Amtsblatt der EKHN 2015/06

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Inhalt SYNODE Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April 2015 193 GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Einführung einer Studienzeit vom 24. April 2015 196 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienst- bezeichnungen vom 25. April 2015 197 Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsverordnung zur geschlechter- gerechten Besetzung von Gremien vom 25. April 2015 197 Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (ZuOG-ZG) vom 25. April 2015 198 BEKANNTMACHUNGEN Beschluss zur Änderung der Geschäfts- ordnung der Kirchenleitung der EKHN vom 21. Mai 2015 199 Aufstellung der durch die jeweilige Dekanatssynode zu wählenden Mitglieder der Zwölften Kirchensynode 201 Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Diez-Nassau-St. Goarshausen 202 Erste Theologische Prüfung 202 Zweite Theologische Prüfung 202 Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung 202 Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bad Ems, Friedrichssegen und Frücht, Evangelisches Dekanat Nassau 202 Erhöhung der laufenden Versorgungs- renten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015 204 DIENSTNACHRICHTEN 205 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 208 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Darmstadt, den 16. Juni 2015 Nr. 6 Synode Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchen- synode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April 2015 1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Die Tagesordnung wird um den Beratungspunkt „Neubenennung eines Mitgliedes des Verwaltungs- rates der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen (GfdE)“ erweitert. 3. Folgende Berichte werden entgegen genommen: a. Bericht des Präses (Drs. 03/15) b. Berichte der Kirchenleitung - Bericht über die Tätigkeit der Kirchenleitung im Jahre 2014/2015 gem. Art. 47 Abs. 1 Ziff. 16 KO (Drs. 04-1/15) Die folgende Resolution zum Thema „Flücht- lingspolitik“ wird beschlossen: Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst. 3. Mose 19, 34 (Einheitsübersetzung)

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Inhalt

SYNODE

Beschlüsse der 12. Tagung der ElftenKirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April 2015 193

GESETZE UND VERORDNUNGEN

Kirchengesetz zur Einführung einer Studienzeit vom 24. April 2015 196

Kirchengesetz zur Änderung desKirchengesetzes über die Dienst-bezeichnungen vom 25. April 2015 197

Kirchengesetz zur Einführung einerRechtsverordnung zur geschlechter-gerechten Besetzung von Gremien vom 25. April 2015 197

Kirchengesetz zur Zustimmung zumZuordnungsgesetz der EKD (ZuOG-ZG) vom 25. April 2015 198

BEKANNTMACHUNGEN

Beschluss zur Änderung der Geschäfts-ordnung der Kirchenleitung der EKHN vom 21. Mai 2015 199

Aufstellung der durch die jeweiligeDekanatssynode zu wählenden Mitglieder der Zwölften Kirchensynode 201

Änderung des Namens des EvangelischenDekanats Diez-Nassau-St. Goarshausen 202

Erste Theologische Prüfung 202

Zweite Theologische Prüfung 202

Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung 202

Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bad Ems, Friedrichssegen und Frücht,Evangelisches Dekanat Nassau 202

Erhöhung der laufenden Versorgungs-renten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015 204

DIENSTNACHRICHTEN 205

STELLENAUSSCHREIBUNGEN 208

AMTS BLAT T DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU

Darmstadt, den 16. Juni 2015Nr. 6

Synode

Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchen-synode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April 2015

1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt.

2. Die Tagesordnung wird um den Beratungspunkt„Neubenennung eines Mitgliedes des Verwaltungs-rates der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen(GfdE)“ erweitert.

3. Folgende Berichte werden entgegen genommen:

a. Bericht des Präses (Drs. 03/15)

b. Berichte der Kirchenleitung

- Bericht über die Tätigkeit der Kirchenleitungim Jahre 2014/2015 gem. Art. 47 Abs. 1 Ziff. 16 KO (Drs. 04-1/15)

Die folgende Resolution zum Thema „Flücht-lingspolitik“ wird beschlossen:

Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.

3. Mose 19, 34 (Einheitsübersetzung)

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau194 Nr. 6 · 2015

Resolution der Synode der EvangelischenKirche in Hessen und Nassau

Die Synode der EKHN ist entsetzt über dasmassenhafte Sterben im Mittelmeer und rufterneut zum Umdenken und zur Umkehr in dereuropäischen Flüchtlingspolitik auf. Ange-sichts der gegenwärtigen Krisen im Nahenund Mittleren Osten und am Horn von Afrikamuss Europa, muss Deutschland, müssen wiralle mehr Verantwortung übernehmen undkonzertiert Flüchtlinge aufnehmen.

1. Europäische SeenotrettungDie Rettung von Bootsflüchtlingen ist eine ge-samteuropäische Aufgabe. 1.750 tote Flücht-linge seit Jahresbeginn, 5.500 Tote seit demUnglück von Lampedusa im Oktober 2013sind unerträglich und eine Schande für Europa.Wir fordern umgehend eine umfassende zivileSeenotrettung in europäischer Verantwortungvon der Ägäis bis zur Meeresenge von Gibraltar.

2. Legale Wege nach Europa Die Abschottung der europäischen Außen-grenzen führt zu immer mehr Toten und beför-dert das Schlepperwesen. Angesichts derkatastrophalen Zustände besonders in Libyensollen die dort gestrandeten Flüchtlingeschnell evakuiert werden, bevor sie in marodeBoote steigen und sich in Lebensgefahr bege-ben müssen.Wir fordern legale und gefahrenfreie Wege fürFlüchtlinge nach Europa. Die bestehendenhumanitären Aufnahmeprogramme und dasResettlementprogramm müssen großzügigergenutzt werden. Beispielsweise sollteDeutschland, wo die meisten Syrer in Europaleben, die Einreise ihrer Familienangehörigenweiterhin ermöglichen.

3. Solidarische FlüchtlingspolitikDie Lebenschancen der Flüchtlinge in Europasind sehr stark von den unterschiedlichenBedingungen in den 28 Mitgliedsstaaten derEU abhängig.

Wir fordern eine einheitliche, humane Flücht-lingspolitik in Europa mit verbindlichen Min-deststandards für die Aufnahme und Unter-stützung der Flüchtlinge. Bei der Verteilunginnerhalb Europas sollen deren Interessenausschlaggebend sein, um sprachliche, fami-liäre und kulturelle Anknüpfungsmöglichkeitender Flüchtlinge zu berücksichtigen und so ihreIntegration zu erleichtern. Dublin-Über-stellungen in EU-Staaten, in denen Schutz-suchenden Menschenrechtsverletzungen dro-hen, dürfen nicht mehr stattfinden. Menschen,die in einem EU-Staat als Flüchtling anerkanntsind, sollen sich in Europa frei bewegen kön-nen.

Diese Resolution soll geschickt werden an:

• Hessische und rheinland-pfälzischeLandesregierungen und jeweiligeLandtagsfraktionen

• Bundesregierung und die Fraktionendes Bundestages

• Innenminister des Bundes• Landtags-, Bundestags- und EU-Abgeordnete im Kirchengebiet derEKHN

Nachrichtlich an:

• GEKE• KEK• EKD• EKKW • Diözesanversammlungen Mainz undLimburg

Der folgende Antrag des Dekanats Bergstraße(Drs. 30/15) wird beschlossen:

Die Kirchenleitung wird aufgefordert, das neue Rechnungswesen in anderen Kirchen-gemeinden, Dekanaten und Einrichtungennicht einzuführen, solange ein geordneter, rei-bungsloser Einsatz nicht gewährleistet wer-den kann.

Die Anträge des Dekanats Bergstraße zurVerwaltung der Kollektenkassen (Drs. 28/15),zur Einführung des neuen Rechnungswesens(Drs. 29/15), zur Prüfung von Haushaltsklar-heit und -wahrheit bei der Einführung derDoppik (Drs. 31/15) und zu den Kosten derEinführung der Doppik (Drs. 32/15) werden anden Ausschuss für Gemeindeentwicklung undMitgliederorientierung, den Ausschuss für Ge-rechtigkeit, Frieden und Bewahrung derSchöpfung, den Bauausschuss, den Finanz-ausschuss, den Rechnungsprüfungsaus-schuss, den Rechtsausschuss (federführend)und den Verwaltungsausschuss überwiesen.

Der nachstehende Antrag wird als Material andie Kirchenleitung überwiesen:

Im Rahmen der Sicherstellung des kirchlichenBildungsauftrages muss zukünftig der BereichKiTa aus der Einsparungsvorgabe 2025 her-ausgenommen werden bzw. diese ausgesetztwerden. Ansonsten müssen ca. 6-7 KiTas proJahr geschlossen werden!

Nachstehender Antrag wird als Material anden Finanzausschuss, den Verwaltungsaus-schuss und die Kirchenleitung überwiesen:

Die KiTaVo und weitere Bestimmungen regelnneuerdings Bereiche, die zu einem sehr hohenProzentsatz zu Lasten der Kommunen gehen(z.B. Geschäftsführung der Trägermodelle 0,8Stunden pro Gruppe; 2 Verwaltungsstundenpro Gruppe; kw-Vermerke für Personalüber-hang zwei Jahre lang). Dies ist kommunalen

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 195Nr. 6 · 2015

Gremien nicht vermittelbar. Hier droht einVerlust der Trägerschaft!Um diesen Kostensteigerungen entgegenzu-wirken möge die Synode eine komplette Kos-tenübernahme der Trägergeschäftsführungund der Verwaltungsstunden beschließen.Auch andere freie Träger müssen ihre innerenStrukturen selbst finanzieren oder preiswerte-re umsetzen.

- Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft (Drs. 04-2/15)

Der nachstehende Antrag wird als Material andie Kirchenleitung überwiesen:

Die Kirchenleitung wird gebeten, ein Konzeptzur Nutzung digitaler Medien (z.B. YouTube)vorzulegen, um evangelische Themen für die-se Medien aufzubereiten und in entsprechen-der „Sprache“ zu fassen.

- Bericht über die finanzielle Lage der EKHN (Drs. 04-3/15)

Nachstehender Antrag wird als Material anden Finanzausschuss und an die Kirchenlei-tung überwiesen:

Der bereinigte Überschuss von € 14,8 Mill. solleingesetzt werden, um in jeder Propstei einAnwesen zu erwerben und zu erhalten, in demFlüchtlinge untergebracht werden können undexemplarisch deutlich wird, wie nach unseremVerständnis Unterbringung und Begleitungvon Flüchtlingen angemessen und sinnvoll ist.Damit stellt die Synode die bisherigeFlüchtlingsarbeit (Seelsorgestellen, psychoso-ziale Beratung in Frankfurt, Beratung bei derErstaufnahme, regionale u. Dekanatsangebo-te) auf ein weiteres Standbein. Dabei sollenModelle gemischter Wohn- und Lebensfor-men im Blick sein und diese Häuser alsEinrichtungen der EKHN an Orten entwickeltwerden, an denen Ehrenamtliche u. Unter-stützungsgruppen in der Flüchtlingsarbeitengagiert sind.

- Sachstandsbericht zur Zukunftssicherung derDiakonie- und Sozialstationen 2.0 (Drs. 05/15)

- Bericht über die Ausführung von Synodalbe-schlüssen (Drs. 06/15, nur schriftlich)

- Bericht über die Behandlung synodalerAnträge, die der Kirchenleitung überwiesenwurden (Drs. 07/15, nur schriftlich)

c. Berichte der Ausschüsse (nur schriftlich)

- des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden undBewahrung der Schöpfung (Drs. 08-1/15)

4. Das Kirchengesetz zur Neuordnung desEinstellungsverfahrens in den Pfarrdienst (Drs. 09/15)wird nach erster Lesung mit den dazu eingebrachtenAnträgen an den Ausschuss für die Arbeit mitKindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung(federführend), den Ausschuss für Gemeindeent-wicklung und Mitgliederorientierung, den Rechts-ausschuss und den Theologischen Ausschuss über-wiesen.

5. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengeset-zes über die Dienstbezeichnungen (Drs. 10/15) wirdverabschiedet.

6. Das Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuord-nungsgesetz der EKD (Drs. 11/15) wird verabschie-det.

7. Das Kirchengesetz zur Ergänzung der KirchlichenHaushaltsordnung (Drs. 12/15) wird nach erster Le-sung mit dem dazu eingebrachten Antrag an denAusschuss für Diakonie und Gesellschaftliche Ver-antwortung, den Ausschuss für Gemeindeentwick-lung und Mitgliederorientierung, den Ausschuss fürGerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöp-fung, den Bauausschuss, den Finanzausschuss, denRechnungsprüfungsausschuss, den Rechtsaus-schuss (federführend) und den Verwaltungsaus-schuss überwiesen.

8. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnungund Kirchengesetz zur Neuordnung derPropsteibereiche (Drs. 13/15) wird nach erster Le-sung mit den dazu eingebrachten Anträgen und demAntrag des Stadtdekanats Frankfurt a.M. (Drs. 22/15)an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung undMitgliederorientierung, den Finanzausschuss, denRechtsausschuss, den Theologischen Ausschussund den Verwaltungsausschuss (federführend) über-wiesen.

9. Das Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsver-ordnung zur geschlechtergerechten Besetzung vonGremien (Drs. 14/15) wird verabschiedet.

10.Das Kirchengesetz zur Schaffung einer Übergangsre-gelung zum Kirchengesetz zur Neuordnung derDekanatsgebiete in der EKHN (Drs. 15/15) wird nacherster Lesung mit dem dazu eingebrachten Antrag anden Finanzausschuss, den Rechtsausschuss (feder-führend), den Theologischen Ausschuss und denVerwaltungsausschuss überwiesen.

11.Das Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeits-rechtsregelungsgesetzes Diakonie (Drs. 16/15) wirdnach erster Lesung an den Ausschuss für Diakonieund Gesellschaftliche Verantwortung, den Rechts-ausschuss (federführend), den Verwaltungsaus-schuss und den Koordinierungsausschuss der EKHNund der EKKW für die Diakonie Hessen überwiesen.

12.Das Kirchengesetz zur Einführung eines Studienur-laubs (Drs. 17/15) wird verabschiedet.

Der nachfolgende Entschließungsantrag wird be-schlossen:

Die Elfte Kirchensynode empfiehlt der Zwölften Kir-chensynode, § 11 des Ausführungsgesetzes zumKirchenbeamtengesetz der EKD im Lichte von § 6ades Personalförderungsgesetzes zu revidieren.

Der folgende Antrag des Dekanats Bergstraße (Drs. 27/15) wird als Material an den Kirchensyn-odalvorstand überwiesen:

Die Synode der EKHN soll die gesetzlichen Grundla-gen dafür schaffen, dass allen Mitarbeitenden derEKHN nach zehn Jahren Dienst die Möglichkeit einerbezahlten Auszeit/Studienzeit von bis zu dreiMonaten eingeräumt wird.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau196 Nr. 6 · 2015

13.Die Elfte Kirchensynode der EKHN dankt ihremFachausschuss, den Zuständigen in der Kirchenver-waltung und insbesondere den beteiligten Schulensehr herzlich für die Präsentation der Arbeit derSchulen in kirchlicher Trägerschaft während ihrer 12. Tagung. Die Synode sieht in der Arbeit der evan-gelischen Schulen die erfolgreiche Umsetzung desallgemeinen Bildungsauftrags in spezifisch kirchli-cher Prägung. Sie konstatiert die segensreichenAuswirkungen dieser Arbeit auf die Gesellschaft undhofft darauf, dass diese beispielhafte Arbeit Wirkun-gen auf das staatliche Schulwesen hat.

Inspiriert von den Vorführungen der Schulbands aufder Synodaltagung stellt sich die Frage nach einerFörderung von Nachwuchsbands im Sacropop oder -rockbereich, ausgehend von den ev. Schulen.Dazu wird nachstehender Antrag an die Kirchenlei-tung überwiesen:

Die Kirchenleitung wird gebeten, zur Herbstsynodeeinen Vorschlag zu erarbeiten, wie am Laubach-Kolleg und am Ev. Gymnasium Bad Marienberg dieBegleitung und Förderung von christlichen Schul-bands unterstützt werden kann, z.B. durch Freistel-lungsstunden für Musiklehrende oder durch Koope-rationen mit externen Fachleuten. Besonders dieBegleitung und Förderung nach der Schulzeit sollmitbedacht werden.

14.Pröpstin Karin Held wird mit Wirkung zum 1. September 2016 zur Pröpstin für den Propstei-bereich Starkenburg wiedergewählt.

15. Claus Ludwig Dieter wird als Gemeindemitglied inden Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mit-gliederorientierung gewählt.

16.Alexander Gemeinhardt wird als Gemeindemitglied inden Benennungsausschuss gewählt.

17.Christian Harms wird in den Verwaltungsrat derGesellschaft für diakonische Einrichtungen gewählt.

18.Die Fragestunde wird durchgeführt (Drs. 21/15).

19.Der Antrag des Dekanats Wetterau zur gerechtenBesteuerung von Unternehmensgewinnen in Europa(Drs. 23/15) wird als Material an den Ausschuss fürDiakonie und Gesellschaftliche Verantwortung, den

Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrungder Schöpfung und die Kirchenleitung gegeben.

20.Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Unterstützungder Konfirmandenarbeit (Drs. 24/15) wird als Materialan den Ausschuss für Gemeindeentwicklung undMitgliederorientierung, den Finanzausschuss und dieKirchenleitung gegeben.

