789 · 2017-11-06 · Lernen di e Expat ski nder in der International School Basel (ISB) ... dass...

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1165 N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01] 789 www.bl.ch Protokoll 35. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 25. April 2013 10.00–12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1165

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

789www.bl.ch

Protokoll

35. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 25. April 2013

10.00–12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131166

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Abwesend Vormittag:Bürgi Marc, Grossenbacher Stephan, Hasler Gerhard,Pfaff Thomas, Rüegg Martin und Wenger Paul

Abwesend Nachmittag:Botti Claudio, Bürgi Marc, Grossenbacher Stephan, HaslerGerhard, Pfaff Thomas, Richterich Rolf und Rüegg Martin

KanzleiAchermann Jörg

Protokoll:Bertsch Jörg, Kocher Markus und Misteli Valentin

IndexMitteilungen 1169Traktandenliste 1169Persönliche Vorstösse 1198

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1167

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Traktanden

1 2013/058Berichte des Regierungsrates vom 26. Februar 2013 undder Petitionskommission vom 16. April 2013: 11 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1170

2 2013/059Berichte des Regierungsrates vom 26. Februar 2013 undder Petitionskommission vom 16. April 2013: 12 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1170

3 2013/074Berichte des Regierungsrates vom 12. März 2013 und derPetitionskommission vom 16. April 2013: 15 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1170

4 2013/075Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2013 und derPetitionskommission vom 16. April 2013: 11 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1170

5 2013/076Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2013 und derPetitionskommission vom 16. April 2013: 11 Einbürge-rungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigenbeschlossen 1171

6 2012/222Berichte des Regierungsrates vom 21. August 2012 undder Finanzkommission vom 7. März 2013: Anpassung desSteuergesetzes vom 7. Februar 1974 an die harmonisie-rungsrechtlichen Vorgaben des Bundes und neuer Tariffür Kapitalleistungen aus Vorsorge; 2. Lesungbeschlossen mit 4/5-Mehr 1171

7 2012/337Berichte des Regierungsrates vom 13. November 2012und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissionvom 6. März 2013: Teilrevision des Gesundheitsgesetzes;2. Lesungbeschlossen mit 4/5-Mehr 1173

8 2012/162Berichte des Regierungsrates vom 12. Juni 2012 und derFinanzkommission vom 22. März 2013: Änderung desSozialhilfegesetzes; 2. Lesungbeschlossen mit 4/5-Mehr 1173

9 2012/176Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2012 und derPersonalkommission vom 11. April 2013 und Mitberichtder Finanzkommission vom 11. April 2011: BLPK-Reform;1. Lesungabgeschlossen 1174

14 Fragestundealle Fragen (3) beantwortet 1181

12 2013/047Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2013 undder Bau- und Planungskommission vom #: Erteilung einesGenerellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentli-chen Verkehrs für die Jahre 2014 - 2017beschlossen 1194

Nicht behandelte Traktanden

10 2012/315Berichte des Regierungsrates vom 30. Oktober 2012 undder Finanzkommission vom 11. April 2013: Änderung von§ 15a des Finanzhaushaltsgesetzes aufgrund der Ver-handlungen mit den Gemeinden; 1. Lesung

11 2013/023Berichte des Regierungsrates vom 22. Januar 2013 undder Bau- und Planungskommission vom 15. April 2013:Übergangsmassnahmen Gymnasium Münchenstein Er-weiterung Schulraumprovisorium

13 2013/118Petition betreffend Verkehrsentlastung für die GemeindeBirsfelden

15 2012/246Postulat von Georges Thüring vom 6. September 2012:Kapazitätsausweitung für das Uni-Kinderspital: Zusam-menarbeit mit der KTK Kindertagesklinik in Liestal

16 2012/248Postulat von Stephan Grossenbacher vom 6. September2012: Zukunftweisendes Spitalkonzept betreffend Uni-versitätsspital beider Basel

17 2012/256Postulat von Klaus Kirchmayr vom 6. September 2012:Ausbau des UKBB

18 2012/279Motion von Marie-Theres Beeler vom 20. September2012: Harmonisierung der Spitallisten in den KantonenBasel-Landschaft und Basel-Stadt

19 2012/323Motion der SVP-Fraktion vom 1. November 2012: Grund-sätze der Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden

20 2012/324Motion der SVP-Fraktion vom 1. November 2012: KeineVerwässerung der Defizitbremse

21 2012/251Postulat von Christoph Buser vom 6. September 2012:Zuordnung des ALV in das Hochbauamt: KurzfristigerEffizienzgewinn oder nachhaltige Stärkung der Wirt-schaftsförderung?

22 2012/276Motion von Karl Willimann vom 20. September 2012: Ein-führung von Bereichsstrukturen in der Bau- und Umwelt-schutzdirektion (BUD) und der geplanten Integration desAmtes für Liegenschaftsverkehr (ALV) in das Hochbauamt(HBA)

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131168

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23 2012/294Postulat von Hans Furer vom 18. Oktober 2012: Machbar-keitsstudie betreffend Überbauung von geeigneten Auto-bahnabschnitten

24 2012/295Postulat von Christine Koch vom 18. Oktober 2012: Am-peln mit Zeitanzeige - Pilotversuch

25 2012/297Postulat von Klaus Kirchmayr vom 18. Oktober 2012:Wasserwirbelkraftwerke im Kanton Baselland

26 2012/326Postulat von Kathrin Schweizer vom 1. November 2012:Gelder aus dem Trinkwasserfonds auch an BaselbieterTrinkwasserkonsumentenInnen

27 2012/289Motion von Georges Thüring vom 18. Oktober 2012:Rechtsmittelbelehrung im Abstimmungsbüchlein

28 2012/306Interpellation von Julia Gosteli vom 18. Oktober 2012:Absenzenregelung im Baselbiet. Schriftliche Antwort vom5. März 2013

29 2012/298Interpellation von Christoph Buser vom 18. Oktober 2012:Weiterer Standort der International School als Mehrtwertfürs Baselbiet - im Ergolztal? Schriftliche Antwort vom 26.März 2013

30 2012/299Interpellation von Christoph Buser vom 18. Oktober 2012:Lernen die Expatskinder in der International School Basel(ISB) genügend Deutsch? Schriftliche Antwort vom 26.März 2013

31 2012/325Postulat der FDP-Fraktion vom 1. November 2012: NeuesAbgeltungssystem für ausländische Studierende anSchweizer Universitäten

32 2012/321Motion von Marc Bürgi vom 1. November 2012: Das er-folgreiche duale Bildungssystem der Schweiz muss erhal-ten bleiben

33 2012/329Interpellation von Michael Vollgraff vom 1. November2012: Entwicklung der Lehrsituation durch Quereinsteigerim Lehrerberuf. Schriftliche Antwort vom 26. März 2013

34 2012/331Interpellation von Klaus Kirchmayr vom 1. November2012: Remotionsquoten der Guten Schule Baselland.Schriftliche Antwort vom 26. März 2013

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1169

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Nr. 1201

Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsident Jürg Degen (SP) begrüsst die Anwe-senden, auf der Tribüne speziell die 5. Klasse der Primar-schule Duggingen mit ihrer Lehrerin Jolanda Feldmann,denen er einen spannenden Aufenthalt im Landratssaalwünscht.

– Regierungsratswahl vom 21. April 2013

Am vergangenen Wochenende hat die Baselbieter Bevöl-kerung Landrat Thomas Weber zum neuen Regierungsrat

gewählt. Der Landratspräsident gratuliert Thomas Weberherzlich zur Wahl und hofft, dass er seine ganze Kraftzum Wohle des Kantons wird einsetzen können. [Beifall]

– Rücktritt

Der Landratspräsident verliest ein Rücktrittsschreibenper 30. Juni 2013 mit folgendem Wortlaut:

«Sehr geehrter Herr LandratspräsidentSehr geehrter Herr Landschreiber

Nach 25 Jahren in Gemeinde-, Berufs- und Kantons-politik habe ich mich entschlossen, per Mitte Amtsperiodeaus dem Landrat auszutreten. Alle erwähnten Sparten derPolitik waren auf ihre eigene Art fordernd und haben meinLeben ungemein bereichert und geprägt. Nun ist es an derZeit, Termine abzubauen und die neue Freiheit vermehrtfür zurückgestellte Wissensgebiete und die inzwischenerweiterte Familie einzusetzen. Darauf freue ich michsehr. Das Interesse an der Politik wird mich weiter beglei-ten, doch das Herzblut ist vergossen. So ist es also an derZeit, einer neuen, motivierten Kraft Platz zu machen.

Ich bedanke mich bei allen, denen ich während mei-ner Landratszeit begegnet bin, für den stets respektvollenUmgang, vor allem aber den Mitgliedern der Bildungs-,Kultur- und Sportkommission, die meine oft pointierte Artzu ertragen hatten. Meine junge Fraktion hat mich meinAlter nicht spüren lassen und mich zu jugendlichen Tatenwie Pferderitten und rasanten Velofahrten verleitet. Ichwerde euch vermissen.

Ich wünsche dem Landrat, basierend auf einer kon-struktiven Zusammenarbeit mit dem neu zusammenge-setzten Regierungsrat, die Umsetzung vieler guter Ideenzum Wohle unseres Kantons.

Bea Fünfschilling»

– FC Landrat

Der Landratspräsident gibt eine Mitteilungen des FCLandrat zur Kenntnis:

Der Match gegen die Firma Roche vom letzten Freitagwurde leider wegen des starken Regens abgesagt undwird zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt; das Datumsteht noch nicht fest.

Der nächste Match ist am nächsten Dienstag, 30.April 2013 um 17:00 Uhr am Gymnasium Liestal gegeneine Auswahl des Gymnasiums, das sein 50-Jahr-Jubi-läum feiert.

Heute ist Anmeldeschluss für den Match gegen dasjurassische Parlament am 15. Mai in Courtemaîche mitanschliessendem Grillabend in der alten Prieuré von

Grandgourt. Es sind bis jetzt erst vier Spieler angemeldet;es braucht also noch etwa zehn mehr. Vielleicht ist dieZurückhaltung darauf zurückzuführen, dass an jenemAbend in Amsterdam der Final der Europa League ist.Aber für den Fall, dass dort der FCB mitspielt, sorgen derParlamentsdienst und Hans Furer, der Gastgeber in derPrieuré, dafür, dass alle zusammen – die Jurassier unddie Baselbieter – den Match live anschauen können. Auchals FCB-Fan kann man sich also für den Match in derAjoie anmelden, und zwar am besten gerade heute.

– Gratulation

Der Landratspräsident gratuliert Landrätin Pia Fankhau-ser, die diesen Monat, am 13. April, einen runden Ge-burtstag feierte. [Beifall]

– Entschuldigungen

Vormittag: Bürgi Marc, Grossenbacher Stephan,Hasler Gerhard, Pfaff Thomas, RüeggMartin und Wenger PaulRR Pegoraro Sabine

Nachmittag: Botti Claudio, Bürgi Marc, Grossenba-cher Stephan, Hasler Gerhard, PfaffThomas, Richterich Rolf und RüeggMartin

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1202

Zur Traktandenliste

Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt an, ob Ände-rungswünsche vorhanden sind. Dies ist nicht der Fall.

://: Es wird gemäss der versandten Traktandenliste ver-fahren.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

Der Landratspräsident trägt ein Gedicht in BaselbieterMundart von Emil Schreiber, Arisdorf, vor. Es ist ein Ge-dicht, das Jürg Degen oft von seinem Vater vorgelesenbekam und das er sehr mag.

Dräck

's Noochbers Chnächt, der Bänz – Gott hett ihn selig –er hätt öbbis anders sölle geh.Är isch nit gsy, wie die meischte Buure.Är hett alls mit bsund're Auge gseh.

I chönnt allerhand vo ihm verzelle.Jedes Tierli hett er pfläggt und g'schützt.Er hett gsait: Gott heb gar nüt erschaffe,wo nit däm und sälbem öbbis nützt.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131170

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Ei Uusspruch vom Bänz, dä isch mir blibe.Är hett gacheret. – I lauf derzue.Boodelos ischs gsi, 's het zümpftig dräcket,und i rüef: «Bänz, hesch du dräckigi Schueh!»

«Dräck!? – Das isch kei Dräck, du junge Schnuufer!Stroossedräck und Stubedräck, das gitts,aber was bim Ach're an de Schuehnehange blybt, das isch kei Dräck, potz Blitz! –

's isch es Stück vo euser Mueter Ärde,vo n ere Mueter, wo vo früeh bis spotschafft, ass d'Möntsche chönne sy und wärde...in der Ärde, nit im Dräck, wachst 's Brot.»

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1203

1 2013/058

Berichte des Regierungsrates vom 26. Februar 2013

und der Petitionskommission vom 16. April 2013: 11

Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) weist einleitenddarauf hin, dass dem Landrat heute fünf Pakete Einbürge-rungsgesuche vorgelegt werden. Er hofft, dass in fünfMinuten alle miteinander Schweizerinnen und Schweizersind. Bei Traktandum 1 handelt es sich um elf Gesuche.Die Petitionskommission beantragt dem Landrat mit 5:2Stimmen ohne Enthaltungen, den Bewerberinnen undBewerbern das Kantonsbürgerrecht zu erteilen.

://: Der Landrat erteilt mit 53:10 Stimmen bei 9 Enthaltun-gen den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantons-bürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den re-gierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.10]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1204

2 2013/059

Berichte des Regierungsrates vom 26. Februar 2013

und der Petitionskommission vom 16. April 2013: 12

Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staats-

angehörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, diesesPaket von zwölf Einbürgerungsgesuchen werde von derKommission mit 6:1 Stimmen ohne Enthaltungen zur An-nahme empfohlen. An den unterschiedlichen Stimmen-verhältnissen sieht man auch, dass die Kommission dieFälle im einzelnen diskutiert und prüft, wodurch es dannzum Teil zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

://: Der Landrat erteilt mit 56:7 Stimmen bei 12 Enthaltun-gen den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantons-bürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den re-gierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.12]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1205

3 2013/074

Berichte des Regierungsrates vom 12. März 2013 und

der Petitionskommission vom 16. April 2013: 15 Ein-

bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsange-

hörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) gibt bekannt,dass in diesem Falle die Kommission mit 5:2 Stimmen dieAnnahme empfiehlt.

://: Der Landrat erteilt mit 57:9 Stimmen bei 9 Enthaltun-gen den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantons-bürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den re-gierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.13.07]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1206

4 2013/075

Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2013 und

der Petitionskommission vom 16. April 2013: 11 Ein-

bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsange-

hörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) gibt bekannt,dass auch in diesem Falle die Kommission mit 5:2 Stim-men die Annahme empfiehlt.

://: Der Landrat erteilt mit 60:9 Stimmen bei 9 Enthaltun-gen den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantons-bürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den re-gierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.13.57]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1171

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

Nr. 1207

5 2013/076

Berichte des Regierungsrates vom 19. März 2013 und

der Petitionskommission vom 16. April 2013: 11 Ein-

bürgerungsgesuche von ausländischen Staatsange-

hörigen

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, dass indiesem Falle die Kommission mit 6:1 Stimmen die An-nahme empfiehlt.

://: Der Landrat erteilt mit 62:9 Stimmen bei 9 Enthaltun-gen den Bewerberinnen und Bewerbern das Kantons-bürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den re-gierungsrätlichen Vorschlägen fest.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.14]

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1208

6 2012/222

Berichte des Regierungsrates vom 21. August 2012

und der Finanzkommission vom 7. März 2013: Anpas-

sung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974 an die

harmonisierungsrechtlichen Vorgaben des Bundes

und neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge; 2.

Lesung

Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg(SVP) wünscht das Wort nicht.

Dieter Epple (SVP) teilt vorweg mit, die SVP-Fraktionbeantrage nach den Diskussionen aus der ersten Lesung,in § 36 Abs. 2 die auf die Kapitalleistungen anwendbarenSteuersätze so festzusetzen wie ursprünglich vom Regie-rungsrat beantragt, also 2 % für die ersten Fr. 400'000, 6% für über Fr. 400'000 liegende Beträge, insgesamt abernicht mehr als 4.5 %.

Im weiteren beantragt die SVP, in § 28 lit h die Ober-grenze von Fr. 5'000 ersatzlos zu streichen. Die Angehöri-gen der Feuerwehr stellen sich Tag und Nacht, 24 Stun-den pro Tag, an 365 Tagen im Jahr uneigennützig in denDienst der Allgemeinheit und der Mitmenschen. Sie hel-fen, wenn andere in Not sind und Hilfe benötigen. Siebekämpfen unter erheblichem körperlichem Einsatz undGefahr Ereignisse von zerstörerischem Ausmass – Brän-de, Elementarschäden etc. –, die für die Gesellschaft eineGefahr darstellen. Aus diesem Grund sollten mindestens85 % der Angehörigen der Feuerwehr ihren Sold steuer-frei beziehen können, dies einerseits als Anerkennung fürihren uneigennützigen Einsatz, andererseits auch des-halb, weil der Feuerwehrsold ohnehin sehr bescheiden ist.

Ruedi Brassel (SP) teilt für die SP-Fraktion mit, auchdiese möchte in Bezug auf § 36 Abs. 2 grossmehrheitlichdem ursprünglichen Regierungsantrag folgen, womit dievon der Kommission vorgeschlagene Mehrbelastung derunteren Einkommenskategorie vermieden wird.

Beim Thema Feuerwehrsold ist die SP nicht für eine gene-relle Befreiung, sondern sie folgt dem Antrag der JSK, denFreibetrag auf Fr. 10'000 festzusetzen.

Michael Herrmann (FDP) stellt fest, dass dieses Ge-schäft einen seltsamen Weg nehme. Es werden zuerstAnträge gestellt, dann werden sie wieder zurückgenom-men, und am Ende sind sich alle wieder einig, auf dieRegierungsvorlage zurückzukommen. Die FDP-Fraktionkann damit gut leben und stimmt zu.

Beim Feuerwehrsold muss man sich aber schon fra-gen, ob es richtig ist, sich in Widerspruch zur bundes-rechtlichen Lösung zu setzen. Eigentlich war man einmalder Meinung, man wolle das Steuergesetz vereinfachen.Im W eiteren muss man auch fragen, ab wann einFeuerwehr- oder sonstiger Sold Einkommen ist und biswohin nicht. Die FDP wird daher den Antrag der SVP ab-lehnen.

Claudio Botti (CVP) äussert sich ebenfalls erstaunt darü-ber, wie viel Sinneswandel es in dieser Angelegenheitgegeben habe. Die CVP/EVP-Fraktion sei aber auch frohdarüber, denn schliesslich sei es ja erlaubt, klüger zuwerden. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag derSVP, auf den ursprünglichen Regierungsantrag zurück-zukommen. In Sachen Feuerwehrsold ist die Fraktion fürden Freibetrag von Fr. 10'000.

Auch die grüne Fraktion, sagt Lotti Stokar (Grüne), spre-che sich jetzt bei den Kapitalleistungen für den Regie-rungsvorschlag aus. Die Befreiung des Feuerwehrzollslehnen die Grünen ab und plädieren für den einheitlichenFreibetrag von Fr. 5000, dies auch deswegen, weil manden Feuerwehrsold nicht gesondert bevorzugen sollte.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) begrüsste es, dasssich nun in Sachen Kapitalleistungen eine Einigung aufBasis des Regierungsvorschlags abzeichne. Beim Feuer-wehr erfolgt ist er jedoch – obwohl Ehrenmitglied beimFeuerwehrverband beider Basel – für den von der Regie-rung vorgeschlagenen Freibetrag von Fr. 5'000. Auch beider direkten Bundessteuer liegt dieser Freibetrag bei Fr.5'000. Unter dem Aspekt der von der Verfassung gefor-derten Vereinfachung des Steuerdeklarationsverfahrenssollten die Freigrenzen für die Bundes- und die Kantons-steuer die gleichen sein. Im Jahre 2011 wurde mit über-wältigenden Mehr eine Verfassungsbestimmung be-schlossen – § 133a KV –, welche verlangt, dass das Aus-füllen der Steuererklärung wenig Zeit in Anspruch nimmtund ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand mit sichbringt. Mit jeder Abweichung von bundesrechtlichen Rege-lungen entfernt man sich von diesem Verfassungsauftrag.Es handelt sich hier zwar nicht um einen Casus belli; den-noch hätte die Regierung gerne, dass die Freigrenze aufFr. 5'000 und nicht auf Fr. 10'000 festgesetzt wird. Dazukommt ja noch, dass die Pauschalzulagen für Kadermit-glieder und die Funktionszulagen unter die Besteuerungvon Behördenmitgliedern im Nebenamt fallen; und dortgibt es auch nochmals einen Betrag, der steuerfrei ist.Wenn man nun beides kombiniert, so käme man mit derFreigrenze Fr. 10'000 auf eine wirklich sehr feudale Lö-sung.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131172

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Hanspeter Weibel (SVP) hat den Eindruck, heute sei derTag des «I confess...»; er war nämlich einmal Mitglied derFreiwilligen Feuerwehr; aber man sieht ihm ja an, dassdies Jahrzehnte her ist. Er möchte darauf aufmerksammachen, dass mit der Limite von Fr. 5'000 zur Zeit etwa80 % der 3000 Feuerwehrleute im Kanton betroffen sind.Nun hat man aber vorhin schon gemerkt, dass im Saal dieBereitschaft besteht, verschiedene Kröten zu schlucken,um die erforderliche qualifizierte Mehrheit herbeizuführen.Da wäre es doch schade, wenn die 80 % betroffener Feu-erwehrleute wegen dieser Regelung das Referendumergreifen würden. Die 1'500 notwendigen Unterschriftenwürden sie angesichts ihrer Zahl leicht zusammenbringen.Der Votant und stellt sich jedoch vor, dass man den Anteilbetroffener Feuerwehrleute mit einem Steuerfreibetragvon Fr. 10'000 deutlich absenken würde. Er möchte daherbeliebt machen, den Antrag auf Fr. 10'000 gegen denjeni-gen auf völlige Steuerbefreiung auszumehren.

Dominik Straumann (SVP) erinnert daran, dass nachbisheriger Rechtslage im Kanton Basel-Landschaft – alseinem von wenigen Kantonen in der Schweiz – der Feuer-wehrsold total steuerbefreit ist. Dies sei einst so einge-führt worden als Anerkennung des ehrenamtlichen Ein-satzes. Nun kommt die Bundesregelung mit Fr. 5'000, undes werden neue Steuereinnahmen generiert aus Tätig-keiten, deren Entlöhnung bei weitem nicht dem entspricht,was die Landratsmitglieder verdienen. Ein durchschnitt-licher Feuerwehrmann verdient im Einsatz rund Fr. 30 proStunde; im Einzelnen schwankt es je nach Gemeindegrös-se zwischen Fr. 22 und Fr. 45. Wenn dies nun zum Haupt-einkommen hinzuaddiert und dann versteuert werdenmuss, so gehen nochmals etliche Franken davon weg.Dies ist nicht das richtige Signal an Leute, die sich imMilizsystem zu völlig unplanbaren Zeiten in den Dienst derAllgemeinheit stellen. Er bittet daher, die Steuerbefreiungnach oben offen zu lassen. Man kann dies nicht verglei-chen mit politischer Tätigkeit, wo es einen Freibetrag vonFr. 7'000 gibt; denn dort sind die Sitzungen planbar, undsie finden zu normalen Zeiten statt. Die Einführung einerObergrenze von Fr. 5'000 wäre ein massiver Eingriff, undes ist Hanspeter Weibel darin zuzustimmen, dass in die-sem Falle das Referendum sehr wahrscheinlich wäre,womit dann ein Gesetz, das ganz viele andere Regelun-gen beinhaltet, völlig unnötigerweise vors Volk käme. DerVotant bittet daher, im mindesten Falle dem Antrag derJSK zu folgen, besser aber es bei der totalen Steuerbe-freiung zu belassen.

Urs-Peter Moos (Freie Wähler) bekundet, er sei selbstseit mehr als zehn Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuer-wehr; er erhalte für eine Übung Fr. 35, für einen EinsatzFr. 45. Dies sei eine sehr angemessene Entschädigung.Er wehrt sich auch dagegen, dass hier im Landrat eineLobbying-Debatte geführt wird. Die Fr. 5'000, wie sie imRahmen der Steuerharmonisierung vorgesehen sind, sindein sehr angemessener Freibetrag. Es ist in der Tat so,dass nur Kaderleute über die Fr. 5'000 hinauskommen. Erselbst hatte Jahre, in welchen er, Einsätze und Übungenzusammengenommen, mehr als 100 mal zur Stelle war,und dennoch nicht über Fr. 5'000 hinauskam. Man solltedas Augenmerk also dort belassen, wo es hingehört, näm-lich bei der Suche nach einer nachhaltigen Lösung zu-sammen mit der Eidgenossenschaft. Es ist auch zu be-achten, dass es sich um eine freiwillige Feuerwehr han-

delt. Jeder, der sich dort engagiert, entscheidet selbst, ober mitmachen will oder nicht, und weiss auch, worauf ersich einlässt.

Werner Rufi (FDP) ergreift das Wort als Präsident derJSK. Er ist aus neutraler Warte der Meinung, dass manden Freibetrag von Fr. 10'000 durchaus vertreten kann.Dies wird sehr schnell klar, wenn man gegenüberstellt,welche Bedeutung die beiden zur Diskussion stehendenLösungen einerseits für den Kanton, andererseits für diebetroffenen Feuerwehrleute haben. Die JSK hat sich ein-stimmig für Fr. 10'000 ausgesprochen, und der Votantmöchte die Zustimmung hierzu allen Fraktionen beliebtmachen.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) machte darauf auf-merksam, dass man den Freibetrag jedenfalls nicht offenlassen könne. Im Bundesgesetz über die Harmonisierungder direkten Steuern der Kantone und Gemeinden heisstes in Art. 7 Abs. 4hbis: «Steuerfrei ist ... der Sold der Mi-lizfeuerwehrleute bis zu einem nach kantonalen Rechtbestimmten jährlichen Betrag...». Das heisst also, derKanton muss einen Betrag festlegen.

