Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des...

10
Bebauungspläne werden rechtskräftig: Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 folgende Beschlüsse gefasst: I Bebauungsplan Nr. 704/N, Bebau- ungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Stadtbezirk Nord, Eicken, Gebiet nördlich der Schwogenstraße zwi- schen dem Flenkenweg und der Eickener Straße (siehe Abbildung) „Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buch- stabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748): 1. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB: … 2. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB: … 3. Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 704/N (Deckblatt zum Bebau- ungsplan M Nr. 160) gemäß § 10 BauGB als Satzung; 4. den Bebauungsplan M Nr. 160 auf- zuheben, soweit er durch das Ge- biet des Bebauungsplanes Nr. 704/N betroffen wird; 5. die vorliegende Begründung, die gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Be- bauungsplan Nr. 704/N beigefügt wird; 197 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Nr. 26 Jahrgang 41 15. Oktober 2015 Der Oberbürgermeister gibt bekannt:

Transcript of Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des...

Page 1: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Bebauungsplänewerden rechtskräftig:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hatin seiner Sitzung am 23.09.2015 folgendeBeschlüsse gefasst:

I Bebauungsplan Nr. 704/N, Bebau-ungsplan der Innenentwicklunggemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtbezirk Nord, Eicken, Gebietnördlich der Schwogenstraße zwi-schen dem Flenkenweg und derEickener Straße (siehe Abbildung)

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrundder §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buch-stabe f der Gemeindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen (GO) in derFassung der Bekanntmachung vom14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878),und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 desBaugesetzbuches in der Fassung derBekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes vom20.11.2014 (BGBl. I S. 1748):

1. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1BauGB: …

2. Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2BauGB: …

3. Den vorliegenden BebauungsplanNr. 704/N (Deckblatt zum Bebau-ungsplan M Nr. 160) gemäß § 10BauGB als Satzung;

4. den Bebauungsplan M Nr. 160 auf-zuheben, soweit er durch das Ge-biet des Bebauungsplanes Nr.704/N betroffen wird;

5. die vorliegende Begründung, diegemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Be-bauungsplan Nr. 704/N beigefügtwird;

197

AMTSBLATTder Stadt Mönchengladbach

Nr. 26 Jahrgang 4115. Oktober 2015

Der Oberbürgermeister gibt bekannt:

Page 2: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

6. die Verwaltung zu beauftragen, denwirksamen Flächennutzungsplander Stadt Mönchengladbach gemäߧ 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB imWege der Berichtigung anzupas-sen.“

II Bebauungsplan Nr. 768/S, Bebau-ungsplan der Innenentwicklunggemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtbezirk Süd – Güdderath – Ge-werbegebiet Güdderath nördlich derL39 (siehe Abbildung)

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrundder §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buch-stabe f der Gemeindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen (GO) in derFassung der Bekanntmachung vom14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletztgeändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878),und der §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 desBaugesetzbuches in der Fassung derBekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes vom20.11.2014 (BGBl. I S. 1748):

1. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB: …

2. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB: …

3. Den vorliegenden BebauungsplanNr. 768/S (Deckblatt zu den Bebau-ungsplänen Nr. 109/VIII und Nr.110/VIII) gemäß § 10 BauGB alsSatzung;

4. die Bebauungspläne Nr. 109/VIIIund Nr. 110/VIII aufzuheben, soweitdiese durch das Gebiet des Bebau-ungsplanes Nr. 768/S betroffenwerden;

5. die vorliegende Begründung, diegemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Be-bauungsplan Nr. 768/S beigefügtwird.“

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden dieBeschlüsse des Rates hiermit ortsüblichbekannt gemacht.

Vom Tage der Veröffentlichung dieserBekanntmachung ab werden die Plänezusammen mit den Begründungen imFachbereich Stadtentwicklung undPlanung, Rathaus Rheydt, Eingang G,III. Obergeschoss, Zimmer 3040, zu jeder-manns Einsicht, während der Dienst -stunden; und zwar

Montag bis Donnerstagvon 07.30 Uhr bis 16.00 Uhrund Freitagvon 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr,

bereitgehalten. Jedermann kann über denInhalt Auskunft verlangen.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau -gesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. IS. 1748) auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2sowie Abs. 4 BauGB:

„(3) Der Entschädigungsberechtigte kannEntschädigung verlangen, wenn diein den §§ 39 bis 42 bezeichneten Ver-mögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruchesdadurch herbeiführen, dass er dieLeistung der Entschädigung schrift-lich bei dem Entschädigungspflichti-gen beantragt.“

„(4) Ein Entschädigungsanspruch er-lischt, wenn nicht innerhalb von dreiJahren nach Ablauf des Kalenderjah-res, in dem die in Absatz 3 Satz 1 be-zeichneten Vermögensnachteile ein-getreten sind, die Fälligkeit des An-spruches herbeigeführt wird.“

Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 des Bauge-setzbuches (BauGB) in der Fassung derBekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. IS. 1748) auf § 215 Abs. 1 BauGB:

„(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung derdort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplanesund des Flächennutzungsplansund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht -liche Mängel des Abwägungsvor-gangs,

198

Page 3: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit Bekanntmachung des Flächen-nutzungsplanes oder der Satzungschriftlich gegenüber der Gemeindeunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214Abs. 2a beachtlich sind.“

Hinweis gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Ar -tikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember2013 (GV. NRW. S. 878):

„Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes kanngegen Satzungen, sonstige ortsrechtlicheBestimmungen und Flächennutzungsplä-ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver-kündung nicht mehr geltend gemachtwerden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes An-

zeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrecht -liche Bestimmung oder der Flächen-nutzungsplan ist nicht ordnungs-gemäß öffentlich bekannt gemachtworden,

c) der Bürgermeister hat den Rats -beschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der Gemeinde vorhergerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangelergibt.“

Mit dieser Bekanntmachung treten dieBebauungspläne Nr. 704/N und 768/Sgemäß § 10 BauGB in Kraft.

