Ausschreibung von Bauvorhaben nach VOB 2012

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Baurecht und Bauökonomie | 2015 | archix.de | Stefan Scholz Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5 Modul Bauökonomie und Baurecht Ausschreibung Erstellen und Auswerten

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Ausschreibung von Bauvorhaben nach VOB 2012, Vorlesung an der TU Berlin für Architekten

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

Modul Bauökonomie und Baurecht

Ausschreibung Erstellen und Auswerten

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VORLESUNG 14:00 – 16:00 (A053) DATUM Übungen zur Vorlesung / Seminar zur VL 16:00 – 17:00 (A053)

1 Einführungsveranstaltung 14.04.15 Keine Veranstaltung

Einführung in die Immobilienökonomie und die Rolle des Architekten für die Bau- und Planungsökonomie

Zu dieser Zeit findet die Einführung der Wahlfächer statt.

2 Überblick über die Architektenleistungen 21.04.15 Seminar Einführung

>Übersicht über die Aufgabenbereiche des Architekten in der Planungs- und Realisierungsphase

> Besprechen der Übungsprojekte, Gruppeneinteilung, ISIS2

3 Qualitätsmanagement und privates Baurecht 28.04.15 Ü4 Architektenvertrag

>Qualitätsmanagement im Architekturbüro >Werkvertragsrecht im BGB, Planerverträge von Architekten und Fachingenieuren, Der Bauvertrag

>Erstellung eines Architektenvertrages für das eigene Übungsprojekt

4 Maß der baulichen Nutzung 05.05.15 Ü1 Flächenermittlung DIN 277

>Das Grundstück und die Bebaubarkeit GRZ, GFZ, BauNVO, LBO

>Ermittlung GRZ/GFZ am Projekt, Notwendige Ermittlungen für den Bauantrag

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5 Flächen, Rauminhalte im Hochbau 19.05.15 Ü2 Flächenermittlung DIN 277

>Übersicht über die DIN 277 >Ermitteln von BGF, NGF,....

>Flächenermittlung am Projekt, Notwendige Ermittlungen für den Bauantrag

6 Ausschreibung von Bauleistungen 26.05.15 Ü5 Ausschreibung erstellen

>Vortrag von Herrn Dr. Jan Kehrberg >Ausschreibung nach VOB/A vs. ‚freie’ Vergabe >Grundsätze und Regeln/Arten der Leistungsbeschreibung >Eröffnungstermin / Auswertung von Ausschreibungen

>Übung zur Ausschreibung (Mini-Ausschreibung)

7 Kostenermittlungen gemäß DIN 276 02.06.15 Ü3 Kostenermittlung DIN 276

>Struktur der DIN 276 >Anwendung der DIN 276 gemäß der Grundleistungen der HOAI

>Kostenermittlung am Projekt >Abgabe Ü4+Ü1+Ü2 (ISIS)

8 Ausschreibung (Mengenermittlung/Nachträge) 09.06.15 Ü5 Ausschreibung erstellen

>Vortrag von Herrn Hasenbein, Mengenermittlungen systematisch aufstellen und verfolgen

>Methodik der Kalkulation von Bauleistungen, Angebotserstellung durch die Baufirma >Regeln der Mengenermittlung nach VOB/C

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9 Objektüberwachung 10.06.14 Ü6 Objektüberwachung – Case Study

>Bauüberwachung nach HOAI, LBO >Bauleitung und Koordination der Realisierungsphase, Vertragsabwicklung – Mängelansprüche >VOB/B § 6 – Behinderungstatbestände >Kostenfeststellung

>Was tun bei festgestellten Mängeln? >Die Abnahme der Bauleistungen – wie? >Gewährleistung nach der Abnahme

10 Immobilienwirtschaft 17.06.14 Ü7 Wirtschaftliche Fassade

>Grundlagen der Immobilienökonomie >Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht >Aufgaben bei der Projektentwicklung

>Wirtschaftlichkeitsvergleich

11 Nutzungsphase des Objektes 24.06.14

>Objektbetreuung – LPH 9 HOAI >Facility Management >DIN 18960 – Laufende Kosten eines Objektes >Was heisst wirtschaftliche Planung als Grundleistung

12 Haftung und Versicherung 01.07.14

>Vortrag von Herrn Ulrich Langen Welche Haftungsrisiken bestehen für den Planer? Arten des Versicherungsschutzes

9 Immobilienwirtschaft 16.06.15 Ü7 Nutzungskostenschätzung

>Grundlagen der Immobilienökonomie >Wirtschaftlichkeit aus Investorensicht >Aufgaben bei der Projektentwicklung

>Wirtschaftlichkeitsvergleich und Nutzungskostenplanung

10 Haftung und Versicherung 23.06.15 Gastvortrag TRAX (Praktikumsprogramm)

>Vortrag von Herrn Ulrich Langen Welche Haftungsrisiken bestehen für den Planer? Arten des Versicherungsschutzes

>Abgabe Ü3+Ü5+Ü7 (ISIS)

11 Objektüberwachung 1 30.06.15 Projektsteuerung / Terminplanung

>Vortrag von Herrn Dr. Dieckert Bauüberwachung nach HOAI, LBO >Bauleitung und Koordination der Realisierungsphase,

Projektsteuerung als Erfolgskriterium Aufgaben, Rollenverteilung, Tools

12 Objektüberwachung 2 07.07.15 Ü6 Objektüberwachung – Case Study

Vertragsabwicklung – Mängelansprüche >VOB/B § 6 – Behinderungstatbestände >Kostenfeststellung

>Was tun bei festgestellten Mängeln? >Die Abnahme der Bauleistungen – wie? >Gewährleistung nach der Abnahme

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12 Honorarermittlung und Projektkalkulation 14.07.15 Ü8 Honorarermittlung und Bürowirtschaftlichkeit

>Honorarberechnung nach HOAI, >Prüffähigkeit der Schlußrechnung, >Wirtschaftlichkeit im Architekturbüro

>Honorarberechnung und Erstellen einer Schlussrechnung

13 Prüfungsvorbereitung / Tutorium 21.07.15 Keine Veranstaltung

>Vorstellung typischer Aufgaben / Fragestunde >Tutoren erläutern Aufgaben zur Flächen- und Kostenermittlung

>Abgabe Ü6+Ü8 (ISIS)

14 Keine Veranstaltung 28.07.15 Keine Veranstaltung

15 Prüfungstag 05.08.15

>Kofferklausur (Skripte, Taschenrechner erlaubt) >Verständnisfragen und Fallstudien zu allen Veranstaltungen

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I.  Zusammenfassung Vergaberecht

II.  Ausschreibung erstellen

III.  Ausschreibung auswerten

1.  Ablauf Ausschreibung/Vergabeverfahren

1.  Vertragsbestandteile 2.  LV-Gliederung 3.  Mengenermittlung und Beschreibung der LV-Positionen

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Bauherr – Bauunternehmer VOB muss vereinbart werden sonst BGB

Aktuelle Fassung „VOB 2012“ seit Juli 2012 in Kraft!

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VOB A – Wie sind die Arbeiten im Rahmen eines Bauvorhabens zu vergeben

VOB B – Schadensvermeidung und -Minimierung im partnerschaftlichen Sinne von AG und AN (Basis Werkvertragsrecht BGB)

VOB C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Vergabevorschriften §§1-23

Durchführungsvorschriften für Bauverträge §§1-18

Abrechnungsregeln und Stand der Technik

DIN 1960

DIN 1961

DIN 18299 ff.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Zugänglich über www.bmvbs.de

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1.  Transparentes Vergabeverfahren zur Förderung des Wettbewerbs

2.  Kein Unternehmen darf diskriminiert werden

3.  Erst Ausschreiben, wenn Planung fertig gestellt und Finanzierung gesichert

4.  Keine Ausschreibung ohne Bauabsicht •  Schadensersatzpflichtig gemäß § 823 ff. BGB (BH) •  Ansprüche der Bieter gemäß § 632 BGB

Grundsätze nach §2

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Konzeption des Vergabeverfahrens

Konzeption des Unterlagen

Durchführung des Verfahrens

Kalkulation des AN

Submission und Bewertung

Zuschlag und Information

§1 Bauleistungen §2 Grundsätze §3 Arten der Vergabe §4 Vertragsarten §5 Vergabe nach Losen §6 Teilnehmer am Wettbewerb §7 Leistungsbeschreibung §8 Vergabeunterlagen §9 Vertragsbedingungen §10 Fristen $11 Informationsübermittlung §12 Bekanntmachung, Versand §13 Form und Inhalt der Angebote §14 Eröffnungstermin §15 Aufklärung des Angebotsinhaltes §16 Prüfung und Wertung §17 Aufhebung der Ausschreibung §18 Zuschlag §19 Information unterlegener Bieter §20 Dokumentationspflichten §21 Nachprüfstellen

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Neu 2010: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

Neu 2010: Wettbewerblicher Dialog für sehr komplexe Vorhaben

offen >3 ab 1 offen >3 ab 1

Bieteranzahl

DE EU

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• Angebotsfrist mindestens 10 Kalendertage (§10, national)

• Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter sein Angebot „in Textform“ zurückziehen

• Die Angebotsfrist (Ausschlussfrist) endet, sobald der Verhandlungsleiter im Eröffnungstermin (Submission) mit der Öffnung der Angebote beginnt

• Beim Offenen Verfahren (nach §10a) beträgt die Angebotsfrist 52 Kalendertage (Bei Vorinformation kann verkürzt werden, mind. jedoch sind 15 Kalendertage sind einzuhalten) (Bei Nicht Offenen Verfahren und Wettbewerblichen Dialog gelten andere Fristen, die auch in §10a geregelt sind.)

Bekanntmachung Submission Zuschlag

Angebotsfrist Zuschlagsfrist

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• Zuschlagsfrist = Bindefrist Zuschlagsfrist: Zeitraum, den der AG benötigt, um die Angebote zu prüfen bis zur „Erteilung des Zuschlags“ Bindefrist: Zeitraum, für den der Bieter gegenüber dem AG an das Angebot gebunden ist. Eine Rücknahme des Angebotes, auch wegen eines Kalkulationsirrtums, ist ausgeschlossen Zeitraum so kurz wie möglich, nur in begründeten Fällen > 30 Kalendertage

Bekanntmachung Submission Zuschlag

Angebotsfrist Zuschlagsfrist

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I.  Zusammenfassung Vergaberecht

II.  Ausschreibung erstellen

III.  Ausschreibung auswerten

1.  Ablauf Ausschreibung/Vergabeverfahren

1.  Vertragsbestandteile 2.  LV-Gliederung 3.  Mengenermittlung und Beschreibung der LV-Positionen

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Konzeption des Vergabeverfahrens

Konzeption des Unterlagen

Durchführung des Verfahrens

Kalkulation des AN

Submission und Bewertung

Zuschlag und Information

§1 Bauleistungen §2 Grundsätze §3 Arten der Vergabe §4 Vertragsarten §5 Vergabe nach Losen §6 Teilnehmer am Wettbewerb §7 Leistungsbeschreibung §8 Vergabeunterlagen §9 Vertragbedingungen §10 Fristen $11 Informationsübermittlung §12 Bekanntmachung, Versand §13 Form und Inhalt der Angebote §14 Eröffnungstermin §15 Aufklärung des Angebotsinhaltes §16 Prüfung und Wertung §17 Aufhebung der Ausschreibung §18 Zuschlag §19 Information unterlegener Bieter §20 Dokumentationspflichten §21 Nachprüfstellen

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1. Vertragsbestandteile

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Ausschreibung vs.

Angebotsbeziehung

Öffentliche Ausschreibung vs.

Private Ausschreibung

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Deckblatt

AVB

ATV

BVB

ZVB

ZTVB

Vorbemerkungen

Leistungs-

verzeichnisse

Pläne

Ausschreibung = was ich rausschicke

Vertragsunterlagen/ Angebot = was ich zurückbekomme

1

1*/2*

2

4

3

5

6

Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten

1 gewerkespezifisch

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Deckblatt

AVB

ATV

BVB

ZVB

ZTVB

Vorbemerkungen

Leistungs-

verzeichnisse

Pläne

AVB = VOB/B Allgemeine Vertragsbedingungen

ZVB = zusätzliche Vertragsbedingungen

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AVB = VOB B Art und Umfang der Leistung ($1) und Ausführungsunterlagen ($3)

Vergütung ($2), Sicherheitsleistung (§17) und Zahlung (§16)

Kündigung durch AG (§8) und durch AN (§9)

Ausführung (§4), Fristen ($5) und Behinderungen (§6)

Verteilung der Gefahr (§7) und Haftung (§10)

Abnahme (§12), Mängelansprüche (§13), Abrechnung (§14) und Vertragsstrafe (§11)

Streitigkeiten (§18)

AN AG

Die VOB/B stellen ein Musterbauvertrag dar

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Vertragsbedingungen §9

• Ausführungsfristen • Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen • Verjährung von Mängelansprüchen • Sicherheitsleistung • Änderung der Vergütung

Anpassungsspielraum ist in der VOB definiert!

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VOB/B lässt Lücken zum Füllen mit ZVB

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Deckblatt

AVB

ATV

BVB

ZVB

ZTVB

Vorbemerkungen

Leistungs-

verzeichnisse

Pläne

ATV = VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen)

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VOB C

Die Einführung der Normen legt das BMVBS fest (www.bmvbs.de)

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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) DIN Normen nach Gewerken gegliedert

VOB C

DIN 18299 gilt für alle Gewerke

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VOB C

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VOB C

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VOB C

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Deckblatt

AVB

ATV

BVB

ZVB

ZTVB

Vorbemerkungen

Leistungs-

verzeichnisse

Pläne

Leistungsanforderungen, die über die ATV hinausgehen

Projektspezifische Anforderungen

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen

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VOB C Für Besondere Vertragsbedingungen

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Allgemeine Beschreibung, Hinweise in VOB/C (DIN 18352 Fliesenarbeiten)

Allgemeine Beschreibung, Hinweise in VOB/C (DIN 18299 alle Gewerke)

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Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

2. Gliederung eines LV

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Bauwerk

Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Bauwerk

Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Bauwerk

Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Bauwerk

Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Bauwerk

Gewerk 1 Mauerarbeiten

Gewerk 3 Tischlerarbeiten

Gewerk 2 Betonarbeiten

Los 1 Haus 1-3

Los 2 Haus 4-6

Los 3 Haus 7-9

Titel 1 Außenmauerwerk

Titel 2 Innenmauerwerk

Titel 3 Stützen

Position 1 D=24,HLZ, DF MG

Position 2 D=17,5,HLZ, DF MG

Position 1 D=11,5,HLZ, DF MG

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Ordnungszahl Gewerk/Titel/Position

Textliche Beschreibung

ME Einheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis

999.99.999 MW d=24cm HLZ, ... m/m2/m3 999,99 ................ ................

vom Unternehmer Ausgefüllt: vom Architekten

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

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Vertragsgrundsätze in Verbindung mit Mengen

BGB-Vertrag ohne VOB

VOB-Vertrag

- Einheitspreisvertrag - Detailpauschalpreisvertrag - Globalpauschalpreisvertrag

- Einheitspreisvertrag - Detailpauschalpreisvertrag - Globalpauschalpreisvertrag

Grundsätzlich freie Vereinbarungen möglich, z.B. Abrechnung nach tatsächlich erbrachter Leistung/Menge.

VOB-Abrechnungsregeln, z.B. bei Abweichungen ohne Entwurfsänderung (Messfehler)

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Pauschalposition z.B. 1 Stück Baustelleneinrichtung Einheitspreisposition z.B. nach qm, Wochen, etc.

