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Ausgabe 2, Dezember 2015

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Ausgabe 2, Dezember 2015

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UP TO DATE - Information kompakt Dezember 2015

ASFINAG: Der Projektverantwortliche Ralf Fischer im Gespräch über das Asfinag-Pilotprojekt „Weigh in Motion“.

4InfospotWichtige News auf einen Blick.

5News in Sachen MautErfolgreich verhandelt. Die geplante Mauterhöhung von satten 20 Prozent konnte abgewendet werden.

6Die Fachgruppe stellt sich vorIn dieser Ausgabe Fachgruppen­obmann­Stv. Karl Gruber. Was ihn motiviert und wo er die Herausforderungen sieht.

12MaßgeschneidertDie Rechtsschutzversicherung von IRM­KOTAX ist speziell auf die Transportwirtschaft abgestimmt.

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7 Unsere BrancheAusbildung: Neue Kostenregelung bei der C 95­Ausbildung. Was es zu beachten gilt.

Sachbezugswert für Pkw: Seit September gibt es eine neue Regelung.

Registrierkassenpflicht: Was die neuen steuerlichen Bestimmungen für die Transportbranche bedeuten.

Arbeitszeit: Alle Infos zu den Bestimmungen für Wochenenden und Feiertage.

© Thomas LerchNACHGEFRAGT

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3Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

Startseite zur unsererFachgruppe

Ihre Ansprechpartner!

Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten

T: +43 2742 851 18501F: +43 2742 851 18599E: [email protected]: wko.at/noe/gueterbefoerderung

Unternehmer für Unternehmer – Ihre Vertreter!

Bernd BrantnerObmann Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe NiederösterreichSpartenobmann-Stv. Sparte Transport und VerkehrT: +43 2742 851 18501 E: [email protected]

Mag. Markus Fischer KommR Karl GruberObmann-Stellvertreter Obmann-StellvertreterT: +43 2742 851 18501 T: +43 2742 851 18501E: [email protected] E: [email protected]

FachgruppeGüterbeförderungsgewerbe

FachgruppentagungHerz, Hirn und Humor – perfekt inszeniert. Bei der Fachgruppentagung am 23.4.2016 ist Österreichs Humor­experte Roman F. Szeliga zu Gast.

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15Impressum:

Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten. Tätigkeitsbereich: Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessen-vertretung. Blattlinie: Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches und Mitgliederinformation. Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: http://portal.wko.at/wk/offenlegung_dst.wk?dstid=1252

Redaktion: Mag. Simone Stecher Grafik und Layout: Julia Kurz und Georg Wieder, www.afresh.atDruck: Druckerei sandler print & more, Krummnußbaum 42, 3672 Marbach an der DonauFotos: Archiv, Fotolia und FotonachweisAus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet bzw. auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Frauen und Männer mögen sich jedoch gleichermaßen angesprochen fühlen.Drucklegung: Dezember 2015

Wirtschaftskammer Niederösterreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachgruppe GüterbeförderungMichaela Hirn

Assistentin

Mag. Patricia Luger Fachgruppengeschäftsführerin

Mag. Rudolf KeindlReferent

Katrin FeilingerAssistentin

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SHORT FACTS

Der Jahreswechsel ist nicht nur die Zeit der guten Vorsätze, sondern auch eine gute Gelegenheit, kurz innezuhalten und zu reflektieren. Hinter uns liegt ein turbulentes Jahr. Mit gemeinsamer Kraft und Anstrengungen konnten wir einige Herausforderungen meistern.

Die flächendeckende Maut hängt zwar nach wie vor wie ein Damoklesschwert über der Transportbranche, doch die Maut-erhöhung um 20 Prozent konnte abgewendet werden. In zähen Verhandlungen ist es gelungen, diese wirtschaftsschäd­lichen Phantastereien zu zerstreuen und den Grundstein für ein transparenteres Mautsystem zu legen. Ein wichtiger Erfolg. Denn damit konnte allein für das kommende Jahr eine Mautersparnis in Höhe von 65 bis 75 Millionen Euro ausverhandelt werden.

Doch auch 2016 wird wieder ein Jahr mit vielen Herausforde­rungen. Belgien führt mit 1. April ein neues Mautsystem für Lkw ein und mit 1. Jänner tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft. Für uns Unternehmer gelten dann neue steuerrechtliche Bestimmun­gen. Zur Einzelerfassung der Barumsätze muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet werden, wenn der Jahresumsatz 15.000 und die Barumsätze 7.500 Euro überschreiten. Die neuen Bestimmungen gelten auch für unsere Branche.

Das neue Jahr wird herausfordernd. Aber wir werden die Probleme gemeinsam anpacken und 2016 mit voller Kraft starten!

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien für 2016 alles Gute

aber vor allem viel Gesundheit!

Ihr Bernd BrantnerFachgruppenobmann

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Frankreich: Warnwesten-Pflicht für alle Fahrzeuge

Frankreich weitet ab 1. Jänner 2016 die Pflicht, eine reflek­tierende Warnweste in gelb oder orange mitzuführen (EN 471), auf alle Fahrzeuge aus. Verlässt der Fahrer bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug, muss er eine solche Weste tragen. Deshalb: In Reichweite aufbewahren! In jedem Fahr­zeug muss eine Weste und ein Warndreieck mitgeführt werden. Tragen Beifahrer und Passagiere keine Warnwesten, ist ein Bußgeld von 135 Euro zu zahlen. Busfahrer dürfen aber nicht bestraft werden, wenn sie nur eine Warnweste mitführen.

