Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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LANDKREIS ZWICKAU – AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN 3. JAHRGANG | MITTWOCH, DEN 20. OKTOBER 2010 TOURISMUSAMT WALDENBURG 10 /2010 3. SCHLOSSWEIHNACHT WALDENBURG Kinderspielzeug gesucht Die Organisatoren der 3. Schloss- weihnacht vom 27. bis 28. No- vember 2010 im SchlossWalden- burg bitten um Mithilfe. Viele kleine Besucher sind jedes Jahr Gäs- te zur Schlossweihnacht Walden- burg. Ein Spielzimmer soll in die- sem Jahr den Aufenthalt der Kin- der mit Brettspielen, Eisenbahn, Büchern, Puppen und Spielzeug al- ler Art versüßen.Wer ausgedien- tes, aber noch funktionstüchtiges Spielzeug abzugeben hat, kann dieses gern im SchlossWaldenburg, Peniger Straße 10 täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 10:00 bis 18:00 Uhr und amWo- chenende von 13:00 bis 17:00 Uhr abgeben oder einen Abholtermin vereinbaren. Die 3. Schlossweihnacht Walden- burg wird einige neue Veranstal- tungsbereiche aufweisen können. Nachdem im vergangenen Jahr dem Aufruf zur Abgabe nicht mehr benötigter Weihnachtsde- koration eine außerordentlich positive Resonanz entgegen ge- bracht wurde, suchen die Or- ganisatoren für die weihnachtli- che Ausgestaltung der zusätzli- chenVeranstaltungsflächenWeih- nachtsdekoration jeglicher Art. Für jede Spende, ob Spielzeug oder Dekoration, gibt es eine kleine Überraschung. Tourismusamt/Schloss Waldenburg, Peniger Straße 10 Telefon: 037608 21000 oder 0375 440227045 E-Mail: [email protected] 1. Landrat Dr. Christoph Scheurer be- grüßt die Gäste zur Festveranstaltung 2. Das Racingteam derWHZ auf der Bürgermeile 3. Besucher am Stand derWirtschafts- förderung des Landkreises Zwickau 4. Gäste der Festveranstaltung in der Sachsenlandhalle in Glauchau 5. Ministerpräsident StannislavTillich im Gespräch am Stand des Landkreises 6. Dr.Fritz Hähle,MdL a.D.,hielt die Festrede anlässlich 20 Jahre Deutsche Ein- heit in der Sachsenlandhalle in Glauchau 7. Besucher am Stand des Deutschen Landwirtschaftsmuseum Schloss Blan- kenhain 8. Wanderausstellung des Landkreises Zwickau zumThema “20 Jahre Deutsche Einheit -Wir haben uns entwickelt” 9. Schüler nahmen die Gäste der Fest- veranstaltung mit auf eine Zeitreise WIR HABEN UNS ENTWICKELT 20 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT 6 8 7 2 3 5 4 1 9

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Ausgabe vom 20.10.2010

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LANDKREIS ZWICKAU – AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN

3. JAHRGANG | MITTWOCH, DEN 20. OKTOBER 2010

TOURISMUSAMTWALDENBURG

10 /2010

3. SCHLOSSWEIHNACHTWALDENBURG

Kinderspielzeug gesuchtDie Organisatoren der 3. Schloss-weihnacht vom 27. bis 28. No-vember 2010 im Schloss Walden-burg bitten um Mithilfe. Vielekleine Besucher sind jedes Jahr Gäs- te zur Schlossweihnacht Walden-burg. Ein Spielzimmer soll in die-sem Jahr den Aufenthalt der Kin-der mit Brettspielen, Eisenbahn,Büchern, Puppen und Spielzeug al-ler Art versüßen. Wer ausgedien-tes, aber noch funktionstüchtigesSpielzeug abzugeben hat, kanndieses gern im Schloss Waldenburg,Peniger Straße 10 täglich von10:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von10:00 bis 18:00 Uhr und am Wo-chenende von 13:00 bis 17:00 Uhrabgeben oder einen Abholterminvereinbaren.Die 3. Schlossweihnacht Walden-burg wird einige neue Veranstal-tungsbereiche aufweisen können.Nachdem im vergangenen Jahrdem Aufruf zur Abgabe nichtmehr benötigter Weihnachtsde-koration eine außerordentlichpositive Resonanz entgegen ge-bracht wurde, suchen die Or-ganisatoren für die weihnachtli-che Ausgestaltung der zusätzli-chen Veranstaltungsflächen Weih-nachtsdekoration jeglicher Art.Für jede Spende, ob Spielzeugoder Dekoration, gibt es einekleine Überraschung.

Tourismusamt/Schloss Waldenburg, Peniger Straße 10Telefon: 037608 21000 oder

0375 440227045 E-Mail:[email protected]

1. Landrat Dr. Christoph Scheurer be-grüßt die Gäste zur Festveranstaltung2. Das Racingteam der WHZ auf der

Bürgermeile3. Besucher am Stand der Wirtschafts-

förderung des Landkreises Zwickau4. Gäste der Festveranstaltung in der

Sachsenlandhalle in Glauchau5. Ministerpräsident Stannislav Tillich

im Gespräch am Stand des Landkreises6. Dr. Fritz Hähle, MdL a. D., hielt die

Festrede anlässlich 20 Jahre Deutsche Ein-heit in der Sachsenlandhalle in Glauchau7. Besucher am Stand des Deutschen

Landwirtschaftsmuseum Schloss Blan-kenhain8. Wanderausstellung des Landkreises

Zwickau zum Thema “20 Jahre DeutscheEinheit - Wir haben uns entwickelt”9. Schüler nahmen die Gäste der Fest-

veranstaltung mit auf eine Zeitreise

WIR HABEN UNS ENTWICKELT20 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT

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Amtsblatt Landkreis Zwickau3. Jahrgang/10. Ausgabe

Herausgeber:Landkreis Zwickau, Landrat Dr. Christoph ScheurerRobert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau

Amtlicher und redaktioneller Teil: Verantwortlich: Ilona Schilk, PressesprecherinRobert-Müller-Straße 4-8 · 08056 ZwickauTelefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049

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Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird analle erreichbaren Haushalte des Landkreises Zwickau kosten-los verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen desLandratsamtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungenkostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihr enthaltenenBeiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 18. November 2010. Redaktionsschluss ist der 2. November 2010.

Es gelten die Mediadaten Nr. 1 vom 1. August 2008

IMPRESSUM

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

eingeleitet durch die friedliche Revolution imHerbst 1989 konnten wir in diesem Jahr das20. Jahr der Deutschen Einheit feiern. Der Mutder Bürger der einstigen DDR hat den Weg zurDemokratie und zu einem einigen Deutschlanderöffnet. Die Feierlichkeiten sowie die Akti-vitäten des Landratsamtes Zwickau anlässlichdieses denkwürdigen Tages waren mit dem Slo-gan „20 Jahre Deutsche Einheit - Wir haben unsentwickelt“ überschrieben.Diese Entwicklung unseres Landkreises in denunterschiedlichen Bereichen haben wir ver-sucht, rückblickend nachzuvollziehen undmittels einer Wanderausstellung optisch dar-zustellen. Insbesondere die Gegenüberstellungvon Fotodokumenten aus dem „real existie-renden Sozialismus“ und von heute demon-striert beeindruckend, welche enorme Ver-änderung auf dem Gebiet des heutigen Land-kreises Zwickau in den vergangenen zwei Jahr-zehnten vorgegangen ist. Symbolisch für diese Evolution steht fingiertdas Heranwachsen von „Julia und Max“, ge-boren 1990 - im Jahr der Einheit - welches dieThemen Friedliche Revolution, Gesundheit undSoziales, Bildung, Ausbildung, Wirtschaft undInfrastruktur und Lebenswerter Landkreismiteinander verbindet.Die Kreisräte des Landkreises Zwickau hattenam 22. September 2010 zum Kreistag als erste die Möglichkeit, die informativen Tafelnzu betrachten. Anschließend trat die Ausstel-lung eine Reise durch unsere Partnerlandkreisean, die bis März 2011 dauern wird. Zurzeit istsie in Darmstadt-Dieburg zu sehen, wo sie zurFestveranstaltung „20 Jahre Deutsche Einheit“erstmals offiziell von meiner Beigeordneten An-gelika Hölzel eröffnet und vorgestellt wurde.Im November wird die Wanderausstellung inLörrach ihr Domizil aufschlagen. Ludwigsburgund Kulmbach stehen anschließend auf demPlan. Im März 2010 wird sie ihre Reise im

Landratsamt Miesbach beenden. Aufgrunddes großen Interesses an diesem Zeitzeugnishatten wir uns entschlossen, die Themen in ge-kürzter Form auf Roll-Ups zu duplizieren. Sohatten auch die Gäste zu unserer Festveran-staltung am 2. Oktober 2010 in der Sachsen-landhalle in Glauchau und die Besucher der„Bürgermeile“ in Dresden die Möglichkeit, diegetroffenen Aussagen zu studieren.Natürlich wird die Ausstellung auch in unse-rem Landkreis zu sehen sein. Nähere Infor-mationen hierzu werden Ihnen rechtzeitigbekannt gegeben.Wie bereits oben angesprochen, war der 20. Ge-burtstag des gemeinsamen Deutschlands Anlassfür mich, Einwohner des Landkreises, die ge-gen die Diktatur des SED-Staates DDR auf dieStraße gingen, die an den Runden Tischen mit-arbeiteten, die sich zur ersten freien Volks-kammerwahl und zu den ersten freien Kom-munalwahlen der politischen Verantwortungstellten, stellvertretend für alle, die sich aktivbei der Gestaltung der Deutschen Einheit ein-gebracht haben, einzuladen, mit einer Medail-le zu ehren und mich für ihren Mut zu bedan-ken. Rund dreihundert Gäste waren meiner Ein-ladung gefolgt, darunter die einstigen undheutigen Landräte unserer Partnerlandkreise.Fritz Hähle, langjähriges Mitglied des SächsischenLandtages und Vorsitzender der SächsischenCDU, hielt die Festrede. In seinem Rückblickbezeichnete er den 3. Oktober 1990, den ver-fassungsgemäßen Beitritt zum Gebiet der Bun-desrepublik Deutschland, als einen der glück-lichsten Momente seines Lebens. Schüler desGymnasiums begingen mit den Anwesenden eineZeitreise, auf der sie die Ereignisse vor über 20 Jahren aus ihrer Sicht betrachteten. Die ge-samte Veranstaltung, auf der es zu einer Vielzahlvon Wiederbegegnungen kam, wurde von derVogtland-Philharmonie Greiz/Reichenbachmusikalisch umrahmt.

Letztendlich bekam der Landkreis Zwickau am3. Oktober 2010 die Möglichkeit, sich erstmalsnach der Kreisreform in seiner jetzigen Struk-tur auf der „Bürgermeile“ in der Landes-hauptstadt Sachsens zu präsentieren. 45 000 Be-sucher zählte dieses Volkfest anlässlich des20. Jahrestages. Ein Großteil davon schauteauch an unseren Ständen vorbei. Neben den Bil-dern und Eindrücken zur Entwicklung unse-res Landkreises konnten sie sich zum Wirt-schaftsstandort und zum Verkehrssicherheit-zentrum informieren. Die Vorstellung desRacing-Teams seitens der WestsächsischenHochschule ließ insbesondere die Herzen derRennsportfans höher schlagen. Der Verein Tou-rismusregion Zwickau warb mit unseren tou-ristischen Sehenswürdigkeiten für einen Besuchunseres Landkreises, zu denen auch das Land-wirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain zählt,welches ebenso vor Ort war. Das rege Inter-esse an unserer Ausstellung hat gezeigt, dass dieLandkreisvorstellung gelungen war. Das be-stätigte auch der Ministerpräsident Stanislav Til-lich bei seinem Besuch unserer Präsentation.Ja, wir haben uns entwickelt und dies ist auchsichtbar! Auf das Erreichte können alle Bürgerdes Landkreises stolz sein. Dafür an alle, die dazubeigetragen haben, herzlichen Dank. Lassen Siemich abschließend den Wunsch aussprechen, dassauch die weitere Entwicklung des Landkreiseszum Motor der Sächsischen Wirtschaft unter Ih-rer Mithilfe erfolgreich vorangeht.

Mit freundlichen GrüßenIhr LandratDr. Christoph Scheurer

20 Jahre Deutsche Einheit – Wir haben uns entwickeltLiebe Leserin, lieber Leser,

Allgemeine Öffnungszeiten:Montag 08:00 bis 16:00 UhrDienstag 08:00 bis 18:00 UhrMittwoch 08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag 08:00 bis 18:00 UhrFreitag 08:00 bis 12:00 UhrSonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr* im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für Oktober und November 2010:

23. Oktober 2010Zwickau, Werdauer Straße 6230. Oktober 2010Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 56. November 2010Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 213. November 2010Werdau, Königswalder Straße 1820. November 2010Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2aAnschrift und Kontakt:Landkreis ZwickauLandratsamt - BürgerservicePF 10 01 76, 08067 ZwickauTelefon: 0375 4402-21900Fax: 0375 4402-21911E-Mail: [email protected]

Bereich Landrat

Information zum Bürgerservice

Die 10. Sitzung des Sozial- und Gesund-heitsausschusses findet am Mittwoch, dem3. November 2010 um 17:00 Uhr im Saal desVerwaltungszentrums in 08412 Werdau, Kö-nigswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:1. Informationsvorlage SGA 042/10

Information zum Vollzug des § 69 SGB IX undLandesblindengeldgesetz (LBlindG)

2. Informationen

Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Zwickau, 5. Oktober 2010

Dr. C. ScheurerLandrat

Die 11. Sitzung des Beteiligungsausschus-ses findet am Donnerstag, dem 18. No-vember 2010 im Saal des Verwaltungszentrumsin 08412 Werdau, Königswalder Straße 18,

statt.Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr mit einemnichtöffentlichen Teil.Anschließend folgt um 17:15 Uhr der öffent-liche Teil:

Tagesordnung:4. Beschlussvorlage BTA 052.2/10

Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A fürdie E-Schule Mülsen, Sanierung und Er-satzneubau, Vergabepaket 3

5. Beschlussvorlage BTA 053.2/10Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A fürNeugestaltung Parkplatz und angrenzende Be-reiche am Stausee Oberwald

6. Informationen

Es folgt ein weiterer nichtöffentlicher Teil.

Zwickau, 5. Oktober 2010

Dr. C. ScheurerLandrat

Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe von Ausschusssitzungen des Landkreises Zwickau

Page 3: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 3

Information:Dem Kreistag wird die Information zur Haushaltsdurchführung 2010 des LandkreisesZwickau zur Kenntnis gegeben.

Beschlussnummer 216/10/KT:Der Kreistag nimmt die 1. Lesung der Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau für die Haus-haltsjahre 2011/2012 einschließlich des Doppelhaushaltes 2011/2012 zur Kenntnis und ver-weist ihn zur weiteren Diskussion in die Ausschüsse.

Beschlussnummer 217/10/KT:1. Der Kreistag wird mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur zukünftigen Standortgestaltung

der Kreisverwaltung beauftragt.2. Durch einen geeigneten Dienstleister sind die Stärken und Schwächen der gegenwärtigen Stand-

orte zu analysieren.3. Im Ergebnis ist ein Konzept mit verschiedenen Varianten zu Objekten und Personalverteilung

dem Kreistag zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Beschlussnummer 218/10/KT:1. Der Kreistag beschließt die 3. Fortschreibung des Maßnahmeplanes des Landkreises Zwickau.2. Die Ausgabeansätze werden innerhalb der Einzelmaßnahmen gem. § 18 KomHVO für gegenseitig

deckungsfähig erklärt.3. Mehreinnahmen im Rahmen der Durchführung der Einzelmaßnahmen stehen für Mehraus-

gaben der jeweiligen Einzelmaßnahme zur Verfügung (§ 17 KomHVO).4. Die nicht verbrauchten Mittel der jeweiligen Einzelmaßnahme werden entsprechend § 19 KomH-

VO für übertragbar erklärt.

Information:Der Kreistag nimmt den Bericht zur Umsetzung der Konjunkturpaket-II-Maßnahmen des Land-kreises Zwickau per 30. Juni 2010 zur Kenntnis.

Beschlussnummer 219/10/KT:Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2010 im Deckungs-kreis 4530, Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII in und außerhalb von Einrichtungen,in Höhe von insgesamt 1.649.100 EUR in folgenden Haushaltsstellen:

Haushaltsstelle Bezeichnung der Haushaltsstelle in Höhe von1.45300.76220 Beratung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung,

Ausübung Personenfürsorge, §§ 17, 18 8.500 EUR1.45300.76240 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen § 20 40.500 EUR1.45300.77010 Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder § 19 107.000 EUR 1.45500.76410 Soziale Gruppenarbeit § 29 43.500 EUR1.45500.76420 Erziehungsbeistand § 30 53.400 EUR1.45500.76450 Vollzeitpflege § 33 373.500 EUR1.45500.76460 Krankenhilfe § 40 170.000 EUR1.45500.76470 Andere Hilfen zur Erziehung § 2 179.600 EUR1.45500.77110 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 – Entgelt 1.019.000 EUR1.45500.77111 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 – Nebenkosten 65.100 EUR1.45600.77110 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

und Jugendliche § 35a – stationär 49.500 EUR1.45610.67200 Erstattung an andere Jugendhilfeträger – junge Volljährige 1.300 EUR1.45610.76420 Erziehungsbeistand § 30 – junge Volljährige 1.600 EUR1.45610.76450 Vollzeitpflege § 33 – junge Volljährige 40.000 EUR1.45610.76480 Nachbetreuung junger Volljähriger § 41 Abs. 3 5.000 EUR1.45610.77111 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 für junge 6.800 EUR

Volljährige -NebenkostenMehrausgaben insgesamt: 2.164.300 EUR

HaushaltsstelleBezeichnung der Haushaltsstelle in Höhe von1.45500.76430 SPFH § 31 38.600 EUR1.45500.76440 Erziehung in der Tagesgruppe § 32 123.000 EUR1.45600.76440 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche § 35a – teilstationär 64.500 EUR1.45610.77110 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 für

junge Volljährige – Entgelt 205.100 EUR1.45610.77112 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 für

junge Volljährige – Zusatzkosten 10.000 EUR1.45650.67200 Erstattung an andere Jugendhilfeträger 3.000 EUR1.45650.77110 Inobhutnahme § 42 71.000 EURMinderausgaben gesamt: 515.200 EUR

Die Deckung erfolgt durch Zuführung an den Verwaltungshaushalt (Entnahme aus der allge-meinen Rücklage) Haushaltsstelle 91100.28000 in Höhe von 1.649.100 EUR.

Beschlussnummer 220/10/KT:Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2010 im Deckungs-kreis 4110, Leistungen nach SGB XII – Hilfen in besonderen Lebenslagen, in Höhe von ins-gesamt 1.100.000 EUR, und zwar in den Haushaltsstellen

HaushaltsstelleBezeichnung der Haushaltsstelle in Höhe von1.41100.73280 Kosten für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft 240.000 EUR1.41200.73320 Heilpädagogische Leistungen für Kinder 385.000 EUR1.41200.73330 Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung 95.000 EUR1.41200.74320 Heilpädagogische Leistung für Kinder in Einrichtungen 130.000 EUR1.41200.74650 Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten

Wohnmöglichkeiten 250.000 EUR

Die Deckung erfolgt aus Minderausgaben in den Haushaltsstellen

HaushaltsstelleBezeichnung der Haushaltsstelle in Höhe von1.49200.83500 Sozialumlage KSV 900.000 EUR1.48200.69110 Leistungsbeteiligung nach § 22 Abs. 1 SGB II für

Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende 200.000 EUR

Beschlussnummer 221/10/KT:Der Kreistag beschließt, keinen Antrag nach § 6a Abs. 2 SGB II zu stellen.

Beschlussnummer 222/10/KT:Der Kreistag wählt für den Rettungszweckverband „Westsachsen“ folgenden weiteren Vertreterund dessen Stellvertreter:Vertreter: Herr Hendric Freund (CDU) Stellvertreter: Herr Jan Löffler (CDU).

Beschlussnummer 223/10/KT:Als Vertreter des Kreistages Zwickau für die Lenkungsgruppe zur Einführung der Doppik imLandkreis Zwickau werden Herr Georg Hamburger (CDU), Herr Dr. Jürgen Blume(DIE LINKE) und Herr Prof. Dr. Ungerer (SPD/Grüne/UL) gewählt.

Beschlussnummer 224/10/KT:Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Allgemeinen Rücklage mit Zweckbindung „Ge-schlossene Deponien/Nachsorge“ in die Sonderrücklage „Gebührenausgleich“ des ehemali-gen Landkreises Chemnitzer Land und die Zuführung der Sonderrücklage Gebührenausgleichals Kalkulationsüberschuss in die Kalkulation für das Tarifgebiet des ehemaligen LandkreisesChemnitzer Land und beauftragt den Landrat mit der Umsetzung der Vorlage zum 1. Januar2011 in Vorbereitung einer kostendeckenden Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickaufür den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.

Beschlussnummer 225/10/KT:1. Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Zwickau über die Vermeidung, Verwer-

tung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Zwickau (Abfallwirtschaftssatzung – AWS).2. - Die Verwaltung wird beauftragt, weiter an der Vereinheitlichung der Abfallentsorgung im

Landkreis Zwickau zu arbeiten. Dabei sollte es das Ziel sein, dass ab dem Jahr 2014 für alleEinwohner im Landkreis ein einheitliches Tarifgebiet mit gleichen Leistungen und Gebührenerreicht wird, das eine dauerhafte Gebührenstabilität gewährleistet.

- Die Auflösung der Sonderrücklagen soll bis zum Jahr 2013 unter Berücksichtigung der Pro-blematik „Halde 10“ in Zwickau erfolgen, um ab 2014 für die bis dahin geltenden drei Ta-rifgebiete die gleiche Ausgangslage zu schaffen.

- Eine sinnvolle Fusion von Entsorgungsgesellschaften ist zu prüfen. Im Jahr 2012 ist von derVerwaltung eine Konzeption zur Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zu erarbeitenund dem Kreistag bzw. den Ausschüssen zur Beratung vorzulegen.

Beschlussnummer 226/10/KT:Der Kreistag beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung desLandkreises Zwickau (Abfallgebührensatzung – AGS) auf der Grundlage der Abfallgebüh-renkalkulation.

Beschlussnummer 227/10/KT:1. Der Kreistag Zwickau beschließt die Termine der Sitzungen des Kreistages Zwickau für das

Jahr 2011 wie folgt:2. März 201122. Juni 20115. Oktober 20117. Dezember 2011.

2. Der Kreistag beschließt als Sitzungsort der Kreistagssitzungen die Sachsenlandhalle in 08371Glauchau, An der Sachsenlandhalle 3.

Beschlussnummer 228/10/KT:1. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Technologie Cen-

trum Chemnitz GmbH der Abberufung des Geschäftsführers, Herrn Prof. Dr. Tischendorf,mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zuzustimmen.

2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Technologie Cen-trum Chemnitz GmbH Herrn Dr. Jenz Otto zum Geschäftsführer der Technologie CentrumChemnitz GmbH ab dem 1. Januar 2011 zu bestellen.

Beschlussnummer 229/10/KT:1. Der Landrat wird mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Übernahme der Ge-

samtverantwortung für das Überbetriebliche Ausbildungszentrum für Straßenwärter beauftragt.

Büro Landrat

Bekanntmachung der Beschlüsse der 12. Kreistagssitzung vom 22. September 2010

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Page 4: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

2. Der Kreistag geht von einer dauerhaften Kostendeckung des Betriebes des ÜberbetrieblichenAusbildungszentrums für Straßenwärter aus und beauftragt den Landrat, den Kreistag Ende2011 zur finanziellen Entwicklung bis 2018, insbesondere zu den Ergebnissen der Verhand-lungen mit dem Internatsbetreiber und dem Freistaat Sachsen (Kostendeckungsbedingungen)zu informieren.

3. Der Kreistag stimmt der Übernahme des durch die Landkreise an das Ausbildungszentrum ab-geordneten Personals - einschließlich des Personals, welches sich zum Zeitpunkt der Über-nahme der Gesamtverantwortung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet - perPersonalüberleitungsvertrag zu.

Beschlussnummer 230/10/KT:1. Der Kreistag beschließt die Übergabe der Schulträgerschaft für das Gymnasium „Am Sand-

berg“, Albert-Schweizer-Ring 77, 08112 Wilkau-Haßlau nebst Personal an die Stadt Wilkau-Haßlau zum 1. Januar 2011.

2. Der Kreistag beschließt den Verkauf der Immobilie Flurstücksnummer 480/17 der Gemar-kung Niederhaßlau einschließlich aller Bestandteile des Zubehörs und des Inventars an die StadtWilkau-Haßlau zu folgenden Konditionen:Kaufpreis in Höhe von 2.872.733,88 EURZinsen in Höhe von 127.266,12 EURDie Zahlung erfolgt auf vier Jahre in monatlichen Raten am Monatsende in Höhe von 62.500 EUR.Alle mit dem Erwerb der Immobilie im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Kosten wieNotarkosten, Grunderwerbssteuer etc. trägt die Stadt Wilkau-Haßlau.Der Übergang an die Stadt Wilkau-Haßlau erfolgt zum 1. Januar 2011.

3. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, einen Vertrag zwischen dem Landkreis Zwickau und derStadt Wilkau-Haßlau zur Übergabe abzuschließen.

Beschlussnummer 231/10/KT:Der Kreistag beschließt die Stellungnahme zu den durch die Landesdirektion Chemnitz an-gekündigten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen im Zusammenhangmit der Neubaumaßnahme „S 293 Verlegung B 173 bis A 72, AS Zwickau-West“.

Beschlussnummer 232/10/KT:Der Kreistag beschließt die Stellungnahme, einschließlich der Änderung der Stellungnahmein Pkt. 2., des Landkreises Zwickau zur Abstufung der Staatsstraße S 286 alt (Mülsengrund).

Beschlussnummer 233/10/KT:1. Der Kreistag beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgabe Fi-

nanzierung des Ausbildungsverkehrs auf den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen(ZVMS) in der Fassung vom 27. April 2010.

2. Dem Vertreter des Landkreises in der Verbandsversammlung des ZVMS wird die Weisung er-teilt, dem Beschluss zur Änderung der Verbandssatzung, welche die Übertragung der unterZiffer 1 genannten Aufgabe auf den Zweckverband beinhaltet, zuzustimmen.

3. Der Landrat wird beauftragt, den unter Ziffer 1 genannten Vertrag abzuschließen.Dabei können Änderungen mit redaktionellem Charakter vorgenommen werden, ohne dasses eines erneuten Beschlusses des Kreistages bedarf.

Für Frau Sylvia Kramer, zuletzt wohnhaft inMarkt 5, 09212 Limbach-Oberfrohna, liegt imLandratsamt Zwickau, Kraftfahrzeugzulas-sungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glau-chau, folgendes Schriftstück:

Bescheid zur Außerbetriebsetzung ge-mäß § 25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsver-ordnung (FZV) vom 24. August 2010Aktenzeichen: 1420 113.555 Z-F5599

zur Abholung bereit.

Für Herrn Sebastian Tscherwjakow, zuletztwohnhaft in Albert-Einstein-Straße 33, 09212Limbach-Oberfrohna, liegt im LandratsamtZwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde,Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, folgendesSchriftstück:

Bescheid zur Außerbetriebsetzung ge-mäß § 25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsver-ordnung (FZV) vom 25. August 2010Aktenzeichen: 1420.113.555 Z-B4492

zur Abholung bereit.

Für Herrn Dirk Weisbrod, zuletzt wohnhaftAm Wetterkreuz 3, 08451 Crimmitschau,liegt im Verwaltungszentrum des LandratsamtesZwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde,Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zim-mer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid zur Außerbetriebsetzung ge-mäß § 25 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsver-ordnung (FZV) vom 7. September 2010 Aktenzeichen: 1420 113.555 Z-B6259

zur Abholung bereit.

Diese Schriftstücke können in den vorge-nannten Dienststellen während der Öff-nungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbe-hörde des Landratsamtes Zwickau (montags08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, don-nerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr)in Empfang genommen werden.

Ab dem 21. Oktober 2010 hängt für die Dau-er von zwei Wochen eine diesbezüglicheNachricht gemäß § 15 Abs. 1 und 2 SächsischesVerwaltungszustellungsgesetz an der jeweili-gen Bekanntmachungstafel im Eingangsbe-reich der nachfolgend aufgeführten Dienst-gebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

• in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 (Haus 2)

• in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18

• in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7, Erdgeschoss

• in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

• in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7).

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgehendnäher bezeichneten Schriftstücke an dem Tagals zugestellt gelten, an dem seit dem Tag desAushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Zwickau, 30. September 2010

HeiseAmtsleiter Straßenverkehrsamt

Straßenverkehrsamt

Öffentliche Zustellungengemäß § 15 Abs. 1 und 2 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz

Für Herrn Robert Bleichl, zuletzt wohnhaftin Hoffnung 46, 09371 Glauchau, liegen im Ver-waltungszentrum des Landratsamtes Zwickau,Jugendamt, SG SSD, Werdauer Straße 62,08056 Zwickau, Zimmer 318, folgendeSchriftstücke:

Mitteilung gemäß § 7 UVG vom 8. Sep-tember 2010Aktenzeichen: 1333/Gr/6926.10/070907/HeA und1333/Gr/6926.10/090105/HeLzur Abholung bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge-nannten Dienststelle während der Öff-nungszeiten des Jugendamtes, SG SSDdes Landratsamtes Zwickau (dienstags09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00Uhr, donnerstags 09:00 bis 12:00 Uhrund 13:00 bis 15:00 Uhr) in Empfang ge-nommen werden.

Ab dem 21. Oktober 2010 hängt für die Dau-er von zwei Wochen eine diesbezüglicheNachricht gemäß § 15 Abs. 1 und 2 SächsischesVerwaltungszustellungsgesetz an der jeweili-

gen Bekanntmachungstafel bzw. in den Schau-kästen im Eingangsbereich der nachfolgend auf-geführten Dienstgebäude des LandratsamtesZwickau aus:

• in 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 1 (Haus 2)

• in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 • in 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7• in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße

4 - 8 (Gebäude C)• in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62

(Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgehendnäher bezeichneten Schriftstücke an dem Tagals zugestellt gelten, an dem seit dem Tag desAushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Zwickau, 7. Oktober 2010

Prof. Dr. DrechslerDezernentDezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport

Dezernat Jugend, Schule, Kultur und Sport

Öffentliche Zustellunggem. § 15 Abs. 1 und 2 Sächsisches Verwaltungszustellungsgesetz

Page 5: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 5

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Städte: Hartenstein, StollbergLandkreis: Zwickau, Erzgebirgskreis

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Be-trieb Freiberger Mulde/Zschopau plant im Rahmen derHochwasserschutzkonzeption für das Flussgebiet der Würschnitzdie Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Neu-würschnitz am Beuthenbach.

Die Landesdirektion Chemnitz, als zuständige Enteignungs-behörde, hat beim Landratsamt Zwickau den Antrag auf Durch-führung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzungder Baumaßnahme Hochwasserrückhaltebecken Neu würschnitzgestellt. Aufgrund der Lage der Baumaßnahme, die sich über zwei Land-kreise erstreckt, hat das Sächsische Staatsministerium für Um-welt und Landwirtschaft das Landratsamt Zwickau mit derDurchführung der Unternehmensflurbereinigung beauftragt.

Das Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung undFlurneuordnung, hält am Dienstag, dem 23. November 2010um 19:00 Uhr im Gasthof „Grüne Tanne“ in Stollberg, Orts-

teil Raum, eine Aufklärungsversammlung über die Erweite-rung des bereits bestehenden FlurbereinigungsverfahrensThierfeld ab.

Die vorgesehene Gebietserweiterung erstreckt sich auf eineFläche von ca. 303 Hektar zwischen Beuthenbach, Autobahn,ehemaliger Bahntrasse und der landwirtschaftlichen Produk-tionsanlage der Agrargenossenschaft Stollberg eG in Beutha.In der beiliegenden Übersichtskarte sind das bisherige und daszukünftige Verfahrensgebiet dargestellt.

Alle Grundstückseigentümer des betreffenden Gebietes wer-den hiermit zur Aufklärungsversammlung eingeladen. In derVersammlung werden die Grundstückseigentümer über Sinnund Zweck des Flurbereinigungsverfahrens sowie die vor-aussichtlich anfallenden Kosten aufgeklärt. Gleichzeitig wirddas Projekt der Landestalsperrenverwaltung vorgestellt.

Glauchau, 30. September 2010

StarkAmtsleiterin

Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneugründung Flurbereinigungsverfahren Thierfeld

Bekanntmachung und Ladung zur Aufklärungsversammlung

Das Landratsamt Zwickau hat die Änderung von Daten des Lie-genschaftskatasters nachfolgend aufgeführter Flurstücke zu-rückgenommen.

Flurbereinigungsverfahren Thierfeld

Im Zeitraum von Juni 2001 bis November 2006 wurdedurch das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung Ober-lungwitz die mit öffentlich bekannt gemachtem Flurbereini-gungsbeschluss vom 31. Januar 2001 festgelegte Verfahrens-grenze des Flurbereinigungsgebietes vermessen und mit Da-tum vom 7. November 2006 offengelegt. Die Befugnis dieserBehörde, Katastervermessungen und Abmarkungen an der Ver-fahrensgrenze eines Flurbereinigungsverfahrens durchzufüh-ren, endete mit dem Ablauf des 31. Dezember 2006. Mit Säch-sischem Verwaltungsneuordnungsgesetz vom 29. Januar 2008sind die Aufgaben und Befugnisse der Staatlichen Ämter fürLändliche Entwicklung sowie der Vermessungsämter auf dieLandkreise übergegangen.

Die Feststellung von Flurstücksgrenzen sowie die Abmarkungim Jahre 2006 erfolgten unter Nichtbeachtung von Rechts-vorschriften des Vermessungs- und Wasserrechts. Insoweit wer-den die Feststellung der Flurstücksgrenzen und deren Ab-markung von Amts wegen aufgehoben.

Betroffen sind folgende, die Verfahrensgrenze berührenden Flur-stücke der

Gemarkung Thierfeld: 1/1, 47, 58b, 60/1, 198, 199, 200, 215, 220, 230, 232/1,232/2, 237/1, 237/2, 250/3, 260, 280, 290, 310, 366, 370,390, 393, 410, 414, 425, 453a, 454/2, 479/3, 479/4,480/2, 633, 716/2, 720/1, 720/2, 748/1, 773, 873

Gemarkung Oberzschocken: 158

Gemarkung Hartenstein: 703/1, 872

Gemarkung Neuwiese: 263/2, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279

Gemarkung Oberwürschnitz: 623, 633

Gemarkung Oberdorf: 418, 423, 491/1, 543, 546, 547

Gemarkung Beutha: 342, 343/1, 343/2, 343/3, 343/6, 344b, 344c, 351a, 355a,357, 372a, 374, 376

Allen Betroffenen wird die Rücknahme der Feststellung derFlurstücksgrenzen und der Abmarkung durch Offenlegung ge-mäß § 14 Abs. 6 SächsVermKatG bekannt gemacht.

Das Landratsamt Zwickau ist als untere Vermessungsbehördenach § 2 Abs. 3 SächsVermKatG für die Führung des Liegen-schaftskatasters zuständig. Die Rücknahme der Änderung derDaten des Liegenschaftskatasters beruht auf § 1 SächsVwVfGund § 48 VwVfG.

Die Unterlagen liegen ab dem 21. Oktober 2010 bis zum 21.November 2010 im Landratsamt Zwickau, Amt für Ländli-che Entwicklung und Flurneuordnung, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 1), 08371 Glauchau, Zimmer 310 am Dienstagund am Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhrsowie am Dienstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhrund am Donnerstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhrzur Einsichtnahme bereit. Die Änderung der Ergebnisse derGrenzfestlegungen und Abmarkungen gelten sieben Tagenach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben (§ 14Abs. 6 SächsVermKatG in Verbindung mit § 19 DVOSächs-VermG).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Rücknahme der Feststellung der Flurstücksgren-zen und der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist schriftlich oder zur Niederschrift beim LandratsamtZwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau oderjeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Zwickau ein-zulegen.

Zwickau, 24. September 2010

St. MatthesDezernent

Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung

Offenlegung der Rücknahme der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach§ 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)

Die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des AZV„Lungwitztal-Steegenwiesen“ für das Jahr 2011 wird hiermitöffentlich bekannt gemacht.Im Zeitraum vom 10. bis 19. November 2010 liegt der obengenannte Entwurf in der Geschäftsstelle des Abwasser-zweckverbandes „Lungwitztal-Steegenwiesen“ (WAD GmbH),An der Muldenaue 10, 08373 Remse, OT Weidensdorf, zu je-dermanns Einsicht öffentlich aus.Einwohner und Abgabenpflichtige des Verbandsgebietes kön-nen bis zum Ablauf des siebenten Werktages nach dem letztenTag der Auslegung Einwendungen erheben. Es wird darum ge-beten, sich bei der Einsichtnahme an die Sprechzeiten zu hal-ten.

Sprechzeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 UhrDienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 UhrMittwoch 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 UhrFreitag 09:00 - 12:00 Uhr

Remse, 17. September 2010

SchubertVerbandsvorsitzenderAZV „Lungwitztal-Steegenwiesen“

Abwasserzweckverband „Lungwitztal-Steegenwiesen“

Bekanntmachung zum Entwurf der Haus-haltssatzung des Abwasserzweckverban-des „Lungwitztal-Steegenwiesen“ für dasJahr 2011

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2011des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen liegt inder Zeit vom 21. bis 29. Oktober 2010 in der Geschäftsstelledes Verbandes in Stollberg, Schlachthofstraße 12, aus. Ein-wendungen gegen den Entwurf können bis zum 9. November2010 erhoben werden.

gez. Verbandsvorsitzender

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Öffentliche Bekanntmachung des Zweck-verbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Page 6: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

6

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Im Landratsamt Zwickau, Dezernat V – Bau, Kreisentwick-lung, Vermessung – ist innerhalb des Amtes für Ländliche Ent-wicklung und Flurneuordnung auf Grund von Mutterschutzund anschließender Elternzeit demnächst die Stelle einer/ei-nes

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Bodenordnung im höheren vermessungstechnischen DienstKennziffer 24/2010/DV

befristet für voraussichtlich zwei Jahre in Teilzeitbeschäftigungzu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt26 Stunden.

Wesentliche Aufgabenschwerpunkte sind:

− Sicherstellung des fach- und zeitgerechten Ablaufs der Ver-fahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und demLandwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

− Wahrnehmung der verfahrensbezogenen Aufgaben und Be-fugnisse der Flurbereinigungsbehörde

− Planung, Koordinierung und Ausführung der Verfahren nachFlurbG, LwAnpG und BauGB

− stellvertretender Vorsitzender von Teilnehmergemeinschaf-ten (TG)

− Leitung der ordnungsgemäßen Ausführung der der TG zu-gewiesenen Aufgaben

− Mitwirkung im ILE-Prozess

Anforderungen:

− Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Ver-waltungsdienst

− wünschenswert sind Erfahrungen auf dem Gebiet der Flur-

neuordnung/Flurbereinigung− Fähigkeit zum selbstständigen und kooperativen Arbeiten, Ver-

handlungsgeschick, Einsatzfreude, Flexibilität und ein hohesMaß an Belastbarkeit sowie Kenntnisse in der Anwendung ein-schlägiger Informationstechnik

− Bereitschaft zur Tätigkeit außerhalb der Rahmenarbeitszeit− Pkw-Führerschein sowie vorliegende Bereitschaft zum Füh-

ren eines Dienst-Kfz sowie zur dienstlichen Nutzung des Pri-vat-Pkw

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 13 TVöD/VKA.

Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbun-gen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte wer-den bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Kopien derSchul- und Berufsabschlüsse, lückenlosen Arbeitszeugnissen undsonstigen Nachweisen sind unter Angabe der o. g. Kennzifferbis zum 5. November 2010 zu senden an das

Landratsamt ZwickauAmt für Personal und OrganisationKönigswalder Straße 1808412 Werdau.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewer-bungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werdenkönnen.

Für die Rücksendung eingereichter Unterlagen wird um Bei-fügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebe-ten.

Amt für Personal und Organisation

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Wildenfels ist zum 3. Januar 2011 zunächst be-fristet bis 31. Dezember 2012die Stelle einer/eines

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters in der allgemeinenVerwaltung Finanzverwaltung/Doppik

mit 40 Wochenstunden zu besetzen.

Der Aufgabenbereich umfasst u. a. folgende Schwer-punkte:

Unterstützung bei der weiteren Einführung des neuen kom-munalen Haushalts- und Rechnungswesens, insbesondere- selbstständige Inventarisierung des beweglichen Vermögens- Erfassung des unbeweglichen und sonstigen Vermögens- Bewertung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens

Wir behalten uns eine Änderung bzw. Anpassung der Aufga-ben vor.

Von der Bewerberin oder dem Bewerber werden er-wartet:

- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungs-fachangestellte/r oder ein vergleichbarer Abschlussoder

- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische bzw. be-triebswirtschaftliche Ausbildung

- grundlegende Kenntnisse im kommunalen Haushalt-, Kassen-und Rechnungswesen

- Erfahrungen im Bereich der kaufmännischen Buchführung,der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Anlagen-buchhaltung

- Kenntnisse im Verwaltungsrecht

- sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen und Be-reitschaft zur Einarbeitung in die Finanzbuchhaltungssoftware

- hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit- eigenverantwortliches Arbeiten, Exaktheit und Genauigkeit- Organisationstalent und Teamfähigkeit- Führerschein Klasse BEinschlägige Berufserfahrung ist wünschenswert.

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeitmit leistungsgerechter Bezahlung nach TVöD.

Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Be-werber/innen bevorzugt berücksichtigt.

Aussagefähige Bewerbung mit Lebenslauf, Ablichtungen vonZeugnissen und lückenlosen Tätigkeitsnachweisen sind bis 5.November 2010 zu senden an die

Stadtverwaltung WildenfelsBürgermeisterPoststraße 2608134 Wildenfels.

Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung inkl.Reisekosten werden von der Stadt Wildenfels nicht erstattet.

Tino KöglerBürgermeister

Stadtverwaltung Wildenfels

Stellenausschreibung

Der Gaststättenkomplex am Stausee Oberwald in 09337 Cal-lenberg wird ab 1. Januar 2011 neu verpachtet.

Der Stausee Oberwald ist ein ganzjährig bewirtschaftetes Ur-laubs- und Erholungsgebiet mit Badesee, Ferienhaussied-lung, Campingplatz, Sommerrodelbahn und verschiedenenSport- und Spieleinrichtungen. Jährlich wird das Gebiet vonca. 100 000 Gästen besucht, 35 000 Übernachtungen werdenrealisiert. Zum Gaststättenkomplex gehören Gastraum mit se-paratem Vereinszimmer, Imbissbereich, überdachte Terrasse,Küchen- und Lagerräume.

Bewerbungen sind bis zum 10. November 2010 zu richten an:

Tourismus und Sport GmbHHerrn Jürgen EhrigStausee Oberwald09337 Callenberg

Weitere Informationen unter Telefon 03723 41820 [email protected].

Tourismus und Sport GmbH

Ausschreibung Verpachtung Gaststättenkomplex

Die Gemeinde Hartmannsdorf (ca. 4 600 Einwohner), im west-lichen Teil des Landkreises Mittelsachsen, unweit von Chem-nitz gelegen, sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiterfür das Hauptamt/allgemeine Verwaltung und Kultur

mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Ar-beitszeit von 20 Stunden. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst be-fristet für ein Jahr. Nähere Informationen sind auf der Home-page www.gemeinde-hartmannsdorf.de unter der RubrikAktuelles zu finden. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sindbis zum 12. November 2010 zu richten an die

Gemeinde HartmannsdorfHerrn WeiserUntere Hauptstraße 11109232 Hartmannsdorf.

Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf

Stellenausschreibung

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ver-sehene Jahresabschluss der Sparkasse Chemnitz zum 31. De-zember 2009 wurde durch den Verwaltungsrat der Sparkas-se Chemnitz am 18. Mai 2010 festgestellt.

Die vollständige Fassung des Jahresabschlusses wurde am 3.September 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht und kann im Vorstandssekretariat der SparkasseChemnitz, Bahnhofstraße 51, 09111 Chemnitz, eingesehen wer-den.

Der Vorstand

Sparkasse Chemnitz

Die Sparkasse Chemnitz informiert

Sie haben das Amtsblatt nicht erhalten?

Bitte rufen Sie uns an: Frau Kluge 03722 - 779 18 22411

Page 7: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 7

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Auf Grund von1. § 2 und § 3 Abs. 1 und 2, § 3a und § 17 des Sächsischen Ab-

fallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in derFassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl.S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 186);

2. § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen(Sächsische Landkreisordnung – SächsLKrO) vom 19. Juli 1993(SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-setzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325);

3. §§ 14 ff. des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaftund Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Ab-fällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG)vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändertdurch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. IS. 2723, 2727)

hat der Kreistag des Landkreises Zwickau mit Beschluss vom22. September 2010 folgende Abfallwirtschaftssatzung be-schlossen:

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Abfallarten§ 4 Umfang der Abfallentsorgungspflicht§ 5 Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung§ 6 Abfallberatung§ 7 Ausschluss von der Abfallentsorgung des Landkreises§ 8 Anschluss des Grundstückes an die Abfallentsorgung§ 9 Überlassungspflicht § 10 Anfall der Abfälle und Eigentumsübergang§ 11 Mitteilungs-, Auskunfts- und Nachweispflichten§ 12 Duldungspflichten bei Grundstücken

Zweiter AbschnittDurchführung der Abfallentsorgung

§ 13 Sammlung und Getrennthaltung von Abfällen§ 14 Ausstattung mit Abfallbehältern§ 15 Benutzung der Abfallbehälter§ 16 Bereitstellung von Abfallbehältern§ 17 Restabfall§ 18 Bioabfall§ 19 Altpapier§ 20 Sperrmüll§ 21 Schadstoffe§ 22 Elektro(nik)-Altgeräte§ 23 Störungen der Abfallentsorgung§ 24 Modellversuche§ 25 Anordnungen im Einzelfall

Dritter AbschnittSchlussbestimmungen

§ 26 Gebühren§ 27 Bekanntmachungen§ 28 Ordnungswidrigkeiten§ 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften

§ 1 GeltungsbereichDiese Abfallwirtschaftssatzung gilt für das Gebiet des LandkreisesZwickau (nachfolgend Landkreis genannt).

§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Abfälle im Sinne dieser Satzung sind alle beweglichenSachen gemäß § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG, deren sich ihr Besitzerentledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Ver-wertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nichtverwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.(2) Erzeuger von Abfällen im Sinne dieser Satzung ist jedenatürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Ab-fälle angefallen sind, sowie jede Person, die Vorbehandlungen,Mischungen oder sonstige Behandlungen vorgenommen hat,die eine Veränderung der Natur oder der Zusammensetzungdieser Abfälle bewirken.(3) Besitzer von Abfällen im Sinne dieser Satzung ist jedenatürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sach-herrschaft über Abfälle hat.(4) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist jedes räumlichzusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienendeGrundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbststän-dige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um meh-rere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne desGrundstücksrechts handelt. (5) Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist je-der Eigentümer, der im Grundbuch als solcher eingetragen ist. (6) Dinglich Berechtigte und Verpflichtete im Sinne die-ser Satzung sind Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer,Nießbraucher, Verfügungsberechtigte nach dem Vermögensge-setz, Gebäudeeigentümer im Sinne von Art. 233 § 4 Abs. 1 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB),Verfügungsberechtigte im Sinne von Art. 233 § 4 Abs. 2 und ähn-lich zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigte.(7) Überlassungspflichtige im Sinne dieser Satzung sindVerpflichtete, die nach dem geltenden Kreislaufwirtschafts- undAbfallgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung Abfälle ausprivaten Haushaltungen (Hausmüll) und Abfälle zur Beseiti-gung aus anderen Herkunftsbereichen (hausmüllähnlicherGewerbeabfall) dem Landkreis als öffentlich-rechtlicher Ent-sorgungsträger zu überlassen und die Abfallentsorgung des Land-kreises zu benutzen haben.(8) Haushalt im Sinne dieser Satzung ist ein Überlas-sungspflichtiger, der einen abgeschlossenen Wohnraum alleinoder eine Gemeinschaft von Überlassungspflichtigen, die ei-nen abgeschlossenen Wohnraum gemeinsam benutzen.(9) Einwohnergleichwert im Sinne dieser Satzung ist derUmrechnungswert, welcher aus dem Vergleich von haus-müllähnlichen Gewerbeabfällen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 AWSmit dem erfahrungsgemäß anfallenden Hausmüll gemäß § 3Abs. 1 AWS ermittelt wird.

§ 3 Abfallarten(1) Hausmüll im Sinne dieser Satzung sind gemischte Sied-lungsabfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung, die nach Artund Menge in privaten Haushaltungen üblicherweise anfallen;dazu gehören insbesondere:1. Restabfälle im Sinne dieser Satzung sind gemischte Sied-

lungsabfälle, die trotz Ausschöpfung aller gesetzlich zulässi-gen Verwertungsverfahren nicht verwertet werden und derweiteren Entsorgung zugeführt werden.

2. Sperrmüll im Sinne dieser Satzung sind sperrige, gemisch-te Siedlungsabfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung

nicht in den nach dieser Satzung zugelassenen Abfallbehälternüberlassen werden können, wie insbesondere Möbel, Ma-tratzen, Teppiche und ähnliches.Kein Sperrmüll sind Abfälle, die - im Sinne dieser Satzung gesondert erfasst werden (z. B.

Schrott, Kühlgeräte); - nach ihrer Größe dem Restabfall zuzuordnen wären, aber

vom nach dieser Satzung Verpflichteten in größeren Be-hältnissen bereitgestellt werden (z. B. Säcke, Kartons);

- vorher mit dem Gebäude oder dem Grundstück fest ver-bunden waren (z. B. Türen, Fenster, Tore, Gartenzäune).

3. Bioabfälle im Sinne dieser Satzung sind im Haushalt ange-fallene organische, kompostierbare Abfälle, welche aufGrund ihrer Art, Menge und Beschaffenheit ohne geeignetemechanische Behandlung in den nach dieser Satzung zuge-lassenen Abfallbehältern überlassen werden können, wie Reste von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffee- und Teesatz, Ei-erschalen, verwelkte Blumen sowie kleinstückige Grünabfälle(z. B. Rasenschnitt, Laub und Reisig).Nicht zu Bioabfällen im Sinne dieser Satzung gehören:- gekochte Küchenabfälle und Speisereste;- Küchenabfälle und Speisereste tierischer Herkunft;- Kehricht, Staubsaugerbeutel und Asche;- behandeltes Holz und behandelte Holzspäne;- Fremdstoffe, wie Glas, Metalle, Kunststoffe und Textilien;- Windeln;- sonstige Abfälle zur Beseitigung.

4. Schadstoffe im Sinne dieser Satzung sind Abfälle, die in Klein-mengen anfallen und bei ihrer Entsorgung Nachteile für Personen,Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufenkönnen, insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-kämpfungsmittel, öl- und lösungsmittelhaltige Stoffe, Farben undLacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Chemikalienreste,Akkumulatoren, Säuren, Laugen, Salze und Arzneimittel.

5. Wertstoffe im Sinne dieser Satzung sind Siedlungsabfälle, dieim Rahmen der von den Betreibern Dualer Systeme instal-lierten Erfassungssysteme oder auf andere Weise der Verwertungüberlassen werden und nicht einer in diesem Absatz genanntenanderen Abfallart zuzuordnen sind.

6. Elektro(nik)-Altgeräte im Sinne dieser Satzung sinda) Haushaltgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen,

Herde etc.);b) Haushaltkleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.);c) Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

(Computer, Drucker, Kopiergeräte, Telefone etc.);d) Geräte der Unterhaltungselektronik (Radio, Fernseher, Vi-

deogeräte etc.);e) Beleuchtungskörper;f) elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme

ortsfester industrieller Großwerkzeuge);g) Spielzeug und Sportgeräte;h) medizinische Geräte;i) Kontroll- und Überwachungssysteme;j) automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldau-

tomat etc.),sofern sie zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Strö-me oder elektromagnetische Felder benötigen bzw. sofern mitihnen solche Ströme und Felder gemessen und übertragen wer-den. Im Übrigen gelten die Regelungen des Gesetzes über dasInverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträglicheEntsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- undElektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005(BGBl. I S. 762), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzesvom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2618), in der jeweiligenFassung.

7. Schrott im Sinne dieser Satzung ist ein metallisch sperriger

Mit Bescheid vom 8. Oktober 2010 hat die LandesdirektionChemnitz die Zustimmung zum durch die Satzung des Land-kreises Zwickau über die Vermeidung, Verwertung und Ent-sorgung von Abfällen im Landkreis Zwickau (Abfallwirt-

schaftssatzung – AWS) geregelten Ausschluss von Abfällen vonder Entsorgung gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderungder Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgli-chen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Ab-

fallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. IS. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom11. August 2009 (BGBl. I S. 2723, 2727), erteilt.

Landrat

AbfallwirtschaftssatzungVom 11. Oktober 2010

Satzung des Landkreises Zwickau über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Landkreis Zwickau(Abfallwirtschaftssatzung – AWS)Vom 11. Oktober 2010

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Altstoff, welcher in Haushaltungen nach Art und Menge üb-licherweise anfällt und nicht als Elektro(nik)-Altgeräte gemäßNr. 6 erfasst ist (z. B. Töpfe, Pfannen).

(2) Gewerbeabfälle im Sinne dieser Satzung sind Abfällezur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privatenHaushaltungen und werden unterschieden in1. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle im Sinne dieser Satzung sindAbfälle entsprechend Absatz 1, die in Gewerbe- und Indus -triebetrieben, Dienstleistungsbetrieben, Geschäften, kom-munalen, öffentlichen, medizinischen und sonstigen Ein-richtungen anfallen und nach Art, Menge und Beschaffenheitgemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können.

2. Produktionsspezifische GewerbeabfälleProduktionsspezifische Gewerbeabfälle sind Abfälle, die in Ge-werbe- und Industriebetrieben, Dienstleistungsbetrieben, Ge-schäften, kommunalen, öffentlichen, medizinischen undsonstigen Einrichtungen anfallen und nach Art, Menge undBeschaffenheit wie auch Schadstoffgehalt und Reaktionsver-halten nicht gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt wer-den können.

(3) Erdaushub im Sinne dieser Satzung sind mineralischeAbfälle aus Erdbaumaßnahmen ohne Beimengungen (natürlichanstehendes Mineral).(4) Abbruchmaterial und Bauschutt sind mineralischeAbfälle aus Baumaßnahmen ohne sperrmüllähnliche Gegen-stände, ohne erhebliche Anteile von Holz, Metallen, Kunst-stoffen, Papier, Glas und dergleichen sowie ohne schädlicheBeimengungen.(5) Straßenaufbruch im Sinne dieser Satzung ist aller Ab-fall, der ursprünglich für den Straßenaufbau eingesetzt wur-de, wie insbesondere bituminöse, mineralische und zement-gebundene Ausgangsprodukte, die bei Auflassung, Ausbau oderInstandsetzung der Verkehrswege anfallen.(6) Klärschlamm, Sandfang, Rechengut sind Abfälle, dieim Zusammenhang mit der Reinigung von Abwässern in Klär-anlagen anfallen.

§ 4 Umfang der Abfallentsorgungspflicht (1) Der Landkreis betreibt als öffentlich-rechtlicher Ent-sorgungsträger die Abfallentsorgung unter Beibehaltung derbisherigen öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtungen der StadtZwickau und der aufgelösten Landkreise Chemnitzer Land undZwickauer Land und ist öffentlich-rechtlich tätig. Die Abfallentsorgung des Landkreises umfasst 1. in seinem gesamten Gebiet Maßnahmen zur Vermeidung und

Verminderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Ge-werbeabfällen sowie das Einsammeln und die Beförderung vonHausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ein-schließlich deren Verwertung, wenn diese in gesetzlich zu-lässigen Verwertungsverfahren verwertet werden können;

2. die Lagerung und die Behandlung von Restabfall aus Haus-müll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, welcher im Ge-biet des bisherigen Landkreises Zwickauer Land und der StadtZwickau anfällt und ihm zu überlassen ist;

3. die Übergabe zur Lagerung oder Behandlung von Restabfallaus Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall an denZweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, welcher indem Gebiet des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land an-fällt und ihm zu überlassen ist.

(2) Der Landkreis beauftragt Dritte mit der Erfüllung sei-ner Pflichten zur Abfallentsorgung in dem von ihm bestimm-ten Umfang.

§ 5 Abfallvermeidung, -verminderung und-verwertung

(1) Ziele der Abfallwirtschaft des Landkreises sind:- das Entstehen von Abfällen zu vermeiden,- die Menge der Abfälle zu vermindern,- die Schädlichkeit der Abfälle zu vermindern,- nicht vermeidbare Abfälle so einzusammeln und zu trans-

portieren, dass sie stofflich verwertet oder zur Gewinnungvon Energie genutzt werden können,

- nicht verwertbare Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der All-gemeinheit nicht beeinträchtigt wird (ordnungsgemäße Entsorgung).

(2) Jedermann ist gehalten, - sich so zu verhalten, dass die Ziele der Abfallwirtschaft des

Landkreises erreicht werden,- die Ziele der Abfallwirtschaft bei Planungen, Baumaßnahmen

und im Beschaffungswesen zu verwirklichen.

(3) Abfälle sind nach Maßgabe dieser Satzung so zu überlassen,dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann (Ge-trennthaltung).

§ 6 Abfallberatung(1) Der Landkreis informiert und berät die nach dieser Sat-zung Überlassungspflichtigen über die Möglichkeiten der Ver-meidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Ab-fällen. Die Abfallberatung erfolgt insbesondere über ziel-gruppenorientierte Veranstaltungen, Informationsbroschü-ren und Öffentlichkeitsarbeit sowie branchenorientiert unterBeteiligung oder in Abstimmung mit den Kammern und denBerufsorganisationen.(2) Durch den Landrat sind Fachkräfte für die Abfallberatungin ausreichender Anzahl und mit entsprechender Qualifikati-on zu bestellen.

§ 7 Ausschluss von der Abfallentsorgungdes Landkreises

(1) Von der Abfallentsorgung des Landkreises sind im Ge-biet der Stadt Zwickau und des bisherigen LandkreisesZwickauer Land ausgeschlossen:1. alle Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen

als aus privaten Haushaltungen (alle Abfälle gemäß Nrn. 01bis 12 und 17 bis 19 Kapitel des Verzeichnisses der Anlage Ab-fallverzeichnis zur Verordnung über das Europäische Abfall-verzeichnis [Abfallverzeichnis-Verordnung] vom 10. De-zember 2001 [BGBl. I S. 3379], zuletzt geändert durch Ar-tikel 7 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 [BGBl. I S. 1619,1623]), soweit diese a) nach Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den in pri-

vaten Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt wer-den können (produktionsspezifische Gewerbeabfälle)oder

b) die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Ein-klang mit dem Abfallwirtschaftsplan des Freistaates Sach-sen durch einen anderen Entsorgungsträger oder Drittengewährleistet ist,

wie:- explosible Abfälle, Munition und Feuerwerkskörper (AVV-

Nr. 16 04);- Abfälle aus Krankenhäusern, Sanatorien, Pflegeheimen, sons -

tigen medizinischen Einrichtungen, Apotheken, Arztpra-xen und Tierarztpraxen mit Ausnahme der AVV-Nrn. 1801 04 und 18 02 03;

- Bau- und Abbruchabfälle (AVV-Nr. 17) einschließlich:Boden und Bodenaushub, Steine, Baggergut (AVV-Nr. 17 05);Bauschutt (AVV-Nrn. 17 01 01, 17 01 02, 17 01 03, 17 01 07);

- Klärschlämme (AVV-Nr. 19 08 05).2. Stoffe, die Gefahren für Sammelbehälter und Transportfahr-

zeuge hervorrufen oder schädlich auf sie einwirken könnenoder in sonstiger Weise den Ablauf des Entsorgungsvorgan-ges nachhaltig stören, wie- Eis und Schnee;- Flüssigkeiten jeglicher Art;- Schlämme jeglicher Art.

3. Abfälle aus der Tierhaltung, Stalldung und Abfälle, die Gefahrenoder erhebliche Belästigungen für das Betriebspersonal her-vorrufen können,

4. Schadstoffe gemäß Nr. 20 Kapitel des Verzeichnisses der An-lage Abfallverzeichnis zur Abfallverzeichnis-Verordnung, diein größeren als haushaltsüblichen Mengen anfallen,

5. Abfälle, soweit diese der Rücknahmepflicht aufgrund einernach § 24 KrW-/AbfG erlassenen Rechtsverordnung un-terliegen und entsprechende Rücknahmeeinrichtungen tat-sächlich zur Verfügung stehen oder der Landkreis nicht zurMitwirkung nach dieser jeweils geltenden Rechtsverordnungverpflichtet ist (z. B. Transport-, Um- und Verkaufsverpa ckun-gen, Altfahrzeuge).

(2) Vom Einsammeln und Befördern durch den Landkreissind im Gebiet des bisherigen Landkreises Chemnitzer Landdie in Absatz 1 genannten Abfälle und die ausgeschlossenen Ab-fälle gemäß der Benutzungsordnung für die Abfallentsor-gungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwest-sachsen (ZAS) – Benutzungsordnung vom 24. November 2009(Amtsblatt des Landkreises Zwickau, 2. Jahrgang Sonderver-öffentlichung Nr. 12a/2009 vom 26. Dezember 2009, S. 4)in der jeweils geltenden Fassung ausgeschlossen.(3) Erzeuger oder Besitzer der nach Absatz 1 und 2 ausge-schlossenen Abfälle sind verpflichtet, diese nach den gesetzlichen

Bestimmungen ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseiti-gen, wenn diese Abfälle nicht verwertet werden können. Von der Entsorgung gemäß Abs. 1 und 2 ausgeschlossene Ab-fälle dürfen dem Landkreis nicht zur Entsorgung nach dieserSatzung überlassen werden, insbesondere nicht mit überlas-sungspflichtigen Abfällen vermischt und gesammelt und in oderneben Abfallbehältern zum Einsammeln und Befördern be-reitgestellt werden.(4) Bei Zweifel darüber, ob und inwieweit ein Abfall vomLandkreis zu entsorgen ist, entscheidet der Landkreis oder des-sen Beauftragter. Dem Landkreis ist auf Verlangen nachzuweisen,dass es sich nicht um einen von der Entsorgung durch den Land-kreis ausgeschlossenen Abfall handelt.

§ 8 Anschluss des Grundstückes an die Abfallentsorgung

(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des LandkreisesZwickau liegenden Grundstückes (Grundstückseigentümer),auf dem Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbeabfall an-fällt, und der diesen nach dem geltenden Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetz an den Landkreis als öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger zu überlassen hat, ist nach Maßga-be dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, dass dieses Grund-stück an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung des Land-kreises angeschlossen wird (Anschlusspflichtige). Den Grund-stückseigentümern stehen dinglich Berechtigte und Ver-pflichtete gemäß § 2 Abs. 6 dieser Satzung gleich. Die Anschlusspflicht entsteht mit dem Anfall von überlassungs-pflichtigem Hausmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbeabfall.(2) Für Grundstücke, die als Garten nach dem Bundes-kleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zu-letzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September2006 (BGBl. I S. 2146, 2147) in der jeweils geltenden Fassung,genutzt werden, und bebaute Grundstücke, die zu Freizeit-,Erholungs- und ähnlichen Zwecken dienen, gilt Absatz 1 ent-sprechend, soweit in dieser Satzung nicht ausdrücklich etwasanderes bestimmt ist.(3) Der Landkreis kann auf schriftlichen Antrag des Grund-stückseigentümers Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn aufdem Grundstück nur ausnahmsweise oder dauerhaft kein über-lassungspflichtiger Abfall anfällt.

§ 9 Überlassungspflicht(1) Jeder Anschlusspflichtige und alle anderen Erzeuger oderBesitzer von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeab-fall, für die nach dem geltenden Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetz eine Überlassungspflicht gegenüber dem Land-kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger besteht(Überlassungspflichtige), sind verpflichtet, diesen dem Land-kreis zu überlassen und die Abfallentsorgung des Landkreisesnach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen (Überlassungspflicht).(2) Die Überlassungspflicht besteht für Hausmüll gemäߧ 3 Abs. 1 dieser Satzung und hausmüllähnlichen Gewerbeabfallgemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 dieser Satzung, welcher nach dem gel-tenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz dem Landkreisals öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und nach den Be-stimmungen dieser Satzung zu überlassen ist (überlassungs-pflichtiger Abfall). (3) Die Überlassungspflichtigen sind nicht berechtigt, im Rah-men ihrer Pflichten Anlagen zur Beseitigung ihrer Abfälle ohnegesetzlich bestimmte Genehmigung zu errichten und zu be-treiben. Das Recht der Überlassungspflichtigen, ihre Abfällezu verwerten, bleibt davon unberührt. Das gilt insbesonderefür die Eigenkompostierung von Garten- und Bioabfällen.

§ 10 Anfall der Abfälle und Eigentumsübergang

(1) Abfälle gelten als zum Einsammeln, zur Beförderung undÜberlassung angefallen, die in zulässiger Weise gemäß §§ 13 bis22 dieser Satzung bereitgestellt bzw. der Sammelstelle über-geben sind.(2) Abfälle gehen in das Eigentum des Landkreises über, so-bald sie sich im oder auf dem Entsorgungsfahrzeug befinden.Wird der Abfall durch den Überlassungspflichtigen beimSchadstoffmobil oder bei einer vom Landkreis eingerichtetenSammelstelle angeliefert, so geht der Abfall mit der Übernah-me in das Eigentum des Landkreises über.(3) Der Landkreis ist nicht verpflichtet, im Abfall nach ver-lorenen oder vermuteten wertvollen Gegenständen zu suchenoder suchen zu lassen. Im Abfall gefundene Wertgegenstän-de werden als Fundsachen behandelt.(4) Zum Einsammeln bereitgestellte Abfälle oder dem

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Landkreis in aufgestellten Sammelcontainern überlasseneAbfälle dürfen nicht durchsucht und nicht entfernt werden.

§ 11 Mitteilungs-, Auskunfts- und Nachweispflichten

(1) Die Anschlusspflichtigen haben unaufgefordert und un-verzüglich dem Landkreis schriftlich mitzuteilen, wennGrundstücke erstmals der Anschlusspflicht gemäß § 8 dieserSatzung unterliegen und wenn sich für die anschlusspflichti-gen Grundstücke Umstände, die für die Abfallentsorgung we-sentlich sind, ändern.(2) Die Überlassungspflichtigen und die Anschlusspflichti-gen haben dem Landkreis alle für die Durchführung der öf-fentlichen Abfallentsorgung benötigten Angaben auf Anforderungzu übermitteln und diese erforderlichenfalls nachzuweisen.

§ 12 Duldungspflichten bei GrundstückenDie Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denenüberlassungspflichtige Abfälle anfallen, sind verpflichtet, dasAufstellen der nach dieser Satzung zur Erfassung der Abfällezugelassenen Abfallbehälter sowie das Betreten des Grundstückszum Zwecke des Einsammelns und zur Überwachung der Ge-trennthaltung und Verwertung von Abfällen zu dulden. Satz 1gilt für die Beauftragten des Landkreises und für die beauftragtenDritten entsprechend, soweit dies zur Erfüllung der ihnen über-tragenen Aufgaben erforderlich ist.

Zweiter AbschnittDurchführung der Abfallentsorgung

§ 13 Sammlung und Getrennthaltung vonAbfällen

(1) Überlassungspflichtige von privaten Haushaltungen sindverpflichtet, ihren angefallenen Hausmüll gemäß § 3 Abs. 1 die-ser Satzung, soweit dieser nicht gemäß § 7 dieser Satzung vonder Abfallentsorgung ausgeschlossen ist und für diesen eineÜberlassungspflicht nach § 9 dieser Satzung besteht, in der vomLandkreis in dieser Satzung bestimmten Art und Weise getrenntzu sammeln, bereitzustellen und zu überlassen. Folgende über-lassungspflichtige Abfälle sind gemäß §§ 14 bis 22 dieser Sat-zung durch die Überlassungspflichtigen getrennt zu sammeln,bereitzustellen und zu überlassen und werden durch den Land-kreis getrennt entsorgt:

1. Restabfall, 2. Bioabfall,3. Altpapier, 4. Sperrmüll, 5. Schadstoffe, 6. Elektro(nik)-Altgeräte.

(2) Für alle anderen Überlassungspflichtigen, außer von pri-vaten Haushaltungen, gilt Absatz 1, soweit dem Landkreis alsöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach dem geltendenKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Entsorgungspflichtobliegt und in §§ 14 bis 22 dieser Satzung nicht etwas Abwei-chendes bestimmt ist. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle gemäߧ 3 Abs. 2 Nr. 2 dieser Satzung, die nach Satz 1 dem Landkreisnicht bereitzustellen und zu überlassen sind, hat der Erzeugeroder Besitzer dieser Abfälle in eigener Zuständigkeit getrenntzu sammeln und auf eigene Kosten unter Einhaltung der ab-fallrechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 14 Ausstattung mit Abfallbehältern(1) Die Abfallbehälter werden durch den Landkreis bereit-gestellt und gekennzeichnet, wenn das Sammeln, Bereitstel-len und Überlassen in Abfallbehältern für die jeweilige über-lassungspflichtige Abfallart nach dieser Satzung bestimmt ist.(2) Die Ausstattung der zugelassenen Abfallbehälter nach §§ 17 bis 19 dieser Satzung erfolgt durch den Landkreis grund-sätzlich grundstücks- und haushalts- bzw. gewerbebezogen un-ter Berücksichtigung der Grundsätze für eine bedarfsge-rechte Erfassung des überlassungspflichtigen Abfalls. Eine be-darfsgerechte Erfassung ist gewährleistet, wenn die Kapazitätdes jeweiligen Abfallbehälters für die Erfassung des regelmä-ßig anfallenden überlassungspflichtigen Abfalls ausreicht unddie jeweils geltenden Vorschriften für eine ordnungsgemäßeEntsorgung eingehalten werden. Grundlage für die bedarfs-gerechte Ausstattung mit zugelassenen Abfallbehältern bildenauch die Angaben gemäß § 11 dieser Satzung.(3) Der Landkreis entscheidet über die Ausstattung derGrundstücke mit zugelassenen Abfallbehältern nach Maßga-

be dieser Satzung und kann zur Gewährleistung einer be-darfsgerechten Erfassung notwendige Maßnahmen im Einzelfallanordnen.(4) In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausstattung mitzugelassenen Abfallbehältern vom Landkreis geändert werden,insbesondere kann1. ein zugelassener Abfallbehälter mit anderem Behältervolumen

gewährt werden, wenn ein geringerer oder größerer Anfallan überlassungspflichtigem Abfall - nicht nur vorübergehend- nachgewiesen wird.

2. eine gemeinsame Nutzung des Abfallbehälters zur Erfassungvon Hausmüll und von hausmüllähnlichem Gewerbeabfall ge-währt werden, wenn das betreffende oder die benachbartenGrundstücke sowohl zu Wohn- als auch zu gewerblichen undsonstigen Zwecken genutzt werden und aufgrund des geringanfallenden hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls die Nutzunggetrennter Abfallbehälter nicht zuzumuten ist.

3. eine gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern durch mehrereAnschlusspflichtige benachbarter Grundstücke gewährt wer-den, wenn alle betroffenen Anschlusspflichtigen ihr Einver-ständnis zur gemeinsamen Nutzung schriftlich erklärt haben.

4. eine haushalts- bzw. gewerbebezogene Ausstattung mit zu-gelassenen Abfallbehältern bei Grundstücken mit mehrerenprivaten Haushaltungen und/oder Gewerben gewährt wer-den, wenn bei diesen die erforderlichen Grundstücksvor-aussetzungen vorhanden sind und die haushalts- bzw. ge-werbebezogene Ausstattung den abfallwirtschaftlichen Zie-len dient oder sich die grundstücksbezogene Ausstattung nach-teilig auf das Sammeln, Bereitstellen und Überlassen der Ab-fälle auswirken kann.

Eine Änderung der Ausstattung nach Satz 1 ist durch den An-schlusspflichtigen schriftlich zu beantragen.

§ 15 Benutzung der Abfallbehälter(1) Die Überlassungspflichtigen haben die Abfallbehälterpfleglich und sachgemäß zu behandeln und in einem sauberenund gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Codierungen am Ab-fallbehälter für Restabfall und Bioabfall sind in einem Zustandzu halten, welcher eine ordnungsgemäße Erfassung gewähr-leistet. Die Überlassungspflichtigen sind verpflichtet, Be-schädigungen am Abfallbehälter oder an der Codierung oderderen Verlust dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen.(2) Die Abfallbehälter dürfen nur zur Sammlung der dafürbestimmten überlassungspflichtigen Abfälle verwendet wer-den. Eine zweckwidrige Verwendung von Abfallbehältern istuntersagt. Abfallbehälter sind stets geschlossen zu halten. DieAbfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich derDeckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen in die Abfallbehälternicht eingestampft oder eingeschlämmt werden. Abfälle, wieinsbesondere brennende, glühende oder heiße Abfälle oder sper-rige Abfälle, welche die Abfallbehälter, Entsorgungsfahrzeugeoder Abfallentsorgungsanlagen beschädigen oder ungewöhn-lich verschmutzen können, dürfen in die Abfallbehälter nichteingegeben werden. Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögenbis 1,1 m³ dürfen nicht mit massiven oder schweren Gegen-ständen, wie insbesondere Maschinenteile, Betonstücke, Stei-ne, gefüllt werden, die die Beschädigung der Entsorgungs-fahrzeuge verursachen können.(3) Abfälle dürfen nur nach ihrer Abfallart in den vom Land-kreis zugelassenen und bereitgestellten Abfallbehältern bzw.zugelassenen Abfallsäcken gesammelt, bereitgestellt undüberlassen werden. Abfälle dürfen nicht lose auf dem Grund-stück gelagert, neben die Abfallbehälter gelegt oder anderweitigverbracht werden.(4) Fällt vorübergehend so viel Restabfall an, dass die zur Ver-fügung gestellten Abfallbehälter nicht ausreichen, so sind ne-ben diesen Abfallbehältern vorübergehend die zugelassenen Rest-abfallsäcke des Landkreises Zwickau zu nutzen. In zugelasse-nen Restabfallsäcken dürfen keine spitzen, scharfkantigen Ab-fälle eingefüllt werden.(5) Der Anschlusspflichtige hat die Abfallbehälter auf den an-geschlossenen Grundstücken auf geeigneten Standplätzenaufzustellen. Diese Standplätze und Abfallbehälter müssen fürdie das Grundstück nutzenden Überlassungspflichtigen zu-gänglich sein. Standplätze für Abfallbehälter mit einer Nenn-größe über 360 l [§ 17 Abs. 1 Buchst. f) bis h) dieser Satzung]müssen darüber hinaus mit einem festen Untergrund ausge-stattet sein, einen verkehrssicheren Zugang haben, auf dem die-se leicht bewegt werden können und unter Einhaltung der Be-dingungen für die Bereitstellung entsprechend §§ 17 bis 19 die-ser Satzung von den Entsorgungsfahrzeugen erreichbar sein.