Mönchengladbach, den 25.09.2015

Hans Wilhelm ReinersOberbürgermeister

Die Veröffentlichung des nachfolgendenBeschlusses des Rates im „Amtsblatt derStadt Mönchengladbach“ wird angeord-net:

Aufhebungeines Aufstellungsbeschlusses

Der Rat hat in seiner Sitzung am23.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat beschließt:

1. Gem. § 11 S. 2 der Hauptsatzung wirddie Entscheidung über die Aufhebungdieses Aufstellungsbeschlusses ab-weichend von § 10 Abs. 1 lit. g derZuständigkeitsordnung dem Rat vor-behalten.

2. Der Rat beschließt gemäß §§ 1 Abs. 8und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches(BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), zuletzt geändert durch Art.118 der Zehnten Zuständigkeitsanpas-sungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. IS. 1474):

„Der Beschluss des Planungs- und Bau-ausschusses vom 25.02.2014, einen Be-bauungsplan mit Festsetzungen im Sinnedes § 30 BauGB für einen Bereich imStadtbezirk Süd, Gebiet zwischen derOdenkirchener Straße, dem Gotzweg,den rückwärtigen Grundstücksteilen zurMaria-Kasper-Straße und der Gertrauden-straße aufzustellen, wird aufgehoben.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke117, 118, 119 der Gemarkung Rheydt,Flur 74, siehe nachstehender Plan. Im Einzelnen verläuft die Grenze des Plan-gebietes entlang der nordöstlichen Seiteder Odenkirchener Straße in südlicherRichtung bis zum Kreuzungspunkt in Ver-längerung der südlichen Straßenbegren-zung des Gotzwegs, entlang der südöst -lichen Seite des Gotzweges bis zumgegenüberliegenden Schnittpunkt derFlurstücke 32 und 119 der GemarkungRheydt, Flur 74. Entlang der östlichenGrenze des Flurstücks 32 verläuft diePlangebietsgrenze weiter in nördlicheRichtung, entlang der nördlichen Seite derFlurstücke 32 und 31, entlang der nord -östlichen Seite der Flurstücke 113, 91 und36, entlang der östlichen Seite desFlurstückes 45 bis zum Schnittpunkt mitFlurstück 46, von dort in östlicher undanschließend in nördlicher Richtung ent-lang der östlichen Seite des Flurstücks 46bis zum Schnittpunkt mit der Gertrauden-straße, von dort entlang der südlichenSeite der Gertraudenstraße bis zur Kreu-zung mit der Odenkirchener Straße.““

Bekanntmachungsanordnung

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieserBeschluss hiermit ortsüblich bekannt ge-macht.

Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau -gesetzbuches (BauGB) in der Fassung der

199

Page 4: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), zuletzt geändert durch Artikel118 der Verordnung vom 31.08.2015(BGBl. I S. 1474) auf § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB:

„(3) Der Entschädigungsberechtigte kannEntschädigung verlangen, wenn diein den §§ 39 bis 42 bezeichneten Ver-mögensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des Anspruchesdadurch herbeiführen, dass er dieLeistung der Entschädigung schrift-lich bei dem Entschädigungspflichti-gen beantragt.“

„(4) Ein Entschädigungsanspruch er-lischt, wenn nicht innerhalb von dreiJahren nach Ablauf des Kalenderjah-res, in dem die in Absatz 3 Satz 1 be-zeichneten Vermögensnachteile ein-getreten sind, die Fälligkeit des An-spruches herbeigeführt wird.“

Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 des Bau -gesetzbuches (BauGB) in der Fassung derBekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. IS. 2414), zuletzt geändert durch Artikel118 der Verordnung vom 31.08.2015(BGBl. I S. 1474) auf § 215 Abs. 1 BauGB:

„(1) Unbeachtlich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung derdort bezeichneten Verfahrens-und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des§ 214 Abs. 2 beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über dasVerhältnis des Bebauungsplanesund des Flächennutzungsplansund

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beacht -liche Mängel des Abwägungsvor-gangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahresseit Bekanntmachung des Flächen-nutzungsplanes oder der Satzungschriftlich gegenüber der Gemeindeunter Darlegung des die Verletzungbegründenden Sachverhalts geltendgemacht worden sind. Satz 1 gilt ent-sprechend, wenn Fehler nach § 214Abs. 2a beachtlich sind.“

Hinweis gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Ge-meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666); zuletzt geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember2013 (GV. NRW. S. 878):

„Die Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften dieses Gesetzes kanngegen Satzungen, sonstige ortsrechtlicheBestimmungen und Flächennutzungsplä-ne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Ver-kündung nicht mehr geltend gemachtwerden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigungfehlt oder ein vorgeschriebenes An-zeigeverfahren wurde nicht durchge-führt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrecht -liche Bestimmung oder der Flächen-nutzungsplan ist nicht ordnungs-gemäß öffentlich bekannt gemachtworden,

c) der Bürgermeister hat den Rats -beschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel istgegenüber der Gemeinde vorhergerügt und dabei die verletzteRechtsvorschrift und die Tatsachebezeichnet worden, die den Mangelergibt.“

Mönchengladbach, den 25.09.2015

Hans Wilhelm ReinersOberbürgermeister

Bekanntmachung

des Wahlleiters der Stadt Mönchenglad-bach über die Ersatzbestimmung für einausgeschiedenes Mitglied der Bezirks -vertretung des Stadtbezirks Nord.

Frau Anika Wilms, Mitglied der Bezirks -vertretung des Stadtbezirks Nord, ist am09.09.2015 verstorben.

Als Ersatzbewerber aus dem Listenwahl-vorschlag der CDU rückt

Herr Ralf HennekesGeburtsjahr 1963Geburtsort WaldnielWohnort 41169 Mönchengladbach

in die Bezirksvertretung des StadtbezirksNord nach.

