Abfallwirtschaftskonzept 2014 · 2016. 2. 19. · TA Abfall Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift...

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft und seine Mitglieder Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier Landkreis Bernkastel-Wittlich Eifelkreis Bitburg-Prüm Landkreis Vulkaneifel

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Abfallwirtschaftskonzept 2014

für den

Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft

und seine Mitglieder

Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Landkreis Bernkastel-Wittlich

Eifelkreis Bitburg-Prüm

Landkreis Vulkaneifel

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

I

Herausgeber: Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft

Löwenbrückener Straße 13/14

54290 Trier

Verfasser: bifa Umweltinstitut GmbH

Am Mittleren Moos 46

86167 Augsburg

Stand: Dezember 2014

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II

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung ................................................................................... 1

2 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................. 5

2.1 EU-Recht ................................................................................................................5

2.2 Bundesrecht ...........................................................................................................5

2.3 Landesrecht ...........................................................................................................8

2.4 Kommunalrecht und Satzungsrecht ................................................................... 10

2.4.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier ......................................... 10

2.4.1.1 Organisation der Abfallwirtschaft ...........................................................................10

2.4.1.2 Abfallsatzung .........................................................................................................11

2.4.1.3 Gebührensatzung ..................................................................................................11

2.4.2 Bernkastel-Wittlich ................................................................................................. 12

2.4.2.1 Organisation der Abfallwirtschaft ...........................................................................12

2.4.2.2 Abfallwirtschaftssatzung ........................................................................................12

2.4.2.3 Gebührensatzung ..................................................................................................13

2.4.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 13

2.4.3.1 Organisation der Abfallwirtschaft ...........................................................................13

2.4.3.2 Abfallsatzung .........................................................................................................13

2.4.3.3 Gebührensatzung ..................................................................................................14

2.4.4 Vulkaneifel ............................................................................................................. 15

2.4.4.1 Organisation der Abfallwirtschaft ...........................................................................15

2.4.4.2 Abfallsatzung .........................................................................................................15

2.4.4.3 Gebührensatzung ..................................................................................................15

2.4.5 RegAb ................................................................................................................... 16

2.4.5.1 Organisation der Abfallwirtschaft ...........................................................................16

2.4.5.2 Kosten und Gebühren ............................................................................................17

3 Ausgangslage der Abfallwirtschaft im

Zweckverbandsgebiet ............................................................. 18

3.1 Gebiets- und Bevölkerungsstruktur ................................................................... 18

3.2 Wirtschaftsstruktur .............................................................................................. 19

3.3 Sammelsysteme und Einrichtungen .................................................................. 20

3.3.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 20

3.3.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 22

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III

3.3.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 23

3.3.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 25

3.3.5 RegAb ................................................................................................................... 26

4 Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen

Stoffstrommanagements......................................................... 30

5 Maßnahmen der Abfallvermeidung ........................................ 33

5.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .................................... 34

5.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................................. 36

5.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm ....................................................................................... 37

5.4 Landkreis Vulkaneifel .......................................................................................... 39

5.5 RegAb ................................................................................................................... 39

6 Maßnahmen und Einrichtungen der Vorbereitung zur

Wiederverwendung .................................................................. 40

7 Recycling und sonstige Verwertung ...................................... 41

7.1 Bioabfall ............................................................................................................... 41

7.1.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 42

7.1.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 43

7.1.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 44

7.1.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 45

7.1.6 RegAb – gesamt .................................................................................................... 47

7.3 Bau- und Abbruchabfälle .................................................................................... 49

7.3.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 49

7.3.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 50

7.3.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 52

7.3.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 53

7.3.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 54

7.5 Altholz .................................................................................................................. 55

7.5.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 55

7.5.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 57

7.5.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 58

7.5.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 60

7.5.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 60

7.6 Elektro- und Elektronikaltgeräte ......................................................................... 61

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IV

7.6.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 61

7.6.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 61

7.6.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 62

7.6.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 63

7.6.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 64

7.7 Altpapier ............................................................................................................... 65

7.7.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 65

7.7.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 66

7.7.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 66

7.7.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 67

7.7.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 68

7.8 Altmetall ............................................................................................................... 69

7.8.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 69

7.8.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 70

7.8.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 71

7.8.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 72

7.8.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 73

7.10 Über Rücknahmesysteme erfasste Wertstoffe (Leichtverpackungen und

Behälterglas) ........................................................................................................ 74

7.10.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 74

7.10.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 75

7.10.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 77

7.10.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 78

7.10.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 80

7.11 Sperrabfall ............................................................................................................ 80

7.11.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 80

7.11.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 82

7.11.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 83

7.11.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 85

7.11.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 85

7.12 Restabfall – Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ........................ 86

7.12.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 86

7.12.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 87

7.12.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 88

7.12.4 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 89

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V

7.12.5 RegAb – gesamt .................................................................................................... 90

7.13 Sonstige Abfälle zur Verwertung ........................................................................ 91

7.13.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 91

7.13.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................. 93

7.13.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm .......................................................................................... 95

7.13.1 Landkreis Vulkaneifel ............................................................................................. 96

7.13.2 RegAb – gesamt .................................................................................................... 97

8 Abfallbeseitigung .................................................................... 98

8.1 Bau- und Abbruchabfälle .................................................................................... 98

8.1.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .......................................... 98

8.1.3 Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 100

8.1.5 Eifelkreis Bitburg-Prüm ........................................................................................ 102

8.1.6 RegAb – gesamt .................................................................................................. 102

8.2 Sonstige Abfälle zur Beseitigung ..................................................................... 103

8.2.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier ........................................ 103

8.2.2 RegAb – gesamt .................................................................................................. 104

9 Deponien ................................................................................ 105

9.1 Altdeponien ........................................................................................................ 106

9.1.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier ....................................... 106

9.1.1.1 Hausmülldeponie Hermeskeil .............................................................................. 106

9.1.1.2 Altdeponie Saarburg ............................................................................................ 107

9.1.1.3 Altdeponie Aach ................................................................................................... 108

9.1.1.4 Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler ................................................. 109

9.1.1.5 Erdaushubzwischenlager Kell am See ................................................................. 110

9.1.1.6 Erdaushubzwischenlager Thomm ........................................................................ 110

9.1.1.7 Erdaushubzwischenlager Freudenberg ................................................................ 110

9.1.1.8 Erdaushubdeponie Kanzem ................................................................................. 110

9.1.1.9 Erdaushubdeponie Trier-Pfalzel ........................................................................... 111

9.1.2 Eifelkreis Bitburg-Prüm ........................................................................................ 111

9.1.2.1 Zentraldeponie Plütscheid ................................................................................... 111

9.1.2.2 Erddeponie Daleiden ........................................................................................... 112

9.2 In Betrieb befindliche Deponien ....................................................................... 113

9.2.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier ....................................... 113

9.2.1.1 Deponie im EVZ Mertesdorf ................................................................................. 113

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VI

9.2.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 114

9.2.2.1 Deponie im Entsorgungszentrum in Sehlem ........................................................ 114

9.2.2.2 Erdaushublager Morbach ..................................................................................... 115

9.2.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm ........................................................................................ 115

9.2.3.1 Erddeponie Dudeldorf .......................................................................................... 115

9.2.3.2 Erddeponie Rittersdorf ......................................................................................... 115

9.2.4 RegAb – gesamt .................................................................................................. 116

10 Darstellung der Entwicklungsperspektiven ......................... 117

10.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier .................................. 117

10.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich ........................................................................... 117

10.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm ..................................................................................... 117

10.4 Landkreis Vulkaneifel ........................................................................................ 118

10.5 RegAb ................................................................................................................. 118

11 Quellenverzeichnis ................................................................ 120

11.1 Quellen zu Kapitel 1 und 2 ................................................................................ 120

11.2 Quellen zu Kapitel 3 ........................................................................................... 121

11.3 Quellen zu Kapitel 7 ........................................................................................... 121

11.4 Quellen zu Kapitel 8 ........................................................................................... 122

12 Anhang ....................................................................................... 1

A. Überblick über die Gebühren und Leistungsangebote im

Verbandsgebiet des RegAb ...................................................... 2

B. Steckbriefe Altdeponien ............................................................ 3

a) Steckbriefe A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier..................3

b) Steckbriefe Eifelkreis Bitburg-Prüm ................................................................... 12

C. Steckbriefe von in Betrieb befindlichen Deponien ................ 14

a) Steckbriefe A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier................ 14

b) Steckbriefe Landkreis Bernkastel-Wittlich ......................................................... 17

c) Steckbriefe Eifelkreis Bitburg-Prüm ................................................................... 20

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VII

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

A.R.T. Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

A.R.T. GmbH Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH

AbfRRl Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtli-

nien; „Abfallrahmenrichtlinie“

AltholzV Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von

Altholz; „Altholzverordnung“

AöR Anstalt des öffentlichen Rechts

BHKW Blockheizkraftwerk

BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-

reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

BioAbfV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich,

forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden; „Bioabfallverordnung“

DA Deponieabschnitt

DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager; „Deponieverordnung“

DK Deponieklassen

EAR Stiftung Elektroaltgeräte Register

EG Europäische Gemeinschaft

EG-POP-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und

zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG

ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-

trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten „Elektro- und

Elektronikgerätegesetz“

EU Europäische Union

EVZ Entsorgungs- und Verwertungszentrum (Mertesdorf)

EZ Entsorgungszentrum (Sehlem)

GewAbfV Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und

von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen „Gewerbeabfallverordnung“

IT-Geräte Informationstechnologie-Geräte

kg/E*a Kilogramm pro Einwohner und Jahr

KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt-

verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen; „Kreislaufwirtschaftsgesetz“

LKrWG Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

LKW Lastkraftwagen

LVP Leichtverpackungen

MARSS „Material Advanced Recovery Sustainable Systems“

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VIII

MBT Mechanisch-biologische Trocknungsanlage

Mg Megagramm = 1 Tonne

Mio. Millionen

NN Normal-Null

örE Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

PE-HD Polyethylen – high density

PPK Papier, Pappe, Kartonagen

RegAb Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft

RegEnt GmbH Regionale Entsorgungsgesellschaft mbH

RTO Regenerative thermische Oxidation

RWTH Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen

SGD Nord Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

TA Abfall Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz - Teil 1: Tech-

nische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen, biologischen

Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwa-

chungsbedürftigen Abfällen

TA Siedlungsabfall Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz - Technische

Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von

Siedlungsabfällen - TA Siedlungsabfall

ULS Umladestation

VerpackV Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfäl-

len; „Verpackungsverordnung“

VG Verbandsgemeinde

WEEE-Richtlinie; Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (engl.: Waste

Electrical and Electronic Equipment)

WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

IX

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1–1: Verbandsgebiet des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft

(RegAb) ........................................................................................................2

Abbildung 1–2: Gesamtumweltwirkung des Erfassungs- und Entsorgungssystems für

verschiedene Abfallarten im RegAb GS: Gutschrift; EK:

Eigenkompostierung .....................................................................................4

Abbildung 2–1: Verbands- respektive Gesellschaftsstruktur des RegAb .............................. 17

Abbildung 3–1: Sammelfahrzeuge beim Entladevorgang .................................................... 27

Abbildung 3–2: Der Greifer entnimmt den Abfall dem Tiefbunker (links) und füllt ihn in

die trichterförmige Öffnung des Walzenzerkleiners (rechts) ........................ 27

Abbildung 3–3: Blick in eine Rottebox (links) und Blick auf die Rotteboxen mit

Greifkran zur Befüllung (rechts) .................................................................. 28

Abbildung 3–4: Abscheidung der Eisenmetalle (links) und Verladung des Abfalls in

LKW (rechts) ............................................................................................... 28

Abbildung 4–1: Stoffflussdiagramm der Gesamtabfallmengen im RegAb in 2013 ................ 32

Abbildung 5–1: Ferienspaß auf einem Kompostberg im EVZ Mertesdorf (links) und

Info-Veranstaltung zur Abfallvermeidung im Rahmen der europäischen

Woche zur Abfallvermeidung, 2012 (rechts)................................................ 35

Abbildung 5–2: „Müll-Detektive“ im außerschulischen Lernort Ernzen beim Outdoor-

Training ....................................................................................................... 38

Abbildung 7–1: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.-

Gebiet ......................................................................................................... 42

Abbildung 7–2: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 43

Abbildung 7–3: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) des Eifelkreises

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 44

Abbildung 7–4: Entwicklung der Gartenabfallmengen bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Vulkaneifel .................................................................................. 45

Abbildung 7–5: Entwicklung der Biogutmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 46

Abbildung 7–6: Entwicklung der gemischten Baustellenabfälle und Bauschutt im

A.R.T. ......................................................................................................... 49

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X

Abbildung 7–7: Entwicklung der Rekultivierungsbodenmengen im A.R.T. ........................... 50

Abbildung 7–8: Entwicklung verschiedener Bau- und Abbrucharten im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 51

Abbildung 7–9: Entwicklung von unbelasteter Straßenaufbruch und gemischte Bau-

und Abbruchabfälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich .................................. 51

Abbildung 7–10: Bauschuttmengen des Eifelkreises Bitburg-Prüm .................................... 52

Abbildung 7–11: Entwicklung Erdaushubmengen für Abdeckmaßnahmen im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 53

Abbildung 7–12: Entwicklung der Erdaushub- und Bauschuttmengen im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 54

Abbildung 7–13: Entwicklung der Anliefermengen von unbelastetem Altholz (Kat I –

III) im EVZ Mertesdorf bis 2020 (Prognose) ................................................ 55

Abbildung 7–14: Entwicklung der Anliefermengen von belastetem Altholz (Kat IV) im

EVZ Mertesdorf bis 2020 (Prognose) .......................................................... 56

Abbildung 7–15: Entwicklung der Altholzmengen aus Sperrabfall bis 2020 (Prognose)

im A.R.T. ..................................................................................................... 56

Abbildung 7–16: Entwicklung der Altholzmengen (Kat. I-III) bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Bernkastel-Wittlich ...................................................................... 57

Abbildung 7–17: Entwicklung der Altholzmengen der Kat. IV in Landkreis Bernkastel-

Wittlich ........................................................................................................ 58

Abbildung 7–18: Entwicklung der Altholzmengen (WH Plütscheid) bis 2020

(Prognose) im Eifelkreises Bitburg-Prüm .................................................... 59

Abbildung 7–19: Entwicklung Altholz aus Sperrabfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm ............... 59

Abbildung 7–20: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T. .......... 61

Abbildung 7–21: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 62

Abbildung 7–22: Elektro- u. Elektronikaltgeräte bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 63

Abbildung 7–23: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 64

Abbildung 7–24: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T. ........... 65

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

XI

Abbildung 7–25: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 66

Abbildung 7–26: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 67

Abbildung 7–27: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 68

Abbildung 7–28: Entwicklung der Altmetallmengen im A.R.T. ............................................ 69

Abbildung 7–29: Entwicklung der Altmetallmengen im Landkreis Bernkastel-Wittlich......... 70

Abbildung 7–30: Entwicklung der Altmetallmengen bis 2013im Bringsystem des

Eifelkreises Bitburg-Prüm ............................................................................ 71

Abbildung 7–31: Entwicklung der Eisenmetallmengen im Sperrabfall 2007 bis 2013

im Eifelkreis Bitburg-Prüm ........................................................................... 72

Abbildung 7–32: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T. ................. 74

Abbildung 7–33: Entwicklung der Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T. ..... 75

Abbildung 7–34: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 76

Abbildung 7–35: Entwicklung Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 76

Abbildung 7–36: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 77

Abbildung 7–37: Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm ..... 78

Abbildung 7–38: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 79

Abbildung 7–39: Entwicklung der Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Vulkaneifel .................................................................................. 79

Abbildung 7–40: Überblick der separierten Sperrabfallanteile bis 2013 des A.R.T. ............ 81

Abbildung 7–41: Entwicklung der Sperrabfallmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T. ........ 81

Abbildung 7–42: Entwicklung der separierten Sperrabfallanteile im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ...................................................................................... 82

Abbildung 7–43: Entwicklung der Sperrabfallmenge bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Bernkastel-Wittlich ...................................................................... 83

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

XII

Abbildung 7–44: Zusammensetzung des Sperrabfalls ab 2007 im Eifelkreis Bitburg-

Prüm ........................................................................................................... 84

Abbildung 7–45: Sperrabfallmengen bis 2020 (Prognose) des Eifelkreises Bitburg-

Prüm ........................................................................................................... 84

Abbildung 7–46: Entwicklung der Sperrabfallmengen bis 2020 im Landkreis

Vulkaneifel .................................................................................................. 85

Abbildung 7–47: Entwicklung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen

bis 2020 (Prognose) im A.R.T. .................................................................... 87

Abbildung 7–48: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Bernkastel-Wittlich ...................................................................... 88

Abbildung 7–49: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................... 89

Abbildung 7–50: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im

Landkreis Vulkaneifel .................................................................................. 90

Abbildung 7–51: Entwicklung der Problemabfallmengen bis 2020 (Prognose) im

A.R.T. ......................................................................................................... 91

Abbildung 7–52: Entwicklung der Straßenreinigungsabfälle bis 2013 im A.R.T. ................. 92

Abbildung 7–53: Entwicklung der Naturkorkmengen bis 2013 im A.R.T. ............................ 93

Abbildung 7–54: Entwicklung der Problemabfallmengen im Landkreis Bernkastel-

Wittlich ........................................................................................................ 94

Abbildung 7–55: Entwicklung weiterer Kleinabfallarten im Landkreis Bernkastel-

Wittlich ........................................................................................................ 94

Abbildung 7–56: Entwicklung der Problemabfallmengen zur Verwertung bis 2020

(Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm ........................................................ 95

Abbildung 7–57: Entwicklung von Kleinabfallarten bis 2013 im Eifelkreis Bitburg-Prüm ..... 96

Abbildung 7–58: Entwicklung der Problemabfallmengen in Landkreis Vulkaneifel ............. 97

Abbildung 8–1: Angefallene schadstoffhaltige Straßenaufbruch- und belastete

Erdaushubmengen bis 2013 im A.R.T. ........................................................ 98

Abbildung 8–2: Entwicklung der Asbestabfälle bis 2013 im A.R.T. ...................................... 99

Abbildung 8–3: Entwicklung von schadstoffhaltigen Straßenaufbruch in Landkreis

Bernkastel-Wittlich .................................................................................... 100

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

XIII

Abbildung 8–4: Entwicklung von Asbestabfällen, Dämmmaterial und Baustoffen auf

Gipsbasis im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................... 101

Abbildung 8–5: Entwicklung der Erdaushubmengen zur Ablagerung im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ............................................................................................. 102

Abbildung 8–6: Entwicklung der Abfallmengen aus Wasser- und Abwasserbehandlung

bis 2020 im A.R.T. .................................................................................... 103

Abbildung 8–7: Entwicklung der produktionsspezifischen Abfälle bis 2013 im A.R.T. ........ 104

Abbildung 9–1: Luftbild der ehemaligen Hausmülldeponie Hermeskeil .............................. 106

Abbildung 9–2: Luftbild der Altdeponie Saarburg ............................................................... 108

Abbildung 9–3: Luftbild der Altdeponie Aach ..................................................................... 109

Abbildung 9–4: Aufnahme der temporären Abdeckung des oberen Deponienabschnitts

der Zentraldeponie Plütscheid .................................................................. 112

Abbildung 9–5: Luftbild der Deponie im EVZ Mertesdorf .................................................. 114

Abbildung 9–6: Luftbild der Deponie Sehlem (links) und Entgasungsanlage der

Deponie Sehlem (rechts) .......................................................................... 115

Abbildung 9–7: Teilbereich des alten Bauschuttfeldes, welcher mit für die DK 0-

Erweiterung vorgesehen ist ....................................................................... 116

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

1

1 Einleitung

Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträ-

ger Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der

Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem

Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an

Abfallwirtschaftskonzepte richten sich dabei nach Landesrecht. Der Zweckverband Regiona-

le Abfallwirtschaft (RegAb) hat als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 6 Landes-

kreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Die detaillierten

Anforderungen nach LKrWG sind in Kapitel 2.3 unter dem Punkt Abfallwirtschaftskonzepte

aufgeführt.

Nach § 6, Abs. 3 LKrWG können gemeinsame Abfallwirtschaftskonzepte erstellt werden,

sofern Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gemeinsam mit anderen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträgern wahrgenommen werden. Dabei sind die Abfallwirtschafts-

konzepte so zu erstellen, dass für die jeweilige entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft

spezifischen Daten, Informationen, Planungen und Maßnahmen eindeutig erkennbar sind.

Aufgrund der Schnittmengen durch die Übertragung von Teilaufgaben und der Wechselwir-

kungen abfallwirtschaftlicher Strategien und Konzepte der im RegAb verbundenen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger hat die Verbandsversammlung des RegAb am 25. März 2014

beschlossen, ein einheitliches und regional abgestimmtes Abfallwirtschaftskonzept zu erstel-

len. Verbandsmitglieder im RegAb sind:

A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

bestehend aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg

Landkreis Bernkastel-Wittlich

Eifelkreis Bitburg-Prüm

Landkreis Vulkaneifel

Der RegAb hatte bisher noch kein eigenes Abfallwirtschaftskonzept erstellt, da er bis zum

31. August 2014 lediglich für die Entsorgung der in Mertesdorf angelieferten Restabfälle

zuständig war. Neben den bestehenden zusammengefassten Abfallwirtschaftskonzepten des

A.R.T. (2011) und des Eifelkreises Bitburg-Prüm (2012) ergaben sich die Abfallwirtschafts-

konzepte der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel aus den Änderungen und Fort-

schreibungen durch die jeweiligen Beschlussfassungen der Gremien.

Der RegAb ist ab der Übergabestelle an der Behandlungsanlage in Mertesdorf öffentlich-

rechtlicher Entsorgungsträger für Siedlungsabfälle und Abfälle, die wie Siedlungsabfälle

entsorgt werden können und seit 01. September 2014 auch für Bioabfälle. Der RegAb unter-

hält Grünschnittsammelstellen und Kompostplätze, an denen kostenfrei Garten- und Land-

schaftspflegeabfälle abgegeben werden können. Der Landkreis Vulkaneifel unterhält zudem

eine getrennte Bioabfallsammlung mit einem Anschlussgrad von rund 50 %.

Der RegAb betreibt durch die Tochtergesellschaft RegEnt (Regionale Entsorgungsgesell-

schaft) im Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf eine mechanisch-

biologische Trocknungsanlage (MBT). In der MBT wird der Abfall zerkleinert und durch bio-

logische Abbauprozesse getrocknet. Nach einer Metallabscheidung wird der Abfall als Er-

satzbrennstoff in Kraftwerken eingesetzt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

2

Das Abfallwirtschaftskonzept ist gültig für Abfälle aus Haushalten, haushaltsähnliche Gewer-

beabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle, die im Verbandsgebiet des RegAb anfallen.

Abbildung 1–1: Verbandsgebiet des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft (RegAb)

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

3

Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept entspricht den rechtlichen Anforderungen, insbe-

sondere den Handlungsempfehlungen nach § 6 Abs. 2 LKrWG zum kommunalen Stoff-

strommanagement vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht vom

03. April 2014. Es beginnt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und einem Kapitel zur

Ausgangslage im Gebiet des RegAb. Die weitere Grundstruktur des Abfallwirtschaftskonzep-

tes entspricht der Abfallhierarchie im KrWG und der Darstellung der jeweiligen Stoffströme.

Dabei werden zu jedem Hierarchiepunkt und Stoffstrom die Einzelsituation und Ergebnisse je

Verbandsmitglied und eine Zusammenfassung für den RegAb dargestellt. Daher sind Einzel-

konzepte für Verbandsmitglieder separierbar und es wird trotzdem der Fokus auf einem

regionalen Gesamtkonzept im Verbandsgebiet des RegAb belassen. Das Abfallwirtschafts-

konzept schließt mit der Darstellung der Entwicklungsperspektiven des RegAb.

Das Abfallwirtschaftskonzept ist nach fünf Jahren zum 31. Dezember 2019 fortzuschreiben

und der zuständigen Behörde vorzulegen.

In dem vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept werden die Daten aus 2013 zugrunde gelegt

und mit Daten aus vorausgegangenen Jahren verglichen. Soweit aktuelle Entwicklungen und

Entscheidungen aus dem Jahr 2014 bekannt sind, fließen diese in die Texte nachrichtlich

ein. Zur Bewertung der Umweltauswirkungen des Abfallwirtschaftssystem im RegAb wurde

in 2014 eine umfassende ökologische Bewertung der Erfassungs- und Entsorgungsstruktu-

ren im RegAb durchgeführt. Nachfolgend sind Auszüge aus der ökobilanziellen Betrachtung

der Entsorgungsstrukturen des RegAb wiedergegeben, die zur Veranschaulichung der Um-

weltwirkungen dienen.

Auf Basis der Ermittlung der einzelnen Umweltwirkungen wurden die Gesamtumweltwirkun-

gen als Ökologie-Index-Punkte quantifiziert, abfallstromspezifisch zugeordnet und in folgen-

den Elementen dargestellt:

Umweltbelastungen aus der Erfassung und Entsorgung der jeweiligen Abfallarten

Umweltentlastungen (Gutschriften) aus bereitgestellten Zusatznutzen für Energie,

Sekundärrohstoffe (Regranulate, Sekundärmetall, Dünger und organische Substan-

zen) und aus der Entsorgung der jeweiligen Abfallströme

Nettoergebnis aus der Verrechnung der Umweltbe- und –entlastungen. Das Netto-

Ergebnis zeigt an, ob die Umwelt durch die Beiträge der jeweiligen Entsorgungsvari-

ante insgesamt belastet oder entastet wird.

Je höher der Ökologie-Index ist, desto höher sind die mit der Entsorgung verbundenen Um-

weltwirkungen. Negative Ökologie-Indizes stehen für Umweltentlastungen bei Betrachtung

der Entsorgung und den zugehörigen Gutschriften für die Bereitstellung von Sekundärpro-

dukten und –energie. Die folgende Abbildung zeigt die Gesamtumweltwirkung, die mit der

Erfassung und Entsorgung verbunden ist. Die Gesamtumweltwirkung ergibt sich aus der

Aggregation der sieben untersuchten Wirkungskategorien.1

1 Die dafür zugrunde liegenden Einzelergebnisse für die Wirkungskategorien sind in bifa (2014) dar-gestellt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

4

Abbildung 1–2: Gesamtumweltwirkung des Erfassungs- und Entsorgungssystems für verschiedene Abfallarten im RegAb GS: Gutschrift; EK: Eigenkompostierung

Die Ausgangslage der hier dargestellten relevanten Abfallarten ist im Endergebnis mit einer

Entlastung der Umwelt verbunden. Die Gutschriften aus den bereitgestellten stofflichen und

energetischen Sekundärprodukten der Entsorgung überwiegen deutlich die Umweltbelastun-

gen, die mit der Erfassung und Entsorgung verbunden sind.

Die Umweltbelastungen aus der Erfassung verursachen ca. 10 % der Umweltbelastungen.

Die Wertstoffe und der Restabfall stellen die Abfallströme dar, welche am deutlichsten zur

Umweltentlastung der gesamten Entsorgung beitragen. Besonders bei der Wertstoffentsor-

gung überwiegen die Gutschriften aus der Bereitstellung von Sekundärrohstoffen und die

daran gekoppelte Substitution von Umweltlasten aus der Bereitstellung äquivalenter Mengen

aus Primärrohstoffen die Umweltlasten, die mit der Verwertung verbunden sind (z. B. zur

Kunststoffaufbereitung oder Sekundärstahlherstellung), sehr deutlich.

Die Umweltbilanz der Restabfallbehandlung (MBT inklusive der Verwertung des erzeugten

EBS und der abgetrennten Metallanteile) zeigt folgende Hauptaspekte:

Die Umweltbelastungen resultieren ganz wesentlich aus den Emissionen der thermi-

schen Behandlung des erzeugten EBS.

Die Umwelt-Gutschriften resultieren vor allem aus der Substitution fossiler Brennstof-

fe durch die Erzeugung von Strom und Wärme aus der EBS-Verwertung und der

Substitution der Herstellung von Eisen und Nichteisenmetallen aus Primärrohstoffen

durch die abgetrennten Sekundärmetalle.

Die Umwelt-Gutschriften aus der stofflichen und energetischen Verwertung der Pro-

dukte überwiegen die Belastungen aus den Emissionen. Bei Betrachtung des ökolo-

gischen Gesamtergebnisses trägt die Restabfallbehandlung zu einer Umweltentlas-

tung bei.

-235

-800

-600

-400

-200

0

200

400

600

Brutto---------Nutzen

Netto

Ausgangslage

Um

we

ltw

irku

ng

(1

.00

0 Ö

ko

loig

ie-I

nd

ex P

un

kte

) Erfassung Siedlungsabfall

Erfassung Biogut

Erfassung Grüngut

Erfassung Wertstoffe

Behandlung Biogut

Behandlung Grüngut

Behandlung Bioabfall (EK)

Behandlung Siedlungsabfall

Behandlung Wertstoffe

GS Biogut

GS Grüngut

GS Bioabfall (EK)

GS Siedlungsabfall

GS Wertstoffe

Ökologisches Ergebnis

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

5

2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Abfallrecht ist europa-, bundes-, landes-

rechtlich und in Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.

2.1 EU-Recht

Der Umweltschutz und somit auch die Kreislauf- und Abfallwirtschaft gehören zu den Kern-

bereichen der Europäischen Union (EU). Um die Anforderungen an die Abfallvermeidung

und die umweltverträgliche Abfallverwertung und -beseitigung zu harmonisieren, hat die

Europäische Gemeinschaft (EG) seit 1974 zahlreiche Richtlinien und Verordnungen erlassen

und das Abfallrecht der Mitgliedstaaten entscheidend geprägt. Die „Thematische Strategie

für Abfallvermeidung und -recycling“ der EU-Kommission aus dem Jahr 2005 bildet nunmehr

die Grundlage für die Weiterentwicklung.

Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL)

Unter den europäischen Richtlinien nimmt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG

AbfRRL) eine zentrale Stellung ein. Im Jahre 2008 umfassend novelliert, legt die AbfRRL

Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit fest, indem die

schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder

verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und Ressourcen

effizienter genutzt werden.

Kreislaufwirtschaftspaket

Im Juli 2014 wurde von der EU-Kommission ein Kreislaufwirtschaftspaket mit dem Titel

„Towards a circular economy: A zero waste programme for Europe“ vorgelegt. Dieses Paket

enthält eine (nichtlegislative) Mitteilung und Änderungsvorschläge zur AbfRRL und den

Richtlinien über Verpackungsabfälle, Deponien, Altfahrzeuge, Altbatterien und Altgeräte. Das

Paket, welches unter anderem eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von 70 Pro-

zent im Jahr 2030 fordert, wird auch von der neuen EU-Kommission unter der Präsident-

schaft von Jean-Claude Juncker weiterverfolgt werden.

2.2 Bundesrecht

Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirt-

schaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen – KrWG, das am 1.

Juni 2012 in Kraft getreten ist. Damit wurde die europäische AbfRRL in nationales Recht

umgesetzt.

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das KrWG will die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum

Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellen. Dazu werden die entsprechenden Pflichten

der Erzeuger und Besitzer von Abfällen und der Entsorgungsträger geregelt.

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung der neuen 5-Stufen-

Abfallhierarchie. Über die vorher geltende 3-Stufen-Hierarchie (Vermeidung, Verwertung,

Beseitigung) hinaus differenziert diese neue Hierarchie die Verwertungsstufe weiter aus.

Danach steht an der Spitze der Entsorgung – und damit möglichst als erste Wahl – weiterhin

die Vermeidung von Abfällen, nun gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem

Recycling, sonstiger, zum Beispiel energetischer Verwertung und in letzter Konsequenz der

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

6

Beseitigung. Vorrang soll die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes haben.

Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und

soziale Folgen zu berücksichtigen.

Die Vermeidung als oberstes Ziel wird neben der Produktverantwortung und der Produkti-

onsverantwortung nunmehr auch durch Abfallvermeidungsprogramme gefördert. Ressour-

censchutz, insbesondere das Recycling, soll durch abfallbezogene, bis 2020 zu erreichende

Recyclingquoten sowie durch neue Vorschriften zur Getrennthaltung verbessert werden.

Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 % aller Bau- und Ab-

bruchabfälle stofflich verwertet werden. Damit liegt Deutschland über der durch die EU vor-

gegebenen Recycling-Quote. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungs-

quote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann.

Ab dem 01.01.2015 müssen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle

flächendeckend getrennt gesammelt werden. Die Getrenntsammlungspflicht steht ausdrück-

lich unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit.

Mit dem KrWG hat der Gesetzgeber schließlich die Rechtsgrundlage für die Einführung einer

„einheitlichen Wertstofftonne“ geschaffen. Danach sollen Haushalte ab 2015 Verpackungen

und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also bspw. aus Kunststoff oder Metall, in

einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Die konkreten rechtlichen Regelungen

sollen danach in Form einer Verordnung oder gegebenenfalls in einem eigenständigen Ge-

setz in einem gesonderten Verfahren verabschiedet werden. In diesem Verfahren wird ent-

schieden, wer für die Wertstofftonnen verantwortlich sein wird (öffentlich-rechtliche Entsor-

gungsträger oder privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen). Eine Umsetzung in Form

eines Wertstoffgesetzes ist zwar für die aktuelle Legislaturperiode geplant, das in Kraft treten

oder eine Verabschiedung eines Wertstoffgesetzes ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses

Abfallwirtschaftskonzeptes nicht absehbar.

Zur Konkretisierung der gesetzlichen Grundsätze und Pflichten sind bislang eine Vielzahl von

Verordnungen der Bundesregierung erlassen worden. Die gesetzlichen Anforderungen an

eine umweltverträgliche Verwertung von Abfällen werden etwa durch die Verpackungsver-

ordnung, die Bioabfallverordnung, die Gewerbeabfallverordnung, das Elektro- und Elektro-

nikgerätegesetz oder die Altholzverordnung konkretisiert, die Anforderungen an die umwelt-

verträgliche Abfallbeseitigung insbesondere durch die Deponieverordnung.

Verpackungsverordnung

Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV)

bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden

oder zu verringern. Insbesondere soll die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr

Produkt von der Herstellung bis zu dessen umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt werden

(sog. Produktverantwortung).

Die VerpackV wurde seit dem Inkrafttreten der 2. Fassung im Jahr 1998 mehrfach novelliert.

Gegenwärtiger Stand ist die 7. Novelle der VerpackV. Mit der 6. und 7. Novelle der VerpackV

wurde eine EU-Entscheidung über Verpackungsdefinitionen umgesetzt, um faire Wettbe-

werbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen. Zudem zeichnet sich

eine Ablösung der VerpackV durch ein sogenanntes „Wertstoffgesetz“ ab, nach dem die

Produktverantwortung über die Verwertung der Verpackungen hinaus auf näher zu bestim-

mende stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metallen, Verbunden und Kunststoffen erweitert

werden soll.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Bioabfallverordnung

Die Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich

und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) regelt seit 1998 die Ver-

wertung von Bioabfällen. Dazu gehören umfassende Vorgaben zur Hygiene der Bioabfall-

komposte und Gärrückstände. Mit der Novellierung der BioAbfV im Jahr 2012 ist die Liste

der geeigneten Bioabfälle an die Verordnung EG Nr. 1069/2009 (tierische Nebenprodukte)

sowie an die Stofflisten der Düngemittelverordnung angepasst worden. Des Weiteren wur-

den die Hygienisierungsvorgaben aufgrund von Forschungsergebnissen und Praxiserfahrun-

gen insbesondere bei der Vergärung von Bioabfällen überarbeitet.

Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, haben

Bund und Länder Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und als „Hinweise zum Voll-

zug der novellierten Bioabfallverordnung (2012)“ fortgeschrieben.

Geplant ist eine weitere Novellierung der BioAbfV im Jahr 2015, in welcher den Regelungen

des KrWG Rechnung getragen werden soll. Aktuell werden die flächendeckende Einführung

der Biotonne, die optimale Verwertung von Bioabfällen und die Ausgestaltung des Getrennt-

haltungsgebots erörtert.

Gewerbeabfallverordnung

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen

und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) im

Jahr 2003 wurde erstmals umfassend die Entsorgung der gewerblichen Siedlungsabfälle

geregelt. Ziel der Verordnung ist es, durch die Auferlegung umfangreicher Trennpflichten für

die gewerblichen Abfallerzeuger und -besitzer sowie strengere Vorgaben an Vorbehand-

lungsanlagen für gewerbliche Abfallgemische eine schadlose als auch möglichst hochwertige

Verwertung der Abfälle zu erreichen.

Um den Recyclinganteil zu steigern, beabsichtigt der Gesetzgeber bereits seit längerer Zeit,

die GewAbfV zu novellieren. Ausstehend ist nun die Anpassung an die Regelungen des

KrWG, insbesondere die Einführung der 5-stufigen Abfallhierarchie.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ziel des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Elekt-

roG) aus dem Jahr 2005 ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten,

die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung sol-

cher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von

Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfällen zu verringern. Dazu sollen jähr-

lich mindestens vier Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner getrennt gesammelt werden.

Anstehend ist eine Novellierung des ElektroG, womit die neugefasste EU-Richtlinie über

Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie; Waste Electrical and Electronic

Equipment) umgesetzt werden soll. Wesentliches Ziel ist die Erhöhung der Sammelmenge

an Elektrogeräten, was durch die geplante Verpflichtung zur Rücknahme von Elektroaltgerä-

ten durch den Einzelhandel und die geplante Verlängerung der Zeiträume der Optierung

(d. h. Selbstverwertung) durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erreicht werden soll.

Altholzverordnung

Die im Jahr 2002 in Kraft getretene Altholzverordnung (AltholzV) hat zur Aufgabe, eine bun-

deseinheitliche und rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, nach der Althölzer zu klassifi-

zieren, zu sortieren und zu verwerten bzw. zu beseitigen sind.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Novellierungsbedarf besteht aufgrund der Weichenstellungen des KrWG. Dies betrifft insbe-

sondere einen qualitätsgesicherten Kaskadengedanken bei der Verwertung bzw. Beseiti-

gung, die Getrennthaltungspflicht von Altholz und eine Harmonisierung mit dem Immissions-

schutzrecht.

Deponieverordnung

Im Jahr 2009 wurde eine neue Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponiever-

ordnung – DepV) in Kraft gesetzt, welche unter anderem die Regelungen der bis dahin gel-

tenden Abfallablagerungsverordnung, Deponieverwertungsverordnung, TA Abfall und TA

Siedlungsabfall zusammenfasst. Damit wurde das Deponierecht auf eine einheitliche Basis

gestellt und zudem die einschlägigen EG-rechtlichen Vorgaben (z. B. EG- Ratsentscheidung

2003/33 über die Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien sowie

die EG-POP-Verordnung über persistente organische Schadstoffe) integriert.

In ihrem Anwendungsbereich umfasst die DepV

die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien,

die Behandlung von Abfällen zum Zwecke der Ablagerung auf Deponien und des

Einsatzes als Deponieersatzbaustoff,

die Ablagerung von Abfällen auf Deponien,

den Einsatz von Abfällen als und zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff,

die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Langzeitlagern sowie

die Lagerung von Abfällen in Langzeitlagern.

Weiterhin teilt die DepV die Deponien und Langzeitlager in Deponieklassen (DK) ein. So wird

differenziert zwischen vier oberirdischen Deponieklassen (DK 0 bis III) und den Untertage-

deponien (DK IV) sowie zwischen vier oberirdischen Langzeitlagern (Langzeitlager der DK 0

bis III) und dem unterirdischen Langzeitlager (Langzeitlager der DK IV). Bei allen Deponien

und Langzeitlagern der DK 0 bis III ist maßgeblich, dass die Zuordnungskriterien gemäß

Anhang der DepV eingehalten werden.

Mitte 2013 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der DepV in Kraft getreten. Wesentliches

Ziel war die Anpassung nationalen Deponierechts an die durch die EU-Quecksilberverbots-

Verordnung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle.

2.3 Landesrecht

Landesrechtliche Bestimmungen sind dort zulässig, wo internationales oder nationales Recht

keine abschließenden Regelungen treffen.

