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Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Veröffentlichung von Beschlüssen, hier des Hauptausschusses vom 15.02.2017 Seite: 2 2. Veröffentlichung von Beschlüssen, hier der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Seite: 3 3. Bebauungsplan Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a BauGB Seite: 6 4. Bebauungsplan Nr. 103 „Sicherung Spreeuferweg“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Seite: 8 5. Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree Seite: 10 Bekanntmachungen anderer Stellen 6. Abteilung für Zivilsachen des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree 15 UR II 5/16 Aufgebot Seite: 12 17. Jahrgang Nr. 08 Dienstag, 28.02.2017 Seite 1

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Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree

Inhaltsverzeichnis

Amtlicher Teil

1. Veröffentlichung von Beschlüssen, hier des Hauptausschusses vom 15.02.2017 Seite: 2

2. Veröffentlichung von Beschlüssen, hier der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Seite: 3

3. Bebauungsplan Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“, 1. Änderung hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a BauGB Seite: 6

4. Bebauungsplan Nr. 103 „Sicherung Spreeuferweg“ hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Seite: 8

5. Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree Seite: 10

Bekanntmachungen anderer Stellen

6. Abteilung für Zivilsachen des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree 15 UR II 5/16 Aufgebot Seite: 12

17. Jahrgang Nr. 08Dienstag, 28.02.2017

Seite 1

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17. Jahrgang Nr. 08

Seite 2

Dienstag, 28.02.2017

Amtlicher Teil

1.Veröffentlichung von Beschlüssen,

hier des Hauptausschusses vom 15.02.2017

Gemäß § 39 (3) der Brandenburgischen Kommunalverfassung sind die Beschlüsse der Gemeindevertretung oder deren wesentlicher Inhalt in ortsüblicher Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird.

Zur Sitzung des Hauptausschusses waren 12 Stadtverordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Ladung war ordnungsgemäß erfolgt. Die Niederschriften der Sitzung vom 18.01.2017 wurden bestätigt.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst bzw. zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung verwiesen:

6/DS/441 Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Gewerbe- und Industriepark Linden-straße GmbH

Diese Drucksache wurde zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

6/DS/444 Feststellung des Jahresabschlusses 2013, hier: Städtischer Betriebshof Fürstenwalde - Kommunaler Eigenbetrieb

Auch diese Drucksache wurde beraten und zur Beschlussfassung an die Stadtverordneten-versammlung verwiesen.

6/DS/443 Feststellung des Jahresabschlusses 2014, hier: Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen - Kommunaler Eigenbetrieb

Der Jahresabschluss 2014 wurde nach ausführlicher Beratung zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung verwiesen.

6/DS/440 Wirtschaftsplan 2017, hier: Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen - Kommunaler Eigenbetrieb

Auch der Wirtschaftsplan 2017 wurde zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an die STVV empfohlen.

6/DS/445 Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbe-treuung in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree

Zu dieser Satzung besteht noch weiterer ausführlicher Beratungs- und Diskussionsbedarf. Deshalb konnte keine Empfehlung für die STVV erarbeitet werden. Eine Sachdiskussion findetinderSTVVstatt.

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17. Jahrgang

Seite 3

Dienstag, 28.02.2017 Nr. 08

Amtlicher Teil

6/IV/449 Informationsdrucksache zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Altanschließerproblematik gegenüber dem Land Brandenburg

Die Informationsdrucksache wurde zur Kenntnis genommen.

Fürstenwalde, den 17.02.2017

Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister

2.Veröffentlichung von Beschlüssen,

hier der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017

Gemäß § 39 (3) der Brandenburgischen Kommunalverfassung sind die Beschlüsse der Gemeindevertretung oder deren wesentlicher Inhalt in ortsüblicher Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird.

Zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung waren 21 Stadtverordnete und der Bürgermeister anwesend. Die Ladung war ordnungsgemäß erfolgt. Die Niederschriften der Sitzung vom 26.01.2017 wurden einstimmig bestätigt.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

6/AN/410 Vorfahrt für Busse und Taxis am Bahnhof

Zu diesem Antrag werden Einzelmaßnahmen/Regelungsmarkierungen beschlossen, die dazu beitragen werden, vor Ort kurzfristig zumindest eine Entspannung der Situation herbeizuführen. Langfristig sind dafür allerdings weiterführende Abstimmungen mit dem Landkreis, der BOS und der Bahn AG notwendig.

