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www.pwc.com Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung 18. März 2014

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

18. März 2014

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1 Auftrag und Auftragsdurchführung 1

2 Zielstellung 4

3 Zusammenfassung der Ergebnisse und übergreifende Hinweise 9

4 Maßnahmen und Prüfaufträge zur allgemeinen Erhöhung der Erträge 13

4.1 Maßnahme: Erhöhung der Steuern 15

4.2 Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten 24

4.3 Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

30

5 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Sicherheit, Ordnung, Verkehr 36

5.1 Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst 38

5.2 Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

42

5.3 Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung 50

5.4 Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten 54

5.5 Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV 58

5.6 Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV 64

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Agenda

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6 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Jugend und Soziales 70

6.1 Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

72

6.2 Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte

76

6.3 Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege

79

6.4 Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung 83

6.5 Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

93

7 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Schule und Sport 97

7.1 Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule

99

7.2 Maßnahme: Schließung von Sportstätten 103

8 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Kultur 109

8.1 Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

112

8.2 Maßnahme: Schließung des „Speichers“ 119

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Agenda

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8.3 Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken 123

8.4 Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

127

8.5 Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft

132

8.6 Maßnahme: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus 135

9 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung/ Stadtmarketing

139

9.1 Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro

142

9.2 Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing 146

9.3 Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Bereich Stadtmarketing 153

10 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Gebäude und verwaltungsseitiger Infrastruktur

157

10.1 Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

159

10.2 Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

165

10.3 Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

173

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10.4 Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

181

11 Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung 186

11.1 Maßnahme: Ausschüttung statt Thesaurierung von Gewinnen in den Beteiligungen 188

11.2 Maßnahme: Veräußerung bzw. Schließung der FIT GmbH 192

11.3 Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin 196

11.4 Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin 200

11.5 Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH 205

11.6 Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH 209

11.7 Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS 213

11.8 Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben 218

12 Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

226

13 Notwendige Unterstützungsprozesse für die Realisierung der Konsolidierungsmaßnahmen

237

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PwC 18. März 2014

Auftrag und Auftragsdurchführung

1 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Zeitplan und Ablaufplan gem. Vertrag

2 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 1 – Auftrag und Auftragsdurchführung

2013 2014

Konsolidierungsleistungen 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 …

Vorlage von konkreten, fachlich substantiierten Konsolidierungsvorschlägen für den Haushaltsplan 2014 einschließlich Finanzplanungszeitraum

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes

Erarbeitung einer Konsolidierungsvereinbarung

Erarbeitung von Vorschlägen für die Errichtung eines Controllings und Hinwirken auf dessen Einrichtung

Begleitende Beratung zum Haushalt 2014, zum Haushaltssicherungskonzept und zur Konsolidierungsvereinbarung

….

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PwC 18. März 2014

Auftragsdurchführung

3 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 1 – Auftrag und Auftragsdurchführung

Ende August 2013: Dokumentenanalyse und grundlegendes Haushaltsbenchmarking

• Basis für die Projektplanung und die Ableitung des weiteren Vorgehens • Projektansatz basiert auf der fachlichen Expertise der einzelnen Berater

September/ Oktober 2013: Grundlegende Bestimmung möglicher Konsolidierungsthemen

• Interviews mit der Stadt Schwerin zu den einzelnen Themenbereichen/Ansätzen • Ausstehend sind lediglich noch Einzelgespräche/ Ergänzende Interviews

Oktober bis Dezember 2013: Erarbeitung der Konsolidierungsmaßnahmen

• Grundlegende Maßnahmenvorschläge sind erarbeitet • Nacherhebung von Zusatz- und Detailinformationen zur Untersetzung - gestaltet sich teilweise als schwierig, zahlreiche

Zuarbeiten stehen jedoch noch aus

November 2013: Tiefenbetrachtung in einzelnen Themenbereichen

• Erste Workshops im Bereich Jugend

Januar und Februar 2014: Besprechung der Maßnahmenentwürfe • Übersendung der Maßnahmenentwürfe an das MI • Besprechung der Maßnahmen und notwendiger Anpassungen / Ergänzungen • Übersendung der überarbeiteten Maßnahmen (und Prüfaufträge)

PwC-Top-Down-Ansatz mit fachlicher Orientierung

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

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Zielstellung

4 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Zielstellung – Unterjähriger Haushaltsausgleich

5 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 2 – Zielstellung

• Gemäß Vertrag mit dem MI sind in einem ersten Schritt Konsolidierungsmaßnahmen abzubilden, die einen unterjährigen Haushaltsausgleich abbilden. Die Fehlbeträge der doppischen Haushaltspläne stellen sich wie folgt dar:

• Das zu erreichende Konsolidierungsziel des Beratenden Beauftragten liegt damit zunächst bei mindestens 20 Mio. € p.a. (Ergebnishaushalt).

Bei dem dargestellten Konsolidierungsziel sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

• Die Stadt Schwerin hat noch keine endgültige (geprüfte) Eröffnungsbilanz.

• Die Stadt Schwerin hat die Verbesserung des Jahresergebnisses 2013 im Vergleich zum Plan 2012 durch ein s.g. „10 Mio. €-Paket“ erreicht (vgl. Anlage 1) - Problem: Ein Konsolidierungscontrolling ist derzeit nicht etabliert (es besteht zwar das Planungselement, aber keine unterjährige Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen - die Realisierung wird somit dem „Selbstlauf“ überlassen).

Aus beiden Tatsachen können sich noch Veränderungen in den aufgezeigten Konsolidierungszielen ergeben, die in ihrer Höhe momentan (Stand Nov. 2013) nicht einschätzbar sind. Es gibt damit für die Haushaltskonsolidierung keine solide Ausgangs- und Betrachtungsbasis. Das zu erreichende Konsolidierungsziel kann sich entsprechend noch erhöhen, aber bestenfalls auch verringern.

Zudem sind zukünftige Risiken zu erwähnen, die derzeit nicht quantifizierbar sind – Risiken, die aus der Verschuldung der Stadt Schwerin möglicherweise resultieren können und die aufgezeigten notwendigen Konsolidierungsbedarfe ggf. noch erheblich erhöhen können.

2012 2013 2014 (Entwurf)

Jahresergebnis -32.394 -18.806 -27.103

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6 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 2 – Zielstellung

• Die Stadt Schwerin verfügt zum 31.12.2013 über langfristige Kredite von insgesamt 76.162.242.46 € (Quelle: Übersicht Vertragswerte aufgenommene Kredite, Jahresübersicht 2012 sowie Haushaltsplanentwurf 2014, Seite 42 unten). Der Effektivzins ist mit 2,8% nicht zu beanstanden. Fällige Kredite werden umgeschuldet auf das Land M-V zu einem Zins von 1,3%. Zinssicherungsgeschäfte bestehen nicht.

• Die Entwicklung der Kassenkreditvereinbarungen stellt sich für die vergangenen Jahre bis zum Betrachtungszeitpunkt Sept. 2013 wie folgt dar:

105 108 121 128

0

20

40

60

80

100

120

140

31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.07.2013

Mio

. €

Kassenkredite der Stadt Schwerin - Risiko im Konsolidierungsprozess

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7 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 2 – Zielstellung

Kassenkredite der Stadt Schwerin - Risiko im Konsolidierungsprozess

Die Auslastung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Kassenkredite) stellte sich von Jan. 2012 bis Sept. 2013 wie folgt dar:

Die durchschnittliche Belastung der Kassenkredite lag im Betrachtungszeitraum bei 114.561 T€. Der Bodensatz, d.h. der Betrag, unter den die Kassenkredite im Betrachtungszeitraum (gerechnet ab Apr. 12) nicht gesunken sind, liegt bei 103.500 T€.

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8 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 2 – Zielstellung

Kassenkredite der Stadt Schwerin - Risiko im Konsolidierungsprozess

• Im Ergebnis heißt dies: Die Kassenkredite werden in der Stadt Schwerin nicht mehr ausschließlich zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Aufgaben verwendet, sondern sind struktureller Finanzierungsbestandteil der kommunalen Aufgabenerfüllung geworden. Aufgrund des langfristigen Finanzierungscharakters ergibt sich hieraus für die Stadt Schwerin ein Zinsrisiko, wenn zukünftig die Zinsen für Kassenkredite steigen. Da eine langfristige Finanzierung momentan jedoch teurer ist und dem Konsolidierungsbestreben entgegen wirkt, muss die Stadt Schwerin bei sich ändernden Zinssätzen zeitnah reagieren.

• Eine Genehmigung der Umschuldung des s.g. Bodensatzes in Darlehen mit langfristig festgesetzten Zinssätzen sollte bei sich ändernden Zinsniveaus keinesfalls versagt werden, da hieraus zusätzliche Belastungen und Risiken für den Haushalt der Stadt Schwerin entstehen.

• Ein mögliches Entwicklungsszenario, welches das finanzielle Risiko verdeutlicht, zeigt die Haushaltsplanung 2013 - dabei wird jedoch auch von der Abdeckung weiterer Fehlbeträge und von einer Steigerung der Kassenkreditzinsen bis auf 2,7% ausgegangen.

128 150 160

180 200

700

1600

2700 4000

050010001500200025003000350040004500

0

50

100

150

200

250

2013 2014 2015 2016 2017

An

gab

en in

T€

An

gab

en in

Mio

. €

Geplanter Stand der Kassenkredite Geplante Zinsaufwendungen bei steigenden Zinsen

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Zusammenfassung der Ergebnisse und übergreifende Hinweise

9 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Durch den Beratenden Beauftragten wurden 26 Konsolidierungsmaßnahmen mit konkreten Umsetzungsschritten für die Landeshauptstadt Schwerin erarbeitet sowie 12 Prüfaufträge für die Landeshauptstadt Schwerin, aus welchen weitere Potenziale zur Konsolidierung zu realisieren sind.

Die bei Umsetzung der Maßnahmen und Prüfaufträge realisierbaren Potenziale sind zusammenfassend auf der nachfolgenden Seite dargestellt. Eine Gesamtübersicht zu den Maßnahmen befindet sich in der Anlage. Zu den dargestellten Berechnungen sind folgende Ausführungen zu machen:

• Bei dem Gesamtnettoeffekt der Prüfaufträge sind die Prüfaufträge erfasst, bei denen eine "anzustrebende" Haushaltswirkung beziffert werden kann. Es gibt weitere Prüfaufträge, die erst nach Durchführung der Prüfung Aussagen zur Haushaltswirkung zulassen. Insoweit kann sich der Gesamtnettoeffekt der Prüfaufträge erhöhen.

• Bei der Berechnung des Zinseffektes wird davon ausgegangen, dass die mit den Konsolidierungsmaßnahmen realisierten Finanzmittel im laufenden Finanzhaushalt von der Stadt Schwerin genutzt werden, um einen weiteren Anstieg der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu verhindern.

• Bei den Mitteln im investiven Finanzhaushalt wird davon ausgegangen, dass diese für die außerplanmäßige Tilgungen der Investitionskredite genutzt werden. Bei der Berechnung des Zinseffekts wurde davon ausgegangen, dass die mit den Konsolidierungsmaßnahmen verbundenen Investitionsauszahlungen durch die investiven FAG-Zuweisungen des jeweiligen Jahres finanziert werden.

• Einzelne Konsolidierungsmaßnahmen führen zunächst zu einer Optimierung der Leistungserstellung in den Beteiligungsgesellschaften, wirken sich aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen mit den Unternehmen jedoch nicht direkt entlastend auf den Haushalt der Stadt aus. Diese Beträge sind unter „Entlastung im Konzern Stadt“ zusammengefasst.

10 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 3 – Zusammenfassung der Ergebnisse und übergreifende Hinweise

Ergebnis des Beratenden Beauftragten

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11 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 3 – Zusammenfassung der Ergebnisse und übergreifende Hinweise

Ergebnis des Beratenden Beauftragten

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PwC 18. März 2014

Bezugsgrößen der erarbeiteten Maßnahmen und der Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

12 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 3 – Zusammenfassung der Ergebnisse und übergreifende Hinweise

Die Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung der Landeshauptstadt Schwerin sind thematisch geordnet in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt. Hierzu sind folgende, grundlegende Ausführungen zu machen:

• Bezugsgröße der nachfolgenden Maßnahmenblätter und Prüfaufträge war der Haushaltsplan 2013. Der Haushaltsplan 2014 lag zum Betrachtungszeitpunkt (September 2013 bis Januar 2014) im Entwurfsstatus vor und hat nicht die notwendige Verbindlichkeit – weder für die Stadt Schwerin noch für den Beratenden Beauftragten.

• Auswirkungen, die ggf. sich auf die hier erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge aus dem Haushaltsplanentwurf 2014 sowie dem aktuellen Verwaltungshandeln oder zwischenzeitlichen, politischen Entscheidungen ergeben, sind in roter Schrift markiert, damit diese Schnittstellen gensondert bei der Einarbeitung der Maßnahmenvorschläge in den Haushalt berücksichtigt werden. Zudem sind Einsparbeträge der Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan 2014 enthalten sind, von den hier ausgewiesenen Beträgen bereits abgezogen, so dass keine Doppelerfassungen vorliegen.

• Die vorliegenden Betrachtungen stellen zudem reine „Nettobetrachtungen“ dar, d.h. es wird nur der Konsolidierungseffekt der jeweiligen Maßnahmen und Prüfaufträge an sich dargestellt. Grundlegende strukturelle Entwicklungen, Tarifanpassungen sowie die Wirkung der Inflation sind nicht in den Maßnahmen abgebildet. Diese Darstellung muss in der mittelfristigen Planung der Stadt erfolgen.

• Stellenreduzierungen, welche aus den vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahme sowie den Prüfhinweisen resultieren, sind in der „Zusammenfassenden Darstellung möglicher Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung“ enthalten – jedoch nur dann, wenn es sich hierbei um Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt handelt. Verweise hierauf sind jeweils in blauer Schrift markiert. Stellenanpassungen außerhalb des Stellenplans sind in den Nettoeffekten der jeweiligen Maßnahme enthalten.

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Maßnahmen und Prüfaufträge zur allgemeinen Erhöhung der Erträge

13 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

14 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4 – Maßnahmen und Prüfaufträge zur allgemeinen Erhöhung der Erträge

Die im Bereich „Allgemeine Erhöhung der Erträge“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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Maßnahme: Erhöhung der Steuern

15 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

16 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Maßnahmenbeschreibung

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sind alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erträgen auszuschöpfen. Entsprechend wird eine Erhöhung folgender Steuern empfohlen: Grundsteuer A auf 400%, Grundsteuer B auf 650%, Gewerbesteuer auf 450%, Spielgerätesteuer auf Automaten in Gaststätten und Spielhallen auf 15%, Pauschalsteuer Vergnügungsveranstaltungen je 10qm auf 2€ (bzw. 1,20€ für Freiluftveranstaltungen), Hundesteuer für den 1. Hund auf 108 €, Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer i. H. v. 15%

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Zentrale Finanzleistungen

• Produkt: 61101

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Finanzen

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Gersuny

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17 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Haushaltswirkung

• Bei den dargestellten Haushaltseffekten handelt es sich lediglich um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen. Entstehende Auswirkungen von strukturellen Effekten, d.h. eine ohnehin stattfindende Erhöhung der Erträge durch mehr Steuerfälle wurde nicht berücksichtigt.

• Zukünftig sollten weitere Anpassungspotenziale bei den Steuern durch interkommunale Vergleiche regelmäßig ermittelt und entsprechende Anpassungen seitens der Stadt vorgeschlagen werden.

• Kenntnisse, dass einzelne der hier vorgeschlagenen Steuererhöhungen bereits im Haushaltsplanentwurf 2014 vorgesehen sind, liegen zum Januar 2014 nicht vor.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden.

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18 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

• Von den Erträgen aus Steuern und Abgaben sind 49,75% von der Stadt direkt beeinflussbar. Dies betrifft Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer sowie Zweitwohnungssteuer.

• Zur Beantwortung der Frage, inwiefern Potenziale zur Erhöhung der Steuern bestehen, wurde ein interkommunaler Vergleich zugrunde gelegt. An sich gibt es keine Regeln, welche Vergleichsstädte in eine solche Betrachtung einbezogen werden. Ein reiner Vergleich mit allen Städten in Mecklenburg-Vorpommern, nur West-Mecklenburg usw. ist denkbar.

• Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung wurde der interkommunale Vergleich vorliegend auf Städten mit vergleichbarer Einwohnerzahl, Regionalstruktur und Haushaltssituation (begonnene Haushaltskonsolidierung) aufgebaut. Entsprechend wurden die Städte Gera, Potsdam und Cottbus einbezogen. Um auch eine Stadt aus Mecklenburg-Vorpommern einzubeziehen, wurde auch die Hansestadt Rostock aufgenommen.

• Verglichen wurden die Werte aus den aktuellen Haushaltssatzungen 2014 – soweit vorliegend. Für die Stadt Gera sind informativ auch die anvisierten Werte aus dem aktuellen Haushaltskonsolidierungskonzept dargestellt.

• Die Ergebnisse des interkommunalen Vergleichs sind für die einzelnen Steuerarten auf den nachfolgenden Seiten abgebildet.

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19 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

* Das HSK für Gera sieht nur bei der Grundsteuer B eine Erhöhung vor.

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20 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

• Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist grundsätzlich für die Stadt Schwerin eine Angleichung der Hebesätze an den ermittelten Maximalwert im interkommunalen Vergleich zu empfehlen. Für die einzelnen Steuerarten stellt sich die Erhöhung und die Ermittlung des daraus resultierenden Potenzials wie folgt dar:

• Bei der Grundsteuer A wird eine Anpassung an dem im Vergleichsring identifizierten Höchstwert von 400% empfohlen.

• Die Grundsteuer B sollte an dem im Vergleichsring identifizierten Höchstwert von 650% angepasst werden.

• Für die Gewerbesteuer konnten im Vergleichsring ein Höchstwert von 465% festgestellt werden. Aufgrund der spezifischen Situation der Stadt Schwerin wird hier jedoch eine Erhöhung auf 450% vorgeschlagen – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Anpassung der Grundsteuer B.

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21 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

• Bei der Vergnügungssteuer für Spielgeräte konnten im Vergleichsring für Spielautomaten (in Spielhallen bzw. Gaststätten) Maximalwerte von jeweils 15% identifiziert werden. Eine detaillierte Aufgliederung der Gesamterträge (30T€ in 2013) der verschiedenen Spielgerätesteuern auf Automatenarten sowie die Anzahl der jeweils besteuerten Automaten wurde von der Stadt Schwerin nicht vorgelegt. Die Ertragssteigerungen für die Haushaltskonsolidierung wurden daher unter der Annahme berechnet, dass sich die Ertragsanteile proportional auf die verschiedenen Spielgerätevariationen verteilten.

• Hinsichtlich der Pauschalsteuern je 10m² für Vergnügungsveranstaltungen wird eine Anpassung an die im Vergleichsring identifizierten Höchstwerte von 2€ bzw. 1,20€ (Freiluftveranstaltungen) veranschlagt. Auch hier konnten die der Haushaltsplanung zugrunde gelegten Mengen nicht vorgelegt werden. Zur Berechnung der Konsolidierungspotenziale wurde wiederum die Annahme getroffen, dass sich die Gesamterträge proportional auf die verschiedenen Steuertatbestände verteilten.

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22 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

• Bei der Hundesteuer für den 1. Hund zeigen interkommunale Vergleiche Höchstwerte von 108 €. Eine detaillierte Aufgliederung der Gesamterträge (245T€ in 2013) der verschiedenen Hundesteuertatbeständen sowie die jeweilige Anzahl der Hunde konnte von der Stadt Schwerin nicht zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund wurden für die Berechnung des Potenzials bundesweite Hundesteuerstatistiken herangezogen (nebenstehend). Diese identifizieren einen Anteil von 85% der 1. Hunde an der Gesamthundeanzahl. Entsprechend wird auch für die Berechnung des Konsolidierungspotenzials davon ausgegangen, dass die 1. Hunde in Schwerin einen Anteil von 85% an den veranschlagten Erträgen haben.

• Desweiteren wird eine systematische Hundezählung empfohlen. Vergleichsbeispiele (z.B. Hansestadt Rostock, Pressemeldung vom 20.01.2014) zeigen, dass hierdurch ggf. weitere Erträge durch Erfassung nicht gemeldeter Hunde erzielt werden können.

Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/181167/umfrage/haustier-anzahl-hunde-im-haushalt/

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PwC 18. März 2014

23 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.1 – Maßnahme: Erhöhung der Steuern

Maßnahme: Erhöhung der Steuern Begründung und Umsetzungsschritte

• Der interkommunale Vergleich zeigt, dass zahlreiche Städte eine s.g. Zweitwohnsitzsteuer erheben. In Cottbus werden über einen Zweitwohnsitzsteuersatz von 15% rd. 170 T€ p.a. vereinnahmt. Entsprechend ist zu empfehlen, dass die Stadt Schwerin ebenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt.

• Da die entsprechenden Fälle für eine konkrete Ermittlung des Potenzials nicht vorliegen, wurde eine Skalierung der Erträge anderer Städte nach den Einwohnerzahlen vorgenommen. Demnach erzielen die Vergleichsstädte rd. 1,70 €/EW.

• Für Schwerin kann hieraus ein Konsolidierungspotenzial von rd. 155T€ p.a. abgeleitet werden. Potenziell positive Nebeneffekte dieser Maßnahme, wie vermehrte Erstwohnsitzanmeldungen, sind zu erwarten, können jedoch nicht valide quantifiziert werden.

Notwendige Umsetzungsschritte:

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Überarbeitung der entsprechenden Satzungen Q2 2014 Organisation

durch Haupt- und Personalamt

2. Beschluss durch die Stadtvertretung Q2 2014 Stadtvertretung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

24 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.2 – Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sind alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erträgen auszuschöpfen. Entsprechend wird eine Aktualisierung geltender Satzungen empfohlen. Im Einzelnen:

• Parkgebührenordnung (Stand 21.11.2011)

• Feuerwehrgebührensatzung (Stand 02.08.2002)

• Entgeltordnung Stadtarchiv Schwerin (Stand 05.06.2009)

• Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder (kein akt. Stand angegeben)

• Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen (17.05.2005) – Eigene Maßnahme der Stadt Schwerin, jedoch in der Stadtvertretung abgelehnt

• Straßensondernutzungsgebührensatzung (05.02.2009)

• Baumschutzsatzung (27.05.2005)

• Gebührenordnung für die Volkshochschule “Ehm Welk” (Stand alt 24.08.2001) – Maßnahme bereits im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten, da Erhöhung bereits beschlossen

• Satzung Entgelttarif für die Stadtbibliothek (04.04.2009)

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.2 – Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

• Bei dem dargestellten Haushaltseffekt für das Jahr 2015 ff. handelt es sich um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen (10% auf die im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Erträge i.H.v. 1.832 T€) aus den zu überarbeitenden Satzungen. Entstehende Auswirkungen von strukturellen Effekten wurden nicht berücksichtigt.

• Bei der Einarbeitung in den Haushalt 2014 ist zu berücksichtigen, dass die Überarbeitung folgender Satzungen bereits von der Stadt Schwerin geplant ist:

• Gebührenordnung für die Volkshochschule “Ehm Welk” (Stand alt 24.08.2001) – vom o.g. Potenzial abgezogen

• Entgeltordnung für die Benutzung von städtischen Sportanlagen (17.05.2005) – wurde jedoch von der Stadtvertretung abgelehnt – es wäre zu klären, ob die Ansätze dennoch im Haushalt enthalten sind

• Ab dem Jahr 2016 wird eine laufende Überarbeitung aller Kalkulationen und Satzungen im Rhythmus von zwei Jahren zur Berücksichtigung von allgemeinen Kostenerhöhungen empfohlen. Ein Ansatz des Potenzials wird nicht vorgenommen, da die Stadt Schwerin regelmäßige Anpassungen selbst (tlw. pauschal) geplant hat. Die Überwachung der tatsächlichen Realisierung der Überarbeitung von Satzungen und Kalkulationen sollte von einer zentralen Stelle in der Verwaltung wahrgenommen werden.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Begründung und Umsetzungsschritte

• Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sind alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erträgen auszuschöpfen, dies gilt auch für die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Diese werden auf Basis von Satzungen erhoben, welchen entsprechende Kalkulationen zugrunde liegen (sollten). Eine durchgängige und detaillierte Prüfung der Satzungen und der entsprechenden Kalkulationen mit Ableitung valider und kostendeckender Entgeltsätze konnte vorliegend nicht vorgenommen werden , da die Stadt Schwerin noch nicht über eine Eröffnungsbilanz und eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung verfügt. Die Prüfung /Überarbeitung aller Kalkulationen war auch nicht Auftragsgegenstand.

• Vorliegend geht es zunächst um die Frage, ob grundlegend im Bereich der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte Ertragspotenziale bei der Stadt Schwerin bestehen. Da zu den Satzungen inkl. der Kalkulationen und der im Haushalt jeweils veranschlagten Erträge in der Verwaltung keine zentrale Übersicht (und damit zentrale Steuerung) vorliegt, wurden in einem ersten Schritt die im Haushalt 2013 in der Ertragsart „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ geplanten Einzelerträge den verschiedenen Satzungen zugeordnet – es wurde also der Zusammengang „Satzung – Haushaltsansatz“ hergestellt . (Dabei ist der Stadt Schwerin zu empfehlen, die Zuordnung der Entgelte aus einzelnen Satzungen zu dieser Ertragsart nochmals kritisch zu prüfen.). Es wurden in diesem Rahmen entsprechend nur Satzungen betrachtet, deren Erträge im Haushalt der Stadt geführt werden. Satzungen der Eigenbetriebe (z.B. Friedhofgebühren-Satzung) fanden bei den Eigenbetrieben Berücksichtigung.

• Zur Herleitung der Frage, wo ggf. Ertragspotenziale bestehen wurde in einem zweiten Schritt betrachtet, wann die jeweilige Satzung zuletzt geändert wurde. Dabei zeigt sich, dass von insgesamt zwölf zugeordneten Satzungen neun älter sind als zwei Jahre. Im Schnitt liegt das Alter der Satzungen bei ca. sechs Jahren. Aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung und Tarifsteigerungen ist also grundlegend von Anpassungsbedarfen - und damit Ertragspotenzialen auszugehen. Die durchschnittliche Inflationsrate lag in 2011 und 2012 bei ca. 2%, in den Jahren davor tlw. unter 2%.

• Das Potenzial wurde daher (6 Jahre mit durchschnittlicher Inflation von 1,7%) in Höhe von 10% der im Haushaltsplan 2013 für die entsprechenden Satzungen geplanten Erträge angesetzt. Im weiteren ist das Potenzial durch die Stadt Schwerin im Rahmen der Überarbeitung der Satzungen sowie der zugrunde liegenden Kalkulationen unter Berücksichtigung der Vorgaben des KAG sowie des Kostenüberschreitungsverbots zu überarbeiten.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.2 – Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

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Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Begründung und Umsetzungsschritte Übersicht über die geplanten Erträge der einzelnen Satzungen

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.2 – Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.2 – Maßnahme: Erhöhung der Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Benennung eines zentralen Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, der die regelmäßige Anpassung (alle zwei Jahre) der Kalkulationen und Satzungen überwacht und den Bezug zu den Haushaltsplanansätzen prüft

Q2 2014 Hauptamt und Fachämter

2. Überarbeitung der entsprechenden Kalkulationen Q3 2014 Hauptamt und Fachämter

3. Anpassung der Satzungen Q3 2014 Hauptamt und Fachämter

4. Beschluss der Satzungen Q4 2014 Stadtvertretung

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt 63,85 € je Einwohner aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten erzielt, während der Durchschnitt (ohne Schwerin) bei 229,92 € je Einwohner liegt. Auch unterschiedliche Auslagerungsgrade und unterschiedliche Verbuchungen können nicht komplett ursächlich sein für diese erheblichen Abweichungen. Lediglich die Stadt Gera weist geringere Erträge je Einwohner auf – Gera befindet sich ebenfalls in der Haushaltskonsolidierung.

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Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

30 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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31 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.3 – Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte Maßnahmenbeschreibung

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung sind alle Möglichkeiten zur Erzielung von Erträgen auszuschöpfen. Entsprechend wird eine Aktualisierung aller (Kalkulations-)Grundlagen für Kostenerstattungen und Umlagen sowie für privatrechtliche Entgelte empfohlen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Verschiedene

• Produkt: Verschiedene

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verschiedene

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Verschiedene

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32 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.3 – Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte Haushaltswirkung

• Bei den dargestellten Haushaltseffekten handelt es sich um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassungen.

• Entstehende Auswirkungen von strukturellen Effekten wurden nicht berücksichtigt.

• Im Rahmen der Umsetzung ist zu prüfen, inwiefern bereits Anpassungen stattgefunden bzw. im Planentwurf 2014 eingearbeitet sind. Dies konnte vorliegend aufgrund der beschriebenen Datenlage und der organisatorischen Ausgangssituation in der Stadt Schwerin nicht erfolgen (siehe Begründung der Maßnahme).

• Ab dem Jahr 2016 wird eine laufende Überarbeitung aller Kalkulationen, Satzungen/ Verträge im Rhythmus von zwei Jahren zur Berücksichtigung von allgemeinen Kostenerhöhungen empfohlen. Ein Ansatz des Potenzials wird nicht vorgenommen, da die Stadt Schwerin regelmäßige Anpassungen selbst (tlw. pauschal) geplant hat. Die Überwachung der tatsächlichen Realisierung der Überarbeitung von Satzungen und Kalkulationen sollte von einer zentralen Stelle in der Verwaltung wahrgenommen werden.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden.

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PwC 18. März 2014

33 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.3 – Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte Begründung und Umsetzungsschritte

• Im Rahmen der Organisationsanalyse und der Analyse der öffentlich-rechtlichen Entgelte wurde festgestellt, dass bis dato in der Stadt Schwerin keine zentrale Verantwortlichkeit besteht, welche:

• eine Übersicht über die ertragsrelevanten Grundlagendokumente für Kostenerstattungen, Umlagen, privatrechtliche Entgelte sowie öffentlich-rechtliche Entgelte führt,

• den jeweiligen Bezug zum Haushalt kennt (in der Planung angesetzte Entgeltsätze, Mengen und Mengenentwicklungen sowie die Frage der vorliegenden Kostendeckung) und

• eine regelmäßige Anpassung der Kalkulationen und Satzungen / Verträge überwacht und bei den einzelnen Amtsleitern veranlasst.

