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1 ANTRAGSHILFE FÜR WAPPEN beschlossen durch den Landesvorstand der Landesgruppe Niedersachsen Am 11. April 2014

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ANTRAGSHILFE FÜR WAPPEN

beschlossen durch den

Landesvorstand der Landesgruppe Niedersachsen

Am 11. April 2014

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Vorwort Der Landesvorstand der Landesgruppe Niedersachsen befürwortet es, wenn Untergliederungen sich

ein eigenes Wappen geben.

Ein Wappen signalisiert eine in sich gefestigte Gemeinschaft und verkörpert diese – es schafft Identi-

tät. Gerade die Ebene der Reservistenkameradschaft soll so eine in treue verbundene Gemeinschaft

der einzelnen Mitglieder sein. Ein Wappen wie auch eine Fahne dient damit dem Zweck des Reservis-

tenverbandes in besonderem Maße.

Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................... 2

Zweck und Absicht ................................................................................................................................... 3

Heraldische Regeln für Wappen .............................................................................................................. 3

1. Helm und Helmzier ...................................................................................................................... 4

2. Schildform ................................................................................................................................... 5

3. Farben .......................................................................................................................................... 5

4. Farbregeln ................................................................................................................................... 6

5. 200-Schritt-Regel ......................................................................................................................... 7

6. Symbole und Elemente ............................................................................................................... 8

7. Aufteilung und Ästhetik ............................................................................................................. 11

8. Schrift und Buchstaben ............................................................................................................. 12

9. Einbindung von Wappen ........................................................................................................... 12

Wie entwickelt man ein Wappen? ........................................................................................................ 14

Verbote und Gebote der Fahnen-, Wappen- und Flaggenordnung ...................................................... 15

Antragsverfahren und Beratung durch den Traditionsbeauftragten .................................................... 18

Stellungnahme des Beauftragten ...................................................................................................... 18

Verwendung des Wappens ................................................................................................................... 19

Wappenverzeichnis ............................................................................................................................... 20

Traditionsbeauftragter .......................................................................................................................... 20

Quellen .................................................................................................................................................. 21

Anlage: Antrag auf Verwendung eines Wappens.................................................................................. 22

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Zweck und Absicht Diese Antragshilfe verfolgt den Zweck, den Kameradschaften und Kreisgruppen bei der Erstellung

und Beantragung eines eigenen Wappens unterstützend zur Seite zu stehen. Absicht ist es ein objek-

tives Verfahren zur Beantragung von Wappen zu implementieren und damit häufige Mängel in der

Erstellung zu minimieren.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht immer allen Problemen bei der Erstellung eines Wappens

Rechnung getragen wird. So kann aus einem Wappen auch ein Schaden für den Verband entstehen.

Insbesondere die Verwendung von urheberrechtlich geschützten oder verbotenen Symbolen und

Inhalten können Abmahnungen, Gerichtsverfahren und Kosten nach sich ziehen. Weiterhin könnte

beispielsweise bei der Verwendung von rechts- oder linksradikalen Symbolen ein nicht wieder gut zu

machender Schaden am gesamten Reservistenverband entstehen. Es ist daher besonders zu prüfen,

ob die Verwendung eines Wappens dem Verband schadet. Diese Prüfung soll mit dieser Antragshilfe

vereinfacht werden. Gleichsam definiert die Landesgruppe Niedersachsen hiermit einen Rahmen, mit

dem sich die eigenen Untergliederungen ein Wappen geben können um langwierigen Auseinander-

setzungen bei der Genehmigung aus dem Wege zu gehen. Zuletzt soll diese Antragshilfe dazu beitra-

gen einen guten heraldischen Stil zu wahren, damit das Wappen lange Bestand hat, nicht an Attrakti-

vität verliert und den Traditionen der europäischen Heraldik gerecht wird.

Diese Antragshilfe ist damit auch als eine Art Checkliste für den Ersteller des Wappens (im folgenden

Urheber genannt) und der beantragenden Untergliederung zu verstehen. Die Prüfung auf Einhaltung

dieser Vorgaben bleibt dabei grundsätzlich in der Verantwortung und in der Haftung der beantra-

genden Personen. Mit dem Antrag und der Zustimmung zur Verwendung des Wappens prüft der

Landesvorstand lediglich, ob die Vorgaben beachtet wurden. Eine umfassende Einhaltung der Vorga-

ben in dieser Antragshilfe kann der Landesvorstand nicht kontrollieren. Insbesondere kann er nicht

umfassend absehen, ob Rechte Dritter bei der Erstellung verletzt wurden. In allen Fragen können der

Landesvorstand und der Traditionsbeauftragte, der seitens des Landesvorstandes für die Prüfung der

Wappen zuständig ist, helfend zu Seite stehen. Besonders während dem Erstellungsprozess des

Wappens können er und der Landesvorstand Rat geben.

Diese Antragshilfe wird nicht rückwirkend auf bereits genehmigte Wappen angewendet. Es ist jedoch

erwünscht, erkannte Mängel an bereits genehmigten Wappen gemäß dieser Antragshilfe zu korrigie-

ren und die Wappen gemäß dieser Antragshilfe neu vorzulegen.

Heraldische Regeln für Wappen Grundsätzlich gilt: Die Elemente eines Wappens müssen nicht zwangsläufig eine besondere Bedeu-

tung haben. Erst in der jüngeren Geschichte versucht man in Wappen eine tiefgründige Symbolik

hinein zu interpretieren. Es ist aber häufig festzustellen, dass „bei historischen Wappen […] Motive

vermutlich einfach gewählt wurden, weil sie hübsch und kontrastreich waren und noch von keinem

anderen geführt wurden“1.

Schlussfolgerung: Ein Wappen soll schlicht aussehen und simpel sein, damit es auf weite Entfernun-

gen erkennbar bleibt. Die Gestaltung des Wappens muss nicht unbedingt einen tieferen Sinn haben.

