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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 74. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 08 | 2019 www.ärzteblatt-bw.de Foto: © Josephinum, Ethik, Sammlungen und Geschichte der Medizin, Medizinische Universität Wien

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 74. Jahrgang | Gentner Verlag

ÄrzteblattBaden-Württemberg

08 | 2019

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ÄBW 08 • 2019 407

Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 08 | 2019

ÄrzteblattEditorial

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Das „Josephinum“ in Wien wurde von Kaiser Joseph II als medizinisch-chirurgische Militär akademie ge-gründet und 1785 fertiggestellt. Heute beherbergt das Josephinum die welt berühmte, aus zirka 1.200 Präparaten bestehende Wachsmodellsammlung, die josephinische Bibliothek mit medizinischen Schriften und Publikationen aus dem 15. bis 18. Jahrhundert, sowie zahlreiche weitere Sammlungen der Medi-zinischen Universität Wien, die die Geschichte der Medizin dokumentieren. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg zeigt in diesem Jahr einige der schönsten Exponate auf der Titelseite, ermöglicht durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezia-listen für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten.Die BW-Bank ist mit 26 Heilberufe-Standorten und 160 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der Heilberufe-Standorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

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ige

„Systemstock“ des Arztes Willibald von Gunz

(1817 – 1883)

Wien um 1860; Hersteller unbekannt; Material: Elfenbein, Malacca-Rohr,

Glas, Metall; Größe: Länge zirka 87 cm

Willibald Edler von Gunz war ein Wiener Primararzt und Direktor des St.-Josef-Kinder-spitals auf der Wieden (gegründet 1840), wo er schon 1858 als Arzt tätig war. Dieser einzig-artige Stock, der sicher eine Einzelanfertigung für den Wiener Arzt war, beinhaltet mehrere diagnostische und therapeutische Mittel, die alle im Stock versenkbar sind: Stethoskop, Plessimeter, Thermometer, Injektionsspritze und Pillen im unteren Ende. Der Knauf ist mit Besitzergravur versehen: „Dr. Edler von Gunz/Zwettlhof.“

408 Neue Bedarfsplanungsrichtlinie

409 Vertreterversammlung der KVBW

410 Vertreterversammlung der Landesärztekammer

413 VV-Mitglieder stellen sich vor (Folge 4)

414 Neues aus der Finanzwelt

415 Fixierung von Psychiatriepatienten

416 Namen und Nachrichten

417 Impfschutz bei Immunsupprimierten

417 „Faxstandard“ abgelöst

418 Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“

419

422

447

Kammern und KV

Wirtschaft

Vermischtes

Arzt und Recht aktuell

Bekanntmachungen

Veranstaltungsübersicht

ImpressumEinem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der C.T. I. GmbH, Düsseldorf, bei.

Bedarfsplanung neu – Berücksichtigung der Morbidität

VV 2019-03-27/JF 1

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Editorial

Dr. Johannes Fechner

Mit schweren Geburten haben Ärzte immer wieder zu tun. Eine schwere Geburt war

auch die neue Bedarfsplanungsricht-linie, die der Gemeinsame Bundes-ausschuss nun in Kraft gesetzt hat. Im Versorgungsstrukturgesetz 2015 wur-de der Auftrag seitens des Gesetzge-bers erteilt, die Bedarfsplanung zu überarbeiten. Die Länder hatten sich ausbedungen, sich an der Erarbeitung beteiligen zu dürfen. Viele hundert Seiten an Gutachten und unzählige Sitzungen sind in die neue Richtlinie eingeflossen.

Aber von Anfang war schon eines klar: Egal, wie die neue Bedarfspla-nungsrichtlinie aussehen wird, das Hauptproblem wird sie nicht lösen können: Uns fehlen schlichtweg die Ärzte, um neu geschaffene Arztsitze besetzen zu können.

Das Ergebnis ist, sagen wir: über-schaubar. Sinnvoll ist es sicherlich, dass es künftig Quoten für die fach-ärztlichen Internisten sowie für die Fachgruppe der Neurologen/Psychia-ter/Neurochirurgen gibt. Das bedeu-tet, dass künftig in den Planungsbe-zirken auch die einzelnen Fachrich-

tungen innerhalb der Gruppen be-achtet werden müssen. Heute haben wir in manchen Bereichen eine rechnerische Überversorgung, ob-wohl etwa kein Gastroenterologe in einem Bezirk niedergelassen ist. Und damit kann auch keiner hinzukom-men. Zukünftig können wir das bes-ser regeln und zum Beispiel auch verhindern, dass etwa eine Kardiolo-gen-Praxis durch einen Onkologen übernommen wird. Für die Versor-gung der Patienten ist das sicherlich sinnvoll.

Ansonsten wird es richtig kompli-ziert. Die Verhältniszahlen werden an die demografische Entwicklung ange-passt. Bei den Hausärzten sinkt sie dadurch von 1.671 auf 1.606. Zudem wird die Verhältniszahl künftig über einen Morbiditätsfaktor weiter modi-fiziert. Wurde bisher die unterschied-liche Bevölkerungsstruktur nur durch zwei Altersgruppen beschrieben, wird die Morbidität der Patienten künftig anhand der Kodierungen und in vier unterschiedlichen Altersgruppen, da-

zu noch getrennt nach Männern und Frauen, berücksichtigt. Die Morbidität richtet sich dabei nach den 80 Krank-heitsbildern, die auch im Risikostruk-turausgleich eine Rolle spielen. Die daraus entstehende Berechnungsfor-mel ist fünf Zeilen lang!

Da dies für jeden Planungsbezirk über alle Fachgruppen hinweg be-rechnet werden muss, kann sich jeder vorstellen, welch ein gigantischer Berechnungsaufwand auf uns zu-kommt. Wir werden frühestens im Oktober 2019 das Ergebnis für Baden-Württemberg vorlegen können.

Der Gemeinsame Bundesaus-schuss ist schon etwas weiter: Er rechnet mit zusätzlichen Arztsitzen in Deutschland: 1.500 Hausärzte, 480 Nervenärzte und 400 Kinderärzte. Wie viel davon in Baden-Württem-berg ankommt, wissen wir noch nicht. Ein Problem haben wir aber heute schon: Da uns als Kassenärztliche Vereinigung die Fallzahlen und Dia-gnosen aus den Selektivverträgen nicht vorliegen, wird die Morbidität der selektivvertraglich behandelten Patienten bei der Ermittlung des Be-darfs nicht berücksichtigt. Ein Trost-pflaster: Bei der Prüfung eines lokalen Sonderbedarfs sollen künftig die Er-reichbarkeitszeiten für die Patienten Berücksichtigung finden.

Schade, dass die Möglichkeit verpasst wurde, das System zu ver-einfachen.

Dr. Johannes Fechner Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Es fehlen die Ärzte, um neu geschaffene Arztsitze besetzen zu können

Neue Bedarfsplanungsrichtlinie

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein..Veranstaltungstitel: Der Weg in die eigene PraxisZiele:Bei der Gründung einer eigenen Praxis ist neben der medi-zinischen Qualifikation auch unternehmerisches Know-how gefragt. Durch das liberalisierte Vertragsarztrecht hat sich der Gestaltungsspielraum für junge Unternehmer enorm erweitert. Doch nur wer gut informiert ist, weiß diese Möglichkeiten auch effektiv zu nutzen. Mit diesem Seminar verhelfen wir Ihnen zu einem erfolgreichen Start in die eigene Praxis. In drei Modulen behandeln wir wichtige Themen der Praxisgründung und Neuniederlassung. Dabei gehen wir auch auf verschiedene Formen der Finanzierung ein und geben Auskunft zu aktuellen Steuerfragen.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referenten: • Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin• Inga Fink, Diplom-Ökonomin (FH)• Patricia Korcz, Bachelor of Science Wirtschaftswissenschaften• Jürgen Schneider, Deutsche Apotheker- und Ärztebank• Mirjam Vey-Bierling, SteuerberaterinTermine und Veranstaltungsort:• Modul 1: 28. September 2019 (09.30 bis ca. 13.00 Uhr)• Modul 2: 10. Oktober 2019 (16.00 bis ca. 19.30 Uhr)• Modul 3: 24. Oktober 2019 (16.00 bis ca. 19.30 Uhr)

KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 KarlsruheInformation und Anmeldung:• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,

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Veranstaltungshinweismanagement akademie

der Kassenärztlichen VereinigungBaden-Württemberg

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Bedarfsplanung neu – Berücksichtigung der Morbidität

VV 2019-03-27/JF 1

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Kammern und KV

Eine neuerliche Reform des Ein-heitlichen Bewertungsmaß-stabes (EBM) wird zum 1. Januar

2020 in Kraft treten; sie soll die ‚spre-chende Medizin’ stärken. Das war eine der Kernaussagen von Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), vor der Vertre-terversammlung im Juli.

Doch Anlass für Jubel bestehe nicht, denn eigentlich erübrige sich eine EBM-Reform bei gleichzeitig vereinbarter Punktsummen-Neutrali-tät und solange die Frage der voll-ständigen Entbudgetierung nicht geklärt sei. Der Vorstand der KVBW forderte daher statt einer sinnlosen „großen“ vielmehr eine sinnvolle „kleine“ EBM-Reform, bei der die heutigen Gebührenordnungspositi-onen belassen und nur neu berechnet werden. Vor allem würde damit auch ein Umverteilungs-Chaos wie in den Jahren 2008 und 2009 vermieden, da „Mangel nicht durch Umverteilung des Mangels“ zu beseitigen sei, be-tonte Dr. Metke.

Technische Leistungen der Haus- und Fachärzte seien zwar häufig die Grundlage der „sprechenden Medi-zin“, die eigentlich gut zu vergüten sei. Doch ein zu hoher Abfall dieser tech-nischen Leistungen werde deren ambulantes Angebot beziehungswei-se deren Vorhaltung vermindern. In den Augen der Patienten sei dann eine umfassende Diagnostik in der Regel nur noch an Krankenhäusern möglich. Daher lehne der KVBW-Vor-stand das „Technik-Bashing“ ab.

In Summe dürfe man davon aus-gehen, so Dr. Metke, dass die heu-tigen Fachgruppentöpfe aufgrund der besonderen Rahmenbedin-gungen in Baden-Württemberg er-halten bleiben und die EBM-Reform fachgruppenneutral stattfinde. Die hausärztlich tätigen Mitglieder der KVBW dürften im Wesentlichen von wenigen Zusatzvergütungen des Ter-minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) profitieren.

KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie informierte die Delegierten über notwendige Änderungen des Hono-rarverteilungsmaßstabes. Hierbei

ging es im Wesentlichen um die Berei-nigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung aufgrund des TSVG sowie um die Bereinigung durch einen neuen Selektivvertrag in der psycho-therapeutischen Versorgung.

Breiten Raum in der Vertreterver-sammlung nahmen der Bericht und die Diskussion zur Überarbeitung der Wahlordnung der KVBW ein. Wesent-liche Ergebnisse sind unter anderem, dass eine Wahlpflicht, ein elektro-nisches Wahlverfahren sowie eine Geschlechterquote von den Delegier-ten weiterhin ausgeschlossen wer-den.

KVBW-Vize Dr. Johannes Fechner gab unter anderem einen aktuellen Sachstand zur Einführung der Telema-tik-Infrastruktur. Sie wurde bis zum 31. März bereits in über 5.300 Be-triebsstätten in Baden-Württemberg installiert und rund 13.000 Praxisaus-weise bei den Herstellern beantragt und ausgegeben. Hinsichtlich mög-licher Honorarkürzungen wegen nicht erfolgter Installation zum Stich-tag verkündete Dr. Fechner, dass die KVBW – im Einklang mit den gesetz-lichen Bestimmungen - bemüht sei, eine möglichst mitgliederfreundliche Lösung zu finden. Er empfahl den KVBW-Mitgliedern einmal mehr die KBV-Praxisinformationen zu Daten-schutz und Haftung, Betriebsarten des Konnektors sowie das Musterin-stallationsprotokoll mit Checkliste. Inzwischen sei zudem ein Auftrag an die Gematik ergangen, Spezifikation und Zulassungsverfahren für das elektronische Rezept bis 30. 06. 2020 zu erstellen.

Auch die neue Bedarfsplanungs-richtlinie befindet sich in der Umset-zung, berichtete Dr. Fechner. Die An-passung der Basisverhältniszahlen mit Leistungsbedarfsfaktoren erfolge nach Behandlungsaufwand je Arzt-gruppe aufgrund von Abrechnungs-daten aus zwölf Quartalen. Zusätzlich gebe es eine Maximal-Quotenrege-lung zur Steuerung innerhalb einzel-ner Fachgruppen, die Einschrän-kungen bei der Nachbesetzung be-wirken, sofern die Quote überschrit-ten ist. Dabei bleibe jedoch die Möglichkeit der Nachbesetzung in-

nerhalb des jeweiligen Schwer-punktes erhalten. Eine Minimal-Quo-tenregelung bewirke hingegen Zulas-sungsmöglichkeiten trotz Sperrung, sofern die Quote unterschritten wer-de.

Auch Dr. Fechner berichtete über die Umsetzung des TSVG: so werden die Terminservicestellen (TSS) bis spätestens 1. Januar 2020 zu Service-stellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt und rund um die Uhr über die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 er-reichbar sein. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprech-stundenzeiten auf Basis eines stan-dardisierten Einschätzungsverfah-rens in die richtige Versorgungsebene vermittelt. Vertragsärzte sind ver-pflichtet, der TSS freie Termine zu melden. Für die KVBW bedeutet die Umsetzung der Terminservicestelle in die Praxis ganz erheblichen Aufwand, verbunden mit der Unsicherheit, ob künftig politisch an diesem Modell festgehalten wird. Dr. Fechner stellte daher der Vertreterversammlung die Frage, ob die TSS in einer KVBW-Eige-neinrichtung oder in einer externen Dienstleistungs-GmbH realisiert wer-den soll. Nach langer und kontro-verser Diskussion beauftragten die Delegierten den Vorstand mit der Vorbereitung einer externen Lösung; im Herbst wird sich die Vertreterver-sammlung erneut mit dem Thema zu befassen haben.

EBM-Reform, Terminservice- und Versorgungsgesetz, Telematik-Infrastruktur

Vertreterversammlung der KVBW

Bedarfsplanung neu – Berücksichtigung der Morbidität

VV 2019-03-27/JF 1

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Kammern und KV

An einem hochsommerlichen Samstag im Juli kam die Vertre-terversammlung der Landes-

ärztekammer Baden-Württemberg – nach den Wahlen im Februar – zu ihrer ersten Arbeitssitzung zusam-men und tagte fast acht Stunden lang hoch konzentriert und ergebnis-orientiert.

Qualität und Versorgung

Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller stellte „Qualität und Versor-gung“ in den Mittelpunkt seiner Rede, in der er die Delegierten unter ande-rem über die Aktivitäten des Vor-standes informierte. So mussten bei-spielsweise zum Stichtag 30. Juni 2019 rund 15.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Kassenärzt-lichen Vereinigung Baden-Württem-berg ihre Fortbildung mit einem Zertifikat der Landesärztekammer nachweisen. Sein Haus habe diese große logistische Herausforderung vorbildlich und tagesaktuell erledigt; lediglich rund 150 Kammermitglieder hätten den erforderlichen Nachweis zum Stichtag nicht erbracht.

Außerdem habe die Kammer die „Vorgaben zur Pflichtangabe zum Sponsoring“ bei der Anmeldung von Fortbildungen, in die Praxis umge-setzt. „Fortbildung muss frei von kommerzieller Beeinflussung sein“, betonte Miller und erklärte, dass die allermeisten der jährlich rund 55.000 Fortbildungsanmeldungen diesem Grundsatz entsprächen. Dennoch müsse die Ärztekammer auch immer wieder Veranstaltungen ablehnen, weil die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht erfüllt seien.

Die Vertreterversammlung hatte im Frühjahr eine angemessene Vergü-tung der ärztlichen Leichenschau ge-fordert; unmittelbar nach seiner Wahl waren Kammerpräsident und Vor-stand aktiv geworden. Dr. Miller be-tonte „Qualität und Vergütung – beides muss stimmen!“ und berichte-te unter anderem über sein Treffen mit Gesundheitsminister Jens Spahn, das zu dem inzwischen vorliegenden Re-ferentenentwurf zur Anpassung der Gebührenordnung für Ärzte beitrug.

Der Kammerchef informierte die Delegierten auch ausführlich über die Ressortverteilung im Vorstand und aktuelle Arbeitsschwerpunkte, darun-ter die Umsetzung der Weiterbil-dungsordnung, die Diskussion zur Organspende und die Notfallversor-gung. Zudem hatte die Vertreterver-sammlung zahlreiche Ausschüsse eingesetzt, die inzwischen ihre Arbeit aufgenommen haben. Ferner betonte er, dass die Vorstandsmitglieder vom Start weg in den Medien präsent waren: im Fernsehen, im Rundfunk und in zahlreichen Zeitungsinter-views, beispielsweise zur Notfall- und Suchtbehandlung, zur Organspende oder zum Impfen. Zum Applaus der Vertreterversammlung sagte der Kammerchef „Wir wollen das Impfen befördern, wo immer ein Arzt-Pati-enten-Kontakt stattfindet. Allerdings ergibt das Impfen in der Apotheke nach unserer Überzeugung keinen Sinn; wir haben das auch mit den Apothekern so besprochen.“

Die Landesärztekammer sei auch auf verschiedenen Ebenen in der Qualitätssicherung aktiv, sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich. Dr. Miller nannte beispielhaft zahlreiche weitere Aktivi-täten der Landesärztekammer zur Verbesserung der Versorgung und zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte bei ihren Aufgaben. Sein Resü-mee war eindeutig: „Die Kolleginnen und Kollegen im Land leisten hervor-ragende Arbeit und sind hoch moti-viert. Sie wissen, was ihre Patienten brauchen. Die Aufgabe der Ärztekam-mer ist es, neben einer professio-nellen Verwaltung und Qualitätssi-cherung die Kollegen von innen zu begleiten und, ihnen zu helfen, den Alltag leichter statt schwieriger zu machen. Nach außen bringen wir uns an zahlreichen Stellen ein, wir werden wahrgenommen. Politik, Kassen und Gesundheitsberufe sind unsere Part-ner. – Es geht nur gemeinsam!“ Die Vertreterversammlung dankte dem Präsidenten für seine Ausführungen mit lange anhaltendem Applaus und lobte in der anschließenden Diskussi-on die bisherige Arbeit des neuen Vorstandes.

Wahl zum Haushaltsausschuss

Kammervizepräsidentin Agnes Trasselli informierte die Vertreterver-sammlung über die formelle Notwen-digkeit der Nachwahl eines Mitgliedes des Haushaltsausschusses, da der ur-sprüngliche nordwürttembergische Kandidat als Schriftführer in den Vorstand der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gewählt worden war, was mit einem Amt im Haushalts-ausschuss nicht vereinbar ist. Die Vertreterversammlung folgte dem Wahlvorschlag und bestimmte Dr. Gabriele du Bois als neues Mitglied des Haushaltsausschusses.

