nikkei biz 20201221 · 2020. 12. 28. · Title: nikkei_biz_20201221 Created Date: 12/25/2020 2:59:38 PM
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Telefon: 03 59 38 / 58 60 Telefax: 03 59 38 / 5 86 20 Internet: www.obergurig.de E-Mail: [email protected]
Werte Bürgerinnen und Bürger,
nun hat uns der Sommer doch noch eingeholt. Die letzten Wochen konnten unsere Kinder bei hochsommerlichen Temperaturen genießen.
Ob die Bauarbeiter am Brückenkomplex Singwitz oder bei unserem Kindergartenneubau die Sonne auch so genossen haben, ist fraglich.
Trotz der Temperaturen gehen beide Baumaßnahmen nun dem Ende entgegen. So werden wir ab dem 19.08.2013
24. Jahrgang, Nr. 08 Freitag, den 02. August 2013 Verkaufspreis 30 Cent
Mäuse auf Wanderschaft
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Nr. 8/2013 Seite 2 Obergurig
Die nächste Ausgabe erscheint am
Freitag, dem 06. September 2013
Annahmeschluss für Beiträge und Anzeigen
Donnerstag, der 29. August 2013
gruppenweise in unser neues Haus umziehen und werden im September gebührend Einzug feiern. Gleichzeitig werden wir für alle Interessierten einen Tag der offenen Tür veranstalten. Dazu möchte ich Sie an dieser Stelle schon recht herzlich willkommen heißen. Den genauen Termin erfahren Sie in unserem nächsten Mitteilungsblatt. Auch die Brückenweihe werden wir im September vollziehen. Auch da informiere ich Sie rechtzeitig.
Ich freue mich, dass sich eine Investorengruppe gefunden hat, die am Standort des ehemaligen Kultursaales in Obergurig einen Neubau zum altengerechten Wohnen sowie einer Arztpraxis ab 2014 errichten wird. Näheres dazu in einer der nächsten Ausgaben.
In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause konnte ich den Ratsmitgliedern nochmals für die konstruktive Ratsarbeit danken und freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit.
Jetzt wünsche ich Ihnen noch viele sonnenreiche Tage, allen die noch keinen Urlaub hatten ein paar erholsame Wochen, unseren Kindern noch viele schöne Ferientage und Ihnen allen beste Gesundheit.
Ihr Bürgermeister Thomas Polpitz
Amtliche Bekanntmachungen
Von der Sitzung des Technischen
Ausschuss sowie der außerordentlichen
Gemeinderatssitzung
am 02.07.2013
Der Technische Ausschuss wurde zu einem Vororttermin an den Kindergarten Neubau eingeladen, auch die anschließende GRS fand direkt Vorort statt. Es ging um einzelne Nachträge, die durch Frau Helbig von der Gemeindeverwaltung und durch Frau Schlie von der Bauplanung Bautzen erläutert wurden. Auch weitere Anfragen der anwesenden Räte konnten geklärt werden.
Beschlossen wurde:
- die im Zusammenhang mit der Bauausführung aufgetretenen Änderungen bzw. Ergänzungen zum Leistungsverzeichnis für Los 22 – Freianlagen entsprechend des vorliegenden Nachtragsangebotes und der Begründung durch das Planungsbüro die Firma SSB Straßenbau Schmidt GmbH, Bautzener Straße 102a, 02742 Neusalza-Spremberg mit der Ausführung der Nachtragsleistung zu beauftragen. Nachtragssumme beträgt: 8998,81 € (brutto)
(Beschluss 20/2013)
Von der Sitzung des Technischen
Ausschusses am 15.07.2013
Nach Eröffnung der Sitzung stellte der Bürgermeister den Antrag, noch zwei Tagesordnungspunkte hinzuzunehmen. Die anwesenden Räte stimmten dem zu.
Herr Lindner von der Firma Öko-Domo erhielt das Wort und unterrichtete die Anwesenden über die Anfänge und die Entstehung des Bebauungsgebietes „Siedlungserweiterung Bautzener Straße“. Zusammen mit Herrn Engemann, dem Architekten des Bebauungsgebietes, standen sie für Fragen der Räte und Gäste zur Verfügung.
Der Technische Ausschuss hat des Weiteren über den Nachtrag zu den Außenanlagen des Kindergarten Neubaus beraten.
Beschlossen wurden:
- auf Grundlage der Durchführung einer freihändigen Vergabe für die Ausstattung der neuen KiTa – Anteil „KiTa Möbel“ und der Prüfung und Wertung der Angebote die Firma Bürozentrum Bautzen, Holzmarkt 4, 02625 Bautzen mit der Leistung und Montage der Ausstattung zu beauftragen. Auftragssumme beträgt: 13.643,35 € (brutto)
Beschluss-Nr. 21/2013
- auf Grundlage der Durchführung einer freihändigen Vergabe für die Ausstattung übrige Räume und der Prüfung und Wertung der Angebote die Firma M.O.P. GmbH, Kolpingstraße 39, 08058 Zwickau mit der Lieferung und Montage der Ausstattung zu beauftragen. Auftragssumme beträgt: 12.706,82 € (brutto)
Beschluss-Nr. 22/2013
Der Bürgermeister informierte:
- über die geführten Bewerbungsgespräche für die Stelle
als Erzieherin in der KiTa
- den Unfall in der Schule, MZG
Von der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 22.07.2013
Herr Panse von dem gleichnamigen Architekturbüro stellt den Bebauungsplan „Singwitz-Mittelstraße“ vor. Es handelt sich dabei um die ehemalige durch die FA. Raussendorf gewerblich genutzte Fläche. Auf dieser könnten 3 – 4 Einfamilienhäuser entstehen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird in der GRS erfolgen.
Weiterhin wurde über einen Leasingvertrag für den Kommunaltraktor „Iseki“ beraten, der für den Bauhof
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Nr. 8/2013 Seite 3 Obergurig
angeschafft werden soll. Die vorliegenden Angebote wurden ausgewertet.
