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ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen ARGE Leipzig

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ARGE Leipzig. Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen. Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II:. - PowerPoint PPT Presentation

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Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen

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Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II:

Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind; die weiteren Leistungen dürfen die Leistungen nach Absatz 1 nicht aufstocken.

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Auszug aus der Arbeitshilfe SWL – Übersicht über typische Fördermöglichkeiten

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-Sonst-Weit-Leist.pdf

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Link zur Geschäftsanweisung Aktivierungshilfen

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2007-VA-GA-Ausbildungsfoerderung-Anlage-3.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/Verfahrensinfo-080409-BvB.pdf

Link zur E-Mail-INFO SGB III/Verfahrens-INFO SGB II zu Berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen vom 07.04.08

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Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III

• Ziel ist die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem

• Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung

• Abgrenzung zur BVBAktivierungshilfen -> MotivierungBVB -> Qualifizierung

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Auszug aus der Geschäftsanweisung zu Aktivierungshilfen

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Maßnahmekosten von Aktivierungshilfen

Übernommen werden

- Kosten für Ausbildungs- und Betreuungspersonal,- Leitungs- und Verwaltungspersonal,- Sach- und Verwaltungskosten

Nicht übernommen werden nach derzeitigem Stand die täglichen Fahrkosten der Jugendlichen zum Träger.

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Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08

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Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08

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Zusammenfassung der Finanzierungsmöglichkeiten im SGB II

Vergangenheit: Projektfinanzierung über Sonstige Weitere

Leistungen einschließlich Hauptschulabschluss

möglich

Gegenwart: Aktivierungshilfen, bei Finanzierung ab

50 % Vergaberecht anzuwenden, auch als

Kofinanzierung möglich; bei Vollfinanzierung

durch SGB II kein Hauptschulabschluss möglich

Zukunft: Maßnahmen zur Aktivierung und beruf-

lichen Eingliederung; kein Haupt-

schulabschluss; Vergaberecht

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Für Detailfragen stehe ich in der Arbeitsgruppe gern zur Verfügung!