Alle Jahre wieder. Der Jahresbericht. 2018.€¦ · AL4 Bauen und Umwelt STABSSTELLE...

57
RUBRIK | 1 Alle Jahre wieder. Der Jahresbericht. 2018. JAHRESBERICHT 2018

Transcript of Alle Jahre wieder. Der Jahresbericht. 2018.€¦ · AL4 Bauen und Umwelt STABSSTELLE...

1. ENTSORGUNGSWEGE

2.1 VERWERTUNG STOFFLICH/ENERGETISCH

RUBRIK | 1

Alle Jahre wieder. Der Jahresbericht. 2018.

JAHRESBERICHT 2018

Impressum ......................................................... 2Inhaltsverzeichnis .............................................. 3Kreistag ............................................................... 4Abteilungsübersicht Organigramm Landratsamt Rhön-Grabfeld ... 6Stabsstelle Kreisentwicklung ............................ 7Amt für Digitalisierung ..................................... 24Gleichstellungsstelle ........................................ 26Behindertenbeauftragter ................................. 27Kreisrechnungsprüfungsamt ........................... 30Hauptverwaltung .............................................. 31Landkreis IT ...................................................... 32Personalstelle ................................................... 36Finanzen ........................................................... 39Kommunale Angelegenheiten, Wahlen ........... 42Amt für Jugend, Familie und Senioren ............ 45Amt für soziale Angelegenheiten .................... 54Staatliche Rechnungsprüfungsstelle .............. 58Öffentliche Sicherheit und Ordnung ................ 62Ausländer- und Personenstandswesen .......... 67Verkehrswesen, Kfz-Zulassungsbehörde, Führerscheinstelle ......................................... 70Gesundheitsamt ............................................... 73Veterinäramt ..................................................... 82Baurecht, Denkmalschutz, Immissionsschutzrecht ................................ 85Umweltamt ....................................................... 87Kommunale Abfallwirtschaft .......................... 92Technisches Bauamt ....................................... 93Kreis- und Kreisheimatpfleger ....................... 104Kulturreferent ................................................. 107Beteiligungen in Privatrechtsform ................ 109

HERAUSGEBERLandratsamt Rhön-Grabfeld

DRUCKDruckerei Lang, Bad Neustadt

AUFLAGE100 Stück

BILDNACHWEISELandratsamt Rhön-Grabfeld und Seite 7 ©Tanja – stock.adobe.com, Seite 10 ©jotily – stock.adobe.com, Seite 11 ©hcast – stock.adobe.com, Seite 24-25 ©pikepicture - stock.adobe.com, Seite 30 ©Andrey Popov – stock.adobe.com, Seite 35 ©momius – stock.adobe.com, Seite 36 ©Racle Fotodesign – stock.adobe.com, Seite 39 ©Natee Meepian – stock.adobe.com, Seite 41 ©maranso – stock.adobe.com, Seite 44 ©Panumas – stock.adobe.com, Seite 48 ©ehrenberg-bilder – stock.adobe.com, Seite 50 ©topshots – stock.adobe.com, Seite 52 ©Kzenon – stock.adobe.com, Seite 55 ©Karin & Uwe Annas – stock.adobe.com, Seite 61 ©pure-life-pictures – stock.adobe.com, Seite 62 ©Rawpixel.com – stock.adobe.com, Seite 66 ©Imaginis – stock.adobe.com, Seite 72 ©stockphoto-graf – stock.adobe.com, Seite 73 ©bertys30 – stock.adobe.com, Seite 75 ©RioPatuca Images – stock.adobe.com, Seite 77 ©Martin Lang – stock.adobe.com, Seite 83 ©yulia-zl18 – stock.adobe.com, Seite 86 ©Wolfilser – stock.adobe.com, Seite 93 ©BERLINSTOCK – stock.adobe.com, Seite 95 ©Gundolf Renze – stock.adobe.com, Seite 97 ©Kadmy – stock.adobe.com, Seite 100 ©blas – stock.adobe.com, Seite 103 ©airArt – stock.adobe.com

INHALTSVERZEICHNISIMPRESSUM

2 3

KREISTAG

SITZUNGSÜBERSICHT 2018 MITGLIEDER DES KREISTAGESSTAND: 31.12.2018

Albert ReinholdBaumann UdoBiedermann StephanDahinten CorneliaDemar JosefDemar JulianeDörr HubertErb Birgit, FraktionsvorsitzendeGensler AloisGerstner MathiasGröschel GabrieleHelbling ThomasHerbert ChristofHeusinger JürgenKlein NorbertKnaier RichardLiebst MatthiasLink FriedolinMachon Christian Dr.Malzer SteffenMüller BernhardRossmanith BerndScheublein RuthSchmöger StefanSpatz Friedrich WilhelmSteinbach BastianSuckfüll PeterWerner BrunoZehe RudolfZeisner Annemarie

Altrichter Bruno, FraktionsvorsitzenderBulheller PeterDietz ThomasHippeli StefanOrtloff WernerPittner GeraldSchön PeterSeifert IrmgardStreit EberhardSturm EgonWaldsachs Ulrich

Rausch Hartmut, FraktionsvorsitzenderSmolin Thomas Dr.

Wählerinitiative Altlandkreis Königshofen:Eppler HartmutKonrad JensSchönefeld Karl-Heinz, Fraktionsvorsitzender

Bassil Elke Finger AlbrechtFriedel Egon, FraktionsvorsitzenderKihn MatthiasRaschert ThorstenStührmann SabineVan Eckert RenéWilimsky Angelika

Breitenbücher KarlChrist Winfried May KlaraRichter DagmarReder-Zirkelbach Birgit, FraktionsvorsitzendeSchmitt Klaus

Was? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Kreistag 21.03.18 18.07.18 17.10.18 04.12.18

Kreisausschuss 20.03.18 16.05.18 16.07.18 15.10.18 03.12.18

Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Angelegenheiten 14.03.18 02.05.18

Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Gesundheit 13.03.18 28.11.18

Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Tourismus 12.03.18 10.07.18 19.11.18

Ausschuss für Umwelt und Naturschutzfragen 12.03.18 19.11.18

Rechnungsprüfungsausschuss 13.11.18

Naturpark und Biospärenreservat Bayer. Rhön e. V. 08.11.18

BFS-Ausschuss für Musik

Fraktionssprechersitzung 13.03.18 03.07.18 02.10.18 27.11.18

CSU-Fraktionssitzungen 21.02.18 09.03.18 10.03.18 12.07.18 21.02.18

FWG-Fraktionssitzungen 02.03.18 13.03.18 03.07.18 02.10.18 27.11.18

SPD-Fraktionssitzungen 03.03.18 12.03.18 13.07.18 15.10.18 29.11.18

Bündnis 90/Die Grünen- Fraktionssitzung 13.03.18 16.07.18 08.10.18 03.12.18

Rhönmuseum gKU 14.03.18 26.03.18 14.11.18

4 | KREISTAG KREISTAG | 5

ABTEILUNGSÜBERSICHT – ORGANIGRAMM

6 | ABTEILUNGSÜBERSICHT

LANDRAT: THOMAS HABERMANNStellvertreter: Josef DemarWeiterer Stellvertreter: Hans-Peter Suckfüll

KREISTAG UND SEINE AUSSCHÜSSEFORUM KREISENTWICKLUNG

S 1 Stabsstelle Kreisentwicklung

S 1.1 Förder-angelegenheiten,Kultur, ÖPNV, Pro-jektmanagement

S 1.2 Büro des Landrats,Medienkommu-nikation

S2Gleichstellungs-stelle

S3Behinderten-beauftragter

S4Kreisrechnungs-prüfung

Vertreter des Landrats im Amt: RD Manfred Endres

AL1Zentrale Angelegenheiten

1.1 Hauptverwaltung(EDV, Registra-tur, Poststelle, Hausverwaltung)

2.1 Kommunale Angelegenheiten(Beratung und Aufsicht, Wahlen, Ehrungen, Volksschul-wesen)

3.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung(Gewerbe- und Gaststättenrecht, Waffen- und Jagdrecht, Brand- und Katastrophen-schutz, rechtl. Angelegenheiten des Veterinär-wesens)

4.1 Bau-, Denk-malschutz- und Immissions-schutzrecht (einschl. sozialer Wohnungsbau)

4.2 Umwelt(Naturschutz, Wasserrecht, Abfallrecht)

4.3 Kommunale Abfallwirtschaft

4.4 Technisches Bauamt (Hoch- und Tiefbau, Techn. Aufsicht, Gartenkultur, Bauhöfe, Techn. Immissions-schutz)

3.2 Ausländer- und Personen-standswesen

3.3 Verkehrswesen (Zulassungs-stelle, Führer-scheinwesen, Güterkraft-verkehr)

3.4 Gesundheitsamteinschl. Schwan-gerenberatungs- stelle und fach-licher Heimauf-sicht

3.5 Veterinäramt (mit Lebensmittel-überwachung und Fleisch-beschau)

2.2 Jugend, Familie und Senioren(einschließlich rechtliche Angelegenheiten des Gesundheits-wesen)

2.3 Soziale Angelegen heiten(Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung, BAföG)

2.4 Staatliche Rechnungs-prüfungsstelle

1.2 Personal

1.3 Finanzen(Kreiskasse, Kämmerei, Liegenschaften)

1.4 Amt für Digitalisierung(Digitalisierung und eGovernment)

AL2Kommunale und Soziale Angelegen-heiten

AL3Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gesundheit und Verbraucherschutz

AL4Bauen und Umwelt

STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG

Die Stabsstelle Kreisentwicklung versteht sich als Querschnittsabteilung des Landkreises, die Entwicklungsthemen bearbeitet, Projekte koordiniert und Förderungen akquiriert. Zudem

Stand: 31.12.2018

Im Rahmen der Förderverfahren (Zuwendungen nach Art. 2 Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzi-erungsgesetz - BayGVFG bzw. Art. 13 c Finan-zausgleichsgesetz - BayFAG) wurden durch die Regierung von Unterfranken im Jahr 2018 für folgende Kreisstraßen Zuwendungsraten bewilligt:

Im Landkreis Rhön-Grabfeld werden aktuell 73 Kindertageseinrichtungen betrieben. An die Ein-richtungsträger dieser Kindertageseinrichtungen wurden im Kalenderjahr 2018 (über die Städte und Gemeinden) folgende staatlichen Förder-mittel ausgezahlt:

› Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG: 10.633.637,05 Euro

› Elternbeitragszuschüsse (Landesmittel): 735.600,00 Euro

› Bundesmittel nach dem KiföG: 924.765,00 Euro

› NES 26/28 – Umbau Kreuzung bei Fladungen zum Kreisverkehrsplatz | 100.000 Euro

› NES 18 – Ausbau zwischen Strahlungen und Salz | 530.000 Euro

› NES 35 – Ausbau der Einmündung in die Staatsstraße St 2292 bei Hainhof | 150.000 Euro

› NES 31 – Ausbau zwischen Willmars und der B 285 | 500.000 Euro

1. KOMMUNALE UND STAATLICHE FÖRDERUNGEN

1.1. KREISSTRASSEN

1.2. BETRIEBSKOSTENFÖRDERUNG FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

betreut sie mit dem Rhön-Saale-Gründerzen-trum, der Rhön GmbH, der Hassberge-Touristik, des Fördervereines M-E-NES e.V., des Dach-markevereins e.V., der Region Mainfranken

GmbH, der LAG Rhön-Grabfeld sowie mit den vier kreisangehörigen Allianzen und weiteren Gremien eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen des Landkreises Rhön-Grabfeld.

Insgesamt bewilligte Zuwendungsraten 2018: 1.280.000,00 Euro

Zum Ende des Jahres 2018 wurden im Landkreis Rhön-Grabfeld insgesamt 4.665 Betreuungsplätze vorgehalten. Im Jahresdurch-schnitt wurden in den anerkannten Betreuung-seinrichtungen etwa 3.759 Kinder betreut. Die durchschnittliche Buchungszeit lag bei 6,6 Std./Tag. Es standen somit auch im Jahr 2018 stets genügend Betreuungsplätze mit verschiedenen pädagogischen Angeboten zur Verfügung. Durch die finanzielle Unterstützung der Städte/Gemeinden sowie dem ausgeprägten ehre-namtlichen Engagement bei den freigemein-

nützigen Trägern werden die Betreuungsplätze in unserem Landkreis zudem zu sehr attraktiven Konditionen angeboten. In den Kindertagesein-richtungen im Landkreis Rhön-Grabfeld waren im Jahresschnitt 2018 insgesamt 589 Fach- und Ergänzungskräfte beschäftigt. Die durchschnit-tliche Arbeitszeit lag bei 28,90 Std./Woche. Um den Personensorgeberechtigten einen besseren Überblick über die Einrichtungen und deren Angebote zu ermöglichen, wird unter dem Link www.rhoen-grabfeld.de/Service/Einrichtungen/Bildung/KiTa-Atlas ein sog. “KiTa-Atlas” für den Landkreis Rhön-Grabfeld gepflegt.

STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 7

8 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 9

Im Jahr 2018 wurden durch die Regierung von Unterfranken aus Mitteln des Finanzausgleichs (Art. 10 BayFAG), des Kommunalinvestition-sprogramms Schulinfrastruktur (KIP-S), des Förderprogramms „Industrie 4.0“, des Digital-budgets für das digitale Klassenzimmer und des Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen für folgende Schulbau- bzw. Schulausstattungsmaßnahmen Zuwendungen bewilligt:

Im Jahr 2018 haben 16 kreisangehörige Städte und Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld einen Antrag auf eine Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG gestellt. Von der Mittelvergabe konnten die Städte/Ge-meinden Großbardorf (400.000 Euro), Herbstadt (150.000 Euro), Höchheim (200.000 Euro), Hohenroth (800.000 Euro), Bad Königshofen i.

Weiterhin wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auch im Jahr 2018 bei der Abwicklung von diversen weiteren Förderpro-grammen unterstützt. Beispielhaft können hierfür das Städtebauförderungsprogramm, das Dorferneuerungsprogramm, das Bay.

Im Rahmen der Straßenunterhaltungspauschalen im Sinne des Art. 13b Abs. 2 BayFAG wurden im Jahr 2018 an die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld, welche nicht die Voraussetzungen des Art. 13a BayFAG erfüllen, für den Unterhalt Ihrer Gemeindestraßen Zus-chüsse in Höhe von insgesamt 1.390.800,00 €

Für den Bereich des Feuerwehrwesens gewährt der Freistaat Bayern den Kommunen für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern, der Beschaf-fung von Feuerlöschfahrzeugen, -geräten und Schutzkleidung nach pauschalen Regelungen Zuschüsse. Zusätzlich wurden im Rahmen von

Der Bund hat im Laufe des Jahres 2018 ins-gesamt 7 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein-bildender und berufsbildender Schulen ein-schließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen bereitgestellt. Zur Umsetzung der Förderung in Bayern hat der Freistaat das Kom-munalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt. Auf den Landkreis Rhön-Grab-feld entfiel entsprechend dem festgelegten Verteilerschlüssel ein Zuwendungsbetrag i.H.v. 8.225.500 Euro.

Mit der Abwicklung dieses Förderprogramms wurde die Stabsstelle Kreisentwicklung beauf-tragt. Im Detail wurden die Kommunen über die Fördermöglichkeiten informiert und bei der Antragstellung sowie der weiteren Abwicklung dieses Programms unterstützt. Aus dem Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld wurden insges-amt 24 Bewerbungen mit einem Investitionsvol-umen in Höhe von 15,6 Mio. Euro eingereicht. Aus diesen Bewerbungen konnten folgende 15 Maßnahmen berücksichtigt werden:

1.3. FÖRDERUNG VON SCHULBAU- BZW. SCHULAUSSTATTUNGSMASSNAHMEN 1.5. BEDARFSZUWEISUNGEN / STABILISIERUNGSHILFEN

1.6. UNTERSTÜTZUNG DER STÄDTE UND GEMEINDEN BEI DER ABWICKLUNG VON WEITEREN FÖRDERPROGRAMMEN

1.7. GEMEINDESTRASSEN

1.8. KOMMUNALES FEUERWEHRWESEN

1.4. KOMMUNALINVESTITIONSPROGRAMM SCHULINFRASTRUKTUR (KIP-S)

› Generalsanierung des Rhön-Gymnasiums in Bad Neustadt a.d.S. – 160.000 Euro

› Neubau eines Hauses der Schlaginstrumen-te für die Berufsfachschule für Musik in Bad Königshofen i. Gr. (Schlussrate) – 67.000 Euro

› Erweiterung und Umbau des Gymnasiums Bad Königshofen i. Gr. – 691.500 Euro

› Beschaffung eines Industrie-4.0-tauglichen Modellanlage für die Jakob-Preh-Berufs-schule NES – 112.500 Euro

› Digitalbudgets 2018 für Investitionen in das digitale Klassenzimmer – 350.084 Euro

› iFU-Budgets 2018 für Investitionen in integ-rierte Fachunterrichtsräume – 178.969 Euro

Insgesamt bewilligte Zuwendungen im Haushaltsjahr 2018: 1.560.053 Euro

› Erweiterung und Umbau des Gymnasiums Bad Königshofen i. Gr. (Landkreis Rhön-Grabfeld)

› Sanierung der Dachflächen der Mittelschule Bad Neustadt a.d.Saale (Stadt Bad Neustadt)

› Erweiterung der Grabfeldgrundschule Bad Königshofen (Stadt Bad Königshofen i. Gr.)

› Sanierung der Realschule – Altgebäude (Stadt Mellrichstadt)

› Generalsanierung Allwetterplatz mit Weit-sprunganlage und Laufbahn (Gemeinde Nordheim v.d.R.)

› Sanierung und Erweiterung der Turnhalle an der Grundschule in Weisbach (Markt Oberelsbach)

› Dr.-Alfred-Hauser-Schule, Neugestaltung des westlichen Pausenhofs mit Sanierung des Multifunktionsspielfeldes (Stadt Ostheim v.d.Rhön)

› Erneuerung der Fenster und Eingangstüren im Schulhaus in Saal a. d. Saale (Markt Saal a.d.S.)

› Sanierung Allwetterplatz Schule Salz (Gemeinde Salz)

› Sanierung Sportanlage Schule Sandberg (Gemeinde Sandberg)

› Schule Willmars, Einbau einer modernen, energieeffizienten Pelletheizung (Gemeinde Willmars)

› Sanierung des Schulgebäudes in Wülfers-hausen a.d.Saale mit Abriss des Nebenge-bäudes und Ersatzneubau (Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale)

› Sanierung der Schule Burglauer (Gemeinde Burglauer)

› Sanierung der Schule Sulzfeld (Schulverband Sulzfeld)

› Sanierung Lauf- / Tartanbahn sowie des Mehrzweckplatzes für die Mittelschule Bischofsheim a.d.Rhön (Schulverband für die Kreuzberg-Volksschule)

Gr. (1.500.000 Euro), Mellrichstadt (1.000.000 Euro), Nordheim v. d. Rhön (600.000 Euro), Oberelsbach (700.000 Euro), Sandberg (250.000 Euro), Schönau a. d. Brend (400.000 Euro) und Willmars (350.000 Euro) profitieren. Insgesamt haben die Städte/Gemeinden un-seres Landkreises somit zusätzliche Fördermit-tel nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 6,35 Mio.

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Bay. Finanzausgleichsgesetz, das Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer, die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungs-finanzierung“ 2017 bis 2020, die Richtlinie zur

durch die Regierung von Unterfranken bewilligt und an die betreffenden Gemeinden ausgezahlt. Zudem erhalten Städte, Gemeinden und Landkrei-se mit überdurchschnittlich hohen kommunalen Winterdienstkosten pauschale Zuschläge zu ihren Straßenunterhaltungszuschüssen nach Art. 13a und Art. 13b FAG aus Mitteln des Art. 13c Abs. 1

Sonderförderprogrammen (BOS-Digitalfunk, Hilfeleistungssatz etc.) weitere Zuwendungen gewährt.Im Jahr 2018 flossen aus diesem Bere-ich bei Investitionen in Höhe von 885.000,00 € Zuwendungen in Höhe von 185.600,00 € den Ge-meinden im Landkreis zu. Für weitere 17 Maßnah-

Euro erhalten. Die Stabsstelle Kreisentwicklung hat die vorgenannten Städte/Gemeinden bei der Antragstellung sowie der Erstellung der not-wendigen Haushaltskonsolidierungs-konzepte unterstützt. Der Landkreis Rhön-Grabfeld selbst konnte Fördermittel nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 2,7 Mio. Euro verbuchen.

Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und das Förderpro-gramm zur Erfassung elektromagnetischer Felder genannt werden.

FAG. Die Gemeinde Hausen und der Markt Ober-elsbach wurden auf Grund der ermittelten Winter-dienstkennzahl der Belastungsstufe 1 zugeordnet. Demzufolge erhielten diese beiden Kommunen einen Zuschlag in Höhe von 190,00 € je km Kom-munalstraße, insgesamt somit 10.500,00 €.

men wurde bereits die Genehmigung zum vorzei-tigen Maßnahmenbeginn seitens der Regierung von Unterfranken ausgesprochen, hier wurden für Investitionen in Höhe von 8.811.000,00 € weitere Zuwendungen in Höhe von 1.612.000,00 € in Aussicht gestellt.

10 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 11

Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen denk-malpflegerische Maßnahmen. Im Jahr 2018 konnte der Landkreis insgesamt 57 Maßnahmen mit einer Gesamtförderung von 85.000,00 €

Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt seit Jahren die Sportvereine im Wesentlichen über die Förderung der lizenzierten Übungsleiter. Hi-erbei dient als Grundlage die Förderung des Fre-istaates Bayern, die eine Kombination aus den Mitgliederzahlen und den aktiven Übungsleit-

Der Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld e.V., der Naturpark & Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V. und das Landratsamt Rhön-Grabfeld als Untere Naturschutzbehörde stellten im Jahre 2018 für 22 Pflegemaßnahmen, Förderanträge mit einem Kostenvolumen in Höhe von rund 570.000,00 €. Für 24 durchgeführte Maßnah-men wurden zuwendungsfähige Aufwendungen in Höhe von ca. 563.000,00 € getätigt. Zus-chüsse wurden hierfür durch die Regierung von Unterfranken in Höhe von rund 470.000,00 € bewilligt.

Am 1. Juni 2017 trat die Richtlinie des Landkreis-es Rhön-Grabfeld zur Gewährung eines Transport-kostenzuschusses bei der Erdaushub- und Baus-chuttentsorgung in Kraft. Diese Förderung dient dem Ausgleich von Mehraufwendungen, die den Bauherren im Landkreis Rhön-Grabfeld infolge der unterschiedlichen Entfernung zu den beste-

Zur Unterstützung der musikalischen Tra-dition und des breitgefächerten Angebotes im Bereich der Musik- und Heimatpflege im Landkreis Rhön-Grabfeld, konnte der Landkreis im Jahr 2018 insgesamt 28 Musik-, Heimat-

Sowohl die kommunalen Büchereien, als auch die Büchereien unter kirchlicher Trägerschaft erhalten vom Landkreis Rhön-Grabfeld im Rah-men seiner freiwilligen Leistungen eine finan-

1.9. DENKMALPFLEGE UND AN DIE DENKMALPFLEGE ANGELEHNTE MASSNAHMEN 1.12. SPORTFÖRDERUNG

1.13. LANDSCHAFTSPFLEGEMASSNAHMEN

1.14. TRANSPORTKOSTENZUSCHUSS BEI DER ERDAUSHUB- UND BAUSCHUTTENTSORGUNG

1.10. MUSIK- UND HEIMATPFLEGE

1.11. FÖRDERUNG DER KOMMUNALEN UND KIRCHLICHEN-ÖFFENTLICHEN BÜCHEREIEN

unterstützen. Zudem konnten Förderungen von weiteren Fördergebern wie z.B. das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, die Unterfränkis-che Kulturstiftung des Bezirk Unterfranken oder die Bayerische Landesstiftung für Maßnah-

men in Rhön-Grabfeld akquiriert werden, so dass weitere Fördergelder in Höhe von ca. 876.000,00 € in den Landkreis Rhön-Grabfeld geflossen sind.

bzw. Gesangsvereine bei der Beschaffung von Musikinstrumenten, Noten und bodenständigen Trachten mit Fördermitteln in Höhe von 8.355,00 € bei einem Kostenaufwand von ca. 83.000,00 € unter-stützen.

zielle Unterstützung zum Kauf von Büchern bzw. Medien. Im Jahr 2018 wurden 5.000,00 € an die kommunalen Büchereien im Landkreis aus-gereicht, die kirchlichen-öffentlichen Büchereien

erhielten Zuwendungen in Höhe von 2.200,00 €. Insgesamt hat der Landkreis Rhön-Grabfeld die Büchereien im Landkreis demnach mit 7.200,00 € unterstützt.

erinnen und Übungsleitern im jeweiligen Verein darstellt (Vereinspauschale). Aus der staatlichen Förderung konnten im Jahr 2018 Zuschüsse in Höhe von 139.000,00 € für die Sportvereine im Landkreis akquiriert werden. Zusätzlich wurden aus Haushaltsmitteln des Landkreises

henden Entsorgungseinrichtungen entstehen. Insbesondere sollen entfernungsbedingte Na-chteile bei der Entsorgung von Baustellenabfällen abgemildert, die ordnungsgemäße Entsorgung von Baustellenabfällen unterstützt sowie illegalen Abfallablagerungen entgegengewirkt werden. Im Jahr 2018 gingen 6 Anträge im Landratsamt

Rhön-Grabfeld den Sportvereinen Zuschüsse für die Förderung des Spitzensports (Fahrtkos-tenbeitrag zu diversen Meisterschaften), zur Beschaffung von Sportgeräten und für Neu- und Erhaltungsbaumaßnahmen von Sportstätten in Höhe von weiteren 86.000,00 € bewilligt.

Rhön-Grabfeld ein, zwei Maßnahmen konnte durch die Vorlage eines Verwendungsnachweises abgeschlossen werden. Für diese Maßnahmen konnten Förderungen in Höhe von insgesamt 938,72 € gewährt werden.

12 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 13

Auch im Jahr 2018 war die Stabsstelle Krei-sentwicklung wieder sehr intensiv mit dem Thema “Breitbandausbau” befasst. Aufgr-und der umfangreichen Bemühungen in den Vorjahren konnten im Laufe dieses Jahres zahlreiche weitere Ausbaumaßnahmen auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie (BbR) vollständig abgeschlossen werden. Durch diese Ausbauten hat sich die Versorgungssituation im Landkreis Rhön-Grabfeld nochmals signi-fikant verbessert. Weiterhin wurden zahlreiche neue Ausbauplanungen und Förderverfahren durchgeführt. Im Laufe des Jahres 2018 wurden zehn weitere Ausbauverträge unterzeichnet. Zum Ende des Jahres 2018 ergab sich folgende Zwischenbilanz:Abgeschlossene bzw. noch laufende Ausbau-maßnahmen auf Basis der Bay. Breitbandricht-linie:

Im Laufe des Jahres 2018 wurden über das neue Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffen-tliche Schulen und Plankrankenhäuser“ zusät-zlich weitere staatliche Fördermittel in Höhe

Seit Dezember 2018 ist innerhalb der Stabsstelle Kreisentwicklung (S.1.1) der Bereich Medien-kommunikation verortet, der die seit 1.12.2018 geschaffene Stelle der Medienkoordination/Grafik und den Bereich Presse und Öffentli-chkeitsarbeit vereint. Zentrale Aufgabe der

Alle Veröffentlichungen des Landratsamtes in regionalen und überregionalen Medien werden bei der Medienkommunikation gebündelt (Ansprechpartner: Sophia Mohr). Bei Bedarf wenden sich die Fachabteilungen an die Abteilung Medienkommunikation und liefern die Inhalte, sodass Pressemitteilungen und Pressegespräche vorbereitet werden können. Beiträge zum Thema „Landkreis-Imagepflege“ werden in Absprache mit der Stabsstelle bearbeitet. Anfragen und Informationen, die an das zentrale Postfach [email protected] eingehen, werden bearbeitet bzw. an die Fachabteilungen weitergeleitet (Ansprechpartner: Ilona Sauer). Im Katastrophenfall ist Dr. Jörg Geier Pressesprecher des Landkreises.

Für die Gestaltung der Medien ist Sabine Stein-müller zuständig. Sie übernimmt dabei auch die Kommunikation mit externen Agenturen und

1.15. AUSBAU DER BREITBANDVERSORGUNG IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 2. MEDIENKOMMUNIKATION

2.1. AUFGABENFELDER UND -ZUSCHNITT

› 75 Ausbaumaßnahmen in 98 Ortsteilen / Ortsbereichen

› Geschaffene bzw. zu schaffende Infrastruktur

- 588 km Glasfaserkabel - 285 DSLAMs / Glasfaser-Netzverteiler › 17.800 Anschlüsse signifikant aufgewertet

bzw. aufzuwerten › Investitionsvolumen / Finanzierung

- 25,5 Mio. Euro Investitionsvolumen - 20,1 Mio. Euro Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeits- lücken - 17,1 Mio. Euro Fördermittelakquise - 3,0 Mio. Euro Eigenmittel der Städte / GemeindenDaneben erfolgten bzw. erfolgen zahlreiche eigenwirtschaftliche Ausbauten durch die Tele-kommunikationsanbieter.

Durch die bislang abgeschlossenen Ausbau-maßnahmen ist im Landkreis Rhön-Grabfeld bereits heute eine Breitband-Internetversorgung auf Großstadtniveau vorhanden. An mehr als 95% aller Anschlüsse sind Bandbreiten auf VDSL2-Niveau verfügbar. Etwa 90 % aller Anschlüsse sind mit Bandbreiten von mind. 30 Mbit/s versorgt. Der Landkreis Rhön-Grabfeld belegt damit im bayern- bzw. deutschlandweiten Vergleich eine absolute Spitzenposition.

von 370.000 Euro für den Ausbau der Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Rhön-Grabfeld mit Glasfaser-Hausanschlüssen und WLAN-Netzen bewilligt. Die Stabsstelle Kreisentwicklung unterstützt die kreisangehöri-

Medienkommunikation ist die abteilungs- und medienübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, die als internes Dienstleistungsangebot allen Abtei-lungen zur Verfügung steht. Das Team besteht aus Isabel Dörr (Tel. 94-247, [email protected]), Leiterin Sophia Mohr (Tel.

Druckereien und die interne Beratung bei der Erstellung von Formularvorlagen, Präsentationen u.ä., um so die Einhaltung der seit 2018 geltenden CI-Vorgaben zu gewährleisten.

Printmedien, die das Landratsamt und den Land-kreis im Allgemeinen betreffen (z.B. Jahresbericht und Landkreisbroschüre) werden von Sabine Steinmüller und Ilona Sauer betreut. Projekt-bezogene Printmedien (z.B. Fahrzeugschau, Pflegeeltern) erstellt Sabine Steinmüller in Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Fach-abteilungen, Texte und Korrekturläufe werden bei Bedarf an Sophia Mohr weitergeleitet.

Die Kampagne #eimat, die im Rahmen des Willkommensportals https://heimat.rhoen-grab-feld.de/ initiiert wurde, wird mit Außen- und Anzeigenwerbung begleitet (Ansprechpartner: Sabine Steinmüller, Sophia Mohr)

gen Städte und Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld sowie deren Schulverbände auch beim Vollzug dieser neuen Förderrichtlinie.

94-678, [email protected]), Ilona Sauer (Tel. 94-147 [email protected]) und Sabine Steinmüller (Tel. 94-431 [email protected]).

Die LIS-Webseite https://www.rhoen-grabfeld.de und die Unterseiten der Abteilungen pflegt Sabine Steinmüller, wobei die Fachabteilungen die entsprechenden Inhalte und Änderungswün-sche liefern. Die Rubrik „Aktuelles“ wird von Ilona Sauer und Isabel Dörr bearbeitet. Die social-me-dia-Kanäle des Landkreises (derzeit v.a. die Face-book-Seite) werden weiterhin von der Stabsstelle, inklusive der Abteilung Medienkommunikation, betreut, wobei die Zahl der Kanäle und die redak-tionelle Struktur ausbaufähig sind.Sabine Steinmüller arbeitet zudem am Aufbau einer Fotodatenbank und gestaltet die Info-Dis-plays im Foyer.

Ilona Sauer und Isabel Dörr sind weiterhin für den Bereich „Angelegenheiten des Landrates“ (S.1.2) verantwortlich. Darunter fallen Terminvorberei-tungen, Grußworte, Bürgerkorrespondenz sowie Ordens- und Ehrungsangelegenheiten.

SOPHIA MOHR ILONA SAUER SABINE STEINMÜLLER ISABEL DÖRR

14 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 15

Das vierjährige Präventionsprojekt „… dem Dia-betes davonlaufen!“ startete im Juni 2017 mit einer sechsmonatigen Planungsphase, bis im November 2017 dann zunächst zehn Sportv-ereine mit den wöchentlichen Bewegungsgrup-pen begonnen haben. Die Vereine werden bei diesen wöchentlichen Bewegungseinheiten mit 15 € pro Einheit unterstützt. Ziel des Projektes ist es die Bevölkerung für die Volkskrankheit Diabetes Mellitus Typ II zu sensibilisieren und durch wöchentliche Bewegungsgruppen und Informationen zu ausgewogener Ernährung die Möglichkeit zu bieten, Risikofaktoren (Bewe-gungsmangel, Übergewicht) zu vermeiden. Die Projektverantwortlichen Christina Leutbecher und Daniela Volkmuth (GesundheitsregionPlus Bäderland Bayerische Rhön) werden von einer Steuerungsgruppe (Eberhard Helm, Hausarzt und Projektinitiator; Johann Giglhuber, Vorstand-schaft sowie Georg Will, Pressewart, BLSV Kreis Rhön-Grabfeld; Johannes Kiep, AOK Bayern) unterstützt. Die AOK Bayern unterstützt über das Förderprogramm „Gesunde Kommune“ finanziell. Im ersten Halbjahr 2018 wurden in der regionalen Presse alle 15 Bewegungsgruppen des Landkreises mit Text und Bild beworben. Diese redaktionelle Arbeit übernahm Georg Will.Im Februar fand im Sportheim Hohenroth die zweite Übungsleiterschulung statt. Herr Dr. Blum

4. GESUNDHEITSREGION PLUS: PROJEKTSTAND „…DEM DIABETES DAVON LAUFEN!“

(Diabetologe) unterstützte hierbei als regionaler Experte auf dem Gebiet des Diabetes mit einem fachlichen Input und gab die Möglichkeit zum Fragenaustausch mit den Übungsleitern vor Ort. Anschließend übernahm Sascha Wingenfeld (Dipl. Sportpädagoge) den aktiven Part und gab sowohl im Freien als auch in der Sporthalle Hinweise, wie sowohl Ausdauer als auch Kraftübungen an den jeweiligen Leistungsstand der Teilnehmer individuell angepasst werden können. Im Anschluss an die Einheiten konnten die beiden Organisatorinnen das neu gestalt-ete Bewegungstagebuch (Aufzeichnung der Aktivitäten für sechs Monate) den Übungsleitern zur Verteilung an ihre Teilnehmer weitergeben. Im Juni 2018 fand für die Übungsleiter sowie Teilnehmer der Bewegungsgruppen der erste Ernährungs-Workshop statt. Diätassistent Günter Scheuring informierte zunächst in der Theorie über die Vorteile einer mediterranen Ernährung. Anschließend konnten sich alle Teilnehmer in der Praxis vom guten Geschmack der selbst zubereiteten Gerichte überzeugen. Die Steuerungsgruppe legt am 9. Treffen im Juli 2018 fest, dass zum Weltdiabetestag (im Nov.) eine Aktionswoche stattfinden soll und dass eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll ist. Dieses Vorhaben wurde mit einem Infostand beim Rhöner Bauernmarkt in Oberels-

bach sowie beim 2. Präventions- und Gesundheitstag am Rhön-Klinikum Campus im Oktober umgesetzt. An der Aktionswoche zum Weltdiabetestag (12. bis 18.11.2018) nahmen drei Bewegungsgruppen mit Extra- Angeboten teil. Vorab wurden sowohl in der Presse als auch durch die Postkartenaktion „Komm doch mit – jeder Schritt hält fit“ weitere Teilnehmer für die Gruppen akquiriert. Die Gesundheits- und Kampfkunstschule Mellrichstadt reichte nach einer aktiven Einheit in der Sporthalle einen gesunden Snack und informierte über ihr Ange-bot. Beim SC Ostheim wurden die Teilnehmer mit einem Info-Vortrag von Hausarzt Eberhard Helm belohnt. In Fladungen stand nach einer Wanderung ein gemütliches Beisammensein im Sportheim an. Alle Teilnehmer konnten ihr Wissen über die Erkrankung Diabetes bei einem Quiz mit anschließender Verlosung unter Beweis stellen.

GESTALTUNG PRINTMEDIEN: TEXTDESIGN TONYA SCHULZ GMBH

Im Bereich des Öffentlichen Personennahver-kehrs wurde das zusammen mit dem Bunde-sministerium für Verkehr und digitale Infrastruk-tur, dem Institut für angewandte Logistik der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, die wie zehn Jahre zuvor in Abstimmung und paralleler Erarbeitung mit dem Nachbarlandkreis Bad Kissingen erfolgt, wurde das Planungsbüro kobra GmbH (Kassel) mit der Durchführung der damit verbundenen Planungs- und Daten-erfassungsarbeiten beauftragt. Darüber hinaus wurde das Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Mobilitäts- und Marketingkonzepts für das Grabfeld beauftragt, das Pilotcharakter und Vorbildfunktion für den gesamten Landkreis

3. ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR (ÖPNV)

Würzburg-Schweinfurt und dem Nachbarland-kreis Bad Kissingen durchgeführte Modellvorha-ben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ abgeschlossen. Im Landkreis Rhön-Grabfeld lag dabei der

haben soll. Auf Vorschlag des Landkreises Rhön-Grabfeld wurden als wichtiger Schritt zur vorgesehenen Verbundraumerweiterung des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM) die Beförderungsbedingungen der Verkehrsgemein-schaft Rhön-Grabfeld (VRG) einer weitgehenden Überarbeitung unterzogen und damit auf einen Stand gebracht, der der landkreisweiten En-twicklung des ÖPNV und der Verkehrsunterne-hmerstruktur der letzten Jahre entspricht. Für die Schülerbeförderung (Schülerfahrkarten und

Schwerpunkt auf dem zu Anfang des Projekts definierten Kooperationsraum und seiner ver-kehrlichen Fortentwicklung.

Schulwegkostenrückerstattung) wurden rund 1.770.000 Euro aufgewendet. 2.313 Schüler (- 3,08 %) hatten bis zur 10. Jahrgangsstufe zum Stichtag 01.10.2018 einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung nach dem Schulweg-kostenfreiheitsgesetz. Darüber hinaus waren aus dem Schuljahr 2017/2018 324 Anträge von Schülern höherer Klassen auf Rückerstattung von Schulwegkosten zu bearbeiten.

PRÄVENTIONS-PROJEKT

BEWEGUNGSTAGEBUCHFÜR

PRÄVENTIONS-PROJEKT

Nutzen Sie die kostenlosen

Bewegungsangebote für jedes Alter!

LAUFEN SIE DEM DIABETES DAVON!

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Christina Leutbecher

Spörleinstraße 11 | 97616 Bad Neustadt

Tel. 09771 94-246

[email protected]

GesundheitsregionPLUS Bäderland Bayerische Rhön

Daniela Volkmuth

Sieboldstraße 7 | 97688 Bad Kissingen

Tel. 0971 7236-190

[email protected]

WARUM IST BEWEGUNG SO WICHTIG?

Diabetes Mellitus Typ II (im Volksmund „Zucker“) zählt zu den

Volkskrankheiten Nummer Eins, auch im Landkreis Rhön-Grab-

feld. Auslöser für die Stoffwechselerkrankung sind oft Bewe-

gungsmangel und Übergewicht. Regelmäßige Bewegung ist

neben gesunder Ernährung die beste Gesundheitsvorsorge.

Mit der Teilnahme am Projekt können Sie Ihren Alltag aktiv

gestalten und „dem Diabetes davonlaufen“!

Herau

sgeb

er: La

ndrat

sam

t Rhö

n-Grab

feld,

Gesu

ndhe

itsRe

gionP

LUS B

äderl

and B

ayeri

sche R

hön /

Gesta

ltung

: texT

Desig

n Ton

ya Sc

hulz

GmbH

, katJ

A zinn

| z-vi

sion /

Fotos

: shu

tterst

ock /

Robe

rt Kne

schke

, Mon

key B

usine

ss Im

ages

,

ratm

aner;

fotol

ia / N

atalia

Klen

ova,

Jenn

y Stu

rm, P

hotog

raphe

e.eu,

Halfp

oint, u

dra1

1

i

Wir unterstützen das Präventions-Projekt

„Dem Diabetes davonlaufen“!

Hier können Sie sich in der Gruppe bewegen und so Gutes

für Ihren Körper tun. Oder Sie erhalten weitere Beratung!

Aktuelle Informationen und die teilnehmenden Vereine

fi nden Sie jederzeit auf der Internetseite:

www.gesundheitsregion-baederland.de

a

16 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 17

Im Jahr 2018 gab es gleich mehrere Gründe im Landratsamt Rhön-Grabfeld zu feiern: 50 Jahres Sitz des Landratsamtes im Gebäude in Bad Neustadt, Einweihung des Neubaus und 100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Verfassungsstaat. Am Nachmittag konnten

Das Interesse an Berufsinformationsveran-staltungen ist nach wie vor hoch. Das wurde durch die steigende Besucherzahl belegt. Im Jahr 2018 besuchten über 1.000 Schüler den Hochschultag. Die Schüler waren aus dem

Vom Februar bis Oktober 2018 präsentierte sich der Landkreis im Foyer des Hauses der bayerischen Landkreise. Im Laufe dieser Zeit wurden einige Veranstaltungen mit heimischen

5.3. TAG DER OFFENEN TÜR IM LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD (22. JUNI 2018)

5.4. BAD NEUSTÄDTER HOCHSCHULTAG (25. SEPTEMBER 2018)

5.5. AUSSTELLUNG IM HAUS DER BAYERISCHEN LANDKREISE (FEBRUAR BIS OKTOBER 2018)

alle Bürger einen Blick hinter die Kulissen des Landratsamtes werfen. Die verschiedenen Abteilungen präsentierten sich in den neu-en Büroräumen. In einer Vortragsreihe der jeweiligen Sachgebiete konnten sich die Bürger genauer informieren. Das Jubiläumsjahr Bayern

Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Bad Kissin-gen und erstmals auch aus dem Landkreis Haßberge. Die Hochschultage sind als Unter-stützung für die Jugendlichen, um einen ersten Kontakt zu Hochschulen, wissenschaftlichen

Unternehmen und Münchner Unternehmen durchgeführt. Die Ausstellung stellte sich aus mehreren Bereichen zusammen und spiegelte die Attraktivität des Landkreises wieder. Unter-

„100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Verfassungsstaat“ wurde mit zwei Festrednern und einer Podiumsdiskussion in der Stadthalle gefeiert.

Einrichtungen und zu Unternehmen zu knüpfen, damit die jungen Erwachsenen ihre berufliche Zukunft selbst aktiv gestalten können.

stützt wurde die Ausstellung von heimischen Unternehmen, die die Ausstellung mit Leben füllten.

Im Mai 2018 wurde das bereits 12. Gren-züberschreitende Grundschulfußballturnier in Wollbach ausgespielt. Ausrichter war diesmal die Grundschule Hollstadt/Wollbach mit dem RSV Wollbach. Über 500 Kinder – Spielerinnen und Spieler von 16 Grundschulfußballmann-schaften und eine große Anzahl begeisterter Teamunterstützer belebten das Sportgelände des RSV Wollbachs aktiv. Auf die Sieger des Turniers wartete eine besondere Überraschung: Ein Erlebnistag beim Club mit Besuch des Profitrainings, Besichtigung Trainingsgelände und Führung im Max-Morlock-Stadion.

5.2. GRUNDSCHULFUSSBALLTURNIER IN WOLLBACH (16. MAI 2018)

Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist im Laufe des Jahres an einer Vielzahl von Veranstaltungen beteiligt, die zum Teil federführend betreut

Die 8. Fahrzeugschau für Elektromobilität in Bad Neustadt erreichte einen Besucherrekord von rund 10.000 Besuchern am Messewochenende.

5. VERANSTALTUNGSMANAGEMENT DES LANDKREISES

5.1. FAHRZEUGSCHAU FÜR ELEKTROMOBILITÄT (21. UND 22. APRIL 2018)

werden. Veranstaltungshighlights des Jahres 2018 waren:

fand für die Besucher der erste vollautonome Drohnenflug über Bad Neustadt statt.

Die Fahrzeugschau für Elektromobilität ist eine fest im Terminkalender verankerte Veran-staltung geworden. Als besondere Attraktion

18 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 19

Die LAG Rhön-Grabfeld ist koordinierende Stelle zur Umsetzung der Landkreis-Förderrichtlinie zur Förderung von Kleinprojekten von Vereinen. Die Richtlinie wurde vom Regionalmanagement entworfen und nach entsprechender Vorstellung im Kreistag beschlossen. 2017 bis Ende 2019 stellt der Landkreis in seinem dazu eingeri-chteten Kleinprojektefonds insgesamt 40.000 € komplett aus Eigenmitteln zur Verfügung.

Das erste Antragsjahr wurde erfolgreich abge-schlossen. Von dem verfügbaren Förderbetrag von 16.000,00 € für das Jahr 2017 wurden an die ausgewählten 16 Antragsteller ein Förderbe-trag von insgesamt 15.237,27 € ausgezahlt.Im Jahr 2018 erfolgte der zweite Aufruf zu den Themenfeldern „Bildung“ und „Natürli-che Ressourcen, nachhaltige Landnutzung & Klimaschutz“, zu denen sich Vereine (oder Gruppierungen) um Förderung bis max. je 1.000 € bewerben konnten.

Aus den insgesamt 24 eingereichten Bewer-bungen wählte eine unabhängige Jury für das Themenfeld „Bildung“ sechs Antragsteller und für das Themenfeld „Natürliche Ressourcen,

Mit dem Regionalmanagement verfolgt der Landkreis Rhön-Grabfeld das Ziel, die Region nachhaltig als attraktive, lebenswerte Region für und mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen zu stärken und zukunftsorientiert zu gestalten. Es geht dabei sowohl um die Lebensqualität der hier lebenden Bevölkerung als auch um die Motivation für den touris-tischen Freizeitaufenthalt von Gästen oder den dauerhaften Zuzug interessierter Personen, Betriebe und Institutionen von außerhalb. Die Verwirklichung dieser Ziele ist die Aufgabe des

Regionalmanagements im Verbund mit der ge-samten Kreisentwicklung und den zuständigen Fachstellen im Landratsamt, weiteren Ämtern und Behörden sowie den politischen Entschei-dungsträgern der Region.

Wichtigste Aufgaben sind neben der allgemein-en Regionalentwicklung mit intensiver Netzw-erktätigkeit zwischen Kommunen, kommunalen Allianzen, Privatinitiativen und wirtschaftlich tätigen Organisationen vor allem die Förderbe-treuung bei Projekten der Regionalentwicklung.

Kernthema ist die Unterstützung von Projekt-trägern bei Entwicklung, Finanzmittelakquise, Beantragung, Umsetzung und Abschluss von EU-geförderten Projekten, vor allem im Bereich der LEADER-Förderung. Aus diesem Grund sind z.B. Management und Geschäftsführung der Lokalen LEADER-Aktionsgruppe Rhön-Grabfeld e. V. (LAG Rhön-Grabfeld) als gemeinsames LAG-Management im Regionalmanagement verankert.

7. KLEINPROJEKTEFÖRDERUNG DES LANDKREISES RHÖN-GRABFELD

8. REGIONALMANAGEMENT

8.1. ALLGEMEINE AUFGABEN IM REGIONALMANAGEMENT

nachhaltige Landnutzung & Klimaschutz“ acht Antragsteller aus. Im Rahmen eines Presseter-mins wurden die Bescheide durch Herrn Landrat Thomas Habermann an die entsprechenden Antragsteller übergeben.

Die Umsetzungen der Projekte dauern aktuell noch an, erste Abrechnungen wurden bereits

eingereicht und mit den bewilligten Zuwendun-gen gefördert.

Für den vorerst letzten Aufruf im Jahr 2019 zur Vergabe der Restmittel können sich Vereine bzw. Gruppierungen auf alle vier Themenfelder der letz-ten beiden Jahre bewerben. Der Aufruf erfolgt über Presse, Rundmails an die Kommunen und Internet.

Koordinierung und Vernetzung der Bildung-sangebote für Neuzugewanderte ist ein Förder-programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ziel des Projektes ist Verbes-

Für die im Landkreis lebenden Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund (s. Statistik Ausländeramt) gibt es zahlreiche Bildungsange-bote, die von unterschiedlichen Bildungsak-teuren zur Verfügung gestellt werden. Während der ersten Förderphase war die Kernaufgabe der Koordinatorin, die Vielzahl der kommunalen Bildungsakteure zu vernetzen, Bildungsange-bote zu erfassen sowie die Bildungsangebote und Bildungsbedarfe vor Ort aufeinander abzustimmen. Die gesamte Datenlage wurde verbessert und es wurde eine Transparenz über vorhandene Angebote hergestellt. Die Lücken wurden identifiziert und im Anschluss neue Projekte in Zusammenarbeit mit weiteren Ak-teuren initiiert, um die Integrationsprozesse der Neuzugewanderten zu fördern und zu beschle-

6. KOORDINIERUNG UND VERNETZUNG DER BILDUNGSANGEBOTE FÜR NEUZUGEWANDERTE IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

serung der Integration von Neuzugewanderten durch Bildung. Die erste zweijährige Förder-phase hat in unserem Landkreis am 01.04.2017 begonnen und endet am 31.03.2019. Das

unigen. Im Folgenden sind Projektbeispiele genannt:

› Rechtskundeunterricht für Flüchtlinge: Wie funktioniert das deutsche Rechtssystem? Welche Grundrechte haben Menschen in Deutschland? Fragen wie diese bekamen Flüchtlinge vom Amtsgericht Bad Neustadt an der Saale beantwortet. Projektzeitraum 2017-2018. Auch für das Jahr 2019 werden Terminanfragen jederzeit gerne entgegen-genommen.

› Verbraucherbildung für Flüchtlinge: ein gemeinsames Projekt des Landkreises Rhön-Grabfeld, des evangelischen Bil-dungs-werks und der Diakonie Schweinfurt.

Projekt wird für weitere zwei Jahre verlängert. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung.

Im Jahr 2018 wurden Flüchtlinge in über 10 Veranstaltungen zu verschiedenen Themen, wie Kaufverträge, Mobilfunkver-träge, Versicherungen, Bankgeschäfte und Mietangelegenheiten, informiert. Im Jahr 2019 wird das Projekt fortgeführt.

› In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt wurde im Jahr 2018 ein Fremdsprachenbeglei-ter-Pool für die interkulturelle Elternarbeit an Schulen aufgebaut. Fremdsprachenbegleiter werden auf Anfrage bei schwierigen Eltern-gesprächen oder Lernentwicklungsgesprächen eingesetzt. Für Schulen ist der Einsatz von Fremdsprachenbegleitern sehr wertvoll, wes-halb das Projekt im Jahr 2019 fortgeführt und noch weiter ausgebaut werden soll.

20 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 21

Die Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement betreut eine Vielzahl von Projekten, die den ehrenamtlich aktiven Menschen zu Gute kommen. Im Jahr 2018 wurden dabei neue Pro-jekte initiiert:

› für das Schuljahr 2018/2019 das Projekt „Jugend.Sozial.Engagiert“ in der Pilot-

Vorstand und Mitgliederversammlung der LAG Rhön-Grabfeld e. V. tagten jeweils einmal, der Lenkungsausschuss als über Projekte bes-chließendes Gremium zweimal. Letzterer gab in

seinen Sitzungen die angefragten LEADER-Mittel zur Beantragung durch die Projektträger bei der Förderstelle frei.

9. EHRENAMT: KOORDINIERUNGSSTELLE BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT (KOBE)

8.2.2. LAG-GREMIEN: VORSTAND, LENKUNGSAUSSCHUSS UND MITGLIEDERVERSAMMLUNG

schule Rhön-Gymnasium Bad Neustadt (teilnehmende Schüler/innen: 72)

› Die Veranstaltungsreihe „Ehrenamtliche im Fokus“, u.a. mit den Themenabenden Heraus-forderungen im Ehrenamt und Datenschutz im Verein. Insgesamt konnten hier ca. 400 Veranstaltungsbesucher begrüßt werden.

› Konzeptentwicklung für Ehrenamtssprecher in den landkreisangehörigen Kommunen: Analog zu Seniorenbeauftragten sollen Ansprechpartner für Ehrenamtliche in den Gemeinden begünstigt werden, um Ehren-amtsstrukturen vor Ort zu stärken.

Über eine LEADER-Förderung laufen mittler-weile elf Projekte, vier davon in Kooperation mit anderen LEADER-Regionen. 2018 wurde dabei ein neues LEADER-Projekt bewilligt, das Projekt „Treffpunkt Grabfeld“ in der Schranne in Bad Königshofen. Mit jedem bewilligten Projekt kommen neue Aufgaben im Rahmen der Projektbegleitung hinzu. Dies bedeutet nicht nur die Überwachung der förderkonformen Abwick-lung aller formalen Abläufe, sondern auch die Unterstützung hinsichtlich Weiterentwicklung zu einem nachhaltig weiterführbaren Projekt auch nach Ende des Förderzeitraums. Intensive Net-

Aus den Mittelaufstockungen 2017 (300.000 €) und 2018 (58.000 €) ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtbudgets von 1,5 Mio. € auf mittler-weile 1,858 Mio. €, die Projekten in der Region Rhön-Grabfeld zur Verfügung gestellt werden können.Weitere Projektplanungen sind intensiv im Gang, so dass damit zu rechnen ist, dass die LEAD-ER-Mittel deutlich vor Ende der Förderperiode ausgereizt sind.

8.2. LAG-MANAGEMENT DER LOKALEN LEADER-AKTIONSGRUPPE RHÖN-GRABFELD E. V.

8.2.1. LEADER-MITTEL FÜR PROJEKTE

zwerkarbeit mit anderen Akteuren und Institu-tionen in unserem Landkreis und darüber hinaus ist dabei eine der Aufgaben im Regionalmanage-ment. Aber auch ganz konkrete Detailaufgaben werden gemeinsam gelöst.

2018 war insgesamt geprägt von zahlreichen größeren und kleineren Projektanfragen, die nicht immer in die LEADER-Förderung gebracht werden können, sondern sich auch anderer Finanzierungsinstrumente, z.B. über das Amt für Ländliche Entwicklung oder die Städte-bauförderung, bedienen.

Da inzwischen die LEADER-Mittel in Rhön-Grab-feld knapp werden, ist es umso erfreulicher, dass nach der Aufstockung um 300.000 € im Jahr 2017, in deren Genuss unsere Region mit anderen 22 LAGen kam, im Jahr 2018 im bayerischen Nachtragshaushalt weitere Mittel, diesmal für alle LAGen, zur Verfügung gestellt wurden. Die insgesamt 4 Mio. € bedeuten pro LAG die Erhöhung des Orientierungswertes um je 58.000 €. Bei uns stehen nunmehr insgesamt 1,858 Mio. € in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung.

ÜBERSICHT MITTELBINDUNG LEADER-FÖRDERMITTEL DER LAG RHÖN-GRABFELD E. V.

Seit 2006 fungiert die Kulturagentur als Koordi-nationsstelle, die für die Vermittlung, Vernetzu-ng, Beratung und Förderung in Sachen Kultur zuständig ist. Kernaufgabe der Kulturagentur ist es, die kulturelle Infrastruktur des Landkreises zu verbessern, sparten- und ortsübergreifende Kooperationen zu verstärken, junge Menschen zu kulturellem Engagement zu ermutigen und

dadurch zur Attraktivität der Region Rhön-Grab-feld beizutragen. Sie versteht sich als Ser-vice-Stelle, die jeder im Landkreis Rhön-Grabfeld freiwillig und kostenfrei in Anspruch nehmen kann.

Der große Zuspruch in Form von Anfragen, Beratung und Einbindung in Projekte, auch über-

regional, hat sich in 2018 weiter verstärkt. Nach wie vor ist die Kulturagentur des Landkreises die einzige Einrichtung in (Unter-)Franken, die flächendeckend Kulturmanagement für einen Landkreis betreibt. Auch bayernweit gibt es nichts Vergleichbares.

10. DIE KULTURAGENTUR: BERATUNGS- UND KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR KULTUR

22 | STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG STABSSTELLE KREISENTWICKLUNG | 23

Im Jahr 2018 feierte das Kreiskulturzentrum Kloster Wechterswinkel sein zehnjähriges Bestehen. 2008 wurde das sanierte histor-ische Klostergebäude, das älteste Gebäude im Landkreis Rhön-Grabfeld, als ein Ort für Kunst und Kultur eröffnet. Mit einer Klosternacht, einer langen Nacht der Kunst und Kultur, am 28. Juli 2018, wurde das Jubiläum gemeinsam mit allen Stammgästen, Interessierten und Neugierigen gefeiert. Die Gäste waren zum Flanieren und Kultur Erleben im Kloster und dem Innenhof eingeladen, wobei das genreübergreifende küns-tlerische Programm die Spannbreite der Kultur-angebote der vergangenen Jahre widerspiegelte und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft wagte. Zu einem Highlight im Jahr 2018 zählte die Ausstellung „Fundamente. Philipp Mendler, Wegbegleiter und Schüler“ (13.07. - 04.11.2018). Erstmals wurde im Kloster Wechterswinkel

Im Jahr 2018 fanden vier Wechselausstellun-gen in der Kreisgalerie Mellrichstadt statt: Mit neuen Bildern zu einem alten Thema machte Peter Klier die Bibel wieder interessant. In seinen großformatigen Bildern verlegt er das biblische Geschehen in die Gegenwart und in die Rhön.

„Aus der Region – für die Region“ ist einer der Grundsätze für die Fränkische Woche, eine land-kreisweite Veranstaltungsreihe, bei der Gemein-den, Vereine und Institutionen in Rhön-Grabfeld zusammenarbeiten und unter einem gemein-samen Motto Angebote ganz unterschiedlicher

Als erstes großes Projekt der Kulturagentur ist der Kulturkalender längst zu einem festen Me-dium im kulturellen Geschehen des Landkreises geworden und erfreut sich weiterhin größter Beliebtheit – auch über die Landkreis-Grenzen

eine derart umfangreiche Zusammenschau von bildhauerischen Werken von den 1960er Jahren bis zu aktuellen heutigen Arbeiten gezeigt. Ausgangspunkt waren Arbeiten Phillipp Mendlers, Bildhauer und ehemaliger Leiters der Staatlichen Holzbildhauerschule Bischofsheim, die zusammen mit Arbeiten von Wegbegleitern und Schülern im gesamten Haus präsentiert wurden. Das Besondere an dieser Ausstellung war die Kooperation im Rahmen der Triennale IV der Kunsthalle in Schweinfurt mit der Berufs-fachschule für Bildhauer in Bischofsheim, dem Bildhauerdorf Langenleiten und der Kulturagen-tur. Es entstand ein erfolgreiches Netzwerk der Kulturschaffenden über die Landkreisgrenzen hinaus.

Im Bereich Musik wurde ein breites kammer-musikalisches Programm mit Künstlern aus

Anita Tschirwitz präsentierte Fotografien und Zeichnungen, die sie seit einigen Jahren in Se-rien anlegt. In ihren Fotografien erkennt man ein Faible für die Poesie des Alltäglichen. Herbert Waibl begann vor 12 Jahren Karten am PC zu gestalten. Es reizte ihn zunächst mit Typografie

Formate vorstellen. Die Fränkische Woche 2018, die vom 8. bis 16. September stattfand, stand unter dem Motto „Heimat“. Der vieldeutige und vieldiskutierte Begriff wurde während der Fränkischen Woche unter Berücksichtigung der vielfältigen Bedeutungsebenen beleuchtet. Die

hinaus. Er erscheint seit 2007 vierteljährlich in einer Auflage von 10.000. Städte und Gemein-den, kulturelle Einrichtungen, Vereine und Privat-personen aus dem Landkreis können kostenfrei ihre Veranstaltungen melden. Der Kulturkalender

ganz Deutschland angeboten. Mit interessanten Programmen und zum Teil selten gehörten Werken präsentierten renommierte Künstler Musik, die oft mit der besonderen Atmosphäre im Konzertsaal oder der Kirche korrespond-ierte. Der Bogen spannte sich von der Alten Musik über Barock- und Klassikensembles bis zum Klavierabend und einem Workshop mit Sibirischen Obertongesang. Die Konzertreihe „…von hier – für hier…“ konnte weiter ausgebaut werden (u.a. mit Nadia Steinhardt, Mezzoso-pran und Samira Spiegel, Klavier). Die Reihe stellt Künstler vor, die aus dem Landkreis stammen und heute als professionelle Musiker deutschland- und weltweit auf sich aufmerksam machen. Zum dritten Mal fand im August 2019 im Innenhof des Klosters das „Rhön-Grabfelder Theater-Open-Air“ statt. Zu Gast war die Shake-speare Company Berlin mit „Was ihr wollt!“.

zu arbeiten, bald kamen dann Karten in sym-bolhafter Bildsprache hinzu. Dem „Altmeister der Malerei“ Anton Hippeli widmete sich zum Jahresende eine Retrospektive. In Gemälden und Aquarellen hielt er Mellrichstadt und seine Umgebung fest.

insgesamt 17 Veranstaltungen reichten vom wissenschaftlichen Vortrag zum Thema Dialekt, über einen Fränkischen Tanzabend bis hin zum Jugend-Videowettbewerb.

dient als schnelle Übersicht und kompakte Infor-mation über kulturelle Veranstaltungen für Ein-heimische wie Touristen gleichermaßen. Er ist für Tourist-Infos und andere kulturtouristische Einrichtungen zum „Handbuch“ geworden.

10.1. KUNST & KULTUR KLOSTER WECHTERSWINKEL 10.2. KREISGALERIE IM ALTEN SPITAL IN MELLRICHSTADT

10.3. FRÄNKISCHE WOCHE 2018: „HEIMAT“

10.4. KULTURKALENDER RHÖN-GRABFELDDIE RUND 35 VERANSTALTUN-GEN IM KREISKULTURZENTRUM KLOSTER WECHTERSWINKEL (KONZERTE, VORTRÄGE, AUSSTEL-LUNGEN, MÄRKTE UND SEMINARE) IM JAHR 2018 BESUCHTEN CA. 23.000 GÄSTE.

AUTORENTEAM: LINDA DENNER, THOMAS ECKERT, DR. JÖRG GEIER, TANJA GEIS, JURGITA GROSS, DR. ASTRID HEDRICH-SCHERPF, ANNABELL HELBLING, CHRISTINA LEUTBECHER, SOPHIA MOHR, ANDREAS RÄTH, FRANK REICHERT, URSULA SCHNEIDER, DANIELA VOLKMUTH, RONALD ZIEGLER

Herbst 2018 September | Oktober | November

KulturKalenderRhön-Grabfeld

KULTURAGENTUR

Rhön-Grabfeld

KONTAKT

Jörg GeierTelefon 09771 [email protected]

Das Sachgebiet 1.4 Amt für Digitalisierung wurde am 01.01.2018 gegründet und ist organisatorisch dem Landrat in den Zentralen Diensten unterstellt.

Die Sachgebietsgründung basiert auf einer Entscheidung der im März 2017 ins Leben gerufenen Projektgruppe „Digitalisierung und eGovernment“. Zum Teilnehmerkreis der Projek-tgruppe gehören neben Landrat und Abteilung-sleitungen auch der Personalrat, Datenschutz, EDV-Stelle, Telematik und die Projektleitung zur Einführung eines Dokumentenmanagementsys-tems.

In der Projektgruppe bestand Einigkeit darüber, dass bedingt durch die zunehmenden Digital-isierungs- und eGovernment Anforderungen, Handlungsbedarf besteht und eine Änderung der Herangehensweise an künftige Aufgaben notwendig ist. Digitalisierung und eGovernment sind nicht als reines IT-Projekt, vielmehr als Organisationsprojekt anzusehen. Diese neue Sichtweise mündete in die organisatorische Zusammenführung von Projektmanagement für den Bereich Digitalisierung und eGovernment, Datenschutz und Telematik in das neue Sachge-biet 1.4 Amt für Digitalisierung.

Aufgabenschwerpunkte des Sachgebietes › Einführung und Umsetzung zukunftsfähiger

eGovernment-Lösungen › Entwicklung und Koordination für den Be-

reich Digitalisierung und eGovernment › Leitung des Projektes „digitales Dokumen-

tenmanagement“ › Controlling im Bereich Digitalisierung und

eGovernment

GEOGRAPHISCHES INFORMATIONSSYSTEMNeben der üblichen Pflege, Wartung und Schu-lung des Dienstes, lag der Schwerpunkt hier im Ausbau und Ergänzung von WebMapSer-vices (WMS). Über WMS können zum Beispiel Informationen über Überschwemmungsgebi-ete, Globalstrahlung und Breitbandversorgung eingebunden und nach Bedarf in Beziehung zu den bestehenden Datenbeständen gesetzt werden.

MODERATION UND ARBEITSKREISTÄTIGKEITENDas Amt für Digitalisierung leitet und moderiert die Arbeitskreise „Verwaltung“, „GIS“ und „Digital-isierung und eGovernment“.

AMT FÜR DIGITALISIERUNG

› Technische Entwicklung und Koordinierung der Internet- und Intranetpräsenz des Land-kreises und der Gemeinden

› Controlling im Bereich Internet und Intranet › Weiterentwicklung und Koordination des

Geographischen Informationssystems (GIS) › Datenschutzbeauftragte für Landkreis und

Gemeinden

AUFGABENBEREICH TELEMATIK UND DIGITA-LISIERUNG PROJEKT „CORPORATE IDENTITY“Zu den wichtigsten Projekten im Jahr 2018 zählte die Fortführung des Projektes der Entwicklung und Umsetzung einer Corporate Identity des Landratsamtes in enger Zusamme-narbeit mit der Stabsstelle und einem externen Dienstleister. Zentrales Element war hier die Finalisierung und Umsetzung des Styleguide des Landratsamtes. Es wurde Umsetzungshil-fe für alle Kolleginnen und Kollegen in Form von Multiplikatorenschulungen, Erstellung von Office-Vorlagen und praktischer Unterstützung in den Sachgebieten geleistet.Umsetzungskoordination des Styleguides erfolgte beim neuen Wegeleitsystem im Landratsamt und Aufrufanlage in den neuen Räumlichkeiten der Führerschein- und Zulas-sungsstelle. Zur neuen Corporate Identity gehört neben dem Styleguide auch die Neugestaltung der Internetseite. Hierfür wurde ein neues technisches und graphisches Konzept erarbe-itet. Zudem wurden die Inhalte der bestehenden Internetseite entschlackt und umorganisiert.

PROJEKT „WILLKOMMENSPORTAL“Technische Unterstützung erfolgte auch beim Projekt „Willkommensportal“ der Stabsstelle Kreisentwicklung. Das Willkommensportal ging im Oktober 2018 in den Live-Betrieb.

AUFGABENBEREICH DATENSCHUTZBis auf die Verwaltungsgemeinschaften Mellrichstadt und Ostheim beteiligten sich im Jahr 2018 alle Gemeinden, Märkte, Städte und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises und übertrugen die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 1a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf eine gemeinsame behördliche Datenschutzbeauf-tragte. Das Hauptaugenmerk lag im Jahr 2018 auf der Einweisung der betreuten Verwaltung-seinheiten in die Europäische Datenschutzgrund-verordnung und das neue Bayerische Daten-schutzgesetz. Es wurden unter anderem die folgenden Unterstützungen für die Maßnahmen

PROJEKT „SESSION“Maßgeblich beteiligt war das Amt für Digitalis-ierung auch bei der Einführung der Sitzungsdi-enst-Software SESSION. Die Software bietet nun allen Beteiligten eine moderne, effiziente und medienbruchfreie Arbeitsplattform. PROJEKT „E-VERGABE“In 2018 wurde durch das Amt für Digitalisierung im Sachgebiet 4.4 Technisches Bauamt eine online Vergabeplattform für nationale und europaweite Vergaben und Ausschreibungen eingeführt. Das Projekt wurde durch das Amt für Digitalisierung vollständig projektiert und koordiniert. Nach dem Einführungsprozess wurde die Administration an das Sachgebiet 4.4 abgegeben.

PROJEKT „WEGELEITSYSTEM IM LANDRATSAMT“Das Projekt wurde vom Sachgebiet 4.4 Tech-nisches Bauamt geleitet und zur Umsetzung gebracht. Unterstützt wurde hier bei der Konzeption, der initialen Bespielung der Inhalte der Monitore im Eingangsbereich und bei der Umsetzung des Styleguides.

PROJEKT „DIGITALES DOKUMENTENMA-NAGEMENT“Das Amt für Digitalisierung hat die Projektlei-tung für die weitere Einführung des digitalen Dokumentenmanagements übernommen. Die Software ist derzeit in folgenden (Unter-) Sachgebieten im Einsatz: EDV-Stelle, Amt für Digitalisierung, Finanzen, Katastrophenschutz/Feuerwehr, Verkehrswesen und Umweltamt. Es wurden Gespräche mit allen Sachgebietslei-tungen zum IST-Zustand in den Sachgebieten geführt, ein Einführungs- und Schulungskonzept erarbeitet und entsprechende Vorbereitungen für die weitere Einführung getroffen.

zur Umsetzung der Rechtsänderungen geleistet: Unterstützung bei der Erstellung des Verzeich-nisses von Verarbeitungstätigkeiten, Anpassung von Datenschutzhinweisen auf Vordrucken und im Internet, Anpassung von bestehenden Verträ-gen über Auftragsverarbeitungen, Überprüfung von kommunalen Satzungen, Verordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen. Außerdem wurde eine neue Zweckvereinbarung für die Zusammenarbeit im Datenschutz und eine neue Dienstanweisung Datenschutz erarbeitet. Neben Schulungen und Erstellung von Arbeits-hilfen wurde ebenfalls damit begonnen daten-schutzrechtliche Überprüfungen im Landkreis Rhön-Grabfeld durchzuführen.

24 | AMT FÜR DIGITALISIERUNG AMT FÜR DIGITALISIERUNG | 25

KONTAKT

Simon SchlaußTelefon 09771 [email protected]

8. Forum Fachkräfte und Familie

24. Oktober 201813.30 – 19.00 Uhr

Siemens AGArena der Digitalisierung

Siemensstraße 1597616 Bad Neustadt a.d.Saale

Dr. Britta Matthes

ist Leiterin der Forschungsgruppe Berufliche Arbeitsmärkte beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Sie ist ebenfalls Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit in der digitalisierten Welt. Diese Gruppe beschäftigt sich vor allem mit den Auswirkungen des technologischen Wandels auf die Bereiche Beschäftigung, Löhne, Berufe, Tätigkeiten, Qualifikationen, Branchen, Regionen und Arbeitsmarktinstitutionen sowie auf die Organisation von Arbeitszeiten und Arbeitsprozessen.

Standortportrait Siemens AG Elektromotorenwerk Bad Neustadt

Das Elektromotorenwerk gilt im Siemens-Konzern seit Jahrzehnten als eines der Stammwerke für die Her-stellung von Elektromotoren. Innovationen im Bereich der Asynchron- und Haupt-motoren sowie bei Synchronmotoren sichern bis heute die Wettbewerbsposition im Bereich der Antriebs-technik. Im Geschäftsjahr 2017 wurden mehr als 730.000 Motoren am Standort in den Business Units Motion Control Systems und Large Drives produziert.Im Jahr 2015 wurde begonnen, die Fertigung auf Wertstromorganisation auszurichten. Das Elektro-motorenwerk wird als Demonstrationsfabrik für die Digitalisierung an der Werkzeugmaschine ausgebaut. Siemens realisiert in der Demofabrik EWN ein Zen-trum für digitale Anwendungen in der Metallbear-beitung. Hierzu werden auf Basis des Siemens Digitalisierungsportfolios konkrete Anwendungsfälle in einem realen Produktionsumfeld implementiert. Im Fokus stehen hierbei die Werkzeugmaschinen mit ihren Anwendungsfällen – z.B.: eine durchgängige CAD-CAM-CNC Kette.

Aktuelle Informationen und Termine unterwww.familienorientierte-personalpolitik.de

Anmeldung bitte bis spätestens 15.10.2018mit beiliegendem Vordruck oder per Mail anFax: 09721 / 547 910 133Mail: [email protected]

Eine Parkplatz- und Anfahrtsskizze finden Sie auf der Homepage der Initiative unter der Rubrik Aktuelles. Parken ist ausschließlich auf den Besucherparkplätzen S019-S036 (begrenzter Umfang) mit Berechtigungsschein (Ausstellung an der Pforte) erlaubt. Falls vorhanden, bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe mit.

Ansprechpartnerinnen:

Doris Küfner-SchönfelderAgentur für Arbeit Schweinfurt� 09721 547 533� [email protected]

Ute SuckfüllLandkreis Schweinfurt� 09721 55 465� [email protected]

Christine StühlerLandkreis Haßberge� 09521 27 655� [email protected]

Nina Opfermann und Antje RinkLandkreis Bad Kissingen� 0971 801 3050� [email protected]

Ilona SauerLandkreis Rhön-Grabfeld� 09771 94 147� [email protected]

… ein Schlüssel zur Fachkräftesicherung

Projektpartner

Digitalisierung - Arbeitswelt 4.0

Auswirkungen für Unternehmen aller Branchen und Größen

Grundlage: Bayerisches Gleichstellungsgesetz BayGlG vom 24.05.1996Der Landkreis Rhön-Grabfeld fördert als Ar-beitgeber mit verschiedenen Maßnahmen die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen

Auch das Jahr 2018 war geprägt von zahlre-ichen Aktivitäten und Aufgaben, die das Amt des Behindertenbeauftragten mit sich bringt. Mit meinem Bericht möchte ich einen klein-en Einblick in verschiedene Tätigkeitsfelder

Im Jahr 2018 besuchte ich als Behindertenbeauf-tragter zahlreiche regionale und überregionale Veranstaltungen und nahm an verschiedenen Gesprächsrunden teil. Beispielhaft nenne ich zwei überregionale Treffen, zu denen alle unterfränkis-chen Behindertenbeauftragten eingeladen waren. Am 01.02.2018 ging es in Karlstadt insbesondere um einen Wegweiser und Stadtführer für Sen-ioren sowie Menschen mit Behinderungen. Am 07.05.2018 drehte sich bei einem zweiten Treffen alles um „verständliche Sprache – Grundlagen und Netzwerkarbeit in der Region“. Eine Reihe von weiteren wichtigen Veranstaltungen wurde daneben besucht, von denen ich ebenfalls nur drei wesentliche erwähne. Am 14.06.2018 nahm ich gemeinsam mit Veronika Enders an einem Fachtag des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Frankfurt teil. Vorträge zum neuen Bundesteilhabegesetz sowie zu aktueller Rechtsprechung auf dem Gebiet des Sozialrechts standen auf der Tagesordnung.

Im Jahr 2018 waren die Behindertenbeauftragten des Landkreises wieder zu verschie-denen Treffen eingeladen. So fand am 16. Januar 2018 im kleinen Saal der Stadthalle zunächst eine Ve-ranstaltung der Bayerischen Architektenkammer in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Senioren und Menschen mit Behinderung im Landkreis Rhön-Grabfeld statt. Thema der Veranstaltung

GLEICHSTELLUNGSSTELLE BEHINDERTENBEAUFTRAGTER

und Männern zur Erhöhung der Anteile von Frauen in bisher unterrepräsentativ besetzten Bereichen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Art. 2 BayGlG). darstellen. So war z. B. die Mitwirkung im

Begleitgremium zur Erstellung des Konzepts „Für Menschen im Alter & mit Handicaps im Landkreis“ eine wichtige Aufgabe für mich. Eine Reihe von persönlichen Anfragen wurde an mich

Persönlich beteiligt war ich an der Veranstaltung am 13.11.2018 im Alten Amtshaus, bei dem durch die Mitglieder des Begleitgremiums der veröffentlichte Teil des Konzept. „Für Menschen im Alter & mit Handicaps im Landkreis“ einer

war „Barrierefreier Landkreis – ein Gewinn für alle“. Am 25.04.2018 lud ich die Behinderten-beauftragten zu einer Zusammenkunft in das Rathaus in Mellrichstadt ein. Dabei wurden zahl-reiche relevante Themen diskutiert Eine Premiere gab es dann am 18. Oktober 2018 – die neuen Seniorenbeauftragten und die Behindertenbeauf-tragten des gesamten Landkreises wurden zu

gerichtet, bei denen ich unterstützend tätig sein konnte. Ein besonderes Augenmerk legte ich u. a. auf weitere Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Handicaps.

breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Auch bei der sehr gut besuchten Veranstaltung „Unterne-hmensnetzwerk Inklusion“ am 20.11.2018 in der Stadthalle konnte ich einen kleinen Beitrag leisten.

einem gemeinsamen Treffen in den großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingeladen. Ve-ronika Enders von der Fachstelle für Senioren und Menschen mit Behinderungen stellte gemeinsam mit der Seniorenbeauftragten Gabi Gröschel und mir als Behindertenbeauftragten u. a. das neue Gesamtkonzept „Für Menschen im Alter & mit Handicaps im Landkreis“ vor.

26 | GLEICHSTELLUNGSSTELLE BEHINDERTENBEAUFTRAGTER | 27

INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT IN UNTERFRANKEN

Der Aktionstag für Frauen unter dem Motto „Poli-tik braucht Frauen“ ist ein Erfolgsprojekt der unter-fränkischen Gleichstellungsbeauftragten. Er fand bereits zum 4. Mal am 20.10.2018 in Karlstadt statt. Es geht darum, Frauen zusammenzubring-en, ihnen den Einstieg in die Kommunalpolitik zu erleichtern und sie auf ihrem Weg zu begleiten. Die Gleichstellungsstellen der Region halten zusätzlich weitere Angebote wie Workshops zum Thema „Rhetorik“ oder „Die Verwaltung und ihre Aufgaben“ vor. In Kooperation mit der Gleichstel-lungsstelle Bad Kissingen findet am 23.05.19 der Workshop „Besprechungen erfolgreich leiten“ im Landratsamt Bad Neustadt/Saale und am 08.07.19 der Workshop „Kinder-Karriere-Kommu-nikation“ im Bildhäuser Hof Bad Neustadt/Saale statt. Kontakt: Ilona Sauer, Tel. 09771 94-147, E-Mail [email protected]

SCHNUPPERTAGE FÜR MÄDCHEN – INTERESSE FÜR MINT-BERUFE WECKEN

Die Schnuppertage für Mädchen der 8.-12. Klassen unter der Federführung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Schweinfurt in Kooperation mit der Firma Schaeffler Technol-ogies AG & Co KG standen zum 19. Mal unter dem Motto, mehr junge Frauen für naturwissen-schaftlich-technische Berufe zu begeistern. Über 160 Mädchen aus den Landkreisen Rhön-Grab-feld, Bad Kissingen, Hassberge, Main-Spes-sart, Schweinfurt und der Stadt Schweinfurt haben teilgenommen. In der Firma Schaeffler Technologies AG & Co KG wird in erster Linie der praktische Teil vermittelt. In der Hochschule für angewandte Wissenschaften erhalten die Mädchen viele Informationen zu den verschiede-nen Studienangeboten. Die Rückmeldungen der Mädchen auf den Evaluationsbögen beweisen, dass das Angebot sehr gut gefällt. In erster Linie, weil man selber aktiv etwas machen kann und Einblick in die Tätigkeitsfelder bekommt. Mehr unter www.schnuppertage-sw.de

PROJEKT-SCHWERPUNKTE

ALLGEMEINES

REGIONALE UND ÜBERREGIONALE TREFFEN / INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN

SITZUNGEN DER BEHINDERTENBEAUFTRAGTEN AUS DEN LANDKREISKOMMUNEN

4. Interkommunaler Aktionstag Politik braucht

FrauenUnterfränkische Frauen in der

Kommunalpolitik – grenzüberschreitend –

– überparteilich –– kooperativ –

Samstag, 20. Oktober 20189.30–16.30 Uhr

Historischer Rathaussaal in Karlstadt

Eine Initiative der unterfränkischen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Wege der AnmeldungBitte melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch bisspätestens 30. September 2018 bei Ihrer Gleich-stellungsbeauftragten an:

Stadt Aschaffenburg | Dr. Hiltrud Höreth 0 60 21/ 3 30 14 18 [email protected]

Landkreis Aschaffenburg | Petra Oleschkewitz 0 60 21/ 39 42 78 [email protected]

Landkreis Bad Kissingen | Nina Opfermann 09 71/ 8 01 30 50 [email protected]

Landkreis Haßberge | Christine Stühler 0 95 21/ 2 76 55 [email protected]

Landkreis Kitzingen | Yvonne Bilz 0 93 21/ 9 28 50 02 [email protected]

Landkreis Main-Spessart | Birgit Seubert 0 93 53 / 7 93 10 12 [email protected]

Landkreis Miltenberg | Sabine Farrenkopf 0 93 71/ 5 0 14 25 [email protected]

Landkreis Rhön-Grabfeld | Ilona Sauer 0 97 71/ 9 4 147 [email protected]

Stadt Schweinfurt | Heide Wunder 0 97 21/ 51 68 60 [email protected]

Landkreis Schweinfurt | Ute Suckfüll 0 97 21/ 5 54 65 [email protected]

Stadt Würzburg | Petra Müller-März 09 31/ 37 35 68 [email protected]

Landkreis Würzburg | N.N. 09 31/ 8 00 30 [email protected]

Bezirk Unterfranken | Brigitte Steinruck 09 31/ 79 59 14 18 [email protected]

AnfahrtDas Historische Rathaus liegt mitten in Karlstadt, direktam Marktplatz. Der Zugang zum Tagungsraum befindetsich am Kübelmarkt.Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. In derHalle gibt es einen Aufzug, so dass Sie alle Räume gut erreichen.

Möglichkeiten zum Dauerparken und weitereParkplätze finden Sie im Internet unterwww.karlstadt.de/parken.Karlstadt liegt an der Bahnstrecke Würzburg – Frankfurt.Der Bahnhof ist ca. 5 Minuten vom Historischen Rathausentfernt.

Mädchen

Schnuppertage

8

30.

31.Okt. 2018

Okt. 2018

17.9. - 15.10.2018

INITIATIVE FAMILIENORIENTIERTE PERSONALPOLITIK

Seit April 2015 ist der Landkreis Rhön-Grabfeld Projektpartner der Initiative Familienorientierte Personalpolitik. Die Initiative bietet Unternehmen und Institutionen eine Plattform zur Vernetzung und zum Austausch im Hinblick auf famil-ienfreundliche Rahmenbedingungen. In den Arbeitskreisen erhalten sie unter fachkundiger Moderation Input zum Thema und erarbeiten gemeinsam Produkte. Die Organisation der einzelnen Arbeitskreise ist unter den Projektpart-nern aufgeteilt. Der Landkreis Rhön-Grabfeld übernahm die Federführung der Arbeitskreise „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ und „Familienfreundliche Arbeitszeit“. Jährlich findet darüber hinaus ein großes Forum Fachkräfte und Familie statt. 2018 stand es unter dem Motto „Digitalisierung – Arbeitswelt 4.0 – Auswirkungen für Unternehmen aller Größen und Branchen“ und fand in der Arena der Digitalisierung bei Siemens Bad Neustadt/Saale statt. Aktuelle Informationen unter www.familien orientierte-personalpolitik.de.

KONTAKT

Ilona SauerTelefon 09771 [email protected]

Das Projekt „Mensch Inklusive“ der Leben-shilfe Schweinfurt hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze in Betrieben der Region zu vermitteln. Das Projekt,

Mein Bericht kann nur einen groben Überblick über die gesamten Tätigkeiten des Behinderten-beauftragten vermitteln. Ich habe die Hoffnung,

2018 wurden zum vierten Male die Unter-fränkischen Inklusionspreise ausgelobt. Mit diesem Preis werden beispielhaft besondere Verdienste um die Einbeziehung von Men-schen mit Behinderungen als gleichberechtigte Mitglieder in die Gemeinschaft gewürdigt. Bei

für das u. a. der Landkreis Rhön-Grabfeld eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnete, gestaltet sich sehr erfolgreich. Als Wertschätzu-ng der erfolgreichen Teilnahme wurde deshalb

dass meine Arbeit dazu beiträgt, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Gemeinschaft zu unterstützen und zu fördern.

der Preisverleihung, die am Donnerstag, den 04. Oktober 2018, auf der Bühne der FHWS im Rahmen der Ufra in Schweinfurt stattfand, war ich dabei. Ich konnte dort miterleben, wie aus unserem Landkreis die Freiwillige Feuerwehr aus Hohenroth den mit 2.500,-- € dotierten

am Sonntag, den 16.09.2018, den beteiligten Firmen und den Kooperationspartnern das Qual-itätssiegel überreicht. Auch in diesem Projekt konnte ich als Ansprechpartner mitarbeiten.

Preis in der Kategorie „Freizeit, Kultur, Sport, Natur und Umwelt“ entgegennehmen konnte. 4 Menschen mit Behinderungen, die im Wohnheim der Lebenshilfe in Hohenroth leben, gehören wie selbstverständlich als Mitglieder zur Freiwilligen Feuerwehr des Ortes.

28 | BEHINDERTENBEAUFTRAGTER BEHINDERTENBEAUFTRAGTER | 29

MENSCH INKLUSIVE / INKLUSION

SONSTIGES

AUSLOBUNG DER UNTERFRÄNKISCHEN INKLUSIONSPREISE 2018

Nach 2015, 2016 und 2017 organisierte ich auch 2018 eine Inklusionsfahrt, die für Menschen mit und ohne Behinderungen zur politischen Bildung beitragen sollte. Ziel war bei der Fahrt im Oktober 2018 das Europaparlament in Straßburg. Eine Gruppe von 20 Menschen mit

2018 wurden für unterschiedliche Maßnahmen Stellungnahmen des Behindertenbeauftragten angefordert. Die 20 Stellungnahmen, die ab-zugeben waren, verteilten sich auf:

› 07 Stellungnahmen für Straßen-, Gehweg- und Platzgestaltungsmaßnahmen

› 07 Stellungnahmen für Hochbaumaßnah-men

Behinderungen aus der Lebenshilfe-Werkstätte Hohenroth, begleitet von 3 Betreuer/innen und 24 Mitgliedern der Freizeitsportgruppe Wollbach stattete der Stadt Straßburg vom 22. bis 24.10.2018 einen Besuch ab. Der Besuch bei einer Parlamentssitzung und anschließend

› 04 Stellungnahmen für städtebauliche bzw. Dorferneuerungsmaßnahmen

› 01 Stellungnahme für die Anschaffung eines barrierefreien Linienbusses

› 01 Maßnahme, die sich mit barrierefreien Printmedien befasst.

ein Gespräch mit der Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler waren Höhepunkte der Fahrt. Dank des Preisgeldes aus dem Inklusionspreis 2017 und weiteren Spenden blieben die Teil-nehmerkosten in einem sehr überschaubaren Rahmen.

Ich war zudem in meiner Eigenschaft als Behindertenbeauftragter bei mehreren Treffen, bei denen es um Gemeindeentwicklung ging, eingeladen. Außerdem nahm ich mehrfach an Ortsbegehungen teil, um bei der barrierefreien Gestaltung von Baumaßnahmen beratend mitzuwirken.

„INKLUSIONSFAHRT“ NACH STRASSBURG

STELLUNGNAHMEN ZU MASSNAHMEN

AUTOR: ALOIS GENSLER

KONTAKT

Alois GenslerTelefon 09773 405Mobil 0170 [email protected]

Die Kreisrechnungsprüferin hat im Jahr 2018 im Wesentlichen folgende Prüfungstätigkeiten durchgeführt:

› Prüfung der Jahresabschlusses 2016 des Landkreises Rhön-Grabfeld

› Belegprüfung für das Haushaltsjahr 2018 › Prüfung der Jahresrechnung 2016 des

Zweckverbandes Tierkörperverwertung Unterfranken

› Prüfung der Jahresrechnungen 2015, 2016, 2017 des Naturparks Haßberge e.V.

In der Hauptverwaltung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld sind einschließlich der EDV und Registratur die wesentlichen Bereiche zusam-mengefasst, die den reibungslosen Ablauf des Behördenbetriebes sicherstellen. Für die Besucher gewährleistet sie die Besetzung der Auskunft und der Telefonvermittlung, für die Mitarbeiter des Hauses u.a. als Anlauf- und Verteilerstelle. Beiden Seiten dient die Poststelle, über die die gesamte ein- und ausgehende Post läuft. Diese Service-Einheiten werden unter dem Begriff „Zentrale Dienste“ zusammengefasst.

Innere Organisation, Veranstaltungen, Di-enst-Kfz, Zentrale Poststelle und –verteilung mit Telefonzentrale, Hausverwaltung, Registratur und Beihilfe

› Versendung von 84.736 Briefe + Infopost/Infobriefsendungen und 1.656 Pakete

› Portokosten i.H.v. Brutto 83.369,05 €. › Ausgabe von 43.968 blauen Abfallsäcken › Vereinbarung von 816 Rentensprech-

terminen

KREISRECHNUNGSPRÜFUNGSAMT HAUPTVERWALTUNG

› Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Vereins Naturpark & Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V.

› Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Zweckverbandes Boden- und Bauschutt-beseitigung

› Prüfung der Abrechnung 2017 des Kommunalunternehmens

› Prüfung der Jahresrechnung 2017 des Landschaftspflegeverbandes

› Prüfung der Abrechnung 2017 für den Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld

› Vorbereitung und Durchführung von 563 hausinternen Veranstaltungen (Besprechungen, Sitzungen, Vorträge)

› Vertragsverwaltung von 141 Diensthandys › Planung und Organisation der jährlich

stattfindenden Weihnachtsfeier und des Ehrungsabends

› Umsetzung der Bayer. Beihilfeverord-nung Erlass von 205 Beihilfebescheiden einschließlich der Auszahlungen i.H.v. 355.824,90 €.

In der Registratur wird das Schriftgut unter Anwendung des neuen Einheitsaktenplanes verwaltet sowie Auskünfte erteilt über Aufbe-wahrungsfristen und EAPI Nummern und die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen überprüft.

› Zentrale Bestellung und Ausgabe von Druckpapier und Ordnern

› Annahme und Ausgabe von Akten aus den Sachgebieten

› Beschriftung der Ordner für die Baupläne des Jahrgangs 2018

› Unvermutete Kassenprüfung in der Kreis-kasse am 12.11.2018

› Regelmäßige Prüfungstätigkeiten in den Sachgebieten

Die Kassensicherheit war auch in Jahr 2018 gewährleistet.

2018 wurde 1 Sitzung des Rechnungsprüfung-sausschusses vorbereitet und durchgeführt.

Zur Optimierung der Prüfungstätigkeit hat die Kreisrechnungsprüferin an fachlichen Fortbil-dungen teilgenommen.

› Anforderung von Akten aus dem Staatsarchiv Würzburg

› Nach Rücksprache mit den jeweiligen Sach-gebieten und dem Staatsarchiv Würzburg wurden 691 Ordner ausgesondert und vernichtet

› Abgabe von Akten aus 8 verschiedenen Sachgebieten an das Staatsarchiv in Würzburg zur Entlastung der Registratur

› Umlagerung der gesamten Ablage der Stabsstelle

30 | KREISRECHNUNGSPRÜFUNGSAMT HAUPTVERWALTUNG | 31

KONTAKT

Monika JoppichTelefon 09771 [email protected]

KONTAKT

Petra HerbertTelefon 09771 [email protected]

Die Landkreis-IT ist für die Einrichtung und den Betrieb aller EDV – Netzwerke des Lan-dratsamtes und seiner Außenstellen zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden folgende Rechenzentren betrieben:

› Rechenzentrum im Landratsamt mit den zentralen Komponenten des internen Netz-werks für das Landratsamt, den Servern für das Landkreisbehördennetz, dem zentralen Internetübergang des Landratsamtes und der kreisangehörigen Gemeinden, dem Übergang zum bayerischen Behördennetz und den Datensicherungseinrichtungen für die eingerichteten Rechnersysteme. Außerdem werden in den Räumen des Rechenzentrums weitere Netzwerke für An-wendungen, die keinen Zugang zum baye-rischen Behördennetz erfordern, betrieben. In diesem Netzwerken laufen die zentralen Dienste für die kreiseigenen Schulen, die Anwendungen der Rhön GmbH und eine An-wendung des Kreisfeuerwehrverbandes.

Im Landratsamt bildete die Weiterentwicklung und Optimierung der eingesetzten Verfahren und der vorhandenen Netzwerkstrukturen, sowie die allgemeine Verfahrens-, Netzwerk- und An-wenderbetreuung den Schwerpunkt der Arbeit.

Umfangreichere Maßnahmen im Einzelnen:

› Versorgung des Kulturzentrums in Wech-terswinkel mit WLAN und neuer Telefon-anlage

› Beschaffung und Einrichtung eines Pro-gramms zur Baumkartierung für das Sach-

In den Schulen des Landkreises wurden die in-stallierten Systeme betreut und aktualisiert. Die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Hard- und Softwarebereich wurden durchgeführt, die neu beschafften Geräte und Programme installiert und eingerichtet.

Umfangreichere Maßnahmen im Einzelnen:

› die WLAN-Versorgung der Schulgebäude wurde in 6 Schulen flächendeckend ausge-baut. In der restlichen Schulen, für die der

Im Landkreisbehördennetz wurde das Angebot für die Anbindung mobiler IT-Komponenten er-weitert und wird mittlerweile von allen Kommu-nal-Verwaltungen im Landkreis genutzt.

Das zentrale SSL-Gateway zum Zugang in die Verwaltungsnetzwerke über öffentliche Netzw-erke wird derzeit von 10 Verwaltungen genutzt.

Die Server- und Netzwerkkomponenten im Re-chenzentrum des Vereins Naturpark Bayerische Rhön e. V. wurden betreut und aktuell gehalten.

Die in der Umweltbildungsstätte eingesetzten EDV-Komponenten liefen reibungslos.Die Maßnahmen im Einzelnen:

› Wartung und Pflege der zentralen EDV-Komponenten

› Austausch der bestehenden WLAN-Acces-spoints

management im Wertstoffhof › Ernennung eines Informationssicherheits-

beauftragten und Beschaffung der erforder-lichen Dokumentationssoftware

LANDKREIS-IT

1. ALLGEMEINES

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

2.1. LANDRATSAMT

2.2 SCHULEN

2.3 LANDKREISBEHÖRDENNETZ

2.4 VEREIN NATURPARK BAYERISCHE RHÖN E.V.

2.5 UMWELTBILDUNGSSTÄTTE OBERELSBACH

› Backup Rechenzentrum im Landratsamt, in dem die wichtigsten der o. g. Komponenten als Backup – Komponenten vorgehalten werden.

› 10 Rechnerrräume in den kreiseigenen Schulen mit den zentralen EDV-Komponen-ten der jeweiligen Schule, einem Internet-übergang, getrennten Netzwerken für die Schüler und die Verwaltungen der jeweili-gen Schule.

› Rechnerraum des Vereins Naturpark Bay-erische Rhön e.V. in Oberelsbach mit den zentralen EDV-Komponenten dieser Einrich-tung, des Hauses der langen Rhön und der Umweltbildungsstätte Oberelsbach.

Zusätzlich werden die Außenstellen der Rhön GmbH in Oberbach, Geisa, auf der Wasserkuppe und auf dem Kreuzberg betreut. Im Rahmen von Dienstleistungs-vereinbarungen wird die Systembetreuung für die Stadt Bischofsheim,

gebiet Gartenkultur › Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Land-

wirtschaftsamt für die Projektmanagerin der ÖKO-Region Rhön-Grabfeld

› Beschaffung und Einrichtung eines Pro-gramms für das Sitzungsmanagement

› IT-technische Betreuung der Umbaumaß-nahme „Zulassungsstelle“, Erneuerung der Aufrufanlage, Erneuerung der Richtfunk-technik in diese Außenstelle

› Aufbau und Einrichtung einer Kontrollsoft-ware für die Netzwerke im LRA und seiner

Landkreis Sachaufwandsträger ist erfolgt der Ausbau im 1. Halbjahr diesen Jahres

› für die Umsetzung der bayernweiten Digitalisierungsoffensive wurden mit allen Schulen umfangreiche Projektierungsge-spräche geführt

› für alle Landkreisschulen wurde die Anbin-dung an das Internet über LWL-Verbindun-gen auf den Weg gebracht

› In der Berufsschule Bad Neustadt wurde das Projekt „Industrie 4.0“ begleitet, die erforderlichen IT-Komponenten ausgewählt

Die Maßnahmen im Einzelnen:

› Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten für mobile Komponenten

› SSL-Zugänge für interessierte Gemeinden › Umstellung der Telefonanschlüsse auf ALL-IP › Erneuerung der VPN-Verbindungen der

kommunalen Dienststellen

Unser Team wurde zum 15.09.2019 durch Frau Bettina Helmrich und zum 01.10.2019 durch Herrn Jonas Wachenbrönner verstärkt.

den Markt Oberelsbach, die Verwaltungsgemein-schaft Heustreu, den Markt Saal a.d.Saale, die freiwillige Feuerwehr Bad Neustadt, das MVZ der Kreisklinik Bad Neustadt und den Abwas-serverband Saale-Lauer erledigt.

Die Aufgaben der EDV-Stelle umfassen neben dem Betrieb der Rechenzentren und der An-wenderbetreuung auch die Beschaffung aller Hard- und Softwarekomponenten der betreuten Einrichtungen. Insgesamt werden durch die Mitarbeiter der EDV-Stelle mehr als 2.800 Rech-nersysteme betreut.

Im zentralen Helpdesk-System der EDV-Stelle wurden 3099 Tickets bearbeitet. Die Anfragen werden in unserem Supportbüro zentral ent-gegengenommen und erfasst. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt nach einem festgelegten Arbeitsablauf in 3 Support-Leveln.

Außenstellen › Weiterentwicklung und Erneuerung der

Überwachungssoftware für systemkritische Teile der IT-Infrastruktur

› Migration nahezu aller Kommunikationsan-schlüsse des Landkreises auf VOIP

› Abschluss der Einrichtung des neuen Rechenzentrums und des Backup-Rechen-zentrums

› Austausch aller Kopiergeräte im Landrats-amt und Einbindung der neuen Geräte in die Netzwerkinfrastruktur

› Erneuerung der Software für das Sperrmüll-

und zum Teil bereits beschafft › Im Rahmen der Generalsanierung des

Rhön-Gymnasiums wurden die erforder-lichen IT-technischen Anpassungen durch-geführt

› die neu geschaffene LWL-Verbindungen der Schulen in Bad Neustadt zum Rechen-zentrum des Landratsamtes wurde in Betrieb genommen und erste Anwendungen zentralisiert

› Umstellung der bestehenden Landkreis-lizenz für die Durchführung der Wahlen von dem Produkt OK.Wahl auf OK.Vote. Die Europawahl im Mai diesen Jahres wird die erste Wahl sein, die mit dem neuen Programm abgewickelt wird.

Am 01.09.2019 begann uns Azubi Matheus Unger seine dreijährige Ausbildung zum Fachin-formatiker / Systemintegration.

32 | LANDKREIS-IT LANDKREIS-IT | 33

34 | LANDKREIS-IT LANDKREIS-IT | 35

Die zentralen Systeme der Rhön GmbH laufen im Rechenzentrum des Landratsamtes. In Ober-bach wurde der Umbaumaßnahmen begleitet und erforderliche Umstellungen und Neubes-chaffungen durchgeführt. Die IT-Organisation und das Berechtigungskonzept wurden an die neue Organisationsstruktur angepasst. Zum Jahresende wurden im Rahmen eines Förder-

Im Jahr 2019 stellt die Umsetzung der bereits angelaufenen Digitalisierungsoffensive in den Schulen des Landkreises eine der größten Herausforderungen dar. Die Umsetzung der Medienkonzepte, die Beschaffung und Einrich-

Die EDV - Betreuung der Stadt Bischofsheim und des Marktes Oberelsbach, der VG Saal und der VG Heustreu wurde fortgesetzt. Im Februar fand ein Workshop mit externer Begleitung zur Neustrukturierung der Zusammenarbeit der Landkreis IT mit den Gemeinden und den externen Dienststellen statt. Im Lauf des Jahres wurde diese Arbeit in unterschiedlichen Projek-tgruppen fortgesetzt. Da sich die Aufgabenstel-

Hardware ca. 160.000,-- €Software ca. 150.000,-- €

Die EDV-Betreuung des Medizinischen Ver-sorgungszentrums der Kreisklinik Bad Neustadt sowie der Praxen in Bad Königshofen wurde fortgesetzt. Hier nahm die Vorbereitung des

2.6 RHÖN GMBH 3. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND AUSBLICK

2.7 EDV-BETREUUNG VON KREISANGEHÖRIGEN GEMEINDEN

2.9 EDV-INVESTITIONEN 2018

2.8 EDV-BETREUUNG DES MEDIZINISCHEN VERSORGUNGSZENTRUMS DER KREISKLINIK BAD NEUSTADT

projektes die zentralen Komponenten der IT der Rhön GmbH neu beschafft. Die Einrichtung erfolgt im ersten Quartal 2019.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

› Wartung und Pflege des Netzwerks und der zentralen Komponenten

tung der erforderlichen IT-Komponenten und die Integration in die bestehenden IT-Strukturen wird erhebliche Ressourcen binden. Daneben muss das Projekt der Regelung der Zusammenarbeit mit anderen kommunalen und externen Diensts-

lung als sehr komplex herauskristallisierte, wird aktuell die Unterstützung des Projektes durch ein externes Beratungsbüro angestrebt. Die Maßnahmen im Einzelnen:

› Wartung und Pflege der Netzwerke und der zentralen Komponenten der betreuten Institutionen

Auszuges der Kreisklinik und die damit verbun-denen Umstellungsarbeiten an der Hard- und Software es MVZ breiten Raum ein.

› Ausstattung von 40 neuen Büroarbeits-plätzen, Beschaffung neuer hochwertiger EDV-Hardware für insgesamt 45 Mitarbeiter sowie Konferenzsysteme und Medientech-nik aus Fördermitteln

› Beschaffung und Einrichtung einer neuen zentralen Telefonanlage für die Rhön GmbH

tellen zum Abschluss kommen. Im Landratsamt werden die Einführung der E-Akten und die erhebliche Ausweitung der Wohnraum-Telear-beit erhebliche Investitionen in Hardware und IT-Infrastruktur erfordern.

› Planung und Realisierung der IT-Ausstat-tung im generalsanierten Rathaus Oberels-bach Umzug der Verwaltung des Marktes Oberelsbach in Nebenräume der Elstalhalle.

AUTOR: ANSGAR ZIMMER

KONTAKT

Ansgar ZimmerTelefon 09771 [email protected]

Die Ausbildungssituation im Verwaltungsbereich stellt sich zum 31.12.2018 wie folgt dar:

VERWALTUNGSFACHANGESTELLTEIm 1. Ausbildungsjahr stehen 3 AuszubildendeIm 2. Ausbildungsjahr stehen 3 AuszubildendeIm 3. Ausbildungsjahr stehen 4 Auszubildende

FACHINFORMATIKER - FACHRICHTUNG SYSTEMINTEGRATIONIm 1. Ausbildungsjahr stehen 1 AuszubildendeIm 2. Ausbildungsjahr stehen 0 AuszubildendeIm 3. Ausbildungsjahr stehen 0 Auszubildende

STRASSENWÄRTERIm 1. Ausbildungsjahr stehen 1 AuszubildendeIm 2. Ausbildungsjahr stehen 0 AuszubildendeIm 3. Ausbildungsjahr stehen 2 Auszubildender

PERSONALSTELLE

ANWÄRTER QE 3Im 1. Ausbildungsjahr stehen 1 AnwärterIm 2. Ausbildungsjahr stehen 0 AnwärterIm 3. Ausbildungsjahr stehen 3 Anwärter

Für die Einstellung zum 01.09.2019 sind › 4 Auszubildende für den Beruf

„Verwaltungsfachangestellte” › 1 Auszubildender für den Beruf

„Informatikkaufmann“ › 2 „Beamtenanwärter

3. Qualifikationsebene“vorgesehen.

Statistische Angaben für den Bereich der en-geren Verwaltung (Landratsamt, ohne Schulen, ohne externe Hausmeister, ohne Bauhöfe und ohne staatliches Personal)

Die Angaben für die Vorjahre sind in Klammern angegeben. Für die Beamten und tariflich Bes-chäftigte (ehem. Angestelltenbereich) ergeben sich zum 31.12.2018 folgende Angaben:

Für die tariflich Beschäftigte (ehem. Arbeiter-bereich) ergeben sich zum 31.12.2018 folgende Angaben:

Für die Gesamtbeschäftigten ergeben sich zum 31.12.2018 folgende Angaben:

Von den Gesamtbeschäftigten (Beamte, tariflich Beschäftigte insgesamt sind 77,92 % (82,04 / 70,04 / 70,14 %) weiblich und 48,05 % (50,49 / 42,62 / 44,34 %) teilzeit-beschäftigt.

36 | PERSONAL PERSONAL | 37

Anteil der weiblichen Beschäftigtenin den einzelnen Laufbahngruppen davon teilzeitbeschäftigt

4. QE 44,44 % (37,50 / 37,50 / 37,50 %) 0,00 % (0,00 / 0,00 / 0,00 %)

3. QE 59,49 % (57,89 / 56,76 / 52,31 %) 42,55 % (43,18 / 41,18 / 41,18 %)

2. QE 86,36 % (86,29 / 86,61 / 86,07 %) 58,77 % (58,88 / 60,00 / 60,95 %)

1. QE 100,00 % (100,00 / 100,00 / 100,0 %) 85,71 % (75,00 / 80,00 / 71,43 %)

Anteil der weiblichen Beschäftigten 75,77 % (75,00 / 74,42 / 73,76 %)

Anteil der weiblichen Beschäftigten 36,36 % (31,81 / 27,27 / 31,58 %)

Von den weiblichen Beschäftigten waren teilzeitbeschäftigt 100,00 % (100,00 / 100,00 / 100,00 %)

Gesamtanteil der Teilzeitkräfte im ehem. Arbeiterbereich (männlich und weiblich) 45,45 % (45,45 / 40,91 / 36,84 %)

Von den weiblichen Beschäftigtenwaren teilzeitbeschäftigt

54,07 % (54,32 / 53,75 / 55,70 %)

Gesamtanteil (männlich und weiblich) der Teilzeitkräfte tariflich Beschäftigte (ehem. Angestelltenbereich) und Beamte waren teilzeitbeschäftigt

44,49 % (43,52 / 42,79 / 44,55 %)

38 | PERSONAL FINANZEN | 39

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 schließt ab

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 84.737.800,00 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 82.666.200,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 2.071.600,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 81.052.200,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 75.896.800,00 € und einem Saldo von 5.155.400,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 10.868.100,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 16.289.800,00 € und einem Saldo von - 5.421.700,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 3.000.000,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 3.400.000,00 € und einem Saldo von - 400.000,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von - 666.300,00 €

Stand zu Beginn des Jahres 2018 18.983.557,24 € Kreditaufnahmen 2018: + 1.100.000,00 €Tilgungen 2018: - 3 144.679,28 €Stand Ende des Haushaltsjahres 2018 16.938.877,96 €

Schuldenstand am 31.12.2018 je Einwohner am 31.12.2017 212,27 €Landesdurchschnitt 31.12.2017 197,00 €

Der Landkreis hat im Jahr 2018 rd. 7,7 Mio. Euro in verschiedene Baumaßnahmen und Be-schaf-fungen, insbesondere in den Aufgabenbereichen Schulen und Kreisstraßen investiert.

FINANZEN

VERSCHULDUNG DES LANDKREISES RHÖN-GRABFELD

INVESTITIONEN

KONTAKT

Nadine Seuffert-SchlerethTelefon 09771 94-406nadine.seuffert-schlereth@ rhoen-grabfeld.de

DIE KREISKASSE IN ZAHLEN 2018

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

SCHÜLERZAHLEN 2018

ARBEITSLOSENZAHLEN 2018 – BEZOGEN AUF ALLE ZIVILEN ERWERBSPERSONEN

40 | FINANZEN FINANZEN | 41

Anzahl der Buchungen lt. Zeitbuch 86.172

verarbeitete Zahlungsanordnungen 35.575

Abbuchungen 23.137

Ein- und Auszahlungen (Barkasse) 5.588

erstellte Mahnungen 3.833

Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher/Finanzamt/Bank 610

Stand Einwohnerzahl

31.12.2011 80.469

31.12.2012 80.224 = - 245

31.12.2013 79.965 = - 259

31.12.2014 79.676 = - 289

31.12.2015 79.723 = + 47

31.12.2016 79.855 = + 132

31.12.2017 79.796 = - 59Dr.-Karl-Grünewald-Schule Bad Königshofen 481

Staatl. Gymnasium Bad Königshofen 462

Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt 536

Rhön-Gymnasium Bad Neustadt 684

Jakob-Preh-Schule Staatl. Berufsschule Bad Neustadt 1.548

Staatl. Wirtschaftsschule Bad Neustadt 341

Holzschnitzschule Bischofsheim 30

Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen 70

Landwirtschaftl. Fachschule Bischofsheim 21

Fachschule für Elektrotechnik Bad Neustadt 24

Meisterschule für Schneid-und Schleiftechnik 11

Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität 27

Staatl. Fachoberschule/Berufsoberschule Bad Neustadt 443

Summe 4.678

Monat Quoten

Landkreis % AA-Bezirk % Bayern %

Januar 2,8 3,2 3,5

Februar 2,8 3,1 3,4

März 2,6 3,0 3,2

April 2,4 2,8 2,9

Mai 2,2 2,6 2,7

Juni 2,1 2,6 2,7

Juli 2,2 2,7 2,7

August 2,5 3,0 2,9

September 2,4 2,8 2,8

Oktober 2,2 2,7 2,6

November 2,2 2,7 2,7

Dezember 2,3 2,8 2,7

Ø 2,4 2,8 2,9

KONTAKT

Winfried MillerTelefon 09771 [email protected]

Der Aufgabenschwerpunkt des Sachgebietes „Kommunale Angelegenheiten“ liegt überwieg-end in der rechtlichen Beurteilung von gemein-de- und verbandsrechtlichen Angelegenheiten, in der Beurteilung der finanziellen Leistungs-fähigkeit sowie in der rechtlichen Beratung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeinde-verbände. Gegenstand entsprechender Arbeiten waren hierbei insbesondere abgaben- und

2.1 WAHLEN, VOLKSENTSCHEIDE UND SONSTIGE ABSTIMMUNGEN

Im Hinblick auf die nachfolgend aufgeführten Wahlen und Abstimmungen lag unser Bestreben darin, die Kommunen rechtzeitig zu informieren und zu beraten, sowie diese bei der Bewältigung ihrer vielschichtigen Aufgaben zu unterstützen.

› Bürgermeisterwahlen in den Gemein-den Höchheim und Wülfershausen am 21.01.2018

› Landtags- und Bezirkstagswahl am 14.10.2018 Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl ist der Landkreis Rhön-Grabfeld kein eigen-ständiger Stimmkreis sondern auf die Stimmkreise 603 (Bad Kissingen) und 604 (Haßberge, Rhön-Grabfeld) aufgeteilt.

› Bürgerentscheid über das ehemalige Krankenhaus in Bad Königshofen i. Gr. am 16.12.2018

2.2 ALLGEMEINES, FINANZIELLES

2.2.1 Allgemeines

Im Rahmen unserer Tätigkeit wurden im vergangen Jahr sowohl durch Gemeinden, als auch durch Dritte neben einfacher gelagerten Rechtsauskünften auch insgesamt 66 Anfragen

In diesem Zusammenhang wurden

durch Gemeinden 37durch Verwaltungsgemeinschaften 7durch Schul- und Zweckverbände 25durch Stiftungen 1

KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN, WAHLEN

steuerrechtliche Themen welche oftmals auch in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle erledigt wurden.

Darüber hinaus waren jedoch auch vermehrt Fragen bzgl. des Umfangs und der Grenzen kommunaler Zusammenarbeit sowie den gemeindlichen Möglichkeiten einer wirtschaft-lichen Betätigung Gegenstand kommunaler

an das Sachgebiet 2.1 „Kommunale Angelegen-heiten“ gerichtet, welche einer umfangreichen und tiefergehenden rechtlichen Prüfung bedurf-ten. Daneben wurden insgesamt 18 Beanstand-ungen, Petitionen und Aufsichtsbeschwerden behandelt. Die Mitarbeiter des Sachgebietes waren darüber hinaus auch mit der Bearbeitung von elf Widersprüchen aus den Bereichen

› Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht › Gebühren- und Beitragserhebung für

Wasserversorgungs- und Abwasser-beseitigungsanlagen

› Kostenersatz für Feuerwehreinsätze › Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer › Friedhofsgebühren sowie › Hundesteuer

befasst.

Da dem Sachgebiet auch die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung festgestell-ten Prüfungsanmerkungen obliegt, wurden uns im Jahr 2018 neun Prüfungsberichte durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld sowie dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) zur Information und mit der Bitte um weitere Veranlassung zugeleitet. Neben der Vorberei-tung und Organisation der drei Bürgermeister-

Haushaltssatzung/en sowie zwei Nachtrags-haushaltssatzungen vorgelegt und durch uns bearbeitet.Nachfolgend ausgewählte Eckdaten ergaben sich hierbei aus diesen vorgelegten gemeindli-chen Haushalten.

Anfragen. Hierbei zeigte sich, dass auch die An-forderungen, welche an eine Kommune gestellt werden, einem gesellschaftlichen Wandel unter-liegen und sich die Gemeinden neuen Heraus-forderungen zu stellen haben. Damit verbunden wird auch die Verwaltungstätigkeit vielfältiger, da immer mehr Angelegenheiten in Form fiskalischen Handelns (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Verträge) geregelt werden.

dienstbesprechungen wurden auch wieder die Ehrungsvorschläge zur Verleihung der kommu-nalen Dankurkunden und Verdienstmedaillen bearbeitet. Im Jahr 2018 wurden dabei für die Kommunale Verdienstmedaille ein Vorschlag, sowie für die Kommunale Dankurkunde ebenfalls ein Vorschlag an die Regierung von Unterfranken weitergegeben.

Aufgrund der im Jahr 2017 vorgelegten Ehrungsvorschläge wurde im Jahr 2018 eine Dankurkunde ausgehändigt und durch das Bayer. Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr in München, die Kommunale Verdienst-medaille in Bronze an Frau Bürgermeisterin Erb verliehen. (Bild rechts)

Daneben wurden dem Sachgebiet durch die kreisangehörige Gemeinden insgesamt 39 gemeindliche Rechtsvorschriften (Satzungen/Verordnungen inkl. Änderungen) vorgelegt sowie diverse Zweckvereinbarungen und Verbands-satzung samt Änderungen angezeigt.

2.2.2 Finanzielles

Als verantwortliches Sachgebiet für die Erteilung evtl. erforderlicher Haushaltsgenehmigungen, ist die Beurteilung und Bewertung der finan-ziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden ein zentraler Aspekt unserer Arbeit.

1. HaushaltsvolumenVerwaltungshaushalt 177.465.327,- €Vermögenshaushalt 110.583.678,- €insgesamt 288.049.005,- €

42 | KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN, WAHLEN KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN, WAHLEN | 43

1. ALLGEMEINES

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

VERLEIHUNG DER KOMMUNALEN VERDIENSTMEDAILLE IN BRONZE AN FRAU BÜRGERMEISTERIN ERB DURCH DAS BAYERISCHE STAATSMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR

INTEGRATION IN WÜRZBURG.///BILDNACHWEIS: © REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

2. Genehmigte Kreditaufnahmen insgesamt20.241.408,00 €

44 | KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN, WAHLEN AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN | 45

Bei der Haushaltsaufstellung für das Haushalts-jahr 2018 waren vier Gemeinden nicht in der Lage, eine Zuführung zum Vermögenshaushalt zu erwirtschaften.

Insgesamt konnten im zurückliegenden Haushaltsjahr ordentliche Tilgungsausgaben in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro geleistet werden. Von sieben Gemeinden wurden darüber hinaus auch außerordentliche Tilgungsausgab-en veranschlagt.

Zusammenfassend zeigte sich, dass die Gemein-den im Landkreis grundsätzlich von der guten Wirtschaftslage mit höheren Steuereinnahmen profitieren. Wie die Finanzplanungen der Gemein-den jedoch zeigen, müssen sowohl die Rücklagen

Die steigenden Anforderungen an die Kom-munen sowohl in rechtlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht stellen diese vor immer neue Herausforderungen. Hierbei wird die Schaffung bzw. Vorhaltung einer starken und leistungsfähigen Gemeindeverwaltung mit entsprechend qualifiziertem Personal unumgänglich sein. Durch die enge Verknüp-fung des Sachgebietes mit den Aufgaben und Ansprüchen der kreisangehörigen Gemeinden wird deren organisatorischer Aufbau und ihre weitere Entwicklung auch für die die Gestaltung und für die an das Sachgebietes 2.1 „Kommu-nale Angelegenheiten“ gestellten Anforderungen zukünftig prägend sein.

angegriffen als auch neue Schulden aufgenom-men werden. Insbesondere die Instandhaltung der gemeindlichen Infrastruktur wird dabei gerade finanzschwache Gemeinden zukünftig vor große Herausforderungen stellen.

Die teilweise angespannte finanzielle Situation einiger Gemeinden führte auch im vergangenen Jahr wieder dazu, dass insgesamt 11 Städte bzw. Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld von Seiten des Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministeri-um des Innern mit einer Bedarfszuweisung bzw. Stabilisierungshilfe bedacht werden konnten. Das hierbei gewährte Finanzvolumen betrug insgesamt 6,35 Mio. €.

2.3 SONSTIGES

Das Sachgebiet wird auch in zahlreichen ander-en Rechtsgebieten, deren Vollzug den Gemein-den obliegt, eingebunden. Insbesondere z. B. beim Kindergarten-, Personal-, Feuerwehr- und Schulwesen sowie straßen- und wegerechtli-chen Thematiken. Aber auch in dienstrechtli-chen Angelegenheiten der Bürgermeister, bei Flurbereinigungsverfahren, im Bestattungsrecht und immer mehr in zivilrechtlichen Angele-genheiten wird das Sachgebiet um rechtliche Beratung und Unterstützung gebeten.

3. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND AUSBLICK

Das Amt für Jugend, Familie und Senioren hatte zum Jahresende 37 Mitarbeiter (22 Vollzeit, 15 Teilzeit) entspricht 31,01 Vollzeitstellen in den Bereichen Amtsvormundschaften/-pflegschaf-ten, Beurkundungen, Beistandschaften, Unterh-altsvorschuss, Allgemeiner Sozialer Dienst und Pflegekinderfachdienst, Familienaktivierende

AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN

1. ALLGEMEINES

Hilfe, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendger-ichtshilfe, Koordinierende Kinderschutzstelle, Jugendsozialarbeit an Schulen, Mitarbeiter des Kreisjugendringes, Heimaufsicht Altenheime und Betreuungswesen.Im Folgenden nun näheres zu den einzelnen Arbeitsbereichen:

2.1 FRÜHE HILFEN DURCH DIE KONTAKT STELLE FRÜHE KINDHEIT / KOKI RHÖN-GRABFELD

Die Kontaktstelle frühe Kindheit / KoKi ist im Amt für Jugend und Familie für die Bereitstel-lung, Organisation und Vernetzung präventiver Unterstützungsleistungen im Bereich „Frühe Hilfen“ im gesamten Landkreis Rhön-Grabfeld zuständig. Schwangere, Familien mit Babies und Kleinkindern können sich mit sämtlichen Sorgen, Nöten, Anliegen und Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre an die KoKi wenden.

Im Rahmen dieses Beratungsangebotes er-hielten alle frischgebackenen Eltern von der KoKi ein Begrüßungsschreiben im Namen des Landrats. Im Geschäftsjahr 2018 waren es 655 Familien, die so mit Post zur Geburt ihres Kindes beglückwünscht wurden.

Mit dem Begrüßungsschreiben wurden als kleine Aufmerksamkeit des Landkreises an alle Eltern mit dem ersten Kind die Elternbriefe

2. TÄTIGKEITSBEREICHE

1 – 24 (0 – 6 Jahre) versandt, die spezielle al-ters- und entwicklungsbezogene Informationen enthalten (Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und Bayerisches Landesjugendamt). Die Eltern-briefe können bei Interesse auch kostenfrei bei der KoKi abgeholt bzw. angefordert werden.

Im Jahr 2018 fanden gut 450 fallbezogenen Kontakte statt. Es wurden 15 Hausbesuche im Rahmen der Kurzzeitberatung sowie 17 Hausbesuche begleitend zu den Kinderkranken-schwester–Maßnahmen und 9 begleitende Hausbesuche im Rahmen der Haushaltscoa-chings durchgeführt (s. u.).

Durch die finanziellen Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen konnte die KoKi weiterhin zwei be-reits speziell weitergebildete Familien-Gesund-heits- und Kinderkrankenpflegerinnen für die längerfristige Arbeit direkt in Familien einsetzen. In Rahmen dieser Einsätze fanden über 100 notwendige Vorgänge zwischen den KoKi-Mitar-beiterinnen, den betreuten Familien, sonstigen Beteiligten und den Kinderkrankenschwestern statt. Die erbrachten Stunden der Kinderkran-kenschwestern direkt in den Familien beliefen sich auf ca. 230.

Erfreulicherweise konnte im Frühjahr 2018 ein neues Angebot der KoKi gestartet werden, das Haushaltscoaching. Im Rahmen dieses Angebots werden Eltern von Säuglingen und

Kleinkindern (0 – 3 Jahre) gezielt dabei unter-stützt und angeleitet, ihre Haushaltsführung zu organisieren und strukturieren. Ausgebildete Hauswirtschafterinnen begleiten eine Familie über einen längeren Zeitraum und erarbeiten mit der Familie beispielsweise eine Grundordnung, informieren über hygienische Erfordernisse, leiten die Zubereitung von gesunden und kind-gerechten Speisen an u. v. m.. Das Haushaltscoaching kommt z. B. in Frage, wenn Eltern Schwierigkeiten bei der Haushalts-führung haben, sich unsicher sind, wie sie neben der Versorgung Ihres Kindes den Haushalt „schaffen“ sollen oder ihnen die alltäglichen An-forderungen im Haushalt schwer fallen. Im Rahmen der Organisation und Begleitung der Haushaltscoachings fanden über 50 Kontakte statt, was sowohl die Beratung von Eltern als auch die organisatorische und fachliche Be-gleitung der hauswirtschaftlichen Fachkräfte umfasst. Die Finanzierung des Angebots erfolgt ebenfalls durch die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Das seit 2017 bestehende, niedrigschwellige An-gebot „Elterncafé“ wurde im vergangenen Jahr erfolgreich fortgeführt. Es findet alle zwei Wochen in der „Dorfscheu-er“ in Unsleben statt. Im Wechsel mit einem offenen Café werden Themenbereiche rund ums Kind aufbereitet und von den Familien-Gesund-heits- und Kinderkrankenschwestern (teils auch von anderen Fachkräften) vorgestellt. So wird

KONTAKT

Markus GeißlerTelefon 09771 [email protected]

zum lockeren Austausch angeregt und fachlich zu bestimmten Themen informiert, individuell beraten und Fragen beantwortet.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit fanden ca. 160 Kontakte zu Fachkräften verschiedener Berufs-gruppen (in Form von Arbeitskreisen, Runden Tischen, Regionaltreffen, persönlichen Ge-sprächen, Arbeitsgruppen, fachlicher Austausch usw.) statt.

2.2 JUGENDSOZIALARBEIT AN SCHULEN

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist ein Angebot der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII mit der Aufgabe, sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Hilfebedarf in ihrer Lebenswelt im Sozialraum Schule zu unterstüt-zen und sie im Hinblick auf eine stärkere, soziale und persönliche Integration in Schule und Gesellschaft durch Beratungen, Trainings- und Projektmaßnahmen zu begleiten. Die Jugendso-zialarbeit bildet dabei eine wichtige Schnittstelle in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Eltern und Lehrkräften misst die Jugendsozial-arbeit ebenso wie der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts und weiterführenden Hilfeangeboten im Land-kreis eine besonders wichtige Bedeutung im Hilfeprozess bei.

An der Mittelschule Bad Neustadt a. d. Saale und an der Dr. Alfred-Hauser-Schule in Ost-heim v. d. Rh. steht das Angebot der Jugend-sozialarbeit unter Trägerschaft des Landkreises direkt am Standort Schule zur Verfügung, zum 01.05.2018 ist auch Jugendsozialarbeit an der Edmund-Grom-Mittelschule Hohenroth, einge-führt, sie ist Schule mit Inklusionsprofil. Auch an der Mittelschule Bad Königshofen i. Gr. und der Adolph-Kolping-Berufsschule in Bad Neustadt a. d. Saale finanziert der Landkreis Jugendsozial-arbeit an der Schule unter freier Trägerschaft und staatlicher Förderung wesentlich mit.

2.4. GESETZLICHER JUGENDSCHUTZ

Im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes wurden geleistet:

› Behördengespräche anlässlich Veranstaltungen

› Sicherheitsgespräche mit der Polizei › Teilnahme Jugendschutzkontrollen › allg. Beratungen im Amt › Teilnahme an den Arbeitskreisen Suchtprä-

vention, Frühe Hilfen und Kinderschutz

An Ordnungswidrigkeitenanzeigen gingen folgende ein:

› Alkohol im öffentlichen Raum/ Privatsphäre 11

› Aufenthalt Tanzveranstaltungen 3 › Rauchen in der Öffentlichkeit 2

Damit war die Zahl der Anzeigen im Vergleich zum Vorjahr 2,5 mal höher. Es wurden auss-chließlich Verwarnungen ausgesprochen.

2.5. PFLEGEKINDERWESEN

Der Pflegekinderfachdienst betreute 71 Pflegekinder unter 18 Jahre und 4 volljährige Pflegekinder und deren Pflegeeltern, sowie leibliche Eltern. 4 junge Erwachsene haben sich verselbständigt und 10 neue Pflegeverhältnisse wurden installiert. Es fand ein Pflegeelternfest und regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen, gemeinsam mit der Caritasverband für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V., für Pflegeeltern statt. Weitere neue Pflegeeltern wurden über-prüft. Es konnten 2 neue Familien als Pfle-geeltern gewonnen werden. Diverse Umgänge zwischen Pflegekindern und leiblichen Eltern wurden begleitet bzw. wurden unterstützt.

Schwerpunkt der Tätigkeit der Jugendsozialar-beiter ist die Einzelfallhilfe. Im Mittelpunkt steht die Beratung der Schülerinnen und Schüler bei ihren Fragen, Problemen und Anliegen. Für eine geeignete Unterstützung arbeiten die Jugend-sozialarbeiter mit Lehrerkräften, Familien und entsprechenden Netzwerken aus Jugendamt, Beratungsstellen und Diensten zusammen. Daneben werden Projekte und Maßnahmen angeboten.

2.3 JUGENDARBEIT

Es wurden wieder drei jeweils einwöchige Zeltlager am Hillenberg vom 28.07.2018 bis 19.08.2018 veranstaltet. Daneben erfolgte die Vergabe von Jugendzeltplätzen im Landkreis Rhön-Grabfeld an insgesamt: 35 Gruppen.

Daneben sind Aufgaben der Jugendarbeit dem Kreisjugendring Rhön-Grabfeld übertragen.

› Vertretung jugendpolitischer Interessen gegenüber PolitikerInnen, Kommunal-parlamenten, Parteien und deren Jugend-organisationen

› Zusammenarbeit mit BürgermeisterInnen und Kommunalen Jugendbeauftragten – u.a. Veranstaltung Gelingende Kommunale Jugendpolitik als Standortfaktor für Kommunen mit Zukunft am 24.01.2018

› Förderung von politischer Beteiligung Jugendlicher u.a. „Bezavta- Projekt“ zur Demokratiebildungsförderung in Zusam-menarbeit mit der Wirtschaftsschule und der Jugendbildungsstätte Unterfranken und Wahlaufruf zur Landtagswahl mit der Aktion „geh wählen“ des Bezirksjugendrings

› Beratung bei Bau und Ausstattung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Jugendräume, Kinderspielplätzen,...)

› Unterstützung der Integration jugendlicher Flüchtlinge

› Beteiligung am Netzwerk zur Integration junger Migranten im Landkreis Rhön- Grabfeld

› Veranstaltung zum Weltkindertag am 22.09.2018 in Bad Neustadt

› Kontakte und Gespräche mit Jugend-verbänden – Verbandsspitzengespräch 07.06.2018 in Unsleben

› Beratung von Delegierten und Mandats-trägern

2.6. BEZIRKSSOZIALARBEIT

Die durchgeführten Hilfen zur Erziehung bzw. Hilfen für junge Volljährige sowie die Einglied-erungshilfen nach § 35a SGB VIII wurden von den Kolleginnen und dem Kollegen des Allgemeinen Sozialdienstes initiiert bzw. fachlich begleitet.

2.7. FAMILIENHILFE

FaH (Familien-aktivierende-Hilfe) ist ein ambu-lantes, intensives, bis zu sechs Wochen andau-erndes Kriseninterventionsprogramm für Familie mit Kindern. Als Kurzzeitintervention werden Familien in akuten Krisensituationen unter-stützt. Hier steht die Stärkung der vorhandenen Ressourcen im Vordergrund. Soweit erforderlich oder möglich, wird das Lebensumfeld der Famil-ienmitglieder mitaktiviert. Außerdem werden bei Bedarf zielorientierte Anbindungen an weitere Institutionen hergestellt. Aus 2017 wurde die Unterstützung von vier Familien ins Jahr 2018 mitgenommen.

2.8. FAMILIENGERICHTSHILFE

Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes leisteten Beratungen zu elterlicher

› Mitarbeiterbildung „Kräschkurs“ am 10.03.2018 in Münnerstadt in Zusammen-arbeit mit dem KJR Bad Kissingen und den Regio‘s Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen

› Mitarbeiterbildung Sprungbrett in die Jugendarbeit 12.-14.10.2018

› Jugendleiterbonus 2019 – Sponsorensuche › Jugendbildung – Beratung von Veranstal-

tern aus den Jugendverbänden › Frühjahrs-Vollversammlung am Montag,

23.04.2018 in Herschfeld › Herbst-Vollversammlung am Montag,

26.11.2018 in Bad Neustadt › Klausurwochenende 20. + 21.10.2018 › Prävention im Bereich Jugendalkoholismus

– Beteiligung an Aktionen des Arbeits-kreises Suchtprävention und Verleih von Rauschbrillen an div. Schulen und Organi-sationen

› Homepage im Internet unter www.kjr-rhoen-grabfeld.de Facebook: kjrrhoengrabfeld

› Broschüren, Flyer, Handzettel und Plakate › Kidscamp in Heustreu für 8-14-Jährige 20.

– 26.05.2018 in Heustreu › Sprachreisen nach England für 14 - 17-jäh-

rige Teens und 11 - 13-Jährige Kids (+ Einzeleinbuchungen nach Malta, Frankreich zu anderen Terminen)

› Zeltfreizeit in Kroatien für Teens ab 13 Jahre in Zusammenarbeit mit der evang. Jugend 19. – 28.05.2018

› Zeltfreizeit in Frankreich für Teens ab 13 Jahre in Zusammenarbeit mit der evang. Jugend 20.-30.08.2018

› Zeltfreizeiten in Spanien, Kroatien und Korsika für Teens von 13-17 Jahren in Kooperation mit der kommunalen Jugend-arbeit Bad Kissingen

› Kreissportfest für Mittel- und weiterführen-de Schulen in Mellrichstadt 19.07.2018

› Kreissportfest für Grundschulen in Hohen-roth 17.07.2018

› Förderung der verbandlichen und offenen Jugendarbeit – Zuschusswesen und Be-ratungsstätigkeiten

› Verleih von Hüpfburgen, Spielgeräten, Buttonmaschinen, Beamer uvm.

Davon wurde in drei Fällen die Hilfe ohne weitere Anbindung erfolgreich beendet. In einem Fall er-folgte die Anbindung an eine weitere Institution.

Im Jahr 2018 wurde die Hilfe in 13 Fällen installiert. In einem Fall wurde die Hilfe durch den Umzug der Familie beendet. In vier Fällen wurde nach einer Clearingphase eine SPFH installiert. In zwei dieser Fälle wurde innerhalb der Clearing phase ein Netzwerk mit anderen Institutionen aufgebaut. In sieben Fällen wurde die Hilfe nach Ablauf erfolgreich beendet. Davon erfolgte in einem Fall die Anbindung an eine weitere Institution. In einem Fall wurde die Hilfe aufgrund der Herausnahme der Kinder beendet.

46 | AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN | 47

Umfangreichste Aufgaben in Fallzahlen 2017 2018

Drittmeldungen diverser Stellen zu häuslichen Verhältnissen etc. 60 93

Fachkräftekonferenzen u. Schutzkonzepte Kindeswohlgefährdungen 21 27

Inobhutnahmen 12 12

Allgemeine Beratungen zu Erziehung und Entwicklung 289 261

Neue Hilfen zur Erziehung 133 127

Beendigungen von Hilfen zur Erziehung 107 76

Hilfepläne und Hilfeplanfortschreibungen zu neuen und laufenden Hilfen 215 285

Termine im Amt 394 531

Termine außerhalb des Amtes 658 697

Inobhutnahmen unbegleitete minderjährige Ausländer 18 13

Tätigkeiten 2017 2018

Beratungen zu Trennung und Scheidung, Umgang 200 208

Gerichtsverfahren zu elterlicher Sorge 54 62

Gerichtliche Umgangsverfahren 32 42

Schriftliche Berichte an das Familiengericht 77 62

Persönliche Teilnahme an Gerichtsterminen 84 120

Mitteilungen an Familiengericht gem. § 8a SGB VIII 7 11

Sorge oder Umgangsrecht, sowie in Beratungen zu Partnerschaft/Trennung/Scheidung, dazu wurden 282 Gespräche geführt.

2.9. ADOPTIONSWESEN

Seit 01.01.2003 besteht zwischen den Landkrei-sen Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt und der Stadt Schweinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

Im Berichtszeitraum erfolgten:a) Fremdadoption › allg. Info über Adoption: 4 interessierte Paare › abgeschlossene Eignungsüberprüfung: .....1 › Rglm. Begleitung von Fremdadoptionen mit

Auslandsberührung: ................... 2 Berichte › Beratung von abgebenden Eltern: .............1 › Aktueller Stand der Bewerberliste: ...........2 › Unterstützung bei der Suche nach

Herkunft: .................................................1 › Fremdadoption abgeschlossen: ................0 › Fremdadoption aus Pflegeverhältnis

entstanden: .............................................1

b) Stiefelternadoption › allg. Info: .................................................5 › abgeschlossene Stiefelternadoption (ohne

Auslandsberührung): ...............................2 › abgeschlossene Stiefelternadoption (mit

Auslandsberührung): c) Erwachsenenadoption: .......................................1d) Sonstiges › Arbeitstreffen der gemeinsamen Adop-

tionsvermittlung: .....................................4

2.11. VORMUNDSCHAFTS- UND PFLEGSCHAFTSWESEN

2.12. BEISTANDSCHAFTEN GEM. §1712 BGB

Auf Antrag eines Elternteils wird das Jugen-damt Beistand eines Kindes für Feststellungen der Vaterschaft oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Stand am 31.12.2017: 531 FälleZugang 2018: 76 FälleAbgang 2018: 112 FälleStand am 31.12.2018: 495 Fälle

Für die Beistandschaften wurden im Rech-nungsjahr 2018 1.081.720,81 € von den Kindes-unterhaltspflichtigen eingezogen und an die Unterhaltsberechtigten ausgezahlt .

2.14. UNTERHALTSVORSCHUSS(in Klammern jeweils die Daten des Vorjahres)

1. Zahl der Fälle, in denen im Monat Dezember 2018 UVG-Leistungen gezahlt wurden: 456 (419)

2. Auszahlungen und Einnahmen im Jahr 2018 lt. dem EDV-Programm „OK.JUG“

Die Ausgabensteigerungen begründen sich durch die Ausweitung des Bezugszeitraumes bis zum 18. Lebensjahr eines jungen Men-schen, statt bisher bis zum 12. Lebensjahr, und Wegfall der Höchstbezugsdauer.

3. Die Rückholquote für das Jahr 2018 beträgt: 26,42 % (37,75 %)

4. Ablehnungen von Anträgen auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz: 45 (30)

Darüber hinaus erfolgten 58 Beratungen und Unterstützungen gem. § 18 Abs. 1 SGB VIII (Beratung Eltern zu Unterhalt) und 13 Beratun-gen zu § 18 Abs. 4 SGB VIII (Beratung junge Volljährige bzgl. Unterhalt).

2.13. URKUNDSWESEN

Im Jahr 2018 wurden 473 Urkunden erstellt, davon 172 zu Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen hierzu, 93 vollstreckbare Unter-haltsverpflichtungen und Unterhaltsabänderun-gen sowie 196 Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge.

Des Weiteren wurde ein Verfahren zur Ausstel-lung einer Zweiten Vollstreckbaren Ausfertigung durchgeführt und 22 Rechtsnachfolgeklauseln sowie dazugehörige Vollstreckbare Teilaus-fertigungen erteilt. Bescheinigungen über das Vorliegen der alleinigen elterlichen Sorge wurde in ca. 70 Fällen ausgestellt.

2.10. JUGENDGERICHTSHILFE

Die Jugendgerichtshilfe ist 2016 in 383 Fällen tätig geworden und zwar füra) Jugendliche männlich .......................... 178 Fälle Jugendliche weiblich .............................. 52 Fälleb) Heranwachsende männlich ................ 198 Fälle Heranwachsende weiblich .................... 34 Fälle

Teilnahme der Jugendgerichtshilfe bei Hauptverhandlungen am Amtsgerichten .......147Teilnahme der Jugendgerichtshilfe bei Hauptverhandlungen am Landgericht..................2

Daneben erfolgten die Organisation und fach-liche Beratung des Sozialen Trainingskurses

sowie zahlreiche Ortstermine in verschiedenen Bezirkskrankenhäusern und Justizvollzugsan-stalten.

Einteilung und Überwachung von Auflagen des Jugendgerichts und Jugendschöffengerichts:

Drogenscreenings ................................................. 65Alkoholscreenings ....................................................2Sonstige......................................................................5

Arbeitsauflagen bei Straft .................................... 23Arbeitsauflagen wegen Ordnungswidrigkeiten 19davon abgeleistet .....................................................9Meldungen an Gericht .......................................... 10

48 | AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN | 49

Fallart weibl. deutsch weibl. nicht deutsch männl. deutsch männl. nicht

deutsch ohne Angabe Gesamt

Bestellte Amtsvormundschaft 16 3 13 26 - 58

Gesetzliche Amtsvormundschaft 1 - 2 - - 3

Bestellte Amtspflegschaft / Ergänzungs- pflegschaft 25 1 30 1 - 57

5. Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtver-letzung: 10 (4)

6. Strafanzeigen wegen Sozialleistungsbetrug: 1

Zum 01.01.2019 erhöhten sich die Unter-haltsvorschussbeträge. Entsprechende Änderungsbescheide ergingen im Dezember 2018 an die Leistungsbezieher.

AUSZAHLUNGEN UND EINNAHMEN

IM JAHR 2018

2.15. BERATUNGEN UND AUFSICHT ÜBER DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

1. Krippe

Beratungsgespräche zur pädagogischen Konzeption: 19

Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinan-zierung” 2017 – 2020 Termine zur Bauberatung/Finanzierung und Organisation für Träger und Kindertagesein-richtung und Kommunen im Amt für Jugend, Familie und Senioren: 23 Ortstermine: 25

2. Kindergarten

Personalberatung im Amt für Jugend, Familie und Senioren: 25Personalberatung vor Ort: 29

Kindergartenträger-Beratung im Amt für Jugend, Familie und Senioren: 18Kindergartenträger-Beratung (Bau- und Rechtsfragen) vor Ort: 24Baubesprechung/Planung/ Generalsanierung von Kindertagesstätten 27

Termine bei der Regierung:Beratung als Fachkraft nach § 8 a SGB VIII: 11(Ortstermine und Termine im Amt)Neuerteilung von Betriebserlaubnissen für Kindergarten, Hort und Krippe: 5Ortstermin Kindergarten/Belegprüfung undaufsichtliche Überprüfung 6

3. Hort

Fachberatung für Bau und pädagogische Konzeption im Amt für Jugend, Familie und Senioren: 15Ortstermin: 13

2.16. TAGESPFLEGE

Beratung von Eltern: 19pädagogische und rechtliche Beratung für Tagespflegepersonen: 12sonstige Beratung von Tagespflegepersonen 11Vermittlung von Tagespflege/Häusliche Überprüfung von Tagespflegepersonen: 1Erteilte Pflegeerlaubnisse:

2.17. VOLLZUG DES PFLEGEVERSICHERUNGS-GESETZES

Das Bundesversicherungsamt meldete 75 Fälle, in denen sich privat versicherte Personen mit ihren Beitragszahlungen in der privaten Pfle-geversicherung für mindestens sechs Monate im Rückstand befanden (§ 121 SGB XI).

4 Verfahren wurden eingestellt, da ein Verstoß nicht vorlag. 2 Verwarnungen wurden erlassen. Eine Entscheidung in den anderen Verfahren steht noch aus.

2.18. ALTENHILFE GEM. § 71 SGB XIIEs wurden 44 Anträge auf Altenhilfe bearbeitet, womit Seniorenveranstaltungen mit einem Betrag von 2.817,00 € bezuschusst werden konnten. 12 Anträge stehen noch zur Bearbei-tung an.

2.19. WIRTSCHAFTLICHE JUGENDHILFE

Aus dem Bereich der Wirtschaftlichen Jugend-hilfe werden folgende Ausgaben und Einnahmen hervorgehoben:

Ausgaben:

50 | AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN | 51

Para

graf

SGB

VIII

Hilfe

art

Prod

uktk

onto

Ausg

aben

in €

Zuga

ng

Abga

ng

Stan

d 3

1.12

.201

8

Stan

d 31

.12.

2017

§ 19 Gemeinsame Wohnform Mütter/Väter mit Kind 363230.533220 51.963,60 2 2 1 1

§ 23 Kindergartenbeiträge 361100.533220 397.890,44 708 623

§ 24 Tagespflege 361200.533120 29.283,58 5 3 8 5

§ 27 II HzE – JuSt 363310.533220 78.034,72 6 5 4 3

§ 31 HzE - Sozialpädagogische Familienhilfe 363350.533120 215.947,47 35 39 22 26

§ 32 HzE – Heilpädagogische Tagesstätte 363360.533120 405.101,02 9 18 14 23

§ 33 HzE - Vollzeitpflege 363370.533120 788.651,95 18 15 71 68

§ 34 HzE - Heimerziehung, s. betreute Wohnform 363380.533220 803.939,43 7 11 12 16

§ 34 HzE - Heimerziehung, s. betreute Wohnform UMA 363381.533220 934.780,54 10 16 14 20

§ 35a Eingliederungshilfe stationär 363430.533220 1.032.344,50 5 6 14 15

§ 41 Hilfe für junge Volljährige stationär (ohne UMA) 313.809,59

§ 42 Inobhutnahme (ohne UMA) 55.080,70

Para

graf

SGB

VIII

Hilfe

art

Prod

uktk

onto

Ausg

aben

in €

§ 33 HzE - Kostenerstattung Vollzeitpflege von anderen Jugendämtern 363370.448200 182.286,87

§ 34 HzE - Kostenerstattung Heimerziehung, s. betr. Wohnform von anderen UMA (Bezirk) 363381.448200 961.750,80

Kostenbeiträge von Eltern und jungen Menschen für teilstationäre und stationäre Hilfen für Minderjährige und Volljährige (ohne UMA)

351.467,94

Einnahmen:

2.20. VOLLZUG DES PFLEGE- UND WOHN-QUALITÄTSGESETZES (PFLEWOQG) SOWIE DER AB 01. SEPTEMBER 2011 IN KRAFT GETRETENEN AUSFÜHRUNGSVERORDNUNG (AVPFLEWOQG)

Die Anzahl der im Landkreis Rhön-Grabfeld zu überprüfenden Einrichtungen belief sich im Jahr 2017 auf 28 (14 Alten- und Pflegeheime, 6 ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie 8 Behinderteneinrichtungen).

Im Rahmen des Art. 11 PfleWoqG wurden 13 Alten- und Pflegeheime sowie 7 Behinderte-neinrichtungen im vergangenen Jahr turnus-mäßig visitiert und gem. Art. 12 PfleWoqG auch entsprechend beraten. Daneben wurden noch 19 anlassbezogene Begehungen durchgeführt, davon 15 im Rahmen einer Nachtbegehung zur Kontrolle der angewandten FeM, der Erreich-barkeit der Notrufglocken und der Nachtwa-

chenbesetzung. Für jede Begehung wurden die geforderten Berichte zur Stellungnahme und Endberichte erstellt, daneben wurden bei Ertei-lung eines Aufnahmestopps, bei der Feststel-lung von erheblichen Mängeln oder von erneut festgestellten Mängeln gebührenpflichtige Anordnungen erlassen.

Im Rahmen des Vollzugs der AVPfleWoqG wurden 15 Anträge auf Verlängerung der Anglei-chungspflichten nach § 10 Abs. 1 AVPfleWoqG, 8 Anträge auf Befreiungen nach § 50 Abs. 1 + 2 und 4 Anträge auf Befreiungen nach § 50 Abs. 4 AVPfleWoqG verbescheidet.

Ebenso wurden für Bauanträge und Nutzu-ngsänderungen Stellungnahmen für das Baua-mt gefertigt.

Im Berichtszeitraum fand 1 Dienstbesprechung mit den StMGP in Nürnberg statt.

2.21. BETREUUNGSWESEN

Im Bereich Betreuungswesen wurden folgende Aufgaben erledigt:

› Führung von Amtsbetreuungen

Stand 31.12.2017 2 FälleAbgänge im Jahr 2018 0 FälleZugänge im Jahr 2018 0 FälleStand 31.12.2018 2 Fälle

› Beteiligung der Betreuungsstelle an allen im Landkreis anfallenden Betreuungsver-fahren (persönlicher Besuch bei Betroffe-nen mit anschließendem Erstellen eines Sozialberichts für das Amtsgericht, Be-treuervorschläge, Prüfung der Eignung vor-geschlagener Betreuer, Amtshilfeersuchen durch andere Betreuungsbehörden, Unter-bringungen im Rahmen des Betreuungsge-setzes, Korrespondenz mit Berufsbetreuern und dem Betreuungsverein sowie die Wahr-nehmung der vom BtBG vorgeschriebenen „Querschnittsaufgaben“, wie Beratung und Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern, Vermittlung von Fortbildungsseminaren sowie auch Aufklärung über die sog. „Nach-qualifizierung“ von Berufsbetreuern. Bei der Anzahl der Betreuungsfälle war im vergangenen Jahr wieder eine deutlich steigende Tendenz zu verzeichnen. Betreuungsfälle im Landkreis: ca. 1300 Davon neue Betreuungsfälle im Jahr 2018: ca. 360

› Gem. § 4 BtBG haben die Betreuungs-behörden weiterhin Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten bzw. zu unterstützen. Mit dem § 6 BtBG wurde den Betreuungsbe-hörden auch die Beglaubigungskompetenz für Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsver-fügungen übertragen, was immer häufiger in Anspruch genommen wird.

2.22. VERWALTUNGSRECHTLICHER VOLLZUG DER RECHTSANGELEGENHEITEN IM GESUND-HEITSWESEN

Hier wurden folgende Aufgaben erledigt:

› Heilpraktiker und Hebammenrecht Auch im Jahr 2018 gingen wieder mehrere Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung sowohl der „allgemeinen“ als auch der „auf das Gebiet der Psychothera-pie sowie der Physiotherapie beschränkten“ Heilpraktikertätigkeit ein. Im Rahmen des Vollzugs hierbei entstandene Aufgaben waren neben der jeweiligen Erlaubnisertei-lung und dazugehörigen Kostenerhebung insbesondere die allgemeine Beratung, Übersendung von Hinweis- und Merk-blättern, Entgegennahme und Prüfung der Antragsunterlagen.

› Trinkwasserüberwachung Überwachung aller im Landkreisgebiet befindlichen öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen (Überprüfung der im Rahmen der Eigenüberwachungs-verordnung vorzulegenden Untersuchungs-befunde in Zusammenarbeit mit dem SG 3.4 (Seuchen- und Umwelthygiene), Anfor-derung säumiger Untersuchungsbefunde, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Durchführung von Ordnungswidrigkeiten-verfahren).

› Infektionsschutzgesetz Überwachung von öffentlichen Badeanstal-ten und der Badeseen gemäß § 37 IfSG i.V. m. der VO über die Qualität der Badegewäs-ser (BayBadeGewV) in Zusammenarbeit mit dem SG 3.4. Erteilung bzw. Aufhebung von Berufsverbo-ten gem. § 42 IfSG.

› Vollzug des Bayerischen Unterbringungs-gesetzes Vornehmliche (öffentlich-rechtliche) Unter-bringungen von selbstgefährdeten oder fremdgefährdenden Personen gemäß Art. 10 Abs. 1 UnterbrG in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Polizeidienststellen und der Abteilung Gesundheitswesen. Im Jahr 2018 waren in etwa so viele Unter-bringungen wie im Vorjahr zu verzeichnen.

52 | AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN AMT FÜR JUGEND, FAMILIE UND SENIOREN | 53

› Apothekenwesen u. Vollzug arzneimittel-rechtlicher Vorschriften Überwachung aller im Landkreis befindli-chen Apotheken gemäß den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Apotheken-gesetzes sowie der Apothekenbetriebs-ordnung in Zusammenarbeit bzw. unter Beratung des von der Regierung von Ober-franken für den Regierungsbezirk Unter-franken bestellten Pharmazierates (Herrn Apotheker Dr. Michael Sax, c/o Stern-Apo-theke, Brücknerstr. 9a, 97080 Würzburg).

› Daneben wurden auch im Jahr 2018 Erlaub-nisse zum Betrieb von Apotheken (auch Fi-lialapotheken nach § 2 Abs. 4 ApoG) erteilt.

› Bestattungswesen und Gräbergesetz Erstattung der Kosten für Instandhaltung und Pflege der Gräber verschiedener Ge-meinden. Genehmigungen von Friedhofserweiterun-gen, Ausgrabungen, Umbettungen, Verfol-gung in Ordnungswidrigkeiten usw..

› Gesundheitsschutzgesetz – GSG (auch sog. Nichtraucherschutzgesetz) Die mit dem GSG festgelegten erhöhten Einschränkungen wurden von den Bürgern im abgelaufenen Jahr größtenteils beachtet bzw. eingehalten. Eingegangene Anzeigen (meist anonym) von Verstößen wurden verfolgt, u. a. im Rahmen der Gaststätten- und Lebens-mittelüberwachung geprüft und nach entsprechender Aufklärung bzw. Beratung (insbesondere bei Wiederholungsfällen) ggfs. auch im Rahmen von Ordnungswidrig-keitsverfahren geahndet.

2.23. BILDUNGSREGION

Dem Landkreis Rhön-Grabfeld wurde im Januar 2015 das Qualitätssiegel Bildungsregion durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verliehen. Jugendamtsleitung und ASD-Leitung sind wei-terhin in Arbeitskreisen der Initiative Bildungs-region eingebunden, im Arbeitskreis 3 „Kein Talent darf verloren gehen – junge Menschen in besonderen Lebenslagen helfen“, wie auch im Arbeitskreis 4 „Bürgergesellschaft stärken und

entwickeln“.

2.24. HEIMAUFSICHT

Die Jugendamtsleitung wirkt bei der Heimauf-sicht durch die Regierung von Unterfranken über die Einrichtungen der Jugendhilfe im Landkreis unterstützend mit. Hierzu wurden auch Ort-stermine zur Besichtigung der Räumlichkeiten sowie zur Besprechung von Konzeptionen durchgeführt. Daneben wurden zusammen mit der Pflegesatz-kommission Franken Verhandlungen über die Entgeltsätze geführt.

2.25. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND AUSBLICK

Das Bundesteilhabegesetz bringt neue Her-ausforderungen auch für die Jugendhilfe. Die geplante SGB VIII-Reform wird immer noch diskutiert und steht noch immer an. Die weitere Zunahme von Eingliederungshilfen ist zu erwarten wie auch zunehmende Zuständigkeit-sklärungen hierzu.

Die Verschiedenheit der Problematiken von jungen Menschen und Eltern erfordern immer mehr ein gutes und vernetztes Zusammenar-beiten verschiedener Fachbereiche und Stellen, wie Kinder- und Jugendpsychiatrien und –ärzte, Krankenkassen, Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit, Kindergärten und Schulen, Polizei und natürlich der freien Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Dienste. Hier er-weist sich ein hoher Bedarf an Austausch, dem in Zukunft noch mehr Raum eingeräumt werden muss.

KONTAKT

Helga Stockheimer-FriesTelefon 09771 94-472helga.stockheimer-fries@ rhoen-grabfeld.de

54 | AMT FÜR SOZIALE ANGELGENHEITEN AMT FÜR SOZIALE ANGELGENHEITEN | 55

Im „Amt für soziale Angelegenheiten“ sind die Teilbereiche „Ausbildungsförderung“, „Sozialverwaltung“, „Wohngeldstelle“ sowie der „Pflegestützpunkt“ zusammengefasst.

1. AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG

Die Mitarbeiter/Innen der Ausbildungs-förderungsstelle sind u. a. beschäftigt mit

› dem Vollzug des Bundesausbildungsförderungs gesetzes

(BAföG) des Bayer. Ausbildungsförderungs gesetzes

(BayAföG) des Aufstiegsfortbildungsförderungs-

gesetzes (AFBG);

› der Bearbeitung von Schulpflichtversäum-nissen/Schulzwang nach dem Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Vollzug des BAföG, BayAföG

Für eine der Neigung, Eignung und Leis-tung entsprechende Ausbildung besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungs-förderung nach Maßgabe des Bundesausbil-dungsförderungsgesetzes (BAföG) bzw. des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG), sofern dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfü-gung stehen. Eine erneute Änderung / Erhöhung ist vom Gesetzgeber durch das 26. BAföGÄndG ab Sommer 2019 geplant.

2. SOZIALVERWALTUNG

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII erhalten Personen, die auf Zeit nicht erwerbsfähig sind. Für den Bereich des 3. Kapitels des SGB XII fielen in 2018 Ausgaben von 160.183,86 € an. Einnahmen wurden in Höhe von 21.497,55 € erzielt.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmind-erung – 4. Kap. SGB XII

Ab 2014 werden im Rahmen der Bundesbeteili-gung gem. § 46 a SGB XII 100 v. H. der Nettoau-sgaben der Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung erstattet. Im letzten Jahr waren Ausgaben von 2.447.313,47 € damit verbunden.

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nahm die Anzahl der Asylbewerber deutlich

AMT FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN

Vollzug des BayAföG

Im Jahr 2018 wurden keine Leistungen nach BayAföG beantragt.

Vollzug des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz – AFBG

Ziel der individuellen Förderung nach diesem Gesetz ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Ausgaben im Jahr 2018 betrugen 753.940,66 €.

2018 wurde ca. 650.000,00 € ausgezahlt.

an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegs-fortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunter-halt werden gewährt, soweit die dafür erforder-lichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

BAFÖG-ANTRÄGE

2015 2016 2017 2018

Gesamtanträge 307 287 208 228

bearbeitet 279 272 196 208

Bewilligung 223 215 144 152

Ablehnung 52 46 52 56

3. KAPITEL SGB XII

Jahr Ausgaben Einnahmen Netto-Belastung

2016 152.894,39 € 26.285,61 € 126.608,78 €

2017 183.124,49 € 38.910,28 € 144.214,21 €

2018 160.183,86 € 21.497,55 € 138.686,31 €AFBG-ANTRÄGE

2015 2016 2017 2018

Anträge 189 214 214 235

bearbeitet 169 206 196 222

Im Rahmen der Hilfe zur Pflege wurde ein Betrag von 192.291,45 € ausgezahlt.

ab. Ebenso wurde die Anzahl der durch den Landkreis für den Freistaat angemieteten dez-entralen Unterkünfte deutlich reduziert. Waren während des Höhepunktes des Asylanstiegs 87 Unterkünfte angemietet, so waren es Ende 2018 nur noch 29.2016 betrugen die Kosten für die Unterbrin-gung und die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch von 2.130.420,07 €. Für 2018 fielen Netto-Kosten von 1.636.181,48 € an. Diese werden vom Land zu 100 % erstattet.

Bildungsservicestelle

Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist der kommunale Träger.

Leistungsberechtigte sind: › Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetz-

buch II (Arbeitslosengeld II) › Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetz-

buch XII (Grundsicherung/ Sozialhilfe) › Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohn-

geld/Lastenzuschuss) › Leistungsbezieher von Kinderzuschlag

nach dem Bundeskindergeldgesetz › Leistungsbezieher nach dem Asylbewerber-

leistungsgesetz

56 | AMT FÜR SOZIALE ANGELGENHEITEN AMT FÜR SOZIALE ANGELGENHEITEN | 57

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: › Kosten für eintägige Ausflüge der Schule/

Kindertageseinrichtung › Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von

Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen

› persönlicher Schulbedarf › Schülerbeförderungskosten (soweit sie

nicht von Dritten übernommen werden) › ergänzende angemessene Lernförderung › Mehraufwendungen für das gemein-

schaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten

› Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr

Folgende Leistungen (Fälle) wurden 2018 gewährt:

Die Gesamtausgaben beliefen sich 2017 auf 74.130,09 €.

Soziale Wohnungsbörse im Landkreis Rhön-Grabfeld

Um Personen mit geringem Einkommen bei der Suche von günstigem Wohnraum zu unter-stützen, wurde im Landkreis Rhön-Grabfeld ab 01.01.2007 eine Wohnungsbörse eingerichtet, die seit 01.01.2008 im Landratsamt unterge-bracht ist.

Es werden Mietgesuche aufgenommen und Wohnungsangebote erfasst. Die Wohnungs-börse konnte auch im Jahr 2018 einige Wohnun-gen vermitteln. Genauen Angaben sind wegen der fehlenden Rückmeldungen der Vermieter und der Wohnungssuchenden nicht möglich.

eintägige Ausflüge 66

mehrtägige Klassenfahrten 97

Schulbedarf 268

Schülerbeförderung 0

Lernförderung 5

Mittagsverpflegung 494

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 111

3. WOHNGELDSTELLE

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraums geleistet. Mieter von Wohn-raum erhalten Mietzuschuss, Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen

Ausgaben

Für Mietzuschuss wurde 2018 ein Betrag von 372.525,09 € und für Lastenzuschuss ein Betrag von 71.405,798 € ausgezahlt.

4. PFLEGESTÜTZPUNKT

Aufgabe des Pflegestützpunkts Rhön-Grabfeld, der seit Juni 2011 besteht, ist es, Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter individuell, umfassend, kompetent, neutral und kostenfrei zu beraten. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist der § 7c SGB XI.

Die beiden gleichrangigen Träger, der Landkreis Rhön-Grabfeld sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegekassen teilen die Sachkosten und stel-len je die Hälfte der Personalkapazität mit jeweils 20 Stunden pro Woche und Träger. Geschäfts-führend ist der Landkreis Rhön-Grabfeld.Die vom Land Bayern geförderten Fachstellen für pflegende Angehörige der Diakonie Bad Neustadt und des Kreiscaritasverbandes sind enger Partner mit dem Themenschwerpunkt

Lastenzuschuss. Die Höhe der jeweiligen Wohngeldbeträge ist abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen, der Höhe der anzuerkennenden Miete bzw. Belastung und dem Ort, in dem sich die Wohnung bzw. das Eigenheim befindet.

Die Themen der Beratung sind im Folgenden aufgelistet:

› Häusliche Pflege › Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen › Rechtliche Vertretung › Landespflegegeld › Zusätzliche Betreuungsleistungen

(Entlastungsbetrag) › Teilstationäre Pflege › Kurzzeitpflege › wohnumfeldverbessernde Maßnahmen › Vollstationäre Pflege

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

› Care Management Die Übersicht der Angebote aller regionalen Dienstleister auf dem Pflege-, Unterstüt-zungs-, Sozial- und Gesundheitssektor wurden mit Angabe der Stammdaten und Inhalten der Leistungen erfasst und werden regelmäßig aktualisiert.

› Öffentlichkeitsarbeit Bei Vorträgen und Veranstaltungen wurden Ziele und Aufgaben des Pflegestütz-punktes, Angebote der Unterstützung zu Hause, in teilstationären oder stationären Einrichtungen, Möglichkeiten der Entlas-tung pflegender Angehöriger, Fragen zur Finanzierung, zur Wohnungsanpassung vorgestellt.

In den Gemeinden fanden auf Wunsch bei den Seniorennachmittagen Vorträge des PSP statt. Darüber hinaus wurde in den Gemeindeblättch-en Anzeigen des PSP abgedruckt. Insgesamt hielten die Mitarbeiterinnen des PSP sieben Vorträge und haben fünf Mal einen Stand auf einer Veranstaltung betrieben.

In diesem Jahr haben zwei Großveranstaltun-gen stattgefunden, die vom PSP initiiert wurden.

Am 29.09.2018 fand der „Marktplatz der Pflege: Heute und im Jahr 2040“ auf dem Marktplatz in Bad Neustadt statt. Auf dieser Veranstaltung mit Messecharakter haben sich an zwölf Ständen ne-unzehn Einrichtungen des Landkreises präsentiert und vorgestellt. Der Marktplatz der Pflege hatte

MIETZUSCHUSS

Jahr Anträge Bewilligungen Ablehnungen Einstellungen

2016 813 748 403 38

2017 603 495 256 46

2018 514 450 245 34

LASTENZUSCHUSS

Jahr Anträge Bewilligungen Ablehnungen Einstellungen

2016 88 120 24 2

2017 72 112 41 1

2018 76 67 31 6

dementielle Erkrankungen und Entlastung pflegender Angehörige.

Tätigkeiten

Im Jahr 2018 fanden insgesamt 809 Beratun-gen statt, das sind 20% mehr als im Jahr 2017 und 34% mehr als im Jahr 2016. .Davon waren 87 % der zu Beratenden Erstkon-takte und 13 % Folgekontakte. Inhaltlich lassen sich die Auskünfte in vier Bereiche klassifizieren: › 68% Information › 27 % Beratung › 2 % Versorgungsplan › 3 % Sonstiges

alle Attribute einer gelungenen Veranstaltung. Die engagierten Aussteller aus dem Pflegebereich schufen eine lockere Atmosphäre, in der sich

Passanten gerne informierten und der Austausch untereinander und mit politischen Repräsentanten einen angenehmen Charakter bekam.

Auf Initiative des Pflegestützpunktes Rhön-Grabfeld gastierte „das kleine ensem-ble“ im Rahmen des Aktionsmonats „Gesund älter werden“ am 28.Oktober im Bildhäuser Hof in Bad Neustadt. „Ich erinnere mich genau“ schilderte liebevoll die Geschichte einer Mutter-Tochter-Beziehung, die durch

die Erkrankung der Mutter an Demenz auf die Probe gestellt wird. Ohne Klischees zeigt das kleine Ensemble, wie sich der Weg der ersten Aussetzer bis zur völligen Unselbstständig-keit vollzieht. Die Veranstaltung war sehr gut besucht und für Angehörige von dementiell erkrankten Menschen kostenfrei.

› Netzwerkarbeit: Seine Vernetzungs-aufgabe nahm der Pflegestützpunkt auf unterschiedliche Weise wahr. Dies erfolgte insbesondere durch persönliche Kontakt-aufnahme zu Pflegedienstleistern den Sozialdiensten der Kliniken und Kontakte mit weiteren Akteuren.

› Marktentwicklung: Die Einholung von Informationen zu neuen und bestehenden Leistungsangeboten gehört zur originären Aufgaben des Pflegestützpunktes. Die

Pflegebedarfsplanung des Landkreises Rhön-Grabfeld wird im Jahr 2019 vom Insti-tut Modus erstellt.

KONTAKT

Jürgen MarschallTelefon 09771 94-221juergen.marschall@ rhoen-grabfeld.de

Die Staatl. Rechnungsprüfungsstelle ist überörtliches Prüfungsorgan für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckver-bände im Landkreis Rhön-Grabfeld, soweit keine Mitgliedschaft beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorliegt. Ferner unterliegen gemeindliche Unternehmen und Beteiligungen der Betätigungsprüfung (Art. 106 GO).Darüber hinaus ist die Rechnungsprüfungsstelle in haushalts- und finanzwirtschaftlichen Angele-genheiten aller kommunalen Körperschaften mit Sitz im Landkreis gutachtlich und beratend tätig, soweit die Aufsicht nicht bei der Regierung von Unterfranken liegt. Die Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auf 7 Verwaltungsgemeinschaf-ten, 37 Gemeinden, 11 Abwasser- und Wasser-zweckverbände, 13 Schulverbände und einen Zweckverband Bauhofgemeinschaft. Daneben sind 3 verselbständigte kommunale Unterneh-men, umfangreiche Beteiligungen an Unterneh-men, sowie kommunal verwaltete Stiftungen, zu berücksichtigen (s. a Art. 86 ff. GO).Die Tätigkeit 2018 wurde in einem Bericht an die Regierung von Unterfranken vom 23.01.2019 ausführlich dargestellt.Über die Aufgaben und die Zuständigkeit der Rechnungsprüfungsstelle kann man sich auf dem Landkreisportal informieren.

RECHNUNGSPRÜFUNG UND WEITERE AUFGABEN

Der Arbeitsschwerpunkt im Jahr 2018 lag auf den turnusmäßigen Prüfungen der Jahresrech-nungen und Kassenprüfungen (Art. 105, 106 GO). Dabei wurden Defizite bei der Durchsetzu-ng von Einnahmemöglichkeiten festgestellt und Einsparmöglichkeiten dargelegt (s. a. Art. 62 GO). Ein Hauptgewicht bei den Prüfungen lag im Bereich der Beiträge und Gebühren. Daneben standen Fragen der Wirtschaftlichkeit (s. a. Art. 61 GO) im Fokus. Von großer Bedeutung war die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns (s. a. Art. 56 GO).

Die Rechnungsprüfungsstelle wurde daneben von den kommunalen Körperschaften vielfach zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet

Die freie Finanzspanne nach den Rechnung-sergebnissen ist im Jahr 2017 gegenüber 2016 erstmals seit 2009 nicht mehr gestiegen. Aber nur 2 (2016: 4) Gemeinden waren im Rechnungsjahr 2017 nicht in der Lage, eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsverpflichtungen zu erwirtschaften.

STAATLICHE RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE

(s. a. § 9 KommPrV). Auch die Mitwirkung innerhalb des Landratsamtes, insbesondere die Begutachtung von Haushaltssatzungen und Zu-wendungsanträgen, sowie Stellungnahmen im

Eine erhebliche Fristüberschreitung beim Erlass der Haushaltssatzung bzw. bei der Aufstellung der Jahresrechnung widerspricht einer geord-neten Haushaltswirtschaft.

Die Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld haben insgesamt eine geordnete Finanzlage. Die Bandbreite in der finanziellen Leistungs-fähigkeit ist jedoch groß, einige Gemeinden sind weiterhin finanzschwach. Im Jahr 2017 und nach vorläufigen Daten auch im Jahr 2018, hat

* JEDE NEGATIVE FINANZSPANNE EINER GEMEINDE (ZUFÜHRUNG VOM VERMÖGENSHAUSHALT) WURDE DABEI IN € BERÜCKSICHTIGT.

** JEDE NEGATIVE FINANZSPANNE EINER GEMEINDE WURDE DABEI MIT „0 %“ ANGESETZT.

* INKL. OFFENER KASSENKREDITEN

HAUSHALTSWIRTSCHAFT UND FINANZLAGE DER GEMEINDEN

Rahmen von Vorgängen der Staatl. Rechtsauf-sichtsbehörde, war umfangreich.Im Intranet des Landkreises wurden zahlreiche Daten und Unterlagen eingestellt (Datenbank).

sich die Finanzlage trotz gestiegener laufender Ausgaben weiter verbessert. Die Gründe liegen in der guten gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland und den dadurch nochmals gestiegenen gemeindlichen Steuereinnahmen, sowie erhöhten Finanzausgleichsmitteln und Zuwendungen.Die Rechnungsergebnisse und die Haushaltsansätze aller 37 Gemeinden im Land-kreis stellen sich im Vergleich der letzten Jahre wie folgt dar:

STAATLICHE RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE | 59

VORLAGE HAUSHALTE GEMEINDEN 2018 2017

Aufstellung Jahresrechnung Gemeinden

2017 2016

Nach dem 1. Quartal 18 26 verspätet (nach dem 30.06.) 5 6

Nach dem 2. Quartal 3 5

Rechnungsergebnisse in € Haushaltsansätze in €

2015 2016 2017 2017 2018

Verwaltungshaushalt 172.470.887,34 176.941.190,15 180.385.145,95 168.441.769,00 177.465.327,00

• Bereinigte Einnahmen 148.853.653,78 154.237.704,14 158.787.458,54 151.198.295,00 158.448.900,00

Vermögenshaushalt VMH 74.961.048,00 75.199.708,46 84.188.843,69 99.118.584,00 110.583.678,00

Kredite (ohne Umschuldung)

4.920.000,00 11.990.000,00 2.235.000,00 10.248.400,00 20.241.408,00

Zuführungen zum VMH (ohne Sonderrücklage)

29.871.215,41 28.303.850,08 25.094.203,28 6.868.636,00 10.967.031,00

Zuführungen vom VMH (ohne Sonderrücklage)

48.775,96 311.036,34 0,00 163.908,00 1.208.990,00

Ordentl. Tilgungen 5.626.212,28 7.318.552,60 5.553.639,43 4.727.439,00 4.294.100,00

• Außenordentl.Tilgungen 5.952.223,21 3.729.113,65 1.797.107,69 1.693.900,00 2.235.400,00

Freie Finanzspanne (FF)* 22.012.060,73 20.875.463,70 20.764.401,65 7.022.402,00 10.441.673,00

FF in % d. ber. Einn. ** 14,33 % 16,08 % 16,04 % 8,22 % 8,32 %

Nur 3 (2016: 4) Gemeinden erreichten keine freie Finanzspanne von mind. 5 % der bereinigten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.Nach den Haushaltsansätzen für das Jahr 2018 liegt die freie Finanzspanne bei 10 (2017: 13) Gemeinden unter 5 %. Bessere Rechnung-sergebnisse sind absehbar.

Die Verschuldung der Gemeinden im Landkreis ist überdurchschnittlich:

Der Gesamtschuldenstand der Gemeinden ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,2 Mio. € gefallen und betrug zum 31.12.2017 insgesamt 60.224.000 €. Für das Ergebnis 2018 wird ein Anstieg der Verschuldung erwartet.Im Jahr 2017 lagen 19 (2016: 20) Gemeinden mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung - teilweise erheblich - über dem Landesdurchschnitt ver-gleichbarer Gemeinden (niedrigste bzw. höchste Verschuldung im Landkreis: 0 €/Einw. bzw. 1.886 €/Einw.).

Einen Beitrag zur Rückführung der Verschuldung und einen Impuls für Investitionen leisteten die Stabilisierungshilfen (2018: 6,35 Mio. € für 11 Gemeinden, 2017: 4,75 Mio. € für 9 Gemeinden).

Die Kassenlage ist insgesamt geordnet. Zum 31.12.2017 hatte nur 1 Gemeinde Kassenkredite (216.000 €) offen. Ein gutes Ergebnis ist auch für das Jahr 2018 zu erwarten.Die Konditionen für Kommunalkredite sind wei-terhin günstig. Andererseits sind als Auswirkun-gen der Politik der Europäischen Zentralbank

nach wie vor niedrigste Habenzinsen und sogar Negativzinsen („Verwahrgebühren“) auf Gutha-ben zu beklagen.Der Rücklagenstand („Soll“) der Gemeinden im Landkreis lag zum 31.12.2017 bei insgesamt

60.690.110,45 € (= 760,18 €/Einw.) und damit um rd. 7,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Davon waren rd. 6,7 Mio. € zweckgebundene Sonderrücklagen. Ein gutes Ergebnis ist auch für den Jahresabschluss 2018 absehbar.

58 | STAATLICHE RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE

Die Realsteuerhebesätze 2017 stellen sich im Vergleich wie folgt dar (Durchschnittswerte):

Im Haushaltsjahr 2018 haben nochmals 2 (2017: 2) Gemeinden ihren Gewerbesteuerhe-besatz erhöht. In 2 Fällen (2017: 4) wurde der Grundsteuerhebesatz A und B angehoben. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich 2018 um 12,3 % gegenüber dem Vorjahr erhöht und mit 33.210.985 € einen neuen Höchstwert erreicht.

Die Steuerkraft im Landkreis Rhön-Grabfeld ist in den letzten Jahren angestiegen. Der Landes-durchschnitt der bayer. Gemeinden wird jedoch bei weitem nicht erreicht (2019: 72,4 %, 2018: 72,7 %, 2017: 72,4 %).

Zur Bestreitung der laufenden Ausgaben sind die Gemeinden im Landkreis in überdurchschnittli-chem Maße von staatlichen Umverteilungsmit-teln abhängig. Insbesondere die Schlüsselzu-weisungen und Einkommensteuerbeteiligungen finanzieren erheblich die Verwaltungshaushalte:

Ein interessanter Blick auf die Kreisumlage: Mit einem Umlagesatz 2017 von 47,3 % (2016 48,0 %), wurden 35.703.116,58 € (2016: 34.067.496,48 €) von den Gemeinden im Land-kreis geleistet. Dies waren 2017 22,5 % (2016 22,1 %) der bereinigten Einnahmen der Ver-

ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND AUSBLICK ZUR FINANZLAGE

Die laufenden Kosten in den kommunalen Körperschaften sind angestiegen. Trotz der seit Jahren außergewöhnlichen Einnahmesituation werden die Abschreibungsbeträge der gemein-dlichen Einrichtungen in einem zu geringen Umfang erwirtschaftet. Zu bedenken ist auch, dass die Pro-Kopf-Belastung der Bürger durch Personal- und Betriebskosten der Einrichtungen steigt.

Die kommunale Investitionstätigkeit hat sich 2017 summenmäßig weiter erhöht. Trotzdem hat sich die auf den Gesamthaushalt bezogene Sachinvestitionsquote im Landkreis im Jahr 2017 auf 20,5 (2016: 24,4) verringert, diese liegt aber noch im Landesdurchschnitt. In den Haushaltssatzungen 2018 war eine weitere Steigerung der Investitionsausgaben geplant. Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wird die Investitionstätigkeit im Ergebnis 2018

waltungshaushalte aller Gemeinden. Mit einem weiter verringerten Umlagesatz von 46,5 % hat sich die Umlage im Jahr 2018 auf 36.627.080,54 € nochmals erhöht. In den o. g. Daten zur Verschuldung und zu den Rücklagen sind die relativ geringen Summen

voraussichtlich nicht weiter steigen. Es konnten nicht alle geplanten Investitionen realisiert werden. Die Gründe lagen insbesondere an Planungsabläufen und in Finanzierungsfragen; Verzögerungen liegen inzwischen auch an Ka-pazitätsengpässen (Firmen, Planer, Verwaltung). Trotz der in den letzten Jahren erhöhten Investi-tionsausgaben wurde der aufgestaute Neuin-vestitions- und Sanierungsbedarf im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge nicht wesentlich verringert.

Die Abhängigkeit der Gemeinden vom Staat hat sich in den letzten Jahren tendenziell verstärkt (z. B. Wegfall eigener Einnahmemöglichkeiten über Straßenausbaubeiträge; hoher Anteil der Umverteilungsmittel, stärkere Projektförderung mit entsprechender staatlicher Steuerung, auf-wendige Betriebs- und Investitionsvorgaben).

Aufgrund der nach der neuesten Steuerschätzung zwar nach unten korrigierten, aber trotzdem stark-en Steuereinnahmen und einem neuen Rekord bei

der Zweckverbände und der gemeindlichen Unternehmen nicht enthalten. Auch die ausgela-gerte Verschuldung über Sonderfinanzierungen (Geschäftsbesorgungsverträge) ist in den Daten nicht berücksichtigt. Diese Finanzierungsmodelle spielen im Landkreis nur eine unbedeutende Rolle.

den staatlichen Finanzausgleichs- und Fördermit-teln, wird sich die positive finanzielle Entwicklung der Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld im Jahr 2019 nochmals fortsetzen.

Die finanziellen Spielräume bleiben aber durch steigende Ausgaben eng. Es liegt auch keine nachhaltige Entspannung der Finanzlage vor. Erhebliche Problemlagen werden durch die außergewöhnlich gute Einnahmensituation nur überdeckt. Bei Investitionen stellt sich die Frage, ob immer die richtigen Prioritäten gesetzt werden. Nach den neuesten Wirtschaftsprognosen deu-ten sich eine Beruhigung der seit ca. 10 Jahren sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung und damit deutlich geringere Zuwächse der Steuere-innahmen und Zuwendungen an. Der struktur-elle Veränderungsbedarf, die Folgekosten von Maßnahmen, Konsolidierungsmaßnahmen und neue Strategien (z. B. interkommunale Zusam-menarbeit) sollten auch deshalb noch stärker im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.

60 | STAATLICHE RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE STAATLICHE RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE | 61

RJ 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Einkommensteuerbeteiligung in € 29.748.320 31.708.917 33.256.135 34.912.964 37.711.772 40.157.509

in % der ber. Einn. d. VWH* 21,9 22,9 22,3 22,5 23,7 *

* 2018: Berechnung nicht möglich, da Rechnungsergebnisse noch nicht vorliegen

KONTAKT

Rainer EhrhardtTelefon 09771 [email protected]

Die Schlüsselzuweisungen betrugen im Jahr 2018 23.235.772,00 € (290,97 €/Einw.) und liegen damit weiterhin erheblich über den Sätzen für kreisangehörige Gemeinden in Bayern (168,06 €/Einw.) und in Unterfranken (223,56 €/Einw.). Sie hatten im Landkreis im Jahr 2017 mit

21.988.124,00 € einen Anteil von 13,85 % (2016: 14,7 %) an den bereinigten Einnahmen der Ver-waltungshaushalte der Gemeinden im Landkreis.

fungen und Feuerstättenschauen sowie zu den entsprechenden Rechnungen erteilt.

JAGDWESEN

Ausstellung/Verlängerung von Jagdscheinen 392

Zuverlässigkeits-Überprüfungen 330

Überprüfung von Jagdpachtverträgen 21

Bearbeitung von Rotwild- Abschussmeldungen 127

Kontrolle und EDV-Eingabe von Streckenlisten 230

Beratung von Jagdgenossenschaften ca. 50

Auskünfte in jagdrechtlichen Fragen ca. 75

Ausgabe von Wildursprungs- marken/-scheinen 1.569

Rund 35 Jägern konnte die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung gestattet werden. Über einen Antrag auf Freigabe sog. Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwar-zwild ist noch nicht abschließend entschieden.Mitte Dezember waren die Forstlichen Gu-tachten zur Situation der Waldverjüngung an

Das Waffenrecht umfasst die Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Erteilung von Waffen- und Munitionserwerbsberechtigungen, Ein- und Aus-trag von Waffen, Ausstellung und Verlängerung von Europäischen Feuerwaffenpässen und Waffenscheinen, Ein- und Ausfuhrerlaubnisse von Waffen, Ausnahmegenehmigungen zum Schießen außerhalb von Schießstätten und Ausnahmegene-hmigungen für das Schießen von Jungschützen zwischen 10 und 12 Jahren auf Schießstätten.

Auch im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen/Mu-nition durchgeführt. Allerdings musste einige Wochen pausiert werden, da der Kollege krank-heitsbedingt ausgefallen ist.

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG

3.1.1 SICHERHEIT UND ORDNUNG, JAGD UND FISCHEREI

3.1.2 WAFFEN- UND SPRENGSTOFFRECHT, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

insgesamt fast 450 Revierinhaber, Jagdgenos-senschaften bzw. Eigenjagdbesitzer und Hegegemeinschaftsleiter zu verteilen.

FISCHEREIRECHTEs wurden drei Fischerei-Pachtverträge geprüft und für fünf Gewässer die Ausstellung von Erlaubnisscheinen (Angelkarten) genehmigt. Erlaubnisse zur Elektrobefischung wurden nicht beantragt.Daneben waren ca. 40 Anfragen von Bürgern und Gemeinden, insbesondere hinsichtlich der Erteilung von Fischereischeinen und des Beste-hens von Fischereirechten, zu beantworten.

LEBENSMITTELRECHTWie schon in den vergangenen Jahren wurden nur relativ wenige Lebensmittelproben von Herstellern aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld beanstandet. Vertreten waren dabei neben einem Bedarfsgegenstand ein Joghurt, ein Honig und ein Weizenbier. Bemängelt wurden ausschließlich fehlerhafte bzw. unvollständige Kennzeichnungen der Produkte. Gegen vier Betriebe mussten Verwarnungs- bzw. Bußgelder

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit und persön-lichen Eignung der Erben konnte abgeschlossen werden.Weiterhin werden Waffenhandelserlaubnisse erteilt und die Waffenhändler regelmäßig überprüft.

Genehmigungen zum Betrieb von Schießstätten werden erteilt und dafür Sorge getragen, dass in regelmäßigen Abständen die Sicherheit der Schießanlagen von einem Sachverständigen überprüft werden.

Das Sprengstoffrecht umfasst die Ausstellung und Verlängerung von Erlaubnissen zum Erwerb, Umgang und Verbringen von Sprengstoffen zum

verhängt werden, da im Rahmen von Betriebs-kontrollen nicht unerhebliche Hygienemängel festgestellt wurden.

SONSTIGES

Neuverpflichtungen von Feldgeschworenen 19

Bestätigung von Landpachtverträgen 155

Veröffentlichung geplanter Manöver 8

Aufgrund verschiedener Flurbereinigung-smaßnahmen waren deutlich mehr Landpacht-verträge zu bestätigen als in den Vorjahren.

AUSBLICKFür die untere Jagdbehörde steht im Frühjahr 2019 wieder die sehr aufwändige dreijährige Rehwild-Abschussplanung für sämtliche 230 Jagdreviere im Landkreis an.Bayernweit werden die eingeleiteten Maßnah-men zur Prävention und etwaigen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, die 2017/18 erstmals in Tschechien und Belgien aufgetreten ist, fortzuführen sein.

Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderlader- oder Böllerschießen.

Beim Landratsamt zur Vernichtung abgegebene Waffen werden erfasst und in einem Waffen-raum verwahrt, bis sie zum Landeskriminalamt in München verbracht werden können. Der Transport ist nur in speziellen Boxen mit den entsprechenden Begleitpapieren und einer Liste, wo jede erlaubnispflichtige Schusswaffe einzeln mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen werden muss, erlaubt und wird dann nach Terminabsprache durch die Polizeidienststellen transportiert.

62 | RUBRIK ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG | 63

Eindeutiger Schwerpunkt der Tätigkeiten im Jahre 2018 war wiederum der Vollzug des Jag-drechts. An zweiter Stelle in puncto Arbeitsanfall lag der Aufgabenbereich “Kaminkehrerwesen”. Die näheren Einzelheiten sind der nachstehe-nden Übersicht zu entnehmen.

ALLGEMEINES SICHERHEITSRECHTNeben der Beantwortung von etwa 45 sicher-heitsrelevanten Anfragen von Bürgern und Kom-munen waren diverse Gemeinde-Verordnungen zu überprüfen, die selten Anlass zu Beanstand-ungen gaben.Zusammen mit Polizei und Jugendamt wurde weiter darauf hingewirkt, dass die Gemeinden das vom Polizeipräsidium Unterfranken und der Regierung von Unterfranken erarbeitete Rahmenkonzept für Feste und Vergnügungsver-anstaltungen auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt in die Praxis umsetzen.

VERSAMMLUNGENBeim Landratsamt angemeldet wurden lediglich sieben Demonstrationen bzw. Kundgebungen.

Da es sich überwiegend um kleinere Veran-staltungen mit geringer Beeinträchtigung des Staßenverkehrs handelte, mussten ausnahms-weise keine Auflagenbescheide erlassen werden. Die Versammlungen wurden von verschiedenen Bürgerinitiativen sowie gewerk-schaftlichen und politischen Gruppierungen or-ganisiert. Neben der Verkehrsbelastung in zwei Ortschaften hatten sie vor allem die Tarifrunde in der Metallindustrie, die Landtagswahl in Bayern und ein geplantes Biodiversitätszentrum in der Rhön zum Thema.

SAMMLUNGEN/LOTTERIEN/WETTENDie seit über zehn Jahren erlaubnisfreien Haus- und Straßensammlungen verschiedener Organisationen verliefen durchweg beschwerde-frei. Gegen aggressives Betteln von Einzelperso-nen oder Gruppen musste die Polizei nur ganz sporadisch einschreiten.Mit der von der Regierung von Unterfranken er-lassenen Allgemeinverfügung wurde wiederum einer Vielzahl von Wohltätigkeitsverbänden und örtlichen Vereinen ein entsprechender Losverkauf bis 40.000,00 € gestattet. Probleme hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten

oder der Durchführung von Pokerturnieren etc. wurden nicht bekannt.

KAMINKEHRERWESEN

Verfahren zur Beitreibung ausstehen-der Kaminkehrergebühren 7

Erstellte Leistungsbescheide 4

Verfahren zur zwangsweisen Durch-setzung von Schornsteinfegerarbeiten 51

Erstellte Zweitbescheide/Anordnun-gen Feuerstättenschau 15

Durchgeführte Ersatzvornahmen 7

Auskünfte an Grundstückseigentümer ca. 25

In fast allen Kehrbezirken musste das Lan-dratsamt förmliche Anordnungen zur Erledigung der vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten treffen. Da öffentlich-rechtliche Gebühren nur noch für die hoheitlichen Tätigkeiten (Feuerstät-tenschau, Bauabnahme) der Bezirksschornstein-feger erhoben werden, sind die Verfahren zu deren Beitreibung auf überschaubarem Niveau. Etwa 25 Bürgern wurden Auskünfte vor allem zur Häufigkeit von Kaminreinigungen, Überprü-

WAFFENRECHT

SPRENGSTOFFRECHT

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN(außer Veterinär- und Lebensmittelrecht)Insgesamt waren 71 Ordnungswidrigkeiten-An-zeigen zu verfolgen, die sich im Einzelnen auf die nachstehenden Aufgabenbereiche verteilen:

64 | ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG | 65

Ausstellung von Waffenbesitzkarten/Erteilung von Waffen- und Munitionserwerbsberechtigungen 252

Ein/Austrag bzw. An-/Abmeldung von Waffen 1.329

Ausstellung von kleinen Waffenscheinen 53

Ausstellung/Verlängerung/Nachtrag Europ. Feuerwaffenpässe 47

Vorherige Einwilligung Ein/Ausfuhr von Waffen/Munition 26

Regelüberprüfung von Schießstätten/Behebung von Mängeln 21

Ausnahme vom Alterserfordernis beim Schießen auf Schießstätten 6

Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten 1

Überprüfung Waffenbesitzer Aufbewahrung 240

Überprüfung Anzahl der Waffen 1.101

Prüfung Bedürfnis und persönliche Eignung Sportschützen 57

Prüfung Bedürfnis Sportschützen ca. 70

Prüfung persönliche Eignung Erben 156

Zuverlässigkeitsüberprüfung 2.425

Androhung und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse ca. 25

Abgabe von Waffen beim Bayerischen Landeskriminalamt 65

Erteilung/Verlängerung von Erlaubnissen zum Erwerb/Umgang von/mit Böller-, Schwarz- und Nitropulver 32

Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen 12

LStVG/OWiG 6

FTG 5

GastG 7

JagdG 12

VVB 4

WaffG 26

1. SprengV 6

Sonstige 3

GEWERBERECHTDer Bereich des Gewerberechts umfasst u. a. die Überprüfung der bei den Gemeinden einge-gangenen Gewerbeanzeigen auf Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Plausibilität. Anschließend werden die Daten über das EDV-Programm „GEWAN“ an das Statistische Landesamt freigegeben. Gleichzeitig müssen die überwa-chungsbedürftigen und erlaubnispflichtigen Gewerbe herausgefiltert und entsprechend bear-beitet werden. Angezeigten Verstößen gegen die Handwerksordnung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer, und bei angezeigter Schwarzarbeit mit dem Hauptzollamt Schwein-furt, nachgegangen. Bei Anträgen auf Erteilung von Reisegewerbekarten muss die persönliche und gewerbliche Zuverlässigkeit der Antragstell-er überprüft werden. Außerdem ist festzustellen,

GASTSTÄTTENRECHTAuch im Gaststättenrecht werden die Inhaber erlaubnispflichtiger Gaststätten, also Gaststät-ten mit Alkoholausschank, auf ihre Zuverlässig-keit hin überprüft. Gerade im Gaststättenbereich ist die Zuverlässigkeit besonders wichtig, da den Wirten mit der Gaststättenerlaubnis eine hohe Verantwortung für die körperliche und geistige Unversehrtheit ihrer Gäste anvertraut wird. Daneben werden auch die Gaststätten selbst auf ihre räumliche Geeignetheit hin überprüft. Nach Anhörung verschiedener Träger öffentlich-er Belange wie z. B. Lebensmittelüberwachung,

3.1.3 GEWERBE, GASTSTÄTTEN, VETERINÄRRECHT

ob die beantragten Tätigkeiten im Reisegewerbe erlaubt sind. Da die Reisegewerbekarten in der Regel unbefristet ausgestellt werden, ist jährlich zu prüfen, ob die Erlaubnisinhaber ihr Gewerbe noch betreiben.Anfragen zu Wanderlagern und sonstigen Veran-staltungen nach § 56 a und § 64 ff GewO gehen, auch nach Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinden, nach wie vor beim Landratsamt ein, und werden bearbeitet. Außerdem wir überwacht, ob alle gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. Beachtung des Feiertagsgesetzes oder des Ladenschlussge-setzes eingehalten werden. Bei Festsetzungen für Messen, Märk-ten etc. wird nach wie vor überprüft, ob eine ausreichende und der jeweiligen Veranstaltung entsprechende Vielfalt an Ausstellern und Waren vorliegt. Erlaubnisse nach § 34 c GewO

Bauamt, Polizei, Immissionsschutz usw. wird dann die Gaststättenerlaubnis ggf. unter Aufla-gen erteilt.

müssen daraufhin überwacht werden, ob die nach der Makler- und Bauträgerverordnung not-wendigen Prüfberichte vorgelegt werden und ob irgendwelche Verstöße festgestellt wurden.Im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsver-fahrens wird ein neues Bewachungsregister erstellt, das künftig einen bundesweiten Zugriff auf Daten der Bewacherfirmen ermög-lichen soll. Mit dem Aufbau dieses Registers wurde bereits Mitte 2018 begonnen.Gewerbeuntersagungen werden sowohl auf Antrag des Finanzamtes als auch anderer Insti-tutionen in die Wege geleitet. Vorher wird jedoch versucht auf die Gewerbetreibenden dahinge-hend einzuwirken, dass sie ihre Rückstände ggf. im Rahmen eines Tilgungsplans abbauen. Erst wenn dies nicht zum Erfolg führt, wird ein Gew-erbeuntersagungsverfahren eingeleitet.

Bearbeitung der Gewerbeanzeigen: An-/Ab- und Ummeldungendavon Überprüfungen in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Schweinfurt, ob ein Missbrauch der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vorliegt

1.34811

Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 38 GewO 9

Überprüfung von Marktfestsetzungen nach § 69 GewO 5

Reisegewerbe:Laufende und abgeschlossene Anträge, Stilllegungen/Rücknahmen 9

Makler- u. Bauträger VO:Erteilte Erlaubnisse 12

weitere Erlaubnisse:Privatkrankenanstalten 3

Gewerbeuntersagungsverfahren:abgeschlossennoch laufend

25

Gaststättenrechtliche Vorgänge:Vorläufige ErlaubnisseEndgültige ErlaubnisseOffene VerfahrenStellvertretererlaubnisseFeststellung der Verantwortlichen von VereinenÜberprüfungen nach § 12 GastG

112111

14

176

VETERINÄRRECHTDas Veterinärrecht beinhaltet neben dem Vollzug des Tierschutzgesetzes (TierSchG), des Tierseuchenrechts, des Fleischhygienerechts und der Verbraucherschutzgesetze auch die dazuge-hörigen verschiedensten Verordnungen. Darüber hinaus wird dieser Rechtsbereich vor allem im Bere-ich der Fleischhygiene und des Verbraucherschutz-es sehr stark von zahlreichen EU-Verordnungen und EU-Richtlinien reglementiert. Weiterhin ist auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten aus diesem Rechtsbereich hier angesiedelt.

66 | ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG AUSLÄNDER- UND PERSONENSTANDSWESEN | 67

Vollzug Tierschutzgesetz 2

Klagen Tierschutzgesetz 2

Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz 7

Vollzug Tierseuchenrecht 1

Vollzug ViehverkehrsverordnungErteilte TransportzulassungenErteilte BefähigungsnachweiseErteilte Zulassungen für Transportfahrzeuge

322

28

Transportregistrierung für tierische Nebenprodukte 1

Verfügungen zur Aussetzung der Rohmilchlieferung 0

Bußgeldbescheide/Verwarnungen in veterinärrechtlichen Angelegenheiten 1

Im Brand- und Katastrophenschutz lagen die Arbeitsschwerpunkte mit Anpassung der Alarmierungsplanung auf die neue Alarmi-erungsbekanntmachung und der Migration des Digitalfunks und dem Neubau der Atemschutzs-tecke- und Werkstatt.

BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ › Anträge auf Genehmigung bzw.

Änderungsanträge für BOS-Funkanlagen › Auszahlung/Abrechnungen von Mitteln aus

dem Bundeshaushalt › Beschaffungen für Feuerwehr/

Katastrophenschutz › Überprüfung von Rechnungen für Brand-

und Katastrophenschutzbedarf aus dem Kreishaushalt

› Abrechnung der Leistungen Atemschutz-werkstatt mit den Gemeinden

3.1.4 BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZ

› Dienstveranstaltungen mit Unterstützungs-gruppe Örtliche Einsatzleitung (UG- ÖEL) und Kommunikationsgruppe der Führungs-gruppe Katastrophenschutz (KomFü)

› Vorbereitung von Übungen › Alarmplanbearbeitung › Datenaktualisierungen › Statistik › Stärkemeldung › Einsätze bei 5 Unfällen mit wasser-

gefährdenden Stoffen › Arbeitsgruppensitzungen bei der

Integrierten Leitstelle › Arbeitsgruppensitzungen Taktisch

Technische Betriebsstelle › Arbeitsgruppensitzungen der Projektgruppe

Digitalfunk › Ausschreibung/Beschaffung der Endfunk-

geräte für den Digitalen BOS-Funk

› Teilnahme am Kreisfeuerwehrtag, der Früh-jahrs- und den Herbstdienstversammlungen der Feuerwehren

› Abrechnung der GWG Ausgaben mit Land-kreis Bad Kissingen

› Lehrgangsverwaltung Feuerwehr auf Kreis-ebene

› Lehrgangsverwaltung der Lehrgänge an den staatlichen Feuerwehrschulen

› Inventur

AUSBLICK: Die Ausstattung der Atemschutzübungsstrecke und -werkstatt ist zu planen. Fahrzeugbeschaf-fungen Rüstwagen und Gerätewagen Gefahrgut stehen an.

Der Schwerpunkt des Tätigkeitsspektrums der Ausländerbehörde verlagerte sich im Jahr 2018 sukzessive von der Zuerkennung humanitärer Aufenthaltstitel in Richtung Arbeitsmigration.

2.1 AUSLÄNDERRECHTAm 31.12.2018 lebten 3.998 Ausländer im Landkreis Rhön-Grabfeld. Das ist bei einer Gesamtbevölkerung von 79.818 Einwohnern

AUSLÄNDER- UND PERSONENSTANDSWESEN

1. EINLEITUNG

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Zudem trägt der fortdauernde Zuzug auslän-discher Staatsangehöriger wesentlich zur Kon-solidierung der Bevölkerungszahl des Landkrei-ses bei. So überstieg der Anteil ausländischer

(Stand: 30.06.2018) ein Ausländeranteil von 5,01 %. Ende 2017 hielten sich noch 3.742 Ausländer in unserem Landkreis auf.Der Anteil der ausländischen Staatsangehöri-

Mitbürger an der Gesamtbevölkerung erstmalig 5%. Der heimische Wirtschaftsstandort profitiert infolgedessen von der Zuwanderung Erwerbs-tätiger aus dem Ausland.

gen an der Zahl der im Landkreis wohnenden Ausländer verteilt sich wie folgt:

Verteilung der Ausländer nach Hauptherkunftsländern

KONTAKT

Simone KleinTelefon 09771 [email protected]

68 | AUSLÄNDER- UND PERSONENSTANDSWESEN AUSLÄNDER- UND PERSONENSTANDSWESEN | 69

Unter 50 Personen ohne prozentuale Berech-nung ihres Anteils an der ausländischen Bevölkerung:

Staaten, von denen sich weniger als fünf Staatsangehörige im Landkreis aufhalten, wurden bei dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt.

Insgesamt wurden für erteilte ausländerrecht-liche Genehmigungen 71.915,44 € eingenom-men. Den Einnahmen stehen Ausgaben in Höhe von 32.866,72 € gegenüber, die insbesondere für die Bestellung von elektronischen Auf-enthaltstiteln, ePässen (Reiseausweise) und Aufenthaltstiteletiketten anfielen. Es wurde kein Bußgeld oder Verwarnungsgeld festgesetzt. 2018 wurden 4.205 Nachrichten der Einwohner-meldeämter bearbeitet. Aufgrund von Umzügen

2.2 INTEGRATION2018 wurden 72 Berechtigungsscheine zur Teil-nahme an einem Integrationskurs ausgestellt. Bei 57 Personen musste die Teilnahmepflicht (davon bei 20 Personen wegen fehlender ein-facher Sprachkenntnisse und bei 37 Personen wegen fehlender ausreichender Sprachkenntnis-se) festgestellt werden.

2.3 ASYLRECHT2018 wurden 16 Aussetzungen der Abschie-bung (Duldungen) und 29 Aufenthaltsgestat-tungen ausgestellt.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld halten sich derzeit 320 Ausländer auf, die Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben und in deren Verfahren noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Davon handelt es sich bei vier Perso-nen um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die Asylbewerber stammen aus Afghanistan (66), Ägypten (3), Albanien (1), Armenien (9), Aserbaidschan (13), Äthiopien (21), Cote d’Ivoire (20), Gambia (2), Georgien (11), Guinea (3), Irak (15), Iran (8), Kamerun (1), Kasachstan (11), Kuba (1), Mali (2), Mazedonien (2), Nigeria (32), Pakistan (1), der Russischen Föderation (10), Somalia (33), Syrien (5), Türkei (1), Ukraine (35) und Weißrussland (2). Bei zwölf Personen ist die Staatsangehörigkeit nicht geklärt.

Es bestehen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Bad Königshofen i.Gr., Bad Neustadt a.d. Saale, Burgwallbach, Fladungen und Mellrichstadt. Daneben exis-tieren dezentrale Unterkünfte in Bad Königs-hofen i.Gr., Bad Neustadt a.d.Saale, Bastheim, Bischofsheim a.d.Rhön, Fladungen, Hausen, Heustreu, Mellrichstadt, Niederlauer, Nordheim v.d.Rhön, Oberelsbach, Ostheim v.d.Rhön, Saal a.d.Saale, Salz, Sandberg, Sondheim v.d.Rhön, Sulzdorf a.d.Lederhecke, Unsleben, Willmars und Wollbach.

2018 wurde kein Asylbewerber als Asylberech-tigter anerkannt. 18 Personen wurde die Flücht-lingseigenschaft, neun Personen der subsidiäre Schutz und 27 Personen ein Abschiebungsver-bot zuerkannt.Zudem wurden 2018 Prüfanfragen des Bundes-amts für Migration und Flüchtlinge für 120

von Ausländern wurden 1039 Mitteilungen an andere Ausländerbehörden gesendet und 899 von anderen Ausländerbehörden eingehende Nachrichten bearbeitet.

2018 gingen 67 Anträge auf Zustimmung zur Visaerteilung ein. Bei 56 Anträgen wurde im Erhebungszeitraum zugestimmt, davon 21 zum Ehegattennachzug, 20 zum Kindernachzug, drei zum Zwecke der Eheschließung, drei zur

Personen hinsichtlich der Einleitung von Wider-rufs- oder Rücknahmeverfahren in Bezug auf den ursprünglich zuerkannten Schutzstatus bearbeitet.

2.4 FREIZÜGIGKEITSRECHT2018 wurden elf Aufenthaltskarten für Angehöri-ge von EU-Bürgern und zwei Aufenthaltserlaub-nisse für Schweizer Bürger erteilt.

2.5 PERSONENSTANDSWESEN – STANDESAMTSAUFSICHTDie Eintragung der Folgebeurkundungen in die Sicherungsregister (früher Zweitbücher) wurde – soweit möglich - vorgenommen. Die Anzahl der Folgebeurkundungen, welche in die Sicherungsregister eingetragen wurden, beträgt 503. Folgebeurkundungen, welche noch nicht eingetragen werden konnten, wurden nach dem jeweiligen Standesamt und der jeweiligen Urkundennummer abgeheftet.Im Jahr 2018 bestanden noch fünf Standes-ämter. Die örtliche Prüfung des Standesamtes Fladungen wurde durchgeführt. Bezüglich personenstandsrechtlicher Vorgänge wurden sechs gerichtliche Berichtigungen gem. § 48 Personenstandsgesetz (PStG) geprüft und mit Stellungnahme dem Amtsgericht vorgelegt. 21 Personenstandsvorgänge mit Auslandsbe-teiligung wurden von den Standesämtern zur Prüfung vorgelegt. Diese wurde vorgenommen und mit entsprechender Stellungnahme an das Standesamt zurückgegeben. Anfragen der Standesbeamten des Landkreises Rhön-Grabfeld zu Problemen im Personen-standsrecht wurden von hiesiger Standesamts-aufsicht beantwortet.Zur Erteilung von Apostillen oder Legalisationen wurden 61 Vorbeglaubigungen erstellt und an die Regierung von Unterfranken versandt. 3 Be-glaubigungen zur Übereinstimmung von Kopie und Urschrift wurden vorgenommen.

2.6 NAMENSRECHTIm Jahr 2018 wurde ein Antrag auf Änderung von Vornamen nach dem Namensänderungs-gesetz (NÄG) gestellt. 7 Anträge konnten abschließend bearbeitet werden. Es wurde ein Gebührenaufkommen von 945,21 € erzielt.

Arbeitsaufnahme, drei zur Hospitation, drei zum Sprachkurs, einer zum Elternnachzug, einer zum Lebenspartnernachzug und einer zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Über zwölf Anträge konnte bisher noch nicht entschieden werden.

Es musste ein Einreiseantrag abgelehnt werden.Sechs Vorabzustimmungen wurden erteilt.

2.7 STAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTIm Jahr 2018 haben 116 Personen vor-gesprochen, die eingebürgert werden möchten. In allen Fällen wurden diesbezüglich die Aus-länderakten geprüft und mit den Betroffenen ausführliche Gespräche geführt. Personen, denen die Einbürgerungsvoraussetzungen nur allgemein erläutert wurden, sind hierbei nicht berücksichtigt. Von den ausgehändigten Einbürgerungs anträgen wurden im Jahr 2018 insgesamt 28 tatsächlich eingereicht.Folgende staatsangehörigkeitsrechtliche Urkunden wurden im Rahmen von Einbürgerungsverfahren ausgefertigt:

› 32 Einbürgerungsurkunden nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

› 7 Einbürgerungszusicherungen zur Entlas-sung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit

In einem Einbürgerungsverfahren erfolgte die Rücknahme des Antrags. Das Verfahren wurde eingestellt. Ein Antrag wurde zuständigkeitshal-ber an die Stadt Weiden i.d.Oberpfalz versandt.Nach Vorbehandlung durch die hiesige Staats-angehörigkeitsbehörde wurden vier Einbür-gerungsverfahren nach den §§ 8, 9 StAG der Regierung von Unterfranken zur Entscheidung vorgelegt, sowie vier Einbürgerungen der Regie-rung von Unterfranken nach Aushändigung der Urkunden abschließend behandelt.Es wurde ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durchgeführt. In diesem Verfahren wurde ein Staatsangehörig-keitsausweis ausgestellt. Für 8 Personen wurden Negativbescheini-gungen zur deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.

2.8 MELDE-/PASSRECHTEs wurden 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein-geleitet. Ein Fall war davon zum 31.12.2018 noch in Bearbeitung. Ein Fall wurde nach Prüfung zur Verwarnung an die Gemeinden abgegeben. We-gen Ablehnung der Verwarnung wurde in einem Fall der Vorgang von der Gemeinde zur Weiter-führung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens an hiesige Bußgeldbehörde wieder zurückgegeben. In 11 Verfahren wurden Bußgeldbescheide er-lassen, wobei ein Verfahren davon bereits in 2017 eingeleitet worden war. Es wurden insgesamt 1115,- € an Geldbuße festgesetzt.

KONTAKT

Achim OstTelefon 09771 [email protected]

Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde werden alle Themen, die mit Verkehrsregelungen auf den öffentlichen Straßen und Wegen in Zusammenhang stehen, behandelt. Neben der gesamten Beschilderung mit Verkehrszeichen sind dabei die Absicherung von Baustellen im Verkehrsraum sowie die Durchführung von Veranstaltungen, welche die Straßen betreffen, von großer Bedeutung. Außerdem wird das Transportrecht von Gütern einschließlich des Großraum- und Schwerverkehrs vollzogen. Daneben fallen auch die Absicherung von Bahnanlagen sowie Skilifte und Seilbahnen in den Bereich der Straßenverkehrsbehörde. Hinzu kommen Ausnahmegenehmigungen für bes-timmte Fahrten und Transporte (z.B. Ausnah-megenehmigung vom Sonntagsfahrverbot)

Im Jahr 2018 kamen 3.566 (2017: 3.377) Fahrzeug neu in den Verkehr Bei der Umschrei-bung von Fahrzeugen wurden 10.594 (11.106) Vorgänge registriert. 10.734 (10.785) Fahrzeuge wurden im Jahresverlauf außer Betrieb gesetzt, 1.353 (1.339) Fahrzeug wurden nach Außerbe-triebsetzung für die gleichen Halter wieder zum Verkehr zugelassen. In Amtshilfe für auswärtige Zulassungsbehörden wurden 2.163 (2.092) Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt. Weiterhin wurden 263 (310) Ausfuhrkennzeichen und 799 (862) Kurzzeitkennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt. Der stetige Rückgang der beantragten Kurzzeitkennzeichen hat unter Umständen mit der erschwerten Bean-tragung zu tun, da sie nur noch unter Vorlage von Fahrzeugpapieren erteilt werden können. Im Rahmen der Überwachung des Versicherungss-chutzes für Fahrzeuge mussten im Jahr 2018 mehr als 636 Bescheide zur Betriebsuntersa-gung wegen fehlendem Versicherungsschutz

erlassen werden. In ca. 300 Fällen mussten ver-schiedene Polizeidienststellen mit der zwangs-weisen Außerbetriebsetzung beauftragt werden, weil die Fahrzeughalter den Verpflichtungen im Bescheid nicht fristgerecht nachgekommen waren. Beim Bayerischen Landeskriminalamt wurden 23 Fahrzeuge zur Fahndung aus-geschrieben, da innerhalb der Nachhaftungspfli-cht der Versicherer (1 Monat) eine Entstempe-lung der Fahrzeuge nicht durchgeführt werden konnte. Im Übrigen mussten noch mehr als 40 Bescheide erlassen werden, weil Fahrzeuge mit technischen Mängeln behaftet waren, die Fahrzeuge nicht fristgerecht bei der Hauptunter-

suchung vorgeführt wurden, die Änderung der Halterdaten in der Zulassungsbescheinigung nicht gemeldet wurde, und Rückstände bei der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer bestanden. Zum Stichtag 31.12.2018 waren im Landkreis Rhön-Grabfeld 366 (251) Elektrofahrzeuge und 219 (166) Hybridfahrzeuge (204 Fahrzeuge mit einer Mischung aus Benzin- und Elektroantrieb und 15 Fahrzeuge mit einer Mischung aus Diesel- und Elektroantrieb) zugelassen. Die 2015 eingeführte besondere Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (nachgestellter Buchstabe „E“ auf dem Kennzeichenschild)

VERKEHRSWESEN, KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE, FÜHRERSCHEINSTELLE

SACHGEBIET 3.3 STRASSENVERKEHRSBEHÖRDE SACHGEBIET 3.3.2 FÜHRERSCHEINBEHÖRDE

SACHGEBIET 3.3.1 KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE

Zusätzlich wird im Bereich Verkehrswesen das Bayerische Straßen- und Wegerecht, das Bundesfernstraßengesetz sowie teilweise das Ordnungswidrigkeitengesetz vollzogen.

Im Einzelnen nachfolgend einige wesentliche Arbeitsposten:

wurde für 279 (191) Fahrzeuge in Anspruch genommen. Der Fahrzeugbestand an zugelasse-nen Fahr zeugen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

1. EINLEITUNGDas Betätigungsfeld umfasst sämtliche Bere-iche des Fahrerlaubnis- und des Fahrschulre-chts, von der Ersterteilung, der Erweiterung, der Verlängerung von allgemeinen Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, der Umstellung von (Alt-)Fahrerlaubnisklassen in die europäischen Fahrerlaubnisklassen, der Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten bis hin zur Neuerteilung nach vorangegangener gerichtlicher oder behördlich-er Entziehung.

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Die wesentlichsten Aufgaben im Einzelnen:

› Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung, Erweiterung, Um-schreibung bzw. Verlängerung der Fahr-erlaubnis

› Elektronische Prüfauftragserteilung an TÜV-Prüfstellen unter Beifügung der zur Aushändigung vorbereiteten Führerschei-ne bzw. vorläufigen Fahrausweise und abschließende Bearbeitung der von den TÜV-Prüfstellen zurücklaufenden Anträge

› Ausstellung von Ersatzführerscheinen wegen Diebstahls, Verlusts oder wegen Unbrauchbarkeit des Dokuments ein-schließlich der Abnahme eidesstattlicher Versicherungen; Ausstellung internatio-naler Führerscheine; Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

› Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter (zur Arbeitsstelle oder Schule)

› Anordnung von Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung im Neuerteilungsver-fahren bei Fahrerlaubnisbewerbern sowie der Anmeldung bei der ausgewählten Begutachtungsstelle für Fahreignung

zum 31.12.2018 betrug 86.393 Fahrzeuge. Zum Ende des Jahres 2017 waren es 84.458 Fahrzeuge. Der Fahrzeugbestand ist in den ver-

› Überprüfung der Fahreignung durch Anord-nung eines medizinisch-psychologischen oder ärztlichen Gutachtens bei Alkohol-, Drogen- und sonstigen Auffälligkeiten bei Fahrerlaubnisinhabern sowie Anmeldung bei der ausgewählten Begutachtungsstelle für Fahreignung

› Erörterung negativer Begutachtungser-gebnisse und der damit einhergehenden weiteren Verfahrensschritte mit dem be-treffenden Personenkreis (z. B. Erteilung von Empfehlungen zur Wiedererlangung der Fahreignung)

› Erfassung der von der Polizei mitgeteilten Führerscheinsicherstellungen, der von den Staatsanwaltschaften mitgeteilten Fahrerlaubnisentziehungen, Erfassung von Fahrverbotsvollstreckungen und von sonsti-gen Mitteilungen über Strafsachen

› Vollzug des zum 01.05.2014 neu einge-führten Fahreignungsbewertungssystems (Ermahnung, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis beim Erreichen von acht Punkten, Punkterabattmitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg bei frei-williger Teilnahme an einem Fahreignungs-seminar bei einem Stand von maximal fünf Punkten) und des Fahrerlaubnis-auf-Pro-be-Systems (Anordnung eines allgemeinen bzw. besonderen Aufbauseminars, Verwar-nung, Entziehung der Fahrerlaubnis beim dritten Verstoß innerhalb der Probezeit)

› Erteilung von Fahrlehr-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnissen sowie Erteilung von Seminarleiter-Erlaubnissen an Fahrleh-rer; periodische Fahrschulüberwachung und Überwachung der Fahrlehrerfortbildungs-pflicht

gangenen Jahren und Jahrzehnten kontinuier-lich gewachsen.

70 | VERKEHRSWESEN, KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE, FÜHRERSCHEINSTELLE VERKEHRSWESEN, KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE, FÜHRERSCHEINSTELLE | 71

Bezeichnung AnzahlVerkehrsrechtliche Anordnungen 415

Festzugs- sowie rad- und motorsportliche Genehmigungen 104

Schwer- und Großraumtransporte (§§ 22/29 StVO) 134

Anfragen zu Schwer- und Großraumtransporten 304

Ausnahmegenehmigung Parkausweise Handwerker und Soziale Dienste 53

Güterkraftverkehr – Nationale Erlaubnis und EU-Lizenz 38

Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigungen 280

AllgemeinBestellte Führerscheine 2017 2730

Ausgehändigte Führerscheine 2017 3349

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) 625

Führerscheinumstellungen (Umtausch „Alt-Führerschein“ in „Kartenführerschein“) 315

Ausstellung von Ersatzführerscheinen (Verlust, Umtausch) 224

Verlängerung von Fahrerlaubnissen bei LKW und Bus 392

Ausstellung Internationale Führerscheine 399

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung, Versagung, Verzicht 95

Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen 13

Erteilung einer Sonderfahrerlaubnis für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, aner-kannter Rettungsdienste und technischer Hilfsdienste 21

Anzahl der jeweils erteilten FahrerlaubnisklassenKlassen A / A2 / A1 / AM 378

Klassen B / BE 1090

Klassen C1 / C1E / C / CE 276

Klassen D1 / D1E / D / DE 19

Klassen L / T 58

Zum 01.01.1996 wurde das vormalige Staatl. Gesundheitsamt Bad Neustadt a. d. Saale im Zuge der Verwaltungsreform der öffentlichen Verwaltung in Bayern in das Landratsamt Rhön-Grabfeld eingegliedert. Dort erfüllt es seine Aufgaben nunmehr als Sachgebiet 3.4 - Gesundheitsamt.

Im Gesundheitsamt sind folgende Tätigkeits-bereiche angesiedelt: › Schwangerenberatungsstelle, Gesundheits-

förderung, sozialer Beratungsdienst › Schul- und Jugendgesundheitsdienst › Infektionsschutz und Umwelthygiene, um-

weltmedizinische Beratungsstelle › Medizinisches Gutachtenwesen, Gesund-

heitsberichterstattung, Berufe des Gesund-heitswesens

› Tuberkulosefürsorge – Betriebsärztliche Dienststelle

Fachübergreifend werden seit März 2002 Auf-gaben der Fachlichen Heimaufsicht, seit August 2009 seitens des zuständigen Arbeits- und Sozialministeriums in Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwick-lung und Aufsicht – (FQA) umbenannt, in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 2.5 wahrgenommen. Beteiligt sind hierbei jeweils nach Erfordernis ein Arzt, die hiesige Pflege-fachkraft, eine Dipl. Sozialpädagogin sowie in Fragen des Infektionsschutzgesetzes ein Hygienekontrolleur. Zur Weiterqualifikation hat sich das genannte FQA-Team 2010 erfolgreich einer 12tägigen Zusatzausbildung zum “Auditor FQA” unterzogen.

SCHWANGERENBERATUNGSSTELLE/SOZIAL-DIENST/GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für SchwangerschaftsfragenSchwangerschaft und Geburt eines Kindes können das Leben von Frauen bzw. Paaren erhe-blich verändern und in diesem Zusammenhang viele Fragen aufwerfen. Insgesamt haben 449 ratsuchende Personen im Jahr 2018 die Schwangerenberatungsstelle aufgesucht.

GESUNDHEITSAMT

Diese teilen sich auf in: › 164 allgemeine Schwangerenberatungen › 57 Konfliktberatungen › 53 nachgehende Betreuungen ab Geburt › 90 mitberatene Männer › 15 alleinberatene Männer › 70 sonstige mitberatene Personen

(z.B. Familienangehörige, Freunde)

Allgemeine SchwangerenberatungIn der allgemeinen Schwangerenberatung bieten die Sozialpädagoginnen der staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Rhön-Grabfeld werdenden Müttern und Vätern eine Gesprächsmöglichkeit über ihre persönliche Lebenssituation an. Auf Wunsch erhalten sie Informationen über gesetzliche, psychosoziale und finanzielle Hilfen. Medizinis-che und juristische Beratung kann bei Bedarf vermittelt werden.Im Jahr 2018 suchten 164 schwangere Frauen die Schwangerenberatungsstelle auf, um sich über allgemeine Fragen rund um Schwanger-schaft und Geburt beraten zu lassen. In den Beratungsgesprächen standen Infor-mationen über psychosoziale und finanzielle Hilfen im Vordergrund. Beratungsinhalte waren darüber hinaus die Themen Familienplanung, Partnerschaft, Verhütung und Sexualität.Für schwangere Frauen in einer finanziellen bzw. sozialen Notlage besteht die Möglichkeit, eine Schenkung bei der “Landesstiftung Hilfe für Mut-ter und Kind“ (Sitz in Bayreuth) für die Babyer-stausstattung zu beantragen. In 91 Fällen wurde ein Antrag auf Leistungen der “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in der Beratungsstelle gestellt.

SchwangerschaftskonfliktberatungGerät eine Frau durch die Schwangerschaft in eine Konfliktsituation und erwägt einen Schwangerschafts-abbruch, ist eine verpflicht-ende fachkundige Beratung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die Gesichtspunkte für eine verantwortungsvolle Entscheidung überdenken zu können.Zur Reflexion ihrer Arbeit nehmen die Beraterin-nen 10 Mal im Jahr an der gesetzlich verank-erten Supervision teil.

Grundlage der Beratung für die Sozialpäda-goginnen in der Schwangerenberatungsstelle sind der § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz und das Schwangeren- und Familienhilfeänderungs-gesetz.Im Berichtszeitraum wurden 57 Konfliktberatun-gen durchgeführt. Unter den beratenen Frauen befanden sich vier minderjährige Schwangere, acht Mal fand die Beratung in Form einer Paar-beratung statt.

Nachgehende Betreuung ab GeburtDie nachgehende Betreuung der allgemeinen Schwangerenberatung wird durch uns in Form von Einzel- und Paarberatungen, ggf. auch durch Hausbesuche, angeboten und durchgeführt. Nach der Geburt nahmen 53 Frauen, teilweise in Begleitung, eine Beratung in Anspruch. Schwerpunkte in der Beratung sind u.a. Infor-mationen über finanzielle Hilfen und Unter-stützung bei Antragstellungen (z.B. Kindergeld, Elterngeld).In Verbindung mit Landesstiftungsanträgen werden viele Frauen bis zum 3. Geburtstag ihres Kindes begleitet.Darüber hinaus werden die Frauen auf das örtliche Angebot hingewiesen und bei Bedarf Kontakte zu einer entsprechenden Gruppe hergestellt (z. B. Gruppen für Alleinerziehende, Erziehungsberatungsstelle, sonstige Angebote).

Sexualpädagogik und HIV/Aids-PräventionDie sexualpädagogische Tätigkeit dient der Aufklärung und Vermeidung von ungewollten

72 | VERKEHRSWESEN, KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE, FÜHRERSCHEINSTELLE GESUNDHEITSAMT | 73

Ausnahmen vom MindestalterKlasse B 18

Klasse T 3

Ausländische FahrerlaubnisseUmschreibung Führerscheine aus anderen EU-Ländern 28

Umschreibung Führerscheine aus den in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung genannten Staaten 29

Umschreibung von Führerscheinen aus Drittstaaten 62

NegativmaßnahmenFührerscheinentziehung durch Verwaltungsbehörde 28

(Entzug, Verzicht und Versagung der Fahrerlaubnis) 108

Führerscheinentziehung durch Gericht 51

Von Strafgerichten verhängte isolierte Fahrerlaubnissperren 12

Mitteilungen von Polizeidienststellen über sichergestellte bzw. beschlagnahmte Führerscheine 36

Mitteilung über Fahrverbote durch Polizeidienststellen / Staatsanwaltschaft 216

Überprüfung der Fahreignung durch Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten im Zuge des Neuerteilungsverfahrens bzw. bei Fahrerlaubnisinhabern

201

PersonenbeförderungsscheinAusgestellte Führerscheine zur Fahrgastbeförderung 55

Ortskundeprüfung bei Erteilung eines Personenbeförderungsscheins (Taxi) 10

FahreignungsbewertungssystemStufe 1 – Ermahnung (bei 4 oder 5 Punkten) 122

Stufe 2 – Verwarnung (bei 6 oder 7 Punkten) 26

FahrschulenAktive Fahrschulen 16

Fahrerlaubnis auf ProbeAnordnung allgemeines / besonderes Aufbauseminar 59

KONTAKT

Antje HeinTelefon 09771 [email protected]

Schwangerschaften sowie der Prävention von HIV/Aids und sexuell übertragbaren Krankheit-en. Sexualpädagogische Erziehung beinhaltet Informations- und Kompetenzvermittlung bezogen auf den physiologischen, psychischen, sozialen und kommunikativen Bereich. Sie soll dazu beitragen, dass die Heranwachsenden eine selbstbestimmte und selbstverantwortete Werteposition gewinnen und die Fähigkeit erlan-gen, sich in Auseinandersetzungen mit anderen zu behaupten oder auch zu verändern.Ziel ist es, die Jugendlichen dazu zu ermutigen, ihre eigene Sexualität zu erkennen, um das Verantwortungs-bewusstsein für sich und den Partner zu stärken.Die hierzu bestehende Konzeption wird fort-laufend durch neue Aspekte und methodische Variationen ergänzt.Das Projekt wurde an einer Förderschule, zwei Mittelschulen, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, zwei Gymnasien, sowie einer Förderberufsschule des Landkreises durch-geführt. Zielgruppen der Veranstaltungen waren mit jeweils unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten die 7. und 8. Jahrgangsstufen und junge Erwachsene in zwei Berufsintegra-tionsklassen.Insgesamt wurden durch unsere sexualpädago-gischen und HIV/Aidspräventiven Schulveran-staltungen 18 Schulklassen mit insgesamt 351 Jugendli-chen erreicht.

ÖffentlichkeitsarbeitIn den örtlichen Tageszeitungen wird rege-lmäßig das Beratungsangebot der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwanger-schaftsfragen veröffentlicht. Neben der Angabe der üblichen Öffnungszeiten wird hierbei auch auf die Möglichkeit von Abendterminen hinge-wiesen.Das Faltblatt über die Tätigkeit der Beratungss-telle ist im Landkreis an geeigneten Stellen ausgelegt.Für Interessierte am Thema Schwangerschaft im Landkreis Rhön-Grabfeld besteht die Mögli-chkeit, das von der Schwangerenberatungsstelle eingerichtete Portal www.schwanger-in-rhoen-grabfeld.de im Internet zu nutzen.Die Kontakte zu den Gynäkologen im Landkreis wurden weiterhin gepflegt.

Interaktives Theater - Präventionsprojekt an SchulenAm 18. und 19. Juni wurden an der Mittelschule Bad Neustadt und an der Irena-Sendler-Schule in Hohenroth in jeweils zwei Klassen ein Theaterprojekt mit dem Titel „Hau ab!“ zu den Themenbereichen sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch durchgeführt. 105 Schüler*innen der 8. Jahrgangsstufe von der Mittelschule Bad Neustadt und der 5. – 9. Jahrgangsstufe der Irena-Sendler-Schule Hohenroth waren eingeladen die Thematik zu bearbeiten. In der interaktiven Auseinandersetzung des Stückes wurden die Schüler*innen dahingehend gestärkt, sich vor sexuellen Übergriffen zu schützen, bzw. sich zu trauen, „Nein“ zu sagen, sich zu wehren und nach Möglichkeit rechtzeitig abzugrenzen. Eine zusätzliche Nachbearbeitung fand in den jeweiligen Klassen statt.

Fortbildung für Erzieher*Innen – Multiplikato-renschulung zum Thema Suchtprävention und GesundheitsförderungIn Zusammenarbeit der Landratsämter - Ge-sundheitsämter Bad Kissingen und Rhön-Grab-feld wurde bereits die 16. Erzieher*Innenfortbil-dung zur Gesundheitsförderung im Kindergarten mit dem Thema: „Erziehung in der Polarität zwis-chen Druck und Gelassenheit“ durchgeführt.Die Fortbildung wurde am 27. November 2018 an der Fachakademie für Sozialpädagogik im Berufsbildungs-zentrum in Münnerstadt ange-boten. Im Anschluss an das Impulsreferat mit dem Titel “Erziehung in der Polarität zwischen

ElterngeldinformationsveranstaltungDas Team der Schwangerenberatungsstelle hat am 04.07.2018 einen Informationsabend zu dem Thema „Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeit“ mit zwei Referenten der Elterngelds-telle des Zentrums Bayern Familie und Soziales Würzburg im Landratsamt durchgeführt. Da mit dem Elterngeld Plus und den Partnermonaten das Elterngeldgesetz um weitere Gestaltung-smöglichkeiten reicher geworden ist, dadurch aber auch viele Fragen auftauchen, ist ein guter Überblick von Vorteil, um Elterngeld und Elternzeit optimal nutzen zu können. Der Infor-mationsabend wurde von ca. 110 interessierten Personen besucht.

Tag der offenen TürAnlässlich der Einweihung des neuen Anbaus des Landratsamtes Rhön-Grabfeld fand am 22.06.2018 ein Tag der offenen Tür für die Bevölkerung des Landkreises statt. In diesem Rahmen hat die Schwangerenberatungsstelle interessierte Besucher über ihre Inhalte und Aufgaben informiert.

GESUNDHEITSFÖRDERUNG / PRÄVENTION

Arbeitskreis Suchtprävention und GesundheitsförderungIm Jahr 2018 fanden drei offizielle Arbeitstreffen statt. Schwerpunktmäßig wurden Entwick-lungen in der Präventionsarbeit diskutiert und verschiedene Projekte initiiert, organisiert und begleitet.Ziele des Arbeitskreises sind die Koordination suchtpräventiver Angebote im Landkreis, die Qualifikation von Multiplikatoren und Personen, die in der Jugendarbeit oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen tätig sind.Die Geschäftsführung, Organisation und Koordination sowie die finanzielle Planung des Arbeitskreises Suchtprävention und Gesund-heitsförderung obliegen dem Gesundheitsamt.

Arbeitskreis und ÖffentlichkeitsarbeitUm den Arbeitskreis Suchtprävention und Gesundheitsförderung auf Landkreisebene öffentlichkeitswirksam darzustellen, wurde den Inhalten entsprechend Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Zudem wird auf der Homepage unter dem Stichwort “Suchtprävention Rhön-Grabfeld“ auf suchtpräventive Aktivitäten, Informationen

Druck und Gelassenheit“ durch Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Loew (Chefarzt für Psychosoma-tik am Universitätsklinikum Regensburg und der Klinik Donaustauf, Psychiater, Psychoanalytiker, Lehrbeauftragter für Funktionelle Entspannung) wurde die Thematik in verschiedenen Work-shops bearbeitet. Den insgesamt 140 teilneh-menden Erzieher*Innen, Kinderpfleger*Innen und Studierenden der Fachakademie standen hierzu folgende Themen zur Auswahl: › „Kita als Kindheitsgestalter“ – „Gefühle

fühlen“ › „Ein sicherer Hafen, statt Helikopterüber-

wachung“ – „Mut tut gut! – Ermutigende Erziehung“

› „Pädagogik des Verstehens“ – „Vielfalt als Reichtum in der Kita“

› „Gelassenheit kommt nicht von selbst“ – „Emotionen regulieren lernen“

› „Mit Präsenz und Konsequenzen erziehen“

GesundheitsprojektIn Zusammenarbeit mit der Schulsozialar-beiterin wurde am 24.10.2018 ein „Gesund-heitsvormittag“ für die ca. 20 Schüler*innen der Ganztagsklasse (5. Jahrgangsstufe) in der Mittelschule Bad Neustadt/Saale zu den The-men Hygiene, Zahngesundheit, richtiger Sonnen-schutz, Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung gestaltet. Dieses Projekt war die Auftaktveranstaltung für Gesundheitswochen der 5. Jahrgangsstufe, die themenbezogen von den Klassenlehrern und der Kunsterzieherin bis Ostern 2019 gestaltet und durchgeführt werden.

und entsprechende Links zum Thema Sucht-prävention hingewiesen.

Schulinterne PräventionsprojekteIn verschiedenen Schulen des Landkreises wurden schulinterne Präventionsprojekte von Arbeitskreis-mitgliedern durchgeführt bzw. durch fachspezifische Materialien unterstützt.

Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkohol-konsumIn Absprache mit der RHÖN-Kreisklinik Bad Neu-stadt/Saale erhalten jugendliche Alkoholkon-sumenten, die in der Klinik behandelt werden, einen Flyer, der auf die Folgen von riskantem Konsumverhalten hinweist. Den Eltern dieser be-troffenen Jugendlichen wird ein Elternbrief mit Informationen über jugendliches Trinkverhalten sowie eine Übersicht zu den Beratungsstellen im Landkreis, an die sich Jugendliche und Eltern wenden können, übergeben.

“KlarSicht - MitmachParcours” - Suchtpräven-tionsangebot für SchulenIm Parcours werden interaktiv Informationen zu den Suchtmitteln Tabak und Alkohol vermittelt, damit Jugendliche und junge Erwachsene Entscheidungsgrundlagen und -hilfen erhalten, um ihr Genuss- und Konsumverhalten gesund-heitsförderlich zu gestalten. Die von der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) entwickelte “KlarSicht” - Kofferversion unter-stützt Suchtpräventionsfachkräfte und Lehr-er*Innen dahingehend, eigenständig, kontinuier-lich und nachhaltig Veranstaltungen in Schulen und in der Jugendarbeit durchzuführen. Die Koffermaterialien wurden eigenständig durch die Mittelschule Bad Neustadt eingesetzt. Zur weiteren Implementierung fanden Präven-tionsveranstaltungen mit der “KlarSicht” - Koffer-version an der Realschule in Bad Königshofen und an der Wirtschaftsschule Bad Neustadt für insgesamt 176 Schüler*Innen der 7. und 8. Jahrgangsstufen statt. Zudem wurde für Lehrkräfte, die erstmals als Moderatoren mit-wirken im Vorfeld ein Schulungsnachmittag an der Wirtschaftsschule veranstaltet. Das „KlarSicht“ Projekt wurde um die Thema-tik „Legal Highs“ - illegale Drogen aus dem Internet - anhand der Methode „Eine Tüte voller Mist“ ergänzt und in den 8. Jahrgangsstufen eingesetzt.

Jahresschwerpunktthema der Bayerischen Staatsregierung für Gesundheit und Pflege zur SeniorengesundheitDer gesamte Oktober stand 2018 unter dem Motto „Gesund älter werden – Mein Frei-raum. Meine Gesundheit. In jedem Alter.“ In Kooperation mit der Gesundheitsregionplus Bäderland Bayerische Rhön, Fachstelle für Senioren und Menschen mit Behinderung und dem Pflegestützpunkt des Landkreises Rhön-Grabfeld fanden zahlreiche Veranstaltun-gen und Kurse für Senior*Innen statt. Zu den Inhalten zählten Vorträge, wie z.B: „Schlaf im Alter – Segen oder Fluch“, „Altern ist nichts für Feiglinge“, „Demenz! Was nun? Was tun?“ sowie Film- und Theaterangebot, Tanz- und Kochveran-staltungen und verschiedene Sportangebote wie z.B. „Dem Diabetes davonlaufen“, „Gerätetraining an Zirkelgeräten“, „Seniorengymnastik: Locker vom Hocker“, „Brain Walking – Schnupper-stunde“ etc. Etwa 950 Senior*Innen und Senior-en beteiligten sich am Aktionsmonat.

Veranstaltungen zum Welt-Aids-Tag 2018An der Adolph-Kolping Berufsschule in Bad Neustadt fand ein Projektvormittag zu den Themen HIV, Aids und STI (Sexuell übertragbare Krankheiten) statt.

Kontaktpflege zu SelbsthilfegruppenDie Sozialpädagoginnen des Gesundheitsamtes pflegen eine Selbsthilfegruppenliste, die von Bet-roffenen und Interessierten gerne genutzt wird.

74 | GESUNDHEITSAMT GESUNDHEITSAMT | 75

Psychosoziale Beratungen und Kriseninter-ventionDie Sozialpädagoginnen sind im Landkreis Ansprechpartnerinnen für psychosoziale Prob-leme verschiedenster Art und versuchen, nach Analyse der jeweiligen Situation, angemessene Hilfen zu vermitteln.

Anzahl der Beratungen und Einleitung weiterer Maßnahmen: › für psychisch kranke und psychisch behin-

derte Menschen und deren Angehörige: 7 › für suchtgefährdete und suchtmittelabhän-

gige Personen und deren Angehörige: 6 › für körperlich und/oder geistig behinderte

Menschen und deren Angehörige: 4 › sonstige soziale Problemlagen: 35

Mitwirkung in ArbeitskreisenTeilnahme und Mitarbeit je einer Sozialpädagogin › in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

(PSAG) sowie ihren Untergruppen zum Themenbereich Suchtprävention

› Arbeitskreis “FamilienNETZ“ › Treffen und Informationsaustausch ver-

schiedener Sozialdienste im Landkreis Rhön-Grabfeld

› Nordbayerischer Arbeitskreis Suchtpräven-tion in Nürnberg

› Arbeitskreis “Suchtprävention und Ge-sundheitsförderung“ des Landkreises Rhön-Grabfeld

› Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention und Gesundheitsförderung an der Regierung von Unterfranken

› Arbeitskreis “Prävention von Anfang an“ in Bad Neustadt/Saale

› Arbeitskreis “Sexualpädagogik” auf Regie-rungsbezirksebene

› Arbeitskreis “Vernetzung Frühe Hilfen” › Arbeitsgemeinschaft der QM-Beauftragten

der Schwangerenberatungsstellen in Unter-franken in Würzburg

› Arbeitstreffen der Schwangerenberatungs-stellen der Region III in Schweinfurt

› Netzwerktreffen “Vertrauliche Geburt” › Gesundheitsforum “Gesundheitsregionplus” › Arbeitskreis “Sozialpsychiatrie”

Vermittlung von Hilfen der Main-Post-Aktion „Patenkind“Im Jahr 2018 wurden für 4 Personen Hilfen der Aktion Patenkind vermittelt.

Umsetzung des Bayer. ImpfkonzeptesEin wichtiger Beitrag für die Gesundheit der Kinder ist die Erlangung und Beibehaltung eines ausreichenden Impfschutzes. In der Umsetzung des Bayerischen Impfkonzeptes werden daher bayernweit die Impfausweise der Schüler der 6. Klassen kontrolliert und es wird jedem Kind eine individuelle Impfempfehlung mit nach Hause gegeben. Aufgerufen waren 720 Kinder, 613 Impfbücher wurden vorgelegt. Aufgrund einer ausführlichen Elterninformation gelang es 2018 bei 85,14 % der Schüler einen Einblick in die Impfbücher zu erhalten und eine detaillierte Sammelstatistik bezügl. des Impfstatus der Schüler zu erstellen.

Das Modellprojekt „Dein Ticket zur J1“ wurde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gesundheits-ministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Rahmen der Initiative „Gesund. Leben. Bayern.“ im Landkreis Rhön-Grabfeld und 2 weiteren bayerischen Landkreisen durchgeführt. Ziel des Modelprojektes ist, mehr Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren zur Teilnahme an der Vorsorge-untersuchung J1 zu bewegen, um Risiken für die Gesundheit und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. In unserem Landkreis wurden die Jugendlichen schriftlich an die J1 er-innert sowie bei der Impfbuchdurchsicht mittels Flyer angesprochen.Im Rahmen eines bayernweiten Pilotprojekts, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Ge-sundheit und Lebensmittelsicherheit (in Abstim-mung mit dem Staatsministerium für Umwelt

SCHUL- UND JUGENDGESUNDHEITSDIENST

Der Schul- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes steht unter der fachlichen Leitung von Frau Dr. (IM Temeschburg) H. Moldovan. Die Aufgaben der Sozialmedizinis-chen Assistentinnen wurden durch 2 teilzeit-beschäftigte Sozialmedizinische Assistentinnen wahrgenommen.

EinschulungsuntersuchungDie Kernaufgabe des Schul- und Jugendgesund-heitsdienstes besteht in der Durchführung des Schuleingangs-screenings. Jedes Jahr werden beginnend im November die zur Einschulung anstehenden Kinder in ihren Kindergärten, in der Regel im Beisein eines Erziehungsberechtigten, mittels eines Seh-, Hör- und Sprach- sowie eines Motorikscreenings zur Feststellung der Schulreife getestet. Die hierbei eingesetzten Testverfahren sind bayernweit standardisiert, er-möglichen somit entsprechende Vergleiche mit anderen Landkreisen in Bayern. Die erhobenen Ergebnisse werden für jedes Kind anonymisiert elektronisch gespeichert und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit- und Lebensmittel-sicherheit (LGL) in Oberschleißheim übermittelt, dort epidemio-logisch ausgewertet.Für den Fall, dass bei dieser Vortestung für den Schulbesuch bedeutsame krankhafte Befunde erhoben werden, schließt sich der genannten Testung eine Untersuchung durch die Ärzte des Gesundheitsamtes an und es erfolgt ergänzend eine Beratung der Eltern. Wenn nötig erhält die aufnehmende Schule eine Information über die bei dem/der Betroffenen vorliegenden gesund-heitlichen Besonderheiten.Eine schulärztliche Untersuchung erfolgt auch bei den Kindern, die nicht an der Vorsorgeun-tersuchung U 9 teilgenommen haben oder bei denen sich anlässlich dieser Untersuchung besondere Auffälligkeiten ergeben haben.Zur Information der Eltern wird an diese über die Kindergärten eine Broschüre versandt, in der das Vorgehen beim Eingangsscreening näher er-läutert wird. Bei der Testung selbst werden den Eltern Ratgeber ausgehändigt, die neben den aktuellen Impfempfehlungen für Kinder darüber aufklären, welche motorischen und sprachli-chen Fähigkeiten zur Einschulung altersgemäß zu erwarten sind. Zugleich sind mit dieser Broschüre Übungen für den Alltag zur Stärkung dieser Fähigkeiten in gut verständlicher Form

und Gesundheit), bot das Gesundheitsamt auch 2018 den Eltern von Einschulungskindern mit unvollständiger Masern-Mumps-Röteln-Impfung ein Erinnerungssystem an, mit dem vergessene oder verpasste Impfungen nachgeholt werden können. Die Teilnahme am Erinnerungssystem erfolgt freiwillig. Bei 35 Kindern wurde ein Re-call-Brief versandt. Von 27 Eltern erfolgte keine Rückmeldung, nur 4 der 35 fehlenden MMR-Im-pfungen wurden nachgeholt. Dies lässt darauf schließen, dass die empfohlenen Impfungen von den Eltern abgelehnt wurden

Impfbuchkontrolle/Empfehlungen in den Gemeinschaftsunterkünften Im Rahmen der „ Bayrischen Impfwoche „ 5 Termine: › Bad Neustadt/Saale 14 Asylbewerber › Burgwallbach 14 Asylbewerber › Bad Königshofen/Gr. 28 Asylbewerber › Mellrichstadt 60 Asylbewerber › Fladungen 24 Asylbewerber

Insgesamt: 140 Asylbewerber

Läuse in GemeinschaftseinrichtungenAuch im Landkreis Rhön-Grabfeld treten immer wieder Läuse in Schulen und Kindergärten auf. Im vergangenen Jahr erfolgten „Läusemeldun-gen“ 23 mal von Schulen und 29 mal durch Kindergärten. Bei Bedarf werden durch die So-zialmedizinischen Assistentinnen des Gesund-heitsamtes die Gemeinschaftseinrichtungen in ihrem Kampf gegen die Läuse unterstützt und Aufklärungsarbeit geleistet. Bei wiederholtem Lausbefall erfolgt durch die SMA’s in Einzelfäl-

enthalten, auch werden Ernährungsempfehlun-gen für Einschulungskinder wiedergegeben.In Zahlen ausgedrückt wurden für das Schuljahr 2018 in 68 Kindergärten und 4 Schulvorberei-tenden Einrichtungen 694 Vorschulkinder ent-sprechend den obigen Ausführungen getestet.Bei 31 SVE-Kindern erfolgte ein Schuleingangss-creening, für 9 dieser Kinder eine ergänzende schulärztliche Untersuchung. Dies geschah in-sbesondere auf Wunsch der Fördereinrichtung. Diese erwartet von der Schulärztin ergänzende Aussagen zur Schulreife und eine Empfehlung bezüglich des künftigen Förderorts ihrer Schutz-befohlenen.

Gründe zur Durchführung einer erweiterten Einschulungsuntersuchung waren auch:

9 Kinder mit Auffälligkeiten im Screening- Programm

51 Kinder mit fehlender Vorsorgeuntersuchung U 9

4 Kinder zeigten mit bedeutsamen Auffälligkeiten bei der U 9.

1 Kinder, deren Eltern eine schulärztliche Untersuchung und Beratung zur Frage der Zurückstellung vom Schulbesuch wünschten.

2 Kinder wegen einer gewünschten vorzeitigen Einschulung.

Die Zahl der Kinder, die wegen fehlender Vor-sorgeuntersuchung U9 schulärztlich untersucht wurden, stieg gegenüber dem Vorjahr um über 50% aufgrund der zu untersuchenden Flüchtling-skinder. Bei ihnen bestand zudem ein erhöhter Beratungsbedarf.

Über das Ergebnis der Einschulungsuntersuch-ung wird den Eltern oder sonstigen Sorgebere-chtigten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung sowie eine Mitteilung mit Empfehlungen zur schulischen Laufbahn und therapeutischen Maßnahmen ausgestellt. So wird sichergestellt, dass kein Kind ohne Untersu-chung eingeschult wird. Ein weiterer wesentli-cher Bestandteil der Einschulungsscreenings ist die Erhebung des Impfstatus der Kinder. Auch dieser wird anonymisiert elektronisch an das schon genannte LGL übermittelt, von dort entsprechend den Vorgaben des Infektionss-chutzgesetzes auch an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin weitergeleitet.

len auch eine Untersuchung der Kopfhaut auf Läuse bzw. Nissen, im Jahr 2018 bei 0 Kindern im Gesundheitsamt, mit einer individuellen oft zeitintensiven Beratung der Erziehungsberech-tigten. Aktualisierte Läuseinformationen wurden erarbeitet und verschickt.

Neugeborenenscreening1. Screening auf angeborene StoffwechselerkrankungenSeit März 1999 sind die Gesundheitsämter mit der Überwachung der Durchführung des Stoff-wechsel-Screenings aller Neugeborenen betraut. Im Jahr 2018 wurden von 630 Neugeborenen 627 Kinder gescreent. Bei drei Neugeborenen lehnten die Eltern das Screening ab. Insgesamt wurden 101 Eltern schriftlich kontaktiert. 2. Screening auf schwere angeborene HörstörungenSeit Juli 2010 erfolgt im Gesundheitsamt durch die Sozialmedizinischen Assistentinnen zusätzlich eine Überwachung der Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings. Ziel des Neugeborenen-Hörscreenings ist es, Kinder, die mit einer schweren beidseitigen Hörstörung zur Welt kommen, frühzeitig zu erkennen. Bleibt eine solche Hörstörung monate- oder gar jahre-lang unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken.Im Jahr 2018 wurden von 630 Neugeborenen 628 Kinder gescreent. Bei zwei Neugeborenen lehnten die Eltern das Screening ab. Insgesamt wurden 106 Eltern schriftlich kontaktiert.

76 | GESUNDHEITSAMT GESUNDHEITSAMT | 77

INFEKTIONSSCHUTZ UND UMWELTHYGIENE

Neben der Beratung in umwelthygienischen Fra-gen und der Wahrnehmung von Aufgaben des Infektionsschutzes obliegt den Mitarbeitern im Infektionsschutz und in der Umwelthygiene im Wesentlichen die Erfüllung folgender gesetzlich festgelegter Aufgaben: › Vollzug der Trinkwasserverordnung 2001 › Überwachung der Heilquellen › turnusmäßige Überprüfung von Schwimm-

bädern und Badeseen › Ermittlungen und Beratungen im Vollzug

des Infektionsschutzgesetzes › hygienische Überwachung von Kranken-

häusern, Alten- und Pflegeheimen, Spiel-, Camping- und Zeltplätzen, Jugendherber-gen und sonstigen Massenunterkünften, Kindergärten und Schulen, Praxen für Physiotherapie, Saunen, Friseur- und Kos-metiksalons, Tattoo-Studios

› Stellungnahmen zu Flächennutzungs-, Bebauungs- und Bauplänen im Vollzug des Bundesbaugesetzbuches und der Bayer. Bauordnung zu Fragen der Hygiene.

Zum 01.01.2001 trat als Ersatz des Bundes-seuchengesetzes das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Die hier festgelegten umfas-senden Ermittlungs- und Meldevorschriften schreiben vor, bestimmte aufgetretene Infektionskrankheiten von besonderer Bedeu-tung auf elektronischem Weg unverzüglich über die zentrale Meldestelle am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim an das Robert Koch Institut in Berlin (RKI) zu übermitteln. Eine bedeutsame Änderung des IfSG erfolgte zuletzt am 28.07.2011. Ziel dieser Änderung ist es, ver-stärkt dem Auftreten nosokomialer Infektionen mit multiresistenten Keimen entgegenzuwirken. Größten Wert legt das Gesetz nun auch auf die Optimierung des Einsatzes von Antiinfektiva/Antibiotika. Die Änderung des IfSG und die darauf fußende Änderung der Bayerischen Verordnung zur Hygiene und Infektionspräven-tion in Medizinischen Einrichtungen (MedHygV) konkretisieren die Anforderungen an Ausbildung und Einsatz des vorzuhaltenden Hygienefach-personals, insbesondere in Krankenhäusern.Als Anhaltspunkt für den im Hygiene- und Infe-ktionsschutz zu leistenden Aufwand werden im folgenden auch einige der durch das Sachgebiet

erfassten statistischen Zahlen genannt:

InfektionsschutzMeldepflichtige übertragbare Krankheiten 2018:

78 | GESUNDHEITSAMT GESUNDHEITSAMT | 79

Borreliose 32

Campylobacter 54

Clostridien 2

Denguefieber 1

E. Coli 3

EHEC/STEC 1

Enterobacteria 1

Giardiasis 1

Hand-Fuß-Mund-Krankheit 21

Hepatitis A 1

Hepatitis B 6

Hepatitis C 10

Hepatitis E 2

Influenza 293

Keuchhusten 24

Krätzemilbenbefall 8

Legionellose 1

Listeriose 1

Masern 2

Norovirus 472

Ringelröteln 1

Rotavirus 9

Röteln 1

Salmonellose 17

Weitere bedrohliche Krankheiten 23

Weitere bedrohliche Krankheiten (gastro) 28

Windpocken 28

Yersiniose 7

Im Jahr 2018 wurden dem Gesundheitsamt in-sgesamt 1.050 Fälle meldepflichtiger übertrag-barer Erkrankungen mitgeteilt, die notwendigen Ermittlungen durchgeführt und die Betroffenen über ihre Erkrankung und eventuelle Schutz-maßnahmen informiert. Insgesamt wurde 1 Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter im Lebensmit-telbereich ausgesprochen sowie die notwendi-gen Belehrungen und schriftlichen Meldungen durchgeführt.Das Infektionsgeschehen im Landkreis war auch 2018 erneut durch das gehäufte Auftreten infektiöser Magen-Darm-Erkrankungen geprägt. Ab November kam es zu einer ausgeprägten Häufung von Infektionen durch Noroviren. Hierv-

on am schlimmsten betroffen waren wiederholt verschiedene Gemeinschaftseinrichtungen, auch Krankenanstalten. Noroviren machen sich durch ein aus völliger Gesundheit heraus plötzlich auftretendes schwallartiges wiederhol-tes Erbrechen mit für 1-2 Tage nachfolgenden Durchfällen bemerkbar und können vor allem bei älteren Menschen und Kindern zu massiv-en Kreislaufschwächen führen. Insbesondere Erbrochenes, aber auch Stuhl, ist höchst infektiös, führt daher oft zu Folgeinfektionen des familiären Umfelds, aber auch von Mitpatienten und Betreuungspersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen.Im Gesundheitsamt gingen 26 Herdmeldungen ein. Eine Herdmeldung umfasst immer eine größere Anzahl an erkrankten Personen, die in Zusammenhang stehen und ähnliche Symp-tome aufweisen. Betroffen waren überwieg-end Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser sowie Schul- und Kindergärten. Hier waren ausgeprägte Ermittlungen und die Anordnung hygienischer Maßnahmen durch das Gesund-heitsamt erforderlich.

Von der Bevölkerung gut angenommen (26x) wurde im Berichtszeitraum weiterhin das Angebot einer kostenlosen Bestimmung von Hygieneschädlingen, verbunden mit einer Be-ratung bezüglich möglicher Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Im Berichtszeitraum 2018 wurden 3 aus-gewählte Tattoo-Studios durch das Gesund-heitsamt mittels Kontrolllisten überprüft. Festgestellte Mängel wurden behoben, Nach-kontrollen wurden durchgeführt.

Belehrungen nach dem InfektionsschutzgesetzEntsprechend den Vorgaben des Infektionss-chutzgesetzes wurden in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes im vergangenem Jahr insgesamt 416 Personen in einer jeweils etwa 1 1/2 stündigen Schulung erstbelehrt und die notwendigen Nachweise ausgestellt.

WasserhygieneVollzug der TrinkwasserverordnungAm 13. Dezember 2012 wurde im Bun-desgesetzblatt die „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ verkündet. Gegenüber der ersten Novelle vom Nov. 2011 wurde insbesondere die Untersuch-

ungsintervalle zur Legionellenbestimmung im Warmwasserbereich (von einem auf drei Jahre)und die Frist bis zur Durchführung einer ersten Untersuchung (bis 31.12.2013) verlängert. Zudem entfällt nunmehr die Verpflichtung zur Meldung aller Großanlagen zur Trinkwasser-erwärmung. Überschreitungen des Maßnah-mewertes bleiben auch weiterhin meldepflichtig an das Gesundheitsamt.Der Informationsbedarf der Bevölkerung ist auch weiterhin sehr groß. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang 199 persönliche oder telefonische Auskünfte erteilt oder Beratungen vorgenommen.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld werden z. Zt. 41 öffentliche und 42 private Wasserversorgung-sanlagen (soweit amtlich bekannt) betrieben. Durch die Trinkwasserverordnung ist hier ein engmaschiges Netz von Prüfungen und Kon-trollen vorgegeben. So wurden im Berichtsjahr 27 Wasserversorgungsanlagen (öffentliche und private) besichtigt. 75 x wurden hierbei orien-tierende Messungen durch die Mitarbeiter des Sachgebiets selbst durchgeführt.In 109 Fällen mussten nach vorübergehenden Grenz- und Richtwertüberschreitungen mikrobi-ologischer, physikalischer, physikalisch-chemis-cher und chemischer Art mit den Betreibern der Anlagen Abhilfemaßnahmen besprochen und deren Durchführung überwacht werden. Ergänzend wurden durch das Gesundheitsamt im Einzelfall mikrobiologische Vergleichsproben gezogen und zur Befundung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Zudem hat das Gesundheitsamt an 42 Behördengesprächen teilgenommen, um an Lösungen vorhandener Probleme in der Wasserversorgung mitzuwirken.Das Gesundheitsamt erhielt zudem 29 Beschw-erden besorgter Bürger, die über eine mangel-nde Qualität des ihnen gelieferten Trinkwassers klagten. Hierbei stellte sich zumeist heraus, dass sich vorhandene schadhafte Wasserinstal-lationen in den jeweiligen Gebäuden negativ auf die Wasserqualität auswirkten.In 104 Fällen wurden fachliche Beurteilungen in wasserrechtlichen Verfahren abgegeben.191 x wurden Betreiber hygienisch-technisch bezüglich des Betriebs von Wasseraufberei-tungs- bzw. Desinfektionsanlagen beraten. Hier sind aufgrund ständiger technischer Weiter- und Neuentwicklungen immer öfter Ortsbesichti-

gungen erforderlich, um sachgemäß beraten zu können.Das Gesundheitsamt wirkte auch 2018 aktiv bei der Fortbildung der Wasserwarte mit und übernahm fachliche Beiträge im Rahmen der Wasserwerksnachbarschaften Rhön-Grabfeld.

KrankenhaushygieneIm Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der bayerischen Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrich-tungen (MedHygV) werden u.a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation durch das Gesundheitsamt überwacht. Insbesondere zur Erfassung und Verhütung des Auftretens nosokomialer (im Krankenhaus erworbener) Infektionen besteht ein ständiger Kontakt zu den Hygienefachkräften, den hygienebeauftragten Ärzten und externen Hygienikern der Akut- und Fachkliniken im Landkreis Rhön-Grabfeld.Im Rahmen verschiedener Um- und Neu-bautätigkeiten der ortsansässigen Rhön-Klin-ikum AG wurden mehrere Stellungnahmen abgegeben und an Ortsterminen sowie Bespre-chungen teilgenommen.

Schwimm- und BadeanstaltenIm Landkreis Rhön-Grabfeld wurden im Beri-chtszeitraum 21 Badeanstalten, teils auch in Hotels und Krankenanstalten, betrieben. Durch das Gesundheitsamt fanden diesbezüglich insgesamt 45 Betriebsprüfungen statt. Hierbei wurden zum einen die vorgelegten Ergebnisse der Betreiberuntersuchungen ausgewertet, zum anderen 750 Kontrollmessungen selbst durch-geführt, Betreiber und Bademeister über neue Entwicklungen und Möglichkeiten zur Verbes-serung der Badewasseraufbereitung informiert und beraten. Einen Beratungsschwerpunkt stellte das Vorkommen von Legionellen im Bereich von Filteranlagen und Duschen dar, Abhilfemöglich-keiten wurden aufgezeigt.Der Heilwasserbadesee in der Frankentherme in Bad Königshofen i.Gr. wurde auch 2018 engmaschig überprüft. Bedingt durch die chemisch-physikalischen Besonderheiten des verwandten Heilwassers und den Verzicht auf eine Chlorung stellen die besondere Art der Badewasseraufbereitung, der laufende Betrieb und die stete Überwachung der Hygiene- und Betriebsparameter eine besondere Heraus-

forderung für Betreiber und Überwachungsbe-hörde dar.

EU-Badegewässer, LandschaftsseenVon Mai bis September 2018 wurden die Badeseen in Burgwallbach, Irmelshausen und Sulzfeld sowie der Landschaftssee Fricken-hausen in monatlichen Abständen überprüft, Wasserproben (insgesamt 24) entnommen und durch das Bayerische Landesamt für Gesund-heit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen und Oberschleißheim nach den neu gefassten EG-Richtlinien für Badegewässer untersucht. Alle Befundberichte wurden auch 2018 in das Internetportal „LIS Landkreis Rhön-Grabfeld“ eingepflegt, um die Landkreisbevölkerung sowie Interessierte im ganzen Bundesgebiet über die Qualität der im Landkreis befindlichen EG-Bade-seen zeitnah und aktuell zu informieren. Ergän-zend erfolgen jeweils vor Ort die Bestimmung von Temperatur, pH-Wert, Sichttiefe sowie eine Sichtprüfung auf das Vorhandensein von Ölfil-men und Teerrückständen sowie Algenbildung. Die jeweiligen Ergebnisse werden protokolliert. Auffälligkeiten (Sauberkeit der Badestrände, mögliche Gefährdungen der Badegäste) werden mit den Verantwortlichen besprochen, auf die Abstellung von Mängeln hingewirkt.

AbwasserIm Landkreis Rhön-Grabfeld werden aktuell 35 abwassertechnische Anlagen betrieben, 2 dieser Anlagen wurden im Berichtsjahr besichtigt.

OrtshygieneZu Fragen der Raumordnung, der Bauleit-planung und in Baugenehmigungsverfahren wurden 2018 insgesamt 118 Stellungnahmen abgegeben.2 Kindergärten, 3 Spielplätze und 2 im Landkreis Rhön-Grabfeld befindliche Zelt- und Camping-plätze sowie 1 Wohnmobil-Stellplatz wurden 2018 aus hygienischer Sicht besichtigt. Kleinere Mängel wurden mit den Verantwortlichen be-sprochen und abgestellt.Im Bereich des Bestattungswesens wurden 47 Anfragen zu hygienischen Fragestellungen bearbeitet, zuvor notwendige Ortseinsichten vorgenommen.

Umwelthygiene, Umweltmedizinische BeratungsstelleIn den Vorjahren stark nachgefragt durch

die Gemeinden im Landkreis war die hiesige Mitwirkung in Fragen der Wohnungsaufsicht. Dem ist durch die Aufhebung des entsprech-enden Passus im Wohnungsaufsichtsgesetz die rechtliche Grundlage entzogen. Nunmehr erfolgen Stellungnahmen zu Wohnverhältnissen, zu leider nicht seltenen „Vermüllungen“, nur noch in Amtshilfe für Jugendamt, Bauamt und Betreuungsstelle.Auf Wunsch des damaligen StMUG wird auch im Landratsamt Rhön-Grabfeld der Bevölkerung die Wahrnehmung einer Umweltmedizinischen Beratung angeboten.Im Mittelpunkt der Fragestellungen stehen zumeist vermutete Wohngifte, das Auftreten allergischer/toxischer Erscheinungen und befürchtete Beeinträchtigungen durch hoch-frequente Strahlung und Auswirkungen der Mobilfunktechnik.

MEDIZINISCHES GUTACHTENWESEN

Im Gesundheitsamt werden alle aufgrund von Rechtsverordnungen anfallenden amtsärztli-chen Untersuchungen durchgeführt. Ergänzend hierzu werden Gutachten auf Anforderung von Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellt.Besonders hervorzuheben ist hierbei die Tatsache, dass 2018 allein im Auftrag des Amtsgerichtes Bad Neustadt a.d.Saale 140 Betreuungsgutachten erstellt wurden. 89 x war die Gutachtenserstellung hierbei mit einem Außendienst verbunden. Damit bleibt der Ein-gang an Gutachtensaufträgen im Betreuungsre-cht trotz aller Versuche des Amtsgerichts Bad Neustadt a.d.Saale, andere Gutachter für diese nicht primär amtsärztliche Aufgabe zu finden, auf hohem Niveau, bindet somit erhebliche ärztliche Ressourcen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die weiteren im Berichts-jahr angeforderten und erstellten amtsärztlichen Gutachten und Zeugnisse erteilt:

80 | GESUNDHEITSAMT GESUNDHEITSAMT | 81

Einstellungsuntersuchungen/Nachuntersuchungen/Untersuchungen auf Lebenszeit für Beamtenbewerber 111

Dienstunfalluntersuchungen für Beamte 4

Untersuchungen auf Dienstfähigkeit 10

Gutachten nach dem IfSG - Impfschadensmeldungen 0

Gutachten im BeihilferechtRehabilitationsbehandlungen im Rahmen von Kuren Stationäre Rehabilitationsbehandlungen

61

32

Amtsärztliche Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt/bei Behörden 2

Gutachten nach den einschl. Paragraphen der Sozialgesetzbücher im Auftrag der Sozialverwaltungen der Bezirke bzw. der Landkreise 9

Erstuntersuchungen nach § 62 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 16

Externe Untersuchungen nach § 62 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 7

Begutachtungen von Asylbewerbern/Ausländern 57

AsylbLG - Beratung nach dem IfSG 1

Gerichtsärztliche Gutachten – Haft- und VerhandlungsfähigkeitGerichtsärztliche Gutachten in Betreuungsverfahrendavon mit AußendienstDrogenscreening (Überprüfung von Bewährungsauflagen)Drogenscreening (Substitution)

3140

89139

2

Gutachten zur Notwendigkeit der sofortigen vorläufigen Unterbringung 11

Untersuchungen im Auftrag der Prüfungsämter der Universitäten bei Prüfungsverhinderung bzw. Verlängerung der Prüfungszeit 5

Gutachten für Kapitalabfindung 2

Erstellung betäubungsmittelrechtlicher Bescheinigungen nach dem „Schengener Abkommen”Rezeptbeglaubigung

130

Amtsärztliche Bescheinigungen für Schulen (Schulsportfreistellung, Schulfähigkeithäufiges Fehlen in der Schule) 14

Amtsärztliche Bescheinigungen aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen/ Amtshilfeersuchen 5

Ärztliche AIDS-Beratungen mit Blutentnahme: 20

Impfberatungen/medizinische Reiseberatungen/umwelt-medizinische Beratungen 103

Darüber hinaus wurden ärztlicherseits fol-gende weitere Dienstaufgaben im Sachgebiet wahrgenommen:

TUBERKULOSEBEKÄMPFUNG

Die aktuellen Informationen des Robert-Koch-In-stituts zeigen, dass im Jahr 2018 bundesweit insgesamt 5.486 Tuberkulosen neu registriert wurden, was einer Inzidenz von 6,7 Neuer-krankungen pro 100.000 Einwohner entspricht. Damit sind die Erkrankungszahlen nach der deutlichen Zunahme im Jahr 2015 wieder rück-läufig, wenn auch auf einem vergleichsweise hohem Niveau.Die Analyse nach Staatsangehörigkeit zeigt – wie schon in den vergangenen Jahren – deutli-che Unterschiede im Erkrankungsrisiko. Bei ausländischen Staatsangehörigen betrug die Inzidenz 40,6 pro 100.000 Einwohner und war damit rund 18-mal so hoch wie in der deutschen Bevölkerung (Inzidenz 2,2). Bei jungen Erwachsenen war dieser Unterschied besonders groß. Insgesamt 31,9 % aller Erkrankten hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 68,1 % waren ausländische Staatsangehörige. Die erkrankten ausländischen Staatsangehörigen wiesen im Vergleich zu deutschen Patienten – wie schon in den vergangenen Jahren – eine wesentlich jüngere Altersstruktur auf (Altersmedian 27 vs. 60 Jahre).

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes in der Tu-berkulosebekämpfung (Umgebungsuntersuch-ung/Quellen-suche/Überwachung bei Tuberku-lose) stellen sich hierbei wie folgt dar: › Organisation, Durchführung und Überwa-

chung der Umgebungsuntersuchung › Ermittlung der Kontaktpersonen im privaten

und beruflichen Umfeld › Medizinische und soziale Beratung der Be-

troffenen › Kontaktaufnahme mit Betriebsärzten und

den behandelnden Ärzten in Kliniken und Arztpraxen

› Hausbesuch, ggf. Begehung des Arbeits-platzes

› Ausgabe der Sputumgefäße mit Erläuterun-gen zur Handhabung

› Anlegen, Ablesen und Auswertung der Men-del-Mantoux-Teste

› Durchführung von QuantiFERON® TB Gold In-Tube Tests

› Indikationsstellung zur Durchführung von Röntgenaufnahmen

Folgende Tabelle gibt Auskunft über die vom Gesundheitsamt im Jahr 2018 festgestellten Erkrankungen und durchgeführten Maßnahmen:

TB-Erkrankungen / Leistungen in 2018

Anzahl

Neuerkrankungen an Tuberkulose aller Formen 7

Überwachungsbedürftige Tuberkulosen 10

Veranlasste Röntgenthorax-untersuchungen 17

Sputumuntersuchungen 2

Sputumuntersuchungen / Quellensuche Pflegeeinrichtung 49

QuantiFERON® TB Gold In-Tube Tests 36

Umgebungsuntersuchungen gemäß §§ 25/26 IfSG 36

Seit 2013 unterstützt Frau MOR Dr. Heuring von der Regierung von Unterfranken die unterfränk-ischen Gesundheitsämter als Tuberkulosefach-beraterin bei besonderen Fragestellungen.

Statistische Erfassung von behand-lungsbedürftiger TuberkuloseNeuerkrankungen an Tuberkulose werden unter Erfassung aller relevanten Daten ele-ktronisch an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim zur statistischen Auswer-tung übermittelt. Dieses leitet die Datensätze an das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin weiter.

Abschließende Bemerkungen zur Bekämpfung der TuberkuloseAuch wenn sich die Tuberkulosesituation in der Welt nicht direkt auf den Landkreis auswirkt, bleibt das Gesundheitsamt von den Problemen, die sich z. B. aus der zunehmenden Resistenz der Erreger in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ergeben und den Schwierigkeiten, die in diesen Fällen langwierige Behandlung erfolgreich abzuschließen, nicht verschont. Die Zahlen und Raten des Jahres 2018 bewegen sich im hiesigen Kreisgebiet im Rahmen der Vor-jahre und geben keinen Anlass zur Sorge, dass die Tuberkulose im Landkreis außer Kontrolle geraten könnte.

BETRIEBSÄRZTLICHE DIENSTSTELLE

Nach seiner Versetzung in den Ruhestand zum 30.06.2014 nimmt Herr Medizinaldirektor Dr. Horst Rusche auch weiterhin die Aufgaben des Betriebsarztes nach dem Arbeitssicherheits-gesetz für die Einrichtungen des Landratsamtes Rhön-Grabfeld wahr. Neben der arbeitsmediz-inischen Beratung des Arbeitsgebers und der Mitarbeiter des Landratsamtes und der Beurteilung der Arbeitsplatzergonomie werden insbesondere ärztliche Einstellungsuntersuch-ungen sowie Untersuchungen nach den entspre-chenden arbeitsmedizinischen Grundsätzen und der Biostoffverordnung durchgeführt.

KONTAKT

Elke Binder-MüllerTelefon 09771 [email protected]

82 | VETERINÄRAMT VETERINÄRAMT | 83

Im Veterinäramt arbeiten drei Amtstierärzte, drei Lebensmittelüberwachungsbeamte, ein Veter-inärassistent und drei Verwaltungsangestellte (Teilzeit).Ab dem 01.07.2018 wurde die Stelle der Sachge-bietsleitung aufgrund der Pensionierung des Vorgängers neu besetzt. Das Aufgabenspektrum des Veterinäramtes umfasst die Fachbereiche Tierseuchen (Tierge-

2.1 TIERSEUCHEN/TIERGESUNDHEIT

2.1.1 Routineuntersuchungen bei land-wirtschaftlichen Nutztieren auf Aujeszkysche Krankheit (AK) beim Schwein und auf Bovines Herpesvirus 1 (BHV1), Leukose und Brucellose beim Rind

Zur Aufrechterhaltung des AK-Freiheitsstatus werden jährlich Stichprobenuntersuchungen in Schweinebeständen durchgeführt. In fünf Betrieben wurden insgesamt 133 Blutproben zur Untersuchung auf AK entnommen. Alle Proben erbrachten ein negatives Ergebnis.

Seit Juni 2017 ist ganz Deutschland anerkannt BHV1-freie Region nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432 EWG. Auf BHV1 untersuchte Proben aus Rinderbeständen des Landkreises ergaben ein negatives Ergebnis. Fragliche Untersuch-ungsergebnisse wurden durch Nachuntersuch-ungen abgeklärt.

Alle durchgeführten Leukose- und Brucellose-untersuchungen wiesen ebenfalls ein negatives Ergebnis auf.

2.1.2 Varroatose und Faulbrut der Bienen

Auch im Jahr 2018 mussten die Bienen gegen den stark verbreiteten Erreger der Varroatose

sundheit), tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel, Futtermittelprobennahme, Lebensmittel- und Fleischhygiene einschließlich Lebensmittelüberwachung. Schwerpunkte der Tätigkeit im Bereich der Tierseuchenbekämpfung waren neben der Or-ganisation von Routinebekämpfungsverfahren die Umsetzung von Maßnahmen zur Präven-tion der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

mit zugelassenen Arzneimitteln behandelt werden. Im August 2017 wurde im Landkreis Rhön-Grabfeld der Ausbruch der Amerikanis-chen Faulbrut der Bienen festgestellt. Das in-folgedessen ausgesprochene Verbringungsver-bot für Bienen im Sperrbezirk wurde nach der Durchführung der Kontrolluntersuchungen im Oktober 2018 aufgehoben.

2.1.3 Klassische und Afrikanische Schweine-pest (KSP / ASP) / Aujeszkysche Krankheit (AK) bei Wildschweinen

Die letzten Wildschweinepestfälle Deutschlands an der Landesgrenze zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen traten im Juli 2009 auf. Im Rahmen des Wildschweinepest-Monitor-ings 2018 wurden im Landkreis Rhön-Grabfeld 115 Blutproben von erlegten Wildschweinen mit negativem Ergebnis untersucht.

Das Auftreten der afrikanischen Schweinepest in Polen, Tschechien und Belgien bedingt aus epi-demiologischer Sicht eine verschärfte Risikolage auch in Deutschland. Präventive Maßnahmen wurden daher für erforderlich erachtet. So waren unter anderem ein Monitoring zur Beprobung von Schwarzwild und Entsorgungsstellen für Schwarzwildaufbruch einzurichten. Außerdem wurde unter Beteiligung des Veterinäramts im März 2018 eine Informationsveranstaltung zum

Auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene bzw. Lebensmittelüberwachung wurden vorran-gig risikoorientierte Hygienekontrollen sowie Probenahmen durchgeführt. Daneben bildeten die routinemäßige Probenziehung im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes sowie Verdachtsprobeneinsendungen weitere Schwer-punkte der Arbeit.

Thema „Afrikanische Schweinepest“ für Jäger und Landwirte abgehalten. Die Gemeinden wurden im Rahmen einer im Herbst durchgeführten Bürgermeisterdienstbe-sprechung für dieses Thema sensibilisiert und aktuelle Informationen zur Prävention von ASP vermittelt.Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten in Bad Neustadt sowie mit den Veterinärämtern der angrenzenden Nachbarlandkreise konnte inten-siviert werden, indem konstruktive Arbeitstreffen zum Thema ASP organisiert wurden.Das Veterinäramt Bad Neustadt bereitete sich gemäß des Rahmenplanes ASP des Bayer-ischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz materiell und fachlich auf einen möglichen ASP-Ausbruch in der Wild-schweinpopulation vor. Insbesondere wurden Tierseuchenübungen, Materialbeschaffungen und Vorbereitungen zu Organisationsabläufen durchgeführt.

Präventiv wurden schwerpunktmäßig zahlre-iche Kontrollen zur Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach Schweinehaltungshy-giene-Verordnung durchgeführt. Ziel dieser Kon-trollen war es, die Biosicherheit dieser Betriebe zu verbessern und eine mögliche Einschleppung des ASP-Erregers in die Hausschwein-Popula-tion sicher auszuschließen.

VETERINÄRAMT

1. ALLGEMEINES

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Da in Deutschland bei einigen Wildschweinen bei serologischen Untersuchungen Antikörper der Aujeszkyschen Krankheit (AK, auch Pseu-dowut genannt) diagnostiziert wurden, sind Blutproben auch auf das Vorkommen dieses Erregers untersucht worden. Es wurden neun serologisch positive Ergebnisse festgestellt. Die Jägerschaft wurde jeweils entsprechend informiert. Die Monitoringuntersuchungen werden aktuell weitergeführt, um Neuausbrüche frühzeitig zu erkennen.

2.1.4. Bovine Virus Diarrhoe (BVD/ MD) [Infek-tiöser Virusdurchfall der Rinder]

Die anzeigenpflichtige Tierseuche Bovine Virus Diarrhoe/ Mucosal Disease (BVD/MD) ist eine weit verbreitete, verlustreiche Infektionskrank-heit des Rindes.Hauptsächlich entstehen Schäden durch Frucht-barkeitsstörungen, Verwerfen, Missbildungen und Geburt lebensschwacher Kälber. Die Infe-ktion eines trächtigen Rindes kann zur Geburt eines Dauerausscheiders (Persistent infiziertes Rind = PI-Tier, Virämiker) führen.

Seit 01.01.2011 ist bundesweit die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus in Kraft. Damit werden die Tierhalter verpflichtet, jedes ab diesem Zeitpunkt geborene Kalb bis spätestens zum 6. Lebensmonat und jedes zur Abgabe in einen anderen Bestand vorgesehene Rind, sofern es nicht schon den Status „BVDV-un-verdächtig“ besitzt, vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das BVD-Virus untersuchen zu lassen. Eingestallt werden dürfen nur Rinder, die „BVDV-unverdächtig“ sind. PI-Tiere sind unverzüglich schlachten oder töten zu lassen.Im Jahr 2018 wurden durch die vorgeschriebe-nen Untersuchungen wiederholt keine virolo-gisch positiven Rinder ermittelt.

2.2. TIERSCHUTZ

2.2.1 Routinekontrollen sowie Beschwerden über „nicht artgerechte” Tierhaltungen

Bei Routinekontrollen wurden landwirtschaft-liche Betriebe, andere gewerbsmäßige Tierh-altungen und Tierzüchter auf die Einhaltung

tierschutzrechtlicher Vorschriften kontrolliert.Wie jedes Jahr kam es zu Beschwerden im Bereich Tierschutz. Durch besorgte Bürger, Na-chbarn und Ausflügler, die sich direkt oder über die Polizei an uns wandten, wurden Tierschutz-verstöße angezeigt. In einigen Fällen waren die Besorgnisse der Anrufer in Bezug auf Tier-schutzverstöße unbegründet (z.B. Lärmbelästi-gung bzw. Geruchsbelästigung durch Tiere).Teilweise erfolgten die Kontrollen auch in Zusammenarbeit mit Beamten der Polizei. Oft konnten die Verstöße gegen tierschutzrech-tliche Bestimmungen vor Ort mit mündlichen Anordnungen abgestellt werden. Bei mehreren Tierhaltern wurden Anordnungen schriftlich getroffen.Zudem wurden Bescheide zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Anforderungen erstellt.

2.2.2 Tierschutzrechtliche Genehmigungen und Stellungnahmen im Rahmen des Vollzugs des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)

Seit 2014 gilt die tierschutzrechtliche Erlaubni-spflicht für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte

KONTAKT

Dr. Markus BlöckTelefon 09771 [email protected]

Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will (sog. Hunde-trainer-Erlaubnispflicht).Entsprechende Angebote von Vereinen sind ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern ein Entgelt erhoben wird.Von der Erlaubnispflicht nach dem Tier-schutzgesetz sind neben Hundeschulen auch andere Tätigkeiten betroffen, wie z. B. Anbieten von Reitunterricht, Wanderungen mit Alpakas oder das Verbringen von „Tierschutztieren“ nach Deutschland. In mehreren Anfragen diesbez-üglich wurden Antragsteller fachlich informiert und Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt. Auch bei der Einrichtung von Tierpensionen oder Tierzuchten wurden Tierhalter fachlich informiert. Außerdem wurden dem Veterinäramt von den zuständigen Gemeinden Sachverständi-gengutachten zum Ausschluss einer „gestei-gerten Aggressivität“ gelisteter Hunderassen zur Stellungnahme vorgelegt.

2.3 ARZNEIMITTELRECHT [16. AMG-NOVELLE]

Im Jahr 2018 wurden (auch im Rahmen von CC-Kontrollen) die Arzneimittelaufzeichnungen von 15 Landwirten hinsichtlich der Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften überprüft. Nach Umsetzung der 16. Novelle des Arzneim-ittelgesetzes sind Halter von Masttieren der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute, die im Durchschnitt des Kalenderjahres eine festge-legte Haltungsuntergrenze überschreiten seit 01.07.2014 verpflichtet, Antibiotika-Anwendun-gen an die amtliche Antibiotikadatenbank zu melden. Auch 2018 wurden betroffene Landwirte über die Meldeverpflichtungen informiert. Die Ziel-stellung ist, den Antibiotikaeinsatz zu optimieren (minimieren), um der Entwicklung von Antibioti-karesistenzen entgegenzuwirken.

2.4. LEBENSMITTELÜBERWACHUNG

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 955 Betrieb-skontrollen durchgeführt. Eingeleitete Verwar-nungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden im Sachgebiet 3.1 aufgeführt.Die entsprechenden Daten der Betriebe, die im Bereich der Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, sowie die Daten der angeforderten Proben sind im Daten-

bankprogramm Tizian erfasst. Damit der Zeit-aufwand für diese detaillierte Datenerfassung nach Qualitätsmanagement (QM)-Vorgaben effektiver genutzt werden kann, werden derzeit vor Ort drei mobile Eingabegeräte (Tablets) bei Probennahmen und Kontrollen eingesetzt. Als Zielsetzung sollen damit zeitintensive ergän-zende Verwaltungs- und Schreibtätigkeiten optimiert werden.Insgesamt wurden 239 Proben verschiedener Lebensmittel und Bedarfsgegenstände beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Untersuchung eingeschickt.Bisher liegen 236 Gutachten vor. Es wurden 9 Proben beanstandet.

2.4.1 EU-Zulassung von Lebensmittelbetrie-ben/ Neue Kontrollbehörde für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

Gespräche zu den rechtlichen Vorgaben einer EU-Zulassung wurden mit Verantwortlichen von Metzgereien und sonstigen zulassungspflichti-gen Betrieben (insb. Eierpackstellen, Farmwild-halter, Geflügelhalter), die eine entsprechende Anfrage an das Veterinäramt gestellt haben, geführt. Je nach Größe und Tätigkeitsfeld zuzulas-sender Betriebe ist die neue landesweite Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) oder die Regierung von Unterfranken zuständige Behörde für die Zulassung. Mit dem 01.01.2018 ging die Zuständigkeit für die Überwachung von vier sog. komplexen Lebensmittelbetrieben mit Sitz im Landkreis Rhön-Grabfeld auf die KBLV über. Aktuell besitzen sieben Schlachtbetriebe, sowie acht Zerlegungs- bzw. Verarbeitungsbetriebe und fünf weitere Lebensmittelbetriebe (Käserei, Eierpackstelle, Eiaufschlagbetrieb, Großmarkt mit Kühllager und Fischverkauf) die erforderli-che EU-Zulassung.

2.5 FUTTERMITTELRECHT UND - ÜBERWACHUNG

Die rechtliche Vorgabe der aktuellen Futter-mittelhygiene-Verordnung fordert von allen Betrieben, die Futtermittel herstellen, verarbeit-en, lagern, transportieren oder vertreiben eine Registrierung bei der zuständigen Futtermit-telüberwachungsbehörde (Regierung von

Oberbayern). Die Registrierung ist auch dann erforderlich, wenn eigen erzeugte Futtermittel im eigenen Betrieb verfüttert werden. Dies bet-rifft die meisten landwirtschaftlichen Betriebe. Diesbezüglich wurden Anfragen beantwortet und Fachgespräche geführt. Weiterhin wurden bei Vor-Ort-Kontrollen Be-triebe bezüglich einer erforderlichen Zulassung für die Herstellung von hofeigenen Futtermis-chungen unter Verwendung von Fischmehl oder Blutprodukten informiert. Entsprechende Anträge müssen ebenfalls bei der Regierung von Oberbayern gestellt werden.Im Rahmen der vorgeschriebenen Kontrollunter-suchungen wurden insgesamt 12 Futtermittel-proben bei Herstellern, Händlern und Landwirten entnommen und auf Zusammensetzung bzw. unzulässige Rückstände untersucht. 12 Proben waren ohne Beanstandung.

2.6 PRÄMIENRECHTSKONTROLLEN LAND-WIRTSCHAFTLICHER BETRIEBE (CROSS COMPLIANCE)

Die Gewährung von Direktzahlungen an land-wirtschaftliche Betriebe ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Land-wirte sind somit zum Erhalt von Prämienzahl-ungen an die Erfüllung bestimmter rechtlicher Vorgaben, die systematisch zu kontrollieren sind, gebunden. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es je nach Schwere, Aus-maß, Dauer oder Häufigkeit des Verstoßes zur Kürzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahl-ungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. Re-gelverstöße, bei denen kein Vorsatz unterstellt wird, werden mit einem, drei oder fünf Prozent Kürzung sanktioniert. Im Veterinärbereich glied-ert sich die Kontrolltätigkeit in die Aufgabenge-biete Tierkennzeichnung, Lebensmittelsicherheit sowie Tierschutz. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 24 systema-tische und sechs anlassbezogene Vor-Ort-Kon-trollen durchgeführt. In 17 Betrieben kam es zu Beanstandungen. Im Bereich Lebensmittelsicherheit werden Milcherzeuger nach dreimaliger Überschrei-tung festgelegter Grenzwerte von Zell- bzw. Keimzahlen ihrer gelieferten Rohmilch von der Milchablieferung gesperrt. 2018 war kein Betrieb betroffen.

84 | VETERINÄRAMT VETERINÄRAMT | 85

1. ÜBERBLICK IN ZAHLEN VOM 01.01.2018 BIS 31.12.2018

a) Baurecht, Denkmalschutz, Immissionsschutz und Grundstücksverkehr (SG 4.1.1 – 4.1.4)

DAS 1. UND 2. OBERGESCHOSS NACH DER SANIERUNG DES BAD KÖNIGSHÖFER RATHAUSES

BAURECHT, DENKMALSCHUTZ, IMMISSIONSSCHUTZRECHT

Vorgänge 2018

01Bauanträge (mit Freistellungsverfahren ohne Werbe anlagen)

627

02 Tekturanträge (mit Freistellungsverfahren) 31

03 Bauanträge (Werbeanlagen) 18

04 Erteilte Baugenehmigungen mit Werbeanlagen 444

05 Isolierte Abweichungen/Be-freiungen 63

06 Vorbescheidanträge 52

07 Erteilte Vorbescheide 25

08 Abbruchverfahren (ohne Denkmalschutz) 22

09 Landwirtschaftlicher Grund-stücksverkehr (Gesamt) 348

10 Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz 169

11 Bußgeldbescheide 2

12 Flächennutzungs-planverfahren 25

13 Bebauungsplanverfahren 87

14 Einbeziehungssatzungen 14

15 Erlaubnisse nach der Natur-parkVO 2

16 Immissionsschutzverfahren 11

17Ordnungswidrigkeitenver-fahren nach § 117 OWiG (Gesamt)

109

18 Allgemeine Vorgänge 136

b) sozialer Wohnungsbau (SG 4.1.5) Bewilligungen nach dem1. Bayer. Wohnungsbauprogramm

staatl. Darlehen 20 1.046.400,00 €

Kinderzuschuss 20 175.000,00 €

Leistungsfreies Baudarlehen 27 188.700,00 €

2. Bayer. Zinsverbilligungsprogramm

836.100,00 €

Einzelförderung 2

Kombiförderung 10

Wohnungsbindung

Wohnberechtigungsbescheinigung 16

Bescheinigung - Ende Eigenschaft öffentlich geförderter Wohnraum 12

Freistellungen 12

Antragsrücknahme/Ablehnungen 4

Teilwiderruf 1

Zinsanpassung III. Förderungsweg 15

Wohnungseigentum

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz 14

2. ORGANISATORISCHES/PERSONELLES

Organisatorisch und personell fanden im Beri-chtsjahr 2018 keine grundlegenden Änderungen statt.

3. BAUTÄTIGKEIT IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

Die Zahl der Bauanträge hat sich im Jahr 2018 um 0,6 % leicht verringert. Die Zahl der Baugene-hmigungen ebenso um 0,9 %.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass entsprechend der fast gleichbleibenden Antragszahlen auch die Zahl der Baugenehmi-gungsverfahren auf dem Niveau des Vorjahres konstant blieb.

4. IMMISSIONSSCHUTZVERFAHREN

Es wurden 11 Verfahren neu beantragt. Dazu werden im Untersachgebiet Immissionsschutz Verfahren zu kleineren Feuerungsanlagen (Aus-nahmegenehmigungen) durchgeführt.Die Genehmigungs- und Gerichtsverfahren zur Realisierung und Begleitung von Windkraft-projekten (Windparks) standen auch im Jahr 2018 im Vordergrund.

Dazu werden bestehende immissionsschutz-rechtlich genehmigte Anlagen regelmäßig hinsichtlich Einhaltung der Vorgaben vom Tech-nischen Immissionsschutz und der Verwaltung überprüft. Alte Genehmigungen werden an den Stand der Technik angepasst.

Kurze Zusammenfassung der Schwerpunkte in den einzelnen Fachbereichen des Sachgebietes für das Jahr 2018:

Im Bereich der naturschutzfachlichen Förder-programme nimmt der Landkreis Rhön-Grabfeld mit seiner hohen Förderquote in Bayern weiter-hin die Spitzenposition ein. Die Anzahl der Biberreviere im Landkreis stieg im Jahr 2018 erneut stetig an. Damit verbun-dene Biberaktivitäten verursachen inzwischen einen sehr hohen Aufwand für Betreuung, Be-ratung und Durchführung von Maßnahmen zum Bibermanagement.2018 wurde erstmals ein Wolf im Landkreis nachgewiesen. Die Anzahl der Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Be-lange zu Genehmigungsverfahren ist weiterhin sehr hoch (etwa 510).

5. ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN

Ordnungswidrigkeiten nach der Bayer. Bauordnung:2018 wurden nach dem Baurecht zwei Bußgeld-bescheide mit einer Bußgeldsumme von insges-amt 1.700,00 € festgesetzt.

Ordnungswidrigkeiten nach § 117 OwiG (unzulässiger Lärm):Seit dem 1. Januar 2007 ist das Sachgebiet 4.1.3 mit der Ahndung von Anzeigen nach § 117 OwiG (Unzulässiger Lärm – Ruhestörung) betraut. Von den hiesigen Polizeidienststellen wurden im Berichtsjahr 109 Vorfälle zur Anzeige gebracht, davon wurden 8 Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen und 48 Verfahren wurden eingestellt. Im Jahr 2018 wurden in 40 Bußgeldbescheiden Bußgelder von insgesamt 4.610,00 € festgesetzt.

6. DENKMALSCHUTZ

Die Zahl der Verfahren (169) nach dem Denk-malschutzgesetz ist auf dem Vorjahresniveau (172).

Der Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligte sich am 9. September 2018 unter dem Motto „Entdeck-en, was uns verbindet“ wieder am bundesweiten Tag des offenen Denkmals.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligten sich die Stadt Bad Königshofen i.Gr. mit dem historischen Rathaus, der Verein Freunde der Kirchenburg e.V. aus Ostheim v.d.Rhön und das

Im Jahr 2018 wurde der Planfeststellungsbes-chluss für den Bauabschnitt 04 der Hochwas-serfreilegung an der Brend erteilt.Das vorläufig festgesetzte Überschwemmungs-gebiet der Fränkischen Saale in Niederlauer und Hohenroth wurde durch Verordnung amtlich festgesetzt.Für Großeinleiter von Abwasser (kommunale Kläranlagen) wurde Abwasserabgabe festge-setzt.Mit Nachdruck wurden ausgelaufene Gestattun-gen für kommunale Ver- und Entsorgungsanla-gen bearbeitet.Bestehende Stau- und Triebwerksanlagen wurden gemäß Vorgaben des Wasserhaushalts-gesetzes auf Abgabe von Restwasser und Voraussetzungen der Durchgängigkeit der Gewässer für Fische geprüft.Bei Kleinkläranlagen wurden Nachrüstungen bzw. Funktionstüchtigkeitsbescheinigungen angefordert.

Fränk. Freilandmuseum Fladungen am Tag des offenen Denkmals. Die Organisation erfolgte durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Rhön-Grabfeld.

7. SOZIALER WOHNUNGSBAU

Das Untersachgebiet Wohnraumförderung (4.1.5) ist Bewilligungsstelle für staatliche Fördergelder für die Wohnraumschaffung zur Eigennutzung und zuständige Stelle zum Vollzug der Wohnungsbindung für geförderten Wohnraum (sozialer Wohnungsbau). Zum weiteren Aufgabenbereich zählt die Bildung von Wohnungseigentum.Tätigkeitsbeschreibung › Förderung von Eigenheimen und Eigen-

tumswohnungen durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Neubau von Eigenwohnungen, die Gebäude- und Wohnraumänderungen bei Eigenwoh-nungen, den Kauf einer neuen und auch einer vorhandenen Wohnung, mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Außerdem wird auch der Zweiterwerb von Wohnraum sowie die Anpassung des Wohnraums für Schwerbehinderte oder kranke Menschen gefördert.

Bayerisches ZinsverbilligungsprogrammAls Alleindarlehen oder als Ergänzung der staat-

UMWELTAMT

86 | BAURECHT, DENKMALSCHUTZ, IMMISSIONSSCHUTZRECHT UMWELTAMT | 87

NATURSCHUTZ

WASSERRECHT STAATLICHES ABFALLRECHT

Im Bereich des Bodenschutzes waren im Jahr 2018 orientierende Erkundungsmaßnahmen zu sechs ehemaligen Hausmülldeponiestandorten zu überwachen. In drei weiteren Fällen erfolgen Vorbereitungen zu Detailuntersuchungen.Im Bereich mineralische Abfälle war eine Vielzahl von Anfragen und Beratungsbedarf zur Verwertung von Bodenmaterial sowie Baus-chutt-Recyclingmaterial z.B. für Auffüllungen, Baugrundverbesserungen, Wegebau etc. zu beantworten. Bei umfangreicheren Abbruchar-beiten wurde die ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung von Bauschutt überwacht. Bei ehemaligen gemeindlichen Bauschuttdeponien wird die Rekultivierung überwacht bis zur Entlas-sung in die Nachsorge.In Fällen illegaler Abfallablagerungen erfolgten Ortseinsichten und bei Bedarf Anordnungen zur Beseitigung.

lichen Förderung im Bayerischen Wohnungs-bauprogramm gewährt die BayernLabo mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein auf die Dauer von zehn bzw. fünfzehn Jahren oder 30 Jahren (Volltilgdarlehen) zinsver-billigtes nachstelliges Darlehen zur Förderung des Baus oder Kauf einer neuen Wohnung bzw. des Erwerbs vorhandenen Wohnraums zur Eigennutzung. Ohne Einsatz eines staatlichen Darlehens wird eine weitere Zinsverbilligung von 0,5% gewährt (nur bei 10 oder 15 Jahre Zinsbind-ung). Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a. Einhaltung der Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG, ausreichendes Eigenkapital, eine angemessene und auf Dauer tragbare Fremdfi-nanzierung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im Jahr 2018 sind insgesamt 2.519.200,00 € für den Neubau, Kauf von Eigenheimen/Eigen-tumswohnungen und für die Anpassung von Wohnraum für schwer behinderte Menschen im Landkreis Rhön-Grabfeld bewilligt worden.

WohnungsbindungAb Förderzusage gilt Wohnraum für Eigenheim und Mietwohnungen als öffentlich gefördert und unterliegt der Wohnungsbindung. Zuständige Stelle zum Vollzug der Wohnungsbindung ist das Landratsamt. Zu den Aufgaben zählen u.a. Überlassung an Wohnberechtigte, Freistellun-gen, Darlehensübernahmen.

WohnungseigentumZur Begründung von Wohneigentum ist dem Grundbuch u.a. eine Bescheinigung vorzulegen, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist (sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung). Die Erteilung der Abgeschlossenheits-bescheini-gung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist nur auf Antrag möglich.

ABSCHLIESSENDE BEMERKUNG UND AUSBLICKIm Jahrs 2018 wurden viele Förderberatungen durchgeführt. Aufgrund des günstigen Kap-italmarktzinses sind die Finanzierungen der Bauvorhaben größtenteils über die Banken/Sparkassen abgewickelt worden.

Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden weiterhin Maßnahmen bevorzugt gefördert, die kein Bauland erfordern. Das Bayerische Zinsver-billigungsprogramm wird fortgeführt.

DETAILLIERTER JAHRESBERICHT NATURSCHUTZ

DETAILLIERTER JAHRESBERICHT STAATLICHES ABFALLRECHT

88 | UMWELTAMT UMWELTAMT | 89

BAYERISCHES VERTRAGSNATURSCHUTZ-PROGRAMM UND ERSCHWERNISAUSGLEICH

Mit einem Gesamtförderfläche von 6.333 ha liegt der Landkreis Rhön-Grabfeld weiterhin bayernweit an der Spitze der Teilnehmer am Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm. Umfang der Antragstellung 2017-2021:Die naturschutzfachliche Bewertung und Übermittlung an das Amt für Ernährung, Land-wirtschaft und Forsten erfolgte für ca.

› 162 landwirtschaftliche Betriebe mit etwa › 680 Feldstücken › 646 ha Förderfläche mit einer › Gesamtfördersumme von 363.410,- €.

VNP-WALDIm Bereich Vertragsnaturschutz im Wald wurden 2018 folgende Maßnahmen abgewickelt:Gesamt 57.767,- € auf 71,66 ha

LANDSCHAFTSPFLEGE

Für landschaftspflegerische Kleinstmaßnahmen wurden 43.000 € aufgewendet.

Vom Landschaftspflegeverband ausgearbeitete Anträge für folgende Projekte wurden von der Unteren Naturschutzbehörde naturschutzfach-lich und verwaltungsmäßig geprüft:

› Neuanlage von Streuobstwiesen › Mahd von Feuchtflächen › Beweidung zur Erhaltung von Freiflächen › Sicherung von Fledermausquartieren › Gehölzentfernung › Artenschutzmaßnahmen (Bsp. Amphibien-

schutzzäune)

› Quellrenaturierung › Sonderprogramm Lupinenbekämpfung des

Landschaftspflege Verbandes LPV des Naturparks NP der Unteren Naturschutz-behörde UNB

FFH- UND SPA-GEBIETE; NATURA-2000

Sofern FFH-Gebiete von Planungen oder Projek-ten betroffen waren, wurden anhand von Ver-träglichkeitsabschätzung, bzw. Verträglichkeit-suntersuchung ermittelt, ob die Erhaltungsziele für das Gebiet nachteilig beeinflusst werden.

BETEILIGUNG ALS TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE AN GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Im Jahr 2018 wurden von der Unteren Natur-schutzbehörde in unterschiedlichen Geneh-migungsverfahren Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange abgegeben. Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:

› Regionalplanung (Windkraft) › Bauleitplanung (Flächennutzungspläne,

Bebauungspläne) › Straßenbau (Autobahnzubringer ...) › Gewässerausbau (Hochwasserfreilegung...) › Flurbereinigung (Ausgleichsflächen, Be-

gleitplan) › Einzelbauvorhaben › Erstaufforstungen

Anzahl abgegebener Stellungnahmen 510

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

In Umsetzung der EU-Vorgaben und nation-aler Rechtsänderungen wurden bei Geneh-migungsverfahren (z.B. Gewässerausbau) einzelfallbezogene oder standortbezogene Vor-prüfungen nach dem Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

GRÜNLANDUMBRUCH

Da sich das Verhältnis von Dauergrünland zu landwirtschaftlich genutzter Fläche im Freistaat Bayern um mehr als 5 v. H. bezogen auf das Verhältnis im Referenzjahr 2003 im Sinn von Art. 3 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 verringert hat, bedarf jeglicher Umbruch von Dauergrünland der vorherigen Genehmigung

durch das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

ARTENSCHUTZ

Im Vollzug der VO/EG Nr. 338/97 und VO/EG Nr. 939/97, des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung sind für geschützte Tiere die Meldepflichten zu überwa-chen. In verschiedenen Genehmigungsverfahren sind hinsichtlich der Verbotstatbestände des Artenschutzrechts geplante Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf geschützte Arten hin zu untersuchen und zu bewerten.

Anzahl 2018EU-Bescheinigungen 62

Bestandsveränderungsanzeigen 250

Ausnahmegenehmigungen nach Artenschutzrecht

23

Anzahl spezieller artenschutz-rechtlicher Prüfungen 27

ÖKOFLÄCHENVERWALTUNG

Im Ökoflächenkataster enthaltene Teilflächen wurden über Luftbilder in digitalisierter Form erfasst und an das Landesamt für Umwelt zur Einspielung in die graphische Darstellung übermittelt. Bisher nicht erfasste Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen von Bebauungsplänen oder Einzelbauvorhaben wurden erstmalig erfasst. Bei den kommunalen Flächen wurden die Daten für die Herstellungskontrolle aktualisiert.

CROSS COMPLIANCE

Seit dem Jahr 2005 sind Direktzahlungen der EU an Landwirte an die Einhaltung entspr. EU-Vor-gaben auch aus dem Umweltbereich geknüpft.Daher sind von den UNB Anlasskontrollen zu FFH- und Vogelschutzrichtlinie durchzuführen. Verstöße sind zu erfassen, zu bewerten, in einer Datenbank zu erfassen und an die auszahlende Behörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu melden.

SONSTIGES

Anzahl 2018

Begutachtungen von Urkunden wegen Vorkaufsrecht gemäß Art. 39 BayNatSchG

1.830

Naturschutzrechtliche Erlaubnisse inkl. Breitbandausbau 28

Naturschutzrechtliche Anordnun-gen (z. B. Art. 6 BayNatSchG i. V. m. § 17 BNatschG

1

Sitzungen Naturschutzbeirat 0

Sitzungen Naturschutzwacht 1

Ordnungswidrigkeitenanzeigen Naturschutzrecht 24

Anzahl der Anträge für o.g. Projekte 18 1

veranschlagte Kosten 266.600,- € 143.550,- €

Anzahl der Verwendungsnachweise aus Vorjahren 6 1 1

bewilligte und bereits ausgezahlte Kosten 68.477,- € 6.134,- € 4.861,- €

Anzahl der betroffenen Deponien Planungsauftrag für Rekultivierungsplanung vergebenausgearbeitete Rekultivierungsplanung eingereicht

31 28 28

Genehmigungsbescheid Rekultivierung erteiltbereits in die Nachsorge entlassen

2713

DEPONIEVERORDNUNG

Im Landkreis Rhön-Grabfeld wird eine Deponie der Klasse 0 betrieben. Im Vollzug der staatli-chen Überwachung wurden Abfalldeklarationen überprüft und freigegeben, sowie Jahresbericht und Grundwasserüberwachung geprüft.Die ehemaligen Bauschuttdeponien der krei-

sangehörigen Gemeinden befinden sich in der Stilllegungs- und Rekultivierungsphase. Der

Sachstand Ende 2018 stellt sich hier wie folgt dar:

Anzahl durchgeführter FFH-Verträglichkeits abschätzungen 39

Anzahl durchgeführter FFH-Verträglichkeits untersuchungen 0

Anzahl Vorprüfungen nach UVPG 24Anzahl förmlicher UVP 0

naturschutzfachliche Beteiligung an Genehmigungsverfahren 10

Anzahl gemeldeter Verstöße 2017 1

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENRECHT In diesem Bereich waren im Jahr 2018 folgende Arbeitsschwerpunkte in der Überwachung von Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen zu verzeichnen:

› weitere Überwachung und Untersuchungen der Pegelmessungen der Altdeponie Bad Neustadt a. d. Saale

› Prüfung der Sanierungsberichte › Überwachung der Sanierung verschiedener

LHKW-Verunreinigungen

Im Bereich des Altlasten, Bodenschutz- und Deponieinformationssystems (ABuDIS) befinden sich in unserem Zuständigkeitsbereich derzeit 107 Eintragungen, welche einen Altlastenver-dacht begründen.

Im Jahr 2018 wurden 6 stoffliche schädliche Bodenveränderungen zusammen mit Mitarbeit-ern des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen sowie den jeweiligen Gemeindevertretern auf-gesucht und auf deren noch vorhandenes Ge-fahrenpotential hin untersucht. Hierbei wurden eine orientierende Untersuchungen im Rahmen der Amtsermittlung durchgeführt.

Es wurden weiterhin 15 Anfragen von geologis-chen Instituten bzw. potentiellen Grundstücks-käufern bezüglich eines Altlastenverdachts auf bestimmten Grundstücken beantwortet.

KLÄRSCHLAMMVERORDNUNG

Im Klärschlammnetz wurden 517 Anträge für das Aufbringen von Klärschlamm auf land-wirtschaftliche Flächen bearbeitet. Hierbei waren die Einhaltung der Grenzwerte für Schw-ermetalle sowie die max. Aufbringungsmenge innerhalb der letzten drei Jahre zu überprüfen.

ANZEIGE- UND ERLAUBNISVERORDNUNG

90 | UMWELTAMT UMWELTAMT | 91

Anzahl Ordnungswidrigkeitenanzei-gen Abfallrecht 12

Beseitigung illegaler Abfall-ablagerungen 11

Anzeigen nach § 18 KrWG für gemeinnützige Sammlungen: 3

Anzeigen nach § 53 KrWG für gewerbliche Sammlungen: 3

Sammlungsuntersagungen 0

Anzeigen nach § 53 KrWG der Tätigkeiten eines Betriebes 2

Anträge auf Erlaubnis nach § 54 KrWG 3 Gehobene Erlaubnis 9

Beschränkte Erlaubnis 40

Bewilligung 6

Änderung bestehender Erlaubnisse 2

vereinfachtes Verfahren für Klein-kläranlagen, Erdwärmesonden, Was-serwärmepumpen 3 Großeinleiter/Bescheide für 2016 38

Niederschlagswasser 0

Kleineinleiter 0

Indirekteinleiter 21

Abhilfebescheide aufgrund Widerspruch 0

Unbefristete Indirekteinleiter-genehmigungen 21

Anzahl der fachlichen Stellungnahmen 163

Anzahl gemeldeter Verstöße 5 Anzahl der Bohranzeigen 23

Anzahl der Genehmigungsbescheide inkl. Ausnahme Überschwemmungs-gebiete 12

Planfeststellungsverfahren 0

Plangenehmigungsverfahren beantragt 3

Neufestsetzungen (Überschwemmungsgebiet) 1

Aktuell anhängige Verfahren (Heilquellenschutzgebiete ) 4

Ausnahmegenehmigungen (von Verboten einer Verordnung) 5

Befreiungen von Verboten einer Verordnung 2

DETAILLIERTER JAHRESBERICHT WASSERRECHT

BENUTZUNG VON GRUND- UND OBERFLÄCHENWASSER

2018 wurden nach Wasserrecht folgende Genehmigungen erteilt:

INDIREKTEINLEITUNGEN

Für die Beseitigung von Abwässern aus In-dustrie- und Gewerbebetrieben erfolgten 2018 folgende Gestattungen:

ANLAGEN IN UND AN GEWÄSSERN

Nach § 36 WHG i.V. m. Art. 20 BayWG sind Anlagen in oder an Gewässern genehmigung-spflichtig (z. B. Rohrleitun-gen, Erdwälle, Stege). Genehmigungspflichtig ist sowohl die Errichtung als auch die wesentliche Änderung.

GEWÄSSERAUSBAU

Gewässerausbaumaßnahmen bedürfen eines vorherigen Planfeststellungsverfahrens und ein-er Überprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem UVP-Gesetz. Bei Maßnahmen geringeren Umfangs oder wenn nachteilige Umwelt-aus-wirkungen nicht zu erwarten sind, sind auch weniger aufwändige Plangenehmigungsver-fahren ausreichend.

SCHUTZGEBIETE

Im Jahr 2018 war in Bezug auf Schutzgebiete folgender Handlungsbedarf gegeben:

CROSS COMPLIANCE

Sanktionsrelevante Cross Compliance - Ver-stöße wurden nicht festgestellt. Vorgeschlagene Nachbesserungen bei Bagatellfällen wurden zügig umgesetzt.

BETEILIGUNG ALS TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

ABWASSERABGABE

2018 wurden folgende Abgabebescheide erstellt:

KLEINKLÄRANLAGEN

Die gesetzlich geforderte Nachrüstpflicht wurde bei den meisten Kleinkläranlagen im Landkreis Rhön-Grabfeld durch die Betreiber durchgeführt. Im Folgenden wurden die Fristen für Abnahme-bescheinigungen bzw. Bescheini-gungen über wiederkehrende Prüfungen überwacht. Nach Fristablauf wurde an die Vorlagepflicht erinnert.

BOHRANZEIGENFür Bohrungen zum Zwecke der Brauchwasser-nutzung bzw. für Wärmepumpen sind Bohran-zeigen nach dem Baye-rischen Wassergesetz vorzulegen. Falls erforderlich wurden wasserre-chtliche Verfahren eingeleitet.

KONTAKT

Doris DellertTelefon 09771 [email protected]

TECHNISCHES BAUAMT | 93

Das vollständige und umfangreiche Aufgaben-spektrum ist in der Abfallbilanz 2018 aufgeg-liedert. Nachfolgend werden nur die wichtigsten Eckdaten dargestellt werden.

Trotz nahezu gleichbleibenden Einwohnerzahlen ist eine Behälterzunahme zu verzeichnen.

Terminvergaben/Abfallberatung/Verwaltung: › Telefonische Annahme und Koordinierung

der Sperrmüllabfuhrtermine Abfallberatung für Privathaushalte, Gewerbe- u. Industrie-betriebe, sowie für sonstige Einrichtungen ca. 18.000 Anrufe

› jährliche Gebührenabrechnung und Verwaltung von über 67.000 Behältern

› Bearbeitung und Versendung von Gebüh-renbescheiden

BETRIEB DES WERTSTOFFZENTRUMS IN BAD NEUSTADT A.D.SAALE

Betrieb der Wertstoffhöfe in Bad Königshofen und Mellrichstadt.Betrieb der Wertstoffsammelstellen in Bischof-sheim a.d.R. und in Ostheim v.d.R.Durchführung der Problemmüll- u. Wertstoff-sammlungen in allen Kommunen des Landkreises.Betrieb und Eingangskontrolle der Müllum-ladestation Herbstadt.Überwachung und Nachsorge der Altdeponien Bad Königshofen, Bad Neustadt a.d.S./Hohenroth,Herbstadt und Nordheim v.d.R.Durchführung der Abfuhrleistungen für Haus-müll, Biomüll, Sperrmüll, Container und Gelbe Säcke durch das Kommunalunternehmen.

KOMMUNALE ABFALLWIRTSCHAFT

92 | KOMMUNALE ABFALLWIRTSCHAFT

Abgerechnete und verwaltete Behälter: 2018

Müllcontainer: 97 St.

Bioabfalltonnen: 14.965 St.

Papiertonnen: 25.736 St.

Mülltonnen: 26.216 St.

Gesamt: 67.014 St.

Änderungsfälle: 2018Mülltonnen: 1.136

Papiertonnen: 598

Biotonnen: 769

Container: 7

Gesamt: 2.510

Abfallmenge: 2018Hausmüll: 8.620 t

Gewerbemüll: 5.365 t

Sperrmüll: 2.193 t

Biomüll: 3.184 t

mineral.Abfälle: 3.125 t

Altholz A1 – 3: 1.625 t + 62 t A4

Grüngut: 23.297 t davon 208 t astig

Problemabfälle: 169 t

Elektrogeräte: 730 t

Altmetall: 388 t

Kühlgeräte: 117 t (3.342 St.)

Papier: 5.821 t

Kunststoffe: 41 t

Gesamt: 54.675 t

1

WERTSTOFF- UND ABFALLBILANZ 2018

KOMMUNALE ABFALLWIRTSCHAFTLANDKREIS RHÖN-GRABFELD

www.abfallinfo-rhoen-grabfeld.de

TECHNISCHES BAUAMT

› Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden als Träger öffentli-cher Belange.

› Beratung der Städte und Gemeinden zu Bauleitungs-, Hochbau- und Vertragsan-gelegenheiten.

Der Baubeginn des Atemschutzzentrums des Landkreises in der Gemeinde Salz, verbunden mit der planerischen Vorbereitung und der Auf-tragsvergabe für den Rohbau, war der Schwer-punkt der Arbeiten in der Hochbauabteilung des Bauamtes.

Die Fortführung des Umbaus der Außenstelle des Landratsamtes in der Siemensstraße von Bad Neustadt, bei gleichzeitiger Aufrechterh-altung des Bürobetriebes der Zulassungsstelle und der Veterinärabteilung erforderte eine Abstimmung zwischen Bauarbeiten und dem Betrieb der Sachgebiete.

Nach der erfolgten Auswahl des Architekten für die Planung der Berufsfachschule für Musik in Bad Königshofen wurde die Bauplanung auf den Weg gebracht und mit der Schulleitung beschlossen.Der geplante Neubau der Berufsfachschule für Bildhauer in Bischofsheim/Rhön erforderte

HOCHBAU / GEBÄUDEWIRTSCHAFT

TÄTIGKEITEN

› Fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben der Städte und Gemeinden, die öffentliche Mittel im Rahmen der Städtebauförderung oder nach Art 10 FAG etc. beantragen.

› Technische Vorprüfung von Verwendungs-nachweisen für mit öffentlichen Mitteln geförderter Bauvorhaben.

die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Auswahl des Architekturbüros; dies wurde im Herbst ausgeführt.

Die Planung und der Förderantrag nach KIP-S für die Umgestaltung und die Erweiterung der Verwaltung des Gymnasiums in Bad Königshofen wurden erarbeitet; der Förderant-rag ist bereits positiv beschieden.

› Unterstützung des Bayerischen Landes-amtes für Denkmalpflege.

› Allgemeine und grundsätzliche Fragen des Sachgebietes.

DAS TECHNISCHE BAUAMT UMFASST DIE UNTERSACHGEBIETE

› Hochbau / Gebäudewirtschaft › Bauaufsicht › Gutachterausschuss › Tiefbau › Gartenkultur und Landespflege › Technischer Immissionsschutz

TÄTIGKEITEN

› Wahrnehmen von Bauherrenaufgaben, sowie Betreuungsaufgaben der Architekten und Fachingenieure.

› Anträge auf Raumprogrammgenehmigun-gen, Schulaufsichtliche Genehmigungen und Baugenehmigungen.

› Erstellen von Förderanträgen und Verwendungsnachweisen.

› Unterhaltung der kreiseigenen Liegen-schaften.

94 | TECHNISCHES BAUAMT TECHNISCHES BAUAMT | 95

AUSGABEN HOCHBAU FÜR MASSNAHMEN 2018

Landratsamt Rhön-Grabfeld -Außenstelle Siemensstraße- › Umbau Zulassungsbehörde

Rohbau-, Zimmer-, Estrich-, Elektro-, Sanitär-, Spengler-,Putz-/Trocken-bau-/Malerarbeiten, Bodenbelag, Fliesenarbeiten, Tischlerarbeiten, Aufzug, u. a.

ca. 400.000 €

Rhön-Gymnasium Bad Neustadt „Generalsanierung BA III“ › Restarbeiten Turnhalle › Pausenhalle › Metall-/Verglasungsarbeiten, Putz-/Maler, u. a.

ca. 380.000 €

Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen„Neubau“ › Honorare: VgV-Verfahren, Gebäudeplanung, Techn.

Gebäudeausrüstung, Raumakustik Beratungsleistungen, › Baugrundgutachten, Brandschutznachweis, Abbrucharbeiten, u.a.

ca. 250.000 €

Atemschutzzentrum Landkreis Rhön-Grabfeld › Honorare (Gebäudetechnik, Ausführungsplanung Fassade),

Abfallrechtl. Deklaration Aushub, Bauschutt, Baumeisterarbeiten, u.a. ca. 200.000 €

Landratsamt Rhön-Grabfeld„Erweiterung Weingasse“ › Restarbeiten:

Elektro-, Heizung-/Sanitär-, Fliesenarbeiten, Brandmeldeanlage u. a.

ca. 180.000 €

Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen„Gebäude für Schlagzeuginstrumente“ › Sanitär- und Heizungsarbeiten, Elektro-, Tischler-, Metallbau-

arbeiten, Akkustikstoff u. a. ca. 110.000 €

Klosterscheune Wechterswinkel„Instandsetzung Wirtschaftsgebäude“ › Elektro-, Fenster-, Putz-/Maler-, Fassaden-,

Außenanlagenarbeiten, u. a. ca. 84.000 €

Gymnasium Bad KönigshofenNeubau Fertiggaragen Sportgelände › Fertiggaragen u. a.

ca. 54.000 €

Gymnasium MellrichstadtGeneralsanierung › Architektenhonorar SRg.

ca. 51.000 €

Neubau Halle NaturparkNordheim (Bauhof) › Stahlhalle u.a.

ca. 35.000 €

Berufsschule Bad Neustadt › Restarbeiten Elektroarbeiten ca. 27.000 €

Gymnasium Bad Königshofen„Umbau Verwaltung und Erweiterung Lehrerbereich“ KIP-S › Honorar Architekt Gebäude u. a.

ca. 27.000 €

Berufsfachschule für Holzbildhauer„Neubau“ › Honorar VgV-Verfahren

ca. 10.000 €

FOS/BOS (CBW) Bad Neustadt › Modernisierung Technikzentrale Honorar ca. 3.000 €

Summe ca. und gerundet 1,8 Mio. €

96 | TECHNISCHES BAUAMT TECHNISCHES BAUAMT | 97

AUSGABEN HOCHBAU FÜR BAUUNTERHALT 2018

Jakob-Preh-Berufsschule Bad Neustadt › Umbau Eingangsbereich Bauhallen › Sanierung Klassenzimmer › Umbau Werkhallen › TTZ-Emo › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 590.000 €

Landratsamt Rhön-Grabfeld › System GS Paneele, Beschilderung › Treppenhausrenovierung Altbau › Bodenbelagarbeiten, Malerarbeiten › Sockelverkleidung Ämtergebäude › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 250.000 €

Realschule Bad Königshofen › Sanierung Mädchen-WC

(Estrich, Fliesen, Sanitär, Elektro…) › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 130.000 €

Gymnasium Bad Königshofen › Sanierung Anlagen Bau B › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt › Schwimmbad Unterhalt

ca. 117.000 €

ca. 20.000 €

Wirtschaftsschule Bad Neustadt › Bühnenraum – Bodenbelag, Bühnenvorhang › Elektroarbeiten, Kunststoff-enster › Nebeneingangstür › Teilsanierung Flachdach › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 75.000 €

FOS/Berufsoberschule CBW /FBG › Umbau (Schreiner, Elektro….) › allgemeiner Bauunterhalt

FOS: › Malerarbeiten Klassenräume › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 64.000 €

Rhön-Gymnasium Bad Neustadt › Elektroarbeiten (EDV-Raum) › Glasscheibentausch › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 48.000 €

Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt › Wartung Turnhallen › Hackschnitzelheizung

(Störungsbeseitigung) › Dachreparatur › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 24.000 €

Wohnhaus Bad NeustadtRhönblick 1 + 1 1/2 › Außentreppe › Einbau Garagentore › Fliesenarbeiten, Sanitärarbeiten › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 21.000 €

Landratsamt Rhön-Grabfeld Außenstellen › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 12.300 €

Jakob-Preh-Berufsschule MellrichstadtGASt und GU › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 10.000 €

Zeltplatzgebäude Hillenberg › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt ca. 10.000 €

Wohnhäuser Bad NeustadtPoststr. 21 und 29 › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt

ca. 10.000 €

Dreifachturnhalle Realschule Bad Königshofen › sonstiger allgemeiner Bauunterhalt ca. 9.300 €

Bauhof Bad Neustadt › allgemeiner Bauunterhalt ca. 8.000 €

Kloster Wechterswinkel › allgemeiner Bauunterhalt ca. 7.800 €

Dreifachturnhalle Bad Neustadt › allgemeiner Bauunterhalt ca. 7.600 €

Basaltsee, Kiosk › allgemeiner Bauunterhalt ca. 5.700 €

Hauswirtschaftsschule Bischofsheim/Rhön › allgemeiner Bauunterhalt ca. 5.500 €

Musikschule Bad Königshofen › allgemeiner Unterhalt ca. 2.700 €

Wohnhaus Nordheim/RhönMärzengraben 4 › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 2.500 €

Bauhof Nordheim › allgemeiner Bauunterhalt ca. 2.400 €

Holzschnitzschule Bischofsheim/Rhön › allgemeiner Bauunterhalt ca. 2.300 €

Depot Mellrichstadt › allgemeiner Bauunterhalt ca. 2.000 €

Medienzentrum › allgemeiner Bauunterhalt ca. 1.300 €

Sammelkonto(Hedwig-Fichtel-Str. 9, Martin-Luther-Str. 12, u.a.) › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 900 €

Bauhof Bad Königshofen › allgemeiner Bauunterhalt ca. 700 €

Wohnhaus Bad Neustadt – HerschfeldKastanienallee 18 › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 600 €

Wohnhaus Bad NeustadtHedwig-Fichtel-Str. 13 › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 600 €

Wohnhaus MellrichstadtSonnenlandstr. 23 › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 300 €

Wohnhaus Bad KönigshofenDr.-Ernst-Weber-Str. 24 › allgemeiner Bauunterhalt

ca. 60 €

Summe 2018 ca. und gerundet 1,44 Mio. €

AnzahlBauanträge gesamt (m. Freisteller, keine Werbeanlagen) 627Tekturanträge (m. Freisteller) 31

Bauanträge Werbeanlagen 18Vorbescheide 52Erteilte Baugenehmigungen mit Werbeanlagen 444Abbruchverfahren (ohne Denkmalschutz) 22Verfahren nach dem Denkmalschutz 169Abgeschlossenheitsbescheinigungen 13Bauabnahmen - Sozialer Wohnungsbau 21Submissionen 32Allgemeine Vorgänge 136

Die Genehmigungszahlen für Baugenehmi-gungen im Landkreis Rhön-Grabfeld sind fast deckungsgleich wie im abgelaufenen Jahr; die Baukosten von 134 Mio. sind sogar auf erfreu-lich hohen Niveau geblieben.Diese Zahlen spiegeln die gute Auslastung der Bauwirtschaft wieder; die Großbaustellen der öffentlichen Hand und des Gewerbes tragen ebenfalls dazu bei.

JAHRESABSCHLUSS ÜBERSICHT DER TECHNISCHEN AUFSICHT 2018

BAUAUFSICHT

TÄTIGKEITEN:Mitwirkung beim Vollzug der Baugesetze, insbesondere: › technische Prüfung und Begutachtung der

Bauanträge; › Bauüberwachung und Abnahme der Bau-

vorhaben; › technische Prüfung sämtlicher Anträge auf

öffentliche Wohnungsbauförderung; › Bauberatung von Bauherrn und Gemeinden; › Mitwirkung bei der Dorfflurbereinigung;

› bauliche Denkmalpflege; › Mitwirkung beim Vollzug des Baugesetzbu-

ches (Bodenverkehr); › Mitwirkung beim Vollzug der Immissions-

schutz- und Abfallbeseitigungsgesetze (techn. Überwachung);

› Mitwirkung beim Vollzug der GastBauV; › Sicherheitsingenieur nach § 4 Arbeitssi-

cherheitsgesetz – ASiG- › Submissionsstelle nach VOB/VOL für

kreiseigene Bauvorhaben

98 | TECHNISCHES BAUAMT TECHNISCHES BAUAMT | 99

Verkehrswertermittlungen für bebaute Grundstücke

Auftraggeber Anzahlgebührenpflichtig private Gutachten 22gebührenfrei Gemeinden 6

Amtsgericht 1Bezirk 8

Jobcenter 5Ausbildungsförderung 4

Wohnungsbauförderung 6

Sozialverwaltung 4

Sonstiges 4Verkehrswertermittlung gesamt 60

Bodenrichtwerte (inkl. Auszug aus der Kaufpreissammlung)

Anzahlschriftliche Auskünfte:

gebührenpflichtig: 30gebührenfrei: 31telefonische Auskünfte: (geschätzt) ca.170

Verkehrswertermittlung gesamt

Einnahmen Gutachterausschuss:

AnzahlEinnahmen (Gebühren) für die Tätigkeit des Gutachterausschusses gem. § 16 GutachterausschussV 47.636,00 €

Einnahmen (Gebühren) für Bodenrichtwertauskünfte, auch Auskunft aus der Kaufpreissammlung 840,00 €

Gesamtumsatz: 48.476,00 €

KaufpreissammlungAnzahl der erfassten Urkunden (Kaufverträge) aus 2018 1412

Der Gutachterausschuss hat insgesamt 22 Anträge auf Feststellung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken mit einer Gesamtsumme von ca. 3,9 Mio. €uro behandelt. In dieser Summe sind die Verkehr-swertermittlungen von festgestellten Bodenw-erten und Ermittlungen im Zuge von Amtshilfe-verfahren nicht enthalten.Gebührenfreie Anfragen für die Feststellung von Bodenrichtwerten wurden entsprechend bearbeitet. Für landwirtschaftliche Grundstücke wurden hierbei im Vorfeld die erforderlichen Wertzahlen beim Vermessungsamt Bad Neus-tadt a. d. Saale eingeholt.

JAHRESABSCHLUSS GUTACHTERAUSSCHUSS 2018

GUTACHTERAUSSCHUSS

Gutachten über Verkehrswerte wurden zudem für den Jobcenter, Bezirke, Amtsgerichte, Aus-bildungsförderung (BAFöG) und für den sozialen Wohnungsbau in Amtshilfe (siehe nachfolgende Aufstellung für Gutachten und Bodenrichtwer-tauskünfte) erstellt.Für die Bearbeitung der Anträge wurde die erforderliche Korrespondenz ausgeführt und Auszüge aus der Kaufpreissammlung zugrunde gelegt.Eine Übersicht über die Lage auf dem Grund-stücksmarkt wurde durch die Einsicht in die vorgelegten Kaufverträge gewonnen. Eine vom Gesetz geforderte Auswertung der Kaufpreis-

sammlung (Immobilienmarktbericht) konnte aufgrund der personellen Unterbesetzung noch nicht erfolgen.Es wurde ein Tagebuch für das Geschäftsjahr, als Verzeichnis über die Wertermittlungen des Gutachterausschusses gem. § 199 BauGB, angelegt.Eine Aufstellung der aktuellen Bodenrichtwerte (Bodenrichtwertliste) für bebaute Grundstücke im Landkreis Rhön-Grabfeld nach § 196 Abs. 3 BauGB und der Link zum Bayern-Viewer V-Boris der Bayerischen Vermessungsverwaltung ist im Internetauftritt des Landkreises Rhön-Grabfeld / Gutachterausschuss vorhanden.

Die Tätigkeiten des Gutachterausschusses sind stark von Amtshilfeleistungen geprägt, welche gebührenfrei erfolgen.

› Das Kreisstraßennetz hat zum 31.12.2018 eine Länge von 332,3 km mit 72 Brücken.

› Im vergangen Jahr wurden Kreisstraßen innerhalb von Ortsdurchfahrten sowie

2.1 PLANUNGEN FÜR NEU-, AUS- ODER UMBAUMASSNAHMEN AN KREISSTRASSEN

2.2 LAUFENDE UND 2018 ABGESCHLOSSENE NEU-, AUS- ODER UMBAUMASSNAHMEN AN KREISSTRASSEN

TIEFBAU – KREISSTRASSEN

1. ALLGEMEINES

2. TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

auf freien Strecken geplant. Es wurden Bestandsuntersuchungen an bestehenden Brücken durchgeführt und eine Brücke saniert werden. Es konnten Asphaltdecken-erneuerungen vorgenommen werden sowie

sonstige Straßenunterhaltungsarbeiten ausgeführt werden.

› Es wurde Grunderwerb für Baumaßnahmen durchgeführt.

Maßnahme Länge KostenMio.

Leistung2018

NES 17 Ausbau der Kreisstraße zwischen Oberebers-bach und der Staatsstraße 2292 mit FlutdurchlassAusschreibung

0,500 0,850 841,14

NES 23 Oberwaldbehrungen - OberelsbachDer Grunderwerb wurde durchgeführt. 3,700 3,300 14.496,46

NES 46 OD SternbergIngenieurkosten und Ausschreibung 1,200 56.053,81

Maßnahme Länge KostenMio.

Leistung2018

NES 8 Ausbau der OD Brendlorenzen NordPlanungskosten und Baukosten 0,500 2,030 110.433,15

NES 17 Ausbau der OD OberebersbachObjektplanung, Einrichtung Baustelle 0,500 0,650 100.980,46

NES 18 Salz-StrahlungenDie Baumaßnahme wurde durchgeführt und für den Verkehr freigegeben.

1,900 2,000 451.177,59

NES 20 Herschfeld -RödelmaierSchlussrechnungen, Pflanzarbeiten 1,684 5,280 829.464,94

NES 20 OD Herschfeld – Rechnung Ingenieurbüro 59.749,89

NES 26/28 Umbau der Kreuzung südlich von Fladungen – Schlussrechnung. Vermessung wurde durchführt.

0,740 40.922,06

NES 31 Einmündung B 285 bis Einm. NES 33Mit den Bauarbeiten wurde begonnen. 1,750 1,500 1.112.456,02

NES 35 Anschluss an ST 2292 – Anteil Landkreis 300.000,00

2.3 BRÜCKENSANIERUNGS- UND NEUBAUMASSNAHMEN

2.4 DECKENBAUMASSNAHMEN

100 | TECHNISCHES BAUAMT TECHNISCHES BAUAMT | 101

Maßnahme KostenMio.

Leistung2018

NES 9/81 Sanierung der Saalebrücke MühlbachDie Brücke wurde saniert. Eine Abrechnung in Höhe von 525.000,00 € wurde an die Stadt Bad Neustadt gestellt.

0,950 997.657,96

NES 32/46 Neubau der Sulzbachbrücke in WillmarsDie Planung muss wegen Problemen beim Grunderw-erb zunächst ausgesetzt werden.

0,330

Straße Länge km Leistung 2018

NES 45 B 279 – Alsleben

Asphaltdecken-erneuerungincl. Tragschicht-verstärkung

3,100 534.000

NES 11Nordheim v.d.R - Stetten

Asphaltdecken-erneuerungincl. Tragschicht-verstärkung

3,100 448.000

NES 9NES – Mühlbach (Reststücke)

Asphaltdecken-erneuerungincl. Tragschicht-verstärkung

0,500 60.000

Summe 6,700 1.042.000

2.5 GRUNDERWERB, VERMESSUNG UND NOTARIELLE BEURKUNDUNGEN WURDEN DURCHGEFÜHRT:

Maßnahme Leistung 2018Gesamt 812,25

2.6 KANALKOSTENBEITRÄGE FÜR DIE ENTWÄSSERUNG VON KREISSTRASSEN AUSSERHALB VON BAUMASSNAHMEN

2.7 LEISTUNGEN FÜR DRITTE

2.8 ALLGEMEINE VERWALTUNG

Maschineneinsatz und Straßenwärter 223.096,06

Unfälle lt. Meldebogen 12.850,47 €

Tätigkeiten für Deponien 70 Stunden

Tätigkeiten für Museumsbahn 50 Stunden

Keine Kostenbeiträge

› Straßen- und Brückenbestandsaufnahmen › Ergänzung der Brückenbauwerkverzeich-

nisse › Längenstatistik der Straßen des

überörtlichen Verkehrs › Elektronische Verkehrszählung wurde

durchgeführt. › Lohnabrechnungen der Straßenwärter › Rechnungsstellung für Leistungen an Dritte › Überprüfung der Rechnungen mit

Anweisung

Neben den geplanten Ausbaumaßnahmen sind künftig auch noch verstärkt Asphaltdecken- erneuerungsmaßnahmen durchzuführen und mindertragfähige Brücken zu verstärken oder zu erneuern.

› Stellungnahmen zu Bebauungspläne und Baugesuche

› Baufachliche Stellungnahmen zur Rekultivierung von Erddeponien

› Erstellung von Nutzungs- und Gestattungsverträgen

› Grundbuchberichtigungen › Überprüfung der Verkehrssicherheit auf

Kreisstraßen › Umstufungen

3. ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN UND AUSBLICK

102 | TECHNISCHES BAUAMT TECHNISCHES BAUAMT | 103

Im Landkreis Rhön - Grabfeld befinden sich vier ehemalige Hausmülldeponien (Herbstadt, Bad Königshofen, Nordheim & Bad Neustadt / Hohenroth), die sich in der Nachsorgephase befinden. Heißt: diese sind endabgedichtet, rekultiviert und von den Überwachungsbe-hörden abgenommen. Auf drei Deponien befinden sich aktive Entgasungsanlagen für das Deponiegas. Die dabei anfallende Gasmenge ist für eine wirtschaftliche Nutzungsart nicht ausreichend. Dementsprechend wird das anfallende Gas über Fackelanlagen emission-sarm verbrannt. Nachsorgephase heißt jetzt aber nicht, alles ist stillgelegt und benötigt keine Zeit – oder Kostenaufwendungen mehr. Der Gesetzgeber sieht in der Deponienach-sorge einen stetig zunehmenden Stellenwert und schreibt dementsprechend doch so einige wiederkehrende Maßnahmen vor. Dazu gehört u.a. die jährliche Untersuchung von Sicker-

wasser - und Oberflächenwasserableitungen, 4 mal jährlich durch Fachfirmen die Wartung/ Einregelung der Entgasungsanlagen, das Ers-tellen von Jahrbüchern sowie diverse weitere Messprotokolle samt umfangreichen Berichten. Teilweise müssen hierfür eigens spezialisierte Ingenieurbüros beauftragt werden. Mehrmals jährlich werden die Deponieflächen mit den unterschiedlichsten Messgeräten begangen, immer mit dem Ziel, eventuelle Schadstellen re-chtzeitig erkennen zu können. Insgesamt fallen hierdurch jährliche Fixkosten in Höhe von etwa 35.000,- € an. Gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken und dem Landesamt für Um-weltschutz wurden mehrere Inspektionen der Altdeponien vorgenommen. Dabei festgestellte Beanstandungen, wie z.B. das zurückschneiden von Bewuchs oder einebnen von Unebenheiten an den Gasbrunnen, wurden umgehend beho-ben. Insgesamt jedoch, so zeigt sich das in den Protokollen der Überwachungsbehörden, ist man mit der gegenwärtigen Situation auf den stillgelegten Altdeponien durchaus zufrieden.

MÜLLDEPONIEN

1. ALLGEMEINES 2. BEMERKUNGEN UND AUSBLICK

Für alle Deponien wurden die Daten für die Jahr-bücher gesammelt und an das Ingenieurbüro Ebert zur Erstellung der Bücher übersandt. Die Sachstandsberichte zu den Vorgängen auf den einzelnen Deponien wurden halbjährlich an die Überwachungsbehörden übermittelt.

Insgesamt machen sich in Herbstadt und Bad Königshofen nachwievor die umfangreichen Baumaßnahmen der letzten Jahre deutlich bemerkbar. Das bisher sehr kostenintensiv zu entsorgende Deponie - Sickerwasser ist durch erneuerte Oberflächenabdichtung, durch welche das Regenwasser nur noch in sehr begrenztem Umfang in den Deponiekörper eindringen kann, auf eine äußerst geringe Menge geschrumpft.

KONTAKT

Jutta HochreinTelefon 09771 [email protected]

Das Tätigkeitsfeld des Technischen Immis-sionsschutzes umfasst im Wesentlichen die Mitwirkung beim Vollzug des Bundesimmis-sionsschutzgesetzes (BImSchG), der hierzu er-lassenen Verordnungen sowie des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG).Kernaufgabe ist es Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmos-phäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltein-wirkungen vorzubeugen.Das hieraus abgeleitete Arbeitsfeld des technis-chen Immissionsschutzes beinhaltet:

› Erstellung fachtechnischer Stellungnahmen im baurechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei der Er-teilung gaststättenrecht-licher Erlaubnisse.

› Erstellung fachtechnische Stellungnahme in der Bauleitplanung und im immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie Prüfung und Beurteilung externer Gutachten im jeweiligen Verfahren.

› Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen, sowie Prüfung von Messberichten und Beratung hinsichtlich der aktuellen technischen Anforderungen (Altanlagensanierung).

› Vollzug der auf das Bundesimmissions-schutzgesetzes (BImSchG) gestützten Verordnungen.

› Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen (Schwerpunkt Lärmschutz, Luftreinhaltung, Elektromagnetische Felder).

› Beratung kreisangehöriger Gemeinden in immissionsschutzfachlichen Fragen.

› Durchführung und Auswertung von Schallpegelmessungen.

› Beteiligung als Sachverständige an Gerichtsverhandlungen.

TECHNISCHER IMMISSIONSSCHUTZ

Für das Kalenderjahr 2018 wurden 394 Fälle fachtechnisch behandelt, die sich wie folgt gliedern:

Ferner wurden vom Technischen Immissions-schutz folgende Arbeitsinhalte im Jahr 2018 wahrgenommen:

Unabhängige Ansprechpartner für Energieber-atung:Der Technische Immissionsschutz hat seit November 2008 die Aufgabe eines unabhän-gigen Ansprechpartners für Energieberatung übernommen.Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden 57 Beratungsgespräche für das Jahr 2018 zum Themenbereich energieeffizientes Bauen und Sanieren mit den Schwerpunkten “staatliche Fördermöglichkeiten” sowie zu den erweiterten Anfor-derungen der novellierten Energieeinspar-verordnung durchgeführt. Ferner obliegt dem Technischen Immissions-schutz die Mitwirkung am Energiesparkreis Rhön-Grabfeld, der zu Beginn des Jahres 2009 als Netzwerk von regionalen Energieversorgern und Banken sowie dem Landkreis Rhön-Grab-feld gegründet wurde (www.esk-rg.de).

Fachliche Unterstützung erfährt der Ener-giesparkreis durch die derzeit acht beteiligten Planungsbüros für Energieberatung. Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Energiesparkrei-ses besteht in der Durchführung von Infor-mations- und Beratungsveranstaltungen zum Themenbereich energieeffizientes Bauen und Sanieren.Im Jahr 2018 konnten durch den Ener-giesparkreis folgende Veranstaltungen durch-geführt werden:

Ferner finden für sanierungswillige Bürger finden unter Mitwirkung der Energieberater des Energiesparkreises Rhön-Grabfeld monatliche Energiesprechtage im Landratsamt statt, die vom Technischen Immissionsschutz organisiert und fachlich betreut werden.So konnten im Jahr 2018 im Rahmen der Energiesprechtage 14 Einzelberatungen im Landratsamt durchgeführt werden.

Baurecht / Bauanträge: 184

Bauleitplanung: 40

BImSchG – Anlagen: 63

Gaststättenrecht: 22

Beschwerden: 38

Sonstiges Immissionsschutzrecht (einschließlich Verordnungen zum BImSchG): 47

22.01.2018 Energiespar-Forum Stadthalle Bad Neustadt

28.01.2018 Teilnahme an der Baumesse BauHA18 in Niederlauer

12.11.2018 Vortragsabend des ESK in Hollstadt

KONTAKT

Alexander SchaubTelefon 09771 [email protected]

KREIS- UND HEIMATPFLEGER | 105

Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Kreisarchiv pflegers und Kreisheimatpflegers für den Landkreis Rhön – Grabfeld, Reinhold Albert, über die 2018 geleistete Arbeit.

Veröffentlichungen des Berichterstatters 2018

› „Silberstrauß und Ringelein, silbern ist das Mägdelein!“ – Bräuche in alter und neuer Zeit in Rhön und Grabfeld, herausgegeben von der Kulturagentur des Landkreises Rhön-Grabfeld, 350 Seiten.

› Chronik von Groß- und Kleineibstadt – Die Geschichte der Dörfer, herausgegeben von der Gemeinde Großeibstadt, 465 Seiten.

› Schriftleitung des traditionellen Heimat-jahrbuchs Rhön-Grabfeld 2019, 518 Seiten.

› Schriftleitung beim vom Verein für Heimat-geschichte im Grabfeld herausgegebenen Heimatblatt „Das Grabfeld“, das an alle Haushalte im Altlandkreis Königshofen verteilt wird.

› Redaktion bei der von der Allianz Fränki-scher Grabfeldgau herausgegeben Karte „Sagenhaftes Grabfeld“

Weitere hervorzuhebende Aktivitäten:

› Transkription des von 1895 bis 1968 ge-führten, rund 300 Seiten umfassenden Chronikbuches des Franziskanerklosters Kreuzberg.

› Erarbeitung des Textes und Auswahl der Bilder für das Grabfeld-Modul des Grab-feld-Treffpunkts im Prähistorischen Mu-seum Bad Königshofen.

› Rundfahrt mit Archivoberrätin Dr. Ingrid Heeg-Engelhart im Landkreis Rhön-Grab-feld mit Besuchen in den Stadtarchiven Bad Neustadt und Bad Königshofen sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Königs-hofen mit Verabschiedung des langjähri-gen ehrenamtlichen Stadtarchivars Herrn Gustav Tschochner.

› Interview für eine Sendung im Bayer. Fern-sehen über Osterbrauchtum in Rhön-Grab-feld (Osterstorch Ostheim).

› Ein Mörser des bekanntesten Grabfeldma-lers, Johann Peter Herrlein (1722-1799), wurde entdeckt und soll ebenso wie eine

› Weiter gilt es wie alljährlich die Schriftlei-tung des Heimatjahrbuchs Rhön-Grabfeld für das Jahr 2020 sowie des Heimatblattes des Vereins für Heimatgeschichte im Grab-feld „Das Grabfeld“ zu übernehmen.

› Studiendirektor i.R. Manfred Firnkes wird als weiteren Band der Schriftenreihe des Vereins für Heimatgeschichte im Grabfeld 2019 ein Buch mit dem Titel „Das frühe Grabfeld des 8. Jahrhunderts: historische Einordnung und urkundliche Quellen, Fakten, Überlegungen, Folgerungen“ ver-öffentlichen. Es wird vom Unterzeichner organisatorisch begleitet.

Wie üblich, waren im Berichtsjahr zahlreiche Anfragen zu Geschichte und Brauchtum in Rhön und - Grabfeld zu beantworten sowie Behörden-termine mit Herrn Dipl.-Ing. Christian Schmidt vom Landesamt für Denkmalpflege sowie Herrn Kreisbaumeister Herbert Bötsch wahrzuneh-men, bei denen der Erhalt denkmalgeschützter Objekte besprochen wurde. Außerdem suchte ich wiederholt das Diözesan-Archiv Würzburg und das Staatsarchiv Würzburg auf, um akt-uelle Fragen der Heimat- und Archivpflege zu erörtern.

Das Stichwort- und Autorenverzeichnis der seit 1979 erschienenen Heimatjahrbücher des Land-kreises wurde aktualisiert. Es kann im Internet unter www.rhoen-grabfeld.de – Kunst & Kultur – Heimatjahrbuch eingesehen werden. Dort be-finden sich auch sämtliche Inhaltsverzeichnisse der Jahrbücher. Alle rund 600 Aufsätze, Bücher etc., die ich seit 1981 veröffentlichte, sind unter http://www.rhoen-grabfeld.de/Kultur/Heimatp-flege ebenfalls auf meiner Internetseite www.reinhold-albert.de aufgelistet.

SCHLUSSBEMERKUNG

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisheimat- und Archivpfleger im Landkreis Rhön-Grabfeld war ich 2018 mit meinem Pkw rund 5.500 km unterwegs. Mein herzlicher Dank gilt allen, die mich im Berichtsjahr bei den vorstehend geschilderten Aktivitäten unterstützten.

KREIS- UND HEIMATPFLEGER

Kanonenkugel aus dem Dreißigjährigen Krieg für Museumszwecke zur Verfügung gestellt werden.

› Eine Hausmadonna aus Großbardorf – die Vorlage für das Gnadenbild im Hochaltar der Wallfahrtskirche am Findelberg - erhielt auf meine Initiative einen neuen Platz in der Saaler Pfarrkirche. Sie wurde von Herrn Horst Knobling z. V. gestellt und von Herrn Helmut Mönch kostenlos restauriert.

› Der Verein Henneberg-Itzgrund Franken in Thüringen wurde bei seinem Webprojekt „Kerwa und Kirmes in der Kulturregion Franken“ unterstützt.

› Gedenkrede beim Volkstrauertag in Eichen-hausen anlässlich des Weltkriegsendes von 100 Jahren und der Pogromnach vor 80 Jahren.

› Unterstützung von Schülern, Architekturbü-ros, Ämtern, Privatleuten etc. bei heimat-geschichtlichen Fragen bzw. Themenbe-arbeitungen.

› Betreuung von Archivordnungsarbeiten im Landkreis Rhön-Grabfeld.

Teilnahme an Tagungen

› Tagung des Bayer. Landesvereins für Heimatpflege in Ingolstadt zum Thema Ausarbeitung der gemeinsamen Bekannt-machung für Heimatpfleger des Staatsmi-nisteriums für Bildung und Kultus.

› Treffen des Arbeitskreises für Hausfor-schung in Bayern in Münnerstadt.

› Kulturempfang des Bezirks Unterfranken in Aschach.

› Teilnahme am Symposium Heimatfor-schung in Rügheim.

› Teilnahme an Sitzungen des Arbeitskrei-ses „Denkort Aumühle“ in Würzburg, der eine Erinnerungsstätte für die im Dritten Reich ermordeten unterfränkischen Juden in Würzburg plant. Für dieses Denkmal wurde u. a. bei einer Bürgermeister-Dienst-besprechung im Landratsamt, ebenso bei einer Gemeinderatssitzung in Oberelsbach geworben.

VERÖFFENTLICHUNGEN VON REINHOLD ALBERT IM JAHR 2018

(Die Nummern bedeuten die Zahl der bisherigen Veröffentlichungen seit 1981)

569Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2019 (Schriftleitung), Herausgeber Landkreis Rhön-Grabfeld, Mellrichstadt, 2018, ISBN 978-3-942112-35-2570Silberstrauß und Ringelein, silbern ist das Mägdelein – Bräuche in alter und neuer Zeit in Rhön und Grabfeld, Herausgeber Kulturagentur des Landkreises Rhön-Grabfeld, Mellrichstadt 2018, ISBN: 978-3-942112-34-5

571Chronik von Groß- und Kleineibstadt – Die Geschichte der Dörfer, Herausgeber: Gemeinde Großeibstadt, Mellrichstadt 2018, ISBN: 978-3-942112-38-3

Geplante Veröffentlichungen 2019

› Chronik von Leinach. Sie wird anlässlich der an Pfingsten geplanten 900-Jahrfeier des Sulzfelder Gemeindeteils erscheinen. Herausgeber ist die Gemeinde Sulzfeld.

› Eine Chronik der Gemeinde Hendungen. Sie wurde von der Gemeinde in Auftrag gege-ben und wird voraussichtlich im Dezember 2019 vorgestellt.

› Chronik von Sulzdorf und seinen Gemeinde-teilen. Bereits 1994 erschien bereits vom Unterzeichner eine zweibändige Chronik von Sulzdorf. Seitdem habe ich im ge-meindlichen Mitteilungsblatt „Echo der Lederhecke“ etwa 70 weitere Aufsätze zur Ortsgeschichte veröffentlicht, die nun in einem weiteren Chronikband zusammen-gefasst werden sollen, der im Dezember vorgestellt wird.

› Chronik von Gompertshausen/Thüringen. 2019 feiert die thüringische Nachbarge-meinde meines Heimatorts ihre Ersterwäh-nung vor 900 Jahren, anlässlich der diese Gemeindechronik erscheinen wird.

› 2019 wird mit einer Chronik des Bad Königshofener Stadtteils Merkershausen begonnen. Verantwortliche des Stadtteils beabsichtigen 2020 die Wiederkehr der ersten urkundlichen Erwähnung vor 1225 Jahren zu feiern.

› Vor rund 100 Jahren, nämlich 1920, wurde das Überlandwerk Rhön gegründet. Der Unterzeichner wurde damit beauftragt, eine Chronik des Unternehmens mit Sitz in Mell-richstadt zu verfassen. Sie soll im Jubilä-umsjahr erscheinen.

› In der Schriftenreihe der Kulturagentur des Landkreises Rhön-Grabfeld ist beabsichtigt, im Herbst 2019 ein Heft über die Verbrei-tung des Weinbaus in Rhön und Grabfeld in Vergangenheit und Gegenwart zu veröffent-lichen, wofür der Unterzeichner zahlreiche Quellen auswertete. Es wurde festgestellt, dass bis auf die sog. Walddörfer in der Rhön einstmals in nahezu allen Dörfern und Städ-ten unserer Heimat Weinbau betrieben wurde.

572Das Landratsamt versteht sich als „Dienstleister für seine Bürger – Jubiläumsfeier und Neubau-eröffnung am 22.6.2018. In: Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2019, S. 33573Valentin Hummel hätte es verdient, dass nach ihm eine Straße in seiner Heimatstadt Königshofen benannt wird. In: Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2019, S. 105574Historische Ansichtskarten aus der Sammlung Elfriede Herda (18) – Hohenroth. In: Heimatjahr-buch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2019, S. 157575Sie versehen die Wallfahrt zur Freude der gan-zen Gegend –Interessantes aus dem Chron-ikbuch des Franziskanerklosters Kreuzberg (I). In: Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grab-feld 2019, S. 288576Die alte Kirche war „… ein kleines und finsteres Gebäu.“ – Gedenkbuch der Pfarrei Unterelsbach vom Jahre 1810-1955 (I). In: Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld 2019, S. 333577Vor 100 Jahren endete der Erste Weltkrieg – „Das Grausame, von dem man immer gesprochen hatte, war gekommen!“ In: Das Grabfeld - Heimatblätter für Kultur, Geschichte und Brauchtum im Grabfeld des Vereins für Heimatgeschichte im Grabfeld e.V., Nummer 26/2018578Vor 100 Jahren gestiftet – Das Armenseelen-fest in Wülfershausen/Saale. In: Das Grabfeld - Heimatblätter für Kultur, Geschichte und Brauchtum im Grabfeld des Vereins für Heimat-geschichte im Grabfeld e.V., Nummer 26/2018579„In Treue fest!“ – Die Geschichte des Sternberg-er Kriegerdenkmals. In: Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Nr. 141, Beiträge zur Geschichte der Gemeinde - Folge 132580Seit 200 Jahren Bestandteil der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. „… das Ritterguth Brünhausen mit allen seinen Zugehörungen …“. In: Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Nr. 142, Beiträge zur Geschichte der Gemeinde - Folge 133

104 | KREIS- UND HEIMATPFLEGER

KULTURREFERENT | 107

581Julius Winzig war der letzte Obereßfelder Gemeindeschäfer. In: Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Nr. 143, Beiträge zur Geschichte der Gemeinde - Folge 134582Vor 100 Jahren wurde eines der ärmsten Weihnachtsfeste des 20. Jahrhunderts gefeiert. In: Mitteilungsblatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Nr. 144, Beiträge zur Geschichte der Gemeinde - Folge 135583Chronik der Gemeinde Sulzdorf a.d.L. für das Jahr 2018. In: Echo der Lederhecke, Mitteilungs-blatt der Gemeinde Sulzdorf a.d.L., Nr. 144584Sagenhaftes Grabfeld – Grabfeld grenzenlos mittendrin – Sagenkarte. Herausgeber Kom-munale Allianz Fränkischer Grabfeldgau Bad Königshofen

Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Kreisarchiv pflegers und Kreisheimatpflegers für den Landkreis Rhön – Grabfeld, Stefan Kritzer, über die 2018 geleistete Arbeit.

Das Jahr 2018 stand im Zeichen kleinerer Ak-tionen und Arbeiten sowie zweier Buchprojekte für die Heimatpflege im Landkreis Rhön-Grab-feld. Hinzu kamen erneut Führungen in Bad Neustadt sowie in meinem Heimatort Heustreu. In Verbindung mit meinem Beruf als Journalist konnten ich bei einer Vielzahl kultureller Er-eignisse mit dabei sein. Zahlreiche interessierte Mitbürger richteten im Verlauf des Jahres Anfra-gen zu unterschiedlichsten Themen an mich, die nach besten Möglichkeiten beantwortet wurden.

ZEHN JAHRE KUNST UND KULTUR KLOSTER WECHTERSWINKEL

Das ehemalige Kloster Wechterswinkel hat sich in den vergangenen zehn Jahren zu einem wichtigen Kulturzentrum mit enormer Strahlkraft weit über den Landkreis hinaus entwickelt. Im Rahmen einer sommerlichen Feier wurde des zehnjährigen Bestehens gedacht, unter anderem mit einer Podiumsdiskussion zu Kulturfragen, die von mir als regelmäßigem Gast bei Kul-turveranstaltungen aller Art moderiert wurde.

100 JAHRE FREISTAAT BAYERN – 200 JAHRE BAYERISCHE VERFASSUNG

Das große bayerische Jubiläum feierte der Landkreis Rhön-Grabfeld mit einem Festakt in der Stadthalle Bad Neustadt. Die Festreden hielten Professor Dr. Matthias Stickler und Pro-fessor Dr. Reinhard Heydenreuter bevor in einer Podiumsdiskussion die Bedeutung der Jubiläen für den Freistaat in der heutigen Zeit näher ausgearbeitet wurden. Die Diskussion wurde von mir moderiert.

BEITRAG IM HEIMATJAHRBUCH

In Schriftleitung stellt Heimatpflegerkollege Reinhold Albert jährlich das Heimatjahrbuch des Landkreises Rhön-Grabfeld in sorgsamer Arbeit zusammen. Das Jahrbuch 2019 enthält einen Beitrag aus meiner Arbeit zu einer Preisverlei-hung mit dem Titel: „Cilli Pigor erhält den Bayer-ischen Dialektpreis“, Seiten 274-276.

DORFERNEUERUNG IN HEUSTREU ABGESCHLOSSEN

Die Dorferneuerung hat in den vergange-nen zwei Jahrzehnten zahlreiche bauliche Veränderungen in meiner Heimatgemeinde möglich gemacht und dadurch zu deren Zukunftsfähigkeit beigetragen. Zum Abschluss der Dorferneuerung in Heustreu wurde ein kleiner Kommunikationsplatz in der Dorfmitte mit einem Schild zur Erinnerung versehen. Die textliche Gestaltung des Schildes stammt aus meiner Feder.

Bedanken möchte ich mich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bei Landrat Thomas Habermann. Mit Reinhold Albert und Kreiskulturreferent Hanns Friedrich ist stets eine enge förderliche Zusammenarbeit möglich. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern der Kulturagentur, besonders bei Kulturmanagerin Dr. Astrid Hedrich-Scherpf und Kulturmanager Thomas Eckert für die inten-sive Zusammenarbeit.

AUSBLICK 2019: HEILIGENBUCH

Seit mehreren Jahren ist ein Heiligenbuch für den Landkreis Rhön-Grabfeld angedacht. Im Jahr 2019 soll es endlich fertig gestellt werden. Geplant ist das Buch als chronologis-che Abfolge der Heiligen und ihrer Geschichte im Jahreslauf. Allerdings sollen nur diejenigen Heiligen besprochen werden, die im Landkreis Rhön-Grabfeld in irgendeiner Form dargestellt zu finden sind. Das Buch soll im Herbst in die Buchhandlungen kommen.

FESTSCHRIFT 100 JAHRE FIRMA JOPP

Auf Anfrage von Dr. Hubert P. Büchs, Geschäfts-führer der Jopp Automotive GmbH, erarbeite ich einen Teil der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des Bad Neustädter Unternehmens. Vor allem die frühe Zeit des Unternehmens wird von mir als Autor beschrieben. Die Festschrift wird im Sommer 2019 im Rahmen einer Feier zum 100-jährigen Bestehen der Firma Jopp erscheinen.

106 | KREIS- UND HEIMATPFLEGER

KONTAKT

Reinhold AlbertTelefon 09771 [email protected] KrietzerTelefon 09773 [email protected]

Highlight im Jahr 2018 war für mich als Kul-turreferent des Landkreises Rhön-Grabfeld der Besuch von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in Bad Königshofen. Ich hatte ihn als Heimatminister für die 40 Jahrfeier des Vereins für Heimatgeschichte im Grabfeld eingeladen, dessen Vorsitzender ich bin. Dass er die damals gegebene Zusage, Schirmherr dieses Jubiläums zu sein, als neuer Ministerpräsident gehalten hat, ist als Wertschätzung für den Landkreis Rhön-Grabfeld und speziell für Bad Königshofen zu werten. Der Besuch hat aber auch den Verein für Heimatgeschichte im Grabfeld aufgewertet. Markus Söder selbst zeigte sich bei der Feier im Kursaal der Frankentherme als ein Schirmherr, der es verstand die mehr als 300 Gäste durch seine Jubiläumsrede zu begeistern, gleichzeitig aber deutlich machte, dass er ein Herz für das Grabfeld und die Rhön hat.

Zahlreiche Gäste konnte ich im vergangenen Jahr wieder über die einstige deutsch-deutsche Teilung informieren. Dazu gehörten Vorträge, die ich durch meinen selbst gedrehten Doku-mentarfilm “Als Zaun und Minen Menschen trennten” besonders eindrucksvoll gestalten konnte. Wie wichtig diese filmischen Doku-menten aus der Zeit des “Kalten Krieges” sind, zeigt sich vor allem bei Jugendlichen, die diese einstige Grenzziehung nicht kennen. Wichtig ist es mit ihnen auf dem Grenzwanderweg “Trappstadt/Schlechtsart” zu gehen. Dort sind noch Original Grenzanlagen, einschließlich 300 Meter Grenzzaun vorhanden, ebenso Kolonnen-weg, Kfz-Sperrgraben und Wachturm. Nicht nur Schüler des Rhöngymnasium waren vor Ort son-dern auch Gruppen der Katholischen Arbeitneh-merbewegung aus Ebelsbach und Main-Spessa-rt, Privatpersonen, die ich führen durfte.

BERICHT KULTURREFERENT HANNS FRIEDRICH

Die Feuerwehr Bad Königshofen feierte ihr 150-Jähriges Bestehen und dabei oblag es mir den geschichtlichen Rückblick zu halten. Interessante So erfuhren die Gäste im Großen Kursaal der FrankenTherme von der ersten Feuerordnung aus dem Jahr 1591 und von dem Großbrand 1886 in Königshofen, bei dem drei viertel der Stadt zerstört wurden. Interessant: In Königshofen wurde die Feuerwehr 1861 vom Turnverein initiiert. Interessante Daten und vor allem historische Bilddokumente begeisterten die Zuhörer. Von Beginn an gehöre ich mit Ernst Oestreicher, Leiter der Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen dem Arbeitskreis für das Saalemusicum an. Im Jahr 2018 gab es ein Kirchenkonzert in der Wallfahrtskirche von Ipthausen. Danach spielte die Prominentenband auf und es folgte ein gemütliches Beisam-mensein. Bei der Öffnung der Kirchturmkugel in Irmelshausen durfte ich, gemeinsam mit Kreisheimat- und Archivpfleger Reinhold Albert die Dokumente sichten. Durchaus besondere Momente, die historischen Schriften zu sehen. Ein außergewöhnlicher Moment war für mich auch das Dabei sein bei der Bischofsweihe von Bischof Franz Jung in Würzburg.

Ein Herzensanliegen ist mir die Autobahnkirche an der A 71 -Rastplatz Thüringer Tor- bei Bibra. Hier habe ich im Jahr 2018 die von mir vor zwei Jahren herausgebrachte Broschüre “Ein

Gedenkstein für das Wunder des Friedens” über-arbeitet und aktualisiert. Außerdem habe ich dazu einen QR-Code entworfen, der es jedem Smartphonebesitzer ermöglicht mehr über die einzige Autobahnkirche an der Autobahn A 71 zu erfahren. Bei einem ökumenischen Gottesdienst durfte ich mit weiteren Mitgliedern der Vorstandschaft mitwirken. Auf meine und die Initiative von stellvertretendem Landrat Peter Suckfüll geht der neue Schriftenstand in der Autobahnkirche A 71 zurück. Uns Beiden gelang es die Berufsfachschule für Bildhauer in Bischofsheim zu animieren einen Schriften-stand zu gestalten. Dieser wurde im Rahmen eines Gottesdienstes in der Autobahnkirche aufgestellt.

Gemeinsam mit Landschaftsfachberater Georg Hansul war ich auf der Landesgartenschau in Würzburg und übernahm dort die Berich-terstattung für die Medien im Landkreis. Als Kulturreferent war ich beim Kultur-Biergarten im thüringischen Rippershausen nahe Meinigen gefragt. Dort stand das Tischgespräch unter dem Thema “Vom Todesstreifen zum Grünen Band.” Eine interessante und gut besuchte Veranstaltung im besonderen Ambiente. In die Turmkugel von Irmelshausen wurden einige von mir geschriebenen Berichte über die Turmsani-erung hinterlegt. Dort ist außerdem die DvD: “Als Zaun und Minen Menschen trennten” und “Der Todeszaun” für die Nachwelt nun hinterlegt. Ich war mit dem Aktionskünstler Jimmy Fell im Skulpturenpark und erfuhr dort mehr über die Sanierung der “Goldenen Brücke”. Sie wird künftig digitale Zeichen aus der islamischen Ornamentierung zeigen.

108 | KULTURREFERENT BETEILIGUNGEN IN PRIVATRECHTSFORM | 109

Bei der Neu- und Umgestaltung des Museum Schranne in Bad Königshofen bin ich im Arbeit-skreis aktiv. Hier geht es um einen “Treffpunkt”, der das Grabfeld bekannter machen soll. Dazu kann ich Filme, Fotos und mein Wissen beis-teuern. In diesem Zusammenhang gelang es mir Bezirksheimatpfleger Professor Klaus Reder zu einer Besichtigung des historischen Schmied-stors in Großeibstadt zu bewegen. Er hat sofort seine Unterstützung bei der Sanierung und der Dokumentation zugesagt und ließ sich in Großeibstadt von Bürgermeister Emil Sebald weitere historische Besonderheiten zeigen.

Eine ganz andere Kultur erlebte ich bei einer Fahrt in die Ukraine. Bei einer Gemeinderatsitzu-ng stellte ich zuvor die hilfsbedürftige ungar-ische Bevölkerung in Visk in der Ukraine vor. Sie wird seit Jahren vom Verein “Humanitäre Ungarnhilfe St. Elisabeth Hohenroth” unterstützt. Hier bin ich Mitglied und konnte erreichen, dass das ausgemusterte Feuerwehrauto von Großeibstadt in die Ukraine, nach Visk gespon-sert wurde. So kam ich zum Stadtfest mit einer Delegation aus Großeibstadt und Klaus Höhn (Vorsitzender der Humanitären Ungarnhilfe) in die Ukraine. Schließlich habe ich für sechs Wochen beim “Kulturrätsel” der Rhön- und Saa-lepost verborgene Schätze in Rhön und Grabfeld vorgestellt. “Historische Malereien unter Putz” wurden im Haus der Familie Meindl in Bad Königshofen entdeckt. Zum Denkmaltag konnte ich dazu in den Medien berichten.

Wieder berufen wurde ich in das Gremium der Museumsfachkommission des Bezirks Unterfranken. Wir treffen uns einmal im Jahr um Zuschüsse an Museen in Unterfranken zu vergeben. Dazu gehört auch das Rhönmuseum in Fladungen. Bei der Lenkungsgruppensitzung der “Allianz Grabfeldgau” stieß ich auf offene Ohren mit meiner Idee einen Bildband speziell über das Grabfeld heraus zu bringen. Dieser soll in einer Auflage von 2.000 Stück im Jahr 2019 auf den Markt kommen. Wie doch die Zeit vergeht. Bei der Jahresschlusssitzung des Kreistags in Fladungen ehrte mich Landrat Thomas Habermann für “20 Jahre Kulturrefer-ent im Landkreis Rhön-Grabfeld”. Ein Amt, das ich gerne übernommen habe und das mir bis heute sehr viel Freude macht. So war es auch wieder bei der Mitgestaltung der Weihnachts-feier für das Landratsamt. Hier oblag mir der besinnliche Teil. Dazu hatte ich eine etwas andere Weihnachtsgeschichte vom “gemalten Frieden” mit gebracht. Zum Abschluss dieses Jahres danke ich allen Mitstreiten, vor allem Landrat Thomas Habermann und den Kreistag-smitgliedern für das stets offene Ohr und bin auch weiterhin gerne auf Spurensuche in der Kultur in Rhön- und Grabfeld.

Beric

ht g

em. A

rt. 8

2 LK

rO ü

ber d

ie B

etei

ligun

gen

des

Land

krei

ses

Rhön

-Gra

bfel

d an

Unt

erne

hmen

in P

rivat

rech

tsfo

rm (S

tand

31.

12.2

017)

Unt

erne

hmen

geze

ichn

etes

Ges

ells

chaf

tska

pita

lM

ehrh

eits

bete

iligun

gZw

eck

Zusa

mm

ense

tzun

gBe

züge

Er

trags

lage

Kred

it-G

esel

lsch

afts

kapi

tal

Ante

il Lk

r.od

er m

inde

sten

s 25

%de

r Org

ane

Ges

chäf

tsfü

hrer

2017

aufn

ahm

ege

sam

t€

und

Meh

rhei

t mit

€€

€€

and

eren

Kom

mun

en

Übe

rland

wer

k R

hön

Gm

bH4.

456.

900,

0017

0.38

0,00

nein

___

___

___

___

___

3,82

%ke

ine

Beric

htsp

flich

t

Baye

risch

e R

höng

as G

mbH

6.00

0.00

0,00

660.

000,

00ne

inal

le m

it de

r Gas

- und

Wär

mev

erso

r-Vo

rsitz

Ges

ells

chaf

ter-

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

11,0

0 %

gung

zus

amm

enhä

ngen

den

Ges

chäf

teve

rsam

mlu

ng:

1.83

3.03

9,42

mitt

elba

r zus

ätzl

ich

Thom

as H

aber

man

n, L

andr

at0,

42 %

(ÜW

R)

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:Th

omas

Mer

ker

Hel

mut

Gro

sser

Gem

eins

chaf

tskr

aftw

erk

16.3

61.3

40,1

91.

022.

583,

76ne

inKo

hleh

eizk

raftw

erk

mit

ther

mis

cher

Vo

rsitz

Ges

ells

chaf

ter-

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Schw

einf

urt G

mbH

6,25

%Ab

fallb

ehan

dlun

gsan

lage

vers

amm

lung

:1.

033.

000,

00Se

bast

ian

Rem

elé

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:D

r.-In

g. R

agna

r War

neck

e

Baug

enos

sens

chaf

t32

1.39

6,50

24.0

00,0

0ne

ingu

te, s

iche

re u

nd s

ozia

l ver

antw

ort-

Vors

itz A

ufsi

chts

rat:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

100.

000

Mel

lrich

stad

t eG

7,47

%ba

re W

ohnu

ngsv

erso

rgun

g de

rEb

erha

rd S

treit,

Bgm

. Mel

lrich

st.

43.0

28,6

7M

itglie

der

Vors

tand

: Die

ter F

eder

lein

W

olfg

ang

Klem

m

Joa

chim

Sch

ärtl

C

hris

tel H

eid

RSG

Bad

Kis

sing

en,

10.0

00,0

01.

250,

00ne

inVe

rbes

seru

ng d

er S

trukt

ur d

esG

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Rhö

n-Sa

ale

Grü

nder

- und

12,5

0 %

Geb

iete

s so

wie

der

Bet

rieb

eine

sR

SG B

ad K

issi

ngen

, Rhö

n-Sa

ale

0,00

Inno

vatio

nsze

ntru

mG

ründ

er- u

nd In

nova

tions

zent

rum

Grü

nder

- und

Inno

vatio

nsze

ntru

mG

mbH

& C

o. K

GVe

rwal

tung

s G

mbH

RSG

Bad

Kis

sing

en,

25.7

00,0

02.

600,

00ne

inÜ

bern

ahm

e de

r per

sönl

iche

n H

aftu

ngG

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Rhö

n-Sa

ale

Grü

nder

- und

10,1

2 %

und

Verw

altu

ng d

er R

SG B

ad

Dr.

Mat

thia

s W

agne

r74

1,87

Inno

vatio

nsze

ntru

mKi

ssin

gen,

Rhö

n-Sa

ale

Grü

nder

- und

Verw

altu

ngs

Gm

bHIn

nova

tions

zent

rum

Gm

bH &

Co.

KG

Tour

ism

us G

mbH

50.0

00,0

025

.000

,00

jaFö

rder

ung

des

Tour

ism

us im

Ber

eich

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:__

_Ja

hres

fehl

betra

gne

inBa

yeris

che

Rhö

n i.L

.50

,00

%de

s G

ebie

tsau

ssch

usse

s R

hön

imTh

orn

Plög

er44

.770

,94

Tour

ism

usve

rban

d Fr

anke

n e.

V.

Krei

sklin

ik g

Gm

bH3.

900.

000,

003.

900.

000,

00ja

Förd

erun

g de

s G

esun

dhei

ts- u

nd

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:__

_Ja

hres

über

schu

ssne

inBa

d N

eust

adt a

.d. S

aale

100,

00 %

Woh

lfahr

tsw

esen

s zu

r Stä

rkun

g un

dD

omin

ik R

ost

60.9

32,5

1Si

cher

ung

der q

ualif

izie

rten

med

izin

i-sc

hen

Vers

orgu

ng d

er B

evöl

keru

ng

MVZ

Kre

iskl

inik

gem

ein-

25.0

00,0

025

.000

,00

jaBe

trieb

ein

es M

ediz

inis

chen

Vo

rsitz

Auf

sich

tsra

t:__

_Ja

hres

fehl

betra

gne

innü

tzig

e Be

trieb

s-G

mbH

100,

00 %

Vers

orgu

ngsz

entru

ms

Thom

as H

aber

man

n, L

andr

at82

5.38

3,17

Bad

Neu

stad

t a.d

. Saa

leG

esch

äfts

führ

ung:

Dom

inik

Ros

t

KONTAKT

Hanns FriedrichKreiskulturreferentLandkreis Rhö[email protected]

110 | BETEILIGUNGEN IN PRIVATRECHTSFORM BETEILIGUNGEN IN PRIVATRECHTSFORM | 111

Unt

erne

hmen

geze

ichn

etes

Ges

ells

chaf

tska

pita

lM

ehrh

eits

bete

iligun

gZw

eck

Zusa

mm

ense

tzun

gBe

züge

Er

trags

lage

Kred

it-G

esel

lsch

afts

kapi

tal

Ante

il Lk

r.od

er m

inde

sten

s 25

%de

r Org

ane

Ges

chäf

tsfü

hrer

2017

aufn

ahm

ege

sam

t€

und

Meh

rhei

t mit

€€

€€

and

eren

Kom

mun

en

Biom

asse

-Wär

mev

er-

750.

000,

00m

ittel

bar

nein

Ansc

haffu

ng, E

rrich

tung

, Unt

erha

ltung

G

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

___

sorg

ung

Ost

heim

6,96

% (R

höng

as)

und

der B

etrie

b ei

nes

Fern

wär

me-

Rhö

n-G

rabf

eld-

Wär

me

Gm

bH40

,22

Gm

bH &

Co.

KG

netz

es in

Ost

heim

Bürg

erso

lark

raftw

erk

Rhö

n-1.

838.

000,

00m

ittel

bar

nein

___

___

___

___

___

Gra

bfel

d G

mbH

& C

o. K

G0,

01 %

(ÜW

R)

kein

e Be

richt

spfli

cht

Klin

ik-K

ompe

tenz

-Bay

ern

eG30

.000

,00

mitt

elba

rne

inAu

strit

t 31.

12.2

018

___

___

___

___

3,33

% (M

VZ K

reis

klin

ik)

kein

e Be

richt

spfli

cht

Um

wel

tbild

ungs

stät

te

25.0

00,0

0m

ittel

bar

nein

Betri

eb e

iner

Um

wel

tbild

ungs

stät

teG

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Obe

rels

bach

Gm

bH30

% b

zw.

Bern

d Fi

sche

r0,

003,

50 %

Klau

s Sp

itzl

Nat

urpa

rk u

. Bio

sphä

ren-

___

___

nein

Förd

erun

g vo

n Sc

hutz

, Erh

altu

ng u

nd

Vors

tand

: __

___

_ne

inre

serv

at B

ayer

isch

eEn

twic

klun

g de

r nat

ürlic

hen

Lebe

ns-

jew

eilig

er L

andr

at d

er L

andk

reis

eR

hön

e.V.

grun

dlag

en, d

er re

gion

alen

Ent

wic

klun

g, R

hön-

Gra

bfel

d un

d Ba

d Ki

ssin

gen,

der k

ultu

relle

n Id

entit

ät s

owie

der

dr

ei 1

. Bür

germ

. aus

Rh.

-Gra

bf.,

Zuku

nfts

sich

erun

gzw

ei 1

. Bür

germ

. aus

Bad

Kis

s.,

Obe

rbgm

. Sta

dt B

ad K

issi

ngen

Bäde

rland

Bay

eris

che

10.0

00,0

03.

250,

00ja

Net

zwer

k re

gion

aler

Ein

richt

unge

nG

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Rhö

n G

mbH

& C

o. K

G32

,50

%un

d U

nter

nehm

en d

erR

SG B

ad K

issi

ngen

, Rhö

n-Sa

ale

1.20

3,24

Ges

undh

eits

wirt

scha

ftG

ründ

er- u

nd In

nova

tions

zent

rum

Ante

il Lk

r. R

h.-G

r.Ve

rwal

tung

s G

mbH

391,

05

Bior

est G

mbH

2.35

0.00

0,00

mitt

elba

rne

inAn

scha

ffung

, Erri

chtu

ng, U

nter

haltu

ngG

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esfe

hlbe

trag

nein

8,51

%un

d Be

trieb

ein

er A

bfal

lbio

gasa

nlag

eM

atth

ias

Klöf

fel

63.9

72,8

2(K

omm

unal

unte

rn.)

Leon

hard

Unt

erbe

rgm

ittel

bar

0,23

% (R

höng

as)

mitt

elba

r0,

08 %

(ÜW

R)

nach

richt

lich:

Kom

mun

alun

tern

ehm

en1.

000.

000,

001.

000.

000,

00ja

Ents

orgu

ng u

. Ver

wer

tung

von

Abf

älle

n,Ve

rwal

tung

srat

:__

_Ja

hres

über

schu

ssne

inde

s La

ndkr

eise

s 10

0,00

%Au

fgab

en im

Ber

eich

Fle

isch

hygi

ene-

Vors

itzen

der T

hom

as H

aber

man

n,

236.

668,

19R

hön-

Gra

bfel

dge

bühr

en, B

etrie

b Pa

rkpl

atz

Kreu

zber

g,La

ndra

t un

dD

urch

führ

ung

der S

perrm

üll-,

sieb

en w

eite

re M

itglie

der

Res

t- un

d Bi

omül

labf

uhr,

Übe

rnah

me

Ges

chäf

tsfü

hrun

g Vo

rsta

nd:

wei

tere

r Lan

dkre

isau

fgab

en u

nd

Ger

ald

Roß

hirt

Bere

iche

, z.B

. Geb

rauc

htw

aren

-Ka

ufha

us, Ü

bern

ahm

e vo

n Te

ilauf

-au

fgab

en fü

r das

Jug

enda

mt

Unt

erne

hmen

geze

ichn

etes

Ges

ells

chaf

tska

pita

lM

ehrh

eits

bete

iligun

gZw

eck

Zusa

mm

ense

tzun

gBe

züge

Er

trags

lage

Kred

it-G

esel

lsch

afts

kapi

tal

Ante

il Lk

r.od

er m

inde

sten

s 25

%de

r Org

ane

Ges

chäf

tsfü

hrer

2017

aufn

ahm

ege

sam

t€

und

Meh

rhei

t mit

€€

€€

and

eren

Kom

mun

en

Biom

asse

-Wär

mev

er-

1.80

0.00

0,00

297.

000,

00ne

inAn

scha

ffung

, Erri

chtu

ng, U

nter

haltu

ng

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:6.

316,

26Ja

hres

fehl

betra

g31

0.00

0so

rgun

g Ba

d N

eust

adt

16,5

0 %

und

der B

etrie

b ei

nes

Biom

asse

heiz

-R

hön-

Gra

bfel

d-W

ärm

e G

mbH

52.1

78,5

1G

mbH

& C

o. K

Gm

ittel

bar z

usät

zlic

h (k

raft)

-wer

ks u

nd e

ines

Fer

nwär

me-

Ante

il Lk

r. R

h.-G

r.16

,50

%ne

tzes

in B

ad N

eust

adt a

. d. S

aale

8.

609,

45(K

omm

unal

unte

rn.)

mitt

elba

r zus

ätzl

ich

1,87

% (R

höng

as)

mitt

elba

r zus

ätzl

ich

0,65

% (Ü

WR

)

Biom

asse

-Wär

mev

er-

1.10

0.00

0,00

275.

000,

00ja

Ansc

haffu

ng, E

rrich

tung

, Unt

erha

ltung

G

esch

äfts

führ

ung:

6.31

6,26

Jahr

esfe

hlbe

trag

nein

sorg

ung

Bad

Köni

gsho

fen

25,0

0 %

und

der B

etrie

b ei

nes

Biom

asse

heiz

-R

hön-

Gra

bfel

d-W

ärm

e G

mbH

5.78

2,49

Gm

bH &

Co.

KG

mitt

elba

r zus

ätzl

ich

(kra

ft)-w

erks

und

ein

es F

ernw

ärm

e-An

teil

Lkr.

Rh.

-Gr.

2,74

% (R

höng

as)

netz

es in

Bad

Kön

igsh

ofen

i.G

r.1.

445,

62

Reg

ion

Mai

nfra

nken

Gm

bH49

.995

,00

4.54

5,00

nein

Reg

iona

le E

ntw

ickl

ung

Mai

nfra

nken

sG

esch

äfts

führ

ung:

77.2

90,0

0Ja

hres

fehl

betra

gne

in9,

09 %

als

eige

nstä

ndig

en, a

ttrak

tiven

Åsa

Pete

rsso

n46

.661

,70

Wirt

scha

fts- u

nd L

eben

srau

m

Rhö

n G

mbH

- G

esel

lsch

aft

25.0

00,0

05.

000,

00ne

inFö

rder

ung

alle

r Art

von

Tätig

keite

n,G

esch

äfts

führ

ung:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

für T

ouris

mus

und

20,0

0 %

die

den

Tour

ism

us im

Zus

tänd

igke

its-

Thor

n Pl

öger

35.9

90,5

3M

arke

nman

agem

ent

bere

ich

der R

hön

in d

en L

andk

reis

enfö

rder

n

Dac

hmar

ke R

hön

e.V.

___

___

nein

Förd

erun

g lä

nder

über

grei

fend

erVo

rsta

nd:

___

Jahr

esüb

ersc

huss

nein

Zusa

mm

enar

beit

und

nach

halti

ger

jew

eilig

er L

andr

at d

er fü

nf L

and-

3.19

9,95

Wirt

scha

ftsfo

rmen

sow

ie E

rhal

t der

krei

se u

nd fü

nf V

ertre

ter d

er

Kultu

rland

scha

ftM

arke

nnut

zer

Rhö

n-G

rabf

eld-

25.0

00,0

0m

ittel

bar

nein

Bete

iligun

g al

s pe

rsön

lich

hafte

nde

Ges

chäf

tsfü

hrun

g:__

_Ja

hres

über

schu

ssne

inW

ärm

e G

mbH

11,0

0 %

(Rhö

ngas

)ge

schä

ftsfü

hren

de G

esel

lsch

afte

rin

Joac

him

Bau

mba

ch4.

986,

84an

im B

erei

ch e

rneu

erba

rer E

nerg

ien

Mic

hael

Got

twal

dtä

tigen

Unt

erne

hmen

Dip

l.-In

g. (F

H) U

do S

chne

ider

ISP

– In

frast

rukt

ur

100.

000,

00m

ittel

bar

nein

___

___

___

___

___

Serv

ice

Porta

le G

mbH

0,95

% (Ü

WR

)ke

ine

Beric

htsp

flich

t

Agro

kraf

t Stre

utal

2.40

2.20

0,00

mitt

elba

rne

in__

___

___

___

___

_G

mbH

& C

o. K

G0,

46 %

(Rhö

ngas

)m

ittel

bar

0,31

% (Ü

WR

)ke

ine

Beric

htsp

flich

t

Biom

etha

n R

hön-

Gra

bfel

d1.

050.

000,

00m

ittel

bar

nein

___

___

___

___

___

Gm

bH &

Co.

KG

2,74

% (R

höng

as)

mitt

elba

r0,

81 %

(ÜW

R)

kein

e Be

richt

spfli

cht

IMPRESSUMHerausgeberLandratsamt Rhön-GrabfeldSachgebietKommunale AbfallwirtschaftZusammenstellung:Klaus Bittorf, Gerald Roßhirt

112 112

KONTAKT

Landratsamt Rhön-GrabfeldStabsstelle Kreisentwicklung - S. 1.1Spörleinstraße 1197616 Bad Neustadt an der SaaleTelefon 09771 94-147Telefax 09771 94 84-147

[email protected]