Benennung eines Integrationsbeirates

Der Integrationsbeirat wird berufen und folgende Mitglieder benannt: Agneschka Meise, George Marta, Mohammed Bilal, Mohamed Salah, Pascal Moussan, Rania Harami und Issra Al Shabiri

6/DS/445 Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Festsetzung des Essenpreises für die Mittagsversorgung in Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree

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17. Jahrgang Nr. 08

Seite 4

Dienstag, 28.02.2017

Amtlicher Teil 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Versorgung

mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree.

2. Der Preis für das Mittagessen in Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird auf 1,84 € je Portion festgesetzt.

Dieser Beschluss wird mit einer 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mehrheitlich gefasst.

6/DS/446 Bebauungsplan Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“, 1. Änderung hier: Beschluss über den Entwurf zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 1. Änderung bzw. der Beschluss über den Entwurf zur Auslegung wurde durch die Stadtverordneten zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.

6/DS/443 Feststellung des Jahresabschlusses 2014, hier: Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen - Kommunaler Eigenbetrieb

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 fest.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Bürgermeister für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss wird mit 20 Ja- und 2 Gegenstimmen gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 288.008,47 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Münzer & Storbeck Treuhand- und RevisionsGmbH, Eisenhüttenstadt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zu beauf-

tragen.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

6/DS/440 Wirtschaftsplan 2017, hier: Fürstenwalder Sport- und Freizeiteinrichtungen - Kommunaler Eigenbetrieb

Der vorgelegte Wirtschaftsplan wurde zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.

6/DS/441 Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die Gewerbe- und Industriepark Linden-straße GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree beruft Herrn Eberhard Henkel in den Aufsichtsrat der Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH.

Dafür stimmten 19 Stadtverordnete, zwei enthielten sich und einer stimmte gegen den Vorschlag.

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17. Jahrgang

Seite 5

Dienstag, 28.02.2017 Nr. 08

Amtlicher Teil

6/DS/444 Feststellung des Jahresabschlusses 2013, hier: Städtischer Betriebshof Fürstenwalde - Kommunaler Eigenbetrieb

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss des Städtischen Betriebshofes Fürstenwalde - Kommunaler Eigenbetrieb zum 31.12.13 fest.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Werkleiterin Sonnhild Müller für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss wird mit 20 Ja- und 2 Gegenstimmen gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag von 201.459,23 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Jahresprüfung des Jahresabschlusses 2014 die Münzer & Storbeck Treuhand- und RevisionsGmbH, Eisenhüttenstadt, zu

beauftragen.

Der Beschluss wird einstimmig mit 1 Enthaltung gefasst.

6/DS/447 Benennung eines Weges in Fürstenwalde-Süd Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den in Fürstenwalde-Süd gelegenen Privatweg

entsprechend des Mehrheitsvotums der Wegeigentümer in Heckenweg zu benennen.

Die Wegbenennung wird einstimmig beschlossen.

Ein Antrag der CDU/FDP-Fraktion zur Umverlegung der Bushaltestelle Rotkelchenweg Bus 411 Richtung Ärztehaus Nord, Bus 432 Richtung Palmnicken wurde zur Beratung in den Fachausschuss verwiesen.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil gab es kurzfristig einen Antrag der BFZ-Fraktion zum ehem. Cafe Dondé Eisenbahn-/Ecke Gartenstraße.

Dieser Antrag wurde 3 Ja- und 18 Gegenstimmen abgelehnt.

Fürstenwalde, den 24.02.2017

Hans-Ulrich HengstBürgermeister

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17. Jahrgang Nr. 08

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Dienstag, 28.02.2017

3.Bebauungsplan Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“, 1. Änderung

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.09.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Am 23.02.2017 wurde beschlossen, dass mit dem Entwurf in der Fassung vom 02.02.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a BauGB durchzuführen ist.