Gegen diese Feststellung kann innerhalbeines Monats vom Zeitpunkt der Ver -öffentlichung ab Einspruch beim Fach -bereich Bürgerservice, Abteilung Wahlen,Volks- und Bürgerentscheide, RathausRheydt, Eingang E/F, Zimmer 145, ein -gereicht werden.

Mönchengladbach, den 02.10.2015

Bernd KuckelsStadtdirektor und -kämmerer

Öffentliche Zustellung

Gemäß den Vorschriften des Verwaltungs-zustellungsgesetzes für das LandNordrhein-Westfalen (Landes-Zustellungs -gesetz – LZG –) vom 23.07.1957 (GV NWS. 213/SGV NW 2010) in Verbindung mit§ 15 Abs. 2 des Verwaltungs-Zustellungs-gesetzes (VwZG) vom 03.07.1952 (BGBl. IS. 379), alle in der jetzt gültigen Fassung:

Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaftMühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad-bach, wird hiermit aufgefordert, beimOberbürgermeister der Stadt Mönchen-gladbach, Ordnungsamt, Hauptstraße168, Zimmer 11, die Ordnungsverfügungnach § 35 der Gewerbeordnung vom08.10.2015 abzuholen oder darin Einsichtzu nehmen.

Die Ordnungsverfügung gilt an dem Tagezugestellt, an dem seit dem Tage des Aushängens der Benachrichtigung2 Wochen verstrichen sind.

Mönchengladbach, den 08.10.2015

Stadt MönchengladbachDer OberbürgermeisterOrdnungsamtIm Auftraggez.

PrinzenStadtamtsrat

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Mönchengladbach – Fach -bereich Schule und Sport –, 41050 Mön-chengladbach, vergibt in öffentlicher Aus-schreibung

Ort der Leistung:Mönchengladbach

Art und Umfang der Leistung:Lieferung von Kopierpapier an die städti-schen Schulen – Jahresbedarf 2016 –

Aufteilung in Lose:Nein

Ausführungsfrist:01.01.2016 - 31.12.2016

Fachliche Auskunft erteilt:Hr. Inan, FB Schule und Sport,Tel.: 02161 / 25-3719, Fax: -3716,

E-Mail: [email protected] Angebotsunterlagen sind erhältlichund einzusehen ab 06.10.2015 bis27.10.2015 beim Fachbereich Schule undSport, Voltastraße 2, 41061 Mönchen-gladbach, Zimmer 220.

Sie können auch beim o. g. Mitarbeiterangefordert werden.

200

Page 5: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Ablauf der Angebotsfrist:28.10.2015, 12:00 Uhr

Einzureichen in deutscher Sprache bei:Fachbereich Verwaltungsentwicklung und-service,Weiherstraße 21,41061 MönchengladbachZimmer 10- schriftlich

Folgende Eignungsnachweise werden ge-fordert:Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Bei -

träge zur Sozialversicherung und zurBerufsgenossenschaft,

- Straf- oder Bußgeldverfahren in denletzten 2 Jahren nach dem Schwarz -arbeiterbekämpfungsgesetz oder demArbeitnehmerentsendegesetz

- Erfüllung der gewerberechtlichen Vor-aussetzungen.

- Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigun-gen.

- Verpflichtungserklärungen gemäß derVorgaben des § 4 (Tariftreuepflicht,Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 Ta-riftreue- und Vergabegesetzes Nord-rhein-Westfalen sowie der §§ 18(Berücksichtigung sozialer Kriterien)und 19 (Frauenförderung) Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-West -falen

Über diese Eigenerklärungen hinaus wer-den folgende Unterlagen gefordert:- Eigenerklärung (Vordruck) zum Um-

weltmanagement- Eigenerklärung (Vordruck) mit Angaben

zur Firma bzgl. Leitungspersonal, Um-satzzahlen, Referenzen u. a.

Folgende Nachweise aus dem Leistungs-verzeichnis:- Nachweis des Siegels „Blauer Engel“

des Bundesumweltministeriums, bzw.eines anderen gleichwertigen Siegelsfür das im LV bezeichnete Recycling-Papier

Zuschlagskriterien:Preis 90%Qualität / Laufeigenschaften 10%

Bindefrist:16.12.2015

Mit der Abgabe eines Angebots unterliegtder Bewerber den Bestimmungen übernicht berücksichtigte Angebote gem. § 19/§22 EG VOL/A.Bei der Eröffnung der Angebote sind dieBieter bzw. ihre Bevollmächtigten nichtzugelassen (VOL).

Stadt MönchengladbachDer Oberbürgermeister– Fachbereich Schule und Sport –

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Mönchengladbach – Fach -bereich Bibliothek und Archiv –, 41050Mönchengladbach, vergibt in öffentlicherAusschreibung

Dienstleistung für den Bereich Aufsichtund Service in der StadtteilbibliothekRheydt während der erweiterten Öff-nungszeiten Samstag- und Sonntagnach-mittag

Ort der Leistung:Stadtteilbibliothek Rheydt, Am Neumarkt 8,41236 Mönchengladbach

Art und Umfang der Leistung:je 2 Sicherheitskräfte während derÖffnungszeitensamstags und sonntags 14.00 –18.00 Uhr(erforderliche Dienstzeiten 13.45 bis 18.15Uhr)

Aufteilung in Lose:Nein

Ausführungsfrist:01.01.2016 bis 31.12.2016 mit der Optioneiner einjährigen Verlängerung

Fachliche Auskunft erteilt:Brigitte Behrendt, Telefon 02161 25 63 52, [email protected]

Vergaberechtlichte Auskunft erteilt:Martin Meinhardt,Telefon 02161 25-25 60,[email protected]

Die Angebotsunterlagen sind erhältlich imInternet unter vergabe.nrw.de, Verg-Nr.42.2015-001 oder ab sofort bis27.10.2015 beim Fachbereich Bibliothekund Archiv, Frau Backes, Telefon 0216125-63 57, Zimmer 8, Blücherstraße 6,41061 Mönchengladbach, [email protected].

