Abnahmeordnung Teil A - MIBRAG mbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIBRAG zur Inbetriebnahme und Abnahme von Anlagen und Geräten Abnahmeordnung Teil A

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MIBRAG

zur Inbetriebnahme und Abnahme

von Anlagen und Geräten

Abnahmeordnung Teil A

x Abnahmeordnung

Teil A AGB zur Inbetriebnahme und Abnahme von Anlagen und Geräten

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Inhaltsverzeichnis Teil A

Seite

1 Allgemeines .............................................................................................. 3 2 Verantwortlichkeiten ................................................................................. 3 2.1 Vertragspartner ......................................................................................... 3 2.2 MIBRAG ................................................................................................... 3 3 Schulungen ............................................................................................... 4 4 Qualitätskontrollen, Inbetriebnahme, Probebetrieb ................................... 4 4.1 Qualitätskontrollen .................................................................................... 4 4.2 Inbetriebnahmehandlungen ...................................................................... 4 4.3 Probebetrieb ............................................................................................. 5 5 Abnahme .................................................................................................. 6 5.1 Abnahmetest ............................................................................................ 6 5.2 Ausnahmeregelung zum Abnahmetest ..................................................... 7 5.3 Erklärung der Abnahme ............................................................................ 7 5.4 Abnahmeverweigerung ............................................................................. 8 5.5 Abnahme mit geringfügigen Mängeln und/ .................................................. oder fehlenden Lieferungen/ Leistungen ................................................... 8 6 Fachspezifische Festlegungen .................................................................. 9

Anlagen: Anlage 1: Abnahmeprotokoll Anlage 2: Protokoll zur Qualitätskontrolle Anlage 3: Tabellarische Übersicht Prüfungen - Nachweise – Dokumentationen Abnahmeordnung Teil B Dokumentationsformalien

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1 Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Inbetriebnahme- und Abnahme von Anlagen und Geräten“ („AGB“) dienen der Kontrolle der vertragsgerechten Ausführung von Lieferungen und Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Anlagen- und Arbeitssicherheit. Sie regeln die Grundsätze für die Durchführung von Inbetriebnahmehandlungen („Funktionsproben“, „Inbetriebsetzungen“), den Probebetrieb/ Abnahmetest und Abnahmen von bei MIBRAG errichteten, montierten/ eingebauten bzw. gelieferten Anlagen, Maschinen und Geräten (zusammen „Abnahmeobjekt“). Die Einbeziehung dieser und weiterer AGB und weitere Spezifizierungen erfolgen jeweils im Vertrag/ der Bestellung. In den vorliegenden AGB werden die bei MIBRAG gültigen Begriffe, zu verwendende Formulare und Anforderungen an Dokumentationsunterlagen hinsichtlich Umfang, Layout und Zeitpunkt der Übergabe geregelt.

2 Verantwortlichkeiten

2.1 Vertragspartner

Durch den Vertragspartner ist auf der Grundlage der vertraglichen Bedingungen das Abnahmeobjekt unter Beachtung aller Leistungs- und Sicherheitskriterien am vereinbarten Leistungsort zu montieren bzw. bereitzustellen. Erforderliche Freigaben durch Sachverständige sind spätestens zum erstmaligen Betrieb beizubringen. Voraussetzungen für den Beginn des Betriebs sind die Übergabe der vertragsgemäßen Anlagendokumentation zu den vereinbarten Terminen an MIBRAG und ein von MIBRAG bestätigtes Inbetriebnahmeprogramm. Das MIBRAG-Bedienpersonal ist in die spezifischen Bedienabläufe, die Sicherheitskriterien und die Instandhaltungs- und Wartungsvorschriften einzuweisen.

2.2 MIBRAG

Die Inbetriebnahme-/ Abnahmehandlungen erfolgen durch einen MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten. Dieser wird im Bedarfsfall durch eine Abnahmekommission unterstützt. MIBRAG gewährleistet im Rahmen des Inbetriebnahmeprogramms für Funktionsproben, Inbetriebsetzung, Probebetrieb, Abnahmetest und Abnahme die Zuführung der erforderlichen Medien, die Bereitstellung des Bedienungspersonals zur rechtzeitigen Schulung und Einweisung durch den Vertragspartner, die Verfügbarkeit des MIBRAG-Bedienpersonals und der Abnahmekommission sowie die vertraglich festgelegten produktionstechnischen Randbedingungen.

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3 Schulungen

Das MIBRAG-Bedien- und Wartungspersonal ist durch den Vertragspartner in dem für den späteren Leistungs- und Wartungsbetrieb erforderlichen Umfang mit dem Aufbau und der Funktionsweise des Abnahmeobjektes vertraut zu machen. Das MIBRAG-Bedien- und Wartungspersonal ist in der Bedienung, Wartung und Instandsetzung der Komponenten so zu unterweisen, dass es mit den Einzelheiten der Anlage/ Maschine/ des Gerätes vertraut ist und selbständig Bedien-, Prüf-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchführen kann. Für die durchzuführenden Schulungen ist vom Vertragspartner zum vertraglich festgelegten Termin ein Schulungsprogramm an MIBRAG zu übergeben, in dem

• Schulungsumfang • Beginn • Zeitraum • Personenzahl • Schulungsort

anzugeben sind. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Teilkomponenten/ Gewerke ist hierbei, wenn nötig, vorzunehmen. Schulungsunterlagen und -materialien sind durch den Vertragspartner zu stellen. Sie sind so ausführlich zu gestalten, dass MIBRAG über geeignete Handlungsrichtlinien (schriftlich + digital) für die Schulung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal verfügt. Bei Erfordernis wird der Vertragspartner diese Unterlagen nach Durchführung der Inbetriebnahmearbeiten aktualisieren.

4 Qualitätskontrollen, Inbetriebnahme, Probebetrieb

4.1 Qualitätskontrollen

Bau- oder Anlagenteile, deren Beurteilung nach Abschluss der Montage oder Herstellung der Gesamtleistung nicht mehr möglich ist, sind durch den Vertragspartner grundsätzlich für eine vorgezogene Qualitätskontrolle bei MIBRAG anzuzeigen. Die Originale der Qualitätskontrollprotokolle (s. Anlage 2) sind durch den Vertragspartner im Rahmen der Gesamtabnahme als Bestandteil der Abnahmedokumentation zu übergeben.

