Amtlicher Spielplan für die 132. Lotterie - skl.de · Dieses Dokument ist ohne reprotechnische...

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Gewinnbekanntgabe: • Internet: www.skl.de • Videotext: ARD S. 586, ZDF S. 562 • Amtliche Gewinnlisten der SKL • Persönliche Benachrichtigung durch Ihre Lotterie-Einnahme Informationen zu den Veranstaltererlaubnissen finden Sie unter www.skl.de. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Servicecenter unter 0800/433 433 7 (kostenlos für alle Anrufe aus dem Inland) zur Verfügung. Ihr Weg zum Glück: Spiel mit Vernunft Wenn Spielen zum Problem wird, sind wir für Sie da: Informationen über Spielsucht finden Sie unter www.skl.de oder 0800 - 2 46 81 35 (kostenlos für alle Anrufe aus dem Inland). SKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein. AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München. Träger sind die 16 deutschen Länder. Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand Dr. Gerhard Rom- bach (Sprecher des Vorstands), Günther Schneider (Sprecher des Vorstands), Jan Christiansen und Manfred Neidel. Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebe- stimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücks- spielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 25.05.2012. Weitere Infos unter www.skl.de. Teil A: 132. SKL-Lotterie § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen (1) Die Teilnahme an der 132. SKL-Lotterie richtet sich aus- schließlich nach dem Amtlichen Spielplan und diesen Amt- lichen Lotteriebestimmungen. (2) Die 132. SKL-Lotterie beginnt am 01.12.2012 und läuft über sechs Monate bis zum 31.05.2013. Jeder Monat ist eine Klasse. Die Anzahl der Gewinne und die Höhe der Gewinnsumme steigen von Klasse zu Klasse an. Zur Teilnahme wird ein gültiges Los der SKL-Lotterie benötigt. (3) Die Losauflage umfasst 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum der 132. Lotterie 2.016.270 Einzelgewinne mit einer Gewinnsumme von 1.145.050.000 und zusätzlich aus Shows, Events oder Sonderziehungen bis zu 120.532 Gewinne mit einer Gewinnsumme bis zu 144.152.000 . Die planmäßige Gewinn- ausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6 Klassen 51,36%. (4) Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10% erworben werden. Die Losanteile sind pro Losnum- mer fortlaufend von 1 bis 10 durchnummeriert (Anteilsbezeich- nungen). Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinn- beträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteile gewinnen anteilig. (5) Lose gibt es in verschiedenen Formen: a) als „Original-Lose“: Diese enthalten die Losnummer und die Anteilsbezeichnung(en); b) als „Los-Zertifikate“: Hier können mehrere gespielte Losnum- mern mit ihren jeweiligen Anteilsbezeichnungen zusammenge- fasst sein; c) als „virtuelle Lose“: Die Losnummer(n) und Anteilsbezeichnung(en) sind vorbehaltlich der glücksspiel- rechtlichen Erlaubnis nur in der Datenbank der GKL gespei- chert, werden dem Spielteilnehmer aber formlos mitgeteilt. (6) Der Loseverkauf erfolgt durch Staatliche Lotterie-Einnahmen (LE) und Amtliche Verkaufsstellen (VSt) im Namen und für Rechnung der GKL. Die Abgabe von Losen an Spielgemein- schaften, die sich gewerblicher Spielvermittler im Sinne von § 19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt aus- schließlich durch die GKL und richtet sich nach besonderen Ab- gabebedingungen, die von der GKL angefordert werden können. (7) Mit der Versendung eines Loses unterbreitet die LE/VSt ein bindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt als Annahme dieses Angebotes. Bei Losverkäufen über VSt oder im Thekengeschäft liegt das Angebot in der Übergabe bzw. der Aus- lage der Lose. Der Spielvertrag wird zwischen der GKL und dem Spielteilnehmer geschlossen. Er kommt zustande, wenn das Los rechtzeitig und vollständig bezahlt (siehe auch § 3 Abs. 2 und Abs. 4), in der Datenbank der GKL als gewinnberechtigt gespei- chert ist und die Volljährigkeit des Spielinteressenten nachge- wiesen wird (§ 2). Ein Vertragsangebot steht unter der aufschie- benden Bedingung dieses Nachweises. (8) Die Lose werden in der Regel für jede Klasse gesondert aus- gegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem Spielteilnehmer rechtzeitig vor Beginn einer Folgeklasse ein Los (bzw. die von ihm gespielte Anzahl Lose) mit der gleichen Losnummer und den gleichen Anteilsbezeichnungen wie in der aktuell gespielten Klasse an (Ausnahme: siehe § 4 Abs. 1). Entsprechend soll sie dem Spiel- teilnehmer auch die erneute Beteiligung an der nachfolgenden 133. SKL-Lotterie anbieten. Die Annahme der Angebote steht dem Spielteilnehmer frei. (9) Das in einer Amtlichen Verkaufsstelle beschäftigte Personal ist in dieser Verkaufsstelle von der Spielteilnahme ausgeschlossen. (10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB). (11) Der Spielteilnehmer hat dem Lotterie-Einnehmer Verände- rungen des Namens, der Adresse oder beim Konto unverzüglich mitzuteilen. Schäden oder Nachteile, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht beruhen, sind vom Spielteilnehmer zu tragen. (12) Für weitere Auskünfte und etwaige Reklamationen steht die GKL, Sitz München, Bayerwaldstraße 1, 81737 München, Tele- fon-Nr.: 089/67903-0 oder 089/67903-810 (Kunden-Service), E-Mail: [email protected], zur Verfügung. Erlaubnisinhaber ist die GKL mit Sitz München, Bayerwaldstraße 1, 81737 München, Telefon- Nr.: 089/67903-0 und Sitz Hamburg, Überseering 4, 22297 Hamburg, Telefon-Nr.: 040/632910-0. § 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger (1) Die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücks- spielen ist gesetzlich verboten. Spielverträge, die gegen dieses Teilnahmeverbot verstoßen sind nach § 134 BGB nichtig. Jeder Spielinteressent ist verpflichtet, bei der Bestellung von Losen wahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinen Namen und seine Adresse zu erteilen. Ohne diese Angaben ist eine Spielteilnahme nicht möglich. (2) In Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Teilnahmeverbot Minderjähriger sicherzustellen, setzt die GKL anerkannte Ver- fahren zur Altersverifikation u. a. gem. den Richtlinien der Kommission für Jugendmedienschutz ein. Ausschließlich zum Zwecke der Verifizierung der Altersangabe werden Name, An- schrift und Geburtsdatum an die Schufa und/oder an die für den Spielinteressenten zuständige Melderegisterbehörde übermittelt. Die Schufa prüft diese Angaben und übermittelt den Grad der Übereinstimmung mit den bei ihr gespeicherten Personaldaten an die anfragende Stelle zurück. Anhand dieses Ergebnisses kann erkannt werden, ob ein Spielinteressent an der angege- benen Anschrift im Datenbestand der Schufa gespeichert und über 18 Jahre alt ist. Ein weiterer Datenaustausch oder auch eine Bonitätsprüfung finden nicht statt. Die Schufa speichert aus Nachweisgründen allein die Tatsache der Überprüfung der Adresse. Weitere Informationen finden Sie unter www.Schufa.de. (3) Kann die Altersverifikation nicht durch das in Absatz 2 ge- schilderte Verfahren erbracht werden, wird der Spielinteressent hierüber unverzüglich informiert. Die GKL kann in diesem Fall über weitere behördlich genehmigte Altersverifikationsverfahren ihre gesetzliche Pflicht des Teilnahmeverbotes Minderjähriger sicherstellen. Einzelheiten sind dem Spielinteressenten vor Daten- weitergabe und -verarbeitung mitzuteilen. Weiterhin kann der Spielinteressent den Nachweis seiner Volljährigkeit durch Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes führen. (4) Erfolgt der Erwerb von Losen im persönlichen Kontakt, sind Amtliche Verkaufsstellen und Lotterie-Einnahmen in Zweifels- fällen zur Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger berechtigt und verpflichtet, die Vorlage eines amtlichen Ausweis- dokumentes zu verlangen. § 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten (1) Der Preis für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteili- gung ab der 1. Klasse 150,–pro Monat, für jeden einzelnen Losanteil also 15,– pro Monat. (2) Ein Los ist ab der ersten Ziehung einer Klasse gewinnbe- rechtigt, wenn der fällige Einsatz rechtzeitig vor Beginn dieser Klasse in voller Höhe bei der LE/VSt eingegangen ist bzw. ih- rem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon Kenntnis erlangen konnte. Der Lospreis gilt ferner als rechtzeitig bezahlt, wenn der Spielteilnehmer über ein seiner Verfügungsmacht unterliegendes Konto einen Abbuchungsauftrag erteilt oder der LE/VSt Einzugsermächtigung einräumt, es sei denn, die Durch- führung des Lastschriftverfahrens scheitert oder verzögert sich aus Gründen, die der Lotterie-Einnehmer nicht zu vertre- ten hat. Für Kreditkarten gilt Satz 2 entsprechend. (3) Für Lose, die erst nach Beginn der Lotterie erworben wer- den, ist der Lospreis sowohl der laufenden Klasse als auch aller eventuell schon vorangegangenen Klassen zu entrichten. Dies gilt auch für Folgelose (siehe § 6 Abs. 2). (4) Hat der Spielteilnehmer der LE/VSt eine Einzugsermächtigung eingeräumt, so ist er nur dann gewinnberechtigt, wenn einem erfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nicht nachträglich widersprochen wurde. Dies gilt entsprechend für Kreditkarten. (5) Bei verspäteter Zahlung ist die LE/VSt an ihr Losangebot nicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch an, erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf die Annahme folgenden Tag. (6) Wenn ein Spielteilnehmer mit mehreren Losnummern und/ oder mehreren Losanteilen an der Lotterie teilnehmen will und seine Lose unvollständig bezahlt sind, gilt Folgendes: Unvollstän- dige Zahlungen und/oder Restguthaben, die einem Teil seiner Lose/Losanteile zur Gewinnberechtigung verhelfen könnten, wer- den (vorbehaltlich einer anderen Bestimmung durch den Spiel- teilnehmer) folgendermaßen angerechnet: a) auf ganze Lose, b) auf Lose mit mehreren Losanteilen (in absteigender Rangfolge), c) auf Lose mit nur einem Losanteil. Bei mehreren Losen der gleichen Wertigkeit gilt das Los mit der jeweils niedrigsten Los- nummer als bezahlt. (7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der Amtlichen Gewinnlisten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers. Die Amtliche Gewinnliste kann auch als Bestandteil einer Kundenzeitschrift veröffentlicht werden. Eine LE/VSt kann mit dem Spielteilnehmer eine Kostenpauschale vereinbaren. Hierbei ist klarzustellen, wel- che Leistungen neben der Zusendung der Amtlichen Gewinnliste damit abgegolten werden. § 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung (1) Die Gewinnzahlen werden in der Regel mit Ziffernkugeln und Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahren können angewendet werden, sofern das Zufallsprinzip gewähr- leistet bleibt. (2) Alle Ziehungen sind öffentlich und finden unter amtlicher Aufsicht statt. Ziehungsorte und -zeitpunkte werden vom Vor- stand der GKL festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt. Soweit eine Show oder Event nicht stattfinden kann, wird eine Ersatz- ziehung durchgeführt. Die Einzelheiten dazu werden vom Vor- stand der GKL festgelegt. (3) Für die Durchführung der Ziehungen im Einzelnen ist die vom Vorstand der GKL herausgegebene Ziehungsordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgebend. (4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlich festgestellt und ist für die Gewinnauszahlung verbindlich. Über die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet der Vorstand der GKL endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges. (5) Alle gezogenen Gewinnzahlen und Endziffern pro Klasse wer- den in monatlich erscheinenden Amtlichen Gewinnlisten veröf- fentlicht. Darüber hinaus können auch weitere Medien zur unver- bindlichen Gewinninformation genutzt werden. Jeder Gewinner wird unverzüglich von seiner LE/VSt schriftlich benachrichtigt. § 5 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall (1) Zur Geltendmachung eines Gewinnanspruchs genügt die Rücksendung der formellen Auszahlungsverfügung, die der Gewinnbenachrichtigung durch die LE/VSt beiliegt. Wird ein Originallos vorgelegt, befreit die Leistung an den Losinhaber. (2) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge bis einschließlich 50.000 werden dem Spielteilnehmer von seiner betreuenden LE/VSt entweder unverzüglich ausbezahlt oder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutge- schrieben und auf Wunsch mit dem Lospreis für nachfolgende Klassen sowie ggf. Folgelose (vgl. § 6) verrechnet. (3) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenen Gewinnbeträge über 50.000 werden von der GKL ausbezahlt. Das Gleiche gilt für Geldgewinne aus Shows oder Events und Zeitrentengewinne. Sachgewinne werden durch die GKL übermittelt. Den Ort der Lieferung bestimmt die GKL. Eine Barabgeltung von Sachgewin- nen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen sind ausgeschlossen. (4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einem Event, einer Show oder Sonderziehung teilzunehmen, kann grundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chance wahrnehmen. Vertreterkandidaten sind nur in begründeten Aus- nahmefällen mit besonderer Zustimmung der GKL zulässig. (5) Wenn ein Gewinner im Sinne des Abs. 4 seinen Gewinn ablehnt, erfolgt keine Entschädigung. An seine Stelle rückt ein als Ersatzkandidat gezogener Spielteilnehmer nach. (6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung eines Gewinns erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Gewinnanfall geltend gemacht wird. (7) Die GKL wahrt das Spielergeheimnis. § 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung (1) Losnummern, die am ersten Samstag eines Monats einen Gewinn erzielt haben, scheiden in den Klassen 1 bis 5 mit dem Ende dieses Monats aus der 132. Lotterie aus. In der 6. Klasse scheiden die Gewinnnummern des ersten Samstags schon am hierauf folgenden Freitag und die des zweiten Samstags wiede- rum an dem darauf folgenden Freitag aus. Losnummern, die bei Shows, Events oder Sonderziehungen einen Gewinn erzielen sind davon ausgenommen. Diese Losnummern scheiden alleine wegen eines solchen Gewinns nicht aus dem Spiel aus. Alle üb- rigen Losnummern – auch wenn sie bereits gewonnen haben – bleiben bis zum Ende der Lotterie am 31.05.2013 im Spiel. (2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Los- nummer weiter an der Lotterie teilnehmen kann, soll ihm seine LE/VSt unverzüglich ein Folgelos mit einer neuen Losnummer und einer dem alten Los entsprechenden Anzahl an Losanteilen anbieten. Der Einsatz hierfür ist grundsätzlich mit dem vorher erzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots steht dem Spielteilnehmer immer frei. Ein angenommenes Folgelos nimmt ab dem nächsten Ziehungstag der laufenden Klasse teil. Auf Wunsch des Spielteilnehmers wird der Lospreis für das Folgelos mit dem vorher erzielten Gewinn verrechnet. (3) Im Anschluss an die jeweils letzte Ziehung jeder Klasse findet eine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt. Ge- winnberechtigt sind dabei die Losnummern, die zu diesem Zie- hungszeitpunkt noch nicht ausgeschieden sind (siehe auch Abs. 1) und für die in der jeweiligen Klasse, in der die Ziehung stattfin- det, noch kein Gewinn in der Lotterie ermittelt worden ist. Lose, auf die als Gewinn die Chance zur Teilnahme als Kandidat an einer Show, einem Event oder einer Sonderziehung (siehe auch § 5 Abs. 4) bzw. ein Gewinn in einer Show, Event oder Sonderzie- hung gefallen ist, sind bei der Zusatzziehung gewinnberechtigt. § 7 Haftungsbestimmungen (1) Die GKL haftet nicht für Schäden, die durch höhere Ge- walt, unverschuldete Fehlfunktionen von EDV-Einrichtungen, Versäumnisse von IT-, Druck-, Kommunikations- und Trans- portunternehmen, strafbare Handlungen dritter Personen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die Haftung für schuldhaftes oder fahrlässiges Verhalten einer LE/VSt oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nach §309 Nr. 7 b) BGB aus- geschlossen; dies gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Rechte und Pflichten aus der Vorauszahlung oder der Ver- wahrung von Spieleinsätzen entstehen seitens des Spielteilneh- mers nur gegenüber der betreffenden LE/VSt. Vereinbarungen, Handlungen und Unterlassungen einer LE/VSt, die in diesen Amt- lichen Lotteriebestimmungen nicht vorgesehen sind, sind für die GKL nicht verbindlich. § 8 Datenschutz (1) Die LE/VSt sind mit der Abwicklung der Teilnahme an der Lotterie beauftragt und erheben hierzu als verantwort- liche Stelle im Rahmen des Bestellvorgangs die erforder- lichen Daten. LE/VSt verwenden diese Daten regelmäßig noch für die Zusendung weiterer GKL-Spielangebote per Post. Den genauen Umfang der Datenverwendung durch die LE/VSt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informati- onen zum Datenschutz, die Sie bei Datenerhebung von der betreuenden LE/VSt erhalten. (2) Darüber hinaus erfolgt noch eine Verwendung von Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Altersverifikation (siehe § 2). Im Falle eines Gewinns von über 50.000 , bei Gewinnen aus Shows, Events, Zeitrentengewinnen oder im Fall von Sachge- winnen werden von der betreuenden LE/VSt Name, Anschrift, Art und Höhe des Gewinns sowie evtl. vorhandene Bankver- bindung an die GKL lediglich zur Auszahlung übermittelt (siehe § 5). Teil B: JOKERSPIELE § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen (1) In Verbindung mit der 132. SKL-Lotterie führt die GKL vom 01.12.2012 bis 31.05.2013 die Jokerspiele EURO-JOKER und TRAUM-JOKER durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sich abgeschlossene Joker-Runde. Soweit nachstehend nichts an- deres festgelegt ist, gilt Teil A dieser Amtlichen Lotteriebestim- mungen auch für Teil B. (2) Die Losauflagen umfassen jeweils 3 Millionen Losnummern von 0.000.001 bis 3.000.000. Auf diese Losnummern entfallen im Spielzeitraum beim EURO-JOKER 811.706 Gewinne mit einer Gesamtgewinnsumme von 93.048.000 , beim TRAUM-JOKER 7.280 Gewinne im Gesamtwert von 92.820.000 . Bei einer Teil- nahme über alle 6 Joker-Runden beträgt die planmäßige Gewinn- ausschüttungsquote beim EURO-JOKER 51,69 % und beim TRAUM-JOKER 51,56%. (3) Joker-Lose sind nicht in Losanteilen aufgelegt. (4) Gewinnlose scheiden von der weiteren Teilnahme an dem jeweiligen Jokerspiel nicht aus. § 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten (1) Der Preis für ein Joker-Los beträgt jeweils 10 pro Monat. Abweichend von der 132. SKL-Lotterie ist bei den Jokerspielen die Teilnahme auch an einzelnen Runden möglich. Teil A §3 Abs. 3 kommt nicht zur Anwendung. (2) Teil A §3 Abs. 6 gilt mit der Maßgabe, dass unvollständige Zahlungen zuerst auf Lose der 132. SKL-Lotterie angerechnet werden, dann auf EURO-JOKER-Lose und schließlich auf TRAUM-JOKER-Lose. § 3 Los Cards (1) In Ergänzung zu Teil A §1 Abs. 5 können Lose für die Spieler- gänzungen auch als „Los Card“ ausgegeben werden. (2) Das bindende Verkaufsangebot der LE/VSt erfolgt alternativ zur Versendung gemäß Teil A §1 Abs. 7 mit der Übergabe der Los Card. In Ergänzung zu den Bestimmungen des Teil A §3 ist die Los Card erst gewinnberechtigt mit Beginn der nächstfolgenden Joker-Runde, sofern sie mindestens 2 Werktage vorher freige- schaltet wird. Eine telefonische Aktivierung kann derzeit nur durch Ihre Lotterie-Einnahme oder Verkaufsstelle vorgenommen werden. (3) In Abweichung zu Teil A §4 Abs. 5 wird der Spielteilnehmer von der LE/VSt nur dann über angefallene Gewinne unterrichtet, wenn er eine Gewinnbenachrichtigung ausdrücklich beauftragt. Entsprechendes gilt für das Angebot von Losen für die folgenden Joker-Runden und die Teilnahme an Jokerspielen für die nach- folgende 133. SKL-Lotterie. § 4 Gewinnbenachrichtigung (1) Abweichend von Teil A § 4 Abs. 5 kann der Spielteilnehmer auch auf eine Benachrichtigung über einen angefallenen Ge- winn durch die LE/VSt verzichten. In diesem Fall findet Teil A § 1 Abs. 8 keine Anwendung. (2) Besteht keine Pflicht zur Gewinnbenachrichtigung des Spielteilnehmers, erfolgt die Gewinnbekanntgabe über die jeweils gängigen Verfahren (insbes. über www.skl.de, Anfrage bei LE/VSt, Einsicht in Amtliche Gewinnliste). Diese Gewinne bietet die 132. Lotterie: Zur Teilnahme wird ein gültiges Los für die 132. Lotterie der SKL benötigt. Die Lose können als ganze Lose oder als Losanteile im Wert von je 10% erworben werden. Der Einsatz für ein ganzes Los beträgt bei einer Spielbeteiligung ab der 1. Klasse 150,– pro Monat, für den einzelnen Losanteil also 15,– pro Monat. Die Losauflage beträgt 3.000.000 – staatlich garantiert durch die Länder der Bundes- republik Deutschland. Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele sind ein Spielangebot der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. Mai 2013 wird jeden Tag mindestens 1 Million ausgespielt – entweder in Form von 1 x 1 Million oder 1.000x1.000 . Dabei steigt jeden ersten Samstag im Monat der Top-Gewinn um 1 Million bis auf 6 Millionen . In der 1. bis 5. Klasse werden zudem in Eventziehungen Gewinne im Gesamtwert von 24 Millionen , in der 6. Klasse im Gesamtwert von 23,04 Millionen ausgespielt. Monatsrenten werden über 10 Jahre ausgezahlt, Haushaltsgelder über 1 Jahr. Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihrem Anteilswert: ganze Lose = 100%, Losanteile = je 10%. Bei Teilnahme an allen 6 Klassen liegt die Trefferchance auf Gewinne von 200 bis zu 16 Millionen * bei 55,04 %. Doppelchance: Am Ende jeder Klasse gibt es für die Spielteilnehmer, auf deren Losnummern in diesem Monat kein Gewinn gefallen ist, eine besondere Zusatzziehung: die SKL-„Doppelchance- Ziehung“, bei der noch einmal 1.000x1.000 ausgespielt werden. * Die Gewinnchance auf den Höchstgewinn beträgt 1: 3 Mio. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Amtlicher Spielplan für die 132. Lotterie vom 1. Dezember 2012 bis 31. Mai 2013 Jeden Tag 40 TRAUM-JOKER-Gewinne 1 Gewinn im Wert von 40.000 3 pro Tag 5 Gewinne im Wert von je 30.000 3 pro Tag 4 Gewinne im Wert von je 20.000 3 pro Tag 30 Gewinne im Wert von je 8.000 3 pro Tag Eine Übersicht aller Gewinne finden Sie im TRAUM-JOKER-Prospekt oder unter www.skl.de **Die Gewinnchance für den Höchstgewinn beim TRAUM-JOKER (Gewinn im Wert von 40.000 3) beträgt in der Lotterie 1:16.484, in der Runde mindestens 1:1 07.143. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Jeden Tag Renten zu gewinnen • Täglich 1 x 1.200 3 Rente pro Monat, 10 Jahre lang • Jeden Sonntag 5 x 1.000 3 Rente pro Monat, 10 Jahre lang • Jeden letzten Sonntag im Monat 1 x 5.000 3 Rente* pro Monat, 10 Jahre lang und an allen übrigen Sonntagen 1 x 2.000 3 Rente pro Monat, 10 Jahre lang Jede Stunde 5.000 3, jeden Sonntag 30.000 x 20 3 und am letzten Sonntag im Monat 4.500 x 200 3 * Die Gewinnchance für den Höchstgewinn beim EURO-JOKER (5.000 3 Monatsrente für 10 Jahre) beträgt in der Lotterie 1: 500.000, in der Runde 1: 3.000.000. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz. Auch in der 132. Lotterie feiert die SKL den „Tag des Glücks“ mit einer einzigartigen Sonder- ziehung: Am Ende einer spektakulären Show mit prominenten Gästen und atemberaubenden Showacts gewinnt einer von 20 Kandidaten live vor Publikum 1 Million . Das Beste: Schon mit einem 1/10 SKL-Los haben Sie die Chance, selbst als Kandidat dabei zu sein. * Der „Tag des Glücks“ findet voraussichtlich am 25.04.2013 statt. Die Gewinnsumme von bis zu 1.112.000 ist staatlich garantiert – selbst wenn die Show nicht stattfinden kann.

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Gewinnbekanntgabe:• Internet:www.skl.de •Videotext:ARDS.586,ZDFS.562 •AmtlicheGewinnlistenderSKL •PersönlicheBenachrichtigungdurchIhreLotterie-Einnahme

Informationen zu den Veranstaltererlaubnissen finden Sie unter www.skl.de. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Servicecenter unter 0800/433 433 7 (kostenlos für alle Anrufe aus dem Inland) zur Verfügung.

Ihr Weg zum Glück:

Spiel mit VernunftWennSpielenzumProblemwird,sindwirfürSieda:InformationenüberSpielsuchtfindenSieunterwww.skl.deoder0800-2468135(kostenlosfüralleAnrufeausdemInland).SKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

AMTLICHE LOTTERIEBESTIMMUNGEN

Die SKL-Lotterie sowie die Jokerspiele werden von der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) veranstaltet. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg und München. Träger sind die 16 deutschen Länder. Die Anstalt wird vertreten durch den Vorstand Dr. Gerhard Rom-bach (Sprecher des Vorstands), Günther Schneider (Sprecher des Vorstands), Jan Christiansen und Manfred Neidel.

Die Erlaubnis für den Spielplan und die Amtlichen Lotteriebe-stimmungen wurde der GKL von allen zuständigen Glücks-spielaufsichten erteilt, zuletzt mit Bescheid vom 25.05.2012. Weitere Infos unter www.skl.de.

Teil A: 132. SKL-Lotterie § 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen(1)Die Teilnahme ander 132.SKL-Lotterie richtet sich aus-schließlich nach dem Amtlichen Spielplan und diesen Amt-lichenLotteriebestimmungen.(2)Die132.SKL-Lotteriebeginntam01.12.2012undläuftübersechsMonatebiszum31.05.2013.JederMonatisteineKlasse.DieAnzahlderGewinneunddieHöhederGewinnsummesteigenvonKlassezuKlassean.ZurTeilnahmewirdeingültigesLosderSKL-Lotteriebenötigt.(3) Die Losauflage umfasst 3 Millionen Losnummern von0.000.001bis3.000.000.AufdieseLosnummernentfallen imSpielzeitraumder132.Lotterie2.016.270EinzelgewinnemiteinerGewinnsummevon1.145.050.000€undzusätzlichausShows,EventsoderSonderziehungenbiszu120.532GewinnemiteinerGewinnsummebiszu144.152.000€.DieplanmäßigeGewinn-ausschüttungsquote beträgt bei einer Teilnahme über alle 6Klassen51,36%.(4)DieLosekönnenalsganzeLoseoderalsLosanteileimWertvonje10%erworbenwerden.DieLosanteilesindproLosnum-merfortlaufendvon1bis10durchnummeriert(Anteilsbezeich-nungen). Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenenGewinn-beträge beziehen sich stets auf ein ganzes Los. Losanteilegewinnenanteilig.(5)LosegibtesinverschiedenenFormen:a)als„Original-Lose“:DieseenthaltendieLosnummerunddieAnteilsbezeichnung(en);b)als„Los-Zertifikate“:HierkönnenmehreregespielteLosnum-mernmitihrenjeweiligenAnteilsbezeichnungenzusammenge-fasst sein; c) als „virtuelle Lose“: Die Losnummer(n) undAnteilsbezeichnung(en) sind vorbehaltlich der glücksspiel-rechtlichen Erlaubnis nur in der Datenbank der GKL gespei-chert,werdendemSpielteilnehmeraberformlosmitgeteilt.(6)DerLoseverkauferfolgtdurchStaatlicheLotterie-Einnahmen(LE) und Amtliche Verkaufsstellen (VSt) im Namen und fürRechnung der GKL. Die Abgabe von Losen an Spielgemein-schaften, die sich gewerblicher Spielvermittler imSinne von§19 des Glücksspielstaatsvertrages bedienen, erfolgt aus-schließlichdurchdieGKLundrichtetsichnachbesonderenAb-gabebedingungen,dievonderGKLangefordertwerdenkönnen.(7)MitderVersendungeinesLosesunterbreitetdieLE/VSteinbindendes Verkaufsangebot. Die rechtzeitige Zahlung gilt alsAnnahmediesesAngebotes.BeiLosverkäufenüberVStoderimThekengeschäftliegtdasAngebotinderÜbergabebzw.derAus-lagederLose.DerSpielvertragwirdzwischenderGKLunddemSpielteilnehmergeschlossen.Erkommtzustande,wenndasLosrechtzeitigundvollständigbezahlt (sieheauch§3Abs.2undAbs.4),inderDatenbankderGKLalsgewinnberechtigtgespei-chert istunddieVolljährigkeitdesSpielinteressentennachge-wiesenwird(§2).EinVertragsangebotstehtunterderaufschie-bendenBedingungdiesesNachweises.(8)DieLosewerdeninderRegelfürjedeKlassegesondertaus-gegeben. Die betreuende LE/VSt bietet dem SpielteilnehmerrechtzeitigvorBeginneinerFolgeklasseeinLos(bzw.dievonihmgespielte Anzahl Lose)mit der gleichen Losnummer und dengleichenAnteilsbezeichnungenwieinderaktuellgespieltenKlassean(Ausnahme:siehe§4Abs.1).EntsprechendsollsiedemSpiel-teilnehmer auch die erneuteBeteiligung an der nachfolgenden133. SKL-Lotterie anbieten. Die Annahme der Angebote stehtdemSpielteilnehmerfrei.(9)DasineinerAmtlichenVerkaufsstellebeschäftigtePersonalistindieserVerkaufsstellevonderSpielteilnahmeausgeschlossen.(10) Bei Fernabsatzverträgen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 d Abs. 4 Nr. 4 BGB).(11)DerSpielteilnehmerhatdemLotterie-EinnehmerVerände-rungendesNamens,derAdresseoderbeimKontounverzüglichmitzuteilen.SchädenoderNachteile,dieaufeinerschuldhaftenVerletzungdieserPflichtberuhen,sindvomSpielteilnehmerzutragen.(12)FürweitereAuskünfteundetwaigeReklamationenstehtdieGKL,SitzMünchen,Bayerwaldstraße1,81737München,Tele-fon-Nr.: 089/67903-0 oder 089/67903-810 (Kunden-Service),E-Mail:[email protected],zurVerfügung.ErlaubnisinhaberistdieGKLmitSitzMünchen,Bayerwaldstraße1,81737München,Telefon-

Nr.: 089/67903-0undSitzHamburg,Überseering 4, 22297Hamburg,Telefon-Nr.:040/632910-0.§ 2 Sicherstellung des Teilnahmeverbotes Minderjähriger(1)DieTeilnahmevonMinderjährigenanöffentlichenGlücks-spielenistgesetzlichverboten.Spielverträge,diegegendiesesTeilnahmeverbotverstoßensindnach§134BGBnichtig.JederSpielinteressentistverpflichtet,beiderBestellungvonLosenwahrheitsgemäße Angaben über sein Geburtsdatum, seinenNamenundseineAdressezuerteilen.OhnedieseAngabenisteineSpielteilnahmenichtmöglich.(2)InErfüllungihrergesetzlichenPflicht,dasTeilnahmeverbotMinderjährigersicherzustellen,setztdieGKLanerkannteVer-fahren zur Altersverifikation u.a. gem. den Richtlinien derKommissionfürJugendmedienschutzein.AusschließlichzumZweckederVerifizierungderAltersangabewerdenName,An-schriftundGeburtsdatumandieSchufaund/oderandiefürdenSpielinteressentenzuständigeMelderegisterbehördeübermittelt.DieSchufaprüftdieseAngabenundübermitteltdenGradderÜbereinstimmungmitdenbeiihrgespeichertenPersonaldatenan die anfragendeStelle zurück. Anhand dieses Ergebnisseskannerkanntwerden,obeinSpielinteressentanderangege-benenAnschriftimDatenbestandderSchufagespeichertundüber18Jahrealt ist.EinweitererDatenaustauschoderaucheineBonitätsprüfungfindennicht statt.DieSchufa speichertausNachweisgründenalleindieTatsachederÜberprüfungderAdresse.WeitereInformationenfindenSieunterwww.Schufa.de.(3)KanndieAltersverifikationnichtdurchdasinAbsatz2ge-schilderteVerfahrenerbrachtwerden,wirdderSpielinteressenthierüberunverzüglichinformiert.DieGKLkannindiesemFallüberweiterebehördlichgenehmigteAltersverifikationsverfahrenihregesetzlichePflichtdesTeilnahmeverbotesMinderjährigersicherstellen.EinzelheitensinddemSpielinteressentenvorDaten-weitergabeund-verarbeitungmitzuteilen.WeiterhinkannderSpielinteressentdenNachweisseinerVolljährigkeitdurchVorlageeinesamtlichenAusweisdokumentesführen.(4)ErfolgtderErwerbvonLosenimpersönlichenKontakt,sindAmtlicheVerkaufsstellenundLotterie-EinnahmeninZweifels-fällenzurSicherstellungdesTeilnahmeverbotesMinderjährigerberechtigtundverpflichtet,dieVorlageeinesamtlichenAusweis-dokumenteszuverlangen.§ 3 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten(1)DerPreisfüreinganzesLosbeträgtbeieinerSpielbeteili-gungabder1.Klasse150,–€proMonat,fürjedeneinzelnenLosanteilalso15,–€proMonat.(2)EinLosistabdererstenZiehungeinerKlassegewinnbe-rechtigt,wennderfälligeEinsatzrechtzeitigvorBeginndieserKlasseinvollerHöhebeiderLE/VSteingegangenistbzw.ih-rem Konto gutgeschrieben wurde und sie hiervon Kenntniserlangenkonnte.DerLospreisgiltferneralsrechtzeitigbezahlt,wenn der Spielteilnehmer über ein seiner VerfügungsmachtunterliegendesKontoeinenAbbuchungsauftragerteiltoderderLE/VStEinzugsermächtigungeinräumt,esseidenn,dieDurch-führung des Lastschriftverfahrens scheitert oder verzögertsichausGründen,diederLotterie-Einnehmernichtzuvertre-tenhat.FürKreditkartengiltSatz2entsprechend.(3)FürLose,dieerstnachBeginnderLotterieerworbenwer-den,istderLospreissowohlderlaufendenKlassealsauchallereventuellschonvorangegangenenKlassenzuentrichten.DiesgiltauchfürFolgelose(siehe§6Abs.2).(4)HatderSpielteilnehmerderLE/VSteineEinzugsermächtigungeingeräumt,soisternurdanngewinnberechtigt,wenneinemerfolgten Einzug, auch für vorangegangene Klassen, nichtnachträglichwidersprochenwurde.DiesgiltentsprechendfürKreditkarten.(5)BeiverspäteterZahlung istdieLE/VStan ihrLosangebotnicht mehr gebunden. Nimmt sie die Zahlung dennoch an,erhält das Los seine Gewinnberechtigung ab dem auf dieAnnahmefolgendenTag.(6)WenneinSpielteilnehmermitmehrerenLosnummernund/odermehrerenLosanteilenanderLotterie teilnehmenwillundseineLoseunvollständigbezahltsind,giltFolgendes:Unvollstän-dige Zahlungen und/oder Restguthaben, die einem Teil seinerLose/LosanteilezurGewinnberechtigungverhelfenkönnten,wer-den(vorbehaltlicheineranderenBestimmungdurchdenSpiel-teilnehmer)folgendermaßenangerechnet:a)aufganzeLose,b)aufLosemitmehrerenLosanteilen(inabsteigenderRangfolge),c) auf Losemit nur einemLosanteil. Beimehreren Losen dergleichenWertigkeitgiltdasLosmitderjeweilsniedrigstenLos-nummeralsbezahlt.(7) Auslagen für die Zusendung der Lose und der AmtlichenGewinnlistengehenzuLastendesSpielteilnehmers.DieAmtlicheGewinnliste kann auch als Bestandteil einer Kundenzeitschriftveröffentlichtwerden.EineLE/VStkannmitdemSpielteilnehmereineKostenpauschalevereinbaren.Hierbeiistklarzustellen,wel-cheLeistungennebenderZusendungderAmtlichenGewinnlistedamitabgegoltenwerden.§ 4 Ziehungsverfahren, Gewinnermittlung(1)DieGewinnzahlenwerdeninderRegelmitZiffernkugelnund

Ziehungstrommeln ermittelt. Abweichende Ziehungsverfahrenkönnenangewendetwerden,soferndasZufallsprinzipgewähr-leistetbleibt.(2)AlleZiehungensindöffentlichundfindenunteramtlicherAufsichtstatt.Ziehungsorteund-zeitpunktewerdenvomVor-stand der GKL festgelegt und auf Anfragemitgeteilt. SoweiteineShowoderEventnichtstattfindenkann,wirdeineErsatz-ziehungdurchgeführt.DieEinzelheitendazuwerdenvomVor-standderGKLfestgelegt.(3)FürdieDurchführungderZiehungen imEinzelnen istdievomVorstandderGKLherausgegebeneZiehungsordnung inihrerjeweilsaktuellenFassungmaßgebend.(4) Das Ziehungsergebnis wird in einem Protokoll amtlichfestgestelltundistfürdieGewinnauszahlungverbindlich.ÜberdieGültigkeiteinerZiehungentscheidetderVorstandderGKLendgültigundunterAusschlussdesRechtsweges.(5)AllegezogenenGewinnzahlenundEndziffernproKlassewer-den inmonatlicherscheinendenAmtlichenGewinnlistenveröf-fentlicht.DarüberhinauskönnenauchweitereMedienzurunver-bindlichenGewinninformationgenutztwerden.JederGewinnerwirdunverzüglichvonseinerLE/VStschriftlichbenachrichtigt.§ 5 Gewinnauszahlung, Anspruchsverfall(1) ZurGeltendmachung einesGewinnanspruchs genügt dieRücksendung der formellen Auszahlungsverfügung, die derGewinnbenachrichtigung durch die LE/VSt beiliegt.Wird einOriginallosvorgelegt,befreitdieLeistungandenLosinhaber.(2)DieimAmtlichenSpielplanausgewiesenenGewinnbeträgebiseinschließlich50.000€werdendemSpielteilnehmervonseinerbetreuendenLE/VStentwederunverzüglichausbezahltoder dem Spielteilnehmer auf seinem Kundenkonto gutge-schriebenundaufWunschmitdemLospreisfürnachfolgendeKlassensowieggf.Folgelose(vgl.§6)verrechnet.(3) Die im Amtlichen Spielplan ausgewiesenenGewinnbeträgeüber50.000€werdenvonderGKLausbezahlt.DasGleichegiltfürGeldgewinneausShowsoderEventsundZeitrentengewinne.Sachgewinne werden durch die GKL übermittelt. Den Ort derLieferungbestimmtdieGKL.EineBarabgeltungvonSachgewin-nen sowie eine Kapitalisierung von Zeitrentengewinnen sindausgeschlossen.(4) Wenn ein Gewinn darin besteht, als Kandidat an einemEvent, einer Show oder Sonderziehung teilzunehmen, kanngrundsätzlich nur der Spielteilnehmer selbst diese Chancewahrnehmen.VertreterkandidatensindnurinbegründetenAus-nahmefällenmitbesondererZustimmungderGKLzulässig.(5)Wenn einGewinner imSinne desAbs. 4 seinenGewinnablehnt,erfolgtkeineEntschädigung.AnseineStellerückteinalsErsatzkandidatgezogenerSpielteilnehmernach.(6) Der Anspruch auf Auszahlung bzw. Übermittlung einesGewinnserlischt,wennernichtinnerhalbvon3MonatennachGewinnanfallgeltendgemachtwird.(7)DieGKLwahrtdasSpielergeheimnis.§ 6 Ausscheiden von Losnummern, Folgelose, Zusatzziehung(1)Losnummern,dieamerstenSamstageinesMonatseinenGewinnerzielthaben,scheidenindenKlassen1bis5mitdemEndediesesMonatsausder132.Lotterieaus.Inder6.KlassescheidendieGewinnnummerndeserstenSamstagsschonamhierauffolgendenFreitagunddiedeszweitenSamstagswiede-rumandemdarauf folgendenFreitagaus.Losnummern,diebeiShows,EventsoderSonderziehungeneinenGewinnerzielensinddavonausgenommen.DieseLosnummernscheidenalleinewegeneinessolchenGewinnsnichtausdemSpielaus.Alleüb-rigenLosnummern–auchwennsiebereitsgewonnenhaben–bleibenbiszumEndederLotterieam31.05.2013imSpiel.(2) Damit ein Gewinner nach dem Ausscheiden seiner Los-nummerweiteranderLotterieteilnehmenkann,sollihmseineLE/VStunverzüglicheinFolgelosmiteinerneuenLosnummerundeinerdemaltenLosentsprechendenAnzahlanLosanteilenanbieten.DerEinsatzhierfüristgrundsätzlichmitdemvorhererzielten Gewinn gedeckt. Die Annahme des Angebots stehtdemSpielteilnehmerimmerfrei.EinangenommenesFolgelosnimmtabdemnächstenZiehungstagderlaufendenKlasseteil.AufWunsch des Spielteilnehmerswird der Lospreis für dasFolgelosmitdemvorhererzieltenGewinnverrechnet.(3)ImAnschlussandiejeweilsletzteZiehungjederKlassefindeteine Zusatzziehung (sog. „Doppel-Chance-Ziehung“) statt. Ge-winnberechtigtsinddabeidieLosnummern,diezudiesemZie-hungszeitpunktnochnichtausgeschiedensind(sieheauchAbs.1)undfürdieinderjeweiligenKlasse,inderdieZiehungstattfin-det,nochkeinGewinninderLotterieermitteltwordenist.Lose,aufdiealsGewinndieChancezurTeilnahmealsKandidataneinerShow, einem Event oder einer Sonderziehung (siehe auch §5Abs.4)bzw.einGewinn ineinerShow,EventoderSonderzie-hunggefallenist,sindbeiderZusatzziehunggewinnberechtigt.§ 7 Haftungsbestimmungen(1)DieGKLhaftetnichtfürSchäden,diedurchhöhereGe-walt,unverschuldeteFehlfunktionenvonEDV-Einrichtungen,VersäumnissevonIT-,Druck-,Kommunikations-undTrans-

portunternehmen, strafbare Handlungen dritter PersonenoderaussonstigenGründen,diesienichtzuvertretenhat,hervorgerufen werden. Ausdrücklich wird die Haftung fürschuldhaftesoder fahrlässigesVerhalteneinerLE/VStodersonstiger Erfüllungsgehilfen nach §309Nr. 7 b) BGB aus-geschlossen; dies gilt nicht in Fällen der Verletzung desLebens,desKörpers,derGesundheitoderindenFälleneinerHaftungnachdemProdukthaftungsgesetz.(2)RechteundPflichtenausderVorauszahlungoderderVer-wahrungvonSpieleinsätzenentstehenseitensdesSpielteilneh-mersnurgegenüberderbetreffendenLE/VSt.Vereinbarungen,HandlungenundUnterlassungeneinerLE/VSt,dieindiesenAmt-lichenLotteriebestimmungennichtvorgesehensind,sindfürdieGKLnichtverbindlich.§ 8 Datenschutz(1) Die LE/VSt sind mit der Abwicklung der Teilnahme an der Lotterie beauftragt und erheben hierzu als verantwort-liche Stelle im Rahmen des Bestellvorgangs die erforder-lichen Daten. LE/VSt verwenden diese Daten regelmäßig noch für die Zu sendung weiterer GKL-Spielangebote per Post. Den genauen Umfang der Datenverwendung durch die LE/VSt entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informati-onen zum Datenschutz, die Sie bei Datenerhebung von der betreuenden LE/VSt erhalten.(2) Darüber hinaus erfolgt noch eine Verwendung von Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Altersverifikation (siehe § 2). Im Falle eines Gewinns von über 50.000 €, bei Gewinnen aus Shows, Events, Zeitrentengewinnen oder im Fall von Sachge-winnen werden von der betreuenden LE/VSt Name, Anschrift, Art und Höhe des Gewinns sowie evtl. vorhandene Bankver-bindung an die GKL lediglich zur Auszahlung übermittelt (siehe § 5).

Teil B: JOKERSPIELE§ 1 Spielteilnahme, allgemeine Erläuterungen(1)InVerbindungmitder132.SKL-LotterieführtdieGKLvom01.12.2012 bis 31.05.2013 die Jokerspiele EURO-JOKER undTRAUM-JOKER durch. Jeder Kalendermonat ist eine in sichabgeschlosseneJoker-Runde.Soweitnachstehendnichtsan-deresfestgelegtist,giltTeilAdieserAmtlichenLotteriebestim-mungenauchfürTeilB.(2)DieLosauflagenumfassenjeweils3MillionenLosnummernvon0.000.001bis3.000.000.AufdieseLosnummernentfallenimSpielzeitraumbeimEURO-JOKER811.706GewinnemiteinerGesamtgewinnsummevon93.048.000€,beimTRAUM-JOKER7.280GewinneimGesamtwertvon92.820.000€.BeieinerTeil-nahmeüberalle6Joker-RundenbeträgtdieplanmäßigeGewinn-ausschüttungsquote beim EURO-JOKER 51,69% und beimTRAUM-JOKER51,56%.(3)Joker-LosesindnichtinLosanteilenaufgelegt.(4)GewinnlosescheidenvonderweiterenTeilnahmeandemjeweiligenJokerspielnichtaus.§ 2 Spieleinsatz, Zahlungsmodalitäten(1)DerPreisfüreinJoker-Losbeträgtjeweils10€proMonat.Abweichendvonder132.SKL-LotterieistbeidenJokerspielendie Teilnahmeauch an einzelnenRundenmöglich. Teil A §3Abs.3kommtnichtzurAnwendung.(2)TeilA§3Abs.6giltmitderMaßgabe,dassunvollständigeZahlungenzuerstaufLoseder132.SKL-Lotterieangerechnetwerden, dann auf EURO-JOKER-Lose und schließlich aufTRAUM-JOKER-Lose.§ 3 Los Cards(1)InErgänzungzuTeilA§1Abs.5könnenLosefürdieSpieler-gänzungenauchals„LosCard“ausgegebenwerden.(2)DasbindendeVerkaufsangebotderLE/VSterfolgtalternativzurVersendunggemäßTeilA§1Abs.7mitderÜbergabederLosCard.InErgänzungzudenBestimmungendesTeilA§3istdieLosCarderstgewinnberechtigtmitBeginndernächstfolgendenJoker-Runde,sofernsiemindestens2Werktagevorher freige-schaltet wird. Eine telefonische Aktivierung kann derzeit nurdurchIhreLotterie-EinnahmeoderVerkaufsstellevorgenommenwerden.(3)InAbweichungzuTeilA§4Abs.5wirdderSpielteilnehmervonderLE/VStnurdannüberangefalleneGewinneunterrichtet,wennereineGewinnbenachrichtigungausdrücklichbeauftragt.EntsprechendesgiltfürdasAngebotvonLosenfürdiefolgendenJoker-RundenunddieTeilnahmeanJokerspielenfürdienach-folgende133.SKL-Lotterie.§ 4 Gewinnbenachrichtigung(1)AbweichendvonTeilA§4Abs.5kannderSpielteilnehmerauch auf eineBenachrichtigungüber einen angefallenenGe-winndurchdieLE/VStverzichten.IndiesemFallfindetTeilA§1Abs.8keineAnwendung.(2) Besteht keine Pflicht zur Gewinnbenachrichtigung desSpielteilnehmers, erfolgt die Gewinnbekanntgabe über diejeweilsgängigenVerfahren(insbes.überwww.skl.de,AnfragebeiLE/VSt,EinsichtinAmtlicheGewinnliste).

Diese Gewinne bietet die 132. Lotterie:ZurTeilnahmewirdeingültigesLosfürdie132.LotteriederSKLbenötigt.DieLosekönnenalsganzeLoseoderalsLosanteileimWertvonje10%erworbenwerden.DerEinsatzfüreinganzesLosbeträgtbeieinerSpielbeteiligungabder1.Klasse150,–€proMonat,fürdeneinzelnenLosanteilalso15,–€proMonat.

DieLosauflagebeträgt3.000.000–staatlichgarantiertdurchdieLänderderBundes-republikDeutschland.DieSKL-LotteriesowiedieJokerspielesindeinSpielangebotderGKLGemeinsameKlassenlotteriederLänder.

Vom1.Dezember2012bis zum31.Mai2013wird jedenTagmindestens1Million€ausgespielt – entweder in Formvon1x1Million€ oder 1.000x1.000€.Dabei steigtjedenerstenSamstagimMonatderTop-Gewinnum1Million€bisauf6Millionen€.Inder 1. bis 5. Klasse werden zudem in Eventziehungen Gewinne im Gesamtwert von24 Millionen€, in der 6. Klasse im Gesamtwert von 23,04 Millionen€ ausgespielt.Monatsrentenwerdenüber10Jahreausgezahlt,Haushaltsgelderüber1Jahr.

Alle Gewinne werden garantiert ausgespielt. Die Lose gewinnen entsprechend ihremAnteilswert:ganzeLose=100%,Losanteile=je10%.BeiTeilnahmeanallen6KlassenliegtdieTrefferchanceaufGewinnevon200€biszu16Millionen€*bei55,04%.

Doppelchance:AmEndejederKlassegibtesfürdieSpielteilnehmer,aufderenLosnummernindiesemMonatkeinGewinngefallenist,einebesondereZusatzziehung:dieSKL-„Doppelchance-Ziehung“,beidernocheinmal1.000x1.000€ausgespieltwerden.

*DieGewinnchanceaufdenHöchstgewinnbeträgt1:3Mio.IhrmaximalesfinanziellesVerlustrisikoistderLoseinsatz.

Amtlicher Spielplan für die 132. Lotterievom 1. Dezember 2012 bis 31. Mai 2013

Jeden Tag 40 TRAUM-JOKER-Gewinne

• 1 Gewinn im Wert von 40.000 3 proTag

• 5 Gewinne im Wert von je 30.000 3 proTag

• 4 Gewinne im Wert von je 20.000 3 proTag

• 30 Gewinne im Wert von je 8.000 3 proTag

EineÜbersichtallerGewinnefindenSieimTRAUM-JOKER-Prospektoderunterwww.skl.de

**DieGewinnchancefürdenHöchstgewinnbeimTRAUM-JOKER(GewinnimWertvon40.0003)beträgtinderLotterie1:16.484,inderRundemindestens1:107.143.IhrmaximalesfinanziellesVerlustrisikoistderLoseinsatz.

Jeden Tag Renten zu gewinnen

• Täglich1 x 1.200 3 RenteproMonat,10Jahrelang

• JedenSonntag5 x 1.000 3 RenteproMonat,10Jahrelang

• JedenletztenSonntagimMonat1 x 5.000 3 Rente*proMonat,10JahrelangundanallenübrigenSonntagen1 x 2.000 3 RenteproMonat,10Jahrelang

• Jede Stunde 5.000 3,jedenSonntag30.000x203undamletztenSonntagimMonat4.500x2003

* DieGewinnchancefürdenHöchstgewinnbeimEURO-JOKER(5.0003Monatsrentefür10Jahre)beträgtinderLotterie1:500.000,inderRunde1:3.000.000.IhrmaximalesfinanziellesVerlustrisikoistderLoseinsatz.

Auchinder132.LotteriefeiertdieSKLden„TagdesGlücks“miteinereinzigartigen Sonder-ziehung:AmEndeeinerspektakulärenShowmitprominentenGästenundatemberaubendenShowactsgewinnteinervon20 Kandi daten live vor Publikum 1 Million €.DasBeste:Schonmiteinem1/10SKL-LoshabenSiedieChance,selbstalsKandidatdabeizusein.

*Der„TagdesGlücks“findetvoraussichtlicham25.04.2013statt.DieGewinnsummevonbiszu1.112.000€ iststaatlichgarantiert–selbstwenndieShownichtstattfindenkann.

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** Die Gewinnchance für den Höchstgewinn von 16 Millionen € beträgt 1: 3 Mio. Ihr maximales finanzielles Verlustrisiko ist der Loseinsatz.

Spiel mit VernunftWennSpielenzumProblemwird,sindwirfürSieda:InformationenüberSpielsuchtfindenSieunterwww.skl.deoder0800-2468135(kostenlosfüralleAnrufeausdemInland).SKL-Spieler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Diese Chancen bietet die 132. Lotterie:• Jeden Monat über 23 Millionen € in Eventziehungen• JedenTagmindestens1Million€ oder 1.000 x 1.000 €• AmerstenSamstagjederKlasseinMillionenschritten

steigender Hauptgewinn – von 1 auf 6 Millionen €• Höchstgewinninder6.Klasse16Millionen€** *VoraussichtlicherTermin** DieGewinnchancefürdenHöchstgewinnvon16Millionen€beträgt1:3Mio.IhrmaximalesfinanziellesVerlustrisikoistderLoseinsatz.

• Insgesamt 154 Gewinne in Millionenhöhe• Trefferchance bei der Teilnahme an allen 6 Klassen

auf Gewinne von 200 € bis 16 Millionen €** 55,04 %• Gesamtgewinnsumme: 1.289.202.000 €

Januar 20132.Klasse

1.1. 1x 1Million€

Feiertagsziehung

24 x 1 Million €

2.1. 1.000x 1.000€

3.1. 1x 1Million€

4.1. 1.000x 1.000€

Samstag, den 5.1.:

1 x 2 Millionen € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 90.000 x 450 €

6.1. 1x 1Million€

7.1. 1.000x 1.000€

8.1. 1x 1Million€

9.1. 1.000x 1.000€

10.1. 1x 1Million€

11.1. 1.000x 1.000€

Samstag, den 12.1.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 90.000 x 200 €

13.1. 1x 1Million€

14.1. 1.000x 1.000€

15.1. 1x 1Million€

16.1. 1.000x 1.000€

17.1. 1x 1Million€

18.1. 1.000x 1.000€

Samstag, den 19.1.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 60.000 x 200 €

20.1. 1x 1Million€

21.1. 1.000x 1.000€

22.1. 1x 1Million€

23.1. 1.000x 1.000€

24.1. 1x 1Million€

25.1. 1.000x 1.000€

Samstag, den 26.1.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 30 x 5.000 € 300 x 1.000 € 60.000 x 200 €

27.1. 1x 1Million€

28.1. 1.000x 1.000€

29.1. 1x 1Million€

30.1. 1.000x 1.000€

31.1. 1x 1Million€

Februar 20133.Klasse

1.2. 1.000x 1.000€

Samstag, den 2.2.:

1 x 3 Millionen € 1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 1.000 €

90.000 x 600 €

3.2. 1x 1Million€

4.2. 1.000x 1.000€

5.2. 1x 1Million€

6.2. 1.000x 1.000€

7.2. 1x 1Million€

8.2. 1.000x 1.000€

Samstag, den 9.2.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 1.000 €

90.000 x 200 €

10.2. 1x 1Million€

11.2. 1.000x 1.000€

12.2. 1x 1Million€

13.2. 1.000x 1.000€

14.2. 1x 1Million€

FeiertagsziehungTaschengeld

120.000 x 200 €

15.2. 1.000x 1.000€

Samstag, den 16.2.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 v

300 x 1.000 €

90.000 x 200 €

17.2. 1x 1Million€

18.2. 1.000x 1.000€

19.2. 1x 1Million€

20.2. 1.000x 1.000€

21.2. 1x 1Million€

22.2. 1.000x 1.000€

Samstag, den 23.2.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

30 x 5.000 €

300 x 1.000 €

60.000 x 200 €

24.2. 1x 1Million€

25.2. 1.000x 1.000€

26.2. 1x 1Million€

27.2. 1.000x 1.000€

28.2. 1x 1Million€

März 20134.Klasse

1.3. 1.000x 1.000€

Samstag, den 2.3.:

1 x 4 Millionen € 1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 1.000 €

150.000 x 750 €

3.3. 1x 1Million€

4.3. 1.000x 1.000€

5.3. 1x 1Million€

6.3. 1.000x 1.000€

7.3. 1x 1Million€

8.3. 1.000x 1.000€

Samstag, den 9.3.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 1.000 €

60.000 x 200 €

10.3. 1x 1Million€

11.3. 1.000x 1.000€

12.3. 1x 1Million€

13.3. 1.000x 1.000€

14.3. 1x 1Million€

15.3. 1.000x 1.000€

Samstag, den 16.3.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 v

1 x 10.000 €

300 x 1.000 €

60.000 x 200 €

17.3. 1x 1Million€

18.3. 1.000x 1.000€

19.3. 1x 1Million€

20.3. 1.000x 1.000€

FeiertagsziehungHaushaltsgeld

400 x 5.000 €

21.3. 1x 1Million€

22.3. 1.000x 1.000€

Samstag, den 23.3.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 1.000 v

30.000 x 200 €

24.3. 1x 1Million€

25.3. 1.000x 1.000€

26.3. 1x 1Million€

27.3. 1.000x 1.000€

28.3. 1x 1Million€

29.3. 1.000x 1.000€

Samstag, den 30.3.:

1 x 1 Million €

1 x 100.000 €

1 x 50.000 €

1 x 10.000 €

300 x 5.000 €

1.200 x 1.000 €

30.000 x 200 v

31.3. 1x 1Million€

Mai 20136.Klasse

1.5. 1.000x 1.000€

Feiertagsziehung Rente

24 x 8.000 €

2.5. 1x 1Million€

3.5. 1.000x 1.000€

Samstag, den 4.5.:

1 x 6 Millionen € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 300.000 x 900 €

5.5. 1x 1Million€

6.5. 1.000x 1.000€

7.5. 1x 1Million€

8.5. 1.000x 1.000€

9.5. 1x 1Million€

10.5. 1.000x 1.000€

Samstag, den 11.5.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 v 1 x 10.000 v 300 x 1.000 v 60.000 x 900 v

12.5. 1x 1Million€

13.5. 1.000x 1.000€

14.5. 1x 1Million€

15.5. 1.000x 1.000€

16.5. 1x 1Million€

17.5. 1.000x 1.000€

Samstag, den 18.5.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 5.000 € 1.200 x 1.000 € 30.000 x 200 €

19.5. 1x 1Million€

20.5. 1.000x 1.000€

21.5. 1x 1Million€

22.5. 1.000x 1.000€

23.5. 1x 1Million€

24.5. 1.000x 1.000€

Samstag, den 25.5.:

und 1 x 1 Million €26.5. 1x 1Million€

27.5. 1.000x 1.000€

28.5. 1x 1Million€

29.5. 1.000x 1.000€

30.5. 1x 1Million€

31.5. 1.000x 1.000€

Dezember 20121.Klasse

Samstag, den 1.12.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 30.000 x 300 €

2.12. 1x 1Million€

Feiertagsziehung Rente

2 x 10.000 €3.12. 1.000x 1.000€4.12. 1x 1Million€5.12. 1.000x 1.000€6.12. 1x 1Million€7.12. 1.000x 1.000€

Samstag, den 8.12.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 120.000 x 200 €

9.12. 1x 1Million€

Feiertagsziehung Rente

4 x 10.000 €10.12. 1.000x 1.000€11.12. 1x 1Million€12.12. 1.000x 1.000€13.12. 1x 1Million€14.12. 1.000x 1.000€

Samstag, den 15.12.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 30.000 x 200 €

16.12. 1x 1Million€

Feiertagsziehung Rente

6 x 10.000 €17.12. 1.000x 1.000€18.12. 1x 1Million€19.12. 1.000x 1.000€20.12. 1x 1Million€21.12. 1.000x 1.000€

Samstag, den 22.12.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 30.000 x 200 €

23.12. 1x 1Million€

Feiertagsziehung Rente

8 x 10.000 €24.12. 1.000x 1.000€25.12. 1x 1Million€26.12. 1.000x 1.000€27.12. 1x 1Million€28.12. 1.000x 1.000€

Samstag, den 29.12.: 1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 30 x 5.000 € 300 x 1.000 € 30.000 x 200 €

30.12. 1x 1Million€31.12. 1.000x 1.000€

April 20135.Klasse

1.4. 1.000x 1.000€

Feiertagsziehung

24 x 1 Million €

2.4. 1x 1Million€

3.4. 1.000x 1.000€

4.4. 1x 1Million€

5.4. 1.000x 1.000€

Samstag, den 6.4.:

1 x 5 Millionen € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 180.000 x 900 €

7.4. 1x 1Million€

8.4. 1.000x 1.000€

9.4. 1x 1Million€

10.4. 1.000x 1.000€

11.4. 1x 1Million€

12.4. 1.000x 1.000€

Samstag, den 13.4.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 1.000 € 60.000 x 200 €

14.4. 1x 1Million€

15.4. 1.000x 1.000€

16.4. 1x 1Million€

17.4. 1.000x 1.000€

18.4. 1x 1Million€

19.4. 1.000x 1.000€

Samstag, den 20.4.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 1.200 x 1.000 € 30.000 x 200 v

21.4. 1x 1Million€

22.4. 1.000x 1.000€

23.4. 1x 1Million€

24.4. 1.000x 1.000€

25.4. 1x 1Million€

Sonderziehung am 25.04.* Gesamtgewinn summe

1.112.000 326.4. 1.000x 1.000€

Samstag, den 27.4.:

1 x 1 Million € 1 x 100.000 € 1 x 50.000 € 1 x 10.000 € 300 x 5.000 € 1.200 x 1.000 v 60.000 x 200 €

28.4. 1x 1Million€

29.4. 1.000x 1.000€

30.4. 1x 1Million€

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

255.563 Gewinne imWertvon

85.450.000 €

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

315.260 Gewinne imWertvon

117.490.000 €

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

344.258 Gewinne imWertvon

134.990.000 €

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

346.733 Gewinne imWertvon

188.200.000 €

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

347.329 Gewinne imWertvon

232.140.000 €

DOPPELCHANCE1.000 x 1.000 €

407.127 Gewinne imWertvon

386.780.000 €

Die große SKL Feiertags-LotterieDie SKL macht besondere Tage noch schöner: mit Eventziehungen u. a. an Neujahr, zu Ostern oder am 1. Mai, bei denen allein schon Monat für Monat über 23 Millionen € ausgespielt werden. Und zusammen mit den weiteren über 2 Millionen Chancen wird in der 132. Lotterie jeder Tag zum Feiertag.

SKListeinSpielangebotderGKLGemeinsameKlassenlotteriederLänder.

EventziehungenMonat für Monat!

Inder132.LotteriespieltdieSKL–nebendengewohntenattraktivenGewinnen–erstmalsjedenMonatüber23 Millionen€an besonderen Tagenaus.

1. An den Advents-Sonntagen 2012: 20 Monatsrenten à 10.000 €(Für10Jahre.Ziehungen2.12.:2Renten,9.12.:4Renten,16.12.:6Renten,23.12.:8Renten)

2. Neujahr 2013: 24 x 1 Million € (Ziehung1.1.2013)

3. Valentinstag 2013: 120.000 x 200 € (Ziehung14.2.2013)

4. Frühlingsanfang 2013: 400 x monatlich 5.000 €Haushaltsgeld (Für12Monate,Ziehung20.3.2013)

5. Ostern 2013: 24 x 1 Million € (StündlicheZiehung1.4.2013)

6. Maifeiertag 2013: 24 Monatsrenten à 8.000 € (Für10Jahre.Ziehung1.5.2013)

Kund

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