Ablauf der Angebotsfrist:27.10.2015, 12.00 Uhr

Einzureichen schriftlich in deutscherSprache bei:FB Verwaltungsentwicklung und -service,Weiherstraße 21, 41061 Mönchenglad-bach, 1.Etage, Zimmer 10

Sicherheitsleistung:keine

Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)über die Zahlungsweise wird besondershingewiesen.

Folgende Eignungsnachweise werden ge-fordert:

Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Bei -

träge zur Sozialversicherung und zurBerufsgenossenschaft,

- Straf- oder Bußgeldverfahren in denletzten 2 Jahren nach dem Schwarz -

arbeiterbekämpfungsgesetz oder demArbeitnehmerentsendegesetz

- Erfüllung der gewerberechtlichen Vor-aussetzungen.

- Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigun-gen.

- Verpflichtungserklärungen gemäß derVorgaben des § 4 (Tariftreuepflicht,Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 Ta-riftreue- und Vergabegesetzes Nord-rhein-Westfalen sowie der §§ 18(Berücksichtigung sozialer Kriterien)und 19 (Frauenförderung) Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-West -falen

Über diese Eigenerklärungen hinaus wer-den folgende Eignungsnachweise gefor-dert:

- Darstellung des Unternehmens mit sei-nen Geschäftsbereichen und Tätig-keitsfeldern, insbesondere Unterneh-mensstruktur und -größe, Datum derUnternehmensgründung, Hauptsitz so-wie weitere Standorte jeweils mit derAnzahl und den Qualifikationen sowieErfahrungen der dort beschäftigtenMitarbeiter (differenziert nach Be -reichen)

- Angabe von vergleichbaren Referenz-projekten der letzten 3 Jahre, daruntermindestens eine Bibliothek, die vomBewerber in allen Teilen geleistet bzw.verantwortet wurde(pro Referenz: Kurzbeschreibung derLeistung, Auftragssumme in EUR,Jahr, Auftraggeber mit Adresse, Nameund Telefonnummer des Ansprech-partners beim Auftragnehmer)

- Erlaubnis zum Führen eines Be -wachungsgewerbes gemäß § 34 aAbs. 1 GewO

- Zertifizierung nach DIN 77200:2008und DIN EN ISO 9001 in der 3 Monatevor Ablauf der Angebotsfrist gültigenFassung

- Eigenerklärung, dass alle in der Stadt-bibliothek einzusetzenden Kräfte desUnternehmens über ein einwandfreieserweitertes Führungszeugnis gemäßBZRG verfügen

Zuschlagskriterien:100 % Preis

Bindefrist:31.12.2015

Mit der Abgabe eines Angebots unterliegtder Bewerber den Bestimmungen übernicht berücksichtigte Angebote gem. § 19/§22 EG VOL/A.Bei der Eröffnung der Angebote sind dieBieter bzw. ihre Bevollmächtigten nichtzugelassen (VOL).

Stadt MönchengladbachDer Oberbürgermeister– Fachbereich Bibliothek und Archiv –

201

Page 6: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Mönchengladbach – Fach -bereich Tiefbau und Stadtgrün, AbteilungStraßenneubau, Erschließungen –, 41050Mönchengladbach, vergibt in öffentlicherAusschreibung

Art des Auftrages:Bauauftrag

Ort der Ausführung:Infrastrukturmaßnahmen HDZ,hier: Sonnenhausplatz 2. BA;Straßenbauarbeiten, Beleuchtung,Begrünung

Art und Umfang der Leistung:3.000 qm bituminöse Befestigung aufbre-chen, entsorgen1.000 qm Pflaster aufnehmen, entsorgen4.800 qm Planum, Frostschutz- undSchottertragschicht4.000 qm Asphaltbauweise800 qm Botonsteinbelag400 qm Natursteinbelag560 m Natursteinborde 440 m Randsteine330 m Rinne280 m Blockstufen32 Bäume pflanzen2.100 Heckenpflanzen und Bodendecker14 Leuchten liefern und setzen 1.000 m Leerrohre verlegen40 St Mobiliar (Fahrradanlehnbügel, Ener-giepoller, Mülleimer, Bänke)

Aufteilung in Lose:Nein

Ausführungsfrist:8 Monate ab 11.01.2016

Nebenangebote werden zugelassen:Nur bei gleichzeitiger Abgabe einesHauptangebotesDas Nebenangebot muss den Konstruk-tionsprinzipien und den vom Auftraggebervorgesehenen Planungsvorgaben ent-sprechen. Nebenangebote sind zugelas-sen soweit nicht der Gesamteindruck ausEntwurf, Planung und durch mit der Leis -tungsbeschreibung festgelegter Merkmaleund Standards zum Nachteil verändertwird. Die durch Planung und Ausschrei-bungsunterlagen hinsichtlich Konstruk -tion, Qualität, Nutzungsdauer, etc, auchdurch die Auswahl der Baustoffe, Geräte,Verfahren, etc. definierten Anforderungensind als Mindestanforderungen anzu -sehen.

Kaufmännische Nebenangebote miteinem Zahlziel unterhalb der VOB Fristenwerden nicht gewertet.

Fachliche Auskunft erteilt:Frau Götschel, Telefon: 02161/25-9072

Die Angebotsunterlagen sind erhältlichund einzusehen ab sofort beim DezernatPlanung, Bauen – VI/V – Vergabestelle –,41050 Mönchengladbach, RathausRheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Ober -geschoss, Zimmer 440 (Telefon 02161/25-8014).

