Ausgabe 803 NACHRICHTENDIENST 04|16 · Juni 2016. Sie haben eine innovative und zukunftswei- ......
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Ausgabe 803
NACHRICHTENDIENST 04|16
Gesetzesvorhaben treffen kommunale UnternehmenPolitik diskutiert Zukunft der Netze
Deutschland ist das Land mit der höchsten
Versorgungssicherheit weltweit. Damit das so
bleibt, muss dringend in den Ausbau und die
Digitalisierung der Netze investiert werden.
Die Verteilnetze waren nie für die Einspeisung
volatiler Energien konzipiert, müssen aber
schon heute mehr als 90 Prozent des Stroms
aus Erneuerbare-Energien-Anlagen aufneh-
men. Während aber die Zahl der Erneuer-
bare-Energien-Anlagen weiter steigt, wird
in die Netzinfrastruktur nicht in dem Tempo
und Umfang investiert, wie es eigentlich not-
wendig wäre. Zudem kommen die Netze zu-
nehmend in ein Alter, wo Ersatzinvestitionen,
zum Beispiel Reparaturen, dringend not-
wendig sind. Der VKU setzt sich deshalb seit
Jahren für politische Rahmenbedingungen
ein, die Investitionen ermöglichen. Aus Sicht
von Katherina Reiche, VKU-Hauptgeschäfts-
führerin, greifen die vom Bundeswirtschafts-
ministerium (BMWi) vorgeschlagenen Instru-
mente im kürzlich veröffentlichten Entwurf
zur Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu
kurz: „Die geplanten Maßnahmen des Wirt-
schaftsministeriums greifen zu kurz. Und sie
greifen dann auch nur in sehr begrenztem
Umfang oder sind mit hohem bürokratischen
Aufwand verbunden.“ Aus kommunaler Sicht
gibt es im bestehenden Regulierungsrahmen
somit einen klaren Verlierer: „Verteilnetzbe-
treiber, die in Erneuerungsmaßnahmen in-
vestieren müssen, haben das Nachsehen“,
so Reiche. „Durch die neu hinzugekomme-
nen deutlichen Verschlechterungen würden
Hunderte Verteilnetzbetreiber und deren An-
teilseigner, die Kommunen, in wirtschaftliche
Schwierigkeiten kommen. Hohe Verluste und
die schleichende Enteignung kommunalen
Vermögens würden damit billigend in Kauf
genommen.“
EDITORIAL
Nach Mai kommt Juni und nach der Sommer-
pause quasi der Wahlkampf. Wenn er nicht
schon begonnen hat. Die Koalitionspartner brin-
gen sich in Stellung und arbeiten gleichzeitig an
wichtigen Gesetzesvorhaben. Mehrfach steht der
Begriff oder „eilbedürftig“ in den vertraulichen
Regierungsunterlagen und die Spannbreite der
Entscheidungen ist groß: neben einer mehrere
Generationen betreffenden Konzernnachhaf-
tung für nukleare Entsorgung stehen auch kleine
Brocken an, die jedoch für kommunale Unter-
nehmer zentral sind: ein Wertstoff-Gesetz, ein
Strommarkt-Gesetz oder das zur Digitalisierung
der Energiewende. Auch die Anreizregulierung
im Energie-Netzausbau will besser entschieden
werden, als es mit dem Breitbandausbau in der
Telekommunikation sich abzeichnet. Eine span-
nende Gemengelage also, die Entscheidungen
am großen Tisch auf höchster Ebene provoziert.
Zu hoffen bleibt, dass dieser politische Endspurt
mit Bedacht und Sorgfalt geschieht – ein Wider-
spruch in sich. Leider. Ihr VKU
Digitalisierung der EnergiewirtschaftDie VKU-Infotage zur Bewältigung der digitalen
Transformation – Informieren Sie sich und
diskutieren Sie mit unter kommunaldigital.de /
#kommunaldigital
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geAktuelles .................................................... 01Energiewirtschaft ......................................... 04Wasserwirtschaft .......................................... 06Abfallwirtschaft ............................................ 07Recht und Steuern ........................................ 09Telekommunikation ....................................... 14
Aus den Ländern .......................................... 14Europa ....................................................... 17Termine VKU ................................................ 18IFAT Messe-Termine ....................................... 23Sonstige Termine .......................................... 25Termine Innovation Congress GmbH ................... 26
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VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche im Gespräch mit der Hauptstadtpresse.
02 VKU Nachrichtendienst 04|2016
AKTUELLES
Doch nicht nur die Anreizregulierungs-
verordnung droht kommunale Verteilnetz-
betreiber zu belasten, auch das Gesetz zur
Digitalisierung der Energiewende (GDEW)
birgt Risiken. Reiche: „Verteilnetzbetreiber
müssen auch zukünftig die Daten aus den
Zählern in einem ersten Schritt prüfen und
bündeln, damit alle Akteure mit Werten
rechnen, die etwas mit der Realität zu tun
haben – sonst entsteht Datenchaos!“. Der
VKU pocht daher darauf, dass kommunale
Verteilnetzbetreiber weiterhin für die Plau-
sibilisierung der Messdaten verantwortlich
bleiben. Bislang fassen Verteilnetzbetreiber
diese Messwerte aus den Zählern zusammen
und melden die gesammelten Daten an den
Übertragungsnetzbetreiber. Reiche: „Die
nunmehr im Gesetzesentwurf vorgesehene
Abkehr von diesem Modell bringt unnöti-
gen und risikobehafteten Anpassungsbe-
darf in den ohnehin hochkomplexen Roll-
outprozess der intelligenten Stromzähler.“
Es drohe eine teure Doppelstruktur: „Die
Übertragungsnetzbetreiber müssten neue
Infrastrukturen aufbauen, obwohl diese bei
den Verteilnetzbetreibern schon vorhanden
sind.“ Aus Sicht des VKU droht ein funkti-
onierendes Bilanzierungssystem ohne Not
zerschlagen zu werden. Rückendeckung er-
hält der Verband aus den Bundesländern.
Der Bundesrat spricht in seiner Stellung-
nahme an die Bundesregierung von einem
„gefährlichen, kostenintensiven und daher
unnötigen Experiment im Zuge der Ener-
giewende“. Reiche sorgt sich außerdem um
die Akzeptanz beim Verbraucher. Der Smart
Meter-Rollout dürfe nicht mit zusätzlichen
Kosten für eine separate Rechnung über-
frachtet werden. „Wir müssen kunden-
freundliche Verträge erhalten und unnötige
Bürokratie vermeiden.“
Ansprechpartner:
Rainer Stock, Fon: 030.58580-190
VKUInnovationspreis 2017: Bewerben Sie sich jetzt!Frist endet am 30. Juni 2016
Sie haben eine innovative und zukunftswei-
sende Idee erfolgreich umgesetzt und setzen
damit neue Maßstäbe in Ihrer Region? Sie fin-
den, Ihr Projekt sollte Nachahmer finden und
einem breiten Fachpublikum vorgestellt wer-
den? Dann laden wir Sie recht herzlich ein,
sich als VKU-Innovationspreisträger 2017 bis
zum 30. Juni 2016 zu bewerben.
Der VKU-Innovationspreis zeichnet die
Innovationsfähigkeit in kommunalen Un-
ternehmen in den Kategorien „Kommunale
Energiewirtschaft“, „Kommunale Wasser-/
Abwasserwirtschaft“, „Breitband/Telekom-
munikation“ sowie „Kommunale Abfallwirt-
schaft und Stadtreinigung“ aus.
Eine hochkarätig besetzte Jury aus Politik
und Wissenschaft sowie dem VKU-Präsiden-
ten, den Vizepräsidenten der Sparten und der
VKU-Hauptgeschäftsführerin nominiert die in-
novativen Projekte. Die Preisverleihung findet
im festlichen Rahmen anlässlich der Abend-
veranstaltung der VKU-Verbandstagung am 14.
März 2017 in Berlin statt. Wir erwarten erneut
rund 1.000 Führungskräfte und Entscheidungs-
träger von kommunalen Versorgungs- und Ent-
sorgungsunternehmen sowie nationale und
internationale Gäste aus Politik und Wirtschaft.
Alle Informationen rund um die Teil-
nahme finden Sie auch unter www.vku.de/
veranstaltungen/vku-innovationspreis.
Ansprechpartnerinnen:
Nadine Gerks, Fon: 030.58580-174
Marina Triebelhorn, Fon: 030.58580-179
Die Siegerinnen und Sieger des VKU-Innovationspreises 2016.
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Tag der Kommunalwirtschaft 2016Attraktive und leistungsfähige Kommunen jetzt und zukünftig
Die kommunale Ebene und deren Akteure ha-
ben sich gerade bei den komplexen aktuel-
len Herausforderungen wieder hervorragend
bewährt. Dies war die Erkenntnis des „Tages
der Kommunalwirtschaft“, der am 15. und
16. März 2016 in Dortmund stattfand.
Die gute Zusammenarbeit zwischen den
Kommunen und der Kommunalwirtschaft
würde für eine Verlässlichkeit und gleichzeitig
Flexibilität bei der Bewältigung der aktuellen
Aufgaben sorgen, stellten viele der Redner fest.
Neben der Daseinsvorsorge wären die kommu-
nale Ebene und ihre Unternehmen Stützen und
Treiber bei wichtigen Themen wie der Energie-
wende, der Digitalisierung, dem demographi-
schen Wandel und der Flüchtlingsintegration.
Dies wurde etwa vom Bundesminister für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Gerd Müller, in einem Grußwort anerkannt, der
außerdem dazu aufrief, diese Expertise in Ko-
operationen mit Gemeinden in Krisengebieten
und deren Nachbarregionen zu teilen.
Dr. Daniela Brönstrup, Bundeswirt-
schaftsministerium, ging außerdem auf die
03VKU Nachrichtendienst 04|2016
AKTUELLES
Umweltministerium fördert KlimaschutzModellprojekteProjektskizzen können bis zum 30. Juni 2016 eingereicht werden
Das Bundesumweltministerium hat Anfang
April 2016 einen Förderaufruf „Kommunale
Klimaschutz-Modellprojekte“ gestartet. Pro-
jektskizzen mit dem Ziel einer weitgehenden
Treibhausgasneutralität können bis zum 30.
Juni 2016 eingereicht werden.
Die Projekte können unterschiedliche
Handlungsfelder betreffen, beispielsweise
Abfallentsorgung und Abwasserbehandlung,
kommunale Liegenschaften und Beschaf-
fung, Energie- und Quartiersversorgung,
Verkehr und Landwirtschaft. Die Projekte
sollen einen umfassenden Ansatz verfol-
gen, zum Beispiel hinsichtlich des Primär-
energieeinsatzes, der Effizienz und der Nut-
zungsbereiche Strom, Wärme und Verkehr
oder der Einbeziehung unterschiedlicher
Akteure beziehungsweise Zielgruppen.
Förderfähige Modellprojekte sind Pro-
jekte von erheblicher finanzieller Dimension
(Mindestzuwendung beträgt 200.000 Euro)
mit deutlicher Sichtbarkeit und bundeswei-
ter Ausstrahlwirkung. Die Replizierbarkeit ist
ein zentrales Element des Modellcharakters,
Verhandlungen zu den Freihandelsabkom-
men TTIP und CETA und deren potentielle Im-
plikationen für die Kommunalwirtschaft ein,
was danach von Vertretern der Politik, der
Unternehmen und der kommunalen Spitzen-
verbände heftig diskutiert wurde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundes-
kartellamtes, lobte den Dialog mit der kom-
munalen Wirtschaft, deren Impulse für den
Markt er insgesamt sehr positiv bewertete.
Selbstverständlich wäre es aber seine Auf-
gabe, auch sehr genau zu beobachten und
Einzelfälle zu prüfen, etwa wenn Entgelte
um bis zu 400 Prozent voneinander ab-
wichen. Er stelle sich dahingehend aber
immer wieder gern der Diskussion mit der
Branche.
Die intensiven Diskussionen zu ver-
schiedensten Themen der kommunalen
Ebene – etwa auch zu Kooperationen mit
der Wohnungswirtschaft und der Finanzie-
rung der Kommunen und ihrer Unterneh-
men – wurden in Dortmund wieder von
über 300 Teilnehmern aus Politik, Wirt-
schaft und Wissenschaft zur Information,
zur Vernetzung und zum Austausch unter-
einander genutzt.
Impressionen des Kongresses finden sich
auf www.tagderkommunalwirtschaft.de.
Ansprechpartner:
Henning Richter, Fon: 030.934741-19
richter@innovationcongress.de
Volles Haus beim Tag der Kommunalwirtschaft in Dortmund.
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Digitaler und demografischer Wandel der ArbeitsweltModernes HR und Gesundheitsmanagement unverzichtbar
Der demografische Wandel und die zuneh-
mende Digitalisierung der Wirtschaft, Schlag-
wort Industrie 4.0, führen zu neuen Heraus-
forderungen in der Arbeitswelt. Für Fach- und
Führungskräfte bedeutet der Einsatz neuer
Technologien nicht nur Entlastung, sondern
er stellt auch neue Anforderungen an sie. Un-
ternehmen sind verstärkt gefordert, für die
Gesundheit und Kompetenz ihrer Mitarbeiter
zu sorgen. Doch vor allem bei kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) gibt es Verun-
sicherung darüber, welche personalpolitischen
Strategien erforderlich und praktikabel sind.
Mit dem umfangreichen Forschungsprojekt
„Maßnahmen und Empfehlungen für die ge-
sunde Arbeit von morgen“ (MEgA) erarbeiten
Arbeits- und Organisationspsychologen der
Universität Heidelberg Konzepte einer prä-
ventiven Arbeitsgestaltung. MEgA ist das wis-
senschaftliche Begleitvorhaben des Förder-
schwerpunktes „Präventive Maßnahmen für
die sichere und gesunde Arbeit von morgen“
des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung (BMBF) und koordiniert 30 bundesweit
geförderte Verbundprojekte. Darin beschäfti-
gen sich Wissenschaft und Wirtschaft mit The-
men, die in einer dynamischen und digitali-
sierten Arbeitswelt immer häufiger eine Rolle
spielen – etwa die Auswirkungen psychischer
Beanspruchung bei Arbeitnehmern, die Nut-
zung von Assistenzsystemen oder die Verein-
barkeit von Familie und Freizeit.
Personalleiter und Geschäftsführer sind
eingeladen, an der Befragung im Projekt
MEgA teilzunehmen und von bedarfsge-
rechten Handlungsempfehlungen für ge-
sundheitsförderliche Maßnahmen sowie
praktikablem Werkzeug für ihr HR- und Ge-
sundheitsmanagement zu profitieren. Ein
Experte des Forschungsteams wird ein circa
einstündiges Interview direkt im Unterneh-
men durchführen. An der kostenlosen Befra-
gung können Unternehmen mit bis zu 500
Mitarbeitern teilnehmen. Weitere Informa-
tionen zum Projekt MEgA und zur Befragung
erhalten Sie bei:
Ansprechpartnerin:
Marie Louise Posdzich, Fon: 06221.54-7306
heidelberg.de
04 VKU Nachrichtendienst 04|2016
AKTUELLES | ENERGIEWIRTSCHAFT
welches sowohl lokal, regional für weitere
Projekte in der Kommune beziehungsweise
im kommunalen Umfeld als auch überre-
gional wirken kann. Mit einem überdurch-
schnittlich hohen Fördervolumen soll eine
schnelle und umfassende Projektrealisierung
ermöglicht werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städ-
te, Gemeinden und Landkreise) und Zusam-
menschlüsse von Kommunen sowie Unter-
nehmen und sonstige Einrichtungen mit
mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteili-
gung im Rahmen einer Kooperation mit einer
Kommune (Städte, Gemeinden und Landkrei-
se) oder einem Zusammenschluss von Kom-
munen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne
eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige
Kommune antragsberechtigt.
Weitere Informationen unter
www.klimaschutz.de/modellprojekte.
Ansprechpartnerin:
Simone Käske, Fon: 030.58580-178
Kommunale Projektpartnerschaften mit NordafrikaAktuelle Ausschreibung zum Projekt „Kommunaler Wissenstransfer Maghreb – Deutschland“
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) führen die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
und die Servicestelle Kommunen in der Einen
Welt (SKEW) von Engagement Global gGm-
bH das Projekt „Kommunaler Wissenstransfer
Maghreb – Deutschland“ durch. Das Vorhaben
läuft von 2016 bis 2018 und ist Teil der Bemü-
hungen der Bundesregierung, um die Situation
in der nordafrikanischen Region, insbesonde-
re in den Staaten des sogenannten Arabischen
Frühlings, zu stabilisieren und zu stärken und
somit auch Fluchtursachen zu bekämpfen.
Übergeordnetes Ziel des Wissens- und
Erfahrungsaustausches sind der Aufbau und
die schrittweise Einführung einer dezent-
ralen kommunalen Selbstverwaltung, ver-
bunden mit der Bewältigung aller lokalen
Aufgaben rund um die Daseinsvorsorge in
den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und
Tunesien, die als Länder mit dem größten
Städtewachstum weltweit vor enormen Her-
ausforderungen stehen. Dafür benötigen ins-
besondere die kleinen und mittleren Städte
der Maghreb-Staaten die Erfahrungen deut-
scher Kommunen, Landkreise und kommu-
naler Unternehmen.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt über
die gemeinsame Durchführung von städti-
schen oder ländlichen Kleinprojekten (bis
zu 25 Kleinprojekte), die bereits von Städ-
ten aus Marokko, Algerien und Tunesien
vorgeschlagen und ausgewählt wurden und
zu denen zum Teil auch schon detaillier-
te Skizzen vorliegen. Darunter finden sich
Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen
Raumes, zur Ausstattung sozial-kultureller
Einrichtungen, zu Aufbau und Entwicklung
von Kommunalverwaltungen, aber auch
Ideen aus dem Bereich der Abfallentsorgung,
der Stadtreinigung und Straßenbeleuchtung,
zum Teil unterstützt durch die Errichtung
von Erneuerbare-Energien-Anlagen (Photo-
voltaik). Der Austausch zur Konzeption und
Durchführung der Projekte erfolgt in Work-
shops, durch Studienreisen nach Deutsch-
land oder gegenseitige Hospitationen der
Partnerstädte sowie über Beratungseinsätze
vor Ort im Maghreb.