Sachstand zur Weiterbildungs-ordnung

In einem mehrere Jahre dau-ernden Prozess hatte der Deutsche Ärztetag die neue Muster-Weiterbil-dungsordnung entwickelt, die Ende 2019 in Baden-Württemberg zur Um-setzung in geltendes Recht ansteht. Dr. Klaus Baier, Vorsitzender des Aus-schusses „Ärztliche Weiterbildung“, gab den Delegierten daher einen ak-tuellen Sachstandsbericht. Er rief in Erinnerung, dass man sich gegen ausführliche Grundsatzdiskussionen und landesspezifische Detail-Anpas-sungen entschieden habe, sondern für eine zügige Umsetzung in enger Anlehnung an die Muster-Weiter-bildungsordnung. Ziel sei dabei unter anderem auch die schnelle Ein-führung der Zusatzweiterbildungen „Klinische Akut- und Notfallmedizin“, „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern“ sowie „Transplantationsmedizin“, um Versor-gungsengpässe zu lösen.

Im Mittelpunkt der neuen Weiter-bildungsordnung steht die kompe-tenzbasierte Darstellung der Weiter-bildungsinhalte in den beiden Modi „Kognitive- und Methoden-Kompe-tenz“ und „Handlungskompetenz“ sowie die Systematisierung der Wei-terbildungsinhalte in Weiterbildungs-blöcke. Ferner gehe es unter anderem um Flexibilisierung, den Verzicht auf versenkbare Weiterbildungszeiten, fachlich empfohlene Weiterbildungs-

Qualität und Versorgung, Weiterbildungsordnung, Organspende, Nachwuchsförderung

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

Präsident Dr. W. Miller

Vizepräsidentin A. Trasselli

Dr. K. Baier

PD Dr. C. Schleicher

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pläne sowie die elektronische Doku-mentation der Weiterbildung („E-Logbuch“). Dr. Baier informierte auch über die Struktur der Muster-Weiter-bildungsordnung: Neben 34 Gebie-ten mit 51 Facharzt- und 10 Schwer-punkt-Weiterbildungen gibt es künf-tig 57 Zusatzweiterbildungen, von denen 26 berufsbegleitend erworben werden können. – Die Delegierten befürworteten den eingeschlagenen Weg und lobten die bisher schon er-reichten Meilensteine. Bei konse-quenter Fortsetzung des eingeschla-genen Weges könnte die Vertreterver-sammlung die neue Weiterbildungs-ordnung im Herbst verabschieden. Sie würde dann – nach aufsichtsrecht-licher Prüfung und Genehmigung – voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten.

Förderung der Organspende

Neben den zahlreichen kammer-bezogenen Aufgaben der Delegierten

ist es eines der Anliegen von Dr. Miller, dass in dieser Wahlperiode auch grundlegende und politische Themen diskutiert werden. Daher nahmen Überlegungen zur Förderung der Or-ganspende breiten Raum der Sitzung ein. Im Mittelpunkt stand hierbei der Vortrag der geschäftsführenden Ärz-tin der DSO-Region Baden-Württem-berg, Privatdozentin Dr. Christina Schleicher. Sie informierte über die Organisation der Organspende in Deutschland und die Gründe für den Rückgang der Organspenden. Aus-schlaggebend hierfür waren nach ihren Worten nicht etwa „unwillige Ärztinnen und Ärzte“, sondern die strukturellen und prozessualen Gege-benheiten. Das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsge-setzes habe daher zum Ziel, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organ-spende zu erreichen. Besonders die Rolle der Transplantationsbeauftrag-ten werde gestärkt und kleinere Ent-

nahmekrankenhäuser künftig durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte un-terstützt. „Selbst wenn es sich um ein höchst ethisches Thema handelt – es geht dabei auch um Geld“, sagte Dr. Schleicher mit Blick auf die Auf-wandserstattung für Entnahmekran-kenhäuser. Sie begrüßte daher den sogenannten „doppelten Ausgleichs-zuschlag“ für die besondere Inan-spruchnahme der notwendigen Infrastruktur in Entnahmekranken-häusern.

Die Delegierten zeigten sich über-aus dankbar für zahlreiche neu ge-wonnene Erkenntnisse zu diesem komplexen Thema. Mit überwälti-gender Mehrheit verabschiedeten sie den Beschlussantrag des Kammervor-standes zur „Förderung der Organ-spende“ (Volltext siehe Kasten).

Landesverband der Freien Berufe

Der Präsident des Landesver-bandes der Freien Berufe (LFB), Dr.

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AerztekammerBW

Die Social-Media- Kanäle der Landesärzte kammer:

Förderung der OrganspendeDie Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

hat mit überwältigender Mehrheit folgenden Beschluss gefasst: Die Vertreterversammlung begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Lan-

des- und Bundesregierung zur Erhöhung der Organspende-Bereitschaft. Insbesondere die Freistellung, Fortbildung und Finanzierung von transplan-tationsbeauftragten Ärztinnen und Ärzten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Organspenden.

Gleichwohl befindet sich die Organspende-Bereitschaft in Deutschland auf einem niedrigen Niveau: Ende Dezember 2018 standen 9.697 Menschen auf der Warteliste im Vergleich dazu gab es im Jahr 2018 nur 955 Organ-spender. Europaweit gehört Deutschland zu den Ländern mit den wenigsten Organspenden.

Vor diesem Hintergrund fordert die verfasste Ärzteschaft in Baden-Württ-emberg den Staat und die Gesellschaft auf, alles dafür zu tun, die Spenden-Bereitschaft und die Transplantation von Organen zu befördern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern.

Die baden-württembergische Ärzteschaft will zudem alles in ihrer Macht stehende tun, zur Förderung der Organspende-Bereitschaft und der Trans-plantation von Organen auf allen Ebenen sowie der Auswahl von Empfän-gern unter Einhaltung der ethischen Grundsätze beizutragen, insbesondere durch Aufklärung, Information und Mitarbeit in Gremien.

Die Förderung der Organspende ist ein wichtiger gesellschaftlicher As-pekt und Gemeinschaftsaufgabe. Nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen 84 Prozent der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber. Dennoch ist nur ein leichter Anstieg der jährlichen Organspenderzahlen in Deutschland zu ver-zeichnen.

Dieses Problem kann nach Überzeugung der baden-württembergischen Ärzteschaft nicht allein durch eine (derzeit in der fraktionsübergreifenden Bundestagsdebatte befindliche) gesetzliche Regelung gelöst werden. Es muss vielmehr durch ganz unterschiedliche Maßnahmen angegangen werden:1. Im Mittelpunkt muss eine breit angelegte und kontinuierliche Informati-

onskampagne für die Bevölkerung über alle Aspekte der Organspende stehen. Zur Aufklärung über die Organspende wird auch die Aufnahme der Gesundheitskompetenz in die Lehrpläne der allgemeinbildenden

Schulen befürwortet. Denn nur wer informiert ist, kann anschließend seinen Organspende-Ausweis ausfüllen und so seine grundsätzliche Spende-Bereitschaft bzw. -ablehnung dokumentieren.

2. In den Entnahmekrankenhäusern müssen umfangreiche organisatorische und logistische Maßnahmen getroffen werden, um einen Verlust von potenziellen Spenderorganen auszuschließen. Dazu gehört auch, dass den Entnahmekrankenhäusern bei realisierter Organspende alle Kosten für intensivmedizinische Betreuung und Organentnahme voll und unbü-rokratisch erstattet werden.

3. Krankenhäuser, vor allem Kliniken ohne Neurochirurgie, sind für poten-zielle Organspenden besser auszustatten als bisher und entstehende Kosten bei realisierter Organspende voll zu erstatten.

4. Den Transplantationsbeauftragten kommt eine ganz entscheidende Rol-le im Prozess der Spender-Detektion und ihrer Realisation zu; ihr Knowhow und ihr persönliches Engagement sind durch nichts zu erset-zen. Sie müssen an allen Krankenhäusern eingesetzt und für diese Auf-gaben von Routinetätigkeiten freigestellt werden, wie dies im ‚Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende’ vorgeschrie-ben ist.

5. In Arztpraxen und Krankenhaus-Ambulanzen müssen umfassende Infor-mationen über die Organspende vorgehalten werden. Zu jeder Beratung über eine Patientenverfügung gehört auch eine Aufklärung über die Organspende; dies muss fester Bestandteil der medizinischen Versorgung im hausärztlichen Bereich sein. Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ausschluss von intensivmedizinischen Maßnahmen in der Pati-entenverfügung in der Regel eine Organspende unmöglich macht.

6. Die Zusatzweiterbildung „Transplantationsmedizin“ muss in die baden-württembergische Weiterbildungsordnung aufgenommen werden. Das Curriculum ‚Transplantationsbeauftragter Arzt’ der Bundesärztekammer muss verstärkt beworben werden.Diese Maßnahmen sind nicht zum Nulltarif zu haben. Staat und Gesell-

schaft sind es den Bürgerinnen und Bürgern im hoch entwickelten deutschen Gesundheitswesen schuldig, dass Maßnahmen zur Förderung der Organ-spende auskömmlich und nachhaltig finanziert werden.

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Kammern und KV

Björn Demuth, gab den Delegierten einen umfassenden Einblick in Auf-bau und Mitgliederstruktur seines Verbandes. Neben der großen Gruppe der Heilberufe sind darin auch vereint die rechts- und wirtschaftsbera-tenden Berufe, alle wissenschaftli-chen und technischen sowie alle künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Berufe. Dr. Demuth betonte auch die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung der Freien Berufe für Baden-Württemberg, denn sie ma-chen über 743.000 Erwerbstätige aus; jedes dritte Unternehmen im Süd-westen ist bei den Freien Berufen angesiedelt. Die erbrachten Liefe-rungen und Leistungen belaufen sich auf rund 78 Milliarden Euro; der Anteil der Freien Berufe am Brutto-Inlands-produkt beträgt 10,3 Prozent (zum Vergleich: Fahrzeugbau 9,9 Prozent, Maschinenbau 7,3 Prozent).

Dr. Demuth nannte beispielhaft politische Aktivitäten auf Landes-,

Bundes- und europäischer Ebene und erinnerte an den Festakt seiner Orga-nisation „70 Jahren Freie Berufe in Baden-Württemberg“ (das ÄBW be-richtet in der kommenden Ausgabe). Übergeordnete Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes sind unter anderem Digitalisierung, Entbü-rokratisierung, Europäisierung und Fachkräftesicherung. So hat der Ver-band beispielsweise das Bildungszeit-gesetz oder das Gesetz zur Moderni-sierung und Stärkung der beruflichen Bildung befördert.

Berufspolitische Nachwuchsförderung

Die Beauftragte der Landesärzte-kammer für berufspolitische Nach-wuchsarbeit, Dr. Martina Hoeft MBA, berichtete über ihre Tätigkeit. Sie informierte die Delegierten, dass die Bemühungen, den Frauenanteil in Vorstand und Vertreterversamm-lung auf mindestens 30 Prozent zu

erhöhen, bei der letzten Wahl weit-gehend erfolgreich waren. Ferner lobte sie die Aktivitäten der Bezirk-särztekammern für neu approbierte Ärztinnen und Ärzte, die mit Vorträ-gen, Workshops und Informations-veranstaltungen, Willkommensa-benden für Berufseinsteiger sowie Fortbildungsveranstaltungen die junge Zielgruppe direkt ansprechen. Ferner seien in den Bezirksärztekam-mern Ausschüsse beziehungsweise Arbeitskreise „Junge Kammer“ einge-richtet, die sich mit diesen und wei-teren Themen befassen. Die Nach-wuchsarbeit bei der Landesärzte-kammer wolle die „Jungen Kammern“ nicht nur durch Vernetzung unter-stützen, sondern entfalte auch eige-ne Aktivitäten durch Fortbildungs-veranstaltungen und Symposien zur Beratung bei der beruflichen Karri-ereplanung. Ein Treffen aller an die-sem Thema interessierten und enga-gierten Personen sei für den Herbst 2019 geplant.

EntschließungenDie Vertreterversammlung fasste mehrere Entschließungen, die wir aus Platzgründen nur stark verkürzt wiedergeben. Alle Beschlüsse sind jedoch im Volltext auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg nachlesbar (www.ärztekammer-bw.de).

MVZ und Finanzinvestoren

Die Politik soll verhindern, dass renditeorientierte Finanzinvestoren ohne originäres Versorgungsinteresse Medizinische Versorgungszentren grün-den und in die ambulante Versorgung eindringen.

Lebensmittel-Kennzeichnung

Es wurde eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln in Ampelfarben gefordert als wirksames Instrument zur Verbesserung der Ernährungssituation und zur Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkran-kungen.

Anpassung von § 14 HBKG

Das Sozialministerium soll bei der anstehenden Änderung des Heil-berufekammer-Gesetzes (HBKG) berücksichtigen, dass das Bundes-verfassungsgericht den Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die ein Betreuer bestellt wurde, für verfassungswidrig erklärt hat.

Contra Landarztquote

Eine „Landarztquote“ bei der Studienplatzvergabe wurde abgelehnt. Der Zwang, nach dem Studium auf dem Land tätig zu werden, sei ein ungeeignetes Mittel, um dem Ärztemangel in ländlichen Regionen langfristig erfolgreich zu begegnen.

Weiterbildungsbefugnisse

Die neue Weiterbildungsordnung soll Weiterbildungsbefugnisse grund-sätzlich auch bei Teilzeittätigkeit ermöglichen.

Meldeordnung

(Ersatz-) Mitglieder der Vertreterversammlung sollen bestimmen kön-nen, dass sie bis zum Ablauf der Wahlperiode derjenigen Bezirksärzte-kammer und Ärzteschaft angehören, der sie zum Zeitpunkt ihrer Wahl angehört haben.

Mitbestimmungsrechte

Das Wissenschaftsministerium wurde aufgefordert, die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes von 2014, in der die Mitbestim-mung des Personalrats bei befristet angestellten akademischen Mitar-beitern etabliert wurde, anzuwenden.

Befristungsmöglichkeiten einschränken

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Überarbeitung des Befristungsrechts sicherzustellen, dass die geplanten Änderungen sowohl die Privatwirtschaft als auch den Öffentlichen Dienst erfassen.

Arztnummern

Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, welche einen verwaltungsarmen Umgang mit Arztnummern zulassen.

Hausärztliche Weiterbildung

Auch in der künftigen Weiterbildungsordnung sollen für Allgemeinme-diziner und hausärztlich tätige Internisten Weiterbildungsbefugnisse in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erteilt werden können.

Elektronische Kammer

Die Landesärztekammer soll weitere Maßnahmen zur Digitalisierung un-ternehmen, unter anderem elektronisches Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung, elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten, System zur papierlosen Daten- und Aktenbearbeitung.

Dr. B. Demuth

Dr. M. Hoeft

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ÄBW 07 • 2019413

VV-Mitglieder stellen sich vor – Folge 4

Fachärztin für Anästhesie und Intensivmedizin, Not-ärztin und Personalrätin am Uniklinikum Tübingen. Mitglied im Vorstand der Bezirksärztekammer Süd-württemberg, Vorsitzende des Ausschusses Junge Kammer und Mitglied im Marburger Bund-Landes-vorstand. Berufspolitischer Schwerpunkt ist die Nach-wuchsarbeit, vor allem in der ärztlichen Weiterbil-dung, in der Tarifpolitik und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Leitet die Regionalambulanz Mün-singen des ZfP Südwürtt-emberg. Er ist verheiratet und hat drei Kinder, sodass für den Familienmenschen das Thema „work-life-ba-lance“ jeden Tag mit-schwingt. In der Berufspo-litik engagiert er sich auf Landesärztekammer-Ebe-ne in den Ausschüssen Seelische Gesundheit und Suchtmedizin; ferner ist er Mitglied im Marburger Bund-Landesvorstand.

Niedergelassener Allge-meinarzt in Reutlingen. Seit vielen Jahren berufspoli-tisches Engagement in Ärz-tekammer, KV und Haus-ärzteverband. Acht Jahre Vizepräsident der Bezirks-ärztekammer Südwürttem-berg. Mitarbeit in mehreren Ausschüssen, unter ande-rem als Vorsitzender des Ausschusses ÖGW. Enga-giert in der Weiter- und Fortbildung. Sieht mit gro-ßer Sorge die zunehmende Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.

HNO-Facharzt und als Gut-achter tätig. Er ist Ehren-präsident der Bezirksärzte-kammer Nordbaden und Mitglied im Ausschuss Berufsordnung. Aktuell beschäftigt ihn das Span-nungsfeld zwischen Öko-nomie und ärztlicher Ethik. Die Substitution ärztlicher Kompetenz stelle einen Angriff auf die berufliche Freiheit der Ärzteschaft dar. Dem gelte es mit allen politischen Mitteln zu be-gegnen, ist Dr. Zeuner überzeugt.

Die Dermatologin/Allergo-login leitet an der Uni-Hautklinik Tübingen die Einheit für Ästhetische Der-matologie und Laser. Dele-gierte der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg und des Deutschen Ärzte-tages. Als Mitglied des Hochschulausschusses und im Landesvorstand des Marburger Bundes sind ihr weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Hochschulthe-men und die Weiterbil-dungsordnung wichtig.

Prof. Dr. Claudia Borelli Katrina Binder

Facharzt für Anästhesiolo-gie. Oberarzt am Uniklini-kum Mannheim. Im Mar-burger Bund aktiv in Be-zirksvorstand, Tarifkommis-sion und VKA-Kommission. Mitglied in den Ausschüs-sen Weiterbildung, Patien-tensicherheit und Qualitäts-sicherung sowie im Haus-haltsausschuss, Delegierter zum Deutschen Ärztetag. Schwerpunkte sind Umset-zung der M-WBO, sektoren-übergreifende Patienten-versorgung sowie Verbesse-rung der Rahmenbedin-gungen.

Dr. Christoph Janke

Dr. Manfred EisslerAndreas Knöll

Orthopäde, seit zwanzig Jahren niedergelassen, Ge-meinschaftspraxis in Hei-delberg. Stv. Regionalvor-sitzender von MEDI-Nord-baden/NAI sowie Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes von MEDI Baden-Württemberg. In Zeiten zunehmender poli-tischer Einflussnahme sei die ärztliche Solidarität mehr denn je gefordert; nur gemeinsam werde die Ärz-teschaft etwas erreichen, zum Wohle des Berufs-standes und der Patienten.

Dr. Bernhard Schuknecht

Dr. Herbert Zeuner

Allgemeinarzt, bis März 2018 niedergelassen in Dossenheim. Er war lang-jährig vertreten u. a. im Vorstand der Landes- und der Bezirksärztekammer und in Vertreterversamm-lung und Bezirksbeirat der KV. Delegierter des Deut-schen Ärztetags. Bis 2017 Bezirksvorsitzender des Deutschen Hausärztever-bandes. Sein besonderes Interesse gilt der Förderung des ärztlichen Nach-wuchses, sowohl im Studi-um wie in der Weiterbil-dung.

Direktor der Universitäts-Augenklinik Tübingen und seit 2003 als stellvertre-tender Leitender Ärztli-cher Direktor für das Uni-versitätsklinikums Tübin-gen tätig. Dort betreut er die Bereiche IT, QM und Strahlenschutz. Er arbeitet im Ausschuss „Medizi-nische Ausbildung, Hoch-schulen“ als Entsandter mit.

Niedergelassene Gynäko-login in Staufen. Nach vier Jahren Vorstandsarbeit in der Bezirksärztekammer Südbaden weiterhin aktiv in Weiterbildung und Gut-achterkommission. Men-toring, Erhalt ärztlicher Freiberuflichkeit, interdis-ziplinäre Vernetzung und Umwandlung patriar-chaler in gleichberechtigte Kammerstrukturen sind ihr ebenso Anliegen wie kollegialer Umgang und bessere Kooperation mit anderen Berufsgruppen.