4.2 Inbetriebnahmehandlungen

Der Beginn der Inbetriebnahmehandlungen ist beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten schriftlich zu beantragen. Nach Beendigung der Montage und Bereitstellung des Abnahmeobjektes zur Inbetriebnahme sowie unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen und vereinbarten Dokumentationsunterlagen, wie z. B. Inbetriebnahmeanweisung, Betriebsanleitung, Personalschulungsdokument etc., rechtzeitig bei MIBRAG vorgelegen haben, erfolgt die Freigabe zur Aufnahme der Inbetriebnahmehandlungen. Die dem Vertragspartner obliegenden Inbetriebnahmehandlungen umfassen insbesondere:

• die Erstbefüllung sämtlicher Aggregate mit Betriebsstoffen

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• Überprüfung der Anlage und aller Nebenanlagen mit Einstellung der Stellglieder und Geber

• die Funktionskontrollen, Prüfungen und Probeläufe • Inbetriebsetzung und Durchführung der erforderlichen Messungen sowie

Funktionsprüfungen und Optimierung von Leittechnik- und Steuerungsanlagen Der Abschluss der Funktionsproben und die Bereitschaft des Abnahmeobjektes zur Inbetriebsetzung sind durch den Vertragspartner dem MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten anzuzeigen. Der Inbetriebsetzungstermin wird durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten in Abstimmung mit dem Vertragspartner festgelegt. Voraussetzung für die Inbetriebsetzung des Abnahmeobjektes ist neben der Vollständigkeit der montierten Anlagenkomponenten und deren sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand auch die Beseitigung sämtlicher Abfälle, Materialreste und Montagehilfsmittel vom Montageort. Restarbeiten, die nicht unmittelbar die Funktionsproben bzw. die Inbetriebsetzung beeinträchtigen bzw. keine sicherheitstechnischen Belange betreffen, können parallel zu den Inbetriebnahmehandlungen ausgeführt werden.

4.3 Probebetrieb

Nach Abschluss der Inbetriebnahmehandlungen und nachgewiesener Betriebsbereitschaft des Abnahmeobjektes ist der Beginn des Probebetriebes durch den Vertragspartner beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten schriftlich zu beantragen. Beginn und Dauer des Probebetriebes richten sich, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, nach den einschlägigen Industriestandards. Während des Probebetriebes wird unter betriebsnahen Bedingungen das Abnahmeobjekt unter Aufsicht und Verantwortung des Vertragspartners durch das geschulte und eingewiesene MIBRAG-Betriebspersonal nach einem durch MIBRAG vorgegebenen Programm zur Überprüfung einer dauerhaften Betriebstüchtigkeit und der abschließenden Beurteilung des Abnahmeobjektes auf vertragsgerechte Ausführung, Einhaltung aller sicherheitstechnischen Belange und der Funktions- und Leistungsfähigkeit genutzt. Zur Nachweisführung gelten die Festlegungen gemäß Punkt 5.1 – Abnahmetest. Über Verlauf und Abschluss des Probebetriebes ist ein vom Vertragspartner und MIBRAG zu unterschreibendes Protokoll anzufertigen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:

• Beginn und Abschluss des Probebetriebes • verantwortliche Person des Vertragspartners für die Durchführung des

Probebetriebes • Verlauf des Probebetriebes • Beschreibung von aufgetretenen Störungen • ggf. vorgenommene Änderungen an der Anlage bzw. der Betriebsweise

Über während der Inbetriebnahmehandlungen und des Probebetriebes festgestellte Mängel erstellt der Vertragspartner eine Liste, die an MIBRAG zu übergeben ist.

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Der Vertragspartner ist in Abstimmung mit der MIBRAG zur unverzüglichen Behebung der festgestellten Mängel und zum Nachweis der Wirksamkeit eingeleiteter Reparaturen oder Änderungen verpflichtet. Bei Störungen während des Probebetriebes wird unterschieden in „Unterbrechung“, „Abbruch“ und „Aussetzung“ des Probebetriebes. ∗ Unterbrechung Unterbrechungen des Probebetriebes sind erforderliche Zeiten für kleinere Instandsetzungsarbeiten und Nachbesserungen durch den Vertragspartner. Der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte ist über alle erforderlichen Unterbrechungen unverzüglich durch den Vertragspartner zu unterrichten und es ist ihm Gelegenheit zu geben, sich über Art und Umfang der Störungen zu informieren. Führen Störungen zu einer länger als 12 Stunden andauernden Einschränkung des Probebetriebes, ist der Probebetrieb um die Dauer der Störung zu verlängern. ∗ Abbruch Der Probebetrieb wird abgebrochen und ist zu wiederholen, wenn nach Art, Häufigkeit und Dauer der Störung(en) ein Nachweis der dauerhaften Betriebstüchtigkeit im laufenden Probebetrieb nicht mehr erbracht werden kann. Gleiches gilt, wenn der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte von einer Störung nicht rechtzeitig unterrichtet wird oder ein grundsätzlicher Fehler vorliegt. Nach einem Abbruch beginnt der vereinbarte Probebetrieb nach Beseitigung der Störung von neuem. Der Beginn des zu wiederholenden Probebetriebes wird zwischen MIBRAG und Vertragspartner einvernehmlich festgelegt. ∗ Aussetzung Tritt während des Probebetriebes, aus vom Vertragspartner nicht zu vertretenden Gründen eine Störung ein, durch die der Probebetrieb unterbrochen oder wesentlich eingeschränkt wird, erfolgt eine Aussetzung des Probebetriebes für die Dauer dieser Störung. Wird der Probebetrieb um mehr als fünf (5) zusammenhängende Tage ausgesetzt, sind der Zeitpunkt der Fortsetzung und die Art der weiteren Durchführung des Probebetriebes zu vereinbaren.

5 Abnahme

Der Antrag auf Abnahme durch den Vertragspartner muss bei MIBRAG mindestens 5 Werktage (genaue Frist s. Anlage 3 - Punkt 1.4.7) vor dem vorgesehenen Abnahmetermin in Schriftform vorliegen. Die Festlegung des Termins für die Abnahme erfolgt unter Berücksichtigung einer erforderlichen Teilnahme von Bergamt, Überwachungsorganisationen oder Aufsichtsämtern.

