Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die Leistungen der Daseinsvorsorge

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Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die Leistungen der Daseinsvorsorge Ökobüro; 20. Mai 2005 1 Mag. Martin Pospischill

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Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die Leistungen der Daseinsvorsorge Ökobüro; 20. Mai 2005. Mag. Martin Pospischill. 1. Ökobüro; 20. Mai 2005. Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge. Mag. Martin Pospischill. 2. Ökobüro; 20. Mai 2005. - PowerPoint PPT Presentation

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Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die

Leistungen der Daseinsvorsorge

Ökobüro; 20. Mai 2005

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Die sektorale Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge

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Telekommunikation 100% seit 1.1.1998

Strom, Gas 100% seit 1.1. 2004

Postdienste RL 2002/39/EG (WB >100g 1/03)

Eisenbahnen Lib. Paket III in Verhandlung

Öffentlicher Nahverkehr VO-Vorschlag 26.7.2000

Kom. 7/2000 idF 107/2002 endg.

Wasser?* Abwasser?** Müll? *Binnenmarktstrategie der EK vom 7. Mai 2003/Mitteilung der EK?; **GATS; -

Sozialdienste*, Bildung, Kultur? *Fragebogen an MS (10/2004), Mitteilung der EK 2005?; - ; -

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Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

(KOM(2004)2 endg.) - *23. Jänner 2004

Ziel des Richtlinienentwurfes:

Kodifikation der bestehenden Rechtsprechung des EuGH im

Bereich der Dienstleistungsfreiheit

Horizontaler Regelungsansatz ( alle DL iS des Art. 50 EGV)

Abbau von Verwaltungsbarrieren bei grenzübergreifender

DL - Erbringung durch Einführung eines sog.

„Herkunftslandsprinzips (Art. 16)“

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Zu einzelnen Bestimmungen des RL – Entwurfs:

Art. 4: Definition „Dienstleistung“: Jede selbständige wirtschaftliche

Tätigkeit, bei der einer Leistung eine wirtschaftliche Gegenleistung

gegenübersteht.

Art. 2: Anwendungsbereich (Ausnahmen: Finanz-DL; elektronische

Kommunikation, Verkehr)

Art. 6: Einheitlicher Ansprechpartner

Art. 16: Herkunftslandprinzip (HKLP) – Regeln des

Herkunftslandes sollen Maßstab für Qualität und Standards der DL

sein.

Art. 17: 23 (!) Ausnahmen vom HKLP (z.B. Wasser)Mag. Martin Pospischill

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Problemfelder:

Leistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse vom

Anwendungsbereich umfasst

Keine klare Abgrenzung zur „Entsenderichtlinie“

HKLP führt nicht zur Stärkung des EU – Binnenmarktprinzips,

sondern schreibt unterschiedliche Dienstleistungsstandards der

einzelnen Mitgliedstaaten fest

Fehlende Kontrollmöglichkeit des Erbringerstaates

Arbeitnehmer-, Umwelt- und Konsumentenschutz!

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Positionen/Forderungen Wiens und der österreichischen Bundesländer

Kein Eingriff in innerstaatliche Kompetenzverteilung (Genehmigungsverfahren) durch DL-RL

Ausnahme für Leistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse vom Anwendungsbereich des RL – Entwurfes

Abschwächung/Beseitigung des HKLP

Aufrechterhaltung Kontrollmöglichkeiten bei Schlechterfüllung durch Zielland

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Negative Konsequenzen des HKLP

Innerstaatliche Probleme in der Gewerbeordnung bei sog. „Ausübungs-

regeln“ (z.B. Inkassobüros, Immobilienmakler, Personalkreditvermittler,

Lebens- und Sozialberatung, Reisebürogewerbe, Bestatter etc.)

Modalitäten der unternehmerischen Tätigkeit (Ö: Grs. Verbot des

Feilbietens im Umherziehen)

Tarife und Provisionssätze

Sicherheitsniveaus bei bautechnischen Herstellungen

Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen (schwedisches Beispiel betreffend

lettische Kollektivverträge vor Kommission) etc.

Mit hoheitlichen Aufgaben oder an der Mitwirkung an hoheitlichen Aufgaben

betraute Unternehmer

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Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Jänner 2005: Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments,

Evelyn Gebhardt, kündigt maßgebliche Änderungen am RL-Entwurf

an (HKLP)

22/23. März 2005: Europäischer Rat von Brüssel verlangt

„Entschärfung“ der DL-RL

19. April 2005: MEP Gebhardt legt den ersten Teil ihres Berichtes im

Europäischen Parlament vor (Änderung des HKLP ins Prinzip der

gegenseitigen Anerkennung)

Juni 2005: Abstimmung im Ausschuss des Parlaments

Sept. 2005: Erste Lesung im Parlament

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