1 http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite38.htm, abgerufen am 22.02.2014

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In der Heraldik gibt es dazu verschiedene Regeln, die bei der Erstellung eines Wappens berücksichtigt

werden. Diese Regeln wurden allerdings nicht in der mittelalterlichen Geschichte allgemeingültig

festgeschrieben oder per Gesetz erlassen. Es waren vielmehr tradierte, also weiter gegebene Regeln,

die in nahezu allen Fällen angewendet wurden. So ließen sich aus den vielen Wappen vom Mittelalter

bis in die Neuzeit lediglich wiederkehrende Regelmäßigkeiten feststellen. Die nachstehenden Regeln

sind die Zusammenfassung dieser Regeln und in der Heraldik allgemein anerkannt. Sie sollen weitest-

gehend auf alle künftig in der Landesgruppe Niedersachsen zu erstellenden Wappen angewendet

werden.

Merke: Wappen sind grundsätzlich erst Wappen, wenn diese Regeln beachtet wurden.

Um die Regeln zu veranschaulichen, werden hier Beispiele aufgezeigt. Positive Beispiele sind dabei

Grün umrandet und negative Beispiele Rot.

1. Helm und Helmzier Ein vollständiger Aufriss eines Wappens umfasst grundsätzlich die in der nachstehenden Grafik be-

schriebenen Elemente in einem festen Größenverhältnis. Die Zahlen stellen jeweils das Größenver-

hältnis dar:

Abbildung 1: Stammwappen der Hohenzollern; ein in Schwarz und Silber gevierter Schild mit deutschem Helm, schwarz-silbernen Decken

und Hundskopf, (http://de.wikipedia.org/wiki/Hohenzollern, abgerufen am 05.03.2014)

Von so einem umfassenden Aufriss wird den Untergliederungen der Landesgruppe Niedersachsen

abgeraten. Obgleich es hübsch anzusehen ist und generell gefordert wird, gibt es doch viele Fallstri-

cke und Fauxpas. Sollte eine RK einen kompletten Aufriss erstellen, so müssen selbstverständlich alle

Bestandteile beschrieben, geprüft und begutachtet werden. Auch ist der Nutzen eines kompletten

Aufrisses eher gering, da in der Regel nur der Wappenschild verwendet wird. Es wird auf die weiter-

führenden Informationen in den unten aufgeführten Quellen verwiesen.

Schild

Helmzier/Helmkleinod

Helm

Helmdecke

Schildfigur 3

2

3

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2. Schildform Die Form des Wappenschildes ist für das eigentliche Wappen nicht von Belang und kann sich in der

Historie durchaus verändern. Wichtig sind die Anordnung und die Farben der Elemente. Der Einheit-

lichkeit wegen werden für die Beantragung in der Landesgruppe Niedersachsen werden die folgen-

den klassischen Schildformen als Grundform verwendet. Je nach Verwendung kann auch von der

Schildform abgewichen werden, solange es sich um eine typische Schildform handelt.

Dreiecksschild Halbrundschild

3. Farben Die Heraldik kennt grundsätzlich nur vier Farben und zwei sogenannte Metalle – in der Fachsprache

Tinkturen genannt:

Farbe/Metall Als Schraffur Name Farbcode RGB Farbcode RAL

Gold (Metall)

Signalgelb 249-168-038 RAL 1003

Silber (Metall)

Signalweiß 236-236-231 RAL 9003

Blau (Farbe)

Signalblau 000-038-135 RAL 5005

Rot (Farbe)

Feuerrot 167-041-032 RAL 3000

Schwarz (Farbe)

Tiefschwarz 014-014-016 RAL 9005

Grün (Farbe)

Laubgrün 050-089-040 RAL 6002

Von den angegebenen Farbcodes sollte nicht wesentlich abgewichen werden. Die Farbe Grün ist als

Feld- bzw. Grundfarbe zwar möglich, ist aber umstritten und wird nicht gern gesehen. Gelb und Weiß

stehen für die Metalle Gold und Silber. Die Schraffuren werden für schwarz-weiße Darstellungen

genutzt.

Alle Elemente des Wappens, sofern Sie kein übernommenes Wappen einer Kommune sind, müssen

grundsätzlich in diesen Farben dargestellt werden. Abbildungen von Tieren, Pflanzen oder anderen

Elementen in natürlichen Farben sind ein schlechter Stil. Auch Farben und Farbfolgen von Landes-

oder Nationalfahnen sind in der Darstellung auf Wappen grundsätzlich keine Begründung für eine

falsche Darstellung.

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4. Farbregeln Die heraldischen Farbregeln2 besagen:

I. Es werden reine Farben ohne Abschattierungen, Verläufe und Nuancen verwendet.

Bei diesen Beispielen wurden die heraldischen Farben gar nicht oder nicht in Reinform verwendet.

II. In einem Wappen sollen Metalle nicht an Metalle grenzen (Silber nicht an Gold), Farben

nicht an Farben (Rot nicht an Schwarz, Blau oder Grün). Durch das Gegeneinandersetzen

von Metallen und Farben in einem Wappen wird eine starke Kontrastwirkung erreicht, die

das Wappen schon aus großer Entfernung erkennbar macht.

Beispiele:

Bei dem ersten Wappen grenzt Farbe an Farbe Es grenzt immer eine Farbe an eine andere Farbe

Schwarze Raute auf blauem Grund verstößt gegen die Regel

Farbe auf Farbe Hier liegt immer Farbe auf Farbe, Metall auf Metall.

Besonders die Kontrastwirkungen können hierbei gut nachvollzogen werden.

