APPS: FALLEN UND TIPPS FÜR KONSUMENTINNEN · Ausarbeitung von Tipps für KonsumentInnen. Die...
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Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/2144 DW E-Mail: [email protected] 09/2012
März 2012
APPS:
FALLEN UND TIPPS FÜR KONSUMENTINNEN
Bernhard Jungwirth, Daniela Zimmer
Erhebung im Auftrag der Arbeiterkammer Wien
März 2012
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Inhalt
1. Ziele und Erhebungsdesign ................................................................................................................ 3
2. Smartphones, Tablets und Apps ........................................................................................................ 3
3. In-App-Käufe ....................................................................................................................................... 4
3.1 Beispiele für In-App-Käufe ........................................................................................................... 4
3.2 Sperre von In-App-Käufen ........................................................................................................... 8
4. Werbebanner als Kostenfalle ........................................................................................................... 10
5. Datenverbrauch ................................................................................................................................ 11
6. Unbemerkte Übertragung persönlicher Daten .................................................................................. 11
7. Schadsoftware .................................................................................................................................. 13
8. Rücktritt vom Kauf bei Apps ............................................................................................................. 14
Tipps zum sicheren Umgang mit Apps ..................................................................................................... 16
Forderungen ............................................................................................................................................. 17
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1. Ziele und Erhebungsdesign Ziel war die Durchführung einer exemplarischen Erhebung und Darstellung möglicher
Fallen in Zusammenhang mit Apps für Smartphones und Tablets (zB iPad) und der
Ausarbeitung von Tipps für KonsumentInnen. Die Erhebung wurde mit den zwei
häufigsten1 Smartphone-Betriebssystemen Android (Version 2.2.1) und iOS (Version
5.0.1) durchgeführt. Die Testgeräte waren ein HTC Wildfire (Android) und ein Apple
iPad (iOS). Es handelt sich um eine exemplarische Erhebung, dh es können keine
repräsentativen Aussagen über Apps generell getroffen werden. Der
Durchführungszeitraum der Erhebung war Jänner und Februar 2012.
2. Smartphones, Tablets und Apps Apps sind Programme, die sehr einfach auf mobilen Geräten wie Smartphones und
Tablets (zB iPad) installiert werden können. Aktuell gibt es mehrere 100.000 Apps für
eine Vielzahl von Anwendungen. Diese Zahl verdeutlicht schon die Schwierigkeiten eine
effektive Aufsicht bzw Kontrolle über den App-Markt in der Praxis umzusetzen. Eine
umso wichtigere Rolle kommt dabei der einzelnen NutzerIn bei der sicheren
Verwendung von Apps zu. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass viele Fallen (zB der
unbemerkte Zugriff auf persönliche Daten) jenseits der Erkennbarkeit für NutzerInnen
liegen.
Apps können verschiedene Funktionen eines Smartphones (zB Kontaktdaten,
Standortbestimmung) mit Informationen aus dem Internet (zB Kartenmaterial) nutzen
und verknüpfen. Dadurch können neue Informationen gewonnen werden (zB bei
ortsbezogenen Diensten). Über einen speziellen Online-Shop für diese Anwendungen,
die App-Store oder Market genannt werden, können Apps gesucht, ausgewählt und über
die Internetverbindung des Gerätes heruntergeladen und installiert werden.
Nach einer einmaligen Anmeldung beim jeweiligen App-Store und Angabe zB der
Kreditkartennummer können angebotene Apps von NutzerInnen heruntergeladen
werden. Die Hinterlegung einer Kreditkartennummer ist unter Umständen auch bei der
Nutzung von ausschließlich kostenlosen Apps notwendig (zB beim App-Store von
Apple).
Apps sind in der Regel für ein Handybetriebssystem (wie zB jenes des iPhone oder
Android) erstellt und können ohne technische Anpassungen auch nur auf dem
entsprechenden System laufen. Die Betreiber der App-Shops verwalten das Angebot
der Apps zentral, einige überprüfen die von den Entwicklern gelieferten Apps vor der
Freigabe (zB App-Store von Apple) und können schadhafte oder beanstandete Apps
aus dem App-Shop und sogar aus der Ferne von Smartphones löschen.
Zu den beliebtesten Anwendungsbereichen von Apps zählen zB Soziale Netzwerke,
Spiele und Unterhaltung, Nachrichtendienste, Navigation oder Online-Einkauf.