5.1 Abnahmetest

Sofern die abschließende Beurteilung des Abnahmeobjektes auf vertragsgerechte Ausführung, Einhaltung aller sicherheitstechnischen Belange und der Funktions- und

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Leistungsfähigkeit nicht innerhalb eines Probebetriebes gemäß Punkt 4.3 möglich ist, kann dieser Nachweis durch einen Abnahmetest unter Zugrundelegung der vertraglich festgelegten Bedingungen und Leistungskriterien erfolgen. Leistungsumfang und Messmethodik des Abnahmetests werden durch den MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten unter Einbeziehung des Vertragspartners festgelegt. Die MIBRAG behält sich vor, die Abnahmemessung ganz oder teilweise selbst durchzuführen oder von einem unabhängigen und anerkannten Sachverständigen, der gemeinsam mit dem Vertragspartner ausgewählt wird, durchführen zu lassen. Sämtliche Messinstrumente, die zusätzlich zu den vorhandenen Betriebsmessinstrumenten bei der Nachweismessung verwendet werden müssen, sind durch den Vertragspartner zur Verfügung zu stellen und zu montieren. Die Messungen werden gemäß den zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Gesetzen und Normen durchgeführt. Abnahmetests sind unter betriebsnahen Bedingungen durchzuführen. Während der gesamten Dauer des Abnahmetests hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass alle Betriebsdaten aufgezeichnet werden, die für den Betrieb und die Wartung des Abnahmeobjekts von Bedeutung sind. Dies gilt sowohl für den Liefer-/ Leistungsumfang des Vertragspartners als auch für vor- und nachgeschaltete Anlagenteile. Letztere werden auf Vorschlag des Vertragspartners durch MIBRAG auf eigene Kosten mit den für die Messungen erforderlichen Messvorrichtungen ausgerüstet. Der Abnahmetest ist abgeschlossen, wenn der MIBRAG-Abnahmebevollmächtigte die jeweils zu erstellenden Prüfungsberichte durch Gegenzeichnung anerkennt. Die gesamten Kosten für Abnahmetests einschließlich der Sachverständigenleistungen trägt der Vertragspartner. Unberührt bleiben ausdrückliche Kostentragungsregelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2 Ausnahmeregelung zum Abnahmetest

Ist eine Durchführung des Abnahmetests und des damit verbundenen Nachweises der vertraglich vereinbarten Leistungsdaten des Abnahmeobjektes aus produktionstechnischen Gründen innerhalb eines für beide Vertragspartner akzeptablen Zeitraumes vor der Abnahme nicht möglich, kann die Abnahme vorbehaltlich eines innerhalb einer vertraglich festzulegenden Frist zu erbringenden Leistungsnachweises erfolgen. Für den Zeitraum bis zur erfolgreichen Erbringung des Leistungsnachweises hat der Vertragspartner eine angemessene/ zu vereinbarende Sicherheitsleistung beizubringen, die das MIBRAG-Risiko ausreichend abdeckt.

5.3 Erklärung der Abnahme

Ist vom Vertragspartner der Nachweis erbracht worden, dass das Abnahmeobjekt die vertraglichen Festlegungen erfüllt, die vereinbarten Funktions- und Leistungsdaten erreicht und alle sicherheitstechnischen Belange eingehalten wurden, wird die Abnahme schriftlich erklärt.

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Die Abnahme wird durch das vollständig ausgefüllte und vom Vertragspartner und dem MIBRAG–Abnahmebevollmächtigten unterschriebene Abnahmeprotokoll (Anlage 1) vollzogen. Mit der Abnahme erfolgt der Gefahrenübergang auf MIBRAG und es beginnt die vertraglich vereinbarte, mindestens jedoch die gesetzliche Gewährleistungs- und/ oder Garantiefrist.

Hinweis: Die Unterschrift im Abnahmeprotokoll - Feld MIBRAG - in der Zeile „Projektverantwortlicher“ hat nur MIBRAG-interne Bedeutung und steht nicht für eine Bestätigung der Abnahme gegenüber dem Vertragspartner.

5.4 Abnahmeverweigerung

Beantragt der Vertragspartner die Abnahme, obwohl das Abnahmeobjekt nicht vertragsgemäß geliefert, hergestellt und/ oder vereinbarte Teile des Vertragsgegenstandes (z. B. Dokumentationen) nicht oder nicht rechtzeitig übergeben wurden oder wird im Rahmen der Abnahmehandlungen festgestellt, dass das Abnahmeobjekt die Voraussetzungen für eine Abnahme nicht erfüllt, wird durch MIBRAG die Abnahme abgelehnt/ verweigert. Durch den Vertragspartner ist in diesem Fall nach Ablauf einer durch MIBRAG gesetzten, angemessenen Frist zur Beseitigung der Ursachen für die Abnahmeverweigerung eine Wiederholung der Abnahmehandlungen schriftlich beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten zu beantragen. Die gesamten bei der Wiederholung der Abnahmehandlungen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.5 Abnahme mit geringfügigen Mängeln und/ oder fehlenden Lieferungen/ Leistungen

Ist der Vertragsgegenstand trotz geringfügiger, die Betriebstauglichkeit und die Sicherheit nicht beeinträchtigender Mängel und/ oder noch fehlender Bestandteile des vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges bestimmungsgemäß und uneingeschränkt nutzbar, erfolgt eine Abnahme unter folgenden Voraussetzungen:

• Im Abnahmeprotokoll (Deckblatt - Tabelle nach dem fettgedruckten Abschnitt oder Anhang) sind alle Mängel und/ oder fehlenden Bestandteile des vertraglich vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges lückenlos aufzuführen und taggenaue Termine zur Abstellung bzw. Übergabe zu vereinbaren.

• MIBRAG behält einen Betrag in dem Umfang und für die Dauer ein, der für die vollständige Abstellung aller aufgeführten Mängel und fehlenden Lieferungen/ Leistungen erforderlich ist.

• Der VP hat nach erfolgter Abnahme die Rechnung um den/ die jeweiligen Einbehalte lt. Abnahmeprotokoll (Deckblatt und Anlage 2 Zahlungsblatt - Ziffer 4 und Ziffer 6) zu kürzen.

Wird zum Zahlungseinbehalt kein Einvernehmen erzielt, kann keine Abnahme erfolgen.

Die Abnahme der abgestellten Mängel ist durch den Vertragspartner bis zum festgelegten Termin schriftlich beim MIBRAG-Abnahmebevollmächtigten zu beantragen.

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6 Fachspezifische Festlegungen

Grundlage für Planung, Konstruktion, Montage und Inverkehrbringen des Abnahmeobjektes bildet insbesondere das Produktsicherheitsgesetz in der aktuellen Fassung sowie den dazu erlassenen Verordnungen. Prüfungsunterlagen, Nachweise und Dokumentationen sind entsprechend den o. g. Vorschriften sowie den dazu erlassenen Verordnungen und mindestens in dem in Anlage 3 „Prüfungen, Nachweise und Dokumentationen“ aufgeführten Umfang auszuführen und an MIBRAG zu übergeben. Grundlagen für die inhaltliche und formelle Strukturierung zu übergebender Unterlagen sind in der Abnahmeordnung Teil B „Dokumentationsformalien“ festgelegt.

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:30:00

Abnahmeprotokoll Bestellnummer: MIBRAG-Abnahmenummer:

Objekt: Datum

Leistung:

Leistungsort:

Vertragspartner (VP)

Anschrift:

Der Leistungsgegenstand entspricht den vertraglichen Festlegungen der oben genannten Bestellung.