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

Das in Rheinland-Pfalz seit 1. Januar 2014 in Kraft befindliche Landeskreislaufwirtschaftsge-

setz (LKrWG) enthält deshalb organisatorische Regelungen zur kommunalen Abfallwirt-

schaft, die auch die Implementierung eines kommunalen Stoffstrommanagements einschlie-

ßen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

9

Kommunales Stoffstrommanagement

Kommunales Stoffstrommanagement ist die Sammlung und Bewertung von Daten und In-

formationen zu Stoffströmen, die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur gezielten

Beeinflussung von Stoffströmen sowie die Vernetzung der handelnden öffentlich-rechtlichen

und privaten Akteure mit dem Ziel der Identifikation und der Nutzung von Stoffstrompotentia-

len auf örtlicher und überörtlicher Ebene zur Schonung der natürlichen Ressourcen. Mit

Stand 03. April 2014 wurden vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbe-

aufsicht Empfehlungen zur Einbindung in Abfallwirtschaftskonzepte nach § 6 LKrWG zum

Kommunalen Stoffstrommanagement veröffentlicht, die, sofern im Rahmen des Geltungsbe-

reiches und Möglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Eingang in das

Abfallwirtschaftskonzept finden.

Abfallwirtschaftskonzepte

In diesem Zusammenhang verlangt das LKrWG von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-

trägern unter anderem, dass sie Entsorgungs- und Abfallwirtschaftspläne und insbesondere

Abfallwirtschaftskonzepte erstellen.

Gemäß § 6 LKrWG (Abfallwirtschaftskonzepte) haben die Abfallwirtschaftskonzepte zu ent-

halten:

Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements,

Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoff-

strommanagement, insbesondere zur Identifikation von Stoffstrompotentialen auf ört-

licher und überörtlicher Ebene sowie zur Schaffung und Vernetzung von Erfassungs-

und Verwertungsstrukturen und der handelnden Akteure,

Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Vermeidung, der Vorbe-

reitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und zur

Beseitigung von Abfällen in ihrer zeitlichen Abfolge und unter Bewertung ihrer Um-

weltverträglichkeit,

Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur

mangelnden Verwertbarkeit aus den in § 7 Abs. 4 KrWG (Grundpflichten der Kreis-

laufwirtschaft) genannten Gründen,

Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen

Standort- und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge,

Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen.

Soweit Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsor-

gungsträgern wahrgenommen werden, können gemeinsame Abfallwirtschaftskonzepte er-

stellt werden. Sofern Teilaufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft gemeinsam wahrge-

nommen werden, sind die Abfallwirtschaftskonzepte so zu erstellen, dass die für die jeweilige

entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft spezifischen Daten, Informationen, Planungen

und Maßnahmen eindeutig erkennbar sind.

Die Abfallwirtschaftskonzepte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zum

31. Dezember 2014 der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie sind bei wesentlichen Ände-

rungen, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben und vorzulegen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

10

2.4 Kommunalrecht und Satzungsrecht

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen für die in ihrem Gebiet angefallenen und

ihnen zu überlassenden Abfälle die Funktion der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

(örE) wahr. Sie erfüllen die aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden Aufgaben im Rahmen

der kommunalen Selbstverwaltung. ÖrE sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben miteinander und

mit privaten Dritten kooperieren. Sie können zu einem Zweckverband zusammengeschlos-

sen werden, wenn dadurch die Erfüllung der Entsorgungspflicht für einzelne oder mehrere

Entsorgungspflichtige erst ermöglicht oder wirtschaftlich zumutbar wird oder die Entsorgung

insgesamt wirtschaftlicher gestaltet werden kann.

Abfall- und Gebührensatzung

Grundlage für die Arbeit der örE sind die Abfall(wirtschafts)satzung und die Gebührensat-

zung. Vorgaben für die Abfall(wirtschafts)- und Gebührensatzung respektive Gebührenkalku-

lation finden sich im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz und Kommunalabgabengesetz für

Rheinland-Pfalz (vgl. § 5 LKrWG und §§ 7 f. KAG zu Kostenmengen und -werten, Gebüh-

renmaßstäben und zur Gebührentarifierung) (d.h. Einzel- und Pauschalgebühren, Gebüh-

rensätze).

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im RegAb

Im vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept für den RegAb handelt es sich um folgende örE:

A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier,

Landkreis Bernkastel-Wittlich,

Eifelkreis Bitburg-Prüm,

Landkreis Vulkaneifel sowie

RegAb - Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft im Raum Trier

2.4.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Der A.R.T. ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zuständig für die Abfallentsor-

gung in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg.

2.4.1.1 Organisation der Abfallwirtschaft

Die Aufgaben und die Mitglieder des A.R.T. sind in der Verbandsordnung festgelegt. Dem-

nach sind Verbandsmitglieder die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg, welche in

der Verbandsversammlung mit jeweils 10 Stimmen gleichberechtigt sind. Zu den Verbands-

aufgaben zählt insbesondere, innerhalb des Verbandsgebietes Abfälle entsprechend den

Vorschriften des LKrWG nach Maßgabe einer zu erlassenen Satzung zu entsorgen. Die

Übernahme weiterer Aufgaben ähnlicher Art ist zulässig.

Der Verband kann sich zur Erfüllung der vorstehenden Aufgaben Dritter bedienen. In diesem

Zusammenhang unterhält der A.R.T. eine Unternehmensbeteiligung. Die A.R.T. Abfallbera-

tungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (A.R.T. GmbH) ist ein 100-prozentiges Tochterun-

ternehmen. Die A.R.T. GmbH ist Vertragspartner der Dualen Systembetreiber Deutschlands.

Am Standort Trierer Hafen betreibt die A.R.T. GmbH eine Sortieranlage für Leichtverpackun-

gen. Zusätzlich bewirtschaftet die A.R.T. GmbH einen Altglasumschlagplatz, auf dem Glas-

Verpackungen aus der Region zwischengelagert und zum Zwecke der Verwertung umge-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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schlagen werden. Daneben ist die A.R.T. GmbH auch Anbieter weiterer Entsorgungslösun-

gen für Gewerbe und Handel.

Abfälle zur Vorbehandlung werden mit Abfällen der im RegAb zusammengeschlossenen

Landkreise von der RegEnt GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des RegAb,

aufbereitet. Die Anlage befindet sich im EVZ Mertesdorf. Dort betreibt der A.R.T. eine Depo-

nie. Des Weiteren produziert und vermarktet der A.R.T. den „Mertesdorfer Kompost", der aus

Gartenabfällen hergestellt wird.

In den Zuständigkeitsbereich des A.R.T. fällt darüber hinaus die Nachsorge der Altdeponien

in Aach und Saarburg. Des Weiteren die Rekultivierung des bereits geschlossenen Erdaus-

hubzwischenlagers Zemmer/Schleidweiler und die Überwachung der rekultivierten Haus-

mülldeponie in Hermeskeil sowie des Erdaushubzwischenlagers Kell am See.

2.4.1.2 Abfallsatzung

Die Abfallsatzung des A.R.T. trägt insbesondere den Bestimmungen der Kreislaufwirtschaft

Rechnung. Die Satzung greift dabei folgende Themen bei der Abfallverwertung und -

beseitigung auf:

Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht

Anschlusszwang für Grundstücke

Ausnahmen von Überlassungspflichten

Getrennte Überlassung der Abfälle

Eigentumsübergang

Formen des Einsammelns

Anzeige- und Auskunftspflichten, Nachweis- und Duldungspflichten

Vorhalten und Benutzen der Abfallbehältnisse

Sammeln und Transport

Abfuhr von sperrigen Abfällen, Grünabfällen sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte

Getrennte Überlassung von Problemabfällen und Sonderabfällen

Selbstanlieferung von Abfällen

Benutzung, Haftung und Verhalten auf der Abfalldeponien

Gebührenpflicht

2.4.1.3 Gebührensatzung

Gemäß Gebührensatzung des A.R.T. werden für die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen

zur Abfallentsorgung ausschließlich Benutzungsgebühren erhoben. Gebührenschuldner ist,

wer die Abfallentsorgungseinrichtungen nutzt. Dabei handelt es sich vornehmlich um die

Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten oder Gewerbetreibenden der an die Abfallent-

sorgung angeschlossenen Grundstücke. Gebührenmaßstab für Haushalte und sonstige

Anfallstellen ist Zahl, Art und Größe der Abfallsammelbehälter sowie deren Leerungshäufig-

keit. Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich die Gebühr nach der Menge der

Abfälle.

Für Abfallsammelbehälter werden Jahresgebühren erhoben. Amtliche Abfall- und Papiersä-

cke werden pro Stück abgerechnet. Sonderabfuhren (zusätzliche Leerungen, Entsorgung

von Sperrabfall und Elektrogeräten außerhalb der Regelabfuhr) werden behälter- bzw. ab-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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fallartenspezifisch in Rechnung gestellt. Mengentarifierte Selbstanliefergebühren werden

erhoben für Abfälle zur Vorbehandlung (Rest- und Sperrabfall, Krankenhausabfall), Abfälle

zur Ablagerung auf Deponien (z. B. Böden und Sände, Bauschutt, Erdaushub) und Abfälle

zur Verwertung (z. B. Altholz, Altreifen, Grünabfälle).

2.4.2 Bernkastel-Wittlich

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich verwertet und beseitigt die in seinem Gebiet angefallenen

und zu überlassenen Abfälle, wobei eine Übernahmepflicht für Abfälle zur Beseitigung nur

insoweit besteht, als sie nicht dem RegAb obliegt.

2.4.2.1 Organisation der Abfallwirtschaft

Zur Erfüllung seiner Entsorgungsaufgaben betreibt der Landkreis Bernkastel-Wittlich den

„Betrieb Abfallwirtschaft“ in der Organisationsform eines Regiebetriebs. Im Entsorgungszent-

rum in Sehlem steht eine Inertstoffdeponie sowie eine Abfall- und Wertstoffannahmestelle für

nichtgefährliche Abfälle aus Privathaushalten und haushaltsähnlichen Herkunftsbereichen

zur Verfügung. Zudem wird ein Erdaushublager in Morbach vorgehalten.

Für die Abfallsammlung und den -transport sowie für die Verwertung der Abfälle hat der

Landkreis gewerbliche Entsorgungsunternehmen beauftragt. Abfälle zur Vorbehandlung, zu

denen z. B. die Restabfälle aus Haushalten zählen, werden mit Abfällen der im RegAb zu-

sammengeschlossenen Kreise Vulkaneifel, Bitburg-Prüm und Zweckverband A.R.T. von der

RegEnt GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des RegAb, aufbereitet. Die Anla-

ge befindet sich im EVZ Mertesdorf.

2.4.2.2 Abfallwirtschaftssatzung

Die Abfallsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich trägt insbesondere den Bestimmun-

gen der Kreislaufwirtschaft Rechnung. Die Satzung greift dabei folgende Themen bei der

Abfallverwertung und -beseitigung auf:

Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht

Anschlusszwang und Überlassungspflicht

Ausnahmen von Überlassungspflichten

Getrennte Überlassung der Abfälle

Eigentumsübergang

Anzeige- und Auskunftspflichten, Nachweis- und Duldungspflichten

Vorhalten und Benutzen der Abfallbehältnisse

Sammeln und Transport

Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll)

Getrennte Überlassung von Elektro- und Elektronikgeräten, Problemabfällen und Sonderabfällen

Selbstanlieferung von Abfällen, Benutzung der Inertstoffdeponie und des Wertstoff-hofs

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

13

2.4.2.3 Gebührensatzung

Gemäß Gebührensatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich werden für die Inanspruch-

nahme seiner Einrichtungen zur Abfallentsorgung ausschließlich Benutzungsgebühren erho-

ben.

Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen nutzt. Dabei handelt es sich

vornehmlich um die Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten oder Betriebe der an die

Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.

Hinsichtlich des Gebührenmaßstabes für die Entsorgung mittels Abfallbehältern wird diffe-

renziert in eine Jahresgrundgebühr und bei Bedarf in zusätzliche Leistungsgebühren. Die

Jahresgrundgebühr bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehäl-

ter, wobei auch andere Entsorgungsleistungen abgegolten werden (insbesondere 12 Behäl-

terleerungen, Sperrmüll-, Problemabfall, Grüngut- und Altpapierentsorgung). Die Leistungs-

gebühren bestimmen sich nach der Zahl der zusätzlich in Anspruch genommenen Entlee-

rungen (via Behälter oder Abfallsack).

Bei der Selbstanlieferung von Abfällen bestimmt sich die Gebühr nach Art und Gewicht oder

Menge der Abfälle. Mengentarifierte Selbstanliefergebühren werden erhoben für Abfälle zur

Verwertung am Erdaushublager Morbach und auf Grüngutannahmestellen, soweit hier nicht

über die Hausmüllgebühren abgedeckt. Eine gewichtsbezogene Gebührenabrechnung er-

folgt für alle beim Entsorgungszentrum in Sehlem angelieferten Abfälle einschließlich der

Abfälle zur Ablagerung auf der Inertstoffdeponie (z. B. Erdaushub, Bauschutt, Dämmmateri-

al).

2.4.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm verwertet und beseitigt die in seinem Gebiet anfallenden und ihm

zu überlassenden Abfälle, soweit die Zuständigkeit nicht auf den RegAb übertragen wurde.

2.4.3.1 Organisation der Abfallwirtschaft

Zur Erfüllung der Entsorgungsaufgaben bedient sich der Eifelkreis Bitburg-Prüm in der Orga-

nisationsform eines Regiebetriebs bzw. einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vornehm-

lich privater Entsorgungsunternehmungen, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen

ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um die Sammlung von Altpapier, Problemmüll,

Restmüll und Sperrmüll und die Verwertung von Altpapier, Problemmüll und Sperrmüll.

Abfälle zur Vorbehandlung, zu denen z. B. die Restabfälle aus Haushalten zählen, werden

mit Abfällen der im RegAb zusammengeschlossenen Kreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich

und Zweckverband A.R.T. von der RegEnt GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft

des RegAb, aufbereitet. Die Anlage befindet sich im EVZ Mertesdorf.

Darüber hinaus unterhält der Eifelkreis Bitburg-Prüm im Kreisgebiet insgesamt drei Erdaus-

hubdeponien sowie einen Wertstoffhof im Bereich der stillgelegten Zentraldeponie Plüt-

scheid.

2.4.3.2 Abfallsatzung

Die Abfallsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm trägt insbesondere den Bestimmungen der

Kreislaufwirtschaft Rechnung. Die Satzung greift dabei folgende Themen bei der Abfallver-

wertung und -beseitigung auf:

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht

Anschluss- und Benutzungszwang für Grundstücke

Ausnahmen von Überlassungspflichten

Getrennte Überlassung der Abfälle

Eigentumsübergang

Formen des Einsammelns

Anzeige- und Auskunftspflichten, Nachweis- und Duldungspflichten

Vorhalten und Benutzen der Abfallbehältnisse

Sammeln und Transport

Abfuhr sperriger Abfälle

Getrennte Überlassung von Problemabfällen und Sonderabfällen

Selbstanlieferung von Abfällen

Überlassung von Grünabfällen

2.4.3.3 Gebührensatzung

Gemäß Gebührensatzung erhebt der Eifelkreis Bitburg-Prüm für die Inanspruchnahme sei-

ner Einrichtungen und die Einrichtungen beauftragter Dritter zur Verwertung und sonstigen

Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren.

Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen nutzt. Dabei handelt es sich

vornehmlich um die Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten oder Betriebe der an die

Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.

Hinsichtlich des Gebührenmaßstabes für die Abfallentsorgung wird in eine von der Haus-

haltsgröße unabhängige Grundgebühr und eine Leistungsgebühr differenziert. Die Grundge-

bühr wird jährlich erhoben und ist für alle Haushalte und Grundstücksnutzer identisch, wobei

gewisse Tatbestände zu Gebührenzuschlägen oder -abschlägen führen können (z. B. erwei-

terte PPK-Entsorgung respektive Eigenentsorgung, Mehrbehälter respektive Mindernutzung).

Mit der Grundgebühr ist auch die Sperrmüllentsorgung aus Haushaltungen abgegolten. Die

Leistungsgebühr wird für die Entleerung der grauen Tonnen und die Benutzung von Abfall-

säcken in Rechnung gestellt, wobei eine gefäßgrößenabhängige degressive Staffelung

erfolgt. Für Großbehälter, die regelmäßig geleert werden, wird eine Gesamtgebühr erhoben,

die eine Grund- und Leistungsgebühr beinhaltet. Die Gesamtgebühr schließt die Vorhaltung

von bis zu vier blauen Tonnen für PPK mit ein. Weiterhin ist der Bezug von Großbehältern

auf Abruf möglich, für die eine Leerungsgebühr erhoben wird.

Bei der Selbstanlieferung von Abfällen auf dem Wertstoffhof an der ehemaligen Zentralde-

ponie Plütscheid bestimmt sich die Gebühr nach der Menge der Abfälle. Hierbei handelt es

sich um Kleinmengen von gemischten Siedlungsabfällen, Baustellenabfällen, Altholz Kat.

A I-III, Kunststoffen, Altreifen, Bauschutt, Metallen, Altpapier und Sperrabfällen. Dabei wird

für die Direktanlieferungen eine Mindestgebühr erhoben.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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2.4.4 Vulkaneifel

Der Landkreis Vulkaneifel ist zuständig für die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichen

Gewerbeabfällen, Problemabfällen und Sonderabfällen.

2.4.4.1 Organisation der Abfallwirtschaft

Zur Erfüllung der Entsorgungsaufgaben unterhält der Landkreis Vulkaneifel in der Organisa-

tionsform eines Eigenbetriebs eine Müllumladestation mit Anliefermöglichkeit für Abfall aus

dem haushalts- und gewerblichen Bereich in Walsdorf sowie Bauschutt- und Erdaushub-

Annahmestellen.

Abfälle zur Vorbehandlung, zu denen z. B. die Restabfälle aus Haushalten zählen, werden

mit Abfällen der im RegAb zusammengeschlossenen Kreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis

Bitburg-Prüm und Zweckverband A.R.T. von der RegEnt GmbH, einer 100-prozentigen

Tochtergesellschaft des RegAb, aufbereitet. Die Anlage befindet sich im EVZ Mertesdorf.

2.4.4.2 Abfallsatzung

Die Abfallsatzung des Landkreises Vulkaneifel trägt insbesondere den Bestimmungen der

Kreislaufwirtschaft Rechnung. Die Satzung greift dabei folgende Themen bei der Abfallver-

wertung und -beseitigung auf:

Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht

Anschlusszwang für Grundstücke

Ausnahmen von Überlassungspflichten

Getrennte Überlassung der Abfälle

Eigentumsübergang

Formen des Einsammelns

Vorhalten und Benutzen der Abfallbehältnisse

Anzeige- und Auskunftspflichten, Nachweis- und Duldungspflichten

Vorhalten und Benutzen der Abfallbehältnisse

Sammeln und Transport

Abfuhr sperriger Abfälle

Getrennte Überlassung von Problemabfällen und Sonderabfällen

Selbstanlieferung von Abfällen

2.4.4.3 Gebührensatzung

Gemäß Gebührensatzung erhebt der Landkreis Vulkaneifel für die Inanspruchnahme seiner

Einrichtungen zur Abfallentsorgung ausschließlich Benutzungsgebühren.

Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen nutzt. Dabei handelt es sich

vornehmlich um die Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten oder Betriebe der an die

Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke.

Hinsichtlich des Gebührenmaßstabes für die Abfallentsorgung bestimmt sich die Gebühr für

Haushalte nach der Zahl der in den Haushalten wohnenden Personen, bei sonstigen Anfall-

stellen, bei denen Abfälle anfallen, nach der Zahl, Art und Größe der Abfallbehältnisse.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

16

Für die für Haushalte zugelassenen festen Abfallbehältnisse werden Jahresgebühren in

degressiver Staffelung gemäß Haushaltsgröße erhoben, wobei Eigenkompostierer ein Ab-

schlag gewährt wird. In der Gebühr enthalten ist die Entsorgung von sperrigen Abfällen,

Problemabfällen und Garten- und Grünabfällen. Zusätzliche Abfallbehältnisse und -säcke

werden beaufschlagt bzw. separat in Rechnung gestellt.

Für Abfälle, die nicht aus Haushalten herrühren, werden im Rahmen der Behälterentsorgung

ebenfalls Jahresgebühren berechnet. Dabei kommt eine volumenbezogene degressive

Staffelung zur Anwendung. Die Entsorgung von Bioabfall wird dabei separat verrechnet.

Mengentarifierte Selbstanliefergebühren werden erhoben für Abfälle, die zur Müllumladesta-

tion des Landkreises angeliefert werden (Restabfälle, Sperrmüll, Silofolien, Reifen und

schadstoffhaltige Abfälle aus dem gewerblichen Bereich). Möglicher Mehraufwand für die

Beseitigung wird beaufschlagt.

2.4.5 RegAb

Der RegAb als Körperschaft des öffentlichen Rechts umfasst die vier Verbandsmitglieder

A.R.T. und die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Die

Zuständigkeit des Zweckverbandes erstreckt sich demgemäß auf die Gebiete der Stadt Trier

und der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Trier-

Saarburg. Die Verbandsversammlung besteht aus 25 stimmberechtigten Vertretern, von

denen 10 Vertreter vom A.R.T. sowie jeweils 5 Vertreter von den Landkreisen Bernkastel-

Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel gestellt werden. Die Verbandsmitglieder

haben insgesamt 100 Stimmen. Es entfallen derzeit auf den A.R.T. 48 Stimmen, den Land-

kreis Bernkastel-Wittlich 22 Stimmen, den Eifelkreis Bitburg-Prüm 18 Stimmen und den

Landkreis Vulkaneifel 12 Stimmen. Die Stimmenverteilung ist alle 5 Jahre an die Einwohner-

entwicklung nach der Erhebung des statistischen Landesamtes anzupassen.

2.4.5.1 Organisation der Abfallwirtschaft

Für Siedlungsabfälle und Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können, ist der

RegAb ab der Übergabestelle an der Behandlungsanlage in Mertesdorf örE. Für Bioabfälle

ist der RegAb seit 01. September 2014 gemäß der Verbandsverordnung ebenfalls örE mit

der Maßgabe, dass die Zuständigkeit für die haushaltsnahe Erfassung (Biotonne) von Bioab-

fällen und deren Verwertung im Landkreis Vulkaneifel erst zum 01.01.2019 auf den RegAb

übergeht.

Die Regionale Entsorgungsgesellschaft mbH (RegEnt GmbH), eine 100-prozentige Tochter-

gesellschaft des RegAb, ist Eigentümerin und Betreiberin der mechanisch-biologischen

Trocknungsanlage. Im EVZ Mertesdorf betreibt der A.R.T. eine Annahmestelle für die dort

direkt angelieferten Abfälle eigenverantwortlich. Von den Aufgaben des RegAb sind Prob-

lemabfälle aus Haushaltungen sowie gefährliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen

ausgenommen. Anderseits hat der RegAb die Aufgabe, von Verbandsmitgliedern angeliefer-

te, nicht überlassungspflichtige Abfälle anzunehmen, zu verwerten oder zu beseitigen, soweit

dies im Einzelfall zwischen dem RegAb und dem Verbandsmitglied schriftlich vereinbart

wurde und die anfallenden Kosten vollständig durch entsprechende Entgelte gedeckt sind.

Alle sonstigen Aufgaben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, wie z. B. die Einsammlung

von Abfall, der Transport der Abfälle zur Übergabestelle, die Verwertung von Abfällen und

die Abfallberatung bleiben in der Zuständigkeit der einzelnen Verbandsmitglieder. Ausnahme

davon bildet der Unterhalt von Grünschnittsammelstellen und Kompostplätzen seit 01. Sep-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

17

tember 2014, an denen kostenfrei Garten- und Landschaftspflegeabfälle abgegeben werden

können.

Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick der Verbands- respektive Gesellschaftsstruk-

tur:

Abbildung 2–1: Verbands- respektive Gesellschaftsstruktur des RegAb

2.4.5.2 Kosten und Gebühren

Der RegAb führt eine monatliche Abrechnung der Entsorgungskosten mit den einzelnen

Mitgliedskörperschaften durch. An den Kosten ab der Übergabestelle werden die Verbands-

mitglieder im Umfang der Inanspruchnahme beteiligt.

Die Gebühren für die Direktanlieferungen im EVZ Mertesdorf werden vom A.R.T. erhoben.

Die Verbandsmitglieder erheben Benutzungsgebühren. Die Entscheidung über das Gebüh-

rensystem im Gebiet des jeweiligen Verbandsmitgliedes obliegt ihnen selbst.

Tabelle A-1 im Anhang gibt einen Überblick über die im RegAb-Verbandsgebiet erhobenen

Gebühren und Leistungsangebote mit Stand Ende 2013.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

18

3 Ausgangslage der Abfallwirtschaft im

Zweckverbandsgebiet

3.1 Gebiets- und Bevölkerungsstruktur

Der RegAb liegt in der „Region Trier“ und gehört zum Zuständigkeitsgebiet der Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord). In seiner jetzigen Form besteht der RegAb aus

den Landkreisen Trier-Saarburg und der Stadt Trier als A.R.T. sowie den Landkreisen Bern-

kastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Der RegAb umfasst laut den statisti-

schen Erhebungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz eine Gesamtfläche von

4.923 km² und 518.032 meldepflichtigen Einwohnern zum Stichtag 30.06.2013. Der Eifelkreis

Bitburg-Prüm ist mit 1.626 km² der flächenmäßig größte Landkreis in Rheinland-Pfalz. Im

Querschnitt leben die Menschen im RegAb in Mehrfamilienhäusern, wobei in den Landkrei-

sen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel Einfamilien-

wohnhäuser und in der Stadt Trier Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohnungen überwiegen.

Tabelle 3–1: statistische Strukturdaten RegAb2

Fläche [km²]

Einwohnerzahlen Stichtag 30.06.2013

3

Einwohnerdichte [Ew/km²]

Wohnungen pro Wohngebäude

Trier 117 106.303 909 3

Trier-Saarburg 1.101 144.055 131 1

Bernkastel-Wittlich 1.168 110.712 95 1

Bitburg-Prüm 1.626 100.5424 62 1

Vulkaneifel 911 60.952 67 1

RegAb gesamt 4.923 522.564 Ø 105 Ø 2

Entsprechend der strukturräumlichen Einordnung des Landes Rheinland-Pfalz erstreckt sich

das RegAb-Gebiet von den hochverdichteten Räumen der Stadt Trier über die verdichteten

Gebiete des Landkreis Trier-Saarburg sowie die ländlichen Räume der Landkreise Bernkas-

tel-Wittlich, Vulkaneifel und den Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Aus der Flächenaufteilung wird ersichtlich, dass in der Stadt Trier sowie den Landkreisen

Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel die Waldfläche überwiegt. Im Eifelkreis

Bitburg-Prüm ist der Anteil an landwirtschaftlich genutzter Fläche am größten. Die Anteile der

Siedlungs- und Verkehrsfläche nehmen in der Stadt Trier etwa ein Drittel der Bodenfläche

ein, in den übrigen Zweckverbandsmitgliedern spielt die Siedlungs- und Verkehrsfläche eine

untergeordnete Rolle.

2 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): 2014 Rheinland-Pfalz regional – Kreisfreie Städte und Landkreise Rheinland-Pfalz, Ein Vergleich in Zahlen (korrigierte Fassung vom 18. Feb-ruar 2014)

3 Bevölkerungszahlen gemäß der übermittelten Zahlen vom RegAb

4 Summe aus der Anzahl der meldepflichtigen Einwohner zum Stichtag 30.06.2013 von 96.010 sowie Anzahl der nichtmeldepflichtiger Einwohner in 2013 von 4.532

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

19

Tabelle 3–2: Anteile der Flächen nach Hauptnutzungsarten 5

Siedlungs- und Verkehrsfläche

Landwirtschaftsfläche Waldfläche Sonstiges

Trier 31,4 % 21,3 % 43,4 % 3,9 %

Trier-Saarburg 12,6 % 38,3 % 47,5 % 1,6 %

Bernkastel-Wittlich 11,2 % 36,9 % 50,0 % 1,8 %

Bitburg-Prüm 9,7 % 53,6 % 35,9 % 0,8 %

Vulkaneifel 11,1 % 42,4 % 45,2 % 1,2 %

RegAb 15,2 % 38,5 % 44,4 % 1,9 %

3.2 Wirtschaftsstruktur

Der RegAb ist günstig an überregionale Verkehrswege angeschlossen. Mit dem internationa-

len Flughafen von Luxemburg sowie dem Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück und den

Verkehrslandeplätzen Föhren und Bitburg besteht eine gute Anbindung an den Luftverkehrs-

raum. Die Flüsse Mosel und Saar sind zu modernen Wasserstraßen ausgebaut. Mit Anbin-

dung über die Autobahn A1, A48, A60 und A64 sowie einer guten Vernetzung von Kreis- und

Bundesstraßen ist der RegAb auch über den Landweg gut erschlossen. Das Schienennetz

reicht von der Moselstrecke zwischen Koblenz und Tier über die Eifelstrecke zwischen Köln

und Trier bis zu regionalen Kurzstrecken durch zahlreiche Nebenstrecken.

Die Wirtschaftsstruktur der Zweckverbandsmitglieder des RegAb ist mittelständisch geprägt.

Neben Dienstleistungsunternehmen sind klein-, mittel- und großständische Unternehmen in

der Region vertreten. Anhand der Beschäftigungszahlen liegt der Schwerpunkt im Bereich

des produzierenden Gewerbes sowie den sonstigen Dienstleistungsbereichen.

Tabelle 3–3: Anzahl der Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort am 31.12.2013 nach Wirtschaftsbereichen

6

Land- und Forstwirt-schaft, Fischerei

Produzierendes Gewerbe

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe

sonstige Dienstleistungen

Trier 0,2 % 20,5 % 23,7 % 55,6%

Trier-Saarburg 1,1 % 36,1 % 24,0 % 38,7 %

Bernkastel-Wittlich 1,2 % 43,5 % 20,0 % 35,3 %

Bitburg-Prüm 1,0 % 41,4 % 21,0 % 36,5 %

Vulkaneifel 1,1 % 37,4 % 23,9 % 37,6 %

RegAb 0,9 % 35,8 % 22,5 % 40,8 %

Wirtschaftliche Zentren im Gebiet des RegAb sind die Städte Trier, Bitburg und Prüm sowie

die Stadt Wittlich.

5 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): 2014 Rheinland-Pfalz regional – Kreisfreie Städte und Landkreise Rheinland-Pfalz, Ein Vergleich in Zahlen (korrigierte Fassung v. 18.02.2014)

6 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): 2014 Rheinland-Pfalz regional – Kreisfreie Städte und Landkreise Rheinland-Pfalz, Ein Vergleich in Zahlen (korrigierte Fassung vom 18. Feb-ruar 2014)

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

20

3.3 Sammelsysteme und Einrichtungen

3.3.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Sammelsysteme:

Die Erfassung der unterschiedlichen Abfallarten wird vom A.R.T. durch eine Kombination aus

Hol- und Bringsystemen organisiert. Tabelle 3–4 gibt das Erfassungssystem im Verbandsge-

biet des A.R.T. zusammengefasst wieder.

Tabelle 3–4: Überblick des Erfassungssystems im A.R.T.-Gebiet

Abfallart Holsystem Bringsystem

Hausmüll und hausmüll-ähnlicher Gewerbeabfall

14-tägliche Leerung, inklusive Hol- und Bringdienst in Trier-Stadt

Anlieferung im EVZ Mertesdorf

Sperrabfall Abholung auf Abruf Express-Service möglich

Anlieferung im EVZ Mertesdorf

Bioabfall Grüngut: Abholung auf Abruf 29 Grüngutsammelstellen

Altholz Anlieferung im EVZ Mertesdorf

Altpapier Blaue Tonne, 12 Leerungen/Jahr

Anlieferung im EVZ Mertesdorf oder im Fuhrpark des A.R.T.

Altmetall aus Haushalten Abholung auf Abruf Express-Service möglich

Anlieferung im EVZ Mertesdorf oder im Fuhrpark des A.R.T.

Altkleider Bolivien-Kleidersammlung Containersammlungen und Kleiderkammer

Leichtverpackungen Gelber Sack, 12 Leerungen/Jahr

Behälterglas 105 Containerstandplätze in Trier; 230 im Landkreis Trier-Saarburg

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Abholung auf Abruf Express-Service möglich

Anlieferung am EVZ Mertesdorf, Kleingeräte beim Fuhrpark des A.R.T.

Problemabfall Abholung auf Abruf im Landkreis Trier-Saarburg

Problemmüllfahrzeug mit einer Halte-stelle an 50 Terminen und 32 Halt-stellen zu je 6 Terminen in Trier sowie 6 Haltestellen zu je 6 Termin im Landkreis Trier-Saarburg

Angaben zur Standort- und Anlagenplanung:

Im Verbandsgebiet des A.R.T. befinden sich folgende Einrichtungen zur Erfassung der Abfäl-

le.

Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Mertesdorf: Im EVZ Mertesdorf be-

finden sich neben der Anlieferstelle für Bauschutt, Restabfall, Matratzen, Altholz, Rei-

fen und weitere Kleinmengen das Sortierzentrum für sämtliche Abfälle die vom A.R.T.

zur weiteren Verwertung transportiert werden müssen sowie der Grüngutkompost-

platz und die MBT Mertesdorf. Die Anlieferstelle besteht seit 2000.

Am Standort EVZ Mertesdorf sind umfangreiche Veränderungen geplant, die ge-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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schätzten Kosten dafür belaufen sich im Investitionszeitraum von 2015 bis 2019 auf

13,8 Mio. Euro:

- Das bestehende Werkstattgebäude wird im Zuge der weiteren Standortentwick-

lung in ein Gebäude mit Sozialräumen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

EVZ Mertesdorf umgebaut. Dafür wird ein neues Werkstattgebäude errichtet;

das bestehende Verwaltungsgebäude wird saniert und ergänzt;

- Das Sortierzentrum wurde in 2013 erweitert, weitere Maßnahmen sind geplant;

- Das Problemmüllzwischenlager wird erneuert;

- Die Verkehrsströme sollen im Einfahrtsbereich des EVZ Mertesdorf zwischen dem

An- und Abtransport der Abfallmassen und den Massen die aus der Umlagerung

der Deponie Saarburg und dem Transport von Massen für die Oberflächenabdich-

tung resultieren, getrennt werden. Daher ist ein Ausbau des Einfahrtsbereiches

erforderlich. Die Zu-und Abfahrtsspuren werden von 3 auf 5 Spuren erweitert, um

die Logistikabläufe im Anlieferbereich zu optimieren. Es wird eine weitere Waa-

genbrücke errichtet.

Behälterglas-Containerinseln: In der Stadt Trier stehen den Bürgerinnen und Bür-

gern zur Entsorgung von Behälterglas insgesamt 105 Containerstandplätze und im

Landkreis Trier-Saarburg insgesamt 230 Containerstandorte zur Verfügung. Daraus

ergibt sich eine Standortdichte für das gesamte Gebiet des A.R.T. von 747 Einwoh-

ner je Standplatz. Die Standortentwicklung obliegt der Stadt Trier und den Gemein-

den des Landkreis Trier-Saarburg. Mittel- bis langfristig ist die Einrichtung von Unter-

flursystemen an geeigneten Standorten im Stadtgebiet Trier geplant.

Grüngutsammelstellen: In 2005 wurde damit begonnen, dezentrale Sammelstellen

für Gartenabfälle einzurichten. Begonnen wurde mit 12 Sammelstellen wozu im Laufe

des Jahres 2005 noch 7 weitere hinzukamen. Seitdem wurde das Sammelstellensys-

tem kontinuierlich ausgebaut. Mittlerweile bestehen 29 Sammelstellen, die mit zwei

Ausnahmen von Landwirten betrieben werden. Somit besteht eine Standortdichte von

8.633 Einwohnern je Grüngutsammelstelle. Seit 01.09.2014 ist der RegAb für die Er-

fassung und Verwertung von Bioabfällen im Gebiet des RegAb zuständig, womit auch

die Bewirtschaftung der Sammelstellen in die Zuständigkeit des RegAb überging.

Grüngutkompostierung im EVZ Mertesdorf: Der Kompostplatz am EVZ Mertesdorf

wurde auf dem ersten Deponieabschnitt der Hausmülldeponie errichtet. Mittelfristig

wird der Kompostplatz von der jetzigen Südspitze auf eine 11.000 m² große Fläche

mit Basisabdichtung umgelagert. Der erste Bauabschnitt des neuen Kompostplatzes

ist bereits abgeschlossen. Die dann freiwerdende Fläche des Kompostplatzes wird

zur Entwicklungsfläche des EVZ Mertesdorf und dient der Weiterentwicklung des Be-

triebsstandortes. Die Gesamtkosten für die Umlagerung des Kompostplatzes werden

auf 1,84 Mio. Euro geschätzt.

Fuhrpark: Seit seiner Gründung erfasst der A.R.T. seine Abfälle mit eigenem Perso-

nal und eigenen Fahrzeugen. Der A.R.T. setzt hierfür Abfallsammelfahrzeuge nach

DIN 1501-1 (Hecklader) ein und beschafft diese selbst. Regelmäßig werden ältere

Fahrzeuge mit vergleichsweise hohen Schadstoff-Emissionen durch neue Fahrzeuge

mit niedrigeren Schadstoff-Emissionswerten ersetzt.

Bis 2019 wird der Fuhrpark an einen neuen Standort in der Metternichstraße in Trier

umziehen. Daher sind am jetzigen Standort keine weiteren Maßnahmen geplant.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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3.3.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Sammelsysteme:

Die Erfassung der unterschiedlichen Abfallarten ist im Landkreis Bernkastel-Wittlich durch

eine Kombination aus Hol- und Bringsystemen organisiert. Tabelle 3–5 gibt das Erfassungs-

system im Landkreis zusammengefasst wieder.

Tabelle 3–5: Erfassungssystem im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Überblick

Abfallart Holsystem Bringsystem

Hausmüll und hausmüll-ähnlicher Gewerbeabfall

14-tägliche Leerung, Identsystem, Grund- und Leistungsgebühr

Kleinmengen am Entsorgungs-zentrum

Sperrabfall Straßensammlung 2-mal jährlich, max. 2 m³ pro Haushalt getrennt nach 3 Arten (Altholz, E-Schrott, Restsperrabfall)

Kleinmengen am Entsorgungs-zentrum

Bioabfall 22 Grüngutannahmestellen

Altholz s. Sperrabfall Kleinmengen am Entsorgungszentrum Sehlem

Altpapier Bündelsammlung, 4-wöchentliche Abholung

Kleinmengen am Entsorgungszentrum Sehlem

Altmetall Entsorgungszentrum Sehlem

Altkleider überwiegend gewerbliche und karitative Containersammlung

Leichtverpackungen Gelber Sack, 4-wöchentliche Abfuhr

Behälterglas 197 Containerstandorte

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Abholung im Rahmen der Sperrabfallsammlung

Entsorgungszentrum Sehlem

Problemabfall Problemmüllfahrzeug, 21 Sammeltermine im Jahr; Standorte Frühjahr: jeder Ortsteil; Standorte Herbst: Schwerpunkt-gemeinden

Angaben zur Standort- und Anlagenplanung:

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich befinden sich folgende Einrichtungen zur Erfassung der

Abfälle.

Entsorgungszentrum Sehlem: Von 1975 bis Mitte 2005 wurde die Deponie als

zentrale Hausmülldeponie Sehlem betrieben. Seitdem wurde das Deponiegelände in

eine multifunktionale Einrichtung für abfallwirtschaftliche Dienstleistungen des Land-

kreis Bernkastel-Wittlich umgebaut. So wurden Ablagerungskapazitäten für minerali-

sche Abfälle geschaffen, eine Umladestation für Abfälle aus der kommunalen Samm-

lung eingerichtet (seit 2006 Umschlag von bis zu 100 Tonnen Abfällen pro Tag), eine

Annahmestelle für Anlieferer von Kleinmengen für verschiedenste Abfallarten (Wert-

stoffhof seit 2005, in 2008 Erweiterung der anlieferbaren Abfallarten) und eine Grün-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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gutannahmestelle geschaffen. Diese wurde in den vergangen Jahren weiter ausge-

baut. In der Pilotphase des Grünschnittverwertungskonzeptes des RegAb wurde das

erfasste Grüngut dort behandelt.

Derzeit sind am Entsorgungszentrum Sehlem keine weiteren Maßnahmen geplant.

Behälterglas-Containerstandorte: Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es insge-

samt 197 Standorte für die Entsorgung von Behälterglas. Dadurch ergibt sich eine

durchschnittliche Standortdichte von 562 Einwohnern je Standort.

Es sind derzeit keine Maßnahmen zur weiteren Standortentwicklung geplant.

