Alkohol- und Tabaktestkäufe 2015 Blaues Kreuz Zürich

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Fragen zu Alkohol- und Tabaktestkäufen Blaues Kreuz Alkohol- und Tabaktestkäufe Eine Zusammenfassung zu Planung, Durchführung und Wirkung der Testkäufe Positionierung Der Testkauf ist ein Instrument der Präventionsarbeit und wird zur Überprüfung der Einhaltung der Jugend- schutzbestimmungen eingesetzt. Erfolgskontrolle Im Gegensatz zu anderen Präventionsmassnahmen lassen sich die Testkaufergebnisse quantitativ und qualitativ erheben und auswerten. Der Erfolgsmessung liegt die statistische Evaluation der protokollierten illegalen Alkohol- und Tabakverkäufe und deren gesetzeskonformen Verhinderung zugrunde. Tendenziell ist in den letzten zehn Jahren seit Einführung der Testkäufe ein deutlicher Rückgang der illegalen Alkohol- und Tabakverkäufe gemessen worden. Unternehmensinterne, öffentliche und persönliche Wirkung Die Wirkung eines einmaligen Testkaufs bleibt beschränkt. Wiederholungstests führen hingegen beim Verkaufspersonal zu korrekterem Verhalten während der Arbeit (Sensibilisierung). Diese länger anhaltende Wirkung wird durch Schulungen zur Problematik (Wissensvermittlung) noch verstärkt. Die Thematisierung via elektronische Medien und Printmedien informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit sowie politische Instanzen und Branchenverbände. Der Einsatz der Testkäuferinnen und Testkäufer führt insbesondere in ihren Schulklassen und in ihrer familiären Umgebung zu positiven Gesprächen über einen bewussteren Umgang mit Alkohol und anderen legalen oder illegalen Genuss- und Suchtmitteln. Gesetzgebung Die rechtliche Verankerung ist im Kanton Zürich durch den Art. 48 des Gesundheitsgesetzes gegeben. Auf Bundesebene wird die Revision der entsprechenden Gesetze gemäss des Entwurfs eines Spirituosen- steuergesetzes und Alkoholgesetzes Testkäufe nach Art. 9 (Stand 2014) erwähnen. Mattengasse 52 Postfach 1167 8031 Zürich 044 271 15 86 testkauf@bkzh.ch www.bkzh.ch/testkauf Blaues Kreuz Kantonalverband Zürich Beratung Prävention Selbsthilfe Freiwilligenarbeit

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Fragen zu Alkohol- und Tabaktestkäufen

Blaues Kreuz Alkohol- und TabaktestkäufeEine Zusammenfassung zu Planung, Durchführung und Wirkung der Testkäufe

PositionierungDer Testkauf ist ein Instrument der Präventionsarbeit und wird zur Überprüfung der Einhaltung der Jugend-schutzbestimmungen eingesetzt.

ErfolgskontrolleIm Gegensatz zu anderen Präventionsmassnahmen lassen sich die Testkaufergebnisse quantitativ und qualitativ erheben und auswerten. Der Erfolgsmessung liegt die statistische Evaluation der protokollierten illegalen Alkohol- und Tabakverkäufe und deren gesetzeskonformen Verhinderung zugrunde.

Tendenziell ist in den letzten zehn Jahren seit Einführung der Testkäufe ein deutlicher Rückgang der illegalen Alkohol- und Tabakverkäufe gemessen worden.

Unternehmensinterne, öffentliche und persönliche WirkungDie Wirkung eines einmaligen Testkaufs bleibt beschränkt. Wiederholungstests führen hingegen beim Verkaufspersonal zu korrekterem Verhalten während der Arbeit (Sensibilisierung). Diese länger anhaltendeWirkung wird durch Schulungen zur Problematik (Wissensvermittlung) noch verstärkt.

Die Thematisierung via elektronische Medien und Printmedien informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeitsowie politische Instanzen und Branchenverbände.

Der Einsatz der Testkäuferinnen und Testkäufer führt insbesondere in ihren Schulklassen und in ihrer familiären Umgebung zu positiven Gesprächen über einen bewussteren Umgang mit Alkohol und anderen legalen oder illegalen Genuss- und Suchtmitteln.

GesetzgebungDie rechtliche Verankerung ist im Kanton Zürich durch den Art. 48 des Gesundheitsgesetzes gegeben. Auf Bundesebene wird die Revision der entsprechenden Gesetze gemäss des Entwurfs eines Spirituosen-steuergesetzes und Alkoholgesetzes Testkäufe nach Art. 9 (Stand 2014) erwähnen.

Mattengasse 52Postfach 11678031 Zürich

044 271 15 [email protected]/testkauf

Blaues KreuzKantonalverband Zürich

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ZieldefinitionDie auftraggebende Stelle sollte die Testkäufe innerhalb eines Präventionskonzepts einordnen und die wichtigsten Ziele definieren.

Dabei sollte vor Beginn der Testkäufe festgelegt werden, ob das Instrument als einmalige Überprüfung des Istzustands oder als Monitoring mit wiederkehrenden Tests eingesetzt wird.

Die Testkäufe lassen sich sowohl angekündigt oder mit vorausgehenden Informationsanlässen wie auchohne Vorinformation durchführen.

Die jugendlichen Testkäuferinnen und Testkäufer werden immer durch einen erwachsenen Verantwortlichendes Blauen Kreuzes begleitet. Die Handhabung der Ergebnisse bestimmt, ob auch Polizeikräfte oder ein anderes Behördenmitglied anwesend sind.

Die Testkaufergebnisse können unterschiedlich verwendet werden. Fehlbare Verkaufsstellen und Gastrono-miebetreibende können unmittelbar nach dem Testkauf über die Ergebnisse informiert (Aufdeckung) oder im Nachhinein schriftlich benachrichtigt werden. Die auftraggebende Stelle entscheidet über mögliche Sanktionen (Mahnungen, Schulungen, Bussen, Patententzug etc.).

Fairness gegenüber dem VerkaufspersonalJugendliche Testkäuferinnen und Testkäufer werden vor Einsatzbeginn durch eine obligatorische Schulungumfassend ausgebildet. Während des Testkaufs sind anständiges Auftreten sowie wahrheitsgetreue Aussagen selbstverständlich.

Jederzeit muss auf Verlangen ein amtlicher Ausweis (ID oder Pass) vorgewiesen werden können. Fragen des Verkaufspersonals nach dem Alter müssen die Testkäuferinnen und Testkäufer immer wahrheitsgetreu beantworten.

Die Jugendlichen unterlassen alle äusserlichen Veränderungen, die ihr tatsächliches Alter maskieren könnte(keine besondere Schminke, Frisuren oder Kleidung etc.).

Ortsfremdes TestkaufgebietDie Testkäuferinnen und Testkäufer werden nur in Gemeinden eingesetzt, zu denen sie keinerlei örtlichen oder persönlichen Bezug haben.

Blaues Kreuz Alkohol- und TabaktestkäufeIn über 10‘000 für politische Gemeinden und private Branchenverbände durchgeführten Testkäufen hat dasBlaue Kreuz seine Organisations- und Fachkompetenz ausgewiesen.

Sämtliche Testkäufe werden nur unter Einhaltung der genau festgelegten und einheitlichen Standardsdurchgeführt, um die Verlässlichkeit der erhobenen Daten sicherzustellen.

Als gemeinnützige und politisch unabhängige Organisation protokollieren wir bei Verkaufsstellen und Gastronomiebetrieben lediglich die Vorgänge und übermitteln diese neutralen Informationen den auftraggebenden Stellen.

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Einmalige Messung oder MonitoringIstzustandDie auftraggebende Stelle überprüft die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, ohne die Testkäufe unmittelbar aufzudecken und verzichtet auf Sanktionen. Verkaufsstellen, die illegalerweise alkoholische Getränke und/oder Tabakprodukte verkauft haben, werden im Nachhinein schriftlich informiert. Auf möglichezukünftige Konsequenzen kann dabei hingewiesen werden. Der einmalige Testkauf ermittelt den Istzustand.

MonitoringDie Testkäufe werden wiederholt durchgeführt. Bei einer zweiten oder mehreren Testkauftouren zu einemspäteren Zeitpunkt deckt die Begleitperson, ein anwesendes Behördenmitglied oder die Polizei den Schein-kauf auf. Die Verkaufsstellen werden über das Ergebnis des Testkaufs informiert. Sanktionen und/oder Schulungen können durch die auftraggebende Stelle angekündigt oder als Massnahme angeordnet werden.Der wiederholte Testkauf (Monitoring) zeigt eine Entwicklung auf und ist aussagekräftiger.

Testkäufe mit Aufdeckung können auch einmalig durchgeführt werden.

Durchführungsbeispiel

aS informiert die Verkaufs-stelle (optional)

Blaues Kreuzführt die Test-käufe durch

Verkaufspersonalwird über Ergebnisse informiert (Aufdeckung)

Ergebnisbesprechung. aS entscheidet über weitere Massnahmen

aS informiert Verkaufsstellen;Mahnung und Schulungsangebote

Ergebnisse werden ausschliess-lich der aS übermittelt

aS definiert die Untersuchung

Verwaltungs- oder strafrechtlicheSanktion oder obligatorischeSchulung etc.

Planung Information Testkauftour 1 Evaluation EvaluationTestkauftour 2

aS definiert die Untersuchung

Blaues Kreuz organisiertdie Testkäufe

Auftraggebende Stelle (aS)

Blaues Kreuz Alkohol- und Tabaktestkäufe

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Bestellinformationen zu den Alkohol- und Tabaktestkäufen

Gesetzliche Bestimmungen Gemäss Zürcher kantonalem Gesundheitsgesetz, Art. 48, ist der Verkauf von Bier, vergorenen Mischgetränkenund Tabak an Jugendliche unter 16 Jahren sowie der Verkauf von Spirituosen und Alkopops an unter 18-Jährige verboten. Ferner ist geregelt, dass Schein- beziehungsweise Testkäufe zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen durchgeführt werden können.

Auftraggebende StelleJede Gemeinde ist befugt, Testkäufe in Auftrag zu geben. Um die Überprüfung der Jugendschutzbe-stimmungen in der Gemeinde konsequent durchzuführen, empfehlen wir eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, ihrem Sicherheitsdienst und der regionalen Präventionsstelle.

Die Testkäufe (Scheinkäufe) Jugendliche im Alter von 13 bis 15½ oder bis 17½ Jahren führen in Begleitung eines erwachsenen Verantwortlichen des Blauen Kreuzes bei Alkohol- und Tabakverkaufsstellen sogenannte Scheinkäufe durch. Die Testkäufe können auch in Begleitung durch Mitglieder der Gemeinde oder der Polizei durchgeführt werden.

Die auftraggebende Stelle bestimmt die zu überprüfenden Verkaufsstellen und Gastronomiebetriebe.

Personen- und DatenschutzAus Gründen des Personenschutzes werden die Testkäufe anonym durchgeführt und protokolliert. Es werdenkeine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt.

Testkaufergebnisse/KommunikationDie Testergebnisse sowie die erworbenen Alkohol- und Tabakartikel sind Eigentum der auftraggebendenStelle. Die Testergebnisse werden statistisch erfasst und der auftraggebenden Stelle übermittelt.

Die auftraggebende Stelle kommuniziert die Ergebnisse und entscheidet über mögliche Sanktionen gegenüber den Verkaufsstellen, die illegale Verkäufe getätigt haben.

Fragen zu Alkohol- und Tabaktestkäufen

Mattengasse 52Postfach 11678031 Zürich

044 271 15 [email protected]/testkauf

Blaues KreuzKantonalverband Zürich

Beratung Prävention Selbsthilfe Freiwilligenarbeit

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TestkaufvariantenTestkaufvarianten können als Alkohol- und/oder Tabaktestkäufe durchgeführt werden. Wir unterscheidenzwischen Testkäufen für vergorene Getränke und Mischgetränke und Spirituosen und Alkopops. Kombina-tionen der Testkäufe sind möglich. Eine Testkauftour beinhaltet mindestens sieben Verkaufsstellen.

Unsere Preise beinhalten die Planung, Koordination, Durchführung und Protokollierung der Testkäufe sowiederen Auswertung. Der auftraggebenden Stelle werden die Ergebnisse in tabellarischer und grafischer Formper E-Mail zugestellt.

Verdeckte Testkäufe (VT)Jugendliche führen Scheinkäufe durch, deren Ergebnisse protokolliert werden und deren Handhabung oder Veröffentlichung der auftraggebenden Stelle obliegt.

VT.1 Testkauf eines ProduktsCHF 60.- pro Verkaufsstelle, zuzüglich Fahrspesen und Warenaufwand. Überprüft werden die Jugendschutzbestimmungen durch den Scheinkauf von Bier, Spirituosen, oder Tabakprodukten.

VT.2 Testkauf mehrerer ProdukteCHF 80.- pro Verkaufsstelle, zuzüglich Fahrspesen und Warenaufwand.Überprüft werden die Jugendschutzbestimmungen durch den Scheinkauf von Bier und/oderSpirituosen und/oder Tabakprodukten.

Aufgedeckte Testkäufe (AT)Das Verkaufspersonal wird unmittelbar nach dem Testkauf durch die Begleitperson über das Ergebnis informiert. Hat sich das Verkaufspersonal an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten, wird dies anerkennend erwähnt; bei Missachtung wird das Verkaufspersonal über mögliche Konsequenzen informiert.Diese werden in jedem Fall durch die auftraggebende Stelle festgelegt, insbesondere bei verwaltungs- oderstrafrechtlichen Sanktionen durch die Polizei oder andere öffentliche Stellen.

AT.1 Testkauf eines ProduktsCHF 80.- pro Verkaufsstelle, zuzüglich Fahrspesen und Warenaufwand. Überprüft werden die Jugendschutzbestimmungen durch den Scheinkauf von Bier, Spirituosen, oder Tabakprodukten.

AT.2 Testkauf mehrerer ProdukteCHF 100.- pro Verkaufsstelle, zuzüglich Fahrspesen und Warenaufwand.Überprüft werden die Jugendschutzbestimmungen durch den Scheinkauf von Bier und/oder Spirituosen und/oder Tabakprodukten.

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Checkliste für die Bestellung von TestkäufenFolgende Angaben benötigen wir, um für Sie die Alkohol- und Tabaktestkäufe zu organisieren und durchzuführen.

Name und Adresse der auftraggebenden Stelle/Gemeinde

Rechnungsadresse

Kontaktperson

TestkaufvarianteWelche Art des Testkaufs möchten Sie durchführen lassen? Erläuterungen finden Sie im Dokument Bestellinformationen zu den Testkäufen.

Anzahl der zu testenden VerkaufsstellenBitte teilen Sie uns die Namen, Adressen und Öffnungszeiten der Verkaufsstellen (als Excel-Datei)bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Testkäufe mit.

Begleitung der Testkaufenden durch Mitglieder der Gemeinde oder Polizei erwünscht?Falls ja, teilen Sie uns bitte den Treffpunkt mit.

Werden die Betriebe über die Durchführung von Testkäufen vorinformiert?

Haben Verkaufsstellen und deren Mitarbeitende bei illegalen Verkäufen Sanktionen zu erwarten?

Besteht ein Schulungsangebot für das Verkaufspersonal?Beispielsweise in Zusammenarbeit mit einer regionalen Präventionsstelle.

Ist eine Datenweitergabe an eine regionale Präventionsstelle erwünscht?Falls ja, bitte Adresse und Kontaktperson mitteilen.

Stimmen Sie einer Datenweitergabe an Bundesstellen zu?Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit und der Eigd. Alkoholverwaltung wird eine nationale Verkaufsstatistik geführt.

Fragen zu Alkohol- und Tabaktestkäufen

Mattengasse 52Postfach 11678031 Zürich

044 271 15 [email protected]/testkauf

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