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Asbest - noch lange ein Krebsrisiko Die einst als Wunderstoff gepriesene Silikatfaser hat hervorragende Eigenschaften: sie gilt als unbrennbar, hitzebeständig, säureresistent, zugfest, flexibel und günstig. Andererseits jedoch gilt sie auch als hochgradig krebserregend. Deshalb ist die Verwendung von Asbest seit 1995 in Deutschland verboten. Doch in Folge der großen Sanierungswelle in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts, ist Asbest aus der öffentlichen Wahrnehmung und auch aus der Wahrnehmung vieler Handwerker weitestgehend verschwunden. Zu Unrecht. Asbest findet sich noch in vielen Gebäuden Asbest ist kein Problem der Vergangenheit. Der früher als „Mineral der tausend Möglichkeiten“ beworbene Zuschlagstoff ist noch immer in nahezu jedem Haus in Deutschland verbaut. Weit über 3.000 verschiedenen Bauprodukten und Geräten wurde im vergangenen Jahrhundert Asbest zugesetzt. Die Fasern des Asbests bedeckten bald Dächer, Wände und Böden, sie steckten in Lüftungsschächten, Dichtungsschnüren von Ofenklappen, Tischtennisplatten, Toastern und Föhnen. Sie wurden in Beton gemischt, zu Garnen versponnen, zu Hitzeschutzbekleidung verarbeitet, um Heizungsrohre gewunden. Asbest – unsichtbar und allgegenwärtig Unterschieden werden muss zwischen fest gebundenem und schwach gebundenem Asbest. Im Ruhezustand geht von ersterem zumeist keine Gefahr aus. Erst durch Alterung, Verwitterung oder Bearbeitung werden Fasern freigesetzt. Frei liegende, schwach gebundene Asbestprodukte wie etwa Weichasbestplatten unter Fensterbänken setzen allerdings auch schon bei Vibration, Luftzug oder Berührung größere Mengen an unsichtbaren Fasern frei und sollten so schnell wie möglich von einem darauf spezialisierten und zugelassenen Fachmann ausgetauscht werden. Heutzutage ist vielen Menschen nicht mehr bewusst, wo überall Asbest enthalten sein kann. Viele Heimwerker und Bauprofis sanieren Gebäude oder öffnen Geräte, die Asbest enthalten. Was z.B. wenigen Fliesenlegern bekannt ist: Immer noch befinden sich in mindestens jedem vierten Haus, das vor 1995 gebaut wurde, asbesthaltige Fliesenkleber oder Spachtelmassen. Werden diese Fliesen ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen herausgerissen, können große Mengen an krebserregenden Fasern freigesetzt werden und die Gesundheit der Handwerker sowie der Bewohner gefährden. Auch wer sich an den alten PVC-Böden aus den sechziger bis achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts in seiner Wohnung satt gesehen hat, tut gut daran, die Beläge nicht einfach herauszureißen. Denn das ausgediente Material oder auch der Kleber können Asbest enthalten. Insbesondere die Rückenbeschichtung der Böden bestand vielfach aus fast reinen, gepressten Asbestfasern. Bei schadhaften Böden oder beim Herausreißen der Böden können sehr große Mengen an Asbest entweichen. Ohne Sicherheitsvorkehrungen ist dies ein riskantes Unterfangen. Sicheres Vorgehen bei der Renovierung Selbst Experten können oft mit dem bloßen Auge nicht erkennen, ob ein Bauteil Asbest enthält. Die einzig sichere Methode ist, von relevanten Bauteilen vor Beginn der Arbeiten eine Materialprobe entnehmen und diese im Labor auf Asbest untersuchen zu lassen. Erst dann kann entschieden

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  • Asbest - noch lange ein Krebsrisiko

    Die einst als Wunderstoff gepriesene Silikatfaser hat hervorragende Eigenschaften: sie gilt als

    unbrennbar, hitzebeständig, säureresistent, zugfest, flexibel und günstig. Andererseits jedoch gilt sie

    auch als hochgradig krebserregend. Deshalb ist die Verwendung von Asbest seit 1995 in Deutschland

    verboten. Doch in Folge der großen Sanierungswelle in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts,

    ist Asbest aus der öffentlichen Wahrnehmung und auch aus der Wahrnehmung vieler Handwerker

    weitestgehend verschwunden. Zu Unrecht.