• Bei den Satzungen für öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte wurde festgestellt, dass aufgrund dieses „organisatorischen Mangels“ neun von zwölf Satzungen ein Durchschnittsalter von sechs Jahren haben. Diese Feststellung führt zu der Vermutung, dass sich die Lage bei den Kostenerstattungen und Umlagen sowie den privatrechtlichen Entgelten weitgehend ähnlich darstellt. Gestützt wird dieses Argument von der Tatsache, dass die Stadt Schwerin im Januar 2014 noch keine Eröffnungsbilanz vorliegen hat und eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung nicht eingerichtet ist. Somit kann auch rein kalkulatorisch kaum eine Kostendeckung ermittelt werden, da dies z.B. bereits an der Ermittlung der (tatsächlichen) Verwaltungskostenpauschale oder der Abschreibungen scheitern dürfte.

• Um eine regelmäßige Überarbeitung der Kalkulationsgrundlagen für Kostenerstattungen und Umlagen sowie für privatrechtliche Entgelte in der Stadt Schwerin zu verankern, wird dies vorliegend als Konsolidierungsmaßnahme definiert.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte Begründung und Umsetzungsschritte

• Zur Ermittlung des Potenzials aus dieser Maßnahme wäre grundlegend ein Vorgehen wie bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten notwendig, d.h. alle in den Konten „Kostenerstattungen und Umlagen“ sowie „Privatrechtliche Entgelte“ geplanten Einzelerträge müssten einer konkreten Satzung (+Kalkulation) zugeordnet werden. Diese Zuordnung nahm jedoch bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten bereits einen Abstimmungszeitraum von 2 Monaten mit der Stadt Schwerin in Anspruch. Da die hier zuzuordnenden Konten wesentlich umfangreicher sind, muss dies im Rahmen der Umsetzung erfolgen.

• Das Potenzial aus der Maßnahme wird daher pauschal mit 6% auf die im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Erträge (21.407.400 €) angesetzt. Hierbei wird ein angenommenes Durchschnittsalter von 3 Jahren bei einer kalkulatorisch auszugleichenden Inflationsrate von 2% p.a. (vergangene drei Jahre) angesetzt.

• Zwar sind bei den Kostenerstattungen und Umlagen auch kostenrechnende Bereiche mit vorliegender Kostendeckung enthalten (wie Rettungsdienst, Leitstelle) und auch Bereiche, bei denen eine Erhöhung der Kostenerstattung nur bei weiterer Personalgestellung möglich ist (ARGE), allerdings lassen die fehlende Eröffnungsbilanz und flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung vermuten, dass das daraus noch resultierende Potenzial mindestens hoch genug ist, um das angesetzte Konsolidierungspotenzial zu realisieren.

34 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.3 – Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

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35 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 4.3 – Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte

Maßnahme: Anpassung der Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlicher Entgelte Begründung und Umsetzungsschritte

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Benennung eines zentralen Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, der die regelmäßige Anpassung (alle zwei Jahre) der Kalkulationen und Satzungen überwacht und den Bezug zu den Haushaltsplanansätzen prüft

Q2 2014 Hauptamt und Fachämter

2. Zuordnung der geltenden rechtlichen Grundlagen zu den Haushaltsansätzen Q2 2014 Hauptamt und Fachämter

3. Überprüfung der Kalkulationsgrundlagen (Aktualität) Q2 2014 Hauptamt und Fachämter

4. Ermittlung von Konsolidierungspotenzialen durch Anpassung der Kalkulationen Q3 2014 Hauptamt und Fachämter

5. Änderung der entsprechenden Rechtsgrundlagen Q3 2014 Hauptamt und Fachämter

6. Beschluss durch Stadtvertretung Q4 2014 Stadtvertretung

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Stadt 220,46 € je Einwohner aus Kostenerstattungen und Umlagen sowie privatrechtlichen Entgelten erzielt, während der Durchschnitt (ohne Schwerin) bei 235,38 € je Einwohner liegt. Auch unterschiedliche Auslagerungsgrade und unterschiedliche Verbuchungen können nicht komplett ursächlich sein für diese Abweichungen. Auch das Benchmarking weist darauf hin, dass hier Anpassungspotenziale bestehen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Sicherheit, Ordnung, Verkehr

36 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

37 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Sicherheit, Ordnung, Verkehr

Die im Bereich „Sicherheit, Ordnung, Verkehr“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst

38 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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39 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.1 – Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst

Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst Maßnahmenbeschreibung

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 07

• Produkt: Produktbereich 122 Ordnungsangelegenheiten

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Ordnung

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Kaufmann

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40 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.1 – Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst

Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst Haushaltswirkung

• Durch flexiblen Personaleinsatz sind die Erlöse im Rahmen des KOD um ca. 100 T€ p.a. zu erhöhen.

• Die Maßnahme wurde vom Amt selbst vorgeschlagen, ist aber noch nicht im Haushaltsentwurf 2014 enthalten.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Senkungen der Personalaufwendungen enthalten.

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PwC 18. März 2014

41 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.1 – Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst

Maßnahme: Flexible Personaleinsatzplanung im Kommunalen Ordnungsdienst Begründung und Umsetzungsschritte

Nach Unterlagen des Amtes für Ordnung bestehen folgende wesentliche Probleme in Bezug auf den KOD:

• Auf Grund der Personalsituation reduziert sich der KOD im Wesentlichen auf den Innenstadtbereich sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs (auch nur im Innenstadtbereich) und die mobile Geschwindigkeitsüberwachung.

• Je Schicht sind durchschnittlich 2 bis 3 Streifen im Einsatz. Geschwindigkeitsüberwachungen werden mit einer Messeinrichtung an 6 Tagen/Woche durchgeführt. Auf Grund von Krankheit, Urlaub, Freistellungen u. ä. ist an manchen Tagen nur noch eine Streife im Einsatz; teilweise musste die Arbeit des KOD aus personellen Gründen bereits ganz abgesagt werden.

• Gefahrenabwehraufgaben, bei denen es sich um Pflichtaufgaben handelt, und sonstige Ermittlungsaufträge können nur noch vereinzelt geleistet werden.

Diese angespannte Situation hat die Unzufriedenheit der Bevölkerung zur Folge, da es kaum noch möglich ist, auf Hilfeersuche, Anfragen und Hinweise in einem akzeptablen Zeitfenster zu reagieren. Der Einsatz externer Kräfte (z. B. Sicherheitsunternehmen) für diese Vollzugsaufgaben ist nicht zulässig. Insofern wird vorgeschlagen, durch flexiblen Personaleinsatz interner Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung die Aufgabenerfüllung zu verbessern.

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Aufstellung eines detaillierten Planes für den flexiblen Personaleinsatz im KOD Q2 2014 Leiter Amt für Ordnung

Haupt- und Personalamt

2. Umsetzung des flexiblen Personaleinsatzes im KOD Ab Q2 2014 Leiter Amt für Ordnung Haupt- und Personalamt

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Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

42 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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43 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Maßnahmenbeschreibung

Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes; Reduzierung der Funktionsstärken der Berufsfeuerwehr sowie Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 08

• Produkt: 126 Brandschutz

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: 126 Brandschutz

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Rogmann, Herr Krause

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Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Haushaltswirkung

44 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

• Durch die Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren werden nach den Feststellungen des Amtes ca. 150 T€ Sachkosteneinsparungen pro Jahr realisiert, was von PwC plausibilisiert wurde (in 2014: 60 T€).

• Weitere haushaltsseitige Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen auf den Personalaufwand sind in der Maßnahme „Anpassung der Stellenausstattung“ enthalten, da dies Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin betrifft. Im hier dargestellten Nettoeffekt sind entsprechend keine Veränderungen der Personalaufwendungen enthalten.

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45 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Begründung und Umsetzungsschritte

Besetzung der Leitstelle:

• In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Landeshauptstadt Schwerin wird eine Verzahnung zwischen der Besetzung der Leitstelle und der Besetzung von Funktionen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr in Aussicht gestellt.

• Die Grundidee dabei ist, die Leitstelle anteilig durch Funktionen mit Bereitschaftszeiten zu besetzen und die anfallenden Bereitschaftszeiten für den Einsatzdienst im Bereich der Berufsfeuerwehr zu nutzen. Durch ein solches Verzahnungsmodell kann somit auch für die Leitstelle die verlängerte Wochenarbeitszeit von 48 Stunden anteilig angesetzt werden, was im Gesamtsystem „Leitstelle und Funktionsbesetzung Berufsfeuerwehr“ zu einem leicht reduzierten Personalbedarf rechnerisch führen würde.

• Diese Verzahnung wurde nach Auskunft der Berufsfeuerwehr u.a. aufgrund der hohen Anzahl an Dauerkranken im Bereich der Integrierten Leitstelle bisher nicht umgesetzt. Wir empfehlen, perspektivisch ein anteiliges Verzahnungsmodell zwischen der Leitstelle und dem Einsatzdienst zu prüfen und umzusetzen.

Funktionsbesetzungsplan der Berufsfeuerwehr:

• Der Funktionsbesetzungsplan der Berufsfeuerwehr ist ein wesentlicher Baustein hinsichtlich der Frage des notwendigen Personalbedarfs. Gemäß Jahresbericht der Berufsfeuerwehr 2012 werden im Einsatzdienst „Brandschutz & Technische Hilfeleistung“ planerisch 16 Funktionen in der Tagschicht und 14 Funktionen in der Nachtschicht besetzt (Betrachtung ohne zentrale Führungsfunktionen, Integrierte Leitstelle und Notfallrettung).

• Diese Funktionsbesetzung basiert auf der Bemessung im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2009. Dort wurde auf der Basis der Schutzziel-Definition eine Funktionsstärke von 16 Funktionen der Feuerwehr rund-um-die-Uhr als notwendig erachtet.

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46 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Begründung und Umsetzungsschritte

Der Beschluss aus 2009 zur Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung besagt: „Die genannte Funktionsstärke wird von der Berufsfeuerwehr mit durchschnittlich 14 Funktionsstellen (12 Stunden Tagesschicht mit 16 besetzten Funktionsstellen und 12 Stunden Nachtschicht mit 14 besetzten Funktionsstellen) abgesichert.“ Es ist zu konstatieren, dass unter der Annahme, dass die Aufteilung in Tag- und Nachtschicht an 365 Tagen mit jeweils 12 Stunden vorgesehen ist, im Mittel 15 Funktionen durch die Berufsfeuerwehr zu besetzen wären. Die Personalbedarfsermittlung in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans geht jedoch von im Mittel 14 Funktionen bei der Berufsfeuerwehr aus (Seite 85 der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2009). Somit können im Mittel durch die Berufsfeuerwehr planerisch 14 Funktionen besetzt werden, übersetzt auf eine Tag-Nacht-Differenzierung bedeutet dies eine Funktionsbesetzung von zum Beispiel 16 Funktionen in der Tagschicht und 12 Funktionen in der Nachtschicht.

Im Beschluss aus 2009 wird weiter ausgeführt: „Als Ergänzung während der Nachtschicht wird auf die Freiwillige Feuerwehr zurückgegriffen. Zur Verbesserung im Bereich der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung während der Nachtschicht wird für die Freiwillige Feuerwehr eine Mindestausrückstärke von 6 Funktionsstellen festgelegt.“ In der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung wird die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr mit 6 Funktionen in der Nachtschicht jedoch nicht konsequent umgesetzt, dies würde nämlich einer Funktionsbesetzung 16 Funktionen in der Tagschicht und 10 Funktionen in der Nachtschicht entsprechen – übersetzt bedeutet dies eine rund-um-die-Uhr Besetzung von 13 Funktionen.

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PwC 18. März 2014

47 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Begründung und Umsetzungsschritte

Abgeleitet aus den vorstehenden Betrachtungen wird durch PwC folgender Vorschlag unterbreitet:

• Schritt 1: Reduzierung von derzeit durchschnittlich 15 Funktionsstellen auf durchschnittlich 14 Funktionsstellen, d. h. Reduzierung von 4,0 Stellen im Stellenplan (unter Berücksichtigung des hohen Krankenstandes)

• Schritt 2: weitere Reduzierung der Funktionsstellen auf durchschnittlich 13 Funktionsstellen nach Ertüchtigung der freiwilligen Feuerwehren, d. h. weitere Reduzierung von 4,0 Stellen im Stellenplan

Zusammenfassung der verschiedenen Betrachtungen:

Betrachtung Funktionen im Mittel Funktionen Tagschicht Funktionen Nachtschicht

Personalbedarfsrechnung BSBP 14 16 12

Beschluss aus 2009 14 16 14

Beschluss aus 2009 „korrigiert“ 15 16 14

Planerischer IST-Zustand 15 16 14

Konsequente Anrechnung FF 13 16 10

PwC-Vorschlag 2014 (Berechnungsbasis für Personaleinsparung 2014)

14

16

12

2015 ff 13 16 10

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PwC 18. März 2014

48 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Begründung und Umsetzungsschritte

Die heute tatsächlich pro Schicht realisierte Funktionsbesetzung entspricht nicht dem Beschluss aus 2009 (d.h. die planerische Funktionsstärke der Berufsfeuerwehr wird häufig nicht erreicht). Außerdem ermöglicht die konsequente Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr wenigstens mit 6 Funktionen in der Nachtschicht eine weitergehende planerische Absenkung der Funktionsbesetzung. Somit empfehlen wir, die Funktionsbesetzung der Berufsfeuerwehr anzupassen, eine verstärkte differenzierte Tag- und Nachtbesetzung zu entwickeln und die freiwilligen Feuerwehren weiter zu ertüchtigen, um nachhaltig die erforderlichen ergänzenden Funktionen sicherstellen zu können. Dies entspricht auch früheren Zielen und Planungen der Stadtverwaltung. Abschließend ist zu konstatieren, dass die Funktionsbesetzung der Berufsfeuerwehr Schwerin in einem Quervergleich zu anderen Städten (im Einwohnerbereich 70.000 bis 125.00 Einwohner) mit 1,6 Funktionen pro 10.000 Einwohner deutlich oberhalb des Mittelwerts liegt (1,0 Funktion pro 10.000 Einwohner).

Personalwirtschaft: In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist als Maßnahme die Abschaffung der „Dienstübergabezeit“ enthalten. Dies wurde bisher nicht umgesetzt und wir empfehlen, diese Maßnahme zur Senkung des Personalfaktors aufzugreifen und umzusetzen. Außerdem empfehlen wir Maßnahmen zu ergreifen, um den hohen Wert der mittleren Abwesenheitszeiten versursacht durch Krankheit zu senken.

Benchmark: Zur Unterstützung der Berufsfeuerwehr existieren in Schwerin bislang 5 Ortswehren. Im Einzelnen: Mitte, Schlossgarten, Warnitz, Wickendorf und Wüstmark. In den freiwilligen Wehren sind insgesamt 221 Mitglieder tätig. Auskunftsgemäß sind die freiwilligen Wehren nur begrenzt verfügbar; eine angemessene Verlässlichkeit für Einsätze während der Arbeitswoche und der üblichen täglichen Arbeitszeiten ist nicht gegeben. Deshalb wurde durch das Amt eine Reduzierung auf 2 freiwillige Wehren (Zusammenlegung) angeregt, was hier als Maßnahmenvorschlag aufgenommen wird. Damit können deutliche Kosteneinsparungen realisiert werden. Zudem soll dadurch die Verfügbarkeit/ Einsatzbereitschaft erhöht werden. Hinweis: Hansestadt Rostock verfügt über nur fünf freiwillige Feuerwehren (vgl. http://www.feuerwehr-hro.de) bei ca. 203.000 EW.

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PwC 18. März 2014

49 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.2 – Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren

Maßnahme: Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplanes und Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren Begründung und Umsetzungsschritte

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans Q2 2014 Leiter Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

2. Erarbeitung des detaillierten Konzeptes (mit Umsetzungsplanung) der Zusammenlegung der FFW als Ergänzung zum Brandschutzbedarfsplan, Erarbeitung der Beschlussvorlage

Q2 2014 Leiter Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

3. Beschlussfassung Q3 2014 Stadtvertretung

4. Zusammenlegung der Wehren Q3 2014 Leiter Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

5. Organisatorische Maßnahmen / Anpassung der Personalwirtschaft Q4 2014 Leiter Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung

50 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung Maßnahmenbeschreibung

51

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.3 – Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Abschaltungen von Straßenbeleuchtungsanlagen an geeigneten anbaufreien Straßen und in Wohngebieten. Der Vorschlag wurde vom Amt für Verkehrsmanagement als Beschlussvorlage mit Datum vom 21.06.2013 formuliert.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 54

• Produkt: 541

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Verkehrsmanagement

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Dr. Smerdka

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung Haushaltswirkung

52

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.3 – Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung

• Die Maßnahme ist im Haushaltsentwurf 2014 (allerdings nur mit 25 T€) berücksichtigt und wurde wie folgt kommentiert: "Umsetzung offen, am 02.09.2013 hat die STV weitere Abschaltungen abgelehnt“. Somit wurde der Vorschlag hier nochmals aufgegriffen.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Senkungen der Personalaufwendungen enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung Begründung und Umsetzungsschritte • Die Straßenbeleuchtung dient in erster Linie der allgemeinen öffentlichen Sicherheit sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit

aller Verkehrsteilnehmer in der Nacht. Aus der Straßenverkehrssicherungspflicht ergibt sich eine Verpflichtung zur Straßenbeleuchtung grundsätzlich dann, wenn durch die Beschaffenheit der Straße oder deren besondere Lage (z. B. Breite und Führung) der Straßenverkehr an sich Gefahren birgt und diese mit Eintritt der Dunkelheit zunehmen. Somit bezieht sich die Straßenbeleuchtungspflicht nur auf gefährliche Fahrbahnstrecken; eine allgemeine Straßenbeleuchtungspflicht besteht nicht. Die Auslegung der Straßenbeleuchtung ist in Regeln und Normen (DIN EN 13 201) festgelegt, die generell als Richtschnur gelten.

• Das Amt für Verkehrsmanagement hat bereits 2005 den kommunalen Schadensausgleich in Bezug auf die Abschaltung von Beleuchtungsanlagen geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass gegen die vollständige Abschaltung der Beleuchtung in bestimmten Nachtstunden keine Einwände bestünden, wenn es sich um Beleuchtung in Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung handelt, der Verkehr in dem bestimmten Zeitraum dort praktisch zum Erliegen kommt und in dem von der Abschaltung betroffenen Bereich keine Gefahrenstellen vorhanden sind. Diese Voraussetzungen liegen in der Regel in Wohnanliegerstraßen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 04.00 Uhr vor. Die zeitabhängig angesteuerte Abschaltung der Beleuchtung wurde daraufhin umgesetzt. Diese Abschaltung wurde allerdings in 10 Wohngebieten zurückgenommen, weil die jeweiligen Ortsbeiräte entsprechend votierten. Im Zuge der weiteren Haushaltskonsolidierung hat das Amt für Verkehrsmanagement vorgeschlagen, in diesen 10 Stadtteilen erneut entsprechende Abschaltungen zwischen 23.00 Uhr und 04.00 Uhr vorzunehmen (nach Herstellung der entsprechenden Beschlusslage).

• Im Einzelnen betrifft dies folgende Stadtteile: Großer Dreesch, Schelfstadt, Werdervorstadt, Weststadt. Lankow, Görries, Wüstmark, Göhrener Tannen, Neu Zippendorf, Mueßer Holz. Dabei soll in den jetzt abzuschaltenden Stadtteilen eine Orientierungsbeleuchtung (jeder 3. Lichtpunkt und Kreuzungsbereiche) aufrechterhalten werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird mit einer Vorlaufzeit von 3 bis 4 Monaten gerechnet. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde bereits durch das Amt erarbeitet.

53

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.3 – Maßnahme: Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

Herbeiführung des Beschlusses der Stadtvertretung (bei Widerspruch durch Ortsteilvertretungen Abweisung gemäß § 42 Absatz (6) KV M-V

Q2 2014 Amt für Verkehrsmanagement Stadtvertretung

Umsetzung Q2 2014 Amt für Verkehrsmanagement

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten

54 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten Maßnahmenbeschreibung

55

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.4 – Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten

Ersatz der herkömmlichen Leuchtmittel durch LED-Lampen, Realisierung von Energieeinsparungen

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 10

• Produkt: 541

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Verkehrsmanagement

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Dr. Smerdka

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten Haushaltswirkung

56

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.4 – Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten

• Es sind auskunftsgemäß Investitionen von 1,5 Mio. € erforderlich, wobei eine Förderung von 200 T€ durch das Bundesministerium für Umwelt gewährt wird; demzufolge entsteht ein zusätzlicher Abschreibungsaufwand (angenommene Nutzungsdauer: 20 Jahre), der den Einsparungseffekt schmälert. Die Investitionen sollen mit 743 T€ in 2014 und mit 771 T€ in 2015 umgesetzt werden.

• Wir weisen darauf hin, dass bereits 56 T€ Einsparung im HH 2014 realisiert werden; die hier aufgeführte Maßnahme stellt eine zusätzliche Maßnahme der LH SN dar, die im Haushaltsentwurf 2014 mit dem Kommentar: „Umsetzung offen, im HH-Plan 2014 sind investive Mittel veranschlagt worden“ aufgenommen wurde.

• Mögliche Wechselwirkungen/Überlappungen zur Maßnahme „Zeitweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung“ sind bei den Berechnungen der Nettoeffekte auf Basis der Unterlagen des Amtes bereits berücksichtigt.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Senkungen der Personalaufwendungen enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten Begründung und Umsetzungsschritte

• Durch den Einsatz moderner LED in der Straßenbeleuchtung lässt sich eine Energieeinsparung von mindestens 50 % realisieren. Dies beweisen verschiedene Kommunen deutschlandweit, die den Einsatz von LED-Leuchten bereits umgesetzt haben. Bei der Umstellung auf LED-Leuchten kann kosteneffizient und modular auf die vorhandene Bausubstanz aufgesetzt und eine normgerechte Beleuchtung gewährleistet werden.

• Vorteile des Einsatzes von LED sind vor allem Verbesserung der Qualität der Beleuchtung, hohe Nutzerakzeptanz (z. B. hinsichtlich Farbtreue, Helligkeits- und Sicherheitsempfinden), Erhebliche Energieeinsparungen auf Grund der hohen Effizienz des Leuchtmittels, Reduzierung des CO2-Ausstoßes, Realisierung von Kosteneinsparungen.

• Die Verantwortlichen der Stadt Schwerin gehen von Investitionskosten bei der Umrüstung in Höhe von 1,5 Mio. € (abzüglich 200 T€ Fördermittel) aus. Um die Finanzierungsmittel zur Modernisierung der Beleuchtung aufzubringen, sind ggf. auch Möglichkeiten der Kooperation mit Leuchtmittelherstellern zu prüfen (Energie-Einspar-Contracting: Durchführung der Investition durch den Partner; als Gegenleistung erhält er einen Teil der eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Planung/Finanzierung/Controlling sowie sein Gewinn abgegolten sind).

57

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.4 – Maßnahme: Einsatz von LED-Leuchten

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

Präzisierung des Konzeptes zur Umstellung auf LED-Leuchten Q2 2014 Amt für Verkehrsmanagement

Feinabstimmung des Investitionsplanes zur Umstellung auf LED-Leuchten Q2 2014 Amt für Verkehrsmanagement

Umsetzung Ab Q2 2014 Amt für Verkehrsmanagement

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

58 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV Maßnahmenbeschreibung

59

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.5 – Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

Zuschussreduzierung der LH SN für die NVS GmbH durch Erhöhung der Nahverkehrstarife in 2014 um 20 %. Danach Erhöhung der Nahverkehrstarife alle 2 Jahre ab 2016 um 5 %. Das bedeutet eine Zuschussreduzierung, beginnend ab 1.10.2014 um 223 T€; bis 2022 verringert sich der Zuschuss um ca. 4,0 Mio. €

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 10

• Produkt: 123 Verkehrsangelegenheiten; NVS

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: 123 Verkehrsangelegenheiten; NVS

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Dr. Smerdka, Herr Klatt

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.5 – Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

• Durch die Tariferhöhung um 20 % (ab Oktober 2014) wird in 2014 ein Mehrerlös von ca. 446 T€ erzielt. Danach erfolgt alle 2 Jahre eine Tariferhöhung um jeweils 5 %, so dass sich in 2022 ein zusätzlicher Erlös von 4.031 T€ ergibt. Damit kann der Zuschussbedarf gegenüber der mittel- und langfristigen Planung entsprechend abgesenkt werden (Nettoeffekt).

• Diese Erlöserhöhung führt in 2014 nicht vollumfänglich zu einer entsprechenden Zuschussreduzierung bei der Stadt, sondern es gilt zu beachten: § 7 des Vertrages zur Fortschreibung des Verkehrsbesorgungsvertrages zur Anpassung an die Vorgaben der EG VO 1370/2007 zwischen der LH SN und der NVS vom 30.10.2009 regelt, dass für den Fall, dass die NVS die festgesetzten Ausgleichsbeträge während der Vertragslaufzeit unterschreitet, ein Anreizbetrag in Höhe von 50 % der Unterschreitung gewährt wird. Der Anreizbetrag wird auf 5 % des Ist-Aufwandes beschränkt. Die Zuschussreduzierung seitens der Stadt ergibt sich damit aus der Erhöhung der Erlöse abzüglich des vertraglich festgelegten Anreizbetrages. Für die Jahre 2015ff. sind die Zuschussbeträge noch festzulegen, so dass erst nach Festlegung dieser ein Anreizeffekt nach § 7 greift. Bei der Festlegung der Zuschussbeträge wird es daher zwingend erforderlich sein, seitens der Stadt durchzusetzen, dass die Effekte aus der Fahrpreiserhöhung in voller Höhe den Zuschuss der Stadt mindern.

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen)verbunden.

Angaben in T€ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Erhöhung der Erlöse aus Fahrgeldeinnahmen NVS 446 1.782 2.308 2.308 2.857 2.857 3.431 3.431 4.031

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV Begründung und Umsetzungsschritte

• Die NVS hat im Jahr 2012 Umsatzerlöse im Linienverkehr von 9.905 T€ erzielt. Die Anzahl der beförderten Fahrgäste betrug 2012 16,3 Mio. Bezogen auf die Einwohnerzahl, hat die NVS somit 108,53 €/EW realisiert. Seit 2007 hat die NVS keine Tarife mehr erhöht. Im Vergleich zu anderen Städten stellt sich der Tarif in Schwerin niedrig dar. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der angespannten Haushaltslage nicht länger vertretbar.

• Es wird empfohlen, die Tarife in 2014 um 20 % zu erhöhen. In den weiteren Jahren bis zum Ende des Betrachtungszeitraums 2022 sollten die Tarife alle zwei Jahre um 5 % erhöht werden.

• Unter der Annahme, dass sich jeweils nur 90 % der Tariferhöhung tatsächlich in Erlösen niederschlagen werden (Fahrgastrückgang), ergibt sich in 2022 ein zusätzlicher Erlös von ca. 4 Mio. €. Für den Einzelfahrschein ergibt sich in 2022 ein Preis von ca. 2,20 €. Dieser Preis liegt im durchaus akzeptablen Bereich, wie nachfolgender Tarifvergleich (Stand Januar 2014) zeigt:

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.5 – Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

Stadt Preis 2014€/Einzelfahrschein

Erlangen 2,00Gera 1,90Greifswald 1,90Jena 1,90Potsdam 1,90Regensburg 2,20Remscheid 2,50Rostock 1,80Schwerin 1,50Stralsund 1,80Zwickau 1,90

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV Begründung und Umsetzungsschritte

• Wenngleich die dargestellten Preise für Einzelfahrscheine im Einzelnen ggf. abweichende Leistungen abdecken (Fahrzeit, Fahrstrecke usw.), wird dennoch deutlich, dass Schwerin einen sehr niedrigen Tarif ausweist. Im Zuge der Konsolidierung sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Zuschuss möglichst gering zu halten.

• Nachfolgende Übersicht zeigt die vorgeschlagenen Tariferhöhungen einschließlich der Ergebniswirkungen nach Jahren im Einzelnen:

• Die Rechnung wurde mit den dargestellten %-Sätzen durchgeführt. Der ausgewiesene errechnete Fahrscheinpreis bezieht sich beispielhaft auf den Einzelfahrschein; entsprechende Veränderungen würden sich im Gesamtsortiment der Fahrscheine ergeben.

• Der zu „beschließende“ Fahrpreis ergibt sich durch Rundung, da i. d. R. solche gerundeten Fahrpreise beschlossen werden. Auf die Rechnung in obiger Tabelle hat die Rundung keinen Einfluss.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.5 – Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

Ein-heit

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022

Basis: Umsatz aus Linienverkehr € 9.900.000 10.345.500 11.682.000 12.207.690 12.207.690 12.757.036 12.757.036 13.331.103 13.331.103Tariferhöhung ab 1.10.2014 % 20% 0% 5% 0% 5% 0% 5% 0% 5%zusätzlicher Ertrag € 495.000 1.485.000 584.100 0 610.385 0 637.852 0 666.555Kundenverlust (10% der Tariferhöhung)

% 10% 0% 10% 0% 10% 0% 10% 0% 10%

Umsatzverlust durch Kundenrückgang

€ -49.500 -148.500 -58.410 0 -61.038 0 -63.785 0 -66.656

Kumulierter zusätzlicher Ertrag 445.500 1.782.000 2.307.690 2.307.690 2.857.036 2.857.036 3.431.103 3.431.103 4.031.002errechneter Fahrscheinpreis €/Fahr-

schein1,80 1,80 1,89 1,89 1,98 1,98 2,08 2,08 2,19

zu beschließender Fahrscheinpreis €/Fahr-schein

1,80 1,80 1,90 1,90 2,00 2,00 2,10 2,10 2,20

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.5 – Maßnahme: Fahrtariferhöhung im ÖPNV

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erteilung einer Anweisung durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat an die Geschäftsführung zur Erhöhung der Fahrtarife Q2 2014 Gesellschafterver-

sammlung NVS

2. Umsetzung der Tariferhöhung Q3 2014 Geschäftsführer NVS

3. Erteilung einer Anweisung durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat an die Geschäftsführung zur Erhöhung der Fahrtarife Q3 2015 Gesellschafterver-

sammlung NVS

4. Umsetzung der Tariferhöhung Q4 2015 Geschäftsführer NVS

5. Erteilung einer Anweisung durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat an die Geschäftsführung zur Erhöhung der Fahrtarife Q3 2017 Gesellschafterver-

sammlung NVS

6. Umsetzung der Tariferhöhung Q4 2017 Geschäftsführer NVS

7. .Erteilung einer Anweisung durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat an die Geschäftsführung zur Erhöhung der Fahrtarife Q3 2019 Gesellschafterver-

sammlung NVS

8. Umsetzung der Tariferhöhung Q4 2019 Geschäftsführer NVS

9. Erteilung einer Anweisung durch die Gesellschafterversammlung bzw. den Aufsichtsrat an die Geschäftsführung zur Erhöhung der Fahrtarife Q3 2021 Gesellschafterver-

sammlung NVS

10. Umsetzung der Tariferhöhung Q4 2021 Geschäftsführer NVS

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

64 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV Beschreibung des Prüfauftrags

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.6 – Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

Auf Grund der angespannten Haushaltslage wird das Ziel verfolgt, die Zuschüsse der Stadt Schwerin für den ÖPNV weiter zu reduzieren.