21.Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Erstellung derHaushaltspläne (Drs. 25/15) wird als Material an denFinanzausschuss und die Kirchenleitung gegeben.

22.Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Zuweisung fürehrenamtliche Verkündigung (Drs. 26/15) wird alsMaterial an den Ausschuss für Gemeindeentwicklungund Mitgliederorientierung, den Finanzausschuss,den Theologischen Ausschuss, den Verwaltungsaus-schuss und die Kirchenleitung gegeben.

23.Der Antrag der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft derDekanate Bad Schwalbach und Idstein zur Änderungdes § 26 Abs. 1 der Dekanatssynodalordnung (DSO)wird als Material an den Rechtsausschuss, den Ver-waltungsausschuss (federführend) und den Kirchen-synodalvorstand gegeben.

24.Die folgenden Tagesordnungspunkte werden auf die13. Tagung der Elften Kirchensynode vertagt:

- Nachwahl eines Pfarrermitgliedes in denAusschuss für Gerechtigkeit, Frieden undBewahrung der Schöpfung.

- Nachwahl eines Gemeindemitgliedes in denVerwaltungsausschuss.

gez.: Dr. Oelschläger gez.: Dr. Bei der Wieden

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2015beschlossen, gegen die Beschlüsse der 12. Tagung derElften Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben.

Gesetze und Verordnungen

Kirchengesetz zur Einführung einer Studienzeit

Vom 24. April 2015

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlos-sen:

Artikel 1Änderung des Personalförderungsgesetzes

Nach § 6 des Personalförderungsgesetzes vom 23. November 2007 (ABI. 2008 S. 14) wird folgender § 6aeingefügt:

㤠6aStudienzeit

Zur geistlich-theologischen Orientierung kann Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern, die am Verkündigungsdienstteilhaben, Studienzeit erteilt werden.“

Artikel 2Änderung der Personalförderungsverordnung

Nach § 3 der Personalförderungsverordnung vom31. Januar 2008 (ABl. 2008 S. 119) wird folgender § 3aeingefügt:

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 197Nr. 6 · 2015

㤠3aStudienzeit

(1) Studienzeit kann Pfarrerinnen und Pfarrern bis zurDauer von drei Monaten, Mitarbeitenden im gemeinde-pädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst bis zurDauer von sechs Wochen erteilt werden, wenn seit Be-ginn des Dienstes in der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau oder seit dem letzten Studienurlaub bzw.seit der letzten Studienzeit in der Regel mindestens zehnJahre und seit der Übernahme des letzten Dienstauftra-ges mindestens zwei Jahre vergangen sind. Die Gewäh-rung bedarf der Genehmigung der Kirchenverwaltung.Eine Gewährung ist nicht mehr möglich, wenn die Mit-arbeiterin oder der Mitarbeiter innerhalb der nächstenzwei Jahre die gesetzliche Altersgrenze erreicht.

(2) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sorgt in Ab-stimmung mit der oder dem Dienstvorgesetzten für eineVertretungsregelung. Im gemeindepädagogischen undkirchenmusikalischen Dienst ist Vertretungsbedarf aufdas notwendige Maß zu begrenzen. Die Kosten hierfürwerden den Dekanaten auf Nachweis erstattet.

(3) Wird eine Studienzeit genehmigt, so soll im selbenUrlaubsjahr weder Fortbildungsurlaub, Sonderurlaub imdienstlichen Interesse (§ 16 PfUrlVO) noch Lehrpfarrer-urlaub erteilt werden.

(4) In der Zeit der Studienzeit zur geistlich-theologischenOrientierung ist eine durch den Dienstvorgesetzten ge-nehmigte Themenstellung zu bearbeiten. Dies ist durcheinen schriftlichen Bericht zu dokumentieren.“

Artikel 3Änderung der Urlaubsordnung

für Pfarrerinnen und Pfarrer

§ 18 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrervom 18. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 197), geändert am27. Oktober 2011 (ABl. 2012 S. 58), wird aufgehoben.

Artikel 4Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündungim Amtsblatt in Kraft.

Darmstadt, den 21. Mai 2015

Für den KirchensynodalvorstandD r . O e l s c h l ä g e r

__________

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzesüber die Dienstbezeichnungen

Vom 25. April 2015

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlos-sen:

Artikel 1

Das Kirchengesetz über die Dienstbezeichnungen vom6. Dezember 1949 (ABl. 1949 S. 165), geändert am28. November 2009 (ABl. 2010 S. 18), wird wie folgtgeändert:

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

㤠1

Die Dienstbezeichnungen „Dekanin“ oder „Dekan“,„Pröpstin“ oder „Propst“, Kirchenpräsidentin“ oder„Kirchenpräsident“ und „Stellvertretende Kirchenprä-sidentin“ oder „Stellvertretender Kirchenpräsident“werden für die Dauer der Dienstausübung geführt.“

2. § 2 wird wie folgt gefasst:

㤠2

Die Dienstbezeichnungen der Pfarrerinnen und Pfar-rer, die in das Amt einer theologischen Dezernentinoder eines theologischen Dezernenten, einer theolo-gischen Referentin oder eines theologischen Re-ferenten oder zur Leitung eines Kirchlichen Schulam-tes berufen werden, werden durch Rechtsverordnunggeregelt.“

Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündungim Amtsblatt in Kraft.

Darmstadt, den 21. Mai 2015

Für den KirchensynodalvorstandD r . O e l s c h l ä g e r

__________

Kirchengesetzzur Einführung einer Rechtsverordnung zur

geschlechtergerechten Besetzung von Gremien

Vom 25. April 2015

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlos-sen:

Artikel 1

Änderung des Chancengleichheitsgesetzes

Das Chancengleichheitsgesetz vom 24. November 2011(ABl. 2012 S.13) wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

㤠3 Geltungsbereich

(1) Dieses Kirchengesetz gilt für die EvangelischeKirche in Hessen und Nassau, ihre Dekanate, Kir-chengemeinden, kirchlichen Verbände, Anstalten,Stiftungen und weitere kirchliche Körperschaften.

(2) Rechtsträger diakonischer, missionarischer undsonstiger kirchlicher Einrichtungen im Kirchengebietder Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, dienicht der Gesetzgebung der Kirchensynode unterlie-gen, können dieses Kirchengesetz aufgrund vonBeschlüssen der hierfür zuständigen Gremien an-wenden.“

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau198 Nr. 6 · 2015

2. § 21 wird wie folgt gefasst:

„§ 21Ausführungsbestimmungen

Die Kirchenleitung kann zur Ausführung dieses Kir-chengesetzes Rechtsverordnungen erlassen, die derZustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedür-fen.“

Artikel 2

Rechtsverordnungzur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien

(Gremienbesetzungsverordnung – GBVO)

§ 1Grundbestimmung

(1) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wirktnach Maßgabe dieser Rechtsverordnung darauf hin,dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen undMännern in Gremien geschaffen oder erhalten wird.

(2) Gremien im Sinne dieser Rechtsverordnung sind Or-gane, Kammern und Kommissionen, Ausschüsse,Verwaltungs- und Aufsichtsräte, Beiräte und vergleich-bare Gruppen.

§ 2Gremienbesetzung durch Wahlen

(1) Bei der Besetzung von Gremien durch Wahl soll da-rauf hingewirkt werden, dass sich ebenso viele Frauenwie Männer zur Wahl stellen.

(2) Bei Wahlvorschlägen soll darauf hingewirkt werden,dass eine Besetzung des jeweiligen Gremiums erreichtwird, die die Ausgewogenheit des Geschlechterverhält-nisses beachtet.

(3) Sind Wahlvorschlagslisten aufzustellen, sollen dieseeine gleiche Anzahl von Frauen und Männern enthalten.

§ 3Gremienbesetzung

durch Berufung oder Entsendung

(1) Erfolgt die Besetzung eines Gremiums durch Beru-fung oder Entsendung, so sollen auf die zur Verfügungstehenden Gremienplätze alternierend Frauen und Män-ner berufen oder entsandt werden (Reißverschlussver-fahren). Sind zur Vorbereitung einer Berufung oderEntsendung Vorschlagslisten aufzustellen, so sollen siediesem Verfahren folgen.

(2) Scheid et innerhalb der Amtsperiode eines Gremiumsein Mitglied aus, dessen Geschlecht sich im Gremium inder Mehrheit befindet, soll für die Nachbesetzung einePerson des anderen Geschlechts berufen oder entsandtwerden. Scheidet ein Mitglied aus, dessen Geschlechtsich im Gremium in der Minderheit befindet, soll für dieNachbesetzung eine Person des gleichen Geschlechtsberufen oder entsandt werden.

(3) Bei der Berufung oder Entsendung in Gremien kannvon der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgewichenwerden, wenn diese aus rechtlichen oder aus tatsächli-chen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. DerBerufungs- oder Entsendungsvorschlag muss insoweiteine Begründung enthalten.

§ 4Entsendungen durch die Evangelische Kirche

in Hessen und Nassau in Gremien Dritter

Entsendet die Evangelische Kirche in Hessen und Nas-sau eine oder mehrere Personen zur Mitarbeit in GremienDritter, so soll die Entsendungen jeweils anhand des in § 3 beschriebenen Verfahrens vorgenommen werden.

§ 5Entsendungen durch Dritte in Gremien

der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Entsendet eine dritte Stelle Personen zur Mitarbeit inGremien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas-sau, so ist darauf hinzuweisen, dass die EKHN bei derBesetzung ihrer Gremien auf die Ausgewogenheit derGeschlechterverhältnisse achtet und dass dementspre-chend entsandt werden soll.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Darmstadt, den 21. Mai 2015

Für den KirchensynodalvorstandD r . O e l s c h l ä g e r

__________

Kirchengesetzzur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD

(ZuOG-ZG)

Vom 25. April 2015

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlos-sen:

§ 1Zustimmung

(1) Dem Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbstän-diger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz derEKD – ZuOG-EKD) vom 12. November 2014 (ABl. EKD2014 S. 340) wird zugestimmt.

(2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, die Zustimmunggemäß Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe c der Grundord-nung der Evangelischen Kirche in Deutschland gegen-über dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschlandzu erklären.

§ 2Zuordnungsentscheidung

(1) Die Zuordnung rechtlich selbständiger, nichtdiakoni-scher Einrichtungen zur Kirche erfolgt im Regelfall durchdie Kirchenleitung.

(2) Die Zuordnung rechtlich selbständiger, diakonischerEinrichtungen zur Kirche erfolgt im Regelfall durch Auf-nahme der Einrichtung als Mitglied der Diakonie Hessen.

(3) Die Aufhebung der Zuordnung erfolgt durch Be-schluss der Kirchenleitung oder durch Beendigung derMitgliedschaft in der Diakonie Hessen.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 199Nr. 6 · 2015

§ 3Anpassung des Vertrages anlässlich der Bildung

eines gemeinsamen Diakonischen Werkes

Die Kirchenleitung wird ermächtigt, § 2 des Vertrageszwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas-sau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck anlässlich der Bildung eines gemeinsamen Di-akonischen Werks vom 12. Dezember 2012 (ABl. 2013 S. 16) an das Zuordnungsgesetz der EKD anzupassen.

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

(2) Das Zuordnungsgesetz der EKD tritt für die EKHN mitdem vom Rat der EKD durch Verordnung bestimmtenTag in Kraft. Die Kirchenverwaltung gibt den Tag desInkrafttretens im Amtsblatt bekannt.

(3) Mit dem Inkrafttreten des Zuordnungsgesetzes derEKD in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassautritt das Zuordnungsgesetz der EKHN vom 27. November 2009 (ABl. 2010 S. 15), geändert am 23. November 2012 (ABl. 2013 S. 5, 15), außer Kraft.

Darmstadt, den 21. Mai 2015

Für den KirchensynodalvorstandD r . O e l s c h l ä g e r

Bekanntmachungen

Beschlusszur Änderung der Geschäftsordnung

der Kirchenleitung der EKHN

Vom 21. Mai 2015

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessenund Nassau hat folgende Änderung der Geschäftsord-nung beschlossen:

Artikel 1

Die Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangeli-schen Kirche in Hessen und Nassau vom 26. Juni 2012(ABl. 2012 S. 249), zuletzt geändert am 16. April 2015(ABl. 2015 Nr. 5), wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Kirchenleitung beschließt einen jährlichenSitzungsplan.“

2. Die §§ 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

㤠2Einladung und Tagesordnung

(1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungendurch Zusendung der vorläufigen Tagesordnung ein.Diese muss Ort und Beginn der Sitzung enthalten.Zwischen dem Zugang der vorläufigen Tagesord-nung und dem Sitzungstermin sollen mindestensvier Tage liegen.

(2) Die vorläufige Tagesordnung wird von der Kir-chenverwaltung im Auftrag der oder des Vorsitzen-den aufgestellt. Dabei sind die vorhergehendenBeschlüsse der Kirchenleitung, die Anträge einzelnerMitglieder sowie die Vorlagen der Amtsstellen derEKHN zu berücksichtigen.

(3) Die vorläufige Tagesordnung erhalten dieMitglieder der Kirchenleitung, der Vorstand derDiakonie Hessen und die weiteren Mitglieder desKirchensynodalvorstandes. Über den weiteren

Verteiler entscheidet die Kirchenleitung; dieser wirdalle zwei Jahre überprüft.

(4) Über die endgültige Tagesordnung wird zu Be-ginn einer Sitzung entschieden. Jedes Mitglied derKirchenleitung hat dabei das Recht, dazu noch An-träge zu stellen.

(5) Zu außerordentlichen Sitzungen kann in einer vonAbsatz 1 abweichenden Form und Frist eingeladenwerden. Zu Beginn einer solchen Sitzung muss fest-gestellt werden, dass mehr als die Hälfte der stimm-berechtigten Mitglieder der Kirchenleitung mit die-sem Verfahren einverstanden sind.

§ 3Beschlussvorlagen

(1) Für jeden Tagesordnungspunkt ist, sofern sichnicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibtoder die oder der Vorsitzende etwas anderes anord-net, eine schriftliche Vorlage zu erstellen. Dies giltnicht für mündliche Berichte.

(2) Die schriftliche Vorlage soll in gestraffter Form dasProblem darstellen, einen Lösungsvorschlag enthal-ten und diesen begründen. Die Vorlage muss in derRegel enthalten:

1. die Namen der federführenden Referentin oderdes federführenden Referenten sowie der weite-ren Referentinnen und Referenten,

2. den Entwurf eines Kirchenleitungsbeschlussesund ggf. den Hinweis auf eine Wiedervorlage,

3. die Rechtsgrundlage,

4. eine Begründung des Vorschlags,

5. einen Hinweis auf die Auswirkungen finanziellerund personeller Art,

6. die Beschreibung möglicher Zielkonflikte,

Page 8: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau200 Nr. 6 · 2015

7. einen Vermerk, welche Gremien oder Dienststel-len bereits beteiligt waren oder noch zu beteiligensind,

8. ggf. Hinweise zur externen Kommunikation.

(3) Näheres zur Gestaltung der Beschlussvorlagenbestimmt ein Formblatt, das die Kirchenverwaltungim Benehmen mit der Kirchenleitung festlegt.

(4) Die Beschlussvorlagen sollen den Mitgliedern derKirchenleitung und dem Vorstand der Diakonie Hes-sen mit der vorläufigen Tagesordnung zugesandtwerden.

(5) Über den weiteren Verteiler der Beschlussvorlagenentscheidet die Kirchenleitung; dieser wird alle zweiJahre überprüft.“

3. § 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) An den Sitzungen nehmen die Pressesprecherinoder der Pressesprecher und die Protokollführerinoder der Protokollführer teil, sofern die Kirchenleitungnicht etwas anderes beschließt.“

4. § 5 wird wie folgt gefasst:

㤠5Vorsitz

Den Vorsitz in der Kirchenleitung führt die Kirchen-präsidentin oder der Kirchenpräsident, bei Verhinde-rung die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder derStellvertretende Kirchenpräsident. Ist auch die Stell-vertretende Kirchenpräsidentin oder der Stellvertre-tende Kirchenpräsident verhindert, führt die Leiterinoder der Leiter der Kirchenverwaltung den Vorsitz.“

5. In § 7 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „der Vorsit-zende“ durch die Wörter „die oder der Vorsitzende“ersetzt.

6. In § 8 Absatz 1 wird das Wort „Wege“ vor dem Wort„oder“ gestrichen.

7. § 12 wird wie folgt gefasst:

㤠12Protokoll

(1) Über jede Sitzung der Kirchenleitung ist ein Pro-tokoll anzufertigen. Das Protokoll muss den Ort undden Tag der Sitzung wiedergeben sowie die Namender Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Wortlautder Beschlüsse und das Stimmenverhältnis enthal-ten.

(2) Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat das Recht,zu einzelnen Beschlüssen auch persönliche Erklä-rungen in das Protokoll aufnehmen zu lassen.

(3) Das Protokoll wird von einem Mitglied derKirchenleitung oder von einer Mitarbeiterin odereinem Mitarbeiter angefertigt, die oder der von der

Kirchenleitung zur ständigen Protokollführungbestimmt wurde.

(4) Das Protokoll soll spätestens mit der Einladungzur nachfolgenden Sitzung an die Mitglieder der Kir-chenleitung und den Vorstand der Diakonie Hessenverschickt werden.

(5) Das Protokoll bedarf der Genehmigung in dernachfolgenden Sitzung der Kirchenleitung.

