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Jahreswirtschaftsbericht 2011Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern

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RedaktionBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie(BMWi)[email protected]

Gestaltung und Produktion PRpetuumGmbH,München

Bildnachweis Fotolia/MatthiasBuehner(Titel)

Druck SilberDruckoHG,Niestetal

HerausgeberBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie(BMWi)Öffentlichkeitsarbeit/L210115Berlinwww.bmwi.de

StandJanuar2011

DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieistmitdemauditberufundfamilie®fürseinefamilienfreundlichePersonalpolitikausgezeichnetworden.DasZertifikatwirdvonderberufundfamiliegGmbH,einerInitiativederGemeinnützigenHertie-Stiftung,verliehen.

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Jahreswirtschaftsbericht 2011Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern

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Geleitwort

Den Wohlstand von morgen sichern

Im vergangenen Jahr ist die deutsche Wirtschaft so stark gewachsen wie noch nie seit der Wieder verei ni­gung. Deutschland hat von der raschen Erholung des Welthandels und dem dynamischen Wachstum der Schwellenländer profitiert. Die Politik der Bundes regie­rung hat mit den Entlastungen zu Beginn des vergan­genen Jahres zur Beschleunigung des Wachs tums beigetragen. Der Impuls aus der Außen wirt schaft ist längst auf die Investitionen und den Kon sum überge­sprungen. Die Binnennachfrage wird immer stärker zur Triebfeder des Wachstums. Der Aufschwung steht damit auf einem festen Fundament und trägt sich selbst.

Arbeitnehmer und Unternehmen blicken zu Recht mit Zuversicht in das Jahr 2011. Das Wachstum bleibt sehr solide und die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich fort. Die neu geschaffenen Ar beitsplätze sind fast ausschließlich sozial versi che­rungs pflichtig und zum größten Teil im Vollzeit be­reich. Damit kommen wir unserem Ziel der Voll be­schäf tigung wieder ein Stück näher.

Es kommt jetzt darauf an, die langfristigen Wachs­tumskräfte zu stärken. Wir nutzen den Aufschwung, um Markt und Staat wieder in die richtige Balance zu bringen. Deshalb wird die Bundesregierung den Aus­stieg aus den Konjunkturprogrammen konsequent fortsetzen.

Wir müssen heute die Weichen richtig stellen, um den Wohlstand von morgen zu sichern. Dabei stehen wir vor großen Herausforderungen. So offenbart der aktuelle Aufschwung schon heute in vielen Berei­chen, dass Fachkräfte knapp sind. Feh len de Fach kräfte drohen zu einer Wachstumsbremse zu werden, wenn wir nicht zügig gegensteuern. Deshalb müssen wir mit Bildung, Ausbildung und einer besseren Verein­barkeit von Beruf und Familie die Voraus setzungen

dafür schaffen, dass viel mehr Menschen aktiv am Berufsleben teilnehmen können. Weil das nicht aus­reichen wird, müssen wir uns auch im weltweiten Wett bewerb um die besten Köpfe noch besser auf­stellen.

Langfristiges Wachstum funktioniert nur auf der Basis gesunder öffentlicher Finanzen. Mit dem Zu kunfts paket fahren wir in Deutschland krisenbe­dingte Staatsausgaben zugunsten von Bildung und For schung zurück. Innovationen und neue Techno lo­gien sind entscheidende Faktoren für die Stärkung der Wachs tumskräfte in Deutschland. Für Bildung, Forschung und Innovation stellt die Bundesregierung deshalb in dieser Legislaturperiode zusätzlich zwölf Milliarden Euro bereit. So schaffen wir die Wende hin zu einer wachstumsorientierten Haushaltskon so lidie­rung. Damit erarbeiten wir uns zugleich Spielräume für steuerliche Entlastungen insbesondere für untere und mittlere Einkommen.

Ihr

Rainer BrüderleBundesminister für Wirtschaft und Technologie

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Inhalt Inhalt

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

I . Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

A. Wirtschaftspolitik im Aufschwung: Wachstumskräfte stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

B. Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

C. Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

D. Stabilität und Wachstum in Europa sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

E. International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

F. Leistungsbereitschaft durch Wettbewerb und verlässliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

G. Den demografischen Wandel als Chance nutzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38

H. Durch Forschung und Innovationen Wohlstand sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45

I. Sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung gewährleisten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

II . Projektion der Bundesregierung für Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

Verzeichnis der Schaubilder

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Schaubild 2: Entwicklung der Erwerbstätigkeit im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Schaubild 3: Verlauf des Konsolidierungspfads . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Schaubild 4: Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2000 bis 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Schaubild 5: Ausgaben des Bundes und der Länder für Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

Schaubild 6: Anteil der Forschungs­ und Entwicklungsausgaben am BIP von 1998 bis 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Schaubild 7: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56

Schaubild 8: Trend­Wachstum in Industrie­ und Schwellenländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59

Schaubild 9: Entwicklung der Erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Schaubild 10: Entwicklung des privaten Konsums in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63

Schaubild 11: Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt in der Jahresprojektion 2010 im Vergleich zu den ersten vorläufigen Jahresergebnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64

Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

I . Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

A. Wirtschaftspolitik im Aufschwung: Wachstumskräfte stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

B. Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

C. Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

D. Stabilität und Wachstum in Europa sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

E. International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

F. Leistungsbereitschaft durch Wettbewerb und verlässliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32

G. Den demografischen Wandel als Chance nutzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38

H. Durch Forschung und Innovationen Wohlstand sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45

I. Sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung gewährleisten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50

II . Projektion der Bundesregierung für Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

Verzeichnis der Schaubilder

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Schaubild 2: Entwicklung der Erwerbstätigkeit im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Schaubild 3: Verlauf des Konsolidierungspfads . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Schaubild 4: Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2000 bis 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Schaubild 5: Ausgaben des Bundes und der Länder für Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46

Schaubild 6: Anteil der Forschungs­ und Entwicklungsausgaben am BIP von 1998 bis 2009. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Schaubild 7: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56

Schaubild 8: Trend­Wachstum in Industrie­ und Schwellenländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59

Schaubild 9: Entwicklung der Erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Schaubild 10: Entwicklung des privaten Konsums in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63

Schaubild 11: Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt in der Jahresprojektion 2010 im Vergleich zu den ersten vorläufigen Jahresergebnissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64

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Verzeichnis der Übersichten

Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Übersicht 2: Ermittlung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Jahr 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Übersicht 3: Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . .57

Übersicht 4: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2010 und der tatsächlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . .67

Verzeichnis der Kästen

Kasten 1: Wachstumspotenzial durch Strukturreformen und konsequente Ordnungspolitik stärken . . . . . . . . 13

Kasten 2: Ursachen, Wirkungen und Perspektiven der deutschen Exportstärke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Kasten 3: Kurz­ und langfristige Wirkungen der Haushaltskonsolidierung auf das Wirtschaftswachstum . . . 18

Kasten 4: Umsetzung wesentlicher Teile des Zukunftspakets im Haushaltsbegleitgesetz 2011 . . . . . . . . . . . . . . . .20

Kasten 5: Temporäre Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Kasten 6: Reformen für eine dauerhaft stabile Wirtschafts­ und Währungsunion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Kasten 7: Kernziele der Europa­2020­Strategie und nationale Ziele Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

Kasten 8: Zentrale Ergebnisse der G8­ und G20­Gipfel im Jahr 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

Kasten 9: Gründe für das „deutsche Jobwunder“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39

Kasten 10: Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44

Kasten 11: Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Innovationskraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48

Kasten 12: Das Energiekonzept: Ziele, Maßnahmen und Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Kasten 13: Der Energie­ und Klimafonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Kasten 14: Rückblick auf die Jahresprojektion 2010 und tatsächliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

Verzeichnis der Übersichten

Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Übersicht 2: Ermittlung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Jahr 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

Übersicht 3: Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . .57

Übersicht 4: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2010 und der tatsächlichen Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . .67

Verzeichnis der Kästen

Kasten 1: Wachstumspotenzial durch Strukturreformen und konsequente Ordnungspolitik stärken . . . . . . . . . 13

Kasten 2: Ursachen, Wirkungen und Perspektiven der deutschen Exportstärke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Kasten 3: Kurz­ und langfristige Wirkungen der Haushaltskonsolidierung auf das Wirtschaftswachstum . . . 18

Kasten 4: Umsetzung wesentlicher Teile des Zukunftspakets im Haushaltsbegleitgesetz 2011 . . . . . . . . . . . . . . . 20

Kasten 5: Temporäre Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Kasten 6: Reformen für eine dauerhaft stabile Wirtschafts­ und Währungsunion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27

Kasten 7: Kernziele der Europa­2020­Strategie und nationale Ziele Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

Kasten 8: Zentrale Ergebnisse der G8­ und G20­Gipfel im Jahr 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Kasten 9: Gründe für das „deutsche Jobwunder“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Kasten 10: Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Kasten 11: Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Innovationskraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Kasten 12: Das Energiekonzept: Ziele, Maßnahmen und Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Kasten 13: Der Energie­ und Klimafonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Kasten 14: Rückblick auf die Jahresprojektion 2010 und tatsächliche Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

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Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung

Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen Bun destag und dem Bundesrat gemäß § 2 des Ge setzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirt schaft (StWG) den Jahreswirtschaftsbericht 2011 vor.

Die Darstellung der Wirtschafts­ und Finanz poli­tik der Bundesregierung in Teil I des Berichts ist auf zentrale wirtschaftspolitische Themenschwerpunkte fokussiert. In diesem Teil nimmt die Bundesregierung auch zum Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständi­gen rates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftli­chen Entwicklung (Sachverständigenrat) Stellung. Eine ausführliche Bilanz der Maßnahmen der Bun des­regierung seit Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts 2010 sowie die für 2011 und darüber hinaus geplanten Maßnah men enthält der Tabellenteil im Anhang. Wie im StWG vorgesehen, wird in Teil II die Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das laufende Jahr erläutert.

Die Bundesregierung dankt dem Rat für die de tail ­lierte und umfassende Analyse der wirtschaftlichen Ent wicklung im abgelaufenen Jahr und der Aussich­ten für 2011 sowie für seine Darlegungen zu den Grund linien der Wirtschaftspolitik. Mit dem Jahres­wirt schafts bericht stellt die Bundesregierung gemäß § 3 StWG gesamtwirtschaftliche Orien tie rungs daten für 2011 zur Ver fü gung.

Zur Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts wurde die wachstums­ und beschäftigungspolitische Strategie der Bundesregierung im Konjunkturrat für die öffentliche Hand mit den Ländern und Gemein­den erörtert. Darüber hinaus wurde sie mit Ver tre tern der Gewerkschaften und mit dem Gemein schafts­ausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft besprochen.

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Zusammenfassung

1. Die deutsche Wirtschaft hat 2010 eine unerwartet starke Dynamik entfaltet und mit 3,6 Prozent den größten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts seit der Wiedervereinigung erzielt. Der kräftige Aufschwung nach dem schockartigen konjunkturellen Einbruch im Winterhalbjahr 2008/2009 war insbesondere der weltwirtschaftlichen Erholung zu verdanken. Die deutschen Unternehmen konnten aufgrund ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit an frühere Export erfol­ge anknüpfen. Der außenwirtschaftliche Impuls ist inzwischen auf die Binnennachfrage übergesprun­gen. Sie entwickelt sich zunehmend zur treibenden Kraft der Wirtschaftsentwicklung. Die Erholung hat damit an Breite gewonnen.

2. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahres pro­jek tion 2011 eine Fortsetzung des Aufschwungs mit einer Zuwachsrate des preisbereinigten Brutto in lands­produkts von 2,3 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wächst damit spürbar stärker als der Durchschnitt der Eurozone. Gleichwohl dürfte die Wachs tums dyna mik aufgrund der etwas schwächeren weltwirtschaftlichen Impulse insgesamt etwas geringer als im vergangenen Jahr ausfallen.

3. Die wirtschaftliche Erholung ist insbesondere ein Beschäftigungsaufschwung. Trotz des drastischen Rückgangs der Industrieproduktion und der gesamt­

wirtschaftlichen Aktivität in der Krise wurden Beschäf­tigungseinbrüche vermieden. Dies ist im internatio­nalen Vergleich ein erfreulicher Sonderfall. In den vergangenen Jahren haben die Wirtschaftsakteure durch verantwortungsvolle Tarifabschlüsse und zu ­kunftsgerichtete unternehmerische Entscheidungen erheblich dazu beigetragen, die Wettbewerbs fähig­keit deutscher Unternehmen zu verbessern. Die Be ­schäf tigung hat im vergangenen Jahr mit 40,5 Millio­nen Personen sogar ein Rekordniveau erreicht und liegt inzwischen auf dem höchsten Stand seit der Wie ­der vereinigung. Die neu geschaffenen Arbeitsplätze sind fast ausschließlich sozialversicherungspflichtig und entstanden zum größten Teil im Vollzeitbereich. Die Bundesregierung erwartet, dass sich bei anhalten­dem wirtschaftlichen Aufschwung die Arbeits markt­situation weiter verbessert, wenngleich in etwas mäßi­gerem Tempo. Im Jahresdurchschnitt wird die Zahl der Beschäftigten gegenüber 2010 um rund 320.000 Personen auf 40,8 Millionen Personen zunehmen.

4. Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nehmen seit dem vergangenen Jahr so stark zu wie seit 2001 nicht mehr. Dazu tragen die po sitive Arbeitsmarktentwicklung, die moderate Entwicklung des Preisniveaus und auch die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Entlastungsmaßnahmen der Bun­desregierung bei. Dies stützt die binnenwirtschaftliche

Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland1

2009 2010

Jahres-projektion

2011

VeränderunggegenüberdemVorjahrin%

Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt) -4,7 3,6 2,3

Erwerbstätige (im Inland) 0,0 0,5 0,8

Arbeitslosenquote in % (Abgrenzung der BA) 2 8,2 7,7 7,0

Verwendung des BIP preisbereinigt

Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck -0,2 0,5 1,6

Ausrüstungen -22,6 9,4 8,0

Bauten -1,5 2,8 1,7

Inlandsnachfrage -1,9 2,6 2,0

Exporte -14,3 14,2 6,5

Importe -9,4 13,0 6,4Außenbeitrag (BIP-Wachstumsbeitrag) 3 -2,9 1,1 0,4Bruttolöhne und ­gehälter je Arbeitnehmer (nominal) -0,2 2,2 2,1

1 Bis 2010 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: 12. Januar 2011;2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen;3 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP.

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8 Zusammenfassung

Erholung. Im vergangenen Jahr expandierten die pri­vaten Konsumausgaben merklich und trugen 0,3 Pro­zentpunkte zum gesamtwirtschaftlichen Wachs tum bei. Für 2011 erwartet die Bunde sregie rung einen deutlichen Anstieg der privaten Konsum aus ga ben von preisbereinigt 1,6 Prozent.

5. Nach wie vor bestehende Risiken für den Auf­schwung kommen vor allem aus der weltwirtschaftli­chen Entwicklung. Die deutsche Volkswirtschaft wird aufgrund ihrer Offenheit und ihrer internationalen Verflechtungen weiterhin stark von der Entwicklung der Weltwirtschaft beeinflusst. Es ist zu erwarten, dass das weltwirtschaftliche Wachstum in diesem Jahr etwas an Fahrt verlieren wird. Obgleich die Grund­dynamik in den Schwellenländern weiterhin hoch ist, laufen weltweit die krisenbedingten Nachhol pro zes se aus. Zudem hat die Wirtschaftspolitik bereits vie ler ­orts ihren als Reaktion auf die Krise stark expansiven Kurs zurück genommen. In den Vereinigten Staa ten und Japan steht eine notwendige Konsolidierung des privaten und öffentlichen Sektors an. Dies gilt in noch ausgeprägterem Maße für einige europäische Länder.

6. Für die Wirtschaftspolitik kommt es jetzt darauf an, die Weichen richtig zu stellen, um die Wachs tums­kräfte in der Binnenwirtschaft langfristig zu stär ken und damit den Wohlstand von morgen zu sichern. Nach den Kriseninterventionen der vergangenen Jah­re muss die Balance zwischen Staat und Markt neu austariert werden. Staatliche Maßnahmen zur Über­win dung der Krise werden deshalb im Rah men der Aus stiegs­Strategie der Bundesregierung sukzessive beendet: Anträge für Kredite und Bürgschaften des Wirtschaftsfonds Deutschland konnten bis Ende Dezember 2010 eingereicht werden. Die Sonderrege­lungen für die Kurzarbeit werden im März 2012 end­gültig auslaufen. Die Beteiligungen und Garantien des Bundes bei den Banken sollen entsprechend der wirtschaftlichen Lage der Institute ebenfalls mög­lichst bald zurückgeführt werden.

7. Die Bundesregierung hat die notwendige wachs­tumsorientierte Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf den Weg gebracht. Dabei geht es um die Begrenzung des Staatskonsums, die Kürzung von Subventionen, die Erhöhung der Leistungsanreize und das Festhalten an der Priorität für Ausgaben in Bildung und Forschung. Das von der Bundes regie rung

beschlossene Zukunftspaket steht für diesen finanz­politischen Kurswechsel und für intelligentes Sparen. Es zielt auf eine strukturelle Konsolidierung, die das Wachstumspotenzial stärkt und zudem das Vertrauen in die Stabilität des Euro erhöht. Den Er for dernissen der grundgesetzlich verankerten Schul den regel wird damit Rechnung getragen.

8. Mit dieser konsequenten Konsolidierungsstrategie erschließt die Bundesregierung auch Spielräume für steuerliche Entlastungen, die zu einer weiteren Stär­kung der binnenwirtschaftlichen Dynamik beitragen werden. Bereits kurzfristig beabsichtigt sie, das Steuer­system einfacher zu gestalten. Insbesondere die Be ­zieher unterer und mittlerer Einkommen sollen so rasch wie möglich – möglichst noch in dieser Legis la­turperiode – steuerlich entlastet werden. Dazu müs­sen – unter Einhaltung der Schuldenregel – die not­wendigen haushaltspolitischen Spielräume erarbei­tet werden.

9. Funktionierende Finanzmärkte sind unverzichtbar für die Stärkung des langfristigen Wachstums poten­zials. Nach der erreichten Stabilisierung geht es jetzt darum, die in der Krise zutage getretenen Schwach­stellen im deutschen und internationalen Finanz sys­tem zügig zu beseitigen. Vor der Krise bestanden auf den Finanzmärkten destabilisierende Anreiz struk tu­ren: Gewinnchancen und Haftungsrisiken entsprachen einander nicht. Ziel der Reformagenda der Bundes­regierung ist es, die Widerstandsfähigkeit der Finanz­institutionen sowie des gesamten Finanzsystems zu erhöhen.

10. Die Wachstumschancen der deutschen Volks wirt­schaft sind nicht zuletzt von stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen in Europa abhängig. Die Krise in Griechenland hat in dreierlei Hinsicht Handlungs­bedarf in der institutionellen Ausgestaltung der Euro­päischen Währungsunion offen gelegt. Erstens: Das bestehende System der wirtschaftspolitischen Über­wachung muss verbessert werden. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen und eine Erosion der Wett be werbs­ fähigkeit sind oft Auslöser für finanzpolitische Ver wer ­fungen. Präventiv besonders wichtig ist es deshalb, sie frühzeitig zu erkennen und Korrekturen wirksam einzufordern. Zweitens: Der Stabilitäts­ und Wachs ­tumspakt muss gestärkt werden, um finanzpolitische Fehlentwicklungen künftig zu verhindern. Und drit­

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tens: Die Währungsunion muss künftig für den Ex ­trem fall staatlicher Liquiditäts­ und Solvenzkrisen gerüstet sein; dazu bedarf es eines permanenten Kri­senmechanismus, der nach Auslaufen des aktuellen Rettungsschirms in 2013 die Beteiligung der privaten Gläubiger vorsieht.

11. Das Wachstumspotenzial der deutschen Volks wirt­schaft wird künftig deutlich vom demografischen Wandel geprägt sein. Deshalb ist die Politik der Bun­desregierung darauf ausgerichtet, die Erwerbs betei li­gung insbesondere von Frauen und älteren Men schen sowie Geringqualifizierten und Menschen mit Migra­tionshintergrund zu erhöhen. Zugleich gilt es, die strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland weiter zu senken und mehr Menschen in Beschäftigung zu brin­gen. Die Bundesregierung wird dazu Anreizstruk tu ren optimieren, um die Funktionsfähigkeit des Arbeits­marktes weiter zu verbessern.

12. Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarif auto­no mie. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungs rah­men der Sozialen Marktwirtschaft. Die Bundesre gie­rung lehnt deshalb einen einheitlichen gesetzlichen Min destlohn ab. Die bestehenden Regelungen zum Min destlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Das Ergeb nis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohn­regelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten.

13. Die Innovations­ und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt in hohem Maße von gut ausgebildeten Fachkräften ab. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, Bildung und Ausbildung in ihrer Qualität und Wirkungsbreite zu verbessern und in jeder Lebensphase eine umfangreiche Beteili­gung zu ermöglichen. Um den drohenden Fach kräfte ­mangel erfolgreich zu bewältigen, muss Deutschland an erster Stelle sein inländisches Arbeits kräftepoten­zial besser ausschöpfen und darüber hinaus verstärkt auf qualifizierte Zuwanderung setzen. Die Bundes­regie rung wird dazu Anpassungsbedarf im Zuwan de­rungsrecht prüfen. Um die Herausforderung eines dro henden Fachkräftemangels erfolgreich bewälti­gen zu können, sind die Unterstützung und das Zu ­sam men wirken von Politik und Sozialpartnern erfor­derlich.

14. Um die Dynamik der wirtschaftlichen Entwick lung zu fördern, setzt die Bundesregierung weitere Im pul­se im Bereich der Gründungsförderung und verbessert die Bedingungen für die Unterneh mens nach folge. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen da ­bei, den Bedarf an Fachkräften zu decken, zum Bei spiel durch den neuen Ausbildungspakt.

15. Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, die pari tätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent vom Lohn zu halten. Das Abgaben­system muss beschäftigungsfreundlich bleiben. Um die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Kranken ver sicherung (GKV) zu sichern, hat die Bun­desre gie rung eine grundlegende Reform eingeleitet. Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält auf der Ausga­ben seite wirksame Konsolidierungs maßnahmen und koppelt auf der Einnahmenseite die Lohnzusatz­kosten weitgehend von der Entwicklung der Gesund­heitsaus ga ben ab, damit diese nicht über steigende Arbeits kos ten Wachstum und Beschäftigung gefähr­den.

16. Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen wird die Bundesregierung das Gesetz gegen Wett­bewerbsbeschränkungen (GWB) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Zudem wird als ultima ratio ein Entflechtungs instru­ment in das GWB eingefügt.

17. Um den Wettbewerb auf den Strom­ und Gas märk­ten weiter zu stärken, wird die Bundesregierung als wichtigen Baustein einen Gesetzesentwurf zur Ein­richtung einer Markttransparenzstelle für den Groß­handel mit Strom und Gas vorlegen.

18. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 12 Milliar­den Euro für Investitionen in Bildung und Forschung bis zum Jahr 2013, davon je 6 Milliarden für Bildung bzw. für Forschung und Entwicklung, hat die Bundes­regierung sich klar zu ihrer Verantwortung für die Zukunft bekannt. Mit der Hightech­Strategie setzt die Bundesregierung Anreize für Innovationen. In Zukunft soll die Förderung von Schlüsseltechnologien ver­stärkt auf die Lösung drängender gesellschaftlicher

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10 Zusammenfassung

Fragen (Bedarfsfelder: Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommuni ka tion) ausgerichtet werden.

Eine leistungsfähige Ver kehrs infrastruktur ist un ­entbehrlich, damit sich wirt schaft li che Wachs tums ­kräfte entfalten können. Schwer punkt der Verkehrs­politik der Bundesregie rung ist es deshalb, die Qualität der Verkehrs infra struk tur für Schie ne, Straße und Wasserstraße zu sichern und auszubauen.

19. Die Bundesregierung hat ein Energiekonzept vor­gelegt, das Leitlinien bis 2050 formuliert. Das Ener gie ­konzept verbindet mehrere energiepolitische Ziele: Es dient der Versorgungssicherheit, dem Klimaschutz und gleichzeitig dem Wachstum und der Wett be­werbs fähigkeit des Standorts Deutschland. Das Kon­zept legt einen Zielpfad für eine dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Pro­zent bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990 fest. Erneuer­bare Energien sollen dabei zur tragenden Säule der Energieversorgung weiterentwickelt werden. Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der Kern kraft ­werke hilft, die Klimaschutzziele möglichst effizient zu erreichen.

Um die energie­ und klimapolitischen Ziele zu erreichen, sind erhebliche zusätzliche Investitionen notwendig. Die Entwicklung neuer Technologien sowie der verstärkte Ausbau der Stromnetze und deren Integration in einen kostenorientierten euro­päischen Stromverbund sind ebenso erforderlich wie ein neues internationales Klimaschutzabkommen.

20. Die Bundesregierung setzt sich im multilateralen Kontext dafür ein, die Prinzipien der Sozialen Markt­wirtschaft auch international zu stärken. Dabei strebt sie einen stabilen und verlässlichen internationalen Ordnungsrahmen an, der offene Marktbedingungen garantiert und damit Wachstum weltweit stärkt. Nach­haltiges und breitenwirksames Wirtschaftswachstum ist die Grundlage für Wohlstand und die Reduktion von Armut. Um Wachstum und Wohlstand in Schwel­len­ und Entwicklungsländern auf eine solide Basis zu stellen, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Außenwirtschaft und Entwicklungs zusam men­arbeit optimal ineinander greifen.

21. Die deutsche Außenwirtschaftspolitik verfolgt das Ziel, die internationalen Märkte für Waren und Dienst ­leistungen weiter zu öffnen und Han dels hemmnisse abzubauen sowie grenzüberschreitende Investitio nen zu erleichtern. Dazu gehören auch die Stärkung des internationalen Wettbewerbs durch die Abwehr un ­fairer Handels­ und Subventionspraktiken und die Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Die Bundes regie­rung strebt deshalb weiterhin an, möglichst bald im laufenden Jahr einen ambitionierten, umfassenden und ausgewogenen Abschluss der Verhand lungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) zur Doha­Runde zu erreichen, der auch die Interessen der Entwicklungsländer widerspiegelt. WTO­kon for­me regionale und bilaterale Frei handels abkommen der Europäischen Union stellen eine wichtige Ergän­zung zu multilateralen Vereinbarungen im Rahmen der WTO dar.

22. Die Situation an den internationalen Rohstoff­märkten ist zunehmend von einer insgesamt steigen­den Nachfrage geprägt. In Kombination mit intrans­parenten und teilweise oligopolistischen Angebots­strukturen führt dies zu stark schwankenden und ten denziell steigenden Preisen sowie zu Angebots­engpässen. Als Antwort auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung mit der Rohstoffstrategie ein kohärentes Handlungskonzept auf den Weg ge bracht, das der hohen Importabhängigkeit Deutschlands Rechnung trägt.

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I . Deutschland im Aufschwung – den Wohlstand von morgen sichern

A . Wirtschaftspolitik im Auf schwung: Wachstumskräfte stärken

Robuster Aufschwung auf breiter Basis

23. Nach dem schwersten Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik hat die deutsche Wirtschaft 2010 eine unerwartet starke Dynamik entfaltet. Sie ist dop­pelt so schnell gewachsen wie der Durchschnitt der Europäischen Union und damit zur Konjunk tur loko­motive in Europa geworden (vgl. Schaubild 1).

Den Anstoß für den kräftigen Aufschwung gab die weltwirtschaftliche Erholung. So konnten die deut­schen Unternehmen mit ihrer hohen Wett be werbs­fähigkeit an frühere Exporterfolge anknüpfen. Der außenwirtschaftliche Impuls ist inzwischen auf die Binnennachfrage übergesprungen. Sie entwickelt sich zunehmend zur treibenden Kraft der Wirt schafts ­entwicklung. Die Erholung hat damit an Breite ge ­

wonnen. Es ist der deutschen Wirtschaft gelungen, einen Großteil des krisenbedingten Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts wieder wettzumachen.

24. Die wirtschaftliche Erholung ist insbesondere ein Beschäftigungsaufschwung. Inzwischen liegt die Be ­schäftigung auf dem höchsten Stand seit der Wie der­vereinigung. Dies führt zu höheren Arbeits ein kom­men. Die Teuerung verläuft gleichzeitig moderat. Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haus hal­te nehmen seit dem vergangenen Jahr so stark zu wie seit 2001 nicht mehr. Dies stützt die binnenwirtschaft­liche Erholung. In den vergangenen Jahren haben die Wirtschaftsakteure durch verantwor tungs volle Tarifabschlüsse und zukunftsgerichtete unternehme­rische Entscheidungen erheblich dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unter nehmen zu verbessern. Trotz des drastischen Rück gangs der Industrieproduktion und der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in der Krise wurden Beschäfti gungs einbrü­che vermieden. Dies ist im internationalen Vergleich ein erfreulicher Sonderfall (vgl. Schaubild 2).

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im internationalen Vergleich (preis-, kalender-, saisonbereinigt)

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2006 2007 2008 2009 2010

Normiert auf das ersteVierteljahr 2008 = 100

Quelle für Grundzahlen: Ecowin

Deutschland Vereinigte Staaten

Italien

Frankreich

EU

Vereinigtes Königreich

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12 I.DeutschlandimAufschwung–denWohlstandvonmorgensichern

Das Tarifvertragssystem, das zahlreiche betriebli­che Bündnisse für Arbeit, moderate Lohnabschlüsse und flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht, hat we ­sentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Zudem haben die Unternehmen das krisenbedingt erweiter­te Instrumentarium der Kurzarbeit in Anspruch ge ­nommen. Durch diese Maßnahmen konnten sie ihre Kernbelegschaft halten und Entlassungen weitgehend vermeiden. Zur positiven Beschäfti gungs ent wick lung haben insbesondere auch die Dienst leis tungs berei­che beigetragen. Produktionskapazitäten blieben damit erhalten und ermöglichen es der deutschen Wirtschaft, im besonderen Maße von der wieder anziehenden weltweiten Nachfrage zu profitieren.

25. Im vergangenen Jahr haben staatliche Kon junk­tur maßnahmen dem Aufschwung Impulse gegeben (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2009, Kasten 4). Die steuerlichen Entlastungen für Bürger und Unter neh­men unter anderem durch das Wachstums beschleu­nigungsgesetz (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2010, Tz 51) haben zusätzlich zur Stabilisierung der Binnen­nach frage beigetragen. Insgesamt wurden Bürger und

Unternehmen zum Jahresanfang 2010 um 24 Milliar­den Euro entlastet. Mit einem Prozent vom Brutto­inlandsprodukt (BIP) ist dies ein kräftiger Konjunktur­impuls.

Vom Krisenmanagement zur Stärkung der Wachstumskräfte

26. Nach wie vor bestehen Risiken für den Auf schwung, die nicht übersehen werden dürfen. Die deutsche Volkswirtschaft wird aufgrund ihrer Offenheit und ihrer internationalen Verflechtungen weiterhin stark von der Entwicklung der Weltwirtschaft beeinflusst. Die Unsicherheiten für die Weltkonjunktur sind nach wie vor hoch. Es steht zu erwarten, dass das weltwirt­schaftliche Wachstum in diesem Jahr etwas an Fahrt verlieren wird, so dass der Außenhandel weniger stark zum Wachstum in Deutschland beitragen könnte. Zudem könnten protektionistische Maßnahmen ein­zelner Staaten den weltweiten Aufschwung bremsen. Auch deshalb kommt es jetzt darauf an, die Weichen richtig zu stellen, um die langfristigen Wachs tums­kräfte in der Binnenwirtschaft zu stärken.

Schaubild 2: Entwicklung der Erwerbstätigkeit im internationalen Vergleich (saisonbereinigte Monatsdaten)

2006 2007 2008 2009 2010

Quelle für Grundzahlen: Ecowin

Deutschland Vereinigte Staaten

Italien

Frankreich

Eurozone

Vereinigtes Königreich

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99

100

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102

Normiert aufJanuar 2008 = 100

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27. Ziel der Bundesregierung ist es, das Wachs tums­potenzial nachhaltig zu erhöhen. Dazu ist eine Stär­kung der ordnungspolitischen Prinzipien der Sozia­len Marktwirtschaft unabdingbar: Eine funktionie­

rende Marktwirtschaft mit intensivem Wettbewerb setzt die richtigen Preis­ und Knappheitssignale und lenkt so knappe Ressourcen in die bestmögliche Ver­wendung (vgl. Kasten 1). Wettbewerbsbedingt niedri­

Kasten 1: Wachstumspotenzial durch Strukturreformen und konsequente Ordnungspolitik stärken

Für das Wachstum des Produktionspotenzials ist nicht allein die Menge an Kapital und Arbeit entscheidend. Viel bedeutender ist, dass diese Produktionsfaktoren effizient eingesetzt werden. Eine wichtige Rolle kommt deshalb neben günstigen Rahmenbedingungen langfristig wirksamen Strukturreformen zu, mit denen die Effizienz des Wirtschaftssystems dauerhaft verbessert werden kann.

Die Folge solcher Strukturreformen ist eine höhere Investitionstätigkeit und eine steigende Produktivität. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung steigen bei gleichzeitig hoher Preisstabilität an. Das Wachstumspotenzial erhöht sich dauerhaft.

Erreicht wird dies etwa durch den Abbau von Marktzutrittsbarrieren. Neue Marktteilnehmer verleihen dem Wettbewerb zusätzlichen Schwung. Das verstärkt die Anreize für einen effizienten Ressourceneinsatz, für Investitionen und Innovationen. Wettbewerb wird so zum Katalysator des technischen Fortschritts. Der Abbau von Preisregulierungen wiederum sorgt dafür, dass sich die Unternehmen schneller auf veränderte Gegeben­heiten einstellen. Die damit einhergehende Intensivierung des Wettbewerbs stärkt die Funktionsfähigkeit der Märkte und die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaft gegen externe Schocks. Voraussetzung sind offene Märkte, die Unterschiede in Leistung und Qualität zutreffend erkennen lassen und so einen funktionierenden Wettbewerb begünstigen.

Dass eine umfassende Marktöffnung staatlich geschützter Monopole zu einem intensiveren Wettbewerb führt, lässt sich insbesondere auf den Produktmärkten für Energie, Telekommunikation und Transport beob­achten. Als ein Beispiel lassen sich die Telekommunikationsmärkte heranziehen: Seit der Liberalisierung sind die Umsatzerlöse der Branche um 35 Prozent gestiegen, obwohl die Preise für Telefonate deutlich gesunken sind (vgl. Jahresbericht der Bundesnetzagentur).

Um den Wettbewerb auch im Verkehrsbereich zu stärken und das Verkehrsangebot zu verbessern, beab­sichtigt die Bundesregierung, die Spielräume des Busfernlinienverkehrs zu erweitern.

Empirische Studien zeigen, dass die positiven realwirtschaftlichen Effekte von Strukturreformen auf Beschäftigung und Wachstum eine gewisse Zeit benötigen, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Das bedeutet, dass sie möglichst frühzeitig in Angriff genommen werden müssen.

Ordnungspolitische Entscheidungen in der Praxis3Die Bundesregierung hat die umsatzsteuerliche Ungleichbehandlung zwischen den Anbietern auf dem

Markt für Postdienstleistungen beseitigt und dadurch den Wettbewerb in diesem Bereich gestärkt. Das zuvor bestehende Umsatzsteuer­Privileg der Deutschen Post AG ist zum 1. Juli 2010 weggefallen. Bei Erfüllung von eindeutig definierten Kriterien kann jeder Unternehmer für bestimmte Postdienstleistungen die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Damit wird erreicht, dass gleiche Umsätze gleich behan­delt werden.

3Mit der konsequenten Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie hat die Bundesregierung insgesamt den Marktzugang im Dienstleistungsbereich deutlich vereinfacht. Sie trägt damit zu einer Intensivierung des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt bei.

3In der Extremsituation der zurückliegenden Finanz­ und Wirtschaftskrise war die Bundesregierung gefragt, schnell zu agieren und dabei möglichst wenig in Marktprozesse einzugreifen. Um gesunden Unternehmen

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in der Krise den Zugang zu Liquidität zu erleichtern, hatte sie den befristeten Wirtschaftsfonds Deutschland

eingerichtet. Dieses Programm ist Ende letzten Jahres wie geplant ausgelaufen. Die Inanspruchnahme des Fonds war an klare ordnungspolitische Vorgaben gebunden: Insbesondere mussten die akuten Probleme eines antragstellenden Unternehmens durch die Krise verursacht worden sein – und nicht durch aufgestau­te Struktur probleme der Vergangenheit. Bei der Gewährung von Hilfen aus dem Fonds galt es, dauerhafte und gravierende Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In Fällen, in denen die Kriterien des Fonds nicht vollumfänglich erfüllt waren, hat die Bundesregierung – wie die Beispiele Opel und Arcandor zeigen – staatliche Hilfen durch den Wirtschaftsfonds Deutschland abgelehnt.

3Die Bundesregierung hat mit der Abschaffung der Revisionsklausel die Weichen dafür gestellt, dass Sub­ventionen für die deutsche Steinkohleförderung unumkehrbar beendet werden. Aufgrund des geringen Anteils am deutschen Energiemix schafft die Förderung deutscher Steinkohle weder einen Zugewinn an Versorgungssicherheit noch ist sie international wettbewerbsfähig.

gere Preise erhöhen zudem die realen verfügba ren Einkommen und damit die Binnennachfrage und ver­stärken so die Wachstumskräfte in der Binnen wirt­schaft.

28. Die Wirtschaftspolitik muss nach den Krisen inter­ventionen der vergangenen Jahre die Balance von Staat und Markt neu austarieren. Staatliche Maß nah­men zur Überwindung der Krise werden deshalb im Rahmen der Exitstrategie der Bundesregierung suk­zessive beendet: Anträge für Kredite und Bürg schaf­ten des Wirtschaftsfonds Deutschland konnten bis zum 31. Dezember 2010 eingereicht werden. Die Son ­derregelungen für die Kurzarbeit werden im März 2012 endgültig auslaufen. Die Beteili gun gen und Garantien des Bundes bei den Banken sollen entspre­chend der wirtschaftlichen Lage der Institute eben­falls möglichst bald zurückgeführt werden. Die Finanz ­krise hat darüber hinaus deutlich gezeigt, dass die Landesbanken konsolidiert und ihre Geschäfts model­le reformiert werden müssen. Die Länder, die als Eigen ­tümer Verantwortung tragen, haben die politische Zusage gegeben, wesentliche Konsoli dierungs schritte zu vollziehen.

29. Die Wahrnehmung von Aufgaben durch den Staat darf nicht zur dauerhaften fiskalischen Überlastung führen. Infolge der Finanzmarkt­ und Wirtschafts­krise, insbesondere aufgrund der Errichtung von Ab ­wicklungsanstalten für Kreditinstitute, dürfte der gesamtstaatliche Schuldenstand im Jahr 2010 nach vorläufigen Schätzungen auf rund 82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestiegen sein. Eine derart hohe Schuldenstandsquote ist mittelfristig nicht hin­

nehmbar. Die erforderlichen Zinszahlungen, die bei Zinssteigerungen nochmals beträchtlich ansteigen würden, schränken die finanzielle Handlungs fähig­keit des Staates ein. Zudem könnten private Inves ti­tionen durch die hohe Kreditnachfrage des Staates verdrängt werden. Die Bundesregierung hat deshalb die notwendige wachstumsorientierte Konsoli die­rung der öffentlichen Finanzen auf den Weg ge bracht. Da bei geht es um Begrenzung des Staatskonsums, Kür zung von Subventionen, Erhöhung der Leistungs­an reize und Festhalten an der Priorität für Ausgaben in Bildung und Forschung. Das von der Bundesregie­rung beschlossene Zukunftspaket steht für diesen finanzpolitischen Kurswechsel und für intelligentes Sparen. Es zielt damit auf eine strukturelle Konso­lidie rung, die das Wachstumspotenzial stärkt und zudem das Vertrauen in die Stabilität des Euro er höht. Den Erfordernissen der grundgesetzlich verankerten Schuldenregel wird damit Rechnung getragen.

30. Mit dieser konsequenten Konsolidierungs strate gie erschließt die Bundesregierung auch Spielräume für steuerliche Entlastungen, die zu einer weiteren Stär­kung der binnenwirtschaftlichen Dynamik beitragen werden. Bereits kurzfristig beabsichtigt sie, das Steue r­system einfacher zu gestalten. Insbesondere die Be ­zieher unterer und mittlerer Einkommen sollen so rasch wie möglich – möglichst noch in dieser Legis la­turperiode – steuerlich entlastet werden. Dazu müs­sen – unter Einhaltung der Schuldenregel – die not­wendigen haushaltspolitischen Spielräume erarbei­tet werden. Neue Freiräume schafft darüber hinaus auch die Senkung von Bürokratiekosten.

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31. Die Bereiche Bildung und Forschung wurden von Kürzungen ausgenommen und gezielt weiter aufge­stockt, denn Qualifizierung und Innovation sind ent­scheidende Faktoren für die Stärkung der Wachs tums­kräfte in Deutschland. Für Bildung, Forschung und Innovation stellt der Bund in der aktuellen Legislatur­periode zusätzlich 12 Milliarden Euro bereit.

32. Funktionierende Finanzmärkte sind unverzichtbar für die Stärkung des langfristigen Wachstums poten­zials. Vor der Krise bestanden auf den Finanzmärkten destabilisierende Anreizstrukturen: Gewinnchancen und Haftungsrisiken entsprachen einander nicht. Wirksame Reformen der Finanzmärkte bedürfen einer engen europäischen und internationalen Ab stim­mung. Dabei wurden deutliche Fortschritte er zielt. Zudem hat die Bundesregierung – im Ein klang mit den internationalen Bestrebungen und teilweise im Vorgriff auf internationale Regelungen – eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den de ­stabilisierenden Tendenzen auf den Finanz märk ten zu begegnen und ähnliche Krisen künftig zu vermei­den. So hat sie bestimmte ungedeckte Leer verkäufe verboten, den Banken vorgeschrieben, mehr Eigen­kapital zu halten, und die Aufsicht bei Rating agen­turen verbessert.

33. Eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Ener gie­versorgung wird über künftige Wachstumschancen mitentscheiden. Die Bundesregierung hat deshalb ein Energiekonzept vorgelegt, das Leitlinien bis 2050 formuliert. Das Konzept legt einen Zielpfad für eine dauerhafte Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990 fest. Erneuerbare Energien sollen dabei zur tra­genden Säule der Energieversorgung weiterentwickelt werden. Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke hilft, die Klimaschutzziele mög­lichst effizient zu erreichen.

Für eine neue Stabilitätskultur in Europa

34. Das Wachstumspotenzial der deutschen Volks­wirtschaft ist von stabilen und verlässlichen interna­tionalen Rahmenbedingungen in Europa abhängig. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zusammengenommen mit Abstand Deutschlands wichtigste Handelspartner. Ein dynamisches Wachs­

tumsumfeld in Europa fördert deshalb die Inves ti­tions neigung in Deutschland. Das Vertrauen von Ver­brau chern und Investoren in die Stabilität des Euro ist dafür eine unerlässliche Grundlage. Deshalb setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union für eine Stärkung des Stabilitäts­ und Wachs tums­pakts, für eine bessere Überwachung der Wett be­werbsfähigkeit sowie für einen permanenten Krisen­mechanismus ein, der nach Auslaufen des aktuellen Rettungsschirms in 2013 die Beteiligung der privaten Gläubiger vorsieht.

35. Tragfähige öffentliche Finanzen in den Mitglied­staaten sind unerlässlich für die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Euro. Um finanzpolitische Fehlentwicklungen verhindern zu können, benötigt die Europäische Union künftig einen Stabilitäts­ und Wachstumspakt mit strengeren Regeln. Neben dem gesamtstaatlichen Defizit soll dabei auch der unzu­reichende Abbau einer überhöhten Schulden stands­quote als Regelverstoß gelten. Außerdem müssen gegenüber einem Mitgliedstaat, dessen Finanzpolitik gegen die Regeln des Paktes verstößt, mit Hilfe glaub­würdiger Sanktionen Korrekturen eingefordert und schneller durchgesetzt werden.

36. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur überhöhte Staats­defizite, sondern auch strukturelle Fehl entwick lun­gen, die zum Verlust von Wettbewerbsfähigkeit in einzelnen Mitgliedstaaten führen, die Stabilität der Währungsunion gefährden können. Die daraus resul­tierenden Ungleichgewichte im Euroraum haben zu einer massiven Fehllenkung von Kapital und Arbeit geführt. Damit solche Entwicklungen in den Euro­staaten künftig rechtzeitig erkannt und beseitigt wer­den können, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit zu verbes­sern und die Wettbewerbsfähigkeit der Mitglied staa­ten der Europäischen Union im Rahmen eines effekti­ven Überwachungsmechanismus auf europäischer Ebene stärker zu überwachen. Subsidiarität und Eigen­verantwortung der Mitgliedstaaten müssen dabei gewahrt bleiben. Gleichwohl müssen wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig und offen angespro­chen sowie Reformen von den betroffenen Mitglied­staaten eingefordert werden. Notwendig sind insbe­sondere Maßnahmen, die marktwirtschaftliche Lohn­ und Preisanpassungen fördern. Gerade im Hinblick auf die einheitliche Geldpolitik ist es unumgänglich,

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die realen Wachstumskräfte in Europa zu stärken. Nicht sinnvoll wäre es, eine künstliche Stimulierung der Binnennachfrage etwa durch staatliche Aus ga­ben programme zu betreiben; neue Fehl entwick lun­gen wären die Folge. Diese Einschätzung teilt auch der Sachverständigenrat (vgl. JG Tz 182; vgl. Kasten 2).

Den demografischen Wandel als Chance nutzen

37. Das Wachstumspotenzial der deutschen Volks wirt­schaft wird künftig deutlich vom demografischen

Wandel geprägt sein. Nach Schätzung des Statis ti schen Bundesamtes (2009) wird die Bevöl ke rung im erwerb s­fähigen Alter in Deutschland binnen 50 Jah ren von derzeit knapp 50 Millionen um über 13 Millio nen auf rund 36 Millionen (2060) Personen sinken. Deshalb ist die Politik der Bundesregierung darauf ausgerichtet, die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen und älteren Menschen sowie Gering quali fizierten und Men schen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Zu gleich gilt es, die strukturelle Arbeits losigkeit in Deutschland weiter zu senken und mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen. Die Bundes regierung

Kasten 2: Ursachen, Wirkungen und Perspektiven der deutschen Exportstärke

Die Entwicklung von Außenhandel und Binnennachfrage wird in Deutschland, entsprechend den Prinzipien der Marktwirtschaft, durch Angebot und Nachfrage auf den Märkten bestimmt.

Wichtige Gründe für die deutsche Exportstärke sind die hohe Produktqualität, mit den Produkten verbun­dene Serviceleistungen und die Flexibilität insbesondere mittelständischer Unternehmen. 40 Prozent der deut­schen Exporte sind Investitionsgüter. Bei vielen dieser Güter kommt es in erster Linie auf die Qualität an, so dass die Nachfrage nur vergleichsweise wenig auf Preisänderungen reagiert. Das deutsche Exportsortiment deckt in besonderem Maß den Bedarf schnell wachsender Märkte in Entwicklungs­ und Schwellenländern.

Die vergleichsweise moderaten Lohnabschlüsse der letzten Jahre haben zur Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporte beigetragen. Der Sachverständigenrat weist zurecht darauf hin, dass sie allerdings vor dem Hintergrund von Fehlentwicklungen in den 1990er Jahren zu betrachten sind, die die Wett bewerbs fähig keit der deutschen Unternehmen beeinträchtigt und zum starken Anstieg der Arbeits losig­keit beigetragen hatten (vgl. JG Tz 185). Insgesamt liegt das Lohnkostenniveau in der deutschen Industrie immer noch mit an der Spitze in den Staaten des Euroraums.

Die Tatsache, dass Deutschland seit einigen Jahren Leistungsbilanzüberschüsse verzeichnet, ist nicht allein auf seine Exportstärke zurückzuführen. Dazu beigetragen hat auch die Entwicklung der Kapitalbilanz. Diese Einschätzung teilen Bundesregierung und Sachverständigenrat (vgl. JG Tz 187). Die Binneninvestitionen blie­ben in den vergangenen Jahren hinter den traditionell hohen gesamtwirtschaftlichen Ersparnissen zurück, so dass Kapital ins Ausland floss und dortige Investitionen und teilweise auch laufenden Konsum finanzierte. Grund für diesen Kapitalexport waren die dort relativ günstigeren Renditeaussichten, die zum Teil allerdings auf Übertreibungen auf Vermögens­ und Kreditmärkten zurückzuführen waren. Im Zuge der Wirtschaftskrise könnte sich diese Entwicklung umkehren: Als Folge der Finanzkrise werden Investitionen im Ausland heute tendenziell risikoreicher beurteilt als zuvor. Das kann einen Beitrag zum Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte im Euroraum leisten.

Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess, indem sie die richtigen Rahmenbedingungen setzt, um private Investitionen in Deutschland zu stärken (vgl. Kasten 1). Sie richtet ihre Wirtschaftspolitik an den ord­nungspolitischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft aus, damit sich das Wachstumspotenzial entfalten kann.

Weitere fiskalische Maßnahmen, um die Binnennachfrage zu stimulieren oder internationale Ungleich­gewichte abzubauen, wären hingegen nicht zielführend. Es ist zu erwarten, dass sie lediglich zu einer steigen­den Staatsverschuldung führen, ohne einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Leistungs bilanz ungleich­gewichte oder zur Stimulierung der Binnennachfrage zu leisten. Die Bundesregierung stimmt in dieser Ansicht mit der Mehrheit des Sachverständigenrates überein (vgl. JG Tz 182).

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wird dazu Anreizstrukturen optimieren, um die Funk ­tionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weiter zu verbessern.

38. Angesichts der alternden Bevölkerung ist es ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die Finan­zierung der sozialen Sicherungssysteme auch weiter­hin langfristig tragfähig zu gestalten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist ein leistungs­ und investi­tions freundliches Steuer­ und Abgabensystem. Nur so können Anreize für Produktivitätssteigerungen ge schaf fen werden, die es erlauben, bei einer stagnie­renden oder rückläufigen Erwerbsbevölkerung Ein­kommen und Wohlstand zu sichern. Die Bundes­regie rung steht zu ihrem Ziel, die von Beschäftigten und Arbeitgebern paritätisch finanzierten Sozial ver­sicherungsbeiträge unter 40 Prozent vom Lohn zu halten. Mit dem Festschreiben der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Weiter­entwicklung der Zusatzbeiträge stellt die Bundes re­gie rung die Finanzierung der gesetzlichen Kranken­kassen auf eine zukunftsfeste Basis. Die Lohnzusatz­kosten werden so von den Gesundheitsausgaben ent­koppelt. Die Beitragszahler erhalten im Bedarfsfall einen unbürokratischen und grundsätzlich steuerfi­nanzierten Sozialausgleich, der sie vor einer Über for­derung schützt. Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wird auf der Grundlage des Regelbedarf-Ermitt lungs-gesetzes mit den neuen zusätzlichen Bildungs­ und Teilhabeleistungen ein Beitrag zur gezielten Förde­rung insbesondere im Bildungsbereich für bedürftige Kinder aus einkommensschwachen Familien geleistet.

39. Einer Umfrage des Deutschen Industrie­ und Han­delskammertages zufolge haben schon heute 20 Pro­zent der Unternehmen generell und 50 Prozent teil­weise Probleme, passende Bewerber für ihre offenen Stellen zu finden. Der Fachkräftemangel darf kein Eng­passfaktor bei der Erhöhung des Wachs tums poten­zials werden. Zunächst einmal gilt es, das inländische Potenzial besser auszuschöpfen. Mehr und bessere Bildung und Ausbildung stehen dabei im Vor der grund. So werden z. B. mit der Unterzeichnung des neuen Ausbildungspaktes die Anstrengungen verstärkt, auch benachteiligte Jugendliche für eine erfolgreiche be ­rufliche Ausbildung zu befähigen.

Dane ben wird die Bundesregierung auch der Zu ­wan derung qualifizierter Fachkräfte besondere Auf­merksamkeit widmen und prüfen, wie sie verstärkt

zur Behebung des wachsenden Fachkräftemangels beitragen kann. Der Zugang von ausländischen Hoch­qualifizierten und Fachkräften zum deutschen Ar beits­markt muss systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeit gestaltet werden. Sie wird dabei auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen.

B . Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren

40. Die größte finanzpolitische Herausforderung der Bundesregierung besteht aktuell darin, die notwen­dige Konsolidierung der Finanzen des Bundes verläss­lich und berechenbar umzusetzen. Die Bundes regie­rung stimmt mit dem Sachverständigenrat überein, dass die öffentlichen Haushalte entschlossen konsoli­diert und das Vertrauen in die langfristige Trag fähig­keit der öffentlichen Finanzen gestärkt werden müs­sen (vgl. JG Tz 333). Sie weist darauf hin, dass die im Zuge der Krise notwendig gewordenen staatlichen Garan tie­ und Stützungsmaßnahmen bereits zu einem großen Teil ausgelaufen sind oder Ende dieses Jahres beendet werden.

41. In der Krise hat sich gezeigt, dass tragfähige Haus­halte für die Handlungsfähigkeit von Staaten und das Vertrauen von Bürgern und Investoren unabdingbar sind. Ein entschlossener und glaubwürdiger Konso li­dierungskurs – begleitet von den notwendigen struk­turellen Reformen – gibt positive Wachstumsimpulse (vgl. Kasten 3). Diesbezüglich teilt die Bundes regie rung die Einschätzung des Sachverständigenrates (vgl. JG Tz 333). Sie teilt außerdem die Ansicht, dass wachs tums ­orientierte Konsolidierung vor allem an der Aus ga ben ­seite ansetzen muss (vgl. JG Tz 364). Die Schwer punkte künftiger Ausgaben müssen dabei so gesetzt werden, dass sie das Wachstumspotenzial erhöhen. Der Sach­verständigenrat bescheinigt Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur positive Wachs tums effekte und betont, dass diese Bereiche eine politische Priorität darstellen sollten (vgl. JG Tz 214). Die Er hö hung der Aus ga ben für Bildung und Innovation um 12 Milliar den Euro bis zum Jahr 2013 zeigt, dass die Bundes regie rung diesen Weg bereits eingeschlagen hat (vgl. Tz 135).

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Die Haushaltskonsolidierung schafft die Basis, um diese wichtigen Zukunftsaufgaben des Staates nach­haltig finanzieren zu können. Zugleich ermöglicht

sie, dass die Steuer­ und Abgabenlast auf ein Maß ge ­senkt werden kann, das auch künftig einer dynami­schen Entwicklung von Wachstum, Beschäftigung

Kasten 3: Kurz- und langfristige Wirkungen der Haushaltskonsolidierung auf das Wirtschaftswachstum

Positive Effekte von soliden Staatsfinanzen auf das Wachstumspotenzial sind unumstrittenBei entschlossener Konsolidierung und geringen jährlichen Haushaltsdefiziten können der Schuldenstand des Staates und entsprechend auch die Zinszahlungen im Verhältnis zur allgemeinen Wirtschaftsleistung stabili­siert oder sogar gesenkt werden. Ein solide finanzierter Staat muss also relativ weniger Kredite aufnehmen und kommt mit relativ weniger Steuern und Abgaben aus als ein Staat, der dauernd seine Verschuldung erhöht. Durch niedrigere Risikoprämien bei den Zinsen und eine geringere Steuer­ und Abgabenlast entstehen im soli­de finanzierten Staat somit größere Anreize für private Investitionen, Beschäftigung und Konsum.

Konsolidierung kann kurzfristig die Gesamtnachfrage dämpfenFür die ersten ein bis zwei Jahre der Haushaltskonsolidierung werden in empirischen Analysen häufig dämpfen­de Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ermittelt. Dabei steht ein so genanntes “keynesianisches” Wirkungsmuster im Vordergrund: Durch geringere Staatsausgaben oder Steuer­ und Abgaben erhö hun gen wird die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zunächst gedämpft. Die Bremseffekte werden dann erst allmählich durch die Anpassung von Löhnen, Preisen und Zinsen und ein Anziehen der privatwirtschaftlichen Nachfrage ausgeglichen.

Über positive Erwartungen ist aber auch kurzfristig ein positiver Gegeneffekt möglichNeuere Studien berücksichtigen hingegen, dass Unternehmen und Verbraucher ihre Investitions­ und Kon sum­entscheidungen nicht nur auf die aktuelle Einkommenssituation abstellen, sondern einen längerfristigen Pla­nungszeitraum zugrunde legen. Wenn also Unternehmen und Verbraucher künftig mit niedrigen und stabilen Zinsen, soliden Staatsfinanzen und einer niedrigen Steuerbelastung rechnen, dann erhöht dies ihr erwartetes verfügbares Einkommen beziehungsweise ihren Gewinn innerhalb des Planungshorizonts. Dieser positive Erwar tungs effekt kann sie dann veranlassen, schon in der Gegenwart mehr zu konsumieren und zu investie­ren. Man spricht in diesem Fall von so genannten “nicht­keynesianischen Effekten” der Wirtschafts­ und Finanz politik.

Voraussetzung für “nicht-keynesianische Effekte” ist eine glaubwürdige KonsolidierungsstrategieZentral für diesen “nicht­keynesianischen” Wirkungsmechanismus ist, dass Investoren und Konsumenten da rauf vertrauen, dass die Haushaltskonsolidierung umgesetzt wird. Dieses Vertrauen wurde in Deutschland mit der Einführung der neuen Schuldenregel institutionell gestärkt. Zusätzlich wurde mit dem Zukunftspaket eine klare und nachvollziehbare Strategie für die Konsolidierung entwickelt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt. So wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass positive Erwartungen entstehen, und die Investitions­ und Kon sum neigung gestärkt wird.

Wachstumsorientierte Neuausrichtung der Staatsausgaben kann Wirtschaftsdynamik zusätzlich stützen Es hat sich gezeigt, dass Länder ihre Haushaltsprobleme am ehesten beheben konnten, wenn sie den Schwer­punkt auf Ausgabenkürzungen gelegt haben. Denn Einnahme­ beziehungsweise Steuererhöhungen bergen die Gefahr, dass der Sparwille nachlässt. Zugleich mindern Steuererhöhungen, insbesondere bei der Einkom­mensteuer, die Leistungsanreize. Auch diesen Überlegungen wurde mit dem Zukunftspaket Rechnung getra­gen: Rund zwei Drittel der Konsolidierung erfolgen über die Ausgabenseite. Es wird gezielt dort gespart, wo Mitnahme effekte und Reibungsverluste bestehen und die Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung begrenzt oder sogar hemmend sind. Gleichzeitig werden die Ausgaben in den Zukunftsbereichen Bildung und For schung sogar aufgestockt.

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und Einkommen zuträglich ist. Steuerentlastungen sind notwendig, um zusätzliche Leistungsanreize zu schaffen und um darüber hinaus den Belastungen, die durch die kalte Progression entstehen können, zu begegnen. Die Bundesregierung wird insbesonde­re die unteren und mittleren Einkommen so rasch wie möglich – möglichst noch in dieser Legislatur perio­de – entlasten. Dazu müssen – unter Einhaltung der Schul denregel – die haushaltspolitischen Spielräume erarbeitet werden. Die Bundesregierung teilt die Mei­nung des Sachverständigenrates, dass die Haushalts­konsolidierung Priorität haben muss. Steuerliche Ent­lastungen sollen aber realisiert werden, sobald sich der entsprechende haushaltspolitische Spiel raum ergibt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für den Stufentarif ein.

Den Ausstieg aus den staatlichen Krisenmaßnahmen vollziehen

42. Die Kredit­ und Bürgschaftsprogramme des Wirt­schaftsfonds Deutschland haben dazu beigetragen, die Auswirkungen der Finanz­ und Wirtschaftskrise auf die Realwirtschaft abzufedern. Da sich die Kre dit­versorgung der Unternehmen im Aufschwung zu neh­mend verbessert hat, konnten die Kredit­ und Bürg­schaftsprogramme wie vorgesehen zum Ende des vergangenen Jahres auslaufen. Um den Wirt schafts­teilnehmern Planungssicherheit zu geben, wer den alle Anträge, die bis Ende letzten Jahres ge stellt wur­den, noch bearbeitet. Der Kreditmediator wird seine Tätigkeit bis Ende dieses Jahres abschließen (vgl. Ta ­belle lfd. Nr. 4). Kurzarbeit hat sich während der Krise als wirksamer Stabilisator der gesamtwirtschaftlichen Beschäftigung erwiesen. Aufgrund der noch schwie­rigen Auftragssituation in einzelnen Branchen hat die Bundesregierung die bis Ende letzten Jahres be ­fristeten Sonderregelungen bei der Kurzarbeit bis Ende März 2012 verlängert (z. B. Übernahme der So ­zial versicherungsbeiträge durch die Bun des agen tur für Arbeit; vgl. Tabelle lfd. Nr. 1 und 2). Der kräftige Rückgang der Inanspruchnahme von Kurzarbeit spie ­gelt einen stetig sinkenden Bedarf wider. Im Okto ber 2010 erhielten nur noch rund 220.000 Arbeit nehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld (erste verfügbare Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit). Ihren Höhepunkt hatte die konjunkturelle Kurzarbeit mit über 1,4 Millionen Personen im Mai 2009.

43. Die zusätzlichen Investitionsausgaben des Bundes in der Krise wurden zum überwiegenden Teil in einem Sondervermögen veranschlagt, dem Investitions­ und Tilgungsfonds. Die Maßnahmen des Fonds dürfen nur noch bis Ende Dezember dieses Jahres ausfinanziert werden. Anschließend tritt der Fonds in seine Til­gungs phase.

44. Zur Exitstrategie gehört auch die sukzessive Been­digung der Staatshilfen für Banken, die der Gesetz­geber zur Stabilisierung der Finanzmärkte im Okto­ber 2008 mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz ermöglicht hatte (vgl. JWB 2009, Kasten 5). Die Frist zur Entscheidung über Garantien und Rekapi tali sie­rungen aus dem Sonderfonds Finanzmarkt stabili sie­rung (SoFFin) ist mit Ende letzten Jahres ausgelaufen.

45. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juni letzten Jahres beschlossen, einen Expertenrat einzu­richten, der Ausstiegsstrategien aus den krisenbedin g ­ten Beteiligungen des Bundes im Finanzsektor ent­wickeln soll (vgl. Tabelle lfd. Nr. 3). Dieser Exper ten rat hat den Auftrag, entsprechend der wirtschaftlichen Lage der Institute einen flexiblen Zeitplan für den Ausstieg zu entwerfen. Er hat im Januar eine gutach­terliche Stellungnahme gegenüber der Bundesre gie­rung abgegeben.

Den Bundeshaushalt wachstums orientiert konsolidieren

46. Mit dem Bundeshaushalt 2011 und dem Finanz­plan bis 2014 hat die Bundesregierung die Wende zur Konsolidierung der Finanzen des Bundes vollzogen: Die Nettokreditaufnahme ist für das laufende Jahr mit 48,4 Milliarden Euro veranschlagt. Bis zum Jahr 2014 soll die Neuverschuldung entsprechend dem durch die Schuldenregel vorgezeichneten Abbaupfad halbiert werden (auf rund 24,1 Milliarden Euro).

Das gesamtstaatliche Maastricht­Defizit (d.h. der Referenzwert für das höchstens zulässige Defizit im Europäischen Stabilitäts­ und Wachstumspakt) lag im vergangenen Jahr bei 3,5 Prozent des BIP. Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung ein ge ­samtstaatliches Defizit von rund 2 ½ Prozent des BIP, so dass der zulässige Referenzwert des Maastricht­Vertrags (3 Prozent) bereits in diesem Jahr wieder un ­terschritten würde. Der Sachverständigenrat schätzt

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die Entwicklung der öffentlichen Haushalte ähnlich wie die Bundesregierung ein (vgl. JG Tz 338ff). Er geht von einem Maastricht­Finanzierungsdefizit von 2,4 Pro ­zent des BIP im laufenden Jahr aus (vgl. JG Tz 338ff).

47. Mit dem Zukunftspaket – einem Konsolidie rungs­programm im Gesamtumfang von rund 80 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014 – hat die Bundesregierung die Grundlage für eine finanzpolitische Wende von der Krisenpolitik zur Wachstumspolitik gelegt (vgl. Kas­ten 4). Das Zukunftspaket kommt ohne direkte Ein­kom mensteuererhöhungen aus. Es konzentriert sich auf Bereiche, bei denen Einsparungen und Verbes se­rungen der Einnahmen möglich sind, ohne das Wachs­

tumspotenzial oder die soziale Balance zu gefährden. In dieser Einschätzung stimmen Sachverständigenrat und Bundesregierung überein (vgl. JG Tz 364).

Die meisten Bestandteile des Zukunftspakets, die einer gesetzlichen Regelung bedurften, wurden mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 umgesetzt (siehe Kasten 4). Weitere Einsparungen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung vorgenommen (z. B. Personal und Verwaltung). Außerdem trägt die Steuer auf die Verwendung von Kern brenn stoff sowie die stufenweise Erhöhung der Tabak steuer zur Haus haltskonsolidierung bei (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6 und 7).

Kasten 4: Umsetzung wesentlicher Teile des Zukunftspakets im Haushaltsbegleitgesetz 2011

Erhebung einer Luftverkehrsteuer Einführung einer Steuer auf Abflüge in Deutschland, gestaffelt nach Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort. Sie wird ab 2012 die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel berücksichtigen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 5).

Änderungen des Energie- und des StromsteuergesetzesRückführung von Fehlentwicklungen bei der Nutzung von – im Rahmen der ökologischen Steuerreform einge­führten – Steuerbegünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land­ und Forst­wirtschaft, insbesondere beim so genannten Contracting. Reduzierung von Energie­ und Stromsteuer begüns­tigungen aus der ökologischen Steuerreform (vgl. Tabelle lfd. Nr. 8).

Aufhebung der Rentenversicherungspflicht für ALG II-Bezieher Wegfall der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II; Wegfall des Zuschlags, der vorübergehend zum Ausgleich der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt wird.

Wegfall der Erstattung der Aufwendungen für bestimmte Leistungen der Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit der WiedervereinigungAufhebung der Erstattungsfähigkeit von einigungsbedingten Leistungen für Rentenversicherungsträger nach § 291c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Bund.

Verringerung beim Elterngeld Absenkung der Ersatzrate im Bereich des Elterngeldes von 67 Prozent auf 65 Prozent ab einem Einkommen von 1.200 Euro monatlich. Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Sozialleistungen, insbesondere bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Ausnahmeregelung für Aufstocker). Streichung des Elterngeldes für Eltern, deren Einkommen 250.000 Euro (Alleinerziehende) beziehungsweise 500.000 Euro (ver­heiratete und nicht­verheiratete Paare) überschreitet und damit der so genannten Reichensteuer unterliegt.

Wegfall der Heizkostenkomponente im WohngeldgesetzStreichung der im Rahmen der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldreform eingeführten Heiz­kostenkomponente im Wohngeldgesetz.

Änderungen der Insolvenzordnung Änderungen der Insolvenzordnung zur Stärkung der Rolle der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren.

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48. Mit dem Zukunftspaket unternimmt die Bundes­regierung einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der neu ins Grundgesetz aufgenommenen und ab dem Haushalt 2011 geltenden Schuldenregel (vgl. JWB 2010, Tz 56). Die Schuldenregel folgt der Einsicht, dass weder Ausgabenerhöhungen noch Steuer sen­kungen dauerhaft über Kredit auf nah me finanziert werden dürfen. Bund und Länder müssen deshalb ihre Haushalte in Zukunft grundsätzlich ohne Ein­nahmen aus Krediten ausgleichen. Konkret sieht die Schuldenregel vor, dass der Bund sein strukturelles Defizit zunächst gemäß § 9 Absatz 2 des Artikel 115­Gesetzes in gleichmäßigen Schritten bis 2016 auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlands produkts zurückführt und danach diese Grenze nicht über­schreitet (vgl. Schaubild 3). Die Länder dürfen ab 2020 überhaupt keine strukturelle Neuverschuldung mehr eingehen. Der Sachverständigenrat begrüßt die Schuldenregel als wichtigen Beitrag zu einer wirk samen Begrenzung der staatlichen Verschul­dung (vgl. JG Tz 360).

So wird der Bund die im Bundeshaushalt 2011 ver ­anschlagte Neuverschuldung in Höhe von 48,4 Mil liar­

den Euro (vgl. Übersicht 2) gemäß geltendem Finanz­plan aus dem Sommer 2010 über 40,1 Milliarden Euro in 2012 auf 31,6 Milliarden Euro in 2013 und 24,1 Mil­liar den Euro in 2014 zurückführen.

Durch die Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes wird auch die gesamtstaatliche Schulden quo­te mittelfristig spürbar und nachhaltig zurückge­führt. Da die Obergrenze der Nettokredit auf nah me in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten eingeschränkt wird (Kon­junk turkomponente), bietet die Schuldenregel zu ­gleich Spielraum für eine konjunkturgerechte Finanz ­politik.

Mit der Schuldenregel trägt die Bundesre gie rung auch den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts­ und Wachstumspakts Rechnung. Er sieht vor, dass mittel­fristig ein gesamtstaatlich zumindest ausgegliche­ner Haushalt erreicht wird.

49. Im Zusammenhang mit der Schuldenregel haben Bundestag und Bundesrat mit dem Stabilitätsrat ein Gremium zur regelmäßigen Überwachung der Haus­

Schaubild 3: Verlauf des Konsolidierungspfads

Quelle der Berechnung des Konsolidierungspfads: Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014

1,90 %

1,59 %

1,28 %

0,97 %

0,66 %

0,35 % 0,35 % 0,35 % 0,35 %

0,0 %

0,2 %

0,4 %

0,6 %

0,8 %

1,0 %

1,2 %

1,4 %

1,6 %

1,8 %

2,0 %

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres*

* Gemäß § 4 des Artikel 115-Gesetzes

zulässiges strukturelles Defizit

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halte des Bundes und der Länder eingerichtet, das bereits seine Arbeit aufgenommen hat. Es soll dro­hende Haushaltsnotlagen in einzelnen Gebiets kör per­ schaften frühzeitig erkennen und ggf. Sanie rungs ­maßnahmen einleiten. Der Stabilitätsrat überwacht auch den Abbau der strukturellen Defizite in den fünf Ländern (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen­Anhalt, Schleswig­Holstein), die – geknüpft an die Einhal tung fest vereinbarter Konsolidierungsschritte – von die­sem Jahr an bis 2019 durch Konsolidierungshilfen vom Bund und den anderen Ländern auf ihrem Weg zur Einhaltung der neuen Schuldenregel unterstützt werden. Der Sachverständigenrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Umsetzung der Schuldenregel auf Länderebene nach wie vor Unklarheit über das Verfahren zur Bestimmung der

Konjunkturkomponente bestehe (vgl. JG Tz 358). Er empfiehlt, dass die Länder ein Konjunktur bereini­gungs verfahren anwenden, das dem Verfahren des Bundes ähnlich ist.

Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern

50. Angesichts der strukturellen Schwächen des kom ­munalen Finanzsystems hat die Bundesregie rung im Februar letzten Jahres die Einsetzung einer Kommis­sion beschlossen, die Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung erarbeitet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 10). Ziel der Kommission ist es, die kommunalen Finanzen auf der Einnahmen­ und Ausgabenseite zu stabilisieren und zu stärken, um die finanzielle Hand­

Übersicht 2: Ermittlung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme im Jahr 2011 (gemäß Haushaltsgesetz und Schuldenregel)

Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme 1,90 % des BIP 2009

Nominales BIP 2009 (des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres) 2.397,1 Mrd. €

Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme 45,6 Mrd. €

Abzüglich Konjunkturkomponente 2,5 Mrd. €­

Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen 5,0 Mrd. €­

Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme 53,1 Mrd. €

Nettokreditaufnahme, Soll im Haushaltsgesetz 48,4 Mrd. €

Schaubild 4: Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2000 bis 2009

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Gewerbesteuer absolut

-25 %

-20 %

-15 %

-10 %

-5 %

0 %

5 %

10 %

15 %

20 %

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Mrd. Euro

Gewerbesteuer – Änderung gegenüber Vorjahr

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lungsfähigkeit der Kommunen auch künftig zu si chern. Dabei wird der Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kom­munalen Zuschlag auf die Einkommen­ und Körper­schaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht geprüft. Letzteres würde es den Kommunen ermöglichen, die Höhe des Steuersatzes eigenständig festzulegen. Der Sachverständigenrat unterstützt diesen Reform ansatz der Bundesregierung (vgl. JG Tz 396) und misst der Umsetzung eine hohe Priorität bei (vgl. JG Tz 340). Er kritisiert, dass die Gewerbesteuer das Unterneh men­steuer recht verkompliziere und die Abhängigkeit der Kommunen von der konjunkturellen Lage vergröße­re (vgl. JG Tz 394, 395). Wie auch die Bundesregierung verspricht sich der Sachverständigenrat von einem über kommunale Hebesätze ausgetragenen Steuer­wettbewerb Effizienzgewinne.

51. Da sich die aktuellen Probleme der Kommunen nicht allein über die Einnahmeseite lösen lassen, wur­den auch Entlastungsmöglichkeiten auf der Aus ga ben ­seite untersucht. Die von der Kommission eingesetz­ten Arbeitsgruppen Standards und Recht setz ung konnten ihre Arbeiten bis Ende 2010 abschließen und zahlreiche Empfehlungen vorlegen. Geprüft wurde die Flexibilisierung von Standards, bei denen durch Bun­desrecht – so z. B. im Sozialgesetzbuch – den Kom mu­nen Vorgaben für das Verwaltungs han deln ge macht werden. Zudem wurden Handlungs empfeh lun gen zur Stärkung der Rolle der Kommu nen bei der Recht­setzung des Bundes sowie auf Ebene der Europäi­schen Union erarbeitet. Vorbehaltlich eines entspre­chenden Beschlusses der Kommission soll über die Umsetzung der Prüfaufträge beider Arbeitsgruppen bis Mitte 2011 berichtet werden. Sobald Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kommunalsteuern vorliegen, wird sich die Kommission zu ihrer dritten Sitzung treffen.

C . Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte

52. Nach der erreichten Stabilisierung geht es jetzt darum, die in der Krise zutage getretenen Schwach­stellen im deutschen und internationalen Finanz sys­tem zügig zu beseitigen. Vor der Krise bestanden auf den Finanzmärkten destabilisierende Anreizstruk tu­ren: Gewinnchancen und Haftungsrisiken entspra­chen einander oft nicht. Die Regulierung war außer­

dem unzureichend, etwa für innovative Finanz pro­dukte. Ziel der Reformagenda der Bundesregierung ist es, die Widerstandsfähigkeit der Finanz institu tio­nen sowie des gesamten Finanzsystems zu erhöhen. Mehr als 20 legislative Initiativen zur Reform der Finanzmärkte wurden bereits auf nationaler und EU­Ebene beschlossen oder befinden sich gegenwär­tig in der Umsetzung. Einige dienen der Vorsorge, andere ermöglichen das zielgerichtete Eingreifen im Krisenfall. Ungeklärt bleibt nach Ansicht des Sach­verständigenrats dabei der Umgang mit systemrele­vanten Instituten (vgl. JG Tz 24 und 314 bis 321) und mit grenzüberschreitenden Insolvenzen (vgl. JG Tz 322 bis 328). So fordert der Sachverständigenrat bei­spielsweise für systemrelevante Institute eine nach dem systemischen Risiko noch stärker differenzierte Abgabe oder einen entsprechenden Eigenkapital­zuschlag. Die Bundesregierung sieht hier grundsätz­lich ebenfalls noch Handlungsbedarf und begleitet dementsprechend intensiv die internationalen Überle gun gen, etwa des Financial Stability Board und der EU­Kommission.

53. Handlungsbedarf besteht aus Sicht des Sach ver­ständigenrates auch bei den Landesbanken (vgl. JG Tz 23, 248 und 249). Die Bundesregierung teilt diese Auf­fassung. Bei ihrer Restrukturierung sind in erster Linie die Bundesländer gefragt. Erste Konsoli die rungs ­schritte wurden bereits vollzogen: So hat die Landes­bank Baden­Württemberg die Landesbanken von Rheinland­Pfalz und Sachsen übernommen. Mehrere Landesbanken haben ihr Geschäft zudem deutlich verkleinert. Dieser Konsolidierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Aus Sicht der Bundesregierung sind eine weitere Konsolidierung des Landes banken­sektors sowie die Entwicklung tragfähiger Geschäfts­modelle zentrale Voraussetzungen für ein stabiles und wettbewerbsfähiges Bankensystem in Deutsch land.

Neue Regeln für das Tagesgeschäft

54. Eine wichtige Lehre aus der weltweiten Finanz kri­se war, dass die Institute nicht über genügend Eigen­kapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken. Die G20 haben auf ihrem Gip fel treffen in Seoul im November 2010 die vom Baseler Ausschuss für Ban­kenaufsicht erarbeiteten neuen Eigenkapital­ und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute (Basel III) ge ­billigt. Demnach sollen die Banken künftig deutlich

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mehr und qualitativ höherwertiges Eigenkapital vor­halten und zusätzliche Kapitalpuffer anlegen, um etwaige Verluste besser auffangen zu können. Mit den vereinbarten Übergangs­ und Bestands schutz­rege lungen können die Banken die neuen Vorschrif­ten erfüllen, ohne die Kreditvergabe zu gefährden. Die Bundesregierung setzt sich für eine international umfassende Umsetzung dieser Regeln ein (vgl. Tabel­le lfd. Nr. 15). Für den Sachverständigenrat ist die ange ­strebte Reform zwar zielführend, aber wenig beherzt. Die Höhe der risikogewichteten Kern kapital quoten sei insgesamt zu niedrig und die vorgeschlagene Ver­schuldungsquote (leverage ratio) zu zaghaft. Insbe­sondere äußert der Rat sich kritisch zur Geltungs dauer der Übergangsvorschriften, die er für zu lang hält (vgl. JG Tz 25 und 254 bis 269). Dabei wird allerdings aus Sicht der Bundesregierung der enorme Anpas­sungs bedarf unterschätzt, welcher Basel III den Ban­ken abverlangt – insbesondere die Notwendigkeit, in erheblichem Umfang zusätzliches Eigenkapital bei erschwer ten Bedingungen (engere Definition von Kernkapital) aufzunehmen, ohne die Kredit versor­gung der Real wirtschaft einzuschränken.

55. Die Europäische Union hat mit der Rating verord­nung den Grundstein für die Aufsicht und Registrie­rung von Ratingagenturen gelegt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 11). Die Bundesregierung hatte sich bereits früh­zeitig international dafür eingesetzt, dass Interessen­konflikte zwischen Beratung und Bewertung vermie­den und die Ratingqualität und ­transparenz verbes­sert werden. Im Rahmen der Reform der europäischen Finanzaufsichtsstrukturen wird die neue europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA: European Secu­rities and Markets Authority) nach Inkrafttreten der Anpassung der EU­Ratingverordnung die Aufsichts­kompetenz über die Ratingagenturen übernehmen. Der neue europäische Rechtsrahmen erleichtert es Investoren und Aufsichtsbehörden, die im Wett be­werb stehenden Ratingagenturen nach transparen­ten Kriterien zu beurteilen. Die neuen EU­Vorgaben leisten nach Auffassung der Bundesregierung auch einen wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbs chan­cen von mittelständischen Ratingagenturen zu ver­bessern.

56. Auf Initiative der Bundesregierung wurden Ge ­schäfte, die besonders destabilisierende Effekte auf

die Finanzmärkte haben können, durch das Gesetz ge gen missbräuchliche Wertpapier­ und Deri vate­geschäfte verboten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 12). Dies be ­trifft ungedeckte Leerverkäufe von den an inländi­schen Börsen zum Handel zugelassenen Aktien und staatlichen Schuldtiteln der Euroländer sowie Kredit­ausfallversicherungen (credit default swaps) auf Ver­bindlichkeiten von EU­Mitgliedstaaten, die keinen Absicherungszwecken dienen. Der Sachverstän digen­rat hält ungedeckte Leerverkäufe für ein wichtiges Instrument der Preisfindung und kritisiert nationale Alleingänge. Deshalb ist es aus Sicht der Bundes regie­rung erfreulich, dass die EU­Kommission nun ähnliche Maßnahmenvorschläge vorgelegt hat.

57. Des Weiteren hat die Finanzkrise gezeigt, dass Anleger oft nicht angemessen beraten wurden. Für Finanzprodukte werden deshalb gesetzlich vorge­schriebene Produktinformationsblätter erstellt, die Verbrauchern kurze und verständliche Informa tio­nen zum Produkt geben (vgl. Tabelle lfd. Nr. 13).

Neue Regeln für den Krisenfall

58. Damit die Bundesregierung in Zukunft Krisen präventiv begegnen kann und handlungsfähig bleibt, hat sie mit dem Restrukturierungsgesetz eine Ver­änderung des rechtlichen und institutionellen Rah­mens systemrelevanter Banken auf den Weg ge ­bracht (vgl. Tabelle lfd. Nr. 14). Es enthält ein Reor ga­nisationsverfahren, das die Banken künftig bei der eigenverantwortlichen Sanierung und Reor ganisa­tion unterstützt und verschafft der Finanzaufsicht erweiterte Eingriffsbefugnisse bis hin zur geordneten Abwicklung. Die im Fall einer geordneten Abwick­lung für eine Fortführung systemrelevanter Teile bei einem neuen Rechtsträger benötigten Mittel stam­men aus einem Restrukturierungsfonds, der verursa­chergerecht aus Beiträgen der Kreditwirtschaft finan­ziert wird. Die öffentlichen Haushalte werden ge ­schont. Der Fonds wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet. Die positive Würdigung des Restrukturierungsgesetzes durch den Sachverständigenrat – insbesondere der neuen Vorschriften im Kreditwesengesetz zur Errichtung einer Brückenbank (vgl. JG Tz 294 bis 312) – wird von der Bundesregierung begrüßt.

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Finanzmarktaufsicht strukturell verbessern

59. Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass nicht nur eine bessere Regulierung des Finanzsektors not­wendig ist, sondern auch ein global abgestimmtes und funktionsfähiges Aufsichtssystem. Die Euro päi sche Union hat deshalb mit Beginn dieses Jahres ein neues Europäisches Finanzaufsichtssystem geschaffen. Zum einen wird zukünftig die Stabilität des ge samten euro­päischen Finanzsystems durch einen Euro päi schen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) überwacht. Der Ausschuss ist bei der Europäischen Zentra lbank ange­siedelt; seine Aufgabe ist es, Sys tem risiken zu analy­sieren, Frühwarnungen auszusprechen und Empfeh­lungen zur Beseitigung der Risiken abzugeben. Zum anderen werden sich zu künftig die nationalen Auf­seher zusammen mit drei neu geschaffenen EU­Auf­sichtsbehörden im Banken­, Versicherungs­ und Wert­papiersektor die Aufgaben teilen. Während die natio­nalen Aufseher für die tägliche, operative Auf sicht der Finanzinstitute verantwortlich bleiben, werden die neuen EU­Aufsichts behörden ergänzend harmo­nisierende Aufgaben wahrnehmen. So soll künftig das Aufsichtshandeln in der Europäischen Union stärker vereinheitlicht und die Zusammenarbeit der na tio­nalen Aufseher intensiviert werden. Der Kompro miss respektiert zudem das Haushaltsrecht der nationalen Parlamente. Dies ist wichtig, solange die nationalen Mitgliedstaaten für etwaige Stützungs maß nahmen von Finanz insti tu tionen in Krisenfällen verantwort­lich bleiben. Der Sachverständigenrat bewertet diese Aufsichtsreform als verpasste Chance, da sich auf euro­päischer Ebene weiterhin ein Bild der Frag men tie­rung zeige. Die Bundesregierung dagegen begrüßt die Schaffung des Europäischen Finanz aufsichts sys­tems als einen wichtigen Schritt, um die Finanz auf­sicht in Europa insgesamt zu stärken und besser zu koordinieren.

D . Stabilität und Wachstum in Europa sichern

60. Das Wachstumspotenzial der deutschen Volks­wirt schaft ist von stabilen und verlässlichen interna­tionalen Rahmenbedingungen, vor allem in Europa, abhängig. Rund zwei Drittel der deutschen Exporte gehen in die Europäische Union; der europäische

Binnenmarkt ist der größte Absatzmarkt für deutsche Produkte. Auch für deutsche Direktinvestitionen sind die EU­Staaten wichtige Zielländer. Wachstum und Wohlstand in Deutschland lassen sich nur dann reali­sieren, wenn auch Europa insgesamt eine Wirt schafts ­politik verfolgt, die sein Wachstumspotenzial stärkt und das Vertrauen in den Euro und die Stabilität der Europäischen Währungsunion festigt.

Finanzstabilität in Europa wahren

61. Im Frühjahr 2010 drohte eine sich anbahnende Zah­lungsunfähigkeit Griechenlands die Stabilität des ge ­samten Euroraums zu beschädigen. Deshalb stimmte die Bundesregierung Anfang Mai 2010 einem gemein ­samen Kreditprogramm der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds für Grie chen land zu (vgl. Tabelle lfd. Nr. 22). Als der Vertrauensverlust gegenüber der Zahlungsfähigkeit Griechenlands auch die Finanzierungsbedingungen weiterer Euro länder verschärfte, verabschiedete die Bundesre gie rung da ­rüber hinaus gemeinsam mit den EU­Mitgliedstaaten ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Sicherung der Finanzstabilität in Europa (vgl. Tabelle lfd. Nr. 23 und 24). Im Dezember 2010 wurde beschlossen, Irland Finanzhilfen aus diesem Maßnahmenpaket zur Ver­fü gung zu stellen (vgl. Kasten 5). Das Maßnahmen­paket ist bis Mitte 2013 gültig und damit bewusst nicht als dauerhaftes Instrument eingerichtet. Dieser Finanz­stabilisierungsrahmen war der Einsicht geschuldet, dass eine weitere Verschärfung der Finanzie rungs­bedingungen zu einer ernsten Gefahr für die Finanz­stabilität der Währungsunion insgesamt geführt hätte.

Die Wirtschafts- und Währungsunion stärken

62. Die Krise in Griechenland hat in dreierlei Hinsicht Handlungsbedarf in der institutionellen Aus gestal­tung der Europäischen Währungsunion offen gelegt. Erstens: Das bestehende System der wirtschaftspoliti­schen Überwachung muss verbessert werden. Wirt­schaftliche Fehlentwicklungen und eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit sind oft Auslöser für finanzpo­litische Verwerfungen. Präventiv besonders wichtig ist es deshalb, sie frühzeitig zu erkennen und Korrek­turen wirksam einzufordern. Zweitens: Der Stabilitäts­ und Wachstumspakt muss gestärkt werden, um finanz politische Fehlentwicklungen künftig zu ver hin­

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Kasten 5: Temporäre Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa

1. Gemeinsames Kreditprogramm für GriechenlandDas Kreditprogramm für Griechenland hat ein Volumen von 110 Milliarden Euro. Davon werden 80 Milliarden Euro in Form von koordinierten, bilateralen Krediten durch Länder der Eurozone und 30 Milliarden Euro durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) bereitgestellt. Die Kredite sind an einen strikten Sparkurs sowie an die Umsetzung struktureller Reformen geknüpft, mit denen das Land schrittweise seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern und seine Zahlungsfähigkeit sichern soll.

2. Euro-Rettungsschirm3Schaffung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der im Bedarfsfall die drohende

Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedstaates abwenden soll. Der EFSM hat ein Volumen von etwa 60 Milliarden Euro. Er wird durch den Haushalt der Europäischen Union besichert, der zurzeit zu ca. 20 Prozent von Deutschland finanziert wird.

3Gründung der Europäischen Finanzmarktstabilitätsfazilität (EFSF) durch die Mitglieder der Eurozone. Die Zweckgesellschaft kann im Bedarfsfall drei Jahre lang Kredite vergeben. Sie verfügt über ein durch die Euro­Mitgliedstaaten verbürgtes maximales Garantievolumen von 440 Milliarden Euro. Damit kann sie Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Auf Deutschland entfallen hiervon – entsprechend dem Prozentanteil der Bundes­bank am Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) – etwa 120 Milliarden Euro.

3Der IWF stellt darüber hinaus einen Betrag bereit, der mindestens der Hälfte der gewährten EFSM­ und EFSF­Mittel entspricht.

Sollte einem Euro­Staat Zahlungsunfähigkeit drohen, kann er einen Antrag auf einen Kredit stellen. Eine Ent­scheidung wird durch die Euro­Staaten gemeinsam mit IWF und EZB getroffen; über die Gewährung von Hil ­fen aus dem EFSM entscheidet der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit, über die Ge wäh rung von Hilfen aus dem EFSF beschließen die beteiligten Eurostaaten einstimmig unter Ausschluss des betroffenen Staates. Kredite werden nur unter Auflage eines strengen Sanierungsprogramms vergeben, das einen betroffe­nen Staat zur Haushaltskonsolidierung und zur Umsetzung von Strukturreformen verpflichtet.

Der Euro­Rettungsschirm soll Mitte 2013 durch einen permanenten Krisenmechanismus abgelöst werden (siehe dazu Kasten 6).

Im Dezember 2010 wurde beschlossen, für Irland Finanzhilfen im Umfang von 67,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus leistet Irland einen eigenen Finanzierungsanteil von 17,5 Milliarden Euro. Die finanzielle Unterstützung ist an die strikte Umsetzung eines ehrgeizigen Anpassungsprogramms geknüpft.

dern. Und drittens: Die Währungsunion muss künf tig für den Extremfall staatlicher Liquiditäts­ und Sol venz ­krisen gerüstet sein.

63. Für eine bessere wirtschaftspolitische Überwa­chung und eine Stärkung des Stabilitäts­ und Wachs­tumspakts hatte die vom Präsidenten des Europäi­schen Rates geleitete Arbeitsgruppe (van Rompuy­Arbeitsgruppe) Empfehlungen erarbeitet, die der Europäische Rat Ende Oktober letzten Jahres gebilligt hat. Auf dieser Basis sollen bis zum Sommer entspre­chende EU­Rechtsakte beschlossen werden.

Der Überwachung makroökonomischer Un gleich­gewichte und der Wettbewerbsfähigkeit der Mit glied ­staaten wird künftig eine prominente Rolle in der EU eingeräumt. In einem eigenen Verfahren sollen wirt­schaftliche Fehlentwicklungen identifiziert und er for­derlichenfalls Empfehlungen an den jeweiligen Mit­gliedstaat gerichtet werden. Der Stabilitäts­ und Wachs tumspakt soll insbesondere durch eine stärke­re Berücksichtigung des Schuldenstandes so wie frü­here und effektivere Sanktionen mehr Durch schlags­kraft erhalten.

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Im Dezember 2010 billigten die EU­Staats­ und Regierungschefs Kernelemente eines permanenten Krisenbewältigungsrahmens im Euroraum (vgl. Kas­ten 6). Seine Nutzung soll nur als ultima ratio in Frage kommen, wenn dies zur Sicherung der Stabilität der Eurozone als Ganzes unabdingbar ist. Er kann zudem nur durch einstimmigen Beschluss der Eurostaaten aktiviert werden. Private Gläubiger sollen bei drohen­

der Insolvenz eines Staates an den Kosten beteiligt werden. Finanzielle Hilfen der Mitgliedstaaten blei­ben auch in Zukunft letztes Mittel und werden nur unter strikten Auflagen gewährt.

Der Europäische Rat brachte die für die Ein rich­tung des Krisenmechanismus erforderliche eng be ­grenzte Änderung des Lissabon­Vertrags auf den

Kasten 6: Reformen für eine dauerhaft stabile Wirtschafts- und Währungsunion

Wirtschaftspolitische ÜberwachungFür die Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit soll ein Früh­warnsystem geschaffen werden, das auf einfachen, messbaren Kriterien basiert. Schlägt das Frühwarnsystem Alarm, wird ein Mitgliedstaat einer eingehenden Analyse unterzogen. Auf dieser Grundlage werden ggf. Empfehlungen ausgesprochen. Das Augenmerk soll auf Mitgliedstaaten mit Wettbewerbsschwächen gelegt werden.

Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts

3Stärkere Berücksichtigung des Schuldenstandes: Ein zu langsamer Abbau eines überhöhten Schulden­standes (über 60 Prozent des BIP) soll ein Defizitverfahren auslösen.

3Sanktionen sollen künftig früher greifen. Schon im präventiven Arm des Stabilitätspakts (d.h. vor einem Defizitverfahren) sollen finanzielle Sanktionen gegen Eurostaaten möglich sein.

3Einführung einer neuen Entscheidungsregel für die neuen Sanktionen. Über Sanktionen soll von nun an quasi­automatisch entschieden werden. Die EU­Kommission legt eine Beschlussempfehlung über eine Sanktion vor und diese ist angenommen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist eine qualifizierte Mehrheit des Rates dagegen stimmt (umgekehrte Mehrheit).

3Die Stufen finanzieller Sanktionen sollen im neuen Regime wie folgt aussehen: verzinsliche Einlage (vor einem Defizitverfahren), unverzinsliche Einlage, Geldbuße. Zusätzlich soll im Rahmen der nächsten Finanz­rahmenverhandlungen die Einbehaltung von EU­Mitteln als Sanktionsmöglichkeit eingeführt werden.

3Einführung eines so genannten EU­Semesters mit Beginn dieses Jahres: Die EU­Ebene wird frühzeitig mit den nationalen Haushaltsentwürfen befasst. Dazu legen die EU­Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts­ und Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme zeitlich synchronisiert vor.

Permanenter KrisenmechanismusDer permanente Krisenmechanismus (European Stability Mechanism, ESM) wird auf drei Kernelementen beru­hen: Konditionalität, Finanzhilfen als ultima ratio und Gläubigerbeteiligung. Er löst ab Mitte 2013 den Euro­Rettungsschirm ab.

Finanzhilfen erfordern Einstimmigkeit in der Eurogruppe und werden nur unter strengen Auflagen zu Konsolidierung und Strukturreformen gewährt. Gewährte Kredite müssen (nach den IWF­Hilfen) vorrangig bedient werden.

Basis des künftigen Mechanismus ist eine gründliche Analyse der Schuldentragfähigkeit des Landes durch EU­Kommission und IWF in Zusammenarbeit mit der EZB. In dieser Analyse muss festgelegt werden, ob ein Land grundsätzlich solvent ist und nur kurzfristige Liquidität benötigt, oder ob es überschuldet ist. Die Gläu bi­ger werden in beiden Fällen in die Stabilisierungsanstrengungen einbezogen, im ersten Fall auf freiwilliger Basis. Bei einer drohenden Insolvenz wird es eine verpflichtende Einbeziehung aller privaten Gläubiger geben.

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Weg. Sie soll Anfang des Jahres 2013 in Kraft treten. Mitte 2013 soll der Krisenmechanismus dann den Euro­Rettungsschirm ablösen. Auch der Sach ver stän­digenrat spricht sich für die Einrichtung eines Krisen­mechanismus aus. Er betont, dass es dabei nicht zu einer uneingeschränkten Stützung durch die Ge mein ­schaft kommen darf, da dies Anreize zu fiskalischem Fehlverhalten erzeugen würde (vgl. JG Tz 21).

64. Der Sachverständigenrat kritisiert das von der Van­Rompuy­Arbeitsgruppe vorgeschlagene Ver fah­ren zur Überwachung von makroökonomischen Un ­gleich gewichten. Er vertritt die Ansicht, dass Un gleich ­ge wich te auf unterschiedliche Ursachen kom plexe zu rückzuführen sind, die nur bedingt unter der Kon­trol le eines Mitgliedlandes stünden. Der Sach ver stän­digenrat plädiert dafür, gezielt an den Problem ur sa­chen im öffentlichen oder privaten Sektor anzusetzen, und empfiehlt zu diesem Zweck die bereits existie ren­de Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit fortzu­führen (vgl. JG Tz 120). Die Bundesregierung hält die­ses Verfahren für unzureichend – das hat nicht zuletzt die Krise gezeigt. Sie stimmt dem Sachverstän digen­rat zu, dass die wichtigsten Ursachen der Un gleich­gewichte (Unterschiede in der Wettbewerb sfähigkeit, Leistungsbilanzsalden) nicht unmittelbar durch die betroffenen Mitgliedstaaten gesteuert werden kön­

nen und wird dies in den Einzelheiten des Verfahrens, einschließlich der Sanktionen, berücksichtigen.

Beschäftigung und nachhaltiges Wachstum EU-weit stärken

65. Um die Voraussetzungen für eine kohärente wirt­schaftliche Entwicklung in den EU­Mitgliedstaaten zu schaffen, haben die Staats­ und Regierungschefs der Europäischen Union auf dem Europäischen Rat im Juni vergangenen Jahres die neue Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum Europa 2020 beschlossen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 25). Die Strategie zielt auf die Ver­besserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erhöhung der Produktivität, die Steigerung des Wachstums­poten zials, die Intensivierung des sozialen Zusam men ­halts sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Ziele durch mittel­ bis langfristig orientier­te Reformen und auf der Basis tragfähiger öffentli­cher Finanzen zu erreichen.

Um die Umsetzung der Europa­2020­Strategie besser sichtbar zu machen, hat der Europäische Rat fünf Kernziele formuliert, die sich in quantitativen Indikatoren widerspiegeln. Die Bundesregierung hat

Kasten 7: Kernziele der Europa-2020-Strategie und nationale Ziele Deutschlands

Förderung der Beschäftigung:Erhöhung der Erwerbstätigenquote (20­ bis 64­Jährige) insgesamt auf 75 Prozent, der Frauen auf 73 Prozent und der Älteren (d.h. der 55­ bis 64­Jährigen) auf 60 Prozent

Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung:Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes

Erreichung der Klimaschutz- und Energieziele:Reduzierung von Treibhausgasen in Höhe von 40 Prozent gegenüber 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 18 Prozent vom Endenergieverbrauch, jährliche Steigerung der Energieeffizienz um durchschnitt­lich 2,1 Prozent

Verbesserung des Bildungsniveaus:Verringerung des Anteils der frühen Schulabgänger (d. h. Schulabgänger ohne Abschluss des Sekundar­bereichs II, die sich nicht in (Aus­)Bildung befinden und in den letzten vier Wochen nicht an nicht­formalen Bildungs veranstaltungen teilgenommen haben) auf weniger als 10 Prozent der 18­ bis 24­Jährigen; Steigerung des Anteils der 30­ bis 34­Jährigen mit einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss (ISCED4, 5A/B und 6) auf 42 Prozent

Förderung der sozialen Eingliederung insbesondere durch die Verminderung der Armut:Verringerung der Anzahl von Langzeitarbeitslosen um 20 Prozent

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diese in nationale Ziele übersetzt (vgl. Kasten 7) und verfolgt deren Umsetzung, Steuerung und Über wa­chung im Einklang mit der Grundausrichtung der na ­tionalen Wirtschaftspolitik (vgl. Kapitel A) sowie unter Berücksichtigung der Integrierten Leitlinien der EU.

E . International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken

66. Die Bundesregierung setzt sich im multilateralen Kontext dafür ein, die Prinzipien der Sozialen Markt­wirtschaft auch international zu stärken. Dabei strebt sie einen stabilen und verlässlichen internationalen Ordnungsrahmen an, der offene Marktbedingungen garantiert und damit Wachstum weltweit stärkt. Nach­haltiges und breitenwirksames Wirtschaftswachstum ist die Grundlage für Wohlstand und die Reduktion von Armut. Um Wachstum und Wohlstand in Schwel­len­ und Entwicklungsländern auf eine solide Basis zu stellen, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit optimal ineinander greifen.

Globalen wirtschaftspolitischen Heraus-forderungen multilateral begegnen

67. Die Bundesregierung begrüßt die Rolle der G20 als zentrales Forum für die internationale wirtschaft­liche Zusammenarbeit zwischen Industrienationen und Schwellenländern. Das G20­Format hat sich bei der Bewältigung der Finanz­ und Wirtschaftskrise bewährt. Die G20­Staaten vereinen rund 90 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, 80 Prozent des Welthandels und rund zwei Drittel der Weltbevölke­rung auf sich. Die Einbindung der Schwellenländer in die globale wirtschaftspolitische Verantwortung er ­möglicht es der G20, multilaterale Antworten auf die großen weltwirtschaftlichen Herausforderungen zu formulieren. Dazu zählt vor allem die Verbesserung der globalen Finanzmarktregulierung und ­aufsicht. Darüber hinaus setzt sich die G20 für einen nachhalti­gen globalen Aufschwung ein. Sie ist bestrebt, die Märkte offen zu halten, die Schaffung von Arbeits­plätzen zu fördern und sozialen Schutz zu gewähren. Weitere wichtige Handlungsfelder sind außerdem die Bewältigung des Klimawandels und die Entwick­lungs politik. Die G8 erfüllt als Koordinierungsforum

der Industrienationen weiterhin eine wichtige Funk­tion, vor allem bei außen­ und sicherheitspolitischen Fragen, aber auch bei wirtschafts­ und entwicklungs­politischen Themen.

68. Die Bundesregierung wird sich weiterhin in der G20 und in der G8 dafür einsetzen, einen stabilen und verlässlichen internationalen wirtschaftlichen Ord­nungsrahmen zu etablieren. Dies gilt nicht nur mit Blick auf den Welthandel insgesamt, sondern z. B. auch hinsichtlich der internationalen Rohstoffmärkte. Außerdem ist eine transparente Wechselkurspolitik mit marktbasierten Wechselkursen, die den ökono­mischen Fundamentaldaten entsprechen, notwen­dig.

69. Bei den G20­Gipfeltreffen im Jahr 2010 wurden wei­tere Fortschritte bei der Reform der internationalen Finanzmarktregulierung und ­aufsicht erzielt. Da rüber hinaus haben sich die Staats­ und Regierungs chefs auf Wege verständigt, wie das Ziel eines starken, nach­haltigen und ausgewogenen Wachstums der Welt­wirtschaft (Framework for strong, sustainable and balanced Growth) erreicht werden soll. Die Bun des­regierung begrüßt ausdrücklich, dass die G20 der deutschen Forderung, stabile öffentliche Finanzen als zentrale Voraussetzung für nachhaltiges Wachs­tum herauszustellen, gefolgt ist (vgl. Kasten 8).

Offene Märkte für Handel und Investitionen

70. Freihandel und Investitionsfreiheit steigern die globale Wohlfahrt und erhöhen die wirtschaftliche und politische Stabilität. Abschottung und Pro tek tio­nismus bewirken das Gegenteil. Ein florierender Welt­handel braucht ein stabiles Weltwährungssystem. Versuche, den Außenwert der Währung zu beeinflus­sen, um sich Vorteile beim Export zu verschaffen, füh­ren auf Dauer zu Ungleichgewichten, Instabilität und einer verzerrten internationalen Arbeitsteilung.

71. Die deutsche Außenwirtschaftspolitik verfolgt das Ziel, die internationalen Märkte für Waren und Dienst­leistungen weiter zu öffnen und Han delshemmnisse abzubauen sowie grenzüberschreitende Investi tio­nen zu erleichtern. Dazu gehören auch die Stärkung des internationalen Wettbewerbs durch die Abwehr unfairer Handels­ und Subventionspraktiken und die

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Kasten 8: Zentrale Ergebnisse der G8- und G20-Gipfel im Jahr 2010

G8-Gipfel in Muskoka, Kanada (25./26. Juni 2010)

3Zusage der G8­Staaten, zur Verbesserung der Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern fünf Milliarden US­Dollar innerhalb von fünf Jahren zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

3Zusage der G8­Staaten, Partnerstaaten mit Problemen wie Terrorismus und Drogenhandel (so genannte verletzliche Staaten) Unterstützung beim Ausbau ziviler Kapazitäten zu leisten.

3Aussprache über die Einschätzung der weltwirtschaftlichen Entwicklung.

G20-Gipfel in Toronto, Kanada (26./27. Juni 2010)

3Fortsetzung der Initiative zur Regulierung der globalen Finanzmärkte; insbesondere: Stärkung der regula­torischen Anforderungen für Finanzinstitute, Intensivierung der Aufsicht, Umgang mit systemrelevanten Finanzinstituten und Überprüfung der Umsetzungserfolge.

3Verständigung auf das gemeinsame Ziel, ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum zu errei­chen. Zusicherung der Industrieländer, bis 2013 eine Halbierung ihrer Haushaltsdefizite und bis 2016 eine Stabilisierung ihrer Schuldenquote zu erreichen und mit der Haushaltskonsolidierung spätestens 2011 zu beginnen.

3Handlungsempfehlungen für die Industrie­ und Schwellenländer zum Abbau globaler Ungleichgewichte. Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Umsetzung der notwendigen Strukturreformen. Ziel ist es, das Poten­zialwachstum der Mitgliedstaaten zu erhöhen und die Beschäftigung zu stärken.

G20-Gipfel in Seoul, Südkorea (11./12. November 2010)

3Aktionsplan (Seoul Action Plan), um das Ziel, ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum durch umfassende wirtschaftspolitische Maßnahmen zu erreichen, weiter zu unterstützen. Dazu grundsätzliche Verständigung auf eine Reihe von qualitativen Indikatoren, die die Bewertung von globalen Ungleich­gewichten erleichtern sollen.

3Stärkung des Internationalen Währungsfonds bei der Krisenprävention und ­bekämpfung durch Ver besse­rung der Repräsentanz von dynamischen Schwellen­ und Entwicklungsländern im IWF und Stärkung der globalen finanziellen Sicherheitsnetze durch Ausweitung des IWF­Instrumentariums (vgl. Tabelle lfd. Nr. 26).

3Beschluss zur Umsetzung neuer Kapitalanforderungen für Banken (Basel III); Verständigung auf Eckpunkte zur Regulierung und Beaufsichtigung systemrelevanter Finanzinstitute.

3Bekenntnis zum Abschluss der Doha­Runde in 2011 und Bekräftigung des Verzichts auf protektionistische Maßnahmen. Verabschiedung eines Aktionsplans gegen Korruption.

3Verabschiedung einer Entwicklungsagenda, die sich durch einen wachstumsorientierten Ansatz und die Beteiligung des Privatsektors auszeichnet.

Verbesserung des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Die Bundesregierung strebt deshalb weiterhin an, möglichst bald im laufenden Jahr einen ambitionier­ten, umfassenden und ausgewogenen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Welthandels organi­sation (WTO) zur Doha­Runde zu erreichen, der auch

die Interessen der Entwicklungsländer widerspiegelt. In den laufenden Verhandlungen setzt sie sich vor allem für einen flächendeckenden Zollabbau für Industriegüter, einen verbesserten Marktzugang für Dienstleistungen sowie Handelserleichterungen durch vereinfachte, transparente und eindeutig gere­gelte Zollverfahren ein. Klare multilaterale Handels­regeln liegen insbesondere auch im Interesse kleiner

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und mittlerer Unternehmen. Daneben ist der Abbau von Handelsverzerrungen und Handelshemmnissen im Agrarsektor ein wichtiges deutsches Anliegen.

72. Gerade für Entwicklungsländer birgt die Teilhabe am regionalen und internationalen Handel ein enor­mes wirtschaftliches Potenzial. Damit Entwick lungs­länder ihre Handelschancen besser nutzen können, unterstützt die Bundesregierung den Aufbau von handelspolitischen Kapazitäten und Wissen im Rah­men der handelsbezogenen Entwicklungszusam men­arbeit der Europäischen Union.

73. WTO­konforme regionale und bilaterale Frei han­delsabkommen der Europäischen Union stellen eine wichtige Ergänzung zu multilateralen Vereinba run­gen im Rahmen der WTO dar (vgl. JWB 2010, Tz 160). Das im Oktober 2010 unterzeichnete Freihandels­abkom men mit Südkorea (vgl. Tabelle lfd. Nr. 27) eröffnet deutschen Unternehmen in Zukunft zusätzli­che Exportchancen. Beim umfassenden Ab bau von nicht­tarifären Handelshemmnissen (z. B. pro tek­tionistisch wirkende Produktstandards) übernimmt das Abkommen eine Vorreiterrolle.

74. Darüber hinaus wurden die seit Juni 2008 laufen­den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union, Japan, den USA und anderen Ländern über ein neues internationales Abkommen zum verstärkten Schutz gegen Produktpiraterie (Anti Counterfeiting Trade Agreement – ACTA) erfolgreich abgeschlossen. Es schafft internationale Standards für eine effektivere Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (vgl. Tabelle lfd. Nr. 28).

75. Um die Wirtschaftsbeziehungen mit den USA durch den effektiven Abbau bestehender Handels­ und In ­vestitionshemmnisse weiter zu vertiefen, misst die Bundesregierung der Zusammenarbeit von EU und USA im Rahmen des Transatlantischen Wirt schafts­rats besondere Bedeutung bei. Gleichzeitig richtet sich der Blick verstärkt auch auf die Schwellen­ und Ent­wicklungsländer, die als Wirtschaftspartner Deutsch­lands zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies be­züglich teilt die Bundesregierung die Ein schätz ung des Sachverständigenrates (z. B. JG Tz 13). Sie trägt die­ser Entwicklung Rechnung, indem sie den wirtschafts­politischen Dialog mit diesen Ländern systematisch vertieft und erweitert. Dabei schenkt sie der politi­

schen Flankierung der Interessen der deutschen Wirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte beson­dere Aufmerksamkeit.

Wachstum und Entwicklung global stärken

76. Das in der deutschen Wirtschaft vorhandene Wis ­sen, ihre Innovationskraft und Kreativität, ihr Werte­bewusstsein und ihr Kapital sind wichtige Bausteine, um nachhaltiges und breitenwirksames Wachstum und Wohlstand in Entwicklungs­ und Schwellen län­dern zu schaffen. Die Bundesregierung stärkt die Privatwirtschaft in Entwicklungsländern, z. B. durch Wissenstransfer und die Aus­ und Fortbildung lokaler Fachkräfte. Entwicklungspolitische Entscheidungen sollten jenseits der notwendigen humanitären Ge ­sichts punkte auch die Interessen der deutschen Wirt­schaft, insbesondere des Mittelstandes, angemessen berücksichtigen. Die Bundesregierung vertieft daher die Kooperation mit Partnern aus der deutschen Wirt­schaft (vgl. Tabelle lfd. Nr. 29 bis 31).

In Entwicklungspartnerschaften realisieren pri­vate und öffentliche Partner gemeinsam Projekte in Entwicklungs­, Schwellen­ und Transfor mations län­dern, die sowohl entwicklungspolitisch und umwelt­politisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft sind. Ver­antwortung, Kosten und Risiken tragen die Betei lig­ten gleichermaßen.

Versorgung mit nicht-energetischen, mine ralischen Rohstoffen nachhaltig sichern

77. Die Situation an den internationalen Rohstoff­märkten ist zunehmend von einer insgesamt steigen­den Nachfrage geprägt. In Kombination mit intrans­parenten und teilweise oligopolistischen Ange bots­strukturen führt dies zu stark schwankenden und tendenziell steigenden Preisen sowie zu Ange bots­engpässen. Als Antwort auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung mit der Rohstoffstrategie ein kohärentes Handlungskonzept auf den Weg ge bra cht, das der hohen Importabhängigkeit Deutschlands Rechnung trägt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 34).

Dabei hält die Bundesregierung an ihrem ord­nungs politischen Grundsatz fest, demzufolge es grund sätzlich Aufgabe der Unternehmen ist, ihre Roh­

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stoffversorgung sicherzustellen. Sie unterstützt die Wirtschaft bei der weiteren Diversifizierung von Be ­zugsquellen durch vielfältige flankierende Maß nah­men, wie den Einsatz des rohstoffpolitischen Förder­instrumentariums und der Forschungsförderung. Daneben sind eine Steigerung der Rohstoff­ und Materialeffizienz sowie die Stärkung des Recyclings erforderlich (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35).

78. Darüber hinaus soll im Rahmen bilateraler Roh­stoffpartnerschaften nachhaltige Rohstoffwirtschaft in den Produktionsländern gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, Rohstoffpotenziale für die deut­sche Wirtschaft zu erschließen. Hierzu ist das konkre­te Engagement der deutschen Wirtschaft erforder­lich. Zusammen mit ihren europäischen und interna­tionalen Partnern setzt sich die Bundesregierung für eine Verbesserung der Transparenz und Funk tions­fähigkeit von Rohstoffmärkten ein. Das schließt Roh­stofftermin­ und ­derivatemärkte sowie eine sorgfäl­tige Verfolgung der Entwicklung der Lagerbestände ein. Insbesondere in rohstoffreichen Entwicklungs­ und Schwellenländern ist eine hohe Transparenz der Einnahmen aus Rohstoffgeschäften multinationaler sowie staatlicher Unternehmen eine wichtige Voraus­setzung für gute Regierungsführung. Sie hilft, Kor rup­tion zu bekämpfen und begünstigt damit eine nach­haltige Nutzung der Ressourcen. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung die internationale Transparenzinitiative Extractive Industry Trans pa-rency Initiative (EITI), die im Dialog mit den Unter neh­men der Rohstoffwirtschaft auf mehr Trans parenz zielt.

F . Leistungsbereitschaft durch Wettbewerb und verlässliche Rahmenbedingungen

79. Ein konstituierendes Element der Sozialen Markt­wirtschaft ist der funktionierende Wettbewerb. Um sich am Markt im Wettbewerb zu behaupten, reagie­ren Unternehmen rasch auf neue Rahmen bedin gun­gen. Je innovativer und marktnäher die Wirtschaft agiert, desto rascher schreitet der Strukturwandel voran. Diese stetigen Anpassungsprozesse schaffen erst die Voraussetzung für Wachstum.

Wettbewerb stärken

80. Zur Stärkung des Wettbewerbs in allen Bereichen wird die Bundesregierung das Gesetz gegen Wett­bewerbsbeschränkungen (GWB) novellieren. Damit werden die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht, der Bußgeldvorschriften und des Verfahrens bei Kartellverstößen weiter verbessert. Die trotz grundsätzlich übereinstimmender Ansätze noch bestehenden Unterschiede des deutschen und europäischen Fusionskontrollrechts sollen verringert und damit für die Unternehmen gleiche Wett be werbs­bedingungen geschaffen werden. Bei der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen könnte eine Ergänzung des Untersagungskriteriums der Markt­beherrschung im GWB durch das Merkmal der „er ­heb lichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs“ das nationale an das europäische Recht angleichen und die ökonomischen Auswirkungen eines Zusam­men schlusses noch besser berücksichtigen. Die im Ver hält nis zum europäischen Recht strengeren Miss­brauchs vorschriften sollen beibehalten aber einfa­cher, verständlicher und damit anwenderfreundli­cher gestaltet werden, um kleine und mittlere Un ter­nehmen wei ter vor missbräuchlichem Verhalten effek tiv schütz en zu können. In das GWB wird zudem eine Entflechtungsbefugnis als ultima ratio eingefügt. Da sich Gesetzesvorhaben oftmals auf die Wett be­werbs bedingungen auswirken und es wichtig ist, die­se Implikationen zu bewerten, soll das Bundes kar tell­amt bei der wettbewerblichen Folgen ab schätz ung an Gesetzgebungsvorhaben beteiligt werden. Um das kartellrechtliche Bußgeldverfahren schneller und effizienter zu machen, sollen zudem die bestehenden Bußgeld­ und Verfahrensvorschriften überarbeitet werden, sofern sich aus den laufenden Kartell ver fah­ren des Bundeskartellamtes entsprechende Erkennt­nisse ergeben.

81. Auch bei der Gesundheitsversorgung setzt die Bundesregierung auf die Stärkung des Wettbewerbs. So gilt nunmehr das allgemeine Wettbewerbsrecht, wenn gesetzliche Krankenkassen Einzelverträge mit Leistungserbringern abschließen. Im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) wurde eingeführt, dass das allgemeine Kartellrecht (Kartell­verbot und mögliche Ausnahmen) auf die nicht­obli­

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gatorischen Einzelverträge der Krankenkassen mit den Leistungserbringern anzuwenden ist (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65). Damit ist sichergestellt, dass es weder auf Nachfrager­ noch auf Anbieterseite zu unerwünsch­ten, einer wirtschaftlichen Versorgung abträglichen Wettbewerbsbeschränkungen kommt (Kartell ab spra­chen und Oligopolbildung). Für kartell­ und vergabe­rechtliche Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern gilt seit Januar der Rechts­weg zu den Zivilgerichten.

82. Um den Wettbewerb auf den Strom­ und Gas märk ­ten weiter zu stärken, wird die Bundesregierung als wichtigen Baustein einen Gesetzesentwurf zur Ein­richtung einer Markttransparenzstelle für den Groß­handel mit Strom und Gas vorlegen. Diese Transpa­renz stelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. So können mögliche Preis­manipulationen schnell erkannt werden. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und die Ener gie­verbraucherinteressen gestärkt.

Mit der neuen Gasnetzzugangsverordnung hat die Bundesregierung bereits die Bedingungen für einen flächendeckenden Wettbewerb auf dem Gas­markt verbessert und damit einen Paradigmen wech­sel eingeleitet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 36). Dieser Paradig­menwechsel muss jetzt konsequent vollzogen werden, etwa bei der Verringerung der Zahl der Marktgebiete, der Bewirtschaftung knapper Transportkapazitäten und der Gewährleistung von Zugang und Anschluss von Gaskraftwerken zum bzw. an das Netz.

Mit einem EU­weiten Binnenmarkt für Strom und Gas wird ein weiterer Schritt zu mehr Wettbewerb in diesem Sektor realisiert. Die Bundesregierung setzt das Dritte Binnenmarktpaket Energie um, das unter anderem Verbraucherschutzregeln weiter verbessert und den Ausbau der Netze durch Vorschriften zur Netzentwicklung fördern soll. Beispielsweise werden eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Unternehmen und Verbrauchern eingerich­tet, nationale, regionale und EU­weite Netz ent wick­lungspläne eingeführt und eine EU­Agentur zur Zu ­sammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER) errichtet.

83. Ziel der Bundesregierung ist es, den Wettbewerb im Eisenbahnsektor zu stärken und den Rechts rah­men für eine effiziente Regulierung zu schaffen. Das Regulierungsrecht soll mit dem Ziel überarbeitet werden, Effizienzsteigerungen zu erreichen, den Zu ­gang zur Eisenbahninfrastruktur zu verbessern und die Befugnisse der Bundesnetzagentur zu stärken. Bei der Umsetzung der Maßnahmen ist zu be rück sich ti­gen, dass entsprechende Vorschläge (1. Eisen bahn-paket) derzeit auch auf europäischer Ebene diskutiert werden. Hierbei setzt sich die Bundesregierung eben­so für eine Verbesserung des Regulierungsrahmens und eine weitere Öffnung der Eisenbahnmärkte ein.

84. Änderungen des einschlägigen EU­Rechts ma chen eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich. Dabei soll zur Sicherung des privatwirt­schaftlichen Engagements im Öffentlichen Personen­nahverkehr (ÖPNV) der Grundsatz des Vorrangs eigen­wirtschaftlicher Verkehrsleistungen beibehalten wer ­den. Um den Wettbewerb zu stärken und das Ver­kehrs angebot zu verbessern, beabsichtigt die Bun des­regierung, die Spielräume des Busfernlinienverkehrs zu erweitern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 37 und 38).

Entlastungsspielräume nutzen

85. Der Wettbewerb kann seine volle Kraft nur entfal­ten, wenn der schöpferische Unternehmer nicht durch ein Übermaß an Bürokratie von seinen eigentlichen Aufgaben abgehalten wird. So setzt Bürokratieabbau Kapazitäten bei den Unternehmen frei und verschafft ihnen mehr Gestaltungsspielraum. Er gibt einen wich ­tigen Impuls für neues Wachstum, ohne öffentliche Haushalte zusätzlich zu belasten.

86. Wirksamkeit und Kosten von Regulierungen sind laufend zu überprüfen. Dies spiegelt sich auch in der Zielsetzung des Programms Bürokratieabbau und bes-sere Rechtsetzung wider, die die Bundesregierung bekräftigt und fortschreibt (vgl. Tabelle lfd. Nr. 39). Im Jahr 2006 betrugen die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Kosten der Wirt­schaft rund 50 Milliarden Euro. Bis Ende 2011 sollen diese um netto 25 Prozent reduziert werden. Die Netto­betrachtung gewährleistet, dass den erreichten Ent­lastungen die Belastungen durch Neuregelungen gegenübergestellt werden. Um sicherzustellen, dass

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das Nettoabbauziel bis Ende 2011 erreicht wird, hat die Bundesregierung im Dezember 2010 einen Um ­setzungsplan beschlossen, der Maßnahmen für die laufende Legislaturperiode enthält. Damit die Folgen der Rechtsetzung künftig noch umfassender abge­schätzt werden können, weitet die Bundesregierung die Betrachtung auf den Erfüllungsaufwand aus. Das ist der gesamte messbare Zeit­ und Kostenaufwand, der bei Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung durch das Befolgen bundesrechtlicher Normen entsteht. In künftigen Normentwürfen der Bundesregierung sollen diese Gesetzesfolgen, soweit möglich, quantitativ dargestellt und die Darstellung durch den unabhängigen Nationalen Normen kon­trollrat (NKR) geprüft werden. Neben dieser Prüfung des Erfüllungsaufwands wird der Normenkontrollrat künftig auch Befristungen und Evaluierungen neuer Regelungen anregen können. Die entsprechende Erweiterung seines Mandats erfolgt durch die Novel­lierung des NKR­Gesetzes, die bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde (vgl. Tabelle lfd. Nr. 40).

87. Auch Bereiche des geltenden Rechts werden in die Untersuchung des Erfüllungsaufwandes einbezo­gen, um weitere spürbare Vereinfachungen für Bür­ger, Wirtschaft und Verwaltung zu erzielen. Bis Ende 2011 sollen in bestimmten prioritären Lebens­ und Rechtsbereichen der messbare Erfüllungsaufwand dargestellt und Möglichkeiten zur Entlastung aufge­zeigt werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41).

88. Das geltende Steuerrecht ist bestrebt, der Vielfalt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gerecht zu werden. Damit verbunden ist oftmals auch eine Verästelung der anzuwendenden Steuer gesetze mit der Folge einer steigenden Bean spru chung des Steuerzahlers bei der Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten. Die Steuerpraxis soll daher vereinfacht, vor­hersehbarer gestaltet und von unnötiger Bürokratie befreit werden.

Die Bundesregierung wird ein umfassendes Paket steuervereinfachender und bürokratieentlastender Maßnahmen verabschieden. Steuerzahler und Steuer­verwaltung werden spürbar von Erklärungs­, Prü fungs­ und Verwaltungsaufwand im Besteuerungsverfahren entlastet, Anspruchsvoraussetzungen werden ge strafft und Dokumentationsaufwand wird reduziert (vgl. Ta ­belle lfd. Nr. 43). Alle Beteiligten profitieren von einem

Mehr an Handhabbarkeit, Vorhersehbarkeit und Trans­parenz sowie von einem Weniger an steuerlichem Bürokratieaufwand. Zudem wird das Besteue rungs­verfahren schrittweise modernisiert und die elektro­nische vorausgefüllte Steuererklärung bei der Ein­kommensteuer noch in dieser Legislaturperiode ein­geführt. Insgesamt werden die Steuerzahler um 590 Millionen Euro entlastet, ein Bürokratieaufwand von rund vier Milliarden Euro fällt weg.

Der Sachverständigenrat begrüßt zwar grund­sätzlich das Vorhaben einer spürbaren Steuer ver ein fa ­chung, die bislang vorgesehenen Maßnahmen würden aber zu kurz greifen. Der Rat mahnt – wie schon in vor­herigen Gutachten – eine Verbesserung der Finan zie­rungsneutralität zwischen Fremd­ und Eigen kapi tal des Steuersystems an (vgl. JG Tz 330). Eine solche Neu­tra lität wäre aber nur mit weitreichenden, nicht auf­kommensneutralen Änderungen im Steuersystem zu erreichen. Ergänzend sieht der Sachverständi gen rat Handlungsbedarf bei der Reform der Umsatz besteue­rung. Der Rat würde es begrüßen, wenn der Anwen­dungsbereich des ermäßigten Umsatz steuer satzes gründlich entschlackt würde und die daraus resultie­renden Mehreinnahmen zur Reduzierung des Regel­satzes der Umsatzsteuer verwendet würden (vgl. JG Tz 330). Alternativ sieht der Rat auch Vorteile bei einer Lösung, die lediglich die Lebensmittel ermäßigt be ­steuert. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Kommission diese Vorschläge sowie die Ergeb nisse eines Gutachtens zur Analyse und Bewertung der Struk-turen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatz-besteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haus-haltspolitischen Gesichtspunkten und des Berichts des Bundesrechnungshofs zum Thema gründ lich prüfen und als Grundlage für ihre Entscheidung heranzie­hen.

Unternehmerisches Umfeld insbe-sondere für die mittelständische Wirtschaft verbessern

89. Sie gründen neue Existenzen, setzen innovative Ideen um, sind flexibel und tragen persönlich Ver­antwortung für unternehmerische Entscheidungen: Die vielen mittelständischen Unternehmen schaffen die größte Zahl an Arbeitsplätzen und sind das Fun­dament der deutschen Wirtschaft. In der Krise ist es dem weit überwiegenden Teil der mittelständischen

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Unternehmen gelungen, trotz starken Umsatz ein­bruchs ihre Ertragslage zu stabilisieren. Die Bundes­regierung ist sich der Bedeutung mittelständischer Unternehmen sehr bewusst. Sie stellt deshalb ihre Belange und Anliegen ins Zentrum ihrer Wirtschafts­politik.

90. Um die Dynamik der wirtschaftlichen Entwick­lung zu fördern, setzt die Bundesregierung weitere Impulse im Bereich der Gründungsförderung (vgl. Tz 138) und verbessert die Bedingungen für die Unter­nehmensnachfolge. Sie unterstützt kleine und mittle­re Unternehmen dabei, den Bedarf an Fachkräften zu decken, z. B. durch den neuen Ausbildungspakt (vgl. Tz 123). Möglichkeiten der Verminderung des büro­kratischen Aufwands bei der Zuwanderung von Fach­kräften werden geprüft. Ein Anspruch auf Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse wird sichergestellt (vgl. Tz 125). Maßnahmen der Innovationsförderung und staatliche Finanzierungsinstrumente werden verstärkt daraufhin überprüft, ob sie den Bedürf nis­sen mittelständischer Unternehmen entsprechen. Auch der Abbau von Bürokratie, national und auf europäischer Ebene, kommt kleinen und mittleren Unter nehmen besonders entgegen.

Den Mittelstand im Ausland unterstützen

91. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihr Poten­zial auf Auslandsmärkten besser auszuschöpfen. Im Rahmen ihrer Außenwirtschaftsoffensive gestaltet sie die verschiedenen Programme zur Außen wirtschafts­förderung transparenter und anwendungsfreundli­cher (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44). Sie hat z. B. die Ent schei­dungsverfahren für Exportkreditgarantien des Bun des (Hermesdeckungen) weiter beschleunigt und verein­facht. Bereits heute stellen kleine und mittlere Unter­nehmen 70 Prozent der Anträge. Die Hermes deckun­gen sollen künftig noch mittelstandsfreundlicher gestaltet und der Zugang weiter erleichtert werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Exporteure zu verhindern, setzt sich die Bundes regie­rung nachdrücklich dafür ein, dass sich auch die Schwel lenländer zu gemeinsamen Standards für staat liche Exportkreditgarantien (z. B. bei den Um ­wel t prüfungen) verpflichten.

92. Investitionsgarantien des Bundes sollen künftig auch in Krisensituationen verstärkt dazu beitragen, dass Unternehmen über die Risikoabsicherung des Bundes an ihrem Auslandsengagement festhalten können. Die Bundesregierung prüft daher eine Er wei ­terung des Garantieschutzes für deutsche Direkt inves­titionen, z. B. beim Aufbau von Handelsprojekten, bei Holdingstrukturen im Ausland und bei der Absi che­rung von Fremdwährungsdarlehen.

93. Darüber hinaus entwickelt sie ein Konzept für die Revision des Außenwirtschaftsrechts, um es deutlich zu entschlacken und damit mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Im Interesse der Wettbewerbsgleichheit werden außerdem nationale Sondervorschriften, die deutsche Exporteure benachteiligen, auf den Prüf­stand gestellt. Unabhängig davon sollen die Geneh­mi gungsverfahren in der Exportkontrolle insgesamt beschleunigt und vereinfacht werden, so z. B. durch eine stärkere Autonomie des Bundesamtes für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auf Zukunftsfähigkeit und Vielfalt der Branchen setzen

94. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung festzu­legen, welche Branchen in Zukunft besonders erfolg­reich sein werden. Die Politik der Bundesregierung unterstützt daher den marktwirtschaftlichen Prozess des strukturellen Wandels und schafft so Raum für neue Entwicklungen. Für eine erfolgreiche Zukunft ist neben dem dynamischen Dienstleistungssektor, der sich in der Krise als Stabilitätsanker erwiesen hat, eine starke und breit diversifizierte industrielle Basis unerlässlich.

95. Die Industrie hat in Deutschland seit jeher eine besonders hohe Bedeutung für Wertschöpfung und Beschäftigung. Die Bundesregierung setzt sich daher für ein Klima ein, das industrieller Produktion und neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen ist. Ziel ist eine breitenwirksame, die Marktkräfte stär ken­de Verbesserung der Rahmenbedingungen für das verarbeitende Gewerbe, damit Deutschland auch in Zukunft ein attraktiver Standort für industrielle Wert ­schöpfung bleiben wird. Dazu gehören die För de rung von Qualifikation und Fähigkeiten (vgl. Tz 120 bis 124), Aufgeschlossenheit und Unterstützung für neue Ideen und technischen Fortschritt (z. B. durch die Hightech­

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Strategie, vgl. Tz 136) und eine sichere Ver sor gung mit Rohstoffen (vgl. Tz 77 und 78). Wich tig sind darü­ber hinaus auch der Einsatz für eine faire in ter natio­nale Lastenteilung im Klima schutz (vgl. Tz 163), für wettbewerbsfähige Energie kosten (vgl. Tz 149) sowie für offene und effiziente Märkte (vgl. Tz 70 bis 74). Die Bundesregierung wird die bewährten Bran chen dia­loge mit der Wirt schaft beibehalten und aus bauen.

96. Ein Wirtschaftszweig mit großen Wachstums chan­cen ist die überwiegend mittelständisch strukturierte Gesundheitswirtschaft. Ziel der Bundes regie rung ist es, das Innovationspotenzial der Gesund heitswirt schaft zu aktivieren und den binnenwirtschaftlichen Wett­bewerb zu stärken. Insbesondere die pharmazeutische und medizintechnische Industrie sowie die Biotech­no logie sind sehr forschungsintensiv, innovativ und weltweit verflochten. Um die Wettbewerbsposition der deutschen Gesundheitswirtschaft zu verbessern, wird die Bundesregierung eine Exportstrategie Ge -sund heitswirtschaft anstoßen, die in Eigeninitiative der Wirtschaft fortgeführt werden soll.

97. Deutsche Unternehmen sind im Bereich der Um ­welttechnologien international führend. Sie produ­zieren beispielsweise Luftreinhaltefilter, Klär­ und Abfallbehandlungsanlagen oder auch Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, wie Solarzellen und Windturbinen. Um die Exportchancen für deutsche Umwelttechnik­Anbieter zu verbessern, hat die Bun ­desregierung mehrere Exportinitiativen gestartet. Sie bieten deutschen Umwelttechnik­Anbietern detail­lierte Informationen über die branchenspezifischen Exportpotenziale internationaler Zielmärkte, so bei­spielsweise in der Abfallwirtschaft, für die Abwas ser­entsorgung sowie bei den erneuerbaren Energien und im Bereich Energieeffizienz.

98. Die Initiative Kultur­ und Kreativwirtschaft der Bundesregierung umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Dienstleistungsbranche. Es wurden Regio nal­büros zur Beratung von Kultur­ und Kreativ schaf fen­den eingerichtet, die die Arbeit des Kompe tenz zen­trums Kultur­ und Kreativwirtschaft im Ratio nali sie­rungs­ und Innovationszentrum der deutschen Wirt­schaft (RKW) ergänzen. Ein Wettbewerb Kultur- und Kreativpiloten Deutschland trägt dazu bei, die Wachs­tumspotenziale der betroffenen Branchen noch stär­

ker zu aktivieren. Um deutsche Unternehmen der Kultur­ und Kreativwirtschaft im Ausland noch besser bekannt zu machen, werden diese Dienstleistungs­bereiche zudem in der Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung berücksichtigt. Auch die Inno va­tions­ und Gründerförderung soll für diese Bereiche verbessert werden.

99. Die Bundesregierung unterstützt das Aus lands­marketing der Deutschen Zentrale für Tourismus auf hohem Niveau, um die internationale Wett bewerbs­position der deutschen Tourismuswirtschaft zu festi­gen. Zudem fördert sie konkrete Projekte zur Poten­zialsteigerung, z. B. zum Ausbau des Gesundheits­ und Kulturtourismus. Entscheidend für die Wettbe werbs­fähigkeit ist die Angebotsqualität der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen der Tourismuswirtschaft. Deshalb wird einer der künfti­gen Schwerpunkte die Erarbeitung einer Tourismus­konzeption für die ländlichen Räume sein.

100. Architekten und Ingenieure sind wichtige Ak teu­re bei der gestalterischen, technischen und wirt­schaft lichen Planung von Bauwerken und Infra struk­turprojekten. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Honorargrundlage dieser Berufe (die Honorar ord­nung für Architekten und Ingenieure, HOAI) möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode fortzuentwi­ckeln und weiter zu modernisieren. Sie überprüft dabei auch, ob die Honorarstruktur angemessen ist und insgesamt weiter vereinfacht werden kann.

Ver kehrs- und Logistikstandort Deutschland stärken

101. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist un ­entbehrlich, damit sich wirtschaftliche Wachs tums­kräfte entfalten können. Schwerpunkt der Verkehrs­politik der Bundesregierung ist es deshalb, die Quali­tät der Verkehrsinfrastruktur für Schiene, Straße und Wasserstraße zu sichern und auszubauen. Trotz aller Einsparerfordernisse ist es gelungen, eine Verkehrs­investitionslinie von rund 9,75 Milliarden Euro im geltenden Finanzplan 2011 bis 2014 aufrechtzuerhalten. Damit stehen mehr investive Mittel als in den Jahren vor der Finanz­ und Konjunkturkrise zur Verfügung. Das Ver kehrswachstum erfordert darüber hinaus eine bessere Nutzung und Verknüpfung aller Verkehrs­träger. Im Dialog mit der Verkehrswirtschaft wurde

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daher ein Aktionsplan Güterverkehr und Logistik ent­wickelt, der konkrete und priorisierte Maßnahmen für einen effizienten Gütertransport enthält. Diese tragen dazu bei, Deutschland als leistungsfähigen Logistik stand ort weiter voranzubringen.

102. Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird neu justiert. In einem ersten Schritt wurde bereits im Bundeshaushalt 2011 ein Finanzierungskreislauf Straße eingerichtet: Um die Finanzierung des Ver kehrs trä­gers Straße zu verstetigen, fließen künftig alle Mittel aus der Lkw­Maut ausschließlich in diesen Bereich. Zum Ausgleich sind frei werdende steuerfinanzierte Haushaltsmittel auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße umgeschichtet worden.

Die Weiterentwicklung von Öffentlich­Privaten­Partnerschaften (ÖPP) kann dazu beitragen, dass vor­handene Haushaltsmittel effizienter genutzt werden und Verkehrsinfrastruktur schneller verfügbar ist. Zudem können von ÖPP­Projekten innovative Im pul­se für die konventionelle Straßen bewirtschaftung ausgehen.

Der Ausbau zahlreicher Bundesstraßen auf vier

und mehr Fahrstreifen hat die Attraktivität dieser auto­bahnähnlichen Strecken für den Güterverkehr erheb­lich gesteigert. Es ist angemessen, auf diesen Straßen eine Lkw­Maut zu erheben (vgl. Tabelle lfd. Nr. 46).

Standortattraktivität struktur-schwacher Regionen erhöhen

Regionen im Strukturwandel unterstützen

103. Struktureller Wandel kann sich regional unter­schiedlich auswirken. Die Regionalpolitik der Bun­desregierung ist deshalb darauf angelegt, die Leis­tungs­ und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und der Beschäftigten in den Regionen zu stärken.

104. Mit der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) setzt sich die Bundesregierung für strukturschwache Regionen ein. Um den Strukturwandel zu fördern und das Wachs­tumspotenzial in den Regionen zu stärken, unter­stützt die GRW gewerbliche Investitionen in Unter­nehmen, wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen – wie beispielsweise seit 2009 die Breitbandversorgung

für gewerbliche Unternehmen – sowie Entwick lungs­konzepte für Regionen.

105. Zusätzlich zu den Fördermitteln aus der GRW stehen für Deutschland Mittel aus den Europäischen Strukturfonds (EFRE, ESF) zur Verfügung. In der Dis­kussion um eine Reform der Europäischen Struk tur­politik ab 2014 haben sich die Bundesregierung und die Länder dafür ausgesprochen, nach 2014 die För­de rung aus den Strukturfonds in allen Regionen fort­zusetzen. Um die erreichten Erfolge in den deutschen Konvergenzregionen nicht zu gefährden, befürwor­ten Bund und Länder außerdem faire und angemes­sene Übergangsregelungen für die Regionen, die in der neuen Förderperiode ab 2014 aus der Höchst för­de rung der EU­Strukturfonds ausscheiden. Die ent­stehenden Mittelverluste für Mitgliedstaaten mit einem besonders großen Bevölkerungsanteil in Kon­vergenzregionen sollten auf ein akzeptables Maß begrenzt werden. Die Strukturfonds sind ein zentra­les Instrument zur Erreichung der Ziele der von der EU­Kommission im Frühjahr letzten Jahres vorgeleg­ten Europa­2020­Strategie.

Neue Länder wirtschaftlich weiter stärken

106. Ziel der Bundesregierung sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Auch wenn sich die ostdeutsche Wirtschaft in der Finanzmarkt­ und Wirtschaftskrise als relativ robust erwiesen hat, besteht immer noch ein Rückstand bei der Produk ti vi­tät und der Erwerbsquote. Diesen strukturellen Heraus ­forderungen in den neuen Bundesländern stellt sich die Bundesregierung mit der Fortsetzung ihrer erfolg­reichen, die Wachstumskräfte stärkenden Förder stra­tegie. Die auf hohem Niveau fortgeführte Investi tions ­f örderung, die Forschungs­ und Innova tions förde rung sowie die Europäischen Strukturfonds sind dabei die zentralen Instrumente. Um der besonderen demogra­fischen Entwicklung in Ostdeutschland zu ent sprec h­en, wird die Bundesregierung die Fach kräftesi che rung und die Sicherung der infrastrukturellen Daseins vor­sorge dort auch durch spezifische Maßnahmen unter­stützen. Mit dem Solidarpakt II wird bis zum Jahr 2019 ein verlässlicher Rahmen für die Finanzierung der Entwicklung der ostdeutschen Länder bereitstehen. Er ermöglicht es, den infrastrukturellen Nach hol be­darf und bestehende teilungsbedingte Defizite abzu­bauen, die unterproportionale Finanzkraft auszuglei­

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chen und spezifische Anstrengungen zur Stärkung der Wirtschaftskraft zu unterstützen.

Das Zusammenwachsen der mitteleuropäischen Wirtschaftsräume bietet für Deutschland und insbe­sondere für Ostdeutschland ein großes Wachstums­potenzial. Die Bundesregierung verfolgt daher unter anderem das politische Ziel, im europäischen Kon text perspektivisch einen leistungsfähigen Schienen korri­dor von der Ostsee unter Einbindung Berlins und Dres­dens nach Südosteuropa zu schaffen. Hierdurch soll auch eine konkurrenzfähige Anbindung der See häfen in Mecklenburg­Vorpommern sowie eine verbesserte Erschließung der Neuen Länder insgesamt erfolgen.

Gesellschaftlich verantwortlich handeln

107. Gesellschaftlich verantwortliches Handeln von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) gehört nicht nur zum Kern der Sozialen Markt wirt­schaft, es schärft auch den Wettbewerb um das besse­re Unternehmenskonzept, den sparsameren Ressour­cen verbrauch und die bessere Motivation der Be schäf ­tigten in den Unternehmen.

Mit dem Begriff Corporate Social Responsibility verbindet die Bundesregierung ein Unter nehmens­konzept, das alle freiwilligen sozialen, ökologischen und ökonomischen Beiträge eines Unternehmens im eigentlichen Kerngeschäft umfasst und die Wech sel­beziehungen mit seinem gesellschaftlichen Umfeld, insbesondere mit den Verbrauchern, einbezieht. Um CSR­Aktivitäten der Unternehmen zu unterstützen und besser sichtbar zu machen, hat die Bundes regie­rung im Oktober 2010 einen Aktionsplan CSR be ­schlos sen, der derzeit umgesetzt wird. Maßnahmen des Aktionsplans betreffen z. B. die bessere Veran ke­rung von CSR bei kleinen und mittleren Unter neh­men, die Auszeichnung von Vorreiterunternehmen, die Betonung der verantwortlichen Rolle von Politik und Verwaltung bei der öffentlichen Vergabe, die Umsetzung von CSR­Projekten im Rahmen der Ent­wicklungspolitik oder den Einsatz der Bundes regie­rung für effektive internationale Instrumente. Mit der Nationalen Engagementstrategie der Bundes re gie rung sollen darüber hinaus bestehende Partner schaf ten zwischen Bürgergesellschaft und Wirtschaft besser koordiniert und ausgebaut sowie neue strategische Partnerschaften begründet werden.

G . Den demografischen Wandel

als Chance nutzen

108. Derzeit leben in Deutschland knapp 50 Millionen Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Mit dem de ­mo grafischen Wandel wird sich die Anzahl der in die­ser Altersgruppe zur Verfügung stehenden Arbeits­kräfte bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um mehr als sechs Millionen Menschen verringern. Vor allem im MINT­Bereich (technisch­naturwissenschaftliche Berufe) werden – auch vor dem Hintergrund des vor­anschreitenden technischen Fortschritts – erhebliche Fachkräfteengpässe auftreten. Der demografische Wandel droht zu einem Engpass für Wohlstand und Wachstum zu werden, wenn darauf nicht rechtzeitig angemessen reagiert wird.

Die Sicherung der Arbeitskräftebasis ist deshalb für die Bundesregierung ein zentraler Hand lungs­schwerpunkt. Um den drohenden Fachkräftemangel erfolgreich zu bewältigen, muss Deutschland an erster Stelle sein inländisches Arbeitskräftepotenzial bes ser ausschöpfen und darüber hinaus verstärkt auf quali­fizierte Zuwanderung setzen. Um die Heraus for de­rung eines drohenden Fachkräftemangels er folg reich bewältigen zu können, sind die Unter stützung und das Zusammenwirken von Politik und Sozialpartnern erforderlich. Die gemeinsame Ar beits gruppe Fach-kräfte der Zukunft von Bundesregierung, Arbeit ge­berverbänden, Kammern und Gewerkschaften wird bis zum Sommer Maßnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner bündeln und neben den be ­reits vorhandenen Aktivitäten weiteren Hand lungs­bedarf identifizieren. Die Bundesregierung wird dar­über hinaus im Jahr 2011 erstmals einen Bericht zur demografischen Lage und künftigen Entwicklung des Landes und bis zum Jahr 2012 eine Demografie­Stra­tegie vorlegen.

Strukturelle Arbeitslosigkeit weiter abbauen

109. Um das Arbeitskräftepotenzial besser auszu­schöpfen, muss die strukturelle Arbeitslosigkeit wei­ter zurückgeführt werden. Die Reformen der vergan­genen Jahre haben den Arbeitsmarkt in Deutschland deutlich flexibler gemacht. Er ist jetzt besser in der

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Kasten 9: Gründe für das „deutsche Jobwunder“

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist in erster Linie der Flexibilität des Tarif vertrags­systems zu verdanken, das viele betriebliche Bündnisse für Arbeit, moderate Lohnabschlüsse sowie flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht hat. Damit konnten während der Krise Überkapazitäten häufig ohne Ent las sun­gen abgefedert werden.

Die Bundesregierung hat dieses beschäftigungssichernde Vorgehen mit einer vorübergehenden Verbes se­rung der Regelungen zur Kurzarbeit unterstützt. Die Zahl der Kurzarbeiter ist mittlerweile ohne einen Anstieg der Arbeitslosigkeit deutlich gesunken. Dies spricht für einen konjunkturgerechten Ausstieg aus den staatli­chen Stimulierungsmaßnahmen.

Ein differenziertes Bild ergibt sich mit Blick auf die Beschäftigungsentwicklung nach Sektoren. Im Dienst­leistungssektor setzte sich insgesamt der längerfristige Trend zum Beschäftigungsaufbau über die Krise hin­weg fort. Im stärker exportorientierten verarbeitenden Gewerbe hingegen schlug der Einbruch der Welt wirt­schaft auch auf die Beschäftigung durch. Die Anzahl der Erwerbstätigen ging im Jahr 2009 vorübergehend zurück, bevor sie mit der Erholung des Welthandels im vergangenen Jahr wieder anstieg.

Im internationalen Vergleich hat sich der deutsche Arbeitsmarkt insgesamt als flexibler erwiesen, als ihm in der Vergangenheit vielfach attestiert worden war. Hierbei kam insbesondere der Zeitarbeit als spezifisch fle­xiblem Arbeitsmarktsegment eine entscheidende Bedeutung zu. Darüber hinaus ist auch die Entlastung des Faktors Arbeit ein wichtiger Aspekt. Dem hat die Bundesregierung unter anderem mit der Gesundheitsreform 2010 Rech nung getragen und die Lohnzusatzkosten dauerhaft vom Anstieg der Gesundheitsausgaben entkop­pelt.

Die Zahl der Arbeitslosen ist in den letzten fünf Jahren um rund 1,6 Millionen zurückgegangen (von 4,6 Mil­lionen im Oktober 2005 auf unter drei Millionen im Oktober 2010). Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosig­keit hat sich um rund sieben Wochen verringert (von 40,4 Wochen im Jahr 2006 auf aktuell 33,4 Wochen). Die Erwerbs tätigenquote Älterer zwischen 55 und unter 65 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um rund 14,7 Pro­zentpunkte gestiegen (von 41,2 Prozent im Jahr 2004 auf 55,9 Prozent im Jahr 2009).

Lage, auf Veränderungen in der wirtschaftlichen Entwicklung zu reagieren (vgl. Kasten 9).

110. Die Bundesregierung plant in diesem Jahr eine Re form des Rechtsrahmens aktiver Arbeits markt po­litik, damit Arbeitsuchende künftig schneller und zielgenauer in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Anreize zur Wiedereingliederung sollen gemäß dem Prinzip des Förderns und Forderns weiter gestärkt werden. Dazu soll die Zahl der Arbeits markt­instrumente deutlich reduziert und gleichzeitig ein hohes Maß an Ermessensspielraum vor Ort in den Agen turen für Arbeit und den Grund sicherungs stel­len erreicht werden, kombiniert mit einem wirksa­men Controlling.

Grundsicherung für Arbeitsuchende optimieren

111. Eine wichtige Aufgabe der Grundsicherung für Ar beitssuchende ist es, die Beschäftigungs pers pek ti ven

von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Die Bun des­regierung hat deshalb das Urteil des Bundes ver fas­sungsgerichts zur Neuorganisation der Durch füh rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende so umgesetzt, dass die dezentralen Entscheidungskompetenzen in den Grundsicherungsstellen vor Ort gestärkt und ein modernes Steuerungssystem eingeführt wurden. Im Grundgesetz und im Zweiten Buch des Sozial gesetz­buchs (SGB II) hat sie eine Rechtsgrundlage dafür ge ­schaffen, dass die Agenturen für Arbeit und die kom­mu nalen Träger auch künftig eine gemeinsame Ein ­rich tung bilden, die an die bereits bestehenden Ar beits ­gemeinschaften anknüpft. Damit kann die erfolg­reiche Leistungsgewährung aus einer Hand fortge­setzt und weiter verbessert werden.

112. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regel­bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf­

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ten Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt. Darin sollen die existenznotwendigen Aufwendungen künftig mit einem Verfahren ermittelt werden, das auf der Grund ­lage verlässlicher Zahlen transparent, sach­ und reali­tätsgerecht sowie nachvollziehbar und schlüssig aus­gestaltet ist. Dabei achtet sie gemäß den gerichtlichen Vorgaben vor allem auch auf eine bessere Bildungs teil­habe von hilfebedürftigen Kindern. Auch der Kin der­zuschlag soll künftig die Bildungs­ und Teilhabe be dar­fe von Kindern und Jugendlichen verstärkt ab decken.

Der Sachverständigenrat bemängelt, dass das der­zeitige Arbeitslosengeld II insbesondere für Hilfe­empfänger mit zu versorgenden Kindern zu geringe Arbeitsanreize böte. Berechnungen des Rates zeigten, dass insbesondere von einer Senkung des Regelsatzes bedeutsame Effekte auf das Arbeitsangebot ausgehen könnten. Ähnliche Wirkungen könnten im bestehen­den System ansatzweise erreicht werden, indem die Sanktionen bei Arbeitsverweigerung konsequent an ­gewandt werden, wobei dann allerdings ein Arbeits­platzangebot auf dem zweiten Arbeitsmarkt vorzu­halten wäre (JG Tz 487). Laut Bundesverfassungs ge richt ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein exis­tenzsicherndes Fürsorgesystem für erwerbsfähige hil­febedürftige Menschen und die mit ihnen zusammen lebenden Personen. Hieraus ergibt sich die Verpflich­tung, die existenznotwendigen Aufwendungen nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu erfassen.

Neugestaltung der Erwerbstätigenfreibeträge

113. Die Bundesregierung entwickelt die Erwerbs tä ti­genfreibeträge weiter. Künftig wird den erwerbstäti­gen Beziehern von Arbeitslosengeld II ein größerer Teil ihres Verdienstes im Bereich zwischen 800 Euro und 1.000 Euro verbleiben. Die Ausweitung des Frei­betrags erhöht den Anreiz, eine voll sozialversiche­rungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen. Der Sachver­ständigenrat hält jedoch die Arbeitsangebotseffekte dieses Schrittes für gering (JG Tz 488).

Um beurteilen zu können, ob und ggf. wie der An reiz zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbs­tätigkeit verbessert werden kann, soll der Arbeits markt weiter beobachtet und die jüngste Änderung dabei berücksichtigt werden. Im Jahr 2012 sollen dann ggf. die erforderlichen weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Mindestlöhne branchenspezifisch evaluieren

114. Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarif auto ­nomie. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungs rah­men der Sozialen Marktwirtschaft. Die Bundes regie­rung lehnt deshalb einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab. Die bestehenden Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 48). Dabei kommt es darauf an, zu prü­fen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Be ­schäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich soll entsprechend der Zielsetzung des Arbeitnehmer­Entsendegesetzes untersucht werden, ob sie den er ­forderlichen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten und ob sie die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen beeinträchtigen. Das Ergebnis dieser Eva­luierung soll als Grundlage für die Entscheidung die­nen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Be ­stand haben oder aufgehoben werden sollten.

115. Das Bundesarbeitsgericht hat im Juli 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Dies hat kon­troverse Diskussionen über die daraus folgenden Kon ­sequenzen ausgelöst. Teils wird gesetzgeberischer Handlungsbedarf gesehen, teils wird dem Gesetz ge­ber zur Zurückhaltung geraten. Der Sach ver stän di­gen rat empfiehlt, zunächst die weitere Entwicklung im Bereich von Tarifpluralitäten abzuwarten (JG Tz 507). Die Bundesregierung prüft, wie unter Berück­sichtigung der in den Diskussionsprozess eingebrach­ten Handlungsalternativen eine verfassungskonfor­me und tragfähige Lösung aussehen könnte und wird dann einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unter­breiten.

Beschäftigungschancen eröffnen, Bildungsmöglichkeiten verbessern

116. Angesichts des demografischen Wandels gilt es insbesondere, die Arbeitsmarktchancen von Frauen und älteren Menschen weiter zu verbessern. Dafür müssen Familie und Beruf besser miteinander in Ein­klang gebracht und Beschäftigungshemmnisse abge­baut werden. Außerdem gilt es, Gering qualifi zierte und Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Eine wichtige Rolle spielt darüber hinaus die Stärkung von Bildung in allen Lebensphasen – von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung im Beruf.

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Familie und Beruf besser miteinander vereinbar machen

117. Die weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist angesichts des Fachkräftebedarfs ein wichtiger Faktor für die Stabilisierung des Arbeits­marktes in Deutschland. Eine hohe Erwerbs betei li­gung und ein größerer Frauenanteil in Führungs posi­tionen rechnen sich volks­ und betriebswirtschaftlich, sie sind ein Schlüssel zu wirtschaftlicher Stabilität und Wachstum. Die Bundesregierung hat das Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst durch einen entsprechenden Stufenplan maßgeblich zu erhöhen. Eine familienfreundliche Arbeitswelt trägt dazu bei, dass das Potenzial der gut ausgebildeten Beschäf tig­ten, die neben ihrem Beruf Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen, bes­ser genutzt werden kann. Die Bundesregierung führt deshalb erfolgreiche Aktivitäten in diesem Bereich gemeinsam mit den Sozialpartnern und Betrieben fort und ergänzt diese durch neue Akzente im Be reich der familienbewussten Arbeitszeitgestaltung (vgl. Tabel le lfd. Nr. 50 und 51) sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege älterer Angehöriger. Die Bundesregierung prüft in diesem Zusammenhang das Modell einer Familienpflegezeit. Die erforderlichen gesetzgeberi­schen Vorarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Das Konzept der Familienpflegezeit soll – ergänzend zu den bereits mit dem Pflegezeitgesetz eingeführten Regelungen – weitere Verbesserungen für Arbeit neh­mer zur Verfügung stellen, die sich Zeit für Ver ant­wortung für ihre hilfe­ und pflegebedürftigen Ange­hörigen nehmen wollen.

118. Einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten die Impulse der Bundes­regie rung für den Ausbau der Betreuung von Klein­kindern. Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, eine Versorgungsquote von bundesweit durch­schnittlich 35 Prozent zu erreichen. Vor allem in den alten Ländern besteht hier Nachholbedarf. Das Inves­titionsprogramm der Bundesregierung zur Finan zie­rung der Kinderbetreuung unterstützt die Länder, Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen und zu finanzieren.

Beschäftigungschancen Älterer erhöhen

119. Aufgrund der schrittweisen Anhebung des ge ­setzlichen Renteneintrittalters im Zeitraum von 2012 bis 2029 auf 67 Jahre werden Arbeitnehmer künftig länger erwerbstätig sein. Die Anhebung der Regel­altersgrenze führt so auch zu einer Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Wachstumspotenzials.

Die Erwerbstätigkeit Älterer hat sich bereits in den vergangenen Jahren deutlich besser entwickelt als die Erwerbstätigkeit insgesamt. Grund dafür war unter anderem die Abkehr von der Frühverrentung. Beschäftigungshemmnisse für Ältere sollen weiter konsequent abgebaut werden. Der längere Verbleib älterer Erwerbstätiger im Arbeitsleben ist gesamt wirt­schaftlich notwendig und betriebswirtschaftlich sinn­voll. Dabei sind insbesondere die Betriebe und Sozial­partner gefordert, die Arbeitsbedingungen alters­ und alternsgerecht auszugestalten (vgl. Ta bel le lfd. Nr. 52). Qualifizierung, Weiterbildung und Gesund­heitsförderung stellen hierbei zentrale Handlungs­felder dar. Diese müssen durch vorausschauende Per­sonalpolitik und entsprechende Arbeits organisa tion unterstützt werden. Die Bundesregierung sieht in der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Schwer­punkt der Prävention. Der bereits eingeleitete Para­digmenwechsel bezüglich der Beschäftigung Älterer muss sich fortsetzen. Dafür ist es auch erforderlich, keine neuen Anreize zur Frühverrentung zu setzen. Möglichkeiten einer weitergehenden Flexi bilisierung der Übergänge, einschließlich der Mög lich keiten von Teilzeitarbeit, Teilrente und die vorzeitige Inan spruch ­nahme einer Rente vor Vollendung des 63. Lebens­jahres, wird die Bundesregierung prüfen. Dabei wird insbesondere darauf zu achten sein, dass diese ver ein­bar sind mit dem Grundsatz der Generatio nen gerech ­tigkeit in der gesetzlichen Ren tenversi che rung, mit dem Ziel, finanzpolitische Entlastungen für Arbeit­geber, Arbeitnehmer und Steuerzahler umzusetzen, sowie mit der beschäftigungspolitischen Notwen dig­keit, die Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeit neh­merinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen, um dem drohenden Arbeitskräftemangel entgegen zu wirken.

Bildungs- und Ausbildungschancen verbessern

120. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Bil dung und Ausbildung in ihrer Qualität und Wirkungs breite

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42 I.DeutschlandimAufschwung–denWohlstandvonmorgensichern

zu verbessern und in jeder Lebensphase eine umfang­reiche Beteiligung zu ermöglichen. Die Innovations­ und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt in hohem Maße von gut ausgebildeten Fach kräf­ten ab. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht länger leisten, dass Teile der Bevölkerung von Bildungsangeboten nur unzureichend erreicht werden. Mit der Qualifi zie­rungs initiative für Deutschland Aufstieg durch Bil dung haben Bund und Länder im Jahr 2008 ein umfassen­des Maßnahmenbündel zur Stärkung von Bildung und Ausbildung beschlossen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die gesamtgesellschaftlichen Investitionen für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Der Sachverständigenrat unterstützt die Maßnahmen der Bundesregierung. So spricht er sich dafür aus, das all­gemeine Bildungsniveau in Deutschland anzuheben und Chancengleichheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern, bei der Erlangung höherer Bildungsabschlüsse herzustel­len (JG Tz 10). Diese Ziele unterstützt die Bundesregie­rung mit den nachfolgenden Maßnahmen.

121. Frühkindliche Bildung und Betreuung legt den Grundstein für Entwicklungs­ und Aufstiegs mög lich­keiten. Mit der Offensive Frühe Chancen zur gezielten Sprach­ und Integrationsförderung hilft die Bundes­regierung deshalb Ländern und Kommunen mit rund 400 Millionen Euro, die Qualitätsstandards in der Kin­dertagesbetreuung zu verbessern. Dafür wird der Fach kraft­Kind­Schlüssel in bis zu 4.000 Kitas verbes­sert. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit Län­dern und Kommunen bis zum Jahr 2014 zusätzlich zu den bisherigen Investitionen in den Ausbau der Kin der ­tagesbetreuung insbesondere auch die Qua lität der frühkindlichen Bildung fördern (vgl. Tabelle lfd. Nr. 53).

122. Darüber hinaus verfolgt sie das Ziel, junge Men­schen, die von den vorhandenen Angeboten und Ak ­teuren in der Schule und in der Ausbildung nicht oder nicht mehr erreicht werden (z. B. nach Abbruch einer Maßnahme), mithilfe verschiedener Initiativen ins Arbeitsleben zu integrieren (vgl. Tabelle lfd. Nr. 54).

123. Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fach kräfte -nachwuchs (kurz: Ausbildungspakt) wurde im Okto­ber letzten Jahres mit neuen Schwerpunkten bis 2014

verlängert. Zentral ist, allen ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung zu unterbreiten. Die Bilanz des vorange­gangenen Lehrjahres ist gut: Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit standen Ende September 19.600 unbesetzten Ausbildungsplätzen 12.300 un ­ver sorgte Bewerber gegenüber. Es gab insgesamt 3.400 unversorgte Bewerber weniger als im Vorjahr. Künftig werden die Kultusministerkonferenz und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung im Pakt mitwirken. Im Vordergrund wird stehen, leis­tungsschwächere Jugendliche zu unterstützen und ihnen den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern. Es sollen aber auch leistungsstarke Jugendliche ver­mehrt für eine betriebliche Ausbildung gewonnen werden.

124. Mit der zum Wintersemester 2010/2011 erfolgten Anhebung der BAföG­Fördersätze und der Ein kom­mens grenzen (Freibeträge) sichern Bund und Länder eine attraktive staatliche Ausbildungsförderung für Auszubildende (vgl. Tabelle lfd. Nr. 57). Weitere struk­turelle Verbesserungen im BAföG ermöglichen es bei­spielsweise, dass Bachelorabsolventen länger als bis­her praktische Erfahrungen im Beruf sammeln können, ohne die Fördermöglichkeit für ein Master­Stu dium zu verlieren. Ergänzend hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Deutschlandstipendium ins Leben gerufen. Das neue Stipendienprogramm soll begabte und leistungsstarke Studierende an staatli­chen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland finanziell unterstützen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 58). Die Stipendien werden aus privaten und aus staatlichen Mitteln gemeinsam finanziert. Damit bie­tet das Programm die Chance, in Deutschland eine Stipendienkultur zu etablieren, die von gesamtgesell­schaftlicher Verantwortung geprägt ist. Die Förde rung soll bundesweit zum Sommersemester dieses Jahres beginnen.

Im Bereich der Hochschulbildung setzt der Bund den erfolgreichen Hochschulpakt 2020 für ein ausrei­chendes Angebot an Studienmöglichkeiten gemein­sam mit den Ländern fort und erweitert ihn durch den Qualitätspakt Lehre um ein neues Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (vgl. Tabelle lfd. Nr. 59). Für eine steigende Zahl von Studierenden werden damit zusätzliche

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Chancen auf eine hochqualifizierende akademische Ausbildung geschaffen und die Weichen für eine Qualitätsverbesserung des Studiums gestellt. Damit reagieren Bund und Länder auf die Heraus forde run­gen, die den Hochschulen insbesondere durch die doppelten Abiturjahrgänge entstehen. Bund und Län der haben auch vereinbart, die aus der Aus setzung des Wehr­ und Zivildienstes resultierenden zusätzli­chen Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpaktes gemeinsam zu finanzieren. Zudem macht die Exzellenzinitiative die universitäre Spitzen­forschung in Deutschland international sichtbarer und gibt starke Impulse für die Ausbildung des wis­senschaftlichen Nachwuchses.

Akzeptanz ausländischer Abschlüsse weiter verbessern

125. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Aner ken­nung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und sonstigen berufsrelevanten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Jeder soll – unab­hängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit – die Möglichkeit haben, seine mitgebrachten Berufs ab­schlüsse und Qualifikationen bewerten zu lassen. Im ersten Quartal dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet werden, der einen Rechts an­spruch auf ein Bewertungsverfahren enthält. Das Verfahren soll klären, in welchem Maße im Ausland erworbene Qualifikationen deutschen Ausbildungen vergleichbar sind (vgl. Tabelle lfd. Nr. 61). Die Einrich­tung eines Informationsportals zur beruflichen Bil­dung soll Transparenz und Einheitlichkeit der Be wer­tungsverfahren unterstützen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 62).

Internationales Arbeitskräftepotenzial nutzen

126. Ab Anfang Mai dieses Jahres wird die EU­weite Arbeitnehmerfreizügigkeit realisiert. Staatsange hö­rige der neuen EU­Mitgliedstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen benötigen ab diesem Zeitpunkt für die Auf­nahme einer Beschäftigung in Deutschland generell keine Arbeitserlaubnis mehr. Der Sach verstän digen rat ist mehrheitlich der Ansicht, dass sich die Auswir kun­gen auf den Arbeitsmarkt in Grenzen halten werden (JG Tz 489 bis 498). Die Bundesregierung teilt die Auf­fassung des Rates. Für Staatsangehörige aus Rumä nien und Bulgarien sind noch bis Ende dieses Jahres Ein­

schränkungen vorgesehen, die noch einmal bis Ende 2013 verlängert werden können. Über die Frage einer Verlängerung wird die Bundesregierung im Laufe dieses Jahres unter Einbeziehung der Sozial partner entscheiden.

127. Die bestehenden Zugangsmöglichkeiten für aus­ländische Akademiker aus Drittstaaten zum deut­schen Arbeitsmarkt werden noch in diesem Jahr mit der Umsetzung der Hochqualifizierten­Richtlinie der EU (Blaue Karte EU) erweitert. Die Bundesregierung prüft dabei, inwieweit die Spiel räume für eine attrak­tive Ausgestaltung der Blauen Karte EU genutzt wer­den können. Sie wird zudem im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftemangel Anpassungsbedarf im Zuwanderungsrecht prüfen. Sie wird dabei auch die Erfahrungen anderer Länder einbeziehen.

Gesundheitsversorgung und Pflege demografiefest und beschäftigungs-freundlich gestalten

128. Aus der dramatischen Veränderung des Alters­aufbaus der Bevölkerung in Deutschland ergibt sich in den kommenden Jahrzehnten ein erheblicher Be ­lastungstest für die Sozialversicherungen. Die Bundes ­regierung hält an dem Ziel fest, die paritätisch finan­zierten Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent vom Lohn zu halten. Das Abgabensystem muss be ­schäftigungsfreundlich bleiben.

129. Darüber hinaus ist auch im Gesundheitsbereich für die nächsten Jahre und Jahrzehnte mit einem er ­heblichen zusätzlichen Fachkräftebedarf zu rechnen, insbesondere im Bereich der Heil­ und Pflegeberufe. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen für die Aus­bildung und Rekrutierung des erforderlichen Fach ­personals geschaffen werden. Besonders im zukunfts­trächtigen Bereich der Pflege älterer Menschen sind mehr Anreize der Fachkräftequalifizierung erforder­lich. In Vorbereitung ist die Modernisierung der Aus­bildungen in der Kranken­ und Altenpflege und ihre Zusammenführung in einem Berufsgesetz. Dem in den nächsten Jahren regional begrenzt drohenden Ärzte­mangel ist unter anderem durch Abbau von Büro kra­tie und den Ausbau der Instrumente zur Sicher stel lung der ärztlichen Versorgung zu begegnen.

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Kasten 10: Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Einnahmenseite

3Die 2009 im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorgenommene Beitragssatzsenkung um 0,6 Prozentpunkte ist zum Jahresende 2010 ausgelaufen. Damit liegt der paritätisch finanzierte Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder auf dem vor dem 1. Juli 2009 geltenden Niveau von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der nur von den Mitgliedern finanzierte Beitragsanteil von 0,9 Prozent.

3Der Arbeitgeberbeitrag ist auf der Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben.

3Mögliche bedarfsgerechte Ausgabensteigerungen, die über den Anstieg der Einnahmen aus beitragspflich­tigen Einkommen hinausgehen, werden künftig über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge finanziert. Diese werden von den Krankenkassen individuell festgelegt. Um die Beitragszahler vor einer unverhältnis­mäßigen Belastung zu schützen, ist ein unbürokratischer Sozialausgleich geschaffen worden. Übersteigt der durchschnittliche, vorab ermittelte Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen beitragspflichtigen Ein­kommens, erhalten die Mitglieder automatisch einen Sozialausgleich. In den Jahren 2012 bis 2014 wird die­ser aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Der Gesundheitsfonds erhält 2011 einen ein­maligen Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro, der der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt wird und damit zur Finanzierung des Sozialausgleichs zur Verfügung steht. Ab 2015 werden zu ­sätzliche Steuermittel zur Verfügung gestellt, deren Höhe 2014 gesetzlich festgelegt wird. Im laufenden Jahr ist kein Sozialausgleich erforderlich, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag unter anderem aufgrund der mit dem GKV-Finanzierungsgesetz beschlossenen Maßnahmen bei null Euro liegt.

AusgabenseiteKrankenkassen und Leistungserbringer werden an der Konsolidierung der GKV beteiligt: Die Verwaltungs­kosten der Krankenkassen dürfen 2011 und 2012 nicht ansteigen. Die Ausgabenzuwächse bei Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten werden für diesen Zeitraum begrenzt.

Die gesetzliche Krankenversicherung auf eine langfristig stabile Grundlage stellen

130. Um die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzli­chen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat die Bundesregierung mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausge­wogenen Finanzierung der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV-Finanzierungsgesetz) eine grund­legende Reform eingeleitet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 63).

Das GKV-Finanzierungsgesetz enthält auf der Aus­gabenseite wirksame Konsolidierungs maß nah men und koppelt auf der Einnahmenseite die Lohn zusatz­kosten weitgehend von der Entwicklung der Ge sund­heitsausgaben ab, damit diese nicht über steigende Arbeitskosten Wachstum und Beschäftigung gefähr­den (vgl. Kasten 10).

Das neue Finanzierungssystem setzt auf mehr Transparenz und Wettbewerb. Die Versicherten er ­halten ein klares Preissignal, an dem sie die Quali tät

und Leistungen ihrer Krankenkasse messen können. Die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge tra­gen maßgeblich dazu bei, dass der infolge des demo­grafischen Wandels und des medizinisch­technischen Fortschritts steigende Bedarf an Gesundheits leis tun­gen auch künftig erbracht werden kann, ohne die Arbeitskosten weiter zu belasten.

131. Für den Bereich der Arzneimittelversorgung, in dem die Ausgaben besonders dynamisch steigen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Intensivierung des Wett be­werbs eingeleitet:

3Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversiche­rungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV­ÄndG) ist befristetet ein erhöhter Rabatt von 16 Pro­zent für Arzneimittel ohne Festbetrag eingeführt worden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 64). Die Rabatte der phar­mazeutischen Unternehmen an die Krankenkassen haben ein Volumen von 1,15 Milliarden Euro pro Jahr. Besonders betroffene Unternehmen haben das Recht,

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eine Ausnahme zu beantragen. Die Regelung läuft Ende des Jahres 2013 aus.

3Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittel­mark tes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) stärkt den Wettbewerb (vgl. Tabelle lfd. Nr. 65). Es sieht unter anderem für innovative Arznei­mittel Preisvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern vor; zudem sollen die Bürger besser informiert werden. Pharmaunter neh­men müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arz­neimittel nachweisen. Für Arzneimittel mit nachge­wiesenem Zusatznutzen vereinbart das Unter neh men einen Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Kran ken­versicherung innerhalb eines Jahres nach Markt ein­führung. Kommt es nicht zu einer Einigung, entschei­det eine Schiedsstelle. Neue Arzneimittel ohne Zusatz­nutzen werden in eine Fest betrags grup pe eingrup­piert. Ist dies nicht möglich, wird ein Preis vereinbart, der zu keinen höheren Kosten gegenüber der Ver­gleichstherapie führt. Mit dieser Regelung wird die GKV um jährlich rund zwei Milliarden Euro entlastet.

132. Der Sachverständigenrat begrüßt insbesondere die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz auf der Ein­nahmenseite beabsichtigte Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge hin zu einkommensunabhängigen Prämien als Schritt in die richtige Richtung. Um die Abkopplung der GKV­Beiträge von den Arbeitskosten zu erreichen, spricht er sich aber für eine weiterge­hende Reform, nämlich die Einführung einer Bür ger­pauschale mit steuerfinanziertem Sozialausgleich, aus (JG Tz 403 bis 425). Die von der Bundesregierung nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen auf der Ausgabenseite sieht der Sachverständigenrat als „ins­gesamt dazu geeignet“ an, kurzfristig zu einem Ab ­bau des prognostizierten Defizits in der GKV beizu­tragen.

Pflegeversicherung weiterentwickeln

133. Die Soziale Pflegeversicherung muss sich infolge des demografischen Wandels auf einen steigenden Bedarf für eine wachsende Zahl von Pflege bedürf ti­gen einrichten. Dabei muss die Finanzierungsbasis im Kontext einer schrumpfenden und alternden Be ­völkerung gesichert sein, und keine Generation darf über Gebühr belastet werden. Deshalb wird die Bun­des regierung zeitnah eine interministerielle Arbeits­

gruppe einrichten, die ein Konzept für eine kapital­gedeckte Ergänzung des bestehenden Umlage verfah­rens in der Sozialen Pflegeversicherung entwickeln soll. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Chan­cen, die Leistungen der Pflegeversicherung und die Definition der Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltags kompe tenz, wie z. B. bei Demenz – anzupassen. Der Sach verstän­digenrat spricht sich demgegenüber auch bei der Pflegeversicherung für einkommensunabhängige Beiträge mit integriertem steuerfinanzierten Sozial­ausgleich aus (vgl. JG Tz 426 bis 429).

H . Durch Forschung und Innovationen Wohlstand sichern

134. Ziel der Bundesregierung ist es, das Umfeld und die Bedingungen für Innovationen weiter zu verbes­sern. Die Hightech­Strategie bildet den Rahmen dafür. Sie unterstützt innovative Unternehmen beim Wis­senstransfer von der Wissenschaft in die Wirt schaft, treibt den notwendigen Strukturwandel voran und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Wachstumspotenzials. Neue Ideen und Erfin dun­gen werden vor Ort – in den Unter neh men, sowie an anwendungsorientierten Forschungs institutionen und Hochschulen – entwickelt und umgesetzt.

In Forschung und Entwicklung investieren

135. Mit der Bereitstellung von zusätzlichen zwölf Mil­liar den Euro für Investitionen in Bildung und For­schung bis zum Jahr 2013, davon je sechs Milliarden für Bildung bzw. für Forschung und Entwicklung, hat die Bundes regierung sich klar zu ihrer Verant wor tung für die Zukunft bekannt. Damit – sowie mit der Finanz­pla nung für die Jahre 2012 bis 2014 – trägt die Bundes­re gie rung weiter zur Realisierung ihres Anteils des Zehn-Pro zent-Ziels bei (siehe Tz 120). Die Bundesre gie­rung teilt die Einschätzung des Sach ver stän di gen rats, der wiederholt mehr Investitionen in diesen wachs­tumsrelevanten Bereich fordert (vgl. JG Tz 214). Bund und Länder ha ben bekräftigt, dass sie sich im Rah men der Lissabon­Stra tegie und der Europa­2020­Strategie auch über das Jahr 2010 hinaus gemeinsam mit der Wirtschaft für die Erfüllung des Drei­Prozent­Ziels in Deutschland sowie für eine Stärkung der Wett be­werbs fähigkeit Deutsch lands auf dem Gebiet der For­

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schung und Entwicklung einsetzen werden. Im Bun des­haushalt 2011 sieht der Bund vorläufig Ausga ben in Höhe von knapp 13 Mil liar den Euro für For schung und Ent wick lung vor (vgl. Kasten 7 sowie Schaubild 5 und Schau bild 6). Auch die deutschen Unternehmen set­zen ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung aus den Jahren vor der Finanz­ und Wirtschaftskrise fort. Der Stifterverband schätzt für das vergangene Jahr ein Plus von 4,6 Pro zent gegenüber dem Vorjahr.

Innovationsanreize für Zukunftsaufgaben setzen

136.Treiber von Innovationen sind neue Technologien, Dienstleistungen und gesellschaftliche Verän derun­gen, aber auch globale Herausforderungen, für die Lösungen und Antworten gefunden werden müssen. Mit der Hightech­Strategie setzt die Bundes regie­rung Anreize für Innovationen (vgl. JWB 2010, Tz 107) und Tabelle lfd. Nr. 67). In Zukunft soll die Förderung von Schlüsseltechnologien verstärkt auf die Lösung drängender gesellschaftlicher Fragen (Bedarfsfelder:

Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation) ausgerichtet werden (vgl. z. B. Tabelle lfd. Nr. 81 und 82). Um die wichtigsten Herausforderungen in den einzelnen Bedarfs feldern in den Blick zu nehmen, entwickelt die Bun des regie­rung im Rahmen der neuen Hightech­Strategie Zu ­kunftsprojekte, die konkrete Ziele für wissenschaftli­che, technologische und gesellschaftliche Ent wick­lungen enthalten und Innovationsstrategien formu­lieren, um diese Ziele zu realisieren (vgl. Tz 143).

137. Die Bundesregierung wird bestehende gesetzli­che und außergesetzliche Rahmenbedingungen – auch auf europäischer Ebene – auf ihre Innovations­freundlichkeit hin überprüfen. Neue Initiativen sol­len so gestaltet werden, dass sie genügend Raum und Anreize für Erfindungen und Innovationen geben sowie die Innovationsfähigkeit von Unternehmen befördern. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, innerhalb der EU kohärente innovationspolitische Ansätze nach dem Beispiel der Hightech­Strategie zu entwickeln.

Schaubild 5: Ausgaben des Bundes und der Länder für Forschung und Entwicklung

des Bundes insgesamt*

* Bundesausgaben 2011 vorläufig (Regierungsentwurf), 2010 und 2011 ohne Konjunkturpaket II** Länderausgaben 2009 geschätzt

der Länder insgesamt**

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Bildung und Forschung

8,1 8,3 8,3 8,5

9,1 9,1 9,1 8,9 9,0

9,3

10,1

10,9

11,9

12,912,7

7,5 7,5 7,6 7,7 7,78,1 8,1 7,9

7,78,0 8,0

8,5

9,3

6,0

7,0

8,0

9,0

10,0

11,0

12,0

13,0

Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Soll Soll1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Mrd. Euro

2011

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Unternehmerische Innovationskraft stärken

138. Der wirtschaftliche Aufschwung bietet gute Per­spektiven für Gründerinnen und Gründer. Im vergan­genen Jahr gab es in Deutschland rund 425.000 Exis­tenzgründungen, drei Prozent mehr als im Jahr 2009.

Die Bundesregierung stärkt den Gründergeist durch die Initiative Gründerland Deutschland und erleichtert darüber hinaus den Zugang zu Risiko kapi­tal für Gründer. Auf diese Weise macht sie den Men­schen mehr Mut, ein Unternehmen zu gründen und unternehmerische Chancen zu nutzen, zugleich aber auch die Risiken zu tragen. Die Maßnahmen rich ten sich zunehmend an junge Menschen, um diese ver­stärkt für unternehmerisches Denken und Han deln zu sensibilisieren. Zudem setzt sich die Bun desregie rung weiterhin dafür ein, dass wirtschaftliche The men frühzeitig und verstärkt im schulischen und studenti­schen Alltag aufgegriffen werden. Auch an den Hoch­schulen fördert die Bundesregierung Projekte zu Un ­ternehmergeist und Gründungskultur in der Wis sen­schaft (vgl. Tabelle lfd. Nr. 69). Auf grund ihrer Flexi bi­lität entwickeln gerade kleine und mittlere Unter neh ­

men eine hohe Kreativität. Diese Unter neh men ha ­ben aber vor allem in der Gründungsphase Probleme, Investitionen in Forschung und Entwick lung zu finan­zieren. Damit ihr Erfolg nicht an fehlender Finan zie­rung scheitert, gehört zu einer innovationsfreundli­chen Infrastruktur der Zugang zu Wag nis kapital. Die Bundesregierung unterstützt daher Unternehmen bei der Umsetzung neuer Ideen und Technologien in marktfähige Produkte und Geschäftskonzepte.

Die öffentlich­private Partnerschaft zwischen Bund und führenden Technologiekonzernen in Ge ­stalt des High­Tech­Gründerfonds hat sich bei der finanziellen Unterstützung innovativer Gründungen bewährt und soll vorbehaltlich der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages durch einen Anschlussfonds fortgesetzt werden. Hier­für ist hinreichendes privates Engagement auch wei­terhin erforderlich.

139. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation bieten Bund und Länder der Deutschen Forschungs gemein­schaft und den außeruniversitären Forschungs ein­rich tungen finanzielle Planungssicherheit und den

Schaubild 6: Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am BIP von 1998 bis 2009

Quellen: Statistisches Bundesamt, Stifterverband Wissenschaftsstatistik, BMBF

2,27

2,40 2,45 2,46

2,49 2,52

2,49 2,49 2,53

2,53

2,68

2,78

2,0

2,1

2,2

2,3

Prozent

2,4

2,5

2,6

2,7

2,8

2,9

3,0

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

2009: vorläufige Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

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Kasten 11: Maßnahmen zur Stärkung der unternehmerischen Innovationskraft

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung der Entwicklung neuer Verfahren, Dienstleistungen und Pro­dukte. Im vergangenen Jahr konnten 7.000 Projekte mit einem Fördervolumen von 850 Millionen Euro geför­dert werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 72). Damit hat sich das ZIM als hilfreiches Instrument zur Stabilisierung der Investitionen in Forschung und Entwicklung in der Finanz­ und Wirtschaftskrise erwiesen.

Als Maßnahme der Hightech­Strategie zielt die Förderinitiative KMU-innovativ darauf ab, forschungsin­tensiven kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen leichteren Zugang zu den bestehenden Techno­logieförderprogrammen zu ermöglichen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 73). Bedarf besteht insbesondere bei jungen, dynamischen Unternehmen mit einer starken Ausrichtung auf internationale Märkte, die Forschung für High­Tech­Produkte betreiben. Im vergangenen Jahr ist KMU­innovativ mit den Fördermaßnahmen Forschung für die zivile Sicherheit und IKT 2020 – Mikrosystemtechnik auf neue Technologiebereiche ausgeweitet worden.

Mit dem Spitzencluster-Wettbewerb unterstützt die Bundesregierung die leistungsfähigsten Cluster aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren Akteuren einer Region bei der Etablierung in der internationalen Spitzen­gruppe (vgl. Tabelle lfd. Nr. 74). Von der im Dezember 2010 gestarteten dritten Wettbewerbsrunde erwartet die Bundesregierung eine entsprechende Mobilisierungswirkung in den Clustern und Regionen.

Gerade in kleineren Unternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten) verbirgt sich häufig ein erhebliches Innovationspotenzial. Um ihr internes Innovationsmanagement zu verbessern, stehen kleinen Unternehmen seit April 2010 BMWi­Innovationsgutscheine zur Verfügung (vgl. Tabelle lfd. Nr. 75). Diese ermöglichen bun­desweit schnell und einfach Zugang zu qualifizierter externer Innovationsberatung.

Gute Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Innovationsleistung. Zen­tral dabei ist eine hochwertige Qualitätsinfrastruktur. Zu deren Weiterentwicklung hat die Bundesregie­rung das in zahlreiche Akkreditierungsstellen zersplitterte deutsche Akkreditierungswesen Anfang des letzten Jahres in einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle konzentriert. Darüber hinaus arbeitet sie an der Neuordnung des gesetzlichen Messwesens.

nötigen Spielraum, um sich auch in Zukunft dyna­misch zu entwickeln und den Technologietransfer in die Wirtschaft zu intensivieren (vgl. Tabelle lfd. Nr. 70). Damit trägt die Bundesregierung – wie auch vom Sachverständigenrat gefordert (JG Tz 214) – dazu bei, die öffentliche Forschungslandschaft entscheidend zu verbessern. Im Rahmen der Initiative Wissen schafts -freiheitsgesetz der Bundesregierung konnten die Rah­menbedingungen für die außeruniversitäre For schung weiter verbessert werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 71).

Informations- und Kommunikations-technologien als Wachstumstreiber nutzen

140. Informations­ und Kommunikations techno lo gien (IKT) sind der Schlüssel für die Wettbewerbs fähig keit von Unternehmen aller Branchen. Mit der IKT­Stra te­gie Deutschland Digital 2015 hat die Bundesregierung im November letzten Jahres ihre wesentlichen IKT­relevanten Maßnahmen zielorientiert gebündelt (vgl.

Tabelle lfd. Nr. 76). Sie unterstützt beispielsweise klei­ne und mittlere Unternehmen sowie Gründer bei der Entwicklung und Nutzung von IKT, treibt die Ver net­z ung der Lebens­ und Arbeitswelt via Internet vo ran und ermöglicht IKT­basierte Netze in den Be rei chen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verwaltung. Zur Überwachung der Fortschritte wird im Frühjahr dieses Jahres ein Monitoring aufgebaut. Die Umsetzung der IKT­Strategie wird im engen Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Wis sen ­schaft erfolgen. Der nationale IT­Gipfel leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, indem er diesen Gruppen eine gemeinsame Plattform bietet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 77). Beim 5. Gipfel in Dresden im Dezember letz­ten Jahres wurde der Prozess eng mit der neuen IKT­Strategie verzahnt. In hochrangigen Arbeitsgruppen werden hierzu Projekte und Initiativen erarbeitet, die bis zum 6. IT­Gipfel Ende dieses Jahres auf den Weg gebracht werden sollen. Ein wichtiges Zukunfts the ma ist im IKT­Bereich das so genannte Cloud Com puting.

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Dabei werden Speicherkapazitäten, Rechner leis tung und Software kundenspezifisch über das Inter net bezogen. Es ermöglicht eine bedarfsgerechte und fle­xible Nutzung und Abrechnung der Leistungen. Die Bundesregierung hat hierzu gemeinsam mit Wirt­schaft und Wissenschaft das Aktionsprogramm Cloud Computing (vgl. Tabelle lfd. Nr. 78) gestartet.

Die notwendige Voraussetzung für neue Dienste wie Cloud Computing ist eine gut ausgebaute Breit­bandinfrastruktur. Die Bundesregierung hat den Aus­bau der Netze durch ihre Breitbandstrategie vorange­trieben und mit neuen Maßnahmen weiter be schleu­nigt.

141. Im Bereich der Telekommunikation treibt die Bun­desregierung den Ausbau einer innovationsfreundli­chen Infrastruktur voran. Mit einer Novel lie rung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird sie wettbe­werbskonforme Investitionen in neue hochleistungs­fähige Telekommunikationsnetze fördern (vgl. Ta bel­le lfd. Nr. 79). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird künftig als Regulierungsinstanz Unter nehmens koo­pe rationen beim Ausbau neuer Glas faser netze besser gerecht werden können. Um An reize für unterneh­merische Investitionen zu erhöhen, sollen zudem besondere Risiken beim Ausbau neuer Netze regula­torisch beachtet werden. Außerdem erhalten die Un ­ternehmen durch verlängerte Regulie rungs perio den und die Ermöglichung langfristiger Regulierungs­kon z epte mehr Planungssicherheit. Die Novelle er ­leichtert die gemeinsame Nutzung von Infra struk tu­ren durch mehrere Unternehmen. Dafür erhält die BNetzA die Befugnis, von den Unternehmen Infor ma­tionen über geeignete Infrastruktur einzuholen und sie interessierten Kreisen zur Verfügung zu stellen. Die TKG­Novelle wird außerdem dafür sorgen, dass der Datenschutz verbessert und die Souveränität des Verbrauchers z. B. durch transparentere Informa tions ­bereitstellung und einen erleichterten Anbie ter­wechsel gestärkt wird.

Forschung für Klima- und Ressourcenschutz

142. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklung gestartet (vgl. Tabelle lfd. Nr. 80) und wird darüber hinaus in diesem Jahr ein neues Ener­gie forschungsprogramm vorlegen (vgl. Tz 160).

Beim Übergang zu einer nachhaltigen Energie ver­sorgung setzt die Bundesregierung auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und den effizienten Umgang mit Energie. Dafür ist Forschung und Ent wick­lung in den Bereichen Klima, Energie und effiziente Verwendung der Ressourcen unabdingbar. So hat die Bundesregierung im November 2010 die Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 be schlossen, um mit Forschung und Innovation den Struktur wan­del von einer erdöl­ zu einer bio­basierten Industrie zu beschleunigen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 81).

143. Außerdem zeigt sie im Rahmen der Hightech­Strategie mit einer Reihe von Zukunftsprojekten bei­spielhaft mögliche Entwicklungspfade zu einer nach­haltigen Klimapolitik sowie Ressourcen­ und Energie­nutzung auf (vgl. Tabelle lfd. Nr. 83).

144. Mit dem Masterplan Umwelttechnologien setzt sich die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 dafür ein, die führende Rolle Deutschlands im Bereich der Um ­welttechnologien weiter zu festigen. Im vergange­nen Jahr haben die Arbeiten an einem Umwelt tech­nologie­Masterplan II begonnen. Mit dieser Initiative strebt die Bundesregierung an, Innovationsprozesse zu beschleunigen und Aktivitäten im Bereich der Umwelttechnologien besser miteinander zu verzah­nen, um ihre nationale und internationale Sicht bar­keit zu steigern.

Mobilität klimafreundlicher und energieeffizienter gestalten

145. Auch im Verkehrsbereich unterstützt die Bun des­regierung Forschung und Entwicklung sowie die Markt vorbereitung neuer Technologien, die zur Stei­gerung der Energieeffizienz und der Vermeidung von CO2­Emissionen beitragen. Die Elektrifizierung der Antriebe nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein. Elektromobilität kann künftig nicht nur einen Bei­trag zur Reduzierung von CO2­ und Schadstoff emis­sionen leisten; durch Verringerung der Abhängigkeit von Ölimporten trägt sie auch zur langfristigen Siche­rung der individuellen Mobilität der Bürger bei.

Auf Grundlage des Nationalen Entwicklungs plans Elektromobilität (vgl. JWB 2010, Tz 143) unterstützt die Bundesregierung Forschung und Entwicklung und setzt den Rahmen für eine schnelle Markt durch drin­

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gung mit Elektrofahrzeugen. Ziel ist, dass Deutsch­land zum Leitmarkt und Leitanbieter für die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität wird. Bis 2020 sollen eine Million Fahrzeuge mit Elek tro an trieb auf Deutschlands Straßen fahren.

Im Mai letzten Jahres verabschiedete der Bund ge meinsam mit der Industrie Eckpunkte für einen technologieoffenen und engagierten Ausbau der Elektromobilität in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) eingerichtet, in der Akteure aus Industrie, Wissen­schaft und Zivilgesellschaft Umsetzungsschritte für das Ziel erarbeiten, Deutschland als Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität zu etablieren.

146. Ende November des vergangenen Jahres hat die NPE der Bundesregierung einen Zwischenbericht mit ersten Vorschlägen vorgelegt. Darin bekräftigen In dus­trie und Politik auch ihr gemeinsames Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland auf die Straßen zu bringen. Diese Vorschläge sollen in einem weiteren Bericht im Frühjahr 2011 konkretisiert und ergänzt werden. Außerdem wird das Nationale Inno-vationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoff zellen-technologie (NIP) wie vereinbart fortgeführt. Die Bun­

desregierung wird zudem die Voraussetzungen schaf ­fen, den Anteil nachhaltig erzeugter Bio kom ponen­ten in Kraftstoffen weiter zu steigern. Sie beabsichtigt, zu prüfen, wie die Nutzung von Biokraftstoffen auf den Bahnverkehr und die Binnenschifffahrt weiter ausgedehnt werden kann.

147. Die Fortentwicklung der konkreten Effizienzziele für Neufahrzeuge ist ein zentraler Treiber für die beschleunigte Marktdurchdringung CO2­effizienter Fahrzeuge. Die Bundesregierung hat sich daher auf europäischer Ebene für eine ambitionierte Aus ge­staltung der CO2­Zielwerte für Neufahrzeuge auch über 2020 hinaus eingesetzt und begrüßt die bislang auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen.

I . Sichere, bezahlbare und klima-freundliche Energieversorgung gewährleisten

148. Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirt schaft­lichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahr­hunderts. Steigende Energiekosten infolge der welt­weit zunehmenden Nachfrage nach Energie, die He ­

Kasten 12: Das Energiekonzept: Ziele, Maßnahmen und Überwachung

Konkrete Ziele und Entwicklungspfade bis 2050:

3Die Treibhausgase sollen bis 2020 um 40 Prozent, bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 sinken.

3Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch soll bis 2050 von heute rund 10 auf 60 Prozent ansteigen.

3In der Stromerzeugung soll der Anteil der erneuerbaren Energien von rund 17 Prozent im Jahr 2010 auf 80 Prozent im Jahr 2050 wachsen.

3Der Primärenergieverbrauch gegenüber heute soll bis 2020 um 20 Prozent gesenkt und bis 2050 halbiert werden.

3Die jährliche Sanierungsquote im Gebäudebereich soll von derzeit ein auf zwei Prozent verdoppelt werden.

Neben Zielen enthält das Energiekonzept eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden können. In einem Sofortprogramm werden zehn besonders dringliche Maßnahmen bis Ende dieses Jahres umgesetzt. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis Ende 2012 darüber berich­ten. Die Maßnahmen des Sofortprogramms beziehen sich insbesondere auf den Ausbau der Offshore­Wind­energie und den Netzausbau.

Alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2013, wird die Bundesregierung in einem wissenschaftlich fundierten Monitoring den Stand der Umsetzung des Energiekonzepts überprüfen.

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51

Kasten 13: Der Energie- und Klimafonds

Für den Energie­ und Klimafonds gibt es zwei langfristig gesicherte Finanzierungsquellen:

1. Mit dem Auslaufen der zeitlich befristeten Kernbrennstoffsteuer (2011 bis 2016; vgl. Tabelle lfd. Nr. 6) zahlen die Kernkraftwerksbetreiber ab 2017 für jede aus der Laufzeitverlängerung in das Netz eingespeiste Mega watt­stunde einen Betrag von neun Euro. Dieser Betrag wird entsprechend der Entwicklung der Konsumgüter­ und Grundlaststrompreise angepasst. Bei konstanten Preisen werden auf diesem Weg über den gesamten Zeitraum der Laufzeitverlängerung rund 14 Milliarden Euro in den Fonds fließen. Im Wege der Vorauszahlung zahlen die Betreiber in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro und von 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro in den Fonds.

2. Die Mehreinnahmen aus der Versteigerung der CO2­Emissionszertifikate im Rahmen des europäischen Emis­sionshandels: Abhängig unter anderem von den Zertifikatspreisen werden dem Energie­ und Klimafonds dadurch darüber hinaus ab 2013 jährlich voraussichtlich über zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Die im Jahr 2011 insgesamt zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro werden nach dem aktuellem Wirtschaftsplan wie folgt verwendet:

3Einrichtung eines Energieeffizienzfonds: 90 Millionen Euro

3Erhöhung der Forschungsmittel im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz: 68 Millionen Euro

3Markteinführung für erneuerbare Energien: 40 Millionen Euro

3nationale Klimaschutzinitiative: 40 Millionen Euro

3internationaler Klima­ und Umweltschutz: 35 Millionen Euro

3klimaschonende Mobilität: 20 Millionen Euro

3internationale Energie­ und Rohstoffpartnerschaften: 7 Millionen Euro

Darüber hinaus sieht das Sondervermögen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3,76 Mil liar­den Euro vor, hiervon stehen allein 500 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2011 für das erfolgreiche CO2­Ge bäu de ­sanierungsprogramm zur Verfügung.

rausf orderungen des Klimawandels sowie die zu neh ­mende Abhängigkeit von Energieimporten erfordern, dass sich die heutigen Energie versorgungsstrukturen mittel­ bis langfristig grundlegend ändern.

Das Energiekonzept der Bundes regierung: Den Weg ins regenerative Zeitalter beschreiten

149. Mit dem Energiekonzept hat die Bundes regie rung Ende September letzten Jahres Leitlinien für eine um ­weltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energie ­versorgung verabschiedet und damit erstmals den Weg in das regenerative Zeitalter beschrieben (vgl. Kasten 12, vgl. Tabelle lfd. Nr. 85). Dabei geht es um die Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichen­den Gesamtstrategie.

Das Energiekonzept verbindet mehrere energie­politische Ziele: Es dient der Versorgungssicherheit, dem Klimaschutz und gleichzeitig dem Wachstum und der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutsch ­land. Die deutsche Volkswirtschaft soll bei wettbe werbs­f ähigen Energiekosten und hohem Wohl stands niveau international zu den Spitzen reitern in Punkto Ener gie­effizienz und Schonung der Umwelt gehören.

Das Energiekonzept basiert auf unabhängig er ­stellten wissenschaftlichen Szenarienrechnungen. Das zugrunde liegende Gutachten zeigt auf, wie die energie­ und klimapolitischen Ziele der Bundes regie­rung möglichst effizient erreicht werden können. Die wesentliche Botschaft ist, dass der Weg ins regenerati­ve Zeitalter nicht nur möglich und gangbar, sondern auch gesamtwirtschaftlich vorteilhaft ist.

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Um die energie­ und klimapolitischen Ziele zu erreichen, sind erhebliche zusätzliche Investitionen notwendig. Die Entwicklung neuer Technologien sowie der verstärkte Ausbau der Stromnetze und deren Integration in einen kostenorientierten euro­päischen Stromverbund sind ebenso erforderlich wie ein neues internationales Klimaschutzabkommen.

150. Das Energiekonzept enthält außerdem eine soli­de Grundlage, um die notwendigen Maßnahmen dauerhaft zu finanzieren. Hierzu hat die Bundes re gie ­rung die Einrichtung eines Energie­ und Klima fonds als Sondervermögen beschlossen (vgl. Kasten 13).

Erneuerbare Energien weiter ausbauen

151. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde in Deutschland maßgeblich durch die im Erneuerbare­Energien­Gesetz (EEG) verankerte Investitions sicher­heit gefördert. Gegen den allgemeinen wirtschaftli­chen Trend stiegen die Investitionen in diesem Sektor im Jahr 2009 erheblich. Gleiches gilt auch für die der Branche direkt und indirekt zuzurechnende Beschäf ti­gung. Aktuelle Studien zeigen dabei, dass die Be schäf­tigungswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Ener­gien zwar durch negative Beschäftigungswirkungen (in Folge von höheren Stromkosten oder durch die Verdrängung konventioneller Energieerzeugung) deutlich verringert wurden, gleichwohl aber insge­samt positiv waren.

In Zukunft sollen sich die erneuerbaren Energien zu einer tragenden Säule der Energieversorgung und zu einem Treiber für Innovation und die Moder nisie­rung der Energieinfrastruktur entwickeln. Von beson­derer Bedeutung ist die Windenergie, insbesondere im Offshore­Bereich. Die Kreditanstalt für Wieder auf­bau (KfW) wird in diesem Jahr ein Sonderkredit pro­gramm zur Finanzierung von Offshore­Windparks auf den Weg bringen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 86), das auch für Stadtwerke zugänglich ist. Daneben wird die Bundesregierung die Genehmigungspraxis für Offshore­Windparks weiterentwickeln und die recht­lichen Voraussetzungen für eine rechtzeitige und gebündelte Netzanbindung schaffen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 97). Darüber hinaus werden weitere flankierende Maßnahmen zum raschen Ausbau der Offshore­Windenergie geprüft.

152. Gestützt auf den derzeit erarbeiteten EEG­Erfah­rungsbericht wird die Bundesregierung das EEG zum 1. Januar des nächsten Jahres novellieren. Die Novelle soll den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Zugleich sollen der Innovationsdruck erhöht und weitere Kostensenkungen erzielt werden. Hierzu werden die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen in allen Sparten der erneuer­baren Energien überprüft und ggf. angepasst. Beson­dere Bedeutung hat dabei die Heranführung der er ­neuerbaren Energien an den Markt und ihre bedarfs­gerechte Erzeugung. Denn auch bei einem steigen­den Anteil der erneuerbaren Energien sollen die Strom­preise für die Verbraucher bezahlbar bleiben.

Energieeffizienz steigern

153. Energieeffizienz ist die wirksamste Stellschraube bei der Erreichung der Klimaschutzziele. Die Bundes­regierung will den Markt für Energiedienstleistungen weiterentwickeln und die Rolle des Verbrauchers stärken (vgl. Tabelle lfd. Nr. 87). Aus dem neu einge­richteten Energie­ und Klimafonds fließen in diesem Jahr 90 Millionen Euro in einen Energieeffizienzfonds (vgl. Tabelle lfd. Nr. 88). Neben der Bereitstellung von Verbraucherinformationen sollen daraus Anstöße zu Produktinnovationen oder zur Markteinführung ener­gieeffizienter Querschnittstechnologien im Un ter­nehmensbereich gegeben werden. Die Ein füh rung von Energiemanagementsystemen in der Indus trie soll zudem helfen, die Effizienzpotenziale in der Industrie zu nutzen.

154. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40 Pro­zent des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2­Emissionen. Die energetische Sanie­rung, insbesondere bei Bestandsgebäuden, bietet die größten Potenziale zur Energie­ und CO2­Ein sparung.

Die Bundesregierung wird deshalb eine Moder ni­sierungsoffensive für Gebäude starten. Für Neubau ten soll im Rahmen der Novellierung der Energie ein spar­verordnung 2012 das Niveau klimaneutrales Gebäude bis 2020 eingeführt werden. Für Bestandsbauten erar­beitet die Bundesregierung einen langfristigen Sanie­rungsfahrplan, wobei das geltende Wirtschaft lich keits­gebot bestehen bleibt.

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53

Die Bundesregierung wird bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands im Rahmen der wirt­schaftlichen Vertretbarkeit bisherige Instru men te weiterentwickeln und stellt wirtschaftliche Anreize in den Mittelpunkt ihrer Politik. Das CO2­Gebäude­sanierungsprogramm wird in 2011 fortgeführt und mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds aufgestockt.

Weiterhin wird das Marktanreizprogramm für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme erzeu­gung in Gebäuden mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen fortgeführt. Darüber hinaus soll ein neues Förderprogramm Energetische Städtebau sanie-rung bei der KfW aufgelegt werden.

Konventionelle Energieträger und Kernenergie als Brücke ins regenerative Zeitalter nutzen

155. Noch produzieren Kohle­ und Gaskraftwerke sowie die Kernenergie über 80 Prozent unseres Stroms. Der notwendige Umbau der Stromversorgung hin zum erneuerbaren Zeitalter mit der Perspektive 2050 wird diesen traditionellen Energiemix deutlich ver­ändern. Fossile Energieträger und Kernenergie wer­den eine andere Rolle übernehmen müssen. Im Hin­blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen wir einen deutlich flexibleren Kraft werks­park. Für das Ziel einer Minderung der Treibhaus gas­emissionen um mindestens 80 Prozent bis 2050 will die Bundesregierung auch die Abscheidung und Spei­cherung von CO2 (CCS) als Option erproben. Dies ist vor allem für energieintensive Industriezweige mit hohen prozessbedingten CO2­Emissionen (z. B. Stahl, Kalk, Zement, Chemische Industrie, Raffinerien) sowie für fossile Kraftwerke (Braun­ und Steinkohle) lang­fristig von Bedeutung. Mit dem CCS­Gesetz soll ein Rechtsrahmen zur Erprobung der Technologien auf ihre wirtschaftliche, technische und umweltverträg­liche Machbarkeit geschaffen werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 92).

156. Die subventionierte Förderung heimischer Stein­kohle wird in Übereinstimmung mit dem nationalen Steinkohlekompromiss Ende 2018 endgültig beendet, nachdem es der Bundesregierung nach intensiven Verhandlungen auf EU­Ebene gelungen ist, das deut­sche Auslaufkonzept beihilferechtlich abzusichern. Die Bundesregierung hat zudem im November letz­

ten Jahres beschlossen, die so genannte Revisions­klau sel im Steinkohlefinanzierungsgesetz zu streichen, da eine Revision des Auslaufbeschlusses EU­rechtlich nicht möglich ist.

157. Eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke hilft, die Klima schutz­ziele möglichst effizient zu erreichen. Sie erleichtert den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien, insbesondere durch strompreisdämpfende Wirkun­gen und eine Absenkung der energiebedingten Treib­hausgasemissionen. Mit der 11. Atomgesetznovelle sind die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke deshalb um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert worden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 93). Mit der Abschöpfung zusätzlicher Gewinne aus der Laufzeitverlängerung können erneuerbare Energien und Energieeffizienz gefördert sowie weitere Forschung in diesen Berei­chen finanziert werden (vgl. Kasten 13 und Tabelle lfd. Nr. 6).

158. Unabhängig davon werden die Regelungen über die Sicherheitsanforderungen an die deutschen Kern­kraftwerke erweitert und auf höchstem Niveau fort­geschrieben. Im Atomgesetz (AtG) ist deshalb eine zusätzliche Sicherheitsstufe verankert worden, wo ­nach der Sicherheitszustand von Kernkraftwerken permanent entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik verbessert wer­den muss. Zu einer nachhaltigen und zuverlässigen Energieversorgung gehört auch, möglichst bald für eine verlässliche und sichere Endlagerung der radio­aktiven Abfälle aus der Kernenergienutzung zu sor­gen. Deshalb hat die Bundesregierung seit Oktober letzten Jahres die Erkundung des Salzstockes Gorleben als Endlagerstandort ergebnisoffen wieder aufge­nommen. Bis Ende 2012 sollen alle bisherigen Ergeb­nisse über den Salzstock zusammengetragen und in einer vorläufigen Sicherheitsanalyse bewertet wer­den. Anschließend sollen die Ergebnisse einer inter­nationalen Expertenprüfung unterzogen werden. Darauf aufbauend will die Bundesregierung die Erkun­dung zielgerichtet abschließen.

Stromnetze ausbauen

159. Ein modernes und leistungsfähiges Stromnetz ist die entscheidende Voraussetzung für eine zuverlässi­ge Stromversorgung mit weiter wachsendem Anteil

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erneuerbarer Energien und für den Stromaustausch in Europa. Ein zentraler Baustein des Energie kon zepts ist daher der Aus­ und Umbau der Stromnetze und ­speicher, der rasch und umfassend erfolgen muss.

Zentraler Impulsgeber für die Beschleunigung des Netzausbaus wird künftig die Netzplattform Zukunfts -fähige Netze sein, auf der sich die wichtigsten Interes­senträger über Fragen des Netzausbaus austauschen und gemeinsam Lösungen entwickeln (vgl. Tabelle lfd. Nr. 94). Eine Überprüfung des Regulie rungs rah­mens soll sicherstellen, dass ausreichend wirtschaftli­che Anreize zum Aus­ und Umbau der Netzinfra struk­tur bestehen. Für eine langfristig angelegte Netzaus­bauperspektive wird die Bundes regie rung 2011 ein Konzept für ein Zielnetz 2050 entwickeln. Angestrebt wird darüber hinaus eine Beschleunigung der Pla­nungs­ und Genehmigungsverfahren beim Netz aus­bau, bei der Bundesländer und Bürger angemessen eingebunden werden. Die Erarbeitung von Muster pla­ nungsleitlinien soll eine einheitliche Rechts an wen ­dung der Planungs­ und Genehmigungsbehörden der Länder gewährleisten. Außerdem sollen die Netz­betreiber durch einen bundesweiten Netz entwick­lungsplan eine kohärente Netzausbauplanung ermög­lichen. Zur Erhöhung der Akzeptanz des Netzausbaus soll die Bevölkerung über die Hintergründe des Lei­tungsausbaus besser informiert werden (vgl. Tabelle lfd. Nr. 95).

Neue Energietechnologien entwickeln

160. Der erfolgreiche Übergang ins Zeitalter der er ­neuerbaren Energien verlangt eine tief greifende Mo ­der nisierung der Energieversorgung. Voraus setz ung dafür sind zukunftsweisende technologische Inno va­tionen. Um ihre Marktdurchdringung zu be schleu ni­gen, müssen verfügbare innovative Energie techno­logien kostengünstiger werden; zugleich müssen die Investitionen zur Erforschung und Entwicklung neuer, effizienter Energietechnologien weiter steigen. Eine wichtige Maßnahme im Energiekonzept der Bundes­regierung ist daher der Ausbau der Energieforschung.

Die Bundesregierung wird in diesem Jahr ein neues, umfassendes Energieforschungsprogramm für die Zeit bis 2020 vorlegen. Schwerpunkte darin werden sein: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicher und Netztechnik sowie die Inte gra­

tion der erneuerbaren Energien und das Zusammen­wirken von Energietechnologien (vgl. Tabelle lfd. Nr. 102). Der Bund stellt für die genannten Bereiche zusätzliche Mittel aus dem Energie- und Klimafonds bereit (vgl. Kasten 13).

In einem ersten Schritt werden in ausgewählten, für die künftige Energieversorgung Deutschlands wichtigen Feldern gemeinsame Energieforschungs­initiativen entwickelt. Dazu gehören die Themen­gebiete Netze, Energiespeicher sowie Solares Bauen – Energieeffiziente Stadt.

Europäische Energiepolitik aktiv gestalten

161. Eine ambitionierte europäische Energiepolitik ist die Grundvoraussetzung, um die nationalen Ener gie­ziele zu erreichen. Im November 2010 hat die Euro­päi sche Kommission mit der Energiestrategie 2011 bis 2020 und dem Energieinfrastrukturpaket 2020/2030 Vorschläge für die künftige Richtung der europäi­schen Energiepolitik vorgelegt. Die Einbettung in die langfristige Perspektive folgt 2011 mit der Energie-Roadmap 2050.

162. Aus Sicht der Bundesregierung ist der europawei­te Ausbau der Energieinfrastrukturen (Inter konnek­toren für Strom und Gas) wesentlich für die weitere Integration der Energiemärkte innerhalb der Euro­päischen Union. Die Entscheidung über den Ausbau und die Finanzierung der Energieinfrastrukturen sollte allerdings weiterhin marktgetrieben durch die Unternehmen erfolgen. Aufgabe der Politik ist es, durch angemessene rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen ausreichende Investi tions an­reize für Unternehmen zu setzen. Die derzeit von der Bundesregierung vorbereitete Umsetzung des Dritten Binnenmarktpakets Strom/Gas ist ein wichtiger Schritt für die weitere Integration der Energiemärkte (vgl. Tabelle lfd. Nr. 103).

Klimaschutz international vorantreiben

163. Der Klimaschutz ist weltweit eine herausragende umwelt­ und auch wirtschaftspolitische Heraus for de­rung unserer Zeit. Er ist Voraussetzung für eine lang­fristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ihren

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Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf maxi­mal zwei Grad Celsius zu leisten. Sie hat dieses Ziel im Energiekonzept konkretisiert und zugleich substan­zielle Maßnahmen zu dessen Erreichung dargestellt (vgl. Kasten 12). Wo immer möglich, sollen marktba­sierte Instrumente genutzt werden.

Der Übergang zu einer modernen, CO2­armen und sicheren Energieversorgung lässt sich nur gemein­sam im europäischen und internationalen Kontext lösen. Bei den Verhandlungen über ein umfassendes und rechtsverbindliches internationales Klima schutz­abkommen für die Zeit nach dem Jahr 2012 strebt die Bundesregierung deshalb eine faire Lastenteilung an, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktionsverlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert.

164. Die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún, Mexiko, hat im Dezember letzten Jahres ein Paket von Entscheidungen verabschiedet. Es legt das Fundament für die weiteren Verhandlungen, die da ­rauf zielen, ein umfassendes und rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen zu erreichen. Damit hat die Weltgemeinschaft ein Jahr nach dem erfolglosen Klimagipfel in Kopenhagen ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. So wurde etwa das Ziel, den welt­weiten Temperaturanstieg möglichst auf zwei Grad zu begrenzen, in Cancún erstmals offiziell anerkannt. Die Entscheidungen der Klimakonferenz adressieren ferner die Maßnahmen, die Industrie­ und Entwick­lungsländer zur Minderung der Treibhausgas emis sio­nen ergriffen haben und enthalten darüber hinaus Verabredungen zur Überprüfung und zur Trans pa renz von Klimaschutzmaßnahmen, sowie zur Errichtung eines globalen Klimafonds (Green Climate Fund). Sie betreffen außerdem Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Waldschutz, zur Technologiekooperation und zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern. Auch haben die Industrie­länder zugesagt, unter bestimmten Bedingungen für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren, die im Jahr 2020 den Betrag von 100 Milliarden US­Dollar pro Jahr erreichen sollen.

165. Die Bundesregierung hat ihr Engagement für den Klimaschutz in Entwicklungsländern in den letz­ten Jahren systematisch ausgebaut. Innerhalb von

knapp fünf Jahren konnten die Investitionen in die­sem Bereich auf jährlich rund eine Milliarde Euro auf­gestockt und damit nahezu verdoppelt werden. Ein Teil dieser Finanzmittel stammt aus den Einnahmen der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland.

166. Die Bundesregierung sieht Klimaschutz als Wett­bewerbsmotor für neue Technologien (vgl. Tz 142 und 145). Aus einem technologischen Vorsprung und höhe­rer Effizienz können sich für deutsche Un ter neh men Wettbewerbsvorteile ergeben. Zugleich dürfen jedoch nationale Klimaschutzmaßnahmen nicht zu unzu­mutbaren Nachteilen für deutsche Unter neh men im internationalen Wettbewerb führen. Das gilt etwa im Hinblick auf Anforderungen an energieintensive Bran­chen, die in einem besonders starken internationalen Wettbewerb stehen. Die Bundes re gie rung wird der besonderen Wettbewerbssituation dieser Branchen, z. B. im Rahmen des europäischen Emissionshandels weiterhin Rechnung tragen. Dies wird so lange erfor­derlich sein, wie die wichtigen internationalen Wett­bewerber nicht vergleichbaren Anforderungen unter­liegen. Umso mehr zielen die Bemühungen der Bundesregierung darauf ab, Schritt für Schritt durch Vereinbarungen im internationalen Klima schutz­bereich funktionierende Kohlenstoff märkte zu schaf­fen, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für einen wirksamen Klimaschutz zu schaffen.

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II . Projektion der Bundesregierung für Deutschland

Aufschwung setzt sich fort

167. Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland der größte Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts seit der Wiedervereinigung erzielt. Die bereits im Frühjahr 2009 begonnene Erholung nach dem schockartigen konjunkturellen Einbruch im Winter­halb jahr 2008/2009 gewann im Jahr 2010 erheblich an Fahrt. Zum Jahresende hin ließ die Dynamik etwas nach, trotzdem lag das Wachstum der deutschen Wirtschaft im zweiten Halbjahr merklich über dem des Produktionspotenzials. Insgesamt wurde die posi­tive Entwicklung im Jahre 2010 von der Bundes regie­rung wie auch von anderen Prognostikern zu Beginn des Jahres unterschätzt (siehe Kasten 14). Die Unter­nehmen haben mit Anpassungen des Produktions­prozesses flexibel auf die Krise reagiert. Arbeit neh mer und Gewerkschaften haben verantwortungsbewuss­te Arbeitszeitregelungen zur Beschäfti gungs siche­rung mitgestaltet und regen Gebrauch davon ge ­macht. Konsumenten haben zuversichtlich gehan­delt. Der Staat hat mit Stabilisierungsmaßnahmen

diese positive Entwicklung deutlich flankiert. Alle gemeinsam haben so den schnellen Aufschwung ermöglicht. Die Zusammensetzung des Wachstums war ausgewogen. Der vornehmlich außenwirtschaft­lich induzierten Krise im Winter 2008/2009 folgte ein typisches Aufschwungsmuster: Angestoßen von auß­enwirtschaftlichen Impulsen wurde der Auf schwung zunehmend von der Binnenwirtschaft getragen.

Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahres pro­jektion 2011 eine Fortsetzung des Aufschwungs mit einer Zuwachsrate des preisbereinigten Bruttoin lands ­produkts von 2,3 Prozent. Die deutsche Wirtschaft wächst damit spürbar stärker als der Durchschnitt der Eurozone. Gleichwohl dürfte die Wachstums dy na mik insgesamt etwas geringer als im vergangenen Jahr ausfallen. Diese Einschätzung teilt auch der Rat (JG Tz 89 ff.). Die außenwirtschaftlichen Impulse werden im laufenden Jahr schwächer sein als noch vor Jahres frist. Auch wird sich der krisenbedingte Nachholprozess verlangsamen, da sich die Kapazitätsauslastung be ­reits wieder ihrem langfristigen Durchschnitt nähert.

Schaubild 7: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland (preisbereinigt)

Verlauf vierteljährlich, in Preisen des Vorjahres, saison- und kalenderbereinigt Jahresdurchschnitte, in Preisen des Vorjahres; Veränderungen gegenüber Vorjahr in Prozent

Veränderungen in Prozent, saison- und kalenderbereinigt

Quelle: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts bis 3. Quartal 2010, Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj.

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Proz

ent

Veränderungen gegenüber dem Vorquartal

3,4

2,7

1,0

-4,7

3,6

2,3

98

100

102

104

106

108

110

Inde

x (2

005=

100)

-4

-2

0

2

4

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57

Übersicht 3: Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1

2009 2010

Jahres-projektion

2011VeränderunggegenüberdemVorjahrin%

Entstehung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) BIP (preisbereinigt) -4,7 3,6 2,3 Erwerbstätige (im Inland) 0,0 0,5 0,8 BIP je Erwerbstätigen ­4,7 3,1 1,5 BIP je Erwerbstätigenstunde ­2,2 1,0 0,9 Erwerbslosenquote in % nach VGR 2 7,4 6,8 6,0 Arbeitslosenquote in % (Abgrenzung der BA) 2 8,2 7,7 7,0 Verwendung des BIP in jeweiligen Preisen Konsumausgaben Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck ­0,2 2,4 3,4 Staat 5,0 3,0 1,9 Bruttoanlageinvestitionen ­10,3 5,3 4,4 Vorratsveränderungen u.a. (Mrd. EURO) -27,3 -4,6 -3,7 Inlandsnachfrage ­1,9 4,1 3,3 Außenbeitrag (Mrd. EURO) 118,5 126,2 129,0 (in % des BIP) 4,9 5,1 5,0 Bruttoinlandsprodukt (nominal) -3,4 4,2 3,3Verwendung des BIP preisbereinigt Konsumausgaben Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck ­0,2 0,5 1,6 Staat 2,9 2,2 1,0 Bruttoanlageinvestitionen ­10,1 5,5 4,3 Ausrüstungen ­22,6 9,4 8,0 Bauten ­1,5 2,8 1,7 Sonstige Anlagen 5,6 6,4 4,8 Vorratsveränderung u.a. (BIP-Wachstumsbeitrag) 3 -0,3 0,8 0,0 Inlandsnachfrage ­1,9 2,6 2,0 Exporte ­14,3 14,2 6,5 Importe ­9,4 13,0 6,4 Außenbeitrag (BIP-Wachstumsbeitrag) 3 -2,9 1,1 0,4 Bruttoinlandsprodukt (real) -4,7 3,6 2,3Preisentwicklung (2000 = 100) Konsumausgaben der privaten Haushalte 4 0,1 1,8 1,7 Inlandsnachfrage 0,0 1,4 1,3 Bruttoinlandsprodukt 5 1,4 0,6 1,0

Verteilung des Bruttonationaleinkommens (BNE) (Inländerkonzept)

Arbeitnehmerentgelte 0,2 2,6 3,1 Unternehmens­ und Vermögenseinkommen ­12,6 13,2 4,7 Volkseinkommen ­4,2 6,0 3,6 Bruttonationaleinkommen ­3,6 4,0 3,3 nachrichtlich (Inländerkonzept): Arbeitnehmer ­0,1 0,5 0,8 Bruttolöhne und ­gehälter insgesamt ­0,2 2,7 2,9 je Arbeitnehmer ­0,2 2,2 2,1 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte ­1,0 2,6 3,4 Sparquote in % 6 11,1 11,4 11,3

1 Bis 2010 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: 12. Januar 2011;2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen; 3 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP;4 Verbraucherpreisindex; Veränderung gegenüber Vorjahr: 2009: 0,4 %; 2010: 1,1 %; 2011: 1,8 %; 5 Lohnstückkosten je Arbeitnehmer; Veränderung gegenüber Vorjahr: 2009: 5,2 %; 2010: ­1,0 %; 2011: 0,8 %; 6 Sparen in % des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschl. betrieblicher Versorgungsansprüche.

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58 II.ProjektionderBundesregierungfürDeutschland

Die Binnennachfrage wird dagegen kräftig zur gesamt­wirtschaftlichen Aktivität beitragen. Während das vergangene Jahrzehnt durch einen sehr moderaten Anstieg der privaten Konsumausgaben gekennzeich­net war, wird sich in diesem Jahr der private Konsum weiter zu einer stabilen Säule des Wachstums entwi­ckeln. Daneben stützen die Investitionen im laufen­den Jahr spürbar das Wachstum. Der von der Bundes­regierung eingeleitete Ausstieg aus den Stimulie­rungs maßnahmen der Krisenzeit dürfte die Investi­tionsnachfrage am Jahresanfang vorübergehend etwas dämpfen. Die Produktivitäts­ und Lohnstück­kostensituation der Unternehmen wird sich weiter normalisieren.

168. Die Jahresprojektion 2011 basiert auf folgenden Annahmen:

3Das Wachstum der Weltwirtschaft liegt in Anleh­nung an Prognosen internationaler Organisationen preisbereinigt bei rund 4 Prozent. Das Welthandels­volumen dürfte voraussichtlich um rund 7 Prozent expandieren.

3Als technische Annahmen werden für den Ölpreis und die Wechselkurse im Projektionszeitraum wie üblich die jeweiligen Durchschnitte der letzten Wo ­chen vor der Prognoseerstellung gesetzt. Der Pro jek­tion liegen damit ein im Vergleich zum Vorjahr um rund 18 Prozent höherer jahresdurchschnittlicher Ölpreis von rund 94 US­Dollar je Barrel der Sorte Brent und ein um 0,8 Prozent niedrigerer Kurs des Euro von etwa 1,32 US­Dollar zugrunde. Ebenfalls als technische Annahme wird der Zinssatz für Hauptrefinan zie rungs ­geschäfte der Europäischen Zentralbank bei 1 Prozent bis zum Ende des Projektionszeitraums belassen.

3Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung bleibt preisbereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachses.

3Der Finanzsektor bleibt stabil.

3Alle bis zum Abschluss des Jahres wirtschafts be­richts beschlossenen wirtschafts­ und finanzpoliti­schen Maßnahmen (siehe Anhang) sind in der Projek­tion berücksichtigt.

169. Chancen auf eine günstigere Entwicklung liegen vor allem im Bereich der Binnenwirtschaft. Selbst­verstärkende Effekte können die Wachstumsdynamik noch weiter erhöhen. Aber auch die weltwirtschaftli­che Aktivität könnte deutlich kräftiger ausfallen als unterstellt und die Nachfrage nach deutschen Pro­dukten zusätzlich erhöhen. Vom außenwirtschaftli­chen Umfeld gehen aber auch Risiken aus. So würde beispielsweise eine weitere erhebliche Verteuerung oder eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Roh stof­fen bremsend auf die gesamtwirtschaftliche Entwick­lung wirken. Ein weiteres Risiko stellt die noch nicht ausgestandene Schuldenkrise in einigen Ländern der Eurozone dar, die zu Verwerfungen führen könnte. Die weltweit expansive Geldpolitik erhöht die Liqui­dität und damit auch das Potenzial für Blasen bildun­gen sowie unerwünschte überschießende Kapital be­wegungen. Durch Unterschiede im Expansionsgrad der Geldpolitik bzw. direkte währungspolitische Interventionen steigt die Gefahr von internationalen Wettbewerbsverzerrungen. Insgesamt scheinen Chancen und Risiken ausgewogen.

Weltwirtschaft in ruhigerer Gangart

170. Nach dem stärksten Einbruch seit dem Zweiten Weltkrieg – ausgelöst durch die Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten – hat sich die globale Wirt­schaftsleistung im Jahr 2010 rasant erholt. Maß geb lich für den Aufholprozess war die rasche Wieder be le­bung des Welthandels, der im Winterhalbjahr 2008/ 2009 kollabiert war. Die Erholung wurde be günstigt durch international gleich ausgerichtete geld­ und fiskalpolitische Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte und Stimulierung der Konjunktur unter Vermeidung protektionistischer Tendenzen. Im Prog­nosezeitraum wird das Wachstum voraussichtlich sowohl in den Industrieländern als auch in den Schwel ­lenländern etwas schwächer ausfallen. Obgleich die Grunddynamik in den Schwellenländern weiterhin hoch ist, laufen weltweit die krisenbedingten Nach­holprozesse aus. Zudem hat die Wirtschaftspolitik bereits vielerorts ihren als Reaktion auf die Krise stark expansiven Kurs zurück genommen. In den Vereinig­ten Staaten und Japan steht eine notwendige Konso­lidierung des privaten und öffentlichen Sektors an. Dies gilt in noch ausgeprägterem Maße auch für eini­ge europäische Länder.

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59

171. Die Bundesregierung teilt weitgehend die Ein­schätzung des Rates bezüglich der weltwirtschaftli­chen Rahmenbedingungen (JG Tz 45 ff.). Die insge­samt positive weltwirtschaftliche Entwicklung erfolgt zwischen und innerhalb der verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die Schwel ­lenländer und insbesondere die asiatischen Volks wirt ­schaften wie China waren von der weltweiten Rezes­sion weniger stark betroffen. Entsprechend befand sich China in einer günstigen Ausgangsposition und zeigte laut Internationalem Währungsfonds im Jahr 2010 ein starkes Wachstum in Höhe von 10,5 Prozent, so dass hier eher die Gefahr einer Überhitzung besteht. Obwohl die chinesische Wirtschaft nur etwa 14 Pro­zent der globalen Wirtschaftsleistung erzeugt, trägt sie damit knapp 30 Prozent zum globalen Wirt schafts­wachstum bei. In China ist das Expansionstempo wei­ter sehr hoch, obwohl die staatlichen Ausgaben pro­gramme zurückgeführt werden und die Geldpolitik zunehmend auf einen dämpfenden Kurs einschwenkt. Die Teuerung beschleunigt sich. Im Jahr 2011 dürfte die restriktivere Geldpolitik die Zunahme der Wirt­schaftsleistung in China bremsen. Auch in den übri­gen asiatischen Schwellenländern wird nicht zuletzt infolge der schwächeren Dynamik im Haupt absatz­land China mit einem flacheren Konjunkturpfad gerechnet. Der robuste Aufschwung in Lateinamerika

wurde durch steigende Rohstoffpreise gestützt. Eine zunehmend restriktive Geldpolitik sowie die Schwä­chung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit infolge der kapitalmarktbedingten realen Aufwertung der Währungen dürften die Expansionsgeschwindigkeit dort verringern. Gestützt durch steigende Ölpreise erholt sich die russische Wirtschaft, wenngleich eher langsam. Insgesamt wird sich die seit den neunziger Jahren sichtbare tendenzielle Abkopplung des Trend­Wachstums in den Schwellenländern von den Indus­trie ländern fortsetzen (vgl. Schaubild 8).

172. Die strukturellen Probleme in den Verei nig ten Staaten, insbesondere die hohe private und öffent­liche Verschuldung sowie die anhaltende Krise am Arbeitsmarkt und im Immobiliensektor, wirken wei­terhin belastend. Die Anstrengungen der privaten Haushalte, ihre Verschuldung zurückzuführen, dämp­fen die Entwicklung der Konsumausgaben. In Japan könnte die Ausweitung der Exporte durch einen star­ken Außenwert des Yen und ein schwächeres außen­wirtschaftliches Umfeld gebremst werden. Zudem wirken die ungünstige Arbeitsmarktentwicklung und die nach wie vor bestehende Deflation dämpfend auf die gesamtwirtschaftliche Aktivität der japani­schen Volkswirtschaft.

Schaubild 8: Trend-Wachstum in Industrie- und Schwellenländern

0

1

2

3

4

5

6

7

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Proz

ent

Schwellenländer Industrieländer

Quelle: Internationaler Währungsfonds; eigene Berechnungen

Page 61: Allgemeine Wirtschaftspolitik

60 II.ProjektionderBundesregierungfürDeutschland

173. In den Ländern des Euroraums dürfte die Hete ro­genität zwischen den Mitgliedstaaten groß bleiben. Während sich die schwungvolle Erholung im nördli­chen Europa voraussichtlich fortsetzen wird, ist für die südlichen Länder des Währungsgebiets von einer schleppenden Konjunktur auszugehen. Die notwen­digen Konsolidierungsmaßnahmen sowie die anhal­tenden strukturellen Probleme dämpfen dort die Aussichten. Im weiteren Verlauf des Jahres 2011 wird sich die Expansion der Wirtschaft im Euroraum leicht beschleunigen. Die Erholung der Exporte in andere Regionen wird auch eine Intensivierung der privaten Investitionstätigkeit im Jahr 2011 nach sich ziehen. Allerdings werden die Unterschiede zwischen den Ländern des Euroraums erheblich bleiben. Jedoch dürften sich im Jahr 2011 die unterschiedlichen Ge ­schwindigkeiten der Wirtschaftsentwicklung im Euroraum etwas annähern. Die Wirtschaftsleistung des Euroraums insgesamt wird im Jahr 2011 voraus­sichtlich etwas weniger stark zunehmen als im Jahr 2010.

Importe dynamisch – Exporte stabil

174. Die Exporte aus Deutschland haben im Zuge des starken weltwirtschaftlichen Aufschwungs im ver­gangenen Jahr deutlich zugenommen und werden in diesem Jahr ihr Vorkrisenniveau wieder erreichen. Das weltwirtschaftliche Umfeld bleibt für die deut­sche Wirtschaft günstig, auch wenn sich das Expan­sionstempo im Jahr 2011 verlangsamen dürfte. Die deutschen Absatzmärkte werden in diesem Jahr eben­falls mit verhaltenerem Tempo zunehmen.

Mit Blick auf die jüngsten Umfrageergebnisse zeichnet sich bereits seit Sommer 2010 eine ruhigere Gangart der Außenhandelstätigkeit ab. Gleichwohl signalisieren die ifo­Exporterwartungen des Verar­beitenden Gewerbes weiterhin günstige Export per s­pektiven. Die Auftragseingänge des Verarbeitenden Gewerbes aus dem Ausland sind ebenfalls gedämpft aufwärts gerichtet. Aufgrund der sehr flexiblen Perso­nal­ und Kapazitätsanpassung während der Krise kön­nen die deutschen Unternehmen die Auslastung ihrer Kapazitäten unmittelbar der wieder anziehenden Nachfrage anpassen. Viele von ihnen sind zudem auf den Export von Vorleistungs­ und Investitionsgütern spezialisiert. Diese Waren werden im Aufholprozess

der Schwellenländer verstärkt nachgefragt. Die Expor te sind daher weniger wechselkurs­ und preis­abhängig.

In diesem Jahr werden daher die Exporte aus Deutschland voraussichtlich um real 6,5 Prozent zu ­nehmen. Dabei wird sich per Saldo das Preisver hält­nis von exportierten zu importierten Waren und Dienst leistungen (Terms of Trade) im Jahr 2011 um ­0,7 Prozent leicht verschlechtern. So verteuern sich Energie­ und Industrierohstoffe. Die Ausfuhrpreise ziehen weniger kräftig an. Viele Exporteure können die gestiegenen Preise für importierte Vor leistungs­güter zwar weitergeben, wenngleich nicht vollstän­dig. Da der bisher zu beobachtende Nachholprozess bei den Exporten langsam ausläuft, dürfte sich insbe­sondere der Anstieg der Importe von Vorleistungs­gütern verringern. Kräftige Impulse kommen dage­gen von der Binnennachfrage, die auch eine deutli­che Zunahme der Importe von Ausrüstungs­ und Konsumgütern bewirkt. Insgesamt wird die positive Entwicklung der Exporte und der Inlandsnachfrage eine Zunahme auch der Waren­ und Dienstleistungs­importe um real 6,4 Prozent im Jahr 2011 nach sich ziehen. Für das Jahr 2011 ergibt sich ein leicht positi­ver Wachstumsbeitrag der realen Nettoexporte in Höhe von 0,4 Prozentpunkten. Dieser ist deutlich gerin­ger als in den Jahren des weltweiten Wirt schafts auf­schwungs zwischen 2004 und 2007.

Rege Investitionsaktivität

175. Vor dem Hintergrund der dynamischen Ent wick­lung der deutschen Exporte haben die Unternehmen ihre Kapazitätsauslastung im Jahr 2010 stark erhöhen können. Die Ausrüstungsinvestitionen haben im ver­gangenen Jahr deutlich zugenommen. Dabei gewinnt laut DIHK­Umfrage das Erweiterungs­ und Umwelt­schutzmotiv an Gewicht. Da die im ersten Konjunk tur­programm eingeführten verbesserten Abschrei bungs­bedingungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter bis zum Jahresende 2010 befristet waren, dürften die Aus ­rüstungsinvestitionen aufgrund des Vor zieh effektes zu Beginn des Jahres vorübergehend schwächer aus­fallen. Die kurzfristigen Indikatoren deuten jedoch auf eine weiterhin günstige Grunddynamik hin. Die ifo­Kapazitätsauslastung hat ihren langjährigen Durch schnitt annähernd wieder erreicht. Die Finan­

Page 62: Allgemeine Wirtschaftspolitik

61

zierungsbedingungen haben sich laut Umfragen deut lich verbessert. Mit der Entspannung an den Finanzmärkten stellt sich die Außenfinanzie rungs­situation der Unternehmen besser dar. Insbesondere das Zinsniveau ist nach wie vor historisch niedrig. Die für die Innenfinanzierung wesentlichen Gewinn­perspektiven der Unternehmen haben sich ebenfalls deutlich aufgehellt. Diese Tendenz setzt sich fort und erleichtert damit die Außenfinanzierung weiter. Das Investitionsklima bleibt insgesamt günstig, wenn auch die Weltkonjunktur an Fahrt verliert und sich daher die Absatzaussichten etwas eintrüben. Insge samt dürf­ten die Ausrüstungsinvestitionen um 8,0 Pro zent zu ­nehmen.

176. Die realen Bauinvestitionen haben im vergange­nen Jahr einen Zuwachs in Höhe von 2,8 Prozent ver­zeichnet. Die privaten Nicht­Wohnungs bau investi tio ­nen werden in diesem Jahr weiter expandieren. Auch der private Wohnungsbau dürfte ansteigen. Da b ei wirken sich die niedrigen Hypothekenzinsen positiv aus. Die Modernisierung des Wohnungs bestan des

und die energetische Sanierung werden die Nach­frage insbesondere im Ausbaugewerbe weiter stimu­lieren. Die Beschäftigungs­ und Einkommens ent­wicklung stützen die privaten Wohnungs bau inves ti­tionen. Obwohl noch Maßnahmen aus dem Zukunfts­investitionsprogramm umgesetzt werden, gehen die staatlichen Bauinvestitionen leicht zurück. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine Zunahme der Bau ­investitionen in diesem Jahr um preisbereinigt 1,7 Pro­zent. Die Bruttoanlageinvestitionen werden in diesem Jahr in realer Rechnung weiter deutlich um 4,3 Pro­zent expandieren.

Beschäftigung auf Rekordniveau

177. Die Beschäftigung hat im vergangenen Jahr mit 40,5 Millionen Personen ein Rekordniveau erreicht (vgl. Kasten 9). Im zurückliegenden Jahr sind Unter­nehmen bereits wieder dazu übergegangen, sowohl die Arbeitszeit pro Kopf als auch die Belegschaften auszuweiten, nachdem im Jahr 2009 massiv Arbeits­kräfte gehortet worden waren (so auch JG Tz 112). Die

Schaubild 9: Entwicklung der Erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland

99,5

100,0

100,5

101 ,0

101,5

102,0

102,5

103,0

1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj.

2008 2009 2010 2011

Inde

x (1

. Vj.

2008

= 10

0 )

Erwerbstätige (Inlandskonzept, saisonbereinigt)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (saisonbereinigt)

Quelle: Statistisches Bundesamt; Bundesbank; eigene Berechnungen

Page 63: Allgemeine Wirtschaftspolitik

62 II.ProjektionderBundesregierungfürDeutschland

neu geschaffenen Arbeitsplätze sind fast ausschließ­lich sozialversicherungspflichtig und entstanden zum größten Teil im Vollzeitbereich (Schaubild 9).

Die Bundesregierung erwartet, dass sich bei an ­haltendem wirtschaftlichen Aufschwung auch die Arbeitsmarktsituation weiter verbessert, wenngleich in etwas mäßigerem Tempo. Viele Unternehmen kla­gen bereits jetzt über einen zunehmenden Mangel an geeigneten Stellenbewerbern. Die Zahl der Erwerbs ­tätigen wird im Jahresverlauf 2011 um rund 190.000 Personen und damit geringer als im Jahr 2010 steigen; im Jah resdurchschnitt bedeutet dies einen An stieg um rund 320.000 auf 40,8 Millionen Personen. Die Prognose fällt damit etwas höher aus als die des Rates (vgl. JG Tz 113), dem allerdings die jüngsten Monats­ergeb nisse noch nicht vorlagen. Dem Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen steht im Jahres durch schnitt 2011 ein Rückgang der registrierten Arbeits losigkeit um rund 300.000 Personen gegenüber. Nach dem bereits im Herbst 2010 die Drei­Millionen­Marke in einzelnen Monaten unterschritten wurde, könnte sogar der Jahresdurchschnitt 2011 mit 2,94 Millionen Personen knapp unter dieser Grenze liegen. Die Arbeits losenquote in der Abgrenzung der Bun des­agentur für Arbeit wird demnach im Jahr 2011 um 0,7 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent sinken. Die interna­tional vergleichbare Arbeits losenquote gemäß dem Standard der Inter na tionalen Arbeitsorganisation nimmt um 0,8 Pro zentpunkte ab und wird damit bei 6,0 Prozent liegen.

Preisniveauanstieg nimmt etwas zu

178. Das Verbraucherpreisniveau stieg mit einer Ver­änderungsrate von 1,1 Prozent im vergangenen Jahr äußerst moderat. Die Veränderungsrate des Ver brau­cherpreisniveaus ohne Berücksichtigung der Preise für Energie und saisonabhängige Nahrungsmittel, die Kerninflationsrate, lag mit 0,8 Prozent leicht unter dem Anstieg des Gesamtindexes. Aufgrund der tech­nischen Annahme bezüglich des Rohölpreises ist des­sen Durchschnitt im Jahr 2011 mit 94 US­Dollar je Barrel der Sorte Brent um rund 18 Prozent höher als im Vor­jahr. Infolge der deutlich gestiegenen Einspeisung von erneuerbaren Energien wurde zu Jahresbeginn die Umlage nach dem Erneuerbare­Energien­Gesetz erhöht. Vor diesem Hintergrund haben viele Strom­

anbieter ihre Preise angehoben. In der Gesamtschau ist mit einem Anziehen der Energiepreise im laufen­den Jahr zu rechnen. Bei den Preisen für Nahrungs­mittel dürfte der schlechte Erntejahrgang 2010 die Teuerung bis in das laufende Jahr hinein noch etwas antreiben. Dies sind jedoch vorübergehende Effekte. Zyklisch bedingt wird der Preisüber wälzungs spiel­raum der Unternehmen zunehmen. Vor diesem Hin­tergrund wird der jahresdurchschnittliche Anstieg des Verbraucherpreisniveaus im Jahr 2011 voraus­sichtlich bei rund 1,8 Prozent und damit weiter unter der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank für den Euroraum liegen. Die Kerninflationsrate wird 1,3 Prozent betragen.

Privater Konsum belebt sich wieder

179. Im vergangenen Jahr expandierten die privaten Konsumausgaben trotz eines weniger günstigen Ein­stiegs in das Jahr merklich und trugen 0,3 Pro zent­punkte zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei. Neben einer sehr positiven Einkommensentwicklung – unter anderem infolge der von der Bundes regie rung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen – war auch die gute Arbeitsmarktlage ursächlich für die Zunah­me des privaten Konsums.

Die tatsächlich gezahlten Bruttolöhne und ­gehäl­ter je Arbeitnehmer (Effektivlöhne) werden dieses Jahr mit 2,1 Prozent voraussichtlich merklich günsti­ger ausfallen als die tariflich vereinbarte Lohn ent wick ­lung. Grund hierfür ist sowohl die rückläufige Zahl konjunktureller Kurzarbeiter als auch die Norma lisie­rung der Regelarbeitszeit. Dadurch erhöhen sich ge ­samtwirtschaftlich die bezahlten Arbeitsstunden. In ­folge der günstigen Arbeitsmarktentwicklung dürf te die Bruttolohn­ und ­gehaltssumme mit 2,9 Prozent nochmals um 0,8 Prozentpunkte stärker zunehmen als die Bruttolöhne und ­gehälter je Beschäftigtem. Aufgrund des progressiven Steuertarifs und der Bei­trags satzanhebungen zu den Gesetzlichen Kranken­versicherungen sowie zur Arbeitslosenversicherung steigen die Nettolöhne und ­gehälter mit 2,3 Prozent weniger stark als die Bruttogröße.

Insgesamt werden sich die monetären Sozial leis­tungen im laufenden Jahr stabilisieren. Zwar neh­men die Zahlungen der Rentenversicherung zu, aber

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63

durch die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt fal­len die Transferzahlungen der Arbeitslosen versi che­rung im laufenden Jahr geringer aus. Aufgrund der positiven Beschäftigungsentwicklung werden viele ehemals Arbeitslose wieder ein Arbeitseinkommen beziehen, so dass keine bremsenden Effekte für die verfügbaren Einkommen entstehen.

Die Selbständigen­ und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte dürften in diesem Jahr wieder zunehmen, da sich die Aussichten für die Gewinn­entwicklung bei den Selbständigen verbessert haben. Gleichwohl werden bei den Vermögenseinkommen nur leichte Zuwächse zu verzeichnen sein. Hier wir­ken die niedrigen Zinserträge belastend, aber merk­lich anziehende Dividendenzahlungen aufgrund der günstigen Gewinnsituation der Unternehmen im ver­gangenen Jahr expansiv. Zusammen genommen ergibt sich ein Zuwachs der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte von 3,4 Prozent.

In diesem Jahr wird sich die Sparquote vermin­dern, da Bürgerinnen und Bürger aufgrund günstige­rer Einkommens­ und Arbeitsmarktperspektiven einen höheren Anteil ihrer verfügbaren Einkommen konsu­mieren werden. Insgesamt ergibt sich ein Zuwachs der privaten Konsumausgaben in jeweiligen Preisen in Höhe von 3,4 Prozent. Der Deflator der privaten Konsumausgaben nimmt voraussichtlich um 1,7 Pro­zent zu und damit in ähnlicher Größenordnung wie der Verbraucherpreisindex. Zusammen mit dieser Preisniveauentwicklung resultiert ein deutlicher An ­stieg der preisbereinigten privaten Konsumausgaben von 1,6 Prozent. Verglichen mit dem durchschnitt­lichen Zuwachs des privaten Kon sums in der letzten Dekade von rund 0,4 Prozent pro Jahr nimmt er in diesem Jahr stark überdurchschnittlich zu (Schau­bild 10).

Schaubild 10: Entwicklung des privaten Konsums in Deutschland (preisbereinigt)

Verlauf vierteljährlich, in Preisen des Vorjahres, saison- und kalenderbereinigt Jahresdurchschnitte, in Preisen des Vorjahres; Veränderungen gegenüber Vorjahr in Prozent

Veränderungen in Prozent, saison- und kalenderbereinigt

Quelle: Entwicklung der privaten Konsumausgaben bis 3. Quartal 2010, Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

-3,0-2,0-1,00,01,02,0

1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 4. Vj.

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Proz

ent

Veränderungen gegenüber dem Vorquartal 100,0

100,5

101,0

101,5

102,0

102,5

103,0

103,5

104,0

104,5

105,0

Inde

x (2

005

= 10

0 )

1,4

-0,2

-0,2

0,70,5

1,6

Page 65: Allgemeine Wirtschaftspolitik

64 II.ProjektionderBundesregierungfürDeutschland

Öffentliche Haushalte auf Konsolidierungskurs

180. Der Staatskonsum wird angesichts des einge­schlagenen Konsolidierungspfads im laufenden Jahr mit nominal 1,9 Prozent weniger stark zunehmen als im vergangenen Jahr. Hierzu tragen moderatere Anstiege der Arbeitnehmerentgelte, der sozialen Sachleistungen, aber auch der Vorleistungen bei. In preisbereinigter Rechnung nimmt der staatliche Konsum um 1,0 Prozent zu.

181. Nachdem der gesamtstaatliche Finan zierungs­saldo in den vergangenen beiden Jahren angesichts des Wirkenlassens der automatischen Stabilisatoren

sowie der diskretionären Maßnahmen zur konjunktu­rellen Stabilisierung und der Stützungsmaßnahmen im Bankenbereich den Maastricht­Referenzwert von drei Prozent in Relation zum nominalen Brutto in lands ­produkt überschritten hatte, wird sich das Defizit im laufenden Jahr voraussichtlich auf rund 2 ½ Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt reduzieren. Deutschland ist damit auf Konsolidie­rungskurs. In der positiven Entwicklung der öffentli­chen Haushalte schlagen sich die mit dem Zukunfts-paket der Bundesregierung in Kraft gesetzten Konso­lidierungsmaßnahmen und die günstige konjunktu­relle Entwicklung nieder. Darüber hinaus fallen eine Reihe von Maßnahmen zur Stützung von Konjunktur und Finanzmärkten weg.

Schaubild 11: Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt in der Jahresprojektion 2010 im Vergleich zu den ersten vorläufigen Jahresergebnissen

-100

-80

-60

-40

-20

0

20

40

60

80

100

Außenbeitrag Inlands-nachfrage

PrivaterKonsum

Staats-konsum

Bruttoanlage-investitionen

Bau-investitionen

Ausrüstungen

Proz

ent

Quelle: Statistisches Bundesamt; JWB 2010

Erste vorläufige Jahresergebnisse 2010Jahresprojektion 2010

im Verhältnis zum Absolutbetrag der Wachstumsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts

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Kasten 14: Rückblick auf die Jahresprojektion 2010 und tatsächliche Entwicklung

Die Jahresprojektion 2010 war von vorsichtiger Zuversicht geprägt. Die Bundesregierung ging davon aus, dass sich die Weltwirtschaft nur allmählich von der stärksten Finanzmarkt­ und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit erholen würde. Hintergrund hierfür war, dass Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt hatten, dass sich Volks ­wirtschaften nur langsam erholten, wenn Wirtschaftskrisen mit Verwerfungen auf den Finanzmärkten – wie insbesondere in den Vereinigten Staaten – einher gingen. Entsprechend der langsamen Erholung der Welt wirt­schaft erwartete die Bundesregierung für Deutschland – obgleich nur indirekt von der Krise auf den Finanz­märkten betroffen – einen nur moderaten Zuwachs der Wirtschaftsleistung im Jahr 2010. Zugleich wurden die Widerstandskraft des deutschen Arbeitsmarktes und damit die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte deutlich unterschätzt. Mit ihrer Prognose von 1,4 Prozent lag sie eher am unteren Rand des damaligen Prognose spek­trums, das für die Veränderungsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 1,2 Prozent (Institut für Weltwirtschaft Kiel) bis 2,1 Prozent (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) reichte.

Bereits im Verlauf des ersten Halbjahres 2010 wurde zunehmend klar, dass das Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt deutlich stärker steigen würde als noch im Januar erwartet (Übersicht 4). Im zweiten Quar­tal 2010 war die gesamtwirtschaftliche Aktivität in Deutschland mit 2,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal so stark gestiegen wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Dementsprechend wurden alle maßgeblichen Prog­nosen in der zweiten Jahreshälfte 2010 sukzessive erheblich nach oben korrigiert. Die deutsche Wirtschafts­leistung stieg schließlich gemäß des ersten vorläufigen Jahresergebnisses im Jahres durch schnitt 2010 um 3,6 Prozent.

Weltwirtschaft und Welthandel haben sich weitaus schneller erholt, als Prognostiker dies erwarteten. Noch in der Jahresprojektion 2010 war die Bundesregierung – in Anlehnung an die Prognosen internationaler Organisationen – von einem Wachstum des Welthandels um rund 4 ½ Prozent ausgegangen. Tatsächlich ist das Welthandelsvolumen jedoch mit rund 12 Prozent beinahe dreimal so stark expandiert wie erwartet. Nicht nur die Lage auf den weltweiten Finanzmärkten hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres deutlich ent­spannt. Zugleich haben sich die im Jahreswirtschaftsbericht 2010 genannten Chancen eines synchronen welt­wirtschaftlichen Aufschwungs, bei dem sich die internationalen staatlichen Maßnahmen gegenseitig verstär­ken, verwirklicht.

Fielen schon die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich günstiger aus als in der Jahres pro­jektion 2010 angenommen, waren mehr noch auch die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte erheblich stär­ker als erwartet. Insbesondere die günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Einkommen war die Grundlage dafür, dass der relative Wachstumsbeitrag der Inlandsnachfrage mit rund 70 Prozent letztlich höher ausfiel, als ein Jahr zuvor projiziert worden war (Schaubild 11). Hierzu haben alle wirtschaftlichen Akteure – Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Unternehmen, private Haushalte sowie die Politik – beigetragen. Die Ver schie­bung der Wachstumskräfte von der Außen­ auf die Binnenwirtschaft als solche erfolgte wie in der Jahres pro­jektion 2010 beschrieben.

Die rasche weltwirtschaftliche Erholung kam den deutschen Exporteuren zu Gute, deren auf Investitions­güter ausgerichtetes Produktportfolio gerade auf den Wachstumsmärkten der Weltwirtschaft nach wie vor stark nachgefragt wird. Zudem konnten die deutschen Unternehmen rasch auf die steigende Nachfrage rea­gieren, da sie aufgrund positiver Zukunftserwartungen entsprechende Kapazitäten vorgehalten hatten. Auf­grund der starken Binnennachfrage legten allerdings auch die Importe wesentlich stärker zu als vor Jahresfrist prognostiziert. Der tatsächliche Wachstumsbeitrag der Nettoexporte übersteigt damit heute die in der Jahres­projektion 2010 geschätzten 0,8 Prozentpunkte nur knapp. Die starke Exporttätigkeit hat – in Verbindung mit der temporären Verbesserung der Abschreibungsbedingungen – in hohem Maße Investitionen vor allem in Ausrüstungen angeregt. Insgesamt wurde der relative Wachstumsbeitrag der Bruttoanlageinvestitionen in der Jahresprojektion 2010 mit rund einem Drittel korrekt eingeschätzt.

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66 II.ProjektionderBundesregierungfürDeutschland

Wie fast alle Prognostiker war auch die Bundesregierung davon ausgegangen, dass die 2009 aufgelegte Umweltprämie zu Beginn des Jahres 2010 zu einem stärkeren Ausfall bei den privaten Konsumausgaben füh­ren würde. Obwohl es zum erwarteten Rückpralleffekt bei Kfz­Käufen kam, zeigen die in der zweiten Jahres­hälfte 2010 durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Zahlen, dass der private Konsum im Winter­halb jahr 2009/10 wegen des stabilen Verbrauchs anderer langlebiger Konsumgüter keineswegs eingebrochen war. Entsprechend war die Startbasis für die Konsumentwicklung im vergangenen Jahr deutlich besser als zu Jahresbeginn angenommen, und der private Konsum ging im Jahresdurchschnitt 2010 nicht zurück, sondern stieg sogar an. Ursache hierfür war im Wesentlichen der Anstieg der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte um 2,6 Prozent, denn insbesondere die vor Jahresfrist noch projizierte Verschlechterung der Situa­tion auf dem Arbeitsmarkt ist nicht eingetreten. Frühere Erfahrungen hatten gezeigt, dass Arbeitsmärkte oft mit Zeitverzögerungen auf Krisen reagieren können – tatsächlich ist die Beschäftigung jedoch sogar auf neue Rekordstände gestiegen. Die guten Einkommens­ und Arbeitsmarktperspektiven haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gestärkt und so dem Aufschwung zusätzlich Auftrieb gegeben.

Neben der außerordentlich guten Arbeitsmarktentwicklung stützte – wie im Jahreswirtschaftsbericht 2010 erwartet – ein nahezu stabiles Verbraucherpreisniveau die Kaufkraft der privaten Haushalte. Der vor einem Jahr geschätzte Anstieg der Verbraucherpreise von 1,1 Prozent ist eingetreten.

Die kräftige Erholung der Gesamtwirtschaft hat auch zu einem mit 3,5 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt deutlich geringeren Defizit der öffentlichen Haushalte geführt als noch zu Beginn des Jahres 2010 mit knapp 6 Prozent in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt erwartet. Insbesondere eine dynamischere Entwicklung der Steuereinnahmen und geringere Zinsausgaben als veranschlagt sowie die merk ­liche Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt führten zu dem vergleichsweise geringen Anstieg des negativen Finanzierungssaldos. Neben diesen konjunkturellen Aspekten trug beispielsweise auch der hohe Erlös aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen zu der deutlich besseren Entwicklung des Staatshaushalts bei.

Page 68: Allgemeine Wirtschaftspolitik

67

Übersicht 4: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2010 und der tatsächlichen Entwicklung1

Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland

Jahresprojektion 2010

Tatsächliche Entwicklung 2010

Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Entstehung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) BIP (preisbereinigt) 1,4 3,6 Erwerbstätige (im Inland) 1,0­ 0,5 BIP je Erwerbstätigen 2,4 3,1 BIP je Erwerbstätigenstunde 1,1 1,0 Erwerbslosenquote in % nach VGR 2 8,3 6,8 Arbeitslosenquote in % (Abgrenzung der BA) 2 8,9 7,7 Verwendung des BIP in jeweiligen Preisen Konsumausgaben Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 0,7 2,4 Staat 3,6 3,0 Bruttoanlageinvestitionen 1,8 5,3 Vorratsveränderungen u.a. (Mrd. EURO) -13,5 -4,6 Inlandsnachfrage 1,5 4,1 Außenbeitrag (Mrd. EURO) 111,9 126,2 (in % des BIP) 4,6 5,1 Bruttoinlandsprodukt (nominal) 2,0 4,2 Verwendung des BIP preisbereinigt Konsumausgaben Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 0,5­ 0,5 Staat 2,0 2,2 Bruttoanlageinvestitionen 2,1 5,5 Ausrüstungen 3,1 9,4 Bauten 1,1 2,8 Sonstige Anlagen 5,3 6,4 Vorratsveränderung u.a. (BIP-Wachstumsbeitrag) 3 0,1 0,8 Inlandsnachfrage 0,6 2,6 Exporte 5,1 14,2 Importe 3,4 13,0 Außenbeitrag (BIP-Wachstumsbeitrag) 3 0,8 1,1 Bruttoinlandsprodukt (real) 1,4 3,6 Preisentwicklung (2000 = 100) Konsumausgaben der privaten Haushalte 4 1,1 1,8 Inlandsnachfrage 0,9 1,4 Bruttoinlandsprodukt 5 0,6 0,6

Verteilung des Bruttonationaleinkommens (BNE) (Inländerkonzept)

Arbeitnehmerentgelte 0,2­ 2,6 Unternehmens und Vermögenseinkommen­ 7,7 13,2 Volkseinkommen 2,4 6,0 Bruttonationaleinkommen 2,0 4,0 nachrichtlich (Inländerkonzept): Arbeitnehmer 1,1­ 0,5 Bruttolöhne und gehälter insgesamt­ 0,3­ 2,7 je Arbeitnehmer 0,9 2,2 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 1,0 2,6 Sparquote in % 6 11,4 11,4

1 Bis 2010 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: 12. Januar 2011; 2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen; 3 Beitrag zur Zuwachsrate des BIP;4 Verbraucherpreisindex; Veränderung gegenüber Vorjahr: 2009: 0,4 %; 2010: 1,1 %; 5 Lohnstückkosten je Arbeitnehmer; Veränderung gegenüber Vorjahr: 2009: 5,2 %; 2010: ­1,0 %; 6 Sparen in % des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschl. betrieblicher Versorgungsansprüche.

Page 69: Allgemeine Wirtschaftspolitik

69

Anhang: Maßnahmen der Bundesregierung

B . Krisenmaßnahmen beenden, wachstumsfreundlich konsolidieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

C . Neue Rahmenbedingungen für die Finanzmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

D . Stabilität und Wachstum in Europa sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

E . International die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

F . Leistungsbereitschaft durch Wettbewerb und verlässliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

G . Den demografischen Wandel als Chance nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

H . Durch Forschung und Innovationen Wohlstand sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

I . Sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung gewährleisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94

Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96

Page 70: Allgemeine Wirtschaftspolitik

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Kons

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iere

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04.

03.

2010

Noc

hof

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Page 72: Allgemeine Wirtschaftspolitik

72 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 73: Allgemeine Wirtschaftspolitik

73

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Page 74: Allgemeine Wirtschaftspolitik

74 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 75: Allgemeine Wirtschaftspolitik

75

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Page 76: Allgemeine Wirtschaftspolitik

76 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 77: Allgemeine Wirtschaftspolitik

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Page 78: Allgemeine Wirtschaftspolitik

78 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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44

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10

2011

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epla

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Page 79: Allgemeine Wirtschaftspolitik

79

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Page 80: Allgemeine Wirtschaftspolitik

80 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 81: Allgemeine Wirtschaftspolitik

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Page 82: Allgemeine Wirtschaftspolitik

82 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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kati

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2013

63.

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01.

01.

2011

Page 83: Allgemeine Wirtschaftspolitik

83

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1.20

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2011

Page 84: Allgemeine Wirtschaftspolitik

84 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 85: Allgemeine Wirtschaftspolitik

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Page 86: Allgemeine Wirtschaftspolitik

86 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 87: Allgemeine Wirtschaftspolitik

87

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Page 90: Allgemeine Wirtschaftspolitik

90 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 91: Allgemeine Wirtschaftspolitik

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Page 92: Allgemeine Wirtschaftspolitik

92 Anhang:MaßnahmenderBundesregierung

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Page 94: Allgemeine Wirtschaftspolitik

94

ACER European Agency for the cooperation of the Energy Regulators (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden)

ACTA Anti­Counterfeiting Trade Agreement (Internationales Abkommen zur Bekämpfung von Marken­ und Produktpiraterie)

AEntG Arbeitnehmer­Entsendegesetz AMNOG ArzneimittelneuordnungsgesetzAtG AtomgesetzBAFA Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBaFin Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBAföG BundesausbildungsförderungsgesetzBIP BruttoinlandsproduktBNetzA BundesnetzagenturCCS Carbon Dioxide Capture and Storage (CO2­Abscheidung und Speicherung zur

Klima­Schonung)CDS Credit Default Swap (Kreditausfall­Swap)CO2 KohlendioxidCSR Corporate Social ResponsibilityDEG Deutsche EntwicklungsgesellschaftDFG Deutsche Forschungsgemeinschaft EAG EE Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare EnergienEBRG Gesetz über Europäische BetriebsräteECTS European Credit Transfer and Accumulation System (Bologna­Leistungspunktesystem)EDL­RL Europäische EnergiedienstleistungsrichtlinieEEG Erneuerbare­Energien­GesetzEFRE Europäischer Fonds für regionale EntwicklungEFSF Europäisches Finanzaufsichtssystem EFSM Europäischer FinanzstabilisierungsmechanismusEG Europäische GemeinschaftEITI Extractive Industries Transparency Initiative (Initiative für Transparenz in der

Rohstoffwirtschaft)EnWG EnergiewirtschaftsgesetzESF Europäischer SozialfondsESMA European Securities and Markets AuthorityESRB Europäischer Ausschuss für SystemrisikenEU Europäische UnionEXIST Existenzgründungen aus HochschulenEZ EntwicklungszusammenarbeitEZB Europäische ZentralbankFhG Fraunhofer­Gesellschaft zur Förderung der angewandten ForschungFSB Financial Stability Board (Forum für Finanzstabilität)G8 Gruppe der acht größten IndustrienationenG20 Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie­ und SchwellenländerGasNZV GasnetzzugangsverordnungGGO Gemeinsame GeschäftsordnungGKV Gesetzliche KrankenversicherungGKV­ÄndG Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer VorschriftenGRW Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturGWB Gesetz gegen WettbewerbsbeschränkungenHGF Hermann von Helmholtz Gemeinschaft deutscher ForschungszentrenHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure IKT Informations­ und Kommunikationstechnologie(n)

Abkürzungsverzeichnis

Page 95: Allgemeine Wirtschaftspolitik

95

IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im GesundheitswesenIT InformationstechnologieIWF Internationaler WährungsfondsJG Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen

EntwicklungJWB Jahreswirtschaftsbericht der BundesregierungKfW Kreditanstalt für WiederaufbauKMU kleine und mittlere UnternehmenMPG Max­Planck­GesellschaftNIP Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff­ und BrennstoffzellentechnologieNKR Nationaler NormenkontrollratNPE Nationale Plattform ElektromobilitätOECD Organisation for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung)OGAW Organismus für gemeinsame Anlagen in WertpapierenÖPNV Öffentlicher PersonennahverkehrÖPP Öffentlich­Private PartnerschaftPkw­EnVKV Pkw­EnergieverbrauchskennzeichnungsverordnungRat Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungRKW Rationalisierungs­ und Innovationszentrum der Deutschen WirtschaftRL RichtlinieSoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung SGB SozialgesetzbuchStabMechG Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen

StabilisierungsmechanismusTKG TelekommunikationsgesetzTz TextzifferWGL Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm LeibnizWTO World Trade Organization (Welthandelsorganisation)ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Page 96: Allgemeine Wirtschaftspolitik

96

Arbeitnehmerfreizügigkeit ......................................... 43Arbeitslose ................................................................ 39, 63Arbeitslosenquote ......................................... 7, 57, 62, 67 Arbeitslosenversicherung .......................................... 62f.Arbeitslosigkeit ............................................ 9, 16, 38f., 62Arbeitsmarkt ........ 3, 7, 9, 17, 38ff., 43, 59, 62f., 65f., 80, 83, 85Arbeitsmarktpolitik .................................................17, 39Arbeitszeit ....................................... 12, 39, 41, 56, 61f., 80Arzneimittel ..................................................... 32, 44f., 84Aufschwung ......... 3, 7f., 11f., 19, 29, 47, 56, 59f., 62, 65f.Ausbildung ........................................ 3, 9, 17, 35, 41ff., 82Außenwirtschaftsförderung ....................................... 35Außenwirtschaftsgesetz ............................................... 79Ausrüstungsinvestitionen ..........................................60f.Ausstiegsstrategie (siehe auch Exitstrategie) ......19, 70

BAföG ......................................................................... 42, 82Banken (siehe auch Kreditinstitute) ..... 8, 14f., 19, 23ff., 30, 64, 72f., 76, 89Bauinvestitionen .......................................................61, 64Beschäftigung ........... 7, 9, 11ff., 16, 18f., 28, 30, 35, 39ff., 43f., 52, 56, 61, 63, 66, 75, 80, 83, 87Bildung ............. 3, 8f., 14f., 17f., 28, 40ff., 45, 48, 75, 82f.Binnennachfrage .................... 3, 7, 11f., 14, 16, 58, 60, 65Binnenwirtschaft ..................... 7f., 11f., 14, 36, 56, 58, 65Breitbandstrategie ........................................................ 49Bruttoinlandsprodukt .......... 7, 11f., 14, 21, 28f., 42, 56f., 64ff.Bruttolohn­ und ­gehaltssumme ................................ 62Bruttolöhne und ­gehälter ........................... 7, 57, 62, 67Bundesagentur für Arbeit ................................ 19, 42, 62Bundeskartellamt ........................................................ 32f.Bürokratieabbau ...................................................... 33, 78Busfernlinienverkehr .........................................13, 33, 78

Carbon Dioxide Capture and Storage (CCS) .........53, 91China ................................................................................ 59Corporate Social Responsibility (CSR) ........................ 38

Demografischer Wandel ................ 9, 16, 38, 40, 44f., 81 Doha­Runde ...............................................................10, 30

Eckwerte ................................................................ 7, 57, 67Effektivlöhne .................................................................. 62Eigenkapital .............................................. 15, 23f., 34, 73f. Einkommensteuer ....................................... 18, 20, 34, 79Eisenbahn ........................................................................ 33Elektromobilität ..................................................... 49f., 91Energieeffizienz ..................28, 36, 49, 51ff., 71, 88, 90ff.Energieforschungsprogramm ........................49, 54, 92Energiekonzept ................................ 10, 15, 50ff., 54f., 89Energiepolitik ................................................................. 54

Energie­ und Klimafonds ..............................51ff., 89, 92Energieversorgung .............................. 10, 15, 49ff., 89ff.Entflechtung ......................................................... 9, 32, 93Entwicklungsländer ........................ 10, 29ff., 55, 75f., 88Erneuerbare Energien ........ 10, 15, 36, 50ff., 62, 71, 91ff.Erwerbsbeteiligung ............................................. 9, 16, 41Erwerbstätige ............................. 7, 28, 39, 41, 57, 61f., 67Erwerbstätigenfreibeträge .......................................... 40Euro ................................................................ 8, 14f., 25, 58Euroraum ..............................................15f., 25, 27, 60, 62Eurozone ........................................... 7, 12, 26f., 56, 58, 72Europäischer Binnenmarkt ....................................13, 25Europäisches Finanzaufsichtssystem ......................... 25Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ......................................................................... 26, 75Europäische Union (EU) ............ 10f., 15, 23ff., 28, 31, 43, 54, 72Europa­2020­Strategie ................................28, 37, 45, 75Europäischer Sozialfonds (ESF) .................... 70, 80f., 85Euro­Rettungsschirm ....................................... 9, 15, 26ff.Exzellenzinitiative ......................................................... 43Existenzgründungen .............................................. 47, 85Exitstrategie (siehe auch Ausstiegsstrategie) ............. 14Export ...7, 11, 16, 25, 29, 31, 35f., 57, 59f., 65, 67, 79f., 89Exportkreditgarantien ........................................... 35, 79

Fachkräfte ................... 3, 9, 17, 31, 35, 37f., 41ff., 80, 82 f.Familie und Beruf ............................................... 40f., 80f.Finanzierungssaldo .................................................64, 66Finanzmarktregulierung ............................................. 29Finanzmarktaufsicht ..................................................... 25Finanzpolitik .....................................................6, 15, 18, 21Finanzsystem ................................................8, 22f., 25, 72Finanz­ und Wirtschaftskrise ..3, 13f., 19, 29, 46, 48, 65Forschung und Entwicklung . 9, 17, 28, 45ff., 54, 75, 86Frühkindliche Bildung ..................................... 40, 42, 81

Gasnetzzugangsverordnung ................................. 33, 78Gebäudesanierungsprogramm .............................51, 53Geistiges Eigentum ....................................... 10, 30f., 75f. Gemeindefinanzierung ........................................... 22, 71Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) .........................................37Geringqualifizierte .............................................. 9, 16, 40Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 9, 32Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ......9, 17, 44f., 62, 83f.Gesundheitswirtschaft ...........................................36, 88GKV­Finanzierungsgesetz ............................ 9, 44f., 83f.Grundsicherung .....................................................20, 39f.Gründungsförderung ............................................... 9, 35

Stichwortverzeichnis

Page 97: Allgemeine Wirtschaftspolitik

97

Haushaltskonsolidierung ................ 3, 18ff., 26, 30, 70f.High­Tech­Gründerfonds ..............................................47Hightech­Strategie .............................9, 36, 45f., 48f., 85Hochschulen ........................................ 42f., 45, 47, 82, 85Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ............................................................................... 36

Import ................................ 7, 10, 31, 49, 51, 57, 60, 65, 67Industrie ... 3, 7, 11, 16f., 29f., 35f., 49f., 52f., 55, 58ff., 71, 88, 90, 92f.Informations­ und Kommunikationstechnologien (IKT) ............................................................................ 48, 87Innovation .....9, 13, 15, 17, 28, 31, 35ff., 42, 45ff., 52, 54, 75, 78, 85ff., 93Innovationsgutscheine .......................................... 48, 87Internationaler Währungsfonds (IWF) ...... 25f., 30, 59Investitionsgarantien ............................................. 35, 79IT­Gipfel ..................................................................... 48, 87

Japan .............................................................. 8, 31, 58f., 76

Kapazitätsauslastung ..............................................56, 60Kernenergie .................................................................... 53Kerninflation .................................................................. 62Kfz­Käufe ......................................................................... 66Klimapolitik ..............................................................49, 89Konjunktur ....... 3, 6f., 11f., 21ff., 36, 39, 44, 56, 58ff., 64, 66, 86Konsum ...........3, 8, 14, 16, 18, 51, 56, 58, 60, 62ff., 66, 77Konsumausgaben ..................................8, 57ff., 62f., 66f.Krankenkassen .......................................17, 32f., 44f., 83f.Kreditinstitute ........................................................... 14, 74Kreditmediator .........................................................19, 70Kultur­ und Kreativwirtschaft ..................................... 36Kurzarbeit ...................................... 8, 12, 14, 19, 39, 62, 70

Landesbanken ...........................................................14, 23Lateinamerika ................................................................ 59Leerverkäufe ........................................................15, 24, 72Liquidität .................................... 9, 14, 23, 26f., 44, 58, 70Lkw­Maut .................................................................. 37, 80Lohnentwicklung ....................................................58, 62Lohnstückkosten .................................................... 57f., 67Lohnzusatzkosten .......................................... 9, 17, 39, 44

Markttransparenzstelle ............................................ 9, 33Mindestlohn .........................................................9, 40, 80Mittelstand .................. 16, 24, 31, 34ff., 48, 70, 76, 79, 86

Nationaler Normenkontrollrat (NKR) .................. 34, 78Nettolöhne und ­gehälter ............................................ 62Neue Bundesländer ..................................................... 37f.Neuverschuldung ..................................................... 19, 21

Öffentliche Haushalte .....................17, 20, 24, 33, 64, 66Öffentlich­Private Partnerschaft (ÖPP) ................ 37, 47Offshore­Windparks .........................................52, 89, 92Ölpreis ......................................................................58f., 62

Pakt für Forschung und Innovation ............................47 Personenbeförderungsgesetz ............................... 33, 78Pflegeversicherung ....................................................... 45Preisentwicklung ..................................................... 57, 67Private Haushalte ........................... 7, 11, 57, 59, 63, 65ff.Privater Konsum ........................................8, 58, 62ff., 66Produktionspotenzial ..............................................13, 56Produktivität ..........................13, 17, 28, 37, 58, 75, 77, 88

Ratingagenturen ................................................15, 24, 72Regelsätze ................................................................. 34, 40Regionalpolitik ...............................................................37Rentenversicherung ................................... 20, 41, 62, 84Restrukturierungsgesetz ........................................ 24, 72Rohstoffe ...........................................31, 36, 58, 60, 77, 89Rohstoffmärkte .................................................10, 29, 31f.Rohstoffstrategie .................................................10, 31, 77

Schulabgänger ............................................................... 28Schuldenkrise ................................................................. 58Schuldenregel ............................................. 8, 14, 18f., 21f.Schwellenländer .................... 3, 8, 16, 29ff., 35, 58ff., 77 Selbständigen­ und Vermögenseinkommen ........... 63Solidarpakt II ...................................................................37Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ....19Sozialausgleich ................................................ 17, 44f., 84Sozialgesetzbuch (SGB) ............................. 20, 23, 39f., 81Sozialleistungen ....................................................... 20, 62Sparquote ............................................................ 57, 63, 67Spitzencluster­Wettbewerb ...................................48, 86Stabilitätsrat ..................................................................21f.Stabilitäts­ und Wachstumspakt ........8, 15, 19, 21, 25ff.Steinkohle ..................................................................14, 53Steuerbelastung .............................................................. 18Steuerreform .................................................................. 20Steuervereinfachung .............................................. 34, 79Stromnetze ....................................................... 10, 52ff., 91strukturelles Defizit ......................................................21f.

Tarifeinheit ...................................................................... 40Telekommunikation ..........................................13, 49, 87Terms of Trade ................................................................ 60Tourismus ........................................................................ 36

Umsatzsteuer ................................................. 13, 23, 34, 71Umwelttechnologien ..............................................36, 49USA ..............................................................................31, 76

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98 Stichwortverzeichnis

Van­Rompuy­Arbeitsgruppe ................................. 26, 28Vereinigte Staaten ..................................... 8, 11f., 58f., 65Verkehrsinfrastruktur ............................................17, 36f.Verkehrsinvestitionen .................................................. 80Verschuldung .......................................... 16, 18, 21, 24, 59Versorgungssicherheit .......................................10, 14, 51

Wachstum ... 3, 6ff., 25, 28ff., 36ff., 41, 44f., 48, 51, 56ff., 62, 64f., 67, 75, 77f., 86ff.Wachstumsbeschleunigungsgesetz ........................... 12Wechselkurs ...................................................... 29, 58, 60Weiterbildung ............................................................. 40f.Welthandel .............................................. 3, 29, 39, 58, 65Welthandelsorganisation (WTO) ....................... 10, 30f.Weltwirtschaft ................... 7f., 11f., 29f., 39, 58ff., 65, 75Wertschöpfung ................................................. 35, 50, 86Wettbewerb ........3, 7ff., 13ff., 23ff., 32f., 35f., 38, 40, 42, 44f., 48f., 51, 55, 58f., 71, 73ff., 77ff., 84ff., 92f.Wirtschaftsfonds Deutschland .......................... 8, 14, 19

Zeitarbeit ......................................................................... 39Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ...........................................................................48, 86Zinssatz ............................................................................ 58Zukunftspaket .................................... 3, 8, 14, 18, 20f., 64Zuwanderung .......................................... 9, 17, 35, 38, 43

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