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Apps4Muc OpenCall (Innovationswettbewerb) Version 1.0 - Stand 07.08.2019

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Apps4Muc

OpenCall (Innovationswettbewerb)

Version 1.0 - Stand 07.08.2019

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 2

Inhaltsverzeichnis Ausgangslage München ............................................................................................................................................ 3

1.1 München. Digital. Erleben................................................................................................................................. 3

1.2 App-Ökosystem der Stadtfamilie München ...................................................................................................... 5

Smarte Dienste für Smarte Bürger ............................................................................................................................ 8

2.1 Themengebiete des Open Call .......................................................................................................................... 8

2.2 Ziele und Rahmenbedingungen ........................................................................................................................ 8

2.3 Datenquellen ..................................................................................................................................................... 9

2.4 Datenschutz, Datenhaltung, Datenweitergabe, Nutzungsrechte ................................................................... 10

2.5 Designvorgaben .............................................................................................................................................. 11

Leistungsumfang ..................................................................................................................................................... 12

3.1 Bereitstellung der mobilen Anwendungen für den Anwender ....................................................................... 12

3.2 Monitoring und Betrieb .................................................................................................................................. 12

3.3 Fehlerbehebung und Service .......................................................................................................................... 13

Kommerzielle Bedingungen .................................................................................................................................... 14

4.1 Vertragswerk und Bedingungen ..................................................................................................................... 14

4.2 Ablauf des OpenCall ........................................................................................................................................ 16

4.2.1 Durchführung des OpenCall .................................................................................................................... 16

4.2.2 Sonstige Rahmenbedingungen ............................................................................................................... 18

4.2.3 Kontaktdaten .......................................................................................................................................... 19

Anlagen ................................................................................................................................................................... 19

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 3

Ausgangslage München

1.1 München. Digital. Erleben.

Die Digitalisierung der Landeshauptstadt München (LHM) trägt das Leitmotiv „München. Digital.

Erleben.“ Mit der Digitalisierungsstrategie wurde eine Handlungsbasis geschaffen, die besonders die

Bereiche Infrastruktur, Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft fokussiert. Ziel ist es innovative,

attraktive und am Gemeinwohl orientierte Angebote bereitzustellen und weiter auszubauen. Auf

dem neuen Portal muenchen.digital erläutert das IT-Referat die Digitalisierungsstrategie der

Landeshauptstadt München und informiert über Entwicklungen, Erfolge und Projekte rund um die

Digitalisierung der Stadt.

Digitalisierungsstrategie der Landeshauptstadt München präsentiert unter

muenchen.digital/digitalisierungsstrategie

Wichtige Treiber der Digitalisierung sind neben der Stadtverwaltung insbesondere auch die in

München und der Umgebung ansässigen Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, die

Vielzahl innovativer Start-ups sowie die „IT-Community“. Diese bringen regelmäßig innovative

Lösungen auf den Weg, um die digitale Transformation der Landeshauptstadt zu unterstützen.

Gemeinsam können wir München zu einer zukunftsfähigen digitalen Stadt machen, unsere

Potentiale fördern und nutzen sowie eine lebenswerten, moderne „Smarte City“ München mit ihrem

besonderen Charme entwickeln.

Kommen Sie deshalb mit auf unsere Reise hin zur „Digitalen Metropole München“ und unterstützen

Sie die Stadtverwaltung bei der Entwicklung innovativer, digitaler und mobiler Lösungen für die

Menschen in unserer Stadt.

Digitale und innovative Services für Bürgerinnen und Bürger

Die Stadtverwaltung bietet bereits heute eine Vielzahl von Online-Verwaltungsdiensten an. Diese

unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei zahlreichen Anliegen, Anträgen und Verwaltungs-

prozessen – Stichwort E-Government. Die Services können online via Internet rund um die Uhr von

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Zuhause genutzt werden. Die Fahrt zum Amt sowie lange Wartezeiten sind so häufig nicht mehr

notwendig, es funktioniert bequem von Zuhause.

Im Online-Service-Portal der Stadt München www.muenchen.de/online-services sowie in der

München SmartCity App https://www.muenchen.de/meta/iphone-android-app.html finden die

Bürgerinnen und Bürger die Online-Services der Stadtverwaltung mit vielen hilfreichen Funktionen.

Unterstützung bei der Bedienung erhalten die Kunden durch Informationen auf dem Stadtportal

aber auch Erklärvideos zu einzelnen Services. Das direkte Beratungsangebot sowie persönliche

Hilfestellungen für Kunden in den Bürgerbüros werden natürlich weiterhin bestehen bleiben, aber

durch das zusätzliche Online-Angebot entlastet.

Doch nicht nur diese Themen der Daseinsvorsorge werden durch die Bereitstellung digitaler Services

nach und nach mobil nutzbar. Auch in vielen weiteren Bereichen kann die Stadt-gesellschaft

digitale Dienste nutzen. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Mobilitäts-angebote in der

Stadt.

Der Aus- und Aufbau weiterer mobiler Angebote 1 soll den Alltag der Bürgerinnen und Bürger

unterstützen, Engpässe reduzieren und die Stadtverwaltung auf den Weg zur modernen Verwaltung

mit effizienten, digitalen Abläufen zum Wohle der Stadtgesellschaft unterstützen.

