AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL · 2019. 8. 15. · Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) 36 82...

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INHALTSVERZEICHNIS ABl. 08/19 Wiesbaden, den 15. August 2019 Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Herausgeber: Hessisches Kultusministerium, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden, Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) 36 82 09 9 Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo Giegerich Redaktion: Sebastian Hellweger Verlag, Druck und Vertrieb: MENTHAMEDIA AG Domplatz 28 34560 Fritzlar Telefon +49 (0)911 27400-0 Telefax +49 (0)911 27400-91 E-Mail: [email protected] Vorstand: Klaas Fischer, Stefan Paulsen Anzeigenleitung: Daniel Eckardt Telefon: +49 (0)911 27400-18 E-Mail: [email protected] Abonnentenverwaltung Telefon +49 (0)911 27400-0 Telefax +49 (0)911 27400-91 E-Mail: [email protected] Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt. und Versandkosten). Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je zusätzlich angefangenen 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpa- ckung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung. VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE Schulprojekt Response 2019/2020 .......................... 932 36. Schultheater der Länder..................................... 934 Landesweite Angebote der Sportfachverbände ....... 936 MITEINANDER - bundesweite Aktion zur Werteförderung an Grundschulen ............................ 944 Schulprogramm gegen Cybermobbing Digitale Helden ......................................................... 945 JUNIOR Schülerfirmen in Hessen im Schuljahr 2019/2020 ................................................................ 946 Auszeichnung „Verbraucherschule“ des Verbraucherzentrale Bundesverband....................... 947 STELLENAUSSCHREIBUNGEN a) im Internet ........................................................... 914 b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren .... 915 c) für die pädagogische Ausbildung im Vorberei- tungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer .. 916 e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen.................... 917 RECHTSVORSCHRIFTEN Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungs- standards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM) ................................. 742 Verordnung über die Änderung der Schwerpunkte und Zusammenfassung der Lehrpläne an Ein- und Zweijährigen Fachschulen ................................ 743 Dritte Verordnung zur Änderung der Aufsichts- verordnung ............................................................... 780 SCHÜLERWETTBEWERBE Mathematik-Wettbewerb 2018/2019 des Landes Hessen ..................................................................... 918 Jugendpreis 2020 - Wettbewerb in den europäischen Partnerregionen Hessens .................. 928 Bundeswettbewerb Mathematik 2020 ...................... 930 YES! Wirtschaft. Politik. Gesellschaft. Umwelt. Lösungen finden! Gemeinsam mit Forschenden ..... 931 AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN Regelung der Diagnostik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) im Entscheidungs- verfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung................................................................. 783 Liste der Fachklassen für den Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2019 in anerkannten Ausbildungs- berufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitter- berufe) in länderübergreifenden Fachklassen......... 801 Durchführungsbestimmungen zu den Schul- sportlichen Wettbewerben in Hessen im Schuljahr 2019/2020 ................................................................ 820

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  • INHALTSVERZEICHNIS ABl. 08/19Wiesbaden, den 15. August 2019

    Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums Herausgeber:Hessisches Kultusministerium,Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden,Telefon (06 11) 36 80, Telefax (06 11) 36 82 09 9 Verantwortlich für den Inhalt: Ministerialrat Udo GiegerichRedaktion: Sebastian Hellweger Verlag, Druck und Vertrieb: MENTHAMEDIA AG

    Domplatz 2834560 Fritzlar

    Telefon +49 (0)911 27400-0Telefax +49 (0)911 27400-91E-Mail: [email protected]

    Vorstand: Klaas Fischer, Stefan Paulsen

    Anzeigenleitung: Daniel EckardtTelefon: +49 (0)911 27400-18E-Mail: [email protected]

    AbonnentenverwaltungTelefon +49 (0)911 27400-0Telefax +49 (0)911 27400-91E-Mail: [email protected]

    Jahresbezugspreis: 32,00 EUR (einschl. MwSt. und Versandkosten). Einzelausgaben kosten bis zu einem Umfang von 64 Seiten 4,00 EUR. Bei stärkeren Ausgaben erhöht sich der Preis um 3,20 EUR je zusätzlich angefangenen 16 Seiten. Die Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zuzüglich Porto u. Verpa-ckung. Erscheinungsweise monatlich, zur Monatsmitte. Bestellungen für Abonnements und Einzelhefte nur an den Verlag. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zuschriften und Rezensionsexemplare an die Redaktion. Für unaufgefordert eingesandte Rezensionsexemplare besteht keine Verpflichtung zur Rezension oder Anspruch auf Rücksendung.