Sie können auch angefordert werdenunter Fax-Nr. 02161/25-8020 / [email protected] Höhe der Entschädigung für die Ver-dingungsunterlagen beträgt 19,00 EURund ist an die Stadtsparkasse Mönchen-gladbach IBAN: DE 20 310 500 00 0000066001, SWIFT.BIC: MGLSDE33 zuguns -ten der Stadtkasse Kassenzeichen6009.1134.9741 zu überweisen. Die Aus-händigung bzw. der Versand der Unter -lagen erfolgt erst nach Vorlage des Nach-weises der Überweisung (ggf. per Faxoder E-Mail). Bareinzahlung ist nicht mög-lich. Eine Erstattung der Entschädigungerfolgt nicht.

Schlusstermin für die Anforderungvon Unterlagen oder die Einsichtnahme:29.10.2015, 12.00 Uhr

Ablauf der Angebotsfrist:05.11.2015, 10.30 Uhr

Einzureichen in deutscher Sprache bei:Vergabestelle, Rath. RheydtMarkt 11 (Eingang E)4. Obergeschoss, Zimmer 440

Die Submission findet am 05.11.2015,10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude RathausRheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Oberge-schoss, Zimmer 441, statt.Bei der Eröffnung der Angebote sind dieBieter bzw. ihre Bevollmächtigten zuge-lassen (VOB).

Sicherheitsleistung:5 %

Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)über die Zahlungsweise wird besondershingewiesen.

Folgende Eignungsnachweise werden ge-fordert:Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Bei -

träge zur Sozialversicherung und zurBerufsgenossenschaft,

- Straf- oder Bußgeldverfahren in denletzten 2 Jahren nach dem Schwarz -arbeiterbekämpfungsgesetz oder demArbeitnehmerentsendegesetz

- Erfüllung der gewerberechtlichen Vor-aussetzungen.

- Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigun-gen.

- Verpflichtungserklärungen gemäß derVorgaben des § 4 (Tariftreuepflicht,Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 Ta-riftreue- und Vergabegesetzes Nord-rhein-Westfalen sowie der §§ 18(Berücksichtigung sozialer Kriterien)und 19 (Frauenförderung) Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-West -falen

Über diese Eigenerklärungen hinaus wer-den folgende Unterlagen gefordert:

Bestätigung der Einwohnermeldebehördeüber die Beantragung der Erteilung einesAuszuges aus dem Bundeszentralregister

(§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregister -gesetzes), welcher• auf Verlangen der Vergabestelle vorzu-

legen ist.Ausländische Bieter haben gleichwertigeBescheinigungen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Die Vorlage ist zur Objekti -vierung der Eigenerklärung erforderlich

Mit dem Angebot sind vorzulegen:---

Die Erteilung des Auftrages kann von fol-genden Nachweisen abhängig gemachtwerden:• aktuelle Unbedenklichkeitsbescheini-

gung des Finanzamtes• aktuelle Unbedenklichkeitsbescheini-

gung der Krankenkasse• aktuelle Unbedenklichkeitsbescheini-

gung der Berufsgenossenschaft• gültige Handwerkskarte/Bescheini-

gung der IHK• Nachweise zur Beitragsentrichtung zur

gesetzlichen Sozialversicherung undder gemeinsamen Einrichtung der Ta-rifvertragsparteien gemäß § 7 Tarif-treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

• Liste vergleichbarer Referenzobjekte• jahresdurchschnittlich beschäftigte Ar-

beitskräfte der letzten 3 Jahre• Angaben zur technischen Ausrüstung

für die Durchführung der Leistung• Angaben zum für die Leistung und

Aufsicht vorgesehenen technischenPersonal

• weitere Eignungsnachweise

Zuschlagsfrist:24.12.2015

Zuschlagskriterien:80 % Preis,20 % Qualität

Zu VOB/A § 12 Abs. 1 Nr. 2 w): Bezirksre-gierung Düsseldorf – Dezernat 34 –, Post-fach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Stadt MönchengladbachDer Oberbürgermeister– Dezernat Planung, Bauen –

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Mönchengladbach – Fach -bereich Tiefbau und Stadtgrün, AbteilungStraßenneubau, Erschließungen –, 41050Mönchengladbach, vergibt in öffentlicherAusschreibung

Art des Auftrages:Bauauftrag

Ort der Ausführung:Endausbau Regiopark (6. Bauabschnitt)

Art und Umfang der Leistung:Straßenbau und Straßenbeleuchtung1.150 cbm Boden lösen, laden und ent-sorgen

202

Page 7: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

1.800 qm bituminierte Befestigung auf-nehmen und entsorgen1.425 qm Planum herstellen1.460 qm Frostschutzschicht RCL 0/45herstellen1.460 qm Schottertragschicht RCL 0/45herstellen11.000 qm Splittmastixasphalt SMA 8 Sherstellen3.400 qm Betonsteinpflasterdecke 8 cmfür Radwege herstellen735 qm Betonsteinpflasterdecke 8 cm fürParker herstellen1.150 qm Betonsteinplatten 8 cm für Geh-wege herstellen1.050 m Hochbord liefern und setzen3.350 m Tiefbord liefern und setzen275 m Rinnenstein 30/30/14 cm liefernund setzen600 m Kabelschutzrohre 1-zügig verlegen700 m Energiekabel liefern 42 Kofferleuchten K² 70 50/70W liefernund setzen

Aufteilung in Lose:Nein

Ausführungsfrist:115 AT

Nebenangebote werden zugelassen:Nein

Fachliche Auskunft erteilt:Herr Rust, Telefon: 02161/25-9022Die Angebotsunterlagen sind erhältlichund einzusehen ab sofort beim DezernatPlanung, Bauen – VI/V – Vergabestelle –,41050 Mönchengladbach, RathausRheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Ober -geschoss, Zimmer 440 (Telefon 02161/25-8014). Sie können auch angefordert werdenunter Fax-Nr. 02161/25-8020 / [email protected] Die Höhe der Entschädigung für die Ver-dingungsunterlagen beträgt 12,00 EURund ist an die Stadtsparkasse Mönchen-gladbach IBAN: DE 20 310 500 00 0000066001, SWIFT.BIC: MGLSDE33 zuguns -ten der Stadtkasse Kassenzeichen6009.1134.9741 zu überweisen. Die Aus-händigung bzw. der Versand der Unter -lagen erfolgt erst nach Vorlage des Nach-weises der Überweisung (ggf. per Faxoder E-Mail). Bareinzahlung ist nicht mög-lich. Eine Erstattung der Entschädigungerfolgt nicht.

Schlusstermin für die Anforderungvon Unterlagen oder die Einsichtnahme:09.11.2015, 12.00 Uhr

Ablauf der Angebotsfrist:16.11.2015, 10.30 Uhr

Einzureichen in deutscher Sprache bei:Vergabestelle, Rath. RheydtMarkt 11 (Eingang E)4. Obergeschoss, Zimmer 440

Die Submission findet am 16.11.2015,10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus

Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Ober -geschoss, Zimmer 441, statt.Bei der Eröffnung der Angebote sind dieBieter bzw. ihre Bevollmächtigten zu -gelassen (VOB).

Sicherheitsleistung:5 %

Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)über die Zahlungsweise wird besondershingewiesen.

Folgende Eignungsnachweise werden ge-fordert:Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Bei -

träge zur Sozialversicherung und zurBerufsgenossenschaft,

- Straf- oder Bußgeldverfahren in denletzten 2 Jahren nach dem Schwarz -arbeiterbekämpfungsgesetz oder demArbeitnehmerentsendegesetz

- Erfüllung der gewerberechtlichen Vor-aussetzungen.

- Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigun-gen.

- Verpflichtungserklärungen gemäß derVorgaben des § 4 (Tariftreuepflicht,Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 Ta-riftreue- und Vergabegesetzes Nord-rhein-Westfalen sowie der §§ 18(Berücksichtigung sozialer Kriterien)und 19 (Frauenförderung) Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-West -falen

Über diese Eigenerklärungen hinaus wer-den folgende Unterlagen gefordert:

Bestätigung der Einwohnermeldebehördeüber die Beantragung der Erteilung einesAuszuges aus dem Bundeszentralregister(§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregister -gesetzes), welcher• auf Verlangen der Vergabestelle vorzu-

legen ist.Ausländische Bieter haben gleichwertigeBescheinigungen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Die Vorlage ist zur Objekti -vierung der Eigenerklärung erforderlich

Mit dem Angebot sind vorzulegen: --

Die Erteilung des Auftrages kann von fol-genden Nachweisen abhängig gemachtwerden:• gültige Handwerkskarte/Bescheini-

gung der IHK• Nachweise zur Beitragsentrichtung zur

gesetzlichen Sozialversicherung undder gemeinsamen Einrichtung der Ta-rifvertragsparteien gemäß § 7 Tarif-treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

• Liste vergleichbarer Referenzobjekte• jahresdurchschnittlich beschäftigte Ar-

beitskräfte der letzten 3 Jahre• Angaben zur technischen Ausrüstung

für die Durchführung der Leistung• Angaben zum für die Leistung und

Aufsicht vorgesehenen technischenPersonal

Zuschlagsfrist:28.12.2015

Zuschlagskriterien:100 % Preis

Zu VOB/A § 12 Abs. 1 Nr. 2 w): Bezirks -regierung Düsseldorf – Dezernat 34 –,Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Stadt MönchengladbachDer Oberbürgermeister– Dezernat Planung, Bauen –

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Mönchengladbach – Fach -bereich Gebäudemanagement, AbteilungBaumanagement –, 41050 Mönchenglad-bach, vergibt in öffentlicher Ausschrei-bung

Art des Auftrages:Bauauftrag

Ort der Ausführung:Gymnasium Balderichstraße 8, Mönchen-gladbach

Art und Umfang der Leistung:Metallbauarbeiten, Einbau Stahlaus-sentüren

Aufteilung in Lose:Nein

Ausführungsfrist:11.01.2016 - 22.01.2016 Nebenangebote werden zugelassen:Nein

Fachliche Auskunft erteilt:Herr Heller, Telefon: 02161/25-8944

Die Angebotsunterlagen sind erhältlichund einzusehen ab sofort beim DezernatPlanung, Bauen – VI/V – Vergabestelle –,41050 Mönchengladbach, RathausRheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Ober -geschoss, Zimmer 440 (Telefon 02161/25-8014). Sie können auch angefordert werden un-ter Fax-Nr. 02161/25-8020 / [email protected] Die Höhe der Entschädigung für die Ver-dingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR undist an die Stadtsparkasse Mönchenglad-bach IBAN: DE 20 310 500 00 0000066001, SWIFT.BIC: MGLSDE33 zuguns -ten der Stadtkasse Kassenzeichen6009.1134.9741 zu überweisen. Die Aus-händigung bzw. der Versand der Unterla-gen erfolgt erst nach Vorlage des Nach-weises der Überweisung (ggf. per Faxoder E-Mail). Bareinzahlung ist nicht mög-lich. Eine Erstattung der Entschädigungerfolgt nicht.

203

Page 8: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Schlusstermin für die Anforderungvon Unterlagen oder die Einsichtnahme:23.10.2015, 12.00 Uhr

Ablauf der Angebotsfrist:30.10.2015, 10.30 Uhr

Einzureichen in deutscher Sprache bei:Vergabestelle, Rath. RheydtMarkt 11 (Eingang E)4. Obergeschoss, Zimmer 440

Die Submission findet am 30.10.2015,10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude RathausRheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Oberge-schoss, Zimmer 441, statt.Bei der Eröffnung der Angebote sind dieBieter bzw. ihre Bevollmächtigten zuge-lassen (VOB).

Sicherheitsleistung:Keine

Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)über die Zahlungsweise wird besondershingewiesen.

Folgende Eignungsnachweise werden ge-fordert:Eigenerklärungen zur/zum: - Zahlung von Steuern sowie der Bei -

träge zur Sozialversicherung und zurBerufsgenossenschaft,

- Straf- oder Bußgeldverfahren in denletzten 2 Jahren nach dem Schwarz -arbeiterbekämpfungsgesetz oder demArbeitnehmerentsendegesetz

- Erfüllung der gewerberechtlichen Vor-aussetzungen.

- Vorliegen gültiger Arbeitsgenehmigun-gen.

- Verpflichtungserklärungen gemäß derVorgaben des § 4 (Tariftreuepflicht,Mindestlohn) in Verbindung mit § 8 Ta-riftreue- und Vergabegesetzes Nord-rhein-Westfalen sowie der §§ 18(Berücksichtigung sozialer Kriterien)und 19 (Frauenförderung) Tariftreue-und Vergabegesetz Nordrhein-West -falen

Über diese Eigenerklärungen hinaus wer-den folgende Unterlagen gefordert:

Bestätigung der Einwohnermeldebehördeüber die Beantragung der Erteilung einesAuszuges aus dem Bundeszentralregister(§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregister -gesetzes), welcher• auf Verlangen der Vergabestelle vorzu-

legen ist.Ausländische Bieter haben gleichwertigeBescheinigungen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Die Vorlage ist zur Objekti -vierung der Eigenerklärung erforderlich

Mit dem Angebot sind vorzulegen:---

Die Erteilung des Auftrages kann von fol-genden Nachweisen abhängig gemachtwerden:• Nachweise zur Beitragsentrichtung zur

gesetzlichen Sozialversicherung undder gemeinsamen Einrichtung der Ta-rifvertragsparteien gemäß § 7 Tarif-

treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Zuschlagsfrist:10.12.2015

Zuschlagskriterien:100 % Preis

Zu VOB/A § 12 Abs. 1 Nr. 2 w): Bezirks -regierung Düsseldorf – Dezernat 34 –,Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf

Stadt MönchengladbachDer Oberbürgermeister– Dezernat Planung, Bauen –

Öffentliche Bekanntmachungdes Jahresabschlusses 2014Gemeinnützige Kreisbau

Aktiengesellschaft

Die Hauptversammlung der „Gemeinnützi-gen Kreisbau AG“ hat am 28. August 2015den Jahresabschluss zum 31. Dezember2014, abschließend mit einer Bilanz -summe von 92.751.476,92 €sowie die Gewinn- und Verlustrechnungmit einem Jahresüberschuss von1.144.287,53 € festgestellt.

Gemäß § 18 Nr. 1 der Satzung ist einBetrag in Höhe von 57.214,38 € in die„Gesetzliche Rücklage“ und gemäß § 18Nr. 2 ein Betrag in Höhe von 543.536,58 €in „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen.

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhevon 543.536,57 € wird wie folgt verwen-det:

Ausschüttung einer Dividende375.000,00 €

Einstellung in „Andere Gewinnrücklagen“168.536,57 €

Der Vorstand

Hans-Jürgen Meisen

Jahresabschluss und Lagebericht liegenin der Zeit vom 09. November bis 13. No-vember 2015 im VerwaltungsgebäudeNellessenweg 10 zur Einsichtnahme aus.

Die mit der gesetzlichen Prüfung beauf-tragte WirtschaftsprüfungsgesellschaftBavaria Treu AG, hat am 19. Juni 2015den nachstehenden uneingeschränktenBestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – be -stehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung sowie Anhang – unter Ein -beziehung der Buchführung und denLage bericht der Gemeinnützigen KreisbauAktiengesellschaft, Mönchengladbach, fürdas Geschäftsjahr vom 1. Januar bis31. Dezember 2014 geprüft. Die Buch-führung und die Aufstellung von Jahres-abschluss und Lagebericht nach dendeutschen handelsrechtlichen Vorschrif-

ten und den ergänzenden Bestimmungender Satzung liegen in der Verantwortungdes Vorstandes der Gesellschaft. UnsereAufgabe ist es, auf der Grundlage der vonuns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-lung über den Jahresabschluss unter Ein-beziehung der Buchführung und über denLagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschluss prüfungnach § 317 HGB unter Beachtung der vomInstitut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grund sätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.Danach ist die Prüfung so zu planen unddurchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellung desdurch den Jahres abschluss unter Beach-tung der Grund sätze ordnungsmäßigerBuchführung und durch den Lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkanntwerden. Bei der Fest legung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse überdie Geschäftstätigkeit und über das wirt-schaftliche und recht liche Umfeld der Ge-sellschaft sowie die Erwartungen übermögliche Fehler berücksichtigt. Im Rah-men der Prüfung werden die Wirksamkeitdes rechnungs legungsbezogenen internenKontrollsys tems sowie Nachweise für dieAngaben in Buchführung, Jahresabschlussund Lagebericht überwiegend auf der Ba-sis von Stichproben beurteilt. Die Prüfungum fasst die Beurteilung der angewandtenBilanzierungsgrundsätze und der wesent -lichen Einschätzungen des Vorstandes so-wie die Würdigung der Gesamtdarstellungdes Jahresabschlusses und des Lage -berichts. Wir sind der Auffassung, dassunsere Prüfung eine hinreichendsichere Grundlage für unsere Beurteilungbildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendun-gen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund derbei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der Jahresabschluss den ge-setzlichen Vorschriften und den ergänzen-den Bestimmungen der Satzung und ver-mittelt unter Beachtung der Grundsätzeordnungsmäßiger Buchführung ein dentatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- undErtragslage der Gesellschaft. Der Lage -bericht steht in Einklang mit dem Jahres-abschluss, vermittelt insgesamt ein zutref-fendes Bild von der Lage der Gesellschaftund stellt die Chancen und Risiken derkünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Erfurt, den 19. Juni 2015

BavariaRevisions- und Treuhand

AktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

(Will) (Maier)Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Mönchengladbach, 24. September 2015

204

Page 9: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Kraftloserklärungeines Sparkassenbuches

Das nachstehend aufgeführte verloren -gegangene Sparkassenbuch, ausgestelltvon der Stadtsparkasse Mönchenglad-bach, wurde am 2. Oktober 2015 durchBeschluss des Sparkassenvorstandes fürkraftlos erklärt:

Sparkassenbuch-Nr.:

3500401520

Dieser Beschluss des Sparkassenvorstan-des kann nur durch Klage nach Maßgabeder §§ 957, 958 ZPO angefochtenwerden.