Der Anschlusspflichtige hat den Standplatz auf seinem ange-schlossenen Grundstück, gegebenenfalls innerhalb des Gebäudes,herzustellen und zu unterhalten.(6) Die vom Landkreis bereitgestellten Abfallbehälter gemäߧ 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) dieser Satzung dürfen vom an-geschlossenen Grundstück nicht entfernt werden.

§ 16 Bereitstellung von Abfallbehältern(1) Der Anschlusspflichtige hat die zur Entleerung vorgese-henen Abfallbehälter mit einer Nenngröße bis einschließlich 1,1m³ am Abfuhrtag bis 07:00 Uhr frei zugänglich, in kürzesterEntfernung zum Fahrbahnrand oder zum nächstmöglichen Hal-teplatz des Entsorgungsfahrzeuges so bereitzustellen, dasseine Entsorgung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust ge-währleistet ist. Der jeweilige Transportweg für die Entleerungdarf nicht über Stufen, Absätze und Treppen führen.Durch das Bereitstellen der Abfallbehälter darf niemand be-hindert oder gefährdet werden. Die Restabfallsäcke sindnach Satz 1 zugebunden zur Einsammlung bereitzustellen undgegen Verwehen oder Beschädigung zu sichern.(2) Für den Fall, dass das angeschlossene Grundstück nicht odernur unter unzumutbaren Bedingungen angefahren werden kann,sind die Abfallbehälter an der nächsten vom Entsorgungsfahrzeugerreichbaren Stelle entsprechend Absatz 1 bereitzustellen. DerLandkreis kann im Einzelfall den Stellplatz zur Bereitstellung derAbfallbehälter anordnen. Die Anordnung kann mit Nebenbe-stimmungen versehen werden, insbesondere mit Auflagen oderdem Vorbehalt eines Widerrufs verbunden werden. (3) Nach erfolgter Entleerung der Abfallbehälter sind die-se unverzüglich durch den Anschlusspflichtigen auf den Stand-platz zurückzubringen.

§ 17 Restabfall(1) Für das Sammeln, Bereitstellen und Überlassen von Rest-abfall sind folgende Abfallbehälter zugelassen:

a) 60-l-Abfallbehälter in grau;b) 80-l-Abfallbehälter in grau;c) 120-l-Abfallbehälter in grau;d) 240-l-Abfallbehälter in grau;e) 360-l-Abfallbehälter in grau;f) 2,5-m³-Abfallbehälter in grau, nur im Gebiet

der Stadt Zwickau;g) 5,0-m³-Abfallbehälter in grau, nur im Gebiet

der Stadt Zwickau;h) 1,1-m³-Abfallbehälter in grau;i) 70-l-Restabfallsäcke in grau mit der Aufschrift "Zugelas-

sener Abfallsack Landkreis Zwickau".(2) Der Landkreis kann im Einzelfall in Abweichung von Ab-satz 1 auf schriftlichen Antrag des Anschlusspflichtigen in des-sen Eigentum stehende Abfallbehälter zur Erfassung von Rest-abfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungenmit einem größeren Behältervolumen zulassen, wenn dies ei-ner ordnungsgemäßen und bedarfsgerechten Erfassung dientund dadurch dem Landkreis bei der Erfüllung seiner Abfall-entsorgungspflicht kein höherer Aufwand entsteht. Die Zulas-sung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, insbe-sondere mit Auflagen oder dem Vorbehalt eines Widerrufs ver-bunden werden.(3) Der Anschlusspflichtige hat auf dem angeschlossenenGrundstück mindestens einen Abfallbehälter gemäß Absatz 1Buchst. a) bis h) aufzustellen, wobei sich das Mindestabfallbe-hältervolumen unter Berücksichtigung der bedarfsgerechten Er-fassung nach der Regelabfallmenge und 1. bei Restabfall aus privaten Haushaltungen nach der Anzahl der

auf dem Grundstück meldeamtlich erfassten Personen, 2. bei Restabfall aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haus-

haltungen nach dem Einwohnergleichwert gemäß Anlage 1zu dieser Satzung

bestimmt.Bei der Bedarfsermittlung des Mindestabfallbehältervolu-mens für Restabfall nach Satz 1 geht der Landkreis grundsätzlichbei der Entsorgung von überlassungspflichtigem Restabfall voneiner Regelabfallmenge1. bei Hausmüll von 760 l je Überlassungspflichtigem und Jahr

und bei hausmüllähnlichem Gewerbeabfall von 760 l je Ein-wohnergleichwert gemäß Anlage 1 zu dieser Satzung und Jahrals Richtwert aus, wenn kein Bioabfall getrennt gesammeltoder ordnungsgemäß und schadlos verwertet wird;

2. bei Hausmüll von 520 l je Überlassungspflichtigem und Jahrund bei hausmüllähnlichem Gewerbeabfall von 520 l je Ein-wohnergleichwert gemäß Anlage 1 zu dieser Satzung und Jahr

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als Richtwert aus, wenn Restabfall und Bioabfall in den je-weiligen zugelassenen Abfallbehältern getrennt gesammelt unddem Landkreis bereitgestellt und überlassen werden oder eineschadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen ist.

(4) Der Landkreis kann im Einzelfall in Abweichung von Ab-satz 3 die Erfassung, Bereitstellung und Überlassung von Rest-abfall aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunfts-bereichen als privaten Haushaltungen in Restabfallsäcken ge-mäß Absatz 1 Buchst. i) anordnen, wenn – nicht nur vor-übergehend – ein satzungsgemäßes Bereitstellen, Überlassenund Einsammeln der zugelassenen Abfallbehälter gemäß Ab-satz 1 Buchst. a) bis h) auf Grund der örtlichen Verhältnissedes Grundstückes nicht zumutbar ist. Die Anordnung kann mitNebenbestimmungen versehen werden, insbesondere mitAuflagen oder dem Vorbehalt eines Widerrufs verbunden wer-den. Sie kann von Amts wegen oder auf schriftlichen Antragdes Anschlusspflichtigen ergehen.(5) Der Überlassungspflichtige kann die Häufigkeit der Be-reitstellung und Überlassung des Restabfalls in den zugelassenenAbfallbehältern an den Landkreis grundsätzlich frei wählen,soweit eine ordnungsgemäße Entsorgung des Restabfalls ge-währleistet bleibt. Die Bereitstellung und Überlassung des angefallenen über-lassungspflichtigen Restabfalls ist nach festgelegten Tourenplänenmindestens einmal innerhalb von 14 Tagen möglich. Der für das Einsammeln in den einzelnen Gebieten desLandkreises vorgesehene Werktag und Abfuhrrhythmus sowiederen Änderungen werden vom Landkreis gemäß § 27 dieserSatzung öffentlich bekannt gegeben. Fällt der vorgesehene Ab-holtag auf einen gesetzlichen Feiertag, so erfolgt das Einsam-meln am darauffolgenden Werktag, soweit nichts Abwei-chendes öffentlich bekannt gegeben wurde.(6) Beim Sammeln, Bereitstellen und Überlassen des Rest-abfalls hat der Überlassungspflichtige eine ordnungsgemäße Ent-sorgung zu gewährleisten.Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist insbesondere gegeben,wenn die Vorschriften zur Hygiene und zum Seuchenschutz beimSammeln, Bereitstellen und Überlassen des Restabfalls ein-gehalten werden.(7) Die Entsorgung des bereitgestellten und überlassenenRestabfalls wird über die Codierung an den Abfallbehältern ge-mäß Absatz 1 Buchst. a) bis h) erfasst und abgerechnet. Die-se Codierung darf vom Abfallbehälter nicht entfernt werden. Darüber hinaus können Abfallbehälter gemäß Absatz 1 Buchst.h) zur Erfassung des bereitgestellten und überlassenen Rest-abfalls verwogen werden.(8) Der Anschlusspflichtige kann Abfallbehälter gemäß Ab-satz 1 Buchst. d) und h) mit einer Einwurfvorrichtung, die denEinwurf einer volumenmäßig beschränkten Restabfallmengeermöglicht, umhausen, wenn er diese auf seine Verantwortungund Kosten ordnungsgemäß betreibt (private Müllschleuse).Auf Verlangen des Anschlusspflichtigen kann der Landkreis alszusätzliche Leistung die Abfallbehälter, die von der privaten Müll-schleuse umhaust sind, zum Zweck der Entleerung aus der Ein-wurfvorrichtung herausholen und danach wieder einsetzen.Die Errichtung und der Betrieb der privaten Müllschleuse nachSatz 1 bedarf der Genehmigung durch den Landkreis, welchevom Anschlusspflichtigen vor Errichtung schriftlich zu bean-tragen ist. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungenversehen werden, insbesondere mit Auflagen oder dem Vor-behalt eines Widerrufs verbunden werden.

§ 18 Bioabfall(1) Für das Sammeln, Bereitstellen und Überlassen von Bio-abfall sind folgende Abfallbehälter zugelassen:

a) 60-l-Abfallbehälter in braun;b) 80-l-Abfallbehälter in braun;c) 120-l-Abfallbehälter in braun;d) 240-l-Abfallbehälter in braun.

(2) Auf jedem angeschlossenen Grundstück ist mindestensein Abfallbehälter gemäß Absatz 1 Buchst. a) bis d) aufzustel-len, wenn der Anschlusspflichtige zu einer Verwertung des Bio-abfalls nicht in der Lage ist oder diese nicht beabsichtigt. (3) Der Überlassungspflichtige kann die Häufigkeit der Be-reitstellung und Überlassung des Bioabfalls in den zugelasse-nen Abfallbehältern an den Landkreis grundsätzlich frei wäh-len, soweit eine ordnungsgemäße Entsorgung des Bioabfallsgewährleistet bleibt. Die Bereitstellung und Überlassung des angefallenen über-lassungspflichtigen Bioabfalls ist nach festgelegten Tourenplä-nen mindestens einmal innerhalb von 14 Tagen möglich.Der für das Einsammeln in den einzelnen Gebieten des

Landkreises vorgesehene Werktag und Abfuhrrhythmus sowiederen Änderungen werden vom Landkreis gemäß § 27 dieserSatzung öffentlich bekannt gegeben. Fällt der vorgesehene Ab-holtag auf einen gesetzlichen Feiertag, so erfolgt das Einsam-meln am darauffolgenden Werktag, soweit nichts Abwei-chendes öffentlich bekannt gegeben wurde.(4) Beim Sammeln, Bereitstellen und Überlassen des Bio-abfalls hat der Überlassungspflichtige eine ordnungsgemäße Ent-sorgung zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist insbesondere gegeben,wenn die Vorschriften zur Hygiene und zum Seuchenschutz beimSammeln, Bereitstellen und Überlassen des Bioabfalls einge-halten werden.(5) Die Entsorgung des bereitgestellten und überlassenen Bio-abfalls wird über die Codierung an den Abfallbehältern gemäßAbsatz 1 erfasst und abgerechnet. Diese Codierung darf vomAbfallbehälter nicht entfernt werden.

§ 19 Altpapier(1) Die Erfassung von Altpapier erfolgt nach Absatz 2 bis 4gemeinsam mit den Verpackungen aus Pappe, Papier und Kar-tonagen, welche der Verordnung über die Vermeidung und Ver-wertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung –VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt ge-ändert durch die Verordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 531) in der jeweils gültigen Fassung unterliegen und durchdie Betreiber Dualer Systeme, die auf der Grundlage von Ab-stimmungsvereinbarungen mit dem Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Gebiet des Landkreises Zwickau tätig sind, entsorgt werden.(2) Für das Sammeln, Bereitstellen und Überlassen von Alt-papier sind folgende Abfallbehälter zugelassen:

a) 240-l-Abfallbehälter in blau;b) 1,1-m³-Abfallbehälter in blau.

(3) Der Anschlusspflichtige hat auf dem angeschlossenenGrundstück mindestens einen Abfallbehälter gemäß Absatz 2aufzustellen.(4) Der Überlassungspflichtige kann die Häufigkeit der Be-reitstellung und Überlassung des Altpapiers in den zugelassenenAbfallbehältern an den Landkreis unter Einhaltung der Vorschriftenfür eine ordnungsgemäße Entsorgung grundsätzlich frei wählen.Die Bereitstellung und Überlassung des angefallenen über-lassungspflichtigen Altpapiers ist nach festgelegten Tourenplänenmindestens einmal innerhalb von 14 Tagen möglich.Der für das Einsammeln in den einzelnen Gebieten desLandkreises vorgesehene Werktag und Abfuhrrhythmus sowiederen Änderungen werden vom Landkreis gemäß § 27 dieserSatzung öffentlich bekannt gegeben. Fällt der vorgesehene Ab-holtag auf einen gesetzlichen Feiertag, so erfolgt das Einsam-meln am darauffolgenden Werktag, soweit nichts Abwei-chendes öffentlich bekannt gegeben wurde.

§ 20 Sperrmüll(1) Sperrmüll gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung aus pri-vaten Haushaltungen wird pro Haushalt einmal jährlich aufschriftlichen Antrag mittels vorgedruckten Karten (Sperr-müllkarte) eingesammelt. In der Sperrmüllkarte hat derÜberlassungspflichtige eines Haushalts die Art und Menge desangefallenen Sperrmülls anzugeben. Der Überlassungspflich-tige hat Anspruch darauf, dass der bei ihm angefallene Sperr-müll innerhalb eines Monats nach Zugang der Sperrmüllkar-te beim Landkreis durch ein beauftragtes Entsorgungsunter-nehmen eingesammelt wird. Der Termin der Sperrmüllent-sorgung wird rechtzeitig, mindestens drei Werktage vorher,durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen mitgeteilt.(2) Sperrmüll gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr.2 dieser Satzung, der als überlassungspflichtiger hausmüll-ähnlicher Gewerbeabfall anfällt, wird entsprechend Absatz 1einmal jährlich pro Gewerbe- und Industriebetrieb, Dienst-leistungsbetrieb, Geschäft, kommunale, öffentliche, medizi-nische und sonstige Einrichtung entsorgt, wenn diese gegen-über dem Landkreis nach Maßgabe dieser Satzung zur Über-lassung verpflichtet sind.(3) Der Sperrmüll ist zum Entsorgungstermin so bereitzu-stellen, dass dieser ohne Aufwand eingesammelt werdenkann. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 16 Abs. 1und 2 dieser Satzung entsprechend.

§ 21 Schadstoffe(1) Schadstoffe gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 dieser Satzung ausprivaten Haushaltungen werden vom Landkreis in geringenMengen zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlun-

gen mit dem Schadstoffmobil und einmal monatlich auf einemzentralen Sammelplatz im Gebiet der Stadt Zwickau einge-sammelt.Geringe Mengen sind die in privaten Haushaltungen übli-cherweise anfallenden Kleinmengen an Schadstoffen, bei de-ren Ermittlung eine Menge von bis zu 10 kg pro Sammlungund Überlassungspflichtigem zu Grunde gelegt werden kann.(2) Für die Entsorgung von Schadstoffen gemäß § 3 Abs. 2Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 dieser Satzung, die als überlas-sungspflichtiger hausmüllähnlicher Gewerbeabfall anfallen, giltAbsatz 1. Geringe Mengen dieser Schadstoffe sind haushalt-übliche Kleinmengen bis zu 10 kg pro Sammlung und Ein-wohnergleichwert gemäß Anlage 1 zu dieser Satzung.(3) Die Schadstoffe nach Absatz 1 und 2 sind dem zustän-digen Personal am zentralen Sammelplatz oder Schadstoffmobilzu übergeben. Das Ablagern oder Verbringen von Schadstof-fen an der zentralen Sammelstelle und am Standort des Schad-stoffmobiles während oder außerhalb der Annahmezeiten istnicht gestattet.(4) Die jeweiligen Standorte und Termine der Schadstoff-sammlungen werden vom Landkreis gemäß § 27 dieser Sat-zung öffentlich bekannt gegeben.

§ 22 Elektro(nik)-Altgeräte(1) Elektro(nik)-Altgeräte, die als Hausmüll und überlas-sungspflichtiger hausmüllähnlicher Gewerbeabfall anfallen, wer-den auf schriftliche Anforderung des Überlassungspflichtigenvom Landkreis eingesammelt, soweit der Überlassungs-pflichtige diese nicht selbst bei einer vom Landkreis einge-richteten Sammelstelle anliefert oder dem Handel zurückgibt.(2) Die Elektro(nik)-Altgeräte werden vom Landkreis ge-trennt nach folgenden Gerätegruppen eingesammelt:Gruppe 1: Haushaltgroßgeräte, automatische AusgabegeräteGruppe 2: Kühl- und GefriergeräteGruppe 3: Informations- und Telekommunikationsgeräte,

Geräte der UnterhaltungselektronikGruppe 4: Gasentladungs- und EnergiesparlampenGruppe 5: Haushaltkleingeräte, Beleuchtungskörper, elek-

trische und elektronische Werkzeuge, Sport- undFreizeitgeräte, Spielzeuge, medizinische Geräte,Kontroll- und Überwachungsgeräte.

(3) Die jeweiligen Standorte und Öffnungszeiten der Sam-melstellen werden vom Landkreis gemäß § 27 dieser Satzungöffentlich bekannt gegeben.

§ 23 Störungen der Abfallentsorgung(1) Wird die Abfallentsorgung infolge höherer Gewalt, be-hördlicher Verfügungen, Betriebsstörungen, betriebsnot-wendiger Arbeiten, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigerbetrieblicher Gründe vorübergehend eingeschränkt, unter-brochen, verspätet oder nicht durchgeführt, so besteht keinAnspruch auf Gebührenminderung. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich der Inhalt von Ab-fallbehältern aus Gründen, die der Landkreis nicht zu vertretenhat, ganz oder teilweise nicht entleeren lässt (übermäßiges Ver-dichten, Einfrieren u. ä.).(3) Bei vorhersehbaren Einschränkungen/Behinderungenwird die Abfallentsorgung anderweitig geregelt und die sichdaraus ergebenden Änderungen gemäß § 27 dieser Satzungöffentlich bekannt gemacht.(4) Die unterbliebenen Leistungen nach Absatz 1 werden sobald als möglich nachgeholt.

§ 24 ModellversucheZur Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und Abfall-entsorgung und insbesondere zur Erprobung und Einführungvon neuen Methoden und Systemen zum Einsammeln und zurBeförderung von Abfällen kann der Landkreis Modellversuchedurchführen. Der Landkreis hat die dazu erforderlichen vor-zubereitenden Maßnahmen einzuleiten und die notwendigenVoraussetzungen zu schaffen.

§ 25 Anordnungen im EinzelfallDer Landkreis kann zur Durchführung dieser Satzung die-jenigen Maßnahmen für den Einzelfall anordnen, die ihm nachpflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Die An-ordnung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,insbesondere mit Auflagen oder dem Vorbehalt eines Wi-derrufs verbunden werden.

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Dritter AbschnittSchlussbestimmungen§ 26 GebührenDer Landkreis erhebt für die Benutzung der öffentlichen Ab-fallentsorgung Gebühren nach Maßgabe der jeweils gültigenAbfallgebührensatzung.

§ 27 BekanntmachungenBekanntmachungen nach Maßgabe dieser Satzung erfolgen aufder Grundlage der Satzung über die Form der öffentlichen Be-kanntmachungen des Landkreises Zwickau (Bekanntma-chungssatzung) vom 28. August 2008 (Amtsblatt des LandkreisesZwickau, 1. Jahrgang, Sonderveröffentlichung Nr. 09a/2008vom 7. September 2008, S. 5) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 28 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 1 SächsABG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 7 Abs. 3 dieser Satzung von der Entsorgung durch

den Landkreis gemäß § 7 Abs. 1 oder 2 dieser Satzung aus-geschlossene Abfälle dem Landkreis zur Entsorgung überlässtoder mit überlassungspflichtigen Abfällen vermischt;

2. entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung der Anschlusspflicht desGrundstückes nicht nachkommt;

3. entgegen § 10 Abs. 4 dieser Satzung die zur Einsammlung be-reitgestellten Abfälle oder dem Landkreis in aufgestellten Sam-melcontainern überlassene Abfälle durchsucht oder entfernt;

4. entgegen § 11 Abs. 1 dieser Satzung seiner Mitteilungspflichtnicht oder nicht vollständig nachkommt;

5. entgegen § 11 Abs. 2 dieser Satzung Auskünfte nicht oder nichtvollständig erteilt;

6. entgegen § 13 Abs. 1 dieser Satzung den in privaten Haus-haltungen überlassungspflichtigen Hausmüll nicht getrenntsammelt, bereitstellt oder überlässt;

7. entgegen § 15 Abs. 1 dieser Satzung es unterlässt, dem Land-kreis Beschädigungen am Abfallbehälter oder an der Codie-rung oder den Verlust von Abfallbehältern anzuzeigen;

8. entgegen § 15 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung Abfallbehälter zweck-widrig verwendet;

9. entgegen § 15 Abs. 2 Satz 4 bis 6 dieser Satzung Abfallbe-hälter nicht ordnungsgemäß befüllt;

10.entgegen § 15 Abs. 3 dieser Satzung Abfälle sammelt, bereitstelltoder überlässt;

11.entgegen § 15 Abs. 4 dieser Satzung in Restabfallsäcke spit-ze, scharfkantige Abfälle einfüllt;

12.entgegen § 15 Abs. 5 dieser Satzung die auf seinem Grund-stück aufgestellten Abfallbehälter den zur Nutzung des an-geschlossenen Grundstücks Überlassungspflichtigen nicht zu-gänglich macht;

13.entgegen § 15 Abs. 6 dieser Satzung die vom Landkreis bereitge-stellten Abfallbehälter vom angeschlossenen Grundstück entfernt;

14.entgegen § 16 Abs. 2 dieser Satzung einer vollziehbaren An-ordnung nicht nachkommt;

15.entgegen § 17 Abs. 7 und § 18 Abs. 5 dieser Satzung unbe-fugt die Codierung vom Abfallbehälter entfernt;

16.entgegen § 17 Abs. 8 dieser Satzung Abfallbehälter ohne schrift-liche Genehmigung des Landkreises mit einer Einwurfvor-richtung umhaust.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann entsprechend § 17 Abs.2 SächsABG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahn-det werden.

Lfd. Herkunftsbereich EinwohnergleichwertNr.1 öffentliche Verwaltungen; Museen; Geldinstitute; Freiberufler; 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)

Apotheken; Arztpraxen; Rechtsanwaltskanzleien; Notare; Verbände; selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter; Verkehrsbetriebe; Kirchenverwaltungen; ständige Einrichtungen von Vereinen, politischen Parteien und religiösen Glaubensgemeinschaften; Versicherungsbüros; Steuerberatungsbüros u. ä. Büros, Praxen usw.

2 Gaststätten; Restaurants; Cafés; Bistros; Imbissstände; Kantinen 1 je 1 Beschäftigter (Vollzeit)(jeweils ohne Übernachtungsmöglichkeit)

3 Hotels; Pensionen; Heime; Krankenhäuser; sonstige 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit) undBeherbergungsbetriebe (z. B. Ferienwohnungen, Gaststätten mit 1 je 5 BettenÜbernachtungsmöglichkeit usw.); Justizvollzugsanstalten

4 Schulen; Horte; Kindergärten; Kinderkrippen 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit) und 1 je 20 Schüler/Kinder

5 Industriebetriebe; Handwerksbetriebe 1 je 3 am Standort Beschäftigte (Vollzeit)

6 Freizeiteinrichtungen 1 je 1 Beschäftigter (Vollzeit)7 Lebensmitteleinzel- und -großhandel (auch Bäckereien, Fleischereien, 1 je 3 Beschäftigte (Vollzeit)

Obst- und Gemüseläden); Gärtnereien8 sonstige Verkaufsgewerbe 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)9 sonstige gewerbliche Unternehmen, soweit nicht unter 1 bis 8 angegeben 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)

§ 29 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

1. die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen (Abfallsatzung) vom 2. November 2005(Amtsblatt des Landkreises Chemnitzer Land, 12. Jahrgang,Nr. 12 vom 19. Dezember 2005, S. 2),

2. die Satzung über die Entsorgung von Abfällen im LandkreisZwickauer Land (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2006 (Amtsblatt desLandkreises Zwickauer Land, Jahrgang 14, Nr. 143 vom 21. Juni 2006, S. 4) und

3. die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseiti-gung von Abfällen in der Stadt Zwickau (Abfallwirtschafts-satzung – AbfWS) vom 6. April 2006 (Pulsschlag der StadtZwickau, 17. Jahrgang, Nr. 8 vom 12. April 2006, S. 3), ge-ändert durch die Satzung vom 29. Juni 2007 (Pulsschlag derStadt Zwickau, 18. Jahrgang, Nr. 14 vom 4. Juli 2007, S. 5).

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-kannt zu machen.

Zwickau, 11. Oktober 2010

Dr. C. ScheurerLandrat

Anlage 1 zur Satzung des Landkreises Zwickau über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Land-kreis Zwickau (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) vom 11. Oktober 2010

Teilzeitbeschäftigte werden mit ihrer anteiligen Arbeitszeit zusammengerechnet. Es erfolgt eine Aufrundung ab 0,5 Ein-wohnergleichwerten.

Zu vorstehender Satzung ergeht gemäß § 3 Abs. 5 der Säch-sischen Landkreisordnung (SächsLKrO) folgender Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Sat-zung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachungnicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 der

SächsLKrO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-genüber dem Landkreis Zwickau unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

Landrat

Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau(Abfallgebührensatzung - AGS)Vom 11. Oktober 2010

Auf Grund von

1. § 2 und § 3 Abs. 1 und 2, § 3a und § 17 des Sächsischen Ab-fallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) in derFassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1999 (SächsGVBl.S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 186),

2. § 3 Abs. 1 und § 12 der Landkreisordnung für den FreistaatSachsen (Sächsische Landkreisordnung - SächsLKrO) vom 19.Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325),

3. § 1, § 2, § 6 Abs. 2, §§ 9 bis 16 des Sächsischen Kommunal-

abgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142),

hat der Kreistag des Landkreises Zwickau mit Beschluss vom 22.September 2010 folgende Abfallgebührensatzung beschlossen:

Inhaltsübersicht

Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen

§ 1 Gebührenpflicht§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Mitwirkungs- und Auskunftspflichten§ 4 Gebühren

Zweiter AbschnittSockelgebühr§ 5 Erhebung der Sockelgebühr§ 6 Gebührenschuldner der Sockelgebühr§ 7 Gebührenmaßstab der Sockelgebühr§ 8 Entstehung der Gebührenschuld für die Sockelgebühr, Ver-

anlagungszeitraum

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§ 9 Vorauszahlungen§ 10 Fälligkeit der Sockelgebühr

Dritter AbschnittRestabfallgefäßgebühr § 11 Erhebung der Restabfallgefäßgebühr§ 12 Gebührenschuldner der Restabfallgefäßgebühr§ 13 Gebührenmaßstab der Restabfallgefäßgebühr§ 14 Entstehung der Gebührenschuld für die Restabfallgefäß-

gebühr§ 15 Fälligkeit der Restabfallgefäßgebühr

Vierter AbschnittBioabfallgefäßgebühr § 16 Erhebung der Bioabfallgefäßgebühr§ 17 Gebührenschuldner der Bioabfallgefäßgebühr§ 18 Gebührenmaßstab der Bioabfallgefäßgebühr§ 19 Entstehung der Gebührenschuld für die Bioabfallgefäß-

gebühr§ 20 Fälligkeit der Bioabfallgefäßgebühr

Fünfter AbschnittTransportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte§ 21 Erhebung der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte§ 22 Gebührenschuldner der Transportgebühr für Elektro(nik)-

Altgeräte§ 23 Gebührenmaßstab der Transportgebühr für Elektro(nik)-

Altgeräte§ 24 Entstehung der Gebührenschuld für die Transportgebühr

für Elektro(nik)-Altgeräte§ 25 Fälligkeit der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte

Sechster AbschnittZusatzgebühren Mehraufwand Müllschleuse und Ab-fallbehälterumstellung§ 26 Erhebung der Zusatzgebühren Mehraufwand Müll-

schleuse und Abfallbehälterumstellung§ 27 Gebührenschuldner der Zusatzgebühren Mehraufwand

Müllschleuse und Abfallbehälterumstellung§ 28 Gebührenmaßstab der Zusatzgebühren Mehraufwand

Müllschleuse und Abfallbehälterumstellung§ 29 Entstehung der Zusatzgebühren Mehraufwand Müll-

schleuse und Abfallbehälterumstellung§ 30 Fälligkeit der Zusatzgebühren Mehraufwand Müllschleuse

und Abfallbehälterumstellung

Siebenter AbschnittSchlussbestimmungen§ 31 Bekanntmachungen§ 32 Ordnungswidrigkeiten§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen

§ 1 GebührenpflichtDer Landkreis Zwickau (nachfolgend Landkreis genannt) be-treibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfall-entsorgung unter Beibehaltung der bisherigen öffentlichen Ab-fallentsorgungseinrichtungen 1. der Stadt Zwickau mit dem Tarifgebiet der Stadt Zwickau,2. des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land mit dem Tarif-

gebiet des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land,3. des bisherigen Landkreises Zwickauer Land mit dem Tarif-

gebiet des bisherigen Landkreises Zwickauer Land,nach Maßgabe der jeweils geltenden Satzung des LandkreisesZwickau über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung vonAbfällen im Landkreis Zwi ckau (Abfallwirtschaftssatzung - AWS)und erhebt für deren Benutzung Gebühren nach dieser Satzungzur Deckung des damit verbundenen Aufwandes.Die Bestimmungen dieser Satzung gelten für alle drei Tarif-gebiete, wenn diese nicht den Geltungsbereich für darin aus-drücklich genannte Tarifgebiete regelt.

§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Überlassungspflichtige im Sinne dieser Satzung sindVerpflichtete, die nach dem geltenden Kreislaufwirtschafts- undAbfallgesetz und den Bestimmungen der geltenden Abfall-wirtschaftssatzung Abfälle aus privaten Haushaltungen (Haus-müll gemäß § 3 Abs. 1 AWS) und Abfälle zur Beseitigung ausanderen Herkunftsbereichen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfallgemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 AWS) dem Landkreis als öffentlich-recht-

lichem Entsorgungsträger zu überlassen und die Abfallent-sorgung des Landkreises zu benutzen haben.(2) Anschlusspflichtige im Sinne dieser Satzung sindGrundstückseigentümer gemäß § 2 Abs. 5 AWS und dinglichBerechtigte und Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 6 AWS, derenim Gebiet des Landkreises Zwickau liegendes Grundstück nachMaßgabe der geltenden Abfallwirtschaftssatzung angeschlos-sen ist.(3) Haushalt im Sinne dieser Satzung ist ein Überlas-sungspflichtiger, der einen abgeschlossenen Wohnraum alleinoder eine Gemeinschaft von Überlassungspflichtigen, die ei-nen abgeschlossenen Wohnraum gemeinsam benutzen, inwelchem Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen.(4) Gewerbe im Sinne dieser Satzung sind gewerbliche Un-ternehmen und öffentliche Einrichtungen einschließlich allerkommunalen, medizinischen und sonstigen Einrichtungen, beiwelchen hausmüllähnlicher Gewerbeabfall gemäß § 3 Abs. 2Nr. 1 AWS anfällt, zu dessen Überlassung an den Landkreis alsöffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sie nach dem geltendenKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und nach den Bestim-mungen der geltenden Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind.(5) Einwohnergleichwert im Sinne dieser Satzung ist derUmrechnungswert, welcher aus dem Vergleich von haus-müllähnlichen Gewerbeabfällen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 AWSmit dem erfahrungsgemäß anfallenden Hausmüll gemäß § 3Abs. 1 AWS ermittelt wird.(6) Beschäftigte im Sinne dieser Satzung sind alle natür-lichen Personen, die überwiegend in einem Betrieb, einer Ein-richtung (Gewerbe) auf der Grundlage eines Arbeits- oderDienstverhältnisses oder selbstständig tätig sind (wie Arbeit-nehmer, freie Mitarbeiter, Geschäftsführer, Selbstständige, Frei-berufler, Unternehmer).

§ 3 Mitwirkungs- und Auskunftspflichten(1) Gebührenschuldner sind zur Mitwirkung bei der Ge-bührenerhebung verpflichtet. Sie kommen insbesondere ihrerMitwirkungspflicht dadurch nach, dass sie dem Landkreis diefür die Gebührenerhebung erheblichen Tatsachen vollständigund wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen verfügbarenNachweise vorlegen. Die Gebührenschuldner haben die zur Fest-stellung eines für die Gebührenerhebung erheblichen Sach-verhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen.(2) Überlassungspflichtige haben dem Landkreis auf dessenAnforderung alle zur Feststellung des für die Gebührenerhe-bung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu er-teilen und diese erforderlichenfalls nachzuweisen.

§ 4 GebührenFür die Abfallentsorgung durch den Landkreis werden folgendeGebühren erhoben:1. Sockelgebühr;2. Restabfallgefäßgebühr;3. Bioabfallgefäßgebühr;4. Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte;5. Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse; 6. Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung.

Zweiter AbschnittSockelgebühr

§ 5 Erhebung der Sockelgebühr(1) In der Sockelgebühr gemäß § 4 Nr. 1 dieser Satzung sinddie Kosten für folgende Leistungen enthalten:1. Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung

des Landkreises;2. die Bereitstellung der zugelassenen Abfallbehälter gemäß § 17

Abs. 1 Buchst. a) bis h) und § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWSdurch den Landkreis für die getrennte Bereitstellung von Ab-fällen;

3. die Installation und Gewährleistung der Funktionsweise derCodierung (des Barcode- bzw. Behälteridentifikations- systems) an den vom Landkreis bereitgestellten Abfallbehäl-tern gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) und § 18 Abs. 1 Buchst.a) bis d) AWS;

4. die Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll ein-mal jährlich pro Haushalt bzw. pro Gewerbe;

5. die Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffenzweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen sowieeinmal monatlich auf einem zentralen Sammelplatz im Gebietder Stadt Zwickau;

6. der Betrieb von Sammelstellen für die Annahme von Elek-tro(nik)-Altgeräten im Auftrag des Landkreises;

7. Durchführung der Abfallberatung für Überlassungspflichtige;8. Öffentlichkeitsarbeit;9. Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftli-

cher Maßnahmen;10.Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge stillgelegter, orts-

fester Abfallentsorgungsanlagen (kommunale Altanlagen) imGebiet des Landkreises Zwickau;

11.Umlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen;12.das Einsammeln, die Beförderung, die Sortierung und die Ver-

wertung von Altpapier sowie die Bereitstellung der zugelas-senen Abfallbehälter gemäß § 19 Abs. 2 Buchst. a) und b) AWS.

Für das Tarifgebiet der Stadt Zwickau sind in der Sockelgebührgemäß § 4 Nr. 1 dieser Satzung zusätzlich zu den Leistungennach Satz 1 auch die Kosten für die Rekultivierung, Sanierungund Nachsorge der Deponie Halde 10 enthalten, soweit die-se Kosten nicht durch Zuwendungen gedeckt werden.(2) Die Festsetzung der Sockelgebühr erfolgt durch grund-stücksbezogenen Gebührenbescheid.

§ 6 Gebührenschuldner der Sockelgebühr(1) Gebührenschuldner für die Sockelgebühr ist der An-schlusspflichtige gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung. In Abweichung von Satz 1 ist der Inhaber der tatsächlichen Ge-walt über das nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung an-geschlossene Grundstück Gebührenschuldner, wenn ein An-schlusspflichtiger im Grundbuch nicht eingetragen, an diesemGrundstück ein dingliches Recht nicht begründet oder die Ei-gentums- bzw. Berechtigungslage aus anderen Gründen un-geklärt ist.(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner; insbesondere haften mehrere Anschlusspflichtige einesGrundstückes als Gesamtschuldner.(3) Bei einem Wechsel des Gebührenschuldners geht die Ge-

bührenschuld mit dem Ersten des auf den Wechsel folgendenKalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.

§ 7 Gebührenmaßstab der Sockelgebühr(1) In den Tarifgebieten der bisherigen LandkreiseChemnitzer Land und Zwickauer Land wird die Sockel-gebühr grundstücksbezogen für die darin enthaltenen Ent-sorgungsleistungen für den auf einem gemäß § 8 AWS an-geschlossenen Grundstück anfallenden überlassungs-pflichtigen1. Hausmüll gemäß § 3 Abs. 1 AWS aus dem Jahresgrundbetrag

in Höhe von 24,00 EUR, multipliziert mit der Anzahl der aufdem Grundstück lebenden und mit Hauptwohnung melde-amtlich erfassten Überlassungspflichtigen berechnet. Der Gebührenberechnung wird der 31. Dezember des demKalenderjahr (Veranlagungsjahr) vorausgegangenen Jahres alsStichtag für die Anzahl der auf einem Grundstück lebendenund mit Hauptwohnung meldeamtlich gemäß § 12 des Säch-sischen Meldegesetzes (SächsMG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 4. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 388), geän-dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2008(SächsGVBl. S. 938, 939) erfassten Überlassungspflichtigenzu Grunde gelegt, soweit nicht abweichende Angaben gemäߧ 3 dieser Satzung und § 11 AWS dem Landkreis mitgeteiltund erforderlichenfalls nachgewiesen wurden.

2. hausmüllähnlichen Gewerbeabfall gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AWS aus dem Jahresgrundbetrag in Höhevon 24,00 EUR multipliziert mit dem Einwohnergleichwertgemäß Anlage 1 auf der Grundlage der dem Landkreis gemäߧ 3 dieser Satzung und § 11 AWS mitgeteilten und nachge-wiesenen Angaben berechnet.

