Abu kw29 2013
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Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN
ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAULEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI
Nr. 29 18. Juli 2013
Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen
FREITAG, 19. JULI 2013 BIS DONNERSTAG, 25. JULI 2013
EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE
Arch und LeuzigenDonnerstag, 18. Juli, 15.00 Uhr: Senioren-Gottesdienst im Altersheim «Lueg is Land» Arch, mit Pfr. Mat-thias Hochhuth.
Sonntag, 21. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Leuzigen. Gestaltung: Pfr. Matthias Hochhuth und Ursula Sonderegger (Orgel). Text: Johannes 9, 1–7.
Büren an der AareSommerpause: Kein Mittagstisch «chez maxime» und keine Probe des ökumenischen Kirchenchors.
Sonntag, 21. Juli: Kein Gottesdienst in der Ref. Kirche Büren an der Aare: Sie sind herzlich eingeladen, den Gottesdienst in Busswil zu besuchen. 9.30 Uhr, kirchliches Zentrum Buss-wil: Gottesdienst mit Pfr. Andri Kober.
Amtswoche der PfarrerInnen: 22.–28. Juli: Pfarrerin Franziska Winkler, Tel. 032 351 40 07.
Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren
Kirchgemeinde Diessbach b.B.Freitag, 19. Juli, 12.15 Uhr, Busswil: Mittagstisch im Restaurant «Rössli».
Samstag, 20. Juli, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zen-trum Busswil ist geöffnet – gleichzei-tig «Kafitreff» Weltladen.
Sonntag, 21. Juli, 9.30 Uhr, Busswil: Gottesdienst mit Taufe, Pfarrer Andri Kober, Meinisberg.
LengnauSonntag, 21. Juli, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Pfarrer Heinz Friedli und dem Kirchenchor.
Amtswochen (Abdankungen) bis Freitag, 26.07.2013 Pfarrer Heinz Friedli, 032 653 17 03. Von Montag, 29.07.2013 bis Mittwoch, 14.08.2013 Pfarrerin Christine Maurer, 079 206 05 52.
Oberwil bei BürenSonntag, 21. Juli, 9.30 Uhr, Kirche Oberwil: Gottesdienst mit Pfr. Daniel Schär. Kollekte zugunsten der Stif-tung Kinderhilfe Sternschnuppe. Organist: Thomas Brönnimann.
Vom Donnerstag, 25. Juli, bis am Mittwoch, 31. Juli, ist Pfarrer Daniel Schär in den Ferien. Stellvertreter für dringende Notfälle ist Pfr. Toni Cal-monte, Busswil, Tel. 032 384 24 92.
Pieterlen und Meinisberg PieterlenSonntag, 21. Juli, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Pfr. Uwe Tatjes. Gottesdienstreihe «Beziehungen» – Liebende. Silvia Brenner, Orgel.
Rüti bei BürenSonntag, 21. Juli: Kein Gottesdienst. Bitte beachten Sie das Gottes dienst-angebot in umliegenden Kirch ge-meinden.
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE
Büren an der AareSolothurnstrasse 40
Sonntag, 21. Juli: 10.30 Uhr: Eucharistiefeier
Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren
Pieterlen Kürzeweg 6
Lengnau, E. Schiblistrasse 3a
Meinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7
Sonntag, 21. Juli, 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen
10.30 Uhr: Eucharistiefeier in Leng-nau (Beide Gottesdienste mit Pfr. Meier)
EVANGELISCH- METHODISTISCHE KIRCHEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12
Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Kinderprogramm
Weitere Infos: www.emk-bueren.ch
EVANGELISCHE TÄUFER-GEMEINDE DIESSBACHDorfstrasse 59
Sonntag, 21. Juli: Kein Gottesdienst
Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch
EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch
Samstag, 20. Juli, 14.30 Uhr: Adonia-Konzert in der Mehrzweckhalle Pie-terlen.
Sonntag, 21. Juli, 10.00 Uhr: Kein Anlass am Bleuenweg 1, Empfeh-lung: Gottesdienst der evang.-refor-mierten Gemeinde besuchen.