(6) Das genehmigte Protokoll ist von der oder demVorsitzenden und von der Protokollführerin oder demProtokollführer zu unterschreiben.

(7) Das genehmigte Protokoll mit Personalien erhal-ten die Mitglieder der Kirchenleitung, die weiterenMitglieder des Kirchensynodalvorstandes und derVorstand der Diakonie Hessen. Über den weiterenVerteiler des Protokolls entscheidet die Kirchenlei-tung; dieser wird alle zwei Jahre überprüft.“

8. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt ge-fasst:

„1. die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsidentoder die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oderder Stellvertretende Kirchenpräsident (Vorsitz),“

9. § 14 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter „die Stellvertreterinoder der Stellvertreter“ durch die Wörter „dieStellvertretende Kirchenpräsidentin oder derStellvertretende Kirchenpräsident“ ersetzt.

b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwal-tung ist verantwortlich für die Vorbereitung undUmsetzung der Beschlüsse der Kirchenleitungdurch die Kirchenverwaltung.“

10. § 15 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Kirchenleitung wird nach außen durch einesihrer geschäftsführenden Mitglieder vertreten.“

Artikel 2

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 22. Mai 2015 in Kraft.

Darmstadt, den 21. Mai 2015

Für die KirchenleitungD r . J u n g

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 201Nr. 6 · 2015

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau202 Nr. 6 · 2015

Änderung des Namens des Evangelischen DekanatsDiez-Nassau-St. Goarshausen

Die Dekanatssynoden der Evangelischen Dekanate Diez,Nassau und St. Goarshausen haben am 13. März 2015beantragt, den Namen des gemäß § 5 Absatz 1 desKirchengesetzes zur Neuordnung der Dekanatsgebietein der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum1. Januar 2016 zu bildenden Dekanats „EvangelischesDekanat Diez-Nassau-St. Goarshausen" in „Evangeli-sches Dekanat Nassauer Land" zu ändern. DieNamensänderung wird genehmigt und zum 1. Januar 2016 vollzogen.

Darmstadt, den 26. Mai 2015

Für die KirchenverwaltungZ a n d e r

__________

Erste Theologische Prüfung

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theolo-gische Prüfung bestanden:

A h ä u s e r , Simon

B u r g d o r f , Jonathan Simbarashe

B u r g d o r f , Nadia

E i s e n r e i c h , Katharina

E u l e r , Alida Carolin

E u s e r , Christoph

G e r i s c h , Sebastian

H e i n z , Eva

H e y m a n n , Ricarda

J e k e l , Mirjam

J o h n , Alexander

L o h s c h e i d t , Johannes Ferdinand

S c h ä f e r , Melanie

S c h ä f e r , Sophia

S c h l e i f e n b a u m , Adrian

S c h m i d t , Claus-Peter

W i e g a n d , Simon

W i g a n d , Ann-Kristin

Darmstadt, den 27. Mai 2015

Für die KirchenverwaltungD r . L u d w i g

__________

Zweite Theologische Prüfung

Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theolo-gische Prüfung bestanden:

C e z a n n e , Georges

D o b r z i n s k i , Petra

E g l i n s k y , Hartmut

F i n k , Tim

F r ö h l i c h , Johanna

H e r r m a n n , Michael

K o p e l k e - S y l l a , Alrun

L a d n e r , Adrian

L o t z , Thomas

M a n n , Marisa

P e i p e r , Almuth

S e e l b a c h , Luisa

S y l l a , Joachim

Darmstadt, den 28. Mai 2015

Für die KirchenverwaltungD r . L u d w i g

__________

Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung

Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses II-2014,die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wol-len, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung späte-stens bis zum 1. September 2015 über die Lehrpfarrerinoder den Lehrpfarrer und das Theologische SeminarHerborn beim Referat Personalförderung und Hoch-schulwesen einzureichen. Das zur Meldung erforderlicheFormular wird vom Referat Personalförderung undHochschulwesen zugesandt.

Darmstadt, den 28. Mai 2015

Für die KirchenverwaltungD r . L u d w i g

__________

Urkunde

über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bad Ems,

Friedrichssegen und Frücht, Evangelisches Dekanat Nassau

Im Benehmen der Kirchenvorstände der EvangelischenKirchengemeinde Bad Ems, der Evangelischen Kirchen-gemeinde Friedrichssegen und der Evangelischen Kir-chengemeinde Frücht und im Einvernehmen mit demDekanatssynodalvorstand des Evangelischen DekanatesNassau wird Folgendes beschlossen:

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 203Nr. 6 · 2015

§ 1

Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Ems wird mitder Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichssegenund der Evangelischen Kirchengemeinde Frücht, Evan-gelisches Dekanat Nassau, pfarramtlich verbunden.

§ 2

Dieser pfarramtlichen Verbindung werden folgendePfarrstellen zugeordnet:

- 1,0 Pfarrstelle I Bad Ems

- 1,0 Pfarrstelle II Bad Ems

- 1,0 Pfarrstelle Frücht

§ 3

Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangeli-schen Kirchengemeinde Friedrichssegen mit der Evan-gelischen Kirchengemeinde Frücht wird mit gleicher Wir-kung aufgehoben.

§ 4

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2015 inKraft.

Darmstadt, 20. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

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Urkunde

über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Homburg-Gonzenheim, Evangelisches Dekanat Hochtaunus

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Be-nehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Kirchengemeinde Bad Homburg-Gonzenheimwird Folgendes beschlossen:

§ 1

Die 0,5 Pfarrstelle I der Evangelischen KirchengemeindeBad Homburg-Gonzenheim, Evangelisches DekanatHochtaunus, wird aufgehoben.

§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 inKraft getreten.

Darmstadt, 26. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

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Urkunde

über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen-

Lauken, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Be-nehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Kirchengemeinde Merzhausen-Lauken wirdFolgendes beschlossen:

§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemein-de Merzhausen-Lauken, Evangelisches Dekanat Hoch-taunus, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 inKraft getreten.

Darmstadt, 21. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

__________

Urkunde

über die Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle II in derEvangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel,

Evangelisches Dekanat Hochtaunus

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Be-nehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel wird Fol-gendes beschlossen:

§ 1

In der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel,Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird eine 0,5Pfarrstelle II errichtet.

§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 inKraft getreten.

Darmstadt, 20. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

__________

Urkunde

über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in derEvangelischen Kirchengemeinde Rod am Berg,

Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im

Page 12: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau204 Nr. 6 · 2015

Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Kirchengemeinde Rod am Berg wird Folgen-des beschlossen:

§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemein-de Rod am Berg, Evangelisches Dekanat Hochtaunus,wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 inKraft getreten.

Darmstadt, 21. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

__________

Urkunde

über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Weilnau,

Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Be-nehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evan-gelischen Kirchengemeinde Weilnau wird Folgendesbeschlossen:

§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemein-de Weilnau, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird ineine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 inKraft getreten.

Darmstadt, 20. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

__________

Berichtigung:

Im Amtsblatt Nr. 4/2015, Seite 128, wurde fälschlicher-weise die volle Pfarrstelle II der Ev. KirchengemeindeFrankfurt am Main-Unterliederbach in eine Pfarrstelle IImit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt.Korrekt muss es lauten, dass die volle Pfarrstelle I dieserKirchengemeinde in eine Pfarrstelle I mit eingeschränk-tem Dienstauftrag (½) umgewandelt wird. Die fehlerhafte

Urkunde vom 18. März 2015 wird hiermit für ungültig er-klärt, aufgehoben und durch die nachfolgende Urkundeersetzt.

Darmstadt, den 11. Mai 2015

Für die KirchenverwaltungF l e mm i g

__________

Urkunde

über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am

Main-Unterliederbach, Evangelisches StadtdekanatFrankfurt am Main, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½)

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstanddes Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Mainund im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstandder Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Unterliederbach, wird folgendes beschlossen:

§ 1

Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemein-de Frankfurt am Main-Unterliederbach, EvangelischesStadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle Imit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 inKraft.

Darmstadt, 11. Mai 2015

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Für die KirchenleitungD r . J u n g

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Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten undVersorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015

Aufgrund des § 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über dieZusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern imkirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958(ABl. 1959 S. 4) werden die laufenden Versorgungsrentenund Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015 umjeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufen-den monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter.

Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrentenund Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Per-sonalien des Empfängers und des entsprechenden Ak-tenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen.

Darmstadt, den 1. Juni 2015

Für die KirchenverwaltungD r . K n ö t z e l e

Page 13: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 205Nr. 6 · 2015

Dienstnachrichten

Page 14: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau206 Nr. 6 · 2015

Page 15: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 207Nr. 6 · 2015

Page 16: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau208 Nr. 6 · 2015

Evangelisches Dekanat Büdinger Land, Stelle derhauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen

Dekans (100 %), zum zweiten Mal

Im zukünftigen Evangelischen Dekanat Büdinger Land istzum 1. Mai 2016 die Stelle der hauptamtlichen Deka-nin/des hauptamtlichen Dekans (100 %) zu besetzen.Die Wahl erfolgt durch die neue Dekanatssynode im Zu-sammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer vonsechs Jahren.

Das Ev. Dekanat Büdinger Land liegt im östlichen Teildes Wetteraukreises sowie im südlichen Teil des Vogels-bergkreises. Es wird zum 1. Januar 2016 aus den Deka-naten Büdingen, Nidda und Schotten gebildet.

Im neugebildeten Dekanat leben zurzeit in 79 eigenstän-digen Kirchengemeinden rund 65 000 evangelische Ge-meindemitglieder.

Dienstsitz der Dekanin/des Dekans ist das „Haus derKirche und Diakonie“ in Nidda.

Der Wohnsitz ist innerhalb der Dekanate frei wählbar;eine Dienstwohnung wird nicht gestellt.

Der Dekanatssynodalvorstand ist bei der Wohnungssu-che im Dekanatsbereich gerne behilflich.

Das Ev. Dekanat Büdinger Land umfasst dann 41,25Gemeindepfarrstellen. Eine stellvertretende Dekanin/derstellvertretende Dekan ist mit einer halben Stelle für dieDekanatsarbeit freigestellt.

Zum Team des Dekanates am Dekanatssitz gehörenneben der Verwaltung des Dekanats 5 Mitarbeiterinnenals Verwaltungsfachkräfte und Sekretärinnen, die vier

Aufforderung zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenenPfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenver-waltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden undDekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzurei-chen.

Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellemLichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle –eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Moti-vation und Qualifikation (incl. der entsprechendenNachweise) erwartet.

Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginntmit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt er-scheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewer-bungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei derKirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich istder Poststempel oder der Eingangsstempel der erstenvorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstwe-ges.

Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer ausanderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelleinteressieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhaltenmüssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Refe-rates, OKRin Ines Flemmig (Tel. 06151 405377;[email protected]).

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Stellenausschreibungen

Page 17: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 209

- Pflege der Kontakte zu den Einrichtungen im Deka-natsgebiet ( z.B. Regionales Diakonisches Werk)

- Weiterführung und Förderung der Ökumene

- Offenheit und Einfühlsamkeit gegenüber denMenschen in der Region; Wertschätzung, Respektund Vertrauen als Grundlage für ein konstruktives Ar-beitsklima

- Koordination der vielfältigen Arbeitsbereiche im De-kanat

- Die Stelle ist mit einem Predigtauftrag an der Ev.Liebfrauenkirche in Schotten verbunden.

Wir erwarten:

- theologische Kompetenz und geistliche Identität

- Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedli-chen Milieus und theologischen Positionen

- gute Selbstorganisation

- bewusste Wahrnehmung der Führungsverantwortung

- Führungskompetenz in komplexen Zusammenhängen

- Belastbarkeit

- Kommunikationsfähigkeit

- Teamfähigkeit

- Erfahrung in Prozesssteuerung

Kurz gesagt: Wir erwarten eine Persönlichkeit mit vielenunterschiedlichen Kompetenzen, aber keine/keiner mussalles alleine können, denn der Dekanatssynodalvorstandunterstützt Sie durch verantwortungsvolle Wahrnehmungseiner Aufgaben.

Sie können mit engagierten Mitarbeitenden und einerqualifizierten Zusammenarbeit im „Haus der Kirche“rechnen.

Führerschein und eigenes Kraftfahrzeug sind erforderlich.

Die Bewerbung erfolgt an die Adresse der Kirchenleitungder EKHN in Darmstadt.

Weitere Auskünfte erteilen:

- der amtierende Vorsitzende des GeschäftsführendenAusschusses: Gerhard Wolf, Abellstraße 63, 63667 Nidda,E-Mail: [email protected],Tel.: 06043 7352 oder 0152 28742444 und

- die DSV-Vorsitzenden:

Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender desEvangelischen Dekanats Büdingen, Dietmar Patt,In den Wingerten 38, 63683 Ortenberg,Tel.: 06046 2104 oderE-Mail: [email protected]

Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender desEvangelischen Dekanats Schotten,Hans Otto Zimmermann,Hermann-Römer-Straße 13, 63679 Schotten,E-Mail: [email protected],Tel.: 06044 2873 oder 0151 19308023 sowie

- der Propst für Oberhessen,Matthias Schmidt, Lonystraße 13, 35390 Gießen,Tel.: 0641 7949610,E-Mail: [email protected].

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Fach- und Profilstellen aller Handlungsfelder sowie wei-tere Stellen für die Alten-, Kranken- und Hospizseelsor-ge, die örtliche Dekanatsjugendarbeit, die örtliche Kir-chenmusik sowie die Mitarbeitendenvertretung.

Drei Kantorenstellen und drei Dekanatsjugendreferen-tenstellen sowie 7,5 Gemeindepädagogenstellen gehö-ren ebenfalls zum Dekanat.

An verschiedenen Schulstandorten findet schulbezoge-ne Jugendarbeit statt. Das neue Dekanat ist weiterhinTräger zweier Jugendhäuser in Schotten und Ortenberg-Bleichenbach.

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Regio-nalen Diakonischen Werk Wetterau. Im Dekanat befindensich drei Diakoniestationen und vier Kindertagesstättenin kirchlicher Trägerschaft. Ebenfalls in der Trägerschaftdes Dekanates befinden sich die „Büdinger Tafel“ mitdrei Ausgabestellen und die Diakonie-Stiftung „BüdingerLand“.

Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen zurzeitneben den Handlungsfeldern in der Krankenhaus- undKlinikseelsorge, im gemeindepädagogischen Dienst undin der Kirchenmusik. Es bestehen gute Kontakte zu denregionalen Hospizvereinen.

Das Dekanat gehört der Ev. Regionalverwaltung Wette-rau an und wird von deren Dienststelle Nidda betreut.

Das Dekanat wird geprägt von kleinstädtischen und dörf-lichen Gemeinden. Nidda ist eine lebendige Kleinstadtmit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadt bietet:kulturelle und sportliche Angebote und soziale Einrich-tungen, Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule sowieGymnasium, Berufsschule mit Berufsfachschule undFachoberschule. Es bestehen gute Straßen- und Zug-verbindungen zu den Oberzentren Frankfurt/Main,Gießen und Hanau. Ein Autobahnanschluss ist in 20 Mi-nuten zu erreichen.

Wir möchten als Evangelisches Dekanat Büdinger Landin Gesellschaft und Politik unserer Region deutlich alsKommunikations- und Handlungspartner wahrgenom-men werden. Daraus ergeben sich Herausforderungenfür die Dekanatsleitung und die Mitarbeitenden in denkirchlichen Arbeitsgebieten.

Zum Aufgabengebiet der Dekanin/des Dekans gehö-ren neben den in den §§ 27 und 28 KO (Kirchenord-nung) genannten gesetzlichen Aufgaben:

- Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision fürdas neue Dekanat – gemeinsam mit dem neugewähl-ten DSV, den Kirchengemeinden und den Mitarbei-tenden

- Unterstützung von identitätsbildenden und integrie-renden Maßnahmen, um das Zusammenwachsen derbisherigen drei Dekanate fördern

- Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischenKirchengemeinden und der Zusammenarbeit der Kir-chengemeinden mit dem Dekanat

- Förderung des geistlichen Lebens im Dekanat

- Förderung der bestehenden Partnerschaften zursüdindischen Kirche und zu Gemeinden in Weiß-Russland

Nr. 6 · 2015

Page 18: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau210

Evangelisches Dekanat Rheingau-Taunus, 1,0 Stelleder hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen De-kans, zum zweiten Mal

In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden EvangelischenDekanat Rheingau-Taunus ist die Stelle der hauptamtli-chen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen.

Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einver-nehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechsJahren. Dienstsitz wird das Haus der Kirche und Diako-nie in Taunusstein-Bleidenstadt sein. Weitere Dekanats-räume befinden sich in Idstein.

Das aus der Fusion der bereits in Arbeitsgemeinschaftverbundenen Dekanate Bad Schwalbach und Idsteinentstehende neue Dekanat ist weitgehend deckungs-gleich mit dem Rheingau-Taunus-Kreis. Abweichend vonder kommunalen Gebietsabgrenzung sind einige Kir-chengemeinden des Rheingaus dem Dekanat Wiesbad-en zugeordnet, während die außerhalb der Kreisgrenzenliegenden Kommunen Camberg und Glashütten jedochzu unserem Dekanat zählen. Die flächenmäßige Aus-dehnung des Dekanats erstreckt sich von Rüdesheim bisBad Camberg (Entfernung ca. 70 km) und von Niedern-hausen bis Aarbergen, Hünstetten und Heidenrod.