Für die Analyse eines sicheren Umgangs mit Apps sind insbesondere die Themen
Kosten (In-App-Käufe, Kosten aufgrund Datenverbrauch und Kostenfalle Werbebanner),
die unbemerkte Übertragung persönlicher Daten sowie Schadsoftware von Bedeutung.
1 Gartner (2012): Worldwide Smartphone Sales to End Users by Operating System in 4Q11:
www.gartner.com/it/page.jsp?id=1924314
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Gemeinsam mit dem Thema „Rücktrittsrecht bei Apps“ sowie „10 Tipps für
KonsumentInnen“ und aus vorliegendem Bericht resultierenden Forderungen stellen sie
auch die Kapitel des vorliegenden Berichts dar.
3. In-App-Käufe Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Apps. Kostenlose Apps finanzieren
sich oft über Werbeeinschaltungen oder sogenannte In-App-Verkäufe. In-App-Käufe
ermöglichen es innerhalb der Anwendung zB Zusatzfunktionen oder zB Spielguthaben
zu kaufen. Dabei kann es passieren, dass versehentlich In-App-Käufe von NutzerInnen
getätigt werden. Oft ist aber auch ohne In-App-Käufe eine Funktion der App gegeben.
In-App-Käufe sind bei den aktuell gängigsten Betriebssystemen für Smartphones und
Tablets zu finden (aktuell Android und iOS). Laut Angaben im App-Store von Apple
(Rubrik Top-Charts – Umsatzstärkste Apps) gehören kostenlos downloadbare Apps, die
In-App-Käufe anbieten, zu den umsatzstärksten Apps. Laut einer Studie von Distimo2
beinhalten zwar nur rund 4 Prozent der Apps die Möglichkeit In-App-Käufe zu tätigen.
Diese In-App-Käufe machen aber mittlerweile fast drei Viertel der Umsätze des Apple-
Store aus. Besonders bei Kindern beliebte Spiele-Apps bieten häufig In-App-Käufe an.
3.1 Beispiele für In-App-Käufe
App “Talking Tom Cat Free” (iPhone, iPad, Android):
Ein Klick auf das Kleiderbügel-Symbol startet einen In-App-Kauf. Mit diesem können
zusätzliche Funktionen wie zB ein Fußball-Trikot für Tom gekauft werden.
2 Mac Life (2011): In-App-Käufe in iOS-Apps immer erfolgreicher: www.maclife.de/iphone-ipod/iphone/app-kaeufe-ios-apps-
immer-erfolgreicher
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App Die Presse (iPad-App aus Österreich):
Die kostenlose App der Presse für das iPad war aufgrund der In-App-Verkäufe eine der
umsatzstärksten Apps im Apple App Store im Testzeitraum (unter den Top 5 für
Österreich, Stand 11.1.2012). Mit einem In-App-Kauf können einzelne Ausgaben oder
Abos der Presse gekauft werden.
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App “Smurfs Village” (iPhone, iPad, Android):
Die kostenlose App war aufgrund der In-App-Verkäufe eine der umsatzstärksten Apps
im Apple App Store im Testzeitraum.
Bei Klick auf das Hammer-Symbol startet ein In-App-Kauf mit dem zusätzliche
Spielpunkte (so genannte „Smurfberries“) gekauft werden können, um im Spiel schneller
voranzukommen. Es können dabei bis zu 79,99 Euro ausgegeben werden. (Unter den
Top 15 für Österreich, Stand 11.1.2012).
Auch wenn der Wert eines virtuellen Gutes letztlich subjektiv ist, sind bei Spielen –
gerade auch im Hinblick auf die Zielgruppe Kinder – In-App-Käufe manchmal
unverhältnismäßig hochpreisig. Dazu kommt, dass manche In-App-Käufe von Kindern
oft als Teil des Spiels angesehen und daher auch keine realen Kosten vermutet werden.
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App „tripwolf Reiseführer“ (Android, App aus Österreich):
Über einen In-App-Kauf können Reiseführer (Premium Guide) gekauft und
heruntergeladen werden.
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3.2 Sperre von In-App-Käufen Um nicht versehentlich einen In-App-Kauf zu tätigen, bieten beide Betriebssysteme
Sperren und Sicherheitsfunktionen an. Besonders Eltern, die ihr mobiles Gerät Kindern
zum Spielen geben, wird empfohlen die Sperre von In-App-Käufen zu aktivieren.
Dadurch lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.