Zur Ermittlung des realisierbaren Potenzials müssen die Möglichkeiten der Leistungsoptimierung im ÖPNV vertieft geprüft werden.

Dabei werden folgende zu prüfende Vertiefungsfelder gesehen:

1. Netzoptimierung

2. Mengen- und Systemumstellungen

3. Investitionsoptimierung

4. Optimierung der Leistungserbringung

5. Weitere innerbetriebliche Rationalisierung

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 10

• Produkt: 123 Verkehrsangelegenheiten; NVS

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: 123 Verkehrsangelegenheiten; NVS

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Dr. Smerdka, Herr Klatt

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV Anzustrebende Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.6 – Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

• Die dargestellte „Ziel-Einsparung“ beruht auf einer vorläufigen Schätzung, bei der von einer Leistungsoptimierung ausgegangen wird, die zu einer Aufwandsreduzierung (und damit einer Zuschussreduzierung bei der Stadt Schwerin) um bis zu ca. 5% ab 2015 (= 500 T€) führen kann (in 2014: 63 T€).

• Die Leistungsoptimierung führt in 2014 nicht vollumfänglich zu einer entsprechenden Zuschussreduzierung bei der Stadt, sondern es gilt zu beachten: § 7 des Vertrages zur Fortschreibung des Verkehrsbesorgungsvertrages zur Anpassung an die Vorgaben der EG VO 1370/2007 zwischen der LH SN und der NVS vom 30.10.2009 regelt, dass für den Fall, dass die NVS die festgesetzten Ausgleichsbeträge während der Vertragslaufzeit unterschreitet, ein Anreizbetrag in Höhe von 50 % der Unterschreitung gewährt wird. Der Anreizbetrag wird auf 5 % des Ist-Aufwandes beschränkt. Die Zuschussreduzierung seitens der Stadt ergibt sich damit aus der Leistungsoptimierung abzüglich des vertraglich festgelegten Anreizbetrages. Für die Jahre 2015ff. sind die Zuschussbeträge noch festzulegen, so dass erst nach Festlegung dieser ein Anreizeffekt nach § 7 greift. Bei der Festlegung der Zuschussbeträge wird es daher zwingend erforderlich sein, seitens der Stadt durchzusetzen, dass die Effekte aus der Leistungsoptimierung in voller Höhe den Zuschuss der Stadt mindern.

• Zur weiteren Untersetzung ist eine Tiefenuntersuchung im Verkehrsunternehmen erforderlich, um konkrete Einsparpotenziale, insbesondere im Hinblick auf die Angebotsgestaltung und den Leistungsumfang in der LH SN, zu identifizieren. Die Tiefenuntersuchung ist erforderlich, da es sich beim ÖPNV um einen sehr komplexen Prozess handelt, der in seinen vielfältigen Wechselwirkungen betrachtet werden muss. Dabei werden sowohl Potenziale bei der Kostenreduzierung im Vergleich zum Status quo als auch bei der Erlöserhöhung, z.B. durch Kundengewinnung, im ÖPNV gesehen. Letztlich sind die Auswirkungen eventueller Angebotsveränderungen auf die Kosten zu prüfen (fixe/variable Kosten/Remanenzkosten usw.).

• Die über die Tiefenprüfung zu bestimmenden Möglichkeiten der Angebotsveränderung müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umsatzerlöse (vgl. Maßnahme „Tariferhöhung ÖPNV“ beachtet werden.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV Begründung und Prüfschritte

Vertiefungsfeld 1: Netzoptimierung

• Analyse der Leistungsstruktur Bus/Straßenbahn

• Berücksichtigung langfristiger demographischer Veränderungen (Einschränkungen/Kürzungen des Angebotes)

• Optimierung der Linienführung, Fahrplan, Umlaufbildung

• Vermeidung von Parallelverkehren

• Erlösstrukturen in Abhängigkeit vom Angebot (Tarifergiebigkeit)

Vertiefungsfeld 2: Mengen- und Systemumstellungen

• Analyse der Takte

• Notwendigkeit von Spät- und Nachtverkehren, Wochenendverkehren

• Art der Bedienung, Möglichkeiten alternativer Bedienung

• Ggf. sogar Angebotsverbesserung durch intelligente Lösungen

Vertiefungsfeld 3: Investitionsoptimierung

• Analyse des Fahrzeugeinsatzes nach

• Fahrzeugart, Fahrzeuggröße

• Instandhaltungsintensität, Optimaler Ersatzzeitpunkt

• Optimierung sonstiger Investitionen

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Section 5.6 – Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV Begründung und Prüfschritte

Vertiefungsfeld 4: Optimierung der Leistungserbringung

• Analyse der Leistungserbringung nach Auftragnehmern

• Bewertung Eigen-/Fremdleistung

• Ggf. Ausweitung Fremdleistung

• Optimierung der Betriebshofstandorte

Vertiefungsfeld 5: Weitere innerbetriebliche Rationalisierung

• Analyse aller betrieblichen Prozesse insbesondere hinsichtlich

• Personal, Dienstplanung

• Material

• Betriebskosten

• Sonstige betriebliche Aufwendungen

• Organisation

Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Senkungen der Personalaufwendungen enthalten

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Section 5.6 – Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV Begründung und Prüfschritte

• Mit der Maßnahme sind keine Änderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und den Personalaufwendungen) verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Senkungen der Personalaufwendungen enthalten.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 5.6 – Prüfauftrag: Leistungsoptimierung im ÖPNV

Prüfschritt Bis wann Verantwortlich

1. Beauftragung einer Tiefenprüfung Q2 2014 Geschäftsführer NVS

2. Durchführung der Tiefenprüfung Q2 2014 Auftragnehmer

3. Beschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Tiefenprüfung Q3 2014 Aufsichtsrat NVS

4. Umsetzung Ab Q4 2014 Geschäftsführer NVS

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Jugend und Soziales

70 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

71 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Jugend und Soziales

Die im Bereich „Jugend und Soziales“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

72 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.1 – Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

Überprüfung der Höhe der Transferleistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt (HzL), Plausibilisierung der erhöhten Transferleistungen auf Basis der Sozialhilfestatistik und des Fallaufkommens vor Ort

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Soziale s 06

• Produkt: Hilfen zum Lebensunterhalt 31101

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Sozialamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Diessner

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt Anzustrebende Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.1 – Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

Bei dem dargelegten Potenzial wurde der rechnerische Wert im Vergleich zur Hansestadt Rostock (Ansatz 2013) angesetzt.

Reduzierungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin sind in der Maßnahme „Anpassung der Stellenausstattung der Verwaltung“ enthalten. Reduzierungen der Personalaufwendungen sind im dargestellten Nettoeffekt entsprechend nicht enthalten.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt Begründung und Prüfschritte

• Die Transferleistungen pro Kopf in der Stadt SN übersteigen das Niveau der Hansestadt Rostock. Da keine interkommunalen Vergleiche seitens des Sozialamtes durchgeführt wurden, kann durch das Sozialamt die Abweichung nicht erklärt werden.

• Mögliche Unterschiede bestehen in der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG), einer unterschiedlichen Zusteuerung durch das Jobcenter sowie in erhöhten Fallkosten (unterschiedliche Bewilligungspraxis).

• Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der HzL betreffen die genaue Analyse der Bewilligungspraxis z.B. bei einmaligen Leistungen. Letztere sind jedoch in der Stadt SN bereits verschwindend gering. Auch die Einnahmen unterscheiden sich stark, was mit einer unterschiedlichen Buchungspraxis begründbar ist.

• Insgesamt sind die HzL als nachrangige Leistung (als letztes Sicherungsnetz der Sozialhilfe) nur sehr begrenzt steuerbar.

Ansatzpunkte für eine Tiefenanalyse: Fallzahlen und Fallkosten auf Basis der Sozialhilfestatistik plausibilisieren (Daten sind durch das statistische Landesamt abgefordert; ggf. Schnittstelle zum Jobcenter analysieren).

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.1 – Prüfauftrag: Überprüfung der Schnittstelle zum Jobcenter mit dem Ziel der Fallzahlenreduzierung der Hilfen zum Lebensunterhalt

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Intensivere Prüfung auf Basis der Sozialhilfestatistik Q2 2014 PwC

2. Vertiefte Analyse der Schnittstelle zum Jobcenter/ ggf. im Vgl. zur HRO Q2 2014 Sozialamt

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Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte

76 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.2 – Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte

Zum Untersuchungszeitpunkt verfügt die Stadt Schwerin weder über eine funktionierende Fallsteuerung noch über ein Fachcontrolling. Damit hat sie keine Möglichkeit, die Kosten- bzw. Leistungseffizienz ihrer Träger einzuschätzen. Bei den ambulanten Leistungen nutzt die Stadt einen Rahmenvertrag nach § 79 SGB XIII. Es besteht ggf. die Möglichkeit, durch eine Prüfung der Verträge Fallkosten zu senken.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Soziales 06

• Produkt: 31103 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6.Kapitel SGB XII)

Ein konkretes Konsolidierungspotenzial aus der dargestellten Maßnahme kann derzeit nicht ermittelt werden. Hierfür sind die nachfolgend beschriebenen Tiefenanalysen erforderlich.

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Sozialamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Diessner

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte Begründung und Umsetzungsschritte Fehlendes Fachcontrolling: Zusteuerer, Hilfeerfolg, tatsächliche Fallkosten je Zielgruppe und Hilfeziel werden durch das Sozialamt weder intern noch im interkommunalen Vergleich ausgewertet. Ein Überblick über Kosten- und Leistungseffizienz der Träger besteht nicht. Daraus ergeben sich folgende Ansatzpunkte für eine Tiefenanalyse im Rahmen der Erarbeitung der Konsolidierungsmaßnahmen:

• Etablierung eines Fachcontrollings (aus dem vorhandenen Personalbestand) und Auswertung der Leistungen und Träger nach standardisierten Kennzahlen und Erstellung eines Trägerrankings als verbesserte Basis für neue Vertragsverhandlungen.

Verdacht der unwirtschaftlichen Vertragsgestaltung: Im (teil-) stationären Bereich werden die Kostensätze durch den überörtlichen Sozialhilfeträger ausgehandelt, im ambulanten Bereich durch die Stadt SN, welche sich an dem Rahmenvertrag § 79 SGB XII orientiert. Dieser wurde zwischen den Einrichtungen, dem überörtlichen Sozialhilfeträger sowie den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt und enthält u.a. eine Sachkostenpauschale je Mitarbeiter i.H.v. 5.300 €. Daraus ergeben sich folgende Ansatzpunkte für eine Tiefenanalyse:

• Die durch die Träger gemachten Angaben zur Höhe der Personalkosten sowie die Sachkostenpauschale sollten mit Blick auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Da die Sachkostenpauschale angebots- und einrichtungsunabhängig gewährleistet wird, besteht keine Differenzierung und kein Wettbewerb zwischen den Trägern an dieser Stelle (d.h. kein Anreiz, Kosten zu senken). Eine Untersetzung der Kostenpauschale konnte weder durch das Sozialamt noch durch den überörtlichen Träger übersendet werden.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.2 – Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe für Behinderte

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erstevaluation der Träger mit dem Fallanalysebogen Q2 2014 Sozialamt/PwC

2. Entwicklung von Kennzahlen, Standardisierung des Auswertungsschemas (Fachcontrolling) Q2 2014 Sozialamt/PwC

3. Prüfung der Kostensätze inkl. Überprüfung der gegebenen Pauschalen Q2 2014 Sozialamt/PwC

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege

79 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.3 – Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege

Senkung der Aufwendungen für die freiwilligen Leistungen bei den sozialen Einrichtungen und der freien Wohlfahrtspflege

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Soziales 06

• Produkt: 33100 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Sozialamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Diessner

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.3 – Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege

• Unter dem Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege verbucht sind u.a. 63 T€ Zuschüsse Seniorenbegegnungsstätten / Seniorenbüro sowie 300T€ Zuschüsse für Sozialberatung (vgl. nächste Seite). Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist eine Aufgabenkritik zu empfehlen und eine Reduzierung der Zuschusses um das ausgewiesene Potenzial.

• Reduzierungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin sind mit dieser Maßnahme nicht verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Personalaufwendungen enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.3 – Maßnahme: Absenkung der freiwilligen Leistungen - Soziale Einrichtungen und freie Wohlfahrtspflege

Grundlage Bezeichnung Förderbetrag 2012 in €

Antrag der Träger für 2013

in €

Bewilligung der LHSN für 2013

in €

Aufgabenkritische Anmerkung

§ 71 SGB XII Altenpflege 57.627 86.359 62.946 "Soll-Vorschrift"

§§ 5, 11 SGB XII Beratung und Unterstützung, Aktivierung durch freie Wohlfahrtspflege

123.154 144.586 123.154 Die Kommune kann im Rahmen der örtlichen Standardsetzung die Ausgaben beeinflussen.

§§ 2,5-7 SchKG i.V.m. § 219 StGB Schwangerschaftskonflikt-beratung 11.000 23.257 11.000

§ 29 SGB IX i.V.m. §§ 5,7 SGB XII Selbsthilfegruppen 22.000 25.000 22.000

§ 20 ÖGDG M-V i.V.m. §§ 5,7 SGB XII AIDS-Beratung 1.000 1.000 1.000

§ 16 a Nr. 2 SGB II i.V.m. §§ 5,7 SGB XII Kommunale Eingliederungsleistungen 130.000 151.946 138.000

Freiwillige Leistungen k.A. Telefonseelsorge 5.000 5.000 5.000

Sonstiges 102.500 26.250 - Zuschüsse bereits gestrichen oder anderweitig verbucht.

Zwischensumme 452.281 463.399 363.100

Pflegestützpunkt 2.035 3.195 Freiwillige Leistung

Summe 454.316 463.399 366.295

Weitere Absenkung des Zuschussbetrages empfohlen.

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Aufgabenkritische Untersuchung des Produktes 331000 Q2 2014 Sozialamt

2. Beschluss der Stadtvertretung Q3 2014

Die Ableitung Potenzials stellt sich wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

Die Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung sind sowohl im Bereich der Fallzahlen als auch der Fallkosten durch folgende Einzelmaßnahmen zu reduzieren:

1. Senkung der Fallkosten bei den anstehenden Vertragsverhandlungen

2. Stärkung des Wettbewerbs unter den ansässigen Trägern

3. Untersuchung der Ursachen für die in der Stadt bestehenden hohen Fallzahlen in den Bereichen Stationäre Hilfen: §§ 34, 33, 32 SGB VIII und Ambulante Hilfen: §§ 31, 30, 29 SGB VIII

Die Zielsetzung sollte das Erreichen des Niveaus der Hansestadt Rostock in Bezug auf die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung in € je Einwohner sein.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Jugend 04

• Produkt: 36303 Hilfe zur Erziehung

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Jugendamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Gospodarek-Schwenk

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Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

Die dargestellten Einsparungen beruhen auf einem Vergleich der Haushaltsdaten der Stadt Schwerin mit der Hansestadt Rostock. Basis bildeten die Planansätze 2013. Ein Plausibilitätsvergleich mit der Jugendhilfestatistik sollte im Rahmen einer Tiefenanalyse erfolgen.

Die dargestellte Maßnahme ist nicht mit Veränderungen im Stellenbestand innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin verbunden. Es sind entsprechend keine Veränderungen der Personalaufwendungen im dargestellten Nettoeffekt enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

Die Stadt Schwerin zeichnet sich durch folgende Besonderheiten aus:

1. Rasanter Fallzahlenanstieg nach 2008 (normalerweise: nur „kurzfristiger Schockeffekt“).

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

2. Fehler bei Vertragsverhandlungen 2010 der ambulanten Leistungen: Umstellung des Finanzierungsmodells von Budgetierung zur fallbezogenen Abrechnung mit überhöhten Fachleistungsstundensätzen.

3. Steigende Fallkosten bei den stationären Leistungen: Gemäß der Aussage des Jugendamtes sei die Angebotsqualität, insbesondere der ambulanten Träger, mangelhaft, was zu einer hohen Inanspruchnahme von stationären Einrichtungen führen würde.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

Aus den dargestellten Sachverhalten ergeben sich folgende Ansätze für eine Tiefenanalyse, welche die Realisierung des ausgewiesenen Potenzials unterstützen:

1. Die Fallkosten der ambulanten Leistungen müssen im Rahmen der anstehenden Vertragsverhandlungen gesenkt werden.

2. Die Angebotsqualität der Träger ist gem. Einschätzung der Stadt gering. Die Stadt verfügt lediglich über 10 Träger und sollte schnellstmöglich den Wettbewerb verstärken.

3. Die Fallzahlen sind überdurchschnittlich hoch. Dies kann zum einen in der geringen Qualität der ambulanten Anbieter als auch in der Qualität der Fallbearbeitung (Prozesse im Jugendamt) begründet sein.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

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Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

Folgende Maßnahmen sind kurzfristig durch die Stadt anzustoßen: 1. Prozess der Hilfegewährung kurzfristig optimieren (Fallsteuerung): Die Träger dürfen keinesfalls weiterhin bei der konkreten

Hilfeentscheidung mitwirken, andernfalls besteht das Risiko, dass das Wunsch- und Wahlrecht lt. § 5 SGB VIII eingeschränkt wird. Die Träger sind unverzüglich aus dem Prozess der Hilfegewährung auszuschließen.

2. Management der Vertragsverhandlungen verbessern (Kostensatzsteuerung): Die für die anstehenden Vertragsverhandlungen eingereichten Unterlagen der Träger sind nicht plausibel und müssen nach Vorgaben des Jugendamtes (unterstützt durch PwC) überarbeitet und erneut eingereicht werden. Statt ausführlicher schriftlicher Umschreibungen des Angebots muss das Jugendamt den Trägern die Bewertungsmaßstäbe mitteilen (Kennzahlen zur Messung der Leistungsqualität), an denen sie gemessen werden. Indikatoren zur Messung des Zielerreichungsgrades werden durch PwC entwickelt. PwC formuliert weiterhin eine Verhandlungsstrategie und bietet an, bei den Verhandlungen mitzuwirken. Ziel muss es dabei sein, die Träger zumindest auf den durch das Jugendamt festgelegten Kostensatz herunter zu handeln. Eine interkommunale Kooperation mit der Hansestadt Rostock ist zu diesem Zweck wünschenswert.

3. Inhalt der Verträge überprüfen (Kostensatzsteuerung): Die Träger geben z.T. 50%-ige Kostensteigerungen seit 2010 an. Die Gehälter übersteigen bei Weitem das erforderliche Gehaltsniveau (z.B. Sozialarbeiter 62T€ oder Psychologe mit 96T€). In die Berechnung der Stundensätze wird seitens der Träger ein Leitungsanteil von z.T. 25% und mehr gefordert. Supervisionskosten werden z.T. doppelt veranschlagt. Derart hohe Kosten können durch das Jugendamt nicht anerkannt werden. Die Zeit, welche die Träger „am Fall“ verbringen (sog. face-time) sollte erhöht werden. Die fachspezifische Pauschale sollte in die Stundenentgelte integriert werden, sodass die Träger diese nachweisen müssen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

4. Wettbewerb in der Trägerlandschaft verstärken (Angebotssteuerung und Kostensatzsteuerung): Derzeit verfügt das Jugendamt über 10 Träger. Hier besteht das Risiko von Kartellen (12 Mio. € HzE auf 10 Träger). Das Jugendamt muss kurzfristig die Belegung außerhalb der Stadt zu günstigen Konditionen anstreben. Möglich ist auch die Einstellung befristeter Honorarkräfte zu einem günstigeren Stundensatz. Mittel- und langfristig sollten neue Träger angeworben werden. Die Anzahl der Träger sollte hoch genug sein, um ein aus Sicht des Jugendamtes ausreichendes Angebot zu den durch das Jugendamt vorgegebenen Kostensätzen zu decken.

5. Fallkosten im stationären Bereich senken (Kostensatzsteuerung): Bei den stationären Hilfen orientiert sich die Stadt an dem durch die Einrichtungen, überörtlichen Träger und kommunalen Spitzenverbände ausgehandelten Rahmenvertrag. Dieser stammt aus dem Jahr 1998. Überprüft und ggf. angepasst werden sollten v.a. Inhalte sowie Angaben der Träger bei der Einreichung von Leistungsangeboten (Nachvollziehen einzelner besonders auffälliger Kostenpositionen).

6. Fallzahlen im stationären Bereich senken (Zugangssteuerung, ggf. auch Angebotssteuerung): Hier wird eine Vertiefungsuntersuchung und eine Prüfung der Fallakten empfohlen: Es bestehen zwei Möglichkeiten: (a.) das Angebot im ambulanten Bereich ist mangelhaft, sodass stets eine stationäre Unterbringung erfolgen muss (b.) Mängel im Fallmanagement. Mittel- bis langfristig sollte die Anzahl der stationären Fälle je Jugendeinwohner auf das Niveau der HRO gesenkt werden.

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Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

7. Wirkungsorientiertes Controlling einführen (alle Steuerungsarten): Mit Hilfe des FAB konnten die §31 (SPFH) Hilfen analysiert werden. Es besteht stadtintern nun ein Ranking in Bezug auf Zielerreichung je Träger (u.v. a. Kennzahlen), die für die Vertragsverhandlungen zu Grunde gelegt werden kann. Die Nutzung eines wirkungsorientierten Controlling-Tools sollte auf andere – insb. stationäre Hilfen – ausgeweitet werden. Die Ergebnisse gilt es im Rahmen einer Leistungsüberprüfung der Träger als Kennzahlenvergleich bei Vertragsverhandlungen sowie im Fallmanagement insb. bei der Belegung zu nutzen.

8. Angebotsqualität der Träger prüfen (Angebotssteuerung): Es ist zu prüfen, inwiefern die Leistungsqualität der Träger ausreichend ist. Hier muss langfristig eine starke Qualitätsverbesserung eintreten. Andernfalls wird SN bei den Fallzahlen im stationären Bereich auch weiterhin Spitzenreiter sein. Die Stadt sollte hierzu klare Qualitätsanforderungen an die Träger formulieren und ihnen gegenüber artikulieren, deren Einhaltung durch die Träger überwachen und bei Nichteinhaltung die erforderlichen Konsequenzen (z.B. Nicht-Belegung) ziehen.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.4 – Maßnahme: Senkung der Transferaufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Kurzfristige Optimierung des Prozesses der Hilfegewährung (Fallsteuerung) Q2 2014 Jugendamt

2. Prüfung der Akten zur Identifikation der Senkung von Fallzahlen (Zugangssteuerung) Q2 2014 Jugendamt

3. Verbesserung der Vertragsverhandlungen (Kostensatzsteuerung) und Abschluss wirtschaftlicherer ambulanter Verträge Q2 2014 Jugendamt

4. Überprüfung und Anpassung der Inhalte der Verträge (Kostensatzsteuerung) Q2 2014 Jugendamt

5. Mehr Wettbewerb (Angebotssteuerung und Kostensatzsteuerung) einführen Q2 2014 Jugendamt

6. Fallzahlen im stationären Bereich (Zugangssteuerung, ggf. auch Angebotssteuerung) senken + Fallkosten/ Verträge prüfen (Kostensatzsteuerung) Q2 2014 Jugendamt

7. Wirkungsorientiertes Controlling einführen (alle Steuerungsarten) Q2 2014 Jugendamt

8. Verbesserung der Angebotsqualität der Träger laufend Jugendamt

Hinweis: Gem. § 71 SGB VIII ist der Jugendhilfeausschuss in ff. Fällen zu beteiligen: Bei der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, bei der Jugendhilfeplanung und bei der Förderung der freien Jugendhilfe.

Inwiefern eine Beteiligung des Jugendhilfeausschusses zwingend ist, kann zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich betreffen die Empfehlungen v.a. verwaltungsinternes Handeln (keine Beteiligung JHA).

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Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

93 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.5 – Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

• Überprüfung der Eingliederungshilfe: Fallzahlen und Fallkosten

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Jugend 04

• Produkt: 36306 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Jugendamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Gospodarek-Schwenk

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Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.5 – Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Einsparungen beruhen auf einem Vergleich der Haushaltsdaten der Stadt Schwerin und der Hansestadt Rostock sowie Ergebnissen aus weiteren interkommunalen Vergleichen. Basis bilden die Planansätze 2013. Ein Plausibilitätsvergleich mit der Jugendhilfestatistik sollte im Rahmen einer Tiefenanalyse erfolgen.

Veränderungen bei Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin sind durch die dargestellte Maßnahme nicht verbunden. Im abgebildeten Nettoeffekt sind keine Veränderungen von Personalaufwendungen enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) Begründung und Umsetzungsschritte

Fehlendes Fachcontrolling:

• Zusteuerer, Hilfeerfolg, tatsächliche Fallkosten je Zielgruppe und Hilfeziel werden durch das Sozialamt weder intern noch im interkommunalen Vergleich ausgewertet

• Ein Überblick über Kosten- und Leistungseffizienz der Träger besteht nicht

Ansatzpunkt für Tiefenanalyse:

• Etablierung eines Fachcontrollings (aus dem Personalbestand) und Auswertung der Leistungen und Träger nach standardisierten Kennzahlen

• Erstellung eines Trägerrankings als verbesserte Basis für neue Vertragsverhandlungen

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 6.5 – Maßnahme: Einführung eines Fachcontrollings mit Prüfung der Verträge der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erstevaluation der Träger mit dem Fallanalysebogen Q2 2014 Jugendamt

2. Entwicklung von Kennzahlen und Standardisierung des Auswertungsschemas (Entwicklung eines Fachcontrollings) Q2 2014 Jugendamt

3. Prüfung der Kostensätze inkl. Überprüfung der gegebenen Pauschalen Q2 2014 Jugendamt

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Schule und Sport

97 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

98 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Schule und Sport

Die im Bereich „Schule und Sport“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule

99 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.1 – Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule

Der Aufwuchs der Heinrich-Heine-Grundschule zu einer dreizügigen Schule führt aktuell dazu, dass der in der Schule befindliche Hort perspektivisch nicht mehr genug Räume zur Verfügung haben wird, weshalb ein neuer Hort entstehen soll. Die Notwendigkeit hierfür ist zu hinterfragen. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine (teilweise) Unterbringung der Heinrich-Heine-Schüler in der Schelf-Schule möglich ist.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 05 Schule und Sport

• Produkt: 21101 Grundschulen, 21701 Gymnasien, 23101 Berufliche Schulen, 42401 Sportstätten

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Jugend, Schule und Sport

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Gospodarek-Schwenk, Herr Buck

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.1 – Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule

Angaben in T€ 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Bereits im HH (ja/nein)

Veränderungen Aufwand Weiterbetrieb der Heinrich-Heine Grundschule als zweizügige Grundschule mit Hort

Nicht beziffert nein

Nettoeffekt - - - - - - - - -

Die Kosten des geplanten Hortbaus werden auf 3,6 Mio. € geschätzt. Neben den bereits im Haushaltsentwurf geplanten Investitionskosten zur Innensanierung des Heinrich-Heine-Horts führt dies zu weiteren Investitionsausgaben und zusätzlichen Betriebskosten in den Folgejahren, die im Haushalt 2014 noch nicht eingeplant sind.

Insofern wirkt sich eine mögliche Ersparnis auch nicht verbessernd auf den Ergebnishaushalt aus, sondern es wird lediglich eine Ergebnisverschlechterung verhindert.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule Begründung und Umsetzungsschritte

• Bislang konnte die Stadt Schwerin die Wünsche zur Schulwahl durch die Eltern stets bedienen. Aufgrund verstärkter innerstädtischer Nachfrage nach Grundschulplätzen, bedingt durch einen Anstieg der Kinderzahlen, wurde dort eine dritte Grundschulklasse eingerichtet und die Schule ist damit in einen Aufwuchsprozess zur Dreizügigkeit eingetreten. In den begrenzten Räumlichkeiten verdrängen nun aber die zusätzlichen Klassen die Horträume, so dass schon heute nicht mehr ausreichend Räume vorhanden sind, um eine vollständige Trennung des Hort- und des Schulbereichs zu gewährleisten. Nur unter Nutzung eines Kellerraums als Lehrerzimmer konnte in diesem Schuljahr eine Lösung gefunden werden. Um auch für die kommenden Jahre genug Räumlichkeiten bereitzustellen, plant die Stadt nun den Bau eines neuen Horts in unmittelbarer Nähe zur Grundschule durch Ankauf und Umbau von Immobilien und Umbau eigener Gebäude. Hierdurch würden zusätzliche Investitionsausgaben in Höhe von etwa 3,60 Mio. € anfallen. Hinzu kämen erhöhte Betriebskosten durch die zusätzlich genutzten Flächen.