    Asbest findet sich noch in vielen Gebäuden

    Asbest ist kein Problem der Vergangenheit. Der früher als „Mineral der tausend Möglichkeiten“

    beworbene Zuschlagstoff ist noch immer in nahezu jedem Haus in Deutschland verbaut. Weit über

    3.000 verschiedenen Bauprodukten und Geräten wurde im vergangenen Jahrhundert Asbest

    zugesetzt. Die Fasern des Asbests bedeckten bald Dächer, Wände und Böden, sie steckten in

    Lüftungsschächten, Dichtungsschnüren von Ofenklappen, Tischtennisplatten, Toastern und Föhnen.

    Sie wurden in Beton gemischt, zu Garnen versponnen, zu Hitzeschutzbekleidung verarbeitet, um

    Heizungsrohre gewunden.

    Asbest – unsichtbar und allgegenwärtig

    Unterschieden werden muss zwischen fest gebundenem und schwach gebundenem Asbest. Im

    Ruhezustand geht von ersterem zumeist keine Gefahr aus. Erst durch Alterung, Verwitterung oder

    Bearbeitung werden Fasern freigesetzt.

    Frei liegende, schwach gebundene Asbestprodukte wie etwa Weichasbestplatten unter

    Fensterbänken setzen allerdings auch schon bei Vibration, Luftzug oder Berührung größere Mengen

    an unsichtbaren Fasern frei und sollten so schnell wie möglich von einem darauf spezialisierten und

    zugelassenen Fachmann ausgetauscht werden.

    Heutzutage ist vielen Menschen nicht mehr bewusst, wo überall Asbest enthalten sein kann. Viele

    Heimwerker und Bauprofis sanieren Gebäude oder öffnen Geräte, die Asbest enthalten. Was z.B.

    wenigen Fliesenlegern bekannt ist: Immer noch befinden sich in mindestens jedem vierten Haus, das

    vor 1995 gebaut wurde, asbesthaltige Fliesenkleber oder Spachtelmassen. Werden diese Fliesen

    ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen herausgerissen, können große Mengen an

    krebserregenden Fasern freigesetzt werden und die Gesundheit der Handwerker sowie der

    Bewohner gefährden.

    Auch wer sich an den alten PVC-Böden aus den sechziger bis achtziger Jahren des letzten

    Jahrhunderts in seiner Wohnung satt gesehen hat, tut gut daran, die Beläge nicht einfach

    herauszureißen. Denn das ausgediente Material oder auch der Kleber können Asbest enthalten.

    Insbesondere die Rückenbeschichtung der Böden bestand vielfach aus fast reinen, gepressten

    Asbestfasern. Bei schadhaften Böden oder beim Herausreißen der Böden können sehr große Mengen

    an Asbest entweichen. Ohne Sicherheitsvorkehrungen ist dies ein riskantes Unterfangen.

    Sicheres Vorgehen bei der Renovierung

    Selbst Experten können oft mit dem bloßen Auge nicht erkennen, ob ein Bauteil Asbest enthält. Die

    einzig sichere Methode ist, von relevanten Bauteilen vor Beginn der Arbeiten eine Materialprobe

    entnehmen und diese im Labor auf Asbest untersuchen zu lassen. Erst dann kann entschieden

  • werden, wie bei der Sanierung in Hinsicht auf besonderen Anforderungen an Arbeitssicherheit,

    Entsorgung und Hygiene vorgegangen werden muss.

    Bei Abbruch oder Sanierung eines Bauwerks dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung,

    besonders Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der

    Bauherr. So muss an Sanierungsarbeiten - insbesondere im öffentlichen Bereich - gut vorbereitet

    herangegangen, Gefährdungen erkannt und richtig eingeschätzt werden.

    Durch unvorbereitete Sanierungsarbeiten oder eine falsche Gefährdungsbeurteilung werden

    Handwerker, Bewohner und Nutzer der Gebäude dem Risiko ausgesetzt, an asbestbedingten Lungen-

    oder Kehlkopftumoren sowie an Tumoren des Brust-, Rippen und Bauchfells zu erkranken.

  • Smoltczyk & Partner GmbH

    Öffentliche Informationsveranstaltung

    16. Juni 2016, Kurhaus Lenzkirch

    Frau Dipl.-Geol. Dagmar WolfSmoltczyk & Partner GmbH, Stuttgartöffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden

    Asbesttrotz Verwendungsverbot beim Umbau und Rückbau von

    Gebäuden allgegenwärtig

  • Übersicht

    2

    Was ist Asbest?

