service Frank Rzegotta Hauskrankenpflege Julia Rzegotta GmbH

Gemeindeweg 5

31 Betreutes Wohnen Walter Wölfer GbR Ambulanter Pflegedienst „Pflege mit Herz“

Ernststr. 3

32

Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen „Helene Fleischer Haus“

Ambulanter Pflegedienst „Pflege mit Herz“ Weidner Immobilien, Ambulanter Pflegedienst „Pflege mit Herz“

Franz-Petrich-Str. 2-6, Karl-Liebknecht-Str. 1a-1c

33 Betreutes Wohnen K&S Immobilien Management GmbH, mehrere priv. Eigentümer Schmidt OHG „Pflege mit Niveau“

Plauensche Str. –21-25

34

Betreutes Wohnen Begegnungsstätte „Kurt Böhme“

mehrere priv. Eigentümer Volkssolidarität e.V. mehrere priv. Eigentümer Volkssolidarität KV Gera e.V.

De-Smit-Str. 32-34

35 Betreute Seniorenwohnanlage „Schillerhöhe“

priv. Eigentümer Ambulanter Pflegedienst “Annett Reichmann“

Schillerstr. 9

36

Betreutes Wohnen „Lebenshaus 1„ und Begegnungsstätte Betreutes Wohnen „Lebenshaus 2“ Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen „Gera-Karree“ und Begegnungsstätte

Senioren-Schutz-Bund „Graue Panther“ e.V. Walter Wölfer GbR, Senioren-Schutz-Bund „Graue Panther“ Klinkhammer GbR, Ambulanter Pflegedienst “Pflege mit Herz“ Arbeiterwohlfahrt Gera e.V. Arbeiterwohlfahrt Gera e.V.

Schmelzhüttenstr. 12 Talstr. 36 Schmelzhüttenstr. 26 Enzianstr. 1 Reichsstr. 2k und Schmelz-hüttenstr.4,6 und 47

37 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen im Park, Schmidt KG, Schmidt OHG „Pflege mit Niveau“

Dr.-Virchow-Str. 17-19

38 Betreutes Wohnen mit Begegnungsstät-te

Arbeiterwohlfahrt Gera e.V. Weststr. 10

39 Altersgerechtes Wohnen „Lindenpark“ mit Begegnungsstätte

Caritasverband für Ostthüringen e.V. Wiesestr. 107 B

40 Servicewohnen und Begegnungsstätte Wohnungsbaugenossenschaft UNION e.G.

Schenkendorfstr. 19,21,23,28

41 Servicewohnen „Bürgerhof Zwötzen“

priv. Eigentümer DO Diakonie Ostthüringen gGmbH

Str. der Völkerfreundschaft 36

42 Betreutes Wohnen Wohnungsgenossenschaft “Neuer Weg“ e.G., Ambulanter Pflege-dienst Kai Vieregge

Lärchenstr. 1-11

43 Betreutes Wohnen Marktkarree Bayrisches Rotes Kreuz GmbH Schuh-/Rittergasse 44 Florentiner Wohnanlage Soziale Dienste Gesellschaft Julius-Sturm-Str. 1 45 Betreutes Wohnen Alte Schule WBG „Aufbau“ eG Grüner Weg 65

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Lfd. Nr. Einrichtung 89 Träger Straße/ Hausnummer

46 Wohnpark Martinshöhe Notdurft GbR Am Stadtwald 1 Begegnungsstätten (Symbol rot)

47 Begegnungsstätte DRK KV Gera-Stadt e.V. Eiselstr. 139

48 Begegnungsstätte „Lichtblick“

Johanniter e. V. KV Gera-Greiz und Saale -Orla

Kastanienstr. 2

49 Begegnungsstätte „Die Brücke“

Katholische Pfarrei „HI.Maximilian Kolbe“ Otto-Rothe-Str. 43

50 Begegnungsstätte Volkssolidarität KV Gera e.V. Eichenstr. 11 b 51 Begegnungsstätte „Lebensfreude“ Volkssolidarität KV Gera e. V. Hilde-Coppi-Str. 2

