Antrag Private Unfallversicherung 1-1-4061-3 Alle Unfälle ... · Antrag Private Unfallversicherung...

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  • Antrag Private Unfallversicherung 1-1-4061-3 Alle Unfälle des täglichen Lebens + Motocross mit Lizenz

    Dieses Formular ausfüllen, unterschreiben und bitte zurücksenden an: Claus Fischer Versicherungsmakler, Gröbenrieder Str. 56, D-85221 Dachau, +49(0)8131 297 0 295

    oder per fax an: +49(0)8131 297 0 296 Versicherungsnehmer: Vorname: Name: Straße: PLZ: Ort: Geburtsdatum: Beruf: Personen im Haushalt: Tel: Fax: Email: Versicherte Person (vollst. Name): Geburtsdatum: Berufsgruppe: A (kaufmännische Berufe) B (handwerkliche Berufe) C (Kinder bis 14. Lj.) Art der Lizenz: Leistungen: Grundsumme mit 350% Progression Vollinvaliditätssumme lebenslange monatliche Unfallrente ab 50% Invalidität Todesfall Unfall Serviceleistungen z.B. Bergungskosten (pauschal 5.000 €) Beitragsfrei Jahresbeitrag inkl. Versicherungs-Steuer Versicherungsbeginn: (Laufzeit 1 Jahr) Zahlungsweise: jährlich monatlich Ermittelter Monatsbeitrag:

    ( kein Zuschlag ) ( 5% Zuschlag ) (inkl. Versicherungssteuer) Bankverbindung: (nur Deutschland) Im Ausland nur nach Überweisung der Rechnung. Kreditinstitut: BLZ: KontoNr.: Konto-Inhaber: Unterschrift Kontoinhaber: (falls nicht Antragsteller) Bestehen oder bestanden erhebliche Krankheiten oder Gebrechen? Wenn ja, bitte auf einem Anlageblattformlos näher erläutern. Anzugeben sind z.B.: Ohnmachts- und Schlaganfälle,Tuberkulose,Zuckerkrankheit, Nerven- und Geisteskrankheit,Epilepsie, Verlust von Gliedmaßen, Gelenkversteifung,Lähmung, Taubheit, Blindheit, Fehlen einer Niere die bei der zu versichernden Person vorliegen oder inden letzten 4 Jahren bestanden hat. JA NEIN An diesen Antrag halte ich mich 1 Monat gebunden. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen, bei Vereinbarung diejeweiligen besonderen Bedingungen und/oder Zusatzleistungen sowie die Schlußerklärung der Versicherung.Diese Schlußerklärung enthält die Ermächtigungen zur Datenverarbeitung und insbesondere die Erklärung zum Rücktrittsrecht,die Sie mit Ihrer Unterschrift zum Bestandteil des Vertrages machen. Die Bedingungen haben sie sich rechtzeitig vor Vertragsabschlussunter http://www.safe-race.de angesehen und auf ihrem Rechner gespeichert. Eine Durchschrift desAntrages behält derAntragsteller aus seinem Ausdruck für sich. Claus Fischer erhebt bei der Motorsport-Unfallversicherung aufgrund der eingeschränkten Marktmöglichkeiten keinen Vergleich. Der Kunde verzichtet aufBeratung und Dokumentation nach dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechtes sowie dem VVG.Dieser Verzicht kann sich nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken Schadensersatzansprüche gegen denVersicherungsmakler geltend zu machen. Ort, Datum: Unterschrift Antragsteller:

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    Claus FischerNotizDie Grundsumme sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Durch die Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.

    Mindest- und HöchstversicherungssummenErwachsene: Invalidität = 20.000,- € mindestens - 150.000,- € höchstens

    Kinder:Invalidität = 15.000,- € mindestens - 50.000,- € höchstens

    ClausNotizUnmarked festgelegt von Claus

    Claus FischerNotizDie max. Leistung bei 100% Invalidität.

    Claus FischerNotizNach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

    Erwachsene:Unfallrente = 300,- € mindestens - 1.000,- € höchstens

    Kinder:Unfallrente 300,- € mindestens - 500,- € höchstens bei Unfallrente

    ClausNotizMigrationConfirmed festgelegt von Claus

    Claus FischerNotizKommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.