Prof. Dr. Karl Ulrich Bartz-Schmidt Dr. Stephan Bilger Dr. Ulrike Bös

Kammern und KV

ÄBW 08 • 2019 413

Folge 5 im September-Heft

des Ärzteblattes BW

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414 ÄBW 08 • 2019

Wirtschaft

Sieben gute Gründe für Gold

Im Sommer ist an der Börse mit-unter Saure-Gurken-Zeit: „Sell in May and go away …“, lautet dementspre-chend eine alte Börsenweisheit. In diesem Jahr sollten Anleger aber auch im Urlaub hin und wieder einen Blick auf den Goldpreis riskieren. Denn das Edelmetall sieht momentan sehr inte-ressant aus...

Gold erreicht 6-Jahreshoch

Der Goldpreis wurde 2018 vor allem durch den Trend zu steigenden US-Zinsen gebremst und markierte im vergangenen August einen Jahres-tiefststand bei 1.160 US-Dollar/Fein-unze. Als sich im Herbst 2018 die Stimmung an den Aktienmärkten eintrübte, kam jedoch Bewegung in die Notierung. Der sichere Hafen Gold war auf einmal wieder gefragt. Ent-sprechend nahmen die Käufe der physisch hinterlegten Gold-ETFs zu. Der Preis für eine Feinunze kletterte bis Ende Februar 2019 in der Spitze auf 1.347 US-Dollar und ging an-schließend in eine Konsolidierungs-phase über. Nachdem die amerika-nische Notenbank jüngst weiteren Zinserhöhungen in den USA eine Absage erteilt hat, ging es mit dem Preis zuletzt sogar noch weiter nach oben – bis auf den höchsten Stand seit sechs Jahren. Tatsächlich stehen die Chancen gut, dass die Notierung sogar weiter steigt. Denn aktuell gibt es eine Reihe von Gründen, dass sich

die Gold-Hausse auch über den Sommer fortsetzen könnte.

Sieben gute Gründe

Das Umfeld am Goldmarkt ist so gut wie lange nicht. 1. Die Notenbanken weiten ihre

Goldkäufe immer weiter aus. Mit 145 Tonnen erwarben sie im ersten Quartal 2019 rund 70 Prozent mehr als im Auftaktquartal des Vorjahres. Sie steuern 2019 wahr-scheinlich auf einen neuen Rekord beim Golderwerb zu.

2. Die ETFs sind seit Oktober 2018 wieder auf der Käuferseite. Alleine seit Anfang Juni haben sie ihre Gold-Bestände um über 100 Ton-nen aufgestockt.

3. Die Währungen wichtiger Gold-Importländer (Indien und Türkei) haben sich in den letzten Monaten merklich stabilisiert.

4. Die US-Notenbank hat weiteren Zinserhöhungen eine Absage er-teilt. Die Renditen 10jähriger US-Staatsanleihen sind vor diesem Hintergrund stark zurückgegan-gen. Die „Opportunitätskosten“ bei der Anlage in Gold haben sich damit deutlich ermäßigt.

5. Ohne weitere Zinserhöhungen in den USA dürften auch keine wei-teren Aufwertungen beim US-Dollar anstehen, was den Gold-preis tendenziell stützen sollte.

6. Die Aktienmärkte haben sich zu-letzt trotz Handelsstreit und trü-beren Konjunkturperspektiven recht gut entwickelt – bei einem möglichen Rücksetzer dürfte der „sichere Hafen“ Gold profitieren.

7. Der hartnäckige charttechnische Widerstand in der Zone zwischen 1.350 und 1.365 US-Dollar ist ge-knackt.

Fazit: Die Hausse geht weiter

Die Gold-Nachfrage dürfte in diesem Jahr stärker zulegen als das Gold-Angebot. Vor allem die Notenbanken und die ETFs dürften ihre Bestände weiter aufstocken. Da zudem in den USA der Zins-erhöhungszyklus ausgelaufen ist und der charttechnische Wider- stand zwischen 1.350 und 1.365 US-Dollar geknackt ist, stehen die Chan-cen gut, dass der Goldpreis weiter steigt. Bis Mitte 2020 könnte die Feinunze Gold bis auf 1.550 US-Dollar ansteigen.

Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt

Dr. Frank SchallenbergerLandesbank

Baden-WürttembergLeiter Rohstoffanalyse

www.bw-bank.de/heilberufe

Abb 1: Gold zuletzt im Aufwind

Abb2: Die Rendite 10jähriger US-Anleihen ist zuletzt deutlich gesunken

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Nach einer Vorgabe des Bundes-verfassungsgerichts hat der baden-wür ttembergische

Landtag Ende Juni die Regeln für die Fixierung von Psychiatriepatienten verschärft und das Psychisch-Kran-ken-Hilfe-Gesetz geändert.

Das Urteil des Bundesverfassungs-gerichts vom vergangenen Juli hatte gefordert, dass Fixierungen von Pati-enten in der Psychiatrie nur noch mit der Genehmigung eines Richters erfol-gen dürfen, wenn sie voraussichtlich länger als eine halbe Stunde dauern. (Bisher reichten ein grundsätzlicher richterlicher Unterbringungsbeschluss und eine ärztliche Anordnung aus, um Patienten zu fixieren.) Die neue Rege-lung soll den Patientenschutz und das Recht psychisch Kranker stärken und außerdem auch dem Interesse der in der Psychiatrie tätigen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter dienen.

Außerdem ist das medizinische Personal jetzt verpflichtet, Betroffene auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, ihre Fixierung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Zudem muss es einen richterlichen Bereitschaftsdienst zwischen 6 und 21 Uhr geben, um diese Fixierungs-maßnahmen zu genehmigen.

Hintergrund zum Karlsruher Urteil

Vor dem Bundesverfassungsge-richt hatten zwei Betroffene geklagt, die vor Jahren fixiert worden waren. Einer war 2015 in Baden-Württem-berg immer wieder mit einer Fünf-Punkt-Fixierung festgeschnallt wor-den, weil er im Krankenhaus randa-liert hatte. Im anderen Fall war ein Mann 2009 in Bayern betrunken ein-geliefert worden und galt als suizid-gefährdet. Der Mann wurde über acht Stunden an sieben Punkten festge-bunden, also zusätzlich an Kopf und

Brustkorb. Die beiden Männer wollten erreichen, dass die Vorschriften für eine Fixierung in Baden-Württemberg und Bayern verschärft werden – zugunsten der Patienten.

Das Bundesverfassungsgericht stelle daraufhin im vergangenen Jahr fest: Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Frei-heitsgrundrecht sowie dem Verhält-nismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Recht-fertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmä-ßigen Anforderungen genügen. Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handelt es sich um eine Freiheitsent-ziehung, für die Artikel 104 Abs. 2 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entschei-dung vorsieht.

Aufgrund ihrer besonderen Ein-griffsintensität ist die nicht nur kurz-fristige Fixierung sämtlicher Gliedma-ßen auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungs-verhältnisses als eigenständige Frei-heitsentziehung zu qualifizieren, die den Richtervorbehalt abermals aus-löst, von einer richterlichen Unter-bringungsanordnung also nicht ge-deckt ist. Aus Artikel 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, verfahrensrecht-liche Bestimmungen für die richter-liche Anordnung freiheitsentzie-hender Fixierungen zu treffen.

Mit dieser Begründung hatte das Bundesverfassungsgericht die ein-schlägige Vorschriften in Baden-Württemberg und Bayern für verfas-sungswidrig erklärt und bestimmt, dass die Landesgesetzgeber verpflich-tet sind, einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen.

Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gemäß Bundesverfassungsgericht

Fixierung von PsychiatriepatientenSo steht es jetzt im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz von Baden-Württemberg: § 25 Besondere Sicherungsmaßnahmen(1) Besondere Sicherungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn und solange eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Sicherheit in der anerkannten Einrichtung besteht, insbesondere bei erheblicher Selbstgefährdung, der Gefährdung bedeutender Rechtsgüter Dritter oder wenn die untergebrachte Person die Einrichtung ohne Erlaubnis verlassen will, und dieser Gefahr nicht mit weniger eingreifenden Mitteln begegnet werden kann.(2) Besondere Sicherungsmaßnahmen sind:1. die Beschränkung und der Entzug des Aufenthalts im Freien,2. die Wegnahme oder Vorenthaltung von Gegenständen,3. die Absonderung in einem besonders gesicherten Raum,4. die Fixierung,5. das Festhalten anstelle der Fixierung.(3) Jede besondere Sicherungsmaßnahme ist von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung befristet anzuordnen. Sie ist unverzüglich aufzu-heben, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung weggefallen sind.(4) Wird eine Sicherungsmaßnahme nach Absatz 2 Nummer 3 vorgenommen, hat eine engmaschige Überwachung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal zu erfolgen. Bei Sicherungsmaßnahmen nach Absatz 2 Nummer 4 ist grundsätzlich eine Eins-zu-eins-Betreuung durch therapeutisches oder pflege-risches Personal zu gewährleisten. Die ärztliche Kontrolle ist im erforderlichen Maß zu gewährleisten.(5) Eine besondere Sicherungsmaßnahme nach Absatz 2 Nummer 4, durch welche die Bewegungsfähigkeit einer untergebrachten Person nicht nur kurz-fristig weitgehend oder vollständig aufgehoben wird (freiheitsentziehende Fi-xierung), ist auf Antrag der behandelnden anerkannten Einrichtung nur nach vorheriger richterlicher Anordnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn im Falle des Erwirkens einer solchen Anordnung der Gefahr nach Absatz 1 nicht rechtzeitig begegnet werden kann (Gefahr im Verzug). In diesem Fall hat die anerkannte Einrichtung unverzüglich eine nachträgliche richterliche Genehmigung zu be-antragen, es sei denn, es ist bereits eindeutig absehbar, dass die Entscheidung erst nach Wegfall der Gefahr nach Absatz 1 ergehen wird oder die freiheits-entziehende Fixierung vor Erlangung der Entscheidung tatsächlich beendet sein wird und auch keine Wiederholung zu erwarten ist. Ist eine richterliche Entscheidung beantragt und die freiheitsentziehende Fixierung vor deren Erlangung beendet worden, so ist dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Die gerichtliche Zuständigkeit und das gerichtliche Verfahren bestimmt sich nach § 20 Absatz 5 Sätze 1 und 4.(6) Nach Beendigung besonderer Sicherungsmaßnahmen nach Absatz 2 Nummern 3 bis 5 ist, sobald es der Zustand der untergebrachten Person zulässt, eine Nachbesprechung durchzuführen. Nach Beendigung einer besonderen Sicherungsmaßnahme nach Absatz 2 Nummer 4 ist die unter-gebrachte Person durch das ärztliche Personal zudem auf die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung ihrer Zulässigkeit hinzuweisen.(7) Anordnung, Begründung, Art der Überwachung und Beendigung der besonderen Sicherungsmaßnahme, die Nachbesprechung nach Absatz 6 Satz 1 und der Hinweis auf die Möglichkeit der nachträglichen gerichtlichen Überprüfung nach Absatz 6 Satz 2 sind zu dokumentieren.(8) § 20 bleibt unberührt.

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416 ÄBW 08 • 2019

Vermischtes

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Dr. Neumann-Volmer leitet Ärzte ohne Grenzen

Dr. Amy Neumann-Volmer, Allgemeinärztin aus dem baden-württembergischen Amtzell, ist die neue Vorstands-vorsitzende von Ärzte ohne Grenzen e. V. Sie ist bereits seit Mai 2017 Mitglied des Vorstandes und war seit 2007 in mehreren Projekten für Ärzte ohne Grenzen im Einsatz. Ihre Projekteinsätze führten Dr. Neumann-Volmer unter anderem in die Zentralafrikanische Republik, die Demo-kratische Republik Kongo, nach Kenia, Haiti und Frankreich. Ihr Mann Klaus Volmer engagiert sich ebenfalls seit Lan-gem für Ärzte ohne Grenzen. Gemeinsam setzen sie sich seit vielen Jahren dafür ein, die Menschen in ihrer Region über die humanitäre Arbeit der Organisation zu informie-ren und auf die Lage der Patientinnen und Patienten von Ärzte ohne Grenzen aufmerksam zu machen.

Förderung für Young Clinician Scientists

Die Carstens-Stiftung stellt im Rahmen ihres Alois Schnaubelt-Programms „Young Clinician Scientists“ För-dermittel bereit, um die Nachwuchslücke im Bereich der universitären Naturheilkunde und Komplementärmedizin zu schließen. Das Programm richtet sich an wissenschaft-lich tätige Ärztinnen und Ärzte zu Beginn ihrer ärztlichen Weiterbildung. Drei Antragsteller werden mit je bis zu 240.000 Euro über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren gefördert. Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten können im Rahmen des Budgets zusätzlich beantragt werden.

Wichtiges Amt für Prof. Martens

Prof. Dr. Uwe Martens, Direktor der Klinik für Innere Medizin III mit den Schwerpunkten Hämatologie, Onko-logie und Palliativmedizin am SLK-Klinikum Heilbronn und Leiter des Tumorzentrums Heilbronn-Franken, ist neuer Vorstandsvorsitzender des Krebsverbandes Baden-Württemberg. Prof. Martens sieht die Hauptaufgaben in der Vernetzung der Onkologischen Schwerpunkte und Tumorzentren sowie in der Förderung einer sektorenüber-greifenden qualitativ hochwertigen Versorgung von Krebspatienten in Baden-Württemberg. Dazu gehört auch die konsequente Einbindung von psychoonkologischen und sozialrechtlichen Betreuungsangeboten sowie der Selbsthilfe.

Aufbau Krebsregister Baden-Württemberg geht voran

Beim Aufbau eines klinischen Krebsregisters liegt Baden-Württemberg im Ländervergleich in der Spitzen-gruppe. Das Krebsregister Baden-Württemberg hat bereits 40 der 43 Kriterien für die finanzielle Förderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen erfüllt. Mit dem Aufbau der klinischen Krebsregistrierung in allen Bundesländern wird die Grundlage für eine flächendeckende qualitätsgesicher-te Behandlung und Versorgung aller Krebspatientinnen und -patienten geschaffen. Hierzu dient auch die Einrich-tung von regionalen Qualitätskonferenzen und die Ergeb-nisrückmeldung an die Leistungsträger. Der Sprecher des Krebsregisters Baden-Württemberg, Privatdozent Dr. Volker Arndt, appelliert in diesem Zusammenhang an alle bei der Diagnostik, Therapie und Nachsorge beteiligten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg: „Nur ein vollzähliges und vollständiges Register mit zeitnahen Daten hat einen Nutzen für die Versorgung“.

Wasser und Licht

Chirurg und Foto-Künstler Uwe M. Glatz, Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie an der HELIOS Klinik Rottweil, hat eine neue Fotokunst-Kol-lektion vorgestellt: Unter dem Titel „Wasser und Licht“ ist es ihm gelungen, das Licht in Wassertropfen zu brechen und dadurch ein beeindruckendes Farbspektrum zu kreie-ren. Das Ergebnis sind zwölf außergewöhnliche Kunst-fotografien. Im Zentrum eines jeden Bildes wurde auf einen Wassertropfen fokussiert, der mit dem einfallenden Licht die besonderen Farbkombinationen komponiert. Glatz‘ Werke wurden bereits mehrfach im Rahmen von Wettbe-werben ausgezeichnet und sind auch über den Deutschen Ärzteverlag erhältlich.

Förderaufruf „Lokales Gesundheitszentrum“

Der vom Ministerium für Soziales und Integration ins Leben gerufene Runde Tisch Geburtshilfe setzt sich für eine engere Zusammenarbeit von Frauenärzten und Heb-ammen ein. Dies soll unter anderem in lokalen Gesund-heitszentren mit Schwerpunkt auf der Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen gesche-hen. Mithilfe von zu erprobenden lokalen Gesundheits-zentren soll die hohe Versorgungsqualität von schwange-ren Frauen im Land weiter ausgebaut werden, um die Geburtshilfe gemeinsam zukunftsfest weiterzuentwi-ckeln. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausga-ben, die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können. Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaf-ten sowie geeignete Träger (z. B. Ärztenetze, Hebammen, freie Träger).

Hohes Amt für D. Piepenburg

Der Vorstand der Baden-Württembergischen Kranken-hausgesellschaft (BWKG) ist für die kommenden zwei Jahre neu gewählt worden. Detlef Piepenburg, Landrat des Kreises Heilbronn, wurde als Vorstandsvorsitzender der BWKG für weitere zwei Jahre bestätigt. Piepenburg ist seit 2015 BWKG-Vorstandsvorsitzender. Als stellvertre-tende Vorsitzende wurden gewählt: Thomas Fuhrmann (Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart), Thomas Brobeil (Geschäftsführer, Vinzenz von Paul Hospital gGmbH, Rottweil), Bernd Rühle (Geschäftsführer, Diakonie-Klinikum Stuttgart) und Bernhard Wehde (Geschäftsführer, Christophsbad GmbH & Co. Fach-krankenhaus KG, Göppingen).

U. M. Glatz

D. Piepenburg

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PD Dr. V. Arndt

Prof. Dr. U. Martens

Weitere Informationen:www.krebsregister-bw.de C

Weitere Informationen:sm.baden-wuerttemberg.de C

Weitere Informationen:www.carstens-stiftung.de C

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ÄBW 08 • 2019 417

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„Impfen bei Immun- defizienz“ im Bundes-gesundheitsblatt

Stuttgarter Deklaration „Impfen bei Immun-defizienz und Immun-suppression“

In der „Stuttgarter Deklaration“ wurde Mitte Juli von Niedergelas-senen und Krankenhausärzten un-

terschiedlicher Fachrichtungen fest-gehalten, wie der Impfschutz von Patienten mit Immunsuppression und Immundefizienz verbessert werden kann. Weniger als fünf Prozent der immunsupprimierten Patienten sind laut STIKO gegen Pneumokokken geimpft. In Baden-Württemberg wer-den mindestens 600.000 Menschen infolge verschiedener Krankheiten mit Immuntherapeutika behandelt. Zähle man Erkrankte hinzu, die mo-mentan eine Therapiepause machen oder deren Immuntherapie noch nicht begonnen hat, geht es um gut 800.000 Betroffenen im Land.

Das Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsfor-schung der MEDI Verbünde (IFFM) und MEDI Baden-Württemberg ha-ben das Projekt koordiniert, nachdem

das Bundesgesundheitsblatt auf den alarmierend schlechten Impfschutz immunsupprimierter Patientinnen und Patienten hingewiesen hatte.

„Unsere Deklaration ist eine Be-sonderheit“, erklärt Dr. Markus Klett, 2. Vorsitzender des IFFM. „Der inter-disziplinäre Konsens umfasst inter-sektoral auch die beteiligten Kranken-häuser – ein Meilenstein in der ärzt-lichen Zusammenarbeit.“ Wichtig sei ein guter Informationsfluss zwischen den Fachärzten, die Diagnosen stellen und eine Therapie einleiten, und den Haus- oder Kinderärzten, die weitge-hend für die Impfungen zuständig sind. Nach seinen Worten gehört hierzu neben verstärkter Patienten-aufklärung auch ein Impfkalender, der sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert und für alle Behand-ler verbindlich ist. Jeder Patient soll einen individuellen Impfplan bekom-men, den die behandelnden Haus-

und Fachärzte in enger Zusammen-arbeit auf der Grundlage des Impf-kalenders erstellen.

Die „Stuttgarter Deklaration“ weist auch auf Besonderheiten wäh-rend akuter Krankheitsschübe und der Immuntherapie hin. Außerdem klärt sie darüber auf, wann Lebend-impfstoffe und wann Totimpfstoffe verabreicht werden und welchen Impfschutz Kontaktpersonen auf-weisen sollten, um keine Gefahr für die immungeschwächten Menschen darzustellen. Behandelnde Ärzte sol-len einmal im Jahr die Anzahl der Impfungen überprüfen. Zudem soll die Verfügbarkeit von Impfstoffen sichergestellt werden, indem Ärzte, Apotheker, Impfstoffhersteller, Kran-kenkassen und Politik zusammen-arbeiten.

„Stuttgarter Deklaration“ ist Meilenstein ärztlicher Zusammenarbeit

Impfschutz bei Immunsupprimierten

Im Juli startete für rund 7.500 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg die Ablösung des sogenannten „Faxstandards“. Ziel der

landesweiten elektronischen Vernetzung im Rahmen des Haus- und Facharztprogramms der AOK sei die Verbesserung von bestehen-den Prozessen für Patienten und alle Beteilig-ten, wie MEDI, Hausärzteverband und die Krankenkasse bekanntgaben. Im Mittelpunkt stehen zwei Fachanwendungen: der elektro-nische Arztbrief (eArztbrief) und die elektro-nische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU); im Herbst soll der elektronische Medi-kationsplan „Hauskomet“ folgen.

Der eArztbrief erlaube es erstmals, defi-nierte Informationen bei Überweisung und Rücküberweisung strukturiert und durch di-gitale Verarbeitung in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei würden gängige Standards genutzt, sodass weitere Einrichtungen wie Krankenhäuser, Notfallpraxen, Apotheken und Pflegedienste oder -heime eingebunden werden könnten. Das Ausdrucken, Einscan-nen und nichtdigitale Versenden von Befund-berichten entfalle.

Die eAU werde aus der Arztpraxis digital an die AOK übermittelt und dem Patienten

so der postalische Versand erspart. Das recht-zeitige Vorliegen der AU ermögliche zudem im Krankengeldfall eine zeitnahe Auszahlung des Krankengeldes.

Die Module orientieren sich an etablierten Standards und Praxisroutinen und sind in das Praxisverwaltungssystem integrierbar; derzeit lasse sich die notwendige Software-Erweite-rung in rund 30 Prozent der Arztinformations-systeme einbinden. Die Praxen erhielten ne-ben einem Anschaffungszuschuss von 2.500 Euro eine im Gegensatz zum EBM adäquate Vergütung in Form von Zuschlägen auf die Pauschalen P1 und P2 beziehungsweise die Fachärzte auf jeden Behandlungsfall.

Höchste Priorität habe die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Insbesondere durch den Ein-satz von Transport- und Inhaltsdatenver-schlüsselung sowie zertifikatbasierter Au-thentifizierung sei gewährleistet, dass ein Zugriff auf Daten nur durch berechtigte Per-sonen erfolgen könne. So werde sicherge-stellt, dass die relevanten ärztlichen Behand-lungsdaten in ärztlicher Hand blieben und nicht in einer Fülle vermeintlicher Gesund-heitsdaten untergingen.

Elektronischer Arztbrief und Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung

„Faxstandard“ abgelöst

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Vermischtes

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Villingen-Schwenningen veranstaltet im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen consanitas eine Informations-veranstaltung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.Titel: Praxisoptimierung und Mitarbeiterbindung – wie Sie mit Fördermitteln Ihren Praxiserfolg verbessern!Referent: Dipl.-Kaufmann Dominik Brenneis (Inhaber der consanitas- Beratung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten)Veranstaltungsinhalte: Informieren Sie sich, wie Sie durch Praxisoptimierung und Mit-arbeiterbindung das Potenzial Ihrer Praxis besser nutzen können. Erfahren Sie zudem, welche Fördermittel für eine Praxisberatung für Sie möglich sind, damit Ihnen kein Geld verloren geht. Termin und Veranstaltungsort:17. September 2019 um 18.30 Uhr Hotel Holiday Inn am Schwarzwald-Baar-Klinikum, Klinikstaße 3/1, 78052 Villingen-Schwenningen Information und Anmeldung:BW-Bank Villingen-Schwenningen, Yasmin Würtz, Telefon (0 77 20) 39 05-24, E-Mail: [email protected]:Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstaltungshinweis

Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart veranstaltet ein Fachseminar für niederlassungswillige Mediziner.Titel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.Inhalte:• Neugründung oder Übernahme• Kooperationsformen• Praxiswertermittlung• Investitions- und Kostenplanung• Finanzierung/Öffentliche FördermittelVeranstaltungsort und -termin:29. Oktober 2019 (18.00 Uhr) in StuttgartInformation und Anmeldung:BW Bank Stuttgart, Carola Armborst, Telefon (07 11) 1 24-4 28 12, E-Mail: [email protected]:Die Teilnahme ist kostenfrei.

Veranstaltungshinweis

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Das Vorsorgeprogramm für schwangere Frauen „Hallo Ba-by“ ist am 1. Juli neu gestartet.

60 Betriebskrankenkassen mit rund 6,5 Millionen Versicherten haben ge-meinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte, dem Berufsverband Deutscher Laborärzte und der AG Vertragskoordinierung der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen Leistungen zur Vermeidung von Früh-geburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen vereinbart.

Geburten vor der 37. Schwanger-schaftswoche mit einem Geburtsge-wicht von weniger als 2.500 Gramm sind ein zentrales Problem in der Ge-burtshilfe. National und international sind steigende Frühgeburtenraten zu verzeichnen. Dabei können medizi-nische Risikofaktoren, wie beispiels-weise die bakterielle Vaginose und die Infektion mit Toxoplasmose zu einem Anstieg der Frühgeburtenrate führen. Das frühzeitige Erkennen und die Re-duktion dieser und anderer Risikofak-toren zählt zu den wichtigsten Zielen des Vorsorgeprogramms.

Das für die Versicherten der teil-nehmenden Betriebskrankenkassen kostenfreie Programm „Hallo Baby“ besteht aus folgenden Inhalten: Direkt

nach Schwangerschaftsfeststellung wird ein Toxoplasmosesuchtest durch-geführt. Basierend auf den Testergeb-nissen erfolgt eine Besprechung in der Frauenarztpraxis zu den frühgeburt-lichen Risiken und der Vermeidung von Toxoplasmose sowie zu den Spätfolgen bei Erwerb der Toxoplas-mose während der Schwangerschaft für das Kind beziehungsweise Ge-spräch zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Verhaltensweisen während der Schwangerschaft.

In der Zeit von der 13. bis zur 20. Schwangerschaftswoche erfolgen eine Untersuchung und eine qualifi-

zierte mikroskopische Beurteilung eines Abstriches auf bakterielle Schei-denbesiedelung. Im Anschluss wird die Frauenärztin beziehungsweise der Frauenarzt das Untersuchungser-gebnis erläutern, anfallende Fragen beantworten und gegebenenfalls eine Behandlung einleiten.

Zwischen der 35. bis 37. Schwan-gerschaftswoche wird in der Frauen-arztpraxis ein anogenitaler Abstrich-test auf Streptokokken-B Bakterien durchgeführt. Bei auffälligem Ergeb-nis wird in einem ärztlichen Gespräch zu den Risiken und der Vermeidung von mütterlicher und kindlicher Streptokokken B Infektion während der Geburt das weitere Vorgehen für die Entbindung besprochen.

Seit dem 1. Juli können die Ver-sicherten der teilnehmenden Be-triebskrankenkassen die besonderen Leistungen des Vertrages „Hallo Baby“ bei teilnehmenden Frauenärzten in Anspruch nehmen.

Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen

Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“

Foto: iStock / Getty Images – SrisakornCreative

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TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER

Fortbildung, Seminare & KongresseAnzeige

Freitag: 18. 10. 2019, 24. 04. 2020 18.15 – 22.15 Uhr

Samstag: 19. 10. 2019, 26. 10. 2019, 25. 01. 2020, 07. 03. 2020, 25. 04. 2020 9.30 – 16.30 Uhr

Mittwoch: 13. 11. 2019, 11. 12. 2019, 12. 02. 2020 18.15 – 22.15 Uhr

Komplettkurs Psychosomatische Grundversorgung in Heidelberg Beginn: 18. 10. 2019

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Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie e. V. (HIT) Alte Bergheimer Str. 5 69115 Heidelberg Tel. (0 62 21) 8 95 30 30Organisation: Dr. med, Dipl.-Psych. Michael Schwab Tel. (0 62 21) 56 87 74

Information und Anmeldung: [email protected] www.Hit-Heidelberg.de/ psychosomatische Grundversorgung

10. – 11. 10. 2019 1. Ulmer – Göttinger Interaktiver Herz-CT Workshop

Teilnehmergebühr: 150,– €Begrenzte Teilnehmerzahl: 25

Universitätsklinikum Ulm Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Universitätsklinikum Ulm Prof. Dr. Meinrad Beer / Prof. Dr. J. LotzAnmeldung: Tel. (07 31) 500 61008 Fax (07 31) 500 61106

11. / 12. 10. 2019 (I. Basis)22. / 23. 11. 2019 (II. Aufbau) 07. / 08. 02. 2020 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 290,– Euro, Fortbildungspunkte: 21)

Medizinische Hypnose (I – III)Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptom-Reduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen.Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt.

79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21 Fax (07 61) 7 07 73 22

Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 79098 Freiburg E-Mail: [email protected] Web: www.per-sono.de

15. / 16. 11. 2019 (je 16 Std.; Kosten: 290,– Euro, Fortbildungspunkte: 21)

Die Arbeit mit inneren Anteilen – Ein aktuelles Methoden-SpektrumLösungs- und Ressourcen-aktivie-rende Interventionen aus moderner Hypnose- und systemischer Therapie und Beratung zur Klärung von Lebensbalancen und –pfaden, Rollen- und Ziel-Konflikten, Ambivalenzen und Entscheidungs-Dilemmata zur Stärkung von Kohärenz und Stimmigkeit.

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Kurs 2: 11. – 13. 10. 2019 Kurs 3: 15. – 17. 11. 2019Kurs 4: 13. – 15. 12. 2019

Psychosomatische GrundversorgungBalint-Gruppe, Progressive Muskelent spannungSeminare mit KV- und ÄK-Anerkennung

69115 Heidelberg Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-NienburgTel. (0 62 21) 16 35 24E-Mail: [email protected]

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Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e. V. (GAÄD)Anmeldung unter:www.gaed.de/veranstaltungenKursleitung: Dr. med. Marion Debus, Fachärztin Innere Medizin, Hämatologie/Onkologie und Palliativmedizin

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TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER

Fortbildung, Seminare & KongresseAnzeige

18. – 19. 10. 2019 Medizinische Hypnose, Teil 1 – GrundkursPD Dr. Uwe Ross

Freiburg i. Brsg.290,– €

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg,http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50

21. – 26. 10. 2019 Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. plus 10 Std. Balint(20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention)

Freiburg i. Brsg.1050,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg,http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50

09. – 14. 12. 2019 Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. plus 10 Std. Balint(20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention)

Freiburg i. Brsg.1050,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg,http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50

20. – 25. 04. 2020 Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde 50 Std. plus 10 Std. Balint(20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention)

Freiburg i. Brsg.1050,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg,http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50

08. – 09. 05. 2020 Medizinische Hypnose, Teil 2 – AufbaukursPD Dr. Uwe Ross

Freiburg i. Brsg.290,– €

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08. – 09. 05. 2020 Medizinische Hypnose, Teil 1 – GrundkursDr. med. Charlotte Wirl, Wien

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14. – 16. 05. 2020 16. – 18. 07. 2020 12. – 14. 11. 2020 Blöcke 4 – 8 in Planung

Zusatzweiterbildung Psychotherapie fachgebunden 2020 – 2022Neuer Kurs – 8 Blöcke

Freiburg i. Brsg.5000,– € zzgl. TP (zahlbar in Raten)

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06. – 07. 11. 2020 Medizinische Hypnose, Teil 2 – AufbaukursDr. med. Charlotte Wirl, Wien

Freiburg i. Brsg.290,– €

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19. 10. 2019 Tübinger Fortbildung für Dermatologie– 11. Psoriasis Symposium –

Crona Kliniken Tübingen Hörsaal 210, Ebene 4 Hoppe-Seyler-Str. 3 72076 Tübingen

Dr. med. Matthias Hahn Prof. Dr. med. Martin Schaller Universitäts Hautklinik TübingenVeranstaltungssekretariat: Brigitte Frey Tel. (0 70 71) 29-85119, Fax (0 70 71) 29-4117 [email protected] tuebingen.de• 6 Fortbildungspunkte werden beantragt • Anmeldung nicht erforderlich • Teilnahme kostenlos

23. 10. 2019 28. Landesgeriatrietag Baden-WürttembergWeiterentwicklung der Geriatrie in Baden-WürttembergGanztägige Veranstaltung zu Bedarfen und Chancen

Mannheim Stadthaus N 1kostenfrei

Universitätsmedizin Mannheim – Medizinische Fakultät der Universität HeidelbergII. Medizinische Klinik – Sektion Altersmedizin https://w2.umm.de/ii-medizinische-klinik/ kompetenzzentren/altersmedizin/Tel. (06 21) 3 83 59 81

Fortbildung, Seminare & Kongresse

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von Anfang anwir

Interdisziplinärer Fachkongress zu Schwangerschaft & Geburt als Grundlage der Gesundheitam 25./26. Oktober 2019 im Rathaus Stuttgart

Kongress für Eltern, Frauenärzt*innen, Hebammen und Pädiater*innen – mit kritischem Blick auf heute und Visionen für eine gemeinsame Zukunft

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Zum Gedenken

Dr. med. Lisa Grünewald, Weingarten * 09. 06. 1939 † 15. 04. 2017Eduard Wacker, Vellberg * 07. 09. 1979 † 05. 12. 2018Dr. med. Karl Heinz Mayer, Göppingen * 26. 04. 1926 † 16. 02. 2019Olaf Kayser, Bergatreute * 22. 10. 1956 † 21. 05. 2019Dr. med. Bernd Gath, Freiburg * 30. 09. 1947 † 22. 05. 2019Dr. med. Wolfgang Mühlbeyer, Leonberg * 22. 09. 1950 † 25. 05. 2019Dr. med. Margot Voss, Stuttgart * 21. 05. 1922 † 25. 05. 2019Dr. med. Hannelore Herb, Grenzach-Wyhlen * 24. 06. 1943 † 27. 05. 2019Dr. med. Armin Leitner, Müllheim * 15. 06. 1946 † 27. 05. 2019Ewald Maier, Eningen * 11. 08. 1950 † 27. 05. 2019Dr. med. Klaus Franow, Baden-Baden * 26. 01. 1943 † 29. 05. 2019Dr. med. Ernst Flamm, Weisweil * 27. 10. 1957 † 30. 05. 2019Dr. med. Ulrich Geib, Spechbach * 25. 11. 1947 † 30. 05. 2019Dr. med. Alfred Türk, Mannheim * 23. 01. 1936 † 30. 05. 2019Dr. med. Dipl.-Ing. Max-Eugen Grötzinger, Rottweil * 02. 08. 1944 † 01. 06. 2019Dr. med. Peter Stengel, Ravensburg * 02. 10. 1940 † 01. 06. 2019Dr. med. Marliese Heß, Nordrach * 25. 02. 1953 † 02. 06. 2019Thomas Kiefer, Freiburg * 26. 03. 1949 † 03. 06 2019Dr. med. Helga Wecker-Brosi, Bietigheim-Bissingen * 31. 08. 1949 † 03. 06 2019Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Johannes Pill, Leimen * 14. 11. 1946 † 04. 06 2019Dr. med. Wolfgang Schlegel, Crailsheim * 27. 01. 1940 † 05. 06 2019Dr. med. dent. Thomas Jankowitz, Konstanz * 26. 06. 1950 † 06. 06 2019Eckehard Möbius, Sipplingen * 14. 05. 1954 † 06. 06 2019Wolfgang Schmidts, Bad Dürrheim * 05. 04. 1945 † 06. 06 2019Dr. med. Gudrun Dengler, Bad Boll * 27. 06. 1924 † 08. 06 2019Dr. med. Ulrich Kettlitz, Stuttgart * 25. 01. 1948 † 08. 06 2019Ursula Küster, Niefern-Öschelbronn * 18. 03. 1925 † 08. 06 2019Dr. med. Helmut Maurer, Sontheim * 26. 09. 1916 † 10. 06 2019Dr. med. Annemarie Siebel, Pforzheim * 25. 10. 1919 † 11. 06 2019Ulrich Grote, Freiburg * 25. 06. 1947 † 12. 06 2019Dr. med. Ute Hensel, Schorndorf * 09. 06. 1936 † 12. 06 2019Alfred Müller, Ühlingen-Birkendorf * 08. 10. 1950 † 13. 06 2019Dr. med. Miklos Zsuffa, Bad Säckingen * 28. 02. 1936 † 13. 06 2019Dr. med. Viktor Djandji, Hockenheim * 10. 08. 1935 † 14. 06 2019Dr. med. Ulrich Grabowsky, Ludwigsburg * 06. 09. 1933 † 16. 06 2019Dr. med. Reinhold Korbanka, Bretten * 13. 10. 1928 † 17. 06 2019Dr. med. Paul Moser, Reichenbach * 27. 10. 1947 † 17. 06 2019Dr. med. Christian Häßner, Mudau * 19. 12. 1936 † 21. 06 2019Christel Alter, Heubach * 26. 03. 1934 † 26. 06 2019Dr. med. Hildegard Munzinger-Bornhuse, Heidelberg * 15. 03. 1921 † 26. 06 2019Dr. med. Christine Kalkhof, Freiburg * 07. 03. 1930 † 06. 07 2019

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

422 ÄBW 08 • 2019

Landesausschuss Ärzte/KrankenkassenGeschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg

Beschluss:

Feststellung von Überversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2019 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nach-stehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest:

Hausärztliche Versorgung: Hausärzte:Achern, Bad Krozingen/ Staufen, Freiburg, Haslach/ Hausach/Wolfach, WaldkirchSchrambergKonstanz, StockachBaden-BadenMannheim, Sinsheim, WeinheimFreudenstadtMünsingenUlmRavensburg/Weingarten, ÜberlingenKünzelsau, WertheimOstalb 1 Aalen

Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt,

Göppingen Heidelberg, Heiden-heim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Frauenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis.

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ÄBW 08 • 2019 423

Bekanntmachungen

HNO-Ärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Hautärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Ludwigs-burg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.

Nervenärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodensee-kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Heilbronn, Hohenlohe-kreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarz-wald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder-und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker:Land Baden-Württemberg. Laborärzte:Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten:Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner:Land Baden-Württemberg.

Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2019 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungs-bereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist:

Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte:Freiburg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Ulm. Chirurgen und Orthopäden:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodensee-kreis, Calw, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Landkreis Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarz-wald-Baar-Kreis, Tübingen, Ulm. Frauenärzte:Bodenseekreis, Emmendingen, Heidelberg, Ulm. HNO-Ärzte: Ulm. Hautärzte:Baden-Baden/Rastatt, Bodensee-kreis, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Reutlingen, Rottweil, Tübingen, Ulm. Kinderärzte:Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodensee-kreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Karlsruhe, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwarz-wald-Baar-Kreis, Tübingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte:Alb-Donau-Kreis, Breisgau- Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Konstanz, Lörrach, Ortenaukreis, Ravensburg, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tübingen, Ulm.

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Bekanntmachungen

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Psychotherapeuten:Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis, Tübingen, Zollernalbkreis. Urologen:Bodenseekreis, Emmendingen, Stadt Heilbronn, Ulm, Waldshut.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten:Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten:Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater:Region Südlicher Oberrhein. Radiologen:Region Rhein-Neckar.

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg.

Aufhebung von Zulassungs-beschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2019 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungs-bereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungs-beschränkungen auf.

Hausärztliche Versorgung: Hausärzte:RadolfzellWiesloch/Walldorf EhingenSchwäbisch Hall

Allgemeine fachärztliche Versorgung: Chirurgen und Orthopäden:Freudenstadt Frauenärzte:EnzkreisEsslingenRems-Murr-KreisStuttgart Kinderärzte: Hohenlohekreis Psychotherapeuten:BiberachHeidenheimStadt HeilbronnLudwigsburgNeckar-Odenwald-KreisOstalbkreisRottweilSchwäbisch-Hall Urologen:Tübingen

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Radiologen:Region Neckar-AlbRegion Ostwürttemberg

Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berück-sichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überver-sorgung eingetreten ist. Zulas-sungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwan-deln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzu-rechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs-und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufs-ausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Über-versorgung eingetreten, ist über

entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis ein-schließlich 16. August 2019 beim jeweils zuständigen Zulas-sungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätig-keit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenver-sorgung berücksichtigt werden.

Anordnung von Zulassungs-beschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2019 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbind- licher Wirkung Zulassungs-beschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche:

Hausärztliche Versorgung: Hausärzte:Haslach/Hausach/WolfachSchrambergWeinheimFreudenstadtKünzelsauOstalb 1 Aalen

Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte:Heidenheim Landkreis HeilbronnStadt KarlsruheRavensburgSchwarzwald-Baar-KreisSigmaringenStuttgart

Chirurgen und Orthopäden: Ostalbkreis Waldshut Frauenärzte:Breisgau-Hochschwarzwald HNO-Ärzte: Esslingen Lörrach Ortenaukreis Rhein-Neckar-Kreis Rottweil Tuttlingen Hautärzte:BiberachEnzkreisNeckar-Odenwald-KreisOrtenaukreisPforzheimRems-Murr-Kreis Kinderärzte:Enzkreis Rottweil Nervenärzte:Biberach Hohenlohekreis

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten:Region Heilbronn-FrankenRegion Schwarzwald-Baar-Heuberg

Feststellung der Mindest-versorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2019 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nach-stehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversor-gungsanteil in Höhe von 20 Pro-zent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten Landkreis Heilbronn, Hohenlohe-kreis, Lörrach, Ortenaukreis, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Sigmaringen, Zollernalbkreis Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-therapeutisch behandeln Freudenstadt

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Bekanntmachungen

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungs-blättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulas-sungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vor-rangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungs-begrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversor-gungsanteil noch nicht ausge-schöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen voll-ständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis ein-schließlich 16. August 2019 beim jeweils zuständigen Zulas-sungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psycho-therapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychothera-peuten im Hinblick auf die best-mögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.

Stuttgart, 3. Juli 2019 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-WürttembergDr. RaibleVorsitzender

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs III

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vor-gänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho-therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psycho-therapie erforderlich.Hierfür wird 2019 der Kurs III von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen-bereiche erwarten Sie unter anderem: – Angststörungen– Körperorientierte

Psychotherapie– Das Trauma

als Objektbeziehung– Psychotherapie mit Älteren– Trauer und Melancholie– Depression– HysterieDurchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.

Termin:6.–11. Oktober 2019Sonntag bis Freitag, ganztags

Veranstaltungsort: Tagungs-haus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 AltheimZielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psycho-therapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung PsychotherapieTeilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht)Fortbildungspunkte: 55 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

Peer Review Verfahren – Effektive Methode zur Qualitätssicherung: Termin zur Peer Schulung nach Curriculum der Bundesärztekammer

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg führt seit 2010 auf freiwilliger Basis Peer Review Verfahren in der Intensivmedizin durch. Mit dem Verfahren kann der gesamte klinische Versor-gungsprozess analysiert und systematisch bewertet werden. Im Mittelpunkt steht der kolle-giale Dialog. Mithilfe einer SWOT-Analyse wird nachhaltig zur Ver-besserung intensivmedizinischer Versorgungsprozesse beigetragen. Wir bieten im Oktober dieses Jahres erneut eine Peer-Schulung für Fachärztinnen und Fachärzte mit langjähriger professioneller Expertise und Erfahrung in den Bereichen Intensivmedizin und Kinderintensivmedizin an. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht ebenso für Intensivmedizinische Fachpflegerinnen und Fachpfleger.

Termin zum Präsenzteil: 21. und 22. Oktober 2019Im Vorfeld sind 4 Unterrichts-einheiten Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle abzuleisten.

Veranstaltungsort: Jahnstraße 38a, 70597 StuttgartDie Fortbildung ist kostenfrei.Fortbildungspunkte: Die Ve-ranstaltung ist mit 16 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Anmeldung ist unbedingt bis zum 2. September 2019 über das Portal der Landesärzte-kammer erforderlich: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Anette Henninger, Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilungsleitung Fortbildung, Qualitätssicherung, Telemedizin, Jahnstr. 40, 70597 StuttgartKontakt: Telefon (07 11) 7 69 89-17, E-Mail: peer-review-intensiv@ laek-bw.de

Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2019/20 für Medizinische Fachangestellte

Der schriftliche Teil der Ab-schlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 12. November und wird am 13. und 14. November 2019 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärzte-kammern bzw. den Berufsschu-len jeweils mitgeteilt. Die Anmel-defrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2019 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungs-ordnung für die Abschluss-prüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärzte- kammer Baden-Württemberg 02/2007).

Symposium Offene Fragen bei der Diagnose Sucht in der Adoleszenz

Eine Veranstaltung des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Termin:Mittwoch, 20. November 201910.00–16.00 Uhr

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Bekanntmachungen

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Ein großer Teil unseres Sympo-siums ist in diesem Jahr den Vertretern nichtmedizinischer Fachrichtungen – Politik, Epide-miologie, Psychologie – vorbe-halten. Wir versuchen damit dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Suchtmedizin, die ihr gestellten Aufgaben, nur im Ver-bund mit den anderen Diszipli-nen verstehen und bewältigen kann. Dies gilt in besonderem Maß für die entwicklungsassozi-ierten Störungsbilder wie zum Beispiel Substanzmissbrauch und Suchtverhalten im Jugend- und frühen Erwachsenenalter (Adoleszenz).Wir hoffen damit einen Beitrag zur Neupositionierung der Sucht-medizin zu leisten und den in diesem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen mehr Sicherheit und Überzeugungs-kraft für ihre Praxis zu vermitteln.Wie stellt sich das Problem dar und welche Antworten haben wir?

Programm:10.00–10.20 UhrEinführung und ModerationDr. med. Paula Hezler-RuschVorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergAnette HenningerÄrztliche Leitung Abteilung Fortbildung ∙ Qualitätssicherung ∙ Telemedizin der Landesärzte-kammer Baden-WürttembergBegrüßung Dr. med. Wolfgang MillerPräsident der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg10.20–11.00 UhrPerspektiven der LandesregierungDiskussionProf. Dr. Wolf-Dietrich Hammann Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg11.00–11.40 UhrNotwendige Revisionen aus der Sicht der BundesregierungDiskussionN. N.Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit11.40–12.20 UhrCannabis und andere Suchtstoffe – die Entwicklung im europäischen Raum

DiskussionDr. Dipl.-Psych. Tim Pfeiffer-GerschelDBDD – Deutsche Beobachtungs-stelle für Drogen und Drogen-sucht IFT – Institut für Therapie-forschung München 12.20–13.00 UhrAdoleszenzmedizin – eine Trenderscheinung oder Antwort auf ein strukturelles DefizitDiskussionProf. Dr. med. Rainer ThomasiusDeutsches Zentrum für Sucht-fragen des Kindes- und Jugend-alters (DZSKJ), Universitäts-klinikum Hamburg-Eppendorf13.00–13.40 UhrMittagspause13.40–14.20 UhrDigitale Medien: Gibt es eine Trennungslinie zwischen Gewohnheit und Sucht?DiskussionDr. med. Gottfried Maria BarthKinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums TübingenBereich Psychiatrie, Psycho-somatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter14.20–15.00 UhrRenate Schepker, Max Rothmoser: „Sucht-konzepte in der Selbstwahr-nehmung der Jugendlichen“DiskussionProf. Dr. med. Renate Schepker ZfP Südwürttemberg, Regional-direktion Ravensburg-Bodensee, GFL Kinder-/Jugendpsychiatrie15.00–15.40 UhrSind Bindungsdefizite kausal für die Suchtdiagnose?DiskussionUniv.-Prof. PMU Salzburg Dr. med. Karl Heinz Brisch Forschungsinstitut für Early Life Care an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität in Salzburg15.40–16.00 UhrAbschlussdiskussion

Veranstaltungsort: in den Räumen des Evangelischen Bildungszentrums Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart (Mitte)

Teilnehmerbeitrag: Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich.Anmeldung: Ausschließlich über das Portal der Landesärztekammer: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotFortbildungspunkte: Die Ver-anstaltung ist mit 5 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung ∙ Qualitätssicherung ∙ Telemedizin, Frau Mangold, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-24, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], www.aerztekammer-bw.de(WebCode: 1502)

5. Fortbildungs-Symposium „Der medizinische Sachverständige im Fokus“

Ärzte, die als medizinische Sachverständige tätig werden, erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Im Rahmen des 5. gemeinsamen Fortbildungs-Symposiums neh-men wir uns thematisch dieser besonderen ärztlichen Tätigkeit an und betrachten sie aus verschiedenen Perspektiven. Dabei soll es nicht nur um das (aus Sicht des Auftragsgebers) „gute Gutachten“ gehen, sondern auch um die Frage, unter welchen strukturellen Rahmen-bedingungen ärztliche Gutachter heute tätig werden.

Termin:Freitag, 27. September 201911.00–16.30 Uhr

Programm:11.00–11.30 UhrBegrüßung und EröffnungImpulsvorträge:11.30–12.00 UhrDie grundsätzliche Bedeutung des ärztlichen Gutachtens12.00–12.30 Uhr„Ärztlicher Gutachter“ – veränderte Rahmen-bedingungen in der Praxis?

13.00–13.30 UhrWas macht ein „gutes Gutachten“ aus?13.30–14.00 UhrDer „Begutachtungsfehler“ und seine Folgen15.00–15.15 UhrZusammenfassung und Überleitung zur gemeinsamen DiskussionPodiumsdiskussion:15.15–16.15 UhrDiskussion mit Referenten und Teilnehmern16.15–16.30 UhrResümee und Verabschiedung

Referenten:Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen LandesärztekammerDr. Rainer Kluge, Vorsitzender der Gutachterstelle für Arzthaftungs-fragen bei der Sächsischen LandesärztekammerDr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg Professor Dr. Ekkehard Pratschke, Ärztlicher Vorsitzender der Gutachterstelle für Arzthaftungs-fragen bei der Bayerischen LandesärztekammerDr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärzte-kammerDr. rer. publ. Jörg Schlachter, Direktor des Amtsgerichts, Vorsitzender der Gutachter-kommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärzte-kammer NordbadenProfessor Dr. Heinrich Stiegler, Beratender Arzt der Versiche-rungskammer BayernVeranstalter: Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer, Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen LandesärztekammerVeranstaltungsort: Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstr. 16, 5. Stock (Großer Saal), 81677 MünchenFortbildungspunkte: Die Ver-anstaltung wurde von der Baye-rischen Landesärztekammer mit 5 Fortbildungspunkten anerkannt.Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Wolf, Telefon (07 11) 7 69 89-34, Fax -93, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordwürttemberg

Psychosomatischer Tag

Sie können vermehrt keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik ist daher sehr wichtig.Das diesjährige Programm des Psychosomatischen Tages bildet erneut ein spannendes Spektrum aktueller Themen des interdiszi-plinären Fachgebietes ab. Inno-vative Behandlungsansätze in der Behandlung von Schmerz-patienten sowie die Musik-therapie als wichtiger Vertreter der multimodalen psycho-somatischen Behandlung werden dargestellt. Aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsycho-somatik beschäftigen Sie sich mit der Geschlechtsdysphorie und der damit einhergehenden Ver-unsicherung, sowohl von Betrof-fenen als auch von Angehörigen. Die Teilnahme am Psycho-somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundver-sorgung angerechnet werden.

Termin:Samstag, 14. September 20199.00–16.15 Uhr

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung

Frischen Sie Ihre Notfallkennt-nisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher.In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen.Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofort-maßnahmen. Mit den im Semi-nar erlernten neuesten Kenntnis-sen und Empfehlungen versor-gen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus.Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnah-me am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl:Freitag, 13. September 201918.00–22.00 Uhr Samstag, 23. November 20199.00–13.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt?Notfälle mit Kindern stellen im-mer eine besondere Herausforde-rung dar:– Wie beurteile ich

die Vitalparameter des Kindes? – Welches sind

die häufigsten Kindernotfälle? – Wie muss ich

Sauerstoff verabreichen? – Welche ist die richtige Dosie-

rung der Notfallmedikamente?All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungs-phantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:Mittwoch, 23. Oktober 201918.00–22.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Programm: 9.00–9.15 UhrBegrüßung und EinführungDr. med. Björn Nolting9.15–10.10 UhrAktuelle Aspekte Psycho-somatischer Schmerztherapie mit EMDRPD Dr. med. Jonas Tesarz10.10–10.30 UhrDiskussion10.30–10.45 UhrPause10.45–11.40 UhrDer Ton macht die Musik – Musiktherapie in der stationären und teilstatio-nären psychosomatischen BehandlungThomas Schrauth, M. A.11.40–12.00 UhrDiskussion12.00–13.00 UhrArbeit in KleingruppenMitglieder des Psycho-somatischen Ausschusses13.00–13.45 UhrPause13.45–14.40 UhrEntwicklung unter Entscheidungsdruck – Geschlechtsdysphorie im Kindes- und JugendalterHenning Ide-Schwarz14.40–15.00 UhrDiskussion15.00–15.15 UhrPause15.15–16.00 UhrArbeit in KleingruppenMitglieder des Psycho-somatischen Ausschusses16.00–16.15 UhrAbschlussplenumZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 8 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachungen

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Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Überprüfen Sie Ihre Notfall-kenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen.Hier behandeln Sie „echte“ Not-fälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reani-mationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendi-gen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten.Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall-versorgung“.Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl:Mittwoch, 25. September 201918.00–22.00 UhrSamstag, 23. November 201914.00–18.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte

– Privatabrechnung – wie funktioniert das?

– Worauf muss ich achten? – Wie arbeite ich mit der GOÄ? – Welche Gebührensätze

gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte.Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg und eine Auffri-schung in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht-lichen Rahmen, die Anforderun-gen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen.Das Seminar wird in Zusammen-arbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet. Inhalte:– Rechtliche Grundlagen und

Bestimmungen der privat-ärztlichen Abrechnung

– Aufbau der Gebührenordnung– Unterschiede zwischen

EBM und GOÄ– Klärung und Anwendung

wichtiger Begriffe– Arbeit mit der Gebühren-

ordnung– FallbeispieleLehrgangsmaterialien:– Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ)– Seminarskript

Termin: Mittwoch, 18. September 2019 15.00–19.00 Uhr

Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger und WiedereinsteigerVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 Punkte

Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.deAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]Änderungen bleiben vorbehalten.

Leitender Notarzt

(Seminar für die Fachkunde Leitender Notarzt/Leitende Notärztin)Reagieren Sie sicher und struk-turiert bei Großschadensfällen.Als Leitender Notarzt (LNA) über-nehmen Sie Leitungsaufgaben beim Massenanfall Verletzter sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen. Sie leiten, koordinieren und über-wachen alle medizinischen Maß-nahmen am Schadensort. Natür-lich darf hier auch die Kommuni-kation mit den anderen Organi-sationen nicht zu kurz kommen.In unserem Seminar, das in enger Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei durchgeführt wird, lernen Sie einerseits die Theorie über Kommunikation und Vorge-hensweisen kennen. Durch viele verschiedene (Plan-) Übungen gewinnen Sie andererseits einen Einblick in die praktische Arbeit eines LNA. Namhafte Referenten berichten zudem in ihren Vor-trägen und Übungen über ihre eigenen Erfahrungen bei Groß-schadensfällen.Die angebotene Fortbildung um­fasst 40 Stunden und wird nach den Empfehlungen der Bundes­ärztekammer und der DIVI durch­geführt. Für weitere Informationen zur Erlangung der Fachkunde Leitender Notarzt wenden Sie sich gerne an uns.

Termin: 7.–11. Oktober 2019 (Mo–Fr)

Zielgruppe: Ärzte, die die Qualifikation zum Leitenden Notarzt erlangen möchtenVeranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Im Wendelrot 10, 76646 BruchsalTeilnehmerbeitrag: 790,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung zzgl. Über-nachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-603/-605/ -607, Fax (07 11) 7 69 81-500, Mail: [email protected]Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete

Sie sind seit vielen Jahren ärzt-lich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfall-dienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Lau-fenden halten und interessie-ren sich für Neuerungen auch fachgebietsübergreifend?Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfall-dienst werden Sie mit Patienten-beschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfron-tiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm.Anhand von Fallbeispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostik- und Thera-pieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen frischen Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auf.

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Bekanntmachungen

Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon lange keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanima-tion mit Hilfsmitteln durchge-führt? Beides können Sie am Phantom üben. Darüber hinaus werden organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt.

Termin: 11.–13. Oktober 2019Freitagnachmittag bis Sonntagmittag

Programm:Freitag, 11. Oktober 201915.15–16.30 UhrOrganisation NotfalldienstJ. Gaiser16.30–16.45 UhrKaffeepause16.45–17.30 UhrPalliativ – SchmerztherapieDr. Chr. Ramp17.30–18.15 UhrAbdomenDr. B. Scheible18.15–18.30 UhrKaffeepause18.30–20.00 UhrPädiatrieDr. A. von PfeilSamstag, 12. Oktober 20199.00–10.30 UhrDyspnoeDr. R. Schnelle10.30–10.45 UhrKaffeepause10.45–11.30 UhrKardiologieDr. R. Schnelle11.30–12.15 UhrKardiologieDr. R. Schnelle12.15–13.00 UhrMittagspause13.00–13.30 UhrReanimation (Theorie)J. Gandowitz13.30–15.15 Uhrpraktische Übungen: Reanimation, Stabile Seitenlage, Katheter legen, Samsplint, VerbändeJ. Gandowitz, EH-Ausbilder15.15–15.30 UhrKaffeepause

15.30–16.30 UhrUnfallchirurgie/OrthopädieDr. E. Jörg16.35–17.20 UhrNeurologieDr. U. Mauz17.20–18.10 UhrPsychiatrieDr. A. MichaelidesSonntag, 13. Oktober 20199.00–10.30 UhrAugen, Derma, HNOJ. Gaiser10.30–10.45 UhrKaffeepause10.45–12.15 UhrTipps, Tricks und LeichenschauJ. Gaiser12.15–13.00 UhrMittagspause13.00–14.30 UhrUrologie, Gynäkologie, Fieber, Antibiose, Diabetes, NierenDr. N. MattesZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in WeiterbildungVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 28 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Degerlocher Ethikgespräche

Stehen auch Sie oft vor Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie ethische Aspekte berücksichtigen müssen?Das 17. Degerlocher Ethikge-spräch findet am 16. Oktober 2019 statt. Professor Dr. Wolfram Henn, Mitglied des deutschen Ethikrates, wird das Thema „Impfzwang als medizinethi-sches Dilemma“ beleuchten.