Vertragsarten im Leistungsverzeichnis

Elemente von Pauschalpreisverträgen und Einheitspreisverträgen können in einem LV kombiniert werden. (Bei “VOB/A”-Verträgen ist die Zulässigkeit von Pauschalierungen eingeschränkt)

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Normalposition auch Ausführungsposition, beschreiben alle Teilleistungen, die

ausgeführt werden sollen ( EHP und Gesamtpreis)

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

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Normalposition auch Ausführungsposition, beschreiben alle Teilleistungen, die

ausgeführt werden sollen ( EHP und Gesamtpreis) Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden

können (EHP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

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Normalposition auch Ausführungsposition, beschreiben alle Teilleistungen, die

ausgeführt werden sollen ( EHP und Gesamtpreis) Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden

Können (EHP und Gesamtpreis) Alternativpos. beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können, sie

sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EHP) OZ als A kennzeichnen

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

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Normalposition auch Ausführungsposition, beschreiben alle Teilleistungen, die

ausgeführt werden sollen ( EHP und Gesamtpreis) Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden

Können (EHP und Gesamtpreis) Alternativpos. beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können, sie

sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EHP)

Eventualpos. dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen

Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EHP) OZ als E kennzeichnen, bis 10%des Auftrags

verschärft: (bei VOB Vergaben Nicht mehr zulässig)

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

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Normalposition auch Ausführungsposition, beschreiben alle Teilleistungen, die

ausgeführt werden sollen ( EHP und Gesamtpreis) Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden

Können (EHP und Gesamtpreis) Alternativpos. beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können, sie

sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EHP)

Eventualpos. dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen

Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EHP)

Zuschlagpos. zusätzlich zu einer Grundposition sollen die Mehrkosten für eine

ergänzende Leistung angegeben werden (nur EHP) OZ als Z kennz.

verschärft

Positionsarten im Leistungsverzeichnis

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Grundposition oder Normalposition

Beispiel LV

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Kennzeichnung Alternativposition

Beispiel LV

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Detailpläne und Leistungsbeschreibung ergänzen sich! Details fertigstellen, zur Ausschreibung mitliefern!

Detailplanung

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3. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung

1. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Woher den Text nehmen ?

2. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Wie wird die Menge ermittelt?

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1. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Woher den Text nehmen ?

VOB gerechte Leistungsbeschreibung

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LV Texte aus: • Büro Kartei/Datenbank • Herstellerangaben • StLB – Bau • AVA Programme z.B. Arriba, Orca •Internet (ausschreiben.de, baunetz.de etc.)

Woher den Text nehmen ?

Ein gut organisiertes Büro pflegt Mutter-LVs, um die Beschreibungen aktuell zu halten.

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Projekt

Neues LV

Woher den Text nehmen ?

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Die Einführung der Normen legt das BMVBS fest (www.bmvbs.de)

Checklisten der VOB für die Beschreibungen verwenden.

“Besondere Leistungen” gem. VOB prüfen und ggf. in die LVs als Positionen übernehmen.

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StLB 14 stellige Codierung

Standard-Leistungsbuch Zum Teil in AVA-Programmen verwendet

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Technische Spezifikationen können verwendet werden gemäß Anhang TS in der Reihenfolge:

•  nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, •  europäische technische Zulassungen, •  gemeinsame technische Spezifikationen, •  internationale Normen und andere technische Bezugsysteme, die von den europäischen

Normungsgremien erarbeitet wurden oder, •  falls solche Normen und Spezifikationen fehlen, nationale Normen, nationale technische

Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen oder Technische Spezifikationen als Leistungs- und Funktionsanforderungen oder eine Kombination von Leistungs- oder Funktionsanforderungen und der Bezugnahme auf die in Anhang TS definierten technischen Spezifikationen.

•  Option für die Verwendung von Umwelteigenschaften über Gütezeichen, wenn diese Umweltgütezeichen den in § 9 Nr. 9 VOB/A angegebenen Voraussetzungen genügen

Technische Spezifikationen gem. Anhang TS § 7 Abs. 3 ff.

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•  Um Bietern die Möglichkeit zu geben, die Gleichwertigkeit ihrer Leistung mit allen ihnen zur Verfü- gung stehenden Mitteln nachzuweisen, ist jede Bezugnahme auf technische Spezifikationen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen.

•  Empfehlung: in Vorbemerkung zum LV aufnehmen: „Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.“

•  Definitionen für Form und Farbe bzw. Muster für die Konkretisierung der Gestaltung verwenden! Dabei ist der Verweis auf Produkte zulässig (mit Zusatz „oder gleichwertig“).

„oder gleichwertig“ § 7 Abs. 3 ff. Immer !

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Mengenermittlung nach VOB

2. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Wie wird die Menge ermittelt?

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Aufmass/Abrechnungsregeln in der VOB/C Warum gibt es Abrechnungsregeln?

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Mengenermittlung als Grundlage für 1.  Ausschreibung (mit bepreisten LV)

2.  Vergabe (mit Kostenanschlag)

3.  Abrechnung

Zusammenhang Menge und Preis

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Die Menge ist

1. Vertragsbestandteil = Vertragliche Menge

2. Aufmaß = ausgeführte Menge

Grundlagen der Kalkulation

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Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge ?

Grundlagen der Kalkulation

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Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge ? Materialkosten: „Mengenrabatt“ Baustellenkosten: Baustelleneinrichtung, Geräte Lohnkosten: Anfahrt Geschäftskosten: Verwaltungskosten Geschäftskosten: Gewinn/Risikozuschlag

Gemeinkostenanteil vom gesamten Geschäftsbetrieb für das Projekt festlegen

Gemeinkostenanteil des spezifischen Projektes

Grundlagen der Kalkulation

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Gemeinkostenanteil vom gesamten Geschäftsbetrieb für das Projekt festlegen

Gemeinkostenanteil des spezifischen Projektes

Umlage des Gemeinkostenanteiles auf alle Positionen des LV

Materialkosten der Position

Lohnkosten der Position

Externe Kosten der Position

Positionsgesamtpreis =

Grundlagen der Kalkulation

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Umlage des Gemeinkostenanteiles auf alle Positionen des LV

Materialkosten der Position

Lohnkosten der Position

Externe Kosten der Position

Positions(kalkulations)gesamtpreis

Einheitspreis =

Positions(kalkulations)gesamtpreis

(vertragsrelevante) Menge

Grundlagen der Kalkulation

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Grundlagen der Kalkulation

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I.  Zusammenfassung Vergaberecht

II.  Ausschreibung erstellen

III.  Ausschreibung auswerten

1.  Ablauf Ausschreibung/Vergabeverfahren

1.  Vertragsbestandteile 2.  LV-Gliederung 3.  Mengenermittlung und Beschreibung der LV-Positionen

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Eröffnungstermin § 14

Aufklärung des Angebotsinhaltes § 15

• Eröffnungstermin findet nach Ablauf der Angebotsfrist statt

• Angebotsfrist endet mit Öffnung des ersten Angebotes

• Zeit zur Prüfung der Angebote • Bieter ist an Angebot gebunden

(Bindefrist)

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Variante 1 Hauseigener Pförtner Variante 2 Externer Kurierdienst

Problem: Angebot kommt 5 Minuten nach Beginn der Eröffnung

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Ablauf des Termines mit strengen Vorschriften Angebote öffnen und verlesen Firmen, die am Angebotsverfahren nicht teilgenommen haben,

dürfen an diesem Termin nicht teilnehmen und haben keinerlei Rechte auf Information

Verlesen der Angebote: 1.  Namen des Bieters 2.  Anschrift des Bieters 3.  Angebotsendsumme und ggf. einzelner Abschnittspreis 4.  Preisnachlässe (Rabatte, Skonto) ohne Bedingungen 5.  Anzahl von Nebenangeboten (keine Inhalte)

Eröffnungstermin (Submissionstermin)

§ 14

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Typischer Ablauf eines Eröffnungstermines

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Submissionsspiegel

Def.: Rangfolge der Bieter nach der Höhe ihrer Angebotssummen

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Frist Zuschlagsfrist

Dauer max. 30 Tage

Bedeutung Zeitraum für Prüfung und Wertung der Angebote Beginn mit Eröffnungstermin

Ende Ende ist der Abschluß des Bauvertrages

VOB A

§10

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Frist Bindefrist

Dauer wie Zuschlagsfrist

Bedeutung Anbieter ist an sein Angebot gebunden Ende mit Abschluss des Bauvertrages

Folgen während Bindefrist kann Angebot nicht

zurückgenommen werden

VOB A

§10

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Erstellung der Ausschreibungs-

unterlagen

Versand

Angebots- erarbeitung

Angebots- einreichung

Angebots- prüfung

Einladung von

Bietern

Vertrags- verhandlung

Auftrags- erteilung

Vertrags- unter-

zeichnung

Auftragnehmer

Freihändige Vergabe

Beispiel:

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Preisspiegel

Definition: Vergleich der Einzel- und Gesamtpreise der einzelnen Angebote

Ziele der Angebotsprüfung: 1. Ausschluss von Bietern 2. Preisspiegel 3. Empfehlung zu Vergabe

Prüfung und Wertung der Angebote

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1.  Formal

2.  Rechnerisch

3.  Technisch

4.  Wirtschaftlich

5.  Wertung

VOB A

4 Stufen der Angebotsprüfung

§16

Prüfung und Wertung der Angebote

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VOB A

§16 Prüfung und Wertung der Angebote

Seit 2010: Ausschlussgründe entschärft !

1.  Nach den neuen Regelungen sind Angebote zuzulassen, wenn diese lediglich formale und unwesentliche Mängel beinhalten

2.  Ebenfalls darf ein unwesentlicher Preis fehlen, der durch den AG mit dem höchsten Bieterpreis nachgetragen wird. Wenn die Bieterrangfolge sich dadurch nicht ändert, darf das Angebot gewertet werden.

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Aufklärung des Angebotsinhaltes VOB A

§15

Wenn nötig durch Einsicht in die Kalkulation !

Nachreichen von Nachweisen möglich

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Aufklärung des Angebotsinhaltes VOB A

§15 • Ergebnisse sind geheim zu halten • Ergebnisse müssen dokumentiert werden • Bieter verweigert Aufklärung > Möglichkeit des Ausschlusses • keine Preisverhandlungen !!! • Preisverhandlungen im Nebenangebot und bei Leistungsprogramm möglich, nur wenn nötig, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebene Änderungen der Preise zu vereinbaren.

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1.  Formale Prüfung

2.  Rechnerisch

3.  Technisch

4.  Wirtschaftlich

5.  Wertung

§16 Prüfung und Wertung der Angebote

• Zwingender Ausschluss • Möglicher Ausschluss • Eignung

VOB A

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§16 Formale Prüfung

VOB A

Zwingender Ausschluss: 1. Verspätete Angebote 2. Keine Unterschrift 3. Nicht verschlossen oder verschlüsselt 4. Änderungen am LV unzulässig 5. Unvollständiges LV 6. Abreden 7. Vorsätzliche Fälschungen bei Fachkunde, Leistungsfähigkeit

Möglicher Ausschluss: 1. Insolvenz, Liquidation 2. Schwere Verfehlungen 3. Steuern und Abgaben nicht ordnungsgemäß gezahlt 4. Keine Anmeldung Berufsgenossenschaft

Frist für fehlende Erklärungen 6 Kalendertage nach Aufforderung durch AG

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§16 Formale Prüfung

VOB A

Gibt es einen Eingang von nicht zugelassenen Nebenangeboten? Gibt es Angebote, die als Nebenangebote gewertet werden können? > Ausschluss dieser Angebote, wenn nicht gestattet.

Nebenangebote

Eignung

Eignungsprüfung erfolgt an Hand der Nachweise

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7 Türen EP 200 Euro ( zweihundert) Gesamtpreis 1500 Euro Einheitspreis richtig, Gesamtpreis falsch: Es gilt Einheitspreis 7 x 200 Gesamtpreis 1400 Euro 7 Türen EP 200 Euro ( dreihundert) Gesamtpreis 1400 Euro

Einheitspreis Widerspruch von Wort und Ziffer widerspricht: Division des Gesamtpreises durch die Position 7x200 Gesamtpreis 1400 7 Türen EP 200 Euro ( dreihundert) Gesamtpreis 1500 Euro Einheitspreis Widerspruch von Wort und Ziffer weder Wort noch Ziffer passen zum Gesamtbetrag Es gilt Einheitspreis in Worten 7x300 Gesamtpreis 2100Euro

Rechnerische Prüfung

2010: Es zählt der Einheitspreis bei Widersprüchen ! 2010: Bei Pauschalverträgen gilt die Pauschalsumme !