2 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Heraldik, abgerufen am 26.02.2014

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Es sei gesagt, dass es bei dieser Regel auch Ausnahmen gibt. Das wohl bekann-

teste Beispiel ist das Wappen des Königreiches Jerusalem von (1099 bis 1291

n. Chr.- Ein goldenes Krückenkreuz auf silbern Grund, bewinkelt mit vier weite-

ren goldenen Kreuzen). Auch das Wappen des Reservistenverbandes selbst

stellt eine Ausnahme dar. So liegt die Farbe Schwarz neben der Farbe Rot. Der

Verband hat sich hierbei auf die Farben der Bundesflagge bezogen. In Anbe-

tracht der Tragweite der Nationalfarben für einen bundesweit aktiven Verband,

und dessen Sonderstellung, ist dieser Bruch mit der Farbregel durchaus legitim wer-

den. Dieses kann jedoch nicht als Rechtfertigung für Regelverstöße dienen.

III. Alle Farben sind gleichrangig. Es gibt keine Farben, die rangmäßig über anderen stehen.

Diese Regel besagt lediglich, dass Rot nicht eine edlere Farbe ist oder Gold vor Silber genutzt werden

muss, denn es gibt schlichtweg in der Heraldik keine tiefgehenden Interpretationen für die Tinkturen.

IV. Jedes Objekt kann prinzipiell in jeder heraldischen Tinktur dargestellt werden.

Ein Löwe, ein Schwert oder ein Gebäude können in allen Farben und Metallen dargestellt werden.

Hier nur eine Auswahl an Kombinationen bei einem einfachen Beispiel.

Beispiele:

5. 200-Schritt-Regel Die 200-Schritt-Regel ist eine der wichtigsten Regeln. Sie besagt, dass man aus einiger Distanz das

Wappen noch klar und deutlich erkennen soll. Die 200 Schritte sind dabei nicht wörtlich zu nehmen.

Es ging offensichtlich wohl auf dem mittelalterlichen Schlachtfeld darum, das Wappen des Gegen-

übers bereits auf Distanz deutlich zu erkennen. Das nachstehende Beispiel verdeutlicht das Problem.

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Wenn die Wappen auf Distanz kleiner werden sind die Umrisse der Elemente nur noch schwer von

einander zu differenzieren, ob wohl die Farbregel eingehalten wurde.

Schlecht: zu viele Details – das Wappen wird auf Distanz undeutlich

Gut: Das hinterste Wappen ist noch klar zu er-kennen

6. Symbole und Elemente Bei der Wahl von Elementen beachte man auch hier den Grundsatz: Je einfacher desto besser! Wie

bereits beschrieben, müssen die Elemente und Symbole keine tiefsinnige Interpretation bieten.

Wenn bestimmte Elemente gewählt werden, dann geschieht dieses jedoch nicht grundlos. In dem

Antrag an den Landesvorstand ist der Bezug zu den Wappenelementen im Feld „2) Das Wappen

zeigt:“ zu erläutern. Für den Reservistenverband abwegige Symbole und Elemente sind zu vermei-

den. Ein paar Stichpunkte:

Elemente, wie Tiere, Werkzeug, Pflanzen oder Gebäude werden stilisiert in einer plakativen

Ansicht dargestellt. Das bedeutet in einer frontalen Ansicht oder einer Seitenansicht. Kei-

neswegs in einer realistischen 3D-Ansicht.

Die Elemente sollen den Platz auf dem Wappenschild gleichmäßig ausnutzen. Comicfiguren

sind in einem klassischen Wappen fehl am Platz. Ein Wappen soll nicht komisch sein oder den

Reservistenverband als Spaßverein konterkarieren. Ein Wappen soll die Wappenträger mit

Stolz erfüllen und diesen Stolz verkörpern.

Bei der Übernahme von Elementen passieren die häufigsten Verstöße gegen das Urheber-

recht, weil man sich scheut etwas Eigenes zu zeichnen.

Häufig werden Wappen mit Elementen überladen, weil man meint, man müsse sich mög-

lichst genau charakterisieren. So sind im Reservistenverband Wappen zu finden, die das Ei-

serne Kreuz für den Reservistenverband, ein kommunales Wappen für den regionalen Bezug

nebst Säbel, Anker und Schwingen der Teilstreitkräfte als Ausdruck aller Uniformbereiche be-

inhalten. Zuletzt ist das Wappen dann mit einer untypischen Farbe hinterlegt, weil der Urhe-

ber gerne seine eigene Waffenfarbe mit einbringen wollte. Wie das Ergebnis aussieht,

braucht nicht kommentiert zu werden.

Merke: Mehr als drei Elemente und drei Farben wirken unübersichtlich, überladen und sind kaum

noch unter den ‚Hut‘ zu bringen!

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Einige Beispiele:

3

Der Adler im linken Beispiel ist abfotogra-fiert und in das Wappen hineinkopiert.

Zudem ist es eine drei-dimensionale An-sicht des Elementes. Heraldisch korrekt ist die plakative Ansicht wie im rechten

Beispiel.

Im linken Beispiel ist das Eiserne Kreuz schlichtweg zu klein geraten.

Im linken Bild wurde eine drei-dimensionale Ansicht für einen Spielwür-

fel als Element gewählt. Nach heraldi-schen Gesichtspunkten wählt man in ei-nem Wappen die plakative Ansicht des Würfels und ordnet sie wie im rechten

Beispiel hübsch an.

Die dargestellten Wappenelemente sollten zeitlos sein. Eine Silhouette von einem Kampfpanzer oder

von einem Gewehr G36 hat nur eine kurze Halbwertszeit, weil die sich die Technik alle paar Jahre

überholt.

Ein Karabiner K98 wird hingegen noch heute als Ordonnanzwaffe des Wachbataillons genutzt. Die

gekreuzten Karabiner aus dem Barettabzeichen der Luftwaffensicherungstruppe haben damit eine

gewisse traditionelle Verankerung.