Ruedi Brassel (SP) weist darauf hin, dass man derzeitbereits eine Detaildiskussion führe. Er beantragt, zur Le-sung zu schreiten.

Dieter Epple (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion ziehe ihrenAntrag zurück.

– Zweite Lesung

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I.

§§ 6 - 24d keine Wortbegehren

§ 28 Buchstabe h und n

Ruedi Brassel (SP) bezieht sich auf den Antrag der JSK,den Freibetrag auf Fr. 10'000 festzusetzen, und bekräftigt,dass die SP-Fraktion diesen Antrag unterstütze. Fachlicherscheint dies berechtigt, und administrativ bedeutet esden gleichen Aufwand, egal ob die Grenze bei Fr. 5'000Fr. 10'000 liegt.

://: Der Landrat beschliesst mit 66:8 Stimmen bei 6 Ent-haltungen, in Abweichung vom Antrag der Finanz-kommission vom 7. März 2013, den Freibetrag für denSold der Milizfeuerwehrleute auf Fr. 10'000 festzuset-zen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.36]

§§ 29 - 33 keine Wortbegehren

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1173

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

§ 36 3. Kapitalleistungen aus Vorsorge

Es liegt, so Landratspräsident Jürg Degen (SP), ein An-trag der SVP-Fraktion vor, auf die Regierungsvorlagezurückzukommen und in Absatz 2 die Prozentsätze wiefolgt festzusetzen:– für die ersten 400'000 Fr. 2%– für über Fr. 400'000 liegende Beträge 6%insgesamt aber nicht mehr als 4.5%

://: Der Landrat beschliesst einstimmig mit 80:0 Stimmen,in § 36 Absatz 2 die Prozentsätze wie folgt festzuset-zen:– für die ersten 400'000 Fr. 2%– für über Fr. 400'000 liegende Beträge 6%insgesamt aber nicht mehr als 4.5%.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.37]

§§ 46 - 203 keine Wortbegehren

II. keine Wortbegehren

– Rückkommen

Monica Gschwind (FDP) kommt zurück auf § 68o Ab-bis

satz 3. Sie ist der Meinung, dieser hänge zusammen mitdem abgeänderten § 36 und müsse deshalb ebenfallsentsprechend der Regierungsvorlage rückabgeändertwerden.

Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg(SVP) bestätigt auf Anfrage von Präsident Jürg Degen,dass dem so ist.

://: Der Landrat beschliesst mit 80:0 Stimmen bei 1 Ent-haltung, die Prozentsätze in § 68o Abs. 3 wie folgtbis

festzusetzen:– für die ersten 400'000 Fr. 3.2%– für über 400'000 Fr. liegende Beträge 9.5%insgesamt aber nicht mehr als 7.1%.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.40]

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt der Revision des Steuergesetzesmit vorstehenden Änderungen einstimmig mit 79:0Stimmen zu. Das 4/5-Mehr ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.41]

://: Der Landrat schreibt gemäss Antrag der Finanzkom-mission mit 81:0 Stimmen die Motionen 2010/339 vonSara Fritz, 2010/147 von Hans-Jürgen Ringgenbergund 2011/182 von Franz Meyer ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.42]

Beilage 1: Gesetzesänderung

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1209

7 2012/337

Berichte des Regierungsrates vom 13. November 2012

und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommissi-

on vom 6. März 2013: Teilrevision des Gesundheits-

gesetzes; 2. Lesung

Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) wünschtnicht das Wort.

– Zweite Lesung

Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt, ob es Fragenoder Bemerkungen gebe. Dies ist nicht der Fall.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen gewünscht.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst mit 75:0 Stimmen bei 1 Ent-haltung die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes.Das 4/5-Mehr ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.44]

://: Der Landrat beschliesst mit 76:0 Stimmen, das Dekretzum Gesetz über das Gesundheitswesen aufzuheben.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.45]

Beilage 2: Gesetzesänderung

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1210

8 2012/162

Berichte des Regierungsrates vom 12. Juni 2012 und

der Finanzkommission vom 22. März 2013: Änderung

des Sozialhilfegesetzes; 2. Lesung

Kommissionsvizepräsident Hans-Jürgen Ringgenberg(SVP) wünscht nicht das Wort.

– Zweite Lesung

Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt, ob es Fragenoder Bemerkungen gebe. Dies ist nicht der Fall.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131174

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat beschliesst mit 77:0 Stimmen bei 2 Ent-haltungen die Änderung des Gesetzes über dieSozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe. Das4/5-Mehr ist erreicht.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.46]

Beilage 3: Gesetzesänderung

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

*

Nr. 1211

9 2012/176

Berichte des Regierungsrates vom 19. Juni 2012 und

der Personalkommission vom 11. April 2013 und Mit-

bericht der Finanzkommission vom 11. April 2011:

BLPK-Reform; 1. Lesung

– Beizug von Sachverständigen

Landratspräsident Jürg Degen (SP) teilt mit, Regierungs-rat Adrian Ballmer habe ihn gebeten, nach § 53 des Land-ratsgesetzes Sachverständige aus der Verwaltung beizie-hen zu dürfen. Diese dürfen das Wort ergreifen, wenn esvom Regierungsrat beantragt und vom Landrat bewilligtwird. Der Präsident gestattet den beiden Sachverständi-gen, im Landratssaal Platz zu nehmen.

Felix Keller (CVP) fragt an, wer die beiden Sachverstän-digen sind.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) teilt mit, es handlesich um Hanspeter Simeon, den CEO der Pensionskasse,der das ganze Projekt begleitet hat, sowie um den Pen-sionskassenexperten der Swisscanto Vorsorge AG, Pat-rick Spuhler.

://: Der Landrat bewilligt einstimmig mit 73:0 Stimmen,dass die beiden Experten auf Antrag des Regierungs-rates in der Diskussion das Wort ergreifen.[Namenliste einsehbar im Internet; 10.49]

– Kommissionsberichte

Die Präsidentin der Personalkommission, Regula Mesch-

berger (SP), stellt die Vorlage vor. Das vorliegende Ge-schäft habe zwei Kommissionen, die Personalkommissionund die Finanzkommission, mehr als ein Jahr lang inten-sivst beschäftigt. Für die Präsidentin selbst, aber auch fürviele Kommissionsmitglieder, war dies eine äusserst in-tensive Form der Weiterbildung. Sie alle mussten sich indie Thematik einarbeiten, mussten die Abläufe kennen-lernen, sie lernten viele neue Begriffe kennen. Sie habenso intensive Diskussionen geführt wie möglicherweisenoch zu keinem anderen Geschäft, weil es eben für alleBeteiligten so weitreichende Folgen hat. Es war auch eineForm der Zusammenarbeit zwischen Personal- und Fi-nanzkommission, wie sie die Präsidentin in ihrer zehnjäh-rigen Landratstätigkeit bisher noch nie erlebt hat. Es war

eine intensive und gute Zusammenarbeit, wofür sie MarcJoset und Hans-Jürgen Ringgenberg herzlich dankt. Ge-meinsam können die beiden Kommissionen dem Landratjetzt ein Paket vorlegen, hinter dem man gut stehen kann.Weil es so weitreichende Auswirkungen hat, nicht nur aufden Kanton, sondern auch auf die angeschlossenen Or-ganisationen, haben die beiden Kommissionen auch ge-meinsam umfassende Hearings durchgeführt. Dabei tratzu Tage, dass das grosse Thema immer die Ausfinanzie-rung ist. Alle Bestimmungen, die die aktiven Beschäftigtensowie die Rentnerinnen und Rentner betreffen, kamendabei zwar auch zur Sprache, waren aber vergleichsweisenebensächlich, weil es eben immer um sehr, sehr vielGeld geht.

Es gibt grosse Veränderungen für die Versicherten.Die Reform beinhaltet unter anderem, und dies ist einganz wichtiger Schritt, einen Primatwechsel, nämlich denWechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, wobei Be-sitzstandsregelungen festgelegt wurden. Die aktiven Ver-sicherten sind noch auf eine zweite Art betroffen, nämlichinsofern, als das Rentenalter auf 65 Jahre, also um einJahr, heraufgesetzt wurde. Eine vorzeitige Pensionierungwird möglich sein ab Vollendung des 58. Lebensjahres;allerdings muss man sich das leisten können, denn diebisherige Überbrückungsrente fällt weg. Neu kann mansich eine eigene Überbrückungsrente selbst ansparen.Auch der Beitrag des Kantons an den Wegkauf der Ren-tenkürzung fällt weg. Dies ist ein Beitrag, den die Arbeit-nehmenden an die Reform der Pensionskassen leisten. Die laufenden Renten bleiben unangetastet; sie gelten alswohlerworbene Rechte. Rentnerinnen und Rentner wer-den ihren Beitrag jedoch dadurch leisten, dass sie eineallfällige künftige Teuerung nicht mehr voll werden ausge-glichen bekommen.

Die finanzielle Hauptlast tragen die Arbeitgeber.An der Vorlage fällt auf – dies kommt auch bereits im

Regierungsbericht zum Ausdruck –, dass intensive Ver-handlungen mit den Sozialpartnern stattgefunden haben.Am Ende stand ein Kompromiss in Gestalt der vorstehendgenannten Neuerungen, hinter welchem die Sozialpartnerstehen können. Alle mussten einen Beitrag hierzu leistenund haben ihre Verantwortung wahrgenommen. Hierfürdarf man ihnen ein Kränzlein winden.

Als eines der ganz grossen Themen hat sich in denDiskussionen bald einmal die Vollkapitalisierung heraus-kristallisiert. Die Kommission hat sich in mehreren Sit-zungen unter Beizug externer Experten mit diesem Themaauseinandergesetzt. Wichtig ist hierbei festzuhalten, dassim Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) dieVollkapitalisierung als Regelfall vorgeschrieben ist. DieVariante Teilkapitalisierung kam erst während der Bera-tungen durch die eidgenössischen Räte auf Druck ein-zelner Kantone, vor allem aus der Westschweiz, auf denTisch. Diese haben übrigens ganz andere Verhältnisse,zum Teil mit Deckungsgraden um 40 %. Teilkapitalisie-rung ist gemäss BVG möglich, aber nur als Zwischen-schritt; Ziel ist immer die Vollkapitalisierung. In der Perso-nalkommission wurde der Antrag auf Teilkapitalisierunggestellt. Wenn man nur zu 80 % statt zu 100 % ausfinan-zieren würde, müsste man natürlich weniger Geld in dieFinger nehmen. Dennoch kam die Teilkapitalisierung fürdie Personalkommission mehrheitlich nicht infrage. Auchwünschte die Mehrheit ganz klar den Wegfall der Staats-garantie aus den in Ziffer 2.4.3 des Kommissionsberichtsgenannten Gründen.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1175

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

Am Ende kam die Personalkommission mehrheitlichzu einer Lösung in Gestalt einer Schuldanerkennungdurch den Kanton in der Höhe der Ausfinanzierung derDeckungslücke auf 100 % mit einer Amortisationszeit vonlängstens zehn Jahren, wobei die Geldaufnahme am Ka-pitalmarkt erfolgen soll. Statt einer Wertschwankungs-reserve spricht sich die Kommission für eine Arbeitgeber-beitragsreserve mit Zweckbestimmung aus. Diese Arbeit-geberbeitragsreserve entspricht 35 % der nominellen For-derung für die Ausfinanzierung der Deckungslücke auf100 %. «Aktiviert» werden muss die Reserve nur dann,wenn die Kasse erneut in eine Unterdeckung fallen würde.Bei einem guten Anlageverlauf sind diese 35 % nicht zuleisten, und der grosse Vorteil ist, dass dieses Geld nichtsofort aufgenommen werden muss. Die Kommission istüberzeugt, dass der Kanton angesichts seiner Bonität miteinem Triple-A bei der Aufnahme am Kapitalmarkt besteBedingungen eingeräumt erhält und somit erheblich Geldeinsparen kann gegenüber dem ursprünglich vom Regie-rungsrat vorgeschlagenen Modell.

Dieses Modell hat auch grosse Auswirkungen auf dieangeschlossenen Organisationen. Die Gemeinden wirddie Ausfinanzierung der Pensionskassen auf 100 % vielGeld kosten; und die Kommission geht davon aus, dassauch die Gemeinden mit der von ihr vorgeschlagenenFinanzierungsart beträchtliche Beträge einsparen können.Der Regierungsrat bietet ja eine Pool-Lösung und Garan-tieerklärungen an; wie das im Detail aussehen wird, dazuwird es eine Vorlage geben, allenfalls noch im jetzigenSemester. Die Kommission ist daher der Meinung, dassman mit der von ihr vorgeschlagenen Lösung den Ge-meinden einen sehr grossen Schritt entgegenkommt undihre berechtigten Anliegen wirklich aufnimmt.

Der Personalkommission ist es jedenfalls wichtig, undsie hat ihren Antrag einstimmig beschlossen, dass jetzteine Entscheidung fällt und vorwärts gemacht wird undder Kanton seine Verantwortung gegenüber seinen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern wahrnimmt. Die Kom-missionspräsidentin bittet daher den Landrat, der Vorlagein der jetzt vorliegenden Form zuzustimmen. Es liegenAnträge von Gerhard Schafroth auf dem Tisch, die in derDetailberatung zur Sprache kommen werden, und in de-nen es hauptsächlich um die Frage der Teilkapitalisierunggeht. Die Kommissionspräsidentin bittet den Landrat be-reits jetzt, jene Anträge deutlich abzulehnen, denn ander-enfalls stünde man wieder am Punkt Null. Man müsste dieVorlage zurückweisen, und der Regierungsrat müsstezunächst wieder Verhandlungen mit den Sozialpartnernaufnehmen. Das aber kann nicht das Ziel sein. Es ist dieAufgabe des Landrats, jetzt klar Stellung zu beziehen undseine Verantwortung wahrzunehmen.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP), Vizepräsident derFinanzkommission, die einen Mitbericht vorgelegt hat,macht ergänzende Ausführungen. Die Finanzkommissionhabe sich ebenfalls intensiv mit der Materie auseinander-gesetzt, schwerpunktmässig natürlich mit den finanziellenund finanztechnischen Aspekten. Die Finanzkommissionhat sich an zwölf Sitzungen mit dem Thema befasst; fünfdavon waren gemeinsame Sitzungen mit der Personal-kommission. Es wurden auch zahlreiche Experten ange-hört. Das Eintreten auf die Vorlage wurde relativ spät,nämlich im Dezember 2012, jedoch einstimmig beschlos-sen. Besonders viel Zeit und Aufwand nahm die Frage derVollkapitalisierung oder Teilkapitalisierung in Anspruch.

Die Regierung beantragt dem Landrat, seine Vorsorgeein-richtung im System der Vollkapitalisierung zu führen. Nurso sei es möglich, die Staatsgarantie, welche nach neuemRecht weitreichender als jene nach altem Recht ist, auf-zuheben. Die Regierung kommt in ihrer Vorlage, bei Ab-wägung aller Vor- und Nachteile, zum Schluss, dass dasSystem der Vollkapitalisierung die nachhaltigste und lang-fristig günstigste Variante darstelle. Auch die Finanzkom-mission hat sich mit dieser Thematik eingehend auseinan-dergesetzt. Es herrschte Einigkeit, dass die inskünftigausgeweitete Staatsgarantie des Kantons wegbedungenwerden soll. Die Finanzkommission war sich bewusst,dass dieses Ziel nur zu erreichen ist, wenn die Vorausset-zungen für die Vollkapitalisierung, also ein Deckungsgradvon 100 %, erfüllt sind und die Vorsorgeeinrichtung überausreichende Wertschwankungsreserven verfügt. DieVollkapitalisierung führe zwar im Moment zu einem hö-heren Mittel bedarf, sei dafür aber nachhaltig. Früher oderspäter müsse eine Finanzierungslücke ohnehin geschlos-sen und die versprochenen Leistungen beglichen werden.Zudem sei so die Erwirtschaftung zusätzlicher Anlage-erträge möglich. Im übrigen, und das ist nicht unerheblich,haben sich alle beigezogenen Experten für das Systemder Vollkapitalisierung ausgesprochen.

Als Argument gegen die Vollkapitalisierung wurde derhöhere Mittelbedarf angeführt, der für den Kanton und dieangeschlossenen Arbeitgeber nicht tragbar sei. Im weite-ren wurde angeführt, dass im System der Vollkapitalisie-rung zu viel Geld in der Kasse sei, das durch ungünstigeEntwicklungen auf den Anlagemärkten vernichtet werdenkönnte. Das System der Teilkapitalisierung biete in dieserHinsicht das geringere Risiko. Ein Kommissionsmitgliedführte zudem an, dass man im Falle der Teilkapitalisierungauch flexibler auf künftige Entwicklungen reagieren kön-ne.

In Abwägung aller Argumente hat sich die Finanz-kommission schliesslich mit 6:4 Stimmen bei 2 Enthaltun-gen für das System der Vollkapitalisierung ausgespro-chen. Dies war in der Beratung ein wichtiger Zwischenent-scheid, der es dann auch ermöglichte, in die Diskussionüber das Finanzierungsmodell einzutreten, was ja dannfür die Finanzkommission auch der Knackpunkt war. DerRegierungsrat schlug vor, dass der Kanton die Kosten fürdie Ausfinanzierung der Deckungslücke als Forderung inseine Bücher aufnimmt und diese, verzinst zum techni-schen Zinssatz von derzeit 3 %, in einem Zeitraum von 40Jahren mittels Annuitäten, also Beiträgen für die Verzin-sung und Amortisation der Schuld in gleichbleibendenRaten, abzahlt. Die Finanzkommission hat schon baldmoniert, die vorgeschlagene Lösung sei zu teuer und fürden Kanton nicht tragbar. Die Verzinsung zum tech-nischen Zinssatz von 3 % sei angesichts der derzeitiggünstige Zinskonditionen am Kapitalmarkt unangemessenhoch. Zweitens sei auch der Zeitraum von 40 Jahren deut-lich zu lang und nicht überblickbar; nachfolgende Genera-tionen würden dadurch über Gebühr belastet. Die Finanz-kommission stellte sich mehrheitlich auf den Standpunkt,dass es möglich sein sollte, sich zu günstigeren Konditio-nen am Kapitalmarkt zu finanzieren und die Schuld ineinem weit kürzeren Zeitraum zu amortisieren. Die Regie-rung argumentierte, dass die Verzinsung zum technischenZinssatz von 3 % über 40 Jahre finanzökonomisch einerWertschwankungsreserve von rund 12 % entspreche unddazu diene, die Kasse zu stabilisieren. Diese Verzinsungkomme den eigenen Versicherten zugute. Bei einer Fi-nanzierung am Kapitalmarkt würden die Zinszahlungen an

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131176

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

Dritte geleistet werden.Die Finanzkommission wog in der Folge Chancen und

Risiken verschiedener Modelle ab. Mit 9:2 Stimmen bei 1Enthaltung spricht sie sich für die Lösung «Schuldaner-kennung/Amortisation über Kapitaleinlage» aus. Sieschlägt dem Landrat – in Übereinstimmung mit der Perso-nalkommission – vor, die Pensionskassen mittels Schuld-anerkennung sofort finanzieren und die Schuld innertmaximal zehn Jahren mittels einer oder mehrerer Ein-lagen zu amortisieren. Dafür nimmt der Kanton das not-wendige Geld am Kapitalmarkt auf. Anstelle einer Wert-schwankungsreserve wird eine Arbeitgeberbeitragsreser-ve mit Zweckbindung begründet, welche 35 % der nomi-nellen Forderung entspricht. Dies ist das ökonomischeÄquivalent einer Wertschwankungsreserve von 12 %.

Gemäss § 16 des Pensionskassengesetzes gilt dasSystem der Verzinsung mit dem technischen Zinssatz undder Amortisation in spätestens zehn Jahren grundsätzlichauch für die angeschlossenen Arbeitgeber. Sie könnenaber, wenn Sie wollen, davon abweichen und eine Forde-rung in jährlichen Raten, verzinst mit dem technischenZinssatz, für eine Dauer von höchstens 40 Jahren verein-baren. Sie sind zudem nicht verpflichtet, eine Arbeitgeber-beitragsreserve im Sinne einer Eventualverpflichtung be-reitzustellen.

Der von der Regierung vorgeschlagene § 24, wonachdie BLPK nicht mehr der Finanzaufsicht der Finanzkon-trolle unterliegen sollte, wurde von der Finanzkommissionmit 11: 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der § 24 istaus diesem Grund nicht mehr Teil des Gesetzesentwurfs.Beim Thema Pooling-Lösung hat sich die Finanzkommis-sion dafür ausgesprochen, dass der Kanton denöffentlich-rechtlich und Arbeitgebern im Rahmen einesPooling bei der Finanzbeschaffung behilflich ist. Im Weite-ren hat sie zur Kenntnis genommen, dass der Regierungs-rat sämtliche Fragen, welche sich um allfällige Garantie-erklärungen des Kantons zu Gunsten angeschlossenerArbeitgeber drehen, im Rahmen einer separaten Vorlageabhandeln wird. In dieser Vorlage, welche dem Landratvoraussichtlich noch im ersten Semester 2013, also schonbald, unterbreitet werden wird, soll geregelt werden, fürwelche angeschlossenen Arbeitgeber, in welcher Formund in welchem Umfang der Kanton eine Garantieerklä-rung abgeben kann und soll.

Zusätzlich tauchte dann noch die Frage der Dec-kungslücke bei den verselbstständigten Spitälern auf, alsobeim Kantonsspital Baselland und der Psychiatrie Basel-land. Die beiden Spitäler waren, wie sie in einer schriftli-chen Stellungnahme ausführten, davon ausgegangen,dass der Kanton bezahle. Als Indiz dafür führten sie unteranderem an, dass die Forderung im Umfang des auszu-finanzierenden Betrags in ihrer Eröffnungsbilanz nichtenthalten war. Der zuständige Regierungsrat, also AdrianBallmer, stellte sich auf den Standpunkt, dass die Vor-sorge Teil des Personalaufwands und grundsätzlich vomArbeitgeber zu tragen sei. Der Kanton würde lediglich alssubsidiärer Garant auftreten, falls die Spitäler nicht in derLage sein sollten, die Last zu tragen. Es brauche jedochnoch zusätzliche Erfahrungen mit der neuen Spitalfinan-zierung. Er sagte daher zu, dass der Kanton die Dec-kungslücke jetzt übernehmen werde, jedoch sollen dieSpitäler die Kosten der Ausfinanzierung selbst tragen,sobald sich dafür finanzieller Spielraum bietet. Die Finanz-kommission anerkennt, dass es den Kantonsspitälernderzeit nicht möglich ist, Mittel für die Ausfinanzierungihrer Deckungslücke aufzubringen. Der Kanton soll des-

halb diesen Betrag übernehmen. Mit 8:5 Stimmen unter-stützt die Finanzkommission die Absichtserklärung desKantons, die Spitäler mit den Kosten der Ausfinanzierungzu belasten, sobald sich Spielraum dazu bietet. Die Rück-erstattungsmodalitäten sollen in der vom Regierungsrat inAussicht gestellten zweiten Vorlage geregelt werden.

Die Thematik der Rückerstattung. Von durch denKanton vorgenommenen Ausfinanzierungen ergibt sichjedoch nicht nur bei den Spitälern, sondern auch bei an-deren Arbeitgebern. Es braucht deshalb eine Regelung.Wenn ein angeschlossener Arbeitgeber die BLPK ver-lässt, soll er nach Meinung der Finanzkommission jenenTeil zurückerstatten, der über die Deckungslücke hinaus-geht. Anderenfalls könnte ihm beim Kassenwechsel dankdieser Einlagen sogar ein Aufwertungsgewinn entstehen,was ja nicht beabsichtigt ist. Die Finanzkommission be-antragt daher einstimmig mit 13:0 Stimmen, das Pen-sionskassengesetz in § 12 um einen Abs. 3 zu ergänzen,der die Rückerstattungsmodalitäten regelt. Der Wortlautfindet sich im Kommissionsbericht auf Seite 4 unten.

Die Auswirkungen der Ausfinanzierung auf den Kan-tonshaushalt machen, wenn man Steuererhöhungen ver-meiden will, eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzesnotwendig, die nun in § 23 stipuliert ist. Trotz der soforti-gen Verrechnung der Rückstellungen ergibt sich immernoch ein Bilanzfehlbetrag von rund Fr. 940 Millionen. Da-für muss nur noch der Zinsanteil des Arbeitgebers auf-wandswirksam verbucht werden. Der neue Finanzplanzeigt, dass die Mehrkosten für den Kanton von ursprüng-lich Fr. 50 Millionen auf ca. Fr. 21.5 Millionen fallen unddie Belastung über die Dauer der Rückzahlung der Forde-rung bis ins Jahr 2023 sinkt. Über die definitiven finanziel-len Auswirkungen kann jedenfalls er, der Kommissionvize-präsident, derzeit noch keine Aussage machen. Dies wirdhoffentlich Adrian Ballmer tun können. Die Defizitbremseschreibt bekanntlich vor, dass die Erfolgsrechnung ausge-glichen sein muss. Die Ausfinanzierung der BLPK überden ausserordentlichen Aufwand der Erfolgsrechnungführt dazu, dass 2013 ein Aufwandüberschuss in der Er-folgsrechnung von ca. Fr. 600 Millionen resultiert, diegemäss § 16a Finanzhaushaltsgesetz innerhalb von fünfJahren linear abgeschrieben werden müssten, was denSaldo der Erfolgsrechnung ab 2014 um fast Fr. 100 Millio-nen pro Jahr belasten würde. Steuererhöhungen wärenalso unausweichlich. Damit dies nicht eintritt, beantragtdie Finanzkommission mit 12:1 Stimmen, die BLPK-Re-form, die ein ausserordentliches Ereignis darstellt, vonden Bestimmungen zur Defizitbremse auszunehmen, undzwar durch Ergänzungen von § 32b Abs. 2 des Finanz-haushaltsgesetzes. Der Wortlaut ist auf Seite fünf desBerichts der Finanzkommission dargestellt.

Im Übrigen fordert die Finanzkommission den Regie-rungsrat auf, eine Strategie für die Abtragung der aus-serhalb der Defizitbremse stehenden Schuld, die sichdann ergibt, auszuarbeiten und diese dem Landrat vor-zulegen. Dies ist ein konkreter Antrag der Finanzkommis-sion.

Die Finanzkommission hat sich auch mit der Gemein-deinitiative auseinandergesetzt. Sie ist mehrheitlich derMeinung, dass es sich hierbei um ein reines Druckmittelder Gemeinden handelt, das eine vernünftige Kompro-misslösung unterläuft, und dass sie auch dem Grundge-danken der Charta von Muttenz widerspricht, in welcher jamehr Autonomie für die Gemeinden gefordert wird. Müss-te der Kanton, wie gefordert, tatsächlich die gesamte Dec-kungslücke aller angeschlossenen Arbeitgeber überneh-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1177

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

men, so entstünde ein hohes Bonitätsrisiko und das AAA-Rating des Kantons wäre in Frage gestellt. Das von denbeiden Kommissionen vorgeschlagene Modell kommt denGemeinden in wesentlichen Punkten entgegen. Die De-tails sind im Bericht erwähnt. Die Finanzkommission er-wartet ganz klar, dass die Initiative der Gemeinden zu-rückgezogen wird und jede Gemeinde einzeln die Finanz-direktion kontaktiert, damit die Anschlussverträge geregeltwerden können. Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, seinVorsorgewerk per 1. Januar 2014 sicherzustellen, bzw. zuregeln.

Die Finanzkommission möchte, dass die BLPK-Re-form per 1. Januar 2014 in Kraft tritt und beantragt, denInkrafttretensbeschluss dem Regierungsrat zu übertragen,da ja noch nicht ganz sicher ist, ob dies auch so umge-setzt werden kann.

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit12:1 Stimmen, den Anträgen gemäss Ziffer 8.1 und 8.2des Berichts zuzustimmen.

– Eintretensdebatte

Roman Klauser (SVP) möchte nach den ausführlichenKommissionsberichten nicht alle Eckpunkte nochmalsaufnehmen. Die wichtigsten Punkte seien der Wechselvom Leistungs- zum Beitragsprimat, der zwingend einge-führt werden musste, die Anpassung des technischenZinssatzes und das Einstehen für die Vollkapitalisierung.Die Finanzierung über vierzig Jahre hinweg wäre zwar aufden ersten Blick eine relativ einfache Lösung gewesen,jedoch den jüngeren Mitarbeitern gegenüber nicht vertret-bar. Es wäre nicht gut, ihnen zu sagen: Wir zahlen nunwährend der nächsten vierzig Jahre etwas zurück, was wirin den letzten zehn Jahren verbockt haben. Die jetzt ge-fundene Lösung ist wesentlich besser. Dass das alleseine teure Übung ist, wissen alle.

Die SVP-Fraktion steht hinter der abgeänderten Vorla-ge, wie sie von den Kommissionen empfohlen wird, undunterstützt auch 200%ig den Antrag von Regula Mesch-berger, die Anträge von Gerhard Schafroth zurückzuwei-sen. Diese würden wieder auf einen Diskussionsstandzurückführen, den man in den Kommissionen hatte. Inzwi-schen ist man ein Stück weiter.

Der Kanton ist Arbeitgeber der Menschen, um die eshier geht. Auch jede Gemeinde ist Arbeitgeber, und jederArbeitgeber hat eine Verantwortung gegenüber seinenAngestellten und für die Pensionskasse. Der Landratmuss diese Funktion wahrnehmen, er kann sie niemandanderen zuschieben. Er muss dazu stehen, dass er wäh-rend zehn Jahren, in denen die Unterdeckung bekanntwar, nichts unternommen hat. Das liegt zum Teil an Parla-mentsmitglieder. Es gab Vorlagen, die man aber nichtbehandelte. Jetzt muss man dies ausbaden. Dies mussjetzt geschehen, und deshalb steht die SVP zu dieserVorlage.

Mirjam Würth (SP) äussert für SP-Fraktion die Überzeu-gung, dass man diese Vorlage jetzt verabschieden muss.Sie bietet die Chance, bedeutend besser wegzukommen,als dies gemäss der ursprünglichen Regierungsvorlageder Fall gewesen wäre. Die SP will auch die Besitzstands-diskussionen nicht mehr aufflammen lassen; diese Fragensind mit den Sozialpartnern sehr gut ausgehandelt wor-den. Man kann aber auch festhalten, dass die Solidar-gemeinschaft jetzt eine Lücke abdeckt in Bezug auf Lei-

stungen, für die zuvor nicht bezahlt worden ist. Man warvon anderen gesellschaftlichen Voraussetzungen ausge-gangen und ist nun von der Realität überholt worden.

Eine Sonderstellung haben die Lehrerinnen und Leh-rer, weil sie nur zwei mögliche Kündigungstermine haben,nämlich jeweils auf Ende des Semesters. Dies steht imWiderspruch zur Inkraftsetzung per 1. Januar 2014. DieRegierung ist daran, Regelungen zu treffen, mit denen dieSchulräte ermächtigt werden, die Kündigungstermine fürdie Lehrerinnen und Lehrer anzupassen und allenfallsauch eine Weiterbeschäftigung bis Ende Jahr zu ermögli-chen.

In der SP-Fraktion hat der Primatwechsel zu redengegeben. Dies bedeutet eine Risikoverschiebung zumArbeitnehmenden hin. Auf der anderen Seite muss mansehen, dass man bei der Erfindung der Pensionskassendavon ausging, dass ein Arbeitnehmender in der Regeleine Lebensstellung hat und auf dieser Position durch-gehend 100 % arbeitet. Die Realität ist heute eine andere;viele Menschen haben heute während ihres Berufslebensviele verschiedene Stellungen und viele haben nur Teil-pensen. Angesichts dieser Verschiedenheiten muss manauch in Bezug auf das Primat reagieren. Mit dem Primat-wechsel fallen Solidaritäten weg, die teils erwünscht wa-ren, teils aber auch nicht. In Zukunft wird es so sein, dassdie jüngeren Angestellten und diejenigen mit den niedrige-ren Löhnen nicht mehr solidarisch sind mit den Älterenund besser Verdienenden.

Zum Thema Voll- oder Teilkapitalisierung ist zu sa-gen, dass sich die SP lange Zeit für die Teilkapitalisierungeingesetzt hatte. Heute ist eine Mehrheit für die Vollkapi-talisierung.

Ein gutes Konstrukt ist die Arbeitgeberbeitragsreservemit Zweckbestimmung. Dadurch konnte man einiges anGeld herausnehmen, das jetzt beim Kanton, bzw. denArbeitgebern bleibt und nur im Fall einer erneuten Unter-deckung eingeschossen werden müsste. Dadurch wird dieFinanzierung auch günstiger.

Selbstverständlich begrüsst die SP die Anhebung desRentenalters nicht sehr. Aber es ist eine gesellschaftlicheRealität, und vielleicht sogar eine erfreuliche gesellschaft-liche Realität, dass ein Grossteil der Bevölkerung längergesund und leistungsfähig bleibt und somit auch einenBeitrag zur Finanzierbarkeit des Systems leisten kann.Allerdings wird die Abschaffung der Überbrückungsrentesicher dazu führen, dass Mitarbeitende mit weniger hohenEinkommen sich dies eher nicht mehr leisten können.Dies ist ein Wermutstropfen.

Zur Gemeindeinitiative findet die SP, eine formulierteInitiative müsste eigentlich so daherkommen, dass sieauch umsetzbar wäre. In der Tat hat es jedoch sehr vieleWidersprüche darin. Selbstverständlich ist aber das Anlie-gen der Gemeinden berechtigt; die ursprüngliche Vorlagehätte eine riesige Belastung für die Gemeinden mit sichgebracht, die jedoch durch die von der Finanzkommissionvorgenommenen Anpassungen gemildert wurde. Dank derPool-Lösung können nun die Gemeinden die Refinanzie-rungsmöglichkeiten des Kantons mit benutzen. Wichtigwar für die SP auch, dass für Organisationen mit Lei-stungsaufträgen, die ihren finanziellen Verpflichtungennicht nachkommen können, eine Härtefallregelung in Aus-sicht gestellt wurde.

Interessant ist auch das Konstrukt zur Umgehung derDefizitbremse.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131178

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [10.10.01]

Die Lösung ist zwar etwas spitzfindig, wenn man nunsagt, der Aufwand für die Ausfinanzierung der Pensions-kassen sei ein unvorhersehbarer Sonderbedarf.

Die Revision der Pensionskassenregelung war schonlange fällig. Die SP hätte es vorgezogen, wenn die Vorla-ge schon deutlich früher gekommen wäre und nicht erstjetzt, wo der Bund einen Termin gesetzt hat.

Die SP-Fraktion unterstützt die abgeänderte Vorlagegrösstmehrheitlich. Zu den Anträgen von Gerhard Scha-froth: Eine Minderheit der SP-Fraktion unterstützt die For-derung nach einer Teilkapitalisierung; Anträge zurSchlechterstellung von Arbeitnehmenden lehnt die SPjedoch geschlossen ab.

Balz Stückelberger (FDP) führt namens der FDP-Frakti-on aus, es sei ein reichlich saurer Apfel, in den der Land-rat heute beissen müsse. Aber man habe keine Wahl,man müsse hineinbeissen und könne sich allenfalls nochdarüber unterhalten, wie sauer genau er sein soll. DieRevision der Pensionskassen wird so oder so, egal, wel-ches Modell man wählt, gravierende Auswirkungen habenund den Handlungsspielraum des Kantons, der Gemein-den und aller angeschlossenen Arbeitgeber in den nächs-ten Jahren und Jahrzehnten massiv einengen. Falls diesbei dem einen oder anderen schon bald wieder in Verges-senheit geraten sollte, wird die FDP sich erlauben, denMahnfinger zu erheben.

Für die FDP waren die wesentlichen Stossrichtungender Vorlage von Anfang an unbestritten. Sie ist der Mei-nung, dass mit dem Wechsel zum Beitragsprimat, mit derUmwandlung in eine Sammeleinrichtung und mit demÜbergang zur Vollkapitalisierung diese Kasse nachhaltigsaniert wird. Sie wird stabil und flexibel und zeitgemässorganisiert sein. Als die FDP die Vorlage zum ersten Malin die Finger bekam, sah sie es als ihre Aufgabe an, alserstes danach zu schauen, ob es sich um eine Luxussa-nierung handelt, die dann von Steuerzahlenden finanziertwerden muss, die für sich selbst häufig viel schlechtereLösungen haben. Die FDP hat daher zuerst einmal dasAugenmerk auf die Lastensymmetrie gelegt und dabeifestgestellt, dass die Versicherten mit dem Primatwechsel,mit der Erhöhung des Pensionsalters, mit der Streichungder Beiträge zur vorzeitigen Pensionierung, mit der Strei-chung der kollektiven Finanzierung der AHV-Überbrüc-kungsrente und natürlich auch mit der temporären Erhö-hung der Arbeitnehmerbeiträge auch ihren Anteil zur Sa-nierung beitragem. Die Verteilung der Beiträge währendder Sanierungsphase hat bei der FDP zunächst einmalStirnrunzeln ausgelöst. Man dürfte aber recht schnell fest-stellen, dass die Verschiebung zulasten des Kantons invollem Umfange gegenfinanziert und somit kostenneutralist, indem beim Besitzstand gewisse Anpassungen vor-genommen wurde.

Unschön an der Vorlage ist, dass die Rentenbezügernur zu einem kleinen Teil in die Sanierung einbezogenwerden können. Sie haben einen bundesrechtlich garan-tierten Besitzstand, was dazu führt, dass sie weiterhin vonLeistungen profitieren können, die man unter den heuti-gen Gegebenheiten schlicht nicht mehr finanzieren könn-te. Immerhin hat man den kleinen Handlungsspielraum,den man noch hat, genutzt und die maximale Teuerungauf ¼ Prozent reduziert.

Die FDP hat aber auch die Leistungen angeschaut.Das Parlament kann zwar jetzt nicht über die Leistungendiskutieren; im Sinne einer Gesamtwürdigung der Vorlage

ist es aber dennoch wichtig, diesen Punkt zu betrachten.Um dies zu bewerten, kommt es sehr darauf an, womitman den Kanton als Arbeitgeber vergleicht. Schaut manGewerbebetriebe an, die sehr häufig auf dem BVG-Mini-mum sind, dann ist die BLPK selbstverständlich eine Lu-xuskasse. Geht man aber davon aus, und dies dürfterichtig sein, dass der Kanton ein Dienstleistungsunterneh-men ist, das sich auf dem Arbeitsmarkt mit anderen gros-sen Dienstleistungsunternehmen messen lassen muss,dann liegt die BLPK etwa im Mittelfeld, also genau dort,wo sie sein soll: Sie soll konkurrenzfähige Leistungenhaben, aber sicher nicht Luxuslösungen anbieten.

Insgesamt kommt die FDP daher zum Schluss, dassdie Vorlage in Bezug auf den personalrechtlichen Teilausgewogen ist. Sie ist sicher nicht schlecht für die Arbeit-nehmenden, sonst hätten nämlich die Gewerkschaftenviel lauter geschrien, oder überhaupt geschrien. Es istaber auch so, dass der Kanton, wenn er ein konkurrenz-fähiger Arbeitnehmer sein will, entsprechende Leistungenanbieten muss. Die FDP sieht die Vorlage als einen gutenKompromiss an, der jedoch für die Arbeitnehmenden sehrgute Bedingungen bietet. Sollten also in nächster ZeitVorlagen auf den Tisch kommen, in denen es um eineVerbesserung der Arbeitsbedingungen der Angestelltengeht, so wird die FDP an diesem Punkt erinnern.

Da es bei der Vorlage um enorme Ausgaben geht,war für die FDP von Anfang an auch das Finanzierungs-modell besonders wichtig. Hierauf werden die Kolleginnenund Kollegen des Votanten aus der Finanzkommissionnoch detailliert eingehen. Global kann erst einmal gesagtwerden, dass die FDP von Anfang an sehr skeptisch warin Bezug auf das vorgeschlagene Modell einer Finanzie-rung über 40 Jahre hinweg. Das wäre zwar ein sicheresModell gewesen; die Pensionskassen hätte damit NullRisiko gehabt. Sie hätte das Geld in Form von homöo-pathischen Dosen zur Verfügung gestellt bekommen. Esist aber auch so, dass Sicherheit etwas kostet, in diesemFall wären das die hohen Zinskosten gewesen, die wie-derum von den Steuerzahlern hätten getragen werdenmüssen. Die FDP hatte sich daher von Beginn an für dieRefinanzierung am Kapitalmarkt ausgesprochen. Im jetzi-gen Zinsumfeld ist dies sicher die günstigere Variante. DieFDP hat dann ebenfalls vorgeschlagen, dass man einesogenannte Arbeitgeberbeitragsreserve bildet, die abernicht geleistet werden muss, solange keine Unterdeckungbesteht. Auch dies ist ein sehr interessantes Modell, umauf der Kostenseite der Vorlage den Schaden einigermas-sen in Grenzen zu halten. De FDP-Fraktion ist deshalbsehr froh, dass die vorberatenden Kommissionen zu dengleichen Schlüssen gelangt sind und entsprechende An-träge gestellt haben.

Die FDP steht hinter dieser Vorlage im Sinne einesKompromisses. Hinsichtlich des Finanzierungsmodellsfolgt die FDP den Anträgen der vorberatenden Kommis-sionen. Sie dankt der Regierung und der Verwaltung fürdie sorgfältig ausgearbeitete Vorlage. Als Mitglied derPersonalkommission dankt der Votant auch für die vielenSitzungen, die vielen Erklärungen, die vielen Zusatzbe-richte und die vielen Experten. Zum Papier von GerhardSchafroth: Dieser schreibt in seinen Vorbemerkungen, dieVorlage, wie sie jetzt vorliege, habe gar nie in einer Ge-samtschau betrachtet werden können, und es habe nieeine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Teilkapitali-sierung stattgefunden. Der Votant hingegen hat es sowahrgenommen, dass die Kommission das Thema in sehrvielen Sitzungen bis auf den Boden diskutiert hat; man hat

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Experten angehört, bis wirklich keine Fragen mehr offenwaren; umso mehr erstaunt und irritiert es den Votanten,dass Gerhard Schafroth jetzt genau diese wirklich durch-diskutierten Anträge im Plenum nochmals bringt. Der Vo-tant bittet, diese Anträge abzulehnen, und zweitens wärees sein Wunsch, dass jetzt keine Detaildiskussion mehrüber Fragen stattfindet, die wirklich ausdiskutiert sind.

Beatrice Herwig (CVP) führt namens der CVP/EVP-Frak-tion aus: Die Unterdeckung der BLPK sei eine Tatsache,und dass deren Beseitigung etwas kostet, daran kommeniemand vorbei. Die Sanierungssumme ist sehr hoch; sieerschreckt und fordert allen Beteiligten einiges ab: denArbeitgebern, den Arbeitnehmern und zum Teil auch denRentnern. Daher war es sehr wichtig, dass man ein Sanie-rungskonzept finden konnte, welches einerseits nachhaltigist, andererseits finanziell tragbar und sozial verträglich.Bei der Erarbeitung dieser Reform musste man berück-sichtigen, dass einige Parameter sehr unsicher sind; unddie Sanierung musste ausgearbeitet werden, ohne dassman die zukünftige Entwicklung dieser Parameter genaukennt. So ist weder die demografische Entwicklung genauvorauszusagen, noch kann man wissen, wie sich der Ka-pitalmarkt in den nächsten Jahren entwickeln wird. D.h.,man musste sich für die aus heutiger Sicht beste Lösungentscheiden unter Berücksichtigung und Abwägung allerzur Verfügung stehenden Fakten.

Wesentlich war der Entscheid für die Vollkapitalisie-rung. Dadurch fällt die Staatsgarantie weg, die ja in Zu-kunft viel weitreichender wäre. Ausserdem, und dies findetdie Votantin persönlich ebenfalls sehr wichtig, fällt dasUmlageverfahren, welches auf einem Teil der Altersgutha-ben bestanden hatte, weg. Die aktiven Versicherten zah-len also nicht mehr an die Leistungen für die Rentner. Vonjetzt an wird das Kapitaldeckungsverfahren gelten, unddiese entspricht auch dem Grundprinzip der zweiten Säu-le. Dass eine Teilkapitalisierung günstiger käme, ist hypo-thetisch und hängt auch sehr stark von der demografi-schen Entwicklung einer Kasse ab. Mit der Vollkapitalisie-rung gleicht sich die BLPK zudem auch den privatrechtlichorganisierten Vorsorgewerken an; jetzt sind gleich langeSpiesse vorhanden. Zudem kann man die BLPK in eineSammeleinrichtung überführen, in welcher jeder Arbeit-geber ein eigenes Vorsorgewerk bilden kann. Für dieCVP/EVP-Fraktion entspricht die Vollkapitalisierung demPrinzip der Nachhaltigkeit. Sehr erfreulich ist, dass esgelungen ist, sozialverträgliche Lösungen zu finden für dieSanierungsbeiträge der Arbeitnehmer und Rentner. Auchsie tragen einen Teil zur Bewältigung der Lasten bei, diedies Balz Stückelberger näher ausgeführt hat.

Zum Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat:Dieser Wechsel hätte nach Meinung der Fraktion schonlängst vollzogen werden können, vor der Ausfinanzierungder Deckungslücke. Das Beitragsprimat ist sehr viel flexi-bler; jeder Versicherte hat sein eigenes Sparkonto, und esist auch viel transparenter und gerechter. Jüngere zahlennicht mehr indirekt an die Vorsorge der Älteren. DieCVP/EVP-Fraktion steht auch hinter der vorliegendenBesitzstandsregelung, die ihrer Meinung nach sehr sozialausgestaltet ist.

Der eigentliche Knackpunkt, neben dem Entscheid fürdie Vollkapitalisierung, war die Frage, wie ausfinanziertwerden soll. Mit dem jetzigen Finanzierungsmodell istnach Meinung der CVP/EVP-Fraktion ein gangbarer Weggefunden worden. Die Möglichkeit, zum jetzigen Zeitpunkt

günstig Geld aufnehmen zu können, sollte genutzt wer-den. Die Wertschwankungsreserve in Form einer Arbeit-geberbeitragsreserve mit Zweckbestimmung als Eventual-verpflichtung erscheint der Fraktion sinnvoll; Geld würdeerst fliessen, wenn es wieder zu einer Unterdeckung kä-me. Die Fraktion erachtet es auch als sinnvoll, dass, alsAusnahmeregelung, bei den Schulden für die Pensions-kasse die Defizitbremse nicht zur Anwendung kommt.

Die ganze Ausfinanzierung, wie sie jetzt vorliegt, ent-spricht auch der Forderung nach kürzerer Amortisations-zeit und dem Wegfall einer Schwankungsreserve in Formeiner dreiprozentigen Verzinsung einer Schuld.

Zur Gemeindeinitiative gibt es in der Fraktion unter-schiedliche Haltungen, je nachdem, in welcher Weisejemand mit der Gemeinde verbunden ist. Festzustellen istaber, dass die Gemeindeinitiative zwar so heisst, am En-de aber alle angeschlossenen Arbeitgeber betrifft. Es istin der Tat nicht einzusehen, weshalb der Kanton alle an-geschlossenen Arbeitgeber ausfinanzieren sollte.

Die Anträge von Gerhard Schafroth wird dieCVP/EVP-Fraktion ablehnen. Die Votantin ist gleicherMeinung wie Balz Stückelberger: Die Kommissionen ha-ben nun wirklich stundenlang über die Frage der Teilkapi-talisierung diskutiert, und sie haben nicht nur diskutiert,sondern sie hatten auch fundierte Unterlagen, und siehaben unabhängige Experten angehört, und sie sind auf-grund all dessen zu dem Schluss gekommen, dass mandie Vollkapitalisierung unterstützen muss.

Wie schon eingangs erwähnt: Die Notwendigkeit derSanierung der Pensionskassen freut niemanden; es liegtheute aber ein ausgewogenes, nachhaltiges und sozial-verträgliches Werk vor. Die Bearbeitung hat allen Beteilig-ten – Regierung, Verwaltung, BLPK, Kommissionen –einiges abgefordert; und die Umsetzung wird, in Formfinanzieller Beteiligung, den Arbeitgebern, Arbeitnehmern,Rentnern und nicht zuletzt den Steuerzahlern etlichesabfordern. Insgesamt wurde ein guter Kompromiss gefun-den, der politisch vertretbar ist. Die CVP/EVP-Fraktionunterstützt diese Reform und ist für Eintreten auf die Vor-lage.

Klaus Kirchmayr (Grüne) merkt an: Was lange währt,wird endlich gut. Er habe das Glück gehabt, in den letztenzwei Wochen die alt Landräte und alt Finanzkommissions-mitglieder Urs Baumann und Toni Fritschi zu treffen undmit ihnen die Thematik zu besprechen. Sie schildertenihm, wie die Pensionskasse schon kurz nach dem Millen-nium ein grosses Thema gewesen sei, und welche Anläu-fe es damals schon gab, um das sich bereits abzeich-nende Loch in der Pensionskassen anzugehen. Darum istes eine grosse Leistung, dass man heute mit einer breitabgestürzten Lösung vor das Parlament kommt. Es han-delt sich um eine Aufgabe wie sie der Kanton und dasParlament hoffentlich nicht allzu häufig haben wird. Wennman solche Übungen im Fünfjahresrhythmus hätte, sowäre das nicht zielführend.

Wie präsentiert sich das Problem? Es existiert ein Fr.2,3 Milliarden grosses Loch, mit dem man nun umgehenmuss. Dies sind Verpflichtungen, die der Kanton als öf-fentlicher Arbeitgeber eingegangen ist. Welches sind dieHauptgründe für die Unterdeckung? Als erstes ist zu sa-gen, dass man zu hohe Versprechungen gemacht hat;diese Erkenntnis hat sich breit durchgesetzt, auf beidenSeiten der Sozialpartnerschaft. Ein zweiter Grund für dasLoch ist: Wir leben zu gesund. Wir werden älter, wir rau-

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chen weniger, wir ernähren uns besser – jedenfalls einigevon uns. [Heiterkeit] Die Sterbetabellen, die den ganzenVersprechungen zugrunde liegen, stimmen einfach nichtmehr. Und das dritte Problem war, dass im Pensionskas-sensystem keine Sicherheitsmechanismen dagegen ein-gebaut waren, dass man in ein solches Finanzierungs-probleme hineinläuft.

Dies führt zu zwei Hauptaufgaben: Erstens, manmuss das vorhandene Loch schliessen, und zweitensmuss man sicherstellen, dass so etwas möglichst nichtmehr passieren kann. Dies ist die Zielsetzung der Vorla-ge, die heute auf dem Tisch liegt. Bezüglich der Aufgabe,dass es nicht wieder passieren soll: Man soll zwar nie«nie» sagen, aber es wurde hier doch ein grosser Effortgeleistet. Man hat an erster Stelle die Versprechen an dieVersicherten deutlich reduziert. Der technische Zinssatzvon 3 %, der Umwandlungszinssatz von neu 5.8 %, dieangepassten Frühpensionierungslösungen – da sind ineinem guten sozial partnerschaftlichen Prozess Lösungengefunden worden, wie die Versprechen in der Zukunftausgestaltet werden sollen. Wenn der Votant sich umhört,so hört er Gegrummel auf der Arbeitnehmerseite, aber erhört genau das gleiche Gegrummel auf der Arbeitgeber-seite – das ist meistens ein gutes Indiz dafür, dass mansich nicht allzu schlecht eingemittet hat. Dass die sozial-partnerschaftlichen Verhandlungen zu diesem Ergebnisgelangt sind, sollte man lobend erwähnen. Man hat fernerneue Sterbetabellen. Und – ebenfalls ganz entscheidend,und aus heutiger Sicht muss man sagen, dass man diesbesser schon früher getan hätte – man wechselt auf dasBeitragsprimat. Der Teil, der in den meisten anderen Kan-tonen als der schwierige Teil angesehen wurde, nämlichdass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden und dasses keine Streiks oder sonstigen Unruhen gibt, ausgerech-net dieser Teil war erstaunlich unbestritten und ist prak-tisch unverändert durch die ganze Übung hindurch in dieheutige Vorlage hineingekommen.