Insgesamt gehören zum Dekanat 53 Kirchengemeinden,teilweise mit mehreren Predigtstellen, ca. 58 000 Ge-meindeglieder und ca. 40 gemeindliche Pfarrstellen. Diekirchlichen Handlungsfelder werden durch die Fach- undProfilstellen Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Ökumene (0,75),Bildung (0,5) wahrgenommen. Hinzu kommen Kranken-hausseelsorge (2,5), AKH (0,5) sowie die an das Dekanatangebundene gesamtkirchliche Pfarrstelle für Notfall-seelsorge (0,5) und ein 0,25-Stellenanteil Gesellschaft-liche Verantwortung, genutzt vom Diakonischen WerkRheingau-Taunus.

Das Dekanat hat 2 Dekanatsjugendreferentenstellen,weitere 5,5 Gemeindepädagogenstellen und 4 haupt-amtliche Kirchenmusikerstellen. Im Dekanatsbüro unter-stützen Sie vier Teilzeit-Mitarbeiterinnen (zwei Verwal-tungsfachkräfte und zwei Dekanatssekretärinnen, jeweils0,5-Stellenanteil).

Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung des Deka-nats Rheingau-Taunus arbeitet mit Ihnen zusammeneine stellvertretende Dekanin/ein stellvertretender Dekan(0,5), gewählt aus der Mitte der Dekanatssynode.

Das Dekanat Rheingau-Taunus liegt am westlichen Randdes Rhein-Main-Gebietes und umschließt in einemHalbkreis die Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Ver-kehrsanbindungen und das Angebot der verschiedenenSchulen und Bildungseinrichtungen sind am Sitz desDekanats in Taunusstein-Bleidenstadt optimal.

Unser Dekanat lässt sich in drei verschiedene sehr unter-schiedlich geprägte Regionen einteilen.

Im Nordosten liegt das Idsteiner Land, ein Wohngebietmit besonders günstigen Verkehrsanbindungen entlangder A3 und der Regio-Bahnlinie für die berufliche Tätig-keit im Rhein-Main-Gebiet.

Die Pendler aus der mittleren Region unseres Dekanatsmit den Städten Taunusstein und Bad Schwalbach sowieden Gemeinden Aarbergen und Hohenstein sind ehernach Wiesbaden orientiert.

An unserer Westgrenze berühren die Gemeinden Hei-denrod und Aarbergen mit vielen kleinen Dörfern bereitsdie Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Im südlichen Teil liegt der Rheingau, der stark durch denWeinbau und Fremdenverkehr sowie seine katholischenWurzeln geprägt ist. Zu unserem Dekanat gehören dieGemeinden Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel.

Das Dekanat ist an die Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus angeschlossen (Sitz in Wiesbaden).

Über die in Art. 27 und 28 der Kirchenordnung beschrie-benen Aufgaben hinaus haben wir folgende Erwartun-gen:

- Sie unterstützen die Förderung des Zusammen-wachsens der beiden bisherigen Dekanate und füh-ren die beiden Einflussbereiche zu einem zukunftsfä-higen Ganzen zusammen.

- Mit Ihnen wünschen wir uns eine Persönlichkeit, dieneben Verwaltungs- und Leitungskompetenz überFlexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit ver-fügt, d.h. Konflikte frühzeitig erkennt und aktiv mitden Beteiligten bearbeitet.

- Vor dem Hintergrund Ihres eigenen TheologischenProfils nehmen Sie die heterogenen geistlichen Prä-gungen unseres Dekanats ernst. Sie verstehen dieseVielfalt als Stärke unseres geistlichen Lebens zu nut-zen. Sie bringen Erfahrungen im Gemeindeaufbau mitund sind bereit auf Kirchendistanzierte zuzugehen.

- Sie legen einen Schwerpunkt in die Zusammenarbeitmit unseren haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden undim Dekanat. Sie verstehen zu überzeugen, zu begei-stern und zu fördern. Dabei legen wir besonderenWert darauf, dass Sie gemeinsam mit uns die Freudeund Energie für die unterschiedlichen Facetten derGemeindearbeit vor Ort bei unseren Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern erhalten.

- Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand för-dern Sie die Kooperation und Kommunikation derGemeinden miteinander. Sie begleiten die Entwick-lung der Handlungsfelder auf Dekanatsebene undgestalten die Prozesse im Dekanat federführend mit.

- Sie sehen es als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter für eine aktive, kraftvolle undfreudige Verkündigung der christlichen Botschaft zubegeistern. "Sprachfähig werden im Glauben" sollenmöglichst viele evangelische Christen in unserer Re-gion. Wir wünschen uns, dass Sie dies unterstützen.

- Sie greifen die relevanten gesellschaftlichen Entwick-lungen der Region auf und vertreten evangelischePositionen kompetent und glaubwürdig in der Öffent-lichkeit.

- Sie haben Freude daran, sich mit den Handelnden inPolitik, Gesellschaft und anderen kirchlichen Trägernauszutauschen und sich gegenseitig im sozialen undgesellschaftspolitischen Engagement zu unterstützen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und sind neugierigauf Ihre Impulse, mit denen Sie die bisherigen Schwer-punkte unserer Arbeit unterstützen und ergänzen werden.

Nr. 6 · 2015

Page 19: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 211Nr. 6 · 2015

Ihr Dienstsitz ist in Taunusstein-Bleidenstadt, Aar-straße 44.

Ihr Wohnsitz muss im Bereich des Dekanats liegen.

Bei Interesse kann eine Dienstwohnung in Taunussteinzur Verfügung gestellt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie:

- Durch den Propst für Süd Nassau, Oliver Albrecht,Tel.: 0611 1409800

- Durch die Präses Patricia Garnadt,Tel.: 06127 98540 oder 0179 9189142

- Durch den Präses Rainer Löll,Tel.: 06128 71245 oder 0160 96275617

- Auf unseren gemeinschaftlich verfassten Internet-Seiten www.dekanat-idstein.de.

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Bad König, Dekanat Odenwald,1,0 Pfarrstelle I (Nord), Modus A, zum zweiten Mal

Die Evangelische Kirchengemeinde Bad König imDekanat Odenwald sucht zum 1. September 2015 we-gen Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninha-bers eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar. Wirsind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde mit missio-narischer Ausrichtung. Ein Gemeindeleben, das durchden persönlichen Glauben der Gemeindeglieder geprägtist, liegt uns am Herzen.

Bad König, im Odenwald gelegen, ist das einzigeThermalbad Südhessens (Odenwaldtherme). Die Stadthat rund 10 000 Einwohner. Kindergärten, Grundschule(mit sprachheilpädagogischem Bereich), Förderschulesowie integrierte Gesamtschule sind am Ort, Gymnasiumund berufliches Gymnasium in Höchst i. Odw. undMichelstadt (je 7 km entfernt). Zur Kirchengemeinde mitzwei Pfarrstellen (insgesamt knapp 3 100 Gemeinde-glieder) gehören außer Bad König selbst noch die Filia-lorte Etzen-Gesäß, Fürstengrund und Momart. Gottes-dienste finden wöchentlich in der Bad Königer Schloss-kirche (Baujahr 1751, 450 Sitzplätze, Außenrenovierung2004) statt, je einmal im Monat in Fürstengrund undMomart, drei- bis viermal jährlich in Etzen-Gesäß. DieGottesdienste in Bad König sind mit durchschnittlich 80bis 110 Personen besucht.

Außer der Kirche steht ein 2001 erbautes großes Ge-meindehaus zur Verfügung, in Fürstengrund eine Kirchemit kleinem Saal. Eine Dienstwohnung bzw. ein Hauswird in Absprache mit der neuen Stelleninhaberin/demneuen Stelleninhaber angemietet werden.

In der Gemeinde sind mehr als 150 ehren- und haupt-amtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Haupt-amtlich sind: Kantorin (100 %), Gemeindepädagogin (33 %), beide mit Dekanatsanstellung, Hausmeis-ter/Kirchendiener (50 %), Sekretärin (14 Wochenstun-den), außerdem im Kindergarten der Kirchengemeindezurzeit 19 Mitarbeiterinnen. Mit den evangelischenNachbargemeinden, einigen freien Gemeinden der Um-gebung (auf Basis der Evangelischen Allianz) sowie derkatholischen Kirchengemeinde vor Ort besteht ein regerKontakt. Die Kirchengemeinde ist der Regional-Verwaltung Starkenburg-Ost angeschlossen.

So leben und arbeiten wir

- Uns liegt daran, dass Menschen zu einem lebendigenGlauben an Jesus Christus finden und dass sie inihrem Glauben gestärkt werden und wachsen kön-nen. An diesem Ziel richten wir unsere Arbeit aus.

- Deshalb ist uns das gemeinsame Hören auf die Hei-lige Schrift ein zentrales Anliegen, sei es im Gottes-dienst, genauso aber auch in verschiedenen Ge -meindekreisen, z.B. Hauskreisen, Bibelabenden.Jährlich findet mindestens ein Glaubenskurs statt,der zunehmend auch Menschen erreicht, die derGemeinde fern stehen.

- Der Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Lei-tungsgremium der Gemeinde. Ein wöchentlich tagen-der Geschäftsführungsbeirat entlastet die Sitzungenvon zu viel Verwaltungsballast und eröffnet Freiraumfür inhaltlich-geistliche Arbeit.

- Herz und Zentrum unseres Gemeindelebens ist dergemeinsam gefeierte Gottesdienst. Hier hören wirgemeinsam auf das lebendige Wort der Bibel und fei-ern miteinander die Gegenwart Gottes. Seit vielenJahren arbeiten wir daran, die traditionelle Form desGottesdienstes durch verschiedene Elemente zu be-reichern. Zu nennen sind etwa die Einführung eineszusätzlichen Liederbuches mit neuen geistlichenLiedern, die Einbindung von Mitarbeiterinnen undMitarbeitern, manchmal die gemeinsame Gottes-dienstvorbereitung im Team, große musikalischeVielfalt in der Ausgestaltung, der Kirchenkaffee nachdem Gottesdienst u.v.m.

- Eine sehr große und prägende Rolle spielt die Kir-chenmusik. In verschiedenen Chören (sowohl im Be-reich der Popularmusik als auch der klassischen Kir-chenmusik) sowie dem Posaunenchor wirken Men-schen jeden Alters mit. Auch die kirchenmusikalischeArbeit will Menschen auf Jesus Christus hinweisenund zum Glauben einladen sowie Christen zum LobGottes anstiften und ihnen einfach Freude bereiten.Kirchenmusikalische Arbeitsfelder sind die abwechs-lungsreiche Mitgestaltung der Gottesdienste sowieverschiedenste Konzerte und Projekte.

- Der Evangelische Kindergarten Bad König hat zurzeitdrei Gruppen mit 75 Kindern, außerdem eineKrippengruppe mit 10 Kindern. Auch hier legen wirWert auf die inhaltliche Arbeit mit den Kindern undindirekt auch mit den Eltern, z.B. durch 14-tägige Ka-techese, Kindergartengottesdienste, geistliche Be-gleitung der Mitarbeiterinnen etc. Eine gemeinde-übergreifende Trägerschaft ist in Vorbereitung.

- Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die voneiner Gemeindepädagogin mit 1/3 Stellenanteil ver-antwortet wird, liegt uns am Herzen und ist uns eineständig neue Herausforderung und Chance.

- Ein zunehmender Schwerpunkt ist die geistliche, v.a.seelsorgliche Betreuung der vielen (Senioren-)Heimeund Kliniken, die in Bad König seit einigen Jahrenentstanden sind. Hier finden – meist im Wechsel mitder katholischen Gemeinde – regelmäßige Andach-ten statt, außerdem bringen die Heime natürlich eineFülle an Besuchen und auch an Beerdigungen mitsich.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau212 Nr. 6 · 2015

- Weitere Infos finden Sie auf der Homepage www.badkoenig-lebt.de.

Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer,die/der

- ihren/seinen Dienst aus dem Hören auf die HeiligeSchrift und im betenden Gespräch mit dem lebendi-gen Gott ausübt

- auf eine klare Christusverkündigung Wert legt

- sich als Glied unter anderen Gliedern am Leib Christiversteht, das Priestertum aller Gläubigen bejaht undFreude an der konstruktiven Zusammenarbeit mitdem Kollegen sowie den haupt- und ehrenamtlichenMitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat.

- sich mit ihren/seinen Gaben in die Arbeit und dasLeben unserer Gemeinde einbringen möchte.

Die gemeinsame geistliche Basis ist uns wichtig. Auf die-ser Grundlage gibt es viele Möglichkeiten, die Arbeit inAbsprache mit dem Kollegen und dem KV zu gestalten,eigene Erfahrungen und Schwerpunkte einzubringen unddie vielfältigen Aufgaben sinnvoll aufzuteilen.

Als Christen, die gemeinsam unterwegs sind, lernen wir,mit unseren Stärken und Schwächen umzugehen undaus der in Jesus geschenkten Vergebung heraus unserenDienst zu tun. Wenn Sie hieran mitarbeiten wollen, dannsind wir neugierig darauf, Sie kennen zu lernen.

Bei Interesse und wegen weiterer Informationenwenden Sie sich bitte an:

- den Inhaber der Pfarrstelle II (Süd),Pfarrer Martin Hecker, Tel.: 06063 2123

- den stellvertretenden KV-Vorsitzenden,Herrn Horst Friedrich, Tel.: 06063 3759

- Dekan Pfarrer Stephan Arras, Tel.: 06061 9697710oder

- Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151.

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Hainburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A

Herzlich Willkommen in Hainburg!

Lage und Infrastruktur

Die Gemeinde Hainburg (14 000 Einwohner) besteht ausden beiden Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburgund ist in verkehrsgünstiger Lage zu Hanau, Offenbach,Frankfurt und Aschaffenburg im Kreis Offenbach gele-gen. Viele Arbeitnehmer pendeln von hier aus täglich insRhein-Main-Gebiet. Die Bevölkerungsstruktur ist sozialund altersmäßig gut gemischt.

Zur Infrastruktur gehören mehrere Kitas, Grundschulenund eine Haupt- und Realschule vor Ort, sowie ein An-gebot an anderen weiterführenden Schulen in der unmit-telbaren Nachbarschaft.

In beiden Ortsteilen besteht ein gewachsenes, stark aus-geprägtes Vereinsleben.

Gemeindeleben und -Profil

Wir sind eine volkskirchlich geprägte, lebendige Ge-meinde mit rund 2 400 Gemeindemitgliedern.

Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist neu zu besetzen, dadie bisherige Stelleninhaberin nach siebenjähriger Tätig-keit in der Gemeinde nun eine neue Stelle antritt. Die

weitere 0,5 Stelle hat seit einigen Jahren eine Pfarrerininne. Die Aufteilung der pfarramtlichen Schwerpunktekann im Pfarrteam gerne je nach Neigung und Interesseneu miteinander vereinbart werden.

Die sonntäglichen Gottesdienste finden in der Regel inbeiden Ortsteilen statt und werden im Wechsel von denPfarrerinnen und Pfarrern gehalten. Dabei werden klassi-sche Predigtgottesdienste ebenso geschätzt wie neuereGottesdienstformen.

Daneben gibt es den wöchentlichen Kindergottesdienst,welcher von unserem KiGo-Team eigenständig gestaltetwird. Außerdem bieten wir monatliche Gottesdienste imSeniorenheim „Agaplesion Simeonstift“ an, die die Pfar-rerinnen und Pfarrer halten.

Das Gemeindeleben zeichnet sich durch die Arbeit einesjungen und kollegialen Kirchenvorstands aus. Des Wei-teren ist die Gemeinde geprägt durch die Mitarbeit vonüber 120 Ehrenamtlichen, durch viele selbständig arbei-tende Gruppen und durch einen aktiven Chor. GroßeProjekte wie der Umbau des Gemeindehauses und dieRenovierung der Kirche konnten in der VergangenheitDank der kompetenten Arbeit des Bau- und Fundraising-Ausschusses gestemmt werden. Der ansprechend ge-staltete Gemeindebrief, der ehrenamtlich erstellt und ver-teilt wird, ist ein Spiegelbild des Gemeindelebens.

Ein wichtiges Kennzeichen unserer Gemeinde sind auchdie guten übergemeindlichen Kontakte. Wir schätzen dieökumenische Zusammenarbeit mit den katholischenSchwestergemeinden, die sich in gemeinsamen Veran-staltungen und gesellschaftlichem Engagement aus-drückt, ebenso zur muslimischen Gemeinde vor Ort. Zu-dem besteht ein enges kollegiales Miteinander mit denevangelischen Nachbargemeinden.

Kindertagesstätte und Familienzentrum

Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer Kindertagesstättemit Krippe, die hohes Ansehen genießt.

Seit 2012 ist unsere KiTa anerkanntes Familienzentrum,das Angebote im Bereich Beratung und Bildung und das„Cafe Maintreff“ vorhält.

Das Team der Hauptamtlichen

Zum Team unserer hauptamtlich Mitarbeitenden gehöreneine Gemeindepädagogin mit einer halben Stelle fürKinder- und Jugendarbeit und eine erfahrene Sekretärinmit 24 Wochenstunden sowie das Team unserer Kinder-tagesstätte. Es bestehen darüber hinaus Teilzeitstellenfür Kirchenmusik, für die Arbeit des Familienzentrums,für Hausmeistertätigkeiten und im Verwaltungsbereich.