Bei Apple´s iPhone und iPad erfolgt die Einstellung folgendermaßen:
Über EINSTELLUNGEN (Menüpunkt ALLGEMEIN) können EINSCHRÄNKUNGEN
aktiviert werden, indem Sie einen frei wählbaren Zahlencode eingeben (beim ersten Mal
Zahlencode zweimal eingeben). Im Bereich ZULÄSSIGER INHALT können dann per
Schieberegler IN-APP-KÄUFE deaktiviert werden. Wollen Sie In-App-Käufe erlauben, ist
es sinnvoll, die unter dem Schieberegler befindliche Einstellung KENNWORT
ERFORDERLICH auf SOFORT und nicht auf 15 MINUTEN einzustellen. Dadurch ist bei
jedem Kauf die sofortige Eingabe des Kennwortes erforderlich. Bei der Einstellung 15
MINUTEN gilt die Eingabe des Kennwortes für 15 Minuten und so kann es passieren,
dass zB bei Nutzung des Gerätes durch das eigene Kind unmittelbar nach Eingabe des
Kennwortes 15 Minuten lang App-Käufe und In-App-Käufe ohne Eingabe des
Kennwortes getätigt werden können.
Kurzanleitung: EINSTELLUNGEN > ALLGEMEIN > EINSCHRÄNKUNGEN
AKTIVIEREN > ZAHLENCODE EINGEBEN > IN-APP-KÄUFE
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Bei Android Smartphones und Tablets erfolgt die Einstellung folgendermaßen:
Öffnen Sie die App MARKET und wählen Sie über die Menütaste EINSTELLUNGEN
aus. Über die Funktion PIN EINRICHTEN ODER ÄNDERN können Sie einen
Zahlencode eingeben. Wählen Sie danach PIN FÜR KÄUFE VERWENDEN. Nur mit der
Eingabe des Zahlencodes sind somit App- und In-App-Käufe möglich.
Kurzanleitung: MARKET > EINSTELLUNGEN > PIN EINRICHTEN ODER ÄNDERN >
PIN FÜR KÄUFE VERWENDEN
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4. Werbebanner als Kostenfalle Viele kostenlose Apps nutzen Werbeeinschaltungen, um ihre Entwicklung zu
finanzieren. Diese Werbeeinschaltungen können nicht nur zu kostenlosen
Informationen, sondern auch zu kostenpflichtigen Diensten oder dem Download von
kostenpflichtigen Apps führen. Hier ist die erhöhte Aufmerksamkeit der
KonsumentInnen gefordert!
Beispiel: Werbeeinblendung beim Start der App “Talking Tom Cat Free” mit Link zu
kostenpflichtigen App-Downloads:
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KonsumentInnen berichten immer wieder auch über Kostenfallen im Zusammenhang
mit Werbebanner.
Über derartige Erfahrungen berichtet zB die Arbeiterkammer Steiermark
(www.akstmk.at/online/warnung-vor-teuren-smartphone-apps-65679.html), auch beim
Internet Ombudsmann gehen laufend KonsumentInnen-Beschwerden dieser Art ein. Es
ist zu vermuten, dass die NutzerInnen dabei über Werbebanner auf so genannte WAP-
Seiten weitergeleitet werden, die eine Abo-Falle beinhalten. Die Abrechnung der nicht
bewusst in Anspruch genommenen Dienste erfolgt über den Mobilfunkanbieter (so
genanntes „WAP-Billing“).
Damit Werbebanner nicht zur Kostenfalle werden, vermeiden Sie das Anklicken von
Werbeeinschaltungen in Apps, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Kontrollieren Sie regelmäßig die Handyrechnung und die Abrechnungen zu Ihren App-
Käufen. Bei unberechtigten Abbuchungen legen Sie schriftlich Einspruch beim
Handynetzbetreiber bzw dem App-Store ein. Bei Fragen wenden Sie sich an die
Arbeiterkammer oder den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at.
5. Datenverbrauch Bei der Verwendung von Apps kann auf zweierlei Weise beträchtliches Datenvolumen
verbraucht werden. Einerseits beim erstmaligen Download der App bzw bei späteren
Aktualisierungen, andererseits während der laufenden Nutzung. Während der laufenden
Nutzung ist wiederum der Datenverbrauch aufgrund der gewünschten Funktionalität des
Apps (zB Übertragung von Videos) von der unbemerkt im Hintergrund stattfindenden
Datenübertragung einer Schadsoftware zu unterscheiden.
Beim Überschreiten des vertraglichen Datenvolumens können hohe Kosten entstehen.
Es empfiehlt sich deshalb vor Installation einer App die Beschreibung sowie die
Bewertungen der NutzerInnen zu dieser App zu lesen, da diese oft Hinweise auf Fehler
und unerwünschte Effekte geben. Im Zweifelsfall ist zu empfehlen eine alternative App
mit ähnlichen Funktionen und besseren NutzerInnenbewertungen installieren.
Kontrollieren Sie regelmäßig das verbrauchte Datenvolumen – es sei denn, Sie haben
einen Vertrag mit unbegrenztem Datenvolumen oder einer Tempo-Drosselung. Dies
kann über die Website oder Apps der Mobilfunkbetreiber, die in den meisten – aber
nicht allen – Fällen kostenlos sind, erfolgen.
6. Unbemerkte Übertragung persönlicher Daten Eine zentrale Datenschutz-Problematik im Zusammenhang mit Apps ist, dass diese in
mittlerweile zahlreichen dokumentierten Fällen nicht nur auf die technisch notwendigen
Daten zugreifen, sondern auch auf persönliche Daten (zB Standortdaten bei einer
Spiele-App) – und diese Daten auch an die App-Entwickler oder andere übertragen.
Kontrollieren Sie daher bei der Installation der App die Zugriffsberechtigungen (zB bei
Android-Handys noch bevor sie auf “Installieren” klicken, bei Apple Geräten können
über den Menüpunkt EINSTELLUNGEN zB Ortungsdienste deaktiviert werden, oder
Einstellungen bei den installierten Apps vorgenommen werden). Eine App, die
offensichtlich zu viele Berechtigungen für den Funktionsumfang fordert, sollten sie lieber
nicht installieren.
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Weiterführende Informationen:
Channel 4-Artikel „Android Apps share personal data with advertisers” (2012):
www.channel4.com/news/android-apps-share-personal-data
Einige der beliebtesten werbefinanzierten Android-Apps lesen nicht nur selbst Daten
wie Kontakte, Kalender und Standort aus, sondern leiten diese auch an Werbepartner
weiter.
Heise-Artikel „Apple und Google verpflichten sich zu mehr Datenschutz bei Apps“
(2012):
www.heise.de/newsticker/meldung/Apple-und-Google-verpflichten-sich-zu-mehr-
Datenschutz-bei-Apps-1440957.html
Auf US-Initiative soll in Zukunft der Datenschutz durch die Anbieter von Smartphones
bzw Smartphone-Betriebssystemen verbessert werden
Juniper Networks: „2011 Mobile Threats Reports” (2012):
www.juniper.net/us/en/local/pdf/additional-resources/jnpr-2011-mobile-threats-report.pdf
Zeigt die aktuellsten und häufigsten Gefahren und Risiken bei der Nutzung mobiler
Endgeräte wie Smartphones auf
Futurezone.at-Artikel „iOS-Apps sammeln ungefragt sensible Daten“ (2012):
www.futurezone.at/digitallife/7332-ios-apps-sammeln-ungefragt-sensible-daten.php
Bestimmte Apps sammeln ungefragt Adress- und Kontaktdaten auf Apple-Geräten
Studie „PiOS: Detecting Privacy Leaks in iOS Applications“ der TU-Wien (2011):
www.iseclab.org/papers/egele-ndss11.pdf
Die Studie zeigt Schwachpunkte beim Datenschutz von Apple-Geräten auf
c’t-Artikel „Risiko Smartphone“ (2010): www.heise.de/ct/artikel/Risiko-Smartphone-
1074532.html
Überblick über Spionageangriffe und Abzockfallen bei Android und iPhone
„Achtung datenhungrige Smartphone-Apps“:
www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/achtung-datenhungrige-smartphone-
apps/
Daten und Fakten zur Gefahr von Apps für die privaten Daten
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7. Schadsoftware
Über die App-Shops werden nicht nur sichere Programme bereitgestellt, sondern
manchmal auch mit versteckter Schadsoftware infizierte Apps. Diese verseuchten
Programme können Handy-Daten (zB die Kontaktdaten) unbemerkt und unbefugt
übermitteln oder ungewollt kostenpflichtige Dienste wie zB Mehrwert-SMS versenden.
Installieren sie eine Schutzsoftware oder einen mobilen Virenschutz für ihr Smartphone,
um schädliche Software zu erkennen und löschen zu lassen. Es gibt zahlreiche
kostenlose Schutz-Apps von bekannten Anbietern in den App-Shops (zB Lookout, AVG,
Symantec, Kaspersky).
Weiterführende Informationen:
„Android Spiele enthalten Trojaner“ (2012):
www.heise.de/security/meldung/Android-Spiele-enthalten-Trojaner-1424081.html
Informationen zu aktueller Schadsoftware bei Android-Apps
„Sicherheitsmeldung: Schädliche Apps im Android Market im neuen Gewand“ (2012):
www.gdata.de/ueber-g-
data/pressecenter/pressemeldungen/pressemeldung/article/2541-sicherheitsmeldung-
schaedlich.html
Identifizierte Schadsoftware wird mit neuer Grafik und leicht verändert wieder im
Android Market platziert
„Google sucht nach Viren im Android Market“ (2012):
www.heise.de/security/meldung/Google-sucht-nach-Viren-im-Android-Market-
1427549.html
Durch automatisierte Kontrollen der der Apps versucht Google Schadsoftware zu
erkennen und zu entfernen
“McAffee Threat Report: Drittes Quartal 2011”:
www.mcafee.com/de/resources/reports/rp-quarterly-threat-q3-2011.pdf
Zeigt das Wachstum von Schadsoftware im Bereich der Smartphones bei den
verschiedenen Betriebssystemen
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8. Rücktritt vom Kauf bei Apps
Beim Android-Market können Apps innerhalb von 15 Minuten storniert werden,
sämtliche Kosten werden rückerstattet. Bei Einkäufen von Apps im iTunes-Store ist dies
jedoch nicht möglich.
Aus diesem Grund und da iTunes S.à.r.l. den Sitz in Luxemburg hat und deshalb der
europäischen Rechtsordnung unterliegt, wurde im Zuge dieser Erhebung das
Rücktrittsrecht beim Kauf von Apps aus dem Apple iTunes-Store analysiert.
Wie sieht die rechtliche Einschätzung beim Rücktritt gekaufter Apps aus
(Beispiel: App-Kauf für das iPhone)?
Der Kauf von Apps über das Handy stellt einen Fernabsatzvertrag dar, der den
Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt. Somit stellt sich die Frage, ob
das im Konsumentenschutzgesetz verankerte gesetzliche (befristete und kostenlose)
Rücktrittsrecht auch für den App-Kauf gilt. Beim Download einer App kann davon
ausgegangen werden, dass es sich zivilrechtlich um eine Dienstleistung handelt.
Bei Dienstleistungen erlischt das gesetzliche Rücktrittsrecht, wenn vereinbarungsgemäß
mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde, also praktisch sofort beim
Herunterladen der App. Grundsätzlich kann beim App-Kauf also das gesetzliche
Rücktrittsrecht über die AGBs auch ausgeschlossen werden. Dies ist jedoch an eine
weitere Voraussetzung gebunden: KonsumentInnen müssen vor dem Beginn des
Downloads über das Rücktrittsrecht und dessen Entfall bei Beginn des Downloads (zB
per E-Mail) noch extra informiert werden. Da diese Information aber in der Praxis meist
nicht erfolgt, könnten Nutzer bei einem solchen App-Kauf auch noch nach dem
Download bei Bedarf von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sobald der Anbieter
allerdings seinen Informationspflichten korrekt nachkommt, kann er einen kostenlosen
Vertragsrücktritt nach den Regeln für den Fernabsatz wirksam ausschließen.
Nicht gänzlich klar ist auch, an wen KonsumentInnen einen solchen Anspruch zu richten
hätten. In den AGB von iTunes wird darauf hingewiesen, dass iTunes dem Verbraucher
„eine Lizenz zur Nutzung der Produkte“ verkauft. Mit dem App-Kauf würde aber – so die
AGB weiter - eine Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem Dritt-Entwickler
abgeschlossen (soweit die Apps nicht von Apple selbst entwickelt wurden und als solche
im Store auch gekennzeichnet sind). Fraglich ist daher, ob ein Rücktrittsrecht gegenüber
dem Dritt-Entwickler und nicht gegenüber iTunes selbst geltend gemacht werden
müsste.
Mit Blick auf die beschriebene Ausschlussmöglichkeit des Rücktrittsrecht (bei
Einhaltung der Formalanforderungen) wäre es für KonsumentInnen deshalb sehr
hilfreich, wenn zum Schutz vor unüberlegten Kaufentscheidungen wenigstens eine
standardmäßige Rücktrittsmöglichkeit innerhalb eines kurzen Zeitraums von zB 15
Minuten allgemein angeboten würde. Ein solche Möglichkeit bietet zB der Android-
Market bereits an.
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Tipps zum sicheren Umgang mit Apps
Fragen Sie sich, welche Apps sie wirklich brauchen oder unbedingt ausprobieren wollen.
Lesen Sie die Bewertungen der Apps (zB im App-Shop und in Internet-Foren) vor dem
Installieren und installieren Sie schlecht bewertete Apps lieber nicht. Löschen Sie Apps
die Sie nicht mehr brauchen, dann können diese auch im Hintergrund keine
unerwünschten Daten mehr übertragen.
Damit Sie nicht gutes Geld für schlecht funktionierende oder unnütze Apps ausgeben,
ist es sinnvoll diese vorher zu testen. Von vielen guten kostenpflichtigen Apps gibt es
deshalb sogenannte „Light“-Versionen (oft auch als „Lite“ bezeichnet), die es erlauben
die Basisfunktionen kostenlos zu testen. Oft reicht die „Light“-Version für die
Bedürfnisse schon aus und man erspart sich den Kauf der App. Eine andere Möglichkeit
ist es, nach kostenlosen Alternativen für eine kostenpflichtige App zu suchen. Diese
werden oft unterhalb der Beschreibung der (kostenpflichtigen) App im App-Store bzw
Android-Market angezeigt.
Installieren Sie nur Apps aus den offiziellen App-Shops, da diese entweder vor der
Bereitstellung überprüft wurden oder bei gröberen Beschwerden aus dem App-Store
entfernt werden und im Notfall auch eine Fernlöschung ermöglicht wird.
Kontrollieren Sie bei der Installation der App die Zugriffsberechtigungen (zB bei Android-
Handys bevor sie auf “Installieren” klicken möglich) und installieren Sie eine App die
offensichtlich zu viele Berechtigungen für den Funktionsumfang fordert lieber nicht (zB
benötigt eine Taschenrechner-App keinen Zugriff auf das Telefonbuch oder den
Standort des Nutzers).
Nehmen sie keine Änderungen am Handybetriebssystem vor (für einen so genannten
“Jailbreak” oder das “Rooten” ist eine eigene Software erforderlich), da dies die
Installation von Apps ermöglicht, die unsicher sein können und auch die Updates des
Handybetriebssystems beeinträchtigen können. Zudem besteht die Gefahr
Gewährleistungs- und Garantieansprüche für das mobile Gerät zu verlieren.
Seien Sie besonders bei kostenlosen Apps vorsichtig und klicken Sie Werbelinks nur
mit Vorsicht an.
Sperren oder sichern Sie App-Käufe und In-App-Käufe in den Einstellungen, um
ungewollte Ausgaben zu verhindern.
Vorsicht, wenn Kinder mit dem Gerät spielen! Sie könnten unbemerkt kostenpflichtige
Dienste in Anspruch nehmen. Datendienste können Sie am Handy ab Mai 2012
übrigens kostenlos sperren lassen. Damit schließen Sie auch ein Missbrauch durch
Apps aus.
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Sichern Sie Ihr Smartphone gegen unbefugten Zugriff (PIN-Code, Zugriffsschutz mit
Passcode oder Entsperrmuster) und verwahren Sie es sicher.
Installieren Sie eine Schutzsoftware oder einen mobilen Virenschutz für ihr Smartphone,
um schädliche Software zu erkennen und löschen zu lassen. Es gibt zahlreiche
kostenlose Schutz-Apps von bekannten Anbietern in den App-Shops. Diese bieten oft
auch die Möglichkeit verlorene Handys zu orten und bei Verlust aus der Ferne
persönliche Daten zu sperren oder zu löschen.
Forderungen
Einführung eines kostenlosen Rücktritts bei einem App-Kauf innerhalb von zB 15
Minuten bei allen App-Shops.
Beschränkung des Datenzugriffs von Apps auf das notwendige Mindestmaß.
Vollständige und leicht auffindbare Information über die Zugriffsberechtigungen von
Apps.
Durchgängige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (zB gesetzeskonforme
Zustimmung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Einhaltung der
Informationspflichten laut Konsumentenschutzgesetz)
Nachforschung und ggf. Ergreifung von (gesetzlichen) Maßnahmen zur Verhinderung
von unautorisierten Abrechnungen mittels WAP-Billing über die Handyrechnung.
Förderung von Medienkompetenz und Verbraucher/innen-Bildung in der Schule.