Ich mache dich auch zum Licht für die anderen Völker, damit alle Menschen auf der Erde durch dich meine rettende Hilfe erfahren. (Prophetie über Jesus Christus) Bibel, Jesaja 49, 6b
P.P.A 3294 Büren an der Aare
ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Arch, Leuzigen, 0848 112 112
Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)
ZAHNÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811
Notrufnummer ganze Schweiz 112
Polizeinotruf 117
Feuerwehr 118
REGA 1414
Medizinische Notfall nummer 144
APOTHEKENNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24
SPITEXORGANISATIONEN Region Büren
(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50
Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00
Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97
Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67
Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.
Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144
Wollen Sie Ihre Situation verändern, verbessern, prüfen? Wir sind für Sie da. In jedem Lebensalter, in jeder Lebens-situation. Die Beratung ist gebührenfrei Spendenkonto: PC 25-5180-6
Ida Stadler, Psychotherapeutin SPV Einzel-, Paar- und Familienberaterin
Christine Reimann, dipl. Psychologin FH Einzel-, Paar- und Familienberaterin
Bernhard Schrittwieser, dipl. Sozialarbeiter HFS Einzel-, Paar- und Familienberater
Sprechstunden: täglich, nach Vereinbarung. Bahnhofstrasse 16, Biel, Tel. 032 322 78 80
Jumpfer Kusterli gibt sich die EhreSzenische Führung von Iris Minder zur Wende des 19./20. Jahrhunderts, im Schloss Büren an der Aare.
Vorstellungsdatenim August am: FR 16. / MI 21. / SO 18. / FR 30.im September am: SO 1. / FR 6. / SO 8. / MI 11. / FR 13. / SO 15.Freitags und Mittwochs jeweils ab 19 Uhr, Sonntags ab 16.30 Uhr
Buchung bei Frau Barbara Schläppi 076 406 13 99MO - FR von 8 bis 11 Uhr / DO 14 bis 17 Uhroder unter [email protected] inkl. Mahlzeit ohne Getränke: sFr 85.—
Die abgebildete Person stellt Jumpfer Kusterli symbolisch dar
97809
DASWerbemittel der Region
Telefon 032 351 00 [email protected]
Arch
Änderung Gebührenreglement; Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Ge- meindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Arch am 11. Juni 2013 die Aenderung der Gebüh-renverordnung (Hundetaxe) be- schlossen hat.
Die Änderung der Gebührenverord-nung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. August 2013 in Kraft.
Einzelne Exemplare der Gebühren-verordnung können auf der Gemein-deverwaltung Arch bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinde-rates kann innert 30 Tagen ab Publi-kation Beschwerde beim Regierungs-statthalteramt Seeland in Aarberg erhoben werden.
Arch, 15. Juli 2013
Gemeinderat Arch 97831
Änderung Gebührenreglement; Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Ge- meindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versamm-lung der Einwohnergemeinde Arch am 21. Mai 2013 beschlossene Ände-rung des Gebührenreglementes (Hundetaxe) per 1.7.2013 in Kraft getreten ist.
Einzelne Exemplare des Gebühren-reglementes können auf der Ge-
meindeverwaltung Arch bezogen werden.
Arch, 15. Juli 2013
Gemeinderat Arch 97832
Büetigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Beckers Bart und Katrin, Busswil-strasse 5, 3263 Büetigen
Projektverfasser:K.I.S. Architektur & Bauberatung, Stefan & Sonja Hagen, Rosenweg 3, 3373 Heimenhausen
Bauvorhaben:Umbau Bauernhaus (Wohnungsein-bau im ehemaligen Ökonomieteil)
Parzelle/Standort:143 / Hauptstrasse 9
Koordinaten:592 607 / 217 227
Nutzungszone:Dorfzone D2
Beanspruchte Ausnahmen:Keine
Gewässerschutzmassnahme:Gewässerschutzzone B Anschluss an die Kanalisation
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen
Auflage- und Einsprachefrist bis:Montag, 19. August 2013
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begrün-det innerhalb der Auflagefrist einzu-reichen.