Bewerben können sich Kommunalverwal-
tungen, Landkreise, städtische Fachakteure
und technische Experten aus der Kommunal-
verwaltung sowie von kommunalen Unter-
nehmen in Deutschland in Form einer forma-
len Interessenbekundung unter Angabe des
gewünschten Projektes oder Themenfeldes
bis zum 20. Mai 2016 per E-Mail an Frau Nadja
Bonarius (nadja.bonarius@engagement-glo-
bal.de). Für alle Interessenten findet am 10.
Mai 2016 in Bonn ein Informationstreffen
(nicht verpflichtend) statt. Die Projektakti-
vitäten können damit ab Mai beginnen. Im
Herbst 2016 ist eine entsprechende Fachkon-
ferenz geplant.
Alle Informationen zum Projekt sowie die
zuständigen Ansprechpartner der Engage-
ment Global gGmbH finden Sie online unter
http://co-mun.net/comun/kommunaler-wis-
senstransfer.
Der VKU steht seit Ende letzten Jahres
unter anderem zu dem Thema des außer-
europäischen Engagements kommunaler
Unternehmen eng mit dem Bundesentwick-
lungsministerium in Kontakt und begrüßt
grundsätzlich die Bemühungen und den
Wunsch des BMZ, insbesondere den Sachver-
stand kommunaler Unternehmen für kom-
munale Infrastruktur stärker in die entwick-
lungspolitische Arbeit einzubeziehen.
Ansprechpartnerin:
Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170
ENERGIEWIRTSCHAFT
Vierte Ausschreibungsrunde für FreiflächenPhotovoltaikWettbewerbsdruck weiterhin hoch
Am 11. April 2016 erteilte die Bundesnetz-
agentur erneut Zuschläge für die Förderung
von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen. Es
handelt sich um die inzwischen vierte Aus-
schreibungsrunde seit der Einführung der
Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV)
im März 2015. Die Verordnung legt fest, dass
PV-Freiflächenanlagen nur noch dann eine
Förderung nach dem Erneuerbare-Energi-
en-Gesetz (EEG) erhalten, wenn sie eine ent-
sprechende Förderberechtigung ersteigern.
Hierzu organisiert die Bundesnetzagentur je-
des Jahr drei Ausschreibungsrunden.
In der jetzigen vierten Runde wurden
Förderberechtigungen für ein Volumen
05VKU Nachrichtendienst 04|2016
ENERGIEWIRTSCHAFT
von 125 Megawatt ausgeschrieben. Als In-
strument der Preisbildung wurde das Ge-
botspreisverfahren („pay-as-bid“) ange-
wandt, nachdem in den vergangenen zwei
Runden das Einheitspreisverfahren („uni-
form-pricing“) erprobt wurde. Von 108 ein-
gegangenen Geboten erhielten 21 Gebote
einen Zuschlag.
Nach Angaben der Bundesnetzagen-
tur haben viele Bieter die Möglichkeit ge-
nutzt, Gebote für Projekte auf Ackerflächen
in benachteiligten Gebieten abzugeben.
Dies habe, in Verbindung mit einem hohen
Wettbewerbsdruck, zu einer erneuten Sen-
kung des Preisniveaus geführt. Der mengen-
gewichtete Zuschlagswert liegt bei 7,41 Cent/
Kilowattstunde.
Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine
Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag an-
sonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer
Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt
keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die
Bundesnetzagentur Anfang Mai 2016 ein Nach-
rückverfahren durch. Erst danach stehen die
endgültigen Ergebnisse der vierten Runde fest.
Ab 2017 sollen auch für Windenergie und
Dach-PV, eventuell auch für Biomasse, ent-
sprechende Ausschreibungen eingeführt wer-
den. Zu diesem Zweck findet in diesem Jahr
eine umfassende EEG-Reform statt. Ein ent-
sprechender Referentenentwurf liegt bereits
vor. Der VKU rechnet damit, dass noch im Ap-
ril die Verbändeanhörung stattfinden wird,
an der sich der VKU mit einer ausführlichen
Stellungnahme beteiligen wird.
Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Weigt, Fon: 030.58580-387
Die aktuelle Ausschreibungsrunde hat ein Volumen von 125 Megawatt.
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BMWi verlängert den Wettbewerb „Intelligente Regionen Deutschlands“Bewerben Sie sich bis zum 16. Mai 2016 auf der OpenInnovationPlattform der „Initiative Intelligente Vernetzung“!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie verlängert den Wettbewerb „Intel-
ligente Regionen Deutschlands“ im Rahmen
der „Initiative Intelligente Vernetzung“ auf
der Open-Innovation-Plattform bis zum 16.
Mai 2016. Gesucht werden digitale Projekte,
Initiativen und Vorhaben kommunaler Akteu-
re zur Intelligenten Vernetzung, die sowohl
Ansätze in urbanen Gegenden („Smart City“)
als auch Anwendungsbeispiele aus ländli-
chen Regionen („Smart Country“) vorstellen.
Das können beispielsweise digitale Bürger-
haushalte in Kommunen oder vernetzte Bil-
dungs- und Gesundheitseinrichtungen in ei-
nem Landkreis oder Stadtteil sein.
Die kommunalen Unternehmen leisten
mit der Bereitstellung wesentlicher Infra-
strukturen wie Strom, Gas, Wärme, Wasser,
Abwasser, Breitband, Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung seit jeher einen wichtigen
Beitrag zu einem funktionierenden Gemein-
wesen, zu sozialer Teilhabe und zu Versor-
gungssicherheit. Sie halten Deutschland am
Laufen. In diesem Sinne sind die kommuna-
len Unternehmen auch wesentliche Akteure,
für das erfolgreiche Gelingen der digitalen
Transformation. Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) diskutiert das Thema Di-
gitalisierung in einschlägigen politischen
Plattformen und Foren und unterstützt auch
die „Initiative Intelligente Vernetzung“.
In der hochkarätig besetzten Fach-
jury des Wettbewerbs ist der VKU durch die
Hauptgeschäftsführung vertreten. Weitere
Jury-Mitglieder sind Vertreter des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie,
der Initiative Intelligente Vernetzung, des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes
sowie des Deutschen Städtetages und des
Deutschen Landkreistages. Die Fachjury wird
die besten Projekte zu Abschluss des Wett-
bewerbs prämieren.
Die bereits zahlreichen eingereichten
Beiträge auf der Open-Innovation-Plattform
stellen Paradebeispiele dar, inwiefern sich
schon heute innovative Lösungen für Bildung,
Energie, Gesundheit, Mobilität und Verwal-
tung von Regionen gestalten lassen. Fassen
auch Sie Ihr Vorhaben zusammen und laden
Sie den Text auf die Plattform hoch.
Bei der Einreichung Ihres Projekts unter-
stützt Sie Frau Isabel Oostvogel (isabel.oost-
[email protected]) von der HYVE Innovation
Community GmbH.
Ansprechpartnerinnen:
Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170
Marina Triebelhorn, Fon: 030.58580-179
06 VKU Nachrichtendienst 04|2016
ENERGIEWIRTSCHAFT | WASSERWIRTSCHAFT
Fremdsprachige Kunden wirkungsvoll unterstützenASEW bietet mehrsprachige Kundeninformationen
Der Bedarf an mehrsprachigen Informationen
wächst. Neben Deutsch wird die Aufberei-
tung von Informationen in weiteren Sprachen
wichtiger. Allein englischsprachige Materialien
greifen hier in der Regel zu kurz. Die Arbeits-
gemeinschaft für sparsame Energie- und Was-
serverwendung (ASEW) unterstützt kommunale
Versorgungsunternehmen dabei, Kunden mit
fremdsprachigem Hintergrund anzusprechen.
Diese können ab sofort auf mehrsprachige Un-
terstützung durch die ASEW bei der Kunden-
kommunikation zurückgreifen.
Die bekannte und bewährte Postbeilage
mit Hinweisen zum Energiesparen gibt es nun
neben Deutsch auch in Englisch, Türkisch und
Russisch, auf Wunsch auch in Arabisch und
weiteren Sprachen. Zudem ist der ASEW-Rech-
nungserklärer in verschiedenen Sprachvari-
anten verfügbar. „Von den eigenen Kunden
verstanden zu werden, wird in Zukunft noch
essenzieller als heute“, sagt Daniela Walli-
kewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Gerade
unsere zunehmend heterogene Gesellschaft,
also immer weiter verbreitete Migrationshin-
tergründe, macht dies jedoch komplexer. Mit
den mehrsprachigen ASEW-Leistungen spre-
chen Stadt- und Gemeindewerke auch jene
Kunden an, die noch nicht so lange in der
deutschen Sprache zu Hause sind.“
Eine zentrale Rolle spielen unter ande-
rem auch die Jahresrechnungen. Dank der
vielfältigen rechtlichen Anforderungen haben
bereits Kunden, die Deutsch als Mutterspra-
che sprechen, oft Probleme beim Verständnis
ihrer Rechnung. „Nach wie vor sind die Jah-
resrechnungen oftmals der einzige Kontakt
zwischen Versorger und Kunde“, sagt Erdal
Tosun, Kunden- und Produktmanager bei der
ASEW. „Deshalb haben wir bei der Konzipie-
rung des Rechnungserklärers von Beginn an
eine Sprachoption integriert – auf Wunsch ist
dieser in verschiedenen Sprachen, etwa auf
Türkisch und Russisch, verfügbar. Regionale
Versorgungsunternehmen können so gezielt
diejenigen ihrer Kunden unterstützen, die
auf Deutsch bislang nicht optimal zu errei-
chen sind.“
Ansprechpartner:
Erdal Tosun, Fon: 0221.931819-29
WASSERWIRTSCHAFT
VKU beim Dialogforum 2016Verband unterstützt Initiative „Unternehmen biologische Vielfalt 2020“
Am 15. März 2016 kamen fast 150 Vertreter von
Unternehmen, Verbänden, Politik und Behör-
den, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum
Dialogforum 2016 der Initiative „Unterneh-
men Biologische Vielfalt 2020“ zusammen.
Auch in diesem Jahr bot das Dialogforum die
Möglichkeit zu einem regen Austausch über
Handlungsmöglichkeiten der Wirtschaft zur
Biodiversität. Der VKU unterstützt die Initia-
tive seit Anfang des Jahres und hat bei der
Veranstaltung die Broschüre „Die Wasserwirt-
schaft als Botschafter der biologischen Viel-
falt“ präsentiert.
Bereits seit 2013 sorgt „Unternehmen Bio-
logische Vielfalt 2020“ (UBi2020) als runder
Tisch für einen intensiven Austausch zwi-
schen Wirtschaft und Naturschutz. UBi 2020
wird auch in Zukunft weitere beispielhafte
Aktivitäten der Wirtschaft anregen, um kon-
kret mehr für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt zu bewegen.
Immer mehr Branchen beteiligen sich:
Neben dem VKU sind dies die Arbeitsgemein-
schaft Deutsche Verkehrsflughäfen (ADV), der
Deutsche Dachgärtner Verband (DDV), der
Deutscher ReiseVerband (DRV) und der Deut-
sche Tourismusverband (DTV). Damit zählen
nun 27 Verbände und Organisationen aus
Wirtschaft und Naturschutz zum Unterstüt-
zerkreis von UBi 2020, die sich gemeinsam für
die Erhaltung der biologischen Vielfalt enga-
gieren.
Die Unternehmen der Wasserwirtschaft
befassen sich an vielen Stellen mit der Be-
deutung von biologischer Vielfalt und Ökosys-
temen. Dieses Engagement dokumentiert die
Broschüre „Unternehmen der Wasserwirt-
schaft – aktiv für die biologische Vielfalt:
Handlungsmöglichkeiten und gute Beispie-
le“, die Ende 2015 erschienen ist. Der VKU
hat sich mit seiner Expertise und zahlreichen
Praxisbeispielen von Mitgliedsunternehmen
in das Projekt eingebracht. Die Broschüre ist
unter Federführung der Initiative ‚Biodiver-
sity in Good Company‘ zusammen mit dem
VKU und weiteren Unterstützern aus der Was-
serwirtschaft und dem Naturschutz, wie den
Berliner Wasserbetrieben, der DWA und den
NABU erstellt worden.
Weitere Informationen rund um die Ver-
anstaltung finden Sie auf der Webseite des
Dialogforums: www.ubi2020-dialogforum.de
Den Infoflyer der Initiative UBi 2020 finden
Sie hier:
www.biologischevielfalt.de/fileadmin/NBS/
documents/UBI/UBi2020_Infoflyer.pdf.
Ansprechpartnerin:
Nadine Steinbach, Fon: 030.58580-153
Dialogforum 2016 des Umweltministeriums: Die Wasserwirtschaft als Botschafter der biologischen Vielfalt.
© ‚Biodiversity in Good Company‘ Initiative
07VKU Nachrichtendienst 04|2016
WASSERWIRTSCHAFT | ABFALLWIRTSCHAFT
LAWA will Beteiligung am Benchmarking steigernVKU bringt sich in LAWAArbeitsgruppe ein
Nach dem Beschluss der Umweltministerkon-
ferenz (UMK) zur „Nachhaltigen kommuna-
len Wasserwirtschaft“ vom November letzten
Jahres hat die Bund/Länder-Arbeitsgemein-
schaft Wasser (LAWA) eine Arbeitsgruppe zur
Optimierung des Benchmarkings eingerichtet.
Der VKU ist in der Arbeitsgruppe vertreten und
betrachtet die Initiative als sinnvolle Ergän-
zung der bereits durch die wasserwirtschaft-
lichen Verbände ergriffenen Maßnahmen, um
die Weiterentwicklung des Benchmarkings
als Schlüsselinstrument der Wasserwirtschaft
weiter voranzubringen.
Bereits durch ihren Beschluss hatte die UMK
unterstrichen, dass Benchmarking als Schlüs-
selinstrument für eine effiziente und transpa-
rente Wasserwirtschaft anerkannt ist. Um als
solches auch weiterhin eine politische Antwort
auf die Forderungen nach Liberalisierung und
Regulierung zu liefern, ist es entscheidend,
dass sich die Wasserver- und Abwasserentsor-
ger engagiert an den in den Bundesländern
seit Jahren etablierten Kennzahlenvergleichen
beteiligen. Vor diesem Hintergrund wird sich
die LAWA-Arbeitsgruppe in den nächsten Mo-
naten mit der Frage befassen, wie die Beteili-
gungsquote an Benchmarkingprojekten weiter
gesteigert werden kann und welche Maßnah-
men sich dafür anbieten. Im Vordergrund der
ersten Beratungen der Arbeitsgruppe stand
dabei vor allem die Frage, wie zukünftig noch
mehr kleinere Unternehmen vom Nutzen einer
Teilnahme an Benchmarkingprojekten über-
zeugt werden können und das Instrument als
solches für diese Zielgruppe besser zugänglich
gemacht werden kann.
Damit knüpfen die Aktivitäten der Län-
der an den durch die wasserwirtschaftlichen
Fachverbände bereits begonnen Prozess zur
Weiterentwicklung des Benchmarking an.
Bereits im Oktober 2015 hat der VKU in einem
gemeinsamen Verbändepapier mit BDEW
und DVGW das Ziel der Verbände unterstri-
chen, die derzeitige Beteiligungsquote in
Bezug auf die versorgten Einwohner in den
nächsten Jahren kontinuierlich zu steigern.
Die Basis dafür bilden die von den Verbän-
den in den vergangenen Jahren entwickel-
ten Branchen- und Hauptkennzahlen, deren
praktische Einbindung in die Benchmar-
king-Projekte gerade beginnt. Gleichzeitig
beruht ein erfolgreiches Benchmarking für
den VKU auf den Prinzipien der Freiwilligkeit
und Vertraulichkeit.
Die Arbeitsgruppe der LAWA plant, ihre
Vorschläge bis zum Herbst dieses Jahres vor-
zulegen. Der VKU wird sich anknüpfend an
die bereits laufenden Aktivitäten zur Weiter-
entwicklung des Benchmarkings und in enger
Abstimmung mit den kommunalen Spitzen-
verbänden und wasserwirtschaftlichen Fach-
verbänden in die weiteren Arbeiten einbrin-
gen und die LAWA unterstützen.
Ansprechpartner:
Marcel Fälsch, Fon: 030.58580-154
ABFALLWIRTSCHAFT
Neue ImmissionsschutzAnforderungen an technische AnlagenBund und Länder beschließen „Vollzugsempfehlung Formaldehyd“
Noch in der laufenden Legislaturperiode des
Bundestags soll die Novelle der Technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),
eines der wichtigsten und umfangreichsten
Regelwerke des Immissionsschutzes, in Kraft
treten. Schwerpunkte der Kritik waren da-
bei die Umsetzung der Anforderungen aus
dem Naturschutz, zu Formaldehyd-Emissi-
onen und bezüglich von Bioaerosolen und
Gerüchen. Aus Sicht der kommunalen Ent-
sorgungswirtschaft kritisch zu bewerten sind
auch die geplanten Grenzwerte für Emissio-
nen an organischen Stoffen aus der Bioab-
fallbehandlung, der sich abzeichnende stark
erhöhte Messaufwand, die ausgeweiteten
Berichtspflichten sowie die Forderung nach
gasdichter Abdeckung von Gärrestelagern,
wodurch diese zu Störfallanlagen würden.
Kürzlich hat nun die Bund/Länder-Ar-
beitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) die
angekündigte „Vollzugsempfehlung Formal-
dehyd“ veröffentlicht. Das Dokument ergänzt
und aktualisiert die entsprechenden Rege-
lungen der derzeit gültigen TA Luft mit Maß-
nahmen zur Begrenzung und Vermeidung der
Emissionen an Formaldehyd durch technische
Anlagen. Die Regelungen der Vollzugsemp-
fehlung wurden nach der rechtskräftigen Ein-
stufung von Formaldehyd durch die EU-Kom-
mission als „wahrscheinlich beim Menschen
karzinogen“ notwendig und sollen bei der
Novelle der TA Luft übernommen werden.
Die LAI hat eine allgemeine Emissions-
begrenzung für Formaldehyd von 12,5 (bisher
100) Gramm pro Stunde Massenstrom oder
fünf (bisher 20) Milligramm pro Kubikmeter
Konzentration im Abgas festgelegt. Bestehen-
de Anlagen müssen die neuen Grenzwerte
im Regelfall ab dem 5. Februar 2020 einhal-
ten, wobei die Fristen zur Umsetzung eines
Merkblattes über Beste Verfügbare Techniken
unberührt bleiben. Für bestimmte Anlagen-
kategorien werden abweichende Grenzwerte
empfohlen.
Für die kommunalen Unternehmen sind
insbesondere die Regelungen für Verbren-
nungsmotoranlagen von Bedeutung.
Für neue Gasmotoren, die mit Biogas, Erd-
gas, Grubengas oder Klärgas betrieben wer-
den, wurde der Emissionswert auf vorerst 30
Milligramm pro Kubikmeter festgelegt, ab dem
1. Januar 2020 auf dann 20 Milligramm pro
Kubikmeter. Für bestehende Anlagen wird dif-
ferenziert: Solche, die derzeit Emissionswerte
von mehr als 40 Milligramm pro Kubikmeter
aufweisen, müssen diese ab dem 5. Februar
2018 auf höchstens 30 Milligramm pro Kubik-
meter senken. Bestehende Anlagen, die be-
reits jetzt Emissionen von höchstens 40 Mil-
ligramm pro Kubikmeter aufweisen, müssen
diese ab dem 5. Februar 2019 auf höchstens 30
Milligramm pro Kubikmeter senken. Die Mes-
sung der Emissionen muss jährlich erfolgen.
08 VKU Nachrichtendienst 04|2016
ABFALLWIRTSCHAFT
VKU streitet weiterhin für ökologisch ambitioniertes WertstoffgesetzZwei mögliche Szenarien zur Erreichung eines ambitionierten Wertstoffgesetzes
Der VKU macht sich weiterhin dafür stark, dass
es zu einem ökologisch ambitionierten Wert-
stoffgesetz kommt. Hier sind aus Sicht des
Verbands zwei Szenarien denkbar: Vorrangig
setzt sich der VKU für einen grundlegenden
Systemwechsel ein, der die Getrennterfas-
sung von Kunststoffen durch den Ausbau
des Pfandsystems auf hochwertig recycelbare
Flaschen und Hohlkörper fokussiert und das
Gesamtsystem so deutlich vereinfacht. Ist ein
solcher Systemwechsel in der aktuellen Legis-
laturperiode nicht durchsetzbar, müssen für
ein Wertstoffgesetz jedenfalls Mindestkrite-
rien gelten, die der Verband gemeinsam mit
den kommunalen Spitzenverbänden entwi-
ckelt hat.
Die ökologische Ausrichtung der Wertstoff
entsorgung muss gestärkt werden!
Der VKU hält daran fest, dass ein Wertstoff-
gesetz nicht zu einer bloßen Fortschreibung des
Entsorgungssystems nach der Verpackungsver-
ordnung degenerieren darf. Das bestehende
System der Verpackungsverordnung ist intrans-
parent, erreicht die proklamierten Umweltzie-
le nicht und ist nicht verbraucherfreundlich.
Insbesondere ist es mit der Verpackungsver-
ordnung nicht gelungen, das oberste Ziel der
Abfallwirtschaft – die Abfallvermeidung – zu
stärken und den Verpackungsverbrauch zu re-
duzieren. Im Gegenteil entwickelt sich der Ver-
packungsverbrauch weiterhin parallel zu den
privaten Konsumausgaben, eine Entkoppe-
lung hat nicht stattgefunden. Die proklamierte
„Produktverantwortung“ ist so, wie sie durch
die Verpackungsverordnung umgesetzt wird,
weitgehend wirkungslos und entfaltet keine
Lenkungswirkung für einen nachhaltigen Res-
sourcenschutz. Weder sind die Lizenzentgelte
nach ökologischen Kriterien bemessen noch
sind diese ausreichend, um die Inverkehrbrin-
ger zu einer Änderung des Verpackungsdesigns
zu veranlassen.
Es bedarf daher einer grundlegenden
Systemrevision mit dem Ziel, die ökologische
Ausrichtung des Gesamtsystems zu stärken.
Dabei muss die Qualität des Recyclings Vor-
rang vor einer reinen Mengenbetrachtung
haben und die Marktkonformität der ge-
wonnenen Sekundärrohstoffe muss stärkere
Beachtung finden. Recycling ist kein Selbst-
zweck, sondern nur dann die beste Verwer-
tungsvariante, wenn die Sekundärrohstoffe
in hochwertige Produkte umgewandelt wer-
den.
Vor diesem Hintergrund setzt sich der
VKU dafür ein, das System zu vereinfachen
und seine ökologische Effizienz deutlich zu
erhöhen. Die bestehende Aufteilung in das
kommunale Entsorgungssystem, ein duales
System für Verpackungsabfälle und ein ter-
tiäres System für bepfandete Getränkeverpa-
ckungen muss überwunden werden. Zu die-
sem Zweck ist das bestehende Pfandsystem
auszubauen und auf alle gut recycelbaren
Flaschen/Hohlkörper – unabhängig von ih-
rem Inhalt – zu erweitern. So können ins-
Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände definieren Mindestkriterien für ein Wertstoffgesetz.
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Bei Gasmotoren, die mit Deponiegas be-
trieben werden, ist der Grenzwert für neue
und bestehende Anlagen gleich und wird ab
dem Jahr 2020 nach der Feuerungswärmeleis-
tung (FWL) differenziert. Zunächst müssen die
Emissionen auf höchstens 60 Milligramm pro
Kubikmeter gesenkt werden. Beträgt die FWL
weniger als 1 Megawatt, gilt dieser Grenzwert
unbefristet. Beträgt die FWL 1 Megawatt oder
mehr, müssen ab dem 1. Januar 2025 dann 40
Milligramm pro Kubikmeter eingehalten und
die Möglichkeiten, die Emissionen durch mo-
torische und andere dem Stand der Technik
entsprechende Maßnahmen weiter zu ver-
mindern, ausgeschöpft werden.
Für alle Verbrennungsmotoranlagen, die
ausschließlich zum Notbetrieb dienen, be-
trägt der Grenzwert 60 Milligramm pro Kubik-
meter.
Am 14. April 2016 wird ein weiteres Fach-
gespräch zu Anforderungen an Not- und Re-
gelfackeln stattfinden. Neben der Beibehal-
tung der meisten bisherigen Anforderungen
sind auch tatsächliche Neuerungen in der
Diskussion, speziell Grenzwerte für die Koh-
lenstoffmonoxid- und Stickoxidemissionen.
Außerdem sollen die Anforderungen an den
Verbrennungsvorgang stärker vereinheitlicht
werden.
Das Umweltministerium rechnet mit dem
Referentenentwurf der neuen TA Luft im ers-
ten Halbjahr 2016.
Auf der Webseite des VKU stehen weitere
Informationen zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Dr. Martin J. Gehring, Fon: 030.58580-162
09VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERNABFALLWIRTSCHAFT | RECHT UND STEUERN
besondere hochwertige PET-Kunststoffe mit
hohen Reinheitsgraden für das Recycling
zurückgewonnen werden. Zudem ist für
die Rücknahme bepfandeter Flaschen und
Hohlkörper bereits bundesweit eine Erfas-
sungsstruktur etabliert, über die auch – der
ursprünglichen Absicht der Verpackungsver-
ordnung folgend – Hersteller und Handel
operativ in die Entsorgungsaufgaben einge-
bunden werden können.
Neben einem so umfassend erweiterten
Pfandsystem zur zielgerichteten Erfassung
gut verwertbarer Kunststoffe ist eine zu-
sätzliche Getrennterfassung minderwertiger
und verunreinigter Kleinstverpackungen und
Mischkunststoffe entbehrlich und ökolo-
gisch nicht zielführend die derzeitige duale
Verpackungsentsorgung kann damit entfal-
len. Durch die Fokussierung der rechtlichen
Rahmensetzung auf ein Pfandsystem für gut
rezyklierbare Hohlkörper können darüber
hinaus Bürokratie und Transaktionskosten
massiv reduziert werden. Schließlich muss
darüber hinaus das Ökodesign von Verpa-
ckungen und Produkten, unter anderem über
die Ökodesign-Richtlinie und ökonomische
Steuerungsinstrumente, deutlich verbessert
werden.
Kommunale Mindestanforderungen an ein
Wertstoffgesetz
Sofern ein grundlegender Systemwechsel
in der laufenden Legislaturperiode nicht er-
reichbar ist, ist für den VKU ein Wertstoffge-
setz nur unter drei Bedingungen als Kompro-
misslösung zustimmungsfähig:
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
ger erhalten die Organisationsverantwortung
für die Erfassung der Wertstoffe als gebühren-
fähige Pflichtaufgabe. Zur Abgeltung des da-
mit verbundenen Sammelaufwands erhalten
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eine Standardkostenvergütung, die von einer
neutralen Stelle auf der Basis von Ausschrei-
bungsergebnissen festgelegt wird. Im Falle der
Ausschreibung der Sammelleistung erhält die
Kommune das Ausschreibungsergebnis zu-
züglich eines Aufschlags für den Verwaltungs-
aufwand erstattet. Das tradierte Recht der
Kommunen zur Eigenerbringung von Entsor-
gungsleistungen über Inhouse-Beauftragun-
gen wird nicht infrage gestellt.
Die Fraktion der Papier-/Pappe-/Kar-
tonverpackungen wird aus dem Regime der
Produktverantwortung herausgenommen, da
es insoweit eines zusätzlichen Regelungsme-
chanismus nicht bedarf und die gemeinsa-
me Erfassung von Papierabfällen aus unter-
schiedlichen Verantwortungssphären aktuell
zu vielfältigen Rechtsstreitigkeiten und er-
heblichen Transaktionskosten führt.
Die einzurichtende zentrale Stelle muss in
öffentlicher Trägerschaft errichtet werden, das
heißt eine neutrale Aufgabenwahrnehmung
sowie eine angemessene Repräsentanz kom-
munaler Interessen gewährleisten. Insbeson-
dere muss ausgeschlossen werden, dass die
zentrale Stelle von wirtschaftlichen Interes-
sengruppen wie dem Handel dominiert wird,
wie dies nach den aktuellen Entwurfsfassun-
gen droht.
Über die vorgenannten Inhalte muss aus
Sicht des VKU eine politische Einigung unter
Einbeziehung der Länder erzielt werden, soll
ein Wertstoffgesetz in der laufenden Wahlpe-
riode noch die Chance auf eine Verabschie-
dung haben. Die Durchsetzung eines Wert-
stoffgesetzes nach Art des Arbeitsentwurfs des
Bundesumweltministeriums gegen Länder
und Kommunen wäre hingegen unter keinen
Bedingungen hinnehmbar.
Ansprechpartner:
Dr. Holger Thärichen, Fon: 030.58580-160
RECHT UND STEUERN
EUKommission veröffentlicht MehrwertsteuerAktionsplanUmfangreiche Überarbeitung der MehrwertsteuerRichtlinie im Jahr 2017 geplant
Die Europäische Kommission (EU-Kommis-
sion) hat am 8. April 2016 einen Mehrwert-
steuer-Aktionsplan vorgelegt, der im Rahmen
einer Mitteilung erläutert, wie die EU-Kom-
mission zeitnah eine Überarbeitung des eu-
ropäischen Mehrwertsteuersystems angehen
möchte. Ziel sind vornehmlich die Bekämp-
fung von Betrug, die Unterstützung von Un-
ternehmen und die Förderung der digitalen
Wirtschaft und des elektronischen Geschäfts-
verkehrs.
Ausführliche Darstellungen enthält die
Mitteilung unter anderem zur Zukunft der er-
mäßigten Steuersätze innerhalb der Europä-
ischen Union. Tendenziell zeichnet sich hier
ab, dass den Mitgliedstaaten insoweit ein
größerer eigener Gestaltungsspielraum er-
möglicht werden soll, als das bisher der Fall
ist.
Die Initiative zur Überarbeitung der Mehr-
wertsteuervorschriften im öffentlichen Sektor,
zu der sich der VKU in der Vergangenheit schon
mehrfach geäußert und sich dabei gegen eine
Ausweitung der Steuerpflicht des öffentlichen
Sektors gewandt hatte, wird mit Verweis auf die
durchgeführte Konsultation lediglich in einer
Fußnote kurz aufgegriffen. Demnach ist nicht
zu erwarten, dass die EU-Kommission Fragen
zu diesem Themengebiet nochmals mit den
betroffenen Einrichtungen diskutieren wird.
Aus Sicht der kommunalen Entsorgungs-
wirtschaft wird es bei der nun anstehenden
politischen Beratung des Aktionsplans darauf
ankommen, den ermäßigten Mehrwertsteu-
ersatz für Trinkwasser sowie die Befreiung
von der Steuerpflicht für die hoheitlichen
kommunalen Entsorgungstätigkeiten abzusi-
chern. Mit Blick auf die interkommunale Zu-
sammenarbeit ist es außerdem Ziel des VKU,
durch europarechtliche Regelungen den neu
geschaffenen § 2b Umsatzsteuergesetz deut-
licher als bisher zu stützen.
Die EU-Kommission erbittet nun vom
EU-Parlament und vom Ministerrat Meinung
zu den in der Mitteilung genannten Vorschlä-
gen. Anschließend plant die EU-Kommission
zur Reform der Mehrwertsteuersätze eine
Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Richtli-
nie im Jahr 2017. Der VKU wird sich gegenüber
der Bundesregierung und dem Europäischen
Parlament zu den oben dargestellten Punk-
ten für die kommunale Entsorgungswirtschaft
positionieren.
Ansprechpartner:
Andreas Meyer, Fon: 030.58580-138
10 VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERN
BGH entscheidet über Finanzierung eines öffentlichen KrankenhausesUrteil kann auch für kommunale Unternehmen bedeutend sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil
vom 24. März 2016 - I ZR 263/14 entschieden,
unter welchen Voraussetzungen Zuwendun-
gen eines Landkreises an ein öffentliches
Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung
bei der EU-Kommission befreit sind. Dies geht
aus einer Pressemitteilung des BGH hervor.
Der Landkreis Calw hatte den Beschluss
gefasst, die Verluste der Kreiskliniken Calw
GmbH, die die Kreiskliniken Calw und Nagold
betreibt und an der sie beteiligt ist, für die
Jahre 2011 bis 2016 auszugleichen. Die Verlus-
te beliefen sich in den Jahren 2011 und 2012
auf mehr als 9 Millionen Euro. Der Bundes-
verband Deutscher Privatkliniken hatte gegen
den Landkreis Calw auf Rückforderung des
Verlustausgleichs geklagt, in der Meinung, der
Verlustausgleich verstoße gegen das EU-Bei-
hilferecht. Die Kreiskrankenhäuser sind in den
Krankenhausplan des Landes Baden-Würt-
temberg aufgenommen und zunächst am
22. April 2008 und erneut am 19. Dezember
2013 mit der Erbringung medizinischer Ver-
sorgungsleistungen als Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse be-
traut worden.
Das Berufungsgericht hatte offengelas-
sen, ob der an die Kreiskliniken gewährte
Verlustausgleich staatliche Beihilfen darstellt.
Selbst wenn dies der Fall wäre, verstießen sie
nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht
gegen das EU-Beihilferecht. Die Zuwendun-
gen seien für die Erbringung von Dienstleis-
tungen im allgemeinen Interesse erforderlich
und deshalb nach der Freistellungsentschei-
dung 2005/842/EG der EU-Kommission von
der Notifizierungspflicht befreit. Gegen diese
Entscheidung hatte der Bundesverband Deut-
scher Privatkliniken Revision eingelegt.
Der BGH hat der Revision teilweise statt-
gegeben und sie im Übrigen als unbegründet
zurückgewiesen. Nach Auffassung des BGH
sind die Voraussetzungen der Freistellungs-
entscheidung 2005/842/EG der EU-Kommis-
sion nur in Bezug auf den Verlustausgleich
auf Grundlage des Betrauungsakts vom 19.
Dezember 2013 erfüllt. Der Betrauungsakt vom
22. Dezember 2008 genügt hingegen nicht
den Transparenzanforderungen, die in der
Freistellungsentscheidung 2005/842/EG der
EU-Kommission vorgesehen sind. Die Para-
meter für die Berechnung der Ausgleichsleis-
tungen sind nur unzureichend ausgewiesen.
Das Berufungsgericht muss nach Auffassung
des BGH nunmehr auch prüfen, ob es sich
bei dem Verlustausgleich überhaupt um eine
Beihilfe handelt, da sich der Verlustausgleich
möglicherweise nicht wettbewerbsverzerrend
auf den europäischen Binnenmarkt auswirkt.
Vor dem Hintergrund dieses Urteils soll-
ten kommunale Unternehmen prüfen, ob
ein eventueller Verlustausgleich eine staat-
liche Beihilfe darstellt, und wenn ja, ob eine
Anmeldung eines Verlustausgleichs bei der
EU-Kommission auf Grundlage der Freistel-
lungsentscheidung 2005/842/EG oder der
Verordnung (EU) Nr. 360/2012 unterbleiben
kann.
Ansprechpartner:
Baris Gök, Fon: 030.58580-134
Der BGH entscheidet, ob Verlustausgleiche staatliche Beihilfen darstellen.
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Stromsteuerliche Anerkennung von Umspann und LeitungsverlustenBundesfinanzhof fällt Grundsatzurteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss
vom 24. Februar 2016, Az.: VII R 7/15, entschie-
den, dass keine Stromsteuer für in einem
Versorgungsnetz entstandene Umspann- und
Leitungsverluste entstehe.
In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte
ein deutsches Wirtschaftsunternehmen, das
über Stromerzeugungseinheiten, produzie-
rende Betriebe, Laboratorien und Büros ver-
fügt, die an seinen Standorten entstandenen
Verluste in Form von Umspannungs-, Trafo-,
Kabel- und Leitungsverlusten stromsteuer-
mindernd geltend gemacht. Das Hauptzoll-
amt hatte die Verluste mit der Begründung
nicht anerkannt, dass es sich bei dem Netz
der späteren Klägerin nicht um ein Versor-
gungsnetz handle und daher die geltend
gemachten Stromverluste nicht anerkannt
werden können. Daraufhin erhob das Un-
ternehmen erfolgreich Klage beim Finanzge-
richt, wogegen sich die Revision des beklag-
ten Hauptzollamts richtet.
Aus der Gesetzesbegründung zum Strom-
steuerrecht ergibt sich zunächst, dass, soweit
Leitungsverluste im Versorgungsnetz auf-
treten, auf diese Verluste keine Stromsteuer
entfallen soll. Nur der tatsächliche Verbrauch
von Strom soll nach dem Zweck des Strom-
steuergesetzes besteuert werden. Das Strom-
steuerrecht verwendet allerdings nicht den
Begriff des Verbrauchs, sondern den der Ent-
nahme. An einer stromsteuerpflichtigen Ent-
nahme von Strom fehlt es, wenn Strom ohne
menschliches Zutun, zum Beispiel in Form
von Leitungsverlusten, in den steuerrechtlich
freien Verkehr tritt.
11VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERN
Nach Auffassung des BFH müssen diese
Verluste allerdings im Versorgungsnetz auf-
treten. Treten die Verluste erst auf, nach-
dem der Strom bereits entnommen wurde,
können sie nicht steuermindernd berück-
sichtigt werden. Nach Auffassung des BFH
handelt es sich bei dem Betriebsnetz des
Wirtschaftsunternehmens um ein Versor-
gungsnetz im stromsteuerlichen Sinne. Die
in § 3 Nummer 2 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) festgelegte Definition, nach der sich
das Versorgungsnetz aus Übertragungs- und
Elektrizitätsverteilernetzen zusammensetzt,
kann nicht auf das StromStG übertragen
werden.
Im Stromsteuerrecht gilt aufgrund
des Wortlauts von § 5 Stromsteuergesetz,
dass das gesamte Netz das stromsteuer-
lich maßgebliche Versorgungsnetz bildet
- mit Ausnahme der Eigenerzeuger, die
kein Versorgungsnetz unterhalten. Dient
das Betriebsnetz sowohl der Eigenerzeu-
gung als auch der Versorgung Dritter, liegt
stromsteuerlich ein Versorgungsnetz vor,
mit der Folge, dass Leitungsverluste in dem
Betriebsnetz, das zugleich stromsteuerlich
zum Versorgungsnetz gehört, steuermin-
dernd berücksichtigt werden.
Für kommunale Unternehmen mit einer Ei-
genstromproduktion hat dieses Urteil zur Folge,
dass sie möglicherweise Stromverluste steuer-
mindernd geltend machen können, wenn sie
den erzeugten Strom nicht nur selbst verbrau-
chen, sondern einen geringen Teil an Dritte wie
zum Beispiel Konzernunternehmen liefern.
Ansprechpartner:
Baris Gök, Fon: 030.58580-134
Umsatzbesteuerung der öffentlichen HandBundesfinanzhof äußert sich zur Tätigkeit auf öffentlichrechtlicher Grundlage
Seit dem 1. Januar 2016 ist § 2b Umsatzsteuer-
gesetz (UStG) – also die Reform der Umsatz-
besteuerung der öffentlichen Hand - in Kraft.
Anzuwenden ist die Regelung erstmals zum 1.
Januar 2017. Auf Antrag kann die erstmalige
Anwendung längstens bis zum 1. Januar 2021
aufgeschoben werden. Angesichts der vie-
len offenen Fragestellungen, die sich aus der
Anwendung des § 2b UStG ergeben, wird es
betroffenen Körperschaften des öffentlichen
Rechts ganz regelmäßig zu empfehlen sein,
einen entsprechenden Antrag beim zuständi-
gen Finanzamt zu stellen.
Seitens der Finanzverwaltung ist geplant,
noch im Jahr 2016 ein Bundesfinanzministe-
rium-Schreiben zu veröffentlichen, das sich –
wohl noch nicht sehr detailliert, sondern eher
grob – mit Anwendungsfragen zu § 2b UStG be-
fassen soll. Der VKU wird sich hier einbringen.
Im Zusammenhang mit § 2b UStG könn-
te ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs
(BFH) beachtlich sein. Hintergrund ist der
Umstand, dass nach § 2b UStG eine Tätigkeit
nur dann nichtunternehmerisch und damit
nichtsteuerbar sein kann, wenn sie im Rah-
men der Ausübung öffentlicher Gewalt er-
folgt. Der Rechtsprechung des 5. Senats des
BFH zufolge ist dies nicht der Fall, wenn eine
öffentlich-rechtliche Körperschaft auf pri-
vatrechtlicher Grundlage durch Vertrag tätig
wird. In dem Zusammenhang stellt sich etwa
die Frage, ob zum Beispiel Abwasserzweck-
verbände, die keine Gebühr erheben, son-
dern auf Grundlage allgemeiner Nutzungs-
bedingungen „privatrechtliche Entgelte“
vereinnahmen, zwangsläufig als Unterneh-
mer anzusehen sind.
Mit Urteil vom 10. Februar 2016 (XI R
26/13) hat sich das Gericht mit einem durch-
aus vergleichbaren Sachverhalt befasst und
entschieden, dass eine Landesärztekammer
im Rahmen der „externen Qualitätssiche-
rung Krankenhaus“ nicht unternehmerisch
und insbesondere auf öffentlich-rechtlicher
Grundlage tätig ist. Dabei führt das Gericht
aus, dass Gegenstand der hier abgeschlos-
senen Vereinbarung die Erfüllung öffent-
lich-rechtlicher Verpflichtungen der beteilig-
ten Parteien ist. Daher sei von einer Tätigkeit
auf öffentlich-rechtlicher Grundlage auszu-
gehen.
Aus Sicht des VKU können ähnliche Argu-
mente auch für die oben beschriebenen Fälle
der Vereinnahmung privatrechtlicher Entgelte
herangeführt werden. Der VKU wird sich da-
her für eine entsprechende Anwendung der
dargestellten Rechtsprechung auch auf diese
Fälle einsetzen.
Ansprechpartner:
Andreas Meyer, Fon: 030.58580-138
BVerwG klärt Rechtsweg für Kostenansprüche wegen der VerkaufsverpackungsentsorgungAnsprüche müssen entweder vor dem Zivil oder Verwaltungsgericht eingeklagt werden
Mit Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: BVerwG
7 B 45.15) hat das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) entschieden, dass der Anspruch auf
Mitbenutzung gegen angemessenes Entgelt
nach § 6 Abs. 3 Satz 8 Verpackungsverordnung
(VerpackV) 1998 (beziehungsweise § 6 Abs. 4
Satz 5 VerpackV 2008) und der Anspruch auf
Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung
ohne Auftrag (§§ 677, 683 BGB) keinen ein-
heitlichen Streitgegenstand darstellen.
Für Klagen eines öffentlich-rechtlichen
Entsorgers (örE) gegen einen Systembetrei-
ber auf Aufwendungsersatz ist der Rechtsweg
zu den Zivilgerichten eröffnet. Ansprüche auf
Schadensersatz wegen einer Verletzung des § 6
Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 (beziehungsweise
§ 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) können vor den
Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden.
Der Systembetreiber hatte im zu ent-
scheidenden Fall den örE monatlich auf ver-
traglicher Grundlage für die Erfassung und
Verwertung von Papier, Pappe und Karton
(PPK) vergütet. Nach 2007 konnte keine Eini-
gung über eine vertragliche Grundlage mehr
erzielt werden. Daraufhin verklagte der örE
den Systembetreiber auf Aufwendungsersatz
oder auf Schadensersatz wegen eines Versto-
ßes gegen § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998
(beziehungsweise § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV
2008).
12 VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERN
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun
entschieden, dass Aufwendungsersatzan-
sprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag
(da keine vertragliche Grundlage mehr für
die Arbeiten bestand) vor den Zivilgerich-
ten einzuklagen sind. Die Verwaltungsge-
richte seien hierfür nicht zuständig. Dies sei
darin begründet, dass der Gesetzgeber die
Pflichten des Systembetreibers mit der Ver-
packV aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich
herausgenommen habe. Die Entsorgungs-
pflichten resultierten hiernach aus privaten
Vereinbarungen, sodass die Verwaltungsge-
richte nicht zuständig seien. Schadensersat-
zansprüche wegen einer Verletzung des § 6
Abs. 3 Satz 8 VerpackV 1998 (beziehungswei-
se § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV 2008) beträ-
fen indes ein öffentlich-rechtliches Rechts-
verhältnis, da der Systembetreiber durch
die Vorschrift zur Mitbenutzung öffentlich
rechtlicher Einrichtungen berechtigt sei. In
diesem Fall sei die Zuständigkeit der Verwal-
tungsgerichte gegeben.
Je nach Anspruchsart sind mithin die An-
sprüche der örE entweder vor den Verwal-
tungsgerichten oder aber den Zivilgerichten
geltend zu machen. Sind die Kosten bereits
angefallen (da die Arbeiten ausgeführt wur-
den), sind Aufwendungsansprüche vor den
Zivilgerichten einzuklagen.
Diese Entscheidung hat das BVerwG mit
gleicher Begründung auch in einem weiteren
Beschluss vom 7. März 2016 (Az.: BVerwG 7 B
46.15) bestätigt.
Der Beschluss zum Az.: BVerwG 7 B 45.15
kann unter http://www.vku.de/recht/ab-
fallrecht/verpackungsentsorgung/rechtspre-
chung-zur-verpackungsentsorgung.html ab-
gerufen werden.
Ansprechpartnerin:
Ina Abraham, Fon: 030.58580-137
Der Systembetreiber hat für die Erfassung und Verwertung von PPK vergütet.
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Einseitiges Gaspreisänderungsrecht gegenüber NichtHaushaltskundenBGH bejaht Fortgeltung von § 4 AVBGasV in ungekündigt fortbestehenden Altverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-
teil vom 24. Februar 2016 (Az.: VIII ZR 216/12)
entschieden, dass dem Grundversorger ge-
genüber Nicht-Haushaltskunden im Sinne
des Artikel 2 Nummer 26 der Gas-Richtlinie
2003/55/EG gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Verord-
nung über Allgemeine Bedingungen für
die Gasversorgung von Tarifkunden (AVB-
GasV) auch nach dem Ablauf der bis zum
1. Juli 2004 reichenden Umsetzungsfrist der
Gas-Richtlinie 2003/55/EG das Recht zusteht,
die Preise nach billigem Ermessen (§ 315
BGB) zu ändern. Dies setzt allerdings voraus,
dass der alte Tarifkundenvertrag nach nähe-
rer Maßgabe der AVBGasV gemäß § 116 Satz 1
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 2005 unge-
kündigt fortbesteht.
Im Streitfall hatte ein Grundversorger einen
Mieterverein auf Zahlung von restlichem Entgelt
für Erdgaslieferungen im Zeitraum von 2004 bis
2010 verklagt. In dieser Zeit waren 11 Preisän-
derungen (acht Erhöhungen, drei Senkungen)
erfolgt. Der beklagte Mieterverein hatte mehr-
fach den Preiserhöhungen widersprochen und
den auf die Preiserhöhungen entfallenden Teil
der Abrechnungsbeträge einbehalten.
Das der Klage des Grundversorgers weit-
gehend stattgebende Urteil des Landesge-
richts (LG) Gießen wurde vom VIII. Zivilsenat
des BGH aufgehoben und die Sache nun zur
erneuten Verhandlung und Entscheidung an
das LG Gießen zurückverwiesen.
Der BGH stellt in seiner Entscheidung
ausführlich dar, dass der Grundversorger
gegenüber dem beklagten Mieterverein zu
Preisanpassungen berechtigt war. Nicht ge-
folgt ist der BGH allerdings der Auffassung des
LG Gießen, dass eine Billigkeitskontrolle der
streitgegenständlichen Preisänderungen auf
Grundlage von gestiegenen Gasbezugskosten
nicht erforderlich sei, weil der Grundversorger
nachgewiesen habe, dass der Gaspreis stets
auf Wettbewerbsniveau gelegen hat. Das LG
Gießen wird daher jetzt zu prüfen haben,
ob die vom Grundversorger vorgenommenen
Preisanpassungen im Zeitraum 2004 bis 2010
billig und angemessen waren, das heißt, ob
sie auf gestiegenen Bezugskosten des Grund-
versorgers, die nicht durch rückläufige Kos-
ten in anderen Bereichen der Gasversorgung
kompensiert werden konnten, beruhten.
Im Einzelnen stellt der BGH Folgendes fest:
Dem Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1
und 2 AVBGasV stehen die Transparenzanfor-
derungen des Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit
Anhang A der Gas-Richtlinie 2003/55/EG in
der durch den Gerichtshof der Europäischen
Union im Urteil vom 23. Oktober 2014 (Rechts-
sachen C-359/11 und C-400/11, NJW 2015, 849
- Schulz und Egbringhoff) vorgenommenen
Auslegung nicht entgegen, da die Gas-Richt-
linie deren Anwendung für Nicht-Haushalts-
kunden nicht zwingend vorschreibt.
Eine unter diesen Voraussetzungen vom
Gasgrundversorger einseitig gemäß § 4 Abs. 1,
2 AVBGasV vorgenommene Preiserhöhung
13VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERN
unterliegt auch dann der Billigkeitskontrol-
le nach § 315 BGB, wenn für den Kunden die
Möglichkeit besteht, das Erdgas von einem
anderen Anbieter zu beziehen.
Die Billigkeitskontrolle solcher Preiserhö-
hungen (§ 315 BGB) kann nicht entscheidend
auf der Grundlage eines Vergleichs mit den
Gaspreisen anderer Gasversorgungsunterneh-
men vorgenommen werden; vielmehr kommt
es maßgeblich auf den konkreten Gasliefe-
rungsvertrag an und ist eine umfassende Wür-
digung des Vertragszwecks sowie der Interes-
senlage beider Parteien vorzunehmen.
Insoweit bestätigt der VIII. Zivilsenat seine
bisherige Rechtsprechung (vergleiche Senatsur-
teile vom 19. November 2008, Az.: VIII ZR 138/07;
vom 8. Juli 2009, Az.: VIII ZR 314/07; vom 28. Ok-
tober 2015, Az.: VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12) zu
den Anforderungen an den Vortrag und das Be-
streiten sowie an die Feststellung von (Bezugs-)
Kostensteigerungen des Gasversorgers.
Im Übrigen stellt der BGH fest, dass als eine
zur Beendigung der von § 116 Satz 1 Energie-
wirtschaftsgesetz (EnWG) 2005 angeordneten
Fortgeltung des alten Rechts für Tarifkunden-
verträge mit Nicht-Haushaltskunden führen-
de Änderung des Vertrages im Sinne des § 116
Satz 2 EnWG 2005 nicht schon eine vom Gas-
grundversorger einseitig vorgenommene Än-
derung der allgemeinen Tarife und Bedingun-
gen anzusehen ist; es bedarf wegen der mit
der Vertragsänderung nach § 116 Satz 2 EnWG
2005 insoweit verbundenen Beendigung der
Grundversorgung vielmehr eines übereinstim-
menden Änderungswillens der Parteien.
Ansprechpartner:
Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132
Keine unbeschränkte Weitergabe von Bezugskosten in der GrundversorgungBGH konkretisiert seine Rechtsprechung zum einseitigen Preisänderungsrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil
vom 6. April 2016 (Az.: VIII ZR 71/10) das Recht
des Grundversorgers bestätigt, Steigerungen
der eigenen (Bezugs-) Kosten an den Kunden
weiterzugeben. Er hat aber entschieden, dass
der Gasgrundversorger insoweit verpflichtet
ist, die Bezugskosten im Interesse der Kunden
niedrig zu halten und nach Möglichkeit die
günstigste Beschaffungsalternative zu wäh-
len.
Streitig waren in dem vom BGH zu ent-
scheidenden Fall noch ausstehende Zahlun-
gen für Gaslieferungen in der Grundversorgung
aus den Jahren 2005 bis 2007. Den in diesem
Zeitraum vorgenommenen Erhöhungen des
Arbeitspreises hatte der Kunde widersprochen.
Der Grundversorger hatte die Preisänderungen
mit einer - allerdings nicht vollumfänglichen -
Weitergabe gestiegener Bezugskosten begrün-
det. Er ist an seinem Vorlieferanten beteiligt.
Der Kunde behauptete, dass aufgrund dessen
die Bezugspreise - unter anderem durch die
Berechnung einer Handelsspanne - künstlich
in die Höhe getrieben würden, während der
Grundversorger auf der anderen Seite an den
Gewinnen des Vorlieferanten beteiligt sei. Der
Grundversorger hatte eine solche Vorgehens-
weise bestritten und geltend gemacht, er
habe sich lediglich mit anderen Stadtwerken
zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammenge-
schlossen, um - auch im Interesse seiner Kun-
den - günstige Bezugspreise zu erreichen; die
hierbei anfallende Handelsspanne an seinen
Bezugskosten sei nur äußerst gering und be-
wege sich in einer Größenordnung von ledig-
lich rund 0,1 bis 0,2 Prozent.
Mit dem Urteil hat der BGH den Rahmen
der gerichtlichen Kontrolle von Änderungen
der Grundversorgungspreise in der Zeit vom
1. Juli 2004 bis einschließlich 29. Oktober 2014
gesetzt. Preisänderungen aufgrund einer er-
gänzenden Vertragsauslegung unterliegen
danach nicht einer zusätzlichen Billigkeits-
kontrolle nach § 315 BGB.
Für Gaspreiserhöhungen, die vor dem Ab-
lauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie
2003/55/EG bis zum 01. Juli 2004 vorgenom-
men worden sind, bleibt es bei der Recht-
sprechung des BGH. Danach bestand nach
§ 4 Abs. 1, 2 AVBGasV ein Recht des Gasgrund-
versorgers, die Preise nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) zu ändern. Der demgemäß erhöh-
te Preis wurde zum vereinbarten Preis, wenn
der Kunde eine auf der Grundlage einer Prei-
serhöhung vorgenommene Jahresabrechnung
akzeptierte, indem er weiter Gas bezogen
hat, ohne die Preiserhöhung in angemesse-
ner Zeit gemäß § 315 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) zu beanstanden.
Für die Zeit ab dem 1. Juli 2004 bis ein-
schließlich 29. Oktober 2014 kann den Vor-
schriften des § 4 Abs. 1, 2 AVBGasV und des
§ 5 Abs. 2 GasGVV aF kein gesetzliches Prei-
sanpassungsrecht des Gasgrundversorgers
(mehr) entnommen werden. Eine solche Aus-
legung ist nicht mit den Transparenzanforde-
rungen der Gas-Richtlinie vereinbar. Nach der
gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung
(§§ 157, 133 BGB) des Gaslieferungsvertrages ist
der Gasversorger aber berechtigt, Steigerun-
gen seiner eigenen (Bezugs-)Kosten, soweit
diese nicht durch Kostensenkungen in ande-
ren Bereichen ausgeglichen werden, an den
Kunden weiterzugeben. Insoweit ist er aber
verpflichtet, bei einer Preisanpassung Kos-
tensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie
Kostenerhöhungen.
Bei der Preisbildung im Rahmen einer er-
gänzenden Vertragsauslegung ist es Aufgabe
des Gerichts zu prüfen, ob die Preiserhöhun-
gen des Grundversorgers dessen (Bezugs-)
Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden;
der auf diese Weise berechtigterweise erhöh-
te Preis wird zum vereinbarten Preis, wenn
der Kunde diesem nicht innerhalb von drei
Jahren nach Rechnungszugang widerspricht.
Für eine zusätzliche Billigkeitskontrolle ge-
mäß § 315 BGB ist deshalb kein Raum mehr.
Aber auch im Fall der ergänzenden Vertrags-
auslegung gilt die Verpflichtung des Versorgers,
die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kun-
den niedrig zu halten und nach Möglichkeit die
günstigste Beschaffungsalternative zu wäh-
len. Es verbietet sich danach, durch besondere
rechtliche Gestaltungen (wie zum Beispiel die
personelle Verflechtung mit dem Vorlieferan-
ten) die eigenen Bezugskosten ohne sachliche
Rechtfertigung in die Höhe zu treiben. Sie dür-
fen nicht über das hinausgehen, was zur An-
passung an den Markt und die Marktentwick-
lung im Vorlieferantenverhältnis erforderlich
ist. Dies ergibt sich aus der nach § 2 Abs. 1, § 1
Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz 2005 bestehen-
den Verpflichtung zu einer möglichst sicheren,
preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizi-
enten und umweltverträglichen leitungsgebun-
denen Versorgung der Allgemeinheit mit Elekt-
rizität und Gas.
14 VKU Nachrichtendienst 04|2016
RECHT UND STEUERN | TELEKOMMUNIKATION | AUS DEN LÄNDERN
Ob das vorliegend der Fall war, muss nun
vom Landgericht Ravensburg geprüft werden.
Dies hatte in der Vorinstanz diese Prüfung
rechtsfehlerhaft unterlassen.
Besonders erfreulich ist, dass der BGH zur
ergänzenden Vertragsauslegung keine noch-
malige Vorlagepflicht an den Europäischen
Gerichtshof sieht, sondern die Rechtsfrage für
eindeutig und abschließend geklärt ansieht.
Ansprechpartner:
Andreas Seifert, Fon: 030.58580-132
TELEKOMMUNIKATION
Bundesnetzagentur legt Entscheidungsentwurf zu Vectoring im HauptverteilerNahbereich vorEUKommission muss innerhalb eines Monats entscheiden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang
April 2016 ihren Entwurf für eine Entschei-
dung über den Antrag der Telekom zum Ex-
klusiv-Einsatz von Vectoring im Nahbereich
der Hauptverteiler (HVt) bei der EU-Kommis-
sion zur Notifizierung vorgelegt.
Vorangegangen war eine mehr als ein Jahr
andauernde Diskussion über den Antrag der
Telekom und das damit verbundene Angebot
einer Investitionszusage zum Vectoring-Ausbau
der Hauptverteiler-Nahbereiche bis zum Jahr
2018. Der VKU hat dabei immer betont, dass
das von der Telekom beantragte Exklusivrecht
keinen Beitrag zur Erreichung des Ziels der
Bundesregierung leistet, bis zum Jahr 2018 eine
flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu
erreichen. Der mittelfristig nötige flächende-
ckende Glasfaserausbau würde durch Vectoring
als Übergangstechnologie allerdings verzögert
und getätigte Investitionen der Wettbewerber
würden entwertet. Diesen Punkt hat der VKU in
seiner Stellungnahme sowie im Rahmen brei-
ter überverbandlicher Initiativen gegenüber
dem Bundeskanzleramt und dem Beirat der
BNetzA adressiert. Im weiteren Verlauf hatten
auch Wettbewerber der Telekom verbindliche
Investitions- und Ausbauzusagen angeboten.
Diese bleiben im von der BNetzA vorgelegten
Entscheidungsentwurf unberücksichtigt. Die
Telekom hat im Februar dieses Jahres einen
überarbeiteten Entwurf ihrer Investitionszusa-
ge abgegeben, den sie auch in notariell beur-
kundeter Form abgeben will.
Die EU-Kommission, die Regulierungsbe-
hörden der übrigen Mitgliedstaaten und die
europäische Regulierungsbehörde (GEREK)
können nun innerhalb eines Monats Stellung
nehmen. Sofern die EU-Kommission keine
ernsthaften Bedenken hat, tritt die Entschei-
dung endgültig in Kraft.
Der VKU hat sich gemeinsam mit 20 weite-
ren Wirtschafts- und Fachverbänden an den
zuständigen EU-Digitalkommissar Günther
Oettinger und weitere EU-Kommissare ge-
wandt und vor den enormen negativen Fol-
gen für den Wirtschaftsstandort Deutschland
gewarnt, die eine Entscheidung zugunsten
der Telekom mit sich bringen würde.
Bereits kurz nach Vorlage des Entschei-
dungs-Entwurfs haben sich verschiedene Eu-
ropa-Abgeordnete ebenfalls an Günther Oet-
tinger gewandt und ihn gebeten, Vectoring,
das kaum einen Fortschritt hinsichtlich der
verfügbaren Bandbreiten bringe und wettbe-
werbspolitisch mehr als fragwürdig erschei-
ne, im Notifizierungsverfahren entsprechend
kritisch zu begegnen.
Der Entscheidungsentwurf ist auf den Seiten
der BNetzA sowie der EU-Kommission abrufbar.
Ansprechpartnerin:
Ulrike Lepper, Fon: 030.58580-158
AUS DEN LÄNDERN
VKU Niedersachsen/Bremen und GVWE kooperierenKommunale Unternehmen und Genossenschaften stärken Zusammenarbeit
Die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/Bre-
men, Hannover, und der Genossenschafts-
verband Weser-Ems e.V. (GVWE), Oldenburg,
planen eine Zusammenarbeit bei Projekten
im Energiebereich, in der Wasser- und Ab-
fallwirtschaft sowie im Breitbandausbau und
wollen diese Projektarbeit in den kommen-
den Jahren vertiefen.
Ziel der im Februar 2016 von den Vor-
ständen der beiden Verbände im GV-
WE-Verbandshaus in Oldenburg unter-
zeichneten Kooperationsvereinbarung ist
es, die strategische Zusammenarbeit zu
untermauern und Rahmenbedingungen
für künftige gemeinsame Projekte festzule-
gen. Vereinbart wurde, dass die Verbände
Projekte in den Bereichen Energie, Wasser-
und Abfallwirtschaft sowie Breitbandaus-
bau für die Mitgliedsunternehmen des VKU
und des GVWE initiieren und begleiten, sich
über Fachinformationen und zu veröffent-
lichende Ergebnisse austauschen und die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsor-
ganisationen aktiv fördern. Der VKU-Lan-
desgruppenvorsitzende Manfred Hülsmann
und GVWE-Verbandsdirektor Georg Litmathe
dazu: „Wir freuen uns auf die Zusammen-
arbeit und sind davon überzeugt, dass wir
fruchtbare Synergien im Interesse unserer
Mitglieder schaffen können, die auch er-
15VKU Nachrichtendienst 04|2016
AUS DEN LÄNDERN
folgreich umgesetzte Genossenschaftsmo-
delle berücksichtigen werden.“
Der GVWE prüft, berät und betreut die ge-
nossenschaftlichen Unternehmen in der Re-
gion Weser-Ems. Derzeit gehören rund 300
Unternehmen dem Genossenschaftsverband
Weser-Ems an. Davon sind über 70 Genos-
senschaften im Bereich Erneuerbare Energien
tätig. Der GVWE vertritt die genossenschaftli-
chen Interessen der Region in bundesweiten
genossenschaftlichen Gremien und gegen-
über der Politik.
Ansprechpartner:
Dr. Reinhold Kassing, Fon: 0511.35777-810
© G
VWE
Die künftige Zusammenarbeit umfasst alle Sparten des Verbands.
Trinkwasserversorgung in Niedersachsen ist sehr gut aufgestelltErgebnisse des niedersächsischen Kennzahlenvergleichs der Wasserversorger 2015 liegen vor!
Die niedersächsischen Wasserversorgungs-
unternehmen sind gut aufgestellt, wenn es
beim Trinkwasser um Qualität, Kundenser-
vice, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit
und Nachhaltigkeit geht. Dies bestätigen die
Ergebnisse des aktuellen landesweiten Kenn-
zahlenvergleichs, der seit einigen Jahren in
der Wasserversorgung durchgeführt wird.
Kennzahlenvergleiche in der Wasserversor-
gung sind anerkannte Instrumente zur Iden-
tifizierung von Potenzialen und tragen damit
zur Modernisierung und Stärkung der Wettbe-
werbsfähigkeit von Wasserversorgungsunter-
nehmen bei. Das niedersächsische Projekt stellt
einen entsprechend breit gefächerten Ansatz
dar, mit dem Gemeinden, Genossenschaften,
Verbände und Unternehmen aller Größenord-
nungen erreicht werden. Ziel ist die Darstellung
des aktuellen Leistungsstandes der niedersäch-
sischen Wasserversorgungsunternehmen, die
es den am Vergleich teilnehmenden Unterneh-
men erlaubt, sich einzuordnen und vorhande-
ne Entwicklungspotenziale für eine nachhaltige
Entwicklung sowie für eine weitere Effizienz-
steigerung zu nutzen. Ebenfalls unterstützt der
niedersächsische Kennzahlenvergleich vor Ort
eine sachgerechte Diskussion um die Leistungs-
fähigkeit der Wasserversorgung.
An der aktuellen Erhebung in Niedersach-
sen nahmen 44 niedersächsische Unterneh-
men teil, die mit 207,2 Millionen Kubikmetern
rund 58 Prozent der Trinkwasserabgabe im
Land repräsentieren. Bisher nicht enthaltene
Nachhaltigkeitskennzahlen zum Ressourcen-
schutz sowie zwischen DVGW, BDEW und VKU
abgestimmte Branchenkennzahlen aus dem
DVGW-Forschungsvorhaben „Hauptkennzah-
len Wasserwirtschaft“ wurden - als eine der
ersten Kennzahlenvergleiche in Deutschland -
erstmalig in das Projekt aufgenommen.
Der Kennzahlenvergleich zeigt, dass die
beteiligten niedersächsischen Versorger in
den betrachteten Bereichen Qualität (zum
Beispiel meldepflichtige Vorfälle), Kunden-
service (zum Beispiel Wiederaufnahme der
Versorgung), Versorgungssicherheit (Versor-
gungsunterbrechungen) und Nachhaltigkeit
(Sanierungs- und Erneuerungsrate) über-
wiegend gute bis sehr gute Werte ausweisen
können. In der Säule Wirtschaftlichkeit ergibt
sich ein eher differenziertes Bild. Hier bieten
die individuellen Auswertungen einen An-
knüpfungspunkt für eine eigene detaillierte
Analyse.
Die VKU-Landesgruppe Niedersachsen/
Bremen hat das Projekt gemeinsam mit dem
Niedersächsischen Ministerium für Umwelt,
Energie und Klimaschutz, dem Wasserver-
bandstag, dem BDEW sowie dem Niedersäch-
sischen Städtetag und dem Niedersächsischen
Städte- und Gemeindebund vorbereitet und
unterstützt.
Die detaillierten Ergebnisse des Kennzah-
lenvergleichs der Wasserversorger in Nieder-
sachsen 2015 sind in Form einer Broschüre
zusammengestellt und können unter www.
kennzahlen-h2o.de heruntergeladen wer-
den.
Ansprechpartnerin:
Sarah Maasoumy, Fon: 0511.35777-812
SüdwestVKU in BerlinPolitische Informationsreise der VKULandesgruppe BadenWürttemberg
Die diesjährige Politische Informationsreise
führte die VKU-Landesgruppe Baden-Württem-
berg am 11. und 12. April 2016 zum wiederholten
Male nach Berlin. 20 Vertreter von VKU-Mit-
gliedsunternehmen aus Baden-Württemberg
diskutierten gemeinsam mit Bundespolitikern
und Wirtschaftsvertretern aktuelle Entwick-
lungen zu vielfältigen kommunalwirtschaft-
lichen Themen.
Auf Einladung von Siemens wurde der
Delegation aus Baden-Württemberg die Ehre
zuteil, in der früheren, über einhundert Jahre
alten und unter Denkmalschutz stehenden
Konzernzentrale tagen zu dürfen. Zu Beginn
begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführerin Kathe-
rina Reiche die Delegation und diskutierte ak-
tuelle politische Vorhaben und Entwicklungen.
Im Anschluss daran konnten sich die Teilneh-
16 VKU Nachrichtendienst 04|2016
AUS DEN LÄNDERN
mer der Reise bei einer Führung durch die Pro-
duktionshalle eines Berliner Siemens-Werkes
einen Überblick über die Fertigung elektro-
nischer Elemente zur digitalen Netzsteuerung
machen. Anschließend erläuterte der Leiter
Energiemanagement von Siemens Deutsch-
land, Dr. Frank Büchner, die kommenden He-
rausforderungen für die Energiebranche im
Zuge der Digitalisierung. Am Abend fand ein
parlamentarischer Abend mit der SPD-Lan-
desgruppe Baden-Württemberg im Deutschen
Bundestag statt. Die VKU-Vertreter nutzten
dabei die Gelegenheit, um auf den dringen-
den Anpassungsbedarf beim geplanten Gesetz
zur Digitalisierung der Energiewende und der
Anreizregulierungsverordnung zu verweisen.
Auch wasserwirtschaftliche Themen wie Rege-
lungen zu Fracking oder der Düngeverordnung
wurden von den Vertretern aus dem Südwes-
ten angesprochen.
Am zweiten Tag wurde die Delegation
aus Baden-Württemberg von Staatssekretär
Norbert Barthle, MdB im Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
empfangen. Dr. Achim Kötzle, Vorsitzender
der VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,
betonte dabei die Leistungsfähigkeit kommu-
naler Unternehmen und ihrer Mitarbeiter im
Bereich der digitalen Vernetzung. Eine leis-
tungsfähige Breitbandversorgung sei unver-
zichtbarer Standortfaktor im Wettbewerb der
Regionen um die Ansiedlung sowohl von Un-
ternehmen als auch von Familien. Kötzle führ-
te weiter aus, dass kommunale Unternehmen
treibende Kraft beim Breitbandausbau seien.
In der Gesprächsrunde wiesen die Vertreter aus
dem Südwesten auch darauf hin, dass sie die
Vectoring-Pläne der Telekom ablehnen wür-
den, da zu befürchten sei, dass zahlreichen
kommunalen Ausbauprojekten, die regelmä-
ßig auf den Glasfaserausbau setzen, die wirt-
schaftliche Basis entzogen werden würde.
Nach Gesprächen in der Hauptgeschäfts-
stelle besichtigte die Delegation aus Ba-
den-Württemberg den Bundesrat. Zum Ab-
schluss der Reise fand ein parlamentarisches
Abendessen mit der CDU-Landesgruppe Ba-
den-Württemberg im Deutschen Bundestag
statt, was besondere Aktualität besaß, weil
Teilnehmer der gegenwärtigen Stuttgarter Ko-
alitionsverhandlungen anwesend waren und
mitdiskutierten. Hierbei standen ebenfalls
Themen wie das geplante Gesetz zur Digitali-
sierung der Energiewende, die Anreizregulie-
rungsverordnung sowie die Düngeverordnung
im Fokus. Die VKU-Vertreter mahnten hier-
bei wie bereits bei den Gesprächen mit den
SPD-Bundestagsabgeordneten dringenden
Anpassungsbedarf an.
Ansprechpartner:
Dr. Tobias Bringmann, Fon: 0711.229317-70
© V
KU /
Hoc
h
VKU Baden-Württemberg mit Katherina Reiche bei Siemens.
Intensive Gespräche auf der EWorldLandesgruppe NRW trifft am VKUStand zahlreiche Landespolitiker
Die E-World in Essen bot mit 650 Ausstellern
und 24.000 Besuchern auch in diesem Jahr
wieder eine große Plattform für die Akteure
der Energie- und Wasserwirtschaft. Dies zieht
auch zahlreiche Spitzenpolitiker an, die sich
in kompakter Form über aktuelle Trends und
Aussichten der Branche informieren. Grund
genug für die VKU-Landesgruppe, wie schon
im vorherigen Jahr, am VKU-Stand Termine mit
den energiepolitisch interessierten Abgeord-
neten der Landtagsfraktionen zu vereinbaren
und Gespräche zu führen. So konnten Andreas
Feicht, Vorsitzender der VKU-Landesgrup-
pe Nordrhein-Westfalen (NRW), und Markus
Moraing, Geschäftsführer der Landesgruppe,
sechs Vertreter der AG Energie der CDU-Fraktion
© V
KU /
Un
trie
ser
Andreas Feicht im Gespräch mit Abgeordneten der CDU.
17VKU Nachrichtendienst 04|2016
AUS DEN LÄNDERN | EUROPA
begrüßen und über aktuelle Herausforderun-
gen für Stadtwerke berichten. Wenig später
waren drei Abgeordnete der SPD-Fraktion zu
Gast, unter ihnen auch der energie- und wirt-
schaftspolitische Sprecher Frank Sundermann.
Am zweiten Tag der Messe fanden Abgeordnete
der FDP-Fraktion den Weg zum Stand.
Neben der Energiewende und der Digita-
lisierung wurde vor allem auch die Rolle der
Verteilnetzbetreiber im zukünftigen Ener-
giesystem diskutiert. Alle Gesprächspartner
zeigten sich interessiert und aufgeschlossen
für die Situation der Stadtwerke. Die gute Zu-
sammenarbeit mit dem VKU solle weiter aus-
gebaut und der Dialog vertieft werden.
Zum Abschluss des ersten Messetages kam
man zudem am Gemeinschaftsstand des Lan-
des Nordrhein-Westfalen und dem dort aus-
gerichteten „Nordrhein-Westfalen-Abend“
mit zahlreichen Kontakten und Partnern aus
Politik, Verwaltung, Unternehmen und Ver-
bänden in zwangloser Atmosphäre ins Ge-
spräch. Es zeigte sich einmal mehr, dass die
E-World in Essen einen hervorragenden Rah-
men für den Austausch und die Kontaktpflege
bietet.
Ansprechpartner:
Christian Untrieser, Fon: 0221.3770-225
EUROPA
Anhörung im EUParlament zum Europäischen StrommarktdesignExpertenpanel lehnt umfassende Europäische Regulierungsaufsicht ab
Am 17. März 2016 fand im Ausschuss für Indust-
rie, Forschung und Energie (ITRE) eine öffentli-
che Anhörung zum Europäischen Strommarkt-
design statt. Das Expertenpanel setzte sich aus
Vertretern von Energieversorgungsunterneh-
men, Händlern, Netzbetreibern und Regula-
toren zusammen und erörterte unter anderem
Fragen zu einer zukünftigen Rolle ACERs und
verstärkter europäischer Zusammenarbeit.
Hintergrund der Expertenanhörung im Eu-
ropäischen Parlament war, dass die EU-Kom-
mission voraussichtlich im Dezember 2016
Legislativvorschläge zu einem Europäischen
Strommarktdesign vorlegen wird. Die Legislativ-
vorschläge werden unter anderem die Strom-
und Gasbinnenmarktrichtlinien aus dem Jahr
2009 revidieren und die Kompetenzen der Eu-
ropäischen Energieregulierungsagentur ACER
neu justieren. Der Industrieausschuss des Eu-
ropäischen Parlaments hat sich am 18. Novem-
ber 2015 dazu entschlossen, hierzu einen Ini-
tiativbericht anzufertigen. Der Berichterstatter
ist Dr. Werner Langen (EVP/DE).
Dieser hat im Februar 2016 seinen Berichts-
entwurf vorgelegt. Aus VKU-Sicht erfreulich ist,
dass der Bericht auch die Bedeutung der Ver-
teilnetzbetreiber für das Gelingen der Energie-
union hervorhebt. Der Verteilnetzebene wird
aus Sicht des VKU nach wie vor in den europä-
ischen Diskussionen zur Energieunion zu wenig
Bedeutung beigemessen. So betont der Be-
richtsentwurf, dass die erneuerbaren Energien
überwiegend auf Ebene der Verteilnetze ein-
gespeist werden, und fordert daher, die Rolle
der Verteilnetzbetreiber insgesamt zu stärken
und sie stärker in die europäischen Regulie-
rungsgremien einzubinden. Des Weiteren wird
gefordert, notwendige Investitionen in Verteil-
netze zu erleichtern, die aktuell noch nicht für
die Aufnahme der zunehmenden Mengen an
erneuerbaren Energien und die Digitalisierung
vorbereitet seien, wobei insbesondere die Da-
tenerhebung und -verteilung zunehmend an
Bedeutung gewinnen und der Datenschutz si-
chergestellt werden müsse. Der Berichtsentwurf
betrachtet die Verteilnetzbetreiber als neutrale
Marktbereiter, bei denen die Daten zusam-
menlaufen, die sie dann berechtigten dritten
Akteuren, nach Zustimmung des Verbrauchers,
diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, und
spricht sich gegen eine über die bestehende
Gesetzgebung hinausgehende Entflechtung der
Verteilnetze aus, da sich die geltende Regelung
bewährt hätte und den Verbrauchern die freie
Wahl der Versorger offen stehe.
Als Ergebnis der Anhörung ist zu begrü-
ßen, dass eine umfassende Europäische Re-
gulierungsaufsicht abgelehnt wird. Das Ex-
pertenpanel war sich darin einig, den Fokus
einer Stärkung der Agentur für die Zusam-
menarbeit der Energieregulierungsbehör-
den (ACER) auf grenzüberschreitende Fragen
zu legen, wie zum Beispiel die Regulierung
neuer europäischer Marktakteure, die mit der
Umsetzung von Netzkodizes betraut sind. Vo-
raussetzung für eine Stärkung ACERs soll je-
doch ein Governance System der „checks and
balances“ zwischen ACER und den nationalen
Regulierern sein, in dem die Regulierer eine
entsprechende Mitbestimmung haben.
Aus Sicht der Experten ist ein europäischer
Ansatz in der Umgestaltung des Energiemark-
tes wichtig. Die Zusammenarbeit mit Anrai-
nerstaaten müsse insbesondere bei Kapazi-
tätsberechnungen, Planung und Vorhersagen
verstärkt werden, um die Integration der er-
neuerbaren Energien weiter zu forcieren.
Der Berichtsentwurf wird nun im IT-
RE-Ausschuss diskutiert und soll in erster Le-
sung im Mai 2016 im ITRE und im Juni 2016 im
Plenum abgestimmt werden.
Ansprechpartner:
Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170
Christian Dubois, Fon: +32.2.74016-53
Europäischer Rat bekräftigt 2030Energie und KlimazieleTreffen der Staats und Regierungschefs am 17. und 18. März 2016
Die Europäischen Staats- und Regierungs-
chefs haben sich im Rahmen des Europäi-
schen Rates am 17. und 18. März 2016 unter
anderem mit dem Klima- und Energierahmen
2030 beschäftigt.
Der Europäische Rat begrüßte die Vorlage
des Pakets zur Energieversorgungssicherheit
und der Mitteilung „Nach Paris“ durch die
18 VKU Nachrichtendienst 04|2016
EUROPA | TERMINE VKU
EU-Kommission. Noch vor der Weltklima-
konferenz in Paris im Dezember 2015 hatte
die EU-Kommission zugesagt, die 2030-Ziele
den Verhandlungsergebnissen (http://www.
euractiv.de/section/entwicklungspolitik/in-
fographic/infografik-die-cop21-beschlus-
se-auf-einen-blick/) entsprechend zu über-
arbeiten. Als Reaktion auf das Ergebnis der
UN-Klimakonferenz sprach sich die Kommis-
sion in ihrer Mitteilung „Nach Paris“ jedoch
gegen ambitioniertere EU-Klimaziele bis 2030
aus und will den Bericht des Weltklimarats
IPCC im Jahr 2018 abwarten. Der Europäische
Rat bekräftigte nun die bisherigen 2030-Ziele
und ersuchte die EU-Kommission, zu diesem
Zweck zügig alle noch ausstehenden diesbe-
züglichen Vorschläge zu unterbreiten, damit
der Rechtsetzungsprozess zeitnah in Gang
kommt.
Der Vertrag von Paris, der einen Tempe-
raturanstieg auf unter 2 Grad Celsius fest-
schreibt, tritt erst in Kraft, wenn ihn bis zum
Jahr 2020 mindestens 55 Prozent der Staa-
ten ratifizieren und die zugesagten Emissi-
onen mindestens 55 Prozent der weltweiten
Emissionen ausmachen. Wird dieses Quorum
erreicht, wäre der Vertrag völkerrechtlich ver-
bindlich. Vor diesem Hintergrund hat der Eu-
ropäische Rat betont, dass die Europäische
Union und ihre Mitgliedstaaten in der Lage
sein müssen, das Übereinkommen von Paris
so bald wie möglich und so rechtzeitig zu ra-
tifizieren, dass sie ab dem Zeitpunkt des In-
krafttretens Vertragsparteien sind.
Die nächste Tagung des Europäischen Ra-
tes findet am 23. und 24. Juni 2016 statt.
Ansprechpartner:
Dr. Sonja Witte, Fon: 030.58580-170
Christian Dubois, Fon: +32.2.74016-53
TERMINE VKU
VKUInfotag:
Texten in der Unternehmenskommunikation
12. Mai 2016 Hannover
Der Bürgerdialog zählt zu den ureigenen Stärken kommunaler Un-
ternehmen. Doch eine wertschätzende Kundenansprache ist eine
komplexe Aufgabe und obwohl fast alle Kommunikationskanäle für
Werbe- und Informationszwecke eingesetzt werden können, ist es im
hektischen Alltag oft schwierig, Aufmerksamkeit zu gewinnen.
Wir haben einen Infotag konzipiert, bei dem die individuelle
Kundenkommunikation im Vordergrund steht. Wie können Sie Ihren
Kundendialog wertschätzend gestalten? Wie antworten Sie konkret
auf Anfragen und Beschwerden? Was ist die richtige Form? Wie for-
mulieren Sie Briefe? Unterscheidet sich die Wortwahl in einer E-Mail
von anderen Kommunikationsformen? Wie ist der ideale Umgang mit
Beschwerden in sozialen Medien? Was gilt es, beim Texten auf Face-
book und Twitter zu beachten?
Mehr unter www.vku-akademie.de.
Ihre Ansprechpartnerin:
Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
PowertoGas: Einsatzmöglichkeiten in kommunalen Unternehmen
12. Mai 2016 Düsseldorf
7. Juni 2016 Leipzig
Die Energiewende bedeutet nicht nur den Ausbau der Erneuerbaren
Energien, sie impliziert auch einen Umbau der Energieversorgung.
Denn die Volatilität in der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
bringt es mit sich, dass zu bestimmten Zeiten mehr Strom produziert
als verbraucht wird. Für diese Situationen bedarf es neuer innova-
tiver Technologien, die Erzeugung und Verbrauch harmonisieren. Ein
vielversprechendes Konzept ist Power-to-Gas. Auf unserem Infotag er-
halten Sie einen kompakten und praxisbezogenen Überblick über den
Stand der Power-to-Gas-Technologie, ihre Entwicklungsperspektiven
als mögliches Geschäftsfeld der Zukunft und ihre Einsatzmöglichkeiten
für kommunale Unternehmen. Sie erfahren, was Sie bei Investitionen
in Power-to-Gas beachten sollten, und bekommen einen Einblick in
die Praxis von Unternehmen, die Power-to-Gas schon heute erfolg-
reich realisiert haben.
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Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Arbeitnehmerdatenschutz in kommunalen Unternehmen
24. Mai 2016 Köln
Der Regelungsbereich des Datenschutzes unterliegt einem rasanten
Wandel. Rechtsprechung und Politik haben in der jüngsten Vergan-
genheit erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Arbeitnehmerdaten
genommen. Dies haben wir zum Anlass genommen, um einen Infotag
zu konzipieren, der Ihnen nicht nur die aktuellen Anforderungen an
den Datenschutz aufzeigt, sondern auch, wie Sie diese effektiv in Ih-
rem Unternehmen umsetzen können.
Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der gesetzlichen
Regelungen und erfahren Sie schon jetzt, welche Änderungen sich
aus der bevorstehenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben.
Erhalten Sie einen Überblick über die Kontrollmöglichkeiten zur Ein-
haltung des Arbeitnehmerdatenschutzes und über die Konsequenzen
bei Verstößen. Informieren Sie sich über die praktische Umsetzung des
Arbeitnehmerdatenschutzes in Form einer Rahmenbetriebsvereinba-
rung. Ergänzend werden Ihnen die Folgen aktueller Rechtsprechung
für Ihre betriebliche Praxis vermittelt.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, EMail: [email protected]
19VKU Nachrichtendienst 04|2016
EUROPA | TERMINE VKU
VKUInfotag:
Unlauterer Wettbewerb im Strom und Gasvertrieb
25. Mai 2016 Leipzig
Im liberalisierten Energiemarkt werden kommunale Versorgungsun-
ternehmen oft mit unlauteren Geschäftspraktiken von Konkurrenten
konfrontiert. Wie Sie einerseits selbst wettbewerbskonform auftreten
und andererseits Rechtsverstöße wie Irreführungen durch „falsche
Stadtwerkevertreter“ bei Haustürgeschäften, unvollständigen Preis-
vergleichen oder bei dem sogenannten Cold Calling abwehren, erfah-
ren Sie bei diesem Infotag.
Lernen Sie, welche rechtlichen Vorgaben das Gesetz gegen un-
lauteren Wettbewerb (UWG) macht und wie Sie Ihre Kunden zulässig
werben können. Dabei gewinnen Sie auch einen Überblick über die
Änderungen der UWG-Novelle 2015 sowie der EU-Datenschutz-Grund-
verordnung. Anhand von konkreten Praxisbeispielen wird Ihnen der
Ablauf einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung näher er-
läutert. Beugen Sie eigenen Rechtsverstößen vor und schützen Sie sich
vor unlauteren Praktiken von Wettbewerbern, um langwierige Ge-
richtsverfahren zu vermeiden.
Mehr unter www.vku-akademie.de.
Ihre Ansprechpartnerin:
Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Energietechnik einfach erklärt
31. Mai und 1. Juni 2016 Leipzig
Moderne Energieversorgung basiert auf technisch komplexen Prozes-
sen. Ohne die entsprechende Ausbildung fällt es häufig schwer, die
technischen Folgen einer Entscheidung oder die Machbarkeit eines
Projekts richtig abzuschätzen. Um dieses Dilemma zu beheben, bieten
wir Ihnen ein zweitägiges Seminar, in dem wir Sie kompakt über alle
wichtigen technischen Zusammenhänge moderner Energieversorgung
informieren.
Referenten mit ausgezeichnetem didaktischem Gespür gehen ge-
zielt auf Ihre Fragen ein und vermitteln Ihnen die für Sie relevanten
technischen Grundlagen auf verständliche Art und Weise. Ziel ist es,
Mitarbeitern mit nicht-technischer Ausbildung die unterschiedlichen
Arten der Energieerzeugung und die Funktionsweise der verschiede-
nen Energienetze anschaulich darzustellen. Außerdem erfahren die
Teilnehmer, wie durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel
Kraftwerke, Netze und Haushalte in Zukunft zu einer smarten Energie-
welt vernetzt werden.
Nach dem Seminar verfügen die Teilnehmer über ein grundlegen-
des Verständnis der technischen Zusammenhänge und können die
wichtigsten Fachbegriffe anwenden, um sich in ihrem täglichen Ar-
beitsumfeld besser zurechtzufinden.
Mehr unter www.vku-akademie.de.
Ihr Ansprechpartner:
Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, EMail: mailto:[email protected]
VKUInfotag:
Krisenkommunikation in kommunalen Unternehmen
31. Mai 2016 Düsseldorf
21. Juni 2016 Leipzig
Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sollten gerade kommunale
Unternehmen auf Krisenfälle gut vorbereitet sein. Ob Stromausfall,
Trinkwasserverunreinigung oder Unfall: Die richtige Kommunikations-
strategie in Krisen zu treffen, ist eine große Herausforderung. Unter-
nehmen müssen im Ernstfall schnell reagieren, Meldeketten in Gang
setzen, einen Krisenstab einberufen, eine Kommunikationspolitik
festlegen und den Informationsfluss aufrechterhalten. Ein Krisen-
handbuch ist wichtig, hilft aber nicht immer.
Obwohl Krisen komplex, dynamisch und nicht planbar sind, gibt
es doch zahlreiche Maßnahmen und Instrumente, die zur Bewältigung
einer Krise geeignet sind. Lernen Sie bei unserem Infotag, wie Sie Ihr
Unternehmen besser auf Krisen vorbereiten – vom Umgang mit der
Presse, über die Kommunikation mit Kunden bis hin zu Ihrem Auftritt
im Internet. Entwickeln Sie in Workshops anhand konkreter Krisenfälle
Lösungsstrategien und üben Sie unter Zeitdruck die richtigen Entschei-
dungen zu treffen.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Risikomanagement in kommunalen Unternehmen
1. Juni 2016 Mannheim
28. Juni 2016 Düsseldorf
Risikomanagement ist für viele Gesellschaften nicht nur Vorschrift,
sondern bildet eine wichtige Basis unternehmerischer Entscheidun-
gen und sichert eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Gerade bei
Stadtwerken herrschen vielfältige interne und externe Risiken vor, die
zum Beispiel wirtschaftlicher, finanzieller, technischer oder politischer
Natur sind. Schwankende Strompreise, schleichende Kundenverluste,
langfristige Beteiligungen und Investitionen oder neue rechtliche Rah-
menbedingungen sind nur einige Beispiele dafür.
Damit Sie diese Risiken erfolgreich erkennen, analysieren, bewerten
und überwachen können, ist sicheres Fachwissen gefragt. Lernen Sie den
Prozess des Risikomanagements von der Analyse über das Monitoring bis
zur Dokumentation kennen und reduzieren Sie dadurch wirksam Gefah-
ren und damit Kosten. Unser Infotag bringt Ihnen nicht nur praxisnahe
Methoden zur Absicherung und Risikobewältigung näher. Hier erfahren
Sie auch, wie Sie ein effektives Risikomanagement in Ihrem Unterneh-
men etablieren können.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, EMail: [email protected]
20 VKU Nachrichtendienst 04|2016
TERMINE VKU
VKUSeminarwoche:
Fortbildungsseminar für kaufmännische Auszubildende der kommu
nalen Ver und Entsorgungsunternehmen
13. bis 17. Juni 2016 Köln
17. bis 21. Oktober 2016 Mülheim an der Ruhr
12. bis 16. Dezember 2016 Mülheim an der Ruhr
Die VKU Akademie veranstaltet auch im Jahr 2015 wieder die VKU-Fort-
bildungsseminare für kaufmännische Auszubildende der kommunalen
Ver- und Entsorgungsunternehmen. Wir bieten Ihnen dieses Seminar
zur Fortbildung Ihrer kaufmännischen Auszubildenden im 2. und 3.
Lehrjahr an.
Die Seminarwoche hat sich seit 1987 bewährt und ist regelmä-
ßig sehr gut besucht, weil sie geeignet ist, die Auszubildenden auf
die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Nicht zuletzt im Hinblick auf
die gegenwärtigen gravierenden Veränderungen der Situation in der
kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft kommt dem Seminar
die Aufgabe zu, die Teilnehmer auf die neuen Herausforderungen ein-
zustellen. Ziel des Seminars ist eine Fortbildung zur Vermittlung der
Besonderheiten der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft
über alle Sparten. Die Möglichkeit einer Teilnahme an diesem Seminar
stellt für die Auszubildenden eine Auszeichnung und besondere För-
derungsmaßnahme durch ihren Ausbilder dar.
Mehr unter www.vku-akademie.de.
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Erfolgreich als Frau in der Kommunalwirtschaft
14. und 15. Juni 2016 Berlin
5. und 6. Juli 2016 Düsseldorf
Auf ihrem beruflichen Weg stellen sich Frauen individuellen Heraus-
forderungen. Um schwierige Situationen souverän zu meistern, sich
erfolgreich zu positionieren und sich durchzusetzen, sind verschiede-
ne Soft Skills gefragt. Hier steuert gelungene Kommunikation, gezieltes
Netzwerken und überzeugendes Selbstmarketing den Erfolg. Daher soll
dieser Infotag Frauen unterstützen, mit ihrer fachlichen Expertise auch
selbstbewusst aufzutreten und ihre Stärken zielorientiert einzusetzen.
Lernen Sie Ihren eigenen Kommunikationsstil besser kennen und
wie Sie auch in Konflikten sachlich bleiben, sich gegenüber dominanten
Gesprächspartnern behaupten und schlagfertig reagieren. Reflektieren
und optimieren Sie Ihre eigene Wirkung und Körpersprache und erfahren
Sie, wie Sie Aufmerksamkeit für sich gewinnen und Marketing in eige-
ner Sache betreiben können. Nutzen Sie außerdem den Netzwerkabend,
um neue Kontakte zu knüpfen und zu erfahren, was starke, erfolgreiche
Frauen ausmacht.
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Ihre Ansprechpartnerin:
Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Kooperationsvereinbarung Gas IX
16. Juni 2016 Berlin
12. Juli 2016 Frankfurt am Main
Am 1. Oktober 2016 tritt die neunte Fassung der Kooperationsverein-
barung zwischen den Betreibern von Gasversorgungsnetzen in Kraft.
Die Vertragspartner der KoV sind verantwortlich, die Anpassungen der
Vereinbarung, die am 30. Juni 2016 veröffentlicht wird, bis spätestens
Oktober 2016 umzusetzen. Daher gilt es, sich jetzt über alle entstehen-
den Änderungen zu informieren.
Im Fokus stehen in diesem Jahr grundlegende Änderungen im Lie-
ferantenrahmenvertrag, Neuerungen im Bilanzkreismanagement und
die Umsetzung der täglichen Netzkontenabrechnung infolge der Fest-
legung GABi Gas 2.0 der Bundesnetzagentur. Zudem stellen wir Ihnen
auf unserem Infotag die wichtigsten Änderungen im Bereich der Ver-
sorgungssicherheit Gas sowie bei den Standardlastprofilen – mit Fokus
auf die Anwendung eines Korrekturfaktors im analytischen Verfahren
– vor. Ebenfalls thematisiert wird die Marktraumumstellung von L-Gas
auf H-Gas und die hierfür notwendigen Schritte.
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Christina Zenke, Fon: 030.58580-422, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Digitale Strategien für Energieversorger entwickeln
28. Juni 2016 Düsseldorf
30. August 2016 Leipzig
Die Digitalisierung macht auch vor der Energiewirtschaft nicht halt.
Gemeint sind vielfältige technologische Möglichkeiten, die es erlau-
ben, Energieversorgung ganz neu zu denken – über die Entwicklung
neuer Produkte und Anwendungen, über die Optimierung bestehen-
der Prozesse bis hin zur Hebung von Effizienz- und Kostensenkungs-
potenzialen.
Ganz klar ist aber, dass es nicht die eine Lösung gibt, sondern die
Verantwortlichen jedem einzelnen EVU für sich entscheiden müssen,
welche Ziele sie vor dem Hintergrund ihrer individuellen Vorausset-
zungen erreichen wollen. Entscheidend ist, die eigenen Möglichkeiten
genau zu analysieren und im Rahmen dessen eine geeignete Digitali-
sierungsstrategie zu entwerfen.
Auf unserem Infotag zeigen wir Ihnen die Potenziale der Digita-
lisierung für Ihr Unternehmen. Sie erfahren, welche Faktoren Sie für
Ihr Unternehmen bestimmen müssen und wie Sie von der Analyse der
Ist-Situation zur Formulierung Ihrer Digitalisierungsstrategie kommen.
Denn die Wahl der richtigen Strategie ist entscheidend, um die Voraus-
setzungen zur Steigerung der Wertschöpfung zu erreichen.
Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog
www.kommunaldigital.de.
Ihre Ansprechpartner:
Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, EMail: mailto:[email protected]
21VKU Nachrichtendienst 04|2016
TERMINE VKU
VKUInfotag:
Digitale Transformation als ChangeManagementAufgabe
29. Juni 2016 Düsseldorf
31. August 2016 Leipzig
Der Energiemarkt unterliegt zur Zeit einem tiefgreifenden Wandel: De-
karbonisierung, Dezentralisierung und nicht zuletzt die Digitalisierung
zwingen viele Unternehmen zu einem groß angelegten Transforma-
tionsprozess.
Damit dieser gelingt, ist es von entscheidender Bedeutung, die
Mitarbeiter mitzunehmen. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist in
der Realität oft ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg eines Ch-
ange-Prozesses – gerade wenn dieses mit der Einführung technologi-
scher Veränderungen verbunden ist. Besonders erfolgreich sind dabei
Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter den Veränderungsprozess ak-
tiv gestalten und die Führungskräfte den gewollten Wandel vorleben.
Erfahren Sie auf unserem Infotag, wie Sie den durch die Digitalisie-
rung ausgelösten Veränderungsprozess in Ihrem Unternehmen erfolg-
reich umsetzen. Neben einem erfahrenen Change-Trainer berichten
Ihnen Projektverantwortliche für das Thema Digitalisierung aus kom-
munalen EVU, mit welchen Mitteln sie den Wandel vor Ort vollziehen.
Mehr unter www.vku-akademie.de oder auf unserem Blog
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Ihre Ansprechpartner:
Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, EMail: mailto:[email protected]
VKUInfotag: Digitale Geschäftsmodelle für Vertrieb und Handel
5. Juli 2016 Frankfurt am Main
29. August 2016 Leipzig
Der Druck im klassischen Commodity-Geschäft zwingt viele Unter-
nehmen, über eine Erweiterung ihrer Produkte und Geschäftsmodelle
nachzudenken. Unternehmensverantwortliche wie auch Vertriebsleiter
müssen sich überlegen, mit welchen Geschäftsmodellen sich im Be-
reich Vertrieb und Handel zukünftig Geld verdienen lässt.
Die Digitalisierung bietet dazu vielfältige Chancen. Zum einen er-
öffnet der technologische Fortschritt Möglichkeiten, neue Produkte
mit Mehrwert anzubieten und damit zusätzliche Kundengruppen zu
erschließen. Rund um das Thema Digitalisierung können dabei eine
Reihe von Angeboten für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden
entwickelt werden. Mit dem Angebot von Systemdienstleistungen rü-
cken zunehmend auch andere Energieversorger als Kundengruppe in
den Fokus. Im Energiehandel eröffnet die Digitalisierung mit der Ver-
marktung flexibler Kapazitäten neue Geschäftsmöglichkeiten.
Der Infotag „Digitale Geschäftsmodelle für Vertrieb und Handel“
zeigt Ihnen erfolgreiche Praxisbeispiele, mit denen kommunale EVU
ihre Produktlandschaft auf digitaler Basis erweitern. Darüber hinaus
werden Sie Gelegenheit haben, Ideen hinsichtlich neuer Marktrollen
und mögliche Synergieeffekte bei der Erweiterung Ihres Produktange-
bots mit anderen Unternehmensvertretern zu diskutieren.
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Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, EMail: mailto:[email protected]
VKUInfotag:
ITLösungen zur Digitalisierung der Energiewirtschaft
6. Juli 2016 Frankfurt am Main
7. September 2016 Hannover
Ob in der Energiegewinnung, beim Transport oder im Vertrieb – die
zukünftige Energiewirtschaft wird von digitalen Prozessen geprägt
sein. Um als EVU optimal darauf vorbereitet zu sein, muss Ihre gesamte
IT-Infrastruktur dahingehend ausgerichtet werden.
Auf unserem Infotag erfahren Sie, wie Sie die richtigen Weichen-
stellungen für eine leistungsfähige IT-Infrastruktur schaffen. Dazu be-
richten ausgewiesene Branchenexperten über ihre Erfahrungen mit
bereits vollzogenen technischen Lösungen. Sie erfahren, wie Sie Ihre
Geschäftsprozesse als Kern einer Digitalisierungsstrategie digital ab-
bilden.
Erfahrene Referenten berichten über IT-Lösungen für Vertrieb und
Kommunikation und die Einbindung von Smart Metern in Ihre beste-
hende Softwareumgebung. Nicht zu vernachlässigen bei diesen Trans-
formationsprozessen ist das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit. Last
but not least erhalten Sie neue Impulse, wie Sie mit Kooperationen
und gemeinsamen Rechenzentren die Digitalisierung in Ihrem Unter-
nehmen umsetzen.
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VKUInfotag: Digitalisierung im Verteilnetz
7. Juli 2016 Frankfurt am Main
8. September 2016 Hannover
Im Verteilnetz tummeln sich zunehmend mehr Akteure. Durch die
fluktuierende Einspeisung erneuerbarer Energien und die wachsen-
de Anzahl dezentraler Kraftwerke steigen die Anforderungen an die
Netzbetreiber von Tag zu Tag an. Um auch zukünftig Netzstabilität und
Versorgungssicherheit garantieren zu können, müssen die Verteilnetze
intelligenter werden.
Im Zuge der Digitalisierung wird das Verteilnetz somit zu einem
„Smart Grid“ umgebaut. Der Einbau intelligenter Stromzähler und die
damit verbundenen Möglichkeiten zur Verbrauchssteuerung sind nur
ein Baustein auf diesem Weg. Auf Erzeugungsseite gilt es, die Vielzahl
an Erzeugungseinheiten einschließlich virtueller Kraftwerke zu koor-
dinieren.
Auf diesem Infotag erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
Wie gelingt zukünftig die Kommunikation der verschiedenen Akteu-
re? Welche Infrastruktur ist auf Seiten der Netzbetreiber notwendig
und wie kann im Verteilnetz der Zukunft IT- und Datensicherheit
gewährleistet werden? Mit einer Mischung aus Praxisbeispielen und
Zukunftsprojekten geben Ihnen praxiserfahrene Referenten Input zur
künftigen Ausrichtung Ihres Verteilnetzes.
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Michael Stecay, Fon: 030.58580-406, EMail: mailto:[email protected]
22 VKU Nachrichtendienst 04|2016
TERMINE VKU
VKUInfotag:
Grundlagen der Netzentgeltkalkulation Strom
5. Juli 2016 Frankfurt am Main
13. September 2016 Hannover
Die Preise für Strom werden maßgeblich von den durch die Regulie-
rungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelten beeinflusst. Aus
diesem Grund kommt diesen Netzentgelten für Sie eine große Bedeu-
tung zu. Leider ist die Kalkulation der Entgelte nicht ganz einfach. Es
müssen zahlreiche Vorbereitungen getroffen, Arbeitsschritte eingehal-
ten und weitere Variablen berücksichtigt werden, um der Bundesnetz-
agentur korrekte Netzentgelte vorlegen zu können.
Die Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen ist dabei
unerlässlich. Aus diesem Grund haben wir ein Seminar konzipiert und
ständig verbessert, welches Ihnen die wichtigsten Basics und Kenntnis-
se für die Kalkulation der Netznutzungsentgelte Strom vermittelt. An-
hand eines konkreten Beispielfalls erlernen Sie die Berechnung der Net-
zentgelte in allen Einzelschritten – einfach und nachvollziehbar erklärt.
Mehr unter www.vku-akademie.de.
Ihr Ansprechpartner:
Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Berechnung der Erlösobergrenze Strom 2017
6. Juli 2016 Frankfurt am Main
14. September 2016 Hannover
In dem System der Anreizregulierung sind nach wie vor zahlreiche Fra-
gen offen. Welche Möglichkeiten einer Anpassung der Erlösobergrenze
gibt es für 2017? Welche Anforderungen an Netzentgelte werden an den
Netzbetreiber gestellt? Was folgt aus der Kostenprüfung mit dem Ba-
sisjahr 2011 für die neuen Netzentgelte? Welche Auswirkungen haben
aktuelle Änderungen der gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentschei-
de auf die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte in 2017?
Der vorliegende Infotag vermittelt Einflussgrößen und Zusammen-
hänge zur Bestimmung der Erlösobergrenze für 2017 und die Umset-
zung in Netzentgelte unter Anwendung der Kostenstellen- und Kos-
tenträgerrechnung nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und
den Bedingungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Sie ler-
nen die einzelnen auf die Erlösobergrenze wirkenden Elemente ken-
nen. Darauf aufbauend werden die erforderlichen Schritte für die Um-
setzung in Netzentgelte bzw. das Preisblatt 2017 erläutert.
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Ihr Ansprechpartner:
Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Grundlagen der Netzentgeltkalkulation Strom
7. Juli 2016 Frankfurt am Main
15. September 2016 Hannover
Zum 15. Oktober 2016 müssen wieder die Entgelte der Netznutzung Gas
für das kommende Jahr veröffentlicht werden. Die Netzentgelte beein-
flussen die Endpreise für Gas maßgeblich und haben für Sie in Ihrer
Eigenschaft als Netzbetreiber eine große Bedeutung. Allerdings ist die
Kalkulation nicht ganz einfach. Es müssen zahlreiche Vorbereitungen
getroffen, Arbeitsschritte eingehalten und weitere Variablen berück-
sichtigt werden, um den Netznutzern und der Bundesnetzagentur
bzw. den Landesregulierungsbehörden korrekte Netzentgelte vorlegen
zu können. Die Kenntnis der relevanten Gesetze und Verordnungen ist
dabei unerlässlich.
Aus diesem Grund haben wir einen Infotag konzipiert, welcher
Ihnen die wichtigsten Kenntnisse für die Kalkulation der Netznut-
zungsentgelte Gas vermittelt. Anhand eines konkreten Beispielfalles
erlernen Sie die Berechnung der Netzentgelte in allen Einzelschrit-
ten.
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Ihr Ansprechpartner:
Dirk Noack, Fon: 030.58580-401, EMail: [email protected]
VKUInfotag:
Projektmanagement in kommunalen Unternehmen
11. bis 12. Juli 2016 Frankfurt am Main
29. bis 30. September 2016 Hannover
Die Kommunalwirtschaft muss sich fortwährend mit gesetzlichen Än-
derungen und wirtschaftlichen Herausforderungen auseinanderset-
zen. Dies führt oft zu einer hohen Anzahl neuer Projekte. Die Koordi-
nation muss effektiv geplant, durchgeführt und geprüft werden. Die
klare Formulierung des Projektauftrags bildet dabei den Grundstein,
auf dem der Projektstrukturplan, die Terminierung und das Budget
fußen. Bei einem unzureichenden Projektablauf können schnell hohe
Kosten auf Ihr Unternehmen zukommen.
Lernen Sie bei diesem Infotag die entscheidenden Methoden und
Instrumente des Projektmanagements kennen und steuern Sie Projek-
te auf Grundlage einer durchdachten Planung. Gehen Sie souverän mit
Ablaufänderungen um und behalten Sie alle Stakeholder und Risiken
im Blick. Üben Sie mit Praxisfällen aus der Kommunalwirtschaft – gern
auch anhand Ihres eigenen Projekts – zahlreiche Projektphasen richtig
umzusetzen.
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Ihr Ansprechpartnerin:
Liane Ulbig, Fon: 030.58580-423, EMail: [email protected]
Sommerfest der Kommunalwirtschaft
13. Juli 2016 NIL – Café am See, Am Schlossgarten 26, 70173 Stuttgart
Bereits zum vierten Mal veranstaltet die VKU-Landesgruppe Ba-
den-Württemberg in diesem Jahr das nun schon zur Tradition gewor-
dene »Sommerfest der Kommunalwirtschaft«. Viele von Ihnen haben
in den letzten Jahren die Gelegenheit genutzt, Ihre kommunalwirt-
schaftlichen Erfahrungen mit Parlamentariern, Pressevertretern und
VKU-Mitgliedern auszutauschen.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, Sie
auf unserem Sommerfest begrüßen zu dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ilona Duran-Damme, Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]
23VKU Nachrichtendienst 04|2016
TERMINE VKU | IFAT MESSE-TERMINE
Zukunftskongress und Mitgliederversammlung der VKULandes
gruppe BadenWürttemberg
28. und 29. September 2016 Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Die Kommunalwirtschaft befindet sich derzeit in einem nie dagewe-
senen Umbruch. Megatrends wie der Demographischer Wandel, Kli-
mawandel, Regulierung, Entwicklung der Kapitalmärkte und die Digi-
talisierung verändern die Geschäftsfelder kommunaler Unternehmen
grundlegend. Wir als VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg be-
schäftigen uns mit diesen Zukunftsfragen, die über das Tagesgeschäft
hinausgehen.
Wir möchten gerne mit Ihnen diese Megatrends auf dem Zukunfts-
kongress am 28. September 2016 diskutieren. Am nächsten Tag findet
dann die Mitgliederversammlung der VKU-Landesgruppe statt. Bitte
merken Sie sich den Termin vor.
Wir würden uns freuen, Sie in Stuttgart begrüßen zu dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Ilona Duran-Damme, Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]
IFAT MESSETERMINE
Infotag Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS
„Chancen der Gewerbeabfallverordnung für den kommunalen
Vertrieb“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 31. Mai 2016 13:00 – 15:30 Uhr Halle B4, Raum B41
Die Gewerbeabfallverordnung schafft die Grundlage für die hochwertige
Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen und legt fest, wie Gewer-
beabfälle zu trennen und zu recyceln sind. Die Gewerbeabfallverordnung
wird derzeit novelliert, wobei auch die Regeln für den Zuständigkeits-
bereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger diskutiert werden.
Der Infotag wird umfassend über den Stand der Novellierung der
Gewerbeabfallverordnung informieren und eine Bewertung der Novel-
lierung aus kommunaler Sicht liefern. Des Weiteren werden Beispiele
der vertrieblichen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgestellt und diskutiert.
Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die Durchsetzung der Pflichtrest-
mülltonne sowie die Kontrolle der Einhaltung der Trennungs- und
Verwertungsgebote der Gewerbeabfallverordnung gelegt.
Referenten:
• Dr. Claus-André Radde, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
• Dr. Holger Thärichen, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
• Prof. Dr. Klaus Gellenbeck, einmal INFA GmbH
• Ralf Biehl, Entsorgung Dortmund GmbH
• Bernhard Gerstmayr, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz
• RA Hartmut Gaßner, Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Moderation:
Alexander Neubauer, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Vortragsveranstaltung
„Branchenleitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)
für Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 31. Mai 2016 14:00 15:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Bereits heute legen immer mehr Unternehmen der Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung eigene Nachhaltigkeitsberichte vor. Nachhaltig-
keitskriterien und damit die Berücksichtigung sozialer und ökologi-
scher Themen werden immer wichtiger, beispielsweise in der öffent-
lichen Vergabepraxis. Zudem gilt ab 2017 die gesetzliche Regelung zur
verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
einer bestimmten Größe.
Vor diesem Hintergrund hat die Nachhaltigkeitsinitiative der
Abfallwirtschaft - ein Zusammenschluss der 14 größten kommu-
nalen Abfallwirtschaftsbetriebe mit Unterstützung des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU) - einen Leitfaden speziell für Un-
ternehmen der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung entwickelt.
Dieser Leitfaden wurde auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeits-
kodex (DNK) entwickelt. Mit seiner Hilfe können Unternehmen ihre
Tätigkeiten im Bereich Nachhaltigkeit transparent, und strukturiert
darstellen.
Diskussionsrunde Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS
„Wertstofferfassung im europäischen Kontext – Politische Strategien“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 31. Mai 2016 16:00 – 17:30 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Die Erfassung von Wertstoffen ist ein für die Abfallwirtschaft zentrales
sowie politisch sehr umstrittenes Thema. Mit der Vorlage eines ersten
Entwurfs für ein Wertstoffgesetz im Herbst 2015 hat die Diskussion über
die richtigen Konzepte aus Sicht des Umweltschutzes, der wirtschaft-
lichen Effizienz sowie der Bürgerfreundlichkeit an Fahrt gewonnen.
Über die verschiedenen Erfahrungen mit der Wertstoffsammlung und
den besten Weg ihrer Organisation werden Vertreter des Bundesum-
weltministeriums, des Europäischen Parlaments, eines kommunalen
Entsorgungsunternehmens sowie eines privaten Rücknahme- und
Verwertungssystems diskutieren.
Hierbei sollen insbesondere auch Erfahrungen aus anderen eu-
ropäischen Ländern einfließen und helfen, ein ganzheitliches Bild zu
erhalten.
Dazu diskutieren:
• Dr. Helge Wendenburg, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
• Ulrike Müller, Mitglied des Europäischen Parlaments
• Hon. Prof. Dr. Christoph Scharff, Altstoff Recycling Austria AG
• Helmut Schmidt, Abfallwirtschaftsbetrieb München
Moderation: Walter Hartwig, Vorsitzender FA Wertstoffwirtschaft
24 VKU Nachrichtendienst 04|2016
IFAT MESSE-TERMINE
Vortragsveranstaltung „Kommunale Wasserwirtschaft aktuell“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 1. Juni 2016 09:30 – 12:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Die Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft sind im ständigen Wan-
del und stellen die kommunalen Unternehmen vor neue Herausforde-
rungen. Ein zentrales Thema der kommunalen Wasserwirtschaft sind
Mikroverunreinigungen. In den Gewässern lassen sich mittlerweile un-
terschiedlichste Schadstoffe in geringsten Konzentrationen nachweisen.
Solche Spurenstoffe sollen möglichst frühzeitig und vorsorglich dem
Wasserkreislauf ferngehalten werden. Das Bundesumweltministerium
(BMUB) arbeitet deshalb an einer ressortübergreifenden Strategie zur
Reduktion von Mikroverunreinigungen. Der aktuelle Ergebnisstand wird
bei der Veranstaltung zur Diskussion gestellt.
Auch die Zukunft der Klärschlammentsorgung steht derzeit auf dem
Prüfstand. Der Koalitionsvertrag sieht den Ausstieg aus der landwirt-
schaftlichen Klärschlammverwertung und die verpflichtende Einführung
der Phosphorrückgewinnung vor. Wie eine nachhaltige Klärschlammstra-
tegie in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt exemplarisch die
Münchner Stadtentwässerung. Der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen
Verwertung sowie die Vorschläge zur Einführung einer flächendeckenden
vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen sowie weitere aktuelle politische
Initiativen werden teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der
Abwasserentgelte haben. Wie die Leistungsfähigkeit der kommunalen
Abwasserentsorger zukünftig erhalten werden kann, wird am Beispiel der
Emschergenossenschaft/Lippeverband aufgezeigt.
Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen wird es umso wich-
tiger, vorhandene Spielräume zu nutzen. Das Energie- und Stromsteuer-
recht bietet kommunalen Unternehmen eine Reihe von Möglichkeiten.
Hierzu gibt die Veranstaltung Tipps zur praktischen Gestaltung. „Kommu-
nale Wasserwirtschaft aktuell“ bietet Ihnen einen gebündelten Überblick
über wesentliche aktuelle Änderungen. Sie sind eingeladen, mit den aus-
gewiesenen Experten die künftigen Anforderungen zu diskutieren.
Referenten:
• Dr. Sven Lyko, Bundesumweltministerium, Bonn: Strategie des Bun-
desumweltministeriums zur Reduktion von Mikroverunreinigungen
• Bernd Fuchs, Münchner Stadtentwässerung: Zukunft der Klärschlam-
mentsorgung
- Strategie der Münchner Stadtentwässerung
• Dr. Issa Nafo, EMSCHERGENOSSENSCHAFT UND LIPPEVERBAND: Leistungs-
fähigkeit der kommunalen Abwasserentsorger erhalten – Perspektive
der Emschergenossenschaft/Lippeverband
• Baris Gök, Verband kommunaler Unternehmen (VKU): Aktuelles Ener-
gie- und Stromsteuerrecht für die Wasserwirtschaft
Moderation: Nadine Steinbach, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Infotag Wasser/Abwasser
„Kommunale Wasserwirtschaft in den Zeiten von Digitalisierung
und ITSicherheit“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 01. Juni 2016 13:00 – 15:30 Uhr Halle B4, Raum B41
Die Digitalisierung ist in aller Munde und bietet auch für die kom-
munale Wasserwirtschaft neue Chancen, kann jedoch auch Risiken
bergen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist der flächendecken-
de Ausbau von Glasfaserkabeln. Unterstützen soll dies das Gesetz
zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
(DigiNetzG), das derzeit abgestimmt wird. Welche Vorgaben für die
kommunale Wasserwirtschaft relevant sind und wie die praktischen
Erfahrungen beispielsweise in Hamburg aussehen, können Sie hier
erfahren.
Die Bedeutung der Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme
nimmt seit Jahren zu. Ziel des neuen IT-Sicherheitsgesetzes ist es daher,
eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer
Systeme zu erreichen. Besondere Bedeutung kommt hierbei denjenigen
Infrastrukturen zu, die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens
zentral sind. Dazu zählt die kommunale Wasserver- und Abwasserent-
sorgung. Bei der Veranstaltung wird ein Überblick über die Verpflichtun-
gen der Unternehmen gegeben. Der Infotag greift ein breites Spektrum
an interessanten Vorträgen zur Digitalisierung der Wasserwirtschaft, der
IT-Sicherheit und der Mitverlegung von Breitbandkabeln in Abwasser-
kanälen auf und bietet Ihnen die Gelegenheit zum gemeinsamen Aus-
tausch hierzu.
Referenten:
• Prof. Mark Oelmann, Hochschule Ruhr West: Digitalisierung - Chancen
und Risiken für die Wasserwirtschaft
• Dr. Christiane Conrad, EWE Tel GmbH: Rechtliche Rahmenbedingungen
für die Mitverlegung von Breitbandkabeln – Anforderungen des Digi-
NetzG
• Joachim Zinnecker, HAMBURG WASSER Service und Technik GmbH: Ausbau
von Glasfasernetzen in Abwasseranlagen – Erfahrungen aus Hamburg
• Matthias Fischer, Bundesinnenministerium, Berlin: Umsetzung des
IT-Sicherheitsgesetzes - Neue Verpflichtungen für kommunale Wasser-
ver- und Abwasserentsorger
Moderation: Thomas Abel, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Diskussionsrunde Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS
„ADRkonforme Erfassung von Elektrokleingeräten“
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 1. Juni 2016 16:00 – 17:30 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Das neue Elektrogesetz sieht ambitionierte Sammelziele für Elektro-
und Elektronikaltgeräte vor. Ab 2019 soll jährlich eine Mindesterfas-
sungsquote von 65 Gewichtsprozent der durchschnittlich in den drei
vorangegangenen Jahren auf den Markt gebrachten Elektrogeräte ein-
gehalten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind flächendeckende
und bürgerfreundliche Sammelsysteme nötig. Neben den kommuna-
len Wertstoffhöfen sind Depotcontainer auf öffentlichem Straßenland
ein wichtiges Instrument, um die Erfassungsmenge gerade bei Elektro-
kleingeräten zu steigern. Andererseits stellen die Regelungen des Ge-
fahrgutrechts die bürgerfreundliche Erfassung und den Transport von
Elektrokleingeräten vor große Herausforderungen.
In der Diskussionsrunde wird die derzeitige Praxis der Erfassung von Elek-
trokleingeräten durch die Kommunen mit Blick auf das Gefahrgutrecht
erörtert. Hierbei wird auf die Erfassungspraxis auf den Wertstoffhöfen und
bei der Depotcontainersammlung eingegangen, wobei auch Erkenntnisse
aus aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen einfließen werden.
Dazu diskutieren:
• Helmut Rein, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
25VKU Nachrichtendienst 04|2016
IFAT MESSE-TERMINE | SONSTIGE TERMINE
• Daniel Pötschan, Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der
Stadt Augsburg
• Markus Hertel, bifa Umweltinstitut GmbH
• Sascha Roth, Naturschutzbund Deutschland e.V.
Moderation:
Dr. Holger Thärichen, Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Gettogether und Preisverleihungen
Verleihung des VKUCreativPreises 2016 „Kreative Formen der
Wertstofferfassung“
Die beste Aktion zur Abfallvermeidung
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 01. Juni 2016 18:00 – 21:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Ab 18:00 Uhr findet zum zehnten Mal die Verleihung des Creativ-Preises
statt. Das Thema lautet dieses Jahr „Kreative Formen der Wertstoffer-
fassung“. Die eingereichten Konzepte wurden von einer Expertenjury,
bestehend aus Mitgliedern der Fachausschüsse Unternehmenskommu-
nikation und Vertrieb, bewertet. Die Sieger werden durch VKU-Vizeprä-
sident Patrick Hasenkamp ausgezeichnet. Außerdem prämiert wird die
beste Aktion zur Abfallvermeidung, die Unternehmen, Behörden oder
Vereine während der Woche der Abfallvermeidung 2015 umgesetzt ha-
ben. Bei Musik, Getränken und Fingerfood können die Teilnehmer den
Messetag ausklingen lassen.
Preisverleihung: Die beste Aktion zur Abfallvermeidung
(Gruppe: Schüler und Berufsschulgruppen)
Messestand Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
IFAT 3. Juni 2016 12:00 – 13:00 Uhr Halle B2, Stand 151/350
Zusätzlich zur Gruppe der Unternehmen kürt der VKU kreative Ideen,
die Schüler und Berufsschulgruppen anlässlich der Woche der Abfall-
vermeidung im November 2015 umgesetzt haben. Ziel der Ausschrei-
bung war es, Jugendliche für die ökologischen Herausforderungen
unserer Zeit zu sensibilisieren, sie auf die spannenden Herausforde-
rungen unserer Branche aufmerksam zu machen und dadurch früh-
zeitig einen Beitrag im Wettbewerb um Nachwuchskräfte zu leisten.
Sommerfest der Kommunalwirtschaft
13. Juli 2016 NIL – Café am See, Am Schlossgarten 26, 70173 Stuttgart
Bereits zum vierten Mal veranstaltet die VKU-Landesgruppe Baden-Würt-
temberg in diesem Jahr das nun schon zur Tradition gewordene »Som-
merfest der Kommunalwirtschaft«. Viele von Ihnen haben in den letzten
Jahren die Gelegenheit genutzt, Ihre kommunalwirtschaftlichen Erfah-
rungen mit Parlamentariern, Pressevertretern und VKU-Mitgliedern aus-
zutauschen.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir würden uns freuen, Sie
auf unserem Sommerfest begrüßen zu dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,
Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]
Zukunftskongress und Mitgliederversammlung der VKULandes
gruppe BadenWürttemberg
28. und 29. September 2016 Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Die Kommunalwirtschaft befindet sich derzeit in einem nie dagewesenen
Umbruch. Megatrends wie der demographischer Wandel, Klimawandel,
Regulierung, Entwicklung der Kapitalmärkte und die Digitalisierung ver-
ändern die Geschäftsfelder kommunaler Unternehmen grundlegend. Wir
als VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg beschäftigen uns mit diesen
Zukunftsfragen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen.
Wir möchten gern mit Ihnen diese Megatrends auf dem Zukunfts-
kongress am 28. September 2016 diskutieren. Am nächsten Tag findet
dann die Mitgliederversammlung der VKU-Landesgruppe statt. Bitte
merken Sie sich den Termin vor.
Wir würden uns freuen, Sie in Stuttgart begrüßen zu dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,
Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]
»Kommunaler Abwassertag 2016« der VKULandesgruppe Ba
denWürttemberg
16. Juni 2016 Parkhotel in LeinfeldenEchterdingen
Die Abwasserentsorgung zählt zu den Kernbereichen kommuna-
ler Daseinsvorsorge. Politisch-rechtliche Rahmenbedingungen und
gesellschaftliche Entwicklungen unterliegen jedoch einem stetigen
Wandel, der die kommunalen Abwasserentsorger vor große Heraus-
forderungen stellt und die Bereitstellung einer qualitativ hochwerti-
gen und bezahlbaren Daseinsvorsorge erschwert.
Aus diesem Grund möchten wir Sie auf unserem »Kommunalen
Abwassertag« über die sich verändernden rechtlichen und politi-
schen Vorgaben von Bund, Ländern und EU sowie die Auswirkungen
gesellschaftlicher Veränderungen informieren.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Veranstaltung am Diens-
tag, dem 16. Juni 2016, in Leinfelden-Echterdingen begrüßen zu
dürfen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Illona Duran-Danne, VKU-Landesgruppe Baden-Württemberg,
Fon: 0711.22 93 17 70 oder [email protected]
26 VKU Nachrichtendienst 04|2016
SONSTIGE TERMINE | TERMINE INNOVATION CONGRESS GMBH
TERMINÜBERSICHT:
Mai
10.05. Die Kooperationsvereinbarung Gas 9Frankfurt am Main Neu-Isenburg
Juni
07.06. Kompaktseminar AnreizregulierungFrankfurt am Main Neu-Isenburg
08.06. EEG kompakt 2016Frankfurt am Main Neu-Isenburg
09.06. Controlling für StadtwerkeFrankfurt am Main Neu-Isenburg
15.06. Crashkurs Energierecht und Energiewirtschaft Düsseldorf
30.06. Smart Meter 4.0 - Start für den Rollout Düsseldorf Neuss
Vorankündigung
13.-14.09. VKU-Stadtwerkekongress Leipzig
14.-15.03.2017 VKU-Verbandstagung Berlin
SONSTIGE TERMINE
ASEWInfotag: Brennstoffzellenprodukt für Stadtwerke
11. Mai 2016 Köln
Brennstoffzellen haben die Marktreife erreicht. Im Sommer soll ein neues
Förderprogramm dem Thema neuen Schub geben. Was aber ist zu beachten,
damit die eigenen Kunden von einem innovativen Produkt profitieren sol-
len? Best-Practices aus verschiedenen Stadtwerken geben Antworten.
Ansprechpartner:
Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]
ASEWSeminar:
Mit EDL Geld verdienen
8. und 9. Juni 2016 Fürth
Wegen der stetig sinkenden Margen im klassischen Privatkundenge-
schäft werden Produkte, die die entstandene Lücke zu kompensieren
helfen, immer dringlicher. Im Fokus des Seminars stehen die Entwick-
lung eigener Energiedienstleistungen sowie Vertriebsstrategien für Con-
tractingprodukte.
Ansprechpartner:
Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]
ASEWSeminar:
Digitale Kommunikation
14. und 15. Juni 2016 Köln
Das Wort Digitalisierung ist allgegenwärtig. Wie aber wirkt sich die Di-
gitalisierung auf die Kundenansprache aus? Das Seminar beleuchtet
die Rolle digitaler Produkt- und Informationsangebote sowie dieje-
nigen Instrumente und Kanäle, über die Stadtwerke ihre Kunden am
besten ansprechen können.
Ansprechpartner:
Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]
ASEWSeminar:
Beleuchtung für Gewerbekunden
21. und 22. Juni 2016 Leipzig
Die Arbeitsplatzbeleuchtung wirkt sich nicht nur auf die Energiekosten aus,
sondern etwa auch auf die Gesundheit und damit die Produktivität. Da viele
Aspekte berührt werden, ist dieser Bereich geradezu prädestiniert für Cont-
racting-Angebote. Das Seminar stellt verschiedene Lösungen und Ansätze vor.
Ansprechpartner:
Matthias Laufenberg, Fon: 0221.931819-17, [email protected]
27VKU Nachrichtendienst 04|2016
TERMINE INNOVATION CONGRESS GMBH
Invalidenstr. 91, 10115 Berlin
www.vku.de, [email protected]
Fon: 030.58580-0
Fax: 030.58580-100
V.i.S.d.P.: Carsten Wagner
Herstellung:
Verband kommunaler Unternehmen
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
Fon: 030.58580-224
Fax: 030.58580-6850
Der VKU Nachrichtendienst
erscheint monatlich. Er dient
der Information der Mitglieds-
unternehmen und deren
Eigentümern.
ISSN 1432-4989
Fotonachweis:
VKU / Dicken (Seite 1), Adobe Stock | vege (Seite 1),
VKU / Bildschön (Seite 2), Innovation Congress GmbH / Heike
Skamper (Seite 3), Rainer Sturm / pixelio.de (Seite 5),
‚Biodiversity in Good Company‘ Initiative (Seite 6),
VKU / Regentaucher.com (Seite 8) W. Broemme / Pixelio.de (Seite 10),
lichtkunst.73 / pixelio.de (Seite 12), GVWE (Seite 15),
VKU / Hoch (Seite 16), VKU / Untrieser (Seite 16)
Wir trauern um unseren ehemaligen Präsidenten Hans Koschnick. Hans Koschnick war von 1975 bis 1978 Präsident des Verbandes
kommunaler Unternehmen (VKU). Er hat sich mit seinem ehren-amtlichen Wirken um die Kommunen und die Kommunalwirtschaft
in Deutschland verdient gemacht.
In seinen vielfältigen politischen Ämtern als Bürgermeister und Bundestagsabgeordneter war er über alle Parteien hinweg im In- und Ausland hochgeschätzt. Unvergessen ist sein Engagement als
Brückenbauer in der geteilten Stadt Mostar.
Mit Hans Koschnick verlieren wir einen überzeugten Demokraten und Europäer. Wir werden seiner stets ehrend gedenken.
Michael EblingPräsidentOberbürgermeister von Mainz
Katherina ReicheHauptgeschäftsführerin
Hans Koschnick2. April 1929 – 21. April 2016
www.stadtwerkekongress.de
Stadtwerke – Motor für Wettbewerb und Innovation
Hauptsponsor: Sponsor des Abendevents:
VKU-Stadtwerkekongress 2016Eine Veranstaltung der Innovation Congress GmbH13. und 14. September 2016 | Congress Center Leipzig (CCL), Leipzig
Diskutieren Sie in Leipzig u.a. mit
Rainer Baake
Dr. Carsten Jennert
Erna-Maria Trixl
Sven Becker Frank Bsirske Andreas Feicht Peter Franke
Dr. Hans-H. Kleuker Dr. Norbert Menke Katherina Reiche Joachim Rumstadt
Andrea Vogt
Mit Preisverlei-hung im Rahmen der Abendveran-staltung
Kay
Hers
chel
man
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Jürgen Schmidt