3 In Anlehnung an anni_arco, „Hier wache ich!“, CC-Lizenz (BY 2.0): http://piqs.de/fotos/174841.html, abgeru-

fen am 16.03.2014, Quelle: www.piqs.de

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Abbildung 3: http://mk3546.

npage.de/ksk-outlaw-pmc.html,

abgerufen am 05.03.2014

Ein paar Beispiele von mehr oder weniger unglücklich gestalteten Wappen:

Abbildung 2: Verschiedene RK-Wappen, Die Namen sind aus Diskretionsgründen anonymisiert.

Teilweise sind die Wappen noch recht hübsch anzusehen. Doch ohne den guten Willen und die Arbeit

bei der Erstellung dieser Wappen schmälern zu wollen, muss aber gesagt sein: Für einen Briefkopf in

der Standardhöhe von 1 cm sind die Wappen kaum zu gebrauchen. Hier hätte mehr Treue zu den

Regeln und Reduzierung auf ein oder zwei wesentliche Elemente viel geleistet. Ein Vergleich zu den

Beispielen im Abschnitt „200-Schritt-Regel“ verdeutlicht, wie simpel ein Wappen sein muss um die-

sem Anspruch gerecht zu werden.

Eine moderne Form von Designs sind sogenannte ‚böse Wappen‘ oder

auch ‚evil crests‘, wie beispielsweise das rechts dargestellte. Diese

Formen sind besonders im angloamerikanischen Raum beliebt. Mit

dem europäischen Traditionsverständnis sind diese Wappen aber

nicht zu vereinbaren. Nebenbei war dem Urheber des Wappens offen-

sichtlich auch nicht bewusst, dass ein auf der Spitze stehendes

Schwert allgemein als Symbol des Aufgebens zu verstehen ist. Auch

sind Totenköpfe als ehemaliges Symbol der Waffen-SS ein fragwürdi-

ges Element für Wappen des Reservistenverbandes. Allgemein gese-

hen sollen diese Crests den Betrachter eher das fürchten lehren als

ritterliche Tugenden verkörpern. Es ist fraglich in wie fern diese Sym-

bole einem Verband zu Gesichte stehen, dessen Mitglieder gelobt

haben, treu und tapfer für Recht und Freiheit des eigenen Volkes ein-

zustehen.

Es ist selbstverständlich, dass keine verfassungsfeindlichen Symbole in den Wappen verwendet wer-

den dürfen. Dieses ist oftmals leichter gesagt als getan, denn die Fülle von verbotenen Symbolen ist

reichhaltig. Hier gilt es eine genaue Prüfung vorzunehmen, wenn ein Verdacht vorliegt. Insbesondere

altgermanische Runen können beispielsweise hierunter fallen ohne dass ein Verstoß beabsichtigt ist.

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7. Aufteilung und Ästhetik Das Wappen (oder auch Heroldsbild genannt) soll ausgewogen und regelmäßig aussehen. Das bedeu-

tet, dass die einzelnen Felder in etwa gleich groß sind und dass die Farben ungefähr gleich stark ne-

beneinander verteilt sind. Es gibt hierbei zahlreiche Aufteilungsmöglichkeiten, die eine individuelle

Gestaltung eines Wappens ermöglichen.

Wieder ein paar Beispiele:

Die weißen Linien sind waagerecht ange-ordnet gleichmäßig verteilt. Das Bild sieht

ausgewogen aus.

Die Farben sind links nicht gleichmäßig verteilt. Rechts hat jede Farbe gleich viel

Platz bekommen.

Die drei Kugeln sollen symmetrisch ange-ordnet werden, damit auch hier ein aus-

gewogenes Bild erzeugt wird.

Die Wappenelemente (hier Raute und Kugel) sollten etwa gleich groß sein und symmetrisch angeordnet werden. Wenn

das Wappen schräglinks geteilt ist, sollten die Elemente schrägrechts angeordnet

werden.

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Abbildung 4: http://de.wikipedia.org/wiki/Heroldsbild, abgerufen am 05.03.2014.

1. gespalten (das bedeutet senkrecht) 2. geteilt (das bedeutet waagerecht) 3. Vierung oder geviert 4. Schrägrechtsteilung (schräg geteilt) 5. Schräglinksteilung 6. schräge Vierung 7. Ständerung oder geständert 8. Pfahl, wenn rechts und links unterschiedlich: gespalten von

drei Farben 9. Balken, wenn oben und unten unterschiedlich: geteilt von

drei Farben 10. Deichsel 11. Göpel 12. zweimal geteilt und einmal gespalten 13. zweimal geteilt und zweimal gespalten 14. Schrägbalken oder Schrägrechtsbalken, wenn oben und

unten unterschiedlich: schräg geteilt von drei Farben 15. Schräglinksbalken, wenn vorne und hinten unterschiedlich:

schräglinks geteilt von drei Farben 16. geviert mit Mittelvierung (oder Mittelschild)

Weiterhin gibt es typische ‚schnittige‘ Teilungen für Wappen, die allerdings wegen der Farbregel

nicht immer ohne Probleme umzusetzen sind. Die geläufigsten sind folgende:

Weitere Beispiele sind unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Wappenschnitt zu finden.

8. Schrift und Buchstaben Einzelne Buchstaben finden sich hin und wieder in Wappen. Diese Buchstaben sind in der Regel Ab-

kürzungen für Wahlsprüche oder einen Familiennamen. Ganze Wörter sind in der Heraldik jedoch

nicht zu finden. Insbesondere ist es unerwünscht den Namen der Reservistenkameradschaft oder die

Jahreszahl der Gründung einzubringen. Geschickter ist es immer den Namen in einem Schriftband

über das Wappen zu stellen und das eigentliche Wappen frei von Schrift zu halten.

9. Einbindung von Wappen Häufig besteht der Wunsch kommunale Wappen oder das Wappen des Reservistenverbandes einzu-

binden um den Bezug zu einer Region oder zum Verband zu manifestieren.