(2) In dem Tarifgebiet der Stadt Zwickau berechnet sich dieSockelgebühr1. für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2012

nach der Größe und der Anzahl der auf einem Grundstücknach Maßgabe der geltenden Abfallwirtschaftssatzung auf-gestellten Abfallbehälter für Restabfall und beträgt pro Ka-lenderjahr und Abfallbehälter für jeweils

a) einen 60-l-Abfallbehälter in grau 32,16 EURb) einen 80-l-Abfallbehälter in grau 42,96 EURc) einen 120-l-Abfallbehälter in grau 64,44 EURd) einen 240-l-Abfallbehälter in grau 129,00 EURe) einen 1,1-m³-Abfallbehälter in grau 591,24 EURf) einen 2,5-m³-Abfallbehälter 1.343,64 EURg) einen 5,0-m³-Abfallbehälter 2.687,40 EURh) einen 70-l-Restabfallsack in grau, bei dauerhafter

Nutzung gemäß § 17 Abs. 4 AWS 37,56 EUR.

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2. für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31.Dezember 2013gemäß Absatz 1.

(3) Ändert sich innerhalb des Kalenderjahres ein in Absatz1 oder 2 für den Gebührenmaßstab genannter Berechnungs-faktor für die Sockelgebühr, wird diese Änderung für jeden vol-len Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld gemäß § 7 die-ser Satzung besteht, mit 1/12 des Jahresgrundbetrages für dasbetreffende Kalenderjahr anteilig berechnet.

§ 8 Entstehung der Gebührenschuld für dieSockelgebührVeranlagungszeitraum

(1) Die Pflicht, die Sockelgebühr zu entrichten, - entsteht jeweils zu Beginn des Kalenderjahres, frühestens je-

doch am Ersten des Monats, der dem Monat folgt, in welchemdie Anschlusspflicht gemäß § 8 Abs. 1 AWS entstanden ist.

- endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anschlusspflicht desGrundstückes gemäß der geltenden Abfallwirtschaftssatzungentfällt.

(2) Die Gebührenschuld für die Sockelgebühr entstehtzum Ende eines Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr(Veranlagungszeitraum).

§ 9 VorauszahlungenAuf die Sockelgebühr werden Vorauszahlungen erhoben. DenVorauszahlungen wird die voraussichtliche Gebührenschuld nach§ 7 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 dieser Satzung für das laufende Ka-lenderjahr (Veranlagungsjahr) zu Grunde gelegt.Liegen Angaben vor, dass die voraussichtliche Gebührenschuldnach § 7 Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 dieser Satzung nicht für das vol-le Kalenderjahr besteht, werden die Vorauszahlungen anteiligerhoben. Die Mitwirkungs- und Anzeigepflichten gemäß § 3 dieser Sat-zung bleiben davon unberührt.

§ 10 Fälligkeit der SockelgebührDie Sockelgebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Ge-bührenbescheides durch den Landkreis fällig.

Dritter AbschnittRestabfallgefäßgebühr

§ 11 Erhebung der Restabfallgefäßgebühr(1) In den Tarifgebieten der Stadt Zwickau und des bishe-rigen Landkreises Zwickauer Land sind in der Restabfallge-fäßgebühr gemäß § 4 Nr. 2 dieser Satzung 1. für Abfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS

die Kosten für das Entleeren, Einsammeln, Befördern, die La-gerung und Behandlung von Restabfall,

2. für Restabfallsäcke gemäß § 17 Abs. 1 Buchst i) AWS die Kos -ten für die Bereitstellung, das einmalige Einsammeln, Be-fördern, die Lagerung und Behandlung von Restabfall

enthalten.

(2) In dem Tarifgebiet des bisherigen Landkreises ChemnitzerLand sind in der Restabfallgefäßgebühr gemäß § 4 Nr. 2 die-ser Satzung1. für Abfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS

die Kosten für das Entleeren, Einsammeln und Befördern vonRestabfall zur Abfallvorbehandlungsanlage und dessen Über-lassung zur Behandlung,

2. für Restabfallsäcke gemäß § 17 Abs. 1 Buchst i) AWS die Kosten für die Bereitstellung, das einmalige Einsammeln undBefördern von Restabfall zur Abfallvorbehandlungsanlage unddessen Überlassung zur Behandlung

enthalten.(3) Die Festsetzung der Restabfallgefäßgebühr für Abfall-behälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS erfolgt durchgrundstücksbezogenen Gebührenbescheid.Die Restabfallgefäßgebühr für Restabfallsäcke gemäß § 17 Abs. 1 Buchst i) AWS wird mit deren käuflichem Erwerb inVertriebsfilialen erhoben. Die Vertriebsfilialen, in welchen dieRestabfallsäcke käuflich erworben werden können, werden ge-mäß § 31 dieser Satzung öffentlich bekannt gegeben.

§ 12 Gebührenschuldner der Restabfallge-fäßgebühr

(1) Gebührenschuldner für die Restabfallgefäßgebühr,1. die für Abfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS

erhoben wird, ist der Anschlusspflichtige gemäß § 2 Abs. 2dieser Satzung.In Abweichung davon ist der Inhaber der tatsächlichen Ge-

walt über das nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung an-geschlossene Grundstück Gebührenschuldner, wenn einAnschlusspflichtiger im Grundbuch nicht eingetragen, an die-sem Grundstück ein dingliches Recht nicht begründet oderdie Eigentums- bzw. Berechtigungslage aus anderen Gründenungeklärt ist.

2. die für Restabfallsäcke gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. i) AWS er-hoben wird, ist deren Erwerber.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner; insbesondere haften mehrere Anschlusspflichtige einesGrundstückes als Gesamtschuldner.(3) Bei einem Wechsel des Gebührenschuldners geht die Ge-bührenschuld mit dem Ersten des auf den Wechsel folgendenKalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.

§ 13 Gebührenmaßstab der Restabfallgefäßgebühr

(1) Die Restabfallgefäßgebühr für Abfallbehälter gemäß § 17Abs. 1 Buchst. a) bis g) AWS berechnet sich aus dem volu-menbezogenen Restabfall-Gefäßgrundbetrag nach Satz 2multipliziert mit der Anzahl der Entleerungen der Abfallbe-hälter.Der volumenbezogene Restabfall-Gefäßgrundbetrag beträgtfür jeweils

a) einen 60-l-Abfallbehälter in grau 2,25 EURb) einen 80-l-Abfallbehälter in grau 3,00 EURc) einen 120-l-Abfallbehälter in grau 4,50 EURd) einen 240-l-Abfallbehälter in grau 9,00 EURe) einen 360-l- Abfallbehälter in grau 13,50 EURf) einen 2,5-m³-Abfallbehälter 93,75 EURg) einen 5,0-m³-Abfallbehälter 187,50 EUR.

(2) Die Restabfallgefäßgebühr für Abfallbehälter gemäß § 17Abs. 1 Buchst. h) AWS berechnet sich bei einer Nettomassea) bis einschließlich 250 kg aus dem volumenbezogenen Rest-

abfall-Gefäßgrundbetrag für einen 1,1-m³-Abfallbehälter inHöhe von 40,84 EUR multipliziert mit der Anzahl der Ent-leerungen der Abfallbehälter;

b) über 250 kg jeweils aus dem volumenbezogenen Restabfall-Gefäßgrundbetrag für einen 1,1-m³-Abfallbehälter in Höhevon 40,84 EUR multipliziert mit der Anzahl der Entleerun-gen der Abfallbehälter, zuzüglich 1,63 EUR für jeweils an-gefangene 10 kg Nettomasse pro Entleerung.

(3) Die Restabfallgefäßgebühr beträgt volumenbezogen füreinen 70-l-Restabfallsack gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. i) AWS2,63 EUR.

§ 14 Entstehung der Gebührenschuld für dieRestabfallgefäßgebühr

(1) Die Pflicht, die Restabfallgefäßgebühr für Abfallbehältergemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS zu entrichten, ent-steht jeweils mit dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.Die Pflicht, die Restabfallgefäßgebühr für Restabfallsäcke ge-mäß § 17 Abs. 1 Buchst. i) AWS zu entrichten, entsteht mitder Abgabe des jeweiligen Restabfallsackes an den Erwer-ber.(2) Die Gebührenschuld für die Restabfallgefäßgebühr fürAbfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis i) AWS ent-steht mit der Erbringung der Leistung bzw. der Überlassungdes Restabfalls.

§ 15 Fälligkeit der Restabfallgefäßgebühr(1) Die Restabfallgefäßgebühr für Abfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS ist einen Monat nach Be-kanntgabe des Gebührenbescheides fällig.(2) Die Restabfallgefäßgebühr für Restabfallsäcke gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. i) AWS ist sofort mit deren Erwerb fällig.

Vierter AbschnittBioabfallgefäßgebühr

§ 16 Erhebung der Bioabfallgefäßgebühr(1) In der Bioabfallgefäßgebühr gemäß § 4 Nr. 3 dieser Sat-zung für Abfallbehälter gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWSsind die Kosten für das Entleeren, Einsammeln und Befördernder Bio-Abfälle zur Bioabfallverwertungsanlage sowie derenVerwertung und die einmal jährliche Reinigung des Bioab-fallbehälters enthalten.(2) Die Festsetzung der Bioabfallgefäßgebühr für Abfall-behälter gemäß § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWS erfolgt durchgrundstücksbezogenen Gebührenbescheid.

§ 17 Gebührenschuldner der Bioabfallgefäßgebühr

(1) Gebührenschuldner für die Bioabfallgefäßgebühr, die für Ab-fallbehälter gemäß § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWS erhoben wird,ist der Anschlusspflichtige gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung.In Abweichung davon ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt überdas nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung angeschlosseneGrundstück Gebührenschuldner, wenn ein Anschlusspflichtigerim Grundbuch nicht eingetragen, an diesem Grundstück ein ding-liches Recht nicht begründet oder die Eigentums- bzw. Berech-tigungslage aus anderen Gründen ungeklärt ist.(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner; insbesondere haften mehrere Anschlusspflichtige einesGrundstückes als Gesamtschuldner.(3) Bei einem Wechsel des Gebührenschuldners geht die Ge-bührenschuld mit dem Ersten des auf den Wechsel folgendenKalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.

§ 18 Gebührenmaßstab der Bioabfallgefäßgebühr

Die Bioabfallgefäßgebühr für Abfallbehälter gemäß § 18Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWS berechnet sich aus dem volu-menbezogenen Bioabfall-Gefäßgrundbetrag nach Satz 2 mul-tipliziert mit der Anzahl der Entleerungen der Abfallbehälter.Der volumenbezogene Bioabfall-Gefäßgrundbetrag beträgt fürjeweilsa) einen 60-l-Abfallbehälter in braun 2,03 EURb) einen 80-l-Abfallbehälter in braun 2,70 EURc) einen 120-l-Abfallbehälter in braun 4,05 EURd) einen 240-l-Abfallbehälter in braun 8,10 EUR.

§ 19 Entstehung der Gebührenschuld für die Bioabfallgefäßgebühr

(1) Die Pflicht, die Bioabfallgefäßgebühr für Abfallbehältergemäß § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWS zu entrichten, ent-steht jeweils mit dem Beginn der tatsächlichen Nutzung.(2) Die Gebührenschuld für die Bioabfallgefäßgebühr für Ab-fallbehälter gemäß § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis d) AWS entstehtmit der Erbringung der Leistung bzw. der Überlassung des Bio-abfalls.

§ 20 Fälligkeit der BioabfallgefäßgebührDie Bioabfallgefäßgebühr für Abfallbehälter gemäß § 18 Abs.1 Buchst. a) bis d) AWS ist einen Monat nach Bekanntgabe desGebührenbescheides fällig.

Fünfter AbschnittTransportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte

§ 21 Erhebung der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte

(1) In der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte gemäߧ 4 Nr. 4 dieser Satzung sind die Kosten für das einmalige Ein-sammeln und Befördern zu einer vom Landkreis eingerichtetenSammelstelle für Elektro(nik)-Altgeräte enthalten.(2) Die Festsetzung der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte erfolgt durch Gebührenbescheid.

§ 22 Gebührenschuldner der Transportge-bühr für Elektro(nik)-Altgeräte

(1) Gebührenschuldner für die Transportgebühr für Elek-tro(nik)-Altgeräte ist der Überlassungspflichtige gemäß § 2 Abs.1 dieser Satzung, der die Einsammlung und Beförderung derElektro(nik)-Altgeräte durch den Landkreis in Anspruchnimmt.(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner.

§ 23 Gebührenmaßstab der Transportgebührfür Elektro(nik)-Altgeräte

(1) Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte wird nachder Anzahl der Elektro- oder Elektronik-Altgeräte bemessen.(2) Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte beträgtfür jeweils ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät 10,00 EUR.

§ 24 Entstehung der Gebührenschuld für dieTransportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte

(1) Die Pflicht, die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgerätezu entrichten, entsteht jeweils mit dem Beginn der tatsächli-chen Nutzung bzw. Anforderung der Leistung.

Page 14: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Lfd. Herkunftsbereich EinwohnergleichwertNr.1 öffentliche Verwaltungen; Museen; Geldinstitute; Freiberufler; Apotheken; 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)

Arztpraxen; Rechtsanwaltskanzleien; Notare; Verbände; selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter; Verkehrsbetriebe; Kirchenver-waltungen; ständige Einrichtungen von Vereinen, politischen Parteien und religiösen Glaubensgemeinschaften; Versicherungsbüros; Steuerberatungsbüros u. ä. Büros, Praxen usw.

2 Gaststätten; Restaurants; Cafés; Bistros; Imbissstände; Kantinen 1 je 1 Beschäftigter (Vollzeit)(jeweils ohne Übernachtungsmöglichkeit)

3 Hotels; Pensionen; Heime; Krankenhäuser; sonstige Beherbergungsbetriebe 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit) und(z. B. Ferienwohnungen, Gaststätten mit Übernachtungsmöglichkeit usw.); 1 je 5 BettenJustizvollzugsanstalten

4 Schulen; Horte; Kindergärten; Kinderkrippen 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit) und 1 je 20 Schüler/Kinder

5 Industriebetriebe; Handwerksbetriebe 1 je 3 am Standort Beschäftigte (Vollzeit)

6 Freizeiteinrichtungen 1 je 1 Beschäftigter (Vollzeit)7 Lebensmitteleinzel- und -großhandel (auch Bäckereien, Fleischereien, Obst- 1 je 3 Beschäftigte (Vollzeit)

und Gemüseläden); Gärtnereien8 sonstige Verkaufsgewerbe 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)9 sonstige gewerbliche Unternehmen, soweit nicht unter 1 bis 8 angegeben 1 je 4 Beschäftigte (Vollzeit)

Anlage 1 zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau (Abfallgebühren-satzung – AGS) vom 11. Oktober 2010

Teilzeitbeschäftigte werden mit ihrer anteiligen Arbeitszeit zusammengerechnet. Es erfolgt eine Aufrundung ab 0,5 Ein-wohnergleichwerten.

Zu vorstehender Satzung ergeht gemäß § 3 Abs. 5 der Säch-sischen Landkreisordnung (SächsLKrO) folgender Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Sat-zung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nichtmehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass1. die Ausfertigung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 der SächsLKrOwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat

oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-

genüber dem Landkreis Zwickau unter Bezeichnungdes Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend machen.

(2) Die Gebührenschuld für die Transportgebühr für die Elek-tro(nik)-Altgeräte entsteht mit der Erbringung der Leistung bzw.der Überlassung des jeweiligen Elektro(nik)-Altgerätes.

§ 25 Fälligkeit der Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte

Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte ist einenMonat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durchden Landkreis fällig.

Sechster AbschnittZusatzgebühren, Mehraufwand Müllschleuse und Ab-fallbehälterumstellung

§ 26 Erhebung der Zusatzgebühren Mehr-aufwand Müllschleuse und Abfallbe-hälterumstellung

(1) In der Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse gemäߧ 4 Nr. 5 dieser Satzung sind die Kosten für die Leistungen desLandkreises enthalten, die ihm bei der Entleerung von Ab-fallbehältern gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. d) und h) AWS aus ei-ner privaten Müllschleuse gemäß § 17 Abs. 8 AWS entstehen,wenn diese Abfallbehälter vom Landkreis aus der privaten Müll-schleuse zum Zweck der Entleerung herausgeholt und danachwieder zurückgestellt werden müssen. Die Festsetzung der Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleu-se erfolgt durch grundstücksbezogenen Gebührenbescheid.(2) In der Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung sind dieKosten für die Leistungen des Landkreises enthalten, die ihmbei Änderungen der grundstücksbezogenen Ausstattung vonAbfallbehältern gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS ent-stehen (Aufstellung oder Abzug von Abfallbehältern, Austauschvon Abfallbehältern mit unterschiedlichem Behältervolumenoder Aufstellung von weiteren Abfallbehältern). Die Festsetzung der Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung er-folgt durch grundstücksbezogenen Gebührenbescheid.

§ 27 Gebührenschuldner der Zusatzgebüh-ren Mehraufwand Müllschleuse undAbfallbehälterumstellung

(1) Gebührenschuldner für die Zusatzgebühr MehraufwandMüllschleuse und die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellungist der Anschlusspflichtige gemäß § 2 Abs. 2 dieser Satzung. In Abweichung davon ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt überdas nach der geltenden Abfallwirtschaftssatzung angeschlosseneGrundstück Gebührenschuldner, wenn ein Anschlusspflichtigerim Grundbuch nicht eingetragen, an diesem Grundstück ein ding-liches Recht nicht begründet oder die Eigentums- bzw. Berech-tigungslage aus anderen Gründen ungeklärt ist.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner; insbesondere haften mehrere Anschlusspflichtige einesGrundstückes als Gesamtschuldner.(3) Bei einem Wechsel des Gebührenschuldners geht die Ge-bührenschuld mit dem Ersten des auf den Wechsel folgendenKalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.

§ 28 Gebührenmaßstab der ZusatzgebührenMehraufwand Müllschleuse und Ab-fallbehälterumstellung

(1) Die Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse wird fürdas einmalige Herausholen aus der privaten Müllschleuse undfür das einmalige Zurückstellen in die private Müllschleuse proAbfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. d) und h) AWS zumZweck der Entleerung berechnet und beträgt 1,19 EUR.(2) Die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung bemisstsich nach der Anzahl und dem Behältervolumen der geändertenAbfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst. a) bis h) AWS undbeträgt jeweils für

a) einen Abfallbehälter bis 360 l 8,20 EURb) einen 1,1-m³-Abfallbehälter 41,00 EURc) einen 2,5-m³-Abfallbehälter 147,01 EURd) einen 5,0-m³-Abfallbehälter 179,74 EUR.

Bei der Änderung der Abfallbehälterausstattung eines Grund-stückes durch Austausch der Abfallbehälter gemäß § 17 Abs. 1 Buchst a) bis h) AWS mit unterschiedlichen Behälter-volumen bemisst sich die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellungausschließlich nach der Anzahl der Abfallbehälter mit dem größ-ten Behältervolumen.

§ 29 Entstehung der Zusatzgebühren Mehr-aufwand Müllschleuse und Abfallbe-hälterumstellung

(1) Die Pflicht, die Zusatzgebühr Mehraufwand Müll-schleuse und die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung zu ent-richten, entsteht jeweils zu dem Beginn der tatsächlichen Nut-zung bzw. Anforderung der Leistung.(2) Die Gebührenschuld für die Zusatzgebühr MehraufwandMüllschleuse und für die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstel-lung entsteht mit der Erbringung der Leistung.

§ 30 Fälligkeit der Zusatzgebühren Mehr-aufwand Müllschleuse und Behälter-umstellung

Die Zusatzgebühr Mehraufwand Müllschleuse und die Zusatz-gebühr Abfallbehälterumstellung sind einen Monat nach Be-kanntgabe des Gebührenbescheides durch den Landkreis fällig.

Siebenter AbschnittSchlussbestimmungen

§ 31 BekanntmachungenBekanntmachungen nach Maßgabe dieser Satzung erfolgen aufder Grundlage der Satzung über die Form der öffentlichen Be-kanntmachungen des Landkreises Zwickau (Bekanntma-chungssatzung) vom 28. August 2008 (Amtsblatt des LandkreisesZwickau, 1. Jahrgang, Sonderveröffentlichung Nr. 09a/2008vom 7. September 2008, S. 5) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 32 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Satzung seinen Mitwirkungs- undAuskunftspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt oderunwahre Erklärungen oder Angaben macht.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 6 Abs. 3SächsKAG mit einer Geldbuße bis 10.000 EUR geahndet werden.

§ 33 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft 1. die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öf-

fentliche Abfallentsorgung des Landkreises ChemnitzerLand (Abfallgebührensatzung) vom 2. November 2005(Amtsblatt des Landkreises Chemnitzer Land, 12. Jahrgang,Nr. 12 vom 19. Dezember 2005, S. 9),

2. die Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Abfallent-sorgung des Landkreises Zwickauer Land (Abfallgebühren-satzung – AGS) vom 7. Dezember 2007 (Amtsblatt des Land-kreises Zwickauer Land, Jahrgang 15, Nr. 161 vom 19. De-zember 2007, S. 4),

3. die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Ab-fallentsorgung der Stadt Zwickau (Abfallgebührensatzung– AbfGS) vom 6. April 2006 (Pulsschlag der Stadt Zwickau,17. Jahrgang, Nr. 8 vom 12. April 2006, S. 6), zuletzt ge-ändert durch die Satzung vom 22. Dezember 2008 (Puls-schlag der Stadt Zwickau, 19. Jahrgang, Nr. 27 vom 28. De-zember 2008, S. 4).

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-kannt zu machen.

Zwickau, 11. Oktober 2010

Dr. C. ScheurerLandrat

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AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 15

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung,hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatas ters(§ 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 DVO SächsVermG), Erhebung ausOrthophotos, Aktualität 2007, 2008 und 2009

Betroffene FlurstückeGemarkung Beiersdorf (8501): 14, 19/4, 19/7, 34, 35/12,35/14, 35/15, 44, 46, 56/1, 63/1, 66/6, 67, 70/1, 71/1,73, 76, 85, 112/3, 117/2, 124, 139, 144, 145, 159, 165/1,168/1, 168/2, 176/3, 176/4, 178/2, 178/8, 178/14,178/16, 179/5, 180, 181, 193, 196, 201, 207, 208, 210,211/5, 211/8, 211/9, 212/1, 213/1, 214/3, 214/4,215/1, 215/2, 216/1, 217/6, 220, 221, 235, 285, 344/6,346/2, 346/5, 346/7, 346/11,346/12, 346/14, 346/16,346/21, 347/3, 348/2, 348/5, 351/17, 363/7, 363/9,370/4, 370/5, 376, 378 und 379/1

Gemarkung Friedrichsgrün (8907): 6/1, 24, 49, 51, 53,54, 55, 83/4, 124, 172, 244/3, 244/4, 244/6, 244/7,244/8, 244/9, 244/10, 244/13, 244/14, 244/15,244/16, 331, 335, 380/20, 381/1, 388, 394, 395, 430,431/2, 431/3, 432, 435/1, 436, 437, 439 und 440

Gemarkung Mosel (8922): 2, 44, 47/2, 65, 70, 72, 74,75, 76, 79, 82/1, 83, 84, 86/1, 86/2, 92, 139/1, 143/4,144, 153, 155/2, 156/1, 158, 159/3, 188, 189/5, 194,195, 196, 201/1, 203/6, 207, 208, 213, 214, 216, 217,218, 219, 221, 225, 227, 228, 229, 233, 234, 248, 249/1,255, 256, 275, 279, 281, 288, 289, 290, 292, 295, 296,317, 320/1, 340/2, 343, 364/5, 385, 394/5, 395/1,395/5, 397/1, 398/4, 400/27, 400/30, 401, 427,456/8, 575/6, 575/12, 579/7, 581/8, 581/9, 585/7,586/4, 586/9, 587, 588, 589, 591, 596, 599, 601, 608,610, 615, 616, 662 und 673

Gemarkung St. Egidien (4624): 4/1, 4/2, 25, 26, 28/1,29, 30, 36/2, 39, 40, 57, 66/8, 67, 73, 78, 83/2, 83/4,83/5, 85/2, 85/6, 85/15, 85/16, 85/18, 85/20,

85/23, 86a, 89/9, 92, 94/2, 104/2, 105, 107, 119a,122/8, 125/2, 129/9, 131/2, 131/3, 132/6, 132/7,132/8, 132/9, 142/1, 143/1, 146/2, 158/1, 162,163/7, 163/8, 165, 174/2, 174/6, 175/1, 176/3,176/6, 181/1, 182/3, 186/1, 188/2, 188/4, 188/6,194/3, 197/9, 210/4, 211/5, 211/10, 211/18, 215/18,218/3, 218/4, 219/13, 219/16, 227/4, 229/2, 232a,239/2, 244/18, 244/32, 245/6, 245/7, 246/15, 252/1,252/2, 254/1, 254/2, 266, 305/2, 328/3, 328/4,329/10, 329/11, 329/13, 329/15, 329/16, 329/17,329/24, 329/33, 332/6, 332/7, 332/8, 333/4, 333/5,361/2, 362/2, 364/7, 364/27, 377/4, 380/10, 420, 423,424, 545/4, 554/3, 558/4, 560/8, 560a, 560b, 562/12,562/13, 562/17, 562/19, 562/28, 562/30, 562/38,569/2, 569/9, 646/11, 646/13, 646/18, 646/28,646/29, 646/32, 647/14, 647/15, 647/16, 647/40,647/52, 659/15, 659/16, 659/17, 663/13, 672/4,698/4, 727/24, 727/51, 727/74, 740/3, 760/2, 760/4,760/13, 761/1, 787/1, 788/1, 789/3, 790, 791/1,795/2, 809/2, 849, 877, 888, 891, 892, 897/4, 898/1,899/17 und 899/26

Art der Änderung:

Änderung des Gebäudenachweises (Dachumring, Ge-bäudeabriss)Änderung der Angaben zur NutzungÄnderung der Angabe der LagebezeichnungÄnderung der Angaben zur Nutzung (Berichtigung feh-lerhafter Daten in der Liegenschaftskarte)

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegen-schaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Er-mächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.

Unabhängig davon bleibt für die Grundstückseigentümer dieVerpflichtung bestehen, alle nach dem 24. Juni 1991 vorge-nommenen Änderungen am Gebäudebestand (Abriss, Neubauoder Anbau größer als zehn Quadratmeter) durch einen Öf-fentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbV) zur Fortfüh-

rung des Liegenschaftskatasters einmessen zu lassen (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG1).

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung,ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächsischen Vermessungs-und Katastergesetzes (SächsVermKatG1) für die Führung desLiegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten desLiegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 des Sächs-VermKatG1 zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 26. Oktober 2010 bis zum25. November 2010 in der Geschäftsstelle des Amtes für Ver-messung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickauin der ZeitDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 18:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 15:00 Uhrzur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des Sächs-VermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschafts-katasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist(28. Oktober 2010) als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle währendder Öffnungszeiten zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit,in der Geschäftsstelle die Fortführungsnachweise und die wei-teren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 5. Oktober 2010

KriegerSachgebietsleiter Geschäftsstelle

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) in der jeweils geltenden Fassung.

Amt für Vermessung

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatastersnach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes - SächsVermKatG1

Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ZweckverbandFrohnbach“ ist einberufen auf Mittwoch, den 3. November 2010, 18:30 Uhr, Verbandsge-schäftsstelle des Verbandes in Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Beratungsraum).Dem Zweckverband obliegt die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in seinem Ver-bandsgebiet. Verbandsgebiet sind die Gemeindegebiete der Stadt Limbach-Oberfrohna undder Gemeinde Niederfrohna.Tagesordnung:1. Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Beschlussfassung über einen Vergleich mit dem Regionalen Zweckverband Wasserversorgung

Bereich Lugau-Glauchau zur Beilegung aller mit ihm anhängigen Verwaltungsgerichtsverfah-ren (Vermögensauseinandersetzung und anderes)

3. Bekanntgaben und Sonstiges

Niederfrohna, 1. Oktober 2010Zweckverband Frohnbach

KertzscherVerbandsvorsitzender

Zweckverband Frohnbach mit Sitz in Limbach-Oberfrohna

BekanntmachungVom 1. Oktober 2010

BekanntmachungVom 1. Oktober 2010

Die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „ZweckverbandFrohnbach“ ist einberufen auf Mittwoch, den 27. Oktober 2010, 18:30 Uhr, Verbandsge-schäftsstelle des Verbandes in Niederfrohna, Limbacher Straße 23 (Beratungsraum).Dem Zweckverband obliegt die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung in seinem Ver-bandsgebiet. Verbandsgebiet sind die Gemeindegebiete der Stadt Limbach-Oberfrohna undder Gemeinde Niederfrohna.Tagesordnung:1. Förmlichkeiten und Feststellung der Beschlussfähigkeit2. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltjahr 20093. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und

dessen Anlagen4. Beschlussfassung über eine Kalkulation zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Ab-

wasserbeseitigung im Verbandsgebiet (ab 1. Januar 2011)5. Beschlussfassung über eine Satzung über die Erhebung von Gebühren und über Kostenerstattungen

für die Abwasserbeseitigung sowie über die Weiterberechnung der Kleineinleiterabgabe (Ab-wassergebührensatzung - AbwGebS)

6. Beschlussfassung über eine Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Ent-schädigungssatzung)

7. Bekanntgaben und Sonstiges

Niederfrohna, 1. Oktober 2010Zweckverband Frohnbach

KertzscherVerbandsvorsitzender

Page 16: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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A M T L I C H E S

Am 4. Oktober besuchte Landrat Dr. Scheurer bei schönstemHerbstwetter den Denkmalhof Schlagwitz. Der dorfbildprä-gende Vierseitenhof wurde von 1999 bis 2005 mit Hilfe vonFördermitteln und Maßnahmen der Agentur für Arbeit auf-wendig als Modellvorhaben zur Umnutzung eines Vierseiten-hofes von der Stadt Waldenburg saniert. Nach der Sanierungwurde die ehemalige Scheune im Jahr 2001 vom Berufsför-derungswerk Bau Sachsen e.V. gemietet und als „Kompe-tenzzentrum Denkmalpflege“ zur überbetrieblichen Ausbildunggenutzt. Hier fand Blockunterricht für die Lehrlinge des Res tauratorhandwerks statt. Weiterhin wurden berufsbeglei-tende Zusatzausbildungen für Gesellen und Meister eingeführt.Seit dem Jahr 2008 befindet sich eine Außenstelle des Christ-lichen Jugenddorfwerks Deutschland e.V. (CJD ) im Denk-malhof Schlagwitz. Das CJD hat es sich mit Hilfe von För-dermitteln und der idealen Lage sowie der Ausstattung desDenkmalhofs Schlagwitz zur Aufgabe gemacht, Langzeitar-beitslose zu fördern und eine Wiedereingliederung der Lang-zeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess anzustreben. Frau Iri-na Noé, Einrichtungsleiterin CJD Zwickau und Herr Bernd

Pohlers, Bürgermeister der Stadt Waldenburg, hoffen auch inZukunft auf eine staatliche Förderung des Programms zur Wie-dereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Bei einem Rundgang durch den Denkmalhof Schlagwitz be-sichtigte der Chef der Kreisverwaltung die Tischlerwerkstatt,die Unterrichtsräume und den großen Außenbereich mit an-gelegten Terrassen und Gemüsebeeten. „Interessant für einezukünftige Entwicklung des Projektes wäre eine Erweiterungauf den Bereich Landwirtschaft, Ackerbau und Viehzucht so-wie die Besinnung auf althergebrachte Produktionsmethoden“,merkte Dr. Scheurer an.

Während des Rundgangs wies Landrat Dr. Scheurer auf dieWichtigkeit der Kooperation mit verlässlichen Partnern beider Förderung der Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloserin den ersten Arbeitsmarkt hin.Bürgermeister Herr Pohlers betonte noch einmal abschließenddie gute Zusammenarbeit zwischen dem CJD und der StadtWaldenburg und bedankte sich beim Landrat Dr. Scheurer fürden Besuch auf dem Denkmalhof Schlagwitz.

Stadtverwaltung Waldenburg

Besuch des Landrates in WaldenburgLandrat besucht Bauern- und Denkmalhof in Schlagwitz

Viele Menschen in Deutschland sind von Herzrhythmusstö-rungen betroffen. Für sie besteht häufig Unsicherheit darüber,ob diese harmlos oder gefährlich sind und wie sie behandeltwerden können. Allein an Vorhofflimmern, der häufigsten Formvon Herzrhythmusstörungen, leiden in Deutschland eine Mil-lion Menschen. Viele dieser Patienten stehen unter einem er-heblichen Leidensdruck. Noch mehr gilt das für die Patienten,die mit einem Defibrillator leben müssen. Für sie alle ist es wich-tig, den heutigen Stand der Medizin zu kennen. Tückisch beiVorhofflimmern ist, dass es vom Patienten unbemerkt bleibt,zugleich aber zu Komplikationen wie dem Schlaganfall führenkann. Sehr wichtig ist deshalb die frühzeitige Erkennung undexakte Einordnung der Herzrhythmusstörung durch einen In-ternisten oder Kardiologen. Herzrhythmusstörungen sind in derRegel keine eigene Erkrankung, sondern meistens die Folge vonHerzkrankheiten, wie koronare Herzkrankheit oder Klappen-fehler. Auch können andere Krankheiten, wie zum Beispiel eineSchilddrüsenüberfunktion, das Herz aus dem Takt bringen.Therapien für Herzrhythmusstörungen gibt es je nach Art undSchweregrad verschiedene: Medikamente, Schrittmacher, De-fibrillatoren oder chirurgische Verfahren (Katheterablation).

Vor diesem Hintergrund finden im Landkreis zwei Aktionstagemit öffentlichen Veranstaltungen zum Thema statt, die über neueDiagnoseverfahren und Behandlungsmöglichkeiten informie-ren.Die Deutsche Herzstiftung, mit ihrem Sitz in Franfurt am Main,bietet auch einen „Besuch“ zum Thema per Internet unterwww.herzstiftung.de an.Fragen zu den Veranstaltungen können telefonisch unter0375 4402-22416 an Herrn Peter Gummert im GesundheitsamtZwickau gerichtet werden.

2. November 2010Veranstaltungsort:Neues Rathaus (Mehrzweckraum, 1.Etage)Badergasse 17, 09350 LichtensteinProgramm:14:30 Uhr Arztvortrag: „Wenn das Herz aus dem Takt ist:

Diagnose und Behandlung von Herzrhythmus-störungen“ mit anschließender DiskussionPD Dr. med. Holger H. Sigusch, Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau

15:30 Uhr Bemerkungen zur Mediterranen Küche (Ge-sundheitsmanager Peter Gummert, Gesund-heitsamt Landkreis Zwickau)

15:45 Uhr „dolce vita“ - das herzgesunde Buffet und Ange-bot umfangreichen Info-Materials

3. November 2010Veranstaltungsort:Begegnungsstätte der VolkssolidaritätConrad-Clauß-Straße 14, 09337 Hohenstein-ErnstthalProgramm:14:30 Uhr Arztvortrag: „Wenn das Herz aus dem Takt ist:

Diagnose und Behandlung von Herzrhythmus-störungen“ mit anschließender DiskussionOberarzt Marc Schönweiß, Heinrich-Braun-Klinikum Zwickau

15:30 Uhr Bemerkungen zur Mediterranen Küche (Ge-sundheitsmanager Peter Gummert, Gesund-heitsamt Landkreis Zwickau)

15:45 Uhr „dolce vita“ - das herzgesunde Buffet und Ange-bot umfangreichen Info-Materials

Gesundheitsamt

Herz-Aktionstage 2010„Aus dem Takt: Herzrhythmusstörungen“

Landrat Dr. Christoph Scheurer, Waldenburgs Bür-germeister Bernd Pohlers und EinrichtungsleiterinCJD Zwickau Irina Noé vor dem DenkmalhofSchlagwitz Foto: Stadtverwaltung Waldenburg

Um auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zudürfen, benötigt man einen besonderen Parkausweis. Die-ser kann von Personen, welche im Besitz eines Schwerbe-hindertenausweises mit den Merkzeichen aG (außerge-wöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) beantragt werden.Auch Contergangeschädigte können die Behindertenpark-plätze nutzen.

Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschennach europäischem Muster eingeführt.

Die alten, noch nicht EU-weit gültigen Ausweise, die vor2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember2010 ihre Gültigkeit.

Daher sollten die Betroffenen, die noch einen solchen alten Park-ausweis besitzen, rechtzeitig diesen neuen Ausweis beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkaus-

weise. Diese sind EU-weit gültig, beim Parken gelten die Be-stimmungen des jeweiligen Landes. Im Unterschied zu den al-ten Parkausweisen sind im neuen EU-Parkausweis die per-sönlichen Informationen (Name, Foto) nur noch auf der Rück-seite eingetragen und somit nicht mehr für jedermann von au-ßen einsehbar, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.

Zu beantragen ist der Ausweis in der für den Wohnsitz des An-tragstellers zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Dies sind dieGroßen Kreisstädte Crimmitschau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Werdau und Zwickau sowiefür alle anderen Kommunen der Landkreis Zwickau.

Der alte Ausweis wird eingezogen. Für den EU-weiten Park-ausweis wird ein Passfoto benötigt.

Alle Besitzer des bereits ab 2001 ausgegebenen EU-Parkaus-weises brauchen keinen neuen Ausweis beantragen.

Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweisdarf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt wer-den. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zurNutzung dieser Parkplätze.

Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an Andereweitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die dasAuto ebenfalls nutzen.