Grüngutsammelstellen: Mit Beschluss des Kreisausschusses aus 2002 wurde mit

der Errichtung von 16 Sammelstellen und Ausbau auf 21 weitere Sammelstellen die

Grünguterfassung vom Holsystem auf Abruf auf ein Bringsystem umgestellt. In 2003

eröffneten bereits 15 Sammelstellen. Die Sammelstellen werden quartalsmäßig auf

eine ordnungsgemäße Führung überprüft. Im Laufe der Jahre wurde die Anzahl der

Sammelstellen auf momentan insgesamt 22 Sammelstellen ausgebaut. Dadurch

ergibt sich eine Standortdichte von 5.032 Einwohnern je Sammelstelle. Aufgrund der

flächenmäßigen Verteilung der Sammelstellen sind theoretisch keine weiteren An-

fahrtswege als 5 km für die Bürgerinnen und Bürger notwendig.

Die Zuständigkeit für die Erfassung und Verwertung des Grünguts aus dem Landkreis

Bernkastel-Wittlich ging zum 01. September 2014 auf den RegAb über.

3.3.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Sammelsysteme:

Zur Erfüllung seiner abfallwirtschaftlichen Pflichten hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm eine

Kombination aus Hol- und Bringsystem (dezentrale Sammelstellen mit bereit gestellten Be-

hältern/Containern oder Entladeplätze) eingerichtet. Tabelle 3–6 gibt das Erfassungssystem

im Eifelkreis Bitburg-Prüm zusammengefasst wieder.

Tabelle 3–6: Erfassungssystem im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Überblick

Abfallart Holsystem Bringsystem

Hausmüll und hausmüll-ähnlicher Gewerbeabfall

14-tägliche Leerung, Identsys-tem, Grund- und Leistungsge-bühr

2 Annahmestellen Wertstoffhof Plütscheid und Direktan-nahmestelle in Bitburg (Kleinmengen bis max. 1,0 Mg)

Sperrabfall Straßensammlung, 3 mal jährlich Stadt Bitburg: Sammlung auf Abruf innerhalb von 6 Wochen

Wertstoffhof Zentraldeponie Plütscheid

Bioabfall 17 Grüngutannahmestellen

Altholz A I-III: Wertstoffhof Zentraldeponie Plütscheid bzw. Verweis auf entsprechende Unternehmen A IV: Verweis auf zertifizierte Entsor-gungsunternehmen

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Abfallart Holsystem Bringsystem

Altpapier Papiertonne, 4-wöchentliche Abfuhr

Wertstoffhof Zentraldeponie Plütscheid

Altmetall Wertstoffhof Zentraldeponie Plütscheid

Altkleider regelmäßige und vereinzelte unregelmäßige Straßensammlung gewerblicher und als auch karitativer Art

karitative und gewerbliche Containersammlung

Leichtverpackungen Gelber Sack, 4-wöchentliche Abfuhr

Behälterglas 209 Containerstandorte

Elektro- und Elektronikaltgeräte

11 kommunale Rücknahmestellen, 2 Annahmestellen an Deponien

Problemabfall Schadstoffmobil, 20 Standorte, 4 Sammeltermine

Angaben zur Standort- und Anlagenplanung:

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm befinden sich folgende Einrichtungen zur Erfassung der Abfälle.

Wertstoffhof Deponie Plütscheid: Der Wertstoffhof wurde in 2005 mit Schließung

der Zentraldeponie als Ablagerstätte für Hausmüll in Betrieb genommen. Hier werden

neben Behälterglas, Sperrabfall, Baumischabfällen und Altholz auch Bauschutt, Kar-

tonagen, Altmetalle, Altreifen, Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Nicht-

Verpackungskunststoffe angenommen. Derzeit sind keine weiteren Standort-

Entwicklungsmaßnahmen geplant.

Behälterglas-Containerinseln: Im Gebiet des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt es der-

zeit 209 Standorte für die Entsorgung von Behälterglas. In Bezug auf die meldepflich-

tigen Einwohner ergibt sich eine durchschnittliche Standortdichte von 459 Einwoh-

nern pro Containerstandort. Es sind derzeit keine Maßnahmen zur weiteren Standor-

tentwicklung geplant.

E-Schrott-Sammelstellen: Es gibt insgesamt 13 Rücknahmestellen für Elektro- und

Elektronikaltgeräte im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Davon sind 10 Rücknahmestellen bei

gewerblichen Händlern, 1 an einem Bauhof und 2 an Deponien des Landkreises ein-

gerichtet. Derzeit gibt es keine geplanten Maßnahmen zur weiteren Standortentwick-

lung.

Grüngutsammelstellen: Mit 17 Sammelstellen im Eifelkreis Bitburg-Prüm besteht

eine Standortdichte von 5.648 Einwohnern pro Sammelstelle. Zu Beginn der 1990er

Jahre wurde damit begonnen, Grüngutsammelplätze im Kreisgebiet einzurichten.

Zum 01. September 2014 ging die Zuständigkeit für die Grüngutsammelplätze mit

Übertragung der Entsorgung von Bioabfällen an den RegAb über.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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3.3.4 Landkreis Vulkaneifel

Sammelsysteme:

Die Erfassung der unterschiedlichen Abfallarten ist im Landkreis Vulkaneifel durch eine

Kombination aus Hol- und Bringsystemen organisiert. Tabelle 3–7 gibt das Erfassungssys-

tem im Landkreis zusammengefasst wieder.

Tabelle 3–7: Erfassungssystem des Landkreis Vulkaneifel im Überblick

Abfallart Holsystem Bringsystem

Hausmüll und hausmüll-ähnlicher Gewerbeabfall

4-wöchige Leerung, haushalts- bzw. personenbezogene Gebühr

Müllumladestation Walsdorf

Sperrabfall Straßensammlung 2 mal jährlich, 2m³ je Haushalt

Müllumladestation Walsdorf

Bioabfall 14-tägig Leerung 16 Grüngutsammelstellen

Altholz Müllumladestation Walsdorf (gebührenpflichtig)

Altpapier 4-wöchige Leerung (seit 2014 Papier-tonne, davor Bündelsammlung)

Müllumladestation Walsdorf

Altmetall - Müllumladestation Walsdorf

Altkleider Es werden mehrmals im Jahr von karitativen und kirchlichen Institutionen Altkleidersammlungen durchgeführt

Kleiderkammern karitativer Einrichtungen

Leichtverpackungen Gelber Sack, 4-wöchige Leerung

Behälterglas Müllumladestation Walsdorf 142 Containerinseln

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Müllumladestation Walsdorf

Problemabfall Umweltmobil, 2 Termine im Jahr Abholung an der Grundstücksgrenze

Müllumladestation Walsdorf, donnerstags

Angaben zur Standort- und Anlagenplanung:

Im Landkreis Vulkaneifel befinden sich folgende Einrichtungen zur Erfassung der Abfälle.

Umladestation Walsdorf: Die Müllumladestation bei Walsdorf wird seit Mitte der

1980er Jahre als Umschlagplatz für die Abfälle im Landkreis Vulkaneifel genutzt. Hier

werden die einzelnen Abfallarten verwogen, für den Transport in größere Container

umgeleert und abtransportiert. Neben der Umladung von Abfällen aus dem Holsys-

tem können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis hier seit Mitte 2005 auch

Kleinmengen verschiedener Abfallarten anliefern (siehe Tabelle 3–7). Der Sozial-

Container inkl. der sanitären Einrichtungen für die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter der Betreiberfirma wurde in 2014 erneuert. Am nordöstlichen Ende

der befestigten Fläche auf dem Gelände der Umladestation befindet sich eine Ent-

wicklungsfläche von ca. 1.000 m² Größe, die für zukünftige Standortentwicklung er-

schlossen werden kann. Derzeit sind keine weiteren Standortentwicklungen geplant.

Behälterglas-Containerinseln: Im Landkreis Vulkaneifel stehen an insgesamt 142

Standorten Container für die sortenreine Erfassung von Behälteraltglas. Dadurch

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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ergibt sich eine Standortdichte von 430 Einwohnern je Behälterglas-Standort. Es sind

derzeit keine Maßnahmen zur weiteren Standortentwicklung geplant.

Grüngutsammelstellen: Insgesamt gibt es 15 Grüngutsammelstellen im Landkreis

Vulkaneifel, wodurch sich eine Standortdichte von 4.064 Einwohnern je Grüngut-

sammelstelle ergibt. Die Sammelstellen werden hauptsächlich von Landwirten be-

wirtschaftet und beaufsichtigt. Der Landkreis hatte über einen Vertrag die Koordinati-

on der Bewirtschaftung der Sammelstellen extern vergeben. Seit 01. September 2014

ist der RegAb für die Erfassung und Verwertung von Bioabfällen im Verbandsgebiet

zuständig, womit auch die Bewirtschaftung der Sammelstellen im Landkreis Vulkanei-

fel in die Zuständigkeit des RegAb überging.

3.3.5 RegAb

Der RegAb ist ab der Übergabestelle an der Behandlungsanlage in Mertesdorf öffentlich-

rechtlicher Entsorgungsträger für gemischte Siedlungsabfälle und Abfälle, die wie gemischte

Siedlungsabfälle entsorgt werden können und seit 01. September 2014 auch für Bioabfälle.

Die Siedlungsabfälle werden in Eigenregie oder durch Beauftragung Dritter eingesammelt.

Die von Dritten eingesammelten Restabfallmengen werden in der Regel einmal umgeschla-

gen, bevor sie an der Behandlungsanlage in Mertesdorf angeliefert werden. An den Um-

schlagstellen für Siedlungsabfälle können zusätzlich Siedlungsabfälle aus dem privaten oder

gewerblichen Bereich angeliefert werden.

Sammelsysteme:

Die Erfassung der unterschiedlichen Abfallarten liegt im Aufgabenbereich der einzelnen

Zweckverbandsmitglieder, so dass auf Basis bestehender Aufgabenübertragung keine

Sammelsysteme vom RegAb betrieben werden. Ausnahme davon sind die Grünschnittsam-

melstellen und Kompostplätze im Gebiet der Zweckverbandsmitglieder, die seit 01. Septem-

ber 2014 in den Aufgabenbereich des RegAb übergegangen sind und an denen Garten- und

Landschaftspflegeabfälle abgegeben werden können.

Mechanisch-biologische Trocknungsanlage (MBT) Mertesdorf:

Die MBT grenzt an das Gelände des EVZ Mertesdorf und wurde 2006 von der RegEnt

GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des RegAb, gekauft. Der Probebetrieb

wurde am 29. März 2007 aufgenommen. Der Regelbetrieb startete am 7. Mai 2007.

In der MBT Mertesdorf werden die Abfälle von ca. 522.564 Einwohnern getrocknet und an-

schließend als Sekundärbrennstoff verwertet. Der Trocknungsprozess wird durch die Aktivi-

tät von Mikroorganismen ohne Zuführung von Fremdwärme durchgeführt. Das Gewicht der

Abfälle wird um bis zu 40 Gewichtsprozent reduziert.

Derzeit werden rund 120.000 Mg Restabfall aus Haushalten und Gewerbe sowie Reste aus

der Sortierung von Sperrabfällen in der Anlage behandelt. Die erste Station für den Abfall in

der MBT ist der Annahmebunker. Er ist 10 Meter tief und hat ein Fassungsvolumen von

5.494 m³ Abfall. Das entspricht 2.500 Mg. Für die Anlieferung des Siedlungsabfalls stehen

insgesamt fünf Tore zur Verfügung. Jedes Tor ist mit einer Luftschleuse ausgestattet, damit

weder Staub noch Geruch aus dem Anlieferungsbunker nach außen dringen können. Die

Luftwand wird beim Öffnen der Tore aktiviert.

Im Bunkerbereich arbeitet ein vollautomatischer Anlieferkran, der unmittelbar nach der Anlie-

ferung den Abfall aufnimmt, gleichmäßig verteilt und den Abfall zu den beiden Walzenzer-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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kleinerern transportiert. Dort wird der Abfall in gegeneinander laufenden Walzen zerrissen

und auf eine Korngröße < 250 mm zerkleinert.

Abbildung 3–1: Sammelfahrzeuge beim Entladevorgang

Der zerkleinerte Restabfall wird über Transportbänder in einen Zwischenbunker befördert.

Aus dem Pufferbunker wird der zwischengelagerte Abfall durch einen weiteren Greifkran in

eine der 12 Rotteboxen transportiert. Jede Rottebox hat ein Fassungsvermögen von 600 m³

bzw. 300 Mg. Während der sieben- bis neuntägigen Rottephase ist die Box mit einem Deckel

luftdicht abgeschlossen. Im Abfall enthaltene Mikroorganismen bauen organische Substanz

ab, wodurch Wärme entsteht. Die Temperaturen im Abfall steigen so bis auf 50 °C an. Durch

diese Wärme verdampft das im Abfall enthaltene Wasser. Für die Trocknung muss keine

Fremdwärme zugeführt werden. Die dem Abfall entzogene Feuchtigkeit wird als Kondensat

über das Umluftsystem ausgetragen und in der Kläranlage zusammen mit dem Presswasser

aus den Rotteboxen der MBT Mertesdorf und den Abwässern aus den sanitären Einrichtun-

gen des EVZ Mertesdorf gereinigt.

Abbildung 3–2: Der Greifer entnimmt den Abfall dem Tiefbunker (links) und füllt ihn in die trichter-förmige Öffnung des Walzenzerkleiners (rechts)

Um eine gleichmäßige und effiziente Trocknung des Abfalls zu erreichen, wird jede Rottebox

einzeln über am Boden angebrachte Düsen mit Luft versorgt. Um den Verlauf der Rotte zu

überwachen, wird eine Vielzahl an Daten wie Temperaturverlauf und Luftdurchlässigkeit

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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erfasst. Alle für die Boxensteuerung relevanten Messdaten werden in einem Prozessleitsys-

tem auf mehreren Monitoren im Leitstand dargestellt. Dieser ist während des 2-

Schichtbetriebes der Anlage von mindestens einer Person besetzt.

Abbildung 3–3: Blick in eine Rottebox (links) und Blick auf die Rotteboxen mit Greifkran zur Befül-lung (rechts)

Am Ende der Kurzrotte bleibt ein biologisch inaktives Mischmaterial mit einem Feuchtegehalt

von rund 10 % zurück. Der Abfall hat damit Brennstoffqualität erreicht und kann in Sekun-

därbrennstoff-Kraftwerken eingesetzt werden. Der durchschnittliche Heizwert liegt bei

12.500 kJ/kg.

Nach der Rotte gelangt der getrocknete Abfall in einen Zwischenbunker der mit einem selbst-

fördernden Boden ("walking floor") ausgestattet ist. Über ein weiteres Transportband wird der

Abfall in die benachbarte Halle befördert. Dort werden Eisenmetalle und seit 2014 zusätzlich

Nicht-Eisenmetalle, die mindestens so groß wie ein Kronkorken sind, durch einen Magneten

entnommen und in einem Container gesammelt. Der restliche Abfall wird in zwei Hochbun-

kern mit Schubboden zwischengelagert und dort für den Abtransport auf LKW geladen.

Abbildung 3–4: Abscheidung der Eisenmetalle (links) und Verladung des Abfalls in LKW (rechts)

Die Abluft aus dem Rotteprozess ist eine mit Kohlenwasserstoffen angereicherte feuchte Luft

und wird einer Abluftreinigung zugeführt. Die Abluftreinigung funktioniert nach dem Verfahren

der regenerativen thermischen Oxidation (RTO). Hierbei wird die Abluft zuerst über Kera-

mikwaben aufgeheizt und anschließend einer Brennkammer zugeführt. Dort wird die Luft auf

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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850 °C erwärmt, wodurch nahezu alle organischen (schadstoff-)Verbindungen in der Abluft

zu Kohlendioxid und Wasser oxidieren. Im Anschluss wird die 850 °C warme Luft mit Hilfe

der Keramikwaben wieder abgekühlt. So werden 98 % der Wärme wieder zurückgewonnen

und stehen für die Aufheizung der Luft wieder zur Verfügung. Die für diesen Prozess not-

wendige Energie wird in Form von Deponiegas aus der angrenzenden Deponie des Zweck-

verbandes A.R.T. zugeführt. Für eventuelle Störungen bei der Deponiegasversorgung be-

steht ein Erdgasanschluss. Durch ein zyklisches Umschalten auf die verschieden Segmente

der Keramikwaben und zwischengeschaltete Spülzyklen werden die gesetzlichen Anforde-

rungen im Dauerbetrieb eingehalten.

Angaben zur Standort- und Anlagenplanung:

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben MARSS: Über seine 100 prozentige Toch-

tergesellschaft RegEnt GmbH beteiligt sich der RegAb an dem von der EU (Life-Plus-

Programm) geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Material Advanced

Recovery Sustainable Systems“ (kurz MARSS). Dabei geht es darum, Rest- und Bio-

abfall in einem Behälter zu sammeln und anschließend technisch zu trennen. Dies

soll so sauber durchgeführt werden, dass der Bioabfall als klimaneutraler, organi-

scher Brennstoff in Biomassekraftwerken eingesetzt werden kann. Die Technik, die

dies ermöglichen soll, wird derzeit auf dem Gelände des EVZ Mertesdorf in Kombina-

tion mit der mechanisch-biologischen Trocknungsanlage (MBT) Mertesdorf erprobt.

Neben der RegEnt GmbH als Betreiberin der Demonstrationsanlage sind am Projekt

auch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH), die pbo

Ingenieurgesellschaft, die Universitá degli Studi di Napoli und die Universitat Au-

tónoma de Barcelona beteiligt. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von 40 Monaten aus-

gelegt und soll Ende 2015 abgeschlossen sein. Die Kosten betragen 4,15 Millionen

Euro. Davon werden 2,07 Millionen Euro von der EU übernommen.

Aus diesem Projekt erwartet der RegAb auch für den Weiterbetrieb der MBT nutzbare

Erkenntnisse zur Separierung mineralischer Bestandteile aus dem getrockneten

Siedlungsabfall zur Steigerung des Heizwerts der erzeugten Sekundärbrennstoffe.

Ein weiterer Erkenntnisgewinn wird bezüglich der Möglichkeiten der Co-Verbrennung

z. B. mit Klärschlamm und der anschließenden Phosphorrückgewinnung aus der

Verbrennungsasche erwartet.

Reduzierung des Gasverbrauchs durch Anpassung der RTO: Die Brennraumtempe-

ratur der RTO soll von 850 °C auf 750°C gesenkt werden. Hierdurch werden Strah-

lungsverluste wesentlich reduziert. Entsprechende Vorversuche wurden bereits in

Abstimmung mit der SGD Nord durchgeführt. Parallel dazu soll die Eindüsung des

Erdgases in den Brennraum der RTO optimiert werden. Durch diese Maßnahmen

wird eine Senkung des Gasverbrauchs um ca. 20 % angestrebt.

Steigerung der Eigenversorgung mit elektrischer Energie durch eigene Blockheiz-

kraftwerke: Die am Standort vorhandenen Blockheizkraftwerke des A.R.T. werden

zurzeit durch Anlagen mit höherem Wirkungsgrad ersetzt und in der Nähe der MBT

installiert. Es ist geplant, ein BHKW durch die RegEnt GmbH zu pachten und die er-

zeugte elektrische Energie zur Deckung des Strombedarfs der MBT zu nutzen. Mit

der resultierenden Abwärme der BHKW wird das Verwaltungsgebäude des EVZ be-

heizt und zukünftig auch Hallen sowie verschiedene Lager im EVZ Mertesdorf. Das

Gesamtinvestitionsvolumen für die beschriebenen Maßnahmen beträgt ca. 1 Million

Euro.

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4 Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements

Ziele der Kreislaufwirtschaft sind im Kern konsequente Vermeidungs- und Verwertungsstra-

tegien von Abfällen entlang der Abfallhierarchie nach § 4 KrWG und damit die stetige Förde-

rung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Schonung von natürlichen Ressourcen durch Rück-

führung von Sekundärrohstoffen in den Stoffkreislauf, ist die Schadstoffentfrachtung eine

weitere wesentliche Aufgabe und somit auch Ziel der Kreislaufwirtschaft. Der RegAb und

seine Mitglieder orientieren sich in Belangen der Abfallbewirtschaftung an folgenden Zielen

der Kreislaufwirtschaft:

Förderung der Sekundärrohstoffgewinnung

Schadstoffentfrachtung des Stoffkreislaufs

Kommunales Stoffstrommanagement steht für die interdisziplinäre Vernetzung von Vertre-

tern unterschiedlicher Unternehmen und Branchen. Im Zuge dessen sollen Verwertungs- und

Vermarktungsstrategien entwickelt werden, die dem übergeordneten Ziel der Kreislaufwirt-

schaft und Ressourceneffizienz dienen. Im Rahmen des kommunalen Stoffstrommanage-

ments werden Kommunen als Gesamtsystem unterschiedlicher Stoffströme betrachtet. Als

übergeordnetes Ziel stehen dabei die kosten- und ressourceneffizientere Entsorgung der

Stoffströme im Vordergrund. Neben diesen Aspekten spielt die Mobilisierung und effizientere

Nutzung von Stoffstrompotenzialen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung eines kommuna-

len Stoffstrommanagement. Das Land Rheinland-Pfalz hat dabei u.a. folgende Zie-

le/Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Stoffstrommanagement definiert, welche sich

auch der RegAb bei der Entwicklung des Stoffstrommanagements als Rahmen gesetzt hat:

Mehrfache Nutzung von Rohstoffen

Nutzung von Abfällen als Sekundärrohstoffe

Einsatz erneuerbarer Energien

Verbesserung der Energieeffizienz

Anfänglich wurde der RegAb gegründet, um zunächst den Restabfall aus den Mitgliedskom-

munen zu trocknen und anschließend hochwertig energetisch verwerten zu können. In seiner

zukünftigen Ausrichtung ist der RegAb bestrebt, neben den begonnen Aktivitäten zum Stoff-

strommanagement im Bereich der Bioabfälle auch in weiteren Bereichen des Stoffstromma-

nagements anfallender Abfallströme sowie zusätzlichen Bereichen der Abfallbewirtschaftung

regionale Strukturen aufzubauen, sich noch besser zu vernetzen, um Potenziale heimischer

Stoffströme zu nutzen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung der Verwertung von Abfällen

und nicht in der Beseitigung. Die strukturelle Weiterentwicklung des RegAb wird getragen

von der Idee der kurzen Wege in der Verwertungsinfrastruktur und der Vernetzung und

Nutzung von Synergien mit regionalen Akteuren.

Die Ziele des kommunalen Stoffstrommanagements für den RegAb lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Restabfall: Sicherstellung des Trocknungsprozesses in der MBT durch kontinuierli-

che Verfahrensoptimierung zur Bereitstellung von hochkalorischem Ersatzbrennstoff.

Vernetzung von regionalen Akteuren: Beispielsweise „MUH“ Arla Milch, gemein-

same Verbrennung von Klärschlamm und holzigen Bestandteilen des Grünschnitts;

diese Kooperation wurde unter den damaligen Rahmenbedingungen aus wirtschaftli-

chen Gründen nicht weiter verfolgt. Weitere Anknüpfungspunkte werden mit regiona-

len Akteuren gesucht, bspw. Stadtwerke Trier, KNE-Projekt.

Bioabfall: Im Bereich der Grüngutabfälle wird eine effiziente Bewirtschaftung der

Grüngutsammel- und –verwertungsplätze angestrebt, um das Recycling in wenigen

zentralen Anlagen zu fördern. Darüber hinaus dient eine optimierte Brennstoffaus-

beute der Stärkung der regionalen Strukturen mit einer verstärkten Nutzung heimi-

scher Energiepotenziale. Für die Bioabfälle, die gemeinsam mit den Restabfällen ge-

sammelt werden, wird im Rahmen des MARSS-Projekts eine technische saubere

Trennung erprobt, wodurch die abgetrennte Biomasse als klimaneutraler Brennstoff

in Biomassekraftwerken eingesetzt werden kann.

In Tabelle 4–1 sind die Gesamtabfallmengen in Kilogramm pro Einwohner in 2013 je Zweck-

verbandsmitglied und im Mittel für den RegAb gesamt dargestellt. Zur Veranschaulichung

der Entsorgungswege dient Abbildung 4–1.

Tabelle 4–1: Gesamtabfallaufkommen im RegAb-Gebiet in [kg/Ew*a] in 2013

Hausmüll, haus-

müllähnliche Gewerbe-

abfälle- und Sperrabfall

Bioabfall sonstige

Wertstoffe

Bau- und

Abbruchabfälle

Summe

A.R.T. 276,6 124,4 157,7 112,3 671,0

Landkreis Bern-

kastel-Wittlich 215,5 170,3 162,5 698,1 1.246,4

Eifelkreis Bit-

burg-Prüm 276,9 108,3 128,8 33,1 547,1

Landkreis Vulka-

neifel 249,6 146,5 139,3 670,8 1.206,2

RegAb Ø 254,6 Ø 134,2 Ø 147,1 Ø 378,6 -

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

32

Abbildung 4–1: Stoffflussdiagramm der Gesamtabfallmengen im RegAb in 2013

Recycling

47 %

Bio

ab

fall,

Ba

ua

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lle,

PP

K,

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n

Vorbereitung zu

Wiederverwendung

< 1%

(E-Schrott)

sonst. Verwertung,

überwiegend

energetisch

6 %

Verwertung durch

Duale Systeme

7 %

Behandlung in

MBT

mit anschließender

thermischer

Verwertung

30 %

Beseitigung

11 %

Gesamtabfallaufkommen im

RegAb in 2013

394.056 Mg

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

33

5 Maßnahmen der Abfallvermeidung

Abfallvermeidung umfasst jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Erzeugnis oder Stoff

bzw. Produkt zu Abfall wird. Art. 3 Abs. 12 AbfRRL schreibt weiter vor, dass bei Abfallver-

meidung folgendes verringert wird:

Abfallmenge, auch durch Wiederverwendung von Erzeugnissen oder Verlängerung

ihrer Lebensdauer

Schädliche Auswirkung der Abfälle auf Umwelt und Gesundheit

Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen

Gemäß § 33 KrWG hat der Bund unter Beteiligung der Länder ein Abfallvermeidungspro-

gramm (Juli 2013) erstellt, in dem die Vielfalt der für die Förderung der Abfallvermeidung

geeigneten Instrumente von drei Feldern repräsentiert wird:

Information und Sensibilisierung der verschiedenen Akteure und Bevölkerungsgrup-

pen mit Blick auf die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Abfallvermeidung

Forschung und Entwicklung mit Blick auf Abfall vermeidendes Produktdesign bzw.

abfallarme Produktion

Rechtsetzung und Vollzug mit Blick auf die Förderung der Abfallvermeidung

Die Handlungsoptionen des örE beschränken sich dabei auf das Feld Information und Sen-

sibilisierung verschiedener Akteure und Bevölkerungsgruppen im Wirkungsbereich des örE

sowie satzungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Rechtssetzung und des Vollzugs.

Unter Berücksichtigung der Zielsetzung und Schwerpunkte zur Abfallvermeidung im Abfall-

wirtschaftsplan Rheinland-Pfalz 2013 stehen dem örE folgende Instrumente zur Verfügung,

derer er sich bedienen kann.

Öffentlichkeitsarbeit/Verbraucheraufklärung: Internet, Presse, Radio/TV, Lokale

Agenden, Ausstellungen und Messen

Abfallberatung: Verbraucher- und Gewerbeberatung

Vorbildliches Beschaffungswesen: Einsatz umweltfreundlicher Produkte (Ökodesign,

blauer Engel)

Sperrabfallbörsen/Trödelmärkte

Kommunales Beschaffungswesen: Empfehlungen für Rahmenbedingungen bei einer

abfallarmen Ausschreibung von Dienstleistungen, Bevorzugung von Recyclingpro-

dukten

Von den Gebietskörperschaften im Zweckverbandsgebiet werden seit Jahren umfangreiche

Maßnahmen zur Abfallvermeidung durchgeführt. Der Umfang und die Qualität der Aktivitäten

bewegen sich auf hohem Niveau. Eine Quantifizierung der Maßnahmen zur Abfallvermei-

dung ist im Rahmen dieses Abfallwirtschaftskonzeptes nicht möglich. Im Folgenden sind die

getroffenen Maßnahmen der einzelnen Gebietskörperschaften dargestellt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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5.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Im A.R.T. finden Abfallvermeidungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Instrumenten statt.

Öffentlichkeitsarbeit:

Im Rahmen der Abfallpädagogik bietet der A.R.T. Maßnahmen und Unterlagen für

Kindergärten und Schulen an. In 2014 besuchten 550 Kinder und 50 Erwachsene das

EVZ Mertesdorf im Rahmen des „Ferienspaßes“ und haben spielerisch die Kreislauf-

wirtschaft und die Abfallhierarchie kennengelernt. Interessierte werden auf Anfrage

mit Lehrmaterialien, Spielen und Hintergrundinfos versorgt. Weiter werden Exkursio-

nen im EVZ Mertesdorf, Schatzsuchen oder Müllexpeditionen sowie in Zusammenar-

beit mit der Lokalen Agenda 21 das Erlangen eines Zukunftsdiploms für Schulkinder

angeboten.

Der A.R.T. publiziert regelmäßig Pressemeldungen, die im Alltag den richtigen Um-

gang mit Abfall beschreiben sowie hilfreiche Tipps und Tricks zur Abfallvermeidung

geben. Auch werden in den Pressemeldungen regelmäßig auf Initiativen, Broschüren,

etc. anderer Einrichtungen hingewiesen. So wird beispielsweise auf die Broschüre

„Nachhaltiger Einkaufen“ der imug Beratungsgesellschaft verwiesen und auf der In-

ternetseite verlinkt. Ebenfalls werden in den Pressemeldungen und auf der Internet-

seite Reparaturanleitungen sowie Nutzungstipps zur Verlängerung der Nutzungsdau-

er von Gegenständen gegeben.

Seit 2012 veranstaltet der A.R.T. Aktionen im Rahmen der Europäische Woche zur

Abfallvermeidung. In 2012 wurde unter dem Titel „Weniger Verpackung ist mehr Ge-

nuss" auf die Vermeidung von Verpackungsabfälle eingegangen. In 2013 wurde unter

dem Slogan „Ich suche was, was Du nicht brauchst“ auf die Internettauschbörse des

A.R.T. aufmerksam gemacht und in 2014 wurde unter dem Titel „Bitte keine Wer-

bung“ die Vermeidung von unerwünschten Werbesendungen an Privathaushalte

thematisiert. In Anschluss daran werden in der Abfall-Fibel 2015 zur Eindämmung der

Werbe- und Papierflut entsprechende Aufkleber wie „Bitte keine Werbung“ angebo-

ten.

Der A.R.T. weist in seinen Veröffentlichungen auf die Repair Cafés hin, die es seit

Oktober 2013 in Trier gibt, und arbeitet eng mit den Initiatoren zusammen. In der Ab-

fall-Fibel 2015, die jedes Jahr an rund 130.000 Haushalte und Firmen verteilt wird,

steht die Abfallvermeidung mit den Repair Cafés und den Aufklebern „Bitte keine

Werbung“ im Mittelpunkt. Der A.R.T. will den Bekanntheitsgrad der bestehenden und

Aufbau neuer Repair Cafés insbesondere in weiteren Stadtteilen in Trier und im

Landkreis Trier-Saarburg fördern.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Abbildung 5–1: Ferienspaß auf einem Kompostberg im EVZ Mertesdorf (links) und Info-Veranstaltung zur Abfallvermeidung im Rahmen der europäischen Woche zur Ab-fallvermeidung, 2012 (rechts)

Abfallberatung:

Die Bürgerinnen und Bürger können an verschieden Stellen beim A.R.T. Beratung zu

verschiedensten Anliegen rund um das Thema Abfall erhalten. Abfallberatung findet

im Rahmen des Vertriebs und der Öffentlichkeitsarbeit, durch zwei Kundenberaterin-

nen und –berater, im Außendienst sowie am Abfalltelefon, das über fünf Arbeitsplätze

verfügt und jährlich bis zu 240.000 Anfragen bearbeitet, statt. Auch das Wiegeperso-

nal im EVZ-Mertesdorf berät die Kundinnen und Kunden.

Bei der Abfallberatung, in der Abfall-Fibel und im Internet werden die Kundinnen und

Kunden bei den verschiedensten Abfallarten auf die Repair Cafés und auf Einrichtun-

gen zur Wiederverwendung hingewiesen.

Um an Abfallvermeidung möglichst oft zu erinnern und die Gemeinwohlorientierung

zum Ausdruck zu bringen, werden die Kundinnen und Kunden auch in der Warte-

schleife des A.R.T. über die Tauschbörse, die Repair Cafés und über Tauschpartys

informiert.

Tauschbörsen:

Im Internetauftritt betreibt der A.R.T. seit 2004 eine Tausch- und Verschenkbörse für

Möbel, Computer, Bücher, Kinderspielzeug und dergleichen mehr. Hier werden Ge-

genstände und Geräte von Privatpersonen an Privatpersonen zum Tausch oder als

Geschenk angeboten oder gesucht. Die Angebote werden ständig aktualisiert und

bleiben maximal 20 Tage in der Tauschbörse.

Ebenfalls auf seinen Internetseiten betreibt der A.R.T. eine Bodenbörse wo unbelas-

teter Boden zur Abgabe von Privatpersonen angeboten wird.

Beschaffungswesen:

Seit 2013 beteiligt sich der A.R.T. an einem von der Stadt Trier und der Lokalen Agenda

initiierten regionalen Arbeitskreis „Nachhaltige Beschaffung“. Im Mai 2014 wurde beim A.R.T.

die Basisschulung „Einführung in die nachhaltige Beschaffung“ durchgeführt, die von der

„Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ in Kooperation mit dem rheinland-pfälzischen

Ministerium des Innern und dem entwicklungspolitischen Landesnetzwerk angeboten wurde.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen Abteilungen des A.R.T. nahmen auch

Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Trier, der Industrie- und Handelskammer, des Bistums

Trier und der Verbandsgemeinden teil. Der Pressebericht dazu ist im Internet unter www.art-

trier.de abrufbar. Seitdem erfolgt die Beschaffung soweit es möglich ist nachhaltig. Am neu-

en Standort in der Metternichstraße werden gebrauchte Möbel beschafft und aus der Ver-

wertung stammende Baumaterialien eingesetzt.

Vermeidung von Lebensmittelabfällen:

Auf der Internetseite des A.R.T. finden sich umfangreiche Hinweise zur Vermeidung

von Lebensmittelabfällen. So wird beispielsweise auf die Initiative des Bundesminis-

teriums für Ernährung und Landwirtschaft www.zugutfuerdietonne.de verwiesen so-

wie Links zum Thema Foodsharing zur Verfügung gestellt.

Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen:

Für den Planungszeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes ist beispielhaft die Prüfung der

Einführung folgender Abfallvermeidungsmaßnahmen vorgesehen:

Eindämmung der Papier- und Werbeflut (siehe oben)

Umgestaltung der Internetseite: Bei der Menüführung sollen die Kundinnen und Kun-

den wo immer möglich auf Abfallvermeidung und Wiederverwendung aufmerksam

gemacht werden.

5.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bedient sich verschiedener Optionen zur Umsetzung von

Abfallvermeidungsmaßnahmen:

Öffentlichkeitsarbeit:

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden in regelmäßigen Abständen Pressearti-

kel in den Kreisnachrichten veröffentlicht, die sich mit der korrekten Entsorgung be-

stimmter Abfallarten beschäftigen. Zusätzlich erscheinen mehrmals im Jahr weitere

Veröffentlichungen des Betriebs Abfallwirtschaft in den Kreisnachrichten, die sich mit

Hinweisen zu Terminverschiebungen im Entsorgungskalender und sonstigen Infor-

mationen rund um die Abfallwirtschaft beschäftigen.

Jährlich erscheint der Abfallratgeber des Landkreis Bernkastel-Wittlich, in dem aus-

führlich über Themen der Abfallentsorgung informiert wird. Neben dem Abfuhrkalen-

der und Informationen zum Gebührensystem werden abfallartenspezifische Entsor-

gungshinweise gegeben. Der Abfallratgeber wird einmal im Jahr an alle Haushalte im

Landkreis verteilt und steht zudem im Internet zum Download zur Verfügung.

Abfallberatung:

Der Betrieb Abfallwirtschaft verfügt über einen Abfallberater, der mindestens 30 %

seiner Arbeitszeit mit der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zur Abfallentsor-

gung beschäftigt ist. Zusätzlich dazu beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am

Entsorgungszentrum Sehlem fortlaufend die Bürgerinnen und Bürger bei der Entsor-

gung ihrer Abfälle.

Bezüglich der Entsorgung von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sowie Prob-

lemmüll wurden Info-Flyer mit hilfreichen Hinweisen zur korrekten Entsorgung erstellt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

37

Bei der Abfallberatung werden Kundinnen und Kunden mit Anfragen zur Entsorgung

von Sperrabfall auf soziale Einrichtungen hingewiesen, die brauchbare Möbel an-

nehmen und ggf. aufarbeiten.

Auf Anfrage nimmt der Abfallberater in Kindertagestätten und Schulen an Projektwo-

chen teil.

Tauschbörsen:

Der Betrieb Abfallwirtschaft betreibt eine Bodenbörse, bei der Kontaktdaten von An-

bietern und Abnehmern vermittelt werden.

Satzungsrecht:

Nach Einführung eines Identifikationssystems zur Erfassung der Leerungsdaten

(Identsystem) zum 01.01.2001 konnte eine Reduzierung der Restabfallmengen um

ca. 25 % beobachtet werden. Gleichzeitig sind die Wertstoffmengen in der separaten

Erfassung gestiegen.

Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen:

Für den Planungszeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes ist beispielhaft die Prüfung der

Einführung folgender Abfallvermeidungsmaßnahmen vorgesehen:

Sperrabfallabholung auf Abruf – gezielte Abfallberatung im Rahmen der Anmeldung

der Sperrabfallabholungen

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen künftig Abfallvermeidungsmaßnahmen

von gemeinnützigen Organisationen unterstützt werden: Z. B. die Wittlicher Tafel des

Caritasverbandes Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. sowie Unterstützung beim Aufbau eines

Repair Cafés und einer Kleidertauschbörse im Haus der Jugend in Wittlich.

5.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden Abfallvermeidungsmaßnahmen anhand von verschiede-

nen Instrumenten umgesetzt.

Öffentlichkeitsarbeit:

Außerschulischer Lernort Naturerkundungsstation Ernzen: Seit 2009 befindet sich der

außerschulische Lernort in der Teufelsschlucht. Schulklassen der Stufen 3 bis 6 kön-

nen an einem kostenfreien „Outdoor-Training für Müll-Detektive“ teilnehmen. Das

Konzept fußt auf einer nachhaltigen Verankerung des Umweltbewusstseins schon ab

Kindesbeinen. Jährlich besuchen ca. 12 Klassen mit 20 bis 25 Kindern je Klasse das

Naturerkundungszentrum. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm gewährt einen Fahrtkostenzu-

schuss für An- und Abreise der Schulklassen.

Das Entsorgungs-ABC ist ein umfangreiches Sammelwerk, das neben Detailinforma-

tionen zu Art und Beschaffenheit Entsorgungsmöglichkeiten verschiedener Abfallar-

ten zur Verfügung stellt. Es werden auch Einblicke über die Organisation der Abfall-

wirtschaft im Eifelkreis Bitburg-Prüm geboten. Neben der Darstellung geltender Ent-

sorgungsgebühren sowie des Satzungsrechtes sind auch Ansprechpartner für spezi-

fische Fragestellungen rund um abfallwirtschaftliche Anliegen benannt sowie Ausga-

be- und Verkaufsstellen von Gelben und Restabfallsäcken.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

38

In den wöchentlich erscheinenden Kreisnachrichten werden neben den Entsorgungs-

terminen auf 2 Seiten regelmäßig Entsorgungsprobleme/-fragestellungen erörtert und

mit Hilfe von praktischen Hinweisen und Tipps gelöst.

Abbildung 5–2: „Müll-Detektive“ im außerschulischen Lernort Ernzen beim Outdoor-Training

Abfallberatung:

Für die persönliche Abfallberatung stehen beim Regiebetrieb Abfallwirtschaft zwei

Personen zu insgesamt ca. 60 % einer Arbeitskraft zur Verfügung.

Tauschbörsen:

Im Rahmen der Abfallberatung wird bei Anliegen zur Sperrabfall- bzw. Möbelentsor-

gung bei noch brauchbaren Gegenständen u. a. auf das Second-Hand-Kaufhaus

„Alibi“ verwiesen.

Im Bereich der Vermeidung von Bau- und Abbruchabfällen vermittelt der Regiebetrieb

Abfallwirtschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm über eine Bodenbörse Erd- und Bo-

denaushub an Interessierte.

Satzungsrecht:

Das geltende Gebührensystem des Eifelkreises Bitburg-Prüm bietet durch die Grund-

und Leistungsgebühr bei der Restabfallentsorgung Anreize zur Abfallvermeidung.

Damit können die Bürgerinnen und Bürger individuell die jährlichen Kosten der Ab-

fallentsorgung beeinflussen.