Der Knackpunkt war am Ende aber nicht die Frage,wie reduzieren wir die Versprechungen, sondern derKnackpunkt war die Frage: Wie schliessen wir das Loch?Die Regierung hat sich für den sicheren, fast todsicherenWeg entschieden und hat eine Lösung präsentiert, dieimplizit auch die Wertschwankungsreserve aufbaut – eineVollkapitalisierungslösung, die alles über die Erfolgsrech-nung refinanziert hätte, und die auch am Schluss dazugeführt hätte, dass allfällige positive Marktentwicklungennur beschränkt dazu hätten beitragen können, das Lochzu schliessen. Die Finanzierungskosten wären sehr hochgewesen, und dies hat natürlich nicht nur bei den Gemein-den und angeschlossenen Arbeitgebern, sondern auch inden Landratskommissionen zu einigem Nachdenken darü-ber geführt, wie man dies anders machen könnte. Dasandere Extrem zur Regierungsvorlage, die die sichere,aber teure Lösung war, wäre die deutlich billigere Teil-kapitalisierung gewesen, bei der man mit relativ geringenMitteln arbeitet. Am Schluss muss man aber sagen: Lochbleibt Loch, und die Frage ist einzig, auf wie viel Spekula-tion will man sich beim Schliessen dieses Loches ein-lassen. Man kann heute nicht sagen, was richtig ist; nie-mand kann das. Wenn man ein Deflationsszenario hat, sosieht die Sache ganz anders aus, als wenn man plötzlicheine Inflation bekommt, und wer kann schon sagen, wiesich das über die nächsten vierzig Jahre entwickeln wird.Die Kommission hat sich dann für eine Lösung entschie-den, die ziemlich genau in der Mitte zwischen den beidenExtremen liegt, und zwar genau an dem Punkt, wo die

Staatsgarantie entfällt und somit das Risiko für den Kan-ton deutlich reduziert wird. Dies ermöglicht die «billigste»Vollkapitalisierungslösung, also die Lösung mit der Arbeit-geberbeitragsreserve mit Zweckbindung. Man wählt alsodas Vollkapitalisierungsmodell, eröffnet aber die Möglich-keit, positive Marktentwicklungen mitnehmen zu können.Dazu kommt die Poollösung für die Gemeinden, und zu-sätzlich gibt es eine Härtefallvorlage, die in Aussicht ge-stellt ist für wirklich schwierige Situationen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Votant istsehr dankbar für die gute Zusammenarbeit in den Kom-missionen. Am Schluss waren es 27 Kommissionssitzun-gen, wobei dies nur die offiziellen Sitzungen sind, zu de-nen noch einige Informationssitzungen kamen. Es wurdengefühlte 20 Experten angehört. Die Vorlage wurde wirklichin extenso seriös durchberaten, und am Ende steht nuneine Lösung, die eindeutig getragen wird. Hierauf darfman positiv zurückschauen. Die Grünen werden die Lö-sung, die heute von den Kommissionen präsentiert wird,voll unterstützen. Einen Rückweisungsantrag werden sieablehnen, und sie werden auch die vorliegenden Anträgeablehnen. Diese sind zwar parlamentarisch zulässig undeventuell auch zur Gewissenserleichterung mit einer ge-wissen Rechtfertigung machbar. Aber die Grünen sind derAuffassung, es wäre verantwortungslos, wenn man jetztein Paket, das mühsam geschnürt wurde, wieder aufknüp-fen würde. Denn wenn man an einer Ecke anfängt, danngeraten auch viele andere Sachen aus dem Gleichge-wicht. Das ist nicht zielführend. In diesem Sinne bittet derVotant, die Vorlage zu unterstützen.

Noch ein Wort zur Gemeindeinitiative: Im Rückblicklässt sich sagen, dass wahrscheinlich nicht genügend mitden Gemeinden geredet wurde. Man hätte sie bei derEntstehung und bei der Beratung der Vorlage vielleichtmehr einbeziehen können. Man kann aus Gemeindesichtein gewisses Verständnis dafür haben, dass eine solcheInitiative als Druckmittel lanciert wurde. So aber, wie sichdie Vorlage jetzt präsentiert, sind die Befürchtungen dermeisten Gemeinden aus Sicht des Votanten berücksich-tigt. Er würde es daher sehr verantwortungsvoll finden,wenn die Gemeindevertreter über die Bücher gehen undnicht auf der Gemeindeinitiative beharren würden. Wennman sich das Szenario vorstellt, die Gemeindeinitiativewürde angenommen, und es würde ein Milliardenbetragvon den Gemeinden und anderen Arbeitgebern auf denKanton verschoben, dann würde das Verhältnis der Fi-nanzflüsse innerhalb des Kantons zwischen Gemeinde-und Kantonsebene komplett aus dem Gleichgewicht fal-len. Wer je schon einmal Finanzausgleichsverhandlungenim Landrat erlebt hat, der weiss, dass dies zu so vielenKonflikten führen würde, dass es nicht mehr handhabbarwäre. Daher der klare Appell an die Gemeinden: Seidvernünftig und verantwortungsvoll und stellt euch auchhinter diese breitest abgestützte Lösung. Drei Gemeinde-präsidenten waren in den Kommissionen dabei und an derErarbeitung der Vorlage eng beteiligt. Es wäre gut, wennman hier zur Räson käme und den Zusammenhalt derInstitutionen im Kanton nicht unnötig gefährden würde.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1181

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Landratspräsident Jürg Degen (SP) nimmt an, dass Ger-hard Schafroth, der als nächster auf der Rednerliste steht,nicht mit einer Minute Redezeit auskäme, die bis 12:00Uhr noch zur Verfügung steht, und er schliesst daher dieVormittagssitzung. Fortsetzung ist um 14:00 Uhr, Büro-Sitzung um 13:30 Uhr.

Für das Protokoll:Jörg Bertsch, Landeskanzlei

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Nr. 1212

14 Fragestunde

1. Marianne Hollinger: WirtschaftsoffensiveDie Wirtschaftsoffensive ist gestartet. Die genaue Strate-gie dazu ist aber vielen unklar. Es macht den Anschein,dass zum Beispiel die Gemeinden regelrecht um dieGunst des Wirtschaftsförderers buhlen müssten. Nachwelchen Regeln wem der Vorzug gegeben wird, ist nichterkennbar.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) beant-wortet die folgenden Fragen:

Frage 1Wie geht der Wirtschaftsförderer bei der Neuansiedlungvon Unternehmen konkret vor?

Antwort

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) nimmt an,dass mit dem Wirtschaftsförderer der Leiter ad interim derWirtschaftsoffensive, Marc-André Giger, gemeint sei. Hiermuss unterschieden werden zwischen dem Ist-Zustandund dem angestrebten Zustand. Heute ist ein ansiede-lungswilliges Unternehmen im Prozess respektive im Um-gang mit der Verwaltung weitgehend sich selbst überlas-sen. Eine koordinierende, kundenorientierte Stelle fehlt. InZukunft soll ein «Welcome-Desk« (oder «one-stop-shop»), also eine konkret bezeichnete Stelle in der Ver-waltung den Kunden in Empfang nehmen. Anschliessendwerden die Kunden nach einem klar definierten, stringen-ten Prozess durch die Verwaltung (Areal-Datenbank, Be-willigungen, Steuern etc.) geführt. Dieser Soll-Prozesswird derzeit gemeinsam vom Leiter der Wirtschaftsoffensi-ve und Mitarbeitenden aus der kantonalen Verwaltungerarbeitet. Ziel ist, ein kundenfreundliches, schnelles undverlässliches Ablaufverfahren.

Frage 2Welche Leistungen können Gemeinden vom Wirtschafts-förderer erwarten?

AntwortEin offenes Ohr für ihre Anliegen, Wünsche und Vorstel-lungen betreffend Weiterentwicklung ihrer Gemeinde alsWirtschaftsstandort und Wohnort. Die Bereitschaft desKantons, im Dialog mit den Gemeinden zu sein und dieZiele in Übereinstimmung zu bringen. Damit werden so-wohl den Bedürfnissen des Kantons wie auch denen derGemeinde Rechnung getragen. Die enge Abstimmungund eine intensive Kommunikation zwischen Kanton und

Gemeinden ist ein Schlüsselfaktor zum Erfolg. Derzeitwerden bereits mit diversen Gemeinden viele Gesprächegeführt. Selbstverständlich wird auch auf die GemeindeAesch zugegangen. Es sind dem Kanton alle Gemeindengleich wichtig und teuer.

Frage 3Nach welchen Grundsätzen agiert der Wirtschaftsfördererbei konkurrierenden Standorten für eine Ansiedlung?

AntwortGrundsätzlich ist es ein Zusammenspiel zwischen Kun-denbedürfnissen und Angebot an Raum oder Fläche. Esgeht also um die Herstellung einer Übereinstimmung die-ser zwei Elemente. Dafür dient in erster Linie die Areal-datenbank, die nun soeben in Betrieb genommen wordenist. Das Amt für Raumplanung nimmt sich der Kunden-anfrage an. Es ermittelt – je nachdem – mehrere möglicheStandorte, teilt diese dem Kunden mit und berät ihn ge-meinsam mit dem Wirtschaftsförderer. Danach wird derKontakt zu den Grundeigentümern zu Handen des Kun-den hergestellt. Der Kunde hat dann in der Regel genü-gend Fakten und kann damit die Auswahl treffen. In dieserArealdatenbank sind alle 37 evaluierten Standorte erfasst.Kommt eine Anfrage, geht man die Datenbank durch undschaut, welche Areale sich für die Bedürfnisse des Kun-den eignen. Sucht z.B. jemand einen Standort im BereichAesch, dann wird die Datenbank Aesch Nord ausweisen,sofern dort die Bedingungen stimmen. Daraufhin wird derKanton versuchen, den Kunden mit der Gemeinde in Kon-takt zu bringen.

ZusatzfrageMarianne Hollinger (FDP) dankt für den Hinweis, dassdie Gemeinden auf den Kanton zugehen können. Sie fragtsich, nach welcher Prioritätensetzung der Kanton umge-kehrt auf die Gemeinden zugeht. Gibt es da eine Reihen-folge?

AntwortMan geht erst auf jene zu, mit denen man bereits in einemProzess stecke und die man dadurch priorisiert habe. Esfinden aber täglich Gespräche statt. Man ist daran, eineGemeinde nach der anderen abzuarbeiten, so auchAesch, das ebenfalls wichtige Gebiete aufweist.

://: Frage 1 ist damit beantwortet.

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2. Michael Herrmann: Stand der Variantenabklärun-

gen für einen finanziellen Beitrag an das Hallenbad

Gelterkinden durch den Kanton

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nach-stehende Frage.

FrageWann kann der Landrat mit einem Lösungsvorschlagrechnen, um eine Finanzierung des mittlerweile geschlos-senen Hallenbads zu sichern?

Antwort:Nebst der Kunsteisbahn Sissach ist auch das HallenbadGelterkinden geschlossen. Es braucht einen neuen An-

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lauf, damit man die wichtigen Stützpunkte für den Breiten-sport-, teilweise auch den Leistungssport bereitstellenkann. Bis wann ist ein Lösungsvorschlag zu erwarten?Gestützt auf die Neuregelung im Finanzhaushaltgesetzhat die BKSD eine aktualisierte Vorlage KASAK 3 ausge-arbeitet. D.h. die Finanzierung läuft neu nicht mehr überdie laufende Rechung, sondern über die Investitionen. Inder Zwischenzeit ist das interne Mitberichtsverfahren ab-geschlossen und der Regierungsrat wird in den nächstenWochen entscheiden, ob das vorgeschlagene Modell demLandrat unterbreitet wird. Für den Fall, dass keine KASAK3-Vorlage zustande kommt, muss eine eigenständigeKreditvorlage in Betracht gezogen werden, wobei die Rah-menbedingungen der Investitionsplanung zu berücksichti-gen sind. Verbindliche Aussagen zum Zeitpunkt der Beschlussfas-sung und zum Inhalt des regierungsrätlichen Positions-bezugs können heute nicht gemacht werden.

ZusatzfrageEs ist nicht nur ein Gelterkinder Anliegen, sondern einüberregionales Thema. Gibt es annähernd einen Termin,der den Gemeinden in ihrer weiteren Planung helfenkönnte?

AntwortEin Positionsbezug der Regierung, den Arbeitsstand undder Auswertung der Mitberichte berücksichtigend, erfolgtin der ersten Mai-Hälfte.

://: Frage 2 ist damit beantwortet.

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3. Rosmarie Brunner-Ritter: Zunehmende Einbruch-

diebstähle, Ressourcen der Kantonspolizei und

Grenzwachtkorps.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet die nach-stehenden Fragen. Er schickt voraus, dass sich die Fra-gestellerin auf die kürzlich vorgestellte Kriminalstatistik2012 bezieht. Darin wird gezeigt, dass es im Kanton einziemlich gutes Sicherheitsniveau in vielen Bereichen gibt.Mit Ausnahme der Einbruchdiebstähle, die im letzten Jahrstark zugenommen haben. Der Kanton Basel-Landschaftist dennoch der sicherste Kanton in der Nordwestschweiz.Das Problem ist der Anstieg der Einbruchdiebstähle, wieauf der Grafik zu sehen ist.

Diese zeigt die Entwicklung der Einbruchdiebstähle in denvergangenen 15 Jahren. Zwischen 2009 und 2011 gab es

Rückgänge in den Zahlen, letztes Jahr kam es zu einemstarken Anstieg.

Was machen? Das vorliegende Problem hat in ersterLinie mit der Grenze nach Frankreich zu tun. Dies lässtsich auch statistisch nachweisen. Alle an die Westgrenzeder Schweiz stossenden Kantone weisen erhöhte Ein-bruchszahlen auf, relativ zur Gesamtzahl der Straftaten.Dieses Phänomen wird zur deutschen Grenze hin nichtbeobachtet. Hier gibt es auch natürliche Hindernisse, wassie besser und einfacher kontrollierbar macht. Festzustel-len ist auch, dass der Kanton Baselland stärker als andereGrenzkantone vom Kriminaltourismus betroffen ist.

Den richtigen Massnahmen muss allerdings eine sau-bere Analyse vorausgehen. Die Statistik zeigt, dass manheute nicht auf dem Allzeithöchst ist. Die höchsten Zahlengab es in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre. Die Er-klärung, dass durch Schengen oder eine angeblicheGrenzöffnung ein Riesenproblem entstanden sei, greift zukurz. Anzunehmen ist vielmehr, dass die gestiegene Mobi-lität, die vereinfachte Kommunikation und der Informa-tionsaustausch ursächlich für die Steigerung ist. Die Gren-ze zu Frankreich war schon immer eine offene Grenze.Spaziert man im Allschwiler Wald, landet man unverse-hens und unbemerkt auf französischem Boden. Reber hatvor rund 20 Jahren in Basel gewohnt, ging dort oft spazie-ren und ist dabei nie kontrolliert worden. Die Vorstellung,dass es früher geschlossene, systematisch kontrollierteGrenzen gegeben habe und heute alles offen sei, ist kom-plett falsch.

Tatsache ist, dass es an der Grenze ein Problem gibt,dass Kriminaltouristen über diese Grenze einreisen undhier Delikte verüben. Er ist überzeugt, dass ein wesentli-cher Beitrag zur Verbesserung dieses Zustands die Erhö-hung der Anzahl Kontrollen ist. Sämtliche Leute an derGrenze zu kontrollieren ist jedoch illusorisch und wäreauch wirtschaftsschädigend. Zehntausende Grenzgängerkommen jeden Morgen über die Grenze arbeiten. DieUnternehmen könnten dicht machen, würde man systema-tische Grenzkontrollen einführen. Fakt ist aber, dass eswegen der Grenze mehr Kontrollen braucht.

Frage 1Kann sich auch unsere Justiz- und Sicherheitsdirektiondes Kan to ns v o rs te l len , fü r e inze lne S chw er-punkt-Aktionen in unserer Grenzregion beim Bund vorstel-lig zu werden, damit dieser gut ausgebildete Polizisten derArmee (Militärische Sicherheit) bei Bedarf entsenden kannzur Unterstützung unserer Kantonspolizei und unseresGrenzwachtkorps?

AntwortIn der Diagnose ist man sich einig: es braucht mehrGrenzkontrollen. Beim Weg dahin gibt es evtl. Differen-zen. Naheliegend ist, dass ein allfälliger Mangel an Grenz-wächtern behoben werden muss. Im Januar hat Reberseine Kollegen in Aargau, Solothurn und Basel-Stadt dazuermuntert, sich gemeinsam in Bern zu für eine Berück-sichtigung der Verteilung der neu bewilligten 24 Grenz-wacht-Stellen zu engagieren. Man schrieb einen Brief, alsAntwort kam die Zusicherung, dass neues Personal be-reitgestellt würde. Er ist aber der Meinung (und hat dies ineinem Interview mit der Basler Zeitung auch schon geäus-sert), dass 24 Leute verteilt auf die ganze Schweiz absolutungenügend ist. Deshalb hat man im Hinblick auf die Son-dersession im Nationalrat von vergangener Woche alleNationalräte um Unterstützung gebeten, dass diese Zahl

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massiv aufgestockt wird. Erfreulicherweise sah dies derNationalrat auch so. Die Grössenordnung von 100 bis 200Leute ist wesentlich realistischer als die ursprünglichenzwei Dutzend. Man werde sich auch dafür einsetzen, dassein Teil dieser zusätzlichen Leute in die stark betroffeneNWCH kommen.

Frage 2Ist es nicht auch die Meinung unserer Regierung, dassnur mit solchen Sofortmassnahmen die Unruhe und Angstder Bevölkerung genommen werden kann, wenn vor allemdiesen Kriminaltouristen das Intervenieren in unseremKanton schwer gemacht wird?

AntwortIn der Diagnose ist man sich einig. Bei einem Problemdarf man nicht zuwarten, man muss sofort handeln. Es giltauch, die vorhandenen Ängste ernst zu nehmen, um dasVertrauen in die Sicherheit zu erhalten. Bei den bereitsletztes Jahr begonnenen Sofortmassnahmen hat man sichvor allem auf das gestützt, was man konkret und realisti-scherweise umsetzen kann. Man hat nicht auf die Statistikgewartet, die im März 2013 veröffentlicht wurde. Es istbekannt, dass der Kanton, und somit auch die SID, spa-ren muss. Er ist gewillt, sich an die Vorgaben zu halten.Trotzdem versucht man, im gegebenen Rahmen Prioriä-ten zu setzen und dort zu handeln, wo's brennt. Das Korpsder Polizei wird um 10 Leute aufgestockt. Mit der erstenTranche wurde bereits letztes Jahr begonnen. Ab diesemJahr kann man an der Polizeischule auch eine Ausbildungzum Sicherheitsassistenten machen. Im Budget 2013 sindbereits 15 solcher Assistenten eingestellt – anstelle von12 Polizistenstellen. Netto sind das 3 Stellen mehr. JedenJob, der ein voll ausgebildeter Polizist macht, kann auchein Assistent erledigen. Somit lassen sich budgetneutralmehrere Leute anstellen, die einfachere Jobs verrichten.Und der Polizist kann das tun, wofür er ausgebildet wurdeund was er am besten kann. Einsatz für mehr Sicherheitund weniger Kriminalität. Eine dritte Massnahme (bereits2012 realisiert): Der Jugenddienst der Polizei wurde umeine Stelle aufgestockt. Dies innerhalb der Budgetvorga-ben. Man musste also an einer anderen Stellen zurückfah-ren.

Weiter wurden bereits letzten Sommer verschiedeneMassnahmen aufgegleist, die der Verbesserung in derZusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft die-nen. Es wurde eine gegenseitige Stage eingeführt. Es gibtmittlerweile für jedes auch noch so kleine Verfahren einePlanung etc. Letzten Herbst hat die Polizei über 20 gutwertgeschätzte Informationsveranstaltungen durchgeführtund die Bevölkerung darüber informiert, wie man sichrichtig verhält und ihnen eingeschärft, was für die Polizeiessentiell ist: Stellt jemand im Quartier etwas Verdächti-ges fest, soll man sofort die Polizei rufen. Denn es istunmöglich, dass die Polizei sämtliche Wohnquartiere desKantons sichern kann. Die beste Polizei ist die Wohnbe-völkerung. Sie weiss am ehesten, wer in ein Quartier ge-hört und wer sich verdächtig benimmt. Information alleinereicht aber nicht. Seit letzten Herbst wurden tausende vonStunden Schwerpunktaktionen gemacht; dies in den Un-terbaselbieter Gemeinden, die vom Einbruchsanstieg amstärksten betroffen sind. Mit Erfolg. Die Polizei kann sichnicht erinnern, wann die Gefängnisse jemals so voll gewe-sen sind. Dies hat dazu geführt, dass man das GefängnisLaufen wieder in Betrieb nehmen muss, was auch von dererfolgreichen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zeugt.

Eine weitere Verbesserung, die es anzustreben gilt, be-trifft den Einbruch als Delikt. Bei der Aufklärungsquote istdas Baselbiet unterdurchschnittlich. Der Polizei wurdebereits letztes Jahr Auftrag erteilt, im Rahmen des Pro-jekts Kripo 13 alle Massnahmen zu treffen, um die Quotezu senken. Erstes Ziel: Ende 2013 will man bei der Quoteim Schweizerischen Durchschnitt sein. Der Grossteil derKriminaltouristen ist organisiert. D.h. sie müssen miteinan-der sprechen. Man ist überzeugt, dass die getroffenenMassnahmen Erfolg versprechend sind und sich das Pro-blem in den Griff bekommen lässt. Vorher wird man nichtaufhören zu handeln.

Frage 3Ist es nicht fast überheblich, wenn gesagt wird, dass un-ser Kanton sicherer ist als andere Kantone, wir dürfen unsnicht mit den schlechteren messen, denn jedes Opfereines Überfalls oder eines Einbruchs auch in unseremKanton ist doch eines zu viel?

Antwort

Aus der aufgelegten Karte lässt sich ersehen, dass jeröter das Gebiet, desto schlechter um es bestellt ist. (14Sekunden Gelächter) Er hat nicht grün genommen, damiter sich nicht gross erklären muss. Er sagt es neutral: Jedunkler, desto schlechter. Blickt man auf die Nordwest-schweiz, kann er als Sicherheitsdirektor ohne Überheb-lichkeit feststellen, dass das Baselland zu den sicherenKantonen der Schweiz gehört. Im vergangenen Jahr kames bei fast Delikten zu einem Rückgang, z.B. waren es beiden Gewaltdelikten 20% weniger. Nur ein Bereich machtim Moment Sorgen: der Einbruch. In der Bilanz aber stehtdas Baselland nach wie vor gut und sicher da, was dieKarte bestätigt. In der Nordwestschweiz hat der Kantonmit 50 Delikten auf 1000 Einwohnern sogar die tiefsteQuote. Schweizweit gibt es nur in der Innerschweiz einpaar kleine Kantone, die noch sicherer sind.

Sein Anliegen: Es ist wichtig, die Probleme zu benen-nen und reinen Wein einzuschenken. Da ist, erst seit letz-tem Jahr, der starke Anstieg bei den Einbrüchen zu nen-nen. Dort muss man handeln. Man darf den Kanton aberauch nicht schlechter reden, als er ist. In der Gesamtbi-lanz nämlich, über alle Delikte verteilt, steht der Kantongut bis sehr gut da.

://: Frage 3 ist damit beantwortet

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131184

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Fortsetzung

Die 1. Lesung zur BLPK-Reform wird nun fortgesetzt.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin,dass anstelle von Patrick Spuhler als Pensions-kassen-Sachverständiger Lucas Furtwängler von derBLPK-Geschäftsleitung Platz genommen hat.

Gerhard Schafroth (glp) startet mit der positiven Bemer-kung in die Nachmittagssitzung, dass er nun seinen Kolle-ginnen und Kollegen wenigstens den Appetit nicht mehrverderben könne.

Die BLPK-Vorlage ist das wichtigste Einzelgeschäftder vergangenen Jahre und wird es wohl noch lange sein.2,3 Milliarden Franken ist der Betrag, den der Staat sonst,aufgefächert auf hunderte von Vorlagen, in einem Jahrausgibt. Somit ist es sinnvoll, sich entsprechend gründlichmit der Vorlage auseinander zu setzen. Wenn dann Regu-la Meschberger dazu aufruft, den Anträgen von Schafrothja nicht zuzustimmen, ist das für ihn Ausdruck einer Ner-vosität, dass er doch Recht haben könnte. Es geht umeine gute Lösung. Sind seine Argumente unsinnig, ist erder erste, derdas zugeben würde. Insgesamt ist eine guteArbeit geleistet worden. Trotzdem hat die Vorlage Schwä-chen. Auf sie beziehen sich seine folgenden Äusserun-gen. Eine der Schwächen ist die Wertschwankungsreser-ve. Es war am Anfang umstritten, wurde aber später aner-kannt, dass § 72 f des BVG auch für den Kanton Basel-land gültig ist: «Die Staatsgarantie kann von der öffent-lich-rechtlichen Körperschaft aufgehoben werden, wenndie Vorsorgeeinrichtung die Anforderungen der Vollkapita-lisierung erfüllt und genügende Wertschwankungsreser-ven besitzt.»