    Claus FischerNotizErsatz der Kosten für Such-, Rettung oder Bergungseinsätze

  • Weitere Erläuterungen zur Unfallversicherung

    1. Versicherte PersonenVersichert sind die in der Police als „Versicherte Personen“aufgeführten Personen. Als versichert gelten Moto-Cross- undEndurofahrten. die als Hobby- und Amateurfahrer absolviert werden. Dieser Tarif ist nicht für professionelle Fahrer gedacht (z.B.A-.Lizenz und höher DMSB, FIM-Lizenz und ähnliches) für diese Personengruppen gelten andere Tarife. Auch andere Motorsportartenwie z.B. Quadfahren, Supermoto usw. sind über diesen Tarif nicht gedeckt.

    2. Versichertes EreignisDer Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. DieLeistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welcheLeistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. Der Versicherungsschutz umfaßt Unfälle in der ganzen Welt.

    Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

    Dieser Unfallbegriff läßt sich durch besondere Vereinbarungen gezielt erweitern. Z.B.: Vergiftungen, Einwirkung von Dämpfen undGasen. Wenn Sie an einer solchen Erweiterung interessiert sind, geben Sie uns bitte Bescheid. Von uns aus bieten wir generellimmer den Standardtarif an.

    3. SchadensfälleMelden Sie Schäden unverzüglichMelden Sie Todesfälle innerhalb von 48 Stunden Lassen Sie sich den Eingang der Meldung vom Versicherer bestätigen.Ziehen Sie einen Arzt hinzu.Befolgen Sie die Heilanweisungen Ihres Arztes und helfen Sie mit die Unfallfolgen zu mindern

    4. Ihre PflichtenZeigen Sie gefahrerhöhende Umstände (anderer Arbeitsplatz) an.Zahlen Sie die Beiträge pünktlich

    5. Nicht versichertNicht unter den Versicherungsschutz fallen (soweit nichts anderes vereinbart):Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle,epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutz bestehtjedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, daß er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind; Unfälle durch innere Unruhen, wennder Versicherte auf seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.Unfälle des Versicherten als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnisbenötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglieds eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübendenberuflichen Tätigkeit; bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, daß er sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges anFahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung vonHöchstgeschwindigkeiten ankommt. Es sei denn ein Einschluß wurde vereinbart, was bei dieser Versicherung der Fall ist. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.Gesundheitschädigungen durch Strahlen.Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmenläßt. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Eingriffe oder Heilmaßnahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische,durch einen unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlaßt waren.Infektionen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Krankheitserreger durch eine unter diesen Vertrag fallendeUnfallverletzung in den Körper gelangt sind. Nicht als Unfallverletzung gelten dabei Haut- oder Schleimhautverletzungen, die alssolche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelangen; für Tollwut und Wundstarrkrampfentfällt diese Einschränkung. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, gilt (2) Satz 2 entsprechend.Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Bauch- oder Unterleibsbrüche. Versibesteht jedoch,wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden sind.Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch,wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis im Sinne des § 1 III. die überwiegende Ursache ist.Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind.Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke.Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.

    6. Mindest- und HöchstversicherungssummenErwachsene:

    Invalidität = 20.000,- € mindestens - 150.000,- € höchstensTodesfall = 3.000,- € mindestens - 100.000,- € höchstens ;Unfallrente = 300,- € mindestens - 1.000,- € höchstensKinder:

    Invalidität = 15.000,- € mindestens - 50.000,- € höchstensTodesfall = 1.000,- € mindestens - 6.000,- € höchstensUnfallrente 300,- € mindestens - 500,- € höchstens bei UnfallrenteStand 13.05.2010

  • Würzburger Versicherungs-AG

    Besondere Bedingungen für die Unfallrente (BB Rente 50 - 2004) A. Besondere Bedingungen für die Versicherung

    einer Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50%

    Ziffer 2 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99/2002) wird wie folgt erweitert:

    1. Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Versicherten von mindestens 50%, wird unabhängig vom Lebensalter des Versicherten zusätzlich die im Versicherungsschein festgelegte Unfallrente gezahlt. Dieser Invaliditätsgrad bemißt sich nach den Grundsätzen der Ziffern 2.1.2 bis 2.1.2.2.4 der AUB 99/2002; er kann gemäß Ziffer 9.4 AUB 99/2002 auf Wunsch des Versicherungsnehmers oder des Versicherers jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalls, erneut ärztlich bemessen werden. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt für diese Neubemessungen eine Frist von längstens fünf Jahren, jedoch nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus. Vom Prozentsatz des Invaliditätsgrades wird der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen, wenn dieser Anteil mindestens 25% beträgt. Für die Unfallrente findet Ziffer 3 AUB 99/2002 keine Anwendung. Eventuell zu Ziffer 2.1.2.2 AUB 99/2002 vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Unfallrente unberück-sichtigt.

    2. In Abänderung der Ziffer 2.1.2.3 AUB 99/2002 wird die Unfallrente rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, geleistet. Sie wird monatlich im voraus bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem a) der Versicherte stirbt oder b) der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt, daß

    eine nach Ziffer 1. Satz 2 oder 3 dieser Besonderen Bedingungen vorgenommene erneute ärztliche Bemessung ergeben hat, daß der Grad der Invalidität unter 50% gesunken ist.

    BB Rente 50 - 2002 02/2004

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    Produktinformationsblatt für die AllgemeineUnfallversicherung (nach AUB 2008)

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    Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen erstenÜberblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informa-tionen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhaltergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versiche-rungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestim-mungen sorgfältig.

    1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung an. Grundlage sind die Allgemei-nen Unfall-Versicherungs-Bedingungen (AUB 2008), die Besonderen Bedin-gungen Unfallversicherung, die Zusatzbedingungen sowie alle weiteren imAntrag genannten Bedingungen und Vereinbarungen, soweit sie für dasgewählte Produkt anwendbar sind.

    2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Versichert sind Unfälle, die Ihnen und/oder einer anderen im Antrag genann-ten versicherten Person zustoßen. Soweit Sie nichts anderes mit uns verein-baren, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichenBereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und rund um die Uhr,auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.a) Was ist ein Unfall?Ein Unfall liegt etwa vor, wenn Sie und/oder eine andere im Antrag genann-te versicherte Person sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzenoder ähnliches, oder von anderen verletzt werden. Keine Unfälle dagegensind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Rückenleiden durchständiges Sitzen, Schlaganfälle, Herzinfarkte).Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 1 in den AUB 2008.b) Was leisten wir? Das hängt in erster Linie davon ab, welche Leistungsarten Sie mit uns verein-bart haben.Die Unfallversicherung ist überwiegend eine Summenversicherung, d. h. wirzahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in allerRegel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung.Hier erläutern wir beispielhaft zwei besonders wichtige Leistungsarten, dieInvaliditätsleistung und die Unfallrente: Wenn Sie durch einen Unfall dauer-hafte Beeinträchtigungen erleiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen,Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen ein-maligen Betrag (Invaliditätsleistung) und/oder eine Rente (Unfallrente). DieHöhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versiche-rungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Unfallrente wird inschwereren Fällen gezahlt.Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 2 in den AUB 2008. Ihrem Antragkönnen Sie weitere Einzelheiten (z. B. Versicherungssumme, Selbstbehalte)entnehmen.Weiterhin können in einzelnen Unfallprodukten Hilfs- und Pflegeleistungen(z.B. in der Senioren-Unfallversicherung) versichert werden. Falls solche Leis-tungen vereinbart sind, übernehmen wir die Organisation und die Kostender Hilfs- und Pflegeleistungen im Rahmen der vertraglich festgelegtenGrenzen.c) Werden auf die Invaliditätsleistung Zahlungen angerechnet, die Sie vonanderen wegen des Unfalls erhalten?Nein. Die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten Sie unabhängigvon und zusätzlich zu anderweitigen Zahlungen, die Sie wegen des Unfallserhalten, z.B. von der Krankenversicherung, einer gegnerischen Haftpflicht-versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer weiteren priva-ten Unfallversicherung.3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was pas-

    siert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?

    Die Höhe des Versicherungsbeitrages können Sie dem Antrag entnehmen.Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nachErhalt des Versicherungsscheins. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu demoben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächti-gung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung aufIhrem Konto.Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitigzahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlthaben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der ver-späteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zah-len, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist vonmindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ent-fällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen.

    Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den Ziffern 10 und 11 inden AUB 2008.4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wireinen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälleaus dem Versicherungsschutz herausgenommen.Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogen-konsum, mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten, Lebensmittel-und andere Vergiftungen, Bandscheibenschäden und die aktive Teilnahmean Motorrennen. Darüber hinaus müssen Sie mit Leistungskürzungen rech-nen, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind.Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständigeAufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den Ziffern 3 und 5 inden AUB 2008.5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen

    können Verletzungen dieser Pflichten haben?Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die imAntragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und voll-ständig beantworten. Anderenfalls können wir uns vorzeitig von dem Ver-trag lösen, und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls kön-nen wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen.Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 13 in den AUB 2008.6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche

    Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?Ihre Berufstätigkeit hat unmittelbaren Einfluss auf das Unfallrisiko, dem Sieausgesetzt sind. Wir berücksichtigen sie daher auch bei der Bemessung desVersicherungsbeitrages und der Versicherungssummen. Einen Berufswech-sel müssen Sie uns deshalb so bald wie möglich anzeigen, um uns eineAnpassung des Vertrages zu ermöglichen. Anderenfalls können wir die Lei-stungen kürzen.Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2 in den AUB 2008.7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen

    können Verletzungen dieser Pflichten haben?Nach einem Unfall muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und sei-nen Anordnungen gefolgt werden. Außerdem sind wir sofort zu informieren.Todesfälle sind uns innerhalb von 48 Stunden zu melden. Wird diesen Ver-pflichtungen nicht nachgekommen, kann dies zum vollständigen oder teil-weisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 7 und 8 in den AUB 2008.8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebe-nen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bean-tragten Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3 die-ses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und -ende.Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sichautomatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertragnicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesenschon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vorAblauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauf folgen-den Jahres zugehen muss.Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 10 in den AUB 2008.9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?Neben den unter Ziffer 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglich-keiten zum Ablauf des Vertrages können Sie oder wir den Vertrag auch vor-zeitig kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klageauf eine Leistung erhoben haben.Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 10.3 in den AUB 2008.

    Beitrag, einschließlich VersicherungsteuerBeitragsfälligkeit/Zahlungsweise __________ , jeweils zum _________Erstmals zum VersicherungsbeginnVertragslaufzeit ______ Jahr(e)

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    Wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag

    WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG

    Identität des VersicherersVersicherer ist die Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstraße 11,97070 WürzburgSitz des Unternehmens: WürzburgHandelsregister: Amtsgericht Würzburg HRB 3500Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte des VersicherersWürzburger Versicherungs-AGBahnhofstraße 11, 97070 Würzburg Vertreten durch den Vorstand:Dr. Klaus Dimmer (Vors.), Dirk Guß, Daniela Streich Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständige AufsichtsbehördeDie Würzburger Versicherungs-AG ist in der Hauptgeschäftstätigkeit auf dieHaftpflicht-, Unfall- und Sachversicherung für private Haushalte spezialisiert.Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Graurheindorfer Straße 108, 53117 BonnTel.: 0228 41080, Fax.: 0228 4108 1550, E-Mail: [email protected] oder andere EntschädigungsregelungenEntfälltVertragsgrundlagen Grundlage des Versicherungsvertrages sind der Antrag, der Versicherungsscheinund etwaige Nachträge. Es gelten die Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Bedin-gungen (AUB 2008), die Besonderen Bedingungen Unfallversicherung und dieZusatzbedingungen, eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und diegesetzlichen Bestimmungen. Maßgeblich für den Geltungsbereich der Bedin-gungen ist der gewählte Deckungsumfang laut Antrag, Versicherungsschein undeventueller Nachträge.Wesentliche Merkmale der Leistungen Die private Unfallversicherung bietet der versicherten Person, sofern im Versi-cherungsschein bzw. Nachtrag nichts anderes vereinbart, weltweit und rund umdie Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen. Von einem Unfall spricht man, wenndie versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendesEreignis unfreiwillig Gesundheitsschäden erleidet.Der Unfallversicherungsschutz kann je nach Inhalt des Versicherungsvertragesbestimmte Leistungsarten umfassen, wie:• Invaliditätsleistung• Todesfallleistung• Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld• Kostenersatz für Kosmetische Operationen• Unfallrente• Bergungskosten Die versicherten Leistungsarten und Summen ergeben sich aus dem Antrag unddem Versicherungsschein.Die Entschädigung wird fällig, wenn die Leistungspflicht der Würzburger Versi-cherungs-AG dem Grunde und der Höhe nach von uns festgestellt ist. Die Aus-zahlung der Entschädigung erfolgt danach binnen 2 Wochen.Gesamtpreis und PreisbestandteileDer zu entrichtende Gesamtpreis ergibt sich aus dem Umfang des von Ihnengewählten Versicherungsschutzes und ist dem Antrag zu entnehmen. Er beinhal-tet auch die eventuellen Ratenzahlungszuschläge und die Versicherungssteuer.Bei halbjährlicher Zahlweise wird ein Ratenzahlungszuschlag von 3% und beivierteljährlicher oder monatlicher Zahlweise ein Ratenzahlungszuschlag von 5%erhoben.Es fallen keine weiteren Gebühren oder Kosten an, außer eventuellen Mahnge-bühren sowie den uns entstandenen Kosten bei Nichteinlösung im Rahmeneines Lastschrifteinzugsverfahrens trotz erteiltem Abbuchungsauftrag.Wenn Sie zur Erreichung der Würzburger Versicherungs-AG Telefon-Fernkommu-nikationsmittel benutzen, so gelten dabei die Preise Ihres Telekommunikations-oder Mobilfunkanbieters.Einzelheiten der Zahlung und ErfüllungDer erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig vom Bestehen des Widerrufs-rechts – sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vordem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Bei-träge (Folgebeiträge) sind jeweils zum vereinbarten Fälligkeitstag zu zahlen.Befristung und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten InformationenDie zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig.Beginn des Vertrages, Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer der Bindefristbei AntragstellungDer Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklä-rungen zustande. Ihre Willenserklärung ist der Antrag oder falls der Vertrag imWege des Fernabsatzgesetzes zustande kommt, Ihre diesbezügliche Vertragser-klärung; unsere Willenserklärung ist der Versicherungsschein. Der Vertrag