    Warum wurde Asbest verbaut?

    Gesundheitsgefahren

    Kostenfalle

    Wo wurde Asbest verbaut?

    Rechtzeitige Erfassung technisch und rechtlich notwendig

    und sinnvoll

    Gesetze und Richtlinien

    "Wunderfaser" Asbest

    Praxisbeispiele

    Empfehlungen zum richtigen Umgang

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Was ist Asbest?

    3

    Sammelbegriff für faserförmige, natürlich vorkommende Silikate, aus denen technisch verwendbare Fasern hergestellt wurden. asbestos = „unvergänglich“ (altgriechisch)

    Asbest

    Asbest

    SerpentineChrysotil – "Weißasbest "

    AmphiboleAmosit – "Braunasbest "

    Krokydolith - " Blauasbest "AnthopylitTremolithAktinolith

    BauAkademie GmbH 2016

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 4

    Was ist Asbest?

    Gruppe I: Serpentine einzige Asbestart ist das Chrysotil (Weißasbest)

    ca. 90 % der Weltförderer & Verarbeitungsmenge

    elastische, lange Fasern, gut verspinnbar

    http://www.infopool-bau.de

    Gruppe II: Amphibole, z.B Krokydolith

    ca. 10% der weltweiten Fördermenge

    spröde, brüchige Fasern, schwer verspinnbar

    http://www.infopool-bau.de

    Asbestfasern können 10.000 mal feiner als menschliches Haar sein.Die größten Asbestlagerstätten befinden sich in Russland, Kanada, Südafrika und China.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 5

    Warum wurde Asbest verbaut?

    Grundlage für die 1000-fachen Anwendungen sind die hervorragenden technischen Eigenschaften:

    nicht brennbar

    hitzebeständig (> 500°C)

    hoher Schmelzpunkt (> 1.500°C) chemisch stabil

    sehr reißfest hohe Flexibilität

    hohe Zugfestigkeit (Krokydolith 22.500 N/mm², Baustahl 1.000 N/mm²)

    beständig gegen Fäulnis (verrottet nicht)

    gute Spinnfähigkeit

    hohe thermische und elektrische Isolationswirkung

    gutes Absorptions- und Adsorptionsvermögen

    gute Bindefähigkeit mit anderen Stoffen niedrige Rohstoffkosten

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 6

    Gesundheitsgefahren

    Asbestaufnahme erfolgt überwiegend bei "Staubbildung" über die Atemluft durch: Nase: Schleimhäute, Härchen

    Luftröhre: Flimmerepithelien (Drüsengewebe welches die Luftröhre auskleidet und Atemwege reinigt)

    Bronchien, Lunge: Fresszellen, Makrophagen (Leukozyten, weiße Blutkörperchen, Alveolarmakrophagen)

    Gefährlichkeit von Asbest liegt in der Größe der Fasern:

    Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis > 3:1

    Länge > 5 µm

    Durchmesser < 3 µm

    TÜV Nord

    Latenzzeit (erster Kontakt /Ausbruch Erkrankung) im menschlichen Gewebe beträgt ca. 30 Jahre

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 7

    Gesundheitsgefahren

    DGVU

    Asbesterkrankungen Asbestose (anerkannt seit 1936): Asbeststaublungenerkrankung, die zur Verhärtung der

    Lunge und folglich zu Atemnot führt. Asbestose ist unheilbar und kann zum Tod führen.

    Lungenkrebs (anerkannt seit 1943) und Mesotheliom des Rippen- und Bauchfells(anerkannt seit 1977): Asbestspezifische Tumore führen innerhalb kurzer Zeit zum Tode

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesundheitsgefahren

    8

    Bauwirtschaft: Zahl der Asbesttoten steigtHöhepunkt der Erkrankungswelle kommt erst in den nächsten Jahren

    Das Ausmaß der Asbestkatastrophe wird immer deutlicher sichtbar: 1994 wurden in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, 2012 waren es 281 Todesfälle! Damit gab es im Jahr 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Auch die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest steigt nach wie vor: Von gut 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012.

    Und noch mehr unglaubliche Zahlen: Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte.

    75 Millionen Euro brachte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) allein im Jahr 2012 für asbestbedingte Erkrankungen auf.