Dabei sollten Wappen nicht einfach in Gänze, samt Wappenschild über-

nommen und in das eigene Wappen hineingepresst werden, wie rechts

am Beispiel zu sehen ist. Ein Wappenschild im Wappen ist eher ein

schlechter Stil. Man nimmt besser die Elemente aus dem Wappen und

führt sie in einem neuen Wappen zusammen. Dabei greift man in der

Regel auf bewährte schnittige Teilungen wie die Vierung oder die Spal-

tung zurück. Weitere Informationen zur Einbindung des Wappens des

Reservistenverbandes finden sich weiter unten stehend.

Positive Beispiele sind auf der nächsten Seite zu sehen.

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Hier ein Beispiel mit einer klassischen Wappenzusammenführung in einer gevierten Aufteilung:

Hier ein Beispiel von einer RK aus Niedersachsen. Das Wappen ist im Wellenschnitt geteilt. Die obere

Hälfte ist dem Wappen der Stadt Cuxhaven entlehnt, die untere Hälfte ist das Wappen des Reservis-

tenverbandes. Der Name der RK wurde in einem Schriftzug über das Wappen gestellt.

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Wie entwickelt man ein Wappen? Nach der Studie dieser grundlegenden heraldischen Regeln werden Sie feststellen, dass bislang viele

Wappen in der Bundeswehr und auch im Reservistenverband eingeführt wurden, die jeden Heraldi-

ker in Angst und Schrecken versetzen. Selbst das Wappen des Reservistenverbandes bricht mit einer

wesentlichen Regel, nämlich der Farbregel, dass die Farbe Rot nicht neben der Farbe Schwarz stehen

soll. Auch wenn in diesem bedeutenden Fall gegen eine Regel verstoßen wurde, darf das kein Anlass

sein den Anspruch an gute Wappen zu vernachlässigen. In gewissen Fällen mag es durchaus erlaubt

sein, etwas von den Regeln abzuweichen, wenn es gute Gründe dafür gibt und das Wappen einen

guten Kontrast behält.

Die Frage ist nun, wie entwickelt man ein Wappen am einfachsten und richtig ohne mit den Regeln

in Konflikt zu kommen? Dazu fünf Schritte:

1. Man lege ein Element fest, das in jedem Fall Bestandteil des Wappens werden soll. Beispielsweise das Eiserne Kreuz aus dem Verbandswap-pen oder wie hier ein Anker um die Verbindung einer RK zur See-fahrt/Marine zu symbolisieren. Hier ist es der Anker aus dem Mützen-abzeichen der Deutschen Bundesmarine.

2. Man bestimme nun nach der Farbregel mögliche Hintergrundfarben, die für dieses Element einen guten Kontrast geben. Beim Eisernen Kreuz kann dieses grundsätzlich nur Silber oder Gold, sprich Weiß oder Gelb sein. In diesem Beispiel soll der Anker golden bleiben. Damit bie-tet sich die Farbe Blau an.

3. Nun kann man noch bis zu zwei Elemente wählen, die mit in das Wap-pen aufgenommen werden sollen. Bei drei Elementen wird es aller-dings schon fast unmöglich passende Hintergrundfarben zu wählen, ohne mit der Farbregel zu brechen.

Hier bleiben wir bei einem Ele-

ment

4. Man positioniert das Element auf dem Wappenschild so, dass die gan-ze Wappenfläche ausgenutzt wird und dass sich ein harmonisches und ausgewogenes Bild ergibt.

5. Zuletzt fragt man einen Grafiker, der das Wappen zeichnet oder als digitale Grafik erstellt, sofern man selbst nicht darin geübt ist. Man sollte dabei alles weglassen was nicht unbedingt notwendig ist. Die Ankerkette würde hier stören. Ergebnis: ein schlichtes elegantes Wappen mit hohem Kontrast.

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Spätestens beim Schritt 5. lohnt es sich den Traditionsbeauftragten Rate zu ziehen, um Hilfe bei der

Gestaltung zu bekommen und im Vorfeld Problemen bei der Genehmigung aus dem Wege zu gehen.

Verbote und Gebote der Fahnen-, Wappen- und Flaggenordnung Die Flaggenordnung lässt viel Spielraum für Interpretation offen ohne auf Probleme hinzuweisen.

Hier die betreffenden Zeilen aus §4 der FaWaFlaO und notwendige Erläuterungen dazu. Dabei wird

auch auf mögliche weitere Fallstricke eingegangen.

(1) In allen Fällen der Verwendung eines Landes- oder kommunalen Wappens ist die Zustim-

mung der zuständigen Stelle einzuholen.

Das Land Niedersachsen hat nach §2 Niedersächsischen Wappengesetz (NWappG) die Verwendung

des niedersächsischen Landeswappens und des Niedersachsen Rosses untersagt. Allein die Landes-

gruppe Niedersachsen hat im Reservistenverband eine vom Innenministerium ausgestellte Sonder-

genehmigung das Landeswappen dem Verbandswappen beizustellen. Wenn ein kommunales Wap-

pen in sein eigenes aufnehmen möchte, so muss gleichsam eine schriftliche Genehmigung von der

zuständigen Kommune eingeholt werden. Selbst wenn ein Wappen nicht in Gänze oder stark abge-

wandelt übernommen wird, wird mit einer Genehmigung unnötiger Streit vermieden.

Dieser Passus geht allerdings nicht weit genug um alle wesentlichen Trittfallen zu umschreiben. Es

fehlt die Betrachtung des Urheber- und des Namensrechtes und die damit verbundenen Rechte von

Dritten an den Grafiken, bzw. ganzen Wappen. Eine Zustimmung muss daher auch vorliegen, wenn

man ein eingetragenes Markenzeichen, Gebrauchsmuster oder Design verwendet. Wer Rechteinha-

ber an einer Marke oder Gebrauchsmuster sein könnte, kann man auf der Internetseite des Deut-

schen Patent- und Markenamtes (http://www.dpma.de/) überprüfen. Es ist einleuchtend: wer den

Schriftzug oder das Logo von Microsoft, Coca Cola oder Dr. Oetker verwendet, kann sich auf eine

saftige Abmahnung gefasst machen. Auch die Verwendung von anderem geistigen Eigentum, wie

Kunst, kann ganz schnell zu Abmahnungen führen. Denn auch nicht eingetragene Grafiken unterlie-

gen dem Schutz des Urheberrechtes. Kinofilme und Musik-CDs sind das bekannteste Beispiel hierfür.