52 Begegnungsstätte Wohnungsbaugenossenschaft “Aufbau” Gera eG und Julia Rze-gotta GmbH

Otto-Rothe-Str. 18

Obdachlosenunterkünfte (Symbol rot) 53 Trainingswohnungen GWB Elstertal Gagarinstraße 111 54 Rasthaus „OBOLUS“ Neustart gGmbH Geschwister-Scholl-Str. 20 55 „Haus Emmaus“ Caritas Verband Ostthür. E.V. Lasurstraße 19 56 Übergangswohnform Stadt Gera – ZGGW Liebestraße 14 57 Übergangswohnform Wohnungsgesellschaft DKB Gewo Leumnitzer Str. 18-26

Angebote für Frauen und Familien (Symbol gelb)

58 Frauen Kontakt- und Beratungsstelle Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. Webergasse 6

59 Frauen – und Familienzentrum SOS KInderdorf Böttchergasse 1-3

60 Frauenkommunikationszentrum Demokratischer Frauenbund LV Thüringen e.V.

Heinrichstraße 50

61 Kinder,- Jugend-und Freizeitzentrum Familienzentrum - MehrGenerations-Haus

Schlupfwinkel und Sorgentelefon Fritz–Gießner-Straße 14

Geplante Einrichtung mit dem Planungsziel 2010 (Symbol blau) 62 Bürger- und Kommunikationszentrum GWB Elstertal Erich-Mühsam-Straße 15

Abb. 58: Liste der sozialen Einrichtungen in Gera

Medizinische Betreuung

Im Planwerk ist für das SRH Waldklinikum als akademisches Lehrkrankenhaus der Fried-rich-Schiller-Universität Jena eine Sonderbaufläche „Klinik“ eingetragen. Das Klinikum mit rund 1.300 Betten dient der überregionalen Versorgung und entspricht nach erfolgtem Um-bau modernsten Anforderungen. Das Klinikum ist als wichtige oberzentrale Einrichtung der Stadt Gera unter Grundsatz G 3-33 im Regionalplan Ostthüringen enthalten. Darüber hinaus gibt es Tageskliniken wie die Orthopädische Tagesklinik in der Julius-Sturm-Straße oder die erst im Jahr 2006 durch das Asklepios Fachklinikum Stadtroda in der Werner-Petzold-Straße 19 eröffnete Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Institutsambulanz sowie Ärz-tehäuser , die den Anforderungen medizinischer Versorgungszentren (MVZ)90 entsprechen. Die vorgenannten Einrichtungen sind aufgrund ihrer geringen Flächeninanspruchnahme mit Signets eingetragen. Die Ärztehäuser sind z.T. ehemalige Polikliniken, z.B. das Aescu-laphaus Zwötzen, das Ärztehaus Nord und das Aesculaphaus Bieblach. Die ambulante und stationäre medizinische Versorgung ist für das Oberzentrum als ausreichend zu bezeich-nen. Die räumliche Verteilung der ambulanten medizinischen Versorgung ist relativ günstig, da in den Hauptwohngebieten Lusan, Bieblach, Zentrum und Debschwitz Ärztehäuser vor-handen sind. Weiterhin gibt es ein Netz von niedergelassenen Ärzten (deren Standorte nicht eingetragen sind), die eine wohnungsnahe Versorgung absichern.

90 Anm.: Ein medizinisches Versorgungszentrum ist eine zugelassene fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung.

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7.6 Kirchen, öffentliche Verwaltung und Denkmalschu tz

Kirchen

Die Kirchen sind Zeugnisse für den Glauben der Generationen von den Anfängen der Kir-chengeschichte bis in die heutige Zeit. Zugleich stellen die Bauwerke ein beständiges Ele-ment in den sich schnell ändernden Prozessen des Umfeldes dar.

Die Silhouette der Innenstadt Geras ist von der Stadt- und Hauptkirche St. Johannis , der Salvatorkirche und der Trinitatiskirche geprägt. Dazu kommen die Kirchen der ehemaligen Dörfer, wie Leumnitz, Ober- und Unterröppisch, Alt-Lusan, Pforten, Tinz, Roschütz, Langen-berg oder auch die St. Marienkirche in Untermhaus, um nur einige zu nennen.