Winterdienst: Anpassung der Tarife

Die Tarife für den Winterdienst in NÖ werden jährlich anhand des Transportkostenindex angepasst.Da der Dieselpreis im vergangenen Jahr um rund 17 Prozent gesunken ist, schlägt dieser natürlich auch auf den Transportkostenindex durch.

Es ergibt sich eine Reduktion des Tarifs von 0,92 Prozent.

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5Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

NEUES MAUTSySTEM IN BElGIEN

Belgien will mit 1. April 2016 ein neues Maut-system für Lkw einführen. Es ersetzt das beste-hende Eurovignetten-System. Das Mautsystem für Lkw über 3,5 Tonnen tritt mit diesem Stichtag in der flämischen, der wallonischen und in der Region Brüssel-Hauptstadt in Kraft. Hier müssen die Lkw mit einer funktionierenden On Board Unit (OBU) ausgestattet sein – diese kommuniziert mittels Satellitentechnologie. Seit Oktober 2015 bietet Satellic eine Nutzerregistrierung und die Ausgabe der On Bord Units an. Der einfachste Weg, sich eine OBU zu besorgen, führt über das Nutzerportal auf www.satellic.be. Zudem können dort alle erforder-lichen Unternehmens- und Fahrzeugdaten einfach verwaltet werden. Weitere Informationen, auch zu den Tarifen in den betroffenen Regionen, erhalten Sie unter www.viapass.be/de/

RUSSlAND: MAUTTARIF GESENKT

Seit 15. November gilt in Russland eine Mautpflicht für Lkw. Auf Bitten der Business Community wur-de nun die Höhe von 3,73 Rubel per Kilometer auf 1,53 Rubel herabgesetzt (ca. 0,022 Euro zum Wech-selkurs von 69,6 Rubel je Euro – Stand November 2015).

Mit 1. März 2016 wird diese auf 3,06 Rubel per Kilometer erhöht.

Mauterhöhung von 20 Prozent abgewendetNoch vor wenigen Monaten verursachten die neuen Belastungspläne des Verkehrs-ministeriums der Branche Kopfschmerzen: Das Ministerium hatte konkrete Pläne zu saftigen Lkw-Mauterhöhungen im Umfang von bis zu 20 Prozent. Diese exorbitanten Mehreinahmen sollten aus Tarifvalorisierung, -ökologisierung und externen Kosten kommen und schon ab Jahresbeginn 2016 fällig werden. In lang-wierigen und schwierigen Verhandlungen ist es nun gelungen, diese wirtschafts-schädlichen Maut-Vorstellungen zu zerstreuen und den Grundstein für ein transparenteres Mautsystem zu legen.

Das Ergebnis im Detail:

Die Mautsätze steigen ab 1.1.2016 um nur ein Prozent – statt der zuvor ange-dachten 20 Prozent. Damit konnte allein für das kommende Jahr eine Maut-ersparnis in Höhe von 65 bis 75 Mio. Euro ausverhandelt werden.

Die gesetzlich festgeschriebene Valorisierung (Anpassung an die Inflation) findet wie bisher statt, jedoch wird die Berechnung ab 2017 an jene der Vignette ange-passt und schon im Sommer bekannt gegeben. Das schafft Planungssicherheit.

Die drohende kurzfristige Anpassung der Tarifökologisierung (Spreizung der Tarife nach Abgasklassen), die bisher alle zwei Jahre erfolgte, konnte abgewendet werden. Der geplante Zeitpunkt der Einhebung so genannter externer Kosten wurde um ein (weiteres) Jahr verschoben. Diese werden erst ab 2017 eingehoben.

50 Prozent dieser Zusatzeinnahmen gehen bis 2020 als Tarifstützung wieder an die Nutzer von Euro 6-Fahrzeugen zurück (Umverteilung zugunsten Euro 6-Lkw/Busse).

Die externen Kosten werden bis 2020 nicht erhöht – auch das trägt zur Planungs-sicherheit bei.

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EXKO VORSTELLRUNDE

Mit Erfahrung & Bauchgefühl

UnternehmervertreterSeit April 2011 Obmann-

stellvertreter der Fach gruppe der Güterbeförderer WKNÖ

leitspruchZum richtigen Zeitpunkt, am

richtigen Ort, mit den richtigen Personen und den gleichen

Gedanken erreicht man sein Ziel.

Unternehmer sein ist ein Vollzeitjob. Wa­rum haben Sie sich dazu bereiterklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit des Unter­nehmervertreters auszuüben? Was motiviert Sie, was treibt Sie an?Die heutige Zeit ist sehr kurzlebig, geprägt von ständigen, fast schon täglichen Verände-rungen. Damit ist unsere Branche permanent betroffen und gefordert. Um die Herausfor-derungen meistern zu können, braucht es Geduld, Erfahrung, juristische Kenntnisse, Fachwissen, Durchsetzungskraft, einen richtigen Umgang mit Mitarbeitern und Kunden sowie ein gewisses Bauchgefühl. Diese Eigenschaften setze ich nicht nur in meinem Betrieb um, sondern auch für meine Tätigkeit als Unternehmervertreter für das Güterbeförderungsgewerbe.

Wo sehen Sie die größten Heraus­forderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist und wie lassen Sie sich Ihrer Meinung nach am besten meistern?Abgesehen von den täglichen Problemen, mit denen sich die Transportbranche ausei-nandersetzen muss, sehe ich die Herausfor-derungen in der Doppelbestrafung (Fahrer und Zulassungsbesitzer) bei Vergehen gegen das Arbeitszeitgesetz, das Kraftfahrgesetz, den Mängelkatalog der Prüf- und Begut-achtungsstellenverordnung und in Sachen Gefahrgutbeförderungsgesetz. Die Fach-gruppe hat dieses Thema aufgegriffen. Wir führen Gespräche mit Vertretern des Landes, der Polizei und der Gesetz-

gebung. Es braucht ein gutes und offenes Gesprächsklima mit allen Beteiligten. Prob-leme müssen gemeinsam angepackt werden, um langfristige Lösungen zu erzielen.

Warum haben Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt?Für mich war es eigentlich immer selbst-verständlich, dass ich eines Tages den elter-lichen Betrieb übernehme. Schon meine berufliche Ausbildung, mein Denken und Schaffen war darauf ausgelegt, mich selbst-ständig zu machen.

Was möchten Sie Ihren Branchen kollegen mit auf den Weg geben?Wir müssen uns den täglichen Herausfor-

derungen stellen und unseren Beruf, unsere Branche mit positivem Denken und Handeln betreiben und vertreten.

45Gruber Transporte mit Sitz in St. Pölten beschäftigt aktuell 45 Mitarbeiter.

100Vor über 100 Jahren gründeten Maria und Karl III. Gruber das Unternehmen. Mit Pferdfuhrwerken wurde kaiserliche Post transportiert und täglich Milch ausgeliefert. Heute wird der Familien-betrieb in fünfter Generation geführt.

FlächeDas Unternehmen verfügt über 10.000 Quadratmeter an Lagerhallen für Gefah-rengut, Block- und Regallager.

LeistungGrundsätzlich Gruber. Der Betrieb betreibt für seine Kunden Lager-hausoutsourcing und Kontraktlogistik.

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7Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

UNSERE BRANCHE

Im Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe gab es eine Änderung hinsichtlich der Kostentragung der C 95 Ausbildung.

Nunmehr ist neben den Kurskosten auch der Zeitraum des Kursbesuches in Höhe des arbeitsvertraglich ver­einbarten Grundlohns abzugelten (zählt dennoch nicht als Arbeitszeit!).

Durch diese Änderung musste das Muster für die Rückerstattung der Kosten ergänzt bzw. neu formuliert werden. Sie finden es auf unserer Homepage. Findet der Kursbesuch nicht ohnehin während der normalen Arbeitszeit statt, so gilt: Dem Arbeitnehmer gebührt für den Zeit-raum des Kursbesuches bzw. der jeweiligen Ausbildungseinheit eine Abgeltung in Höhe des arbeitsvertraglich vereinbarten Grundlohns (Normalstundenlohn) – ohne Zulagen, Zuschläge sowie Aufwan-dersätze (Tages- und Nächtigungsgelder). Die Zeit für die An- und Abreise muss nicht abgegolten werden. Die Zeit des Kursbesuches bzw. der jeweiligen Ausbildungseinheit ist keine Arbeitszeit im arbeits zeitrechtlichen Sinne, sondern Frei-zeit des Arbeitnehmers. Die wöchentliche Ruhezeit wird also nicht gefährdet.

Hinweis: Eine Einstufung in die Lohngruppe 6 des Kollektiv-vertrages ist nur für Lenker mit entsprechender Lehrab-schlussprüfung „Berufkraftfahrer“ zwingend vorgesehen, nicht aber für Lenker, die lediglich die Berufskraftfahrerausbildung C 95 absolviert haben. Die beiden Begriffe sind nicht ident.

Kostentragung neu geregelt

--

Der Bedarf an Lenker in Personen- und Güterbeförderungsun-ternehmen steigt. Die Wirtschaftskammer bietet Interessierten in Zusammenarbeit mit dem AMS und dem ÖAMTC mit dem Ausbildungs projekt „Lenkerausbildung +“ eine umfangreiche Komplettausbildung: vom Führerschein über Zusatzausbildungen wie z.B. Ladungssicherungskurs, zahlreichen zusätzlichen Fahr-praxisstunden, Fahrtechniktraining und ECO-Training bis hin zu einem Schnupperpraktikum bei einem Bus- bzw. Güterbeförderungs-unternehmen.

Während der Ausbildung müssen die Teilnehmer ein einwöchiges Praktikum in einem Betrieb absolvieren. Falls Sie auf der Suche nach Lenkern sind, bzw. einen Praktikumsplatz anbieten, melden Sie sich bitte im Büro der Fachgruppe.

lkw­Fahrverbot wegenFeinstaub in Wien und NÖ

Ab 1. Jänner 2016 werden Fahrten mit Euro 2-Lkw und Sattelkraft-fahrzeugen in ganz Wien und dem Sanierungsgebiet „Wiener Umland“ verboten. (Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1999/2000) Ausnahmen gibt es unter anderem für Lkw mit teuren Spezial-aufbauten. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass das Fahrverbot auf Euro 3-Fahrzeuge ausgeweitet wird.

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UNSERE BRANCHE

Der Sachbezug von Arbeitnehmern bei Privatfahrten mit Firmen-fahrzeugen wird auf zwei Prozent der Anschaffungskosten des Kraft-fahrzeuges, maximal 960 Euro monatlich, angehoben. Für Kraftfahrzeuge mit niedrigem CO2 Ausstoß (nicht mehr als 130 g/km) soll der bisherige Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent, maximal 720 Euro monatlich, bestehen bleiben. Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null soll kein Sachbezug angesetzt werden müssen. Es ist geplant, die 130-Gramm-Grenze in den Folgejahren um je drei Gramm p.a. abzusenken.Die private Nutzung eines Firmenwagens durch Arbeitnehmer, dies betrifft insbesondere Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort (Firma, Baustelle, Einsatzort u.a.), stellt grundsätzlich einen Sach-bezug für Mitarbeiter dar. Das erhöht die steuerpflichtigen Einkünfte und bewirkt eine Sozialversicherungsbelastung. Sachbezüge sind in

Geld umzurechnen, indem sie mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes angesetzt werden. Die Bewertung bestimmter Sach-bezüge ist in der Sachbezugswerteverordnung geregelt. Darin sind u.a. mehrspurige Kraftfahrzeuge (Pkw, Kombi, Fiskal-Lkw) und Motorräder als firmeneigene Kraftfahrzeuge erfasst.

Ein Sachbezugswert ist dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeit-nehmer die Möglichkeit, das Firmenfahrzeug privat zu verwenden, tatsächlich nützt – wenn auch nur fallweise.Kein Sachbezugswert ist anzusetzen, wenn das firmeneigene Kfz ein Spezialfahrzeug ist, das aufgrund seiner Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausschließt (Lkw). Gleiches gilt, wenn Berufschauffeure das Firmenfahrzeug, das privat nicht verwendet werden darf, nach dem Dienst mit nach Hause nehmen.

Seit September 2015 gilt eine neue Regelung

Ab 1. Jänner 2016 tritt die Registrierkas-senpflicht in Kraft. Unternehmen müssen dann zur Erfassung der Barumsätze ein elek-tronisches Aufzeichnungssystem verwenden, wenn der Jahresumsatz 15.000 und die Barumsätze des Betriebes 7.500 Euro über-schreiten. Die Grenzen bemessen sich nach dem Nettoumsatz. Als Barumsätze gelten auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kredit-karte, Barschecks, Gutscheinen, Bons, etc. Damit eine Registrierkassenpflicht besteht, müssen BEIDE Grenzen überschritten sein.

ACHTUNG: Der Verkauf eines gebrauchten lKW würde bei Bar­zahlung als Barumsatz gelten!

Ausnahme: Paketzusteller, die Nachnahme-lieferungen durchführen, fallen nicht unter die Registrierkassenpflicht.

Erleichterungen: Unternehmer, die ihre Lieferungen und Dienstleistungen außerhalb der Betriebstätte erbringen, können ihren Kunden einen Papierbeleg (z.B. Paragon)

Was bedeutet sie für Transporteure?

geben und müssen eine Kopie davon aufbe-wahren. Nach Rückkehr in die Betriebsstätte sind diese in der Registrierkasse zu erfassen. Die Ausnahme betrifft „mobile“ Berufe wie u.a. mobile Friseure, Masseure und auch Transporteure. Es muss keine Registrierkas-se im Fahrzeug mitgeführt werden.

Belegerteilungsverpflichtung: Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Ver-pflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.

Der Käufer muss den Beleg entgegenneh-men und bis außerhalb der Geschäftsräum-lichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.Übergangsphase: In der Übergangsphase (1.1.2016 bis 31.3.2016) wird nicht bestraft. Vielmehr werden die Organe der Finanz-verwaltung die Unternehmer durch eine so genannte Beauskunftung proaktiv unterstüt-zen. Vom 1.4. bis 30.6.2016 wird dann nicht bestraft, wenn besondere Gründe für die Nichterfüllung der Pflichten vorliegen.

FAZITTreffen die Voraussetzungen für eine Registrier kassenpflicht zu, muss der Unternehmer ab 1. Jänner 2016 eine elektroni-sche Registrier kasse haben, die der Kassenrichtlinie entspricht. Ab 1. Jänner 2017 müssen alle Systeme zusätzlich über einen Manipulationsschutz verfügen.

Infomessen zu Registrierkassen: Link eingeben: https://www.wko.at/Content.Node/iv/Registrierkasse:-Fuenf-Info-Messen-in-NOe.html

oder QR-Code scannen:

Detailinfos: wko.at/registrierkassen

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99Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

Das Beschäftigungsverbot nach dem Arbeitsruhegesetz gilt auch für Lenker eines Fahrzeuges unter 3,5 Tonnen (z.B. Kleintransporteur), selbst wenn das Wochenendfahrverbot nach § 42 Straßen-verkehrsordnung nicht gilt!

Eine Beschäftigung ist nur unter beson­deren Umständen möglich:

Zu- und Abfuhr von Materialien bei konti-nuierlichen Bauvorhaben, die zur Aufrecht-erhaltung der Kontinuität unbedingt erforderlich ist.

Fortsetzung der Güterbeförderung im nationalen und internationalen Güterfern-verkehr zur Erreichung des Fahrtzieles,

wenn in unvorhersehbaren Fällen (außer-gewöhnliche Verzögerung bei der Grenzab-fertigung, Pannen, Unfälle) Verzögerungen eingetreten sind.

Beförderung von Schlacht-, Stech- und Lebendvieh, von verderblichen Lebens-mitteln sowie von landwirtschaftlichen Produkten.

Beförderung von Expressgut, Reisegepäck und leicht verderblichen Gütern (Sachen und Tieren), soweit es sich um die Zu- und Abfuhr zu und von den Abgabestellen der öffentlichen Verkehrsmittel handelt.

alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport nicht lagerfähiger oder

Der Anspruch auf Wochen(end)- und Feier-tagsruhe ist für alle Arbeitnehmer, somit auch für die Güterbeförderungsbranche, im Arbeitsruhegesetz (ARG) geregelt. Als Wochenendruhe ist eine ununterbro-chene Ruhezeit von 36 Stunden inklusive Sonntag zu verstehen. Die Wochenen-druhe muss spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Arbeitnehmer, die mit unbedingt erforderlichen Abschluss-, Reini-gungs-, Instandhaltungs- oder Instand-setzungsarbeiten beschäftigt sind, können diese bis spätestens 15 Uhr abschließen. Beim Einarbeiten von Fenstertagen muss die Wochenend ruhe spätestens am Samstag um 18 Uhr beginnen.

Eine Beschäftigung während der Wochenen-druhe ist nur zulässig, wenn die Tätigkeiten unter eine der Ausnahmebestimmungen der Arbeitsruhegesetz-Verordnung fallen. Die am Wochenende beschäftigten Arbeitnehmer haben dann an anderen Tagen während derselben Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhe-zeit von 36 Stunden (Wochenruhe), wobei ein ganzer Wochentag eingeschlossen sein muss.Arbeitnehmer haben auch an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhe-zeit von mindestens 24 Stunden. Der Beginn der Feiertagsruhe muss zwischen Mitter-nacht und sechs Uhr am Feiertag liegen.

zur kurzfristigen Verwendung bestimmter radioaktiver Arzneimittel.

Übersiedlungen, sofern diese ansonsten den Betriebsablauf oder die Funktion des Auftraggebers gefährden würden.

Im Rahmen des kombinierten Verkehrs (§ 2 Z 40 Kraftfahrgesetz, BGBl. Nr. 267/1967). Fahrten mit Lastkraftwagen, Lastkraft-wagen mit Anhängern und Sattelkraft-fahrzeugen innerhalb eines Umkreises von 65 km zu und von Be- und Entladebahn höfen/-häfen (§ 42 Abs. 2b der StVO, BGBl. Nr. 159/1960).

Be- und Entladetätigkeiten im unbedingt erforderlichen Ausmaß.

Was bedeutet sie für Transporteure?

Kleintransporteure aufgepasst!

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NACHGEFRAGT

Der Autobahnbetreiber Asfinag hat an drei Standorten in Österreich eine Anlage installiert, die das Gewicht eines Lkw im Fließverkehr messen kann. Kontrollen und Strafen sind derzeit aber keine geplant.

Weigh in Motion. Warum?Am Markt gibt es seit kurzem Technologien, die es ermöglichen, Fahrzeuge im Fließver-kehr zu messen. Deshalb dieses Pilotprojekt. Wir untersuchen im Echtbetrieb, wie gut eine Vermessung im Fließverkehr funktio-nieren kann. Der Lenker soll direkt vor Ort erkennen, ob bei seinem Lkw eine Überla-dung besteht – und zwar unmittelbar an der Messstelle. Das ist der Ausgangspunkt dieses Projektes. Um diese notwendige Erfahrung

zu generieren, haben wir drei Standorte mit einem derartigen High-Tech-Wiegesystem ausgerüstet.

Wie genau funktioniert das System?In die Fahrbahn sind Sensoren eingebaut. Diese erkennen recht genau die Achslast und den Druck, den die Reifen auf die Fahrbahn ausüben. Die Anlage erkennt weiters die Achszahl, die Länge des Fahrzeuges und ob ein Fahrzeug mit oder ohne Anhänger unterwegs ist. In Summe aller gesammelten Daten kann das System erkennen, ob das Fahrzeug das Gesamtgewicht übersteigt.

Für den lenker ist es dann aber meist zu spät, noch Maßnahmen zu setzen.Ja. Aber wir wollen bei den Lenkern und Frächtern das Bewusst-sein schaffen, zukünftig möglichst Überladungen zu vermeiden. Der Fahrer hat die Information in Echtzeit, dass sein Fahrzeug überladen ist. Bei der nächsten Fahrt – so hoffen wir – denkt er daran und hilft mit, eine korrekte Beladung sicher zu stellen.

Und was passiert, wenn Sie ihnen das mitteilen? Strafen?Nein, derzeit nicht. Im Moment dient dieses System als reine Infor- mation für den Lenker, ob sein Fahrzeug überladen ist.

Der Projektverantwortliche Ralf Fischer über das neue System

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11Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

Wie sieht die Zukunft dieser Technologie aus?In erster Linie gilt es, Informationen über den Einsatz dieser Tech-nologie im Echtbetrieb zu sammeln. Diese Erfahrungen sind wesent-lich, wenn es um weitere Überlegungen in der Zukunft geht. Und genau von diesen Ergebnissen hängen dann die weiteren Schritte ab, ob etwa eine Ausdehnung auf weitere Standorte angedacht ist. Das haben wir derzeit noch nicht vor. Ich kann verstehen, dass die Frächter beunruhigt sind, wenn sie von neuen Systemen zur Kontrolle hören. Doch die Asfinag plant im Moment kein Enforcement. Wir sehen es als Unterstützung für den Fahrer, damit er bei der nächsten Fahrt reagieren kann. Es soll eine Win-Win-Situation für beide Seiten sein.

Was bringt es der Asfinag?Überbeladene Fahrzeuge schaden der Infrastruktur – wir wollen stets dafür sorgen, dass Tunnel oder Brücken in optimalem und sicheren Zustand bleiben. Je weniger überladene Fahrzeuge wir insgesamt haben, umso länger hält die Infrastruktur.

Sie haben gesagt, es wird an drei Standorten getestet. Wo sind diese?Auf der A1 im Bereich Haag in Fahrtrichtung Wien bei Kilometer 146. Auf der A2 im Bereich bei Wiener Neudorf, Industriezentrum Süd, Fahrt richtung Wien bei Kilometer 12,5 und auf der A9 zwischen Bosruck und St. Michael, Fahrtrichtung Slowenien, bei Kilometer 117,5.

Der Projektverantwortliche Ralf Fischer über das neue System

Neun Monate wird evaluiert. Wie weit ist dieser Prozess schon vorangeschritten?Wir haben bis Ende Oktober das System errichtet und mit November ist die Evaluierung gestartet. Wir hoffen, im Juli nächsten Jahres auf brauchbare Ergebnisse, damit wir einordnen können, wie gut sich diese Technik tatsächlich verwenden lässt.

Wie viel wurde bisher investiert?In etwa 500.000 Euro für die drei Standorte.

Bewährt sich das System – wie flächendeckend soll es implementiert werden?Derzeit haben wir dazu noch keine Pläne. Das hängt vom Ergebnis der Evaluierungsphase ab. Ohne Ergebnisse können wir dazu noch nichts Konkretes sagen. Genau dafür testen wir jetzt an den drei Standorten die Anlage.

Wie sind die Erfahrungen bisher?Die Anzahl der überladenen Fahrzeuge hält sich in Grenzen. Die uns vorliegenden Zahlen sind noch mit einem gewissen Unsicherheits faktor behaftet. Es zeichnet sich aber ab, dass sich die über ladenen Fahrzeuge in einem Bereich zwischen drei und fünf Prozent der Gesamtzahl bewegen. Das ist grundsätzlich nicht schlecht, aber es gibt Verbesserungspotenzial. Ideal aus unserer Sicht wäre natürlich, kein überladenes Fahrzeug zu registrieren.

Induktive SchleifeWIM SensorZwillingsbereifungserkennung

WIM Schaltschrankmit (Controller, Router, …)

WAN

17,5 m 137,5 m

25 m

BÜS Anbindung

Datenarchiv

AuswertungWEB Browser

Wechsel­verkehrszeichen

KontextkameraIR Scheinwerfer

Weigh in Motion Systemübersicht

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UP TO DATE - Information kompakt Dezember 2015

RECHTSSCHUTZ

Der unangenehme Unterschied zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht besteht darin, dass bei ei­nem Zivilrechtsprozess der Verlierer die Kosten übernehmen muss, im

Strafrecht hingegen sind sie selbst zu tragen – egal ob man

gewinnt oder verliert. Ein Streit zwischen zwei Pri­vatpersonen oder Unter­

nehmen unterliegt dem Zivilrecht. Will man ge­gen ein vermeintliches oder tatsächliches behördliches Unrecht vorgehen, muss der Kläger oder Beein­sprucher die Kosten immer selbst tragen.

Die Rechtsschutzversicherung von IRM-KOTAX ist speziell auf die Bedürfnisse der Transportwirtschaft abgestimmt.

Dieses Produkt weist einige Vorteile gegenüber her-kömmlichen Polizzen auf. Hervorzuheben ist die Deckung auch bei sehr geringen Strafen, ebenso wie die

Deckung außergerichtlicher Privatsachverständigengutachten. Mit einem solchen Gutachten kann im Verwaltungsstrafverfahren ge-genüber den Amtssachverständigen besser und effizienter gegen deren Einstufung technischer Mängel argumentiert werden. Weiters können wir mit einem Sachverständigengutachten im Verwaltungsstrafverfah-ren gegen den oft haltlosen Vorwurf eines mangelnden Kontrollsystems besser ankämpfen. Besonders hervorzuheben ist auch die Rück deckung für vor Vertragsabschluss liegende Ereignisse, wenn es zu einer Verfahren-seinleitung nach Vertragsabschluss kommt.Dr. Dominik Schärmer, Rechtsanwalt für Transportrecht (www.schaermer.com)

Diese Tatsache hat die Standesvertretung der Transporteure in der WKNÖ unter der Geschäftsführung von Mag. Patricia Luger auf den Plan gerufen. Gemeinsam mit IRM-KOTAX wurde eine besondere Rechtsschutzversicherung entwickelt – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Transportwirtschaft. Auch zwei auf die Trans-portwirtschaft spezialisierten Anwälte wurden zu Rate gezogen, um wirklich ein maßgeschneidertes Produkt anbieten zu können, das es in dieser Form am Markt bis dato nicht gegeben hat.

Für wen gilt die Versicherung?Versicherungsnehmer ist im Normalfall der versicherte Betrieb und die rechtlich unselbständigen Niederlassungen im In- und Ausland, deren gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb. Ein Alleinstellungsmerkmal stellt die Mitversicherung von externen Gefahrengutbeauftragten, Verkehrsleitern sowie Abfallbeauftragten dar, die auf Honorarbasis für das Transportunternehmen arbeiten, nicht aber angestellt sind. Dafür gibt es im herkömmlichen Rechts-schutz keinen Versicherungsschutz.Darüber hinaus sind Mitarbeiter, die bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, auch dann noch versichert, wenn gegen sie ein Strafverfahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses eingeleitet wird.Neu und einzigartig ist in diesem Produkt der Einschluss der soge-

nannten Motorklausel. Damit ist gemeint, der Versicherungsnehmer ist auch in seiner Eigenschaft als Eigentümer – Halter – Zulassungsbe-sitzer – Leasingnehmer oder Lenker von Fahrzeugen versichert. Zusätz-lich wurde noch daran gedacht, auch für jene Fahrzeuge Versicherungs-schutz zu bieten, welche zeitweilig angemietet werden oder zur Verfü-gung gestellt werden (z.B. von Werk-statt/ Händler wegen Reparatur oder bei Engpässen zur Anmietung).

Ein weiteres Alleinstellungs-merkmal ist die Mitversicherung der Themen Steuern und Sozial-versicherungsbeiträge. Was heißt das? Die entsprechenden Prüfungen En

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Michael PatockaGeschäftsführer, IRM-KOTAX Versicherungssysteme

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13Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

(z.B. GPLA-Prüfung) werden härter. Nachzahlungen werden gefordert. Hierzu ist ein fachlicher Beistand (Rechtsanwalt, Wirtschafts treuhänder) für das Unternehmen vonnöten. In Sachen Steuern für Streitigkeiten vor dem VWGH oder VFGH und in Sachen Sozialversicherungsbeiträge für das Verwaltungsverfahren. Selbstverständlich wird auch hier Deckung für Finanz- oder Verwal-tungsstrafverfahren gewährt. Das ist durch diesen Deckungs-einschluss möglich geworden, besonders wenn eine strafrechtliche Dimension erreicht wird, aber auch schon vorher, um einen Straf-prozess abwenden zu können.

Was ist gedeckt?Kostenübernahme bis zur Einleitung eines Strafverfahrens. Über-nahme der notwendigen Rechtsanwaltskosten für Verwaltungs-verfahren vor österreichischen Verwaltungsbehörden, die der Unterstützung der Verteidigung im versicherten Strafverfahren dienen. Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber österrei-chischen Verwaltungsbehörden, um eine drohende Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu vermeiden. Beratung und Betreuung mitversicherter Personen (Mitarbeiter), die als Zeuge vernommen werden sollen (Zeugenbeistand). Beratung nicht mitversicherter Personen (Außenstehende), die als Zeuge vernommen werden sollen (Entlastungszeugen).Eine der wichtigsten Besonderheiten dieses Produktes ist die Über-nahme der Kosten der Rechtsvertretung wegen Übertretungen von Verkehrsvorschriften nach dem KFG und der StVO sprich Fahrzeug -Strafrechtsschutz und Lenker-Strafrechtsschutz. Diese beiden Punkte müssen normalerweise gegen separate Prämien eigens versichert werden. Hier nicht!Darüber hinaus ist WICHTIG: Kosten für Privat-Sachverständi-gen-Gutachter, schon im Fall eines Vorwurfes, der ins Strafrecht münden könnte, kann sofort ein Privatgutachten erstellt werden, das dann für einen evtl. vom Gericht bestellten Gutachter richtungswei-send zugunsten des Transporteurs ist.Gedeckt sind auch Privatbeteiligtenkosten: Kosten der Gegenpro-benuntersuchung nach dem Lebensmittelverordungsgesetz und Kosten für Strafvollstreckungsverfahren.

Selbstbehalt – Regelung:Es gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens jedoch von 500 Euro. Wählt der Versicherungsnehmer Mag. Peter Abmayer in 1030 Wien, Riesgasse 3/14, oder Dr. Dominik Schärmer in 1030 Wien, Ungargasse 15/5 als Rechtsanwalt, entfällt die Selbstbeteiligung.

Natürlich besteht die Möglichkeit, weitere Bausteine für den Komplettschutz des Unternehmens zu erwerben. Diese Bausteine richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und sind ebenfalls als Rahmenvertrag äußerst günstig kalkuliert. Darüber hinaus ist jedes Unternehmen, welches ein aktives Mitglied der WKNÖ Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe ist, berechtigt, diesen Versicherungs-schutz in Anspruch zu nehmen. Beantragt kann das Produkt ausschließlich über IRM Versicherungs-makler Gmbh werden (siehe Kasten).

Aus meiner Sicht ist die Deckung für Sachverständigen-kosten im Sozialversicherungsverfahren über die Festset-

zung von Beiträgen ein besonderes Asset, das es ermöglicht, schon in der Phase einer GPLA-Prüfung inhaltlich fundiert Stel-

lung zu beziehen, ohne in ein aufwändiges Bescheidüberprüfungs-verfahren, das noch zu lange dauert, eintreten zu müssen. Mit der Deckung für eine viel größere Zahl von Verwaltungs-strafverfahren gegenüber anderen Produkten wird es leichter, ein zu viel an Strafen zu vermeiden, die zu einem Konzessionsentzug führen können.Mag. Peter Abmayer, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Transportrecht (www.ra-abmayer.at)

Bis zu welcher Höhe wird bezahlt?360.000 Euro – je nach Versicherungsfall.

Weitere Besonderheiten: Bagatellgrenze:Eine Bagatellgrenze von 0,03 % der Versicherungssumme (108 Euro) im Bereich des Fahrzeug-Strafrechtsschutzes bzw. von 0,08 % des Lenker-Strafrechtsschutzes gilt als vereinbart. Im Fahrzeug-Straf-rechtsschutz, nicht aber im Lenker-Strafrechtsschutz gilt abweichend davon: für fünf Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr oder kumu-liert je Versicherungsfall und -jahr gilt im Fahrzeug-Strafrechtsschutz eine reduzierte Bagatellgrenze von 80 Euro.

Was kostet der VersicherungsschutzPrämientabelle für Versicherungssumme € 360.000.--Mitarbeiter Prämie je Mitarbeiter Mindestbetrag0 – 3 – € 1.028,--4 – 6 – € 1.212,--7 – 10 – € 1.339,--11 – 20 – € 1.646,--21 – 35 – € 1.913,--36 – 50 – € 2.372,--51 – 100 € 49,- € 2.372,--101 – 200 € 44,- € 4.546,--ab 201 Individuelle Berechnung

Informationen: Tel: +43 1 503 62 33 I Web www.irm­kotax.com Mail Rechtsschutz@irm­kotax.com

Ansprechpartner: Hr. Gratz Hr. Pfeffer

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UP TO DATE - Information kompakt Dezember 2015

FACHGRUPPENNEWS UND VERANSTALTUNGEN

Branchentaugliche Rechtsschutzversicherung

©www.roman-szeliga.com,Frank-Helmrich

Fachgruppentagung2016

KEYNOTE:HumorimBusiness„Frustschutzmittel”

Dr.RomanSzeliga

SAMSTAG,23.04.2016

inGrafenegg

Im Rahmen von zwei Infoveranstaltungen in Krems und Mödling hat die Fachgruppe ein neues Spezialstrafrechtsschutzversiche-rungspaket präsentiert. Das Interesse war groß, die Besucher zahl-reich. Da ein „0-8-15“-Rechtsschutzpaket nicht geeignet ist, die speziellen Risiken eines Transportunternehmens abzudecken, hat sich die Fachgruppe an einen Spezialisten gewandt, um ein solches Produkt genau nach den Anforderungen der Branche zu entwickeln. Vertreter von IRM-Kotax und die Rechtsanwälte Abmayer und Schärmer stellten das Produkt im Detail vor. Alle Strafverfahren in den Spezialmaterien wie z.B. Verwaltungsstrafrecht, Gewerbe-strafrecht, Betriebsanlagenrecht und Arbeitszeitrecht (Lenk-Ruhe-zeiten) sind mit diesem Versicherungsprodukt abgedeckt.

20 Jahre Transport-Unternehmen Meister1995 wurde mit dem ersten Betonmischer der Grundstein des Transportunternehmens Meister gelegt. Der Fuhrpark wuchs stetig und heute, 20 erfolgreiche Jahre später, besitzt der Betrieb aktuell 52 Betonmischer, einen Kranwagen und fünf Winterdienstfahr zeuge. Der Personalstand ist mittlerweile auf beachtliche 70 Mitarbeiter angewachsen. Markus Fischer (r.), Fachgruppenobmannstellvertreter des Güter-beförderungsgewerbes NÖ, Bezirksstellenleiter Klaus Kaweczka (l.) gratulierten den Firmenchefs Ingrid und Gottfried Meister, über-reichten eine Dank- und Anerkennungsurkunde der Wirtschafts-kammer NÖ und wünschten für die kommenden Jahre viel Erfolg.

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15Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Niederösterreich

Ausgezeichnet: Diplomfeier 201545 Kandidaten, welche die Befähigungs-prüfungen für das Speditions-, Güter- und Personen beförderungsgewerbe in NÖ im Jahr 2015 erfolgreich abge-legt haben, wurden kürzlich bei einem Festakt im WIFI in St. Pölten geehrt. Spartenobmann Franz Penner und WKNÖ- Präsidentin Sonja Zwazl über-reichten gemeinsam mit den Fachgrup-penobmännern Rudolf Busam, Felix Pribil sowie Karl Gruber (FGO-Stv.) den Absolventen die Ehrendiplome und zollten allen Achtung und Anerkennung.

Kein Leben ohne Lkw: So kommt die Milch fürs Müsli auf den TischViele Menschen haben zum Lkw ein distanziertes Verhältnis, doch ein Leben ohne Lkw ist im täglichen Leben nicht realisierbar. Um das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Branche schon bei den Kleinsten zu entwickeln, veranstaltet die Fachgruppe zunächst in 14 vierten Klassen der Volks-schulen in Niederösterreich einen Workshop.

Workshop für VolksschulkinderAuf spielerische Art erarbeiten die Schüler gemeinsam mit einem Transportunternehmer der Region und der Workshopleiterin, was es Interessantes rund um den Lkw zu erfahren gibt und wie der Alltag ohne Lkw aussehen würde. Den Kindern wird erklärt, wie etwa die Milch für ihr Frühstücksmüsli auf den Tisch kommt. Bei Erfolg ist eine Fortsetzung des Projekts vorgesehen.

Fachgruppen Exkursion nach Barcelona

Heuer führte die jährliche Studienreise der Fachgruppe in das Man-hattan Europas, nach Barcelona. An die 40 Teilnehmer um Obmann Bernd Brantner und Spartengeschäftsführerin Patricia Luger begaben sich auf die Spuren Antonio Gaudis, besichtigten Kunstwerke wie die Sagrada Familia, die bunte Flaniermeile La Rambla und natürlich die Altstadt und den beeindruckenden Hafen. „Solche Reisen sind immer eine tolle Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden und das Netzwerk zu den Branchenkollegen zu pflegen“, freut sich Brantner auf eine rege Teilnahme im nächsten Jahr.

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REPORTAGE

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