Amtsblatt der Gemeinde Schluchsee · 2019. 9. 19. · 3 Infobrief Nummer 14 v. 5.7.2019 Sehr...

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Amtsblatt der Gemeinde Schluchsee Herausgeber: Bürgermeisteramt 79859 Schluchsee/Rathaus Telefon: 07656/77-0 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Kaiser oder Vertreter im Amt Druck+Medien Berenbold · Titiseestraße 53 · 79822 Titisee-Neustadt Tel. 07651/ 9102-0 · Fax 07651/ 9102-22 · E-mail: [email protected] 48. Jahrgang Donnerstag, 19. September 2019 Nummer 38

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Amtsblatt der Gemeinde SchluchseeHerausgeber: Bürgermeisteramt 79859 Schluchsee/RathausTelefon: 07656/77-0Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Kaiser oder Vertreter im AmtDruck+Medien Berenbold · Titiseestraße 53 · 79822 Titisee-Neustadt Tel. 07651/9102-0 · Fax 07651/9102-22 · E-mail: [email protected]

48. Jahrgang Donnerstag, 19. September 2019 Nummer 38

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Richtlinie zur Förderung der JungviehhaltungAusgabe der AnträgeDie Gemeinde Schluchsee hat in den vergangenen Tagen alleLandwirte angeschrieben, die für das Jahr 2018 einen Zuschusszur Jungviehhaltung erhalten können. Berechtigt sind alleSchluch seer Landwirte, die am 11.11.2018 ein weibliches Rindüber einem Jahr in ihrem Betrieb hielten und dieses auch im GAV-Antrag eingetragen haben.

Falls Sie keinen Antrag erhalten haben, obwohl Sie die Vor aus -setzungen erfüllen, melden Sie sich bitte umgehend auf dem Bür -ger büro Schluchsee unter der Nummer 07656/77-11 bei FrauMarina Feser.

Rechtsverordnung über die Benützung desSchluchsees und seines Ufershier: Antrag des Segelvereins Schluchsee e.V. auf Erteilung derErlaubnis zur Durchführung von Segelregatten auf dem Schluch -see und auf Änderung der Vorfahrtsregelung für Segelboote beider Durchführung von Regatten und auf Erteilung einer Befreiungvon der Abstandsvorschrift

1. Gem. § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung über die Be -nüt zung des Schluchsees und seines Ufers vom 08.07.1997wird

a) die Erlaubnis zur Durchführung der nachgenannten Regattenauf dem Schluchsee erteilt sowie

b) für die genannten Regatten das Gebot des § 7 Abs. 3 der o.g.Rechtsverordnung außer Kraft gesetzt. An die Stelle derVorfahrtsregelung des § 7 Abs. 3 treten im Regattenbereich diefür Regatten geltenden „Wettfahrtregeln Segeln“.

22.09.2019 Sommerregatta29.09.2019 Sommerregatta05.10.2019 Sommerregatta & Herbstfest

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Notrufe · Bereitschaftsdienste der Ärzte · Apotheken · Dorfhelferinnenstation

NotrufeDRK Rettungsdienst 112ärztl. Notfalldienstan Wochenenden undFeiertagen rund um die Uhr.An Werktagen 18 - 8.00 UhrTel. 01805/19292300Krankentransport 0761/19222

Feuerwehr 112Polizeiposten, Im Angel 15,Lenzkirch, Tel. 07653/964390Dienstzeit: Mo.-Fr. 7.30-12.00und 13.30-16.30 UhrFalls der Polizeiposten nichtbe setzt oder nicht erreichbarist, kann immer dasPolizeirevier Titisee-Neu stadtTelefon 07651/9336-0verständigt werden.Strom Energiedienst NetzeGmbH, Störungsdienst

07623/921818

Telefon Arzt Zahnarzt BeratungPsychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle fürAlkohol- undDrogen prob leme des blv.,Uhlandstr. 11, 79102 Frei b., Telefon 0761/74112.Außenstelle Titisee-NeustadtTelefon 07651/2422, jeden Mitt woch von 9.00 bis 12.00 Uhr

Fachstelle Sucht, bwlvBeratung, Behandlung,Prävention.A.-Kolping-Str. 19, Titisee-Neustadt,Telefon 07651/2422, [email protected] Freiburg, Telefon 0761/56309-0

Gewalt gegen FrauenTel. 08000 116016

Telefon0180 / 3 222 555 45oderwww.zahnforum.de

An Wochenenden undFeiertagen rund um die Uhr.montags, dienstags, donnerstags: 18.00-08.00 Uhrmittwochs: 13.00-08.00 Uhr,freitags: 16.00-08.00 Uhr

Telefon 116 117Helios Klinik NeustadtSprechstunden:Samstag, Sonntag und Feiertagvon 10.00 bis 13.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 UhrBereitschaftsdienstarzt,Klinik WaldshutSprechstunden:Samstag, Sonntag und Feiertagvon 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 UhrDorfhelferinnenstation:Einsatzleitung: Herr VogelbacherTel. 07651/1464 (Büro)Krankentransporte: (sitzend)Tel. 07656/221

Rechtsanwalt-Notdienst: Telefon 0761/72773 jede Nacht von 18.00 bis 8.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags rund um die Uhr.Sorgentelefon Telefon 07762/807421 - täglich von 8.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 23.00 Uhrfür Erwachsene: Samstag und Sonntag von 8.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 24.00 UhrSozialstation: Telefon 515 - Sprechzeiten nach Vereinb. / DRK Haus-Notruf, Mob.-Soz.Dienst, Tel. 07651/2006-21Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Alkohol und Drogenprobleme des blv. Kronenmattenstr. 2a, 79102 Freiburg, Tel. 0761/74112. – Außenstelle Titisee-Neustadt, Schillerstraße 12, Tel. 07651/2422, jeden Mittwoch von 09.00 – 12.00 UhrBeratungsstelle für ältere Menschen des caritativen Altenhilfeverbundes Hochschwarzwald: Tel. 07651/911834Integrationsfachdienst, Beratungsstelle für Schwerbehinderte, psychisch Erkrankte und deren Arbeitgeber:Tel. 0761/36894-500. Fax 36894-455 · Essen auf Rädern, Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald, Telefon 07651/911843,E-mail: [email protected] für Menschen mit Behinderung und für Angehörige: Lebenshilfe Südschwarzwald e.V., Telefon 07651/97277-11Mediathek im Rathaus - Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 16.00-18.00 Uhr, Freitag von 11.00-13.00 UhrHallenbad Schönenbach und Sauna: Di - Fr 18.00 bis 21.00 Uhr, Samstag 15.00 bis 18.00 Uhr, So/Mo geschlossen!

Zahnärztliche Notrufnummer:

0180 / 3 222 555 45

Apothekennotdienst:Seite 8

Blinden- und SehbehindertenvereinSüdbaden e.V.Wölflinstr. 13, 79104 FreiburgTelefon 0761/36122, Fax 36123E-mail: [email protected]

Ortsverwaltung Schönenbach

Einladungzu der am Donnerstag, den 26. September 2019

um 20:00 Uhr stattfindendenOrtschaftsratssitzung im Rathaus

in Schönenbach

Öffentlicher Teil:

02.1 Bekanntgabe des Protokolls der letzten öffentlichenOrtschaftsratssitzung

02.2 Mittelanmeldung Gemeindehaushalt 2020

02.3 Sachstandsbericht Breitbandversorgung

03.4 Verschiedenes und Bekanntgaben

Ortsverwaltung Franz Ebner, Ortsvorsteher

Amtliche Bekanntmachungen

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Infobrief Nummer 14 v. 5.7.2019

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,Ein weiterer Meilenstein ist erreicht!Am 2.7.2019 erfolgte die Auftragsvergabe für den Gesamt -ausbau des Breitbandnetzes in der IKZ Dachsberg und so -mit auch für die Gemeinde Schluchsee an die Fa. StarkEnergies, Ludwigsburg.

Weitere Informationen, insbesondere auch alles Wissens -werte

• zur Ausgabe des Hausanschlussmaterials sowie

• Adressen von Kleinunternehmern, die ihr Interesse be -kun det haben, für Sie den Tiefbau der Hausanschluss -trasse zu erledigen und

• alle bisherigen Infobriefe finden Sie auf unsererHomepagewww.gemeinde-schluchsee.de/Rathaus/Breitband.

Ergänzende Fragen beantwortet Ihnen Gabi Wetter-Mayrock unter 07656/77-58 oder per Email an [email protected].

Ihr Team Breitband Schluchsee

Einladungzu der am Dienstag, 24.9.2019, um 18.00 Uhr

stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung im kleinen Kursaal Seeblick 1 in Schluchsee

Öffentlicher Teil:

04.1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung

04.2 Frageviertelstunde für Einwohner

04.3 Salzsilo Gemeinde SchluchseeHier: Auftragsvergabe Betonarbeiten

04.4 Kenntnisgabeverfahren: Nutzungsänderungen Technikraum in Heizraum fürPelletsheizung, Abstellräume in Pelletslager, Errichtungeines Edelstahlkamins am bestehenden Wohnhaus,Auf der Wacht 6, Flst.Nr. 76

04.5 Breitbandausbau SchluchseeHier: Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsve r-gabe füra) Tiefbauleistung Hausanschlussgräbenb) Lieferung und Montage Hausübergabepunkt (APL)

04.6 Bericht über die Beschlüsse zur Einführung desNeuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR)

04.7 Kenntnisgaben und Bekanntgaben / Anfragen

Bürgermeisteramt:Jürgen Kaiser, Bürgermeister

Ortsverwaltung Blasiwald

Einladungzu einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates

am Donnerstag, den 19.9.2019 um 19.00 Uhr im ehem. Rathaus in Blasiwald

Tagesordnung - Öffentlicher Teil:

1. Fragen der Einwohner

2. Protokollierung der Ortschaftsratssitzungen und Weiterleitung an die Gemeindeverwaltung

3. Verabschiedung des bisherigen Ortsvorstehers Herrn Dietmar Schwarz

4. Anmeldung der Mittel für das Haushaltsjahr 2020

5. Breitband – 1. Bauabschnitt müsste begonnen haben

6. Spielplatz Eisenbreche (Abschlussbericht)

7. Info zur Planung (Staumauer-Fußweg)

8. Verfahrensstand über Problematik der Engstellen imBachlauf beim Zollhäusle, Eisenbreche (Überflutungsge-fahr)

9. Verschiedenes, Bekanntgaben – Anfragen

Mit freundlichen Grüßen Christoph Kaiser, OV Blasiwald

3-Zimmer-Wohnung (83 m²) im Ortskern von Schluchsee zu vermieten

Im Dresselbacher Weg 4 ist ab sofort eine helle ca. 83 m²große 3-Zimmer-Wohnung zu vermieten. Die Wohnung (Küche ohne Einbauküche, Bad mit Wanneund WC) befindet sich im 1. Obergeschoss des Gebäudes.

Bei Interesse wenden Sie sich an das Bürgermeister -amt Schluchsee, Hauptamt, Fischbacher Straße 7,79859 Schluchsee, Tel. 07656/77-24 oder per E-Mailan: [email protected].

Wichtiger Hinweiszu nachträglichen Anschlüssen beim WärmenetzSehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürger und Hauseigentümer von Schluchsee,es ist im Ortsbild nicht zu übersehen, dass die kombinierten Bau -arbeiten für Wärmenetz und Glasfaserausbau voranschreiten.Dies hat unter anderem auch dazu geführt, dass wir überraschendviele Anfragen für nachträgliche Anschlüsse erhalten, die wir zu -sätzlich zur eigentlichen Baubetreuung selbstverständlich auchab arbeiten. Grundsätzlich sind uns weitere Kunden und ein zu-sätzlicher Wärmeabsatz willkommen. Auch ist der Effekt der soge-nannten "Baggerakquise" während der Bauphase aus allenWärme netzen bekannt.

In Schluchsee ist die Zahl allerdings so hoch wie noch in keinemanderen unserer Projekte.Vom Zeitpunkt der Kostenschätzung bis heute hat sich die Zahlvon 105 auf über 150 erhöht. Dies bedeutet einen enormen planerischen Mehraufwand, da dieRohrdimensionierung für das gesamte vorgelagerte Netz jeweils

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Öffnungszeiten der Grünschnittsammelstelle in SchluchseeMittwoch: 17.00-19.00 UhrFreitag: 17.00-19.00 UhrSamstag: 11.00-12.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr

Abholtermine Müllabfuhr/Wertstoffe:

Gelber Sack:Montag, 30. September 2019Montag, 14. Oktober 2019

Biotonne:Montag, 30. September 2019Montag, 14. Oktober 2019

Papiertonne:Samstag, 05. Oktober 2019Samstag, 02. November 2019

Restmüll:Mittwoch, 25. September 2019Mittwoch, 09. Oktober 2019

Der Recyclinghof/Bauhof hat immermittwochs von 15.30 bis 16.30 Uhr geöffnetmit Annahme von Schrott u. Elektronikschrott

KühlgeräteentsorgungTitisee-Neustadt RAZ, Gewerbestr. 16, TitiseeMontag und Dienstag von 9.00 bis 15.00 UhrDonnerstag und Freitag von 12.00 bis 18.00 UhrSamstag in ungeraden Kalenderwochen von 9.00 bis 13.00 Uhr

Abfallwirtschaftsberater: Telefon 01 80/2 25 46 48Kompostpate: Herr Thomas Schulz, Grünwald 28,79853 Lenz kirch, Tel.: 0 76 53/63 79.

Entsorgung von Altbatterien aus dem HaushaltElektro-Rudigier, Giersbühlstraße 6, 79859 Schluchsee

REMONDIS GmbHTel. 0761/51509-95, [email protected](Restmüll, Papiertonne, Gelber Sack und Biotonne)

Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durchden Landkreis - Laser-LichtschrankeFolgende Geschwindigkeitsmessung wurde vom Landkreis durch-geführt:

Datum: 06.08.2019Zul. Höchstgeschwindigkeit: 70Messpunkt: B 500Einsatzzeit: 14.05 – 19.30 UhrGemessene Fahrzeuge: 2840Beanstandungen: 112Höchstgeschwindigkeit: 104

Datum: 08.08.2019Zul. Höchstgeschwindigkeit: 60Messpunkt: OT Seebrugg, B 500Einsatzzeit: 6.08 – 11.15 UhrGemessene Fahrzeuge: 1705Beanstandungen: 152Höchstgeschwindigkeit: 102

Datum: 15.08.2019Zul. Höchstgeschwindigkeit: 60Messpunkt: OT Seebrugg, B 500Einsatzzeit: 6.39 – 11.55 UhrGemessene Fahrzeuge: 1940Beanstandungen: 205Höchstgeschwindigkeit: 100

Datum: 16.08.2019Zul. Höchstgeschwindigkeit: 70Messpunkt: Freiburger StraßeEinsatzzeit: 6.01 – 11.30 UhrGemessene Fahrzeuge: 2145Beanstandungen: 100Höchstgeschwindigkeit: 92

neu gerechnet werden muss und für jedes Gebäude die techni-sche Anschlussfähigkeit einzeln geprüft werden muss.

Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Hauseigentümer um Ver -ständnis, dass wir die bisherige Regelung wie folgt ändern:

- Anfragen, die bis 31.10.2019 eingehen, werden - wie bisher -kostenlos bearbeitet und die Gebäude, wenn möglich, ange-schlossen.

- Anfragen, die ab dem 01.11.2019 bei uns eingehen, werdennur mit einem Säumniszuschlag bearbeitet. Ist der Anschlussdes Gebäudes möglich, beträgt dieser 1.000 Euro netto.Ist der Anschluss nicht möglich, 500 Euro netto.

Alle Hauseigentümer sind nun dringend aufgefordert, die Zeitbis Ende Oktober zu nutzen, um sich zu informieren undabschließend über einen Anschluss zu entscheiden.Zu unserer Entlastung weisen wir darauf hin, dass die ersteöffentliche Infoveranstaltung zu diesem Projekt vor zweiein-halb Jahren im Januar 2017 stattfand und es seitdem zahl -reiche Presse berichte und weitere Veranstaltungen gab.

Mit freundlichen Grüßen, Bene Müller (Vorstand solarcomplex AG)

Entleerung der Gruben und Kleinkläranlagen Wir möchten darauf hinweisen, dass die Firma Reichel aus Titi -see-Neustadt die Herbstentleerung der Gruben und Kleinkläran -lagen durchführt. Wir bitten, der Firma Reichel den Zutritt zur Grube/Kleinkläranlagezu gewähren. Der Grundstückseigentümer ist lt. § 5 der Entsor -gungssatzung gehalten, für eine verkehrssichere Zufahrt zu sor-gen.

DRK-Blutspendedienst sucht LebensretterTäglich werden vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) 15.000Blut spenden an die Kliniken weitergegeben. Diese Zahl ver-deutlicht die Wichtigkeit der Blutspende fur schwerkrankePatienten und Unfall opfer. Fur den Blutspender ist es ein rela-tiv geringer Aufwand, fur Patienten kann es aber ihr Lebenbedeuten.

Der DRK-Blut spendedienst bittet daher um Ihre Blutspende am:

Mittwoch, dem 09.10.2019von 14:30 Uhr bis 19:30 UhrSchluchseehalle, Faulenfurster Straße 1279859 SCHLUCHSEE

Blutspender sind von 18 bis 72, Erstspender höchstens 64Jahre alt. Vor der Spende wird Blutdruck, Puls, Körpertem pe -ratur sowie der Hb-Wert gemessen und medizinisch beurteilt.

Zusammen mit dem ärztlichen Gespräch können Blutspenderhier wichtige Informationen uber Ihre eigene Gesundheit erhal-ten. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten.Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbisssollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde,die ein ganzes Leben retten kann!Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen.

Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zurBlutspende sind unter der gebuhrenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich.

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Bekanntmachung über die Durchführung desVolksbegehrensArtenschutz - „Rettet die Bienen“ über das„Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzesund des Landwirtschafts- undLandeskulturgesetzes“In Baden-Württemberg wird das VolksbegehrenArtenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderungdes Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes -kulturgesetzes“ durchgeführt.Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rah -men der freien oder amtlichen Sammlung tun.

1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24.  Septem -ber 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb einesZeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, 23. März2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oderderen Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Un ter -stützung des Volksbegehrens einzutragen.

2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindever wal -tungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungs -listen zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Dieamtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag,18. Oktober 2019 und endet am Freitag, 17. Januar 2020.

Die Eintragungsliste für die Gemeinde Schluchsee wird in derZeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Bürgerbüro, Rathaus Schluchsee, Fischbacher Straße 7,79859 Schluchsee zu folgenden ÖffnungszeitenMo – Fr: 08.00 – 12.00 UhrDi: 14.00 – 16.00 Uhr und Do: 14.00 – 18.00 Uhr

für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.

Der Zugang ist rollstuhlgeeignet.

3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungs -blatt ist nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt der Unterzeichnungim Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist.Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung

• mindestens 18 Jahre alt sind,• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,• seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Woh -

nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung habenoder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und

• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht aus-geschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richter -spruchs verloren haben.

4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlungihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sieihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnunghaben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich inder Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.

5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nureinmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschriftleisten.

6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungs be rech -tigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vor -namen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung)sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies per-sönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreu -zen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung desEintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf derGesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintra -gungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erken-nen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind,oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oderdas Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintra -gungs rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbe -gehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnendenPerson selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, beider Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehrerendie Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.

7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintra -gungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der

dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass diePerson eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die deroder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, habensich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen da -her zur Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.

8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra -gungs liste kann nur persönlich und handschriftlich geleistetwerden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbe geh -ren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder -schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.

9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzent -wurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten derAntragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe derEintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und beider Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desNaturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- undLandeskulturgesetzes

A. Zielsetzung Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz(NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz(LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen,mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten inBaden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel,die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des LandesBaden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Umdieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflan zen -schutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu gere-gelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Lan -deskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land-und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel desArtenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariertund vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Land -wirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wirdals gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird diePflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Do -kumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben.

B. Wesentlicher Inhalt

Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, wel-ches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:

• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Floraund Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu-wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens räu -me zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer1)

• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, inden einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffent-licher Träger (Artikel 1 Nummer 2)

• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendecken-de planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)

• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei -den und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen(Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)

• Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders ge -schützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1Nummer 5)

• Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökolo-gischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutztenFläche in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseigener Land -wirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)

• erpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zumJahr 2025 (Artikel 2)

C. Alternativen

Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.

D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung undNachhaltigkeitsprüfung

Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendigeErgänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um dasArtensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Arten -vielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefas-

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sten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Ar -ten vielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbauökologischer Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktemZusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da derenSicherstellung und Förderung wiederum Abstimmungsgegenstanddes beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf dergenannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus-und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, umalle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzuberei-ten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinneder Zielerreichung angemessen zu bewerten.

Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehr -belastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungs -folgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positivabgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen.

Der Landtag wolle beschließen,dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desNaturschutzgesetzes und Landwirtschafts- undLandeskulturgesetzes

Artikel 1Änderungen des Naturschutzgesetzes

Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597,ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

㤠1aArtenvielfalt

Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land imbesonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora undFauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirkensowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zubefördern.”

2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichenAus bildung und Beratung sollen die Inhalte und Voraus -setzungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-,Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, diebiologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktiondurch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und zu fördern,im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“

3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri-chen.

4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:

„§ 33aErhalt von Streuobstbeständen

(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oderObstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einerFläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen,die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäudeoder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sindgesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständensowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschä -digung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sindverboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäßeNutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen, die auszwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind,werden hierdurch nicht berührt.