Technische Unterlagen und Dokumentationen wurden bis zur Abnahme vertragsgemäß übergeben. Die vom

Vertragspartner benutzten Betriebsanlagen und -einrichtungen der MIBRAG wurden in ordnungsgemäßem

Zustand verlassen bzw. werden über-/abgegeben.

Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Beseitigung nachfolgend aufgeführter Mängel und/ oder

ausstehender Restleistungen.

• Mängel, die noch zu beseitigen sind

• Zu ergänzende und fehlende technische Unterlagen Wenn erforderlich, sind weitere Mängelfeststellungen als Anlage beizufügen!

festgelegte Frist zur Abstellung bzw. Übergabe

Festgelegter Zahlungseinbehalt bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel und/ oder Restleistungen

und Übergabe der fehlenden technischen Unterlagen (s. a. Anlage 2 – Zahlungsblatt Ziffer 4.3):

- für Mängelbeseitigung €

- für fehlende technische Unterlagen €

Die Gewährleistungszeit beginnt am und läuft am ab, soweit nicht eine Unterbrechung

oder Hemmung der Gewährleistung eintritt.

Achtung mehrere Fristen beachten!- siehe Anlage 3

Anlagen zum Abnahmeprotokoll: Anlage 1 – Teilnehmer

Anlage 2 – Zahlungsblatt

Anlage 3 – Festlegungen zur Abnahme

Die Abnahme wird hiermit ausgesprochen.

MIBRAG behält sich vor, etwaig entstandene Vertragsstrafen geltend zu machen.

Auftragnehmer / Vertragspartner

Firma

(Stempel)

Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH

Betriebsbereich Ort und Datum

Projekt-

bearbeiter

Bereich Unterschrift

Abnahmebevollmächtigter

Name Unterschrift

Die Rechtsverbindlichkeit des Abnahmeprotokolls wird seitens MIBRAG nur durch diese

Unterschrift erbracht.

Ort Datum

Name Unterschrift

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:30:00

Abnahmeprotokoll – Teilnehmer Anlage 1 Bestellnummer

Name Funktion/Bereich Firma Unterschrift

Bemerkung keine

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:30:00

Abnahmeprotokoll – Zahlungsblatt Anlage 2 Bestellnummer

1 Gesamtwert des Vertragsgegenstandes

0,00 €

einschließlich Nachträge

davon:

1.1 Hauptauftrag vom

0,00 € 1.2 1. Nachtrag vom

0,00 €

1.3 2. Nachtrag vom

0,00 €

1.4 Festgelegte Minderung des Vertragspreises

0,00 €

2 Bereits abgerechneter Betrag des Gesamtwertes des Vertragsgegenstandes

0,00 €

davon

2.1 1. Zahlungsrate

0,00 €

2.2 2. Zahlungsrate

0,00 € 2.3 3. Zahlungsrate

0,00 €

3 Noch nicht berechneter Betrag des Gesamtwertes des Vertragsgegenstandes

0,00 €

davon

3.1 4. Zahlungsrate nach Abnahme

0,00 €

3.2 5. Zahlungsrate nach Übergabe Enddokumentation

0,00 € 3.3 1. Nachtrag

0,00 €

4 Einbehalte

Einbehalte beziehen sich auf den Gesamtwert des Vertragsgegenstandes.

4.1 Gewährleistungseinbehalt 5% 0,00 € 4.2 Einbehalt bis Erbringung Leistungsnachweis 5% 0,00 €

4.3 Festgelegter Zahlungseinbehalt (s. Deckblatt Abnahmeprotokoll + Anlage)

Die Rechnung ist durch den VP um den Gesamtbetrag der festgelegten Zahlungseinbehalte gekürzt zu legen. Der gekürzte Betrag ist nach Erbringung der Restleistungen/ nach Mängelbeseitigung (ggf. mit separater Abnahme) in Rechnung zu stellen

0,00 €

5 Bankbürgschaften für Einbehalte nach Punkt 4.1 und 4.2

Einbehalte können durch Übergabe einer entsprechenden Bankbürgschaft, bezogen auf den Gesamtwert des Vertragsgegenstandes incl. der gesetzl. gültigen Umsatzsteuer abgelöst werden.

5.1 Bürgschaftswert Gewährleistungseinbehalt einschl. Umsatzsteuer 5% 0,00 €

5.2 Bürgschaftswert für Einbehalt bis Erbringung Leistungsnachweis einschl. Umsatzsteuer

5% 0,00 €

6 Rechnungslegung nach Bestätigung der Abnahme

6.1 Betrag der Rechnungslegung abzüglich aller Einbehalte

0,00 €

6.2 Betrag der Rechnungslegung bei Ablösung der Einbehalte nach Punkt 4.1 und 4.2 durch Vorlage der Bankbürgschaften (Punkt 5.1 und 5.2)

0,00 €

7 Ausstehende Rechnungslegungen

noch zur Rechnungslegung ausstehender Betrag gemäß Punkt 3.2 und 4.3

0,00 €

Alle Angaben ohne Umsatzsteuer!

(ausgenommen Punkt 5)

AO Anlage 1-Abnahmeprotokoll Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:30:00

Abnahmeprotokoll – Festlegungen Anlage 3 Bestellnummer

Verteiler

Vertragspartner

Technische Dienste

Betriebsbereich

Einkauf

Auftrags / Projektleitung

Anlagenbuchhaltung

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:32:00

Protokoll zur Qualitätskontrolle Bestellnummer

Objekt: Datum

Maßnahme:

Veranlassung:

Vertragspartner (VP)

Anschrift:

Die Qualitätskontrolle dient zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Qualität des Vertragsgegenstandes

während der Leistungsausführung und stellt keine Abnahme dar.

Dieses Protokoll wird Bestandteil der Abnahmedokumentation.

Gegenstand, Ergebnisse und Festlegungen der Qualitätskontrolle Als spätester Termin für die Beseitigung aller festgestellten Mängel und / oder Unvollständigkeiten gilt, sofern

nachstehend nicht anders vereinbart, der vertraglich festgelegte Termin der Abnahme des Vertragsgegenstandes!

Anlagen zum Abnahmeprotokoll: Anlage 1 – Teilnehmer

Anlage 2 – Festlegung zur Qualitätskontrolle

Auftragnehmer / Vertragspartner

Firma

(Stempel)

Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH

Bereich Ort und Datum

Unterschrift – Verantwortlicher der Qualitätskontrolle

Ort Datum optional

Andere

hinzugezogene

Fachabteilung

Name Unterschrift

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:32:00

Protokoll zur Qualitätskontrolle – Teilnehmer Anlage 1 Bestellnummer

Name Funktion/Bereich Firma Unterschrift

Bemerkung

Verteiler Vertragspartner

Technische Dienste

Betriebsbereich

Auftrags / Projektleitung

AO Anlage 2-Protokoll Qualitätskontrolle Zuletzt gedruckt 10.04.2015 09:32:00

Protokoll zur Qualitätskontrolle – Festlegungen Anlage 2 Bestellnummer

Objekt: Vertrag-Anlage: ___

Prüfungen - Nachweise - Dokumentationen

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

1 Bereichsübergreifende Dokumentationen und technische Unterlagen1.0.1 Standardqualitätssicherungshandbuch mit dem Angebot

1.0.2 Zertifizierungsnachweis (DIN EN ISO 9001 - 2008) mit dem Angebot Q-Doku.

1.0.3 Projektablaufplan mit dem Angebot

1.0.4 Auflistung erforderlicher Genehmigungen und Genehmigungszeitablaufplan vor Vergabe

1.0.5 Projektorganisationsplan (Verantwortlichkeiten/Unterstellungen) vor Vergabe

1.0.6 Auflistung Verschleißteile und garantierte Mindeststandzeiten mit dem Angebot

1.0.7 Detailterminpläne ... nach Vergabe

1.0.8 Projektfortschrittsbericht zu vereinbaren

1.0.9 Zusammenstellung der Ersatzteile, die für mehrjährigen Betrieb am Lager gehalten werden sollten ... vor Abnahme

1.0.10 Angebote zu Service- und Wartungsleistungen M + E-Technik ... vor Abnahme

1.0.11 Gutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen unmittelbar nach Erstellung

1.1 Montage

1.1.1 Zustimmungserklärung des Bergamtes vor Werkliefervertrag/Arbeitsbeginn durch MIBRAG

1.1.2 Personaleinsatzpläne ... vor Montagebeginn

1.1.3präzisierte Baustelleneinrichtungspläne incl. Vormontageplätze, Kranaufstellflächen mit

Belastungsangaben etc.... vor Montagebeginn

1.1.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (Baustelle) mit Baustelleneröffnung

1.1.5 Antrag auf Montagefreigabe .... vor Montagebeginn

1.2 Inbetriebnahme

1.2.1 Inbetriebnahmeprogramm für alle Teilanlagen M + E - Technik ... vor Inbetriebnahme

1.2.2 Personalschulungsdokument ... vor Inbetriebnahme

1.2.3 Gefährdungsbeurteilung ... vor Inbetriebnahme in Zusammen-

1.2.4 Not- und Störfalldokument ... vor Inbetriebnahme arbeit mit

1.2.5 Explosionsschutzdokument ... vor Inbetriebnahme MIBRAG

1.2.6 Betriebsanleitung ... vor Inbetriebnahme

1.2.7 Instandsetzungsanleitung ... vor Inbetriebnahme

1.2.8 Ersatzteilkatalog ... vor Inbetriebnahme

1.2.9 Technische Unterlagen der Unterlieferanten ... vor Inbetriebnahme

1.2.10 kompletter Satz handrevidierter Zeichnungsunterlagen ... vor Inbetriebnahme

1.2.11Erklärung über Einbau/Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, Feuerlösch- und

Brandschutzeinrichtungen bzw. eingeleitete Maßnahmen bei Nichtrealisierung der vorgeschriebenen

Sicherheitseinrichtungen

... vor Inbetriebnahme

1.2.12Zustimmung bzw. Protokoll der Prüfung der Feuerlöschanlagen und Brandschutzeinrichtung durch die

zuständige Brandschutzorganisation... vor Inbetriebnahme

1.2.13 Erklärung über den Einsatz von Gefahrenstoffen durch den Hersteller ... vor Inbetriebnahme

1.2.14 Bereitschaftserklärung und Antrag auf Beginn der Inbetriebnahme ... vor Inbetriebnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 10.04.2015 1 von 8

Objekt: Vertrag-Anlage: ___

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

1.3 Probebetrieb

1.3.1 Technologie für den Zeitraum des Probebetriebes ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.2Erklärung des Herstellers über die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur

Betriebsführung, Anlagen- und Personensicherheit (Konformitätserklärung)... vor Beginn Probebetrieb

1.3.3 Risikobeurteilung ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.4 Bestätigung der Mängelabstellung aus früheren Kontrollen ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.5 Protokoll über durchgeführte Funktionsproben ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.6 Nachweis über Einweisung des Betriebspersonals für die Betriebsführung ... vor Beginn Probebetrieb

1.3.7 Bereitschaftserklärung und Antrag auf Beginn des Probebetriebes ... vor Beginn Probebetrieb

1.4 Abnahme

1.4.1 Dokumentation zur Anlagenkennzeichnung ... vor Abnahme

1.4.2 Erklärung über eingewiesenes Bedienungs-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal ... vor Abnahme

1.4.3 revidierte Zeichnungen und Medienpläne (as build), Stücklisten ... vor Abnahme

1.4.4 Qualitätsdokumentation ... vor Abnahme 2- fach

1.4.5 Protokoll des Probebetriebes (im Anschluss an Probebetrieb) und ggf. Mängelliste ... vor Abnahme

1.4.6 Protokoll des Abnahmetests ... vor Abnahme

1.4.7 Antrag auf Abnahme min. 5 Werktage vor Abnahme

1.4.8 Abnahmeprotokoll im Ergebnis der Abnahme

1.4.9Dokumentation-Endfassung einschl. aller aus Pos. 1.2; 1.3 und 1.4 resultierenden

Änderungen/Ergänzungen4 Wochen nach Abnahme

1.5Leistungsnachweis

(gemäß Abnahmeordnung Teil A Punkt 5.2 - Ausnahmeregelung zum Abnahmetest)

1.5.1 Technologie für die Durchführung des Leistungsnachweises .. vor Leistungsnachweis

1.5.2 Protokoll über die Durchführung des Leistungsnachweises unmittelbar nach Abschluss

2 Fachbereich Maschinentechnik2.0.1 Herstellerqualifikation für Schweißarbeiten mit dem Angebot Q-Doku.

2.0.2 Schweißeraufstellung ... vor Montagebeginn Q-Doku.

2.1 Qualitätsprotokolle mit Bestätigung über

2.1.1 ordnungsgemäße und projektgerechte Fertigung und Montage ... vor Beginn Probebetrieb Q-Doku.

2.1.2 Hinweise zu Provisorien, Einschränkungen und Abweichungen sowie deren Beseitigung ... vor Beginn Probebetrieb

2.1.3 Kontrolle der Verbindungsmittel (Niet-, Schraub- und Schweißverbindungen) ... vor Beginn Probebetrieb Q-Doku.

2.1.4 Bestätigung über vorgeschriebene und ordnungsgemäße Erstfüllung mit Schmier-, Treib- und Betriebsstoffen ... vor Beginn Funktionsproben Q-Doku.2.2 Überwachungspflichtige Anlagen/Bauteile und Sicherheitseinrichtungen

2.2.1 Technische Unterlagen zur Inbetriebnahme Hebezeuge, Druckgefäßen, Aufzüge ... vor Inbetriebnahme

2.2.2 Einstellungsprotokolle Sicherheitsventile und Druckprüfung ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.3 Prüfbescheinigung für Druckgefäße, Hebezeuge, Seile usw. ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.4 Bauartzulassungen/Baumusterprüfungen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

2.2.5 Erstabnahmeprotokolle (eingebauter Zustand) ... vor Inbetriebnahme

2.2.6 Prüfbücher ... vor Inbetriebnahme

2.3. Werkstoffnachweise/Materialprüfungen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.1 Materialzeugnisse/Datenblätter ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.2 Prüfprotokolle (Ultraschall-/Durchstrahlungs-/Oberflächenrissprüfungen) ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.3 Mess-/Wägprotokolle ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 10.04.2015 2 von 8

Objekt: Vertrag-Anlage: ___

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

2.3.4 Qualitätsnachweis Gurte und Stossverbindungen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.3.5 Korrosionsschutzprotokolle einschl. Kontrollflächen ... vor Abnahme Q-Doku.

2.4 Instandhaltung

2.4.1 Rahmenkontrollplan ... vor Abnahme

2.4.2 Liste der gelieferten Ersatz- und Verschleißteile für Probebetrieb mit Angabe des Verbrauchers ... vor Abnahme

2.4.3 Übergabeprotokoll Montagehilfsmittel/Spezialwerkzeuge ... vor Abnahme

3 Fachbereich Elektrotechnik3.1 Zusammenstellung des elektrischen Leistungsbedarfes der Anlage/Anlagenteile mit dem Angebot

3.2 Erstellen von Prüfkonzepten zur Fehlersuche (in Abstimmung mit MIBRAG) ... vor Inbetriebnahme

3.3 Prüftechnologien für Sicherheitseinrichtungen (Schutzrelais, Sicherheitsschaltung, Reißleine usw.) ... vor Inbetriebnahme

3.4 Bericht über durchgeführte Schutz- und Funktionsprüfungen

3.4.1 Schutzmaßnahmen, z.B. Auslösedaten, Schleifenmessungen... ... vor Inbetriebnahme

3.4.2 Schutzauslösungen für Leitungen und Antriebe ... vor Inbetriebnahme

3.4.3 Nachweis der Funktion von Sicherheitseinrichtungen sowie Warn- und Meldeanlagen (z.B. Brandwarnanlagen) ... vor Inbetriebnahme

3.4.4 Funktionsprüfkontrolle ... vor Probebetrieb

3.4.5 Not- und Sicherheitsbeleuchtung ... vor Probebetrieb

3.4.6 Notstromversorgung über Notstromaggregate ... vor Probebetrieb

3.5 Prüfberichte über:

3.5.1 Isolierölprüfung (Prüfung A, B, PCB-Anteile) ... vor Inbetriebnahme

3.5.2 Hochspannungsprüfung (bei Anlagen > 1 kV) ... vor Inbetriebnahme

3.5.3 Isolationswertprüfung (bei Anlagen <1 kV) ... vor Inbetriebnahme

3.5.4 Nachweis der Kontaktstabilität (kn-Wert), > 1 kW ... vor Inbetriebnahme

3.5.5 Kabelmantelprüfungen > 1 kV ... vor Inbetriebnahme

3.5.6 TE - Messungen bei SF6 - Anlagen ... vor Inbetriebnahme

3.5.7 Ergonometrische Ergebnisse (Beleuchtung, Schallschutz, Emissionen) ... vor Abnahme

3.6 Vorlage der handrevidierten Schaltunterlagen ... vor Inbetriebnahme

3.7 Dokumentation ELCAD auf Datenträger (1x - sofern nicht gesondert festgelegt) ... vor Abnahme

3.8 Vorlage der originalrevidierten Schaltunterlagen ... nach Inbetriebnahme

3.9Prüfzertifikate der Anlagenbaugruppen bzw. Werkzeugnisse für fabrikfertige Bauteile bzw. technische

Datenblätter

3.9.1 Schaltzellen - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.2 Motoren - Herstellerprotokoll ... vor Inbetriebnahme

3.9.3 Transformatoren, Drossel - Herstellerprotokoll ... vor Inbetriebnahme

3.9.4 Wandler - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.5 Trenner - Herstellernachweis ... vor Inbetriebnahme

3.9.6 Leittechnik/Fernwirktechnik ... vor Inbetriebnahme

3.9.7 Schutztechnik ... vor Inbetriebnahme

3.9.8 Kurzschlusseinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

3.9.9 Kapazitätsprüfung von Batterieanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.10 Überspannungsableiter und Schutzeinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

3.9.11 Gleichrichtanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.12 Kabelarmaturen (Freiluft und Innenraum) ... vor Inbetriebnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 10.04.2015 3 von 8

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Übergabe

3.9.13 Anlasseinrichtungen ... vor Inbetriebnahme

3.9.14 Schaltungsunterlagen ... vor Inbetriebnahme

3.9.15 Iso - Dämpfungswerten bei Kabelanlagen sowie das Nebensprechverhalten ... vor Inbetriebnahme

3.9.16 Erdungswerte bei Vermittlungsanlagen und der Potentialausgleichmaßnahmen ... vor Inbetriebnahme

3.9.17Einhaltung der geforderten Toleranzbereiche der Versorgungsspannungen bei unterschiedlichen Belastungssituationen

... vor Abnahme

3.10 Relaisprüfprotokolle der Schutztechnik

3.10.1 Leitungsschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.2 Transformatorenschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.3 Anlagenschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.4 Generatorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.5 Motorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.6 Kondensatorschutz ... vor Inbetriebnahme

3.10.7 Einspeisung ... vor Inbetriebnahme

3.10.8 Abgänge ... vor Inbetriebnahme

3.10.9 Kupplung ... vor Inbetriebnahme

3.10.10 Eichnachweis für Verrechnungszähler ... vor Inbetriebnahme

3.11 Kapazitätsprüfung von Batterieanlagen ... vor Inbetriebnahme

3.12 Brandschutzbestätigung für die ETA ... vor Inbetriebnahme

3.13 Erdungsanlagen

3.13.1 Erdungsmessprotokolle ... vor Inbetriebnahme

3.13.2 Plan der Erdungsanlage ... vor Inbetriebnahme

3.14 Nachweis Überspannungsschutz/Blitzschutz ... vor Inbetriebnahme

3.15 Nachweis von Expositionsbereichen elektromagnetischer Felder EMF ... vor Inbetriebnahme

3.16 Einstellungshinweise für Notstromanlagen mit Einschaltkriterien ... vor Inbetriebnahme

3.17 Druckluftanlagen/Druckluftbehälter für Schaltanlagen Q-Doku.

3.17.1 Einstellungsprotokoll der Sicherheitsventile und Baudruckprüfung

3.17.2 Prüfbescheinigung für Druckluftbehälter

3.17.3 Funktionsprüfprotokoll ... vor Probebetrieb

3.18 Prüfprotokolle des Anlass- und Nennlastbetriebes bei Förderantrieben mit Ein- und Mehrmotorenantrieben ... vor Probebetrieb

3.19 Schaltpläne ... vor Abnahme

3.19.1 Übersichtsschaltpläne

3.19.2 Schutzrelais und Staffelpläne

3.19.3 Stromlaufpläne

3.19.4 Bauschalt- und Anschlusspläne

3.19.5 Installationspläne

3.20 Endschalterliste mit Prüfergebnis, Anordnung und Funktion ... vor Abnahme

3.21 Trafoliste ... vor Abnahme

3.22 Motorenliste ... vor Abnahme

3.23 Leitungsliste ... vor Abnahme

3.24 Liste für Last- und Trägheitsmomente von Antrieben ... vor Abnahme

3.25 Übersicht über nicht motorische Elektroenergieverbraucher ... vor Abnahme

AO Anlage 3-Prüfungen-Nachweise-Dokumentationen / 10.04.2015 4 von 8

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Übergabe

3.26 Hardwaredokumentation ... vor Probebetrieb

3.27 Softwaredokumentation ... vor Probebetrieb

3.28 Software für die eingesetzte Leittechnik und Schutztechnik unterteilt in ... vor Probebetrieb

3.28.1 Standardsoftware mit Zertifikat, Lizenzen

3.28.2 Anwendungssoftware und detaillierte Beschreibung ... vor Abnahme

3.28.3 Parameterliste mit Festwerten und durch Anwender änderbare Werte

3.29 Inbetriebsetzungsprotokoll von Leistungstransformatoren ... vor Abnahme

3.30 Lagepläne der eingemessenen Anlagen mit Auflistung (Kabel, Leitungen, Muffen, Gebäude usw.) ... vor Abnahme

3.31komplette Dokumentation Elektrotechnische Unterlagen (Elektrotechnisches Schaltbuch - 3 x A3

Papierexemplare kopierfähig)... vor Inbetriebnahme

3.32 Schaltbuch Original 4 Wochen nach Abnahme

4 Fachbereich Bau4.0 Bauzeitenplan

4.0.1 Grobbauzeitenplan mit Angebotsabgabe

4.0.2 Detailablaufplan ... vor Baubeginn permanente Aktualisierung

4.0.3 Prüfplan der Eigen- und Fremdüberwachung 14 Tage nach Vertragsabschluss permanente Aktualisierung

4.1 Zertifikate der eingesetzten Bauprodukte

4.1.1allg. bauaufsichtliche Zulassung (CE-Kennzeichnung/RAL/VDE) für Bauprodukte und Ausgangsstoffe speziell für mineralische Dämmstoffe

... vor Montagebeginn

4.1.2 Leistungserklärung nach EG-Vorschrift für alle eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte ... vor Montagebeginn

4.1.3 Sonderzulassungen für best. Einsatzbereiche chem. Beständigkeit, Brandverhalten, Ex-Bereiche ... vor Montagebeginn

4.1.4 Klassifizierungsgutachten für Schüttgüter

Prüfung der Verwitterungsbeständigkeit

Eignungsprüfung (u.a. Prüfung der Verwitterungsbeständigkeit)

Frostempfindlichkeit

Kornzusammensetzung insbes. Für Bettungsmaterial

4.1.5 Zertifikate der Stahlqualität (Walzstahl, Rohre, Bewehrungsstahl) ... vor Fertigungsbeginn Q-Doku.

4.1.6 Liefernachweise Mauerwerk und Mörtel mit Anlieferung

4.1.7 Eignungsprüfung Transportbeton ... vor Montagebeginn

4.1.8 Klassifizierung Feuerwiderstand Brandschutztüren, RWA's, Schottung von Wanddurchführungen ... vor Montagebeginn

4.1.9 Liefernachweis Sonderglas ... vor Montagebeginn

4.1.10Werkszeugnisse diverser Anbauteile, Lüftungsgitter, Druckentlastungsflächen, Filter und Armaturen, Befestigungsmittel, Dübel

... vor Montagebeginn Q-Doku.

4.2 Prüfprotokolle

4.2.1 TÜV-Prüfprotokolle für Maschinen und Anlagen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

4.2.2 Sachverständigenprotokolle für technische Anlagen ... vor Inbetriebnahme Q-Doku.

4.2.3 Fremdüberwachung allg. Betonbau insbesondere ÜK-II-Baustellen ... vor Montagebeginn

4.2.4 Eigenüberwachung allg. Betonbau gemäß Prüfplan und Betonierplan

alle Lieferscheine von Transportbeton

4.2.5Protokoll Druck- und Dichteprüfung (Rohrleitungen, Behälter) sowie Kamerabefahrung einschließlich der Spülarbeiten

... vor Inbetriebnahme

4.2.6 Protokoll über Verdichtungsarbeiten im Erdbau ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

... vor Montagebeginn

laufende Dokumenation und Kontrolle, Zusammenfassung 10 Tage vor Abnahme

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Objekt: Vertrag-Anlage: ___

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

4.2.7Güteüberwachung von Asphaltarbeiten, Liefernachweise Mischwerk, Nachweis Einbaudicke, Übergabe Walzschema

... vor Abnahme

4.2.8 Protokoll über Oberflächenschutzsysteme

Messung der Beschichtungsdicke

Abreißfestigkeit

Zulässige Ausführungsbetriebe für Sonderbeschichtung

4.2.9 Prüfprotokolle über Einstellwerte (Heizungs- und Lüftungsanlagen) ... nach Inbetriebnahme

4.2.10 Luftstrommessungen nach Herstellung Regelzustand Räume

4.2.11 Nachweis über Messungen von Beleuchtungen in Räumen und Außenanlagen entsprechend Verordnungen nach Herstellg. Regelzustand Räume

4.2.12 Anlagenkennzeichnung

Flucht- und Rettungswege

Standorte Löschmittel

Brandschottung und Brandschutzabschlüsse

Gefahrenkennzeichnung, Zutrittsbeschränkungen

4.3 Abnahmeprotokolle

4.3.1 Abnahme Baugrund ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.2 Fundamentabnahme ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.3 Vergussprotokolle von Ankern etc. ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.4 Abnahme Bewehrung (ggf. mit Prüfstatiker) ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.5 Abnahme Betonarbeiten

Sauberkeitsschicht Kenntnisgabe bei Vorlage

Verdichtungskontrolle/Entmischungserscheinungen bei Bedarf

Ebenheit und Qualität/Sichtbeton nach Ausschalen der Bauteile

4.3.6 Abnahme Stahlbau Q-Doku.

Tolleranzenangaben mit Projektübergabe

Korrosionsschutz ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

Stahl-/Schweißnahtqualität ... vor Abnahme Kenntnisgabe bei Vorlage

Schraubverbindungen mit Projektübergabe/je Abschnitt Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.7 Rohbauabnahme

Mauerwerk Kenntnisgabe bei Vorlage

Abdichtungsarbeiten Kenntnisgabe bei Vorlage

Wärmebrücken/Feuchteschutz Kenntnisgabe bei Vorlage

4.3.8Abnahmeprotokolle mit anderen Rechtsträgern bei Fertigstellung von Leitungs-/Trassenkreuzen, bzw. Erklärung der ordnungsgemäßen Ausführung

... nach Durchführung oder bei Folgeleistungen sofort nach Realisierung

4.3.9 Abnahme der Funktionalität technischer Anlagen ... nach Funktionsproben

4.3.10 Protokolle zur Qualitätskontrolle mit Erklärung zur Mängelbeseitigung entsprechend Baufortschritt

4.4 Qualifikationen und Nachweise

4.4.1 Urkunden über erfolgreich absolvierte Lehrgänge ... vor Ausführungsbeginn

4.4.2 TÜV - Bescheinigungen ... vor Ausführungsbeginn

4.4.3 Überwachungsbescheinigungen des Betriebs ... vor Ausführungsbeginn

4.4.4 Zertifizierungen des Unternehmens für spezielle Arbeiten ... vor Ausführungsbeginn

4.4.5 großer und kleiner Schweißnahtnachweis ... vor Ausführungsbeginn Q-Doku.

Kenntnisgabe bei Vorlage

... vor Inbetriebnahme

... vor Abnahme

... vor Abnahme

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Objekt: Vertrag-Anlage: ___

Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

4.4.6 Bescheinigung für ÜK_II-Baustellen ... nach Vertragsabschluss

4.4.7 Lieferscheine aller eingebauter Materialien ... vor Abnahme

4.5 Bedienungsanleitungen & Dokumentationen technischer Anlagen ... vor Beginn Inbetriebnahme

4.5.1 eingebaute Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärobjekte

4.5.2 Ersatz- und Verschleißteillisten

4.5.3 Angabe von Wartungsintervallen

4.5.4 Elektrische Anlagen

Durchgangs- und Kurzschlussmessprotokolle E- und Leittechnik-

Nachweis der Schutzmaßnahme Dokumentation

Erdungsmessung/Erdübergangswiderstand bei Blitzschutzanlagen

Revisionsunterlagen, Schaltpläne

4.5.5 Telefon-/Datenanlagen E- und Leittechnik

4.5.6 Türöffner-/Haussprechanlagen E- und Leittechnik

4.5.7 Brandmelde-/Feuerlöschanlagen mit Funktionsnachweis

4.5.8 Fenster und Türen

4.6 Einweisungsprotokolle über Bedienung o.g. technische Anlagen ... vor Probebetrieb

4.6.1 Inhalt

wann und durch wen eingewiesen

wer wurde in was eingewiesen

kurzer Inhalt der Einweisung

Datum und Unterschrift

4.6.2 Nachweis von durchgeführten Schulungen mit Betreiberpersonalen

4.7 Projektunterlagen/Projektänderungen

4.7.1 allgemeine Projektunterlagen ... vor Ausführungsbeginn

Grundrisse, Schnitte, Bewehrungspläne etc.

statische Berechnungen, Wärme-, Schall- & Brandschutznachweise

Baugrundgutachten und andere Gutachten einschließlich Fremdüberwachung

Prüfunterlagen von Prüfstatikern und Sachverständigen

Genehmigungen von Baubehörden

Erklärung des AN über Realisierung und Umsetzung von Auflagen, Nebenbestimmungen und Hinweisen

4.7.2 Revisionszeichnungen/Bestandspläne ... nach Abnahme

4.7.3 Abstimmungs-/Festlegungsprotokolle sofort nach Erstellung

4.7.4 evtl. geänderte statische Berechnungen mit Prüfvermerk ... vor Ausführungsbeginn

4.7.5 Anzeige zur Einmessung für erdverlegte Leitungen und Bauteile ... vor geplanter Verfüllung

4.7.6 Einmessprotokolle für Punkte von Probenahmen ... vor Abnahme

4.7.7 Einmessprotokolle von Widerlagern mit Voreinstellmaßen ... vor Abnahme

4.7.8 Einmessprotokolle für ausgeführte Sanierungen in Bauphase ... vor Abnahme

4.7.9 Fachgutachten zu Ursache & Festlegung Sanierungstechnologie ... vor Ausführungsbeginn

4.7.10 Erklärung über fachgerechte Ausführung der Sanierung ... vor Abnahme

4.7.11 Achsvermessungen mit Toleranzangaben sofort nach Erstellung

4.7.12 Höheneinmessungen mit Toleranzangaben sofort nach Erstellung

4.8 Allgemeine Erklärungen ... vor Abnahme

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Pos Bezeichnung Zeitpunkt der Übergabe BemerkungenBestätigung der

Übergabe

4.8.1Fachbauleitererklärung von allen Gewerken & Subunternehmern einschließlich der Erklärung der Schadstofffreiheit der eingebauten Baustoffe und Bauprodukte

4.8.2 GU - Erklärung

4.8.3 Subunternehmeraufstellung ... nach Abnahme

Adresse/Leistungsumfang/Telefon/Fax

verantwortlicher Vorarbeiter

4.9 Endabnahmeprotokoll mit Abnahme

4.9.1 Datum/Anwesende/Unterschriften aller Anwesenden

4.9.2 Mängelliste mit Datum der Abstellung

4.9.3 Zusammenstellung der Garantie-/Gewährleistungszeiten einzelner Teilobjekte

Beginn und Ablauf der Garantie-/Gewährleistungszeit

Tag/Monat/Jahr (ggf. Uhrzeit)

5 Fachbereich Bahnen5.1 Projektteil 1

5.2 Projektteil 2

5.3 Bescheinigung Bahnaufsicht für Anlagen der Anschlussbahn

5.4 Genehmigung der Bahnaufsicht bei Abhängigkeiten der Deutschen Bahn AG

5.5 Sachverständigengutachten (nur nach gesonderter Anforderung durch Bahn AG)

5.6 Prüfnachweise und Bescheinigungen für Neubaugleise

5.7 Weichenmessblätter für Neubauweichen

5.8 Prüfnachweise für Bremsinstandhaltung

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