Durch eigene Lösungen und Ideen zu einer Verbesserung beitragen

Vor diesem Hintergrund werden in dieser ersten Runde eines OpenCall (Innovationswettbewerb)

ausgewählte Angebote gefördert. Wie schon im Projekt „Smarter Together“ erfolgreich eingesetzt,

übertragen wir dieses Format auch in die Bereiche E-Government und mobile Onlineangebote.

Die gesuchten innovativen, mobilen Lösungen sollen die Herausforderungen der im Folgenden

beschriebenen Themengebiete angehen. Ziel ist es, mobile Services zur Verfügung zu stellen, mit

der die Nutzerinnen und Nutzer in einem oder mehreren Themengebieten durch mobile Angebote

auf Smartphones oder ähnlichen unterstützt werden. Dadurch kann nicht nur eine Erleichterung des

Alltags erzielt, sondern auch die Motivation der Nutzerinnen und Nutzer gesteigert werden, die

Stadtgesellschaft oder die Stadtverwaltung zu unterstützen.

Alle die eine innovative Idee haben und bereit sind, die Fähigkeiten in

den Dienst der Allgemeinheit zu stellen und Nützliches in unseren

Themenfeldern NeoGovernment und NeoQuartier zu schaffen, sind

gefragt!

1 Stadtratsantrag « München digital : 20 unter 20.000 Euro » Stadtrats-Antrags-Nummer 14-20 / A 02717 https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=4309787

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1.2 App-Ökosystem der Stadtfamilie München

Die Stadtfamilie, die Landeshauptstadt München, Tochtergesellschaften wie die Stadtwerke

München GmbH (SWM) mit der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und auch die

Eigenbetriebe wie der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), stellt bereits heute

unterschiedliche mobile Anwendungen für verschiedene Services zur Verfügung. Folgend ein

kleiner Überblick über bestehende mobilen Apps sowie deren Hauptfunktionalitäten.

München SmartCity App und Integrationsmöglichkeiten

Im Rahmen des EU-geförderten Smart City Projekts „Smarter Together“ wurde die

beliebte München App zur München SmartCity App weiterentwickelt. Für die

Anwender bedeutet das: optische wie inhaltliche Optimierungen, erhöhte Nutzer-

freundlichkeit und neue Features, mit denen die Bürgerinnen und Bürger, aber

auch Gäste in der Stadt noch leichter unterwegs sind.

Die München SmartCity App dient dabei als zentrale Zugangsplattform zu allen Innovationen, die

in Smart City Projekten entstehen, zum Beispiel zu unterschiedlichen Mobilitätsangeboten oder zu

Sensordaten gemessen an intelligenten Lichtmasten. Außerdem bietet sie Zugriff auf bestehende

Online-Verwaltungsdienste der Stadt München und viele weitere Informationen zu Events,

Veranstaltungen, Geschäften und weiteren Dienstleistungen. Die App, welche kostenlos für Android

und iOS Geräte zum Download bereitsteht, ermöglicht es alle smarten und mobilen Services der

Stadtfamilie München auf sichere und bequeme Art zu nutzen.

Aktuelle Informationen zur München SmartCity App und deren Funktionalitäten können hier

abgerufen werden: https://www.muenchen.de/meta/iphone-android-app.html

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 6

Screenshots München SmartCity App: Startseite (Li.), interaktive Karte mit Mobilitätsinformationen (Mitte),

Münchner Online-Verwaltungsdienste (Re.)

Eine technische Integration aller Services und Informationen in eine gemeinsame native App ist

jedoch aufgrund unterschiedlichster Zuständigkeiten und Release Zyklen nicht praktikabel.

Deswegen bietet die München SmartCity App die Möglichkeit Services einfach, unkompliziert und

leichtgewichtig zu integrieren und gezielte Absprünge in Partner Apps umzusetzen. Absprünge

erfolgen dabei über Points of Interest (POIs), verortet auf einer digitalen Stadtkarte, im Bereich

Online-Service der Stadtverwaltung oder direkt von der Startseite unter der Rubrik „Services in der

Nähe“.

Mobilität

Eine Vielzahl von Mobilitätsangeboten in der Stadt können direkt über die interaktive Stadtkarte in

der München SmartCity App gefunden werden. Abfahrtstafeln und ein integrierter Routenplaner

mit Fahrzeitenvergleich erleichtern die persönliche Wegeplanung. Intelligente Absprünge

ermöglichen die direkte Buchung der Angebote in den jeweils für das Angebot spezifischen Apps.

Die beiden kostenlosen Apps MVG more und MVG Fahrinfo München der Münchner

Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ermöglichen dem Kunden seit kurzem mit einem einzigen

Kundenkonto – dem Service M-Login – schnell und einfach die beste Verbindung in der Stadt zu

finden, zu buchen und sogar bargeldlos zu bezahlen. Buchbare Mobilitätsangebote sind

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insbesondere MVG Rad, CarSharing, E-Ladesäulen sowie Ticketkauf für U-Bahn, S-Bahn, Bus und

Tram sowie den Regionalbahnen- und Bussen im gesamten MVV Gebiet.

Weitere Informationen hier: https://www.mvg.de/services/mobile-services/mvg-more.html und

https://www.mvg.de/services/mobile-services/fahrinfo.html

Mit der App HandyParken München können digitale Parkscheine für bezahlpflichtige Parkplätze am

Straßenrand in München gelöst werden.

Weitere Informationen hier: https://www.handyparken-muenchen.de/

Freizeit

Die München SmartCity App bietet bereits vielfältige standortaktuelle Informationen zu Sehens-

würdigkeiten, aktuellen Veranstaltungen, Events und Kinoprogramm. Interessante Orte und

Adressen aus unterschiedlichsten Branchen und Kategorien können gezielt gefunden werden.

