Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp /...

21
Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / [email protected]

Transcript of Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp /...

Page 1: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus?

Ursula Tipp / [email protected]

Page 2: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland

Verlagerung nach Industriezweigen

Traditionell eher Unternehmen aus lohnintensiven Zweigen

Nunmehr auch kapital- und wissensintensive Unternehmen/ Dienstleistungsunternehmen

HauptzielregionenAlte und neue EU-Mitgliedstaaten

Page 3: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland

Hauptmotive

Kostenersparnis

Hohe Steuerbelastung in Deutschland

Komplexität des deutschen Steuerrechts

Unflexibilität des deutschen Arbeitsrechts

Hohe Lohnnebenkosten

Page 4: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland

Markterschließung

Nähe zu neuen Absatzmärkten

Konkurrenzfähigkeit

Vertrieb

Kundendienst “vor Ort”

Produkt- / Dienstleistungssourcing

Page 5: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Standorte im Ausland am Beispiel Irland

Vorteile ausländischer Standorte

Grundlegende Steuerreformen anderer EU-

Mitgliedstaaten in den letzten Jahren

Unternehmenssteuersenkung und

Senkung/Abschaffung anderer Steuerarten

Internationaler Trend zur Steuersenkung

Page 6: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Standorte im Ausland am Beispiel Irland

Standort IrlandPolitische Bedingungen

Stabiler politischer und wirtschaftlicher HintergrundEU-Mitgliedstaat

ArbeitsmarktEnglischsprachiges LandJunge Bevölkerung mit hohem BildungsstandardNiedrige Lohn-und SozialversicherungsabgabenIntensive Zusammenarbeit zwischen Industrie und Universitäten

Page 7: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Standorte im Ausland am Beispiel Irland

Steuerliche Anreize

Körperschaftssteuer 12,5%; keine Gewerbesteuer

Möglichkeit von Vorabbescheiden der

Finanzbehörden und hohe Kooperationsbereitschaft

Höhere Steuerbelastungen in den nächsten Jahren

nicht zu erwarten

Page 8: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Standorte im Ausland am Beispiel Irland

Umfassende Förderungsmöglichkeiten und Steuererleichterungen im Bereich F&E (R&D) und Geistigen Eigentums (IP)Staatliche Förderung für Ansiedlung in bestimmten Entwicklungsgebieten und -bereichen (z.B. BMW)Capital Gains Tax (Veräußerungsgewinnsteuer) und Withholding Tax (Quellensteuer) 20%Keine thin capitalisation rules (Gesellschafterfremdfinanzierung)

Page 9: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Unternehmensgründung im Ausland

Vorgaben des EuGHSegers-Urteil (Rs 79/85) und Centros-Urteil (Rs C-212/97) Überseering-Urteil (Rs C-208/00): Rechts-und Parteifähigkeit der Gesellschaft nicht nur im Gründungsstaat, sondern auch im EU-AuslandInspire Art-Urteil (Rs C-167/01) : Für Zweigniederlassungen im EU-Ausland gelten die Rechtsvorschriften des Gründungsstaats, insbesondere für das Mindestkapital

Page 10: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Unternehmensgründung im Ausland

Unternehmensgründung in IrlandGründung einer private limited company by shares

Vorteileschnellkostengünstigohne Mindestkapital

VoraussetzungenDirektoren

zwei natürliche Personenmind. einer in Irland ansässig (Irish resident) ansonsten “bond”

Page 11: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Unternehmensgründung im Ausland

Company secretary

Geschäftsführung in verwaltungsmäßiger Hinsicht

kann von natürlicher oder juristischer Person übernommen werden

Sitz der Gesellschaft

registered office in Irland

trading address in Irland

CRO

Memorandum und Articles of Association

Möglichkeit der Verwendung von Standarddokumenten

Page 12: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Unternehmensgründung im Ausland

Betriebsstätte in Irland

Voraussetzungen

in Irland unternehmerisch tätig

dauerhafter Charakter

Entscheidungskompetenzen für Vertragsschlüsse

gewisser Grad an finanzieller Eigenständigkeit

Irisches Betriebsstätteneinkommen unterliegt der irischen

Körperschaftssteuer

Page 13: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften in Deutschland

Überblick über rechtliche und steuerliche Konsequenzen in Deutschland

DoppelbesteuerungsabkommenArt. 3 Absatz 1 Deutsch-Irisches DBA

Art. 6 Absatz 1 Deutsch-Irisches DBA

Halbeinkünfteverfahren

Page 14: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften in Deutschland

Hinzurechnungssteuer§§ 7 ff. AStG

Europarechtswidrigkeit?

Wegzugssteuer§ 6 AStG

Vertragsverletzungsverfahren

BMF-Schreiben vom 8. 6. 2005

Page 15: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften in Deutschland

Gesellschafterfremdfinanzierung

§ 8a KStG a.F.

Europarechtswidrigkeit

Lankhorst-Hohorst-Urteil (Rs C-324/00)

§ 8a KStG n.F.

Äußerst kompliziert und investitionsfeindlich

Europarechtskonformität?

Page 16: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften in Deutschland

Mutter-Tochter-Richtlinie

ursprüngliche Richtlinie (90/435/EWG)

neue Richtlinie (2003/123/EG)

Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO

Dublin Docks

BMF-Schreiben vom 19.3.2001 und vom 28.12. 2004

Page 17: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Auslandsgesellschaften in Deutschland

Lösungsansätze für Auslandsgesellschaften keine Betriebsstätte in Deutschland

Ausgeschüttete Aktiveinkünfte beim deutschen Anteilseigner

Nicht ausgeschüttete Aktiveinkünfte

Passiveinkünfte

Betriebsstätte in DeutschlandBesteuerung des Betriebsstätteneinkommens in Deutschland

Page 18: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland

Auslandsinvestitionen:Nachteil für Deutschland?

Reinvestitionen in Deutschland

bessere Auftragslage bei Muttergesellschaften in

Deutschland und Sicherung der Beschäftigung

steuerliche Anreize für Reinvestitionen nötig

keine Abschreckung durch faktische Doppelbesteuerung

Page 19: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland

ReformansätzeVereinfachung des deutsches Steuerrechtssystems und die

Verringerung von compliance costs

Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit für

Unternehmen und Möglichkeit von verbindlichen

Vorabbescheiden der Finanzbehörden

Beseitigung der faktischen Doppelbesteuerung / Reform

des Außensteuergesetzes

Page 20: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Wirtschaftliche Auswirkungen für DeutschlandAusrichtung des Steuerrechts an ökonomischen, nicht

fiskalischen Gesichtspunkten

Änderung der Regeln zur Mindestbesteuerung

Senkung des Körperschaftssteuersatzes und Anpassung

der Bemessungsgrundlage

Abschaffung der Gewerbesteuer

Reform der Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung

Page 21: Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula.tipp@williamfry.ie.

Kontaktadresse

Vielen Dank!

Ursula TippRechtsanwältin

William Fry Tax AdvisersFitzwilton House

Wilton PlaceDublin 2, Ireland

Tel: 00353 1 6395273Fax: 00353 1 6395333

Email: [email protected]