Wer ab 2011 ohne den neuen EU-einheitlichen Ausweis odermit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behinderten-parkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Grundlage dafür findet man im Verkehrsblatt Heft 21-2000,Seite 624 bis 627.

Auskünfte erteilt die Behindertenbeauftragte des Land-kreises Zwickau, Angela Werner, Telefon 0375 4402-21054.

Behindertenbeauftragte

Parkausweise für behinderte Menschen Alte Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit

Page 17: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 17

A M T L I C H E S

Ab dem 4. November 2010 werden nochmals Abfallgebüh-renbescheide für das Jahr 2010 vom Amt für Abfallwirtschaftdes Landkreises Zwickau an die Grundstückseigentümer in derStadt Zwickau versandt.

In den nun erstellten Gebührenbescheiden werden die tat-sächlichen Sockelgebühren und die Leistungsgebühren Rest-abfall für das laufende Jahr, welche bis zum Ende des 3. Quar-tals des Jahres entstanden sind, erhoben. Maßgeblich für dieBerechnung der Gebühren sind die Daten mit Stand zum 30. September 2010.

Die Veranlagung der Sockelgebühr basiert auf § 3 Absatz 5 Ab-fallgebührensatzung (AbfGS) und bemisst sich nach Art undAnzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter.Begann der Anschluss im Laufe des Jahres, so wird die Sockelgebühr gemäß § 3 Absatz 6 AbfGS erstmals mit dem jet-zigen Gebührenbescheid erhoben.

Nach § 6 Absatz 1 AbfGS sind für jeden vorhandenenRestabfallbehälter Vorauszahlungen für die Entleerun-gen zu leisten, abhängig von dem Fassungsvolumen lt.§ 5 Absatz 4 AbfGS. Im Gebührenbescheid des 4. Quar-tals werden nun die Entleerungen, die bis zum 30. Sep-tember 2010 in Anspruch genommen wurden, auf derGrundlage des § 5 Absatz 6 AbfGS berechnet. Hierbeiwerden die Vorauszahlungen für die Entleerungen ausdem Jahresbescheid 2010 verrechnet. Eine Rückzahlungbzw. Verrechnung nicht in Anspruch genommener vor-ausgezahlter Entleerungen erfolgt erst im Jahresbescheid2011.

Gebührenhöhe für 2010:

Behältergröße Sockelgebühr Gebühr pro Jahr je Entleerung

R-60 l 20,73 EUR 2,34 EURR-80 l 27,64 EUR 3,12 EURR-120 l 41,46 EUR 4,68 EURR-240 l 82,92 EUR 9,36 EURR-1.100 l 380,05 EUR 42,90 EURR-2.500 l 863,75 EUR 97,50 EURR-5.000 l 1.727,50 EUR 195,00 EURR-70 l Abfallsack 24,19 EUR 2,73 EUR

Gebühreneinzug per Lastschrift:Um Zeit und Aufwand zu sparen, sollte am Lastschriftverfahrenteilgenommen werden. Hierzu sind einfach die dem Bescheidbeigefügte Einzugsermächtigung im Original und unter-schrieben an das Landratsamt Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft,Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, zurückzusenden. Zu-künftig werden dann die fälligen Abfallgebühren fristgerechtvom Konto eingezogen. Bisher dem Landkreis Zwickau erteilteEinzugsermächtigungen für die grundstücksbezogene Ab-fallgebührenberechnung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft:Mit dieser Anwendung können Gebührenpflichtige oder Be-vollmächtigte im Internet kennwortgeschützt die gespei-cherten persönlichen Daten und die dazugehörigen Informa-tionen aus dem Bereich Abfallwirtschaft abrufen und folgen-de Funktionalitäten nutzen:

- Anzeige der durchgeführten Entleerungen (Vorjahr und ak-tuelles Jahr)

- Bestellung bzw. Abzug von Behältern- Änderung der persönlichen Daten- Einsicht in den Gebührenbescheid

Die entsprechenden Seiten sind im Internet unter www.land-kreis-zwickau.de (Rubrik Abfallentsorgung) zu finden.Sollte das Kennwort noch nicht bekannt sein oder wurde esvergessen, kann auf der Startseite des Bürgerservicesystemsjederzeit ein neues Kennwort angefordert werden.Kontakt:Im Bescheid sind auf der ersten Seite das Kassenzeichen, dasBescheiddatum und der Name des zuständigen Bearbeiters so-wie dessen Telefonnummer angegeben. Bei telefonischem Kon-takt ist das Kassenzeichen zu nennen, dann kann die Anfrageschneller bearbeitet werden. Persönliche Vorstellungen sindzu nachfolgenden Sprechzeiten möglich:dienstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr sowiedonnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhrim Verwaltungszentrum, Haus 7, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau.

Buchstabenkreis Telefon Haus 7(nach Straßen) 0375 - RaumA, B-Bo 4402-26134 103Br-Bz, C, D, E-Er 4402-26131 104Es-Ez, F, G, Ha-Hä 4402-26135 101He-Hz, I, J, K, La-Lei 4402-26139 107 bLen-Lz, M, N, O, Pa-Pe 4402-26137 107 bPl-Pz, Q, R, S-Sp 4402-26138 105St-Sz, T, U, V, W, X, Y, Z 4402-26140 102

Amt für Abfallwirtschaft

Zweite Jahresbescheide werden versandtGrundstückseigentümer in Zwickau erhalten Bescheide über die Abfallentsorgung

Für den 15. September hatte sich Landrat Dr. ChristophScheurer zu einem Besuch in der Gemeinde angemeldet.

Doch seit dem Morgen des 15. September regnete es austief hängenden, dunklen Wolken sehr stark. Der Frohnbach,der in Niederfrohna den Limbacher Pfarrbach aufnimmt,schwoll bereits an. Eine Ahnung von Hochwasser kam da-hergeschwommen. Doch nach Mittag hellte sich der Him-mel auf. Die heißen Sonnenstrahlen ließen die Regenwol-ken schmelzen. An dem Punkt, an dem der Frohnbach indie Ortslage eintritt, begrüßte Bürgermeister Klaus Kertz-scher Landrat Dr. Christoph Scheurer, Oberbürgermeisterder Stadt Limbach-Oberfrohna Dr. Hans-Christian Rickauer,die Landtagsabgeordnete und umweltpolitische Sprecherinder FDP-Fraktion Anja Jonas, CDU-LandtagsabgeordnetenJan Hippold und Gemeinderäte.

Erschienen waren auch Herr Peter Philipp, der Chef des In-genieurbüros Infraplan und Herr Wolfgang Delling, der Chefder ausführenden Baufirma. Der Bürgermeister hob her-vor, dass die Investition in ein Regenrückhaltebecken fürdie Gemeinde, trotz bewilligter EU-Fördermittel, eingroßer Haushaltsposten sei. Aber besonders für den unte-ren Ortsteil sei es von existenzieller Bedeutung, dass imHochwasserfall das Wasser aus dem oberen Ortsteil verzögertund kontrolliert fließe. Landrat Dr. Christoph Scheurerstimmte der Gemeinde in Sachen Hochwasservorsorge zu,machte aber darauf aufmerksam, dass es trotz aller Bemü-hungen auch zu dramatischen Verläufen kommen könne, aufdie man sich im Katastrophenschutz einstellen müsse. Un-ter großem Medieninteresse, u. a. der MDR-Sachsenspie-gel und das Kabelfernsehen Röhrsdorf, wurde der sym-bolische Baubeginn vollzogen und ein unfallfreier und er-folgreicher Verlauf des Baues gewünscht. Im Anschluss nah-men die Gäste eine Einladung von Bürgermeister Kertzscher

und ZV-Geschäftsleiter Dr. Heinrich an: erstmals wurde derStirling-Motor, der zur Klärgasverstromung eingesetztwird und sich zurzeit noch in der Erprobung befindet, derÖffentlichkeit vorgestellt. Die Gäste lauschten gebannt denErläuterungen zu diesem Pilotprojekt, das durch denFreistaat Sachsen gefördert wird. Der ZVF wird mit demStirling-Kraftwerk seine Eigenenergiegewinnung verstär-ken, um die Betriebskosten weiter stabil halten zu können.Im Anschluss stellte sich Landrat Dr. Scheurer noch eine guteStunde den Fragen des Niederfrohnaer Gemeinderates. ObKreisstraßenausbau, Auseinandersetzung mit dem RZV oderGemeindegebietsreform, quer durch alle Sachgebiete ant-wortete der Landrat geduldig, auch auf Nachfragen.

Gemeindeverwaltung Niederfrohna

Landrat besuchte NiederfrohnaSymbolischer Baubeginn für Regenrückhaltebecken

Im Entsorgungsgebiet der Kommunalentsorgung ChemnitzerLand GmbH (KECL) kommt es, bedingt durch den Feiertag„Buß- und Bettag“, zu folgender Änderung bei der Abholungder Abfälle. Die Abfallentsorgung vom Mittwoch, dem 17. No-vember 2010, wird auf Donnerstag, den 18. November 2010,verlegt. Davon betroffen ist die Stadt Hohenstein-Ernstthalmit allen Sammelgebieten. Alle weiteren Entsorgungstermi-ne in den Städten und Gemeinden (mit Ortsteilen) des ehe-maligen Landkreises Chemnitzer Land bleiben unverändert!Die KECL GmbH bittet darum, die Abfallbehälter bis 06:00Uhr zur Leerung bereitzustellen.

Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH(KECL GmbH)

Geänderte Abfallentsorgung Termine „Buß- und Bettag“

Die Entsorgung für den Buß- und Bettag erfolgt am Don-nerstag, dem 18. November 2010. Die weiteren Entsor-gungstermine verschieben sich ggf. um einen Tag bis ein-schließlich Samstag, den 20. November 2010. Betroffen sinddie Restabfallbehälter sowie die Blauen und Gelben Tonnen.Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Abfallbehäl-ter trotzdem ab 18. November zum gewohnten Entleerungsterminbereitzustellen. Die beauftragten Entsorgungsunternehmen be-mühen sich um eine sehr zeitnahe Nachberäumung.

Amt für Abfallwirtschaft

Entsorgung für Buß- und Bettag Gebiet der Stadt Zwickau sowie

des ehemaligen Landkreises

Zwickauer Land

Erster Spatenstich für RegenrückhaltebeckenFoto: Dr. Andreas Eichler

Page 18: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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A M T L I C H E S

Es war ein langer Weg, bis aus den primitivenWildobstarten des europäischen und asiatischenRaums die heute bekannten einheimischenObstsorten herausgezüchtet werden konnten.Vor allem die Römer entwickelten bereits inder Antike den Obstanbau zu einer Hochkul-tur und brachten bei ihren Feldzügen die ersten Edelsorten auch in den deutschenRaum. Im Mittelalter trugen vor allem die Klö-ster zur Weiterentwicklung des Obstanbaus undder Herauszüchtung geeigneter Sorten bei.Noch heute weisen Sortennamen, wie „Klo-sterapfel“ oder „Carmeliterbirne“ auf diesenUrsprung hin. Zunächst sorgten vorwiegenddie Klöster für die Verbreitung ertragreiche-rer Obstsorten, doch die weltlichen Landes-herren erkannten sehr schnell die Bedeutungdes Obstanbaus für die Ernährung der Bevöl-kerung und so wurden durch einschlägige An-ordnungen die Untertanen verpflichtet, Obst-bäume verstärkt anzupflanzen. Der Anbau vonObstbäumen entlang von Straßen, in Form klei-ner Obstwiesen, unmittelbar an den Gehöftenoder von größeren Streuobstwiesen im Rand-bereich der Gemeinden oder auf schwer land-wirtschaftlich nutzbaren Flächen prägte maß-geblich die Landschaft in Sachsen mit. Die Bezeichnung „Streuobstwiese“ stammtvon dem Begriff „Obstbau in Streulage“ ab. Dadie Streuobstwiesen nicht nur der Erzeu-gung von Obst dienten, sondern häufig nochzur Wiesen- und Weidenutzung genutzt wur-den, pflanzte man in größeren Abständenvorwiegend starkwachsende Hochstamm-bäume. Das sind Obstbäume, deren Äste erstbei einer Stammhöhe von 1,80 Meter ausge-bildet sind, so dass das Weidevieh keine Schä-den an den Gehölzen verursachen konnte.Durch fortschreitende Züchtungsarbeit ent-standen bis zum 20. Jahrhundert über 6 000Obstsorten, darunter mindestens 2 700 Apfel-,800 Birnen-, 400 Süßkirschensorten und 400Pflaumenarten, die den Obstanbau selbst in Hö-henlagen der Mittelgebirge ermöglichten.Spezielle Sorten für die Nutzung als Tafel-, Saft-,Most- und Brand-, bis hin zum Backobst stan-den zur Verfügung. Die Nutzung dieser spe-ziellen Obstsorten war für die Versorgung derBevölkerung unverzichtbar, das Wissen um diePflege der Obstbäume und um die Verarbei-tung des Obstes war fester Bestandteil des länd-lichen Lebens. Neben diesen wirtschaftlichen Aspekten zäh-len Streuobstwiesen aber auch zu den arten-reichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Durchdie extensive Nutzung sowohl der meist alten

Bäume als auch der Wiesenflächen findet eineVielzahl von Tierarten einen idealen Rück-zugsraum aus den immer intensiver bewirt-schafteten Agrarflächen. Am zahlreichstensind Schmetterlinge, Käfer und Hautflügler alsständige Bewohner vertreten. Vögeln, wie demSteinkauz oder dem Neuntöter, bieten Streu-obstwiesen mit ihrem alten Baumbestand,den Bruthöhlen sowie dem Nahrungsangebotan Insekten ideale Lebensbedingungen. Aberauch für Menschen, die Erholung vom All-tagsstress suchen, besitzen sie durch ihreBaumblüte, die artenreichen Kräuter- und Blu-menwiesen und die verschiedenen Früchte vomFrühjahr bis zum Herbst eine hohe Attraktivität.Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor das hei-mische Obst gegenüber Südfrüchten deutlichan Attraktivität. Obstsäfte bekamen durch Colaund andere industriell hergestellte GetränkeKonkurrenz und vor allem durch die Eintei-lung des Obstes in Handelsklassen innerhalbdes europäischen Marktes waren die Obster-zeuger gezwungen, intensivere Produktions-methoden einzuführen. In der Folge führte diesdazu, dass nur noch wenige, quasi „standardi-sierte“ Obstsorten aus kurzlebigen Nieder-stammkulturen auf den Markt kamen. Die „al-ten“ Obstsorten mit ihren unterschiedlichenEigenschaften und ihrem oftmals nicht „markt-gerechten“ Aussehen waren nicht mehr gefragt. Der Trend zum Plantagenanbau setzte sich inder BRD zunehmend durch. Um die Obst-plantagen zu fördern, hat zum Beispiel die EGbis 1974 Rodungsprämien für jeden Hoch-stammobstbaum gezahlt. Streuobstwiesen auffruchtbareren Böden wurden durch dieseSubventionen häufig in Obstplantagen umge-wandelt. Zwar unter anderen Gesichtspunk-ten und etwas langsamer, aber in ähnlicherForm vollzog sich auch auf dem Gebiet der neu-en Bundesländer der Wandel. Durch die dra-stische Reduzierung der Streuobstflächen,aber auch der Obstbaumalleen an Straßen, We-gen und Feldrändern, die häufig im Zuge derFlurbereinigung gerodet wurden, ver-schwanden auch viele „alte“, oftmals nur re-gional vorkommende Obstsorten.Vielerlei Gründe sprechen für eine Erhaltungder alten Sorten. Heute geht es besonders dar-um, ihre Erbeigenschaften für die Züchtungneuer, beispielsweise gegen Krankheiten re-sistenter Obstsorten nutzen zu können. Dazuist es aber auch wichtig, die Streuobstwiesenzu schützen. Sie gehören ganz einfach zu un-serer sächsischen Heimat. Neben ihren Le-bensraumfunktionen fungieren sie auch qua-

si als Genbanken. Deshalb setzte sich zuneh-mend die Erkenntnis durch, dass sowohl eingesetzlicher Schutz als auch Fördermaßnahmennotwendig sind, um den Bestand der verblie-benen Streuobstwiesen zu gewährleisten unddass auf geeigneten Standorten alte Obstsor-ten neu angepflanzt werden können.Der Freistaat Sachsen hat deshalb Streuobst-wiesen unter gesetzlichem Schutz gestellt. Nach§ 26 des Sächsischen Naturschutzgesetzessind neben anderen seltenen Biotoptypenauch Streuobstwiesen als besonders geschütztausgewiesen. Nach dem Sächsischen Natur-schutzgesetz sind alle Maßnahmen, die zur Zer-störung oder sonstigen erheblichen oder nach-

haltigen Beeinträchtigung von Streuobstwie-sen führen können, verboten. Da aber alleindurch rechtlichen Schutz Streuobstwiesenauf Dauer nicht erhalten werden können,sondern nur durch eine sachgerechte Be-wirtschaftung und Pflege, werden durch denFreistaat Sachsen finanzielle Anreize sowohl fürdie Pflege als auch zur Unterstützung der Neu-anlage von Streuobstwiesen gewährt. Der Oktober/November ist traditionell derPflanzmonat für Obstgehölze. Wer kein so gro-ßes Grundstück besitzt, um gleich eine Streu-obstwiese anlegen zu können, aber dennoch et-was zum Erhalt alter Obstsorten tun möchte,kann auf seinem Grundstück einen Hoch- oderHalbstammobstbaum einer alten bewährtenSorte anpflanzen. Solch ein „Hausbaum“ kannes mit seiner Blütenfülle im Frühjahr, seinerSchatten spendenden Krone im Sommer, sei-ner Laubfärbung im Herbst und mit seinenleckeren Früchten mit jedem exotischen Zier-gehölz aufnehmen.Das Amt für Naturschutz, Land- und Forst-wirtschaft berät gerne zur Sortenwahl, den ak-tuellen Fördermöglichkeiten und unterstütztauch fachlich bei der Neuanlage von Streu-obstwiesen.

Kontakt: Landratsamt ZwickauAmt für Naturschutz, Land- und ForstwirtschaftZum Sternplatz 708412 WerdauTelefon: 0375 4402-26310

Amt für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

StreuobstwiesenEine erhaltenswerte Form des extensiven Obstanbaus

Streuobstwiese Foto: Untere Naturschutzbehörde

Zur Vorbeugung der lebensbedrohlichen Virusgrippe (Influenza) bietet das Gesundheitsamtauch in diesem Jahr die Grippeschutzimpfung an. Besonders empfohlen wird diese für älte-re Menschen mit chronischen Erkrankungen des Herzens, der Atemwege, für Diabetiker, aberauch für alle, die beruflichen Kontakt zu vielen anderen Menschen haben.Der jährlich zur Verfügung gestellte Impfstoff entspricht den aktuellen Empfehlungen der WHO.Die Impfung wird im Verwaltungszentrum Zwickau, Gesundheitsamt, Werdauer Straße 62,Haus 4, 2 Etage, Zimmer 228 a, an folgenden Tagen angeboten:

Montag 18. Oktober 2010 13:00 bis 15:00 UhrDienstag 19. Oktober 2010 13:30 bis 17:30 UhrMontag 25. Oktober 2010 09:00 bis 11:00 UhrDienstag 26. Oktober 2010 13:30 bis 17:30 UhrDienstag 2. November 2010 13:30 bis 17:30 Uhr

Ab 9. November 2010 besteht die Möglichkeit der Grippeschutzimpfung zur Impfsprechstundejeweils dienstags von 15:00 bis 17:00 Uhr.

Der Impfausweis und die Krankenkassen-Chipkarte sind mitzubringen!

Gesundheitsamt

GrippeschutzimpfungImpfung im Gesundheitsamt möglich

Im Amtsblatt Nr. 09/2010 vom 15. September 2010 hat sich im Beitrag „FleischhygienerechtlicheÄnderungen bei Hausschlachtungen“ auf der Seite 9 ein Fehler eingeschlichen.Richtig muss es heißen:Tierart mit Schlachttieruntersuchung ohne SchlachttieruntersuchungSchaf 13,00 EUR 12,00 EUR

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Grünspecht Foto: J. Kupfer

Korrektur Fleischhygienegebührenverzeichnis

für Hausschlachtungen im Landkreis Zwickau

Page 19: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 19

A M T L I C H E S

Büro Geschäftsstelle Werdau, Königswalder Straße 18, 08412 WerdauBesuchszeiten:Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 UhrDonnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 UhrTelefon: 0375 4402-23800 bis 23807 E-Mail: [email protected]: www.vhs-zwickau.deWeitere Termine nach Vereinbarung. Telefonisch ist die VHS meistauch außerhalb der Besuchszeiten erreichbar.Zusätzlich zur Geschäftsstelle haben für das Herbstsemester bis29. Oktober 2010 folgende Büros der Volkshochschule geöffnet:

Büro Crimmitschau, Badergasse 2Donnerstag 13:00 bis 17:00 UhrTelefon: 03762 90-9801Büro Glauchau, Schulplatz 2Donnerstag 13:00 bis 15:00 UhrTelefon: 03763 2620Büro Hohenstein-Ernstthal, Friedrich-Engels-Straße 75Dienstag 17:00 bis 19:00 UhrTelefon: 03723 42888Büro Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a Dienstag 13:00 bis 16:30 UhrTelefon: 0375 4402-23812Büro Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8, Gebäude C, Raum 312 Dienstag, Donnerstag 13:00 bis 18:00 UhrTelefon: 0375 4402-21093

Informationen sind auch in den Bürgerservicestellen desLandratsamtes in Werdau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Lim-bach-Oberfrohna und Zwickau erhältlich. Am Ende der Kursnummern ist die Abkürzung für den je-weiligen Ort, in dem der Kurs stattfindet, zu finden: Crim-mitschau: CR, Fraureuth: FR: Glauchau: GL, Hartenstein: HA,Hohenstein-Ernstthal: HE, Kirchberg: KI, Lichtenstein: LI, Lim-bach-Oberfrohna: LO, Meerane: ME, Neukirchen: NE, Mül-sen: MÜ, Waldenburg: WA, Wilkau-Haßlau: WH, Werdau: WE,Zwickau: ZW

Das vollständige Programm ist im Internet unter www.vhs-zwickau.de zu finden.

GesellschaftGesellschaftD10502 WH Sicher mobil

25.10.2010 16:00 - 18:15 Uhr 4 Termine 12 EUR

D10602 WH Erfolgreich lernen - Wie unterstütze ich mein Kind in der Schule?

02.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 1 Termin 12 EUR

D10901 ZW Hinduismus und Buddhismus und ihre Bedeutung in unserer Zeit

02.11.2010 17:30 - 19:00 Uhr 1 Termin 8 EUR

D10903 ZW Was kommt danach? Nahtod-Erfahrungenund die Sicht der Weltreligionen

03.11.2010 17:30 - 19:00 Uhr 1 Termin 8 EUR

D10701 ZW Fit im Kopf - Gedächtnis ohne Grenzen - Gedächtnis- und Konzentrationstraining

10.11.2010 18:00 - 21:00 Uhr 5 Termine 50 EUR

D10703 ZW Schneller lesen12.11.2010 16:30 - 19:45 Uhr 1 Termin 16 EUR

D10601 WE Mein Grundschulkind hat Schwierigkeiten in Mathematik. Wie kann ich helfen?

13.11.2010 09:00 - 11:30 Uhr 1 Termin 12 EUR

D10503 ZW Alles was Recht ist16.11.2010 17:00 - 18:30 Uhr 1 Termin 8 EUR

D10902 ZW Taoismus und Konfuzianismus - Lehren der Vergangenheit?

16.11.2010 17:00 - 18:30 Uhr 1 Termin 8 EUR

D11602 LO Whisky-Seminar: Morrison Bowmore Ltd. -Drei Distilleries

19.11.2010 18:00 - 21:45 Uhr 1 Termin 20 EUR

KulturD21200 CR Florales Gestalten - Herbst-

und Adventsschmuck selbst gemacht26.10.2010 17:00 - 19:00 Uhr 6 Termine 37 EUR

D20607 LI Sternstunden für Familien I27.10.2010 17:00 - 18:30 Uhr 3 Termine 14 EUR

pro Erwachsener; 10 EUR pro Kind

D20618 ZW Experimentelles Papierschöpfen und alternative Kartengestaltung

28.10.2010 18:00 - 19:30 Uhr 3 Termine 24 EUR

D20323 HE Vortrag "Karl Mays Briefwechsel mit Sascha Schneider"

29.10.2010 18:00 - 19:30 Uhr 1 Termin Eintritt frei!

D20905 GL Latino-Tanzworkshop I30.10.2010 10:00 - 16:00 Uhr 1 Termin 32 EUR

D20603 GL Kreatives Gestalten mit Ton01.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 5 Termine 48 EUR

D20608 LI Sternstunden für Familien II01.11.2010 17:00 - 18:30 Uhr 4 Termine 18,50 EUR

pro Erwachsener; 13 EUR pro Kind

D20508 LO Kalligraphie - die römische Capitalis02.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 4 Termine 30 EUR

D20604 HE Töpfern in der Vorweihnachtszeit02.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 6 Termine 41,50 EUR

D20612 WH Kreatives Gestalten mit Papier für die Weihnachtszeit

03.11.2010 18:00 - 19:30 Uhr 4 Termine 32 EUR

D20320 HE Klingender Kirchenraum "Von der Christusstatue zur Apsis"

04.11.2010 19:00 - 20:30 Uhr 1 Termin 4 EUR

D21105 ZW Digitale Fotografie, digitale Bearbeitung - Aufbaukurs für Senioren

04.11.2010 08:30 - 11:45 Uhr 6 Termine 89 EUR

D21403 ZW Farb- und Stil-Seminar06.11.2010 09:00 - 15:00 Uhr 1 Termin 32 EUR

D20614 WH Gestalten mit Speckstein - Weihnachtskurs08.11.2010 17:30 - 19:45 Uhr 2 Termine 24 EUR

D21401 HE Trend-Make-up-Workshop10.11.2010 18:00 - 21:00 Uhr 1 Termin 16 EUR

D21303 GL Nähkurs für Fortgeschrittene16.11.2010 18:30 - 20:00 Uhr 5 Termine 40 EUR

D21203 LI Weihnachtskranz mal "Anders"18.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 1 Termin 12 EUR

D21208 ZW Weihnachtskranz mal "Anders"19.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 1 Termin 12 EUR

D20619 ZW Encaustik - Wachsmalerei20.11.2010 10:00 - 16:00 Uhr 1 Termin 32 EUR

D20906 GL Latino-Tanzworkshop II20.11.2010 10:00 - 16:00 Uhr 1 Termin 32 EUR

D20327 ZW Führung "Das Zwickauer Brauhaus"21.11.2010 10:00 - 11:30 Uhr 1 Termin 8 EUR

D20521 ZW Probierkurs Malerei23.11.2010 17:00 - 20:00 Uhr 4 Termine 37,- EUR

D21404 ZW Trend-Make-up-Workshop24.11.2010 18:00 - 21:00 Uhr 1 Termin 16 EUR

D20310 HE Eröffnung der Sonderausstellung "Karl Mays Weihnachten"

27.11.2010 10:00 - 11:30 Uhr 1 Termin Eintritt frei!

D20333 ZW Exkursion "Engelsspuren im Advent"27.11.2010 07:30 - 20:30 Uhr 1 Tag 32 EUR

D20804 ZW Lust auf Rhythmus?! - Afrikanischer Trommelworkshop für Fortgeschrittene

27.11.2010 10:00 - 16:00 Uhr 1 Termin 32 EUR

D20919 ZW Orientalischer Tanzworkshop - Weihnachtslied vertanzt mit Zimbeln

27.11.2010 13:00 - 16:00 Uhr 1 Termin 16 EUR

GesundheitD30163 ZW Meditationspraxis

25.10.2010 19:00 - 20:30 Uhr 6 Termine 35 EUR

D30164 ZW Die "Fünf Tibeter"®

25.10.2010 17:15 - 18:45 Uhr 6 Termine 35 EUR

D30207 ME Fit Mix26.10.2010 18:30 - 19:30 Uhr 6 Termine 23 EUR

D30406 ZW Sie werden gesund durch Entgiften!27.10.2010 18:30 - 20:00 Uhr 1 Termin 8 EUR

D30733 GL Pralinen selber machen - eine süße Verführung

27.10.2010 18:00 - 21:00 Uhr 2 Termine 32 EUR

D30137 ZW Partner - Yoga30.10.2010 13:30 - 16:30 Uhr 1 Termin 16 EUR

pro Erwachsener; 11 EUR pro Kind

D30407 ZW Bachblüten02.11.2010 18:30 - 20:00 Uhr 1 Termin 8 EUR

D30737 HA Stollenbackseminar03.11.2010 13:00 - 17:00 Uhr 1 Termin 21,50 EUR

D30244 CR Step and Dance - Step-Aerobic für Einsteiger04.11.2010 18:00 - 19:00 Uhr 6 Termine 23 EUR

D30119 ZW Entspannungstraining mit Yogaelementen für Mutter und Kind

06.11.2010 13:30 - 16:30 Uhr 1 Termin 16 EURpro Erwachsener; 11 EUR pro Kind

D30402 LO Schüssler Salze - Zwölf Mineralstoffe fürs Leben

09.11.2010 18:30 - 20:30 Uhr 4 Termine 31 EUR

D30719 GL Erste Hilfe für Einsteiger am Herd09.11.2010 18:00 - 21:00 Uhr 1 Termin 16 EUR

D30411 ZW Jin-Shin-Jyutsu® - Selbstheilungskunst Praxisseminar

10.11.2010 18:30 - 20:00 Uhr 1 Termin 8 EUR

D30720V CR Indischer Kochabend II10.11.2010 18:00 - 22:00 Uhr 1 Termin 21,50 EUR

D30136 ZW Yoga am Arbeitsplatz13.11.2010 13:30 - 16:30 Uhr 1 Termin 16 EUR

D30162 ZW Meditationsgruppe für Helfer und Interessierte

18.11.2010 19:00 - 20:30 Uhr 5 Termine 29 EUR

DKA32 ZWWE Stärkung des erschöpften Selbst –Meditationsgruppe für Helfer und Interessierte

18.11.2010 09:00 - 17:00 Uhr 6 Termine 66 EUR(statt 77,00 EUR bei Einzelbuchung)

D30170 ZW Tiefenentspannung- Mental Flow® = Körperfühlen Einführung

23.11.2010 18:30 - 20:30 Uhr 1 Termin 11 EUR

D30738 HA Stollenbackseminar24.11.2010 13:00 - 17:00 Uhr 1 Termin 21,50 EUR

D30735 GL Ein Pfefferkuchenhaus selber bauen - Kinderträume werden wahr!

26.11.2010 16:00 - 19:00 Uhr 1 Termin 16 EURinkl. Wareneinsatz 5,50 EUR

D30401 WE Stärkung des erschöpften Selbst27.11.2010 09:00 - 17:00 Uhr 1 Termin 42,50 EUR

D30166 ZW Erkenne Dich selbst - Einführungsseminar29.11.2010 18:30 - 20:30 Uhr 1 Termin 11 EUR

D30721 GL Indischer Kochabend I29.11.2010 18:00 - 22:00 Uhr 1 Termin 21,50 EUR

SprachenD40916 ZW Italienisch 1. Semester

04.11.2010 18:15 - 19:45 Uhr 12 Termine 55 EUR

D40911 ZW Italienisch 1. Semester05.11.2010 18:00 - 19:30 Uhr 12 Termine 55 EURArbeit, Beruf

D50134 ZW OpenOffice - Workshop25.10.2010 17:00 - 19:15 Uhr 4 Termine 48 EUR

D50400 GL Computerschreiben25.10.2010 17:00 - 20:00 Uhr 3 Termine 44 EUR

D50004 ZW Selbstständig arbeiten im Nebenerwerb29.10.2010 16:30 - 19:30 Uhr 1 Termin 16 EUR

Kursangebot Ende Oktober und November 2010

Volkshochschule Zwickau

Page 20: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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WIRTSCHAFT

Die Beratungsstelle für Unternehmer und Existenzgründer informiert kostenlos zu- Existenzgründungen- aktuellen Förderprogrammen von EU, Bund, Land- Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründer und Unternehmer- Veranstaltungen für Existenzgründer und Unternehmer

Weiterhin vermittelt sie Kontakte und Anlaufstellen und bietet Orientie-rungsberatungen an.

Sitz der Beratungsstelle:Landratsamt Zwickau, Dienststelle GlauchauAmt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, TourismusGerhart-Hauptmann-Weg 208371 GlauchauAnsprechpartnerin: Martina WagenknechtTelefon: 0375 4402-25111Fax: 0375 4402-25108E-Mail: [email protected]

Aktuelle Informationen zur Wirtschaftsförderung des LandratsamtesZwickau sind im Internet unter: http://www.landkreis-zwickau.de ein-gestellt.

Information zur Beratungsstellefür Existenzgründer und UnternehmerKostenlose Beratungen

„Warum muss ich denn auch noch alles aufschreiben?“, „Wie soll ich denn die Einnahmen und Ausgaben für dienächsten Jahre schätzen?“ Diese und noch mehr Fragen stellen sich Existenzgründer häufig.Das Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus bietet hierzu einen Workshop an.

Inhalt:

Teil 1: Grundaussagen eines Businessplanes – worauf Fördermittelgeber achtenSchwerpunkt: „Kunden finden – Kunden binden“ - von der Marktanalyse zum Marketing

Teil 2: Klärung individueller Fragen – Eigene Planungen können mitgebracht werden!

Workshop

Termin: 8. November 2010, 13:00 bis 16:00 Uhr

Ort: BIC (Business and Innovation Centre Zwickau GmbH), Lessingstraße 4, 08058 Zwickau, Konferenzraum 0.11(Erdgeschoss)

Referentin: Frau Kerstin Rettig, Geschäftsführerin gründernet der Beratungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Die Teilnahme ist kostenfrei!

Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.

Details zum Veranstaltungsablauf sind erhältlich unter:

Landratsamt ZwickauAmt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, TourismusBeratungsstelle für Existenzgründer und UnternehmerAnsprechpartnerin: Frau Martina WagenknechtTelefon: 0375 4402-25111Fax: 0375 4402-25012E-Mail: [email protected]

gründernetBeratungs- und Projektentwicklungsgesellschaft mbHBüro ZwickauLessingstraße 408058 ZwickauAnsprechpartnerin: Frau Kerstin RettigTelefon: 0375 54-1570Fax: 0375 54-1572E-Mail: [email protected]

Ein Angebot für ExistenzgründerBusinessplan – Frust oder Lust, der Workshop für Fortgeschrittene

Prof. Dr. Drechsler übergab im August 2010 im Rah-men einer kleinen Feierstunde offiziell die Zertifi-kate QESPLUS, AZWV und TELC-Prüfungszentruman die Volkshochschule Zwickau. Die Volkshochschulehat die Qualitäts-Management-Prozesse im Juli er-folgreich durch den TÜV Thüringen prüfen lassen.

Foto: Volkshochschule

Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

A M T L I C H E S

D50013 ZW Kommunikation und Persönlichkeit - Kommunikationstraining

01.11.2010 17:30 - 19:00 Uhr 2 Termine 16 EUR

D50014 ZW Persönlichkeit und Selbstbewusstsein01.11.2010 19:30 - 21:00 Uhr 2 Termine 16 EUR

D50151 ZW PC-Schnupperkurs für Senioren02.11.2010 14:00 - 16:00 Uhr 1 Termin

Kostenlose Informationsveranstaltung

D50901 ZW Über Geld spricht man nicht, tun Sie es doch!02.11.2010 18:30 - 20:00 Uhr 2 Termine 16 EUR

D50105 WE Den Computer nutzen lernen - Grundkurs06.11.2010 09:00 - 12:00 Uhr 6 Termine 84 EUR

D50115 WH Gestaltung mit Grafiken und Text mit Word-Workshop

09.11.2010 18:00 - 20:15 Uhr 1 Termin 12 EUR

D50124 WH Tabellenkalkulation mit Excel - Grundkurs, Teil 2

10.11.2010 17:30 - 20:30 Uhr 2 Termine 32 EUR

D50146 ZW Einführung in das Internet - Senioren15.11.2010 08:30 - 11:45 Uhr 6 Termine 89 EUR

D50902 ZW Stress im Griff mit Zeitmanagement15.11.2010 18:15 - 19:45 Uhr 4 Termine 32 EUR

D50119 WH Erfolgreich am PC - Aufbaukurs16.11.2010 17:30 - 20:30 Uhr 5 Termine 74 EUR

D50405 WE Computerschreiben16.11.2010 17:30 - 20:30 Uhr 3 Termine 44 EUR

D50122 WE Tabellenkalkulation mit Excel – Grundkurs22.11.2010 17:00 - 20:15 Uhr 6 Termine 101 EUR

D50412 ZW Moderne Korrespondenz24.11.2010 17:30 - 19:45 Uhr 2 Termine 24 EUR

Page 21: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 21

WIRTSCHAFT

Das Jugendamt des Landkreises Zwickau möchte im laufenden Schuljahr2010/2011 die Mittelschüler der Klassenstufen 8 bis 10 bei der Vorberei-tung auf den „richtigen“ Ausbildungsplatz und den Übergang von der Schu-le in die Ausbildung unterstützen.Durch die demografische Entwicklung stellt sich heute das Verhältnis zwi-schen Ausbildungsstellen und Bewerbern ausgeglichen dar.Trotz dieser Tendenz ist die Besetzung von freien Stellen schwierig, dennzum Teil fehlt qualifizierter Nachwuchs oder es existiert ein Ungleichge-wicht zwischen den Wunschvorstellungen vieler junger Menschen über ihreberufliche Zukunft und der Realität in der Arbeitswelt.Das Ziel aller Beteiligten an diesem Prozess der Berufsorientierung soll-te eine verbesserte Ausbildungsberatung sowie zielgerichtete Orientierungauf die Möglichkeiten nach der Schule sein. Mit einer passgenauen Aus-bildungsstelle werden dann auch die Ausbildungsabbrüche minimiert.In den verschiedensten Veranstaltungen im Industrie- und Handwerksbe-reich lernen die Schüler/innen Betriebe der Region kennen, erfahren theo-retische und praktische Voraussetzungen der Ausbildungsberufe und kön-nen mit Ausbildern und Auszubildenden ins Gespräch kommen.Neben Praxiseinblicken gibt es Tipps und Informationen zu Bewerbungs-modalitäten, zum Praktikum sowie Hinweise zu Chancen entsprechend desAusbildungswunsches in der Region. Es sind alle Interessenten, Schüler, Eltern und Lehrer zu diesen Veranstaltungeneingeladen, denn dieser Prozess und diese wichtige Entscheidung im Lebeneines jungen Menschen können nur im Miteinander zum Erfolg führen.

Folgende Informationsveranstaltungen sind vorgesehen:Bäcker/in, Konditor/in, Fachverkäufer/in im LebensmittelhandwerkTermin: Dienstag, 2. November 2010, 13:00 UhrOrt: Mühlenbäckerei Clauß, Mühlenstraße 26, 08132 Mülsen/OT Niclas

Augenoptiker/inTermin: Mittwoch, 3. November 2010, 14:30 UhrOrt: Fielmann AG & CO OHG, Hauptstraße 35, 08056 Zwickau

Friseur/inTermin: Donnerstag, 4. November 2010, 14:30 UhrOrt: inhair Friseur- und Kosmetik e. G., TRENDSTYLE-Studio,

Werdauer Straße 1, 08056 Zwickau

Holztechnik, Maler/Lackierer, Garten- und LandschaftsbauTermin: Montag, 8. November 2010, 14:00 UhrOrt: AB e. V., Bürgerschachtstraße 3 b, 08056 Zwickau

Kfz-Mechatroniker/in, Karosserie- und Fahrzeugbaumechani-ker/in für Karosserieinstandhaltung und Karosseriebautechnik,Fachkraft für LagerlogistikTermin: Dienstag, 9. November 2010, 14:00 UhrOrt: VWBI-GmbH, Reichenbacher Straße 76, 08056 Zwickau

Konstruktionsmechaniker/in, Industriemechaniker/in, Ferti-gungsmechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugme-chaniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Me-chatroniker/inTermin: Mittwoch, 10. November 2010, 14:00 UhrOrt: VWBI-GmbH, Reichenbacher Straße 76, 08056 Zwickau

Berufe in der Gastronomie (z. B. Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin)Termin: Donnerstag, 11. November 2010, 14:30 UhrOrt: BAW Wilkau-Haßlau, Gasthaus „Zum Weißen Hirsch“,

Anton-Günther-Straße 1, 08112 Wilkau-Haßlau

Metall-, Elektro-, kaufmännische BerufeTermin: Montag, 15. November 2010, 14:00 UhrOrt: FAW gGmbH, Audistraße 9, 08058 Zwickau

Fahrzeuglackierer/inTermin: VWBI-GmbHOrt: Rudolf-Ehrlich-Straße 1,

Gewerbegebiet OT Crossen, 08058 Zwickau

Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)Termin: Donnerstag, 18. November 2010, 14:00 UhrOrt: GEMEINSAM ZIELE ERREICHEN e. V.,

Stiftstraße 11, 08056 Zwickau

Berufe im Gesundheitswesen (z. B. Altenpflege, Ergotherapeut)Termin: Montag, 22. November 2010, 14:00 UhrOrt: Senioren- und Seniorenpflegeheim gGmbH Zwickau, Haus

„Stadtblick“, Sternenstraße 5, 08066 Zwickau

Kaufmännische Ausbildung (z. B. Kaufmann/-frau für Dialogmarketing)Termin: Dienstag, 23. November 2010, 14:00 UhrOrt: Benedict School, Alte Reichenbacher Straße 2, 08056 Zwickau

Kaufmännische Ausbildung (z. B. Sozialversicherungsfachangestellte/er, Kaufmann/-frau imGesundheitswesen) und Informationen zur Online-BewerbungTermin: Mittwoch, 24. November 2010, 14:00 UhrOrt: Barmer Ersatzkasse, Lothar-Streit-Straße 10 b, 08056 Zwicka

Berufe in der Hotelbranche (z. B. Hotelfachmann/-frau )Termin: Donnerstag, 25. November 2010, 14:30 UhrOrt: „Achathotel“, Leipziger Straße 180, 08058 Zwickau

Maschinen- und Anlagenführer/in, Textillaborant/inTermin: Dienstag, 30. November 2010, 15:00 UhrOrt: Zwickauer Kammgarn GmbH,

Schneeberger Straße 135, 08112 Wilkau-Haßlau

Die Anmeldung von Klassen bzw. einzelnen Schülern/innen sollte über denBeratungslehrer/in, Klassenlehrer/in oder Schulsozialarbeiter/in derSchule in Form einer „Sammelanmeldung“/Teilnehmerliste per E-Mail oderper Fax erfolgen. Eine private Anmeldung ist über die unten aufgeführteE-Mail-Anschrift ebenfalls möglich. Bei Transportproblemen zu Veran-staltungen außerhalb der Stadt Zwickau bitte umgehend an Frau Stefi Pütt-ner wenden, um eine Mitfahrgelegenheit zu organisieren.Da nur eine begrenzte Platzkapazität vorhanden ist, wird um eine zeitna-he und verbindliche Anmeldung gebeten.

Der Anmeldeschluss für o. g. Veranstaltungen ist der 22.Oktober 2010.

Ansprechpartner: Landkreis ZwickauLandratsamt - JugendamtSG Jugend, SB JugendsozialarbeitStefi PüttnerTelefon: 0375 4402-23114Fax: 0375 4402-23240E-Mail: [email protected]

Jugendamt

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Page 22: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Der Übergang von der Schule ins Be-rufsleben muss bewusster und sys te-matischer gestaltet werden. Mit die-ser Aufgabenstellung wird die zwei-te Fachtagung der Modellregion fürBerufs- und Studienorientierung am6. Dezember 2010 im BIC Zwickauin Lichtentanne vorbereitet. DieAkteure aus Schulen, Unterneh-men, von Bildungsträgern, Verei-nen, Kammern und Verbänden ar-beiten seit 2009 gemeinsam auf die-ser Kommunikationsplattform zu-sammen. Eine neue nachhaltige Qua-lität in der Berufs- und Studienori-entierung zu erreichen ist gemeinsamerklärtes Ziel.Unter Leitung der strategischenSteuerungsgruppe wird in drei Ar-beitsgruppen der Fokus der Zusam-menarbeit auf das Heranführen derSchüler an die Arbeitswelt, die Kom-munikation der Akteure unterein-ander sowie auf Fortbildungsmaß-nahmen für Lehrer und Informati-onsangebote für Eltern gerichtet.Der Landkreis Zwickau legt dabeiden Schwerpunkt auf die bestmög-liche Vermittlung der Schulabgänger,die an seiner maximalen Leistungs-fähigkeit und den regionalen Gege-benheiten ausgerichtet ist. Weiterhinsoll die Berufswahlkompetenz der

Schüler, Eltern und Lehrer verbes-sert werden. Als ganz wichtig er-achten die Akteure, Einblicke in dieArbeitswelt und gezielte Informa-tionen über Berufsfelder und Ar-beitsplatzangebote in der Region zuschaffen. Schüler sollen aber nicht nurmehr über mögliche Berufe erfahren,sondern sich auch praktisch aus-probieren können. Erst wenn sie Er-fahrungen sammeln, können jungeMenschen persönliche Fähigkeitenund Neigungen erkennen, Stärkeneinschätzen und eigene Berufsvor-stellungen entwickeln.Deshalb stehen in dem entwickeltenAngebotskatalog der ModellregionExkursionen in Unternehmen, be-rufspraktische Tage und Berufsori-entierung im Unternehmen auf demProgramm, um verschiedene Be-rufsfelder sowie akademische Beru-fe besser kennenzulernen. Natür-lich wird schon Bewährtes, wie bei-spielsweise die Woche der offenenUnternehmen, der Girls-Day, Be-rufsorientierungsmessen, Lehrer-akademie, fortgeführt, aber qualita-tiv weiterentwickelt. Ergänzend wer-den ein Workshop Berufswahlpass, derPraxistag für Lehrer am VW-Bil-dungsinstitut, das Studienorientie-rungsprojekt „MiNT“, der Informa-

tionstag der FH Zwickau und BAGlauchau sowie der „Tag der Wirt-schaft“ von der IHK Chemnitz, Re-gionalkammer Zwickau, angeboten.Schüler, Eltern und Lehrer sollen da-bei gezielt über Angebote im Land-kreis informiert werden. Dazu dientauch das Standortportal www.ar-beit-im-landkreis-zwickau.de, daszurzeit in punkto Nutzerfreundlich-keit weiterentwickelt wird. Derzeit arbeiten die Akteure imLandkreis an der Entwicklung vonflächendeckenden Pilotprojekten.Die Einführung von Praxistagen istein Pilotprojekt, das im Landkreis seitdem Schuljahresbeginn 2010/2011bereits in einigen Schulen läuft.Auch werden der Bedarf der Wirt-schaft an Azubis sowie vorhandeneStudienkapazitäten ermittelt. DieAngebote bündeln die Akteure alseinheitliches „flächendeckendesPflichtangebot“ in einem Angebots-katalog. Bestandteile sind die ge-setzlichen Pflichtaufgaben, aber auchdie neuen Angebote, die auf eineQualitätssteigerung abzielen. Eineinheitliches Erscheinungsbild derNetzwerkpartner lässt jedem Nutzererkennen, dass es sich um Angebo-te der Modellregion für Berufs- undStudienorientierung handelt.

Investition in Bildung verbessert die Lebenschancen Zweite Fachtagung in der Modellregion

für Berufs- und Studienorientierung

Die „Woche der offenen Unterneh-men Sachsen“, die das nächste Malvom 14. bis 19. März 2011 stattfin-den wird, bietet Unternehmen eineausgezeichnete Möglichkeit, Schü-lerinnen und Schülern praxisnahüber verschiedene Berufsbilder, Aus-bildungsmöglichkeiten und die dafürnotwendigen Anforderungen direktim Unternehmen zu informieren.Auch Berufe, die ein Studium er-fordern, können dabei erklärt wer-den. Die Unternehmen lernen so imdirekten Austausch und persönli-chen Kontakt ihren künftigen Nach-wuchs – Auszubildende und Fach-kräfte – kennen.Organisiert wird die „Woche der of-fenen Unternehmen“ im LandkreisZwickau durch die kommunaleWirtschaftsförderung in den Städ-ten des Landkreises in enger Zu-sammenarbeit mit dem LandratsamtZwickau. Da die Koordinierungzwischen Schulen und Unternehmenin der Region erfolgt, ist es möglich,eine große Zahl von Unterneh-mensbesuchen zu realisieren. DieSchüler sind gut vorbereitet, weil siesich in Ruhe mit den Angeboten derUnternehmen auseinandersetzen

können und Alternativen kennen ler-nen.In diesem Jahr haben im LandkreisZwickau 160 Unternehmen ihreTüren für die Schülerinnen undSchüler geöffnet. 50 Unternehmenbeteiligten sich erstmalig an dieserBerufsorientierungsaktion.

Noch bis November 2010 könnensich interessierte Unternehmen mel-den und ihre Teilnahme signalisieren.

Die Wirtschaftsförderer vor Ortkümmern sich dann um den weite-ren Ablauf.

Weitere Informationen:Landratsamt ZwickauAmt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, TourismusFrau Marlies FlemmingTelefon: 0375 4402-25112E-Mail: Marlies.Flemming@land

kreis-zwickau.de.

Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

Der persönliche Kontakt zum Nachwuchs„Woche der offenen Unternehmen“ startet jetzt

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AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 23

WIRTSCHAFT

Moderne Informationstechnologienund neue Medien bestimmen heutefast jeden Unternehmensprozess.Dabei werden die Anforderungenund Aufgaben zunehmend komple-xer – nicht nur an die reine Hard-und Software, sondern auch an dieMitarbeiter, die sie bedienen. Themenwie Cloud Computing, Social Net-working oder Webvertising bietennicht nur neue Geschäftsmöglich-keiten, sondern sind oftmals nurnoch schwer wegzudenken.Die IT-Branche ist heute so bedeu-tungsvoll wie nie zuvor.

Aus diesem Grund stellt die StadtZwickau ihr diesjähriges Wirt-schaftsforum unter die Überschrift„Informationstechnologien und neueMedien – Erfolgsfaktoren für Un-

ternehmen im 21. Jahrhundert“.Die Veranstaltung, die 2010 bereitszum sechsten Mal stattfindet, bietetauch am 10. November eine Platt-form für den Austausch zwischen Un-ternehmern und Führungskräftender Wirtschaftsregion.

Key Note Speaker der Veranstal-tung ist der Top Referent, Scout24-Manager und Web 2.0 Experte TjalfNienaber aus Hamburg. Neben ihmwerden u. a. Vertreter von SAP,XING, WE DO und N+P über ak-tuelle Trends in der Branche undChancen für den Geschäftsalltag in-formieren. Schirmherrin der Veran-staltung ist die Zwickauer Ober-bürgermeisterin Dr. Pia Findeiß.

Das passende Ambiente bietet das

Audi-Zentrum Zwickau. Neben denFachvorträgen und der Möglichkeitzum Austausch mit den Branchen-experten wird ein interessantes Rah-menprogramm mit mediterranenKöstlichkeiten und südländischerMusik den Abend abrunden.

Das Tagungsprogramm ist auf denWebseiten der Stadt Zwickau ver-öffentlicht. Anmeldungen für dieVeranstaltung nimmt ab sofort dasBüro für Wirtschaftsförderung [email protected]. telefonisch unter 0375 838000entgegen. Veranstaltungsbeginn am10. November ist um 16:00 Uhr. DerEintritt zum Wirtschaftsforum ist frei.

Mehr Informationen unter:www.zwickau.de

Stadtverwaltung Zwickau

Wirtschaftsforum am 10. November zum Thema „IT & Neue Medien“SAP, XING, WE DO und N+P präsentieren Erfolgsfaktoren

im 21. Jahrhundert

Die Wärmetechnik Wilkau-HaßlauGmbH & Co. gehörte im diesjähri-gen Wettbewerb um den „GroßenPreis des Mittelstandes“ der Oskar-Patzelt-Stiftung zu den drei Preis-trägern aus Sachsen, die nun der be-gehrten Statue ihren Ehrenplatz imUnternehmen zuweisen können.Am 11. September nahm Ge-schäftsführer Mathias Weber in Mag-deburg die Trophäe entgegen. Indem zweistufigen Auswahlverfahrenüberzeugte die Wärmetechnik die Ju-roren. Es zählten neben der her-vorragenden Gesamtentwicklungsowie der Schaffung und Sicherungvon Arbeits- und Ausbildungsplätzenauch die vorbildlichen Leistungen inden Wettbewerbskriterien, wie „In-novation/Modernisierung“, „Enga-gement in der Region“ und „Ser-vice/Kundennähe/Marketing“.„Für unser Unternehmen, die Mit-arbeiter und unser Führungsteam be-deutet der Preis in gewisser Weiseauch Bestätigung und Belohnungfür unsere bisherigen Leistungen.Gleichzeitig ist er selbstverständlichAnsporn, auf diesem guten Weg

weiter voranzuschreiten“, behält Ge-schäftsführer Mathias Weber nebenall der Freude bereits wieder die zu-künftigen Schritte fest im Blick.In der Laudatio der Juroren hieß es:„Seit 1931 besteht in Wilkau-Haßlauein Haustechnikbetrieb, aus dem sichinzwischen ein anerkannter Dienst-leister für mittelständische Indus -trieunternehmen entwickelte. 2004gelang die Neugründung mit Mana-

gament-Buy-Out, verbunden mit ei-nem nachhaltigen Aufschwung. Hat-te die Firma bis 2006 für Industrie-kunden nur Anlagen zur haustechni-schen Versorgung von Werkhallenund Büros installiert, reichen ihre Leis tungen heute in den Produkti-onsprozess der Unternehmen hinein.“ Das Unternehmen entwickelte sichkontinuierlich. Die Ausbildungs-quote beträgt bei 95 Mitarbeitern

18 Prozent. Die Eigenkapitalquotewurde in den letzten fünf Jahren ver-doppelt, die Bonitätsindices erheb-lich verbessert. 2009 wurde derGeschäftsbereich Wärme-Contrac-ting aufgebaut und der Einstieg in denrussischen Markt geschafft.

Durch den Einsatz eines Energie-monitorsystems zur Senkung desEnergieverbrauchs von Heizungs-anlagen ist es in einem gemeinsamenProjekt mit der Wohnungsbauge-nossenschaft Zwickau-Land eG imWohngebiet Sandberg/Wilkau-Haß-lau gelungen, durch Optimierungvon 20 Heizungsanlagen mittels mo-dernster Messtechnik den Erdgas-verbrauch um 15 Prozent zu redu-zieren. Das Verfahren wird nun vonbeiden Partnern weiter vermarktet.Alle Verfahren unterliegen ständigenund strengen Kontrollen und werdenlaufend weiterentwickelt. Von Schul-patenschaften bis zum Katastro-phenschutz reicht das ehrenamtlicheEngagement. Beständigkeit zahlt sich aus: DieWärmetechnik Wilkau-Haßlau

GmbH & Co. KG wurde zum drit-ten Mal seit 2008 von der Landes-direktion Chemnitz, der SparkasseZwickau, dem Ingenieurbüro Heu-er und von der ASI Anlagen SERVICEInstandhaltung GmbH zum Wettbe-werb nominiert. 2009 erfolgte dieAuszeichnung als „Finalist“, 2010als Preisträger.

Neben der Wärmetechnik setzten sichdie ASL - Alles Saubere LeistungGmbH aus Leipzig und die richter &heß Verpackungs-Service GmbH ausChemnitz als Preisträger aus Sachsendurch. Als sächsische Kommune desJahres 2010 überzeugte die StadtMark ranstädt, als sächsische Bank desJahres die Merkur Bank KGaA Auer-bach.Wärmetechnik Wilkau-HaßlauGmbH & Co. KGKirchberger Straße 5108112 Wilkau-HaßlauTelefon: 0375 6911-0Fax: 0375 6911-108E-Mail:[email protected]: www.waermetechnik-wh.de

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Wärmetechnik punktet im bundesweiten Wettbewerb um den „Großen Preis des Mittelstandes"Sechs Sachsen im Finale

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24

INFORMATIONEN

Im Landkreis Zwickau gibt es drei Be-treuungsvereine: Chemnitzer Landmit Sitz in Lichtenstein, LebenshilfeHohenstein-Ernstthal und Umge-bung e. V. und Region Zwickau mitSitz in Kirchberg. Die Mitarbeiter-schaft verfügt über fundierte Ausbil-dungen und mehrjährige Erfahrungenim Betreuungsrecht. Es wird vor-wiegend im aufsuchenden Dienst fürBetreute in der gesamten Region ge-arbeitet. Nach der Bestellung durchdas Amtsgericht kommen die Be-treuerinnen und Betreuer in die eigeneHäuslichkeit oder ins Heim, um allenotwendigen Angelegenheiten zu be-sprechen, zu beraten und zu erledigen.Für ehrenamtlich betreuende Ange-hörige und engagierte Menschen bie-ten die Betreuungsvereine kostenlos In-formationen und Hilfe von Problemenbei der Betreuungstätigkeit an. Um-gang mit Ämtern und Behörden, Fra-gen zur Betreuungs- und Patienten-verfügung sowie Vorsorgevollmacht –

bei den Vereinen erhält man Hilfe.Alle drei Betreuungsvereine desLandkreises bieten dazu jeweils amzweiten Donnerstag im Monatöffentliche Sprechzeiten an. Dernächste Termin ist am Donnerstag,dem 11. November 2010, 14:00 bis16:00 Uhr, jeweils in den Regionen. Betreuungsverein Chemnitzer Land e.V.09350 LichtensteinSeminarstraße 10Telefon: 037204 6950 Betreuungsverein Lebenshilfe e.V.09337 Hohenstein-Ernstthal Sprechzeiten im SeniorenzentrumPKPSüdstraße 13Telefon: 03723 629687

Betreuungsverein Region Zwickau e. V.08107 KirchbergSprechzeiten im „Haus der Parität“Bahnhofstraße 19 Telefon: 037602 7460

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Am ersten Oktoberwochenendewurde bereits zum 15. Mal der all-jährlich stattfindende Sächsische Ak-kordeonwettbewerb in Dresden aus-getragen.

Sechs Akkordeonisten der Kreismu-sikschule des Landkreises Zwickauwaren in die Landeshauptstadt ge-reist, um mit 50 Solisten in sechs Al-tersgruppen um Prädikate und Prei-se zu wetteifern.

In der Altersgruppe der 18- bis 21-Jäh-rigen war der Lichtensteiner ToniLeuschner am erfolgreichsten. Erkonnte den ersten Platz mit dembestmöglichen Prädikat „Ausge-zeichnet“ belegen und erhielt den Son-derpreis des Chemnitzer Komponistenund Akkordeonpädagogen WernerRichter.

In der „Zwergengruppe“, Kinder bisacht Jahre, starteten gleich drei Spie-ler der Kreismusikschule unter ins-gesamt 15 Teilnehmern. Dennis Karatasaus Lichtenstein belegte den zweitenPlatz mit dem Prädikat „Ausgezeich-

net“. Maximilian Stark aus Königs-walde erhielt das Prädikat „Sehr gut“,ebenso wie Aylin Karatas aus Lich-tenstein, die mit ihren fünf Jahren alsjüngste Teilnehmerin des Wettbewerbseinen riesengroßen Plüsch-Tiger mitnach Hause nehmen konnte.

In der Altersgruppe der Neun- bisElfjährigen erhielten Richard Bela

Beier aus Gospersgrün wie auchLorenz Thost aus St. Egidien das Prä-dikat „sehr gut“.

Toni, Dennis, Aylin und Lorenz wer-den an der Unterrichtsstätte Lich-tenstein von Ute Sander, Maximili-an und Richard an der Unterrichts-stätte Werdau von Eileen Weigel un-terrichtet.

Kreismusikschule des Landkreises Zwickau

„Ausgezeichnet“ und „Sehr gut“ für AkkordeonistenToni Leuschner am erfolgreichsten

Dennis und Aylin Karatas Foto: Ute Sander

Unterricht der etwas anderen Art er-lebten die Schüler des Englisch-Leis -tungskurses der Jahrgangsstufe 13 amvergangenen Dienstag im BSZ fürWirtschaft und Gesundheit Zwickau.Sie hatten sich Bryce Doody (25),

Rollstuhlbasketballer aus dem US-Bundesstaat Maine, eingeladen, umihre Fremdsprachenkenntnisse zutesten und natürlich um allerlei In-teressantes über eine relativ unbe-kannte Sportart und die Heimat ih-

res Gastes zu erfahren. Doody spieltseit einigen Wochen für den RSC-Rol-lis Zwickau. Die Schüler möchten sichfür die geduldige und freundliche Be-antwortung aller Fragen noch einmalauf diesem Wege bedanken.

Rollstuhlbasketballer aus den USA zu Gast imBeruflichen Schulzentrum Schüler erfahren Interessantes von Bryce Doody

Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Wirtschaft und Gesundheit Zwickau

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AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 25

INFORMATIONEN

Mit Beginn des neuen Schuljahres hatmit der Berufsausbildung in den„Grünen Berufen“ für zahlreicheSchulabgänger im Landkreis Zwickauein neuer Lebensabschnitt begonnen.

Die Landwirtschaftsbetriebe ein-schließlich der Pferdehöfe schlossenmit 27 jungen Auszubildenden einenLehrvertrag in den Berufen Land-,Tier- und Pferdewirt ab.

Im Bereich des Gartenbaus wurden34 Lehrverträge in zum Teil dualerAusbildung in Gartenbaubetriebenund mit freien Bildungsträgern un-terzeichnet.

Den Beruf der Hauswirtschafterinbzw. des Hauswirtschafters erlernen38 junge Menschen.In diesem Beruf werden u. a. übereine staatliche BildungsmaßnahmeLangzeitarbeitslose zu einem aner-kannten Bildungsabschluss geführt.Die Bildungsberater wünschen allenUnternehmen, Schulen, Ausbildernund Lehrlingen einen guten Start undviel Erfolg für ihre dreijährige Aus-bildung in der Landwirtschaft.Sie bildet die Grundlage zur Siche-rung eines qualifizierten Berufs-nachwuchses in der Region, welcherin den nächsten Jahren infolge der de-mographischen Entwicklung beson-ders dringend benötigt wird.

Die Bildungsberater informierenNeues Ausbildungsjahr erfolgreich gestartet

Amt für Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

Unter dem Motto „Berufsschule LIVE“ findet am 26. Oktober 2010 in derZeit von 09:20 bis 17:00 Uhr wieder der alljährliche Informationstag imBeruflichen Schulzentrum Glauchau statt.

Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen, sich an diesem Tag überalle vollzeitschulischen Bildungsgänge am BSZ Glauchau zu informieren.Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgenden Ausbildungen:

− Berufsvorbereitungsjahr: ein- und zweijährig• Metalltechnik/Elektrotechnik • Hauswirtschaft/Textiltechnik

− Berufsgrundbildungsjahr: einjährig• Metalltechnik• Elektrotechnik • Hauswirtschaft

− Berufsfachschule: zweijährig• Technischer Assistent für Informatik

Schwerpunkte: Service und Netzwerktechnik, Softwaretechnologie, Mediendesign, Informationsmanagement

− Berufsfachschule: einjährig• Elektrotechnik• Metalltechnik

− Fachoberschule:• Technik (einjährig )• Technik (zweijährig)

Natürlich kann man sich auch bezüglich der anderen Bildungsgänge, wel-che am Beruflichen Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Glau-chau ausgebildet werden, beraten lassen.

Zur gezielten Orientierung wird um 16:00 Uhr eine Informationsveran-staltung in der Aula im Haus 1 am Schulplatz 2 in Glauchau angeboten. Da-bei besteht die Möglichkeit, die Berufsschule einmal „LIVE“ zu erleben,mit Schülern und Lehrern zu sprechen oder einfach mal eine Stunde amUnterricht teilzunehmen. Für Schulklassen bietet das Berufliche Schulzentrumauch gern Führungen an. Hierfür wird um eine Voranmeldung gebeten.

Weitere Informationen:Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft„Dr. Friedrich Dittes“Schulplatz 208371 GlauchauTelefon: 03763 2289Internet: http://www.bsz-glauchau.deE-Mail: [email protected]

Informationstag „Berufsschule LIVE“ am Beruflichen Schulzentrum Glauchau

Berufliches Schulzentrum (BSZ) „Dr. Friedrich Dittes“ Glauchau

Am 23. September 2010 fand derdiesjährige Crosslauf, an dem jeweilssechs Schüler aus sieben Förder-schulen für geistig Behinderte derSächsischen Bildungsagentur Zwickaubegeistert teilnahmen, in Syrau(Vogtland) statt.

Für die Dr.-Päßler-Schule tratenKatrin, Lisa, Stefan, Kevin und Se-bastian aus der Mittelstufe sowie Ma-ria aus der Oberstufe an.Bei angenehmem Wetter zeigtensich die Mädchen und Jungen gut ge-launt und hoch motiviert. So beleg-ten von den Schülern der Dr.-Päß-ler-Schule im 700-Meter-CrosslaufStefan den ersten und Kevin den drit-ten Platz. Im 1000-Meter-Cross-lauf der Oberstufe belegte Maria den1. Platz.

Für alle anderen war die Freude ge-

nauso groß, da alle Teilnehmer eineUrkunde erhielten und somit keinerleer ausging.Ein Dank gilt allen fleißigen Orga-nisatoren für diese gelungene Ver-anstaltung.

Am Ende dieses Vormittages warensich alle einig, dass sportlicheAktivitäten nicht nur gesund sind,sondern auch richtig Spaß machenund Sie freuen sich schon aufsnächste Mal.

Dr.-Päßler-Schule Meerane

Schüler der Dr.-Päßler-Schule belegten vordere PlätzeTeilnahme wurde mit Urkunde belohnt

Crosslauf 2010 in Syrau Foto: Dr.-Päßler-Schule Meerane

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INFORMATIONEN

Aus welchem Getreide macht maneigentlich Nudeln? Was für den ei-nen oder anderen Erwachsenennicht leicht zu beantworten ist,lernten erst vor kurzem 40 Kinderder Leubnitzer KindertagesstätteWirbelwind. Die Vier- bis Fünf-jährigen beschäftigten sich im Sep-tember mit dem Thema GesundeErnährung. Einer von vielen Hö-hepunkten dabei war der Besuchvon Katja Liebold und Ines Lorenzvom Gesundheitsamt, die mit denKindern die Geschichte vom Kornzum Brot erarbeiteten. Außerdemwurden aus frischem Brot und Ge-müse Brotgesichter gebastelt. „Vie-le Eltern sagen immer wieder, dassihre Kinder kein Gemüse essen“, soKatja Liebold. „Dabei ist auch dasnur eine Frage der richtigen Ver-marktung.“

Im Rahmen des Projektes fanden je-doch nicht nur in der Kindertagesstätteselbst Veranstaltungen statt. Vielmehrhatten die Kinder dank der Unter-

stützung von Erziehern, Eltern und Un-ternehmern Gelegenheit, gemeinsamBackstuben und Mühlen zu erkundensowie Getreide zu sammeln.

Von wegen Kinder mögen kein Gemüse!Gesundheitsamt zu Gast in der Kindertagesstätte Leubnitz

Stadtverwaltung Werdau

In kleinen Gruppen lernen die vier- bis fünfjährigen Kinderder Kindertagesstätte Wirbelwind viel über Getreide und ge-sunde Ernährung. Foto: Stadtverwaltung Werdau

Zum 1. November 2010 werdendie Finanzämter Zwickau-Land undZwickau-Stadt zum Finanzamt Zwickau zusammengelegt.Das Finanzamt ist am neuen StandortLessingstraße 15 in 08058 Zwickau un-tergebracht und unter der Telefon-nummer 0375 28368-0 oder per E-Mail an [email protected] zu erreichen.Die Öffnungszeiten sind:Montag 08:00 - 15:00 UhrDienstag 08:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 15.00 UhrDonnerstag 08:00 - 18:00 UhrFreitag 08:00 - 12:00 Uhr.

Für Steuerpflichtige des bisherigenFinanzamtes Zwickau-Land ändertsich die Steuernummer nicht.Steuerpflichtige, die bisher beim Fi-nanzamt Zwickau-Stadt geführt wer-den, erhalten eine neue Steuer-nummer. Diese wird den Bürgerin-nen und Bürgern ab Ende Oktober2010 mitgeteilt.

Wegen der Umzugsarbeiten ist dasFinanzamt Zwickau-Land ab20. Oktober 2010, das FinanzamtZwickau-Stadt ab 25. Oktober2010 geschlossen.Die Informations- und Annahme-stellen bleiben in beiden Finanzäm-tern an ihren bisherigen Standortenbis 22. Oktober 2010 geöffnet. Be-reits ab 25. Oktober 2010 ist die In-formations- und Annahmestelle amneuen Standort zu den o. g. Sprech-zeiten geöffnet.

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Im Rahmen dieses Projektes werdenin der Stadt Zwickau Partner, wie Ge-schäfte, Firmen, Institutionen, öf-fentliche Einrichtungen, Kirchenund andere gesucht, die bereit sind,Kindern in Notsituationen zu helfen,ihnen als verlässlicher Ansprech-partner zur Verfügung zu stehen undihnen einen Schutzraum anzubieten.Durch ein breites Mittun an dieserAktion soll ein klares Zeichen für dasAnliegen, sich für den Schutz von Kin-dern einzusetzen, gesetzt werden.

Wer an diesem Projekt ehrenamtlichals Partner des Kinder- und Jugend-schutzes mitwirken will, kann sich andie beiden Sachbearbeiterinnen desJugendamtes Stefanie FritzscheTelefon: 0375 4402-23112E-Mail: stefanie.fritzsche@

landkreis-zwickau.deundKatrin ReschTelefon: 0375 4402-23111E-Mail: katrin.resch@

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wenden. In einem persönlichen Ge-spräch mit dem Sachbereich Kinder-und Jugendschutz des LandratsamtesLandkreis Zwickau werden die In-teressenten auf mögliche Konstella-tionen vorbereitet. Sie erhalten In-formationen zu sozialen Einrichtun-

gen, Ansprechpartnern und Äm-tern, die sich dann weiter um dasKind kümmern werden. Im Rahmenvon Informationsveranstaltungenwird über die Arbeit der Kinder- undJugendhilfe des Landkreises Aus-kunft sowie die Möglichkeit zur Dis-kussion und des kontinuierlichenGespräches gegeben.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf derGrundlage einer Vereinbarung. EinFührungszeugnis dient als Grundlage.Mittels einen für Kinder gut sichtba-ren Aufkleber an der betreffenden Ein-richtung wird dann die Bereitschaft zuhelfen, signalisiert werden. Dieses La-bel soll sagen: „Komm rein, hier bistdu sicher, ich kann dir helfen!“.

Manche Kinder machen frühzeitig Er-fahrungen mit physischer und psy-chischer Gewalt. Sie sind häufig aufsich allein gestellt und müssen als klei-ne Persönlichkeiten unserer Gesell-schaft „funktionieren“. Dabei istschon der Schulweg ein Dschungelvoller Gefahren. Kinder reagieren aufUnregelmäßigkeiten in ihrem Alltag,auf kleine Malheure, die ihnen wi-derfahren, mit großen Ängsten.

„Hilfepunkte“ gibt es bereits in Kirch-berg, Crimmitschau und Mülsen. InWerdau und Fraureuth befinden siesich derzeit im Aufbau.

Start des Projektes „Hilfe-punkte“ in der Stadt Zwickau Aufkleber signalisiert Hilfe für Kinder in Not

Jugendamt

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AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 27

INFORMATIONEN

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Für einen Besuch des Stadttheatersam 7. November 2010 braucht manwohl ein Faible für das Akkordeon,jedoch zeigen die 24 Musiker des Or-chesters „Tacctart“ unter Leitungvon Jürgen Fügemann dieses All-roundinstrument in einem völligneuen Licht. Abseits von volkstüm-lichen Klängen und seichter Unter-haltung fühlen sich die Spieler beiRock- und Popmusik der letzten 20Jahre zu Hause. Titel von Joe Cocker,van Halen, den Pointer Sisters, Pe-

ter Fox, Deep Purple und sogarMichael Jackson werden von derBühne aus die Ohren und Herzen desPublikums erobern. Aber auch Mu-sical- und Film-Melodien bereicherndas Programm. Mit Showelementenwird das Konzert unterhaltsam auf-gepeppt. Mit dabei ist auch dieNachwuchsgruppe, die erstmals aufdieser großen Bühne ihr Debüt gibt.Beginn ist 17:00 Uhr. Alle Musikerfreuen sich auf ein gut gefülltesStadttheater.

Jahreskonzert des Akkordeonorchesters TacctartPopuläre Musik und Show zum Abschluss

der Kinder- und Jugendtheaterwoche im

Stadttheater Glauchau

Stadttheater Glauchau

Am 9. November 2010 findet in derZeit von 11:00 bis 17:00 Uhr eine erste Informationsveranstaltung fürInteressenten des Technischen Gym-nasiums am Beruflichen Schulzen-trum Limbach-Oberfrohna statt, dieab dem kommenden Schuljahr ihreAbiturausbildung an dieser Einrich-tung beginnen wollen.Neben Gesprächen über die drei-jährige Abiturausbildung, die zwei-te zu erlernende oder fortzuführendeFremdsprache und über die Ausbil-

dung im Fach Bautechnik oder Ma-schinenbautechnik haben die Be-werber auch die Möglichkeit, selbstam Unterricht im Technischen Gym-nasium in den Klassenstufen 11 bis13 teilzunehmen. Dabei können siesich einen ersten Einblick über dieAnforderungen holen. Ebenfalls am 9. November von 11:00bis 17:00 Uhr kann sich über die Fach-schule für Bautechnik informiert wer-den. Die Fachschule ist ein Angebot fürJugendliche mit abgeschlossener Be-

rufsausbildung und mindestens ein-jähriger Berufserfahrung.Bewerbungen können laufend anfolgende Adresse gerichtet werden:Berufliches Schulzentrum für TechnikLimbach-OberfrohnaHohensteiner Straße 2109212 Limbach-OberfrohnaTelefon: 03722 89050Fax: 03722 92908E-Mail:[email protected]

Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik Limbach-Oberfrohna

Info-Veranstaltung und Unterricht live Berufliches Gymnasium Limbach-Oberfrohna lädt ein

Unter diesem Motto fanden sicham Beruflichen Schulzentrum fürTechnik Zwickau die besten Auszu-bildenden, deren Angehörige, Aus-bildungsbetriebe und die Klassen-leiter auf Einladung der Schulleitungzu einer kleinen Festveranstaltung imAugust-Horch-Saal ein.Diese Auszeichnungsveranstaltungsoll einerseits Motivation für dieAusgezeichneten sein, andererseitsAnsporn für die anderen Mitschüler.

Herzlichen Glückwunsch:Oliver Jahn, Thomas Hofbauer, Pa-trick Thuy, Sebastian Hein, Christi-an Schürer, Martin Pansa, ChristianKoch, Stev Illmann, Toni Hesse!

Thomas Böttger, Schulleiter desBSZ, würdigte die Ausgezeichnetenin seiner Ansprache und bedankte sichbei allen Beteiligten. Die gute Zu-sammenarbeit zwischen BeruflichenSchulzentrum, Eltern oder Part-nern und den Ausbildungsbetriebenträgt neben der Leistungsbereit-schaft der Jugendlichen wesentlich zudiesem Erfolg bei.Der Leistungsdurchschnitt von 1,0bis 1,2 liegt bei den Ausgezeichneten

dicht beieinander, so dass die Auswahlin diesem Jahr sehr schwer fiel. ZurFreude der Klassenleiter sind einigeihrer Schützlinge „Wiederholungs-täter“.Als symbolische Anerkennung über-reichten Herr Böttger, der jeweiligeKlassenleiter und Herr Meischner,der Vorsitzende des Fördervereins,kleine Präsente und eine Urkunde.Bei einem anschließenden Imbissergaben sich interessante Gesprächemit beruflichen Tipps für die Lehr-linge. Alle Beteiligten begrüßten

diese Würdigung, die in den kom-menden Jahren zu einer festen Tra-dition im Haus werden soll. In einemRundgang konnten die Gäste dieLehr- und Lernbedingungen derSchule kennenlernen. Andere ver-suchten, sich an ihre ehemalige Be-rufsschule zu erinnern.Insgesamt ein gelungener Schuljah-resauftakt mit viel Motivation für daslaufende Schuljahr.

Herzlichen Glückwunsch allen Aus-gezeichneten!

Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik „August Horch“ Zwickau

Ohne Fleiß - kein Preis2. Auszeichnungsveranstaltung der besten Auszubildenden

des BSZ für Technik „August Horch“ Zwickau

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Page 28: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Viele junge Erwachsene engagierensich ehrenamtlich in der außerschu-lischen Erziehung, Bildung und Be-treuung von Kindern und Jugendli-chen als Gruppenleiter/in in Frei-zeitangeboten oder bei Ferienfahrten.Um dieses Engagement zu unter-stützen, bietet der Jugendring West-sachsen e. V. eine Jugendgruppen-leiterschulung an.

Nach drei Jahren erfolgt eine erneuteSchulung, die den Teilnehmern dieMöglichkeit gibt, die Jugendleitercardweitere drei Jahre zu erhalten.

Erweiterung der Stufe G (ehemalsStufe II) – Thema KindeswohlReferenten: Netzwerk Kindes-

wohl des Landratsamtes, FrauDenise Syrbe und Herr JensVoigtländer

Der Auffrischungskurs zur Stufe G um-fasst ein Volumen von zehn Stunden,findet im Haus der Vereine, Stiftstra-ße 11 in Zwickau statt und ist am 13.November 2010 geplant. Angespro-chen sind alle Jugendgruppenleiter derStufe I, deren Card ihre Gültigkeit ver-liert und sie weiterhin in der Kinder-und Jugendarbeit tätig sind. Die Aus-bildung dient zur Vertiefung der Aus-bildungsinhalte gemäß Stufe I undträgt zur Erweiterung des Wissens desJugendgruppenleiters bei. Zudemwird sich diesmal dem speziellen The-ma „Kindeswohl“ gewidmet, um De-

fizite abzubauen oder sein Wisseneinfach aufzufrischen oder zu ergän-zen. Des Weiteren können Erfahrun-gen und Erlebnisse untereinanderausgetauscht werden.

Antragsformulare und nähereInformationen unter: E-Mail: [email protected] 0375 81891147Fax: 0375 81891140

Ansprechpartnerinnen:Peggy Gruna, Heidrun Wagner

Achtung: Eine rechtzeitige Anmel-dung sichert Plätze, da nur eine be-grenzte Teilnehmeranzahl möglich ist!

Neuer Start für Ausbildung zum/zur Jugendgruppenleiter/in der Stufe GNach drei Jahren Auffrischungskurs notwendig

Jugendring Westsachsen e. V.

Ende August fand am CGG in Kirch-berg ein Impulstag unter dem Mot-to „Mach den positiven Unterschied“statt. Der bekannte Sport- und Mo-tivationstrainer Christian Bischoff,dessen äußeres Erkennungszeichenein rotes Stirnband ist, gab an diesemTag den Zuhörern Impulse, überGewohnheiten im Alltag, aber auchüber Ziele und Lebensentwürfenachzudenken. In zwei Vorträgen am Vormittag fürdie Schüler der 5. bis 7. bzw. der 8.bis 12. Klassen und in einem Abend-vortrag für Eltern und Lehrer gelanges ihm recht schnell, die anfänglicheSkepsis mancher Zuhörer mit hu-morvollen Anekdoten und emotio-nalen Videoclips in gespannte Auf-merksamkeit zu verwandeln.In jeweils 90 Minuten erläuterte eranschaulich unter anderem die Be-deutung von Körpersprache und re-spektvollem Umgang miteinander. Ergab Tipps wie man dem “innerenSchweinehund“ begegnen sollte und

welche Bedeutung Eigenverantwor-tung und Selbstvertrauen für einpositives Lebensgefühl haben.Dabei wirkte Christian Bischoff, derübrigens der jüngste Basketball-Bun-desligaspieler aller Zeiten und im Al-ter von 25 Jahren einer der jüngstenBundesliga-Cheftrainer war, jederzeitauthentisch und überzeugend.

Wer mit aufgeschlossener und posi-tiver Haltung in den Vortrag gegan-gen war, bei dem hinterließ der Tagmit Sicherheit einen nachhaltigen Ein-druck. Davon zeugte auch die langeSchlange von Zuhören, die am Endedes Abends noch ein paar persönli-che Worte mit dem Referentenwechseln oder sich Bücher signierenlassen wollten. Alle anderen fühltensich zumindest gut unterhalten.

Ein besonderer Dank gilt dem El-ternsprecher Andreas Barth, derdurch sein Engagement diesen Tag er-möglichte.

Der Mann mit dem roten Stirnband war daImpulstag am Christoph-Graupner-Gym-

nasium Kirchberg

Christoph-Graupner-Gymnasium Kirchberg (CGG)

Jedes Jahr am Ende des Schuljahresgehen die zukünftigen Assistenten fürInformatik des BSZ für Technik undHauswirtschaft „Dr. Friedrich Dittes“sechs Wochen ins Praktikum. In derZeit seit dem Praktikum hatten dieSchüler des zweiten Ausbildungs-jahres die Aufgabe, ein Poster über ih-ren Betrieb bzw. über während desPraktikums absolvierte Aufgaben an-zufertigen. Dieses Poster wurde am1. Oktober 2010 in der diesjährigenPostersession präsentiert. Ziel der Po-stersession war der Austausch derSchüler über ihr geleistetes Prakti-kum, ihre Aufgaben und ihr Fazit. DieBewertung erfolgte durch ein Leh-rerteam und verschiedene Schüler-teams. Die jüngeren Schüler solltensich bei dieser Gelegenheit Anre-gungen für die richtige Wahl desPraktikumsplatzes und Ideen für ihrezukünftige Postergestaltung holen.

Der Projekttag war eine sehr ge-lungene Veranstaltung für alle Be-teiligten. Besonders stolz waren diePraktikanten, die sogar von ihrem Be-trieb besucht worden, auch wenn dasdieses Jahr noch sehr wenige waren.Mit Sicherheit haben aber alle Prak-

tikanten eine große Wertschätzung ih-rer Arbeit erfahren. Alle waren stolz,ihre Ergebnisse präsentieren zu dür-fen.

Die nächsten Praktika finden vom 23.Mai bis 7. Juli 2011 statt. Die Aus-bildung erfolgt in den Profilen Ser-vice und Netzwerktechnik, Soft-waretechnik sowie Informations-management. An Praktikanten in-

teressierte Unternehmen könnensich gern an das Sekretariat des Be-ruflichen Schulzentrums wenden.

Berufliches Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft “Dr. Friedrich Dittes”Schulplatz 208371 GlauchauTelefon: 03763 2289E-Mail: [email protected]

Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik und Hauswirtschaft “Dr. Friedrich Dittes” Glauchau

Gelungene Postersession zur PraktikumsauswertungErgebnisse wurden mit Stolz präsentiert

Andrea Schurtzmann bei der Präsentation und Bewertungihres Posters vor Schülern der Klasse GIM08

Foto: BSZ "Dr. Friedrich Dittes“ Glauchau

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KULTUR / FREIZEIT / SPORT

01.11.2010 Schauvorführung Robby Schubert Daetz-Centrum Lichtenstein(Mitglied von exponaRt)

01.11.2010 09:30 Uhr Meister Hobel und sein Puppenspiel – Stadttheater GlauchauGastspiel der Theaternative Leipzig(für Kinder von 3 bis 8 Jahre)

15:00 – 18:00 Uhr Tag der offenen Tür – Blick hinter die Kulissen02.11.2010 09:00 und 10:30 Uhr „Der Ton macht die Musik“ – Präventionskonzert des Stadttheater Glauchau

Polizeiorchesters Sachsen gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit

03.11.2010 09:00 Uhr Kinotag – Die kleine Hexe/Die Wichtelmänner Stadttheater GlauchauGebrüder Grimm (ab 4 Jahre)

03.11.2010 18:00 Uhr Lesung mit dem Konsul James W. Seward Karl-May-Begegnungsstätte(Generalkonsulat Leipzig) zum 100. Todestag und Hohenstein-Ernstthal175. Geburtstag von Mark Twain sowie Eröffnung der neuen Indianistik- und Westernbibliothek des Karl-May-Hauses

04.11.2010 08:52 Uhr Wanderung der Natur- und Heimatfreunde Gersdorf Treffpunkt: Bahnhof Hohenstein-Glauchau – Forsthaus – Lichtenstein (ca. 8 km) Ernstthal (Zug nach Glauchau)

04.11.2010 11:30 und 13:30 Uhr Shakespeare à la carte – Gastspiel des Stadttheater GlauchauMondstaubtheaters Zwickau

04.11.2010 19:30 Uhr 2. Sinfoniekonzert Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau05.11.2010 4. Skatturnier 2010 Gasthof „Erbkretscham“,

Langenweißbach, Ortsteil Weißbach05.11.2010 14:30 Uhr Workshop mit dem Theater Plauen-Zwickau Stadttheater Glauchau05.11.2010 19:00 – 24:00 Uhr „LICHTenstEIN – die Stadt leuchtet“ – Lichtenstein

Erlebnis-Shoppingnacht05.11.2010 19:30 Uhr Benefizkonzert des WBK III Erfurt Stadthalle Limbach-Oberfrohna05.11.2010 19:30 Uhr Peter Ensikat stellt sein neues Buch „Ihr könnt ja Haus der Sparkasse Zwickau

nichts dafür!“ vor05.11.2010 19:30 Uhr Das Große Herbstkonzert mit der Vogtlandphilhar- Theater Crimmitschau

monie Greiz/Reichenbach05.11.2010 20:00 Uhr Klavierabend mit Peter Baartmanns Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau05. – 07.11.2010 Rassekaninchen-Kreisschau Vereinshalle Mülsen, Ortsteil St. Niclas06.11.2010 09:00 – 17:30 Uhr Kaninchenausstellung Reinsdorf, Morgensternweg 607.11.2010 09:00 – 16:00 Uhr06.11.2010 Kirmestanz Festscheune Mülsen, Ortsteil Thurm06.11.2010 13:00 Uhr 12. Museumstour – Burg Schönfels – Treffpunkt: 13:00 Uhr Altmarkt

große Geschichte an kleinem Ort Hohenstein-Ernstthal06.11.2010 14:00 – 17:00 Uhr 150 Jahre Stadtbibliothek Meerane – Tag der offenen Tür Stadtbibliothek Meerane06.11.2010 14:00 und 18:00 Uhr Herbstgala der Volkssolidarität Stadttheater Glauchau06.11.2010 16:00 Uhr Nachtflohmarkt Stadthalle Zwickau06.11.2010 16:00 Uhr Ökumenischer Erzgebirgsgottesdienst Röm.-Kath. Pfarrkirche Sankt Pius X

Hohenstein-Ernstthal06.11.2010 17:00 Uhr 1. Glühwein- und Bockbierfest Gelände des Sportlerheimes Leubnitz06.11.2010 19:00 Uhr Kneipentour Stadtgebiet Hohenstein-Ernstthal06.11.2010 19:00 Uhr Kirmestanz Teichmühle Bräunsdorf06.11.2010 19:30 Uhr Großes Operettenkonzert „Operettenmelodien mit Gemeinderaum der evangelisch-

Kantor Gotthold Müller“ freikirchlichen Gemeinde Lichtenstein06.11.2010 19:30 Uhr Faschingsveranstaltung Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz06.11.2010 20:00 Uhr Kirmestanz Gasthof „Erbkretscham“

Langenweißbach, Ortsteil Weißbach06.11.2010 20:30 Uhr Fernando Express „Die Könige der Tanzpaläste“ Sachsenlandhalle Glauchau06./07.11.2010 13:00 – 17:00 Uhr „Bäuerliches Hausschlachten“ im Museumsobjekt Deutsches Landwirtschaftsmuseum

Bauernhof mit Wurstverkauf, Speis und Trank, Schloss BlankenhainButtern in der Küche, Spinnen in der Stube und weiteren Mitmachaktionen Die „LANZ-LEUT“ (Gera) sorgen für Stimmung.

07.11.2010 09:30 Uhr Abradeln mit dem Meeraner Bürgerverein Treffpunkt: Markt Meerane07.11.2010 10:00 Uhr Baumpflanzung Meeraner Meerchenwald07.11.2010 10:00 Uhr Aufführung Bachkantate „Herr Jesu Christ, wahr St. Laurentiuskirche Crimmitschau

Mensch und Gott“07.11.2010 14:30 Uhr Stadtführung Treffpunkt: Markt Waldenburg07.11.2010 16:00 Uhr Captain Cook & seine singenden Saxophone Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau07.11.2010 17:00 Uhr Konzert mit dem Akkordeonorchester Tacctart Stadttheater Glauchau07.11.2010 20:00 Uhr Cindy aus Marzahn Stadthalle Zwickau08.11.2010 16:00 Uhr “Geschichten um 4 – eine Vorlesezeit für kleine

Zuhörer ab vier Jahren“ Kinderbibliothek Glauchau08.11.2010 20:00 Uhr David Garrett Stadthalle Zwickau09.11.2010 19:30 Uhr Jonny Hill „Privat“ – Lieder & Geschichten Stadttheater Glauchau

meines Lebens10.11.2010 17:00 Uhr Öffentliche Führung Priesterhäuser Zwickau

Fortsetzung auf Seite 30

Ausgewählte Veranstaltungen im Monat November 2010Angaben ohne Gewähr

Datum Zeit Veranstaltung Ort

Der Kartenvorverkauf für „Das gro-ße Wunschkonzert der Operette“ amSamstag, dem 5. Februar 2011 um19:30 Uhr in der Stadthalle hat be-gonnen! Es sind die großen Kompo-nisten wie Strauss, Lehár, Benatzky, Stolzoder Kálmán, die mit ihren herrlichen,immergrünen Melodien noch heute vie-le Menschen verzaubern. Die Popula-rität solch unsterblicher Operettener-folge wie „Die lustige Witwe“, „GräfinMariza“, „Der Zigeunerbaron“, „Wie-ner Blut“ und viele andere mehr ist bisheute ungebrochen. Auf höchstem künstlerischen Ni-veau präsentiert das hochkarätig be-setzte Ensemble eine Auswahl derschönsten und beliebtesten Ope-rettenmelodien, ausgewählt und zu-sammengestellt nach den Wünschen

des Publikums. Dies garantiert, dasshier wirklich die schönsten Melodienaus der Welt der Operette erklingenund keiner der immer wieder gerngehörten Ohrwürmer fehlen wird.In der Stadthalle Limbach-Ober-frohna, in allen Geschäftsstellen derFreien Presse sowie an allen be-kannten CTS-Vorverkaufsstellen sindab sofort Karten zu Preisen zwischen29,90 EUR und 47,90 EUR (evtl.zzgl. Online-, Versandgebühren) imVorverkauf erhältlich.Tickethotline: 03722 78178, 0800 8080123 (gebührenfrei) und 01805 570000(0,14 EUR/Min., Mobilfunkpreisemax. 0,42 EUR/Min.). Karten im Internet unter www.eventim.de.

Das große Wunschkonzert der OperetteDie schönsten Operettenmelodien am

5. Februar 2011 in Limbach-Oberfrohna

Stadthalle Limbach-Oberfrohna

Gleich sechs renommierte Chöre ausdem In- und Ausland werden am 22. Oktober 2010 im Daetz-Cen-trum gastieren. Im Rahmen desdiesjährigen Robert-Schumann-Wett-bewerbes kommen Ensembles ausKroatien, Russland, Dänemark undDeutschland nach Lichtenstein. DerEintritt zu den beiden Konzerten istfrei, um eine Spende wird gebeten.Die beiden Konzerte finden um15:00 und 17:00 Uhr statt.Durchgeführt wird der mittlerweile6. Internationale Robert-Schumann-Chorwettbewerb vom 20. bis 24. Ok-tober durch den Förderverein IN-

TERKULTUR e. V. mit Unterstüt-zung der Stadt Zwickau und in Zu-sammenarbeit mit dem Westsächsi-schen Chorverband e. V. Er findet seitseiner Premiere 1992 in der Regel allevier Jahre statt. Ziel ist die Pflege desErbes des großen Sohnes der StadtZwickau, dessen Geburtstag sich imJuni zum 200. Mal jährte.Am 27. November wird erneuthochkarätige Chormusik im Daetz-Centrum erklingen. Dann wird es einWeihnachtskonzert mit dem Colle-gium Canticum Dresden geben.Hierfür ist der Kartenvorverkaufbereits angelaufen.

Internationale Chormusik erklingt im Daetz-Centrum Schumann-Wettbewerbsteilnehmer

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Page 30: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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KULTUR / FREIZEIT / SPORT

10.11.2010 19:30 Uhr Rathauskonzert „Finale im Irrenhaus“ – das Berliner Rathaus Hohenstein-ErnstthalKabarett „Sündikat“

10.11.2010 20:00 Uhr Edgar Most – Ein Banker über die Finanzkrise Stadtbibliothek Meerane11.11.2010 11:11 Uhr Schlüsselübergabe Rathaus Oberlungwitz11.11.2010 11:11 Uhr Faschingsauftakt mit Zepterübergabe Rathaus Meerane11.11.2010 16:30 Uhr Martinsfest mit Martinsspiel St. Laurentiuskirche Crimmitschau11.11.2010 20:00 Uhr Meine Stars hautnah Stadthalle Zwickau12.11.2010 16:30 Uhr Martinsfest Festscheune Mülsen, Ortsteil Thurm12.11.2010 18:00 – 22:00 Uhr Crimmitschau leuchtet – Lange Einkaufsnacht in der Marktplatz/Innenstadt

fantasievoll beleuchteten Innenstadt12.11.2010 19:00 Uhr Whisky-Seminar Schloss Wildenfels12./13.11.2010 19:30 Uhr Faschingsveranstaltung Gaststätte „Zur Post“ Oberlungwitz12./13.11.2010 19:30 Uhr Gina Travestie Show „So eine Bescherung“ Theater Crimmitschau12./13.11.2010 20:00 – 08:30 Uhr „20 Jahre Lesenacht” … wenn das kein Grund Kinderbibliothek Glauchau

zum Feiern ist!13.11.2010 11:00 – 16:00 Uhr Workshop „Stampin’Up! Mülsen, Ortsteil Ortmannsdorf

(Anmeldung unter: 037601 45892)13.11.2010 11:11 Uhr Eröffnung der Faschingssaison (Schlüsselübergabe) Rathaus Gersdorf13.11.2010 19:00 Uhr Kriminacht Schloss Wildenfels13.11.2010 19:30 Uhr Die Zauberflöte – Oper von Wolfgang Amadeus Stadttheater Glauchau

Mozart – Gastspiel der Landesbühnen Sachsen13.11.2010 19:30 Uhr „Duo Melange“ – Almut Unger (Flöte), Thomas Renaissanceschloss Ponitz

Leukel (Vibraphon, Marimbaphon)13.11.2010 19:30 Uhr Faschingsauftaktveranstaltung Brauereigasthof „Grünes Tal“ Gersdorf13.11.2010 20:00 Uhr Ost Rock Klassik Stadthalle Zwickau13./14.11.2010 Geflügelausstellung Turnhalle Mülsen, Ortsteil Neuschön-

burg13./14.11.2010 10:00 Uhr Messe Feste & Feiern Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwik-

kau14.11.2010 10:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung in der Modellbahnwelt Modellbahnwelt Vereinshaus Waldenburg

- 125 Jahre Auhagen -14.11.2010 10:00 – 18:00 Uhr Öffnung des Bauernmuseums mit gleichzeitig Bauernmuseum Limbach-Oberfrohna,

stattfindendem Scheunenflohmarkt Ortsteil Dürrengerbisdorf14.11.2010 13:00 – 17:00 Uhr Grafikmarkt Vereinshaus Hessenmühle Gersdorf14.11.2010 17:00 Uhr Blankenhainer Schlossmusik – Hubertusmesse mit Schlosskirche zu Blankenhain

den Parforcehornbläsern des Jagdverbandes, Region Zwickau

14.11.2010 19:30 Uhr Konzert an der Silbermannorgel – Frantisek Vanicek St. Georgenkirche Glauchau(Tschechien)

16.11.2010 14:00 – 18:00 Uhr Tanzmusik für Jung und Alt Stadthalle „Pleißental“ Werdau16.11.2010 19:30 Uhr „Fußballkomp(l)lott“ Hotel und Restaurant Parkschlösschen

Lichtenstein 17.11.2010 17:00 Uhr Musik zum Buß- und Bettag Klosterkirche Frankenhausen

Fortsetzung auf Seite 31

Am Sonntag, dem 31. Oktober2010, erwartet die TSG Glauchaueine Rekordbeteiligung zur Jubilä-umsauflage des Glauchauer Herbst-laufes. Es sind alle herzlichst einge-laden, wenn an der Sachsenlandhal-le bereits zum 25. Mal der Startschusszu einer der größten Laufveranstal-tungen Sachsens, dem GlauchauerHerbstlauf fällt. Insgesamt wird eineLäuferschar von mehr als 1 500Startern erwartet, womit an dieTeilnehmerzahlen der Vorjahre an-geknüpft werden soll.

Als besonderes Highlight wird JoeyKelly am Samstag, dem 30. Okto-ber 2010, live in der SachsenlandhalleGlauchau seinen Vortrag "NO LI-MITS" halten. Einlass ist ab 18:45Uhr, Beginn ist 19:30 Uhr im Kul -tursaal der Sachsenlandhalle. Kartenkönnen über die SachsenlandhalleGlauchau, Telefon 03763 13606, für10,00 EUR im Vorverkauf bzw. ander Abendkasse für 11,00 EUR er-worben werden. (Sonderpreis fürTeilnehmer am 25. Herbstlauf:8,00/9,00 EUR).

In diesem Jahr wird es erstmals stattder 11,5 Kilometer Strecke eineschnelle, flache zehn Kilometer Stre -

cke geben, welche durch den Grün-delpark und um den Stausee führt.Die 21,1 Kilometer werden in einerSchleife gelaufen, wobei die Streckein das Umland von Glauchau erwei-tert wurde. Auf den Strecken inwunderschöner Landschaft gibt esstimmungsvolle akustische Einlagen.

Über zehn Kilometer der Frauenwird um den Pokal des Oberbür-germeisters von Glauchau gelau-fen, auf der gleichen Strecke bei denMännern geht es um den Pokal derGlückauf-Brauerei Gersdorf. Über21,1 Kilometer werden Pokale vonSTRATA-Bau (Frauen) und SIGMAChemnitz (Männer) sowie FRI-WEIKA (Mannschaft 21,1 Kilome-ter) vergeben.

Erneut wird die Zeitnahme über ei-nen in der Startnummer integrier-ten Chip registriert. Dabei könnendie Startnummern über die zehn Ki-lometer und 21,1 Kilometer dies-jährig beim Läufer verbleiben. Nurdie Startnummern für die Läufeüber einen Kilometer und 3,2 Kilo-meter sind gemietet und werden so-mit nach Beendigung des Laufesvom Veranstalter wieder zurückge-nommen.

Wie gewohnt wird ein vielfältigesRahmenprogramm den GlauchauerHerbstlauf abrunden. Der Bambini-Lauf über 300 Meter beginnt als erstes Highlight für Kinder bis sechsJahre bereits um 09:10 Uhr. Ab09:20 Uhr begeben sich die Mädchenbis neun Jahre und 09:30 Uhr diegleichaltrigen Jungen auf die Ein-Ki-lometer-Strecke. Weiterhin wirdum 09:05 Uhr eine geführte Wan-derung gestartet und um 09:20 Uhrwerden mit Böllerschüssen die Teil-nehmer für Walking/Nordic-Walkingauf die Zehn-Kilometer-Laufstreckegeschickt. Bereits um 09:50 Uhr wirdder Lauf über 3,2 Kilometer für Teil-nehmer ab Schüler C aufwärts bis80+ (allerdings ab Jugend A mit of-fener Wertung) gestartet. Um 10:00Uhr fällt der Startschuss über die21,1 Kilometer. Der Lauf über diezehn Kilometer wird dem Wunschvieler Läufer entsprechend zeitver-setzt um 10:20 Uhr gestartet.

Für alle Teilnehmer wird auch in die-sem Jahr der Service in einer gewohntfamiliären Atmosphäre an der Sach-senlandhalle großgeschrieben.

So kann man sich einrichten auf:

- ein tolles Ambiente an und in derSachsenlandhalle

- neue Strecken – klassische, flachezehn Kilometer und Halbmarathon

- kulturelle Umrahmung anStart/Ziel und an der Strecke(sechs Gruppen, zwei Discos)

- das Herbstlauf-Maskottchen- den prominenten Gast:

Joey Kelly- Ehrung der Gesamtsieger und Po-

kale und kleine Preise für die dreiErstplatzierten aller Altersklassen

- eine große Spendentombola für alleanwesenden Teilnehmer mit tollenHauptpreisen u. a. eine Reise zumMarathon London-Marathon 2011

- kostenlose Teilnehmerurkundenfür Jedermann über das Internetzum Downloaden

- kostenlose Teilnehmerurkundenvor Ort am Sofortdrucker (solan-ge der Vorrat reicht)

- Ergebnisinformation im Internetunmittelbar nach Ende der Veran-staltung

- alle Teilnehmer erhalten die Herbst-lauf-Medaille 2010

- alle Teilnehmer über zehn und21,1 Kilometer erhalten ein Jubi-läumspräsent

- auf Wunsch das Herbstlauf-Pro-tokoll 2010 (3,00 EUR)

- kostenlose Massage- Gepäckaufbewahrung- Kinderbetreuung für mitlaufende

Muttis und Vatis- Teilnahme an diesem Tag (Hallo-

ween) auch im Kostüm möglichbzw. erwünscht.

Anmelden kann man sich noch bis27. Oktober 2010 über das Internet(www.glauchauer-herbstlauf.de) alsEinzel- oder Gruppenanmeldung.Auf der Internetseite findet manauch Informationen zum Vortrag"NO LIMITS" von Joey Kelly. Zu-sätzlich ist in Verbindung mit der An-meldung zum Lauf die Bestellung ei-ner Karte zum Gastvortrag möglich.

Die Abholung der Startunterlagenkann stressfrei bereits am Samstag,dem 30. Oktober 2010, vor demVortrag ab 16:00 Uhr in der Sach-senlandhalle erfolgen, ist aber aucham Lauf-Sonntag von 07:30 bis09:00 Uhr möglich. Nachmeldungenwerden ebenfalls noch an beiden Ta-gen entgegengenommen. Bei Anrei-se ist zur Vermeidung von Rückstaudas eingerichtete Parkleitsystem zubeachten.

Turnsportgemeinschaft (TSG) Glauchau

25. Glauchauer HerbstlaufMusiker und Extremsportler Joey Kelly Gast des 25. Glauchauer Herbstlaufes

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Page 31: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 31

KULTUR / FREIZEIT / SPORT

Die Meeraner Stadtbibliothek feiertin diesem Jahr ein großes Jubiläum.Vor 150 Jahren wurde in Meerane dieerste Bücherei gegründet. Dies ist An-lass für eine Reihe von Lesungen undVeranstaltungen sowie einem „Tag deroffenen Tür“ in der neuen Stadtbi-bliothek, August-Bebel-Straße 49.

Buchpremiere „Küchenmagie &Zauberkraft. Rezepte aus meinerHexenküche“ – eine literarisch-kulinarische Veranstaltung mitRegina Röhner

Die Schriftstellerin Regina Röhnerserviert in ihrem Buch „Köstlichesaus dem Hexenkessel“. Von alters herverstanden sich Frauen darauf, ihreFamilie gesund zu erhalten und mitihren Kochkünsten den Mann anHaus und Bett zu fesseln. ReginaRöhner ist solchem „Hexen“-Wissennachgegangen und hat vieles ent-deckt, was zur heutigen Nachahmungverlockt: Die beste Würze auf Erden– Weiße Speisen voller Magie –Dunkle Verführungen – Verbotenesüße Früchte – Von 3 bis 9, lauter ma-gische Zutaten – Blütenzauber – Zau-bersträucher – Liebestränke – He-xentees – Fleischverführung undvieles mehr.

In ihrem neuen Buch sind mehr als80 originelle, „gelingsichere“ Re-zepte, von der Autorin erprobt, ent-halten. Es gibt wunderschöne Fotosund stimmungsvolle Motive aus demBrauchtum, dazu fundierte, sehr an-schauliche Darstellungen von Volks-überlieferungen und bis heute be-kannten Bräuchen. Und dazu eine un-terhaltsame Einführung ins „Hexen-ABC“!

Termin: Mittwoch, 20.Oktober 201019:00 UhrKosten: 8 EUR

„KOMM MIT sagte das HERZ“mit Edith Rimkus-Beseler Erin-nerungen an 25 bekannte Kin-der- und Jugendbuchautorender DDR

Die Autorin berichtet in ihrem Buchüber ihre persönlichen Erinnerungenund Begegnungen mit bekanntenSchriftstellern der Kinder- und Ju-gendliteratur der ehemaligen DDR.Vielen bekannt sind die Namen vonErwin Strittmatter („Pony Pedro“),Benno Pludra („Lütt Matten unddie weiße Muschel“), Gerhard Holtz-Baumert („Alfons Zitterbacke“), Eli-

zabeth Shaw („Der kleine Angsthase“),Horst Beseler („Käuzchenkuhle“)oder Fred Rodrian („Das Wolken-schaf“) - stellvertretend genannt alsein Teil der 25 Autoren in diesemBuch, die auch 40 Jahre Kinder- undJugendliteratur in der DDR geprägthaben. Damals standen all diese Bü-cher in den Regalen von Bibliothe-ken und haben viele Lesefreundedurch ihre Kinder- und Jugendzeitbegleitet. Auch nach 20 Jahren deut-scher Einheit sind nicht alle klassi-schen Kindergeschichten und Ju-gendbücher der DDR in Vergessen-heit geraten, zahlreiche Neuauflagenwurden gedruckt.

Termin:Montag, 25.Oktober 20119:00 Uhr: Kosten: 3 EUR

Amüsante „Lesehäppchen“ – Hel-ga Piur liest aus ihrer Autobio-grafie „Ein Häppchen von mir“

Mit natürlicher Leichtigkeit präsen-tiert die Schauspielerin Helga Piur ei-nen Einblick in ihr aufregendes Le-ben vor und hinter der Kamera mitvielen privaten und bisher unveröf-fentlichten Geschichten.

Termin:Mittwoch, 27. Oktober 201019:00 UhrKosten: 8 EUR

Edgar Most: Ein Banker über dieFinanzkrise – Fünfzig Jahre imAuftrag des Kapitals

Mitten in der schwersten Finanzkriseder letzten Jahrzehnte meldet sich einBanker zu Wort, der aus eigenem Er-leben weiß, wie leichtfertig in der Po-litik bisweilen mit Milliarden jongliertwird. Der Eintritt ist frei!

Termin: Mittwoch, 10.November 201020:00 Uhr

„Tag der offenen Tür“ in derStadtbibliothek Meerane, Au-gust-Bebel-Straße 49

Anlässlich des 150-jährigen Jubi-läums der Bibliothek in Meeranemöchte die Stadtbibliothek alleMeeraner und Gäste am Samstag,6. November 2010, 14:00 bis17:00 Uhr, recht herzlich zu einem„Tag der offenen Tür“ mit einembunten Familienprogramm einla-den.

Programmhöhepunkte:14:00 Uhr:150 Luftballons mit Grüßen aus derMeeraner Bibliothek gehen vom Wil-helm-Wunderlich-Platz aus auf dieReise. Die ersten drei Finder erhal-ten Preise. 15:00 Uhr:„Abenteuer im Zauberland“: Kin-derzauberprogramm mit den „Ulans“,einem Magier-Duo aus dem Erzge-birge (Preisträger InternationalerZauberkongresse)

Außerdem:- Bastelecke mit dem Creativ Bastel-

und Dekoshop. Die Kinder könnenein „Leporello“, ein kleines Buch,basteln.

- kostenloser Internetzugang- Vorleseecke- „Wir haben in der Stadtbiblio-

thek Meerane gelesen“ – Präsen-tation von Büchern mit Signaturder Autoren

- Bibliotheksquiz mit Preisen - Ausstellung der ältesten Bücher der

Bibliothek- Power-Point-Präsentation zur Bi-

bliotheksgeschichte

Stadtbibliothek Meerane

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18.11.2010 14:00 Uhr Tanzcafé Stadthalle Limbach-Oberfrohna18.11.2010 19:30 Uhr Sascha Grammel „Hetz mich nicht!“ Stadttheater Glauchau19./20.11.2010 19:30 Uhr „Popstar – die Castingshow“ Theaterhotel Parkschlösschen Lichtenstein19./20.11.2010 20:00 Uhr CAVEMAN – Erinnerst Du Dich an Dein erstes Mal? Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau19. – 21.11.2010 Rassegeflügelausstellung Mehrzweckhalle Wildenfels20.11.2010 08:00 – 13:00 Uhr 73. Bauernmarkt Johannisplatz Limbach-Oberfrohna20.11.2010 17:00 Uhr Rudy Giovannini - Geburtstagsgala Stadttheater Glauchau20.11.2010 19:30 Uhr FILMharmonic Night Stadthalle Zwickau20./21.11.2010 10:00 – 18:00 Uhr Modellbahnausstellung des Modellbahnclubs 3/22 Modellbahnclub Lichtenstein,

Am Bahnhof 121.11.2010 08:00 – 13:00 Uhr Regional-Tauschtag Westsachsen/Ostthüringen Stadthalle „Pleißental“ Werdau21.11.2010 14:30 Uhr Stadtführung Treffpunkt: Markt Waldenburg22. – 26.11.2010 Workshop „Das Schnitzen im Erzgebirge“ Daetz-Centrum Lichtenstein24.11.2010 15:00 Uhr „Die Bremer Stadtmusikanten“ – Premiere des Theater Crimmitschau

Weihnachtsmärchens des Kinder- und Jugendtheaters Harlekin e. V.

25.11.2010 19:00 Uhr 16. Max-Schneider-Vortrag: „Unterwegs in der Gymnasium Lichtenstein, Lutherplatz 3libyschen Sahara- Duschende Weißstörche und Fütterung bei 50 Grad Celsius

25.11.2010 19:00 Uhr Hobbyabend für Jung und Alt Kulturelle Begegnungsstätte Callenberg, Ortsteil Reichenbach

25.11.2010 19:30 Uhr Bernd Lafrenz – MACBETH – eine schaurige Stadttheater GlauchauKomödie frei nach Shakespeare

26.11.2010 17:00 Uhr Anschieben der Pyramide Lichtenstein, Glauchauer Straße26./27.11.2010 19:30 Uhr „Popstar – die Castingshow“ Theaterhotel Parkschlösschen Lichtenstein26.11.2010 Anschieben des „Pyramidenhäuschens“ Hartmannsdorf, Dorfstraße 20

bei Familie Schnabel26.11.2010 „Wir lesen vor“ Kinderbibliothek Glauchau27.11.2010 Hutz’n Ohmd „Winter-Gut“ Langenweißbach,

Ortsteil Grünau27.11.2010 Lichtelfest Neumarkt Lichtenstein27.11.2010 Weihnachtskonzert der Musikschule Fröhlich Stadthalle Meerane27.11.2010 Weihnachten im Zeichen der Wohltätigkeiten – Innenstadt/Marktplatz Crimmitschau

Vereinspräsentationen und Sammlung von Geld für wohltätige Zwecke

27.11.2010 09:00 Uhr Mülsengrundschau der Rassekaninchenzüchter Haus der Vereine Mülsen, Ortsteil St. Micheln

27.11.2010 12:00 Uhr 19. Adventsschwimmfest HOT BADELAND Hohenstein-Ernstthal27.11.2010 15:00 Uhr „Die Bremer Stadtmusikanten“ – Weihnachtsmärchen

des Kinder- und Jugendtheaters Harlekin e. V. Theater CrimmitschauFortsetzung auf Seite 33

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Page 32: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Die Tage werden kürzer – die Abende heißer!Ein Blick auf Bäume und Kalender genügt: dieBlätter künden vom Herbst. Aber nicht nur dermag es bunt! Auch in der Stadthalle haben wirjetzt Einiges auf dem Programm, um Farbe inden Oktober zu bringen. Denn gerade im Alltaggilt: einfach kurz mal Urlaub vom Herbstlaub.