Geltungsbereich der Planung

Das Plangebiet des zu ändernden Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 29,7 ha und liegt westlich der Hegelstraße und erstreckt sich ca. 1 km nach Westen. Das Plangebiet wird im Süden durch die Bahnlinie Berlin-Fürstenwalde/Spree-Frankfurt (Oder) und im Norden durch die Straße An der Staatsreserve begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree: Flur 31, Flurstücke 99, 139, 146, 147, 149, 150 tw., 152, 153, 155, 156. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Ziel der Planung

Durch ergänzte textliche Festsetzungen sollen Anlagen der Stromerzeugung durch direkt auf den Boden aufgeständerte oder aufgestellte Solarpaneele in den Gewerbe- und Industriegebieten nicht zulässig sein, Solarpaneele auf oder an Gebäuden sollen als untergeordnete Nutzung weiter zulässig sein, damit diese Gebiete für die Ansiedlung von Betrieben, die nur in diesen Gebieten zulässig sind, zur Verfügung stehen. Das soll der weiteren Entwicklung des Regionalen Wachstumskerns Fürstenwalde/Spree dienen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a BauGB

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“ liegt der Entwurf in der Fassung vom 02.02.2017 vor. Dieser ist am 23.02.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung zur Aus-legung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB bestimmt worden.Es besteht die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Im Zeitraum der Auslegung

vom 08.03.2017 bis einschließlich 10.04.2017,

wird im Wartebereich der Fachgruppe Stadtplanung, 2. Obergeschoss im Rathauscenter, Am Markt 4 in 15517 Fürstenwalde/Spree der Entwurf der Änderung mit Begründung zu jedermanns Einsichtnahme zu folgenden Zeiten:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr,

Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr,

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr sowie

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Im Auslegungszeitraum wird jedermann Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zur vorliegenden Planung abzugeben.

Amtlicher Teil

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Dienstag, 28.02.2017 Nr. 08

Amtlicher Teil

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-sung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“ unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 „Gewerbegebiet Hegelstraße“ wird hiermit gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan und die Begründung sind zusätzlich während der Auslegung im Internet unter folgender Adresse einsehbar:

http://www.fuerstenwalde-spree.de/stadt/deutsch/navigationlinks/stadtentwicklung/beteiligungen/index.html

Fürstenwalde/Spree, den 24.02.2017

Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister

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Dienstag, 28.02.2017

Amtlicher Teil

4.Bebauungsplan Nr. 103 „Sicherung Spreeuferweg“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.11.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Be-bauungsplans Nr. 103 „Sicherung Spreeuferweg“ beschlossen.

Geltungsbereich der Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 49 m² und liegt südwestlich der Bebauung Uferstraße 6-6E, zwischen dem Gelände des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland im Westen und dem südlichen Ende der Erschließungsstichstraße im Osten. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Fürstenwalde/Spree, Flur 131, die Flurstücke 596 tw. und 597 tw. und ist in der Anlage dargestellt.

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Dienstag, 28.02.2017 Nr. 08

Amtlicher Teil

Ziel der Planung

ZieldesBebauungsplansistdieFestsetzungeinerVerkehrsflächebesondererZweckbestimmung:Fuß-/Radweg.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Sicherung Spreeuferweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit gemäß § 16 Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree bekannt gemacht.

Fürstenwalde/Spree, den 20.02.2017

Hans-Ulrich Hengst Bürgermeister

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Dienstag, 28.02.2017

Amtlicher Teil

5.Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen

der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft der Stadt Fürstenwalde/Spree

Gemäß §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. De-zember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 90 des VIII. Buches des Sozialgesetzbuchs - Kinder und Jugendhilfe - 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163), neugefasst durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl.I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) und der §§ 1(2) und 17(1) des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des VIII. Buches des Sozialgesetzbuchs - Kinder und Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG) vom 27. Juni 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16]), zuletzt geändert durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 27. Juli 2015 (GVBl.I/15, [Nr. 21]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree (Stadt) in ihrer Sitzung am 23. Februar 2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

In Wahrnehmung des Versorgungsauftrages nach § 1 Abs. 2 KitaG stellt die Stadt an allen Öffnungstagen den Kindern in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten und Hort) in Trägerschaft der Stadt eine warme Mittagsmahlzeit zur Verfügung.

Nach § 17 Abs. 1 KitaG haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Stadt Fürstenwalde/Spree als Träger der Einrichtungen legt durch diese Satzung das Essengeld fest und bestimmt die Erhebung des Essengeldes durch Gebühren.

§ 2 Durchführung

Die Organisation und Durchführung der Mittagsversorgung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft können an Dritte übertragen werden, die im Namen und im Auftrag der Stadt tätig werden. Das An- und Abmeldesystem und die Abrechnung möglicher Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegenüber dem Sozialleistungsträger können Teil der Beauftragung sein.

