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Harmonisierte Rechnungslegung Seite 1 HANDBUCH HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGSMODELL FÜR DIE KANTONE UND GEMEINDEN HRM2 Bern, 25. Januar 2008

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    HANDBUCH HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGSMODELL FÜR DIE

    KANTONE UND GEMEINDEN

    HRM2

    Bern, 25. Januar 2008

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    Empfehlung

    der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren

    Die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren empfiehlt den Kantonen und Gemeinden,

    die vorliegende Fachempfehlung so rasch wie möglich, d.h. innerhalb der kommenden 10

    Jahre, umzusetzen.

    KONFERENZ DER KANTONALEN FINANZDIREKTOREN

    KONFERENZ DER KANTONALEN FINANZDIREKTOREN

    Der Präsident: Der Sekretär:

    Christian Wanner, Finanzdirektor des Kantons Solothurn

    Kurt Stalder

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    Management Summary Das vorliegende Handbuch ersetzt die Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem

    Jahr 1981 (Handbuch des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte [Band I und II, Ausgabe

    1981]). Das geltende Rechnungsmodell wurde in Anlehnung an die IPSAS (International Public

    Sector Accounting Standards) und in Koordination mit dem Neuen Rechnungsmodell des Bundes

    (NRM) weiterentwickelt. Im Folgenden werden die Hauptneuerungen im HRM2 gegenüber dem

    HRM1 dargestellt. Das Handbuch enthält 20 Fachempfehlungen zu den Themenbereichen der öffentlichen Rech-

    nungslegung mit Erläuterungen, Beispielen und Grafiken. Das Musterfinanzhaushaltgesetz ist so-

    weit wie möglich auf das eidgenössische Finanzhaushaltgesetz und die zugehörige Verordnung

    abgestimmt. Der Kontenrahmen enthält 4 Stellen und ist bis und mit 3. Stelle mit dem Kontenrah-

    men des Bundes identisch. Die funktionale Gliederung hat aufgrund der Fortentwicklung der öffent-

    lichen Tätigkeit, der internationalen Anforderungen und der Anforderungen des Neuen Finanzaus-

    gleichs Anpassungen erfahren. Das Rechnungsmodell für die öffentlichen Gemeinwesen umfasst eine Bilanz, eine Erfolgsrech-

    nung und eine Investitionsrechnung. Der Abschluss der Erfolgsrechnung erfolgt neu in 3 Stufen (vgl. Empfehlung Nr. 4): Das operative

    Ergebnis zeigt das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit und aus Finanzierungsvorgängen. Das aus-

    serordentliche Ergebnis umfasst ausserordentliche Aufwendungen und Erträge. Die 3. Stufe um-

    fasst das Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung. Als ausserordentlicher Aufwand und Ertrag gelten

    beispielsweise zusätzliche Abschreibungen im Verwaltungsvermögen, die Abtragung des Bilanz-

    fehlbetrags, Einlagen und Entnahmen aus Eigenkapital und die Bildung von Vorfinanzierungen

    (Reserven für zukünftige Bauvorhaben). Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen sowie Rückstellungen werden konsequenter vorge-

    nommen beziehungsweise gebildet (vgl. Empfehlungen Nr. 5, 9).

    Für Ausgaben mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, welche in der Investitionsrechnung verbucht

    werden, wird keine Aktivierungsgrenze mehr vorgegeben. Die Aktivierungsgrenze soll durch die

    Gemeinwesen nach dem Wesentlichkeitsprinzip festgelegt werden (vgl. Empfehlung 10). Anlagen des Verwaltungsvermögens werden beim Erstzugang zum Anschaffungswert bewertet,

    danach werden sie auf der Basis der Nutzungsdauer abgeschrieben, was die Einführung einer An-

    lagenbuchhaltung voraussetzt (vgl. Empfehlung Nr. 12). Allfällige zusätzliche Abschreibungen auf

    dem Verwaltungsvermögen sind als ausserordentlicher Aufwand zu verbuchen und im Anhang

    transparent zu machen. Das Finanzvermögen wird beim Erstzugang zum Anschaffungswert bewer-

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    tet. Periodisch, d.h. alle 3 bis 5 Jahre, werden Folgebewertungen zum Verkehrswert vorgenom-

    men. Zur Schaffung eines finanziellen Gesamtüberblicks über alle mit dem Gemeinwesen verflochtenen

    Einheiten (konsolidierte Betrachtungsweise) ist als Mindeststandard ein Beteiligungsspiegel im An-

    hang zur Jahresrechnung zu führen (vgl. Empfehlungen 13 und 16). Der Anhang zur Jahresrechnung wird u.a. mit einer Geldflussrechnung, einem Eigenkapitalnach-

    weis, einem Anlagespiegel und einem Rückstellungsspiegel erweitert (vgl. Empfehlungen Nr. 14,

    15 und 16). Das Handbuch führt einige Finanzkennzahlen auf, welche die Beurteilung der Finanzlage unter-

    stützen (vgl. Empfehlungen Nr. 17 und 18). In 1. Priorität werden die Kennzahlen Nettoverschul-

    dungsquotient, Selbstfinanzierungsgrad und Zinsbelastungsanteil herangezogen. Beim Übergang vom HRM1 zum HRM2 muss das bereits bestehende Verwaltungsvermögen nicht

    neu bewertet werden. Die Restbuchwerte der bereits aktivierten Anlagen werden unverändert in die

    neue Bilanz übernommen. Das Finanzvermögen hingegen muss auf der Basis der Verkehrswerte

    neu bewertet werden. Bei unterbewertetem Finanzvermögen kann die durch die Wertberichtigung

    entstehende Neubewertungsreserve für zukünftige Wertberichtigungen des Finanzvermögens ein-

    gesetzt werden. Im Falle eines überbewerteten Finanzvermögens wird ein allfällig bestehendes Ei-

    genkapital vermindert bzw. ein Bilanzfehlbetrag erhöht (vgl. Empfehlung Nr. 19). Empfehlung Nr. 20 enthält das Musterfinanzhaushaltgesetz inkl. Kommentar, welches als Orientie-

    rung für eine HRM2-konforme Gesetzgebung dient. Im Mustergesetz sind neben den buchhal-

    tungsrelevanten Bereichen auch organisatorische und kreditrechtliche Bestimmungen enthalten,

    die in der Regel Teil eines kantonalen Finanzhaushaltgesetzes sind.

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    Inhalt

    1 EINLEITUNG .............................................................................................................................. 9

    1.1 Würdigung des Harmonisierten Rechnungsmodells 1 (HRM1) .................................................. 9

    1.2 Entwicklungen im Rechnungswesen ........................................................................................ 13

    1.3 Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des HRM .................................................................. 16

    1.4 Kriterien für die Weiterentwicklung des HRM ........................................................................... 16

    1.5 Überbrückung des Zielkonflikts True and Fair View / Finanzpolitik .......................................... 19

    1.6 Aufbau des Handbuchs ............................................................................................................. 19

    1.7 Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für das Reformprojekt HRM2 ...................................... 20

    1.8 Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffent- lichen Sektor (SRS) ................ 21

    2 FACHEMPFEHLUNGEN .......................................................................................................... 22

    Nr. 01: Elemente des Rechnungsmodells für die öffentlichen Haushalte ......................................... 23 Empfehlung ................................................................................................................................... 23 Erläuterungen ............................................................................................................................... 23

    Nr. 02: Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung .............................................................. 26 Empfehlung ................................................................................................................................... 26 Erläuterungen ............................................................................................................................... 27

    Nr. 03: Kontenrahmen und funktionale Gliederung .......................................................................... 32 Empfehlung ................................................................................................................................... 32 Erläuterungen ............................................................................................................................... 32 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 33

    Nr. 04: Erfolgsrechnung .................................................................................................................... 36 Empfehlung ................................................................................................................................... 36 Erläuterungen ............................................................................................................................... 36 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 38

    Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................... 39 Empfehlung ................................................................................................................................... 39 Erläuterungen ............................................................................................................................... 40 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 41

    Nr. 06: Wertberichtigungen ............................................................................................................... 44 Empfehlung ................................................................................................................................... 44 Erläuterungen ............................................................................................................................... 44

    Nr. 07: Steuererträge ........................................................................................................................ 45 Empfehlung ................................................................................................................................... 45 Erläuterungen ............................................................................................................................... 45 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 46

    Nr. 08: Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen ..................................................................... 47 Empfehlung ................................................................................................................................... 47 Erläuterungen ............................................................................................................................... 47 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 49

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    Nr. 09: Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten ..................................................................... 50 Empfehlung ................................................................................................................................... 50 Erläuterungen ............................................................................................................................... 50

    Nr. 10: Investitionsrechnung ............................................................................................................. 56 Empfehlung ................................................................................................................................... 56 Erläuterungen ............................................................................................................................... 56 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 58

    Nr. 11: Bilanz .................................................................................................................................... 60 Empfehlung ................................................................................................................................... 60 Erläuterungen ............................................................................................................................... 60

    Nr. 12: Anlagegüter/Anlagenbuchhaltung ......................................................................................... 61 Empfehlung ................................................................................................................................... 61 Erläuterungen ............................................................................................................................... 61 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 64

    Nr. 13: Konsolidierte Betrachtungsweise .......................................................................................... 66 Empfehlung ................................................................................................................................... 66 Erläuterungen ............................................................................................................................... 66 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 69

    Nr. 14: Geldflussrechnung ................................................................................................................ 71 Empfehlung ................................................................................................................................... 71 Erläuterungen ............................................................................................................................... 71 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 73

    Nr. 15: Eigenkapitalnachweis ........................................................................................................... 75 Empfehlung ................................................................................................................................... 75 Erläuterungen ............................................................................................................................... 75 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 76

    Nr. 16: Anhang zur Jahresrechnung ................................................................................................. 77 Empfehlung ................................................................................................................................... 77 Erläuterungen ............................................................................................................................... 77 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 80

    Nr. 17: Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente ...................................................................... 87 Empfehlung ................................................................................................................................... 87 Erläuterungen ............................................................................................................................... 87

    Nr. 18: Finanzkennzahlen ................................................................................................................. 89 Empfehlung ................................................................................................................................... 89 Erläuterung ................................................................................................................................... 89 Beispiele und Grafiken .................................................................................................................. 93

    Nr. 19: Vorgehen beim Übergang zum HRM2 ................................................................................ 104 Empfehlung ................................................................................................................................. 104 Erläuterungen ............................................................................................................................. 104 Beispiele und Grafiken ................................................................................................................ 106

    Nr. 20: Musterfinanzhaushaltgesetz (MFHG) ................................................................................. 108 Empfehlung ................................................................................................................................. 108 Erläuterungen zum MFHG .......................................................................................................... 127

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    ANHÄNGE ........................................................................................................................ 149

    A KONTENRAHMEN HRM2 ...................................................................................................... 149

    B FUNKTIONALE GLIEDERUNG .............................................................................................. 193

    C BESCHREIBUNG DER HAUPTSÄCHLICHEN INHALTE VON IPSAS .................................. 199

    D FINANZIELLES CONTROLLING ............................................................................................ 216

    E GLOSSAR ............................................................................................................................... 221

    F ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................... 230

    G LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................... 232

    Tabelle 1 Grobgliederung des Kontenrahmens HRM2 .................................................................................... 33 Tabelle 2 Funktionale Gliederung ..................................................................................................................... 33 Tabelle 3 Gestufter Erfolgsausweis .................................................................................................................. 38 Tabelle 4 Kontengruppe "Aktive Rechnungsabgrenzung" ............................................................................... 43 Tabelle 5 Kontengruppe "Passive Rechnungsabgrenzung" ............................................................................. 43 Tabelle 6 Soll-Prinzip (Mindeststandard) .......................................................................................................... 46 Tabelle 7 Steuerabgrenzungs-Prinzip (erfüllt das Kriterium der Periodengerechtigkeit) ................................. 46 Tabelle 8 Spezialfinanzierungen im Fremdkapital ............................................................................................ 49 Tabelle 9 Spezialfinanzierungen im Eigenkapital ............................................................................................. 49 Tabelle 10 Handhabung und Verbuchung der Rückstellungen ........................................................................ 53 Tabelle 11 Konten der Investitionsrechnung (gemäss neuem Kontenrahmen) ............................................... 58 Tabelle 12 Verbuchung von Investitionsbeiträgen ........................................................................................... 58 Tabelle 13 Abschreibungssätze je Anlagekategorie ........................................................................................ 64 Tabelle 14 Beispiel für Kapitalkonsolidierung bei öffentlichen Gemeinwesen ................................................. 70 Tabelle 15 Beispiel für Kapitalkonsolidierung von Beteiligungen unter 100% ................................................. 70 Tabelle 16 Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit ............................................................................................. 73 Tabelle 17 Mittelfluss aus Investitionstätigkeit .................................................................................................. 73 Tabelle 18 Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit ............................................................................................. 73 Tabelle 19 Beispiel für eine Geldflussrechnung ............................................................................................... 74 Tabelle 20 Aufbau des Eigenkapitalnachweises .............................................................................................. 76 Tabelle 21 Beispiel für die Dokumentation einer Organisation, an welcher der Kanton beteiligt ist ................ 80 Tabelle 22 Beispiel für die Dokumentation einer Organisation, an welcher die Gemeinde beteiligt ist ........... 81 Tabelle 23 Beispiel für Gewährleistungen im Kanton ....................................................................................... 81 Tabelle 24 Beispiel eines Anlagespiegels: VV Sachanlagen ........................................................................... 82 Tabelle 25 Beispiel eines Anlagespiegels: VV Immaterielle Anlagen .............................................................. 83 Tabelle 26 Beispiel eines Anlagespiegels: VV Anlagen im Bau ....................................................................... 83 Tabelle 27 Beispiel eines Anlagespiegels: VV Investitionsbeiträge ................................................................. 84 Tabelle 28 Beispiel eines Anlagespiegels: VV Vorräte .................................................................................... 85 Tabelle 29 Beispiel eines Anlagespiegels: Finanzvermögen ........................................................................... 86 Tabelle 30 Zusammenfassung der Fragestellungen bei Kennzahlen .............................................................. 93 Tabelle 31 Definition „Bruttoschulden“ ............................................................................................................. 94 Tabelle 32 Definition "Bruttoverschuldungsanteil" ............................................................................................ 95 Tabelle 33 Definition "Nettoschuld I" ................................................................................................................ 95 Tabelle 34 Definition "Nettoschuld II" ............................................................................................................... 96 Tabelle 35 Definition "Nettoschuld I oder II in Franken pro Einwohner" ........................................................... 97 Tabelle 36 Definition "Nettoverschuldungsquotient" ......................................................................................... 97

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    Tabelle 37 Definition "Eigenkapital" .................................................................................................................. 98 Tabelle 38 Definition "Eigenkapitaldeckungsgrad" ........................................................................................... 98 Tabelle 39 Definition "Selbstfinanzierung" ........................................................................................................ 99 Tabelle 40 Definition „Selbstfinanzierungsanteil“ ............................................................................................. 99 Tabelle 41 Definition "Selbstfinanzierungsgrad" ............................................................................................. 100 Tabelle 42 Definition „Kapitaldienstanteil“ ...................................................................................................... 100 Tabelle 43 Definition "Saldo der Finanzerträge" ............................................................................................. 101 Tabelle 44 Definition "Bruttorendite des Finanzvermögens" .......................................................................... 101 Tabelle 45 Definition "Zinsbelastungsanteil" .................................................................................................. 102 Tabelle 46 Definition der Kennzahl "Cash Flow" ............................................................................................ 102 Tabelle 47 Definition der Kennzahl "Investitionsanteil" .................................................................................. 103 Tabelle 49 Kontenrahmen HRM 2 .................................................................................................................. 152 Tabelle 50 Funktionale Gliederung ................................................................................................................. 194 Tabelle 51 Aktuell gültige IPSAS Standards (Stand Februar 2008) ............................................................... 199 Tabelle 52 Wesentliche Instrumente des Controlling ..................................................................................... 218

    Abbildung 1 Vergleich HRM1 und HRM2 ......................................................................................................... 25 Abbildung 2 Fallbeispiel 1 "Buchungen aktiver Rechnungsabgrenzungen" .................................................... 41 Abbildung 3 Fallbeispiel 2 "Buchungen aktiver Rechnungsabgrenzungen" ..................................................... 42 Abbildung 4 Fallbeispiel 3 "Buchungen passiver Rechnungsabgrenzungen" .................................................. 42 Abbildung 5 Fallbeispiel 4 "Buchungen passiver Rechnungsabgrenzungen" .................................................. 43 Abbildung 6 Flussdiagramm zur Abgrenzung von Rückstellungen zu den Eventualverpflichtungen .............. 52 Abbildung 7 Gegenüberstellung der linearen und degressiven Abschreibungsmethode ................................ 65 Abbildung 8 Konsolidierungskreise nach dem HRM2 ...................................................................................... 69 Abbildung 9 Entscheidungsbaum zur Frage der Konsolidierung nach HRM2 ................................................. 69 Abbildung 10 Controlling-Regelkreis .............................................................................................................. 218 Abbildung 11 Stufen des Controlling .............................................................................................................. 220

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    1 Einleitung1 1.1 Würdigung des Harmonisierten Rechnungsmodells 1 (HRM1)

    Die Bemühungen zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens für die öffentliche Hand gehen

    mehr als 50 Jahre zurück. 1950 planten Bund, Kantone und Gemeinden eine Harmonisierung; man

    konnte sich aber nicht einigen. Der Bund entschied sich für einen an die Kameralistik angelehnten

    Weg, die Gemeinden für ein an die Privatwirtschaft angelehntes System (Erfolgsrechnung), wäh-

    rend die Kantone ein uneinheitliches System mit Ansätzen der Doppik und der Kameralistik wählten

    (Modell der ordentlichen/ausserordentlichen Rechnung). Dieser Zustand dauerte bis 1970.

    1970 nahm die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) das Nebeneinander zum Anlass, um einen neuen

    Anlauf für eine Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung einzuleiten. 1977 erschien die

    erste Ausgabe des „Handbuchs des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte“. Das Modell

    dieses Handbuchs, das so genannte „Neue Rechnungsmodell“ (heute: „Harmonisiertes Rech-

    nungsmodell HRM“) wurde ab 1977 nach und nach in allen schweizerischen Kantonen und Ge-

    meinden eingeführt, obwohl die Einführung freiwillig war. 1981 wurde eine zweite, erweiterte Aufla-

    ge des Handbuchs publiziert. Obwohl dieses Handbuch nur eine unverbindliche Empfehlung an die

    Kantone darstellte, führte das Harmonisierte Rechnungsmodell (HRM) zu einer weitgehenden

    Harmonisierung der Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden. Das HRM1 beruht im We-

    sentlichen auf folgenden Grundsätzen2:

    1. Harmonisierung des kantonalen und kommunalen Haushaltsrechts3: In einem Rechtsstaat

    ist es unerlässlich, eine in zeitlicher und räumlicher Hinsicht harmonisierte Rechtsgrundla-

    ge für das öffentliche Rechnungswesen zu haben. Das kantonale und kommunale Fi-

    nanzhaushaltsrecht wiesen vor 1977 bzw. 1981 eine sehr unterschiedliche Regelungs-

    dichte auf und beruhten auf zum Teil lückenhaften und gegenseitig nicht aufeinander ab-

    gestimmten Gesetzen. Das Mustergesetz, welches auf Kantone und Gemeinden ange-

    wendet werden konnte, sollte zur Harmonisierung des kantonalen und kommunalen

    Haushaltsrechts beitragen.

    2. Einheitlicher Ausgabenbegriff der Verwaltungsrechnung4: Die einheitliche Unterscheidung

    zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen stellt die Grundlage für die inhaltliche Ver-

    gleichbarkeit der Verwaltungsrechnungen dar. Der Begriff "Ausgabe" wird einheitlich als

    Bindung staatlicher Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben definiert. Der Ausgaben-

    begriff ist eng mit dem Kreditrecht und der direkt-demokratischen Kompetenzordnung ver-

    bunden.

    1 In diesem Handbuch wird die Nomenklatur der Kantonsebene verwendet (Bezeichnungen wie Regierungs-rat, Kantonsrat usw.) Das Handbuch ist auch für die Gemeindeebene gedacht; die Gemeinden haben in die-sem Falle die Nomenklaturen an ihre Bedürfnisse anzupassen. 2 Stadler, S. 6. 3 Handbuch HRM1, S. 22. 4 Handbuch HRM1, S. 23 und Stadler, S. 6.

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    Seite 10

    3. Zweiteilung der Verwaltungsrechnung in eine Laufende Rechnung und eine Investitions-

    rechnung5: Die Laufende Rechnung ist als Erfolgsrechnung konzipiert, während die Inves-

    titionsrechnung die Geldflüsse mit investivem Charakter enthält. Diese werden zunächst in

    einer eigenen Rechnung erfasst, bevor sie in der Bilanz verbucht werden. Dies unter-

    scheidet das öffentliche Rechnungswesen vom privatwirtschaftlichen Rechnungswesen,

    wo die Investitionen direkt in die Bilanz verbucht werden.

    4. Einheitlicher Kontenrahmen der öffentlichen Haushalte6: Der Kontenrahmen HRM1 ist ein

    wesentliches Kernstück des Modells und ist eine auf die spezifischen Bedürfnisse der öf-

    fentlichen Hand zugeschnittene Version in der Schweiz gebräuchlicher Kontenrahmen. Er

    enthält die folgenden sieben Kontenklassen:

    Bestandesrechnung 1 Aktiven 2 Passiven Laufende Rechnung 3 Aufwand 4 Ertrag Investitionsrechnung 5 Ausgaben 6 Einnahmen Abschluss 9 Abschluss

    5. Harmonisierte Deckungsgrundsätze und Spezialfinanzierungen7: Die Deckungsgrundsät-

    ze dienen zur Sicherstellung einer angemessenen Selbstfinanzierung für Investitionen zur

    Vermeidung einer zu hohen Verschuldung, zur Vergleichbarkeit des Deckungserfolgs und

    zur Förderung des Kostendenkens und der Kostenvergleiche. Die Spezialfinanzierung

    wird als vollständige oder teilweise Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben

    verstanden. Vor allem die Abschreibungsregeln für Investitionsausgaben sind von Bedeu-

    tung. Das Handbuch8 empfiehlt einen Abschreibungssatz, der im gewogenen Mittel min-

    destens 10 Prozent des Restbuchwertes der Investitionen und Investitionsbeiträge er-

    reicht.

    6. Gliederung der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung nach Institutionen und

    nach dem Kontenrahmen9: Das öffentliche Rechnungswesen hat verschiedene An-

    spruchsgruppen zu befriedigen. Einerseits müssen die Entscheidungs- und Verantwort-

    lichkeitsgremien zur Sicherstellung der Kreditsprechung, Kreditabwicklung und Kreditkon-trolle im Rechnungswesen klar definiert sein. Dieser institutionelle Aufbau der Verwaltung

    ist vor allem von betriebswirtschaftlichen und politischen Bedürfnissen der Gemeinwesen

    beeinflusst und hängt namentlich auch von der Grösse des Gemeinwesens ab. Anderer-

    seits ist z.B. die Finanzstatistik eine Anspruchsgruppe, welche eine einheitliche Darstel-

    lung der Daten benötigt. Das HRM1 sieht daher eine institutionelle Gliederung, eine Ar-

    tengliederung und eine funktionale Gliederung vor.

    5 Handbuch HRM1, S. 25. 6 Handbuch HRM1, S. 26. 7 Handbuch HRM1, S. 26 und Stadler, S. 7. 8 Handbuch HRM1, S. 27. 9 Handbuch HRM1, S. 28.

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 11

    7. Förderung des Kostendenkens durch interne Verrechnungen von Aufwand und Ertrag10:

    Der durch interne wechselseitige Leistungsbeziehungen verursachte Aufwand wird im

    HRM1 explizit ausgewiesen. Dadurch sollen die Kosten transparent werden, was den

    Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Selbstfinanzierung bestimmter Amtsstellen er-

    laubt.

    8. Konsolidierung von betriebswirtschaftlichen Sonderbuchhaltungen mit der Verwaltungs-

    rechnung11: Gewisse öffentliche Betriebe führen spezielle Rechnungen, welche branchen-

    spezifische Merkmale aufweisen (z.B. Spitäler, Forstbetriebe oder Verkehrsbetriebe).

    Damit eine einheitliche Integration dieser Rechnungen möglich wird, enthält das HRM1

    Konsolidierungsrichtlinien für die wichtigsten Spezialrechnungen (VESKA für Spitäler,

    schweizerische Forststatistik).

    9. Statistischer Finanzierungsausweis12: Aus dem statistischen Finanzierungsausweis geht

    in knapp gefasster Form die Mittelherkunft und Mittelverwendung eines Gemeinwesens

    hervor.

    10. Statistische Gliederung der Verwaltungsrechnung nach Aufgaben (funktionale Gliede-

    rung)13: Die funktionale Gliederung, welche im Interesse der Haushalttransparenz und für

    die Datenerfassung in der schweizerischen Finanzstatistik erstellt wird, gliedert sich nach

    Aufgaben.

    Das HRM1 führt folgende Grundsätze der Rechnungslegung an: Jährlichkeit, Vollständigkeit, Klar-

    heit, Genauigkeit, Wahrheit, Bruttoverbuchung, Sollverbuchung, qualitative Bindung, quantitative

    Bindung, zeitliche Bindung14.

    Der Abschluss der Verwaltungsrechnung erfolgt über drei Stufen15. Auf der ersten Stufe wird die

    Nettoinvestition ermittelt, welche durch das Gemeinwesen gedeckt werden muss. Auf der zweiten

    Stufe wird der Finanzierungsfehlbetrag ermittelt, indem der Nettoinvestition die selbst erwirtschafte-

    ten Mittel gegenübergestellt werden. Auf der dritten Stufe werden die Posten der Investitionsrech-

    nung in die Bilanz überführt.

    10 Handbuch HRM1, S. 28. 11 Handbuch HRM1, S. 28/29. 12 Handbuch HRM1, S. 29. 13 Handbuch HRM1, S. 29. 14 Stadler, S.9-11. 15 Stadler, S. 11.

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    Seite 12

    Die nachfolgende Grafik zeigt den Aufbau des HRM1.

    Investitionsrechnung Laufende Rechnung

    I. Stufe:

    Nettoinvestitionen II. Stufe:

    Finanzierung Personal-

    aufwand Sachauf-

    wand Zinsen Laufende

    Beiträge Einlagen in

    Spezialfinan-zierungen

    Steuern Anteile an

    Einnahmen Laufende

    Beiträge Entgelte Vermö-

    genserträge Entnahmen

    aus Spezial-finanzierun-gen

    Investitions-

    ausgaben Investitions-

    einnahmen

    Nettoinvesti-tionen

    Nettoinvesti-tionen

    Selbstfinan-zierung

    Abschreibun-gen

    Ertragsüber-schuss

    Fremdkapi-talbedarf

    III. Stufe Kapitalveränderung

    (Übertrag der Positionen der Investitionsrechnung inkl. des

    Abschlusses in die Bestandesrechnung)

    Passivierung (der Investitionseinnahmen und

    der Abschreibungen)

    Aktivierung (der Investitionsausgaben)

    Fremdkapitalbedarf

    Ertragsüberschuss

    Bis Mitte der neunziger Jahre war das HRM1 praktisch in allen Kantonen und Gemeinden einge-

    führt. Seit dann ist aber eine neue Tendenz in der Führung öffentlicher Haushalte aufgekommen,

    welche die erreichte Harmonisierung gefährdete.

    Vorab unter dem Druck finanzieller Engpässe haben verschiedene Kantone und Gemeinden Ziele

    und Mittel neuer Konzepte der Verwaltungsführung, insbesondere New Public Management (NPM),

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 13

    eingeführt. Betriebsbuchhalterische Ansätze wurden in den Vordergrund gestellt, was sich auch in

    den Finanzbuchhaltungen niederschlug.

    In neuerer Zeit hat sich dieser Trend durch die Entstehung der International Public Sector Ac-

    counting Standards (IPSAS) noch verstärkt, da sich einige Kantone an diesen neuen Standards

    orientieren und im Hinblick darauf ihr Rechnungswesen revidieren. Um der Entharmonisierung ent-

    gegen zu treten, muss das HRM1 an die neuen Anforderungen angepasst werden.

    1.2 Entwicklungen im Rechnungswesen

    Seit der erfolgreichen Einführung des HRM1 ist die Entwicklung des öffentlichen Rechnungswe-

    sens insbesondere mit der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen und dem Konzept

    des New Public Management (NPM) weiter vorangeschritten.

    Die Reform des HRM trifft sich zeitlich mit der Reform des Rechnungsmodells des Bundes [Neues

    Rechnungsmodell (NRM)], was die einmalige Gelegenheit mit sich bringt, diese beiden Systeme

    einander anzunähern. Der Bund wechselt von der Kameralistik zum Accrual Accounting (perioden-

    gerechte Verbuchung). Im Zentrum der Reform steht die duale Ausrichtung des Rechnungssys-

    tems des Bundes, die den Ansprüchen der finanzpolitischen Gesamtsteuerung und den Bedürfnis-

    sen der betriebswirtschaftlichen Führung auf Verwaltungsebene gleichermassen gerecht werden

    soll.16 Weitere Ziele der Reform sind ein neuer Rechnungsaufbau in Anlehnung an die Privatwirt-

    schaft (mit Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung sowie Anhang), einheitliche Normen durch

    Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), eine zeitgemässe Fi-

    nanzberichterstattung, die Förderung der managementorientierten Verwaltungsführung und die

    Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte durch eine substantielle Annäherung an das HRM.

    Die Gelegenheit ist günstig, bei der Harmonisierung nun einen wesentlichen Schritt weiter zu kom-

    men. Das neue Finanzhaushaltgesetz (FHG) des Bundes sieht in Art. 48 Abs. 4 vor, dass sich der

    Bundesrat für harmonisierte Rechnungslegungsstandards von Bund, Kantonen und Gemeinden

    einsetzen soll. Diesem Auftrag ist mit dem Entwurf zum Mustergesetz so weit als möglich nachzu-

    kommen, weil die Harmonisierung auch aus der Sicht der Kantone und Gemeinden notwendig und

    sinnvoll ist. Der Entwurf zum Mustergesetz folgt demzufolge in weiten Teilen den Regelungen des

    FHG und der Finanzhaushaltverordnung (FHV) des Bundes. Folgende Gründe sprechen speziell

    für eine Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung:

    Koordinierte Finanzpolitik: Die Vergleichbarkeit der öffentlichen Rechnungen vereinfacht ei-

    ne koordinierte Finanzpolitik der Kantone und Gemeinden. Für die Koordination der Finanz-

    politik ist es von entscheidendem Vorteil, wenn Grundelemente wie z.B. der Kontenrahmen

    einheitlich definiert sind. Für die Kantone bedeuten einheitliche Systeme, in Zusammenar-

    beit mit den Gemeinden eine konsolidierte Sichtweise einnehmen zu können.

    Finanzausgleich: Der interkantonale und der interkommunale Finanzausgleich benötigen

    vergleichbare Daten aus den verschiedenen Gemeinwesen, da sonst die Berechnungs- 16 Siehe Botschaft NRM oder Homepage der eidgenössischen Finanzverwaltung (http://www.efv.nrm.admin.ch/).

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 14

    grundlagen nicht übereinstimmen. Insbesondere werden verschiedene Gefässe der NFA

    (inkl. interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich) auf vergleichbare Daten ange-

    wiesen sein.

    Transparenz: Unterschiede in der Finanzpolitik der Kantone und Gemeinden sollten für die

    Bürgerinnen und Bürger, für den Bund, für die Politik und für die Forschung transparent

    sein. Wenn die Rechnungen sich nicht entsprechen, ist es nicht möglich, die Finanzpolitik in

    verschiedenen Kantonen und Gemeinden zu vergleichen.

    Finanzstatistik: Die Qualität der Daten für die Finanzstatistik kann durch eine Harmonisie-

    rung der Rechnungslegung entscheidend verbessert werden. Dies erlaubt einerseits eine

    präzisere und ursachengerechtere Finanzpolitik des Bundes, nützt aber auch anderen Be-

    reichen, welche die Daten der Finanzstatistik nutzen, wie bei der Erstellung der volkswirt-

    schaftlichen Gesamtrechnung oder der finanzwissenschaftlichen Forschung. Bei standardi-

    sierten Rechnungssystemen kann zudem die Erhebung der Daten schneller und effizienter

    vor sich gehen, was zu Kosteneinsparungen führen kann.

    Die Rechnungslegungssysteme sind trotz einer mittlerweile integralen Verwendung des alten

    HRM1 immer noch – oder wegen der zunehmenden Entharmonisierung wieder – sehr verschieden.

    Der Bund hat nicht die Kompetenz, die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden zu beein-

    flussen, da die Kantone nach Bundesverfassung souverän sind und die Ausgestaltung der Rech-

    nungslegung unter ihre Organisationsfreiheit fällt. Die Harmonisierung der Rechnungslegung bei

    Kantonen und Gemeinden kann also nur Schritt für Schritt und auf freiwilliger Basis vor sich gehen.

    Das Mustergesetz soll aber einen wichtigen Beitrag und eine Orientierungshilfe für die Kantone be-

    reitstellen, die möglichst einheitlich ist und dennoch auf die individuellen Bedürfnisse der vielfälti-

    gen öffentlichen Aufgabenbereiche und unterschiedlichen Formen von Gemeinwesen Rücksicht

    nimmt.

    Das neue HRM entsteht in einer Zeit, in der auch in den Kantonen in Bezug auf das Rechnungs-

    wesen Reformen durchgeführt werden. Dies geschieht erstens aufgrund der neuen Anforderungen

    an ein öffentliches Rechnungswesen, welche wegen neuer Verwaltungskonzepte (wie WoV) ent-

    stehen. Einige Kantone und Gemeinden haben die neue Kosten- und Leistungsrechnung nach dem

    Modell der FDK17 eingeführt, um die wirkungsorientierte Verwaltungsführung in ihrem Kanton zu

    ermöglichen. Zweitens besteht die Bestrebung, das öffentliche Rechnungswesen an die Privatwirt-

    schaft bzw. an internationale Regelwerke wie IPSAS anzunähern. Drittens eröffnen sich durch

    neue Softwareprodukte bedeutende Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung; diese stellen aber auch

    neue Anforderungen an das Rechnungswesen.

    Die Entstehung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS) begünstigt

    das Reformklima sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen. Die IPSAS sind als Empfehlungen

    zum Rechnungswesen und zur Rechnungslegung explizit für den öffentlichen Sektor entwickelt

    worden. Als Grundlage zur Ausarbeitung der IPSAS dienten bzw. dienen die International Ac-

    17 Handbuch KLR.

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 15

    counting Standards (IAS). Dadurch finden sich zwischen den IAS und den IPSAS auch entspre-

    chend viele Parallelen. Die IPSAS sind eine Publikation des International Public Sector Accounting

    Standards Board (IPSASB), das frühere Public Sector Committee der International Federation of

    Accountants (IFAC-PSC). Das IPSASB ist ähnlich wie die IAS oder die Schweizer FER ein breit

    abgestützter Ausschuss, welcher professionell Fragen des öffentlichen Rechnungswesens im in-

    ternationalen Rahmen untersucht. In diesem Ausschuss sind Repräsentanten von einzelnen Staa-

    ten, der Weltbank, des internationalen Währungsfonds und weiterer Anspruchsgruppen vertreten.

    Seit 2006 werden die Interessen der Schweiz [genau genommen der Eidgenössischen Finanzver-

    waltung (EFV) und der Finanzdirektorenkonferenz (FDK)] im PSC durch einen mandatierten Vertre-

    ter wahrgenommen.

    Neben den vielen Änderungen in der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor ist nicht zu überse-

    hen, dass auch bei anderen Rechnungslegungsstandards laufende Reformen im Gange sind. Die

    IAS und auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grossen Einfluss auf

    IPSAS. Am 31. März 2004 trat eine neue IFRS-Richtlinie zu Firmenzusammenschlüssen (IFRS 3

    Business Combinations) in Kraft, zusammen mit zwei revidierten IAS-Richtlinien, eine zur Ab-

    schreibung von Vermögenswerten (IAS 36 Impairment of Assets) und eine zu immateriellen Ver-

    mögenswerten (IAS 38 Intangible Assets).18 Damit wurde eine fundamentale Neuausrichtung in der

    Bewertung von immateriellen Vermögenswerten (inklusive Goodwill) eingeschlagen. Bei diesen

    Regeln ist bei materiellen Vermögenswerten die True and Fair View-Bewertung im Gegensatz zur

    traditionellen Abschreibung des Buchwertes schon länger zum Standard geworden. Bei immateriel-

    len Vermögenswerten, wie Goodwill, beim Kauf einer Firma, Patenten, Lizenzen oder Marken war

    man bisher eher vorsichtig und hat sich daher auf eine möglichst schnelle Abschreibung des Inves-

    titionswertes beschränkt. Durch die oben erwähnten neuen Richtlinien wird nun auch hier die Ära

    der True and Fair View-Bewertung eingeläutet.

    Auch beim schweizerischen Swiss GAAP FER-Standard, welcher vor allem für kleine und mittlere

    Unternehmen (KMU) relevant ist, machen sich Änderungen bemerkbar, wenn auch in einem lang-

    sameren Tempo.19 Die FER hat im Jahr 2004 beschlossen, das Regelwerk konsequent auf ihre

    Anwendergruppen [kotierte Unternehmen (ohne Hauptsegment), mittelgrosse Konzerngruppen und

    Einzelgesellschaften mit nationaler Bedeutung (aber ohne Kotierung), kleine Unternehmensgrup-

    pen und Einzelunternehmen sowie Non-Profit-Unternehmen und Pensionskassen] auszurichten.

    Dabei stellten sich zwei Herausforderungen: Die Abbildung der ökonomischen Realität des jeweili-

    gen Unternehmens im Sinne einer True and Fair View bei gleichzeitigem Einhalten eines vertretba-

    ren Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Im Mittelpunkt des neuen Konzepts stand die Erarbeitung eines

    "Accounting-Rahmens", eines sog. Frameworks, der die eigentliche Basis der Rechnungslegung

    darstellen soll. Damit soll einerseits eine konsistente Grundlage für Spezialregelungen geschaffen

    und andererseits eine Orientierungshilfe für allfällige Problemstellungen zur Verfügung gestellt

    18 Siehe Teitler-Feinberg. 19 Siehe Meyer/Teitler-Feinberg.

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 16

    werden, die in Einzelstandards nicht thematisiert sind. Dieses Rahmenkonzept wurde im Jahr 2004

    fertig gestellt und ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

    1.3 Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des HRM

    Mit Blick auf die drohende Entharmonisierung, die Reformen bei Bund und einzelnen Kantonen

    sowie die internationalen und nationalen Entwicklungen im Bereich Rechnungslegungsstandards

    ist das Projekt Reform Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden (HRM2) entstanden. Am 19.

    September 2002 erliess die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) den Auftrag, das HRM grundlegend

    zu überarbeiten, wobei folgende Projektziele formuliert wurden:

    Die Rechnungslegung unter den Kantonen und Gemeinden soll möglichst weit har-

    monisiert werden.

    Die Rechnungslegung der Kantone soll möglichst weit mit dem NRM des Bundes

    harmonisiert werden.

    Die Weiterentwicklung des HRM orientiert sich grundsätzlich an den IPSAS-

    Richtlinien. Dabei muss beachtet werden, dass die IPSAS-Richtlinien nicht integral

    und unverändert in das schweizerische Normenwerk übernommen werden können.

    Abweichungen sind zu begründen.

    Bei der Überarbeitung des HRM werden die in verschiedenen Kantonen (namentlich

    im Kanton Zürich) und beim Bund bereits eingeleiteten Reformen mitberücksichtigt.

    Bei der Überarbeitung des HRM werden die internationalen Anforderungen an die Fi-

    nanzstatistik mitberücksichtigt.

    Das folgende Kapitel erläutert die Kriterien, welche für die Weiterentwicklung des HRM von Bedeu-

    tung sind.

    1.4 Kriterien für die Weiterentwicklung des HRM

    Das öffentliche Rechnungswesen unterscheidet sich in verschiedener Hinsicht vom privatwirt-

    schaftlichen Rechnungswesen. Kreditrecht, direkt-demokratische Rechte usw. sind im letzteren un-

    bekannt. Es existieren somit besondere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des öffent-

    lichen Rechnungswesens, welche sich aus dem Adressatenkreis und den Funktionen ergeben. Das

    öffentliche Rechnungswesen hat einen internen und einen externen Adressatenkreis. Der interne

    Adressatenkreis kennt folgende Organe:

    Führungsorgane in der Linie

    zentrale Stabsstellen

    Finanzkontrollorgane

    Parlamentarische Instanzen

    Der externe Adressatenkreis kennt folgende Interessierte:

    Breite Öffentlichkeit

    Aufsichtsorgane oberer Gebietskörperschaften

    Übergeordnete Bewilligungsinstanzen

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 17

    Gebietskörperschaften der gleichen Ebene

    allgemeine volkswirtschaftliche Dienste

    Gläubiger

    Kapitalmarkt

    Rating-Agenturen

    Internationale Institutionen

    Alle diese Adressaten müssen bei der Ausgestaltung der Weiterentwicklung des HRM mit berück-

    sichtigt werden, wenn auch möglicherweise unterschiedlich.

    Aufgrund des ausgeprägten Föderalismus und der ausgebauten direkt-demokratischen Rechte in

    der Schweiz weist das schweizerische öffentliche Rechnungswesen spezifische Funktionen auf

    (welche eventuell nicht ohne weiteres auf das Ausland übertragen werden können). Folgende

    Hauptfunktionen kristallisieren sich heraus:

    Grundlage zur Umsetzung des Finanz- und Kreditrechts: Budget und Sonderkreditbe-

    schlüsse ermächtigen zu einer Mittelverwendung. Die Verwaltung ist kreditgebunden, d.h.

    jeder Kredit ist für jene Zwecke zu verwenden, für die er bewilligt wurde. In der Rechnungs-

    ablage sind die Krediteinhaltung und die zweckmässige Mittelverwendung nachzuweisen.

    Daher ist der Grundsatz der Spezifikation, welcher im HRM existiert, von Bedeutung. Das

    HRM hat hier eine eher enge Auslegung, während das NPM diese Grundsätze sehr weit

    auslegt.

    Grundlage für die finanzwirtschaftliche Haushaltsteuerung: Instrumente wie Finanz- und

    Aufgabenpläne, Schuldenbremsen und Kennzahlensysteme helfen den zuständigen Stel-

    len, den Haushalt sinnvoll zu steuern und eine zu hohe Verschuldung zu verhindern. Die

    Daten werden aus dem öffentlichen Rechnungswesen generiert. Die Zahlen müssen daher

    zuverlässig und unverfälscht sein. Es können unzweckmässige Folgen wie Steuererhöhun-

    gen, Ausgabenkürzungen usw. resultieren, wenn die Daten nicht angemessen dargestellt

    werden.

    Betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument: Bereits das HRM1 hat mit den internen Ver-

    rechnungen und den Spezialfinanzierungen eine annäherungsweise Kostenrechnung er-

    möglicht. NPM legt das Schwergewicht auf den betriebswirtschaftlichen Ansatz; es sieht ei-

    ne ausgebaute Kosten- und Leistungsrechnung vor. Die Kombination zwischen finanzwirt-

    schaftlicher Steuerung und betriebswirtschaftlichem/leistungsorientiertem Ansatz ist kom-

    plex. Umso wichtiger ist es, dass beide Funktionen bei der Weiterentwicklung des Rech-

    nungswesens mit berücksichtigt werden.

    Grundlage für die volkswirtschaftliche Steuerung: Staatsausgaben und Staatseinnahmen

    sind ein bedeutender Bestandteil der volkswirtschaftlichen Gesamtrechung. Staatsquote,

    Steuerquote, Defizitquote, Verschuldungsquote, Investitionsquote und Ausgabenzuwachs-

    rate sind wichtige Masszahlen (z.B. zur Messung an den Maastricht-Kriterien). Ein ungelös-

    tes Problem ist die Gesamtsteuerung im föderalen Staat, da die Daten nicht überall auf die

    gleiche Art und Weise erhoben werden. Daher ist die Harmonisierung besonders wichtig.

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 18

    Grundlage für die statistische Analyse: Das öffentliche Rechnungswesen ist Basis der Fi-

    nanzstatistik. Das HRM hat mit der Artengliederung und der funktionalen Gliederung stark

    darauf Rücksicht genommen. Das NPM hat zu einer Qualitätseinbusse bei der Finanzstatis-

    tik geführt (starke Komprimierung der Daten, „Flucht aus dem Budget“). Finanzstatistik ist

    wichtig für volkswirtschaftliche Analysen, Zeitreihenvergleiche und für Benchmark-

    Vergleiche. Die Finanzstatistik muss den neuen Verhältnissen angepasst werden, und ihre

    Belange sind im HRM2 zu beachten.

    Instrument zum Gläubigerschutz: Dieser Aspekt hat seit dem Fall „Leukerbad“ an Bedeu-

    tung gewonnen. Das HRM legte das Schwergewicht auf die Laufende und Investitionsrech-

    nung sowie auf den Selbstfinanzierungsgrad. Gläubigeraspekte legen das Schwergewicht

    auf die Bilanzanalyse. Wichtig sind auch die „Konzernbeteiligungen“ und die Eventualver-

    pflichtungen. Rating-Agenturen und weitere Instanzen haben Bonitätsklassifizierungen für

    viele Körperschaften vorgenommen.

    Aus diesen Adressatenkreisen und den sich daraus ergebenden vielfältigen Funktionalitäten des

    öffentlichen Rechnungswesens ergeben sich folgende Kriterien für die Weiterentwicklung des

    HRM:

    Mehrdimensionalität des öffentlichen Rechnungswesens muss im Vordergrund stehen.

    Miliztauglichkeit ist in der Schweiz unabdingbar; das Modell muss auch für den Bürger, dem

    in vielen Gemeinden die Budgetkompetenz zukommt, verständlich sein.

    Neue Entwicklungen müssen über alle 3 Staatsebenen hinweg anwendbar sein (die Har-

    monisierung wird sonst noch mehr als heute gefährdet).

    Ausländische Modelle sind nur beschränkt auf die Schweiz übertragbar (Föderalis-

    mus/direkte Demokratie).

    Weiterentwicklungen müssen für den Staat einen Mehrwert bringen.

    Kosten von Reformen dürfen nicht ausser Acht gelassen werden.

    Eine ständige Abfolge von neuen Reformen ist zu vermeiden.

    Die Erkenntnis, dass ausländische (bzw. auch internationale) Modelle nur beschränkt auf die

    Schweiz anwendbar sind, gewinnt heute besonders an Aktualität, da das öffentliche Rechnungs-

    wesen mit den IPSAS konfrontiert wird. Diese Standards haben eine grundlegend andere Philoso-

    phie, welche sich aus der Privatwirtschaft ableitet, das Prinzip der "True and Fair View". Dieses

    steht in Widerspruch mit dem bisher in der Finanzpolitik oft verfolgten "Vorsichtsprinzip". IPSAS

    kennt das Vorsichtsprinzip zwar an vielen Stellen (z.B. in IPSAS 5, 9, 12, 13, 15, 16, 17, 19, 21). Al-

    lerdings ist es anders definiert als im HRM und im Obligationenrecht, die auch willkürliche Tiefer-

    bewertungen erlauben, während IPSAS nur eine vorsichtige Schätzung verlangt und zulässt. Mit

    der Erarbeitung des Modells HRM2 war das Bewährte des HRM1 zu sichern; HRM1 war deshalb

    mit neuen Ansätzen zu ergänzen, die international entwickelt und angewendet werden, damit das

    Rechnungswesen der Schweiz international auf einer vergleichbaren Basis steht.

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 19

    1.5 Überbrückung des Zielkonflikts True and Fair View / Finanzpolitik

    Das Prädikat einer Rechnungsablage nach IPSAS unter dem Gesichtspunkt "True and Fair View"

    kann nur bei vollständiger Anwendung eines anerkannten Rechnungslegungsstandards erfüllt wer-

    den. "True and Fair View" bezeichnet ein Prinzip, welches die Vermittlung einer den tatsächlichen

    Verhältnissen entsprechenden Darstellung der Finanzlage durch die finanzielle Berichterstattung

    verlangt. Das Spannungsfeld zwischen HRM2 und "True and fair view" besteht in der unterschiedli-

    chen Zielsetzung, welche sich in der unterschiedlichen Sichtweise des Eigenkapitals manifestiert.

    Die Frage, wie das Vermögen - und damit indirekt über das Ausmass der stillen Reserven auch das

    Eigenkapital - des Staates bewertet werden soll, bleibt bis heute unbeantwortet. Die unterschiedli-

    che Sichtweise von HRM2 und IPSAS manifestiert sich auch in der unterschiedlichen Art der Be-

    handlung von stillen Reserven.

    Die Finanzpolitik hat bisher in vielen Körperschaften Reserven in Form von hohen Abschreibungen

    auf das Verwaltungsvermögen gebildet, ohne diese gesondert auszuweisen. Nach dem Verständ-

    nis des HRM1 und des schweizerischen Finanzrechts kann Verwaltungsvermögen nicht realisiert

    werden, d.h. es kann nicht darauf zurückgegriffen werden, solange es für die öffentliche Aufgaben-

    erfüllung benötigt wird. Deshalb kann bei solchen Reserven des Verwaltungsvermögens nicht von

    "stillen Reserven" wie in einer privaten Unternehmung die Rede sein. Um dennoch den Nachteil der

    Intransparenz solcher Reserven (z.B. in Form von zusätzlichen Abschreibungen) zu mildern, sind

    sie neu nach HRM2 in der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie im Anhang offen zu legen.

    In der Privatwirtschaft ist die bewusste Bildung von stillen Reserven mittlerweile nicht mehr ge-

    bräuchlich, denn auf diese Art können hohe Gewinne versteckt werden. Wie vorne erläutert, sind

    stille Reserven sogar bei den schwer zu bestimmenden immateriellen Vermögenswerten verboten.

    Man strebt die wahrheitsgetreue Darstellung der Finanzlage in allen Bereichen an.

    1.6 Aufbau des Handbuchs

    Das Handbuch ist im Hauptteil in HRM2-Fachempfehlungen gegliedert: Die Fachempfehlungen be-

    handeln die Themen

    Nr. 01: Elemente des Rechnungsmodells für die öffentlichen Haushalte

    Nr. 02: Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung

    Nr. 03: Kontenrahmen und funktionale Gliederung

    Nr. 04: Erfolgsrechnung

    Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung

    Nr. 06: Wertberichtigungen

    Nr. 07: Steuererträge

    Nr. 08: Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen

    Nr. 09: Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

    Nr. 10: Investitionsrechnung

    Nr. 11: Bilanz

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 20

    Nr. 12: Anlagenbuchhaltung

    Nr. 13: Konsolidierte Betrachtungsweise

    Nr. 14: Geldflussrechnung

    Nr. 15: Eigenkapitalnachweis

    Nr. 16: Anhang der Jahresrechnung

    Nr. 17: Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente

    Nr. 18: Finanzkennzahlen

    Nr. 19: Vorgehen beim Übergang zum HRM2

    Nr. 20: Musterfinanzhaushaltgesetz (MFHG)

    Dabei werden die Fachempfehlungen jeweils mit Erläuterungen sowie Beispielen und Grafiken ver-

    sehen. Dem Musterfinanzhaushaltgesetz wurde ein Kommentar beigefügt.

    Die Anhänge umfassen vor allem den neuen Kontenrahmen HRM2 sowie die Funktionale Gliede-

    rung HRM2. Zudem sind in den Anhängen Ausführungen über die IPSAS sowie über das finanziel-

    le Controlling enthalten.

    1.7 Zusammensetzung der Arbeitsgruppe für das Reformprojekt HRM2

    Am 19. September 2003 erteilte die Finanzdirektorenkonferenz der Fachgruppe für kantonale Fi-

    nanzfragen (FkF) den Auftrag, das Handbuch HRM zu überarbeiten. Die FkF setzte eine Arbeits-

    gruppe ein. Neben Mitgliedern der FkF wirkten in dieser Arbeitsgruppe auch Vertreter von Städten

    und Gemeinden, der kantonalen Finanzkontrollen und des Bundes mit. Die Arbeitsgruppe war wie

    folgt zusammengesetzt:

    Yvonne Reichlin-Zobrist, Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Vorsitz) Daniel Schweighauser, Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Projektassistenz) Erich Adamek, Eidgenössische Finanzverwaltung (bis 2005) Oscar Amstad, Finanzverwaltung des Kantons Nidwalden Heinz Berger, Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen

    (2002-2003) Stefan Bernhard, Finanzverwaltung des Kantons Aargau (bis 2006) Pierre Bersier, Trésorerie générale du Canton du Jura Beat Blaser, Eidgenössische Finanzverwaltung (ab 2005) Raphael Ferrillo, Département des finances du Canton de Genève Markus Gerber, Finanzverwaltung des Kantons Bern Dr. Reinhold Harringer, Finanzamt der Stadt St. Gallen Christian Meyer, Finanzverwaltung des Kantons Zürich Daniel Odermatt, Finanzverwaltung des Kantons Obwalden Bernhard Pfenninger, Finanzverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Charles Pict, Inspection cantonale des finances du Canton de Genève Erwin Roos, Finanzverwaltung des Kantons Luzern Peter Roth, Finanzverwaltung des Kantons Aargau (ab 2006)

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 21

    Gerhard Schmied, Schweizerischer Gemeindeverband André Schwaller, Eidgenössische Finanzverwaltung Dr. Pia Stebler, Finanzverwaltung des Kantons Solothurn (2004-2006) Markus Stöckli, Eidgenössische Finanzverwaltung Markus Urech, Gemeindeinspektorat des Kantons Aargau (ab 2004) Hanspeter Zimmermann, Finanzkontrolle des Kantons Zürich

    1.8 Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor (SRS)

    Mit der Schaffung eines schweizerischen Rechnungslegungsgremiums für die öffentlichen Ge-

    meinwesen soll das Ziel verfolgt werden, die einheitliche, vergleichbare und transparente Rech-

    nungslegung der öffentlichen Gemeinwesen der Schweiz zu fördern.

    Die neuen Rechnungslegungsnormen NRM und HRM2 sind für Bund, Kantone und Gemeinden mit

    grossen Umstellungen verbunden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Umstellung auf neue

    Bewertungs- und Abschreibungsmethoden dürften sich in der Praxis zahlreiche Fragen ergeben. In

    den ersten Jahren des Bestehens wird das Rechnungslegungsgremium vorab die Aufgabe erfüllen

    müssen, für Praxisfragen von grundlegender Bedeutung Empfehlungen zu erarbeiten.

    Das Rechnungslegungsgremium soll die Tendenzen bei der Umsetzung der Empfehlungen be-

    obachten. Periodisch, z.B. alle 2 Jahre sollte ein Bericht über den Stand der Umsetzung der Emp-

    fehlungen verfasst werden. Die Koordination der Schweizer Interessen ist von grosser Bedeutung

    im Hinblick auf die Mitgliedschaft der Schweiz im IPSAS-Board20.

    In der Schweiz befasst sich die „Stiftung für Empfehlungen zur Rechnungslegung“ (FER) mit der

    Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards für in der Schweiz domizilierte Unternehmun-

    gen. Nebst den Fachempfehlungen der FER ist auch die Weiterentwicklung der International Fi-

    nancial Reporting Standards (IFRS) mitzuberücksichtigen, und zwar mit der Zielsetzung, dass die

    Rechnungslegung der öffentlichen Hand und der Privatunternehmungen bis zu einem gewissen

    Grad angeglichen wird. Desweiteren müssen die Anforderungen der internationalen finanzstatisti-

    schen Standards des IWF und der EU (GFSM2001/ESVG95) berücksichtigt werden.

    20 International Public Sector Accounting Standards Board

  • Harmonisierte Rechnungslegung

    Seite 22

    2 Fachempfehlungen Die Fachempfehlungen stellen Mindeststandards dar, welche alle öffentlichen Gemeinwesen erfül-

    len sollten. Abweichungen dazu sind möglich, müssen aber im Anhang offen gelegt werden.

    Die einzelnen Fachempfehlungen sind in der Regel wie folgt gegliedert:

    Empfehlung (generell und im einzelnen)

    Erläuterungen (u.a. Abweichung zu IPSAS und zum HRM1)

    Beispiele und Grafiken