Der Bürgermeister informierte:
- über den geplanten Umzug der KiTa ab dem 19.08.2013
- dass sich das Gremium für eine Erzieherin entschieden
hat
- der Poller an der Wassermühle nunmehr gesetzt wird
- dass die Vesperversorgung vorrübergehend eingestellt
wurde (KiGa/Schule/Hort)
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan „Singwitz Mittelstraße“
Der Gemeinderat Obergurig hat mit Beschluss vom 29.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Singwitz Mittelstraße“ beschlossen. In der öffentlichen Ratssitzung am 29.07.2013 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Singwitz Mittelstraße“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 19.07.2013 (geändert aufgrund GR-Beschluss am 29.07.2013) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Singwitz Mittelstraße“ einschließlich Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12. August 2013 bis zum 13. September 2013 in der Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstraße 24 in 02692 Obergurig während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Singwitz Mittelstraße“ können bis zum 13. September 2013 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Obergurig, Hauptstraße 24 in 02692 Obergurig abgegeben werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3(1), 4(1) BauGB sieht die Gemeinde Obergurig ab. Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Eingriffe die aufgrund der Aufstellung des B-Plans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Entsprechend § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Obergurig, 30.07.2013
Thomas Polpitz Bürgermeister
Sonderförderung Umgebindehaus – Ländliches Kulturerbe mit Zukunft
Seit Jahrhunderten prägen Umgebinde- und Fachwerkhäuser die besiedelte Kulturlandschaft Sachsens. Das ist eine einzigartige und in dieser Fülle einmalig erhaltene Volksbauweise in Europa, wenn nicht sogar in der ganzen Welt. Die meisten Häuser sind nach 1650 erbaut oder in der heutigen Form umgebaut worden. Typisch für das Umgebindehaus ist die Vereinigung der Merkmale des Blockbaus oder des Ständer-Bohlen-Baus und des Fachwerkbaus unter einem Dach. Hier ist eine regionale Bautradition entstanden, die bis weit in das Mittelalter zurückreicht. Im Freistaat Sachsen sind etwa 6.500 Umgebindehäuser auf der Denkmalliste registriert.
Damit diese einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden kann, bewilligt der Freistaat Sachsen für die Jahre 2013 und 2014 Sonderfördermittel. Ziel der Förderung ist der Erhalt der Gebäude und die Förderung der Ansiedlung von jungen Familien im Umgebindehaus. Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen eine Fördersumme von jährlich 500 T€ zur Verfügung. Im Jahr 2013 werden damit 14 Umgebindehäuser aus den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge gefördert. Die Antragsteller kommen aus dem privaten und gewerblichen Bereich. Die Maßnahmen reichen von der Notsicherung bis hin zu restauratorischen Leistungen. Unter anderem werden damit Gebäude in Ebersbach – Neugersdorf, Oybin, Pirna, Sebnitz, Seifhennersdorf und Krauschwitz gefördert. Mehrere Familien können durch das Förderprogramm ihr Umgebindehaus sanieren.
Die Rechtsgrundlage für die Sonderförderung ist die VwV-Denkmalförderung (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege). Die Anträge können im Internet unter www.stiftung-umgebindehaus.de heruntergeladen werden oder Sie können diese von der Stiftung Umgebindehaus, Hauptstraße 39, 02727 Ebersbach – Neugersdorf, OT Neugersdorf anfordern. Die ausgefüllten Anträge sind bis spätestens zum 30.09.2013 bei der Stiftung oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Die Vergabe der Mittel erfolgt in Abstimmung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, der Landesdirektion Sachsen, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Stiftung Umgebindehaus.
Ansprechpartner bei der Stiftung Umgebindehaus sind Sven Rüdiger (Dipl.-Ing. (TU)), Projektmanager, oder Arnd Matthes, Geschäftsstellenleiter, bei der Geschäftsstelle der Stiftung Umgebindehaus, Hauptstraße 39, OT Neugersdorf, 02727 Ebersbach-Neugersdorf. Die Geschäftsstelle ist immer Montag und Dienstag von 8:00 – 15:30 Uhr geöffnet.
Außerhalb der Sprechzeiten können selbstverständlich Termine vereinbart werden. Die Telefonnummer ist 03586 763 – 281, Fax: 03586 763 – 290 und Handy 0160 99153509 oder 0152 08764846. Per Email ist die Stiftung über [email protected] oder [email protected]
erreichbar.
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Nr. 8/2013 Seite 4 Obergurig
Einwohnermelde- und Passamt
Am 29.08.2013 bleibt das Einwohnermelde- und Passamt, auf Grund einer Schulung der Mitarbeiter, von 9.00 bis 15.00 Uhr geschlossen.
Wir bitten um Beachtung!
Kämmerei/Steuern
Am 15. August 2013 sind die 3. Rate der Grundsteuer und die 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung fällig. Wir bitten alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsermächtigungs-verfahren teilnehmen, dafür zu sorgen, dass die Zahlungen termingerecht eingehen. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben. Es besteht natürlich die Möglichkeit, eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung zum Abbuchen der Steuern zu erteilen.
Bekanntmachung
der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Obergurig
wird in der Zeit vom 02.09. bis 06.09.2013
(20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten in der
Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstr. 24, 02692 Obergurig
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerver-zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vor-schriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten
Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
ständig hält, kann in der Zeit vom 02. September 2013
bis zum 06. September 2013, spätestens am
06. September 2013, 12.00 Uhr in der
Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Zimmer 11, Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz
Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01.
September 2013 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen
das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr
laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im
Wahlkreis 156 Bautzen I durch Stimmabgabe in einem
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver-zeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01. September 2013) oder die Einspruchs-frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung (bis 06. September 2013) versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren fest-gestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde-verwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, Zimmer 11, 02692 Großpostwitz, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe-rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass
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Nr. 8/2013 Seite 5 Obergurig
er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahl-unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde-behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-mächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG, unent-geltlich befördert.
Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Großpostwitz, 02.08.2013
Lehmann, Bürgermeister – Siegel-
Jubilare
Geburtstage
August
Der Bürgermeister, die Gemeindeverwaltung und der
Gemeinderat gratulieren ganz herzlich in Großdöbschütz
Herrn Herbert Pohl am 05.08. zum 84. Geburtstag
Herrn Burkhart Hupe am 06.08. zum 70. Geburtstag
Herrn Werner Ziesche am 12.08. zum 90. Geburtstag
Herrn Karl Felkl am 16.08. zum 82. Geburtstag
Frau Lisette Ziesche am 20.08. zum 85. Geburtstag
Herrn Norbert Hanuschek am 21.08. zum 72. Geburtstag
Frau Teresia Schäfer am 22.08. zum 82. Geburtstag
Herrn Helmut Werner am 23.08. zum 88. Geburtstag
Frau Erika Rachlitz am 27.08. zum 72. Geburtstag
Herrn Manfred Schulze am 27.08. zum 80. Geburtstag
Herrn Siegfried Rachlitz am 30.08. zum 72. Geburtstag
in Obergurig
Herrn Wolfgang Dittmann am 05.08. zum 72. Geburtstag
Herrn Siegfried Proft am 08.08. zum 78. Geburtstag
Herrn Herbert Gutsche am 11.08. zum 79. Geburtstag
Frau Friedegard Dittmann am 13.08. zum 71. Geburtstag
Frau Christa Kuchar am 21.08. zum 85. Geburtstag
Frau Marianne Mach am 24.08. zum 79. Geburtstag
Herrn Heinz Pfennig am 24.08. zum 88. Geburtstag
Herrn Günter Hansch am 25.08. zum 79. Geburtstag
Herrn Horst Lattke am 28.08. zum 72. Geburtstag
Frau Maria Schwarz am 02.09. zum 80. Geburtstag
Herrn Helmut Sanner am 03.09. zum 74. Geburtstag
in Schwarznaußlitz
Frau Sigrid Dude am 04.08. zum 80. Geburtstag
Frau Christa Fichte am 06.08. zum 85. Geburtstag
Frau Marianne Kieschnick am 07.08. zum 77. Geburtstag
Herrn Horst Nitsche am 15.08. zum 86. Geburtstag
Herrn Achim Lippitsch am 19.08. zum 75. Geburtstag in Kleindöbschütz
Herrn Horst Hanske am 05.08. zum 77. Geburtstag
Frau Annelies Lehmann am 07.08. zum 85. Geburtstag
Frau Karin Rüsch am 14.08. zum 72. Geburtstag
Frau Gisela Rämsch am 18.08. zum 77. Geburtstag
Herrn Helmut Müller am 23.08. zum 76. Geburtstag
in Mönchswalde
Herrn Helmuth Plep am 05.08. zum 78. Geburtstag
Frau Regina Schmidt am 10.08. zum 80. Geburtstag
Frau Karin Müller am 13.08. zum 70. Geburtstag
Herrn Wolfgang Schmidt am 13.08. zum 70. Geburtstag
in Singwitz
Frau Gertraude Pötschke am 05.08. zum 70. Geburtstag
Herrn Theo Wagner am 08.08. zum 75. Geburtstag
Frau Marianne Mauritz am 19.08. zum 72. Geburtstag
Frau Erika Zimmermann am 23.08. zum 70. Geburtstag
Herrn Helmut Pohlan am 25.08. zum 79. Geburtstag
Herrn Gerhard Abraham am 29.08. zum 71. Geburtstag
Herrn Günter Stapel am 29.08. zum 79. Geburtstag
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Diamantene Hochzeit
Die Ehe ist ein Kunstwerk der Liebe, Werk des Könnens,
an dem beide bauen, ändern, korrigieren und neu gestalten - ein ganzes Leben
hindurch. Fritz Leist (1913 - 1974)
Diamanten haben Sie nicht,
die sind was für reiche Leute,
aber Ihnen leuchtet ein Licht,
das mehr zählt als schnöde Beute.
Diamanten kann man kaufen,
aber wahre Liebe nicht,
die stets tat sich zusammenraufen,
weil Schweres sie niemals zerbricht.
Diamanten glänzen auch,
doch es lohnt nicht der Vergleich
mit der Liebe schönstem Brauch,
der Treue, denn nur sie macht reich.
Lasst den Reichen die Diamanten,
Diamanthochzeit zählt mehr,
Glückwunsch dem Jubelpaare,
wir gratulieren Ihnen sehr!
Zur Diamantenen Hochzeit gratulieren wir ganz herzlich dem Ehepaar
Charlotte und Gerd Brauer
in Singwitz und wünschen noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit.
Senioreninfos
Obergurig/Mönchswalde
Am 9. Juli starteten wir zu einer Halbtagesfahrt zur Gold- und Mineraliensammlung in Berthelsdorf.
Pünktlich 13.00 Uhr verließen wir mit dem Bus unseren Heimatort. Über Gaußig und Putzkau war unser Ziel bald erreicht.
Unterwegs erfreuten wir uns an blühenden Gärten, dem Grün der Wiesen und Wälder und den blauen Bergen am Horizont. Wie schön doch auch unsere nähere Heimat ist !
In Berthelsdorf erwartete uns schon der gedeckte Kaffeetisch und alle ließen sich die Eierschecke zum Kaffee schmecken.
Danach lud uns der Besitzer in die Ausstellung ein. Dieses Gebäude war früher mal ein Kuhstall und beherbergt jetzt außer den Schauräumen noch eine Ferienwohnung. Ganz toll gemacht !
Die Senioren wurden in zwei Gruppen aufgeteilt und während einer Hälfte einen Film über das Hohwaldgebiet gezeigt wurde, konnte die andere Gruppe die Mineralien anschauen.
Es war sehr interessant, neben Steinen aus der näheren Umgebung gab es herrliche Exemplare aus aller Welt. Wunderbar was unsere Erde alles in ihrem Schoß hat. Auch im Hohwald gibt es herrliche Bergkristalle und in den Bächen wurde Gold gewaschen, erzählte uns der Veranstalter. Nur reich werden könnte man dabei nicht.
Er zeigte uns ein Schächtelchen mit sechs Gramm Gold aus dem Hohwald.
Nachdem alles ausgiebig angeschaut war, stiegen wir in den Bus und der Fahrer Enrico sollte uns zum Abendbrot ins „Waldhaus“ Rennersdorf bringen. Über Neustadt und Stolpen ging es auf, auch für den Fahrer, unbekannter Strecke, unserem Ziel entgegen.
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Nr. 8/2013 Seite 7 Obergurig
Der Weg, der einmal für Wanderer angelegt wurde, war für einen Bus viel zu schmal und forderte dem Fahrer alles ab. Nur der umsichtigen Fahrweise von Enrico ist es zu verdanken, dass es in den Kurven an der Buschmühle nicht zu „Streicheleinheiten“ an Bus oder Hauswand kam.
Im Schneckentempo erreichten wir, immer hart an Berg und Hang, das „Waldhaus“.
Der Gastwirt mit seiner kleinen Enkeltochter erwartete uns schon am Weg, mit dabei ein großer Hund, der die Gäste schwanzwedelnd begrüßte. Sehenswert war auch ein riesiger hölzerner Waldschratt, welcher eine Wasserpumpe verkleidet.
Als alle ihren Platz in der urigen Gaststube eingenommen hatten, wurde uns wahlweise eine herrliche Knoblauchsuppe oder eine Hühnerbrühe mit Ei serviert. Danach folgte noch eine deftige Abendbrotplatte mit herrlich frischem Brot.
Gut gestärkt bestiegen wir wieder unseren Bus und zurück ging es auf dem gleichen engen Wegen.
Aber dank Enrico´s Fahrkünsten erreichten wir am Fischbacher Kreuz wieder die B 6 und es ging nun flott der Heimat entgegen.