Hier unsere aktuellen Tipps fürunterhaltsame Naherholung mit Niveau:

Samstag, 16. Oktober:Großer SwingabendDie Big Band Meerane gibt sich die Ehre. Siekönnen sich auf ein musikalisches Feuerwerkder Extraklasse freuen. Mit ihrem StarsolistenGünter Gollasch zelebriert dieses brillanteEnsemble den Swing der 20er bis 50er Jahre,wie er zu sein hat: melodisch, rhythmisch,dynamisch.Freitag, 22. Oktober: Salut SalonIn Dresden bereits ausverkauft! Hier ist heute

Ihre Chance: erleben Sie gleich vier vonDeutschlands gefeiertsten Kulturbotschafternin aller Welt. Jetzt live in L.O. – dieses einzig-artige Quartett vereint Bach und Ray Charles,Brahms mit Henry Mancini und Klassik mitRock, Chanson und Folk.21. Oktober: Tanzcafé im HirschEs ist wieder soweit: „Little Bit & Jo“ spielenzum Tanz auf! Live und mit dem vollen Reper-toire an Songs, Oldies und Evergreens.18. November: Evelyn WetzelEvelyn Wetzel spielt live: Hits, Oldies, Broadway- und Musicalmelodien. Ein unterhaltsamerNachmittag zum Tanzen und Verweilen.9. Dezember: Klaus & RosiUnterhaltsamer Tanz-Nachmittag mit Klaus &Rosi. Zwei Vollblutmusikanten und routinierteKünstler aus Chemnitz mit beliebten Melodienzum Tanzen.

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27.11.2010 15:00 – 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert mit den Mülsner Musikanten Festscheune Mülsen, Ortsteil Thurm27.11.2010 15:00 – 20:00 Uhr Vorweihnachtliches Straßenfest Sportzentrum Mülsen, Ortsteil Stangendorf27.11.2010 15:30 Uhr Pyramidensingen Pension Flechsig Hartmannsdorf27.11.2010 16:30 Uhr Pyramidendrehen Mülsen, Ortsteil St. Micheln27.11.2010 16:30 Uhr Anschieben der Pyramide Haus der Gemeinde Crinitzberg,

Ortsteil Bärenwalde17:00 Uhr Weihnachtskonzert Gasthof „Dörfels Neue Welt Crinitzberg,

Ortsteil Obercrinitz27.11.2010 17:00 Uhr Orgelkonzert im Kerzenschein - Silbermannorgel Friedenskirche Ponitz27.11.2010 17:00 – 19:00 Uhr Pyramideanschieben Marktplatz Crimmitschau27.11.2010 18:00 Uhr Weihnachtskonzert mit Collegium Canticum Dresden Daetz-Centrum Lichtenstein27.11.2010 19:00 Uhr Galaball des TSC Silbermann Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau27./28.11.2010 Geflügelausstellung Turnhalle Langenweißbach,

Ortsteil Langenbach 27./28.11.2010 14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung in der Modellbahnwelt Modellbahnwelt Vereinshaus Waldenburg

- 125 Jahre Auhagen27./28.11.2010 10:00 – 18:00 Uhr Modellbahnausstellung des Modellbahnclubs 3/22 Modellbahnclub Lichtenstein, Am Bahnhof 128.11.2010 Orgelkonzert zum 1. Advent Kirche St. Martin Meerane28.11.2010 10:00 Uhr Familiengottesdienst zum 1. Advent Kirche St. Martin Meerane28.11.2010 15:00 Uhr Adventskonzert Ev.-Luth. Kirche Mülsen, Ortsteil St. Jacob28.11.2010 15:00 Uhr Öffentliche Führung durch die Sonderausstellung Daetz-Centrum Lichtenstein

„Andere Länder, andere Krippen“28.11.2010 15:00 Uhr Weihnachten in dr Hutzenstub Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau28.11.2010 16:00 Uhr Weihnachtskonzert des Musikvereins Lichtenstein Christliches Glaubenszentrum

Lichtenstein, Böttgerstraße28.11.2010 16:30 Uhr Pyramidenlichteln Langenweißbach, Ortsteil Weißbach28.11.2010 17:00 Uhr Bläsermusik im Advent – Posaunenchöre Marienkirche Werdau

aus Werdau und Umgebung28.11.2010 17:00 Uhr Adventskonzert im Kerzenschein mit der St. Laurentiuskirche Crimmitschau

Kreismusikschule Zwickau und dem Kleinen Chor der Kantorei St. Laurentius/Luther Crimmitschau

28.11.2010 20:00 Uhr The Cavern Beatles Stadthalle „Pleißental” Werdau29.11.2010 17:00 Uhr „Die Bremer Stadtmusikanten“ – Weihnachtsmärchen

des Kinder- und Jugendtheaters Harlekin e. V. Theater Crimmitschau29.11.2010 20:00 Uhr Michael Mittermeier – „Achtung Baby!“ Stadthalle Zwickau30.11.2010 20:00 Uhr Joe Cocker 2010 Stadthalle Zwickau

Die Weihnachtsmärkte im Landkreis werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.

Crimmitschau ist Gastgeber des ersten Eishockey-WM-Turniers aufostdeutschem Boden. Vom 14. biszum 24. April 2011 wird im Kunst-eisstadion im Sahnpark und in derFreiberger Arena in Dresden dieWeltmeisterschaft der U-18-Junio-ren stattfinden.Diese Entscheidung gaben der Eis-hockey-Weltverband (IIHF) und derDeutsche-Eishockey-Bund (DEB)Ende September bekannt. Crim-mitschau wurde dabei als Haupt-spielort bestimmt. So werden inder Pleißestadt die Spiele der Grup-pe A sowie alle Halbfinalpartien unddas Finale ausgetragen. Besonders at-traktiv: Da die Deutsche National-mannschaft der Gruppe A zugelostwurde, werden auch alle Gruppen- partien des DEB-Teams in Crim- mitschau zu erleben sein. Zudem be-

finden sich in der Gruppe A auchnoch die Top-Teams aus Russland undden USA sowie die Mannschaften derSlowakei und der Schweiz. Der Spielplan zur Eishockey-WM derU-18-Junioren steht bereits fest. DasAuftaktmatch bestreiten am 14. Aprildie Teams aus Russland und der Slo-wakei. Einen Tag später wird dannerstmals die deutsche National-mannschaft im Spiel gegen dieSchweiz auf dem Eis stehen. Derkomplette Spielplan ist auf der Home-page des Eishockey-Weltverbandesunter www.iihf.com einsehbar.

Stadtverwaltung Crimmitschau

Sahnpark wird zum WM-SpielortEishockey-Weltmeisterschaft der U-18-Junioren in Crimmitschau

Im April dieses Jahres feierten mehr als 5 000 Fans im Sahn-park den 3:0-Sieg der DEB-Auswahl gegen Norwegen. Eineähnliche Begeisterung wollen die U-18-Junioren im April 2011entfachen. Foto: Stadtverwaltung Crimmitschau

Page 34: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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Crimmitschau ist Gastgeber des ersten Eishockey-WM-Turniers aufostdeutschem Boden. Vom 14. biszum 24. April 2011 wird im Kunst-eisstadion im Sahnpark und in derFreiberger Arena in Dresden dieWeltmeisterschaft der U-18-Junio-ren stattfinden.Diese Entscheidung gaben der Eis-hockey-Weltverband (IIHF) und derDeutsche-Eishockey-Bund (DEB)Ende September bekannt. Crim-mitschau wurde dabei als Haupt-spielort bestimmt. So werden inder Pleißestadt die Spiele der Grup-pe A sowie alle Halbfinalpartien unddas Finale ausgetragen. Besonders at-traktiv: Da die Deutsche National-mannschaft der Gruppe A zugelostwurde, werden auch alle Gruppen-partien des DEB-Teams in Crim-mitschau zu erleben sein. Zudem be-finden sich in der Gruppe A auchnoch die Top-Teams aus Russland undden USA sowie die Mannschaften derSlowakei und der Schweiz.

Der Spielplan zur Eishockey-WM der

U-18-Junioren steht bereits fest. DasAuftaktmatch bestreiten am 14. Aprildie Teams aus Russland und der Slo-wakei. Einen Tag später wird dannerstmals die deutsche National-

mannschaft im Spiel gegen dieSchweiz auf dem Eis stehen. Derkomplette Spielplan ist auf der Home-page des Eishockey-Weltverbandesunter www.iihf.com einsehbar.

Stadtverwaltung Crimmitschau

Sahnpark wird zum WM-SpielortEishockey-Weltmeisterschaft der U-18-Junioren in Crimmitschau

Im April dieses Jahres feierten mehr als 5 000 Fans im Sahn-park den 3:0-Sieg der DEB-Auswahl gegen Norwegen. Eineähnliche Begeisterung wollen die U-18-Junioren im April 2011entfachen. Foto: Stadtverwaltung Crimmitschau

Die Stiftung Nordlicht vergibt für2011 Stipendien für Schüleraus-tauschprogramme und Volunteer-Aufenthalte im Wert von über 10.000EUR. Jugendliche und Erwachsene, diegerne ein Auslandsprogramm ab-solvieren möchten, die damit ver-bundenen Kosten aber nicht aus ei-gener Kraft aufbringen können, ha-ben noch bis zum 30. November2010 die Möglichkeit, sich für dasNordlicht-Stipendium zu bewerben.Entscheidend für die Vergabe einesStipendienplatzes der im Jahre 2004ins Leben gerufenen Stiftung Nord-licht ist vor allem das soziale Enga-gement der Bewerber. Dazu zähleninsbesondere Aktivitäten zur Förde-rung der internationalen Verständi-gung, aber auch die Mitarbeit in ei-

ner Gemeinde, an einer Schülerzei-tung, im Alten- oder Behinderten-heim oder aktive Nachbarschaftshilfe.Als Belohnung locken verschiedeneProgramme, die frei zur Auswahl ste-hen: Voll- und Teilstipendien für di-verse Schüleraustauschprogramme inviele Länder weltweit und ein Vo-lunteer-Stipendium für einen Frei-willigendienst inklusive Flug nachAsien. Die Kieler AustauschorganisationKulturLife stellt zusammen mit derDeutschen Kreditbank (DKB) dieseProgramme als Förderer zur Verfü-gung. Bewerben können sich jungeund jung gebliebene Menschen ausder gesamten Bundesrepublik imAlter von 14 bis 65 Jahren. Erfah-rungsberichte ehemaliger und aktu-eller Stipendiaten, nähere Beschrei-

bungen zu den Voraussetzungen so-wie die Bewerbungsunterlagen sindals Download unter www.nordlicht-stipendium.de zu finden. Bewer-bungsschluss ist der 30. November2010. Um die Stipendien auch in Zu-kunft anbieten zu können, ist die Stif-tung dringend auf die finanzielleUnterstützung von Unternehmen, In-stitutionen und Privatpersonen an-gewiesen.

Weitere Information unter:Stiftung Nordlicht StipendiumFelix EwaldExerzierplatz 924103 KielTelefon: 0431-8881410Fax: 0431-8881419E-Mail: [email protected] Internet: www.kultur-life.de

Soziales Engagement soll belohnt werden Stiftung Nordlicht vergibt Auslandsstipendien

an Schüler und Erwachsene!

Stiftung Nordlicht

Vormittag AbendMittwoch, 20. Oktober 2010 11:00 – 12:30Donnerstag, 21. Oktober 2010 11:00 – 12:30 20:00 – 21:30Freitag, 22. Oktober 2010 12:45 – 14:15 ETC -HeimspielSamstag, 23. Oktober 2010 20:30 – 22.00Sonntag, 24. Oktober 2010 10.30 – 12:00 13:00 – 14:30

Dienstag, 26. Oktober 20120 20:00 – 21:30Mittwoch, 27. Oktober 2010 11:00 – 12:30Donnerstag, 28. Oktober 2010 11:00 – 12:30 20:00 – 21:30Freitag, 29. Oktober 2010 12:45 – 14:15 20:00 – 21:30Samstag, 30. Oktober 2010 20:30 – 22:00

Special Ice NightSonntag, 31. Oktober 2010 10.30 – 12:00 13:00 – 14:30

Die Kasse ist jeweils 30 Minuten früher geöffnet.Eintrittspreis für Erwachsene: 2,50 EURfür Jugendliche unter 16 Jahre: 1,50 EURAusleihgebühren für Schlittschuhe: 3,00 EUR + Sicherheitspfand

( Ausweis oder 50 EUR)

Öffentlicher Eislauf im Kunsteis-stadion CrimmitschauTermine Oktober

Stadtverwaltung Crimmitschau

Für die Besucher des öffentlichenEislaufens, wird die Eisfläche erst abder ausgewiesenen Zeit bzw. nachBeendigung der Eisbereitung frei-gegeben. Sollten sich Änderungender öffentlichen Eislaufzeiten erge-ben, werden diese durch Aushängeund Pressemitteilungen bekannt ge-geben. Größere Gruppe, die einenVormittagsbesuch an einem Werktagplanen, sollten sich bitte vorheranmelden.

Eltern mit Kleinkindern wird emp-fohlen ebenfalls die Eislaufzeiten inden Vormittagsstunden zu nutzen.Zur Sicherheit sollten unbedingtHandschuhe getragen werden.

Stadtverwaltung CrimmitschauKultur- Sport- und Freizeitstätten-bereich, FB 70KunsteisstadionTelefon: 03762 90–7040Hotline: 03762 90–7778

Anlässlich des Tages des Tanzes lädt der TSG Rubin Zwickau e. V. am Sonn-tag, dem 31. Oktober 2010, zu einem Tag der offenen Tür ein.Von 11:00 bis 17:00 Uhr finden im Klubheim der TSG Rubin, Spiegelstraße17, 08056 Zwickau, verschiedene Tanzworkshops statt. Vom Kindertanz,Line- und Jazz-Dance bis hin zum Hobbytanz für Erwachsene halten die Or-ganisatoren für alle Altersgruppe Angebote bereit.Die Workshops bieten allen Interessierten die Möglichkeit, die Tänze aus-zuprobieren. Zwischen den Workshops finden Auftritte der verschiedenenTanzgruppen statt.

Programm:11:00 – 11:30 Uhr Videoclip für Kids ab sieben Jahre11:45 – 12:15 Uhr Videoclip für Kids ab elf Jahre12:30 – 13:00 Uhr Bodyforming13:15 – 13:45 Uhr Line-Dance14:00 – 14:30 Uhr Kindertanz14:45 – 15:15 Uhr Jazz-Dance15:30 – 16:15 Uhr Hobbytanz Erwachsene16:30 – 17:00 Uhr Discofox

Weitere Informationen:TSG Rubin Zwickau e.V.Mario TischlerSpiegelstraße 17, 08056 ZwickauTelefon: 0375 2118176Fax: 0375 2118144Internet: www.rubin-zwickau.de

Tag der Offenen TürTanzsportgemeinschaft (TSG) Rubin

Zwickau e. V. lädt ein

Kreissportbund Zwickau

Page 35: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

AMTSBLATT des Landkreises Zwickau | 10 /2010 33

KULTUR / FREIZEIT / SPORT

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– Ausgewählte Termine –

■ 20.10., 19.30 Uhr, Reichenbach, Neuberinhaus

■ 22.10., 19.30 Uhr, Greiz, Theater der Stadt2. SinfoniekonzertP. Tschaikowski: Klavierkonzert Nr. 1 b-Moll op. 23A. Bruckner: Sinfonie Nr. 4 Es-Dur „Romantische“Temirzhan Yerzhanov / Klavier, Jiří Malát / Dirigent

■ 23.10, 19.30 Uhr, Zeulenroda, DreieinigkeitskircheSinfonisches KonzertP. Tschaikowski: Klavierkonzert Nr. 1 b-Moll op. 23A. Dvořák: Sinfonie Nr. 9 e-Moll op. 95 „Aus der Neuen Welt”Temirzhan Yerzhanov / Klavier, Jiří Malát / Dirigent

■ 24.10., 17.00 Uhr, Schleiz,Wisentahalle

Perlen der KlassikB. Smetana: Die MoldauF. Mendelssohn Bartholdy: Violinkonzert e-Moll op. 64A. Dvořák: Sinfonie Nr. 9 e-Moll op. 95 „Aus der Neuen Welt”Karol Daniš / Violine,Jiří Malát / Dirigent

■ 27.10., 19.30 Uhr, Werdau,Rathaussaal

6. RathauskonzertEs spielt das Ensemble Con Ventum der VogtlandPhilharmonie Greiz / Reichenbach

■ 29.10., 19.30 Uhr, Lengenfeld, St. Aegidiuskirche

■ 30.10., 19.30 Uhr, Greiz, St. MarienkircheChorsinfonisches KonzertW. A. Mozart: Große Messe c-Moll KV 427 - Kyrie und GloriaF. Mendelssohn Bartholdy: Sinfonie Nr. 2 op. 52 „Lobgesang“Kantatenchor Greiz, Lengenfelder KantoreiOliver Scheffels / Dirigent

■ 05.11., 19.30 Uhr, Crimmitschau, TheaterHerbstkonzertAndrea Chudak / SopranUwe Schenker-Primus / BaritonGMD Stefan Fraas / Dirigent & Moderation

■ 19.11., 19.30 Uhr, Greiz, Theater der Stadt■ 24.11., 19.30 Uhr, Reichenbach, Neuberinhaus3. SinfoniekonzertW. A. Mozart: Sinfonie Nr. 31 D-Dur KV 297 „Pariser“H. Berlioz: Der Tod der KleopatraJ. Brahms: Sinfonie Nr. 1 c-Moll op. 68Friederike Meinel / Mezzosopran, Jiří Malát / Dirigent■ 20.11., 19.30 Uhr, Zwickau, StadthalleFilmharmonic NightAusschnitte aus „Indiana Jones“, „Herr der Ringe“,„Keinohrhasen“, „Moulin Rouge“, „Notting Hill“ u.v.a.Stargast: Miriam Cani / GesangGMD Stefan Fraas / Dirigent & Moderation Ä

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Temirzhan Yerzhanov Karol Daniš Friederike Meinel Filmharmonic NightTemirzhan Yerzhanov Karol Daniš Friederike Meinel Filmharmonic Night

27.11.2010 15:00 – 18:00 Uhr Weihnachtliches Konzert mit den Mülsner Musikanten Festscheune Mülsen, Ortsteil Thurm27.11.2010 15:00 – 20:00 Uhr Vorweihnachtliches Straßenfest Sportzentrum Mülsen, Ortsteil Stangendorf27.11.2010 15:30 Uhr Pyramidensingen Pension Flechsig Hartmannsdorf27.11.2010 16:30 Uhr Pyramidendrehen Mülsen, Ortsteil St. Micheln27.11.2010 16:30 Uhr Anschieben der Pyramide Haus der Gemeinde Crinitzberg,

Ortsteil Bärenwalde17:00 Uhr Weihnachtskonzert Gasthof „Dörfels Neue Welt Crinitzberg,

Ortsteil Obercrinitz27.11.2010 17:00 Uhr Orgelkonzert im Kerzenschein - Silbermannorgel Friedenskirche Ponitz27.11.2010 17:00 – 19:00 Uhr Pyramideanschieben Marktplatz Crimmitschau27.11.2010 18:00 Uhr Weihnachtskonzert mit Collegium Canticum Dresden Daetz-Centrum Lichtenstein27.11.2010 19:00 Uhr Galaball des TSC Silbermann Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau27./28.11.2010 Geflügelausstellung Turnhalle Langenweißbach,

Ortsteil Langenbach 27./28.11.2010 14:00 – 17:00 Uhr Sonderausstellung in der Modellbahnwelt Modellbahnwelt Vereinshaus Waldenburg

- 125 Jahre Auhagen27./28.11.2010 10:00 – 18:00 Uhr Modellbahnausstellung des Modellbahnclubs 3/22 Modellbahnclub Lichtenstein, Am Bahnhof 128.11.2010 Orgelkonzert zum 1. Advent Kirche St. Martin Meerane28.11.2010 10:00 Uhr Familiengottesdienst zum 1. Advent Kirche St. Martin Meerane28.11.2010 15:00 Uhr Adventskonzert Ev.-Luth. Kirche Mülsen, Ortsteil St. Jacob28.11.2010 15:00 Uhr Öffentliche Führung durch die Sonderausstellung Daetz-Centrum Lichtenstein

„Andere Länder, andere Krippen“28.11.2010 15:00 Uhr Weihnachten in dr Hutzenstub Konzert- und Ballhaus „Neue Welt“ Zwickau28.11.2010 16:00 Uhr Weihnachtskonzert des Musikvereins Lichtenstein Christliches Glaubenszentrum

Lichtenstein, Böttgerstraße28.11.2010 16:30 Uhr Pyramidenlichteln Langenweißbach, Ortsteil Weißbach28.11.2010 17:00 Uhr Bläsermusik im Advent – Posaunenchöre Marienkirche Werdau

aus Werdau und Umgebung28.11.2010 17:00 Uhr Adventskonzert im Kerzenschein mit der St. Laurentiuskirche Crimmitschau

Kreismusikschule Zwickau und dem Kleinen Chor der Kantorei St. Laurentius/Luther Crimmitschau

28.11.2010 20:00 Uhr The Cavern Beatles Stadthalle „Pleißental” Werdau29.11.2010 17:00 Uhr „Die Bremer Stadtmusikanten“ – Weihnachtsmärchen

des Kinder- und Jugendtheaters Harlekin e. V. Theater Crimmitschau29.11.2010 20:00 Uhr Michael Mittermeier – „Achtung Baby!“ Stadthalle Zwickau30.11.2010 20:00 Uhr Joe Cocker 2010 Stadthalle Zwickau

Die Weihnachtsmärkte im Landkreis werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.

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Sie finden uns nicht auf Wochenmärkten!Öffnungszeiten: Montag geschlossen

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Page 36: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

34

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Besondere Veranstaltungsangebote:

BITTE VORMERKENTag der offenen Tür

am 06.11.20109.30 – 15.00 Uhr

10.00 Uhr LIVE aus dem OP-Saal:Implantation einer Knie-Endoprothese

10.00 Uhr Vortrag “Wenn das Herz aus dem Takt gerät”10.30 Uhr Babyschwimmen10.30 Uhr Programm unserer Pflegeschüler11.00 Uhr Vorstellung der Stroke Unit (Schlaganfalleinheit)12.00 Uhr Vortrag “Carotis-OP”12. 30 Uhr Vortrag “Stillen – Red Bull für das Baby”12.30 Uhr Aqua Fitness13.00 Uhr Vortrag: “Innovationen in der Medizin”13.00 Uhr Vortrag: “Laparoskopische Eingriffe”14.00 Uhr Vortrag: “Das Baby verstehen – Von Anfang an”

Außerdem erwarten Sie zahlreiche Informationsstände zur Arbeit inunserem Haus. Unsere Partner halten ebenfalls ein breites Angebotfür Sie bereit. So können Diabetiker Ihre Geräte testen lassen oderwerdende Mamas ihr Baby bei einer 3-D-Sonographie betrachten.Alle kleinen Puppenmuttis können ihre Lieblinge in der Puppenklinikuntersuchen lassen.

AusstellungenAngaben ohne Gewähr

Datum Ausstellung Ort

bis 24.10.2010 Kleine Ausstellung aus der Reihe „Einblicke“ – 135. Geburtstag Priesterhäuser Zwickauvon Albert Schweitzer

bis 24.10.2010 Ausstellung „Wo einst gehobelt wurde“ und „Fast an jeder Ecke Heimatmuseum Meeraneein Bäcke“ – Rückblicke in die Meeraner Gewerbegeschichte

16.10.2010 – 08.01.2011 Sonderausstellung „Erzgebirgsweihnacht im Bunten Holz“ Museum Erzgebirgische Volkskunst „Buntes Holz“ Hohenstein-Ernstthal

29.10.2010 – 09.01.2011 Ausstellung Malerei, Zeichnungen, Collagen – Renate Schramm Stadtmuseum Lichtensteinzum 90. Geburtstag

30.10. – 07.11.2010 Klöppelausstellung Wilkau-Haßlau, Dorfclub,30.10.2010, 14:00 Uhr Eröffnung Ortsteil Silberstraße(Mo. – Fr. von 15 - 18 Uhr, Sa. – So. von 10 - 18 Uhr)bis 30.10.2010 Ausstellung Kunst im Rathaus – „Querschnitt 60“ – Druckgrafik Rathaus Hohenstein-Ernstthal

und Collagen von Ilona Lommatzschbis 30.10.2010 Ausstellung 20 Jahre Kunstverein PLEISSENLAND e. V. Verwaltungszentrum des Landratsamtes

Zwickau, Werdau, Königswalder Straße 18bis 30.10.2010 Kunst im Rathaus „Querschnitt 60“ – Druckgrafik und Collage Rathaus Hohenstein-Ernstthal

von Ilona Lommatzschbis 31.10.2010 Ausstellung Malerei – Hilde Golde (Freiberg) Ratshof Glauchaubis 31.10.2010 Ausstellung Karl Richter (1927 – 1959) - ein Pechstein-Schüler Kunstsammlungen Zwickaubis 31.10.2010 Fotoausstellung „Abendteuer Natur“ – Hasselblad-Aufnahmen von

grandiosen, wundervollen Landschaften und extremen Unternehmungen Schloss Wolkenburgbis Ende Oktober 2010 Ausstellung „550 Jahre Stangendorf“ Jugendheim Mülsen, Ortsteil Stangendorf01.11 - 30.11.2010 Ausstellung „Wandervogel im Zwickauer Raum“ Verwaltungszentrum des Landratsamtes

Zwickau, Werdau, Königswalder Straße 18bis 02.11.2010 „Seit ich ihn gesehen“ – Reflexionen zu Robert Schumann in der Kunstsammlungen Zwickau

Kunst – Projekt von Janet Grau im Schumann-Jahr23.10.2010, 15:00 Uhr Kaffee- und Klavierstunde02.11.2010, 18:00 Uhr Schüler-Konzert des Robert-Schumann-Konservatoriums Zwickau04.11.2010 – 30.01.2011 Kunst im Rathaus – Aribert Hönemann – Malerei und Grafik Rathaus Hohenstein-Ernstthal04.11.2010, 18:00 Uhr Ausstellungseröffnung(Mo., Die., Fr. 9 – 12 Uhr und Do. 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr)bis 04.11.2010 Ausstellung „Architekturzeichnungen“ – Galerie ART IN Meerane

Prof. Jürgen Schieferdecker und Ludwig Krausebis 07.11.2010 Sonderausstellung ART Jacquard-Inspirationen Textil- und Rennsportmuseum

Hohenstein-Ernstthalbis 07.11.2010 Sonderausstellung Kulturen, Religionen und Geschichten Heimat- und Bergbaumuseum Reinsdorf

in Holz und Farbe (sonntags 14 – 17 Uhr)bis 07.11.2010 Ausstellung der Sammlungsgeschichte französischer Druckgraphik - Museum und Kunstsammlung

Im Zeichen der Lilie Schloss Hinterglauchaubis 07.11.2010 166. Ausstellung des Kunstvereins Pleissenland – Theater Crimmitschau

Fotografie von Dirk Salomon (Jonaswalde)bis 07.11.2010 Jahresausstellung der Künstlergruppe ExponaRt Daetz-Centrum Lichtenstein07.11.2010, 15:00 Uhr Öffentliche Führung09.11.2010 – 09.01.2011 167. Ausstellung des Kunstvereins Pleißenland zum 80. Geburtstag Theater Crimmitschau

von Gottfried Frenzel10.11.2010, 19:30 Uhr Vernissage09.11.2010 – 10.01.2011 Ausstellung Gudrun Höritzsch – Malerei/Grafik Galerie ART IN Meerane09.11.2010, 19:00 Uhr Vernissagebis 14.11.2010 Ausstellung Pastelle/Graphik/Zeichnungen – Herta Günther (Dresden) Galerie art gluchowe Schloss Forderglauchauab 20.11.2010 Ausstellung Prof. Ernst Fuchs (Wien) „Die phantastische Sammlung Galerie art gluchowe Forderglauchau und20.11.2010, 15:00 Uhr Vernissage Museum und Kunstsammlung Glauchaubis 21.11.2010 Ausstellung „Alles schmeckt nach Farbe“ Mandy Friedrich – Malerei Galerie Am Domhof Zwickaubis 21.11.2010 Kabinettausstellung „QUERSCHNITT“ Kerstin Adler Galerie Am Domhof Zwickau26.11.2010 – 09.01.2011 Ausstellung „Am Weihnachtsbaume die Lichter brennen“ Heimatmuseum Meerane26.11.2010, 19:00 Uhr Eröffnungsveranstaltungbis 28.11.2010 Alte Geschäfte und Gewerke in Vielau Bürgerbegegnungsstätte „Herrenhaus Vielau“(sonntags 15 – 18 Uhr)bis 28.11.2010 Personalausstellung -Malerei und Grafik von Frank Zaumzeil Kleine Galerie Hohenstein-Ernstthal28.11.2010 – 09.01.2011 Weihnachtsausstellung Priesterhäuser Zwickau28.11.2010, 15:00 Uhr Ausstellungseröffnung28.11.2010 – 23.01.2011 Ausstellung Horst Sakulowski „Meiserzeichnungen“ Domhof Zwickau28.11.2010, 11:00 Uhr Vernissage28.11.2010 – 23.01.2011 Kabinettausstellung Susanne Seifert „Hirngespinste – Aquarelle auf Seide Domhof Zwickaubis 30.11.2010 Ausstellung Provence – Heinz Tetzner Vereinshaus „Hessenmühle“ Gersdorf

Sonderausstellung „Andere Länder, andere Krippen“ Daetz-Centrum Lichtenstein18.11.2010, 17:30 Uhr Vernissage28.11.2010, 15:00 Uhr Öffentliche Führungbis 21.12.2010 Ausstellung anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des ETC Crimmitschau Textilmuseum Crimmitschaubis Dezember 2010 Ausstellung Carmen Diebel (Glauchau) – Ölbilder auf Leinwand Stadtwerke Glauchau03.11.2010, 18:00 Uhr Kunstgesprächbis Ende März 2011 Sonderausstellung „Fotos aus einer verschwundenen Welt“ – Deutsches Landwirtschaftsmuseum

Fotografien zu Landschaft, Lebens- und Arbeitswelt des Wismut Schloss BlankenhainBergbaus im Ronneburger Revier“ von Frank Schenke (Gera)

Ständige Ausstellungen Gemäldesammlung des 16. – 21. Jahrhunderts Kunstsammlungen Zwickau

Die 2. Auflage von „LICHTenstEIN- die Stadt leuchtet“ ist am 5. No-vember 2010 zu erleben. Erneut organisieren LichtensteinsHändler und Gewerbetreibende mitUnterstützung der Stadtverwaltungund des Stadtmanagements die Er-lebnis-Shoppingnacht für ihre Kun-den aus nah und fern. Vielfältige, nichtalltägliche Aktionen und attraktiveVerkaufsangebote erwarten die Kun-den und Besucher.Erlebnisshopping ist „in“ - das giltauch für Lichtenstein. Denn nach derersten äußerst erfolgreichen Aktion„LICHTenstEIN - die Stadt leuchtet“wird es am 5. November eine Wie-derholung geben.Erneut organisieren Händler undGewerbetreibende mit Unterstüt-zung der Stadtverwaltung und desStadtmanagements eine Shopping-nacht für ihre Kunden aus nah undfern. Attraktive Aktionen und An-gebote laden von 19:00 bis 24:00Uhr zum Probieren, Testen, Verko-sten und zum Kaufen ein.Pünktlich zum Auftakt von „LICH-TenstEIN - die Stadt leuchtet“ wirdes für Familien und Kinder einen ersten Höhepunkt geben. Denn um

19:00 Uhr startet ein Lampionum-zug mit dem Nachtwächter auf demAltmarkt, der durch Lichtensteins„leuchtende“ Gassen führen wird. Danach sind weitere interessanteProgrammpunkte zu erleben. Sowird es unter anderem einen Spie-leabend, eine Zaubershow, ein in-teressantes Quiz um das Thema„Hopfen und Malz“, interessante In-formationen zu „Kreuzfahrten“, eineStricknacht, verschiedenste Verkostungen aller Art oder diverseRabattaktionen geben. Gegen 22:00Uhr soll eine Feuerwerksvorfüh-rung gezeigt werden.Getreu dem Motto „LICHT EIN“werden sich die teilnehmendenGeschäfte an diesem Abend auch wie-der in einem völlig anderen Licht prä-sentieren. Ob Fackeln vor den Ge-schäften, verändertes Lichtdesignin Schaufenstern und weitere Be-leuchtungsalternativen sorgen wie-der für eine völlig andere Einkaufs-atmosphäre im Innenstadtgebiet.Zusätzlich können alle Kunden an ei-ner gemeinsamen Gewinnspielakti-on teilnehmen. Unter allen Teilneh-mern werden drei „gutscheine fürlichtenstein“ verlost.

„LICHTenstEIN - die Stadt leuchtet“ Zweite Shoppingnacht am 5. Nov. 2010

Stadtverwaltung Lichtenstein

Page 37: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

Die erste urkundliche ErwähnungLangenbernsdorfs als „Berntzdorf“erfolgte um 1257. Es ist das längsteBauerndorf Sachsens, der OrtsteilStöcken wurde 1935 eingemein-det.Niederalbertsdorf als „Villa Al-bertsdorf“ wurde 1349/50 erst-mals erwähnt und besteht aus den ur-sprünglich selbstständigen DörfernKleinbernsdorf, Niederalbertsdorf,Kleinrußdorf und Oberalbertsdorf. Trünzig wurde 1313 erstmals als„Drunz“ „Hof des Truna“ erwähntund bereits im 13. Jahrhundert alsslawischer Rundmeiler gegründet.Die Orte Waldhäuser und Wald-dorf wurden 1845 zu Trünzig ein-gemeindet.

In Langenbernsdorf befinden sichsechs evangelisch-lutherische Kirch-gemeinden. Jede von ihnen hat ihreigenes Gepräge und gibt Zeugnisvon der Frömmigkeit unserer Vor-fahren, wird aber ebenso heute vongroßen Teilen der Dorfbevölkerungals Heimat angesehen.

In der Ortsmitte Langenberns-dorfs kreuzen sich die B 175 unddie Staatsstraße 314. Beides sind imhiesigen Bereich die Verknüp-fungspunkte zwischen dem Zwickauer Land und breiten Teilendes Greizer Landkreises. Bei einerFlächenausdehnung von 3 636Hektar zeigt sich zwischen derKoberbachtalsperre im Nordostender Gemeinde und den Waldge-bieten des Werdauer/Greizer Wal-des die vertraute Hügellandschaftder näheren Heimat.

Ein gut ausgebautes ländliches We-genetz lädt zur Erkundung der frei-en Natur und der Dörfer, ob zu Fuß,per Fahrrad oder hoch zu Ross ein.Auch Kremser-, Schlitten- undKutschfahrten können bei den ört-lichen Anbietern gebucht werden.

Durch ca. 20 Vereine in Langen-bernsdorf wird das Leben stark ge-prägt. So organisieren unter ande-ren die zum größten Teil traditi-onsreichen Zuchtvereine, Gesang-vereine und Sportvereine jährlicheHöhepunkte, von denen sich die eineoder andere Veranstaltung bzw. Aus-stellung auch außerhalb der Orts-grenzen einen Namen gemacht hat.Beispielsweise führt der Reit- undFahrverein Langenbernsdorf regel-mäßig ein Reit- und Fahrturnierdurch, das Herbstsingen des Män-nergesangvereines ist ein festerjährlicher Termin, das Dorf- undKinderfest Trünzig Anfang Juni istder Knaller im Ortsteil Trünzigund das Schützenfest in Niederal-bertsdorf Ende August ein Besu-chermagnet. In der Osterzeit kann man in Lan-genbernsdorf im Ortsteil Niederal-bertsdorf, in der Nähe der St. Os-wald Kirche den Osterbrunnen unddas festlich geschmückte Gelände be-sichtigen.

Langenbernsdorf hat ein Gewerbe-gebiet und zwei große Landwirt-schaftsbetriebe, die Zahl der Ge-werbetreibenden im Ort hat sich auf317 entwickelt.

Die jüngsten Kinder der drei Dör-fer können in sechs Kindertages-einrichtungen betreut werden. DieGrundschule befindet sich in Lan-genbernsdorf. In Trünzig wurde einneues Pflegeheim, das „Haus Elisa-beth“ durch die Diakonie errichtet.

Arbeiten, Wohnen, aber auch Erho-len - dies alles soll sich nebeneinan-der entwickeln können und die Ge-meinde liebenswert gestalten. An-liegen des Gemeinderates ist es,bei Respektieren aller Besonder-heiten eine ganzheitliche Entwick-lung in der Gemeinde in allen Orts-teilen zu gestalten.

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Die Gemeinde Langenbernsdorf besteht aus den drei Dörfern Langenbernsdorf, Niederalbertsdorf und Trünzig.Sie befindet sich westlich des Pleißentales, am Rande des Werdauer Waldes und ist angrenzend an Ostthüringen. Die im Zuge der Gebietsreform 1994 entstandene Gemeinde Langenbernsdorf ist ein Zusammenschluss von Nie-deralbertsdorf, Trünzig und Langenbernsdorf, welche sich unter dem Leitgedanken „Drei Dörfer - eine Gemein-de“ vereinigt haben. In der liebens- und wohnenswerten Gemeinde leben derzeit 3 782 Bürgerinnen und Bürger.

Langenbernsdorf

Mehrzweckgebäude Trünzig

Osterbrunnen in Niederalbertsdorf

Ortsmitte Langenbernsdorf, Gasthof „Weißes Roß“ mit gemeindeeigenen SaalFotos(3): Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf

KontaktGemeindeverwaltung LangenbernsdorfBahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf Telefon: 03761 88 06 0Fax: 03761/77 72 0E-Mail: [email protected]: www.langenbernsdorf.eu

Page 38: Amtsblatt Landkreis Zwickau - Oktober 2010

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