    kommt somit mit Zugang des Versicherungsscheins rechtlich zustande.Der Versicherungsschutz beginnt erst mit Zahlung der geschuldeten Prämie(Erstprämie), jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt des Versicherungsbe-ginns. Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeit-punkt gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt.Das gilt jedoch nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung oder dieverspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie sind zwei Wochen an IhrenAntrag gebunden (Antragsbindefrist).WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabenvon Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginntzu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestim-mungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ver-tragsinformation gemäß § 7 des Versicherungsvertragsgesetzes sowie eine ord-nungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen zuge-gangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendungdes Widerrufs.Der Widerruf ist zu richten an dieWürzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstraße 11, 97070 WürzburgTelefax 0931 2795 290; E-Mail: [email protected] Falle eines wirksamen Widerrufes endet Ihr Versicherungsschutz und wir wer-den die entrichteten Beiträge zurückzahlen.Laufzeit und Ende des Vertrages, KündigungsrechtDie mögliche Laufzeit des Vertrages ist dem Antrag zu entnehmen. Nach Ablaufder vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr,wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Ver-sicherungsjahres die Kündigung in Schriftform zugegangen ist. Ein Versiche-rungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde,kann von Ihnen oder von uns zum Schluss des dritten oder jedes darauffolgen-den Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.GerichtsstandAuf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen dieWürzburger Versicherungs-AG können erhoben werden in Würzburg, oder andem Ort, an dem Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder inErmangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.SpracheMaßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation wäh-rend der Vertragslaufzeit ist Deutsch.

    Außergerichtliches Schlichtungs- und BeschwerdeverfahrenUnsere Versicherung ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. Siekönnen deshalb das kostenlose und außergerichtliche Schlichtungsverfahren inAnspruch nehmen, sofern Sie mit einer unserer Entscheidungen nicht zufriedensind. Schlichtungsversuche und Beschwerden können an folgende Schlichtungs-und Beschwerdestellen gerichtet werden:Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 BerlinTel.: 0180 422 4424 (0,24 Euro je Anruf), Fax: 0180 422 4425E-Mail: [email protected] Informationen finden Sie im Internet unter:www.versicherungsombudsmann.deDie Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, bleibt hiervon unberührt.Wenn Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sind, oder Meinungs-verschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, so können Sie sichdirekt an den Vorstand der Würzburger Versicherungs-AG oder auch an die obengenannte für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

    Würzburger Versicherungs-AG | Bahnhofstraße 11 | 97070 WürzburgTelefon 09 31 . 27 95-0 | Telefax 0931 . 27 95 291Sitz der Gesellschaft Würzburg, HRB 3500Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Ronald FrohneVorstand: Dr. Klaus Dimmer, Dirk Guß, Daniela Streich

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