    VERANSTALTUNGEN UND HINWEISE

    – Schulprojekt Response 2019/2020 ..........................932 – 36. Schultheater der Länder.....................................934 – Landesweite Angebote der Sportfachverbände .......936 – MITEINANDER - bundesweite Aktion zur Werteförderung an Grundschulen ............................944

    – Schulprogramm gegen Cybermobbing Digitale Helden .........................................................945

    – JUNIOR Schülerfirmen in Hessen im Schuljahr 2019/2020 ................................................................946

    – Auszeichnung „Verbraucherschule“ des Verbraucherzentrale Bundesverband.......................947

    STELLENAUSSCHREIBUNGENa) im Internet ........................................................... 914b) für das schulbezogene Einstellungsverfahren .... 915c) für die pädagogische Ausbildung im Vorberei-

    tungsdienst der Fachlehreranwärterinnen und Fachlehreranwärter für arbeitstechnische Fächer .. 916

    e) für pädagogische Mitarbeiter/-innen.................... 917

    RECHTSVORSCHRIFTEN

    – Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungs- standards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM) .................................742

    – Verordnung über die Änderung der Schwerpunkte und Zusammenfassung der Lehrpläne an Ein- und Zweijährigen Fachschulen ................................743

    – Dritte Verordnung zur Änderung der Aufsichts- verordnung ...............................................................780

    SCHÜLERWETTBEWERBE

    – Mathematik-Wettbewerb 2018/2019 des Landes Hessen .....................................................................918

    – Jugendpreis 2020 - Wettbewerb in den europäischen Partnerregionen Hessens ..................928

    – Bundeswettbewerb Mathematik 2020 ......................930 – YES! Wirtschaft. Politik. Gesellschaft. Umwelt. Lösungen finden! Gemeinsam mit Forschenden .....931

    AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL

    VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN

    – Regelung der Diagnostik im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) im Entscheidungs- verfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.................................................................783

    – Liste der Fachklassen für den Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2019 in anerkannten Ausbildungs-berufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitter- berufe) in länderübergreifenden Fachklassen.........801

    – Durchführungsbestimmungen zu den Schul- sportlichen Wettbewerben in Hessen im Schuljahr 2019/2020 ................................................................820

  • 742 ABl. 08/19

    RECHTSVORSCHRIFTEN

    AMTLICHER TEIL

    Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM)vom 8. Juli 2019 Gült.-Verz. Nr. 7203

    Aufgrund des § 4 Abs. 5 und 6 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 des Schulgesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), ver-ordnet der Kultusminister nach Beteiligung des Landesschulbeirats nach § 4 Abs. 3, des Landeselternbeirats nach § 118 Abs. 1 und des Landesschülerrats nach § 124 Abs. 4 dieses Gesetzes:

    Artikel 1 Änderung der Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfel-

    der) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM)

    Die Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die Grundstufe (Primarstufe) und die Mittelstufe (Sekundarstufe I) (VOKCGM) vom 31. Mai 2011 (ABl. S. 230), zuletzt ge-ändert durch Verordnung vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 604), wird wie folgt geändert:

    1. § 2 wird wie folgt gefasst:

    㤠2 Kerncurricula Hauptschule

    Die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für die Sekundarstufe I – Haupt-schule für die Fächer1. Deutsch, Ausgabe 20112. Moderne Fremdsprachen, Ausgabe 20113. Kunst, Ausgabe 20114. Musik, Ausgabe 20115. Erdkunde, Ausgabe 20116. Geschichte, Ausgabe 20117. Politik und Wirtschaft, Ausgabe 20118. Arbeitslehre, Ausgabe 20119. Ethik, Ausgabe 201110. Evangelische Religion, Ausgabe 201111. Katholische Religion, Ausgabe 201112. Jüdische Religion, Ausgabe 201913. Mathematik, Ausgabe 201114. Biologie, Ausgabe 201115. Chemie, Ausgabe 201116. Physik, Ausgabe 2011 und17. Sport, Ausgabe 2011sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Bildungsgang Hauptschule.“

  • ABl. 08/19 743Rechtsvorschriften

    2. § 3 wird wie folgt geändert:

    a) Als neue Nr. 12 wird eingefügt: „12. Jüdische Religion, Ausgabe 2019“.

    b) Die bisherigen Nr. 12 bis Nr. 16 werden die Nr. 13 bis Nr. 17.

    3. § 4 wird wie folgt geändert:

    a) Als neue Nr. 13 wird eingefügt:„13. Jüdische Religion, Ausgabe 2019“.

    b) Die bisherigen Nr. 13 bis Nr. 17 werden die Nr. 14 bis Nr. 18.

    Artikel 2Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.

    Wiesbaden, den 8. Juli 2019

    Der Hessische Kultusminister

    Prof. Dr. Lorz

    Verordnung über die Änderung der Schwerpunkte und Zusammenfassung der Lehrpläne an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 11. Juli 2019

    Gült. Verz. Nr. 722

    Aufgrund des § 4 Abs. 5 und 6, § 9 Abs. 5, des § 13 Abs. 7 und des § 44 in Verbindung mit § 185 Abs. 1 und 5 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82) verordnet der Kultusminister nach Beteiligung des Landesstudieren-denrates der Fachschulen nach § 125 Abs. 2 dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

    Artikel 1Verordnung über die Lehrpläne an Ein- und Zweijährigen Fachschulen (FS-LPVO)

    Inhaltsübersicht

    § 1 Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich§ 2 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen § 3 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung§ 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik§ 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft§ 6 Veröffentlichung der Lehrpläne§ 7 Übergangsbestimmungen§ 8 Aufhebung von Vorschriften§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  • 744 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

    § 1 Lehrpläne für den allgemeinen Lernbereich und den Wahlbereich

    (1) Die Lehrpläne für die Fächer

    1. Deutsch, Ausgabe 20112. Englisch, Ausgabe 20113. Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt, Ausgabe 2011

    sowie die Lehrpläne für die Fächer

    4. Berufs- und Arbeitspädagogik I, Ausgabe 20115. Berufs- und Arbeitspädagogik II, Ausgabe 2011

    sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Zweijährigen Fachschule.