Die Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG ist nicht nur Betreiber des offiziellen Stadtportals

muenchen.de sowie der München SmartCity App, sondern stellt auch die Oktoberfest App mit einer

Vielzahl an Informationen und Tipps zur Wiesn bereit. Neben aktuellen Neuigkeiten und Terminen

wird ein Geländeplan, Indoor-Maps sowie ein Live-Barometer mit aktuellen Füllstandinformationen

der Zelte zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen hier: https://www.muenchen.de/

meta/iphone-android-app/oktoberfest-app.html

Die Isar-Map zeigt in einer Kartendarstellung Sehenswertes, Grillplätze und Grillregeln, Toiletten,

Abfallbehälter und Spielplätze entlang der Isar an, aber auch aktuelle Hochwassermeldungen.

Besucher und Besucherinnen sollen sich dadurch nicht nur besser zurechtfinden, sondern dabei

helfen, dass es entlang des Flusses auch weiterhin so schön bleibt und die Flora und Fauna nicht

belastet werden. Weitere Informationen hier: https://isar-map.de/

Die Würm ist neben der Isar Münchens bedeutendster Fluss, der nun mithilfe eines digitalen

Naturlehrpfades als geführter Wanderweg entdeckt werden kann. Sieben Stationen in insgesamt

drei Abschnitten bieten spannende Informationen zu verschiedenen Themen. Das neue Wissen wird

mit einem Quiz geprüft. Weitere Informationen hier https://www.wuermentdecken.de/

Das sind einige zentrale Beispiele, die bereits über Smartphones mobil interessante Angebote bilden

und Informationen zur Stadt und Region geben. Aber sicher gibt es noch weitere spannende

Themen die nur darauf warten in München und Umgebung zum Einsatz zu kommen.

Das App-Ökosystem der Stadtfamilie darf nun mit innovativen mobilen Services ergänzt und/oder mit kreativen Ideen verbessert werden!

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Smarte Dienste für Smarte Bürger

2.1 Themengebiete des Open Call

In zwei Themengebieten ist „neu Denken“ und experimentieren nicht nur gewünscht, sondern

ausdrücklich erlaubt: Der OpenCall sieht vor, dass sich die eingereichten Projektideen an den

folgenden zwei Themenfeldern orientieren.

Den im Folgenden dargestellten Fragestellungen und Herausforderungen des jeweiligen

Themenbereichs, soll mit kreativen und überzeugenden Lösungen – gerne auch um innovative

Technologien wie Sprachsteuerung oder Sprachausgabe ergänzt - begegnet werden. Es werden

konkrete Ideen oder bestehende Lösungen gesucht die sowohl im Stadtgebiet München potentiell

aber auch im Umland oder anderen Städten genutzt werden können.

Neu Denken ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht.

Unsere Jury darf gerne mit jeder Menge Innovation überrascht werden!

Los1 - Angebote und Leistungen der Verwaltung… flexibel, nutzerfreundlich

o Informationsmöglichkeiten der LHM verbessern und/oder erweitern

o Online-Dienste der LHM besser nutzbar machen

o Ideen für neue innovative Online-Services entwickeln

o Digitale Angebote für besondere Bedarfe und/oder Zielgruppen bereitstellen

Los2 – Lebensqualität im Stadtquartier steigern… innovativ, miteinander

o Innovationen zur Förderung des Zusammenlebens und modernes Stadtleben

o Menschen im Quartier vernetzen und Kooperationen stärken

o Nachbarschaften und Nachbarschaftshilfe im Quartier fördern

o (Behörden-)Alltag im Quartier verbessern und das Leben erleichtern

o Lokale Angebote im Quartier ermöglichen und bewerben

2.2 Ziele und Rahmenbedingungen

Im Rahmen dieses OpenCalls suchen wir eigenständig lauffähige mobile Lösungen mit eigener

Benutzeroberfläche, welche einfach und leichtgewichtig (beispielsweise über WebLink) in die

München SmartCity App integriert werden können.

Die App muss unabhängig für den Projektzeitraum von mindestens einem Jahr auf den

angebotenen Plattformen lauffähig sein und betrieben werden.

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Für die Endgeräte steht in der Regel eine ausreichende Mobilnetzabdeckung für das Stadtgebiet

München, aber auch M-WLAN – kostenfreier, öffentlicher Internet-Zugang in ausgewählten

Bereichen der Stadt – zur Verfügung. Zielführend ist es, dass die App „datensparsam“ oder mit einer

Offline Funktionalität konzipiert wird, um das benötigte Datenvolumen möglichst zu reduzieren.

Sofern für die eingereichte Lösung weitere Infrastruktur (Sensorik, Beacons, und so weiter) benötigt

wird, ist dies angemessen darzustellen.

Für eine objektive Beurteilung der in diesem OpenCall beschriebenen Themen und Anforderungen

soll eine entsprechend fundierte und nachvollziehbare Beschreibung der Lösung dargestellt

werden. Dies ist Grundlage für die Bewertung, den Vergleich der Lösungen untereinander und

schlussendlich der Auswahl der Sieger im OpenCall. Kriterien, Anforderungen und Auswahlprozess

werden im Folgenden weiter detailliert.

