Basis Ausstellerserviceformulare 2012 · EN 13782 (2006) nachweisbar: Standbau-Höhe bis 5 m q red...

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Seite 1 / 1 Stand: Juni 2017 Merkblatt Standbauten und Exponate im Freigelände Genehmigungspflichtige Standbauten Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderun- gen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau und Be- trieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN EN 13872 (Fliegende Bauten – Zelte) und DIN EN 13814 (Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks) in den jeweils gültigen Fassungen erfüllen. Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m 2 oder eine Höhe von 5 m überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH einzuholen. Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach BayBO und FlBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m 2 , Bühnen, Überdachungen etc.) in jedem Fall zu erbringen. Standsicherheit Alle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich, die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und Schnee- lasten) sind zu beachten. Verkehrslasten / Lastannahmen Für mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien ge- nannten Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN EN 1991-1-1 Tabelle 6.1 DE anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“). Windlasten Bei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4 / NA (2010) für alle tragenden Überdachungen und Außenwände nachweislich zu berück- sichtigen mit Staudruckansätzen bei: Standbau-Höhe bis 10 m q = 0,65 kN/m 2 Standbau-Höhe 10 m < h 18 m q = 0,80 kN/m 2 Standbau-Höhe 18 m < h 25 m q = 0,90 kN/m 2 oder Windlasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) mit folgenden standortbezogenen Kennwerten zu ermitteln: München: Geländehöhe < 600 m über NN Windzone 2 Basisgeschwindigkeit: v b,0 = 25,0 m/s Geschwindigkeitsdruck: q b,0 = 0,39 kN/m 2 Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen. Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN EN 13782 (2006) nachweisbar: Standbau-Höhe bis 5 m q red = 0,5 kN/m 2 Windlasten für Krane Bei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4 / NA (2010) nachweislich zu berücksichtigen. Schneelasten Für Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September) müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden. Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regu- lären Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991- 1-3 / NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen: München: Geländehöhe < 540 m über NN Schneelastzone 1a Regelschneelast: s 0 = 1,15 kN/m 2 (gemäß Rundschreiben LH München) Schneeräumung Sofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstel- lungsfläche befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der Messe München GmbH angemeldet werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden). Diese Maßnahme wird von der Messe München GmbH auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Flä- che für übliches Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich. Warnung bei Unwetter Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe München GmbH an alle Aussteller im Freigelände. Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegen- den Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten, unver- züglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen. Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten. Betriebseinstellung Zur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den Aussteller vorzusehen: 1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungs- genehmigung (Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung. 2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen und -personal. 3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste der Messe München GmbH. Aufstellung von Exponaten Sämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vor- herigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH. Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m Höhe Die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot / weiß) an exponierter Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der Allge- meinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 02.09.2004 zu befeuern. Einbringung von Fundamenten Für jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei der Messe München GmbH einzureichen. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens 30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der Messe München GmbH eine vertragliche Regelung getroffen wurde (vgl. Vordruck 1.3c). Übergabe der Standflächen nach Abbauende Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen Zustand der Messe München GmbH zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden. Die Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbei- ten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten. Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der Messe München GmbH auf Kosten des betreffenden Ausstellers instandgesetzt. Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausge- führt worden sein, ist die Messe München GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen. Sonstiges In Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der Haupt- abteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH ein Abstand von 0,5 m zur rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müs- sen sie jederzeit zugänglich sein. Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der Messe München GmbH begonnen werden. Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.

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Stand: Juni 2017

MerkblattStandbauten und Exponate im Freigelände

■Genehmigungspflichtige StandbautenAlle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderun-gen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau und Be-trieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN EN 13872 (Fliegende Bauten – Zelte) und DIN EN 13814 (Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks) in den jeweils gültigen Fassungen erfüllen.Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m2 oder eine Höhe von 5 m überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH einzuholen.Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach BayBO und FlBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m2, Bühnen, Überdachungen etc.) in jedem Fall zu erbringen.

■StandsicherheitAlle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich, die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und Schnee-lasten) sind zu beachten.

■Verkehrslasten / LastannahmenFür mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien ge-nannten Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN EN 1991-1-1 Tabelle 6.1 DE anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“).

■WindlastenBei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4 / NA (2010) für alle tragenden Über dachungen und Außenwände nachweislich zu berück-sichtigen mit Staudruckan sätzen bei:Standbau-Höhe bis 10 m q = 0,65 kN/m2

Standbau-Höhe 10 m < h 18 m q = 0,80 kN/m2

Standbau-Höhe 18 m < h 25 m q = 0,90 kN/m2

oder Windlasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) mit folgenden standortbe zogenen Kennwerten zu ermitteln:München: Geländehöhe < 600 m über NN Windzone 2 Basisgeschwindigkeit: vb,0 = 25,0 m/s Geschwindigkeitsdruck: qb,0 = 0,39 kN/m2

Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen.Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN EN 13782 (2006) nachweisbar:Standbau-Höhe bis 5 m qred = 0,5 kN/m2

■Windlasten für KraneBei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4 / NA (2010) nachweislich zu berücksichtigen.

■SchneelastenFür Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September) müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden.Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regu-lären Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3 / NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen:München: Geländehöhe < 540 m über NN Schneelastzone 1a Regelschneelast: s0 = 1,15 kN/m2 (gemäß Rundschreiben LH München)

■SchneeräumungSofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstel-lungsfläche befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der Messe München GmbH angemeldet werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden). Diese Maßnahme wird von der Messe München GmbH auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Flä-che für übliches Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich.

■Warnung bei UnwetterBei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe München GmbH an alle Aussteller im Freigelände.Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegen-den Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten, unver-züglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen.Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten.

■BetriebseinstellungZur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den Aussteller vorzusehen:1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungs-

genehmigung (Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung.2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen

und -personal.3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der

Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste der Messe München GmbH.

■Aufstellung von ExponatenSämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vor-herigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH.

■Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m HöheDie Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot / weiß) an exponierter Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der Allge-meinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 02.09.2004 zu befeuern.

■Einbringung von FundamentenFür jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei der Messe München GmbH einzureichen. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens 30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der Messe München GmbH eine vertragliche Regelung getroffen wurde (vgl. Vordruck 1.3c).

■Übergabe der Standflächen nach AbbauendeBis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprüng lichen Zustand der Messe München GmbH zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden.Die Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbei-ten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten. Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der Messe München GmbH auf Kosten des betreffenden Ausstellers instandgesetzt.Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausge-führt worden sein, ist die Messe München GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen.

■SonstigesIn Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der Haupt-abteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH ein Abstand von 0,5 m zur rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw. Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müs-sen sie jederzeit zugänglich sein. Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der Messe München GmbH begonnen werden.

Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.