Wohnen und Arbeiten

Die Gottesdienste finden in der 2011 renovierten Kirchein Klein-Krotzenburg statt sowie in dem großzügig er-weiterten, freundlichen Gemeindehaus in Hainstadt. Anbeiden Orten gestaltet sich auch das Gemeindeleben.

Das Pfarrhaus im Ortsteil Hainstadt ist als Dienstwoh-nung zu beziehen und kann zeitnah fertig renoviert über-geben werden. Die Gesamtwohnfläche, die sich auf5 Zimmer auf zwei Stockwerken aufteilt, beträgt 131 m².Der zu versteuernde Mietwert muss noch ermittelt wer-den und ist vor Ort zu erfragen. Das Haus steht auf ei-nem Gartengrundstück mit Garage. Im selben Gebäudebefindet sich das Gemeindebüro mit separatem Eingang.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 213Nr. 6 · 2015

Wirkung auf religiöse Traditionen und kirchliche Arbeitwahrnimmt und daraus entsprechende sozialraumorien-tierte Konzepte für die kirchliche Arbeit im stadtnahenUmfeld entwickelt, sie in der Kirchengemeinde (sieheunten) erprobt und in den Gemeinden des Dekanats zurVerfügung stellt.

Diese „Pionierarbeit“ wird durch die Eingebundenheit indas Team der Fach- und Profilstellen des Dekanats,durch einen engagierten Dekanatssynodalvorstand so-wie durch die Kooperation mit dem regionalenDiakonischen Werk unterstützt und profiliert.

0,5 gemeindliche Pfarrstelle Klein-Gerau

Lage und Struktur

Klein-Gerau ist einer von drei Ortsteilen der etwa 14 600Einwohner zählenden Gemeinde Büttelborn, mit einerursprünglich dörflich geprägten Struktur, heute Teil desBallungsgebietes Rhein-Main innerhalb des landschaft-lich schönen Hessischen Rieds. In Klein-Gerau leben ca.3 900 Einwohner, davon sind ca. 1 200 Mitglied unsererevangelischen Kirchengemeinde.

Klein-Gerau liegt verkehrsgünstig in der Mitte des Rhein-Main-Gebietes.

Es gibt zwei kommunale Kindertagesstätten sowie eineGrundschule. In Groß-Gerau findet man alle weiterfüh-renden Schulen.

Durch die Lage im sich rasch entwickelnden Ballungs-gebiet Rhein-Main mit seinem Flughafen spürt man hierin Klein-Gerau, quasi am Puls der Zeit, deutlicher undauch eher als in anderen Regionen unseres Landes denstrukturellen Wandel und die gesellschaftlichen Änderun-gen als Folge von Prosperität.

War Klein-Gerau bis Mitte des letzten Jahrhunderts inerster Linie landwirtschaftlich geprägt, so hat sich dieStruktur in den letzten Jahrzehnten rasch gewandelt.Wurden 1966 in Klein-Gerau noch 1639 Einwohnergezählt, so hat sich die Einwohnerzahl bis heute fast aufdas Zweieinhalbfache vergrößert. Menschen wohnen inKlein-Gerau und arbeiten in den Industriebetrieben undDienstleistungsunternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Mit dem Strukturwandel kam der gesellschaftliche Wan-del, deutlich wahrzunehmen am Wandel der Familien-formen. Die Kernfamilie steht neben anderen Familien-formen, oft Singlehaushalten. Mit diesem Wandel gehenVeränderungen des Zusammenlebens und unserer Le-bensgewohnheiten einher, die auch in unserer Kirchen-gemeinde spürbar sind.

Somit stellt sich die Frage, wie kann Kirche insgesamt,aber eben auch unsere Kirchengemeinde im Besonde-ren, auf diese Veränderungen reagieren.

Unsere Kirchengemeinde

sucht nach Wegen in diesen Veränderungen den Men-schen immer wieder neu das Evangelium von JesusChristus erfahrbar und erlebbar zu machen. Dies ge-schieht bereits mit den Gottesdiensten im Altenheimoder im Einklang mit dem Klein-Gerauer Vereinsleben beiFestgottesdiensten im Festzelt, nicht in der Kirche. Aberdas Kirchengebäude soll kein abgeschlossener Raumsein, der nur zum Gottesdient besucht werden kann,

Was wir uns wünschen

Für die Neubesetzung der Pfarrstelle wünschen wir unseine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der

- mit eigenen Ideen und eigenen Fähigkeiten gerne imTeam arbeitet

- anderen wertschätzend und offen begegnet

- es versteht, die Menschen unserer Gemeinde imGlauben zu ermutigen und die Gabe hat, die bibli-sche Botschaft in der Predigt lebendig und lebens-nah auszulegen

- viel Sinn für Ökumene hat

- das Arbeitsfeld Fundraising begleitet und unterstützt.

Einen weiteren Einblick in das Gemeindeleben bietetunsere Homepage: www.hainburg-evangelisch.de undder Gemeindebrief „Kreuz und Quer“, den wir Ihnen ger-ne zusenden.

Ihre Fragen beantworten gerne:

- Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 92107388

- Dekan Carsten Tag, Tel.: 06074 4846120

- Vorsitzender des KirchenvorstandesWolfgang Barth, Tel.: 06182 66347

- Pfarrerin Kathrin Lübke, Tel.: 06182 9921462.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir unsauf Ihre Bewerbung.

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Klein-Gerau, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Groß-Gerau,Modus B

kombiniert mit 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung, Dekanat Groß-Gerau (insgesamt 1,0 Beauftragung), zum zweiten Mal

Die Besetzung beider Stellen erfolgt befristet fürjeweils 5 Jahre

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die neuerrichtete0,5 Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung im Ev.Dekanat Groß-Gerau und die vakante 0,5 Gemein-depfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Klein-Gerau alskombinierte Stellen befristet für 5 Jahre zu besetzen.

0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung

Der Landkreis Groß-Gerau ist als Teil des Rhein-Main-Gebiets Zuzugsgebiet bei gleichzeitig sich stark verän-dernder Bevölkerungsstruktur (Arbeitsmigration). Damitverändern sich sowohl die Nutzungen von Flächen(Siedlungsbau, Industriegebiete) als auch die Zusam-mensetzung der Bevölkerungen (religiös und kulturell).Hier lebende und zuwandernde Menschen sollen bei derBewältigung der Veränderungsprozesse sowohl in de-mografischer Hinsicht als auch mit Blick auf landschafts-verändernde Prozesse unterstützt werden.

Deshalb wurde im Evangelischen Dekanat Groß-Geraueine Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung mit demSchwerpunkt „Regionalentwicklung und Strukturwandelim stadtnahen Umfeld“ errichtet. Das EvangelischeDekanat Groß-Gerau sucht dafür eine profilierte Theo-login/einen profilierten Theologen, die/der Fragen dersich ändernden Familienstrukturen, siedlungspolitischerVeränderungen und Flächennutzungsänderungen in ihrer

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau214

der langjährige Inhaber der Pfarrstelle II nach 22 JahrenDienst in der Gemeinde leider verstorben ist.

Lage, Größe und Struktur

Mombach ist der nördlichste Stadtteil der rheinland-pfäl-zischen Landeshauptstadt Mainz mit guter Anbindungan die Innenstadt und in das Rhein-Main-Gebiet. Über13 000 Menschen leben hier, der Anteil der Migrantinnenund Migranten an der Bevölkerung ist vergleichsweisehoch, die Sozialstruktur ist heterogen. Der Stadtteil istindustriell geprägt, durchläuft aber seit den 1970er Jahr-en bedingt durch Werksschließungen einen Strukturwan-del. Die Kirchengemeinde selbst hat 2 500 Mitglieder.Neben der zur Inhaberschaft ausgeschriebenen Pfarr-stelle II gibt es eine weitere 0,5 Pfarrstelle, die seit 2014besetzt ist.

Selbstverständnis und Gemeindeleben

Die evangelische Gemeinde Mainz-Mombach verstehtsich als einladende Gemeinde, die offen ist für Menschenund Ideen. Rund 100 Ehrenamtliche sind in der Gemein-de engagiert. Die Gemeinde ist Trägerin einer ev.Kindertagesstätte, die sich direkt neben der Kirche befin-det (neun Mitarbeitende, 50 Plätze). Die Kita möchte denanvertrauten Kindern einen Lebensort bieten, an dem siesich auf vielfältige Weise entwickeln und Entdeckungenmachen können. Die Kinder erleben biblische Ge-schichten und Feiern im christlichen Jahreskreis,zugleich trägt die Kita mit zwei interkulturellen Fachkräf-ten dem multikulturellen Mombach Rechnung.

Der Kirchenvorstand (zwölf ehrenamtliche Mitglieder)hat eine gute Sitzungskultur entwickelt und geht einmalim Jahr in Klausur. Unsere Sekretärin managt das Ge-meindebüro (20 Wochenstunden), unser Küster arbeitetmit ganzer Stelle. Unser Organist spielt im sonntäglichenGottesdienst, tritt immer wieder mit dem Gospelchor„free2sing“ auf und bietet die Konzertreihe „Friedenskir-che rockt“ an.

Wir sehen unsere Gemeinde als Ort der Kommunikation.Neben unseren Gottesdiensten in verschiedener Formund für unterschiedliche Zielgruppen ist unsere Kircheetwa auch für Kunstausstellungen und Filmabende offen.Unser Gemeindefest und ein Ausflug für alle Mitarbei-tenden wechseln sich jährlich ab.

Darüber hinaus pflegen wir einen guten Kontakt zur ka-tholischen Pfarrgemeinde. Entsprechend bereichert einökumenischer Chor unser Gemeindeleben.

Kirche, Gemeinderäume und Pfarrwohnung

Unsere denkmalgeschützte Jugendstilkirche (Pützer)wurde 1911 eingeweiht. Sie liegt direkt neben der zweiJahre zuvor erbauten Grundschule und bildet mit ihr zu-sammen ein städtebauliches Ensemble. An die Kircheschließen direkt die Gemeinderäume, Gemeindebüround die Pfarrwohnung (mit Garten) an. Die Wohnräume(ca. 150 m²) werden zurzeit renoviert. Der Mietwert derDienstwohnung beträgt 785,00 EUR.

Um den Erhalt der Kirche kümmert sich mit viel Enga-gement unsere „Stiftung Friedenskirche“.

Erwartungen

Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Gottes-dienste und Kasualien liebevoll gestaltet und den Men-schen die gute Botschaft von Gottes Liebe zeitgemäß

Nr. 6 · 2015

sondern Begegnungsstätte zu verschiedenen Anlässen(Jugendtreff, Kindergottesdienst, St. Martin, Tag desDenkmals, Pfarrfest, …).

Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Pfarrerin/einenPfarrer, die/der in der Seelsorge nah bei den Menschenist und das Gespräch sucht.

Wir freuen uns auf die engagierte Unterstützung einerPfarrerin oder eines Pfarrers beim Suchen und Findenneuer Formen der Gemeindearbeit, auch in Kooperationmit anderen Kirchengemeinden, vorrangig mit den bei-den anderen Kirchengemeinden unserer Großgemeinde,Büttelborn und Worfelden, sowie den örtlichen Einrich-tungen und Vereinen.

Unsere Kirchengemeinde verfügt über eine schönen Kir-chenraum im Obergeschoss des denkmalgeschütztenGebäudes, mit Gemeinderäumen im Erdgeschoss. Dergroße Kirchgarten wird gerne für diverse kirchliche Ver-anstaltungen genutzt. Neben den regelmäßig stattfin-denden Sonntagsgottesdiensten wird einmal im Monatein Gottesdienst im Altenheim Viktoria angeboten. Auchdie katholische Kirchengemeinde ist mit Gottesdienstenin unserer Kirche zu Gast.

Das Pfarrbüro mit Besprechungsraum befindet sich inder unmittelbaren Nachbarschaft.

Unsere Kirchengemeinde verfügt über kein eigenesPfarrhaus. Egal ob Einzelperson oder Familie, der Kir-chenvorstand wird gemeinsam mit Ihnen eine auf ihreBedürfnisse entsprechende Wohnung anmieten.

Sie werden unterstützt von

einem aktiven Kirchenvorstand, einer Sekretärin, einerKüsterin/Hausmeisterin, einer Reinigungskraft und Or-ganisten.

Außerdem gibt es in unserer Kirchengemeinde ein enga-giertes Kindergottesdienstteam, einen Jugendchor, einelebendige Jugendgruppe, eine Frauenhilfe und einen Be-suchsdienstkreis.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

- www.gross-gerau-evangelisch.de

- www.kirchengemeinde-klein-gerau.gross-gerau-evangelisch.de.

Auskünfte erteilen:

- Vorsitzende des Kirchenvorstands Klein-Gerau, Frau Gisela Wollrab, Tel.: 06152 910563

- Pfarrer Markus-Paul Gärtner (Vakanzverwalter), Tel.: 06147 2155

- Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Groß-Gerau, Herr Holger Tampe, Tel.: 06152 910397

- Dekanin des Ev. Dekanats Groß-Gerau,Pfarrerin Birgit Schlegel, Tel.: 06152 187423

- Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle,Tel.: 069 92107388.

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Mainz-Mombach, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Mainz,Modus B

Die evangelische Kirchengemeinde Mainz-Mombachsucht einen eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, da

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 215Nr. 6 · 2015

Außerdem haben die Kasualien, die Begleitung in Le-bensabschnitten und die Lebensberatung in unseremländlichen Raum immer noch einen hohen Stellenwert.

Zwei Bonbons unserer Gemeinde möchten wir Ihnennäher vorstellen: die Kirchenmusik und das Zeltlager.

Eine Kirchenmusikerin (B, 40 %) betreut den Posaunen-chor, die Jungbläser und den Singkreis und gestaltetKonzerte sowie Projekte, z.B. mit Kindern oder altersge-mischt.

Das Zeltlager ist ein alljährliches Highlight und wird vonvielen Kindern und Jugendlichen wahrgenommen. Eswird von einem Kreis ehrenamtlicher Mitarbeitenderdurchgeführt.

Eine weitere Besonderheit unseres Kirchspiels ist dieVielfalt der ehrenamtlichen Aktivitäten im Kinder- undJugendbereich, die sich von Krabbelgruppe, über Kin-derkirche (in Atzenhain und Nieder-Ohmen) bis hin zumJugendkreis erstreckt.

In Atzenhain ist noch ein weiterer Kirchenchor, der Got-tesdienste oder Feste mitgestaltet.

Vier Frauenkreise treffen sich in regelmäßigen Abständen.

Ein Besuchsdienstkreis und ein Team für den Gemein-debrief sind im Aufbau.

Die für die Gemeinden zuständigen Kirchenvorständebilden ein Team und beraten grundsätzlich gemeinsam.Die Arbeit gestaltet sich vertrauensvoll und einvernehm-lich.

Für das Pfarrbüro und die Verwaltung ist eine Mitarbeite-rin mit 15 Stunden Wochenarbeitszeit angestellt.

Jeder Gemeinde stehen eine Küsterin/ein Küster undOrganisten zur Verfügung.

Es finden sonntäglich an jeweils zwei Orten Gottesdiens-te statt.

Des Weiteren verfügt das Kirchspiel über ein Pfarrhaus(243 m²) in Nieder-Ohmen mit Garten sowie einem ange-gliederten Gemeindebüro und Gemeindesaal, (bei ange-mieteten 151 m²). Der steuerliche Mietwert beträgt423,00 EUR.

Das Pfarrhaus erstreckt sich über 3 Etagen. Das Erdge-schoss kann als Pfarrbüro im Bereich der Gemeinde blei-ben. Die oberen Etagen und der Garten eignen sich gutfür Familien mit Kindern.

Der Garten kann, muss aber nicht ganz übernommenwerden. Das kann mit dem Kirchenvorstand besprochenwerden.

Was uns wichtig ist:

dass die Pfarrerin/der Pfarrer mit uns offen und vertrau-ensvoll, aber durchaus kritisch konstruktiv zusammenar-beitet. Gleichzeitig freuen wir uns auf Ihre Impulse undIdeen, erwarten aber keine Wunder.

Neugierig geworden? Besuchen Sie unsere Homepage– kirchspiel-nieder-ohmen.de – oder fragen Sie nach.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

- Propst Matthias Schmidt Tel.: 0641 7949610

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nahe bringt. Wir wünschen uns, dass unsere neuePfarrerin/unser neuer Pfarrer partnerschaftlich mit denHaupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet, imStadtteil präsent ist, sich in der Gemeinde und im Stadt-teil den Menschen zuwendet, offen ist für die Ökumenevor Ort und sich mit neuen Ideen engagiert.

Die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die verschiedenenArbeitsbereiche wie Gottesdienste, Kinder- und Fa-miliengottesdienste, Kasualien und Seelsorge, Kita,Konfi-Unterricht, Arbeit mit Seniorinnen und Senioren,Ökumene, Öffentlichkeitsarbeit u. ä. m. sollen auf kon-struktive Weise mit den Mitarbeitenden und dem Inhaberder Pfarrstelle I abgesprochen und vereinbart werden.

Gerne können Sie unsere Homepage unter www.friedenskirche-mombach.de besuchen oder sichExemplare unseres Gemeindebriefes (erscheint viertel-jährlich) zusenden lassen.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und darauf, Sie ineinem persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Weitere Auskünfte erteilen gerne:

- Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands,Thomas Busch, Tel.: 06131 683327

- Pfarrer Jens Georg, Tel.: 0611 53241838

- Dekan Andreas Klodt, Tel.: 06131 9600415

- Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027.

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Nieder-Ohmen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld,Modus C

Wir freuen uns auf Sie!

Können Sie sich vorstellen ab dem 1. Februar 2016 ineinem ländlich geprägten Ort und doch nur 30 km vonMittelhessens Zentrum Gießen entfernt zu leben und zuarbeiten?

Wir stellen uns Ihnen vor:

Nieder-Ohmen, ein Teil der Gemeinde Mücke, liegt 30 kmvon Gießen und Marburg und 80 km von Frankfurt ent-fernt. Darüber hinaus hat Nieder-Ohmen eine Bahnsta-tion und Anschluss an die BAB in 5 km Entfernung.Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule sowieEinkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen sind vor Ort. Wei-terführende Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Unsere Kirchengemeinde umfasst Nieder-Ohmen(1 607 Gemeindeglieder), Atzenhain (607) Bernsfeld (301)und Wettsaasen (124) mit drei eigenen Kirchen undeinem Gemeindezentrum in Bernsfeld.

In den vier Ortschaften gibt es eine 1,0 Pfarrstelle undeine 0,5 Pfarrvikarstelle. Die Aufgabenverteilung ist imTeam miteinander und mit dem Kirchenvorstand in einerPfarrdienstordnung verhandelbar.

Worauf Sie sich bei uns freuen können:

Zentrum unseres Gemeindelebens sind die Gottesdiens-te. Im kirchlichen Leben ist die Aufgeschlossenheit unse-rer Gemeinde auch daran erkennbar, dass wir neben denregulären Gottesdiensten andere, teilweise unkonventio-nelle Gottesdienstformen anbieten (Motorradgottes-dienst, Kirchenkaffee, Lagerfeuergottesdienst).

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau216 Nr. 6 · 2015

Obertshausen, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau,Modus A

Christsein praktisch leben und Glauben persönlich erfah-ren – das ist unser Gemeindemotto. Ist das auch Ihr An-satz? Als Gemeinde wollen wir Menschen auf verschie-denen Wegen zum Glauben einladen, damit sie imGlauben wachsen, in die Gemeinde eingebunden undzur Mitarbeit ermutigt werden.

Das Bibelwort „Suchet der Stadt Bestes!“ (Jer.29, 7) lei-tet uns in unserem diakonisch-missionarischen Handelnvor Ort. Wir sind Gastgeber des jährlichen Weihnachts-marktes, wir bieten in Kooperation mit einem örtlichenIntegrationsverein Deutschkurse für Frauen und fürFlüchtlinge an. Wir konnten in den letzten Jahren unserAngebot einer Hausaufgabenhilfe deutlich ausbauen. Wirunterstützen aber auch Kurzzeit- und Langzeitmissionarein aller Welt durch Gebet und finanzielle Zuwendungen.Die Ehe-/ Familienarbeit haben wir als Arbeitszweig neuentdeckt. Dabei wenden wir uns nicht nur an unsere Ge-meindeglieder, sondern an die ganze Stadt. Aber dieMöglichkeiten, Christsein praktisch zu leben, sind nochlängst nicht ausgeschöpft, hier ist Platz für Ihre Kreativi-tät und Ihre Leidenschaft.

Unser Glaube wird gestärkt in der persönlichen Bezieh-ung zu Jesus Christus. Das erleben wir in den vielfältigenGottesdiensten oder in den zahlreichen Hauskreisen, inder jährlichen Gebetswoche, im Glaubenskurs oder beiverschiedenen Gebetstreffen. Hier freuen wir uns aufneue Impulse und Ideen, Glauben persönlich zu erfahrenund für andere erfahrbar zu machen.

Unsere Gottesdienste feiern wir sonntags in der Wald-kirche, meistens mit einer Band aber auch mit der Orgel,dem Posaunenchor oder dem Kirchenchor. Die optimaleForm des Gottesdienstes ist uns dabei ein besonderesAnliegen, um möglichst viele, auch kirchenferne Men-schen zu erreichen. Parallel zum Gottesdienst treffensich wöchentlich Kinderkirche und Krabbelgruppe imGemeindehaus. Einmal im Monat gibt es einen Lobpreis-gottesdienst am Sonntagabend.

Zusätzlich feiern wir einmal im Monat sonntags einen tra-ditionell ausgerichteten Gottesdienst im Haus Jona(einem Altenheim der Inneren Mission) sowie 14-täglichmittwochs einen Gottesdienst für die Bewohnerinnenund Bewohner des Pflegeheims.

Neben diesen vielfältigen Gottesdiensten bilden die ver-schiedenen Haus- und Gesprächskreise den Mittelpunktunseres Gemeindelebens. Hier treffen sich Christen zumgemeinsamen Bibellesen und zum persönlichen Aus-tausch.

Die Gemeinde umfasst ca. 4 200 Gemeindeglieder inzwei Pfarrbezirken, die zu besetzende Pfarrstelle ist zu-ständig für den Pfarrbezirk Hausen. Zum Team gehörtdie Pfarrkollegin (1,0 Stellenanteil), eine Gemeindepä-dagogin (0,5 Stellenanteil, zzt. vakant), eine Jugendrefe-rentin (24 Std./Woche, vom Förderverein getragen), eineGemeindesekretärin (24 Std/Woche) sowie ein engagier-ter Kirchenvorstand mit einem ehrenamtlichen Vorsit-zenden. Sie können zusätzlich auf einige engagiertePrädikanten und ca. 120 ehrenamtliche Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter zurückgreifen.

Unsere Gemeinde bietet neben den schon erwähnten

Aktivitäten u.a. einen Posaunenchor, einen Kirchenchor,einen Flötenkreis, einen Frauenkreis, ein Männerfrüh-stück, zwei Seniorenkreise, einen jährlichen Familien-mutmachtag (JMEM), Eltern-Kind-Kreise an. Die Grup-pen werden größtenteils von ehrenamtlichen Mitarbei-tern geleitet. Die Gemeinde unterstützt zudem insg. neunmissionarische Projekte auf verschiedenen Kontinentensowie Kurzzeitmissionare aus der eigenen Jugend. EineStiftung und ein Förderverein unterstützen unsere Arbeit.

Für die Gemeindearbeit stehen die Waldkirche (250Sitzplätze) und das Gemeindehaus (großer Saal mit ca.100 Sitzplätzen) zur Verfügung. Beides ist an einemCampus im Mittelpunkt der Stadt gelegen. Das Gemein-dehaus umfasst fünf Gruppenräume, einen Saal, einemoderne Küche sowie ein großes waldreiches Außenge-lände mit Sportplatz. Das Gemeindezentrum wird aktuellum ca. 150 m² erweitert und umfassend umgebaut.Zusätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, das HausJona für gemeindliche Veranstaltungen zu nutzen.

Das Pfarrhaus ist ein großzügiges, freistehendes Einfa-milienhaus (Baujahr 1960). Es verfügt über 7 Zimmer auf133 m² in zwei Etagen, plus Amtszimmer (ca. 30 m²),Garage und einen großen Garten. Der Steuerwert beträgtinkl. Garage ca. 830 EUR.

Obertshausen ist eine Kleinstadt im Landkreis Offen-bach, direkt an der A3 gelegen, mit ca. 24 000 Einwoh-nern. Sämtliche Schulformen, eine große Musikschule,ein aktives Vereinsleben sowie vielfältige Einkaufsmög-lichkeiten sind am Ort vorhanden, ebenso ein S-Bahn-Anschluss (20 Min.) nach Frankfurt.

Wenn Sie von Jesus Christus begeistert sind und dieMenschen in Obertshausen mit ihm bekannt machenwollen, wenn Sie Gottes Wort geistreich und lebensnahverkündigen wollen, wenn Sie organisatorische Aufga-ben im Leitungsteam nicht scheuen und die Einheit derGemeinde und ihr Wachstum im Blick haben, dann sindSie bei uns richtig!

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.Auskünfte erteilen gern: - Pröpstin Gabriele Scherle,Tel.: 069 287388

- Dekan Carsten Tag,Tel.: 06074 4846120

- Pfarrerin Kornelia Kachunga,Tel.: 06104 41561 oder

- der Vorsitzende des Kirchenvorstands,Thomas Meyer-Haugwitz,Tel.: 0152 24346823.

Informationen über unsere Gemeinde gibt es auch imInternet unter www.waldkirche-obertshausen.de.

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Seligenstadt, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau,Modus BIn der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt undMainhausen ist ab dem 1. September 2015 eine vollePfarrstelle zu besetzen, da die bisherige Pfarrerin nach12 Jahren wechselt.

Die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt undMainhausen, im Osten des Kreises Offenbach, am Main

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 217Nr. 6 · 2015

zwischen Frankfurt und Aschaffenburg, mit Blick auf denSpessart gelegen, erstreckt sich über das Gebiet derKommunalgemeinden Seligenstadt mit den OrtsteilenFroschhausen und Klein-Welzheim sowie der zur Ge-meinde Mainhausen zusammengeschlossenen OrtsteileMainflingen und Zellhausen. Durch die sehr gute Infra-struktur, die malerische Altstadt Seligenstadts und dievielfältigen Kulturangebote haben beide Orte eine be-sonders hohe Wohnqualität. Alle Schulformen sind vor-handen, auch die Betreuung von Vorschulkindern, sowiedie ärztliche Versorgung sind umfassend gewährleistet.Durch Neubaugebiete in allen Gemeindeteilen und demdamit einhergehenden Zuzug junger Familien gibt es ei-ne relativ ausgewogene Altersstruktur der Kirchenge-meinde mit zurzeit rund 4 900 Mitgliedern. Neben derneu zu besetzenden Pfarrstelle existieren zwei weiterePfarrstellen, die seit längerem besetzt sind.

Die Gemeindearbeit in einem traditionell katholisch ge-prägten Gebiet ist vielseitig und facettenreich. Besonde-re Schwerpunkte gibt es

- in der Kinder- und Jugendarbeit

- in einer großen Vielfalt an Gottesdienstformen

- in der Arbeit mit den beiden Kindertagesstätten derKirchengemeinde

- in einem aufwändig organisierten und sehr attraktivenKurssystem, in dem sich jährlich ca. 40 Jugendlicheauf ihre Konfirmation vorbereiten

- in der ökumenischen Zusammenarbeit mit christli-chen und nichtchristlichen Partnerinnen und Partnern

- in der Seelsorge am örtlichen Krankenhaus

- in der Seelsorge in den vier Pflegeheimen in beidenOrten

- in der Arbeit mit Flüchtlingen in beiden Orten

- in der Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemein-den, insbesondere mit der Nachbargemeinde Hain-burg und in der Beteiligung an Projekten innerhalbdes Evangelischen Dekanats Rodgau.

Den Mittelpunkt der Kirchengemeinde bildet die Kirche,erbaut Mitte des 19. Jahrhunderts, am Eingang zur histo-rischen Altstadt Seligenstadts. Die gut renovierte Kircheist tagsüber geöffnet und außer zentraler Gottesdienst-stätte auch beliebtes Konzert- und Kleinkunstforum.Außerdem besitzt die Gemeinde Gemeindehäuser in Se-ligenstadt, Froschhausen und Zellhausen. Die Gottes-dienste finden wöchentlich in der Kirche und im Wechselin den Filialorten statt, so dass sonntags jeweils zweiGottesdienste zu halten sind.

Hauptamtlich sind in der Gemeinde neben einem Pfarrerund einer Pfarrerin zwei Mitarbeiterinnen im Gemeinde-büro, eine Kirchenmusikerin, eine Küsterin, ein Gemein-depädagoge, ein Hausmeister und Reinigungskräfte be-schäftigt. Hinzu kommen die Leiterinnen und die Erzie-herinnen und Erzieher der beiden Kindertagesstätten.

Es ist hervorzuheben, dass in nahezu allen Bereichen einhohes Maß an selbstverantwortlichem, ehrenamtlichemEngagement vorherrscht.

Die Gemeinde ist die größte Gemeinde im EvangelischenDekanat Rodgau und der Regionalverwaltung Starken-burg Ost angeschlossen.

Von der Bewerberin/dem Bewerber wünschen wir uns inunserer selbstbewussten, durch verschiedene Frömmig-keitsstile geprägten Gemeinde im Rahmen des traditio-nellen Pfarrdienstes eine diskussionsfreudige Auslegungder biblischen Texte und einen Dialog auf Augenhöhe:

- im jüdisch-christlichen Dialog

- in allen Genderfragen

- im fairen Handel

- in den interkonfessionellen sowie interreligiösen Ko-operationen

In der Vielfalt der kleinstädtischen Vereins- und Gemein-wesenarbeit und in den sehr guten ökumenischen Bezie-hungen sollte er/sie die Evangelische Kirche in ebensokritikbereiter wie integrativer Weise vertreten können.

Er/Sie sollte bereit sein, intensiv im Team zu arbeiten. Diegenauen Aufgabenbereiche und Schwerpunkte werden– auch nach persönlichen Neigungen – im Team festgelegt.

Für den Bewerber/die Bewerberin steht ein geräumigesidyllisches Pfarrhaus mit Garten vor den Toren derAltstadt (Nähe zur Evangelischen Kirche) zur Verfügung.Das 2006 zuletzt grundlegend renovierte Haus steht unterDenkmalschutz. Der Mietwert ist vor Ort zu erfragen.

Weitere Auskünfte erteilen:

- Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388

- Dekan Carsten Tag, Tel.: 06074 4846120

- Andrea Eubel, Vorsitzende des KV,Tel.: 06182 826826

- Pfarrer Martin Franke, Tel.: 06182 9607626

- Pfarrerin Leonie Krauß-Buck, Tel.: 06182 21471

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Vielbrunn, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Odenwald,Modus A, zum wiederholten Mal

Die Evangelische Kirchengemeinde Vielbrunn sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Pfarrerin/einenneuen Pfarrer mit ganzer Stelle.

Wer sind wir?

Wir sind eine kleine, engagierte Gemeinde mit knapp ein-tausend Gemeindegliedern, einer historischen Kirche,einer Kita mit 2 Gruppen und einer U3-Gruppe, einemgroßen Pfarrhaus mit ca. 185m² privater Wohnfläche plus Amtszimmer. Der Mietwert beträgt 787,24 EUR.Außerdem verfügen wir über ein Gemeindehaus in unmit-telbarer Nähe zum Pfarrhaus. Dort befindet sich dasGemeindebüro mit Besprechungszimmer, das über einenseparaten Zugang zu erreichen ist.

Alle Gebäude sind baulich auf neuestem Stand.

Zur Gemeinde gehört der Bad Königer Stadtteil Kim-bach, 3 km von Vielbrunn entfernt.

Die Pfarrstelle wird auch über 2020 Bestand haben.

Die Kirchengemeinde pflegt enge Kontakte zu den örtli-chen Vereinen, zur Grundschule, die es in Vielbrunn gibt,und zu den politischen Gremien der Stadt Michelstadt,deren Stadtteil Vielbrunn ist.

Wen suchen wir?

Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit Schwerpunktin der Seelsorge.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau218 Nr. 6 · 2015

Ihre/Seine den Menschen zugewandte Theologie sollsich in verständlichen Predigten und im wertschätzen-den Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterngenauso niederschlagen wie im Kontakt zu den Men-schen und Vereinen im Dorf.

Wir erwarten einen leitungs- und kommunikationskom-petenten Menschen, der sensibel für gemeindeübergrei-fende Entwicklungen ist, der aufgebaute Strukturennutzt, pflegt und weiterentwickelt.

Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir in Zukunft aufdie Arbeit mit jungen Familien legen.

Wenn Sie selbstbewusst und zugleich selbstkritisch so-wie konfliktfähig sind, soziales Einfühlungsvermögen be-sitzen und sensibel für finanzielle Belange der Gemeindesind, dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung.

Was bieten wir?

Zu ihrer Unterstützung stehen neben einem engagiertenKirchenvorstand, der einmal jährlich sich in der Landju-gendakademie Altenkirchen coachen lässt, ein großesMitarbeiterteam und eine Sekretärin bereit. Die Zusam-menarbeit mit der Leitung und dem Erzieherinnenteamder Kita verläuft reibungslos und bietet gute Kontakt-möglichkeiten zu Kindern und Eltern.

Wo liegt Vielbrunn?

Vielbrunn liegt im Odenwald und ist verkehrsgünstig andas Rhein-Maingebiet durch die B 469 angebunden.Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg sind gut er-reichbar. Auch die Anbindung von Vielbrunn an denÖPNV ist gut.

Der Stadtteil gehört zu Michelstadt. Hier finden sich alleSchulformen. Das kulturelle Angebot ist gut.

Einkaufsmöglichkeiten wie Metzger, Bäcker, Arzt, Ban-ken und ein kleines Lebensmittelgeschäft sowie Friseurund Poststelle finden Sie direkt im Ort.

Das Freibad, der Kindergarten und die Grundschule ma-chen Vielbrunn zum idealen Wohnort für Familien. Dazukommt ein vielfältiges Vereinsangebot.

Ein Führerschein ist im ländlichen Raum allerdings unab-dingbar.

Haben wir Sie neugierig gemacht?

Hinweise und Informationen im Internet unterwww.evangelisch-vielbrunn.de

Für nähere Auskünfte stehen,

- die Kirchenvorsteherin Anita Mengler,Tel.: 06066 227

- der Dekan Stephan Arras, Tel.: 06061 9697713 und

- die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held,Tel.: 06151 41151

gerne zur Verfügung.

Ihre Bewerbung richten sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung.

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1,0 Pfarrstelle im Landesverband EvangelischeFrauen in Hessen und Nassau e. V.

Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember 2017, zum zweiten Mal

Im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen undNassau e. V. ist ab 1. August 2015 eine Pfarrstelle miteinem Stellenumfang von 100 % zu besetzen, alternativauch mit zwei Kolleginnen auf jeweils halber Stelle.

Der Landesverband EFHN ist ein Dachverband fürFrauen und Familien auf dem Gebiet der EKHN. Er setztpolitische, spirituelle Impulse mit frauenspezifischerKompetenz und weiß sich eingebunden in die weltweiteÖkumene. Außerdem ist er Träger von vier Familien-Bildungsstätten. Der Verband leistet einen elementarenBeitrag zur Gestaltung von Kirche und Gesellschaft.

Wir suchen eine Theologin/zwei Theologinnen, dieFreude an der Arbeit mit und für Frauen hat/haben. Fe-ministische Theologie und gelebte Spiritualität setzen wirvoraus. Sie müssen in der Lage sein, Menschen mit sehrunterschiedlichen Frömmigkeitsprägungen offen zu be-gegnen und die hohe Kompetenz ehrenamtlicher Frauenpartnerschaftlich in ihre Arbeit einzubeziehen. In IhrerVerantwortung liegen alle geistlichen und spirituellenImpulse, die der Frauenverband herausgibt (u. a. GDzum 2. Advent, GD zum Weltgebetstag, Aktion Lucia) so-wie Predigt- und Vortragsdienste zu bestimmten Anlässen.

Wesentlicher Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist, gesellschaftli-che Entwicklungen, die frauen- und familienspezifischeRelevanz haben, zu erkennen, in die Diskussionen undins Netzwerk einzutragen und öffentliche Stellungnah-men vorzubereiten. Freude an Konzeptarbeit und Einar-beitung in neue Inhalte sowie theologisches Reflektions-vermögen sind dafür Voraussetzung. Die heutige Wirk-lichkeit von Frauen und Familien sehen wir wesentlichgeprägt durch die von Arbeit und geforderte Flexibilitätveränderten Rahmenbedingungen. Folgende Themenmöchten wir gerne mit Ihnen bearbeiten: Integration,Menschenrechte, Migration, Gesundheit, Sexualität unddie Auswirkungen der Globalisierung auf Frauen undFamilien weltweit. Interkulturelle und interreligiöse Kom-petenz sind von Vorteil.

Sie vertreten die ehrenamtliche Frauenarbeit in kirchli-chen Gremien und Sie sind eingebunden in ein Netzwerksozialpolitischer sowie feministisch-theologischer Gre-mien, auch über die Grenzen der EKHN hinaus.

Dienstsitz ist das Katharina-Zell-Haus in Darmstadt.Mobilität und die Bereitschaft zu Reisediensten wirderwartet.

Wir freuen uns über eine Pfarrerin/über zwei Pfarrerin-nen, die mit uns auf dem begonnenen Weg zu einemmodernen und wirkungsvollen Frauenverband mit Krea-tivität und Engagement weiter geht/weiter gehen.

Weitere Auskünfte erteilen gerne:

- Luise Böttcher, Vorsitzende EFHN,Tel.: 06408 6023078 und

- Angelika Thonipara,Geschäftsführende Pfarrerin EFHN,Tel.: 06151 6690170.

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 219Nr. 6 · 2015

- Interesse an Geschäftsführung und die Bereitschaftzur Übernahme von Budgetverantwortung.

Die Pfarrstelle wird für die Dauer von sechs Jahren be-setzt. Wohnen am Dienstort wird vorausgesetzt; einePfarrdienstwohnung wird gestellt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

- den Fachbereich I:Beratung, Bildung, Jugend im EvangelischenRegionalverband Frankfurt am Main,Pfarrer Jürgen Mattis,Tel.: 069 921056671,E-Mail: [email protected].

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarr-dienst, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Hinweis:

Diese Stellenausschreibung wird zeitgleich auch imAmtsblatt Juli/2015 der EKKW veröffentlicht. Die Aus-schreibungsfrist für diese Pfarrstelle gilt insofern aus-nahmsweise vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Juli 2015.

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Evangelisches Dekanat Offenbach 0,5 Profilstelle für die Handlungsfelder

Gesellschaftliche Verantwortung und Ökumene (je 0,25 Stelle)

Das Ev. Dekanat Offenbach mit 12 Kirchengemeindenund 21 000 Mitgliedern sucht zum nächstmöglichenZeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für die beiden obengenannten Handlungsfelder. Die Stelle ist zunächst befri-stet bis zum 31. Dezember 2019. Gegebenenfalls kanndie Stelle mit der halben Schwerpunkt-Pfarrstelle derDiakoniekirche in der Mirjamgemeinde kombiniert werden.

Das Ev. Dekanat bezieht sich auf das Stadtgebiet derfünftgrößten hessischen Großstadt mit ihren fast 120.000Einwohnern. Gerade in den beiden HandlungsfeldernÖkumene und Gesellschaftliche Verantwortung sehenwir uns durch die Probleme der Stadt herausgefordert.Über die Hälfte der Bevölkerung, die aus 150 Nationenstammt, hat eine Migrationsgeschichte. Viele Offen-bacher sind zum Lebensunterhalt auf Transferleistungenangewiesen. Acht Moscheegemeinden und eine Syna-gogengemeinde zeigen die religiöse Vielfalt, die hiererfahrbar wird. Die Ev. Kirche Offenbach leistet durchihre Impulse und ihr Engagement einen wesentlichenBeitrag zu einer gut vernetzten Stadtgesellschaft.

Im Bereich Ökumene liegt der Schwerpunkt auf demInterreligiösen Dialog. Hier gehören zu den Aufgaben:

- Begegnungen evangelischer Christinnen/Christenmit Menschen anderer Religionszugehörigkeit zuermöglichen und nachhaltig zu gestalten. Die theolo-gische Auseinandersetzung ist ausdrücklich ge-wünscht.

- Theologische Gemeinsamkeiten und Unterschiedesollen wahrgenommen und benannt werden, damitdas Verständnis füreinander gefördert wird.

- Mitwirkung beim Interreligiösen Arbeitskreis Offen-bach und im Koordinationsteam der InterkulturellenWochen Offenbach.

Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Mainsucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Stadtjugendpfarrerin/einen Stadtjugendpfarrerfür Frankfurt am Main. Zum wiederholten Mal

Frankfurt am Main ist eine spannende und dynamischeStadt; hier leben Menschen unterschiedlicher kulturellerund religiöser Kontexte. Die Evangelische Kirche setztsich für die Integration aller Bewohner in die Stadtgesell-schaft ebenso ein wie für eine interkulturelle Öffnung dereigenen Arbeitsfelder. So versteht sie sich auch als großeJugendhilfeträgerin der Kinder- und Jugendarbeit mis-sionarisch herausgefordert, der nachwachsenden Gene-ration von Kindern und Jugendlichen das Evangeliumvon Jesus Christus glaubwürdig in Worten und Taten zuverkündigen.

Haben Sie Lust in verantwortlicher Position mitzuarbei-ten?

Als Stadtjugendpfarrerin/Stadtjugendpfarrer in Frankfurtsind Sie zuständig für die Koordination des Arbeitsbe-reichs der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit so-wie für die Vertretung der Belange von Kindern und Ju-gendlichen gegenüber Stadt, Kirche und Öffentlichkeit.Zum Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit gehö-ren auch Offene Kinder- und Jugendclubs, Einrichtungender Jugendhilfe in Frankfurter Schulen, Projekte der Ju-gendsozialarbeit und beruflichen Qualifizierung, die Ju-gendkulturkirche sankt peter und die Zusammenarbeitmit freien evangelischen Jugendwerken.

Als Leiter des Evangelischen StadtjugendpfarramtesFrankfurt am Main stehen Ihnen pädagogische Referen-teninnen/Referenten und Verwaltungsmitarbeiterin-nen/Verwaltungsmitarbeiter zur Seite. Das Amt hat dieAufgabe der Fachberatung, der Aus- und Weiterbildungder Ehrenamtlichen, der Begleitung des gemeindepäd-agogischen Dienstes, der Durchführung besonderer Ver-anstaltungen sowie der Geschäftsstelle für die Evangeli-sche Jugend Frankfurt am Main. Als Pfarrerin/Pfarrersind Sie hier insbesondere für Gottesdienst, Seelsorge,theologische Reflexion und pädagogische Konzeptent-wicklung zuständig.

Über den Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeitkönnen Sie sich informieren auf der Homepage derEvangelischen Jugend Frankfurt am Main unterwww.ejuf.de. Die Aufgaben der Stadtjugendpfarrämterentnehmen Sie bitte der Kinder- und Jugendordnung derKirche von Hessen und Nassau (Rechtssammlung derEKHN, Nr. 250 §§ 22-24 über www.ekhn.de).

Von Ihnen werden erwartet:

- Berufserfahrung als Gemeindepfarrerin/Gemeinde-pfarrer, in der Kinder- und Jugendarbeit und inPersonalführung

- Kenntnisse evangelischer Bildungs- und Jugendhil-fekonzepte sowie gründliche theologische Arbeit

- Freude in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichensowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichenMitarbeitenden des Arbeitsbereiches

- Leitungskompetenzen und ein hohes Maß an Kom-munikations- und Konfliktfähigkeit

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau220

- Verständigung mit Christen anderer Konfessionen undFörderung gemeinsamer Projekte und Gottesdienste.

Im Bereich Gesellschaftliche Verantwortung liegt derSchwerpunkt auf dem Projekt Patenschaftsmodell Of-fenbach PMO (Kooperationsmodell mit der Stadt Offen-bach)

Das PMO verhilft jugendlichen Hauptschülerin-nen/Hauptschüler (zum großen Teil mit Migrationsge-schichte), durch langfristige Begleitung einer/einesehrenamtlichen Patin/Paten zu einem Ausbildungsplatzoder einem weiterführenden Schulabschluss.

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Projektzusammen mit dem Kooperationspartner des Jugend-amts Offenbach leiten und weiterentwickeln.

Zur Weiterführung dieses Projektes müssen Kontakte zuWirtschaftsunternehmen ausgebaut werden und Patin-nen und Paten zum Engagement gewonnen werden.Ebenso sollen die Patinnen und Paten in ihrem Ehrenamtgestärkt und begleitet werden.

Demnach benötigt das PMO intensive Öffentlichkeitsar-beit und Darstellung des erfolgreichen Konzepts durchVorträge bei Fachkongressen und Tagungen.

Ein vielfältiges Netzwerk unterstützt das PMO. DiesesNetzwerk muss gepflegt und stabilisiert werden.

Da 2/3 der Projektkosten eingeworben werden müssen,ist es notwendig Fundraising zu betreiben.

Stellungnahmen zu besonderen Fragen aus dem Bereichgesellschaftliche Verantwortung sollen erarbeitet werden.

Fachlich wird die Stelle durch die Zentren„Gesellschaftliche Verantwortung“ und „Ökumene“ derEKHN begleitet.

Wir wünschen uns von Ihnen:

- Berufserfahrungen im Pfarramt.

- Aufgeschlossenheit für ökumenische Fragestellun-gen besonders im jüdisch-christlichen und musli-misch-christlichen Dialog.

Wir bieten:

- Dienstsitz im Haus der Evangelischen KircheOffenbach.

- Zusammenarbeit mit der Fachstelle Öffentlichkeitsar-beit.

- Unterstützung bei der Verwaltung des PMO durch dieVerwaltungsfachkraft.

- Möglichkeit der Kombination mit der Schwerpunkt -Pfarrstelle der Diakoniekirche in der Mirjamgemeinde.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarr-dienst, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Auskunft geben gerne:

- Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069/92107388

- Dekanin Eva Reiß, Tel.: 069/888406

Nähere Informationen finden Sie hier: www.ev-kirche-offenbach.de

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1,0 Pfarrstelle für Altenseelsorge im EvangelischenDekanat Ingelheim, zum zweiten Mal

Besetzung ab 1. August 2015 für die Dauer von fünfJahren.

Die Pfarrstelle wird im Zuge der Umstellung von Alten-heim- zu Altenseelsorgestellen als gesamtkirchlicheStelle mit regionaler Anbindung im Evangelischen Deka-nat Ingelheim neu errichtet.

Zum Evangelischen Dekanat Ingelheim gehören 23 Kir-chengemeinden mit etwa 32.500 Gemeindegliedern. Mitden drei Mittelzentren Ingelheim, Bingen und Nieder-Olmist die Region weitgehend ländlich geprägt.

Aufgrund des demographischen Wandels wird die Arbeitmit alten Menschen ein neuer Schwerpunkt. Ein Blick aufdie Altersstruktur bestätigt diese Entwicklung, die sichgegenwärtig in der Einrichtung von Seniorenwohn- undAltenpflegeeinrichtungen widerspiegelt. So gibt es imGebiet des Evangelischen Dekanates Ingelheim derzeitzehn Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder pri-vater Trägerschaft.

Dies bedeutet auch eine veränderte Situation in den Kir-chengemeinden.

Als exemplarische Vernetzung mit der KirchengemeindeNieder-Olm soll eine Altenseelsorge aufgebaut und be-gleitet werden. In Nieder-Olm gibt es zwei Einrichtungenfür Senioren in privater Trägerschaft. Die Inhaberin/derInhaber bindet die Arbeit in bestehende Netzwerke undin bestehende Strukturen der Gemeinde ein. Dabei gehtes um den weiteren Aufbau einer ehrenamtlichen Be-suchsseelsorge, die alte Menschen sowohl in Einrich-tungen als auch zu Hause besucht.

Arbeitsfelder der Altenseelsorgestelle in Nieder-Olm sind:

- Begleitung der Seniorenarbeit in der Gemeinde

- Gesprächsangebote für Angehörige und Beschäftigte

- Trauer- und Sterbebegleitung

- Aussegnungsfeiern und Gottesdienste

Die Inhaberin/der Inhaber der Altenseelsorgestelle soll andem Standort Nieder-Olm/Sörgenloch konzeptionellneue Wege beschreiten, die auch in die anderen Ge-meinden des Dekanates führen sollen.

Aufgaben der Altenseelsorgestelle im Dekanat sind:

- Kooperation mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden

- Schulung und Begleitung der gemeindlichen Senio-renarbeit

- Aufbau und Begleitung des kirchlichen Besuchs-dienstes für Senioren

- Begleitung von Menschen mit Demenz und derenAngehörige

- Vernetzung und Kooperation mit innerkirchlichen undaußerkirchlichen Partnern

Kontakt und Kommunikation nach innen und außen sindunerlässlich, um das Themenfeld Altenseelsorge imkirchlichen und öffentlichen Raum wirksam zu vertretenund weiterzuentwickeln.

Zum Stellenprofil gehört der regelmäßige fachliche Aus-tausch und die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Seel-sorge und Beratung zur Weiterentwicklung der Alten-seelsorge.

Nr. 6 · 2015

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Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 221

- Mitarbeit im multidisziplinären Team der Palliativsta-tion

- Verbindlich geregelte Anwesenheit nach Absprache

- Durchführung von verschiedenen Gottesdiensten imWechsel mit den Kolleginnen

- Mitarbeit in der besonderen Begrüßungs- und Ab-schiedskultur des Hauses

- Beteiligung an gemeinsamen Veranstaltungen

- Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Seelsor-geteam im Haus und den Kolleginnen der FrankfurterDiakoniekliniken

- Regelmäßiger Austausch mit der Klinikleitung

- Mitarbeit in der stadtweit organisierten Rufbereitschaft

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber wird Mitglied imKonvent für Krankenhausseelsorge der EKHN, im Kon-vent der evangelischen Krankenhausseelsorge in Frankfurtsowie im Pfarrkonvent des Frankfurter Stadtdekanats.

Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit der Be-reitschaft und der Fähigkeit

- Die oben genannten Aufgaben und die wechselndenvielfältigen Anforderungen an die Seelsorge in einemkonfessionellen Krankenhaus zu erfüllen

- Sich auf den Schwerpunkt Seelsorge im Zentrum fürpalliative Medizin einzulassen, mitzuarbeiten und zugestalten

- Sich an der 24-Stunden-Rufbereitschaft zu beteiligen

- Sich selbst und eigene Interessen in kollegialer Zu-sammenarbeit in das ökumenische Team im Mark-uskrankenhaus und in das Team Frankfurter Diako-niekliniken einzubringen

- Sich für das besondere Arbeitsgebiet gezielt zu qua-lifizieren

Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einerpastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaftfür Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kannin besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnahnachgeholt werden.

Berufsbegleitende Supervision ist obligatorisch.

Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeldbieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14-tägi-ges Praktikum in einer anderen Klinik mit Palliativstationan.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarr-dienst, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Auskünfte erteilen:

- Prodekan Holger Kamlah, Tel. 069/2165-1220

- Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum für Seelsorge undBeratung, Tel. 06031/162950

- Pfarrerin Elisabeth-Jenny Pauly, Tel: 069/9533-2307

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Referentin/Referent Gemeinden anderer Spracheund Herkunft

Im Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirchen inHessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von

Kooperationsbereitschaft mit dem zukünftigen/der zu-künftigen Stelleninhaber/in im GemeindepädagogischenDienst für Seniorenarbeit wird vorausgesetzt. Ebenso istdie Fähigkeit zur Teamarbeit unerlässlich.