    (BG BAU, Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz am April 2014)

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Wo wurde Asbest verbaut?

    9

    bereits vor ca. 4.000 Jahren für feuerfeste Lampendochte und bruchsichere Keramiken verwendet

    1870 erste Asbest verarbeitende Fabrik Deutschlands in Frankfurt: Asbestwerke Louis Wertheim

    in den 50er Jahren großer Verbrauchsanstieg

    seit 1979 Verwendungsverbot von schwach gebundenem Asbest in den alten Bundesländern

    etwa 1981 Höhepunkt mit 170.000 t Rohasbest, in mehr als 3.000 verschiedenen Bauprodukten

    1982 freiwillige Verzichtserklärung der Industrie innerhalb von 10 Jahren Ersatzstoffe einzuführen

    seit Ende 1993 Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest nach GefStoffV

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Wo wurde Asbest verbaut?

    10

    Derzeit wird in zwei Asbestprodukte unterschieden:

    Asbestzement (fest gebundener Asbest) mit einer Dichte von mindestens 1.500 kg/m³ enthält einen vergleichsweise hohen Anteil mineralischer Bindemittel (Asbestanteil 10-15%). Die Asbestfasern sind relativ fest gebunden.

    Spritzasbest (schwach gebundener Asbest) enthält oft Blauasbest (Krokydolith) und einen geringen Anteil an Bindemitteln (Asbestanteil 25-40%). Daher sind die Asbestfasern nicht ausreichend fest gebunden. Durch äußere Einflüsse, z.B. Erschütterungen und Alterung der Produkte, ist eine Freisetzung möglich. Es kann zu einer stoßweisen Abgabe von Fasern kommen, die zu Spitzenkonzentrationen in der Raumluft führen können. Spritzasbest wurde weltweit u.a. als Hitzeschutz bei Bauten in Stahlskelettbauweiseverwendet. Beispiele für die Verwendung von Spritzasbest in Stahlskelettbauweise sind der Palast der Republik in Berlin, das World Trade Center in New York und die Deutsche Welle in Köln.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Spritzasbest – schwach gebundenes Asbestprodukt

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Asbestpappe – schwach gebundenes Asbestprodukt

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Asbestpappe – schwach gebundenes Asbestprodukt

    13

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Leitungs-Dämmungen aus Diatomeenerde/ Kieselgur

    14

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Steinholz-Estrich

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fensterkitt

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    „Cushion-Vinyl“ (kurz CV-Beläge)

    17

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    „Stragula“

    18

    Linoleum-Imitation = imprägnierte Pappe, die mit Ölfarben in verschiedenen Mustern bedruckt wurde

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    „Stragula“

    19

    http://www.eichwaelder.de

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Vinyl-Platten mit asbesthaltigem Bitumenkleber

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Vinyl-Platten mit asbesthaltigem Bitumenkleber

    21

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Asbesthaltige Kleber

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fliesen - Asbestzement

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Wandverkleidung - Asbestzement

    24

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fassaden-Platten - Asbestzement

    25

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fassaden-Platten – Faserzement = kein Asbest

    26

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Schindeln - Asbestzement

    27

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fensterbank - Asbestzement

    28

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Asbestzementkanäle und -Leitungen

    29

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Außenisolierung - Wellzementplatten

    30

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Außenisolierung - Wellzementplatten

    31

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Nachtspeicheröfen

    32

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Haustechnik

    33

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Flanschdichtungen

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Asbestgewebe

    35

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Brandschutzklappen

    36

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Dichtung Lüftungskanal

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Dichtung Lüftungskanal

    38

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Brandschott

    39

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Feuerabschluss

    40

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Fliesenkleber und Putze

    41

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Bitumenabdichtungen von Dächern

    42

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gewächshaus

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor

    44

    Im Auftrag eines Investors wurden im Industriegebiet industriell genutzte Hallen und Verwaltungsgebäude rückgebaut.

    Die Rückbauarbeiten wurden von seinem Architekten überwacht.

    Es liegen Schadstoffgutachten und ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vor, die unter anderem Schadstoffe wie Asbest, alte Mineralwolle-Dämmstoffe, bituminöse Dachpappen und säurefeste Estriche beschreiben und bewerten. Hinweise zum Arbeitsschutz und zur Entsorgung liegen ebenfalls vor.