Wie hoch ist die Wertschwankungsreserve? PatrickSpuhler gab zur Antwort: zwischen 15 und 17%. In derVorlage entspricht sie 12%. (Man hat mit 3%-Verzinsungüber 40 Jahre gerechnet, was 12% bedeutet = 35% Zu-schlag auf dem Sanierungskapital. Diese 12% sind nichtausreichend. Damit die Staatsgarantie abgeschüttelt wer-den kann, braucht es eine genügend hohe WSR. Dazugibt es nach Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zurRechnungslegung) ein spezifisches Prozedere, mit demdie Höhe ermittelt wird. Klar ist, dass 12% unbestritten zuniedrig sind.

Die Vollkapitalisierung ist eine Einwegveranstaltung. Mankann so lange in der Teilkapitalisierung bleiben wie manwill und jederzeit in die Vollkapitalisierung wechseln. Istman aber einmal dort, gibt es kein Weg zurück. Der Zeit-punkt des Wechsels will gut überlegt sein. Im Moment istes zu früh, da noch keine Wertschwankungsreserve in derHöhe von 15 und 17 Prozent besteht. Er geht davon aus,dass eine entsprechende Erhöhung die Vorlage um 300oder 400 Millionen teurer machen würde.

Die neuen Staatsgarantie bedeutet, dass für einenArbeitgeber, der seiner Kasse keine Beiträge mehr zahlenkann, der Kanton einspringen muss. Der Kanton würdeaber ohnehin bei den meisten jetzt Angeschlosseneneinspringen. Ganz sicher aber bei allen Gemeinden undBürgergemeinden, bei den Kirchengemeinden etc. Ins-gesamt, so schätzt er, würde bei 98% des Versicherungs-kapitals eine Garantie geleistet werden. Beispiel Hallen-bad Liestal, eine AG, die der Gemeinde Liestal gehört.Wird dieser die entstehende Schuld eingebucht, stündensie quasi vor dem Konkurs. Man würde es aber nicht so-

weit kommen lassen. Der Kanton hat eine politische Ver-antwortung, dass die Organisationen nicht eingehen. Des-halb ist die Beseitigung der Staatsgarantie nur eine mini-male Verbesserung.

Ein weiterer Schwachpunkt: bei einer Heirat steigtman mit dem Eigengut als Vermögen ein; zusammen wirddie Errungenschaft gebildet, positiv oder negativ. Kommtes zu einer Gütertrennung, fliesst das Eigengut zurück,die Errungenschaft wird aufgeteilt, normalerweise 50:50.Genau so ist es auch im Vorsorgerecht. Kommt ein Arbeit-nehmer neu in die Kasse, hat er einen Deckungsgrad(=Eigengut). Ist dieser besser als der Deckungsgrad derKasse, hat er die Differenz gut, wenn er wieder austritt.Berücksichtigt man aber das Eigengut der Kasse nicht,nimmt man den angeschlossenen Arbeitgebern und v.a.den Arbeitnehmern etwas weg. Das ist reiner Diebstahl.Genau dies aber beinhaltet die heutige Vorlage, indemden angeschlossenen Arbeitgeber das Eigengut bei Ein-tritt nicht auf der vollen Höhe beim Austritt vergütet wird.Dies wird zu einer Prozesslawine führen. Wer mit hohemDeckungsgrad einsteigt und sich nicht gegen den Diebs-tahl wehrt, lässt seine Versicherten hängen. Anfang Jahrgab es ein paar Clevere, die nicht zur BLPK gingen, einpaar Dümmere gingen mit 100% Deckungsgrad rein. Letz-tere dürfen sich jetzt voll an der Sanierung beteiligen. Daskann nicht sein, hier ist eine Änderung nötig.

Bei der Besitzstandsgutschrift, welche die Arbeitneh-menden erhalten, wird heute nur auf Dauer des Arbeits-verhältnisses abgestellt. Dies führt zu enormen Ungerech-tigkeiten. Z.B. kamen die Lehrer der Jugendmusikschulenzwangsweise in die BLPK. Bei ihnen fängt die Besitz-standsregelung im Moment ihres Beitritts zu laufen an. Esgibt weiter die Primarlehrer (vom Kanton zur Gemeinde) -für sie gilt eine kürzere Besitzstandsdauer als die Dauerder Versicherung. Dieser unfaire und rechtlich anfecht-bare Zustand ist zu korrigieren.

Abgesehen von den rechtlichen Mängeln ist die Vorla-ge auch in anderen Punkten problematisch: Die FIKmöchte die Sanierung in 10 Jahren stemmen statt in 40Jahren, damit sollen 30 Jahre Verzinsung gespart werden,was billiger kommen soll. Was passiert aber nach 10 Jah-ren? Die reichen Gemeinden (vorab im Speckgürtel) kön-nen diese Probleme aus ihrer Portokasse lösen. Arbolds-wil, Titterten und Konsorten aber sind am Anschlag. Nach10 Jahren ist der Prozess abgeschlossen, nur die Armenbleiben auf ihrer Schuld sitzen und müssen weiter Zinszahlen, der dann aber den normalen Haushalt belastet.Die ursprüngliche Variante mit 40 Jahren war viel ehr-licher, weil Amortisationsdauer, Zins etc. gesamthaft be-rücksichtigt wurde.

Weitere Macken: In den 10 Jahren soll das Poolingstattfinden. Heisst, der Kanton organisiert auf dem Marktdas Geld und gibt es in Tranchen der PK. Während derBezahlung der Tranchen besteht die Schuld weiter undwird zum technischen Zinssatz von 3% verzinst. Heuteerhält man auf dem Markt einen Zins von 1 bis 1.5%. D.h.:jeder Arbeitgeber, der sich diesem Pooling anschliesst,wirft Geld zum Fenster raus. Der Stadtpräsident von Lies-tal hat Schafroth versichert, dass er am 30. Juli, wenn sichan der Vorlage nichts ändert, die Kündigung per 1. Januar2014 einreichen wird. Auf diese Weise käme er günstigerdavon, weil die Zinsen zu hoch sind. Das Pooling weisteine bestimmte Struktur auf, die für den Kanton optimiertsein mag, aber nicht für die Gemeinden. Es ist nicht flexi-bel. Fazit: mit der zu hohen Verzinsung wird riskiert, dassalle Arbeitgeber am 1. Januar die BLPK verlassen haben

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1185

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [12.02]

werden. Das ist vielleicht nicht so schlecht, dann wäreauch die Staatsgarantie obsolet.

Der technische Zinssatz steht bei 3%. Zuerst rekla-mierte die SVP, er sei zu tief. Dann kam die Kritik, es seizu hoch. Es deutet vieles darauf hin, dass der technischeZinssatz 2014 auf 2.5% gesenkt wird, entsprechend derMarktentwicklung. Sinkt er, steigt die Zusatzbelastung fürden Kanton zwischen 300 und 600 Millionen Franken.A l le ine durch d ie Veränderung w i rd d ie W er t -schwankungsreserve mit Verwendungsverzicht aufge-braucht. Bei einer Teilkapitalisierung besteht das Problemauch. Hier gibt es aber Flexibilität, darauf zu reagieren.Das Pooling beinhaltet, dass wenn die Wertschwankungs-reserve tatsächlich eingelegt werden muss, innerhalb vonfünf Jahren gezahlt werden muss. Diese finanzielle Bela-stung kann sehr happig werden. Also: zu tiefe Wert-schwankungsreserven und ein vermutlich bald sinkendertechnischer Zinssatz bedeutet, dass die Vorlage schät-zungsweise eine Milliarde zu tief eingeschätzt wurde.Die heutige Situation ist nicht gottgegeben, sondern dasErgebnis eines Prozesses. 2002 gingen bereits die erstenInterpellationen ein, damals von Landrat Peter Zwick:BLPK - wie weiter? Die Kasse wurde nicht saniert. Manwollte sie intern offenbar schon lange sanieren, wurdeaber von der Finanzdirektion in dem Vorhaben gebremst.Was jetzt passiert, passiert unter Zeitdruck. Die Situationist nur deshalb so, weil der Bund die Kantone bevormun-det. Dafür ist er ihm dankbar, damit es endlich vorwärtsgeht.

Zu den Gemeindeinteressen: Die Gemeinden werdenkritisiert. Man schaue sich aber doch mal deren Vermö-genslage an. Lediglich deren sechs zahlen in den Finanz-ausgleich. 10 bis 20 sind in der Mitte. Der grosse Rest istknapp bei Kasse. Diese können sich die Schuld nichtleisten. Wenn das Schulhausdach in Arboldswil undichtist, flickt man es natürlich. Aber die Rechnung kann mannicht bezahlen. Mit Notfalllösungen kommt man nicht wei-ter. Der Sparsame kommt schlechter weg. Das ist unge-recht und als Konzept unvernünftig. Die Gemeinden su-chen nun nach einer alternativen Lösung und beschuldi-gen den Kanton, ihnen die Sache eingebrockt zu haben –das ist verständlich. Sie sagen: Wenn der Kanton schondiese zentrale Stellung innehatte über die Zeit, soll erauch für die Kosten aufkommen. Die Frage ist: kann erdas? Die Vorlage würde doppelt so teuer, wenn er auchnoch die Gemeinden und ihre Annexorganisationen über-nehmen müsste. Antwort: Der Kanton kann es. Er hatnämlich bei der Kantonalbank stille Reserven in der Grös-senordnung von 3 bis 4 Milliarden Franken. Die Gemein-den nicht. Man muss sich ernsthaft überlegen, wie mandas Problem gründlich angeht, ohne die Last vollumfäng-lich dem Kanton anzuhängen. Aber es gilt, das Gefällezwischen arm und reich besser in den Griff zu bekommen.Zurück zum Gelterkinder Hallenbad: steht die Schuld inder Bilanz, ist das Hallenbad kaum zu retten. Die Oberba-selbieter und Laufentaler Gemeinden können sich solcheBrocken nicht mehr leisten.

Es gibt eine Reihe von AGs, die Konkurs gehen, wennsie eine Schuld in den Büchern haben und das Eigen-kapital weg ist. Für sie braucht es eine Lösung auf den 1.Januar. Die Vorlage gibt zwar Garantien, aber keine Lö-sung des Problems. Der Kanton verspricht vor Jahres-ende eine Lösung. Es gibt aber noch nicht mal eine Idee,und jetzt soll noch vor den Sommerferien die Vorlagekommen und in die Vernehmlassung gehen, Beratungen

in den Kommissionen und im Parlament stehen an - dassprengt jeden vernünftigen Rahmen des Gesetzgebungs-prozesses. Noch viel schlimmer ist, dass die Gemeindenauch keine Rechtsgrundlage haben, um ihre AGs über dieRunde zu bekommen.

Um die Steuererhöhung zu beseitigen, was unbedingtverhindert werden muss, versucht man die Defizitbremseauszutricksen. Dass man diese mit dem ersten Windstossüber Bord wirft, ist eine Kapitulation vor der Tatsache,dass der Kanton seine Probleme überhaupt nicht mehr imGriff hat. Das müsste zu denken geben.

Wenn die Vorlage nicht angenommen wird, ist die Alterna-tive ein ausgearbeitetes Konzept der Teilkapitalisierung.Die Bundesregelung sagt, dass man im Prinzip die Voll-kapitalisierung hat. Geht das nicht, schreibt der Bund vor,wie die Teilkapitalisierung aussieht. Diese ist kein ewigerZustand von 80%, sondern der Weg zur Vollkapitalisie-rung. Sie hat ein Zahnradmechanismus eingebaut, dassjede neue Versicherungsleistung immer zu 100% finan-ziert werden muss. Mit dem Effekt, dass die Kasse überden Selbstregulierungsmechanismus automatisch in Voll-kapitalisierung kommt mit der Hoffnung, dass die Kassenach 20 Jahren in diesem Zustand ist, ohne jetzt eineHauruck-Übung zu machen.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist den Sprecherdarauf hin, dass er jetzt schon 19 Minuten am Reden ist.Er bittet ihn, langsam zum Schluss zu kommen.

Gerhard Schafroth (glp) verspricht, in wenigen Minutenfertig zu sein. Was passiert, wenn die Vorlage abgelehntwird? Es gibt eine Teilkapitalisierung nach BVG. Dann istman wieder auf Feld 1 von «Eile mit Weile». Das ist bitter,aber vielleicht gar nicht so schlecht. Verliert man zweiJahre, passiert nämlich überhaupt nichts. In der ba-sel-städtischen Vorlage wird die Pensionskasse auf über-nächstes Jahr saniert. Es gibt keinen Zeitdruck. Arbeit-geber, Arbeitnehmer, Kantonsangestellte, Steuerzahler,Rentner etc. müssen zusammen kommen und gemeinsameine Lösung finden. Die aktuelle Vorlage ist eine einseiti-ge Lösung des Kantons mit Arbeitnehmern. Die Gemein-den liess man aussen vor. Deren Oppositionskurs ist derKiller der Vorlage. Er bittet im Interesse einer langfristigguten Lösung, die Vorlage bachab zu schicken, und dannnochmals von vorne zu beginnen. Werden die Weichenhier nicht gestellt, macht es das Volk.

Daniel Altermatt (glp) erinnert an die Mahnung von Regu-la Meschberger, die Vorlage entweder ganz oder gar nichtzu überweisen. Dieser Einschätzung ist zuzustimmen.Drei Mitglieder der BDP/glp-Fraktion stellen hiermit denAntrag, die Vorlage an den Regierungsrat zurückzuwei-sen. Das soll keine Desavouierung der bisher geleistetenriesigen Arbeit sein, im Gegenteil. Es besteht aber derEindruck, dass einige Sachen noch näher abzuklärensind. Er möchte den Fokus auf die Vorlage etwas wech-seln, vielleicht auch im Sinne einer «moralischen Versäu-berung».

Der Sprecher möchte noch auf eine Interessenverbin-dung aufmerksam machen, insofern er gleichzeitig Prä-sident der christkatholischen Landeskirche Baselland istund damit als Arbeitgeber der BLPK angeschlossen. (DerVertrag wurde auf Ende Jahr gekündigt)

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131186

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Zuerst schaut er auf die Vorlage mit dem Blick desangeschlossenen Arbeitgebers. Die BLPK war immer inUnterdeckung. Es wurden stets höhere Versprechungengemacht als was an Beiträgen eingefordert wurde. ImVertrauen auf die ausgesprochene Staatsgarantie wurdedas von den Arbeitgebern nicht weiter hinterfragt. In denersten Jahrzehnten fing man damit an, Leute eher infor-mal zu versichern, ohne Anschlussverträge. Erst mit demDekret im Jahr 2004 (nach etwa 60 Jahren) wurden Ver-träge abgeschlossen. Darin wurde auch die Staatsgaran-tie neu definiert. Die Verträge verpflichteten die an-geschlossenen Arbeitgeber zur Ausfinanzierung von Un-terdeckungen – ohne dass die Höhe der Unterdeckungzum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erwähnt wordenwäre. Effektiv lag die Unterdeckung damals bei gut 2/3der heutigen. Im gleichen Zug wurden die Lehrpersonender untern Stufen den Gemeinden aufgebürdet – und zwarzu den Bedingungen des Kantons. Nun sollen sie auchnoch deren Pensionskasse ausfinanzieren.

Man müsste erwarten, dass die Frage, wie weit derKanton auch für die Gemeinden und deren Annexorgani-sationen zuständig wäre, in der Vorlage seriös diskutiertund bewertet wird. Dem ist aber nicht so, diese Idee wirdmit Hinweis auf die Gemeindeautonomie abserviert.

Das der Vorlage zu Grunde liegende Bundesgesetzlässt verschiedene Ausfinanzierungskonzepte offen. DieIdee wäre, dass aufgrund von Finanzierungsmöglichkeitenund Risikoanalysen der optimale Weg eruiert und begrün-det würde. Mathematische Modellvergleiche fehlen in derVorlage weitgehend. Klar ist, dass der vorgegebene Um-stieg vom Leistungs- auf das Beitragsprimat einerseits dieWahl der Alternativen einschränkt und andererseits wirder laufend als Killerkriterium gegen andere Modelle ange-führt. Aber dieser Systemwechsel verursacht immenseKosten und hohe Risiken. Für die Auskapitalisierung mussheute prospektiv ein technischer Zinssatz beim Ertrag undein Umwandlungssatz für die Renten angenommen wer-den, die wahrscheinlich beide falsch sind. Was bedeutet,dass die künftigen Einnahmen tiefer als berechnet und dieAusgaben dafür höher als berechnet ausfallen werden.Dann steht die nächste Sanierungsrunde gleich bevorresp. die Arbeitgeberreserve wird mindestens teilweisebenötigt werden.

Die beiden vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle(Regierungsrat und v.a. Finanzkommission) funktionierennur, wenn die jährlich notwendigen Mittel effektiv vorhan-den sind. Müssen aber Schulden mit Schulden finanziertwerden, kommt es zur Katastrophe. Wir haben die Mittelaber nicht – es sei denn, man würde die Steuern massiverhöhen.

Die glp stellt Antrag auf Rückweisung an den Regie-rungsrat. Die Vorlage kann nicht behandelt werden, weildie damit verbundenen Risiken nicht offen, klar und ver-bindlich dargestellt sind. Es gibt eine wortreiche Begrün-dung des einzigen Modells, das zur Diskussion steht.Aber keine quantitative und qualitative Risikoanalyse, dieeinen Vergleich erlauben würde. Für die Überarbeitungsind insbesondere Modelle der Teilkapitalisierung mitAusfinanzierung in kleinen Schritten bis zur Vollkapitalisie-rung zu berücksichtigen- und zwar sowohl im Leistungs-wie auch im Beitragsprimat. Es sind Varianten zu betrach-ten, in denen die angeschlossenen Arbeitgeber teilweiseoder ganz entlastet werden. Die Risiken aller Modelle sindnach Kriterien der Tragbarkeit, der Finanzierung, der Zins-entwicklung und der Altersentwicklung zu analysieren undnachvollziehbar darzustellen. Am besten tabellarisch. Nur

so hat jemand, der nicht in der Kommission dabei war,auch eine Chance, sich eine Meinung zu bilden, welchedie beste Variante ist.

Michael Herrmann (FDP) stellt fest, dass heute zahlrei-che Anträge eingegangen sind, die teilweise bereits in derKommission x-fach diskutiert und teilweise durch Expertenwiderlegt worden sind. Teils sind aber auch solche dabei,die man erst in der Kommission diskutieren sollte, bevorhier aus dem Stegreif darüber befunden werden kann.

In den Anträgen von Schafroth hat es Formulierun-gen, die man nicht unwidersprochen stehen lassen sollte.So steht in einer Begründung, dass es nur wenige Leutegebe, die die Materie überhaupt begriffen haben. Eigent-lich hat es gar niemand begriffen. Eine solche Aussage isteine Zumutung. Es steht auch, dass die vergangenenDiskussionen aus über 20 Sitzungen total unstrukturiertgewesen seien. Dem ist zu widersprechen. Wenn es dies-bezüglich Probleme gab, lag dies in der Verantwortungder einzelnen Mitglieder und ihren Zusatzfragen und -an-trägen. Heute steht aber ein Entscheid an, der getroffenwerden muss. Es liegen genügend Fakten auf dem Tisch.Er fühlt sich dazu berufen, zu entscheiden.

Niemand hat sich die Vorlage gewünscht. Die Lückeexistiert nun mal, und sie muss irgendwie gedeckt wer-den. Bei der Finanzierung gibt es wichtige Punkte, diegegenüber der Regierungsvorlage, auch für die Gemein-den, verbessert werden konnten. Es ist nicht der Fall,dass nur ein Faktor dafür verantwortlich ist, dass es so-weit gekommen ist. Es sind mehrere Faktoren gewesen.U.a. hat man zu lange zu gute Leistungen zu einem zuguten Preis gewährt. In guten Börsenjahren mag das sinn-voll sein, in schlechten nicht. Weiter haben Bundesvor-schriften geändert, es mussten technische Anpassungenvorgenommen werden – teils gewollt, teils unverschuldet(siehe Lebenserwartung). Die FDP begrüsst die Anträgeder beiden Kommissionen, auch dass die Möglichkeiteiner Finanzierung über den Kapitalmarkt gewährt ist. Esgeht aber nicht darum, dass man in 10 Jahren die ganzeSchuld amortisiert, sondern darum, dass nach einerSchuldanerkennung des Kantons gegenüber der BLPK 10Jahre Zeit bleibt, das Geld effektiv zu bezahlen.

Mit dem Lösungsvorschlag ist man einen grossenSchritt weiter. Bezüglich der Gemeindeinitiative findet eres problematisch, wenn man die Verantwortung, sobaldes etwas enger wird, auf den Kanton abschiebt.

An der Finanzierung ist der FDP folgendes wichtig:Eine wichtige Änderung ist, dass die Schwankungsreser-ve ersetzt worden ist durch die Arbeitgeberbeitragsreservemit Zweckbindung. Der Vorteil ist, dass der Zins nichtgleich fällig wird. Im Fall einer Unterdeckung muss dieseumgewandelt werden in eine mit Verwendungsverzichtund eingebracht werden. Der grosse Vorteil hier ist, dasssie nach 20 Jahren aufgelöst resp. umgewandelt. DasPositive ist, dass es von der Arbeitnehmerseite keineBegehrlichkeiten weckt.

Seiner Meinung nach lässt sich die Staatsgarantie imModell der Vollkapitalisierung verhindern.

Der Regierungsrat hat eine Vorlage versprochen, wieer mit allfälligen Härtefällen umzugehen beabsichtigt. Eskann aber nicht sein, dass der Kanton alles übernehmenmuss. Das wäre auch nicht solidarisch, sondern das Prin-zip Giesskanne. Es muss einzeln betrachtet und abgewo-gen werden.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1187

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [12.02]

Zur Pooling-Lösung: Es ist eine Möglichkeit, die zu-sätzlich geboten wird. Es gibt keine Pflicht, daran teilzu-nehmen. Unschön ist, dass das Finanzhaushaltsgesetzangepasst werden muss. Dies ist aber in erster Linie einbuchhalterisches Problem. Am Schluss sollte es mit dervorliegenden Variante günstiger kommen, obwohl es erstnach 40 Jahren wirklich ersichtlich wird.

Die FDP unterstützt die Kommissionsvorlage undbittet um Unterstützung des Rats, zugleich empfiehlt er,die Schafroth-Anträge abzulehnen. Dazu wurden in denvergangenen Kommissionssitzungen schon zahlreicheExpertenmeinungen gehört. Alle kamen zum selbenSchluss, dass die Vollkapitalisierung die beste Lösung ist.

Monica Gschwind (FDP) unterstreicht die Haltung ihresVorredners. Gerhard Schafroth hat von einem «Gewur-stel» geredet. Sie empfindet im Gegenteil die Einlassun-gen, Anwürfe und die an die Köpfe geworfenen Anträgevon Schafroth als ein solches. Damit wird nur ein Chaosverursacht. Sie hat dazu wahllos einige Punkte notiert.

Zu den befürchteten Austritten aus der BLPK: Dazu istzu sagen, dass es sich um zwei Geschäfte handelt. Er-stens muss die BLPK ausfinanziert werden, ob man aus-tritt oder nicht. Zweitens müssen neue Anschlussverträgegefunden werden für die Angestellten aller Arbeitgeben-den. Dazu ist zu sagen, dass die BLPK sehr konkurrenz-fähig ist. Sie hat sehr tiefe Verwaltungskosten; auch dieangebotene Risikoversicherung ist sehr attraktiv. Es gibtalso auch gute Gründe, bei der BLPK zu bleiben.

Zum versicherungstechnischen Zinssatz: Dieser wirdvon 4 auf 3% gesenkt. Dieser Schritt hinterlässt einengrossen Fehlbetrag. Im Vergleich mit anderen öffentlichenPKs ist die BLPK damit auf einem sehr guten Stand. Diemeisten öffentlich-rechtlichen Kassen haben 3.5 oder 4%.Lediglich Publica strebt 2.75% an, aber erst auf 2015, undsie sind heute schon tiefer als 4%. Ein grösserer Schrittals die 1% ist momentan nicht zu machen.

Zum Hallenbad Liestal: Ein Konkurs im Fall einergrösseren Investition ist eine aus der Luft gegriffene Be-hauptung. Als Verwaltungsrätin des Hallenbads kann siedas beurteilen.

Zur Teilkapitalisierung: Es besteht durchaus Zeit-druck, denn das Bundesgesetz wird per 1.1.2014 einge-führt. Es gibt grosse juristische Unsicherheiten, wenn jetztnicht reagiert wird. Zweitens wollen die Arbeitnehmer so-wie die angeschlossenen Arbeitgeber nun endlich wissen,was Sache ist. Es ist der letztmögliche Zeitpunkt, um zureagieren. Was passiert, wenn sie sich vorzeitig pensio-nieren lassen? Das sind brennende Fragen. Drittens ver-liert die BLPK mit jedem neuen Rentner ständig Geld, weildie Leistungen viel zu hoch sind und das Geld für dieseLeistungen nicht reserviert ist. Sie hat sich sagen lassen,dass es sich um jährlich 30 bis 40 Millionen Franken han-delt. Auch hier besteht Zeitdruck. Weiter zur Teilkapitali-sierung: Der grösste Nachteil ist die Demographie. Abeiner Pensionierungsquote von rund 7% pro Jahr wird dieTeilkapitalisierung teurer. Der Arbeitnehmer Kanton Basel-land weist bei seinen Angestellten ein hohes Durch-schnittsalter auf. Im Moment liegt die Pensionierungs-quote bei 7 bis 8%. Damit ist man bereits an diesem Limit.25% der Arbeitnehmer sind älter als 55 Jahre. D.h. dass53% des jetzt in der BLPK wesenden Kapitals in dennächsten 10 Jahren pensioniert wird. Damit geht die Quo-te rasant nach oben und die Teilkapitalisierung wird somitteurer. Das Problem würde so nur in die Zukunft verscho-

ben. Man muss es jetzt anpacken. Man muss zudem ei-nen Finanzierungsplan vorlegen, wenn man teilkapitalisie-ren will. Dieser würde aufgrund der geschilderten demo-graphischen Entwicklung sehr teuer werden.