Mönchengladbach, den 5. Oktober 2015

STADTSPARKASSEMÖNCHENGLADBACHDer Vorstand

Kraftloserklärungeines Sparkassenbuches

Das nachstehend aufgeführte verloren -gegangene Sparkassenbuch, ausgestelltvon der Stadtsparkasse Mönchenglad-bach, wurde am 2. Oktober 2015 durchBeschluss des Sparkassenvorstandes fürkraftlos erklärt:

Sparkassenbuch-Nr.:

3500799865

Dieser Beschluss des Sparkassenvorstan-des kann nur durch Klage nach Maßgabeder §§ 957, 958 ZPO angefochtenwerden.

Mönchengladbach, den 5. Oktober 2015

STADTSPARKASSEMÖNCHENGLADBACHDer Vorstand

205

Page 10: Amtsblatt Nr. 26 vom 15.10 - Mö · PDF fileHinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Bau- ... Herr Vasile Turburan, zuletzt wohnhaft Mühlenstraße 174, 41236 Mönchenglad - bach, wird hiermit

Seit Jahren ist das Gelände nördlich der Steinmetz -straße zwischen Sittardstraße und Eickener Straßehinter dem Haus Westland eine weniger ansehn-liche Brachfläche. Als die Trasse zwischenViersener Straße und dem früheren EickenerKreisel vierspurig ausgebaut wurde, mussten dieangrenzenden leer stehenden Gebäude weichen.Im Sinne einer „Stadtreparatur“ soll schon balddas Areal am südlichen Rand des Gründerzeit -viertels, das sich zu einem beliebten innerstädti -schen Wohnstandort entwickelt hat, bebaut unddamit städtebaulich aufgewertet werden.

Der Bebauungsplan-Vorentwurf für Neubauten aufdrei Baufeldern zwischen Sittardstraße undSchillerstraße (Baufeld West), Schillerstraße bisHumboldtstraße (Mitte) sowie Humboldtstraße bisEickener Straße (Ost) wird vom 12. Oktober biszum 11. November im Rahmen der frühzeitigenBürgerbeteiligung ausgelegt. So haben die Bür -gerinnen und Bürger die Möglichkeit, in diesemZeitraum den Bebauungsplanentwurf persönlichwährend der allgemeinen Öffnungszeiten imRathaus Rheydt, Fachbereich Stadtentwicklungund Planung (3. Etage) einzusehen. Zusätzlichfindet am Montag, 19. Oktober, um 18 Uhr imRathaus Rheydt (Ratssaal) eine Auftaktveranstal-

tung statt, in deren Rahmen der Bebauungs -planentwurf vorgestellt wird und die Bürgerinnenund Bürger die Möglichkeit haben, Rückfragen zustellen. In Ergänzung dazu wird der Bebauungs -planentwurf ab 12. Oktober im Internet der Stadtunter www.moenchengladbach.de (Rubrik „Planen,Bauen & Umwelt“, „Bauleitplanung“, „AktuellePlanungen im Verfahren“) abrufbar sein

Der Bebauungsplan-Vorentwurf, mit dem sich vorkurzem der Planungs- und Bauausschuss und zu-vor die Bezirksvertretung Nord befassten, sieht aufdrei Baufeldern zwischen Sittardstraße undSchillerstraße (Baufeld West), Schillerstraße bisHumboldtstraße (Mitte) sowie Humboldtstraße bisEickener Straße (Ost) mehrgeschossige Gebäude -komplexe mit Tiefgarage, Ladenlokalen, Büros unddem Schwerpunkt Wohnungen vor. Durch dieBlockbebauung erhält die Steinmetzstraße auch inRichtung Norden eine klare Raumkante. Für dasBaufeld West ist straßenbegleitend eine fünf -geschossige Wohn- und Geschäftsbebauung mitgewerblicher Nutzung unter anderem für Einzel-handel geplant. Oberhalb eines ein- bis zwei -geschossigen Sockels sieht der Vorentwurf drei bisvier Geschosse auskragend über die Steinmetz -straße vor allem für Wohnzwecke vor.

Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service · Weiherstraße 21 · 41050 MönchengladbachPostvertriebsstück · Entgelt bezahlt · 2757 · ISSN 0934 - 8964 -

„Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach“ - Herausgeber:Der Oberbürgermeister - Fachbereich Verwaltungsent-wicklung und -service, Weiherstraße 21, 41050 Mön-chengladbach, Telefon (0 2161) 25-2565 oder 25-2563.Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und Letzteneines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlichPostzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar imVoraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare wer-den im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und-service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In denStadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellenliegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw.Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsent-wicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kün-digungen sind bis spätestens 30. November (Post-stempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck:Peter & Walter Pies, 41065 Mönchengladbach.

206

Stadt Mönchengladbach, Weiherstr. 21, 41050 MönchengladbachPostvertriebsstück, DPAG, Entgelt bezahlt

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:Stadt stellt Vorentwurf für Blockbebauung

an der Steinmetzstraße vor