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Herzlich Willkommen zur Fachinformationsveranstaltung 2018 der Informations- und Servicestelle Plauen! Informationen zur Antragstellung Agrarförderung 2018

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Herzlich Willkommen zur Fachinformationsveranstaltung 2018 der Informations- und Servicestelle Plauen!

Informationen zur Antragstellung Agrarförderung 2018

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Um was geht es heute?

❙ Neues beim Greening

❙ Hinweise zu den Zahlungsansprüchen

❙ Neues bei der Direktzahlung und der Junglandwirteprämie

❙ Änderungen bei der Auslegung „Wann entsteht Dauergrünland“

❙ Vorstellen des neuen Antragsprogramms

❙ Allgemeine Hinweise, Termine

❙ Neue Luftbilder, Erfahrungen aus der Fernerkundungskontrolle 2017

Greening Ausweitung Pflanzenschutzmittelverbot auf ökologischen Vorrangflächen

Grundsätzlich:

für das Antragsjahr (1. Januar – 31. Dezember), in dem Fläche als EFA angemeldet wird

gebeiztes Saatgut ist nicht erlaubt

Untersaaten: Verbot gilt von der Ernte der Hauptkultur für 8 Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptkultur

Aber:

• bei Winterkulturen ist die PSM-Anwendung im Herbst des VJ. zulässig

• Brachen/Streifen: Totalherbizid zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur ab 1.8. ist zulässig

Dr. Thomas Luther, ISS Plauen 4

Dr. Thomas Luther, ISS Plauen 5

Greening EFA-Zwischenfrüchte

müssen mindestens im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf der Fläche stehen.

aus Gründen des Bodenschutzes im Rahmen von Cross Compliance bleibt aber Termin 15. Februar des Folgejahres bestehen - Es ändert sich nichts!

EFA-Streifen

Vereinheitlichung der Breiten auf 1 - 20 m,

EFA-Codierungen bleiben erhalten

Beweidung oder Schnittnutzung nach Sperrfrist (1.4.-30.6.) möglich (Abgrenzbarkeit!)

Feldrand / Pufferstreifen dürfen auch am Waldrand sein

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Greening neu: Leguminosen in Mischung als EFA möglich! Sofern die in Anlage 4 DirektZahlDurchfV genannten Arten vorherrschen, dürfen sie auch in Mischungen mit anderen Pflanzen angebaut werden.

vorherrschen = überwiegen Saatgutzusammensetzung/Mischungspartner nicht vorgeschrieben fachliche Einschätzung am Bestand durch die Kontrolleure

Übliche Nutzungscodes : 422 – Kleegras/ 433 - Luzerne-Gras/

250 - Gemenge Leguminosen / Getreide

oder 050 – Mischkultur

Beachte: in der Anlage EFA ist durch die Antragsteller unter zusätzliche Informationen entweder die vorherrschende Kultur (z.B. Klee) oder

die Mischkultur genauer zu benennen

Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

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Greening

Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

Beachte: Vorbehaltlich nationaler Umsetzung (kommt extrem kurzfristig – sogenannte Omnibus-Verordnung – Bitte Presse lesen)! neu: Bienenweide als EFA bundeseinheitliche Listen zulässiger Arten im Dokumentenbaum des

Programms enthalten

NC 594 - einjährige Bienenweide Mischung von mind. 10 Arten der Gruppe A (ergänzende Arten der Gruppe B möglich)

NC 595 - mehrjährige Bienenweide Mischung von mind. 5 Arten der Gruppe A und mindestens 15 Arten der Gruppe B

Ausnahme 2018 bei einjähriger Bienenweide: mindestens 2 Arten aus den Gruppe A oder B

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Greening Weitere Hinweis zur Bienenweide: Vorgaben wie bei Brachen, aber:

Aussaat bis zum 31. Mai möglich Mehrjährige Bienenweide bis zu 3 Jahre hintereinander

beantragbar Anbau der Folgekultur frühestens ab 1. Oktober oder

Beweidung mit Schafen und Ziegen Mähen/ Mulchen bis 15.11. Nutzung mit Bienenvölkern ganzjährig zulässig

Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

Greening Erhöhung des Gewichtungsfaktors:

059 KUP von 0,3 auf 0,5

060 Leguminosen von 0,7 auf 1,0

Einführung neuer EFA-Typen:

063 Miscantus 0,7

064 Durchwachsene Silphie 0,7

065 Bienenweide 1,5

Alle Voraussetzungen zu den EFAs – siehe Merkblatt im Programm

9 Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

Greening

Miscanthus

Durchwachsene Silphie

10 Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

Greening - Hinweis Sanktionen bei Untererklärung (2018 ff) 1. „Herausmogeln“ aus allen Greeningverpflichtungen durch Beantragung von

weniger als 10 ha AL, um die Schwelle für ADIV zu unterschreiten, obwohl mehr als 10 ha AL vorhanden sind und gleichzeitig kein DGL im Betrieb

und/ oder 2. „Vorsichtige“ (kleinere) Beantragung beim sensDGL (in FFH-Gebieten),

obwohl mehr Fläche vorhanden ist

Beträgt die größer festgestellte Fläche aus 1. und 2. insgesamt mehr als 0,1 ha, so wird die für die Greeningprämie zugrunde liegende Fläche um 2,5 % gekürzt (maximal 25 % des Prämienbetrags) Bitte weiterhin korrekte Beantragung bei sensDGL durchführen!

11 Dr. Thomas Luther, ISS Plauen

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Zahlungsansprüche - Hinweise zum Handel Zahlungsansprüche (ZA) können nur prämienrelevant berücksichtigt werden, wenn beide Handelspartner (Abgeber / Übernehmer) folgende Fristen einhalten: Was kann beim Handel „schiefgehen‟? Frist versäumt ZA erst im nächsten Antragsjahr prämienrelevant verfügbar! Abgeber meldet / Übernehmer versäumt die Meldung ZA werden „geparkt“ (weder für Abgeber noch Übernehmer verfügbar) ggf. Stornierung des Rechtsgeschäfts durch die Verwaltung verpachtete ZA, die am 15. Mai 2018 noch nicht an den Eigentümer zurück- gefallen sind (d. h. Pachtende nach dem 14. Mai 2018), können bei diesem nicht für die Direktzahlungen 2018 berücksichtigt werden

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Zahlungsansprüche - Prüfung der Verfügbarkeit

PIN = Zugang HIT/ZID (identisch mit PIN für Nutzung von DIANAweb2018)

zur eigenen Sicherheit rechtzeitig vor dem 15. Mai 2018 prüfen, wie viele ZA zum Antragstermin prämienrelevant in seinem ZA-Konto (https://www3.zi-daten.de) zur Verfügung stehen

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Zahlungsansprüche - Prüfung der Verfügbarkeit

Grundlage für die aktuell ausgewiesene Nutzung der ZA ist die Meldung der beihilfefähigen Flächen zur Erstzahlung DIZ 2017

nach der Schlusszahlung DIZ 2017 = Aktualisierung der ZID Ende April 2018 - tatsächlicher Stand der ZA Aktivierung für 2017 über die Datenbank abrufbar

3,70

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Zahlungsansprüche - weitere Hinweise

Einzug von ZA in die nationale Reserve Ende April 2018 wird der Einzug der zweimalig (2016 und 2017) nicht genutzten ZA vollzogen – rückwirkend zum 16. Mai 2017

ZA Übertragungen nach dem 15.05.2017 mit Wirkung ab 2018 beeinflussen die Höhe des Einzugs nicht Einzug erfolgt zusätzlich zu möglichen Über- tragungen

die einzuziehenden Intervalle bestimmt die ZID nach einem festen Algorith- mus - bevorzugt werden noch im Eigentum befindliche ZA eingezogen

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Zahlungsansprüche - weitere Hinweise

Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve (NR) keine Änderung zum Vorjahr, d.h. in folgenden Sonderfällen möglich:

a. bei Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ab dem 01.01.2016 b. an Junglandwirte c. für im Jahr 2015 angemeldete Infrastrukturmaßnahmen d. für im Jahr 2015 angemeldete Grundbruchflächen

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Direktzahlungen (DIZ)

Die Prüfung aktiver Betriebsinhaber entfällt, vorbehaltlich der nationalen Umsetzung!

Antragsteller mit der Organisationsform Natürliche Person ohne Landwirtschafts-/Forst-Gewerbebetrieb

Natürliche Personen ausschließlich mit nichtlandw. Unternehmen

Sonstige

sind auch weiterhin nicht antragsberechtigt und können keine Direktzahlungen erhalten.

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Landwirtschaftliche Mindesttätigkeit im Bereich DIZ Neu:

„Eine landwirtschaftliche Tätigkeit ... liegt vor, wenn der Betriebsinhaber einmal vor dem 16. November des Jahres ...“ mäht oder mulcht.

Bisher:

„ ... einmal während des Jahres ...“, d. h. bis zum 31. Dezember

Hinweis:

bisherige Ausnahmen für AUK und aus naturschutzfachlichen Gründen gelten weiterhin( GL.3; NC 923 („Grünland ohne landwirtschaftliche Nutzung“); NC 490 („Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen“)

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Neufassung der Junglandwirteprämie (JPR) Junglandwirt ist eine Person, die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Prämie nicht älter als 40 Jahre ist (d.

h. nicht 41 Jahre alt wird)

und erste Betriebsniederlassung innerhalb der letzten 5 Jahre

Neu: Diese Laufzeit beginnt mit dem Jahr der ersten Antragstellung und wird grundsätzlich für 5 Jahre gewährt

Wichtig:

gilt auch für Antragsteller, die seit 2015 schon einmal JPR erhalten haben, aber in den Folgejahren wegen der bisherigen Regelung zur Laufzeit herausgefallen sind.

Auch diese können 2018 wieder JPR beantragen und erhalten!

Für die ggf. fehlenden Jahre 2016 und/oder 2017 erfolgt jedoch keine Nachzahlung.

Wird in einem oder mehreren Jahren keine JPR beantragt oder gewährt, verlängert sich die Laufzeit dadurch nicht. Jedoch kann die Beantragung innerhalb der Laufzeit jederzeit wieder aufgenommen werden.

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Dauergrünland, potentielles Dauergrünland

Beachte: Nationale Umsetzung ist noch offen! Dauergrünland (DGL) entsteht 1. durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat)

2. zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen und 3. seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs (Fünfjahresregel)

Und neu: 4. sowie ferner mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt wurde 6 Jahre hintereinander Ackerfutter, Kleegras oder Brache beantragt ohne zu pflügen Fläche wird zu Dauergrünland

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Dauergrünland - Pflugregel Pflügen unterbricht künftig die DGL-Entstehung!

Begriff „Pflügen“ wird wie folgt ausgelegt:

alle Maßnahmen, die zu einer mechanischen Zerstörung der Grasnarbe führen

nicht darunter fallen leichte Bodenbearbeitungen, wie Walzen, Schleppen und Striegeln Neu: Anzeigepflicht innerhalb von 1 Monat nach dem Pflügen!

Kontrolle seitens des Amtes Zähljahr wird dann im Jahr des Pflügens auf 1 gesetzt

Wichtig: Pflügen von normalen DGL wird generell genehmigungspflichtig! (auch zur Narbenerneuerung!) Fläche ist danach rückumgewandeltes DGL und darf 5 Jahre nicht mehr gepflügt werden!

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Sonderregelung 2018 Einmaliges Zurücksetzen in 2018 a. des Zähljahres bei PotDGL bzw. b. des Status von DGL in AL

Anzeigeformular über das Pflügen von PotDGL bzw. DGL ist mit dem Datenbegleitschein 2018 abzugeben

Anwendung rückwirkend nur auf Verlangen des Antragstellers!

Nutzungscode -Wechsel bis einschließlich 2018 wird als Nachweis des „Pflügens“ gewertet!

Flächen, bei denen weniger als 5 Jahre seit dem Nutzungscode-Wechsel vergangen sind und auf denen bereits DGL entstanden ist, können wieder zu AL umgewidmet werden

Relevanter Zeitraum 16.05.13-15.05.18

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Sonderregelung 2018

Jahr der Unterbrechung = Jahr in dem Nutzungscodewechsel im Antrag angegeben wurde!

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DIANAweb - Grundsätzliches

echte webbasierte Anwendung: Kein Herunterladen eines Programmes keine lokale Installation

Technische Voraussetzungen - siehe Broschüre/ Infodienst 1/2018 Abgabe Antragspaket nur noch online!

+ unterschriebener Datenbegleitschein (Papier) + weitere Antragsunterlagen (Anzeigen usw.) in Papier

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DIANAweb - Anmeldung

Anmeldung: BNR 10, BNR 15 + HIT/ZID-PIN Automatischen Einspielen der „Amtsdaten“

• Stammdaten • Schläge und EFA aus Vorjahr

erfolgt direkt bei Anmeldung und dann nicht immer wieder! Optional: Häkchen setzen (FV/AUK), um Daten erneut abzuholen

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DIANAweb - Aufbau

Neuer Aufbau

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DIANAweb - Aufbau

Werkzeugleiste (S.35)

Navigationsbereich (S. 33/34)

Zoom in/out (auch per Mausrad oder Doppelklick)

Bearbeitungsbereich

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DIANAweb - Aufbau Mit den Pfeilen

• kann man Ordner/Ebenen öffnen/ schließen

• sich im Ordner zwischen den einzelnen Schlägen, EFA´s … vorwärts bewegen oder zurück

Mit der Lupe kann man sich zum jeweiligen Objekt zoomen Das Tabellensymbol führt zu einem Wechsel in die tabellarische Ansicht des Ordners Sachdaten zum Schlag/ EFA können sowohl im GIS Bereich als auch im Flächenverzeichnis/ Anlage EFA erfasst werden

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Wo finde ich meine Vorjahresflächen im GIS Bereich? Flächenverwalter Übernahme Geometrie und Daten: Anhaken und „Aktion ausführen“ (einer oder alle möglich) oder Schläge auf Karte anzeigen und Nutzung des Werkzeugs „Übernahme der Geometrie“ als neuen Schlag direkt in den Antrag importieren Sachdaten zum Feldstück /Schlag müssen teilweise ergänzt werden!

DIANAweb - Flächenübernahme

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DIANAweb – Flächen

Es können Flächen neu digitalisiert

oder auch eigene Geometrien importiert werden Zip-Datei auswählen Auswahl der Angaben zum Shape Ablage im Ordner eigene Geometrien

Übernahme der Geometrie

DIANAweb – Flächenverzeichnis

| | Sybille Eckardt, ISS Plauen

Änderungen direkt möglich

oder

Öffnen der Erfassungsmaske

(Dialog)

Wechsel zum Schlag im GIS Bereich

| | Sybille Eckardt, IS Plauen

Fläche über Pfeil aktivieren Auswahl wird grün umrandet Es werden alle auf der Fläche verfügbaren Ebenen angezeigt Bis zu der Ebene durchklicken, die man bearbeiten will – Schlag oder EFA Sperrflächengeometrie über Schlaggeometrie änderbar Dann weitere Funktion aus der Liste auswählen

DIANAweb – Schlag bearbeiten

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Geometrie bearbeiten: • Aktive (weiße) Stützpunkte verschieben • neue Stützpunkte aus halbtransparenten Punkten erzeugen

• Stützpunkte löschen:

mit gedrückter „Entf“-Taste über weißen Stützpunkt mit dem Mauszeiger fahren

Wichtig: Abschließen per Klick außerhalb des Schlags!!

DIANAweb – Schlag bearbeiten

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DIANAweb - EFA

Erfassen im GIS-Modul Einzeichnen einer EFA-Fläche

EFA-Streifen erfassen

Fangen einer EFA-Fläche

Beachte: Es muss immer ein Schlag vorhanden sein.

EFA-Landschaftselemente dürfen nicht im Streifen enthalten

sein! Landschaftselement extra beantragen!

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DIANAweb – EFA Streifen

Tipp: Linie direkt auf Schlagrand erzeugen und das Doppelte der gewünschten Breite angeben!

Breitenvorgabe wird um Linie gepuffert – also rechts und links

um die Linie herum wird die Fläche erzeugt Hinweis: EFA passt sich an bzw. „bewegt“ sich mit, wenn die Schlaggrenze verändert wird Eventuell Breite danach korrigieren!

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DIANAweb – EFA

Fangen einer EFA-Fläche: EFA Fläche aus dem Vorjahr (z.B. Streifen) EFA-Referenz (z.B. Landschaftselemente)

1. zu übernehmende EFA-Fläche per Pfeil wählen/aktiv setzen 2. Werkzeug aktivieren 3. Dialog ausfüllen/bestätigen 4. EFA befindet sich automatisch im Ordner EFA Elemente/

Anlage EFA Hinweis: EFA-Referenz lässt sich nicht verändern, aber die EFA- Geometrie des Antrags Korrekturpunkt setzen, wenn LE-Referenz ange- passt werden soll!

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DIANAweb – EFA

Aus der Anlage zum EFA in den GIS Bereich wechseln Neu: Größe des Schlags wird angezeigt Neu: Zusatzangaben bei Leguminosen und Bienenweide notwendig

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DIANAweb – Ebenen einstellen

In der Legende kann man per Haken: a. Ebenen ein-/ ausblenden

b. die Snap-Funktion aktivieren/

deaktivieren

c. Die Feldblockbezeichnung ein-/ ausblenden

Hinweis: Ebenen sind nicht mehr schraffiert dargestellt!

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DIANAweb Speichern

manuelle Sicherung der Daten über Speichern! automatische Speicherung alle 20 Minuten Daten werden auf zentralen Datenserver gespeichert keine eigene Datensicherung der Betriebsdaten notwendig während der Erfassung werden Daten durch den Browser vorgehalten, erst mit SPEICHERN erfolgt Sicherung auf den Server Bei Unterbrechung der Internetverbindung: Browser offen halten und speichern, wenn Internet- verbindung wieder da ist! Sonst sind alle vorgenommen Änderungen seit dem letzten Speichervorgang weg!!

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DIANAweb - Abmelden

Verlassen des Programms zwingend über diese Schaltfläche! Führt zu Speicherabfrage Achtung: Wird der Browser ohne Abmeldung geschlossen oder der PC ausgeschaltet

dann wird der Betrieb für 8 Stunden gesperrt! Eine neue Anmeldung ist dann nicht möglich! Entsperrung über Hotline möglich

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DIANAweb - Meldungen

direkte Verlinkung bei Klick aus Meldungsreiter heraus! Anzeige der fehlenden Information mit Hinweisen zum Ausfüllen direkt im Formular

Antragsunterlagen werden in „Echt-Zeit“ geprüft über Pfeile kann jeder Ordner geöffnet und geschlossen werden

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DIANAweb - Meldungen

fataler Fehler Beseitigung notwendig, sonst Export nicht möglich!

Hinweis Hilfe Bsp. Fehlendes Antragskreuz, Export möglich

Achtung Hilfe Bsp. PreCheck Überlappung, Export möglich

Vor dem Export Amt werden alle Daten noch einmal

kontrolliert und Fehler angezeigt

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DIANAweb - Einreichen des Antrags

Einreichung des Antrags in 7 Schritten mit „Weiter“ werden die Schritte abgearbeitet

Möglichkeiten des Einreichens: Export Amt

Export ausgewählter Schläge

Export Vorankündigung

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DIANAweb – Pre Check

bei jeder Speicherung erfolgt auch die Bereitstellung der Flächendaten an die benachbarten Nutzer damit Echt-Zeit-Überlappungsprüfung möglich! a. Anzeige der Überlappung unter

b. Anzeige im GIS-Modul

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DIANAweb – Pre Check

Zum Löschen der Überlappung muss die Geometrie mit dem Pfeil ausgewählt/ aktiv gesetzt werden Man erhält auch über diese Ebene Informationen zum Nachbarbetrieb um sich mit diesem zu verständigen

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DIANAweb – Pre Check Auswahl und Löschen der sich überlappenden Teilflächen ist einzeln möglich! Nach dem erneuten Speichern sind die geänderten Daten beim Nachbar sichtbar! Antragswirksam wird die Änderung aber erst mit dem Einreichen des

Antrags (Export Amt) bzw. eines weiteren Antragspakets inklusive Datenbegleitschein!!

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DIANAweb – Hilfe mittels TAN

Aufruf über das Informationsfenster Auswahl Support „Einsichtnahme freigeben“ TAN wird erzeugt (nur 24 Stunden gültig!) kann jederzeit wiederholt werden

TAN aufschreiben und Fenster schließen Weitergabe der Nr. an den Mitarbeiter im Amt

Mitarbeiter kann Antrag parallel einsehen, Hilfe geben aber nur lesender Zugriff keine Änderungen durch Lesenden

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DIANAweb Historie

Historie nur eingereichte Anträge – keine Geometrien!

Auflistung der Anträge nach Datum und Uhrzeit

Anzeige Datenbegleitschein oder

Anzeige gesamter Antrag Tipp: Bearbeitungsstände/ Geometrien mit „Export ausgewählter Schläge“ extra speichern als Datensicherung für den Betrieb!

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Allgemeine Hinweise zum Programm DIANAweb

webbasierte Anwendung bedeutet: rechte Maustaste nicht verwenden!

rechte Maustaste löst nur Browserfunktionen aus

Programm beschleunigen alle nicht benötigten Programme oder Web-Anwendungen

schließen

Vor- und Zurückpfeile des Browsers nicht verwenden! Navigation immer über Dokumentenbaum/-liste bzw. Buttons Hinweis: Automatische Korrekturpunkte werden an jeder Stelle gesetzt, wo der Schlag den Feldblock überschreitet (bisher nur ein KP für den Schlag) Nummern unbeachtet lassen!

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Allgemeine Hinweise Landschaftselemente

Bitte prüfen Sie die beantragten/ausgewiesenen Landschaftselemente kritisch!

Handelt es sich wirklich um ein Landschaftselement?

Straßenbäume, Baumreihen am Wald, uferbegleitende Vegetation

sind keine Landschaftselemente!

Stimmen Bezeichnung und Größe tatsächlich?

Beachten Sie die 100 Bäume Regelung

unterweidete Bäume sind kein Feldgehölz

mehr als 100 Bäume/ ha - Sperrfläche

Wurde ein Landschaftselement neu angelegt?

Setzen Sie Korrekturpunkte, damit wir die Referenz anpassen können!

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Keine Landschaftselemente

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Antragstermin 15. Mai 2018

Antragsänderungstermin 31. Mai 2018

Flächenkorrekturen/ Hinzunahme neuer Flächen ohne Kürzungen möglich, neue Anträge – 1 % Kürzung je Werktag

Antragsfristende/ Antragsänderungsfristende 11. Juni 2018

Änderungen führen zu Kürzungen antrags-/schlagbezogen

letzter Tag für die Mitteilung der Ergebnisse der Vorabprüfung (Pre Check)

19. Juni 2018

nur noch Beseitigung von Überlappungen mit Nachbarn, keine anderen Korrekturen mehr zulässig!

Allgemeine Hinweise -Termine

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Allgemeine Hinweise - Ausgleichszulage

• Versand der Informationsschreiben zur Ausgleichszulage im Januar

• Für Gebiete, die künftig nicht mehr benachteiligt sind, werden

Übergangszahlungen in Höhe von 25 EUR/ha gewährt (Phasing-Out)

• kein Fruchtartenausschluss mehr (Weizen, Mais)

• weiterhin ausgeschlossen

stillgelegte Flächen,

brachliegende/ gepflegte Flächen ohne landwirtschaftliche

Erzeugung

• Zahlung auch für sächsische Antragsteller mit Flächen in BY, TH, ST, BB

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Allgemeine Hinweise - AUK

• Ergänzung bei Vorhaben GL.1, GL.2 sowie GL.5a-d: Belassen von ungenutzten Bereichen von weniger als 10 % der Förderfläche optional möglich, welche nicht im unmittelbaren Randbereich der Schläge liegen.

• Änderung:

Ausnahmen nur nach Genehmigung der Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde.

• bei Vorhaben GL.3 bezüglich der Vorgabe zum Pflegeschnitt alle zwei Jahre

• bei Vorhaben AL.5b bezüglich der Pflege (Mahd mit Beräumung, Mulchen, Beweidung) höchstens alle zwei Jahre im Zeitraum vom 16.09. bis 15.02.

• bei Vorhaben AL.5c bezüglich der Bewirtschaftungspause ab 16.02. bis 15.09.

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DIANAweb – Anzeige außerlandwirtschaftliche Nutzungen

Zusätzlich Schlagkorrektur mittels „Export ausgewählter Schläge“ als zip-Datei mit einzureichen!

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Hinweise zur Beantragung von Bejagungsschneisen

Unterstützung der Prävention zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Welche Möglichkeiten gibt es zur Anlage von Bejagungsschneisen? a. „Wie (schon) immer“ im Mais (auch bei anderen Kulturen möglich) die

Schneisen im August/September/Oktober anlegen (raushäckseln) b. Eine Ökologische Vorrangfläche anlegen. z.B. EFA-Feldrand oder EFA-Pufferstreifen wichtig: die EFA-Auflagen beachten c. „Jagdschneise“ als extra Schlag (als Brache oder mit Kultur eingesät) Regeln zur Beihilfefähigkeit der Fläche und Mindestschlag- größe 0,3000 ha beachten d. Schlag mit NC 177 – Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen anlegen (beachte - keine AUK-Beantragung möglich!)

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Allgemeine Hinweise – Sammelantrag …

Neu:

• Angabe von Arbeitskräften freiwillige Angabe außer Antrag TWN!

= Datengrundlage für Analysen u.a. zur Mittelverteilung GAP

• Hinweis auf Pflanzenschutzmittelverbot bei EFA´s (erst wenn EFA beantragt)

• 4 Anfragen zur Einwilligung zur Datenweitergabe

eine Nichtzustimmung zur Datenweitergabe hat keine Auswirkungen

auf die Förderung

• beim Tierbestand ist nur noch der jährliche Gesamtbestand notwendig

• Greeningrechner immer wieder aktualisieren!

nur sächsische Flächen werden einbezogen

nichtsächsische – siehe separates Anschreiben

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Allgemeine Hinweise – Änderungen CC Nitratrichtlinie

Neue Gesetzlichkeiten: Düngegesetz, Düngeverordnung, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Lagerung von Silage und Festmist

Lagerung länger als 6 Monate an einem Ort = ortsfeste Anlage

Anforderungen der AwSV müssen eingehalten werden!

Informieren Sie sich bitte in der CC-Broschüre, Infodienst 2/2018 und

bei unseren Kollegen Herrn Recke 03741/103 144

Frau Brückner 03741/103 110

Frau Besuch 03741/103 131

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Allgemeine Hinweise – Erfahrungen aus der Fernerkundung / neue Luftbilder Im Programm DIANAweb hinterlegt sind die Luftbildaufnahmen aus 2016

Im Vorjahr waren Teile des Vogtlands für die Fernerkundung ausgewählt

Alle Betriebe, die in dieser Zone zur Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt waren, wurden flächenmäßig zu 100 % kontrolliert!

Für diese Bereiche gab es 2017 mehrere Luftbildaufnahmen, diese sind aber nicht in DIANAweb enthalten

Die Kontrolle 2017 erfolgte durch den Dienstleister anhand des Luftbildes

Konnte die Größe nicht genau bestimmt werden (Wolken, Grünlandgrenze zwischen Nachbarn unklar,…), wurde die Fläche vor Ort mittels GPS vermessen

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Allgemeine Hinweise – Erfahrungen aus der Fernerkundung / neue Luftbilder

Die Ermittlung der Größe erfolgt anhand der größen- und lagegenauen Einzeichnung seitens des Antragsstellers

Wenn Korrekturpunkte zur Flächenerweiterung gesetzt waren, wurden diese berücksichtigt

Wichtig für alle Betriebe:

Prüfen Sie die Vorjahresflächen bei der Übernahme in den

diesjährigen Antrag auf Korrektheit bezüglich Lage und Größe!

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Betriebe mit Abweichungen über 2 ha / 3 % zwischen beantragter und festgestellter Fläche „gelbe Karte“

Gelbe Karte bedeutet – Sanktionsbetrag wird erstmal nur zur Hälfte in Abzug gebracht, Betrieb wird aber im Folgejahr wieder kontrolliert!

Hat er dann wieder Abweichungen im o.g. Bereich, wird zurückgestellter Betrag aus Vorjahr zusätzlich in Abzug gebracht

Betriebe mit Abweichungen über 10 % zwischen beantragter und festgestellter Fläche

Sanktionsbetrag wird gleich vollständig abgezogen

GK 2016 GK 2017 2016 2017 Direktzahlung 7 26 3 5 Ausgleichszulage 5 16 5 4

Allgemeine Hinweise – Erfahrungen aus der Fernerkundung

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Rot = Beantragung

Anhand Luftbild erkennbar, dass Schlaggrenze teilweise anders ist

Keine größen- und lagegenaue Beantragung!

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Blau – Feldblock Rot – beantragter Schlag Nicht beantragt, aber bewirtschaftet – nicht in Kontrolle einbezogen

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Orange – beantragte Geometrie

Rot – Kontrolle festgestellte Geometrie

Nicht bewirtschaftete, aber beantragte Fläche

Bewirtschaftete, nicht beantragte Fläche

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Auswinterungen, Ablagerungen usw. wurden als Sperrfläche in Abzug gebracht

Diese Sperrflächen sollten bei der diesjährigen Antragsgeometrie wieder gelöscht werden, wenn sie nicht zutreffen!

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Allgemeine Hinweise – Hilfe bei der Antragstellung Der Regionalbauenverband Vogtland bietet in Dienstleistung Unterstützung zur online-Antragstellung „DIANAweb“ 2018 an. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle: Frau Silke Richter, Geschäftsführerin, Telefon: 0170/ 2155997 Die Geschäftsstelle befindet sich im Plauener Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Europaratstraße 7 08523 Plauen Tel.: 03741/4826040 E-Mail: [email protected] Wichtig: Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf mit Frau Richter ab 03.04.2018 einen Termin und bringen alle zugesandten Unterlagen einschließlich Ihrer PIN mit (Ihr persönlicher Zugang, vergeben vom Landeskontrollverband). Liste Dienstleister: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1056.htm

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Wir wünschen viel Erfolg beim Ausfüllen des Antrags und falls doch Fragen und Probleme auftreten, stehen wir Ihnen in gewohnter Form zur Verfügung!

Vortrag zum Nachlesen eingestellt unter folgender

Internetadresse/ folgendem Link: LfULG Informations- und Servicestelle Plauen

Veranstaltungsnachlese http://www.smul.sachsen.de/lfulg/28347.htm