Vermeidung von Lebensmittelabfällen:

Im Rahmen der wöchentlichen Kreisnachrichten wird auf die Initiative

www.zugutfürdietonne.de des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

verwiesen sowie auf Aktivitäten aufmerksam gemacht, die im Rahmen der Europäi-

schen Woche der Abfallvermeidung stattfinden.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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5.4 Landkreis Vulkaneifel

Der Landkreis Vulkaneifel setzt zur Umsetzung von Maßnahmen der Abfallvermeidung un-

terschiedliche Instrumente ein.

Öffentlichkeitsarbeit:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft in der Vulkaneifel

organisieren und begleiten auf Anfrage oder nach Bedarf an Schulen und Kindergär-

ten Informations-Veranstaltungen rund um das Thema Abfalltrennung und Abfallent-

sorgung.

Abfallberatung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft stehen der

Öffentlichkeit an allen zugänglichen Stellen für die Abfallberatung zur Verfügung, wo-

von seitens der Bürgerinnen und Bürger reger Gebrauch gemacht wird.

Tauschbörsen:

Der Landkreis Vulkaneifel betreibt selbst keine eigene Bodenbörse mehr, verweist

aber regelmäßig bei Anfragen auf die Boden-, Bauschutt- und Bauteilbörse ALOIS

des benachbarten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. In der Vergangenheit hatte

sich gezeigt, dass die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Vulkanei-

fel sich bei derlei Anliegen bereits an diese Bodenbörse wenden.

Vermeidung von Lebensmittelabfällen:

Der Internetauftritt des Landkreis Vulkaneifel und somit auch die Webpräsenz der Ab-

fallwirtschaft befindet sich derzeit im Umbau und soll grundlegend neu gestaltet wer-

den. Das Thema der Vermeidung von Lebensmittelabfällen wird im neuen Internet-

auftritt komplett neu aufgearbeitet.

Geplante Abfallvermeidungsmaßnahmen:

Für den Planungszeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes ist beispielhaft die Prüfung der

Einführung folgender Abfallvermeidungsmaßnahmen vorgesehen:

Verursachergerechte Abfallgebühren

Wiederverwendung von E-Schrott

Förderung der Eigenkompostierung

5.5 RegAb

Der RegAb strebt bei der Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen integrierte Konzepte

an. Dabei steht die Abfallpädagogik im Fokus der Überlegungen. Hierzu prüft der RegAb

Realisierungsoptionen zur Einrichtung eines gemeinsamen außerschulischen Lernortes.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

40

6 Maßnahmen und Einrichtungen der Vorbereitung zur

Wiederverwendung

Im Abfallwirtschaftskonzept sind gemäß § 6 LKrWG die getroffenen und geplanten Maßnah-

men der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen in ihrer zeitlichen Abfolge und

unter Bewertung der Umweltverträglichkeit darzustellen.

Unter Vorbereitung zur Wiederverwendung sind diejenigen Maßnahmen von Materialien, die

zu Abfällen geworden sind, zu nennen, die der Prüfung, Reinigung und/oder Reparatur von

Erzeugnissen der Bestandteile dienen. Danach sind die Materialien so vorbereitet, dass sie

ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können.

Bei allen Mitgliedern des Zweckverbandes findet im Rahmen der Abfallberatung und Öffent-

lichkeitsarbeit die Information und Aufklärung für die Maßnahmen und Einrichtungen der

Vorbereitung zur Wiederverwendung statt. Entsprechende Angebote wurden bereits in Kapi-

tel 5 Maßnahmen der Abfallvermeidung entsprechend dargestellt, da Maßnahmen der Ab-

fallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung einen fließenden Übergang besit-

zen und oftmals nicht separat ausgewiesen werden können. So werden spezielle Einrichtun-

gen wie beispielsweise das „Repair Café Trier“ vermittelt, wo unter Anleitung von Experten

nicht mehr funktionsfähige Gegenstände repariert werden können oder den „Umsonstladen“

in Trier in dem kostenlos noch gebrauchsfähige Möbel weitervermittelt werden. Weitere

soziale Einrichtungen nehmen brauchbare Möbel an und reparieren diese ggf. wieder.

Im Bereich der Erfassung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten konnten

durch Optierungen für bestimmte Sammelgruppen im Eifelkreis Bitburg-Prüm Maßnahmen

der Vorbereitung zur Wiederverwendung quantifiziert werden. In 2013 konnten mittels Eigen-

vermarktung und –verwertung der erfassten Altgeräte rund 21,3 Mg der übergebenen Altge-

räte nach Aufbereitung der Wiederverwendung zugeführt und in einem Secondhand-

Kaufhaus in Bitburg zum Wiederverkauf angeboten werden. Dies entspricht einem Anteil von

rund 6 % der erfassten Altgeräte.

Im Zuge der Neuorganisation der Abfallwirtschaft im Zweckverbandsgebiet des RegAb wer-

den entsprechend den Vorgaben im Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz von den Landkrei-

sen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel sowie vom A.R.T. Maßnahmen geprüft, die eine

gesonderte Annahme von Abfällen, die für eine Wiederverwendung in Frage kommen, reali-

siert werden können.

Mit Unterstützung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Ener-

gie und Landesplanung soll auf Initiative der ehemaligen Landtagsabgeordneten Rita Wag-

ner ein Inklusionsprojekt zur Verwertung von Elektrogeräten konzipiert werden, die dabei

auch zur Wiederverwendung vorbereitet werden können. Das Nachbarland Luxemburg soll

dabei eingebunden sein.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

41

7 Recycling und sonstige Verwertung

In diesem Abfallwirtschaftskonzept werden gemäß § 6 LKrWG die getroffenen und geplanten

Maßnahmen des Recycling und der sonstigen Verwertung von Abfällen in ihrer zeitlichen

Abfolge dargestellt.

Im Folgenden werden die einzelnen Stoffströme im Bereich der Verwertung beschrieben.

Dabei wird auf das Erfassungssystem, die Mengenentwicklung seit 2003 und eine mittelfris-

tige Prognose bis 2020 eingegangen.

Die dargestellten Prognosen beruhen auf der Mengenentwicklung der vergangenen 10 Jahre

und dem sich daraus ergebenden Trend (Trendprognosen). Bei einigen Abfallarten sind in

den kommenden fünf Jahren Änderungen im Erfassungssystem geplant oder es wurden

Änderungen in den vergangen Jahren vorgenommen. Sofern mit den durchgeführten oder

geplanten Änderungen maßgebliche Mengeneinflüsse absehbar waren, wurde dies bei der

Berechnung der Prognose berücksichtigt. Dabei wurde für die Trendberechnung nur der

Zeithorizont betrachtet, in welchem die Änderung des Erfassungssystems vollständig vollzo-

gen war.

Des Weiteren wird bei einzelnen relevanten Abfallarten auf Erfassungsquoten eingegangen,

welche sich nach folgender Formel berechnen:

Erfassungsquote=Menge separat erfasste Abfallart

(Menge separat erfasste Abfallart + Anteil Abfallart im Restabfall7)

7.1 Bioabfall

Gemäß § 3 Abs. 7 KrWG gehören zu den Bioabfällen die Garten- und Parkabfälle (Grüngut),

Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle und vergleichbare Abfälle aus ande-

ren Herkunftsbereichen als privaten Haushalten.

Bioabfälle, welche hauptsächlich aus der Speisenzubereitung stammen, werden vom A.R.T.

sowie den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und im Eifelkreis Bitburg-Prüm gemeinsam mit

dem Restabfall erfasst. Der Landkreis Vulkaneifel bietet eine Biotonne zur haushaltsnahen

Erfassung der Bioabfälle an.

Im folgenden Kapitel werden unter dem Begriff Bioabfall die getrennt erfassten Gartenabfälle

(Grüngut) und Abfälle aus der Biotonne aus dem Landkreis Vulkaneifel behandelt.

Seit dem 01. September 2014 ist der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft öffentlich-

rechtlicher Entsorgungsträger für Bioabfälle mit der Maßgabe, dass die Zuständigkeit für die

haushaltsnahe Erfassung (Biotonne) von Bioabfällen und deren Verwertung im Landkreis

Vulkaneifel erst zum 01. Januar 2019 auf den Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft

übergeht.

7 Quelle: Durchführung von Abfallanalysen zur Bestimmung des biogenen Anteils und der Wertstoffe im Abfall – Textfassung für den RegAb Zweckverband RegAb vom 14. April 2014, vorgelegt vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur Management GmbH (INFA)

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

42

7.1.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Im Gebiet des A.R.T. wird Grüngut im Holsystem auf Abruf und im Bringsystem über 29

Grüngut-Sammelstellen erfasst. Die dezentral erfassten Grüngutabfälle werden zerkleinert,

nach Bedarf abgesiebt und zur stofflichen Verwertung auf landwirtschaftliche Böden ausge-

bracht (ca. 2

3 der aktuell erfassten Gesamtmenge). Das im Holsystem eingesammelte Grün-

gut und die im EVZ Mertesdorf und in der Sammelstelle Trier, Metternichstraße angelieferten

Mengen werden in der Kompostieranlage im EVZ Mertesdorf kompostiert und als „Mertes-

dorfer Kompost“ vermarktet. Seit 2006 ist eine signifikante Mengenzunahme zu beobachten,

was auf eine gesteigerte Anzahl der Grüngutsammelstellen zurückzuführen ist. Die Trend-

prognose für das Jahr 2020 basiert auf den Mengenentwicklungen der Jahre 2010 bis 2013

Sofern das derzeitige Erfassungssystem beibehalten wird, steigt die Pro-Kopfmenge in 2020

auf knapp 135 kg/Ew*a (vgl. Abbildung 7–1).

Abbildung 7–1: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.-Gebiet

Die Pro-Kopfmenge an Grüngut beim A.R.T. liegt mit derzeitigen 124,8 kg/Ew*a deutlich

über dem rheinland-pfälzischen Mittel von 64,8 kg/Ew*a in 20128 für separat erfasstes Grün-

gut aus Haushalten. Die Getrennt-Erfassungsquote für die gesamten Bioabfallmassen liegt

bei 65 %.

8 Bei diesem und allen folgenden Vergleichen mit rheinland-pfälzischen Mittelwerten wird sich auf die Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2012 bezogen, da zum Zeitpunkt der Erstellung die Abfallbilanz 2013 noch nicht vorlag.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 8.217 10.653 9.139 12.133 16.578 19.982 24.313 27.043 28.536 24.636 31.147 34.852

kg/Ew*a 34,4 44,5 38,2 50,6 68,0 81,5 99,0 110,0 115,2 99,2 124,4 135,4

-

20

40

60

80

100

120

140

160

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

43

7.1.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Grüngut wird im Landkreis Bernkastel-Wittlich über insgesamt 22 Sammelstellen erfasst. In

der Vergangenheit wurde das Grüngut mittels mobiler Einheit zerkleinert, bei Bedarf abge-

siebt und anschließend auf Böden in der Landwirtschaft und dem Weinbau zum Zweck der

Bodenverbesserung aufgebracht.

In den vergangenen Jahren konnte eine stetige Zunahme der Grüngutmengen beobachtet

werden, was auf den Ausbau der Sammelstellen zurück zu führen ist. Mit Beibehaltung des

derzeitigen Erfassungssystems wird die erfassbare Pro-Kopfmenge in 2020 bei knapp

180 kg/Ew*a liegen, wobei sich die Prognose dabei auf die Mengenentwicklung der gesam-

ten dargestellten Zeitreihe bezieht.

Abbildung 7–2: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Pro-Kopfmenge an Grüngut im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt mit derzeitigen

170 kg/Ew*a deutlich über dem rheinland-pfälzischen Mittel von 64,8 kg/Ew*a in 2012 für

separat erfasste Gartenabfälle aus Haushalten. Die Getrennt-Erfassungsquote für Gartenab-

fälle liegt bei 87 %.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 5.490 8.030 8.494 10.700 12.826 12.400 16.400 15.540 22.100 16.750 18.850 19.035

kg/Ew*a 47,8 70,0 74,1 93,6 112,2 108,9 144,0 137,3 143,8 150,3 170,3 179,1

-

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

-

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

44

7.1.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Auf den insgesamt 17 Sammelstellen im Eifelkreis Bitburg-Prüm wurden in den letzten Jah-

ren kontinuierlich steigende Mengen erfasst. Bis einschließlich August 2014 wurden die auf

den Sammelplätzen erfassten Mengen nach Bedarf geschreddert, abgesiebt und landwirt-

schaftlich verwertet.

Seit 2005 steigen die Erfassungsmengen für Grüngut stetig an. Dies liegt unter anderem an

einem gestiegenen Umweltbewusstsein in der Bevölkerung und einer gestiegenen Anliefer-

menge von gewerblichen Landschaft- und Gartenbaubetrieben, die sich in den vergangenen

Jahren im Eifelkreis Bitburg-Prüm etabliert haben. Mit Beibehaltung des derzeitigen Erfas-

sungssystems werden in 2020 die Grüngutmengen auf knapp unter 120 kg/Ew*a steigen. In

Abbildung 7–3 ist der Mengenverlauf ab 2003 einschließlich einer Prognose für 2020 darge-

stellt. Die Prognose für 2020 wurde durch die Mengenentwicklung des gesamten Betrach-

tungszeitraums von 2003 bis einschließlich 2013 ermittelt.

Abbildung 7–3: Entwicklung der Grüngutmengen bis 2020 (Prognose) des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Die Grüngut-Pro-Kopfmenge im Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt mit derzeitigen 108,3 kg/Ew*a

deutlich über dem rheinland-pfälzischen Mittel von 64,8 kg/Ew*a in 2012 für separat erfasste

Gartenabfälle aus Haushalten. Die Getrennt-Erfassungsquote für Gartenabfälle liegt bei

54 %.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 4.690 4.840 8.169 7.920 8.811 9.006 9.673 9.992 10.235 11.350 10.890 11.304

kg/(Ew*a) 42,3 43,7 73,8 72,2 79,9 81,7 88,3 91,5 92,4 112,9 108,3 118,0

-

20

40

60

80

100

120

140

-

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

45

7.1.4 Landkreis Vulkaneifel

Grüngut wird im Landkreis Vulkaneifel über 16 Grüngutsammelstellen im Bringsystem er-

fasst. Die erfassten Mengen wurden zerkleinert und auf landwirtschaftlichen Böden zur Bo-

denverbesserung verwertet.

Das erfasste Grüngut schwankt seit 2004 zwischen 3.564 (in 2004) und 5.742 Mg (in 2008).

Mit Beibehaltung des Erfassungssystems werden die Pro-Kopfmengen bis 2020 unter Be-

trachtung der Mengenentwicklung der gesamten in Abbildung 7–4 dargestellten Zeitreihe auf

ca. 97 kg/Ew*a steigen.

Abbildung 7–4: Entwicklung der Gartenabfallmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

Biogut bzw. Bioabfälle aus der Biotonne werden im Landkreis Vulkaneifel über die Biotonne

erfasst, welche im 2 wöchentlichen Leerungsturnus geleert wird. Etwa 50 % der Bevölkerung

im Landkreis Vulkaneifel verfügen über eine Biotonne. Der erfasste Bioabfall aus der Bioton-

ne wird derzeit in einer geschlossenen Kompostierungsanlage außerhalb des Landkreises

stofflich verwertet.

Wie Abbildung 7–5 zeigt sind die erfassten Mengen seit 2010 rückläufig. Mit Beibehaltung

des Erfassungssystems sowie des Anschluss- und Benutzungszwangs und der Befreiungs-

möglichkeit für Eigenkompostierer wird die Pro-Kopfmenge im Landkreis Vulkaneifel in 2020

bei ca. 61 kg/Ew*a) liegen. Auch hier wurde für die Berechnung der Prognose der gesamte

dargestellte Betrachtungszeitraum zu Grunde gelegt.

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 3.564 4.687 4.696 4.600 5.742 5.508 5.390 5.490 5.088 5.057 5.620

kg/Ew*a 55,7 73,5 74,0 73,0 91,9 88,8 87,5 89,9 84,0 83,0 97,4

0

20

40

60

80

100

120

-

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

46

Abbildung 7–5: Entwicklung der Biogutmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

Die Pro-Kopfmenge an Bioabfall aus der Biotonne liegt momentan bei 64 kg/Ew*a und die

Pro-Kopfmenge an Grüngutabfällen liegt bei 83 kg/Ew*a. Die Erfassungsquoten liegen für

Bioabfälle aus der Biotonne bei 83 % und für Gartenabfälle bei 90 %. Die Pro-Kopfmenge für

Bioabfälle aus der Biotonne liegt 10 kg/Ew*a unter dem rheinland-pfälzischen Mittel von 73

kg/Ew*a in 2012, für separat erfasstes Grüngut aus Haushalten liegt die Pro-Kopfmenge ca.

18 kg/Ew*a über dem rheinland-pfälzischen Mittel von 64,8 kg/Ew*a. In Summe betrachtet

liegt das Pro-Kopfaufkommen für Bioabfall im Landkreis Vulkaneifel ca. 8 kg/Ew*a über dem

Landes-Durchschnitt.

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 4.775 4.709 4.731 4.701 4.606 4.603 4.409 4.348 4.141 3.875 3.503

kg/Ew*a 74,6 73,8 74,5 74,6 73,7 74,2 71,6 71,2 68,4 63,6 60,7

0

10

20

30

40

50

60

70

80

-

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

47

7.1.6 RegAb – gesamt

Im gesamten RegAb wurden im Mittel in 2013 121,6 kg/Ew*a an Gartenabfällen bzw. Grün-

gut erfasst und stofflich sowie energetisch verwertet. Die durchschnittliche Pro-

Kopfsammelmenge in Rheinland-Pfalz für Gartenabfall lag in 2012 im Vergleich bei

64,8 kg/Ew*a. Bis 2020 wird die separat erfasste Grüngutmenge auf ca. 70.810 Mg im ge-

samten RegAb-Gebiet steigen, was einer durchschnittlichen Pro-Kopfmenge von ca.

138,1 kg/Ew*a entspricht.

Der Landkreis Vulkaneifel sammelte zusätzlich in 2013 zur separaten Grüngutsammlung

63,6 kg/Ew*a (vgl. Tabelle 7–1) Bioabfall aus Küche und Garten über die Biotonne ein.

Tabelle 7–1: Übersicht der Bioabfallmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Gartenabfälle bzw.

Grüngut in 2013

[kg/Ew*a]

Prognose

für 2020

[Mg]

Bioabfall aus der

Biotonne in 2013

[kg/Ew*a]

Prognose

für 2020

[Mg]

A.R.T. 124,4 34.852 - -

Landkreis Bernkastel-

Wittlich 170,3 19.035

- -

Eifelkreis Bitburg-Prüm 108,3 11.304 - -

Landkreis Vulkaneifel 83,0 5.620 63,6 3.503

RegAb Ø 121,6 70.810 - 3.503

Mit Wirkung zum 01. September 2014 wurde die Zuständigkeit für Erfassung und Verwertung

von Bioabfall auf den RegAb übertragen. Vor dem Hintergrund eines optimierten kommuna-

len Stoffstrommanagements wurde ein Konzept zur Grüngutverwertung im RegAb erarbeitet.

Neben Aspekten des wirtschaftlichen Handelns sollen auch ökologische Gesichtspunkte wie

die Rückführung der Nährstoffe für den Stoffkreislauf und die Nutzung der holzigen Anteile

als Energielieferant gewährleistet werden.

Um Erkenntnisse über wirtschaftliche, logistische und verfahrenstechnische Aspekte zu

erlangen, wurde in 2013 im Probebetrieb die erste Umsetzungsstufe des Grüngutkonzeptes

durchgeführt. Auf jeweils zwei dezentralen Grünschnittsammelstellen im Landkreis Bernkas-

tel-Wittlich und dem Einzugsgebiet des Zweckverbandes A.R.T. wurden die dort angeliefer-

ten Grünschnittmengen geschreddert, abgesiebt und die Grobfraktion anschließend nach

Sehlem bzw. Mertesdorf zur Zwischenlagerung bis zur Vermarktung als Brennstoff transpor-

tiert. Während des Versuchszeitraums wurden unterschiedliche Maschinenkombinationen

getestet, um Erkenntnisse über die optimale Zerkleinerungstechnik, Siebtechnik und Trans-

portlogistik zu erlangen.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird die Grüngutverwertung unter Berücksichtigung

der Vorgaben von Bioabfall- und Düngemittelverordnung nun angepasst und auch unter

ökonomischen Gesichtspunkten optimiert. Das Schreddern und Absieben des Grünguts ist

aufgrund des Platzangebots nur auf wenigen Sammelstellen ausführbar, daher ist ein Bau-

stein des Konzepts die Errichtung und der Betrieb von zentralen Grünschnittverwertungs-

und -sammelstellen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

48

Entscheidend für die ökonomische und ökologische Optimierung des Bewirtschaftungskon-

zepts wird der Umfang der durchzuführenden Zwischentransporte sein. Deshalb wird zurzeit

geprüft, welcher Anteil des eingesammelten Grünguts als nährstoffarm gemäß Düngemittel-

verordnung angesehen und ohne vorherige Absiebung als Bodenhilfsstoff ausgebracht wer-

den kann.

Die konkrete Vorgehensweise bei der Grüngutentsorgung ist zum Zeitpunkt der Erstellung

des Abfallwirtschaftskonzepts jedoch noch nicht endgültig mit den zuständigen Behörden

abgestimmt worden. Nach § 11 Abs. 1 KrWG sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht

nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen, spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln,

soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Abs. 1-4 und § 8 Abs. 1 KrWG erfor-

derlich ist. Das KrWG bindet damit die Pflicht zur getrennten Bioabfallsammlung an Voraus-

setzungen. Es ist zu prüfen, ob die getrennte Bioabfallsammlung erforderlich ist, um die für

die Bioabfallentsorgung aus umweltbezogener Sicht beste Entsorgungslösung umzusetzen.

Diese Prüfung erfordert eine Bewertung des gesamten Lebenswegs der betroffenen Abfall-

ströme unter Berücksichtigung der in § 6 Abs. 2 Satz 3 KrWG genannten Kriterien. Ebenso

sind technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der

Maßnahme zu beachten.

Zur Untersuchung möglicher Auswirkungen, die mit der Einführung einer getrennten Erfas-

sung von Bioabfällen durch Einführung einer Biotonne im Vergleich zur aktuellen Entsor-

gungsstrategie von Bioabfällen im RegAb verbunden sind, wurden von externen Instituten

Untersuchungen zur Prognose der Sammelmenge bei Einführung der Biotonne und den

Auswirkungen auf die Restabfallbehandlung in der MBT durchgeführt. Die Ergebnisse dieser

Untersuchungen wurden im Rahmen einer Ökoeffizienzanalyse zusammengeführt. Die Öko-

effizienzanalyse verknüpft die Ermittlung der Umweltwirkungen entlang des gesamten Le-

benszyklus der relevanten Abfallströme mit einer Analyse der für den RegAb entstehenden

Kosten.

Ein zur Anwendbarkeit des § 11 KrWG auf die Verhältnisse im Verbandsgebiet des RegAb in

Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Vo-

raussetzungen, an welche die verpflichtende Einführung der getrennten Bioabfallsammlung

geknüpft ist, beim RegAb nicht vorliegen.

Der RegAb sieht aufgrund der regionalspezifischen Besonderheiten keine Notwendigkeit,

zusätzliche Maßnahmen zur Einrichtung eines Systems zur getrennten Erfassung von Bioab-

fällen aus Haushalten zu ergreifen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

49

7.3 Bau- und Abbruchabfälle

Das Mengenaufkommen von Bau- und Abbruchabfällen hängt von unterschiedlichen Ein-

flussfaktoren ab. So können die Wirtschafts- und Baukonjunktur, unterschiedlich dimensio-

nierte Bauprojekte sowie Rekultivierungs- und Deponieabdeckmaßnahmen die Erfassungs-

menge maßgeblich beeinflussen. Des Weiteren kann kein vollständiges Bild hinsichtlich des

gesamten Anfalls an Bau- und Abbruchabfällen gegeben werden, da ein nicht messbarer

Anteil privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung angedient wird und daher nicht in

die offiziellen Statistiken der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen wird.

Zudem werden mineralische Abfälle teilweise direkt vor Ort nach Abbruch bzw. Rückbau

mittels mobiler Aufbereitungsanlage klein gebrochen und in der Baumaßnahme wieder ver-

wendet. Aufgrund dieser unterschiedlichen, nicht genau abschätzbaren Einflussfaktoren wird

an dieser Stelle auf eine Prognose für die zukünftige Entwicklung verzichtet.

7.3.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Gemischte Bauabfälle sind nicht oder nur geringfügig schadstoffbelastete Baustellenmisch-

abfälle, die bei Baumaßnahmen als Baumaterial, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfal-

len. Gemischte Baustellenabfälle werden über die MBT Mertesdorf einer weiteren Verwer-

tung zugeführt.

Abbildung 7–6: Entwicklung der gemischten Baustellenabfälle und Bauschutt im A.R.T.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

gem. Baustellenabf. in Mg/a 4.186 2.405 3.422 1.069 1.272 1.921 1.699 1.441 1.288 1.133 1.294

Bauschutt in Mg/a 148 239 679 3.732 2.381 2.309 2.542 3.365 3.308 3.460 4.090

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

50

Seit 2006 ist im A.R.T.-Gebiet ein deutlicher Mengenrückgang zu beobachten gewesen. Die

Menge schwankt seitdem zwischen 1.000 und knapp 2.000 Tonnen pro Jahr. Als Bauschutt

ist mineralischer Bau- und Abbruchabfall zu verstehen, der über eine maximale Störstoffquo-

te (nicht mineralische Bestandteile) von ca. 5 % verfügt. Bauschutt wurde im Rahmen von

Deponiebaumaßnahmen verwertet. In Abbildung 7–6 sind die Entwicklungen der gemischten

Baustellenabfälle sowie von Bauschutt in den vergangene Jahren, dargestellt.

Bodenmaterial für geplante Rekultivierungsmaßnahmen wird bis zur Verwendung zwischen-

gelagert. In Abbildung 7–7 ist die Mengenentwicklung der Fraktion von 2003 bis 2013 darge-

stellt. Die weitere Entwicklung der Fraktion hängt maßgeblich von den noch ausstehenden

Rekultivierungsmaßnahmen ab.

Abbildung 7–7: Entwicklung der Rekultivierungsbodenmengen im A.R.T.

7.3.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Als Bauschutt wird mineralischer Bau- und Abbruchabfall bezeichnet, der bei Neubau, Um-

bau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden, anderen Bauwerken und Straßen

anfällt. Zu Bauschutt ist auch die Fraktion Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik zu zählen.

Bodenaushub ist natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- oder Festgestein, das bei

Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird, sowie Material das als Abfall bei der

Gewinnung von Aufbereitung nichtmetallhaltiger Bodenschätze anfällt. Zu dieser Gruppe ist

auch die Fraktion Boden, Steine und Baggergut zu zählen.

Die Mengenentwicklungen bis 2013 sind in Abbildung 7–8 dargestellt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 8.784 8.739 32.275 42.640 29.079 37.040 46.120 69.301 40.045 55.240 15.389

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

51

Abbildung 7–8: Entwicklung verschiedener Bau- und Abbrucharten im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Abbildung 7–9: Entwicklung von unbelasteter Straßenaufbruch und gemischte Bau- und Abbruchab-fälle im Landkreis Bernkastel-Wittlich

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Boden, Steine, Baggergut 72.604 173.001178.631128.561 37.352 39.972 102.854 59.643 65.951 57.071 32.563

Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik 9.568 3.516 10.370 1.433 19.496 6.323 4.511 8.635 18.632 24.979 11.572

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

180.000

200.000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

gemischte Bau- und Abbruchabfälle 4.566 3.400 1.847 0 0 0 0 129 253 331 374

Straßenaufburch 0 421 9.726 3.012 0 27 1.437 934 973 199 1.324

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

52

Unbelasteter Straßenaufbruch stammt aus der Auslassung, Ausbau oder Instandsetzung von

Straßen, Wegen sowie sonstigen befestigten Flächen und wird als ungebundenes, hydrau-

lisch-gebundenes oder bitumen-gebundenes mineralisches Material verstanden.

Bau- und Abbruchabfälle werden am Entsorgungszentrum Sehlem angenommen und ver-

wertet, u. a. in folgenden Bereichen:

Deponiebau: Erschließung von Deponieabschnitten beim Bau der Basisabdichtung

Deponienachsorge: Profilierung von Deponieabschnitten beim Bau der Oberflächen-

abdichtung

Wegebaumaßnahme auf dem Deponiekörper

Wasserrechtlich genehmigte Verfüllung

Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen (z. B. Lärmschutz)

7.3.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Bauschutt wird seit 2009 in Kleinmengen auf dem Wertstoffhof der Zentraldeponie Plütscheid

angenommen und dem Recycling durch beauftragte Entsorgungsunternehmen zugeführt.

Weiterhin wird im Rahmen der Abfallberatung an lokale Verwertungsunternehmen verwie-

sen, die den Bauschutt in ihren Anlagen aufbereiten.

Abbildung 7–10: Bauschuttmengen des Eifelkreises Bitburg-Prüm

2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 33 39 54 63 65

-

10

20

30

40

50

60

70

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

53

Ebenfalls unter die Bau- und Abbruchabfälle zählt der verwertete Erdaushub. Die Mengen

wurden hauptsächlich zu Abdeckungsmaßnehmen der in 2005 geschlossenen Hausmüllde-

ponien verwendet. Da diese Maßnahmen mittlerweile weitestgehend abgeschlossen sind,

werden keine weiteren Mengen an Erdaushub angenommen. In Abbildung 7–11 sind die

zwischen 2005 und 2012 erfassten und verwerteten Mengen dargestellt. Für Rekultivie-

rungszwecke sollen in den nächsten Jahren geeignete Böden auf der ehemaligen Zentralde-

ponie Plütscheid und der Erddeponie Daleiden angenommen werden.

Abbildung 7–11: Entwicklung Erdaushubmengen für Abdeckmaßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.3.4 Landkreis Vulkaneifel

Erdaushub und Bauschutt wurden bis 2009 in ehemaligen Lavasandtagebauen als Verfüll-

material verwertet. Mit Wegfall dieser Entsorgungsmöglichkeiten durch Rechtskraft eines

entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteiles von Ende 2008 und der gleichzeitigen Schlie-

ßung der Bauschuttdeponie Jünkerath wegen nicht mehr vorhandener Deponiekapazität

wurden keine weiteren Erdaushub- und Bauschuttmengen erfasst.

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Mg/a 492 22.913 48.048 55.434 42.911 - 10.414 2.170

-

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

54

Abbildung 7–12: Entwicklung der Erdaushub- und Bauschuttmengen im Landkreis Vulkaneifel

7.3.5 RegAb – gesamt

Im RegAb-Gebiet sind in 2013 in Summe 66.671 Mg Bau- und Abbruchabfälle angefallen

(vgl. Tabelle 7–2).

Gemischte Baustellenabfälle wurden in der MBT Mertesdorf behandelt und anschließend

einer energetischen Verwertung zugeführt, die restlichen Bau- und Abbruchabfälle in Tabelle

7–2 wurden im Rahmen von Deponiebau- oder Rekultivierungsmaßnahmen verwertet.

Tabelle 7–2: Übersicht der Bau- und Abbruchabfallmengen in 2013 im RegAb

Zweckverbands-

mitglied gemischte Bau-und Abbruch-

abfälle [Mg]

Rekultivierungs-boden/ Erdaus-

hub [Mg]

Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik/

Bauschutt [Mg]

Boden, Steine,

Baggergut [Mg]

unb. Stra-ßen-

aufbruch [Mg]

A.R.T. 1.294 15.389 4.090 - -

Landkreis

Bernkastel-Wittlich 374 - 11.572 32.563 1.324

Eifelkreis

Bitburg-Prüm - - 65 - -

RegAb 1.668 15.389 15.727 32.563 1.324

2004 2005 2006 2007 2008 2009

Erdaushub in Mg/a 215 480 619 789 1.033 89

Bauschutt in Mg/a 869 2.595 3.918 3.080 4.569 405

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

55

7.5 Altholz

7.5.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Altholz wird beim A.R.T. zum einen über die Sperrabfallsammlung im Holsystem erfasst und

zum anderen über die Sammelstelle im EVZ Mertesdorf. Bei der Anlieferung im EVZ Mertes-

dorf wird bei Altholz zwischen den Kategorien A I–III und A IV unterschieden. Das Altholz

aus der Sperrabfallsammlung wird nach der Sammlung aus dem erfassten Sperrabfall aus-

sortiert, anschließend zerkleinert und als Brennstoff vermarktet. Durch Optimierung des

Sortiervorgangs konnten die abtrennbaren Altholzanteile im Sperrabfall in den vergangenen

Jahren auf derzeit ca. 60 % gesteigert werden. Die im EVZ erfassten Mengen werden eben-

falls als Brennstoff vermarktet bzw. im Fall des A IV Holz in dafür zugelassenen Anlagen

energetisch verwertet.

Die Entwicklung der Anliefermengen im EVZ Mertesdorf sind in Abbildung 7–13 für unbelas-

tetes und in Abbildung 7–15 für belastetes Altholz dargestellt. Mit Beibehaltung der Lieferbe-

dingungen für den Bürger im ZV-Gebiet des A.R.T. kann in 2020 mit einer Pro-Kopfmenge

von ca. 5,3 kg/Ew*a für unbelastetes Altholz gerechnet werden, die im EVZ Mertesdorf er-

fasst werden. Belastetes Altholz wird bis 2020 auf eine Erfassungsmenge von rund

2,4 kg/(Ew*a) steigen. Für die Prognosen wurde beide Male die Mengenentwicklung ab 2008

berücksichtigt. Die vom Sperrabfall abgetrennte Menge hängt mit der erfassten Pro-

Kopfmenge des Sperrabfalls zusammen und ist in Abbildung 7–15 dargestellt

Abbildung 7–13: Entwicklung der Anliefermengen von unbelastetem Altholz (Kat I – III) im EVZ Mer-tesdorf bis 2020 (Prognose)

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 295 136 54 478 604 860 1.014 904 1.005 1.231 1.250 1.376

kg/(Ew*a) 1,2 0,6 0,2 2,0 2,5 3,5 4,1 3,7 4,1 5,0 5,0 5,3

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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56

Abbildung 7–14: Entwicklung der Anliefermengen von belastetem Altholz (Kat IV) im EVZ Mertesdorf bis 2020 (Prognose)

Abbildung 7–15: Entwicklung der Altholzmengen aus Sperrabfall bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 50 28 255 162 262 292 332 428 490 413 550 625

kg/Ew*a 0,2 0,1 1,1 0,7 1,1 1,2 1,4 1,7 2,0 1,7 2,2 2,4

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

3,0

0

100

200

300

400

500

600

700

kg

/Ew

*a

Mg

/a

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 2.597 2.647 2.625 4.171 4.178 4.316 4.292 5.415 6.018

kg/Ew*a 10,8 10,9 10,7 17,0 17,0 17,4 17,3 21,6 23,4

-

5

10

15

20

25

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

57

Derzeit werden 29 kg/Ew*a an Altholz über die Sperrabfallsammlung (ca. 22 kg/Ew*a) und

das Bringsystem (ca. 7 kg/Ew*a) erfasst. Die Erfassungsquote beläuft sich auf 93 %. Im

Vergleich mit den in Rheinland-Pfalz im Mittel erfassten Pro-Kopfmengen für separat erfass-

tes Altholz zur Verwertung in 2012 von 21,1 kg/Ew*a liegt der Wert aus der Sperrabfall-

sammlung inkl. der separaten Erfassung im Bringsystem 7,1 kg/Ew*a über diesem Wert.

7.5.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Möbelholz wird seit 2004 über eine gesonderte Altholzsperrabfalltour getrennt erfasst. Zu-

sätzlich dazu besteht am EZ Sehlem die Möglichkeit Altholz aller Kategorien anzuliefern. Die

Altholzkategorien I–III werden nach einer Aufbereitung außerhalb des Landkreises thermisch

verwertet.

Wie Abbildung 7–16 zeigt, sind die Altholzmengen der Kategorien I bis III seit 2009 deutlich

gestiegen, in 2013 gab es einen Rückgang von knapp 3 kg/Ew*a. Mit Beibehaltung des

derzeitigen Erfassungssystems für Altholz kann mittelfristig bis 2020 von einer Pro-

Kopfmenge von rd. 29 kg/Ew*a ausgegangen werden. Für die Prognose wurde die Mengen-

entwicklung ab 2009 und somit ab Etablierung der Anliefermöglichkeit am EZ Sehlem be-

rücksichtigt.

Abbildung 7–16: Entwicklung der Altholzmengen (Kat. I-III) bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bern-kastel-Wittlich

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.984 1.918 2.058 2.196 2.164 2.594 3.060 3.084 3.254 2.912 3.124,0

kg/Ew*a 17,3 16,7 18,0 19,2 19,0 22,8 27,0 27,6 29,2 26,3 29,4

-

5

10

15

20

25

30

35

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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58

Abbildung 7–17: Entwicklung der Altholzmengen der Kat. IV in Landkreis Bernkastel-Wittlich

Belastetes Altholz der Kategorie IV wird seit 2011 am Entsorgungszentrum Sehlem separat

erfasst. Die Mengen sind im Vergleich zum Aufkommen an Altholz der Kategorie I bis III eher

gering und steigen jährlich um wenige Tonnen an (vgl. Abbildung 7–17).

7.5.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Großteil des im Eifelkreis Bitburg-Prüm anfallenden Altholzes wird gemeinsam mit dem

Sperrabfall erfasst, anschließend aussortiert und einer separaten Verwertung zugeführt. Der

Anteil an Altholz im Sperrabfall beläuft sich auf ca. ein Drittel der Gesamtmasse.

An der Zentraldeponie in Plütscheid sowie über die bei den US-Streitkräften eingerichtete

Rücknahmestelle für Wertstoffe wird ebenfalls Altholz angenommen. Die hier separat erfass-

ten Mengen sind seit 2008 deutlich gestiegen und werden bei Beibehaltung des Sammelsys-

tems in 2020 auf knapp unter 4 kg/Ew*a steigen (vgl. Abbildung 7–18). Die Prognose beruht

dabei auf der Betrachtung der Entwicklung der angenommenen Altholzmengen in der in

Abbildung 7–18 dargestellten Zeitreihe. Die Entwicklung der Altholzmengen aus der Sperrab-

fallsammlung ist in Abbildung 7–19 dargestellt.

2011 2012 2013

Mg/a 11 19 37

0

5

10

15

20

25

30

35

40

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59

Abbildung 7–18: Entwicklung der Altholzmengen (WH Plütscheid) bis 2020 (Prognose) im Eifelkreises Bitburg-Prüm

Abbildung 7–19: Entwicklung Altholz aus Sperrabfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 6 22 31 32 36 398 348 276 328 340 261 369

kg/(Ew*a) 0,1 0,2 0,3 0,3 0,3 3,6 3,2 2,5 3,0 3,4 2,6 3,8

-

1

2

3

4

5

-

50

100

150

200

250

300

350

400

450

kg

/Ew

*a

Mg

/a

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 1.042,28 1.030,59 1.173,41 896,44 797,69 978,45 1.002,26

kg/(Ew*a) 9,5 9,4 10,7 8,2 7,2 9,7 10,0

-

2

4

6

8

10

12

-

200,00

400,00

600,00

800,00

1.000,00

1.200,00

1.400,00

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

60

Derzeit werden ca. 12,6 kg/Ew*a an Altholz über die Sperrabfallsammlung (ca. 10 kg/Ew*a

und das Bringsystem (ca. 2,6 kg/Ew*a) erfasst. Die Erfassungsquote beläuft sich auf 65 %.

Im Vergleich mit den im Mittel erfassten Pro-Kopfmengen an Altholz zur Verwertung (separat

erfasstes Altholz ohne gefährliche Stoffe) in Rheinland-Pfalz von 21,1 kg/Ew*a in 2012 liegt

die Summe aus der Sperrabfallsammlung und der separaten Erfassung rd. 8,6 kg/Ew*a unter

dem rheinland-pfälzischen Mittelwert.

7.5.4 Landkreis Vulkaneifel

Altholz wird im Landkreis Vulkaneifel im Rahmen der Sperrabfallabfuhr sowie in Kleinman-

gen an der Umladestation (ULS) Walsdorf erfasst. Das Altholz aus der Sperrabfallabfuhr wird

vom beauftragten Sammelunternehmen zum Zweck der Verwertung aussortiert und einer

sonstigen, überwiegend energetischen Verwertung zugeführt. Die separat erfassten Klein-

mengen an der ULS Walsdorf werden ebenso einer Verwertung zugeführt. Angaben zum

Altholzanteil im Sperrabfall oder den angelieferten Kleinmengen werden keine erhoben.