Die Fach- und Dienstaufsicht liegt im Dekanat Ingelheim.

Dienstsitz der Altenseelsorgestelle ist die Kirchenge-meinde in Nieder-Olm.

Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einerpastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaftfür Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kannin besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnahnachgeholt werden.

Erfahrungen in Netzwerkarbeit und in der Begleitung Eh-renamtlicher sind wünschenswert. Erforderlich ist dieBereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg andie Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarr-dienst, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Weitere Auskünfte erteilen:

- Dekanin Annette Stegmann, Tel.: 06132/71890;

- Präses Horst Runkel, Tel.: 06132/71890;

- OKR Christof Schuster, Tel.: 06151/405-431;

- Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge undBeratung, Tel.: 06031/1629-50.

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0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt Palliativmedizin

im Agaplesion-Markuskrankenhaus der FrankfurterDiakoniekliniken Stadtdekanat Frankfurt

Die Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag befri-stet bis zum 31. Dezember 2019.

Gesucht wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfar-rerin oder ein Pfarrer für die Klinikseelsorge auf der Pal-liativstation des Agaplesion-Markuskrankenhauses.

Das Agaplesion-Markuskrankenhaus gehört zu denFrankfurter Diakoniekliniken. Es verfügt über 550 Bettenmit über 1200 Mitarbeitenden und ist ein akademischesLehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität. Es verbindet Spitzenmedizin mit dermenschlichen Zuwendung zum Patienten in der Traditionchristlicher Nächstenliebe. In der Klinik sind zwei weitereevangelische Pfarrerinnen mit jeweils einer vollen Stellein der Seelsorge tätig sowie ein Pfarrer als Leiter desZentrums für Ethik in der Medizin.

Das multidisziplinäre Team des Zentrums für palliativeMedizin mit 20 Betten besteht aus Ärzten, Pflegekräften,evangelischen wie katholischen Seelsorgern, Sozialar-beitern, Physiotherapeuten, Psychoonkologen sowie eh-renamtlichen Mitarbeitern. Sie haben es sich zur Auf-gabe gemacht durch, individuelle Pflege dazu beizutra-gen, dass Palliativpatienten ihr Leben soweit wie möglichaktiv und in Würde führen können.

Zu den Aufgaben der Seelsorge auf der Palliativstationund im Markuskrankenhaus allgemein gehören:

- Grundlegende seelsorgerliche Angebote für Patien-tinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitendedes Hauses

Nr. 6 · 2015

Page 30: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau222

Kurhessen-Waldeck ist zum 1. September 2015 die 0,5Pfarrstelle einer Referentin/eines Referenten „Gemein-den anderer Sprache und Herkunft (GaSH)“ zu besetzen.

Die Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche:- Entwicklung von neuen ekklesiologischen Modellenund Konzepten für die Kooperation und Zusammen-arbeit mit den GaSH

- Beratung und Begleitung von Gemeinden der EKHNund EKKW in ihren Beziehungen zu und Kooperationmit den GaSH

- Beratung und Begleitung der GaSH in ihrer Kontakt-suche und Kooperation zu Kirchengemeinden in bei-den Kirchen

- Mitarbeit in der EKD-Konferenz der landeskirchlichenBeauftragten für die GaSH sowie Kontakte zu Inter-nationalen Konventen im Bereich der beiden Landes-kirchen.

Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet:- Theologische Sprachfähigkeit sowie Kenntnisse derekklesiologischen Debatten im Aufgabenbereich

- Erfahrungen in der Gemeindearbeit

- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit GaSH

- Kollegialität und Teamfähigkeit.

Die Stelle wurde im Rahmen der Kooperation zwischenEKHN und EKKW im gemeinsamen Zentrum Oekumeneneu errichtet. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber ar-beitet eng mit der Referentin/dem Referenten für den in-terkonfessionellen Dialog im Zentrum Oekumene zusam-men. Die Stelle ist dem Fachbereich Konfessionen –Religionen – Weltanschauen zugeordnet.

Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer die inder EKHN oder EKKW das Bewerbungsrecht haben. DieBesoldung erfolgt gemäß Pfarrerbesoldungsgesetz derHerkunftskirche. Dienstsitz ist das Zentrum Oekumene inFrankfurt. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Eine Verlän-gerung ist möglich.

Das gemeinsame Zentrum Oekumene der EKHN undEKKW ist im Aufbau. Im Rahmen von konzeptionellenÜberlegungen können sich Aufgabenbereiche und in-haltliche Anforderungen ändern.

Weitere Auskünfte gibt gerne:- OKR Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Oekumene,Tel.: 069 97651813.

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Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim sucht zum1. September 2015 für die Kinder- und Jugendarbeit inder Gemeinde eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagog en (FH) oderSozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikation.(mindestens 80 %-Stelle, Vertretung für Elternzeit -

zunächst befristet auf 1 Jahr)Seit 1999 besteht die überwiegend spendenfinanzierteStelle. Der Einsatz erfolgt zu 90 % in der Kirchenge-meinde, zu 10 % im Dekanat.

Wehrheim ist eine ländlich geprägte Großgemeinde imUsinger Land (Dekanat Hochtaunus) mit guter Infrastruk-

tur und Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Hier lebenknapp 10.000 Menschen, von denen etwa 3.700 evange-lisch sind und zur Kirchengemeinde gehören.

In Wehrheim gibt es mehrere Kindergärten und eineGrundschule. Alle Schulzweige sind innerhalt von 5 kmgut erreichbar.

Die Kirchengemeinde möchte Kindern und JugendlichenRäume eröffnen und gestalten, in denen prägende Er-fahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht,Freundschaften geschlossen und christliches Leben ein-geübt werden kann.

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es zurzeitfolgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitendemitverantwortlich tätig sind: Krabbelgruppe Kindergot-tesdienst, ExGo (Kindergottesdienst nach Promiseland-Konzept von Willow-Creek), MAXI-Club (ab 6 Jahre),zwei Jungscharen (8 – 13 Jahre), Konfirmandengruppen,Ex-Konfi-Kreis, Jugendkreis, drei Jugendhauskreise,Jugendgottesdienst-Team, Posaunenchor sowie einenKinderchor, der von einer nebenamtlichen Chorleiteringeleitet wird.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist durch Impulse vonWillow-Creek mitgeprägt. Im Bereich der Kinder- undJugendfreizeiten wird viel mit Gemeinden der GeistlichenGemeindeerneuerung (GGE) zusammengearbeitet.

Es haben aber auch andere Ansätze und traditionelleFormen ihren Platz.

Wir bieten Ihnen:- die Mitarbeit in einer lebendigen, vielfältigen Ge-meinde, die sich nicht auf eine einzige theologischePosition festlegen lässt und viele interessante Be-sonderheiten aufweist (unter anderem: eigene Buch-handlung, Diakoniestation, Förderverein für Kinder-und Jugendarbeit, eine FSJ-Stelle (1/2 für Jugend-arbeit), mehrere Hauskreise, Glaubenskurse, Lob-preisgottesdienste, Partnerschaft zu einer Kirche inAfrika, Welt-Laden…);

- ein engagiertes und offenes Mitarbeitendenteam vonca. 40 Ehrenamtlichen im Kinder und Jugendbereich;

- die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzu-bringen;

- eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitendenund beiden Pfarrern der Kirchengemeinde;

- eigenes Büro im Gemeindehaus;

- gute technische Ausstattung (PC, Beamer, Licht-,Ton- und Bühnentechnik, Gemeindebus);

- Mithilfe bei der Wohnungssuche;

- Bezahlung nach KDO.

Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter- mit einer Begeisterung für Jesus Christus und derMotivation, junge Menschen zum Glauben einzuladen;

- mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß undganzheitlich weiterzugeben, und der Offenheit fürneue Wege;

- mit Freude daran, auf Menschen zuzugehen und imTeam zu arbeiten;

- mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den anderenMitarbeitenden des gemeindepädagogischenDienstes im Dekanat;

Nr. 6 · 2015

Page 31: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 223

3. Vitos Heilpädagogische Einrichtung Herborn (97Plätze), z.T. in Außenwohngruppen,

4. ca. 700 Bedienstete, die im Bereich des Kranken-hauses arbeiten und z. T. wohnen.

Klinikleitung und Pflegepersonal begrüßen die Arbeit derSeelsorge und sind kooperativ. Eine enge Zusammen-arbeit besteht mit der katholischen Klinikseelsorge.

Zudem ist für die Klinikseelsorge eine 0,5 Pfarrstelle ein-gerichtet. Die Gottesdienste der Krankenhausgemeindewerden im Wechsel mit der Pfarrerin, der Gemeinde-pädagogin oder dem Gemeindepädagogen und der ka-tholischen Seelsorgerin gestaltet.

Im psychiatrischen Krankenhaus findet sonntäglich Got-tesdienst statt. Für Gottesdienste und die übrige Arbeitstehen ein Kirchsaal mit 80 Plätzen und Nebenräumen(Büro, Küche, Toiletten) zur Verfügung.

Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin:

- Kompetenz und Sensibilität für die Seelsorge in derPsychiatrie;

- Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinde-rung;

- Fähigkeit und Erfahrungen in der Gestaltung vonGottesdiensten mit Gesunden, Kranken und Behin-derten, inkl. Kasualien;

- Bereitschaft zur Arbeit im Team; Lust und Fähigkeitzur Eigeninitiative setzen wir voraus;

- Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit;

- Pflege der Kontakte zu Gruppen und Gemeinden imDekanat;

- Pflege der Kontakte zu komplementären Einrichtun-gen (Betreutes Wohnen, Tagesstätten, Selbsthilfe-gruppen, Ambulanz, PSAG etc.);

- Mitarbeit im ehrenamtlichen „Freundeskreis e.V. VitosHerborn“;

- die Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung undSupervision;

- Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche;

- Führerschein Klasse III;

- Office-Kenntnisse und Umgang mit modernen Medien;

- das Spielen eines Musikinstrumentes ist wünschens-wert.

Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur Zu-sammenarbeit mit der Klinikseelsorge in Dillenburg.Durch die Fusion der Dekanate Dillenburg und Herbornzum 1. Januar 2016 soll auch die Klinikseelsorge stärkermiteinander verbunden und spätestens ab 2020 zusam-mengeführt werden.

Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einerpastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaftfür Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diesekann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnahnachgeholt werden.

Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeldbieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14-tägi-ges Praktikum in einer anderen Psychiatrischen Klinik an.

Die Vergütung erfolgt nach KDO.

- mit Bereitschaft zur Teilnahme am Gemeindeleben;

- Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen;

- Führerschein mindestens Klasse B, idealerweise BE;

- mit Sicherheit in gängigen Office Programmen, idea-lerweise zusätzliche Kenntnisse in Grafikdesignan-wendungen.

Auch Berufsanfänger/innen sind willkommen.

Und das sind Ihre Aufgaben:

- Fortsetzung der bestehenden Kinder- und Jugendar-beit;

- Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit;

- Zusammenarbeit mit dem Gemeindejugendaus-schuss bei der Konzeption und Koordination der Ju-gendarbeit;

- Konzeption, Planung und Durchführung von Kinder-und Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten;

- Gewinnung, Begleitung und Förderung der Mitarbei-tenden in der Kinder- und Jugendarbeit;

- Kontaktpflege und Vernetzung mit der kommunalenJugendarbeit sind erwünscht.

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vor-ausgesetzt.

Nähere Informationen erteilen gerne:

- Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Viktor Streifinger (Tel. 06081 980808),

- Pfarrer Matthias Laux (Tel. 06081 958778),

- Pfarrer Hans Ulrich Jox (Tel. 06081 952811),

- Gemeindepädagogin Tabea Knabe (Tel. 06081 952826),

E-Mail: [email protected]) Web: www.kirche-wehrheim.de.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Siebitte bis zum 10. Juli 2015 an den Kirchenvorstand derEvangelischen Kirchengemeinde Wehrheim, Oranienst-raße 8a, 61273 Wehrheim.

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Das Eva ngelische Dekanat Herborn sucht zum 1. März2016 für die Klinikseelsorge eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oderSozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikation(100 %-Stelle)

da der bisherige Stelleninhaber nach 18 Jahren in denRuhestand geht.

Der Arbeitsbereich umfasst die Seelsorge im Bereichvon Vitos Herborn. Dazu gehören:

1. Vitos Klinikum Herborn mit der

- Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie(ca. 177 Betten + 30 tagesklinische Plätze), der

- Vitos Klinik für Psychosomatik (19 Plätze) und der

- Vitos Klinik Rehberg, Klinik für Kinder- und Jugend-psychiatrie (75 Betten + 55 tagesklinische Plätze)

2. Vitos begleitende psychiatrische Dienste Herborn(220 Plätze im Wohn- und Pflegeheim so wieBetreutes Wohnen),

Nr. 6 · 2015

Page 32: Amtsblatt der EKHN 2015/06

Herborn ist eine Stadt mit ca. 9.500 Einwohnern (Kern-stadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umge-bung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebotegibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sindvor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sichin Dillenburg. Die Entfernung zu den UniversitätsstädtenGießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Beider Wohnungssuche ist das Dekanat gerne behilflich.Auskünfte erteilen - Dekan Friedrich, Tel.: 02772 5834-200; - Pfarrer Lutz Krüger im Zentrum Seelsorge und Bera-tung, Tel.: 06031 162950; und

- die Mitarbeiter der Klinikseelsorge, Tel.: 02772 504-1441.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 5. Juli 2015 andas Evangelische Dekanat Herborn, Am Hintersand 15,35745 Herborn; E-Mail: [email protected].

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Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächst-möglichen Zeitpunkt für die pädagogische Leitung derGanztagsschulentwicklung an der Altkönigschule Kron-berg im Taunus eine/einenGemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder

Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oderSozialpädagogin/Sozialpädagogen oder

Sozialarbeiterin/Sozialarbeitermit gemeindepädagogischer Qualifikation

(50 %-Stelle)Die Altkönigschule (UNESCO-Projekt-Schule) ist einekooperative Gesamtschule, die für die ca. 1150 Schüle-rinnen und Schüler in allen drei Schulzweigen ein umfas-sendes Lehr- und Lernangebot bereitstellt. Die Altkö-nig-schule setzt es sich zum Ziel, alle Schülerinnen undSchüler entsprechend ihren Begabungen und Fähigkei-ten zu fördern und auf ihr weiteres Leben vorzubereiten.Dabei kommt der weltoffenen und der beruflichen Ori-entierung besondere Bedeutung zu. Das Dekanat Kronberg umfasst 30 Kirchengemeindenmit rund 62.000 Gemeindegliedern. Im gemeindepäda-gogischen Dienst des Dekanats hat sich in den letzten 10 Jahren eine differenzierte, breite Palette an Stellen-profilen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, derArbeit mit Familien und Senioren, der Arbeit in Familien-zentren, an Schulen und im Mehrgenerationenhaus ent-wickelt, die von über 25 hauptamtlichen Fachkräften ge-füllt werden. Informationen zu den Aufgabenfeldern im

Ev. Dekanat Kronberg sind unter www.dekanat-kronberg.de abrufbar. Das Evangelische Dekanat Kron-berg ist bereits seit einigen Jahren an der Altkönigschulemit hauptamtlichem Personal im Bereich der Ganztags-schulentwicklung, der Schulsozialarbeit/Trainingsraumund der Jugendberufshilfe tätig. Derzeit besuchen ca.150 – 200 Schülerinnen und Schüler das Angebot. Etwa12 Teilzeitbeschäftigte und mehr als 30 Honorarkräfterealisieren die verschiedenen Angebote.Die zu besetzende Stelle hat folgendeAufgabenschwerpunkte: Pädagogische Leitung des Ganztagsschulangebots ander Schule- Konzeptionsfortschreibung - Teamentwicklung- Einsatz im Angebot- Eigenes religionspädagogisches AngebotNetzwerkpflege- Schule – Kirche – Gemeinwesen (Vereine, Jugend-hilfe- und Beratungseinrichtungen).

Wir erwarten eine engagierte Persönlichkeit mit einemHerz für die Lebenslagen von Jugendlichen im schuli-schen Kontext. Die Arbeit in komplexen Organisationensollte keine Ängste hervorrufen. Persönliche Erfahrun-gen aus der evangelischen Jugendarbeit sind von Vorteil.Wir bieten:- kollegiales Leitungsteam mit dem organisatorischenLeiter (Personaleinsatz) und ein engagiertes Team;

- Mithilfe bei der Wohnungssuche, Fortbildungsmög-lichkeiten, Supervision, kollegiale Atmosphäre unddie Unterstützung durch die Dienste des Dekanats.

Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Es istbeabsichtigt darüber hinaus eine Weiterbeschäftigung zuermöglichen.Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird fürdiese Stelle vorausgesetzt.Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Evangeli-schen Kirche in Hessen und Nassau.Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 31. Juli 2015 an das:Evangelische Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, 65812 Bad Soden.Nähere Auskünfte erteilen: Klaus Deitenbeck,Stellvertretender Schulleiter Altkönigschule Kronberg,Tel. 06173 9339102 und Manfred Oschkinat, Referent fürBildung im Evangelischen Dekanat Kronberg, Tel. 06196560120.

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich – Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt