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bank&compliance-Monatsbrief Ausgabe 01/2017 Schluss mit der Prokrastination 3 Die Last der Schweizer Bankiers 6 News 8 Personalia 21 Termine 25 Impressum 25 Inhaltsverzeichnis Autoren: Gerard Baker, Christine Benders-Rüger, Devlin Barrett, Max Colchester, Emily Glazer, Matthias Goldschmidt, Jürgen Hesse, Stefan Hirschmann, Anja U. Kraus, Benjamin Krieger, Mike Murphy, Jeannette Neumann, Marina Siemund, Jenny Strasburg, Ryan Tracy

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bank&compliance-Monatsbrief

Ausgabe 01/2017

Schluss mit der Prokrastination 3

Die Last der Schweizer Bankiers 6

News 8

Personalia 21

Termine 25

Impressum 25

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Gerard Baker, Christine Benders-Rüger, Devlin Barrett, Max Colchester, Emily Glazer, Matthias Goldschmidt, Jürgen Hesse, Stefan Hirschmann, Anja U. Kraus, Benjamin Krieger, Mike Murphy, Jeannette Neumann, Marina Siemund, Jenny Strasburg, Ryan Tracy

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bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 01/2017 3

EU-Datenschutz-Grundverordnung Schluss mit der Prokrastination

Wie jedes deutsche Unternehmen sind auch Banken und Sparkassen gemäß Bundesdatenschutz-gesetz (BDSG) zu besonderer Sorgfalt im Rahmen der Speicherung und Verarbeitung perso-nenbezogener Daten verpflichtet. Angesichts der Angst vor einem Datenschutzskandal ist das Interesse an der Umsetzung vorhandener Regularien und möglicherweise sogar die Initiierung weitergehender Maßnahmen selbstverständlich. Doch die Praxis zeigt, dass dieses Thema oft von der Agenda rutscht, wenn andere Aufgaben noch wichtiger erscheinen. Im Hinblick auf das bevorstehende Inkrafttreten der noch strengeren EU-Datenschutz-Grundverordnung ist allerdings Vorsicht geboten.

Persönliche Haftung hält EinzugEin Vergleich der Prioritätenliste von Unterneh-men der Finanzbranche mit den vom Gesetzge-ber priorisierten Themen zeigt schnell, in welch schwieriger Situation sich zahlreiche Banken und Sparkassen befinden. Während Gewinn-potenziale und Umsatzchancen stetig sinken, wachsen die strengen Auflagen aus Berlin und Brüssel kontinuierlich an. Folglich stehen die Verantwortlichen vor der Herausforderung, sowohl die Gewinnmaximierung als auch die Erfüllung von wachsenden und strengeren Pflichten mit gleichem Budget und gleicher Mitarbeiterkapazität stemmen zu müssen. Der Datenschutz ist dabei oft ein Verliererthema. Mitarbeiter erhalten manchmal nur die nötigs-ten Informationen und in den Chefetagen ver-lässt man sich darauf, dass die Angestellten teilsensibilisiert ihren Pflichten nachkommen und keine Interna an die Öffentlichkeit tragen. Einmal im Jahr erinnert ein Rundschreiben an Compliance-Themen, hier und da wird ein fach-lich eher rudimentärer Nachweis vorgelegt. Doch die Tage der Teilzeit-Datenschützer zur Erfüllung reiner Beratungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten sind damit gezählt; die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: EU-DSGVO) wirft bereits ihre Schatten voraus. Ab dem 25. Mai 2018, zwei Jahre nach dem Inkraft-treten der durch die EU-Kommission initiierten

Datenschutz-Reform, wird der Datenschutz zu den großen Prüfungsthemen zählen und ein Aufschieben dieses Themas streng bestrafen. Denn mit der Reform hält die persönliche Haf-tung Einzug in die Gesetzgebung, die neben den Bußgeldern die Auflagen und Verantwort-lichkeiten stark anhebt. Vor allem die Kommu-nikation mit den Aufsichtsbehörden, die Do-kumentation der Folgenabschätzung und die eigenverantwortlich überwachte Umsetzung notwendiger Datenschutzmaßnahmen sind streng geregelt und erfordern dann die ständige Aufmerksamkeit der Verantwortlichen in Ban-ken und Sparkassen.

EU-DSGVO im Detail: Pflichten, Fall-stricke, Lösungsansätze

Die folgenden Punkte müssen besondere Beach-tung finden, da sie künftig Teil des Prüfungs-umfangs sein werden:

» Erweiterte Aufgabenfelder für Datenschutz-Beauftragte

Bisher waren Datenschutzbeauftragte gemäß § 4g BDSG dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hin-zuweisen und an der Einhaltung mitzuwirken. Diese eher beratende Tätigkeit wird um zahl-reiche Aufgaben ergänzt. Unter der EU-DSGVO

GASTBEITRAG

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bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 01/2017

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sind Datenschutz-Beauftragte u. a. verpflichtet, Mitarbeitende und Verantwortliche zu beraten, aktiv zu unterrichten und hinsichtlich der Da-tenschutz-Folgenabschätzung zu schulen und zu informieren, Auftragsverarbeiter (Stichwort: Outsourcing) sind hinsichtlich der Einhaltung der EU-DSGVO zu überwachen und eine aktive Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde ist zu gewährleisten.

» Erweiterte Haftung für Datenschutz-Beauf-tragte auf persönlicher Ebene

Je nach Ausmaß eines strafrechtlich zu verfol-genden und den Aufsichtsbehörden unmittel-bar anzuzeigenden Vergehens ist es die Aufgabe der Behörden und Gerichte, über Strafmaß oder Bußgeldhöhe zu entscheiden. Auch wird im Rahmen der entsprechenden Prozesse darüber entschieden, inwieweit Datenschutz-Beauftrag-te persönlich haften, sofern Sie vom Unterneh-men mit der Wahrung der datenschutzrechtli-chen Auflagen betraut wurden. Dieser Passus unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen und lückenlosen Dokumentation und wertet den gesamten Aufgabenbereich eines Daten-schutz-Beauftragten sowie seines Vertreters von Gesetzesseite her auf.

» Durchführung einer Datenschutz-Folgenab-schätzung

Ähnlich der bisher nach BDSG vorgeschrie-benen Vorabkontrolle gehört künftig eine Da-tenschutz-Folgenabschätzung zu den Pflichten des Datenschutz-Beauftragten. Sie zielt auf die Dokumentation des Ausmaßes möglicher Ge-fahren, die beim Einsatz bestimmter Werkzeu-ge, Technologien oder Prozesse zu unmittelbar damit verbundenen Schäden führen können. Zum Gefallen vieler hält die EU-DSGVO die Art und Weise sowie den Umfang dieser Do-kumentation weitgehend offen. Auf den zwei-ten Blick jedoch schlummert hier eine große Gefahr, wenn entsprechende Maßnahmen und Dokumentationen nicht zentral zur Verfügung

stehen und im Prüfungs- oder Schadenfall nicht abrufbar sind. Gerade aufgrund der neuen Haf-tungsverteilungen und Dokumentationspflich-ten ist es besonders ratsam, ein effektives und elektronisches Datenschutz-Management zu etablieren.

» Erweiterte Informationspflichten mit emp-findlicheren Bußgeldverfahren

Verglichen mit den bisherigen Richtlinien aus dem BDSG und dem Telemediengesetz erfolgt eine deutliche Erweiterung der Informations-pflichten. So sind Datenschutz-Beauftragte künftig dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Ar-beit zu berücksichtigen, dass die Informations-pflichten hinsichtlich der Erhebung personen-bezogener Daten nach Quellen getrennt geregelt sein werden (Artikel 13: Erfassung der Daten durch direkten Personenkontakt / Artikel 14: Erfassung von Daten über Informationsquellen außerhalb des direkten Personenkontakts). Neu ist, dass die Quellen der erfassten Daten ohne den persönlichen Kontakt der betroffenen Per-son innerhalb einer angemessenen Frist (spä-testens jedoch innerhalb eines Monats) genannt werden müssen. Die Übermittlung der Informa-tionen hat in schriftlicher oder elektronischer Form und einfach verständlich zu erfolgen. Bei Verstößen sieht die EU-DSGVO ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 Prozent des Unternehmens-Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. € vor.

» Stärkere Verbindung von Informationssi-cherheit und Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert zudem ein dem Risiko angemessenes Schutz-niveau für personenbezogene Daten. Hierbei sollten nicht nur Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung, Stand der Technik und Kosten Berücksichtigung finden, sondern auch die Ein-trittswahrscheinlichkeit und die Risiken für die Betroffenen. Das ist keineswegs völlig neu, son-dern bereits heute eine Anforderung aus den MaRisk. Dazu werden die Systeme unter den

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Aspekten Vertraulichkeit, Integrität, Authenti-zität und Verfügbarkeit betrachtet.

Rechtssichere Nachweise getroffener Maßnahmen

Die Erstellung und bestenfalls regelmäßige Ak-tualisierung einer Checkliste mit technischen und organisatorischen Maßnahmen reicht nicht mehr aus, um sämtliche Auflagen des Daten-schutzes zu erfüllen. Es müssen nicht nur neue Richtlinien geschult, überwacht, vermittelt und eingehalten werden. Vor allem geht mit der Do-kumentation und dem rechtssicheren Nachweis der getroffenen Maßnahmen, der eingesetzten Systeme, der Informationspflicht und der Do-kumentation und Anzeige von Fehlverhalten ein hohes Maß an Verantwortung einher. Un-ternehmen sind zweifelsohne gut beraten, ein professionelles Datenschutz-Management zu etablieren, bei dem ein elektronisches System

unterstützen kann. Eine systemgestützte Kom-ponente hilft bei der detaillierten Risikobe-wertung und Dokumentation entsprechender Maßnahmen. Zudem lässt sich so die Nach-weispflichterfüllung im Bedarfsfall sicherstel-len. Ergänzend ist die Implementierung eines elektronischen Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatori-schen Maßnahmen im Gesamtkontext sinnvoll. Das gern aufgeschobene Thema Datenschutz erhält spätestens ab Mai 2018 den gesetzlich verordneten Status „Top-Priorität“. Trotz zahl-reicher weiterer wichtiger Themen sind Unter-nehmen gut beraten, spätestens jetzt mit den Vorbereitungen zur Erfüllung der neuen Regu-larien zu beginnen und die Etablierung eines funktionell ausgereiften, rechtssicheren und nachvollziehbaren elektronischen Datenschutz-Management-Systems anzustoßen.

(Olaf Pulwey, Vorstand Foconis AG)

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bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 01/2017 6

Vom Traumberuf zum Alptraum Die Last der Schweizer Bankiers

Bankangestellter zu sein, ist in Zeiten steigender Regulierung, ultraniedriger Zinssätze und ei-nes steigenden Wettbewerbs der Hightech-Industrie um talentierte Mitarbeiter nicht mehr das, was es einmal war. Mike Baur erreichte 2008 einen exklusiven Status im Schweizer Bankwesen: Eine herausragende Rolle beim Vermögensverwalter Clariden Leu mit einem eigenen Büro in einem eleganten Gebäude an Zürichs teurer Bahnhofsstraße. "Es war ein kleines Juwel", so Baur über das Gebäude. Der Einstieg ins Schweizer Bankgeschäft mit Privatkunden war für Baur ein Glücksfall. Obwohl er erst Ende 20 war, beriet er schon einige der reichsten Menschen in der Schweiz bei ihren Investitionsentscheidungen. Dann kam die Finanzkrise und es folgten turbulente Jahre. Die Muttergesellschaft von Clariden Leu, die Credit Suisse Group, schloss die rund 250 Jahre alte Tochtergesellschaft und fusionierte deren Geschäfte mit ihrem eigenen Pri-vatkundengeschäft. Im August wurde das Bürogebäude als Teil der Umstrukturierung verkauft. Mit einer Neuaufstellung will die Bank durch die neuen, unsicheren Zeiten navigieren. Der heute 41-jährige Baur aus der Schweizer Stadt Fribourg hat sich bereits neu aufgestellt. Er hat er seine Banklaufbahn beendet, die er einst als 16-jähriger Auszubildender in der damals angesagten und traditionsreichen Branche startete, und arbeitet nun mit Technologie-Start-ups.

Das Leben eines archetypischen Schweizer Ban-kiers ist nicht mehr das, was es einmal war. Das hat einen unvergleichlichen kulturellen Wandel in einem Land initiiert, das einst für seine hoch-geschätzten Finanzmanager ebenso bekannt war wie für seine Berggipfel. Die Wandlung der Finanzindustrie hat eine weitgehende Neu-bewertung ausgelöst in einem Land, das sich bislang auf den lukrativen, aber stetigen Ban-kensektor verlassen hat, um seinen Wohlstand aufrecht zu erhalten. Von 2005 bis 2015 stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Schweiz um 27 Prozent. Der Anteil des Bankensektors zum BIP fiel nach Regierungsdaten in der gleichen Zeit von 7,6 Prozent auf knapp unter 5 Prozent.

Zahl der Bankangestellten schrumpftVon 2005 bis zum vergangenen Jahr blieb das Beschäftigungswachstum im Schweizer Finanz-dienstleistungssektor deutlich unter dem im Immobiliensektor und dem Baugewerbe. Seit der Finanzkrise 2008 hat die Zahl der Bankan-gestellten bei in der Schweiz ansässigen Banken

um sechs Prozent auf 103.042 abgenommen (Quelle: Swiss National Bank). Einige sehen be-reits einen Silberstreif am Horizont durch das Schrumpfen der Industrie. "Es ist in gewisser Weise wie beim Fluch des Bergbaus", so Tobias Straumann, Dozent für Wirtschaftsgeschichte an der Züricher Universität. Mit dem "Fluch des Bergbaus" bezeichnet man im englischen Sprachraum das Phänomen, dass in vielen Schwellenländern die besten Kräfte des Lan-des wegen der Verdienstmöglichkeiten in den Minen des Landes landen. Ähnliches passiert in der Schweiz, wobei sich der Fluch als Segen für das Land erweisen könnte: Weil mehr junge Menschen Möglichkeiten außerhalb des Bank-wesens finden, könnte dies nach Straumann die Wirtschaft in kreativere Richtungen lenken. Schweizer Banken boten früher einen Karri-erepfad vom Teenager bis zur Rente. Solche krisensicheren Jobs gibt es längst nicht länger. "Trotz eines sinkenden Bedarfs wollen Banken vermutlich noch immer die hellsten Köpfe," sagt der prominente Schweizer Banker Oswald

GASTBEITRAG

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bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 01/2017 7

GASTBEITRAG

Grübel. "Aber sie zu gewinnen ist viel schwie-riger geworden als früher, weil andere Arbeit-geber attraktivere Alternativen bieten", so der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Credit Suisse und UBS. Die beiden Schweizer Groß-banken haben früher lange die Liste der attrak-tivsten Arbeitgeber für Wirtschaftsstudenten angeführt. Nun wurden sie vom Schweizer Au-ßenposten von Google in Zürich auf die Plätze verwiesen. Google hat sich in der Schweiz seit der Eröffnung der Landesgesellschaft von einer Handvoll Mitarbeiter auf ein Unternehmen mit mehr als 1.800 Angestellten vergrößert. Die Credit Suisse hingegen baut im Rahmen ih-rer Restrukturierung Tausende von Arbeitsplät-zen in der Schweiz ab. Von 2009 bis Ende letzten Jahres wurden bereits 3.500 Arbeitsplätze wegra-tionalisiert. UBS hat 2.800 Positionen in der glei-chen Zeit eliminiert. Nach Angaben der Schwei-zer Bankenvereinigung ist die Zahl der Banken in der Schweiz von 1995 bis 2015 um mehr als ein Drittel geschrumpft. 2008 nahm UBS ein Rettungspaket der Regierung in Anspruch und musste sich verkleinern. Auch die Credit Suisse musste den Umfang ihrer Geschäftstätigkeit ver-ringern und die Ressourcen erhöhen, um die in der Krise eingeführten Regeln einzuhalten, mit denen Großbanken im Falle einer weiteren Kern-schmelze an den Finanzmärkten widerstandsfä-hig gemacht werden sollten.

Die veränderte Natur der Arbeit treibt den Aus-stieg vieler Banker weiter an. Die Beschäftigten der Großbanken stöhnen unter der Last neuer regulatorischer Anforderungen, die die Vitalität aus ihren Arbeitsplätzen verschwinden lässt. Viele verlassen den "Goldenen Käfig", wie die ehemalige UBS-Direktorin Niloo Verma Brup-pacher mit einem Lachen sagt. Sie hat die Bank verlassen, um Partnerin bei Nectar Financial zu werden, einem Start-up, das Technologien und Dienstleistungen für Banken aufbaut. Der Vor-teil der Start-ups außerhalb des Bankensektors ist, dass ihre Angestellten nicht von Regelungen eingeschnürt werden, die Bankangestellten kre-ative Lösungen verwehren. Ein Großteil dieser Bürokratie ist das Ergebnis der jüngsten Vergangenheit des Bankensektors. Behörden in den USA und in anderen Ländern sind gegen die Schweizer Banken hart vorge-gangen, da diese Steuerflucht und Korruption ermöglichten. Die öffentlichen Skandale haben vermutlich von den Verlockungen des Bankwe-sens abgelenkt. Und nun gibt es zu viele andere interessante Möglichkeiten. "Es hat ein umfas-sendes Umdenken eingesetzt", so Mike Baur. "Vor fünfzehn oder 20 Jahren war es einfach klar, dass man seine Karriere in einer Groß-bank machen wird." Heute ist das nicht mehr zwangsläufig so.

(John Letzing)

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Geldwäsche und Ter-rorfinanzierung bleiben Hauptgefahrenpunkte

Geldwäsche, Korruption und Terrorfinanzie-rung sind auch in diesem Jahr wieder die Ge-fahren, die für die Compliance-Experten in den Banken im Fokus ihrer Arbeit stehen werden. Allerdings ist dabei ein gewisser Trend zu er-kennen, denn die Verantwortung der Finanzin-stitute, die Geldflüsse von Kriminellen und Ter-roristen aufzudecken, wird steigen. Allerdings wirkt sich der durch das Niedrigzinsumfeld mit beeinflusste Kostendruck auch auf den Be-reich Compliance aus, sagt Seyfi Günay, EMEA-Compliance Direktor bei LexisNexis Risk Solu-tions. Daher müssen die Banken noch stärker auf die Effizienz ihrer Lösungen achten. „Da-rüber hinaus lehnen immer mehr Banken eine signifikante Anzahl potenzieller Kunden ab. Dies steht vor allem im Zusammenhang mit den Kosten, die eine Überprüfung möglicherweise auffälliger Kunden nach sich ziehen würde“, so Günay. Die Verhinderung von Terrorfinan-zierung werde ein weiteres wichtiges Thema sein. Günay geht davon aus, dass verstärkt Per-sonen zurückreisen werden, die sich von Euro-pa aus dem Kampf des sog. Islamischen Staats (IS) angeschlossen haben. „Diese könnten dann nach ihrer Rückkehr das System der Banken in Deutschland dazu nutzen, Gelder an den IS zu transferieren oder selber Mittel für Anschläge in Deutschland erhalten“, warnt der Experte. Mit dieser Gefahr werden sich deutsche Banken sehr intensiv auseinandersetzen müssen. Auch aus regulatorischer Sicht kommt wieder einiges auf die Compliance-Beauftragen zu. Die vierte EU-Direktive zur Verhinderung von Geldwäsche muss 2017 in nationales Recht um-gesetzt werden. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Bandbreite von Organisationen, denen eine maßgebliche Rolle bei der Aufdeckung von

Geldwäsche zukommt, erweitert wird. So wer-den demnächst auch Unternehmen der Immo-bilienwirtschaft stärker in die Verantwortung genommen. Grundsätzlich steigt die Komplexi-tät der Anforderungen. Viele Banken schätzten deshalb eine Zusammenarbeit zwischen den Instituten als sinnvoll ein. Der Austausch von Daten zur Kundenprüfung in Bezug auf Geld-wäsche oder Terrorismusfinanzierung würde die Arbeit der Banken beschleunigen und das Ergebnis präzisieren. Die meisten Banken, so Günay, befürworten daher einen solchen An-satz. „Übrigens funktioniert dies bei der Über-prüfung der Kreditwürdigkeit bereits sehr gut.“ Möglicherweise werden die Banken künftig aber auch auf ein ein sog. De-Risiking setzen und einige Risiken schlicht zu vermeiden versu-chen. Die betreffenden Institute ihren Kunden dann weniger Leistungen an und versuchen auf diese Weise, das Risiko zu verringern. Sie neh-men z. B. generell keine Geschäftsbeziehungen zu potenziellen Kunden auf, die einen syrischen Pass haben. Es findet keine detaillierte Prüfung statt, allein die syrische Staatsangehörigkeit führt zu einer höheren Risikoeinstufung. Eine andere Möglichkeit ist das Re-Risking, erläutert Günay. Dabei wird die finanzielle Inklusion ge-fördert, also die Teilnahme von möglichst vie-len Menschen am Finanzsystem über möglichst viele Produkte. Auf diese Weise werden mehr Daten generiert, die dann zu besseren Analy-seergebnissen führen. Durch Re-Risking verfü-gen Banken also über mehr Informationen und können somit ein besseres Risikomanagement gewährleisten.Dadurch, dass jeder, der sich längerfristig in Deutschland aufhält, das Recht auf ein Gutha-benkonto hat, schreitet die finanzielle Inklusion immer weiter fort. Bezogen auf alle Kunden sei die Rate der Ablehnungen aber nach wie vor hoch: 19 Prozent der Banken weisen über 25 Prozent ihrer potenziellen Kunden ab, weil sie Prüfungen aufgrund von fehlenden Daten nicht

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durchführen können oder das Ergebnis qualita-tiv unzureichend ist, sagt Seyfi Günay. Diesen Verlust potenzieller Gewinne könnten sich Ban-ken aber eigentlich nicht mehr leisten.

Klage gegen deutsche Banken

Die US-Kanzlei Hausfeld bereitet Schadenser-satzklagen in Milliardenhöhe gegen deutsche Banken vor. Sie wirft den Geldhäusern verbo-tene Kartellabsprachen vor, die jahrelang zu überhöhten Gebühren beim Zahlen mit EC-Karten geführt haben sollen. Hausfeld-Partner Christopher Rother bestätigte das Vorhaben und sprach von "namhaften Mandanten." Jahrelang zahlten die Händler eine feste Gebühr von 0,3 Prozent des Umsatzes an die jeweiligen Banken. Erst auf Druck des Bundeskartellam-tes verpflichteten sich die Geldinstitute im Jahr 2014, dass die Einzelhändler die Gebühren mit den Banken frei verhandeln dürfen. Nach Anga-ben des Bundeskartellamtes fielen dadurch die Kosten um bis zu 40 Prozent. Laut Handelsver-band wurden 2015 Waren im Wert von knapp 100 Mrd. € per EC-Karten bezahlt. Hausfeld will rückwirkend für zehn Jahre die aus ihrer Sicht überhöhten Gebühren ein-fordern. Die Klagen sollen demnächst beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft wehrt sich: "Ein Kar-tellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht fest-gestellt worden", teilte der Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisen-banken (BVR), der Anfang des Jahres die Fe-derführung in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) übernommen hat, via Twitter mit. Schon seit Jahren würden individuelle Entgelte im EC-Cash-System mit dem Handel vereinbart, so der BVR weiter. "Die frühere einheitliche Verfah-rensweise beruhte auf einer gesetzlichen Frei-

stellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt.

Schon wieder ein neuer Geldwäschebeauftragter

Erst im letzten Juli war Peter Hazlewood als Glo-bal Head of Anti-Financial Crime und Konzern-beauftragter Geldwäsche zur Deutschen Bank gekommen, nun gibt er seinen Posten bereits wieder ab. Zu seinem Nachfolger hat die Bank offenbar ihren Compliance-Manager Philippe Vollot berufen. Dieser ist seit 13 Jahren bei der Deutschen Bank und amtiert derzeit als globa-ler Chief Operating Officer für Compliance, Be-kämpfung der Finanzkriminalität und regula-torische Angelegenheiten. Diese Position, die in Frankfurt angesiedelt ist, hält er seit Dezember 2015. Vollot werde weiter an Sylvie Matherat be-richten, die im Vorstand der Deutschen Bank für Regulierung zuständig ist, sagte ein Informant. Die Deutsche Bank hatte ihre Suche nach einem Nachfolger beschleunigt, nachdem Hazlewood nach einem internen Haushaltsstreit zurückge-treten war, wie das Wall Street Journal berich-tete. Dabei sei es um seine Forderung nach der Einstellung Hunderter neuer Mitarbeiter ge-gangen. Noch stehe nicht fest, ob der Brite dem Institut möglicherweise als Berater erhalten bleibe. Hazlewood und andere Manager hatten in den vergangenen Wochen eine Auseinan-dersetzung um die Zahl der neuen Mitarbeiter geführt, die die Bank einstellen muss, um ihre Anstrengungen zur Compliance-Kontrolle und Geldwäschevermeidung zu verstärken, wie in-formierte Personen sagten. Hazlewood habe da-rauf gedrängt, die fast 400 genehmigten Stellen um weitere 200 aufzustocken. Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte, das Haus habe weiter das Ziel, die Mitarbeiterzahl ihrer Kriminali-tätsbekämpfungssparte bis Ende 2017 um 50 Prozent zu steigern.

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Rechtsstreit mit 95 Millio-nen erledigt

Die Deutsche Bank hat sich in einem weiteren Rechtsstreit mit den US-Behörden geeinigt. Zur Beilegung der Vorwürfe, sie habe im Jahr 2000 über Scheingesellschaften Steuern in zweistelli-ger Millionenhöhe hinterzogen, zahlte die Bank 95 Mio. US-$, wie die Generalstaatsanwaltschaft von Manhattan mitteilte. Ursprünglich hatte die US-Regierung sogar bis zu 190 Mio. US-$ an Steuern, Strafen und Zinsen verlangt. Eine Sprecherin der Deutschen Bank äußerte sich, man sei „zufrieden, diesen Fall beigelegt und die mehr als 16 Jahre zurückreichenden Ereig-nisse hinter uns gelassen zu haben". Erst kurz vor Weihnachten hatte sich die Deut-sche Bank von einem weiteren schweren Mühl-stein in ihrer langen Liste von anhängigen Rechtsstreitigkeiten befreit: Sie einigte sich mit dem US-Justizministerium im Verfahren um fragwürdige Hypothekengeschäfte in den Jah-ren vor der großen Finanzkrise und zahlte da-für insgesamt 7,2 Mrd. US-$ – deutlich weniger als die 14 Milliarden, die ursprünglich als For-derung im Raum standen und Sorgen um die Existenz der Deutschen Bank ausgelöst hatten. Beobachter und Analysten gehen davon aus, dass der Kurs der größten deutschen Bank auf-wärts gehen wird. Weniger wegen der Einigung in den USA – die Beilegung eines Rechtsstreits mit einer Strafzahlung von 95 Millionen sei "als Impuls eigentlich zu gering, um den Kurs derart zu befeuern", so ein Händler. Es gebe al-lerdings Kursgewinne aus dem Handel an der Wall Street. Möglicherweise setzten die Broker auf eine Erholung des europäischen Bankensek-tors und favorisierten dabei innerhalb der Bran-che die Investmenthäuser.

Neuer Schutz für Whistleblower

Seit dem 1 Januar 2017 können Hinweisgeber mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrecht auch über ein elektronisches System bei der Ba-Fin melden. Dieses System garantiert einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers, ermöglicht es der BaFin aber andererseits, mit dem Hinweisgeber in Kontakt zu treten. Die-ser bleibt dabei weiterhin anonym. Damit hat die Aufsicht die Rahmenbedingungen weiter verbessert, in denen potenzielle Hinweisgeber bereit sind, ihr Wissen preiszugeben, und die BaFin gleichzeitig in der Lage ist zu überprüfen, ob diese Hinweise aufsichtsrechtliche Bedeu-tung haben. Elektronisches Meldesystem der BaFin »

China sagt Geldwäsche den Kampf an

China will stärker gegen Geldwäsche vorge-hen: Die chinesische Zentralbank verschärft ihre Kontrolle von Geldtransfers und senkt die Grenze für mitteilungspflichtige Transaktio-nen für Finanzhäuser. Noch bleibt eine Schon-frist, aber ab dem 1. Juli müssen Banken jede Bargeldtransaktion jenseits von 50.000 Yuan (umgerechnet knapp 7.000 €) melden, wie die People's Bank of China (PBOC) mitteilte. Bislang lag die Melde-Grenze viermal so hoch. Transak-tionen in anderen Währungen müssen ab einem Wert von 10.000 US-$ gemeldet werden. Bei Banküberweisungen durch Einzelpersonen gilt künftig eine Meldepflicht von 500.000 Yuan im Inland und von 200.000 Yuan (oder 10.000 US-$) bei Überweisungen ins Ausland.

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Bislang hatte die Zentralbank nur "große" Transaktionen ins Ausland meldepflichtig ge-macht, hatte dabei aber keine konkrete Summe genannt. Laut der PBOC sollen die neuen Re-geln dabei helfen, Geldwäsche und Terrorfinan-zierung zu verhindern. Die Behörden in China sind besorgt, weil immer mehr Geld in der Hei-matwährung das Land verlässt. Auch die Unter-nehmen müssen sich bei Auslandsinvestitionen schon verstärkten Kontrollen unterziehen.

Deutsche kann US-Hypo-thekenskandal abhaken

Die Administration des scheidenden US-Prä-sidenten Barack Obama hat einen vorläufigen Schlussstrich unter den Hypothekenskandal ge-zogen, der vor rund acht Jahren im Zuge der Fi-nanzkrise die Weltwirtschaft erschütterte. In der Folge können die Deutsche Bank und die Credit Suisse aufatmen. Sie kommen mit Strafzahlun-gen von 7,2 Mrd. bzw. 5,3 Mrd. US-$ davon. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt einer endgültigen Dokumentation. Barclays hinge-gen hat offenbar einen Vergleich ausgeschlagen. Gegen die Briten wird Anklage erhoben; zwar ohne Maximalforderung, aber der Bank werden betrügerische Hypothekengeschäfte in Volu-men von mehr als 30 Mrd. US-$ vorgeworfen. US-Banken hatten sich mit den Behörden ihres Landes schon vor geraumer Zeit verglichen. Die Deutsche Bank muss laut einer Mitteilung 3,1 Mrd. US-$ als Zivilbuße und 4,1 Mrd. als Ausgleich für Verbraucher berappen. Dem Ins-titut war wie anderen Großbanken vorgeworfen worden, Investoren jahrelang über die Risiken von hypothekenbesicherten Wertpapieren ge-täuscht zu haben. Die Käufer dieser komplexen Anlageprodukte erlitten Milliardenverluste, als der US-Immobilienmarkt kollabierte. Die Strafe ist deutlich geringer als die 14 Mrd. US-$, die als ursprüngliche Forderung im Raum

standen und sogar Sorgen um die Existenz der Bank ausgelöst hatten. In der Folge wurde heftig über einen möglichen Notfallplan der Bundes-regierung und eine Kapitalerhöhung spekuliert. Die Deutsche Bank hätte nicht über ausreichend Reserven verfügt, um eine derart hohe Summe zu zahlen. Sie hat für Rechtsstreitigkeiten 5,5 Mrd. € zurückgelegt. Mit der Einigung können nun die zivilrecht-lichen Ansprüche beigelegt werden, die das US-Justizministerium wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wert-papieren (RMBS) und damit zusammenhän-genden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen 2005 und 2007 erwogen hatte. Die Zi-vilbuße wird das Ergebnis des vierten Quartals mit etwa 1,17 Mrd. US-$ vor Steuern belasten. Die Belastungen durch die Erleichterungen für Verbraucher dürften sich über einen längeren Zeitraum verteilen, denn die Bank will min-destens fünf Jahre lang durch veränderte Dar-lehensbedingungen und andere Hilfen Wohnei-gentümer und Kreditnehmer entlasten. Derzeit erwartet die Bank daraus keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2016.

Hedgefonds-Gründer ver-haftet

Falls sich die Verdächtigungen der Staatsanwäl-te gegen Mark N. bestätigen, würde es sich hier um den größten Fall von Anlagebetrug seit der Aufdeckung von Bernard Madoffs Schnellball-system handeln: Der Gründer des Hedgefonds Platinum Partners wurde von der Bundespo-lizei in New York verhaftet, gemeinsam mit einem ehemaligen Präsidenten des Unterneh-mens und vier weiteren Personen. Die Behör-den gehen derzeit davon aus, dass mehr als 600 Investoren von Platinum um insgesamt wohl 1 Mrd. US-$ betrogen worden sind. Den Verhafte-

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ten wird vorgeworfen, sie hätten die Zahlen der Firma verfälscht und die Anlagen überbewertet. Vermeintliche Gewinne älterer Investoren wur-den nach der auch als Ponzi-Schema bekannten Masche aus den Einlagen später hinzugekom-mener Anleger bestritten. Und ebenso wie im Fall Madoff vor gut zehn Jahren hat sich auch Platinum zuerst an reiche jüdische Geschäfts-leute gewandt, mit denen Gründer N. in seiner New Yorker Gemeinde sozial vernetzt war.

Spaniens Banken werden zur Kasse gebeten

Spaniens Banken müssen möglicherweise Mil-liarden von Euro an Kreditkunden zurückzah-len. Europas höchstes Gericht urteilte in einem Rechtsstreit um variable verzinste Hypotheken gegen die Institute. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand, dass Kreditnehmer in Spanien Anspruch auf die vollständige Rückerstattung zuviel gezahlter Zinsen auf diese Produkte ha-ben. Das Urteil folgt auf eine Entscheidung des höchsten spanischen Gerichtes im Jahr 2013, das sogenannte "Boden-Klauseln" bei Hypotheken verboten hatte. Diese Festschreibung eines Min-destzinssatzes sei unlauter, weil die Banken ihren Kreditkunden die wirtschaftlichen und rechtli-chen Konsequenzen nicht klar erläutert hätten. Allerdings hatte das spanische Gericht die Ban-ken nur angewiesen, die "Boden-Klauseln" nicht anzuwenden. Sie mussten ihren Kunden die vor Ergehung des Urteils 2013 zu viel gezahlten Zinsen nicht erstatten. Denn eine vollständige Rückerstattung wäre zu diesem Zeitpunkt ein "Risiko einer erheblichen Störung" der spani-schen Wirtschaft gewesen, befanden die Richter. Dem stimmte der EuGH nicht zu. Wenn ein Kre-ditvertrag unlauter sei, werde der Kunde über die gesamte Laufzeit des Kredites benachteiligt.

"Die Feststellung der Unlauterkeit muss zur Fol-ge haben, dass der Verbraucher in die Lage ver-setzt wird, in der er gewesen wäre, wenn es diese Klausel nicht gegen hätte", so das Gericht. Für Investoren und Analysten ist die Entschei-dung indes eine Überraschung, nachdem sich ein Gerichtsberater im April gegen die Ver-pflichtung der spanischen Banken zur einer Rückerstattung ausgesprochen hatte. Diese Meinung war für das Gericht zwar nicht bin-dend, der EuGH folgt aber üblicherweise den Ratschlägen der Berater. Das Urteil könnte die Banken insgesamt Mil-liarden kosten. Besonders betroffen sind nach Einschätzung von Analysten die Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA), Banco Popular Es-panol, Banco de Sabadell und Liberbank. Spani-ens größte Bank Santander hatte keine Mindest-zinsen in ihren Hypothekenverträgen und ist von dem Gerichtsurteil deshalb nicht betroffen. Die Aktien der Banco Popular, die derzeit auch mit notleidenden Immobilienkrediten zu kämp-fen hat, notierten im frühen Nachmittagshandel im Madrid 6,9 Prozent im Minus. Die kleine Liberbank gab 13 Prozent ab, Sabadell verloren 3,1 Prozent und BBVA 1,9 Prozent.

Tax Compliance: Dies sind die Top 15 der Steueroasen

Bermuda, die Niederlande und die Schweiz sowie britische Überseegebiete wie die Kaima-ninseln gehören zu den weltweit größten Steu-eroasen. Das geht aus einer Rangliste hervor, die die Entwicklungsorganisation Oxfam in ih-rer neuen Studie „Tax Battles“ aufstellt. Oxfam fordert von den G20 schärfere Maßnahmen ge-gen Steuervermeidung und Verstößen gegen

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die Tax Compliance. Für die Rangliste wurde ein Prüfkatalog aus den schädlichsten Mög-lichkeiten der Unternehmenssteuervermeidung entwickelt und die einzelnen Länder auf dieser Grundlage untersucht. Prüfkriterien waren u.a. extrem niedrige oder gar keine Unternehmens-steuersätze, die Gewährung unverhältnismäßi-ger Steueranreize und fehlende Mechanismen, um die Verlagerung von Gewinnen in andere Steueroasen zu verhindern. Betrug der durch-schnittliche Unternehmenssteuersatz der G20 vor 25 Jahren noch 40 Prozent, liegt er heute unter 30. Den Staaten brechen so immer mehr Einnahmen weg, die für Bildung, Gesundheits-versorgung und Armutsbekämpfung dringend benötigt würden. Tobias Hauschild, Oxfam-Experte für Steuerge-rechtigkeit, kommentiert: „Steueroasen stehen im Zentrum eines ruinösen Steuerwettlaufs. Sie müssen dringend trockengelegt werden. 90 Prozent der 200 weltgrößten Konzerne ha-ben Ableger in Steueroasen. Insgesamt verlie-ren arme Länder durch Steuervermeidung von Unternehmen mindestens 100 Milliarden US-$ im Jahr. In den Staatshaushalten würde dieses Geld ausreichen, um 124 Millionen Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen und mit verbesserter Gesundheitsversorgung weiteren sechs Millionen Kindern das Leben zu retten.“ Der Bundesregierung kommt im Kampf gegen Steueroasen eine Schlüsselrolle zu, so Hau-schild. Sie muss ihre G20-Präsidentschaft und ihr Gewicht in der EU nutzen, um den ruinösen Steuerwettlauf zu beenden. Dafür ist notwen-dig, dass bei den geplanten Schwarzen Listen von Steueroasen ungeschönte Maßstäbe ange-legt werden. Außer Transparenzanforderun-gen müssen auch Kriterien wie extrem niedrige Steuersätze oder unverhältnismäßige Steuer-anreize einfließen. Zudem müssen den geliste-ten Ländern schmerzhafte Sanktionen drohen. Auch die Nutzung von Steueroasen durch Kon-zerne muss für alle erkennbar werden: Eine Pflicht zur öffentlichen länderbezogenen Be-

richterstattung über Gewinne und Steuern ist überfällig. Die vollständige Liste der 15 schlimmsten Steuer-oasen:1. Bermuda2. Kaimaninseln3. Niederlande4. Schweiz5. Singapur6. Irland7. Luxemburg8. Curacao9. Hong Kong10. Zypern11. Bahamas12. Jersey13. Barbados14. Mauritius15. Britische Jungferninseln

US-Regulierer belegen Wells Fargo mit Sanktio-nen

Die US-Regulierungsbehörden haben Wells Fargo mit Sanktionen belegt. Die US-Bank habe keinen angemessenen Plan für die Bewältigung einer drohenden Insolvenz ohne Rückgriff auf staatliche Hilfen vorgelegt, so die Begründung. Die Rüge für das sogenannte Testament der Bank überraschte die Manager und war ein wei-teres blaues Auge für eine Bank, die sich noch nicht von dem Skandal um gefälschte Konten erholt hat. Besonders schmerzhaft: Das "Testa-ment" der Bank aus San Francisco war im April schon einmal bei den Behörden durchgefallen. Wells Fargo hatte bis zum 1. Oktober Zeit be-kommen, um signifikante Änderungen vorzu-nehmen. Nach der Verhängung der Sanktionen beeilten sich die Manager, herauszufinden, was falsch gelaufen war, und begannen sofort

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mit einer Analyse, wie eine mit der Sache ver-traute Person sagte. Wells Fargo veröffentlichte zudem mehr Einzelheiten über die Schritte, die die Bank seit der Einreichung ihres Testaments ergriffen hat. Es ist das erste Mal seit dem Beginn der jähr-lichen Überprüfungen im Jahr 2012, dass die US-Notenbank Federal Reserve und die Federal Deposit Insurance Corp (FDIC) im Rahmen der Dodd-Frank-Gesetzgebung von 2010 ein Geld-haus für sein Banktestament mit Strafen belegt haben. Wells Fargo darf nun unter anderem keine neuen internationalen Einheiten gründen und keine Unternehmen außerhalb des Bank-Geschäfts erwerben. Dagegen ließen die Regu-lierungsbehörden eine Sanktion im Köcher: die Umsetzung zusätzlicher Kapitalmaßnahmen. Wenn den Behörden auch die Antwort auf die Beurteilung vom Dienstag nicht gefällt, die bis März 2017 eingereicht werden muss, könnten sie allerdings das Wachstum der Bank beschnei-den oder in zwei Jahren zwingen, bestimmte Vermögenswerte zu verkaufen. Vier andere US-Banken konnten dagegen mögliche Sanktionen vermeiden: JP Morgan Chase & Co., Bank of America, Bank of New York Mellon und State Street waren im April ebenfalls mit ihren Tes-tamenten durchgefallen. Laut den Behörden konnten diese Banken die festgestellten Proble-me aber beheben. Die Bankentestamente sind eine Säule des neuen Finanzregulierungssystems, das unter Präsident Barack Obama erlassen wurde. Vie-le Banken haben sich beschwert, dass die Be-hörden die Regeln zu streng anwenden. Der neu gewählte Präsident Donald Trump hat versprochen, die Post-Krisen-Vorschriften zu lockern. Zwar kann er nicht sofort die Füh-rung der Notenbank oder der FDIC austau-schen, aber er kann eine schon seit längerem vakante Position besetzen, nämlich die des obersten Bankenaufsehers bei der Fed, der er-heblichen Einfluss darauf haben wird, wie die Bankentestamente künftig gehandhabt werden.

In einem Memo an die Mitarbeiter, in das Wall Street Journal Einblick hatte, schrieb Wells-Fargo-CEO Timothy Sloan am Dienstag, die Bank werde mit den Behörden weiterhin eng zusammenarbeiten, "um ihre Sorgen besser zu verstehen". Gleichzeitig betonte Sloan aber, Tes-tamente seine "eine Form der Notfallplanung. Sie sind keine Wertungsliste für die aktuelle Gesundheit von Wells Fargo oder irgendeiner anderen Bank".

Compliance-Risiken durch neue Regularien

Zahlreiche Regularien und gesetzliche Vorgaben setzen Finanzinstitute immer mehr unter Druck. Neben der EU-US-Richtlinie über den Schutz der Privatsphäre (Privacy Shield) und dem Markt-missbrauch (MAD I & II) bereitet insbesondere die Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML) den Ins-tituten die meisten Kopfschmerzen. Hier sehen 60 Prozent der Befragten Bankmanager die größ-ten Herausforderungen. Dies ergab eine aktuelle Studie von Delphix, in der Führungskräfte zu Vorschriften befragt wurden, die sich aus Sicht der Datenhaltung besonders schwer erfüllen las-sen. Hiernach gibt jeder fünfte leitende Bankma-nager zu, nicht vollständig anonymisierte Daten zu verwenden, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – was zu höheren Compliance-Risi-ken führt. In der Folge befürchtet mehr als die Hälfte der Befragten hohe Finanzstrafen und den Verlust von Kunden. Das Grundproblem ist der erforderliche Zeit- und Kostenaufwand für die Verfremdung von Daten. Daher kopieren und verschieben Fi-nanzinstitute Daten in Testumgebungen oder Reporting-Anwendungen ohne besonderen Schutz. Diese Prozesse machen schließlich eine effektive Umsetzung der neuen Vorgaben prob-lematisch. Vorschriften, die einen Nachweis der Datenintegrität und der personenbezogenen

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Daten erfordern, zählen dabei zu den größten Herausforderungen der Zukunft. Um Compliance-Risiken zu reduzieren, wür-den Unternehmen letztendlich nach besseren Möglichkeiten zur sicheren und schnelleren Bereitstellung ihrer Daten suchen, wie Iain Chi-dgey, Vice President bei Delphix, betont. „Im Grunde geht es darum, Systeme zu integrieren, so dass wir saubere und präzise Daten aus al-ten Systemen extrahieren und in Reporting-An-wendungen verarbeiten können“, so Chidgey weiter. Dies sei letzten Endes ein wesentlicher Faktor, um geschäftliche Abläufe effizienter zu gestalten.

Korruptionsprävention ist Chefsache

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) hat die Notwendigkeit von Korruptions-prävention und -bekämpfung in Unternehmen und die damit einhergehende Verantwortung für Compliance-Manager unterstrichen. Wie die Ergebnisse der Berufsfeldstudie „Compli-ance Management 2016“ zeigen, zählt die Be-kämpfung und Prävention von Korruption mit 85 Prozent mittlerweile zu den wesentlichen Aufgaben in Compliance-Abteilungen, Ten-denz steigend. „Die vielzitierte Entscheidung des LG München in Sachen Neubürger belegt, dass das Top-Management auch bei Delegation der Korruptionsbekämpfung an eine Compli-ance-Organisation grundsätzlich verantwort-lich bleibt“, so Dr. Wolfgang Strunk, Leiter der BCM-Fachgruppe Anti-Korruption. Gerade in Krisenzeiten müsse das Management den rich-tigen Ton angeben und Compliance nicht zu einem Lippenbekenntnis werden lassen. Das Phänomen der Korruption hat in seiner langen Historie immer wieder neue Facetten hervorge-bracht – viele (spektakuläre) Korruptionsfälle haben in den vergangenen Jahren nicht nur die

Medien beschäftigt, sondern auch die Strafver-folgungsbehörden. So lässt sich nicht nur eine in der Vergangenheit kontinuierlich steigende Anzahl von Strafverfahren in Deutschland und Europa feststellen. Auch die hohen Strafen für Unternehmen verdeutlichen die Brisanz. Dass die Korruptionsbekämpfung in absehbarer Zeit an Bedeutung verlieren könnte, scheint hinge-gen ausgeschlossen – nicht zuletzt die stellver-tretende Justizministerin der USA, Sally Yates, hat mit dem vielzitierten „Yates-Memorandum“ im September des vergangenen Jahres noch ein-mal deutlich gemacht, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen könnte: Die persön-liche Haftung der in Unternehmensdelikte in-volvierten Personen sowie die Möglichkeit von Unternehmen, auf ein Entgegenkommen der Justiz hoffen zu können – wenn sie denn die an einem Delikt beteiligten Personen „ans Messer liefern“.

Geldwäschebekämpfung: „Keine halbe Sachen ma-chen“

Gegen den Widerstand der konservativen Euro-paabgeordneten haben im Europäischen Parla-ment der Wirtschafts- und Währungsausschuss sowie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen mangelhaften Vor-schlag der EU-Kommission für eine Liste von Geldwäsche-Paradiesen zurückgewiesen. Für die auf der Liste stehenden Drittstaaten sollen stark erhöhte Sorgfaltspflichten gelten. „Die Liste geht an der Realität vorbei. Da finden sich lediglich Länder wie Irak oder Nordkorea, aber nach Panama oder den Bahamas sucht man ver-geblich. Haben die EU-Kommission und die Konservativen von den Panama Papers oder den Bahamas Leaks nichts mitbekommen?“, kriti-siert Peter Simon, Sprecher der sozialdemokra-

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tischen Fraktion im Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers den Vorschlag der EU-Kommission. „Welcher Kriminelle würde ernst-haft versuchen, Gelder in Ländern wie Nord-korea zu waschen, wenn er das bequemer und anscheinend völlig unbehelligt beispielsweise in Panama tun kann?“, so Simon weiter. Das Europaparlament müsse auch weiterhin frakti-onsübergreifend seiner Vorreiterrolle im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerflucht gerecht werden. Nur so könnte der Druck auf die Staaten aufrechterhalten werden.

Zinsabsprachen kosten Banken 485 Millionen

Wegen Absprachen bei Zinsderivaten müssen Credit Agricole, HSBC und JP Morgan büßen. Die EU-Kommission legte den drei Banken Strafen in Höhe von insgesamt 485 Mio. € auf, wie die Behörde mitteilte. Anders als Barclays, Deutsche Bank, Royal Bank of Scotland und Société Générale hatten sie einem Vergleich im Dezember 2013 nicht zugestimmt. Deswegen wurden die Untersuchungen als reguläres Kar-tellverfahren fortgesetzt. "Die Banken sprachen sich bei der Preisfestlegung von Euro-Zinsde-rivate-Bestandteilen ab und tauschten sensible Informationen aus", heißt es in einer Mitteilung der EU-Wettbewerbshüter. Damit hätten die Banken gegen das EU-Kartellrecht verstoßen. Das Kartell der insgesamt sieben Banken habe zwischen September 2005 und Mai 2008 be-standen. Die Institute hatten nach den Ergeb-nissen der Kommission über unterschiedliche Zeiträume daran teilgenommen. Die beteilig-ten Händler der Banken standen laut Behörde über Chat-Räume in den Banken oder Instant-

Messaging-Dienste in regelmäßigem Kontakt. Ziel der Händler sei es gewesen, die normale Entwicklung der Preisbestandteile von Euro-Zinsderivaten zu verzerren. Am meisten muss JP Morgan zahlen: 337 Mio. €. Die US-Bank war fünf Monate lang an dem Kar-tell beteiligt. Die Geldbuße für Credit Agricole, ebenfalls für eine fünfmonatige Beteiligung, be-trägt 114,7 Mio. €, HBSC kommt auf 33,6 Mio. €. Die Briten hatten sich an dem Kartell nur einen Monat lang beteiligt. Neben der Dauer richten sich die Strafen auch nach dem Handelsvolu-men bei den fraglichen Produkten, der Schwere der Zuwiderhandlung und dem geografischen Umfang.

Deutsche Bank zahlt 60 Mio. Dollar

Die Deutsche Bank steht kurz davor, einen wei-teren Rechtsstreit beizulegen. Wie die Nachrich-tenagentur Reuters berichtete, wird die Bank wegen angeblicher Goldpreis-Absprachen eine Vergleichssumme in Höhe von 60 Mio. US-$ zahlen. Die Nachrichtenagentur bezieht sich dabei auf Unterlagen eines Bezirksgerichts in Manhattan, New York. Damit dieser Rechts-streit beigelegt werden könne, fehle noch die Zustimmung des Richters. Der Deutschen Bank wurde in einer Klage im Jahre 2014 vorgeworfen, ihre Marktmacht bei der Festlegung des Goldpreises ausgenutzt zu haben. Die Vorwürfe richteten sich auch gegen weitere Banken. Wie Reuters berichtet, bestrei-tet die Deutsche Bank jegliches Fehlverhalten. Ein Sprecher der Deutschen Bank wollte zu dem Vorgang keinen Kommentar abgeben.

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Milliardenvergleich für die Royal Bank of Scotland

Die Royal Bank of Scotland nimmt für einen Schlussstrich unter einen Rechtsstreit um eine mangelnde Informationspolitik gegenüber Ak-tionären vor einer wichtigen Kapitalinfusion einen teuren Vergleich in Kauf. Das Geldinsti-tut überweist nunmehr bis zu 800 Mio. £ oder umgerechnet rund 955 Mio. €. Demnach hat die zu 73 Prozent dem britischen Steuerzahler ge-hörende Bank einen endgültigen Vergleich mit drei von fünf Aktionärsgruppen geschlossen, die für 77 Prozent der Forderungen aus dem Jahr 2008 stehen. Laut dem Finanzkonzern ist die nunmehr vereinbarte Summe durch bereits getätigte Rückstellungen gedeckt. Bei dem Fall dreht es sich um eine Not-Kapital-aufnahme während der Finanzkrise. Der Bank wird vorgeworfen, vor der Kapitalmaßnahme die Aktionäre nicht ausreichend über die eigene Finanzkraft informiert zu haben. Das Geldhaus pocht darauf, mit dem Vergleich kein Schuldein-geständnis abgegeben zu haben und sich sehr "energisch" gegen alle Forderungen der Parteien, die sich nicht vergleichen wollten, zu verteidi-gen. Nach Angaben der Bank wird mit den bei-den anderen Aktionärsgruppen noch verhandelt. Der Streit bezieht sich auf eine Bargeldspritze von 12 Mrd. £. Sie erfolgte kurz vor der staatli-chen Rettung im Jahr 2008. Für den Fall, dass die anderen beiden Aktionärsgruppen nicht doch noch einlenken, ist mit einem Gerichtsprozess zu rechnen. Ursprünglich hatten die Anleger 4 Mrd. £ gefordert. Der Bank war sehr daran ge-legen die Angelegenheit möglichst bald aus der Welt zu schaffen, da diese den laufenden Kon-zernumbau zunehmend beeinträchtigte. Eine der Aktionärsgruppen, die Tausende Kleinan-leger vertritt, tritt besonders aggressiv auf. Sie will, dass der Ex-Bankchef Fred Goodwin vor Gericht muss und schlägt bisher alle Vergleich-sangebote aus. Für das britische Geldhaus kann

es derweil noch schlimmer kommen. Derzeit wird parallel über einen milliardenschweren Vergleich in den USA wegen der toxischen Hy-pothekenpapiere verhandelt.

Über "Avalanche" 50.000 PCs infiziert

Mehr als 50.000 „Opfer-Computer“ standen un-ter ihrer Gewalt: Mit der Verhaftung von sie-ben Führungsmitgliedern, der gleichzeitigen Beschlagnahme von 39 Servern und mehreren Hunderttausenden Domains versetzte ein inter-nationales Großaufgebot von Ermittlern dem Täterkreis nun einen heftigen Schlag. Vier Jahre hatte es gedauert, “Avalanche“, eine der welt-weit größten Infrastrukturen zum Einsatz von Botnetzen, aufzudecken und zu analysieren. Den Kriminellen war es gelungen, Bankkunden, die ihre Geschäfte online erledigten, um durch-schnittlich mehr als 5.000 € zu schädigen. Min-destens seit 2009 nutzten die Täter Avalanche für Phishing- und Spamkampagnen, verschickten wöchentlich eine Million Spammails mit schädi-gendem Anhang oder Link. Wer darauf klickte, infizierte seinen Computer und wurde zum Teil des Botnetzes. Auf diese Weise kontrollierten die Täter zeitgleich über 50.000 Opfer-PCs. „Auf-grund der hier vorliegenden Anzeigen kann die Schadenssumme derzeit auf ca. 6 Mio. € aus 1.336 Taten beziffert werden“, teilten die Zentra-le Kriminalinspektion (ZKI) Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gemeinsamen mit. Der tatsächliche Schaden dürfte auch in Deutschland weitaus höher liegen.Die Ermittlungen begannen vor vier Jahren, als massenhaft Ransomware verbreitet wurde, mit der PC- und Netzwerk-Nutzer zu Geldzahlungen erpresst wurden. Dabei wechselten die Tatver-dächtigen nicht nur die Geschäftsfelder, sondern auch die Server und die Länder, aus denen sie agierten. Der Spuk ist aber noch nicht beendet.

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Derzeit sind vor allem Online-Banking-Kunden im Visier der Täter. "Die Tücke einer ausgefeil-ten Botnetz-Infrastruktur liegt darin, dass allein das Abschalten eines einzelnen Botnetzes nicht ausreicht, um die kriminellen Angriffe zu unter-binden", sagte Oberstaatsanwalt Frank Lange, Leiter der Verdener Zentralstelle für Cybercrime. Die Aufgaben der unschädlich gemachten Server werden nämlich direkt von den Servern der an-deren Botnetze übernommen. Hinzu kommt: Die Zerschlagung der Bot-netzinfrastruktur ist nur ein erster Schritt. Die Schadprogramme auf den infizierten Rechnern werden dadurch nicht gelöscht. Hier müssen die Nutzer selbst aktiv werden. Die betrof-fenen Bürgerinnen und Bürger werden über ihre Provider informiert. Ihnen wird dringend empfohlen, ihre Rechner auf eine Infektion mit Schadprogrammen zu überprüfen und Sicher-heitslücken zu schließen. Auch für Nutzer, die kein Schreiben ihres Providers erhalten, emp-fiehlt das BSI dieses Vorgehen. Nach aktuellem Kenntnisstand des BSI sind überwiegend Win-dows-Systeme und Android-Smartphones Teil der jeweiligen Botnetze gewesen. Dennoch kann eine Infektion bei Smartphones mit Apple iOS, Microsoft Windows Phone oder Betriebssyste-men wie Apples OS X oder Linux nicht ausge-schlossen werden. Ebenso sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Geräte des Internets der Dinge (Internet of Things, IoT) wie beispiels-weise Webcams, Drucker oder TV-Empfänger Teil dieser Botnetze. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.bsi-fuer-buerger.de/botnetz . Informationen darüber, wie man sich beim Online Banking generell schützen kann, findet man auch beim Bankenverband, z. B. hier: https://vimeo.com/193241531. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor-mationstechnik (BSI) unterstützt die nieder-sächsischen Behörden bei der Analyse der

Botnetzinfrastruktur und das Nationale Cy-ber-Abwehrzentrum koordiniert aktuell die Zerschlagung von Avalanche. Seine Analysen haben ergeben, dass rund 20 verschiedene Bot-netze diese Infrastruktur nutzen, um u. a. die Nutzer von Online-Banking-Angeboten zu be-trügen. Im Rahmen der Zerschlagung werden nun sogenannte Sinkhole-Server eingesetzt, mit deren Hilfe betroffene Kunden gewarnt werden können. Dies erfolgt durch die Internetservice-provider auf Basis der BSI-Analyse. Bereits im laufenden Ermittlungsverfahren wurde zur Warnung der Nutzer das Providerinformations-system (PI) aufgebaut. Dem Zugriff der Behörden gingen umfassen-de globale Ermittlungen voraus. Unterstützt durch die europäischen Behörden EUROJUST und EUROPOL erfolgten zeitgleich in zehn Ländern Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Servern und Domains sowie Festnahmen aufgrund bestehender Haftbefehle. Die identi-fizierten Tatverdächtigen kommen ebenfalls aus zehn verschiedenen Ländern. In einzelnen Fäl-len wird es nicht möglich sein, die Beschuldig-ten in Deutschland vor Gericht zu stellen, weil entsprechende Auslieferungsabkommen fehlen. Für die Aufdeckung arbeiteten die ZKI Lüne-burg und die Staatsanwaltschaft Verden nicht nur mit dem BSI und dem Bonner Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsver-arbeitung und Ergonomie zusammen, sondern auch mit dem FBI und dem amerikanischen Justizministerium sowie mit den Sicherheits-behörden von 39 europäischen und außereu-ropäischen Staaten. Bislang konnten allein auf der Führungsebene 16 Beschuldigte identifi-ziert werden. Gegen sieben Tatverdächtige hat das Amtsgericht Verden Haftbefehle wegen Bil-dung einer kriminellen Vereinigung, banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges und anderer Straftaten erlassen.

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General Counsel bei Zu-rich Deutschland

Stefanie Reichel (Foto) wird zum 1. Juli Gene-ral Counsel der Zurich Gruppe Deutschland und tritt damit die Nachfolge von Dr. Chris-toph Ebert an, der das Unternehmen zum 30. Juni auf eigenen Wunsch verlassen wird. Rei-chel übernimmt in ihrer Funktion die Leitung des Bereichs Legal / Compliance der Zurich Gruppe in Deutschland. Die 44-jährige Juristin kommt von der Ergo Group, wo sie seit 2012 als Chief Compliance Officer den gruppenwei-ten Aufbau der Compliance-Organisation im In- und Ausland verantwortete. Zuvor war sie mehrere Jahre Syndikusanwältin in der Rechts-abteilung bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, wo sie als Global Head of Compliance auch die Verantwortung für die Themen Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention innehatte. Reichel ist Mitglied des Rechtsausschusses und Vorsitzende der Kommission Compliance des Gesamtverbands der deutschen Versicherungs-wirtschaft (GDV) und Mitglied im Verwaltungs-rat des Deutschen Instituts für Compliance.

Commerzbank schafft Glo-bal Financial Crime Unit

Holger Pauco-Dirscherl (38, Foto) übernimmt die Abteilungsleitung der Global Financial Crime Unit in Frankfurt. In dieser Rolle be-richtet er direkt an den Global Head Financial Crime, AML and Sanctions Dr. Jan-Gerrit Iken. Die Abteilung wurde neu geschaffen, um den globalen Informationsaustausch zu Financi-al Crime in der Commerzbank Gruppe weiter zu verbessern, um Trends und Ereignisse zur Finanzkriminalität zu beobachten und diesen wirksam zu begegnen. Die Global Financial Crime Unit führt darüber hinaus Untersuchun-gen und Projekte mit Financial-Crime-Bezug durch und kämpft so gegen die Globalisierung der Finanzkriminalität. Pauco-Dirscherl war zu-vor u. a. bei UBS Deutschland und Wells Fargo tätig. Weiterhin ist er Co-Chair und Founding Member des ACAMS Germany Chapters.

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bank&compliance-Monatsbrief • Ausgabe 01/2017 22

Stobbe übernimmt Com-pliance

Jörn Stobbe (Foto) wird mit Wirkung zum 1. Februar 2017 die Führungsspitze der Uni-on Investment Institutional Property GmbH verstärken. Als dritter Geschäftsführer wird Stobbe für das Risikomanagement und Com-pliance verantwortlich sein. In Personalunion wird er zudem die Aufgaben des Chief Ope-rating Officers sowohl bei der Union Invest-ment Institutional Property GmbH als auch bei der Schwestergesellschaft Union Invest-ment Real Estate GmbH wahrnehmen. Der ge-lernte Bankkaufmann und Jurist kommt von der RREEF Management GmbH. Dort war er seit September 2013 Geschäftsführer und ver-antwortete die Bereiche Asset Management und Transactions für den deutschsprachigen Raum.

Aufstieg bei Adrealis

Dr. Kristoffer Blydt-Hansen (50, Foto) verant-wortet seit Anfang Dezember die Bereiche Com-pliance und Risikomanagement der Hamburger Adrealis Service KVG. Er folgt Carsten Diettrich, der das Unternehmen verlassen hat. Blydt-Han-sen war zuletzt Geschäftsführer beim Schiffs-fondsmanager Naves Corporate Finance. Seine Karriere begann er nach Bankausbildung und Jura-Studium in Hamburg und Kiel bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Blydt-Hansen ist zudem neuer Geschäftsführer der Adrealis Service KVG und teilt sich diese Position mit Dr. Guido Komatsu, der das Portfoliomanagement leitet. Die KVG ging Anfang des Jahres aus der Reconcept Vermögensmanagement hervor und konzipiert und verwaltet für Dritte Alternative Investmentfonds (AIF) in den Bereichen Immo-bilien, Schiffe und Erneuerbare Energien.

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Eigene Organisationsein-heit für Vicandi

Monika Vicandi (Foto) überahm zum Jahresbe-ginn die neu gegründete Organisationseinheit General Counsel & Chief Risk Officer bei der VP Bank. Die neue Ressortverteilung innerhalb der Bank ist Bestandteil einer geänderten Organi-sations- und Führungsstruktur in der Liechten-steiner Gruppe. Dabei wurden u. a. die Bereiche Group Legal, Compliance & Tax sowie Group Risk wurden zu einer Organisationseinheit in-nerhalb der Gruppenleitung zusammengelegt, das soll der zunehmenden Marktregulierung Rechnung tragen. Vicandi leitete bisher bereits den Bereich Group Legal, Compliance & Tax. Die Juristin war zu-vor Chief Executive Officer der Centrum Bank AG in Vaduz sowie von 2002 bis 2011 Leiterin Legal & Compliance der Union Bancaire Privée in Zürich. Sie arbeitete zudem für die Discount Bank & Trust Company sowie für die Winter-thur Versicherung.

Dirk Spiegel rückt bei GAM auf

Dirk Spiegel (Foto) wird neuer Group General Counsel beim internationalen Vermögensver-walter GAM. Er ersetzt Scott Sullivan, der die Funktion eines Group Vice Chairman über-nehmen und künftig nur noch als Berater für den Vorstand und den Verwaltungsrat der Gruppe tätig sein wird. Spiegel war zuletzt General Counsel für Kontinentaleuropa und leitete die Rechts- und Compliance-Abteilung bei GAM. Gleichzeitig wird Elmar Zumbühl neuer Chief Risk Officer (CRO) und Mitglied des Vorstands bei GAM. Er rückt von seiner bisherigen Funktion als Group Head of Risk & Governance ins Management Board auf. Bei GAM wurde damit erstmals die Rolle eines CRO eingerichtet und das Risikomanagement innerhalb der Gruppe gestärkt. Tim Rains-ford, der Anfang 2017 als Group Head of Dis-tribution zu GAM wechselt, wird ebenfalls in den Vorstand einziehen.

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Neubesetzungen am Bodensee

Im Rahmen einer strategischen Neuaufstellung hat die Internationales Bankhaus Bodensee AG in Friedrichshafen den Compliance-Bereich neu geordnet. Der Dipl.-Jurist Axel Hofmeister (46, Foto oben) übernahm zum 1. Januar die Fun-kion des WpHG-Compliance-Beauftragten. Er war unter anderem bereits für die DekaBank, die BHF BANK und Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG im Bereich Compliance tätig und hatte zuletzt bei der GenoTec GmbH als Compliance-Beauftragter für verschiedene genossenschaftli-che Primärbanken gewirkt.

Manuel Regent, Diplom-Wirtschafts- und Ar-beitsjurist und Certified Compliance Professio-nal (CCP), übernahm zum gleichen Datum die Funktion des Compliance-Beauftragten. Regent (Foto unten) hat zuvor als stv. Compliance-Be-auftragter bei der Südwestbank AG, als Compli-ance-Beauftragter für Mandanten der GenoTec

GmbH und als Compliance Manager der HSH Nordbank Erfahrungen gesammelt. Der auch als Referent und Autor bekannte 37-Jährige ist zudem Mitglied im Frankfurter Arbeitskreis MaRisk-Compliance.

Head of Compliance für Europa

Altaf Cassam übernimmt die neu geschaffene Position des Head of Compliance für das Eu-ropa-Geschäft von WisdomTree am Londoner Unternehmenssitz. Cassam war zuvor als Mi-FID-II-Berater bei Aberdeen Asset Management tätig. Er verfügt über nahezu 15 Jahre Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor, davon zehn Jahre im Bereich Regulierung und Compliance, und hatte u. a. Führungspositionen bei Ernst & Young LLP und bei Natixis inne. Beim Fonds-anbieter WisdomTree berichtet er an General Counsel Bryan Governey.

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Erscheinungsweise: 10 x jährlichDer nächste bank&compliance-Newsletter 02-2017 erscheint in der KW 07.

ISSN: 2195-4488 Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlags verviel-fältigt werden. Unter dieses Verbot fallen insbesondere die gewerbliche Verviel-fältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Verviel-fältigung auf Datenträgern. Die Beiträge sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, die Redaktion übernimmt jedoch kein Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abgedruckten Inhalte. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Empfehlungen sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie anderer Finanz- oder Versicherungsprodukte. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für die Inhalte der Werbeanzeigen ist das jeweilige Unternehmen oder die Gesellschaft verantwortlich. Die Redaktion stützt sich neben der Eigenbe-richterstattung auch auf international tätige Journalisten, insbesondere der Nach-richtenagentur Dow Jones News GmbH. Meldungen werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Für Verzögerungen, Irrtümer und Unterlassungen wird jedoch keine Haftung übernommen.

Termine Webinar: Instant PaymentsTermin: 19. Januar 2017Info: http://www.die-bank.de/veranstaltungen

Intensivseminar: Update MADII/MAR Termin: 24. Januar 2017Ort: KölnInfo: http://www.compliance-fachtagung.de

Intensivseminar: MiFID II/MiFIR: Neue Anforderungen an die Marktstruktur – Zentrale Inhalte und UmsetzungTermin: 1. Februar 2017Ort: KölnInfo: http://www.die-bank.de/veranstaltungen

Intensivseminar: MiFID II: Neue Anforderungen an Product Governance und Anlegerschutz – Zentrale Inhalte und UmsetzungTermin: 2. Februar 2017Ort: KölnInfo: http://www.die-bank.de/veranstaltungen

Intensivseminar: Rahmenverträge FinanztermingeschäfteTermin: 15. Februar 2017Ort: Frankfurt am MainInfo: http://www.info-bub.de/veranstaltungen/

Fachkonferenz: Zahlungsverkehr der ZukunftTermin: 16. Februar 2017Ort: KölnInfo: http://www.die-bank.de/veranstaltungen

Impressum

Page 26: Ausgabe 01/2017 - bank-und-compliance.de€¦ · EU-Datenschutz-Grundverordnung Schluss mit der Prokrastination ... Zum Gefallen vieler hält die EU-DSGVO die Art und Weise sowie

[email protected] Stoll: 0221/5490-124

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Datenschutz, Datensicherheit und InformationssicherheitAus § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes ist u. a. die Aufgabe des Datenschutzbeauftrag-ten abzuleiten, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen mit den Vorschriften und den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes ver-traut zu machen. Mit der neuen webbasierten Schulung erhalten Sie komfortable Unter-stützung für Ihre Mitarbeiterschulung durch:

» aktuelle Lerninhalte zur gezielten Vermittlung von Grundlagen datenschutzrechtli-cher Anforderungen

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Automatischer Informationsaustausch über FinanzkontenSeit dem 1. Januar 2016 verpflichtet das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) Finanzinstitute zur Erhebung steuerrelevanter Informationen über ihre Konto-inhaber und deren Meldung an das BZSt. Mit der neuen webbasierten Schulung erhalten Sie komfortable Unterstützung für Ihre Mitarbeiterschulung durch:

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Zielgruppe

» alle Mitarbeiter in Banken und Kreditinstituten

Zielgruppe

» alle Mitarbeiter in Kredit-instituten, insbesondere aus den Bereichen:

» Vertrieb » Backoffice » Organisation » Compliance » Revision