    (2) Die in Abs. 1 bezeichneten Lehrpläne für die dort genannten Fächer sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht in der Einjährigen Fachschule. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts in den unter Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fächern ist hierbei entsprechend den verminderten Stundenumfängen in den Fachrichtungen der Einjährigen Fachschule nach Anlage 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zwei-jährigen Fachschulen vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323) in der jeweils geltenden Fassung anzupassen.

    § 2 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

    Die Lehrpläne für den fachrichtungsbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Einjährigen Fachschulen

    1. Fachrichtung Bürokommunikation, Ausgabe 2011, 2. Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Ausgabe 1998, 3. Fachrichtung Landwirtschaft, Ausgabe 2011,4. Fachrichtung Mal- und Lackiertechnik, Ausgabe 2011,

    sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht an Einjährigen Fachschulen.

    § 3 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Gestaltung

    Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Gestaltung

    1. Fachrichtung Bekleidungsdesign, Ausgabe 2019, 2. Fachrichtung Produktdesign, Ausgabe 2019, 3. Fachrichtung Werbe- und Mediendesign, Ausgabe 2019

    sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Gestaltung an Zweijährigen Fachschulen.

    § 4 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Technik

    Die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Technik

    1. Fachrichtung Bautechnik, Ausgabe 2011,2. Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2019,3. Fachrichtung Biotechnik, Ausgabe 2011, 4. Fachrichtung Chemietechnik, Ausgabe 2011,5. Fachrichtung Druck- und Medientechnik, Ausgabe 2011,

  • ABl. 08/19 745Rechtsvorschriften

    6. Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Ausgabe 2019,7. Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomation, Ausgabe 2019,8. Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik, Ausgabe 2019,9. Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,10. Fachrichtung Farb- und Lacktechnik, Ausgabe 2011,11. Fachrichtung Feinwerktechnik, Ausgabe 2011,12. Fachrichtung Glastechnik, Ausgabe 2011,13. Fachrichtung Holztechnik, Ausgabe 2011,14. Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Computersystem- und Netzwerktechnik,

    Ausgabe 2019,15. Fachrichtung Informationstechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019, 16. Fachrichtung Kälte- und Klimasystemtechnik, Ausgabe 2011,17. Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Ausgabe 2011,18. Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik, Ausgabe 2011,19. Fachrichtung Lebensmitteltechnik, Ausgabe 2011,20. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Ausgabe 2019, 21. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Konstruktion und Entwicklung, Ausgabe 2019, 22. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau, Ausgabe 2019, 23. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Produktions- und Qualitätsmanagement, Ausgabe 2019, 24. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019, 25. Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Verfahrens- und Umwelttechnik, Ausgabe 2019,26. Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Fertigungsautomatisierung und Robotik, Ausgabe 2019,27. Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik, Ausgabe 2019,28. Fachrichtung Mechatronik, Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft, Ausgabe 2019,29. Fachrichtung Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Ausgabe 2011,30. Fachrichtung Umwelttechnik, Ausgabe 2011

    sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Technik an Zweijährigen Fachschulen.

    § 5 Lehrpläne für den beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen, Fachbereich Wirtschaft

    Das Modulhandbuch und die Lehrpläne für den fachrichtungs- und schwerpunktbezogenen Unterricht im beruflichen Lernbereich an Zweijährigen Fachschulen für Wirtschaft

    1. Fachrichtung Agrarwirtschaft, Ausgabe 2011,2. Fachrichtung Betriebswirtschaft, Ausgabe 2011,3. Fachrichtung Catering, Ausgabe 2011,4. Fachrichtung Fremdenverkehrswirtschaft, Ausgabe 2011,5. Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Ausgabe 2011

    sind verbindliche Grundlagen für den Unterricht im Fachbereich Wirtschaft an Zweijährigen Fachschulen.

    § 6 Veröffentlichung der Lehrpläne

    Die Lehrpläne können auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums (www.kultusministerium.hessen.de) gelesen und heruntergeladen werden. Die Lehrpläne können darüber hinaus in jeder Schule ein-gesehen werden.

  • 746 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

    § 7 Übergangsbestimmungen

    (1) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Gestaltung der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeit-punkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2019/2020 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen ab-weichend von § 3 die folgenden Lehrpläne:

    1. Fachrichtung Ausstellungsdesign, Ausgabe 2011,2. Fachrichtung Bekleidungsdesign, Ausgabe 2011,3. Fachrichtung Produktdesign, Ausgabe 2011, 4. Fachrichtung Werbe- und Mediendesign, Ausgabe 2011.

    (2) Für diejenigen Studierenden im Fachbereich Technik der zweijährigen Fachschule, die sich zum Zeit-punkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im zweiten Ausbildungsabschnitt befinden oder zum Schuljahr 2019/2020 in den zweiten Ausbildungsabschnitt eintreten, gelten in den betreffenden Fachrichtungen ab-weichend von § 4 die folgenden Lehrpläne:

    1. Fachrichtung Bekleidungstechnik, Ausgabe 2011,2. Fachrichtung Elektrotechnik, Ausgabe 2011,3. Fachrichtung Maschinentechnik, Ausgabe 2011, 4. Fachrichtung Informationstechnik, Ausgabe 2011, 5. Fachrichtung Mechatronik, Ausgabe 2011.

    § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

    Artikel 2Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und

    Zweijährigen Fachschulen (FS-APrVO)

    Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2018 (ABl. 2019 S. 22), wird wie folgt geändert:

    1. § 1 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

    „(5) Studierende der Zweijährigen Fachschule haben entsprechend den Regelungen des vierten Abschnitts dieser Verordnung die Möglichkeit, durch Ablegen einer Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben.“

    2. § 2 wird wie folgt geändert:

    a) In Abs.1 Nr. 2 werden die Angaben zum Fachbereich Gestaltung wie folgt gefasst:

  • ABl. 08/19 747Rechtsvorschriften

    /4

    § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

    Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und

    Zweijährigen Fachschulen (FS-APrVO)

    Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Ein- und Zweijährigen Fachschulen vom 5. Juli 2011 (ABl. S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2018 (ABl. 2019 S. 22), wird wie folgt geändert:

    1. § 1 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Studierende der Zweijährigen Fachschule haben entsprechend den Regelungen des vierten Ab-schnitts dieser Verordnung die Möglichkeit, durch Ablegen einer Zusatzprüfung die Fachhochschul-reife zu erwerben.“

    2. § 2 wird wie folgt geändert:

    a) In Abs.1 Nr. 2 werden die Angaben zum Fachbereich Gestaltung wie folgt gefasst:

    „Fachbereich Gestaltung

    Berufsbezeichnung in der Fachrichtung Produktdesign Staatlich geprüfte Gestalterin Staatlich geprüfter Gestalter in den übrigen Fachrichtungen Staatlich geprüfte Designerin Staatlich geprüfter Designer

    Fachrichtung Schwerpunkt(e) Bekleidungsdesign

    -

    Produktdesign

    Schmuck, Geräte und Accessoire

    Werbe- und Mediendesign

    -“

    b) In Abs. 1 Nr. 2 werden die Angaben zum Fachbereich Technik wie folgt gefasst:

    „Fachbereich Technik

    Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Technikerin

    Staatlich geprüfter Techniker

    Fachrichtung Schwerpunkt(e) Bautechnik

    Bauen im Bestand Baumanagement Betonbau Hochbau Innenausbau/Ausbautechnik Tiefbau

    Bekleidungstechnik

    -

    Biotechnik

    -

  • 748 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

    /5

    Chemietechnik

    Labortechnik Produktionstechnik

    Druck- und Medientechnik

    -

    Elektrotechnik

    Automatisierungs- und Prozessleittechnik Energietechnik und Prozessautomation Informations- und Kommunikationstechnik Technische Betriebswirtschaft

    Farb- und Lacktechnik

    Gestaltung und Denkmalpflege

    Feinwerktechnik

    Optik-Elektronik

    Glastechnik

    Glasgestaltung Glas- und Fensterbautechnik

    Holztechnik

    -

    Informationstechnik

    Computersystem- und Netzwerktechnik Technische Betriebswirtschaft

    Kälte- und Klimasystemtechnik

    -

    Karosserie- und Fahrzeugtechnik

    -

    Kunststoff- und Kautschuktechnik

    -

    Lebensmitteltechnik

    Verfahrenstechnik

    Maschinentechnik

    Automatisierungstechnik Konstruktion und Entwicklung Maschinenbau Produktions- und Qualitätsmanagement Verfahrens- und Umwelttechnik Technische Betriebswirtschaft

    Mechatronik

    Fertigungsautomatisierung und Robotik Maschinen- und Anlagentechnik Systemtechnik Technische Betriebswirtschaft

    Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

    -

    Umweltschutztechnik

    Nachhaltige Energietechnik“

    2. § 32 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    „(3) Im Wahlunterricht zur Ergänzung und Vertiefung des Pflichtunterrichts erhält die Studierende o-der der Studierende anstelle von Noten die Vermerke „teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ o-der „mit gutem Erfolg teilgenommen“.“

    3. Die Überschrift zu § 33 wird wie folgt gefasst:

    „§ 33 Zulassung zur Zusatzprüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik“

    4. Die Angaben zum Rahmenstundenplan für die Fachrichtung Ausstellungsdesign werden aus der An-lage 1 zu dieser Verordnung gestrichen.

    3. § 32 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    „(3) Im Wahlunterricht zur Ergänzung und Vertiefung des Pflichtunterrichts erhält die Studierende oder der Studierende anstelle von Noten die Vermerke „teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“ oder „mit gutem Erfolg teilgenommen“.“

    4. Die Überschrift zu § 33 wird wie folgt gefasst:

    „§ 33 Zulassung zur Zusatzprüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik“

  • ABl. 08/19 749Rechtsvorschriften

    5. Die Angaben zum Rahmenstundenplan für die Fachrichtung Ausstellungsdesign werden aus der An-lage 1 zu dieser Verordnung gestrichen.

    6. Die Angaben der Anlage 1 zu den Rahmenstundenplänen der Fachrichtungen, Bekleidungsdesign, Bekleidungstechnik, Informationstechnik, Elektrotechnik, Maschinentechnik, Mechatronik, Produktde-sign sowie Werbe- und Mediendesign werden entsprechend der aus dem Anhang zu dieser Verord-nung ersichtlichen Fassung neu gefasst.

    7. In Anlage 12 wird das Wort „Erstellung“ durch das Wort „Einstellung“ ersetzt.

    8. In den Anlagen 2, 3a, 3b, 4a, 4b, 5, 6a, 6b, 7, 8, 9,10a, 10b, 11, 12, 13, 14, 15 werden jeweils die Wörter „(msgEt) mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ gestrichen.

    Artikel 3Aufhebung bisherigen Rechts

    Die Zweihundertundzweiundachtzigste Verordnung über Lehrpläne vom 29. August 2011 (ABl. S. 722), zu-letzt geändert durch Verordnung vom 19. November 2012 (ABl. S. 710) und die Zweihundertundachtundvier-zigste Verordnung über Lehrpläne vom 31. August 2004 (ABl. S. 798), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2017 (ABl. S. 800) werden aufgehoben.

    Artikel 4Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Wiesbaden, den 11. Juli 2019

    Der Hessische Kultusminister

    Prof. Dr. Lorz

  • 750 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche Daten managen 120 LF 3 Modeillustrationen und Präsentationen erstellen 320 LF 4 Modelle entwickeln und realisieren 320 LF 5 Kollektionen entwerfen 200 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 40 80 LF 9 Arbeitsdaten ermitteln und anwenden 40 LF 10 Trends analysieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

  • ABl. 08/19 751Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung PRODUKTDESIGN Schwerpunkt Schmuck, Gerät und Accessoire

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich

    Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen 40 LF 2 Kunst- und Kultur- und Designgeschichte erkennen, bewerten und nutzen 160 LF 3 Systeme von Gestaltungsprinzipien erkennen und anwenden 280 LF 4 Berufsbezogene Materialien und Technologien analysieren und anwenden 200 LF 5 Entwürfe, Darstellungen und Präsentationen entwickeln 180 LF 6 Produkte entwerfen und gestalten 320 LF 7 Methoden der Betriebswirtschaftslehre anwenden 60 LF 8 Zielgruppenorientierung in der Produktgestaltung umsetzen 320 LF 9 Produkte mit besonderen handwerklich-technischen Anforderungen umsetzen 240

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik 1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

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    Fachrichtung PRODUKTDESIGN Schwerpunkt Schmuck, Gerät und Accessoire

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich

    Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen 40 LF 2 Kunst- und Kultur- und Designgeschichte erkennen, bewerten und nutzen 160 LF 3 Systeme von Gestaltungsprinzipien erkennen und anwenden 280 LF 4 Berufsbezogene Materialien und Technologien analysieren und anwenden 200 LF 5 Entwürfe, Darstellungen und Präsentationen entwickeln 180 LF 6 Produkte entwerfen und gestalten 320 LF 7 Methoden der Betriebswirtschaftslehre anwenden 60 LF 8 Zielgruppenorientierung in der Produktgestaltung umsetzen 320 LF 9 Produkte mit besonderen handwerklich-technischen Anforderungen umsetzen 240

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik 1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

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    Fachrichtung PRODUKTDESIGN Schwerpunkt Schmuck, Gerät und Accessoire

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich

    Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen 40 LF 2 Kunst- und Kultur- und Designgeschichte erkennen, bewerten und nutzen 160 LF 3 Systeme von Gestaltungsprinzipien erkennen und anwenden 280 LF 4 Berufsbezogene Materialien und Technologien analysieren und anwenden 200 LF 5 Entwürfe, Darstellungen und Präsentationen entwickeln 180 LF 6 Produkte entwerfen und gestalten 320 LF 7 Methoden der Betriebswirtschaftslehre anwenden 60 LF 8 Zielgruppenorientierung in der Produktgestaltung umsetzen 320 LF 9 Produkte mit besonderen handwerklich-technischen Anforderungen umsetzen 240

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik 1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

  • 752 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung WERBE- UND MEDIENDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 80 Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 200 LF 2 Vernetzte Computer konfigurieren und als Werkzeug für Arbeitsabläufe einsetzen 160 LF 3 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 240 LF 4 Layout, Typografie und Farbgestaltung im Vorstufenprozess

    anwenden 200 LF 5 Gestaltungskonzepte präsentieren 160 LF 6 Foto- und Produktgestaltung einsetzen 200 LF 7 Grafiken erzeugen, Bilder und Texte für die Print- und Nonprintproduktion aufbereiten 160 LF 8 Printmedien unter Berücksichtigung von Verfahrenstechniken und Werkstoffwahl konzipieren 200 LF 9 Websites und New Media-Produkte konzipieren und erstellen 200 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes. Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife.

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    Fachrichtung WERBE- UND MEDIENDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 80 Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 200 LF 2 Vernetzte Computer konfigurieren und als Werkzeug für Arbeitsabläufe einsetzen 160 LF 3 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 240 LF 4 Layout, Typografie und Farbgestaltung im Vorstufenprozess

    anwenden 200 LF 5 Gestaltungskonzepte präsentieren 160 LF 6 Foto- und Produktgestaltung einsetzen 200 LF 7 Grafiken erzeugen, Bilder und Texte für die Print- und Nonprintproduktion aufbereiten 160 LF 8 Printmedien unter Berücksichtigung von Verfahrenstechniken und Werkstoffwahl konzipieren 200 LF 9 Websites und New Media-Produkte konzipieren und erstellen 200 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes. Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife.

    /10

    Fachrichtung WERBE- UND MEDIENDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 80 Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 200 LF 2 Vernetzte Computer konfigurieren und als Werkzeug für Arbeitsabläufe einsetzen 160 LF 3 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 240 LF 4 Layout, Typografie und Farbgestaltung im Vorstufenprozess

    anwenden 200 LF 5 Gestaltungskonzepte präsentieren 160 LF 6 Foto- und Produktgestaltung einsetzen 200 LF 7 Grafiken erzeugen, Bilder und Texte für die Print- und Nonprintproduktion aufbereiten 160 LF 8 Printmedien unter Berücksichtigung von Verfahrenstechniken und Werkstoffwahl konzipieren 200 LF 9 Websites und New Media-Produkte konzipieren und erstellen 200 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes. Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife.

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    Fachrichtung WERBE- UND MEDIENDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 80 Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 200 LF 2 Vernetzte Computer konfigurieren und als Werkzeug für Arbeitsabläufe einsetzen 160 LF 3 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 240 LF 4 Layout, Typografie und Farbgestaltung im Vorstufenprozess

    anwenden 200 LF 5 Gestaltungskonzepte präsentieren 160 LF 6 Foto- und Produktgestaltung einsetzen 200 LF 7 Grafiken erzeugen, Bilder und Texte für die Print- und Nonprintproduktion aufbereiten 160 LF 8 Printmedien unter Berücksichtigung von Verfahrenstechniken und Werkstoffwahl konzipieren 200 LF 9 Websites und New Media-Produkte konzipieren und erstellen 200 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes. Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife.

    /10

    Fachrichtung WERBE- UND MEDIENDESIGN Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 80 Projektarbeit 200 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 200 LF 2 Vernetzte Computer konfigurieren und als Werkzeug für Arbeitsabläufe einsetzen 160 LF 3 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 240 LF 4 Layout, Typografie und Farbgestaltung im Vorstufenprozess

    anwenden 200 LF 5 Gestaltungskonzepte präsentieren 160 LF 6 Foto- und Produktgestaltung einsetzen 200 LF 7 Grafiken erzeugen, Bilder und Texte für die Print- und Nonprintproduktion aufbereiten 160 LF 8 Printmedien unter Berücksichtigung von Verfahrenstechniken und Werkstoffwahl konzipieren 200 LF 9 Websites und New Media-Produkte konzipieren und erstellen 200 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispiel-hafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entspre-chenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes. Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife.

  • ABl. 08/19 753Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSTECHNIK Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 - LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche

    Daten managen 80 160 LF 3 Prinzipien der Produktentwicklung anwenden 240 LF 4 Betriebliche Abläufe organisieren 80 LF 5 Materialien analysieren, auswählen, prüfen und Qualität sichern 160 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 80 80 LF 9 Betriebliche Produktionsprozesse optimieren 160 LF 10 Auslandsfertigung koordinieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

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    Fachrichtung BEKLEIDUNGSTECHNIK Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 - LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche

    Daten managen 80 160 LF 3 Prinzipien der Produktentwicklung anwenden 240 LF 4 Betriebliche Abläufe organisieren 80 LF 5 Materialien analysieren, auswählen, prüfen und Qualität sichern 160 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 80 80 LF 9 Betriebliche Produktionsprozesse optimieren 160 LF 10 Auslandsfertigung koordinieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

    /11

    Fachrichtung BEKLEIDUNGSTECHNIK Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch1) 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 40 Projektarbeit 160 Lernfelder LF 1 Methoden des Projektmanagements anwenden 40 - LF 2 Branchentypische Software anwenden und betriebliche

    Daten managen 80 160 LF 3 Prinzipien der Produktentwicklung anwenden 240 LF 4 Betriebliche Abläufe organisieren 80 LF 5 Materialien analysieren, auswählen, prüfen und Qualität sichern 160 LF 6 Bekleidung rationell fertigen 240 LF 7 Schnitte konstruieren 320 LF 8 Methoden der Betriebswirtschaft anwenden 80 80 LF 9 Betriebliche Produktionsprozesse optimieren 160 LF 10 Auslandsfertigung koordinieren 160 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik / Naturwissenschaft2) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    2) Verpflichtende Teilnahme zum Erwerb der Fachhochschulreife. Zur Erfüllung des naturwissenschaftli-chen Unterrichts kann eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik unterrichtet werden.

  • 754 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Automatisierung nutzen 160 LF 3 Physikalische, chemische, elektrische und thermodynamische Phänomene analysieren sowie deren Gesetze bei der Automatisierung berücksichtigen 240 LF 4 Auswahl und Einsatz von Sensoren und Messsystemen in der Automatisierungstechnik 200 LF 5 Steuerungen für Prozesse entwickeln, bereitstellen, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 6 Regelungen für Prozesse entwickeln, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 7 Auswahl und Einsatz von Aktoren und Antrieben in der Automatisierungstechnik 200 LF 8 Leitsysteme für verfahrens- und fertigungstechnische Prozesse projektieren, konfigurieren und betreiben 200

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    /12

    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Automatisierung nutzen 160 LF 3 Physikalische, chemische, elektrische und thermodynamische Phänomene analysieren sowie deren Gesetze bei der Automatisierung berücksichtigen 240 LF 4 Auswahl und Einsatz von Sensoren und Messsystemen in der Automatisierungstechnik 200 LF 5 Steuerungen für Prozesse entwickeln, bereitstellen, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 6 Regelungen für Prozesse entwickeln, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 7 Auswahl und Einsatz von Aktoren und Antrieben in der Automatisierungstechnik 200 LF 8 Leitsysteme für verfahrens- und fertigungstechnische Prozesse projektieren, konfigurieren und betreiben 200

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Automatisierung nutzen 160 LF 3 Physikalische, chemische, elektrische und thermodynamische Phänomene analysieren sowie deren Gesetze bei der Automatisierung berücksichtigen 240 LF 4 Auswahl und Einsatz von Sensoren und Messsystemen in der Automatisierungstechnik 200 LF 5 Steuerungen für Prozesse entwickeln, bereitstellen, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 6 Regelungen für Prozesse entwickeln, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 7 Auswahl und Einsatz von Aktoren und Antrieben in der Automatisierungstechnik 200 LF 8 Leitsysteme für verfahrens- und fertigungstechnische Prozesse projektieren, konfigurieren und betreiben 200

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    /12

    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Automatisierungs- und Prozessleittechnik Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Automatisierung nutzen 160 LF 3 Physikalische, chemische, elektrische und thermodynamische Phänomene analysieren sowie deren Gesetze bei der Automatisierung berücksichtigen 240 LF 4 Auswahl und Einsatz von Sensoren und Messsystemen in der Automatisierungstechnik 200 LF 5 Steuerungen für Prozesse entwickeln, bereitstellen, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 6 Regelungen für Prozesse entwickeln, in Betrieb nehmen, optimieren und dokumentieren 240 LF 7 Auswahl und Einsatz von Aktoren und Antrieben in der Automatisierungstechnik 200 LF 8 Leitsysteme für verfahrens- und fertigungstechnische Prozesse projektieren, konfigurieren und betreiben 200

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

  • ABl. 08/19 755Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Energietechnik und Prozessautomatisierung nutzen 180 LF 3 Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte analysieren und entwerfen 200 LF 4 Energietechnische Anlagen planen, dimensionieren, erstellen, überwachen und regeln 200 LF 5 Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen, dimensionieren und erstellen 180 LF 6 Antriebssysteme planen, in Betrieb nehmen und instand halten 200 LF 7 Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren 400 LF 8 Produktionsumfeld und aktuelle Technologien analysieren und bei der Projektierung berücksichtigen 120

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80 WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

    /13

    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Energietechnik und Prozessautomatisierung nutzen 180 LF 3 Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte analysieren und entwerfen 200 LF 4 Energietechnische Anlagen planen, dimensionieren, erstellen, überwachen und regeln 200 LF 5 Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen, dimensionieren und erstellen 180 LF 6 Antriebssysteme planen, in Betrieb nehmen und instand halten 200 LF 7 Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren 400 LF 8 Produktionsumfeld und aktuelle Technologien analysieren und bei der Projektierung berücksichtigen 120

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80 WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Energietechnik und Prozessautomatisierung nutzen 180 LF 3 Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte analysieren und entwerfen 200 LF 4 Energietechnische Anlagen planen, dimensionieren, erstellen, überwachen und regeln 200 LF 5 Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen, dimensionieren und erstellen 180 LF 6 Antriebssysteme planen, in Betrieb nehmen und instand halten 200 LF 7 Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren 400 LF 8 Produktionsumfeld und aktuelle Technologien analysieren und bei der Projektierung berücksichtigen 120

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80 WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Energietechnik und Prozessautomatisierung Stundentafel

    Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 - Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projektmanagement zum Erfolg führen 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Energietechnik und Prozessautomatisierung nutzen 180 LF 3 Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte analysieren und entwerfen 200 LF 4 Energietechnische Anlagen planen, dimensionieren, erstellen, überwachen und regeln 200 LF 5 Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen, dimensionieren und erstellen 180 LF 6 Antriebssysteme planen, in Betrieb nehmen und instand halten 200 LF 7 Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren 400 LF 8 Produktionsumfeld und aktuelle Technologien analysieren und bei der Projektierung berücksichtigen 120

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80 WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

  • 756 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik

    Die Stundentafel ist nach den zwei Ausbildungsabschnitten gegliedert und gibt für jedes Lernfeld Zeitricht-werte als Korridor an. Die Lernfelder können durch die Schulen frei auf die beiden Ausbildungsabschnitte verteilt werden. Die Summe der Wochenstunden im beruflichen Lernbereich muss immer 2000 Stunden betragen.

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 200

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischem Projekt-management zum Erfolg führen 80 - 120 LF 2 Netzwerkinfrastruktur bereitstellen 200 - 240 LF 3 Anbindung an öffentliche Netze 160 - 240 LF 4 Betriebssysteme installieren und Dienste konfigurieren 200 - 240 LF 5 Sicherheit der Netze und Daten planen und gewährleisten 160 - 200 LF 6 Entwurf und Optimierung von Produktionsprozessen mit digitalen Systemen 120 - 160 LF 7 Funksysteme analysieren, dimensionieren und bewerten 200 - 240 LF 8 Embedded Systems auswählen, aufbauen und betreiben 280 - 320 LF 9 Adaption neuer Technologien 80 - 120

    WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

  • ABl. 08/19 757Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung ELEKTROTECHNIK Schwerpunkt Technische Betriebswirtschaft

    Die Stundentafel ist nach den zwei Ausbildungsabschnitten gegliedert und gibt für jedes Lernfeld Zeitricht-werte als Korridor an. Die Lernfelder können durch die Schulen frei auf die beiden Ausbildungsabschnitte verteilt werden. Die Summe der Wochenstunden im beruflichen Lernbereich muss immer 2000 Stunden betragen.

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120 80 Aufgabengebiet Gesellschaft und Umwelt Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt 80 80 Aufgabengebiet Personalentwicklung Berufs- und Arbeitspädagogik I 40 -

    Beruflicher Lernbereich Mathematik 200 Projektarbeit 120

    Lernfelder LF 1 Projekte mittels systematischen Projektmanagements

    zum Erfolg führen 80 - 120 LF 2 Informationstechnik für Aufgaben in der Automatisierung

    nutzen 200 - 240 LF 3 Elektronische Schaltungen, Baugruppen und Geräte

    analysieren und entwerfen 220 - 260 LF 4 Gebäudetechnische Systeme und Steuerungen planen,

    dimensionieren und erstellen 200 - 240 LF 5 Produktionssysteme planen, organisieren und optimieren 360 - 400 TB 1 Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren 60 - 100 TB 2 Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren 80 - 120 TB 3 Unternehmenskultur entwickeln und organisatorisch

    sowie personalwirtschaftlich umsetzen 100 - 140 TB 4 Für den Leistungserstellungsprozess Investitionen tätigen

    und deren Finanzierung sicherstellen 80 - 120 TB 5 Den Jahresabschluss erstellen und auswerten sowie zur

    Kostenkontrolle und Preisgestaltung nutzen 100 - 140 WAHLPFLICHTUNTERRICHT Mathematik1) - 80 Unternehmensführung und Existenzgründung - 80

    WAHLUNTERRICHT Berufs- und Arbeitspädagogik II 40 40 Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtunterrichts bis zu 40 40

    1) Schriftliches Prüfungsfach für den Erwerb der Fachhochschulreife. „Kompetenzen“ und „Beispielhafte Inhalte“ orientieren sich an den hessischen Lehrplänen für die Fachoberschule der entsprechenden

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    Fachrichtung bzw. des entsprechenden Schwerpunktes.

  • 758 ABl. 08/19Rechtsvorschriften

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    Fachrichtung INFORMATIONSTECHNIK Schwerpunkt Computersystem- und Netzwerktechnik Die Stundentafel ist nach den zwei Ausbildungsabschnitten gegliedert und gibt für jedes Lernfeld Zeitricht-werte als Korridor an. Die Lernfelder können durch die Schulen frei auf die beiden Ausbildungsabschnitte verteilt werden. Die Summe der Wochenstunden im beruflichen Lernbereich muss immer 2000 Stunden betragen.

    Stundentafel Unterrichtsstunden 1. Aus- 2. Aus- bildungs- bildungs- abschnitt abschnitt

    PFLICHTUNTERRICHT Allgemeiner Lernbereich Aufgabengebiet Sprache und Kommunikation Deutsch 80 80 Englisch 120