Aufgrund des vergleichbaren Erfassungssystems für die Sperrabfallabfuhr ist davon auszu-

gehen, dass die Altholz-Anteile im Sperrabfall sich in ähnlichem Umfang wie in den Land-

kreisen Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm bewegen.

7.5.5 RegAb – gesamt

Im Gebiet des RegAb wurden in 2013 im Mittel ca. 21,8 kg/Ew*a an Altholz der Kategorie

A I–III erfasst und einer Verwertung, hauptsächlich energetisch, zugeführt. Die im Landkreis

Bernkastel-Wittlich und dem A.R.T. erfassten Mengen an Altholz der Kategorie IV wurden

ebenfalls einer energetischen Verwertung zugeführt.

Im Schnitt sind die im RegAb erfassten Altholzmengen vergleichbar mit der durchschnittli-

chen Pro-Kopfmenge für Altholz zur Verwertung in Rheinland-Pfalz von 21,1 kg/Ew*a.

Tabelle 7–3: Übersicht der Altholzmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Altholz, Kat. A I -

III zur Verwertung

in 2013

[kg/Ew*a]

Prognose für

2020

[Mg]

Altholz, Kat. A IV

zur Verwertung in

2013

[kg/Ew*a]

Prognose für

2020

[Mg]

A.R.T. 26,6 7.395 2,2 625

Landkreis Bernkastel-

Wittlich 26,3 126 0,3 126

Eifelkreis Bitburg-Prüm 12,6 1.832

Landkreis Vulkaneifel im Sperrabfall im Sperrabfall

RegAb Ø 21,8 9.941 Ø 1,3 126

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

61

7.6 Elektro- und Elektronikaltgeräte

7.6.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Elektro- und Elektronikaltgeräte werden im Zweckverbandsgebiet im Holsystem über eine

Abholung am Grundstück nach vorheriger Anmeldung erfasst. Zusätzlich werden die Geräte

im Bringsystem im EVZ Mertesdorf angenommen, Kleingeräte können im Fuhrpark des

A.R.T abgegeben werden. Der A.R.T. hat die Sammelgruppen 1 (Haushaltgroßgeräte und

automatische Ausgabegeräte), Sammelgruppe 3 (IT-Geräte und Unterhaltungselektronik)

sowie die Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte, etc.) von der Bereitstellung zur Abholung

von der Stiftung EAR herausgenommen und vermarktet diese Sammelgruppen selbst. Die

Sammelgruppe 2 (Kühlgeräte) und 4 (Gasentladungslampen) werden der Stiftung EAR zur

Verwertung übergeben. Die in Abbildung 7–20 dargestellte Mengenprognose bezieht sich

auf die gesamten erfassten E-Schrottmengen aller Kategorien des gesamten dargestellten

Betrachtungszeitraums.

Abbildung 7–20: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

7.6.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Elektro- und Elektronkaltgeräte werden im Landkreis Bernkastel-Wittlich seit 2005 im Holsys-

tem im Rahmen der Sperrabfallsammlung sowie im Bringsystem über die Annahme am

Entsorgungszentrum Sehlem getrennt erfasst. Die gesammelten Elektro- und Elektronikalt-

geräte werden der Stiftung EAR zur weiteren Verwertung übergeben.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.740 1.440 1.376 1.284 1.366 1.385 1.568 1.433 1.350 1.494 1.386 1.367

kg/Ew*a 7,3 6,0 5,8 5,4 5,6 5,7 6,4 5,8 5,5 6,0 5,5 5,3

-

1

2

3

4

5

6

7

8

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1.800

2.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

62

Mit Ausbau der Sammelstelle und am Entsorgungszentrum Sehlem und der Erfassung im

Holsystem sind die Mengen seit 2005 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Mit

Beibehaltung des Erfassungssystems wird sich die Pro-Kopfmenge in 2020 bei ca.

5 kg/Ew*a bewegen (vgl. Abbildung 7–21). Die Prognose der Mengen für 2020 beruht dabei

auf der Mengenentwicklung ab dem Jahr 2006.

Abbildung 7–21: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

7.6.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Über die 13 Rücknahmestellen im Kreisgebiet werden 5,2 kg/Ew*a Elektro- und Elektronik-

altgeräte erfasst. Seit 2009 macht der Eifelkreis Bitburg-Prüm von der Möglichkeit Gebrauch,

die Elektro- und Elektronikaltgeräte selbst zu vermarkten,. Seitdem ist ein regionales Entsor-

gungsunternehmen mit der Einsammlung der erfassten Mengen an den Sammelstellen und

ordnungsgemäßen Entsorgung alle Geräte der fünf Sammelgruppen beauftragt. Mit Inkraft-

treten des ElektroG (und dem Ausbau der Abgabemöglichkeiten) in 2006 ist die Erfas-

sungsmenge deutlich gestiegen. In den Jahren zuvor wurden jährlich ca. 3 Mg Kühlgeräte

erfasst. Für die übrigen Sammelgruppen wurde an das Verwertungsangebot der Elektroin-

nungsbetriebe im Eifelkreis Bitburg-Prüm verwiesen.

In Abbildung 7–22 ist die Mengenentwicklung seit 2003 bis 2013 einschließlich einer Prog-

nose für 2020 dargestellt, wobei die Prognose auf Betrachtung der Mengenentwicklung seit

2006 beruht. Mit Beibehaltung des derzeitigen Erfassungssystems werden in 2020 ca.

7 kg/Ew*a Elektro- und Elektronikaltgeräte erfasst werden können.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 138 138 332 529 517 520 663 622 554 540 462 532,86

kg/Ew*a 1,2 1,2 2,9 4,6 4,5 4,6 5,8 5,5 5,0 4,8 4,2 5,0

-

1

2

3

4

5

6

7

0

100

200

300

400

500

600

700

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

63

Abbildung 7–22: Elektro- u. Elektronikaltgeräte bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.6.4 Landkreis Vulkaneifel

Elektro- und Elektronik-Altgeräte können an der ULS Walsdorf kostenfrei angeliefert werden.

Energiesparlampen können zusätzlich am Schadstoffmobil zur Entsorgung übergeben wer-

den. Der Landkreis Vulkaneifel hat die Sammelgruppen 1 (Haushaltgroßgeräte und automa-

tische Ausgabegeräte), Sammelgruppe 3 (IT-Geräte und Unterhaltungselektronik) sowie die

Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte, etc.) von der Bereitstellung zur Abholung von der

Stiftung EAR herausgenommen und vermarktet diese Sammelgruppen selbst. Die Sammel-

gruppe 2 (Kühlgeräte) und 4 (Gasentladungslampen) werden der Stiftung EAR zur Verwer-

tung übergeben.

Wie Abbildung 7–23 zeigt, nahm die erfasste Menge der Elektro- und Elektronikaltgeräte ab

2006 deutlich zu. In den Jahren zuvor wurden jährlich rd. 9 Tonnen pro Jahr gesammelt. Mit

Beibehaltung der Entsorgungsmodalitäten für ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte

ist von einer Steigerung der erfassbaren Menge in 2020 auf knapp unter 8 kg/Ew*a auszu-

gehen. Dabei wurden für die Prognose die Mengensteigerungen des gesamten Betrach-

tungszeitraums wie in Abbildung 7–23 dargestellt, berücksichtigt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 3 3 1 552 584 169 451 490 726 563 523 670

kg/(Ew*a) 0,0 0,0 0,0 5,0 5,3 1,5 4,1 4,5 6,6 5,6 5,2 7,0

-

1

2

3

4

5

6

7

8

-

100

200

300

400

500

600

700

800

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

64

Abbildung 7–23: Entwicklung der E-Schrottmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

7.6.5 RegAb – gesamt

Im RegAb-Gebiet werden durchschnittlich ca. 5,2 kg/Ew*a Elektro- und Elektronikaltgeräte

erfasst. Da die Stiftung EAR für die Abfallbilanz Rheinland-Pfalz keine Daten zur Verfügung

stellen kann, ist ein Vergleich mit den mittleren Pro-Kopfmengen in Rheinland-Pfalz nicht

möglich.

Tabelle 7–4: Übersicht der Elektro-Schrottmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Elektro- und Elektronik-

altgeräte in 2013

[kg/(Ew*a)]

Prognose für 2020

[Mg]

A.R.T. 5,5 1.367

Landkreis

Bernkastel-Wittlich 4,2 533

Eifelkreis

Bitburg-Prüm 5,2 670

Landkreis

Vulkaneifel 6,1 452

RegAb Ø 5,2 3.022

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 94 91 216 202 258 393 360 407 367 371 452

kg/(Ew*a) 1,5 1,4 3,4 3,2 4,1 6,3 5,8 6,7 6,1 6,1 7,8

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

-

50

100

150

200

250

300

350

400

450

500

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

65

7.7 Altpapier

7.7.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Altpapier wird im A.R.T. Gebiet hauptsächlich über die Papiertonne mit 12 Leerungen pro

Jahr erfasst. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger am Standort des Fuhrparks des

A.R.T. sowie im EVZ Mertesdorf kostenlos Papier, Pappe und Kartonagen anliefern. In Ab-

bildung 7–24 ist die Mengenentwicklung seit 2003 dargestellt. Daraus wird ersichtlich, dass

seit 2004 die erfassten Pro-Kopfmengen zwischen 80 und knapp unter 90 kg/Ew*a schwan-

ken. Bis 2020 kann mit einer nahezu vergleichbaren Altpapiermenge gerechnet werden,

wobei bei dieser Prognose der gesamte in Abbildung 7–24 dargestellte Betrachtungszeit-

raum, mit einbezogen wurde.

Abbildung 7–24: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

Der überwiegende Anteil der Altpapiermengen wird über die Papiertonne erfasst. Mit einer

derzeitigen Pro-Kopfmenge von rund 85 kg/Ew*a liegt der A.R.T. nur geringfügig unter dem

mittleren Pro-Kopfaufkommen an separat erfasstem Altpapier in Rheinland-Pfalz in 2012 von

86,3 kg/Ew*a. Die derzeitige Erfassungsquote für Altpapier liegt bei 93 %. Die noch im

Restabfall befindliche Altpapiermenge kann jedoch nicht vollständig abgeschöpft werden, da

verschmutztes Altpapier den Recyclingprozess stören würde und daher nicht in die Papier-

tonne gelangen sollte.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 14.926 19.616 20.149 21.123 21.259 21.714 21.343 21.266 21.764 21.350 21.198 21.414

kg/Ew*a 62,4 82,0 84,2 88,1 87,2 88,6 86,9 86,5 87,9 85,9 84,7 83,2

-

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

66

7.7.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Altpapier wird im Landkreis Bernkastel-Wittlich über eine 4-wöchige Bündelsammlung sowie

über die Sammelstelle am Entsorgungszentrum Sehlem erfasst. Das gesammelte Altpapier

wird bei einem regionalen Papierverwertungsbetrieb stofflich verwertet.

Wie Abbildung 7–25 zeigt, sind die erfassten Altpapiermengen in den vergangenen Jahren

stetig gestiegen. Mit Beibehaltung des Erfassungsangebotes für Altpapier ist, unter Berück-

sichtigung der Mengenentwicklung seit 2003, eine weitere Steigerung der Pro-Kopfmengen

bis 2020 auf ca. 105 kg/Ew*a möglich.

Abbildung 7–25: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der überwiegende Anteil der Altpapiermengen wird über die 4-wöchige Bündelsammlung

erfasst. Bei einer derzeitigen Pro-Kopfmenge von rd. 95 kg/Ew*a liegt der Landkreis Bern-

kastel-Wittlich deutlich über dem mittleren Pro-Kopfaufkommen an separat erfasstem Altpa-

pier in Rheinland-Pfalz in 2012 von 86,3 kg/Ew*a. Die derzeitige Erfassungsquote für Altpa-

pier liegt bei 92 %.

7.7.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Anfallendes Altpapier kann im Eifelkreis Bitburg-Prüm über die Papiertonne oder über die

Sammelstelle am Wertstoffhof auf der Zentraldeponie Plütscheid entsorgt werden. Das über

die Papiertonne und am Wertstoffhof erfasste Altpapier wird der stofflichen Verwertung zuge-

führt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 9.721 9.816 10.018 10.255 10.488 10.391 10.770 10.507 10.892 10.589 10.419 11.141

kg/Ew*a 84,7 85,5 87,4 89,7 91,8 91,3 94,6 92,8 97,5 95,0 94,1 104,8

-

20

40

60

80

100

120

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

67

Mit Wegfall der Leistungsgebühr für die Papiertonne in 2004 konnte ein deutlicher Mengen-

zuwachs beobachtet werden. Mit Beibehaltung des derzeitigen Erfassungssystems können

in 2020 ca. 80 kg/Ew*a an Altpapier erfasst werden (vgl. Abbildung 7–26).

Abbildung 7–26: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der überwiegende Anteil der Altpapiermengen wird über die Papiertonne erfasst. Mit einer

derzeitigen Pro-Kopfmenge von rd. 70 kg/Ew*a liegt der Eifelkreis Bitburg-Prüm unter dem

mittleren Pro-Kopfaufkommen an separat erfasstem Altpapier in Rheinland-Pfalz in 2012 von

86,3 kg/Ew*a. Die derzeitige Erfassungsquote für Altpapier liegt bei 91 %.

7.7.4 Landkreis Vulkaneifel

Zu Beginn 2014 wurde im Landkreis Vulkaneifel die Papiertonne eingeführt. Zuvor fand die

haushaltsnahe Erfassung von Altpapier über eine Bündelsammlung statt. Den Bürgerinnen

und Bürgern stehen nun 240-Litergefäße für die haushaltsnahe Sammlung zur Verfügung,

die im 4-wöchentlichen Turnus geleert werden. Zusätzlich zur Entsorgungsmöglichkeit über

die Papiertonne, bietet sich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, größere Mengen

Altpapier kostenfrei an der Umladestation (ULS) Walsdorf anzuliefern.

In Abbildung 7–27 ist die Entwicklung der Altpapiermengen aus der Bündelsammlung und

der separaten Erfassung an der ULS Walsdorf dargestellt. Die genaue Auswirkung der Ein-

führung der Papiertonne auf die Erfassungsmengen wird sich im Verlauf der nächsten Jahre

zeigen. Da bereits mit der Bündelsammlung eine mit den übrigen Zweckverbandsmitgliedern

vergleichbare Pro-Kopfmenge erreicht worden ist, kann in den kommenden Jahren bis 2020

eine Steigerung auf ca. 85 kg/Ew*a angenommen werden.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 5.715 7.008 7.236 8.071 8.314 8.196 8.239 7.957 7.860 7.273 7.024 7.627

kg/(Ew*a) 51,6 63,3 65,3 73,5 75,4 74,4 75,2 72,8 71,0 72,3 69,9 79,6

-

10

20

30

40

50

60

70

80

90

-

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

9.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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68

Abbildung 7–27: Entwicklung der Altpapiermengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

Der überwiegende Anteil der Altpapiermengen wird über die neu in 2014 eingeführte Papier-

tonne erfasst. Mit einer derzeitigen Pro-Kopfmenge von rd. 78 kg/Ew*a liegt der Landkreis

Vulkaneifel unter dem mittleren Pro-Kopfaufkommen an separat erfasstem Altpapier in

Rheinland-Pfalz in 2012 von 86,3 kg/Ew*a. Die derzeitige Erfassungsquote für Altpapier liegt

bei 91 % und wird sich tendenziell durch die Umstellung auf ein Behältersystem erhöhen.

7.7.5 RegAb – gesamt

Im Mittel wurde in 2013 im RegAb-Gebiet 81,7 kg/Ew*a erfasst. Im Vergleich zum rheinland-

pfälzischen Mittel in 2012 von 86,3 kg/Ew*a lag die durchschnittliche Pro-Kopfmenge im

RegAb-Gebiet darunter. Die erfassten Mengen wurden einheitlich einer stofflichen Verwer-

tung zugeführt.

Tabelle 7–5: Übersicht der Altpapiermengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Altpapier in 2013

[kg/Ew*a]

Prognose für 2020

[Mg]

A.R.T. 84,7 21.414

Landkreis Bernkastel-Wittlich 94,1 11.141

Eifelkreis Bitburg-Prüm 69,9 7.627

Landkreis Vulkaneifel 78,1 4.859

RegAb Ø 81,7 45.041

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 4.799 4.813 5.072 5.144 5.083 5.035 5.007 5.141 5.013 4.762 4.859

kg/(Ew*a) 75,0 75,4 79,9 81,7 81,3 81,2 81,3 84,2 82,8 78,1 84,2

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

-

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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69

7.8 Altmetall

7.8.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Der A.R.T. unterhält für die Erfassung von Altmetall ein Holsystem auf Abruf. Ebenso können

Metalle im EVZ Mertesdorf sowie im Fuhrpark des A.R.T. abgegeben werden. Die Erfas-

sungsmengen für Altmetall unterlagen in den letzten Jahren starken Schwankungen, was zu

einem Teil auf die Sammelaktivitäten von gewerblichen Sammlern zurück zu führen ist.

Deren Erfassungsaktivitäten hängen von den erzielbaren Vermarktungserlösen für Altmetalle

ab. Die dem A.R.T. überlassenen Altmetallmengen werden sich antizyklisch zu den Vermark-

tungserlösen verhalten. Mittelfristig kann für die Entwicklung der Marktpreise für Eisen- und

Nichteisenmetalle und damit einer Mengenprognose an dieser Stelle keine Einschätzung

gegeben werden.

Abbildung 7–28: Entwicklung der Altmetallmengen im A.R.T.

Derzeit erfasst der A.R.T. 0,6 kg/Ew*a Altmetall separat, die Erfassungsquote liegt bei 39 %.

Die über die Restabfalltonne erfassten Metallmengen werden nach der biologischen Trock-

nung in der MBT Mertesdorf separiert und einer Verwertung zugeführt, diese Menge belief

sich 2013 auf 728 Mg. Zusammengefasst wurden somit in 2013 insgesamt 870 Mg bzw.

3,5 kg/Ew*a einer separaten stofflichen Verwertung zugeführt. Im Durchschnitt wurden in

Rheinland-Pfalz in 2012 rd. 1,8 kg/Ew*a an Altmetallen erfasst. Bei der Vermarktung von

Altmetall lassen sich Erlöse erzielen, wodurch das Einsammeln von Altmetall auch für viele

gewerbliche Sammler interessant geworden ist. Im Raum Trier sind einige gewerbliche

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 72 68 48 104 46 144 233 169 160 161 142

kg/Ew*a 0,3 0,3 0,2 0,4 0,2 0,6 0,9 0,7 0,6 0,6 0,6

0,0

0,5

1,0

0

50

100

150

200

250

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

70

Sammler bei der Erfassung von Altmetall aus Privathaushalten engagiert. Das tatsächliche

Aufkommen an Altmetallen aus privaten Haushalten liegt daher wesentlich höher als die vom

A.R.T. erfassten Altmetallmengen.

7.8.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die erfassten Altmetallmengen im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen bei einer pro-

Kopfmenge von ca. 0,2 kg/Ew*a. Die in der Region Trier aktiven gewerblichen Sammler sind

auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich aktiv und sammeln Altmetall aus Privathaushalten.

Abbildung 7–29: Entwicklung der Altmetallmengen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die Erfassungsquote für Altmetall liegt bei 5 %. Die über die Restabfalltonne erfassten Ei-

senmetalle werden nach der biologischen Trocknung in der MBT Mertesdorf aussortiert und

anschließend einem regionalen Verwerter zum Recycling übergeben. Die über die MBT

Mertesdorf abgetrennten Eisenmetalle beliefen sich in 2013 auf 221 Mg. Im Mittel wurden in

Rheinland-Pfalz in 2012 rd. 1,8 kg/Ew*a Altmetall erfasst. Damit liegt das Pro-

Kopfaufkommen im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit 0,2 kg/Ew*a deutlich unter dem rhein-

land-pfälzischen Mittel. Das tatsächliche Aufkommen an Altmetallen aus privaten Haushalten

liegt wesentlich höher als die vom Landkreis Bernkastel-Wittlich erfassten Altmetallmengen,

da erhebliche Mengen durch verstärkte gewerbliche Sammelaktivitäten nicht über die öffent-

lich-rechtliche Erfassungsstruktur dem Recycling zugeführt werden.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 24 26 3 0 0 20 20 15 15 23 19

kg/Ew*a 0,2 0,2 0,0 - - 0,2 0,2 0,1 0,1 0,2 0,2

0,0

0,5

1,0

0

5

10

15

20

25

30

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

71

7.8.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Altmetalle werden im Rahmen der Sperrabfallsammlung sowie über das Bringsystem erfasst.

Nach der Sortierung des Sperrabfalls werden die aussortierten Eisenmetalle einer gesonder-

ten stofflichen Verwertung zugeführt. Die im Bringsystem erfassten Altmetallmengen werden

ebenfalls stofflich verwertet. Der Sperrabfall besteht aus einem eher geringen Anteil aus

Eisenmetallen.

Abbildung 7–30: Entwicklung der Altmetallmengen bis 2013im Bringsystem des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Die über den Wertstoffhof und bei den US-Streitkräften erfassten Altmetallmengen sind in

den vergangen Jahren bis 2013 gestiegen. In 2013 ist die separat erfasste Menge um

0,3 kg/Ew*a auf 0,85 kg/Ew*a gesunken (vgl. Abbildung 7–30). Die über die Restabfalltonne

erfassten Altmetalle werden in der MBT Mertesdorf nach der biologischen Trocknungsstufe

aussortiert und einem regionalen Verwerter zum Recycling übergeben. Diese Menge belief

sich in 2013 auf 291 Mg.

Altmetall wird im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu fast gleichen Teilen über den Sperrabfall und im

Bringsystem erfasst. Im Vergleich mit den mittleren Pro-Kopfmengen für separat erfasstes

Altmetall in Rheinland-Pfalz in 2012 von rd. 1,8 kg(Ew*a) ist die Summe aus beiden Erfas-

sungssystemen mit derzeit rund 1,8 kg/Ew*a vergleichbar. Die derzeitige Erfassungsquote

liegt bei 53 %. Die mittlere Pro-Kopfmenge in Rheinland-Pfalz spiegelt den Wert aus der

separaten Erfassung im Bringsystem wieder. Im Vergleich dazu liegt die Pro-Kopfmenge im

Eifelkreis Bitburg-Prüm mit 0,85 kg/Ew*a in 2013 knapp 1 kg/Ew*a unter dem mittleren Wert

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 2 2 1 2 1,26 73 82 62 72 120 85

kg/(Ew*a) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,7 0,6 0,6 1,2 0,9

-

0

0

1

1

1

1

1

-

20

40

60

80

100

120

140

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

72

für Rheinland-Pfalz. Hindernisse bei der Erfassung von Altmetall sind die stark verbreiteten

gewerblichen Sammelaktivitäten, die auf Grund der Volatilität der Erlössituation und damit

der gewerblichen Sammelaktivitäten auch keine Prognose für eine zukünftige Entwicklung

zulassen.

Abbildung 7–31: Entwicklung der Eisenmetallmengen im Sperrabfall 2007 bis 2013 im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.8.4 Landkreis Vulkaneifel

Altmetalle werden im Landkreis Vulkaneifel im Rahmen der Sperrabfallabfuhr sowie in

Kleinmengen an der Umladestation (ULS) Walsdorf erfasst. Das Altmetall aus der Sperrab-

fallabfuhr wird vom beauftragten Sammelunternehmen zum Zweck der Verwertung aussor-

tiert und dem Recycling zugeführt. Die separat erfassten Kleinmengen an der ULS Walsdorf

werden ebenfalls stofflich verwertet. Daten zum Altmetallanteil im Sperrabfall oder den ange-

lieferten Kleinmengen werden nicht erhoben. Aufgrund des vergleichbaren Erfassungssys-

tems für die Sperrabfallabfuhr kann davon ausgegangen werden, dass die Metall-Anteile im

Sperrabfall sich im ähnlichen Umfang wie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Bit-

burg-Prüm bewegen.

Die über die Restabfalltonne erfassten Altmetalle werden in der MBT Mertesdorf nach der

biologischen Trocknungsstufe abgetrennt und zur separaten stofflichen Verwertung einem

regionalen Verwertungsbetrieb übergeben. In 2013 wurden so rund 148 Mg Altmetall der

stofflichen Verwertung zugeführt.

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 244,07 198,40 149,10 118,19 100,97 98,80 93,54

kg/(Ew*a) 2,2 1,8 1,4 1,1 0,9 1,0 0,9

-

1

2

3

-

50

100

150

200

250

300

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

73

7.8.5 RegAb – gesamt

Im Mittel werden im RegAb-Gebiet ca. 0,4 kg/Ew*a Altmetalle separat erfasst. Seit 2007 wird

über die Metallabscheidung in der MBT Mertesdorf zusätzlich Eisenmetalle abgetrennt und

einer separaten stofflichen Verwertung zugeführt. In 2014 wurde die Eisenmetallabscheidung

in der MBT Mertesdorf um eine Nicht-Eisenmetallabscheidung erweitert. Dadurch werden

zukünftig weitere Metallmengen einer separaten stofflichen Verwertung zugeführt werden

können. Es wird dabei mit einer zusätzlichen Menge von ca. 400 bis 500 Mg Nicht-

Eisenmetalle gerechnet.

Im Vergleich mit den rheinland-pfälzischen Mittel von 1,8 kg/Ew*a in 2012 liegt die mittlere

RegAb-pro-Kopfmenge darunter. Eine Steigerung der Erfassungs- und separaten Verwer-

tungsmenge wird aufgrund der verstärkten gewerblichen Sammelaktivitäten in weiten Teilen

des RegAb-Gebiets als schwierig bewertet.

Tabelle 7–6: Übersicht der Altmetallmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied separat erfasstes

Altmetall 2013

[kg/Ew*a]

MBT-Schrottmengen

in 2013

[Mg]

Summe separate

verwertet in 2013

[Mg]

A.R.T. 0,6 728 870

Landkreis Bernkastel-Wittlich 0,2 221 240

Eifelkreis Bitburg-Prüm 0,9 291 376

Landkreis Vulkaneifel - 148 148

RegAb Ø 0,4 1.388 1.634

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74

7.10 Über Rücknahmesysteme erfasste Wertstoffe

(Leichtverpackungen und Behälterglas)

7.10.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Leichtverpackungen (LVP) werden im A.R.T.-Gebiet über den Gelben Sack im Holsystem in

4-wöchentlicher Leerung erfasst, in der LVP-Sortieranlage der A.R.T. GmbH sortiert und

anschließend den dualen Systemen zur weiteren Verwertung übergeben.

Wie Abbildung 7–32 zeigt, bewegen sich die erfassten Pro-Kopfmengen bereits seit 2003

relativ konstant im Bereich zwischen 21 und 23 kg/Ew*a. Änderungen im Pfandsystem für

Einwegprodukte (Dosenpfand und PET-Flaschen) hatten demnach geringe Auswirkungen

auf die Erfassungsmengen. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch zukünftig -

unabhängig von Änderungen im Erfassungssystem - LVP-Mengen in ähnlicher Größenord-

nung erfassten werden.

Abbildung 7–32: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

Behälterglas wird flächendeckend über Glascontainerstandorte erfasst. In der Stadt Trier gibt

es insgesamt 105 und im Landkreis Trier-Saarburg 230 Standorte. Ähnlich wie die LVP-

Mengen unterlagen auch die Behälterglasmengen in der Vergangenheit nur sehr geringfügi-

gen Schwankungen und bewegten sich somit im Bereich zwischen 29 und 30 kg/Ew*a (vgl.

Abbildung 7–33).

Mit Inkrafttreten des Wertstoffgesetzes und einer damit verbundenen Festlegung von Ver-

antwortlichkeiten für Sammlung und Entsorgung wird der RegAb eine gemeinsame Strategie

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 5.287 5.131 5.200 5.480 5.519 5.430 5.441 5.418 5.516 5.644 5.701 5.967

kg/Ew*a 22,1 21,4 21,7 22,9 22,6 22,2 22,2 22,0 22,3 22,7 22,8 23,2

-

5

10

15

20

25

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

75

für die haushaltsnahe Wertstofferfassung von Verpackungs- und Nicht-Verpackungsabfällen

anstreben.

Abbildung 7–33: Entwicklung der Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

Die Erfassungsquote für LVP liegt bei 77 %, die von Behälterglas liegt bei 83 %. Im Vergleich

mit den Pro-Kopfmengen von Rheinland-Pfalz für LVP-Mengen in 2012 von 32,7 kg/Ew*a

liegen die im A.R.T.-Gebiet erfassten Pro-Kopfmengen nur geringfügig darunter. Bei Behäl-

terglas liegt die Pro-Kopfmenge 2,4 kg/Ew*a über dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt in

2012. Eine Steigerung der Mengen wird moderat ausfallen, da sich über Jahre hinweg eine

konstante Erfassungsmenge etabliert hat.

7.10.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden Leichtverpackungen über eine Gelbe Sack-

Sammlung im 4 wöchentlichen Leerungsrhythmus als Holsystem erfasst. Die gesammelten

Mengen werden den dualen Systemen zur weiteren Verwertung übergeben. Wie Abbildung

7–34 zeigt, stieg die erfasste LVP-Menge in den vergangenen Jahren stetig an. In 2013 lag

die Pro-Kopfmenge bei 28,1 kg/Ew*a.

Behälterglas wird über 197 Sammelstellen getrennt nach Farben erfasst. In Abbildung 7–35

ist die Entwicklung der Behälterglasmenge der vergangenen Jahre dargestellt. In 2013 lag

die Pro-Kopfmenge bei ca. 32,9 kg/Ew*a. Nach einem deutlichen Mengenrückgang in den

Jahren 2003 bis 2006 steigen die erfassten Pro-Kopfmengen seit 2007 geringfügig an. Unter

Betrachtung der Behälterglasmengen ab 2005 wird sich in 2020 eine durchschnittliche Pro-

Kopfmenge von ca. 36 kg/Ew*a ergeben.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 6.964 7.133 7.002 7.227 7.231 7.271 7.209 7.130 7.366 7.328 7.377 7.618

kg/Ew*a 29,1 29,8 29,3 30,1 29,6 29,7 29,4 29,0 29,7 29,5 29,5 29,6

-

5

10

15

20

25

30

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

76

Abbildung 7–34: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Abbildung 7–35: Entwicklung Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) Landkreis Bernkastel-Wittlich

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 2.602 2.597 2.734 2.804 2.824 2.759 2.999 2.930 3.013 3.116 3.136 3.402,

kg/Ew*a 22,7 22,6 23,8 24,5 24,7 24,2 26,3 25,9 27,0 28,0 28,1 32,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

35,0

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 7.201 4.802 3.311 3.052 3.533 3.681 3.586 3.593 3.765 3.950 3.865 3.819,

kg/Ew*a 62,7 41,8 28,9 26,7 30,9 32,3 31,5 31,7 33,7 35,4 32,9 35,9

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

77

Die derzeitige Erfassungsquote für Leichtverpackungen liegt bei ca. 73 %, die von Behälter-

glas liegt bei ca. 83 %. Im Vergleich mit den mittleren Pro-Kopfmengen der in Rheinland-

Pfalz in 2012 erfassten Mengen liegen die Werte im Landkreis Bernkastel-Wittlich bei LVP

ca. 4,8 kg/Ew*a unter dem rheinland-pfälzischen Mittel von 32,7 kg/Ew*a und bei Behälter-

glas ca. 8,3 kg/Ew*a über dem rheinland-pfälzischen Mittel von 27,1 kg/Ew*a in 2012.

7.10.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Leichtverpackungen werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Holsystem über den Gelben Sack

erfasst. In 2005 sind die erfassten LVP-Mengen im Vergleich zu den beiden Vorjahren um

ca. 500 Tonnen zurückgegangen und hielten sich relativ konstant auf 2.500 Tonnen pro Jahr.

Mit Beibehaltung des derzeitigen Systems (Holsystem und Abfuhrrhythmen) wird die erfasste

Pro-Kopfmenge in 2020 in Anlehnung an die Jahre von 2005 bis 2012 bei rd. 21 kg/Ew*a

liegen (vgl. Abbildung 7–36). Dabei wurde für die Prognose die Mengenentwicklung seit

2003 berücksichtigt.

Abbildung 7–36: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Behälterglas wird im Bringsystem über 209 Glas-Containerstandorte erfasst. Die Pro-

Kopfmenge liegt derzeit bei ca. 24 kg/Ew*a und wird sich bei Beibehaltung des Erfassungs-

systems und Standortdichte in 2020 in gleicher Höhe bewegen (vgl. Abbildung 7–37).

Die Erfassungsquote für Leichtverpackungen liegt bei ca. 70 %, die von Behälterglas bei ca.

72 %. Im Vergleich mit den Pro-Kopfmengen von Rheinland-Pfalz für LVP in 2012 von

32,7 kg/Ew*a liegen die im Eifelkreis Bitburg-Prüm gesammelten Mengen ca. 7,5 kg/Ew*a

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 3.014 2.952 2.378 2.404 2.376 2.353 2.345 2.417 2.499 2.438 2.533 2.047

kg/(Ew*a) 27,2 26,6 21,5 21,9 21,6 21,4 21,4 22,1 22,6 24,2 25,2 21,4

-

5

10

15

20

25

30

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

78

unter dem rheinland-pfälzischen Mittel. Bei Behälterglas liegt die Pro-Kopfmenge im Eifel-

kreis Bitburg-Prüm nur 2 kg/Ew*a unter dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt in 2012.

Abbildung 7–37: Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.10.4 Landkreis Vulkaneifel

Leichtverpackungen werden im Landkreis Vulkaneifel über den Gelben Sack im 4-

wöchentlichen Abholturnus erfasst. Die erfassten Mengen werden den dualen Systemen zur

weiteren Verwertung übergeben.

In Abbildung 7–38 ist die Entwicklung der LVP-Mengen aus den vergangenen Jahren darge-

stellt. Die Erfassungsmenge schwankte zwischen 1.480 Tonnen (in 2009) und rd. 1.705

Tonnen (in 2011).

Behälterglas wird im Landkreis Vulkaneifel über 142 Container-Standorte erfasst. Die erfass-

ten Mengen waren über die vergangenen Jahre relativ konstant, sodass auch für die kom-

menden Jahre bis 2020 mit einer gleichbleibenden Pro-Kopfmenge gerechnet werden kann

(vgl. Abbildung 7–39).

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 2.544 2.360 2.661 2.683 2.330 2.479 2.455 2.723 2.476 2.372 2.413 2.329

kg/(Ew*a) 23,0 21,3 24,0 24,4 21,1 22,5 22,4 24,9 22,4 23,6 24,0 24,3

-

5

10

15

20

25

30

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

79

Abbildung 7–38: Entwicklung der LVP-Mengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

Abbildung 7–39: Entwicklung der Behälterglasmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.672 1.569 1.597 1.610 1.567 1.480 1.654 1.705 1.604 1.630 1.633

kg/(Ew*a) 26,1 24,6 25,2 25,6 25,1 23,9 26,9 27,9 26,5 26,7 28,3

0

5

10

15

20

25

30

-

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1.800

kg

/Ew

*a

Mg

/a

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.798 1.690 1.689 1.685 1.681 1.667 1.604 1.705 1.595 1.664 1.539

kg/(Ew*a) 28,1 26,5 26,6 26,8 26,9 26,9 26,0 27,9 26,3 27,3 26,7

0

5

10

15

20

25

30

-

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600

1.800

2.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

80

Die Pro-Kopfmenge an Leichtverpackungen liegt bei ca. 26,7 kg/Ew*a, die von Behälterglas

liegt bei ca. 27,3 kg/Ew*a. Im Vergleich mit den Pro-Kopfmengen von Rheinland-Pfalz für

LVP in 2012 von 32,7 kg/Ew*a liegen die im Landkreis Vulkaneifel gesammelten Mengen ca.

6 kg/Ew*a unter dem rheinland-pfälzischen Mittel. Bei Behälterglas liegt die Pro-Kopfmenge

mit einer Abweichung von 0,2 kg/Ew*a in etwa im rheinland-pfälzischen Durchschnitt von

2012.

7.10.5 RegAb – gesamt

Im Gebiet des RegAb wurden in 2013 durchschnittlich ca. 25,7 kg/Ew*a an Leichtverpackun-

gen und 28,7 kg/Ew*a an Behälterglas erfasst. Damit lagen die Erfassungsmengen für

Leichtverpackungen unter den in Rheinland-Pfalz in 2012 durchschnittlich erfassten Pro-

Kopfmengen von 32,7 kg/Ew*a. Die Erfassungsmengen an Behälterglas lagen über dem

Landesdurchschnitt des Jahres 2012 von 27,1 kg/Ew*a.

Tabelle 7–7: Übersicht der LVP- und Behälterglasmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Leichtverpackungen in 2013 [kg/Ew*a]

Prognose für 2020 [Mg]

Behälterglas in 2013 [kg/Ew*a]

Prognose für 2020 [Mg]

A.R.T. 22,8 5.967 29,5 7.618

Landkreis Bernkastel-Wittlich 28,1 3.403 32,9 3.820

Eifelkreis Bitburg-Prüm 25,2 2.047 24,0 2.536

Landkreis Vulkaneifel 26,7 1.633 27,3 1.539

RegAb Ø 25,7 13.050 Ø 28,4 15.513

7.11 Sperrabfall

7.11.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Der im Zweckverbandsgebiet anfallende Sperrabfall wird auf Abruf über ein Holsystem oder

im Bringsystem durch kostenpflichtige Anlieferung im EVZ Mertesdorf erfasst. Ab 2015 über-

nimmt der A.R.T. zusätzlich zur Einsammlung auch die anschließende Sortierung des Sper-

rabfalls. Dann wird der Sperrabfall nach der Sammlung mittels Radlader und Sortierbagger

sortiert. So werden Matratzen, Polstermöbel und nicht holzige Großteile extrahiert und an-

schließend zerkleinert. Diese Fraktion wird als heizwertreiche Fraktion vermarktet. Übrig

bleibt eine holzige Fraktion mit Verunreinigungen. Diese wird in Heizkraftwerken thermisch

verwertet. In Abbildung 7–40 ist der stetig steigende separierte Holz-Anteil im Sperrabfall ab

2006 dargestellt.

Die in Abbildung 7–42 dargestellten Mengen beziehen sich auf die Gesamtmengen des

Sperrabfalls inklusive der Altholzmengen. In den vergangenen Jahren schwankte das Pro-

Kopfaufkommen zwischen 36 und 43 kg/Ew*a. Für die mittelfristige Mengenentwicklung bis

2020 kann von einem vergleichbaren Pro-Kopfaufkommen, unter Bezug auf die Mengenent-

wicklung seit 2003, von ca. 39 kg/Ew*a ausgegangen werden.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

81

Abbildung 7–40: Überblick der separierten Sperrabfallanteile bis 2013 des A.R.T.

Abbildung 7–41: Entwicklung der Sperrabfallmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Holz-Sperrabfall 0% 0% 0% 29% 29% 28% 41% 41% 40% 45% 60%

Rest-Sperabfall 100% 100% 100% 71% 71% 72% 59% 59% 60% 55% 40%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 10.083 9.256 9.783 8.859 9.182 9.530 10.267 10.206 10.713 9.621 8.985 10.031

kg/Ew*a 42,2 38,7 40,9 36,9 37,6 38,9 41,8 41,5 43,3 38,7 35,9 39,0

-

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

82

7.11.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Sperrabfall wird im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Holsystem in drei unterschiedlichen

Arten (inkl. Elektroaltgeräte) erfasst. Außerdem besteht im EZ Sehlem die Möglichkeit zur

gebührenpflichtigen Andienung von Sperrabfall. Der holzige Sperrabfall wird außerhalb des

Landkreises zu unterschiedlichen Brennstoffqualitäten aufbereitet und anschließend ther-

misch verwertet. Der Rest des Sperrabfalls wird nachsortiert und anschließend ebenfalls der

thermischen Verwertung zugeführt. Der abgetrennte Holz-Anteil im bereitgestellten Sperrab-

fall nahm in den Jahren seit Einführung der getrennten Sammlung geringfügig, aber stetig zu

(vgl. Abbildung 7–42).

Abbildung 7–42: Entwicklung der separierten Sperrabfallanteile im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Nach geltender Beschlusslage, wird die Sperrabfallsammlung zu Beginn 2017 auf eine Ab-

holung auf Abruf umgestellt, was u. a. der Harmonisierung des Erfassungssystems im

Zweckverbandsgebiet des RegAb dienen soll. Damit soll auch eine Unterbindung des „Sper-

rabfalltourismus“ und dem Abgreifen von Elektroschrott durch illegale Sammelaktivitäten

begegnet werden. Die Erfassungsmengen werden daher voraussichtlich auf ein vergleichba-

res Niveau wie im A.R.T. absinken, der bereits eine Sperrabfallsammlung auf Abruf anbietet.