• Da die Schweriner Schulen mittlerweile an der Kapazitätsgrenze arbeiten, ist eine Schaffung zusätzlicher Klassen nicht zu vermeiden. Es wäre jedoch zu prüfen, ob die Heinrich-Heine-Schule mit einer Außenstelle arbeiten kann, in der dann ggf. alle vierten Klassen untergebracht würden. Hierfür bietet sich die nahegelegene Schelf-Schule an. Diese könnte dann auch weiterhin parallel von der Volkshochschule genutzt werden. Eine solche Prüfung muss durch das Schulamt erfolgen.

• Da die Grundschülerzahlen in den nächsten Jahren weiter ansteigen und danach erst sehr langsam wieder absinken werden, ist mittelfristig mit weiteren Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung zu rechnen.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.1 – Maßnahme: Vermeidung von Zusatzinvestitionen im Zusammenhang mit der Heinrich-Heine-Schule

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Prüfung alternativer Lösungen zur Unterbringung von Grundschülern der Heinrich-Heine-Schule Q2 2014 Amt für Jugend, Schule und Sport

2. Ggf. Rücknahme des Beschlusses zum Hortbau Q2 2014 ZGM, Amt für Jugend, Schule und Sport

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten

103 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.2 – Maßnahme: Schließung von Sportstätten

Im Entwicklungsplan Fußballsport der Landeshauptstadt Schwerin sind Schließungen der Sportanlagen „Krösnitz“, „Paulshöhe“ und „Görries“ vorgesehen. Es wird empfohlen, dass die entsprechenden Grundstücke, insbesondere der Sportstädte „Paulshöhe“ und des Freizeitobjekts „Einheit“, veräußert werden. Außerdem sollte das Freizeitobjekt „Einheit“, wo sich derzeit eine Bundeskegelbahn befindet, als städtisches Objekt aufgegeben und ebenfalls veräußert werden. Eine Veräußerung der Objekte „Görries“ und „Krösnitz“ ist ebenfalls zu empfehlen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 05 Schule und Sport, SDS

• Produkt: 42401 Sportstätten, Sportstättenvergabe

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt für Jugend, Schule und Sport, SDS

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Gospodarek-Schwenk, Frau Joachims

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.2 – Maßnahme: Schließung von Sportstätten

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.2 – Maßnahme: Schließung von Sportstätten

• Die bei der Ermittlung des Nettoeffekts angesetzten Erträge aus der Veräußerung der Anlagen „Paulshöhe“ und „Einheit“ ergeben sich aus den geschätzten Veräußerungserlösen abzüglich der Bilanzwerte (Restbuchwerte).

• Da die Eröffnungsbilanz zum Untersuchungszeitpunkt noch nicht bestätigt vorlag, sind die hier verwendeten Bilanzwerte (Restbuchwerte, Stand 21.11.2013) nicht als endgültig zu betrachten. Der Buchwert des Grundstückes „Paulshöhe“ wurde durch die Stadt Schwerin mit 50 Cent pro m² (Stand 21.11.2013) ermittelt. Insgesamt weisen die Objekte einen Buchwert von 748 T€ auf. Die erzielbaren Veräußerungserlöse bei den Anlagen „Paulshöhe“ und „Einheit“ wurden auf Basis der geschätzten Quadratmeterzahlen und unter Ansatz der aktuellen Bodenrichtwerte ermittelt. Bei den Objekten „Görries“ und „Krösnitz“ wurde zunächst nicht von einer Veräußerung ausgegangen. Grund ist, dass für die Anlage „Krösnitz“ ein Gutachten bei der Stadt Schwerin vorliegt, welches die Verwertbarkeit in Frage stellt. Die Lage der Sportstätte „Görries“ ist wiederum unattraktiv .

• Insgesamt ermitteln sich Einzahlungen aus der Veräußerung (Erlöse) von insgesamt 4,14 Mio. €. Diese stehen der Stadt Schwerin nicht für die Finanzierung des laufenden Geschäfts zur Verfügung, sondern sind zur außerplanmäßigen Tilgung von Investitionskrediten heranzuziehen. Der daraus entstehende Zinseffekt (Senkung der Zinsaufwendungen) ist im dargestellten Nettoeffekt nicht enthalten. Dieser ist in der Zusammenfassung aller Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt.

• Für den Rückbau der baulichen Anlagen auf den Sportstätten wurden durch das ZGM für den Sportkomplex „Paulshöhe“ 105 T€ angesetzt.

• Veränderungen bei den Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin sind mit der dargestellten Maßnahme nicht verbunden. Veränderungen in den Personalaufwendungen sind im dargestellten Nettoeffekt entsprechend nicht enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten Begründung und Umsetzungsschritte

• Die Schließungen der Sportstätten „Krösnitz“, „Paulshöhe“ und „Görries“ sollen laut beschlossenem Entwicklungsplan Fußballsport der Stadt Schwerin für die Jahre 2013 bis 2017 erfolgen, sind aber bislang noch nicht begonnen. Wesentliche Ersatzkapazitäten wurden mit der Bereitstellung neuer Fußballplätze in Lankow aufgebaut. Sobald eine (Ersatz-)lösung für ein Funktionsgebäude geschaffen worden ist, steht einer sofortigen Schließung der drei Sportstätten nichts mehr im Wege. PwC empfiehlt daher die baldmöglichste Schließung und Verwertung durch Verkäufe, wobei darauf geachtet werden muss, dass angemessene Preise erzielt werden. PwC geht davon aus, dass bei einer Schließung der Sportstätten im Sommer 2014 und einem sich dann anschließenden Rückbau die Verwertung in den drei Folgejahren abgeschlossen werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine schnelle Fertigstellung des Funktionsgebäudes im Sportpark „Lankow“, die so schnell wie möglich vorangetrieben werden sollte.

• Bei den Erlösen für das Grundstück der Sportstätte „Paulshöhe“ und das Freizeitobjekt „Einheit“ orientiert sich PwC an den derzeitigen Verkehrswerten. Die Betriebskostenersparnis bezieht sich bislang ausschließlich auf die Gebäudenutzung. Entsprechend eines Nutzungsgrobkonzepts des Amts für Stadtentwicklung vom Januar 2012 sind die Flächen des Sportobjekts „Krösnitz“ aufgrund der Lärmbelästigung durch den Schießstand und der mangelnden Erschließung nicht für den Wohnungsbau verwertbar, weshalb hier keine Veräußerungserlöse angenommen werden. Aus PwC-Sicht ist eine genaue Prüfung einer möglichen Teilverwertung jedoch sinnvoll, zudem können zusätzliche Erlöse durch die Verwertung des ehemaligen Postgeländes Stadionstraße entstehen, die ebenfalls noch zu beziffern wären. Ebenfalls keinerlei Veräußerungserlöse wurden für das Sportobjekt „Görries“ angenommen, da dies in einer unattraktiven Lage verortet ist.

• Die Berechnung geht dabei davon aus, dass die Flurstücke frei von Bodenbelastungen sind, die vor einer Veräußerung ggf. beseitigt werden müssten. Dies müsste entsprechend geprüft werden. Eine Nachnutzungsplanung für „Paulshöhe“ liegt derzeit noch nicht vor.

• Bei der Veräußerung des Freizeitobjekts „Einheit“ (Bundeskegelbahn) wird davon ausgegangen, dass das bestehende Gebäude nicht zurückgebaut werden muss und mit einem Erlös von 646T€ veräußert werden kann. Hier wurde entsprechend abzüglich Restbuchwert (310 T€) von einem Ertrag von ca. 336 T€ ausgegangen.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.2 – Maßnahme: Schließung von Sportstätten

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung von Sportstätten Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 7.2 – Maßnahme: Schließung von Sportstätten

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erstellung eines Nutzungs- und Bebauungsplans der freiwerdenden Flächen mit dem Ziel einer optimalen kommerziellen Verwertung

Q2 2014 Amt für Stadtentwicklung

2. Veräußerung des Sportobjekts „Einheit“ Q1 2015 Verschiedene

3. Schnellstmögliche Fertigstellung des Funktionsgebäudes im Sportpark „Lankow“ Q3 2016

4. Schließung der drei anderen Sportstätten Q4 2016 Amt für Jugend, Schule und Sport, Beteiligungsmanagement

5. Rückbau der nicht veräußerbaren baulichen Anlagen auf den verwertbaren Sportflächen (insb. „Paulshöhe“) Q4 2016 ZGM, Amt für Jugend, Schule und

Sport

6. Sukzessive Veräußerung der Grundstücke Q4 2018 Amt für Jugend, Schule und Sport, Beteiligungsmanagement

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Kultur

109 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

110 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Kultur

Die im Bereich „Kultur“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Allgemeine Darstellung der Kulturausgaben in Schwerin

111 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Kultur

• Die städtischen Zuschüsse für Kultur sind drei mal so hoch wie die durchschnittlichen kommunalen Kulturausgaben im Land. Nun gehört es zu den Aufgaben regionaler Oberzentren, wie Schwerin eines ist, Kulturangebote bereitzustellen, weshalb überdurchschnittliche Ausgaben selbstverständlich sind. Jedoch zeigt auch der Vergleich mit anderen ostdeutschen Oberzentren, das Schwerins Kulturausgaben sehr hoch sind – und dass, obwohl Schwerin als Landeshauptstadt auch von Kulturangeboten des Landes profitiert (insb. staatliches Museum Schwerin).

• Werden die Aufgaben auf einzelne Bereiche heruntergebrochen, so wird deutlich, dass alleine die Finanzierung des Mecklenburgischen Staatstheaters für die überdurchschnittlichen Ausgaben verantwortlich ist. Da sich die Stadt Schwerin insgesamt jedoch keine derart überdurchschnittlichen Kulturausgaben leisten kann, müssen alle Bereiche einen Beitrag zur Senkung des Ausgabenniveaus leisten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

112 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus Maßnahmenbeschreibung

113 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

Einsparungen im Kulturbereich, die angesichts der hohen finanziellen Verpflichtungen der Stadt im Bereich des Mecklenburgischen Staatstheaters notwendig sind, erscheinen nur über Einschränkungen des bisherigen städtischen kulturellen Angebots möglich. Die Stadt Schwerin profitiert dabei aber im Vergleich zu anderen Städten ähnlicher Größe vom kulturellen Engagement des Landes (neben dem Staatstheater und dem Schloss ist hier insbesondere die Galerie Alte und Neue Meister zu nennen), so dass auch nach Einschränkung des städtischen Angebots ein vergleichsweise großes öffentliches Kulturangebot bereitgestellt wird.

In diesem Sinne ist als haushaltsentlastende Maßnahme die vorübergehende Aufgabe des eigenständischen Betriebs des Volkskundemuseums und die Konzentration des volkskundlichen und stadtgeschichtlichen Ausstellungsbetriebs im Schleswig-Holstein-Haus anzustreben. Ausscheidende Mitarbeiter werden nicht mehr ersetzt und die verbleibenden Mitarbeiter dem Schleswig-Holstein-Haus zugeordnet. Dabei wird eine Mindestinstandhaltung und Pflege der Flächen, Gebäude und Archive weiterhin gewährleistet. Führungen auf Anfrage oder Sonderveranstaltungen sind weiterhin möglich und werden über das Schleswig-Holstein-Haus organisiert. Dort findet auch eine Konzentration volkskundlicher und stadtgeschichtlicher Ausstellungen statt.

Alternativ kann jedoch auch die Umsetzung des Entwicklungskonzepts weiterverfolgt werden, wenn gezeigt werden kann, dass dies tatsächlich eine eben so große haushaltsentlastende Wirkung erzielen kann, wie die (Teil-)Schließung. Die Annahmen im bisherigen Entwicklungskonzept sind aus PwC-Sicht nicht ausreichend belastbar und müssen vertieft untersucht werden.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur

• Produkt: 25201 Volkskunde- und Geschichtsmuseum

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus Haushaltswirkung

114 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

• Angenommen wurde eine Reduzierung der Personalkosten für geringfügig Beschäftigte um die Hälfte. Eine Stellenersparnis von 2,00 VZÄ innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin ist in der Maßnahme „Zusammenfassende Darstellung der Anpassungen im Stellenplan“ berücksichtigt.

• Mögliche Resterträge aus Einzelveranstaltungen und Führungen können nicht seriös beziffert werden und werden nicht ausgewiesen. Die Betriebskostenreduzierung geht von einem Weiterbetrieb der Archivstandorte aus.

• Da in dieser Variante ein Museum im Schleswig-Holstein-Haus weitergeführt werden soll, wird hier von keinen Einsparungen bei den sonstigen Sachkosten ausgegangen.

• Die Überprüfung dieser Variante muss in der Gesamtprüfung der künftigen Nutzung des Schleswig-Holstein-Hauses eingebunden werden (vergleiche Maßnahme 8.6)

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Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus Begründung und Umsetzungsschritte

115 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

• Bei den derzeit dem Museum zugeordneten 6,00 VZÄ werden bis 2018 nach derzeitiger Planung zwei Stellen gestrichen. Hinzuzurechnen ist eine Haushaltssachbearbeiterin im Kulturbüro. Der Anstieg der sonstigen laufenden Aufwendungen in 2014 beinhaltet die Ausgaben für die Planung des neuen zentralen Verwaltungs-/Archivgebäudes. Die teilweise starken Anstiege bei Personal- und Sachaufwendungen und die damit einhergehenden deutlichen Ergebnisverschlechterungen sind auf Basis der vorliegenden Daten nicht nachvollziehbar.

in Tsd. EUR Ist 2012 Ansatz 2013 inkl.

Nachträge Ansatz 2014 Erträge 77,9 95,3 95,4

Personalaufwendungen (derzeit 6 VZÄ) 473,4 505,0 527,1

darunter geringfügig Beschäftigte 80,0

Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 326,0 424,5 418,4 darunter Betriebskosten 359,8

Sonstige laufenden Aufwendungen 31,9 40,0 100,0

Ergebnis -753,4 -874,8 -950,8

Aufstellung der bisherigen Erträge und Aufwendungen

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Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus Begründung und Umsetzungsschritte

116 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Vertiefende Prüfung Entwicklungskonzept Q2 2014 Kulturbüro

2. Einbindung des Vorschlags in eine vertiefende Untersuchung zur künftigen Nutzung des Schleswig-Holstein-Hauses Q2 2014 Kulturbüro

3. Beschluss zur Anpassung des Entwicklungskonzepts oder ggf. Beschluss zur vorübergehenden Betriebsstilllegung und Aussetzung des Entwicklungskonzepts Q3 2014 Stadtvertretung

Ergänzung zu Umsetzungsschritt 1: Vertiefende Prüfung des Entwicklungskonzepts Im bereits beschlossenen Entwicklungskonzept sind mehrere Investitionen vorgesehen, die an den verschiedenen bestehenden Mängeln ansetzen und zusätzliche Einnahmen garantieren sollen. Die Investitionen umfassen den Ausbau eines zentralen Verwaltungs-, Bibliotheks- und Archivgebäudes, eines Werkstattbereichs, einen Ausbau der Ausstellungsbereiche, eine Erneuerung der Zuwegung, des Eingangsbereichs, den Ausbau einer Veranstaltungsscheune und eine Umgestaltung eines Teilbereichs der Alten Crivitzer Landstraße. Die zuletzt genannten vier Maßnahmen sollen im Zusammenhang mit der wassertouristischen Erschließung von Schwerin-Mueß bis zu 90 % aus Fördermitteln zur touristischen Infrastruktur finanziert werden. Für den Ausbau des Ausstellungsbereichs sollen Förderungen des Bildungsministeriums beantragt werden.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

117 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

Aus Sicht von PwC sind die Grundlagen des Konzeptes noch nicht ausreichend gesichert und müssen weiter untersucht werden:

• Die Förderfähigkeit der Investitionen muss sichergestellt werden. Ebenso muss sicher sein, dass die Investitionen die im Entwicklungskonzept genannten Beträge nicht übersteigen.

• Es muss sichergestellt werden, dass der städtische Eigenanteil auf, den der Stadt zur Verfügung stehenden, laufenden Investitionsmitteln getätigt werden kann.

• Es bedarf einer Validierung der Besucherströme. Insbesondere muss unterlegt werden, mit welchen zusätzlichen Besuchern an der Anlegestelle gerechnet werden kann.

• Die Frage muss geklärt werden, wieviel zusätzliches Personal (insbesondere vor dem Hintergrund des bereits geplanten Stellenabbaus) benötigt wird, um zusätzliche Besucher zu bewältigen.

• Eine Schätzung der regionalökonomischen Effekte durch den intensivierten Wassertourismus ist notwendig (Multiplikatoreffekte, zusätzliche Steuereinnahmen). Dabei erscheint die Argumentation der Stadt für diesen zusätzlichen Anlegesteg durchaus plausiblel (bislang fehlende Anlegestationen für Seerundfahrten, Anbindung Schullandheim der AOK, Radrundweg, Naturparkweg, bislang fehlendes Welcome Center für Wassersport). Im CIMA-Wassertourismuskonzept 2012 wurde der Anlegesteg entsprechend mit Priorität A bewertet.

Im Gegensatz zum Entwicklungskonzept empfiehlt PwC eine sofortige Erhöhung der seit den 1990er Jahren nicht erhöhten Eintrittspreise und ein vorläufiges Verschieben des Ausbaus der Ausstellungsflächen. Unterstützend empfiehlt PwC folgende Maßnahmen: Verhandlung der Eingliederung der Naturschutzstation ins Museumsgelände, Reduzierung des Archivbestands, bessere Ausschilderung des Museums, Zulassen eines eigenen Internetauftritts. Der mögliche Nettoeffekt ist auf der nachfolgenden Seite dargestellt:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein Haus

118 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.1 – Maßnahme: Aufgabe des eigenständigen Betriebs des Volkskundemuseums und Konzentration im Schleswig-Holstein-Haus

Das Entwicklungskonzept geht derzeit von Gesamtinvestitionen von 3.833.500 € aus. Davon werden 3.020.000 € als förderfähig bei einem Fördersatz zwischen 60-90 % bezeichnet. Da das Entwicklungskonzept jedoch einen durchschnittlichen Fördersatz von 75 % auf die Gesamtinvestitionen rechnet, ist der städtische Eigenanteil zu gering ausgewiesen. Die hier dargestellten Einnahmen und Investitionen folgen daher dem Entwicklungskonzept nur mit einigen Modifikationen. Insbesondere wird hier davon ausgegangen, dass auf einen Ausbau der Ausstellungsbereiche vorläufig verzichtet wird. Außerdem wurde der städtische Eigenanteil auf die verbleibenden Investitionen und insbesondere auf das nicht förderfähige Archiv auf insgesamt 1,3 Mio. hochgesetzt. Außerdem geht die Kalkulation davon aus, dass die Eintrittspreise, die seit den 1990er Jahren nicht verändert wurden, ohne nennenswerten Besucherverlust sofort erhöht werden können.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung des „Speichers“

119 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung des „Speichers“ Maßnahmenbeschreibung

120

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.2 – Maßnahme: Schließung des „Speichers“

Bei der Unterhaltung des „Speichers“ handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Schwerin. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist eine Schließung der Einrichtung und damit eine Einstellung der Aufgabe zu empfehlen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur

• Produkt: 28103 Kulturförderung/Kulturmanagement, 28102 Schleswig-Holstein-Haus

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung des „Speichers“ Haushaltswirkung

121

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.2 – Maßnahme: Schließung des „Speichers“

Mit der geplanten Maßnahme ist auch eine Reduzierung der Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin verbunden. Diese Auswirkungen sind in der Maßnahme „Zusammenfassende Darstellung der Anpassungen im Stellenbestand“ enthalten. Weitere Veränderungen der Personalaufwendungen sind im hier dargestellten Nettoeffekt entsprechend nicht enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung des „Speichers“ Begründung und Umsetzungsschritte

122

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.2 – Maßnahme: Schließung des „Speichers“

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Beschluss der Stadtvertretung Q2 2014

2. Umsetzung der Schließung Q3 2014

• Mit dem Speicher unterhält die Stadt Schwerin eine Einrichtung für wechselnde kulturelle Veranstaltungen, insbesondere für Jazz- und Pop/Rock-Konzerte sowie Kabarett und Kleinkunstaufführungen zumeist mit kommerziellem Hintergrund. Aus Sicht von PwC ist es nicht primäre städtische Aufgabe, eine solche Veranstaltungsfläche zur Verfügung zu stellen, zumal in der Stadt ausreichend privat betriebene Veranstaltungslokalitäten zur Verfügung stehen.

• Der Betrieb des Speichers ist auch deshalb problematisch, als dass die durch die Räumlichkeiten stark eingeschränkte Kapazität derzeit keine annähernd kostendeckende Nutzung erlaubt (weshalb auch eine Privatisierung gescheitert ist).

• Daher wird angesichts der Haushaltslage eine Schließung mit entsprechenden Einsparungen bei Personal- und Betriebskosten empfohlen. Eine anderweitige Verwertung der Immobilie ist derzeit jedoch nicht erkennbar, weshalb für den Erhalt der Immobilie ein gewisser Mindestaufwand betrieben werden muss. Das Einsparpotenzial wird insgesamt mit jährlich 50.000 € (Sachkosten) angesetzt. Hinzu kommt eine Stellenersparnis von 2 VZÄ. Eine Vermietung kann und soll aber weiter möglich sein.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken

123 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken Maßnahmenbeschreibung

124

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.3 – Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken

Die Stadtbibliothek betreibt in den Stadtteilen Lankow und Neu-Zippendorf Zweigbibliotheken mit Möglichkeiten der Vor-Ort-Ausleihe (bei eingeschränkten Öffnungszeiten). Hier entstehen Kosten durch Vor-Ort-Personal, Büchertransporte zwischen den Bibliotheken, Vorhalten von Mehrfachbeständen, Betriebskosten der Räumlichkeiten und Mieten. Angesichts geringer Nutzungszahlen erscheint eine Schließung dieser Zweigbibliotheken daher vertretbar. Dies gilt insbesondere für die Zweigbibliothek Lankow, die angemietet ist und damit keine Fragen der Anschlussnutzung aufwirft. Zudem ist diese Zweigstelle per Straßenbahn gut mit dem Hauptstandort verbunden (nur 12 Minuten Fahrzeit). Eine Nachnutzung der Zweigbibliothek Neu-Zippendorf als Ehrenamtsbibliothek ist anzustreben.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur

• Produkt: 27201 Stadtbibliothek

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken Haushaltswirkung

125

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.3 – Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken

• Die wesentlichen Einspareffekte betreffen Personaleinsparungen. Hier können insgesamt 3,00 VZÄ (ca. 150 T€) innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin eingespart werden. Die entsprechenden Reduzierungen in den Personalaufwendungen sind in der Maßnahme „Zusammenfassende Darstellung der Anpassungen im Stellenplan“ enthalten.

• Zusätzlich entfallen die von der ZGM berechneten Hausmeisterstellen, die für den Büchertransport zwischen den Bibliotheken eingesetzt werden. Bei Schließung nur einer Zweigbibliothek (z.B. Lankow) halbiert sich das Einsparpotenzial bei Personal und Hausmeisterdiensten entsprechend.

• Der Einnahmeverlust basiert auf dem Anteil der Ausleihen der Zweigbibliotheken in den letzten drei Jahren an den Gesamtausleihen, bezogen auf die erwarteten Einnahmen ab 2014. Es wird davon ausgegangen, dass die Schließung in der Jahresmitte 2014 stattfindet.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Stadtbibliothek: Schließung Zweigbibliotheken Begründung und Umsetzungsschritte

• Im Vergleich zur Hauptbibliothek werden die Zweigbibliotheken vergleichsweise wenig genutzt. In den vergangenen drei Jahren wurden jeweils unter 10 % der Gesamtausleihen in einer der beiden Bibliotheken, die jeweils nur eingeschränkte Öffnungszeiten anbieten, getätigt. Mit Entfernungen von 6 (Neu Zippendorf) und 3,5 km von der Hauptstelle liegen die Bibliotheken auch räumlich nicht weit voneinander entfernt. Insbesondere die Zweigbibliothek Lankow ist mit einer direkten Straßenbahnverbindung angeschlossen (bei einer Fahrtzeit von etwa 12 Minuten).

• Umgekehrt verursachen diese Bibliotheken personellen Aufwand im Besucherdienst und in der Koordination des Verleihens (inkl. Transport). Hinzu kommen Betriebskosten und im Falle der Zweigbibliothek Lankow Mieten. In dieser Kombination erscheint daher eine Schließung der Zweigbibliotheken vertretbar, da dies keine wesentliche Einschränkung des städtischen Bibliotheksangebots bedeuten würde. Damit könnte auch dem aktuellen Beschluss der Stadtvertretung entsprochen werden, 10 % der Bibliotheksausgaben einzusparen.

• Für die Zweigbibliothek Neu-Zippendorf in der Astrid-Lindgren-Schule ist ein Weiterbetrieb als Ehrenamtsbibliothek (kombiniert mit der Schulbibliothek) anzustreben.

126

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.3 – Maßnahme: Schließung der Zweigbibliotheken

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Herbeiführung der Schließung der Zweigbibliotheken über den Beschluss zum Haushalt 2014 mit impliziter Verringerung der Personalausstattung und des Zuschusses Q2 2014 Kulturbüro

2. Organisatorische Anpassungen der internen Bibliotheksprozesse und Schließung der Zweigstellen Lankow Q3 2014 Kulturbüro

3. Umwandlung der Zweigstelle Neu-Zippendorf in eine Ehrenamtsbibliothek Q4 2014 Kulturbüro

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

127 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium Maßnahmenbeschreibung

128

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.4 – Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

Im Kulturbereich bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit bei den Musikschulen, den Volkshochschulen und den Archiven an. Im Ergebnis würden Schwerin und die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg nur eine gemeinsame Musikschule und eine gemeinsame Volkshochschule vorhalten. Hieraus ergeben sich Fusionsrenditen in der Verwaltung, aber auch bei der verbesserten Abstimmung der entsprechenden Angebote. Vor dem Hintergrund einer möglichen Gründung einer AöR sind aber im Vorfeld die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Zusammenarbeit genau zu prüfen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur

• Produkt: 28103 Kulturförderung/Kulturmanagement, 28102 Schleswig-Holstein-Haus

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium Haushaltswirkung

129

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.4 – Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

• Verschiedene Gutachten zu Fusionsrenditen bei Landkreisfusionen im Kulturbereich gehen von Fusionsrenditen von 10 % - 15 % aus. Dies würden für die Stadt Schwerin jährliche Einsparungen i. H. v. 160.000 € (10 %) bedeuten, welche sowohl im Personal- als auch im Sachkostenbereich liegen könnten. Da die Einsparungen nicht hinsichtlich der betroffenen Stellen konkretisiert werden können, sind diese vorliegend ausschließlich für den Sachaufwand dargestellt und vorliegend im Nettoeffekt vollständig abgebildet. Eine kritische Überprüfung des Stellenbestands ist bei Etablierung der IKZ jedoch vorzunehmen.

• Angesichts langer Wartelisten ist für die Verbesserung der Ertragssituation des Konservatoriums eine Gebührenerhöhung gegenüber einer weiteren Umwandlung von festen Stellen zu Honorarkräften vorzuziehen, da offensichtlich die Bereitschaft da ist, für eine hochwertige Musikausbildung zu bezahlen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium Begründung und Umsetzungsschritte

130

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.4 – Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

• Die interkommunale Zusammenarbeit bei Musikschulen und Volkshochschulen im Sinne einer organisatorischen Zusammenführung der entsprechenden organisatorischen Einheiten bietet verschiedene Vorteile:

• Aufgrund der größeren Organisationseinheiten entstehen Skaleneffekte insbesondere durch die Zusammenführung des administrativen Bereichs und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit/Marketing (gemeinsame Programmhefte). Für die Volkshochschule ergeben sich weiterhin Vorteile bei der abgestimmten Programmplanung, wodurch bessere Auslastung der Kurse erzielt werden können.

• Es kommt zu einer besseren Zuordnung der Lasten, da übermäßige Belastungen einzelner Einrichtungen durch Angehörige der Nachbarkreise besser ausgeglichen werden können. Dies betrifft im Falle des Konservatoriums beispielsweise auch die Frage der Ausrichtung der „Jugend musiziert“-Wettbewerbe.

• Aufgrund der räumliche Lage wäre insbesondere eine Zusammenführung der Angebote mit den Nachbarkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim denkbar. Da Ludwigslust-Parchim bereits eine fusionierte „Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule“ besitzt, kann an diesen Strukturen angeschlossen werden. Etwas heterogener stellt sich die Situation in Nordwestmecklenburg dar, da hier die Städte Wismar und Warin eigene Musikschulen betreiben.

• Inwieweit Einsparpotenziale tatsächlich realisierbar sind, hängt maßgeblich von der Frage des politischen Willens der anderen Landkreise zur Zusammenarbeit sowie von der Frage ab, unter welchen Rahmenbedingungen eine Fusion realisiert werden kann. Beispielsweise ist es von erheblicher Bedeutung, unter welcher gemeinsamen Gebührensatzung eine solche Fusion zustande käme, so dass im vorneherein nicht klar ist, wie sich die möglichen Entlastungen der Fusionsrenditen auf die teilnehmenden Kreise auswirken. Hier sind in Gesprächen verschiedene Szenarien zu überprüfen.

