Auf dem Weg in ein inklusives NRW

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1 Auf dem Weg in ein inklusives NRW

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Auf dem Weg in ein inklusives NRW. Grundsätzliches. - PowerPoint PPT Presentation

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Auf dem Weg in ein inklusives NRW

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2 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Grundsätzliches

Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

UN-BehindertenrechtskonventionDie Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich dies auf allen Ebenen umzusetzen.

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3 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Was geschieht in NRW? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in

eine inklusive Gesellschaft gehen will In einer Normprüfung wurde alle Gesetze und Verordnungen des

Landes überprüft, inwieweit sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen

In Dialogveranstaltungen zu vielen relevanten Themen wurden die Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft gesucht und formuliert

In einem Zwischenbericht wurde eine rechtliche Bewertung und eine Ist-Beschreibung der bisherigen Maßnahmen dargelegt

Im anstehenden Aktionsplan der Landesregierung werden Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft in NRW beschrieben werden

Anschließend werden gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht (Mehrheiten im Landtag: Chance oder Grenze)

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4 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Aktionsfeld: Bauliche Barrierefreiheit

Landesbauordnung §3 Stand der Technik/Regelungstiefe Aufzüge §49 Wohnungen § 55 Unterscheidung Nutzer und Besucher Implementierung einer Nachweispflicht, bzw. einer

Prüfpflicht der Barrierefreiheit bei Genehmigungsverfahren

Musterbauordnung LEP, GEP, FNP Beteiligung der Betroffenen/Verbände

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5 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Aktionsfeld: Schule

Einstimmiger Beschluss Landtag Dez. 2010: Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf

Inklusion Allgemeine Schule ist der Regelförderort Das Wahlrecht der Eltern Die notwendigen Ressourcen müssen den

individuellen Ansprüchen der Kinder folgen Vorlage eines Inklusionsplan Schule inkl. der

Ressourcen- und Zeitplanung

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6 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

In Krefeld…

Gingen am 31.12.2009 21.944 Kinder und Jugendliche in die Primar- und Sekundarstufe 1

Werden am 1.01.2021 18.200 in diese Schulen gehen. Haben 7,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der

Primar- und Sekundarstufe I einen anerkannten Förderbedarf

Davon besuchen 21 % der Kinder und Jugendliche Regelschulen

Dies bedeutet eine Exklusionsquote von 5 Prozent und eine Inklusionsquote von 1,3 Prozent (mit anderen Worten: jedes zwanzigste Kind hätte einen formulierten Rechtsanspruch, inkludiert zu werden).

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7 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Zahlen Krefeld hier: Förderschwerpunkt lernen

Schule Schülerinnen 2010/2011

Schülerinnen 2020/2021

Schülerzahl zusätzlich

bei 50% Inklusion

Lernen, Konrad-Görtz-Schule

80 66 33

Lernen, Uerdinger Rundweg

137 114 59

Lernen Comeniusschule

182 151 76

Summe 389 331 168

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8 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Zahlen Krefeld hier: weitere Förderschwerpunkte

Schule Schülerinnen 2010/2011

Schülerinnen 2020/2021

Schülerzahl zusätzlich

bei 50% Inklusion

Emotion.-Sozial,

Erich-Kästner-Schule98 81 41

Sprache, Franz-Stollwerk-Schule

219 182 91

Geistige Entwicklung, Friedr.-v.-Bodelschwingh-Schule

208 173 86

Körplich-motorisch,

Gerd-Janssen-Schule210 174 87

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9 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Zahlen Krefeld - andere Schulträger hier: weitere Förderschwerpunkte

Schule Schülerinnen 2010/2011

Schülerinnen 2020/2021

Schülerzahl zusätzlich

bei 50% Inklusion

Sehen, Duisburg 207 242 121

Sehen, Düsseldorf 283 331 165

Hören + Kommunikation, Krefeld LVR

281 233 117

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10 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Was empfehlen und erwarten die Gutachter (Preus-Lausitz, Klemm):

Das Recht der inklusiven Bildung wird rechtlich verankert Die derzeitigen Förderressourcen sollen trotz sinkender

Schülerzahlen erhalten bleiben Zur Förderung der stark verhaltensauffälligen Kinder werden weitere

Ressourcen für die Inklusion gefordert. Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie sollen hier kombiniert handeln

Die Förderschwerpunkte Emotional-sozial, lernen und Sprache können bei entsprechender Ressourcenverschiebung in die Regelschule inkludiert werden (AOSF-Verfahren wird hierfür aufgehoben)

Die Gutachter erwarten das insgesamt 50% der Eltern der anderen Schwerpunkte zusammen das Recht auf Inklusion wahrnehmen

Die Gutachter erwarten so für das Schuljahr 2020/2021 eine Inklusion von 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in der Primar- und Sekundarstufe 1

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11 Der Beauftragte der Landesregierungfür die Belange der Menschen mit Behinderung in NRW

Empfehlungen des Referenten

Auch auf lokaler Ebene Betroffene zu Beteiligten machen Genaue Information des Sachstandes und Austausch schnell

und dauerhaft während des gesamten Prozesses Zusammenführung der Unterstützungsangebote der Schule,

der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Gesundheitsvorsorge und anderer mit Kinder, Jugendlichen und den Familien betroffenen Institutionen

Einbezug des größer werdenden Bedarfs an Ganztagsbetreuung/Ganztagsbeschulung

Den Mut haben auch mal von den Ressourcen her zu denken (Personal, Gebäude, kommunale finanzielle Ressource)

Abstand von dem Gedanken, dass für alles das Land zuständig ist