(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Ver -boten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. BeiBefreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Grün -de des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erstdann vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrs -sicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs sich -erheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. Der Ver -kehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrs -sicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit derNaturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Ne -

benbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verur -sach er Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durchPflan zungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räum-licher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.

(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacherdurch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung einesgleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerle-gen.“

5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:

㤠34Verbot von Pestiziden

Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide)gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Euro -päischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 übereinen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver -wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S.71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, inKern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich ge -schützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenk -mälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung,Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions -fähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit undnachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich desSchutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untereNatur schutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimmterMittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutz -zwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschütztenGegenstände nicht zu befürchten ist. Die höhere Naturschutz -behörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweiligeGebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der inSatz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenständenicht zu befürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jähr-lich dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. WeitergehendeVorschriften bleiben unberührt.”

6. § 71 wird wie folgt geändert:

Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:

„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf einEinsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführtwerden.“

7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.

Artikel 2Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972,zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:

Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:

„§ 2aÖkologischer Landbau

(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzeszum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23.Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung ver-folgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutztenFlächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zumindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbausgemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzeszur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemein -schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des öko-logischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der jeweilsgeltenden Fassung bewirtschaftet werden.

(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden(Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig ge -mäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß derVerordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzesin den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.

(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentumwerden an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbausgem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In denPacht verträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festge-legt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologi-

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schen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist aucheine naturschutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht aufden Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 derRichtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen derGemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden(ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils gel-tenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig.

(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Mini -sterium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Land -wirtschaftsflächen zu erstatten.

§ 2bReduktion des Pestizideinsatzes

(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 derRichtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen derGemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden(ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils gel-tenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaftsowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis 2025 um min-destens 50 Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.

(2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eineStrategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung derStrategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Behör -den und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- undKommunalverbände) begleitet.

(3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz vonchemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wennmöglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität undveröffentlicht diese Ergebnisse.

(4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich inschriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“

Artikel 3Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

BegründungA. Allgemeiner Teil

Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramati-scher Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren undPflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang derArtenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, denReptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern istdurch einschlägige Untersuchungen eindeutig nachgewiesen(vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich an -erkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Daltonund Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden(Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Ver -armung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Artund jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust anStabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eineBeeinträchtigung der Lebensqualität der Menschen. Der vorlie-gende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzesund des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistetdurch die Verbesserung und Ergänzung des baden-württem-bergischen Naturschutzgesetzes und des baden-württembergi-schen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes einen wirk-samen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtumsin Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das fürLand wirtschaft zuständige Ministerium bereits mit derAusarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt istund andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizid -einsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, istes erforderlich, beide Gesetze zu ändern, um einen wirksamenSchutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes

Zu 1.: Einfügung des § 1a

Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Arten -verlust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegen-

zuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert,die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbes-sern.

Zu 2.: Änderung des § 7

Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auflandwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren undunmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hin-länglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut,2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächendeut lich mehr Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auchunabhängig von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaf -tungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern,möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaf-ten, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Arten -vielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich,folgt daraus zwangsläufig die entsprechende Qualifizierung derin der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigtenMenschen.

Zu 3.: Änderung des § 22

Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherungder heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung undEntwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbezieh ung -en und für die Verbesserung des Zusammenhangs des euro -päischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eineenorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleichAusweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen kli-masensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandelsnotwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der über-mäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowiedie strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwie-gend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgangder Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich inlandwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumenzu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffungeines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht aus-reichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfor-dert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotop -verbundes.

Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen

Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sindvon besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders ge -schützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturland -schaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bun -desländern eine europaweite Verantwortung für diese Kul -turlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zu -meist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus derInanspruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutzwurden vergleichsweise strenge Anforderungen an den Aus -gleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung ei -ner Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. Es sollfür Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württembergein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von derLandesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutzvon Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.

Zu 5.: Neufassung des § 34

Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Natur -schutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten -vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zumArten sterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Arten -sterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „Morethan 75 percent decline over 27 years in total flying insect bio-mass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen denJahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten inSchutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückge-gangen ist.

Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume,Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir -kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateral -schäden" an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion desVorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah -rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen dieLebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen derLandwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Mono -kulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer-stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den

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Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus demBündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Ein -fluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europawei-ten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren derlandwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch vonInsektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungenauf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nurerhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln ingroßen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränktwird (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects of pestici-des on biodiversity and biological control potential on Europeanfarmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommteine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Na -tionen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebens -mittelproduktion (IPBES 2016).

Zu 6.: Änderung des § 71

Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eineÜbergangsfrist eingeführt.

Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersichtentsprechend anzupassen.

Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskultur -gesetzes

Einfügung der §§ 2a und 2b

§ 2aDie ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystemder landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittel pro -duk tion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohesMaß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcenabzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Ver -ordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau istunter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzesvon Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess(2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt undGesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuernwird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaftstetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäßden Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verord -nung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung derRechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europä isch -en Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land -baugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftetwerden sollen.

§ 2bPestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le bens -räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödlicheAuswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kolla te -ral schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion desVorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungs -kette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebens -grundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Land -wirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer-stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, denEinfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündelan Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist,wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich:Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Inten -sivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden dieschädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfaltin Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendungvon Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimumbeschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden redu-ziert werden (Geiger u.a. 2010: "Persistent negative effects ofpesticides on biodiversity and biological control potential onEuropean farmland"). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissenkommt eine große internationale Überblicksstudie der VereintenNationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebens -mittelproduktion (IPBES 2016).

Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“

Schluchsee, den 16.09.2019gez. Jürgen Kaiser, Bürgermeister

Apotheken-NotdienstplanHandy: 22833 (von jedem Handy ohne Vorwahl, max. 69 ct/min/SMS)Festnetz: 0800 0022833 (kostenlos)www.lak-bw.notdienst-portal.de

Donnerstag, 19.09.2019:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 20.09.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 21.09.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis Sa. 18:00 UhrScheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 22.09.2019:Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch So. 08:30 bis Mo. 08:30 UhrTitisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 10:00 bis So. 18:00 Uhr

für 228 Titisee-Schluchsee

L

Montag, 23.09.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

Dienstag, 24.09.2019:See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 25.09.2019:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 26.09.2019:Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 27.09.2019:Schwarzwald-Apotheke Bonndorf Tel.: 07703 - 9 11 00Martinstr. 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 28.09.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 29.09.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Dienstag, 01.10.2019:Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr

Mittwoch, 02.10.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 03.10.2019:See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Do. 08:30 bis Fr. 08:30 UhrTitisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Do. 10:00 bis Do. 18:00 Uhr

Freitag, 04.10.2019:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

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Sonntag, 06.10.2019:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen So. 08:30 bis Mo. 08:30 UhrTitisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 10:00 bis So. 18:00 Uhr

Montag, 07.10.2019:Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

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Mittwoch, 09.10.2019:Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr

Donnerstag, 10.10.2019:Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr

Freitag, 11.10.2019:Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr

Samstag, 12.10.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis Sa. 18:00 UhrSee-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr

Sonntag, 13.10.2019:Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr

Montag, 14.10.2019:Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr

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Freiwillige Feuerwehr - Info-BoxJugendfeuerwehr SchluchseeMontag, 30. September 2019Probe: 18.00 Uhr

Freiwillige Feuerwehr SchluchseeSamstag, 21.09.2019 Fortbildung Bahn nach Einteilung

Montag, 23.09.2019 IKZ Feldberg-Schluchsee19.00 Gerätehaus

Dienstag, 01.10.2019 Probe Drehleitermaschinisten / Bootsführer19.00 Gerätehaus

Freiwillige Feuerwehr Abt. BlasiwaldVoranzeige AlteisensammlungAnfang November 2019 führen wir wieder eineAlteisensammlung durch.An der Straße bereit gestellter Schrott, wird von uns abgeholt.Bei größeren Mengen bzw. sperrigen Gegenständen bittenwir um vorherige Absprache mit Siegfried Schwarz (1508)oder Frank Ebner (988596).

Sie haben Interesse sich bei uns einzubringen und unstatkräftig zu unterstutzen? Kein Problem, Sie erreichenuns per mail unter [email protected] oder kommen Sie einfach zu den oben genanntenTerminen bei uns im Feuerwehr haus vorbei. Wir freuen uns auf Sie.

GeburtstagsjubilareIn der Zeit vom 23.9.2019 bis 29.9.2019 sind keine Jubilare zurVeröffentlichung bekannt.

Der Tierschutzverein Hochschwarzwald e.V. Postadresse des Vereins:Simone Düben-SchulzAuf der Insel 6, 79822 Titisee-Neustadt

Telefonisch erreichbar unter folgenden Nummern:Handy: 0174 - 2619786 oder 0176 - 99556125Festnetz mit Anrufbeantworter: 07655 - 9331388WhatsApp: 0176 - 45674676

Bitte beachten!

Im gesamten Ortsbereich gilt 30 km/h.

In Zukunft werden wieder verstärkt

Radarkontrollen im gesamten Gemeindegebiet,

nicht nur in Seebrugg, gemacht!

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!

Mediathek SchluchseeFischbacher Str- 7, Tel. 07656 7729, [email protected]

„ Bücher sind Schokolade für die Seele.…“

„Die letzte Witwe“ – von Karin SlaughterZwei gewaltige Explosionen reißen Gerichtsmedizinerin SaraLinton und ihren Partner aus der sommerlichen Idylle. Als siean diesem Tag den Sirenen folgen, führt sie der Weg mittenhinein in das dunkle Herz einer mächtigen Neonazi-Gruppie -rung. Zu spät erkennt Sara, dass sie direkt in eine Falle läuft.Ihr Kollege muss jetzt alles riskieren und verdeckt ermitteln,denn die Spuren des FBI lassen keine Zweifel: Der Anführer desNetzwerks geht für seine Zwecke über ein Meer aus Leichen.Kann Will Sara finden, bevor es zu spät ist?

„Der Gesang der Flusskrebse“ – von Delia OwensEs war ein sengend heißer Augustmorgen, und der feuchteAtem der Marsch verhängte die Eichen und Kiefern mit Nebel.Eine ungewöhnliche Stille herrschte über dem Land. Und dannhörte Kya, gerade mal 6 Jahre alt, die Fliegengittertür knallen.Nichts war mehr zu hören außer ihrem eigenen Atmen. Werhatte die Hütte verlassen? Bestimmt nicht Ma. Sie ließ die Türniemals zuschlagen…Der Gesang der Flusskrebse ist zugleich eine Ode an die Natur,eine herzzerreißende Liebesgeschichte und ein spannungsrei-ches Gerichtsdrama.

„Wir von der anderen Seite“ – von Anika DeckerEine absurde Situation, so eine Reise von der anderen Seitezurück ins Leben. Das ist eine ganz eigene Nummer. Vor allem,wenn der Medikamentenentzug winkende Eichhörnchen her-vorruft. Aber eines wird Rahel immer klarer: Ihr Leben ist vielzu kostbar, um es nach fremden Erwartungen auszurichten.Von jetzt an nimmt sie es selbst in die Hand.Beinhart komisch, liebevoll bissig, zum Heulen melancholischerzählt Anika Decker über dieses merkwürdige und unbere-chenbare Wesen: den Menschen

„Dieser weite Weg“ – von Isabel Allende Isabell Allende erzählt die bewegende Geschichte einerschwang eren Pianistin und eines jungen Arztes, die unverse-hens in die turbulenten Zeitläufe des vergangenen Jahrhun -derts geraten – eine Geschichte von Flucht und Neuanfangund von den zärtlichen Verheißungen einer eigentlich unmög-lichen Liebe.

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Kirchliche Nachrichten

Evang. Pfarramt, 79853 Lenzkirch, Schlossschachen 2 Tel.: 0 76 53 / 16 60 Fax: 0 76 53 / 96 24 94Mail: [email protected], Homepage: www.ev-kirche-lenzkirch.de

Öffnungszeiten des PfarrbürosDienstag: 14.00 – 16.30 Uhr und Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr

Gottesdienste und Veranstaltungen in der Evang. Christuskirche Lenzkirch„Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiß nicht, was er dirGutes getan hat.“ Psalm 103,2

Donnerstag, 19. September15.00 Kirchenkids18.00 Teenkreis

Sonntag, 22. September10.30 Gottesdienst mit Taufe von Jannick Thies Klatte

anschließend Gemeindeversammlung für beide Gemeinden

Wir laden ein auf den Feldberg in die Feldbergkirche um 17.30 zumökumenischen Abendgebet „A-Dieu“ mit Gesängen aus Taizé mitdem Tanzkreis Dagersheim

Mittwoch, 25. September16.30 Konfirmandenunterricht

Donnerstag, 26. September15.00 Kirchenkids18.00 Teenkreis

Freitag, 27. September18.00 Interkonfessionelles Friedensgebet im Kurhaus

Sonntag, 29. September10.30 Gottesdienst mit KindergottesdienstWir laden ein auf den Feldberg in die Feldbergkirche um 17.30 zumökumenischen Abendgebet „A-Dieu“ mit Gesängen aus Taizé mitdem Chor Liebfrauen aus Freiburg Günterstal

Gottesdienste und Veranstaltungen in derEvang. Petrusgemeinde Schluchsee

Sonntag, 22. SeptemberWir laden ein nach Lenzkirch10.30 Gottesdienst mit Taufe von Jannick Thies Klatte

anschließend Gemeindeversammlung für beide GemeindenEs bestehen Mitfahrgelegenheiten, bitte melden Sie sich beiBedarf im Pfarramt

Wir laden ein auf den Feldberg in die Feldbergkirche um 17.30 zumökumenischen Abendgebet „A-Dieu“ mit Gesängen aus Taizé mitdem Tanzkreis Dagersheim

Sonntag, 29. September9.30 GottesdienstWir laden ein auf den Feldberg in die Feldbergkirche um 17.30 zumökumenischen Abendgebet „A-Dieu“ mit Gesängen aus Taizé mitdem Chor Liebfrauen aus Freiburg Günterstal

KirchenkidsWir treffen uns wieder zum ersten Mal am Donnerstag, 19.9. von15 Uhr bis 16.30 Uhr in der Unterkirche in Lenzkirch. Wir ladenherzlich alle ein ab der 2. Grundschulklasse zum Singen, Basteln,

Beten und zu Geschichten aus der Bibel. Herzliche Grüße DorisKlatte und Gabriele Heuß

Gemeindeversammlung für Schluchsee undLenzkirch Am Sonntag, 22. September findet im Anschluss an den Gottes -dienst in Lenzkirch, der um 10.30 Uhr beginnt, die Gemeindever -sammlung statt. Wenn Sie Anliegen für die Gemeindeversammlunghaben, melden Sie sich spätestens 4 Tage vorher. Wir werden überdas vergangene Jahr in unserer Kirchengemeinde Lenzkirch-Schluch see berichten und Sie dürfen Ihre Anliegen und Anre gung -en gerne vorbringen.

Kirchenwahlen am 1. Advent Falls Sie das Wählerverzeichnis einsehen wollen, haben Sie hier-zu Gelegenheit nach Terminvereinbarung im Pfarramt bis zum20.9.2019. Sie können Wahlvorschläge für das Amt des Kirchen -gemeinderates einreichen bis zum 2.10.2019.

Einweihung am 13.10.2019 Der Anbau an die Petruskirche Schluchsee und die neu renovierteKirche werden am 13.10. offiziell eingeweiht. Wir freuen uns überHelferinnen und Helfer- von morgens um 8 Uhr bis 16 Uhr. Wir tei-len gerne in 2-Stunden-Schichten ein. Auch Kuchenspenden sinduns herzlich willkommen!

Kath. Pfarramt St. Nikolaus SchluchseeKirchplatz 6, 79859 Schluchsee, Tel. 07656/240Mail: [email protected]Öffnungszeiten: mittwochs und freitags von 9.00 – 11.00 Uhrwww.kath-hochschwarzwald.de

Samstag, 21. September, Schluchsee18.00 Hl. Messe

anschließend Eröffnung der ewigen Anbetung, 24-Stunden

Sonntag, 22. September, Blasiwald Marienkirche10.30 Hl. MesseSchluchsee: Abschluss der ewigen Anbetung17.30 Lichtreicher Rosenkranz, Eucharistischer Segen

und Te Deum

Mittwoch, 25. September18.00 Hl. Messe, Schluchsee

Donnerstag, 26. September18.00 Hl. Messe, Schönenbach St. Nikolaus

Samstag, 28. September11.45 Trauung von Selina Wohlgut und Simon Henkle (S)

Sonntag, 29. September10.30 Hl. Messe (K)18.00 Rosenkranz

ChristusGemeinde HochschwarzwaldGutachstraße 46, 79822 NeustadtMitglied im Bund Freikirchlicher Pfingstkirchen, K.d.ö.R.www.christusgemeinde-hochschwarzwald.deMarkus Jerominski, Mobil 0175/6589620, Tel. 07654/8081759

Herzliche Einladung zu unseren GottesdienstenSonntag 22.9. Gottesdienst 10.15 UhrSamstag 28.9. Heilungs- und SegnungsabendSonntag 6.10. Gottesdienst 10.15 UhrSonntag 13.10. Gottesdienst 10.15 Uhr

Wir freuen uns auf Sie Markus Jerominski, Pastor der ChristusGemeinde Hochschwarzwald

Adventgemeinde Titisee-NeustadtBahnhofstraße 12

Samstag, 21.9.20199.30 Bibelstudium: Was Ihr dem Geringsten getan habt –

Der soziale Dienst in der Gemeinde: Barmherzigkeit lieben.“10.30 Gottesdienst, Predigt

Page 11: Amtsblatt der Gemeinde Schluchsee · 2019. 9. 19. · 3 Infobrief Nummer 14 v. 5.7.2019 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Ein weiterer Meilenstein ist erreicht! Am 2.7.2019 erfolgte

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Samstag, 28.9.20199.30 Bibelstudium: Was Ihr dem Geringsten getan habt –

Der soziale Dienst in der Gemeinde: Botschafter derVeränderung.“

10.30 Gottesdienst, Predigt

Samstag, 5.10.20199.30 Bibelstudium: Esra und Nehemia: Geschichte verstehen:

Serubabel und Esra. “10.30 Gottesdienst, Predigt

Samstag 10.10.20199.30 Bibelstudium: Esra und Nehemia: „Nehemia.“10.30 Gottesdienst, Predigt

Die Sommerpause ist vorbei: Am Donnerstag, 24.10.2019 um 19.30 Uhr geht unser gemütlicherFrauengesprächskreis „Lichtblick am Abend“ wieder weiter.Weitere Info unter 0178 9313708

GOTT ist da wo Menschen leben!Christlicher Glaube heuteGesprächsabende über kleine und große Themen des christlichenGlaubens und über Fragen, die jeder mitbringen kann.

Hauskreis in LöffingenJeden Mittwoch 20.00 Uhr Hauskreis in Löffingen, Info 07654/8151Komm einfach mal vorbei wir freuen uns auf Dich!!!Das Bibeltelefon, ein kleiner Lichtblick für den Tag, rund um die Uhr 0761/ 4764892

Freie evangelische GemeindeIm Bildstöckle 8, 79822 Titisee-Neustadt, Tel: 07651-2753www.feg-tn.de - Pastor: Matthias Dobutowitsch

Gottesdienst (mit parallelem Kinderprogramm):Jeden Sonntag um 10:00 (Beginn mit einem Begrüßungskaffee)Jeden Freitag von 17:00-19:00 Jugendprogramm - FAC (Freitag-Abend-Challenge)

Jehovas Zeugen Einladung zu unseren Zusammenkünften„Glücklich sind die, die das Wort Gottes hören“ (Lukasevangelium 11:28)

Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen,Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf

unter der Woche: Donnerstag, 19 Uhram Wochenende: Sonntag, 10 Uhr

Man muss kein Zeuge Jehovas sein, um die Gottesdienste zubesuchen. Der Eintritt ist immer frei, es finden keine Geldsamm -lungen statt. Die Bibel online lesen: www.jw.org

Im Hochschwarzwald79822 Titisee-Neustadt · Scheuerlenstr. 19

Telefon 07651/1524 · Fax 3999Agentur für Naturbestattungen

Trauerbegleitung

BESTATTUNGEN

Fahrt zur BUGA Heilbronn mit derKontaktdienstgruppeAm Freitag, 20. September 2019 fährt die Kontaktdienstgruppezur BUGA in Heilbronn.Abfahrt: Schluchsee Rathaus 7.30 UhrFischbach Abzweig Dachslochweg 7.35 Uhr

Basteln mit der KontaktdienstgruppeDie Kontaktdienstgruppe trifft sich jeden Dienstag ab 14.00 Uhrzum Basteln und Handarbeiten im Gruppenraum des Pfarrzen -trums. Alle Interessenten sind herzlich eineladen!

Erntedanksonntag, 6. Oktober 2019Die Kontaktdienstgruppe bietet am Erntedanksonntag Ähren -sträuß chen für 1,-- € an. Der Erlös wird für die Schulspeisung vonKindern aus dem Urwald in Peru gespendet.

@Albi Maier

Höchstes Atelier im Schwarzwald öffnet fur die ÖffentlichkeitGib dem Schwarzwald seine Wurde zuruckUnter diesem Thema steht die alljährliche Ausstellung vonAlbi Maier. Der Kunstler lädt ins offene Atelier auf dem Feld -berg ein. Im ehemaligen Fernsehturm werden wieder, wie dieJahre zuvor, seine neuesten Arbeiten gezeigt.

Zu einer ganz besonderen Ausstellung sind alle Kunstlieb -haber am letzten September-Wochenende eingeladen. Derrenommierte Hochschwarzwälder Kunstler Albi Maier stelltam 28. und 29. September 2019 seine neusten Arbeiten vor.Dafur wird sein Atelier im Feldbergturm fur zwei Tage zumAus stellungsraum mit Seltenheitswert umfunktioniert. Aufknapp 1.500 Metern zeigt Albi Maier gegenständlicheArbeiten unter dem Titel "Gib dem Schwarzwald seine Wurdezuruck".

Bereits seit ca. 10 Jahren nutzt der Kunstler die 4. Etage imehemaligen Fernsehturm am Feldberg fur sein Atelier. Dabeiist die spektakuläre Aussicht und oftmals einzigartige Stimm -ung am Höchsten des Schwarzwalds auch Inspiration furseine Kunstwerke.

Die Ausstellung ist an beiden Tagen von 11-17 Uhr geöffnet.Vom Parkhaus am Seebuck ist der Turm zu Fuß (ca. 40Minuten) oder mit der Feldbergbahn erreichbar. Der Eintritt furden Turm ist mit einem Ticket der Feldbergbahn inklusive(Berg- und Talfahrt 10,00 € fur Erwachsene). Fußgänger kön-nen die Ausstellung kostenfrei besuchen.

Fur Ruckfragen und weitere Informationen:Marketing Feldbergbahn | Anna-Lena GampTel. +49 (0) 7676/9409-222 | [email protected]

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Tourist-Information SchluchseeFischbacher Straße 7, 79859 SchluchseeTel. 0 76 52 / 1206-8500, www.hochschwarzwald.de

Montag bis Freitag 09.00 – 17.00 UhrSamstag 10.00 – 12.00 Uhr

Veranstaltungen

Regelmäßige VeranstaltungenDienstag, ausgenommen Feiertage19:30 in der Schluchseehalle

Tischtennistraining für JedermannDer Tischtennisclub Schluchsee freut sich mit Gästen undEinheimischen auf eine schöne Runde Tischtennis.Über eine kleine Spende würden wir uns freuen.

Dienstag bis Sonntag19:00 Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee

AbendunterhaltungLassen Sie den Abend in der Karussellbar des Hotel VierJahreszeiten am Schluchsee bei einem Glas Champagner,einem Digestif oder einem Cocktail zu unterhaltsamer Live-Musik ausklingen.

jeden ersten Mittwoch im Monat19:00 Bartlehof Schönenbach

(Mit-) SingabendSing mal wieder... beim (Mit-) Singabend im Bartlehof inSchönenbach. Eigene Instrumente und Liedtexte sind sehrwillkommen. Tischreservierungen sind sinnvoll.

Freitag22:30 Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee

Discothek Club VulcanoIm Club Vulcano des Hotel Vier Jahreszeiten am Schluch -see erwarten Sie heiße Rhythmen und ausgefallene Drinksin gehobenem Niveau und legèrem Ambiente

Samstag22:30 Hotel Vier Jahreszeiten am Schluchsee

Discothek Club VulcanoIm Club Vulcano des Hotel Vier Jahreszeiten am Schluch -see erwarten Sie heiße Rhythmen und ausgefallene Drinksin gehobenem Niveau und legèrem Ambiente.

Änderungen vorbehalten!

Tourist-InformationDie Veranstaltung Leinen los umfasst eine Schiffsfahrt amSchluchsee mit musikalischer Begleitung. Es handelt sichum eine musikalische Schifffahrt zum Unterkrummenhofund wieder zurück.Konzert frei, Schifffahrt laut Preisliste

OktoberDonnerstag, 10.10.2019 17:00 - 21:00 Schluchsee Blasiwald

Mit dem Förster auf die Pirsch - AUSGEBUCHT!Pirschen Sie gemeinsam mit dem Förster auf eineWildwiese. Der Rothirsch, die größte einheimische Wildart,kann mit etwas Glück beobachtet werden. Teilnahme ab 8Jahren. Dauer ca. 3-4 Stunden. Treffpunkt wird beiAnmeldung bekannt gegeben.Erw. 5 €, Kinder (bis 15 Jahre) 3 €

Freitag, 11.10.201914:30 - 17:30 Schluchsee Blasiwald

Müllers an der Staumauer Treffpunkt oberhalb der Schiffs -an lege stelle an der Staumauer."Stonehenge" am SchluchseeWas ist dran an dieser Aussage? Gab es wirklich Menschenzu Urzeiten hier am Schluchsee? Hinterließen sie die son-derbaren Steinkreise bei Blasiwald? All das und noch mehrversuchen wir auf dieser Wanderung zu klären. Strecke 3 km. Erw. 9 €, Kinder (10-15 Jahre) 5 €, Kinder (unter 10 Jahre)frei

18:00 - 19:30 Schluchsee, Tourist-InformationWandern mit dem LandvogtErleben Sie mit dem Schluchseer Landvogt eine sagenhaf-te Wanderung rund um unser schönes Schluchsee mitGeschichten und Sagen aus der Umgebung der alten undneuen Zeit. Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde undeinen "Badischen Knopf". Spenden erwünscht

Sonntag, 22.09.2019 10:00 - 17:30 Bahnhof Seebrugg

Mit Volldampf an den See! SommerdampfSteigen Sie ein in den Dampfzug und fahren Sie gemein-sam mit der IG 3Seenbahn zurück in die Vergangenheit. Eineinmaliges Erlebnis in der schönen Landschaft desHochschwarzwaldes. Erw. 13-17 €, Kinder 6-10 €, Fam.28-36 € zzgl. VK-Gebühr

Mittwoch, 25.09.2019 17:00 - 18:00 Schluchsee, Im Wiesengrund Park

Qi Gong-Hui Chun GongUmsonst und draußen Training. Einmal im Monat im Kur -park in Grafenhausen (Treffpunkt Bühne) sowie in Schluch -see (Treffpunkt neben dem Spielplatz). Alle sind herzlicheingeladen mitzumachen. frei

Sonntag, 29.09.2019 10:30 Schluchsee, Bootsanlegestelle Strandbad

Rothaus Hochschwarzwälder Blosmusik Feschtival -Leinen los - musikalische Schifffahrt zum Unterkrummenhof mit Frühschoppenkonzert

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VereinsnachrichtenSG Schluchsee/FeldbergDas E-Junioren-Training Das E-Junioren-Training der SG Schluchsee - Feldberg findet zu folgenden Terminen in Schluchsee auf demSportplatz statt: Montags und Mittwochs 17.30 Uhr - 19.00 Uhr

Die nächsten SpieleE-Junioren 2: SG Feldberg 2 - SG Lenzkirch 2 20.09.2019 17:00 Uhr Sportplatz Falkau

D-Junioren 1: SG Schluchsee 7er - SG Immendingen 2 20.09.2019 18:00 Uhr Sportplatz Schluchsee

E-Junioren 1: SG Feldberg - SV Grafenhausen 20.09.2019 18:00 Uhr Sportplatz Falkau

C-Junioren 2: SG Schluchsee 2 (9er) - SG Hölzlebruck 2 (9er) 21.09.2019 14:00 Uhr Sportplatz Schluchsee

Aktive II: SV Öfingen 2 - SG Schluchsee / Feldberg 2 21.09.2019 14:15 Uhr Sportplatz Öfingen

C-Junioren 1: SG Schluchsee - SV St. Blasien (9er) 21.09.2019 15:30 Uhr Sportplatz Schluchsee

Aktive I: SV Öfingen - SG Schluchsee / Feldberg 21.09.2019 16:00 Uhr Sportplatz Öfingen

B-Junioren: SG Feldberg - SG Löffingen 2 22.09.2019 11:30 Uhr Sportplatz Falkau

Damen: SG Schluchsee/Feldberg - VfB Villingen 22.09.2019 15:00 Uhr Sportplatz Schluchsee

C1 JugendTuS Bonndorf - SG Schluchsee 1:0Zum Saisonstart 19/20 waren wir zu Gast in Bonndorf. Motiviertwurde begonnen, doch leider kamen wir nicht zu unserem Spiel,sodass die Gegner uns unter Druck setzten konnten.Wir hatten nur eine gute Torchance durch einen Freistoß.In der 9. Minute der 2. Halbzeit musste dann unser Torhüter hin-

ter sich greifen. So blieb das eine Gegentor der einzige Treffer indiesem Spiel.

Es spielten: David Hiriczko, Simon Faller (C), Tim Brugger,Valentin Pröller, Jan Isele, Matti Übele, Jan Fischer, Paul Zepf,Robert Rogg, Julius Sigwarth, Petar u. Ivan Zdravko

D-JugendSG Lenzkirch 2 - TuS Blumberg 5:5 (4:2)Am Freitag startete unsere Zweite gegen Blumberg in die neueSaison. In der ersten Halbzeit waren wir die bessere Mannschaftund führten verdient mit 4:2 zur Pause. In der zweiten Halbzeitschwanden unsere Kräfte zusehends und Blumberg konnte kurzvor Schluss noch den Ausgleich erzielen. Was uns natürlich ärger-te, da wir selber noch 3 mal das Aluminium trafen.

Es spielten: Lars, Ruben, Mirko, Luan, Lukas (3), Oli (2), Linus,Niklas, Nathaniel, Janosh

SG Pfaffenweiler 1 - SG Lenzkirch 1 2:10 (1:5)Unsere Erste war am Samstag zu Gast in Pfaffenweiler. In denersten 10 Minuten war das Spiel ausgeglichen, doch konnte keineder beiden Mannschaften ein Tor erzielen. Danach dominierten wiraber das Geschehen und konnten in regelmäßigen AbständenTore erzielen. Ein auch in dieser Höhe verdienter Sieg.

Prima Jungs!

Es spielten: Marc, Marcel, Johannes, Max (1), Malte (1), Emile (1), Christian, Lennart (4), Samuel, Kian, Danis (3)

Spieltag am 20.09.201917:45 Uhr SG Ostbaar 2 : SG Lenzkirch 218:00 Uhr SG Lenzkirch 1 : Fußballschule Geisingen

Pokalhit am Dienstag, 24.09.201918:30 Uhr SG Lenzkirch : FC08 Villingen

Musikverein SchluchseeNächste Termine

Montag, 23. September 201920.00 Uhr Gesamtprobe

Sonntag, 29. September 2019Konzert „Leinen Los“ auf der MS Schluchsee

Montag, 30. September 201920.00 Uhr Gesamtprobe

Montag, 7. Oktober 201920.00 Uhr Gesamtprobe

Sonntag, 13. Oktober 2019Ersatztermin Konzert „Leinen Los“ auf der MS Schluchsee

Montag, 14. Oktober 201920.00 Uhr Gesamtprobe

Montag, 21. Oktober 201920.00 Uhr Gesamtprobe Kandler, 1. Vorsitzender

SV Schluchsee 1922 e.V.KARATE · KOBUDŌ SELBSTVERTEIDIGUNGfür Erwachsene & Jugendliche ab 16 Jahren

SEISHINKAN KURO MORI DŌJŌ 清心館 黒森道場Kampfkunst und Waffenkunst aus Okinawa.Körper, Geist und Persönlichkeit schulen.Kostenloses Probetraining. Einstieg immer möglich.Training:Altglashütten, Grundschule: Dienstag 18.00 - 19.30 UhrFaulenfürst, Haus des Gastes: Mittwoch 18.30 - 20.00 UhrSchluchsee, Schluchseehalle: Donnerstag 18.30 - 20.00 Uhr

Kontakt: Axel Heinrich, Mobil: 0176 8008 1556Email: [email protected]: http://karate-im-schwarzwald.jimdo.com

Facebook: https://www.facebook.com/okinawakarateschluchsee

Sportschutzenverein Schluchsee e.V.Öffnungs- und Trainingszeiten:Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr:Senioren-AuflageschießenFreitag von 19.00 bis 20.00 Uhr: JugendtrainingFreitag von 19.00 bis 21.00 Uhr: Allgemeines SchießtrainingSonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr: Allgemeines Schießtraining

Weitere Info unter www.ssv-schluchsee.deSchießsportinteressierte sind jederzeit zu den oben genanntenÖffnungszeiten willkommen!SSV Schluchsee e.V. Wolfgang Faller, Oberschutzenmeister

Schwarzwaldverein Ortsgruppe Schluchsee„Die junggebliebenen Alten wandern wieder“Immer mittwochsUm 13:30 Uhr treffen sie sich zu Wanderungen in der näheren undweiteren Umgebung von Schluchsee.Das Wanderziel wird jeweils vor Ort festgelegt.Treffpunkt: bei Walter und Marga Wursthorn im Lärchenweg 8. Gehzeit: ca. 2-3 Stunden

Narrenzunft Schluchseeglunki 1962 e.V.Das Kinder- und Jugendballett der NarrenzunftSchluchseeglunki 1962 e.V. sucht VerstärkungHast Du Lust an der Fasnet zu Tanzen und bist zwischen 6 und 15 Jahre alt?Dann melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf Dein/Euer Kommen!Eure Franziska, Daniela und Julia (Tel: 07656/987900).

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DamenmannschaftSG Schluchsee/Feldberg - VfL Riedböhringen 2:0Voll motiviert gingen wir ins Spiel.Wir setzten den Gegner gleichunter Druck.Da Riedböhringen aber sehr defensiv stand war esschwer den Abwehrriegel zu überspielen.So hatten wir etwasGlück, dass in der 14.Minute ein Schuss von Anna Wirbser durchdie Beine der Torhüterin ins Tor ging.Diese Führung war aber mehrals verdient.Fortan kontrollierten wir das Spiel ohne dass wir nochdie ganz große Chance hatten.In der zweiten Halbzeit das gleiche Bild.Wir versuchten uns durchzu spielen.Der Gegner dagegen versuchte mit langen Bällen zumErfolg zu kommen.In der Trinkpause waren die Spielerinnen danndoch nicht so zufrieden.Besonders Nina Meier war mehr als unzu-frieden.Mir gelingt heute einfach nichts war ihr Kommentar. Aberkaum auf dem Platz hämmerte sie den Ball zur 2:0 Führung unterdie Latte.Die letzten Minuten drängte der Gegner noch einmal ohne aberwirklich gefährlich zu werden.Nach dem der gut leitende Schiri Lothar Geil die Partie Abpfiffwurde der erste Sieg und damit den 2.Tabellenplatz noch bei Pizzaund viel Gerstensaft gefeiert.

Nächstes Spiel:Sonntag 22.09. 15 Uhr Sp. SchluchseeSG Schluchsee/Feldberg - VfB Villingen

Anna/Frank/Gerhard

Fitness Mix mit rhythmischer MusikFür alle Frauen, die etwas für ihren Körper tun wollen, beginnt amMontag, den 07.10.2019, 20.00 Uhr, in der Schluchseehalle einneuer Kurs.Preis: 30,00 Euro/10 AbendeGleich anmelden bei Elke unter 07656/406

Funk-Club Schluchsee (Frauenturnen)Am Montag, 7. Oktober 2019 fängt das Frauenturnen in derSchluchseehalle wieder an.Auf Euer Kommen in aller Frische freut sich Eure Erika.Vorst. Heinrich Kopp

Frauengemeinschaft BlasiwaldBesuch der Höchenschwander StrohskulpturenAm Donnerstag, den 26.09.2019 treffen wir uns um 14 Uhr amParkplatz im Ortsteil Eisenbreche beim Gasthaus zum Lochheiri.In Fahrgemeinschaften fahren wir nach Höchenschwand zum 10.Strohskulpturen Wettbewerb. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 25.09.2019 bei IngridMorath (Tel. 9134).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Die Vorstandschaft

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Verschiedenes

Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V.Der diesjährige „Musikschultag“ der Jugendmusikschule findetam Samstag, 21. September 2019 in Kooperation mit dem Tag deroffenen Tür der Seniorenwohnanlage der AWO direkt in derNachbarschaft in Neustadt statt.In der Titisee-Neustädter Hansjakobschule können alle Interess -ier ten jeden Alters von 10 bis 13 Uhr nach Herzens Lust unterfach licher Anleitung der Musikpädagogen der JugendmusikschuleInstrumente ausprobieren. Das Beratungs-Team der Geschäfts -stelle steht mit Informationen rund um die musikalische Ausbildungund für offene Fragen zur Verfügung.

Ab 13.30 Uhr schließt sich der Musikschulhock auf dem Parkplatzder Seniorenwohnanlage der AWO im Franz-Schubert-Weg an. Eskonzertieren Schülerinnen und Schüler und Ensembles der JMSsowie Jugendorchester der kooperierenden Vereine zur Unter hal -tung. Die Jugendkapelle der Stadtmusik übernimmt in bewährterWeise die Bewirtung des Nachmittags.Wir freuen uns auf zahlreichen Besuch!

14 – 16 Uhr: Workshop Body-Percussion mit Johann Steinwede im MusikschulhausFür Schüler der JMS ist der Workshop kostenfrei! Externe bezahlen einmalig 30,-€Anmeldungen und Infos im Büro der Jugendmusikschule

Der MusikgartenMusikalische Frühförderung lässt Kinder erleben, wie viel Freude ingemeinsamem Musizieren, Singen und Tanzen liegt. OhneLeistungsdruck werden die Kinder spielerisch an Musik herange-führt. Langzeitstudien haben gezeigt, dass Musik die ganzheitlicheEntwicklung der Kinder stark fördert. Kinder, die Musik machen,sind sozialer, kreativer und intelligenter als Ihre Altersgenossen.Damit kann man nie früh genug anfangen. Deshalb melden sie sichzur Schnupperstunde an!

Wieder freie Plätze im Baby- Musikgarten: Schnupperstunde am Mittwoch, den 25.09.19 jeweils um 9.15 Uhr im Musikschulhaus. Informationen erhalten sie bei der Lehrkraft Barbara Helmle-Hof -meier unter 07653/9658855 oder im Büro der Jugendmusikschule.

Nähere Informationen im Büro der Jugendmusikschule.

Samstag, 21.09.: Musikschultag10-13 Uhr Instrumentenschnuppern – Hansjakobschule 13.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr Musikschulhock an der AWO

JUGENDMUSIKSCHULE HOCHSCHWARZWALD E.V.EIN GUTER NAME, WENN'S UM 'S MUSIKMACHEN GEHT!Nähere Informationen und Anmeldung erhalten Sie bei:Jugendmusikschule Hochschwarzwald e.V.79822 Titisee-Neustadt, Franz-Schubert-Weg 4 Sekretariat: Tel. 07651/971748E-Mail: [email protected]/jms

Volkshochschule HochschwarzwaldÖrtliche Stelle SchluchseeMi, 25.09.19 Deutsch als Fremdsprache - Anfängerkurs A1.1 (Dr. JensMarkowsky), 17:15 Uhr, Schluchsee, Computerraum, Grundschule

Fr, 27.09.19 Von der Heilkraft der Bäume - Baden in ihrem Duft (GiselaSchreiber), 14:00 Uhr, Schluchsee - Treffpunkt wird noch bekanntgegebenWeitere Informationen und Anmeldungen bei unserer Örtl. LeiterinFrau Modispacher, Tel. 07656-1448.

Word & Excel für’s BüroEin Vormittagskurs startet ab 09.10.19 an der VHSDieser Kurs richtet sich an Personen, die ihre Office-Kenntnisse fürden Arbeitsalltag gezielt auffrischen und verbessern möchten. DerSchwerpunkt liegt im Umgang mit dem am häufigsten benutzten

Programmen Word und Excel. Vom Auffrischen der Grundlagen biszu den allgemeinen Regeln für den Schriftverkehr (Umsetzung derDIN 5008), die Gestaltung von Flyern und Geschäftspapieren, so -wie das erstellen komplexer Excel Tabellen, Rechnungen, Adress -listen, Personaleinsatzpläne usw. werden in diesem Kurs mit EDV-Dozent Andreas Reinhardt erörtert. Geschäftsorientierte Emails mitAnhängen, Internetrecherche sowie das unabdingbare Dateimana -ge ment runden das Projekt ab. So sind die Teilnehmer nach Kurs -ab schluss in der Lage, Korrespondenzen zu erledigen, Tabellenund Grafiken zu erstellen, mit Dokumentenvorlagen zu arbeitenund Ihre Daten praxisorientiert zu verwalten.

Wo: Titisee-Neustadt, Volkshochschule, VHS-ComputerraumWann: Mittwoch, 09.10.19, 09:00-12:00 Uhr

Ein Infoflyer kann bei der VHS-Geschäftsstelle, Tel: 07651-1363oder [email protected] angefordert werden.

Die VHS bietet vom Anfänger- bis hin zum Fortgeschrittenen -sprachkurs ein umfangreiches Angebot an Deutschkursen in denSprachniveaus A1 bis C1 an.Neue Integrationskurse am Vormittag und am Abend starten ab23.09.2019 an der VHS in Neustadt. Insbesondere für Ausbildungund Beruf sind Deutsch-Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2erforderlich. Hierfür bietet die VHS Abendkurse in Neustadt undBonndorf an. Ein Prüfungsvorbereitungskurs bereitet auf denDeutsch-Test für Zuwanderer am 09.11.2019 vor.

Für Berufstätige bietet die VHS außerdem ein umfangreichesKursangebot zum Erwerb von Deutschsprachkenntnissen für denArbeitsalltag für Anfänger und Fortgeschrittene an.

Eine Integrationskursberatung findet jeweils donnerstags ab 15 Uhrin der VHS-Geschäftsstelle in Neustadt statt.

Das gesamte Angebot finden Sie im Internet unter www.vhs-hoch-schwarzwald.de

Weitere Informationen und Anmeldungen bei der VHS-Geschäfts -stelle, Tel: 07651-1363, [email protected].

Stadt LöffingenFur unseren städtischen Kindergarten Maximus in Löffingen su -chen wir schnellstmöglich einen Erzieher oder pädagogischeFachkraft nach § 7 KiTaG (m/w/i) in Vollzeit, vorerst befristet.Eine Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt.Zur Verstärkung unserer teiloffenen Einrichtung wunschen wiruns eine pädagogische Fachkraft, die sich mit Freude und Enga -gement in unser Team einbringt und die Fähigkeit besitzt, auf dieKinder und deren Eltern mit ihren individuellen Bedurfnissen ein-zugehen.Eine abgeschlossene Ausbildung zum Erzieher (m/w/i) oder Fach -kraft (m/w/i) nach § 7 KiTaG wird vorausgesetzt.Wir bieten Ihnen eine erfullende und abwechslungsreiche Tätig -keit in einem motivierten Team, Gestaltungsspielraum fur Ihrepädagogischen Ideen sowie individuelle Fortbildungsmöglich -keiten.Das Entgelt mit Jahressonderzahlung und leistungsorientierterPrämie sowie die zusätzlichen Sozialleistungen, z.B. der betriebli-chen Altersvorsorge, richtet sich nach dem Tarifvertrag fur denöffentlichen Dienst (TVöD).Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 27.09.2019 andie Stadt Löffingen Rathausplatz 1 79843 Löffingen. Ihre Online-Bewerbung senden Sie bitte an [email protected] Fragen steht Ihnen Frau Drescher Tel: 07654/802-39 zurVerfugungBesuchen Sie uns auch auf unserer Homepage www.loeffingen.de

Was bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Sehminderung?Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH)Regionalgruppe Baden/Treffpunkt in Bad SäckingenEin stark eingeschränktes Sehvermögen schränkt die gesell-schaftliche Teilhabe in vielerlei Hinsicht ein und ist somit eine Ein -schränkung, welche im Schwerbehindertenausweis auch berück-sichtigt wird. Sie erwartet ein Referat durch unseren Dipl.-Sozial -arbeiter (FH) Harald Eigler, welcher Ihnen erläutert, dass bereitsbei einer Seheinschränkung ein Schwerbehinderten-ausweis zwarnicht lebensnotwendig, jedoch sehr hilfreich sein kann. Z. B. um

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Nachteilsausgleiche betreffend Rundfunk und Fernseh gebühr,Fahr ten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder Fahrten zu denÄrzten mit dem Taxi, steuerliche Entlastung etc. zu erhalten.Wenn Sie sich angesprochen fühlen, kommen Sie zu unseremOffenen Treff und zwar am am Samstag, den 28.09.2019 um 14Uhr im St. Marienhaus in Bad Säckingen.Die Einladung richtet sich an unsere Vereinsmitglieder und alleBür gerinnen und Bürger aus den Landkreisen Lörrach, Waldshut,Breisgau-Hochschwarzwald und natürlich an alle Mitglieder derABSH e.V.

Angebot des Hauses der Natur für Foto-Interessierte

Foto-Workshop im herbstlichen FeldberggebietFeldberg – Zum Fotografieren ist der Herbst die vielleicht span-nendste Jahreszeit, wenn die Luft klar ist und sich das Laub ver-färbt. Das gilt auch für das Feldberggebiet mit seiner Vielfalt anWäldern, Wiesen und Wasserfällen. Am 19. und 20. Oktober 2019bietet das Haus der Natur daher einen zweiteiligen Workshop, dersich der ganzen Fülle an Motiven für die Natur- und Landschafts -fotografie widmet.Von den Teilnehmenden mitzubringen sind neben warmer, was-serfester Kleidung und robustem Schuhwerk die eigene Digital -kamera (vom Smartphone bis zur Spiegelreflex) plus möglichstStativ und Taschenlampe – vor allem aber Spaß am Entdeckenund Ausprobieren. Weiteres Zubehör kann bei Bedarf kostenfreivom Exkursionsleiter ausgeliehen werden. Vorherige Anmeldungbeim Haus der Natur (Naturschutzzentrum, Tel. 07676 933630) istunbedingt erforderlich.Die Gebühr zur Teilnahme am ersten Workshop-Teil beträgt 90Euro. Sie schließt Pausengetränke und ein gedrucktes Skript ein.Der zweite Tag alleine kostet 130 Euro. Hier ist zusätzlich noch einwarmes Mittagessen inbegriffen. Beide Kursteile zusammenkosten 200 Euro.Angeleitet wird der Workshop von Sebastian Schröder-Esch, derseit Jahren als passionierter Natur- und Landschaftsfotograf undKursleiter im Südschwarzwald tätig ist (www.schroeder-esch.de).

Kath. Landfrauenbewegung FreiburgSpirituelles Wandern „… und neu beginnen, ganz neu“ vom5.-6.10.19 im Elsaß, Mont Sainte-Odile Wandern von Ottrott bisauf den Mont Sainte Odile mit Impulsen von Frauen aus der Bibel.Auszeit für Frauen und Kinder vom 28.10.-1.11.19 im Bil -dungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) „Raus in die Natur“– Die Natur als Kraftquelle entdecken! Mit kreativem Gestalten,Bewegung, Naturbegegnung und Körperwahrneh mung. MitKinderbetreuung.Auszeit für Frauen und Kinder vom 28.10.-1.11.19 im HausMarienfried, Oberkirch (Ortenau) „Ich mache es mir leicht“. Dieeigenen Bedürfnisse wahr nehmen dürfen, Leichtigkeit erleben.Mit Kinderbetreuung.Wohlfühl-Wochenende „Geschenkte Zeit – wie wir mit Freudeälter werden“ vom 8.-10.11.19 in St. Ulrich (bei Freiburg) ZurRuhe kommen, der Freude im Leben nachspüren, Beispiele spiri-tueller Frauen erleben.Kleine Auszeit „Sehnsucht nach weniger“ vom 22.-24.11.19im Kloster Hersberg, Immenstaad. Weniger Rummel, Planung,Anspannung. Tauchen Sie ein in eine besinnliche Zeit - zur Ein -stimmung auf Advent und Weihnachten.Seminar „Familienstellen – Ein Versöhnungsweg“ vom 22.-24.11.19 Bildungshaus St Bernhard, in Rastatt Verstrickungen undBindungen ans Licht bringen und Lösungen finden.Zu unseren Angeboten sind alle interessierten Frauen herzlich ein-geladen. Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 FreiburgTel. 0761 5144-243, E-Mail: [email protected]

Beratung im SozialrechtDie nächsten Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH inNeu stadt mit Andrea Biehler finden am Dienstag, den 15.Oktober von 10 bis 12 Uhr im Rathaus, Pfauenstraße 2-4 statt.Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebietealler gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Ren -ten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung). Ebenso werden Mit -

glieder sowohl im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädi -gungs recht als auch in der Grundsicherung für Arbeitssuchendeund im Alter vertreten. Eine vorherige Terminvereinbarung unterTel. 0 76 1 / 50 44 9-0 ist erforderlich.

Liebe UnterstützerInnen in der Flüchtlingsarbeit, liebe interessierte BürgerInnen,gerne möchten wir Sie an unsere Veranstaltungsreihe „Heimat inVielfalt“ erinnern.Nach einem inspirierenden Kochkurs zweier echter gambischerKöche im Mai 2019 möchten wir nächste Woche von einem jungenSyrer die Küche Syriens kennenlernen und mit Ihnen gemeinsamkochen und genießen. Der syrische Koch und wir freuen uns, Sie am nächsten Dienstagbegrüßen zu dürfen.Syrisch Kochen, 24.09.2019 um 18 UhrDRK Ortsverein Titisee-Neustadt, Gutachstraße 26 79822 Titisee-NeustadtAnmeldung: [email protected] 22.09.2019 (verbindlich)

Weiterbildungsmesse 2019 in FreiburgDie Messe findet am 26. September 2019, von 15- 19 Uhr, imBürgerhaus Zähringen, statt und wird organisiert vom NetzwerkFort bildung Freiburg/Breisgau- Hochschwarzwald und dem Regi -onalbüro für berufliche Fortbildung.Information und Beratung über die Weiterbildungsangebote in derRegion, stehen im Fokus der Veranstaltung.Eintritt frei. Keine Anmeldung nötig. Im Burgerhaus ZähringenKontakt:Luise Jenner, Tel.: 07621 9346-19,Mail: [email protected], www.fortbildung-bw.de

Fortbildung zum Assistent PersonalwesenDie Gewerbe Akademie bietet berufsbegleitend am Standort Frei -burg ab dem 14. Oktober eine Qualifizierung „Assistent/in Per -sonal wesen (HWK)“ an. In vier Modulen mit Inhalten wie Ent gelt -abrechnung, Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung, Alters -teilzeit, Abfindungen, Arbeitsrecht sowie Gesprächsführung imPersonalbereich werden die Teilnehmer der Fortbildung ge schult.Später unterstützen sie die Geschäftsleitung bei der Um setz ungder Personalkonzeption im Unternehmen.Die Kosten für den Fachkurs können unter bestimmten Voraus -setzungen mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ge -senkt werden. Weitere Auskünfte zum Lehrgang und möglichenZuschüssen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg unter Telefon0761 15250-63 oder unter www.gewerbeakademie.de

Freifahrt für Kinder im gesamten RVF-Gebietam Weltkindertag-SonntagAm 22.09.2019 können alle Kinder kostenlos Bus und Bahnim Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) nutzen.Jedes Jahr am 20. September wird der internationale Weltkinder -tag gefeiert. Am darauffolgenden Sonntag wird dieser Tag traditio-nell mit einem großen Weltkindertags-Fest im Freiburger Seeparkgefeiert. Aus diesem Anlass fahren Kinder bis einschließlich 14Jah ren am 22. September 2019 im gesamten RVF-Gebiet im Nah -verkehr kostenlos. Das RVF-Gebiet umfasst die Stadt Freiburgsowie die Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarz -wald. Wer zum Beispiel aus Breisach oder Löffingen, Herbolzheimoder Müllheim kommt, kann also kostenlos mit dem ÖPNV zu die-ser Veranstaltung oder anderen Zielen im RVF fahren.„Wir unterstützen gern den Weltkindertag und wollen möglichstallen Kindern die Möglichkeit geben, autofrei zu ihrer Veran -staltung im Seepark Freiburg zu kommen“, so Dorothee Koch,Geschäftsführerin des RVF.“ Wir bieten die Freifahrt im gesamtenRVF an, damit auch möglichst viele Kinder von außerhalb Frei -burgs teilnehmen können.“ erklärt Koch weiter.Der Weltkindertag findet unter dem Motto „Wir Kinder habenRechte!“ im Seepark Freiburg statt. Um 14 Uhr findet auf der See -parkbühne die offizielle Begrüßung und Eröffnung statt. ImAnschluss gibt es dort verschiedene Vorstellungen für Kinder. Aufdem Gelände wird ein offenes Mitmachprogramm von zahlreichen

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Freiburger Vereinen angeboten. Auch die Freiburger Verkehrs AG(VAG) ist mit einem Stand vertreten. Dort gibt es Luftballons für dieKinder und eine Spiele-Aktion. Das VAG-Maskottchen „BaBu“ istnatürlich auch mit von der Partie. Ende der Veranstaltung ist um18 Uhr.