Neben der stadtbildprägenden Funktion der kirchlichen Gebäude selbst werden durch die Kirchengemeinden vielfältige soziale Aufgaben übernommen. Sie umfassen z.B. Kinder- und Jugendbetreuung, Hilfe für Senioren, Kranke und Pflegebedürftige, Beratungs- und Kon-taktfunktion für Suchtkranke und sozial Schwache, Behindertenbetreuung, Seelsorge, An-laufstelle für ausländische Mitbürger bis hin zu kulturellen Funktionen wie Ferien- und Frei-zeitgestaltung, Chorveranstaltungen, Orgelkonzerten und auch vielfältige Ausstellungen in kirchlichen Gebäuden.

Neben der vorherrschenden evangelisch-lutherischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche sind in Gera auch weitere Kirchengemeinden vertreten (evangelisch-freikirchliche Gemeinde, evangelisch-methodistische Gemeinde, die Freie evangelische Gemeinde, Neu-apostolische Kirche und e Sieben-Tags-Adventisten).

Neu errichtete Anlagen der letzten Jahre sind die katholischen Kirchen in der Kleiststraße/ Nicolaistraße sowie in Lusan. In der Planzeichnung sind die Kirchengebäude der beiden großen Konfessionen eingetragen.

Öffentliche Verwaltung

In Gera sind aufgrund der Funktion als Oberzentrum auch überregional und regional wirk-same Einrichtungen und Behörden des Bundes, des Freistaates sowie Ostthüringens an-gesiedelt. Zu nennen sind z.B. Deutsche Rentenversicherung, Bundesvermögensamt, Thü-ringer Landesbergamt, Polizeidirektion Gera, Agentur für Arbeit Gera, Straßenbauamt Gera, Finanzamt Gera sowie die Planungsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthürin-gen. Weitere wichtige Behörden sind Land-, Amts- sowie Verwaltungs- und Arbeitsgericht und die Staatsanwaltschaft Gera, welche im Justizzentrum Gera (Schloßstrasse/ Amthorst-raße/ Rudolf-Diener-Straße) konzentriert sind. Die überregionalen öffentlichen Verwaltungen sind zum größten Teil im Kerngebiet angesiedelt. Eine wichtige Ausnahme bildet der Stand-ort in der Hermann-Drechsler-Straße, der aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenhei-ten für die Ansiedlung des Finanzamtes Gera und anderer Verwaltungen genutzt worden ist.

Planungsziel für die Ansiedlung von überregional wirksamen Verwaltungen, Behörden und Einrichtungen ist die Einordnung im Stadtzentrum bzw. im unmittelbaren Randbereich, da hier eine günstige Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Bürgernähe gegeben ist. Aus gesamtstädtischer und regionaler Sicht ist dadurch eine Stärkung der Funktion des Stadtzentrums zu erreichen.

Die Standorte der Kommunalverwaltung der Stadt Gera konzentrieren sich traditionell im Stadtzentrum (Kornmarkt, Amthorstraße, Mühlengasse, Ernst-Toller–Straße, Heinrichstraße), um ein dienstleistungsorientiertes Angebot an zentraler Stelle in der Stadt anbieten zu kön-nen (siehe hierzu auch Punkt 4.1, Leitlinien: Gera – der bürgernahe Dienstleister). Weitere Standorte befinden sich in der Gagarinstraße und in der Wiesestraße, einzelne Bereiche und Beratungsstellen sind im Stadtgebiet verstreut.

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In Gera ist die Bundeswehr nördlich der Autobahn mit einer Pionierkaserne und mit einem Übungsplatz angesiedelt. Die Kaserne ist in der Planzeichnung als Sonderbaufläche „Bun-deswehr“ mit der Grenze des Übungsgeländes eingetragen.

Zur flächendeckenden Wirksamkeit der Feuerwehr sind im Flächennutzungsplan die zwei vorhandenen Standorte (Feuerwache Nord - Berliner Straße und Feuerwache Süd - Zoitz-bergstraße) eingetragen.

Denkmalschutz

Das heutige Stadtbild ist das Ergebnis einer ca. 1.000-jährigen Entwicklung . Der gebaute Lebensraum ist in seiner räumlichen Ordnung und Struktur ein Zeugnis menschlicher Tätig-keit, aus dem Erkenntnisse von geschichtlicher, kultureller, künstlerischer, kultischer, wis-senschaftlicher, technisch-wirtschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung gewonnen werden können. Die Stadt Gera verfügt über einen umfangreichen Bestand an Bau- und Kunstdenkmalen, der in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung zu beachten ist. Als Planungs-leitlinien sind daher zu berücksichtigen:

� die Erhaltung denkmalgeschützter Ortsteile sowie die Beachtung der denkmalschutzrecht-lichen Belange bei der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,

� die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Be-deutung,

� frühzeitige Einbeziehung in städtebauliche Planungen bei denkmalschutzrechtlichen Be-langen,

� die Beachtung und Prüfung von Auswirkungen eines Vorhabens u.a. auf Boden, Kulturgü-ter und sonstige Sachgüter,

� die Wahrung der denkmalschutzrechtlichen Belange in Bezug auf geschichtliche, kulturel-le und sonstige Zusammenhänge,

� die Erhaltung und Beachtung von denkmalschutzrechlichen Belangen auch in der ge-wachsenen Kulturlandschaft in ihren prägenden Merkmalen. Das gilt auch bei allen Be-langen des Umgebungsschutzes.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind im Freistaat Thüringen durch das Thüringer Denk-malschutzgesetz (ThürDSchG) geregelt.

In den Leitlinien der Stadt Gera sind die Entwicklungsziele als Zentrum der regionalen Wirt-schaft Ostthüringens, als Stadt mit wiederkehrender Identität, als Stadt der Bildung und als kompakte und grüne Stadt verankert (siehe hierzu auch Punkt 4.1). Die Sanierung und Auf-wertung gestaltungsprägender Stadträume und Gründerzeitviertel bleibt Entwicklungsziel. In diesem Kontext kommt den Kulturdenkmalen eine große Bedeutung zu. Die Kulturdenkma-le haben neben ihrem baulichen Wert auch geschichtliche Zeugnisfunktion.

Die Entwicklung Geras zur Stadt kann Anfang des 13. Jahrhunderts eingeordnet werden. Für die Entwicklung des schematisch überlieferten Grundrisses der Altstadt von 1820 wer-den die Ursprünge ab dem 15. Jahrhundert vermutet. Innerhalb des Stadtzentrums ist die Altstadt mit ihrer überkommenen Bausubstanz nach dem letzten Stadtbrand von 1870 mit Bürgerbauten des Spätbarock bis hin zu Neubauten der 1980er Jahre des vorigen Jahrhun-derts überliefert. Sie bildet mit nahezu geschlossener Baustruktur und weiträumigem Markt-platz mit Rathaus das Kernstück im städtebaulichen Kontext und bedeutendes Entwick-lungsziel. Die landesherrschaftlichen Bauten der Herrn zu Gera und später des Fürstenhau-ses Reuß j.L. sind mit den Resten von Schloss Osterstein und den Bauten der fürstlichen Achse von Untermhaus über die Küchengartenallee mit Orangerie, Küchengarten und Fürst-

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lichem Theater, sowie mit Bauten von Verwaltung und Justiz überliefert. Entlang dieser Ach-se wird die Entwicklung mit der Villa Voß als besonderer Schwerpunkt gesehen.

Infolge des sprunghaften Wachstums der Stadt Gera in den letzten 150 Jahren ist Gera heu-te die drittgrößte Stadt in Thüringen. Unterschiedliche Entwicklungsepochen sind in den Stadterweiterungen ablesbar. Schon ab 1850 begann in Gera eine beispielhaft frühzeitige und vorausschauende Stadtplanung. Die Wohnbauten der Gründerzeit waren neben den zahlreichen Industrieanlagen und Villenbauten die flächenmäßig größte Bauaufgabe in den Folgejahren. Die Stadtquartiere mit ihrem gründerzeitlichen Flair und repräsentativen Alleen prägen auch heute noch das Stadtbild. Das Denkmalensemble „Erweitertes Stadtzentrum-Nördliche Innenstadt“ ist in seiner flächenmäßigen Ausdehnung das größte zusammenhän-gende Ensemble und tangiert die nördliche Stadteinfahrt. In den frühen 1920er Jahren bilden die Bauvorhaben einer fortschrittlichen Unternehmerschaft die Wegbereitung in die Moderne. Die Bauten von Thilo Schoder und anderer Kollegen prägen das Neue Bauen in Gera in bei-spielhaftem Ausmaß innerhalb Thüringens. Mit der Wohnbauentwicklung der 1950er bis 1980er Jahre entstanden Wohngebiete in hoher städtebaulicher Qualität und großzügigen Freiflächen, wie z. B. der Mendelssohnweg und der Bieblacher Hang.