2.3 Datenquellen

Die Stadt München bietet unterschiedliche Datenquellen, welche im Rahmen dieses OpenCalls

gerne verwendet werden dürfen. Die Verwendung der offenen Daten der Landeshauptstadt

München im Rahmen dieses OpenCalls ist ausdrücklich erwünscht, diese können gemäß den

entsprechenden Nutzungsbedingungen zur Entwicklung von mobilen Angeboten frei verwendet

werden. Die individuellen Nutzungsbedingungen können dabei den jeweiligen Bereitstellungs-

Plattformen entnommen werden. Dem Bieter steht es frei, weitere Datenquellen zu verwenden oder

eigenen Daten zu erheben. Grundsätzlich anfallende Nutzungsgebühren sind dann vom Anbieter

separat auszuweisen. Besonders wichtig ist dabei der Schutz der personenbezogenen und/oder

sensibler Daten, diskriminierungsfrei und Beachtung gesetzlicher Vorgaben wie der Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO).

Open-Data-Portal München

Das Open-Data-Portal ist eine Plattform zur Bereitstellung offener Verwaltungsdaten der

Landeshauptstadt München. Über diesen zentralen Einstiegspunkt können Interessierte auf offene

Daten und Informationen der Verwaltung zugreifen und diese weiterverwenden. Ziel ist es, dass

durch neue Ideen sowie Kombination und Analyse neue Erkenntnisse aus den vorhandenen Daten

gewonnen werden. Die bereitgestellten Datensätze gehören unterschiedlichen Kategorien wie

beispielsweise „Bevölkerung“, „Transport und Verkehr“, „Wirtschaft und Arbeit“, „Geographie,

Geologie und Geobasisdaten“, „Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus“, „Infrastruktur, Bauen und

Wohnen“, „Soziales“, „Politik und Wahlen“, „Bildung und Wissenschaft“, „Öffentliche Verwaltung,

Haushalt und Steuern“ oder „Umwelt und Klima“ an.

Link zum Open-Data-Portal München: https://www.opengov-muenchen.de/

Dienstleistungsfinder (DLF)

Der Einrichtungs- und Dienstleistungsfinder der Landeshauptstadt München bietet eine Übersicht

über alle bereits bestehenden Dienstleistungen/Services der Behörden und Einrichtungen der

Stadtverwaltung. Über den Dienstleistungsfinder kann nach Schlagworten gesucht werden. Es

empfiehlt sich im ersten Schritt die bestehenden Services zu sichten, um Doppeltentwicklungen

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beziehungsweise Redundanzen zu vermeiden, wobei Verbesserungen oder alternative

Herangehensweisen durchaus erwünscht sind.

Link zum Dienstleistungsfinder: https://www.muenchen.de/rathaus/dienstleistungsfinder.html

GeoPortal München

Das GeoPortal München ist eine Informations- und Kommunikationsplattform und stellt eine Vielzahl

von umfangreichen, raumbezogenen Informationen basierend auf topaktuellen Geodaten wie

beispielsweise der Digitalen Stadtkarte, städtischen Luftbildern oder den amtlichen Münchner

Adressen zur Verfügung. Ziel ist es, die Geodaten der bayerischen Landeshauptstadt unter

Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange allen Nutzern aus der öffentlichen Verwaltung,

Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Das

Masterportal löst dabei die Plattform München Maps nach und nach ab.

Die Verwendung der Daten im GeoPortal ist im Rahmen dieses OpenCalls ausdrücklich erwünscht.

Daten können im GeoPortal mit eigenen Daten kombiniert und über standardisierte Geoweb-

dienste in eigene Kartenbilder hinzugefügt werden. Die Kartendarstellung kann als Hintergrund-

karte in eigenen Applikationen verwendet werden oder auf Grundlage der OpenSource-

Webanwendung Masterportal implementiert sein (https://bitbucket.org/geowerkstatt-

hamburg/masterportal/src/dev/). Die Nutzungsbedingungen der einzelnen Datensätze sind in den

Metainformationen detailliert beschrieben.

Link zum GeoPortal München: https://geoportal.muenchen.de/portal/master/

Die Datenquellen wurden nur beispielhaft aus dem Kontext der Landeshauptstadt München

beschrieben und sind nicht abschließend. Die Nutzung weiterer Datenquellen soll im Rahmen des

Angebots inklusive des Lizensierungsmodells dargestellt werden – bevorzugt ist die Nutzung von

offenen Daten.

2.4 Datenschutz, Datenhaltung, Datenweitergabe, Nutzungsrechte

Sofern mit der entwickelten App Daten, insbesondere auch personenbezogene Nutzerdaten erfasst

und erhoben werden, ist die geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Hersteller

zwingend einzuhalten. Die Einhaltung der DSGVO ist explizit separat zu bestätigen.

Sollte es notwendig sein, Daten beim Lösungsanbieter zu speichern, zu interpretieren oder mit

weiteren Daten anzureichern, so ist seitens des Bieters zu gewährleisten, dass die im Rahmen des

Projekts erfassten und aufbereiteten Daten vom Lösungsanbieter in Abstimmung mit der LHM an

Dritte weitergegeben werden. Eine Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken unter Beachtung des

Datenschutzes ist erlaubt.

Hinweis: Durch die App erzeugte Daten sollten im Rahmen des Projekts der LHM uneingeschränkt

zur weiteren Verwendung, zum Beispiel auch zur Bereitstellung für Dritte im Open-Data-Portal der

LHM zur Verfügung stehen. Abweichungen von diesem Grundsatz sollten dargestellt werden.

Lizenzmodell im Open-Data-Portal der Stadt sind angelehnt an die Deutschlandlizenz 2.0:

https://www.opengov-muenchen.de/pages/nutzungsbedingungen

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 11

Die Nutzerinnen und Nutzer der Anwendung sind über die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung

und Weitergabe der Daten umfassend zu informieren und falls notwendig muss eine Zustimmung

explizit von den Nutzerinnen und Nutzer eingeholt werden (DSGVO). Diese Aufklärung muss durch

den Hersteller zwingend erfolgen und liegt in seiner Verantwortung.

2.5 Designvorgaben

Die zu entwickelnde Applikation kann als native App, hybride App, als mobile WebApp realisiert

werden. Auf ein responsive Design ist dabei zu achten um gegebenenfalls sogar die Nutzung in

Browser-Umgebungen am PC zu ermöglichen. Der Einsatz von WebApp-Technologie

beziehungsweise hybride Apps wird hinsichtlich einer einfachen Integration und voraussichtlich

höheren Akzeptanz bevorzugt.

Die Einbindung in die München SmartCity App erfolgt via Link, sofern notwendig und sinnvoll via

Deeplink (Absprung). Insofern ist ein entsprechender, einheitlicher Link zur Verfügung zu stellen.

Eine weitergehende Integration beispielsweise über SDK sowie die Verwendung des StyleGuides der

LHM sind nicht gefordert. Die Anlehnung an bestehendes Design der Anwendungen der Stadt ist

aufgrund der Wiedererkennung aber positiv zu werten.

Hinweis: Die Nutzung des Stadtwappens (Münchner Kindl) ist nur der Stadt selbst oder

Tochterunternehmen gestattet.

Digitale Barrierefreiheit

Die mobilen Anwendungen sind gemäß WCAG 2.0 für eine barrierefreie Darstellung zu entwickeln:

http://www.w3.org/TR/WCAG20/

Sprachen

Dialoge und Ergebnisdarstellungen sind in deutscher Sprache bereitzustellen. Weitere Sprachen sind

denkbar, Englisch wäre dabei die bevorzugte erste Option.

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 12

Leistungsumfang Gefordert ist die Erstellung und Dokumentation einer mobilen Anwendung in den oben

beschriebenen Themengebieten (NeoGovernment (Los1), NeoQuartier (Los2)), welche im App-

Store beziehungsweise Google Play Store zum Download zur Verfügung steht.

Die Applikation sollte möglichst auf aktuell gängigen, mobilen Plattformen lauffähig sein, um eine

weitere Verbreitung zu ermöglichen. Dies bedeutet die Applikation ist idealerweise auf aktuellen

Versionen von Android und iOS verfügbar, sowie die Lauffähigkeit in aktuellen Webbrowsern wie

beispielsweise Firefox, Chrome oder edge gewährleistet. Sollten hier Einschränkungen bestehen sind

diese in geeigneter Form darzustellen.

Das Produkt sowie der geplante Funktionsumfang sind inklusive einer Dokumentation im Rahmen

eines Angebots zu beschreiben.

Die Kosten für die Implementierung, späteren Betrieb sowie der notwendige Finanzierungsbedarf

(welche Leistungen) sind nachvollziehbar und adäquat aufzuschlüsseln. Der Angebotspreis ist mit

Mehrwertsteuer auszuweisen.

Hinweis: Wenn mehrere Lösungen angeboten werden, so müssen die Kosten so dargestellt werden,

dass eine Einzelbeauftragung der Lösung möglich ist und diese den maximalen Preis von €20.000

(Nettobetrag) nicht überschreitet. Sollten sich Synergien ergeben durch die Beauftragung von

mehreren Lösungen so ist dies ebenfalls darzustellen.

3.1 Bereitstellung der mobilen Anwendungen für den Anwender

Die Anwendung wird nach der Entwicklung in Form des Weblinks (gerne auch QR-Code) für die

Nutzerinnen und Nutzer bereitgestellt und zusätzlich, soweit möglich, in den gängigen Stores (Apple

Appstore und Google Play Store) zum Download zur Verfügung gestellt.

Andere Bereitstellungsformen sind darzustellen und werden im Rahmen der Standards der LHM

abgestimmt.

Option zur Integration der Lösung in die München SmartCity App

Eine leichtgewichtige Integration in die München SmartCity App ist zu gewährleisten und zur

Verfügung zu stellen. Der Bieter zeigt die Integrationsmöglichkeit nachvollziehbar auf. Vom Bieter

sind, soweit möglich und notwendig, Optionen für eine weitergehende und tiefe Integration der

Anwendung in die München SmartCity App aufzuzeigen.

3.2 Monitoring und Betrieb

Der Bieter verpflichtet sich die Anwendung mindestens für die Projektlaufzeit von einem Jahr ab

Bereitstellung (siehe Kapitel 4) auf den oben angeführten Plattformen lauffähig zu halten.

Notwendige Anpassungen und Korrekturen sind vom Bieter durchzuführen, ein entsprechender

Aufwand im Angebot ist gegebenenfalls zu kalkulieren und auszuweisen. Der Bieter stellt die

Betriebskosten nachvollziehbar im Angebot dar.

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 13

Zwingend notwendig ist die Darstellung der laufenden Kosten für die Projektlaufzeit von einem Jahr,

die zur Gewährleistung des Betriebes notwendig sind. Die Kosten für den Betrieb darüber hinaus

können optional dargestellt werden. Vom Bieter sind zudem Maßnahmen für ein leichtgewichtiges

Monitoring hinsichtlich der Nutzung umzusetzen. Relevant sind hier Downloadzahlen sowie

Nutzungszahlen der Applikation sowie einzelner Funktionalitäten. Diese Zahlen sind, soweit möglich,

monatlich zu ermitteln und jeweils halbjährlich für die Projektlaufzeit dem Projektteam der LHM zur

Verfügung zu stellen.

3.3 Fehlerbehebung und Service

Eine Fehlerbehebung und Wiederherstellung der Funktionalität der Applikation sollte möglichst

zeitnah durchgeführt werden, damit eine durchgängige Nutzung mit möglichst wenigen

Ausfallzeiten ermöglicht wird. Der Bieter stellt die Kosten dafür nachvollziehbar und adäquat im

Angebot dar – Wartungsaufwand/-leistungen.

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 14

Kommerzielle Bedingungen

4.1 Vertragswerk und Bedingungen

Themengebiete

Der Bieter kann sich für eines oder beide Themengebiete (NeoGovernment (Los1), NeoQuartier

(Los2)) bewerben. Nebenangebote sind zulässig.

Vertragswerk

Sofern es zum Zuschlag kommt wird auf Basis des Angebotes beauftragt. Dazu sind im Angebot

insbesondere folgende Angaben erforderlich:

- Name des Bieters und, bei Bietergemeinschaften, Benennung eines geschäftsführungs-

befugten Mitglieds der Bietergemeinschaft, das den Bieter gegenüber der

Landeshauptstadt München rechtsverbindlich vertritt sowie die Angabe einer zustellfähigen

Korrespondenzadresse

- Kontaktdaten während der Betriebsphase

- Funktionalität und Bereitstellungsinhalte der mobilen Applikation

- Leistungszeitraum (Bereitstellungsdatum und Betriebszeitraum)

- Gesamtbetrag (inklusive MWST) sowie gewünschte Zahlungsmodalitäten

- Unterschrift

Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben beziehungsweise

das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss vom

Ausschreibungsverfahren.

Hinweise:

Die im Rahmen des Angebots der Bieter getroffenen Aussagen sind verbindlich und werden

inhaltlich in die Beauftragung aufgenommen.

Die mit dem Angebot zusammenhängenden Aufwendungen trägt der Bieter.

Spezifische AGBs des Bieters werden ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen der LHM (siehe

Anlagen).

Vergütung

Die Erstellung sowie der Betrieb der Applikation für den genannten Zeitraum wird mit bis zu maximal

€20.000 (Nettobetrag) je Lösung zu einem der beiden Themengebiete vergütet. Die Festlegung der

Höhe der Vergütung erfolgt entsprechend der Aufstellung der Kosten für die Erstellung der

Applikation sowie der nachvollziehbaren und adäquaten Kostenaufstellung für den Betrieb von

einem Jahr. Um die Vergütung möglichst synchron zum Realisierungsfortschritt zu realisieren sollte

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 15

ein entsprechender Zahlungsplan dargestellt werden. Die Höhe der Vergütung fließt neben den

Leistungsmerkmalen in die Bewertung ein.

In Ausnahmefällen kann auch eine eingeschränkte Leistung in Form eines Konzepts erbracht

werden und dafür ein angemessener und nachvollziehbarer Betrag veranschlagt werden.

Haftung

Die LHM haftet nicht für die Inhalte beziehungsweise Funktionalitäten der Applikation. Die Haftung

liegt ausschließlich beim Hersteller und Betreiber. Die Angaben des Herstellers und Betreibers sind für

alle Nutzerinnen und Nutzer im Impressum der Applikation aufzuführen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung liegt im Ermessen des Bieters und wird von der

LHM nicht explizit gefordert. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung

(Gewährleistung).

Nutzungsentgelt für Nutzer der App

Ein Benutzungsentgelt für alle Nutzerinnen und Nutzer der App im Projektzeitraum sollte nicht

erhoben werden. In Ausnahmefällen ist eine Abweichung möglich, diese muss aber entsprechend

nachvollziehbar erläutert werden.

Umfang der Nutzung

Der Bieter stellt die Applikation zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.

Laufzeit, Kündigung

Die Applikation wird nach Veröffentlichung für eine Laufzeit von mindestens einem Jahr vom Bieter

bereitgestellt.

Die LHM behält sich vor die entwickelte Applikation in die München SmartCity App zu integrieren

beziehungsweise jederzeit aus der München SmartCity App zu entfernen.

Änderung der Nutzungsbedingungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen

der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Nutzungsbedingungen oder der

beigefügten technischen Anforderungen an den Bieter lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im

Übrigen unberührt.

Die LHM und der Bieter sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame

Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser

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Vereinbarung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken

der Nutzungsbedingungen.

4.2 Ablauf des OpenCall

4.2.1 Durchführung des OpenCall

Adressaten

Der OpenCall richtet sich insbesondere an Start-ups, Teams in der IT-Community sowie engagierte

Entwicklerinnen und Entwickler von Smartphone-Applikationen und mobilen Web-Apps.

Bietergemeinschaften sind dabei ausdrücklich zugelassen. Entsprechende Erfahrungen in der

Erstellung mobiler Anwendungen, wie sie in den Unterlagen zur Ausschreibung beschrieben werden,

sind Voraussetzung für eine Teilnahme und sollen im Angebot angemessen beschrieben sein.

Angebotserstellung und Auswahl

Das Angebot ist in deutscher Sprache unter Einhaltung der formalen Kriterien zu erstellen.

Daneben sind für das Angebot alle als Anlagen beigefügten Vordrucke auszufüllen und beizulegen.

Das schriftliche Angebot muss bis spätestens Freitag, den 20.09.2019, 24.00 Uhr bei der folgenden

Adresse eingegangen sein:

Landeshauptstadt München

IT-Referat

Hauptabteilung 1 – Abteilung II E- und Open Government & Smart City

Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München

Eine persönliche Abgabe des Angebots im Dienstgebäude – Zimmer G3.035 oder G3.038 - ist am

oben genannten letzten Abgabetag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Angebote, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt

werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der ausschreibenden Stelle (IT-Referat) an.

Pflichtangaben zum Angebot

Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem verschlossenen, deutlich

mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Terminsache – Apps4Muc – OpenCall (Innovationswettbewerb)“

gekennzeichneten Umschlag an die vorgenannte Adresse gesendet oder dort abgegeben

werden.

Bewertungskriterien / Vergabekriterien / Ausschlusskriterien

Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:

Angebote, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt, gekennzeichnet wurde

und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Post-Eingangsstellen der Landeshauptstadt

München geöffnet wurde.

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 17

Angebote, die per E-Mail oder Fax zugeleitet wurden.

Angebote, die zur Fristwahrung vorab per E-Mail oder Fax gesendet wurden und anschließend

ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies gilt auch, wenn die

postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt.

Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des

Verfahrens und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.

Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten der Landeshauptstadt München aus

unterschiedlichen Fachbereichen mit Bezug zu der Thematik „mobile Lösungen“ oder „Online-

Dienste“.

Zuschlagskriterien

Die LHM behält sich vor in dieser Runde des OpenCalls, die jeweils besten drei Bieter der zwei oben

genannten Themengebiete zu prämieren und zu beauftragen. Folgende Auswahlkriterien werden

insbesondere zur Entscheidung verwendet und durch die Jury bewertet:

- Verwendung von Daten der Landeshauptstadt München oder anderen offenen

Datenquellen in der mobilen Applikation.

- Die mobile Anwendung fügt sich in das bestehende und oben dargestellte App-Ökosystem

der Landeshauptstadt München ein, es ergänzt oder verbessert somit das Angebot und eine

Zugehörigkeit ist erkennbar.

- Die entwickelte Applikation lässt sich technisch leichtgewichtig und robust in die München

SmartCity App integrieren.

- Die Lösung bietet einen entsprechenden Innovationsgrad. Die mobile Anwendung

unterstützt die Stadtgesellschaft, ist hilfreich und nützlich. Die Lösung stiftet Nutzen für die

Stadtverwaltung. Die Lösung ist für die Stadt und gegebenenfalls auch die umliegende

Region verwendbar und der Ansatz ist übertragbar.

- Datenschutz (DSGVO) wird eingehalten und der Anwender wird zur Nutzung der Daten

umfassend informiert.

- Höhe der Vergütung für Bereitstellung und Betrieb (maximal €20.000 (Nettobetrag))

- Folgende Eigenschaften der Lösung sind besonders wichtig:

o Responsive Design, mit Standardgeräten verwendbar

o Barrierefreiheit und zielgruppengerechte Aufbereitung der Inhalte

o Gute Nutzbarkeit und Verwendbarkeit, Usability

o leichtgewichtige Lösung, keine „Monsteranwendung“

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 18

Zeitlicher Ablauf des OpenCall

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Angebote hinsichtlich der Einhaltung der

formellen und inhaltlichen Anforderungen.

Danach werden die Angebote, für jedes Angebot gesondert, mittels einer Bewertungsmatrix

ausgewertet. Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht

werden gemäß folgender Verteilung:

Preis: 30 Punkte

Funktionalität: 50 Punkte

Projektkonzept und Betrieb: 20 Punkte

Den Zuschlag erhalten maximal drei Bieter pro Los, die die höchste Punktzahl erreichen. Erreichen

mehrere Angebote im Gleichrang eine höchste Punktzahl, entscheidet die Jury unter den

Bestgeboten.

Die LHM behält sich vor bei ungeeigneten Angeboten in einzelnen Losen keinen Zuschlag zu

erteilen.

Nach erteiltem Zuschlag erfolgt die schriftliche Beauftragung des Bieters auf Basis des Angebots

durch die LHM.

Projektdauer und Zeitschiene

Der Bieter verpflichtet sich spätestens nach Ablauf von drei Monaten ab Zuschlag die lauffähige

Applikation vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Abweichende Zeitpläne sind im Angebot mit

entsprechenden Begründungen darzustellen. Zu diesem Zeitpunkt muss die prinzipielle

leichtgewichtige Integration in die München SmartCity App möglich sein.

Die Projektdauer wird auf ein Jahr festgelegt. Ausstiegsklauseln können grundsätzlich vereinbart

werden. Die Beendigung des Vertrags mit einer möglichen Vergütung entsprechend Zahlungsplan

wird einvernehmlich schriftlich festgelegt.

Bindefrist

Die Bieter sind bis mindestens 30.11.2019 an ihr Angebot gebunden. Die Vergabe der

ausgeschriebenen Leistungen ist bis Ende Oktober 2019 geplant.

Weitere Angaben zur Vertragsgestaltung, Verfahren, Finanzierungsoptionen entfallen.

4.2.2 Sonstige Rahmenbedingungen

Vom Bieter sind hier, soweit notwendig, weitere Rahmenbedingungen zu nennen.

OpenCall (Innovationswettbewerb) Apps4Muc – V1.0 19

4.2.3 Kontaktdaten

Kontaktangaben für Fragen

Landeshauptstadt München

IT-Referat

Hauptabteilung 1 – Abteilung II E- und Open Government & Smart City

Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München

Hinweis: Nachfragen können jederzeit per Mail bis drei Tage vor Angebotsfrist an die Adresse

mailto:[email protected] gestellt werden.

Anlagen

Nr. Dokument

1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)

2 Angebot für Leistungen (Ang-VOL)

3 Scientology-Erklärung

4 Bietergemeinschaftserklärung (optional)

5 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (optional)

6 Verzeichnis Unterauftragnehmer (optional)

Anlage IV/1Angebotsaufforderung VOL

LandeshauptstadtMünchenIT-Referat

Landeshauptstadt München, IT-Referat, RIT-I-A2-eoGov&SC, Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München RIT-I-A2-eoGov&SmartCity

An alle Bieter Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist:

20.09.2019Ablauf der Bindefrist:

30.11.2019

Ort/Zimmer: Agnes-Pockels-Bogen 21, Raum G3.035 oder G3.038, 80992 München

     Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.

Unser Zeichen: Wolfgang Glock Telefon: 089/233 - 782410 München, 07.08.2019

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)

Aktenzeichen: ---

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Apps4Muc OpenCall (Innovationswettbewerb)

Anlagen:

Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe OpenCall-Unterlagen und Anlagen)

   

Angebotsschreiben (Ang-VOL)          

         

         

         

         

             

bitte wenden!

VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17

Seite 2

Sehr geehrte Damen und Herren,es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München,

IT-Referat

Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:

Ort/Zimmer/Sachbearbeiter/-in:      ,      ,       Telefon: 089/     

werktags (außer Samstag)       in der Zeit von       bis       Uhr

1. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *):

Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand:01.05.2010

     

Besondere Vertragsbedingungen (BV)     

     

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) vom 01.03.1988, Stand: 01/17

     

*) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter www.muenchen.de/      eingesehen werden

2. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja neinEs können Angebote für ein Los,       Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden.

3. Nebenangebote sind zugelassen:

nein

Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung

für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose):

4. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.

5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.

6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht.

7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichneteStelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem

mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Nicht öffnen! Terminsache – Apps4Muc – OpenCall (Innovationswettbewerb)“ bzw.

mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen.Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden.

Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.

8. Kriterien für die Auftragserteilung:Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:

                 

                 

Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite 18 / 4.2.1 Durchführung des OpenCall

, genannt.

Mit freundlichen Grüßen

     

     gez. Wolfgang Glock

VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17

Anlage IV/3Angebotsschreiben VOL

Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)

     

Landeshauptstadt MünchenIT-ReferatRIT-I-A2 eoGov und Smart CityHerr Wolfgang GlockAgnes-Pockels-Bogen 2180992 München

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist:

20.09.2019Ablauf der Bindefrist:30.11.2019

Ort/Zimmer: Agnes-Pockels-Bogen 21, Raum G3.035 und G3.038, 80992 München

Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.

Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum:

Angebot für Leistungen (Ang-VOL)

Aktenzeichen: --

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Apps4Muc OpenCall (Innovationswettbewerb)

A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B:

Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe Vergabeunterlagen)

Pläne/Zeichnungen:

     

B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind:

     

bitte wenden!

VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17

Seite 2

1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben

2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.

3. Besondere Angaben des Bieters

Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis Spätaussiedler Verfolgte Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte

4. Erklärung

4.1 Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen.

4.2 Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann.

4.3 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen sind.

4.4 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.

4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.

4.5.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei.

4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.

4.5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei.

4.6 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen.

Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden.

4.7 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden.

4.8 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

4.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich aufalle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben.

4.10 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n).Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.

VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17

Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.

Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.

Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:

1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die

- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen

- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder

- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.

Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:

Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.

2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft

Anlage

Schutzerklärung

Zum Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert, - dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Ort, Datum................................................................

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters

Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:

Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.

Anlage ......

Erklärung Bietergemeinschaft

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Leistungsbeschreibung

     

Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft:

Nennung bevollmächtigte/-r Vertreter/-in:

Wir bestätigen, dass

- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in die oben aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt,- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.

______________________________________________________________Datum, rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft

Anlage IV/7 EUVerpflichtungserklärung Teilleistungdurch Unterauftragnehmer EU

Bieter:       Datum:      

     

     

Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (V-EU)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:     

Name des Unterauftragnehmers:

     

Erklärung des Unterauftragnehmers:Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ (Unt-EU) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist.

           

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

VHBM-VOL/Anlage IV/7 EU Stand: 04/16

Anlage IV/6 EUVerzeichnis Unterauftragnehmer EU

Bieter:       Datum:      

Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:     

Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Mit dem Angebot ist/sind

- die Teile des Auftrags zu benennen, die der Bieter beabsichtigt im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben und

- falls zumutbar, die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls die Unterauftragnehmer nicht benannt werden können, sind die Gründe hierfür auf einem gesonderten Beiblatt zu erläutern und

- auf gesonderte Aufforderung der Auftragnehmerin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindung (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V-EU).

Verzeichnis der Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen

Unternehmen 1:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Unternehmen 2:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Unternehmen 3:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen.

VHBM-VOL/Anlage IV/6 EU Stand: 04/16