Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünen Instrumente zum Schutz gegen Fluglärm...
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Anhörung der Bundestagsfraktion Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünenBündnis90/DieGrünen
Instrumente zum Schutz gegen FluglärmInstrumente zum Schutz gegen Fluglärm
Eckpunkte der Novelle zum Eckpunkte der Novelle zum FluglärmgesetzFluglärmgesetz
30. Oktober 2003, Berlin30. Oktober 2003, Berlin
Thilo Schmidt, BMVBWThilo Schmidt, BMVBW
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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ÜbersichtÜbersicht
EinleitungTechnische Entwicklung und Erfolge bei
der Lärmreduzierung am FlugzeugEckpunkte für eine Novellierung des
FluglärmgesetzesVerkehrspolitische ErwägungenKosten einer NovellierungZusammenfassung/Ausblick
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Lärmentwicklung - FlugzeugeLärmentwicklung - Flugzeuge
Jahr der Erstzulassung Jahr der Erstzulassung
1950 1960 1970 1980 1990
707-100Comet 4
Caravelle
BAC-111
DC9
727-100 747-100
737-100
MD80747-300 A320 A321
A340
A330
MD90
737-500737-200
A310
L-1011
DC10-10
747-200
DC8-20
DC8-61
A300
707-300B
767-300
120
110
100
90
Sch
allp
egel
, EP
NdB
Sch
allp
egel
, EP
NdB
777
B-52• Seitenlinie-Lärmpegel für
Flugzeug/Triebwerkkonfigurationen
• normiert auf 100,000 lb Schub
Turbofan 2. Generation
Turbojet
Turbofan 1. Generation
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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„„Fußabdruck“ der 80 dB Kontur Fußabdruck“ der 80 dB Kontur - zwei Flugzeuge Airbus und Boeing im Vergleich -- zwei Flugzeuge Airbus und Boeing im Vergleich -
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Das „Fluglärmgesetz“ von 1971Das „Fluglärmgesetz“ von 1971
Schutzzone 1 auf der Basis eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq 4 - umschließt eine Kontur von 75 dB(A)
Schutzzone 2 auf der Basis eines äquivalenten Dauerschallpegels Leq 4 - umschließt eine Kontur von 67 dB (A)
Entschädigungsleistungen für passiven Schallschutz in Zone 1 bis zu 130 DM/m2
30. Oktober 2003
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Ein novelliertes Fluglärmgesetz Ein novelliertes Fluglärmgesetz sollte Grundannahmen integrieren sollte Grundannahmen integrieren
Das Gesetz sollte neben den prioritären Schutzzielen den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verbessern und zu einem Konsens führen, der einschließt:
die nachhaltige Ermöglichung von LuftverkehrErmöglichung von Luftverkehr
• die Verminderung der ökologischen Belastungenökologischen Belastungen • die Einbeziehung der ökonomischen Vernunftökonomischen Vernunft
30. Oktober 2003
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Eckpunkt -Eckpunkt - Anwendung Anwendung
Die Zahl der Bewegungen, damit der Flugplatz unter das Gesetz fällt, wurde in der letzten Legislaturperiode zwischen 5 und 20 Tausend Bewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate diskutiert
Bisher wurden ausschließlich Verkehrsflughäfen betrachtet
Grundsätzlich ist gegen eine Ausweitung der Anwendung auf kleinere Flugplätze kein Einwand zu machen. Grenze sollte sein: 20 -30T Bewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate
allein ein praktikables Verfahren ist zu entwickeln, das kleinere Flugplätze nicht mit hohen Kosten für die Berechnung belastet.
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt Äquivalenzparameter Äquivalenzparameter q=4 vs q=3q=4 vs q=3
Wesentlicher Ansatz ist hier, den Äquiva-lenzparameter von
q = 4 auf q= 3 zu ändern.
Grundsätzlich wird einer Änderung des Äquivalenz-parameters wegen der besse-ren Vergleichbarkeit der Er-gebnisse mit Lärmereignissen anderer Verkehrsträger zugestimmt.
Zu beachten ist, dass kleinere Flugplätze mit kleineren Bewegungzahlen etwas größere Zonen bekommen
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt – Tagschutzziel – Tagschutzziel
Die Vorschläge bewegen sich hier für die Schutzzone 1: von 67 bis 65 dB (alt 75 dB) und für die Schutzzone 2: von 62 bis 60 dB (alt 67 dB).
Die Vorschläge sind hier nicht so weit auseinander, als dass in diesem Punkt ein Kompromiss nicht in Sichtweite käme.
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt - Nachtschutzziel - Nachtschutzziel Werte für den äquiva-
lenten Dauerschallpegel in der Nacht sind vollkommen neu im Gesetz
Werte werden im Bereich zwischen 50 und 55 dB diskutiert.
bei Neubau bis 45 dB
Ein Grenzwert von 50 dB ist aus BMVBW Sicht kein anzustrebendes Ziel, weil die wirtschaftlichen Auswir-kungen erheblich sind.
Er würde in etwa einem Innen-Leq von 35 dB entsprechen – ein solcher Wert kann schon durch wenige relativ leise Geräusche hervorgerufen werden.
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt – Einzelereignisse – Einzelereignisse in der Nachtin der Nacht
Überschreitungshäufigkeiten von 6 mal 75 dB außen (Jansen) bzw. 4 mal 55 dB im Innenraum wurden in der letzten Legislaturperi-ode diskutiert
Das Jansenkriterium bedeutet für den Innenraum: 6 x 60 dB
Die neueren Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung in einem Gutachten für Frankfurt niedergelegt lassen den Schluss zu, dass das vieldiskutierte Jansenkriterium oder Pegel-häufigkeiten von 13x68 dB ihre Berechtigung haben.