Impfungen gehören zu den erfolgreichsten Vorsorgemaß-nahmen der Medizin. Trotz ihres unbestreitbaren Nutzens gibt es in der Bevölkerung auch Vorbe-halte gegen Impfungen, die vor allem von der Furcht vor Neben-wirkungen bestimmt sind. Welche Eingriffe in die Selbst-bestimmung eigenverantwortlich entscheidender erwachsener Personen und welche Eingriffe in das elterliche Sorgerecht und die ärztliche Therapiefreiheit lassen sich im Hinblick auf das Allge-meinwohl ethisch und rechtlich rechtfertigen? Wäre eine gesetzliche Impfpflicht ethisch und rechtlich akzeptabel, für welche Bevölkerungsgruppen sollte sie gelten, und welches Spektrum an Sanktionen stünde zur Verfügung, um sie durchzu-setzen? Lassen Sie uns gemein-sam diskutieren! Wir freuen uns auf einen inten-siven Austausch mit Ihnen.

Termin:Mittwoch, 16. Oktober 2019 18.00–21.45 Uhr

Programm:18.00–18.15 UhrBegrüßung und Einführung Dr. G. du Bois18.15–19.30 UhrImpfzwang als medizin-ethisches DilemmaProf. Dr. Wolfram Henn19.30–20.00 UhrPause20.00–21.15 UhrDiskussion und Austausch in Gruppenmit den Mitgliedern der AG Medizinethik21.15–21.45 UhrAbschluss im PlenumZielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Angehörige von Gesundheits-fachberufen, SeelsorgerVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Beratung zur Patientenverfügung und gesundheitliche Vorauspla-nung – eine Aufgabe für Hausärzte

Die Patientenverfügung und Vor-sorgevollmacht ist eine wichtige Möglichkeit für Ihre Patienten, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und eigenstän-dig zu entscheiden, welche medizinischen und lebenserhal-tenden Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn sie im Ernstfall selber nicht mehr ent-scheiden können.Die ärztliche Beratung zur Patien-tenverfügung ist ein anspruchs-volles und sensibles Thema, bei dem Sie als Arzt ethische, recht-liche und medizinische Gesichts-punkte berücksichtigen müssen. Im Rahmen dieses Seminars wer-den nachfolgende Fragestel-lungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geklärt und diskutiert, um Ihnen prak-tische Hilfestellungen für Ihren Praxisalltag an die Hand zu geben: – Wie können Patienten best-

möglich ärztlich beraten wer-den, die Sie als Arzt auf die Möglichkeit einer Patienten-verfügung und einer Vorsorge-vollmacht ansprechen?

– Welche Bedeutung und welche Konsequenzen haben Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Ihrer praktischen ärztlichen Tätigkeit?

– Wie sind die gesetzlichen Regelungen zur Patienten-verfügung?

Innerhalb der Veranstaltung wird der Inhalt des Gesetzes besprochen und ein evaluiertes und seit Jahren erprobtes regionales Beratungsangebot der Esslinger Initiative e. V. vorgestellt.

Termin:Freitag, 18. Oktober 201913.30–17.00 Uhr

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430 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

430

Zielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 60,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arztpraxis – wie gehe ich damit um?

Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Erarbeiten Sie mit uns gemein-sam Lösungsansätze zum Um-gang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung optimieren Sie die Handhabung für Ihre Praxis.Inhalte des Workshops sind:– professioneller Umgang

mit Nichtzahlern– sinnvolle Mahnläufe

in Ihrer Arztpraxis – Erstellung eines gerichtlichen

Mahnbescheides– Ratenzahlung– Abgabe der offenen

Forderungen an einen Dienst-leister – sinnvoll oder nicht?

– Verjährung

Termin: Samstag, 19. Oktober 201910.00–16.15 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte, AbrechnungspersonalVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 7 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

5. Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin

Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Sym-ptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei entscheidend.Wer begleitet den Patienten auf diesem Weg?Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdis-ziplinären Notfallambulanz wahr.Dank moderner TED-Abstim-mung ist diese Fortbildung nicht nur fallbasiert, sondern auch in-teraktiv gestaltet. Anhand prak-tischer Beispiele, die von den Teilnehmern eingereicht werden, wird sowohl die Interdisziplinari-tät zwischen den Fachrichtungen als auch die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin beleuchtet und vorangebracht.

Termin: Samstag, 9. November 20199.00–13.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in WeiterbildungVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und SeminarunterlagenFortbildungspunkte: 5 Punkte

Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected]

8. Stuttgarter Tag für Infektiologie

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 8. Stutt-garter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestel-lungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Der Stuttgarter Tag für Infektiolo-gie steht dieses Jahr unter dem Schwerpunktthema Große und kleine klinische Herausforde-rungen.Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein!In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)Diese Fortbildung ist vom Landes­gesundheitsamt Baden­Württem­berg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieber­impfung anerkannt.

Termin: Samstag, 16. November 20199.00–14.45 Uhr

Programm:9.00–9.15 UhrBegrüßungDr. Clemens RollGroße und kleine klinische Herausforderungen I:9.15–9.55 UhrArthritis: infektiologischer Sand im Getriebe?Dr. Wolfgang Heinz

9.55–10.35 Uhr„Ich krieg die Krätze“, erkenne und behandle sie…Prof. Dr. Jörg Faulhaber10.35–10.50 UhrPauseZielgerichtete Basisdiagnostik:10.50–11.35 UhrInfektiologische Labordiagnos-tik – BSG, WBC, CRP und PCT: Die fantastischen Vier?Dr. Peter SchäferGroße und kleine klinische Herausforderungen II:11.35–12.20 UhrInfektionserkrankungen bei JugendlichenDr. Friedrich Reichert12.20–13.05 UhrPause13.05–13.50 UhrInfektiologische Fälle interaktivProf. Dr. Jochen GreinerInfektiologie – global:13.50–14.35 UhrInfektionskrankheiten – die Vorreiter der GlobalisierungProf. Dr. August Stich14.35–14.45 UhrZusammenfassungZielgruppe: Ärzte aller FachrichtungenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 StuttgartTeilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. VerpflegungFortbildungspunkte: 6 PunkteAnmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebotAnsprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen

Bezirksärzte- kammer Nordbaden

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärzte-kammer Nordbaden

Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungs-programm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an:Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: [email protected]

Richtiger Umgang mit kommunikativ eingeschränkten Patienten – Demenz und Delir in der medizinischen Behandlung

Sowohl in der Klinik als auch in der ambulanten Versorgung steigt die Zahl hochaltriger Patienten. Kommt eine Demenz der Patienten hinzu, wird die mitunter ohnehin schwierige Kommunikation scheinbar annähernd unmöglich. Viele Ärztinnen und Ärzte sehen sich vermehrt praktischen Problemen mit dieser Patienten-gruppe ausgesetzt, die mitunter zu massiven Einschränkungen des Behandlungserfolgs führen können.

Dieser Problematik möchte die Fortbildung entgegenwirken und einen erfolgreichen Umgang mit dementen Patienten und Patienten mit akutem Delir aufzeigen. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.

Termin:Samstag, 14. September 20199.00–ca. 12.15 Uhr

Referenten: Prof. Dr. med. Walter Hewer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Innere Medizin, Geriatrie; Chefarzt der Klinik für Gerontopsychiatrie, Klinikum Christophsbad, GöppingenDr. med. Margrit Ott, Fachärztin für Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Geriatrie, Palliativmedizin; Leiterin der Psychiatrischen Institutsambulanz Universitätsklinikum Freiburg, Zentrum für Geriatrie und Gerontologie (ZGGF)Dr. rer. publ. Jörg Schlachter, Direktor des Amtsgerichts Ettlingen; Vorsitzender der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher HaftpflichtWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Jürgen Braun, Vorsitzen-der der Ärzteschaft Mannheim, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapeutische Medizin Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 35,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 4 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen

Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden.Tritt ein medizinischer Zwischen-fall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt ver-pflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplan-mäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord?Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Bela-stungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungs-formen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden.

Termin:Mittwoch, 25. September 201919.30–22.00 Uhr

Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfall-medizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V.Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AGWissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer NordbadenVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 25,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 3 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Die zur Nachbesetzung aus-geschriebenen Vertragsarztsitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in Baden-Württemberg mit Zulassungs-beschränkungen finden Sie auf der Website der Kassen-ärztlichen Ver einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze

Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet,

ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschrän-kungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüg-lich auszuschreiben.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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432 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

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Wesentliche Inhalte sind die Wiederholung und Vertiefung des Basic Life Supports (BLS), erweitertes Airwaymanagement, intraossäre Zugänge, Früh-defibrillation, das Erkennen reversibler Ursachen von Herz-Kreislaufstillständen und deren Behandlung, sowie das Verhalten in der Postreanimationsphase.Neben der Vermittlung von ver-tieftem Wissen zur Reanimation besteht ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) bzw. der American Heart Association (AHA).Die Teilnahme an dem Basiskurs sowie am ACLS-Kurs am selben Tag ist nicht möglich.

Termin:Samstag, 28. September 201913.00–17.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensiv-medizin, GRN-Klinik SinsheimVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ä rztinnen und Ärzte aller Fach-richtungen mit guten Grund-kenntnissen in der ReanimationGebühr: 70,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte

In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungs-drucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus.

Durch eine gelingende Kommu-nikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperations-fähigkeit im Team gestärkt werden.In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wert-schätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich gerad-linig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifi-zierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikations-verhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erwei-tern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen.Der Nutzen für die Teilnehmer-Innen sowie letztlich für die Pra-xis zeigt sich in mehr Kooperati-on, größerer persönlicher Stabili-tät, effizienterer Zielerreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen.

Termine:Freitag, 11. Oktober 2019 und14.00–17.15 Uhr Samstag, 12. Oktober 20198.30–15.45 Uhr

Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg)Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Medizinische FachangestellteGebühr: 120,– Euro inkl. Seminar- unterlagen und VerpflegungAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Fortbildung für Weiterbildungsassistenten „Not in der Notfallambulanz? – Berufseinsteigerseminar für Kliniker“

Wie handle ich richtig bei meinem ersten Dienst in der Notfallambulanz, beim ersten Nachtdienst? Schon im zweiten Jahr bieten wir Ihnen nun auch in Heidelberg eine Fortbildung an, bei denen erfahrene Fach-ärzte ihren KollegInnen Rüstzeug für die ersten Dienste an die Hand geben.In abwechslungsreichen Kurz-vorträgen werden klassische Probleme der Patientenversor-gung in der Notfallambulanz präsentiert. Welche Diagnostik ist indiziert? Wo und wie wird der Patient weiterversorgt? Das Spektrum reicht von der Interpretation von EKG- und Laborbefunden über häufige Fälle der Gastroenterologie bis hin zu neurologischen Patienten in der Notfallambulanz.An den theoretischen Teil schließt sich ein kleines Praktikum an.TeilnehmerInnen an den „Willkommensabenden für Neuapprobierte“ der Bezirksärztekammer Nordbaden erhalten rabattierten Zugang zur Fortbildung. Der nächste Termin ist der 25. September 2019 (Heidelberg), die Einladung hierzu erfolgt separat.

Termin: Samstag, 9. November 20199.00–ca. 16.00 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Hugo Katus, Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik III, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Universitäts-klinikum Heidelberg PD Dr. med. Michael Preusch, Oberarzt, Gesamtleitung Intensiv-medizin, Medizinische Klinik III, Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Universitäts-klinikum Heidelberg

Basiskurs: Kardiopulmonale Reanimation

Theorie und praktische ÜbungenDieser Kurs richtet sich an Ärz-tinnen und Ärzte, die nicht in der ambulanten oder klinischen Notfallversorgung tätig sind und Basismaßnahmen der kardio-pulmonalen Wiederbelebung auffrischen möchten.Neben der Vermittlung ausführ-licher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen aus-reichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leit-linien des European Resuscitation Council.Die Teilnahme an diesem Basis-kurs sowie am ACLS-Kurs am selben Tag ist nicht möglich.

Termin:Samstag, 28. September 20198.00–12.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung Anästhesiologie und Intensiv-medizin, GRN-Klinik SinsheimVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 70,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Advanced Cardiac Life Support (ACLS) für Ärztinnen und Ärzte

Theorie und praktische ÜbungenDieser Kurs richtet sich insbe-sondere an Ärztinnen und Ärzte, welche die Grundlagen der Rea-nimation kennen, zum Beispiel weil sie in der akuten Notfallver-sorgung in der Klinik tätig sind, oder die in den letzten beiden Jahren bereits an einem Basis- Reanimationskurs teilgenommen haben.

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ÄBW 08 • 2019 433

Bekanntmachungen

Veranstaltungsort: Universitätsklinikum Heidelberg, Medizinische Klinik, Hörsaal, Im Neuenheimer Feld 410, 69120 HeidelbergZielgruppe: WeiterbildungsassistentInnenGebühr: 50,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Schwindel: Ursachen, Diagnose und Therapie „Herr Doktor, warum ist mir so schwindelig?“

Welcher Arzt ist noch nicht mit dieser Patientenfrage konfron-tiert worden? Die Betroffenen erbitten schnelle Abhilfe, eine schnelle Diagnose, da der Lei-densdruck mitunter sehr groß ist.

Häufig ist dies sogar möglich, da die Ursache mit gezielter Anamnese und einfachen Unter-suchungstechniken festgestellt werden kann. Meist beginnt man aber auch als Arzt, im „Meer der Differentialdiagnosen“ Schwindel zu schwimmen. Die Ursachen für das Symptom Schwindel sind so komplex wie der menschliche Körper selbst. Häufig liegen diesem Problem Störungen des Innenohrs zugrun-de, meist sind es aber andere Ursachen, die nur interdisziplinär gefunden werden können, neurologisch, internistisch, orthopädisch, pharmakologisch, HNO-medizinisch. Unbedingt sind auch psychische Störungen zu bedenken, oder Ursachen, die in einem Suchtverhalten liegen. Schwindel ist mitunter „Schwin-del“, zum Beispiel dann, wenn ein Begehrensverhalten die Ursache ist. Die Verantwortung der diagnostizierenden Ärztinnen und Ärzte ist daher hoch.

Den vielfältigen Ursachen des Schwindels soll in dieser Fort-bildung durch fachliche, inter-disziplinäre Expertise Rechnung getragen werden, um dem interessierten Publikum einen Leitfaden zur Differentialdia-gnose dieses komplexen Leidens an die Hand zu geben.

Termin: Mittwoch, 20. November 201919.00–21.30 Uhr

Referenten: Prof. Dr. med. Michael Fetter, Chefarzt Neurologie, SRH Klini-kum Karlsbad-LangensteinbachProf. Dr. med. Dr. h. c. Peter K. Plinkert, Geschäftsführender Direktor der HNO-Klinik, Universitätsklinikum HeidelbergWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Herbert Zeuner, FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkun-de, Ehrenpräsident der Bezirks-ärztekammer Nordbaden

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 25,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 3 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung für Weiterbildungsassistenten „Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“

Wer kennt sie nicht, die Aufre-gung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär eingewie-sen/aufgenommen werden, gar

Anzeige

Vom 29. bis 30. November 2019 bietet die Messe Karlsruhe in Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Karlsruhe, der Bezirksärztekammer Nordbaden sowie dem Hebammenverband Baden-Württemberg e. V. Neurologen, Gynä-kologen und Hebammen sowie Hausärzten ein umfangreiches und praxisnahes Fortbil-dungsprogramm. Die Ärzte-Seminare Karlsruhe ermöglichen es Medizinern und Hebammen, sich in den drei parallel stattfindenden, zwei- tägigen Intensivkursen „Neurologie“, „Gynäko-logie und Geburtshilfe“ sowie „Hausarzt-Spezial“ kompakt und spezifisch fortzubilden.

Intensive Diskussionsrunden geben Raum für den Erfahrungsaustausch und das Netzwerken

mit Kollegen. Im vergangenen Vierteljahrhun-dert haben sich die Ärzte-Seminare Karlsruhe im Südwesten Deutschlands als eine der wich-tigsten medizinischen Fortbildungsveranstal-tungen etabliert und führen jährlich rund 400 Teilnehmer in die Messe Karlsruhe.

Ausblick: Intensivkurs NeurologieAusgehend von spannenden Patientenvor-stellungen und anhand neuester Studiendaten präsentieren ausgewiesene Experten aus ganz Deutschland in übersichtlicher Form den aktuellen Stand diagnostischer und therapeuti-scher Themen aus der Neurologie. Neben den wichtigsten neurologischen Krankheitsbildern werden auch seltenere Fragestellungen wie

operative Verfahren oder vererbbare, immuno-logische und degenerative Krankheiten aufge-griffen. Schwerpunkte liegen auf den Themen Schmerztherapie, Schlaganfall, Geriatrie, ent-zündliche ZNS-Erkrankungen, neurodegene-rative Krankheiten, Epilepsie und periphere Neurologie.

Für den Kurs Neurologie ist Professor Dr. med. Georg Gahn, Direktor der Klinik für Neurologie am Städtischen Klinikum Karlsruhe, verant-wortlich. Bei der Landesärztekammer Baden- Württemberg wurden 14 Fortbildungspunkte für die Veranstaltung beantragt.

Zweitägige Fortbildung für Neurologen, Gynäkologen und Hebammen sowie Hausärzte in der Messe Karlsruhe

29. – 30. November 2019Messe Karlsruhe

Termin:Ärzte-Seminare Karlsruhe

Freitag, 29. Nov. 2019

Samstag, 30. Nov. 2019

Veranstaltungsort:Messe Karlsruhe

Messe Konferenz Center

Messeallee 1, 76287 Rheinstetten

Teilnehmerzahl:Die Teilnehmerzahl der einzelnen

Kurse ist begrenzt. Platzvergabe nach

der Reihenfolge der Anmeldungen.

Programm, Teilnahme-gebühren und Anmeldung finden Sie hier:www.aerzte-seminare-karlsruhe.de

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434 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

434

13.00–14.00 UhrDie aufregende Herzrhythmus-störung – ein kleines Seminar für den NotfallG. Nayebagha14.00–15.00 UhrDie gezielte Ultraschallunter-suchung in der Notfallambu-lanz (point of care) – mit prak-tischen DemonstrationenDr. med. P. Matheiowetz, Dott. A. Marano15.00–15.45 UhrHäufige neurologische Erkran-kungen in der internistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil IIDr. med. MolitorWissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie/Endokrinologie/Diabetologie, SRH Klinikum Karlsbad- Langensteinbach Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: WeiterbildungsassistentInnenGebühr: 50,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 8 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.deDie Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Selbstfürsorge im alltäglichen Wahnsinn

Welch eine Belastung, sich in dem eng getakteten Ablauf des Praxisalltags auch noch um sich selbst zu kümmern oder gar fürsorglich zu sein!Unsere Referentinnen geben Ihnen Impulse, die Frage „Wie kann ich in meiner Arbeit gut für mich sorgen?“ für sich zu beantworten. Mit Achtsamkeit und psychologischem Wissen, mit kurzen praktischen Übungen wie Meditation, Qi Gong und „Kopf hoch!“ und im Austausch mit KollegInnen. In unserem kleinen Abendseminar kann und soll dabei kein theoretisches Wissen angehäuft, sondern das Vertrauen in die Selbstwirksam-keit gestärkt und die Veränder-barkeit von Situationen erlebbar gemacht werden.

Termin:Mittwoch, 27. November 201918.30–ca. 20.45 Uhr

Referentinnen: Dr. rer. nat. Claudia Haarbeck, Mineralogin, MBSR-Lehrerin, MeditationDipl. Biologin Andrea Klaas, Mediatorin (BAfM), Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (DAJEB)Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, niedergelassene FÄ für Psycho-somatische Medizin und Psycho-therapie, KarlsruheVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 30,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 4 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Ärzte-Seminare Karlsruhe „Hausarzt Spezial“

Am 29. und 30. November 2019 finden die Ärzte-Seminare Karls-ruhe als zweitägige Intensivkurse für Hausärzte, Neurologen und Gynäkologen im Konferenz Center der Messe Karlsruhe statt. Der Fokus des Seminars „Haus-arzt Spezial“ liegt in diesem Jahr auf dem Gebiet der Rheuma-tologie und Nephrologie. Das Programm umfasst alle für Hausärztinnen und Hausärzte wichtigen Aspekte der beiden Fachgebiete: vom Muskel- und Gelenkschmerz über verschie-dene Arthritiden bis hin zu rheu-matischen Systemerkrankungen, von der Entstehung der Nieren-insuffizienz und einer möglichen Prävention bis hin zum Umgang mit fortgeschrittenen Nieren-erkrankungen.Es erwarten Sie praxisnahe Vorträge von hochkarätigen Referenten und ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion der Vorträge.

Für die Fortbildung werden 15 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer beantragt. Das Programm wird vom Haus-ärzteverband empfohlen.Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.aerzte-seminare-karlsruhe.de

Termine:Freitag, 29. November 201913.45–19.00 UhrSamstag, 30. November 20199.00–17.00 Uhr

Veranstaltungsort: Messe Karlsruhe, Messeallee 1, 76287 Rheinstetten

EKG in der hausärztlichen Versorgung

Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKG-Kurven?In unserem Seminar werden zu-nächst die Grundlagen der EKG-Befundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärzt-liche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mög-liche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Not-fällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKG- Diagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbelangt. Die Teilnehmer werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren. Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen an-hand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fort-bildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt.

auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vorbereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen an Hand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stations-alltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnos-tische und therapeutische Vor-gehen besprochen werden.Es wird genug Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit.TeilnehmerInnen an den „Willkommensabenden für Neuapprobierte“ der Bezirksärzte- kammer Nordbaden erhalten rabattierten Zugang zur Fort-bildung. Der nächste Termin ist der 25. September 2019 (Heidelberg), die Einladung hierzu erfolgt separat.

Termin: Samstag, 23. November 20198.15–15.45 Uhr

Programm:8.15–8.30 UhrBegrüßung und EinführungDr. med. J. Aspacher8.30–9.15 UhrLeitsymptom Atemnot und Thoraxschmerzen – spannende Fallbeispiele aus dem Alltag.Dott. A. Marano9.15–10.00 UhrBauchschmerz, Durchfall, Erbrechen und gastro-intestinaler Blutverlust. Wie gehe ich strukturiert vor?Dr. med. J. Aspacher10.00–10.30 UhrKaffeepause10.30–11.15 UhrHäufige neurologische Erkran-kungen in der internistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil IDr. med. W. Esser11.15–12.15 UhrDer Patient mit Fieber – wann harmlos, wann gefährlich?Dr. med. J. Aspacher12.15–13.00 UhrMittagspause

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ÄBW 08 • 2019 435

Bekanntmachungen

Termin:Samstag, 30. November 20199.00–ca. 16.00 Uhr

Referenten und wissenschaftliche Leitung:Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III, Kardiologie/Angiologie/Intensiv-medizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-KlinikenDr. med. Gerd Ringwald, nieder-gelassener FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen BruchsalVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere MedizinGebühr: 95,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 10 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.deDie Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Update Palliativmedizin

Wenn sich die letzte Lebens-phase abzeichnet, hegen viele Patienten den Wunsch, diese in ihrer häuslichen Umgebung verbringen zu können. Dabei steht der behandelnde Arzt im Zentrum der Versorgung und kann entsprechend seiner Qualifikation die palliative Betreuung alleine, mit Unter-stützung durch ambulante Pflegedienste und die Brücken-pflege oder gemeinsam mit einem Palliative-Care-Team übernehmen.Unser Auffrischungskurs richtet sich besonders an diejenigen, die die Kurs-Weiterbildung Palliativ-medizin (40 Std.) bereits ab-geschlossen haben und in der palliativmedizinischen Versor-gung tätig sind. Themen der Kursweiterbildung aus Schmerz-therapie und Symptomkontrolle werden fallbasiert wiederholt und vertieft. Eingegangen wird außerdem auf die Zusammenar-beit mit den SAPV-/AAPV-Teams.

Da wesentliche Aspekte der Palliativmedizin psychosozialer Natur sind, haben wir auch einen Vortrag zum Thema Trauer eingeplant. Den aktuellen recht-lichen Stand zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen erläutert uns Dr. Peter Günter, Richter am BGH.Wenn Sie als Vertragsarzt an der Vereinbarung zur Palliativversor-gung nach § 87 Abs. 1b SGB V teilnehmen, werden die gefor-derten 8 Fortbildungspunkte pro Jahr mit der Teilnahmebe-scheinigung dieser Veranstaltung von der KVBW anerkannt.

Termin: Samstag, 14. Dezember 20199.00–ca. 16.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Marianne Difflipp-Eppele, Niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Karlsruhe, Bezirksvorsitzende Nordbaden des Hausärzteverbands Baden-WürttembergDr. med. Peter Engeser, Niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, ZB Palliativmedizin, PforzheimVeranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller FachrichtungenGebühr: 65,– Euro inkl. Seminar-unterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 8 PunkteAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“

Die Akademie für Ärztliche Fortbildung und der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärzte-kammer Nordbaden veranstalten gemeinsam dieses fachüber-greifende Refresher-Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf.

Das übergeordnete Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzten bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unter-stützen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch ein breit gefächertes Inhaltsspek-trum befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und ihre Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um Wissens-lücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medi-zinischen Neuerungen der letz-ten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Über das fachliche Update hinaus bietet die Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch.Ergänzend zu den Theorieein-heiten wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen.Als Referentinnen und Refe-renten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Die Fortbildung gliedert sich in zwei Blöcke, die auf Wunsch auch unabhängig voneinander gebucht werden können.Die Akademie für Ärztliche Fort-bildung ist seit 7. 2. 2017 eine nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung. Damit können Sie bis zu fünf Arbeits-tage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss.

Termine:Block 1: 9.–20. März 2020Block 2: 22. Juni–3. Juli 2020Mo-Fr, i. d. R. 9.00–14.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheZielgruppe: approbierte Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Jahren keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt haben.Gebühr: 520,– Euro pro Block inkl. Seminarunterlagen und VerpflegungFortbildungspunkte: 60 Punkte pro Block beantragtAnmeldung: Online über das Portal der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de

Vorankündigung: Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gemäß dem Kursbuch der Bundesärztekammer

Im kommenden Jahr wird die Akademie in Zusammenarbeit mit der DRK-Medizinakademie erstmals das Notarztseminar in Karlsruhe durchführen. Bitte merken Sie sich den Termin vor.

Termin: Samstag, 8.– Samstag, 15. Februar 2020

Veranstaltungsort: In der Regel Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 KarlsruheWeitere Details und Anmeldung: In Kürze online über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

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436 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

436

Medizinische Hypnose für Ärzte

Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, FreiburgEinführungskursIn diesem einführenden Work-shop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlaf-störungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbe-schwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiolo-gische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertig-keiten in der Anwendung spe-zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Stö-rungen sowie bei Spannungs-zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.Termine:Samstag, 21. September 2019Zeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– EuroFortbildungspunkte: 10

Fortbildung „Impfen“

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, FreiburgDie Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning

Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgZum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijäh-rige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein-haltet den Besuch eines vierzig-stündigen Kurses nach dem Curri- culum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusam-menarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenz-tagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs ent-spricht gleichzeitig dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die inter-netbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. November 2019 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht. Die Präsenzveranstaltung findet am 6./7. Februar 2020 im Haus der Ärzte in Freiburg statt.Termine:Online-Phase ab 1. November 2019Präsenztage 6./7. Februar 2020Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 UhrFreitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– EuroFortbildungspunkte: 60

Bezirksärzte- kammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungs-programm (SVmed) in dem Por-tal der Landesärztekammer an:www.aerztekammer-bw.de/portal a Login a

Fortbildungsanmeldung/ -angebotAlle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg aner-kannt und auf das Fortbil-dungszertifikat anrechenbar

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning

Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), FreiburgEin Ziel der Deutschen Antibio-tika – Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS). Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfek-tiva“ gemeint, das heißt ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicherstellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverord-nung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrich-tungen tätigen Ärzte ein Ange-bot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.

Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilneh-mer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen:– Kenntnisse zu Antiinfektiva:

Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen

– Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung

– Kenntnis und Implementie-rung einschlägiger Antibiotika-Therapieleitlinien

– Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations-strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen)

– Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement

ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene-beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauf-tragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended-Learning Kurs mit 20 E-Learning-Einheiten und 20 Lerneinheiten an 2 Präsenz-tagen durchgeführt. Die E-Learning Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern-erfolgskontrolle ab. Eine zusätz-liche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.Termin:E-Learning: ab 1. September 2019Präsenztermine: 5./6. Dezember 2019Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca. 18.45 UhrFreitag, 8.00 s.t.–ca. 17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– EuroFortbildungspunkte: 60

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ÄBW 08 • 2019 437

Bekanntmachungen

die Rückdrängung der Kinderläh-mung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impf- raten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispiels- weise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumen-tiert, dass die Deutschen Weltmei- ster im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft.Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken bele-gen. Trotz des schon bestehen-den Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budget-neutral sind.Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens,

Epidemiologie-Impfstofftypen– Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen– Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von FallbeispielenTermine:Samstag, 19. Oktober 2019Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 UhrOrt: FreiburgVerwaltungskostenpauschale: 30,– EuroFortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler, B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer

Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus-bildung im Bereich der Notfall-medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.Termin:25. November– 3. Dezember 2019 (ohne Sonntag)Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 1.100,– EuroFortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgDer Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifika-tion Notfallmedizin/Fachkunde-nachweis Rettungsdienst erwor-ben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall-medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen.Kursinhalte:– Wiederholung der Grundlagen

(Erstuntersuchung, Reanima-tion, Atemwegssicherung)

– Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie

– Kindernotfälle– besondere Notfälle– Traumaversorgung– Teaminteraktion und Crew

Ressource ManagementLernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen

Die Tage sind einzeln buchbar. Wir empfehlen Ihnen jedoch alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen.Termine:Freitag, 26. Juni 2020Samstag, 27. Juni 2020Freitag, 17. Juli 2020Samstag, 18. Juli 2020Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– Euro/TagFortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall-medizin St. Josefskrankenhaus FreiburgGrundkursMedizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnot-wendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss.In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversor-gung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitäts-nahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schrit-te der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung.Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfall-training der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall-management

Termin:Samstag, 12. Oktober 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– EuroFortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.Kursinhalte:Grundlagen der Notfall-versorgung – strukturierte Unter-suchung des Traumapatienten – Traumamechanismen – typische Verletzungsmuster – Erst-versorgung und ImmobilisationTermin:Samstag, 7. Dezember 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– EuroFortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar.

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Bekanntmachungen

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Ort: Caritas Tagungszentrum, FreiburgEntgelt: 600,– EuroFortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts-klinikum Freiburg, Lehrstuhl für PalliativmedizinDer Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung • Facharztanerkennung• 40 Stunden Kurs-Weiterbildung

gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativ-medizin

• Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbe-fugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision

Kursinhalte und Ziele:– Vermittlung von medizinischen

Kenntnissen und Fertigkeiten – Reflexion der Angemessenheit

diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

– Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung

– Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht

– Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen

– Besonderheiten der Kommunikation

Termin:20.–24. Januar 2020Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 600,– EuroFortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs)

Leitung: Dr. med. Tobias Reiber, FreiburgDer Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung • Facharztanerkennung• 40 Stunden Kurs-Weiterbildung

gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativ-medizin

• Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbe-fugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar ein-schließlich Supervision

Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ-medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd-baden getragenen palliativmedi-zinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschied-lichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deut-schen Gesellschaft für Palliativ-medizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunika-tion und Ethik in gut ausge-wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapi-tulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein.Voraussetzung für die Durch-führung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen.Termine:18./19. Oktober15./16. November und13./14. Dezember 2019 Zeit: freitags: 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags: 9.00 s.t.–18.30 Uhr

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Not-fallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Herz-rhythmusstörungen – Herz- infarkt – akute Herzinsuffizienz – hypertensiver NotfallTermin:Samstag, 9. November 2019Zeit: 9.00 s.t.–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– EuroFortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus-forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig.In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfall-bilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter-weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-wissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder.Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung beim Kind – Besonder-heiten des kindlichen Organis-mus – typische Krankheitsbilder und Notfälle – typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern – Reanimation und AtemwegssicherungTermin:Samstag, 11. Juli 2020Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 150,– EuroFortbildungspunkte: 11

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, MaulburgDurchführung: Jürgen Weber, SIMED, FreiamtIm Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschie-densten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxis-teams die Erstversorgung sicher-zustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensretten-de Entscheidungen zu fällen.In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen.Kursinhalte:Grundlagen der Notfallversor-gung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfall-managementBitte beachten Sie: Jeder Teil-nehmer (Arzt & MFA) muss sich separat anmelden und dabei persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen.Termine:Mittwoch, 18. September 2019Mittwoch, 4. Dezember 2019Zeit: 15.00 s.t.–19.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: jeweils 75,– Euro pro PersonFortbildungspunkte: jeweils 7

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Bekanntmachungen

Palliativmedizin Fallseminar

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts-klinikum FreiburgDas Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kursein-heiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.Das Fallseminar ist multidiszipli-när konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach-gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.Modul 1Der Schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine:Modul 3: 23.–27. September 2019 WartelisteModul 1: 4.–8. Mai 2020Modul 2: 15.–19. Juni 2020Modul 3: 16.–20. November 2020Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 550,– Euro pro ModulFortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsord-nung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosoma-tischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen ent-sprechend den jeweiligen Vorga-ben der WBO erworben werden.Die Vorgaben beinhalten bei-spielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention so-wie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kom-biniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der Reha- Klinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBM-Ziffern 35100/35110 (Theorie-seminare, Reflexion der Arzt- Patient-Beziehung, verbale Inter-ventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teil-nahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorlie-genden Curriculums, bei Kombi-nation mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychothera-pievereinbarung bez. der Balint- oder patientenbezogenen Selbst-erfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Std.)28. September 2019Somatoforme Störungen26. Oktober 2019Depressionen, Burnout23. November 2019Schlafstörungen

25. Januar 2020Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter15. Februar 2020Vor der Therapie haben die Götter die Diagnose gestellt – Ökonomische Wege zu einer validen DiagnosenstellungZeit: 9.00 s.t.–16.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– Euro pro SamstagFortbildungspunkte: jeweils 8

Wochenkurs (40 Std.):Termin:4.–8. November 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Rehaklinik Glotterbad, GlottertalEntgelt: 450,– Euro pro KursFortbildungspunkte: 40

Reisemedizin

Basisseminar Reisemedizin

gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgDas 32-stündige Seminar Reise-medizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenend-blöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusam-menhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsor-gemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserück-kehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Refe-renten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, kön-nen am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahme-

bescheinigung, die als Basis- Zertifikat „Reise-Gesundheits- Beratung“ vom Deutschen Fach-verband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird.Die Bescheinigung „Reise-medizinische Gesundheits-beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt.Termine:Teil 1: 10./11. Januar 2020 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Termin:Teil 2: 6./7. März 2020Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägigOrt: Glashaus, K.I.O.S.K. auf dem Rieselfeld e. V. Maria-von-Rudloff-Platz 2, 79111 FreiburgEntgelt: 400,– EuroFortbildungspunkte: 32

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, FreiburgDie Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifen-de Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizi-nische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesell-schaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellung-nahmen internationaler Institu-tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise-medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert.Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates, 32 Stunden sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stun-den zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine

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440 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

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Block C Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und PalliativmedizinBlock D Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgiek, GelenkerkrankungenDer Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kolle-gen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten.Termine:Block C und D: 21.–25. Oktober 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 800,– EuroFortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung gemäß WBO 2006

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad SäckingenSuchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmiss-brauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugend-lichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzte-schaft insgesamt dar.Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keines-wegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Dro-

Seminarinhalt:– Aktuelle Weltseuchenlage– Aktuelle Malariasituation

und -empfehlungen,– Aktuelle Impfempfehlungen –

Änderungen und neue Impfstoffe

Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht.Termin:Samstag, 8. Februar 2020Zeit: 9.00 s.t.–16.30 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 100,– EuroFortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std.

gemäß Curriculum der BundesärztekammerDie Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erken-nung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter-bildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stün-digen Weiterbildungskurses erforderlich.Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistun-gen i. R. der Qualitätssiche-rungsvereinbarung Akupunk-tur der KV Baden-Württem-berg dienen.Seminarinhalte:Block A Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chro-nischen SchmerzzuständenBlock B Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz

Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden.Die Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten:Aufbaumodul 1: Geomedizinische Länderkunde/Schlangen und Gifttiere Aufbaumodul 2: Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/ Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung Aufbaumodul 3: Flugreisemedizin/ Klima und Klimabelastungen Aufbaumodul 4: Trekking und Höhenmedizin/Haut-/Sonnenschutz Aufbaumodul 5: Tauchsportmedizin Aufbaumodul 6: Internationale Arbeitseinsätze/Langzeitaufenthalte Aufbaumodul 7: Risikogruppen und Reisen Aufbaumodul 8: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A Aufbaumodul 9: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B Aufbaumodul 10: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C Aufbaumodul 11: Unfälle und Reisemedizinische Assistance Aufbaumodul 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern Aufbaumodul 13: Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen.Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben.Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben.Termine:Module 4 und 11: 15./16. November 2019Ort: aczepta-Akademie gGmbH, Sundgaualle 92, 79110 Freiburg

Modul 13: 28. März 2020Module 3 und 5: 26./27. Juni 2020Module 1 und 2: 23./24. Oktober 2020Zeit: ganztägigOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro Modul 13Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresherseminar

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, FreiburgFür alle Kolleginnen und Kolle-gen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheits-beratung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besit-zen, bieten wir ein Refresher- Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Ent-wicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berich-tet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariapro-phylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Mög-lichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Inter-nationale Gesundheit sind 3 Jah-re gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt.Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben.

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Bekanntmachungen

gen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.In der aktuellen Weiterbildungs-ordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stün-dige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung.Ärzte, die nach der Kursweiterbil-dung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin:14.–18. Oktober 2019Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 2019: 550,– Euro, ab 2020: 600,– EuroFortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagen-buch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

„Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin“

Um alle Inhaber dieses Zusatz-titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dar-gestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen.

Termin:Mittwoch, 13. November 2019Zeit: 15.00–18.15 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4Anmeldung erforderlich!

Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe

Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmiss-brauch oder sind alkohol-abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten-abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumie-ren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig.2015 hat die Bundesärzte- kammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbil-dungscurriculum für die sucht-medizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stun-den. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten.4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines ab-schließenden Kolloquiums ist.Zielgruppe:Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations-einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und Suchtberatungsstellen.

Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mit Hilfe der von der Bezirksärzte- kammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden.Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“

Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks- ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Uni-versitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie Tübingen eine Fortbil-dungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spiel-sucht – Risiko ohne Altersbe-schränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht be-troffener Eltern und des Kinder- und Jugendpsychiaters darge-stellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambu-lante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-Doppel-DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen,

Termine:Teil 1: 6./7. Dezember 2019Teil 2: 31. Januar/1. Februar 2020Teil 3: 28./29. Februar 2020Teil 4: 13./14. März 2020Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgEntgelt: 580,– Euro

Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademieÄnderungen vorbehalten.Ansprechpartner: Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected] Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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442 ÄBW 08 • 2019

Bekanntmachungen

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Termine:Modul I: 15.–18. Februar 2020Modul II: 19.–22. Februar 2020(Anmeldungsnummer 3/2020)Gebühr Module I und II zusammen: 890,– EuroModul III: 18.–21. September 2019(Anmeldungsnummer 6/2019) Modul III: 15.–18. Januar 2020(Anmeldungsnummer 1/2020) Gebühr Modul III: je 440,– EuroLeitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativ-station, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin – AkupunkturTeilnehmerzahl: je 19 PersonenOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Unsere Selbstverwaltung – unsere Chance für eine hohe Qualität in der Medizin

„Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht.“Dieses bekannte Zitat von Jean Anouilh trifft auch auf die Situa-tion in unserer Selbstverwaltung zu. Selbstverwaltung ist ein Privileg um das uns viele andere Berufe beneiden. Wir haben durch unsere Mitgliedschaft bereits Zugang zur Mitgestaltung der Rahmenbedingungen un-seres ärztlichen Berufes. Einfach nur, indem wir uns bei der Ärzte-kammer mit unseren Ideen eh-renamtlich engagieren. Eine wei-tere Qualifikation ist nicht nötig.

An diesem Abend möchten wir Ihnen die vielfältigen Möglich-keiten der Mitbestimmung vor-stellen, die in der Kammer auf Sie warten. Machen Sie mit, entdecken Sie, worauf Sie Lust haben und diskutieren Sie mit über Ihre Vorstellungen. P. S. Ehrenamt heißt nicht unentgeltlich. Es gibt immer Aufwandsentschädigungen mit unterschiedlichen Beträgen – je nach Aufgabe.Termin:Mittwoch, 18. September 201919.30–21.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 45/2019)Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergProgramm:19.30–19.45 UhrBegrüßung und EinführungProf. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg19.45–20.00 UhrEngagement in den Gremien: Vertreterversammlung, Kreisärzteschaften, Ausschüs-se, KommissionenProf. Dr. med. Marko Wilke20.00–20.15 UhrMitwirken als Vorsitzende oder Prüfer bei Fachgesprächen, Fachsprachenprüfungen, MFA-Ausbildung, WeiterbildungDr. med. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg20.15–20.30 UhrÄrztliche Fortbildung ist von Ärzten für Ärzte – als Referenten, Moderatoren, FortbildungsbeauftragtePD Dr. med. Florian Graepler, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie, Tübingenab 20.30 UhrGemeinsame Diskussion bei Imbiss und Getränken über Engagement-MöglichkeitenOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenPunkte: 2

können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“

Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und Baden-Württemberg bietet die Bezirks-ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusam-menarbeit mit der Universitäts-klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde.Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations-kriterien von Notfall- und Warte-liste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta-tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendi-gen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV.Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbil-dungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer

Das Impfen gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten prophylak-tischen Errungenschaften der modernen Medizin. Die Aus-rottung der Pocken und Rück-drängung der Kinderlähmung in Europa sind ausgewiesene Beispiele erfolgreicher Impfpro-phylaxe. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite. Unzurei-chende Impfraten können zum Beispiel Masern-Epidemien oder vermeidbare Todesfälle durch Influenza zur Folge haben. Aus diesem Grund hat der Vor-stand der Landesärztekammer schon 1999 entschieden, dass Ärzte auch über die jeweiligen

Gebietsgrenzen hinaus impfen dürfen. Der Besuch eines aner-kannten Kurses über richtiges Impfen wird deshalb empfohlen.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg bietet seinen Kammermitgliedern einen Kurs an, der sich inhaltlich und zeitlich an dem Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet.Die Teilnehmer erhalten Gelegen-heit, ihre Impfkenntnisse aufzu-frischen, sich über den neuesten Stand der Grundlagen, Impfemp-fehlungen und Durchführung von Impfungen sowie über die Abrechnung von Impfleistungen und rechtliche Aspekte zu infor-mieren. Es soll auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fra-gen durch die Referenten geben.Termin:Samstag, 7. September 20199.00–17.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 30/2019)Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 50,– Euro Punkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“

Zum Erwerb der Zusatzbezeich-nung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entscheiden, werden die hierfür notwendigen Module I bis III angeboten.

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Bekanntmachungen

Gewalt in Praxis und Klinik – Deeskalation und Selbstschutz

Die Berichte in den Medien über die Zunahme der Gewalt in verbaler, aber auch in physischer Form, die von Patienten gegen Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen nichtärztlichen Fachberufen ausgeht, führen zu Verunsicherung in der Ärzte-schaft bzgl. der Prävention bzw. der im Ernstfall angemessenen Reaktion.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. März 2019 beschlossen, den Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich eine Ganztagsfortbildungsveran-staltung anzubieten, die diese konfliktträchtige Atmosphäre für die Arzt-Patient-Begegnung aufgreift.Vormittags werden Risikofak-toren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Nach der Mittagspause geht es um das Procedere, wenn sich der Konflikt trotz aller Vorsichts-maßnahmen weiterentwickelt. Danach werden die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt, den verschiedenen Eskalations-stufen die geeigneten Interven-tionen zugeordnet und schließ-lich im letzten Teil die Befrei-ungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und anschließend von den Teilneh-mern paarweise unter Anleitung trainiert. Für diesen Teil werden Sportmatten bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Trainings-bekleidung und Turnschuhe mitzubringen. Diesem Programm liegt das PAIR-Trainingskonzept zugrunde mit dem Ziel, präventive Inter-ventionsmöglichkeiten aufzu-zeigen, Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen, konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten und die Würde aller beteiligten Personen zu respektieren.

Termin:Samstag, 21. September 20199.00–16.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 43/2019)Leitung: Thomas Bünger, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg Bad Schussenried, PAIR-Trainer Akademie SüdwestOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 75,– EuroPunkte: 10Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst

Der Ausgangspunkt in den ein-zelnen Fortbildungsveranstal-tungen sind die oft im Vorder-grund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnah-men erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder potenziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und thera-peutischen Maßnahmen bietet.Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedi-zin bzw. Fachkunde Rettungs-dienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie

darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen disku-tieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen.Termin:jeweils Mittwoch, 16.30 – 18.50 Uhr9. Oktober 2019Leitsymptome: Thermische Wunden – Intoxikationen – Probleme mit den Augen(Anmeldungs-Nr. 23/2019)6. November 2019Leitsymptome: Akute Herz-beschwerden – HNO-Notfälle – Notfälle im ZNS(Anmeldungs-Nr. 24/2019)Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: je 20,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und Getränke Punkte: je 3Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Strukturierte curriculare Fortbil-dung „Medizinische Begutachtung“

Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in Baden-Württemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheits-dienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außer-halb des Öffentlichen Gesund-heitsdienstes verschoben haben.Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an.Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unter-stützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei

der Bezirksärztekammer Süd-württemberg seit September 2016 die von der Bundesärzte-kammer entwickelte, struktu-rierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an.Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fach-lichen Qualifikationen ihre Kennt-nisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach-übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insge-samt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können.Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind:– abgeschlossene

Facharztweiterbildung – Absolvieren aller Module

einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens

– Bestehen der Lernerfolgs-kontrolle

Termin:Teil I: 20.– 22. Oktober 2019 (So–Di)(Anmeldungs-Nr. 12/2019)Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossen-schaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 380,– EuroPunkte: 29Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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Bekanntmachungen

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Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar

In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung bespro-chen und die typischen Verände-rungen bei häufigen Herzerkran-kungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergeb-nisse werden im Plenum disku-tiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Allgemein-arztpraxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chronischen Herz-erkrankungen und bei Notfällen vorgestellt.Termin:Samstag, 30. November 20199.00–16.50 Uhr(Anmeldungs-Nr. 29/2019)Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro Punkte: 11Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training

In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimations-algorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschied-lichen Ausgangssituationen

demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen.Termin:Samstag, 30. November 20199.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 34/2019)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 75,– EuroPunkte: 7Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Demenz aktuell 2019: Umgang mit Extremsituationen bei Demenzpatienten

Termin:Mittwoch, 4. Dezember 201919.00–21.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 42/2019)Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergProgramm:19.00–19.15 UhrBegrüßungProf. Dr. med. Marko Wilke19.15–19.45 UhrWahnhafte Störungen bei DemenzReferent: Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler, Facharzt für Neuro-logie und Psychiatrie, Leiter Geriatrisches Zentrum, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen19.45–20.15 UhrVerwahrlosung Referent: Andreas Knöll, Oberarzt, Facharzt für Psychiatrie und Psy-chotherapie, Suchtmedizin, ZfP Südwürttemberg, Psychiatrische Institutsambulanz Münsingen

Seminar Allgemeinmedizin

Seit einigen Jahren ist die Ent-wicklung der hausärztlichen Ver-sorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen be-sorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interes-sieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt.Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlos- sen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durch- geführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstal-tungen ist auch Wiedereinstei-gern, Refreshern und Kammer-mitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienst möglich. Termine:jeweils Samstag, 9.00–16.00 Uhr26. Oktober 2019Das kranke Kind(Anmeldungs-Nr. 15/2019)7. Dezember 2019Häufige psychische Störungen in der Allgemeinarztpraxis(Anmeldungs-Nr. 16/2019)Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: je 25,– EuroPunkte: je 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der orga-nisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhal-tung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung not-wendiger hygienischer Maßnah-men, die Leiter von Krankenhäu-sern, Einrichtungen für ambu-lantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Ver-sorgung erfolgt, Dialyseeinrich-tungen sowie Tageskliniken ver-pflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Bis spätestens zum 31. 12. 2019 müssen alle Ärztinnen und Ärzte, die die Funktion des Hygienebeauftragten Arztes ausüben, diese Quali-fikation nachweisen können.Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufs-erfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet.Termine:15.–17. November und13.–15. Dezember 2019(Anmeldungs-Nr. 10/2019)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizin-hygiene, Ammerbuch; Dr. med. Jan Liese, Institut für Medizinische Mikrobiologie, Universitätsklinikum TübingenOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 30Gebühr: 600,– EuroPunkte: 40

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Bekanntmachungen

20.15–20.45 UhrAggressionen und ÜbergriffeReferent: Prof. Dr. med. Christoph Laske, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie, Leiter der Sektion für Demenzforschung, Universitäts-klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie, Tübingen 20.45–21.15 UhrPraktische Hilfen und AnsprechpartnerReferentin: Claudia Braun, Dipl.-Psychologin, Leiterin der Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige e. V., Tübingen 21.15–21.45 UhrDiskussion mit den ReferentenOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: kostenfreiPunkte: beantragt

Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilneh-mer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termin:Samstag, 7. Dezember 20199.00–16.45 Uhr(Anmeldungs-Nr. 20/2019)Leitung: Markus Zeh, Diplom- Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 200,– Euro inkl. Verpfle-gung, Skript und Yoga-MattePunkte: 10

Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin

In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fachgesprä-ches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demons-triert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mit-wirkung der Teilnehmer Fach-gespräche simuliert und danach im Plenum besprochen. Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten.Termin:Freitag, 13. Dezember 201917.00–21.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 26/2019)Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Facharzt für AllgemeinmedizinOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– EuroPunkte: 7Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapie-programm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer

In diesem Aufbaumodul werden Kenntnisse über verhaltens-therapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absolvieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaumodul ist die erfolgreiche Teilnahme am 20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundesärztekammer.Termin:Samstag, 14. Dezember 20199.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 41/2019)Leitung: Christina Zeep, Sektion für Suchtmedizin und Sucht-forschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und PsychotherapieOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 15Gebühr: 90,– EuroPunkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Psychoonkologie 2020: „Breaking Bad News“ oder „wie überlebt der Patient die Diagnosemitteilung?“

In der medizinischen Patienten-versorgung bestimmen tech-nische und ökonomische Aspekte sowohl im ambulanten wie im stationären Sektor immer mehr den Alltagsablauf und geben einen Zeittakt vor. Arzt-Patienten-Gespräche müssen in diesem Räderwerk irgendwo eingescho-ben werden und die Vorberei-tung schwieriger Gespräche – wie zum Beispiel Mitteilung einer Krebsdiagnose – bzgl. Zeit, Ort und Rahmenbedingungen bleiben oft auf der Strecke. Die Folge: Die Patienten erleben statt einem einfühlsamen partnerschaftlichen Gespräch in geschützter Umgebung eher das Szenario einer gnadenlosen Urteilsverkündung zwischen „Tür und Angel“. Dieser proble-matischen Entwicklung ist die Fortbildung „Psychoonkologie 2020“ gewidmet, mit der Frage nach den ethischen Standards in diesem Zusammenhang, mit anschaulichen Kasuistiken von verschiedenen Methoden gelungener oder missglückter Übermittlung einer Erstdiagnose „Krebserkrankung“ und den lehrreichen Erfahrungen eines Supervisors.Termin:Samstag, 11. Januar 20209.00–14.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 17/2020)Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärzte-kammer SüdwürttembergOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 50,– EuroPunkte: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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Bekanntmachungen

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40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsord-nung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ-medizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist un-ter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Dieser Kurs ist auch ein Angebot an Ärztinnen und Ärzte, die ihr Fachwissen über Palliativmedizin erweitern und ihre Patienten im Rahmen der AAPV gemäß § 87 Abs. 1b SGB V palliativ-medizinisch versorgen möchten. Termine:Freitag, 6. März 202014.00–18.00 UhrSamstag, 7. März 20209.00–17.15 UhrSonntag, 8. März 20209.00–14.30 UhrFreitag, 27. März 202014.00–18.00 UhrSamstag, 28. März 20209.00–16.15/17.15 UhrSonntag, 29. März 20209.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 2/2020)Leitung: Frau Dr. Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin – AkupunkturOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25 PersonenGebühr: 490,– EuroPunkte: 40Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Hygiene-Update für Hygienebeauftragte Ärzte (gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg von 2012)

Nach der Verordnung des Sozial-ministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. 07. 2012 sind verschiedene medizinische Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 MedHygVO verpflichtet, hygiene-beauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist eine Qualifikation erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvie-rung eines 40-Stunden Kurses „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärzte-kammer „Krankenhaushygiene“ Modul I erworben werden kann. Nach § 9 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung ist darüber hinaus das gesamte Hygienefach-personal verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und Infektionspräven-tion teilzunehmen. Die Leitungen der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungs-veranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilnehmen kann.Termin:Samstag, 14. März 20209.00–16.30 Uhr(Anmeldungs-Nr. 8/2020)Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Institut für Medizinhygiene, AmmerbuchOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenMindestteilnehmerzahl: 25Gebühr: 100,– EuroPunkte: 8Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Erste ärztliche Hilfe bei Notfallpatienten – Allgemeine Grundlagen

Zur Notfallbehandlung ist jeder approbierte Arzt verpflichtet, gleichgültig, welche Tätigkeit er ausübt, gleichgültig, ob er beamteter, angestellter oder niedergelassener Arzt ist. Auch Ärzte in Familienpause oder im Ruhestand trifft diese Verpflich-tung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die Appro-bation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten Arztes zur Notfallbehandlung hat nichts mit dem organisierten Ärztlichen Notfalldienst an sprechstunden-freien Tagen und an Wochenen-den zu tun. Die Verpflichtung zur Hilfeleistung ist eine gesetzliche und berufsrechtliche Pflicht des Arztes und hat in der Ethik des ärztlichen Berufes ihre Basis. Dieses Seminar fasst das erfor-derliche Grundwissen für die erste ärztliche Hilfe zusammen: Notfallanamnese, Basis-Check des Notfallpatienten, Rettungs-kette, Lagerungsarten, Therapie-schema bei Reanimation, Eigen-schutz, Priorität der Maßnahmen, Ausstattung der Arzttasche, Notfallmedikamente.Termin:Samstag, 18. Januar 20209.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 31/2020)Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, LeutkirchOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– Euro inkl. Skripte, Verpflegung und GetränkePunkte: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar „Train the Trainer“

Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Süd-württemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medi-zindidaktischer Kenntnisse anzu-bieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiter-bildung in allen Fachgebieten zu erleichtern: Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Wei-terbildung geben. Didaktische Themen wie Lernmöglichkeiten und -unterstützung, z. B. Weiter-bildungsgespräche, Feedback und Fallbesprechungen, werden für den Praxisalltag modifiziert und typische Konstellationen schwieriger Arzt-Patienten- Situationen für die Lernsituation geübt. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter-bildung beschäftigen. Termin:Samstag, 22. Februar 20209.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 42/2020)Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt, Mitglied des Vorstands der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 ReutlingenGebühr: 25,– EuroPunkte: beantragtDie Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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50 Stunden Kurs-Weiterbildung Suchtmedizin (gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizin)

Termin:30. März–3. April 2020 (Mo–Fr)(Anmeldungs-Nr.37/2020)Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen Gebühr: 800,– Euro (inkl. Skripten und Verpflegung)Punkte: beantragtDie Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I

Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychothera-pie sowie für die Zusatzbezeich-nung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärzte-kammern theoretische und prak-tische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Süd-württemberg führt in Zusam-menarbeit mit der Universitäts-klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Wei-terbildungsangebote umfassen

Theoriekurse, Entspannungsver-fahren, Selbsterfahrung und Fall-supervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt-linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin:17.–23. Mai 2020 (So–Sa)(Anmeldungs-Nr. 35/2020)Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, TübingenOrt: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 BambergGebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten)Punkte: beantragtDie Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteil-nehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis

– individuell– nach AbspracheDr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen)

– individuell– nach AbspracheDr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]

Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW)Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 [email protected]

weiterbildung-allgemeinmedizin.de

Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.

Einstieg jederzeit möglich.

Ziel:Das WeiterbildungsprogrammKWBW Verbundweiterbildung-plus bietet ein kontinuierliches und strukturiertes Seminar- und Mentoring-Programm in persön-licher Atmosphäre mit Möglich-keit zum regionalen Austausch und Netzwerken.

Kursinhalte:Unser industrieunabhängiges Seminarprogramm beinhaltet hausärztliche Themen wie• Das schmerzende Ohr• Hauterkrankungen • Orthopädische

Untersuchungstechniken• Pädiatrie• Praxisorganisation und

Abrechnung• Wundmanagement• u. v. m.

Termine 2019 (Auswahl): • 17./18. 10. Bad Herrenalb• 17./18. 10. Untermarchtal• 21./22. 11. Donaueschingen• 21./22. 11. Bad Herrenalb• 28./29. 11. Bad Wildbad

Alle Termine 2019 auf: www.kwbw.de

Impressum

Herausgeber:Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium:Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko WilkeVerantwortlicher Chefredakteur:Dr. med. Oliver Erens (OE)Anschrift Redaktion:Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] und Auftragsmanagement:Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 StuttgartAnzeigenleitung:Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected]:Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 [email protected] Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Media Sales:Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected]. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 62 vom 1. 1. 2019 gültig.Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, HöchbergInternet: www.ärzteblatt-bw.deBezugspreise:Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell-eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhand-lungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manu-skripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent lichung vor ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor.Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließ-licher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mecha-nischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf ([email protected]) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto-kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungs-anlagen verwendbare Sprache übertragen werden.Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Waren-bezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind.Erscheinungsweise:12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

Hinweis:Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirks ärztekammer zu melden.

So erreichen Sie direkt unseren LeserservicePostfach 91 61, 97091 WürzburgTelefon +49 (0) 711 / 6 36 72-4 07 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-4 14E-Mail: [email protected]

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