Es sollte jedem klar sein, dass wenn eine Grafik mit einem Wasserzeichen, einem ©, einem Namen,

sonst in einer Weise gekennzeichnet ist und 1:1 aus dem Internet übernommen wird, ein Verstoß

gegen das urheberrecht vorliegt.

Zuletzt kann es auch bereits ein Wappen geben, das exakt das eigene darstellt. Gerade bei einfachen

Heroldsbildern ist es sehr wahrscheinlich, dass es bereits schon so ein Wappen gibt. Wappen werden

daher in sogenannte Wappenrollen eingetragen, damit sie einen gewissen Schutz geltend machen

können. Der Schutz wird hierbei aber eher durch das Namensrecht gewährt und weniger nach dem

Urheberrecht, weil ein Wappen ja in der Regel ein Adelsgeschlecht, also einen Familienstamm, ver-

körpern soll. Wenn man also ein verwechselbar ähnliches Wappen zeichnet, kann es zu Problemen

kommen. Wappentiere oder einfache Elemente können jedoch grundsätzlich genutzt werden, wenn

diese nicht aus einem anderen Wappen kopiert wurden. Dabei darf es schon mal zu Ähnlichkeiten

mit anderen Wappen kommen. Immerhin bedenke man wie viele Rechtstreite es sonst bei der Fülle

an Adlern oder Löwen in den unterschiedlichsten Wappen geben müsste. Allein bei der einge-

schränkten Farbwahl kommt es zwangsläufig zu Doppelungen. Als einfachstes Beispiel, kann ein Herr

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Meier von einer anderen Person namens ‚Meier‘ auch nicht verlangen, das der er diesen Namen

nicht mehr nutzt.

In letzter Konsequenz kann ein Grundsatz hierbei mal wieder helfen: Selbstgemalt ist nicht kopiert!

Am besten ist es daher selbst ein Wappen komplett neu zu entwerfen. Wie das Beispiel mit dem An-

ker zeigt, ist das nicht einmal besonders schwierig, denn es ist durchaus legitim sich eine Inspiration

aus dem Internet zu suchen. Wer sich selbst etwas überlegt, zeichnet und die Entwürfe bei den RK-

Unterlagen aufhebt kann nachweisen, dass er selbst kreativ war und sich nicht fremdes geistiges

Eigentum angeeignet hat. Auch wenn es ein ähnliches Wappen schon gibt, begeht man so nicht un-

bedingt einen Verstoß gegen das Urheber- oder Namensrecht. Selbst wenn man sich eine Idee aus

dem Internet besorgt ist man schon vielen Problemen aus dem Weg gegangen, wenn man es in Form

und Farbe – nicht allein in der Größe! - so abwandelt, dass es nicht mehr mit der Vorlage zu verwech-

seln ist.

An dieser Stelle sei gesagt: Mit Hinweis auf diese Ausführungen wird die Landesgruppe Niedersach-

sen jede Abmahnung von sich weisen und gegenüber der abmahnenden Stelle den im Antrag be-

nannten Urheber und den Vorsitzenden der Untergliederung benennen.

(2) Eigene Wappen müssen den heraldischen Grundsätzen entsprechen. Das Verbandswappen

oder das Eiserne Kreuz dürfen nur unverändert übernommen werden.

Die heraldischen Grundsätze wurden hinreichend erläutert. Es bleibt festzuhalten: Es ist nicht alles

erlaubt, was gefällt. Nach diesem Passus beruft sich auch die Landesgruppe Niedersachsen darauf,

dass nicht alles als Wappen betitelt werden kann. Die Übernahme des Wappens des Reservistenver-

bandes oder des Eisernen Kreuzes wird in der Landesgruppe Niedersachsen wie folgt ausgelegt:

a. Man übernimmt das Wappen des Reservistenverbandes in Gänze. Hier ist keine gesonderte

Zustimmung notwendig, weil jede Untergliederung das Recht hat das Wappen des Verbandes zu füh-

ren.

b. Man nimmt folgendes Eisernes Kreuz ohne Zusätze und Veränderungen:

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c. Man bindet das Wappen des Reservistenverbandes nach den heraldischen Regeln als kom-

plettes Wappen, noch besser aber in typischen schnittigen Teilungen, ein.

1.) 2.) 3.) 4.) 5.)

Hier stellt der aufmerksame Leser schnell fest, dass die Farbregeln nicht immer einzuhalten sind,

denn wie beschrieben Ist das Wappen des Reservistenverbandes in gewisser Weise auch ein nicht

ganz regelkonformes Wappen. Dieses wird in Anbetracht einer einheitlichen Linie im gesamten Ver-

band hingenommen. Die blauen oder weißen Felder dienen in den Beispielen als Platzhalter für eige-

ne Elemente. Besonders die Nummer 3, 4 und 5 bieten sich an, um eigene Elemente beizufügen.

Nach den Farben im Wappen des Reservistenverbandes eignen sich besonders Blau und Weiß als

übrige Tinkturen. Andernfalls löst sich der Kontrast zu sehr auf wie in diesem Beispiel zu sehen ist:

(3) Fahnen oder Wappen der Bezirks- oder Kreisgruppen und der Kameradschaften bedürfen

vor ihrer Verwendung der Zustimmung des zuständigen Landesvorstandes […].

Die Zustimmung kann mit dem Antrag über den zuständigen Organisationsleiter eingeholt werden.

Näheres im Abschnitt Antragsverfahren und Beratung.

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Antragsverfahren und Beratung durch den Traditionsbeauftragten Der Weg zu einem eigenen Wappen kann vergleichsweise kurz und unkompliziert begangen werden.

Alles steht und fällt mit der Vorbereitung und Vorarbeit.

1. Das Wappen wurde so erstellt, dass alle heraldischen Regeln beachtet wurden und vom An-

tragsteller auch bestätigt werden kann, dass keine Rechte Dritter ohne Genehmigung verletzt

wurden.

2. Gegebenenfalls wird mit dem Beauftragten vor Antragstellung per E-Mail mit Zusendung der

Grafik Rücksprache gehalten.

3. Der im Anhang beigefügte Antrag wird unterschrieben über den Kreisorganisationsleiter oder

den Kreisvorstand zusammen mit einer sauber aufgesetzten Grafik (am besten digital) an den

Beauftragten gesendet.

4. Der Beauftragte der Landesgruppe begutachtet den Entwurf seinerseits auf Einhaltung der

heraldischen Regeln und auf einen möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht oder das Na-

mensrecht. Danach schreibt er eine kurze Stellungnahme, in der er das Wappen befürwortet

oder ablehnt. Spätestens hier verhindert die vorherige Absprache eine unnötige Ablehnung.

5. Der Beauftragte sendet den Antrag zusammen mit dem Entwurf und der Stellungnahme an

den Landesvorsitzenden oder seinen Vertreter. Dieser zeichnet die Zustimmung zum Wap-

pen ab oder teilt die Ablehnung mit Begründung mit. Gleichzeitig wird das Wappen wird in

das Wappenverzeichnis der Landesgruppe Niedersachsen aufgenommen sofern der Antrag

positiv beschieden wurde.

6. Spätestens vor der ersten Verwendung, muss der Antragsteller, bzw. der Urheber (im Regel-

fall die Reservistenkameradschaft) die Genehmigungen der Kommune einholen, falls ein

kommunales Wappen mit genutzt wurde oder die Genehmigung des Rechteinhabers einho-

len, falls eine geschützte Grafik zur Erstellung des Wappens genutzt wurde. Die Genehmi-

gungen werden an den Beauftragten gesendet und mit im Wappenverzeichnis hinterlegt.

Die Absicht hinter Nummer 6. ist, dass zunächst das verbandsinterne Entwicklungs- und Zustim-

mungsverfahren für das Wappen abgeschlossen ist, bevor eine externe Genehmigung eingeholt wer-

den muss. Eine telefonische Voranfrage, ob die Kommune, bzw. die zuständige Stelle die Nutzung des

kommunalen Wappens überhaupt freigibt, wird dringend empfohlen um die nachträgliche Ableh-

nung zu verhindern.

Stellungnahme des Beauftragten Das Gutachten des Traditionsbeauftragten umfasst

I. Eine Beschreibung des Wappens,

II. Das Ergebnis einer Prüfung auf Einhaltung der heraldischen Grundsätze,

III. Das Ergebnis einer Prüfung auf Einhaltung der Vorgaben zur Einbindung des Wappens des

Reservistenverbandes, sofern dieses in Frage kommt.

IV. Das Ergebnis auf Überprüfung von Urheber- und Namensrechten. Hierbei wird insbesondere

nur dann eingehend nachgeprüft, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass Rechte Dritter

verletzt wurden. Der Versicherung auf dem Antragsblatt, dass die nötigen Genehmigungen

eingeholt wurden, wird Vertrauen geschenkt.

V. Eine Zusammenfassung in einem Satz mit Befürwortung oder Ablehnung

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Verwendung des Wappens Wenn nun ein Wappen für die Kameradschaft oder Kreisgruppe erstellt und genehmigt wurde, stellt

sich die Frage was damit anfangen?

Ein Wappen ist dafür gemacht um bei jeder passenden Gelegenheit gezeigt zu werden. Man signali-

siert anderen Teilnehmern, dass man die eigene Kameradschaft aktiv dabei ist. Man gibt sich damit

neudeutsch gesagt eine ‚Corporate Identity‘. Wenn man diese Corporate Identity nicht bekannt

macht, nutzt sie nichts.

Zunächst kann ein genehmigtes Wappen beispielsweise für den eigenen Briefverkehr im Briefkopf

genutzt werden. Das Corporate Design des Reservistenverbandes sieht dazu vor, dass ein RK- oder

KG-Wappen nicht neben dem eigenen Wappen eingefügt werden darf. Das Wappen soll kleiner sein

(ca. 1 cm hoch) und etwas rechts unterhalb des Hauptwappens stehen.

Weiterhin lassen sich damit Geschenke wie, Plaketten, Holztafeln, oder einen eigener ‚Coin‘ erstel-

len. Fahnen oder Wimpel sind klassische Beispiele, auf denen Wappen Anwendung finden. Einheitli-

che Pullover oder T-Shirts mit aufgedrucktem oder gesticktem Wappen haben die gleiche Funktion

wie eine Uniform und können auf Veranstaltungen getragen werden, wenn das Tragen der Uniform

nicht gestattet oder befohlen ist. So zeigt die Kameradschaft oder die Kreisgruppe ein geschlossenes

Auftreten. Das erzielt Aufmerksamkeit und weckt das Interesse bei Unbeteiligten in der Kamerad-

schaft mitzumachen.

Im Gegenzug muss aber deutlich gemacht werden, dass ein Wappen einer RK kein Bestandteil der

Uniform der Bundeswehr ist. Auf dem Feldanzug haben RK-Wappen grundsätzlich nichts verloren.

Allenfalls kann auf verbandsinternen Veranstaltungen von einem Trageverbot abgesehen werden,

weil alle Teilnehmer das Wappen zuordnen können und es dort klar ist, dass die Uniform nicht in

hoheitlichem Auftrag getragen wird. In der Öffentlichkeit hingegen muss der Reservist als Mittler

zwischen Bundeswehr und Zivilgesellschaft wissen, dass mit der Uniform die Bundeswehr wahrge-

nommen wird und nicht der Reservistenverband. Als verantwortungsvoller Reservist muss man daher

im Bezug auf die Uniform Disziplin wahren.

Die Finanzielle Umsetzung des Wappens, hat die Untergliederung grundsätzlich selbst zu tragen. Das

ist leichter gesagt als getan, denn bei der Verwendung eines eigenen Wappens kann es teuer wer-

den, wenn man bestimmte Artikel im Handel für den Vereinsbedarf bestellen möchte. Bei geringen

Auflagen können die Stückkosten für beispielsweise Wappentafeln oder bestickte Kleidung teuer

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werden. Dennoch sei gesagt, dass die Erstellung und Entwicklung eines Wappens erst einmal nichts

kostet. Man verliert also nichts wenn man sich und seiner Kameradschaft oder seiner Kreisgruppe

dieses Stück Zusammenhalt und Identität schenkt.

Wappenverzeichnis Die Landesgruppe Niedersachsen führt ein Wappenverzeichnis aller Wappen der Untergliederungen

des Reservistenverbandes in Niedersachsen. Dazu wird das Wappen der Untergliederung jeweils mit

einer Nummer, dem Namen der Untergliederung und der zugehörigen Kreisgruppe, dem Namen des

Urhebers, und dem Datum der Urheberschaft eingetragen. Zuzüglich wird vom Urheber auf dem

Antrag ein kurzer Text verfasst, der das Wappen beschreibt. Dieser Text wird in der Fachsprache Bla-

sonierung genannt. Wahlsprüche und Textbanner zu dem Wappen werden ebenfalls aufgenommen.

Eine Eintragung sieht für den ersten Antrag im Jahr 2014 beispielsweise wie folgt aus:

Nr. 01/2014 RK Hafenstadt In der KG Küste

Urheber ist: Max Mustermann (HG d. R.) Musterstraße 20 20200 Hafenstadt Beantragt von: dem amtierenden Vorsitzenden Hans Mustermann Musterstraße 30 20200 Hafenstadt

Beschreibung: Das Wappen der Reservisten-kameradschaft HAFENSTADT zeigt einen aufgestellten golde-nen Anker auf blauem Grund.

Genehmigt: Der Führung des Wappens in der vorliegenden Form wurde mit Beschluss vom 01. Februar 2014 zugestimmt. Die Zustimmung wurde dem Vorsitzenden der Untergliederung am 05. Februar postalisch (oder per E-Mail) mitgeteilt

Das Verzeichnis wird von dem Traditionsbeauftragten geführt und digital in der Landesgeschäftsstelle

hinterlegt.

Traditionsbeauftragter Der Traditionsbeauftragte der Landesgruppe Niedersachsen ist beauftragt bei der Beantragung neuer

Wappen auf Nachfrage zu unterstützen. Der Beauftragte ist unter folgender E-Mail-Adresse zu errei-

chen:

[email protected]

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Quellen Weitere übersichtliche Informationen sind zu finden unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Heraldik

http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite38.htm

http://www.heraldik-wappen.de/

Die ersten beiden Internetseiten geben einen sehr anschaulichen Überblick über die Thematik. Die

Internetseite von Herrn Dr. Bernhard Peter ist zudem eine einschlägige und tiefgehende Internetsei-

te, dessen Besuch in jedem Falle vor Erstellung eines Wappens empfohlen wird. Einschlägige Litera-

turempfehlung können den Internetseiten entnommen werden. Weitere Quellen und Bezüge sind

den einzelnen Fußnoten zu entnehmen.

Grafiken, die anderen Quellen entnommen wurden, sind kenntlich gemacht. Alle Grafiken, zu denen

keine Quellenangabe vorhanden ist, eigens für diese Arbeitshilfe erstellt.

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An den Landesvorstand

der Landesgruppe Niedersachsen

Antrag auf Verwendung eines Wappens

Hiermit beantragt die Reservistenkameradschaft / Kreisgruppe

(Anschrift: , E-Mail: )

die Zustimmung zur Verwendung eines eigenen Wappens. Der Urheber des Wappens ist:

Name:

Anschrift:

1) Die Bestimmungen des §4 der Fahnen-, Wappen- und Flaggenordnung wurden beachtet. Insbesondere …

wurde das Wappen gemäß der Antragshilfe und Vorgaben erstellt, die der Landesvorstand am 11.04.2014 beschlossen hat.

wurden keine Symbole und Elemente verwendet, die nicht mit der Satzung des VdRBw e.V. oder den Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind.

wurde oder wird die schriftliche Zustimmung der zuständigen Stelle eingeholt, sofern das Lan-deswappen oder ein kommunales Wappen als Element eingebunden ist.

wurden alle in dem Wappen verwendeten Elemente selbständig erstellt. Für nicht selbständig er-stellte Teile des Wappens wurde das Einverständnis des Rechteinhabers eingeholt. Es wurden oder werden nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Namensrecht keine Rechte Dritter ver-letzt.

2) Ein Entwurf für das Wappen ist dem Antrag beigefügt. Das Wappen zeigt:

3) Die Beratung durch den Traditionsbeauftragten

wurde in Anspruch genommen.

wurde nicht in Anspruch genommen.

Unwahrheitsgemäße Angaben führen zur sofortigen Aufhebung der Zustimmung durch den Landesvorstand.

Die Antragsteller haften persönlich gegenüber dem VdRBw e. V. und Dritten bei Zuwiderhandlung gegen die

zuvor gemachten Angaben.

Ort, Datum

Vorsitzender

Urheber des Wappens

Die Zustimmung zur Führung des vorgelegten Wappens wird erteilt. Für den Landesvorstand:

Ort, Datum

Vorsitzender LG Niedersachsen