4 x 55 dB wird nirgendwo in der wissenschaftlich Szene be-nannt, ist aber ein Nukleus für große entschädigungsrelevante Zonen
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt - Militärflugplätze - Militärflugplätze
Bei zivilen und militärischen Flugplätzen sollen die Schutzziele identisch sein.
Letzte Legislaturperiode wurde die besondere Behandlung von militärischen Flugplätzen durch z.B. durch Festlegung von um 3 dB(A) höhere Grenzwerte für die Tagesschutzzonen thematisiert
Der BMVBW hatte dies aufgegriffen und gesagt, dass ein “Militärbonus” politisch nicht zu vermitteln ist.
Besonders ist er rechtlich nicht tragfähig, da die existierende Rechtsprechung von gleichen Schutzzielen ausgeht und auch höchstrichterliche Grundsatzur-teile darauf aufbauen
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt - Neu- und Ausbau - Neu- und Ausbau Für den Neu- und Ausbau
wurde in der letzten Legislaturperiode ein zusätzlicher Malus von 5 dB mit den schon nicht akzeptablen Werten für einen äquivalenten Dauerschallpegel von 50 dB vorgeschlagen.
Die nochmalige Absenkung des Grenzwertes um 5 dB (A) auf einen äquivalenten Dauer-schallpegel von 45 dB in der Nacht sowie eine zusätzliche Herabsetzung des Einzelschallpegel Kriteriums auf z.B. 4 mal 52 dB(A) ist einem Nachtflugverbot gleich-zusetzen. Damit würde der Verkehrträger in unzumutbarer Weise in die Pflicht genom-men. Ein ausgewogener An-satz würde damit grob verletzt
30. Oktober 2003
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Eckpunkt Eckpunkt - Bürgerbeteiligung - Bürgerbeteiligung Vorschläge sahen u.a.
erstmalig im Luftrecht unter der Überschrift bessere Bürgerbeteiligung ein Beteiligungs- und Kla-gerecht von Betroffe-nenvertretern wie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm vor (Verbandsklagerecht) .
Die Beteiligungsrechte sind in den Verfahrensschritten Planfeststellung, Betrieb ausreichend gesichert. Sie können im Verfahren auch noch verbessert werden. Der BMVBW hat hierzu detaillierte Vorstellungen
Verbandsklagerecht ist im Naturschutzrecht angesiedelt, weil der Verband dort die „Natur“ vertritt.
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Zusätzliche DiskussionspunkteZusätzliche Diskussionspunkte
1. Beispiel: Entschädigung Außenwohnbereich. Flughafen Düsseldorf entschädigt auf Basis 65 dB Terrassen, Balkone; 2% des Verkehrwertes (Kosten ca. 5 Mio €).
2. Beispiel: 100/100 Regelungen für die Berechnung. Die entschädigungsrelevanten Flächen werden durch eine solche Anwendung erheblich vergrößert.
3. Beispiel: Verbandsklage und Verbandsbeteiligung in sicherheitskritischen Bereichen (Flugroutenfest-legung) wird grundsätzlich abgelehnt.
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Lärmschutzbereich Frankfurt Lärmschutzbereich Frankfurt realreal vs 100/100 vs Einelschallereignissevs 100/100 vs Einelschallereignisse
4 x 70 dB, 100/100, 285 km2, gelb4 x 70 dB, real, 213 km2, grün
13 x 68 dB, 100/100, 142 km2, gelb13 x 68 dB, real, 99 km2, grün
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Verkehrspolitische ErwägungenVerkehrspolitische Erwägungen Nach den 11. September 2001 geriet der Luftverkehr in eine
Krise, die er bis heute nicht überwunden hat. Des-halb sind überproportionale Belastungen für das System nicht tragbar und für eine Weiterentwicklung schädlich
Die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ versucht, einen Weg aus diesem Tal zu finden
Dem Luftverkehr sollen, damit er im Wettbewerb beste-hen kann, nicht überzogenen Umweltforderungen, son-dern ambitionierte, ausgewogene Ziele im Fluglärmge-setz vorgelegt werden
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Kosten einer NovellierungKosten einer Novellierung Kostenschätzungen des UBA wiesen für den
Referentenentwurf in der letzten Legislaturperiode bundesweit ca. 0,75 Mrd € für den militärischen Bereich und ca. 0,65 Mrd € für den zivilen Bereich aus
Die Kosten unterstellen schon den Militärbonus. Bei realer Anpassung sind erheblich größerere Kosten im militärischen Bereich zu erwarten
Die ADV hatte 2001 eine eigene Studie erstellt. Demnach war mit Kosten je nach Maßnahme für den Zivilsektor bis zu 3 Mrd € zu rechnen
30. Oktober 2003
Thilo Schmidt BMVBW
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Zusammenfassung/AusblickZusammenfassung/Ausblick Die Novellierung muss einen Ausgleich zwischen
ökonomischen und ökologischen Interessenslagen darstellen
Die Novellierung darf keine überzogenen Zusatzforde-rungen in der Modellierung beinhalten – Realitätsnähe muss gewährleistet sein
Die Novellierung muss die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung praxisgerecht integieren
Die Novellierung verbessert mittelfristig deutlich das Lärmklima um die betroffenen Flughäfen (wesentliches Element ist der passive Schallschutz)