„Zaunergasse“ (Rauchgründe) - ARCHITEKTURWETTBEWERB · 2011. 7. 18. · Ersatz: Arch. DI...

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Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H. 5020 Salzburg . Ignaz- Harrer-Straße 84 . Telefon: 0662/43 31 81-0 . Telefax: 0662/43 31 81-60 . [email protected] . www.gswb.at GmbH mit Sitz in Salzburg . Firmenbuchnummer: FN 54499x . Landesgericht Salzburg . UID: ATU 40551700 . DVR: 0034444 Schwaiger / Wagner / Reumüller Seite 1 von 16 April 2011 ARCHITEKTUR WETTBEWERB Salzburg „Zaunergasse“ (Rauchgründe) Einstufig – Salzburg offen – 4 Zuladungen – anonym Soweit in dieser Ausschreibung personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen!

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Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.5020 Salzburg . Ignaz- Harrer-Straße 84 . Telefon: 0662/43 31 81-0 . Telefax: 0662/43 31 81-60 . [email protected] . www.gswb.at GmbH mit Sitz in Salzburg . Firmenbuchnummer: FN 54499x . Landesgericht Salzburg . UID: ATU 40551700 . DVR: 0034444

Schwaiger / Wagner / Reumüller Seite 1 von 16 April 2011

ARCHITEKTUR WETTBEWERBSalzburg „Zaunergasse“ (Rauchgründe)

Einstufig – Salzburg offen – 4 Zuladungen – anonymSoweit in dieser Ausschreibung personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männergleichermaßen!

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INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINER TEIL1.01 BAUHERR / AUSLOBER Seite 031.02 ANLAUFSTELLE 031.03 ART der AUSSCHREIBUNG 031.04 GEGENSTAND / ZIEL der AUSSCHREIBUNG 031.05 TERMINPLAN 041.06 TEILNAHMEBERECHTIGUNG 041.07 SCHRIFTLICHE ANFRAGEN 041.08 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN 041.09 ABGABEMODALITÄTEN 051.10 VORPRÜFUNG 051.11 BEURTEILUNGSGREMIUM 051.12 BEURTEILUNGSKRITERIEN 061.13 PREISGELDER 061.14 BEAUFTRAGUNG 061.15 RECHTSGRUNDLAGEN 071.16 EIGENTUMS-, URHEBER- und VERÖFFENTLICHUNGSRECHT 071.17 AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE 07

2 PLANUNGSGRUNDLAGEN2.01 PLANUNGSGEBIET Seite 082.02 STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN der Stadt MA5 082.03 PLANUNGSZIELE des Auslobers 102.04 WOHNUNGSSCHLÜSSEL 122.05 INFRASTRUKTUR 132.06 HAUSTECHNIK 14

3 ANHANG3.01 SAGIS AUSZUG ab Seite 163.02 GEOMETERPLAN M 1/500 MIT PROFILEN3.03 DATENBLATT3.04 ARCHITEKTENVERTRAG3.05 gswb PLANUNGSRICHTLINIEN3.06 RICHTLINIEN BARRIEREFREIHEIT3.07 EISENBAHNGESETZ3.08 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN3.09 GEOTECHNISCHES VORGUTACHTEN3.10 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN3.11 INFRASTRUKTUR SALZBURG AG3.12 VERFASSERBRIEF

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1 ALLGEMEINER TEIL

1.01 BAUHERR / AUSLOBERgswb – Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H.Ignaz-Harrer-Straße 84T: +43 662 433181-0F: +43 662 433181-965E: [email protected]: www.gswb.atANSPRECHPARTNER:DI Thomas ReumüllerT: +43 662 433181-924F: +43 662 433181-99924E: [email protected]

1.02 ANLAUFSTELLEFür schriftliche Anfragen betreffend inhaltliche Themen steht für die gesamte VerfahrensdauerArch DI Nikolaus SchwaigerSalzburgerstrasse 92b5500 BischofshofenT: +43 664 3848696F: +43 6462 21135E: [email protected] Verfügung

1.03 ART der AUSSCHREIBUNGEinstufiger, Salzburg offener, anonymer Architektur Wettbewerb mit 4 Zuladungen

1.04 GEGENSTAND / ZIEL der AUSSCHREIBUNGDie gswb sucht als Bauherr und Auftraggeber die bestmögliche architektonische Lösung für einBauvorhaben in der Stadtgemeinde Salzburg.In der KG 56537 Salzburg mit den Grundstücken Nr. 3295, 3296/2 und 4632 sowie in der KG 56531Maxglan mit den Grundstücken Nr. 84/2, 376 und 377/1 plant der Auslober die Errichtung einerWohnbebauung.Auf dem 8.209 m2 großen Bauplatz, mit der Zufahrt über die Zaunergasse, werden insgesamt rd. 90Wohneinheiten entstehen. Sämtliche Wohnungen werden barrierefrei geplant und die Gebäude werdenmit Fernwärme und Solaranlage haustechnisch versorgt mit 20 Energie- Ökopunkten (LEK-Wert < 18)

Auf den zurzeit noch im Grünland befindlichen Grundstücken sollen Mietwohnungen (ca. 50%),Mietkaufwohnungen (ca. 25%) und Eigentumswohnungen (ca. 25%) samt dazugehörigen PKW-Abstellplätzen samt Außenanlagen geplant und errichtet werden. Die TG-Stellplätze sind im Verhältnis1:1 (zwingend, darüberhinaus nach Wirtschaftlichkeit und Flächenverfügbarkeit) vorzusehen. Die gesamterforderliche Stellplatzanzahl ist in der Stadt Salzburg mit 1:1,2 festgelegt.

Die Umwidmung und Bebauungsplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Projekt.

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1.05 TERMINPLANAUSGABE der Unterlagen ab 10.05.2011Schriftliche ANFRAGEN bis zum 24.05.2011, 12.00 UhrKonstituierende JURYSITZUNG 26.05.2011, 13.00 UhrKOLLOQUIUM (vor Ort) 26.05.2011, 15.00 UhrABGABE der Planunterlagen (Kundencenter gswb im EG) 16.06.2011, 12.00 UhrABGABE der Modelle (Kundencenter gswb im EG) 22.06.2011, 12.00 UhrBeurteilende JURYSITZUNG 07./08.07.2011

1.06 TEILNAHMEBERECHTIGUNGÖsterreichische Architekten, Zivilingenieure für Hochbau und ZT-Gesellschaften mit entsprechenderBefugnis gemäß Ziviltechnikergesetz in der geltenden Fassung mit Bürositz im Bundesland Salzburgsowie vier zugeladene Architekturbüros aus anderen Bundesländern.

1.07 SCHRIFTLICHE ANFRAGENSchriftliche Anfragen (vorzugsweise per Email) betreffend der Ausschreibung bzw. zum Verfahren selbstmüssen bis spätestens 24.05.2011, 12:00 Uhr bei Arch. DI Nikolaus Schwaiger (E: [email protected]) einlangen.Die schriftliche Beantwortung der eingelangten Fragen erfolgt bis spätestens 31.05.2011 und wird allenTeilnehmern per Email übermittelt.

1.08 EINZUREICHENDE UNTERLAGENSCHRIFTSTÜCKE in DIN A4⇒ ERLÄUTERUNGSBERICHT⇒ BAUBESCHREIBUNG mit Angaben zu allen wesentlichen Materialien und Konstruktionsstärken⇒ BERECHNUNGEN mit nachvollziehbaren Berechnungen⇒ DATENBLATT mit Kostenschätzung (Beilage)

PLÄNE (JE 2 – FACH / 1 x für die Vorprüfung), max. A0-Hochformate⇒ LAGEPLAN M 1:500 / Strukturplan – städtebauliche Situation⇒ GRUNDRISSE M 1:200 / EG-Plan mit Erschließung und Außenanlagen / Regelgeschoße können nur

1x dargestellt werden / Angaben Raumstempel, Wohnungsgrößen, etc.⇒ SCHNITTE M 1:200 / mit Angabe des Urgeländes und der Raumhöhen, etc.⇒ ANSICHTEN M 1:200 / mit Angaben Oberflächen- und Farbgestaltung⇒ max. 2 SCHAUBILDER, optionalEin Exemplar dient der Vorprüfung und ist nachvollziehbar zu bemaßen (Pläne), die gefordertenBerechnungen – Projektdaten sind nachvollziehbar und einfach prüfbar aufzustellen.

MODELL⇒ EINSATZMODELL M 1:500 auf beigestellter Einsatzplatte mit freier Materialwahl in weiß

CDSämtliche Unterlagen (Pläne und Beilagen) sind auch auf einer CD-ROM, im Format PDF oder JPEG,abzugeben.

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1.09 ABGABEMODALITÄTENDie Pläne sind geplottet und gerollt, nicht kaschiert und nicht gefaltet in einer fest verschlossenen Rolle(Kuvert) mit der deutlich sichtbaren Aufschrift:

SBG ZAUNERGASSE Wettbewerbund Angabe einer 6-stelligen Kennummer samt Verfasserbrief des Teilnehmers zu versehen und zum Teil2-fach einzureichen.Die Unterlagen gelten nur dann als rechtzeitig abgegeben, wenn sie bis zum Abgabetermin bei der gswb(Kundencenter im EG) persönlich abgegeben, per Bote oder per Post zugestellt werden und in Papierformeinlangen.

Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens der Unterlagen trägt der Teilnehmer!

ABGABEORT: gswb Kundencenter im EG

1.10 VORPRÜFUNGDie Vorprüfung der Beiträge erfolgt durch Arch. DI Nikolaus Schwaiger und erforderlichenfalls unterBeiziehung von internen Fachleuten bzw. externen Sonderfachleuten nach objektiv erfassbaren undnachvollziehbaren Kriterien und umfasst insbesondere die:⇒ Vollständige, zeitgerechte Abgabe der Unterlagen⇒ Einhaltung der formalen Bedingungen⇒ Einhaltung der Ausschreibungsvorgaben⇒ Prüfung Einhaltung gesetzlicher Bauvorschriften (z.B.: Nachbarschaftsabstände, etc.)⇒ Überprüfung in Hinsicht auf Umsetzung bedingt durch Schallschutzangaben⇒ Überprüfung der Angaben des DatenblattesDie zusammenfassenden Ergebnisse der Vorprüfung werden ausschließlich dem Beurteilungsgremium inschriftlicher Form (Vorprüfungsbericht) zu Beginn der Beurteilungssitzung vorgelegt.

1.11 BEURTEILUNGSGREMIUMDas Gremium setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

ARCHITEKT Gestaltungsbeirat Arch. Univ. Prof. Mag.arch. Elsa PROCHAZKAErsatz: Ao. Univ. Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Dörte KUHLMANN

ARCHITEKT Arch. Kammer Arch. DI Christoph GÄRTNERErsatz: Arch. Mag. Arch. et art Dietmar NEURURER

ARCHITEKT Nennung Arch. Kammer + gswb Arch. DI Peter KNALLErsatz: Arch. DI Wolfgang GUSMAG

TECHNISCHER VERTRETER gswb Prok. BM Franz LOIDLErsatz: Dir. Dr. Bernhard KOPF

STADT SALZBURG Stadtrat Johann PADUTSCHErsatz: DI Dr. Andreas SCHMIDBAUR

Nimmt ein Mitglied des Gremiums am Verfahren teil oder ist in sonstiger Weise befangen, wird es zurJurierung nicht zugelassen, hat jedoch das Recht, im Einvernehmen mit dem Auslober ein Ersatzmitgliedzu nennen.Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist an die Anwesenheit von mindestens drei Viertel allerstimmberechtigten Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gebunden.

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Die Mitglieder des Gremiums, der Vorprüfung sowie sonstige mit der Organisation und Durchführungdes Verfahrens befassten Personen unterliegen gegenüber Dritten hinsichtlich aller Belange derVerschwiegenheitspflicht.

1.12 BEURTEILUNGSKRITERIENDie Jury bewertet die Wettbewerbsbeiträge nach folgenden Kriterien:

STÄDTEBAU und ARCHITEKTUR⇒ Städtebauliche und funktionale Bezüge zwischen Baukörper und Außenräumen⇒ Gestalterische und funktionale Qualität der Baukörper und deren innere Struktur⇒ Qualität der Wohnungsgrundrisse⇒ Äußere und innere Erschließung⇒ PKW Tiefgaragen und Stellplatzkonzept

ÖKONOMIE / ÖKOLOGIE⇒ Sparsamer Umgang mit Grund und Boden⇒ Ökologisches Konzept⇒ Einhaltung der Baukosten gem. Salzburger Wohnbauförderung⇒ Gestalterische und funktionale Qualität der Frei- und Grünräume⇒ Wirtschaftlichkeit in Nutzung und Erhaltung

1.13 PREISGELDERDie Höhe der Preisgelder orientiert sich nach der Vorgabe der Salzburger Wohnbauförderung von 1990.Das erhaltene Preisgeld des Siegers wird als Teil der Vorentwurfsleistung auf das Honorar angerechnet.

1. PREIS 12.000.-2. PREIS 10.000.-3. PREIS 8.000.-ANERKENNUNGSPREISE 3 X je. 6.000.-

Angaben sind netto in Euro

Somit werden insgesamt Wettbewerbsgelder in der Höhe von € 48.000.- netto vergeben.

1.14 BEAUFTRAGUNGEs ist beabsichtigt, den Sieger des Verfahrens mit Planungsleistungen im Umfang von 83% derTeilleistungen lt. HOA 2002 (Vorentwurf / Entwurf / Einreichung / Ausführungsplanung / künsterl. OL /techn. OL) mit einem Nachlaß von 7,5% (Behördenrabatt Landesregierung - Arch. Kammer) zubeauftragen.Die restlichen Anteile der Teilleistungen werden voraussichtlich von der gswb erbracht.Als Honorarbasis gelten die Netto-Bauherstellungskosten gemäß S-WFG 90, das maximale Honorarergibt sich aus den Limitkostensätzen der Salzburger Wohnbauförderung.Der Architektenvertrag (Beilage 3.04) gilt als Bestandteil dieser Ausschreibung und wird mit Abgabe desProjektes von den Teilnehmern akzeptiert.Mit dem Sieger des Verfahrens wird über einzelne Vetragspunkte und die ev. zusätzliche Vergabe vonweiteren Teilleistungen lt. HOA 2002 verhandelt.

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1.15 RECHTSGRUNDLAGENAlle Leistungen sind gemäß den zur Zeit geltenden rechtlichen Vorschriften bzw. Richtlinien undinsbesondere dem Salzburger Baurecht und der Salzburger Wohnbauförderung zu planen, berechnen undzu erstellen.Das Projekt ist bewilligungsfähig zu planen und die Vorgaben des Auslobers sind unbedingt einzuhalten.Diesbezüglich erforderliche Projektsänderungen werden nicht gesondert vergütet und werden vomAuftragnehmer getragen.Mit der Einreichung seiner Bewerbungsunterlagen nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegendenAusschreibung samt Beilagen enthaltenen Bedingungen und Verträge an.Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig und unanfechtbar.Die schriftliche Beantwortung von Anfragen gilt als integrierender Bestandteil derAusschreibungsunterlagen.Die Ausschreibung wurde mit der Architektenkammer für Salzburg und Oberösterreich abgestimmt undvon dieser freigegeben.

1.16 EIGENTUMS-, URHEBER- und VERÖFFENTLICHUNGSRECHTDas sachliche Eigentumsrecht an den Plänen Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der eingereichtenWettbewerbsarbeiten geht an den Auslober über.Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten.Der Auslober besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligenProjektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seineArbeit zu, wenn er den Auslober nennt.

1.17 AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDEAusgeschlossen sind:a) Personen, die den Versuch unternehmen, ein Mitglied des Auswahlgremiums in seiner

Entscheidung als Juror zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagenmachen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt.

b) Personen, gegen die ein Konkursverfahren oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitetoder die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesenwurde.

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2 PLANUNGSGRUNDLAGEN

2.01 PLANUNGSGEBIET

2.01.01 ALLGEMEINE ANGABENDas Planungsgebiet besteht aus den Liegenschaften Nr. 3295, 3296/2 und 4632, KG 56537 Salzburgsowie in der KG 56531 Maxglan mit den Grundstücken Nr. 84/2, 376 und 377/1 mit einer gesamtenFläche von ca. 9.000 m2 und wird auch als „Rauchgründe“ bezeichnet.Der derzeitige bestehenden Radweg entlang der Glan soll auf 3,50 m verbreitert werden, ebenso ist einGewässerbegleitstreifen von 5,0 m einzuhalten (innerhalb dieses Streifen befindet sich der Radweg), dieVerbreiterung soll zu lasten des Planungsgebietes geschehen, damit reduziert sich der Bauplatz auf 8.209m2 (siehe Abgrenzung im Lageplan, Beilage 3.02).Die dreiecksförmige Grundstücksfläche weist ein geringes Gefälle in Nord-Süd-Richtung auf, und wirdim Norden durch den Bahndamm der Lokalbahn, im Westen durch den Rad- und Fußweg bzw. der Glanund der Guggenmoosstraße sowie im Osten durch die bogenförmige Zaunergasse und dahinterliegenderSiedlung und Mühlbach begrenzt.Die verkehrstechnische Erschließung des Planungsgebietes erfolgt ausschließlich über die von Nordostenkommenden Zaunergasse, die am südlichen Ende eine Sackgasse bildet.

2.01.02 BAUVERBOTSBEREICHEEin Bauverbotsbereich erstreckt sich entlang der ÖBB im Abstand von 12 m von der PlanumsgrenzeGleiskörper (Lärmschutzwand), siehe Bauverbotslinie im Lageplan (Beilage 3.02).Der Feuerbereich lt. EisbG 1957 § 42a beträgt 50 m von Gleisachse aus gemessen.Die dem Gleiskörper zugewandten Fassaden und Teile davon sind blendfrei für den Zugverkehrauszubilden.Im Besonderen gelten die Vorschreibungen und Abstände nach dem EisbG 1957 § 42, 43, 43 a in dergültigen Fassung (siehe Beilagen 3.07).

Entlang der nördlichen Grundgrenze zum Bahndamm hin besteht auf dem Baugrund eine Dienstbarkeitder ÖBB des Gehens und Fahrens zum Zwecke der Befahrung mit Einsatzfahrzeugen alle Art, dieseFläche ist in Breite und Ausmaß lt. Beilage 3.02 Lageplan M 1/250 ersichtlich (gestrichelt markierteFläche).Diese Fläche ist von jeglicher Bebauung freizuhalten und darf nicth überbaut werden!

Entlang der Glan gelten keine wasserbautechnischen Auflagen, gesetzliche Nachbarabstände sindeinzuhalten.

2.02 STÄDTEBAULICHEN RAHMENBEDINGUNGEN der Stadt MA5Siehe Beilage 3.10 im Anhang.

2.02.01 STÄDTEBAULICHE SITUATIONDas Planungsgebiet ist derzeit als Grünland gewidmet, eine Umwidmung in Bauland / ErweiterteWohngebiete ist vorgesehen.Voraussetzung ist, dass eine bauliche Lösung, die der gegebenen Lärmproblematik an diesem Ort – durchdie Bahnstrecke und die Guggenmoosstraße, gefunden wird, dass eine Widmung als Wohngebiet möglichist. Die Bewältigung der Lärmproblematik ist Grundvoraussetzung und ist unter Einbeziehung desbeigelegten Lärmgutachtens entsprechend nachzuweisen.

In Fußwegentfernung befinden sich Nahversorger, Geschäfte und Gastronomie.Der S-Bahnanschluss ist mit der Haltestelle Aiglhof ebenfalls fußläufig erreichbar, direkt am Grundstückverläuft entlang der Glan ein Fuß- und Radweg.

2.02.02 ZIELE RÄUMLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT (REK)Das Räumliche Entwicklungskonzept 2007, Siedlungs- und Ortsbildkonzept, trifft folgende Aussagen:

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im Entwicklungsplan Funktionelle Stadtgliederung:- Dieser Teil des Stadtteiles Maxglan ist hinsichtlich der Stadtgliederung zum „Urbanen Kern“ zu

rechnen

im Entwicklungsplan Babauungsstruktur wird- als Leithöhe eine Bebauungshöhe von 3-5 Geschoßen festgelegt- und für die Bebauungsstruktur wird eine „mittlere Körnung“ als Ziel definiert. (d.h. in der

vorherrschenden Bebauungsstruktur durch maßstabsangepaßte Volumina verträgliche Strukturen

2.02.02 STÄDTEBAULICHE ZIELEA) Nutzung und Flächenwidmung:

Rechtskräftige Flächenwidmung: GrünlandVorgesehen ist im Zuge der generellen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes die WidmungBauland / Erweitertes Wohngebiet unter der Voraussetzung des Nachweises der widmungsgemäßenLärmwerte.Es soll ein hoher Anteil (mindestens 75 %) geförderter Mietwohnbau vorgesehen werden.

B) Bebauung:Bauliche Ausnutzbarkeit:Es ist in Anlehnung an die Umgebungsdichten, von einer Bebauungsdichte von GFZ 1,0 auszugehen.Aus der Bauplatzgröße von 8.209 m2 und einer Bebauungsdichte von GFZ 1,0 resultiert eineBruttogeschoßfläche von 8.209 m2 bzw. ca. 90 Wohneinheiten (unter der Annahme einerdurchschnittlichen Bruttogröße von ca. 90 m2/WE)

Geschoßanzahl:Aufgrund der Umgebungsstruktur und auf Basis des REK 2007 sind in diesem Bereich 3-5 Geschoßevorstellbar. Welche Höhen in Beziehung zu den Nachbarbauten und zum bachbegleitenden Freiraumwirklich verträglich sind, soll der Wettbewerb aufzeigen.

Bebauungsstruktur:Es wird angeregt den gegenüberliegenden Wohnbau in die städtebaulichen Überlegungen miteinzubeziehen, damit die erdgeschoßige Tiefgaragensituation eine Verbesserung durch eineentsprechende Reaktion auf dem Planungsgebiet erfährt.

Lärmschutz:Es soll eine Bebauungsform gewählt werden, die dem Ziel, einen Lärmschutz zu gewährleisten,entspricht.Auf das beigelegte Lärmgutachten ist entsprechend einzugehen.Im Rahmen der Einreichung ist ebenfalls ein projektbezogenes Lärmgutachten vorzulegen.

Baufluchtlinien:Auf Grund der Grundstückskonfiguration und Umgebungsstruktur wird diesbezüglich keineFestlegung getroffen. Die Baufluchtlinien werden projektbezogen festgelegt.Allfällige Baugrenzlinien werden ebenfalls projektbezogen festgelegt.

Nachbarabstände:Die Nachbarabstände werden auf Grund der Grundstückskonfiguration änhlich den Baufluchtliniengehandhabt. Die Positionierung der Baukörper sollte jedoch unter besonderer Berücksichtigung derNachbarbebauung im Osten als auch des begleitenden Baches und dem daran angegeliederten Fuß-und Radweg im Westen erfolgen. Der bachbegleitende Grünzug soll im Gesamtgefüge derBebauungsstruktur noch zur Geltung kommen.

Freiraumgestaltung:Ein detailliertes Freiraumkonzept ist zu überlegen, dieses Freiraumkonzept soll folgende Aussagenenthalten:

a. private und halböffentliche Freiflächen: Lage, Gestaltung und ggf. Trennungselementeb. Kleinkinderspielflächen: Lage und Gestaltung

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c. Befestigte Flächen, diverse Nebenalagen (überdachte Fahrradabstellplätze, privateAbstellräuem für Gartengeräte, etc.), Besucherparkplätze: Lage und Gestaltung

d. Bepflanzungsvorschläge wie z.B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünungen, etc.

Bei den ggst. Bäumen (11 Eschen, 2 Ahorn, siehe Beilage 3.10) an der westlichen Grundgrenzehandelt es sich ausschließlich um wild aufgegangene Bäume, die in den letzten Jahren dieStammstärke erreicht haben, dass sie unter die Salzburger Baumschutzverordnung fallen. Keiner derBäume ist besonders schützenswert, da sie auch direkt an der niederen Gartenmauer hochgewachsensind. Entsprechende Ersatzpflanzungen im selben Ausmaß sind bei der Freiraumgestaltungeinzuplanen.Die bereits bestehenden 23 Ersatzpflanzungen entlang des Bahndammes sind besonders während derBauzeit zu schützen.

Soziales:Die Einhaltung der Barrierefreiheit lt. Schreiben “Sbg. Wohnbauförderungsgesetz 1990, Ausführungzu § 31 Abs 3 lit a S.WFG 1990 bzw. § 19 Abs 3 lit d) WFV“ (Beilage) vom 21.03.2008 derWohnbauförderungsstelle des Landes Salzburg zum Thema Barrierefreiheit ist gefordert und stellteine zwingende Voraussetzung dar.

Verkehr:Generell soll die Liegenschaft Kfz-frei gestaltet werden.Die Zu- und Abfahrt zum Planungsgebiet und zur Tiefagarge hat ausschließlich über die Zaunergassezu erfolgen.

Die TG-Stellplätze sind im Verhältnis 1:1 (zwingend, darüberhinaus nach Wirtschaftlichkeit undFlächenverfügbarkeit) vorzusehen. Die gesamt erforderliche Stellplatzanzahl ist in der Stadt Salzburgmit 1:1,2 festgelegt.

Eine Verbreiterung des derzeitigen existierenden Fuß- und Radweges entlang der Glan auf 3,50 m isterforderlich. Ebenfalls ist in der Planung zu berücksichtigen, dass ein zukünftiger Fuß- und Radwegentlang der Gleise an der Zaunergasse angeschlossen wird, dieser darf nicht auf dem zu planendenBauplatz zu liegen kommen.

Es wird angeregt, dass die zukünftige Bebauung Durchwegungen von der Zaunergasse zur Glanvorsieht, um diesen Landschaftsbereich spürbar zu belassen und den Bewohnern im bestehenden undzuküftigen Wohnbereich dadurch eine direkte Anbindung an den Grünraum und die wichtige Fuß-und Radwegverbindung zu bieten.

Ökologie:Es wird empfohlen ökologische Planungsgrundsätze zu berücksichtigen.Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken, sollte dieTiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden vorgesehen werden.Es wird angeregt, Energietechnik für erneuerbare Energieformen in Funktion und Gestaltungmitzudenken und in die Architektursprache zu integrieren.

2.03 PLANUNGSZIELE des AuslobersGenerell gelten als Grundlage die beigelegten gswb-Planungsrichtlinien für den Wohnbau inkl.„Konkrete Vorgaben als Checkliste“ (Beilage 3.05)!

2.03.01 KONZEPTIONZielsetzung des Auslobers ist die Verwirklichung einer zukunftsweisenden und vorallem kostengünstigenWohnbebauung mit möglichst hoher Qualität in städtebaulicher und architektonischer Hinsicht,verbunden mit hohem Wohnwert, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit, unter verpflichtender Einhaltungder bau- und wohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien der geltenden Fassungen.

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Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert Vorentwürfe und Bebauungsvorschläge zu entwickeln,welche einen hohen Standard im Bereich der Gestaltung und Ökologie, unter besondererBerücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in der Planung, Errichtung, Nutzung und Erhaltung aufweisen.Auf diese Aspekte ist bei der Wahl der Baumaterialien, der Detailausbildung (z.B. Vordächer alskonstruktiver Bauten- und Holzschutz, Zugänglichkeit, Glasflächen, etc.) und HaustechniksystemeRücksicht zu nehmen.Ebenso sollte bei der Planung auf erprobte Systeme und Detaillösungen bedacht genommen werden.Auf langlebige, wartungs- und reinigungsfreundliche Konstruktions- und Gebäudeteile ist besonders zuachten, wobei den klimatischen Verhältnissen (Regen, Schnee, etc.) Bedeutung zu schenken sind (Schutzder Fassade, insbesondere von allfälligen Holzaußenbauteilen, Tiefgaragenrampen, gedecktZugangsbereiche, außen liegende Dachentwässerungen, etc.)

Ein Farbkonzept ist anzugeben und soll ebenfalls auf die Umgebung abgestimmt sein.

Auf die Kompaktheit der Bebauung ist größter Wert zu legen, keine gekrümmten Baukörper,energiesparende Architektur, Solaranlage, etc.

Auf die Lärmemission, ÖBB und Guggenmoosstraße, ist besonderes Augenmerk zu legen und dieProjekte sind unter möglichster Beachtung der Schallschutzanforderungen zu planen, siehe beigelegtesLärmgutachten.Im Rahmen der Vorprüfung bzw. der Jurysitzung wird der Schallgutachter anwesend sein undEmpfehlungen zu den einzelnen Wettbewerbsprojekten abgeben.

Es wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Barrierefreiheit beim Mietwohnbau lt. SalzburgerWohnbaufördergesetz WFV geltender Fassung hingewiesen.

Auf dem Wettbewerbsareal sollen Mietwohnungen (ca. 50%), Mietkaufwohnungen (ca. 25%) undEigentumswohnungen (ca. 25%) samt dazugehörigen PKW Tiefgaragen- (im Verhältnis 1:1) undFreistellplätzen (im Verhältnis 1:0,2) samt Außenanlagen geplant und errichtet werden.Lt. Salzburger Wohnbauförderung wird nur ein Tiefgaragenstellplatz pro Wohneinheit gefördert.

Die Planung soll Identifikation und Verbundenheit der künftigen Bewohner zum Ort gewährleisten. Aufdie zusätzlich erforderlichen Qualitäten der Eigentums-Wohneinheiten ist unbedingt zu achten.

Die angemessenen Gesamtbaukosten der Mietwohnungen sind gemäß Salzburger Wohnbauförderungjedenfalls einzuhalten, im Sinne von günstigen Mietpreisen möglichst noch zu unterschreiten, zu erzielendurch Ausschöpfung einer hohen Zahl von Energie- und Ökopunkte (min. 20 Energie- / Ökopunkten undLEK-Wert < 18).

2.03.02 BEBAUUNGIm Sinne der Wirtschaftlichkeit ist die Bebauungsdichte GFZ 1,0 zur Gänze auszuschöpfen.Aus der Bauplatzgröße von 8.209 m2 und einer Bebauungsdichte von GFZ 1,0 resultiert eineBruttogeschoßfläche von 8.209 m2 bzw. ca. 90 Wohneinheiten (unter der Annahme einerdurchschnittlichen Bruttogröße von ca. 90 m2/WE)

Aufgrund der Umgebungsstruktur und auf Basis des REK 2007 ist eine Bebauungsstruktur von3-5 Geschoßen möglich. Aufgrund der Lärmentwicklung sind die Baukörper zwangsweise von Nordennach Süden zu staffeln, siehe auch Beilage Lärmgutachten. Die Eigentumswohnungen (25%) solltenmöglichst im Süden mit einem eigenen Baukörper situiert werden.

Die 3 Wohnungsbereiche (50% Miete, 25% Mietkauf, 25% Eigentum) sind so zu gestalten, dass zwareine gemeinsame Tiefgaragenzufahrt, von der Zaunergasse aus, errichtet werden kann, eine Trennung fürdie Parifizierung vom Eigentum allerdings unbedingt möglich sein muss. Eine horizontaleÜberschneidung der Bauteile dieser Bereiche ist nicht möglich.Für alle Wohnungsbereiche muss die Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage (aufgrund derFörderbarkeit) exakt mit dem Schlüssel von 1:1 (pro Wohneinheit ein TG-Stellplatz) geplant werden,dieser darf weder unter- noch überschritten werden. Die restlichen Stellplätze (0,2 STPL/WE) könnenoberirdisch situiert werden und sind exakt nach Wohnungsbereich zu trennen, wobei beim

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Eigentumsanteil in der Regel ein etwas höherer (0,5 STPL/WE) Schlüssel für PKW-Freistellplätzeanzuwenden ist.

2.03.03 WOHNUNGENZusätzliche Angaben zu den beigelegten Planungsrichtlinien gswb (Beilage 3.05):- Ausreichender Schallschutz der Schlaf- und Aufenthaltsräume.- Schallschutzbestimmungen lt. Önorm und einschlägigier Richtlinien sind zu erfüllen.- Erschließung der Wohneinheiten mit Aufzug direkt aus der Tiefgarage.- Gefahrloses und wirtschaftliches reinigen von Fenstern, Belichtungsflächen, Brandrauchentlüftungen,

etc.- Laubengänge sind geschlossen auszuführen, keine zu den Laubengängen orientierte Schlaf- bzw.

Wohnzimmer.- Barrierefreie Nutzbarkeit samt Erschließung aller Wohnungen (bei Miete keine Maisonetten möglich).- Offene vertikale Erschließungen sind nicht erwünscht.

2.04 WOHNUNGSSCHLÜSSELDie 3 Wohnungsbereiche werden folgendermaßen aufgeteilt:

50% Miete25% Mietkauf25% Eigentum

Folgende Wohnungsgrößen sind die maximalen förderbaren zulässigen Nutzflächen lt. Salzburger WFG:

2 Zi. WE (für 1 Person) 55 m2

2 Zi.-WE (für 2 Personen) 65 m2

3 Zi.WE 80 m2

4 Zi.WE 90 m2 (toleriert werden 92 m2)

Siehe Punkt 4. Anforderungen an die Raum- und Wohnqualität der Beilage „gswb-Planungsrichtlinienfür den Wohnbau“!

Wohnungsaufteilung:

8.209 m2 (Bauplatzfläche) x 1,00 (GFZ) = 8.209 m2 (BGF)8.209 m2 x 0,75 (WNF/BGF, im Mittel) = 6.157 m2 (WNFL, Minimum)ca. 90 WE gesamt

Wohnungsaufteilung Miete und Mietkauf:

40% 2-Zimmer WE (55 m2 – 65 m2)50% 3-Zimmer WE (65 m2 – 80 m2)10% 4-Zimmer WE ( 90 m2)

50% Mietwohnungen entspricht ca. 3.100 m2 (WNFL)ca. 18 x 2-Zi. WE á 55-65 m2 = 1.080 m2

ca. 22 x 3-Zi. WE á 65-75(80) m2 = 1.570 m2

ca. 5 x 4-Zi. WE á 90 m2 = 450 m2

ca. 45 Miet WE mit gesamt WNFL = 3.100 m2

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25% Mietkaufwohnungen entspricht ca. 1.520 m2 (WNFL)ca. 9 x 2-Zi. WE á 55-65 m2 = 540 m2

ca. 11 x 3-Zi. WE á 65-75(80) m2 = 800 m2

ca. 2 x 4-Zi. WE á 90 m2 = 180 m2

ca. 22 Mietkauf WE mit gesamt WNFL = 1.520 m2

Wohnungsaufteilung Eigentum:

60% 2-Zimmer WE (55 m2 – 65 m2)25% 3-Zimmer WE (65 m2 – 80 m2)15% 4-Zimmer WE ( 90 m2)

25% Eigentumswohnungen entspricht ca. 1.540 m2 (WNFL)ca. 14 x 2-Zi. WE á 55-65 m2 = 840 m2

ca. 6 x 3-Zi. WE á 65-75(80) m2 = 430 m2

ca. 3 x 4-Zi. WE á 90 m2 = 270 m2

ca. 23 Eigentum WE mit gesamt WNFL = 1.540 m2

Gesamt 90 WE (2-, 3- und 4 Zimmer-Wohnungen) mit einer Gesamt-WNFL von ca. 6.160 m2

Die Mietkauf- und Eigentumswohnungen müssen im Hinblick auf die spätere Grundteilung in ihrerFunktion „eigenständig“ sein (eigener Baukörper, abzuschließende Tiefgarage, eindeutig zugeordneteFreistellplätze, etc.), und sind so zu konzipieren, dass eine rasche und gute „Verkaufbarkeit“ allerWohnungen gewährleistet ist, siehe Punkt 5 Eigentum der Beilage 3.05 „gswb-Planungsrichtlinien fürden Wohnbau“!Entgegen Punkt 5 der Beilage sind die 4-Zi.-Wohneinheiten (Miete, Mietkauf und Eigentum)ausschließlich im Erdgeschoß (mit abgeschlossenen Privatgärten) zu situieren.

2.05 INFRASTRUKTURSiehe Beilage 3.11

Trinkwasser:Um eine ausreichende Trinkwasserverorgung zu gewährleisten wird die Salzburg AG einen Ringschluss,der von der Guggenmoosstraße unter der Glan aufs Baugebiet führt, im Zuge des Baugeschehens desPojektes errichten.

KabelTV:Die Versorgungsleitungen werden mit der Trinkwasserleitung unter der Glan aufs Baugebiet geführt.

Strom:Die Stromversorgung ist soweit vorab für 94 WE am Baugebiet gewährleistet, beim Vorliegen desendgültigen Projektes muss die Stromversorgung genau errechnet werden und geeigneteVersorgunsmaßnahmen getroffen werden.Sollte (lt. Stellungnahme Salzburg AG vom 02.03.11, siehe Beilage) ein Trafo notwendig werden, istdieser ausserhalb der Gebäudestruktur an einem leicht zugänglichen Ort zu positionieren, dieser Platz istin entsprechender Größe (Baucontainerausmaße) bei der Wettbewerbsarbeit auszuweisen.

Fernwärme:Lt. Vorgesprächen mit der Salzburg AG soll bis 2013 eine Fernwärmeanspeisung von derGuggenmoosstraße unter der Glan auf das Baugebiet geführt werden.

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Oberflächenwässer:Die anfallenden Oberflächenwässer können lt. Kanal- und Gewässeramt vorretentiert in die Glaneingeleitet werden. Die Flächen einer Retention bzw. Vorversickerung sind im Zug des Projekts zuberücksichtigen und bei Baureifmachung mit der Wasserrechtsbehörde in Absprache zu bringen.

Der nördlich, das Grundstück, querende Oberflächenwasserkanal zum RHV-Hauptsammler am Glan-Radweg kann lt. Kanal- und Gewässeramt am Grundstück zwischen den Schächten 33010037 und33010040 verschoben bzw. verlegt werden, ausreichend Gefälle ist vorhanden. Er darf jedoch keinesfallsüberbaut werden. Die technischen Details sind im Zuge der baubehördlichen Einreichung des Projektesnachweislich im Einvernehmen mit der MA 6/02 – Kanal- und Gewässeramt festzulegen.

Fäkalwässer:Der Anschluss kann in das öffentliche Kanalnetz in der Zaunergasse, unter Abklärung mit dem Kanal-und Gewässeramt bei baubehördlicher Einreichung des Projektes, erfolgen.

Grundwasser:Es ist auf dem gegenständlichen Grundstück von hoch anstehenden Grundwasser und Auswirkungen vonHochwasser in den Vorflutern auszugehen.Auflagen bezüglich Glan liegen unter Absprache mit den zuständigen Behörden (Landesregierung undMagistrat) nicht vor.Gründungstechnische Vorbegutachtung der Rauchgründe liegen von der Fa. Intergeo im Anhang Beilage3.09 bei.

2.06 HAUSTECHNIKAls Grundlage gelten die beigelegten gswb-Planungsrichtlinien für den Wohnbau inkl. „KonkreteVorgaben als Checkliste“ und den Punkt Haustechnik (Beilage 3.05)!

Ausreichend große Heiz- und Technikräume (Pufferspeicher) sind zu situieren und einzuplanen!

Eine Solaranlage ist zwingend einzuplanen (SSO- bis SSW-orientiert) und jedenfalls planlichdarzustellen, wobei möglichst große, zusammenhängende Flächen anzustreben sind.

Die bedingt durch Wärme-, Schall- und Brandschutz bzw. Energiekennzahlen tatsächlich erforderlichenWandstärken sind in den Plänen zu berücksichtigen und darzustellen.

Heizung:Die Beheizung soll grundsätzlich mit Fernwärme erfolgen, die Salzburg AG garantiert bis 2013 dieVersorgung.Ein Pufferspeicher in ausreichender Größe und Volumina sowie der neuesten Technik entsprechend isteinzuplanen.

Solaranlage:Entscheidend für die Wirksamkeit bzw. Ausnutzung der natürlichen Wärmeenergie mittels Sonneneintragist die Orientierung der Baukörper.Die Kollektorflächen sollten möglichst nur auf den Mietobjekten angeordnet werden!Das Kollektorfeld soll möglichst Südausrichtung aufweisen, die Neigung muss zwischen 35° und 45°liegen. Die Kollektorfläche muss möglichst in einer einzigen, zusammenhängenden Fläche der jeweiligenBaukörper hergestellt werden. Der Pufferspeicher ist mit einem Mindestvolumen von 100 Liter/WE zudimensionieren.Die Raumheizung erfolgt mit Niedertemperatur-Radiatoren (ein Heizkörper je Raum), keineFlächenheizungen.

Notkamine:Nicht erforderlich! Ab einem LEK-Wert unter 22 können die Notkamine entfallen.

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Warmwasser:In jeder Wohnung wird eine Fernwärmeübergabestation, mit der alle Verbraucher (Bad und Küche)versorgt werden, installiert.

Wohnraumlüftung:Frischluft: Einbringung in den Wohn- und Schlafräumen (Spaltzuglüftung in Stockaufdopplung) mittelsfeuchteabhängigen, raumseitigen Zuluftelementen.Abluft: Wird feuchteabhängig in Küche, Bad und WC gesammelt und über Dach geführt.

Es sind möglichst sparsame Installationsschächte (Zusammenlegen von benachbarten Schächten, z.B. WCund Küche) zu planen. Erforderliche Vormauerungen in den Sanitärbereichen sind so zu planen, dass sieeine Höhe (über FOK) von 0,98m nicht überschreiten.

Sanitär:Nassräume sind so anzuordnen, dass möglichst alle Nasszellen einer Wohnung über einen einzigenSteigstrang ver- und entsorgt werden können, ebenso sollte versucht werden den erforderlichenKüchenschacht in diesen Schacht zu integrieren. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass möglichst alleSteigstränge ohne Versatz übereinander angeordnet sind.Dachentwässerungen sind jedenfalls außerhalb des Gebäudes zu führen.

Es sollten bei der Planung erprobte Systeme und Detaillösungen berücksichtigt werden, damit auch inZukunft die Folgekosten entsprechend niedrig gehalten werden: geringe Wartungs- undInstandhaltungskosten. Auf diese Aspekte ist bei der Wahl der Baumaterialien und HaustechniksystemeRücksicht zu nehmen.

Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über die Ortswasserleitung, die Abwasserentsorgung erfolgt überden Ortskanal. Die Oberflächenwässer können durch Retension bzw. Vorversickerung in die Glan geleitetwerden.

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3 ANHANG

3.01 SAGIS-AUSZUG

3.02 GEOMETERPLAN M 1/500 MIT PROFILEN

3.03 DATENBLATT

3.04 ARCHITEKTENVERTRAG

3.05 gswb PLANUNGSRICHTLINIEN

3.06 RICHTLINIEN BARRIEREFREIHEIT

3.07 EISENBAHNGESETZ

3.08 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

3.09 GEOTECHNISCHES VORGUTACHTEN

3.10 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN

3.11 INFRASTRUKTUR SALZBURG AG

3.12 VERFASSERBRIEF