Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ......

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Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 Gesetzesvorhaben treffen kommunale Unternehmen Politik diskutiert Zukunft der Netze Deutschland ist das Land mit der höchsten Versorgungssicherheit weltweit. Damit das so bleibt, muss dringend in den Ausbau und die Digitalisierung der Netze investiert werden. Die Verteilnetze waren nie für die Einspeisung volatiler Energien konzipiert, müssen aber schon heute mehr als 90 Prozent des Stroms aus Erneuerbare-Energien-Anlagen aufneh- men. Während aber die Zahl der Erneuer- bare-Energien-Anlagen weiter steigt, wird in die Netzinfrastruktur nicht in dem Tempo und Umfang investiert, wie es eigentlich not- wendig wäre. Zudem kommen die Netze zu- nehmend in ein Alter, wo Ersatzinvestitionen, zum Beispiel Reparaturen, dringend not- wendig sind. Der VKU setzt sich deshalb seit Jahren für politische Rahmenbedingungen ein, die Investitionen ermöglichen. Aus Sicht von Katherina Reiche, VKU-Hauptgeschäfts- führerin, greifen die vom Bundeswirtschafts- ministerium (BMWi) vorgeschlagenen Instru- mente im kürzlich veröffentlichten Entwurf zur Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu kurz: „Die geplanten Maßnahmen des Wirt- schaftsministeriums greifen zu kurz. Und sie greifen dann auch nur in sehr begrenztem Umfang oder sind mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden.“ Aus kommunaler Sicht gibt es im bestehenden Regulierungsrahmen somit einen klaren Verlierer: „Verteilnetzbe- treiber, die in Erneuerungsmaßnahmen in- vestieren müssen, haben das Nachsehen“, so Reiche. „Durch die neu hinzugekomme- nen deutlichen Verschlechterungen würden Hunderte Verteilnetzbetreiber und deren An- teilseigner, die Kommunen, in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen. Hohe Verluste und die schleichende Enteignung kommunalen Vermögens würden damit billigend in Kauf genommen.“ EDITORIAL Nach Mai kommt Juni und nach der Sommer- pause quasi der Wahlkampf. Wenn er nicht schon begonnen hat. Die Koalitionspartner brin- gen sich in Stellung und arbeiten gleichzeitig an wichtigen Gesetzesvorhaben. Mehrfach steht der Begriff oder „eilbedürftig“ in den vertraulichen Regierungsunterlagen und die Spannbreite der Entscheidungen ist groß: neben einer mehrere Generationen betreffenden Konzernnachhaf- tung für nukleare Entsorgung stehen auch kleine Brocken an, die jedoch für kommunale Unter- nehmer zentral sind: ein Wertstoff-Gesetz, ein Strommarkt-Gesetz oder das zur Digitalisierung der Energiewende. Auch die Anreizregulierung im Energie-Netzausbau will besser entschieden werden, als es mit dem Breitbandausbau in der Telekommunikation sich abzeichnet. Eine span- nende Gemengelage also, die Entscheidungen am großen Tisch auf höchster Ebene provoziert. Zu hoffen bleibt, dass dieser politische Endspurt mit Bedacht und Sorgfalt geschieht – ein Wider- spruch in sich. Leider. Ihr VKU Digitalisierung der Energie- wirtschaft Die VKU-Infotage zur Bewältigung der digitalen Transformation – Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit unter kommunaldigital.de / #kommunaldigital © Adobe Stock | vege Aktuelles .................................................... 01 Energiewirtschaft ......................................... 04 Wasserwirtschaft .......................................... 06 Abfallwirtschaft ............................................ 07 Recht und Steuern ........................................ 09 Telekommunikation....................................... 14 Aus den Ländern .......................................... 14 Europa ....................................................... 17 Termine VKU ................................................ 18 IFAT Messe-Termine ....................................... 23 Sonstige Termine .......................................... 25 Termine Innovation Congress GmbH ................... 26 ©VKU / Dicken VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche im Gespräch mit der Hauptstadtpresse.

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Ausgabe 803

NACHRICHTENDIENST 04|16

Gesetzesvorhaben treffen kommunale UnternehmenPolitik diskutiert Zukunft der Netze

Deutschland ist das Land mit der höchsten

Versorgungssicherheit weltweit. Damit das so

bleibt, muss dringend in den Ausbau und die

Digitalisierung der Netze investiert werden.

Die Verteilnetze waren nie für die Einspeisung

volatiler Energien konzipiert, müssen aber

schon heute mehr als 90 Prozent des Stroms

aus Erneuerbare-Energien-Anlagen aufneh-

men. Während aber die Zahl der Erneuer-

bare-Energien-Anlagen weiter steigt, wird

in die Netzinfrastruktur nicht in dem Tempo

und Umfang investiert, wie es eigentlich not-

wendig wäre. Zudem kommen die Netze zu-

nehmend in ein Alter, wo Ersatzinvestitionen,

zum Beispiel Reparaturen, dringend not-

wendig sind. Der VKU setzt sich deshalb seit

Jahren für politische Rahmenbedingungen

ein, die Investitionen ermöglichen. Aus Sicht

von Katherina Reiche, VKU-Hauptgeschäfts-

führerin, greifen die vom Bundeswirtschafts-

ministerium (BMWi) vorgeschlagenen Instru-

mente im kürzlich veröffentlichten Entwurf

zur Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu

kurz: „Die geplanten Maßnahmen des Wirt-

schaftsministeriums greifen zu kurz. Und sie

greifen dann auch nur in sehr begrenztem

Umfang oder sind mit hohem bürokratischen

Aufwand verbunden.“ Aus kommunaler Sicht

gibt es im bestehenden Regulierungsrahmen

somit einen klaren Verlierer: „Verteilnetzbe-

treiber, die in Erneuerungsmaßnahmen in-

vestieren müssen, haben das Nachsehen“,

so Reiche. „Durch die neu hinzugekomme-

nen deutlichen Verschlechterungen würden

Hunderte Verteilnetzbetreiber und deren An-

teilseigner, die Kommunen, in wirtschaftliche

Schwierigkeiten kommen. Hohe Verluste und

die schleichende Enteignung kommunalen

Vermögens würden damit billigend in Kauf

genommen.“

EDITORIAL

Nach Mai kommt Juni und nach der Sommer-

pause quasi der Wahlkampf. Wenn er nicht

schon begonnen hat. Die Koalitionspartner brin-

gen sich in Stellung und arbeiten gleichzeitig an

wichtigen Gesetzesvorhaben. Mehrfach steht der

Begriff oder „eilbedürftig“ in den vertraulichen

Regierungsunterlagen und die Spannbreite der

Entscheidungen ist groß: neben einer mehrere

Generationen betreffenden Konzernnachhaf-

tung für nukleare Entsorgung stehen auch kleine

Brocken an, die jedoch für kommunale Unter-

nehmer zentral sind: ein Wertstoff-Gesetz, ein

Strommarkt-Gesetz oder das zur Digitalisierung

der Energiewende. Auch die Anreizregulierung

im Energie-Netzausbau will besser entschieden

werden, als es mit dem Breitbandausbau in der

Telekommunikation sich abzeichnet. Eine span-

nende Gemengelage also, die Entscheidungen

am großen Tisch auf höchster Ebene provoziert.

Zu hoffen bleibt, dass dieser politische Endspurt

mit Bedacht und Sorgfalt geschieht – ein Wider-

spruch in sich. Leider. Ihr VKU

Digitalisierung der Energie­wirtschaftDie VKU-Infotage zur Bewältigung der digitalen

Transformation – Informieren Sie sich und

diskutieren Sie mit unter kommunaldigital.de /

#kommunaldigital

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geAktuelles .................................................... 01Energiewirtschaft ......................................... 04Wasserwirtschaft .......................................... 06Abfallwirtschaft ............................................ 07Recht und Steuern ........................................ 09Telekommunikation ....................................... 14

Aus den Ländern .......................................... 14Europa ....................................................... 17Termine VKU ................................................ 18IFAT Messe-Termine ....................................... 23Sonstige Termine .......................................... 25Termine Innovation Congress GmbH ................... 26

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VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche im Gespräch mit der Hauptstadtpresse.

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02 VKU Nachrichtendienst 04|2016

AKTUELLES

Doch nicht nur die Anreizregulierungs-

verordnung droht kommunale Verteilnetz-

betreiber zu belasten, auch das Gesetz zur

Digitalisierung der Energiewende (GDEW)

birgt Risiken. Reiche: „Verteilnetzbetreiber

müssen auch zukünftig die Daten aus den

Zählern in einem ersten Schritt prüfen und

bündeln, damit alle Akteure mit Werten

rechnen, die etwas mit der Realität zu tun

haben – sonst entsteht Datenchaos!“. Der

VKU pocht daher darauf, dass kommunale

Verteilnetzbetreiber weiterhin für die Plau-

sibilisierung der Messdaten verantwortlich

bleiben. Bislang fassen Verteilnetzbetreiber

diese Messwerte aus den Zählern zusammen

und melden die gesammelten Daten an den

Übertragungsnetzbetreiber. Reiche: „Die

nunmehr im Gesetzesentwurf vorgesehene

Abkehr von diesem Modell bringt unnöti-

gen und risikobehafteten Anpassungsbe-

darf in den ohnehin hochkomplexen Roll-

outprozess der intelligenten Stromzähler.“

Es drohe eine teure Doppelstruktur: „Die

Übertragungsnetzbetreiber müssten neue

Infrastrukturen aufbauen, obwohl diese bei

den Verteilnetzbetreibern schon vorhanden

sind.“ Aus Sicht des VKU droht ein funkti-

onierendes Bilanzierungssystem ohne Not

zerschlagen zu werden. Rückendeckung er-

hält der Verband aus den Bundesländern.

Der Bundesrat spricht in seiner Stellung-

nahme an die Bundesregierung von einem

„gefährlichen, kostenintensiven und daher

unnötigen Experiment im Zuge der Ener-

giewende“. Reiche sorgt sich außerdem um

die Akzeptanz beim Verbraucher. Der Smart

Meter-Rollout dürfe nicht mit zusätzlichen

Kosten für eine separate Rechnung über-

frachtet werden. „Wir müssen kunden-

freundliche Verträge erhalten und unnötige

Bürokratie vermeiden.“

Ansprechpartner:

Rainer Stock, Fon: 030.58580-190

[email protected]

VKU­Innovationspreis 2017: Bewerben Sie sich jetzt!Frist endet am 30. Juni 2016

Sie haben eine innovative und zukunftswei-

sende Idee erfolgreich umgesetzt und setzen

damit neue Maßstäbe in Ihrer Region? Sie fin-

den, Ihr Projekt sollte Nachahmer finden und

einem breiten Fachpublikum vorgestellt wer-

den? Dann laden wir Sie recht herzlich ein,

sich als VKU-Innovationspreisträger 2017 bis

zum 30. Juni 2016 zu bewerben.

Der VKU-Innovationspreis zeichnet die

Innovationsfähigkeit in kommunalen Un-

ternehmen in den Kategorien „Kommunale

Energiewirtschaft“, „Kommunale Wasser-/

Abwasserwirtschaft“, „Breitband/Telekom-

munikation“ sowie „Kommunale Abfallwirt-

schaft und Stadtreinigung“ aus.

Eine hochkarätig besetzte Jury aus Politik

und Wissenschaft sowie dem VKU-Präsiden-

ten, den Vizepräsidenten der Sparten und der

VKU-Hauptgeschäftsführerin nominiert die in-

novativen Projekte. Die Preisverleihung findet

im festlichen Rahmen anlässlich der Abend-

veranstaltung der VKU-Verbandstagung am 14.

März 2017 in Berlin statt. Wir erwarten erneut

rund 1.000 Führungskräfte und Entscheidungs-

träger von kommunalen Versorgungs- und Ent-

sorgungsunternehmen sowie nationale und

internationale Gäste aus Politik und Wirtschaft.

Alle Informationen rund um die Teil-

nahme finden Sie auch unter www.vku.de/

veranstaltungen/vku-innovationspreis.

Ansprechpartnerinnen:

Nadine Gerks, Fon: 030.58580-174

[email protected]

Marina Triebelhorn, Fon: 030.58580-179

[email protected]

Die Siegerinnen und Sieger des VKU-Innovationspreises 2016.

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Tag der Kommunalwirtschaft 2016Attraktive und leistungsfähige Kommunen jetzt und zukünftig

Die kommunale Ebene und deren Akteure ha-

ben sich gerade bei den komplexen aktuel-

len Herausforderungen wieder hervorragend

bewährt. Dies war die Erkenntnis des „Tages

der Kommunalwirtschaft“, der am 15. und

16. März 2016 in Dortmund stattfand.

Die gute Zusammenarbeit zwischen den

Kommunen und der Kommunalwirtschaft

würde für eine Verlässlichkeit und gleichzeitig

Flexibilität bei der Bewältigung der aktuellen

Aufgaben sorgen, stellten viele der Redner fest.

Neben der Daseinsvorsorge wären die kommu-

nale Ebene und ihre Unternehmen Stützen und

Treiber bei wichtigen Themen wie der Energie-

wende, der Digitalisierung, dem demographi-

schen Wandel und der Flüchtlingsintegration.

Dies wurde etwa vom Bundesminister für wirt-

schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,

Gerd Müller, in einem Grußwort anerkannt, der

außerdem dazu aufrief, diese Expertise in Ko-

operationen mit Gemeinden in Krisengebieten

und deren Nachbarregionen zu teilen.

Dr. Daniela Brönstrup, Bundeswirt-

schaftsministerium, ging außerdem auf die

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03VKU Nachrichtendienst 04|2016

AKTUELLES

Umweltministerium fördert Klimaschutz­ModellprojekteProjektskizzen können bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden

Das Bundesumweltministerium hat Anfang

April 2016 einen Förderaufruf „Kommunale

Klimaschutz-Modellprojekte“ gestartet. Pro-

jektskizzen mit dem Ziel einer weitgehenden

Treibhausgasneutralität können bis zum 30.

Juni 2016 eingereicht werden.

Die Projekte können unterschiedliche

Handlungsfelder betreffen, beispielsweise

Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung,

kommunale Liegenschaften und Beschaf-

fung, Energie- und Quartiersversorgung,

Verkehr und Landwirtschaft. Die Projekte

sollen einen umfassenden Ansatz verfol-

gen, zum Beispiel hinsichtlich des Primär-

energieeinsatzes, der Effizienz und der Nut-

zungsbereiche Strom, Wärme und Verkehr

oder der Einbeziehung unterschiedlicher

Akteure beziehungsweise Zielgruppen.

Förderfähige Modellprojekte sind Pro-

jekte von erheblicher finanzieller Dimension

(Mindestzuwendung beträgt 200.000 Euro)

mit deutlicher Sichtbarkeit und bundeswei-

ter Ausstrahlwirkung. Die Replizierbarkeit ist

ein zentrales Element des Modellcharakters,

Verhandlungen zu den Freihandelsabkom-

men TTIP und CETA und deren potentielle Im-

plikationen für die Kommunalwirtschaft ein,

was danach von Vertretern der Politik, der

Unternehmen und der kommunalen Spitzen-

verbände heftig diskutiert wurde.

Andreas Mundt, Präsident des Bundes-

kartellamtes, lobte den Dialog mit der kom-

munalen Wirtschaft, deren Impulse für den

Markt er insgesamt sehr positiv bewertete.

Selbstverständlich wäre es aber seine Auf-

gabe, auch sehr genau zu beobachten und

Einzelfälle zu prüfen, etwa wenn Entgelte

um bis zu 400 Prozent voneinander ab-

wichen. Er stelle sich dahingehend aber

immer wieder gern der Diskussion mit der

Branche.

Die intensiven Diskussionen zu ver-

schiedensten Themen der kommunalen

Ebene – etwa auch zu Kooperationen mit

der Wohnungswirtschaft und der Finanzie-

rung der Kommunen und ihrer Unterneh-

men – wurden in Dortmund wieder von

über 300 Teilnehmern aus Politik, Wirt-

schaft und Wissenschaft zur Information,

zur Vernetzung und zum Austausch unter-

einander genutzt.

Impressionen des Kongresses finden sich

auf www.tagderkommunalwirtschaft.de.

Ansprechpartner:

Henning Richter, Fon: 030.934741-19

richter@innovation­congress.de

Volles Haus beim Tag der Kommunalwirtschaft in Dortmund.

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Digitaler und demografischer Wandel der ArbeitsweltModernes HR­ und Gesundheitsmanagement unverzichtbar

Der demografische Wandel und die zuneh-

mende Digitalisierung der Wirtschaft, Schlag-

wort Industrie 4.0, führen zu neuen Heraus-

forderungen in der Arbeitswelt. Für Fach- und

Führungskräfte bedeutet der Einsatz neuer

Technologien nicht nur Entlastung, sondern

er stellt auch neue Anforderungen an sie. Un-

ternehmen sind verstärkt gefordert, für die

Gesundheit und Kompetenz ihrer Mitarbeiter

zu sorgen. Doch vor allem bei kleinen und

mittleren Unternehmen (KMU) gibt es Verun-

sicherung darüber, welche personalpolitischen

Strategien erforderlich und praktikabel sind.

Mit dem umfangreichen Forschungsprojekt

„Maßnahmen und Empfehlungen für die ge-

sunde Arbeit von morgen“ (MEgA) erarbeiten

Arbeits- und Organisationspsychologen der

Universität Heidelberg Konzepte einer prä-

ventiven Arbeitsgestaltung. MEgA ist das wis-

senschaftliche Begleitvorhaben des Förder-

schwerpunktes „Präventive Maßnahmen für

die sichere und gesunde Arbeit von morgen“

des Bundesministeriums für Bildung und For-

schung (BMBF) und koordiniert 30 bundesweit

geförderte Verbundprojekte. Darin beschäfti-

gen sich Wissenschaft und Wirtschaft mit The-

men, die in einer dynamischen und digitali-

sierten Arbeitswelt immer häufiger eine Rolle

spielen – etwa die Auswirkungen psychischer

Beanspruchung bei Arbeitnehmern, die Nut-

zung von Assistenzsystemen oder die Verein-

barkeit von Familie und Freizeit.

Personalleiter und Geschäftsführer sind

eingeladen, an der Befragung im Projekt

MEgA teilzunehmen und von bedarfsge-

rechten Handlungsempfehlungen für ge-

sundheitsförderliche Maßnahmen sowie

praktikablem Werkzeug für ihr HR- und Ge-

sundheitsmanagement zu profitieren. Ein

Experte des Forschungsteams wird ein circa

einstündiges Interview direkt im Unterneh-

men durchführen. An der kostenlosen Befra-

gung können Unternehmen mit bis zu 500

Mitarbeitern teilnehmen. Weitere Informa-

tionen zum Projekt MEgA und zur Befragung

erhalten Sie bei:

Ansprechpartnerin:

Marie Louise Posdzich, Fon: 06221.54-7306

[email protected]­

heidelberg.de

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04 VKU Nachrichtendienst 04|2016

AKTUELLES | ENERGIEWIRTSCHAFT

welches sowohl lokal, regional für weitere

Projekte in der Kommune beziehungsweise

im kommunalen Umfeld als auch überre-

gional wirken kann. Mit einem überdurch-

schnittlich hohen Fördervolumen soll eine

schnelle und umfassende Projektrealisierung

ermöglicht werden.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städ-

te, Gemeinden und Landkreise) und Zusam-

menschlüsse von Kommunen sowie Unter-

nehmen und sonstige Einrichtungen mit

mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteili-

gung im Rahmen einer Kooperation mit einer

Kommune (Städte, Gemeinden und Landkrei-

se) oder einem Zusammenschluss von Kom-

munen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne

eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige

Kommune antragsberechtigt.

Weitere Informationen unter

www.klimaschutz.de/modellprojekte.

Ansprechpartnerin:

Simone Käske, Fon: 030.58580-178

[email protected]

Kommunale Projektpartnerschaften mit NordafrikaAktuelle Ausschreibung zum Projekt „Kommunaler Wissenstransfer Maghreb – Deutschland“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt-

schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(BMZ) führen die Deutsche Gesellschaft für

Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

und die Servicestelle Kommunen in der Einen

Welt (SKEW) von Engagement Global gGm-

bH das Projekt „Kommunaler Wissenstransfer

Maghreb – Deutschland“ durch. Das Vorhaben

läuft von 2016 bis 2018 und ist Teil der Bemü-

hungen der Bundesregierung, um die Situation

in der nordafrikanischen Region, insbesonde-

re in den Staaten des sogenannten Arabischen

Frühlings, zu stabilisieren und zu stärken und

somit auch Fluchtursachen zu bekämpfen.

Übergeordnetes Ziel des Wissens- und

Erfahrungsaustausches sind der Aufbau und

die schrittweise Einführung einer dezent-

ralen kommunalen Selbstverwaltung, ver-

bunden mit der Bewältigung aller lokalen

Aufgaben rund um die Daseinsvorsorge in

den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und

Tunesien, die als Länder mit dem größten

Städtewachstum weltweit vor enormen Her-

ausforderungen stehen. Dafür benötigen ins-

besondere die kleinen und mittleren Städte

der Maghreb-Staaten die Erfahrungen deut-

scher Kommunen, Landkreise und kommu-

naler Unternehmen.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt über

die gemeinsame Durchführung von städti-

schen oder ländlichen Kleinprojekten (bis

zu 25 Kleinprojekte), die bereits von Städ-

ten aus Marokko, Algerien und Tunesien

vorgeschlagen und ausgewählt wurden und

zu denen zum Teil auch schon detaillier-

te Skizzen vorliegen. Darunter finden sich

Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen

Raumes, zur Ausstattung sozial-kultureller

Einrichtungen, zu Aufbau und Entwicklung

von Kommunalverwaltungen, aber auch

Ideen aus dem Bereich der Abfallentsorgung,

der Stadtreinigung und Straßenbeleuchtung,

zum Teil unterstützt durch die Errichtung

von Erneuerbare-Energien-Anlagen (Photo-

voltaik). Der Austausch zur Konzeption und

Durchführung der Projekte erfolgt in Work-

shops, durch Studienreisen nach Deutsch-

land oder gegenseitige Hospitationen der

Partnerstädte sowie über Beratungseinsätze

vor Ort im Maghreb.

Bewerben können sich Kommunalverwal-

tungen, Landkreise, städtische Fachakteure

und technische Experten aus der Kommunal-

verwaltung sowie von kommunalen Unter-

nehmen in Deutschland in Form einer forma-

len Interessenbekundung unter Angabe des

gewünschten Projektes oder Themenfeldes

bis zum 20. Mai 2016 per E-Mail an Frau Nadja

Bonarius (nadja.bonarius@engagement-glo-

bal.de). Für alle Interessenten findet am 10.

Mai 2016 in Bonn ein Informationstreffen

(nicht verpflichtend) statt. Die Projektakti-

vitäten können damit ab Mai beginnen. Im

Herbst 2016 ist eine entsprechende Fachkon-

ferenz geplant.

Alle Informationen zum Projekt sowie die

zuständigen Ansprechpartner der Engage-

ment Global gGmbH finden Sie online unter

http://co-mun.net/comun/kommunaler-wis-

senstransfer.

Der VKU steht seit Ende letzten Jahres

unter anderem zu dem Thema des außer-

europäischen Engagements kommunaler

Unternehmen eng mit dem Bundesentwick-

lungsministerium in Kontakt und begrüßt

grundsätzlich die Bemühungen und den

Wunsch des BMZ, insbesondere den Sachver-

stand kommunaler Unternehmen für kom-

munale Infrastruktur stärker in die entwick-

lungspolitische Arbeit einzubeziehen.

Ansprechpartnerin:

Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170

[email protected]

ENERGIEWIRTSCHAFT

Vierte Ausschreibungsrunde für Freiflächen­PhotovoltaikWettbewerbsdruck weiterhin hoch

Am 11. April 2016 erteilte die Bundesnetz-

agentur erneut Zuschläge für die Förderung

von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen. Es

handelt sich um die inzwischen vierte Aus-

schreibungsrunde seit der Einführung der

Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)

im März 2015. Die Verordnung legt fest, dass

PV-Freiflächenanlagen nur noch dann eine

Förderung nach dem Erneuerbare-Energi-

en-Gesetz (EEG) erhalten, wenn sie eine ent-

sprechende Förderberechtigung ersteigern.

Hierzu organisiert die Bundesnetzagentur je-

des Jahr drei Ausschreibungsrunden.

In der jetzigen vierten Runde wurden

Förderberechtigungen für ein Volumen

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05VKU Nachrichtendienst 04|2016

ENERGIEWIRTSCHAFT

von 125 Megawatt ausgeschrieben. Als In-

strument der Preisbildung wurde das Ge-

botspreisverfahren („pay-as-bid“) ange-

wandt, nachdem in den vergangenen zwei

Runden das Einheitspreisverfahren („uni-

form-pricing“) erprobt wurde. Von 108 ein-

gegangenen Geboten erhielten 21 Gebote

einen Zuschlag.

Nach Angaben der Bundesnetzagen-

tur haben viele Bieter die Möglichkeit ge-

nutzt, Gebote für Projekte auf Ackerflächen

in benachteiligten Gebieten abzugeben.

Dies habe, in Verbindung mit einem hohen

Wettbewerbsdruck, zu einer erneuten Sen-

kung des Preisniveaus geführt. Der mengen-

gewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,41 Cent/

Kilowattstunde.

Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine

Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag an-

sonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer

Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt

keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die

Bundesnetzagentur Anfang Mai 2016 ein Nach-

rückverfahren durch. Erst danach stehen die

endgültigen Ergebnisse der vierten Runde fest.

Ab 2017 sollen auch für Windenergie und

Dach-PV, eventuell auch für Biomasse, ent-

sprechende Ausschreibungen eingeführt wer-

den. Zu diesem Zweck findet in diesem Jahr

eine umfassende EEG-Reform statt. Ein ent-

sprechender Referentenentwurf liegt bereits

vor. Der VKU rechnet damit, dass noch im Ap-

ril die Verbändeanhörung stattfinden wird,

an der sich der VKU mit einer ausführlichen

Stellungnahme beteiligen wird.

Ansprechpartner:

Dr. Jürgen Weigt, Fon: 030.58580-387

[email protected]

Die aktuelle Ausschreibungsrunde hat ein Volumen von 125 Megawatt.

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BMWi verlängert den Wettbewerb „Intelligente Regionen Deutschlands“Bewerben Sie sich bis zum 16. Mai 2016 auf der Open­Innovation­Plattform der „Initiative Intelligente Vernetzung“!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie verlängert den Wettbewerb „Intel-

ligente Regionen Deutschlands“ im Rahmen

der „Initiative Intelligente Vernetzung“ auf

der Open-Innovation-Plattform bis zum 16.

Mai 2016. Gesucht werden digitale Projekte,

Initiativen und Vorhaben kommunaler Akteu-

re zur Intelligenten Vernetzung, die sowohl

Ansätze in urbanen Gegenden („Smart City“)

als auch Anwendungsbeispiele aus ländli-

chen Regionen („Smart Country“) vorstellen.

Das können beispielsweise digitale Bürger-

haushalte in Kommunen oder vernetzte Bil-

dungs- und Gesundheitseinrichtungen in ei-

nem Landkreis oder Stadtteil sein.

Die kommunalen Unternehmen leisten

mit der Bereitstellung wesentlicher Infra-

strukturen wie Strom, Gas, Wärme, Wasser,

Abwasser, Breitband, Abfallwirtschaft und

Stadtreinigung seit jeher einen wichtigen

Beitrag zu einem funktionierenden Gemein-

wesen, zu sozialer Teilhabe und zu Versor-

gungssicherheit. Sie halten Deutschland am

Laufen. In diesem Sinne sind die kommuna-

len Unternehmen auch wesentliche Akteure,

für das erfolgreiche Gelingen der digitalen

Transformation. Der Verband kommunaler

Unternehmen (VKU) diskutiert das Thema Di-

gitalisierung in einschlägigen politischen

Plattformen und Foren und unterstützt auch

die „Initiative Intelligente Vernetzung“.

In der hochkarätig besetzten Fach-

jury des Wettbewerbs ist der VKU durch die

Hauptgeschäftsführung vertreten. Weitere

Jury-Mitglieder sind Vertreter des Bundes-

ministeriums für Wirtschaft und Energie,

der Initiative Intelligente Vernetzung, des

Deutschen Städte- und Gemeindebundes

sowie des Deutschen Städtetages und des

Deutschen Landkreistages. Die Fachjury wird

die besten Projekte zu Abschluss des Wett-

bewerbs prämieren.

Die bereits zahlreichen eingereichten

Beiträge auf der Open-Innovation-Plattform

stellen Paradebeispiele dar, inwiefern sich

schon heute innovative Lösungen für Bildung,

Energie, Gesundheit, Mobilität und Verwal-

tung von Regionen gestalten lassen. Fassen

auch Sie Ihr Vorhaben zusammen und laden

Sie den Text auf die Plattform hoch.

Bei der Einreichung Ihres Projekts unter-

stützt Sie Frau Isabel Oostvogel (isabel.oost-

[email protected]) von der HYVE Innovation

Community GmbH.

Ansprechpartnerinnen:

Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170

[email protected]

Marina Triebelhorn, Fon: 030.58580-179

[email protected]

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06 VKU Nachrichtendienst 04|2016

ENERGIEWIRTSCHAFT | WASSERWIRTSCHAFT

Fremdsprachige Kunden wirkungsvoll unterstützenASEW bietet mehrsprachige Kundeninformationen

Der Bedarf an mehrsprachigen Informationen

wächst. Neben Deutsch wird die Aufberei-

tung von Informationen in weiteren Sprachen

wichtiger. Allein englischsprachige Materialien

greifen hier in der Regel zu kurz. Die Arbeits-

gemeinschaft für sparsame Energie- und Was-

serverwendung (ASEW) unterstützt kommunale

Versorgungsunternehmen dabei, Kunden mit

fremdsprachigem Hintergrund anzusprechen.

Diese können ab sofort auf mehrsprachige Un-

terstützung durch die ASEW bei der Kunden-

kommunikation zurückgreifen.

Die bekannte und bewährte Postbeilage

mit Hinweisen zum Energiesparen gibt es nun

neben Deutsch auch in Englisch, Türkisch und

Russisch, auf Wunsch auch in Arabisch und

weiteren Sprachen. Zudem ist der ASEW-Rech-

nungserklärer in verschiedenen Sprachvari-

anten verfügbar. „Von den eigenen Kunden

verstanden zu werden, wird in Zukunft noch

essenzieller als heute“, sagt Daniela Walli-

kewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Gerade

unsere zunehmend heterogene Gesellschaft,

also immer weiter verbreitete Migrationshin-

tergründe, macht dies jedoch komplexer. Mit

den mehrsprachigen ASEW-Leistungen spre-

chen Stadt- und Gemeindewerke auch jene

Kunden an, die noch nicht so lange in der

deutschen Sprache zu Hause sind.“

Eine zentrale Rolle spielen unter ande-

rem auch die Jahresrechnungen. Dank der

vielfältigen rechtlichen Anforderungen haben

bereits Kunden, die Deutsch als Mutterspra-

che sprechen, oft Probleme beim Verständnis

ihrer Rechnung. „Nach wie vor sind die Jah-

resrechnungen oftmals der einzige Kontakt

zwischen Versorger und Kunde“, sagt Erdal

Tosun, Kunden- und Produktmanager bei der

ASEW. „Deshalb haben wir bei der Konzipie-

rung des Rechnungserklärers von Beginn an

eine Sprachoption integriert – auf Wunsch ist

dieser in verschiedenen Sprachen, etwa auf

Türkisch und Russisch, verfügbar. Regionale

Versorgungsunternehmen können so gezielt

diejenigen ihrer Kunden unterstützen, die

auf Deutsch bislang nicht optimal zu errei-

chen sind.“

Ansprechpartner:

Erdal Tosun, Fon: 0221.931819-29

[email protected]

WASSERWIRTSCHAFT

VKU beim Dialogforum 2016Verband unterstützt Initiative „Unternehmen biologische Vielfalt 2020“

Am 15. März 2016 kamen fast 150 Vertreter von

Unternehmen, Verbänden, Politik und Behör-

den, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum

Dialogforum 2016 der Initiative „Unterneh-

men Biologische Vielfalt 2020“ zusammen.

Auch in diesem Jahr bot das Dialogforum die

Möglichkeit zu einem regen Austausch über

Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaft zur

Biodiversität. Der VKU unterstützt die Initia-

tive seit Anfang des Jahres und hat bei der

Veranstaltung die Broschüre „Die Wasserwirt-

schaft als Botschafter der biologischen Viel-

falt“ präsentiert.

Bereits seit 2013 sorgt „Unternehmen Bio-

logische Vielfalt 2020“ (UBi2020) als runder

Tisch für einen intensiven Austausch zwi-

schen Wirtschaft und Naturschutz. UBi 2020

wird auch in Zukunft weitere beispielhafte

Aktivitäten der Wirtschaft anregen, um kon-

kret mehr für die Erhaltung der biologischen

Vielfalt zu bewegen.

Immer mehr Branchen beteiligen sich:

Neben dem VKU sind dies die Arbeitsgemein-

schaft Deutsche Verkehrsflughäfen (ADV), der

Deutsche Dachgärtner Verband (DDV), der

Deutscher ReiseVerband (DRV) und der Deut-

sche Tourismusverband (DTV). Damit zählen

nun 27 Verbände und Organisationen aus

Wirtschaft und Naturschutz zum Unterstüt-

zerkreis von UBi 2020, die sich gemeinsam für

die Erhaltung der biologischen Vielfalt enga-

gieren.

Die Unternehmen der Wasserwirtschaft

befassen sich an vielen Stellen mit der Be-

deutung von biologischer Vielfalt und Ökosys-

temen. Dieses Engagement dokumentiert die

Broschüre „Unternehmen der Wasserwirt-

schaft – aktiv für die biologische Vielfalt:

Handlungsmöglichkeiten und gute Beispie-

le“, die Ende 2015 erschienen ist. Der VKU

hat sich mit seiner Expertise und zahlreichen

Praxisbeispielen von Mitgliedsunternehmen

in das Projekt eingebracht. Die Broschüre ist

unter Federführung der Initiative ‚Biodiver-

sity in Good Company‘ zusammen mit dem

VKU und weiteren Unterstützern aus der Was-

serwirtschaft und dem Naturschutz, wie den

Berliner Wasserbetrieben, der DWA und den

NABU erstellt worden.

Weitere Informationen rund um die Ver-

anstaltung finden Sie auf der Webseite des

Dialogforums: www.ubi2020-dialogforum.de

Den Infoflyer der Initiative UBi 2020 finden

Sie hier:

www.biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/

documents/UBI/UBi2020_Infoflyer.pdf.

Ansprechpartnerin:

Nadine Steinbach, Fon: 030.58580-153

[email protected]

Dialogforum 2016 des Umweltministeriums: Die Wasserwirtschaft als Botschafter der biologischen Vielfalt.

© ‚Biodiversity in Good Company‘ Initiative

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07VKU Nachrichtendienst 04|2016

WASSERWIRTSCHAFT | ABFALLWIRTSCHAFT

LAWA will Beteiligung am Benchmarking steigernVKU bringt sich in LAWA­Arbeitsgruppe ein

Nach dem Beschluss der Umweltministerkon-

ferenz (UMK) zur „Nachhaltigen kommuna-

len Wasserwirtschaft“ vom November letzten

Jahres hat die Bund/Länder-Arbeitsgemein-

schaft Wasser (LAWA) eine Arbeitsgruppe zur

Optimierung des Benchmarkings eingerichtet.

Der VKU ist in der Arbeitsgruppe vertreten und

betrachtet die Initiative als sinnvolle Ergän-

zung der bereits durch die wasserwirtschaft-

lichen Verbände ergriffenen Maßnahmen, um

die Weiterentwicklung des Benchmarkings

als Schlüsselinstrument der Wasserwirtschaft

weiter voranzubringen.

Bereits durch ihren Beschluss hatte die UMK

unterstrichen, dass Benchmarking als Schlüs-

selinstrument für eine effiziente und transpa-

rente Wasserwirtschaft anerkannt ist. Um als

solches auch weiterhin eine politische Antwort

auf die Forderungen nach Liberalisierung und

Regulierung zu liefern, ist es entscheidend,

dass sich die Wasserver- und Abwasserentsor-

ger engagiert an den in den Bundesländern

seit Jahren etablierten Kennzahlenvergleichen

beteiligen. Vor diesem Hintergrund wird sich

die LAWA-Arbeitsgruppe in den nächsten Mo-

naten mit der Frage befassen, wie die Beteili-

gungsquote an Benchmarkingprojekten weiter

gesteigert werden kann und welche Maßnah-

men sich dafür anbieten. Im Vordergrund der

ersten Beratungen der Arbeitsgruppe stand

dabei vor allem die Frage, wie zukünftig noch

mehr kleinere Unternehmen vom Nutzen einer

Teilnahme an Benchmarkingprojekten über-

zeugt werden können und das Instrument als

solches für diese Zielgruppe besser zugänglich

gemacht werden kann.

Damit knüpfen die Aktivitäten der Län-

der an den durch die wasserwirtschaftlichen

Fachverbände bereits begonnen Prozess zur

Weiterentwicklung des Benchmarking an.

Bereits im Oktober 2015 hat der VKU in einem

gemeinsamen Verbändepapier mit BDEW

und DVGW das Ziel der Verbände unterstri-

chen, die derzeitige Beteiligungsquote in

Bezug auf die versorgten Einwohner in den

nächsten Jahren kontinuierlich zu steigern.

Die Basis dafür bilden die von den Verbän-

den in den vergangenen Jahren entwickel-

ten Branchen- und Hauptkennzahlen, deren

praktische Einbindung in die Benchmar-

king-Projekte gerade beginnt. Gleichzeitig

beruht ein erfolgreiches Benchmarking für

den VKU auf den Prinzipien der Freiwilligkeit

und Vertraulichkeit.

Die Arbeitsgruppe der LAWA plant, ihre

Vorschläge bis zum Herbst dieses Jahres vor-

zulegen. Der VKU wird sich anknüpfend an

die bereits laufenden Aktivitäten zur Weiter-

entwicklung des Benchmarkings und in enger

Abstimmung mit den kommunalen Spitzen-

verbänden und wasserwirtschaftlichen Fach-

verbänden in die weiteren Arbeiten einbrin-

gen und die LAWA unterstützen.

Ansprechpartner:

Marcel Fälsch, Fon: 030.58580-154

[email protected]

ABFALLWIRTSCHAFT

Neue Immissionsschutz­Anforderungen an technische AnlagenBund und Länder beschließen „Vollzugsempfehlung Formaldehyd“

Noch in der laufenden Legislaturperiode des

Bundestags soll die Novelle der Technischen

Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),

eines der wichtigsten und umfangreichsten

Regelwerke des Immissionsschutzes, in Kraft

treten. Schwerpunkte der Kritik waren da-

bei die Umsetzung der Anforderungen aus

dem Naturschutz, zu Formaldehyd-Emissi-

onen und bezüglich von Bioaerosolen und

Gerüchen. Aus Sicht der kommunalen Ent-

sorgungswirtschaft kritisch zu bewerten sind

auch die geplanten Grenzwerte für Emissio-

nen an organischen Stoffen aus der Bioab-

fallbehandlung, der sich abzeichnende stark

erhöhte Messaufwand, die ausgeweiteten

Berichtspflichten sowie die Forderung nach

gasdichter Abdeckung von Gärrestelagern,

wodurch diese zu Störfallanlagen würden.

Kürzlich hat nun die Bund/Länder-Ar-

beitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) die

angekündigte „Vollzugsempfehlung Formal-

dehyd“ veröffentlicht. Das Dokument ergänzt

und aktualisiert die entsprechenden Rege-

lungen der derzeit gültigen TA Luft mit Maß-

nahmen zur Begrenzung und Vermeidung der

Emissionen an Formaldehyd durch technische

Anlagen. Die Regelungen der Vollzugsemp-

fehlung wurden nach der rechtskräftigen Ein-

stufung von Formaldehyd durch die EU-Kom-

mission als „wahrscheinlich beim Menschen

karzinogen“ notwendig und sollen bei der

Novelle der TA Luft übernommen werden.

Die LAI hat eine allgemeine Emissions-

begrenzung für Formaldehyd von 12,5 (bisher

100) Gramm pro Stunde Massenstrom oder

fünf (bisher 20) Milligramm pro Kubikmeter

Konzentration im Abgas festgelegt. Bestehen-

de Anlagen müssen die neuen Grenzwerte

im Regelfall ab dem 5. Februar 2020 einhal-

ten, wobei die Fristen zur Umsetzung eines

Merkblattes über Beste Verfügbare Techniken

unberührt bleiben. Für bestimmte Anlagen-

kategorien werden abweichende Grenzwerte

empfohlen.

Für die kommunalen Unternehmen sind

insbesondere die Regelungen für Verbren-

nungsmotoranlagen von Bedeutung.

Für neue Gasmotoren, die mit Biogas, Erd-

gas, Grubengas oder Klärgas betrieben wer-

den, wurde der Emissionswert auf vorerst 30

Milligramm pro Kubikmeter festgelegt, ab dem

1. Januar 2020 auf dann 20 Milligramm pro

Kubikmeter. Für bestehende Anlagen wird dif-

ferenziert: Solche, die derzeit Emissionswerte

von mehr als 40 Milligramm pro Kubikmeter

aufweisen, müssen diese ab dem 5. Februar

2018 auf höchstens 30 Milligramm pro Kubik-

meter senken. Bestehende Anlagen, die be-

reits jetzt Emissionen von höchstens 40 Mil-

ligramm pro Kubikmeter aufweisen, müssen

diese ab dem 5. Februar 2019 auf höchstens 30

Milligramm pro Kubikmeter senken. Die Mes-

sung der Emissionen muss jährlich erfolgen.

Page 8: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

08 VKU Nachrichtendienst 04|2016

ABFALLWIRTSCHAFT

VKU streitet weiterhin für ökologisch ambitioniertes WertstoffgesetzZwei mögliche Szenarien zur Erreichung eines ambitionierten Wertstoffgesetzes

Der VKU macht sich weiterhin dafür stark, dass

es zu einem ökologisch ambitionierten Wert-

stoffgesetz kommt. Hier sind aus Sicht des

Verbands zwei Szenarien denkbar: Vorrangig

setzt sich der VKU für einen grundlegenden

Systemwechsel ein, der die Getrennterfas-

sung von Kunststoffen durch den Ausbau

des Pfandsystems auf hochwertig recycelbare

Flaschen und Hohlkörper fokussiert und das

Gesamtsystem so deutlich vereinfacht. Ist ein

solcher Systemwechsel in der aktuellen Legis-

laturperiode nicht durchsetzbar, müssen für

ein Wertstoffgesetz jedenfalls Mindestkrite-

rien gelten, die der Verband gemeinsam mit

den kommunalen Spitzenverbänden entwi-

ckelt hat.

Die ökologische Ausrichtung der Wertstoff­

entsorgung muss gestärkt werden!

Der VKU hält daran fest, dass ein Wertstoff-

gesetz nicht zu einer bloßen Fortschreibung des

Entsorgungssystems nach der Verpackungsver-

ordnung degenerieren darf. Das bestehende

System der Verpackungsverordnung ist intrans-

parent, erreicht die proklamierten Umweltzie-

le nicht und ist nicht verbraucherfreundlich.

Insbesondere ist es mit der Verpackungsver-

ordnung nicht gelungen, das oberste Ziel der

Abfallwirtschaft – die Abfallvermeidung – zu

stärken und den Verpackungsverbrauch zu re-

duzieren. Im Gegenteil entwickelt sich der Ver-

packungsverbrauch weiterhin parallel zu den

privaten Konsumausgaben, eine Entkoppe-

lung hat nicht stattgefunden. Die proklamierte

„Produktverantwortung“ ist so, wie sie durch

die Verpackungsverordnung umgesetzt wird,

weitgehend wirkungslos und entfaltet keine

Lenkungswirkung für einen nachhaltigen Res-

sourcenschutz. Weder sind die Lizenzentgelte

nach ökologischen Kriterien bemessen noch

sind diese ausreichend, um die Inverkehrbrin-

ger zu einer Änderung des Verpackungsdesigns

zu veranlassen.

Es bedarf daher einer grundlegenden

Systemrevision mit dem Ziel, die ökologische

Ausrichtung des Gesamtsystems zu stärken.

Dabei muss die Qualität des Recyclings Vor-

rang vor einer reinen Mengenbetrachtung

haben und die Marktkonformität der ge-

wonnenen Sekundärrohstoffe muss stärkere

Beachtung finden. Recycling ist kein Selbst-

zweck, sondern nur dann die beste Verwer-

tungsvariante, wenn die Sekundärrohstoffe

in hochwertige Produkte umgewandelt wer-

den.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der

VKU dafür ein, das System zu vereinfachen

und seine ökologische Effizienz deutlich zu

erhöhen. Die bestehende Aufteilung in das

kommunale Entsorgungssystem, ein duales

System für Verpackungsabfälle und ein ter-

tiäres System für bepfandete Getränkeverpa-

ckungen muss überwunden werden. Zu die-

sem Zweck ist das bestehende Pfandsystem

auszubauen und auf alle gut recycelbaren

Flaschen/Hohlkörper – unabhängig von ih-

rem Inhalt – zu erweitern. So können ins-

Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände definieren Mindestkriterien für ein Wertstoffgesetz.

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Bei Gasmotoren, die mit Deponiegas be-

trieben werden, ist der Grenzwert für neue

und bestehende Anlagen gleich und wird ab

dem Jahr 2020 nach der Feuerungswärmeleis-

tung (FWL) differenziert. Zunächst müssen die

Emissionen auf höchstens 60 Milligramm pro

Kubikmeter gesenkt werden. Beträgt die FWL

weniger als 1 Megawatt, gilt dieser Grenzwert

unbefristet. Beträgt die FWL 1 Megawatt oder

mehr, müssen ab dem 1. Januar 2025 dann 40

Milligramm pro Kubikmeter eingehalten und

die Möglichkeiten, die Emissionen durch mo-

torische und andere dem Stand der Technik

entsprechende Maßnahmen weiter zu ver-

mindern, ausgeschöpft werden.

Für alle Verbrennungsmotoranlagen, die

ausschließlich zum Notbetrieb dienen, be-

trägt der Grenzwert 60 Milligramm pro Kubik-

meter.

Am 14. April 2016 wird ein weiteres Fach-

gespräch zu Anforderungen an Not- und Re-

gelfackeln stattfinden. Neben der Beibehal-

tung der meisten bisherigen Anforderungen

sind auch tatsächliche Neuerungen in der

Diskussion, speziell Grenzwerte für die Koh-

lenstoffmonoxid- und Stickoxidemissionen.

Außerdem sollen die Anforderungen an den

Verbrennungsvorgang stärker vereinheitlicht

werden.

Das Umweltministerium rechnet mit dem

Referentenentwurf der neuen TA Luft im ers-

ten Halbjahr 2016.

Auf der Webseite des VKU stehen weitere

Informationen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Dr. Martin J. Gehring, Fon: 030.58580-162

[email protected]

Page 9: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

09VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERNABFALLWIRTSCHAFT | RECHT UND STEUERN

besondere hochwertige PET-Kunststoffe mit

hohen Reinheitsgraden für das Recycling

zurückgewonnen werden. Zudem ist für

die Rücknahme bepfandeter Flaschen und

Hohlkörper bereits bundesweit eine Erfas-

sungsstruktur etabliert, über die auch – der

ursprünglichen Absicht der Verpackungsver-

ordnung folgend – Hersteller und Handel

operativ in die Entsorgungsaufgaben einge-

bunden werden können.

Neben einem so umfassend erweiterten

Pfandsystem zur zielgerichteten Erfassung

gut verwertbarer Kunststoffe ist eine zu-

sätzliche Getrennterfassung minderwertiger

und verunreinigter Kleinstverpackungen und

Mischkunststoffe entbehrlich und ökolo-

gisch nicht zielführend die derzeitige duale

Verpackungsentsorgung kann damit entfal-

len. Durch die Fokussierung der rechtlichen

Rahmensetzung auf ein Pfandsystem für gut

rezyklierbare Hohlkörper können darüber

hinaus Bürokratie und Transaktionskosten

massiv reduziert werden. Schließlich muss

darüber hinaus das Ökodesign von Verpa-

ckungen und Produkten, unter anderem über

die Ökodesign-Richtlinie und ökonomische

Steuerungsinstrumente, deutlich verbessert

werden.

Kommunale Mindestanforderungen an ein

Wertstoffgesetz

Sofern ein grundlegender Systemwechsel

in der laufenden Legislaturperiode nicht er-

reichbar ist, ist für den VKU ein Wertstoffge-

setz nur unter drei Bedingungen als Kompro-

misslösung zustimmungsfähig:

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-

ger erhalten die Organisationsverantwortung

für die Erfassung der Wertstoffe als gebühren-

fähige Pflichtaufgabe. Zur Abgeltung des da-

mit verbundenen Sammelaufwands erhalten

die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

eine Standardkostenvergütung, die von einer

neutralen Stelle auf der Basis von Ausschrei-

bungsergebnissen festgelegt wird. Im Falle der

Ausschreibung der Sammelleistung erhält die

Kommune das Ausschreibungsergebnis zu-

züglich eines Aufschlags für den Verwaltungs-

aufwand erstattet. Das tradierte Recht der

Kommunen zur Eigenerbringung von Entsor-

gungsleistungen über Inhouse-Beauftragun-

gen wird nicht infrage gestellt.

Die Fraktion der Papier-/Pappe-/Kar-

tonverpackungen wird aus dem Regime der

Produktverantwortung herausgenommen, da

es insoweit eines zusätzlichen Regelungsme-

chanismus nicht bedarf und die gemeinsa-

me Erfassung von Papierabfällen aus unter-

schiedlichen Verantwortungssphären aktuell

zu vielfältigen Rechtsstreitigkeiten und er-

heblichen Transaktionskosten führt.

Die einzurichtende zentrale Stelle muss in

öffentlicher Trägerschaft errichtet werden, das

heißt eine neutrale Aufgabenwahrnehmung

sowie eine angemessene Repräsentanz kom-

munaler Interessen gewährleisten. Insbeson-

dere muss ausgeschlossen werden, dass die

zentrale Stelle von wirtschaftlichen Interes-

sengruppen wie dem Handel dominiert wird,

wie dies nach den aktuellen Entwurfsfassun-

gen droht.

Über die vorgenannten Inhalte muss aus

Sicht des VKU eine politische Einigung unter

Einbeziehung der Länder erzielt werden, soll

ein Wertstoffgesetz in der laufenden Wahlpe-

riode noch die Chance auf eine Verabschie-

dung haben. Die Durchsetzung eines Wert-

stoffgesetzes nach Art des Arbeitsentwurfs des

Bundesumweltministeriums gegen Länder

und Kommunen wäre hingegen unter keinen

Bedingungen hinnehmbar.

Ansprechpartner:

Dr. Holger Thärichen, Fon: 030.58580-160

[email protected]

RECHT UND STEUERN

EU­Kommission veröffentlicht Mehrwertsteuer­AktionsplanUmfangreiche Überarbeitung der Mehrwertsteuer­Richtlinie im Jahr 2017 geplant

Die Europäische Kommission (EU-Kommis-

sion) hat am 8. April 2016 einen Mehrwert-

steuer-Aktionsplan vorgelegt, der im Rahmen

einer Mitteilung erläutert, wie die EU-Kom-

mission zeitnah eine Überarbeitung des eu-

ropäischen Mehrwertsteuersystems angehen

möchte. Ziel sind vornehmlich die Bekämp-

fung von Betrug, die Unterstützung von Un-

ternehmen und die Förderung der digitalen

Wirtschaft und des elektronischen Geschäfts-

verkehrs.

Ausführliche Darstellungen enthält die

Mitteilung unter anderem zur Zukunft der er-

mäßigten Steuersätze innerhalb der Europä-

ischen Union. Tendenziell zeichnet sich hier

ab, dass den Mitgliedstaaten insoweit ein

größerer eigener Gestaltungsspielraum er-

möglicht werden soll, als das bisher der Fall

ist.

Die Initiative zur Überarbeitung der Mehr-

wertsteuervorschriften im öffentlichen Sektor,

zu der sich der VKU in der Vergangenheit schon

mehrfach geäußert und sich dabei gegen eine

Ausweitung der Steuerpflicht des öffentlichen

Sektors gewandt hatte, wird mit Verweis auf die

durchgeführte Konsultation lediglich in einer

Fußnote kurz aufgegriffen. Demnach ist nicht

zu erwarten, dass die EU-Kommission Fragen

zu diesem Themengebiet nochmals mit den

betroffenen Einrichtungen diskutieren wird.

Aus Sicht der kommunalen Entsorgungs-

wirtschaft wird es bei der nun anstehenden

politischen Beratung des Aktionsplans darauf

ankommen, den ermäßigten Mehrwertsteu-

ersatz für Trinkwasser sowie die Befreiung

von der Steuerpflicht für die hoheitlichen

kommunalen Entsorgungstätigkeiten abzusi-

chern. Mit Blick auf die interkommunale Zu-

sammenarbeit ist es außerdem Ziel des VKU,

durch europarechtliche Regelungen den neu

geschaffenen § 2b Umsatzsteuergesetz deut-

licher als bisher zu stützen.

Die EU-Kommission erbittet nun vom

EU-Parlament und vom Ministerrat Meinung

zu den in der Mitteilung genannten Vorschlä-

gen. Anschließend plant die EU-Kommission

zur Reform der Mehrwertsteuersätze eine

Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Richtli-

nie im Jahr 2017. Der VKU wird sich gegenüber

der Bundesregierung und dem Europäischen

Parlament zu den oben dargestellten Punk-

ten für die kommunale Entsorgungswirtschaft

positionieren.

Ansprechpartner:

Andreas Meyer, Fon: 030.58580-138

[email protected]

Page 10: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

10 VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERN

BGH entscheidet über Finanzierung eines öffentlichen KrankenhausesUrteil kann auch für kommunale Unternehmen bedeutend sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil

vom 24. März 2016 - I ZR 263/14 entschieden,

unter welchen Voraussetzungen Zuwendun-

gen eines Landkreises an ein öffentliches

Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung

bei der EU-Kommission befreit sind. Dies geht

aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.

Der Landkreis Calw hatte den Beschluss

gefasst, die Verluste der Kreiskliniken Calw

GmbH, die die Kreiskliniken Calw und Nagold

betreibt und an der sie beteiligt ist, für die

Jahre 2011 bis 2016 auszugleichen. Die Verlus-

te beliefen sich in den Jahren 2011 und 2012

auf mehr als 9 Millionen Euro. Der Bundes-

verband Deutscher Privatkliniken hatte gegen

den Landkreis Calw auf Rückforderung des

Verlustausgleichs geklagt, in der Meinung, der

Verlustausgleich verstoße gegen das EU-Bei-

hilferecht. Die Kreiskrankenhäuser sind in den

Krankenhausplan des Landes Baden-Würt-

temberg aufgenommen und zunächst am

22. April 2008 und erneut am 19. Dezember

2013 mit der Erbringung medizinischer Ver-

sorgungsleistungen als Dienstleistungen von

allgemeinem wirtschaftlichem Interesse be-

traut worden.

Das Berufungsgericht hatte offengelas-

sen, ob der an die Kreiskliniken gewährte

Verlustausgleich staatliche Beihilfen darstellt.

Selbst wenn dies der Fall wäre, verstießen sie

nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht

gegen das EU-Beihilferecht. Die Zuwendun-

gen seien für die Erbringung von Dienstleis-

tungen im allgemeinen Interesse erforderlich

und deshalb nach der Freistellungsentschei-

dung 2005/842/EG der EU-Kommission von

der Notifizierungspflicht befreit. Gegen diese

Entscheidung hatte der Bundesverband Deut-

scher Privatkliniken Revision eingelegt.

Der BGH hat der Revision teilweise statt-

gegeben und sie im Übrigen als unbegründet

zurückgewiesen. Nach Auffassung des BGH

sind die Voraussetzungen der Freistellungs-

entscheidung 2005/842/EG der EU-Kommis-

sion nur in Bezug auf den Verlustausgleich

auf Grundlage des Betrauungsakts vom 19.

Dezember 2013 erfüllt. Der Betrauungsakt vom

22. Dezember 2008 genügt hingegen nicht

den Transparenzanforderungen, die in der

Freistellungsentscheidung 2005/842/EG der

EU-Kommission vorgesehen sind. Die Para-

meter für die Berechnung der Ausgleichsleis-

tungen sind nur unzureichend ausgewiesen.

Das Berufungsgericht muss nach Auffassung

des BGH nunmehr auch prüfen, ob es sich

bei dem Verlustausgleich überhaupt um eine

Beihilfe handelt, da sich der Verlustausgleich

möglicherweise nicht wettbewerbsverzerrend

auf den europäischen Binnenmarkt auswirkt.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils soll-

ten kommunale Unternehmen prüfen, ob

ein eventueller Verlustausgleich eine staat-

liche Beihilfe darstellt, und wenn ja, ob eine

Anmeldung eines Verlustausgleichs bei der

EU-Kommission auf Grundlage der Freistel-

lungsentscheidung 2005/842/EG oder der

Verordnung (EU) Nr. 360/2012 unterbleiben

kann.

Ansprechpartner:

Baris Gök, Fon: 030.58580-134

[email protected]

Der BGH entscheidet, ob Verlustausgleiche staatliche Beihilfen darstellen.

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Stromsteuerliche Anerkennung von Umspann­ und LeitungsverlustenBundesfinanzhof fällt Grundsatzurteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss

vom 24. Februar 2016, Az.: VII R 7/15, entschie-

den, dass keine Stromsteuer für in einem

Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

Leitungsverluste entstehe.

In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte

ein deutsches Wirtschaftsunternehmen, das

über Stromerzeugungseinheiten, produzie-

rende Betriebe, Laboratorien und Büros ver-

fügt, die an seinen Standorten entstandenen

Verluste in Form von Umspannungs-, Trafo-,

Kabel- und Leitungsverlusten stromsteuer-

mindernd geltend gemacht. Das Hauptzoll-

amt hatte die Verluste mit der Begründung

nicht anerkannt, dass es sich bei dem Netz

der späteren Klägerin nicht um ein Versor-

gungsnetz handle und daher die geltend

gemachten Stromverluste nicht anerkannt

werden können. Daraufhin erhob das Un-

ternehmen erfolgreich Klage beim Finanzge-

richt, wogegen sich die Revision des beklag-

ten Hauptzollamts richtet.

Aus der Gesetzesbegründung zum Strom-

steuerrecht ergibt sich zunächst, dass, soweit

Leitungsverluste im Versorgungsnetz auf-

treten, auf diese Verluste keine Stromsteuer

entfallen soll. Nur der tatsächliche Verbrauch

von Strom soll nach dem Zweck des Strom-

steuergesetzes besteuert werden. Das Strom-

steuerrecht verwendet allerdings nicht den

Begriff des Verbrauchs, sondern den der Ent-

nahme. An einer stromsteuerpflichtigen Ent-

nahme von Strom fehlt es, wenn Strom ohne

menschliches Zutun, zum Beispiel in Form

von Leitungsverlusten, in den steuerrechtlich

freien Verkehr tritt.

Page 11: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

11VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERN

Nach Auffassung des BFH müssen diese

Verluste allerdings im Versorgungsnetz auf-

treten. Treten die Verluste erst auf, nach-

dem der Strom bereits entnommen wurde,

können sie nicht steuermindernd berück-

sichtigt werden. Nach Auffassung des BFH

handelt es sich bei dem Betriebsnetz des

Wirtschaftsunternehmens um ein Versor-

gungsnetz im stromsteuerlichen Sinne. Die

in § 3 Nummer 2 Energiewirtschaftsgesetz

(EnWG) festgelegte Definition, nach der sich

das Versorgungsnetz aus Übertragungs- und

Elektrizitätsverteilernetzen zusammensetzt,

kann nicht auf das StromStG übertragen

werden.

Im Stromsteuerrecht gilt aufgrund

des Wortlauts von § 5 Stromsteuergesetz,

dass das gesamte Netz das stromsteuer-

lich maßgebliche Versorgungsnetz bildet

- mit Ausnahme der Eigenerzeuger, die

kein Versorgungsnetz unterhalten. Dient

das Betriebsnetz sowohl der Eigenerzeu-

gung als auch der Versorgung Dritter, liegt

stromsteuerlich ein Versorgungsnetz vor,

mit der Folge, dass Leitungsverluste in dem

Betriebsnetz, das zugleich stromsteuerlich

zum Versorgungsnetz gehört, steuermin-

dernd berücksichtigt werden.

Für kommunale Unternehmen mit einer Ei-

genstromproduktion hat dieses Urteil zur Folge,

dass sie möglicherweise Stromverluste steuer-

mindernd geltend machen können, wenn sie

den erzeugten Strom nicht nur selbst verbrau-

chen, sondern einen geringen Teil an Dritte wie

zum Beispiel Konzernunternehmen liefern.

Ansprechpartner:

Baris Gök, Fon: 030.58580-134

[email protected]

Umsatzbesteuerung der öffentlichen HandBundesfinanzhof äußert sich zur Tätigkeit auf öffentlich­rechtlicher Grundlage

Seit dem 1. Januar 2016 ist § 2b Umsatzsteuer-

gesetz (UStG) – also die Reform der Umsatz-

besteuerung der öffentlichen Hand - in Kraft.

Anzuwenden ist die Regelung erstmals zum 1.

Januar 2017. Auf Antrag kann die erstmalige

Anwendung längstens bis zum 1. Januar 2021

aufgeschoben werden. Angesichts der vie-

len offenen Fragestellungen, die sich aus der

Anwendung des § 2b UStG ergeben, wird es

betroffenen Körperschaften des öffentlichen

Rechts ganz regelmäßig zu empfehlen sein,

einen entsprechenden Antrag beim zuständi-

gen Finanzamt zu stellen.

Seitens der Finanzverwaltung ist geplant,

noch im Jahr 2016 ein Bundesfinanzministe-

rium-Schreiben zu veröffentlichen, das sich –

wohl noch nicht sehr detailliert, sondern eher

grob – mit Anwendungsfragen zu § 2b UStG be-

fassen soll. Der VKU wird sich hier einbringen.

Im Zusammenhang mit § 2b UStG könn-

te ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs

(BFH) beachtlich sein. Hintergrund ist der

Umstand, dass nach § 2b UStG eine Tätigkeit

nur dann nichtunternehmerisch und damit

nichtsteuerbar sein kann, wenn sie im Rah-

men der Ausübung öffentlicher Gewalt er-

folgt. Der Rechtsprechung des 5. Senats des

BFH zufolge ist dies nicht der Fall, wenn eine

öffentlich-rechtliche Körperschaft auf pri-

vatrechtlicher Grundlage durch Vertrag tätig

wird. In dem Zusammenhang stellt sich etwa

die Frage, ob zum Beispiel Abwasserzweck-

verbände, die keine Gebühr erheben, son-

dern auf Grundlage allgemeiner Nutzungs-

bedingungen „privatrechtliche Entgelte“

vereinnahmen, zwangsläufig als Unterneh-

mer anzusehen sind.

Mit Urteil vom 10. Februar 2016 (XI R

26/13) hat sich das Gericht mit einem durch-

aus vergleichbaren Sachverhalt befasst und

entschieden, dass eine Landesärztekammer

im Rahmen der „externen Qualitätssiche-

rung Krankenhaus“ nicht unternehmerisch

und insbesondere auf öffentlich-rechtlicher

Grundlage tätig ist. Dabei führt das Gericht

aus, dass Gegenstand der hier abgeschlos-

senen Vereinbarung die Erfüllung öffent-

lich-rechtlicher Verpflichtungen der beteilig-

ten Parteien ist. Daher sei von einer Tätigkeit

auf öffentlich-rechtlicher Grundlage auszu-

gehen.

Aus Sicht des VKU können ähnliche Argu-

mente auch für die oben beschriebenen Fälle

der Vereinnahmung privatrechtlicher Entgelte

herangeführt werden. Der VKU wird sich da-

her für eine entsprechende Anwendung der

dargestellten Rechtsprechung auch auf diese

Fälle einsetzen.

Ansprechpartner:

Andreas Meyer, Fon: 030.58580-138

[email protected]

BVerwG klärt Rechtsweg für Kostenansprüche wegen der VerkaufsverpackungsentsorgungAnsprüche müssen entweder vor dem Zivil­ oder Verwaltungsgericht eingeklagt werden

Mit Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: BVerwG

7 B 45.15) hat das Bundesverwaltungsgericht

(BVerwG) entschieden, dass der Anspruch auf

Mitbenutzung gegen angemessenes Entgelt

nach § 6 Abs. 3 Satz 8 Verpackungsverordnung

(VerpackV) 1998 (beziehungsweise § 6 Abs. 4

Satz 5 VerpackV 2008) und der Anspruch auf

Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung

ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB) keinen ein-

heitlichen Streitgegenstand darstellen.

Für Klagen eines öffentlich-rechtlichen

Entsorgers (örE) gegen einen Systembetrei-

ber auf Aufwendungsersatz ist der Rechtsweg

zu den Zivilgerichten eröffnet. Ansprüche auf

Schadensersatz wegen einer Verletzung des § 6

Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 (beziehungsweise

§ 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) können vor den

Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden.

Der Systembetreiber hatte im zu ent-

scheidenden Fall den örE monatlich auf ver-

traglicher Grundlage für die Erfassung und

Verwertung von Papier, Pappe und Karton

(PPK) vergütet. Nach 2007 konnte keine Eini-

gung über eine vertragliche Grundlage mehr

erzielt werden. Daraufhin verklagte der örE

den Systembetreiber auf Aufwendungsersatz

oder auf Schadensersatz wegen eines Versto-

ßes gegen § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998

(beziehungsweise § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV

2008).

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12 VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERN

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun

entschieden, dass Aufwendungsersatzan-

sprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag

(da keine vertragliche Grundlage mehr für

die Arbeiten bestand) vor den Zivilgerich-

ten einzuklagen sind. Die Verwaltungsge-

richte seien hierfür nicht zuständig. Dies sei

darin begründet, dass der Gesetzgeber die

Pflichten des Systembetreibers mit der Ver-

packV aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich

herausgenommen habe. Die Entsorgungs-

pflichten resultierten hiernach aus privaten

Vereinbarungen, sodass die Verwaltungsge-

richte nicht zuständig seien. Schadensersat-

zansprüche wegen einer Verletzung des § 6

Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 (beziehungswei-

se § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) beträ-

fen indes ein öffentlich-rechtliches Rechts-

verhältnis, da der Systembetreiber durch

die Vorschrift zur Mitbenutzung öffentlich

rechtlicher Einrichtungen berechtigt sei. In

diesem Fall sei die Zuständigkeit der Verwal-

tungsgerichte gegeben.

Je nach Anspruchsart sind mithin die An-

sprüche der örE entweder vor den Verwal-

tungsgerichten oder aber den Zivilgerichten

geltend zu machen. Sind die Kosten bereits

angefallen (da die Arbeiten ausgeführt wur-

den), sind Aufwendungsansprüche vor den

Zivilgerichten einzuklagen.

Diese Entscheidung hat das BVerwG mit

gleicher Begründung auch in einem weiteren

Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: BVerwG 7 B

46.15) bestätigt.

Der Beschluss zum Az.: BVerwG 7 B 45.15

kann unter http://www.vku.de/recht/ab-

fallrecht/verpackungsentsorgung/rechtspre-

chung-zur-verpackungsentsorgung.html ab-

gerufen werden.

Ansprechpartnerin:

Ina Abraham, Fon: 030.58580-137

[email protected]

Der Systembetreiber hat für die Erfassung und Verwertung von PPK vergütet.

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Einseitiges Gaspreisänderungsrecht gegenüber Nicht­HaushaltskundenBGH bejaht Fortgeltung von § 4 AVBGasV in ungekündigt fortbestehenden Altverträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-

teil vom 24. Februar 2016 (Az.: VIII ZR 216/12)

entschieden, dass dem Grundversorger ge-

genüber Nicht-Haushaltskunden im Sinne

des Artikel 2 Nummer 26 der Gas-Richtlinie

2003/55/EG gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Verord-

nung über Allgemeine Bedingungen für

die Gasversorgung von Tarifkunden (AVB-

GasV) auch nach dem Ablauf der bis zum

1. Juli 2004 reichenden Umsetzungsfrist der

Gas-Richtlinie 2003/55/EG das Recht zusteht,

die Preise nach billigem Ermessen (§ 315

BGB) zu ändern. Dies setzt allerdings voraus,

dass der alte Tarifkundenvertrag nach nähe-

rer Maßgabe der AVBGasV gemäß § 116 Satz 1

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2005 unge-

kündigt fortbesteht.

Im Streitfall hatte ein Grundversorger einen

Mieterverein auf Zahlung von restlichem Entgelt

für Erdgaslieferungen im Zeitraum von 2004 bis

2010 verklagt. In dieser Zeit waren 11 Preisän-

derungen (acht Erhöhungen, drei Senkungen)

erfolgt. Der beklagte Mieterverein hatte mehr-

fach den Preiserhöhungen widersprochen und

den auf die Preiserhöhungen entfallenden Teil

der Abrechnungsbeträge einbehalten.

Das der Klage des Grundversorgers weit-

gehend stattgebende Urteil des Landesge-

richts (LG) Gießen wurde vom VIII. Zivilsenat

des BGH aufgehoben und die Sache nun zur

erneuten Verhandlung und Entscheidung an

das LG Gießen zurückverwiesen.

Der BGH stellt in seiner Entscheidung

ausführlich dar, dass der Grundversorger

gegenüber dem beklagten Mieterverein zu

Preisanpassungen berechtigt war. Nicht ge-

folgt ist der BGH allerdings der Auffassung des

LG Gießen, dass eine Billigkeitskontrolle der

streitgegenständlichen Preisänderungen auf

Grundlage von gestiegenen Gasbezugskosten

nicht erforderlich sei, weil der Grundversorger

nachgewiesen habe, dass der Gaspreis stets

auf Wettbewerbsniveau gelegen hat. Das LG

Gießen wird daher jetzt zu prüfen haben,

ob die vom Grundversorger vorgenommenen

Preisanpassungen im Zeitraum 2004 bis 2010

billig und angemessen waren, das heißt, ob

sie auf gestiegenen Bezugskosten des Grund-

versorgers, die nicht durch rückläufige Kos-

ten in anderen Bereichen der Gasversorgung

kompensiert werden konnten, beruhten.

Im Einzelnen stellt der BGH Folgendes fest:

Dem Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1

und 2 AVBGasV stehen die Transparenzanfor-

derungen des Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit

Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG in

der durch den Gerichtshof der Europäischen

Union im Urteil vom 23. Oktober 2014 (Rechts-

sachen C-359/11 und C-400/11, NJW 2015, 849

- Schulz und Egbringhoff) vorgenommenen

Auslegung nicht entgegen, da die Gas-Richt-

linie deren Anwendung für Nicht-Haushalts-

kunden nicht zwingend vorschreibt.

Eine unter diesen Voraussetzungen vom

Gasgrundversorger einseitig gemäß § 4 Abs. 1,

2 AVBGasV vorgenommene Preiserhöhung

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13VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERN

unterliegt auch dann der Billigkeitskontrol-

le nach § 315 BGB, wenn für den Kunden die

Möglichkeit besteht, das Erdgas von einem

anderen Anbieter zu beziehen.

Die Billigkeitskontrolle solcher Preiserhö-

hungen (§ 315 BGB) kann nicht entscheidend

auf der Grundlage eines Vergleichs mit den

Gaspreisen anderer Gasversorgungsunterneh-

men vorgenommen werden; vielmehr kommt

es maßgeblich auf den konkreten Gasliefe-

rungsvertrag an und ist eine umfassende Wür-

digung des Vertragszwecks sowie der Interes-

senlage beider Parteien vorzunehmen.

Insoweit bestätigt der VIII. Zivilsenat seine

bisherige Rechtsprechung (vergleiche Senatsur-

teile vom 19. November 2008, Az.: VIII ZR 138/07;

vom 8. Juli 2009, Az.: VIII ZR 314/07; vom 28. Ok-

tober 2015, Az.: VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12) zu

den Anforderungen an den Vortrag und das Be-

streiten sowie an die Feststellung von (Bezugs-)

Kostensteigerungen des Gasversorgers.

Im Übrigen stellt der BGH fest, dass als eine

zur Beendigung der von § 116 Satz 1 Energie-

wirtschaftsgesetz (EnWG) 2005 angeordneten

Fortgeltung des alten Rechts für Tarifkunden-

verträge mit Nicht-Haushaltskunden führen-

de Änderung des Vertrages im Sinne des § 116

Satz 2 EnWG 2005 nicht schon eine vom Gas-

grundversorger einseitig vorgenommene Än-

derung der allgemeinen Tarife und Bedingun-

gen anzusehen ist; es bedarf wegen der mit

der Vertragsänderung nach § 116 Satz 2 EnWG

2005 insoweit verbundenen Beendigung der

Grundversorgung vielmehr eines übereinstim-

menden Änderungswillens der Parteien.

Ansprechpartner:

Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132

[email protected]

Keine unbeschränkte Weitergabe von Bezugskosten in der GrundversorgungBGH konkretisiert seine Rechtsprechung zum einseitigen Preisänderungsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil

vom 6. April 2016 (Az.: VIII ZR 71/10) das Recht

des Grundversorgers bestätigt, Steigerungen

der eigenen (Bezugs-) Kosten an den Kunden

weiterzugeben. Er hat aber entschieden, dass

der Gasgrundversorger insoweit verpflichtet

ist, die Bezugskosten im Interesse der Kunden

niedrig zu halten und nach Möglichkeit die

günstigste Beschaffungsalternative zu wäh-

len.

Streitig waren in dem vom BGH zu ent-

scheidenden Fall noch ausstehende Zahlun-

gen für Gaslieferungen in der Grundversorgung

aus den Jahren 2005 bis 2007. Den in diesem

Zeitraum vorgenommenen Erhöhungen des

Arbeitspreises hatte der Kunde widersprochen.

Der Grundversorger hatte die Preisänderungen

mit einer - allerdings nicht vollumfänglichen -

Weitergabe gestiegener Bezugskosten begrün-

det. Er ist an seinem Vorlieferanten beteiligt.

Der Kunde behauptete, dass aufgrund dessen

die Bezugspreise - unter anderem durch die

Berechnung einer Handelsspanne - künstlich

in die Höhe getrieben würden, während der

Grundversorger auf der anderen Seite an den

Gewinnen des Vorlieferanten beteiligt sei. Der

Grundversorger hatte eine solche Vorgehens-

weise bestritten und geltend gemacht, er

habe sich lediglich mit anderen Stadtwerken

zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammenge-

schlossen, um - auch im Interesse seiner Kun-

den - günstige Bezugspreise zu erreichen; die

hierbei anfallende Handelsspanne an seinen

Bezugskosten sei nur äußerst gering und be-

wege sich in einer Größenordnung von ledig-

lich rund 0,1 bis 0,2 Prozent.

Mit dem Urteil hat der BGH den Rahmen

der gerichtlichen Kontrolle von Änderungen

der Grundversorgungspreise in der Zeit vom

1. Juli 2004 bis einschließlich 29. Oktober 2014

gesetzt. Preisänderungen aufgrund einer er-

gänzenden Vertragsauslegung unterliegen

danach nicht einer zusätzlichen Billigkeits-

kontrolle nach § 315 BGB.

Für Gaspreiserhöhungen, die vor dem Ab-

lauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie

2003/55/EG bis zum 01. Juli 2004 vorgenom-

men worden sind, bleibt es bei der Recht-

sprechung des BGH. Danach bestand nach

§ 4 Abs. 1, 2 AVBGasV ein Recht des Gasgrund-

versorgers, die Preise nach billigem Ermessen

(§ 315 BGB) zu ändern. Der demgemäß erhöh-

te Preis wurde zum vereinbarten Preis, wenn

der Kunde eine auf der Grundlage einer Prei-

serhöhung vorgenommene Jahresabrechnung

akzeptierte, indem er weiter Gas bezogen

hat, ohne die Preiserhöhung in angemesse-

ner Zeit gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch

(BGB) zu beanstanden.

Für die Zeit ab dem 1. Juli 2004 bis ein-

schließlich 29. Oktober 2014 kann den Vor-

schriften des § 4 Abs. 1, 2 AVBGasV und des

§ 5 Abs. 2 GasGVV aF kein gesetzliches Prei-

sanpassungsrecht des Gasgrundversorgers

(mehr) entnommen werden. Eine solche Aus-

legung ist nicht mit den Transparenzanforde-

rungen der Gas-Richtlinie vereinbar. Nach der

gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung

(§§ 157, 133 BGB) des Gaslieferungsvertrages ist

der Gasversorger aber berechtigt, Steigerun-

gen seiner eigenen (Bezugs-)Kosten, soweit

diese nicht durch Kostensenkungen in ande-

ren Bereichen ausgeglichen werden, an den

Kunden weiterzugeben. Insoweit ist er aber

verpflichtet, bei einer Preisanpassung Kos-

tensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie

Kostenerhöhungen.

Bei der Preisbildung im Rahmen einer er-

gänzenden Vertragsauslegung ist es Aufgabe

des Gerichts zu prüfen, ob die Preiserhöhun-

gen des Grundversorgers dessen (Bezugs-)

Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden;

der auf diese Weise berechtigterweise erhöh-

te Preis wird zum vereinbarten Preis, wenn

der Kunde diesem nicht innerhalb von drei

Jahren nach Rechnungszugang widerspricht.

Für eine zusätzliche Billigkeitskontrolle ge-

mäß § 315 BGB ist deshalb kein Raum mehr.

Aber auch im Fall der ergänzenden Vertrags-

auslegung gilt die Verpflichtung des Versorgers,

die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kun-

den niedrig zu halten und nach Möglichkeit die

günstigste Beschaffungsalternative zu wäh-

len. Es verbietet sich danach, durch besondere

rechtliche Gestaltungen (wie zum Beispiel die

personelle Verflechtung mit dem Vorlieferan-

ten) die eigenen Bezugskosten ohne sachliche

Rechtfertigung in die Höhe zu treiben. Sie dür-

fen nicht über das hinausgehen, was zur An-

passung an den Markt und die Marktentwick-

lung im Vorlieferantenverhältnis erforderlich

ist. Dies ergibt sich aus der nach § 2 Abs. 1, § 1

Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz 2005 bestehen-

den Verpflichtung zu einer möglichst sicheren,

preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizi-

enten und umweltverträglichen leitungsgebun-

denen Versorgung der Allgemeinheit mit Elekt-

rizität und Gas.

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14 VKU Nachrichtendienst 04|2016

RECHT UND STEUERN | TELEKOMMUNIKATION | AUS DEN LÄNDERN

Ob das vorliegend der Fall war, muss nun

vom Landgericht Ravensburg geprüft werden.

Dies hatte in der Vorinstanz diese Prüfung

rechtsfehlerhaft unterlassen.

Besonders erfreulich ist, dass der BGH zur

ergänzenden Vertragsauslegung keine noch-

malige Vorlagepflicht an den Europäischen

Gerichtshof sieht, sondern die Rechtsfrage für

eindeutig und abschließend geklärt ansieht.

Ansprechpartner:

Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132

[email protected]

TELEKOMMUNIKATION

Bundesnetzagentur legt Entscheidungsentwurf zu Vectoring im Hauptverteiler­Nahbereich vorEU­Kommission muss innerhalb eines Monats entscheiden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang

April 2016 ihren Entwurf für eine Entschei-

dung über den Antrag der Telekom zum Ex-

klusiv-Einsatz von Vectoring im Nahbereich

der Hauptverteiler (HVt) bei der EU-Kommis-

sion zur Notifizierung vorgelegt.

Vorangegangen war eine mehr als ein Jahr

andauernde Diskussion über den Antrag der

Telekom und das damit verbundene Angebot

einer Investitionszusage zum Vectoring-Ausbau

der Hauptverteiler-Nahbereiche bis zum Jahr

2018. Der VKU hat dabei immer betont, dass

das von der Telekom beantragte Exklusivrecht

keinen Beitrag zur Erreichung des Ziels der

Bundesregierung leistet, bis zum Jahr 2018 eine

flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu

erreichen. Der mittelfristig nötige flächende-

ckende Glasfaserausbau würde durch Vectoring

als Übergangstechnologie allerdings verzögert

und getätigte Investitionen der Wettbewerber

würden entwertet. Diesen Punkt hat der VKU in

seiner Stellungnahme sowie im Rahmen brei-

ter überverbandlicher Initiativen gegenüber

dem Bundeskanzleramt und dem Beirat der

BNetzA adressiert. Im weiteren Verlauf hatten

auch Wettbewerber der Telekom verbindliche

Investitions- und Ausbauzusagen angeboten.

Diese bleiben im von der BNetzA vorgelegten

Entscheidungsentwurf unberücksichtigt. Die

Telekom hat im Februar dieses Jahres einen

überarbeiteten Entwurf ihrer Investitionszusa-

ge abgegeben, den sie auch in notariell beur-

kundeter Form abgeben will.

Die EU-Kommission, die Regulierungsbe-

hörden der übrigen Mitgliedstaaten und die

europäische Regulierungsbehörde (GEREK)

können nun innerhalb eines Monats Stellung

nehmen. Sofern die EU-Kommission keine

ernsthaften Bedenken hat, tritt die Entschei-

dung endgültig in Kraft.

Der VKU hat sich gemeinsam mit 20 weite-

ren Wirtschafts- und Fachverbänden an den

zuständigen EU-Digitalkommissar Günther

Oettinger und weitere EU-Kommissare ge-

wandt und vor den enormen negativen Fol-

gen für den Wirtschaftsstandort Deutschland

gewarnt, die eine Entscheidung zugunsten

der Telekom mit sich bringen würde.

Bereits kurz nach Vorlage des Entschei-

dungs-Entwurfs haben sich verschiedene Eu-

ropa-Abgeordnete ebenfalls an Günther Oet-

tinger gewandt und ihn gebeten, Vectoring,

das kaum einen Fortschritt hinsichtlich der

verfügbaren Bandbreiten bringe und wettbe-

werbspolitisch mehr als fragwürdig erschei-

ne, im Notifizierungsverfahren entsprechend

kritisch zu begegnen.

Der Entscheidungsentwurf ist auf den Seiten

der BNetzA sowie der EU-Kommission abrufbar.

Ansprechpartnerin:

Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158

[email protected]

AUS DEN LÄNDERN

VKU Niedersachsen/Bremen und GVWE kooperierenKommunale Unternehmen und Genossenschaften stärken Zusammenarbeit

Die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bre-

men, Hannover, und der Genossenschafts-

verband Weser-Ems e.V. (GVWE), Oldenburg,

planen eine Zusammenarbeit bei Projekten

im Energiebereich, in der Wasser- und Ab-

fallwirtschaft sowie im Breitbandausbau und

wollen diese Projektarbeit in den kommen-

den Jahren vertiefen.

Ziel der im Februar 2016 von den Vor-

ständen der beiden Verbände im GV-

WE-Verbandshaus in Oldenburg unter-

zeichneten Kooperationsvereinbarung ist

es, die strategische Zusammenarbeit zu

untermauern und Rahmenbedingungen

für künftige gemeinsame Projekte festzule-

gen. Vereinbart wurde, dass die Verbände

Projekte in den Bereichen Energie, Wasser-

und Abfallwirtschaft sowie Breitbandaus-

bau für die Mitgliedsunternehmen des VKU

und des GVWE initiieren und begleiten, sich

über Fachinformationen und zu veröffent-

lichende Ergebnisse austauschen und die

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsor-

ganisationen aktiv fördern. Der VKU-Lan-

desgruppenvorsitzende Manfred Hülsmann

und GVWE-Verbandsdirektor Georg Litmathe

dazu: „Wir freuen uns auf die Zusammen-

arbeit und sind davon überzeugt, dass wir

fruchtbare Synergien im Interesse unserer

Mitglieder schaffen können, die auch er-

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15VKU Nachrichtendienst 04|2016

AUS DEN LÄNDERN

folgreich umgesetzte Genossenschaftsmo-

delle berücksichtigen werden.“

Der GVWE prüft, berät und betreut die ge-

nossenschaftlichen Unternehmen in der Re-

gion Weser-Ems. Derzeit gehören rund 300

Unternehmen dem Genossenschaftsverband

Weser-Ems an. Davon sind über 70 Genos-

senschaften im Bereich Erneuerbare Energien

tätig. Der GVWE vertritt die genossenschaftli-

chen Interessen der Region in bundesweiten

genossenschaftlichen Gremien und gegen-

über der Politik.

Ansprechpartner:

Dr. Reinhold Kassing, Fon: 0511.35777-810

[email protected]

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VWE

Die künftige Zusammenarbeit umfasst alle Sparten des Verbands.

Trinkwasserversorgung in Niedersachsen ist sehr gut aufgestelltErgebnisse des niedersächsischen Kennzahlenvergleichs der Wasserversorger 2015 liegen vor!

Die niedersächsischen Wasserversorgungs-

unternehmen sind gut aufgestellt, wenn es

beim Trinkwasser um Qualität, Kundenser-

vice, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit

und Nachhaltigkeit geht. Dies bestätigen die

Ergebnisse des aktuellen landesweiten Kenn-

zahlenvergleichs, der seit einigen Jahren in

der Wasserversorgung durchgeführt wird.

Kennzahlenvergleiche in der Wasserversor-

gung sind anerkannte Instrumente zur Iden-

tifizierung von Potenzialen und tragen damit

zur Modernisierung und Stärkung der Wettbe-

werbsfähigkeit von Wasserversorgungsunter-

nehmen bei. Das niedersächsische Projekt stellt

einen entsprechend breit gefächerten Ansatz

dar, mit dem Gemeinden, Genossenschaften,

Verbände und Unternehmen aller Größenord-

nungen erreicht werden. Ziel ist die Darstellung

des aktuellen Leistungsstandes der niedersäch-

sischen Wasserversorgungsunternehmen, die

es den am Vergleich teilnehmenden Unterneh-

men erlaubt, sich einzuordnen und vorhande-

ne Entwicklungspotenziale für eine nachhaltige

Entwicklung sowie für eine weitere Effizienz-

steigerung zu nutzen. Ebenfalls unterstützt der

niedersächsische Kennzahlenvergleich vor Ort

eine sachgerechte Diskussion um die Leistungs-

fähigkeit der Wasserversorgung.

An der aktuellen Erhebung in Niedersach-

sen nahmen 44 niedersächsische Unterneh-

men teil, die mit 207,2 Millionen Kubikmetern

rund 58 Prozent der Trinkwasserabgabe im

Land repräsentieren. Bisher nicht enthaltene

Nachhaltigkeitskennzahlen zum Ressourcen-

schutz sowie zwischen DVGW, BDEW und VKU

abgestimmte Branchenkennzahlen aus dem

DVGW-Forschungsvorhaben „Hauptkennzah-

len Wasserwirtschaft“ wurden - als eine der

ersten Kennzahlenvergleiche in Deutschland -

erstmalig in das Projekt aufgenommen.

Der Kennzahlenvergleich zeigt, dass die

beteiligten niedersächsischen Versorger in

den betrachteten Bereichen Qualität (zum

Beispiel meldepflichtige Vorfälle), Kunden-

service (zum Beispiel Wiederaufnahme der

Versorgung), Versorgungssicherheit (Versor-

gungsunterbrechungen) und Nachhaltigkeit

(Sanierungs- und Erneuerungsrate) über-

wiegend gute bis sehr gute Werte ausweisen

können. In der Säule Wirtschaftlichkeit ergibt

sich ein eher differenziertes Bild. Hier bieten

die individuellen Auswertungen einen An-

knüpfungspunkt für eine eigene detaillierte

Analyse.

Die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/

Bremen hat das Projekt gemeinsam mit dem

Niedersächsischen Ministerium für Umwelt,

Energie und Klimaschutz, dem Wasserver-

bandstag, dem BDEW sowie dem Niedersäch-

sischen Städtetag und dem Niedersächsischen

Städte- und Gemeindebund vorbereitet und

unterstützt.

Die detaillierten Ergebnisse des Kennzah-

lenvergleichs der Wasserversorger in Nieder-

sachsen 2015 sind in Form einer Broschüre

zusammengestellt und können unter www.

kennzahlen-h2o.de heruntergeladen wer-

den.

Ansprechpartnerin:

Sarah Maasoumy, Fon: 0511.35777-812

[email protected]

Südwest­VKU in BerlinPolitische Informationsreise der VKU­Landesgruppe Baden­Württemberg

Die diesjährige Politische Informationsreise

führte die VKU-Landesgruppe Baden-Württem-

berg am 11. und 12. April 2016 zum wiederholten

Male nach Berlin. 20 Vertreter von VKU-Mit-

gliedsunternehmen aus Baden-Württemberg

diskutierten gemeinsam mit Bundespolitikern

und Wirtschaftsvertretern aktuelle Entwick-

lungen zu vielfältigen kommunalwirtschaft-

lichen Themen.

Auf Einladung von Siemens wurde der

Delegation aus Baden-Württemberg die Ehre

zuteil, in der früheren, über einhundert Jahre

alten und unter Denkmalschutz stehenden

Konzernzentrale tagen zu dürfen. Zu Beginn

begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführerin Kathe-

rina Reiche die Delegation und diskutierte ak-

tuelle politische Vorhaben und Entwicklungen.

Im Anschluss daran konnten sich die Teilneh-

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16 VKU Nachrichtendienst 04|2016

AUS DEN LÄNDERN

mer der Reise bei einer Führung durch die Pro-

duktionshalle eines Berliner Siemens-Werkes

einen Überblick über die Fertigung elektro-

nischer Elemente zur digitalen Netzsteuerung

machen. Anschließend erläuterte der Leiter

Energiemanagement von Siemens Deutsch-

land, Dr. Frank Büchner, die kommenden He-

rausforderungen für die Energiebranche im

Zuge der Digitalisierung. Am Abend fand ein

parlamentarischer Abend mit der SPD-Lan-

desgruppe Baden-Württemberg im Deutschen

Bundestag statt. Die VKU-Vertreter nutzten

dabei die Gelegenheit, um auf den dringen-

den Anpassungsbedarf beim geplanten Gesetz

zur Digitalisierung der Energiewende und der

Anreizregulierungsverordnung zu verweisen.

Auch wasserwirtschaftliche Themen wie Rege-

lungen zu Fracking oder der Düngeverordnung

wurden von den Vertretern aus dem Südwes-

ten angesprochen.

Am zweiten Tag wurde die Delegation

aus Baden-Württemberg von Staatssekretär

Norbert Barthle, MdB im Bundesministerium

für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

empfangen. Dr. Achim Kötzle, Vorsitzender

der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,

betonte dabei die Leistungsfähigkeit kommu-

naler Unternehmen und ihrer Mitarbeiter im

Bereich der digitalen Vernetzung. Eine leis-

tungsfähige Breitbandversorgung sei unver-

zichtbarer Standortfaktor im Wettbewerb der

Regionen um die Ansiedlung sowohl von Un-

ternehmen als auch von Familien. Kötzle führ-

te weiter aus, dass kommunale Unternehmen

treibende Kraft beim Breitbandausbau seien.

In der Gesprächsrunde wiesen die Vertreter aus

dem Südwesten auch darauf hin, dass sie die

Vectoring-Pläne der Telekom ablehnen wür-

den, da zu befürchten sei, dass zahlreichen

kommunalen Ausbauprojekten, die regelmä-

ßig auf den Glasfaserausbau setzen, die wirt-

schaftliche Basis entzogen werden würde.

Nach Gesprächen in der Hauptgeschäfts-

stelle besichtigte die Delegation aus Ba-

den-Württemberg den Bundesrat. Zum Ab-

schluss der Reise fand ein parlamentarisches

Abendessen mit der CDU-Landesgruppe Ba-

den-Württemberg im Deutschen Bundestag

statt, was besondere Aktualität besaß, weil

Teilnehmer der gegenwärtigen Stuttgarter Ko-

alitionsverhandlungen anwesend waren und

mitdiskutierten. Hierbei standen ebenfalls

Themen wie das geplante Gesetz zur Digitali-

sierung der Energiewende, die Anreizregulie-

rungsverordnung sowie die Düngeverordnung

im Fokus. Die VKU-Vertreter mahnten hier-

bei wie bereits bei den Gesprächen mit den

SPD-Bundestagsabgeordneten dringenden

Anpassungsbedarf an.

Ansprechpartner:

Dr. Tobias Bringmann, Fon: 0711.229317-70

[email protected]

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VKU Baden-Württemberg mit Katherina Reiche bei Siemens.

Intensive Gespräche auf der E­WorldLandesgruppe NRW trifft am VKU­Stand zahlreiche Landespolitiker

Die E-World in Essen bot mit 650 Ausstellern

und 24.000 Besuchern auch in diesem Jahr

wieder eine große Plattform für die Akteure

der Energie- und Wasserwirtschaft. Dies zieht

auch zahlreiche Spitzenpolitiker an, die sich

in kompakter Form über aktuelle Trends und

Aussichten der Branche informieren. Grund

genug für die VKU-Landesgruppe, wie schon

im vorherigen Jahr, am VKU-Stand Termine mit

den energiepolitisch interessierten Abgeord-

neten der Landtagsfraktionen zu vereinbaren

und Gespräche zu führen. So konnten Andreas

Feicht, Vorsitzender der VKU-Landesgrup-

pe Nordrhein-Westfalen (NRW), und Markus

Moraing, Geschäftsführer der Landesgruppe,

sechs Vertreter der AG Energie der CDU-Fraktion

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Andreas Feicht im Gespräch mit Abgeordneten der CDU.

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17VKU Nachrichtendienst 04|2016

AUS DEN LÄNDERN | EUROPA

begrüßen und über aktuelle Herausforderun-

gen für Stadtwerke berichten. Wenig später

waren drei Abgeordnete der SPD-Fraktion zu

Gast, unter ihnen auch der energie- und wirt-

schaftspolitische Sprecher Frank Sundermann.

Am zweiten Tag der Messe fanden Abgeordnete

der FDP-Fraktion den Weg zum Stand.

Neben der Energiewende und der Digita-

lisierung wurde vor allem auch die Rolle der

Verteilnetzbetreiber im zukünftigen Ener-

giesystem diskutiert. Alle Gesprächspartner

zeigten sich interessiert und aufgeschlossen

für die Situation der Stadtwerke. Die gute Zu-

sammenarbeit mit dem VKU solle weiter aus-

gebaut und der Dialog vertieft werden.

Zum Abschluss des ersten Messetages kam

man zudem am Gemeinschaftsstand des Lan-

des Nordrhein-Westfalen und dem dort aus-

gerichteten „Nordrhein-Westfalen-Abend“

mit zahlreichen Kontakten und Partnern aus

Politik, Verwaltung, Unternehmen und Ver-

bänden in zwangloser Atmosphäre ins Ge-

spräch. Es zeigte sich einmal mehr, dass die

E-World in Essen einen hervorragenden Rah-

men für den Austausch und die Kontaktpflege

bietet.

Ansprechpartner:

Christian Untrieser, Fon: 0221.3770-225

[email protected]

EUROPA

Anhörung im EU­Parlament zum Europäischen StrommarktdesignExpertenpanel lehnt umfassende Europäische Regulierungsaufsicht ab

Am 17. März 2016 fand im Ausschuss für Indust-

rie, Forschung und Energie (ITRE) eine öffentli-

che Anhörung zum Europäischen Strommarkt-

design statt. Das Expertenpanel setzte sich aus

Vertretern von Energieversorgungsunterneh-

men, Händlern, Netzbetreibern und Regula-

toren zusammen und erörterte unter anderem

Fragen zu einer zukünftigen Rolle ACERs und

verstärkter europäischer Zusammenarbeit.

Hintergrund der Expertenanhörung im Eu-

ropäischen Parlament war, dass die EU-Kom-

mission voraussichtlich im Dezember 2016

Legislativvorschläge zu einem Europäischen

Strommarktdesign vorlegen wird. Die Legislativ-

vorschläge werden unter anderem die Strom-

und Gasbinnenmarktrichtlinien aus dem Jahr

2009 revidieren und die Kompetenzen der Eu-

ropäischen Energieregulierungsagentur ACER

neu justieren. Der Industrieausschuss des Eu-

ropäischen Parlaments hat sich am 18. Novem-

ber 2015 dazu entschlossen, hierzu einen Ini-

tiativbericht anzufertigen. Der Berichterstatter

ist Dr. Werner Langen (EVP/DE).

Dieser hat im Februar 2016 seinen Berichts-

entwurf vorgelegt. Aus VKU-Sicht erfreulich ist,

dass der Bericht auch die Bedeutung der Ver-

teilnetzbetreiber für das Gelingen der Energie-

union hervorhebt. Der Verteilnetzebene wird

aus Sicht des VKU nach wie vor in den europä-

ischen Diskussionen zur Energieunion zu wenig

Bedeutung beigemessen. So betont der Be-

richtsentwurf, dass die erneuerbaren Energien

überwiegend auf Ebene der Verteilnetze ein-

gespeist werden, und fordert daher, die Rolle

der Verteilnetzbetreiber insgesamt zu stärken

und sie stärker in die europäischen Regulie-

rungsgremien einzubinden. Des Weiteren wird

gefordert, notwendige Investitionen in Verteil-

netze zu erleichtern, die aktuell noch nicht für

die Aufnahme der zunehmenden Mengen an

erneuerbaren Energien und die Digitalisierung

vorbereitet seien, wobei insbesondere die Da-

tenerhebung und -verteilung zunehmend an

Bedeutung gewinnen und der Datenschutz si-

chergestellt werden müsse. Der Berichtsentwurf

betrachtet die Verteilnetzbetreiber als neutrale

Marktbereiter, bei denen die Daten zusam-

menlaufen, die sie dann berechtigten dritten

Akteuren, nach Zustimmung des Verbrauchers,

diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, und

spricht sich gegen eine über die bestehende

Gesetzgebung hinausgehende Entflechtung der

Verteilnetze aus, da sich die geltende Regelung

bewährt hätte und den Verbrauchern die freie

Wahl der Versorger offen stehe.

Als Ergebnis der Anhörung ist zu begrü-

ßen, dass eine umfassende Europäische Re-

gulierungsaufsicht abgelehnt wird. Das Ex-

pertenpanel war sich darin einig, den Fokus

einer Stärkung der Agentur für die Zusam-

menarbeit der Energieregulierungsbehör-

den (ACER) auf grenzüberschreitende Fragen

zu legen, wie zum Beispiel die Regulierung

neuer europäischer Marktakteure, die mit der

Umsetzung von Netzkodizes betraut sind. Vo-

raussetzung für eine Stärkung ACERs soll je-

doch ein Governance System der „checks and

balances“ zwischen ACER und den nationalen

Regulierern sein, in dem die Regulierer eine

entsprechende Mitbestimmung haben.

Aus Sicht der Experten ist ein europäischer

Ansatz in der Umgestaltung des Energiemark-

tes wichtig. Die Zusammenarbeit mit Anrai-

nerstaaten müsse insbesondere bei Kapazi-

tätsberechnungen, Planung und Vorhersagen

verstärkt werden, um die Integration der er-

neuerbaren Energien weiter zu forcieren.

Der Berichtsentwurf wird nun im IT-

RE-Ausschuss diskutiert und soll in erster Le-

sung im Mai 2016 im ITRE und im Juni 2016 im

Plenum abgestimmt werden.

Ansprechpartner:

Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170

[email protected]

Christian Dubois, Fon: +32.2.74016-53

[email protected]

Europäischer Rat bekräftigt 2030­Energie­ und KlimazieleTreffen der Staats­ und Regierungschefs am 17. und 18. März 2016

Die Europäischen Staats- und Regierungs-

chefs haben sich im Rahmen des Europäi-

schen Rates am 17. und 18. März 2016 unter

anderem mit dem Klima- und Energierahmen

2030 beschäftigt.

Der Europäische Rat begrüßte die Vorlage

des Pakets zur Energieversorgungssicherheit

und der Mitteilung „Nach Paris“ durch die

Page 18: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

18 VKU Nachrichtendienst 04|2016

EUROPA | TERMINE VKU

EU-Kommission. Noch vor der Weltklima-

konferenz in Paris im Dezember 2015 hatte

die EU-Kommission zugesagt, die 2030-Ziele

den Verhandlungsergebnissen (http://www.

euractiv.de/section/entwicklungspolitik/in-

fographic/infografik-die-cop21-beschlus-

se-auf-einen-blick/) entsprechend zu über-

arbeiten. Als Reaktion auf das Ergebnis der

UN-Klimakonferenz sprach sich die Kommis-

sion in ihrer Mitteilung „Nach Paris“ jedoch

gegen ambitioniertere EU-Klimaziele bis 2030

aus und will den Bericht des Weltklimarats

IPCC im Jahr 2018 abwarten. Der Europäische

Rat bekräftigte nun die bisherigen 2030-Ziele

und ersuchte die EU-Kommission, zu diesem

Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbe-

züglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit

der Rechtsetzungsprozess zeitnah in Gang

kommt.

Der Vertrag von Paris, der einen Tempe-

raturanstieg auf unter 2 Grad Celsius fest-

schreibt, tritt erst in Kraft, wenn ihn bis zum

Jahr 2020 mindestens 55 Prozent der Staa-

ten ratifizieren und die zugesagten Emissi-

onen mindestens 55 Prozent der weltweiten

Emissionen ausmachen. Wird dieses Quorum

erreicht, wäre der Vertrag völkerrechtlich ver-

bindlich. Vor diesem Hintergrund hat der Eu-

ropäische Rat betont, dass die Europäische

Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage

sein müssen, das Übereinkommen von Paris

so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ra-

tifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des In-

krafttretens Vertragsparteien sind.

Die nächste Tagung des Europäischen Ra-

tes findet am 23. und 24. Juni 2016 statt.

Ansprechpartner:

Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170

[email protected]

Christian Dubois, Fon: +32.2.74016-53

[email protected]

TERMINE VKU

VKU­Infotag:

Texten in der Unternehmenskommunikation

12. Mai 2016 Hannover

Der Bürgerdialog zählt zu den ureigenen Stärken kommunaler Un-

ternehmen. Doch eine wertschätzende Kundenansprache ist eine

komplexe Aufgabe und obwohl fast alle Kommunikationskanäle für

Werbe- und Informationszwecke eingesetzt werden können, ist es im

hektischen Alltag oft schwierig, Aufmerksamkeit zu gewinnen.

Wir haben einen Infotag konzipiert, bei dem die individuelle

Kundenkommunikation im Vordergrund steht. Wie können Sie Ihren

Kundendialog wertschätzend gestalten? Wie antworten Sie konkret

auf Anfragen und Beschwerden? Was ist die richtige Form? Wie for-

mulieren Sie Briefe? Unterscheidet sich die Wortwahl in einer E-Mail

von anderen Kommunikationsformen? Wie ist der ideale Umgang mit

Beschwerden in sozialen Medien? Was gilt es, beim Texten auf Face-

book und Twitter zu beachten?

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Power­to­Gas: Einsatzmöglichkeiten in kommunalen Unternehmen

12. Mai 2016 Düsseldorf

7. Juni 2016 Leipzig

Die Energiewende bedeutet nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren

Energien, sie impliziert auch einen Umbau der Energieversorgung.

Denn die Volatilität in der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

bringt es mit sich, dass zu bestimmten Zeiten mehr Strom produziert

als verbraucht wird. Für diese Situationen bedarf es neuer innova-

tiver Technologien, die Erzeugung und Verbrauch harmonisieren. Ein

vielversprechendes Konzept ist Power-to-Gas. Auf unserem Infotag er-

halten Sie einen kompakten und praxisbezogenen Überblick über den

Stand der Power-to-Gas-Technologie, ihre Entwicklungsperspektiven

als mögliches Geschäftsfeld der Zukunft und ihre Einsatzmöglichkeiten

für kommunale Unternehmen. Sie erfahren, was Sie bei Investitionen

in Power-to-Gas beachten sollten, und bekommen einen Einblick in

die Praxis von Unternehmen, die Power-to-Gas schon heute erfolg-

reich realisiert haben.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Arbeitnehmerdatenschutz in kommunalen Unternehmen

24. Mai 2016 Köln

Der Regelungsbereich des Datenschutzes unterliegt einem rasanten

Wandel. Rechtsprechung und Politik haben in der jüngsten Vergan-

genheit erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Arbeitnehmerdaten

genommen. Dies haben wir zum Anlass genommen, um einen Infotag

zu konzipieren, der Ihnen nicht nur die aktuellen Anforderungen an

den Datenschutz aufzeigt, sondern auch, wie Sie diese effektiv in Ih-

rem Unternehmen umsetzen können.

Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der gesetzlichen

Regelungen und erfahren Sie schon jetzt, welche Änderungen sich

aus der bevorstehenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben.

Erhalten Sie einen Überblick über die Kontrollmöglichkeiten zur Ein-

haltung des Arbeitnehmerdatenschutzes und über die Konsequenzen

bei Verstößen. Informieren Sie sich über die praktische Umsetzung des

Arbeitnehmerdatenschutzes in Form einer Rahmenbetriebsvereinba-

rung. Ergänzend werden Ihnen die Folgen aktueller Rechtsprechung

für Ihre betriebliche Praxis vermittelt.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E­Mail: [email protected]

Page 19: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

19VKU Nachrichtendienst 04|2016

EUROPA | TERMINE VKU

VKU­Infotag:

Unlauterer Wettbewerb im Strom­ und Gasvertrieb

25. Mai 2016 Leipzig

Im liberalisierten Energiemarkt werden kommunale Versorgungsun-

ternehmen oft mit unlauteren Geschäftspraktiken von Konkurrenten

konfrontiert. Wie Sie einerseits selbst wettbewerbskonform auftreten

und andererseits Rechtsverstöße wie Irreführungen durch „falsche

Stadtwerkevertreter“ bei Haustürgeschäften, unvollständigen Preis-

vergleichen oder bei dem sogenannten Cold Calling abwehren, erfah-

ren Sie bei diesem Infotag.

Lernen Sie, welche rechtlichen Vorgaben das Gesetz gegen un-

lauteren Wettbewerb (UWG) macht und wie Sie Ihre Kunden zulässig

werben können. Dabei gewinnen Sie auch einen Überblick über die

Änderungen der UWG-Novelle 2015 sowie der EU-Datenschutz-Grund-

verordnung. Anhand von konkreten Praxisbeispielen wird Ihnen der

Ablauf einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung näher er-

läutert. Beugen Sie eigenen Rechtsverstößen vor und schützen Sie sich

vor unlauteren Praktiken von Wettbewerbern, um langwierige Ge-

richtsverfahren zu vermeiden.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Energietechnik einfach erklärt

31. Mai und 1. Juni 2016 Leipzig

Moderne Energieversorgung basiert auf technisch komplexen Prozes-

sen. Ohne die entsprechende Ausbildung fällt es häufig schwer, die

technischen Folgen einer Entscheidung oder die Machbarkeit eines

Projekts richtig abzuschätzen. Um dieses Dilemma zu beheben, bieten

wir Ihnen ein zweitägiges Seminar, in dem wir Sie kompakt über alle

wichtigen technischen Zusammenhänge moderner Energieversorgung

informieren.

Referenten mit ausgezeichnetem didaktischem Gespür gehen ge-

zielt auf Ihre Fragen ein und vermitteln Ihnen die für Sie relevanten

technischen Grundlagen auf verständliche Art und Weise. Ziel ist es,

Mitarbeitern mit nicht-technischer Ausbildung die unterschiedlichen

Arten der Energieerzeugung und die Funktionsweise der verschiede-

nen Energienetze anschaulich darzustellen. Außerdem erfahren die

Teilnehmer, wie durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel

Kraftwerke, Netze und Haushalte in Zukunft zu einer smarten Energie-

welt vernetzt werden.

Nach dem Seminar verfügen die Teilnehmer über ein grundlegen-

des Verständnis der technischen Zusammenhänge und können die

wichtigsten Fachbegriffe anwenden, um sich in ihrem täglichen Ar-

beitsumfeld besser zurechtzufinden.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

VKU­Infotag:

Krisenkommunikation in kommunalen Unternehmen

31. Mai 2016 Düsseldorf

21. Juni 2016 Leipzig

Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sollten gerade kommunale

Unternehmen auf Krisenfälle gut vorbereitet sein. Ob Stromausfall,

Trinkwasserverunreinigung oder Unfall: Die richtige Kommunikations-

strategie in Krisen zu treffen, ist eine große Herausforderung. Unter-

nehmen müssen im Ernstfall schnell reagieren, Meldeketten in Gang

setzen, einen Krisenstab einberufen, eine Kommunikationspolitik

festlegen und den Informationsfluss aufrechterhalten. Ein Krisen-

handbuch ist wichtig, hilft aber nicht immer.

Obwohl Krisen komplex, dynamisch und nicht planbar sind, gibt

es doch zahlreiche Maßnahmen und Instrumente, die zur Bewältigung

einer Krise geeignet sind. Lernen Sie bei unserem Infotag, wie Sie Ihr

Unternehmen besser auf Krisen vorbereiten – vom Umgang mit der

Presse, über die Kommunikation mit Kunden bis hin zu Ihrem Auftritt

im Internet. Entwickeln Sie in Workshops anhand konkreter Krisenfälle

Lösungsstrategien und üben Sie unter Zeitdruck die richtigen Entschei-

dungen zu treffen.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Risikomanagement in kommunalen Unternehmen

1. Juni 2016 Mannheim

28. Juni 2016 Düsseldorf

Risikomanagement ist für viele Gesellschaften nicht nur Vorschrift,

sondern bildet eine wichtige Basis unternehmerischer Entscheidun-

gen und sichert eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Gerade bei

Stadtwerken herrschen vielfältige interne und externe Risiken vor, die

zum Beispiel wirtschaftlicher, finanzieller, technischer oder politischer

Natur sind. Schwankende Strompreise, schleichende Kundenverluste,

langfristige Beteiligungen und Investitionen oder neue rechtliche Rah-

menbedingungen sind nur einige Beispiele dafür.

Damit Sie diese Risiken erfolgreich erkennen, analysieren, bewerten

und überwachen können, ist sicheres Fachwissen gefragt. Lernen Sie den

Prozess des Risikomanagements von der Analyse über das Monitoring bis

zur Dokumentation kennen und reduzieren Sie dadurch wirksam Gefah-

ren und damit Kosten. Unser Infotag bringt Ihnen nicht nur praxisnahe

Methoden zur Absicherung und Risikobewältigung näher. Hier erfahren

Sie auch, wie Sie ein effektives Risikomanagement in Ihrem Unterneh-

men etablieren können.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E­Mail: [email protected]

Page 20: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

20 VKU Nachrichtendienst 04|2016

TERMINE VKU

VKU­Seminarwoche:

Fortbildungsseminar für kaufmännische Auszubildende der kommu­

nalen Ver­ und Entsorgungsunternehmen

13. bis 17. Juni 2016 Köln

17. bis 21. Oktober 2016 Mülheim an der Ruhr

12. bis 16. Dezember 2016 Mülheim an der Ruhr

Die VKU Akademie veranstaltet auch im Jahr 2015 wieder die VKU-Fort-

bildungsseminare für kaufmännische Auszubildende der kommunalen

Ver- und Entsorgungsunternehmen. Wir bieten Ihnen dieses Seminar

zur Fortbildung Ihrer kaufmännischen Auszubildenden im 2. und 3.

Lehrjahr an.

Die Seminarwoche hat sich seit 1987 bewährt und ist regelmä-

ßig sehr gut besucht, weil sie geeignet ist, die Auszubildenden auf

die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Nicht zuletzt im Hinblick auf

die gegenwärtigen gravierenden Veränderungen der Situation in der

kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft kommt dem Seminar

die Aufgabe zu, die Teilnehmer auf die neuen Herausforderungen ein-

zustellen. Ziel des Seminars ist eine Fortbildung zur Vermittlung der

Besonderheiten der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft

über alle Sparten. Die Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Seminar

stellt für die Auszubildenden eine Auszeichnung und besondere För-

derungsmaßnahme durch ihren Ausbilder dar.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartner:

Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Erfolgreich als Frau in der Kommunalwirtschaft

14. und 15. Juni 2016 Berlin

5. und 6. Juli 2016 Düsseldorf

Auf ihrem beruflichen Weg stellen sich Frauen individuellen Heraus-

forderungen. Um schwierige Situationen souverän zu meistern, sich

erfolgreich zu positionieren und sich durchzusetzen, sind verschiede-

ne Soft Skills gefragt. Hier steuert gelungene Kommunikation, gezieltes

Netzwerken und überzeugendes Selbstmarketing den Erfolg. Daher soll

dieser Infotag Frauen unterstützen, mit ihrer fachlichen Expertise auch

selbstbewusst aufzutreten und ihre Stärken zielorientiert einzusetzen.

Lernen Sie Ihren eigenen Kommunikationsstil besser kennen und

wie Sie auch in Konflikten sachlich bleiben, sich gegenüber dominanten

Gesprächspartnern behaupten und schlagfertig reagieren. Reflektieren

und optimieren Sie Ihre eigene Wirkung und Körpersprache und erfahren

Sie, wie Sie Aufmerksamkeit für sich gewinnen und Marketing in eige-

ner Sache betreiben können. Nutzen Sie außerdem den Netzwerkabend,

um neue Kontakte zu knüpfen und zu erfahren, was starke, erfolgreiche

Frauen ausmacht.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Kooperationsvereinbarung Gas IX

16. Juni 2016 Berlin

12. Juli 2016 Frankfurt am Main

Am 1. Oktober 2016 tritt die neunte Fassung der Kooperationsverein-

barung zwischen den Betreibern von Gasversorgungsnetzen in Kraft.

Die Vertragspartner der KoV sind verantwortlich, die Anpassungen der

Vereinbarung, die am 30. Juni 2016 veröffentlicht wird, bis spätestens

Oktober 2016 umzusetzen. Daher gilt es, sich jetzt über alle entstehen-

den Änderungen zu informieren.

Im Fokus stehen in diesem Jahr grundlegende Änderungen im Lie-

ferantenrahmenvertrag, Neuerungen im Bilanzkreismanagement und

die Umsetzung der täglichen Netzkontenabrechnung infolge der Fest-

legung GABi Gas 2.0 der Bundesnetzagentur. Zudem stellen wir Ihnen

auf unserem Infotag die wichtigsten Änderungen im Bereich der Ver-

sorgungssicherheit Gas sowie bei den Standardlastprofilen – mit Fokus

auf die Anwendung eines Korrekturfaktors im analytischen Verfahren

– vor. Ebenfalls thematisiert wird die Marktraumumstellung von L-Gas

auf H-Gas und die hierfür notwendigen Schritte.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Digitale Strategien für Energieversorger entwickeln

28. Juni 2016 Düsseldorf

30. August 2016 Leipzig

Die Digitalisierung macht auch vor der Energiewirtschaft nicht halt.

Gemeint sind vielfältige technologische Möglichkeiten, die es erlau-

ben, Energieversorgung ganz neu zu denken – über die Entwicklung

neuer Produkte und Anwendungen, über die Optimierung bestehen-

der Prozesse bis hin zur Hebung von Effizienz- und Kostensenkungs-

potenzialen.

Ganz klar ist aber, dass es nicht die eine Lösung gibt, sondern die

Verantwortlichen jedem einzelnen EVU für sich entscheiden müssen,

welche Ziele sie vor dem Hintergrund ihrer individuellen Vorausset-

zungen erreichen wollen. Entscheidend ist, die eigenen Möglichkeiten

genau zu analysieren und im Rahmen dessen eine geeignete Digitali-

sierungsstrategie zu entwerfen.

Auf unserem Infotag zeigen wir Ihnen die Potenziale der Digita-

lisierung für Ihr Unternehmen. Sie erfahren, welche Faktoren Sie für

Ihr Unternehmen bestimmen müssen und wie Sie von der Analyse der

Ist-Situation zur Formulierung Ihrer Digitalisierungsstrategie kommen.

Denn die Wahl der richtigen Strategie ist entscheidend, um die Voraus-

setzungen zur Steigerung der Wertschöpfung zu erreichen.

Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog

www.kommunaldigital.de.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

Page 21: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

21VKU Nachrichtendienst 04|2016

TERMINE VKU

VKU­Infotag:

Digitale Transformation als Change­Management­Aufgabe

29. Juni 2016 Düsseldorf

31. August 2016 Leipzig

Der Energiemarkt unterliegt zur Zeit einem tiefgreifenden Wandel: De-

karbonisierung, Dezentralisierung und nicht zuletzt die Digitalisierung

zwingen viele Unternehmen zu einem groß angelegten Transforma-

tionsprozess.

Damit dieser gelingt, ist es von entscheidender Bedeutung, die

Mitarbeiter mitzunehmen. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist in

der Realität oft ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg eines Ch-

ange-Prozesses – gerade wenn dieses mit der Einführung technologi-

scher Veränderungen verbunden ist. Besonders erfolgreich sind dabei

Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter den Veränderungsprozess ak-

tiv gestalten und die Führungskräfte den gewollten Wandel vorleben.

Erfahren Sie auf unserem Infotag, wie Sie den durch die Digitalisie-

rung ausgelösten Veränderungsprozess in Ihrem Unternehmen erfolg-

reich umsetzen. Neben einem erfahrenen Change-Trainer berichten

Ihnen Projektverantwortliche für das Thema Digitalisierung aus kom-

munalen EVU, mit welchen Mitteln sie den Wandel vor Ort vollziehen.

Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog

www.kommunaldigital.de.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

VKU­Infotag: Digitale Geschäftsmodelle für Vertrieb und Handel

5. Juli 2016 Frankfurt am Main

29. August 2016 Leipzig

Der Druck im klassischen Commodity-Geschäft zwingt viele Unter-

nehmen, über eine Erweiterung ihrer Produkte und Geschäftsmodelle

nachzudenken. Unternehmensverantwortliche wie auch Vertriebsleiter

müssen sich überlegen, mit welchen Geschäftsmodellen sich im Be-

reich Vertrieb und Handel zukünftig Geld verdienen lässt.

Die Digitalisierung bietet dazu vielfältige Chancen. Zum einen er-

öffnet der technologische Fortschritt Möglichkeiten, neue Produkte

mit Mehrwert anzubieten und damit zusätzliche Kundengruppen zu

erschließen. Rund um das Thema Digitalisierung können dabei eine

Reihe von Angeboten für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden

entwickelt werden. Mit dem Angebot von Systemdienstleistungen rü-

cken zunehmend auch andere Energieversorger als Kundengruppe in

den Fokus. Im Energiehandel eröffnet die Digitalisierung mit der Ver-

marktung flexibler Kapazitäten neue Geschäftsmöglichkeiten.

Der Infotag „Digitale Geschäftsmodelle für Vertrieb und Handel“

zeigt Ihnen erfolgreiche Praxisbeispiele, mit denen kommunale EVU

ihre Produktlandschaft auf digitaler Basis erweitern. Darüber hinaus

werden Sie Gelegenheit haben, Ideen hinsichtlich neuer Marktrollen

und mögliche Synergieeffekte bei der Erweiterung Ihres Produktange-

bots mit anderen Unternehmensvertretern zu diskutieren.

Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog

www.kommunaldigital.de.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

VKU­Infotag:

IT­Lösungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft

6. Juli 2016 Frankfurt am Main

7. September 2016 Hannover

Ob in der Energiegewinnung, beim Transport oder im Vertrieb – die

zukünftige Energiewirtschaft wird von digitalen Prozessen geprägt

sein. Um als EVU optimal darauf vorbereitet zu sein, muss Ihre gesamte

IT-Infrastruktur dahingehend ausgerichtet werden.

Auf unserem Infotag erfahren Sie, wie Sie die richtigen Weichen-

stellungen für eine leistungsfähige IT-Infrastruktur schaffen. Dazu be-

richten ausgewiesene Branchenexperten über ihre Erfahrungen mit

bereits vollzogenen technischen Lösungen. Sie erfahren, wie Sie Ihre

Geschäftsprozesse als Kern einer Digitalisierungsstrategie digital ab-

bilden.

Erfahrene Referenten berichten über IT-Lösungen für Vertrieb und

Kommunikation und die Einbindung von Smart Metern in Ihre beste-

hende Softwareumgebung. Nicht zu vernachlässigen bei diesen Trans-

formationsprozessen ist das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Last

but not least erhalten Sie neue Impulse, wie Sie mit Kooperationen

und gemeinsamen Rechenzentren die Digitalisierung in Ihrem Unter-

nehmen umsetzen.

Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog

www.kommunaldigital.de.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

VKU­Infotag: Digitalisierung im Verteilnetz

7. Juli 2016 Frankfurt am Main

8. September 2016 Hannover

Im Verteilnetz tummeln sich zunehmend mehr Akteure. Durch die

fluktuierende Einspeisung erneuerbarer Energien und die wachsen-

de Anzahl dezentraler Kraftwerke steigen die Anforderungen an die

Netzbetreiber von Tag zu Tag an. Um auch zukünftig Netzstabilität und

Versorgungssicherheit garantieren zu können, müssen die Verteilnetze

intelligenter werden.

Im Zuge der Digitalisierung wird das Verteilnetz somit zu einem

„Smart Grid“ umgebaut. Der Einbau intelligenter Stromzähler und die

damit verbundenen Möglichkeiten zur Verbrauchssteuerung sind nur

ein Baustein auf diesem Weg. Auf Erzeugungsseite gilt es, die Vielzahl

an Erzeugungseinheiten einschließlich virtueller Kraftwerke zu koor-

dinieren.

Auf diesem Infotag erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

Wie gelingt zukünftig die Kommunikation der verschiedenen Akteu-

re? Welche Infrastruktur ist auf Seiten der Netzbetreiber notwendig

und wie kann im Verteilnetz der Zukunft IT- und Datensicherheit

gewährleistet werden? Mit einer Mischung aus Praxisbeispielen und

Zukunftsprojekten geben Ihnen praxiserfahrene Referenten Input zur

künftigen Ausrichtung Ihres Verteilnetzes.

Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog

www.kommunaldigital.de.

Ihre Ansprechpartner:

Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, E­Mail: mailto:[email protected]

Page 22: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

22 VKU Nachrichtendienst 04|2016

TERMINE VKU

VKU­Infotag:

Grundlagen der Netzentgeltkalkulation Strom

5. Juli 2016 Frankfurt am Main

13. September 2016 Hannover

Die Preise für Strom werden maßgeblich von den durch die Regulie-

rungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelten beeinflusst. Aus

diesem Grund kommt diesen Netzentgelten für Sie eine große Bedeu-

tung zu. Leider ist die Kalkulation der Entgelte nicht ganz einfach. Es

müssen zahlreiche Vorbereitungen getroffen, Arbeitsschritte eingehal-

ten und weitere Variablen berücksichtigt werden, um der Bundesnetz-

agentur korrekte Netzentgelte vorlegen zu können.

Die Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen ist dabei

unerlässlich. Aus diesem Grund haben wir ein Seminar konzipiert und

ständig verbessert, welches Ihnen die wichtigsten Basics und Kenntnis-

se für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom vermittelt. An-

hand eines konkreten Beispielfalls erlernen Sie die Berechnung der Net-

zentgelte in allen Einzelschritten – einfach und nachvollziehbar erklärt.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartner:

Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Berechnung der Erlösobergrenze Strom 2017

6. Juli 2016 Frankfurt am Main

14. September 2016 Hannover

In dem System der Anreizregulierung sind nach wie vor zahlreiche Fra-

gen offen. Welche Möglichkeiten einer Anpassung der Erlösobergrenze

gibt es für 2017? Welche Anforderungen an Netzentgelte werden an den

Netzbetreiber gestellt? Was folgt aus der Kostenprüfung mit dem Ba-

sisjahr 2011 für die neuen Netzentgelte? Welche Auswirkungen haben

aktuelle Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentschei-

de auf die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte in 2017?

Der vorliegende Infotag vermittelt Einflussgrößen und Zusammen-

hänge zur Bestimmung der Erlösobergrenze für 2017 und die Umset-

zung in Netzentgelte unter Anwendung der Kostenstellen- und Kos-

tenträgerrechnung nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und

den Bedingungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie ler-

nen die einzelnen auf die Erlösobergrenze wirkenden Elemente ken-

nen. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Schritte für die Um-

setzung in Netzentgelte bzw. das Preisblatt 2017 erläutert.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartner:

Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Grundlagen der Netzentgeltkalkulation Strom

7. Juli 2016 Frankfurt am Main

15. September 2016 Hannover

Zum 15. Oktober 2016 müssen wieder die Entgelte der Netznutzung Gas

für das kommende Jahr veröffentlicht werden. Die Netzentgelte beein-

flussen die Endpreise für Gas maßgeblich und haben für Sie in Ihrer

Eigenschaft als Netzbetreiber eine große Bedeutung. Allerdings ist die

Kalkulation nicht ganz einfach. Es müssen zahlreiche Vorbereitungen

getroffen, Arbeitsschritte eingehalten und weitere Variablen berück-

sichtigt werden, um den Netznutzern und der Bundesnetzagentur

bzw. den Landesregulierungsbehörden korrekte Netzentgelte vorlegen

zu können. Die Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen ist

dabei unerlässlich.

Aus diesem Grund haben wir einen Infotag konzipiert, welcher

Ihnen die wichtigsten Kenntnisse für die Kalkulation der Netznut-

zungsentgelte Gas vermittelt. Anhand eines konkreten Beispielfalles

erlernen Sie die Berechnung der Netzentgelte in allen Einzelschrit-

ten.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartner:

Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, E­Mail: [email protected]

VKU­Infotag:

Projektmanagement in kommunalen Unternehmen

11. bis 12. Juli 2016 Frankfurt am Main

29. bis 30. September 2016 Hannover

Die Kommunalwirtschaft muss sich fortwährend mit gesetzlichen Än-

derungen und wirtschaftlichen Herausforderungen auseinanderset-

zen. Dies führt oft zu einer hohen Anzahl neuer Projekte. Die Koordi-

nation muss effektiv geplant, durchgeführt und geprüft werden. Die

klare Formulierung des Projektauftrags bildet dabei den Grundstein,

auf dem der Projektstrukturplan, die Terminierung und das Budget

fußen. Bei einem unzureichenden Projektablauf können schnell hohe

Kosten auf Ihr Unternehmen zukommen.

Lernen Sie bei diesem Infotag die entscheidenden Methoden und

Instrumente des Projektmanagements kennen und steuern Sie Projek-

te auf Grundlage einer durchdachten Planung. Gehen Sie souverän mit

Ablaufänderungen um und behalten Sie alle Stakeholder und Risiken

im Blick. Üben Sie mit Praxisfällen aus der Kommunalwirtschaft – gern

auch anhand Ihres eigenen Projekts – zahlreiche Projektphasen richtig

umzusetzen.

Mehr unter www.vku-akademie.de.

Ihr Ansprechpartnerin:

Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, E­Mail: [email protected]

Sommerfest der Kommunalwirtschaft

13. Juli 2016 NIL – Café am See, Am Schlossgarten 26, 70173 Stuttgart

Bereits zum vierten Mal veranstaltet die VKU-Landesgruppe Ba-

den-Württemberg in diesem Jahr das nun schon zur Tradition gewor-

dene »Sommerfest der Kommunalwirtschaft«. Viele von Ihnen haben

in den letzten Jahren die Gelegenheit genutzt, Ihre kommunalwirt-

schaftlichen Erfahrungen mit Parlamentariern, Pressevertretern und

VKU-Mitgliedern auszutauschen.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, Sie

auf unserem Sommerfest begrüßen zu dürfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ilona Duran-Damme, Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]

Page 23: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

23VKU Nachrichtendienst 04|2016

TERMINE VKU | IFAT MESSE-TERMINE

Zukunftskongress und Mitgliederversammlung der VKU­Landes­

gruppe Baden­Württemberg

28. und 29. September 2016 Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Die Kommunalwirtschaft befindet sich derzeit in einem nie dagewe-

senen Umbruch. Megatrends wie der Demographischer Wandel, Kli-

mawandel, Regulierung, Entwicklung der Kapitalmärkte und die Digi-

talisierung verändern die Geschäftsfelder kommunaler Unternehmen

grundlegend. Wir als VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg be-

schäftigen uns mit diesen Zukunftsfragen, die über das Tagesgeschäft

hinausgehen.

Wir möchten gerne mit Ihnen diese Megatrends auf dem Zukunfts-

kongress am 28. September 2016 diskutieren. Am nächsten Tag findet

dann die Mitgliederversammlung der VKU-Landesgruppe statt. Bitte

merken Sie sich den Termin vor.

Wir würden uns freuen, Sie in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Ilona Duran-Damme, Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]

IFAT MESSE­TERMINE

Infotag Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS

„Chancen der Gewerbeabfallverordnung für den kommunalen

Vertrieb“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 31. Mai 2016 13:00 – 15:30 Uhr Halle B4, Raum B41

Die Gewerbeabfallverordnung schafft die Grundlage für die hochwertige

Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und legt fest, wie Gewer-

beabfälle zu trennen und zu recyceln sind. Die Gewerbeabfallverordnung

wird derzeit novelliert, wobei auch die Regeln für den Zuständigkeits-

bereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger diskutiert werden.

Der Infotag wird umfassend über den Stand der Novellierung der

Gewerbeabfallverordnung informieren und eine Bewertung der Novel-

lierung aus kommunaler Sicht liefern. Des Weiteren werden Beispiele

der vertrieblichen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung durch die

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgestellt und diskutiert.

Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die Durchsetzung der Pflichtrest-

mülltonne sowie die Kontrolle der Einhaltung der Trennungs- und

Verwertungsgebote der Gewerbeabfallverordnung gelegt.

Referenten:

• Dr. Claus-André Radde, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Bau und Reaktorsicherheit

• Dr. Holger Thärichen, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

• Prof. Dr. Klaus Gellenbeck, einmal INFA GmbH

• Ralf Biehl, Entsorgung Dortmund GmbH

• Bernhard Gerstmayr, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und

Verbraucherschutz

• RA Hartmut Gaßner, Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Moderation:

Alexander Neubauer, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Vortragsveranstaltung

„Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

für Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 31. Mai 2016 14:00 ­ 15:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Bereits heute legen immer mehr Unternehmen der Abfallwirtschaft

und Stadtreinigung eigene Nachhaltigkeitsberichte vor. Nachhaltig-

keitskriterien und damit die Berücksichtigung sozialer und ökologi-

scher Themen werden immer wichtiger, beispielsweise in der öffent-

lichen Vergabepraxis. Zudem gilt ab 2017 die gesetzliche Regelung zur

verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen

einer bestimmten Größe.

Vor diesem Hintergrund hat die Nachhaltigkeitsinitiative der

Abfallwirtschaft - ein Zusammenschluss der 14 größten kommu-

nalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit Unterstützung des Verbandes

kommunaler Unternehmen (VKU) - einen Leitfaden speziell für Un-

ternehmen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entwickelt.

Dieser Leitfaden wurde auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeits-

kodex (DNK) entwickelt. Mit seiner Hilfe können Unternehmen ihre

Tätigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit transparent, und strukturiert

darstellen.

Diskussionsrunde Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS

„Wertstofferfassung im europäischen Kontext – Politische Strategien“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 31. Mai 2016 16:00 – 17:30 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Die Erfassung von Wertstoffen ist ein für die Abfallwirtschaft zentrales

sowie politisch sehr umstrittenes Thema. Mit der Vorlage eines ersten

Entwurfs für ein Wertstoffgesetz im Herbst 2015 hat die Diskussion über

die richtigen Konzepte aus Sicht des Umweltschutzes, der wirtschaft-

lichen Effizienz sowie der Bürgerfreundlichkeit an Fahrt gewonnen.

Über die verschiedenen Erfahrungen mit der Wertstoffsammlung und

den besten Weg ihrer Organisation werden Vertreter des Bundesum-

weltministeriums, des Europäischen Parlaments, eines kommunalen

Entsorgungsunternehmens sowie eines privaten Rücknahme- und

Verwertungssystems diskutieren.

Hierbei sollen insbesondere auch Erfahrungen aus anderen eu-

ropäischen Ländern einfließen und helfen, ein ganzheitliches Bild zu

erhalten.

Dazu diskutieren:

• Dr. Helge Wendenburg, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Bau und Reaktorsicherheit

• Ulrike Müller, Mitglied des Europäischen Parlaments

• Hon. Prof. Dr. Christoph Scharff, Altstoff Recycling Austria AG

• Helmut Schmidt, Abfallwirtschaftsbetrieb München

Moderation: Walter Hartwig, Vorsitzender FA Wertstoffwirtschaft

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24 VKU Nachrichtendienst 04|2016

IFAT MESSE-TERMINE

Vortragsveranstaltung „Kommunale Wasserwirtschaft aktuell“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 1. Juni 2016 09:30 – 12:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Die Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft sind im ständigen Wan-

del und stellen die kommunalen Unternehmen vor neue Herausforde-

rungen. Ein zentrales Thema der kommunalen Wasserwirtschaft sind

Mikroverunreinigungen. In den Gewässern lassen sich mittlerweile un-

terschiedlichste Schadstoffe in geringsten Konzentrationen nachweisen.

Solche Spurenstoffe sollen möglichst frühzeitig und vorsorglich dem

Wasserkreislauf ferngehalten werden. Das Bundesumweltministerium

(BMUB) arbeitet deshalb an einer ressortübergreifenden Strategie zur

Reduktion von Mikroverunreinigungen. Der aktuelle Ergebnisstand wird

bei der Veranstaltung zur Diskussion gestellt.

Auch die Zukunft der Klärschlammentsorgung steht derzeit auf dem

Prüfstand. Der Koalitionsvertrag sieht den Ausstieg aus der landwirt-

schaftlichen Klärschlammverwertung und die verpflichtende Einführung

der Phosphorrückgewinnung vor. Wie eine nachhaltige Klärschlammstra-

tegie in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt exemplarisch die

Münchner Stadtentwässerung. Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen

Verwertung sowie die Vorschläge zur Einführung einer flächendeckenden

vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowie weitere aktuelle politische

Initiativen werden teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der

Abwasserentgelte haben. Wie die Leistungsfähigkeit der kommunalen

Abwasserentsorger zukünftig erhalten werden kann, wird am Beispiel der

Emschergenossenschaft/Lippeverband aufgezeigt.

Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen wird es umso wich-

tiger, vorhandene Spielräume zu nutzen. Das Energie- und Stromsteuer-

recht bietet kommunalen Unternehmen eine Reihe von Möglichkeiten.

Hierzu gibt die Veranstaltung Tipps zur praktischen Gestaltung. „Kommu-

nale Wasserwirtschaft aktuell“ bietet Ihnen einen gebündelten Überblick

über wesentliche aktuelle Änderungen. Sie sind eingeladen, mit den aus-

gewiesenen Experten die künftigen Anforderungen zu diskutieren.

Referenten:

• Dr. Sven Lyko, Bundesumweltministerium, Bonn: Strategie des Bun-

desumweltministeriums zur Reduktion von Mikroverunreinigungen

• Bernd Fuchs, Münchner Stadtentwässerung: Zukunft der Klärschlam-

mentsorgung

- Strategie der Münchner Stadtentwässerung

• Dr. Issa Nafo, EMSCHERGENOSSENSCHAFT UND LIPPEVERBAND: Leistungs-

fähigkeit der kommunalen Abwasserentsorger erhalten – Perspektive

der Emschergenossenschaft/Lippeverband

• Baris Gök, Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Aktuelles Ener-

gie- und Stromsteuerrecht für die Wasserwirtschaft

Moderation: Nadine Steinbach, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Infotag Wasser/Abwasser

„Kommunale Wasserwirtschaft in den Zeiten von Digitalisierung

und IT­Sicherheit“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 01. Juni 2016 13:00 – 15:30 Uhr Halle B4, Raum B41

Die Digitalisierung ist in aller Munde und bietet auch für die kom-

munale Wasserwirtschaft neue Chancen, kann jedoch auch Risiken

bergen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der flächendecken-

de Ausbau von Glasfaserkabeln. Unterstützen soll dies das Gesetz

zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze

(DigiNetzG), das derzeit abgestimmt wird. Welche Vorgaben für die

kommunale Wasserwirtschaft relevant sind und wie die praktischen

Erfahrungen beispielsweise in Hamburg aussehen, können Sie hier

erfahren.

Die Bedeutung der Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme

nimmt seit Jahren zu. Ziel des neuen IT-Sicherheitsgesetzes ist es daher,

eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer

Systeme zu erreichen. Besondere Bedeutung kommt hierbei denjenigen

Infrastrukturen zu, die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens

zentral sind. Dazu zählt die kommunale Wasserver- und Abwasserent-

sorgung. Bei der Veranstaltung wird ein Überblick über die Verpflichtun-

gen der Unternehmen gegeben. Der Infotag greift ein breites Spektrum

an interessanten Vorträgen zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft, der

IT-Sicherheit und der Mitverlegung von Breitbandkabeln in Abwasser-

kanälen auf und bietet Ihnen die Gelegenheit zum gemeinsamen Aus-

tausch hierzu.

Referenten:

• Prof. Mark Oelmann, Hochschule Ruhr West: Digitalisierung - Chancen

und Risiken für die Wasserwirtschaft

• Dr. Christiane Conrad, EWE Tel GmbH: Rechtliche Rahmenbedingungen

für die Mitverlegung von Breitbandkabeln – Anforderungen des Digi-

NetzG

• Joachim Zinnecker, HAMBURG WASSER Service und Technik GmbH: Ausbau

von Glasfasernetzen in Abwasseranlagen – Erfahrungen aus Hamburg

• Matthias Fischer, Bundesinnenministerium, Berlin: Umsetzung des

IT-Sicherheitsgesetzes - Neue Verpflichtungen für kommunale Wasser-

ver- und Abwasserentsorger

Moderation: Thomas Abel, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Diskussionsrunde Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS

„ADR­konforme Erfassung von Elektrokleingeräten“

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 1. Juni 2016 16:00 – 17:30 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Das neue Elektrogesetz sieht ambitionierte Sammelziele für Elektro-

und Elektronikaltgeräte vor. Ab 2019 soll jährlich eine Mindesterfas-

sungsquote von 65 Gewichtsprozent der durchschnittlich in den drei

vorangegangenen Jahren auf den Markt gebrachten Elektrogeräte ein-

gehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind flächendeckende

und bürgerfreundliche Sammelsysteme nötig. Neben den kommuna-

len Wertstoffhöfen sind Depotcontainer auf öffentlichem Straßenland

ein wichtiges Instrument, um die Erfassungsmenge gerade bei Elektro-

kleingeräten zu steigern. Andererseits stellen die Regelungen des Ge-

fahrgutrechts die bürgerfreundliche Erfassung und den Transport von

Elektrokleingeräten vor große Herausforderungen.

In der Diskussionsrunde wird die derzeitige Praxis der Erfassung von Elek-

trokleingeräten durch die Kommunen mit Blick auf das Gefahrgutrecht

erörtert. Hierbei wird auf die Erfassungspraxis auf den Wertstoffhöfen und

bei der Depotcontainersammlung eingegangen, wobei auch Erkenntnisse

aus aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen einfließen werden.

Dazu diskutieren:

• Helmut Rein, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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25VKU Nachrichtendienst 04|2016

IFAT MESSE-TERMINE | SONSTIGE TERMINE

• Daniel Pötschan, Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der

Stadt Augsburg

• Markus Hertel, bifa Umweltinstitut GmbH

• Sascha Roth, Naturschutzbund Deutschland e.V.

Moderation:

Dr. Holger Thärichen, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Get­together und Preisverleihungen

Verleihung des VKU­Creativ­Preises 2016 „Kreative Formen der

Wertstofferfassung“

Die beste Aktion zur Abfallvermeidung

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 01. Juni 2016 18:00 – 21:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Ab 18:00 Uhr findet zum zehnten Mal die Verleihung des Creativ-Preises

statt. Das Thema lautet dieses Jahr „Kreative Formen der Wertstoffer-

fassung“. Die eingereichten Konzepte wurden von einer Expertenjury,

bestehend aus Mitgliedern der Fachausschüsse Unternehmenskommu-

nikation und Vertrieb, bewertet. Die Sieger werden durch VKU-Vizeprä-

sident Patrick Hasenkamp ausgezeichnet. Außerdem prämiert wird die

beste Aktion zur Abfallvermeidung, die Unternehmen, Behörden oder

Vereine während der Woche der Abfallvermeidung 2015 umgesetzt ha-

ben. Bei Musik, Getränken und Fingerfood können die Teilnehmer den

Messetag ausklingen lassen.

Preisverleihung: Die beste Aktion zur Abfallvermeidung

(Gruppe: Schüler und Berufsschulgruppen)

Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

IFAT 3. Juni 2016 12:00 – 13:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350

Zusätzlich zur Gruppe der Unternehmen kürt der VKU kreative Ideen,

die Schüler und Berufsschulgruppen anlässlich der Woche der Abfall-

vermeidung im November 2015 umgesetzt haben. Ziel der Ausschrei-

bung war es, Jugendliche für die ökologischen Herausforderungen

unserer Zeit zu sensibilisieren, sie auf die spannenden Herausforde-

rungen unserer Branche aufmerksam zu machen und dadurch früh-

zeitig einen Beitrag im Wettbewerb um Nachwuchskräfte zu leisten.

Sommerfest der Kommunalwirtschaft

13. Juli 2016 NIL – Café am See, Am Schlossgarten 26, 70173 Stuttgart

Bereits zum vierten Mal veranstaltet die VKU-Landesgruppe Baden-Würt-

temberg in diesem Jahr das nun schon zur Tradition gewordene »Som-

merfest der Kommunalwirtschaft«. Viele von Ihnen haben in den letzten

Jahren die Gelegenheit genutzt, Ihre kommunalwirtschaftlichen Erfah-

rungen mit Parlamentariern, Pressevertretern und VKU-Mitgliedern aus-

zutauschen.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, Sie

auf unserem Sommerfest begrüßen zu dürfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,

Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]

Zukunftskongress und Mitgliederversammlung der VKU­Landes­

gruppe Baden­Württemberg

28. und 29. September 2016 Haus der Wirtschaft in Stuttgart

Die Kommunalwirtschaft befindet sich derzeit in einem nie dagewesenen

Umbruch. Megatrends wie der demographischer Wandel, Klimawandel,

Regulierung, Entwicklung der Kapitalmärkte und die Digitalisierung ver-

ändern die Geschäftsfelder kommunaler Unternehmen grundlegend. Wir

als VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg beschäftigen uns mit diesen

Zukunftsfragen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen.

Wir möchten gern mit Ihnen diese Megatrends auf dem Zukunfts-

kongress am 28. September 2016 diskutieren. Am nächsten Tag findet

dann die Mitgliederversammlung der VKU-Landesgruppe statt. Bitte

merken Sie sich den Termin vor.

Wir würden uns freuen, Sie in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,

Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]

»Kommunaler Abwassertag 2016« der VKU­Landesgruppe Ba­

den­Württemberg

16. Juni 2016 Parkhotel in Leinfelden­Echterdingen

Die Abwasserentsorgung zählt zu den Kernbereichen kommuna-

ler Daseinsvorsorge. Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen und

gesellschaftliche Entwicklungen unterliegen jedoch einem stetigen

Wandel, der die kommunalen Abwasserentsorger vor große Heraus-

forderungen stellt und die Bereitstellung einer qualitativ hochwerti-

gen und bezahlbaren Daseinsvorsorge erschwert.

Aus diesem Grund möchten wir Sie auf unserem »Kommunalen

Abwassertag« über die sich verändernden rechtlichen und politi-

schen Vorgaben von Bund, Ländern und EU sowie die Auswirkungen

gesellschaftlicher Veränderungen informieren.

Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung am Diens-

tag, dem 16. Juni 2016, in Leinfelden-Echterdingen begrüßen zu

dürfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,

Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]

Page 26: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

26 VKU Nachrichtendienst 04|2016

SONSTIGE TERMINE | TERMINE INNOVATION CONGRESS GMBH

TERMINÜBERSICHT:

Mai

10.05. Die Kooperationsvereinbarung Gas 9Frankfurt am Main Neu-Isenburg

Juni

07.06. Kompaktseminar AnreizregulierungFrankfurt am Main Neu-Isenburg

08.06. EEG kompakt 2016Frankfurt am Main Neu-Isenburg

09.06. Controlling für StadtwerkeFrankfurt am Main Neu-Isenburg

15.06. Crashkurs Energierecht und Energiewirtschaft Düsseldorf

30.06. Smart Meter 4.0 - Start für den Rollout Düsseldorf Neuss

Vorankündigung

13.-14.09. VKU-Stadtwerkekongress Leipzig

14.-15.03.2017 VKU-Verbandstagung Berlin

SONSTIGE TERMINE

ASEW­Infotag: Brennstoffzellenprodukt für Stadtwerke

11. Mai 2016 Köln

Brennstoffzellen haben die Marktreife erreicht. Im Sommer soll ein neues

Förderprogramm dem Thema neuen Schub geben. Was aber ist zu beachten,

damit die eigenen Kunden von einem innovativen Produkt profitieren sol-

len? Best-Practices aus verschiedenen Stadtwerken geben Antworten.

Ansprechpartner:

Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]

ASEW­Seminar:

Mit EDL Geld verdienen

8. und 9. Juni 2016 Fürth

Wegen der stetig sinkenden Margen im klassischen Privatkundenge-

schäft werden Produkte, die die entstandene Lücke zu kompensieren

helfen, immer dringlicher. Im Fokus des Seminars stehen die Entwick-

lung eigener Energiedienstleistungen sowie Vertriebsstrategien für Con-

tractingprodukte.

Ansprechpartner:

Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]

ASEW­Seminar:

Digitale Kommunikation

14. und 15. Juni 2016 Köln

Das Wort Digitalisierung ist allgegenwärtig. Wie aber wirkt sich die Di-

gitalisierung auf die Kundenansprache aus? Das Seminar beleuchtet

die Rolle digitaler Produkt- und Informationsangebote sowie dieje-

nigen Instrumente und Kanäle, über die Stadtwerke ihre Kunden am

besten ansprechen können.

Ansprechpartner:

Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]

ASEW­Seminar:

Beleuchtung für Gewerbekunden

21. und 22. Juni 2016 Leipzig

Die Arbeitsplatzbeleuchtung wirkt sich nicht nur auf die Energiekosten aus,

sondern etwa auch auf die Gesundheit und damit die Produktivität. Da viele

Aspekte berührt werden, ist dieser Bereich geradezu prädestiniert für Cont-

racting-Angebote. Das Seminar stellt verschiedene Lösungen und Ansätze vor.

Ansprechpartner:

Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]

Page 27: Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ... schen Wandel und der Flüchtlingsintegration. Dies wurde etwa vom Bundesminister für

27VKU Nachrichtendienst 04|2016

TERMINE INNOVATION CONGRESS GMBH

Invalidenstr. 91, 10115 Berlin

www.vku.de, [email protected]

Fon: 030.58580-0

Fax: 030.58580-100

V.i.S.d.P.: Carsten Wagner

Herstellung:

Verband kommunaler Unternehmen

Invalidenstraße 91

10115 Berlin

Fon: 030.58580-224

Fax: 030.58580-6850

Der VKU Nachrichtendienst

erscheint monatlich. Er dient

der Information der Mitglieds-

unternehmen und deren

Eigentümern.

ISSN 1432-4989

Fotonachweis:

VKU / Dicken (Seite 1), Adobe Stock | vege (Seite 1),

VKU / Bildschön (Seite 2), Innovation Congress GmbH / Heike

Skamper (Seite 3), Rainer Sturm / pixelio.de (Seite 5),

‚Biodiversity in Good Company‘ Initiative (Seite 6),

VKU / Regentaucher.com (Seite 8) W. Broemme / Pixelio.de (Seite 10),

lichtkunst.73 / pixelio.de (Seite 12), GVWE (Seite 15),

VKU / Hoch (Seite 16), VKU / Untrieser (Seite 16)

Wir trauern um unseren ehemaligen Präsidenten Hans Koschnick. Hans Koschnick war von 1975 bis 1978 Präsident des Verbandes

kommunaler Unternehmen (VKU). Er hat sich mit seinem ehren-amtlichen Wirken um die Kommunen und die Kommunalwirtschaft

in Deutschland verdient gemacht.

In seinen vielfältigen politischen Ämtern als Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter war er über alle Parteien hinweg im In- und Ausland hochgeschätzt. Unvergessen ist sein Engagement als

Brückenbauer in der geteilten Stadt Mostar.

Mit Hans Koschnick verlieren wir einen überzeugten Demokraten und Europäer. Wir werden seiner stets ehrend gedenken.

Michael EblingPräsidentOberbürgermeister von Mainz

Katherina ReicheHauptgeschäftsführerin

Hans Koschnick2. April 1929 – 21. April 2016

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VKU-Stadtwerkekongress 2016Eine Veranstaltung der Innovation Congress GmbH13. und 14. September 2016 | Congress Center Leipzig (CCL), Leipzig

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Erna-Maria Trixl

Sven Becker Frank Bsirske Andreas Feicht Peter Franke

Dr. Hans-H. Kleuker Dr. Norbert Menke Katherina Reiche Joachim Rumstadt

Andrea Vogt

Mit Preisverlei-hung im Rahmen der Abendveran-staltung

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Jürgen Schmidt