In Abbildung 7–43 ist die Entwicklung des gesamten Sperrabfalls (Holz und Rest) bis 2020

abgebildet. Für die Berechnung der Prognose wurde die gesamte Mengenentwicklung seit

2003 berücksichtigt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Holz-Sperrabfall 0% 46% 48% 49% 51% 50% 54% 52% 58% 51% 59%

Rest-Sperrabfall 100% 54% 52% 51% 49% 50% 46% 48% 42% 49% 41%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

83

Abbildung 7–43: Entwicklung der Sperrabfallmenge bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

7.11.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der Sperrabfall wird nach Einsammlung im Holsystem durch den beauftragten Verwerter

sortiert und die sortierten Abfallarten einer separaten Verwertung zugeführt. Die durch-

schnittliche Sperrabfallzusammensetzung ist rückwirkend bis 2007 dargestellt. In Abbildung

7–44 wird ersichtlich, dass der Holz-Anteil im Sperrabfall - ebenso wie der Anteil an sonsti-

gen brennbaren Abfällen - in etwa ein Drittel an der Gesamtmasse einnimmt. Das restliche

Drittel setzte sich aus den übrigen Sortierresten und zu einem geringeren Anteil aus Eisen-

metallen zusammen.

Die nachfolgend dargestellten Mengen beziehen sich auf die Gesamtmengen des Sperrab-

falls inklusive der anfallenden Mengen der US-Bürgerinnen und Bürger im Eifelkreis Bitburg-

Prüm. In Abbildung 7–45 ist die Mengenentwicklung ab 2003 dargestellt. Mit Ausnahme der

Jahre 2005 und 2006 stiegen die Mengen stetig an. Unter Berücksichtigung der Mengenent-

wicklung seit 2003 und bei Beibehaltung des derzeitigen Erfassungssystems wird die Pro-

Kopfmenge in 2020 auf ca. 45 kg/Ew*a ansteigen.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 3.788 4.323 4.031 4.236 4.295 4.327 4.821 5.894 5.358 6.377 4.905 4.503

kg/Ew*a 33,0 37,7 35,2 37,0 37,6 38,0 42,3 52,1 47,9 57,2 44,3 42,4

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

84

Abbildung 7–44: Zusammensetzung des Sperrabfalls ab 2007 im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Abbildung 7–45: Sperrabfallmengen bis 2020 (Prognose) des Eifelkreises Bitburg-Prüm

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Eisenmetalle 9% 8% 5% 4% 3% 3% 3%

brennbare Abfälle 22% 21% 24% 34% 37% 51% 47%

Holz 40% 41% 42% 30% 26% 29% 33%

Sortierreste 28% 30% 29% 32% 34% 17% 17%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 2.147 2.076 1.291 1.188 2.595 2.544 2.813 2.982 3.116 3.341 3.078 4.270

kg/(Ew*a) 19,4 18,7 11,7 10,8 23,5 23,1 25,7 27,3 28,1 33,2 30,6 44,6

-

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

85

7.11.4 Landkreis Vulkaneifel

Sperrabfall wird im Landkreis Vulkaneifel an zwei Terminen im Jahr kostenfrei (bis zu 2 m³ je

Haushalt) abgeholt und kann zusätzlich kostenpflichtig an der ULS Walsdorf angeliefert

werden. Der erfasste Sperrabfall wird nach der Sammlung in Altholz, Metall, Kunststoffe und

sonstige Reststoffe sortiert. Die Abfallarten werden jeweils einer separaten stofflichen (Metal-

le) oder energetischen Verwertung (hauptsächlich Altholz) zugeführt.

Mit Beibehaltung der Entsorgungsmodalitäten für Sperrabfall ist bis 2020 davon auszugehen,

dass sich die Pro-Kopfmenge weiterhin geringfügig bis auf eine Erfassungsmenge von rund

50 kg/Ew*a steigert (vgl. Abbildung 7–46). Dabei wurde die Mengentwicklung des Sperrab-

falls für den in Abbildung 7–46 dargestellten gesamten Betrachtungszeitraum berücksichtigt.

Abbildung 7–46: Entwicklung der Sperrabfallmengen bis 2020 im Landkreis Vulkaneifel

7.11.5 RegAb – gesamt

In 2013 wurden im RegAb im Mittel ca. 37,9 kg/Ew*a an Sperrabfall erfasst. Dabei wurden

die Sperrabfälle überwiegend einer energetischen Verwertung zugeführt.

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.776 1.805 2.232 2.560 2.267 2.802 2.661 2.849 2.734 2.482 2.882

kg/(Ew*a) 27,8 28,3 35,2 40,6 36,3 45,2 43,2 46,6 45,2 40,7 49,9

0

10

20

30

40

50

60

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

86

Tabelle 7–8: Übersicht der Sperrabfallmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Sperrabfall in 2013 [kg/Ew*a]

Prognose für 2020 [Mg]

A.R.T. 35,9 10.031

Landkreis Bernkastel-Wittlich 44,3 4.503

Eifelkreis Bitburg-Prüm 30,6 3.078

Landkreis Vulkaneifel 40,7 2.882

RegAb Ø 37,9 20.495

7.12 Restabfall – Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden im Zweckverbandsgebiet des

RegAb der Verwertungsanlage MBT Mertesdorf der RegEnt GmbH angedient und für die

thermische Verwertung durch biologische Trocknung aufbereitet. Die thermische Verwertung

findet in mehreren Industriekraftwerken statt. Reststoffe, die bei der energetischen Verwer-

tung anfallen, werden von den Vertragspartnern entsprechend entsorgt.

7.12.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Der im A.R.T.-Gebiet erfasste Hausmüll und die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle werden

in der MBT Mertesdorf nach der biologischen Trocknung aufbereitet und anschließend einer

thermischen Verwertung in Industriekraftwerken zugeführt. Wie Abbildung 7–47 zeigt, waren

die erfassten Mengen seit 2003 für beide Abfallarten in den vergangenen Jahren konstant

bzw. geringfügig rückläufig. Für die zukünftige Entwicklung kann daher von einer ähnlichen,

geringfügig rückläufigen Mengenentwicklung ausgegangen werden.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

87

Abbildung 7–47: Entwicklung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen bis 2020 (Prog-nose) im A.R.T.

7.12.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Hausmüll aus Privathaushalten wird über die Restabfalltonne im 2-wöchentlichen Leerungs-

rhythmus erfasst, in der MBT Mertesdorf getrocknet und anschließend energetisch verwertet.

Des Weiteren können Kleinmengen an Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen

im EZ Sehlem angedient werden. Die Hausmüllmengen aus Privathaushalten sind seit 2004

kontinuierlich rückläufig. Mit Beibehaltung dieses Trends sind in 2020 Pro-Kopfmengen von

ca.158 kg/Ew*a zu erwarten. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle werden seit Sommer 2005

(Deponierungsverbot) nur noch in geringen Mengen im Rahmen der Hausmüllsammlung

angedient. In den Jahren 2003 bis 2005 waren diese Mengen bereits stark rückläufig (vgl.

Abbildung 7–48).

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Hausmüll in Mg/a 45.116 47.757 46.664 45.492 45.764 45.954 46.425 46.015 46.510 46.558 45.934 46.044

hausmüll. Gewerbeabf. in Mg/a 17.699 16.181 19.301 13.761 13.819 14.245 14.412 14.501 14.513 13.667 14.334 13.181

Hausmüll in kg/Ew*a 188,7 199,5 195,1 189,7 187,6 187,5 189,1 187,1 187,8 187,4 183,5 178,8

hausmüll. Gewerbeabf. in kg/Ew*a 74,0 67,6 80,7 57,4 56,7 58,1 58,7 59,0 58,6 55,0 57,3 51,2

-

50

100

150

200

250

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

45.000

50.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

88

Abbildung 7–48: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Bernkastel-Wittlich

7.12.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Der über die Restabfalltonne erfasste Hausmüll sowie die erfassten hausmüllähnlichen

Gewerbeabfälle werden in der MBT Mertesdorf biologisch getrocknet und anschließend einer

energetischen Verwertung in Industriekraftwerken zugeführt.

In den vergangenen Jahren schwankte die Hausmüllmenge zwischen 22.650 Tonnen und

35.300 Tonnen. Die Ausweisung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle seit 2011 erfolgt

anhand von qualifizierten Einschätzungen des Regiebetriebes Abfallwirtschaft und setzt sich

zusammen aus Anteilen des Hausmülls von den US-Liegenschaften, einem Anteil der wö-

chentlichen Leerungstour der 1.100-Liter-Behälter und den Direktanlieferungen von Gewer-

bebetrieben an die Zentraldeponie Plütscheid. In den Jahren vor 2011 orientierte sich die

Ausweisung der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle an den Hinweisen zur Erstellung der

Abfallbilanz Rheinland-Pfalz. Dies führte teilweise zu einer inhomogenen Darstellung der

Mengenanteile an hausmüllähnlichem Gewerbeabfall in den Jahren von 2003 bis 2011 mit

Mengenanteilen zwischen 0 und 10.700 Tonnen.

Mit Beibehaltung des Gebührensystems und der Abfuhr-Rhythmen wird die spezifische Pro-

Kopfmenge in 2020 bei ca. 250 kg/Ew*a für Hausmüll (inkl. US) und bei rd. 21 kg/Ew*a für

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle liegen. Die Prognose beruht dabei auf der Betrachtung

des gesamten Zeitraums von 2003 bis einschließlich 2013.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Hausmüll in Mg/a 21.33721.86721.52420.79920.51720.04220.02520.23319.61819.05118.95116.763

hausmüll. Gewerbeabf. in Mg/a 17.23815.802 6.139

Hausmüll in kg/Ew*a 185,9 190,6 187,7 181,9 179,5 176,1 175,8 178,8 175,5 170,9 171,2 157,7

hausmüll. Gewerbeabf. in kg/Ew*a 150,2 137,7 53,5

0,0

50,0

100,0

150,0

200,0

250,0

-

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

89

Abbildung 7–49: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.12.4 Landkreis Vulkaneifel

Restabfälle, bestehend aus Hausmüll aus Privathaushalten sowie hausmüllähnlichen Ge-

werbeabfällen, werden im Landkreis Vulkaneifel über die Restabfalltonne in 4 wöchentlicher

Leerung erfasst. Die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle waren in den vergangen Jahren bis

2011 tendenziell rückläufig und haben sich nur in den letzten Jahren geringfügig erhöht.

Mittelfristig ist mit einer Reduktion auf knapp unter 60 kg/Ew*a bis 2020 zu rechnen. Bei den

Hausmüllmengen aus Privathaushalten wurde in der Vergangenheit eine geringfügig stei-

gende Pro-Kopfmenge erfasst. Bis 2020 kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser

Trend weiter fortsetzt und die Pro-Kopfmenge auf ca. 146 kg/Ew*a steigt. Für beide Progno-

sen wurde der gesamte Betrachtungszeitraum wie in Abbildung 7–50 dargestellt, zu Grunde

gelegt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Hausmüll (inkl. US) in Mg/a 23.639 24.631 28.502 22.642 24.563 27.547 26.995 26.546 24.510 24.297 22.466 23.727

hausmüll. Gewerbeabfall in Mg/a 7.763 10.709 4.405 7.250 2.339 2.176 10 - 2.337 2.116 2.292 1.990

Hausmüll (inkl. US) in kg/Ew*a 213,3 222,4 257,3 206,3 222,8 250,0 246,4 243,0 221,3 241,6 223,4 247,8

hausmüll. Gewerbeabf. in kg/Ew*a 70,1 96,7 39,8 66,1 21,2 19,7 0,1 - 21,1 21,0 22,8 20,8

-

50

100

150

200

250

300

-

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

90

Abbildung 7–50: Entwicklung der Restabfallmengen bis 2020 (Prognose) im Landkreis Vulkaneifel

7.12.5 RegAb – gesamt

Im Durchschnitt wurden in 2013 im RegAb ca. 180,3 kg/Ew*a an Hausmüll aus Privathaus-

halten sowie ca. 48,7 kg/Ew*a hausmüllähnliche Gewerbeabfälle erfasst. Die rheinland-

pfälzischen Vergleichswerte liegen mit 156,7 kg/Ew*a für Hausmüll und 20,6 kg/Ew*a für

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle unter diesen durchschnittlichen Werten.

Der Hausmüll und die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle werden in der MBT Mertesdorf

zerkleinert, biologisch getrocknet und nach einer Metallabscheidung als hochkalorischer

Brennstoff der energetischen Verwertung in Industriekraftwerken zugeführt.

Tabelle 7–9: Übersicht der Restabfallmengen im RegAb

Zweckverbandsmitglied Hausmüll in

2013

[kg/Ew*a]

Prognose für

2020

[Mg]

hausmüllähnlicher

Gewerbeabfall in 2013

[kg/Ew*a]

Prognose

für 2020

[Mg]

A.R.T. 183,5 46.044 57,3 13.181

Landkreis Bernkastel-Wittlich 171,2 16.763 - -

Eifelkreis Bitburg-Prüm 223,4 23.727 22,8 1.990

Landkreis Vulkaneifel 142,9 8.446 66,0 3.356

RegAb Ø 180,3 94.979 Ø 48,7 18.526

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Hausmüll in Mg/a 8.038 8.307 8.546 8.564 8.663 8.534 8.711 8.701 8.795 8.608 8.712 8.446

hausmüll. Gewerbeabf. in Mg/a 4.928 5.065 4.909 4.708 4.264 4.201 3.979 3.768 3.855 3.906 4.021 3.356

Hausmüll in kg/Ew*a 124,7 129,8 133,9 134,9 137,6 136,5 140,5 141,3 144,0 142,2 142,9 146,4

hausmüll. Gewerbeabf. in kg/Ew*a 76,5 79,1 76,9 74,2 67,7 67,2 64,2 61,2 63,1 64,5 66,0 58,1

-

20

40

60

80

100

120

140

160

-

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

9.000

10.000

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

91

7.13 Sonstige Abfälle zur Verwertung

7.13.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Problemabfälle werden vom A.R.T. im Landkreis Trier-Saarburg nach erfolgter Anmeldung

entweder vor der Haustür abgeholt oder können über das Schadstoffmobil an 6 Sammelta-

gen im Jahr an über 32 Sammelstellen abgegeben werden. In der Stadt Trier ist das Schad-

stoffmobil ebenfalls regelmäßig an unterschiedlichen Standorten unterwegs, um Problemab-

fälle anzunehmen. Darüber hinaus werden im EVZ Mertesdorf und ab 2015 auch am Stand-

ort Metternichstraße Problemabfälle werktäglich von 8:00 bis 16:00 Uhr angenommen.

Abbildung 7–51: Entwicklung der Problemabfallmengen bis 2020 (Prognose) im A.R.T.

Die erfassten Problemabfälle werden einer Aufbereitung, Regenerierung oder thermischen

Verwertung zugeführt. Aufgrund des komfortablen Rückgabesystems kann, bei Betrachtung

der bisherigen Mengensteigerung seit 2003, in den kommenden Jahren mit einer weiteren

Steigerung des Pro-Kopfaufkommens gerechnet werden (vgl. Abbildung 7–51).

Straßenreinigungsabfälle fallen im Rahmen von Straßenreinigungsmaßnahmen an. Wie

Abbildung 7–52 zeigt, waren die Mengen von 2003 bis 2010 geringfügig rückläufig. In 2011

konnte aufgrund einer einmaligen Räumungsaktion ein Mengenanstieg um mehr als die

doppelte Menge verzeichnet werden. Im den Folgejahren ging die Menge wieder kontinuier-

lich zurück. Die Abfälle werden in einer Bodenaufbereitungsanlage behandelt und einer

anschließenden Verwertung zugeführt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 150 140 153 151 160 164 190 193 193 216 214 272

kg/Ew*a 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7 0,8 0,8 0,8 0,9 0,9 1,1

-

0

0

1

1

1

1

0

50

100

150

200

250

300

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

92

Abbildung 7–52: Entwicklung der Straßenreinigungsabfälle bis 2013 im A.R.T.

Die erfassten Mengen an Naturkork sind in 2006 stark zurückgegangen und schwanken

seitdem zwischen 1 und 3,5 Tonnen pro Jahr.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 984 910 860 906 745 735 831 749 1.923 1.492 1.137

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

93

Abbildung 7–53: Entwicklung der Naturkorkmengen bis 2013 im A.R.T.

Darüber hinaus werden auch andere Abfallarten wie Dachpappe, PVC-Böden, Rollläden,

Kunststofffensterrahmen im EVZ separat angenommen und einer Verwertung zugeführt.

7.13.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden die Problemabfälle im Holsystem über das Prob-

lemmüll-Fahrzeug an insgesamt 21 Sammeltagen pro Jahr erfasst. Im Frühjahr erfolgt die

Sammlung in jeder Ortsgemeinde und auch in jedem Ortsteil. Im Herbst wird die Sammlung

in sogenannten Schwerpunktgemeinden durchgeführt. Die erfassten Mengen werden nach

erfolgter Aufbereitung bzw. Regenerierung entweder stofflich oder energetisch verwertet. Die

erfassten Mengen schwankten in den vergangenen Jahren zwischen 52 Mg (in 2009) und 92

Mg (in 2004). Mittelfristig ist eine mittlere Pro-Kopfmenge von ca. 0,6 kg/Ew*a zu erwarten

(vgl. Abbildung 7–54).

Neben den in Abbildung 7–55 dargestellten Entwicklungen der Abfallarten Flachglas und

Altreifen, die am Entsorgungszentrum Sehlem im Bringsystem erfasst werden, ergeben sich

jährlich zwischen 0,5 und 1 Mg Naturkorken und rd. 4 Mg Altbatterien aus der separaten

Erfassung, die einer Verwertung zugeführt werden.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 24 13 12 2 2 3 1 2 4 1 1

0

5

10

15

20

25

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

94

Abbildung 7–54: Entwicklung der Problemabfallmengen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Abbildung 7–55: Entwicklung weiterer Kleinabfallarten im Landkreis Bernkastel-Wittlich

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 71 92 54 71 66 63 52 61 61 52 52 66

kg/Ew*a 0,6 0,8 0,5 0,6 0,6 0,6 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6

-

0,2

0,4

0,6

0,8

1,0

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

kg

/Ew

*a

Mg

/a

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Flachglas in Mg/a 0 0 145 156 238 144 133 170 262 186 188

Altreifen in Mg/a 170 189 248 68 80 79 80 56 56 60 57

Altbatterien in Mg/a 6 6 3 4 5 6 3 2 6 4 4

0

50

100

150

200

250

300

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

95

7.13.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Problemabfälle werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm über das Schadstoffmobil an 4 Sam-

melterminen im Jahr an 20 unterschiedlichen Standorten erfasst. Die erfassten Problemab-

fälle werden einer Aufbereitung bzw. Regenerierung oder energetischen Verwertung zuge-

führt. In Abbildung 7–56 ist die Mengenentwicklung zwischen 2003 und 2013 inkl. einer

Prognose für 2020, welche auf der Mengenentwicklung seit 2003 beruht, dargestellt. Seit

2006 schwankt die jährlich erfasste Menge zwischen 24 und 18 Tonnen.

Abbildung 7–56: Entwicklung der Problemabfallmengen zur Verwertung bis 2020 (Prognose) im Eifelkreis Bitburg-Prüm

In Abbildung 7–57 sind die Entwicklungen der Kleinabfallarten wie Altreifen, Kunststoffe,

Naturkork und Altbatterien dargestellt. Der Mengenanstieg bei den Altreifen in 2008 ist mit

der Einrechnung der US-Mengen ab diesem Jahr zu erklären. Seit 2008 werden Nicht-

Verpackungskunststoffe am Wertstoffhof auf der Zentraldeponie Plütscheid separat erfasst.

Die 2013 erfassten Naturkorkmengen wurden erst im Jahr 2014 zur Verwertung abgegeben,

daher sind in der Abbildung keine Verwertungsmengen in 2013 ausgewiesen.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 21 - 6 24 18 18 23 18 18 23 21 29

kg/Ew*a 0,2 - 0,1 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,3

-

0,2

0,4

-

5

10

15

20

25

30

35

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

96

Abbildung 7–57: Entwicklung von Kleinabfallarten bis 2013 im Eifelkreis Bitburg-Prüm

7.13.1 Landkreis Vulkaneifel

Problemabfälle werden im Landkreis Vulkaneifel über das Umweltmobil erfasst, welches an

festen Terminen im Jahr nach erfolgter Voranmeldung die Schadstoffe vom Grundstück

abholt. Die erfassten Mengen schwankten in den letzten Jahren deutlich zwischen 20 Ton-

nen in 2010 und 65 Tonnen im Jahr davor. Für die mittelfristige Entwicklung bis 2020 kann

von einer vergleichbaren Menge wie die letzten Jahre ausgegangen werden (vgl. Abbildung

7–58). Der überwiegende Anteil der Problemabfälle aus dem Landkreis Vulkaneifel wird

stofflich verwertet, der verbleibende Rest wird einer energetische Verwertung zugeführt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Altreifen (inkl. US) in Mg/a 26 23 19 11 14 45 54 53 51 42 46

Kunststoff (inkl. US) in Mg/a - - - - - 37 31 36 30 33 38

Naturkork in Mg/a 0,88 0,58 0,44 0,32 0,32 0,36 - 0,42 - 0,85 -

Altbatterien in Mg/a - - 4 7 4 1 2 2 3 4 2

-

10

20

30

40

50

60

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

97

Abbildung 7–58: Entwicklung der Problemabfallmengen in Landkreis Vulkaneifel

7.13.2 RegAb – gesamt

Die Mitglieder des RegAb erfassten in 2013 diverse Abfallkleinmengen. Insgesamt wurden

rund 1.824 Mg Problem- und Straßenreinigungsabfälle, sowie Naturkork, Flachglas, Altreifen,

Kunststoffe und Altbatterien einer Verwertung zugeführt.

Tabelle 7–10: Übersicht der Abfallkleinmengen in 2013 im RegAb

Zweckverbands-

mitglied

Problem-abfälle [Mg]

Straßenreini-gungsabfälle

[Mg]

Natur-korken

[Mg]

Flach-glas [Mg]

Altreifen [Mg]

Kunst-stoffe [Mg]

Altbatte-rien [Mg]

A.R.T. 214 1.137 1 - - - -

Landkreis

Bernkastel-Wittlich 52 - 1 188 57 - 4

Eifelkreis

Bitburg-Prüm 21 - - - 46 38 2

Landkreis

Vulkaneifel 63 - - - - - -

RegAb 350 1.137 2 188 103 38 6

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 46 30 49 54 44 65 20 52 48 63 68

kg/Ew*a 0,7 0,5 0,8 0,9 0,7 1,0 0,3 0,9 0,8 1,0 1,2

0,0

0,5

1,0

1,5

-

10

20

30

40

50

60

70

80

kg

/Ew

*a

Mg

/a

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

98

8 Abfallbeseitigung

8.1 Bau- und Abbruchabfälle

8.1.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Erdaushub oder Bodenaushub fällt bei Baumaßnahmen als ausgehobenes oder abgetrage-

nes Material an. Ebenso ist der Abfall, der bei der Gewinnung und Aufbereitung von nichtme-

tallhaltigen Bodenschätzen anfällt, darunter zu verstehen. Belasteter Erdaushub wird auf der

Deponie im EVZ Mertesdorf deponiert. In Abbildung 8–1 ist die Mengenentwicklung von

2003 bis 2013 dargestellt.

Schadstoffhaltiger Straßenaufbruch bzw. kohlenteerhaltige Bitumengemische fallen bei

Straßenbaumaßnahmen an, bei denen teerhaltiger Straßenaufbruch entsteht. In den ver-

gangenen Jahren ist insbesondere in 2006 durch größere Sanierungsmaßnahmen im

Zweckverbandsgebiet schadstoffhaltiger Straßenaufbruch angefallen und wurde auf der

Deponie im EVZ Mertesdorf deponiert.

Gründe für die Beseitigung dieser Abfallarten liegen in fehlenden technischen Maßnahmen

zur Schadstoffentfrachtung und Aufbereitungsmöglichkeiten für die Rückführung in den

Stoffkreislauf.

Abbildung 8–1: Angefallene schadstoffhaltige Straßenaufbruch- und belastete Erdaushubmengen bis 2013 im A.R.T.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

schadstoff. Straßenaufbr. In Mg/a 0 0 3.174 39.544 2.832 1.432 57 51 3 654 64

belast. Erdaushub in Mg/a 2.005 1.090 2.779 28.515 12.473 5.275 11.231 34.590 54.163 3.690 6.480

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

99

Asbesthaltige Bauabfälle sowie künstliche Mineralfasern fallen hauptsächlich im Rahmen

von Sanierungsmaßnahmen von Bausubstanzen an. Dementsprechend schwankte auch die

vom A.R.T. erfassten Mengen (vgl. Abbildung 8–2). Für Asbest und asbesthaltige Abfälle gilt

nach Chemikalien-Verbotsordnung ein Verbot des Inverkehrbringens, daher wurden Asbe-

stabfälle ebenfalls ordnungsgemäß auf der Deponie im EVZ Mertesdorf in einem dafür aus-

gewiesenen Monobereich abgelagert.

Abbildung 8–2: Entwicklung der Asbestabfälle bis 2013 im A.R.T.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Asbestabfälle in Mg/a 602 352 455 545 851 538 395 556 650 479 420

"Künstli. Mineralfasern in Mg/a" 2 11 58 234 398 337 286 345 450 415 366

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

100

8.1.3 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Schadstoffhaltiger Straßenaufbruch oder kohlenteerhaltige Bitumengemische fallen bei

Straßensanierungsmaßnahmen an. In Abbildung 8–3 ist die Mengenentwicklung der letzten

Jahre dargestellt. Schadstoffhaltiger Straßenaufbruch enthält unter anderem polyzyklische

aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), welche krebserregende, erbgutverändernde

und/oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften aufweisen, Aufgrund der Gefahr für die

Gesundheit des Menschen wurde diese Abfallart im Entsorgungszentrum Sehlem deponiert

und somit dem Stoffkreislauf entzogen.

Asbesthaltige Bauabfälle fallen hauptsächlich im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ent-

sprechender Bausubstanzen an. Gleiches gilt für Dämmmaterial. Die Mengenentwicklung für

diese beiden Abfallarten ist in Abbildung 8–4 dargestellt. Die erfassten Mengen werden auf

der Deponie in Sehlem abgelagert. Als Begründung für die Ablagerung und somit für die

Beseitigung dieser Abfälle gilt das Verbot des in Verkehr Bringens von Asbest und asbest-

haltiger Abfälle der Chemikalien-Verbotsordnung.

Abbildung 8–3: Entwicklung von schadstoffhaltigen Straßenaufbruch in Landkreis Bernkastel-Wittlich

Baustoffe auf Gipsbasis sind Leichtbaustoffe wie z.B. Gipskartonplatten, Rigips, Ytong und

Bims. Diese Abfallart fällt ebenfalls im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen entsprechender

Bausubstanzen an. Baustoffe auf Gipsbasis können aufgrund der Materialeigenschaften

nicht als Deponieersatzbaustoff verwendet werden und werden daher auf der Deponie Seh-

lem abgelagert.

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 3.885 15.106 22.194 52.026 61.450 58.047 63.132 36.349 38.324 28.633

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

101

Abbildung 8–4: Entwicklung von Asbestabfällen, Dämmmaterial und Baustoffen auf Gipsbasis im Landkreis Bernkastel-Wittlich

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Asbestabfälle in Mg/a 449 754 521 622 867 842 1.368 1.567 2.175 2.184 1.432

Dämmmaterial in Mg/a 0 50 359 268 351 404 138 115 96 134 223

Baustoffe auf Gipsbasis in Mg/a 0 0 332 176 0 10 1.193 1.969 1.646 1.048 1.169

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

102

8.1.5 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden die erfassten Erdaushubmengen auf den Deponien Rit-

tersdorf und Dudeldorf abgelagert. In Abbildung 8–5 ist die Entwicklung Ablagerungsmengen

dargestellt. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es für unbelasteten Erdaushub nur begrenzt

Verwertungsmöglichkeiten, die technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar sind.

Abbildung 8–5: Entwicklung der Erdaushubmengen zur Ablagerung im Eifelkreis Bitburg-Prüm

8.1.6 RegAb – gesamt

In 2013 sind insgesamt 42.055 Mg Bau- und Abbruchabfälle zur Beseitigung im RegAb

angefallen. Die erfassten Mengen wurden auf den Deponien der jeweiligen Zweckverbands-

mitglieder fachgerecht abgelagert und somit Schadstoffe dem Stoffkreislauf entzogen.

Tabelle 8–1: Übersicht der Bau- und Abbruchabfälle zur Beseitigung in 2013 im RegAb

Zweckverbandsmitglied (belasteter) Erdaushub

[Mg]

schadstoffhaltiger Straßenaufbruch

[Mg]

Asbestabfälle/ Dämmmaterial

[Mg]

Baustoffe auf Gipsbasis

[Mg]

A.R.T. 6.480 64 786

Landkreis Bernkastel-Wittlich 28.633 1.655 1169

Eifelkreis Bitburg-Prüm 3.268

RegAb 9.748 28.697 2.441 1.169

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 15.790 15.428 11.273 6.950 3.044 3.302 14.360 35.744 16.238 9.574 3.268

-

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

103

8.2 Sonstige Abfälle zur Beseitigung

8.2.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Sonstige Abfälle zur Beseitigung fallen im Zweckverbandsgebiet bei der Abwasser- und

Wasserbehandlung sowie als produktionsspezifische Abfälle an.

Bei den Abfällen zur Beseitigung aus der Abwasser- und Wasserbehandlung handelt es sich

hauptsächlich um Sieb- und Rechengut sowie Sandfangmaterial. Das Sandfangmaterial wird

bei Vorbehandlung durch den Erzeuger und entsprechende Analysenwerte aus Laborunter-

suchungen auf der Deponie Mertesdorf abgelagert. Wie Abbildung 8–6 zeigt, sind die Men-

gen seit 2006 eher rückläufig, sodass auch zukünftig von geringeren Mengen auszugehen

ist.

Abbildung 8–6: Entwicklung der Abfallmengen aus Wasser- und Abwasserbehandlung bis 2020 im A.R.T.

In den Jahren bis 2006 fielen größere Mengen an produktionsspezifischen Abfällen an. Die

Abfälle wurden je nach Abfallart und Zusammensetzung einer Verwertung, in der Regel

jedoch in Form einer Deponierung beseitigt. Mit Höchstmengen von rd. 56.730 Mg Schred-

derabfälle in 2006 war die Mengenentwicklung ab dann kontinuierlich stark rückläufig und

wird in Zukunft vom A.R.T. nicht mehr erfasst. Die Entwicklung der letzten Jahre ist in Abbil-

dung 8–7 dargestellt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020

Mg/a 1.868 1.662 1.954 1.228 990 893 947 681 589 702 585 557

0

1.000

2.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

104

Abbildung 8–7: Entwicklung der produktionsspezifischen Abfälle bis 2013 im A.R.T.

8.2.2 RegAb – gesamt

Bei den sonstigen Kleinmengen zur Beseitigung weist der A.R.T. erfasste Abfallmengen auf,

die einer Beseitigung zugeführt wurden. Hinsichtlich der Schredderabfälle bzw. produktions-

spezifischen Abfälle werden in Zukunft voraussichtlich keine weiteren Mengen beim A.R.T.

anfallen. Die Abfälle aus Wasser- und Abwasserbehandlung werden in Zukunft auf ähnli-

chem Niveau wie in 2013 zu erwarten sein. Insgesamt wurden in 2013 617 Mg Kleinabfälle

einer Beseitigung zugeführt.

Tabelle 8–2: Übersicht der sonstigen Kleinabfallarten zur Beseitigung in 2013 im RegAb

Zweckverbandsmitglied Abfälle aus Wasser- und Abwasserbehandlung in

2013 [Mg]

produktionsspezifische Abfälle in 2013 [Mg]

A.R.T. 585 32

RegAb 585 32

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Mg/a 49.551 56.281 49.877 56.728 43.133 31.907 14.531 4.073 2.033 1.893 32

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

105

9 Deponien

Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes RegAb existieren diverse Altdeponien sowie noch

in Betrieb befindliche Deponien, welche im Rahmen der abfallgesetzlichen Aufgabenerfül-

lung der Verbandsmitglieder einer Nachsorge nach den abfallgesetzlichen Vorgaben (insbes.

§§ 39 ff. KrWG und DepV) bedürfen.

In den nachfolgenden Tabellen sind die Altdeponien und in Betrieb befindlichen Deponien

der Zweckverbandsmitglieder im Überblick dargestellt.

Tabelle 9–1: Übersicht der Deponien des A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Altdeponien Hausmülldeponie Hermeskeil

Altdeponie Saarburg

Altdeponie Aach

Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler

Erdaushubzwischenlager Kell am See

Erdaushubzwischenlager Thomm

Erdaushubzwischenlager Freudenburg

Erdaushubdeponie Kanzem

Erdaushubdeponie Trier-Pfalzel

In Betrieb befindliche Deponien Deponie auf dem Gelände des EVZ in Mertesdorf

Tabelle 9–2: Übersicht der Deponien im Landkreises Bernkastel-Wittlich

Landkreis Bernkastel-Wittlich

Altdeponien ---

In Betrieb befindliche Deponien Deponie Sehlem

Erdaushublager Morbach

Tabelle 9–3: Übersicht der Deponien im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Eifelkreis Bitburg-Prüm

Altdeponien Zentraldeponie Plütscheid

Erddeponie Daleiden

In Betrieb befindliche Deponien Erddeponie Dudeldorf

Erddeponie Rittersdorf

In den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel gibt es ebenfalls noch einige Altde-

ponien, die in der Übersicht in Tabelle 9–1 bis Tabelle 9–3 jedoch nicht aufgeführt sind. Sie

sind entweder aus der Nachsorge entlassen oder befinden sich in privater Hand bzw. in

Gemeindebesitz. Daher fallen sie aus dem Verantwortungsbereich des öffentlich-rechtlichen

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

106

Entsorgungsträgers heraus und werden im vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept nicht be-

rücksichtigt.

Im Weiteren werden zu den aufgelisteten Altdeponien (Kapitel 9.1) und in Betrieb befindli-

chen Deponien (Kapitel 9.2) im Zweckverbandsgebiet Informationen zum Status quo der

Deponien und den weiteren Planungen aufgeführt. Eine detaillierte Auflistung der Deponie-

spezifika und der Historie der Deponien ist in tabellarischer Form im Anhang B aufgeführt.

9.1 Altdeponien

9.1.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

9.1.1.1 Hausmülldeponie Hermeskeil

Auf der ehemaligen Hausmülldeponie Hermeskeil erfolgt nur noch eine Überwachung der

rekultivierten Deponie. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher

Abfolge zu dieser Altdeponie sind in den nächsten beiden Absätzen dargelegt.

Im Jahr 2000 wurde der seitlich am Böschungsfuß der Deponie fließende Detzbach in den

angrenzenden Wald verlegt. Die Deponieanlage wurde 2004 mittels Bodenabdeckung und

Böschungsanpflanzungen rekultiviert, wobei auch mittels Rammkernsondierungen Boden-

luftproben bis in 4 m Tiefe entnommen wurden. Alle Maßnahmen erfolgten mit Zustimmung

der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Die Anlage wird seit ca. 1986 als Hundesportplatz mit Vereinsgebäude genutzt. Mit der SGD

Nord Regionalstelle Trier wird zurzeit angestrebt, die Anlage im Rahmen der Nachsorge vom

Abfallrecht in den Bodenschutz zu übertragen.

Abbildung 9–1: Luftbild der ehemaligen Hausmülldeponie Hermeskeil

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

107

9.1.1.2 Altdeponie Saarburg

Die ehemalige Hausmülldeponie Saarburg befindet sich in der Nachsorge und wird voraus-

sichtlich von 2016 bis 2018 zur Deponie im EVZ Mertesdorf umgelagert. Angaben zur not-

wendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser Altdeponie sind

nachfolgend erläutert.

Die Anlage wurde bis 1995 mit Haus-, Gewerbe- und Bauabfällen verfüllt. Das Ablagerungs-

volumen beträgt incl. der Zwischenabdeckungen mit Bodenmassen ca. 300.000 m³. Die

ehemalige Hausmülldeponie verfügt über keine Basisdichtung und hat eine sehr hohe Si-

ckerwasser-Neubildungsrate durch Fremdwasserzutritte.

Nach der Schließung wurde die Deponieoberfläche zur Reduzierung der Sickerwasserbil-

dung nach und nach mit einer bis zu drei Meter starken Bodenabdeckung versehen. Ab 1995

wurden als weitere Sanierungsschritte im Einvernehmen mit der damaligen Bezirksregierung

Trier folgende Maßnahmen durchgeführt:

Bau einer Anschlussleitung zum Schmutzwasserkanal der Stadt Saarburg

Erweiterung der Speichermöglichkeiten für stark belastetes Sickerwasser

Bau einer Tiefrigole am Deponiefuß zur Fassung von oberflächennah zufließendem

Grundwasser

Abklemmen einer Stichdränage in der Steilböschung, da diese Dränage nur unbelas-

tetes Wasser führt

Bau einer Mess- und Kontrolleinrichtung westlich der L 135

Umlenkung des Oberflächenwasser-Abflusses in den bergseitigen Randgraben der

Deponiezufahrtsstraße sowie Regenrückhaltemaßnahmen

Bestimmung des hydrogeologischen Einzugsgebiets und Aufstellung eines einfachen

Niederschlags-Abfluss-Bilanzmodells

Im April 2002 wurden Erkundungsmaßnahmen mit dem Ziel einer endgültigen Sanierung

beauftragt. Es wurden Voruntersuchungen zur endgültigen Überführung der Deponie in die

Nachsorge durchgeführt, um eine Beurteilung der Deponie bezüglich

Deponiegasbildung und Erfordernis der aktiven Entgasung,

Sickerwasserbildung und Möglichkeiten der Mengenreduzierung,

Zustand des vorhandenen Sickerwasser-Fassungssystems

zu erhalten.

In Rahmen dieses Untersuchungsprogramms wurde festgestellt, dass die Verrottung der

Abfälle so weit fortgeschritten ist, dass auf den Bau einer aktiven Entgasung verzichtet wer-

den kann.

Seit 2008 ließ der Zweckverband A.R.T. zur Gewinnung von weiteren Kenntnissen acht

Greifer-Bohrungen sowie einen Probebau durchführen. Eine Machbarkeitsstudie und ein

Vorentwurf zeigten, dass eine Umlagerung der Deponie ökologisch und ökonomisch vertret-

bar, nachhaltig und sinnvoll ist. Die Entscheidung für die Umlagerung der Deponie Saarburg

zur Deponie im EVZ Mertesdorf ist am 27.06.2012 in der Verbandsversammlung gefallen.

Die Gesamtkosten betragen ca. 15 Mio. € inkl. Umsatzsteuer.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

108

Abbildung 9–2: Luftbild der Altdeponie Saarburg

9.1.1.3 Altdeponie Aach

Die ehemalige Hausmülldeponie Aach befindet sich in der Nachsorgephase. Angaben zur

notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser Altdeponie lauten

wie folgt:

Vorgeschichte:

Die Deponie Aach wurde 1968 von der Stadt Trier auf gepachteten Flächen angelegt.

Die Stadt Trier deponierte in der Anlage 5 Jahre lang bis zum 31.08.1973 Abfall.

Ab 01.09.1973 bis zur Verfüllung Ende Oktober 1978 wurde die Deponie vom Zweck-

verband A.R.T. betrieben.

Behördliche Vorgaben/Planfeststellungsverfahren:

Beim Bau der Anlage wurde zwingend vorgegeben, dass der durch das Deponiege-

lände fließende Rolkemsbach mittels Kastenbauwerk zu verrohren ist.

Wegen des geänderten technischen Standes nach Schließung der Anlage und weil

sich das Kastenbauwerk auch nicht als dicht erwies, hat die ehemalige Bezirksregie-

rung Trier im Januar 1985 einen Sanierungsplan gefordert.

Der Rolkemsbach muss seitlich der Anlage als offenes Gewässer vorbeigeführt wer-

den.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

109

Am 16.07.1987 wurde der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Der wasserrechtliche

Planfeststellungsbeschluss wurde am 20.02.1995 von der Bezirksregierung Trier er-

lassen.

Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen vom Februar 2000 bis Mai 2002:

Umlagerung von ca. 135.000 m³ Abfall zur Profilierung der Deponie und Freilegung

eines Taleinschnittes bis zum gewachsenen Erdreich

Anlegung eines naturnahen Bettes für den Rolkemsbach in das freigelegte V-Tal

Einrichtungen zur Fassung von Sickerwasser und Deponiegas

Anlegen von ca. 35.000 m² Oberflächendichtung

Wegebau

Böschungssicherungen

Abbildung 9–3: Luftbild der Altdeponie Aach

9.1.1.4 Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler

Beim Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler handelt es sich um eine ehemalige

Hausmülldeponie, welche insbesondere als Erdaushubzwischenlager weitergenutzt wurde

und sich nun in Rekultivierung befindet. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-

planung in zeitlicher Abfolge zu dieser Altdeponie sind nachfolgend dargestellt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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Die Anlage befindet sich auf einer ehemaligen gemeindeeigenen Abladefläche. Die eingela-

gerten wenigen Bauschuttmassen sind noch zum Teil zu erkennen, jedoch bereits stark

verwittert und wie die überwiegend nicht mehr sichtbaren Bodenmassen durch natürliche

Sukzession bewachsen. Eine Rekultivierung ist hier nicht erforderlich.

9.1.1.5 Erdaushubzwischenlager Kell am See

Das Erdaushubzwischenlager Kell am See befindet sich als rekultiviertes Zwischenlager in

der Nachsorge. Dieses könnte möglicherweise als DK 0-Deponie wieder in Betrieb genom-

men werden. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge

zu dieser Altdeponie sind nachfolgend erläutert.

Die zwischengelagerten Massen konnten auf der Deponie verbleiben. Alle Einfriedungsein-

richtungen der Anlage wurden 2004 entfernt und die eingelagerten Massen sowie der

Oberboden nach den behördlichen Vorgaben zur Rekultivierung eingebaut. Als Rekultivie-

rungsziel wurde eine natürliche Sukzession der Fläche festgelegt.

Nach Schließung der DK 0-Deponie Kanzem ist die Errichtung einer neuen DK 0-Anlage

angedacht. Als ein möglicher Standort wird das ehemalige Erdaushubzwischenlager Kell am

See mit ca. 55.000 m² Fläche und einem Nutzvolumen von ca. 270.000 m³ näher betrachtet.

9.1.1.6 Erdaushubzwischenlager Thomm

Das Erdaushubzwischenlager Thomm befindet sich in der Nachsorge.

Alle Ablagerungsmassen wurden 2002 aus dem Zwischenlager entnommen und zur Verfül-

lung eines Beckens im Trierer Hafen eingesetzt. Durch Einplanieren des seitlich gelagerten

Mutterbodens über die leergeräumte Fläche stellte sich wieder landwirtschaftlich genutztes

Weideland ein.

9.1.1.7 Erdaushubzwischenlager Freudenberg

Das Erdaushubzwischenlager Freudenberg befindet sich in der Nachsorgephase, es wurde

als Bauschutt- und Erdaushubdeponie genutzt und fungiert derzeit als Schüttgutlager. Anga-

ben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser Altdepo-

nie sind nachfolgend erläutert.

Per Vertrag vom März 2001 übernahm die Gemeinde Freudenburg das Zwischenlager mit

den dort einplanierten Massen und den installierten Einfriedungseinrichtungen. Für das

Gelände wurde ein Bebauungsplan aufgestellt. Seit dem Jahr 2001 nutzt ein ansässiges

Bauunternehmen nach Vorlage einer Baugenehmigung die Flächen als Baustofflager für

Schüttgüter.

9.1.1.8 Erdaushubdeponie Kanzem

Die Erdaushubdeponie Kanzem ist seit 2003 bei der oberen Abfallbehörde als DK 0 ange-

zeigt. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu

dieser Altdeponie sind nachfolgend dargestellt.

Der Ursprung der Standort- und Anlagenplanung liegt im Ausbau der Saar zur Bundesschiff-

fahrtsstraße. Wegen der Errichtung des Saarkanals gingen der Gemeinde Kanzem mehr als

7 ha Weinbergflächen verloren. Um neue Flächen zum Anlegen von Weinbergen zu schaf-

fen, wurde ein Flurbereinigungsverfahren mit Bescheid vom 26.11.1982 durchgeführt. Der

damals festgelegte aufzufüllende Deponiebereich umfasst 59.400 m². Mit dem abfallrechtli-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

111

chen Bescheid vom 20.07.1989 wurde auf dieser Fläche die Erdaushubdeponie für ein Ge-

samtvolumen von ca. 143.000 m³ genehmigt.

Die Ablagerung wurde in drei Abschnitten durchgeführt, wobei die letzte Schüttphase infolge

der Schließung nur noch teilverfüllt wurde. Die Flächen der Schüttphase 1 sind an die Eigen-

tümer zurückgegeben worden. Die Kapazität der Schüttphase 2 war bis Ende 2011 er-

schöpft.

Nach der Schließung ließ der Zweckverband A.R.T. die Schadstoffeinstufungen der abgela-

gerten Bodenmassen untersuchen.

Für eine Rekultivierung nach Deponieverordnung wurde der profilierte Boden bis in eine

Tiefe von einem Meter gemäß den Zuordnungswerten für eine Rekultivierungsschicht unter-

sucht. Die Massen halten die Grenzwerte ein. Somit ist das zusätzliche Aufbringen einer 1 m

mächtigen Rekultivierungsschicht nicht erforderlich.

Die Vermessung des Geländes mit Lage- und Höhenplan sowie Längs- und Querschnitten

wurde ausgeführt, so dass alle Daten in eine Stilllegungsanzeige einfließen können.

9.1.1.9 Erdaushubdeponie Trier-Pfalzel

Die Erdaushubdeponie Trier-Pfalzel befindet sich in den Gemeinden Biewer/Pfalzel. Anga-

ben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser Altdepo-

nie sind nachfolgend erläutert.

Im Jahr 1995 endete die Erfüllung der Rekultivierungspflicht mit Schlussabnahme der Rekul-

tivierung. Der Zweckverband A.R.T. lässt einmal im Jahr das Wasser von vier Grundwas-

sermessstellen und einem offenen Gewässer untersuchen. Durch das Gelände der ehemali-

gen Bauschutt- und Erdaushubdeponie wurde die Bundesstraße 53 als Umgehungsstraße

neu verlegt.

9.1.2 Eifelkreis Bitburg-Prüm

9.1.2.1 Zentraldeponie Plütscheid

Auf der ehemaligen Hausmülldeponie des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden seit dem 1. Juni

2005 keine Abfälle mehr abgelagert, die Deponie befindet sich in der Stilllegungsphase

(DK II). Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu

dieser Altdeponie sind nachfolgend dargestellt.

Die Ablagerungsfläche der Deponie ist in zwei Abschnitte zu unterteilen. Die untere Süd-Ost-

Böschung hat eine Fläche von ca. 2,65 ha und ist bereits endgültig abgedichtet. Dabei wur-

den Boden- und Dränschichten in einer Gesamtstärke von ca. 2,40 m aufgebracht.

Im oberen Teilbereich der Deponie, der eine Fläche von ca. 7,35 ha aufweist, wurden bis

zum Beginn der Stilllegung im Jahr 2005 Abfälle abgelagert. Hier wurde in den letzten Jah-

ren die temporäre Abdeckung hergestellt. Dazu wurde eine insgesamt ca. 1,20 m starke

Bodenschicht aufgebracht und die Oberflächenentwässerung hergestellt.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

112

Abbildung 9–4: Aufnahme der temporären Abdeckung des oberen Deponienabschnitts der Zentraldeponie Plütscheid

9.1.2.2 Erddeponie Daleiden

Die Deponie in Daleiden wurde im Jahr 1984 als Bauschuttdeponie genehmigt. Gleichzeitig

wurde auf dem Gelände der Deponie ein privater Gesteinsabbau betrieben. Diese Abbaube-

reiche sollten ursprünglich durch die Bodenanlieferungen verfüllt werden. Seit dem Jahr

1994 durfte an der Deponie nur noch unbelasteter Erdaushub angenommen werden,

wodurch sich die Anliefermengen erheblich verringert haben. Die Deponie ist seit Januar

2012 geschlossen. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher

Abfolge zu dieser Altdeponie sind nachfolgend erläutert.

Derzeit wird durch ein Planungsbüro ein Änderungsantrag zum abfallrechtlichen Genehmi-

gungsbescheid erarbeitet, um zunächst die Planunterlagen auf den aktuellen Stand zu brin-

gen. Hierbei wird eine Abgrenzung der Ablagerungsfläche zum Steinbruchgelände hervorge-

bracht. In der Folge werden dann Stilllegungs- und Abdeckungsmaßnahmen nur für den

Ablagerungsbereich in die Wege geleitet.

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113

9.2 In Betrieb befindliche Deponien

9.2.1 A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

9.2.1.1 Deponie im EVZ Mertesdorf

Der Zweckverband A.R.T. betreibt seit 1978 das EVZ in Mertesdorf zur Entsorgung der

Abfälle aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg. Seit dem Jahr 2005 werden

auch Abfälle zur Ablagerung im EVZ Mertesdorf aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem

Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Landkreis Vulkaneifel angenommen.

Die Planfeststellung der Deponie im EVZ Mertesdorf erfolgte 1976 mit einer planfestgestell-

ten Fläche von ca. 80 ha und einer ursprünglich geplanten Anlagenkapazität von ca. 16 Mio.

m3. Davon wurden nur rd. ¼ verfüllt. Es existieren acht Deponieabschnitte (DA), wobei der

Deponieabschnitt DA 4b 1. Bauabschnitt im Jahr 2013 weiter verfüllt wurde. Die mechanisch-

biologisch vorbehandelten Abfälle der Firma Steil wurden bis zum 31.3.2010 zur Deponie-

rung angenommen. Seitdem findet keine Annahme oder Ablagerung im EVZ Mertesdorf

statt. Die mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle wurden der DK III Deponie

Knapsack zugewiesen.

Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser

Altdeponie sind nachfolgend erläutert.

Die Südspitze der Deponie (DA 1), auf dem sich derzeit ein Kompostplatz befindet, wird

umgelagert. Es fehlt eine Basisabdichtung. Der Kompostplatz wird dafür auf eine andere

Fläche verlegt. Die freiwerdende Fläche auf der Südspitze soll als Entwicklungsfläche für

den Standort EVZ dienen. Die Kosten für den Kompostplatz und für den Bodenabtrag zur

Erzielung der möglichst ebenen Nutzfläche betragen gemäß Kostenschätzung des Planers

rd. 4,4 Mio. €. Mit dieser Maßnahme lassen sich andererseits Einsparungen bei der Oberflä-

chenabdichtung sowie Sicherwasser- und Quellwasserbehandlung von rd. 3,8 Mio. € erzie-

len.

Nach dem Umlagern der Südspitze könnte mit der Planung, Einholung der Genehmigung

und dem Bau der Oberflächenabdichtungen in DA 3 und DA 4a begonnen werden. Insge-

samt müssen ca. 21 ha Oberflächenabdichtung auf den Deponieabschnitten 1 bis 4 gebaut

werden. Bei einem Grundbetrag von ca. 142,- €/m² entstehen Kosten von ca. 30 Mio. €.

Die Notwendigkeit eines neuen Deponieabschnitts ist von der Umlagerung des Abfalls aus

der Hausmülldeponie Saarburg abhängig. Die Verbandsversammlung hatte sich Mitte 2012

für die Umlagerung der ca. 300.000 m³ Abfallmassen zur Deponie im EVZ Mertesdorf ent-

schieden. Ob die darin enthaltenen ca. 87.000 m³ Abdeckmassen auch im EVZ Mertesdorf

deponiert werden, wird im Verfahren festgelegt. Daher muss eine ausreichend große Ablage-

rungskapazität zur Verfügung stehen. Der aktuelle Zeitplan der Sanierung sieht eine Umla-

gerung von Ende 2016 bis 2018 vor. Daher muss spätestens bis Herbst 2016 ein Ablage-

rungsbereich fertiggestellt sein. Der Genehmigungsantrag für die Errichtung des DA 4b, 2.BA

wurde vorsorglich im September 2011 eingereicht. Die Gesamtkosten für den Ausbau des

DA 4b, 2.Bauabschnitt betragen ca. 7,8 Mio. € (inkl. Erhöhung der geologischen Barriere).

Des Weiteren wird im A.R.T.-Gebiet die Einrichtung einer DK 0 Deponie geprüft.

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Abbildung 9–5: Luftbild der Deponie im EVZ Mertesdorf

9.2.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

9.2.2.1 Deponie im Entsorgungszentrum in Sehlem

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist Genehmigungsinhaber über das im westlichen Kreisge-

biet und südlich der Ortsgemeinde Sehlem gelegene Entsorgungszentrum auf dem Gelände

der Zentralmülldeponie Sehlem. An diesem Standort befindet sich eine Deponie der Klasse

DK II nach DepV, die der mittelfristigen Entsorgungssicherheit für mineralische Abfälle zur

Beseitigung aus dem Kreisgebiet dient. Die Lagerstätte wird seit 1975 auf dem Gelände

einer ehemaligen Kiesgrube betrieben. Das Gelände unterteilt sich in einen nicht basisge-

dichteten Altbereich West, Nord und Ost der bis 1989 verfüllt und zwischenzeitlich stillgelegt

wurde sowie in einen basisgedichteten südlichen Bereich (Deponieabschnitte 1, 2, 3, 4, 5a, b

und 6), der sich in der Ablagerungsphase befindet. Die Verfüllung des DA 1 erfolgte von

1990 bis 1993, des DA 2 von 1994 bis 1997, des DA 3 von 1998 bis 2000, des DA 5a von

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115

2000 bis 2009, des DA 4 von 2009 bis 2014 und des DA 5b von 2014 bis voraussichtlich

2020. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zum Ausbau des letzten planfestgestellten

Abschnittes 6. Die gesamte Geländefläche ist 28,67 ha groß und das planfestgestellte Ge-

samtablagerungsvolumen beträgt 3,04 Mio. m³

Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitlicher Abfolge zu dieser

Altdeponie sind nachfolgend dargestellt.

Mit Einstellung der Ablagerungsphase hat der Betreiber der Deponie eine Stilllegung und

Nachsorge der Anlage nach den Anforderungen und Bedingungen der Deponieverordnung

umzusetzen. Erforderlich sind entsprechenden Langzeitsicherungs- und Kontrollmaßnah-

men. In regelmäßigen Abständen (jährlich) erfolgt eine Aktualisierung und Fortschreibung

des Finanzierungsbedarfes.

Abbildung 9–6: Luftbild der Deponie Sehlem (links) und Entgasungsanlage der Deponie Sehlem (rechts)

9.2.2.2 Erdaushublager Morbach

Bei der Anlage handelt es sich um ein Erdaushublager, dessen Status bzw. Betrieb gemäß

den Vorgaben zur Verfüllung von Abgrabungsstätten in Rheinland-Pfalz zu Grunde gelegt

werden kann. Für den Standort sind keinerlei Planungen mehr erforderlich.

9.2.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

9.2.3.1 Erddeponie Dudeldorf

Bei der Deponie Dudeldorf handelt es sich um eine Erddeponie für unbelastete Böden. Die

Deponie wird bei Bedarf und nach vorheriger Terminabsprache geöffnet. Der heutige Betrieb

erfolgt nach der Genehmigung der Bezirksregierung Trier vom 05. Februar 1996. Es gibt

derzeit keine Planungen für eine Veränderung oder Erweiterung der Erddeponie.

9.2.3.2 Erddeponie Rittersdorf

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm betreibt die Deponie Rittersdorf seit dem Jahr 1978. Die Deponie

wurde zur Entsorgung von belastetem Bauschutt genutzt, Teile dienten in früheren Jahren

als Hausmülldeponie. Derzeit wird ein Teilbereich der Deponie zur Aufnahme unbelasteter

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Erdmassen genutzt. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat 2013 die Erweiterung der Deponie zur

Aufnahme von leicht belasteten Böden, entsprechend DK 0, beantragt. Die Erweiterungsflä-

che soll über dem Bauschuttfeld und der Altablagerung angelegt werden und bietet ein Vo-

lumen von 157.500 m³. Die Fläche zur Aufnahme der unbelasteten Erdmassen bleibt zu-

nächst unverändert erhalten. Hier besteht noch ein Restverfüllvolumen von rd. 20.000 m³.

Abbildung 9–7: Teilbereich des alten Bauschuttfeldes, welcher mit für die DK 0-Erweiterung vorge-sehen ist

9.2.4 RegAb – gesamt

Außer der im Planung befindlichen DK 0 Deponie in Rittersdorf gibt es im Verbandsgebiet

des RegAb zurzeit keine konkreten Projekte zur Schaffung von DK 0 Ablagerungskapazitä-

ten. Beim A.R.T. gibt es aktuell Überlegungen zur Erschließung neuer DK 0-Standorte, bis

zur Realisierung werden jedoch noch einige Jahre vergehen.

Der Bedarf an Anlagekapazitäten für DK 1 Deponien bzw. für mineralische Abfälle liegt im

nördlichen Rheinland-Pfalz bei 2,5 Mg/Ew*a. Dies wurde im Rahmen des Stoffstrommana-

gements für die Bauwirtschaft vom IFEU-Institut Heidelberg ermittelt. Der Einrichtung von DK

0 und DK 1 Deponien durch private Betreiber an geeigneten Standorten im Verbandsgebiet

steht aus Sicht des RegAb nichts entgegen, wenn dadurch die wirtschaftlichen Grundlagen

der von örE geführten Anlagen nicht gefährdet werden. Gegenwärtig projektieren private

Investoren hinsichtlich DK 1 Deponien im Vulkaneifelkreis in Strohn und im Landkreis Bern-

kastel-Wittlich in Klausen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

117

10 Darstellung der Entwicklungsperspektiven

10.1 A.R.T. - Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Die Verwaltung des Zweckverbandes A.R.T. sowie der Fuhrpark des A.R.T. werden mittel-

fristig an einen neuen Standort in der Metternichstraße in Trier umziehen. Bereits in 2015

beginnt ein Teil-Umzug kundennaher Servicebereiche der Verwaltung an den neuen Stand-

ort. Bis 2019 soll auch der Fuhrpark und die restliche Verwaltung umgezogen sein. Neben

dem Sitz der Verwaltung und des Fuhrparks wird dort noch in 2014 ein Wertstoffhof errichtet.

Sofern sich Synergien und Projekte für eine gemeinsame Standortentwicklung in Trier-Nord

unter Einbeziehung des Bedarfs der Stadt Trier und der Stadtwerke Trier realisieren lassen,

könnten die Grundstücke in der Metternichstraße auch gemeinsam genutzt werden. Aktuell

wird eine modulare Ausbauvariante bevorzugt, die für weitere gemeinsame Nutzungen

Raum lässt. Vor einer vollständigen Erschließung der Liegenschaften sind vorhandene pla-

nungsrechtliche Einschränkungen der Stadt Trier zu beseitigen. Weitere Entwicklungsper-

spektiven in der Metternichstraße könnten sich nach dem 31. Dezember 2020 ergeben,

wenn die bis dahin an private Dritte überlassenen Räume und Gebäude nicht mehr weiter-

vermietet werden. Für die geplanten Maßnahmen am neuen Standort Metternichstraße inkl.

der Errichtung eines Wertstoffhofes wird derzeit mit Kosten von rund 18 Mio. Euro gerechnet.

10.2 Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Rahmen einer weiteren Aufgabenübertragung an den Zweckverband RegAb beschäftigt

sich der Landkreis Bernkastel-Wittlich mit einer Harmonisierung des Erfassungssystems.

Der Großteil der Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge läuft zu Ende 2016 aus, sodass

ggf. Veränderungen bei den Entsorgungswegen und möglicherweise in geringem Umfang im

Erfassungssystem nicht auszuschließen sind.

Die Sperrabfallerfassung soll 2017 von dem derzeitigen Sammelsystem (Straßensammlung

mit 2 Terminen im Jahr, 2 m³ pro Haushalt) auf eine Sammlung auf Abruf umgestellt werden.

Damit wird den Bürger/-innen eine verbesserte Serviceleistung angeboten. Gleichzeitig dient

die Systemumstellung dem Eindämmen wilden Sperrmüllsammelns („Sperrmülltourismus“).

10.3 Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Eifelkreis Bitburg-Prüm hängt von der

weiteren Entwicklung der Aufgabenübertragung auf den RegAb bzw. Zuständigkeitserweite-

rung des RegAb ab. Derzeit sind alle weiteren Planungen zur Weiterentwicklung des Abfall-

wirtschaftskonzepts seitens des Eifelkreises Bitburg-Prüm zurückgestellt. Zukünftige Ent-

wicklungen werden dem Bestreben der Vereinheitlichung des Abfallwirtschaftssystems im

Zweckverbandsgebiet des RegAb Rechnung tragen.

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118

10.4 Landkreis Vulkaneifel

Im Zuge einer weiteren Aufgabenübertragung an den Zweckverband RegAb wird seitens des

Regiebetriebes Abfallwirtschaft eine Angleichung der Sammelsysteme an andere Zweckver-

bands-Mitglieder angestrebt und über eine Harmonisierung der Abfuhrrhythmen nachge-

dacht.

Die Entsorgungs- und Dienstleistungsverträge habe derzeit eine Laufzeit bis Ende 2018,

sodass kurzfristig keine wesentlichen Veränderungen im Erfassungs- und Entsorgungssys-

tem geplant sind.

10.5 RegAb

Ende 2013 wurden in der Verbandsversammlung des RegAb die Ergebnisse eines Strate-

giekonzeptes vorgestellt, wobei eine Bündelung von Zuständigkeiten im Verbandsgebiet und

somit eine effizientere Aufgabenerledigung im Fokus stand. Das Strategiekonzept kam zu

dem Ergebnis, dass eine forcierte Zusammenarbeit der Region in verschiedenen Bereichen

der Abfallbewirtschaftung zu wirtschaftlichen Vorteilen führen kann:

Mit Sicherstellung eines einheitlichen Stoffstrommanagements kann eine verbesserte

Marktteilnahme und die Begrenzung der Risiken hinsichtlich von Marktpreisschwan-

kungen erzielt werden.

Die Bündelung trägt zur Sicherstellung eines langfristigen und wirtschaftlichen Be-

triebs der MBT Mertesdorf durch Auslastung der Anlagenkapazität bei.

Durch eine Vereinheitlichung des Leistungsangebots können Synergieeffekte bei der

Abfallerfassung nutzbar gemacht werden.

Durch die Entwicklung eines regionalen Logistikkonzeptes (inkl. der Nutzung von

gemeinsamen Umschlaganlagen) kann durch eine verbesserte Ausgangslage ver-

stärkt am Wettbewerb bei Ausschreibungen teilgenommen werden.

Bei weiterer Verschlechterung des Angebots im Dienstleistungssektor der Entsor-

gungswirtschaft werden so Möglichkeiten geschaffen, um ggf. selbst operativ tätig zu

werden.

Der Gesetzgeber hat sich durch die Regelungen in § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG vorbehalten,

durch entsprechend zu erlassene Rechtsvorschriften an die Erfassung von Verpackungsab-

fällen gemeinsam mit stoffgleichen Nicht-Verpackungsabfällen Anforderungen zu stellen. Ein

erster Entwurf für eine entsprechende Rechtsvorschrift zur Ablösung der Verpackungsver-

ordnung wurde für das 3. Quartal 2014 durch die Bundesregierung angekündigt – das soge-

nannte Wertstoffgesetz.

Als eine mögliche Version der einheitlichen Wertstofferfassung wurde in verschiedenen

Regionen von Deutschland die Variante Gelb-in-Grau (GiG) erprobt. Dabei geht es um die

gemeinsame Erfassung von LVP (= Gelb) und Restabfall (= Grau). Diese Variante der Wert-

stofferfassung hat der RegAb in einer GiG-Versuchsreihe untersucht.

Um Erkenntnisse über Sortierqualitäten sowie Mengenabschöpfung zu erlangen, wurde auf

dem Gelände der RegEnt GmbH eine Versuchsanlage zur Sortierung von getrocknetem

Siedlungsabfall errichtet. Der Schwerpunkt der verschiedenen Untersuchungen lag zum

einen bei der Erzeugung von unterschiedlichen werkstofflich verwertbaren Kunststofffraktio-

nen und zum anderen zur Erzeugung hochkalorischer Ersatzbrennstofffraktionen.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

119

In der GiG-Versuchsreihe (Gelb in Grau) wurden Verpackungsabfälle aus dem Gelben Sack

mit Siedlungsabfall aus dem Gebiet des A.R.T. gemischt, in der MBT gemeinsam zerklei-

nert, getrocknet und anschließend über die Sortierstrecke der Versuchsanlage geleitet. Im

Anschluss wurde das Gemisch aus der MBT in der LVP-Sortieranlage der A.R.T. GmbH

nachsortiert. Als Ergebnis des Versuchs konnte festgestellt werden, dass mit dem Gemisch

aus LVP und Hausmüll eine mengenmäßig höhere Ausbeute einzelner Kunststofffraktionen

erreicht wurde und die erreichten Stoffqualitäten des Sortierprozesses den Anforderungen

der Dualen Systeme genügen.

Nach Bekanntwerden und Inkrafttreten weiter gesetzlicher Anforderungen zur gemeinsamen

Wertstofferfassung von Verpackungs- und Nicht-Verpackungsabfällen wird sich der RegAb

gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine einheitliche Strategie zur Erfassung dieser Stoffströ-

me erarbeiten. Dabei fließen die Erkenntnisse aus den genannten Untersuchungen sowie die

Möglichkeiten der vorhandenen technischen Peripherie mit ein.

Bislang übernimmt der RegAb die Aufgaben des örE für die Restabfälle der Zweckver-

bandsmitglieder ab der Übergabestelle MBT Mertesdorf sowie seit 01. September 2014 auch

für Bioabfälle. Unter Berücksichtigung der Ziele des Kommunalen Stoffstrommanagements

zum Aufbau und Stärkung regionaler Strukturen sowie Vernetzung von regionalen Akteuren,

ist der RegAb in seiner zukünftigen Ausrichtung um die weitere zentrale Bündelung von

Aufgaben der Abfallbewirtschaftung sowie dem Aufbau einer gemeinsamen Verwertungs-

strategie und Schaffung von einheitliche Erfassungsstrukturen im RegAb-Gebiet, bestrebt.

Für die mögliche stufenweise Umsetzung der Zuständigkeitserweiterung des RegAb wurde

ein Masterplan erarbeitet, der neben einer Zeitschiene auch Einschätzungen zu den Reali-

sierungsmöglichkeiten und gebührenrechtlich relevanten Sachverhalten berücksichtigt.

Masterplan:

I. Zukünftige Organisationsstruktur des RegAb und Erstellung eines regionalen Abfall-

wirtschaftskonzeptes

II. Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung sowie Klärung von weiteren finanzrechtli-

chen Fragen

III. Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes bzw. Gründung einer neuen

AöR

IV. Personalplanung

V. Überleitung bestehender Drittbeauftragungen der Zweckverbandsmitglieder auf den

Zweckverband RegAb

VI. Vorbereitung der Vergabeverfahren für den Landkreis Bernkasel-Wittlich

VII. Umsetzung inhaltlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

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11 Quellenverzeichnis

11.1 Quellen zu Kapitel 1 und 2

BMUB (2013): Novellierung der Deponieverordnung (DepV), Stand: 7.5.2013, verfügbar unter www.bmub.bund.de

BMUB (2014): Bioabfallverwertung – Recht in Deutschland, Stand: 7.1.2014, verfügbar unter www.bmub.bund.de

bifa (2014): bifa Umweltinstitut GmbH: Ökoeffizienzanalyse Entsorgungsangebot für Sied-lungsabfälle. Endbericht vom November 2013 aktualisiert im August 2014.

Eifelkreises Bitburg-Prüm (2012): Abfallwirtschaftskonzept des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 4. Fortschreibung 2012

Henkes, W. (2014): Ein schwerer Brocken – Kommentar zur Novellierung der Gewerbeab-fallverordnung, in: Recycling Magazin, H. 12/2014, S. 21

Landkreis Bernkastel-Wittlich (2008): Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Besei-tigung von Abfällen im Landkreis Bernkastel-Wittlich – Abfallwirtschaftssatzung (AWS), vom 16.06.2008

Landkreis Bernkastel-Wittlich (2014): Entsorgungszentrum des Landkreises, verfügbar unter www.bernkastel-wittlich.de

Landkreis Bernkastel-Wittlich: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, vom 13.12.2010

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2013): Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm – Ab-fallgebührensatzung, in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 10.12.2013

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2013): Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Abfallsatzung), in der Fassung der 9. Ände-rungssatzung vom 10.12.2013

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2014): Ansprechpartner Regiebetrieb Abfallwirtschaft, verfügbar unter www.bitburg-pruem.de

Landkreis Vulkaneifel (2012): Betriebssatzung des Landkreises Vulkaneifel für den Eigenbe-trieb Abfallwirtschaft, in der zuletzt geänderten Fassung vom 5.6.2012

Landkreis Vulkaneifel (2013): Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallwirtschaft, in der zuletzt geänderten Fassung vom 10.12.2013

Landkreis Vulkaneifel (2013): Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Vulkaneifel (Abfallsatzung), in der zuletzt geänderten Fas-sung vom 10.12.2013

Landkreis Vulkaneifel (2014): Abfallbeseitigung, verfügbar unter www.vulkaneifel.de

MWKEL– Rh-Pf. (2014): Abfallrecht, verfügbar unter www.mwkel.rlp.de

o.V. (2013): Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert Impuls für Novellierung der Altholzverordnung, in EUWID Re, Nr. 50/2013, S. 1-2

o.V. (2014): Kreislaufwirtschaftspaket der EU mit anspruchsvollen Quoten und Deponiever-bot, in: EUWID Re, Nr. 28/2014, S. 1-2

o.V. (2014): Kreislaufwirtschaftspaket dürfte auch von neuer EU-Kommission weiter verfolgt werden, in EUWID Re, Nr. 39/2014, S. 7

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

121

o.V. (2014): Verpackungsverordnung: Ausschüsse des Bundesrates winken 6. und 7. Novel-le durch, in EUWID Re, Nr. 27/2014, S. 23

o.V. (2014): Wertstoffgesetz: Bundesumweltministerium in Gesprächen mit Politik und Wirt-schaft, in EUWID Re, Nr. 39/2014, S. 1-2

RegAb (2013): Verbandsordnung des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft, gültig ab 1.9.2013

RegAb (2014): Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb), verfügbar unter www.regab-trier.de

Regionale Entsorgungsgesellschaft mbH (2014): Unternehmen, verfügbar unter www.regent-trier.de

Schlupeck, B. (2013): Nach der Novelle – Bioabfälle, in: Recycling Magazin, H. 9/2013, S. 17-19

Tim Consult (2014): Novelle des ElektroG – was sich künftig für Kommunen ändert, in: Euro-paticker vom 25.7.2014, verfügbar unter www.umweltruf.de

Zweckverband A.R.T. (2010): Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier, gültig ab 1.12.2010

Zweckverband A.R.T. (2011): Fortschreibung Abfallwirtschaftskonzept 2011, Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier, 11.10.2011

Zweckverband A.R.T. (2012): Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg durch den Zweck-verband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.), gültig ab 15.7.2012

Zweckverband A.R.T. (2013): Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung, gültig ab 01. April 2013

Zweckverband A.R.T. (2014): Beteiligungen, verfügbar unter www.art-trier.de

Zweckverband A.R.T. (2014): Rechtliche Grundlagen, verfügbar unter www.art-trier.de

Zweckverband A.R.T. (2014): Unternehmen, verfügbar unter www.art-trier.de

11.2 Quellen zu Kapitel 3

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): 2014 Rheinland-Pfalz regional – Kreisfreie Städte und Landkreise Rheinland-Pfalz, Ein Vergleich in Zahlen (korrigierte Fassung vom 18. Februar 2014)

11.3 Quellen zu Kapitel 7

bifa Umweltinstitut (2014): Standardisierte Datenanforderung zur Abfallstatistik und Verwer-tungswegen erfasster Abfälle im RegAb vom 29.8.2014 und korrespondierende Ant-worten der Verbandsmitglieder des RegAb, Augsburg et al. 2014

INFA (2014): Durchführung von Abfallanalysen zur Bestimmung des biogenen Anteils und der Wertstoffe im Abfall – Textfassung für den RegAb Zweckverband RegAb vom 14. April 2014, vorgelegt vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur Ma-nagement GmbH (INFA)

MWKEL – Rh-Pf. (2013): Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz 2012, Mainz 2013

MWKEL – Rh-Pf. (2013): Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle, Mainz 2013

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder

122

11.4 Quellen zu Kapitel 8

bifa Umweltinstitut (2014): Standardisierte Datenanforderung zu Altdeponien und vorhande-nen Deponien im RegAb vom 29.8.2014 und korrespondierende Antworten der Ver-bandsmitglieder des RegAb, Augsburg et al. 2014

bifa (2014): bifa Umweltinstitut GmbH: Ökoeffizienzanalyse Entsorgungsangebot für Sied-lungsabfälle. Endbericht vom November 2013 aktualisiert im August 2014.

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2012): Abfallwirtschaftskonzept, 4. Fortschreibung 2012, S. 47 ff.

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2014): Deponien, verfügbar unter http://www.bitburg-pruem.de

Eifelkreis Bitburg-Prüm (2014): Entsorgungs-ABC Eifelkreis Bitburg-Prüm, S. 6 f.

MWKEL – Rh-Pf. (2013): Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle, Mainz 2013, S. 61 ff.

Teufel (2014): Rechtsanwalt Dr. Jur. Günther Teufel: Rechtliche Stellungnahme zur An-wendbarkeit des § 11 KrWG auf die Verhältnisse im Verbandsgebiet des RegAb.

Zweckverband A.R.T. (2013): Entwurf Investitionsplan Abteilung Abfallbehandlung, Beiträge zum Wirtschaftsplan 2014, Mertesdorf 2013

Zweckverband A.R.T. (2014): Deponiebericht 2013 EVZ Mertesdorf, Trier 2014

Zweckverband A.R.T. (2014): Umweltbericht 2013, Trier 2014

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-1

12 Anhang

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A--2

A. Überblick über die Gebühren und Leistungsangebote im Verbandsgebiet des RegAb

Abbildung A-1: Abfallgebühren im RegAb-Verbandsgebiet, Stand 2013

Trier Landkreis Trier-

Saarburg

inkl. Bioabfall Eigenkompostierung

1-2 Personen-

Haushalt

101,88 €*

26 Leerungen/a

89,28 €

26 Leerungen/a

78,00 €

12 Leerungen/a

Zusatzleerung:

2,95 €/Leerung

92,00 €

1-Personen-Haushalt

121,00 €

2-Personen-Haushalt

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: 26 Abholungen/Jahr

59,00 €

1-Personen-Haushalt

78,00 €

2-Personen-Haushalt

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: Eigenkompostierung

3-4 Personen-

Haushalt

101,88 €*

26 Leerungen/a

89,28 €

26 Leerungen/a

97,20 €

12 Leerungen/a

Zusatzleerung:

4,00 €/Leerung

140,00 €

3-Personen-Haushalt

156,00 €

4-Personen-Haushalt

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: 26 Abholungen/Jahr

90,00 €

3-Personen-Haushalt

99,00 €

4-Personen-Haushalt

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: Eigenkompostierung

Direkter

Gebührenvergleich

26 Leerungen/a,

4 Personen

101,88 €* 89,28 € 153,20 € 66,00 €/80-l-Behälter**

72,50 €/120-l-Behälter**

92,00 €/240-l-Behälter**

156,00 €/a

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: 26 Abholungen/Jahr

99.00 €

Restabfall: 12 Abholungen/Jahr

Bioabfall: Eigenkompostierung

Altpapier 13-mal/a

Bündelsammlung

13-mal/a

240-l-Behälter

Sperrabfall 2-mal/a

inkl. Elektro(nik) max.

2 m³/Abholung

3-mal/a

max. 2 m³/Abholung

(in Bitburg dieselbe

Menge auf Abruf)

Elektro(nik) 2-mal/a

inkl. Sperrabfall max.

2 m³/Abholung

13 Annahmestellen

Abholung auf Abruf keine keine

Grünschnitt-

Sammelstellen

22

< 2 m³/Öffnungstag

16

< 2 m³/Öffnungstag

Haltestellen 33 6 keine

Sammlungen keine Termine nach

Vereinbarung

1-mal/a

in zentralen Orten 2-

mal/a

4-mal/a

in 20 Orten

Annahmestellen 1 1 keine keine

Anlieferungsgebühr

für Abfälle zur

Vorhandlung

175,00 €/t 142 €/t

* inkl. Hol- und Bringdienst für die Restabfallbehälter in der Stadt Trier, ** im Durchschnitt werden die Behälter im Eifelkreis Bitburg-Prüm nur etwa 13-mal/Jahr geleert.

bis 100 kg 9,90 €

123,00 €/t

bis 200 kg 10,00 €

115,00 €/t

16

keine

2-mal/a

Müllumladestation einmal pro Monat

12 Leerungen/a

der 240-l-Behälter

keine

Grundgebühr:

40.00 € pro Behälter und

Haushalt

1,00 €/Leerung des 80-l-

1,25 €/Leerung des 120-

l-

2,00 €/Leerung des 240-

l-Behälters,

13-mal/a auf Abruf

max. 5 m³/Abholung

13-mal/a auf Abruf

max. 3 Groß- und 2

Kühlgeräte/Abholung

2-mal/a

max. 2 m³/Abholung

12-mal/a Bündelsammlung

1 Annahmestelle

Restabfall

29

< 3 m³/Öffnungstag

Gartenabfall

Problemabfall

bis zu 26-mal/a

max. 3 m³/Abholung

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-3

B. Steckbriefe Altdeponien

a) Steckbriefe A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Tabelle B-1: Steckbrief Deponie-Daten Altdeponie Hausmülldeponie Hermeskeil

Altdeponie Hausmülldeponie Hermeskeil

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert 25 65 944; Hochwert 55 02 518

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie

3. Deponieklasse keine, da ca. 1985 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Ortsgemeinde Hermeskeil; Betrieb bis 1973

durch die Gemeinde Hermeskeil, von 1973 bis 1985 durch den

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von ca. 1950 bis 1982 Ablagerung von Hausmüll, von 1982 bis 1985

nur noch Erdaushub und Bauschutt

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenpla-nung in zeitlicher Abfolge (ggf. inkl. Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen)

Im Jahr 2000 wurde der seitlich am Böschungsfuß der Deponie

fließende Detzbach in den angrenzenden Wald verlegt. Die Depo-

nieanlage wurde 2004 mittels Bodenabdeckung und Böschungsan-

pflanzungen rekultiviert, wobei auch mittels Rammkernsondierungen

Bodenluftproben bis in 4 m Tiefe entnommen wurden. Alle Maßnah-

men erfolgten mit Zustimmung der Aufsichts- und Genehmigungsbe-

hörden.

Die Anlage wird seit ca. 1986 als Hundesportplatz mit Vereinsge-

bäude genutzt. Mit der SGD Nord Regionalstelle Trier wird zurzeit

angestrebt, die Anlage im Rahmen der Nachsorge vom Abfallrecht in

den Bodenschutz zu übertragen.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall sowie Bauschutt und

Klärschlamm; Mengenstatistiken liegen nicht vor – daher Schätzung

des verfüllten Volumens: die Fläche der Deponie ist ca. 26.000 m²

groß und die mittlere Auffüllhöhe beträgt ca. 11 m, was ein geschätz-

tes Abfallvolumen von ca. 280.000 m³ ergibt.

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

Eine Abdeckung mit bindigen Bodenmassen wurde in einer Mächtig-

keit von 1-2 m im Rahmen der Rekultivierung vorgenommen.

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

keine Gasproduktion mehr vorhanden

10. Angaben zur Sickerwas-serreinigung

nicht vorhanden

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-4

Tabelle B-2: Steckbrief Deponie-Daten Altdeponie Saarburg

Altdeponie Saarburg

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 41 100; Hochwert: 55 01 530

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie

3. Deponieklasse keine Deponieklasse, da keine Deponieabdichtung und sonstige

Sicherungsmaßnahmen und seit 1995 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Zweckverband A.R.T.; von 1973 bis Ende

1995 ist der Zweckverband A.R.T. der Betreiber

5. Dauer des Betriebs etwa von 1955 bis 31.12.1995

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenpla-nung in zeitlicher Abfolge (ggf. inkl. Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen)

Die Anlage wurde bis 1995 mit Haus-, Gewerbe- und Bauabfällen

verfüllt. Das Ablagerungsvolumen beträgt incl. der Zwischenabde-

ckungen mit Bodenmassen ca. 300.000 m³. Die ehemalige Haus-

mülldeponie verfügt über keine Basisdichtung und hat eine sehr

hohe Sickerwasser-Neubildungsrate durch Fremdwasserzutritte.

Bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen: Nach der Schließung

wurde die Deponieoberfläche zur Reduzierung der Sickerwasserbil-

dung nach und nach mit einer bis zu drei Meter starken Bodenabde-

ckung versehen. Ab 1995 wurden als weitere Sanierungsschritte im

Einvernehmen mit der Bezirksregierung Trier folgende Maßnahmen

durchgeführt:

Bau einer Anschlussleitung zum Schmutzwasserkanal der Stadt Saarburg

Erweiterung der Speichermöglichkeiten für stark belastetes Sickerwasser

Bau einer Tiefrigole am Deponiefuß zur Fassung von oberflä-chennah zufließendem Grundwasser

Abklemmen einer Stichdränage in der Steilböschung, da diese Dränage nur unbelastetes Wasser führt

Bau einer Mess- und Kontrolleinrichtung westlich der L 135

Umlenkung des Oberflächenwasser-Abflusses in den bergseiti-gen Randgraben der Deponiezufahrtsstraße sowie Regenrück-haltemaßnahmen

Bestimmung des hydrogeologischen Einzugsgebiets und Aufstel-lung eines einfachen Niederschlags-Abfluss-Bilanzmodells

Erkundungsmaßnahmen mit dem Ziel einer endgültigen Sanierung:

Im April 2002 erhielt ein Ingenieurbüro den Auftrag zur Durchführung

von Voruntersuchungen zur endgültigen Überführung der Deponie in

die Nachsorge. Gegenstand der Untersuchungen war die Beurtei-

lung der Deponie bezüglich

Deponiegasbildung und Erfordernis der aktiven Entgasung

Sickerwasserbildung und Möglichkeiten der Mengenreduzierung

Zustand des vorhandenen Sickerwasser-Fassungssystems

In Rahmen dieses Untersuchungsprogramms wurde festgestellt,

dass die Verrottung der Abfälle so weit fortgeschritten ist, dass auf

den Bau einer aktiven Entgasung verzichtet werden kann.

Seit 2008 ließ der Zweckverband A.R.T. zur Gewinnung von vertief-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-5

Altdeponie Saarburg

ten Kenntnissen acht Greifer-Bohrungen sowie einen Probebau

durchführen. Eine Machbarkeitsstudie eines Ingenieurbüros und ein

Vorentwurf eines weiteren Ingenieurbüros zeigten, dass eine Umla-

gerung der Deponie ökologisch und ökonomisch vertretbar, nachhal-

tig und sinnvoll ist. Die Entscheidung für die Umlagerung der Depo-

nie Saarburg zur Deponie im EVZ Mertesdorf ist am 27.6.2012 in der

Verbandsversammlung gefallen. Zur Realisierung der Umlagerung

sind folgende weitere Schritte und Vorgehensweisen geplant:

Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung

Verbandsversammlung: Grundsatzbeschluss Ausschreibung Umlagerung

EU-weite Ausschreibung Umlagerung

Verbandsversammlung: Vergabe Umlagerung

Realisierung könnte ab 2016 möglich sein, Zeitraum ca. 20 Monate

Die Umlagerung wird erst nach Fertigstellung der Umgehungs-straße bei Konz-Könen erfolgen. Bis dahin muss der Deponieab-schnitt 4b, 2. Bauabschnitt zur Einlagerung der Massen errichtet worden sein. Die wird voraussichtlich in 2015 geschehen.

Aus Erkenntnissen des Probebaus empfohlene technische Maß-

nahmen:

Dünnschichtabbau

Begrenzung der offenen Müllflächen während Nacht- und Wo-chenendstunden zur Minimierung von Geruchsemissionen durch Kaltluftabflüsse

Begrenzung der Abbauflächen in Abhängigkeit der Projektphase

Eine im Sinne der Deponieverordnung ausreichende Abtrennung heizwertreicher Abfallbestandteile ist auf der Deponie Saarburg durch das Abbaugerät und bei Bedarf einen zusätzlichen Bagger an der Umladestation möglich.

Trennerfolg während der Umlagerung ist mittels regelmäßiger fremdüberwachter Nachkontrollen in Saarburg und auf der De-ponie im EVZ Mertesdorf sicherzustellen.

Aufstellen eines Qualitätssicherungsplans

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

ca. 213.000 m³ Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall; ca.

87.000 m³ überwiegend DK 0 Abdeckboden

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden (nur Bodenabdeckung bis 3 m Mächtigkeit)

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

s. Pkt. 6

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-6

Tabelle B-3: Steckbrief Deponie-Daten Altdeponie Aach

Altdeponie Aach

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 41 966; Hochwert: 55 17 080

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie

3. Deponieklasse keine, da 1978 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: seit 2000 der Zweckverband A.R.T.; Be-

trieb bis 1973 durch die Stadt Trier, von 1973 bis 1978 durch den

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1968 bis 1978

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Vorgeschichte:

angelegt 1968 von der Stadt Trier auf gepachteten Flächen

Die Stadt Trier deponierte in der Anlage 5 Jahre lang bis zum 31.8.1973 Abfall.

ab 1.9.1973 bis zur Verfüllung Ende Oktober 1978 vom Zweck-verband A.R.T. betrieben

Behördliche Vorgaben / Planfeststellungsverfahren:

Beim Bau der Anlage wurde zwingend vorgegeben, dass der durch das Deponiegelände fließende Rolkemsbach mittels Kas-tenbauwerk zu verrohren ist.

Wegen des geänderten technischen Standes nach Schließung der Anlage und weil sich das Kastenbauwerk auch nicht als dicht erwies, hat die ehemalige Bezirksregierung Trier im Januar 1985 einen Sanierungsplan gefordert.

Der Rolkemsbach muss seitlich der Anlage als offenes Gewäs-ser vorbeigeführt werden.

Am 16.7.1987 wurde der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss wurde am 20.2.1995 von der Bezirksregierung Trier erlassen.

Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen vom Februar 2000 bis Mai

2002:

Umlagerung von ca. 135.000 m³ Abfall zur Profilierung der Deponie und Freilegung eines Taleinschnittes bis zum gewach-senen Erdreich

Anlegung eines naturnahen Bettes für den Rolkemsbach in das freigelegte V-Tal

Einrichtungen zur Fassung von Sickerwasser und Deponiegas

Anlegen von ca. 35.000 m² Oberflächendichtung

Wegebau

Böschungssicherungen

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

ca. 800.000 m³ Haus-, und Gewerbeabfälle sowie Bauabfälle, wobei

ein großer Teil des Abfalls mittels einer Mühle vorm Deponieren

zerkleinert wurde

8. Angaben zur Oberflächen- Anlegen von ca. 35.000 m² Oberflächendichtung (ca. 9.500 m²

Plateau und 25.500 m² Böschungen mit Neigungen bis 1:2) mit

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-7

Altdeponie Aach

abdichtung folgendem Aufbau:

70 cm Ausgleichsschicht auf dem profilierten Abfall

75 cm mineralische Dichtung mit einem kf-Wert von 1x10-9 m/s

30 cm Dränschicht Lavasand 0/3 mm

110 cm Kulturboden als Rekultivierungsboden

Wegebau, Bepflanzungen und Gewässerrenaturierungen

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

Einrichtungen zur Deponiegasfassung mit Einleitung in die belebte

Bodenzone des Kulturbodens, wo das Gas einer natürlichen Me-

thanoxidation unterzogen wird

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

s. Pkt. 6

Tabelle B-4: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler

Altdeponie Erdaushubzwischenlager Zemmer/Schleidweiler

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 48 707; Hochwert: 55 28 205

2. Deponietyp ehemaliges Bauschutt- und Erdaushubzwischenlager

3. Deponieklasse keine, da 1996 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Ortsgemeinde Zemmer; Betrieb durch

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1993 bis 1996

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Die Anlage befindet sich auf einer ehemaligen gemeindeeigenen

Abladefläche. Die Einfriedungseinrichtungen der Anlage sind noch

vorhanden, jedoch zur Bejagung geöffnet. Die eingelagerten weni-

gen Bauschuttmassen sind noch zum Teil zu erkennen, jedoch

bereits stark verwittert und wie die überwiegend nicht mehr sichtba-

ren Bodenmassen durch natürliche Sukzession bewachsen. Eine

Rekultivierung erscheint hier kontraproduktiv.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

193 m³ unbelasteter Bauschutt; 827 m³ unbelasteter Erdaushub

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-8

Tabelle B-5: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubzwischenlager Kell am See

Altdeponie Erdaushubzwischenlager Kell am See

1. Anlagenstandort Rechtswert: 25 57 653; Hochwert: 54 99 317

2. Deponietyp ehemaliges Bauschutt- und Erdaushubzwischenlager

3. Deponieklasse keine, da 1996 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Zweckverband A.R.T.; Betrieb durch

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1991 bis 1996

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Die zwischengelagerten Massen konnten auf der Deponie verblei-

ben. Alle Einfriedungseinrichtungen der Anlage wurden 2004 entfernt

und die eingelagerten Massen, sowie der Oberboden nach den

behördlichen Vorgaben zur Rekultivierung eingebaut. Als Rekultivie-

rungsziel wurde eine natürliche Sukzession der Fläche festgelegt.

Nach Schließung der DK 0-Deponie Kanzem ist die Errichtung einer

neuen DK 0-Anlage angedacht. Als ein möglicher Standort wird das

ehemalige Erdaushubzwischenlager Kell am See mit ca. 55.000 m²

Fläche und einem Nutzvolumen von ca. 270.000 m³ näher betrach-

tet.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

2.102 m³ unbelasteter Bauschutt; 2.266 m³ unbelasteter Erdaushub

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

Tabelle B-6: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubzwischenlager Thomm

Altdeponie Erdaushubzwischenlager Thomm

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 58 186; Hochwert: 55 10 467

2. Deponietyp ehemaliges Bauschutt- und Erdaushubzwischenlager

3. Deponieklasse keine, da 1996 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Zweckverband A.R.T.; Betrieb durch

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1991 bis 1996

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-

Alle Ablagerungsmassen wurden 2002 aus dem Zwischenlager

entnommen und zur Verfüllung eines Beckens im Trierer Hafen

eingesetzt. Diese Verwertung führte das ehemalige Bauunterneh-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-9

Altdeponie Erdaushubzwischenlager Thomm

zung der geplanten Maß-nahmen)

men Kickert aus Trier im Auftrag der Fa. Steil durch. Des Weiteren

wurden alle Einfriedungseinrichtungen der Anlage entfernt und die

Schwarzdeckeneinfahrt vor dem ehemaligen Tor zurückgebaut.

Durch Einplanieren des seitlich gelagerten Mutterbodens über die

leergeräumte Fläche stellte sich wieder landwirtschaftlich genutztes

Weideland ein.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

zeitweise verfülltes Volumen: 4.167 m³ unbelasteter Bauschutt;

5.707 m³ unbelasteter Erdaushub

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

Tabelle B-7: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubzwischenlager Freudenberg

Altdeponie Erdaushubzwischenlager Freudenberg

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 38 652; Hochwert: 54 91 968

2. Deponietyp ehemalige Bauschutt- und Erdaushubdeponie

3. Deponieklasse keine, da 1996 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Ortsgemeinde Freudenburg; Betrieb durch

Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1991 bis 1996

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Per Vertrag vom März 2001 übernahm die Gemeinde Freudenburg

das Zwischenlager mit den dort einplanierten Massen und den

installierten Einfriedungseinrichtungen. Für das Gelände wurde ein

Bebauungsplan erwirkt. Seit dem Jahr 2001 nutzt ein ansässiges

Bauunternehmen nach Vorlage einer Baugenehmigung die Flächen

als Baustofflager für Schüttgüter.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

1.481 m³ unbelasteter Bauschutt; 519 m³ unbelasteter Straßenauf-

bruch; 2.563 m³ unbelasteter Erdaushub

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-10

Tabelle B-8: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubdeponie Kanzem

Altdeponie Erdaushubdeponie Kanzern

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 41 100; Hochwert: 55 01 530

2. Deponietyp Bauschutt- und Erdaushubdeponie

3. Deponieklasse seit 2003 bei der SGD Nord als DK 0 angezeigt

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer der Flächen: Ortsgemeinde Kanzem und einige Privat-

parzellen zu Beginn der Ablagerung

5. Dauer des Betriebs von 1989 bis 31.10.2011

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Der Ursprung der Standort- und Anlagenplanung liegt im Ausbau der

Saar zur Bundesschifffahrtsstraße. Wegen der Errichtung des Saar-

kanals gingen der Gemeinde Kanzem mehr als 7 ha Weinbergflä-

chen verloren. Um neue Flächen zum Anlegen von Weinbergen zu

schaffen, wurde ein Flurbereinigungsverfahren mit Bescheid vom

26.11.1982 durchgeführt. Der damals festgelegte aufzufüllende

Deponiebereich umfasst 59.400 m². Mit dem abfallrechtlichen Be-

scheid vom 20.7.1989 wurde auf dieser Fläche die Erdaushubdepo-

nie für ein Gesamtvolumen von ca. 143.000 m³ genehmigt.

Die Ablagerung wurde in drei Abschnitten durchgeführt, wobei die

letzte Schüttphase infolge der Schließung nur noch teilverfüllt wurde.

Die Flächen der Schüttphase 1 ist an die Eigentümer zurückgegeben

worden. Die Kapazität der Schüttphase 2 war bis Ende 2011 er-

schöpft. Die Grundstücke der 2. und 3. Schüttphase befinden sich im

Eigentum der Ortsgemeinde Kanzem.

Des Weiteren ließen der Zweckverband A.R.T. die Schadstoffeinstu-

fungen der abgelagerten Bodenmassen untersuchen. Gemäß den

Bodenuntersuchungsergebnissen wurden die Werte für die DK 0

gemäß DepV zu 100 % eingehalten und darüber hinaus zu 80 %

sogar die strengeren Werte für Rekultivierungsboden erfüllt.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

20.226 m³ unbelasteter Bauschutt; 83.824 m³ unbelasteter Erdaus-

hub; 193 m³ unbelasteter Straßenaufbruch

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

Für eine Rekultivierung nach Deponieverordnung wurde der

profilierte Boden bis in eine Tiefe von einem Meter gemäß den

Zuordnungswerten für eine Rekultivierungsschicht untersucht.

Die Massen halten die Grenzwerte ein. Somit ist das zusätzli-

che Aufbringen einer 1 m mächtigen Rekultivierungsschicht

nicht erforderlich.

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-11

Tabelle B-9: Steckbrief Deponie-Daten Erdaushubdeponie Trier Pfalzel

Altdeponie Erdaushubdeponie Trier Pfalzel

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 49 000; Hochwert: 55 16 220

2. Deponietyp ehemalige Bauschutt- und Erdaushubdeponie

3. Deponieklasse keine, da 1993 geschlossen

4. Eigentümer und Betreiber diverse Flächeneigentümer; Betrieb durch Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs von 1981 bis 1993

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Im Jahr 1995 endete die Erfüllung der Rekultivierungspflicht mit

Schlussabnahme der Rekultivierung. Der Zweckverband A.R.T. lässt

einmal im Jahr (im Juni) das Wasser von vier Grundwassermessstel-

len und eines offenes Gewässers untersuchen. Durch das Gelände

der ehemaligen Bauschutt- und Erdaushubdeponie wurde die Bun-

desstraße 53 als Umgehungsstraße neu verlegt.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial und verfüll-tes Volumen)

81.574 m³ unbelasteter Bauschutt; 133.399 m³ unbelasteter Erdaus-

hub; 62 m³ unbelasteter Straßenaufbruch; 20.382 m³ Elektroofen-

schlacke; 2.134 m³ Keramikabfälle aus Fliesenproduktion der ehe-

maligen Fa. AGROB

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

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A-12

b) Steckbriefe Eifelkreis Bitburg-Prüm

Tabelle B-10: Steckbrief Deponie-Daten Altdeponie Zentraldeponie Plütscheid

Altdeponie Zentraldeponie Plütscheid

1. Anlagenstandort Gemarkung Plütscheid der Verbandsgemeinde Arzfeld

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie

3. Deponieklasse DK II

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer und Betreiber: Eifelkreis Bitburg-Prüm

5. Dauer des Betriebs Beginn 1974; seit Mitte 2005 werden keine Abfälle mehr abgelagert

und die Deponie befindet sich in der Stilllegungsphase

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Automatisierungs- und Steuerungstechnik der Sickerwasserrei-nigungsanlage ca. 135.000 €

Erneuerung Methanoldosierung ca. 14.000 €

Inklinometer- und Sickerwassermessstellen 120.000 €

7. Angaben zum Deponiebau Die Ablagerungsfläche der Deponie ist in zwei Abschnitte zu unter-

teilen. Die untere Süd-Ost-Böschung hat eine Fläche von ca. 2,65

ha. und ist bereits endgültig abgedichtet. Dabei wurden Boden- und

Dränschichten in einer Gesamtstärke von ca. 2,40 m aufgebracht.

Im oberen Teilbereich der Deponie, der eine Fläche von ca. 7,35 ha

aufweist, wurden bis zum Beginn der Stilllegung im Jahr 2005 Abfäl-

le abgelagert. Hier wurde in den letzten Jahren die temporäre Abde-

ckung hergestellt. Dazu wurde eine insgesamt ca. 1,20 m starke

Bodenschicht aufgebracht und die Oberflächenentwässerung herge-

stellt.

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

Die Planung der endgültigen Abdichtung für den oberen Bereich wird

im Jahr 2015 begonnen.

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

Die Deponie verfügt über eine Gasfassungs- und -verwertungs-

anlage. Die Energie des im Deponiegas enthaltenen Methangases

wird durch ein BHKW sowohl elektrisch als auch thermisch genutzt.

Das Betriebsgebäude der Deponie wird mit der Abwärme des Gas-

motors geheizt. Die erzeugte elektrische Energie wird für die Eigen-

stromversorgung eingesetzt, der Überschuss wird gegen Vergütung

in das Stromnetz eingespeist.

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

An der Deponie Plütscheid wird eine eigene Sickerwasserreini-

gungsanlage betrieben. Die Reinigung des Sickerwassers erfolgt

mittels folgender Verfahrensstufen: Denitrifikation mit Methanoldosie-

rung, Nitrifikation durch Tauchkörper, Lamellenklärer zur

Schlammsedimentation sowie Sandfilter für die Filtration. Das geklär-

te Sickerwasser wird in den Tautgenbach abgeleitet.

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A-13

Tabelle B-11: Steckbrief Deponie-Daten Altdeponie Erddeponie Daleiden

Altdeponie Erddeponie Daleiden

1. Anlagenstandort Ortsgemeinde Daleiden, VG Arzfeld

2. Deponietyp von 1994 bis 1992 Bauschuttdeponie; seit 1994 Erddeponie

3. Deponieklasse keine Deponieklasse

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer: Ortsgemeinde Daleiden; Betreiber: Eifelkreis Bitburg-

Prüm, Bewirtschafter: Verbandsgemeinde Arzfeld

5. Dauer des Betriebs 1984 bis 2012

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Die Deponie in Daleiden wurde im Jahr 1984 als Bauschuttdeponie

genehmigt. Gleichzeitig wurde auf dem Gelände der Deponie ein

privater Gesteinsabbau betrieben. Diese Abbaubereiche sollten

ursprünglich durch die Bodenanlieferungen verfüllt werden. Seit dem

Jahr 1994 durfte an der Deponie nur noch unbelasteter Erdaushub

angenommen werden, wodurch sich die Anliefermengen erheblich

verringert haben. Die Deponie ist seit Januar 2012 geschlossen.

Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung in zeitli-

cher Abfolge zu dieser Altdeponie lauten wie folgt:

Derzeit wird durch ein Ingenieurbüro ein Änderungsantrag zum

abfallrechtlichen Genehmigungsbescheid erarbeitet, um zunächst

die Planunterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen. Hierbei wird

eine Abgrenzung der Ablagerungsfläche zum Steinbruchgelände

hervorgebracht. In der Folge werden dann Stilllegungs- und Abde-

ckungsmaßnahmen nur für den Ablagerungsbereich in die Wege

geleitet.

7. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial)

verfüllte Materialien: unbelasteter Erdaushub

8. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

9. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

10.Angaben zur Sickerwasser-reinigung

nicht vorhanden

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A-14

C. Steckbriefe von in Betrieb befindlichen Deponien

a) Steckbriefe A.R.T. – Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier

Tabelle C-1: Steckbrief Deponie-Daten in Betrieb befindliche Deponie im EVZ Mertesdorf

In Betrieb befindliche Deponie im EVZ Mertesdorf

1. Anlagenstandort Landeskoordinaten: Rechtswert: 25 54 533,36; Hochwert: 55 15

862,06

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie; Genehmigung als Zwischenlager von

2005 bis 2009; Genehmigung als Erdaushubzwischenlager seit 2009

3. Deponieklasse nicht bestimmt

4. Eigentümer und Betreiber Zweckverband A.R.T.

5. Dauer des Betriebs bis ca. 2018, sofern die jährlich abzulagernden Abfallmengen kon-

stant bleiben

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Die Südspitze der Deponie (DA 1), auf dem sich derzeit ein Kom-

postplatz befindet, wird umgelagert. Es fehlt eine Basisabdichtung,

die voraussichtlich neu eingerichtet werden soll. Der Kompostplatz

wird dafür auf eine andere Fläche verlegt. Die freiwerdende Fläche

auf der Südspitze soll als Entwicklungsfläche für den Standort EVZ

dienen. Die Kosten für den Kompostplatz und für den Bodenabtrag

zur Erzielung der möglichst ebenen Nutzfläche betragen gemäß

Ingenieurbüro API rd. 4,4 Mio. €. Mit dieser Maßnahme lassen sich

andererseits Kosten für Einsparungen bei der Oberflächenabdich-

tung sowie Sicherwasser- und Quellwasserbehandlung von rd. 3,8

Mio. € erzielen.

Nach dem Umlagern der Südspitze könnte mit der Planung, Einho-

lung der Genehmigung und dem Bau der Oberflächenabdichtungen

in DA 3 und DA 4a begonnen werden. Insgesamt müssen ca. 21 ha.

Oberflächenabdichtung auf den Deponieabschnitten 1 bis 4 gebaut

werden. Bei einem Grundbetrag von ca. 142,- €/m² entstehen Kosten

von ca. 30 Mio. €.

Die Notwendigkeit eines neuen Deponieabschnitts ist von der Umla-

gerung des Abfalls aus der Hausmülldeponie Saarburg abhängig.

Die Verbandsversammlung hat sich endgültig am Mitte 2012 für die

Umlagerung der ca. 300.000 m³ Abfallmassen zur Deponie im EVZ

Mertesdorf entschieden. Daher muss eine ausreichend große Abla-

gerungskapazität zur Verfügung stehen. Der aktuelle Zeitplan der

Sanierung sieht eine Umlagerung in 2016 und 2018 vor. Daher muss

spätestens bis Herbst 2015 ein Ablagerungsbereich fertiggestellt

sein. Der Genehmigungsantrag für die Errichtung des DA4b, 2.BA

wurde vorsorglich im September 2011 eingereicht. Die Gesamtkos-

ten für den Ausbau des DA 4b 2.Bauabschnitt betragen ca. 7,8 Mio.

€ (inkl. Erhöhung der geologischen Barriere).

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-15

In Betrieb befindliche Deponie im EVZ Mertesdorf

7. Deponie-Parameter in Betrieb seit: DA 1 seit 1978, DA 2 seit 1987, DA 3a/b seit Mitte 1992, DA 4a seit Mitte 1997, DA 3c 1. Bauabschnitt seit Ende 1998, DA 3c 2. Bauabschnitt seit Ende 1999, DA 3c 3. Bauab-schnitt seit Anfang 2003, DA 4b 1. Bauschnitt seit Ende 2005

gesamte Fläche: planfestgestellt 80 ha, realisiert 23,83 ha (dabei DA 1 alleine 11 ha)

planfestgestelltes Gesamtvolumen: ca. 16 Mio. m3

bislang verfülltes Volumen: ca. 3,77 Mio. m3

noch zu verfüllendes Volumen: 73.000 m3 (DA 4b 1. Bauab-

schnitt)

8. Bisherige Nachsorge-Maßnahmen

s. Pkt. 9 bis 12

9. Angaben zum Deponiebau Deponieabschnitte:

DA 1: keine Basisabdichtung

DA 2: Basisabdichtung 60 cm mineralisch

DA 3a/b, DA 4a, DA 3c 1.-3, Bauabschnitt: Basisdichtung nach TASI (Kombinationsdichtung)

DA 4b 1. Bauschnitt: Basisdichtung nach DepV (Kombinations-dichtung)

10. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

Deponieabschnitte:

DA 1, DA 2: provisorische Oberflächendichtung (PEHD-Folie) 1996

DA 3a/b, DA 4a, DA 3c 1.-3. Bauabschnitt: provisorische minera-lische Abdeckung

DA 4b 1. Bauschnitt: keine

11. Angaben zur Deponiegas-verwertung

Das Deponiegas wird aus den einzelnen Deponieabschnitten über

Vertikal- und Horizontalbrunnen abgesaugt. In vier Gasregelstatio-

nen wird das Gas aus jedem Brunnen gemessen und je nach Me-

thangehalt in zwei getrennten Leitungen über die Verdichterstation

zur Gasfackel oder zu den Blockheizkraftwerken geleitet.

Im Jahr 2013 wurde die Fa. BCE beauftragt, ein Konzept zu Ener-

gieoptimierung des EVZ Mertesdorf zu entwickeln und umzusetzen.

Ziel ist die technische Anpassung der BHKW, der Verdichterstation,

der Trafostation, der Prozessleittechnik und der Heizungstechnik es

Verwaltungsgebäudes. Durch die Anpassung der Trafostation wird

es zukünftig möglich sein, das EVZ Mertesdorf mit eigener Energie

zu versorgen. Nur noch die Überschüsse sollen in das Verteilnetz

des Energieversorgers abgegeben werden. Die Abwärme der BHKW

wird dann das Verwaltungsgebäude und eventuell spätere Erweite-

rungen beheizen. Die Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG wurde

der Behörde im März 2014 zugesandt. Der Umbau soll im Jahr 2014

abgeschlossen werden.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-16

In Betrieb befindliche Deponie im EVZ Mertesdorf

12. Angaben zur Sickerwas-serreinigung

In der Sickerwasser-Reinigungsanlage wird das Sickerwasser der

Deponie im EVZ Mertesdorf und der stark belastete Teilstrom der

ehemaligen Hausmülldeponie Saarburg gereinigt.

Im Jahr 2005 wurden bei Wartungsarbeiten Korrosionsschäden an

den emaillierten Behältern der Sickerwasser-Reinigungsanlage

gefunden. Als vorbereitende Maßnahme musste die Sickerwasser-

Reinigungsanlage auf die Außerbetriebnahme von einzelnen Behäl-

tern vorbereitet und umgebaut werden. Deshalb wurde in 2005 ein

Antrag auf Änderung der Erlaubnis nach §7a WHG gestellt. Durch

eine Verzögerung, hervorgerufen durch den Tanklieferanten des

Kohlenstofftanks, konnte dieser Antrag nicht zeitnah bearbeitet

werden. Die Umbauarbeiten sind im Jahr 2009 mit der Errichtung der

Kühlanlage für die Ultrafiltration fertig gestellt worden. Der Endkon-

trollbehälter, die Nitrifikation, die Denitrifikation 1 und 2 sowie die

Festbettstufe wurden bereits erneuert. Der 600 m³ Vorlagebehälter

und der Eindicker sollen bei Bedarf saniert werden. Bei einer Sicht-

kontrolle im 600 m³ Vorlagebehälter wurde kein akuter Handlungs-

bedarf festgestellt. Eine Entscheidung, wie und wann die zwei letzten

Behälter saniert werden, ist noch nicht getroffen.

Im Jahr 2012 wurde ein Versuch mit getauchten Membranen der A3

water solutions GmbH durchgeführt. Der Versuch hat gezeigt, dass

dieser Membrantyp für das Sickerwasser des EVZ Mertesdorf nicht

geeignet ist. Durch die Modernisierung der Ultrafiltrationsanlage

kann der Energieverbrauch durch modernere Bauweise deutlich

reduziert werden. Durchflusswiderstände der Rohrsysteme können

herabgesetzt und energieeffiziente Pumpen installiert werden. Mitte

2013 wurde im laufenden Betrieb mit dem schrittweisen Umbau der

Ultrafiltration begonnen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2014 geplant.

13. Deponieerweiterungen k.A.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-17

b) Steckbriefe Landkreis Bernkastel-Wittlich

Tabelle C-2: Steckbrief Deponie-Daten in Betrieb befindliche Deponie Sehlem

In Betrieb befindliche Deponie Sehlem

1. Anlagenstandort UTM Rechtswert 344693,8 Hochwert 5528568,5

2. Deponietyp ehemalige Hausmülldeponie (bis 31.05.2005 zugelassene Abfälle gemäß

TASi); ab 1.6.2005 Ablagerung von Abfällen für DK II gemäß DepV

3. Deponieklasse DK II

4. Eigentümer und Betrei-ber

Eigentümer und Betreiber: Landkreis Bernkastel-Wittlich

5. Dauer des Betriebs von 1974 bis voraussichtlich 2020 (darüber hinaus besteht die Möglich-

keit zum Ausbau des letzten planfestgestellten DA 6)

6. Angaben zur notwendi-gen Standort- und An-lagenplanung in zeitli-cher Abfolge (ggf. inkl. Kostenschätzung der geplanten Maßnah-men)

Mit Einstellung der Ablagerungsphase hat der Betreiber der Deponie eine

Stilllegung und Nachsorge der Anlage nach den Anforderungen und

Bedingungen der Deponieverordnung umzusetzen. Erforderlich sind

entsprechenden Langzeitsicherungs- und Kontrollmaßnahmen. In regel-

mäßigen Abständen (jährlich) erfolgt eine Aktualisierung und Fortschrei-

bung des Finanzierungsbedarfes.

7. Deponie-Parameter in Betrieb seit: 1974

gesamte Fläche: 28,67 ha

planfestgestelltes Gesamtvolumen: rd. 3,04 Mio. m³, davon technisch ausgebaut rd. 2,8 Mio. m³

bislang verfülltes Volumen: rd. 2,65 Mio. m³ bzw. ca. 95 %

noch zu verfüllendes Volumen: gegenwärtig wird neuer Deponieab-schnitt (DA 5 b) mit einem Verfüllvolumen von ca. 0,15 Mio. m³ er-schlossen; Inbetriebnahme voraussichtlich im 4. Quartal 2014

8. Bisherige Nachsorge-Maßnahmen

2007: Sanierung des Altbereiches Nordost durch Umlagerung von ca. 100.000 m³ Altmüll aus einem nichtbasisgedichteten Bereich in einen basisgedichteten Bereich

2008 bis 2009: Rekultivierung des Altbereiches West durch Aufbrin-gung einer endgültigen Oberflächenabdichtung bestehend aus einer zweilagigen Kombinationsabdichtung (Trisoplast/KDB) auf einer Ge-samtfläche von ca. 2 ha

9. Angaben zum Depo-niebau

Der Altablagerungsbereiche West, Nord und Ost verfügen über keine

Basisabdichtung. Die im Zuge der 1. und 2. Deponieerweiterung plan-

festgestellten DA 1, 2, 3 und 5a wurden jeweils gemäß dem aktuellen

Stand der Technik zum Zeitpunkt deren Herstellung basisgedichtet. Die

Ausführung der Basisabdichtung des DA 1 erfolgte rein mineralisch. Die

Abschnitte DA 2, 3 und 5a wurden gemäß TA-Siedlungsabfall mit einer

Kombinationsabdichtung ausgebaut.

10. Angaben zur Oberflä-chenabdichtung

Die Aufstandsflächen der Kombinationsdichtung bestehen in der Regel

aus einer vor Ort hergestellten Ausgleichsschicht sowie der darüber

liegenden mehrlagigen künstlichen mineralischen Dichtung, deren Ober-

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-18

In Betrieb befindliche Deponie Sehlem

fläche als Auflager für die Kunststoffdichtungsbahn dient. Der weitere

Schichtaufbau besteht aus einer geotextilen Schutz-Vliesstofflage, einer

mineralischen Sandschutzschicht und einer mineralischen Entwässe-

rungsschicht.

11. Angaben zur Depo-niegasverwertung

Die Deponie Sehlem wird seit 1992 aktiv entgast. Mit dem Hochwachsen

des Deponiekörpers werden in einem Raster von ca. 50 x 50 m Gasbrun-

nen (Kollektoren) mit hochgezogen. Jeder Kollektor ist mittels einer PE-

HD NW 90-Leitung mit einer Unterstation verbunden. Die Unterstationen

sind mit einer Sammelringleitung, die am Böschungsfuß um die ganze

Deponie verlegt wurde, verbunden. Die Sammelleitung mündet in die

Gassammelstation. Hier wurden bis 2014 zwei Verdichter mit jeweils 500

m³/h betrieben, die das Gas mittels Unterdruck über die Leitungen, Stati-

onen und Kollektoren aus dem Deponiekörper saugen und ab Mitte 1997

einem Gasmotor zuleiten. Der Gasmotor erzeugt mit einem Generator mit

einer Brutto-Nennleistung von 469 kW elektrische Energie, die in das

Netz der RWE eingespeist wird. Das RWE vergütet die Einspeisung nach

dem Stromeinspeisungsgesetz.

Für den Notbetrieb, z. B. zur Überbrückung von Stillstandszeiten im

Rahmen der Wartungsarbeiten, steht eine Hochtemperaturfackel zur

Verfügung.

Aufgrund rückläufiger Gasmengen und Qualitäten erfolgt in 2014 ein

Generalumbau der Anlage, bei dem der Motor auf eine Leistung von 205

kW verkleinert wird und die vorhandene Hochtemperaturfackel auf eine

Schwachgasfackel umgerüstet wird. Durch diese Maßnahme wird eine

Verwertung mindestens für die kommenden 10 Jahre sichergestellt.

12. Angaben zur Sicker-wasserreinigung

Das in den Deponiekörper infiltrierte Niederschlagswasser wird über ein

umfangreiches Sickerwassererfassungssystem abgeleitet. Das anfallende

Sickerwasser wird in geschlitzten Sickerwassersammlern innerhalb der

filterstabilen Kiesschicht oberhalb der Basisabdichtung gefasst und über

drei getrennte Rigolenleitungen im Freispiegelabfluss zur deponieeigenen

Kläranlage abgeleitet. Zur Verkürzung der Haltungslängen sind entspre-

chende Schachtbauwerke zwischengeschaltet. Im nicht basisgedichteten

Nordbereich wird das anfallende Sickerwasser über eine am Böschungs-

fuß verlaufende Tieferigole gefasst und abgeleitet.

In der deponieeigenen Sickerwasserreinigungsanlage erfolgt die Reini-

gung des Wassers in zwei Stufen und wird anschließend aufgrund eines

Indirekteinleitervertrages zwischen dem Landkreis und der Verbandsge-

meinde Wittlich-Land der kommunalen Kläranlage Rivenich zugeleitet.

13. Deponieerweiterungen Im Jahre 2014 erfolgt die Erweiterung der Ablagerungskapazitäten durch

der Ausbau des Deponieabschnitts 5b. Das maximale Verfüllvolumen

beträgt 160.000 m³ mit einer veranschlagten Laufzeit bis zum Jahr 2020.

Darüber hinaus besteht noch der Deponieabschnitt 6 mit einem Volumen

von ca. 250.000 m³ für einen Ausbau zu Verfügung. Über die Umsetzung

des Endausbaus wird zu gegebener Zeit nach Prüfung der Gesamtwirt-

schaftlichkeit entschieden.

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-19

Tabelle C-3: Steckbrief Deponie-Daten in Betrieb befindliche Erdaushublager Morbach

In Betrieb befindliche Erdaushublager Morbach

1. Anlagenstandort UTM Rechtswert 364525,9 Hochwert 5517422,9

2. Deponietyp Erdaushublager

3. Deponieklasse keine Deponieklasse gemäß DepV

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer und Betreiber: Landkreis Bernkastel-Wittlich

5. Dauer des Betriebs nicht bestimmt

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

für den Standort sind keine Planungen erforderlich

7. Deponie-Parameter in Betrieb seit: 1990

gesamte Fläche: 2,63 ha

planfestgestelltes Gesamtvolumen: 35.000 m³

bislang verfülltes Volumen: 30.000 m³ bzw. ca. 85 %

noch zu verfüllendes Volumen: 5.000 m³

8. Bisherige Nachsorge-Maßnahmen

Für den Standort sind keine Nachsorgemaßnahmen mit Ausnahme

der erforderlichen Abschlussrekultivierung erforderlich.

9. Angaben zum Deponiebau Das Erdaushublager verfügt über keine Basisabdichtung bzw. über

keine vergleichbare technischen Vorkehrungen.

10. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

Das Erdaushublager verfügt für bereits verfüllte Bereiche über eine

endgültige Oberflächenabdeckung bestehend aus Rekultivierungs-

boden.

11. Angaben zur Deponiegas-verwertung

Da keine biologisch reaktiven Stoffe abgelagert werden und damit

kein Deponiegas anfällt, sind keine Maßnahmen zu Fassung und

Verwertung von Deponiegas erforderlich.

12. Angaben zur Sickerwas-serreinigung

Da keine Abfälle mit eluierbaren Schadstoffen abgelagert werden,

sind keine Maßnahmen zur Fassung und Verwertung von Sicker-

wasser erforderlich.

13. Deponieerweiterungen Maßnahmen zur Erweiterung der Anlage nicht geplant

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-20

c) Steckbriefe Eifelkreis Bitburg-Prüm

Tabelle C-4: Steckbrief Deponie-Daten in Betrieb befindliche Erddeponie Dudeldorf

In Betrieb befindliche Erddeponie Dudeldorf

1. Anlagenstandort Gemeinde Dudeldorf

2. Deponietyp Erddeponie

3. Deponieklasse keine Deponieklasse nach DepV

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer und Betreiber: Eifelkreis Bitburg-Prüm

5. Dauer des Betriebs Betrachtet man die bisherigen Anliefermengen, kann davon ausge-

gangen werden, dass das zur Verfügung stehende Verfüll-Volumen

noch ca. 15 bis 20 Jahre reicht.

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

keine Maßnahmen geplant

7. Deponie-Parameter in Betrieb seit: 1996 (Genehmigung)

gesamte Fläche: 3,6 ha

planfestgestelltes Gesamtvolumen: 50.000 m3

bislang verfülltes Volumen: 27.498 m3

noch zu verfüllendes Volumen: 22.502 m3

8. Bisherige Nachsorge-Maßnahmen

keine Maßnahmen

9. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial)

verfüllte Materialien: Erdaushub

10. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

11. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

12. Angaben zur Sickerwas-serreinigung

nicht vorhanden

13. Deponieerweiterungen nicht geplant

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 für den RegAb und seine Mitglieder – Anhang

A-21

Tabelle C-5: Steckbrief Deponie-Daten in Betrieb befindliche Erddeponie Rittersdorf

In Betrieb befindliche Erddeponie Rittersdorf

1. Anlagenstandort Rittersdorf, Ortsteil Bildchen

2. Deponietyp Erddeponie

3. Deponieklasse keine Deponieklasse nach DepV

4. Eigentümer und Betreiber Eigentümer und Betreiber: Eifelkreis Bitburg-Prüm

5. Dauer des Betriebs Bei geschätzten Einlagerungen von 10.000 bis 15.000 m³ pro Jahr

ergibt sich eine Laufzeit zwischen 10 und 16 Jahren.

6. Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagen-planung in zeitlicher Abfol-ge (ggf. inkl. Kostenschät-zung der geplanten Maß-nahmen)

Erweiterung zu Deponie DK 0

7. Deponie-Parameter in Betrieb seit: 1978 (durch Eifelkreis Bitburg-Prüm)

gesamte Fläche: 7,5 ha

planfestgestelltes Gesamtvolumen: k.A.

bislang verfülltes Volumen: k.A.

noch zu verfüllendes Volumen: ca. 20.000 m³; DK 0 in Planung – damit erweitert sich das Volumen auf ca. 177.500 m³

8. Bisherige Nachsorge-Maßnahmen

keine Maßnahmen

9. Angaben zum Deponiebau (Verfüllmaterial)

verfüllte Materialien: Bauschutt, Erdaushub

10. Angaben zur Oberflächen-abdichtung

nicht vorhanden

11. Angaben zur Deponiegas-verwertung

nicht vorhanden

12. Angaben zur Sickerwas-serreinigung

nicht vorhanden

13. Deponieerweiterungen Erweiterung zu Deponie DK 0