Amtliche Mitteilungen der Stadt Zwönitz...2020/03/24  · 1 Amtliche Mitteilungen der Stadt...

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1 Amtliche Mitteilungen der Stadt Zwönitz 25.07.2019 Ausgabe 1 Jahrgang 01 Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 6 · 08297 Zwönitz · Telefon 037754/ 35 0 · [email protected] Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen der Stadt Zwönitz : Der Bürgermeister Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen Seite 1 von 4 Amtliche Mitteilungen der Stadt Zwönitz Ausgabe 13 Dienstag, 24.03.2020 Jahrgang 01 Inhalt: Seite Flurbereinigung Niederzwönitz - Widmung öffentlicher Straßen 2

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1 Amtliche Mitteilungen der Stadt Zwönitz – 25.07.2019 – Ausgabe 1 – Jahrgang 01

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Zwönitz, Markt 6 · 08297 Zwönitz · Telefon 037754/ 35 0 · [email protected] Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen der Stadt Zwönitz : Der Bürgermeister Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

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Amtliche Mitteilungen der Stadt Zwönitz

Ausgabe 13 Dienstag, 24.03.2020 Jahrgang 01

Inhalt: Seite

Flurbereinigung Niederzwönitz - Widmung öffentlicher Straßen 2

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Flurbereinigung Niederzwönitz

Stadt Zwönitz

Widmung öffentlicher Straßen Das Landratsamt Erzgebirgskreis erlässt nachfolgende

Straßenrechtliche Verfügung: I. Pläne

Mit Bescheiden des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung Oberlungwitz - vom 28.05.2003, Az.: BL/12-A-8461.48-P8/03 (Plangenehmigung) - vom 08.12.2006, Az.: 3-A-8461.48-16090 (1. Planänderung) - vom 12.09.2007, Az.: 3-A-8461.48-15653 (2. Planänderung)

sowie des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Referat Ländliche Entwicklung - vom 10.06.2015, Az.: 780.41/15-320.A-8461.48/210071 (3. Planänderung)

wurde der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß § 41 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) genehmigt. II. Widmung Der im o. g. Plan und den aufgeführten Änderungen mit der Maßnahmenkennzahl 116 31-9 bezeichnete Weg wird gemäß § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) als öffentliche Straße in Form eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Sin-ne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 a) SächsStrG gewidmet. Träger der Straßenbaulast für diesen Weg ist die Stadt Zwönitz. III. Wirksamwerden

Die Verfügung unter II. wird im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Die Verkehrsübergabe der genannten Maßnahme erfolgte bereits. IV. Beschränkung der Benutzungsarten Gemäß § 6 Abs. 2 S. 4 SächsStrG wird verfügt, dass der nach Ziff. II. gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg auf Radverkehr sowie land- und forstwirtschaftlichen Verkehr be-schränkt wird. V. Darstellung Der von dieser Verfügung betroffene Weg ist in der beiliegenden Widmungskarte vom 10.03.2020 dargestellt. Sie ist Bestandteil dieser Verfügung.

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Im Einzelnen wird der von dieser straßenrechtlichen Verfügung erfasste Straßenzug gemäß § 6 StraBeVerzVO vom 4. Januar 1995 wie folgt beschrieben und ist demgemäß in das Bestandsverzeichnis der Stadt Zwönitz für öffentliche Feld- und Waldwege einzutragen: „Brettmühlenweg“

Der Weg verläuft in West-Ost-Richtung auf einer Länge von 750 m über Teile der Flurstücke 1119/3, 468 b, 472 b, 484, 489 d und 510a der Gemarkung Niederzwönitz. Anfangspunkt: „Bahndammweg“ Endpunkt: Flurstück 510a (Anschluss an Flurstück 516) VI. Hinweise 1. Die Widmungsvoraussetzungen lagen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vor

(§ 6 Abs. 4 S. 1 SächsStrG). 2. Die Verfügung mit der zugehörigen Karte wird der Stadt Zwönitz übersandt mit der

Bitte, diese nach den Vorschriften über die öffentliche Bekanntgabe von gemeindli-chen Satzungen bekannt zu machen (§ 6 Abs. 4 S. 3 SächsStrG).

3. Die Stadt Zwönitz wird ersucht, die so gewidmete öffentliche Straße in das Be-

standsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege aufzunehmen. Gründe: Das Landratsamt Erzgebirgskreis ist zur Widmung der in einem Flurbereinigungsverfahren zu errichtenden öffentlichen Straßen und Wege gemäß § 41 Abs. 5 S. 1 FlurbG i. V. m. § 1 Abs. 2 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG), § 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 1 SächsStrG sachlich und gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG i. V. m. § 1 SächsVwVfZG örtlich zuständig.

Die o. g. plangenehmigte Maßnahme wurde bereits ausgeführt und der Weg am 17.11.2016 seinem Verkehrszweck übergeben. Die Voraussetzungen für die Widmung der plangenehmigten Maßnahme 116 31-9 liegen vor. Die Eigentümer der Grundstücke, die durch die Maßnahme in Anspruch genommen wer-den, haben der Widmung der o. g. Maßnahme zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg zugestimmt. Die Stadt Zwönitz als künftiger Träger der Straßenbaulast hat der o. g. Widmung des Weg-es mit der Maßnahmenkennzahl 116 31-9 zugestimmt. Dies ist dokumentiert in der Erklä-rung der Stadt Zwönitz zur Übernahme der Unterhaltungspflicht an gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen vom 20.03.2003. Die Verpflichtung zur Übernahme der Straßenbau-lastträgerschaft folgt im Übrigen aus § 42 Abs. 2 FlurbG und § 9 S. 2 AGFlurbG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-

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Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Wi-derspruch kann auch bei jedem anderen Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgs-kreis schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signa-turgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für elektronische Dokumente erfolgt über die E-Mail-Adresse [email protected]. Hinweis: Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektroni-sche Dokumente sind zu finden auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de im Punkt „Kontakt“. i. A. gez. Leistner Referatsleiter Referat Bauaufsicht, Flurneuordnung und Vermessung

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Länge: 753,97 m

EndpunktFlurstück 510a

AnfangspunktBahndammweg

Gemarkung Niederzwönitz

ê

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Gemeindegrenzen © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 22.02.2020Geobasisdaten-DOP, © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2016Geobasisdaten-ALKIS,© Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, 22.02.2020

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0 25 50 75 100 m25

Maßstab 1 : 2 500

N

(C) LRA Erzgebirgskreis

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BauerSaskia
Legende Brettmühlenweg
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