Mit dem Werk Kulturdenkmale in Thüringen , Stadt Gera (Denkmaltopographie der Bun-desrepublik Deutschland) liegt seit 2007 für die erste kreisfreie Stadt in Thüringen das Denk-malbuch im Sinne des ThürDSchG § 4 vor. Der Band enthält den Katalog der Kulturdenkma-le im Geraer Stadtgebiet, wobei die Bodendenkmale nur in dem eingetragenen Umfang ver-zeichnet werden konnten. Aus unterschiedlichen Gründen ist der Denkmalbestand Verände-rungen unterworfen. Deshalb erfolgt die Fortschreibung und Aktualisierung der Liste laufend. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gera führt die Denkmalliste als Auszug aus dem Denkmalbuch des Landes Thüringen. Bei allen geplanten Baumaßnahmen kann darauf zurückgegriffen und der gesetzliche Schutz gewährleistet werden. Die Übernahme der Ein-zeldenkmale aus der Denkmalliste ist aufgrund des Maßstabes nicht möglich und hätte die Lesbarkeit des Flächennutzungsplanes erheblich beeinträchtigt. Die Denkmalensembles sind vollständig im Flächennutzungsplan eingetragen. Im Plan sind folgende Denkmalensembles ausgewiesen:

Gebiet Gegenstand

Geraer Stadtzentrum Geraer Stadtzentrum Erweitertes Stadtzentrum – Nördliche Innenstadt Erweitertes Stadtzentrum – Nördliche Innenstadt Alt-Untermhaus Mohrenplatz einschl. ehem. Anger – Bauliche Gesamtanlage Alt-Untermhaus Komplex der ehem. Schlossanlage Osterstein mit Bergfried,

Alter Wache, Gartensaal, Wohngebäude, Brücke, Mauerres-te, Zufahrtsstraße, Remisen am Faulenzer Weg, Aufgänge

Fuchsklamm Weinbergstr.

Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück

Schlossberg Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück Untermhäuser Str. Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück Böttgerweg Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück Gries Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück Wasserstr. Wohn- und Nebengebäude einschl. gesamtes Flurstück Arndtstr. gesamter Straßenzug einschl. Eckgebäude Hohe Str. und

Ludwig-Jahn-Str. Bieblacher Hang Wohngebiet Dorna, Kirchberg Kirche mit Pfarrhof, ehem. Schule einschl. Nebengebäude,

Hof, Garten und Umfriedung Friedrich-Naumann-Platz mit angrenzender Bebauung der Gutenbergstr. 12 / Eckge-

bäude, Fasaneriestr. 2 / Eckgebäude, Schellingstr. 1 und 2, Juliot-Curie-Str. 2, 4, 6 und Grundstück Gem. Untermhaus, Flur 4, Flurst. 103/1

Georg-Büchner-Str. beidseitige Bebauung - Straßenbild Gerhard-Hauptmann-Str. einschl. südl. Baumreihe

Wohnbebauung Karl-Marx-Allee/ Rathenaustr. Wohnbebauung mit Gärten Küchengarten mit Küchengartenallee Gartenanlage Küchengarten und Allee mit beidseitiger Vil-

lenbebauung einschl. Gärten und Einfriedung

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Gebiet Gegenstand

Langenberger Kirchplatz Kirche mit Kirchhof und Kirchhofmauer, Schulgebäude, Pfarrhaus einschl. Nebengebäude

Lietzsch gesamte Ortslage einschl. der Grundstücke der Gemarkung Lietzsch, Flur 2, Flurst. 1a, b, 39

Maienweg/ Maienplatz Wohnhäuser mit Gärten, Torbögen und Platzraum Mendelsohnweg Wohnanlage Oberröppisch Dorfanlage mit Kirche und Feuerwehrgerätehaus Poris Dorfanlage Rudolf-Scheffel-Str. Wohnbebauung Straße des Friedens/ Vollersdorfer Str. Villenbebauung Theaterstr. Wohnbebauung Uhlstr. Wohnanlage

Abb. 59: Liste der Denkmalensembles91

Für die genaue Abgrenzung der Denkmalensembles wird auf die nachrichtliche Denkmalliste bei der Unteren Denkmalschutzbehörde verwiesen.

91 vgl.: Nachrichtliche Denkmalliste der UDSB Gera