Man muss der Tatsache ins Auge sehen, die Schuldin die Bilanz nehmen und sie über die Jahre abbauen. Esgilt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, und nicht nochmal auf Feld 1 zurück zu gehen. Es existiert ein sehr guterKompromiss, dem man zustimmen muss.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) macht darauf auf-merksam, dass dies immer noch die Eintretensdebatte ist.Er wäre froh, wenn sich die folgenden Voten sich auf dasBeitreten beschränken würden, um schnell zum Rück-weisungsantrag zu kommen.

Peter H. Müller (CVP) gibt zu, dass Gerhard Schafrothihn stumm geredet habe. Ob er Recht hat oder nicht, kannMüller nicht sagen. Ebenso wenig weiss er, ob MonicaGschwind Recht hat. Vermutlich liegt das daran, dass ersich zuwenig eingehend mit der Materie auseinander ge-setzt hat. Er bittet darum, dass zu den einzelnen Punktendie technischen Experten Stellung nehmen.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt den Ordnungsantrag, jetztüber das Eintreten abzustimmen. Es ist wenig sinnvoll, dieganze Detailberatung hier zu wiederholen. Er findet esunglaublich, dass ein Mitglied einer der Kommissionen imNachhinein die Arbeit der Kommissionen derart abwertet,das Wissen und die Meinung der Experten ins Lächerlichezieht, obschon dieser in den Kommissionen mit seinerMeinung jeweils alleine dagestanden habe. Er alleine,Gerhard Schafroth, meint, dies sei der Weg der Weisheit.Doch der Weg ist möglicherweise ein anderer. Es kannauch sein, dass im Rahmen der Verhandlungen zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer die vorliegende Lösung nurder nächste Schritt ist, und es gilt, diese noch zu verfei-nern. Nach sehr vielen Beratungen hat man nun eine sehrintelligente Lösung gefunden. Der Landrat ist aber nichtdas Gremium, alles nochmals durchzudiskutieren. Eskann nicht sein, dass alle, die nicht die Zeit, die Lust oderden Willen gehabt haben, sich auf den Stand ihrer Kom-missionskollegen zu versetzen. So kommt man nirgendshin.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass ein Ord-nungsantrag gestellt wurde. Nach Geschäftsordnung § 80Abs. 2 ist jetzt nur noch dazu das Wort zu ergreifen.

Ruedi Brassel (SP) findet wie Oskar Kämpfer, dass manzu allgemeinen Eintretensfragen keine Experten anhörensollte. Hier sieht Kollege Müller das Prozedere nicht ganzrichtig. Die Experten sind für die Detailberatung anwe-send, und nicht, um die ganze Vorlage in extenso zu er-klären. Er hält es aber für richtig, dass eine seriöse Ein-tretensdebatte geführt wird. Das Geschäft verdient es. Esist zudem das Recht Gerhard Schafroths, auf die beste-henden Mängel hinzuweisen. Es ist dies auch seine Ver-antwortung, wenn er solche Mängel sieht. Es ist nicht zumersten Mal, dass er den wunden Punkt getroffen hat. Dies-mal aber liegt er falsch. Mit der Vorlage wurde ein gang-barer gemeinsamer Weg gefunden. Deshalb ist jetzt aufdie Vorlage einzutreten und sie zu beschliessen.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131188

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [12.02]

Den Ordnungsantrag unterstützt er somit nicht, ebensowenig wie den Antrag von Peter Müller auf Anhörung derExperten in diesem Stadium.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt über den Ord-nungsantrag abstimmen. Anschliessend, bevor man zumeigentlichen Rückweisungsantrag kommt, möchte er Re-gierungsrat Adrian Ballmer im Rahmen der Eintretens-debatte noch das Wort erteilen. Er bittet Oskar Kämpfer,den genauen Wortlaut seines Antrags zu wiederholen.

Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass der Ordnungsantragdahingehend lautet, jetzt über den Rückweisungsantragabzustimmen, um abschliessend die Eintretensdebatteabzuschliessen.

://: Der Landrat stimmt mit 51:13 bei 6 Enthaltungen demOrdnungsantrag Kämpfer zu. Damit wird im An-schluss an das Votum von Regierungsrat Ballmerüber den Rückweisungsantrag abgestimmt. Je nachAusgang wird in die Detailberatung übergegangen.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.14]

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) dankt herzlich fürdie im allgemeinen sehr gute Aufnahme des regierungs-rätlichen Pakets. Im Übrigen ist ihm die Strategie bekannt:Wenn man nicht zu überzeugen vermag, soll man wenigs-tens Verwirrung stiften.

Politik ist das Bohren dicker Bretter. Der Kanton hat inrelativ sehr kurzer Zeit ein ganz dickes Brett gebohrt. En-de 20 10 be s c h lo s s das Bundesparlame nt d ieBGV-Revision. 2011 wurde vom Kanton die komplexe undumfangreiche Vorlage erstellt – auch im intensiven Dialogmit den Sozialpartnern. Von Anfang Februar bis AnfangMai 2012 war sie in der öffentlichen Vernehmlassung.Bereits am 19. Juni 2012 verabschiedete der Regierungs-rat die Vorlage an den Landrat. Was mit den Sozialpart-nern erreicht wurde, war nur in diesem Paket möglich,niemals in Einzelvorlagen über Wechsel zum Leistungs-zum Beitragsprimat.

Ballmer bedankt sich auch herzlich bei denen, die beider Erarbeitung der heutigen Vorlage sehr kompetent undengagiert mitgewirkt haben, namentlich:– Hans Peter Simeon und Lukas Furtwängler von der

BLPK GL– der BLPK-Pensionskassenexperte Patrick Spuhler

von Swisscanto Vorsorge AG– der externen Jürg Brechbühl, seit 1. Juli 2012 Direktor

des Bundesamtes für Sozialversicherung (und heuteim «Blick», gross mit Bild)

– der interne Markus Nydegger und sein Pro-jekt-Assistent Roger Heiniger

– die ABP Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personal-verbände mit Christoph Straumann und Pensions-kassenexperte Christoph Plüss

– die PLK mit Präsidentin Regula Meschberger und dieFIK mit Präsident Marc Joset und Vizepräsident HansJürgen Ringgenberg.

Eine Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse istaus zwei Gründen unerlässlich: Einerseits ist auf den 1.Januar 2012 eine Änderung des Bundesrechts in Kraftgetreten und andererseits zwingen die sehr tiefen Zinsenund die stetige Zunahme der Lebenserwartung die BLPKzu versicherungstechnischen Anpassungen. Selbstver-

ständlich könne der Kanton auch etwas dafür, so Ballmeran die Adresse von Klaus Kirchmayr, man sei ja auch fürdie Spitäler zuständig.

Die Reform der BLPK sieht 4 wesentliche Eckpunkte vor:1. Der Landrat bestimmt künftig die Finanzierung, die

Leistungen werden damit vom Verwaltungsrat derBLPK festgelegt

2. Senkung des technischen Zinssatzes von heute 4.0%auf 3.0%

3. Umstellung des heutigen Leistungsprimats auf einBeitragsprimat

4. Ausfinanzierung auf 100% Ende 2013

Zum zweiten Punkt: Der Senkung des technischen Zins-satzes von 4.0% auf 3.0%. Der technische Zinssatz istderjenige Satz, der auf den Deckungskapitalien der lau-fenden Renten mindestens erzielt werden muss, um dieRenten ausrichten zu können. Mit heute 4.0% ist dieserSatz viel zu hoch, denn wenn er nicht erreicht wird, ent-steht eine Unterdeckung, welche aktive Versicherte undder Arbeitgeber – nicht aber die Rentner – sanieren müs-sen. Laufende Renten dürfen nicht beigezogen werden,weil sie gemäss Bestimmungen des BVG nicht gekürztwerden dürfen. Eine Senkung des technischen Zinssatzesvon 4.0% auf 3.0% erhöht aber den Bedarf an Vorsorge-kapital der Rentenbeziehenden um rund 10%, was bei derBLPK die Deckungslücke um über 300 Millionen Frankenerhöht. Ein tieferer technischer Zinssatz führt auch zueinem tieferen Umwandlungssatz und damit zu einer tiefe-ren Rente. Alle jene, die dann pensioniert werden, werdensich dafür nicht bedanken. Für sie gilt die tiefere Rente einLeben lang.

Zum dritten Punkt: Der Umstellung des Vorsorgeplansauf ein Beitragsprimat. Das heutige Leistungsprimat bein-haltet Umverteilungen – oder schön ausgedrückt: Soli-daritäten. Von jung zu alt und von solchen mit zu solchenohne Karriere. Da aber die heutigen älteren Versicherten,welche in jüngeren Jahren diese Solidaritäten geleistethaben und jetzt an der Reihe wären, von Umverteilungenzu profitieren, von diesen Umverteilungen nicht mehr pro-fitieren, braucht es eine Besitzstandsregelung. Als Besitz-standsregelung ist diejenige gewählt worden, die bereitsbei der Auslagerung der FHNW gewährt worden ist. DieseRegelung hat übrigens auch der Kanton Aargau bei seinerPrimatumstellung auf den 1.1.2008 angewendet. Aller-dings ging man bei der FHNW und im Kanton AG voneiner tieferen Verzinsung von 2.0% aus.

Der Vorsorgeplan sieht ein Leistungsziel von 60% im Alter65 vor. Das ist eine vernünftige Lösung. Ein Blick auf dieNachbarkantone zeigt, dass aus Sicht der Versichertender Aargau einen vergleichbaren, Solothurn einen leichtund Basel-Stadt einen deutlich besseren Plan haben. AlsFinanzierungsschlüssel wird während 20 Jahren 45:55gewählt, was für die Versicherten eine Verschlechterunggegenüber heute darstellt. Man war von 50:50 ausgegan-gen und geht nun auf 45:55 zurück, dies aber kostenneut-ral.

Diese Beitragsverschiebung, insbesondere aber auchdie Erhöhung des Rücktrittsalters von 64 auf 65 Jahre, derWegfall der vergünstigten vorzeitigen Pensionierung undder AHV-Überbrückungsrente, der Wegfall des Teue-rungsautomatismus für die Rentenbeziehenden sowie derPrimatwechsel sind der Beitrag der Versicherten an dieAusfinanzierung. Übrigens sieht man auf S. 65 der Land-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1189

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ratsvorlage die Ausmasse des Planabbaus für die Arbeit-nehmenden aufgelistet.

Zum vierten Schwerpunkt – der Ausfinanzierung: DerRegierungsrat, alle involvierten Vorsorgeexperten (inklusi-ve jener von Gerhard Schafroth extra bestellte) und diebeiden vorberatendenden Kommissionen erachten dieVollkapitalisierung als den besseren Weg. Will man dieDeckungslücke einfrieren, d.h. absolut in Franken nichtgrösser werden lassen, muss man zusätzlich auch dieDeckungslücke verzinsen können, was eine noch höherePerformance mit entsprechend erhöhtem Risiko bedingt.Und nicht zuletzt erachten auch der Bundesrat und dasBundesparlament das System der Teilkapitalisierung alsAusnahmeregelung.

Eine Teilkapitalisierung ist nicht günstiger als die Voll-kapitalisierung, wie von einzelnen behauptet wird. Sie istnicht nachhaltig; die Lasten werden erneut in die Zukunftverschoben unter dem Motto «lebe heute, bezahle mor-gen». Die Vorsorge kommt damit nicht billiger – im Ge-genteil. Eine Kasse mit einem Deckungsgrad von 80%verspricht Leistungen von 100%, hat aber nur 80% dernötigen Mittel. Mit jeder Pensionierung wird die letzte Ra-tenzahlung von 20% fällig. Eine Kasse in Unterdeckunghat weniger Kapital, das an den Finanzmärkten investiertwerden kann; dadurch sind die Erträge des «Dritten Bei-tragszahlers», samt Zinseszinsen, geringer und müssendurch zusätzliche Lohn- oder Sanierungsbeiträge kom-pensiert werden.

Mit der Vollkapitalisierung braucht es – im Gegensatz zurTeilkapitalisierung – keine Staatsgarantie mehr. Was Ger-hard Schafroth zur Wertschwankungsreserve gesagt hat,gilt dann, wenn man aus der Teilkapitalisierung zur Voll-kapitalisierung kommt. Der Kanton will aber noch in derÜbergangsfrist die Vollkapitalisierung erreichen. Die bis-herige Staatsgarantie, die der Kanton einseitig, d.h. ohneGegenleistung der übrigen angeschlossenen Arbeitgeber2004 eingeführt hat, garantiert den Versicherten die Lei-stungen der BLPK. Die neue Staatsgarantie im Systemder Teilkapitalisierung gemäss Art. 72c BVG würde auchder BLPK die Leistungen der angeschlossenen Arbeit-geber garantieren. Dies würde zu einer massiven Aus-weitung der Staatsgarantie führen, mit erheblichen Boni-tätsrisiken. Man stelle sich vor, es gäbe eine Staatsgaran-tie der Kantonalbank, die wie die neue Staatsgarantienach BVG gestaltet wäre. Man müsste jedes Mal, wenneiner der Kunden sein Darlehen nicht zurückbezahlt, die-ses der Bank zulasten der Steuerzahler rüberschieben.Das kann nicht gewollt sein.

Der Weg zu diesen 100% kann auf verschiedene Artbeschritten werden. Es wird hier nur für den Kanton be-schlossen. Den übrigen angeschlossenen Arbeitgebernwurde schon von Anfang à la carte die Möglichkeiten von«alles auf ein mal» bis zur Annuitätenlösung über 40 Jah-re präsentiert. Daraus können sie auswählen.

Der Regierungsrat hat das System einer Schuldan-erkennung mit anschliessender Amortisation über 40 Jah-re vorgeschlagen. Dies vor allem aus zwei Gründen: Zumeinen wirkt die Diversifikation des Investitionszeitpunktsrisikomindernd – das Risiko einer Konzentration haben dieKantone Aargau und Basel-Stadt schmerzlich erfahren –und zum andern ist die finanzielle Belastung des Staats-haushaltes mit dieser Version stetig. Die vorgeseheneVerzinsung zum technischen Zinssatz von 3% käme übri-gens nicht der BLPK zugute, wie kritisiert wurde, sondern

dem eigenen Vorsorgewerk, was sich für dieses eigeneVorsorgewerk risikomindernd auswirkt.

Welche Variante gewählt wird ist eine Temperaments-frage, eine Frage der Einschätzung von Chancen undRisiken. Die Kantonsvariante hat weniger Chancen undweniger Risiken, die andere hat mehr Chancen und mehrRisiken. Zum Zins von 3%. Hat man einen Marktzins vonz.B. 1%, und die Kasse sollte 3% erwirtschaften, geht diesnur mit erheblichem Risiko. Darum: Die Variante des Kan-tons ist vernünftig, ob sie gewählt wird oder nicht.

In der Frage der Ausfinanzierung haben die Finanz- unddie Personalkommission einen anderen Weg eingeschla-gen. Der auszufinanzierende Betrag für den Kanton alleinbeläuft sich auf knapp 1.1 Milliarden Franken; dazu kom-men etwa 300 Millionen Franken. Zusammen ergibt das1.4 Milliarden. Dann gibt es eine Rückstellung von aktuell450 Millionen. Dies ergäbe noch 950 Millionen. Verzinstman diese zu 1% ergibt das knapp 10 Millionen. Will mandas in 10 Jahren amortisieren, braucht es, zusätzlich zurUmsetzung des Entlastungspakets, noch 95 Millionenschwarze Zahlen obendrauf für die Amortisation. Ginge esnach Variante Gemeindeinitiative wäre der Betrag verdop-pelt. Bei 1% Zins wären es 20 Millionen plus schwarzeZahlen von ca. 200 Millionen. Seiner Meinung nach istdas weder vernünftig noch machbar.

Immer wieder ist von einer maroden Kasse die Rede- fälschlicherweise, aus Dummheit oder aus Bosheit. Er-stens haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen geän-dert; das System der gemischten Finanzierung aus Kapi-ta ldeckungs- und Umlageverfah ren war b isherBVG-konform und mit Verweis auf Perennität – also Be-ständigkeit – allgemein üblich für öffentliche Kassen. Esgab übrigens noch in den späten Jahren des letzten Jahr-zehnts Stimmen im Rat, die das gemischte System vertei-digten. Ballmer erinnert daran, dass er hingegen seit 2000immer von Ausfinanzierung geredet hat. Zweitens darfman nicht ausser acht lassen, dass die BLPK zum erstenMal ausfinanziert wird – im Gegensatz zu den Pensions-kassen von Aargau und Basel-Stadt. Diese haben auf den1. Januar 2008 Beträge in Milliardenhöhe in ihre Pen-sionskassen eingelegt (und anschliessend im Zug derFinanzkrise verloren).

Die Regierung steht mit Überzeugung hinter dieserVorlage, wie sie mit den Sozialpartnern hart, aber fairausgehandelt wurde und wie sie – mit akzeptablen Retu-schen - durch die Personalkommission mit einstimmig 8:0und durch die Finanzkommission mit 12:1 beschlossenworden ist. Auch die Versicherten leisten einen namhaftenAnteil an die Ausfinanzierung. Ab dem 1.1.2014 wird dieBLPK wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung funk-tionieren, d.h. mit Überschüssen und Unterdeckungenmuss sozialpartnerschaftlich umgegangen werden. Den-noch besteht mit der Eventualverpflichtung für die Versi-cherten eine faktische Wertschwankungsreserve. Aberauf jeden Fall muss reagiert werden, sollte der Deckungs-grad wieder unter 100% sinken. Die Regierung bittet denRat, den Anträgen der vorberatenden Kommissionen zu-zustimmen. Der Rückweisungsantrag ist abzulehnen.

Ein paar Bemerkungen zu dem bisher Gesagten. Esstimmt, dass es um sehr hohe Beträge geht. Bei einerPensionskasse geht es aber um ein Generationenwerk,was der Grund dafür ist.

Die Umstellung vom Leistungs- zum Beitragsprimatwar nur im Gesamtpaket möglich. Es wurde nicht mit ein-zelnen Gemeinden geredet, das war auch gar nicht mög-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131190

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lich, dafür mit dem VBLG-Vorstand. Ballmer wartet immernoch darauf, dass Gemeinden und angeschlossene Ar-beitgeber das Gespräch über Lösungen suchen – eineeinzige Gemeinde hat sich bis jetzt gemeldet.

://: Der Landrat lehnt den Rückweisungsantrag mit 75:2mit bei 3 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet;15.36]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) gibt bekannt, dassheute die erste Lesung des Gesetzes stattfinden wird. Diezweite Lesung und die Besprechung des Dekrets sind fürdie nächste Sitzung vorgesehen. Als Grundlage wird derhinter den beiden Kommissionsberichten angehefteteGesetzestext genommen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) verxucht seinen lieben Kolle-gen aus der Finanzkommission, Gerhard Schafroth, zurBesinnung zu bringen. Die Stimmung und die Meinungenim Rat sprechen eine deutliche Sprache. Noch dazu wür-den isoliert einzelne Anträge das Gesamtpaket nur aus-einander rupfen. Die Nebeneffekte der allfälligen Annah-me einzelner Anträge wären nicht kalkulierbar. Der Rück-weisungsantrag war das richtige Instrument. Jetzt aber,wo der Rückweisungsantrag so deutlich abgelehnt wurde,bittet er um ein Einsehen und den Rückzug der Anträge.(Klopfapplaus)

– Detailberatung

§§ 1-10 kein Wortbegehren

§ 11

Gerhard Schafroth (glp) beantragt folgende Änderung:

Die BLPK wird bis zur ihrer Vollkapitalisierung nach den Grund-sätzen der Teilkapitalisierung geführt. (2. Satz ersatzlos strei-chen)

Gerhard Schafroth (glp) meint, dass das Thema wichtiggenug sei, um sich damit intensiv auseinander zu setzen.Es kann nicht sein, dass man stundenlang über Weg-weiser diskutiert, und sich die Zeit nicht nimmt für einGeschäft von 2.5 Milliarden Franken. Es geht nicht umProfilierung. Unterschreibt man jetzt, wird ein Milliar-den-Schuldschein gelöst und es gibt keinen Weg mehrzurück. Es gibt aber die Variante, diesen nicht zu unter-schreiben, sondern sich in einem sanften Sanierungs-prozess Schritt für Schritt anzunähern. Bei §11 stellt sichdie grundsätzliche Frage, ob der Weg über Teil- oderVollkapitalisierung geht. Die restlichen Anträge handelnzum grössten Teil von der Teilkapitalisierung. Wird an derAbstimmung der Vollkapitalisierung der Vorzug gegeben,wird er diese natürlich zurückziehen. Es gibt aber noch einpaar andere Themen, die mit der Kapitalisierungsfragenichts zu tun haben.

Wesentlich ist: Die Teilkapitalisierung gibt eine maxi-male Flexibilität. Es gibt übrigens eine Teilkapitalisierung,die unter der Beratung des gleichen unabhängigen Pen-sionskassen-Beraters Patrick Spuhler an anderem Orteingeführt wird: in Olten oder Kanton Zug. Dort wünschtder Geldgeber des Beraters eine andere Lösung. Ba-sel-Stadt und Kanton Bern haben beide Varianten mit-einander verglichen. Im Baselland wurde, trotz mehrfa-chem Insistieren, eine solche Gegenüberstellung verwei-

gert. Patrick Spuhler hätte dies, wie er es anderswo getanhat, machen können. Aber er (oder seine Geldgeber) woll-te es offensichtlich nicht.

Mit der Teilkapitalisierung gibt es keine Schuld, son-dern einen sanften Sanierungsprozess über 40 Jahre. Esgibt eine maximale Flexibilität, um auf die demographi-sche Entwicklung, auf die Zins-, Finanz- und Wirtschafts-entwicklung des Kantons Rücksicht zu nehmen. Es gibtein Zahnradsystem, das automatisch dazu führt, dassman zur Vollkapitalisierung kommt. Das System hat aberauch Nachteile, weil die Teilkapitalisierung in der An-fangsphase Geld bringen muss, das man nicht hat, wennman in die Vollkapitalisierung geht. Die Schuldenbremsemuss nicht beseitigt werden. Das Problem mit den Ann-exorganisationen gibt es nicht, weil man sie Schritt fürSchritt in die Sanierung einbeziehen kann. Ein neuer Fi-nanzdirektor ist auch wieder offen für neue Lösungen -das kann auch eine Chance sein. Er bittet, sich ernsthaftdarüber Gedanken zu machen. Denn von der Vollkapitali-sierung gibt es kein Weg zurück. Die Belastung der Steu-erzahlenden wäre heftig.

Regula Meschberger (SP) möchte nicht mehr auf dieVor- und Nachteile von Voll- und Teilkapitalisierung einge-hen. Diese Diskussion wurde intensivst geführt, was sichauch in den Kommissionsberichten nachlesen lässt. ZweiBemerkungen: Der Antrag von Gerhard Schafroth machtkeinen Sinn. Wenn man schon die Teilkapitalisierung will,muss bestimmt sein, wovon man ausgeht, wohin manmöchte und wie der Weg dahin aussieht. Es gibt nicht dieTeilkapitalisierung. Zum Zweiten: bei einem Ja zur Teil-kapitalisierung muss das ganze Paket zurückgewiesenwerden. Es ist auf Basis der Vollkapitalisierung ausge-handelt worden. Es sind hier Leistungen dabei, die Arbeit-nehmerinnen und -geberinnen erbringen, nicht nur finan-ziell, sondern auch durch Verzicht. Dies alles verändertsich bei einem Wechsel. Wird er beschlossen, würde dasVertrauen der Sozialpartnerinnen über den Haufen gewor-fen. Das kann sich der Kanton nicht leisten.

Roman Klauser (SVP) blickt zurück, dass diese «Übung»regelmässig so auch in der Finanzkommission veranstal-tet worden ist. Kaum war man fertig, lagen 17 Fragen aufdem Tisch, der Vorwurf lautete, dass die Teilkapitalisie-rung nicht ernsthaft diskutiert worden sei etc. Er verweistauf die Protokolle: Am 29. Oktober wurde sie in der FIKvorgestellt, mit allen Zahlen im Detail. Zu sagen, es wärenicht zur Kenntnis genommen worden, ist falsch. Für ihnstellt sich das als Verhinderungstaktik dar, er kann das inkeiner Form akzeptieren. Er ist dafür, jetzt abzustimmenüber den Mechanismus der Kapitalisierung.

Balz Stückelberger (FDP) gibt zu Protokoll, dass die FDPden Antrag ablehnt. Er verweist dazu auf die Beratungenvom letzten Jahr und die 26 Kommissionssitzungen.

Mirjam Würth (SP) teilt mit, dass die SP den AntragSchafroth nicht unterstützt.

CVP/EVP unterstützt den Antrag nicht, sagt Beatrice

Herwig (CVP).

Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt die Ablehnung durch dieGrüne Fraktion bekannt.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1191

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Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) möchte festhalten,dass ein dicker Bericht zur Frage der Voll- und Teilkapita-lisierung erstellt worden ist. Alles, was es für einen Grund-satzentscheid braucht, ist dort aufgeführt. Das einzige,das nicht gemacht wurde (weil man es für unnötig be-fand): der ausformulierte Gesetzestext lag nicht in beidenVarianten vor. Es war jedoch genügend vorhanden, umden Grundsatzentscheid fällen zu können.

://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag von GerhardSchafroth mit 69:2 bei 7 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.48]

Gerhard Schafroth (glp) zieht als Konsequenz dieserEntscheidung die gelb markierten Anträge (Streichung der§ 12, 13, 15, 16, 17 zurück). Folgend geht es nur nochdarum, in der Vollkapitalisierung einige Anpassungen zumachen.

§ 12

Gerhard Schafroth (glp) stellt den Antrag, Abs. 2c zustreichen. Hier geht es um die Teuerungsanpassung derRentner. Es gibt eine Umstellung des Systems. Man konn-te entscheiden, entweder die Leistung gesetzlich zu de-finieren oder die Finanzierung zu regeln. Man hat sich fürLetzteres entschieden, was nur sinnvoll ist. Man kanndann aber nicht noch gleichzeitig die Leistungen regeln.Es gibt keine private Kasse, die eine Teuerung in einemseparaten Topf extra finanziert. Das ist ein komplett sys-temfremdes Sonderzüglein. Bei den heutigen Leistungender BLPK: wenn ein leitender Angestellter in diesem Kan-ton pensioniert wird, hat er in der Grössenordnung zweiMillionen Franken auf dem Konto. Wird ein guter Ange-stellter oder Handwerker in der freien Wirtschaft draussenpensioniert wird, hat er etwa 200'000 bis 400'000 Frankenauf dem Konto. Es lassen sich die irrsinnigen Differenzenmit dem Umwandlungssatz von 5.8% selber ausrechnen.Die Renten sind viel zu hoch, und dann wird ihnen nochdie Teuerung obendrauf gegeben. Das kann man sichschlicht nicht mehr leisten.

Ob 60% zu viel ist, sagt Regierungsrat Adrian Ballmer(FDP), mag jeder für sich entscheiden. Die Regierung hatsich für einen Teuerungsfonds entschieden, denn: wennman über 20 Jahre ausfinanziert, muss während dieserZeit vermutlich irgendwann mal eine Teuerungsanpas-sung erfolgen. Sofern man konkurrenzfähig bleiben will.Das ist auch der einzige Weg, um die Rentner einzubezie-hen – nämlich über ¾ des Betrags, der in den Fonds geht.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schafroth auf Strei-chung von §12 Abs. 2c mit 69:3 bei 4 Enthaltungenab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.51]

§ 13

Gerhard Schafroth (glp) versteht bei dieser BestimmungBahnhof. Der Rat sicher auch. Ein Pensionskassenexper-te hat ihm versichert, dass diese Bestimmung zu einerUnmenge an Prozessen führen werde, weil der Deckungs-grad bei Eintritt in die Kasse von den angeschlossenenArbeitgebern nicht berücksichtigt wird. Die vorliegendeVariante ist offensichtlich reiner Diebstahl an den Vor-

sorgegeldern jener Arbeitgeber, die der Kasse mit einemhöheren Deckungsbeitrag beitreten. Entsprechend ist derWortlaut umzuformulieren. Der Kanton Aargau ist genaudeshalb in eine grosse Prozesslawine gelaufen.

Hans Peter Simeon sagt, dass der Artikel für die richtigeBerechnung der Deckungslücke notwendig ist. Die an-geschlossenen Arbeitgeber sind schon seit Jahrzehntenbei der BLPK und haben einen entsprechenden Vertragunterschrieben. Es ist kein Mischmasch, jeder Rentnerwurde den Arbeitgebern zugeordnet. Die Bestimmung istnotwendig, damit man den Arbeitgebern sagen kann, wel-che Deckungslücke sie ausfinanzieren müssen. Das stehtauch im Vertrag. Geht ein Arbeitgeber raus, ist die Be-stimmung mit dieser Berechnung auch drin. Er muss dieDeckungslücke zahlen, basierend auf dem Vertrag. Des-halb ist es hier so festzulegen.

Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass in den Kommissionendiese Fragen bereits geklärt worden sind. Wenn GerhardSchafroth immer noch Verständnisschwierigkeiten hat,hilft er ihm gerne auf die Sprünge – aber nicht in diesemRahmen.

Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass er kein Pensions-kassenspezialist sei und er zugebe, wenn er etwas nichtversteht. Herr Simeon hat erläutert, wie die Deckungs-lücke berechnet wird – nämlich ohne Berücksichtigungdes Deckungsgrads bei Eintritt der Arbeitgebenden. Undgenau das ist das Problem. Es lässt die Buchführung derKasse nicht zu. Aber sie muss in die Bücher gehen unddie Zahlen zusammentragen. Er denkt z.B. an das Laufen-tal, wo viele Gemeinden der BLPK beigetreten sind miteinem anderen Deckungsgrad als die Kasse damals hat-te. Diese Differenzen müssen nachvollziehbar sein. Tre-ten sie aus, werden diese eine Rolle spielen. Werschlechter fährt, wird vor Gericht gehen. Er bittet den Re-gierungsrat, für die zweite Lesung einen Vorschlag zurAnpassung der Bestimmung auszuarbeiten.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) sagt, dass er mit demAntrag von Gerhard Schafroth nichts anfangen könne. Füreine Abstimmung muss ein klar formulierter Antrag vorlie-gen, damit man weiss, über was es abzustimmen gilt.

Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass er das Problem auf-gezeigt habe, es aber selber nicht lösen könne. Der Re-gierungsrat hingegen schon. Will er es gelöst haben, kanner einen Vorschlag bringen. Ansonsten zieht er seinenAntrag zurück.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) befindet, dass derAntrag in dieser Form obsolet ist.

§ 14 kein Wortbegehren

§ 15, Abs. 1

Gerhard Schafroth (glp) macht auf die Regel in Abs. 1aufmerksam, dass der Zuschlag um 35% erhöht wird. DerFinanzdirektor hat gesagt, dass bei Beginn die Schwan-kungsreserve nicht so sein müsse wie sonst berechnet.Seines Wissens gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. DieSchwankungsreserve muss bei Eintritt die gleiche seinwie später. Die 35% reichen nicht. Es sind 12% Schwan-

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131192

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kungsreserve. Die BLPK braucht eine normale Schwan-kungsreserve. Deshalb lautet sein Vorschlag für Abs. 1:

Der Kanton anerkennt die auf ihn entfallende Schwankungs-reserve, soweit vom BVG vorgeschrieben.

So ist es offen. Aber der Prozentzuschlag löst das Pro-blem nicht. Die Konsequenz wäre, dass man die Staats-garantie noch immer hätte.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sagt, dass die Re-gierung den Antrag ablehnt.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schafroth mit 71:2 bei 5Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 15.58]

Abs. 3

Gerhard Schafroth (glp) möchte diesen Absatz wie folgtabgeändert haben:

Die Forderung wird, mit Ausnahme des Zuschlags gemässAbsatz 1, zu marktüblichen Bedinungen verzinst.

Während der zehn Jahre wäre der technische Zinssatzmassgebend. Das ist viel zu viel für die Gemeinden, dasPooling damit wertlos. Deshalb ist eine marktübliche Ver-zinsung sinnvoll. Übrigens werden die 40 Jahre mit 3%verzinst und die Differenz der 40 Jahre ergeben genau die12% Schwankungsreserve. So macht es keinen Sinn,wenn man während der ersten 10 Jahre trotzdem zumtechnischen Zinssatz von 3% verzinst. Der Effekt wäre,dass das Pooling damit für jene, die rechnen können,gestorben ist.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sagt, dass die Re-gierung den Antrag ablehnt. Entweder hat die BLPK dasGeld oder nur die Schuldanerkennung. Hat sie nur dieSchuldanerkennung, erhält sie die Verzinsung zum tech-nischen Zinssatz. Es ist nicht möglich, dass die BLPKeinen Marktzins von einem Prozent in 3.5% verwandeltohne entsprechendes Risiko. Jeder angeschlossene Ar-beitgeber kann das Geld schneller bringen. Der Sinn desPoolings ist, dass sie das Geld schneller erhalten, um ihreSchuld schneller abzulösen. Dann würden sie nur denMarktzins tragen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass in der FIK langeüber die Frist von 10 Jahren diskutiert wurde. Es war dieMeinung, dass man so schnell wie möglich versucht, dasGeld aufzunehmen. Es gilt zu berücksichtigen, dass dieKapazität des Markts nicht unbegrenzt ist. Auch das, wasder Kanton am Markt aufnehmen kann. Es ist einen lau-fende operative Aufgabe, möglichst schnell und günstigdas Geld zu akquirieren. Der Anreiz dazu besteht insbe-sondere aufgrund der aktuell günstigen Zinssituation.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schafroth mit 69:2 bei 4Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.02]

Abs. 4

Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass hier die Arbeitgeber-beitragsreserve auf den Kanton beschränkt wird. Er stelltden Antrag, dass die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Ver-wendungsverzicht nicht nur dem Kanton zur Verfügung

steht, sondern auch den anderen angeschlossenen Ar-beitgebern. Dies wird dadurch erreicht, dass der Kantonan zwei Positionen im Text gestrichen wird.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) sagt, dass einesolche Arbeitgeberbeitragsreserve von jedem angeschlos-sene Arbeitgeber nach BVG begründet werden kann. Esbraucht keine Änderung.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schafroth mit 70:1 bei 4Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.03]

§ 16

Gerhard Schafroth (glp): In Abs. 1 heisst es:Die auf die übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden entfallen-den Forderungsbeträge werden für jeden Arbeitgebenden ge-sondert ermittelt und in einem Vertrag mit der BLPK festgehal-ten.

Was aber, wenn sie den Vertrag nicht wollen? Was hierfehlt sind die anzuwendenden Kriterien, damit der Vertragabgeschlossen werden kann. Die Ausgestaltung wärewiederum Sache der Regierung. Ist sie nicht bereit, einenVorschlag zu machen, zieht er seinen Antrag zurück.

Hans Peter Simeon erklärt die Bestimmung: Die übrigenangeschlossenen Arbeitgeber können das Forderungs-modell übernehmen. Sie müssen nicht, aber können denZuschlag mit der Arbeitgeberbeitragsreserve machen, wiedas in der Kantonslösung vorgesehen ist. Somit ist derangeschlossene Arbeitgeber in seiner Finanzierung weit-gehend frei. Damit wurde einem Wunsch entsprochen, deraus Rückmeldungen resultierte.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt fest, dass keinkonkreter Antrag vorliegt.

Abs. 2

Gerhard Schafroth (glp) zieht den Antrag bezüglich«marktüblichen Bedingungen» zurück.

§ 17 keine Wortmeldung

§ 18

Gerhard Schafroth (glp) sagt, dass es hier um die Garan-tie für die Forderung der BLPK geht. Sein Vorschlag gehtin eine ganz andere Richtung. Er versucht, die Gemeinde-initiative in diese Garantieregelung einzubringen. Alterna-tivvorschlag für den ganzen § 18:

Der Kanton übernimmt die Kosten der Sanierung und Reformder BLPK, soweit diese den Kanton und die von ihm bestimm-ten Annexorganisationen und die Gemeinden und deren Ann-exorganisationen betreffen.

Dies entspreche der Meinung der Gemeindeinitiative.Dummerweise ist diese viel zu weit formuliert. Mit dervorliegenden Lösung ist die Initiative vom Tisch und mankann das Problem selber lösen. Frage: Was sind Ann-exorganisationen. In Abs. 2 steht folgender Definitions-versuch:

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1193

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Zu den Annexorganisationen der Gemeinden gehören insbe-sondere Bürgergemeinden, Forstbetriebe, die Gemeindezweck-verbände, die Kirchgemeinden, die Alter- und Pflegeheime, dieSozial- und Bildungs-Einrichtungen der Gemeinden sowie dieSpitex-Organisationen.

Die Definition der Annexorganisationen bietet auch mitdieser Präzisierung noch einige Unsicherheit, weshalb essinnvoller wäre, aus dem Verzeichnis der angeschlosse-nen Arbeitgeber der BLPK in einem Anfang oder Dekretkonkret diejenigen zu bezeichnen, deren Kosten durchden Kanton übernommen werden sollen. Damit ist dieGemeindeinitiative vom Tisch. Die Gemeinden sind wü-tend auf das Treiben im Kanton. Wenn die Vorlage durchsVolk gehen soll, müsste man ihnen ein grosses Stückentgegen kommen. Für Abs. 2 würde er für die zweiteLesung einen Anhang bringen.

Urs-Peter Moos (Freie Wähler) zur Gemeindeinitiative:Sie ist erstens überflüssig, zweitens sollten die Gemein-den auf sich selber wütend sein. Die Deckungslücke inder BLPK besteht nicht erst seit gestern. Das jetzt be-stehende Problem hätten die Gemeinden schon früherangehen können. Es ist daher drittens sehr bequem undein klarer Widerspruch der Charta von Muttenz: Bei Pro-blemen soll der Kanton liefern. Die Charta wird nur dannbeschworen, wenn es einem in die Hände spielt.

Marianne Hollinger (FDP) gibt zu bedenken, dass mitdiesem Paragrafen quasi über die Gemeindeinitiativeabgestimmt werde. Man solle aber hier versuchen, eineBrücke zu bauen – zwischen dem Kanton, den Gemein-den und den übrigen Anschlüssen. Die beiden letzterenmachen rund 1.3 Milliarden Franken aus, der Kanton 1Milliarde. Im Visier ist also der Löwenanteil an der gesam-ten Deckungslücke. Die Vorlage ist für die meisten Ge-meinden grundsätzlich sehr gut. Es bräuchte allerdingseine Ergänzung, eine Brücke, um alle einzuschliessen.Die Gemeindeinitiative ist durch diese Vorlage nicht auf-gefangen. Die Anliegen sind nicht aufgenommen. Aller-dings hat die Initiative auch Schwachpunkte. Ein wichtigerist die Forderung, dass alle Anschlüsse vom Kanton aus-finanziert werden sollen. Werden aber die Anliegen derGemeindeinitiative überhaupt nicht berücksichtigt, stehtder grösste Teil der Gemeinden (ganz sicher die kleinenund finanzschwachen) vor grossen finanziellen Proble-men. Gleichzeitig (was für die Votantin fast gravierenderist) gilt dies auch für praktisch alle grossen Sozialwerke:Altersheime, Spitex, Kirchen, Musikschulen etc. Aus die-sem Grund lohnt es sich, einen kleinen Umweg zu ma-chen, ohne die Vorlage zu verändern. Diese ist austariertund technisch ziemlich perfekt ausgestaltet. Die politischeAuswirkung jedoch kam in den Gedanken zu kurz. Im Ratscheint Einigkeit über die Vorlage zu herrschen. Am Endeaber, befürchtet sie, wird diese Einigkeit an der Basis imKanton fehlen. Es gilt jetzt die Chance zu packen, ausdieser guten Vorlage eine politisch tragfähige zu machen.Dies ist im Moment nicht der Fall.

Sie möchte der Regierung auf die 2. Lesung den Auf-trag erteilen, unverzüglich mit dem Initiativkomitee zu-sammen zu sitzen und gemeinsam auf einen Rückzug derGemeindeinitiative hinzuarbeiten. Natürlich müssen dieGemeinden dazu auch einen Schritt entgegen kommen.Es braucht einen weiteren Dialog und tragfähigen Kom-promiss mit den übrigen Anschlüssen.

Dieser Umweg scheint ihr nötig. Dabei kann vieles anpolitischer Unzufriedenheit und möglichen Verzögerungenaus dem Weg geräumt werden.

Regula Meschberger (SP) sagt, dass die Personalkom-mission die Gemeindeinitiative nicht unterstützt. Die Ge-meinden sind Arbeitgeberinnen, wie der Kanton auch. Allehaben sie Verantwortung für ihre Mitarbeitenden – auchdie Gemeinden. Diese haben jahrelang ebenso vom struk-turellen Teil der Unterdeckung dank kleinerer Beiträgeprofitiert – indem Leistungen erbracht wurden, die nichtvoll finanziert waren. Das wird von den Gemeinden heuteverschwiegen, was nicht fair ist. Es gibt Gemeinden inschwieriger Lage. Allerdings: Es sind auch immer Lösun-gen angeboten worden. Wer wirklich Probleme hat, erhältUnterstützung. Nähme man nun noch die neuen Annexor-ganisationen hinzu, werden nur neue Ungerechtigkeitengeschaffen. Es gibt einzelne Spitexorganisationen oderAPHs, die nicht in der BLPK und auf sich selber angewie-sen sind. Gerecht würde heissen, dass jede Arbeitgeberindie Verantwortung selber trägt.

Balz Stückelberger (FDP) warnt davor, im Rahmen derDetailberatung eine Grundsatzdebatte über die Gemein-deinitiative einzustreuen. Die Vorlage ist gemacht. Unddie Gemeindeinitiative kommt dann, wenn sie kommt. Eskann nicht ernsthaft die Meinung sein, rasch in 10 Minutendas ganze System umzustellen und die Gemeindeinitiativevorweg zu nehmen. Das wäre höchst unseriös. Er bittetden Rat, dies deutlich abzulehnen.

Daniel Altermatt (glp) unterstützt den Antrag von Marian-ne Hollinger. Es sind verschiedene Dinge auf dem Wegzum heutigen Zustand unterschiedlich gelaufen. Dies giltes, in irgendeiner Form zu würdigen. Ungerechtigkeitengibt es immer. Trotzdem wäre es lohnenswert, wenn sichder Regierungsrat auf die zweite Lesung hin Gedankenmachen würde, ob zusammen mit der Gemeinde eineEinigung gefunden werden kann.

27 offizielle Sitzungen gab es, bilanziert Klaus Kirchmayr(Grüne). Lotti Stokar hat die Unterlagen dazu gewogen:2.6 Kilogramm an Akten sind zusammen gekommen. Nunin einer Hauruck-Übung zwischen erster und zweiter Le-sung daran herumzuschrauben, wäre zutiefst unseriösund nicht machbar. Er bedauert auch, dass der Dialog mitden Gemeinden nicht so optimal geführt worden ist. Eswaren allerdings zahlreiche Player im Spiel, es gab eineSozialpartnerschaft, es galt Parteien und Kommissionenzu berücksichtigen etc. Er glaubt, dass eine Änderungjetzt zum falschen Zeitpunkt käme. Die Finanzdirektion istaber gut beraten, für die Umsetzung und die Erarbeitungder angekündigten zweiten Vorlage, wo es um Härtefälleund Garantien geht, sehr eng mit den Gemeinden zusam-men zu arbeiten. Hier lässt sich seriös der Faden wiederaufnehmen. Er bittet, den Antrag abzulehnen.

Laut Ruedi Brassel (SP) macht es keinen Sinn, eine insich austarierte Vorlage mit einer völlig anderen Konstruk-tion zu belasten, die das Gleichgewicht ins Wankenbrächte und kostenmässig nicht einzuschätzen wäre. Esist jetzt auch gar nicht angebracht, auf die Gemeindeinitia-tive zu reagieren. Diese ist ein Geschäft für sich, wieschon Balz Stückelberger betont hat. Wenn sie dann ein-mal im Landrat behandelt wird, wird auch den Initianten

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klar sein, was hier mit dieser Vorlage in sich konsistentbeschlossen wurde. Es wäre ein Konstruktionsfehler, dieInitiativbegehren irgendwie einzufädeln.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt Gerhard Scha-froth, ob die beiden gelb unterlegten Anträge noch aktuellsind?

Gerhard Schafroth (glp) verneint. Abzustimmen ist nurüber Abs. 1 (die ersten drei Zeilen) und Abs. 2 bezüglichdem Anhang. Da dies ohnehin abgelehnt wird, spielt esgar keine Rolle.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) fragt, ob der Antragdamit zurückgezogen wird.

Gerhard Schafroth (glp) bestätigt das.

Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt somit über denAntrag von Marianne Hollinger abstimmen. Dieser lautet:

«Die Regierung wird beauftragt, unverzüglich mit dem Initiativ-komitee Kontakt aufzunehmen und einen Kompromiss anzu-streben mit dem Ziel, dass die Gemeindeinitiative zurückgezo-gen werden kann.»

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Marianne Hollingermit 12:62 bei 2 Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.21]

§§ 19-22 kein Wortbegehren

§ 23

Gerhard Schafroth (glp) kündigt seinen letzten Antragan. In Abs. 2 soll die Schuldenbremse beseitigt werden.Darin ist ein Denkfehler enthalten: «Der Bilanzfehlbetragsowie die Eventualverpflichtung werden im Eigenkapitalausserhalb der Defizitbremse ausgewiesen.» Eine Even-tualverpflichtung lässt sich aber im Eigenkapital nichtausweisen. Er empfiehlt, diesen technischen Unsinn raus-zunehmen. Der Antrag lautet auf ersatzlose Streichung.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bittet darum, entwe-der den Antrag abzulehnen oder der Regierung den Auf-trag zu geben, auf die nächste Lesung hin die Stelle zuüberprüfen. Zur Defizitbremse: Das ist keine «spitzfindigeLösung» (Mirjam Würth), sondern eine Lösung, wie esauch der Bund in einer Ergänzungsregel zu seiner Schul-denbremse vorgesehen hat. Er hatte dort ebenfalls diea u s s e r o r d e n t l i c h e n A u f w e n d u n g e n f ü r d i ePensionskassen-Ausfinanzierungen ausgenommen.

Laut Monica Gschwind (FDP) habe man diesen Passuseingefügt, damit für den Fall, dass die Eventualverpflich-tung zum Tragen käme, nicht nochmals eine Bestimmungim Finanzhaushaltsgesetz nötig würde. Dies wurde in derKommission so beschlossen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) kann das bestätigen. Eine kur-ze Bemerkung zur Defizitbremse: In der Beratungen in derFIK wurde deutlich, dass man angesichts der finanziellenBelastung gut beraten wäre, einen Umbau der heutigenDefizitbremse in eine Schuldenbremse moderner Prägung(wie sie z.B. der Bund hat) anzustreben. Aufgrund dieserVorlage werden auch in Zukunft zusätzliche Aufgaben auf

das Parlament zukommen. Dazu gehört seines Erachtensauch die Schuldenbremse.

://: Der Landrat lehnt den Antrag Schafroth mit 67:2 bei 7Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 16.26]

§ 24 kein Wortbegehren§ 25 kein Wortbegehren

://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) ersuchtden Rat, das Traktandum 12 (7. Genereller Leistungsauf-trag) heute noch zu behandeln. Es gibt zeitliche Vorgabendes Bundes, bis wann die definitiven Fahrpläne erstelltund publiziert werden müssen. Wird das Geschäft heutenicht verabschiedet, kommt man in die Bredouille.

://: Der Landrat ist mit dem Vorziehen von Traktandum 12einverstanden.

Für das Protokoll:Markus Kocher, Landeskanzlei

*

Nr. 1213

12 2013/047

Berichte des Regierungsrates vom 5. Februar 2013

und der Bau- und Planungskommission vom #: Er-

teilung eines Generellen Leistungsauftrages im Be-

reich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014 -

2017

Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt aus, mitdem 7. Generellen Leistungsauftrag (GLA) im Bereichöffentlicher Verkehr solle das Angebot der S-Bahn sowieder Tram- und Buslinien in der Region für den ZeitraumDezember 2012 bis Dezember 2017 festgelegt werden.Der 7. GLA sieht einzelne gezielte Angebotsverbesserun-gen wie zum Beispiel die zweite Tranche des Trampro-gramms BLT, eine Neukonzeption der Buslinie Allschwilmit dem 48er- und dem 38er-Bus, eine Verlängerung des8er-Trams, eine Neukonzeption der Buslinie Dorneckbergund weitere Anpassungen und Ausbauten vor. Darin sindaber auch zwei Sparmassnahmen enthalten. Es handeltsich um die Einstellung der Linien 63 und 58.

Die Kosten werden im Vergleich mit der Jahresrech-nung 2012 für den öffentlichen Verkehr um 7 Prozent aufCHF 49,8 Mio. für das Jahr 2014 steigen. In der Kommis-sionsberatung sind diese Anpassungen als vernünftig,sinnvoll und nachvollziehbar beurteilt worden.

Nachdem der Bericht der Bau- und Planungskommis-sion veröffentlicht worden ist, ist vor einigen Tagen plötz-lich noch ein Antrag der Gemeinde Münchenstein gekom-men. Das ist ein Antrag, den Daniel Altermatt heute einge-reicht hat. Darin wird verlangt, dass die Buslinie 58 nicht

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1195

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aufgehoben, sondern als alternative Linienführung weiterbetrieben werden solle.

Das ist eine gute Linienführung. Die Buslinie 58 hättedann aber wie auch die Buslinie 59 den Charakter einesreinen Ortsbusses und müsste dann von der Gemeindeselbst finanziert werden. Gemäss den kantonalen Richt-linien beteiligt sich der Kanton am Ortsbus nur, wenn miteinem solchen Ortsbus eine unzumutbare Erschliessungs-lücke geschlossen werden kann. Das ist aber in Mün-chenstein nicht der Fall. Es gibt ein Angebotsdekret, dasdas eigentlich definiert. Richtig ist aber, dass auch in Mün-chenstein im ARFA-Areal eine kleine Erschliessungslückebesteht. Diese bewegt sich aber noch innerhalb der Tole-ranzgrenze. Eine wirkliche Verbesserung für diesesARFA-Areal ist mit der späteren Tramlinie Dreispitz ge-plant.

In diesem Zusammenhang ist noch auf den Berichtder Bau- und Planungskommission vom 15. April und aufdie Vorlage selbst hinzuweisen. Die Bau- und Planungs-kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig mit 12:0Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.

– Eintretensdebatte

Daniela Gaugler (SVP) sagt, mit dem 7. GLA werdegrundsätzlich ein moderater ÖV-Ausbau realisiert. Nurgerade zwei Angebote werden, wie vom Kommissionsprä-sidenten erläutert, eingespart. Die bisherige Linienführungdes 58er-Busses ist keine kantonale Angelegenheit. Esgibt im Einzugsgebiet dieser Buslinie 58 auch keine we-sentliche Erschliessungslücke. Die Gemeinde Münchens-tein kann, soll einen Ortsbus einrichten. Sie soll aber auchdie Kosten selber tragen, wie das andere Gemeinde be-reits tun. Die Münchensteiner müssen, wenn sie in dasBruderholzspital wollen, ohne die Linie 58 ebenso wie dieanderen Baselbieter umsteigen. Die SVP-Fraktion wirddem 7. GLA grossmehrheitlich zustimmen.

Christine Koch (SP) sagt, die SP-Fraktion befürworteden 7. GLA einstimmig. Sie begrüsst den Ausbau desAngebots, ist aber der Meinung, es sollte zusätzliche Aus-bauten wie beispielsweise am Dorneckberg geben. DieFraktion würde es auch sehr begrüssen, wenn die Linie17 Margarethenstich-Bahnhof dann wirklich einmal ganz-tätig betrieben wird. Das ist zwar noch Zukunftsmusik. Eswürde aber sicher noch viele Projekte geben, die gut indie Landschaft passen würden.

Die SP-Fraktion hat erstaunt, dass die BLT schonwieder eine Tranche neuer Fahrzeuge erhalten hat, wäh-rend die Waldenburgerbahn, deren nicht mehr sehr zeit-gemässes Rollmaterial endlich ersetzt werden müsste,wieder einmal leer ausgeht. Da müsste einmal korrigie-rend eingegriffen werden.

Mit Blick auf Schweizerhalle fehlt der Fraktion im 7.GLA weiterhin der Probebetrieb für den Schichtwechsel.Die SP hat das auch in der Vernehmlassung geschrieben.Das ist leider nicht berücksichtigt worden.

Kritisch eingestellt ist die Fraktion gegenüber demBonus-Malus-System. Trotz der Diskussion in der Fraktionbleiben Zweifel. Das System suggeriert, dass die Zuver-lässigkeit, was Pünktlichkeit und Verfügbarkeit von ein-zelnen Unternehmen betrifft, durch einen Anreiz verbes-sert werden kann. Die Schienennetze sind aber heuteschon derart stark ausgelastet, dass sie selber sehr stör-anfällig sind und allein ein kleines, unvorhergesehenes

Vorkommnis, das nicht von Menschen beeinflusst werdenkann, zu einer Verspätung führt.

Es ist der SP-Fraktion ein Anliegen, dass die Bera-tung des 8. GLA in den Parlamenten beider Basel zeitlichabgestimmt wird.

Der Antrag zur Buslinie 58 in Münchenstein ist sehrkurzfristig gekommen. Die Zeit reichte kaum, um alle zuinformieren. Die Fraktion hat den Antrag sehr ausführlichdiskutiert und findet, es sei eine gute Idee. Alle Fraktions-mitglieder sind für diesen 58er-Bus, der sicher gebrauchtwird. Ein Problem stellt aber die Finanzierung dar.

Die Fraktion ist deshalb bezüglich des Antrags ge-spalten. Es gibt Fraktionsmitglieder, die begrüssen es undhalten es für notwendig, dass beispielsweise auch dasSportmuseum und die Klinik Birshof erschlossen werden.Sie finden deshalb, dass sich der Kanton auch daran fi-nanziell beteiligen solle. Ein Teil der Fraktion ist aber derMeinung, dass die Münchensteiner ihren Teil an dieseBuslinie selber bezahlen sollen, wenn sie diese wollen.Wie Kommissionspräsident Franz Meyer ausgeführt hat,gibt es ein Angebotsdekret, das das ganz genau definiert.Laut diesem Dekret hat Münchenstein keinen Anspruch,dort einen Bus bezahlt zu bekommen. Damit würden Türund Tor für Wünsche nach Buslinien in anderen Gemein-den geöffnet.

Andreas Dürr (FDP) hält fest, die FDP-Fraktion stehehinter dem vorliegenden GLA, wie er von der Kommissionberaten worden sei. Die Mobilität ist in dieser Regionwichtig. Mobilität besteht aus dem öffentlichen Verkehraber auch aus dem motorisierten Individualverkehr. Wenndie FDP-Fraktion zum öffentlichen Verkehr und zu dessenAusbau klar Ja sagt, macht sie das auch, um einmal Ge-genrecht einfordern zu können, wenn es um den Ausbaudes motorisierten Individualverkehrs geht. Die einzelnenPunkte sind im Kommissionsbericht ausgeführt worden.

Der wesentlichste Punkt dürfte der Antrag zur Buslinie58 sein. Der Antrag ist zwar erst jetzt gekommen, in derBau- und Planungskommission wurde er aber quasi prä-ventiv schon diskutiert. Denn bei der Präsentation derVorlage ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es inMünchenstein rumoren könnte. Die Kommission hat alsodie Vorlage durchaus in Kenntnis der Situation in Mün-chenstein beraten.

Das Angebotsdekret ist klar. Die Anbindung von Mün-chenstein an das Bruderholzspital ist durch die Linie 47verbessert worden. Wenn dieser kantonale Bedeutungs-punkt wegfällt, dann ist die Münchensteinerlinie 58, sobegrüssenswert sie auch ist, keine kantonale Linie mehr.Dann ist das eine kommunale Aufgabe wie der 59er-Busin Bottmingen und Oberwil. Nachträglich kantonale Be-deutungen zu schaffen, ist durchaus originell. Plötzlichwerden das Dreispitzareal, die Klinik Birshof, auch dasSportmuseum, die einmal vollkommen ohne jede ÖV-An-bindung geplant worden sind, kantonal bedeutsam. DieseInstitutionen rechtfertigen aber nicht die Anknüpfung anden öffentlichen Verkehr, den der Kanton zahlt. Aus die-sem Grund lehnt die FDP-Fraktion den revidierten Vor-schlag für die Linie 58 ab und stimmt dem GLA so zu, wieer von der Bau- und Planungskommission verabschiedetund beantragt worden ist.

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131196

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Felix Keller (CVP) teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktionwerde dem Generellen Leistungsauftrag, so wie er vorlie-ge, und auch der Abschreibung der vier Vorstösse zu-stimmen.

Das Baselbiet hat eigentlich ein ziemlich gutes ÖV-Angebot. Das zeigt auch die Erfolgskontrolle des 6. Gene-rellen Leistungsauftrags, die vor allem bei den Bahnlinienein Steigerungspotenzial aufzeigt. Tram und Bus werdennach wie vor stark genutzt. Die Vorlage zeigt aber, dassdas ÖV-Angebot noch optimiert und weiter ausgebautwerden kann. Wichtig ist vor allem, dass die ganze Ent-wicklung der Angebotsausgestaltung im Agglomerations-gebiet zwingend und vermehrt auch mit den Nachbarkan-tonen, vor allem mit Basel-Stadt, abgesprochen wird, da-mit auch die grenzüberschreitenden Angebote noch ver-bessert werden. Zu denken ist insbesondere an die Busli-nie 48, damit diesen Diskussionen frühzeitig entgegen-getreten werden kann. Diese Buslinie ist ein Erfolgsmodellund wird jetzt auch mit dem 7. Generellen Leistungsauf-trag ausgebaut. Das zeigt, dass es an und für sich einegute Sache ist, wenn das Gespräch mit dem Nachbarkan-ton frühzeitig gesucht wird. Dann geht es auch voran.

Wichtig ist auch, die Attraktivität des öffentlichen Ver-kehrs bezüglich der Pünktlichkeit und der Fahrplanstabili-tät zu steigern. Wichtig ist vor allem, dass die Lichtsignal-anlagen so ausgestaltet werden, dass der Bus Prioritäthat und womöglich auch separate Busstreifen eingeführtwerden können.

Gespannt ist die Fraktion bezüglich des Bonus-Malus-Systems, das vor allem bei der Region S-Bahn eingeführtwerden soll. Die Region S-Bahn ist eigentlich übergeord-net gesteuert, weil auf diesen Bahnlinien auch Güterzügeverkehren. Hinzu kommen die Fernzüge, weshalb dasStreckennetz überlastet ist. Die Verspätungen sind durchden übergeordneten Verkehr ferngesteuert. Die Fraktionist gespannt, wie sich das System auswirkt und ist gutenMutes, dass es auch etwas bezüglich der Pünktlichkeitbringt.

Sparmassnahmen sind immer unerfreulich. Gleich-zeitig ist aber erkennbar, dass es eine deutliche Mehrheitfür den Angebotsausbau gibt. Deshalb sind Sparmass-nahmen teilweise auch unumgänglich.

Ein Punkt ist die Buslinie 58. Der vorliegende Vor-schlag ist gut und interessant und bringt für Münchensteinsicher einen Mehrwert. Für die Fraktion ist aber ganz klar,dass es sich um einen Ortsbus handelt. Dafür geltenSpielregeln. Wenn er nur der Ortserschliessung dient,dann hat die Gemeinde für die Kosten aufzukommen. Sofinanzieren beispielsweise Oberwil und Bottmingen eineBuslinie mit Ortsbuscharakter.

Christine Koch hat das Anliegen geschildert, dass dieWaldenburgerbahn endlich neue Fahrzeuge erhält, dassderen Neubeschaffung forciert und nicht weiter verzögertwird. Denn diese Fahrzeuge sind mittlerweile 30 Jahre alt.Es ist angebracht, dort einmal neues Rollmaterial einzu-setzen, weil der Unterhalt hohe Kosten verursacht undneue Fahrzeuge bei der Energieeffizienz einen Mehrwerterzielen.

Die CVP/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit dem 7.GLA wieder ein Mehrwert für die Bevölkerung geschaffenwerden konnte. Sie hofft, dass damit auch der Umstei-geeffekt und der Auslastungsgrad dieser verschiedenenLinien erhöht werden kann.

Julia Gosteli (Grüne) hält fest, dass die Grüne Fraktionden 7. Generellen Leistungsauftrag gutheisse. Leider sinddarin sehr wenige oder keine Tramlinien zu finden. JörgJermann, Leiter des Geschäftsbereichs Mobilität in derBau- und Umweltschutzdirektion, hat persönlich bestätigt,dass es eine Tramstudie gibt. Es wäre aber toll, wenneine solche im Leistungsauftrag integriert wäre. Neu – undfür Allschwil erfreulich – ist, dass der Bus 48 ausgebautwird. Auf Nachfrage ist ausgeführt worden, dass die Busli-nie bis abends um 20 Uhr ausgebaut wird, auch amSamstag, aber leider nicht am Sonntag. Das ist ein Wehr-mutstropfen. Denn im Bachgrabengebiet gibt es doch sehrviele Sportler und Sportlerinnen. Auch sollen die Leute inihrer Freizeit den öffentlichen Verkehr benutzen und nichtnur für die Arbeit.

Den Antrag von Münchenstein zur Buslinie 58 unter-stützt die Grüne Fraktion eigentlich sehr. Wenn es imDekret heisst, die Gemeinde solle den Ortsbus selberfinanzieren, könnten die Münchensteiner spitzfindig rascheine kleine Schlaufe nach Arlesheim machen. Das wäredann kein Ortsbus mehr. Verglichen damit wäre der 48er-Bus in Allschwil auch ein Ortsbus. Die Linie führt zwardurch die Stadt, aber die Stadt braucht die Fahrstreckeauf städtischem Boden eigentlich nicht. Darum wehrt sichBasel-Stadt auch sehr gegen diesen 48er. Die Allschwile-rinnen und Allschwiler haben aber Glück, dass sie, um anden Bahnhof zu gelangen, durch die Stadt fahren müssen.

Daniel Altermatt (glp) sagt, dass die BDP/glp-Fraktionden 7. Leistungsauftrag grundsätzlich für gut befinde. Eshandelt sich um eine klar begrenzte und austarierte Vorla-ge. Natürlich gibt es viele Wünsche. Den einen oder an-deren davon wird im 8. Leistungsauftrag dann wahr-scheinlich berücksichtigt werden können.

Als Münchensteiner Landrat wolle er den Antrag nochbegründen. Die Buslinie 58 führt heute vom Berg in Mün-chenstein, der Schlossmatt, hinunter an den Bahnhof unddann von der S3 die Tramlinien 10 und 11 querend denBerg hinauf zum Bruderholzspital. Dieser Bus kostet ziem-lich viel Geld, CHF 850'000 im Jahr. Von der Motorfahr-zeugkontrolle bis zum Bruderholzspital wird ein Stückdurch einen anderen Bus abgedeckt und ist damit nichtgerechtfertigt. Es ist also klar, dass diese Stück gestri-chen werden kann.

Es gibt aber einen Teil von Münchenstein, der nichtgut erschlossen ist. In diesem Teil liegt mit der Klinik Birs-hof auch ein Regionalspital. Das Ziel war, mindestens dieHälfte dieser CHF 850'000 einzusparen. Dafür gibt esauch ein Lösung. Diese sieht vor, dass die Busstreckezwischen Bahnhof und dem Berg in Münchenstein alsOrtsbus geführt wird. Für diese Strecke zahlt Münchens-tein bereits heute selber und wird diesen Ortsbus auchweiterhin vollständig selber bezahlen. Das steht ausserFrage. Zu Diskussionen führt der andere Teil, der vomBahnhof, der S3, über diese zwei Tramlinien zur KlinikBirshof führt. Denn an dieser Linie liegen praktisch keineHäuser, in denen Menschen wohnen. An dieser Linieliegen vor allem Bauten oder Anstalten von einem gewis-sen regionalen Interesse. Dazu gehören das Kultur- undSportzentrum (KUSPO), das grosse regionale Alters- undPflegeheim Hofmatt und am Ende die Klinik Birshof.

Deshalb ist die Gemeinde Münchenstein der Auffas-sung, dass es sich nicht um eine Linie mit Ortsbuscharak-ter handelt, sondern um eine Buslinie von regionalem undkantonalem Interesse. Die Gemeinde beantragt folglich,

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1197

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dass diese Linie in reduzierter Form – nach der sie stattder CHF 850'000 nur noch CHF 390'000 kostet – im 7.GLA belassen wird.

Das Papier, das die Auswirkungen aufzeigt, ist an dieLandratsmitglieder verteilt worden. Statt jährlich CHF850'000 einzusparen, würden nur noch CHF 460'000 ein-gespart. Erreicht wird die Einsparung damit, dass zweiGrossbusse durch einen Kleinbus im Halbstundentaktersetzt würden. Diesem reicht es sehr gut, die ganze Stre-cke in einer halben Stunde abzufahren.

Der Antrag ist so kurzfristig eingereicht worden, weildie BLT die Kosten zuerst hat fertig zusammenrechnenmüssen. So kann nun auf den Franken genau gesagtwerden, welche Konsequenzen dieser Antrag hat.

Daniel Altermatt beantragt als Landrat von Münchens-tein im Namen des Gemeinderates, den Vorschlag vonMünchenstein in den 7. GLA aufzunehmen und die Busli-nie in der reduzierten Form, wie sie im Zusatzblatt enthal-ten ist, darin zu belassen.

Hanni Huggel (SP) hält einleitend fest, dass sie durchHeirat auch Münchensteinerin sei. Münchenstein hat alstypische Vorortsgemeinde auf drei verschiedenen Tals-tufen in der Nord-Süd-Richtung mit sechs Quartieren kei-ne Ost-West-Querverbindung. Schon lange ist versuchtworden, eine solche einzurichten. Früher gelang dies mitdem 63er-Bus, mit dem Münchenstein einen direkten An-schluss an das Bruderholzspital hatte. Dann wurde dieRoute des 63er-Busses geändert und die Route des 58er-Busses in einer Versuchsphase so eingerichtet, dass dieMünchensteiner mit diesem direkt in das Bruderholzspitalhaben fahren können. Das fällt jetzt weg. Damit sind alleeinverstanden. Die Gemeinde Münchenstein schluckt das.Auch die Münchensteiner können beim Dreispitz umstei-gen, wenn sie in das Bruderholzspital müssen. Das istkein Problem.

Es ist aber ganz toll, dass diese Lösung zwischen derGemeinde Münchenstein und der BLT, diese Zwischenlö-sung, die nicht mehr nur als reiner Ortsbus bezeichnetwerden kann, gefunden werden konnte. Auch die KlinikBirshof, die damit wirklich angebunden wird, hat ganz klarfestgehalten, dass sie «als Unternehmung gerne aucheinen Beitrag leisten» wolle. Das ist etwas, das noch aus-zuhandeln ist. Klar ist mit Blick auf den Gemeindeplanauch, dass die Buslinie vom Bahnhof zur Schlossmatthinauf eine reine Münchensteiner Angelegenheit ist undMünchenstein dafür aufkommt. Aber das Zwischenstückzwischen dem Bahnhof bis zur Klinik Birshof, wie DanielAltermatt ausgeführt hat, mit all diesen wichtigen Punkten,wo es sehr viele Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeitenhat, ist sehr zu empfehlen.

Hanni Huggel bittet den Landrat, diesem Kompromiss-vorschlag nun zuzustimmen.

Monica Gschwind (FDP) geht mit Christine Koch undFelix Keller einig, dass das Rollmaterial der Waldenbur-gerbahn jetzt dringend ersetzt werden müsse. Die Wal-denburgerbahn ist die Lebensader des Waldenburgertalsund dieses ist auf ein attraktives Angebot angewiesen.Kundenumfragen haben ergeben, dass das Rollmaterialnicht als komfortabel eingestuft wird und überaltert ist.Beispielsweise hat die Bahn keine Klimaanlage. Auch istder Einstieg mit einem Kinderwagen sehr schwierig undfür einen Rollstuhlfahrer praktisch unmöglich. Im 6. GLAist versprochen worden, dass die Waldenburgerbahn mit

dem 7. GLA – dem jetzt vorliegenden – neues Rollmaterialbeschaffen kann. Deshalb war die Empörung in der Ver-nehmlassung sehr gross, als das Waldenburgertal fest-stellen musste, dass jetzt erneut eine Verschiebung ans-teht.

Die Vertreter des Waldenburgertals und der Walden-burgerbahn haben deshalb im Vorfeld das Gespräch mitRegierungspräsidentin Sabine Pegoraro gesucht. Siezeigte auf, dass zuerst die Infrastruktur – die Perrons undauch der Bahnhof in Waldenburg – angepasst werdenmüsse, bevor das neue Rollmaterial eingesetzt werdenkönne. In diesem Gespräch ist auch versichert worden,dass die Waldenburgerbahn diese Bestellung noch wäh-rend der Laufzeit des 7. GLA wird auslösen können, sodass dann ab 2018 wirklich neues Rollmaterial in Betriebgenommen werden kann. Der Text der Vorlage ist deshalbentsprechend angepasst worden. Für ihr Verständnis undfür diese Anpassung ist der Regierungspräsidentin herz-lich zu danken. Trotzdem wird das Waldenburgertal amBall bleiben und die Entwicklung verfolgen. Es baut jetztnatürlich darauf, dass das so wie versprochen vollzogenwird.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) dankt fürdie gute Aufnahme der Vorlage.

Bei der von Landrätin Monica Gschwind erwähntenWaldenburgerbahn werden während der Laufzeit des 7.Generellen Leistungsauftrags Infrastrukturanpassungenvorgenommen. Zum einen soll dabei das Behinderten-gleichstellungsgesetz umgesetzt werden. Zum anderensollen diese Haltestellen, diese Infrastruktur bereit ge-macht werden für das Rollmaterial, dessen Beschaffungim 8. Generellen Leistungsauftrag zugesichert ist.

Bezüglich der von Landrätin Christine Koch angespro-chenen Erschliessung von Schweizerhalle werden Ge-spräche mit den Unternehmen vor Ort geführt. Die ÖV-Spezialisten haben diese Frage aufgegriffen und klären,was getan werden kann.

Es wäre richtig, zum Bonus-Malus-System Bedenkenzu äussern, wenn dieses nur auf die Pünktlichkeit ausge-richtet wäre: dass die Sicherheit leiden würde, wenn extraschnell gefahren wird und Sicherheitsaspekte ausser Achtgelassen werden, nur um nicht in den Malus zu fallen.Aber als Kriterium wird ja nicht nur die Pünktlichkeit ge-wichtet. Vielmehr werden auch die Sauberkeit und dieKundenzufriedenheit berücksichtigt. Es sind drei Kriterien,die geprüft und bewertet werden sollen. Die SBB kannaber die Vorgaben auch erfüllen, wenn sie bei den ande-ren beiden Kriterien gut ist und die Pünktlichkeit vielleichteinmal wegen einer selbst verschuldeten Verspätungleidet. Es ist ein Pilotprojekt und sollte auch für die SBBeinen Anreiz darstellen, das wirklich gut zu prüfen unddafür besorgt zu sein, die Fahrpläne und Vorhaben ein-halten zu können.

Viel zu reden gegeben hat der Antrag Altermatt. DieLinie 58 weist seit ihrer Inbetriebnnahme vor vier Jahreneinen sehr tiefen Kostendeckungsgrad auf und übernimmtnachweislich nur gemeindeinterne Verbindungsfunktio-nen. Deshalb entspricht sie nicht mehr einer kantonalenAufgabe. Klar wecken die Sparmassnahmen bei den be-troffenen Gemeinden keine Begeisterung. Bei der Buslinie58 lohnt sich aber eine nüchterne Betrachtung, soferndiese nun nach dieser langen Diskussion noch möglichist. Die im Antrag erwähnten Einrichtungen von regionalerBedeutung werden allesamt bereits und weiterhin mit den

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131198

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vom Kanton bestellten Tram-, Bahn- und Buslinien er-schlossen. Selbst bei einer Einstellung der Linie 58 würdegemäss dem kantonalen Erschliessungskonzept keineErschliessungslücke entstehen. Das gilt auch für die KlinikBirshof. Diese Klinik liegt bereits im Einzugsgebiet derBushaltestelle MFP der Linie 60 und gilt damit gemässkantonalem Angebotsdekret als durch den öffentlichenVerkehr erschlossen. Beim Bau der Klinik war die Erreich-barkeit, die Anbindung seinerzeit kein Thema. Es hiess,das Vorhandene sei ausreichend. Deshalb ist es schwernachvollziehbar, wenn es hinterher plötzlich heisst, es seinicht ausreichend erschlossen.

Der Vergleich der Ortsbuslinie 58 mit der Linie 59 imRaum Bottmingen und Oberwil lohnt sich. Diese Linie wirdvon der Gemeinde zusätzlich bestellt, um die Erschlies-sung von verschiedenen örtlichen Einrichtungen zu ver-bessern. In dieser Diskussion ist auch niemand auf dieIdee gekommen, sie vom Kanton als kantonale Linie be-treiben zu lassen.

Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro bittet denLandrat, der ursprünglichen Vorlage zuzustimmen undden Antrag Altermatt abzulehnen. Der Fortbestand derLinie 58 gemäss dem unterbreiteten Vorschlag als kom-munale und nicht als kantonale Linie wird als sinnvollerachtet.

Im Moment ist das ARFA-Areal ausreichend erschlos-sen. Es gibt dort keine Erschliessungslücke. Wenn esderzeit zu einem Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutungaufgewertet werden sollte – das ist möglich, wenn nunInvestoren kommen und das Areal ausgebaut wird –, dannwürde das Areal mit einem kantonalen Angebot erschlos-sen. Dann braucht es eine höherwertige Erschliessung,weil der Ortsbus 58 nicht ausreicht. Deswegen hat einGespräch mit der Gemeinde Münchenstein stattgefunden.Geplant ist, das Areal mit einer Vorläuferbuslinie vomDreispitz her zu erschliessen. Vorgesehen ist längerfristig,dass eine Tramlinie vom Dreispitz dorthin führen wird.Vorerst ist das Areal gemäss dem kantonalen Dekret aus-reichend erschlossen.

– Eintreten ist unbestritten.

– Detailberatung

Titel und Ingress keine WortbegehrenZiffern 1-2.4 keine WortbegehrenZiffer 2.5

Zur Abstimmung steht der Antrag von Daniel Altermatt füreine neue Ziffer 2.5.1 mit folgendem Wortlaut: «Die vor-gesehene Aufhebung der Buslinie 58 wird nicht umge-setzt. Die Linie 58 wird stattdessen neu vom BahnhofMünchenstein zur Birshofklinik geführt. Der jährlichenEinsparungen reduzieren sich dadurch von CHF 850'000auf ca. CHF 460'000.»

://: Der Landrat lehnt diesen Antrag mit 43:29 Stimmenbei zwei Enthaltungen ab.[Namenliste einsehbar im Internet; 17:01]

Ziffer 2.6 keine WortbegehrenZiffern 3-5 keine Wortbegehren

– Beschlussfassung

://: Der Landrat stimmt dem von der Bau- und Planungs-kommission beantragten Landratsbeschluss mit 74:2Stimmen zu.[Namenliste einsehbar im Internet; 17:02]

Landratspräsident Jürg Degen (SP) betont, der Landrathabe einen strengen Tag hinter sich. Er dankt allen, diemitdiskutiert haben und hält fest, er sei heute als Präsi-dent stark gefordert gewesen. Der Landrat ist auf derTraktandenliste zwar nicht so weit vorwärtsgekommen.Aber wenn die Kommission die Vorlage so lange beratenhat, darf sich auch der Rat diese Zeit nehmen.

Für das Protokoll:Valentin Misteli, Landeskanzlei

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Begründung der persönlichen Vorstösse

Nr. 1214

2013/129 Motion von Stephan Grossenbacher vom 25.April 2013: “Liestal goes Laufen - eine Landratssitzungpro Jahr im Laufental”

Nr. 1215

2013/130Motion von Georges Thüring vom 25. April 2013: Ände-rung des Gerichtsorganisationsdekretes zur ErmöglichungAussanstelle des Zivilkreisgerichtes Basel-LandschaftWest in Laufen

Nr. 1216

2013/131Motion von Andreas Giger vom 25. April 2013: Änderungdes kantonalen Beschaffungsgesetzes

Nr. 1217

2013/132Motion der SVP-Fraktion vom 25. April 2013: Einreichungeiner Standesinitiative: Sofortmassnahmen zu Einführungvon Binnengrenzkontrollen

Nr. 1218

2013/133Postulat der SVP-Fraktion vom 25. April 2013: Standort-prüfung eines Universitätscampus auf Baselbieter Boden

Nr. 1219

2013/134 Postulat von Peter H. Müller vom 25. April2013: Bürokratiestopp bei der Lohnmeldepflicht für Arbeit-geber

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 2013 1199

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [12.02]

Nr. 1220

2013/135 Interpellation von Elisabeth Augstburger vom25. April 2013: Möglicher Bau einer Abfallbehandlungs-anlage in Grenzach-Wyhlen (D)

Kein Wortbegehren.

Sitzungschluss: 17:00 Uhr

Auszug aus dem Protokoll der Landratssitzung vom 25. April 20131200

N:\Lka\Wp\Lr\Ptk\lr_2013-04-25_ptk.wpd – [12.02]

Die nächste Landratssitzung findet statt am

16. Mai 2013

Für die Richtigkeit des Protokolls

Im Namen des Landrats

der Präsident:

der Landschreiber: