Baden-Württemberg...Stand: 05/2014 (JANUVIA®) bzw. 05/2014 (JANUMET®) Bitte lesen Sie vor...

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag Är zteblatt Baden-Württemberg 09 | 2014 www.ärzteblatt-bw.de Foto: © Art of Surgery, Prof. Dr. Thomas W. Kraus, Krankenhaus Nordwest Frankfurt a. M.

Transcript of Baden-Württemberg...Stand: 05/2014 (JANUVIA®) bzw. 05/2014 (JANUMET®) Bitte lesen Sie vor...

  • Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 69. Jahrgang | Gentner Verlag

    ÄrzteblattBaden-Württemberg

    09 | 2014

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    Alle Zeichen stehen auf grün für JANUMET ® und JANUVIA®!

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    1. Fachinformation JANUMET ®, Stand Mai 2014 und Fachinformation JANUVIA ®, Stand Mai 2014

    a. Drei Anwendungsgebiete mit Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Monotherapie mit Sitagliptin, Sitagliptin plus Metformin, Fixkombination Sitagliptin plus Metformin).

    IQWiG-Empfehlung: Sitagliptin plus Metformin [Sulfonylharnstoff (Gliben clamid, Glimepirid) plus Metformin]: Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt;

    Sitagliptin plus Metformin (Glipizid plus Metformin): Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen bei Männern und Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen (Ausmaß nicht quantifi zierbar, höchstens beträchtlich) bei Frauen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt; Monotherapie mit Sitagliptin, Sitagliptin plus Sulfonylharnstoff, Sitagliptin plus Metformin plus Sulfonylharnstoff und Sitagliptin plus Insulin (mit oder ohne Metformin): Zusatznutzen nicht belegt; Sitagliptin/Metformin, Sitagliptin/Metformin plus Sulfonylharnstoff und Sitagliptin/Metformin plus Insulin: Zusatznutzen nicht belegt; Saxagliptin, Saxagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt; Vildagliptin, Vildagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt

    G-BA-Beschluss: Sitagliptin: – Monotherapie mit Sitagliptin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) – Sitagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) Fixkombination Sitagliptin plus Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) Saxagliptin: – Saxagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015) – Monotherapie mit Saxagliptin: G-BA hat Bewertungsverfahren eingestellt Fixkombination Saxagliptin plus Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 02.05.2015) Vildagliptin: – Zusatznutzen nicht belegt

    Fixkombination Vildagliptin plus Metformin: – Zusatznutzen nicht belegt

    IQWiG: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte dem IQWiG Bericht, dem G-BA Beschluss bzw. den Tragenden Gründen zum Beschluss unter www.g-ba.de

    b. Einheitlicher Erstattungsbetrag für alle zugelassenen Anwendungsgebiete gilt seit 01.04.2014.

    JANUVIA®/JANUMET®

    JANUVIA® Filmtablette 25 mg/50 mg/100 mgWirkstoff: Sitagliptin.JANUMET® 50 mg/850 mg FilmtablettenJANUMET® 50 mg/1000 mg FilmtablettenWirkstoff: Sitagliptin und Metforminhydrochlorid.Zus.: Arzneil. wirks. Bestandt.: JANUVIA®: 1 Tbl. enth. Sitagliptinphosphat 1 H2O entspr. 25 mg, 50 mg od. 100 mg Sitagliptin. JANUMET® 50 mg/850 mg Filmtabletten bzw. JANUMET® 50 mg/1000 mg Filmtabletten: Jede Tbl. enth. Sitagliptinphosphat 1 H2O, entspr. 50 mg Sitagliptin, u. 850 mg bzw. 1.000 mg Metforminhydrochlorid. Sonst. Be-standt.: JANUVIA®: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Calciumhydrogenphosphat (E 341), Croscarmel-lose-Natrium (E  468), Magnesiumstearat (Ph.Eur.) (E  470b), Natriumstearyl fumarat (Ph.Eur.). Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol (3350), Talkum (E  553b), Titandioxid (E  171), Eisen(III)-hydroxid-oxid x H2O (E  172), Eisen(III)-oxid (E  172). JANUMET® 50  mg/850  mg Filmta bletten bzw. JANUMET® 50  mg/1000  mg Filmtabletten: Tablettenkern: Mikrokristalline Cellulose (E 460), Povidon K29/32 (E 1201), Natriumdodecylsulfat, Natriumstearylfu-marat. Tablettenüberzug: Poly(vinylalkohol), Macrogol 3350, Talkum (E  553b), Titandioxid (E  171), Eisen(III)-oxid (E 172), Eisen(II,III)-oxid (E 172). Anw.: JANUVIA®: B. erwach. Pat. mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbes. d. Blut-zuckerkontr. indiziert: Als Mono therapie b. Pat., bei denen Diät u. Beweg. allein d. Blutzucker nicht ausreichend senken u. für die Metformin aufgr. v. Gegenanz. od. Unverträglichk. nicht geeignet ist. Als orale 2-Fach therapie in Komb. mit: Metformin, wenn Diät und Beweg. plus e. Monother. mit Metformin d. Blutzucker nicht ausreichend senken; e. Sulfonylharnstoff, wenn Diät u. Beweg. plus e. Monother. mit e. Sulfonylharnstoff in d. höchsten vertra-genen Dosis d. Blutzucker nicht ausreichend senken u. wenn Metformin aufgr. v. Gegenanz. od. Unverträglichk. nicht geeignet ist; e. PPARγ-Agonisten (d. h. e. Thiazolidindion), wenn d. Anw. e. PPARγ-Agonisten angebracht ist u. Diät u. Beweg. plus Monother. mit e. PPARγ-Agonisten d. Blutzucker nicht ausreichend senken. Als orale 3-Fachthera-pie in Komb. mit: e. Sulfonylharnstoff u. Metformin, wenn Diät u. Bewegung plus e. 2-Fachtherapie mit diesen Arzneim. d. Blutzucker nicht ausreichend senken; e. PPARγ-Agonisten u. Metformin, wenn die Anw. e. PPARγ-Ago-nisten angebracht ist u. Diät u. Beweg. plus e. 2-Fachtherapie mit diesen Arzneim. d. Blutzucker nicht ausreichend senken. Zusätzl. zu Insulin (mit/ohne Metformin), wenn Diät u. Beweg. sowie e. stabile Insulindos. d. Blut zucker nicht ausreichend senken. JANUMET®: Für erw. Pat. m. Typ-2-Diabetes mellitus zusätzl. zu Diät u. Beweg. in folg. Fällen indiziert: Zur Verbes. d. Blutzuckerkontr. b. Pat., b. denen e. Monother. m. Metformin in d. höchsten vertrage-nen Dosis d. Blutzuckerspiegel nicht ausreichend senkt od. d. bereits m. d. Komb. v. Sitagliptin u. Metformin behandelt werden; in Komb. m. e. Sulfonylharnstoff (z. B. als 3-Fachther.) od. e. PPARγ-Agonisten (d. h. e. Thiazolidin dion) b. Pat., b. denen eine Komb. aus jeweils höchster vertragener Dosis Metformin u. e. Sulfonylharnstoff bzw. PPARγ-Agonisten nicht ausreicht, d. Blutzucker zu senken; in Komb. m. Insulin (d. h. als 3-Fachther.) bei Pat., b. denen e. sta bile Insulindosis u. Metformin allein d. Blutzucker nicht ausreichend senken. Gegenanz.: Überempf.-keit geg. den/die Wirkstoff(e) od. e. d. sonst. Bestandt. Zusätzlich für JANUMET®: Diabet. Ketoazidose, diabet. Präkoma; mäßige

    od. schwere Nierenfunkt.-stör. (Cr-Cl

  • ÄBW 09 • 2014 379

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    Baden-WürttembergAmts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 09 | 2014

    Ärzteblattwww.ärzteblatt-bw.de

    388 Schweigepflicht und Datenschutz in Arztpraxen

    391 Aufklärung von Tumorpatienten391 Psychiatriegesetz

    Baden-Württemberg

    391 Tübinger Medizinerball392 Meine Meinung:

    Realitätsferne Sachverständige

    392 Termintreue von Patienten393 Arbeit macht Niedergelassenen

    Spaß

    393 Arzneimittelsicherheit verbessern394 Behandlungskapazitäten

    bald zu gering

    394 Kirschner-Preis ausgeschrieben394 Auszeichnung für Prof. Döhner

    395 Nachwuchs und Qualität395 Neue Bücher

    396

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    418

    Editorial380 Jedes Leben zählt –

    ein Grund mitzumachen!

    381 Kammerwahlen (7)

    382 Angestellte im Aufwind383 150 Jahre

    ärztliche Selbstverwaltung

    384 Gesundheitsrat fordert Schließung von Praxen

    384 Freiburger Erklärung zur natürlichen Geburt

    385 Neues aus der Finanzwelt

    386 Anton Bruckner und seine Herzkrankheit

    Medizinhistorik

    Kammern und KV

    Wirtschaft

    Vermischtes

    Arzt und Recht aktuell

    Bekanntmachungen

    Veranstaltungsübersicht

    Impressum

    Nadelhalter

    In der Chirurgie werden Nähte nahezu aus-schließlich unter Benutzung eines Nadel-halters angelegt. Die Gründe hierfür liegen zum Ersten in der erforderlichen exakten Kontrolle der Nadeln, zum Zweiten in der Notwendigkeit, Nähte auch in tiefen, schlecht erreichbaren Operationsgebieten anlegen zu können und zum Dritten in der bestmög-lichen Vermeidung eines Verletzungsrisikos für den Chirurgen.

    Die Backen von Nadelhaltern verfügen über spezielle Oberflächenstrukturen, die bei-spielsweise fischgräten- bzw. waffelartig ge-riffelt oder mit einer Rinne versehen sind. Damit kann die Nadel zum Schutz gegen Verrutschen eingespannt werden. Außerdem verfügen Nadelhalter ist in der Regel über eine Arretierung, die ein ungewolltes Öffnen verhindert. Das Scharnier ist immer doppelt ausgeführt. Dadurch kann sich der Faden nicht am Nadelhalter verfangen und zugleich gewinnt ein Nadelhalter mit sehr langen Branchen, wie er zum Nähen in der Tiefe nötig ist, zusätzliche Stabilität.

    Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) ermöglicht auf der Titelseite faszi-nierende Einblicke in die Chirurgie. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Be-ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württem-berg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezi-alisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort. Beispielsweise in Sindelfingen berät Sie Ihr Vermögens-Manager Heilberufe Günter Cyklarz (Tel. 0 70 31 / 61 05-75, [email protected]).

    Mehr Informationen zum Angebot für Heil-berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefo-nisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.

    Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Doctrina Med GmbH & Co. KG, Wiesbaden, und der Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, bei

  • 380 ÄBW 09 • 2014

    Editorial

    Prof. Dr. Götz Geldner

    In Deutschland erleiden über 100 000 Menschen pro Jahr uner-wartet einen Herz-Kreislauf-Still-stand. In 75 Prozent der Fälle wird der Kollaps rechtzeitig erkannt, der Not-arzt- und Rettungsdienst zeitnah alarmiert und mit den Reanimations-maßnahmen begonnen.

    Das Krankheitsbild des unerwar-teten Herz-Kreislauf-Stillstandes – auch „plötzlicher Herztod“ genannt – stellt eine besonders zeitkritische Heraus-forderung für den Notarzt- und Ret-tungsdienst dar. Der Erfolg der Behand-lung hängt vom Funktionieren der ge-samten Versorgungskette ab. Diese umfasst neben den beteiligten Medi-zinern auch Laien, die in einem Not- fall oftmals zuerst und alleine am Not-fallort sind, die kontaktierte Leitstelle sowie alle medizinischen Fachkräfte, welche mit dem Patienten in Berüh-rung kommen. Diese Laien müssen die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Ersthelfer durch Wiederbelebungsmaß-nahmen überbrücken, da das Gehirn nur rund vier Minuten ohne Sauerstoff überleben kann.

    Jedoch hat sich gezeigt, dass im Europäischen Vergleich die Quote der Laienreanimation in Deutschland mit circa 20 Prozent dramatisch hinter Staaten wie den Niederlanden und den skandinavischen Ländern mit den Raten 70 bis 80 Prozent zurückliegt.

    Vor etwa zwei Jahren haben des-halb die Anästhesisten in Deutsch-land (vertreten durch den Berufs-verband Deutscher Anästhesisten, BDA, und der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensiv-medizin, DGAI) die Kampagne „Ein Leben Retten. 100 Pro Reanimation“ ins Leben gerufen und unter der Schirmherrschaft des Bundesgesund-heitsministeriums die Aktion „Woche der Wiederbelebung“ im September 2013 initiiert.

    Es entstanden über die ganze Bundesrepublik verteilt mehrere hun-dert Kampagnen als Beitrag zur Erhö-hung der Laien-Reanimationsquoten sowie eigene Fernseh- und Kinospots, die inzwischen international ausge-zeichnet wurden, unter anderem mit dem Golden Media Award. Finanziell begleitet wird die Aktion von der

    „Stiftung Deutsche Anästhesiologie“. Ziel ist es, in den nächsten Jahren in der Rate der Laienreanimation mit den europäischen Spitzenreitern gleichzuziehen.

    Basierend auf den positiven Er-fahrungen der ersten Woche der Wiederbelebung im Jahr 2013 wird im Jahr 2014 die Woche der Wieder-belebung vom 22. bis 26. September erneut unter Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers in der breiten Öffentlichkeit starten.

    Wir stehen an einem Wendepunkt in Deutschland. Wir können die Über-lebenschancen bei einem plötzlichen Herzstillstand verdreifachen. Unsere Vorbilder bei dieser Prognose sind vor allem die skandinavischen Länder, in denen Opfer eines plötzlichen Herzstillstandes eine dreimal so hohe Überlebenschance haben. Laien- Wiederbelebung wird unter anderem durch einen deutlich vereinfachten Reanimationsalgorithmus gelehrt:

    PRÜFEN, RUFEN, DRÜCKEN.

    Alleinige Herzmassage „100 Pro Reanimation“ ist in der ersten Phase der Wiederbelebung völlig ausrei-chend, wie skandinavische Studien zeigen. Wir fordern unter anderem eine Verbesserung der klinischen Abläufe, Förderung der Laienreani-mation und Pflichtunterricht in Wie-derbelebung an allen Schulen ein. Letzteres wurde von der 395. Kultus-ministerkonferenz bereits umgesetzt, sodass Reanimation ab der Klasse 7 für zwei Stunden jährlich zum Pflicht-unterricht erklärt wurde. Die Um-setzung in Baden-Württemberg ist bereits in Planung.

    Daher möchten wir Sie bitten, dieses Projekt mit eigenen Aktionen vor Ort zu unterstützen. Vielfältiges Material können Sie über die Kam-pagnenplattform beziehen.

    Prof. Dr. Götz Geldner Präsident,

    Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Ludwigsburg

    Woche der Wiederbelebung vom 22. bis 26. September

    Jedes Leben zählt – ein Grund mitzumachen!

    Weitere Informationen:www.einlebenretten.de C

  • Kammern und KV Ärztekammer-Wahlen 2014im November

    Schritt 3:

    Beteiligen Sie sich mit Ihrer Wahl!

    www.ärztekammer-bw.de/wahl

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    Die Ärztekammer-Wahlen finden nach vier Jahren turnusgemäß wieder im November 2014 in den vier Bezirks-ärztekammern statt. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg veröffentlicht deshalb Beiträge, die die Ärztinnen und Ärzte veranlassen und überzeugen mögen, ihr Stimmrecht wahrzu-nehmen, um die Erfüllung der vielfältigen staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie der vier Bezirks ärztekammern zu er-möglichen und zu fördern.

    In dieser Ausgabe des ÄBWs beantworten wir von den Leserinnen und Lesern häufig gestellte Fragen zum Wahlverfahren 2014.

    Wo kann ich mich über das Wahlverfahren informieren?Das Wahlverfahren ist in der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württem-berg vom 22. November 2013 (ÄBW 2013, S. 554) geregelt, die im Internetauftritt zu finden ist. Jede Bezirksärztekammer gibt Ihnen gerne über spezielle Fragen zur Wahl Auskunft, zudem können Sie sich auch direkt an Ihren Bezirkswahlleiter wenden.

    Wie werden die Mitglieder der Bezirksvertreterinnen und vertreter der Vertreterversammlungen der einzelnen Bezirksärztekammern gewählt?Die Bezirksvertreterinnen und -vertreter wer-den von allen, den jeweiligen Bezirks-ärztekammern zugehörigen Kammermitglie-dern, aufgrund von zuvor eingereichten Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahl-recht, frei, gleich und geheim gewählt.

    Bis wann muss ein Wahlvorschlag dem Bezirkswahlleiter der jeweiligen Bezirksärztekammern zugegangen sein?Ein Wahlvorschlag muss beim Bezirkswahl-leiter eingereicht sein bis Donnerstag, 2. Oktober 2014, 24.00 Uhr.

    Was ist bei der Erstellung eines Wahlvorschlages zu beachten?Inhalt und Form eines Wahlvorschlages be-stimmen sich nach § 15 der Wahlordnung. Eine ausführliche Checkliste zur Erstellung von Wahlvorschlägen entnehmen Sie dem Ärzteblatt 7/2014, Seite 295.

    Darf das Kennwort eines Kreiswahlvorschlages und des Bezirkswahlvorschlages identisch sein? Die Wahlordnung schließt dies nicht aus, sodass die Frage zu bejahen ist.

    Sieht die Wahlordnung Regeln für das Zustandekommen eines Wahlvorschlages vor?Für das Zustandekommen eines Wahlvorschla-ges sind keine Förmlichkeiten zu beachten. Weder sind Wahlen noch vorherige förmliche Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten gefordert. Zu beachten sind allein die in § 15 der Wahlordnung vorgesehenen Vorgaben bei Einreichung eines Wahlvorschlages.

    Wie werden die Vertreterinnen und Vertreter der Vertreterversammlung der Landesärztekammer gewählt?Die neu gewählten Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern wählen ihrerseits in ihrer konstituierenden Bezirksvertreterver-sammlung am 7. Februar 2015 aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahl-recht, frei, gleich und geheim insgesamt 92 Landesvertreterinnen und -vertreter.

    Wer wählt die Delegierten zum Deutschen Ärztetag?Die Vertreterinnen und Vertreter der Lan-desärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden von den Mitglie-dern der Vertreterversammlungen der Bezirks ärztekammern aufgrund von geson-derten Wahlvorschlägen nach dem Verhält-niswahlrecht gewählt.

    Wann werden die Stimmzettel den Mitgliedern der Bezirksärztekammern per Post zugesandt?Nach Zulassung der Wahlvorschläge durch die Bezirkswahlausschüsse Anfang Oktober 2014 werden die Wahlunterlagen erstellt und ver-sandt.

    Bis wann muss ich mein Stimmrecht ausgeübt haben?Frist zur Stimmabgabe der Stimmzettel ist dieses Jahr Freitag, 28. November 2014, 24.00 Uhr. Die Stimmzettel müssen bis zu diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Bezirks-wahlleiter zugegangen sein, sodass der Einwurf in den Briefkasten der jeweiligen Bezirksärztekammer bis 24.00 Uhr ausreicht.

    Weitere Informationen insbesondere zu Einzelheiten der Stimmabgabe folgen.

    Wir bitten Sie deshalb: Nehmen Sie an der Kammer-Wahl 2014 teil. Unterstützen Sie mit der Abgabe ihrer Stimmen, dass das ärztliche Selbstbestimmungsrecht ohne staatliche Einflussnahme künftig bestehen bleibt.

    Reinhold Buhr Bezirkswahlleiter Nordbaden

    Kammerwahlen: Was Ärztinnen und Ärzte bedenken sollten (7)

    Zehn Fragen und Antworten zur Ärztekammerwahl 2014

  • 382 ÄBW 09 • 2014

    Gemäß Koalitionsvertrag sollen die Kassenärztlichen Vereini-gungen für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten beratende Fachausschüsse bilden. Aufgabenge-biete und Funktionen sind allerdings nicht näher definiert. Noch bevor ein Gesetz vorliegt, plant die KV Baden-Württemberg einen Beratenden Fach-ausschuss des Vorstandes für ange-stellte Ärzte und Psychotherapeuten mit insgesamt zehn Mitgliedern: Für jeden der vier Regierungsbezirke sollen zukünftig je ein Haus- und Facharzt sowie landesweit zwei Psy-chotherapeuten die Interessen der Angestellten vertreten.

    War Anstellung früher vor allem eine Übergangsphase zur eigenen Praxis, so zeichnet sich seit einigen Jahren ein Trend zu mehr Anstellung ab und auch, damit alt zu werden. In Baden-Württemberg ist heute schon mehr als jeder Zehnte der an der vertragsärztlichen Versorgung teil-nehmenden Ärzte und Psychothera-peuten in Anstellung. Die Angestell-ten verteilen sich zu ungefähr glei-chen Teilen auf Einzelpraxen, Be-rufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren. Auffällig ist der überproportional hohe Frauenanteil. Der Wandel stellt die KV vor neue Aufgaben. Auf einer Mitgliedertour speziell für Angestellte hat der Vorstand der KVBW zunächst einmal ihre Themen identifiziert, aber auch Kandidaten für einen Fachaus-schuss geworben und damit die Weichen für die kommende Interes-senvertretung gestellt.

    Die Gründe für die Anstellung sind vielfältig. Der Angestellte darf jedenfalls ganz und gar Arzt oder Therapeut sein, ohne sich um das Praxismanagement kümmern zu müssen. Auch die Verantwortung trägt ein Anderer; haftungsrechtlicher Vertragspartner der KVBW ist der Ar-beitgeber. Oft tauchen die Namen der Angestellten einer Praxis daher nach außen gar nicht auf. Unter dieser Anonymität leiden angestellte Ärzte und Psychotherapeuten gleicherma-ßen. Zwar können zugelassene Ange-stellte schon heute auf Einträge im Praxisstempel und Türschild drängen.

    Für nicht zugelassene Angestellte al-lerdings müsste das Vertragsarztrecht erst entsprechend geändert werden. Das will die KV prüfen.

    Bezahlung und Haftung Ange-stellter im Notfalldienst waren Anlass für Diskussion. Erst kürzlich hat ein Urteil des Bundessozialgerichts die Verpflichtung der angestellten Ärzte zur Teilnahme am Notfalldienst auf die anstellenden Arbeitgeber verlagert. Auch die Notfalldienst-ordnung der KVBW musste zum 1. September entsprechend ange-passt werden. Immerhin ein Viertel der Angestellten befasst sich ge-danklich mit einer eigenen Praxis. Die Übrigen äußerten den Wunsch nach einer Interessenvertretung der Angestellten, gerade auch im Sinn einer guten ambulanten Ver-sorgung durch zufriedene Ärzte und Therapeuten.

    „Angestellte sind schon jetzt ein elementarer Bestandteil der ambu-lanten Versorgung. Wir nehmen ihre Probleme ernst; anpacken und lösen können wir sie nur mit einem Fach-ausschuss“, lautet das Fazit des KV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Norbert Metke. Und weiter: „Die unter-schiedlichen Interessen von Ver-tragsärzten und -psychotherapeuten als Arbeitgeber mit denen ihrer An-gestellten unter einen Hut zu brin-gen, ist für uns als Interessensvertre-tung der Selbstständigen eine echte Herausforderung, der wir uns aber stellen werden.“

    Die Zeit ist reif für Partizipation

    Angestellte im AufwindDie Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.Veranstaltungstitel: Zweisam statt einsam: Kooperationen richtig gestaltenZiele:Kooperationen spielen angesichts des anhaltenden Trends zur integrierten Versorgung eine immer größere Rolle. Starke Partnerschaften und eine effektive Zusammenarbeit prägen das Bild der Zukunft. Die Rahmenbedingungen ärztlicher Gemein-schaftspraxen, heute Berufsausübungsgemeinschaften genannt, haben sich in den letzten Jahren geändert. Durch das neue Vertragsarztrecht ist der Gestaltungsspielraum gewachsen. In diesem Seminar verdeutlichen wir anhand praktischer Fälle die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten, zeigen betriebs-wirtschaftliche Optimierungspotenziale auf und vermitteln Ihnen profundes Hintergrundwissen.Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.Referenten: •   Karin Ekert, Diplom-Volkswirtin, KV Baden-Württemberg•   Heike Lange, Rechtsassessorin, KV Baden-WürttembergTermin und Veranstaltungsort:•   22. Oktober 2014 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr) •   KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 KarlsruheInformation und Anmeldung:•   Management Akademie der KV Baden-Württemberg, 

    Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]

    •   oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.deTeilnahmegebühr:65,- Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke).

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    Baden-Württemberg

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    Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Stuttgart veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.Seminarinhalte:•   Neugründung oder Übernahme•   Kooperationsformen•   Praxiswertermittlung•   Investitions- und Kostenplanung•   Finanzierungsmöglichkeiten•   Öffentliche FördermittelTermin und Veranstaltungsort:8. Oktober 2014 (18.00 Uhr) in StuttgartInformation und Anmeldung:BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected]ühr: kostenfrei

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  • Kammern und KV

    Die ärztliche Selbstverwaltung in Deutschland wird im Okto-ber 2014 auf eine Geschichte von 150 Jahren zurückblicken kön-nen. In „Gemäßheit und zum Vollzuge der Großherzoglich badischen Verord-nung vom 30. 09. 1864“ wurde durch Verordnung vom 7. Oktober 1864 in Form des „Ärzteausschusses“ die erste öffentlich-rechtliche Standesvertre-tung der Ärzteschaft in Deutschland eingerichtet. Im Dezember 1864 gab es daraufhin in Deutschland erstmals Wahlen zu einer ärztlichen Berufs-vertretung.

    Das Großherzogtum Baden war im Jahre 1864 der absolute Vorreiter in Deutschland bei der Einrichtung einer Standesvertretung für die Ärz-teschaft. Die Forderung nach einer Ärztevertretung in Verbindung mit einer allgemeinen deutschen Ärzte-ordnung war mit den Vorgängen von

    1848 aufs Engste verbunden und lebte in den ärztlichen Vereinen fort. Die Stimmungslage innerhalb der Ärzteschaft kommt beispielsweise in den Forderungen des Durlacher Ärzt-lichen Vereins vom 10. September 1848 eindrucksvoll zum Ausdruck: „[…] Befreiung der ärztlichen Kunst und des ärztlichen Standes aus der Bevormundung und Beaufsichtigung der Regierungen, Aufhebung der ein-seitigen Zumuthungen und Bela-stungen, Betheiligung der Ärzte an der Ordnung und Verwaltung ihrer Verhältnisse“.

    Auf der Internetseite der Landes-ärztekammer Baden-Württemberg nimmt Helmut Kohn, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Nordbaden, eine detaillierte Analyse der Historie vor. Er kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Selbstver-waltung der freien Berufe nach heu-

    tigem Verständnis kein Relikt der Vergangenheit ist, sondern eine wesentliche Errungenschaft unserer freiheitlich-demokratischen Grund-ordnung.

    Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Bezirksärzte-kammer Nordbaden würdigen das besondere Jubiläum zudem im Rah-men eines Festaktes am 22. Novem-ber 2014 in Karlsruhe. Zwei Festvor-träge werden die geschichtliche Ent-wicklung nachzeichnen und die Zu-kunftsperspektiven der ärztlichen Selbstverwaltung in einem vereinten Europa aufzeigen. Die Veranstaltung richtet sich grundsätzlich an alle inte-ressierten Ärztinnen und Ärzte. Wer sich frühzeitig anmeldet, kann gerne mit dabei sein.

    Kammern begehen Jubiläumsjahr 2014 mit Festakt an historischer Stätte

    150 Jahre ärztliche Selbstverwaltung

    Durch Verordnung vom 7. Oktober 1864 – veröffentlicht im „Groß-herzoglich Badischen Regierungs-Blatt“ vom 14. Oktober 1864 – wurde die erste Standes-vertretung der Ärzte-schaft in Deutschland eingerichtet (Abbildung: Badische Landesbibliothek).

    Weitere Informationen:www.ärztekammer-bw.de C�(WebCode: 150)

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  • 384 ÄBW 09 • 2014

    Kammern und KV

    Was die „Wirtschaftsweisen“ für die Wirtschaftspolitik sind, ist der „Sachverstän-digenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in der Gesundheitspolitik“. Alle zwei Jahre stellen die Experten ein Gut-achten vor und sprechen Hand- lungsempfehlungen für die Politik aus. Das neueste Gutachten be- fasst sich unter anderem mit der Zukunft der ärztlichen Versorgung auf dem Land.

    Viele Empfehlungen der Gutach-ter, um künftig auch auf dem Land die Versorgung zu gewährleisten, sind nicht neu. Landarztzuschläge von bis zu 50 Prozent sollen ver-pflichtend ab einem Versorgungs-grad von unter 90 Prozent bei den Haus- und 75 Prozent bei den Fachärzten zulasten der Gesamt-vergütung eingeführt werden. Da- mit käme es zu einem Honorar-transfer Stadt – Land. Eine weitere

    Reduzierung der Vergütung in den Ballungsgebieten würde aber in noch mehr Fachgruppen zu existenziellen Problemen führen!

    Weiter wollen die Gutachter die Kassenärztlichen Vereinigungen ver-pflichten, Arztpraxen bei einem Ver-sorgungsgrad von 200 Prozent zu schließen, wenn sie abgegeben wer-den sollen. Eine so unspezifische und wenig wissenschaftlich fundierte Zahl wie den Versorgungsgrad als Maßstab für eine solche weitreichende Maß-nahme zu benennen, mutet befremd-lich an.

    Die Auswirkungen auf Baden-Württemberg wären jedenfalls gra-vierend. Nach aktueller Bedarfspla-nung würde dies etwa 142 Praxen betreffen, davon alleine 70 fachärzt-liche Internisten, aber durchaus auch Praxen der Grundversorgung wie beispielsweise Orthopäden und Hau-tärzte. Es gäbe sogar Landkreise, in denen die Kassenärztliche Vereini-

    gung einerseits wegen drohender Unterversorgung einen Landarztzu-schlag bezahlen, andererseits Fach-arztpraxen schließen müsste! Wenn auch die ermächtigten Ärzte in die Bedarfsplanung einbezogen werden, wie das derzeit geplant ist, würde sich dies noch einmal deutlich ver-schärfen. Die Versorgung in einigen Fachgebieten wäre damit ernsthaft gefährdet.

    Verheerend wäre auch das Signal an den medizinischen Nachwuchs. Wer wäre schon bereit, viel Geld in eine Praxis zu investieren, wenn er später riskiert, quasi enteignet zu werden – auch wenn er seine Praxis etwa wegen Krankheit früher als ge-plant abgeben muss? Natürlich ist es auch für die Praxisinhaber beschä-mend, ihre Praxis und ihre Patienten aufgeben zu müssen, nur weil das System es so will.

    KVBW

    Gravierende Auswirkungen auf BadenWürttemberg prognostiziert

    Gesundheitsrat fordert Schließung von Praxen

    Ärzteschaft und Hebammen in Baden-Württemberg haben darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Kaiserschnittentbin-dungen von 14 Prozent im Jahr 1990 auf mittlerweile 33 Prozent verdop-pelt hat. Vor diesem Hintergrund fördert die „Kampagne zur Stärkung der natürlichen Geburt“ unter dem Dach des Sozialministeriums Baden-Württemberg öffentlichkeitswirksam das Verständnis der Geburt als natür-lichen Vorgang durch Beratung und Aufklärung von werdenden Eltern (das ÄBW berichtete).

    Die Stärkung der natürlichen Ge-burt erfordere mehr Zeit und Personal für die Frauen vor, während und nach der Geburt. Darauf wiesen Hebam-men, Frauenärzte und Landesärzte-

    kammer in einer gemeinsamen Erklä-rung hin. Allerdings führe die drama-tische Entwicklung der Versiche-rungsprämien in der Geburtshilfe zu einer massiven Personalverknap-pung. Hintergrund der steigenden Prämien sei aber nicht etwa eine Häufung von Schadensfällen, son-dern ein enormer Anstieg der Scha-denssummen.

    Die Verbände forderten zum Ab-schluss einer Reihe gemeinsamer Fachkonferenzen in Stuttgart, Reut-lingen, Karlsruhe und Freiburg, dass die Risiken einer Geburt nicht mehr allein den Ärztinnen/Ärzten und Heb-ammen auferlegt werden dürfe, son-dern dass die Geburt selbst zur Grundlage der Kalkulation von Haft-pflichtprämien werden müsse. Damit

    würde nicht nur dem Solidargedan-ken Rechnung getragen. Es würde vielmehr auch deutlich, dass die Fol-gen der Schadensentwicklung letzt-lich von der Gesellschaft zu tragen seien.

    Der Abschluss-Veranstaltung hat-te unter anderem auch Bärbl Mielich beigewohnt. Die Abgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württem-berg, gleichzeitig Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie, Frauen und Seni-oren, lobte das Engagement aller Beteiligten für die Natürliche Geburt und die interprofessionelle Kommu-nikation.

    Ärzteschaft und Hebammen fordern Umdenken bei Versicherungsrisiko für Geburten

    Freiburger Erklärung zur natürlichen Geburt

    Weitere Informationen:www.natuerlichegeburt-bw.de C

  • Wirtschaft

    Erfolgreich fördern durch Stiftungen

    Noble Vorhaben verwirklichen und dabei solide wirtschaften: So funktioniert modernes Mäzenaten-tum. Jeder Stifter, Zustifter oder Sozialunternehmer verfolgt mit sei-nem zeitlichen und finanziellen Enga-gement zumeist persönliche Ziele. Darüber hinaus setzt er sich für das Wohl und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt ein. Doch eine sehr dringliche Frage dürfte aktuell Stiftungsgründer besonders beschäftigen: Wie kann ich genügend Erträge erwirtschaften, um die ge-planten Vorhaben dauerhaft zu ver-wirklichen?

    Gerade im derzeitigen Niedrig-zinsumfeld ist es eine besondere Herausforderung, das Stiftungsver-mögen zu erhalten und angemes-sene Erträge zu erwirtschaften. Viele Gründer lassen sich davon nicht entmutigen. Deutschland erlebt auch weiterhin eine Renaissance an Stif-tungserrichtungen. Laut Bundesver-band Deutscher Stiftungen gibt es etwa 20 150 rechtsfähige Stif-tungen in Deutschland. Im Jahr 2013 wurden 638 Stiftungen ins Le-ben gerufen. Dass dieser Trend anhal-ten dürfte, liegt an einer zuneh-menden Stiftungsbereitschaft und förderlichen gesetzlichen Rahmen-bedingungen.

    Zweckgebundenes und gemein-wohlorientiertes Handeln verlangt Kreativität und Mut zu mitunter un-gewohnten Wegen. Beim Stiftungs-management kommt es darauf an, Kontinuität zu entwickeln und den Stiftungszweck im Auge zu behalten. Es geht also um Nachhaltigkeit. Ori-entierung bieten dabei Traditionen und Werte – wie die des „Ehrbaren Kaufmanns“. Zugleich sind das wirt-schaftliche Umfeld, die Rahmenbe-dingungen und Abhängigkeiten auf dem Kapitalmarkt heute viel stärker in die Gestaltungsüberlegungen ein-zubeziehen als es früher erforderlich gewesen wäre.

    Wer ein gemeinnütziges Projekt verwirklichen möchte, steht gerade in der Anfangsphase oft vor dem Pro-

    blem, ausreichende Mittel bereitzu-stellen. Vom Wesen her sind Stif-tungen zum Kapitalerhalt verpflich-tet. Doch eine Lösung bietet sich in Form der immer beliebteren Ver-brauchsstiftung. Hier wird das Vermö-gen nicht langfristig erhalten, son-dern sukzessive für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt. Die Verbrauchs-stiftung vereint die Vorzüge einer Stiftung mit der Flexibilität einer Spende. In Verbindung mit einem aufwändigen Projekt kann sie existie-ren, bis das Vorhaben – zum Beispiel der Wiederaufbau eines historischen Gebäudes – ganz oder teilweise ver-wirklicht ist. Die steuerlichen Vorzüge entsprechen deshalb den Vergünsti-gungen, die bei einer Spende geltend gemacht werden können. Übrigens lässt sich eine Verbrauchsstiftung auch mit einer Stiftung mit Ewig-keitscharakter kombinieren.

    Bei der Anlagestrategie kann gerade in den schnelllebigen Zeiten von heute die Rückbesinnung auf vermeintlich altmodische Überle-gungen nützlich sein. Immer häufiger investieren Stiftungsverantwortliche in inflationsgeschützte Realwerte wie Immobilien. Es steigt zudem die Be-reitschaft, Stiftungsgelder in Aktien anzulegen. Gerade bei dieser Anlage-form kann das Stiftungsmanagement zusätzliche Anreize für nachhaltiges Wirtschaften setzen, indem es in Unternehmen investiert, die sich zu verantwortlichem Agieren im Dreieck von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt verpflichten. Die Entschei-dung für oder gegen den Kauf einer Aktie sollte sich an klar definierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Zuerst erstellt das Stiftungsmanage-ment ein Anlageuniversum mit allen Titeln, die diesen Kriterien entspre-chen. Dabei kombiniert es zwei Me-thoden. Das „Ausschluss-Prinzip“ stellt sicher, dass nicht in Firmen in-vestiert wird, die in kontroversen Geschäftsfeldern aktiv sind – wie Rüstung, Atomenergie oder Grüne Gentechnik. Danach wählt das Stif-tungsmanagement mit dem „Best-in-Class-Prinzip“ diejenigen Unterneh-men aus, die innerhalb ihrer Branche die beste Beurteilung erhalten und

    damit als Vorreiter beim Engagement für Umwelt- und Sozialbelange gel-ten können. Durch diese Kombinati-on lassen sich Nachhaltigkeitsansatz und Stiftungszweck gleichermaßen konsequent verfolgen.

    Ein weiterer Trend geht sogar über die Anlage anhand von Nachhal-tigkeitskriterien hinaus. Beim „Mission Investing“ befördert die Anlage direkt die Stiftungsziele. Diese Anlagephilo-sophie steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen, aber in den USA wird sie bereits erfolgreich praktiziert. Beispiele dafür sind die Vergabe von Krediten an Kindergärten, das Inve-stieren in medizinische Forschungs-einrichtungen oder die Beteiligung an Sozialunternehmen. Dabei wird besonders deutlich: Mit einem klugen Stiftungsmanagement müssen Ge-meinwohlorientierung, Stiftungs-zweck und finanzieller Erfolg kein Widerspruch sein.

    Informationen der BadenWürttembergischen Bank

    Neues aus der Finanzwelt

    Mirjam SchwinkLeiterin StiftungsmanagementBaden-Württem - bergische BankTelefon (07 11) 1 24-7 34 28Telefax (07 11) 1 27-7 31 06E-Mail: mirjam.schwink@ bw-bank.dewww.bw-bank.de/ stiftungen

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    Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel: Mythos Internet – wie Sie Internet, Facebook & Co. für Ihren Praxiserfolg nutzen könnenSeminarinhalte:•   Die Gesundheitsregion Ulm – 

    Überblick über die Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur•   Wettbewerbsvorteile durch den sinnvollen Umgang 

    mit Ressourcen und wie Sie Ihre Internetstrategie planen•   Maßnahmen, die Sie sofort und ohne Vorkenntnisse 

    umsetzen können•   Der Umgang mit Bewertungsportalen im Internet•   Facebook und Twitter – 

    Mythos oder echter Gewinn für Ihre Praxis?Referenten: Kathrin Russ, BW-Bank Heilberufe-BeraterinBernhard Bock, BW-Bank Heilberufe-BeraterJochen Schwenk, Unternehmensberater und Entwickler von Marketingstrategien für Ärzte, Zahnärzte und KlinikenTermin und Veranstaltungsort:22. Oktober 2014 (19.00 Uhr) BW-Bank-Filiale Ulm, Neue Straße 70, 89073 UlmInformation und Anmeldung:BW-Bank Ulm, Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-121, E-Mail: [email protected]ühr: kostenfrei

    Veranstaltungshinweis

  • 386 ÄBW 09 • 2014

    Medizinhistorik

    Die Pathografien berühmter Komponisten geben Ein-sichten in die Entwicklung der Erkennung von Krankheiten. Wie früher Krankheiten erkannt und be-handelt werden konnten, ist häufig Ausgangspunkt für eine weitere Ent-wicklung. Die jetzige Behandlung von Krankheiten wird auch durch das Wissen über historische Krankheits-geschichten erreicht. Jedoch ist in den Pathografien der großen Kom-ponisten nicht nur der Komponist, sondern auch seine Krankheit das Wichtigste, weil über diese be-rühmten Menschen sehr häufig Details bekannt sind. Diese Details erlauben – unter bestimmten Annah-men und Zugeständnissen – einen Vergleich der früheren mit der heu-tigen Medizin. Eine gute Möglichkeit eines solchen Vergleichs bietet auch die Pathografie des berühmten Kom-ponisten Anton Bruckner.

    Anton Bruckner

    Anton Bruckner (Abbildung) wur-de am 4. September 1824 in Ansfelden (Österreich) geboren und wuchs streng katholisch auf. Sein Vater war Lehrer in der Dorfschule und auch der Lehrer von Anton. Be-reits im Alter von zehn Jahren war dieser Hilfsorganist und Sänger-knabe. Auch er wurde Lehrer, aber seine Leistung war nicht ausreichend, da sein Interesse mehr der Komposi-tion und Improvisation auf der Orgel galt. Die ersten Kompositionen waren das Requiem (1848) und die Missa solemnis (1854). 1861 legte er die Prüfung in Musiktheorie und Dirigie-ren ab. Von 1868 bis 1896 unternahm Bruckner als Orgelvirtuose verschie-dene Konzertreisen. 1875 wurde er Lektor der Musiktheorie in Wien und mit dem Dr. h.c. ausgezeichnet. Ein großer Erfolg wurde seine 7. Sinfonie. Wichtige Lebensdaten Bruckners finden sich im Kasten.

    Pathografie

    Bei Anton Bruckner finden wir Krankheiten von Herz und Hirn. Ein Zählzwang war das erste Krankheits-

    zeichen in seinem Leben, eine Zwangsneurose. Sie beginnt im frü-hen Erwachsenenalter und kann heute durch selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRIs) be-handelt werden.

    Unabhängig von diesem Leiden litt er an einer Heiserkeit, die mit Bettruhe, Diät, Flüssigkeitskontrolle und wahrscheinlich Herzglykosiden behandelt wurde. In dieser Zeit wurde er auch von einer Rippenfellentzün-dung befallen. Wegen der Ödeme könnte es sich bei der Pleuritis um einen Pleuraerguss handeln, der zu einer chronisch kongestiven Herz-krankheit (CHF) gehört. Das spätere Auftreten der Dyspnoe spricht für die Diagnose einer CHF, einer Erkran-kung, die sich entwickelt, wenn sich das Plasmavolumen erhöht und die Flüssigkeit in den Lungen und abdominellen Organen (besonders in Leber und peripherem Gewebe) ansammelt.

    Heiserkeit, Dyspnoe und Ödeme sind in der Anamnese von Anton Bruckner erwähnt. Diese klinischen Manifestationen zeigen eine Beein-trächtigung des rechten oder linken Ventrikels. Eine Linksherzinsuffizienz entwickelt sich bei einer Erkrankung der Koronararterien, Hypertonie, Kardiomyopathien und bei kongeni-talen Defekten oder Herzklappen-erkrankungen. Kongenitale Defekte oder erworbene Herzklappenerkran-

    kungen sind nicht im Krankheits-bericht festgehalten. Hochdruck ist möglich, aber bei ihm nicht bewiesen. Eine koronare Herzerkrankung kann asymptomatisch sein, und Diabetes führt zu Arteriosklerose mit links-ventrikulärer Insuffizienz.

    Übergewicht deutet hin auf ein metabolisches Syndrom zusammen mit Hochdruck und Diabetes. Eine Rechtsherzinsuffizienz ist gewöhnlich meistens durch eine vorherige Links-herzinsuffizienz oder Mitralstenose verursacht, aber außerdem durch eine pulmonale Hypertonie, multiple pulmonale Embolien und einen Rechtsherzinfarkt. Da die Krankheit Anton Bruckners mit Heiserkeit be-gann, kann der Rechtsherz- eine Linksherzinsuffizienz gefolgt sein, oder eine primäre Lungenerkran-kung, beispielsweise eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung, war die Ursache der Rechtsherzinsuffi-zienz. Möglich ist aber auch eine diastolische Dysfunktion des linken Ventrikels mit einem erhöhten Fül-lungswiderstand. Die ventrikuläre Steifheit wächst mit dem Alter, und es entwickelt sich eine Flüssigkeits-retention.

    Die frühe Beschreibung von Öde-men in der Anamnese von Anton Bruckner kann ein Zeichen der diasto-lischen Dysfunktion des linken Ventri-kels sein. Wir wissen nichts über weitere Symptome und Anzeichen bei Anton Bruckner wie Zyanose, Tachykardie, paroxysmale Dyspnoe in der Nacht oder unter Belastung, Unruhe, erschwerte Atmung, Bron-chospasmus, Müdigkeit, Völlegefühl im Abdomen oder Herzgeräusche. Außerdem gab es damals keine Labortests und bildgebende Verfah-ren. In der Zeit von Anton Bruckner war einzig eine unspezifische Be-handlung mit Bettruhe (bei erhöhtem Oberkörper) und Flüssigkeitsbe-schränkung möglich. Eine medika-mentöse Behandlung war vielleicht mit kardialen Glykosiden möglich, mit denen nach heutiger Kenntnis eine Verbesserung der Morbidität (z. B. Krankenhausbehandlung), aber nicht der Mortalität hätte erreicht werden können.

    Pathografie eines berühmten Komponisten

    Anton Bruckner und seine Herzkrankheit

    Prof. Dr. med. Konrad Wink

    Autoren:Prof. Dr. med. Konrad Wink

    Victor-Kretz-Straße 11/1377723 Gengenbach

    E-Mail: [email protected]

    Prof. Dr. med. Andreas OtteHochschule Offenburg

    Badstraße 2477652 Offenburg

    E-Mail: andreas.otte@ hs-offenburg.de

    Prof. Dr. med. Andreas Otte

    Anton Bruckner; Porträt von Josef Büche, 1893.

  • ÄBW 09 • 2014 387

    Medizinhistorik

    Vasodilatoren, Antiarrhythmika) die Prävention eines plötzlichen Herztods durch automatische kardiale Defibril-latoren sowie Antikoagulantien, Re-synchronisations-Therapie und Ope-ration (z. B. dynamische Kardio-myoplastie, Reduktion des Volumens des linken Ventrikels, Herztrans-plantation).

    Der medikamentöse Therapie-fortschritt ist mit vielen klinischen Studien bewiesen. Für Patienten mit Dysfunktion des linken Ventrikels gibt es jedoch bis jetzt keine Studie, welche die Wirksamkeit von Medi-kamenten auf die Mortalität und Morbidität beweist. Aber die allge-meine Behandlung einer vorwiegend systolischen Dysfunktion wird auch

    eine diastolische Dysfunktion ver-bessern. Das Risiko, an einer chro-nischen, kongestiven Herzkrankheit zu sterben, kann durch die Therapie heute etwa um 30 Prozent reduziert werden.

    Anton Bruckner verstarb am 11. Oktober 1896 in Wien. Er hätte heute durch moderne kardiologische und medizintechnische Errungen-schaften eine bessere Chance, dass sein Zustand sich verbessern und seine Kreativität sich verlängern würde. Aus unserer Sicht schicksa- lhaft ist die Kombination aus einem Zählzwang und letztlich das Ver-sterben vermutlich an Herzrhythmus-störungen aufgrund seiner Herz-insuffizienz.

    Literatur beim Erstautor

    Heutzutage wird die Diagnose einer chronischen Herzerkrankung durch die Anamnese (z. B. Dyspnoe in Ruhe, während Belastung oder nächtlich, Völlegefühl im Bauchraum und Ödeme), physikalische Unter-suchungen (z. B. Giemen bei der Auskultation der Lunge, Vergröße-rung der Leber, Aszites, Schwellungen über dem Steißbein und der Beine), Labortests (z. B. Nt-proBNP), appara-tive Untersuchungen (z. B. EKG, Rönt-gen-Thorax, Echokardiographie und Magnet-Resonanz- oder Computer-Tomografie mit Kontrastmittel) ge-stellt. Die Behandlung umfasst neben Medikamenten (z. B. Diuretika, ACE-Hemmer, Angiotensin II, Typ2-Rezep-torblocker, Digitalis, Betablocker,

    Wichtige Lebensdaten Anton Bruckners* 04. 09. 1824 Ansfelden (Österreich)

    Bruckners Vater (Anton senior) war Dorfschullehrer und versorgte dabei auch das Kantoramt und Orgelspiel. Dadurch konnte Anton frühzeitig auch musikalisch gefördert werden (Violine, Klavier und Orgel).

    1834 Bereits mit zehn Jahren Aushilfsorganist und nach dem frühen Tod des Vaters (1827) von der Mutter Therese (1801 – 1860) als Sängerknabe in das nahe gelegene Stift Sankt Florian geschickt, wo er zum Lehrer ausgebildet wurde.

    1845 – 1855 Lehrer an der Schule von Sankt Florian1848 Stiftsorganist von St. Florian

    Erste Kompositionen: Requiem (1848), Missa solemnis (1854), Motetten und die Vertonung des 114. Psalms Daneben Studium von Musiktheorie und Kontrapunkt in Wien

    1855 – 1868 Domorganist der Stadtkirche in Linz1860 Leitung eines Männerchors1861 Erfolgreiche Prüfung in Musiktheorie

    und Dirigieren1864 – 1868 1. Sinfonie c-Moll, drei große Messen1867 Berufung an die Wiener Hofkapelle1868 – 1896 Konzertreisen als Orgelvirtuose,

    Komposition weiterer Sinfonien1875 Lektor der Musiktheorie in Wien 1884 Großer Erfolg mit seiner 7. SinfonieSeit 1880 verschlechterte sich Bruckners

    Gesundheitszustand zunehmend durch eine Herzinsuffizienz Rückzug von seinen Ämtern und Konzentration auf seine Kompositionen, insbesondere seine 9. Sinfonie, die allerdings unvollendet geblieben ist

    1891 Doctor honoris causa† 11. 10. 1896 Wien

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    Mit Fachvorträgen von:

    › Dr. med. Regina Klakow-Franck

    „ASV – Start in einen neuen Versorgungsbereich“

    › Dr. med. Bernhard Rochell

    „Die Zukunft der Finanzierung der ASV“

    › Dr. Martin Albrecht

    „Die ASV im Kontext der Bemühungen um sektoren-

    übergreifende Versorgung“

    DIE BEDEUTUNG DER SEKTORENÜBER-GREIFENDEN „AMBULANTEN SPEZIAL-

    FACH ÄRZTLICHEN VERSORGUNG“ für das Land Baden-Württemberg – heute und in Zukunft

    AKADEMIEGESPRÄCH AM 10. OKTOBER 2014

    Wann: Einlass 17.00 Uhr | Beginn 17.30 UhrWo: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart

    Weitere Informationen unter 0711/633900-92 oder www.pvs-akademie.de

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  • 388 ÄBW 09 • 2014

    Arzt und Recht aktuell

    Das gerade in der täglichen Praxis bedeutsame und sensi-ble Thema „Datenschutz in der Arztpraxis“ soll nachfolgend in den wesentlichen Grundzügen dargestellt werden. Es lohnt, die allgemeinen Grundsätze und die Besonderheiten im Umgang mit Patientendaten zu kennen und das Praxisteam für dieses Thema zu sensibilisieren.

    „Am Montag um vier Uhr dann, Frau MaierSchultz?“ – Datenschutz als Ausdruck der ärztlichen Schweigepflicht

    Datenschutz in der Arztpraxis ist ungeachtet der gesetzlichen Rege-lungen (z. B. Bundesdatenschutzge-setz) zunächst nichts anderes als die konsequente Achtung und Beach-tung des Patientengeheimnisses. Der Patient, der sich in ärztliche Behand-lung begibt, darf erwarten, dass alles, was der Arzt und dessen Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit über seinen gesundheitlichen Zustand erfahren, vertraulich und geheim bleibt. Das Patientengeheimnis ist Basis der Ver-trauensgrundlage zwischen Arzt und Patient und ein so hohes Gut, dass es in § 203 StGB strafrechtlich geschützt wird. Zum Patientengeheimnis gehö-ren sowohl die Art der Krankheit, deren Verlauf, die Anamnese, die Di-agnose und die Therapie – kurzum: alle Patientendaten, sowohl gespro-chen als auch in Papier- oder in elek-tronischer Form. Umfasst sind auch im Rahmen der Behandlung gemach-

    te Angaben über persönliche und familiäre Umstände.

    Zur Routine einer gut geführten Arztpraxis muss es daher gehören, mit Patientendaten und -informatio-nen sehr sorgsam umzugehen. Dies beginnt bereits „im Kleinen“ beim Führen von Telefonaten und der Or-ganisation des Empfangsbereichs. Wer einmal von seinem Autohändler nach einer Inspektion wegen der Kundenzufriedenheit angerufen wur-de, wundert sich möglicherweise, warum er andauernd mit seinem Namen angesprochen wird („Waren Sie zufrieden, Herr Müller? Können wir noch etwas für Sie tun, Herr Mül-ler? usw.). Dies hat unter Marketing-gesichtspunkten den einfachen Grund, dass sich der Angerufene bedeutsamer fühlen soll, wenn sich der Anrufer seinen Namen gemerkt hat. In der Arztpraxis besteht hierfür jedoch keine Notwendigkeit. Häufig ist die räumliche Situation so, dass Telefonate am Empfang geführt wer-den müssen. Dass „Frau Maier-Schultz“ durch die Praxismitarbeiter am Telefon die Laborwerte mitgeteilt werden, ist schon per se datenrecht-lich problematisch. Es sollte darauf geachtet werden, dass andere – war-tende – Patienten nicht erfahren, welcher Patient gerade am Telefon ist. Auf die namentliche Anrede sollte also verzichtet werden. Wichtig ist auch der Gesichtspunkt, dass das Praxispersonal Patientendaten Drit-ten nicht unbefugt offenbaren darf. Ihre Mitarbeiter müssen sich also vergewissern, dass sie Auskünfte nur dem Berechtigten erteilen. Im Zwei-fel sollte ein Rückruf beim Patienten unter der in der Patientenakte ver-merkten Telefonnummer angeboten werden.

    Gleichfalls sollten PC-Bildschirme des Praxisteams grundsätzlich so po-sitioniert werden, dass nur Praxismit-arbeiter und nicht etwa Patienten diese einsehen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang beispiels-weise auch die Einführung einer Prüfroutine: Der Bildschirm im Be-handlungszimmer darf nur den Na-men des aktuellen Patienten zeigen, nicht jedoch Informationen des zuvor

    behandelten Patienten bereithalten. Auch sollten hier Zugriffsschutzver-fahren (Passwortschutz) eingerichtet werden.

    Schweigepflichtentbindungserklärung

    Im Zusammenhang mit dem The-ma Schutz von Daten ist die ärztliche Schweigepflicht von besonderer Be-deutung. Eine Geheimhaltungspflicht des Arztes besteht auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten sowie gegenüber den eigenen Fami-lienangehörigen des Arztes. Die ärztliche Schweigepflicht dauert über den Tod des Patienten hinaus. Verbo-ten ist allerdings nur das unbefugte Offenbaren von dem Arzt anver-trauten Geheimnissen. Nicht strafbar ist das befugte Durchbrechen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine sol-che Befugnis liegt regelmäßig vor bei einer ausdrücklichen Einwilligung des Patienten. Weitere Befugnisse zur Weitergabe von anvertrauten Ge-heimnissen des Patienten können sich unter dem Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung (z. B. be-wusstloser Patient) und den gesetz-lichen Offenbarungspflichten (z. B. Meldepflichten bei bestimmten Krankheiten) ergeben.

    Soweit gesetzliche Offenbarungs-pflichten nicht vorliegen, dürfen Pati-entendaten regelmäßig nur aufgrund einer wirksamen Entbindungserklä-rung übermittelt werden. Andernfalls macht sich der Arzt strafbar. Es kann daher nur angeraten werden, auch um etwaigen späteren Streitigkeiten vorzubeugen, dem Patienten die Reichweite seiner Entbindungserklä-rung stets deutlich vor Augen zu führen. Das entsprechende Gespräch sollte am besten schriftlich dokumen-tiert werden; die Erklärung muss zu-dem hinreichend konkret sein, also festlegen, in welchem Umfang der Arzt entbunden wird und gegenüber wem. Eine wirksame Erklärung des Patienten setzt zudem eine entspre-chende Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten voraus. Hier ist bei Minderjährigen und in der Einsichts-fähigkeit möglicherweise geschwäch-

    Überblick über den richtigen Umgang mit Patientendaten

    Schweigepflicht und Datenschutz in Arztpraxen

    Heiko SchönsiegelFachanwalt für Versiche-rungsrecht und IT-Recht

    Die Autoren sind bei der Depré RECHTSANWALTS AG

    in Mannheim als Rechtsanwälte tätig.

    Harald HeckFachanwalt für Arbeits-recht und Medizinrecht

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    steht. Was das ist, zeigt die Anlage zu § 9 BDSG. Dort finden sich vom Gesetzgeber vorgege-bene Grundsätze und Maßnahmen, die regel-mäßig zu beachten sind. Zu nennen sind hier zum Beispiel Maßnahmen hinsichtlich der Be-nutzeridentifikation an PCs, ebenso Maßnah-men, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, ver-ändert oder entfernt worden sind. Der Gesetz-geber hat ab Februar 2013 eigens für die elektronische Patientenakte in § 630 f. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weitere Regelungen getroffen:§ 630 f BGB – Dokumentation der Behandlung(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck

    der Dokumentation in unmittelbarem zeit-lichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektro-nisch zu führen.

    (2) Berichtigungen und Änderungen von Eintra-gungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt er-kennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.

    (3) Dies ist auch für elektronisch geführte Patien-tenakten sicherzustellen.Nach dem BDSG ist beispielsweise unter

    dem Gesichtspunkt der „Zugriffskontrolle“ da-rauf zu achten, dass kein Patient die Daten sei-nes Vorgängers im Behandlungszimmer auf dem PC-Monitor einsehen oder gar verarbeiten kann.

    Auch das freundlich gemeinte Patienten-rundschreiben („Die Grippezeit naht“) an alle Patienten einer Praxis ist – vorbehaltlich der Zulässigkeit nach dem Heilmittelwerbegesetz – einer strengen datenschutzrechtlichen Prü-fung zu unterziehen. Denn bereits bei der Da-tenerhebung der personenbezogenen Daten ist die spätere Verwendung anzugeben. Nur so kann der Patient eine wirksame Einwilligung in die Datenerhebung erklären. Entschließt sich der Arzt zu einem späteren Zeitpunkt, die ge-sammelten personenbezogenen Daten für an-dere Zwecke, zum Beispiel das besagte Pati-entenrundschreiben zu verwenden, stellt dies in der Regel einen Verstoß gegen das BDSG dar.

    Häufig wird auch die „Verpflichtung auf den Datenschutz“ vergessen. Personen, die mit Da-tenverarbeitung befasst sind, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, vgl. § 5 BDSG. Diese Beschäftigten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet werden.

    ten Patienten besonders sorgsam zu dokumen-tieren. Die Entbindungserklärung ist im Übrigen jederzeit frei widerruflich.

    Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzbeauftragter

    Niedergelassene Ärzte müssen grundsätz-lich die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) beachten. Im Unterschied zur ärztlichen Schweigepflicht, die primär das Pati-entengeheimnis im Blick hat, ist das BDSG auf den Schutz sogenannter personenbezogener Daten gerichtet. Dies sind alle Daten, die Rück-schlüsse auf eine natürliche Person zulassen, zum Beispiel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten. Je nach Größe der Arztpraxis kann auch die Ernennung eines eige-nen „betrieblichen“ oder eines externen Daten-schutzbeauftragten erforderlich werden. Arzt-praxen mit mehr als neun Personen (einschließ-lich der Aushilfen und Teilzeitkräfte), die ständig automatisiert personenbezogene Daten erhe-ben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies ist im § 4 f Abs. 1 BDSG geregelt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist der Praxisleitung – das heißt in der Regel dem Arzt – direkt unter-stellt, sodass der Arzt nicht selbst Datenschutz-beauftragter sein kann. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Datenschutzbeauftrag-te muss zudem im Gesetz vorgesehene persön-liche und fachliche Voraussetzungen mit sich bringen und sollte auch regelmäßig geschult werden, wenn technische Änderungen anste-hen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, einen (internen oder externen) Datenschutzbeauf-tragten zu bestellen, stellt eine Ordnungswid-rigkeit dar.

    Aber auch wenn diese Mitarbeiterzahl nicht erreicht wird, müssen die Vorgaben des BDSG beachtet werden. Verstöße können als Ord-nungswidrigkeiten mit mitunter erheblichen Bußgeldern bestraft (§§ 43, 44 BDSG) werden.

    Nach dem Gesetz sind solche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Ge-währleistung des Datenschutzes notwendig, deren Aufwand in einem angemessenen Ver-hältnis zu dem angestrebten Schutzzweck

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    Arzt und Recht aktuell

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    Arzt und Recht aktuell

    Die Sache mit der EDV

    Auch unter dem Gesichtspunkt „IT-Risikomanagement“ gilt es, die gesetzlichen Vorgaben zu beach- ten. Beim Betrieb des praxiseigenen EDV-Systems für die Patienten (-daten) -verwaltung müssen die datenschutzrechtlichen Regeln ein-

    gehalten werden. Der Arzt ist hier für die Auswahl und die spätere ordnungsgemäße Nutzung verant-wortlich.

    Denn: Die Ermöglichung der rechtswidrigen Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten des Patienten durch Dritte, beispielswei-se durch die Nichtergreifung ange-messener technischer und organisa-torischer Maßnahmen gemäß § 9 BDSG i. V. m. mit der Anlage zu § 9 S. 1 BDSG, kann sich gemäß § 44 BDSG als Straftat (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe) oder gemäß § 43 BDSG als Ordnungswid-rigkeit darstellen. Das Bußgeld kann hier im Einzelfall bis zu 300 000 Euro betragen.

    Die Umsetzung der technischen Maßnahmen erfordert unbestritten Fachwissen, das der Arzt häufig nicht hat. Deshalb sollte die Umsetzung durch einen erfahrenen IT-Dienst-leister erfolgen. Doch auch hier muss sich der Arzt informieren, um später nachweisen zu können, dass er das sensible Thema einem „Profi“ anvertraut hat. Nur so genügt der Arzt als letztlich Verantwortlicher den an ihn gestellten Sorgfaltspflich-ten. Auch später, nachdem das System eingerichtet wurde, sollte die Einhaltung der vorgegebenen Schutzmechanismen stichprobenar-tig geprüft werden: Hat sich der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz ausgeloggt, wenn er diesen für längere Zeit unbeobachtet lässt? Auch das regelmäßige Einspielen von Sicherheitsupdates, gegebenen-falls durch externe Dienstleister, gehört zum Verantwortungsbereich des Arztes.

    Praxisverkauf und Datenschutz

    Da mit der Praxisübergabe regel-mäßig auch die Patientenakten und -daten auf den Praxisnachfolger über-gehen sollen, muss der veräußernde Arzt (gleiches gilt auch für die Erben des verstorbenen Arztes) seine Pati-enten befragen, ob sie mit der Weiter-gabe ihrer Daten, zum Beispiel Be-funde, Röntgenbilder, einverstanden sind. Auch wenn manche Gerichte eine solche Einwilligung eines Pati-enten bereits dann als gegeben anse-hen, wenn sich diese in die Praxis des Nachfolgers begeben und von diesem behandeln lassen, lehnt die überwie-gende Rechtsprechung dies ab. Denn in einer solchen Konstellation hat der Praxisnachfolger zumindest faktisch schon Zugriff auf die Patientendaten, um die Patienten „nahtlos“ weiterbe-handeln zu können. Rechtssicherheit bietet zum Beispiel eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung gegenüber dem Arzt, der seine Praxis veräußern möchte. Für den Fall, dass der Veräußerer eine solche Einwilli-gung nicht erlangen kann, wird in den meisten aktuellen Praxisübernahme-verträgen geregelt, dass der Veräuße-rer die Patientenkartei aufzubewah-ren hat. Nur für den Fall, dass eine Aufbewahrung dem Veräußerer nicht möglich ist, kann eine Herausgabe an den Erwerber stattfinden, wobei der Erwerber die Kartei dann getrennt von den eigenen Unterlagen aufzube-wahren und vor dem Zugriff des eige-nen Praxispersonals und Dritter sicher zu verwahren hat. Eine Verwendung ist dann nur im Einzelfall bei Einver-ständnis des jeweiligen Patienten möglich.

    Videoüberwachung in Arztpraxen unzulässigUnter Datenschutzgesichtspunkten ist eine Videoüberwachung in der Arzt-praxis, ob nun des Eingangsbereiches, des ab und an nicht besetzten An-meldebereiches der Praxis oder gar des Wartezimmers, regelmäßig nicht zulässig. Darauf hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz hingewie-sen.

    Eine Videoüberwachung durch private Unternehmer ist nur zulässig zur Wahrung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (§ 6 b BDSG). Es dürfen auch keine Anhalts-punkte für das Überwiegen schutzwürdiger Interessen der Betroffenen be-stehen. Auch ist immer zu prüfen, ob es nicht weniger schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre gibt, beispielsweise das Anbringen einer auto-matischen Klingel, sobald die Praxis betreten wird. Die Überwachung des Eingangsbereiches zur Verhinderung von Einbrüchen usw. ist nur außerhalb der Sprechzeiten zulässig.

    Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum Regional zu einer Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte der Landkreise Esslingen und Göppingen ein.Titel: Praxis fit for future? Innovative Versorgungsgestaltung in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.Veranstaltungsinhalte:•   Vorstellung der Studie „Gesundheitsregionen 2020“ 

    mit detaillierten Informationen zur aktuellen Versorgungs-struktur in den Landkreisen Esslingen und Göppingen.

    •   Podiumsdiskussion über die Möglichkeiten  der innovativen Versorgungsgestaltung in der Region.

    Teilnehmer der Podiumsdiskussion: Prof. Dr. Martin Bleif (Geschäftsführender Gesellschafter des RadioChirurgicums an der Klinik am Eichert in Göppingen)Johannes Bauernfeind (Geschäftsführer der AOK Neckar-Fils)sowie weitere namhafte ExpertennTermin und Veranstaltungsort:Mittwoch, 22. Oktober 2014 um 18.30 Uhr Salemer Pfleghof, Mettinger Straße 2, 73728 EsslingenInformation und Anmeldung:BW-Bank Esslingen, Sabine Sautter, Telefon (07 11) 1 24-4 65 87, E-Mail: [email protected]:Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

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  • ÄBW 09 • 2014 391

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    Die ausgewogene Rezeptur des Tü-binger Mediziner-balls ist klinisch erprobt: In einer mehrjährigen Studie konnte nachge-wiesen werden, dass sich die erstklassige Livemusik anregend auf das Herz-Kreislaufsystem auswirkt, die ausgesuchten Speisen und Getränke Gaumen und Magen stimulieren und der Austausch mit Freunden und Kollegen das Wohlbefinden steigert. Die unvergessliche Ballnacht findet statt am Samstag, 18. Oktober 2014 im Sparkassen Carré Tübingen. Einlass ab 19.00 Uhr, Beginn um 20.00 Uhr. Abendgarderobe erwünscht.

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    Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum laden einSamstag, 18. Oktober 2014im Sparkassen Carré Tübingen.Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 UhrAbendgarderobe erwünscht.

    *Klinisch erprobt und gut verträglich!Kartenbestellung, Programm und weitere Informationen unter:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/medizinerball/

    Der baden-württembergische Ministerrat hat den Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Damit sollen nach Auskunft des Sozialministeriums verbindliche Rah-menbedingungen geschaffen wer-den für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versor-gung der Menschen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind. Eine zentrale Rolle spiele dabei die flächendeckende ambulante Grundversorgung durch die sozialpsychiatrischen Dienste.

    Zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen sollen zudem unabhängige Informations-, Bera-tungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene sowie eine ebenfalls unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene eingerichtet werden. Der Entwurf sieht ferner vor, dass zum Schutz der Rechte von Per- sonen, die gegen ihren Willen aufgrund richterlicher Anordnung in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, Besuchs-kommissionen als neutrale Kontroll-

    instanz installiert werden. Sie sollen mindestens alle drei Jahre die Ein-richtungen über prüfen. Neu auf-gebaut wird zudem ein zentrales Melderegister, das alle Unterbrin-gungsmaßnahmen und freiheits-entziehenden Zwangsmaßnahmen in den anerkannten Ein richtungen erfasst.

    Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ soll nach der Sommer-pause im Landtag beraten werden und voraussichtlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

    Verbindliche Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung

    Psychiatriegesetz Baden-Württemberg

    Die Aufklärung von Tumorpati-enten wird selbst von erfah-renen Onkologen als großer Stressfaktor eingestuft. Die soeben erschienene vierte Auflage des vom Südwestdeutschen Tumorzentrum – Comprehensive Cancer Center Tübin-gen herausgebrachten Manuals „Auf-klärung von Tumorpatienten“ bietet Hilfestellung. Die Bezirksärztekam-mer Südwürttemberg war inhaltlich

    bei der Erstellung eingebunden und unterstützte die Herausgabe auch finanziell.

    In der Therapieempfehlung wird klar dargestellt, wer, wann, in welcher Form und in welchem Umfang aufzu-klären ist und wie dies zu dokumen-tieren ist. Dabei wird auch beschrie-ben, wie bei minderjährigen, de-menten oder der deutschen Sprache nicht mächtigen Tumorpatienten

    vorzugehen ist. Ein großer Teil des Textes beschäftigt sich mit psycholo-gischen Aspekten der Aufklärung – für alle Beteiligten einschließlich Ange-hörigen und Pflegekräften. Hinweise zu Vorbereitung und Durchführung der Gespräche können dem Arzt hel-fen, eine für alle Seiten befriedigende Aufklärung zu erreichen.

    Neue Handreichung für Ärztinnen und Ärzte

    Aufklärung von Tumorpatienten

    Weitere Informationen:www.ccc-tuebingen.de C

  • 392 ÄBW 09 • 2014

    Vermischtes

    Meine Hausarztpraxis betreibe ich seit 25 Jahren. Meilen-weit weg von dieser Versor-gungsrealität ist das Gutachten 2014 des Sachverständigenrates zur Begut-achtung der Entwicklung im Gesund-heitswesen. Dort steht, dass bis 2025 rund 20 000 Hausärzte fehlen wer-den. Ursächlich sei unter anderem das Ungleichgewicht der ambulanten Versorgung zwischen Ballungsräu-men und Städten.

    Zum Abbau von Versorgungsdefi-ziten sollen Landärzte künftig eine 50-prozentige Honorarsteigerung be-kommen und Praxen in „überver-sorgten Gebieten“ von der Kassen-ärztlichen Vereinigung aufgekauft und geschlossen werden, zum Ver-kehrswert! Das wäre eine kalte Enteig-nung, finanziert mit unseren eigenen Honoraren.

    Meine Praxis liegt ländlich. Kein Kollege hat freie Kapazitäten. Termine bei den vier Kardiologen im Umfeld werden derzeit in sechs Monaten vergeben, im Leberzentrum für eine

    neu diagnostizierte Hepatitis C in vier Monaten. Wir sind aber in unserem Sprengel laut Statistik mehr als aus-reichend versorgt. Einer der Nachbar-orte ist gar überversorgt. Dennoch eine Terminvergabediskussion zu füh-ren, mutet lächerlich an. Ob die vor-geschlagenen „multiprofessionellen Zentren“ die Patienten schneller, leitliniengerechter und profitabel ver-sorgen können, muss kritisch hinter-fragt werden.

    Wir verlieren zu viele hier gut ausgebildete Ärzte ans Ausland, und es wird negiert, dass die Work-Life-Balance dort eine andere ist. Junge Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr bereit, sich ausbeuten zu las-sen. Dennoch unterstelle ich ihnen Arbeitswillen und Zufriedenheit mit dem gewählten Beruf – aber gepaart mit Unsicherheiten und Misstrauen vor Übernahme einer Praxis und den politisch aufgezwungenen Kontroll- und Bürokratiemonstern. Leider fin-det man jedoch im Sachverstän-digengutachten keinerlei Aussage

    darüber, wie man die Rahmenbe-dingungen für unsere Nachfolger verbessert.

    Ich habe die Liste der Sachver-ständigen überprüft: Es gibt keinen an der Basis tätigen Haus- oder Fach-arzt, stattdessen Gesundheitsöko-nomen und Juristen. Ich empfehle diesen Experten ein Kurzpraktikum in einer Stadt- und Landarztpraxis, vor-zugsweise in den ersten beiden Quartalswochen. Der Anschauungs-unterricht realer Patientenversorgung mit leitliniengerechter Behandlung, Generika gesteuerter Therapie, zeit-raubend sinnloser Bürokratie, hohen qualitativen Anforderungen an Gerät-schaften, Hygienemaßnahmen, etc. ist so beeindruckend, dass der Sach-verstand dann vielleicht auf realis-tischer Basis fußen wird. So manche Absurdität der vorliegenden Begut-achtung zur Entwicklung im Gesund-heitswesen würde zweifellos ver-schwinden.

    Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Weinstadt

    Meine Meinung

    Realitätsferne Sachverständige

    Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Freiburg veranstaltet in Zusammenarbeit mit net4docs, der Beraterinitiative für Ärzte, ein Fachseminar für Mediziner.Seminartitel: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.Seminarinhalte, z. B.:•   Neugründung oder Übernahme•   Kooperationsformen•   Praxiswertermittlung•   Investitions- und Kostenplanung•   Finanzierungsmöglichkeiten•   Öffentliche FördermittelTermin und Veranstaltungsort:15. Oktober 2014 (18.30 Uhr) BW-Bank-Filiale Freiburg, Am Münsterplatz 3, 79098 FreiburgInformation und Anmeldung:BW-Bank Freiburg, Claudia Wolf, Telefon (07 61) 2 18 05-73, E-Mail: [email protected]ühr: kostenfrei

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    Wie oft erscheinen Patienten nicht zu einem vereinbarten Arzttermin und was bedeu-tet das für das Terminmanagement der Praxis? Zur Termintreue und Ter-minvergabe ließ die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Mitte Juli rund 1000 Praxen telefonisch befra-gen. Hintergrund ist, dass die Politik fordert, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin deutlich zu reduzie-ren. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Kassenärztlichen Vereinigun-gen Servicestellen einrichten sollen, über die gesetzlich Versicherte inner-halb von vier Wochen einen Facharzt-termin erhalten. Bundesgesundheits-

    minister Hermann Gröhe will die Termingarantie für Kassenpatienten 2015 umsetzen.

    Die KBV-Befragung soll zeigen, wie hoch die Ausfallquote ist und welche Auswirkungen dies auf das Terminmanagement der Praxen hat, denn bislang lagen keine aktuellen bundesweiten Daten zur Termin-vergabe vor. Die Ergebnisse der Umfrage will die KBV im Herbst in die politische Diskussion ein-bringen, denn sie lehnt eine starre gesetzliche Regelung zur Termin-vergabe ab. Stattdessen setzt sie sich dafür ein, dass praxisnahe Lösungen aus den Regionen eingesetzt werden können.

    KBVUmfrage in Praxen

    Termintreue von Patienten

  • ÄBW 09 • 2014 393

    Vermischtes

    Meine Arbeit macht mir Spaß“: 93 Prozent der niederge-lassenen Hausärzte und 95 Prozent der Fachärzte stimmen dieser Aussage zu. Das ist eines der Ergebnisse aus dem Ärztemonitor 2014, den das Meinungsforschungs-institut infas im Auftrag der KBV und des NAV-Virchow-Bundes durch-geführt hat. Mehr als 10 000 Nieder-gelassene haben von Februar bis Mai 2014 an den telefonischen Inter-views teilgenommen. Damit ist der Ärztemonitor die umfangreichste Repräsentativbefragung von nieder-gelassenen Medizinern.

    „Die niedergelassenen Kolle-ginnen und Kollegen identifizieren sich in hohem Maße mit ihrer Arbeit“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vor-standsvorsitzender der KBV. Deutlich

    machen das auch folgende Zahlen: Mehr als 8 von 10 Ärzten und Psycho-therapeuten würden ihren Beruf er-neut ergreifen und fast 100 Prozent empfinden ihre Arbeit als nützlich.

    Bei aller positiver Grundstim-mung ist der Blick auf die Zahl der Unzufriedenen jedoch ernüchternd: „39 Prozent der Praxisärzte sind unzu-frieden mit ihrer wirtschaftlichen Si-tuation, 46 Prozent beklagen eine fehlende finanzielle Planungssicher-heit“, stellte Dr. Dirk Heinrich, Bundes-vorsitzender des NAV-Virchow-Bundes fest.

    Obwohl niedergelassene Ärzte das Rückgrat der ambulanten Versor-gung sind, fühlen sie sich aber im Stich gelassen. Bei einer persönlichen Arbeitsbelastung von durchschnitt-lich 54 Arbeitsstunden bei täglich

    45 behandelten Patienten fehlt 66 Prozent der Befragten ausreichend Zeit für den Patienten. Dies und die ständig steigende Bürokratie sowie der wirtschaftliche Druck verschlech-terten die Stimmung und führten dazu, dass 67 Prozent der Praxisärzte sich wünschen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. – Die „Generation Selbst-ausbeutung“ gehört in Kürze der Vergangenheit an, so eine wichtige Erkenntnis aus der Befragung.

    Jeder vierte Haus- und Facharzt plant, in den kommenden fünf Jahren die Praxis abzugeben. Viele finden aber keinen Nachfolger. Auch deswe-gen sagen rund 75 Prozent, dass die Praxis ihre Funktion als Altersvorsorge verloren hat.

    Befragung: Arztpraxen leiden zunehmend unter Rahmenbedingungen

    Arbeit macht Niedergelassenen Spaß

    Weitere Informationen:www.kbv.de C

    Weitere Informationen:www.nimmsrichtig.de C

    Die Einnahme von Arzneimit-teln im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg soll sicherer werden. Das ist das Ziel des neuen „Aktionsbündnis Sichere Arzneimit-telanwendung Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg“, das vom Universitätskli-nikum Heidelberg und dem Gesund-heitsamt Rhein-Neckar-Kreis/Heidel-berg in einer Arbeitsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz gegründet worden ist. Durch sachge-rechte Informationen und Verbrei-tung von geeigneten Hilfsmitteln sollen die Bürgerinnen und Bürger in der Region bei der Arzneimittel-anwendung unterstützt werden.

    Sicher und wirksam sind Arznei-mittel nur, wenn sie richtig und regel-mäßig eingenommen werden. Unter-suchungen haben gezeigt, dass mehr als die Hälfte der Einnahmen nicht sachgemäß erfolgt: Rezepte werden nicht eingelöst, der Schraubdeckel geht nicht auf, die Tablette kann nicht

    gut geschluckt werden oder wird beim Teilen zerstört, Augentropfen treffen nur die Wange oder man weiß nicht, ob man die Medikamente vor, zum oder nach dem Essen einnehmen soll. Gute Information ist Voraus-setzung für die Wirksamkeit und die Sicherheit der Arzneimittel-behandlung.

    Das Aktionsbündnis der Kommunalen Gesundheits-konferenz Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg möchte die Bevölkerung durch allgemein verständliche Informationen in der Zeitung und anderen Printmedien, im Internet, Fil-men und Vortragsreihen errei-chen. Bereits im Herbst wer-den die ersten Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung stehen, angepasst an die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung. In die Planung der Aktivitäten werden Vertre-

    ter der Heilberufe (darunter die Bezirk-särztekammer Nordbaden) einbezo-gen. Unterstützt wird das Projekt zu-dem durch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.

    Informationskampagne im RheinNeckarKreis und Heidelberg gestartet

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  • 394 ÄBW 09 • 2014

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    Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte zeichnet OriginalArbeiten aus

    Kirschner-Preis ausgeschrieben

    Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) hat zum fünfzehnten Mal den „Martin Kirschner Preis“ ausgelobt. Er wird für Original-Arbeiten verliehen, die sich wissenschaftlich mit Fragen der Notfallmedizin in Deutschland auseinandersetzen. Der Preis ist mit 2500 Euro dotiert und wird in Erinnerung an den visionären Heidelberger Chirurgen und Arzt Prof. Dr. Martin Kirschner verliehen, dessen Konzept der präklinischen ärztlichen Versorgung Ausgangs-punkt für die moderne deutsche Notfallmedizin wurde. Die Details der Ausschreibung sind online (www.agswn.de) zu finden.

    Bei der finanziellen Situation der Krankenhäuser, Rehabilita-tions- und Pflegeeinrichtungen im Land ist keine Entspannung in Sicht. Das sind die zentralen Ergeb-nisse einer aktuellen Befragung der Baden-Württembergischen Kranken-hausgesellschaft (BWKG) unter den Geschäftsführern ihrer Mitgliedsein-richtungen.

    Demnach haben 48,7 Prozent der Krankenhäuser, 47,8 Prozent der Reha-Einrichtungen und 39,7 Prozent der Pflegeeinrichtungen das Jahr 2013 mit roten Zahlen abgeschlossen. Trotz der finanziellen Entlastungen, die die Bundesregierung den Kran-kenhäusern für die Jahre 2013 und 2014 zugestanden hatte, sei keine Entspannung der Situation in Sicht. Denn die finanziellen Entlastungen laufen teilweise Ende des Jahres aus. Ab 2015 könnten im Land 60 Millio-

    nen Euro fehlen. Bundesweit wird der Investitionsbedarf der Krankenhäuser auf 6 Milliarden Euro im Jahr beziffert, finanziert werden nach Angaben der BWKG gerade einmal 2,7 Milliarden.

    Die Krankenhäuser im Land warnten vor großen Nachteilen für Patienten, wenn der Abbau von Bet-ten weitergehe. Selbst wenn der Status quo erhalten bliebe, hätten die Patienten schon in wenigen Jahren mit Unannehmlichkeiten zu rechnen. Der Verband schlug unter anderem einen „Demografie-Check“ vor, um herauszufinden, wie sich der Betten-bedarf in den kommenden Jahren entwickele.

    Unterstützung erhält die BWKG vom aktuellen Krankenhaus-Rating-Report des RWI-Forschungsinstitutes, der besagt, dass jeder achten Klinik in Deutschland das Aus wegen Geld-mangels droht. Demnach müssten 13

    Prozent der Krankenhäuser ihre Pfor-ten bis 2020 schließen, wenn sie keine Zuschüsse bekämen. – Um die Lage zu verbessern, schlagen die RWI-Wissenschaftler vier Maßnahmen vor: höhere Preise für Krankenhauslei-stungen, mehr Kapital für Investiti-onszwecke, höhere Produktivität so-wie Marktaustritte von weniger pro-duktiven Einrichtungen.

    Auf einen ganz anderen Umstand wies das Zentralinstitut für die kas-senärztliche Versorgung hin: Der jüngste Vorschlag von Kassen und Politik, die Krankenhäuser aufgrund des Ärztemangels für die ambulante Versorgung zu öffnen, würde gerade in Regionen mit einer schwächeren vertragsärztlichen Versorgung dazu führen, dass die Kliniken überdurch-schnittlich stark in Anspruch genom-men würden – und dann keine Kapa-zitäten mehr hätten.

    Keine Entspannung bei den Finanzen von Gesundheitseinrichtungen

    Behandlungskapazitäten bald zu gering

    Die Europäische Fachgesell-schaft für Hämatologie hat Prof. Dr. Hartmut Döhner (Foto) für seine international wegwei-sende Forschung den José Carreras Award verliehen, eine der höchsten europäischen Auszeichnungen in der Krebsforschung.

    Schwerpunkte der wissenschaftli-chen Arbeit des Ärztlichen Direktors der Universitätsklinik Ulm für Innere Medizin III sind die akute myeloische und die chronische lymphatische Leukämie. Der international renom-mierte Krebsforscher, der zugleich Vizepräsident für Medizin und Diver-sity der Universität Ulm ist, hat unter anderem genetische Veränderungen bei Leukämien identifiziert. Seine Forschungsergebnisse sind maßgeb-lich in die international verwendeten Leitlinien zur Leukämietherapie ein-geflossen. Prof. Döhner ist Sprecher des von der Deutschen Forschungs-

    gemeinschaft geförderten Ulmer Sonderforschungsbereichs „Experi-mentelle Modelle und Klinische Translation bei Leukämien“. Er leitet zudem die weltweit führende deutsch-österreichische AML-Studi-engruppe.

    José Carreras Award honoriert wegweisende Forschung

    Auszeichnung für Prof. Döhner

  • ÄBW 09 • 2014 395

    Vermischtes

    Die Imagekampagne der Kas-senärztlichen Bundesvereini-gung „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ wird fortgesetzt: Die niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten setzen neue Schwer-punkte. So steht die Aufklärungs-kampagne seit April ganz im Zeichen der Qualität ärztlichen und psychotherapeutischen Handelns.

    Doch trotz aller Bemühungen um die Versorgungsqualität und dem hohen Engagement der niedergelassenen Ärzte mangelt es vielerorts an Nachwuchs. Ab sofort richtet sich die Kampagne deshalb auch direkt an die nach-folgende Generation. Unter dem Motto „Lass dich nieder!“ sollen junge Mediziner mit gezielten Maßnahmen im universitären Um- feld über eine Tätigkeit als nieder-gelassener Haus- oder Facharzt informiert werden. Auf der Website zur Nachwuchskampagne finden Medizin studenten und Ärzte in der Facharzt ausbildung alle rele-vanten Fakten, Eindrücke und Kon-takte rund um die ärztliche Niederlassung.

    Imagekampagne der KBV geht in die nächste Runde

    Nachwuchs und Qualität

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    Der Medicus von Heidelberg

    W. Serno, 688 Seiten, Knaur, ISBN 978-3426653524, 19,99 Euro

    Im Mittelpunkt steht Lukas, Sohn des Jacob Nufer, einer historisch belegten Figur. Er soll um 1500 im Thurgau den ersten Kaiserschnitt durchgeführt haben, bei dem die Mutter überlebte. Auf einer spannenden Reise von Basel über Erfurt nach Heidelberg lernt Lukas berühmte Persönlichkeiten sei-ner Zeit kennen und erlebt die schreckliche Pest. – Meisterhaft ver-bindet der Erfolgsautor historische Zusammenhänge und Details über die Medizin jener Zeit mit der Erzähl-handlung.

    Innere Medizin

    M. Girke, 1168 Seiten, Salumed-Verlag, ISBN 978-3928914291, 139,00 Euro

    Die Innere Medizin wird unter dem Gesichtspunkt des ganzheitlichen Menschenverständnisses der Anthro-posophischen Medizin betrachtet. Neben Arzneimittelindikationen mit Applikationsformen und Dosierungs-angaben finden sich grundsätzliche Gesichtspunkte zur Künstlerischen Therapie, Eurythmie- und Gesprächs-therapie. Zahlreiche Kasuistiken ver-anschaulichen die Umsetzung in die medizinische Praxis.

    Praxis der Schlafmedizin

    B. A. Stuck, J. T. Maurer, M. Schredl, H.-G. Weeß, 294 Seiten, Springer, ISBN 978-3642348808, 69,99 Euro

    Die Mehrzahl des Autorenteams ist in Mannheim mit Schlafmedizin be-fasst. Das Lehr- und Lernbuch eignet sich als Ratgeber für die täg