Es war ein schöner Nachmittag und auch das Wetter spielte mit.
Wir danken unseren Betreuerinnen für die Organisation dieses interessanten Ausflugs und dem Fahrer Enrico, der uns alle wieder gut nach Hause gebracht hat.
T. Pfennig
Rundfahrt durch das Dreiländereck
am 06.08.2013
Abfahrtzeiten:
11.00 Uhr Brücke
11.05 Uhr Bushaltestelle
11.10 Uhr Wohngenossenschaft
11.20 Uhr Doberschau
11.30 Uhr Bautzen
Großdöbschütz, Kleindöbschütz und Lehn
Es ist wieder Schlemmen angesagt.
Ob süß oder deftig, ob kalt oder heiß oder nur ein Softeis, für jeden ist was dabei in unserer Bäckerei.
Wir laden Euch
am 06.08.2013 um 14.00 Uhr
recht herzlich ein, im „Kuchenhäusel“ mit dabei zu sein.
Bis dahin
Eure
Kerstin und Gisela
Geschichtliches
Notandum
(Anmerkungen bzw. Präzisierungen
zum Testament von J. M. Buder)
Sollte hiesige Gemeinde Amts Antheils dem in Actis publicis
bey der Amts- Steuer- Einnahme zu Stolpen befindlichen
und über rechtsverjährte Zeit bishero observirten güttlichen
Abkommen zuwider, nicht ferner zufrieden seyn, daß die
Quatember-Steuern terminlich darnach eingebracht werden
mögen, sondern begehren, das selbige in Zukunft, nach dem
neuen Catastro entrichtet werden müsten, so wohl von der
löbl. Amts- Steuer- Einnahme in Stolpen an das hochlöbliche
Ober- Steuer- Collegium nach Dreßden, von dar aber an das
höchstpreußliche geheime Consilium und hirvon,
erforderlichen Falls, nach Befinden ad Serenissimum,
umständlicher Bericht, worin die in der bei abgedachten
Actis befindlichen ausführlichen Deduction vorhandene auch
andere zu disseitigen Behuf dienende Momenta, ausdrückl.
mit zu bringen, unterthänigst erstattet werden, was nun
lezteren Orths sowohl ratione futuri als auch praeteriti, ob
nehml. der vorhandene Vergleich gültig und die Individua
Communionis die Quatember-Steuer darnach zu contribuiren
schuldig gewesen, und noch sind oder nicht, gemeßenst
decidirt werden wird, dabey soll es, ohne allen ferneren
Einwand, wenn auch gleich eine Restitution jam soluti
zuerkannt werden möchte, sein unveränderliches Bewenden
haben.
Hiernächst soll auch des Legatarii Johann Gottlob Fischers,
leiblicher Vater, gleichen Nahmens in Budißin seine
Wechsel-Schuld an 200 Thalern und das von dem in
schlechten Gelde, besage der hierüber von mir ausgestelleten
Quittung, bezahlten 500 Thaler Capital annoch schuldige
Agio, cum Interesse morae, als weshalb – das Schuld-
Document zurück behalten worden, ohne dem geringsten
Einwand, ad Massam hac reditariam zu bezahlen schuldig.
Elenora Dorothea Dittrichin aber ihre bei mir habende
Forderung von 150 Thalern von Zeit der Perception ihres
Legati derer jährlichen 50 Thaler, schwinden zu lassen und
deshalb die hierüber habende Bescheinigung zur Cassation
ins Erbe zu castradiren verbunden seyn.
Dahingegen sollen die hiesige äußerst arme und meinen
vorherstehenden lezten Willen gemäß qualificirte Personen,
deren Eltern oder Groß-Eltern bereits anno 1732 allhier in
Obergurck Amts-Antheils ansäßig gewesen, und solches
glaubwürdig bescheinigen können, indes noch einmahl mehr,
als was ein armes Wendisches individuum anderwerts
bekannt, iedesmahls gereichet erhalten.
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Nr. 8/2013 Seite 8 Obergurig
Datum Obergurck, den 4ten
July anno 1767
Johann Michael Buder
Das o. a. historische Dokument wurde originär „übersetzt“
von Diethard Mardek
Mai 2013
Vereinsinfos
151. „Historischer Stammtisch“
am 10.07.2013 im Ratskeller Mönchswalde
Herr Jünger begrüßte die Teilnehmer des Historischen Stammtisches.
Anschließend zog er Bilanz über die 150 bisherigen Historischen Stammtische von der Gründung an.
Herr Seiler berichtete über 100 Jahre Rosengarten Forst. Dazu fand dort eine deutsch-polnische Briefmarken-ausstellung „Forst 2013“ am 29. und 30. Juni statt.
Vom Staatsarchiv Dresden zeigte Herr Kothe die Nr. 110 der Amtshauptmannschaft Bautzen „Straßen-, Wasser- und Wegebau 1874 – 1892“ über das Verhalten im Straßenverkehr. Weiterhin ein Verordnungsblatt der Bautzener Nachrichten Nr. 292, Mi.,15.12.1875.
Anlässlich der 10. Weltfestspiele 1973 wurde die erste Schuldico durchgeführt. Die Technik wurde vom Sportverein gestellt. Es wurden 6 Tonbandgeräte und ein Verstärker von 12,5 Watt zum Einsatz gebracht. Herr Muschinski konnte sich daran noch gut erinnern.
Der nächste „Historische Stammtisch“ findet am 14.08.2013 um 18.30 Uhr
im Ratskeller Mönchswalde statt. Geplant ist das Thema:
Johann Michael Buder (1713-1789)
Klaus Amft
Kindergarten- und Schulinfos
Am Donnerstag, dem 12.7.2013, konnten die Mäuse endlich ihre Kindertagswanderung nachholen. Obwohl es früh
regnete, hatten wir Glück mit dem Wetter.
Als alle Kinder eingetroffen waren, ging es den Spreeweg und anschließend den Steinbruchweg entlang in Richtung Schwarznaußlitz. Dort wartete eine Überraschung im Garten von Alexanders Opa: die hungrigen Kaninchen, die wir füttern durften. Zuerst zeigte uns Herr Kalley, wie eine Sense geschärft wird und man damit das Gras für die Tiere mäht.
Alle halfen eifrig beim Beladen der Schubkarren mit (Titelfoto), dann ging es zurück in den Garten
und die Kaninchen wurden mit Futter und Streicheleinheiten versorgt. Auch das Heu als Winterfutter konnten wir fühlen und riechen.
Zu Beginn hatten die Jungen schon die Hänger am Schuppen und durch die Fenster einen Traktor erspäht. Nun durften alle Mutigen mit der Hilfe von Alexanders Opa den Traktorsitz erklimmen und sich ein bisschen größer fühlen ...
Anschließend stillten wir erst einmal unseren Hunger und Durst mit Keksen und Saft. Der Garten hielt ja noch mehr für uns bereit – besonderen Spaß hatten alle an der alten Badewanne mit Springbrunnen und schwimmenden Plaste-Enten. Auch Alexanders kleine Schwester fand viele liebe „Betreuer“, die sie mit umsorgten und über sie freuten.
Zum Abschluss ging es dann über den Schwarznaußlitzer Spielplatz zurück. Alle waren geschafft, aber bewältigten den
Impressum Das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig erscheint monatlich. Der Einzelpreis beträgt 0,30 €, das Jahresabonnement 3,60 €, zu beziehen über die Gemeindeverwaltung.
Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstraße 24, 02692 Obergurig Telefon : 03 59 38 / 58 60 Telefax : 03 59 38 / 5 86 20 [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Thomas Polpitz
Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Redaktionskollegium Frau Ines Liehr, Herr Erdmann Mach, Herr Volkmar Kriebitzsch, Herr Diethard Mardek
Verantwortlich für die Anzeigenannahme: Gemeindeverwaltung Obergurig Der Inhalt von Berichten, die namentlich gekennzeichnet im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig veröffentlicht werden, geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion wieder. Für unaufgefordert zugesandte Berichte, Artikel und Fotos wird keinerlei Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe und Benachrichtigung des
Herausgebers statthaft.
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Nr. 8/2013 Seite 9 Obergurig
Weg in den Kindergarten gut. Es war eine schöne Wanderung, bei der alle begeistert von Kaninchen und Traktor waren.
Vielen herzlichen Dank dafür an Frau Haftmann, die uns auf der Wanderung begleitet und unterstützt hat, sowie an Herrn Kalley, für das Ermöglichen dieses schönen und erlebnisreichen Vormittages in seinem Garten! Den Kindern hat es auf jeden Fall viel Spaß gemacht!
Neues aus der Freien Christlichen Schule Schirgiswalde
Unsere Goethe-Schule wird 110 Jahre alt! Kirchberg 7, Schirgiswalde
Dieses Jubiläum ist uns Anlass, gemeinsam zu feiern. Goethe-Grundschule und Freie Christliche Schule Schirgiswalde laden
herzlich ein zum
Schulfest und Tag der offenen Tür an beiden Schulen am
Freitag, dem 6. September 2013, ab 15 Uhr
Wie lernt und arbeitet man an unseren Schulen? Was ist Neues entstanden?
Welche Pläne für die weitere Entwicklung gibt es?
Es erwarten Sie Blicke und Einblicke hinter unsere Türen, ein buntes Bühnenprogramm der Schüler, Musik, Kreativangebote, Trödelmarkt, ...
und natürlich Speisen und Getränke.
Christlicher Schulverein Schirgiswalde e.V. Schüler und Lehrer der Grundschule und der FCS Schirgiswalde
Neues aus der Gemeinde
Polnisches Orchester zu Gast in Obergurig
Vom 27. Bis 29. September 2013 findet das XI. Internationale Blasmusikfest in Bautzen statt.
Der Veranstalter „Förderkreis Jugendblasorchester Bautzen e.V.“ nimmt dies einer schönen Tradition folgend, zum Anlass, dass einzelne Orchester am Sonntag in einzelnen Gemeinden des Landkreises Bautzen Platzkonzerte veranstalten.
Deshalb begrüßen wir in unserer Gemeinde das polnische Orchester Deta "Harfa" aus Dobrzeú Wielki bei Opole in Schlesien.
Die Musiker erfreuen mit bekannter Blasmusik aus Deutschland, Böhmen und ihrer schlesischen Heimat.
Dazu laden wir
am Sonntag, dem 29. September 2013
von 11.00 bis 13.00 Uhr
in die Sporthalle Obergurig,
die Einwohner unserer Gemeinde sowie alle Gäste herzlich ein.
Der Eintritt ist frei !
Nähere Informationen über das Konzert und das namhafte
polnische Orchester lesen Sie im September – Mitteilungs-
blatt.
21. Pappelkonzert in Schwarznaußlitz
Am 30. August 2013 ist es wieder soweit, die Seniorengruppe
Schwarznaußlitz lädt alle Einwohner der Gemeinde und auch Gäste ganz herzlich zum traditionellen Pappelkonzert ein.
Und wie sollte es anders sein, der Männergesangverein
Obergurig und der Posaunenchor Großpostwitz gestalten das
Programm und das bedeutet, ausgezeichnete Musik und
hervorragender Gesang für Genießer.
Also, nicht versäumen und dabei sein!
Beginn: 18.30 Uhr
Und natürlich wird auch wieder für das leibliche Wohl
gesorgt.
RAUSSENDORF baut wieder Finalprodukte
Die über 150-jährige Firmentradition wird durch die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter aktiv fortgeführt und innovativ ausgestaltet. Mit Inbetriebnahme des neuen Firmensitzes in der rekonstruierten Papierfabrik an der Spree hat das Unter-nehmen sich alle Voraussetzungen geschaffen für eine stetige Aufwärtsentwicklung. Nicht zuletzt kann das fest gemacht werden am Zuwachs der Mitarbeiteranzahl von 28 im Jahr 2005 auf 52 Kollegen und Auszubildende gegenwärtig. Neben der mechanischen Teilebearbeitung und Baugruppenfertigung für Firmen im ganzen Bundesgebiet stellt die Entwicklung und Produktion von Bindesystemen für Klein- und Großballenpressen das besondere Profil des Unternehmens heraus. In modernste Dreh- und Fräss-automaten ist investiert worden, mechanisch hochgenau bearbeitete Teile werden auf neuen Messmaschinen kontrolliert. Die Investitionsmaßnahmen Musterbauhalle, Montagehalle und Lager in den Jahren 2010 und 11 waren auf das Ziel ausgerichtet, Platz zu schaffen für den Bau von neuen Finalerzeugnissen. Eine tragende Firmenphilosophie ist, mit innovativen Produktideen die Verbindung zur Wissenschaft und zu Unternehmen eines partnerschaftlichen Netzwerkes zu suchen, um neue Maschinen, die den Stand der Technik bestimmen, auf den Markt zu bringen. Mit der Gründung des Firmen- und Wissenschaftsnetzwerkes „Initiative Landtechnik Sachsen“ (www.initiative-landtechnik-sachen.de) im Dezember 2010 haben wir zusammen mit Partnern eine Grundlage dafür gelegt, dass heute die ersten Erzeugnisse an Endverbraucher verkauft werden konnten. Eine nächste Standortbestimmung können wir auf der internationalen Landtechnikmesse AGRITECHNICA 2013 im November in Hannover vornehmen. Auf dem sächsischen Gemeinschaftsstand wollen wir mit den Neuentwicklungen
– Zapfwellengenerator PowerPack 50 kW, – dem Pflegeroboter für Obstanlagen „CÄSAR“, – dem Baumschultrac „Arbor-Rex“ und – dem patentierten Doppelknotersystem
das sächsische Messeangebot entschieden mit prägen.
Unser Vergleichsmaßstab ist der internationale Stand der Technik.
http://www.initiative-landtechnik-sachen.de/
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Nr. 8/2013 Seite 10 Obergurig
Beispielhaft dafür sind die Neuentwicklungen: 1. Der Zapfwellengenerator PowerPack 50 kW ist im
Frontanbau an Traktoren eine mobile Leistungsquelle für elektrische Antriebslösungen in landtechnischen Anbaugeräten, einem modernen Entwicklungstrend in der Landtechnik.
Technisch ausgelegt ist der Energielieferant für die Entnahme von 400 Volt Dreiphasenwechselstrom oder 700 Volt Gleichstrom. Der PowerPack 45 kW setzt Maßstäbe hinsichtlich Einsatzflexibilität, Betriebsfestigkeit und Bedienkomfort. Ein überzeugender Nachweis der Produktreife und – qualität ist der Verkauf der ersten zwei Geräte an große Unternehmen der Landtechnikbranche, darunter an den deutschen Marktführer. Zum Einsatz kommen die Stromquellen in der Entwicklung und Erprobung der elektrischen Antriebsoptionen in Anbaugeräten an Traktoren. Seit 2007 ist die Option elektrischer Antriebe in Landmaschinen stetig entwickelt worden und alle großen Hersteller haben sich dem Thema zugewandt.
2. Unser Pflegeroboter für Obstanlagen „Cäsar“ ist ein autonom geführtes Fahrzeug, das ohne Fahrer wiederkehrende Pflegemaßnahmen in Obst- oder Weinplantagen durchführen kann.
Ein satellitengestütztes Steuerungssystem sichert die Befahrung einer einprogrammierten Route bis auf 2 cm Wiederholgenauigkeit. Das Gerätesystem kann in großen Anlagen in Mehrmaschinenbedienung von einer Servicekraft geführt werden und erspart den Arbeitskräfteeinsatz in belastender Pflanzenschutz-atmosphäre. Die Selbstfahrer-Basismaschine Cäsar wird in Zukunft noch mit einer Kistentransporteinheit und einer Pflückbühne komplettiert, so dass mindestens acht Monate Einsatzzeit die Wirtschaftlichkeit sichern. Eine erste Serienmaschine geht im vierten Quartal an eine Forschungseinrichtung für Pflanzenzüchtung.
3. Der Baumschultrac Arbor-Rex ist eine aus der Praxis geforderte moderne Pflegemaschine für Baumschul-anlagen und Weihnachtsbaumplantagen. Die Maschine
dient der mechanischen Baum- und Bodenpflege, der Schädlingsbekämpfung, Düngerausbringung und Ernte.
Die Maschine hat hinsichtlich guter Leistungsparameter, Einsatzflexibilität, Fahrverhalten im schwierigen Gelände und Bedienkomfort im Wettbewerb gute Marktchancen. Drei Maschinen werden zurzeit im Kundenauftrag in die Produktion eingesteuert.
Neue Erzeugnisse zu entwickeln und in die Produktion überzuführen erfordert sehr viel Engagement, Kraft und Teamgeist aller Beschäftigten eines Unternehmens. RAUSSENDORF kann sich bei dem Programm der Produkterneuerung auf eine Mannschaft gut ausgebildeter und motivierter Mitarbeiter stützen. Konzentriert wurden alle Möglichkeiten des Bundes und des Landes Sachsen genutzt, Risiken, die mit Neuentwicklungen immer verbunden sind, abzumildern.
Diese Maschinen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen und mittelständischen Landtechnikunternehmen, die jeweils ihr ganz spezielles Know-how in die Projektbearbeitung einbringen. Moderne Landtechnik ist heute sehr komplex und so kann heute kein einzelnes Unternehmen alle Kompetenzen vorhalten. Unter dem Motto „Wir bündeln unsere Kräfte!“ haben wir im Netzwerk ILS den Schub organisiert, um den Maschinenbau, die Elektrotechnik und die Elektronik in diesen Projekten zusammenzuführen. Mittlerweile sind wir auch vernetzt mit einem Zentrum der deutschen Agrartechnik in Osnabrück. Diese Vernetzung in der Landtechnikbranche trägt auch dazu bei, sich als zuverlässiger regionaler Kooperations-partner mit modernster Produktionstechnik weiter zu erweisen und auch künftig mit kompletten Maschinen das eigene Profil auszubauen.
Als traditionsbewusstes Unternehmen unterstützen wir wie bisher den Verein HELO e.V. in seiner Arbeit, insbesondere dann, wenn sie auf die Verbindung von Geschichte und Zukunft gerichtet ist. Ein nächster Höhepunkt wird der 3. Große Sächsische Landmaschinentag am 10. Mai 2014 auf unserem Firmenstandort sein.
Zusätzlich zur Grüngutentsorgung in unserer Gemeinde können Sie auch das folgende Angebot in Anspruch nehmen:
Grüngutentsorgung
nur Pflanzenabfälle, keine Haushalts- bzw. Küchenabfälle
Öffnungszeiten:
jeweils Montag von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Nr. 8/2013 Seite 11 Obergurig
Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr und
Sonnabend von 9.00 bis 12.00 Uhr
auf dem Grüngutsammelplatz, Bederwitzer Straße in Eulowitz. Grüngutsäcke sind dort erhältlich. Es werden auch nur die dort gekauften Säcke wieder entgegen genommen. Bei Anlieferung in Plastesäcken müssen diese entleert und wieder mitgenommen werden!
Bitte keine Grüngutsäcke außerhalb der Grüngutanlage ablagern oder über den Zaun werfen!
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag 9.00 – 12.00 Uhr geschlossen
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 –18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag geschlossen geschlossen
Öffnungszeiten des Einwohnermelde- und
Passamtes
in Obergurig
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
in Großpostwitz
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag geschlossen geschlossen
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Telefon 035938 / 586 – 0
Fax 035938 / 58620
Sekretariat Frau Nitsche 586 – 11 [email protected] und [email protected]
Kasse/Kämmerei Frau Gauernack 586 – 13 [email protected]
Personalwesen
Herr Tietz 586 – 14 [email protected]
Meldewesen/Soziales/Verwaltung Frau Liehr, Frau Gawrilow 586 – 15 [email protected]
Hochbau/Liegenschaften Frau Helbig 586 – 16 [email protected]
Steuern Frau Nasser-Müller 588 – 37 [email protected] Abwasser Frau Jüttner 588 - 43 [email protected]
Standesamt Frau Kirsten 588 – 39 [email protected]
Kindergarten, Schulstr. 19 Tel. 035938 / 9532 Fax 035938 / 578612 Kindergarten/Hort, Schulstr. 6 035938 / 57950 [email protected]
Schule Telefon 035938 / 9527 Fax 035938 / 989063 [email protected]
Bauhof 03591/396232
Herr Heidrich 0151 276 586 72
Herr Fritz 0151 276 586 73
Herr Knoll 0151 276 586 81
Herr Hoffmann 0151 276 586 71
Anfragen zur Reservierung des Vereinszimmers und/oder der Sporthalle grundsätzlich nur während der Dienstzeiten von Herrn Hoffmann, Montag bis Freitag von 7.00 – 15.00 Uhr.
Aus Nachbargemeinden
Stellenausschreibung des
Zweckverbandes „Körse–Therme“ Kirschau
Geschäftsführer (m / w)
zum 1.10.2013
Wir suchen eine Führungspersönlichkeit, die die Verant-wortung und die strategische Steuerung für die Körse - Therme Kirschau übernimmt.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
o Gesamtsteuerung des Zweckverbandes sowie die Organisation und Koordination der Abläufe des laufenden Geschäftsbetriebes; Entwicklung von Zielvorgaben, Arbeitsstrategien, Konzepten und Grundsätzen für die Aufgabenerfüllung
o Erarbeitung von Beschlussvorlagen, sowie Wirtschaftsplänen und deren Präsentation in der Verbandsversammlung
o Entwicklung von Marketingstrategien sowie deren Umsetzung
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Nr. 8/2013 Seite 12 Obergurig
o Erarbeitung und Durchführung von Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Wir erwarten von Ihnen:
Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern, der Projektsteuerung sowie solide Kenntnisse in der Finanzbuchhaltung,
ergebnisorientiertes Handeln sowie Kreativität, Ideenreichtum und Begeisterungsfähigkeit sowie ganzheitliches und visionäres Denken,
ausgeprägte soziale und persönliche Kompetenzen, wie Kommunikationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit und selbständiges, verantwortungs- bewusstes und konzeptionelles Arbeiten,
Organisations- und Verhandlungsgeschick und ausge-prägtes unternehmerisches Denken und Handeln sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
sicheren Umgang mit Standardsoftware und Führerschein der Klasse B (3) und die Bereitschaft, Ihren Privat-PKW für dienstliche Zwecke mit einzusetzen.
Wenn Sie sich von dieser Aufgabe angesprochen fühlen und dem Anforderungsprofil entsprechen, dann richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 09.09.2013 an:
Herrn Gabriel Verbandsvorsitzender Körse-Therme Kirschau OT Kirschau, Zittauer Straße 5, 02681 Schirgiswalde-Kirschau.
Stellenausschreibung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau
Amtsleiter (w/m) des Amtes für Bauwesen und öffentliche Einrichtungen
ab Oktober 2013
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
In den Verantwortungsbereich fallen schwerpunktmäßig die Organisation und Koordination der Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bauverwaltung der Schulen und Kindertageseinrichtungen, der Sportstätten, weiterer kommunaler Einrichtungen sowie sozialen Angelegenheiten stehen,
abschließende Erarbeitung von Beschlussvorlagen und Präsentation der Arbeitsergebnisse in den Stadtrats-gremien/ in der Öffentlichkeit ,
Zusammenarbeit und Verhandlungen mit Trägern der freien Jugendhilfe und überörtlichen Trägern, überge-ordneten Behörden und Fördermittelgebern sowie anderen gesellschaftlichen Institutionen und Einrich-tungen,
Leitung und Organisation der Aufgabenerledigung des Amtes, Entwicklung von Zielvorgaben, Arbeitsstrategien, Konzepten und Grundsätzen für die Aufgabenerfüllung, Vertretung des Amtes innerhalb und außerhalb der Behörde sowie Überwachung der Finanzen des Amtes,
Führen von Vertragsverhandlungen und Überwachung kommunaler Bauvorhaben im Bereich des Hoch-, Tief- und Straßenbaus sowie Kontrolle der Vorbereitung, Beantragung und Überwachung von Fördermitteln.
Eine genaue Abgrenzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Für diese anspruchsvolle Tätigkeit wird eine erfahrene Persönlichkeit gesucht, die über eine überdurchschnittlich hohe Fach- und Führungskompetenz verfügt.
Wir erwarten von Ihnen:
ein abgeschlossenes einschlägiges Studium des Bauwesens oder vergleichbare Qualifikation mit mehrjähriger Berufs- und Führungserfahrung in verwandten Arbeitsbereichen, möglichst als Bauleiter,
fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie möglichst bautechnischen bzw. technischen Sachverstand, umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Baurecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht und im Bürgerlichen Recht,
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunal-politischen Organen und Verbänden sowie Kreis- und Landesbehörden,
ausgeprägte soziale und persönliche Kompetenzen, wie Kommunikationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit und selbständiges, verantwortungs- bewusstes und konzeptionelles Arbeiten,
Organisations- und Verhandlungsgeschick und ausge-prägtes unternehmerisches Denken und Handeln sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Engagement, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
sicheren Umgang mit Standardsoftware und Führerschein der Klasse B (3) und die Bereitschaft, Ihren Privat-PKW für dienstliche Zwecke mit einzusetzen.
Alle Regelungen für Beschäftigte fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Gemäß § 2 Abs. 4 TVöD gelten die ersten sechs Monate der Beschäftigung als Probezeit. Die Anstellung erfolgt nach der Probezeit unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse der Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnisse, Referenzen) senden Sie bitte bis 09.09.2013 an die
Stadtverwaltung Schirgiswalde – Kirschau Herrn Gabriel Bürgermeister Stadt Schirgiswalde-Kirschau OT Kirschau Zittauer Straße 5 02681 Schirgiswalde-Kirschau.
Jugendverein Eulowitz e.V.
lädt ein
zum Jubiläumsfest
60 Jahre Jugendheim Eulowitz
Programm
Samstag 31.08.2013
18:00 Uhr Bieranstich im Festzelt
20:00 Uhr Eröffnung mit Diashow aus 60 Jahren Jugendheim und musikalischer Unterhaltung zum Tanz mit DJ Knobi.
23:00 Uhr „Special Act“ - eine Überraschung vom Jugendclub Eulowitz.
Sonntag 01.09.2013
11:00 Uhr Frühschoppen
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Nr. 8/2013 Seite 13 Obergurig
Wohnung ab sofort zu vermieten !
in Singwitz - Etagenwohnung
80 m² - 4 Räume + Küche und Bad
dazu 1 Schuppen, Garten und Autostellplatz
möglich
Kaltmiete 280,- Euro + Nebenkosten
Zu erfragen bei Herbert Fischer, Wilthener Str. 3,
02692 Obergurig / Singwitz – Tel. 035938 /51543
14:00 Uhr Traditionelles Motorradfahrerrennen am Jugendheim
15:00 Uhr Kaffee und Kuchen mit Spiel und Bastelstraße
An allen beiden Tagen wird mit Unterstützung des Frauenverein Eulowitz e.V und dem Dorf und Heimatverein für das leibliche wohl gesorgt.
Gesucht sind für das Fest noch Teilnehmer für das Motorradfahrerrennen, sowie Fotos und Dokumente aus den letzten 60 Jahren von und im Jugendheim Eulowitz.
Über eine Zusammenarbeit von Firmen oder Privatpersonen in Form von Spenden für das Fest würden wir uns freuen.
Kontakt über Email - [email protected] oder Tel. - 0172/7586826
Aus Vereinen und Verbänden
Vorsorgeaufwendungen jetzt geltend machen
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) empfiehlt Steuerpflichtigen, in jedem Fall die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ in die Einkommensteuer-erklärung einzutragen. Dies gilt erst Recht im Hinblick auf eine kürzliche Vereinfachung seitens der Finanzverwaltung.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-versicherung, gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, zur Unfallversicherung, zu Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Mit umfasst sind ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge für so genannte Wahl-leistungen, zum Beispiel für Krankentagegeld oder eine Chefarztbehandlung.
Diese Kosten wirken sich bei Arbeitnehmern bisher nur dann steuermindernd aus, wenn die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Jahr 1.900 Euro nicht überschreiten. Bei Steuerpflichtigen ohne Zuschuss zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel bei Selbständigen, sind es 2.800 Euro. Sind bereits die Krankenversicherungsbeiträge höher als 1.900 oder 2.800 Euro, bleiben Aufwendungen für weitere Versicherungen in der Einkommensteuer außen vor.
Gegen diese Benachteiligung ist jetzt ein Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 5/13). Wer von einem positiven Urteil profitieren will, sollte am besten bereits jetzt alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen in die Einkommensteuererklärung aufnehmen. Dann liegen die entsprechenden Daten bereits beim Finanzamt vor und die Finanzbeamten können den Steuerbescheid problemlos ändern.
Die Anwendung eines positiven Urteils ist fortan besonders einfach: Das Bundesfinanzministerium hat angewiesen, Einkommensteuerbescheide im Punkt „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ nur vorläufig zu veranlagen (BMF-
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Nr. 8/2013 Seite 14 Obergurig
Schreiben vom 16. Juli 2013). Damit müssen Steuerpflichtige keine Einsprüche mehr einlegen, um diese Kosten berücksichtigen zu lassen.
Ausführliche Informationen in Fragen des Einkommensteuer-rechts erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende und Ruheständler in den örtlichen Beratungsstellen der
Lohnsteuerhilfevereine. Die Vereine beraten Mitglieder und erstellen deren Einkommensteuererklärungen. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/40 63 24 49 erfragt werden.
Schmunzelecke
"Mein Freund ist Numismatiker." "Was ist ... ... denn das?" "Er sammelt Münzen." "Ach so. Früher nannte man so was Bettler."
"Papa, wie heißt die Schwiegermutter von ... ... Adam?", fragt der Achtjährige seinen Vater. Der Vater antwortet: "Kind, lass es mich so ausdrücken: Adam hatte keine Schwiegermutter. Er lebte im Paradies."
Der Jäger kommt heim und sagt zu seinem Sohn: ... "Du, ich habe vorhin zufällig deinen Lehrer getroffen." "Prima, Papi, den konnte ich sowieso nicht leiden."
Taxi Service Mietwagen Firmenservice Bestrahlung/Chemo, Dialyse Krankenfahrten(alle Kassen) Klinik-& Kurfahrten Begleitung Hilfebedürftiger Pilot-& Kurierfahrten Reisetransfer, Gepäckservice Starthilfe, Hol-& Bringservice, Kleintransporte Ruf: 0800/ 22 866 00 (kostenfrei)
"Woher kommt denn der weise Fleck auf deinen Bauch?",
fragt er die Freundin nach der Rückkehr aus dem Urlaub.
"Oh", erwidert sie verlegen, "der ist von dem Taschentuch,
in das ich den Knoten gemacht hatte, damit ich nicht
vergesse, mich alle Viertelstunde zu drehen."
Zwei Segler unterhalten sich. "Der Manfred hat doch die
Frau geheiratet, die er damals aus dem Wasser gerettet
hat. Ist er denn glücklich geworden ?" "Nein, wasserscheu."
"Regnet´s hier bei Ihnen eigentlich immer?" fragt ein
norddeutscher Sommerurlauber einen bärtigen Tiroler.
"Nein, im Winter schneit´s."
Nicht vergessen !
Am 26. August beginnt wieder die Schule.
Unseren Erstklässlern wünschen wir eine schöne Schuleingangsfeier, eine riesige Zuckertüte und viel Spaß beim Lernen.
http://www.nvl.de/index.php?page_id=8000
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Nr. 8/2013 Seite 15 Obergurig
Schmunzelecke
Familie Träger Familie Kaiser Familie Koppatsch
Sonntag am 4. August ab 10.00 Uhr im Biergarten
Die Feuerwehrkapelle Göda spielt für Sie ab 11.00 Uhr
Herzlich willkommen, Ihre Familie Koppatsch
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Nr. 8/2013 Seite 16 Obergurig
Bestattungsunternehmen
André Müller 02692 Großpostwitz, Gemeindeplatz 6
Wir stehen Ihnen mit unseren Diensten in den schweren Stunden der Trauer jederzeit hilfreich zur Seite.
Telefon (03 59 38) 5 13 84
Werbung im oder im
Amts- und Mitteilungsblatt das wird gelesen
Ansprechpartner: Jens Merting
oko-Studio, Tel. 035938/98369 oder [email protected]
für den Ortskanal
Frau Ines Liehr, Tel. 035938/58615
oder
für das Amts- und Mitteilungsblatt