„Musik im Kloster“ Zum nächsten Konzert in der Reihe „Musik im Kloster“ am Sams -tag, den 5. Oktober um 17.00 Uhr in der Kapuzinerkirche zuStühlingen laden die Schwestern und Brüder des Kapuziner -klosters Stühlingen recht herzlich ein. Das Konzert steht unterdem Thema „Von Bassano bis Bach- eine Reise durch das ba -rocke Europa“. Vier Musikerinnen und Musiker möchten mit demPublikum eine Reise durch die Musik der Barockzeit unterneh-men. Diese Reise führt über die Werke früher italienischer Kom po -nisten (Giovanni Bassano, Marco Uccellini und Girolamo Fresco -baldi) nach England und Deutschland, zum deutschen Spätbarock(Johann Sebastian Bach, Georg Philipp Telemann). Das Ensemble besteht aus Musikerinnen und Musikern der jün-geren Generation, die zu diesem Konzert aus Weimar /Thüringenanreisen werden.Der Eintritt zu diesem Konzert ist frei, um eine Spende zugunstender Innen - Renovation unserer Klosterkirche wird gebeten.

Ökumenisches Bildungswerk LenzkirchDie Bergpredigt - Konzept für ein gelungenes Leben und einegerechte Gesellschaft? - so lautet das Thema des Vortrags amMontag, dem 30. September 2019, um 20 Uhr im Kurhaus vonLenzkirch mit Prof. Dr. Matthias Hugoth von der katholischenHochschule in Freiburg.„Mit der Bergpredigt lässt sich keine Politik machen“ – dieseFeststellung, die man Bismarck zuschreibt, dürften viele für sichergänzen: Und sie taugt auch nicht, um souverän sein Leben indieser Welt zu führen. Denn: Die Bergpredigt enthält radikale For -derungen nach einer absoluten Gewaltfreiheit, einer Gerechtigkeitfür alle, nach Feindesliebe und das Hergeben des letzten Rocksfür Bedürftige. Das kann doch niemand von einem Christen ver-langen! Dieser Bildungsabend bietet im ersten Teil Aufklärung über dieBerg predigt selbst - an wen sie sich richtet, was mit ihren radika-len Forderungen wirklich gemeint ist, wie die Bergpredigt in dieGrundbotschaft des Neuen Testaments einzuordnen ist.Im zweiten Teil geht es darum, dass gemeinsam mit den Teilneh -merinnen und Teilnehmern des Abends überlegt wird, welcheOrien tie rung und Bestärkung die Bergpredigt für ein verantwortli-ches Leben in dieser Welt bietet. Und ob die Bergpredigt nichtdoch eine Basis für eine gerechtere Gesellschaftsordnung darstel-len kann. Das ökumenische Bildungswerk lädt vielmals zu diesemAbend ein.

Fortbildung zum Assistent PersonalwesenDie Gewerbe Akademie bietet berufsbegleitend am Standort Frei -burg ab dem 14. Oktober eine Qualifizierung „Assistent/in Per -sonal wesen (HWK)“ an. In vier Modulen mit Inhalten wie Ent gelt -abrechnung, Lohn- und Kirchensteuer, Sozialversicherung, Alters -teilzeit, Abfindungen, Arbeitsrecht sowie Gesprächsführung imPersonalbereich werden die Teilnehmer der Fortbildung ge schult.Später unterstützen sie die Geschäftsleitung bei der Um setz ungder Personalkonzeption im Unternehmen.Die Kosten für den Fachkurs können unter bestimmten Voraus -setzungen mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur ge -senkt werden. Weitere Auskünfte zum Lehrgang und möglichenZuschüssen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg unter Telefon0761 15250-63 oder unter www.gewerbeakademie.de

Tag der Schülersicherheit 2020 Ab sofort können sich Schulen mit ihrem Projekt für den Best-Practice-Wettbewerb anmelden / Anmeldeschluss ist der 13.12.19Sichere und gesunde Schülerinnen und Schüler – das ist unserZiel! Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) führt gemein-sam mit dem Kultusministerium und dem Innenministerium denSchulwettbewerb durch und setzt sich damit für eine gesundeLernumgebung und einen sicheren Schulweg ein. Jedes Jahr wer-

den Projekte von Schulen für Schulen ausgezeichnet, die Vor -bildcharakter haben und wegweisend sind. Die besten werden am„Tag der Schülersicherheit“ in Baden-Württemberg prämiert.Noch bis zum 13. Dezember können sich Schulen aus ganz Ba -den-Württemberg bewerben. Kreativität, Innovation und Nach -haltig keit sind keine Grenzen gesetzt: Eingereicht werden könnenbereits bestehende Projekte, aber auch Projekte, mit deren Um -setzung die Schule gerade begonnen hat - von klassischen The -men wie Verkehrssicherheit, Schulwege oder Sportunterricht bishin zu Ernährung, Mobbing, Sucht, psychische Gesundheit oderGewaltprävention kann alles eingereicht werden. Das Projekt soll-te möglichst die gesamte Schule und nicht nur einzelne Klassenumfassen. Deshalb erfolgt die Bewerbung durch die Schule.Die Gewinnerschulen erwartet ein Preisgeld in Höhe von jeweils2.000 € und werden zudem als Best-Practice-Institutionen ihrKonzept auch anderen Bildungsträgern und der Öffentlichkeit prä-sentieren. Besonders herausragenden Ideen werden darüber hin-aus von einem Filmteam dokumentiert und in einem kurzen Trailerfestgehalten. Infos zur Aktion „Tag der Schülersicherheit“ und zumjährlichen Wettbewerb finden Sie unter www.ukbw.de/tag-der-schuelersicherheit/

Unterwegs mit Naturpark-Gästeführerin Angelika EdlefsenTitisee erleben mit der Magd vom BierhusFeldberg/Titisee – Das Jahresprogramm 2019 der Gästeführer imNaturpark Südschwarzwald wird am 9. Oktober mit der Stadtfüh -rung durch Titisee mit Angelika Edlefsen alias die Magd vomBierhus fortgesetzt. Noch sind Plätze frei.Die Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald bieten auch in die-sem Jahr zu festen Terminen Entdeckungstouren in Deutschlandsgröß tem Naturpark an. Es geht um Burgfräulein, Waldbaden,Grenz steine, Speck und vieles mehr. Zwischen März und Nov -ember 2019 können Interessierte auf 14 Touren den NaturparkSüdschwarzwald aus ganz neuen Blickwinkeln entdecken.Die Kostümführung mit Naturpark-Gästeführerin Angelika Edlef -sen findet statt am Mittwoch, 9. Oktober 2019, von 14 bis 16 Uhr.Nehmen Sie an einer außergewöhnlichen Führung durch Titiseemit der „Magd vom Bierhus“ teil. Erfahren Sie interessante Ge -schichten, Mythen und Sagen und was Sie schon immer über Titi -see wissen wollten: Wie die Höllentalbahn im Hochschwarzwalddie Welt veränderte oder wie die Kuckucksuhr erfunden wurde undauf Reisen ging. Treffpunkt ist am Kurhaus in Titisee. Die Kostenbetragen 5 Euro/Person.Die Anmeldung zur Führung erfolgt bei der VHS Hochschwarz-wald unter Telefon 07651 1363.Der Naturpark Südschwarzwald feiert 2019 sein 20-jähriges Be -stehen und freut sich, dieses Jahresprogramm zusammen mit denGästeführern als „Botschafter“ der Region sowie der VHS Hoch -schwarz wald als Ausbildungsstelle herauszugeben.Das Jahresprogramm 2019, weitere Führungsangebote sowieInfor mationen zur Weiterbildung zum Gästeführer und zum „Vereinder Gästeführer im Naturpark Südschwarzwald“ finden sich unterwww.naturpark-gaestefuehrer.de. Das Jahresprogramm 2019kann auch in der Geschäftsstelle des Naturparks (Tel. 076769336-10, E-Mail [email protected]) gegenPorto angefordert werden.Dieses Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württembergs und der Lotterie Glücksspirale.

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Lenzkircher Oktoberfest - 2./3. OktoberMittwoch 2.10.2019

Handwerkerhock (Tischreservierungen möglich!)Um 16.30 Uhr Einlass in das Festhallenbierzelt

Um 18.00 Uhr heißt es „Ozapft isch“ Fassanstich mit Bürgermeister Andreas Graf. Blaskapelle Grünwald Holzschlag

20.00 Uhr Stimmung mit den Haslach Hallodris und der Schelly Band

Wahl Miss Lenzkirch Oktoberfest 201923.30 Uhr Dj Wiesenparty - Barbetrieb uvm. Eintritt Frei

Donnerstag, 3.10.2019 Eröffnung ab 10.45

Weißwurstfrühstück und Maßbier11.00 Uhr Frühschoppenkonzert mit der Stadtmusik Lenzkirch

Ab 11.30 Uhr Mittagstisch13.00 Uhr Aubachtaler Musikanten

Kaffee und Kuchen, Kinderprogramm, Hüpfburg. Eintritt FreiVeranstalter Hotel Schwörer mit freundlicher Unterstützung

der Lenzkircher Betriebe

Beate MustermannBeratungsstellenleiterinMusterstr. 2212345 Musterhausen

06321 490149

Diana Gatti Beratungsstellenleiterin Spiechergässle 9 79865 Grafenhausen Tel. 07748 9295543

Dolce &Dolce SALATO Dolce izzerante PoistR

&Dolce riaizze

SALATO Po

P

S Liebe Gaste und Freunde�Wir schließen unsere Pizzeria am 22. September 2019.Herzlichen Dank für Ihre Treue.

Vom Di, 24. bis So, 29. Sept. zwischen 10.00 und 18.00 Uhr verkaufen wir ämtliches Gastronomiezubehör.Für weitere Infos 0171/9778859

Familie Mariani-Brandenburg und TeamAm Kurpark 2 · 79853 Lenzkirch · Handy 0176/75399015

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Für unser Ferien- und Wellnesshotel der Extraklasse suchen wir ab sofort oder nach Vereinbarung eine/n

• Leiter Mitarbeiterrestaurant (m/w/d) VollzeitOrganisation der Essensausgabe sowie Unterstützung der Köche in der Hauptküche, Regel-Arbeitszeit von 10.00-19.00 Uhr inkl. Pause

• Mitarbeiter Schönheitsfarm (m/w/d) TeilzeitUnterstützung unserer Kosmetikerinnen, gerne auch hauptsächlich am Wochenende

• Mitarbeiter Wellnessrezeption (m/w/d) Voll- oder TeilzeitVerkauf sowie Erfassung im Computersystem der Wellnessbehandlungen, Handtuchausgabe undGästebetreuung.

Bei Interesse freuen wir uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer 07656/70718 oder senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung an [email protected]

Vier Jahreszeitenam SchluchseePersonalbüroAm Riesenbühl 479859 Schluchsee

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