• Unabhängig vom Ergebnis dieser Gespräche wäre für das Konservatorium jedoch angesichts langer Wartezeiten in zwei Jahren eine weitere Gebührenerhöhung anzustreben. Es ist auch sicherzustellen, dass die Einnahmen des Standorts Schwerin durch eine Fusion nicht sinken.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium Begründung und Umsetzungsschritte

131

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.4 – Maßnahme: Interkommunale Zusammenarbeit bei der Volkshochschule und dem Konservatorium

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Verhandlung über mögliche Zusammenschlüsse und Berechnung konkreter Szenarien Q4 2014 Kulturbüro

2. Beschlüsse zu möglichen Zusammenschlüssen Q1 2015 Kulturbüro

3. Erarbeitung und Beschluss einer neuen Gebührensatzung Q4 2015 Kulturbüro

4. Detaillierte Stellenanalyse zur Untersetzung möglicher Einsparungen im Stellenplan Q4 2015 Kulturbüro

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft

132 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft Maßnahmenbeschreibung

133

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.5 – Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft

Hiermit wird ein bereits eingebrachter, jedoch in der Stadtvertretung abgelehnter Vorschlag der Stadt Schwerin, aufgegriffen. Angesichts hoher städtischer Zuschüsse für das eigene Konservatorium ist eine Finanzierung paralleler, privater Strukturen angesichts der Haushaltslage nicht vertretbar.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 26101 Mecklenburgisches Staatstheater

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Oberbürgermeisterin Gramkow

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft Haushaltswirkung und Umsetzungsschritte

134

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.5 – Maßnahme: Streichung der Zuschüsse für Kunst- und Musikschulen in freier Trägerschaft

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Beschluss zur Streichung der Zuschüsse Q2 2014 Kulturbüro, Stadtvertretung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus

135 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus Maßnahmenbeschreibung

136

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.6 – Maßnahme: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus

Die Zukunft des Schleswig-Holstein-Hauses ist bislang weiter ungeklärt. Um die bisherige Nutzung als Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum für Kunst, bildende Kunst und Kunstgeschichte fortzusetzen, fehlen derzeit die personellen Voraussetzungen. PwC schlägt daher die Prüfung einer Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus vor, die sich nicht auf den Bereich Kunst beschränken. Insbesondere können nach Schließung des Volkskundemuseums Teile des Hauses für eine stadtgeschichtliche und volkskundliche Dauerausstellung genutzt werden, so dass ein Ausstellungsgrundbetrieb gewährleistet ist, der um künstlerische und kunstgeschichtliche Ausstellungen ergänzt werden kann. Weiterhin kann das Kulturinformationszentrum hier neu angesiedelt werden und somit gleichzeitig die Rolle des Eingangsbereichs übernehmen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur

• Produkt: 28103 Kulturförderung/Kulturmanagement, 28102 Schleswig-Holstein-Haus

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus Haushaltswirkung

137

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.6 – Maßnahme: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus

• Die Zusammenführung spart 0,60 VZÄ im Kulturbüro, da der Aufwand zur Überwachung der Veranstaltungen sinkt. Diese Stellenreduzierung innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin ist in der Maßnahme „Zusammenfassende Darstellung der Anpassungen im Stellenbestand“ trotz Prüfauftrag abgebildet, da es sich ohnehin um eine KW-Stelle handelt. Im hier ausgewiesenen Nettoeffekt sind somit keine Veränderungen der Personalaufwendungen enthalten. Weiterhin ist aktuell die Wiederbesetzung der Leitung des SHH vorgesehen. Auf diese kann verzichtet werden, sofern die Leitung des Volkskundemuseums das SHH übernimmt. Schon jetzt arbeitet ein Mitarbeiter des Volkskundemuseums an konzeptionellen Überlegungen für das SHH. Dieser müsste nach seinem Ausscheiden durch einen Mitarbeiter ersetzt werden, dessen dezidierte Aufgabe es wäre, Kunst- und kunsthistorische Ausstellungen zu organisieren.

• Weitere Effekte können ohne eine vertiefenden Raumnutzungsbetrachtung nicht beziffert werden. Das betrifft insbesondere auch die Frage der Nutzung freiwerdender Räume im Brandensteinschen Palais. Diese Frage muss im Zusammenhang mit einer Gesamtliegenschaftsstrategie vertiefend geklärt werden.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus Begründung und Umsetzungsschritte

• Die Zukunft des Schleswig-Holstein-Hauses ist bislang weiter ungeklärt. Um die bisherige Nutzung als Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum für Kunst, Bildende Kunst und Kunstgeschichte fortzusetzen, fehlen derzeit die personellen Voraussetzungen. Entsprechend hat sich die Stadtvertretung auch nach der gescheiterten Privatisierung entschlossen, dass ein externer Gutachter Optionen für die Zukunft prüft.

• Als eine zu prüfende Option schlägt PwC die Konzentration des Kulturbüros im Schleswig-Holstein-Haus vor. Sofern nach Prüfung des Entwicklungskonzepts der Weg der Schließung des Volkskundemuseums gegangen werden soll, können Teile des Hauses für eine stadtgeschichtliche und volkskundliche Dauerausstellung genutzt werden, so dass ein Ausstellunggrundbetrieb gewährleistet ist, der um künstlerische und kunstgeschichtliche Ausstellungen ergänzt werden kann. Eine ebenfalls zu prüfende Option wäre die Ansiedlung des Kulturinformationszentrums im Schleswig-Holstein-Haus, die aber bei der empfohlenen Zusammenführung mit dem Stadtmarketing ohnehin entfällt. Mit einer Ansiedlung des Kulturbüros kann die bislang beim SHH geführte Aufsichtsstelle entfallen (0,60 VZÄ), zumal sie ohnehin als KW-Stelle geführt ist. Insgesamt könnte so ohne zusätzlichen Personaleinsatz eine sinnvolle Nutzung des Objekts, das als schwer verkäuflich gilt, gewährleistet werden.

• Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, ob durch eine weitergehende Verlagerung das Brandensteinsche Palais anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Denkbar wäre auch der Einzug anderer Verwaltungseinheiten. Ein gewinnbringender Verkauf der Liegenschaft erscheint auch auf Grund von Förderbindungen nicht möglich.

138

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 8.6 – Maßnahme: Konzentration kultureller Aktivitäten im Schleswig-Holstein-Haus

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Vertiefende Prüfung der Umsetzbarkeit Q2 2014 Kulturbüro

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung/ Stadtmarketing

139 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Einführende Übersicht zu den Beteiligungs- und Leistungsbeziehungen im Bereich Stadtmarketing

140 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung/ Stadtmarketing

Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin

mbH

Landeshauptstadt Schwerin

Land Mecklenburg-Vorpommern

Landeshauptstadt-vertrag Schweriner Gartensommer 300

T€

Leistungsverträge zwischen Landeshauptstadt und

Stadtmarketing 298 T€ sowie weitere Leistungsbeziehungen

in Höhe von 51 T€

Direkte Beteiligung 11 %

(Beteiligungsstruktur 30.09.2013, Finanzdaten 2012)

Direkte Beteiligungen mit beherrschendem

Einfluss

Ausgewählte Beteiligungen der Landeshauptstadt

Direkte Beteiligungen (NVS, SWS, WGS) = Indirekte Beteiligung der Landeshauptstadt

31 %

(NVS, SWS, WGS)

Weiterleitung Zuweisung für

Schweriner Gartensommer 300

T€

Wie die Übersicht darstellt, sind die Beziehungen der Stadtmarketing zur Stadt Schwerin selbst und den anderen Beteiligungsunternehmen sehr vielschichtig. Es sind drei grundlegende Prüfaufträge für die Stadt Schwerin in diesem Bereich zu formulieren, welche inhaltlich aufeinander aufsetzen: Maßnahme 9.1: Klärung der künftigen Organisationsstruktur des Stadtmarketing, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kulturbüro. Maßnahmen 9.2 und 9.3: Senkung der Kostenbeteiligungen der Stadt und ggf. weitere Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Leistungsbeziehungen, in Abhängigkeit davon, wie das Ergebnis zu Maßnahme 9.1 ausfällt.

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

141 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Wirtschafts- und Tourismusförderung/ Stadtmarketing

Die im Bereich „Wirtschafts- und Tourismusförderung/ Stadtmarketing“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro

142 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro Beschreibung des Prüfauftrags

143

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.1 – Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro

Eine Zusammenführung von Kulturbüro und Stadtmarketing kann zu erheblichen Effizienzgewinnen führen aufgrund der inhaltlichen Schnittmengen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement aber auch im kaufmännisch-administrativen Bereich.

Nicht hinreichend geklärt aus PwC-Sicht ist jedoch die organisatorische Umsetzung einer solchen Zusammenführung. In einem städtischen Konzept wird die Gründung einer Kultur AöR mit der Stadtmarketing Gesellschaft mbH als Tochtergesellschaft befürwortet, jedoch wirft die Gründung der AöR steuerliche Fragen hinsichtlich des Betriebsvermögens auf. Diese gilt es in einer vertiefenden Analyse gegenüber der Alternative einer Zusammenführung der Organisationen im Kernhaushalt zu überprüfen.

Als weitere Alternative wäre das Aufgehen der Stadtmarketing GmbH in der AöR zu überprüfen, da diese größere Steuerungsmöglichkeiten durch die Stadt eröffnen würde.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: 03 Kultur, Wirtschaft und Liegenschaften 11

• Produkt: 28103 Kulturförderung/Kulturmanagement, 57501 Tourismusförderung

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Kulturbüro, Wirtschaftsförderung

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Frau Schwabe, Herr Nottebaum

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro Begründung und Prüfschritte

144

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.1 – Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro

Anzustrebende Haushaltswirkung:

• Einsparungen ergeben sich im Bereich Personal und in Kombination mit der Konzentration der Kulturliegenschaften. Als Personaleinsparungen werden hier 2,00 VZÄ angenommen, die sich insbesondere im Bereich Auskunftsdienst, Veranstaltungsplanung/Marketing ergeben.

• Da die Auskunftsdienste zusammengeführt werden, kann auf das bisherige KIZ verzichtet werden. Dies ist Voraussetzung für die Nutzungsänderung des Brandensteinschen Palais.

Begründung und Prüfschritte:

• Ein aktuelles Konzept der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH zur Errichtung einer AöR Kultur beinhaltet den Strukturierungsvorschlag zur Integration des Stadtmarketings in die vorhandenen Strukturen des Kulturbüros, das zu einer AöR umgewandelt werden soll. Dieser Vorschlag bietet aus der Sicht von PwC verschiedene Vorteile:

1. Möglichkeit der Nutzung von Synergien, die sich aus der organisatorischen Zusammenführung beider Strukturen ergeben ohne Auflösung der bisherigen Gesellschafterstruktur der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH.

2. Verbesserte Steuerbarkeit und Planbarkeit der kulturellen Aufgaben, da bilaterale Abstimmungen der Einzeleinrichtungen mit der Politik künftig besser gebündelt werden können und Stadtvertretungsbeschlüsse künftig den Gesamtbereich betreffen, mit entsprechender Flexibilität der Teilbereiche.

3. Die AöR würde einen organisatorischen Rahmen für die interkulturelle Zusammenarbeit bieten.

• Gleichzeitig ergeben sich jedoch steuerliche Risiken bei der Behandlung der Immobilien. Würden diese in die AöR überführt könnte Grunderwerbsteuer in erheblichem Umfang fällig werden. Auch bei einem Verbleib der Immobilien im Kernhaushalt und einer Überlassung dieser an die AöR können Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuertatbestände erfüllt sein. Diese Fragen müssen aus PwC-Sicht abschließend geprüft und geklärt werden, bevor eine entsprechende Entscheidung getroffen werden kann.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro Begründung und Prüfschritte

145

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.1 – Prüfauftrag: Organisatorische Zusammenführung von Stadtmarketing und Kulturbüro

• Diese Prüfung muss dabei folgende Alternativen, die ebenfalls eine organisatorische Zusammenführung erlauben würden, überprüfen:

• Auflösung der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH und Zusammenführung der Organisation im Kernhaushalt. Vorteile wären hierbei die bessere Steuerbarkeit des Stadtmarketings durch die LHS, da keine weiteren Gesellschafter mehr mitbestimmen können, die derzeit ohnehin keinen Beitrag zur Finanzierung der GmbH leisten. Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft würden die Gesellschafter ihre Einlagen zurückerhalten.

• Umwandlung der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH in eine AöR. Auch hier müssten die Gesellschafter ausbezahlt werden (die aber weiterhin in einem beratenden Gremium beteiligt werden sollten), die Vorteile der AöR blieben aber erhalten und eine zusätzliche Steuerbarkeit wäre gewonnen. Hier gilt es, auch steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Prüfung der steuerlichen Konsequenzen der drei Handlungsalternativen in Abstimmung mit der Finanzverwaltung Q2 2014 GBV

2. Beschlüsse zur künftigen Gesellschaftsstruktur Q3 2014 Stadtvertretung

3. Organisatorische Integration der Einrichtungen Q1 2015 Kulturbüro, Wirtschafts-förderung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

146 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing Beschreibung des Prüfauftrags

147

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaft und Liegenschaften 11

• Produkt: 57501 Tourismusförderung

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Wirtschaftsförderung

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Nottebaum

Ziel des Prüfauftrags soll die Reduktion der Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt sein. Auf Basis der aktuellen Beteiligungsstrukturen oder im Falle der Gründung einer AöR stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

• Zum einen über eine finanzielle Förderung der Gesellschaft durch die übrigen Gesellschafter, die ebenfalls (direkt oder indirekt) von den Leistungen der Gesellschaft profitieren. Hierzu müssten entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Anteilseignern geschlossen werden. Ohne entsprechende Mehrheiten innerhalb der Gesellschaftsorgane und die passenden Anreize erscheint diese Möglichkeit jedoch schwer umsetzbar.

• Zum anderen kann eine Zuschussreduktion durch die Begrenzung der durch die Gesellschaft erbrachten Leistungen erfolgen, hier insbesondere durch Kürzung der Aufwendungen für bezogene Leistungen (hier insbesondere in den Bereichen Pauschalreisen, Stadtführungen sowie Fremdleistungen) sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (hier insbesondere der Bereich Unternehmenswerbung). Unter Angabe der Zielgröße sollte zur Umsetzung der Maßnahme eine Top-Down-Budgetbegrenzung durchgeführt und die Aufwandsreduktion proportional zur Größenordnung auf die Kostenstellen aufgeteilt werden. Vor diesem Hintergrund sind für die Aufgabenwahrnehmung der Gesellschaft Standards (Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit) neu festzulegen.

Erfolgt eine Wiedereingliederung der Stadtmarketing in die Kernverwaltung (vgl. Maßnahme 9.1), dann entfällt die Neugestaltung der Leistungsverträge. Die vorliegende Maßnahme ist dann so zu verstehen, dass die bestehenden Leistungsbeziehungen über eine umfassende Aufgabenanalyse/ Aufgabenkritik und Standardbetrachtung neu definiert werden.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing Anzustrebende Haushaltswirkung

148

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

• Veränderungen bei den Stellen im Stellenplan der Stadt Schwerin sind mit der dargestellten Maßnahme nicht verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Veränderungen von Personalaufwendungen enthalten.

• Der dargestellte Nettoeffekt setzt entsprechend auf den reduzierten Leistungsumfängen auf.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing Begründung und Prüfschritte

149

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

Die Landeshauptstadt betreibt das Stadtmarketing im Form einer Gesellschaft privaten Rechts, unter Beteiligung privater Dritter. Die Landeshauptstadt ist unmittelbar mit 10 Prozent und mittelbar über ihre beherrschten Beteiligungen zusätzlich zu 31 Prozent an der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH (Stadtmarketing) beteiligt. Die weiteren Gesellschaftsanteile werden von Stakeholdern der lokalen und regionalen Wirtschaft (hier z.B. IHK, Steuerberater, private Interessenverbindungen) gehalten, die sich somit aktiv in die Entscheidungsfindung zum Standortmarketing einbringen können.

Es bestehen vier Leistungsverträge zwischen der Landeshauptstadt und der Stadtmarketing. Diese umfassen Leistungen für Marketingplanung, Citymanagement, einen Rahmenvertrag Stadtmarketing sowie Tourist-Information. Insgesamt erhält die Stadtmarketing aus diesen Verträgen Leistungsentgelte in Höhe von 298,3 T€ (inkl. USt). Derartige Leistungsverträge bestehen mit übrigen Gesellschaftern angabegemäß nicht.

Für die Stadtmarketing ermittelten wir hinsichtlich der Zuschussleistung einen Wert je Einwohner von 2,83 € für die Haushaltsjahre 2011 und 2012. Damit lag die Landeshauptstadt im Vergleich zu ausgewählten Referenzkommunen oberhalb des Medians von 2,07 € je Einwohner. Demnach besteht nach unserer Einschätzung ein entsprechendes Konsolidierungspotential für den städtischen Haushalt in Höhe von 78 T€.

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Durchführung einer Gesellschafterversammlung - Ausloten der Bereitschaft der übrigen Gesellschafter zur stärkeren finanziellen Beteiligung Q2 2014 Stadtvertreter, GBV

2. Aufgabenkritik, Definition von Standards und Leistungsanalyse mit der Zielsetzung Zuschussreduktion Q2 2014 GBV

3. Festsetzen der neuen Budgets, Umsetzung angepasster Leistungskatalog Q3 2014 Stadtvertreter, GBV, Stadtmarketing

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Finanzielle und organisatorische Neuausrichtung des Stadtmarketings Begründung und Prüfschritte

150

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

Quelle: Prüfbericht Jahresabschluss 2012

Erläuterung der Gesellschafterstruktur

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Finanzielle und organisatorische Neuausrichtung des Stadtmarketings Begründung und Prüfschritte Erläuterungen zu den Aufwandspositionen

151

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

Quelle: Prüfbericht Jahresabschluss 2012

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Finanzielle und organisatorische Neuausrichtung des Stadtmarketings Begründung und Prüfschritte Leistungsbeziehungen und Dienstleistungsverträge

152

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.2 – Prüfauftrag: Reduktion der Kostenbeteiligung im Bereich Stadtmarketing

Quelle: Auszug aus der Kosten- und Leistungsrechnung der Stadtmarketing Schwerin GmbH

Leistungsbeziehungen zwischen LHS Schwerin und SMG

2012 2011

Brutto T€ Netto T€ Brutto T€ Netto T€

Vertraglich festgeschrieben 298 251 298 251

Sonstige Leistungen 51 43 36 30

Summe 349 293 334 281

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Bereich Stadtmarketing

153 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Stadtmarketing Beschreibung des Prüfauftrags

154

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.3 – Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Bereich Stadtmarketing

Die Gesellschaft zahlt auf die vereinnahmten Leistungsentgelte aus bestehenden Leistungsverträgen mit der Landeshauptstadt Umsatzsteuer. Die derzeitige Ausgestaltung hinsichtlich steuerlicher Gesichtspunkte ist optimierungsfähig. Die Vereinnahmung der städtischen Mittel wäre grundsätzlich ohne Umsatzsteuer möglich, wenn der Vorgang nicht als Leistungsaustausch zu deklarieren wäre (z.B. im Rahmen von Gesellschaftereinlagen).

Auch diese Maßnahme entfällt, sofern sich in Maßnahme 9.1 die Wiedereingliederung in die Verwaltung als wirtschaftlichste Variante ermittelt wird.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaft und Liegenschaften 11

• Produkt: 5 7501 Tourismusförderung

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Wirtschaftsförderung

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Nottebaum

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Stadtmarketing Anzustrebende Haushaltswirkung

155

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.3 – Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Bereich Stadtmarketing

• Veränderungen bei den Stellen im Stellenplan der Stadt Schwerin sind mit der dargestellten Maßnahme nicht verbunden. Entsprechend sind im dargestellten Nettoeffekt keine Veränderungen von Personalaufwendungen enthalten.

• Der dargestellte Nettoeffekt setzt entsprechend auf den reduzierten Leistungsumfängen auf.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Stadtmarketing Begründung und Prüfschritte

156

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 9.3 – Prüfauftrag: Neuausgestaltung der Leistungsverträge im Bereich Stadtmarketing

Auf die genannten Leistungen zahlt die Gesellschaft den vollen Umsatzsteuersatz von 19%, das entspricht einem Betrag von 57 T€.

Um eine Umsatzsteuerbelastung zu vermeiden, müssten die Zahlungen der Landeshauptstadt an die Gesellschaft außerhalb eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Zur Umsetzung der Maßnahme bedarf es ggf. einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hierzu wird eine 3/4-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung benötigt.

Die Überprüfung von alternativen Zuführungsmöglichkeiten erscheint vor diesem Hintergrund geboten, z.B. durch eine direkte Zuführung oder Einlage der Gesellschafter. Bedenken seitens des Landeshauptstadt bestehen hinsichtlich der Neuausgestaltung in Bezug auf die Anerkennung alternativer Finanzierungsmodelle durch das Finanzamt (möglicher Umgehungstatbestand) und beihilferechtliche Fragestellungen, die eine Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde fragwürdig erscheinen lässt. Zuletzt wird bei der vorgeschlagenen Ausgestaltung die fehlende Zweckbindung der gewährten Zahlungen kritisiert.

In der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahme muss insofern eine steuerlich sowie beihilferechtlich vorteilhafte Ausgestaltung sichergestellt werden. Über die unmittelbaren und mittelbaren mehrheitlichen Anteilsrechte der Landeshauptstadt ist die Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit und damit indirekt auch die Mittelverwendung bei der Gesellschaft sichergestellt.

Wir empfehlen der Landeshauptstadt, unter der Zielsetzung der Vermeidung umsatzsteuerlicher Tatbestände, Möglichkeiten zur Neuausgestaltung der Leistungsverträge zu prüfen und die vorteilhafteste Alternative zeitnah umzusetzen.

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Prüfung möglicher Ausgestaltungsvarianten für die Zuführung finanzieller Mittel an die Gesellschaft Q2 2014 Stadtmarketing, GBV

2. Ggf. Absprache von vorteilhaften Finanzierungsmodellen mit der zuständigen Finanzbehörde Q2 2014 GBV

3. Umsetzung der wirtschaftlich vorteilhaftesten Alternative Q3 2014 Stadtvertreter, Stadtmarketing

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Gebäude und verwaltungsseitiger Infrastruktur

157 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

158 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich Gebäude und verwaltungsseitiger Infrastruktur

Die im Bereich „Gebäude und verwaltungsseitige Infrastruktur“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

159 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister Maßnahmenbeschreibung

160

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.1 – Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

An Hand der zu betreuenden Flächen und des Personaleinsatzes ist eine Verringerung der Betreuungsintensität bzw. des Personalbedarfs im Bereich der Hausmeisterdienste für Verwaltungsgebäude, Schulen und Kultur möglich. Ferner wird der Bedarf an Hausmeisterdiensten im Zuge der Verringerung des Gebäudebestandes abnehmen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt:

• Produkt: ZGM bzw. leistungsempfangende Produkte: 11402 Sonstige zentrale Dienste, Produktbereiche Schulträgeraufgaben, Bilbliotheken, Kultur

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: ZGM

• Leiter/ Produktverantwortlicher: ZGM

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister Haushaltswirkung

161

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.1 – Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

• Die Reduzierung der Hausmeisterdienste um 5,00 VZÄ à 40T€ und die daraus resultierenden Personalkosteneinsparungen des Eigenbetriebs ZGM wirken sich auf das durch die Nutzerämter bzw. den städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb zu erstattende Dienstleistungsentgelt aus.

• Reduzierungen von Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin (und damit Personalaufwendungen im Haushalt der Stadt) sind in dem benannten Nettoeffekt nicht enthalten.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister Begründung und Umsetzungsschritte

162

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.1 – Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

Verwaltungsgebäude

• Gemäß Flächenliste (ZGM - Stand September 2013) sind folgende Objekte und Flächen unter der Objektart Verwaltungsgebäude erfasst:

Gebäude-Nr. Verwaltung Gebäudebezeichnung BGF [m²]

10101 Rathaus 1.539,3010201 Bürogebäude Puschkinstraße 44 2.604,3310301 Bürogebäude Werderstraße 66 971,0010701 Landesrabbiner-Holdheim-Str. 7 (ehem Schlachterstr. 7) Jüdisches Gemeindezentrum 1.075,5911201 Bürogebäude Franz-Mehring-Straße 11 Leerstand 1.960,2911401 Bürogebäude Zum Bahnhof 5-7 Leerstand 2.960,0011402 Bürogebäude Zum Bahnhof 5-7 Hofgebäude, Leerstand 141,0011801 Bürogebäude Friesenstraße 29 ZGM 4.713,0311901 Bürogebäude Friesenstraße 29a+b 4.293,5012901 Bürogebäude Am Wasserturm 27 Ortsbeirat Neumühle 154,2812902 Bürogebäude Am Wasserturm 27 Lager 43,4613501 Gebäude Von-Stauffenberg-Straße 29 Aktenlager anteilig 66,82 % 1.842,6331902 Ortsbeirat Großer Dreesch Bernhard-Schwentner-Str. 18 o.A.90101 Stadthaus Stadthaus Am Packhof 2 - 6 23.704,5990102 Tiefgarage 4.660,0090201 Ortsbeirat Friedrichsthal Alt-Meteler-Str. 1b o.A.90301 Stadt-Archiv Molkereistraße 3 1.272,74

51.935,74Summe Verwaltung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister Begründung und Umsetzungsschritte

163

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.1 – Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

Verwaltungsgebäude

• Der Eigenbetrieb ZGM setzt 4 Hausmeister (4,0 VZÄ) zur Objektbetreuung ein. Der Personaleinsatz entspricht einem Wert von rd. 12.984 m² je Hausmeister (51.936 m² / 4,0 VZÄ). In diesem Wert sind Leerstandsflächen (rd. 5.061 m²), Flächen mit geringer Betreuungsintensität (wie z.B. ausgelagerte Lager- und Archivflächen rd. 3.159 m²) sowie Flächen, die nur teilweise genutzt werden (z.B. Friesenstraße 29 b) enthalten. Nach Absetzung der Leerstandsflächen liegt der spezifische Wert noch bei rd. 11.719 m² je Hausmeister (46.975 m² / 4,0 Hausmeister).

• Die Verwaltung ist weitgehend im Stadthaus (Am Packhof 2 - 6) untergebracht. Das Gebäude hat einschließlich Tiefgarage einen Anteil von rd. 55 % an der Gesamtfläche und bildet einen Schwerpunkt im Rahmen der Hausmeisterdienste des Eigenbetriebes ZGM, wobei die Bewachung des Stadthauses extern vergeben ist. Bei den weiteren als Verwaltungsgebäude genutzten Objekten ist die Betreuungsintensität gegenüber dem Stadthaus grundsätzlich geringerer; Hausmeisterdienste werden hier im Rahmen von Einsatz- und Tourenplänen (zeitweise) oder auf Anforderung (flexibel) bereitgestellt.

• Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen wie z.B. die Zusammensetzung des Objektsbestandes mit teilweise geringer bzw. keiner Nutzung (Leerstandsflächen) ist eine Reduzierung des Hausmeistereinsatzes von derzeit 4 auf 3,5 Stellen möglich. Danach ergibt sich eine Relation von rd. 13.393 m² BGF je Hausmeister (46.875 m² BGF ohne Leerstand / 3,5 Hausmeister). Dieser Wert liegt im Rahmen uns bekannter Werte aus eigenen Untersuchungen für die Objektart Verwaltungsgebäude. Hierbei weisen wir darauf hin, dass eine Relation von etwa 12.000 m² BGF je Hausmeister (vgl. z.B. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband – Geschäftsbericht 2012) ein Durchschnittswert für verschiedene Objektarten ist, der nach unseren Erfahrungen bei der Betreuung von Verwaltungsgebäuden eine Untergrenze und bei der Betreuung von Schulen eine Obergrenze darstellt.

Schulgebäude

• Der Eigenbetrieb ZGM setzt 27 Hausmeister (27,0 VZÄ) zur Objektbetreuung ein. Der Personaleinsatz entspricht einem Wert von rd. 8.105 m² je Hausmeister (218.836 m² / 27,0 VZÄ). In diesem Wert sind Leerstandsflächen (rd. 15.678 m²) und Flächen (7.758 m² Turnhallen), die ausschließlich von Vereinen genutzt werden, enthalten. Nach Absetzung dieser Flächen sind noch Flächen von rd. 195.400 m² BGF z.T. in sehr unterschiedlicher Intensität durch Hausmeister zu betreuen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister Begründung und Umsetzungsschritte

164

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.1 – Maßnahme: Verringerung des Aufwandes bei der Objektbetreuung durch Hausmeister

• Bei Ansatz eines spezifischen Durchschnittswertes für die Objektart Schulgebäude von 8.000 m² BGF je Schulhausmeister ergibt

sich ein Bedarf von rd. 24,5 Stellen (einschl. verkehrssicherungspflichtigen Kontrollen im Außenbereich). Der Stellenbedarf kann gegenüber der Ist-Ausstattung (27 Hausmeister) um 2,5 Stellen reduziert werden. Hierbei weisen wir darauf hin, dass eine Relation von etwa 12.000 m² BGF je Hausmeister (vgl. z.B. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband – Geschäftsbericht 2012) ein Durchschnittswert ist, der nach unseren Erfahrungen für die Objektart Schulen eine Obergrenze darstellt, die in der Praxis nur in Einzelfällen erreicht werden kann.

Kultur

• Der Eigenbetrieb ZGM setzt 5 Hausmeister (5,0 VZÄ) zur Betreuung kultureller Einrichtungen und Angebote ein. Der Personaleinsatz entspricht damit einem Wert von rd. 6.877 m² je Hausmeister (29.986 m² / 5,0 VZÄ).

• Allgemeingültige Richtwerte gibt es für diesen Bereich nicht, da das Aufgabenspektrum der Hausmeister in kulturellen Einrichtungen einen hohen Anteil nutzerspezifischer Leistungen beinhaltet. So auch in der Landeshauptstadt Schwerin, wo beispielsweise Büchertransporte zwischen den Bibliotheksstandorten nach Angaben des Eigenbetriebs ZGM 1,33 Arbeitskräfte (Hausmeister) binden. Da es sich hierbei grundsätzlich um freiwillige Leistungen handelt, sind Einsparungen bei Hausmeisterdiensten durch Aufgabenkritik, d.h. Schließung von Einrichtungen und Abbau nutzerspezifischer Leistungen erreichbar. Durch Schließung der Zweigbibliotheken und weiterer Einrichtungen wie Speicher und Volkskundemuseum könnten die entsprechenden Hausmeisterdienste des ZGM in Höhe von ca. 2 Stellen wegfallen.

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Stellenabbau im Hausmeisterbereich entsprechend dem Bedarf seitens ZGM und Reduzierung der Leistungsentgelte / Kostenerstattungen durch die Nutzer Q3 2015 ZGM

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

165 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung Maßnahmenbeschreibung

166

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

Die spezifischen Produktkosten für Technikunterstützte Informationsverarbeitung sind trotz konzernweiter Zentralisierung von IT-Leistungen im Rahmen der SIS GmbH hoch.

Die Übertragung der IT-Leistungen auf die KSM AöR befindet sich in der Umsetzung. Ob und ggf. in welchem Umfang sich dadurch die Produktkosten verringern, ist bisher nicht untersucht worden. Lt. zwischenzeitlich erhaltenen Angaben werden sich aber die Kosten je IT-Arbeitsplatz aufgrund der deutlich gestiegenen Anzahl der IT-Arbeitsplätze durch die Übernahme des IT-Betriebes für den Kreis Ludwigslust-Parchim für alle Leistungsempfänger verringern. Darüber hinaus sind zum 1.1.2014 insgesamt 11 Beschäftigte, schwerpunktmäßig aus Anwendungsbetreuung und Personalabrechnung von der SIS GmbH in die KSM AöR gewechselt. Deren Leistungen waren bisher, bei Abrechnung von der SIS gegenüber der LHS mit Umsatzsteuer belastet, die künftig wegfällt.

Das nachfolgend im Rahmen unserer Untersuchungen prognostizierte Kostensenkungspotenzial - durch Synergiebeitrag und Wegfall der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung - ist mit den Finanz- und Kostenplanungen der KSM AöR abzugleichen, ggf. in seiner Höhe und zeitlichen Wirkungen anzupassen und schließlich in den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin einzubringen.

Zusätzlich ist der seitens des Amtes für Hauptverwaltung (Amt 10) geleistete Koordinierungsaufwand abzubauen und das daraus resultierende Einsparpotenzial im Haushalt zu berücksichtigen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt:

• Produkt: 11403 Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt 10, SIS GmbH bzw. KSM AöR

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Amt 1o

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

a) Synergiebeitrag von T€ 250 im Produkt 11403 Technikunterstützte Informationsverarbeitung zum Ausgleich strukturbedingter Kostennachteile. Davon sind T€ 150 durch die SIS GmbH (bzw. künftig KSM AöR) und T€ 100 durch Amt 10 (in Form von Stellenreduzierungen) zu erbringen. Die durch das Amt 10 zu erbringenden Einsparungen bei der Stellenausstattung sind in der Maßnahme „Stellenreduzierungen“ enthalten. Der hier dargestellte Nettoeffekt enthält keine Änderungen der Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin und somit auch keine Personalaufwandssenkungen.

b) Für die Eigenbetriebe ZGM und SDS ergibt sich ein von der SIS GmbH (bzw. künftig KSM AöR) zu erbringender Synergiebeitrag von rd. T€ 20 (unter Berücksichtigung gebührenfinanzierter Anteile), der sich auf eine Reihe von Produkten im Haushalt verteilt, die Leistungen der beiden Eigenbetriebe in Anspruch nehmen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung Begründung und Umsetzungsschritte

Im Konzern „Landeshauptstadt Schwerin“ bestehend aus Kernverwaltung, rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben sowie Beteiligungen sind Serviceleistungen im IT und Kommunikationsbereich durch die SIS GmbH - eine Eigengesellschaft der LHS -erbracht worden. Die konzernweite Bündelung zentraler Dienstleistungen bei einem spezialisierten Dienstleister ist grundsätzlich sinnvoll, weil dadurch Synergien z.B. zur Umsetzung einer Kostensenkungsstrategie erreicht werden können. Synergien bzw. Kostensenkungspotenziale werden mit Blick auf die Produktkosten u.E. noch nicht ausreichend genutzt, da die Kosten je IT-Arbeitsplatz mit rd. 3.256 € im oberen Bereich uns bekannter Vergleichswerte mit einer Bandbreite von 2.000 € bis 3.300 € liegen (eigene Untersuchungen z.B. 2.710 € Verwaltung mit 1.000 IT-Arbeitsplätzen, 2.430 € Verwaltung mit 300 IT-Arbeitsplätzen, 2.170 € Verwaltung mit 840 IT-Arbeitsplätzen; andere Quellen z.B. KGSt 2.019 € als Median eines Vergleichsrings, 2.550 € (ohne dezentrale Kosten) 3.450 € inkl. 900 € dezentrale Kosten):

168

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

• Zu beachten ist, dass die im Vergleich höheren Kosten

a) durch umsatzsteuerliche Belastungen, hier insbesondere auf die Personalleistungen der SIS GmbH sowie

b) einem zusätzlichen Koordinierungsaufwand auf Seiten des bei der Landeshauptstadt Schwerin produktverantwortlichen Amtes 10 (Amt für Hauptverwaltung) beeinflusst werden.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung Begründung und Umsetzungsschritte zu a) Umsatzsteuerliche Belastungen

• Die IT-Leistungen der SIS GmbH für die Kernverwaltung (ohne Eigenbetriebe ZGM und SDS) haben einen Umfang von insgesamt rd. 2.015 T€ netto. Auf den darin enthaltenen Personalkostenanteil, den wir entsprechend der Zusammensetzung der Nettovergütung gemäß Leistungsvertrag vom 16.12.2005 (T€ 1.726, davon T€ 695 Personalkosten = 40 % ) mit 40 % bzw. rd. T€ 800 netto ansetzen, ergibt sich eine Umsatzsteuerbelastung von rd. 150 T€ , die nicht anfallen würde, wenn die Leistungen in einer anderen Organisationsform erbracht werden. Nach den erhaltenen Angaben wird dieser Effekt bereits im Rahmen der KSM AöR wirksam. Für die Eigenbetriebe ZGM und SDS kann von einem Umsatzsteueranteil (auf Personalkosten der SIS) von rd. T€ 28 ausgegangen werden. Die überschlägige Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerbelastung stellt sich wie folgt dar:

• Die anteilige Umsatzsteuer des Eigenbetriebes SDS wird teilweise durch gebührenfähige Leistungen refinanziert und wirkt sich damit nicht in voller Höhe auf den Haushalt aus.

Zu b) Zusätzlicher Koordinierungsaufwand

Der Personalaufwand des produktverantwortlichen Amtes 10 (Amt für Hauptverwaltung) beträgt für das Produkt Technikunterstützte Informationsverarbeitung insgesamt rd. 5 Stellen. Davon betreffen rd. 3 Stellen den Kostenträger IT-Dienstleistungen, IT-Koordinierung, rd. 1,8 Stellen den Kostenträger Steuerung/Prozessoptimierung und rd. 0,2 Stellen anteilige Leitung und Assistenz. Der Begleitaufwand des Amtes 10 ist angesichts der Ausgliederung des IT-Service auf eine Grundausstattung von einer Stelle zurückzuführen, so dass sich der Personalaufwand im Amt 10 um 2 Stellen bzw. T€ 100 verringert. Die Grundausstattung entspricht einem Erfahrungswert von 10 % der ausgegliederten Personalleistungen als verbleibender Koordinations- und Begleitaufwand.

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Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

Leistungsempfänger Leistungs-entgelt SIS

GmbH in T€

Personal-kostenanteil 40 % in T€

anteilige Umsatzsteuer,

19 % in T€ Landeshauptstadt, IT-Kosten Serviceschein 2013 2.015 806 153ZGM 159 64 12SDS (im Dienstleistungsvertrag Stadtwerke GmbH / SIS enthaltener Anteil) 210 84 16

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Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung Begründung und Umsetzungsschritte

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Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Anpassung der Preiskalkulation, des Servicescheins und der vertraglichen Grundlagen Q2 2014 Amt 10, SIS GmbH bzw.

KSM AöR

2. Einbringung des Kostensenkungspotenzials in den Haushalt Q3 2014 Amt 10, SIS GmbH bzw.

KSM AöR

3. Konzeption und Einführung der internen Leistungsverrechnung als Instrument zur Stärkung des Kostenbewusstseins bei den leistungsempfangenden Produkten/Ämtern

Q4 2014 Amt 10, SIS GmbH bzw. KSM AöR

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

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Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

Ergänzung: Grundlegende Darstellung und Betrachtung der KSM

Mit Satzung vom 26. August 2013 wurde die KSM Kommunalservice Mecklenburg als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Träger der AöR sind zu gleichen Teilen die Landeshauptstadt und der Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Aufgrund einer mangelnden Datenlage ist die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der KSM aus Sicht der Landeshauptstadt zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmbar. Zudem fehlt die Grundlage, um eine substantiierte Aussage zu einer anforderungsgerechten zukünftigen Struktur der SIS treffen zu können.

Das uns vorgelegte Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 17. Juni 2013 („Geschäftskonzept zur Gründung des gemeinsamen Kommunalunternehmens KSM Kommunalservice Mecklenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Schwerin“) führt verschiedene Bereiche auf, in welchen Effizienzpotentiale durch Skaleneffekte erzielt werden können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Landeshauptstadt Effizienzpotentiale schon durch die Gründung der SIS gehoben werden konnten. Durch das Konstrukt KSM können aus Sicht der Landeshauptstadt aktuell keine weiteren Effizienzen gehoben werden. Unbeachtlich dessen ist in der strategischen Ausrichtung durch den Anschluss von weiteren Gebietskörperschaften eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit möglich.

Auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen lag den Trägern bei Gründung der AöR noch keine detaillierte Datenbasis für die Planungen der Jahre 2013 bis 2018 vor. Aus den uns vorgelegten Unterlagen konnte die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der organisatorischen Ausgestaltung nicht beurteilt werden.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.2 – Maßnahme: Reduzierung der Produktkosten für technikunterstützte Informationsverarbeitung

Mit Ablauf des Jahres 2014 sind die Strukturen, Leistungen und Kosten der KSM und SIS auf einer aktualisierten Datenbasis zu überprüfen. Der Wegfall der umsatzsteuerlichen Belastung auf Personalleistungen im Rahmen der KSM führt bereits in 2014 zu einer Reduzierung der Produktkosten im städtischen Haushalt. Auch nach Anrechnung des Nettoeffekts von rd. T€ 150 bewegen sich die spezifischen Kosten je IT-Arbeitsplatz noch im oberen Bereich der Vergleichswerte. Erst mit einer vertiefenden Untersuchung sind mögliche weitere Potenziale zur Haushaltskonsolidierung ermittelbar. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Blick auf die mögliche Vorteilhaftigkeit der organisatorischen Ausgestaltung sollte daher durch die Landeshauptstadt angefertigt werden.

Nach unserer Einschätzung sind bei der beschriebenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung folgende Prüffelder relevant:

• Prüffeld 1: Analyse der IT-Leistungen und Kosten in Bezug auf Standards, Prozesse, Schnittstellen und Personalbedarf der SIS GmbH bzw. KSM AöR und der Kernverwaltung

• Prüffeld 2: Einfluss der organisatorischen Neuausrichtung auf den Haushalt der Landeshauptstadt

• Wie haben sich die Aufwendungen der Landeshauptstadt für IT-Dienstleistungen und die Personalabrechnung vor und nach der Ausgründung der KSM entwickelt?

• Welche Synergieeffekte ergeben sich aus der Zusammenlegung der Ressourcen von SIS und KSM?

• Prüffeld 3: Vorteilhaftigkeit gegenüber der Leistungsvergabe an Dritte

• Vergleichende Darstellung der Kosten für einen alternativen Fremdbezug der derzeit durch die KSM und die SIS erbrachten Leistungen

• Prüffeld 4: Überprüfung der Notwendigkeit eines Parallelbetriebs der SIS und der KSM

• Prüffeld 5: Mögliche Erweiterung der Gesellschafterstruktur und des Aufgabenkatalogs der KSM

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

173 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Beschreibung des Prüfauftrags

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

Angesichts der organisatorischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besteht die Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu verbessern und damit den Haushalt der LHS zu entlasten. Zur Ermittlung des realisierbaren Potenzials müssen folgende Maßnahmen vertieft geprüft werden:

1. Interne Optimierung der Leistungserstellung des SDS, insbesondere durch Optimierung der Relation zwischen Eigen- und Fremdleistung,

2. Nutzung von Synergien in der Schnittstelle des Eigenbetriebes SDS zu tangierenden Ämtern der Kernverwaltung und dem Eigenbetrieb ZGM durch Aufgabenverlagerung und Aufgabenbündelung,

3. Vermeidung von Zusatzkosten (Umsatzsteuer, Gewinnzuschlag) für Betriebsführungsleistungen der SWS GmbH durch Übertragung der betreffenden Aufgaben auf eine steuerlich nicht erfasste Struktureinheit. Hierzu sind die grundsätzlich in Frage kommenden Modelle - Aufgabenwahrnehmung durch die Kernverwaltung, den Eigenbetrieb SDS oder einem gemeinsamen Bereich der Eigenbetriebe SDS/ZGM - auf jeweils erzielbare Kostenreduzierungen mit dem Status Quo vergleichend zu prüfen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: • Produkt: 42401 Sportstätten, 54101 Gemeindestraßen, 55101 Öffentliche Grün- und Freiflächen, 55301 Friedhofs- und

Bestattungswesen, 54501 Straßenreinigung, Winterdienst

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: SDS, Amt 10

• Leiter/ Produktverantwortlicher: SDS

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Anzustrebende Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

a) Potenzialerwartung durch Kostenreduzierung, insbesondere der Personalkosten ca. T€ 200 - vorbehaltlich der Ermittlung durch Vertiefungsuntersuchung. Die Kostenreduzierung wirkt voraussichtlich überwiegend im Eigenbetrieb SDS und bedingt in den Schnittstellenämtern der Kernverwaltung.

b) Aufwandsreduzierung durch eingesparte Zusatzkosten (Umsatzsteuer und Gewinnzuschlag) von ca. 45 T€ bzw. anteilig T€ 22,5 (Jahr 2014), wenn nur die Werkleitung und das für den Eigenbetrieb SDS eingesetzte Buchhaltungspersonal direkt beim Eigenbetrieb beschäftigt wird. Weitere Aufwandsreduzierung ab 2016 durch eingesparte Zusatzkosten von ca. 45 T€ (Umsatzsteuer und Gewinnzuschlag), wenn die Aufgaben der kaufmännischen Betriebsführung z.B. in Form eines Eigenbetriebes wahrgenommen werden.

Die Kostenreduzierung verringert die Kostenerstattungen an den Eigenbetrieb SDS und damit die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei den jeweiligen Produkte im städtischen Haushalt.

Auswirkungen auf die Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin ergeben sich durch diese Maßnahme nicht. Entsprechend sind in dem dargestellten Nettoeffekt keine Veränderungen der Personalaufwendungen des Haushalts der Stadt Schwerin enthalten.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Begründung und Prüfschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

Vertiefungsfeld 1: Interne Optimierung

• Die Leistungen des Eigenbetriebes SDS von insgesamt rd. 23,3 Mio. € werden durch Gebühren i.H.v. rd. 13,5 Mio. € (Abfall-, Straßenreinigungs-, Friedhofs- und Bestattungsgebühren) sowie durch Kostenerstattungen aus dem Haushalt der LHS i.H.v. rd. 9,8 Mio. € *) für nicht gebührenrelevante Aufwendungen wie vor allem Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Grünflächen, Spielplätzen und Sportanlagen sowie Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Straße und Wege finanziert (Wirtschaftsplan 2013).

• Der Eigenbetrieb verfolgt wirtschaftliche Ziele und hat dies in seiner Personalkonzeption auch verankert. Angesichts der finanzwirtschaftlichen Bedeutung der Aufgabenerledigung für den Haushalt und bestehender organisatorischer und betrieblicher Rahmenbedingungen muss die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung noch weiter verbessert werden. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

− Die starke Überalterung des Personals beim Eigenbetrieb SDS erfordert betriebliche Anpassungen. Das Durchschnittsalter liegt bei fast 50 Jahren. Eine Reihe von Mitarbeitern wird in den nächsten Jahren altersbedingt ausscheiden. Im Personalkonzept des Eigenbetriebes wird bei 30 Stellen bzw. 28,5 % der Belegschaft ein kurz- und mittelfristiger Handlungsbedarf festgestellt.

− Die Frage der Wirtschaftlichkeit der Kontroll-, Pflege, Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hängt - neben der Ausgestaltung betrieblicher Prozesse und bestehenden personellen Rahmenbedingungen (Qualifikation, Ausfallzeiten etc. ) – auch davon ab, ob und in welchem Umfang jeweils vorhandene Kosten-/Wettbewerbsvorteile der Aufgabenerledigung in Eigen- und/oder Fremdleistung genutzt werden.

__________ *) Die Kostenerstattung enthält rd. 0,8 Mio. € für Deponienachsorge Deponie Stralendorf. Die Auflösung der Deponierückstellungen und Übernahme der Aufwendung für die Rekultivierung und Nachsorge der Altdeponie Stralendorf wurde 2004 durch die Stadtvertretung beschlossen. Im Rahmen einer gesonderten Verfahrensanweisung führt der Eigenbetrieb im Auftrag der LH SN die Maßnahmen zur Rekultivierung der Deponie Strahlendorf durch. Die angefallenen Aufwendungen werden in voller Höhe erstattet. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Jahr 2016 abgeschlossen, so dass entsprechend der Planung ab 2017 Rekultivierungsaufwendungen nicht mehr anfallen.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Begründung und Prüfschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

• Konkrete Aussagen zur Produktivität der Eigenleistung und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung in den einzelnen Bereichen des Eigenbetriebes z.B. an Hand von Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Kennzahlen unter Berücksichtigung des Personaleinsatzes („Leistungsstunden je Leistungseinheit“) sind derzeit nicht möglich. Die dazu erforderlichen Daten müssen im Rahmen einer Vertiefungsuntersuchung erfasst und bereitgestellt werden. Auf der Grundlage sachgerechter Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind konkrete Maßnahmen zur Erzielung einer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Relation von Eigen- und Fremdleistung zu planen und schrittweise umzusetzen.

• Es ist erforderlich ,den Stellenbedarf für betriebliche Aufgaben in Eigenleistung zu ermitteln, um eine valide Entscheidungsgrundlage über Wegfall oder Nachbesetzung altersbedingt frei werdender Stellen zu erhalten.

• Weiterhin ist der Stellenbedarf des Eigenbetriebes zur Wahrnehmung der Leitung- und Verwaltungsaufgaben sowie fachtechnischer Planungs- und Bauaufgaben unter Einbeziehung der Schnittstellenbereiche in der Kernverwaltung, insbesondere dem Amt 69 (Amt für Verkehrsmanagement) zu ermitteln.

Vertiefungsfeld 2: Schnittstellenoptimierung EB SDS / Kernverwaltung / EB ZGM

• Die Aufgaben- und Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Eigenbetrieb SDS und Kernverwaltung bzw. ZGM ist nicht überschneidungsfrei, so dass zusätzlicher Aufwand durch Redundanzen und Abstimmungserfordernisse verursacht werden.

• Bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Verkehrsflächen und –anlagen besteht eine Schnittstelle zwischen dem Amt 69 und dem Eigenbetrieb SDS, die die Abstimmung zwischen Neubau/Sanierung und Instandhaltung beeinträchtigt. Auch hinsichtlich der Kontrolle der Wiederherstellung von Verkehrsflächen nach Aufbrüchen Dritter besteht keine systematische Transparenz. Die Bündelung der Teilfunktionen Planung, Bau, Betrieb für Verkehrsflächen und –anlagen muss mit dem Ziel der Schnittstellenreduzierung (Personalaufwand) sowie unter Folgekostenaspekten vertiefend geprüft werden.

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Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Begründung und Prüfschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

• Die Aufgaben der Baumschutzsatzung wie z.B. die Prüfung von Fäll-Anträgen werden im Amt 36 Amt für Umwelt und im Eigenbetrieb SDS, hier z.B. i.V.m. Baumaßnahmen auf öffentlichen Flächen wahrgenommen. Die Effekte einer zentralen Aufgabenwahrnehmung auf den Personalaufwand sind zu prüfen. Optional könnte seitens der Verwaltung und Politik die Möglichkeit einer Aufhebung der Baumschutzsatzung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Haushalt (Personalkosteneinsparungen und Gebührenwegfall) erwogen werden. Auch dieser Aspekt ist vertieft zu prüfen.

• Der Eigenbetrieb SDS bzw. die Friedhofsverwaltung ist mit der Verkehrssicherung sowie der denkmalgerechten Unterhaltung und Sanierung denkmalgeschützter Kapellen und Einzeldenkmäler beauftragt. Daraus resultiert eine Schnittstelle zur unteren Denkmalbehörde (Amt 61 – Amt für Stadtentwicklung). Aus sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten sind die Effekte einer Aufgabenbündelung im Amt 61 zu prüfen.

• Die Verwaltung und Bewirtschaftung der Friedhofsgebäude und Sportplätze einschl. baulicher Anlagen obliegt dem Eigenbetrieb SDS. Die Effekte einer zentralen Aufgabenwahrnehmung im Eigenbetrieb ZGM sind zu prüfen.

Vertiefungsfeld 3: Vermeidung von Zusatzkosten (Umsatzsteuer, Gewinnzuschlag) für Betriebsführungsleistungen

• Die kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebes SDS ist gemäß Vertrag vom 29. Januar 2007 in der Fassung vom 31. Januar 2011 auf die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) übertragen. Gegenstand der Vereinbarung sind u. a. die Verbrauchsabrechnung für die Sparte Abfall, Rechnungswesen/Finanzen, Strategie-, Öffentlichkeits- und Kontrollaufgaben, allgemeine Verwaltung, Personal, Einkauf und Materialwirtschaft, Recht und Liegenschaften, Organisation und Zentrale Dienste. Das Entgelt beträgt hierfür p. a. T€ 810. Darüber hinaus besteht eine Vereinbarung zur Werkleitungsgestellung inklusive Nebenleistungen (z.B. Sekretariats- und Assistenzdienste). Das Entgelt beträgt hierfür p. a. T€ 120.

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Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Begründung und Prüfschritte

• Die Wahrnehmung der Betriebsführung und kaufmännischen Verwaltung für den Eigenbetrieb SDS durch die SWS GmbH verursacht Zusatzkosten für Umsatzsteuer (auf Personalleistungen) und Gewinnzuschlag. Die Zusatzkosten sind Bestandteil der Kostenerstattungen des städtischen Haushalts. Die anteiligen Geschäftsbesorgungsentgelte für nicht gebührenfinanzierte Leistungen betragen gemäß Wirtschaftsplan (SDS 2013) insgesamt T€ 545, davon öffentliches Grün und Biotope (T€ 242), Sportstätten und Freibäder (T€ 57), Straßenunterhaltung (T€ 246). Die Betriebsführungsleistungen bestehen vor allem aus Personalleistungen. Bei Vermeidung der Zusatzkosten kann vorbehaltlich einer gesonderten Ermittlung ein Potenzial von etwa T€ 90 erwartet werden.

• Der Haushalt könnte entsprechend entlastet werden, wenn die jeweiligen Betriebsführungsleistungen in einem steuerlich nicht erfassten Bereich, also in öffentlich-rechtlicher Form z.B. in der Kernverwaltung, im Eigenbetrieb SDS oder in einem gemeinsamen Bereich der Eigenbetriebe SDS und ZGM geführt werden würden. In einem ersten Schritt sind die Personalkosten bzw. Stellen der Werkleitung kurzfristig dem Wirtschaftsplan und der Stellenübersicht des Eigenbetriebes SDS zuzuordnen.

• Dem Eigenbetrieb ZGM ist - im Gegensatz zum Eigenbetrieb SDS - die Werkleitung und die kaufmännische Betriebsführung selbst zugeordnet, so dass Zusatzkosten in Form von Umsatzsteuer und Gewinnzuschlag nicht anfallen. Der ZGM könnte insofern eine geeignete Plattform für eine gemeinsame kaufmännische und allgemeine Verwaltung der Eigenbetriebe SDS und ZGM darstellen. Diese Variante könnte auch ein erster Schritt zur Zusammenfassung der beiden Eigenbetriebe zu einem gemeinsamen Infrastrukturbetrieb mit Spartenorganisation - bestehend aus den Betriebszweigen der Eigenbetriebe SDS und ZGM - realisiert werden.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

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Prüfauftrag: Optimierungs-/Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen Begründung und Prüfschritte

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Section 10.3 – Prüfauftrag: Optimierungs-/ Kostensenkungspotenziale im Eigenbetrieb SDS und tangierenden Schnittstellenbereichen

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung unter Einbeziehung von Schnittstellen zur Kernverwaltung und zum ZGM Q2 2014 SDS

2. Fortschreibung des Betriebskonzeptes und Entscheidung über Eigen- und Fremdleistung Q3 2014 SDS

3. Anpassung betrieblicher Planungen und Kapazitäten für betriebliche Leistungen, Management, Verwaltung und Projektmanagement bzw. Bauherrenaufgaben

ab 2015 SDS

4. Anpassung der Aufgabenabgrenzung zwischen SDS, Kernverwaltung, ZGM ab 2015 LHS/SDS

5. Ermittlung des beinflussbaren Umsatzsteueranteils sowie des Gewinnzuschlags für Leistungen der SWS wie Personalleistungen, Umlagen, Gemeinkosten)

Q2 2014 SDS/ SWS GmbH / Beteiligungsverwaltung

6. Überleitung der Stellen für Werkleitung/Sekretariat und Buchhaltung in den Wirtschaftsplan / in die Stellenübersicht des Eigenbetriebs SDS Q2 2014 SDS/SWS GmbH /

Beteiligungsverwaltung

7. Entwicklung und Bewertung alternativer Modelle der Aufgabenbündelung z.B. im Rahmen eines gemeinsamen Eigenbetriebes und Erarbeitung und Umsetzung eines Restrukturierungskonzepts zur Vermeidung von Steuerbelastungen und Nutzung von Synergien

Q3 2014 SDS/ SWS GmbH / Beteiligungsverwaltung

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Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

181 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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Prüfauftrag: Prozessanalyse zur Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement Beschreibung des Prüfauftrags

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.4 – Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

Die Verbesserung der Auslastung kommunalspezifischer Gebäude und Einrichtungen, die Anpassung des Objektbestandes an den Bedarf und die Verwertung nicht benötigter Flächen stellen - neben technischer Modernisierung bzw. energetischer Sanierung - wichtige Maßnahmen zur Entlastung des Haushalts dar, die aber forciert, d.h. schneller umgesetzt werden müssen (Flächeneffizienz). Dazu ist es erforderlich, dass der Eigenbetrieb ZGM mehr Steuerungskompetenz erhält und die Entscheidungsprozesse zwischen Kernverwaltung (Eigentümer, Nutzer) und Dienstleister (ZGM) optimiert werden. Darüber hinaus müssen Aufgaben und Kompetenzen für städtische Gebäude und Einrichtungen, die noch in Kernverwaltung verortet sind, umfassend im EB ZGM gebündelt werden, so dass Schnittstellen bzw. dadurch verursachter Personalaufwand abgebaut werden kann (Kosteneffizienz).

Als Voraussetzung zur Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement und Bezifferung der wirtschaftlichen Effekte ist ein gesondertes Projekt zur Analyse und Optimierung der Prozesse in der Schnittstelle ZGM/Nutzer durchzuführen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt:

• Produkt: ZGM bzw. leistungsempfangende Produkte bzw. Nutzer

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt 10, ZGM (evtl. Amt 60 und Nutzerämter insb. Amt 49)

• Leiter/ Produktverantwortlicher: ZGM

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Prozessanalyse zur Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement Anzustrebende Haushaltswirkung, Begründung und Prüfschritte

183

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.4 – Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

Anzustrebende Haushaltswirkung:

• Zur Ermittlung der Höhe der Haushaltswirkung in Form von Betriebskosteneinsparungen und Personalkostenreduzierungen ist eine gesonderte Prozessanalyse durchzuführen.

Begründung und Prüfschritte:

• Die sich in der Umsetzung befindliche Gebäudekonzeption des ZGM enthält neben Maßnahmen zur Substanzerhaltung und gezielten Wertsteigerung (Sanierung), Hinweise über künftig nicht mehr benötigte Gebäude bzw. Flächen. Die Anpassung des Gebäudebestandes an den tatsächlichen Bedarf stellt eine wichtige Maßnahme zur Entlastung des Haushalts dar und sollte daher forciert, d.h. schneller erfolgen. Konkrete Aussagen ob, wann und in welchem Umfang ein „haushaltsentlastender“ Nettoeffekt eintritt, sind derzeit nicht ohne Weiteres möglich.

• Eine Abstimmung finanzwirtschaftlicher Planungen zwischen den Nutzer-Ämtern (insb. dem Amt 49 Amt für Jugend, Schule und Sport, dem Amt 60 Amt für Wirtschaft und Liegenschaften und dem ZGM) ist notwendig, um den Handlungsdruck zur Umsetzung von Bestandsreduzierungen zu erhöhen.

• Die Verknüpfung von Nutzerdaten (Belegung, Auslastung von Räumen, Flächen) mit Flächen- und Kostendaten ist unabdingbar, um bei Veränderungen zeitnah betriebliche Anpassungen planen und durchführen zu können (z.B. Reduzierung der Gebäudereinigung oder Übertragung von Sporthallen auf Vereine bei Wegfall schulischer Nutzung). Diese Informationen zur Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit liegen nur punktuell vor und werden nicht systematisch erfasst und fortgeschrieben, so dass ein evtl. Leerstand, eine geringe Auslastung/Belegung nicht zutreffend erfasst ist und Möglichkeiten zur Steigerung der Flächen und Kosteneffizienz nicht ausgeschöpft werden.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Prozessanalyse zur Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement Begründung und Prüfschritte

184

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.4 – Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

• Ein erheblicher Teil städtischer Gebäude wird zentral vom ZGM verwaltet und bewirtschaftet (Verwaltungsgebäude, Schulen, Feuerwehrgebäude etc.). Daneben bestehen dezentrale Zuständigkeiten:

− ein kleinerer Teil städtischer Gebäude und Garagen wird im Auftrag der Liegenschaftsverwaltung von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft bewirtschaftet und verwaltet (Wohngebäude, Gebäude im städtebaulichen Sondervermögen, Garagenanlagen),

− Gebäude und bauliche Anlagen wie Naturschutzstation, Sternwarte u.ä. werden von verschiedenen Ämtern der Stadt bewirtschaftet und verwaltet,

− die Verwaltung und Bewirtschaftung der Friedhofsgebäude und Sportplätze einschl. baulicher Anlagen obliegt dem Eigenbetrieb SDS,

− ein Teil städtischer Gebäude wird von der Städtischen Kindertagesstätten-Gesellschaft bewirtschaftet (Kindergärten, Horte).

Die umfassende Nutzung von Synergien setzt eine weitergehende Bündelung gebäudebezogener Aufgaben und Kompetenzen voraus. Angesichts der dargestellten dezentralen Aufgabenerledigung kann von einem personellen Mehraufwand bei der Bewirtschaftung und Verwaltung ausgegangen werden.

• Eine weitere Schnittstelle zwischen dem ZGM und den Nutzerämtern ist das Belegungsmanagement. Das Belegungsmanagement (Belegungsplanung und Vergabe von Sportstätten etc.) obliegt weitgehend den Nutzerämtern, hierbei vor allem dem Amt 49 - Amt für Jugend, Schule und Sport bei außerschulischer Nutzung durch Vereine etc. Ein Gesamtüberblick, ob und ggf. in welchem Umfang Möglichkeiten zur Steigerung der Auslastung/Nutzungsentgelte bestehen, liegt nicht vor. Auch wird eine zeitnahe Information und Abstimmung über Nutzungsänderungen z.B. nicht oder nur schwach belegte Hallenzeiten mit Auswirkungen auf den Gebäudebetrieb erschwert bzw. sie findet nicht systematisch statt. Nach „gemeinsamer“ Schaffung bzw. Aktualisierung der notwendigen Grundlagen wie bestehende vertragliche Regelungen, Nutzungs- und Belegungspläne, wird die Verlagerung der Aufgabe Belegungsmanagement in das ZGM vorgeschlagen, um zentrale Zuständigkeiten bei einer Stelle zu erreichen und wechselseitige Beziehungen zwischen Unterhaltung, Betrieb und Nutzung/Belegung der Gebäude und Einrichtungen besser aufeinander abstimmen zu können.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Prozessanalyse zur Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement Begründung und Prüfschritte

185

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 10.4 – Prüfauftrag: Prozessanalyse zur einer Steigerung der Flächen- und Kosteneffizienz im Gebäudemanagement

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Aufnahme und Analyse der Prozesse in der Schnittstelle ZGM / Nutzer Q2 2014 Amt 10 / ZGM

2. Erhebung der dezentralen Nutzer-Leistungen und Ermittlung der Kosten und Personalbindung und -kosten

Q2 2014 Amt 10

3. Ermittlung von Synergien bei zentraler Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung im EB ZGM Q3 2014 Amt 10/ZGM

4. Erweiterung der Zuständigkeiten des EB ZGM (in Anlehnung an die ursprüngliche Konzeption) durch Zuweisung der Steuerungskompetenzen zur Verbesserung der Kosten- und Flächeneffizienz, d.h. Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bestandsanpassung sowie der noch dezentral durch Nutzer wahrgenommen gebäudewirtschaftlichen Aufgaben

Q4 2014 Amt 10 / ZGM

5. Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen durch Zusammenführung von Kosten-Flächen-Nutzungsdaten beim ZGM zur gezielten Beeinflussung/Steuerung des Flächenbedarfs

Q4 2014 ZGM /

Nutzerämter, Amt 60

6. Stringentere Umsetzung der Gebäudekonzeption Rahmen verbindlicher Flächen- und Ausstattungsstandards und Installation einer entscheidungsbefugten Projektorganisation

ab 2015 ZGM, Amt 60, Amt 61

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PwC 18. März 2014

Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung

186 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Übersicht der Maßnahmen und Prüfaufträge

187 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11 – Maßnahmen und Prüfaufträge im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung

Die im Bereich „Wirtschaftliche Betätigung“ erarbeiteten Maßnahmen und Prüfaufträge stellen sich mit den entsprechenden Nettoeffekten wie folgt dar:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Ausschüttung statt Thesaurierung von Gewinnen in den Beteiligungen

188 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Ausschüttung von Gewinnen der Beteiligungen Maßnahmenbeschreibung

189

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.1 – Maßnahme: Ausschüttung statt Thesaurierung von Gewinnen in den Beteiligungen

Beschlüsse zur Ausschüttung des Jahresüberschusses der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin sind anzustreben. Es besteht eine Stimmrechtsparität in den Entscheidungsgremien des Kreditinstituts mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim; eine Verständigung auf einen festen auszuschüttenden Betrag ist bislang nicht gelungen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 62600 Beteiligungen

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Ausschüttung von Gewinnen der Beteiligungen Haushaltswirkung

190

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.1 – Maßnahme: Ausschüttung statt Thesaurierung von Gewinnen in den Beteiligungen

• Auswirkungen auf die Stellenausstattung im Stellenplan der Stadt Schwerin ergeben sich durch die dargestellte Maßnahme nicht. Im abgebildeten Nettoeffekt sind keine Veränderungen der Personalaufwendungen enthalten.

• Unter Berücksichtigung der Beteiligungsquote sowie unter Abzug der geschätzten anfallenden Kapitalertragsteuer, ergibt sich aus der Umsetzung der Maßnahme ein Konsolidierungseffekt auf den Haushalt der Landeshauptstadt in Höhe von 367,5 T€. Die wesentlichen Eigenkapitaldaten der Jahre 2009 und 2012 sowie mögliche Auswirkungen bei Umsetzung der Maßnahme auf die Eigenkapitaldaten der Jahre 2013 und 2014 sind folgenden Ansicht zu entnehmen:

Geschäftsjahr 2009 2010 2011 2012 2013* 2014*

Jahresüberschuss in T€ 5.025 5.042 5.064 5.023 5.039 5.039

Geplante Ausschüttung an Träger in T€ 0 0 0 0 1.000 1.000

Ausschüttung in % des Jahresüberschusses 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 19,85% 19,85%

Kernkapitalquote Sparkasse 10,10% 11,20% 11,60% 13,70% 14,66% 15,62%

Kapitalquote nach SolV 13,50% 14,40% 14,60% 14,80% 15,15% 15,49%

Summe EK 95.091 100.139 105.203 110.226 114.265 118.303

*Angegebene Werte wurden unter der Prämisse unveränderter Rahmenbedingungen überschlägig kalkuliert.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Ausschüttung von Gewinnen der Beteiligungen Begründung und Umsetzungsschritte

191

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.1 – Maßnahme: Ausschüttung statt Thesaurierung von Gewinnen in den Beteiligungen

Über die Gewinnverwendung wird durch Gesellschafterbeschlüsse entschieden. Unter Umständen sind auch Regelungen in den Gesellschaftsverträgen enthalten. Die Landeshauptstadt hält 50% der Geschäftsanteile an der AöR Sparkasse Mecklenburg-Schwerin (SK MV-SN). Daneben ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim ebenfalls mit 50% der Geschäftsanteile beteiligt.

• Im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete die SK MV-SN einen Jahresüberschuss in Höhe von 5,0 Mio. €.

• Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse wird sich nach Feststellung des Jahresabschlusses und Zuführung des Bilanzgewinns 2012 um 5,0 Mio. € auf 110,2 Mio. € erhöhen. Neben der Sicherheitsrücklage besitzt die Sparkasse ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Die Kernkapitalquote lag am 31. Dezember 2012 bei 13,7 % (Vorjahr 11,6 %), die Gesamtkennziffer gemäß Solvabilitätsverordnung betrug 14,8 % (Vorjahr 14,6 %). Die von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Mindestwerte von 4,0 % bzw. 8,0 % wurden im Verlauf des Jahres gemäß Geschäftsbericht 2012 jederzeit eingehalten.

• Ein Ausschüttungsbeschluss bedarf der Zustimmung beider sich stimmrechtsparitätisch gegenüberstehender Gesellschafter. Bislang sind entsprechende Vorschläge zur Gewinnverwendung abgelehnt worden.

• Teile der jährlich erwirtschafteten Überschüsse der SK MV-SN sollten für Zwecke der Haushaltskonsolidierung als Beteiligungserträge an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Der auszuschüttende Betrag ist unter Berücksichtigung des Kapitalbedarfs aufgrund zukünftig strengerer Vorgaben hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten (Basel III) und der finanziellen Unterstützung der Sparkassenstiftungen zu bemessen.

• Wir haben im Rahmen unserer Arbeiten überschlägig kalkuliert, ob die Sparkasse unter der Annahme gleichbleibender Rahmenbedingungen einen bestimmten Betrag an die Gesellschafter im Wege einer Gewinnbeteiligung ausschütten kann, ohne dass dieser Abfluss offensichtlich die Einhaltung der verschärften Eigenkapitalanforderungen bis 2019 gefährdet. Demnach ergaben sich aus unserer Berechnung keine Hinweise, dass eine jährliche Gewinnausschüttung in Höhe von 1.000 T€ an die Gesellschafter (ca. 20% am durchschnittlichen Ergebnis der letzten vier Geschäftsjahre) die Einhaltung des Basel III-Reglements gefährdet.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Veräußerung bzw. Schließung der FIT GmbH

192 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der FIT GmbH Maßnahmenbeschreibung

193

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.2 – Maßnahme: Veräußerung bzw. Schließung der FIT GmbH

Rückführung/ Umschuldung des in der Gesellschaft bestehenden Darlehens, Liquidation des defizitären Unternehmens

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 62600 Beteiligungen

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate, SWS

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten, SWS

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der FIT GmbH Haushaltswirkung

194

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.2 – Maßnahme: Veräußerung bzw. Schließung der FIT GmbH

• Aus Sicht des Konzerns „Stadt“ ergibt sich aus der Umsetzung der Maßnahme eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 70 T€ pro Jahr. Die angegebenen Konsolidierungseffekte betreffen den städtischen Haushalt in erster Linie nur mittelbar. Die FIT GmbH ist eine Beteiligung der Stadtwerke Schwerin GmbH und damit Enkelunternehmen der Landeshauptstadt. Der städtische Haushalt könnte über eine entsprechende Ergebnisabführung direkt von der Ergebnisverbesserung profitieren (steuerliche Aspekte sind bei Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen, hier betreffend Kapitalertragsteuer). Der Effekt wurde vorliegend daher nicht in den Nettoeffekt des Kernhaushalts einbezogen und gesondert als Effekt im Konzern „Stadt“ ausgewiesen.

• Weitere Effekte könnten sich auch aus der Veräußerung der FIT GmbH an sich oder einzelner Vermögensgegenstände im Konzern „Stadt“ ergeben. Diese monetäre Abbildung bedarf jedoch einer tieferen Prüfung bzw. einer entsprechenden Bewertung.

• Veränderungen im Stellenplan der Stadt Schwerin und entsprechende Auswirkungen auf die Personalaufwendungen sind mit der dargestellten Maßnahme nicht verbunden.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Schließung der FIT GmbH Begründung

195

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.2 – Maßnahme: Veräußerung bzw. Schließung der FIT GmbH

• Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt. Die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks ist nicht erkennbar. Die Landeshauptstadt konkurriert über den Betrieb des Sport- und Wellnessparks mit privatwirtschaftlichen Einrichtungen und beeinflusst durch Bezuschussung des unwirtschaftlichen Betriebs den lokalen Wettbewerb.

• Im Geschäftsjahr 2010 hat die FIT GmbH die vier Gebäude des Sportparks außerplanmäßig abgeschrieben. Aufgrund nachhaltig fehlender Rentabilität, die auch zukünftig nicht erreichbar ist, bestand aus Sicht der Unternehmensführung eine Notwendigkeit zur außerplanmäßigen Abschreibung.

• Trotz der verringerten planmäßigen Abschreibungen für die eingelegten Liegenschaften weist die Gesellschaft ein jährliches Defizit im operativen Geschäft in Höhe von mindestens 70 T€ aus. Darüber hinaus werden durch die Bedienung eines langfristigen Darlehens im Finanzergebnis regelmäßig weitere Verluste generiert (245 T€ im Jahr 2012).

• Eine dauerhaft wirtschaftliche Ausgestaltung des Betriebskonzepts ist mit den derzeitigen Ressourcen (hier Lage der Einrichtung, Zustand der Liegenschaft, Personalkosten) und vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an Konkurrenzbetrieben in der Landeshauptstadt nach unserem Ermessen nicht möglich.

• Es besteht ein Organschaft- und Gewinnabführungsvertrag mit der SWS; die SWS hat sich zur Übernahme sämtlicher Verluste verpflichtet, solange die EUROHYPO AG noch Ansprüche gegenüber der FIT GmbH zustehen. Zur Besicherung des Kredits wurden der Bank Grundpfandrechte eingeräumt.

• Ende des Jahres 2012 bestanden Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4,7 Millionen €. Die reguläre Laufzeit der Kreditvereinbarungen endet im Jahr 2017. Die Landeshauptstadt ist bestrebt, eine Umschuldung der genannten Kredite auf die Stadtwerke vorzunehmen. Durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens könnte die Gesellschaft schuldenfrei gestellt und zur Veräußerung angeboten werden. Allerdings ist fraglich, zu welchen Konditionen ein privater Dritter einem Kauf zustimmen würde.

• Gelingt eine vorzeitige Ablösung des Darlehens oder die Veräußerung der Gesellschaft nicht, so ist der Betrieb einzustellen, um weitere operative Verluste und damit einhergehende Zuschusszahlungen zu verhindern.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin

196 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin Maßnahmenbeschreibung

197

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.3 – Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin

Kommunale Beteiligung Zoologischer Garten Schwerin gGmbH mit einem jährlichen Zuschussbedarf zum operativen Geschäft ohne Investitionen von mindestens 970 T€. Maßnahmen: Sukzessive Erhöhung der Eintrittsgelder im Betrachtungszeitraum zur Verringerung des Zuschussbedarfs

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 25301 Zoo Schwerin

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Eintrittsgelder im Zoologischen Garten Schwerin Haushaltswirkung

198

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.3 – Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin

• Mit einer Sensitivitätsanalyse wurde unter Annahme unveränderter Rahmenbedingen ab 2014 ermittelt, dass eine durchschnittliche Anhebung der Tarife um 1% eine Ertragserhöhung von rund 13.000 € bei den Standardtarifen und bei den Jahreskarten von rund 1.500 € zur Folge hat. Unter Zugrundelegung dieser Effekte schlagen wir eine jährliche tarifübergreifende Erhöhung von durchschnittlich 5% vor.

• Auswirkungen auf die Stellen innerhalb des Stellenplans der Stadt Schwerin sind mit der dargestellten Maßnahme nicht verbunden.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Erhöhung der Eintrittsgelder im Zoologischen Garten Schwerin Begründung und Umsetzungsschritte

199

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.3 – Maßnahme: Erhöhung der Eintrittspreise im Zoologischen Garten Schwerin

• Die letzte Veränderung der Eintrittspreise erfolgte zum 30.6.2013 und 1.1.2014. Neben Erhöhungen der Eintrittspreise für Rentner und bei den Jahreskarten wurden insbesondere für die Nebensaison die Eintrittspreise teilweise gesenkt.

• Rückgänge in den Besucherzahlen wurden in 2012 insbesondere aufgrund des insgesamt schlechteren Wetters registriert.

• Wir empfehlen zukünftig jährliche Anpassungen der Eintrittspreise vorzunehmen und damit den Zuschussbedarf des Betriebs zu reduzieren.

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erhöhung der Eintrittsgelder

Q2/2015 Dezernent

Q2/2016 Dezernent

Q2/2017 Dezernent

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin

200 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin Beschreibung des Prüfauftrags

201

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.4 – Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Schwerin muss weiterhin das Ziel verfolgt werden, die Zuschüsse der Stadt für den Betrieb des Zoologischen Gartens weiter zu reduzieren.

Zur Ermittlung des realisierbaren Potentials müssen verschiedene Handlungsoptionen betrachtet werden. Dazu zählen nach dem Ergebnis unserer Untersuchung insbesondere die nachfolgenden Vertiefungsfelder, die einer eingehenden Analyse unterzogen werden müssen:

• Untersuchung der im Zoo vorhandenen Gehege und Anlagen nach betriebswirtschaftlichen Aspekten

• Überprüfung der aktuell in Frage stehenden Investitionen zum Ausbau des Zoos

• Finanzielle Beteiligung der Umlandgemeinden an den laufenden Aufwendungen des Zoos

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 25301 Zoo Schwerin

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/Rückbau des Zoologischen Garten Schwerins Anzustrebende Haushaltswirkung

202

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.4 – Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin

• Die dargestellten Einsparungen beruhen auf zu erreichenden Zielgrößen. Ziel soll es sein, den derzeitigen Zuschuss in Höhe von 970 T€ langfristig zu halbieren.

• Die Haushaltswirkung steigt im Betrachtungszeitraum stetig an; ab dem Jahr 2021 sollte die angestrebte Entlastungswirkung vollständig erreicht werden.

• Veränderungen der Stellen im Stellenplan der Stadt Schwerin sind aus der dargestellten Maßnahme nicht zu erwarten und entsprechend nicht im ausgewiesenen Zielnettoeffekt enthalten.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/Rückbau des Zoologischen Garten Schwerins Begründung und Prüfschritte

203

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.4 – Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin

• Prüffeld 1: Untersuchung der im Zoo vorhandenen Gehege und Anlagen nach betriebswirtschaftlichen Aspekten mit dem Ziel der Verkleinerung der zu bewirtschaftenden Fläche.

• Erstellung von kostenrechnerischen Auswertungen über die für die verschiedenen im Zoo eingerichteten Gehege und Anlagen anfallenden Kosten.

• Überprüfung der baulichen Zustände und Instandhaltungsrückstände der Gehege und Anlagen.

• Identifikation von rückbaufähigen Gehegen und Anlagen vor dem Hintergrund der Kostenintensität und möglicherweise hohen Instandhaltungsrückständen; gleichzeitige Prüfung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen bei erhaltenen Zuschüssen.

• Verkleinerung der bewirtschafteten Fläche bei gleichzeitigem Personalabbau anhand natürlicher Fluktuation und Umbesetzung innerhalb des Konzerns Stadt Schwerin.

• Prüffeld 2: Überprüfung der aktuell in Frage stehenden Investitionen zum Ausbau des Zoos.

• Hinterfragung des aktuellen anstehenden Ausbaukonzeptes für den Zoo mit einem Volumen von rund 40 Millionen €.

• Erstellung von Wirtschaftlichkeits- und Amortisationsrechnungen für die angedachte Investitionssumme.

• Prüffeld 3: Finanzielle Beteiligung der Umlandgemeinden an den laufenden Aufwendungen des Zoos.

• Es ist zu prüfen, in welchem Umfang die Umlandgemeinden der Landeshauptstadt für die Finanzierung der laufenden Aufwendungen des Zoo im Verhandlungswege beteiligt werden können.

• Anhaltspunkt ist ein Verteilungsschlüssel, der anhand der Postleitzahlen der Besucher die geografische Verteilung darstellen kann.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/Rückbau des Zoologischen Garten Schwerins Begründung und Prüfschritte

204

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.4 – Prüfauftrag: Sukzessive Verkleinerung/ Rückbau des Zoologischen Garten Schwerin

Prüfschritte Bis wann Verantwortlich

1. Beauftragung der Tiefenprüfung Q2 2014 Dezernent

2. Durchführung der Tiefenprüfung Q3 2014 Dezernent

3. Entwicklung einer Zukunftskonzeption eines verkleinerten Zoos Q3 und Q4 2014 Dezernent/GF

4. Umsetzung Ab Q1 2015 Dezernent/GF

• Das Vorhalten des Zoologischen Gartens werten wir als eine freiwillige Leistung der Stadt Schwerin.

• Aufgrund der aktuell bestehenden Haushaltslage und der Verschuldungssituation ist das Vorhalten einer freiwilligen Aufgabe mit dem in Rede stehenden jährlichen Zuschussbedarf nicht mehr geboten.

• Die Maßnahmen der Vertiefungsuntersuchung zielen zunächst auf die Reduktion des derzeitigen Zuschusses ab.

• Mittelfristig ist bei einer umgesetzten Verkleinerung der Anlage eine Abbau von Personal möglich. Dies kann über die natürlich eintretende Fluktuation oder durch Umsetzungen innerhalb des Konzerns erfolgen.

• Die LHS Schwerin sollte vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage ein verantwortungsvolles, zukunftsfähiges Tierparkkonzept für den Zoologischen Garten entwickeln.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH

205 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH Maßnahmenbeschreibung

206

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.5 – Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH

Kurzfristiger Handlungsbedarf: Erstellung einer sachgerechten Mietpreiskalkulation unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Sach- und Personalkosten. Anhebung der m²-Miete.

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt 10, Amt 49, ggf. Amt 60, ZGM

• Leiter/ Produktverantwortlicher: ZGM

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt:

• Produkt:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH Haushaltswirkung

207

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.5 – Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH

• Der hier ausgewiesene Nettoeffekt berücksichtigt, dass bei einer Erhöhung der Kindergartenbeiträge ein Teil dieser Erhöhung durch die Übernahme von Kindergartengebühren durch die Stadt Schwerin auf diese selbst zurückfällt. Daraus resultiert eine Mehrbelastung des Kernhaushalts um T€ 70 (T€ 50 als Wohnsitzgemeinde und T€ 20 für Übernahme der Elternbeiträge).

• Da die ZGM jedoch Mehreinnahmen von T€ 100 realisiert, unterstellt der abgebildete Nettoeffekt, dass die Stadt Schwerin die Betriebskostenzuschüsse an die ZGM entsprechend um T€ 100 reduziert. Durchschnittlich sind in der Berechnung weiterbelastete Personalkosten von jährlich rund 100 T€ zugrunde gelegt.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH Begründung und Umsetzungsschritte

Die Kita gGmbH verfügt über keine eigenen Liegenschaften zur Erbringung ihrer Leistungen. Die Liegenschaften befinden sich im Eigentum des ZGM. Nach den uns vorliegenden Unterlangen erhebt das ZGM von der Kita gGmbH auf der Basis von Mietverträgen Entgelte für die Nutzung dieser Gebäude. Die Mietentgelte schwanken zwischen 3,50 € und 5,0 € pro m².

Eine sachgerechte Kalkulation dieser Mietpreise konnte uns nicht vorgelegt werden. Im Jahresabschluss 2011 des ZGM schließt die Sparte KiGeb mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 10.500 € (Vorjahr 245.600 €) ab. Zudem bestanden zum 31.12.2011 Gewinnrücklagen in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Aus Kostenauswertungen des ZGM lässt sich ableiten, dass unter Berücksichtigung von Abschreibungen, bezogenen Fremdleistungen und Sachkosten (beispielsweise Versicherungen) in Summe zunächst kostendeckende Mieten erhoben wurden.

Unter Einbeziehung von Personalkosten des ZGM, die für die Verwaltung, Liegenschaftsbetreuung und Baubetreuung entstanden sind, wurden keine kostendeckenden Mieten erhoben. Eine interne Weiterberechnung/Belastung an die Sparte KiGeb von für diese Sparte angefallene Personalkosten fand nicht statt. Angabegemäß sollen ab dem Jahr 2014 diese Kosten der Sparte KiGeb innerhalb des ZGM zugeordnet werden.

208 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.5 – Maßnahme: Sachgerechte Mietpreiskalkulation für die Kita gGmbH

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Erstellung einer sachgerechten Mietpreiskalkulation Q2 2014 Dezernent

2. Anpassung der Elternbeiträge Q2 2014 Dezernent

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH

209 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH Beschreibung des Prüfauftrags

210

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.6 – Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH

Dem ZGM obliegt die Aufgabe der Liegenschaftsbetreuung der im ZGM befindlichen Liegenschaften. Hierzu zählen auch die an die Kita gGmbH vermieteten Liegenschaften.

Im Jahresabschluss 2012 der Kita gGmbH werden Personalaufwendungen für Technischen Dienst in Höhe von rund 331 T€ (einschließlich pauschal 20% für Sozialbeiträge) ausgewiesen. Die Kita gGmbH beschäftigt demzufolge eigene Hausmeister.

Hier bestehen nach unserem Ermessen Doppelstrukturen im Bereich der Liegenschaftsbewirtschaftung; sowohl der ZGM als auch die Kita gGmbH halten funktionsähnliches Personal vor. Eine zentrale Liegenschaftsverwaltung aus einer Hand ist anzustreben.

Zur Ermittlung des realisierbaren Potentials müssen verschiedene Vertiefungsfelder untersucht werden:

• Überprüfung der Auslastung der Hausmeister der Kita gGmbH und auf Seiten des ZGM.

• Mittelfristige tatsächliche Überführung der Liegenschaftsverwaltung in den Bereich des ZGM unter gleichzeitigem Abbau der Hausmeisterstellen bei der Kita gGmbH und Erhöhung der Auslastung der mit der Liegenschaftsverwaltung betrauten Mitarbeiter.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 62600 Beteiligungen

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt 10, Amt 49, ggf. Amt 60, ZGM

• Leiter/ Produktverantwortlicher: ZGM

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH Beschreibung des Prüfauftrags

211

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.6 – Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH

In Städten vergleichbarer Größenordnung wurde in der Vergangenheit der Kita-Betrieb auf freie Träger übertragen. Dies geschah beispielsweise auch in der Form von Bieterverfahren, welche der bisherige Betreiber (in der Regel die Kommune) ausgelobt hat.

Effizienzvorteile/Synergien sind aus den sich einstellenden Größendegressionseffekten bei den freien Trägern zu erwarten. Dies betrifft die Vereinheitlichung der Verwaltung und die Standardisierung des Leistungsangebots. Die Personalkosten liegen in der Regel unter den durch die städtischen Träger angewendeten TVöD. Freie Träger verfügen in der Regel über Haustarife. Somit wäre unter Berücksichtigung von Bestandsschutzregelungen langfristig mit geringeren Personalkosten zu rechnen.

Es sollte ein Verkauf des Kita-Betriebs in Losen durchgeführt werden. Nach Recherchen und Informationslage wären einmalige Erträge zugunsten des städtischen Haushalts in einer Dimension von rund 2,0 Mio. € erzielbar.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei einem Eintritt eines freien Trägers in bestehende Mietverträge eine entsprechende Anpassung auf marktübliche Mieten realistisch ist.

Mittelfristiger Handlungsbedarf

Marktsondierung über die Möglichkeiten eines Verkaufs der Kitas, ggf. Verhandlungen mit freien Trägern aufnehmen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 62600 Beteiligungen

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Amt 10, Amt 49

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH Anzustrebende Haushaltswirkung

212

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.6 – Prüfauftrag: Weitere Ansätze im Zusammenhang mit der Kita gGmbH

• Die Aufwandsreduzierung durch Kapazitätsanpassung im technischen Dienst ist als Nettoeffekt zu verstehen. Berücksichtigt wurde zunächst die Reduktion im Personal- und Versorgungsaufwand der Kita gGmbH, die den Haushalt der Landeshauptstadt mit 221 T€ entlastet (Aufteilung der Entlastung auf städtische Zuschussleistungen sowie Elternbeiträge). Demgegenüber sind Liegenschaftsleistungen an den betreffenden Objekten weiterhin notwendig und zukünftig vom ZGM zu beziehen – diese „bezogenen Leistungen“ sind aufgrund von Skaleneffekten bei der ZGM jedoch niedriger als die bisherigen Personalaufwendungen der Kita gGmbH. Der in diesem Zusammenhang in der Kita gGmbH anfallende Aufwand belastet den Haushalt der Landeshauptstadt mit 100 T€ (Aufteilung der Belastung auf städtische Zuschussleistungen sowie Elternbeiträge). Die Kostenübernahme der Landeshauptstadt für einkommensschwache Familien ist dabei berücksichtigt.

• Der Gewinn aus der Veräußerung des Betriebs resultiert aus der Vermarktung und Übertragung der Rechte zur Bewirtschaftung der städtischen Kindertageseinrichtungen, umfasst jedoch nicht den Übergang von Vermögenswerten (z.B. Immobilien).

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS

213 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Leerstandskosten bei der WGS Beschreibung des Prüfauftrags

214

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.7 – Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS

• Die WGS – Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH (WGS) ist für die Verwaltung, Betreuung und Bewirtschaftung, Errichtung, Restaurierung sowie Modernisierung von Immobilien im Bereich der Wohnungswirtschaft verantwortlich. Mit Stand zum 30.09.2013 weist die WGS in ihrem verwalteten Immobilienpool eine Leerstandsquote in Höhe von 19% aus. Davon entfällt über die Hälfte auf nicht vermietungsbedingt leerstehende Wohneinheiten. Damit liegt die WGS im Vergleich zu anderen Wohnungsbaugesellschaften ausgewählter Referenzstädte deutlich über dem Referenzwert von knapp 7%.

• Die nicht vermietbaren Wohneinheiten stellen aus Sicht der WGS nicht wirtschaftlich nutzbares Vermögen dar. Die betroffenen Objekte verursachen trotz ihrer fehlenden Nutzung nicht umlegbare Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen. Die WGS sollte ihren Liegenschaftsbestand um leerstehende, nicht vermietbare Gebäude bereinigen. Es bestehen unseres Erachtens nach Potenziale zur Reduktion von Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen.

• Die beschriebenen Potenziale konnten angabegemäß bislang nicht gehoben werden, weil eine Belastung bestimmter Liegenschaften durch Verbindlichkeiten bzw. Sicherungsrechte besteht oder für die Finanzierung der Freizugskosten nicht genügend eigene Mittel zur Verfügung stehen. Durch eine vorzeitige Ablösung der Verbindlichkeiten und Finanzierung der Freizugskosten stünden die betroffenen Liegenschaften zur freien Verwertung (Abriss der Immobilie, Verkauf Grundstück).

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate, WGS

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten, WGS

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 62600 Beteiligungen

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Leerstandskosten bei der WGS Anzustrebende Haushaltswirkung

215

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.7 – Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS

• Die dargestellte Maßnahme führt in erster Linie zu einer wirtschaftlicheren Leistungserbringung der WGS. Die angegebenen Konsolidierungseffekte betreffen den städtischen Haushalt in erster Linie nur mittelbar. Die WGS ist eine Beteiligung der Stadtwerke Schwerin GmbH und damit Enkelunternehmen der Landeshauptstadt. Der städtische Haushalt könnte über eine entsprechende Ergebnisabführung direkt von der Ergebnisverbesserung profitieren (steuerliche Aspekte sind bei Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen, hier betreffend Kapitalertragsteuer). Der Effekt wurde vorliegend daher nicht in den Nettoeffekt des Kernhaushalts einbezogen und gesondert als Effekt im Konzern „Stadt“ ausgewiesen.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Leerstandskosten bei der WGS Begründung und Prüfschritte

216

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.7 – Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS

Auf Basis der Auswertungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung der WGS haben wir objektbezogen das notwendige Finanzierungsvolumen zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahme und die durch eine frühzeitige Veräußerung oder einen Abriss der Gebäude einzusparenden Aufwendungen überschlägig kalkuliert.

Das für die Umsetzung der Maßnahme notwendige Finanzierungsvolumen ermittelt sich aus den abzulösenden Restschulden der besicherten Objekte sowie aus den Kosten, die mit dem notwendigen Umzug der Parteien zusammenhängen, die in den betroffenen Objekten noch zur Miete wohnen. Der zugrunde gelegte durchschnittliche Freizugskostensatz beträgt 3.700 € pro Wohneinheit. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Finanzierungsvolumen von knapp 2.923 T€.

Zur Ermittlung der möglichen Konsolidierungseffekte haben wir objektbezogen für den Wohnungsbestand, der grundsätzlich zum Abriss vorgesehen ist, die nicht umlegbaren Betriebskosten sowie die Instandhaltungsaufwendungen ermittelt. Den einzusparenden Gesamtaufwendungen haben wir die notwendigen Finanzierungskosten unter Anwendungen des durchschnittlichen Finanzierungskostensatz entgegengestellt. Demnach ließe sich nach Umsetzung der Maßnahme das Ergebnis der WGS jährlich um 328 T€ verbessern. Der angegebene Konsolidierungseffekt betrifft nur mittelbar den Haushalt der LHS. Bei Umsetzung der Maßnahme verbessert sich rechnerisch das Ergebnis der Gesellschaft um den angegebenen Wert. Daraus können sich niedrigere Zuschusszahlungen der LHS an die Gesellschaft oder potenzielle Gewinnausschüttungen an die LHS ergeben.

Aufgrund von Vorlaufarbeiten (Umschuldung, Zuschussbeantragung, Dauer des Abrisses, Abraumbeseitigung) gehen wir von Haushaltswirkungen ab Mitte 2015 aus (halber Wert), ab 2016 voller jährlicher Einsparwert. Zudem wurde angenommen, dass die Abbruchkosten durch Zuschüsse voll abgedeckt sind. Erträge aus der Verwertung der Grundstücke (Vermietung, Verkauf) wurden aus Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Reduzierung der Leerstandskosten bei der WGS Notwendige Prüfschritte

217

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.7 – Prüfauftrag: Reduktion der Leerstandskosten bei der WGS

Zur Konkretisierung der Maßnahme und der Entwicklung eines Maßnahmeplans muss eine tiefergehende Untersuchung angestellt werden. Hierzu sind nach dem Ergebnis unserer Untersuchung insbesondere die folgenden Vertiefungsfelder zu betrachten:

• Objektgenaue Verfeinerung der bestehenden Daten im Unternehmenssicherungskonzept, Festlegung eines realistischen Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahme.

• Ermittlung der Abbruchkosten für die betroffenen Objekte und der relevanten Förderquoten hierzu.

• Erstellen eines Finanzierungskonzepts zur Umschuldung der Verbindlichkeiten; frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

• Hierzu sind mögliche Finanzierungsoptionen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und kompensatorischen Auswirkungen auf den Konsolidierungseffekt miteinander zu vergleichen. Auch sollten in diesem Zusammenhang kommunalrechtliche und beihilferechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

• Prüfung möglicher Verwertungsoptionen für die betroffenen Grundstücke nach Abriss der Gebäude.

Prüfschritt Bis wann Verantwortlich

1. Beauftragung der Tiefenprüfung Q2/2014 Dezernent

2. Durchführung der Tiefenprüfung Q3/2014 Dezernent

3. Abschluss der Umschuldungen Q3 und Q4/2014 Dezernent/GF

4. Abriss und Verwertung ab Q1/2015 Dezernent/GF

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

218 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Beschreibung des Prüfauftrags

219

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

Das derzeitige Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Schwerin ist vor dem Hintergrund der Größe und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Körperschaft sowie der Erfüllung der kommunalen Aufgaben verhältnismäßig umfangreich.

Die Landeshauptstadt sollte darauf hinwirken, mittel- bis langfristig ihr Beteiligungsportfolio deutlich zu komprimieren, um die Kosten der Beteiligungsverwaltung und -steuerung zu senken und Verantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu bündeln.

Beteiligungen und Betriebe, aus denen keine positiven Zahlungsströme resultieren, sollten aufgegeben und/oder veräußert werden, hier insbesondere HIAT gGmbH, Filmland Mecklenburg-Vorpommern gGmbH, Wemacom Telekommunikation GmbH, Sozius gGmbH.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: Wirtschaftliche Unternehmen 14

• Produkt: 11104 Beteiligungsverwaltung, 62600 Beteiligungen

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Verantwortliche Dezernate

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Dezernenten

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte

220

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

• Die Landeshauptstadt soll für Zwecke der Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten für jede ihrer Beteiligungen im Rahmen eines Gutachtens folgende Alternativbetrachtung anstellen und hierbei die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ermitteln (einmaliger Aufwand für die organisatorische Umgestaltung und finanzielle Effekte in den Folgeperioden):

• Wiedereingliederung in den Haushalt unter Auflösung des externen Aufgabenträgers oder Veräußerung der Anteile

• Zusammenlegung mit anderen bestehenden externen Aufgabenträgern

• Bei freiwilligen Aufgaben: Auflösung des externen Aufgabenträgers und Verzicht auf die Erfüllung der freiwilligen Aufgabe (z.B. Zoo)

Prüffeld 1: Alternativbetrachtung Beteiligungen und Betriebe

Prüffeld 2: Analyse der Handlungsmöglichkeiten

• Auswertung der oben genannten Alternativbetrachtung hinsichtlich Vorteilhaftigkeit, Umsetzbarkeit und Priorität

• Benennung der zu realisierenden Maßnahmen

Prüffeld 3: Erstellen eines Umsetzungsplans

• Die benannten Maßnahmen werden in einem ganzheitlichen Umsetzungsplan von der Landeshauptstadt zusammengefasst und mit einer realistischen Zeitplanung versehen

• Für die Umsetzung der Maßnahmen werden Verantwortlichkeiten benannt und Zeitziele gesetzt

• Der Umsetzungsplan ist mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte - Einzelfeststellungen zu den Helios-Kliniken

221

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

Ein Rechtsanspruch auf Ausschüttung der erwirtschafteten Gewinne besteht nicht. Gemäß Gesellschaftsvertrag der Helios Klinken Schwerin GmbH ist mit dem Geschäftsanteil der Landeshauptstadt Schwerin kein Gewinnbezugsrecht verbunden.

Bei der Beteiligung der Landeshauptstadt an der Helios Kliniken Schwerin GmbH handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 5,1% der Geschäftsanteile, Mehrheitsgesellschafter ist mit 94,9% die Helios Kliniken GmbH, Berlin; Helios gehört seit dem Jahr 2005 als Unternehmensgruppe zum Gesundheitskonzern Fresenius. Die im damaligen Verkaufsverfahren getroffene Aufteilung der Anteilshöhe wurde vor dem Hintergrund der Vermeidung von Grunderwerbssteuer getroffen.

• Zum 1.1.2004 wurde das Medizinische Zentrum Schwerin von der Landeshauptstadt ausgegliedert und anschließend 94,9 Prozent der Anteile an die Helios Kliniken veräußert.

• Die Landeshauptstadt kann über die Beteiligung weiterhin Einfluss auf das lokale Angebot im Gesundheitsbereich nehmen (siehe hier Sonderrechte der Landeshauptstadt Schwerin bei der Beschlussfassung in der Gesellschaftsversammlung unter Punkt 10 des Gesellschaftsvertrags). Die Gesellschaft wies im Jahresabschluss 2011 einen Jahresüberschuss in Höhe von 31,9 Millionen € auf. Der Gewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

• Verhandlungen mit dem Mehrheitsgesellschafter über mögliche Änderung des Gesellschaftsvertrages und Gewinnpartizipation der Landeshauptstadt wurden geführt. Bislang konnte hierüber jedoch kein Konsens erzielt werden. Ein Verkauf der Anteile seitens der Landeshauptstadt wurde bislang nicht thematisiert.

• Die Maßnahme war Bestandteil der 10 Mio. € Einsparliste (im Sachstand für den Finanzausschuss am 15.8.2013), wurde aber im späteren Haushalt 2013 nicht berücksichtigt. Im Entwurf des Haushalts 2014 sind keine Ansätze für eine Ausschüttung seitens der Helios Kliniken enthalten. Wir werten die ursprünglich von der Landeshauptstadt vorgeschlagene Maßnahme als aufgehoben und führen sie deshalb – auch vor dem Hintergrund einer komplexen Umsetzung – an dieser Stelle erneut an.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte - Einzelfeststellungen zu den Helios-Kliniken

222

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

• Die Landeshauptstadt muss weiterhin auf eine Gewinnbeteiligung hinwirken; sofern die Forderung nach einer Gewinnbeteiligung dauerhaft nicht durchsetzbar ist, sollten die gehaltenen Anteile an der Gesellschaft von der Landeshauptstadt veräußert werden.

• Die Landeshauptstadt sollte vor Veräußerung der Anteile folgende Aspekte prüfen:

• Welche vertraglichen Besonderheiten sind bei einer Verfügung über die Geschäftsanteile seitens der Landeshauptstadt zu beachten? Hier ist insbesondere Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags der Helios Kliniken zu beachten, wonach jede Verfügung der vorherigen schriftliche Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung bedarf.

• Ermittlung eines angemessenen Transaktionspreises unter Berücksichtigung etwaiger Vorkaufsrechte durch bestehende Gesellschafter.

• Bei einem möglichen Verkauf der Anteile ist zu berücksichtigen, welche steuerlichen Auswirkungen ggf. aus der Transaktion resultieren.

• Die Landeshauptstadt muss insbesondere abwägen, ob die ihr eingeräumten Sonderrechte und die damit verbundenen Möglichkeiten in einer wirtschaftlichen Äquivalenz zu den Anteilen stehen. Sonderrechte der Landeshauptstadt Schwerin, insbesondere zum Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterbeschlüssen und zur Besetzung des Aufsichtsrats erlöschen, wenn die Landeshauptstadt Schwerin den oder die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile vollständig veräußert. Anstelle der Sonderrechte der Landeshauptstadt Schwerin gelten dann die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Zustimmungserfordernisse und Stimmquoten.

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Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte - Beteiligungsverwaltung durch die GBV

223

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

• Zum Erhebungszeitpunkt wird die Beteiligungsverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin durch die Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH (GBV) wahrgenommen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Beratung kommunaler Unternehmen unter Wahrnehmung der Interessen der Landeshauptstadt Schwerin gegenüber ihren Unternehmen. Ergänzend soll die GBV Informations- und Controlling-Instrumente im Verhältnis zu den Beteiligungen einsetzen und den Ressourceneinsatz koordinieren.

• In der GBV werden zwei Mitarbeiter direkt beschäftigt, fünf weitere Stellen werden durch den Haushalt der Landeshauptstadt finanziert.

• Die GBV ist aktuell direkt der Oberbürgermeisterin unterstellt. Die Berichterstattung erfolgt demzufolge i.d.R. direkt an die Oberbürgermeisterin. Zudem werden bei der Berichterstattung die jeweils für die Beteiligungen fachlich zuständigen Dezernenten einbezogen. Eine darüber hinausgehende Berichterstattung (beispielsweise an das Amt für Finanzen) ist derzeit nicht vorgesehen.

• Für die GBV liegt ein „Konzept zur Umsetzung der Neuorganisation der Beteiligungsverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin“ vor, welches durch die Stadtvertretung am 25. Oktober 2010 beschlossen wurde. Dieses beinhaltet insbesondere Maßnahmen für ein verstärktes Beteiligungscontrolling, den Ausbau der Beteiligungsverwaltung sowie eine erweiterte Mandatsbetreuung.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte - Beteiligungsverwaltung durch die GBV

224

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

• Der Geschäftsführer der GBV ist derzeit gleichzeitig Geschäftsführer einer derjenigen Beteiligungen, welche in der Verwaltung der GBV stehen. Aus der Personenidentität ergibt sich unseres Erachtens ein potenzieller Interessenkonflikt.

• Zwischen der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) und der GBV besteht ein Betriebsführungsvertrag vom 9. November 2006. Demnach erbringt die SWS Leistungen gemäß dem beigefügten Aufgabenkatalog und stellt diese der GBV in Rechnung. In der Planung für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde ein Leistungsaustausch in Höhe von 35 T€ vorgesehen.

• Grundsätzlich ist zu hinterfragen, inwiefern aus dem Leistungsaustausch der Gesellschaften ein potenzieller Interessenkonflikt zwischen steuernder und verwaltender Beteiligungsgesellschaft und dem von ihm gesteuerten/ verwalteten Unternehmen resultiert.

• Die Gesellschaft hat einen Beirat eingerichtet, welchem neben der Oberbürgermeisterin jeweils ein Mitglied der in der Stadtvertretung vertretenen Fraktionen angehört. Die GBV unterrichtet den Beirat regelmäßig über gesellschaftsübergreifende und gesellschaftsspezifische Vorgänge und Themenstellungen.

• Die GBV bearbeitet ebenso Anträge, Anfragen und Beschlüsse der politischen Gremien und setzt auf diesem Wege den politischen Willen der Stadtvertretung um. In verschiedenen Bereichen, so beispielweise bei der Erarbeitung des Corporate Governance Codex und weiteren Leitlinien tritt die GBV als Initiativgeber hervor.

• Die GBV finanziert sich durch Entgelte der Beteiligungsunternehmen, die auf Basis von Managementverträgen erhoben werden. Auf Basis des o.g. Konzepts zur Weiterentwicklung erbringt die GBV Leistungen bei Grundsatzfragen und -angelegenheiten zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und der Vorgabe grundsätzlicher kommunalrechtlicher und politischer Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung und das Handeln der Beteiligungen und Eigenbetriebe. Bei weitergehender rechtlicher Beurteilungen bedient sich die GBV externer Expertise.

• Die Beteiligung an der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird nicht durch die GBV betreut.

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PwC 18. März 2014

Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben Begründung und Prüfschritte - Beteiligungsverwaltung durch die GBV

225

Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 11.8 – Prüfauftrag: Veräußerung/ Zusammenlegung von Beteiligungen und Betrieben

Kurzfristig einzuleitende Maßnahmen für die GBV:

• Die aktuelle organisatorische Einbettung der GBV als GmbH in die Beteiligungsstruktur der Landeshauptstadt muss hinterfragt werden. Die Beteiligungsverwaltung hat im Zuge der Ausgliederung eine Professionalisierung ihrer Tätigkeiten erreicht („Augenhöhe zu den Beteiligungsgesellschaften“) und damit die durch die Stadtverwaltung identifizierten Entwicklungspotenziale erschlossen. Eine Wiedereingliederung in die Stadtverwaltung – unter Beibehaltung des Professionalisierungsgrades – liegt aus faktischen Erwägungen und der bereits bestehenden Nähe zum Führungsorgan der Landeshauptstadt nahe. Demgegenüber würden die durch die GBV derzeit vereinnahmten Erlöse aus den Beteiligungen und Betrieben im Zusammenhang mit den bestehenden Managementverträgen und den Vereinbarungen zur Geschäftsführergestellung wegfallen. Bei Rückführung des Beteiligungsmanagements in den Kernhaushalt müsste daher eine adäquate finanzielle Kompensation der entfallenden Umsätze, z.B. durch Ergebnisabführungen zwischen der LHS und ihren Beteiligungen und Betrieben, sichergestellt werden.

• Wir empfehlen, den Kreis der in der Stadtverwaltung bislang hinsichtlich der Beteiligungen unterrichteten Personen größer zu fassen. Insbesondere sind das Amt für Finanzen und das Hauptamt standardisiert in die Berichterstattung seitens des GBV einzubeziehen.

• Aufbauend auf dem vorliegenden Konzept zur Weiterentwicklung der GBV ist eine Verschriftung (bspw. im Rahmen eines Handbuchs oder einer Organisationsverfügung) der Unterrichtungs- und Informationswege vorzunehmen. Gleiches gilt für die im Rahmen der Gesellschafterrolle der Landeshauptstadt erforderliche Ausübung des politischen Willens in Richtung der Beteiligung.

• Der potenzielle Interessenkonflikt aus der in Teilen personenidentischen Geschäftsführung in den Gesellschaften GBV und SAS ist organisatorisch aufzulösen.

• Die Überführung der Beteiligung der Landeshauptstadt an der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in die Betreuung der GBV ist zu prüfen und ggf. zu vorzunehmen.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

226 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung (Stellen im Stellenplan) Maßnahmenbeschreibung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

Vorliegend werden alle stellenrelevanten Auswirkungen der vorangegangenen Maßnahmen zusammengefasst dargestellt, welche den Stellenplan der Stadt Schwerin betreffen. Der jeweilige Bezug zur entsprechenden Maßnahme kann aus der Stellenbilanz entnommen werden. Darüber hinaus wurden weitere Stellenanalysen und Kennzahlenvergleiche durchgeführt, um zu ermitteln, wo ggf. Anpassungspotenziale im Hinblick auf das gesetzlich notwendige Mindestmaß bestehen.

Haushaltsbezug

• Teilhaushalt: alle Teilhaushalte

• Produkt: alle Produkte

Zentrale Verantwortlichkeit

• Organisationsbereich: Haupt- und Personalamt

• Leiter/ Produktverantwortlicher: Herr Wollenteit

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Maßnahme: Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung (Stellen im Stellenplan) Haushaltswirkung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

• Senkung der Personalaufwendungen – die Berechnung basiert auf folgenden Grundlagen:

• Die Planung der Personalaufwendungen in der Stadt Schwerin erfolgt bereits auf Ist-Besetzung lt. Stellenplan (dies ist für den HH-Plan 2013 die Ist-Besetzung zum 30.6.2012) und nicht nach Stellen lt. Stellenplan. Insofern ergeben sich Einsparungen nur aus der Reduktion der jeweiligen Ist-Stellenanteile. Inwiefern sich die Ist-Stellenanteile bei einzelnen Stellen im Haushaltsplanentwurf 2014 geändert haben, muss im Rahmen der Einarbeitung der Vorschläge in den Haushalt überprüft werden. Wesentliche Änderungen bei dem ausgewiesenen Potenzial ergeben sich hierdurch nicht, da mit einem pauschalen Personalkostensatz gerechnet wird.

• Zur Berechnung des Nettoeffekts wurde die mögliche Einsparung in VZÄ mit einem durchschnittlichen Personalkostensatz von 48T€ multipliziert. Grund ist, dass es sich bei den ausgewiesenen Einsparungen um Stellenanteile und nicht um ganze Stellen handelt. Eine Zuordnung zu konkreten Stellen mit entsprechenden Eingruppierungen muss im Rahmen der Stellen- und Personalwirtschaft erfolgen. Die Einsparungen in VZÄ sind bezogen auf die Organisationseinheiten in der Stellenbilanz dargestellt.

• Im Konsolidierungszeitraum wurden folgende Realisierungsquoten (v.a. durch Ausscheiden und Fluktuation) angesetzt:

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung (Stellen im Stellenplan) Haushaltswirkung

• Unter Berücksichtigung der Realisierungsquoten ergeben sich folgende Einsparungen in den kommenden Haushaltsjahren:

• Senkung der personalabhängigen Sachkosten: Mit dem Abbau von Stellen ist auch ein Abbau von personalbezogenen sonstigen Aufwendungen verbunden. Zur Ermittlung wurde ein durchschnittlicher Sachkostensatz von 4.500 € pro VZÄ angesetzt. Dies ist ein spezifischer Kostensatz für die Stadt Schwerin (KGSt rangiert bei bis zu 9 .800 € pro VZÄ), welcher z.B. beinhaltet: die EDV-Betreuung, sonstige Aufwendungen wie Arbeitsmittelausstattung, Spezialbedarfe, Weiterbildung usw. und sonstige Aufwendungen, die direkt mit dem Wegfall der Aufgabe in Verbindung stehen (insbesondere bei den freiwilligen Aufgaben). Dabei ist im Unterschied zum KGSt-Kostensatz berücksichtigt, dass die Stadt Schwerin insbesondere bei den Sachaufwendungen bereits umfangreiche Konsolidierungsbestrebungen unternommen hat und die Sachaufwandseinsparungen pro reduzierter Stelle damit geringer ausfallen.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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Maßnahme: Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung (Stellen im Stellenplan) Begründung und Umsetzungsschritte

• Die Notwendigkeit zum Stellenabbau ergibt sich aus der Tatsache, dass vor dem Hintergrund der Sicherung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung, der demografischen Entwicklung und insbesondere der Haushaltskonsolidierung die Aufgabenwahrnehmung auf das gesetzlich erforderliche Maß beschränkt werden soll. Der Stellenplan 2013 und die Fortschreibung des PEK 2012 wurde für die einzelnen Organisationsbereiche gegenübergestellt. Abweichungen wurden mit dem Hauptamt geklärt. Im Ergebnis wurden Organisationsbereiche festgelegt:

• in denen eine Prüfung der Stellenausstattung mittels Kennzahlen und Vergleichswerten ausreichend ist und

• in denen eine Detailerhebung mittels VAB sowie eine detaillierte Aufgabenanalyse und Stellenbemessung erfolgt.

• Basisdokumente der Betrachtung waren:

• Personalentwicklungskonzept 2010 sowie die Fortschreibung 2012

• Stellenplan 2013

• Synopse zwischen dem Sollstellenplan 2012 und der Soll-Stellenplan-Fortschreibung, Stand 1.3.2012

• Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des LRH M-V aus 2009

• Der Abgleich mit den Ergebnissen der LRH-Bemessung gestaltete sich schwierig, da hier auf teilweise komplett andere Organisationsstrukturen Bezug genommen wurde und sich zudem in vielen Bereichen die Aufgaben und deren Zuordnungen erheblich verändert haben. Insofern konnte der LRH-Bericht zu SN nicht mehr umfassend einbezogen werden.

• Das Vorgehen bei der Ermittlung der notwendigen Stellenausstattung richtet sich nach den Regelungen im Organisationshandbuch des Bundes. Die Bemessung des Stellenbedarfs erfolgte auf Basis von Kennzahlen und Vergleichswerten. Die Ergebnisse der Organisationsanalyse und der daraus resultierenden Stellenausstattung sind in Form der Stellenbilanz für die einzelnen Organisationsbereiche nachfolgend dargestellt.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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Stellenbilanz (1)

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Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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PwC 18. März 2014

Stellenbilanz (2)

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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Stellenbilanz (3)

233 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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Stellenbilanz (4)

234 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

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Stellenbilanz (5)

235 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

• Im Ergebnis der Stellenbemessung sollten folgende Anpassungen am Stellenplan vorgenommen werden: 1. Die Soll-Stellen lt. Stellenplan sollten auf das ausgewiesene Stellen-Soll lt. Bemessung reduziert werden - Hinweis: Es handelt sich zu

einem erheblichen Teil um Stellen, die seit längerer Zeit unbesetzt sind. Das Verwaltungshandeln offenbart derzeit keine gravierenden und die gesetzliche Aufgabenerfüllung gefährdenden Mängel.

2. Das Ausweisen von ATZ-Stellen ist nur dann wirtschaftlich begründbar, wenn diese im Nachgang auch gestrichen werden. Im Stellenplan 2013 sind insgesamt 66,77 VZÄ ohne Ist-Arbeitskapazität ausgewiesen. Von diesen sind 40,27 VZÄ (Ist per 30.6.2012) als ATZ-Ersatz für Stellen mit Nachbesetzung ausgewiesen. Diese Stellen sollten ebenfalls mit kw-Vermerken versehen werden. Dabei geht es um die Gesamtzahl. Organisatorische Stellenverschiebungen sind möglich.

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PwC 18. März 2014

Maßnahme: Anpassungen der Stellenausstattung der Verwaltung (Stellen im Stellenplan) Begründung und Umsetzungsschritte

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 12 – Maßnahme: Anpassung der Stellenausstattung in der Verwaltung (Stellen im Stellenplan)

Umsetzungsschritt Bis wann Verantwortlich

1. Überarbeitung des Stellenplans 2014 und Anpassung der Soll-Stellen lt. Plan an die Soll-Stellen lt. Bemessung, Untersetzung der ATZ-Stellen mit entsprechenden kw-Vermerken

Q2 2014 Haupt- und Personalamt

2. Beschluss durch die Stadtvertretung Q2 2014 Haupt- und Personalamt

3. Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts Q3 2014 Haupt- und Personalamt

4. Untersetzung der Zielwerte mit personalwirtschaftlichen Maßnahmen Q4 2014 Haupt- und Personalamt

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Notwendige Unterstützungsprozesse für die Realisierung der Konsolidierungsmaßnahmen

237 Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

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PwC 18. März 2014

Etablierung eines Konsolidierungscontrollings Ausgangssituation

• Das Konsolidierungscontrolling stellt sich in der Stadtverwaltung Schwerin derzeit wie folgt dar:

• Die relevanten Aufgabenbestandteile (Planung, Steuerung und Kontrolle der Konsolidierungsmaßnahmen) verteilen sich organisatorisch auf das Amt für Finanzen und das Controlling im Amt für Hauptverwaltung.

• Der relevante Controlling-Prozess stellt sich wie folgt dar:

• Die Konsolidierungsmaßnahmen werden mit der Haushaltsplanerstellung in den Haushaltsplan aufgenommen und sind somit Bestandteil des Verwaltungshandelns im Rahmen der Haushaltsausführung. Eingepflegt in den Haushalt werden die Maßnahmen durch das Amt für Finanzen. Zur Information wird der Haushalt um eine gesonderte Liste zu den Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt. Dies ist grundlegend positiv zu bewerten.

• Die unterjährige Überwachung des Haushalts und des Verwaltungshandelns erfolgt über das Controlling. Das Controlling ist dem Amt für Hauptverwaltung zugeordnet. Das Controlling befindet sich jedoch nach der Doppik-Umstellung noch im Aufbau. Für zahlreiche Organisationsbereiche konnten noch keine Kennzahlen definiert werden. Eine Ausrichtung auf die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen hat das Controlling nicht.

• Eine Auswertung der Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt bei der Erstellung der Jahresrechnung – da für die Stadt Schwerin jedoch noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt, kann auch keine Jahresrechnung erstellt werden.

• Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Konsolidierungscontrolling nicht etabliert ist. Im aktuell vorliegenden System besteht zwar das Element Planung, jedoch fehlt eine zielgerichtete unterjährige Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen. Die Realisierung wird somit dem „Selbstlauf“ überlassen.

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 13 – Notwendige Unterstützungsprozesse für die Realisierung der Konsolidierungsmaßnahmen

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Etablierung eines Konsolidierungscontrollings Handlungsempfehlung

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 13 – Notwendige Unterstützungsprozesse für die Realisierung der Konsolidierungsmaßnahmen

• Es sollte ein Konsolidierungscontrolling im Amt für Finanzen eingerichtet werden, mit defacto-Handlungsvollmacht (Grundlage ist die mit dem MI abzuschließende Konsolidierungsvereinbarung). Hierzu sollte eine bereits vorhandenen Stelle „Haushaltskonsolidierung“ genutzt werden. Die Aufgaben sollten umfassen:

• Erstellung einer Liste der aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen zu Beginn des Jahres mit Umsetzungsschritten, Zeitplanung und konkreten Verantwortlichkeiten sowie Darstellung der Haushaltswirkung der jeweiligen Maßnahme (Nettoeffekt).

• Unterjährige, regelmäßige Kontrolle des Umsetzungsstands der einzelnen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung sowie Abrechnung der Maßnahmen am Ende des Jahres.

• Pflege der Konsolidierungsliste und die regelmäßige Berichterstattung an die Verwaltungsleitung sowie die Stadtvertretung zum Umsetzungsstand (sowie zu den Folgen bei Nichtumsetzung).

• Dazu sollte gemäß PwC-Auftrag das Excel-basierte HAKO-Control genutzt werden.

Umsetzungsschritte Bis wann Verantwortlich

1. Erfassung aller aktuell bestehenden Konsolidierungsmaßnahmen erledigt PwC

2. Erarbeitung weiterer Konsolidierungsmaßnahmen Q2 2014 PwC

3. Übernahme aller Maßnahmen in HAKO-Control Q2 2014 PwC

4. Organisatorische Implementierung des Konsolidierungscontrollings Q2 2014 Stadt und PwC

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Etablierung eines Konsolidierungscontrollings Einwirken des Konsolidierungscontrollings auf den Gesamthaushalt

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Beratender Beauftragter für die Landeshauptstadt Schwerin • Maßnahmen und Prüfaufträge zur Haushaltskonsolidierung

Section 13 – Notwendige Unterstützungsprozesse für die Realisierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Da keine Eröffnungsbilanz vorliegt sind grundsätzliche Analysen zur Finanzwirtschaft mittels genereller Haushaltskennzahlen noch nicht möglich und nicht zielführend. Auch sind interkommunale Vergleiche nur begrenzt aussagekräftig.

Dennoch können grundsätzliche Handlungshinweise hinsichtlich des Konsolidierungscontrollings in Bezug auf die Haushaltswirtschaft der Stadt gegeben werden:

• Es muss eine konsequente Unterordnung aller Planungen und Entscheidungen unter die Haushaltskonsolidierung erfolgen.

• Bei allen Beschlussvorlagen, Anträgen der Fraktionen, Stellungnahmen des MI muss zwingend die Auswirkung auf die Haushaltskonsolidierung dargestellt werden.

• Ungeplante Mehrausgaben sind konsequent zu vermeiden. Es muss insgesamt eine absolute Haushaltsdisziplin in der Stadtverwaltung herrschen.

• Es müssen konsequent alle Einnahme bzw. Ertragspotenziale (z.B. auch BUGA-Überschüsse, die hier nicht Betrachtungsgegenstand waren) realisiert werden.

• Es muss grundlegend eine restriktive Personalwirtschaft geführt werden, d.h. eine dauerhafte Umsetzung einer Wiederbesetzungssperre/KW- Stellen, Standardanpassungen bei Aufgabeerfüllung.

• Es sind weitere Potenziale durch Interkommunale Zusammenarbeit mit dem LK LUP und dem LK NWM zu nutzen – insbesondere bei Personalbedarfen z.B. von Spezialanforderungen.