Ally Personal - das Magazin (01/2014)

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Kundenmagazin der VRZ Informatik Ausgabe 1/2014 PERSONAL LOHNSERVICE WIR RECHNEN FüR SIE AB UM- STIEG ES LOHNT SICH ST. PÖLTEN IM GESPRÄCH ALLY-LOHN NEUIGKEITEN GEWINNSPIEL

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LOHNSERVICE: WIR RECHNEN FÜR SIE AB • UMSTIEG: ES LOHNT SICH • ST. PÖLTEN IM GESPRÄCH • ALLY-LOHN NEUIGKEITEN • GEWINNSPIEL

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Kundenmagazinder VRZ InformatikAusgabe 1/2014 PERSONAL

lohnservice wIR Rechnen füR sIe Ab • um-stieg es lohnt sIch • st. Pölten IM GesPRÄch • AllY-lohn neUIGKeIten • geWinnsPiel

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Liebe Leserinnen und Leser,wir werden öfter gefragt, was denn Ally-Lohn besser kann als andere Soft-warepakete. Da erzählen wir gerne von der unbegrenzten Aufrollbarkeit, den vielen Automatiken und anderen Features. Solche Highlights machen einen großen Teil unserer Stärke aus. Doch eine Sache verschafft uns einen unschlagbaren Vorteil bei unseren Kunden: der laufende Praxistest bei uns im Haus. Mag vorerst recht unspek-takulär klingen, ist aber tatsächlich genau das, was eine gute Software ausmacht. Wir bieten nicht nur ein Programm an, wir rechnen monatlich im Auftrag unserer Kun-den tausende Abrechnungen in unserem Lohnservicecenter (übrigens ab Seite 14 in Aktion zu sehen) ab. Davon profitieren alle unsere Lohnkunden: Die gesetzlichen Rah-menbedingungen sind immer aktuell, wir haben einen fortlaufenden Test und durch die Anzahl verschiedenster Abrechnungen auch eine enorm gute Abdeckung.

Darüber hinaus fließen die Erkenntnisse der Bedienung in die Software mit ein, damit die Produktivität stimmt. Und ganz im Sinne eines zufriedenstellenden Supports können wir als Praktiker nicht nur zu unserem Pro-dukt weiterhelfen, sondern wir wissen auch, wie richtig abgerechnet wird.

Ally-Lohn ist eben mehr als nur eine Software.

Herzlichst

Gregor Hilbrand

PS: Ihre Meinung ist uns wichtig, geben Sie uns Ihr Feedback unter www.allylohn.at/feedback.

FIT In DEn FRüHLInG MIT

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highlights von Ally-lohnMit unserer Abrechnungskontrolle vermeiden Sie lästige Fehler und

verbessern die Qualität Ihrer Abrechnungen.

lohninfoMit Ally zum aktuellsten Stand.

Die wichtigsten gesetzlichen neuerungen im überblick.

InterviewWir haben mit der Stadt St. Pölten

über den Einsatz von Ally-Lohn gesprochen.

Rotes Kreuz tirolDer Landesverband Tirol managt komplexe Abrechnungsanforderungen mit Ally-Lohn – zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter.

Dr. christoph Jenny nimmt stellung Der stellvertretende Direktor der WKO Vorarlberg spricht über den Sturm im Wasserglas.

fit und gesund in den frühlingAlly gibt Tipps für Ihre Fitness und den gesunden Start in den Frühling.

es lohnt sichEin Umstieg auf Ally-Lohn ist für viele Kunden ein echter Qualitätsgewinn. Umsteiger im Gespräch.

Impressum Medieninhaber, Herausgeber: VRZ Informatik GmbH,Poststraße 11, 6850 Dornbirn, ÖsterreichFür den Inhalt verantwortlich: Gregor Hilbrand Druck: Vorarlberger Verlagsanstalt, 6850 DornbirnKonzeption, Text, Grafik: Weber, Mathis + Freunde, 6850 DornbirnAuflage: 5000 Stück, Erscheinungstermin: März 2014 Satz- und Druckfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Jeden Tag ein Stück besser.

Qualität und Genauigkeit

stehen bei Krenhof

an erster stelle.

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Es lohnt sichEs gibt viele gute Gründe für einen Wechsel

zu Ally-Lohn. Hier zwei Beispiele.

Krenhof SchmiedetechnikWeltweite Spitzenunternehmen setzen seit Jahrzehnten in puncto Gesenkschmieden auf die Kompetenz und die Qualität von Krenhof. Das Unternehmen bietet Beratung in Bezug auf das Gesenkschmieden, 3D-Modelle und FEA-Simulationen potenzieller Schmiedear-beiten sowie Schmiedeteile als Prototypen, Vorserien und Serien – immer mit dem Anspruch, jeden Tag ein Stück besser zu werden.

was war der Grund für einen Umstieg auf Ally-lohn?Unser Lohnprogramm wurde sowohl in der Weiterentwicklung als auch in der Wartung eingestellt. Der Umstieg auf ein neues Produkt derselben Firma war uns zu teuer.

wie hat der Umstieg auf Ally-lohn aus Ihrer sicht funktioniert?Wir fanden es von großem Vorteil, dass Herr Kapeller unser vorheriges Lohnprogramm genau kannte. Der Umstieg – obwohl wir wenig Zeit hatten – hat überhaupt keine Probleme verursacht.

was gefällt Ihnen besonders gut an der software?Am besten hat uns natürlich das Preis-Leis-tungs-Verhältnis gefallen. An der Software schätzen wir besonders die unproblematische Brutto-Netto-Berechnung. Hier haben wir die Möglichkeit, auf Fehler sofort zu reagieren und diese durch einfaches Neuberechnen wieder richtigzustellen. Ein weiterer Plus-punkt ist die grundsätzlich leichte Bedienung.

Verein HermagorasDer Verein Hermagoras ist die älteste eigenständige Institution der Kärntner Slowenen. Ziel ist, die slowenische Sprache zu pflegen und zu verbreiten, den Dialog und die friedli-che Zusammenarbeit zu fördern und gute Beziehungen zwischen Slowenien und Österreich zu unterhalten. Zum Verein gehören eine Druckerei, eine Bücherei, eine private Volksschule sowie Schüler- und Studentenheime. Im Verein entfalten verschiedene slowenische kirchliche, politische, Kultur- und Bildungsinstitutionen ihre Tätigkeit.

was war der Grund für einen Umstieg auf Ally-lohn?Der ausschlaggebende Grund für Ally-Lohn war die bessere Performance und Servicequalität sowie das gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Zudem fühlten wir uns während der Umstellungs-arbeiten bestens verstanden und betreut.

wie hat der Umstieg auf Ally-lohn aus Ihrer sicht funktioniert?Der Umstieg auf Ally-Lohn hat bestens funktioniert und ist ohne größere Probleme abgelaufen.

was gefällt Ihnen besonders gut an der software?An der Software gefällt uns vor allem die benutzerfreundliche Bedienung und der schnelle Ablauf der Lohnabrechnungen.

bücher und andere

Druckwerke sind ein teil des

hermagoras-Portfolios.

Jeden Tag ein Stück besser.

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Highlights von

Die Abrechnungskontrolle: Lästige Eingabefehler ganz einfach vermeiden.

Erstellen der KontrolldatenSie legen fest, mit welchem bereits abge-rechneten Monat Ihre vorliegende Abrech-nung verglichen werden soll und haben mit der Abrechnungskontrolle ein Tool, dass Sie sofort auf Abweichungen aufmerksam macht.

Abrechnungskontrolle In der automatischen Kontrolle stehen Ihnen die verschiedensten Vergleichsvarianten zur Verfügung.

Weiters können Fehler und Hinweise der Abrechnungen angezeigt werden.

StatistikMittels der Statistikfunktion können die Differenzen zusammengefasst abgerufen werden.

LohnartendefinitionDie Lohnartendefinition bietet die Möglich-keit, gewünschte Lohnarten außer Acht zu lassen. So können beispielsweise Monate mit Sonderzahlungen mit dem Vormonat verglichen werden.

Bezügen (Brutto, netto, Sachbezüge, benutzerdefinierte Lohnarten u.a.)

Dienstnehmern (fehlende Dienstnehmer, neue Dienstnehmer)

Stammdaten (Änderung von Abrech- nungsstammdaten, Anschrift, Bankverbindung)

Änderungen, neueingaben, Löschungen, nachzahlungen aus Vorperioden

Lohnsteuerbemessungen

Sonderzahlung BUAK 1/12 Regelung

SV Summen

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von:

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Ally tipp"Je mehr Arbeitnehmer abzurechnen sind, umso schwieriger ist es den Überblick zu behalten. Die Abrechnungskontrolle unterstützt genau in dieser Hinsicht. Durch Vergleiche können Fehler sichtbar gemacht werden."

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rotes KreuZ tirol

Das Rote Kreuz ist Österreichs größter Rettungsdienst. Der Landesverband Tirol ist derDachverband für alle Bezirks- und Ortsstellen des Bundeslandes Tirol. Ally-Lohn wird von der Bezirksstelle Kufstein und Osttirol verwendet. Seit einigen Jahren wird die Lohnverrech-nung für die Bezirksstellen Telfs und Kitzbühel über den Landesverband Tirol abgewickelt. Seit 2014 sind außerdem die Bezirksstellen Hall und die Ortsstelle Wattens hinzugekom-men. Abrechnungstechnisch agieren die restlichen Bezirksstellen autonom.Die Anforderung an die Lohnverrechnung ist vor allem geprägt durch die verschiedenen Dienstverhältnisse in dieser non-Profit-Organisation: Verwaltungsangestellte mit unter-schiedlichen Gehaltsschemata, der Blutspendedienst und das Kurswesen mit fallweisen Beschäftigten, die freien Dienstnehmer im Kursbereich des Österreichischen Jugend- rotkreuz und der Lernhilfe.

Das Rote Kreuz Tirol ist seit 2008 Kunde bei VRZ Informatik Abrechnungen: 300

Acht Abrechnungsgruppen in einer OrganisationKarin Lessiak-Krismer ist seit 1991 in der Personalverrechnung beim Landesverband tätig. Sie kennt die zu Grunde liegenden Gehaltsschemata und spezifischen Vereinbarungen wie ihre eigene Hosentasche. Von den ungefähr 300 Dienstverhältnissen sind etwa ein Drittel temporär. Diese Dienstnehmer werden laut Kursplan monatlich angemeldet, abgerechnet und abgemeldet. „Für die freien Dienstnehmer werden monatlich variable Daten erfasst, bei gleichbleibendem Datenstamm“, erklärt Karin Lessiak-Krismer. „Ally-Lohn hat uns hier durch geeignete Eingabemodalitäten vieles erleichtert.“

Abgerechnet werden die Gehälter im Landesverband über acht unterschiedliche Abrech-nungskreise. „Die Gliederung in einzelne Bereiche wurde notwendig, um beispielsweise Verwendungsnachweise für Subventionen erbringen zu können“, weiß Lessiak-Krismer. So können die Daten für jeden einzelnen Bereich ausgewertet werden. Für Betriebsprüfungen sind aber auch rasch Auswertungen über die gesamte Organisation möglich.

Mehr Information und TransparenzSeit Anfang 2008 werden alle Gehälter über Ally-Lohn abgerechnet. „Durch die indivi-duelle Definition von vielen Parametern war die optimale Anpassung an unsere Bedürf-nisse möglich“, erzählt Karin Lessiak-Krismer von der Implementierungsphase.

Auch im laufenden Betrieb zeigt sich Ally-Lohn anwenderfreundlich: Die Integ-ration eines neuen Abrechnungskreises ist beispielsweise problemlos möglich. über einen direkten gesicherten Zugriff können Updates installiert werden und via TeamVie-wer gibt´s jederzeit Hilfestellung.

Als Gewinn sieht die Personalverrechne-rin „dass unsere Mitarbeiter eine höhere Transparenz über ihre Bezüge erhalten und Details sehr übersichtlich präsentiert sind.“ So tue sich eine Lohnverrechnerin leichter, Interessierten die komplexe Abrech-nungsmodalität zu erklären. Ein spezielles Service für die durchgehend Beschäftigten ist beispielsweise die nennung des letzten Krankenstandes bzw. des verbleibenden Resturlaubs auf dem Lohnzettel.

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LohninfoRund um die Lohnverrechnung ist immer

etwas zu tun.Umso wichtiger ist es, informiert zu sein.

Pflegeteilzeit und Pflege-karenz 2014

Seit 01.01.2014 besteht für Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit. Diese Maßnahme stellt allerdings nur eine übergangslösung dar und soll helfen, andere Pflegemaßnahmen zu koordinieren und organisieren. Die Vor-aussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer eine erkrankte Person ab der Pflegestufe 3, bei Demenz ab der Stufe 1, betreuen muss. Im Falle eines akut auftretenden Pflegebe-darfs sind die Pflegegeld-Entscheidungs-träger bei Erklärung der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Pflegekarenz/Pfle-geteilzeit dazu angehalten, das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflege-geldes grundsätzlich binnen zwei Wochen abzuschließen (beschleunigtes Verfahren).

Als nahe Angehörige gelten:• Ehepartner• Eltern,Großeltern,Adoptiv-und Pflegeeltern• Kinder,Enkelkinder,Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder • LebensgefährtenundderenKinder• EingetragenePartnerundderenKinder• Geschwistersowie• Schwiegerelternund-kinder

Diese Vereinbarung kann nur einmal je konkret zu betreuendem Angehörigen getroffen werden. Bei einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs um zumindest eine Pflege-stufe ist eine neuerliche Vereinbarung für jeweils maximal drei Monate möglich.

Laufzeit 3 Monate

Erkrankung eines nahen Angehörigen

Mindestens 3 Monate pflichtversichert

Mindestens Pflegestufe 3; bei Minderjährigen und Demenz Stufe 1

neuantrag bei Erhöhung der Pflegestufe möglich

Maximaldauer12 Monate pro pflege-bedürftiger Person

Schriftliche Vereinbarung des Dienst-gebers (Beginn, Ende, Beschäftigungs-ausmaß und Lage der Teilzeit)

Kein Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit/Pflegekarenz

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vorAus-setZung

Erforderlich ist eine schriftliche Vereinba-rung in der Beginn und Dauer der Pflege-karenz, bei Pflegeteilzeit auch Ausmaß und Lage der Teilzeit, geregelt wird. Anders als bei den Hospizmaßnahmen besteht hier kein Rechtsanspruch.

Es besteht ein vorzeitiger Rückkehrans-pruch zum ursprünglichen Beschäftigungs-ausmaß, wenn der zu Pflegende in stationäre Pflege aufgenommen wird, die Pflege von anderen Betreuungspersonen durchgeführt wird oder durch den Tod des zu Pflegenden. Hier gibt es eine Frist von 2 Wochen.

Begleitbestimmungen zur Karenz• Aliquotierung der Sonderzahlungen und des Urlaubs• nichtzählung als Dienstzeit• Abfertigung Alt und Urlaubsersatz- leistung: Bemessung nach dem für den letzten Monat VOR der Pflegeka- renz gebührenden Entgelt• Abfertigung neu: Beitragsleistung des Bundes 1,53 % des fiktiven Kinderbetreuungsgeldes• Kein besonderer Kündigungsschutz, jedoch Motivkündigungsschutz

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Lohninfo

Mein MottoMit offenen Augen durchs Leben gehen und für Neues aufgeschlossen sein.

was ich an meinem Job magIch schätze den Kontakt mit den Kunden sehr. Das Thema Lohnverrechnung in Verbindung mit EDV war schon immer ein interessantes Aufgabengebiet. Ein Programm zu betreuen und die Kunden bei der Arbeit zu unterstüt-zen ist auch nach 20 Jahren nicht langweilig geworden. Im Gegenteil – durch ständig neue Gesetze entstehen immer neue Anforderun-gen die sowohl vom Programm als auch vom Anwender beherrscht werden müssen.

Mein lieblingsort in ÖsterreichSchöne Orte gibt es viele – wohnen möchte ich genau da wo ich bin – in Villach.

Ich freue mich überZufriedene Kunden und das Erreichen eines gesetzten Zieles.

Meine hobbiesNeben dem Tanzen das Wandern und Klettern. Generell halte ich mich gerne in der Natur auf.

was ich an anderen schätzeIch mag Menschen, die freundlich und offen auf andere zugehen und ehrlich ihre Meinung äußern.

ein perfektes wochenendeViel Sonnenschein am Berg oder Strand und am Abend eine Tanzveranstaltung.

Das wichtigste im berufWas man macht, muss man gerne machen, dann hat man sicher Erfolg.

Seit über 20 Jahren arbeitet Guido Kapeller für Unternehmen, die sich mit Lohnverrech-nung beschäftigen. Seit 2011 ist er für VRZ Informatik tätig. Der gebürtige Kärntner arbeitet von seinem Wohnort in Villach als Ally-Lohn-Kundenbetreuer. Vor Ort stellt er die Betreuung unserer Kunden in Kärnten und der Umgebung sicher. Mit seiner langjährigen Expertise in der Lohnverrechnung ergänzt Guido unser Team perfekt. Guido Kapeller ist Vater von 2 Söhnen und seit 33 Jahren verheiratet.

GuidoKapeller

Ally tipp„Geschwister können nacheinander die Pflegekarenz für denselben Angehörigen in Anspruch nehmen, jedoch nur bis zu einer Maximaldauer von 12 Monaten.“

Begleitbestimmungen zur Teilzeit• Verbleibende Mindestnormalarbeitszeit: 10 Wochenstunden• Mischsonderzahlung• Urlaub: Auswirkung analog Bildungsteilzeit• Abfertigung Alt: Heranziehen des für den letzten Monat vorher gebührenden Entgelts• Abfertigung neu: Beitrag auf Grundlage des früheren Entgelts• Kein besonderer Kündigungsschutz, jedoch Motivkündigungsschutz

Pflegekarenzgeld § 21

Die Höhe des Pflegekarenzgeldes ist bei Karenz der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes zzgl. den Kinderzuschlägen.

Bei der Pflegeteilzeit gebührt aliquotes Pflegekarenzgeld, für dessen Grundbetragsbemessung die Differenz der monatlichen Bruttoein-kommen heranzuziehen ist.

Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dienstgeber.

Sollte das Dienstverhältnis während der Pflegeteilzeit bzw. -karenz seitens des Dienstgebers aufgelöst werden, kann das Pflegekarenzgeld weiterhin bezogen werden.

Die Versicherungspflicht bleibt während der Karenz aufrecht. Hier wird als Grundlage der Alleinstehenden-Richtsatz auf Ausgleichszu-lage angewandt. Somit sind Krankenversicherungs- und Pensions-versicherungsleistungen gesichert.

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Gesetzliche Änderungen

Zuverdienstgrenze KinderbetreuungsgeldBeim Kinderbetreuungsgeld gab es eine rückwirkende Änderung mit 01.01.2010. Da es bei der bisherigen Rechtslage immer wieder zu Problemen bei der Abgrenzung der Einkünfte kam, gelten rückwirkend nur jene Monate als Anspruchsmonate, in welchen für den gesamten Monat Kinderbe-treuungsgeld bezogen wurde. Das heißt, in Rumpfmonaten werden die Bezüge für die Ermittlung des Zuverdienstes nicht herangezogen. Anhebung der Zuverdienst-grenze beim erwerbsabhängigen Kinderbe-treuungsgeld von 6.100 Euro auf 6.400 Euro.

Lohnnebenkosten-SenkungLaut Regierungsvorlage soll es zu einer minimalen Lohnnebenkosten-Senkung im Bereich der AUVA (ab 01.07.2014) und des Insolvenzentgeltes IE (ab 01.01.2015) um jeweils 0,1 % kommen.

SolidarabgabeUrsprünglich war die Solidarabgabe auf Sonderzahlungen für Besserverdiener befristet bis 31.12.2016. Diese geht nun ins Dauerrecht über und gilt unbefristet.

Sachbezug KFZ Bei Benutzung von arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen werden für die Berechnung des Sachbezuges 1,5 % der Anschaffungs-kosten inkl. Sonderausstattung und Steuern angesetzt.

Ab 01.03.2014 wird der maximale Sach-bezugswert von 600 Euro auf 720 Euro angehoben.

Bei nachweislich weniger als 500 privat gefahrener Kilometern ist der halbe Wert anzusetzen – somit maximal 360 Euro.

Ally tipp„Bei Gebrauchtfahrzeugen werden als Berechnungsgrundlage die ursprüng-lichen Anschaffungskosten oder der Listenpreis bei Erstzulassung herangezogen.“

EIn STURMIM WASSER- GLAS!Vor kurzem löste eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes heftige Reaktionen aus. Gewerkschaftsfunktionäre sprachen von einer „unverständlichen“ oder „fatalen Entscheidung“, Vertreter der Arbeiterkam-mer bezeichneten das Erkenntnis sogar als „skandalös“ – ein jahrzehntelanges Prinzip, wonach die einzige Verpflichtung eines Ar-beitnehmers im Krankenstand darin bestand, alles tun zu müssen, um gesund zu werden, sei mit dieser Entscheidung durchbrochen.

Aber auch die Volksseele schien zu kochen. Die Frage „Sind Sie dafür, dass Angestell-te auch im Krankenstand für ihren Chef erreichbar sein müssen“ beantworteten in einer Umfrage des ORF Vorarlberg mehr als 60 % der Teilnehmer mit „nein, auf keinen Fall“; der Rest entschied sich für die Antwortmöglichkeit „Ja, wenn es der Gesundheitszustand erlaubt“. In einer „Krankenstands-Befragung“ hätten laut Ar-beiterkammer ca. 46 % der Befragten ange-geben, „schon einmal von ihrem derzeitigen Arbeitgeber im Krankenstand kontaktiert worden zu sein. Daraus wurde der Schluss gezogen, dass „kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenbar auch wegen Ba-nalitäten im Krankenstand behelligt werden“.

Auslöser dieser ganzen Aufregung war eine Anwaltskanzlei, die eine Mitarbeiterin nach einem fast halbjährigen Krankenstand we-gen eines Burn-out-Syndroms, Belastungs-störungen, Depressionen und Asthma zu einem persönlichen Gespräch aufgefordert hat. Als sich die Arbeitnehmerin weigerte, ist sie von ihrem Dienstgeber fristlos entlassen worden.

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Dr. christoph Jenny,

stellvertretender Direktor

der wirtschaftskammer

Vorarlberg

EIn STURMIM WASSER- GLAS!

Die Weigerung der Arbeitnehmerin war in den Augen des Obersten Gerichtshofes jedoch durchaus berechtigt und ihre fristlose Entlas-sung daher nicht rechtens. Es stellt sich die Frage, warum gerade diese Entscheidung, die eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin zur Kontaktaufnahme verneint, von Gewerkschaftsfunktionären und Ver-tretern der Arbeiterkammer als „unverständlich“, „fatal“ oder „skan-dalös“ kritisiert worden ist. Die österreichische Rechtsprechung geht nämlich keineswegs von einer „jederzeitigen Erreichbarkeit“ des Arbeitnehmers im Krankenstand aus, wie dies von den Kritikern als Schreckensszenario an die Wand gemalt wird.

In seiner Begründung hat der Oberste Gerichtshof zwei ganz we-sentliche Bedingungen konkretisiert, die vorliegen müssen, um die Aufforderung eines Arbeitnehmers zur Kontaktaufnahme während eines Krankenstandes überhaupt zu rechtfertigen. Zunächst muss es um die Bekanntgabe für den Dienstgeber „unbedingt notwendiger“ Informationen durch den Arbeitnehmer gehen, die nicht anderweitig beschafft werden können und aus deren Fehlen ihm ein schwerer wirtschaftlicher nachteil entstehen würde. Das Vorliegen dieser Vor-aussetzung wird im Einzelfall vom Dienstgeber zu beweisen sein.

Darüber hinaus darf die vom Dienstgeber angestrebte Kontakt-aufnahme den Genesungsprozess des Arbeitnehmers jedenfalls nicht beeinträchtigen. Ob und – wenn ja – in welcher Form dem Arbeitnehmer während eines Krankenstandes ein Kontakt mit dem Dienstgeber zumutbar ist, wird also immer eine Berücksichtigung der Umstände im konkreten Einzelfall erfordern.

Dass im Falle einer psychischen Erkrankung, deren Ursache of-fensichtlich (auch) dem Arbeitsverhältnis bzw. ihrem Umfeld am Arbeitsplatz zuzurechnen ist, einer Arbeitnehmerin der persönliche Kontakt mit ihrem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, hat der Oberste Gerichtshof entschieden – das Ergebnis ist weder „unverständlich“, noch „fatal“ oder gar „skandalös“. Warum aber soll etwa einem Arbeitnehmer, der sich an einer Hand verletzt hat, eine Kontaktauf-nahme mit dem Dienstgeber auch während des Krankenstandes nicht zumutbar sein, wenn sein Dienstgeber wichtige Informationen benötigt, über die nur der Arbeitnehmer verfügt? Skandale jedenfalls sehen wohl anders aus!

Der Umstand, dass gerade diese Entscheidung die Wogen hoch gehen ließ, macht aber auch eines deutlich: Kontakte zwischen Dienstgebern und Arbeitnehmern während eines Krankenstandes werden eher selten ein Fall für die Arbeitsgerichte – und das allein stimmt schon optimistisch.

Dr. Christoph Jenny zum Thema Erreichbarkeit von Angestellten im Krankenstand.

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1 32 4Jutta ist auf dem Weg zu einer Besprechung mit der Ally-Lohn Entwicklung. Eine neue gesetzliche Änderung muss ins Programm einge-baut und getestet werden.

Ein Kunde holt persönlich die Lohnunterlagen ab. Tamara macht sich auf den Weg.

Die gesetzlichen Bedingun-gen der Pendlerpauschale wurden geändert. Katja bespricht die Auswirkungen mit einem Kunden.

Ingrid hält sich auf dem Laufenden und holt sich die Informationen direkt von den Kammern und den SV-Trä-gern. So bleiben wir immer up-to-date.

Ally-Lohn ist mehr als eine Software. Im Lohnservicecenter

werden von ausgewiesenen Lohnexperten Abrechnungen

im Kundenauftrag durchgeführt. Und das schon seit 1968.

Das LSC gewährt Einblick ins Tagesgeschäft.

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5 76 8Selina bereitet die Unterlagen für die Jahresübermittlungen an Finanzamt und Kranken-kasse vor.

Im BUAK-Portal erfasst Gertraud die Schlechtwetter-meldungen für das Bauge-werbe.

Heidi überprüft die erfass-ten Eingaben im Ally-Lohn anhand der Kontrollaus-wertungen. Genauigkeit ist unerlässlich.

Wir haben einen neuen Inter-netlohn.at-Kunden. Martina gibt gerade eine Schulung via Telefonkonferenz.

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InterviewSt. Pölten. Eine Stadt in Bewegung.

St. Pölten ist die jüngste Landeshauptstadt Österreichs. Erst im März 1986 wählten die niederösterreicher St. Pölten im Rahmen einer Volksabstimmung zum Verwaltungs-zentrum des flächenmäßig größten Bundes-landes. Einer der Meilensteine in der jungen Geschichte ist der Bau des Regierungsvier-tels. nach und nach haben beinahe alle Ins-titutionen und Organisationen niederöster-reichs ihren Hauptsitz nach St. Pölten verlegt. Dank der zentralen Lage mitten in Europa, der guten Verkehrsanbindung sowie den großen Grundstücksreserven übersiedelten auch immer mehr namhafte Unternehmen in die Landeshauptstadt: Heute befindet sich beispielsweise der Unternehmenssitz der kika Möbelhandelsgesellschaft m.b.H, der Rudolf Leiner GmbH oder der Rosenber-ger GmbH in St. Pölten. Diese erfreuliche Entwicklung führte dazu, dass auch die Bevölkerungszahl kontinuierlich zunahm. Inzwischen leben fast 52.000 Menschen hier. neben Eisenstadt und Bregenz ist St. Pölten die dritte Landeshauptstadt, die mehr Ar-beitsplätze als gemeldete Einwohner hat.

Die Entwicklung der Stadt und die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur in we-nigen Jahrzehnten war eine große Heraus-forderung für die Stadtfinanzen, aber auch für die Verwaltung: Heute arbeiten rund tausend Mitarbeitende beim Magistrat der Stadt St. Pölten im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Der Magistrat ist neben dem Gemeinderat, dem Stadtsenat und dem Bür-germeister Teil der St. Pöltner Stadtverwal-tung. Er besteht aus der Magistratsdirektion, sechs Stabsabteilungen, fünf Fachbereichen, städtischen Unternehmensbeteiligungen und einem Kontrollamt. Eine komplexe Or-ganisationsstruktur, die hohe Anforderungen an die Lohnverrechnung stellt.

Seit 2001 setzt der Magistrat auf die Lohn-abrechnungssoftware „Ally-Lohn“ von VRZ Informatik. Der Leiter der Personalabteilung des Magistrats der Stadt St. Pölten, Kurt Lasslesberger, sprach mit uns über die Suche nach einem geeigneten Tool, die Anfänge der Zusammenarbeit mit VRZ Informatik und die vielfältigen Aufgaben der Lohnverrechnung im öffentlichen Dienst.

st. Pölten

Markt herrenplatz

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Im Gespräch mit Kurt Lasslesberger, Leiter der Personalabteilung des Magistrats der Stadt St. Pölten.

seit 2001 werden die löhne und Gehälter der Mitarbeitenden des Magistrats st. Pölten mit der lohnsoftware Ally-lohn abgerechnet. wie kam es zu der Zusam-menarbeit? Kurt Lasslesberger: Das Team von VRZ Infor-matik hat im Jahr 2000 auf einer IT-Messe die Software Ally-Lohn präsentiert. Damals waren wir schon recht lange auf der Suche nach einem neuen System für die Lohnabrechnung. Da uns bislang keine IT-Lösung überzeu-gen konnte, rechneten wir noch über eine Großrechneranlage aus den 70er Jahren ab. Die Zeit für dieses System war inzwischen na-türlich längst abgelaufen. Die Möglichkeiten, die Ally-Lohn bietet, haben uns begeistert. Wir hatten gleich das Gefühl, dieses Produkt könnte sein, was wir schon lange suchen. Deshalb blieben wir mit VRZ Informatik in Kontakt.

wie ging es dann weiter?In weiteren Gesprächen mit dem Team von VRZ Informatik haben wir festgestellt, dass die Möglichkeiten des Abrechnungspro-gramms sich mit unseren Anforderungen optimal decken. Dass Ally-Lohn damals schon im öffentlichen Dienst im Land Vorarlberg eingesetzt wurde, überzeugte uns natürlich auch. Mit einem kleinen Team vom Magistrat St. Pölten sind wir nach Vorarlberg zu VRZ Informatik gefahren. Wir wollten die Leute hinter der Software kennen lernen und natür-lich Ally-Lohn in der Praxis testen. Dazu hatten wir einen Fragenkatalog zusammengestellt, den wir gemeinsam mit dem Team von VRZ Informatik abgearbeitet haben. Bis zum Ende des Aufenthaltes blieb keine einzige Frage offen und unsere Entscheidung für Ally-Lohn stand fest.

welche tools überzeugten sie schlussendlich?Es waren keine einzelnen Tools, die uns überzeugten. Ally-Lohn erfüllte insgesamt alle Anforderungen an ein modernes Lohnver-rechnungs- und Personalverwaltungssystem. Es mussten lediglich kleinere Anpassungen, die niederösterreichische Gemeindespezifika berücksichtigen, vorgenommen werden. Das hat VRZ Informatik für uns erledigt.

was schätzen sie besonders an der Zusammenarbeit?Wir können uns darauf verlassen, dass die Abrechnung immer auf Basis des aktuellen Gesetzesstandes erfolgt. Bei den vielen Ge-setzen, die für uns relevant sind, vom Beamten-Kranken-Unfall-Versicherungsge-setz bis zum Einkommensteuergesetz, ist dies entscheidend für eine korrekte Abrechnung. Auch die persönliche Betreuung empfinden wir als sehr wertvoll. Gab es dennoch einmal ein Problem, erhielten wir rasche und kompe-tente Unterstützung. Für uns ist die Software inzwischen zu einem sehr wertvollen, unver-zichtbaren Tool geworden. Dass unsere Wahl damals auf Ally-Lohn fiel, haben wir bis heute keine Sekunde bereut.

Vielen Dank für das Gespräch.

St. Pölten ist seit 2001 Kunde bei VRZ Informatik Abrechnungen monatlich ca.1400 ein Glücksfall

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FrühlingJetzt, wo die Tage länger werden und die Temperaturen

steigen, macht sich auch bei Ally Frühlingsstimmung breit. Was sie macht, um fit und gesund in die warme Jahreszeit

zu starten, verrät sie uns auf diesen Seiten.

Der Morgen macht den Tag Ein guter Tag beginnt mit einem aktiven Morgen. Dazu gehören Wechselbäder oder Kalt-Warm-Duschen genauso wie ein vitaminreiches Frühstück mit Obst, Müsli und Vollkornbrot. Ein paar übungen gleich nach dem Aufwachen, ausgiebiges Strecken und eine Prise frische Luft bringen richtig viel Energie. Ally schwört morgens auf die 5 Tibeter – eine Yogaübung, die aktiviert, Muskeln kräftigt und in 15 Minuten viel Power bringt.

Während des Tages macht Ally immer wieder mal eine kleine Pause. Aber nicht um auf der faulen Haut zu liegen, sondern um sich zu dehnen, den Kreislauf in Schwung zu bringen und die Muskulatur zu lockern – besonders wichtig ist das natürlich für alle jene, die am Schreibtisch sitzen und wenig Bewegung haben. Oder sie gönnt sich einen leckeren Smoothie. Die kleinen Vitamin-bomben sind nicht nur gesund und ideal als Pausengetränk. Sie schmecken auch lecker – für Ally eine köstliche Belohnung.

Gesundheit und Genuss sind keinesfalls Widersprüche. Und Bewegung kann auch Spaß machen. Ally hat ein paar Tipps zu-sammengestellt, um so richtig auf Touren zu kommen. Gerade nach dem Winter beginnt alles mit reichlich Bewegung. Dabei ist es besonders wichtig, möglichst viel Tageslicht und Sonne abzubekommen. Raus in die natur – egal ob auf dem Rad, mit Jogging, Walking oder Gymnastik. Hauptsache es wird ordentlich Sauerstoff getankt und die Winterpause mit Aktivität beendet.

Es beginnt im KopfWie so oft spielt sich auch fürs Wohlbefin-den viel im Kopf ab. Sich selbst und seinen Körper zu akzeptieren ist die erste Stufe der Veränderung. Abschalten können ist ein weiterer Aspekt, der massiv zur Fitness dazu gehört. So wie es Anspannungs- oder An-strengungsphasen gibt, muss man sich auch Ruhepausen gönnen. Die einfachste Form sind 5 Minuten Ruhe, in denen ausschließ-lich auf die eigene Atmung geachtet wird. natürlich isst Ally gerne. Aber vor allem jetzt im Frühling schaut sie darauf, möglichst viel von den frischen Früchten und Gemüsesor-ten zu bekommen, die schön langsam auf den Wochenmärkten auftauchen. Sie nimmt mehrere kleine Mahlzeiten zu sich und trinkt mindestens 1,5 bis 2,5 Liter Flüssigkeit – aber eher Wasser und Tee als Kaffee und Alkohol.

Und zu guter Letzt empfiehlt Ally, sich nicht zu viel vorzunehmen. Lieber kleine Schritte gehen, als von großen Plänen gelähmt zu werden.

undin den

gesund

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Smoothie

InGweR honIG beeRen sMoothIe

150 g tiefkühl-beeren Mischung½ banane4 cl Pfirsichsaft2 cl wasser1 cm stück Ingwer1 el honig

Die banane schälen und in ca. 1 cm breite stücke schneiden. Ingwer fein reiben und zusammen mit beeren, Pfirsichsaft, wasser und honig in den Mixer geben.

Je nach Geschmack kann auch etwas mehr honig verwendet werden.

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Poststraße 11, 6850 Dornbirn, ÖsterreichT +43 5572 3801, F +43 5572 3801 [email protected], www.allylohn.at

Ally-Personal ist ein Produkt der VRZ Informatik GmbH.

mitmachen!

Gewinnspielneuerdings besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit. Seit wann gilt diese Vereinbarung?

Steigen Sie ein auf www.allylohn.at/wannPflege und unterstützen Sie Ally bei dieser Frage.

Unter allen richtigen Antworten wird ein leistungsstarker Mixer von WMF verlost. Mitmachen, gewinnen und leckere Smoothies zubereiten.