Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU Andrea Kothen, 11.02.2011.

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Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge in Deutschland und der EU Andrea Kothen, 11.02.2011

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Aufnahmekonzepte für Flüchtlinge

in Deutschland und der EUAndrea Kothen, 11.02.2011

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Flüchtlingsaufnahme in Deutschland

• 13.000 Ungarnflüchtlinge (1956)• 35.000 vietnam. Boatpeople (ab1979)

• 212.000 jüdische Kontingentfl. (ab1990)

• 330.000 bosnische Flüchtlinge (ab1992)• 15.000 Kosovo-Flüchtlinge (1999)

• 2.500 Irak-Flüchtlinge (2009/2010)• 102 nordafrik. Flüchtl. aus Malta (2010)• 50 Iranflüchtlinge aus der Türkei (2010/2011)

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aktuelle Aufnahmekonzepte

Resettlement= Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in aufnahmebereiten Staaten iranische Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien

Relocation= Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU Somalier/Eritreer aus Malta

„Vorübergehender Schutz“= Europäisches Aufnahmeverfahren im Falle eines „Massenzustroms“ noch nie angewendet vergleichbar der Aufnahmeaktion Kosovo 1999

Aufnahme von Jüdinnen + Juden= Aufnahme aus den ehem. Staaten der Sowjetunion bzw. von jüdischen Opfern des NS

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Aufnahme von Jüdinnen und Juden

Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarung, § 23 II AufenthG

Ziel: Wiederbelebung jüdischer Gemeinden in Deutschland + Solidarität für die osteuropäischen Juden nach dem Umbruch.

Rechtsfolgen: • NE (AE für Familie) • Wohnortzuweisung• SGB II• Arbeitserlaubnis

Bedingungen: jüdische Herkunft + GemeindezugehörigkeitDeutschkenntnisse + Integrationsprognose (LUS) Für NS-Opfer erleichterte Bedingungen

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Resettlement = Neuansiedlung Schutzbedürftiger aus Drittstaaten in

aufnahmebereiten Staaten

Praxis: i.d.R. UNHCR-Verfahren mit den einzelnen StaatenDeutschland bislang nur Ad-hoc-Aufnahme

Iran-Flüchtlinge aus der Türkei Iraker/innen aus Syrien + Jordanien

Bhutanflüchtlinge aus Nepal Myanmar-Flüchtlinge aus Thailand Europa-Anteil Resettlement (2007)

9% (6.200 Plätze)

Europa-Anteil Resettlement (2009) 13% (10.100 Plätze)

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Resettlementvon Irakflüchtlingen in Europa 2009

über Resettlementprogramme (Jahresgesamtquote aller HKL): 1.762

Ad-hoc-Quoten*: 3.360

Quelle: ICMC IRC-Report 10.000 Refugees from Iraq. 5/2010. *nicht: Zahl der tatsächlich 2009 dort Eingereisten

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Resettlement Rechtsgrundlagen in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG

Rechtsfolgen - je nach Anordnung / Vereinbarung. Bisher galt: • SGB II, Integrationskurs, Arbeitserlaubnis• Wohnortzuweisung, Verteilung bundesweit • AE für drei Jahre (Iraker/innen § 23 II; Iraner/innen § 22)

i.d.R. Verlängerung• KEIN Flüchtlingsstatus

EU-Konzept (2009): • freiwillige Beteiligung der Staaten • gemeinsame Prioritäten• EFF-Zuschüsse• strategischer Nutzen

(potenzielle künftige Zielgruppen von UNHCR)- Iraner aus Türkei- Afghanen aus Iran

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Relocation= Umverteilung von (anerkannten) Flüchtlingen innerhalb der EU Flüchtlinge aus Malta 2010: 102 nach Deutschland / 255 europaweit

Rechtsgrundlage in Deutschland: § 23 II bzw. § 22 AufenthG

Rechtsfolgen in D. - je nach Anordnung/Vereinbarung• AE für drei Jahre, Verlängerung im Regelfall • Wohnortzuweisung bundesweit, • SGB II• Integrationskurs, Arbeitserlaubnis

EU-Pläne: „...wirksame Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die einem besonderen Zuwanderungsdruck ausgesetzt sind... Mechanismen für die freiwillige und koordinierte Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sollten ... weiterentwickelt werden...“ (Stockholmer Programm)

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„Vorübergehender Schutz“

Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2001/55/EG; umgesetzt in § 24 AufenthG

Grundlage: Ratsentscheidung; (Konzept auch als Bundesentscheidung nach § 23 II)

Ziel: „ausgewogene Verteilung“ der Belastungen auf die Mitgliedstaaten„im Falle eines Massenzustroms“ aus Drittstaaten

Rechtsfolgen: •AE für (max.) ein Jahr, •Wohnortzuweisung bundesweit, •AsylbLG•Arbeitserlaubnis ggf. nur nach Vorrangprüfung

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Ende

Andrea Kothen www.proasyl.de,

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