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Sind alle geforderten Leistungen vollständig angeboten?

Entsprechen die vom Bieter ausgewählten Erzeugnisse den Anforderungen der Leistungsbeschreibung?

Sind die angebotenen Baustoffe, Bauteile und Verfahren bauaufsichtlich

zugelassen? > Qualitäten gem. Anforderung (Anlage TS) Entsprechen sie den Regeln der Technik? Sind die angebotenen gleichwertigen Alternativen tatsächlich gleichwertig?

Sind preisgünstig angebotene Leistungen minderwertig bzw. rechtfertigen höherwertige Leistungen den verlangten Mehrpreis?

Technische Prüfung

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

Ist die angebotene Leistung im Verhältnis zum Angebotspreis angemessen?

Sind die Einheitspreise von Alternativpositionen angemessen? Verursachen Änderungsvorschläge und Nebenangebote Mehrkosten an anderer Stelle? Beeinflussen ggf. gewährte Preisnachlässe die Wirtschaftlichkeit? Beinhaltet ein Angebot Vorteile nichttechnischer Art, die einen Mehrpreis rechtfertigen (z.B. längere Gewährleistung)? Wie ist die Gesamtwirtschaftlichkeit unter Einbezug von Unterhaltungs- und Wartungskosten zu beurteilen?

Wirtschaftliche Prüfung

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Beispiel eines Preisspiegels

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Beispiel einer LV-Prüfung

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In diesem Bild sind 8 Fehler versteckt !!!!

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1.560,-

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,-

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

19% 878,94

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Vergabeverfahren | Erstellen von Ausschreibungen | Auswertung von Angeboten | Übung 5

1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

19% 878,94 5.504.94

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1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

19% 878,94 5.504.94

Nicht i.A.

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1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

19% 878,94 5.504.94

Nicht i.A. Unterschrift handschriftlich

Page 101: Ausschreibung von Bauvorhaben nach VOB 2012

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1.560,-

585,- zu hoch mathematisch o.k. Aufklärungsgespräch

4.626,-

19% 878,94 5.504.94

Nicht i.A. Unterschrift handschriftlich

------------------------------------------------- Nicht die des Anbieters

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Muss in jedem Fall das billigste Angebot den Zuschlag erhalten?

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Prüfung der Sicherheit der Vertragserfüllung 1.  Fachkunde 2.  Leistungsfähigkeit 3.  Zuverlässigkeit 4.  Wirtschaftlichkeit einschließlich Betriebs- und Folgekosten...

Muss in jedem Fall das billigste Angebot den Zuschlag erhalten?

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Muss in jedem Fall das billigste Angebot den Zuschlag erhalten? §16 Absatz 6

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•  Kein Angebot eingegangen, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht

•  Grundlegende Änderungen (Bauherrenwünsche / grobe Fehler)

•  Schwerwiegende Gründe (Preisabsprachen) Info an Bieter:

Aufhebung der Ausschreibung §§ 17

•  Bekanntmachungsmuster werden nunmehr in der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 vorgegeben.

•  unter www.simap.eu.int per Internetbrowser

VOB A

Bei §17 EU und §8 EU

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Zuschlag und Bekanntmachung §§ 18

Dokumentation, Nachprüfstellen, Baukonzessionen, Meldepflichten

§§ 20-23

Nicht berücksichtigte Angebote § 19

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Übung 5: Übung 5: Kleine Ausschreibung Zusammenstellen

Erstellen Sie eine kleine Ausschreibung Ziel ist die versandfertige Ausschreibung für ein Gewerk. Verwenden Sie Ihr Übungsprojekt und wählen Sie einige wichtige Positionen für das LV aus (das LV muss nicht vollständig sein). Stellen Sie vollständig die weiteren Abschnitte der Ausschreibung zusammen (z.B. Baubeschreibung, Vortexte, rechtliche Grundlagen, etc.). Halten Sie den rechtlichen Teil möglichst kurz.