Büetigen, 15. Juli 2013 97821
Gemeindeverwaltung Büetigen
Hundetaxe 2013
Die kantonale Gesetzgebung und das Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Büetigen schreiben vor, dass für jeden in Büeti-gen am 1. August des laufenden Jah-res gehaltenen über sechs Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten ist. Die Hundetaxe pro 2013 beträgt pro Hund Fr. 70.–
Den bisherigen Hundehaltern wird anhand des Registers direkt eine Rechnung mit einem Einzahlungs-schein zugestellt. Die bisherigen Kontrollmarken behalten ihre Gültig-keit. Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundebesitzer werden hiermit aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens 25. Juli 2013 bei der Ge-meinde verwaltung mit Angabe der Mikrochip-Nummer anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
Gemeindeverwaltung Büetigen 97679
Büren an der Aare
Baupublikation
Gesuchstellerin:EMK Büren, Aarbergstrasse 12, 3294 Büren an der Aare
Projektverfasserin:Kägi Schnabel Architekten ETH BSA SIA, Güterstrasse 86a, 4053 Basel
Bauvorhaben:Abbruch bestehende Gebäude (Wohnhaus und Treibhaus), Neubau Mehrfamilienhaus, Neubau Kapelle und Umbau bestehende Kapelle.
Standort:Aarbergstrasse 12 und 14; Parzellen GB-Nr. 131 und 1172
Zone:– Wohn- und Gewerbezone
2-geschossig WG2– Gewässerschutzzone A
Auflageort und Einsprachestelle:Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare
Auflage- und Einsprachefrist bis:12. August 2013
Es wird auf die Bauprofile und die Gesuchsakten verwiesen. Einspra-chen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwal-tung einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungsfolge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsan-sprüchen innerhalb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG).
Büren a.A., 11. Juli 2013 97777
Einwohnergemeinde Büren an der Aare Bauverwaltung
Schalteröffnungszeiten Juli / August 2013
ÖffnungszeitenDie Büros der Gemeindeverwaltung im Rathaus und an der Kreuzgasse 32 (Bauverwaltung) sind von Montag, 22. Juli 2013 bis und mit Freitag, 2. August 2013 jeweils am Morgen (08.00–11.30 Uhr) geöffnet. Am Nachmittag bleiben die Schalter ge-schlossen.
Notfall-Nummer• Todesfälle
Rolf Kocher, Bestattungen Tel. 079 334 39 33
Pass und IdentitätskartenPass und Identitätskarten sind seit 1. März 2010 direkt bei den kantonalen Ausweiszentren zu beantragen.
• Ausweiszentrum Biel Kontrollstrasse 20, 2501 Biel Tel. 031 635 40 00
• Ausweiszentrum Bern (inkl. Notpassstelle) Laupenstrasse 18a, 3008 Bern Tel. 031 635 40 00
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Büren an der Aare 97749
Ausserordentliche Versammlung der Burgergemeinde Büren an der Aare
Montag, 26. August 2013, 20.00 Uhr, im Rathaus
Traktanden
1. Protokoll der Burgergemeindever-sammlung vom 27. Mai 2013
2. Beschlussfassung Baurechtserwei-terung Eichhof Büren a.A. Erweiterung der bestehenden Baurechtsparzelle Büren-Gbbl. Nr. 1377 um rund 4753 m2 für den Bau einer Geflügelaufzuchthalle
3. Orientierungen Mitteilungen aus dem Forstbe-trieb Mitteilungen aus dem Burgerrat
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 10 Tage vor und bis 10 Tage nach der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei und in der Bur-gerhalle zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sowie gegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Aarberg einzureichen (Art. 93ff GG).
Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Büren an der Aare, im Juli 2013
Der Burgerrat 97815
Letztwillige Verfügungen / Erbverträge
Eröffnung Erbvertrag
Kocher-Rutishauser Wilhelm, gebo-ren am 6. Mai 1927 in Büren an der Aare BE, Sohn des Ernst und der Marie Elise Kocher, verwitwet seit 20. Dezember 2010 von Doris Kocher geb. Rutishauser, von Büren an der Aare BE, gewesener Rentner, wohn-haft gewesen in 3294 Büren an der Aare, Eichwaldstrasse 28, verstorben am 16. März 2013 in Büren an der Aare.
Der Erblasser hat am 14. April 1997 mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag abgeschlossen und bei seinem Tode die Aufhebung der gesetzlichen Erb-folge verfügt. Der Erbvertrag liegt beim beauftragten Notar, Adrian Kneubühler, Hauptstrasse 54, 2560 Nidau, zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen sind innerhalb Monats-frist seit der dritten Publikation schriftlich beim unterzeichnenden Notar einzureichen.
2560 Nidau, 11. Juli 2013
Der beauftragte Notar: Adrian Kneubühler 97819
Dotzigen
Hundetaxe 2013
Abgabe der Kontrollmarken
Die kantonale Gesetzgebung und das Reglement über die Hundetaxe und die Hundehaltung der Gemeinde schreiben vor, dass für jeden in Dotzi-gen am 1. August des laufenden Jah-res gehaltenen, über drei Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten ist. Hundehalter und Hun-dehalterinnen, die neu einen Hund besitzen haben der Gemeinde den Sachkundenachweis vorzuweisen.
Die Hundetaxe pro 2013 beträgt für jeden Hund Fr. 50.–.
Die Hundebesitzer der Gemeinde Dotzigen werden ersucht, die Hun-dekontrollmarke 2013 ab sofort bis spätestens am 30. August 2013 bei der Gemeindeschreiberei einzulösen.
Neues Hundegesetz im Kanton Bern – wichtigste Neuerungen
Das neue Hundegesetz des Kantons Bern vom 27.03.2012 ist ab dem 01.01.2013 in Kraft getreten. Hunde-halter/innen müssen die folgenden, wichtigsten Neuerungen unbedingt beachten:
• Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jeder-zeit wirksam unter Kontrolle zu halten;
• Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten wer-den (Leinenpflicht): Auf Schulanla-gen und öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Ver-kehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutz-tiere befinden;
• Mehr als drei Hunde dürfen von einem Halter nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenom-men von diesem Verbot sind ins-besondere anerkannte Ausbildne-rinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventin-nen und Absolventen einer aner-kannten fachspezifischen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jäge-rinnen und Jäger, die auf Gehor-sam geprüfte Hunde ausführen;
• Hundekot ist von sämtlichen öffentlichen und privaten Grund-stücken zu entfernen;
• Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obliga-torisch.
Sachkundenachweis für Hundehal-tende
Alle Hundehaltende müssen sich seit dem 1. September 2008 ausbilden lassen. Die Sachkundenachweise für Hundehaltende bestehen aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training: Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten wollen, müs-sen vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs von mindesten vier Stunden besuchen. Für Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, ist der Theoriekurs nicht obli-gatorisch.
Inhalt des Theoriekurses
– Bedürfnisse des Hundes
– Richtiger Umgang mit dem Hund
– Zeitaufwand und finanzielle Be- lastung durch den Hund
Mit jedem neu erworbenen Hund muss die Hundehalterin / der Hunde-halter ein praktisches Training von mindestens vier Lektionen machen. Das praktische Training muss inner-halb eines Jahres nach dem Erwerb des Hundes absolviert werden.
Inhalt des praktischen Trainings:
– Führen und Erziehen des eigenen Hundes
– Erkennen und entschärfen von Risikosituationen
– Vorgehen erlernen, wenn der Hund ein problematisches Verhal-ten zeigt
Hundehalterinnen und Hundehalter haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie die erforderlichen Sachkun-denachweise erbringen oder von die-sen befreit sind (Artikel 32 KTSchV2)
Haben Sie Fragen? Die Gemeindever-waltung Dotzigen, Tel.-Nr. 032 351 24 94 und Gemeinderat Ph. Neuen-schwander, Tel.-Nr. Geschäft 032 346 87 40 stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Dotzigen 17. Juli 2013 97791
Gemeindeverwaltung Dotzigen
Lengnau
Bau und Gewässerschutz publikation
Gesuchsteller:Thiel Uwe und Din Jamila, Beunden-strasse 18, 2543 Lengnau
Projektverfasserin:«pro domo» Planung und Bauleitung, Waldstrasse 45, 4574 Lüsslingen
Parzellen-Nr.:521
Adresse / Standort:Beundenstrasse 18, 2543 Lengnau
Bauvorhaben:Abbruch Mauer und Erstellen von 5 Autoabstellplätzen
Zonenplan:W2 – Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone / Schutzobjekte:Keine
Ausnahmen:Keine
Gewässerschutz:Versickerung
Auflage- und Einsprachefrist:19. August 2013
Auflageort und Einsprachestelle:Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind
ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden
Arch 680 Leuzigen 540 Büetigen 350 Meienried 25 Büren 1800 Meinisberg 611 Diessbach 387 Oberwil 365 Dotzigen 620 Pieterlen 1830 Lengnau 2338 Rüti 400
Zusätzliches Verteilgebiet Bibern 112 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 Schnottwil 479
Einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100
Erscheint wöchentlich
Auflage: 10919 Exemplare (WEMF beglaubigt)
Preise: (exkl. MWST) mm-Grundpreise
Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm
Schweiz s/w –.46/mm Schweiz 4-farbig –.69/mm
1. Seite (10sp/100 mm) Fr. 450.– Minimalbetrag Fr. 30.– Chiffregebühr Fr. 15.–
Abschluss- Fr. 2000.– 2.0 % rabatte Fr. 3000.– 3.0 % Fr. 5000.– 5.0 % Fr. 7500.– 7.5 % Fr. 10000.– 10.0 %
Abonnemente jährlich Fr 100.– halbjährlich Fr. 60.– vierteljährlich Fr. 45.– Versand A-Post
Inserataufgabe Inserateschluss jeweils Dienstag, 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 / 14–16 Uhr Mittwoch 9–12 Uhr
Vorstufe: Hertig + Co. AG, Lyss
Druck: W. Gassmann AG, Biel
Adresse Anzeiger Büren und Umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare Tel.032 351 00 18 / Fax 032 351 00 19 [email protected]
schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzu-reichen oder einer schweiz. Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG - BSG 721). Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD - BSG 725.1).
Lengnau, 18. Juli 2013 97833
Einwohnergemeinde Lengnau Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau
Bau und Gewässerschutz publikation
Gesuchsteller:Bärtschi Erich und Dorianne, Johanna Spyriweg 6, 2543 Lengnau
Projektverfasserin:ArchiBau + Partner GmbH, Jakob Geissler, Hauptstrasse 10a, 5018 Erlinsbach
Parzellen-Nr.:2610
Adresse / Standort:Weissensteinstrasse 24, 2543 Lengnau
Bauvorhaben:Neubau EFH mit Doppelgarage
Zonenplan:W2 – Wohnzone 2-geschossig
Schutzzone / Schutzobjekte:Keine
Ausnahmen:Keine
Gewässerschutz:Anschluss an ARA Regio Grenchen
Auflage- und Einsprachefrist:19. August 2013
Auflageort und Einsprachestelle:Bau- und Werkabteilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen, Rechtsverwahrungen und/oder Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der angegebenen Einsprachestelle einzu-reichen oder einer schweiz. Poststelle zur Beförderung zu übergeben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4, Bst. a Baugesetz, BauG - BSG 721). Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsver-bindlich zu vertreten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Baubewilligungsdekret, BewD - BSG 725.1).
Lengnau, 18. Juli 2013 97830
Einwohnergemeinde Lengnau Bau- und Werkabteilung Pfarrgasse 2 2543 Lengnau
Baupublikation
Gesuchstellerin:Einwohnergemeinde Lengnau (BE) vertreten durch, Bau- und Werkab-teilung, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau BE
Projektverfasserin:TEP GmbH, Moosstrasse 3, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Verkehrsberuhigende Massnahmen / Tempo 30 Zone im Kreuzungsbereich der Moosstrasse und dem Linden-weg
Standort / Parzelle / Koordinaten / Nutzungszone:Lengnau (BE); Kreuzung Moosstrasse / Lindenweg; Parzellen Nrn. 40/2031; Strasse (Tempo 30 Zone gem. Ver-kehrsrichtplan)
Auflagestelle:Bauverwaltung, 2543 Lengnau
Einsprachefrist: bis und mit 12. August 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatt hal-ter amt Biel/Bienne, 2560 Nidau, ein-zureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergrup-pe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amts-blatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der gros-sen Zahl der Einsprachen mit unver-hältnismässigem Aufwand verbun-den wäre.
Nidau, 9. Juli 2013 97794
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Leuzigen
Baupublikation
Bauherrschaft:Lerch-Pavelko Marina und Daniel, Amselweg 8, 4562 Biberist
Projektverfasser:Architektur + Planung Urs Roth, Nen-nigkofenstrasse 23, 4571 Lüterkofen
Bauvorhaben:Projektänderung Neubau Einfamilien-haus mit unbewohntem Nebenbau
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme:Anschluss an Gemeindekanalisation und ARA
Ausnahmen:–
Parzelle/Standort:Parz. Nr. 3483, Luchliweg
Nutzungszone:W2
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Leuzigen
Auflage- und Einsprachefrist bis:19. August 2013
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzurei-chen.
Bei Kollektiveinsprachen, vervielfäl-tigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt.
3297 Leuzigen, 16. Juli 2013 97824
Bauverwaltung Leuzigen
Hundetaxen 2013
Das kantonale Gesetz und das Regle-ment über Hundehaltung und Hun-detaxe der Gemeinde Leuzigen schreiben vor, für jeden in der Gemeinde Leuzigen gehaltenen Hund eine jährliche Abgabe zu ent-richten. Laut Gemeindeversamm-lungsbeschluss vom 29. November 2012 beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2013 Fr. 70.00 für jedes Tier, welches am 1. August 2013 sechs Monate oder älter ist.
Die Hundehalter, welche bereits bei der Finanzverwaltung registriert sind, werden im August automatisch eine Rechnung für die jährliche Gebühr erhalten. Falls Sie nicht mehr
Hundehalter oder im Besitz eines neuen Hundes sind, melden Sie dies bitte bis am 24. August 2013 unter der Telefonnummer 032 679 21 11 oder per E-Mail an [email protected].
Neues Hundegesetz im Kanton Bern
Das neue Gesetz und die entspre-chende Verordnung sind am 01.01.2013 in Kraft getreten und bringen für die Hundehalterinnen und -halter einige wichtige Neue-rungen:
– Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jeder-zeit wirksam unter Kontrolle zu halten;
– Hunde müssen an folgenden Orten an der Leine gehalten wer-den: auf Schulanlagen und öffent-lichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere befinden;
– Mehr als drei Hunde dürfen nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind insbesondere anerkannte Ausbildnerinnen und Ausbildner im Bereich der Hundehaltung, Absolventinnen und Absolventen einer anerkannten fachspezi-fischen und berufsunabhängigen Ausbildung für die gewerbliche Zucht und Haltung von Hunden oder Jägerinnen und Jäger, die auf Gehorsam geprüfte Hunde ausführen;
– Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen;
– Eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken ist obliga-torisch. 97823
Gemeindeverwaltung Leuzigen
Rüti
Bau publikation
Bauherrschaft:Müller Holzwarenfabrik AG, Bahn-hofstrasse 23, 3295 Rüti bei Büren
Projektverfasser:Holzbau Moosmann AG, Industrie-strasse 3, 3295 Rüti bei Büren
Bauvorhaben:Umnutzung bestehender Ausstel-lungsraum zu Wohnraum, neue Aus-sentreppe, Verbindungskorridor zu bestehendem Wohngebäude. Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.
Parzelle / Standort:205 / Bahnhofstrasse 23, 3295 Rüti bei Büren
Nutzungszone:Wohn- / Gewerbezone (2-geschossig)
Koordinaten:597.195 / 222.615
Beanspruchte Ausnahme:Ausnahme zu Art. 44 a Abs. 3 des Gemeindebaureglements (Gebäude-höhe Verbindungskorridor)
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, 3295 Rüti bei Büren
Auflage- und Einsprachefrist:12. August 2013
Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lasten-ausgleich nach Art. 30 und 31 des kant. Baugesetzes sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsan-sprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht ange-meldet werden, verwirken.
Rüti bei Büren, 11. Juli 2013 97796
Gemeindeverwaltung Rüti bei Büren
Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12. 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versamm-lung der Einwohnergemeinde Rüti bei Büren am 23. Mai 2013 beschlos-sene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumord-nung des Kantons Bern am 5. Juli 2013 vorbehaltlos genehmigt wurde. Das Organisationsreglement tritt mit der Genehmigung in Kraft.
Das Reglement kann bei der Gemein-deverwaltung bezogen oder auf un- serer Website www.ruetibeibueren.ch (Rubrik «Reglemente») heruntergela-den werden.
Rüti bei Büren, 11. Juli 2013
Der Gemeinderat 97818
Inkraftsetzung Gebührenreglement
Die Teilrevision des Gebührenregle-ments ist an der Gemeindeversamm-lung vom 23. Mai 2013 genehmigt worden und tritt auf den 1. Juli 2013 in Kraft.
Das Reglement kann bei der Gemein-deverwaltung bezogen oder auf un- serer Website www.ruetibeibueren.ch (Rubrik «Reglemente») heruntergela-den werden.
Rüti bei Büren, 11. Juli 2013
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