§ 3 Gebührenpflicht

(1) GebührenpflichtigsinddiePersonensorgeberechtigtenimSinnedes§7Abs.1Satz5desAchten Buches des Sozialgesetzbuches, auf deren Veranlassung das Kind eine Kindertagesstätte in An- spruch nimmt. Erfüllen mehrere Personen die Voraussetzung im genannten § 7 Abs. 1 Satz 5, so haften sie als Gesamtschuldner.

(2) DieGebührenpflichtentstehtmitderimBetreuungsvertragvereinbartenAufnahmedesKindesin eine städtische Kindertagesstätte.

(3) Erfolgt die Aufnahme bis zum 15. eines Monats, ist die volle Gebühr (Monatspauschale) zu ent- richten. Bei Aufnahme eines Kindes nach dem 15. eines Monats werden nur 50 v. H. der Gebühr fällig.

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Ende des amtlichen Teils

Amtlicher Teil

§ 4 Gebührenmaßstab

Der Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen im Sinne des § 17 Abs. 1 KitaG wird als Gebühr in Form einer Monatspauschale erhoben. Diese wird auf der Grundlage der ermittelten durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen und der durchschnittlichen Anwesenheitstage der Kinder in den Kinder-tagesbetreuungseinrichtungen festgesetzt. Dadurch werden Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub, Schließzeiten u.a.) berücksichtigt und abgegolten.

§ 5 Höhe und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nach § 17 Abs. 1 KitaG betragen jeweils für die Mittagsmahlzeit in Kinderkrippen und Kindergärten 1,74 € und in Horten 1,84 €. Die monatli- che Pauschalgebühr beträgt, unter Zugrundelegung der durchschnittlichen jährlichen Anwesen- heitstage der Kinder von 204 Tagen in Krippe und Kindergarten und 162,23 Tagen im Hort:

Kinderkrippe/-garten: 29,58 € Horte: 24,86 €

(2) Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 10. des Monats fällig.

(3) Bei begründeten Abwesenheiten des Kindes für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Wochen kann auf schriftlichen Antrag eine Befreiung von der Zahlung der Monatspauschale erfolgen. Der Antrag ist an die Bürgermeisterin / den Bürgermeister, Fachbereich Bürgerdienste, Fachgruppe 3.50 unter Beifügung von Nachweisen zur Glaubhaftmachung zu richten.

§ 6 Inkrafttreten

Die Satzung über die Versorgung mit Mittagessen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Träger-schaft der Stadt Fürstenwalde/Spree tritt am 01. April 2017 in Kraft.

Fürstenwalde, den 23. Februar 2017

Hans-Ulrich HengstBürgermeister

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17. Jahrgang Nr. 08

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Dienstag, 28.02.2017

Bekanntmachungen anderer Stellen

6.Abteilung für Zivilsachen des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree

15 UR II 5/16Aufgebot

AnneliesePflug,BerlinerStraße63,16259BadFreienwalde (Oder)vertretendurchdengesetzlichenVertreterEberhardHans-HeinrichPflug,HagenowerRing36,13059BerlinhatdenAntragaufKraftloser-klärung einer abhanden gekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um das Sparbuch der Volks- und Raiffeisenbank Fürstenwalde Seelow Wriezen eG, Spar-buchnummer 20156, ausgestellt für das Konto 14361245.

DasSparbuchlautetauf:FrauAnneliesePflugBerliner Straße 63, 16259 Bad Freienwalde (Oder)

Der Inhaber des Sparbuchs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 08.06.2017 vor dem Amtsgericht Fürstenwalde/Spree, Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree, Az: 15 UR II 5/16 an-zumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Sparbuches erfolgen wird.Zugleich wird verboten, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken.

Fürstenwalde/Spree, 08.02.2017

Ende des Amtsblattes

ImpressumAmtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree

Herausgeber des Amtsblattes:Stadt Fürstenwalde/Spree, DER BÜRGERMEISTER

Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-0, Telefax: 03361/557-400

Redaktion, Satz, Druck und Vertrieb:Stadt Fürstenwalde/Spree, Fachgruppe Verwaltungsservice

Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree, Telefon: 03361/557-116, Telefax: 03361/557-412E-Mail: [email protected]

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1. Stadtverwaltung Fürstenwalde/Spree, Bürgerbüro, Am Markt 4, 15517 Fürstenwalde/Spree2. Stadtbibliothek Fürstenwalde/Spree, Kulturfabrik, Domplatz 7, 15517 Fürstenwalde/Spree

3. Tourist-Information Fürstenwalde/Spree, Mühlenstraße 1, 15517 Fürstenwalde/Spree

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