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Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen
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Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II:
Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind; die weiteren Leistungen dürfen die Leistungen nach Absatz 1 nicht aufstocken.
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Auszug aus der Arbeitshilfe SWL – Übersicht über typische Fördermöglichkeiten
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-Sonst-Weit-Leist.pdf
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Link zur Geschäftsanweisung Aktivierungshilfen
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2007-VA-GA-Ausbildungsfoerderung-Anlage-3.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/Verfahrensinfo-080409-BvB.pdf
Link zur E-Mail-INFO SGB III/Verfahrens-INFO SGB II zu Berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen vom 07.04.08
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Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III
• Ziel ist die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem
• Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
• Abgrenzung zur BVBAktivierungshilfen -> MotivierungBVB -> Qualifizierung
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Auszug aus der Geschäftsanweisung zu Aktivierungshilfen
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Maßnahmekosten von Aktivierungshilfen
Übernommen werden
- Kosten für Ausbildungs- und Betreuungspersonal,- Leitungs- und Verwaltungspersonal,- Sach- und Verwaltungskosten
Nicht übernommen werden nach derzeitigem Stand die täglichen Fahrkosten der Jugendlichen zum Träger.
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Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08
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Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08
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Zusammenfassung der Finanzierungsmöglichkeiten im SGB II
Vergangenheit: Projektfinanzierung über Sonstige Weitere
Leistungen einschließlich Hauptschulabschluss
möglich
Gegenwart: Aktivierungshilfen, bei Finanzierung ab
50 % Vergaberecht anzuwenden, auch als
Kofinanzierung möglich; bei Vollfinanzierung
durch SGB II kein Hauptschulabschluss möglich
Zukunft: Maßnahmen zur Aktivierung und beruf-
lichen Eingliederung; kein Haupt-
schulabschluss; Vergaberecht
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für Detailfragen stehe ich in der Arbeitsgruppe gern zur Verfügung!