    Die Abbrucharbeiten wurden 2011 vom Gewerbeaufsichtsamt eingestellt, als Asbest und alte Mineralwolle-Dämmstoffe im Bauschutt vermischt festgestellt wurden, die nicht ordnungsgemäß rückgebaut und entsorgt wurden.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor

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    Obwohl eine Bestandsaufnahme und eine technische Erkundung auf schadstoffhaltige Bausubstanzen durchgeführt wurden und die Schadstoffe somit bekannt waren, wurde kein selektiver Rückbau vom beauftragten Bauunternehmen durchgeführt.

    Die Ausschreibung erfolgte „einmal Pauschal“. Der Bauschutt konnte vor Ort belassen werden und musste nicht entsorgt werden.

    Der Rückbau wurde nicht fachgerecht überwacht.

    Eine Sanierungsplanung fehlte.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Investor

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    Das Risiko trägt in der Regel der Auftraggeber/Eigentümer.

    Die nun anfallenden Entsorgungskosten für die Bauschuttabfälle sind nicht in der Finanzierung berücksichtigt.

    Beispiel DeponiekostenBauschutt DK I = 19,50 €/t; bei 1.000 t = 19.500 €Bauschutt DK II = 30,00 €/t; bei 1.000 t = 30.000 €

    Der Terminplan ist nicht mehr einzuhalten.

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    Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater

    Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kauft ein zweigeschossiges Einfamilienhaus Baujahr 1960.

    Der Familienvater renoviert das Haus mit Hilfe von Freunden und Verwandten selber.

    Nachdem alle Zimmertüren ausgebaut sind, werden Fußbodenbeläge entfernt.

    Nach dem Entfernen kommt der Familienvater ins Grübeln und ruft wegen Asbestverdacht beim Gutachter an.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Kostenfalle Asbest: Beispiel Familienvater

    50

    Anruf Kunde möglicher Schaden, telefonische Beratung, Ortstermin mit Beprobung, Veranlassung 4 Asbestproben à 60,-Untersuchungsergebnisse mitteilen, Asbest in Vinyl-Flexplatten und schwarzem Kleber 1.000,-

    Mittels Staubproben feststellen, ob sich Asbestfasern im Haus verteilt haben und wenn ja, wo:1. Schritt: Ortstermin und 5 Asbestanalysen, weitere Rückstellproben vorhandenGlück gehabt: keine Verunreinigung im Staub des restlichen Hauses festgestellt

    1.200,- Ortstermin mit Bausubstanzbeprobung (9 Asbestanalysen)

    Dokumentation Untersuchungsergebnisse und weitere Vorgehensweise 2.000,-

    Sanierung weiterer Vinyl-Flex-Platten mit schwarzem Kleber durch Fachunternehmen 6.000,-

    Freimessung je nach Stückzahl à 500,- 1.500,-

    Summe: 11.700,-

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll

    51

    Gefährdete Gewerke z.B. : Installateure

    Heizungstechniker

    Elektriker

    Maler

    Teppichverleger, Verleger anderer Bodenbeläge

    Betriebsschlosser

    Wartungspersonal, einschließlich Vertragspersonal und Hausmeister

    Dachdecker

    Reinigungskräfte

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll

    52

    Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, erkundigen Sie sich, ob der Arbeitsplatz auf Asbest geprüft wurde.

    Gehen Sie davon aus, dass Asbest vorhanden sein kann, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.

    Wenn Sie vermuten, dass Asbest vorhanden sein könnte, unterbrechen Sie die Arbeit und holen Sie Rat ein.

    Entfernen Sie auf keinen Fall Asbestmaterial, wenn Sie dazu nicht befugt sind und über keine entsprechende Ausbildung verfügen.

    Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, beim Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Asbest, künstliche Mineralfasern) die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen (GefStoffV § 6: Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit GefStoffV § 15 Absatz 5).

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll

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    § 319 StGB Baugefährdung (www.gesetze-im-internet.de, unter StGB)Abs. 1: Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Abs. 3: Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstraße bestraft.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    54

    Gesetzliche Grundlagen

    Landesbauordnung (LBO)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Chemikaliengesetz (ChemG)

    Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

    • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    55

    Gefahrstoffverordnung

    GrundsatzArbeiten an asbesthaltigen Produkten sind verboten!

    AusnahmeAbbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten)

    Aber: bei Sanierung und Instandhaltungkein Einsatz von Arbeitsverfahren, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen

    dazu zählen z.B. Abschleifen, Druckreinigen, Abbürsten und Bohren

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS)

    56

    geben den Stand der

    sicherheitstechnischen,

    arbeitsmedizinischen,

    hygienischen sowie

    arbeitswissenschaftlichen

    Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen wieder.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 57

    Der Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist in der TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten geregeltASI-Arbeiten

    Gesetze und Richtlinien

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    58

    TRGS 519

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    59

    Aktuelle Änderung TRGS 519 – Sachkunde

    Sachkundenachweise gelten künftig nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren, Ausnahme: Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurde, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni 2016Verlängerung um sechs Jahre durch Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang (TRGS 519 Anlage 5 neu)

    Für Tätigkeiten geringer Exposition: mindesten Sachkunde nach Anlage 4 erforderlich (Erleichterung nach Anlage 5 alt entfällt) – keine „Verlängerung“ durch Fortbildungslehrgang möglich

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    60

    Den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten bei der

    Weiternutzung von Gebäuden regelt die Asbest-Richtlinie

    Landesbauordnung BaWü, Liste technischer Baubestimmungen Anlage 6.2:

    Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    61

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Abfallrecht

    62

    Umgang mit Abfällen bei der

    Entsorgung

    Kreislaufwirtschaft statt Beseitigungswirtschaft Abfallvermeidung (Vermeidung, Verwertung, Beseitigung), Abfalltrennung/Vermischungsverbot

    Europäischer Abfallkatalog mit der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Nr.) 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 16 02 12* gebrauchte Geräte, die Asbest enthalten

    Verwertung Beseitigung

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, zuletzt geändert Februar 2012)

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Handlungshilfe

    63

    April 2008

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung notwendig und sinnvoll

    64

    Grobrecherche der Bau und Nutzungsgeschichte

    Überprüfung Untersuchungsbedarf

    Erstuntersuchung - Bausubstanz- Verdachtsmomente

    Vertiefenden Untersuchung (je nach Aufgabenstellung)

    Dokumentation

    nein

    ja: Konzept ausarbeiten

    Weiterer Untersuchungsbedarf

    Bestandsaufnahme

    Bausubstanzuntersuchung

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen 65

    Gesetze und Richtlinien

    VDI/GVSS 6202

    Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen

    Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten

    Oktober 2013

    In dieser VDI-Richtlinie werden die wesentlichen Aspekte für den Ablauf der Schadstoffsanierung – von der Erhebung bis zur Entsorgung– dargelegt.

    Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten mit Schadstoffen bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in baulichen und technischen Anlagen.

    Sie gilt für das Entfernen, Beschichten und räumliche Trennen von Schadstoffen, sowie die Bereitstellung und Übergabe der hierbei anfallenden Abfälle zur Entsorgung.

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

    66

    VDI/GVSS 6202

    1. Anwendungsbereich2. Normative Verweise3. Begriffe4. Abkürzungen5. Bauherrnaufgaben6. Anforderungen an die weiteren Beteiligten7. Planung und Ausführung8. Nebenleistungen – Besondere Leistungen9. Abrechnung

    Anhang A: Muster für Anlage zum Schadstoffkataster

    Anhang B: Muster für Schadstoffkatasterplan als Anlage zum Schadstoffkataster

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung – Schadstoffkataster

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Rechtzeitige Erfassung – Probenahmepunkte

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

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    Eine besondere Gefahr stellen solche Baustoffe dar, die bei bloßer Inaugenscheinnahme gar nicht als asbestverdächtig erkannt werden.

    Verbreitung verdeckt eingebauter asbesthaltiger mineralischer Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (von Farbschichten und Tapeten überdeckt)

    Schon bei einem einfachen Tapetenwechsel kann es zu erhöhten Asbestwerten in der Raumluft kommen.

    Nach bisherigen Erkenntnissen weisen etwa ¼ der in den Bauboom-Jahren vor 1995 errichteten Bestandsgebäude asbesthaltige Putze oder Spachtelmassen an Innenwänden auf.

    Hinweise zu Erkundung und Bewertung Sanierung

  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

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  • "Wunderfaser" Asbest Praxisbeispiele Empfehlungen

    Gesetze und Richtlinien

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  • Smoltczyk & Partner GmbH

    Herzlichen Dank

    für Ihre

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